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{'item': 'W152 2215531-1'}

Obsah (11)§§ 3§ 55Art. 133§ 8§ 57§ 10§ 52§ 46§ 18§ 15bArtikel 31

RIS Dokument GerichtBundesverwaltungsgericht Entscheidungsdatum30.05.2022 GeschäftszahlW152 2215531-1 Spruch, W152 2215531-1/15EW152 2215531-1/15E, IM NAMEN DER REPUBLIK!IM NAMEN DER REPUBLIK!, Das Bu

§§ 3Abs. 1 und 8 Abs. 1 Asyl

G 2005, § 57 AsylG 2005, § 10 Abs. 1 Z 3 AsylG 2005 iVm § 9 BFA-VG, § 52 Abs. 2 Z 2 FPG, § 52 Abs. 9 FPG und § 46 FPG hinsichtlich der Spruchpunkte I bis V des angefochtenen Bescheides als unbegründet abgewiesen.A), römisch eins. Die Beschwerde wird

Paragraphen 3, Absatz eins und 8 Absatz eins, AsylG 2005, Paragraph 57, AsylG 2005, Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 3, AsylG 2005 in Verbindung mit Paragraph 9, BFA-VG, Paragraph 52, Absatz 2, Ziffer 2, FPG, Paragraph 52, Absatz 9, FPG und Paragraph 46, FPG hinsichtlich der Spruchpunkte römisch eins bis römisch fünf des angefochtenen Bescheides als unbegründet abgewiesen. II.

§ 55Abs.

2 FPG beträgt die Frist für die freiwillige Ausreise 14 Tage ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung.römisch zwei.

Paragraph 55, Absatz 2, FPG beträgt die Frist für die freiwillige Ausreise 14 Tage ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung. III. Spruchpunkt VII des angefochtenen Bescheides wird ersatzlos behoben.römisch drei. Spruchpunkt römisch sieben des angefochtenen Bescheides wird ersatzlos behoben. B) Die Revision ist

Art. 133Abs.

4 B-VG nicht zulässig.Die Revision ist

Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig. Text

Entscheidungsgründe:, Entscheidungsgründe: Die Asylwerberin behauptet, Staatsangehörige der Volksrepublik China zu sein, und reiste nach eigenen Angaben 2013 in das Bundesgebiet ein und stellte am 28.12.2018 im Rahmen einer Einvernahme vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl einen Antrag auf internationalen Schutz, worauf sie am nächsten Tag von einem Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes (Erstbefragung) und am 16.01.2019 vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl niederschriftlich einvernommen wurde. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, Erstaufnahmestelle Ost, wies dann den Antrag auf internationalen Schutz bezüglich der Zuerkennung des Status der Asylberechtigten mit Bescheid vom 08.02.2019, Zl. 18-1216028204-181242392,

§ 3Abs. 1 i

Vm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 ab (Spruchpunkt I).

§ 8Abs. 1 i

Vm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 wurde der Antrag auf internationalen Schutz bezüglich der Zuerkennung des Status der subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Volksrepublik China abgewiesen (Spruchpunkt II). Ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen wurde hiebei

§ 57Asyl

G 2005 nicht erteilt (Spruchpunkt III).

§ 10Abs. 1 Z 3 Asyl

G 2005 iVm § 9 BFA-VG wurde weiters eine Rückkehrentscheidung

§ 52Abs.

2 Z 2 FPG erlassen (Spruchpunkt IV). Es wurde hiebei

§ 52Abs.

9 FPG festgestellt, dass die Abschiebung

§ 46FPG in die Volksrepublik China zulässig sei (Spruchpunkt V).

Einer Beschwerde gegen diese Entscheidung wurde

§ 18Abs.

1 Z 4 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt und ausgesprochen, dass

§ 55Abs.

1a FPG keine Frist für die freiwillige Ausreise bestehe (Spruchpunkt VI).

§ 15bAbs. 1 Asyl

G 2005 wurde der Beschwerdeführerin schließlich aufgetragen, ab 10.01.2019 im Quartier „ XXXX “ Unterkunft zu nehmen (Spruchpunkt VII). Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, Erstaufnahmestelle Ost, wies dann den Antrag auf internationalen Schutz bezüglich der Zuerkennung des Status der Asylberechtigten mit Bescheid vom 08.02.2019, Zl. 18-1216028204-181242392,

Paragraph 3, Absatz eins, , in Verbindung mit Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 13, AsylG 2005 ab (Spruchpunkt römisch eins).

Paragraph 8, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 13, AsylG 2005 wurde der Antrag auf internationalen Schutz bezüglich der Zuerkennung des Status der subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Volksrepublik China abgewiesen (Spruchpunkt römisch zwei). Ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen wurde hiebei

Paragraph 57, AsylG 2005 nicht erteilt (Spruchpunkt römisch drei).

Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 3, AsylG 2005 in Verbindung mit Paragraph 9, BFA-VG wurde weiters eine Rückkehrentscheidung

Paragraph 52, Absatz 2, Ziffer 2, FPG erlassen (Spruchpunkt römisch vier). Es wurde hiebei

Paragraph 52, Absatz 9, FPG festgestellt, dass die Abschiebung

Paragraph 46, FPG in die Volksrepublik China zulässig sei (Spruchpunkt römisch fünf). Einer Beschwerde gegen diese Entscheidung wurde

Paragraph 18, Absatz eins, Ziffer 4, BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt und ausgesprochen, dass

Paragraph 55, Absatz eins a, FPG keine Frist für die freiwillige Ausreise bestehe (Spruchpunkt römisch sechs).

Paragraph 15 b, Absatz eins, AsylG 2005 wurde der Beschwerdeführerin schließlich aufgetragen, ab 10.01.2019 im Quartier „ römisch 40 “ Unterkunft zu nehmen (Spruchpunkt römisch sieben). Gegen diesen Bescheid erhob die Asylwerberin fristgerecht Beschwerde. Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 12.03.2019, GZ: W152 2215531-1/3Z, wurde der Beschwerde gegen Spruchpunkt VI des angefochtenen Bescheides

§ 18Abs.

5 BFA-VG die aufschiebende Wirkung zuerkannt. Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 12.03.2019, GZ: W152 2215531-1/3Z, wurde der Beschwerde gegen Spruchpunkt römisch sechs des angefochtenen Bescheides

Paragraph 18, Absatz 5, BFA-VG die aufschiebende Wirkung zuerkannt. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Feststellungen (Sachverhalt): Feststellungen zur Person der Beschwerdeführerin: Die Volksrepublik China ist der Herkunftsstaat der Asylwerberin. Sie reiste 2013 in das Bundesgebiet ein und stellte am 28.12.2018 einen Antrag auf internationalen Schutz. Die Asylwerberin ist Angehörige der Volksgruppe der Han-Chinesen, Buddhistin und verbrachte ihr gesamtes Leben in der Volksrepublik China in ihrem Geburtsort in der Provinz Guizhou. Die Angaben zu ihren Fluchtgründen konnten der Entscheidung mangels Glaubwürdigkeit nicht zugrunde gelegt werden. Die hiebei relevierten familiären Verhältnisse der Beschwerdeführerin in der Volksrepublik China konnten ebenso wenig festgestellt werden. Es ist davon auszugehen, dass keine schwerwiegende lebensbedrohliche Krankheit der Beschwerdeführerin vorliegt. Die Beschwerdeführerin hat keine in Österreich lebenden Verwandten und lebt in Österreich auch in keiner Beziehung. Die Beschwerdeführerin besuchte in der Volksrepublik China ein Jahr die Grundschule. Die Beschwerdeführerin war in der Volksrepublik China in der Land- und Forstwirtschaft tätig. Die Asylwerberin absolvierte in Österreich weder die Integrationsprüfung noch erwarb sie ein Sprachzertifikat für die deutsche Sprache und konnte auch keinen Nachweis über den Besuch eines Deutschkurses vorlegen. Sie weist nicht einmal rudimentäre Deutschkenntnisse auf. So reagierte die Asylwerberin auf die im Rahmen der Verhandlung auf Deutsch gestellten Fragen mit völligem Unverständnis und verstand keine einzige dieser Fragen. Die Beschwerdeführerin ist Mitglied des XXXX vereins, Verein für XXXX in Österreich. Die Asylwerberin ist kein Mitglied in einem Sportverein und entfaltet auch abseits eines Vereinslebens keinerlei kulturelle – außer gelegentliche Besuche eines buddhistischen Zentrums – Aktivitäten. Die Asylwerberin ist in Österreich mit dem österreichischen Staatsangehörigen XXXX , geb. XXXX , befreundet. Die Beschwerdeführerin bezieht derzeit keine Leistungen aus der Grundversorgung. Die Beschwerdeführerin ist seit 2019 als Prostituierte erwerbstätig. Die Asylwerberin ist strafgerichtlich unbescholten. Die Asylwerberin absolvierte in Österreich weder die Integrationsprüfung noch erwarb sie ein Sprachzertifikat für die deutsche Sprache und konnte auch keinen Nachweis über den Besuch eines Deutschkurses vorlegen. Sie weist nicht einmal rudimentäre Deutschkenntnisse auf. So reagierte die Asylwerberin auf die im Rahmen der Verhandlung auf Deutsch gestellten Fragen mit völligem Unverständnis und verstand keine einzige dieser Fragen. Die Beschwerdeführerin ist Mitglied des römisch 40 vereins, Verein für römisch 40 in Österreich. Die Asylwerberin ist kein Mitglied in einem Sportverein und entfaltet auch abseits eines Vereinslebens keinerlei kulturelle – außer gelegentliche Besuche eines buddhistischen Zentrums – Aktivitäten. Die Asylwerberin ist in Österreich mit dem österreichischen Staatsangehörigen römisch 40 , geb. römisch 40 , befreundet. Die Beschwerdeführerin bezieht derzeit keine Leistungen aus der Grundversorgung. Die Beschwerdeführerin ist seit 2019 als Prostituierte erwerbstätig. Die Asylwerberin ist strafgerichtlich unbescholten. Feststellungen zur Lage in der Volksrepublik China: COVID-19 Nach Bekanntwerden von COVID-19 Fällen im Dezember 2019, wurde von den Behörden trotz eines umfassenden, landesweit ausgebauten Meldesystems für Epidemien die bestehenden Vorfälle verharmlost und vertuscht (TNYT 1.2.2020). Die chinesischen Behörden haben medizinische Fachkräfte, die über das „geheimnisvolle Lungenleiden“ informierten, vorgeworfen, Falschinformationen zu verbreiten (DP 4.4.2020). Wuhan wurde als Ausgangspunkt der Pandemie rund eineinhalb Monate nach der Registrierung des ersten Patienten unter Quarantäne gestellt (DW 12.2.2020), nachdem von staatlicher Seite mehr als 55.000 Infektionsfälle gemeldet wurden (TG 23.4.2020). Später folgten weitere Regionen, in denen – je nach Anzahl der Infektionen – unterschiedlich strenge Maßnahmen durch die Regierung angeordnet wurden. Von den ergangenen drastischen Regelungen waren rund 60 Millionen Menschen betroffen (Addendum 20.3.2020; vgl. ZO 14.4.2020, SF 9.4.2020). Die Industrieproduktion ging im Januar und Februar um 13,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum zurück (ZO 14.4.2020), was den stärksten Einbruch seit 30 Jahren bedeutet (LVAk 5.2020; vgl. ZO 14.4.2020). Mittlerweile meldet China kaum noch neue COVID-19 Fälle (DW 8.5.2020; vgl. FORBES 17.4.2020), doch treten vermehrt „importierte Fälle“ auf (FORBES 17.4.2020; vgl. DS 27.3.2020). Verschwiegen wird jedoch in den Staatsmedien stets, dass es sich bei den eingereisten Infizierten bis zu 90 Prozent um Staatsbürger der Volksrepublik China 6 handelt. Ausländer, darunter auch Diplomaten, durften damals nur in Ausnahmefällen ins Land (LVAk 5.2020). Seit 28.3.2020 besteht ein Einreiseverbot für ausländische Staatsbürger (WKO 10.12.2020). Das chinesische Gesundheitssystem hielt nicht mit der wirtschaftlichen Entwicklung mit.

aktuellen Vergleichszahlen der OECD sind für 1.000 Einwohner 2,7 Krankenschwestern und -pfleger sowie zwei Ärzte verfügbar. Zwar räumt die Regierung Schwachstellen im zentralisierten Gesundheitswesen ein (HB 19.2.2020), jedoch haben Kritik am Vorgehen der Regierung, wie auch eine kritische Berichterstattung mitunter Verhaftungen wegen der „Verbreitung falscher Gerüchte“ zur Folge (RSF 14.4.2020). Der chinesische Präsident Xi Jinping hat sich währenddessen verpflichtet, ein leistungsfähiges öffentliches Gesundheitssystem aufzubauen, das für Chinas Entwicklungsstrategie und nationale Sicherheit von entscheidender Bedeutung ist (SCMP 5.6.2020). Im März und April 2020 nahmen Fabriken und unterschiedliche Unternehmen, ihre Arbeit wieder auf (LVAk 5.2020). In der Jahresmitte 2020 stellte sich die COVID-19-Gesamtsituation sich landesweit stabil dar, sporadische Fälle traten auf (XN 4.6.2020; vgl. FR 26.5.2020) und es wird von vereinzelten (XN 4.6.2020; vgl. DW 30.5.2020, FR 26.5.2020), vorrangig aus dem Ausland importierten Fällen von Neuinfektionen berichtet (CGTN 8.6.2020; vgl. FR24 1.6.2020, AnA 26.5.2020, TG 23.5.2020). Das seit 28.3.2020 gültige Einreiseverbot für ausländische Staatsbürger nach Festlandchina, auch für solche mit gültiger Aufenthaltsberechtigung ist weiterhin aufrecht (BMEIA 24.11.2020; vgl. MoFA CH 26.3.2020). Im Ursprungsland des Coronavirus bleiben die Neuinfektionen seit Monaten derart niedrig, dass an den offiziellen Zahlen Zweifel bestehen. Konstant vermelden die chinesischen Behörden zwar neue Infektionen, aber die sind nahezu täglich im niedrigen zweistelligen Bereich. Tauchen doch kleinere Cluster auf, müssen sich alle Bewohner einem Test unterziehen. Zudem werden für einzelne Stadtviertel oder gesamte Städte strikte Ausgangssperren verhängt. Verwunderlich aber ist es dennoch, dass die Zahl der Neuinfektionen so gut wie nie 30 überschreitet (DS 12.10.2020).Nach Bekanntwerden von COVID-19 Fällen im Dezember 2019, wurde von den Behörden trotz eines umfassenden, landesweit ausgebauten Meldesystems für Epidemien die bestehenden Vorfälle verharmlost und vertuscht (TNYT 1.2.2020). Die chinesischen Behörden haben medizinische Fachkräfte, die über das „geheimnisvolle Lungenleiden“ informierten, vorgeworfen, Falschinformationen zu verbreiten (DP 4.4.2020). Wuhan wurde als Ausgangspunkt der Pandemie rund eineinhalb Monate nach der Registrierung des ersten Patienten unter Quarantäne gestellt (DW 12.2.2020), nachdem von staatlicher Seite mehr als 55.000 Infektionsfälle gemeldet wurden (TG 23.4.2020). Später folgten weitere Regionen, in denen – je nach Anzahl der Infektionen – unterschiedlich strenge Maßnahmen durch die Regierung angeordnet wurden. Von den ergangenen drastischen Regelungen waren rund 60 Millionen Menschen betroffen (Addendum 20.3.2020; vergleiche ZO 14.4.2020, SF 9.4.2020). Die Industrieproduktion ging im Januar und Februar um 13,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum zurück (ZO 14.4.2020), was den stärksten Einbruch seit 30 Jahren bedeutet (LVAk 5.2020; vergleiche ZO 14.4.2020). Mittlerweile meldet China kaum noch neue COVID-19 Fälle (DW 8.5.2020; vergleiche FORBES 17.4.2020), doch treten vermehrt „importierte Fälle“ auf (FORBES 17.4.2020; vergleiche DS 27.3.2020). Verschwiegen wird jedoch in den Staatsmedien stets, dass es sich bei den eingereisten Infizierten bis zu 90 Prozent um Staatsbürger der Volksrepublik China 6 handelt. Ausländer, darunter auch Diplomaten, durften damals nur in Ausnahmefällen ins Land (LVAk 5.2020). Seit 28.3.2020 besteht ein Einreiseverbot für ausländische Staatsbürger (WKO 10.12.2020). Das chinesische Gesundheitssystem hielt nicht mit der wirtschaftlichen Entwicklung mit.

