RIS Dokument GerichtBundesverwaltungsgericht Entscheidungsdatum09.01.2023 GeschäftszahlW119 2209199-1 Spruch, W119 2209199-1/29EW119 2209199-1/29E, IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Mag.a Eigelsberger als Einzelrichterin über die Beschwerde der XXXX , geb. XXXX , StA. Philippinen, vertreten durch Rechtsanwältin Mag. Valentina ARNESZ, LL.M., gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 26.9.2018, Zahl: 1178737202 - 180042751, nach einer mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt:Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Mag.a Eigelsberger als Einzelrichterin über die Beschwerde der römisch 40 , geb. römisch 40 , StA. Philippinen, vertreten durch Rechtsanwältin Mag. Valentina ARNESZ, LL.M., gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 26.9.2018, Zahl: 1178737202 - 180042751, nach einer mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: A) I. Die Beschwerde wird hinsichtlich der Spruchpunkte I., II. und III. des bekämpften Bescheides gemäß §§ 3, 8 und 57 AsylG 2005 als unbegründet abgewiesen.römisch eins. Die Beschwerde wird hinsichtlich der Spruchpunkte römisch eins., römisch zwei. und römisch drei. des bekämpften Bescheides gemäß Paragraphen 3, 8 und 57 AsylG 2005 als unbegründet abgewiesen. II. In Erledigung der Beschwerde gegen den Spruchpunkt IV. wird ausgesprochen, dass eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 FPG iVm § 9 Abs. 3 BFA-VG auf Dauer unzulässig ist.römisch zwei. In Erledigung der Beschwerde gegen den Spruchpunkt römisch vier. wird ausgesprochen, dass eine Rückkehrentscheidung gemäß Paragraph 52, FPG in Verbindung mit Paragraph 9, Absatz 3, BFA-VG auf Dauer unzulässig ist. III. Gemäß §§ 54 und 55 AsylG 2005 wird XXXX der Aufenthaltstitel „Aufenthaltsberechtigung plus" für die Dauer von zwölf Monaten erteilt.römisch drei. Gemäß Paragraphen 54 und 55 AsylG 2005 wird römisch 40 der Aufenthaltstitel „Aufenthaltsberechtigung plus" für die Dauer von zwölf Monaten erteilt. IV. Die Spruchpunkte V. und VI. des angefochtenen Bescheids werden ersatzlos behoben.römisch vier. Die Spruchpunkte römisch fünf. und römisch sechs. des angefochtenen Bescheids werden ersatzlos behoben. B) Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig. , , TextEntscheidungsgründe:, Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang:römisch eins. Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin, eine Staatsangehörige der Philippinen, reiste am 20.12.2017 im Besitz eines Schengenvisums C (ausgestellt in Singapur) legal in das Bundesgebiet ein und stellte am 12.1.2018 einen Antrag auf internationalen Schutz. Im Rahmen ihrer Erstbefragung vor einem Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes am selben Tag gab sie im Wesentlichen an, in XXXX geboren und ledig zu sein sowie dem christlichen Glauben anzugehören. In der Heimat habe sie zehn Jahre die Schule und vom 1.6.1997 bis 1.3.2000 das College besucht, sowie zwei Jahre eine Schule mit Diplomabschluss in Singapur. Zuletzt sei sie Haushälterin gewesen. ihre Muttersprache sei Tangalo, sie spreche auch gut Englisch. Im Rahmen ihrer Erstbefragung vor einem Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes am selben Tag gab sie im Wesentlichen an, in römisch 40 geboren und ledig zu sein sowie dem christlichen Glauben anzugehören. In der Heimat habe sie zehn Jahre die Schule und vom 1.6.1997 bis 1.3.2000 das College besucht, sowie zwei Jahre eine Schule mit Diplomabschluss in Singapur. Zuletzt sei sie Haushälterin gewesen. ihre Muttersprache sei Tangalo, sie spreche auch gut Englisch. In der Heimat befänden sich ihre Eltern und vier Brüder, eine Schwester in Singapur, die Beschwerdeführerin selbst habe von XXXX in Singapur gelebt.In der Heimat befänden sich ihre Eltern und vier Brüder, eine Schwester in Singapur, die Beschwerdeführerin selbst habe von römisch 40 in Singapur gelebt. Zu ihrem Fluchtgrund brachte die Beschwerdeführerin vor: „Ich habe in Singapur gearbeitet, für die Familie für die ich dort arbeitete, benötigten meine Arbeitskraft nicht mehr. Deshalb durfte ich nicht mehr in diesem Land bleiben. Nach Philippinen konnte ich nicht mehr zurück, weil ich von einer Bande verfolgt werde, die wollen mich sexuell missbrauchen. Als Sexsklave. Außerdem wollen sie mich zur Prostitution zwingen.“ Am 25.6.2018 wurde die Beschwerdeführerin vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (Bundesamt) niederschriftlich einvernommen und erklärte im Wesentlichen zunächst, gesund zu sein, ihr Reisepass befinde sich im Akt. Die Beschwerdeführerin sei Christin, ledig und kinderlos, in XXXX auf den Philippinen geboren, habe zehn Jahre die Grundschule besucht und danach zwei Jahre das College, bevor sie es unterbrochen habe und 2001 nach XXXX gegangen sei, um als Verkäuferin in einem Textilgeschäft zu arbeiten. Von dort sei sie dann 2003 nach Singapur gereist, wo sie 14 Jahre als Haushälterin und Babysitterin tätig gewesen sei. Die Beschwerdeführerin sei Christin, ledig und kinderlos, in römisch 40 auf den Philippinen geboren, habe zehn Jahre die Grundschule besucht und danach zwei Jahre das College, bevor sie es unterbrochen habe und 2001 nach römisch 40 gegangen sei, um als Verkäuferin in einem Textilgeschäft zu arbeiten. Von dort sei sie dann 2003 nach Singapur gereist, wo sie 14 Jahre als Haushälterin und Babysitterin tätig gewesen sei. In den 14 Jahren sei sie dreimal jeweils zwei Wochen auf Urlaub zu Hause bei ihrer Mutter in XXXX gewesen. In den 14 Jahren sei sie dreimal jeweils zwei Wochen auf Urlaub zu Hause bei ihrer Mutter in römisch 40 gewesen. Irgendwann im Dezember 2017 hätte sie ihren österreichischen Bekannten gefragt, ob sie ins Bundesgebiet kommen könne, er habe sie eingeladen und dann sei sie am 20.12.2017 nach Österreich gekommen, er habe sie am Flughafen abgeholt und sie seien gleich in seine Wohnung gefahren, in der sie noch immer lebe. Die beiden hätten keine Beziehung, er sei einfach ein guter Freund, bezahle alles für sie, ihre Unterkunft, und sie bekomme Taschengeld von ihm. Die Beschwerdeführerin helfe im Haushalt und dort, wo sie gebraucht werde. Am 15.1.2018 sei ihr Visum abgelaufen und am
- 1.2018 hätte sie eine Freundin aus Singapur angerufen und ihr mitgeteilt, dass die Beschwerdeführerin in Singapur keine Arbeit mehr habe und auch dort nicht mehr wohnen könne. Danach habe dies auch ihre Arbeitgeberin bestätigt und die sich Beschwerdeführerin entschieden, in Österreich zu bleiben. Die Beschwerdeführerin stehe per Telefon im Kontakt mit der Mutter und den Brüdern, es gehe ihnen grundsätzlich gut. Der Vater der Beschwerdeführerin sei verstorben, ihre Mutter wohne in einem kleinen Haus und betreibe Landwirtschaft, die vier Brüder lebten in XXXX , eine Schwester in Singapur, sie arbeite dort als Haushälterin. Die Beschwerdeführerin selbst habe bei ihrer Mutter in XXXX gewohnt, bis sie 16 Jahre alt gewesen sei. Ca. 1997 sei sie nach XXXX gezogen, habe neben dem Studium (Buchhaltung) gearbeitet und in einem Studentenheim gewohnt. Sie sei zurechtgekommen mit ihrem Gehalt.Der Vater der Beschwerdeführerin sei verstorben, ihre Mutter wohne in einem kleinen Haus und betreibe Landwirtschaft, die vier Brüder lebten in römisch 40 , eine Schwester in Singapur, sie arbeite dort als Haushälterin. Die Beschwerdeführerin selbst habe bei ihrer Mutter in römisch 40 gewohnt, bis sie 16 Jahre alt gewesen sei. Ca. 1997 sei sie nach römisch 40 gezogen, habe neben dem Studium (Buchhaltung) gearbeitet und in einem Studentenheim gewohnt. Sie sei zurechtgekommen mit ihrem Gehalt. Zu ihrem Ausreisegrund brachte die Beschwerdeführerin Folgendes vor: „Während meiner Collegezeit habe ich schon gemerkt, dass 5 Männer hinter mir her sind und sie verfolgten mich abends nach der Schule auf dem Nachhauseweg. Das merkte ich ca. 3 Monate lang. Eines Abends sprach einer dieser 5 Männer mit mir und fragte mich ob ich mit ihnen mitgehen würde. Darauf sagte ich, dass ich nicht will und kein Interesse hätte mit ihnen mitzugehen. Nach ca. 3 Nächten danach fragten Sie mich wieder, ob ich mit Ihnen mitgehen würde. Eigentlich haben Sie nicht gefragt, sie wollten mich zwingen, dass ich mitgehe und einer sagte, dass ich mitkommen muss. Darauf habe ich geantwortet, dass ich auf keinen Fall mitgehen werde. Zu diesem Zeitpunkt merkte ich, dass die Männer immer aggressiver wurden. Ein Mann sagte, wenn du nicht freiwillig mit uns kommst, dann ist dein Leben in Gefahr. Seit diesem Zeitpunkt und wegen meiner Ängste habe ich beschlossen das Land zu verlassen. Diese Männer sagten, ich solle zu Ihnen kommen, denn dann bekäme ich eine leichte Arbeit mit viel Geld. Ich weiß nicht was Sie vorhatten und denke die Männer wollten mich als Sexsklavin arbeiten lassen. Nach diesem Vorfall in der Nach verließ ich XXXX und bin nach XXXX gefahren. Dort fand ich dann eine Arbeit als Verkäuferin. Nach 3 Monaten merkte ich wieder, dass mich wieder 3-4 Männer verfolgten. Sie haben das gleiche gesagt, wie die Männer in XXXX und versprachen mir wieder eine leichte Arbeit für viel Geld. 3 Monate später haben diese Männer mich wieder angesprochen und bedroht, dass sie mich umbringen, wenn ich nicht freiwillig mit ihnen gehen würde. Von diesem Zeitpunkt habe ich beschlossen, das Land zu verlassen und ich ging nach Singapur.