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{'item': 'W142 2172941-1'}

RIS Dokument GerichtBundesverwaltungsgericht Entscheidungsdatum25.05.2022 GeschäftszahlW142 2172941-1 Spruch, W142 2172941-1/17E IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Mag. Dr. Irene HOLZSCHUSTER als Einzelrichterin über die Beschwerde der XXXX , StA. Volksrepublik China, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 16.09.2017, Zl 1092985801-151662594, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 03.03.2022 zu Recht erkannt:Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Mag. Dr. Irene HOLZSCHUSTER als Einzelrichterin über die Beschwerde der römisch 40 , StA. Volksrepublik China, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 16.09.2017, Zl 1092985801-151662594, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 03.03.2022 zu Recht erkannt: A) Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. B) Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.B) Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig. , TextEntscheidungsgründe:, Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang:römisch eins. Verfahrensgang:

  1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) ist Staatsangehörige der Volksrepublik China, gehört der Volksgruppe der Han an, ist konfessionslos, reiste am 29.10.2015 illegal in das Bundesgebiet ein und stellte am 31.10.2015 einen Antrag auf internationalen Schutz. In der Erstbefragung durch Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes am 01.11.2015 brachte die BF zu ihren Fluchtgründen im Wesentlichen vor, dass ihr Ehemann ein regelmäßiger Glücksspieler sei und Schulden mache. Sie und ihr Mann seien von Gläubigern aufgrund dieser Schulden ständig erpresst worden, hätten Morddrohungen erhalten und ihr Geschäft aufgrund dieser Probleme mit den Gläubigern zugesperrt. Die BF wisse nicht wo sich ihr Mann aufhält.
  2. In einer Einvernahme beim Bundesamt für Asyl und Fremdenwesen (im Folgenden: Bundesamt) am 31.07.2017 brachte die BF zu ihren Fluchtgründen im Wesentlichen vor, sie wolle hier mehr verdienen, weil sie in China zu viele Schulden aufgebaut habe. Ihr Mann habe einen Wucherkredit aufgenommen und sei aufgrund der Drohungen durch die Gläubiger geflüchtet. Die Gläubiger würden die BF zur Rückzahlung drängen und hätten damit gedroht sie zur Prostitution zu zwingen, sollten sie ihren Mann nicht ausfindig machen können. Sie habe den Vorfall aus Angst nicht der Polizei gemeldet. Im Falle einer Rückkehr ins Herkunftsland, befürchte die BF wieder zur Prostitution gezwungen zu werden. In Österreich arbeite die BF zwar auch als Prostituierte, jedoch könne sie ihr Geld behalten, während sie in China mit ihren Einnahmen die Schulden abbezahlen müsse. Weiter gab die BF an, dass Prostitution in China gesetzlich verboten sei. Nachgefragt durch das Bundesamt bestätigte die BF, dass sie China aus wirtschaftlichen Gründen verlassen habe. Zu ihren persönlichen Verhältnissen und ihrem Leben in China befragt gab die BF im Wesentlichen an, in China würden sich noch ihre Mutter, eine Schwester, ein Bruder und ihr Sohn aufhalten. Sie habe sieben Jahre lang die Grund- und Hauptschule besucht und nach dem Abschluss in einer Fabrik als Hutmacherin gearbeitet. Danach habe sie als Kellnerin und später als Rezeptionistin gearbeitet. Einige Zeit nach der Hochzeit und Geburt ihres Sohnes habe ihr Mann ein großes Handelsgeschäft für Bekleidung aufgemacht, in dem sie als Schreibkraft für den Verkauf tätig gewesen sei. Außerdem brachte die BF vor, bei der Erstbefragung nicht die Wahrheit gesagt zu haben, der Schlepper habe ihr empfohlen dies zu tun. In der Polizeiinspektion in Linz habe sie aber die Wahrheit gesagt. Sie heiße XXXX und sei in XXXX am XXXX geboren. Zuletzt habe sie in Guangdong, in der Stadt Guangzhou, Bezirk Liwan, XXXX gelebt. Geboren sei sie im XXXX . Ihr Vater sei vor mehr als 10 Jahren eines natürlichen Todes verstorben. Ihre Mutter, ihr Bruder und ihre Schwester würden in der Stadt Yangxi leben. Ihren Mann XXXX habe sie am 15.02.2005 in Fongang geheiratet. Die Heiratsurkunde habe sie in China. Die BF wurde aufgefordert diese innerhalb von 14 Tagen vorzulegen. Sie habe ein Kind namens XXXX .
  3. In einer Einvernahme beim Bundesamt für Asyl und Fremdenwesen (im Folgenden: Bundesamt) am 31.07.2017 brachte die BF zu ihren Fluchtgründen im Wesentlichen vor, sie wolle hier mehr verdienen, weil sie in China zu viele Schulden aufgebaut habe. Ihr Mann habe einen Wucherkredit aufgenommen und sei aufgrund der Drohungen durch die Gläubiger geflüchtet. Die Gläubiger würden die BF zur Rückzahlung drängen und hätten damit gedroht sie zur Prostitution zu zwingen, sollten sie ihren Mann nicht ausfindig machen können. Sie habe den Vorfall aus Angst nicht der Polizei gemeldet. Im Falle einer Rückkehr ins Herkunftsland, befürchte die BF wieder zur Prostitution gezwungen zu werden. In Österreich arbeite die BF zwar auch als Prostituierte, jedoch könne sie ihr Geld behalten, während sie in China mit ihren Einnahmen die Schulden abbezahlen müsse. Weiter gab die BF an, dass Prostitution in China gesetzlich verboten sei. Nachgefragt durch das Bundesamt bestätigte die BF, dass sie China aus wirtschaftlichen Gründen verlassen habe. Zu ihren persönlichen Verhältnissen und ihrem Leben in China befragt gab die BF im Wesentlichen an, in China würden sich noch ihre Mutter, eine Schwester, ein Bruder und ihr Sohn aufhalten. Sie habe sieben Jahre lang die Grund- und Hauptschule besucht und nach dem Abschluss in einer Fabrik als Hutmacherin gearbeitet. Danach habe sie als Kellnerin und später als Rezeptionistin gearbeitet. Einige Zeit nach der Hochzeit und Geburt ihres Sohnes habe ihr Mann ein großes Handelsgeschäft für Bekleidung aufgemacht, in dem sie als Schreibkraft für den Verkauf tätig gewesen sei. Außerdem brachte die BF vor, bei der Erstbefragung nicht die Wahrheit gesagt zu haben, der Schlepper habe ihr empfohlen dies zu tun. In der Polizeiinspektion in Linz habe sie aber die Wahrheit gesagt. Sie heiße römisch 40 und sei in römisch 40 am römisch 40 geboren. Zuletzt habe sie in Guangdong, in der Stadt Guangzhou, Bezirk Liwan, römisch 40 gelebt. Geboren sei sie im römisch 40 . Ihr Vater sei vor mehr als 10 Jahren eines natürlichen Todes verstorben. Ihre Mutter, ihr Bruder und ihre Schwester würden in der Stadt Yangxi leben. Ihren Mann römisch 40 habe sie am 15.02.2005 in Fongang geheiratet. Die Heiratsurkunde habe sie in China. Die BF wurde aufgefordert diese innerhalb von 14 Tagen vorzulegen. Sie habe ein Kind namens römisch 40 .
  4. Mit dem nunmehr angefochtenen oben angeführten Bescheid des Bundesamtes wurde der Antrag auf internationalen Schutz der BF gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 bezüglich der Zuerkennung des Status der Asylberechtigten (Spruchpunkt I.) und gemäß § 8 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 bezüglich der Zuerkennung des Status der subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat VR China (Spruchpunkt II.) abgewiesen. Gemäß § 57 AsylG 2005 wurde ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen nicht erteilt und gemäß § 10 Abs. 1 Z 3 AsylG 2005 iVm § 9 BFA-VG gegen die BF eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 2 Z 2 FPG erlassen, wobei gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt wurde, dass die Abschiebung der BF gemäß § 46 FPG in die VR China zulässig sei (Spruchpunkt III.). Unter Spruchpunkt IV. wurde der BF für die freiwillige Ausreise gemäß § 55 Abs. 1 – 3 FPG eine Frist von zwei Wochen ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung gewährt. Dazu stellte das Bundesamt im Wesentlichen fest, dass die Identität der BF mangels Vorlage eines Personendokumentes nicht feststehe. Sie sei Staatsangehöriger der VR China, konfessionslos und Angehörige der Volksgruppe der Han. Die BF sei laut eigenen Angaben am 29.10.2015 illegal in das österreichische Bundesgebiet eingereist und habe am 31.10.2015 einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt. Die von der BF angegebenen Gründe für das Verlassen des Herkunftslandes seien nicht glaubhaft. Es habe nicht festgestellt werden können, dass die BF einer Gefährdung oder Verfolgung im Herkunftsland ausgesetzt gewesen sei. Beweiswürdigend wurde im Wesentlichen ausgeführt, die BF habe in der Erstbefragung zu ihrer Identität und ihren familiären Verhältnissen gänzlich andere Angaben gemacht als vor dem Bundesamt sowie nach eigenen Angaben ihren Reisepass in Österreich weggeschmissen, daher sei davon auszugehen, dass die BF persönlich unglaubwürdig sei und versuche durch unwahre Angaben und unkooperatives Verhalten das Asylverfahren unnötig in die Länge zu ziehen. Die BF sei nicht in der Lage gewesen etwas über die Gläubiger zu erzählen und habe nicht gewusst wie hoch die Schulden und der aufgenommene Kredit gewesen seien. Sie habe behauptet, es wäre ihr gesagt worden, dass es sich um Schulden in Höhe von 2-3 Millionen RMB handeln würde. Das Bundesamt führte aus, dass dies äußerst unglaubwürdig sei. Des Weiteren führte das Bundesamt aus, die BF habe sich widersprochen, indem sie zuerst behauptete, die Gläubiger seien nie in ihr Geschäft gekommen und sie wisse daher nichts von den Rückzahlungsmodalitäten, später jedoch angab, dass sie persönlichen Kontakt mit den Gläubigern in ihrem Geschäft gehabt hätte. Obwohl die BF sich nicht getraut habe die Drohungen der Polizei zu melden, sei sie vor ihrer Flucht noch ein paar Monate weiter im Land verblieben. Das gesamte Vorbringen der BF sei äußerst unlogisch und widersprüchlich. Abschließend führte das Bundesamt aus, die BF habe selbst angegeben aus wirtschaftlichen Gründen ihr Heimatland verlassen zu haben, was keinen Asylgrund im Sinne der GFK darstelle. Zusammengefasst kam das BFA zum Schluss, dass die Angaben der BF rund um die angegebenen Fluchtgründe unglaubwürdig seien. Des Weiteren sei aufgrund der mehrjährigen Schulausbildung und Arbeitserfahrung der BF davon auszugehen, dass es ihr zumutbar sei ihren zukünftigen Lebensunterhalt in ihrem Heimatland mit Hilfe der eigenen Arbeitsleistung zu sichern. Es gäbe keine Anhaltspunkte dafür, dass die BF im Falle einer Rückkehr in ihr Heimatland einer Verfolgungsgefährdung im Sinne des Art 3 EMRK ausgesetzt wäre.
  5. Mit dem nunmehr angefochtenen oben angeführten Bescheid des Bundesamtes wurde der Antrag auf internationalen Schutz der BF gemäß Paragraph 3, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 13, AsylG 2005 bezüglich der Zuerkennung des Status der Asylberechtigten (Spruchpunkt römisch eins.) und gemäß Paragraph 8, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 13, AsylG 2005 bezüglich der Zuerkennung des Status der subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat VR China (Spruchpunkt römisch zwei.) abgewiesen. Gemäß Paragraph 57, AsylG 2005 wurde ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen nicht erteilt und gemäß Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 3, AsylG 2005 in Verbindung mit Paragraph 9, BFA-VG gegen die BF eine Rückkehrentscheidung gemäß Paragraph 52, Absatz 2, Ziffer 2, FPG erlassen, wobei gemäß Paragraph 52, Absatz 9, FPG festgestellt wurde, dass die Abschiebung der BF gemäß Paragraph 46, FPG in die VR China zulässig sei (Spruchpunkt römisch drei.). Unter Spruchpunkt römisch vier. wurde der BF für die freiwillige Ausreise gemäß Paragraph 55, Absatz eins, – 3 FPG eine Frist von zwei Wochen ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung gewährt. Dazu stellte das Bundesamt im Wesentlichen fest, dass die Identität der BF mangels Vorlage eines Personendokumentes nicht feststehe. Sie sei Staatsangehöriger der VR China, konfessionslos und Angehörige der Volksgruppe der Han. Die BF sei laut eigenen Angaben am 29.10.2015 illegal in das österreichische Bundesgebiet eingereist und habe am 31.10.2015 einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt. Die von der BF angegebenen Gründe für das Verlassen des Herkunftslandes seien nicht glaubhaft. Es habe nicht festgestellt werden können, dass die BF einer Gefährdung oder Verfolgung im Herkunftsland ausgesetzt gewesen sei. Beweiswürdigend wurde im Wesentlichen ausgeführt, die BF habe in der Erstbefragung zu ihrer Identität und ihren familiären Verhältnissen gänzlich andere Angaben gemacht als vor dem Bundesamt sowie nach eigenen Angaben ihren Reisepass in Österreich weggeschmissen, daher sei davon auszugehen, dass die BF persönlich unglaubwürdig sei und versuche durch unwahre Angaben und unkooperatives Verhalten das Asylverfahren unnötig in die Länge zu ziehen. Die BF sei nicht in der Lage gewesen etwas über die Gläubiger zu erzählen und habe nicht gewusst wie hoch die Schulden und der aufgenommene Kredit gewesen seien. Sie habe behauptet, es wäre ihr gesagt worden, dass es sich um Schulden in Höhe von 2-3 Millionen RMB handeln würde. Das Bundesamt führte aus, dass dies äußerst unglaubwürdig sei. Des Weiteren führte das Bundesamt aus, die BF habe sich widersprochen, indem sie zuerst behauptete, die Gläubiger seien nie in ihr Geschäft gekommen und sie wisse daher nichts von den Rückzahlungsmodalitäten, später jedoch angab, dass sie persönlichen Kontakt mit den Gläubigern in ihrem Geschäft gehabt hätte. Obwohl die BF sich nicht getraut habe die Drohungen der Polizei zu melden, sei sie vor ihrer Flucht noch ein paar Monate weiter im Land verblieben. Das gesamte Vorbringen der BF sei äußerst unlogisch und widersprüchlich. Abschließend führte das Bundesamt aus, die BF habe selbst angegeben aus wirtschaftlichen Gründen ihr Heimatland verlassen zu haben, was keinen Asylgrund im Sinne der GFK darstelle. Zusammengefasst kam das BFA zum Schluss, dass die Angaben der BF rund um die angegebenen Fluchtgründe unglaubwürdig seien. Des Weiteren sei aufgrund der mehrjährigen Schulausbildung und Arbeitserfahrung der BF davon auszugehen, dass es ihr zumutbar sei ihren zukünftigen Lebensunterhalt in ihrem Heimatland mit Hilfe der eigenen Arbeitsleistung zu sichern. Es gäbe keine Anhaltspunkte dafür, dass die BF im Falle einer Rückkehr in ihr Heimatland einer Verfolgungsgefährdung im Sinne des Artikel 3, EMRK ausgesetzt wäre.
  6. Gegen den Bescheid des Bundesamtes wurde durch die Vertretung der BF binnen offener Frist Beschwerde erhoben. Dabei wurde im Wesentlichen das Vorbringen der BF zusammengefasst wiederholt und ausgeführt, dass die BF seitens der Gläubiger mit dem Tod bedroht worden sei und keinen anderen Ausweg gefunden habe, als ihr Heimatland zu verlassen und in Österreich einen Asylantrag zu stellen. Die BF habe ihre im Sinne der GFK asylrelevanten Fluchtgründe konkret und nachvollziehbar vor dem Bundesamt dargelegt, welche entgegen der Ausführungen des Bundesamtes sehr wohl begründet und nachvollziehbar seien. Die Situation im Heimatland der BF sei mangels Schutzfähigkeit und Schutzwilligkeit massiv instabil und eine Abschiebung der BF daher unverantwortlich. Das Bundesamt habe ausschließlich generelle Überlegungen getroffen und keine konkrete Untersuchung der Situation der BF vorgenommen. Die BF habe Angaben gemacht, die bei Wahrheitsunterstellung jedenfalls eine Verletzung ihrer Rechte gem. Art. 2, Art. 3 und Art. 8 EMRK, indizieren würden. Vom Bundesamt sei kein Versuch unternommen worden, die Angaben der BF zu widerlegen. Die Länderberichte würden keineswegs ein so positives Bild zeigen, wie in der Beweiswürdigung dargelegt. Die BF bemühe sich um einen legalen Aufenthalt in Österreich, stehe zu den westlichen und demokratischen Werten und sei arbeitsfähig und arbeitswillig. Im Falle der Erteilung eines Aufenthaltstitels sei ihr Aufenthalt daher finanziell abgesichert und stelle sie keine Belastung für die Gebietskörperschaft dar. Es ergebe sich unzweifelhaft aus den dargelegten Umständen, dass die BF zahlreiche Kriterien für die Erteilung eines Aufenthaltstitels aus berücksichtigungswürdigen Gründen erfülle. Es werde daher der Bescheid zur Gänze angefochten und aufgrund unrichtiger Tatsachenfeststellungen, unrichtiger Beweiswürdigung sowie aufgrund inhaltlicher Rechtswidrigkeit infolge unrichtiger rechtlicher Beurteilung, Beschwerde erhoben.