aktuellen Vergleichszahlen der OECD sind für 1.000 Einwohner 2,7 Krankenschwestern und -pfleger sowie zwei Ärzte verfügbar. Zwar räumt die Regierung Schwachstellen im zentralisierten Gesundheitswesen ein (HB 19.2.2020), jedoch haben Kritik am Vorgehen der Regierung, wie auch eine kritische Berichterstattung mitunter Verhaftungen wegen der „Verbreitung falscher Gerüchte“ zur Folge (RSF 14.4.2020). Der chinesische Präsident römisch zehn i Jinping hat sich währenddessen verpflichtet, ein leistungsfähiges öffentliches Gesundheitssystem aufzubauen, das für Chinas Entwicklungsstrategie und nationale Sicherheit von entscheidender Bedeutung ist (SCMP 5.6.2020). Im März und April 2020 nahmen Fabriken und unterschiedliche Unternehmen, ihre Arbeit wieder auf (LVAk 5.2020). In der Jahresmitte 2020 stellte sich die COVID-19-Gesamtsituation sich landesweit stabil dar, sporadische Fälle traten auf (XN 4.6.2020; vergleiche FR 26.5.2020) und es wird von vereinzelten (XN 4.6.2020; vergleiche DW 30.5.2020, FR 26.5.2020), vorrangig aus dem Ausland importierten Fällen von Neuinfektionen berichtet (CGTN 8.6.2020; vergleiche FR24 1.6.2020, AnA 26.5.2020, TG 23.5.2020). Das seit 28.3.2020 gültige Einreiseverbot für ausländische Staatsbürger nach Festlandchina, auch für solche mit gültiger Aufenthaltsberechtigung ist weiterhin aufrecht (BMEIA 24.11.2020; vergleiche MoFA CH 26.3.2020). Im Ursprungsland des Coronavirus bleiben die Neuinfektionen seit Monaten derart niedrig, dass an den offiziellen Zahlen Zweifel bestehen. Konstant vermelden die chinesischen Behörden zwar neue Infektionen, aber die sind nahezu täglich im niedrigen zweistelligen Bereich. Tauchen doch kleinere Cluster auf, müssen sich alle Bewohner einem Test unterziehen. Zudem werden für einzelne Stadtviertel oder gesamte Städte strikte Ausgangssperren verhängt. Verwunderlich aber ist es dennoch, dass die Zahl der Neuinfektionen so gut wie nie 30 überschreitet (DS 12.10.2020). Quellen: • Addendum (20.3.2020): Chinas Kampf gegen das Coronavirus: Europa, sei gewarnt! https://www.addendum.org/coronavirus/china-und-das-coronavirus/ , Zugriff 15.12.2020 • AnA – Anadolu Agency (26.5.2020): COVID-19: 7 new cases in China, 19 in South Korea, https://www.aa.com.tr/en/asia-pacific/covid-19-7-new-cases-in-china-19-in-south-korea/18 53895 , Zugriff 15.12.2020 • BMEIA – Bundesministerium für Europäische und Internationale Angelegenheiten (24.11.2020): China (Volksrepublik China), Aktuelle Hinweise, https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation/land/china/; Zugriff 15.12.2020 • CGTN – China Global Television Network (8.6.2020): Chinese mainland reports 4 new COVID-19 cases, no new deaths, https://news.cgtn.com/news/2020-06-08/Chinese-mainland-reports-4-new -COVID-19-cases-no-new-deaths-R9cUqfA6re/index.html , Zugriff 15.12.2020 • DP – Die Presse (4.4.2020): Was China vertuscht und die WHO ignoriert hat, https://www.diepresse.com/5795657/was-china-vertuscht-und-die-who-ignoriert-hat; Zugriff 11.12.2020 • DS – Der Standard (12.10.2020): China, das Reich der rätselhaften Corona-Zahlen, https://www. derstandard.at/story/2000120861503/china-das-reich-der-raetselhaften-corona-zahlen; Zugriff 15.12.2020 • DS – Der Standard (27.3.2020): China riegelt wegen Corona seine Grenzen ab, https://www.derstandard.at/story/2000116236843/china-riegelt-wegen-corona-seine-grenzen-ab , Zugriff 15.12.2020 • DW – Deutsche Welle (30.5.2020): Kaum noch Neuinfektionen: China lockert Corona-Auflagen, https://www.dw.com/de/kaum-noch-neuinfektionen-china-lockert-corona-auflag en/av-53366246 , Zugriff 15.12.2020 • DW – Deutsche Welle (8.5.2020): Kaum noch Neuinfektionen: China lockert Corona- Auflagen, https://www.dw.com/de/kaum-noch-neuinfektionen-china-lockert-corona-auflagen/av-53 366246; Zugriff 15.12.2020 • DW – Deutsche Welle (12.2.2020): China setzt auf Massen-Quarantäne gegen Corona-Virus, https: //www.dw.com/de/china-setzt-auf-massen-quarant%C3%A4ne-gegen-corona-virus/a-52348053 , Zugriff 16.11.2020 • FORBES (17.4.2020): China Just Admitted Coronavirus Death Toll In Wuhan Was 50% Higher Than Reported, https://www.forbes.com/sites/isabeltogoh/2020/04/17/china-just-admittedcoronavirus- death-toll-in-wuhan-was-50-higher-than-reported/#15c7d120702f; Zugriff 15.12.2020 • FR – Frankfurter Rundschau (26.5.2020): China nach Corona: Stadt will Gesundheit der Bürger überwachen, https://www.fr.de/panorama/corona-virus-schweden-internationale-lage-russland-lockerungen-infizierte-zr-13754379.html , Zugriff 15.12.2020 • FR24 – F (1.6.2020): China reports highest number of new Covid-19 cases in nearly 3 weeks, https://www.france24.com/en/20200601-china-reports-highest-number-of-new-covid-19-cases-in-nearly-3-weeks; Zugriff 15.12.2020 • HB – Handelsblatt (19.2.2020): Coronavirus offenbart gravierende Mängel an Chinas Gesundheitssystem, https://www.handelsblatt.com/politik/international/krankenversorgung-coron avirus-offenbart-gravierende-maengel-an-chinas-gesundheitssystem/25561166.html?ticket=ST-1 039047-CrBiznv23udUClzvzT0p-ap4 , Zugriff 15.12.2020 • LVAk – Landesverteidigungsakademie Hauser, Gunther (5.2020): Chinas Aufstieg zur Globalmacht der Weg einer Regionalmacht zum weltpolitischen Akteur, Seite 167. • MoFA Ch – Ministry of Foreign Affairs of the People‘s Republic of China (26.3.2020): Ministry of Foreign Affairs of the People’s Republic of China National Immigration Administration Announcement on the Temporary Suspension of Entry by Foreign Nationals Holding Valid Chinese Visas or Residence Permits, https://www.fmprc.gov.cn/mfa_eng/wjbxw/t17 61867.shtml?from=groupmessage&isappinstalled=0 , Zugriff 15.12.2020 • RSF – Reporters Sans Frontières (14.4.2020): Whistleblowing doctor missing after criticizing Beijing’s coronavirus censorship, https://www.ecoi.net/de/dokument/2027934.html , Zugriff 15.12.2020 • SCMP – South China Morning Post (5.6.2020): Xi Jinping vows to build strong public health• SCMP – South China Morning Post (5.6.2020): römisch zehn i Jinping vows to build strong public health system to ensure China’s stability, https://www.scmp.com/news/china/politics/article/3087609/xi-jinping-vows-build-strong-public-health-system-ensure-chinas , Zugriff 15.12.2020 • SF – Sience Focus (9.4.2020): Aggressive Wuhan lockdown ‘halted coronavirus outbreak’ in China, https://www.sciencefocus.com/news/aggressive-wuhan-lockdown-halted-coronavirus-outbreak-in-china/; Zugriff 15.12.2020 • TG – The Guardian (23.5.2020): Global report: China records no new Covid-19 cases for first time as Hertz files for bankruptcy, https://www.theguardian.com/world/2020/may/23/global -report-china-no-new-covid-19-cases-hertz-bankruptcy; Zugriff 15.12.2020 • TG – The Guardian (23.4.2020): China coronavirus cases may have been four times official figure, says study, https://www.theguardian.com/world/2020/apr/23/china-coronavirus-case s-might-have-been-four-times-official-figure-says-study , Zugriff 15.12.2020 • TNYT – The New York Times (1.2.2020): As New Coronavirus Spread, China’s Old Habits Delayed Fight, https://www.bundesheer.at/pdf_pool/publikationen/01_2020_s_iss_hauser_china_1949_2 019_kern_ae_final1105webv.pdf; Zugriff 9.12.2020 • https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/china-update-reisehinweise-quarantaenebestimmungen.html#heading_aktuell_wichtig; • WKO – Wirtschaftskammer Österreich (10.12.2020): Coronavirus: Situation in China, Aktuelle Lage und laufende Updates, https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/china-update-reisehinweise-q uarantaenebestimmungen.html#heading_aktuell_wichtig; Zugriff 15.12.2020 • XN - XINHUANET (4.6.2020): China stresses targeted COVID-19 containment measures, developing vaccines and drugs, http://www.xinhuanet.com/english/2020-06/04/c_139114738.htm , Zugriff 15.12.2020 • ZO – Zeit Online (14.4.2020): Chinas Exporte sinken um 6,6 Prozent, https://www.zeit.de/wirtschaft/2020-04/coronavirus-china-exporte-rueckgang; Zugriff 15.12.2020 Politische Lage Die Volksrepublik (VR) China ist mit geschätzten 1,395 Milliarden Einwohnern (Stand Juli 2020) und einer Fläche von 9.596.960 km² der bevölkerungsreichste Staat der Welt (CIA 24.11.2020). China ist in 33 Verwaltungseinheiten, 22 Provinzen, die fünf autonomen Regionen der nationalen Minderheiten Tibet, Xinjiang, Innere Mongolei, Ningxia und Guangxi sowie vier regierungsunmittelbare Städte (Peking, Shanghai, Tianjin, Chongqing) und zwei Sonderverwaltungsregionen (Hongkong, Macau) gegliedert. Es gibt sieben Militärzonen, die jeweils verschiedene Provinzen bzw. Teile umfassen (ÖB 10.2020; vgl. AA 6.11.2020).

ihrer Verfassung ist die Volksrepublik China ein „sozialistischer Staat unter der demokratischen Diktatur des Volkes, der von der Arbeiterklasse geführt wird und auf dem Bündnis der Arbeiter und Bauer“ beruht (BMBF 2020; vgl. Heilmann 2016). China ist ein autoritärer Staat, in dem die Kommunistische Partei (KP) verfassungsmäßig die höchste Autorität ist. Beinahe alle hohen Positionen in der Regierung sowie im Sicherheitsapparat werden von Mitgliedern der KP gehalten (USDOS 11.3.2020). Zentral für das politische System Chinas ist der Führungsanspruch der Kommunistischen Partei Chinas, der auch in der Verfassung verankert ist. Andere politische Organisationen, Medien, Zivilgesellschaft und religiöse Aktivitäten haben sich den Zielen der Partei unterzuordnen und werden streng reguliert. Ministerpräsident Li Keqiang leitet den Staatsrat, die eigentliche Regierung. Er wird von einem „inneren Kabinett“ aus vier Stellvertretenden Ministerpräsidenten und fünf Staatsräten unterstützt. Der Staatsrat fungiert als Exekutive und höchstes Organ der staatlichen Verwaltung (BMBF 2020; vgl. Heilmann 2016). Der 3.000 Mitglieder zählende Nationale Volkskongress (NVK) wird für fünf Jahre gewählt (FH 4.3.2020; vgl. BMBF 2020). Er wählt formell den Staatspräsidenten für fünf Jahre und bestätigt den Premierminister, der vom Präsidenten nominiert wird (FH 4.3.2020; vgl. BMBF 2020) und ist formal das gesetzgebende Organ der VR China. Er tagt als Plenum einmal jährlich und beschließt mit einer Legislaturperiode von fünf Jahren nationale Gesetze (LVAk 9.2019). Eine parlamentarische Opposition zur KP Chinas gibt es nicht (AA 1.12.2020). Seit dem Massaker vom Tiananmen-Platz im Jahr 1989, als die Volksbefreiungsarmee (PLA) gewaltsam gegen eine von Studenten geführte pro-demokratische Bewegung vorgegangen ist, hat es keine Versuche gegeben, den politischen Wettbewerb zu erhöhen. Nach dem „Vorfall“, der nach wie vor in China ein Tabuthema ist, wurden die politischen Reformer von der KP-Führung gesäubert (BS 29.4.2020). Zwar sind acht sogenannte demokratische Parteien offiziell anerkannt, jedoch sind alle der KP Chinas unterstellt (BS 29.4.2020). Chinas Einparteiensystem unterdrückt die Entwicklung einer organisierten politischen Opposition rigoros. Selbst innerhalb der KPCh hat Xi Jinping seit 2012 seine eigene Macht und Autorität stetig ausgebaut, sowie eine selektive Antikorruptionskampagne geführt, um potenzielle Rivalen auszuschalten (FH 4.3.2020). Der vom Präsidenten Xi Jinping konzipierte „Chinesische Traum“ soll China den Status einer Weltmacht wiedererlangen helfen. Die chinesische Regierung verfolgt gesellschaftliche Stabilität und wirtschaftliche Entwicklung als zwei zentrale Anliegen in ihrer Agenda. Demgegenüber stellt eine Transformation zur Demokratie auf der Grundlage der Herrschaft des Rechts keines der langfristigen strategischen Ziele der Regierung dar. Vielmehr verfolgt die Regierung als bewusste Strategie, einer Bedrohung durch pro-demokratische Tendenzen und Herausforderungen für die politische Hegemonie der Partei entgegenzuwirken (BS 29.4.2020). Zu Beginn der Tagung des Volkskongresses im Mai 2020 kündigte die Regierung an, dass trotz der wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie sowie des Handelskonflikts mit den Vereinigten Staaten der Verteidigungshaushalt im laufenden Jahr abermals deutlich erhöht werden soll. Diese Ankündigung erfolgte vor dem Hintergrund der in den vergangenen Jahren gewachsenen Spannungen zwischen China und mehreren Nachbarstaaten sowie den USA wegen der von Peking erhobenen Gebietsansprüche im Südchinesischen Meer (FAZ 21.5.2020; vgl. WKO 1.12.2020). Ungeachtet internationaler Proteste hat Chinas Nationaler Volkskongress die Einführung eines Sicherheitsgesetzes für Hongkong gebilligt, mit dem nach Ansicht von Kritikern die Bürgerrechte in der Sonderverwaltungszone massiv beschnitten werden. Zum Abschluss der Jahrestagung beauftragten die Abgeordneten den Ständigen Ausschuss des Parlaments, das Gesetz zum Schutz der nationalen Sicherheit in Chinas Sonderverwaltungsregion zu erlassen (ZO 28.5.2020). Peking reagiert mit dem Sicherheitsgesetz auf die monatelangen, mitunter gewalttätigen Proteste der Hongkonger Demokratiebewegung im vergangenen Jahr. Das Gesetz soll „Abspaltung“, „Subverson“, „Terrorismus“ und die „Gefährdung der nationalen Sicherheit“ unter Strafe stellen und den offenen Einsatz festlandchinesischer Sicherheitsbehörden in Hongkong ermöglichen. Die Pekinger Pläne haben neue Proteste in Hongkong ausgelöst, bei denen es zu gewalttätigen Konfrontationen mit der Polizei kommt (ARTE 28.5.2020). Die Volksrepublik (VR) China ist mit geschätzten 1,395 Milliarden Einwohnern (Stand Juli 2020) und einer Fläche von 9.596.960 km² der bevölkerungsreichste Staat der Welt (CIA 24.11.2020). China ist in 33 Verwaltungseinheiten, 22 Provinzen, die fünf autonomen Regionen der nationalen Minderheiten Tibet, Xinjiang, Innere Mongolei, Ningxia und Guangxi sowie vier regierungsunmittelbare Städte (Peking, Shanghai, Tianjin, Chongqing) und zwei Sonderverwaltungsregionen (Hongkong, Macau) gegliedert. Es gibt sieben Militärzonen, die jeweils verschiedene Provinzen bzw. Teile umfassen (ÖB 10.2020; vergleiche AA 6.11.2020).