“„Während meiner Collegezeit habe ich schon gemerkt, dass 5 Männer hinter mir her sind und sie verfolgten mich abends nach der Schule auf dem Nachhauseweg. Das merkte ich ca. 3 Monate lang. Eines Abends sprach einer dieser 5 Männer mit mir und fragte mich ob ich mit ihnen mitgehen würde. Darauf sagte ich, dass ich nicht will und kein Interesse hätte mit ihnen mitzugehen. Nach ca. 3 Nächten danach fragten Sie mich wieder, ob ich mit Ihnen mitgehen würde. Eigentlich haben Sie nicht gefragt, sie wollten mich zwingen, dass ich mitgehe und einer sagte, dass ich mitkommen muss. Darauf habe ich geantwortet, dass ich auf keinen Fall mitgehen werde. Zu diesem Zeitpunkt merkte ich, dass die Männer immer aggressiver wurden. Ein Mann sagte, wenn du nicht freiwillig mit uns kommst, dann ist dein Leben in Gefahr. Seit diesem Zeitpunkt und wegen meiner Ängste habe ich beschlossen das Land zu verlassen. Diese Männer sagten, ich solle zu Ihnen kommen, denn dann bekäme ich eine leichte Arbeit mit viel Geld. Ich weiß nicht was Sie vorhatten und denke die Männer wollten mich als Sexsklavin arbeiten lassen. Nach diesem Vorfall in der Nach verließ ich römisch 40 und bin nach römisch 40 gefahren. Dort fand ich dann eine Arbeit als Verkäuferin. Nach 3 Monaten merkte ich wieder, dass mich wieder 3-4 Männer verfolgten. Sie haben das gleiche gesagt, wie die Männer in römisch 40 und versprachen mir wieder eine leichte Arbeit für viel Geld. 3 Monate später haben diese Männer mich wieder angesprochen und bedroht, dass sie mich umbringen, wenn ich nicht freiwillig mit ihnen gehen würde. Von diesem Zeitpunkt habe ich beschlossen, das Land zu verlassen und ich ging nach Singapur.“ Nach der Beschreibung der Männer in XXXX gefragt, gab die Beschwerdeführerin an: „Sie sahen aus, wie unter Drogen, denk ich mal.“ Nachgefragt, ob die Männer, die sie in XXXX verfolgt hätten, dieselben gewesen seien, antwortete sie: „Ich glaube nicht, aber sie gehörten sicher auch zur geleichen Bande.“ In XXXX sei sie „ca. 3-4 Monate manchmal 2-mal die Woche, manchmal öfters in der Woche“ verfolgt und sehr oft bedroht worden. Vorgehalten, sie habe angegeben, einmal bedroht worden zu sein, erklärte sie, dreimal hätten sie sie in diesen drei bis vier Monaten bedroht: „Sie haben immer mit mir gesprochen und sagten immer, wenn ich nicht mitkommen würde, wäre mein Leben in Gefahr.“ Es seien „nur Drohungen mit Worten“ gewesen. In XXXX hätte man sie viermal mit dem Umbringen bedroht, später korrigierte sie sich auf dreimal. Ca. zwei Monate später sei sie nach Singapur ausgereist.Nach der Beschreibung der Männer in römisch 40 gefragt, gab die Beschwerdeführerin an: „Sie sahen aus, wie unter Drogen, denk ich mal.“ Nachgefragt, ob die Männer, die sie in römisch 40 verfolgt hätten, dieselben gewesen seien, antwortete sie: „Ich glaube nicht, aber sie gehörten sicher auch zur geleichen Bande.“ In römisch 40 sei sie „ca. 3-4 Monate manchmal 2-mal die Woche, manchmal öfters in der Woche“ verfolgt und sehr oft bedroht worden. Vorgehalten, sie habe angegeben, einmal bedroht worden zu sein, erklärte sie, dreimal hätten sie sie in diesen drei bis vier Monaten bedroht: „Sie haben immer mit mir gesprochen und sagten immer, wenn ich nicht mitkommen würde, wäre mein Leben in Gefahr.“ Es seien „nur Drohungen mit Worten“ gewesen. In römisch 40 hätte man sie viermal mit dem Umbringen bedroht, später korrigierte sie sich auf dreimal. Ca. zwei Monate später sei sie nach Singapur ausgereist. Mit dem gegenständlichen, im Spruch angeführten, Bescheid wurde der Antrag der Beschwerdeführerin auf internationalen Schutz hinsichtlich der Zuerkennung des Status der Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 (Spruchpunkt I.) und gemäß § 8 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG hinsichtlich der Zuerkennung des Status der subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf ihren Herkunftsstaat Philippinen abgewiesen (Spruchpunkt II.). Ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen wurde gemäß § 57 AsylG nicht erteilt (Spruchpunkt III.), gemäß § 10 Abs. 1 Z 3 AsylG iVm § 9 BFA-Verfahrensgesetz wurde gegen die Beschwerdeführerin eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 2 Z 2 FPG erlassen (Spruchpunkt IV.) und gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass die Abschiebung der Beschwerdeführerin gemäß § 46 FPG auf die Philippinen zulässig sei (Spruchpunkt V.). Unter Spruchpunkt VI. wurde festgehalten, dass gemäß § 55 Abs. 1 bis 3 FPG die Frist für die freiwillige Ausreise 14 Tage ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung betrage.Mit dem gegenständlichen, im Spruch angeführten, Bescheid wurde der Antrag der Beschwerdeführerin auf internationalen Schutz hinsichtlich der Zuerkennung des Status der Asylberechtigten gemäß Paragraph 3, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 13, AsylG 2005 (Spruchpunkt römisch eins.) und gemäß Paragraph 8, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 13, AsylG hinsichtlich der Zuerkennung des Status der subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf ihren Herkunftsstaat Philippinen abgewiesen (Spruchpunkt römisch zwei.). Ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen wurde gemäß Paragraph 57, AsylG nicht erteilt (Spruchpunkt römisch drei.), gemäß Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 3, AsylG in Verbindung mit Paragraph 9, BFA-Verfahrensgesetz wurde gegen die Beschwerdeführerin eine Rückkehrentscheidung gemäß Paragraph 52, Absatz 2, Ziffer 2, FPG erlassen (Spruchpunkt römisch vier.) und gemäß Paragraph 52, Absatz 9, FPG festgestellt, dass die Abschiebung der Beschwerdeführerin gemäß Paragraph 46, FPG auf die Philippinen zulässig sei (Spruchpunkt römisch fünf.). Unter Spruchpunkt römisch sechs. wurde festgehalten, dass gemäß Paragraph 55, Absatz eins bis 3 FPG die Frist für die freiwillige Ausreise 14 Tage ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung betrage. Dagegen wurde rechtzeitig Beschwerde in vollem Umfang erhoben. Am 22.6.2022 und am 10.10.2022 führte das Bundesverwaltungsgericht unter Beiziehung einer Dolmetscherin für die Sprache Englisch eine öffentliche mündliche Verhandlung durch, an der das Bundesamt als Verfahrenspartei entschuldigt nicht teilnahm. Dabei erklärte die Beschwerdeführerin im Wesentlichen zunächst, gesund zu sein und es wurden diverse Dokumente vorgelegt: ÖSD Zertifikat A2 vom 12.4.2022; Beschäftigungsbewilligungen beginnend mit 25.11.2019 bis dato, wonach die Beschwerdeführerin bei einer näher genannten Firma beschäftigt ist; ein Versicherungsdatenauszug sowie ein Nachweis (Unterstützungsschreiben) über ihre Beziehung zu ihrem Freund. Zudem brachte die Beschwerdeführerin vor, auf den Philippinen lebten noch ihre Mutter sowie vier Brüder, ihre Schwester arbeite seit ungefähr zehn Jahren in Singapur, der Vater sei verstorben. Ca. dreimal in der Woche stehe sie mit ihrer Mutter per Videoanruf im Kontakt, mit ihren Brüdern habe sie eine Chat-Gruppe. Die Mutter lebe allein in einem kleinen Haus in der Provinz XXXX , ungefähr zwei Stunden mit dem Bus von XXXX entfernt, sie habe eine Reisfarm, von der sie lebe. Der älteste Bruder sei nach einem Unfall gehbehindert, das zweite habe einen Tumor im Kopf, die anderen beiden Brüder seien Arbeiter und wohnten ca. 20 Minuten von der Mutter entfernt.Zudem brachte die Beschwerdeführerin vor, auf den Philippinen lebten noch ihre Mutter sowie vier Brüder, ihre Schwester arbeite seit ungefähr zehn Jahren in Singapur, der Vater sei verstorben. Ca. dreimal in der Woche stehe sie mit ihrer Mutter per Videoanruf im Kontakt, mit ihren Brüdern habe sie eine Chat-Gruppe. Die Mutter lebe allein in einem kleinen Haus in der Provinz römisch 40 , ungefähr zwei Stunden mit dem Bus von römisch 40 entfernt, sie habe eine Reisfarm, von der sie lebe. Der älteste Bruder sei nach einem Unfall gehbehindert, das zweite habe einen Tumor im Kopf, die anderen beiden Brüder seien Arbeiter und wohnten ca. 20 Minuten von der Mutter entfernt. Die Beschwerdeführerin habe in ihrem Heimatdorf sechs Jahre lang die Grundschule besucht, dann sei sie vier Jahre in der nächstgelegenen Stadt in der Highschool gewesen und anschließend zwei Jahre auf dem College in XXXX , wo sie einen Bachelor of Science