  7. Gegen den Bescheid des Bundesamtes wurde durch die Vertretung der BF binnen offener Frist Beschwerde erhoben. Dabei wurde im Wesentlichen das Vorbringen der BF zusammengefasst wiederholt und ausgeführt, dass die BF seitens der Gläubiger mit dem Tod bedroht worden sei und keinen anderen Ausweg gefunden habe, als ihr Heimatland zu verlassen und in Österreich einen Asylantrag zu stellen. Die BF habe ihre im Sinne der GFK asylrelevanten Fluchtgründe konkret und nachvollziehbar vor dem Bundesamt dargelegt, welche entgegen der Ausführungen des Bundesamtes sehr wohl begründet und nachvollziehbar seien. Die Situation im Heimatland der BF sei mangels Schutzfähigkeit und Schutzwilligkeit massiv instabil und eine Abschiebung der BF daher unverantwortlich. Das Bundesamt habe ausschließlich generelle Überlegungen getroffen und keine konkrete Untersuchung der Situation der BF vorgenommen. Die BF habe Angaben gemacht, die bei Wahrheitsunterstellung jedenfalls eine Verletzung ihrer Rechte gem. Artikel 2,, Artikel 3 und Artikel 8, EMRK, indizieren würden. Vom Bundesamt sei kein Versuch unternommen worden, die Angaben der BF zu widerlegen. Die Länderberichte würden keineswegs ein so positives Bild zeigen, wie in der Beweiswürdigung dargelegt. Die BF bemühe sich um einen legalen Aufenthalt in Österreich, stehe zu den westlichen und demokratischen Werten und sei arbeitsfähig und arbeitswillig. Im Falle der Erteilung eines Aufenthaltstitels sei ihr Aufenthalt daher finanziell abgesichert und stelle sie keine Belastung für die Gebietskörperschaft dar. Es ergebe sich unzweifelhaft aus den dargelegten Umständen, dass die BF zahlreiche Kriterien für die Erteilung eines Aufenthaltstitels aus berücksichtigungswürdigen Gründen erfülle. Es werde daher der Bescheid zur Gänze angefochten und aufgrund unrichtiger Tatsachenfeststellungen, unrichtiger Beweiswürdigung sowie aufgrund inhaltlicher Rechtswidrigkeit infolge unrichtiger rechtlicher Beurteilung, Beschwerde erhoben.
  8. Der bevollmächtigten Vertretung der BF wurde am 16.02.2021 eine Ladung der BF zu einer mündlichen Verhandlung beim Bundesverwaltungsgericht am 22.03.2021 durch Hinterlegung nachweislich rechtswirksam zugestellt.
  9. Die BF und der BFV sind unentschuldigt der öffentlichen mündlichen Verhandlung am 22.03.2021 ferngeblieben.
  10. Am 03.03.2022 fand eine weitere Verhandlung statt, an der die BF samt ihrem Vertretungsbevollmächtigten teilnahm. Entscheidungswesentlich wurde wie folgt vorgebracht: „R: Sind Sie gesund? BF: Ja. R: Haben Sie noch Unterlagen, die Sie vorlegen möchten? RV: Nein. Regierungsvorlage, Nein. R: Haben Sie Deutschkurse besucht? BF: Ich habe den Kurs 1 Jahr lang besucht. R: Welchen Kurs? BF: A
  11. R: Haben Sie eine Bestätigung darüber, dass Sie diesen Kurs besucht haben? BF: Ich habe die Prüfung nicht gemacht, ich habe keinen Nachweis. R: Von wann bis wann besuchten Sie den Kurs? BF: Nach meiner Ankunft, nachgefragt: 2016, einige Monate im Jahr
  12. Ich habe den Kurs A1 besucht, aber die Prüfung nicht gemacht. R: Wie viele Monate haben Sie den A1-Kurs besucht? BF: 3 Monate. R: Einen weiteren Deutschkurs haben Sie nicht besucht? BF: Nein, weil ich arbeiten gehen muss. R: Haben Sie Verwandte hier in Ö? BF: Nein. R: Haben Sie Verwandte in anderen Ländern der EU? BF: Nein. R: Können Sie mir auf Deutsch erzählen, wie bei Ihnen ein typischer Tag aussieht? BF: Nein, ich kann es nicht. R: Was arbeiten Sie hier in Ö? BF: Ich bin Sexarbeiterin. R: Sind Sie angemeldet? BF: Ja, ich arbeite in einem Laufhaus außerhalb Wiens. R: Wo arbeiten Sie genau? BF: Ich arbeite an unterschiedlichen Orten. R: Was bedeutet das? BF: Ich bestelle Zimmer, manchmal selbst, manchmal mit Hilfe meiner Freunde. R: Was heißt mit Hilfe Ihrer Freunde? BF: Ich kann nicht Emails schreiben, deswegen machen sie diese Bestellung per Email für mich. R: Heißt das, dass Sie einen Zuhälter haben? BF: Nein. R: Kassieren Sie das Geld schwarz? BF: Ich zahle Miete, ich kassiere. R: An wen zahlen Sie Miete, für das Zimmer? BF: Ich zahle an die Verwaltung und dem Laufhaus nach dem Tag. R: Was meinen Sie, Sie zahlen an die Verwaltung? BF: Ich bin flexibel, manchmal miete ich in dem Laufhaus, manchmal in einem anderen Laufhaus ein Zimmer. Ich bestelle Zimmer nach meinem Wunsch. R: Dh., Sie sind pro Tag in einem anderen Laufhaus tätig, ändert sich das pro Tag oder pro Woche? BF: Nicht jeden Tag wechsle ich, ich bleibe manchmal 1, manchmal 2 Wochen in einem Laufhaus. R: In welchen Laufhäusern sind Sie tätig? BF: Manchmal im XXXX , nachgefragt: In XXXX ist dieses, manchmal in XXXX . BF: Manchmal im römisch 40 , nachgefragt: In römisch 40 ist dieses, manchmal in römisch 40 . R: Wie sieht das aus? Sie mieten und bezahlen das Zimmer pro Tag? BF: Ja, ich bestelle ein Zimmer und dann zahle ich manchmal eine, manchmal zwei Wochen, je nachdem, wie lange ich mich dort in dem Laufhaus aufhalte. Ich zahle die Miete gleich nach der Bestellung, also im Voraus, je nachdem, wie lange ich im Laufhaus aufhältig bin. R: Dann bekommen Sie Geld für Ihre Dienste. Was machen Sie mit dem Geld? BF: Ja, es kann auch sein, dass ich gar nichts bekomme, wenn es keine Besucher gibt. R: Was machen Sie mit dem Geld, was Sie einnehmen? BF: Ich behalte das Geld. R: In voller Höhe, außer der Miete? BF: Ja. R: Zahlen Sie Steuern, sind Sie versichert? BF: Ich bin krankenversichert. R: Wie viel zahlen Sie monatlich? BF: Ich zahle pro Quartal. R: Wie viel zahlen Sie? BF: Manchmal mehr als 100, manchmal mehr als
  13. R: Haben Sie einen Gesundheitsausweis? BF: Ich habe ihn nicht mit. Man hat mir nur gesagt, ich soll die Karte mitbringen. R: Haben Sie Verwandte in China? BF: Ja, aber ich habe nicht viel Kontakt mit ihnen. R: Mit wem haben Sie Kontakt in China? BF: Meine Mutter lebt in China, ich habe nicht viel Kontakt mit ihr, sie ist ein bisschen depressiv krank. R: Haben Sie sonst noch jemanden, der in China lebt, andere Verwandte, außer Ihrer Mutter? BF: Ich habe eine jüngere Schwester und einen jüngeren Bruder. R: Wo lebt Ihre Mutter und wo leben Ihre beiden Geschwister in China? BF: Meine Mutter lebt im Kreis XXXX , die Stadt heißt Yanjiang. Meine Geschwister leben beide in der Stadt Yanjiang. BF: Meine Mutter lebt im Kreis römisch 40 , die Stadt heißt Yanjiang. Meine Geschwister leben beide in der Stadt Yanjiang. R: Sind Sie mit Ihren Geschwistern in Kontakt? BF: Nein. R: Haben Sie sonst noch Verwandte in China? BF: Nein. Ich habe nur Kontakt mit meiner Mutter. R: Ich fragte generell, ob Sie andere Verwandte in China haben, nicht, mit wem Sie Kontakt haben. BF: Ich habe einen Sohn in China, ich weiß nicht, wo er sich jetzt befindet. R: Wann ist Ihr Sohn geboren? BF: Er ist am XXXX geboren. BF: Er ist am römisch 40 geboren. R: Wie heißt Ihr Sohn? BF: XXXX . BF: römisch 40 . R: Sind Sie verheiratet? BF: Ja. R: Wo lebt Ihr Ehemann? BF: Ich habe keinen Kontakt. R: Wann haben Sie geheiratet? BF: Februar
  14. R: Wo haben Sie geheiratet? BF: In der Stadt Qinyan. R: In welcher Provinz liegt diese Stadt? BF: In Guandong, Provinz. R: Wie heißt Ihr Ehemann? BF: XXXX . BF: römisch 40 . R: Beim BFA gaben Sie an, am 15.2.2005 geheiratet zu haben, heute gaben Sie an, im Jahr 2008 geheiratet zu haben, wie erklären Sie sich diesen Widerspruch? BF: Das kann nicht sein, ich habe damals nicht die Wahrheit gesagt. R: Wieso haben Sie bezüglich des Heiratsjahres keine wahren Angaben gemacht? BF: Man hat mich bedroht, dass ich nur die Unwahrheit sagen darf. R: Wo sind Sie bedroht worden? BF: XXXX , er hat mich hierher geschleppt, da war ein Prozess gegen ihn, ich war als Zeugin geladen. BF: römisch 40 , er hat mich hierher geschleppt, da war ein Prozess gegen ihn, ich war als Zeugin geladen. R: Was sollte der Grund sein, warum Sie bezüglich des Heiratsjahres nicht die Wahrheit sagten? BF: Er sagte mir, ich soll so die Daten sagen, sonst werde ich nach China abgeschoben werden. R: Was hat dieser XXXX genau zu Ihnen gesagt? R: Was hat dieser römisch 40 genau zu Ihnen gesagt? BF: Er war Zuhälter und ich habe auch in seinem Geschäft gearbeitet. R: Was hat er jetzt genau zu Ihnen gesagt? BF: Er sagte mir, wichtig ist, dass ich die Karte bekomme und dann hat er für uns die Grüne Karte besorgt und hat von uns 1.000 Euro dafür kassiert. R: Was ist mit XXXX passiert, wo befindet er sich derzeit, wurde er verurteilt? R: Was ist mit römisch 40 passiert, wo befindet er sich derzeit, wurde er verurteilt? BF: Ich weiß es nicht. Er war auch hier und ich war auch hier als Zeugin bei einer Verhandlung hier. R: Haben Sie Unterlagen dafür? BF: Die Verhandlung war im
  15. oder
  16. Bezirk. R: Wann war diese Verhandlung? BF: Das genaue Jahr habe ich vergessen, es war aber vor 3 oder 4 Jahren. R: Sie wissen nicht, was mit XXXX passiert ist? R: Sie wissen nicht, was mit römisch 40 passiert ist? BF: Nein. Ich habe Kontakt mit ihm, nur am Anfang nach meiner Ankunft in Ö gehabt, ich habe ein gutes halbes Jahr in seinem Geschäft gearbeitet, er hat die Hälfte meines Gewinns kassiert. Dann konnte ich selber Zimmer bestellen und hatte keinen Kontakt mehr mit ihm. R: Ab wann war XXXX nicht mehr Ihr Zuhälter? R: Ab wann war römisch 40 nicht mehr Ihr Zuhälter? BF: 2016 habe ich 7 oder 8 Monate bei ihm gearbeitet, seitdem habe ich keinen Kontakt mehr mit ihm. R: Sind Sie dann, nachdem Sie als Zeugin eingeladen wurden bezüglich XXXX nochmals als Zeugin bei einer Verhandlung vorstellig geworden? R: Sind Sie dann, nachdem Sie als Zeugin eingeladen wurden bezüglich römisch 40 nochmals als Zeugin bei einer Verhandlung vorstellig geworden? BF: Nein. R: Ab diesem Zeitpunkt, als Sie als Zeugin betreffend Hrn. XXXX einvernommen wurden, waren Sie bei keiner anderen Gerichtsverhandlung? R: Ab diesem Zeitpunkt, als Sie als Zeugin betreffend Hrn. römisch 40 einvernommen wurden, waren Sie bei keiner anderen Gerichtsverhandlung? BF: Doch, ich war bei einer anderen Verhandlung auch als Zeugin, ich kann mich aber an den Namen nicht mehr erinnern. R: An welchen Namen können Sie sich nicht mehr erinnern? BF: Das war eine Verhandlung von einer Bekannten, meine Bekannte. R: Worum ging es bei dieser Verhandlung? BF: Wegen Drogenhandel, der Bekannte meiner Bekannten, den ich nicht kenne, hat vielleicht mit Drogen gehandelt, ich vermute das, meine Bekannte hat einmal bei ihm Drogen bestellt und das Telefonat der Bestellung wurde abgehört und deshalb kam es zu einer Verhandlung. R: Welche Rolle spielten Sie bei dieser Verhandlung? BF: Ich wurde gefragt, ob ich Drogen bei ihm gekauft habe, ich habe nein gesagt. Kann sein, dass meine Bekannte Drogen bei ihm bezogen hat, nachgefragt: Ich nicht. Ich habe bei -meiner Bekannten und noch einer Bekannten ein- oder zweimal Drogen konsumiert, aber nicht gekauft. R: Um welche Drogen handelte es sich dabei? BF: Ich weiß den Namen nicht, ich habe es nur probiert. R: Sind Sie drogenabhängig? BF: Nein. Die
  17. Verhandlung war fast gleichzeitig, wie die Verhandlung für XXXX . XXXX war vor vier Jahren und die Verhandlung wegen Drogen war ein bisschen später. BF: Nein. Die
  18. Verhandlung war fast gleichzeitig, wie die Verhandlung für römisch 40 . römisch 40 war vor vier Jahren und die Verhandlung wegen Drogen war ein bisschen später. R: Ab wann haben Sie die Wahrheit im Asylverfahren gesagt? BF: Ab Linz. R: Bei der Polizeiinspektion Linz sagten Sie die Wahrheit? BF: Ja. R: Haben Sie auch vor dem Bundesamt Wien am 31.7.2017 die Wahrheit gesagt? BF: Ja. R: Was befürchten Sie, wenn Sie nach China zurückkehren müssten? BF: Mein Fluchtgrund war, dass mein Mann viel Schulden hat und wenn ich zurückkehre, werden die Gläubiger zu mir kommen und Geld verlangen oder sie werden mich zwingen als Sexarbeiterin zu arbeiten. Das ist in China verboten. R: Wie ist die Höhe der Schulden, die Ihr Mann gemacht hat? BF: 2 bis 3 Millionen RMB. R: Wieso hat Ihr Mann so viele Schulden gemacht? BF: Er hat das Geld verspielt und hat Kredite mit hohen Zinsen genommen. R: Wieso kann Ihr Ehemann dann in China leben, wenn er die großen Schulden gemacht hat? BF: Er hat wahrscheinlich China auch verlassen, ich weiß es nicht. Ich vermute, dass er auch geflüchtet ist und mein Sohn lebt wahrscheinlich bei meiner Schwiegermutter auf dem Land. R: Wieso sind Sie nicht gemeinsam mit Ihrem Ehemann geflüchtet? BF: Ich habe mich nicht getraut. R: Wieso haben Sie sich nicht getraut? BF: Er hat so viel Schulden und ich traute mich nicht mit ihm gemeinsam was zu unternehmen. R: Was haben Sie in China gearbeitet? BF: Ich hatte ein Kleidungsgeschäft. Nachdem mein Mann so viele Schulden hat, sind die Gläubiger zur mir ins Geschäft gekommen. R: Dieses Kleidungsgeschäft gehörte Ihnen bzw. Sie haben dieses betrieben? BF: Das Geschäft gehörte mir, aber mit dem Namen meines Mannes. R: Wann nahm Ihr Ehemann den hohen Kredit auf? BF: Erst nachdem die Gläubiger zu mir ins Geschäft kamen, wusste ich, dass mein Mann seit 2015 so viele Schulden hat. Ich habe mir dann 100.000 RMB ausgeborgt und für meine Ausreise bezahlt. R: Können Sie sich erinnern, wann diese Gläubiger zu Ihnen persönlich in Ihr Geschäft gekommen sind? BF:
  19. Die Gläubiger sagten mir, wenn ich ihnen das Geld nicht zurückzahle, werden sie mich ans Bordell verkaufen, um Schulden zurückzuzahlen. R: Haben Sie auch eine andere Arbeit in China ausgeführt, außer Inhaberin eines Bekleidungsgeschäftes zu sein? BF: Nein. Doch, ich habe in einer Fabrik für Kappen gearbeitet. R: Wann haben Sie in dieser Fabrik für Kappen gearbeitet? BF: Vor meiner Heirat habe ich 3 oder 4 Jahre gearbeitet. R: Wie hieß die Firma oder die Fabrik? BF: Ich habe den Namen vergessen. R: Ab diesem Zeitpunkt, wo Sie bei der Firma aufgehört haben zu arbeiten, hatten Sie ein Bekleidungsgeschäft gehabt? BF: Ja, nach dieser Kappenfabrik habe ich geheiratet, dann habe ich meinen Sohn bekommen, dann habe ich das Kleidungsgeschäft eröffnet. R: Sie sagten beim BFA auch, dass Sie eine Heiratsurkunde vorlegen, bis dato ist das nicht geschehen. Was ist mit Ihrer Heiratsurkunde? BF: Ich habe die Heiratsurkunde nicht mitgenommen, sie ist in China. R: Wenn Sie mit Ihrer Mutter in Kontakt sind, könnten Sie sich die Heiratsurkunde schicken lassen. Sie wurden vor dem Bundesamt aufgefordert die Heiratsurkunde innerhalb von 14 Tagen vorzulegen, die ist nicht geschehen, wieso nicht? BF: Die Heiratsurkunde war immer bei meinem Mann, jetzt weiß ich nicht, wo er ist. R: Stimmt es, dass Sie aus wirtschaftlichen Gründen China verlassen haben? BF: Ja. R: Können Sie überhaupt kein Wort Deutsch? BF: Ich kann nur die deutschen Kenntnisse für meine Arbeit. R: Können Sie einen Satz auf Deutsch sagen? BF auf Deutsch: Ich kann nur einzelne Wörter sprechen, keinen Satz. R: Welche Wörter kennen Sie? BF auf Deutsch: Wasser BF: Ich bin so nervös. R: Trinken Sie Wasser, wir tun Ihnen nichts. Sie brauchen keine Angst haben. BF: Ich weiß nicht, was ich sagen soll. R: Fallen Ihnen keine anderen deutschen Wörter ein? BF auf Deutsch: Cola, Handtuch, Papier. R: Haben Sie in China die Schule besucht? BF: Ich habe in China die Pflichtschule besucht. R: Wie lange? BF: 9 Jahre. R: Wo haben Sie diese Pflichtschule besucht? BF: Im Kreis XXXX .BF: Im Kreis römisch 40 . R: Die Pflichtschule dauert in China 9 Jahre? BF: Ja. R: Haben Sie nur eine oder mehrere Schulen besucht? BF: Ich habe 6 Jahre die Grundschule und 3 Jahre die Mittelschule besucht. R: Wie alt ist Ihre Mutter derzeit? BF: Sie ist über
  20. R: Wissen Sie das Geburtsdatum Ihrer Mutter? BF: XXXX . Das Monat weiß ich nicht mehr. BF: römisch 40 . Das Monat weiß ich nicht mehr. R: Wann ist Ihr Ehemann geboren? BF: XXXX . BF: römisch 40 . R: Was machen Sie in Ihrer Freizeit in Ö? BF: Was meinen Sie? R: Wenn Sie nicht arbeiten. BF: Ich bleibe zu Hause. In der Pandemiezeit bin ich nur zu Hause, davor ging ich manchmal einkaufen. R: Wollen Sie in Ö weiterhin als Sexarbeiterin arbeiten? BF: Ja, wenn es geht. Ich kann sonst nichts. Meine Sprachkenntnisse sind zu schwach für andere Arbeiten. Wenn es möglich ist, werde ich Deutsch lernen. R: Weswegen war XXXX vor Gericht, was wurde ihm vorgeworfen? R: Weswegen war römisch 40 vor Gericht, was wurde ihm vorgeworfen? BF: Ihm wurde vorgeworfen, dass er Frauen nach Ö geschleppt hat und diese dann zur Prostitution gebracht hat, da war noch ein Mann, aber er wurde nicht festgenommen, weil er nicht in Ö war und noch eine Frau, die für diese Schlepper mitgearbeitet hatte. R: Wo ist diese Frau aufhältig? BF: Ich weiß es auch nicht mehr, sie war hier. R: Hier in Ö? BF: Sie war in XXXX , ich habe sie bei der Arbeit getroffen. BF: Sie war in römisch 40 , ich habe sie bei der Arbeit getroffen. R: Wann? BF:
  21. R: Und ab 2016 haben Sie sie nicht mehr gesehen? BF: Nein, ich hörte, dass ihr auch vorgeworfen wurde und deshalb hat uns die Polizei alle als Zeugen eingeladen. R: Was wurde der Frau vorgeworfen? BF: Sie hat alles was wir verdient haben, nicht nur ich, sondern auch andere Kolleginnen, kassiert. R: Ab 2016 ist es nicht mehr so, Sie kassieren alleine das Geld, das Sie verdienen? BF: Ja, dann bin ich aus dem Kreis rausgegangen und ich habe dann selber kassiert. R: Seit 2016 haben Sie dann nicht mehr mit der Polizei zu tun gehabt? BF: Nein. R: Derzeit werden Sie nicht gezwungen als Sexarbeiterin zu arbeiten, Sie machen dies seit 2016 freiwillig? BF: Ja. R an RV: Haben Sie eine Frage? R an Regierungsvorlage, Haben Sie eine Frage? RV: Bei der Verhandlung gegen den Schlepper, ging es da konkret um Menschenhandel? Regierungsvorlage, Bei der Verhandlung gegen den Schlepper, ging es da konkret um Menschenhandel? BF: Ich weiß es nicht genau, an und für sich wurde er mit einer Gruppe, die die Frauen aus China hierher geschleppt haben, vor das Gericht gestellt. RV: Zu Beginn sagten Sie, Sie haben die Unwahrheit gesagt, weil der Schlepper Ihnen dies gesagt hat. Jetzt gibt es 2 Einvernahmen: 2015 in Eisenstadt die Erstbefragung und 2017 vor dem BFA in Wien, bei welcher dieser beiden Verhandlungen haben Sie die Unwahrheit gesagt? Regierungsvorlage, Zu Beginn sagten Sie, Sie haben die Unwahrheit gesagt, weil der Schlepper Ihnen dies gesagt hat. Jetzt gibt es 2 Einvernahmen: 2015 in Eisenstadt die Erstbefragung und 2017 vor dem BFA in Wien, bei welcher dieser beiden Verhandlungen haben Sie die Unwahrheit gesagt? BF: Bei der Ersteinvernahme in Eisenstadt sagte ich die Unwahrheit. R: Welche Unwahrheit sagten Sie 2015 bei der Erstbefragung? BF: Meinen Namen und alle Daten. R: Wie heißen Sie dann wirklich? BF: Mein richtiger Name ist XXXX , den ich bei der Befragung in Linz gesagt habe. BF: Mein richtiger Name ist römisch 40 , den ich bei der Befragung in Linz gesagt habe. R: Das Geburtsdatum XXXX stimmt? R: Das Geburtsdatum römisch 40 stimmt? BF: Nein. R: Wann sind Sie geboren? BF: Das richtige Geburtsdatum ist der XXXX . BF: Das richtige Geburtsdatum ist der römisch 40 . R: Wo sind Sie geboren? BF: XXXX . BF: römisch 40 . R: Sagt Ihnen der Verein LEFÖ – IBF etwas? BF: Ich hab’s gehört. Ich war nicht in Kontakt mit diesem Verein. R: Sie wissen nicht, was das ist? BF: Nein. R: In einem Zeugenschutzprogramm sind Sie nicht? BF: Nein. R an RV: Haben Sie noch eine Frage? R an Regierungsvorlage, Haben Sie noch eine Frage? RV: Nein. Regierungsvorlage, Nein. R: Haben Sie Berichte zur Situation in China, die Sie vorlegen möchten? BF: Ja, der Fall von XXXX hat mit einer Organisation zu tun gehabt. BF: Ja, der Fall von römisch 40 hat mit einer Organisation zu tun gehabt. R: Welche Organisation meinen Sie jetzt? BF: Ich weiß auch nicht, welche Organisation. Erörtert werden folgende Unterlagen: ● LIB betreffend China ● Ausdruck betreffend die Fallzahlen betreffend Corona in China R: Wissen Sie Bescheid über die Situation in Ihrem Heimatland? BF: Ja. R: Wollen Sie zur Situation in Ihrem Heimatland etwas angeben? BF: Nein. Ich möchte hier bleiben. Ich kann Deutsch lernen. R: Wollen Sie zur Situation Ihrer Mandantin in ihrem Heimatland etwas angeben? RV: Nein. RV: Ich möchte nur angeben, ob man einen Bescheid erlassen kann, wenn man nicht genau weiß, wie die BF heißt. Die BF sagte, dass sie nicht XXXX heißt, sondern XXXX , es ist auch nicht feststellbar, ob sie XXXX oder XXXX geboren ist. Es ist abzuklären, ob sie nicht mit einem Schlepperring nach Ö gekommen ist und daher, ob diese widersprüchlichen Angaben nicht auf einer berechtigten Furcht vor dem Schlepperring gründen. Des Weiteren verweist der RV auf die Kopie des Ausweises des Gesundheitsdienstes Wien, ausgestellt XXXX . R: Ist der Ausweis, der in Kopie im Akt vorliegt des Gesundheitsdienstes Wien derselbe, den Sie zu Hause haben? BF: Ja. R: Wieso haben Sie Ihre damalige Ladung für den 22.03.2021 nicht abgeholt? BF: Ich habe die Ladung nicht erhalten. Ich habe einen Zettel gesehen und bin damit auf die Post gegangen. Da hat es schon nichts mehr gegeben. Kann sein, dass ich die Abholfrist versäumt habe. R: Ihr damaliger RV hat sich nicht mit Ihnen in Verbindung gesetzt? BF: Ich weiß es nicht. Ich habe diesen Zettel erst 2 Monate später gesehen. R: Als Sie damals aus China ausgereist sind, sind Sie mit Ihrem eigenen gültigen Reisepass ausgereist? BF: Ja. R: Den haben Sie weggeworfen, weil es der Schlepper zu Ihnen gesagt hat? BF: Ich habe den Reisepass im
  22. Bezirk verloren. R: Auf welchen Namen hat dieser Reisepass gelautet? BF: XXXX . R: Welches Geburtsdatum war in Ihrem Reisepass? BF: XXXX . R: Waren Sie bei der Polizei, um anzugeben, dass Sie diesen verloren haben? BF: Nein. RV gibt an, seine Angaben zu präzisieren, nämlich, dass es nicht feststellbar ist, ob die BF am XXXX oder am XXXX geboren ist.“ LIB betreffend China ,  Ausdruck betreffend die Fallzahlen betreffend Corona in China , R: Wissen Sie Bescheid über die Situation in Ihrem Heimatland? , BF: Ja. , R: Wollen Sie zur Situation in Ihrem Heimatland etwas angeben? , BF: Nein. Ich möchte hier bleiben. Ich kann Deutsch lernen. , R: Wollen Sie zur Situation Ihrer Mandantin in ihrem Heimatland etwas angeben? , Regierungsvorlage, Nein. , Regierungsvorlage, Ich möchte nur angeben, ob man einen Bescheid erlassen kann, wenn man nicht genau weiß, wie die BF heißt. Die BF sagte, dass sie nicht römisch 40 heißt, sondern römisch 40 , es ist auch nicht feststellbar, ob sie römisch 40 oder römisch 40 geboren ist. Es ist abzuklären, ob sie nicht mit einem Schlepperring nach Ö gekommen ist und daher, ob diese widersprüchlichen Angaben nicht auf einer berechtigten Furcht vor dem Schlepperring gründen. , Des Weiteren verweist der Regierungsvorlage auf die Kopie des Ausweises des Gesundheitsdienstes Wien, ausgestellt römisch 40 . , R: Ist der Ausweis, der in Kopie im Akt vorliegt des Gesundheitsdienstes Wien derselbe, den Sie zu Hause haben? , BF: Ja. , R: Wieso haben Sie Ihre damalige Ladung für den 22.03.2021 nicht abgeholt? , BF: Ich habe die Ladung nicht erhalten. Ich habe einen Zettel gesehen und bin damit auf die Post gegangen. Da hat es schon nichts mehr gegeben. Kann sein, dass ich die Abholfrist versäumt habe. , R: Ihr damaliger Regierungsvorlage hat sich nicht mit Ihnen in Verbindung gesetzt? , BF: Ich weiß es nicht. Ich habe diesen Zettel erst 2 Monate später gesehen. , R: Als Sie damals aus China ausgereist sind, sind Sie mit Ihrem eigenen gültigen Reisepass ausgereist? , BF: Ja. , R: Den haben Sie weggeworfen, weil es der Schlepper zu Ihnen gesagt hat? , BF: Ich habe den Reisepass im
  23. Bezirk verloren. , R: Auf welchen Namen hat dieser Reisepass gelautet? , BF: römisch 40 . , R: Welches Geburtsdatum war in Ihrem Reisepass? , BF: römisch 40 . , R: Waren Sie bei der Polizei, um anzugeben, dass Sie diesen verloren haben? , BF: Nein. , Regierungsvorlage gibt an, seine Angaben zu präzisieren, nämlich, dass es nicht feststellbar ist, ob die BF am römisch 40 oder am römisch 40 geboren ist.“ II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen:römisch zwei. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen:
  24. Feststellungen: 1.
  25. Die volljährige BF ist Staatsangehörige der Volksrepublik China, konfessionslos und gehört der Volksgruppe der Han an. Ihr Name lautet XXXX und ist sie am XXXX geboren. 1.
  26. Die volljährige BF ist Staatsangehörige der Volksrepublik China, konfessionslos und gehört der Volksgruppe der Han an. Ihr Name lautet römisch 40 und ist sie am römisch 40 geboren. Ihre Muttersprache ist Chinesisch. Sie leidet an keinen schwerwiegenden Erkrankungen und ist arbeitsfähig. In Österreich halten sich keine Familienangehörige oder Verwandte der BF auf. Es besteht auch keine Lebensgemeinschaft. Die BF konnte keine absolvierten Deutschprüfungen und auch sonst keine nennenswerten Deutschkenntnisse vorweisen. Sie kann lediglich einige Wörter auf Deutsch sprechen. Die BF lebte in Guangdong, in der Stadt Guangzhou, Bezirk Liwan, XXXX . Sie besuchte 9 Jahre die Pflichtschule. Die BF war in der Lage durch eigene Erwerbstätigkeit in China ihren Unterhalt zu sichern. Nach Abschluss ihrer Schulausbildung übte sie verschiedene Tätigkeiten aus. So arbeitete sie als Hutmacherin, als Kellnerin, als Rezeptionistin und als Schreibkraft. Die BF lebte in Guangdong, in der Stadt Guangzhou, Bezirk Liwan, römisch 40 . Sie besuchte 9 Jahre die Pflichtschule. Die BF war in der Lage durch eigene Erwerbstätigkeit in China ihren Unterhalt zu sichern. Nach Abschluss ihrer Schulausbildung übte sie verschiedene Tätigkeiten aus. So arbeitete sie als Hutmacherin, als Kellnerin, als Rezeptionistin und als Schreibkraft. In China lebt ihre Mutter, ihre jüngere Schwester und ihr jüngerer Brüder. Ihre Mutter und Geschwister leben in der Stadt XXXX . Die BF wurde selbst in XXXX geboren. Ihr Vater ist seit über 10 Jahren aufgrund eines natürlichen Todes gestorben. Die BF hat Kontakt zu ihrer Mutter. Die BF hat einen Sohn, welcher am XXXX geboren ist. Es ist nicht glaubwürdig, dass die BF in China geheiratet hat. In China lebt ihre Mutter, ihre jüngere Schwester und ihr jüngerer Brüder. Ihre Mutter und Geschwister leben in der Stadt römisch 40 . Die BF wurde selbst in römisch 40 geboren. Ihr Vater ist seit über 10 Jahren aufgrund eines natürlichen Todes gestorben. Die BF hat Kontakt zu ihrer Mutter. Die BF hat einen Sohn, welcher am römisch 40 geboren ist. Es ist nicht glaubwürdig, dass die BF in China geheiratet hat. Die BF hält sich seit etwa Oktober 2015 im Bundesgebiet auf. Sie bezieht keine Leistungen aus der Grundversorgung. Sie ist seit dem 01.01.2016 bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen versichert. Sie arbeitet in Österreich seit 2016 freiwillig als Sexarbeiterin. Sie ist unbescholten. Die BF befindet sich in keinem Zeugenschutzprogramm. Das erkennende Gericht geht nicht davon aus, dass die BF Angst vor dem Schlepper bzw. Schlepperring bzw. Zuhälter hat. Die Beschwerdeführerin hat aus wirtschaftlichen Gründen ihr Heimatland verlassen. Das Fluchtvorbringen der BF, wegen Spielschulden ihres Mannes vor kriminellen Gläubigern geflüchtet zu sein, hat sich als nicht glaubhaft erwiesen. Es kann nicht festgestellt werden, dass die BF im Falle ihrer Rückkehr nach China mit hinreichender Wahrscheinlichkeit einer asylrelevanten Verfolgung oder einer sonstigen unmenschlichen Behandlung ausgesetzt wäre. Es liegen keine begründeten Anhaltspunkte dafür vor, dass die BF bei einer Rückkehr hinsichtlich ihrer Grundbedürfnisse im Herkunftsland einer existenzbedrohenden Notsituation ausgesetzt wäre. 1.