ihrer Verfassung ist die Volksrepublik China ein „sozialistischer Staat unter der demokratischen Diktatur des Volkes, der von der Arbeiterklasse geführt wird und auf dem Bündnis der Arbeiter und Bauer“ beruht (BMBF 2020; vergleiche Heilmann 2016). China ist ein autoritärer Staat, in dem die Kommunistische Partei (KP) verfassungsmäßig die höchste Autorität ist. Beinahe alle hohen Positionen in der Regierung sowie im Sicherheitsapparat werden von Mitgliedern der KP gehalten (USDOS 11.3.2020). Zentral für das politische System Chinas ist der Führungsanspruch der Kommunistischen Partei Chinas, der auch in der Verfassung verankert ist. Andere politische Organisationen, Medien, Zivilgesellschaft und religiöse Aktivitäten haben sich den Zielen der Partei unterzuordnen und werden streng reguliert. Ministerpräsident Li Keqiang leitet den Staatsrat, die eigentliche Regierung. Er wird von einem „inneren Kabinett“ aus vier Stellvertretenden Ministerpräsidenten und fünf Staatsräten unterstützt. Der Staatsrat fungiert als Exekutive und höchstes Organ der staatlichen Verwaltung (BMBF 2020; vergleiche Heilmann 2016). Der 3.000 Mitglieder zählende Nationale Volkskongress (NVK) wird für fünf Jahre gewählt (FH 4.3.2020; vergleiche BMBF 2020). Er wählt formell den Staatspräsidenten für fünf Jahre und bestätigt den Premierminister, der vom Präsidenten nominiert wird (FH 4.3.2020; vergleiche BMBF 2020) und ist formal das gesetzgebende Organ der VR China. Er tagt als Plenum einmal jährlich und beschließt mit einer Legislaturperiode von fünf Jahren nationale Gesetze (LVAk 9.2019). Eine parlamentarische Opposition zur KP Chinas gibt es nicht (AA 1.12.2020). Seit dem Massaker vom Tiananmen-Platz im Jahr 1989, als die Volksbefreiungsarmee (PLA) gewaltsam gegen eine von Studenten geführte pro-demokratische Bewegung vorgegangen ist, hat es keine Versuche gegeben, den politischen Wettbewerb zu erhöhen. Nach dem „Vorfall“, der nach wie vor in China ein Tabuthema ist, wurden die politischen Reformer von der KP-Führung gesäubert (BS 29.4.2020). Zwar sind acht sogenannte demokratische Parteien offiziell anerkannt, jedoch sind alle der KP Chinas unterstellt (BS 29.4.2020). Chinas Einparteiensystem unterdrückt die Entwicklung einer organisierten politischen Opposition rigoros. Selbst innerhalb der KPCh hat römisch zehn i Jinping seit 2012 seine eigene Macht und Autorität stetig ausgebaut, sowie eine selektive Antikorruptionskampagne geführt, um potenzielle Rivalen auszuschalten (FH 4.3.2020). Der vom Präsidenten römisch zehn i Jinping konzipierte „Chinesische Traum“ soll China den Status einer Weltmacht wiedererlangen helfen. Die chinesische Regierung verfolgt gesellschaftliche Stabilität und wirtschaftliche Entwicklung als zwei zentrale Anliegen in ihrer Agenda. Demgegenüber stellt eine Transformation zur Demokratie auf der Grundlage der Herrschaft des Rechts keines der langfristigen strategischen Ziele der Regierung dar. Vielmehr verfolgt die Regierung als bewusste Strategie, einer Bedrohung durch pro-demokratische Tendenzen und Herausforderungen für die politische Hegemonie der Partei entgegenzuwirken (BS 29.4.2020). Zu Beginn der Tagung des Volkskongresses im Mai 2020 kündigte die Regierung an, dass trotz der wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie sowie des Handelskonflikts mit den Vereinigten Staaten der Verteidigungshaushalt im laufenden Jahr abermals deutlich erhöht werden soll. Diese Ankündigung erfolgte vor dem Hintergrund der in den vergangenen Jahren gewachsenen Spannungen zwischen China und mehreren Nachbarstaaten sowie den USA wegen der von Peking erhobenen Gebietsansprüche im Südchinesischen Meer (FAZ 21.5.2020; vergleiche WKO 1.12.2020). Ungeachtet internationaler Proteste hat Chinas Nationaler Volkskongress die Einführung eines Sicherheitsgesetzes für Hongkong gebilligt, mit dem nach Ansicht von Kritikern die Bürgerrechte in der Sonderverwaltungszone massiv beschnitten werden. Zum Abschluss der Jahrestagung beauftragten die Abgeordneten den Ständigen Ausschuss des Parlaments, das Gesetz zum Schutz der nationalen Sicherheit in Chinas Sonderverwaltungsregion zu erlassen (ZO 28.5.2020). Peking reagiert mit dem Sicherheitsgesetz auf die monatelangen, mitunter gewalttätigen Proteste der Hongkonger Demokratiebewegung im vergangenen Jahr. Das Gesetz soll „Abspaltung“, „Subverson“, „Terrorismus“ und die „Gefährdung der nationalen Sicherheit“ unter Strafe stellen und den offenen Einsatz festlandchinesischer Sicherheitsbehörden in Hongkong ermöglichen. Die Pekinger Pläne haben neue Proteste in Hongkong ausgelöst, bei denen es zu gewalttätigen Konfrontationen mit der Polizei kommt (ARTE 28.5.2020). Quellen: • AA – Auswärtiges Amt (1.12.2020): Bericht über die asyl- und abschieberelevante Lage in der Volksrepublik China, https://www.ecoi.net/en/file/local/2041768/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_B ericht_%C3%BCber_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Volksrepublik_China_%28Stand_Oktober_2020%29%2C_01.12.2020.pdf; Zugriff 16.12.2020 • AA – Auswärtiges Amt (6.11.2020): China – Innenpolitik, https://www.auswaertiges-amt.de/de/aus senpolitik/laender/china-node/-/200846 , Zugriff 11.12.2020 • ARTE – Association Relative à la Télévision Européenne (28.5.2020): Chinas Volkskongress billigt umstrittenes Sicherheitsgesetz zu Hongkong, https://www.arte.tv/de/afp/neuigkeiten/chinas-volkskongress-billigt-umstrittenes-sicherheitsgesetz-zu-hongkong , Zugriff 11.12.2020 • BMBF – Bundesministerium für Bildung und Forschung