in Buchhaltung erlangen wollte. Dies hätte vier Jahre dauern sollen, sie habe jedoch nach zwei Jahren aufgehört und keinen Bachelor erreicht.Die Beschwerdeführerin habe in ihrem Heimatdorf sechs Jahre lang die Grundschule besucht, dann sei sie vier Jahre in der nächstgelegenen Stadt in der Highschool gewesen und anschließend zwei Jahre auf dem College in römisch 40 , wo sie einen Bachelor of Science in Buchhaltung erlangen wollte. Dies hätte vier Jahre dauern sollen, sie habe jedoch nach zwei Jahren aufgehört und keinen Bachelor erreicht. Während ihres Studiums auf dem College habe sie in einer Bibliothek gearbeitet, sei von den Studiengebühren befreit gewesen und habe so ein bisschen Geld verdient. Nach zwei Jahren sei sie in eine andere Stadt gezogen, nach XXXX .Während ihres Studiums auf dem College habe sie in einer Bibliothek gearbeitet, sei von den Studiengebühren befreit gewesen und habe so ein bisschen Geld verdient. Nach zwei Jahren sei sie in eine andere Stadt gezogen, nach römisch 40 . Bei einer Rückkehr auf die Philippinen fürchte sie um ihr Leben. In XXXX sei sie jeden Abend alleine nach Hause gegangen und von Männern verfolgt worden, die sie gefragt hätten, ob sie für sie als Sexsklavin arbeiten würde. Mehrere Male seien sie auf sie zugekommen und hätten gedroht, wenn sie nicht mit ihnen gehen würde, wäre das für sie gefährlich. Die Beschwerdeführerin habe dann beschlossen, in eine andere Stadt zu ziehen und dort einen Job als Verkäuferin gefunden. Nach einigen Monaten sei sie von anderen Männern verfolgt worden, die auch gesagt hätten, sie solle mit ihnen mitkommen und als Sexsklavin arbeiten. Sie habe große Angst gehabt und beschlossen, das Land zu verlassen. 2003 sei sie dann nach Singapur gegangen, in XXXX habe sie von 1998 bis 1999 studiert. In XXXX sei sie ca. sechs Monate aufhältig gewesen, sie glaube sie wäre im November 2003 ausgereist. Vorgehalten, sie habe gesagt, vor 1998 bis 1999 in XXXX studiert zu haben und danach für sechs Monate nach XXXX gegangen zu sein und behaupte nun, sie wäre im November 2003 von dort nach Singapur gereist, antwortete die Beschwerdeführerin, sie wisse nur, dass sie im Jahr 2003 die Philippinen verlassen habe. Von XXXX sei sie nach Manila geflogen und dann einige Wochen später nach Singapur, wo sie 14 Jahre lang geblieben sei. In diesen 14 Jahren habe sie dreimal ihre Familie, konkret ihre Mutter in XXXX sowie ihre Brüder, besucht. Zweimal sei sie geflogen und habe keine Probleme gehabt, beim letzten Mal habe sie ihren Bruder besucht und unterdessen wäre jemand zu ihrer Mutter gekommen und habe nach ihr gefragt. Es wären zwei Männer gewesen, die ihre Mutter nicht gekannt habe. Vorgehalten, beim Bundesamt habe sie die Frage nach Problemen bei ihrem Heimaturlaub verneint, erwiderte die Beschwerdeführerin, zweimal habe sie keine Probleme gehabt.Bei einer Rückkehr auf die Philippinen fürchte sie um ihr Leben. In römisch 40 sei sie jeden Abend alleine nach Hause gegangen und von Männern verfolgt worden, die sie gefragt hätten, ob sie für sie als Sexsklavin arbeiten würde. Mehrere Male seien sie auf sie zugekommen und hätten gedroht, wenn sie nicht mit ihnen gehen würde, wäre das für sie gefährlich. Die Beschwerdeführerin habe dann beschlossen, in eine andere Stadt zu ziehen und dort einen Job als Verkäuferin gefunden. Nach einigen Monaten sei sie von anderen Männern verfolgt worden, die auch gesagt hätten, sie solle mit ihnen mitkommen und als Sexsklavin arbeiten. Sie habe große Angst gehabt und beschlossen, das Land zu verlassen. 2003 sei sie dann nach Singapur gegangen, in römisch 40 habe sie von 1998 bis 1999 studiert. In römisch 40 sei sie ca. sechs Monate aufhältig gewesen, sie glaube sie wäre im November 2003 ausgereist. Vorgehalten, sie habe gesagt, vor 1998 bis 1999 in römisch 40 studiert zu haben und danach für sechs Monate nach römisch 40 gegangen zu sein und behaupte nun, sie wäre im November 2003 von dort nach Singapur gereist, antwortete die Beschwerdeführerin, sie wisse nur, dass sie im Jahr 2003 die Philippinen verlassen habe. Von römisch 40 sei sie nach Manila geflogen und dann einige Wochen später nach Singapur, wo sie 14 Jahre lang geblieben sei. In diesen 14 Jahren habe sie dreimal ihre Familie, konkret ihre Mutter in römisch 40 sowie ihre Brüder, besucht. Zweimal sei sie geflogen und habe keine Probleme gehabt, beim letzten Mal habe sie ihren Bruder besucht und unterdessen wäre jemand zu ihrer Mutter gekommen und habe nach ihr gefragt. Es wären zwei Männer gewesen, die ihre Mutter nicht gekannt habe. Vorgehalten, beim Bundesamt habe sie die Frage nach Problemen bei ihrem Heimaturlaub verneint, erwiderte die Beschwerdeführerin, zweimal habe sie keine Probleme gehabt. Im ersten Jahr am College sei alles in Ordnung gewesen, die Probleme hätten im zweiten Jahr begonnen. Gelebt habe sie in XXXX in einem Studentenheim, ob andere die gleichen Probleme gehabt hätten, wisse sie nicht. In XXXX habe sie in einem kleinen Haus in einem Zimmer zur Miete gewohnt, mit den anderen Damen dort habe sie kaum gesprochen.Im ersten Jahr am College sei alles in Ordnung gewesen, die Probleme hätten im zweiten Jahr begonnen. Gelebt habe sie in römisch 40 in einem Studentenheim, ob andere die gleichen Probleme gehabt hätten, wisse sie nicht. In römisch 40 habe sie in einem kleinen Haus in einem Zimmer zur Miete gewohnt, mit den anderen Damen dort habe sie kaum gesprochen. Aufgefordert, die Vorgänge in XXXX zu beschreiben, brachte die Beschwerdeführerin vor, sie hätten sie verfolgt, als sie aus der Rikscha ausgestiegen sei und seien mit ihr mitgegangen. Sie hätten gesagt, sie solle mitkommen, sie hätten sie anwerben wollen und gedroht, sie wäre sonst in Gefahr. Weitere Handlungen seien nicht vorgenommen worden, es habe ihr Leben bedroht. Sobald sie einreise, würden sie aufgrund ihrer Dokumente wissen, dass sie sich im Land befinde.Aufgefordert, die Vorgänge in römisch 40 zu beschreiben, brachte die Beschwerdeführerin vor, sie hätten sie verfolgt, als sie aus der Rikscha ausgestiegen sei und seien mit ihr mitgegangen. Sie hätten gesagt, sie solle mitkommen, sie hätten sie anwerben wollen und gedroht, sie wäre sonst in Gefahr. Weitere Handlungen seien nicht vorgenommen worden, es habe ihr Leben bedroht. Sobald sie einreise, würden sie aufgrund ihrer Dokumente wissen, dass sie sich im Land befinde. Im Bundesgebiet habe die Beschwerdeführerin online einen Integrationskurs besucht. In der Familie, bei der sie lebe, fühle sie sich sehr sicher und habe das Gefühl, bereits in ihr integriert zu sein. Der Hausherr habe eine Freundin, der sie im Haushalt helfe. Sie helfe auch mit den Kindern, bereite sie für die Schule vor und kleide sie an. Seit zwei Jahren arbeite sie bei einer näher genannten Firma zwischen sechs und acht Stunden täglich, neben dieser Tätigkeit kümmere sie sich auch um den Haushalt bzw. die Kinder. Wenn die Familie zum Beispiel ins Burgenland fahre, sei sie auch dabei. Das Älteste sei behindert und könne nicht alleine irgendwo hingehen, die Beschwerdeführerin kümmere sich um ihre hygienischen Dinge. Auch mit dem Sohn verstehe sie sich sehr gut. Mit ihrem Freund treffe sie sich zweimal monatlich am Wochenende, oder auch über ein langes Wochenende. Sie fühle sich bei ihm sicher und sehe eine gute Zukunft. Die beiden seien seit fast drei Jahren zusammen, sie fahre zu ihm. Sie gingen wandern, spazieren, letztes Jahr hätten sie in Tirol Urlaub gemacht. Deutsch könne sie verstehen, aber nicht so gut sprechen. Im Rahmen der Verhandlung wurde der Gastgeber der Beschwerdeführerin als Zeuge einvernommen und gab im Wesentlichen an, ein Freund von ihm, der in Singapur arbeite, habe ihn vor viereinhalb Jahren gefragt, ob er eine Philippinin über Weihnachten aufnehmen würde, sie würde gerne Urlaub machen und ihm im Haushalt helfen, er selbst sei alleinerziehender Vater. Vor Weihnachten habe er sie dann abgeholt. Er habe ein sehr großes Haus mit mehreren Gästezimmern. Zuerst habe die Beschwerdeführerin in einem Gästezimmer gelebt, dann einen eigenen Wohnbereich bekommen. Sie bereite das Frühstück vor und sie würden immer gemeinsam mittag- und abendessen. Das Zusammenleben sei familiär. Die Beziehung zu seiner Lebensgefährtin sei beendet, die Beschwerdeführerin sei eine Ersatzmutter für seine Tochter, der Sohn sehe sie auch ein bisschen als Mutterersatz, vielleicht auch als große Schwester. Gemeinsame Urlaube machten sie nicht, aber Ausflüge innerhalb Österreichs. Die Beschwerdeführerin sei ein vollwertiges Familienmitglied, auch für seinen Vater und dessen Lebensgefährtin. Sie kümmere sich auch um den Haushalt und sie versuchten, auch wieder ihre berufliche Tätigkeit voranzutreiben. Den Freund der Beschwerdeführerin kenne der Zeuge vom Sehen und den Bildern in ihrem