  27. Zur Situation im Herkunftsland wird festgestellt: COVID-19 Nach Bekanntwerden von COVID-19 Fällen im Dezember 2019, wurde von den Behörden trotz eines umfassenden, landesweit ausgebauten Meldesystems für Epidemien die bestehenden Vorfälle verharmlost und vertuscht (TNYT 1.2.2020). Die chinesischen Behörden haben medizinische Fachkräfte, die über das "geheimnisvolle Lungenleiden" informierten, vorgeworfen, Falschinformationen zu verbreiten (DP 4.4.2020). Wuhan wurde als Ausgangspunkt der Pandemie rund eineinhalb Monate nach der Registrierung des ersten Patienten unter Quarantäne gestellt (DW 12.2.2020), nachdem von staatlicher Seite mehr als 55.000 Infektionsfälle gemeldet wurden (TG 23.4.2020). Später folgten weitere Regionen, in denen – je nach Anzahl der Infektionen – unterschiedlich strenge Maßnahmen durch die Regierung angeordnet wurden. Von den ergangenen drastischen Regelungen waren rund 60 Millionen Menschen betroffen (Addendum 20.3.2020; vgl. ZO 14.4.2020, SF 9.4.2020).Wuhan wurde als Ausgangspunkt der Pandemie rund eineinhalb Monate nach der Registrierung des ersten Patienten unter Quarantäne gestellt (DW 12.2.2020), nachdem von staatlicher Seite mehr als 55.000 Infektionsfälle gemeldet wurden (TG 23.4.2020). Später folgten weitere Regionen, in denen – je nach Anzahl der Infektionen – unterschiedlich strenge Maßnahmen durch die Regierung angeordnet wurden. Von den ergangenen drastischen Regelungen waren rund 60 Millionen Menschen betroffen (Addendum 20.3.2020; vergleiche ZO 14.4.2020, SF 9.4.2020). Die Industrieproduktion ging im Januar und Februar um 13,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum zurück (ZO 14.4.2020), was den stärksten Einbruch seit 30 Jahren bedeutet (LVAk 5.2020; vgl. ZO 14.4.2020). Mittlerweile meldet China kaum noch neue COVID-19 Fälle (DW 8.5.2020; vgl. FORBES 17.4.2020), doch treten vermehrt "importierte Fälle" auf (FORBES 17.4.2020; vgl. DS 27.3.2020). Verschwiegen wird jedoch in den Staatsmedien stets, dass es sich bei den eingereisten Infizierten bis zu 90 Prozent um Staatsbürger der Volksrepublik China handelt. Ausländer, darunter auch Diplomaten, durften damals nur in Ausnahmefällen ins Land (LVAk 5.2020).Die Industrieproduktion ging im Januar und Februar um 13,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum zurück (ZO 14.4.2020), was den stärksten Einbruch seit 30 Jahren bedeutet (LVAk 5.2020; vergleiche ZO 14.4.2020). Mittlerweile meldet China kaum noch neue COVID-19 Fälle (DW 8.5.2020; vergleiche FORBES 17.4.2020), doch treten vermehrt "importierte Fälle" auf (FORBES 17.4.2020; vergleiche DS 27.3.2020). Verschwiegen wird jedoch in den Staatsmedien stets, dass es sich bei den eingereisten Infizierten bis zu 90 Prozent um Staatsbürger der Volksrepublik China handelt. Ausländer, darunter auch Diplomaten, durften damals nur in Ausnahmefällen ins Land (LVAk 5.2020). Seit 28.3.2020 besteht ein Einreiseverbot für ausländische Staatsbürger (WKO 10.12.2020). Das chinesische Gesundheitssystem hielt nicht mit der wirtschaftlichen Entwicklung mit. Gemäß aktuellen Vergleichszahlen der OECD sind für 1.000 Einwohner 2,7 Krankenschwestern und -pfleger sowie zwei Ärzte verfügbar. Zwar räumt die Regierung Schwachstellen im zentralisierten Gesundheitswesen ein (HB 19.2.2020), jedoch haben Kritik am Vorgehen der Regierung, wie auch eine kritische Berichterstattung mitunter Verhaftungen wegen der "Verbreitung falscher Gerüchte" zur Folge (RSF 14.4.2020). Der chinesische Präsident Xi Jinping hat sich währenddessen verpflichtet, ein leistungsfähiges öffentliches Gesundheitssystem aufzubauen, das für Chinas Entwicklungsstrategie und nationale Sicherheit von entscheidender Bedeutung ist (SCMP 5.6.2020). Seit 28.3.2020 besteht ein Einreiseverbot für ausländische Staatsbürger (WKO 10.12.2020). Das chinesische Gesundheitssystem hielt nicht mit der wirtschaftlichen Entwicklung mit. Gemäß aktuellen Vergleichszahlen der OECD sind für 1.000 Einwohner 2,7 Krankenschwestern und -pfleger sowie zwei Ärzte verfügbar. Zwar räumt die Regierung Schwachstellen im zentralisierten Gesundheitswesen ein (HB 19.2.2020), jedoch haben Kritik am Vorgehen der Regierung, wie auch eine kritische Berichterstattung mitunter Verhaftungen wegen der "Verbreitung falscher Gerüchte" zur Folge (RSF 14.4.2020). Der chinesische Präsident römisch zehn i Jinping hat sich währenddessen verpflichtet, ein leistungsfähiges öffentliches Gesundheitssystem aufzubauen, das für Chinas Entwicklungsstrategie und nationale Sicherheit von entscheidender Bedeutung ist (SCMP 5.6.2020). Im März und April 2020 nahmen Fabriken und unterschiedliche Unternehmen, ihre Arbeit wieder auf (LVAk 5.2020). In der Jahresmitte 2020 stellte sich die COVID-19-Gesamtsituation sich landesweit stabil dar, sporadische Fälle traten auf (XN 4.6.2020; vgl. FR 26.5.2020) und es wird von vereinzelten (XN 4.6.2020; vgl. DW 30.5.2020, FR 26.5.2020), vorrangig aus dem Ausland importierten Fällen von Neuinfektionen berichtet (CGTN 8.6.2020; vgl. FR24 1.6.2020, AnA 26.5.2020, TG 23.5.2020). Das seit 28.3.2020 gültige Einreiseverbot für ausländische Staatsbürger nach Festlandchina, auch für solche mit gültiger Aufenthaltsberechtigung ist weiterhin aufrecht (BMEIA 24.11.2020; vgl. MoFA CH 26.3.2020).Im März und April 2020 nahmen Fabriken und unterschiedliche Unternehmen, ihre Arbeit wieder auf (LVAk 5.2020). In der Jahresmitte 2020 stellte sich die COVID-19-Gesamtsituation sich landesweit stabil dar, sporadische Fälle traten auf (XN 4.6.2020; vergleiche FR 26.5.2020) und es wird von vereinzelten (XN 4.6.2020; vergleiche DW 30.5.2020, FR 26.5.2020), vorrangig aus dem Ausland importierten Fällen von Neuinfektionen berichtet (CGTN 8.6.2020; vergleiche FR24 1.6.2020, AnA 26.5.2020, TG 23.5.2020). Das seit 28.3.2020 gültige Einreiseverbot für ausländische Staatsbürger nach Festlandchina, auch für solche mit gültiger Aufenthaltsberechtigung ist weiterhin aufrecht (BMEIA 24.11.2020; vergleiche MoFA CH 26.3.2020). Im Ursprungsland des Coronavirus bleiben die Neuinfektionen seit Monaten derart niedrig, dass an den offiziellen Zahlen Zweifel bestehen. Konstant vermelden die chinesischen Behörden zwar neue Infektionen, aber die sind nahezu täglich im niedrigen zweistelligen Bereich. Tauchen doch kleinere Cluster auf, müssen sich alle Bewohner einem Test unterziehen. Zudem werden für einzelne Stadtviertel oder gesamte Städte strikte Ausgangssperren verhängt. Verwunderlich aber ist es dennoch, dass die Zahl der Neuinfektionen so gut wie nie 30 überschreitet (DS 12.10.2020). Quellen: • Addendum (20.3.2020): Chinas Kampf gegen das Coronavirus: Europa, sei gewarnt! https://www.addendum.org/coronavirus/china-und-das-coronavirus/, Zugriff 15.12.2020 • AnA – Anadolu Agency (26.5.2020): COVID-19: 7 new cases in China, 19 in South Korea, https://www.aa.com.tr/en/asia-pacific/covid-19-7-new-cases-in-china-19-in-south-korea/1853895, Zugriff 15.12.2020 • BMEIA – Bundesministerium für Europäische und Internationale Angelegenheiten (24.11.2020): China (Volksrepublik China), Aktuelle Hinweise, https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation/land/china/, Zugriff 15.12.2020 • CGTN – China Global Television Network (8.6.2020): Chinese mainland reports 4 new COVID-19 cases, no new deaths, https://news.cgtn.com/news/2020-06-08/Chinese-mainland-reports-4-new-COVID-19-cases-no-new-deaths-R9cUqfA6re/index.html, Zugriff 15.12.2020 • DP – Die Presse (4.4.2020): Was China vertuscht und die WHO ignoriert hat, https://www.diepresse.com/5795657/was-china-vertuscht-und-die-who-ignoriert-hat, Zugriff 11.12.2020 • DS – Der Standard (12.10.2020): China, das Reich der rätselhaften Corona-Zahlen, https://www.derstandard.at/story/2000120861503/china-das-reich-der-raetselhaften-corona-zahlen, Zugriff 15.12.2020 • DS – Der Standard (27.3.2020): China riegelt wegen Corona seine Grenzen ab, https://www.derstandard.at/story/2000116236843/china-riegelt-wegen-corona-seine-grenzen-ab, Zugriff 15.12.2020 • DW – Deutsche Welle (30.5.2020): Kaum noch Neuinfektionen: China lockert Corona-Auflagen, https://www.dw.com/de/kaum-noch-neuinfektionen-china-lockert-corona-auflagen/av-53366246, Zugriff 15.12.2020 • DW – Deutsche Welle (8.5.2020): Kaum noch Neuinfektionen: China lockert Corona- Auflagen, https://www.dw.com/de/kaum-noch-neuinfektionen-china-lockert-corona-auflagen/av-53366246, Zugriff 15.12.2020 • DW – Deutsche Welle (12.2.2020): China setzt auf Massen-Quarantäne gegen Corona-Virus, https://www.dw.com/de/china-setzt-auf-massen-quarant%C3%A4ne-gegen-corona-virus/a-52348053, Zugriff 16.11.2020 • FORBES (17.4.2020): China Just Admitted Coronavirus Death Toll In Wuhan Was 50% Higher Than Reported, https://www.forbes.com/sites/isabeltogoh/2020/04/17/china-just-admitted-coronavirus-death-toll-in-wuhan-was-50-higher-than-reported/#15c7d120702f, Zugriff 15.12.2020 • FR – Frankfurter Rundschau (26.5.2020): China nach Corona: Stadt will Gesundheit der Bürger überwachen, https://www.fr.de/panorama/corona-virus-schweden-internationale-lage-russland-lockerungen-infizierte-zr-13754379.html, Zugriff 15.12.2020 • FR24 – F (1.6.2020): China reports highest number of new Covid-19 cases in nearly 3 weeks, https://www.france24.com/en/20200601-china-reports-highest-number-of-new-covid-19-cases-in-nearly-3-weeks, Zugriff 15.12.2020 • HB – Handelsblatt (19.2.2020): Coronavirus offenbart gravierende Mängel an Chinas Gesundheitssystem, https://www.handelsblatt.com/politik/international/krankenversorgung-coronavirus-offenbart-gravierende-maengel-an-chinas-gesundheitssystem/25561166.html?ticket=ST-1039047-CrBiznv23udUClzvzT0p-ap4, Zugriff 15.12.2020 • LVAk – Landesverteidigungsakademie Hauser, Gunther (5.2020): Chinas Aufstieg zur Globalmacht der Weg einer Regionalmacht zum weltpolitischen Akteur, Seite
  28. • MoFA Ch – Ministry of Foreign Affairs of the People‘s Republic of China (26.3.2020): Ministry of Foreign Affairs of the People's Republic of China National Immigration Administration Announcement on the Temporary Suspension of Entry by Foreign Nationals Holding Valid Chinese Visas or Residence Permits, https://www.fmprc.gov.cn/mfa_eng/wjbxw/t1761867.shtml?from=groupmessage&isappinstalled=0, Zugriff 15.12.2020 • RSF – Reporters Sans Frontières (14.4.2020): Whistleblowing doctor missing after criticizing Beijing's coronavirus censorship, https://www.ecoi.net/de/dokument/2027934.html, Zugriff 15.12.2020 • SCMP – South China Morning Post (5.6.2020): Xi Jinping vows to build strong public health• SCMP – South China Morning Post (5.6.2020): römisch zehn i Jinping vows to build strong public health system to ensure China’s stability, https://www.scmp.com/news/china/politics/article/3087609/xi-jinping-vows-build-strong-public-health-system-ensure-chinas, Zugriff 15.12.2020 • SF – Sience Focus (9.4.2020): Aggressive Wuhan lockdown ‘halted coronavirus outbreak’ in China, https://www.sciencefocus.com/news/aggressive-wuhan-lockdown-halted-coronavirus-outbreak-in-china/, Zugriff 15.12.2020 • TG – The Guardian (23.5.2020): Global report: China records no new Covid-19 cases for first time as Hertz files for bankruptcy, https://www.theguardian.com/world/2020/may/23/global-report-china-no-new-covid-19-cases-hertz-bankruptcy, Zugriff 15.12.2020 • TG – The Guardian (23.4.2020): China coronavirus cases may have been four times official figure, says study, https://www.theguardian.com/world/2020/apr/23/china-coronavirus-cases-might-have-been-four-times-official-figure-says-study, Zugriff 15.12.2020 • TNYT – The New York Times (1.2.2020): As New Coronavirus Spread, China’s Old Habits Delayed Fight, https://www.bundesheer.at/pdf_pool/publikationen/01_2020_s_iss_hauser_china_1949_2019_kern_ae_final1105webv.pdf, Zugriff 9.12.2020 • https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/china-update-reisehinweise-quarantaenebestimmungen.html#heading_aktuell_wichtig, • WKO – Wirtschaftskammer Österreich (10.12.2020): Coronavirus: Situation in China, Aktuelle Lage und laufende Updates, https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/china-update-reisehinweise-quarantaenebestimmungen. html#heading aktuell_wichtig, Zugriff 15.12.2020 • XN - XINHUANET (4.6.2020): China stresses targeted COVID-19 containment measures, developing vaccines and drugs, http://www.xinhuanet.com/english/2020-06/04/c_139114738.htm, Zugriff 15.12.2020 • ZO – Zeit Online (14.4.2020): Chinas Exporte sinken um 6,6 Prozent, https://www.zeit.de/wirtschaft/2020-04/coronavirus-china-exporte-rueckgang, Zugriff 15.12.2020 Am 02.03.2022 betrug der 7-Tage- Mittelwert 226 Fälle und 214 neue Fälle waren zu registrieren (siehe Ausdruck vom 03.03.2022, Statistik, Coronavirus-Erkrankung). Politische Lage Die Volksrepublik (VR) China ist mit geschätzten 1,395 Milliarden Einwohnern (Stand Juli 2020) und einer Fläche von 9.596.960 km² der bevölkerungsreichste Staat der Welt (CIA 24.11.2020). China ist in 33 Verwaltungseinheiten, 22 Provinzen, die fünf autonomen Regionen der nationalen Minderheiten Tibet, Xinjiang, Innere Mongolei, Ningxia und Guangxi sowie vier regierungsunmittelbare Städte (Peking, Shanghai, Tianjin, Chongqing) und zwei Sonderverwaltungsregionen (Hongkong, Macau) gegliedert. Es gibt sieben Militärzonen, die jeweils verschiedene Provinzen bzw. Teile umfassen (ÖB 10.2020; vgl. AA 6.11.2020).China ist in 33 Verwaltungseinheiten, 22 Provinzen, die fünf autonomen Regionen der nationalen Minderheiten Tibet, Xinjiang, Innere Mongolei, Ningxia und Guangxi sowie vier regierungsunmittelbare Städte (Peking, Shanghai, Tianjin, Chongqing) und zwei Sonderverwaltungsregionen (Hongkong, Macau) gegliedert. Es gibt sieben Militärzonen, die jeweils verschiedene Provinzen bzw. Teile umfassen (ÖB 10.2020; vergleiche AA 6.11.2020). Gemäß ihrer Verfassung ist die Volksrepublik China ein "sozialistischer Staat unter der demokratischen Diktatur des Volkes, der von der Arbeiterklasse geführt wird und auf dem Bündnis der Arbeiter und Bauer" beruht (BMBF 2020; vgl. Heilmann 2016). China ist ein autoritärer Staat, in dem die Kommunistische Partei (KP) verfassungsmäßig die höchste Autorität ist. Beinahe alle hohen Positionen in der Regierung sowie im Sicherheitsapparat werden von Mitgliedern der KP gehalten (USDOS 11.3.2020). Zentral für das politische System Chinas ist der Führungsanspruch der Kommunistischen Partei Chinas, der auch in der Verfassung verankert ist. Andere politische Organisationen, Medien, Zivilgesellschaft und religiöse Aktivitäten haben sich den Zielen der Partei unterzuordnen und werden streng reguliert. Ministerpräsident Li Keqiang leitet den Staatsrat, die eigentliche Regierung. Er wird von einem „inneren Kabinett“ aus vier Stellvertretenden Ministerpräsidenten und fünf Staatsräten unterstützt. Der Staatsrat fungiert als Exekutive und höchstes Organ der staatlichen Verwaltung (BMBF 2020; vgl. Heilmann 2016).Gemäß ihrer Verfassung ist die Volksrepublik China ein "sozialistischer Staat unter der demokratischen Diktatur des Volkes, der von der Arbeiterklasse geführt wird und auf dem Bündnis der Arbeiter und Bauer" beruht (BMBF 2020; vergleiche Heilmann 2016). China ist ein autoritärer Staat, in dem die Kommunistische Partei (KP) verfassungsmäßig die