(2020): Allgemeine Landesinformationen: China, https://www.kooperation-international.de/laender/asien/china/allgemeine-landesinformatio nen/ , Zugriff 11.12.2020 • BS – Bertelsmann Stiftung (29.4.2020): Country Report China, https://www.ecoi.net/en/file/local/2 029406/country_report_2020_CHN.pdf , Zugriff 11.12.2020 • CIA – Central Intelligence Agency (24.11.2020): The World Factbook - China, https://www.cia.gov/library/publications/the-world-factbook/geos/ch.html , Zugriff 11.12.2020 • FAZ – Frankfurter Allgemeine Zeitung (21.5.2020): China erstmals seit 1990 ohne Wachstumsziel, https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/volkskongress-eroeffnet-china-erstmals-seit-1990-ohnewachstumsziel- 16780739.html , Zugriff 11.12.2020 • FH – Freedom House (4.3.2020): Freedom in the World 2020 - China, https://www.ecoi.net/de/dokument/2025907.html , Zugriff 11.12.2020 • Heilmann, Sebastian
(2016): Das politische System der Volksrepublik China, Springer FachmedienVerlag • LVAk – Landesverteidigungsakademie (9.2019): Buchas, Peter/Feichtinger, Walter/Vogl, Doris (Hg.): Chinas Grand Strategy im Wandel, Militärwissenschaftliche Publikationsreihe der Landesverteidigungsakademie, 1.2019, S.190 • ÖB Peking (10.2020): Asylländerbericht Volksrepublik China • WKO – Wirtschaftskammer Österreich (1.12.2020): Die chinesische Wirtschaft, https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/die-chinesische-wirtschaft.html#heading_wirtschaftslage , Zugriff 11.12.2020 • ZO – Zeit Online (28.5.2020): Volkskongress verabschiedet Sicherheitsgesetz für Hongkong, https://www.zeit.de/politik/ausland/2020-05/china-volkskongress-verabschiedet-sicherheitsgesetz-fuer-hongkong , Zugriff 11.12.2020 Sicherheitslage Wegen der Ausbreitung von COVID-19 kommt es in China zu verschärften Einreisekontrollen, Gesundheitsüberprüfungen und seit 28.03.2020 zu einer Einreisesperre für Ausländer (BMEIA 24.11.2020). Die Fallzahlen haben sich in China auf einem niedrigen Niveau stabilisiert (AA 7.12.2020). Aufgrund einer massiven Präsenz von Sicherheitskräften in besonders gefährdeten Regionen ist eine Wahrscheinlichkeit von Terroranschlägen in China generell niedrig (GW 19.6.2020). Berichten zufolge wurden in den letzten zehn Jahren 170 Millionen Überwachungskameras in Städten und Gemeinden im ganzen Land installiert (DFAT 3.10.2020). Dennoch kann es vereinzelt zu Demonstrationen und Zusammenstößen mit den Sicherheitskräften kommen. Auch sind in den letzten Jahren in China Anschläge verübt worden (EDA 23.7.2020). Konflikte und mutmaßliche Diskriminierung und Ungleichbehandlung durch die Han-Mehrheitsbevölkerung und die anhaltende harte Linie der lokalen Regierung, können die laufende Problematik der muslimischen Gemeinschaft über die uigurischen Minderheiten hinaus noch verschärfen (GW 17.6.2020). Zwar gibt es in China noch keine unversöhnlichen ethnischen, sozialen oder religiösen Spaltungen, soziale Unruhen sind allerdings an der Tagesordnung. Auch wenn die meisten Demonstrationen als Ausdruck der Unzufriedenheit mit der Regierungspolitik personell meist gering ausfallen, betreffen sie dennoch existentielle Fragen wie Lohnrückstände, dem Abriss von Häusern und der Umsiedlung oder Enteignung (BS 29.4.2020). Landerwerb ohne volle Einbeziehung der örtlich Betroffenen stößt zunehmend auf Proteste, insbesondere in Guangdong, Fujian, Zhejiang, Jiangsu, Shandong und Sichuan. Proteste wegen der Modalitäten von Zwangsumsiedlungen wie auch Entschädigungsleistungen sind an der Tagesordnung und die Behörden verfolgen einige der Anführer solcher Proteste strafrechtlich. Die Wahrscheinlichkeit von Protesten, vor allem in Form von Demonstrationen und Blockaden, wird in Bezug auf den Bau größerer Infrastrukturprojekte, dem Bergbau, etc. auch weiterhin hoch eingeschätzt. Wesentliche Störungen sind aufgrund einer starken Sicherheitspräsenz unwahrscheinlich (GW 17.6.2020; vgl. USDOS 11.3.2020, BS 29.4.2020). China hat anhand der Vorkommnisse der späten 1980er Jahre gelernt, dass soziale Spannungen zu einer ernsthaften Gefährdung des Systems führen können. Infolgedessen wurde ein engmaschiges Kontroll- und Regulierungssystem sowohl in urbanen Kerngebieten als auch in den peripheren Siedlungsgebieten der Minderheiten aufgebaut (LVAk 9.2019). Die staatliche Kontrolle durch eine massive, sichtbare Polizeipräsenz an strategischen Punkten und wichtigen Orten wird aufrechterhalten (BS 29.4.2020). Medienberichten zu Folge haben die chinesische Polizei und die Sicherheitsbehörden 2016 damit begonnen, Fotodatenbanken, künstliche Intelligenz und Überwachungskameras mit Gesichtserkennungstechnologie zu kombinieren, um Verdächtige und „destabilisierende Akteure“ in der Gesellschaft aufzuspüren (DFAT 3.10.2020). Berichten zufolge werden auch gewonnene DNA-Proben, Urinproben, Sprachaufzeichnungen, Fingerabdrücke, Fotos und eine Vielzahl von persönlichen Daten von den Sicherheitsbehörden gesammelt (BBC 19.12.2019; vgl. RFA 23.8.2019, HRW 16.5.2017). Auf der Tagung des Volkskongresses im Mai 2020 kündigte der Ministerpräsident an, dass auch trotz der wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie sowie des Handelskonflikts mit den Vereinigten Staaten, der Verteidigungshaushalt im laufenden Jahr abermals deutlich steigen soll. Die Ankündigung erfolgte vor dem Hintergrund der in den vergangenen Jahren gewachsenen Spannungen zwischen China und mehreren Nachbarstaaten sowie die USA wegen der von Peking erhobenen Gebietsansprüche im Südchinesischen Meer (SN 22.5.2020; vgl. FAZ 21.5.2020, WKO 12.5.2020) China und Russland: Die chinesisch-russischen Beziehungen werden aus chinesischer Sicht als eine „stabile strategische Partnerschaft“ betrachtet (LVAk 5.2020; vgl. GH 17.2.2016). Diese politische, wirtschaftliche und auch militärische Partnerschaft beruht auf einer nüchternen Einschätzung de rjeweiligen nationalen Interessen (CISR 2020; vgl. LVAk 5.2020). Langfristigen Aussichten für die chinesisch-russische Partnerschaft sind ungewiss. Vor dem Hintergrund eines unruhigen internationalen Umfelds stehen China und Russland vor großen Herausforderungen, um die Dynamik ihrer Zusammenarbeit aufrechtzuerhalten (CISR 2020). Seit 2003 arbeiten Russland und China eng im UN-Sicherheitsrat zusammen. Um die jeweiligen Positionen zu koordinieren, werden die diplomatische Rahmenstrukturen der BRICS (Brasilien, Russland, Indien, China und Südafrika)-Gruppe und die SCO (Shanghai Cooperation Organization – SCO), Russland, China, Indien, Kasachstan, Kirgisistan, Pakistan, Tadschikistan und Usbekistan genutzt. Äußerst relevant stellt sich die Sicherheitskooperation innerhalb der SCO dar. Diese widmet sich dem Kampf der „three evil forces“, Terrorismus, Separatismus (Taiwan, Tibet und Xinjiang) und Extremismus. In diesen Bereichen soll auch ein Austausch nachrichtendienstlicher Informationen erfolgen und Auslieferungsabkommen exekutiert werden (LVAk 5.2020; vgl. BAMF 2.2020). China und Indien: Der südasiatische Subkontinent ist der bedeutendste geopolitische Rivale Chinas in Asien (IPG 15.10.2020). Die Streitigkeiten zwischen China und Indien über den Grenzverlauf im bevölkerungsarmen Himalaya-Gebiet ist seit dem Grenzkrieg von 1962 nicht beigelegt (LVAk 5.2020). China und Indien beanspruchen gegenseitig Geländeabschnitte, wobei es gelegentlich zu gewalttätigen Auseinandersetzungen in diesem Grenzgebieten kommt (LVAk 5.2020; vgl. REUTERS 2.9.2020). Ein „Handgemenge“ zwischen indischen und chinesischen Soldaten führte zuletzt am
  1. Juni 2020 zum Tod von Soldaten auf beiden Seiten (WSJ 17.6.2020). China betreibt im Zuge seiner „String of pearls Strategy“ (CEFIP 13.8.2019; vgl. FA 9/10 2019) den weiteren Ausbau von Häfen in befreundeten Staaten an der nördlichen Küste des Indischen Ozeans wie Kambodscha, Myanmar, Bangladesch, Sri Lanka, Pakistan, den Malediven und darüber hinaus in Afrika forciert aus und bedroht damit im Zuge der „Belt and Road“-Initiative Einflusssphären Indiens in diesem Raum (DRM 26.8.2019). Die guten Beziehungen zwischen China und Pakistan stellen besonders im Hinblick auf den verbindenden Wirtschaftskorridor und die Unterstützung Chinas der pakistanische Anliegen im Kaschmir ein weiterer Konfliktpunkt zwischen China und Indien dar (SWP 2016; vgl. DRM 26.8.2019).allem in Form von Demonstrationen und Blockaden, wird in Bezug auf den Bau größerer Infrastrukturprojekte, dem Bergbau, etc. auch weiterhin hoch eingeschätzt. Wesentliche Störungen sind aufgrund einer starken Sicherheitspräsenz unwahrscheinlich (GW 17.6.2020; vergleiche USDOS 11.3.2020, BS 29.4.2020). China hat anhand der Vorkommnisse der späten 1980er Jahre gelernt, dass soziale Spannungen zu einer ernsthaften Gefährdung des Systems führen können. Infolgedessen wurde ein engmaschiges Kontroll- und Regulierungssystem sowohl in urbanen Kerngebieten als auch in den peripheren Siedlungsgebieten der Minderheiten aufgebaut (LVAk 9.2019). Die staatliche Kontrolle durch eine massive, sichtbare Polizeipräsenz an strategischen Punkten und wichtigen Orten wird aufrechterhalten (BS 29.4.2020). Medienberichten zu Folge haben die chinesische Polizei und die Sicherheitsbehörden 2016 damit begonnen, Fotodatenbanken, künstliche Intelligenz und Überwachungskameras mit Gesichtserkennungstechnologie zu kombinieren, um Verdächtige und „destabilisierende Akteure“ in der Gesellschaft aufzuspüren (DFAT 3.10.2020). Berichten zufolge werden auch gewonnene DNA-Proben, Urinproben, Sprachaufzeichnungen, Fingerabdrücke, Fotos und eine Vielzahl von persönlichen Daten von den Sicherheitsbehörden gesammelt (BBC 19.12.2019; vergleiche RFA 23.8.2019, HRW 16.5.2017). Auf der Tagung des Volkskongresses im Mai 2020 kündigte der Ministerpräsident an, dass auch trotz der wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie sowie des Handelskonflikts mit den Vereinigten Staaten, der Verteidigungshaushalt im laufenden Jahr abermals deutlich steigen soll. Die Ankündigung erfolgte vor dem Hintergrund der in den vergangenen Jahren gewachsenen Spannungen zwischen China und mehreren Nachbarstaaten sowie die USA wegen der von Peking erhobenen Gebietsansprüche im Südchinesischen Meer (SN 22.5.2020; vergleiche FAZ 21.5.2020, WKO 12.5.2020) China und Russland: Die chinesisch-russischen Beziehungen werden aus chinesischer Sicht als eine „stabile strategische Partnerschaft“ betrachtet (LVAk 5.2020; vergleiche GH 17.2.2016). Diese politische, wirtschaftliche und auch militärische Partnerschaft beruht auf einer nüchternen Einschätzung de rjeweiligen nationalen Interessen (CISR 2020; vergleiche LVAk 5.2020). Langfristigen Aussichten für die chinesisch-russische Partnerschaft sind ungewiss. Vor dem Hintergrund eines unruhigen internationalen Umfelds stehen China und Russland vor großen Herausforderungen, um die Dynamik ihrer Zusammenarbeit aufrechtzuerhalten (CISR 2020). Seit 2003 arbeiten Russland und China eng im UN-Sicherheitsrat zusammen. Um die jeweiligen Positionen zu koordinieren, werden die diplomatische Rahmenstrukturen der BRICS (Brasilien, Russland, Indien, China und Südafrika)-Gruppe und die SCO (Shanghai Cooperation Organization – SCO), Russland, China, Indien, Kasachstan, Kirgisistan, Pakistan, Tadschikistan und Usbekistan genutzt. Äußerst relevant stellt sich die Sicherheitskooperation innerhalb der SCO dar. Diese widmet sich dem Kampf der „three evil forces“, Terrorismus, Separatismus (Taiwan, Tibet und Xinjiang) und Extremismus. In diesen Bereichen soll auch ein Austausch nachrichtendienstlicher Informationen erfolgen und Auslieferungsabkommen exekutiert werden (LVAk 5.2020; vergleiche BAMF 2.2020). China und Indien: Der südasiatische Subkontinent ist der bedeutendste geopolitische Rivale Chinas in Asien (IPG 15.10.2020). Die Streitigkeiten zwischen China und Indien über den Grenzverlauf im bevölkerungsarmen Himalaya-Gebiet ist seit dem Grenzkrieg von 1962 nicht beigelegt (LVAk 5.2020). China und Indien beanspruchen gegenseitig Geländeabschnitte, wobei es gelegentlich zu gewalttätigen Auseinandersetzungen in diesem Grenzgebieten kommt (LVAk 5.2020; vergleiche REUTERS 2.9.2020). Ein „Handgemenge“ zwischen indischen und chinesischen Soldaten führte zuletzt am
  2. Juni 2020 zum Tod von Soldaten auf beiden Seiten (WSJ 17.6.2020). China betreibt im Zuge seiner „String of pearls Strategy“ (CEFIP 13.8.2019; vergleiche FA 9/10 2019) den weiteren Ausbau von Häfen in befreundeten Staaten an der nördlichen Küste des Indischen Ozeans wie Kambodscha, Myanmar, Bangladesch, Sri Lanka, Pakistan, den Malediven und darüber hinaus in Afrika forciert aus und bedroht damit im Zuge der „Belt and Road“-Initiative Einflusssphären Indiens in diesem Raum (DRM 26.8.2019). Die guten Beziehungen zwischen China und Pakistan stellen besonders im Hinblick auf den verbindenden Wirtschaftskorridor und die Unterstützung Chinas der pakistanische Anliegen im Kaschmir ein weiterer Konfliktpunkt zwischen China und Indien dar (SWP 2016; vergleiche DRM 26.8.2019). China und USA: Die Verschlechterung der Beziehungen zwischen China und den USA sowie eine zunehmend konfrontative diplomatische Sprache und militärische Haltung erhöhen das Risiko unbeabsichtigter Eskalationen in den umstrittenen Regionen (GW 23.8.2020; vgl. DRM 26.8.2020).konfrontative diplomatische Sprache und militärische Haltung erhöhen das Risiko unbeabsichtigter Eskalationen in den umstrittenen Regionen (GW 23.8.2020; vergleiche DRM 26.8.2020). Quellen: • AA – Auswärtiges Amt (7.12.2020): China: Reise- und Sicherheitshinweise, Aktuelles, https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/china-node/chinasicherheit/200466#content_1,Zugriff 11.12.2020 • BBC – British Broadcasting Corporation (5.12.2019): Chinese residents worry about rise of facialrecognition, https://www.bbc.com/news/technology-50674909; Zugriff 11.12.2020 • BAMF – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (2.2020): Länderreport 22; China; Situation der Muslime, https://www.ecoi.net/en/file/local/2025535/laenderreport-22-china.pdf; Zugriff 14.12.2020 • BMEIA – Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres (24.11.2020): China, Aktuelle Hinweise, https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation/land/china/ , Zugriff 11.12.2020 • BS – Bertelsmann Stiftung (29.4.2020): Country Report China, https://www.ecoi.net/en/file/local/2 029406/country_report_2020_CHN.pdf , Zugriff 11.12.2020 • CEFIP – Carnegie Endowmwnt for International Peace (13.8.2019): New Delhi Remains Washington’s Best Hope in Asia, https://carnegieendowment.org/2019/08/13/new-delhi-remains-washington-s-best-hope-in-asia-pub-79666; Zugriff 11.12.2020 • DFAT – Australian Government - Department of Foreign Affairs and Trade (3.10.2019): DFAT Country Information Report China, https://www.ecoi.net/en/file/local/2019379/country-information-report-china.pdf , Zugriff 11.12.2020 • DRM – De Re Militaria (26.8.2019): The Chinese String of Pearls or How Beijing is Conquering the Sea, https://drmjournal.org/2019/08/26/the-chinese-string-of-pearls-or-how-beijing-is-conqueringthe-sea/; Zugriff 11.12.2020 • EDA – Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (23.7.2020): Reisehinweise für China, https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-reisehinweise/china/reisehinweise-fuer-china.html , Zugriff 11.12.2020 • FA – Foreign Affairs (9/10 2019): The India Dividend, New Delhi Remains Washington’s Best Hopein Asia, https://www.foreignaffairs.com/articles/india/2019-08-12/india-dividend?gpp=WlLQHrv60hOMo/LWqt4OfjptV0xxVkgyaFRqSTlDUWN3TFhkQmNUNmRnVDZ2T3g3cjFvOU9Udm4zRTFNKzRDdTZ4bG5wWWdpdlVXTUdkT1JJOjlmMGVkZTNjMTY2NTg0YjBlYjJmODI0MTVkN2Q4MzhlYzFlMmE0MmVlMDhiMGQxZGRlMjA2OGY1ZmU3ZmY2MmU%3D; Zugriff 11.12.2020 • FAZ – Frankfurter Allgemeine Zeitung (21.5.2020): China erstmals seit 1990 ohne Wachstumsziel, https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/volkskongress-eroeffnet-china-erstmals-seit-1990-ohnewachstumsziel-16780739.html , Zugriff 11.12.2020 • GH – Gateway House (17.2.2016): How China Sees Russia, https://www.gatewayhouse.in/howchina-sees-russia/; Zugriff 11.12.2020 • GW – GardaWorld (23.8.2020): China Country Report, Executiv Summary https://www.garda.com/crisis24/country-reports/china , Zugriff 11.12.2020 • GW – GardaWorld (19.6.2020): China Country Report, Terrorism, https://www.garda.com/crisis24/country-reports/china, Zugriff 11.12.2020 • GW – GardaWorld (17.6.2020): China Country Report, Social Stability, https://www.garda.com/crisis24/country-reports/china , Zugriff 11.12.2020 • HRW – Human Rights Watch (16.5.2017): China: Police DNA Database Threatens Privacy, https://www.ecoi.net/de/dokument/1400058.html; Zugriff 11.12.2020 • IPG – Internationale Politik und Gesellschaft (15.10.2020): Indische Visionen, https://www.ipg-journal.de/regionen/asien/artikel/indien-4712/; Zugriff 11.12.2020 • LVAk – Landesverteidigungsakademie (5.2020): Hauser, Gunther (5.2020): Chinas Aufstieg zur Globalmacht der Weg einer Regionalmacht zum weltpolitischen Akteur, Seite 101 - 108, 109 -
  3. • LVAk – Landesverteidigungsakademie (9.2019): Buchas, Peter/Feichtinger, Walter/Vogl, Doris(Hg.): Chinas Grand Strategy im Wandel, Militärwissenschaftliche Publikationsreihe der Landesverteidigungsakademie,1.2019, S.228 • REUTERS (2.9.2020): Grenzkonflikt zwischen Indien und China flammt wieder auf, https://de.reuters.com/article/indien-china-grenzkonflikt-idDEKBN25Z181; Zugriff 11.12.2020• RFA – Radio Free Asia (23.8.2019): China Gears up to Collect Citizens’ DNA Nationwide, https://www.rfa.org/english/news/china/collect-08232019115209.html; Zugriff 11.12.2020 • SN – Salzburger Nachrichten (22.5.2020): Chinas Volkskongress eröffnet - Hongkong und Corona im Fokus, https://www.sn.at/politik/weltpolitik/chinas-volkskongress-eroeffnet-hongkong-und-corona-im-fokus-87870631 , Zugriff 11.12.2020 • SWP – Stiftung Wissenschaft und Politik
(2016): Wagner, C.: Die Auswirkungen des China-Pakistan Economic Corridor (CPEC). Deutsches Institut für Internationale Politik und Sicherheit, https: //nbnresolving.org/urn:nbn:de:0168-ssoar-46698-5; Zugriff 11.12.2020 • USDOS – US Department of State (11.3.2020): Country Report on Human Rights Practices 2019 - China, https://www.ecoi.net/de/dokument/2026349.html , Zugriff 11.12.2020 • WSJ – Wall Street Journal (17.6.2020): The China-India Clash, https://www.wsj.com/articles/the-china-india-clash-11592435121; Zugriff 11.12.2020 Tibet Das Autonome Gebiet Tibet (TAR) ist eines der fünf autonomen Gebiete Chinas. Die tibetischen Gebiete erstrecken sich jedoch über das autonome Gebiet hinaus, in die Provinzen Yunnan, Sichuan, Gansu und Qinghai. Die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung sind Tibeter (92,8 Prozent), gefolgt von den Han (6 Prozent), Hui (0,4 Prozent), Monba (0,3 Prozent), Deng/Dengba, Sharpa und Thami (0,2 Prozent), Lhoba (0,1 Prozent), Naxi (0,1 Prozent), Bai (0,03 Prozent), Uiguren (0,03 Prozent), Mongolen (0,03 Prozent) und Sonstigen (0,1 Prozent) (ÖB 10.2020; vgl. FH 2020). Der Lebensstandard der etwa 6 Millionen ethnischen TibeterInnen hat sich zwar erheblich verbessert, Tibet bleibt aber eine der ärmsten Regionen Chinas. Bei durchschnittlichem Jahreseinkommen, Lebenserwartung, Säuglings- und Kindersterblichkeit sowie Analphabeten-Rate schneidet die tibetische Bevölkerung nach wie vor signifikant schlechter ab als der Landesdurchschnitt. Politische Schlüsselpositionen in der TAR sind überwiegend mit Han - Chinesinnen und Chinesen besetzt, auch wenn einige Schlüsselpositionen mit Tibeterinnen und Tibetern besetzt sind. Jedoch ist fraglich, ob sie – als ausschließlich atheistische Parteimitglieder – die Belange der tiefreligiösen tibetischen Bevölkerungsmehrheit adäquat vertreten können. Vielmehr wird der tibetische Buddhismus als potentielle Quelle separatistischer Bewegungen mit größtem Misstrauen beäugt, streng kontrolliert und strukturell behindert. Die in ihrer Zahl begrenzten Nonnen und Mönche müssen laut Berichten Schulungskampagnen zur patriotischen Erziehung durchlaufen, die auch eine öffentliche Distanzierung vom Dalai Lama beinhalten (AA 1.12.2020). Die Bewegungsfreiheit innerhalb der TAR bleibt für die tibetische Bevölkerung maßgeblich durch Kontrollmaßnahmen eingeschränkt. Auch Reisen ins Ausland werden durch starke Verzögerungen bei der Passausstellung in Gebieten mit hohem Anteil ethnischer Minderheiten erschwert (AA 1.12.2020; vgl. HRW 14.1.2020). Die Behörden in Tibet weiten den Einsatz von Gesichtserkennungstechnologie, verbesserten Personalausweisen und integrierten Überwachungssystemen aus, um die Bewegungen von Bewohnern und Reisenden in Echtzeit zu erfassen (FH 2020). Die Zentralregierung verfolgt deshalb eine gezielte Strategie der wirtschaftlichen Entwicklung und Integration Tibets in die Volksrepublik, wobei die Erhaltung der Stabilität und der Kampf gegen Separatismus immer im Vordergrund stehen (AA 1.12.2020). In einer zweigleisigen Strategie wird der Separatismus rücksichtslos mit militärischer Gewalt zurückgedrängt, während wirtschaftliche Entwicklungen und Investitionen zur Verbesserung des Lebensstandards der Menschen als langfristige Lösung der Probleme eingeleitet werden (Mühlhahn 2017; vgl. AA 1.12.2020, ÖB 10.2020). Von diesen Verbesserungen profitieren Minderheiten jedoch nur eingeschränkt (AA 1.12.2020). Unter der tibetischen Bevölkerung besteht große Frustration angesichts der chinesischen Politik der wirtschaftlichen Expansion, die wenig Rücksicht auf Mitbestimmung, kulturelles Erbe und religiöse Freiheit nimmt (ÖB 10.2020). Die Zentralregierung schränkt die Möglichkeiten der tibetischen Bevölkerung ein, ihre Kultur, Identität und ihren Glauben auszudrücken. So wird, wann immer möglich, der Unterricht in tibetischer Sprache durch Unterricht in chinesischer Sprache ersetzt (HRW 5.3.2020; vgl. RFA 9.4.2020). Zudem werden von der Regierung großangelegte Umsiedlungen, Arbeitsvermittlungsprogramme und Massenverhaftungen mit dem Zweck betrieben, die Demographie der ethnischen Minderheitenregion in Tibet langfristig zu verändern. Ein stetiger Anstieg des Anteils der Han-Chinesen an der Bevölkerung der Regionen trägt dazu bei. Im Laufe des Jahres 2019 wurde über neue Initiativen und Anreize zur Förderung interethnischer Ehen berichtet (FH 4.3.2020). Durch die Behörden in den tibetischen Gebieten wird die Religionsfreiheit, wie auch die freie Meinungsäußerung, die Bewegungsfreiheit und die Versammlungsfreiheit weiterhin stark eingeschränkt (HRW 14.1.2020; vgl. ÖB 10.2020) und werden in einem höheren Ausmaß angewendet als in anderen Regionen des Landes (USDOS 11.3.2020). Seit 2009 haben sich insgesamt 156 überwiegend junge ethnische Tibeterinnen und Tibeter (28 Frauen und 128 Männer) aus Protest gegen die Beschränkung ihrer religiösen und kulturellen Autonomie öffentlich selbst in Brand gesetzt. Der letzte Fall wurde im November 2019 berichtet. Über die wenigen Überlebenden, die von den chinesischen Behörden als Extremistinnen und Extremisten behandelt werden, fehlt meist jede Information (AA 1.12.2020). In den tibetischen Gebieten der Provinzen Sichuans, Gansus und Qinghais kam es seit 2009 zu über 100, meist tödlichen Akten von Selbstverbrennungen, die von religiösen Versammlungen, Protesten und schließlich einer oft gewaltsamen Auflösung durch Sicherheitsorgane gefolgt waren. Einige Tibeter wurden wegen Anstiftung zur Selbstverbrennung zu langjährigen Haftstrafen verurteilt (ÖB 10.2020). Die Beziehungen zwischen Chinas tibetischen Minderheiten und den Han-Chinesen bleiben nach den großen Unruhen von 2008 angespannt. Die staatliche Kontrolle wird durch einen massiven und offensiven Polizeieinsatz aufrechterhalten (BS 29.4.2020). In früheren Jahren flohen nach glaubhaften Berichten jedes Jahr mehrere tausend Tibeterinnen und Tibeter aus religiösen Gründen über die Grenze nach Nepal und weiter nach Nordindien. Ob dieser Trend anhält, ist aufgrund der Einschränkungen der Bewegungsfreiheit fraglich. Gruppen von tibetischen Flüchtlingen wurden wiederholt auf Druck Chinas von den nepalesischen Behörden nach China zurückgeschoben, wo über ihr weiteres Schicksal häufig keine Informationen zu erlangen sind (AA 1.12.2020).Das Autonome Gebiet Tibet (TAR) ist eines der fünf autonomen Gebiete Chinas. Die tibetischen Gebiete erstrecken sich jedoch über das autonome Gebiet hinaus, in die Provinzen Yunnan, Sichuan, Gansu und Qinghai. Die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung sind Tibeter (92,8 Prozent), gefolgt von den Han (6 Prozent), Hui (0,4 Prozent), Monba (0,3 Prozent), Deng/Dengba, Sharpa und Thami (0,2 Prozent), Lhoba (0,1 Prozent), Naxi (0,1 Prozent), Bai (0,03 Prozent), Uiguren (0,03 Prozent), Mongolen (0,03 Prozent) und Sonstigen (0,1 Prozent) (ÖB 10.2020; vergleiche FH 2020). Der Lebensstandard der etwa 6 Millionen ethnischen TibeterInnen hat sich zwar erheblich verbessert, Tibet bleibt aber eine der ärmsten Regionen Chinas. Bei durchschnittlichem Jahreseinkommen, Lebenserwartung, Säuglings- und Kindersterblichkeit sowie Analphabeten-Rate schneidet die tibetische Bevölkerung nach wie vor signifikant schlechter ab als der Landesdurchschnitt. Politische Schlüsselpositionen in der TAR sind überwiegend mit Han - Chinesinnen und Chinesen besetzt, auch wenn einige Schlüsselpositionen mit Tibeterinnen und Tibetern besetzt sind. Jedoch ist fraglich, ob sie – als ausschließlich atheistische Parteimitglieder – die Belange der tiefreligiösen tibetischen Bevölkerungsmehrheit adäquat vertreten können. Vielmehr wird der tibetische Buddhismus als potentielle Quelle separatistischer Bewegungen mit größtem Misstrauen beäugt, streng kontrolliert und strukturell behindert. Die in ihrer Zahl begrenzten Nonnen und Mönche müssen laut Berichten Schulungskampagnen zur patriotischen Erziehung durchlaufen, die auch eine öffentliche Distanzierung vom Dalai Lama beinhalten (AA 1.12.2020). Die Bewegungsfreiheit innerhalb der TAR bleibt für die tibetische Bevölkerung maßgeblich durch Kontrollmaßnahmen eingeschränkt. Auch Reisen ins Ausland werden durch starke Verzögerungen bei der Passausstellung in Gebieten mit hohem Anteil ethnischer Minderheiten erschwert (AA 1.12.2020; vergleiche HRW 14.1.2020). Die Behörden in Tibet weiten den Einsatz von Gesichtserkennungstechnologie, verbesserten Personalausweisen und integrierten Überwachungssystemen aus, um die Bewegungen von Bewohnern und Reisenden in Echtzeit zu erfassen (FH 2020). Die Zentralregierung verfolgt deshalb eine gezielte Strategie der wirtschaftlichen Entwicklung und Integration Tibets in die Volksrepublik, wobei die Erhaltung der Stabilität und der Kampf gegen Separatismus immer im Vordergrund stehen (AA 1.12.2020). In einer zweigleisigen Strategie wird der Separatismus rücksichtslos mit militärischer Gewalt zurückgedrängt, während wirtschaftliche Entwicklungen und Investitionen zur Verbesserung des Lebensstandards der Menschen als langfristige Lösung der Probleme eingeleitet werden (Mühlhahn 2017; vergleiche AA 1.12.2020, ÖB 10.2020). Von diesen Verbesserungen profitieren Minderheiten jedoch nur eingeschränkt (AA 1.12.2020). Unter der tibetischen Bevölkerung besteht große Frustration angesichts der chinesischen Politik der wirtschaftlichen Expansion, die wenig Rücksicht auf Mitbestimmung, kulturelles Erbe und religiöse Freiheit nimmt (ÖB 10.2020). Die Zentralregierung schränkt die Möglichkeiten der tibetischen Bevölkerung ein, ihre Kultur, Identität und ihren Glauben auszudrücken. So wird, wann immer möglich, der Unterricht in tibetischer Sprache durch Unterricht in chinesischer Sprache ersetzt (HRW 5.3.2020; vergleiche RFA 9.4.2020). Zudem werden von der Regierung großangelegte Umsiedlungen, Arbeitsvermittlungsprogramme und Massenverhaftungen mit dem Zweck betrieben, die Demographie der ethnischen Minderheitenregion in Tibet langfristig zu verändern. Ein stetiger Anstieg des Anteils der Han-Chinesen an der Bevölkerung der Regionen trägt dazu bei. Im Laufe des Jahres 2019 wurde über neue Initiativen und Anreize zur Förderung interethnischer Ehen berichtet (FH 4.3.2020). Durch die Behörden in den tibetischen Gebieten wird die Religionsfreiheit, wie auch die freie Meinungsäußerung, die Bewegungsfreiheit und die Versammlungsfreiheit weiterhin stark eingeschränkt (HRW 14.1.2020; vergleiche ÖB 10.2020) und werden in einem höheren Ausmaß angewendet als in anderen Regionen des Landes (USDOS 11.3.2020). Seit 2009 haben sich insgesamt 156 überwiegend junge ethnische Tibeterinnen und Tibeter (28 Frauen und 128 Männer) aus Protest gegen die Beschränkung ihrer religiösen und kulturellen Autonomie öffentlich selbst in Brand gesetzt. Der letzte Fall wurde im November 2019 berichtet. Über die wenigen Überlebenden, die von den chinesischen Behörden als Extremistinnen und Extremisten behandelt werden, fehlt meist jede Information (AA 1.12.2020). In den tibetischen Gebieten der Provinzen Sichuans, Gansus und Qinghais kam es seit 2009 zu über 100, meist tödlichen Akten von Selbstverbrennungen, die von religiösen Versammlungen, Protesten und schließlich einer oft gewaltsamen Auflösung durch Sicherheitsorgane gefolgt waren. Einige Tibeter wurden wegen Anstiftung zur Selbstverbrennung zu langjährigen Haftstrafen verurteilt (ÖB 10.2020). Die Beziehungen zwischen Chinas tibetischen Minderheiten und den Han-Chinesen bleiben nach den großen Unruhen von 2008 angespannt. Die staatliche Kontrolle wird durch einen massiven und offensiven Polizeieinsatz aufrechterhalten (BS 29.4.2020). In früheren Jahren flohen nach glaubhaften Berichten jedes Jahr mehrere tausend Tibeterinnen und Tibeter aus religiösen Gründen über die Grenze nach Nepal und weiter nach Nordindien. Ob dieser Trend anhält, ist aufgrund der Einschränkungen der Bewegungsfreiheit fraglich. Gruppen von tibetischen Flüchtlingen wurden wiederholt auf Druck Chinas von den nepalesischen Behörden nach China zurückgeschoben, wo über ihr weiteres Schicksal häufig keine Informationen zu erlangen sind (AA 1.12.2020). Quellen: • AA – Auswärtiges Amt (1.12.2020): Bericht über die asyl- und abschieberelevante Lage in der Volksrepublik China, https://www.ecoi.net/en/file/local/2041768/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_B ericht_%C3%BCber_die_asyl-und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Volksrepublik_China _%28Stand_Oktober_2020%29%2C_01.12.2020.pdf , Zugriff 16.12.2020 • BS – Bertelsmann Stiftung (29.4.2020): Country Report China, https://www.ecoi.net/en/file/local/2 029406/country_report_2020_CHN.pdf , Zugriff 10.12.2020 • FH – Freedom House (4.3.2020): Freedom in the World 2020 - China, https://www.ecoi.net/de/do kument/2025907.html , Zugriff 10.12.2020 • FH – Freedom House
(2020): Freedom in the World 2020 – Tibet, https://freedomhouse.org/count ry/tibet/freedom-world/2020 , Zugriff 10.12.2020 • HRW – Human Rights Watch (5.3.2020): China: Tibetan Children Denied Mother-Tongue Classes, https://www.hrw.org/news/2020/03/05/china-tibetan-children-denied-mother-tongue-classes; Zugriff 11.12.2020 • HRW – Human Rights Watch (14.1.2020): World Report 2020 - China, https://www.ecoi.net/de/do kument/2022687.html , Zugriff 10.12.2020 • Mühlhahn, Klaus
(2017): Die Volksrepublik China, Oldenbourg Grundriss der Geschichte Band 44, S. 150 • ÖB Peking (10.2020): Asylländerbericht Volksrepublik China • RFA – Radio Free Asia (9.4.2020): Classroom instruction switch from Tibetan to Chinese in Ngaba sparks worry, anger, https://www.rfa.org/english/news/tibet/classroom-04092020184114.html; Zugriff 11.12.2020 • USDOS – US Department of State (11.3.2020): Country Report on Human Rights Practices 2019 - China, https://www.ecoi.net/de/dokument/2026349.html , Zugriff 10.12.2020 Xinjiang Die Autonome Region Xinjiang (Xinjiang Uyghur Autonomous Region/XUAR) ist in vier bezirksfreie Städte (Ürümqi, Karamay, Turpan, Kumul), fünf Regierungsbezirke (Hotan, Aksu, Kaxgar, Tacheng, Altay) und fünf autonome Bezirke (Kirgisischer Autonomer Bezirk Kizilsu, Mongolischer Autonomer Bezirk Bayingolin, Autonomer Bezirk Changji der Hui, Mongolischer Autonomer Bezirk Bortala, Kasachischer Autonomer Bezirk Ili) untergliedert. Zudem unterstehen zehn der insgesamt 26 kreisfreien Städte direkt der Regierung der Autonomen Region. An die Autonome Region Xinjiang grenzen die Provinzen Gansu mit der Präfektur Jiuquan, die Provinz Qinghai mit den Präfekturen Haixi (auch Quaidam) und Yushu und die Autonome Region Tibet mit den Regionen Naqu und Ali (ÖB 10.2020). Die Mehrheit der Bevölkerung sind Uiguren mit einem Anteil von 45,84 Prozent an der esamtbevölkerung der Region, gefolgt von den Han (40,48 Prozent), Kasachen (6,5 Prozent), Hui (4,51 Prozent), Kirgisen (0,86 Prozent), Mongolen (0,81 Prozent), Dongxiang (0,3 Prozent), Tadschiken (0,21 Prozent), Xibe (0,19 Prozent) und Mandschu (0,11 Prozent). Außerdem gibt es noch Tujia, Usbeken, Russen, Miao, Tibeter, Zhuang, Daur, Tataren und Salar (ÖB 10.2020). Die Menschenrechtssituation in Xinjiang hat sich in den letzten Jahren verschlechtert. Alle Bestrebungen, die den chinesischen Herrschaftsanspruch auf die von den Minderheiten bewohnten Gebiete in Frage stellen könnten, wie beispielsweise oppositionelle Meinungsäußerungen und Forderungen nach größerer Autonomie werden reflexhaft als Bedrohung durch „Separatismus“ aufgefasst und streng verfolgt (AA 1.12.2020). Es kommt punktuell immer wieder zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Uiguren und Han Chinesen (ÖB 10.2020; vgl. BS 29.4.2020). Mit März 2017 traten strikte Anti-Terrorismusgesetze in Xinjiang in Kraft (ÖB 10.2020). Die staatliche Kontrolle wird durch eine massive, sichtbare Polizei aufrechterhalten (BS 29.4.2020). Diese erlauben eine großflächige Überwachung der uigurischen Bevölkerung durch Checkpoints, Polizeistationen, regelmäßige Patrouillen und Trackingsysteme (ÖB 10.2020). Die Integrated Joint Operations Platform (IJOP), ein Computerprogramm, das im Mittelpunkt der Massenüberwachungssysteme von Xinjiang steht, überwacht viele Facetten des Lebens der Menschen, einschließlich ihrer Bewegungen und ihres Stromverbrauchs und alarmiert die Behörden, wenn Unregelmäßigkeiten aufscheinen (HRW 14.1.2020). Auch Verbindungen zu verdächtigen Personen, Kontakte oder Reisen ins Ausland, Ausübung des Islams in staatlich nicht genehmigter Art und Weise, Nutzung von Software zur Umgehung staatlicher Zensur im Internet oder das häufige Ausschalten des Mobiltelefons stellen für die Behörden Gründe dar, die eine Festsetzung in ein Internierungslager rechtfertigen. Personenbezogene Daten, Bewegungs- und Standortdaten auf ID-Karten und Mobiltelefonen werden gesammelt, registriert und überwacht. Abhängig vom Grad der wahrgenommenen Bedrohung und basierend auf der Programmierung, kann die Bewegungsfreiheit einer Person eingeschränkt werden, indem das Verlassen eines registrierten Standorts ebenso, wie auch ein Betreten öffentlicher Räume wahrgenommen werden (HRW 1.5.2019; vgl. HRW 14.1.2020). Die IJOP-App bewertet auch Regierungsbeamte nach ihrem Arbeitserfolg bei der Erfüllung von Aufgaben und ist ein Werkzeug übergeordneter Vorgesetzter zur Überprüfung untergeordneter Beamter (HRW 1.5.2019). Mehr als eine Million Beamte sind durch die Regierung zur Überwachung mobilisiert worden (HRW 17.1.2019). Die massiven Sicherheitsmaßnahmen führten zur Verhaftung und Internierung von als extremistisch betrachteten Personen zum Zwecke der Umerziehung und Transformamtion (ÖB 10.2020). Es wird berichtet, dass die Behörden mehr als eine Million Menschen, unter Umständen mehr als zwei Millionen Uiguren, ethnische Kasachen und andere Muslime, willkürlich in Internierungslagern festhalten, deren Zielsetzung in der Vernichtung ihrer religiösen und ethnischen Identitäten liegt. Von Regierungsseite wird angegeben, dass diese Lager zur Bekämpfung von Terrorismus, Separatismus und Extremismus benötigt würden. Internationale Medien, Menschenrechtsorganisationen und ehemalige Häftlinge berichten davon, dass Sicherheitskräfte in den Lagern Häftlinge misshandeln, foltern und töten (USDOS 11.3.2020; vgl. FH 2.2019a). Angesichts von Kontakten zwischen uigurischen Unabhängigkeitsgruppen und fundamentalistischen Gruppierungen in den Anrainerstaaten geht die Zentralregierung gegen jegliche (auch vermeintliche) Autonomie- und Unabhängigkeitsbestrebungen aus Furcht vor Separatismus und Infiltrierung wie Ideologisierung durch die East Turkestan Islamic Movement (ETIM ) und radikale ausländische Kräfte wie dem Islamischer Staat (IS), Al Qaida (AI), Islamic Movement of Uzbekistan (IMU), etc. mit sehr großer Härte vor (AA 1.12.2020). Die chinesische Zentralregierung verfolgt In der Autonomen Region Xinjiang (XUAR) eine zweigleisige Strategie, um mit den nationalistischen und separatistischen Bewegungen umzugehen. Zum Einen sollte der Separatismus rücksichtslos mit militärischer Gewalt zurückgedrängt werden, auf der anderen Seite wurden wirtschaftliche Entwicklungen und Investitionen zur Verbesserung des Lebensstandards der Menschen als langfristige Lösung der Probleme gesehen (Mühlhahn 2017). Die Regierung betreibt zudem großangelegte Umsiedlungen, Arbeitsvermittlungsprogramme und Massenverhaftungen mit dem Zweck, die Demographie der ethnischen Minderheitenregion in Xinjiang langfristig zu verändern, indem sie zu einem stetigen Anstieg des Anteils der Han-Chinesen an der Bevölkerung der Regionen beiträgt. Im Laufe des Jahres 2019 wurde über neue Initiativen und Anreize zur Förderung interethnischer Ehen berichtet (FH 4.3.2020). Aufgrund zunehmender internationaler Kritik nahm der Volkskongress der Region Xinjiang eine Änderung der Anti-Terrorismusgesetzes im Oktober 2018 vor, welche es lokalen Behörden erlaubt, als extremistisch betrachtete Personen in Ausbildungszentren festzuhalten.