Zimmer. Die Beschwerdeführerin habe drei oder vier Tage vor dem Abflug erklärt, nicht nach Singapur zurückkehren zu wollen, weil ihre ehemalige dortige Familie sie wegen ihres Österreichurlaubs gekündigt hätte, zudem hätte sie Angst vor einer Rückkehr auf die Philippinen gehabt, weshalb er beschlossen habe, mit ihr zur Fremdenpolizei zu fahren, damit sie einen Asylantrag stelle. Deutsch habe die Beschwerdeführerin mit der Lebensgefährtin seines Vaters gelernt und dann diesen Kurs angefangen. Mit seiner Tochter spreche sie nur Deutsch, mit dem Sohn fast nur Englisch. Die Beschwerdeführerin brachte vor, sie hätte damals im Jänner nach Singapur zurückkehren wollen und von ihrer Kollegin telefonisch erfahren, dass ihr Chef dort ihre Arbeitsgenehmigung gekündigt hätte und sie nichts vorfinden würde. Die erkennende Richterin übergab die Länderfeststellungen zur Situation auf den Philippinen. Im Rahmen der fortgesetzten Verhandlung am 10.10.2022 legte die Beschwerdeführerin eine Stellungnahme zum vorab übergebenen Länderinformationsblatt sowie zahlreiche Beilagen (v.a. Internetauszüge) vor. In weiterer Folge wurde der von der Beschwerdeführerin genannte Partner als Zeuge einvernommen und gab im Wesentlichen an, jene auf einer Online-Plattform kennengelernt und im Oktober 2019 das erste Mal getroffen zu haben. Sie hätten sich ab und zu gesehen und es habe sich dann ein bis zwei Monate später daraus eine Beziehung entwickelt. Die beiden lebten ca. eineinhalb Stunden mit dem Auto voneinander entfernt und träfen sich ein- bis zweimal im Monat, meistens am Wochenende, von Freitagabend bis Sonntagabend. Zweimal hätten sie Urlaub in Tirol gemacht, letztes Jahr und dieses Jahr. Sie hätten Gemeinsamkeiten wie z.B. das Wandern, Fahrradfahren und am See Spazierengehen, und unterhielten sich hauptsächlich auf Deutsch, aber auch ab und zu auf Englisch, weil es einfach in gewissen Situationen besser zur Verständigung sei. Die Beschwerdeführerin kenne alle seine Familienmitglieder und nehme an Familienfeiern teil. Er selbst habe aber keine ihrer Freunde kennengelernt, sie kenne aber Arbeitskollegen von ihm, er sei Konstrukteur und habe eine Eigentumswohnung. Finanziell unterstütze er die Beschwerdeführerin nicht. Diese brachte vor, sie versuche, ihr Deutsch zu verbessern und daher mit ihrem Umfeld viel Deutsch zu sprechen, sei es dort, wo sie wohne, oder auch mit dem Zeugen. Zudem legte sie ein Fotoalbum vor, in dem sie und der Zeuge als Paar gezeigt werden und in dem auch Freunde und Familienangehörige des Zeugen zu sehen sind. Am 31.10.2022 langte beim Bundesverwaltungsgericht eine Stellungnahme ein, in der im Wesentlichen Fotos der Beschwerdeführerin mit ihrer Gast- bzw. Arbeitgeberfamilie sowie mit ihrem Freund abgebildet sind. Mit Bescheidausfertigung gemäß § 20 Abs. 3 AuslBG des AMS vom 2.11.2022 wurde die Beschäftigungsbewilligung für die Beschwerdeführerin für die berufliche Tätigkeit als Assistenz Geschäftsführung und Kundenbetreuung für die Zeit vom 25.11.2022 bis 24.11.2023 im Ausmaß von 30 Stunden pro Woche und mit einem monatlichen Entgelt von EUR 1.350,00 brutto verlängert.Mit Bescheidausfertigung gemäß Paragraph 20, Absatz 3, AuslBG des AMS vom 2.11.2022 wurde die Beschäftigungsbewilligung für die Beschwerdeführerin für die berufliche Tätigkeit als Assistenz Geschäftsführung und Kundenbetreuung für die Zeit vom 25.11.2022 bis 24.11.2023 im Ausmaß von 30 Stunden pro Woche und mit einem monatlichen Entgelt von EUR 1.350,00 brutto verlängert. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen:römisch zwei. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen:
- Feststellungen: Auf Grundlage des behördlichen Verwaltungsaktes, des Gerichtsaktes des Bundesverwaltungsgerichtes und von Einsichtnahmen in das Zentrale Melderegister, das Zentrale Fremdenregister, das Strafregister sowie auf Grundlage der vor dem Bundesverwaltungsgericht durchgeführten mündlichen Verhandlung, der Einvernahme der beiden Zeugen und der vorgelegten Dokumente wird Folgendes festgestellt: Die Beschwerdeführerin ist Staatsangehörige der Philippinen und gehört dem christlichen Glauben an. Ihre Muttersprache ist Tangalo, weiters spricht sie sehr gut Englisch. Sie ist ledig und kinderlos. Die Beschwerdeführerin reiste am 20.12.2017 im Besitz eines Schengenvisums C (ausgestellt in Singapur) legal in das Bundesgebiet ein und stellte am 12.1.2018 einen Antrag auf internationalen Schutz. Geboren wurde die Beschwerdeführerin in XXXX wo sie auch die Schule besuchte, bevor sie in XXXX aufs College ging. Vor der Ausreise war sie als Verkäuferin in XXXX tätig.Geboren wurde die Beschwerdeführerin in römisch 40 wo sie auch die Schule besuchte, bevor sie in römisch 40 aufs College ging. Vor der Ausreise war sie als Verkäuferin in römisch 40 tätig. Die Beschwerdeführerin konnte ihr Fluchtvorbringen, wegen ihrer Weigerung, als Prostituierte zu arbeiten, verfolgt oder bedroht worden zu sein, nicht glaubhaft machen. Der Beschwerdeführerin droht allein aufgrund der allgemeinen Sicherheitslage ohne Hinzutreten individueller Faktoren auf den Philippinen aktuell mit maßgeblicher Wahrscheinlichkeit keine ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit ihrer Person, ebenso wenig wäre ihr im Falle einer Rückkehr ins Herkunftsland die notdürftigste Lebensgrundlage entzogen. Die Beschwerdeführerin ist gesund und arbeitsfähig. Sie wuchs auf den Philippinen auf, wurde dort sozialisiert, absolvierte in der Heimat sechs Jahre die Grundschule, vier Jahre eine höhere Schule und besuchte mindestens zwei Jahre das College. Ihr Studium finanzierte sie sich selbst als Bibliothekarin, später verdiente sie ihren Unterhalt als Verkäuferin, bevor sie nach Singapur ausreiste, wo sie vierzehn Jahre als Haushälterin und Kindermädchen tätig war. Auch im Bundesgebiet erwarb die Beschwerdeführerin Berufserfahrungen. In der Heimat leben ihre Mutter, die ihren Unterhalt mit einer kleinen Landwirtschaft verdient, sowie vier Brüder. Zumindest zwei der Brüder sind berufstätig. Zu ihren Angehörigen hält die Beschwerdeführerin Kontakt. Die aktuell vorherrschende COVID-19-Pandemie stellt kein Rückkehrhindernis dar. Die Beschwerdeführerin ist körperlich gesund und gehört mit Blick auf ihr Alter sowie aufgrund des Fehlens einschlägiger schwerer physischer (chronischer) Vorerkrankungen keiner spezifischen Risikogruppe betreffend COVID-19 an. Es besteht daher keine hinreichende Wahrscheinlichkeit, dass die Beschwerdeführerin bei einer Rückkehr eine COVID-19-Erkrankung mit schwerwiegendem oder tödlichem Verlauf bzw. mit dem Bedarf einer intensivmedizinischen Behandlung bzw. einer Behandlung in einem Krankenhaus erleiden würde. Im Bundesgebiet lebt die Beschwerdeführerin seit ihrer Einreise bei einer österreichischen Familie, in die sie sehr gut integriert ist. Sie hilft im Haushalt und auch der behinderten Tochter der Familie. Seit 1.12.2019 ist sie als Angestellte in einem Unternehmen beschäftigt, mit Bescheidausfertigung gemäß § 20 Abs. 3 AuslBG des AMS vom 2.11.2022 wurde die Beschäftigungsbewilligung für die Beschwerdeführerin für die berufliche Tätigkeit als Assistenz Geschäftsführung und Kundenbetreuung, für die Zeit vom 25.11.2022 bis 24.11.2023, im Ausmaß von 30 Stunden pro Woche und mit einem monatlichen Entgelt von EUR 1.350,00 brutto verlängert.Seit 1.12.2019 ist sie als Angestellte in einem Unternehmen beschäftigt, mit Bescheidausfertigung gemäß Paragraph 20, Absatz 3, AuslBG des AMS vom 2.11.2022 wurde die Beschäftigungsbewilligung für die Beschwerdeführerin für die berufliche Tätigkeit als Assistenz Geschäftsführung und Kundenbetreuung, für die Zeit vom 25.11.2022 bis 24.11.2023, im Ausmaß von 30 Stunden pro Woche und mit einem monatlichen Entgelt von EUR 1.350,00 brutto verlängert. Die Beschwerdeführerin ist selbsterhaltungsfähig und konnte ein ÖSD-Diplom A2 vom 12.4.2022 vorlegen. Sonstige Kurse besuchte sie nicht, sie ist nicht Mitglied in Vereinen und war auch nicht ehrenamtlich tätig. Die Beschwerdeführerin hat seit Ende 2019 eine Beziehung mit einem Österreicher. Die beiden verbringen ca. zweimal monatlich die Wochenenden miteinander, sie waren zweimal gemeinsam auf Urlaub und die Beschwerdeführerin auch bei Familienfeiern, sie leben jedoch nicht zusammen und es besteht kein finanzielles oder sonstiges Abhängigkeitsverhältnis. Die Beschwerdeführerin führt kein Familienleben im Bundesgebiet. Die Beschwerdeführerin ist strafrechtlich unbescholten. Im Übrigen wird der Verfahrensgang wie unter Punkt I. ausgeführt festgestellt.Im Übrigen wird der Verfahrensgang wie unter Punkt römisch eins. ausgeführt festgestellt. Zur Situation auf den Philippinen: Länderinformationsblatt der Staatendokumentation, Philippinen, 6.12.2021: COVID-19 Die Philippinen sind von Covid-19 stark betroffen, wobei von einer hohen Dunkelziffer bei den Infektionszahlen auszugehen ist. Das Gesundheitssystem ist stark belastet. Regionaler Schwerpunkt ist die Hauptstadtregion Metro Manila. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das philippinische Gesundheitsministerium (https://www.doh.gov.ph) und die Weltgesundheitsorganisation (https://covid19.who.int/). Laut Reuters gab seit Beginn der Pandemie ca. 2.800.000 Infektionen und 48.000 mit Corona in Verbindung stehende Todesfälle. Die Höchstzahl an täglichen Neuinfektionen wurde mit über 20.000 Mitte September 2021 erreicht. Ende November 2021 lag diese Zahl bei ca. 770 (Reuters 29.11.2021). Das Philippine National Vaccination Program startete im März 2021 mit 600.000 gespendeten Impfdosen (SinoVac) aus China und kurz danach mit rund 500.000 AstraZeneca Dosen aus dem COVAX Programm. Im Vergleich zu anderen Ländern der Region, haben die Philippinen zwar erst relativ spät mit den Verhandlungen zum Ankauf der Impfdosen und der Impfkampagne begonnen, haben dann aber das Tempo massiv erhöht (WKO 9.2021). Zweifach geimpft sind 36% der Gesamtbevölkerung. Derzeit wird vermehrtes Augenmerk auf die Booster-Impfungen gelegt (Reuters 29.11.2021). Die Quarantänemaßnahmen sind regional unterschiedlich; die Verkehrsverbindungen zwischen den Inseln des Landes sind eingeschränkt möglich. Es müssen Gesundheitszeugnisse, gegebenenfalls ein negativer PCR-Test oder philippinische/anerkannte ausländische Impfnachweise vorgelegt und in der Zielprovinz im Einzelfall Quarantäne abgeleistet werden. Im öffentlichen Raum (in Gebäuden, aber auch im Freien) gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, in medizinischen Einrichtungen zusätzlich einen Gesichtsschutz (face-shield). Massenansammlungen sind verboten. Verstöße werden mit Geld- bis hin zu Gefängnisstrafen geahndet. Im Fall einer Infektion erfolgt die Isolierung grundsätzlich in staatlicher Unterbringung. Die zwischenzeitlich unterbrochenen regulären Verkehrsverbindungen zwischen den Inseln des Landes wurden wieder aufgenommen, können jedoch jederzeit kurzfristig wiedereingestellt werden (AA 27.11.2021). Während der COVID-19-Pandemie wurde das Recht auf Versammlungsfreiheit nicht immer respektiert. Zudem führten die von der Regierung ergriffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung von COVID-19 zu zahlreichen Verstößen gegen die Menschenrechte (AI 7.4.2021). Die Maßnahmen der Regierung Duterte im Kampf gegen die Pandemie werden von ehemaligen Militäroffizieren geleitet, wobei die Polizei vom Militär unterstützt wird (HRW 13.1.2021). Das Covid-19-Gesetz Präsident Dutertes ("Bayanihan to Heal As One Act") stellt Personen unter Strafe, die in sozialen Medien und auf anderen Plattformen falsche Informationen über COVID-19 erstellen oder verbreiten (USDOS 30.3.2021). Das Strafmaß beläuft sich auf bis zu zwei Monate Gefängnis und eine Geldstrafe von 1 Million Peso (19.600 US-Dollar). Das genannte Gesetz wurde zur Zensur der freien Meinungsäußerung in Verfahren gegen Nutzer sozialer Medien, darunter auch Journalisten, eingesetzt, die die Reaktion der Regierung kritisierten (HRW 13.1.2021). Die Nationale Telekommunikationskommission erließ im Mai 2020 eine Unterlassungsverfügung, mit der der Betrieb von ABS-CBN, einem der größten Rundfunk- und Fernsehsender des Landes, der eine der wenigen unabhängigen Informationsquellen über die Pandemie war, eingestellt wurde (AI 10.2021). Die Unterbringung vieler Menschen, die wegen Verstößen gegen die Covid-19-Vorschriften verhaftet wurden, erfolgte in überfüllten Haftanstalten, was das Risiko einer Ansteckung infolge der nicht möglichen sozialen Distanzierung wiederum entsprechend erhöhte (HRW 13.1.2021). Das Bureau of Corrections führte 31 der 498 Todesfälle in seinen Gefängniseinrichtungen auf COVID-19 zurück. Beobachter warfen der Behörde vor, das Virus zu benutzen, um die unrechtmäßige Hinrichtung von Insassen oder deren Flucht zu vertuschen (USDOS 30.3.2021, vgl. AI 10.2021).Das Bureau of Corrections führte 31 der 498 Todesfälle in seinen Gefängniseinrichtungen auf COVID-19 zurück. Beobachter warfen der Behörde vor, das Virus zu benutzen, um die unrechtmäßige Hinrichtung von Insassen oder deren Flucht zu vertuschen (USDOS 30.3.2021, vergleiche AI 10.2021). Der Kampf der Regierung gegen Covid-19 wurde durch Inkompetenz, Nachlässigkeit und Korruption auf nationaler sowie auch auf lokaler Ebene erschwert. Im April forderte eine Mehrheit der Senatoren den Rücktritt des Gesundheitsministers wegen angeblicher Unzulänglichkeiten bei der Bekämpfung der Pandemie. Trotz einer Untersuchung des Ombudsmanns gegen den Minister wegen angeblicher Unregelmäßigkeiten bei der Auftragsvergabe weigerte sich Duterte, ihn zu ersetzen. Auch die nationale Krankenversicherungsgesellschaft geriet ins Rampenlicht, nachdem eine Task Force zahlreiche Fälle von Betrug, überteuerten Lieferungen und anderen Fehltritten aufgedeckt hatte, was zu Anklagen gegen hochrangige Beamte, darunter auch den Leiter der Gesellschaft, führte. Im August 2020 wurden Hunderte gewählter und ernannter lokaler Beamter wegen Korruption im Zusammenhang mit der Verteilung von Nothilfe an gefährdete Bevölkerungsgruppen während der des Lockdowns angeklagt (FH 3.3.2021). NGOs und Medien berichteten, dass lokale Behörden psychologischen Missbrauch und Demütigungen als Strafe für Verstöße gegen die Quarantäne-Bestimmungen einsetzten, obwohl nach den Foltergesetzen die öffentliche Zurschaustellung oder Beschämung einer Person illegal ist (USDOS 30.3.2021). Das UN-Büro für Menschenrechte (OHCHR; United Nations Human Rights Office of the High Commissioner) stellte fest, dass die Notstandsgesetzgebung in Folge von COVID-19 als Waffe gegen Aktivisten der Zivilgesellschaft eingesetzt wurde. Im April wurden Arbeitsrechtler, die versuchten, Nahrungsmittelhilfe zu verteilen, wegen Verstoßes gegen die Quarantänevorschriften verhaftet und anschließend wegen des Besitzes regierungskritischer Medieninhalte der Anstiftung zur Aufwiegelung angeklagt (FH 3.3.2021). Die COVID-19-Pandemie und die im Land verhängten Quarantänemaßnahmen der Gemeinschaft haben das Wirtschaftswachstum und die Armutsbekämpfung stark beeinträchtigt. Das Wachstum schrumpfte im Jahr 2020 erheblich, was auf einen starken Rückgang des Konsum- und Investitionswachstums zurückzuführen ist und durch die starke Verlangsamung der Exporte, des Tourismus und der Geldüberweisungen noch verschärft wurde. Auch die bisherige Entwicklung der Reallöhne, die sich positiv auf die Einkommen der Haushalte - insbesondere der unteren Einkommensgruppen - auswirken sollte, wurde durch die Auswirkungen der COVID-19 Pandemie stark beeinträchtigt, was sich auch negativ auf die Armutsbekämpfung auf den Philippinen auswirkt (Worldbank 8.10.2021). Inzwischen ist wieder ein Aufschwung der Wirtschaft festzustellen (Worldbank 8.10.2021), wobei eine nachhaltige Erholung von der Covid-19 Krise erst Ende 2022 zu erwarten ist (WKO 9.2021, vgl. DFAT 23.8.2021).Inzwischen ist wieder ein Aufschwung der Wirtschaft festzustellen (Worldbank 8.10.2021), wobei eine nachhaltige Erholung von der Covid-19 Krise erst Ende 2022 zu erwarten ist (WKO 9.2021, vergleiche DFAT 23.8.2021). Die COVID-19-Krise hat sich auf alle Aspekte des Lebens auf den Philippinen ausgewirkt, insbesondere aber auf den Zugang zu Nahrungsmitteln. Eine im Mai 2020 durchgeführte Studie zeigte, dass 4,2 Millionen Familien angaben, mit unfreiwilligem Hunger zu kämpfen, was einer Verdoppelung seit Dezember 2019 entspricht (TheBorgenproject 14.12.2020). Quellen: ● AA - Auswärtiges Amt (23.11.2021; derzeitiger Stand 3.12.2021): Philippinen – Reise und Sicherheitshinweise, https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/philippinen-node/philippinensicherheit/212492, Zugriff 29.11.2021 ● AI – Amnesty International (10.2021): Silenced and misinformed; Freedom of expression in danger during COVID-19, https://www.ecoi.net/en/file/local/2062353/POL3047512021ENGLISH.pdf, Zugriff 29.11.2021 ● AI – Amnesty International (7.4.2021): Amnesty International Report 2020/21; The State of the World's Human Rights; Philippines 2020, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048740.html, Zugriff 8.11.2021 ● DFAT – Australian Government - Department of Foreign Affairs and Trade (23.8.2021): DFAT Country Information Report - The Philippines, https://www.ecoi.net/en/file/local/2063302/country-information-report-philippines.pdf, Zugriff 3.12.2021 ● FH - Freedom House (3.3.2021): Freedom in the World 2021 - Philippines, https://www.ecoi.net/de/dokument/2046535.html, Zugriff 8.11.2021 ● HRW – Human Rights Watch (13.1.2021): World Report 2021 - Philippines, https://www.ecoi.net/de/dokument/2043704.html, Zugriff 8.11.2021 ● Reuters (29.11.2021): Reuters Covid 19 Tracker – Global. Middle East. Philippines, https://graphics.reuters.com/world-coronavirus-tracker-and-maps/countries-and-territories/philippines/, Zugriff 5.11.2021 ● The Borgen Project (14.12.2020): 7 facts about poverty in the Philippines, https://borgenproject.org/poverty-in-the-philippines-2/, Zugriff 1.12.2021 ● USDOS – US Department of State (30.3.2021): 2020 Country Report on Human Rights Practices: Philippines, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048464.html, Zugriff 5.11.2021 ● USDOS – US Department of State (12.5.2021): 2020 Report on International Religious Freedom: Philippines, https://www.ecoi.net/de/dokument/2051689.html, Zugriff 5.11.2021 ● WKO (9.2021): Außenwirtschaft. Wirtschaftsbericht Philippinen, https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/philippinen-wirtschaftsbericht.pdf, Zugriff 1.12.2021 ● Worldbank (8.10.2021): The Worldbank in the Philippines. Overview, https://www.worldbank.org/en/country/philippines/overview#1, Zugriff 1.12.2021 Politische Lage Die Philippinen sind eine konstitutionelle Mehrparteien-Republik mit einer Zweikammer-Legislative (FH 3.3.2021). Der Präsident ist sowohl Staatsoberhaupt als auch Regierungschef und wird direkt für eine einzige sechsjährige Amtszeit gewählt. Rodrigo Duterte hat die Präsidentschaftswahlen 2016 mit 39 Prozent der Stimmen gewonnen (FH 3.3.2021) und trat seine verfassungsmäßig begrenzte sechsjährige Amtszeit im Juni 2016 an (USDOS 30.3.2021). Der Vizepräsident wird direkt auf einem separaten Wahlzettel gewählt und kann bis zu zwei aufeinanderfolgende Amtszeiten von sechs Jahren antreten. Maria Leonor Robredo gewann das hart umkämpfte Amt der Vizepräsidentin im Jahr 2016 mit 35 Prozent der Stimmen (FH 3.3.2021). Die 24 Mitglieder des Senats werden in landesweiten Wahlen für eine Amtszeit von sechs Jahren gewählt, wobei die Hälfte der Sitze alle drei Jahre zur Wahl steht. Die 299 Mitglieder des Repräsentantenhauses haben eine Amtszeit von drei Jahren. 241 von ihnen werden in Einzelwahlkreisen gewählt, der Rest durch Listenwahlen. Die Zwischenwahlen im Mai 2019, bei denen 12 (von insgesamt 24) Senatoren, alle Kongressabgeordneten und lokale Regierungsvertreter gewählt wurden, galten trotz verschiedener Berichte über Gewalt und Stimmenkauf im Allgemeinen als frei und fair (FH 3.3.2021; vgl. USDOS 30.3.2021). Die Regierungspartei und ihre Verbündeten gewannen alle 12 Senatssitze und behielten eine Zweidrittelmehrheit im Repräsentantenhaus mit 306 Sitzen (USDOS 30.3.2021). die Pro-Duterte-Parteien sicherten sich Mehrheitsallianzen in beiden Kammern. Das Oppositionsbündnis der Liberalen Partei hat keinen einzigen Sitz im Senat gewonnen (FH 3.3.2021).Die 24 Mitglieder des Senats werden in landesweiten Wahlen für eine Amtszeit von sechs Jahren gewählt, wobei die Hälfte der Sitze alle drei Jahre zur Wahl steht. Die 299 Mitglieder des Repräsentantenhauses haben eine Amtszeit von drei Jahren. 241 von ihnen werden in Einzelwahlkreisen gewählt, der Rest durch Listenwahlen. Die Zwischenwahlen im Mai 2019, bei denen 12 (von insgesamt 24) Senatoren, alle Kongressabgeordneten und lokale Regierungsvertreter gewählt wurden, galten trotz verschiedener Berichte über Gewalt und Stimmenkauf im Allgemeinen als frei und fair (FH 3.3.2021; vergleiche USDOS 30.3.2021). Die Regierungspartei und ihre Verbündeten gewannen alle 12 Senatssitze und behielten eine Zweidrittelmehrheit im Repräsentantenhaus mit 306 Sitzen (USDOS 30.3.2021). die Pro-Duterte-Parteien sicherten sich Mehrheitsallianzen in beiden Kammern. Das Oppositionsbündnis der Liberalen Partei hat keinen einzigen Sitz im Senat gewonnen (FH 3.3.2021). Staats- und Vizepräsident werden in den Philippinen in zwei getrennten Wahlgängen jeweils mit einfacher Mehrheit gewählt und müssen nicht aus derselben politischen Partei kommen, sodass, wie 2016 geschehen, keine politisch einheitlich ausgerichtete Staatsführung garantiert ist (KAS 28.4.2021). Die nächsten Präsidentschafts- und Kongresswahlen finden Im Mai 2022 statt. Die sechsjährige Amtszeit von Präsident Rodrigo Duterte an der Spitze des Landes geht zu Ende, zumal ein neuerliches Antreten als Präsidentschaftskandidat durch die Verfassung ausgeschlossen ist. Für die Präsidentschaft bewerben sich Dutzende Kandidaten, wobei laut aktuellen Meinungsumfragen Ferdinand Marcos Jr. (dem Sohn des früheren gleichnamigen Diktators) die größten Chancen eingeräumt werden. Neben Marcos treten auch die aktuelle Vizepräsidentin und Menschenrechtsanwältin Leni Robredo (die Dutertes Krieg gegen die Drogen scharf kritisiert hatte), Manilas Bürgermeister Isko Moreno Domagoso sowie der populäre internationale Box-Champion und Senator Manny Pacquiao an. Letzterer möchte sich vor allem dem Kampf gegen Korruption und Armut widmen. Als Vizepräsidentin und Running Mate von Marcos bewirbt sich Dutertes Tochter, Sara Duterte-Carpio. Eigentlich war erwartet worden, dass sie angesichts sehr guter Umfragewerte selbst als Präsidentschaftskandidatin antreten würde. Rodrigo Duterte hat seine Kandidatur für einen Senatssitz eingereicht (CNBC 29.11.2021, vgl. Standard 23.11.2021).Staats- und Vizepräsident werden in den Philippinen in zwei getrennten Wahlgängen jeweils mit einfacher Mehrheit gewählt und müssen nicht aus derselben politischen Partei kommen, sodass, wie 2016 geschehen, keine politisch einheitlich ausgerichtete Staatsführung garantiert ist (KAS 28.4.2021). Die nächsten Präsidentschafts- und Kongresswahlen finden Im Mai 2022 statt. Die sechsjährige Amtszeit von Präsident Rodrigo Duterte an der Spitze des Landes geht zu Ende, zumal ein neuerliches Antreten als Präsidentschaftskandidat durch die Verfassung ausgeschlossen ist. Für die Präsidentschaft bewerben sich Dutzende Kandidaten, wobei laut aktuellen Meinungsumfragen Ferdinand Marcos Jr. (dem Sohn des früheren gleichnamigen Diktators) die größten Chancen eingeräumt werden. Neben Marcos treten auch die aktuelle Vizepräsidentin und Menschenrechtsanwältin Leni Robredo (die Dutertes Krieg gegen die Drogen scharf kritisiert hatte), Manilas Bürgermeister Isko Moreno Domagoso sowie der populäre internationale Box-Champion und Senator Manny Pacquiao an. Letzterer möchte sich vor allem dem Kampf gegen Korruption und Armut widmen. Als Vizepräsidentin und Running Mate von Marcos bewirbt sich Dutertes Tochter, Sara Duterte-Carpio. Eigentlich war erwartet worden, dass sie angesichts sehr guter Umfragewerte selbst als Präsidentschaftskandidatin antreten würde. Rodrigo Duterte hat seine Kandidatur für einen Senatssitz eingereicht (CNBC 29.11.2021, vergleiche Standard 23.11.2021). Die ursprünglich für 2021 angesetzten Barangay- (Dorf-) und Jugendratswahlen wurden auf 5.12.2022 verschoben. Dies sollte gewährleisten, dass die lokalen und nationalen Wahlen im selben Jahr stattfinden würden (USDOS 30.3.2021). Die Verteilung der Macht auf den Philippinen wird stark durch Klientelismus und verwandtschaftliche Netzwerke beeinflusst. In den letzten 30 Jahren haben sich die politischen Dynastien vergrößert. Gruppen, die um Sitze auf der Parteiliste konkurrieren, werden häufig von traditionellen politischen Familien dominiert, und die jüngsten Wahlen haben zu einer zunehmenden Machtkonzentration in den Händen einiger weniger Familien geführt (FH 3.3.2021). Diese Dominanz verschiedener Familienclans sowohl in der Politik als auch in der Wirtschaft verhindert Reformen, die für die weitere Vertiefung der Demokratie und den Übergang zu einer gerechteren Marktwirtschaft erforderlich wären. Präsident Duterte hat diese Machtstrukturen nicht in Frage gestellt und stattdessen sie für seinen autoritären Regierungsstil ausgenutzt (BTI 2020). Quellen: ● BTI – Bertelsmann Stiftung
