Vm § 31 Abs. 1 VwGVG eingestellt.römisch eins. Die Beschwerdeverfahren werden jeweils hinsichtlich der Spruchpunkte römisch eins, römisch zwei und römisch drei der angefochtenen Bescheide
Paragraph 28, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 31, Absatz eins, VwGVG eingestellt. II. Den Beschwerden gegen jeweils Spruchpunkt IV der angefochtenen Bescheide wird
G stattgegeben und festgestellt, dass
BFA-VG die Erlassung einer Rückkehrentscheidung gegen die Beschwerdeführer*innen auf Dauer unzulässig ist.römisch zwei. Den Beschwerden gegen jeweils Spruchpunkt römisch vier der angefochtenen Bescheide wird
Paragraph 10, AsylG stattgegeben und festgestellt, dass
Paragraph 9, BFA-VG die Erlassung einer Rückkehrentscheidung gegen die Beschwerdeführer*innen auf Dauer unzulässig ist.
G wird XXXX , jeweils der Aufenthaltstitel "Aufenthaltsberechtigung" für die Dauer von zwölf Monaten erteilt.
Paragraph 54 und 55 AsylG wird römisch 40 , jeweils der Aufenthaltstitel "Aufenthaltsberechtigung" für die Dauer von zwölf Monaten erteilt.
G wird XXXX , jeweils der Aufenthaltstitel "Aufenthaltsberechtigung plus" für die Dauer von zwölf Monaten erteilt.
Paragraph 54 und 55 AsylG wird römisch 40 , jeweils der Aufenthaltstitel "Aufenthaltsberechtigung plus" für die Dauer von zwölf Monaten erteilt. III. Die Spruchpunkte V und VI der angefochtenen Bescheide werden jeweils ersatzlos aufgehoben.römisch drei. Die Spruchpunkte römisch fünf und römisch sechs der angefochtenen Bescheide werden jeweils ersatzlos aufgehoben. , TextEntscheidungsgründe:, Entscheidungsgründe: 1.
GVG kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift
Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses
Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses
Abs. 4 nicht beantragt wurde, zu enthalten.1.
Paragraph 29, Absatz 5, VwGVG kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift
Absatz 2 a, eine Ausfertigung des Erkenntnisses
Absatz 4, von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses
Absatz 4, nicht beantragt wurde, zu enthalten. 2. Die Niederschrift mit der mündlich verkündeten Entscheidung wurde
GVG allen anwesenden Verfahrensparteien in der Verhandlung am 20.04.2022 ausgefolgt, sowie der nicht anwesenden Verfahrenspartei mit 21.04.2022 zugestellt.2. Die Niederschrift mit der mündlich verkündeten Entscheidung wurde
Paragraph 29, Absatz 2 a, VwGVG allen anwesenden Verfahrensparteien in der Verhandlung am 20.04.2022 ausgefolgt, sowie der nicht anwesenden Verfahrenspartei mit 21.04.2022 zugestellt.
GVG gekürzt erfolgen.Die Ausfertigung kann somit
Paragraph 29, Absatz 5, VwGVG gekürzt erfolgen.
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.