NGO und Medienberichten kommt es in den Ausbildungszentren zu Folter, Misshandlung und Indoktrination. Der chinesischen Regierung dienen die Ausbildungszentren nicht nur der De-Radikalisierung und Terrorismusbekämpfung, sondern auch der Armutsbekämpfung durch Ausbildung. Eine freie Religionsausübung ist in den Ausbildungszentren nicht möglich (ÖB 10.2020). Vertrauliche Dokumente der Kommunistischen Partei Chinas aus den Jahren 2017 und 2018 beschreiben, wie die Verfolgung und Internierung insbesondere von Uiguren in Umerziehungslagern in Xinjiang organisiert wird. Die „China Cables“ genannten Papiere geben Anleitung zur Gestaltung des Lagerlebens und zur strengen Überwachung der Uiguren in den Lagern und außerhalb davon und bestätigen im Wesentlichen Berichte von Beobachtern und ehemaligen Lagerinsassen (NYT 16.11.2019). Darüber hinaus werden durch die Behörden auch weiterhin Kinder, deren Eltern interniert sind oder sich im Exil befinden, ohne elterliche Zustimmung in staatlichen „Kinderfürsorge-Einrichtungen“ betreut (HRW 14.1.2020). Die Berichte widersprechen der offiziellen chinesischen Darstellung, dass es sich bei den von der Regierung errichteten Lagern lediglich um Einrichtungen zur beruflichen Weiterbildung handelt (NYT 16.11.2019; vgl. WZ 25.11.2019). Zwar erklärte die chinesische Regierung, dass die meisten festgehaltenen Personen in den Lagern für „politische Bildung“ in Xinjiang wieder „in die Gesellschaft zurückgekehrt“ sind, doch werden diese Angaben von Beobachtern bezweifelt (HRW 14.1.2020). Berichten zufolge ist eine unbekannte Zahl Internierter nicht in Freiheit, sondern in streng kontrollierte Zwangsarbeit entlassen worden sind (BAMF 16.12.2019; vgl. HRW 14.1.2020). Auswertungen von Satellitenbildern zu Folge wurden in Xinjiang seit 2017 insgesamt 380 mutmaßliche Internierungslager für Angehörige muslimischer Minderheiten errichtet. Dies seien etwa 40 Prozent mehr als bislang geschätzt. Mindestens 14 weitere Lager sollen gegenwärtig gebaut werden (ASPI 24.9.2020).Die Autonome Region Xinjiang (Xinjiang Uyghur Autonomous Region/XUAR) ist in vier bezirksfreie Städte (Ürümqi, Karamay, Turpan, Kumul), fünf Regierungsbezirke (Hotan, Aksu, Kaxgar, Tacheng, Altay) und fünf autonome Bezirke (Kirgisischer Autonomer Bezirk Kizilsu, Mongolischer Autonomer Bezirk Bayingolin, Autonomer Bezirk Changji der Hui, Mongolischer Autonomer Bezirk Bortala, Kasachischer Autonomer Bezirk Ili) untergliedert. Zudem unterstehen zehn der insgesamt 26 kreisfreien Städte direkt der Regierung der Autonomen Region. An die Autonome Region Xinjiang grenzen die Provinzen Gansu mit der Präfektur Jiuquan, die Provinz Qinghai mit den Präfekturen Haixi (auch Quaidam) und Yushu und die Autonome Region Tibet mit den Regionen Naqu und Ali (ÖB 10.2020). Die Mehrheit der Bevölkerung sind Uiguren mit einem Anteil von 45,84 Prozent an der esamtbevölkerung der Region, gefolgt von den Han (40,48 Prozent), Kasachen (6,5 Prozent), Hui (4,51 Prozent), Kirgisen (0,86 Prozent), Mongolen (0,81 Prozent), Dongxiang (0,3 Prozent), Tadschiken (0,21 Prozent), Xibe (0,19 Prozent) und Mandschu (0,11 Prozent). Außerdem gibt es noch Tujia, Usbeken, Russen, Miao, Tibeter, Zhuang, Daur, Tataren und Salar (ÖB 10.2020). Die Menschenrechtssituation in Xinjiang hat sich in den letzten Jahren verschlechtert. Alle Bestrebungen, die den chinesischen Herrschaftsanspruch auf die von den Minderheiten bewohnten Gebiete in Frage stellen könnten, wie beispielsweise oppositionelle Meinungsäußerungen und Forderungen nach größerer Autonomie werden reflexhaft als Bedrohung durch „Separatismus“ aufgefasst und streng verfolgt (AA 1.12.2020). Es kommt punktuell immer wieder zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Uiguren und Han Chinesen (ÖB 10.2020; vergleiche BS 29.4.2020). Mit März 2017 traten strikte Anti-Terrorismusgesetze in Xinjiang in Kraft (ÖB 10.2020). Die staatliche Kontrolle wird durch eine massive, sichtbare Polizei aufrechterhalten (BS 29.4.2020). Diese erlauben eine großflächige Überwachung der uigurischen Bevölkerung durch Checkpoints, Polizeistationen, regelmäßige Patrouillen und Trackingsysteme (ÖB 10.2020). Die Integrated Joint Operations Platform (IJOP), ein Computerprogramm, das im Mittelpunkt der Massenüberwachungssysteme von Xinjiang steht, überwacht viele Facetten des Lebens der Menschen, einschließlich ihrer Bewegungen und ihres Stromverbrauchs und alarmiert die Behörden, wenn Unregelmäßigkeiten aufscheinen (HRW 14.1.2020). Auch Verbindungen zu verdächtigen Personen, Kontakte oder Reisen ins Ausland, Ausübung des Islams in staatlich nicht genehmigter Art und Weise, Nutzung von Software zur Umgehung staatlicher Zensur im Internet oder das häufige Ausschalten des Mobiltelefons stellen für die Behörden Gründe dar, die eine Festsetzung in ein Internierungslager rechtfertigen. Personenbezogene Daten, Bewegungs- und Standortdaten auf ID-Karten und Mobiltelefonen werden gesammelt, registriert und überwacht. Abhängig vom Grad der wahrgenommenen Bedrohung und basierend auf der Programmierung, kann die Bewegungsfreiheit einer Person eingeschränkt werden, indem das Verlassen eines registrierten Standorts ebenso, wie auch ein Betreten öffentlicher Räume wahrgenommen werden (HRW 1.5.2019; vergleiche HRW 14.1.2020). Die IJOP-App bewertet auch Regierungsbeamte nach ihrem Arbeitserfolg bei der Erfüllung von Aufgaben und ist ein Werkzeug übergeordneter Vorgesetzter zur Überprüfung untergeordneter Beamter (HRW 1.5.2019). Mehr als eine Million Beamte sind durch die Regierung zur Überwachung mobilisiert worden (HRW 17.1.2019). Die massiven Sicherheitsmaßnahmen führten zur Verhaftung und Internierung von als extremistisch betrachteten Personen zum Zwecke der Umerziehung und Transformamtion (ÖB 10.2020). Es wird berichtet, dass die Behörden mehr als eine Million Menschen, unter Umständen mehr als zwei Millionen Uiguren, ethnische Kasachen und andere Muslime, willkürlich in Internierungslagern festhalten, deren Zielsetzung in der Vernichtung ihrer religiösen und ethnischen Identitäten liegt. Von Regierungsseite wird angegeben, dass diese Lager zur Bekämpfung von Terrorismus, Separatismus und Extremismus benötigt würden. Internationale Medien, Menschenrechtsorganisationen und ehemalige Häftlinge berichten davon, dass Sicherheitskräfte in den Lagern Häftlinge misshandeln, foltern und töten (USDOS 11.3.2020; vergleiche FH 2.2019a). Angesichts von Kontakten zwischen uigurischen Unabhängigkeitsgruppen und fundamentalistischen Gruppierungen in den Anrainerstaaten geht die Zentralregierung gegen jegliche (auch vermeintliche) Autonomie- und Unabhängigkeitsbestrebungen aus Furcht vor Separatismus und Infiltrierung wie Ideologisierung durch die East Turkestan Islamic Movement (ETIM ) und radikale ausländische Kräfte wie dem Islamischer Staat (IS), Al Qaida (AI), Islamic Movement of Uzbekistan (IMU), etc. mit sehr großer Härte vor (AA 1.12.2020). Die chinesische Zentralregierung verfolgt In der Autonomen Region Xinjiang (XUAR) eine zweigleisige Strategie, um mit den nationalistischen und separatistischen Bewegungen umzugehen. Zum Einen sollte der Separatismus rücksichtslos mit militärischer Gewalt zurückgedrängt werden, auf der anderen Seite wurden wirtschaftliche Entwicklungen und Investitionen zur Verbesserung des Lebensstandards der Menschen als langfristige Lösung der Probleme gesehen (Mühlhahn 2017). Die Regierung betreibt zudem großangelegte Umsiedlungen, Arbeitsvermittlungsprogramme und Massenverhaftungen mit dem Zweck, die Demographie der ethnischen Minderheitenregion in Xinjiang langfristig zu verändern, indem sie zu einem stetigen Anstieg des Anteils der Han-Chinesen an der Bevölkerung der Regionen beiträgt. Im Laufe des Jahres 2019 wurde über neue Initiativen und Anreize zur Förderung interethnischer Ehen berichtet (FH 4.3.2020). Aufgrund zunehmender internationaler Kritik nahm der Volkskongress der Region Xinjiang eine Änderung der Anti-Terrorismusgesetzes im Oktober 2018 vor, welche es lokalen Behörden erlaubt, als extremistisch betrachtete Personen in Ausbildungszentren festzuhalten.