höchste Autorität ist. Beinahe alle hohen Positionen in der Regierung sowie im Sicherheitsapparat werden von Mitgliedern der KP gehalten (USDOS 11.3.2020). Zentral für das politische System Chinas ist der Führungsanspruch der Kommunistischen Partei Chinas, der auch in der Verfassung verankert ist. Andere politische Organisationen, Medien, Zivilgesellschaft und religiöse Aktivitäten haben sich den Zielen der Partei unterzuordnen und werden streng reguliert. Ministerpräsident Li Keqiang leitet den Staatsrat, die eigentliche Regierung. Er wird von einem „inneren Kabinett“ aus vier Stellvertretenden Ministerpräsidenten und fünf Staatsräten unterstützt. Der Staatsrat fungiert als Exekutive und höchstes Organ der staatlichen Verwaltung (BMBF 2020; vergleiche Heilmann 2016). Der 3.000 Mitglieder zählende Nationale Volkskongress (NVK) wird für fünf Jahre gewählt (FH 4.3.2020; vgl. BMBF 2020). Er wählt formell den Staatspräsidenten für fünf Jahre und bestätigt den Premierminister, der vom Präsidenten nominiert wird (FH 4.3.2020; vgl. BMBF 2020) und ist formal das gesetzgebende Organ der VR China. Er tagt als Plenum einmal jährlich und beschließt mit einer Legislaturperiode von fünf Jahren nationale Gesetze (LVAk 9.2019). Der 3.000 Mitglieder zählende Nationale Volkskongress (NVK) wird für fünf Jahre gewählt (FH 4.3.2020; vergleiche BMBF 2020). Er wählt formell den Staatspräsidenten für fünf Jahre und bestätigt den Premierminister, der vom Präsidenten nominiert wird (FH 4.3.2020; vergleiche BMBF 2020) und ist formal das gesetzgebende Organ der VR China. Er tagt als Plenum einmal jährlich und beschließt mit einer Legislaturperiode von fünf Jahren nationale Gesetze (LVAk 9.2019). Eine parlamentarische Opposition zur KP Chinas gibt es nicht (AA 1.12.2020). Seit dem Massaker vom Tiananmen-Platz im Jahr 1989, als die Volksbefreiungsarmee (PLA) gewaltsam gegen eine von Studenten geführte pro-demokratische Bewegung vorgegangen ist, hat es keine Versuche gegeben, den politischen Wettbewerb zu erhöhen. Nach dem "Vorfall", der nach wie vor in China ein Tabuthema ist, wurden die politischen Reformer von der KP-Führung gesäubert (BS 29.4.2020). Zwar sind acht sogenannte demokratische Parteien offiziell anerkannt, jedoch sind alle der KP Chinas unterstellt (BS 29.4.2020). Chinas Einparteiensystem unterdrückt die Entwicklung einer organisierten politischen Opposition rigoros. Selbst innerhalb der KPCh hat Xi Jinping seit 2012 seine eigene Macht und Autorität stetig ausgebaut, sowie eine selektive Antikorruptionskampagne geführt, um potenzielle Rivalen auszuschalten (FH 4.3.2020). Eine parlamentarische Opposition zur KP Chinas gibt es nicht (AA 1.12.2020). Seit dem Massaker vom Tiananmen-Platz im Jahr 1989, als die Volksbefreiungsarmee (PLA) gewaltsam gegen eine von Studenten geführte pro-demokratische Bewegung vorgegangen ist, hat es keine Versuche gegeben, den politischen Wettbewerb zu erhöhen. Nach dem "Vorfall", der nach wie vor in China ein Tabuthema ist, wurden die politischen Reformer von der KP-Führung gesäubert (BS 29.4.2020). Zwar sind acht sogenannte demokratische Parteien offiziell anerkannt, jedoch sind alle der KP Chinas unterstellt (BS 29.4.2020). Chinas Einparteiensystem unterdrückt die Entwicklung einer organisierten politischen Opposition rigoros. Selbst innerhalb der KPCh hat römisch zehn i Jinping seit 2012 seine eigene Macht und Autorität stetig ausgebaut, sowie eine selektive Antikorruptionskampagne geführt, um potenzielle Rivalen auszuschalten (FH 4.3.2020). Der vom Präsidenten Xi Jinping konzipierte "Chinesische Traum" soll China den Status einer Weltmacht wiedererlangen helfen. Die chinesische Regierung verfolgt gesellschaftliche Stabilität und wirtschaftliche Entwicklung als zwei zentrale Anliegen in ihrer Agenda. Demgegenüber stellt eine Transformation zur Demokratie auf der Grundlage der Herrschaft des Rechts keines der langfristigen strategischen Ziele der Regierung dar. Vielmehr verfolgt die Regierung als bewusste Strategie, einer Bedrohung durch pro-demokratische Tendenzen und Herausforderungen für die politische Hegemonie der Partei entgegenzuwirken (BS 29.4.2020). Der vom Präsidenten römisch zehn i Jinping konzipierte "Chinesische Traum" soll China den Status einer Weltmacht wiedererlangen helfen. Die chinesische Regierung verfolgt gesellschaftliche Stabilität und wirtschaftliche Entwicklung als zwei zentrale Anliegen in ihrer Agenda. Demgegenüber stellt eine Transformation zur Demokratie auf der Grundlage der Herrschaft des Rechts keines der langfristigen strategischen Ziele der Regierung dar. Vielmehr verfolgt die Regierung als bewusste Strategie, einer Bedrohung durch pro-demokratische Tendenzen und Herausforderungen für die politische Hegemonie der Partei entgegenzuwirken (BS 29.4.2020). Zu Beginn der Tagung des Volkskongresses im Mai 2020 kündigte die Regierung an, dass trotz der wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie sowie des Handelskonflikts mit den Vereinigten Staaten der Verteidigungshaushalt im laufenden Jahr abermals deutlich erhöht werden soll. Diese Ankündigung erfolgte vor dem Hintergrund der in den vergangenen Jahren gewachsenen Spannungen zwischen China und mehreren Nachbarstaaten sowie den USA wegen der von Peking erhobenen Gebietsansprüche im Südchinesischen Meer (FAZ 21.5.2020; vgl. WKO 1.12.2020). Zu Beginn der Tagung des Volkskongresses im Mai 2020 kündigte die Regierung an, dass trotz der wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie sowie des Handelskonflikts mit den Vereinigten Staaten der Verteidigungshaushalt im laufenden Jahr abermals deutlich erhöht werden soll. Diese Ankündigung erfolgte vor dem Hintergrund der in den vergangenen Jahren gewachsenen Spannungen zwischen China und mehreren Nachbarstaaten sowie den USA wegen der von Peking erhobenen Gebietsansprüche im Südchinesischen Meer (FAZ 21.5.2020; vergleiche WKO 1.12.2020). Ungeachtet internationaler Proteste hat Chinas Nationaler Volkskongress die Einführung eines Sicherheitsgesetzes für Hongkong gebilligt, mit dem nach Ansicht von Kritikern die Bürgerrechte in der Sonderverwaltungszone massiv beschnitten werden. Zum Abschluss der Jahrestagung beauftragten die Abgeordneten den Ständigen Ausschuss des Parlaments, das Gesetz zum Schutz der nationalen Sicherheit in Chinas Sonderverwaltungsregion zu erlassen (ZO 28.5.2020). Peking reagiert mit dem Sicherheitsgesetz auf die monatelangen, mitunter gewalttätigen Proteste der Hongkonger Demokratiebewegung im vergangenen Jahr. Das Gesetz soll "Abspaltung", "Subverson", "Terrorismus" und die "Gefährdung der nationalen Sicherheit" unter Strafe stellen und den offenen Einsatz festlandchinesischer Sicherheitsbehörden in Hongkong ermöglichen. Die Pekinger Pläne haben neue Proteste in Hongkong ausgelöst, bei denen es zu gewalttätigen Konfrontationen mit der Polizei kommt (ARTE 28.5.2020). Quellen: • AA – Auswärtiges Amt (1.12.2020): Bericht über die asyl- und abschieberelevante Lage in der Volksrepublik China, https://www.ecoi.net/en/file/local/2041768/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%BCber_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Volksrepublik_China_%28Stand_Oktober_2020%29%2C_01.12.2020.pdf, Zugriff 16.12.2020 • AA – Auswärtiges Amt (6.11.2020): China – Innenpolitik, https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/china-node/-/200846, Zugriff 11.12.2020 • ARTE – Association Relative à la Télévision Européenne (28.5.2020): Chinas Volkskongress billigt umstrittenes Sicherheitsgesetz zu Hongkong, https://www.arte.tv/de/afp/neuigkeiten/chinas-volkskongress-billigt-umstrittenes-sicherheitsgesetz-zu-hongkong, Zugriff 11.12.2020 • BMBF – Bundesministerium für Bildung und Forschung

(2020): Allgemeine Landesinformationen: China, https://www.kooperation-international.de/laender/asien/china/allgemeine-landesinformationen/, Zugriff 11.12.2020 • BS – Bertelsmann Stiftung (29.4.2020): Country Report China, https://www.ecoi.net/en/file/local/2029406/country_report_2020_CHN.pdf, Zugriff 11.12.2020 • CIA – Central Intelligence Agency (24.11.2020): The World Factbook - China, https://www.cia.gov/library/publications/the-world-factbook/geos/ch.html, Zugriff 11.12.2020 • FAZ – Frankfurter Allgemeine Zeitung (21.5.2020): China erstmals seit 1990 ohne Wachstumsziel, https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/volkskongress-eroeffnet-china-erstmals-seit-1990-ohne-wachstumsziel-16780739.html, Zugriff 11.12.2020 • FH – Freedom House (4.3.2020): Freedom in the World 2020 - China, https://www.ecoi.net/de/dokument/2025907.html, Zugriff 11.12.2020 • Heilmann, Sebastian
(2016): Das politische System der Volksrepublik China, Springer Fachmedien Verlag • LVAk – Landesverteidigungsakademie (9.2019): Buchas, Peter/Feichtinger, Walter/Vogl, Doris (Hg.): Chinas Grand Strategy im Wandel, Militärwissenschaftliche Publikationsreihe der Landesverteidigungsakademie, 1.2019, S.190 • ÖB Peking (10.2020): Asylländerbericht Volksrepublik China • WKO – Wirtschaftskammer Österreich (1.12.2020): Die chinesische Wirtschaft, https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/die-chinesische-wirtschaft.html#heading_wirtschaftslage, Zugriff 11.12.2020 • ZO – Zeit Online (28.5.2020): Volkskongress verabschiedet Sicherheitsgesetz für Hongkong, https://www.zeit.de/politik/ausland/2020-05/china-volkskongress-verabschiedet-sicherheitsgesetz-fuer-hongkong, Zugriff 11.12.2020 Sicherheitslage Wegen der Ausbreitung von COVID-19 kommt es in China zu verschärften Einreisekontrollen, Gesundheitsüberprüfungen und seit 28.03.2020 zu einer Einreisesperre für Ausländer (BMEIA 24.11.2020). Die Fallzahlen haben sich in China auf einem niedrigen Niveau stabilisiert (AA 7.12.2020). Aufgrund einer massiven Präsenz von Sicherheitskräften in besonders gefährdeten Regionen ist eine Wahrscheinlichkeit von Terroranschlägen in China generell niedrig (GW 19.6.2020). Berichten zufolge wurden in den letzten zehn Jahren 170 Millionen Überwachungskameras in Städten und Gemeinden im ganzen Land installiert (DFAT 3.10.2020). Dennoch kann es vereinzelt zu Demonstrationen und Zusammenstößen mit den Sicherheitskräften kommen. Auch sind in den letzten Jahren in China Anschläge verübt worden (EDA 23.7.2020). Konflikte und mutmaßliche Diskriminierung und Ungleichbehandlung durch die Han-Mehrheitsbevölkerung und die anhaltende harte Linie der lokalen Regierung, können die laufende Problematik der muslimischen Gemeinschaft über die uigurischen Minderheiten hinaus noch verschärfen (GW 17.6.2020). Zwar gibt es in China noch keine unversöhnlichen ethnischen, sozialen oder religiösen Spaltungen, soziale Unruhen sind allerdings an der Tagesordnung. Auch wenn die meisten Demonstrationen als Ausdruck der Unzufriedenheit mit der Regierungspolitik personell meist gering ausfallen, betreffen sie dennoch existentielle Fragen wie Lohnrückstände, dem Abriss von Häusern und der Umsiedlung oder Enteignung (BS 29.4.2020). Landerwerb ohne volle Einbeziehung der örtlich Betroffenen stößt zunehmend auf Proteste, insbesondere in Guangdong, Fujian, Zhejiang, Jiangsu, Shandong und Sichuan. Proteste wegen der Modalitäten von Zwangsumsiedlungen wie auch Entschädigungsleistungen sind an der Tagesordnung und die Behörden verfolgen einige der Anführer solcher Proteste strafrechtlich. Die Wahrscheinlichkeit von Protesten, vor allem in Form von Demonstrationen und Blockaden, wird in Bezug auf den Bau größerer Infrastrukturprojekte, dem Bergbau, etc. auch weiterhin hoch eingeschätzt. Wesentliche Störungen sind aufgrund einer starken Sicherheitspräsenz unwahrscheinlich (GW 17.6.2020; vgl. USDOS 11.3.2020, BS 29.4.2020).Zwar gibt es in China noch keine unversöhnlichen ethnischen, sozialen oder religiösen Spaltungen, soziale Unruhen sind allerdings an der Tagesordnung. Auch wenn die meisten Demonstrationen als Ausdruck der Unzufriedenheit mit der Regierungspolitik personell meist gering ausfallen, betreffen sie dennoch existentielle Fragen wie Lohnrückstände, dem Abriss von Häusern und der Umsiedlung oder Enteignung (BS 29.4.2020). Landerwerb ohne volle Einbeziehung der örtlich Betroffenen stößt zunehmend auf Proteste, insbesondere in Guangdong, Fujian, Zhejiang, Jiangsu, Shandong und Sichuan. Proteste wegen der Modalitäten von Zwangsumsiedlungen wie auch Entschädigungsleistungen sind an der Tagesordnung und die Behörden verfolgen einige der Anführer solcher Proteste strafrechtlich. Die Wahrscheinlichkeit von Protesten, vor allem in Form von Demonstrationen und Blockaden, wird in Bezug auf den Bau größerer Infrastrukturprojekte, dem Bergbau, etc. auch weiterhin hoch eingeschätzt. Wesentliche Störungen sind aufgrund einer starken Sicherheitspräsenz unwahrscheinlich (GW 17.6.2020; vergleiche USDOS 11.3.2020, BS 29.4.2020). China hat anhand der Vorkommnisse der späten 1980er Jahre gelernt, dass soziale Spannungen zu einer ernsthaften Gefährdung des Systems führen können. Infolgedessen wurde ein engmaschiges Kontroll- und Regulierungssystem sowohl in urbanen Kerngebieten als auch in den peripheren Siedlungsgebieten der Minderheiten aufgebaut (LVAk 9.2019). Die staatliche Kontrolle durch eine massive, sichtbare Polizeipräsenz an strategischen Punkten und wichtigen Orten wird aufrechterhalten (BS 29.4.2020). Medienberichten zu Folge haben die chinesische Polizei und die Sicherheitsbehörden 2016 damit begonnen, Fotodatenbanken, künstliche Intelligenz und Überwachungskameras mit Gesichtserkennungstechnologie zu kombinieren, um Verdächtige und "destabilisierende Akteure" in der Gesellschaft aufzuspüren (DFAT 3.10.2020). Berichten zufolge werden auch gewonnene DNA-Proben, Urinproben, Sprachaufzeichnungen, Fingerabdrücke, Fotos und eine Vielzahl von persönlichen Daten von den Sicherheitsbehörden gesammelt (BBC 19.12.2019; vgl. RFA 23.8.2019, HRW 16.5.2017).China hat anhand der Vorkommnisse der späten 1980er Jahre gelernt, dass soziale Spannungen zu einer ernsthaften Gefährdung des Systems führen können. Infolgedessen wurde ein engmaschiges Kontroll- und Regulierungssystem sowohl in urbanen Kerngebieten als auch in den peripheren Siedlungsgebieten der Minderheiten aufgebaut (LVAk 9.2019). Die staatliche Kontrolle durch eine massive, sichtbare Polizeipräsenz an strategischen Punkten und wichtigen Orten wird aufrechterhalten (BS 29.4.2020). Medienberichten zu Folge haben die chinesische Polizei und die Sicherheitsbehörden 2016 damit begonnen, Fotodatenbanken, künstliche Intelligenz und Überwachungskameras mit Gesichtserkennungstechnologie zu kombinieren, um Verdächtige und "destabilisierende Akteure" in der Gesellschaft aufzuspüren (DFAT 3.10.2020). Berichten zufolge werden auch gewonnene DNA-Proben, Urinproben, Sprachaufzeichnungen, Fingerabdrücke, Fotos und eine Vielzahl von persönlichen Daten von den Sicherheitsbehörden gesammelt (BBC 19.12.2019; vergleiche RFA 23.8.2019, HRW 16.5.2017). Auf der Tagung des Volkskongresses im Mai 2020 kündigte der Ministerpräsident an, dass auch trotz der wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie sowie des Handelskonflikts mit den Vereinigten Staaten, der Verteidigungshaushalt im laufenden Jahr abermals deutlich steigen soll. Die Ankündigung erfolgte vor dem Hintergrund