(2020): Philippines Country Report 2020, https://bti-project.org/fileadmin/api/content/en/downloads/reports/country_report_2020_PHL.pdf, Zugriff 2.12.2021 ● CNBC (29.11.2021): Philippine President Duterte will step down next year. Here are his potential successors, https://www.cnbc.com/2021/11/30/philippine-elections-may-2022-candidates-to-succeed-president-duterte.html, Zugriff 29.11.2021 ● FH - Freedom House (3.3.2021): Freedom in the World 2021 - Philippines, https://www.ecoi.net/de/dokument/2046535.html, Zugriff 2.11.2021 ● KAS – Konrad-Adenauer-Stiftung (28.4.2021): Alle gegen einen? Die philippinische Opposition gegen Präsident Duterte formiert sich, https://www.kas.de/de/laenderberichte/detail/-/content/alle-gegen-einen-die-philippinsche-opposition-gegen-praesident-duterte-formiert-sich, Zugriff 29.11.2021 ● Standard (23.11.2021): Dutertes Erben scharren in den Startlöchern, https://www.derstandard.at/story/2000131352886/dutertes-erben-scharren-in-den-startloechern, Zugriff 29.11.2021 ● USDOS – US Department of State (30.3.2021): 2020 Country Report on Human Rights Practices: Philippines, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048464.html, Zugriff 2.11.2021 Sicherheitslage Auf den Philippinen herrscht landesweit ein hohes Maß an politischer Gewalt. Diese Gewalt richtet sich hauptsächlich gegen philippinische Politiker und Journalisten sowie gegen Menschenrechtsverteidiger und Angehörige der Rechtsberufe, abgesehen von den Konfliktgebieten auf Mindanao aber nicht gegen Ausländer (FD 14.10.2021). In mehreren Regionen des Landes (Zamboanga Halbinsel, Nord Mindanao, Davao-Region mit Ausnahme der Stadt Davao City, Soccsksargen, in der autonomen Region Bangsamoro in Muslim Mindanao, auf den Inseln des Sulu-Archipels, in Süd-Palawan mit Ausnahme von Puerto Princesa sowie in anderen Regionen von Mindanao und in der Mindanao-See) besteht eine erhöhte Gefahr terroristischer Anschläge. Auch Entführungen, sowohl zu Land als auch zur See, sind möglich. In den genannten Gebieten sind unterschiedliche islamistische Gruppierungen und Rebellen aktiv; es kommt immer wieder zu Anschlägen sowie Kampfhandlungen mit der philippinischen Armee und Sicherheitskräften. In Westmindanao werden bis heute vermehrt Bombenanschläge verübt, bei denen zahlreiche Menschen getötet und verletzt werden. Die Anschlagsziele lagen in den vergangenen Jahren in Midsayap, Cotabato City, Isulan,General Santos City und Datu Saudi Ampatuan auf Mindanao; in Lamitan City auf Basilan sowie auf Jolo und Indanan in Sulu. Die in der Region operierende islamistische Terrorgruppe Abu Sayyaf ist für Entführungen und Morde vor allem auf Mindanao und in der Sulu-See verantwortlich und zielt insbesondere auf ausländische Entführungsopfer ab. Im April 2017 gab es in Bohol sowie bei Davao Gefechte zwischen schwerbewaffneten Gruppen und philippinischen Sicherheitskräften. In Manila ereigneten sich im selben Zeitraum im Stadtteil Quiapo mehrere Bombenanschläge, deren Hintergründe ungeklärt blieben (AA 23.11.2021). Im Sommer 2021 kam es zur Bildung der "Globalen Koalition der Lingkod Bayan Advocacy Support Groups und Force Multipliers", einer Gruppe ziviler Freiwilliger, die die Polizei bei der Verbrechensbekämpfung unterstützen soll und die, wie Präsident Rodrigo Duterte am 25.6.2021 ankündigte, bewaffnet werden sollten, um die Durchsetzung des Gesetzes zu unterstützen. Von Menschenrechtsgruppen und Kritikern der Regierung wurde diese Initiative scharf verurteilt. Sie warnen vor einer weiteren Zunahme von Menschenrechtsverletzungen im Land (ACLED 8.7.2021). Die Kriminalitätsrate ist insgesamt hoch; Entführungen insbesondere von Geschäftsleuten und andere Erpressungsmethoden zwecks Erlangung von Löse- und Schutzgeldern sind verbreitet. In einigen Regionen oder Gemeinden operieren private Milizen (FD 14.10.2021). Bewaffnete islamistische Bewegungen, darunter die mit dem Daesh verbundene Gruppe Abu Sayyaf, sind im westlichen Mindanao sowie auf der Insel Basilian, im Süden der Insel Palawan und auf den Archipelen Sulu und Tawi-Tawi aktiv. Immer wieder kommt es zu gewaltsamen Entführungen sowohl von Ausländern als auch von Einheimischen (FD 14.10.2021; vgl. EDA 7.9.2021).Bewaffnete islamistische Bewegungen, darunter die mit dem Daesh verbundene Gruppe Abu Sayyaf, sind im westlichen Mindanao sowie auf der Insel Basilian, im Süden der Insel Palawan und auf den Archipelen Sulu und Tawi-Tawi aktiv. Immer wieder kommt es zu gewaltsamen Entführungen sowohl von Ausländern als auch von Einheimischen (FD 14.10.2021; vergleiche EDA 7.9.2021). Die New People's Army (NPA), der bewaffnete Flügel der Kommunistischen Partei (CPP), führt seit Jahrzehnten einen gewaltsamen Aufstand gegen die philippinische Regierung. Sie ist in Ost-Mindanao am stärksten, aber im ganzen Land präsent. Die PSA Risk Consulting, ein weltweit tätiges, auf Risiken spezialisiertes Beratungsunternehmen, verzeichnete zwischen März 2020 und März 2021 jeden Monat 30-50 gewalttätige Zwischenfälle mit Beteiligung der kommunistischen Aufständischen (DAFT 08.2021). Unter anderem in Nord- und Mittelluzon, Samar, Leyte, Masbate, Negros und Mindoro kommt es regelmäßig zu gewaltsamen Zusammenstößen zwischen der NPA und den philippinischen Sicherheitskräften (FD 14.10.2021). Eine anhaltend hohe Bedrohung durch Entführungen durch terroristische und kriminelle Gruppen besteht in Mindanao (vor allem im westlichen Teil der Insel) und in der Sulu-See sowie in geringerem Maße in Palawan (südliche Hälfte der Insel und um die Hauptstadt Puerto Princesa) und sporadisch an der Südküste der Inseln Cebu und Bohol (FD 14.10.2021; vgl. EDA 7.9.2021).Eine anhaltend hohe Bedrohung durch Entführungen durch terroristische und kriminelle Gruppen besteht in Mindanao (vor allem im westlichen Teil der Insel) und in der Sulu-See sowie in geringerem Maße in Palawan (südliche Hälfte der Insel und um die Hauptstadt Puerto Princesa) und sporadisch an der Südküste der Inseln Cebu und Bohol (FD 14.10.2021; vergleiche EDA 7.9.2021). In den Gewässern des Südchinesischen Meeres (Westphilippinisches Meer, wie es im Land genannt wird) kommt es zu Streitigkeiten zwischen den Philippinen und China über die Ausübung der Souveränität über die dortigen Inseln und Riffe und die sie umgebenden Gewässer (FD 14.10.2021). Außerdem kommt es weiterhin zu Morden, Bombenanschlägen und Entführungen durch ISIS-nahe und andere terroristische Gruppen (USDOS 12.5.2021). Anti-Drogen-Kampagne Seit Juli 2016 führen Polizei und Behörden eine intensive Kampagne gegen illegale Drogen durch. Eine Folge dieser oft auch „Krieg gegen Drogen“ genannten Politik ist eine sehr hohe Zahl an Todesopfern (AA 23.11.2021). Offiziellen Angaben der Regierung zufolge haben Angehörige der philippinischen Nationalpolizei und der philippinischen Drogenbekämpfungsbehörde zwischen Juli 2016 und September 2020 etwa 6.000 Menschen bei Drogenbekämpfungsaktionen getötet (AA 23.11.2021; vgl. FH 3.3.2021; vgl. HRW 13.1.2021). In dieser Zahl sind aber jene Todesopfer nicht enthalten, die von nicht identifizierten Bewaffneten getötet wurden, von denen Human Rights Watch und andere Menschenrechtsbeobachter annehmen, dass sie in Zusammenarbeit mit der lokalen Polizei und den Behörden operieren. Andere Quellen, wie das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte (OHCHR), beziffern die Zahl der Todesopfer mit 8.
- Einheimische Menschenrechtsgruppen, darunter die Menschenrechtskommission der Regierung, gehen hingegen davon aus, dass die Zahl der Todesopfer wesentlich höher liegen (HRW 13.1.2021) und sich tatsächlich auf bis zu 30.000 Personen belaufen könnte (AA 23.11.2021; vgl. FH 3.3.2021). Nach den von der Regierung veröffentlichten Statistiken haben die Tötungen im Rahmen des "Drogenkriegs" während der Lockdown-Monate von April bis Juli 2020 zudem um über 50 Prozent zugenommen (HRW 13.1.2021; vgl. FH 3.3.2021).Seit Juli 2016 führen Polizei und Behörden eine intensive Kampagne gegen illegale Drogen durch. Eine Folge dieser oft auch „Krieg gegen Drogen“ genannten Politik ist eine sehr hohe Zahl an Todesopfern (AA 23.11.2021). Offiziellen Angaben der Regierung zufolge haben Angehörige der philippinischen Nationalpolizei und der philippinischen Drogenbekämpfungsbehörde zwischen Juli 2016 und September 2020 etwa 6.000 Menschen bei Drogenbekämpfungsaktionen getötet (AA 23.11.2021; vergleiche FH 3.3.2021; vergleiche HRW 13.1.2021). In dieser Zahl sind aber jene Todesopfer nicht enthalten, die von nicht identifizierten Bewaffneten getötet wurden, von denen Human Rights Watch und andere Menschenrechtsbeobachter annehmen, dass sie in Zusammenarbeit mit der lokalen Polizei und den Behörden operieren. Andere Quellen, wie das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte (OHCHR), beziffern die Zahl der Todesopfer mit 8.