NGO und Medienberichten kommt es in den Ausbildungszentren zu Folter, Misshandlung und Indoktrination. Der chinesischen Regierung dienen die Ausbildungszentren nicht nur der De-Radikalisierung und Terrorismusbekämpfung, sondern auch der Armutsbekämpfung durch Ausbildung. Eine freie Religionsausübung ist in den Ausbildungszentren nicht möglich (ÖB 10.2020). Vertrauliche Dokumente der Kommunistischen Partei Chinas aus den Jahren 2017 und 2018 beschreiben, wie die Verfolgung und Internierung insbesondere von Uiguren in Umerziehungslagern in Xinjiang organisiert wird. Die „China Cables“ genannten Papiere geben Anleitung zur Gestaltung des Lagerlebens und zur strengen Überwachung der Uiguren in den Lagern und außerhalb davon und bestätigen im Wesentlichen Berichte von Beobachtern und ehemaligen Lagerinsassen (NYT 16.11.2019). Darüber hinaus werden durch die Behörden auch weiterhin Kinder, deren Eltern interniert sind oder sich im Exil befinden, ohne elterliche Zustimmung in staatlichen „Kinderfürsorge-Einrichtungen“ betreut (HRW 14.1.2020). Die Berichte widersprechen der offiziellen chinesischen Darstellung, dass es sich bei den von der Regierung errichteten Lagern lediglich um Einrichtungen zur beruflichen Weiterbildung handelt (NYT 16.11.2019; vergleiche WZ 25.11.2019). Zwar erklärte die chinesische Regierung, dass die meisten festgehaltenen Personen in den Lagern für „politische Bildung“ in Xinjiang wieder „in die Gesellschaft zurückgekehrt“ sind, doch werden diese Angaben von Beobachtern bezweifelt (HRW 14.1.2020). Berichten zufolge ist eine unbekannte Zahl Internierter nicht in Freiheit, sondern in streng kontrollierte Zwangsarbeit entlassen worden sind (BAMF 16.12.2019; vergleiche HRW 14.1.2020). Auswertungen von Satellitenbildern zu Folge wurden in Xinjiang seit 2017 insgesamt 380 mutmaßliche Internierungslager für Angehörige muslimischer Minderheiten errichtet. Dies seien etwa 40 Prozent mehr als bislang geschätzt. Mindestens 14 weitere Lager sollen gegenwärtig gebaut werden (ASPI 24.9.2020). Quellen: • AA – Auswärtiges Amt (1.12.2020): Bericht über die asyl- und abschieberelevante Lage in der Volksrepublik China, https://www.ecoi.net/en/file/local/2041768/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%BCber_die_asyl-und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Volksrepublik_China_%28Stand_Oktober_2020%29%2C_01.12.2020.pdf , Zugriff 16.12.2020 • Aljazeera (1.3.2017): ISIL video threatens China with ’rivers of bloodshed’, http://www.aljazeera.com/news/2017/03/isil-video-threatens-china-rivers-bloodshed-170301103927503.htm l, Zugriff 20.11.2019 • BAMF – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Deutschland) (16.12.2019): Briefing Notes, https://www.ecoi.net/en/file/local/2022112/briefingnotes-kw51-2019.pdf , Zugriff 21.1.2020 • BS – Bertelsmann Stiftung (29.4.2020): Country Report China, https://www.ecoi.net/en/file/local/2 029406/country_report_2020_CHN.pdf , Zugriff 18.5.2020 • FH – Freedom House (4.3.2020): Freedom in the World 2020 - China, https://www.ecoi.net/de/do kument/2025907.html , Zugriff 18.5.2020 • FH – Freedom House (2.2019a): Freedom in the World 2019 – China, https://www.ecoi.net/de/do kument/2002611.html , Zugriff 21.10.2019 • HRW – Human Rights Watch (14.1.2020): World Report 2020 - China, https://www.ecoi.net/de/do kument/2022687.html , Zugriff 20.1.2020 • HRW – Human Rights Watch (1.5.2019): China’s Algorithms of Repression, https://www.hrw.org/ report/2019/05/01/chinas-algorithms-repression/reverse-engineering-xinjiang-police-mass-surveillance , Zugriff 14.10.2019 • Mühlhahn, Klaus

(2017): Die Volksrepublik China, Oldenbourg Grundriss der Geschichte Band 44, S. 150 • NYT – New York Times (16.11.2019): The Xinjiang Papers. ‘Absolutely No Mercy’: Leaked Files Expose How China Organized Mass Detentions of Muslims, https://www.nytimes.com/interactive/2019/11/16/world/asia/china-xinjiang-documents.html , Zugriff 21.11.2019 • ÖB Peking (10.2020): Asylländerbericht Volksrepublik China • USDOS – US Department of State (11.3.2020): Country Report on Human Rights Practices 2019 - China, https://www.ecoi.net/de/dokument/2026349.html , Zugriff 9.4.2020 • WZ – Wiener Zeitung (25.11.2019): Enthüllungen um chinesische Umerziehungslager, https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/politik/welt/2039665-Enthuellungen-um-chinesische-Umerziehungslager.html , Zugriff 25.11.2019 Innere Mongolei Menschen, die sich außerhalb staatlicher Einrichtungen um die Förderung der mongolischen Kultur und um echte Autonomie in der Inneren Mongolei bemühen bzw. zu Vereinigungen zusammenschließen, sind politischer Verfolgung ausgesetzt (ÖB 10.2020). Chinas Bemühungen zur Eingliederung ethnischer Minderheiten in die Bevölkerungsmehrheit der Han-Kultur (SCMP 13.9.3030) führten zu Protesten der Angehörigen der mongolischen Minderheit in der Autonomen Region. Die neuen Bestimmungen sehen vor, dass schrittweise anstelle von Mongolisch, Chinesisch als Unterrichtssprache eingeführt werden soll. Mit Schulstart 2020 werden die Unterrichtsfächer Geschichte, Politik sowie Sprache und Literatur nur noch auf Chinesisch unterrichtet. Die Änderung führte zu Protesten besorgter Eltern, die ihre Kinder teilweise aus den Schulen nahmen und sich seither weigern ihre Kinder wieder in die Schule zu schicken (ÖB 10.2020; vgl. ORF 1.9.2020). Alle Bestrebungen, die den chinesischen Herrschaftsanspruch auf die von den Minderheiten bewohnten Gebiete in Frage stellen könnten, wie beispielsweise oppositionelle Meinungsäußerungen und Forderungen nach größerer Autonomie werden reflexhaft als Bedrohung durch „Separatismus“ aufgefasst und mit strengen Maßnahmen geahndet (AA 1.12.2020). Im August 2020 verboten die Behörden inmitten der Proteste gegen eine Reduzierung von Unterrichtsfächern, die bisher mongolisch unterrichtet wurden, das Kommunikationsmittel der beliebten mongolischsprachigen Social-Media-Plattform Bainu (AP 3.9.2020). Angesichts Chinas Vorgehen im Zusammenhang mit den ethnischen Minderheiten, besteht auch in der Inneren Mongolei Sorge, dass die mongolische Sprache und Kultur schrittweise zurückgedrängt werde. Die Förderung der chinesischen Sprache insbesondere an Schulen ethnischer Minderheiten stellt eine der Prioritäten der Regierung dar, um eine gemeinsame nationale Identität zu fördern und Einheit zwischen den verschiedenen ethnischen Minderheiten und den Han-Chinesen zu erzeugen (ÖB 10.2020; vgl. ORF 1.9.2020).anstelle von Mongolisch, Chinesisch als Unterrichtssprache eingeführt werden soll. Mit Schulstart 2020 werden die Unterrichtsfächer Geschichte, Politik sowie Sprache und Literatur nur noch auf Chinesisch unterrichtet. Die Änderung führte zu Protesten besorgter Eltern, die ihre Kinder teilweise aus den Schulen nahmen und sich seither weigern ihre Kinder wieder in die Schule zu schicken (ÖB 10.2020; vergleiche ORF 1.9.2020). Alle Bestrebungen, die den chinesischen Herrschaftsanspruch auf die von den Minderheiten bewohnten Gebiete in Frage stellen könnten, wie beispielsweise oppositionelle Meinungsäußerungen und Forderungen nach größerer Autonomie werden reflexhaft als Bedrohung durch „Separatismus“ aufgefasst und mit strengen Maßnahmen geahndet (AA 1.12.2020). Im August 2020 verboten die Behörden inmitten der Proteste gegen eine Reduzierung von Unterrichtsfächern, die bisher mongolisch unterrichtet wurden, das Kommunikationsmittel der beliebten mongolischsprachigen Social-Media-Plattform Bainu (AP 3.9.2020). Angesichts Chinas Vorgehen im Zusammenhang mit den ethnischen Minderheiten, besteht auch in der Inneren Mongolei Sorge, dass die mongolische Sprache und Kultur schrittweise zurückgedrängt werde. Die Förderung der chinesischen Sprache insbesondere an Schulen ethnischer Minderheiten stellt eine der Prioritäten der Regierung dar, um eine gemeinsame nationale Identität zu fördern und Einheit zwischen den verschiedenen ethnischen Minderheiten und den Han-Chinesen zu erzeugen (ÖB 10.2020; vergleiche ORF 1.9.2020). Quellen: • AP – Associated Press (3.9.2020): Students in Inner Mongolia protest Chinese language policy, https://apnews.com/article/fbec428448572f4789f9b3f711d7e2f8; Zugriff 14.12.2020 • ÖB Peking (10.2020): Asylländerbericht Volksrepublik China • ORF – Österreichischer Rundfunk (1.9.2020): China forciert Sprachänderung, https://orf.at/stories /3179631/; Zugriff 10.12.2020 • SCMP – South China Morning Post (13.9.2020): Language rules for Inner Mongolia another step to erode ethnic groups in China, https://www.scmp.com/news/china/politics/article/3101186/langu age-rules-inner-mongolia-another-step-erode-ethnic-groups; Zugriff 10.12.2020 Hongkong Vor der Rückgabe Hongkongs durch die Briten am 1. Juli 1997 wurde ausgehandelt, dass Hongkong nach der Formel „Ein Land, zwei Systeme“ als Sonderverwaltungsregion (SVR) seine freie Marktwirtschaft, seine eigene Währung, sein eigenes Rechtswesen, ein politisches System mit demokratischen Elementen und garantierten bürgerlichen Freiheiten wie der Meinungsfreiheit, Pressefreiheit und Versammlungsfreiheit, 50 Jahre lang beibehalten dürfe (AA 29.5.2020). Die SVR untersteht

Artikel 31

der chinesischen Verfassung direkt der Zentralregierung in Peking, genießt de iure aber einen hohen Grad an Autonomie in allen Angelegenheiten mit Ausnahme der Außen- und der Verteidigungspolitik (AA 1.12.2020). Im ersten Jahrzehnt nach der Übergabe funktionierte dieses Arrangement für beide Seiten weitgehend reibungslos. 2010 kam es zu ersten großen Demonstrationen, 2014 zu wochenlangen Massenprotesten, an denen Zehntausende teilnahmen. 2019 entzündete sich die Protestwelle an Plänen für ein umstrittenes Auslieferungsgesetz. Die Demonstranten werfen der Führung in Peking eine immer stärkere Einmischung in Hongkonger Belange und den Abbau der bürgerlichen Freiheiten vor (AA 29.5.2020; vgl. LVAk 9.2019). Seit Anfang Juni 2019 führten Großdemonstrationen, unangekündigte Protestaktionen sowie Aufrufe zum Streik immer wieder zu Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens. Es kam zu teils heftigen Zusammenstößen mit der Polizei, bei welchen bisher mehrere Personen getötet worden sind (TG 14.11.2019; vgl. ZO 11.11.2019, FH 2020c). wurde dem Volkskongress ein Entwurf vorgelegt (FAZ 21.5.2020), wonach China künftig eigene nationale Sicherheitskräfte, samt Sicherheitsgesetz in Hong Kong einsetzt, um den Schutz der nationalen Sicherheit in der Sonderverwaltungsregion zu gewährleisten und Subversion, Sezession, Terrorismus und ausländische Einflussnahmen zu beenden (ZO 22.5.2020; vgl. ZO 28.5.2020, SCMP 8.12.2020). Das am