der in den vergangenen Jahren gewachsenen Spannungen zwischen China und mehreren Nachbarstaaten sowie die USA wegen der von Peking erhobenen Gebietsansprüche im Südchinesischen Meer (SN 22.5.2020; vgl. FAZ 21.5.2020, WKO 12.5.2020)Auf der Tagung des Volkskongresses im Mai 2020 kündigte der Ministerpräsident an, dass auch trotz der wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie sowie des Handelskonflikts mit den Vereinigten Staaten, der Verteidigungshaushalt im laufenden Jahr abermals deutlich steigen soll. Die Ankündigung erfolgte vor dem Hintergrund der in den vergangenen Jahren gewachsenen Spannungen zwischen China und mehreren Nachbarstaaten sowie die USA wegen der von Peking erhobenen Gebietsansprüche im Südchinesischen Meer (SN 22.5.2020; vergleiche FAZ 21.5.2020, WKO 12.5.2020) China und Russland: Die chinesisch-russischen Beziehungen werden aus chinesischer Sicht als eine "stabile strategische Partnerschaft" betrachtet (LVAk 5.2020; vgl. GH 17.2.2016). Diese politische, wirtschaftliche und auch militärische Partnerschaft beruht auf einer nüchternen Einschätzung der jeweiligen nationalen Interessen (CISR 2020; vgl. LVAk 5.2020). Langfristigen Aussichten für die chinesisch-russische Partnerschaft sind ungewiss. Vor dem Hintergrund eines unruhigen internationalen Umfelds stehen China und Russland vor großen Herausforderungen, um die Dynamik ihrer Zusammenarbeit aufrechtzuerhalten (CISR 2020).Die chinesisch-russischen Beziehungen werden aus chinesischer Sicht als eine "stabile strategische Partnerschaft" betrachtet (LVAk 5.2020; vergleiche GH 17.2.2016). Diese politische, wirtschaftliche und auch militärische Partnerschaft beruht auf einer nüchternen Einschätzung der jeweiligen nationalen Interessen (CISR 2020; vergleiche LVAk 5.2020). Langfristigen Aussichten für die chinesisch-russische Partnerschaft sind ungewiss. Vor dem Hintergrund eines unruhigen internationalen Umfelds stehen China und Russland vor großen Herausforderungen, um die Dynamik ihrer Zusammenarbeit aufrechtzuerhalten (CISR 2020). Seit 2003 arbeiten Russland und China eng im UN-Sicherheitsrat zusammen. Um die jeweiligen Positionen zu koordinieren, werden die diplomatische Rahmenstrukturen der BRICS (Brasilien, Russland, Indien, China und Südafrika)-Gruppe und die SCO (Shanghai Cooperation Organization – SCO), Russland, China, Indien, Kasachstan, Kirgisistan, Pakistan, Tadschikistan und Usbekistan genutzt. Äußerst relevant stellt sich die Sicherheitskooperation innerhalb der SCO dar. Diese widmet sich dem Kampf der "three evil forces", Terrorismus, Separatismus (Taiwan, Tibet und Xinjiang) und Extremismus. In diesen Bereichen soll auch ein Austausch nachrichtendienstlicher Informationen erfolgen und Auslieferungsabkommen exekutiert werden (LVAk 5.2020; vgl. BAMF 2.2020).Seit 2003 arbeiten Russland und China eng im UN-Sicherheitsrat zusammen. Um die jeweiligen Positionen zu koordinieren, werden die diplomatische Rahmenstrukturen der BRICS (Brasilien, Russland, Indien, China und Südafrika)-Gruppe und die SCO (Shanghai Cooperation Organization – SCO), Russland, China, Indien, Kasachstan, Kirgisistan, Pakistan, Tadschikistan und Usbekistan genutzt. Äußerst relevant stellt sich die Sicherheitskooperation innerhalb der SCO dar. Diese widmet sich dem Kampf der "three evil forces", Terrorismus, Separatismus (Taiwan, Tibet und Xinjiang) und Extremismus. In diesen Bereichen soll auch ein Austausch nachrichtendienstlicher Informationen erfolgen und Auslieferungsabkommen exekutiert werden (LVAk 5.2020; vergleiche BAMF 2.2020). China und Indien: Der südasiatische Subkontinent ist der bedeutendste geopolitische Rivale Chinas in Asien (IPG 15.10.2020). Die Streitigkeiten zwischen China und Indien über den Grenzverlauf im bevölkerungsarmen Himalaya-Gebiet ist seit dem Grenzkrieg von 1962 nicht beigelegt (LVAk 5.2020). China und Indien beanspruchen gegenseitig Geländeabschnitte, wobei es gelegentlich zu gewalttätigen Auseinandersetzungen in diesen Grenzgebieten kommt (LVAk 5.2020; vgl. REUTERS 2.9.2020). Ein "Handgemenge" zwischen indischen und chinesischen Soldaten führte zuletzt am 15. Juni 2020 zum Tod von Soldaten auf beiden Seiten (WSJ 17.6.2020).Der südasiatische Subkontinent ist der bedeutendste geopolitische Rivale Chinas in Asien (IPG 15.10.2020). Die Streitigkeiten zwischen China und Indien über den Grenzverlauf im bevölkerungsarmen Himalaya-Gebiet ist seit dem Grenzkrieg von 1962 nicht beigelegt (LVAk 5.2020). China und Indien beanspruchen gegenseitig Geländeabschnitte, wobei es gelegentlich zu gewalttätigen Auseinandersetzungen in diesen Grenzgebieten kommt (LVAk 5.2020; vergleiche REUTERS 2.9.2020). Ein "Handgemenge" zwischen indischen und chinesischen Soldaten führte zuletzt am 15. Juni 2020 zum Tod von Soldaten auf beiden Seiten (WSJ 17.6.2020). China betreibt im Zuge seiner "String of pearls Strategy" (CEFIP 13.8.2019; vgl. FA 9/10 2019) den weiteren Ausbau von Häfen in befreundeten Staaten an der nördlichen Küste des Indischen Ozeans wie Kambodscha, Myanmar, Bangladesch, Sri Lanka, Pakistan, den Malediven und darüber hinaus in Afrika forciert aus und bedroht damit im Zuge der "Belt and Road"-Initiative Einflusssphären Indiens in diesem Raum (DRM 26.8.2019). Die guten Beziehungen zwischen China und Pakistan stellen besonders im Hinblick auf den verbindenden Wirtschaftskorridor und die Unterstützung Chinas der pakistanischen Anliegen im Kaschmir ein weiterer Konfliktpunkt zwischen China und Indien dar (SWP 2016; vgl. DRM 26.8.2019).China betreibt im Zuge seiner "String of pearls Strategy" (CEFIP 13.8.2019; vergleiche FA 9/10 2019) den weiteren Ausbau von Häfen in befreundeten Staaten an der nördlichen Küste des Indischen Ozeans wie Kambodscha, Myanmar, Bangladesch, Sri Lanka, Pakistan, den Malediven und darüber hinaus in Afrika forciert aus und bedroht damit im Zuge der "Belt and Road"-Initiative Einflusssphären Indiens in diesem Raum (DRM 26.8.2019). Die guten Beziehungen zwischen China und Pakistan stellen besonders im Hinblick auf den verbindenden Wirtschaftskorridor und die Unterstützung Chinas der pakistanischen Anliegen im Kaschmir ein weiterer Konfliktpunkt zwischen China und Indien dar (SWP 2016; vergleiche DRM 26.8.2019). China und USA: Die Verschlechterung der Beziehungen zwischen China und den USA sowie eine zunehmend konfrontative diplomatische Sprache und militärische Haltung erhöhen das Risiko unbeabsichtigter Eskalationen in den umstrittenen Regionen (GW 23.8.2020; vgl. DRM 26.8.2020).Die Verschlechterung der Beziehungen zwischen China und den USA sowie eine zunehmend konfrontative diplomatische Sprache und militärische Haltung erhöhen das Risiko unbeabsichtigter Eskalationen in den umstrittenen Regionen (GW 23.8.2020; vergleiche DRM 26.8.2020). Quellen: • AA – Auswärtiges Amt (7.12.2020): China: Reise- und Sicherheitshinweise, Aktuelles, https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/china-node/chinasicherheit/200466#content_1, Zugriff 11.12.2020 • BBC – British Broadcasting Corporation (5.12.2019): Chinese residents worry about rise of facial recognition, https://www.bbc.com/news/technology-50674909, Zugriff 11.12.2020 • BAMF – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (2.2020): Länderreport 22; China; Situation der Muslime, https://www.ecoi.net/en/file/local/2025535/laenderreport-22-china.pdf, Zugriff 14.12.2020 • BMEIA – Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres (24.11.2020): China, Aktuelle Hinweise, https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation/land/china/, Zugriff 11.12.2020 • BS – Bertelsmann Stiftung (29.4.2020): Country Report China, https://www.ecoi.net/en/file/local/2029406/country_report_2020_CHN.pdf, Zugriff 11.12.2020 • CEFIP – Carnegie Endowmwnt for International Peace (13.8.2019): New Delhi Remains Washington’s Best Hope in Asia, https://carnegieendowment.org/2019/08/13/new-delhi-remains-washington-s-best-hope-in-asia-pub-79666, Zugriff 11.12.2020 • DFAT – Australian Government - Department of Foreign Affairs and Trade (3.10.2019): DFAT Country Information Report China, https://www.ecoi.net/en/file/local/2019379/country-information-report-china.pdf, Zugriff 11.12.2020 • DRM – De Re Militaria (26.8.2019): The Chinese String of Pearls or How Beijing is Conquering the Sea, https://drmjournal.org/2019/08/26/the-chinese-string-of-pearls-or-how-beijing-is-conquering-the-sea/, Zugriff 11.12.2020 • EDA – Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (23.7.2020): Reisehinweise für China, https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-reisehinweise/china/reisehinweise-fuer-china.html, Zugriff 11.12.2020 • FA – Foreign Affairs (9/10 2019): The India Dividend, New Delhi Remains Washington’s Best Hope in Asia, https://www.foreignaffairs.com/articles/india/2019-08-12/india-dividend?gpp=WlLQHrv60hOMo/LWqt4OfjptV0xxVkgyaFRqSTlDUWN3TFhkQmNUNmRnVDZ2T3g3cjFvOU9Udm4zRTFNKzRDdTZ4bG5wWWdpdlVXTUdkT1JJOjlmMGVkZTNjMTY2NTg0YjBlYjJmODI0MTVkN2Q4MzhlYzFlMmE0MmVlMDhiMGQxZGRlMjA2OGY1ZmU3ZmY2MmU%3D, Zugriff 11.12.2020 • FAZ – Frankfurter Allgemeine Zeitung (21.5.2020): China erstmals seit 1990 ohne Wachstumsziel, https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/volkskongress-eroeffnet-china-erstmals-seit-1990-ohne-wachstumsziel-16780739.html, Zugriff 11.12.2020 • GH – Gateway House (17.2.2016): How China Sees Russia, https://www.gatewayhouse.in/how-china-sees-russia/, Zugriff 11.12.2020 • GW – GardaWorld (23.8.2020): China Country Report, Executiv Summary https://www.garda.com/crisis24/country-reports/china, Zugriff 11.12.2020 • GW – GardaWorld (19.6.2020): China Country Report, Terrorism, https://www.garda.com/crisis24/country-reports/china, Zugriff 11.12.2020 • GW – GardaWorld (17.6.2020): China Country Report, Social Stability, https://www.garda.com/crisis24/country-reports/china, Zugriff 11.12.2020 • HRW – Human Rights Watch (16.5.2017): China: Police DNA Database Threatens Privacy, https://www.ecoi.net/de/dokument/1400058.html, Zugriff 11.12.2020 • IPG – Internationale Politik und Gesellschaft (15.10.2020): Indische Visionen, https://www.ipg-journal.de/regionen/asien/artikel/indien-4712/, Zugriff 11.12.2020 • LVAk – Landesverteidigungsakademie (5.2020): Hauser, Gunther (5.2020): Chinas Aufstieg zur Globalmacht der Weg einer Regionalmacht zum weltpolitischen Akteur, Seite 101 - 108, 109 - 112. • LVAk – Landesverteidigungsakademie (9.2019): Buchas, Peter/Feichtinger, Walter/Vogl, Doris (Hg.): Chinas Grand Strategy im Wandel, Militärwissenschaftliche Publikationsreihe der Landesverteidigungsakademie, 1.2019, S.228 • REUTERS (2.9.2020): Grenzkonflikt zwischen Indien und China flammt wieder auf, https://de.reuters.com/article/indien-china-grenzkonflikt-idDEKBN25Z181, Zugriff 11.12.2020 • RFA – Radio Free Asia (23.8.2019): China Gears up to Collect Citizens' DNA Nationwide, https://www.rfa.org/english/news/china/collect-08232019115209.html, Zugriff 11.12.2020 • SN – Salzburger Nachrichten (22.5.2020): Chinas Volkskongress eröffnet - Hongkong und Corona im Fokus, https://www.sn.at/politik/weltpolitik/chinas-volkskongress-eroeffnet-hongkong-und-corona-im-fokus-87870631, Zugriff 11.12.2020 • SWP – Stiftung Wissenschaft und Politik
(2016): Wagner, C.: Die Auswirkungen des China-Pakistan Economic Corridor (CPEC). Deutsches Institut für Internationale Politik und Sicherheit, https://nbnresolving.org/urn:nbn:de:0168-ssoar-46698-5, Zugriff 11.12.2020 • USDOS – US Department of State (11.3.2020): Country Report on Human Rights Practices 2019 - China, https://www.ecoi.net/de/dokument/2026349.html, Zugriff 11.12.2020 • WSJ – Wall Street Journal (17.6.2020): The China-India Clash, https://www.wsj.com/articles/the-china-india-clash-11592435121, Zugriff 11.12.2020 Rechtsschutz / Justizwesen Die Führung unternimmt Schritte, das Rechtssystem auszubauen (AA 1.12.2020). Auf der Plenartagung des Zentralausschusses der KPCh im Oktober 2019 wurde die Notwendigkeit betont, die Macht der KPCh zu festigen und ihre Kontrolle über alle Ebenen der chinesischen Gesellschaft auszuweiten (FH 4.3.2020). Gewaltenteilung und Mehrparteiendemokratie werden abgelehnt (DP 27.6.2019). Im März 2018 wurden neue Kontroll- und Ausgleichsmechanismen in die Verfassung aufgenommen, um die Umsetzung zentraler Richtlinien und Vorschriften durchzusetzen. Die Zentralregierung verlässt sich zunehmend auf große Datenmengen, die sie zur Überwachung und Kontrolle der Umsetzung der Reformpolitik auf den verschiedenen Verwaltungsebenen einsetzt. Eine unabhängige Strafjustiz existiert in China nicht. Strafrichter und Staatsanwälte unterliegen der politischen Kontrolle von staatlichen Stellen und Parteigremien (AA 12.2020; vgl. FH 4.3.2020). Die Kontrolle der Gerichte durch politische Institutionen ist ein verfassungsrechtlich verankertes Prinzip (ÖB 10.2020). Die KP dominiert das Rechtssystem auf allen Ebenen und erlaubt Parteifunktionären, Urteile und Verurteilungen zu beeinflussen (FH 4.3.2020; vgl. AI 30.1.2020). Während Bürger in nicht-politischen Fällen ein gewisses Maß an fairer Entscheidung erwarten können, unterliegen solche, die politisch sensible Fragen oder die Interessen mächtiger Gruppen berühren, den politisch-juristischen Ausschüssen (FH 4.3.2020). Seit dem vierten Jahresplenum des
  1. Zentralkomitees 2014 betont die Führung die Rolle des Rechts und ergriff Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität gerichtlicher Verfahren und zum Aufbau eines "sozialistisches Rechtssystem chinesischer Prägung" unter dem Motto "den Gesetzen entsprechend das Land regieren". Echte Rechtsstaatlichkeit im Sinne der Achtung des Legalitätsprinzips in der Verwaltung und der Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit wird dabei aber dezidiert abgelehnt. Das in den Beschlüssen reflektierte Verständnis von Recht soll die Macht des Staates, d.h. der Kommunistischen Partei (KP), keinesfalls einschränken, sondern vielmehr stärken (ÖB 10.2020; vgl. AA 1.12.2020).Die Führung unternimmt Schritte, das Rechtssystem auszubauen (AA 1.12.2020). Auf der Plenartagung des Zentralausschusses der KPCh im Oktober 2019 wurde die Notwendigkeit betont, die Macht der KPCh zu festigen und ihre Kontrolle über alle Ebenen der chinesischen Gesellschaft auszuweiten (FH 4.3.2020). Gewaltenteilung und Mehrparteiendemokratie werden abgelehnt (DP 27.6.2019). Im März 2018 wurden neue Kontroll- und Ausgleichsmechanismen in die Verfassung aufgenommen, um die Umsetzung zentraler Richtlinien und Vorschriften durchzusetzen. Die Zentralregierung verlässt sich zunehmend auf große Datenmengen, die sie zur Überwachung und Kontrolle der Umsetzung der Reformpolitik auf den verschiedenen Verwaltungsebenen einsetzt. Eine unabhängige Strafjustiz existiert in China nicht. Strafrichter und Staatsanwälte unterliegen der politischen Kontrolle von staatlichen Stellen und Parteigremien (AA 12.2020; vergleiche FH 4.3.2020). Die Kontrolle der Gerichte durch politische Institutionen ist ein verfassungsrechtlich verankertes Prinzip (ÖB 10.2020). Die KP dominiert das Rechtssystem auf allen Ebenen und erlaubt Parteifunktionären, Urteile und Verurteilungen zu beeinflussen (FH 4.3.2020; vergleiche AI 30.1.2020). Während Bürger in nicht-politischen Fällen ein gewisses Maß an fairer Entscheidung erwarten können, unterliegen solche, die politisch sensible Fragen oder die Interessen mächtiger Gruppen berühren, den politisch-juristischen Ausschüssen (FH 4.3.2020). Seit dem vierten Jahresplenum des
  2. Zentralkomitees 2014 betont die Führung die Rolle des Rechts und ergriff Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität gerichtlicher Verfahren und zum Aufbau eines "sozialistisches Rechtssystem chinesischer Prägung" unter dem Motto "den Gesetzen entsprechend das Land regieren". Echte Rechtsstaatlichkeit im Sinne der Achtung des Legalitätsprinzips in der Verwaltung und der Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit wird dabei aber dezidiert abgelehnt. Das in den Beschlüssen reflektierte Verständnis von Recht soll die Macht des Staates, d.h. der Kommunistischen Partei (KP), keinesfalls einschränken, sondern vielmehr stärken (ÖB 10.2020; vergleiche AA 1.12.2020). Die Richterernennung erfolgt auf Provinzebene durch Rechtskomitees, welchen hochrangige Partei-Funktionäre angehören und welche von einem KP-Inspektorat überwacht werden. Richter sind verpflichtet, über Einflussnahme seitens lokaler Politiker auf Verfahren Bericht zu erstatten. Es ist für Richter schwierig, zwischen "Unabhängigkeit" von lokalen politischen Einflüssen, und Loyalität zur KP-Linie (welche regelmäßig miteinander und mit einflussreichen Wirtschafts- und Privatinteressen verbunden sind) zu navigieren. Trotz laufender Reformbemühungen gibt es – vor allem auf unterer Gerichtsebene – noch immer einen Mangel an gut ausgebildeten Richtern (ÖB 10.2020). Ein umfassender Regelungsrahmen unterhalb der gesetzlichen Ebene soll "Fehlverhalten" von Justizbeamten und Staatsanwälten in juristischen Prozessen unterbinden (AA 1.12.2020). Das umstrittene System der „Umerziehung durch Arbeit“ („laojiao“) wurde Ende 2013 offiziell abgeschafft. Missbräuchliche Einweisungen politisch missliebiger Personen (vor allem Petitionäre oder Dissidenten) in psychiatrische Anstalten aber auch willkürliche Festsetzungen in sogenannten schwarzen Gefängnissen („black jails“ bzw. „legal education center“) ohne faires Gerichtsverfahren oder aufgrund falscher oder gefälschter medizinischer Gutachten kommen weiterhin vor (AA 1.12.2020). Mit der letzten großen Novellierung 2013 sieht die Strafprozessordnung genaue Regeln für Festnahmen vor, führt die "Hochachtung und der Schutz der Menschenrechte" an und verbietet Folter und Bedrohung bzw. Anwendung anderer illegaler Methoden zur Beweisermittlung. Es besteht jedoch eine teilweise erhebliche Divergenz zwischen den Rechtsvorschriften und deren Umsetzung, und werden diese zum Zwecke der Unterdrückung von politisch unliebsamen Personen instrumentalisiert. Laut Strafprozessordnung müssen auch im Falle einer Festnahme wegen Terrorismus, der Gefährdung der Staatssicherheit oder der schwerwiegenden Korruption die Angehörigen von in Untersuchungshaft befindlichen Personen innerhalb von 24 Stunden über die erfolgte Festnahme informiert werden. Es müssen von den Behörden jedoch keine Angaben zum Grund der Festnahme oder über den Aufenthaltsort der festgenommenen Person gegeben werden. Da Verdächtige sich formell in Untersuchungshaft befinden, muss der Ort der Festhaltung laut Gesetz auch in diesen Fällen eine offizielle Einrichtung sein (ÖB 10.2020). Das Strafprozessgesetz sieht zudem vor, dass Verdächtige, die die staatliche Sicherheit gefährden, an einem "designierten Ort" bis zu sechs Monate unter "Hausarrest" gestellt werden können (ÖB 10.2020). Im Zusammenhang mit verwaltungsstrafrechtlich bewehrten rechtswidrigen Handlungen kann die Polizei zudem "Verwaltungsstrafen" verhängen. Diese Strafen reichen von Ermahnungen über Geldbußen bis hin zu einer "Verwaltungshaft" (ohne richterliche Entscheidung) von bis zu 15 Tagen. Der Aufenthalt in den offiziell nicht existenten "schwarzen Gefängnissen" kann zwischen wenigen Tagen und in einigen Fällen langjährigen Haftaufenthalten variieren (AA 1.12.2020). Das 2019 erneut revidierte Strafverfahrensgesetz verbessert dem Wortlaut nach die Stellung des Beschuldigten/Angeklagten und des Verteidigers im Ermittlungs- und Strafprozess. Die Umsetzung steht aber in jedem Fall unter dem politischen Eingriffsvorbehalt der jeweiligen Parteiorgane, die fester integrierter Bestandteil auch bei den Strafgerichten sind (AA 1.12.2020). Seit 2014 wurden schrittweise Reformen zur Verbesserung der Justizleistung unter Wahrung der Parteivormachtstellung durchgeführt. Die Änderungen konzentrierten sich auf die Erhöhung der Transparenz, Professionalität und Autonomie gegenüber den lokalen Behörden (FH 4.3.2020). Das chinesische Strafgesetz hat die früher festgeschriebenen "konterrevolutionären Straftaten" abgeschafft und im Wesentlichen durch "Straftaten, welche die Sicherheit des Staates gefährden" (Art. 102-114 chin. StGB) ersetzt. Gerade dieser Teil des Strafgesetzes fällt durch eine Vielzahl unbestimmter Rechtsbegriffe auf (AA 1.12.2020). Der Handlungsraum für Menschenrechtsanwälte zur Ausübung ihrer Tätigkeit wird immer weiter eingeschränkt. Menschenrechtsanwälte sind behördlicher Überwachung, Belästigungen, Einschüchterungen und Inhaftierungen ausgesetzt (AI 30.1.2020). Prozesse, bei denen die Anklage auf Terrorismus oder "Verrat von Staatsgeheimnissen" lautet, werden unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt. Was ein Staatsgeheimnis ist, kann nach chinesischer Gesetzeslage auch rückwirkend festgelegt werden. Angeklagte werden in diesen Prozessen weiterhin in erheblichem Umfang in der Wahrnehmung ihrer Rechte beschränkt. Unter anderem wird dem Beschuldigten meist nicht erlaubt, Verteidiger seiner Wahl zu beauftragen; nur in seltenen Ausnahmefällen wird vom Gericht überhaupt eine Verteidigung bestellt (AA 1.12.2020).Das chinesische Strafgesetz hat die früher festgeschriebenen "konterrevolutionären Straftaten" abgeschafft und im Wesentlichen durch "Straftaten, welche die Sicherheit des Staates gefährden" (Artikel 102 -, 114, chin. StGB) ersetzt. Gerade dieser Teil des Strafgesetzes fällt durch eine Vielzahl unbestimmter Rechtsbegriffe auf (AA 1.12.2020). Der Handlungsraum für Menschenrechtsanwälte zur Ausübung ihrer Tätigkeit wird immer weiter eingeschränkt. Menschenrechtsanwälte sind behördlicher Überwachung, Belästigungen, Einschüchterungen und Inhaftierungen ausgesetzt (AI 30.1.2020). Prozesse, bei denen die Anklage auf Terrorismus oder "Verrat von Staatsgeheimnissen" lautet, werden unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt. Was ein Staatsgeheimnis ist, kann nach chinesischer Gesetzeslage auch rückwirkend festgelegt werden. Angeklagte werden in diesen Prozessen weiterhin in erheblichem Umfang in der Wahrnehmung ihrer Rechte beschränkt. Unter anderem wird dem Beschuldigten meist nicht erlaubt, Verteidiger seiner Wahl zu beauftragen; nur in seltenen Ausnahmefällen wird vom Gericht überhaupt eine Verteidigung bestellt (AA 1.12.2020). Das mehrjährige harte Vorgehen gegen Menschenrechtsanwälte hat den Zugang der Angeklagten zu unabhängigem Rechtsbeistand geschwächt (FH 4.3.2020). Anwälten und Mitarbeitern von Kanzleien und Aktivisten droht bei öffentlicher Kritik am System Festnahme und Haft (AI 1.10.2019; vgl. ZO 29.1.2019, DP 19.1.2018). Von schikanösen Maßnahmen können auch Familienangehörige betroffen sein (AI 1.10.2019; vgl. TT 29.3.2016).Das mehrjährige harte Vorgehen gegen Menschenrechtsanwälte hat den Zugang der Angeklagten zu unabhängigem Rechtsbeistand geschwächt (FH 4.3.2020). Anwälten und Mitarbeitern von Kanzleien und Aktivisten droht bei öffentlicher Kritik am System Festnahme und Haft (AI 1.10.2019; vergleiche ZO 29.1.2019, DP 19.1.2018). Von schikanösen Maßnahmen können auch Familienangehörige betroffen sein (AI 1.10.2019; vergleiche TT 29.3.2016). Seit der offiziellen Abschaffung des Systems der "Umerziehung durch Arbeit" werden Menschenrechtsaktivisten nicht mehr in administrativer Haft angehalten, sondern systematisch auf Basis von Strafrechtstatbeständen wie Staatsgefährdung, Separatismus, Volksverhetzung, oder gemeiner Vergehen oder Verbrechen verurteilt, womit der Anschein der Rechtsstaatlichkeit erweckt werden soll. Aufgrund der vagen Tatbestände, des Zusammenhalts der einzelnen Institutionen und des Mangels an unabhängiger engagierter anwaltlicher Vertretung, kann ein strafrechtlich relevanter Sachverhalt relativ leicht "geschaffen" werden (ÖB 10.2020). Eine neue Form der außergerichtlichen Inhaftierung für Ziele von Antikorruptions- und offiziellen Fehlverhaltensuntersuchungen, die als „Liuzhi“ bekannt ist, wurde 2018 zusammen mit der Einrichtung der National Supervisory Commission (NSR) eingeführt. Einzelpersonen können unter Anwendung dieser Maßnahmen bis zu sechs Monate lang ohne Zugang zu Rechtsbeistand inhaftiert werden (FH 4.3.2020). Wegen der mangelnden Unabhängigkeit der Justiz wählen viele Betroffene von Behördenwillkür den Weg der Petition bei einer übergeordneten Behörde (z.B. Provinz- oder Zentralregierung). Petitionen von Bürgerinnen und Bürgern gegen Rechtsbrüche lokaler Kader in den Provinzen nehmen seit einigen Jahren ab. Petitionäre, die Vergehen von lokalen Behörden und Kadern anzeigen wollen, werden häufig von angeheuerten Schlägertrupps aufgegriffen und ohne Kontakt zur Außenwelt in Gefängnissen festgehalten. Diese Art des Verschwindenlassens ist eine weit verbreitete, von der Regierung aber stets verleugnete Methode, um unliebsame Personen aus dem Verkehr zu ziehen (AA 1.12.2020; vgl. ÖB 10.2020).Wegen der mangelnden Unabhängigkeit der Justiz wählen viele Betroffene von Behördenwillkür den Weg der Petition bei einer übergeordneten Behörde (z.B. Provinz- oder Zentralregierung). Petitionen von Bürgerinnen und Bürgern gegen Rechtsbrüche lokaler Kader in den Provinzen nehmen seit einigen Jahren ab. Petitionäre, die Vergehen von lokalen Behörden und Kadern anzeigen wollen, werden häufig von angeheuerten Schlägertrupps aufgegriffen und ohne Kontakt zur Außenwelt in Gefängnissen festgehalten. Diese Art des Verschwindenlassens ist eine weit verbreitete, von der Regierung aber stets verleugnete Methode, um unliebsame Personen aus dem Verkehr zu ziehen (AA 1.12.2020; vergleiche ÖB 10.2020). Quellen: • AA – Auswärtiges Amt (1.12.2020): Bericht über die asyl- und abschieberelevante Lage in der Volksrepublik China, https://www.ecoi.net/en/file/local/2041768/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%BCber_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Volksrepublik_China_%28Stand_Oktober_2020%29%2C_01.12.2020.pdf, Zugriff 16.12.2020 • AI – Amnesty International (30.1.2020): Human Rights in Asia-Pacific; Review of 2019 - China, https://www.ecoi.net/de/dokument/2023866.html, Zugriff 10.12.2020 • AI – Amnesty International (1.10.2019): Sippenhaft in China, https://www.amnesty.de/informieren/aktuell/china-sippenhaft-china, Zugriff 10.12.2020 • DP – Die Presse (27.6.2019): Chinesische Höchstrichterin: „Gewaltentrennung ist für China ungeeignet“, https://www.diepresse.com/5650654/chinesische-hochstrichterin-bdquogewaltentrennung-ist-fur-china-ungeeignetldquo, Zugriff 10.12.2020 • DP – Die Presse (19.1.2018): Haft für Anwalt: China setzt Verfolgungswelle gegen Kritiker fort, https://www.diepresse.com/5356720/haft-fur-anwalt-china-setzt-verfolgungswelle-gegen-kritiker-fort, Zugriff 10.12.2020 • FH – Freedom House (4.3.2020): Freedom in the World 2020 - China, https://www.ecoi.net/de/dokument/2025907.html, Zugriff 10.12.2020 • ÖB Peking (10.2020): Asylländerbericht Volksrepublik China • TAZ – Die Tageszeitung (29.3.2016): Peking setzt auf Sippenhaft, https://taz.de/Neue-Stufe-der-Repression-in-China/!5291032/, Zugriff 20.11.2019 • ZO – Zeit Online (29.1.2019): Bürgerrechtsanwalt zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. https://www.zeit.de/politik/ausland/2019-01/tianjin-buergerrechtsanwalt-china-viereinhalb-jahre-haft, Zugriff 10.12.2020 Sicherheitsbehörden Zivile Behörden haben die Kontrolle über die Militär- und Sicherheitskräfte (USDOS 11.3.2020). Xi Jinping, Präsident und Vorsitzender der Kommunistischen Partei Chinas, ist Oberkommandierender der Streitkräfte, welche seit 1997 direkt der Kommunistischen Partei Chinas unterstellt sind (GX 10.11.2019). Die Ausgaben für die innere Sicherheit sind in allen Provinzen und Regionen im Zeitraum von 2007 bis 2016 um 215 Prozent angestiegen und erhöhten sich 2018 insbesondere in sensiblen Minderheitenregionen wie Xinjiang und Tibet weiter (DFAT 3.10.2019).Zivile Behörden haben die Kontrolle über die Militär- und Sicherheitskräfte (USDOS 11.3.2020). römisch zehn i Jinping, Präsident und Vorsitzender der Kommunistischen Partei Chinas, ist Oberkommandierender der Streitkräfte, welche seit 1997 direkt der Kommunistischen Partei Chinas unterstellt sind (GX 10.11.2019). Die Ausgaben für die innere Sicherheit sind in allen Provinzen und Regionen im Zeitraum von 2007 bis 2016 um 215 Prozent angestiegen und erhöhten sich 2018 insbesondere in sensiblen Minderheitenregionen wie Xinjiang und Tibet weiter (DFAT 3.10.2019). Sicherheitsbehörden sind das Ministerium für Staatssicherheit, das Ministerium für Öffentliche Sicherheit und die Bewaffnete Volkspolizei (BVP) der Volksbefreiungsarmee. Das Ministerium für Staatssicherheit soll vor Staatsfeinden, Spionen und konterrevolutionären Aktivitäten zur Sabotage oder dem Sturz des chinesischen sozialistischen Systems schützen. In die Zuständigkeit dieses Ministeriums fallen auch der Inlands- und Auslandsgeheimdienst. Darüber hinaus beschäftigen zahlreiche lokale Kader u.a. entlassene Militärangehörige in paramilitärischen Schlägertrupps. Diese Banden gehen häufig bei Zwangsaussiedlung im Zuge von Immobilienspekulation durchaus auch im Zusammenspiel mit der BVP gegen Zivilisten vor. Die Zuständigkeiten des Ministeriums für Öffentliche Sicherheit sind die innere Sicherheit, Wirtschaft und Kommunikationssicherheit, neben der Verantwortung für Polizeieinsätze und Gefängnisverwaltung. Die Organisationseinheit auf niedrigster Ebene sind die lokalen Polizeikommissariate, die für den alltäglichen Umgang mit der Bevölkerung verantwortlich sind und die Aufgaben von Polizeistationen erfüllen (ÖB 10.2020). Im Juni 2017 wurde mit dem Aufklärungsgesetz ("Intelligence Law" 2017; geändert 2018), durch das Ständige Komitee des Nationalen Volkskongresses Chinas ein neues Gesetz erlassen, welches über die staatlichen Sicherheitsbehörden hinaus jedes einzelne Mitglied der chinesischen Gesellschaft aufruft, zur nationalen Aufklärungsarbeit beizutragen und nachrichtendienstlich relevante Informationen über Dritte, die an Aktivitäten beteiligt sind, welche der nationalen Sicherheit Chinas oder seinen Interessen schaden können, an die Behörden weiterzugeben (DFAT 3.10.2019). Darüber hinaus besteht ein enges Netz an lokalen Partei-Büros welche mittels freiwilliger „Blockwarte“ die Bewegungen der Bewohner einzelner Viertel überwachen und mit der Polizei zusammenarbeiten (ÖB 10.2020). Die Behörde für Staatssicherheit kann seit Mitte April 2017 Beträge zwischen 10.000 und 500.000 Yuan (etwa 68.000 Euro) für nützliche Hinweise an Informanten auszahlen, welche durch ihre Mitarbeit bei der Enttarnung