  1. Juni 2020 in Kraft getretene „Gesetz zum Schutz der nationalen Sicherheit in der SVR Hongkong“, höhlt das Prinzip „ein Land, zwei Systeme“ signifikant aus. Es schafft hinsichtlich der Ausübung der durch das Basic Law garantierten bürgerlichen Freiheiten eine erhebliche Grauzone, rechtliche Unsicherheit und kann, im konkreten Fall dazu eingesetzt werden, die Rechte und Freiheiten der Hongkonger Bevölkerung erheblich einzuschränken (AA 1.12.2020). Das Sicherheitsgesetz umfasst vier Straftatbestände (Separatismus, Subversion, Terrorismus und Kollaboration mit ausländischen oder externen Kräften). Diese sind jedoch so unbestimmt definiert, dass sie keine Rechtssicherheit gegen willkürliche Verurteilung bieten. In allen vier Fällen ist als Höchststrafe lebenslange Freiheitsstrafe vorgesehen. Zudem ermöglicht das Gesetz Durchsuchungen ohne richterliche Anordnung und Geheimprozesse in Fällen, die „Staatsgeheimnisse“ betreffen. Die Auswahl eines Pools an Richterinnen und Richtern mit einer Amtszeit von einem Jahr für Staatssicherheitsprozesse erfolgt durch die Hongkonger Regierungschefin, die diese auch jederzeit wieder abberufen kann (AA 1.12.2020). Eine aufgrund der rechtlichen Unsicherheit einsetzende Selbstzensur in Politik und Medien war bereits unmittelbar nach Inkrafttreten des Gesetzes zu verzeichnen. Die Menschenrechtslage in Hongkong wird sich daher voraussichtlich derjenigen Festlandchinas angleichen, die, insbesondere bei politischen Fällen, von fehlender Unabhängigkeit der Justiz gekennzeichnet ist und keinen signifikanten rechtlichen Schutz gegen willkürliche Festnahmen und Gerichtsverfahren bietet, die rechtsstaatlichen Kriterien widersprechen (AA 1.12.2020). Das Gesetz verlangt zudem eine strengere Regulierung und Kontrolle von Schulen und Universitäten, NGOs, Journalistinnen und Journalisten sowie des Internets. Auch hier soll das Staatssicherheitsbüro der Zentralregierung eine zentrale Rolle spielen. Das Gesetz beansprucht des Weiteren eine extraterritoriale (sprich: globale) Anwendbarkeit. Das heißt, dass auch „Verstöße“ im Ausland bei Einreise (Hongkonger oder Ausländer) nach oder Durchreise durch Hongkong oder Festlandchina geahndet werden können. Dabei ist unerheblich, ob die Vorwürfe auch im jeweiligen Ausland als Straftatbestände anerkannt sind oder nicht (AA 1.12.2020). Bereits erfolgte Festnahmen deuten auf eine aktive Umsetzung des Gesetzes hin. Ob es zu zahlreichen harten Verurteilungen aufgrund des Gesetzes kommen wird, ob die Zentralregierung eher auf die bereits einsetzende Abschreckungswirkung setzt oder beide Strategien gleichzeitig verfolgt, ist gegenwärtig (Stand Oktober 2020) noch nicht absehbar. Verfolgung von Aktivistinnen und Aktivisten sowie Oppositionellen aufgrund des Gesetzes ist möglich. Internationale Technologieunternehmen (Microsoft, Google, Twitter und WhatsApp) haben die Bereitstellung von Daten für die Hongkonger Behörden bis zu einer abschließenden Bewertung der rechtlichen Folgen des Sicherheitsgesetzes bereits suspendier (AA 1.12.2020; vgl. FAZ 29.7.2020). Die chinesische Staats- und Parteiführung hat die Regierung von Hongkong wiederholt aufgefordert, mit aller Härte gegen die Demonstranten vorzugehen und sie wegen „Aufstand“ strafrechtlich zu verfolgen. Mittlerweile werden nur noch vereinzelt Demonstrationen und Versammlungen genehmigt, was eine deutliche Einschränkung der Versammlungsfreiheit darstellt (AA 22.12.2019). Aktivisten zufolge wurden in den vergangenen Monaten im Zusammenhang mit den Protesten der Demokratiebewegung etwa 10.000 Menschen meist vorübergehend festgenommen. Gegen fast 1.700 Personen wurden Gerichtsverfahren eingeleitet (BAMF 23.11.2020). Vor der Rückgabe Hongkongs durch die Briten am
  2. Juli 1997 wurde ausgehandelt, dass Hongkong nach der Formel „Ein Land, zwei Systeme“ als Sonderverwaltungsregion (SVR) seine freie Marktwirtschaft, seine eigene Währung, sein eigenes Rechtswesen, ein politisches System mit demokratischen Elementen und garantierten bürgerlichen Freiheiten wie der Meinungsfreiheit, Pressefreiheit und Versammlungsfreiheit, 50 Jahre lang beibehalten dürfe (AA 29.5.2020). Die SVR untersteht

Artikel 31

der chinesischen Verfassung direkt der Zentralregierung in Peking, genießt de iure aber einen hohen Grad an Autonomie in allen Angelegenheiten mit Ausnahme der Außen- und der Verteidigungspolitik (AA 1.12.2020). Im ersten Jahrzehnt nach der Übergabe funktionierte dieses Arrangement für beide Seiten weitgehend reibungslos. 2010 kam es zu ersten großen Demonstrationen, 2014 zu wochenlangen Massenprotesten, an denen Zehntausende teilnahmen. 2019 entzündete sich die Protestwelle an Plänen für ein umstrittenes Auslieferungsgesetz. Die Demonstranten werfen der Führung in Peking eine immer stärkere Einmischung in Hongkonger Belange und den Abbau der bürgerlichen Freiheiten vor (AA 29.5.2020; vergleiche LVAk 9.2019). Seit Anfang Juni 2019 führten Großdemonstrationen, unangekündigte Protestaktionen sowie Aufrufe zum Streik immer wieder zu Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens. Es kam zu teils heftigen Zusammenstößen mit der Polizei, bei welchen bisher mehrere Personen getötet worden sind (TG 14.11.2019; vergleiche ZO 11.11.2019, FH 2020c). wurde dem Volkskongress ein Entwurf vorgelegt (FAZ 21.5.2020), wonach China künftig eigene nationale Sicherheitskräfte, samt Sicherheitsgesetz in Hong Kong einsetzt, um den Schutz der nationalen Sicherheit in der Sonderverwaltungsregion zu gewährleisten und Subversion, Sezession, Terrorismus und ausländische Einflussnahmen zu beenden (ZO 22.5.2020; vergleiche ZO 28.5.2020, SCMP 8.12.2020). Das am 30. Juni 2020 in Kraft getretene „Gesetz zum Schutz der nationalen Sicherheit in der SVR Hongkong“, höhlt das Prinzip „ein Land, zwei Systeme“ signifikant aus. Es schafft hinsichtlich der Ausübung der durch das Basic Law garantierten bürgerlichen Freiheiten eine erhebliche Grauzone, rechtliche Unsicherheit und kann, im konkreten Fall dazu eingesetzt werden, die Rechte und Freiheiten der Hongkonger Bevölkerung erheblich einzuschränken (AA 1.12.2020). Das Sicherheitsgesetz umfasst vier Straftatbestände (Separatismus, Subversion, Terrorismus und Kollaboration mit ausländischen oder externen Kräften). Diese sind jedoch so unbestimmt definiert, dass sie keine Rechtssicherheit gegen willkürliche Verurteilung bieten. In allen vier Fällen ist als Höchststrafe lebenslange Freiheitsstrafe vorgesehen. Zudem ermöglicht das Gesetz Durchsuchungen ohne richterliche Anordnung und Geheimprozesse in Fällen, die „Staatsgeheimnisse“ betreffen. Die Auswahl eines Pools an Richterinnen und Richtern mit einer Amtszeit von einem Jahr für Staatssicherheitsprozesse erfolgt durch die Hongkonger Regierungschefin, die diese auch jederzeit wieder abberufen kann (AA 1.12.2020). Eine aufgrund der rechtlichen Unsicherheit einsetzende Selbstzensur in Politik und Medien war bereits unmittelbar nach Inkrafttreten des Gesetzes zu verzeichnen. Die Menschenrechtslage in Hongkong wird sich daher voraussichtlich derjenigen Festlandchinas angleichen, die, insbesondere bei politischen Fällen, von fehlender Unabhängigkeit der Justiz gekennzeichnet ist und keinen signifikanten rechtlichen Schutz gegen willkürliche Festnahmen und Gerichtsverfahren bietet, die rechtsstaatlichen Kriterien widersprechen (AA 1.12.2020). Das Gesetz verlangt zudem eine strengere Regulierung und Kontrolle von Schulen und Universitäten, NGOs, Journalistinnen und Journalisten sowie des Internets. Auch hier soll das Staatssicherheitsbüro der Zentralregierung eine zentrale Rolle spielen. Das Gesetz beansprucht des Weiteren eine extraterritoriale (sprich: globale) Anwendbarkeit. Das heißt, dass auch „Verstöße“ im Ausland bei Einreise (Hongkonger oder Ausländer) nach oder Durchreise durch Hongkong oder Festlandchina geahndet werden können. Dabei ist unerheblich, ob die Vorwürfe auch im jeweiligen Ausland als Straftatbestände anerkannt sind oder nicht (AA 1.12.2020). Bereits erfolgte Festnahmen deuten auf eine aktive Umsetzung des Gesetzes hin. Ob es zu zahlreichen harten Verurteilungen aufgrund des Gesetzes kommen wird, ob die Zentralregierung eher auf die bereits einsetzende Abschreckungswirkung setzt oder beide Strategien gleichzeitig verfolgt, ist gegenwärtig (Stand Oktober 2020) noch nicht absehbar. Verfolgung von Aktivistinnen und Aktivisten sowie Oppositionellen aufgrund des Gesetzes ist möglich. Internationale Technologieunternehmen (Microsoft, Google, Twitter und WhatsApp) haben die Bereitstellung von Daten für die Hongkonger Behörden bis zu einer abschließenden Bewertung der rechtlichen Folgen des Sicherheitsgesetzes bereits suspendier (AA 1.12.2020; vergleiche FAZ 29.7.2020). Die chinesische Staats- und Parteiführung hat die Regierung von Hongkong wiederholt aufgefordert, mit aller Härte gegen die Demonstranten vorzugehen und sie wegen „Aufstand“ strafrechtlich zu verfolgen. Mittlerweile werden nur noch vereinzelt Demonstrationen und Versammlungen genehmigt, was eine deutliche Einschränkung der Versammlungsfreiheit darstellt (AA 22.12.2019). Aktivisten zufolge wurden in den vergangenen Monaten im Zusammenhang mit den Protesten der Demokratiebewegung etwa 10.000 Menschen meist vorübergehend festgenommen. Gegen fast 1.700 Personen wurden Gerichtsverfahren eingeleitet (BAMF 23.11.2020). Quellen: • AA – Auswärtiges Amt (1.12.2020): Bericht über die asyl- und abschieberelevante Lage in derVolksrepublik China, https://www.ecoi.net/en/file/local/2041768/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_B ericht_%C3%BCber_die_asyl-und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Volksrepublik_China _%28Stand_Oktober_2020%29%2C_01.12.2020.pd f, Zugriff 16.12.2020 • AA – Auswärtiges Amt (29.5.2020: „Ein Land, zwei Systeme“ – Historischer Kompromiss und Formel für Hongkongs Zukunft, https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/hongkong-node/sonderstatus-hongkong/2239262 , Zugriff 10.12.2020 • BAMF – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (23.11.2020): Briefing Notes, https://www.ecoi.net/en/file/local/2041719/briefingnotes-kw48-2020.pdf; Zugriff 14.12.2020 • FAZ – Frankfurter Allgemeine Zeitung (29.7.2020): China nimmt erstmals Aktivisten nach neuem Sicherheitsgesetz fest, https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/erste-festnahme-in-hongkongnach-neuem-sicherheitsgesetz-16881955.html; Zugriff 16.12.2020 • FAZ – Frankfurter Allgemeine Zeitung (21.5.2020): China erstmals seit 1990 ohne Wachstumsziel, https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/volkskongress-eroeffnet-china-erstmals-seit-1990-ohnewachstumsziel-16780739.html , Zugriff 10.12.2020 • FH – Freedom House