von ausländischen Spionen helfen. Informationen können über eine speziell eingerichtete Hotline, Briefe oder bei einem persönlichen Besuch bei der Behörde gegeben werden. So sich die Hinweise als zweckdienlichen herausstellen, soll der Informant das Geld erhalten (FAZ 11.4.2017). Quellen: • DFAT – Australian Government - Department of Foreign Affairs and Trade (3.10.2019): DFAT Country Information Report China, https://www.ecoi.net/en/file/local/2019379/country-information-report-china.pdf, Zugriff 10.12.2020 • GX – German Xinhuan (10.11.2019): Xi nimmt an Sitzung der ZMK zur militärischen Entwicklung auf der Primarstufe teil, http://german.xinhuanet.com/2019-11/11/c_138545144.htm, Zugriff 10.12.2020• GX – German Xinhuan (10.11.2019): römisch zehn i nimmt an Sitzung der ZMK zur militärischen Entwicklung auf der Primarstufe teil, http://german.xinhuanet.com/2019-11/11/c_138545144.htm, Zugriff 10.12.2020 • FAZ – Frankfurter Allgemeine Zeitung (11.4.2017): Peking belohnt Bürger für Enttarnung ausländischer Spione, http://www.faz.net/aktuell/politik/china-bezahlt-buerger-fuer-enttarnung-auslaendischer-spione-14967307.html, Zugriff 10.12.2020 • ÖB Peking (10.2020): Asylländerbericht Volksrepublik China • USDOS – US Department of State (11.3.2020): Country Report on Human Rights Practices 2019 - China, https://www.ecoi.net/de/dokument/2026349.html, Zugriff 10.12.2020 Folter und unmenschliche Behandlung China ratifizierte bereits 1988 die UN-Konvention gegen Folter. Nach Art. 247 und 248 StGB wird Folter zur Erzwingung eines Geständnisses oder zu anderen Zwecken in schweren Fällen mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe, in besonders schweren Fällen mit bis zu lebenslänglicher Freiheitsstrafe oder Todesstrafe geahndet (AA 1.12.2020; vgl. ÖB 10.2020).China ratifizierte bereits 1988 die UN-Konvention gegen Folter. Nach Artikel 247 und 248 StGB wird Folter zur Erzwingung eines Geständnisses oder zu anderen Zwecken in schweren Fällen mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe, in besonders schweren Fällen mit bis zu lebenslänglicher Freiheitsstrafe oder Todesstrafe geahndet (AA 1.12.2020; vergleiche ÖB 10.2020). In den letzten Jahren wurden außerdem einige Verordnungen erlassen, die formell für Tatverdächtige im Ermittlungsverfahren einen besseren Schutz vor Folter bieten sollen. Ein großes Problem bleibt jedoch die mangelnde Umsetzung dieser Rechtsinstrumente. Die Sicherheitsbehörden genießen weiterhin auch aufgrund des Mangels an Kontrolle und Transparenz einen großen Handlungsspielraum. Sicherheitskräfte setzen sich routinemäßig über rechtliche Schutzbestimmungen hinweg. Für die Polizei stellt Straflosigkeit im Falle von Brutalität und bei verdächtigen Todesfällen in Gewahrsam die Norm dar (ÖB 10.2020; vgl. FH 4.3.2020, AI 30.1.2020). 2019 kam es landesweit zu einer ungewöhnlich hohen Zahl gut dokumentierter Fälle, in denen politische und religiöse Gefangene in der Haft oder kurz nach ihrer Entlassung aufgrund der Verweigerung angemessener medizinischer Versorgung starben. Bürger, die Wiedergutmachung für Misshandlungen in der Haft oder Aufklärung verdächtiger Todesfälle von Familienmitgliedern einfordern, werden oft mit Repressalien oder mit Gefängnisstrafen belegt (FH 4.3.2020).In den letzten Jahren wurden außerdem einige Verordnungen erlassen, die formell für Tatverdächtige im Ermittlungsverfahren einen besseren Schutz vor Folter bieten sollen. Ein großes Problem bleibt jedoch die mangelnde Umsetzung dieser Rechtsinstrumente. Die Sicherheitsbehörden genießen weiterhin auch aufgrund des Mangels an Kontrolle und Transparenz einen großen Handlungsspielraum. Sicherheitskräfte setzen sich routinemäßig über rechtliche Schutzbestimmungen hinweg. Für die Polizei stellt Straflosigkeit im Falle von Brutalität und bei verdächtigen Todesfällen in Gewahrsam die Norm dar (ÖB 10.2020; vergleiche FH 4.3.2020, AI 30.1.2020). 2019 kam es landesweit zu einer ungewöhnlich hohen Zahl gut dokumentierter Fälle, in denen politische und religiöse Gefangene in der Haft oder kurz nach ihrer Entlassung aufgrund der Verweigerung angemessener medizinischer Versorgung starben. Bürger, die Wiedergutmachung für Misshandlungen in der Haft oder Aufklärung verdächtiger Todesfälle von Familienmitgliedern einfordern, werden oft mit Repressalien oder mit Gefängnisstrafen belegt (FH 4.3.2020). Menschenrechtsaktivisten äußern Besorgnis darüber, dass Rechtsanwälte und Aktivisten weiterhin nach Inhaftierung verschiedenen Formen von Folter, Misshandlung oder erniedrigender Behandlung ausgesetzt sind (USDOS 11.3.2020). Angehörige der ethnischen Minderheit der Uiguren berichten von systematischer Folter und anderer erniedrigender Behandlung durch im Strafvollzug und in den Internierungslagern beschäftigte Beamte (USDOS 11.3.2020; vgl. DFAT 3.9.2019). Menschenrechtsaktivisten äußern Besorgnis darüber, dass Rechtsanwälte und Aktivisten weiterhin nach Inhaftierung verschiedenen Formen von Folter, Misshandlung oder erniedrigender Behandlung ausgesetzt sind (USDOS 11.3.2020). Angehörige der ethnischen Minderheit der Uiguren berichten von systematischer Folter und anderer erniedrigender Behandlung durch im Strafvollzug und in den Internierungslagern beschäftigte Beamte (USDOS 11.3.2020; vergleiche DFAT 3.9.2019). Die chinesische Führung erklärte 2014 das Ziel, die Rechtsstaatlichkeit zu verbessern und Folter, Misshandlungen und Missstände in der Justiz zu verhindern. Gleichzeitig wird radikal gegen unabhängige Rechtsanwälte, Menschenrechtsverteidiger, und Medien vorgegangen, sodass das Ziel einer Verbesserung der Rechtsstaatlichkeit in Frage gestellt wird. Neben politischen Absichtserklärungen und einigen wenigen "Vorzeigefällen", in denen Fehlurteile - etwa nach vollzogener Todesstrafe posthum - revidiert wurden, oder einzelne Polizisten nach tödlicher Folter (und öffentlicher Empörung) entlassen werden, ist jedoch nicht bekannt, dass strukturelle Maßnahmen getroffen werden, um das Risiko von Folter und Misshandlungen zu vermindern (ÖB 10.2020; vgl. AI 22.2.2018).Die chinesische Führung erklärte 2014 das Ziel, die Rechtsstaatlichkeit zu verbessern und Folter, Misshandlungen und Missstände in der Justiz zu verhindern. Gleichzeitig wird radikal gegen unabhängige Rechtsanwälte, Menschenrechtsverteidiger, und Medien vorgegangen, sodass das Ziel einer Verbesserung der Rechtsstaatlichkeit in Frage gestellt wird. Neben politischen Absichtserklärungen und einigen wenigen "Vorzeigefällen", in denen Fehlurteile - etwa nach vollzogener Todesstrafe posthum - revidiert wurden, oder einzelne Polizisten nach tödlicher Folter (und öffentlicher Empörung) entlassen werden, ist jedoch nicht bekannt, dass strukturelle Maßnahmen getroffen werden, um das Risiko von Folter und Misshandlungen zu vermindern (ÖB 10.2020; vergleiche AI 22.2.2018). Das revidierte Strafverfahrensrecht verbietet die Verwendung von Geständnissen und Zeugenaussagen, die unter Folter oder anderweitig mit illegalen Mitteln zustande gekommen sind (neuer Art. 53), sowie sonstiger illegal erlangter Beweismittel (Art. 54) im Strafprozess. Trotzdem soll Folter in der Untersuchungshaft häufiger vorkommen als in regulären Gefängnissen (AA 1.12.2020). Die Anwendung von Folter ist nach wie vor weit verbreitet und wird eingesetzt, um Geständnisse zu erhalten oder politische und religiöse Dissidenten zu zwingen, ihre Überzeugungen zu widerrufen (FH 4.3.2020). Das revidierte Strafverfahrensrecht verbietet die Verwendung von Geständnissen und Zeugenaussagen, die unter Folter oder anderweitig mit illegalen Mitteln zustande gekommen sind (neuer Artikel 53,), sowie sonstiger illegal erlangter Beweismittel (Artikel 54,) im Strafprozess. Trotzdem soll Folter in der Untersuchungshaft häufiger vorkommen als in regulären Gefängnissen (AA 1.12.2020). Die Anwendung von Folter ist nach wie vor weit verbreitet und wird eingesetzt, um Geständnisse zu erhalten oder politische und religiöse Dissidenten zu zwingen, ihre Überzeugungen zu widerrufen (FH 4.3.2020). Soweit die chinesische Regierung und die staatlich gelenkte Presse Folterfälle einräumen, stellen sie diese als vereinzelte Übergriffe "unterer Amtsträger" dar, gegen die man energisch vorgehe (AA 1.12.2020). Quellen: • AA – Auswärtiges Amt (1.12.2020): Bericht über die asyl- und abschieberelevante Lage in der Volksrepublik China, https://www.ecoi.net/en/file/local/2041768/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%BCber_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Volksrepublik_China_%28Stand_Oktober_2020%29%2C_01.12.2020.pdf, Zugriff 16.12.2020 • AI – Amnesty International (30.1.2020): Human Rights in Asia-Pacific; Review of 2019 - China, https://www.ecoi.net/de/dokument/2023866.html, Zugriff 9.12.2020 • AI – Amnesty International (22.2.2018): Amnesty International Report 2017/18 - The State of the World's Human Rights - China, https://www.ecoi.net/de/dokument/1424999.html, Zugriff am 9.12.2020 • DFAT – Australian Government - Department of Foreign Affairs and Trade (3.10.2019): DFAT Country Information Report China, https://www.ecoi.net/en/file/local/2019379/country-information-report-china.pdf, Zugriff 9.12.2020 • FH – Freedom House (4.3.2020): Freedom in the World 2020 - China, https://www.ecoi.net/de/dokument/2025907.html, Zugriff 9.12.2020 • ÖB Peking
(102020): Asylländerbericht Volksrepublik China • USDOS – US Department of State (11.3.2020): Country Report on Human Rights Practices 2019 - China, https://www.ecoi.net/de/dokument/2026349.html, Zugriff 9.12.2020 Korruption Korruption stellt nach wie vor ein großes Problem im Land dar (USDOS 11.3.2020). China scheint im Korruptionswahrnehmungsindex (Corruption Perceptions Index) von Transparency International (TI) für das Jahr 2019 mit einer Bewertung von 41 (von 100) (0 sehr korrupt, 100 kaum korrupt) auf dem
  1. Rang von 180 Staaten (TI 2020) auf. 2018 erreichte China eine Reihung auf dem
  2. Rang von 180 Staaten mit 39 Punkten (TI 2019). Trotz diverser Anti-Korruptionsmaßnahmen bewirken Korruption und deren Auswirkungen auf die Wirtschaft des Landes nach wie vor deutliche Zeichen von Unzufriedenheit in der Bevölkerung (LVAk 9.2019). Die weitest verbreiteten Formen von Korruption in China sind Bestechung, Veruntreuung öffentlicher Gelder und Günstlingswirtschaft durch Regierungsvertreter. Korruption, politische Einmischung und Vermittlungsleistungen sind beim Erwerb öffentlicher Dienstleistungen und im Umgang mit dem Rechtssystem üblich (DFAT 3.10.2019) und sind zum Teil auf politische und kulturelle Gründe zurückzuführen (LI 2020). Korruption ist in China Teil des politischen Systems (LVAk 5.2020). Auch sind die von der Regierung stark regulierten Bereichen wie Landnutzung, Immobilien, Bergbau und Entwicklung der Infrastruktur sind anfällig für Betrug, Bestechung und Schmiergeldzahlungen (USDOS 11.3.2020). Bei seinem Amtsantritt startete Präsident Xi eine landesweite Anti-Korruptionskampagne (DFAT 3.10.2019; vgl. FH 4.3.2020). Ziel dieser Kampagne ist es, korrupte Beamte zu finden (DFAT 3.10.2019; vgl. ÖB 10.2020). Im ersten Halbjahr 2018 wurden 302.000 Untersuchungen m Zusammenhang mit Korruption durchgeführt (DFAT 3.10.2019). 350.000 bis mehr als eine Million Beamte wurden nach offiziellen Angaben bisher überprüft und bestraft (FH 4.3.2020; vgl. ÖB 10.2020). Unter den Gemaßregelten befinden sich hochrangige Staats- und Parteifunktionäre aus dem Sicherheitsapparat, dem Militär, dem Außenministerium, staatlichen Unternehmen und den staatlichen Medien (DFAT 3.10.2019; vgl. FH 4.3.2020). Das parteiinterne Untersuchungssystem, das von der KP-Zentralkommission für Disziplininspektion (CCDI) gegen KP-Mitglieder durchgeführt werden kann (shuanggui), ist im chinesischen Recht nicht geregelt. Laut NGO-Berichten werden im Rahmen der Shuanggui-Untersuchungen auch verschiedene Formen der Folter und unmenschlichen Behandlung angewendet (darunter Schläge, Schlafentzug, Einzelhaft), um die Beschuldigten zu Geständnissen zu bewegen. Auch sollen Richter mit den außergerichtlichen KP-Organen bei der "Beschaffung" von Geständnissen zusammengearbeitet haben (ÖB 10.2020).Bei seinem Amtsantritt startete Präsident römisch zehn i eine landesweite Anti-Korruptionskampagne (DFAT 3.10.2019; vergleiche FH 4.3.2020). Ziel dieser Kampagne ist es, korrupte Beamte zu finden (DFAT 3.10.2019; vergleiche ÖB 10.2020). Im ersten Halbjahr 2018 wurden 302.000 Untersuchungen m Zusammenhang mit Korruption durchgeführt (DFAT 3.10.2019). 350.000 bis mehr als eine Million Beamte wurden nach offiziellen Angaben bisher überprüft und bestraft (FH 4.3.2020; vergleiche ÖB 10.2020). Unter den Gemaßregelten befinden sich hochrangige Staats- und Parteifunktionäre aus dem Sicherheitsapparat, dem Militär, dem Außenministerium, staatlichen Unternehmen und den staatlichen Medien (DFAT 3.10.2019; vergleiche FH 4.3.2020). Das parteiinterne Untersuchungssystem, das von der KP-Zentralkommission für Disziplininspektion (CCDI) gegen KP-Mitglieder durchgeführt werden kann (shuanggui), ist im chinesischen Recht nicht geregelt. Laut NGO-Berichten werden im Rahmen der Shuanggui-Untersuchungen auch verschiedene Formen der Folter und unmenschlichen Behandlung angewendet (darunter Schläge, Schlafentzug, Einzelhaft), um die Beschuldigten zu Geständnissen zu bewegen. Auch sollen Richter mit den außergerichtlichen KP-Organen bei der "Beschaffung" von Geständnissen zusammengearbeitet haben (ÖB 10.2020). Obwohl die Beamten mit strafrechtlichen Sanktionen wegen Korruption konfrontiert waren, setzen die Regierung und die KP Chinas das Gesetz nicht konsequent und transparent um (USDOS 11.3.2020), jedoch haben die Anti-Korruptionsbemühungen bei den Beamten eine abschreckende Wirkung erzeugt und die Zurschaustellung demonstrativen Reichtums verringert. Man geht davon aus, dass die Korruption auf allen Regierungsebenen nach wie vor weit verbreitet ist (FH 4.3.2020). In der Praxis bedeutet dies aber auch eine Politik der verstärkten Unterdrückung Andersdenkender, sowie die strikte, aber in der Praxis selektive und intransparente Bekämpfung von Korruption in Partei und Gesellschaft (AA 1.12.2020). Quellen: • AA – Auswärtiges Amt (1.12.2020): Bericht über die asyl- und abschieberelevante Lage in der Volksrepublik China, https://www.ecoi.net/en/file/local/2041768/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%BCber_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Volksrepublik_China_%28Stand_Oktober_2020%29%2C_01.12.2020.pdf, Zugriff 16.12.2020 • DFAT – Australian Government - Department of Foreign Affairs and Trade (3.10.2019): DFAT Country Information Report China, https://www.ecoi.net/en/file/local/2019379/country-information-report-china.pdf, Zugriff 9.12.2020 • FH – Freedom House (4.3.2020): Freedom in the World 2020 - China, https://www.ecoi.net/de/dokument/2025907.html, Zugriff 9.12.2020 • LI – Laenderdaten.Info
(2020): Korruption in China, https://www.laenderdaten.info/Asien/China/korruption.php, Zugriff 16.12.2020 • LVAk – Landesverteidigungsakademie (5.2020): Hauser, Gunther (5.2020): Chinas Aufstieg zur Globalmacht der Weg einer Regionalmacht zum weltpolitischen Akteur, Seite 1

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