(2020c): Freedom in the World 2020 – Hong Kong, https://freedomhouse.org/country/hong-kong/freedom-world/2020 , Zugriff 10.12.2020 • LVAk – Landesverteidigungsakademie (9.2019): Buchas, Peter/Feichtinger, Walter/Vogl, Doris(Hg.): Chinas Grand Strategy im Wandel, Militärwissenschaftliche Publikationsreihe der Landesverteidigungsakademie,1.2019, S.228 • SCMP – South China Morning Post (8.12.2020): Hong Kong protests: China’s Rebel City, in-depth documentary on 2019’s upheaval, https://www.scmp.com/news/hong-kong/series/3110172/hongkong-protests-chinas-rebel-city-depth-documentary-2019s , Zugriff 10.12.2020 • TG – The Guardian (14.11.2019): Second death in week as Xi Jinping demands end to Hong Kongviolence, https://www.theguardian.com/world/2019/nov/14/second-death-in-hong-kong-protests-as-xi-demands-end-to-violence , Zugriff 10.12.2020• TG – The Guardian (14.11.2019): Second death in week as römisch zehn i Jinping demands end to Hong Kongviolence, https://www.theguardian.com/world/2019/nov/14/second-death-in-hong-kong-protests-as-xi-demands-end-to-violence , Zugriff 10.12.2020 • ZO – Zeit Online (28.5.2020): Volkskongress verabschiedet Sicherheitsgesetz für Hongkong, https://www.zeit.de/politik/ausland/2020-05/china-volkskongress-verabschiedet-sicherheitsgesetz-fuer-hongkong , Zugriff 10.12.2020 • ZO – Zeit Online (22.5.2020): Hongkong weist Kritik an geplantem Sicherheitsgesetz zurück, https://www.zeit.de/politik/ausland/2020-05/china-hongkong-sicherheitsgesetz-sonderverwaltungszone , Zugriff 10.12.2020 Taiwan Der Staatsaufbau orientiert sich im Wesentlichen noch an der Verfassung der 1911 gegründeten Republik China. Bis 1987 herrschte in Taiwan Kriegsrecht. Danach setzte eine erfolgreiche Demokratisierung ein, die sich durch Gewaltenteilung, Mehrparteiensystem, freie Wahlen, Meinungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit, eine pluralistische Presse, Rechtsstaatlichkeit und eine lebendige Zivilgesellschaft auszeichnet. Seit 1996 wird der Präsident direkt vom Volk für die Dauer von 4 Jahren gewählt. Der Präsident setzt den Ministerpräsidenten ein, der nicht vom Parlament (Legislativ-Yuan) bestätigt werden muss (BMBF 27.2.2020). Taiwan ist eine Demokratie, die von einem Präsidenten und einem in Mehrparteienwahlen gewählten Parlament regiert wird. Im Jahr 2016 wurde Tsai Ing-wen von der Demokratischen Fortschrittspartei (DPP) in einer als frei und fair angesehenen Wahl für eine vierjährige Amtszeit gewählt (USDOS 11.3.2020). Die letzte Präsidentschaftswahl fand parallel zu den Parlamentswahlen am 11.1.2020 statt. Tsai Ing-wen von der Democratic Progressive Party (DPP) verteidigte ihr Amt mit 57,13 Prozent der Stimmen. Die Parlamentswahlen am 11.1.2020 endeten trotz Stimmverlusten mit einem erneuten Sieg der DPP (27.
  1. 27.2.2020). Zum Beginn ihrer zweiten Amtszeit hat die taiwanische Präsidentin an die chinesische Führung appelliert, einen langfristigen „Weg der Koexistenz“ beider Seiten zu finden, um eine weitere Eskalation zu verhindern. Tsai Ing-wen weist die Formel „ein Land, zwei Systeme“ zurück, mit der die chinesische Regierung für eine Vereinigung mit Taiwan wirbt. Das chinesische Büro für Taiwan-Angelegenheiten hingegen sieht eine Wiedervereinigung als eine historische Zwangsläufigkeit des großen Wiedererwachens der chinesischen Nation. Zusätzlichen Unmut rief in Peking die Ankündigung eines amerikanischen Rüstungsgeschäfts mit Taiwan hervor. Tsai Ing-wen kündigt an, die Verteidigungskapazitäten Taiwans weiter auszubauen, darunter asymmetrische Fähigkeiten im Cyberspace und in der Abwehr von Informationskriegen (FAZ 21.5.2020). Taiwan, das seit Gründung der VR China im Jahr 1949 nicht unter der effektiven Kontrolle Pekings steht, bleibt eines der sensibelsten Themen in der chinesischen Außen- und Innenpolitik, und wird von der VR China als
  2. Provinz geführt (ÖB 10.2020). China sieht Taiwan als abtrünnige Provinz und strebt dessen globale Isolierung an. Zuletzt erhöhte Peking den Druck, indem es Länder diplomatisch von Taiwan losgeeist, offizielle Kontakte zu Taipeh gekappt und Militärübungen nahe dem Inselstaat abgehalten hat (SZ 25.7.2019). Die Beziehungen zwischen China und Taiwan sind nach der Wiederwahl der amtierenden Demokratischen Fortschrittspartei weiter angespannt und verschlechtern sich. Zwar wird die Wahrscheinlichkeit eines militärischen Konfliktes nicht als sehr hoch beurteilt, doch wird das Risiko einer unbeabsichtigten militärischen Eskalation höher eingeschätzt (GW 17.6.2020). Quellen: • BMBF – Bundesministerium für Bildung und Forschung (27.2.2020): Allgemeine Landesinformationen: Taiwan, https://www.kooperation-international.de/laender/asien/taiwan/allgemeine-landesinformationen/ , Zugriff 9.12.2020 • FAZ – Frankfurter Allgemeine Zeitung (21.5.2020): Präsidentin Tsai fordert „Koexistenz“, https: //www.faz.net/aktuell/politik/ausland/taiwan-und-china-praesidentin-tsai-fordert-koexistenz-1677 9997.html , Zugriff 9.12.2020 • GW – GardaWorld (17.6.2020): China Country Report, War Risks, https://www.garda.com/crisis24 /country-reports/china , Zugriff 11.12.2020 • ÖB Peking (10.2020): Asylländerbericht Volksrepublik China • SZ – Süddeutsche Zeitung (25.7.2019): USA steuern Kriegsschiff nach chinesischen Drohungen durch Taiwanstraße, https://www.sueddeutsche.de/politik/taiwan-china-usa-kriegsschiff-1.4539066 , Zugriff 9.12.2020 • USDOS – US Department of State (11.3.2020): Country Report on Human Rights Practices 2019 - Taiwan, https://www.ecoi.net/de/dokument/2027496.html , Zugriff 9.12.2020 Rechtsschutz / Justizwesen Die Führung unternimmt Schritte, das Rechtssystem auszubauen (AA 1.12.2020). Auf der Plenartagung des Zentralausschusses der KPCh im Oktober 2019 wurde die Notwendigkeit betont, die Macht der KPCh zu festigen und ihre Kontrolle über alle Ebenen der chinesischen Gesellschaft auszuweiten (FH 4.3.2020). Gewaltenteilung und Mehrparteiendemokratie werden abgelehnt (DP 27.6.2019). Im März 2018 wurden neue Kontroll- und Ausgleichsmechanismen in die Verfassung aufgenommen, um die Umsetzung zentraler Richtlinien und Vorschriften durchzusetzen. Die Zentralregierung verlässt sich zunehmend auf große Datenmengen, die sie zur Überwachung und Kontrolle der Umsetzung der Reformpolitik auf den verschiedenen Verwaltungsebenen einsetzt. Eine unabhängige Strafjustiz existiert in China nicht. Strafrichter und Staatsanwälte unterliegen der politischen Kontrolle von staatlichen Stellen und Parteigremien (AA 12.2020; vgl. FH 4.3.2020). Die Kontrolle der Gerichte durch politische Institutionen ist ein verfassungsrechtlich verankertes Prinzip (ÖB 10.2020). Die KP dominiert das Rechtssystem auf allen Ebenen und erlaubt Parteifunktionären, Urteile und Verurteilungen zu beeinflussen (FH 4.3.2020; vgl. AI 30.1.2020). Während Bürger in nicht-politischen Fällen ein gewisses Maß an fairer Entscheidung erwarten können, unterliegen solche, die politisch sensible Fragen oder die Interessen mächtiger Gruppen berühren, den politisch-juristischen Ausschüssen (FH 4.3.2020). Seit dem vierten Jahresplenum des
  3. Zentralkomitees 2014 betont die Führung die Rolle des Rechts und ergriff Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität gerichtlicher Verfahren und zum Aufbau eines „sozialistisches Rechtssystem chinesischer Prägung“ unter dem Motto „den Gesetzen entsprechend das Land regieren“. Echte Rechtsstaatlichkeit im Sinne der Achtung des Legalitätsprinzips in der Verwaltung und der Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit wird dabei aber dezidiert abgelehnt. Das in den Beschlüssen reflektierte Verständnis von Recht soll die Macht des Staates, d.h. der Kommunistischen Partei (KP), keinesfalls einschränken, sondern vielmehr stärken (ÖB 10.2020; vgl. AA 1.12.2020). Die Richterernennung erfolgt auf Provinzebene durch Rechtskomitees, welchen hochrangige Partei-Funktionäre angehören und welche von einem KP-Inspektorat überwacht werden. Richter sind verpflichtet, über Einflussnahme seitens lokaler Politiker auf Verfahren Bericht zu erstatten. Es ist für Richter schwierig, zwischen „Unabhängigkeit“ von lokalen politischen Einflüssen, und Loyalität zur KP-Linie (welche regelmäßig miteinander und mit einflussreichen Wirtschafts- und Privatinteressen verbunden sind) zu navigieren. Trotz laufender Reformbemühungen gibt es – vor allem auf unterer Gerichtsebene – noch immer einen Mangel an gut ausgebildeten Richtern (ÖB 10.2020). Ein umfassender Regelungsrahmen unterhalb der gesetzlichen Ebene soll „Fehlverhalten“ von Justizbeamten und Staatsanwälten in juristischen Prozessen unterbinden (AA 1.12.2020). Das umstrittene System der „Umerziehung durch Arbeit“ („laojiao“) wurde Ende 2013 offiziell abgeschafft. Missbräuchliche Einweisungen politisch missliebiger Personen (vor allem Petitionäre oder Dissidenten) in psychiatrische Anstalten aber auch willkürliche Festsetzungen in sogenannten schwarzen Gefängnissen („black jails“ bzw. „legal education center“) ohne faires Gerichtsverfahren oder aufgrund falscher oder gefälschter medizinischer Gutachten kommen weiterhin vor (AA 1.12.2020). Mit der letzten großen Novellierung 2013 sieht die Strafprozessordnung genaue Regeln für Festnahmen vor, führt die „Hochachtung und der Schutz der Menschenrechte“ an und verbietet Folter und Bedrohung bzw. Anwendung anderer illegaler Methoden zur Beweisermittlung. Es besteht jedoch eine teilweise erhebliche Divergenz zwischen den Rechtsvorschriften und deren Umsetzung, und werden diese zum Zwecke der Unterdrückung von politisch unliebsamen Personen instrumentalisiert. Laut Strafprozessordnung müssen auch im Falle einer Festnahme wegen Terrorismus, der Gefährdung der Staatssicherheit oder der schwerwiegenden Korruption die Angehörigen von in Untersuchungshaft befindlichen Personen innerhalb von 24 Stunden über die erfolgte Festnahme informiert werden. Es müssen von den Behörden jedoch keine Angaben zum Grund der Festnahme oder über den Aufenthaltsort der festgenommenen Person gegeben werden. Da Verdächtige sich formell in Untersuchungshaft befinden, muss der Ort der Festhaltung laut Gesetz auch in diesen Fällen eine offizielle Einrichtung sein (ÖB 10.2020). Das Strafprozessgesetz sieht zudem vor, dass Verdächtige, die die staatliche Sicherheit gefährden, an einem „designierten Ort“ bis zu sechs Monate unter „Hausarrest“ gestellt werden können (ÖB 10.2020). Im Zusammenhang mit verwaltungsstrafrechtlich bewehrten rechtswidrigen Handlungen kann die Polizei zudem „Verwaltungsstrafen“ verhängen. Diese Strafen reichen von Ermahnungen über Geldbußen bis hin zu einer „Verwaltungshaft“ (ohne richterliche Entscheidung) von bis zu 15 Tagen. Der Aufenthalt in den offiziell nicht existenten „schwarzen Gefängnissen“ kann zwischen wenigen Tagen und in einigen Fällen langjährigen Haftaufenthalten variieren (AA 1.12.2020). Das 2019 erneut revidierte Strafverfahrensgesetz verbessert dem Wortlaut nach die Stellung des Beschuldigten/Angeklagten und des Verteidigers im Ermittlungs- und Strafprozess. Die Umsetzung steht aber in jedem Fall unter dem politischen Eingriffsvorbehalt der jeweiligen Parteiorgane, die fester integrierter Bestandteil auch bei den Strafgerichten sind (AA 1.12.2020). Seit 2014 wurden schrittweise Reformen zur Verbesserung der Justizleistung unter Wahrung der Parteivormachtstellung durchgeführt. Die Änderungen konzentrierten sich auf die Erhöhung der Transparenz, Professionalität und Autonomie gegenüber den lokalen Behörden (FH 4.3.2020). Das chinesische Strafgesetz hat die früher festgeschriebenen „konterrevolutionären Straftaten“ abgeschafft und im Wesentlichen durch „Straftaten, welche die Sicherheit des Staates gefährden“ (Art. 102-114 chin. StGB) ersetzt. Gerade dieser Teil des Strafgesetzes fällt durch eine Vielzahl unbestimmter Rechtsbegriffe auf (AA 1.12.2020). Der Handlungsraum für Menschenrechtsanwälte zur Ausübung ihrer Tätigkeit wird immer weiter eingeschränkt. Menschenrechtsanwälte sind behördlicher Überwachung, Belästigungen, Einschüchterungen und Inhaftierungen ausgesetzt (AI 30.1.2020). Prozesse, bei denen die Anklage auf Terrorismus oder „Verrat von Staatsgeheimnissen“ lautet, werden unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt. Was ein Staatsgeheimnis ist, kann nach chinesischer Gesetzeslage auch rückwirkend festgelegt werden. Angeklagte werden in diesen Prozessen weiterhin in erheblichem Umfang in der Wahrnehmung ihrer Rechte beschränkt. Unter anderem wird dem Beschuldigten meist nicht erlaubt, Verteidiger seiner Wahl zu beauftragen; nur in seltenen Ausnahmefällen wird vom Gericht überhaupt eine Verteidigung bestellt (AA 1.12.2020). Das mehrjährige harte Vorgehen gegen Menschenrechtsanwälte hat den Zugang der Angeklagten zu unabhängigem Rechtsbeistand geschwächt (F H 4.3.2020). Anwälten und Mitarbeitern von Kanzleien und Aktivisten droht bei öffentlicher Kritik am System Festnahme und Haft (AI 1.10.2019; vgl. ZO 29.1.2019, DP 19.1.2018). Von schikanösen Maßnahmen können auch Familienangehörige betroffen sein (AI 1.10.2019; vgl. TT 29.3.2016). Seit der offiziellen Abschaffung des Systems der „Umerziehung durch Arbeit“ werden Menschenrechtsaktivisten nicht mehr in administrativer Haft angehalten, sondern systematisch auf Basis von Strafrechtstatbeständen wie Staatsgefährdung, Separatismus, Volksverhetzung, oder gemeiner Vergehen oder Verbrechen verurteilt, womit der Anschein der Rechtsstaatlichkeit erweckt werden soll. Aufgrund der vagen Tatbestände, des Zusammenhalts der einzelnen Institutionen und des Mangels an unabhängiger engagierter anwaltlicher Vertretung, kann ein strafrechtlich relevanter Sachverhalt relativ leicht „geschaffen“ werden (ÖB 10.2020). Eine neue Form der außergerichtlichen Inhaftierung für Ziele von Antikorruptions- und offiziellen Fehlverhaltensuntersuchungen, die als „Liuzhi“ bekannt ist, wurde 2018 zusammen mit der Einrichtung der National Supervisory Commission (NSR) eingeführt. Einzelpersonen können unter Anwendung dieser Maßnahmen bis zu sechs Monate lang ohne Zugang zu Rechtsbeistand inhaftiert werden (FH 4.3.2020). Wegen der mangelnden Unabhängigkeit der Justiz wählen viele Betroffene von Behördenwillkür den Weg der Petition bei einer übergeordneten Behörde (z.B. Provinz- oder Zentralregierung). Petitionen von Bürgerinnen und Bürgern gegen Rechtsbrüche lokaler Kader in den Provinzen nehmen seit einigen Jahren ab. Petitionäre, die Vergehen von lokalen Behörden und Kadern anzeigen wollen, werden häufig von angeheuerten Schlägertrupps aufgegriffen und ohne Kontakt zur Außenwelt in Gefängnissen festgehalten. Diese Art des Verschwindenlassens ist eine weit verbreitete, von der Regierung aber stets verleugnete Methode, um unliebsame Personen aus dem Verkehr zu ziehen (AA 1.12.2020; vgl. ÖB 10.2020).Die Führung unternimmt Schritte, das Rechtssystem auszubauen (AA 1.12.2020). Auf der Plenartagung des Zentralausschusses der KPCh im Oktober 2019 wurde die Notwendigkeit betont, die Macht der KPCh zu festigen und ihre Kontrolle über alle Ebenen der chinesischen Gesellschaft auszuweiten (FH 4.3.2020). Gewaltenteilung und Mehrparteiendemokratie werden abgelehnt (DP 27.6.2019). Im März 2018 wurden neue Kontroll- und Ausgleichsmechanismen in die Verfassung aufgenommen, um die Umsetzung zentraler Richtlinien und Vorschriften durchzusetzen. Die Zentralregierung verlässt sich zunehmend auf große Datenmengen, die sie zur Überwachung und Kontrolle der Umsetzung der Reformpolitik auf den verschiedenen Verwaltungsebenen einsetzt. Eine unabhängige Strafjustiz existiert in China nicht. Strafrichter und Staatsanwälte unterliegen der politischen Kontrolle von staatlichen Stellen und Parteigremien (AA 12.2020; vergleiche FH 4.3.2020). Die Kontrolle der Gerichte durch politische Institutionen ist ein verfassungsrechtlich verankertes Prinzip (ÖB 10.2020). Die KP dominiert das Rechtssystem auf allen Ebenen und erlaubt Parteifunktionären, Urteile und Verurteilungen zu beeinflussen (FH 4.3.2020; vergleiche AI 30.1.2020). Während Bürger in nicht-politischen Fällen ein gewisses Maß an fairer Entscheidung erwarten können, unterliegen solche, die politisch sensible Fragen oder die Interessen mächtiger Gruppen berühren, den politisch-juristischen Ausschüssen (FH 4.3.2020). Seit dem vierten Jahresplenum des
  4. Zentralkomitees 2014 betont die Führung die Rolle des Rechts und ergriff Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität gerichtlicher Verfahren und zum Aufbau eines „sozialistisches Rechtssystem chinesischer Prägung“ unter dem Motto „den Gesetzen entsprechend das Land regieren“. Echte Rechtsstaatlichkeit im Sinne der Achtung des Legalitätsprinzips in der Verwaltung und der Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit wird dabei aber dezidiert abgelehnt. Das in den Beschlüssen reflektierte Verständnis von Recht soll die Macht des Staates, d.h. der Kommunistischen Partei (KP), keinesfalls einschränken, sondern vielmehr stärken (ÖB 10.2020; vergleiche AA 1.12.2020). Die Richterernennung erfolgt auf Provinzebene durch Rechtskomitees, welchen hochrangige Partei-Funktionäre angehören und welche von einem KP-Inspektorat überwacht werden. Richter sind verpflichtet, über Einflussnahme seitens lokaler Politiker auf Verfahren Bericht zu erstatten. Es ist für Richter schwierig, zwischen „Unabhängigkeit“ von lokalen politischen Einflüssen, und Loyalität zur KP-Linie (welche regelmäßig miteinander und mit einflussreichen Wirtschafts- und Privatinteressen verbunden sind) zu navigieren. Trotz laufender Reformbemühungen gibt es – vor allem auf unterer Gerichtsebene – noch immer einen Mangel an gut ausgebildeten Richtern (ÖB 10.2020). Ein umfassender Regelungsrahmen unterhalb der gesetzlichen Ebene soll „Fehlverhalten“ von Justizbeamten und Staatsanwälten in juristischen Prozessen unterbinden (AA 1.12.2020). Das umstrittene System der „Umerziehung durch Arbeit“ („laojiao“) wurde Ende 2013 offiziell abgeschafft. Missbräuchliche Einweisungen politisch missliebiger Personen (vor allem Petitionäre oder Dissidenten) in psychiatrische Anstalten aber auch willkürliche Festsetzungen in sogenannten schwarzen Gefängnissen („black jails“ bzw. „legal education center“) ohne faires Gerichtsverfahren oder aufgrund falscher oder gefälschter medizinischer Gutachten kommen weiterhin vor (AA 1.12.2020). Mit der letzten großen Novellierung 2013 sieht die Strafprozessordnung genaue Regeln für Festnahmen vor, führt die „Hochachtung und der Schutz der Menschenrechte“ an und verbietet Folter und Bedrohung bzw. Anwendung anderer illegaler Methoden zur Beweisermittlung. Es besteht jedoch eine teilweise erhebliche Divergenz zwischen den Rechtsvorschriften und deren Umsetzung, und werden diese zum Zwecke der Unterdrückung von politisch unliebsamen Personen instrumentalisiert. Laut Strafprozessordnung müssen auch im Falle einer Festnahme wegen Terrorismus, der Gefährdung der Staatssicherheit oder der schwerwiegenden Korruption die Angehörigen von in Untersuchungshaft befindlichen Personen innerhalb von 24 Stunden über die erfolgte Festnahme informiert werden. Es müssen von den Behörden jedoch keine Angaben zum Grund der Festnahme oder über den Aufenthaltsort der festgenommenen Person gegeben werden. Da Verdächtige sich formell in Untersuchungshaft befinden, muss der Ort der Festhal

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