- Einheimische Menschenrechtsgruppen, darunter die Menschenrechtskommission der Regierung, gehen hingegen davon aus, dass die Zahl der Todesopfer wesentlich höher liegen (HRW 13.1.2021) und sich tatsächlich auf bis zu 30.000 Personen belaufen könnte (AA 23.11.2021; vergleiche FH 3.3.2021). Nach den von der Regierung veröffentlichten Statistiken haben die Tötungen im Rahmen des "Drogenkriegs" während der Lockdown-Monate von April bis Juli 2020 zudem um über 50 Prozent zugenommen (HRW 13.1.2021; vergleiche FH 3.3.2021). Die überwiegende Mehrheit der "Drogenkrieg"-Morde wurde von den Behörden nicht ernsthaft untersucht. Nur eine Handvoll Fälle befinden sich in unterschiedlichen Stadien der Untersuchung durch die Staatsanwaltschaft. Und nur ein einziger Fall führte 2018 zur Verurteilung mehrerer Polizeibeamter. Präsident Duterte ermutigt die Tötungen weiterhin und wies im September 2020 Zollbeamte an, angebliche Drogenschmuggler zu töten. Außerdem hat er regelmäßig Gruppen, die den "Krieg gegen die Drogen" kritisieren, angeprangert und sie beschuldigt, "die Menschenrechte zu einer Waffe zu machen" (HRW 13.1.2021). Duterte hat am 31.08.2020 am Rande einer Kabinettssitzung im Fernsehen öffentlich angemerkt, den obersten Zollbeamten des Landes¸ Guerrero, einem pensionierter Armeegeneral, in einem Gespräch unter Zusicherung von Straffreiheit ausdrücklich dazu aufgefordert zu haben, Drogenschmuggler zu erschießen und zu töten, da nach wie vor Drogen ins Land fließen würden. Dies war eine seiner offenkundigsten Bedrohungen während einer tödlichen vierjährigen Kampagne, die das Herzstück seiner Präsidentschaft darstellt. Duterte hat bisher die Genehmigung außergerichtlicher Tötungen verweigert, Drogendealern jedoch wiederholt und offen mit dem Tod gedroht. Er und die nationale Polizei, die die Durchsetzung seiner Anti-Drogen-Kampagne angeführt hat, sagten, die meisten Verdächtigen, die während der Kampagne von der Polizei getötet wurden, hätten sich gewehrt und das Leben von Strafverfolgungsbehörden bedroht. Duterte hat sich geschworen, das brutale Vorgehen in seinen verbleibenden zwei Jahren an der Macht fortzusetzen. Mehr als 5.700 meist aus ärmlichen Verhältnissen stammende Drogenverdächtige wurden im Verlauf der Antidrogen-Kampagne bisher getötet, ein Umstand, der Menschenrechtsgruppen und westliche Regierungen alarmiert und eine Untersuchung mutmaßlicher Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor dem Internationalen Strafgerichtshof ausgelöst hat. Phil Robertson, der stellvertretende Asien-Direktor von Human Rights Watch hat den UN-Menschenrechtsrat aufgefordert, eine unabhängige internationale Untersuchung der Morde auf den Philippinen einzuleiten. Laut Menschenrechtsgruppen gebe es einige Fälle, wo Verdächtige gnadenlos getötet worden seien und ihnen von der Polizei im Anschluss Schusswaffen in die Hände gelegt worden seien, um den Anschein zu erwecken, dass sie sich gewehrt hätten (Guardian, 01.09.2020). Laut eines am 15.12.2020 vom Internationalen Strafgerichtshof veröffentlichten vorläufigen Berichts gebe es Beweise dafür, dass auf den Philippinen im Zusammenhang mit dem seit 2016 andauernden Drogenkrieg unter Präsident Duterte Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen wurden. Das Gericht wird in den kommenden Monaten entscheiden, ob eine vollständige Untersuchung eingeleitet werden soll. Die Philippinen zogen sich 2019 offiziell aus dem I.C.C. zurück, nachdem mehrere Beschwerden gegen Duterte eingereicht wurden. Nach Angaben der philippinischen Nationalpolizei wurden rund 8.000 Menschen getötet, denen vorgeworfen wurde, am illegalen Drogenhandel beteiligt gewesen zu sein. NGOs haben höhere Zahlen gemeldet und berichtet, dass die Gewalt auch während der Sperren im Rahmen der COVID Pandemie anhalte. Der jüngste Vorfall ereignete sich im November 2020, als in einer Stadt außerhalb von Manila auf einen 27-jährige mehrmals von unbekannten Bürgerwehrangehörigen geschossen wurde, wobei dieser letztlich getötet wurde. Duterte hat jegliche Verbindung zu den Morden bestritten und diesen auf Bandenkriege zurückgeführt. Derartige Dementis schlugen jedoch 2018 fehl, als drei Polizisten wegen Mordes an einem 17-jährigen Jungen, der fälschlicherweise als Drogendealer identifiziert wurde, verurteilt wurden. Dieser Fall sorgte für große öffentliche Empörung und zwang Duterte, den Drogenkrieg vorübergehend einzustellen. Etta Rosales, die frühere Vorsitzende der philippinischen Menschenrechtskommission, betonte indes, dass der Bericht des I.C.C einen Triumph in den Bemühungen darstelle, Duterte und seine Regierung zur Rechenschaft zu ziehen. Die philippinischen Menschenrechtsorganisation Karapatan unter ihrer Leiterin Cristina Palabi hat Vorwürfe untersucht, wonach auf den Philippinen unbekannte Angreifer "tausende von rechtswidrigen Morden" durchgeführt hätten und Duterte und hochrangige Mitglieder seiner Polizei "die Tötung verdächtiger oder angeblicher Drogenkonsumenten gefördert und gefördert" hätten. Die Senatorin Leila de Lima, eine ausgesprochene Kritikerin von Duterte, hat seinen Krieg gegen Drogen "eine Maschine ungerechter Todesfälle" bezeichnet (NYT 15.12.2020).Laut eines am 15.12.2020 vom Internationalen Strafgerichtshof veröffentlichten vorläufigen Berichts gebe es Beweise dafür, dass auf den Philippinen im Zusammenhang mit dem seit 2016 andauernden Drogenkrieg unter Präsident Duterte Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen wurden. Das Gericht wird in den kommenden Monaten entscheiden, ob eine vollständige Untersuchung eingeleitet werden soll. Die Philippinen zogen sich 2019 offiziell aus dem römisch eins.C.C. zurück, nachdem mehrere Beschwerden gegen Duterte eingereicht wurden. Nach Angaben der philippinischen Nationalpolizei wurden rund 8.000 Menschen getötet, denen vorgeworfen wurde, am illegalen Drogenhandel beteiligt gewesen zu sein. NGOs haben höhere Zahlen gemeldet und berichtet, dass die Gewalt auch während der Sperren im Rahmen der COVID Pandemie anhalte. Der jüngste Vorfall ereignete sich im November 2020, als in einer Stadt außerhalb von Manila auf einen 27-jährige mehrmals von unbekannten Bürgerwehrangehörigen geschossen wurde, wobei dieser letztlich getötet wurde. Duterte hat jegliche Verbindung zu den Morden bestritten und diesen auf Bandenkriege zurückgeführt. Derartige Dementis schlugen jedoch 2018 fehl, als drei Polizisten wegen Mordes an einem 17-jährigen Jungen, der fälschlicherweise als Drogendealer identifiziert wurde, verurteilt wurden. Dieser Fall sorgte für große öffentliche Empörung und zwang Duterte, den Drogenkrieg vorübergehend einzustellen. Etta Rosales, die frühere Vorsitzende der philippinischen Menschenrechtskommission, betonte indes, dass der Bericht des römisch eins.C.C einen Triumph in den Bemühungen darstelle, Duterte und seine Regierung zur Rechenschaft zu ziehen. Die philippinischen Menschenrechtsorganisation Karapatan unter ihrer Leiterin Cristina Palabi hat Vorwürfe untersucht, wonach auf den Philippinen unbekannte Angreifer "tausende von rechtswidrigen Morden" durchgeführt hätten und Duterte und hochrangige Mitglieder seiner Polizei "die Tötung verdächtiger oder angeblicher Drogenkonsumenten gefördert und gefördert" hätten. Die Senatorin Leila de Lima, eine ausgesprochene Kritikerin von Duterte, hat seinen Krieg gegen Drogen "eine Maschine ungerechter Todesfälle" bezeichnet (NYT 15.12.2020). Quellen: ● AA - Auswärtiges Amt (23.11.2021): Philippinen – Reise und Sicherheitshinweise, https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/philippinen-node/philippinensicherheit/212492, Zugriff 2.11.2021 ● ACLED – Armed Conflict Location & Event Data Project (8.7.2021): ACLED Regional Overview – Southeast Asia (26 June-2 July 2021), https://reliefweb.int/sites/reliefweb.int/files/resources/acleddata.com-Regional%20Overview%20Southeast%20Asia26%20June-2%20July%202021.pdf, Zugriff 5.11.2021 ● AI – Amnesty International (7.4.2021): Amnesty International Report 2020/21; The State of the World's Human Rights; Philippines 2020, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048740.html, Zugriff 5.11.2021 ● DFAT – Australian Government - Department of Foreign Affairs and Trade (23.8.2021): DFAT Country Information Report - The Philippines, https://www.ecoi.net/en/file/local/2063302/country-information-report-philippines.pdf, Zugriff 3.12.2021 ● EDA – Schweizerische Eidgenossenschaft (7.9.2021): Reisehinweise für Philippinen. Spezifische regionale Risiken, https://www.eda.admin.ch/countries/philippines/de/home/reisehinweise/vor-ort.html#edac36099, Zugriff 29.11.2021 ● FD – France diplomatie (14.10.2021): Philippines, https://www.diplomatie.gouv.fr/fr/conseils-aux-voyageurs/conseils-par-pays-destination/philippines/#securite, Zugriff 29.11.2021 ● FH - Freedom House (3.3.2021): Freedom in the World 2021 - Philippines, https://www.ecoi.net/de/dokument/2046535.html, Zugriff 2.11.2021 ● HRW – Human Rights Watch (13.1.2021): World Report 2021 - Philippines, https://www.ecoi.net/de/dokument/2043704.html, Zugriff 2.11.2021 ● The Guardian: If it’s drugs, you shoot and kill,' Duterte orders Philippine custom chief, 01.09.2020, https://www.theguardian.com/world/2020/sep/01/if-its-drugs-you-shoot-and-kill-duterte-orders-philippine-custom-chief The Guardian: römisch eins f it’s drugs, you shoot and kill,' Duterte orders Philippine custom chief, 01.09.2020, https://www.theguardian.com/world/2020/sep/01/if-its-drugs-you-shoot-and-kill-duterte-orders-philippine-custom-chief ● NYT -- New York Times: Court Finds Evidence of Crimes Against Humanity in the Philippines 15.12.2020, https://www.nytimes.com/2020/12/15/world/asia/philippines-duterte-drugs-icc.html ● USDOS – US Department of State (12.5.2021): 2020 Report on International Religious Freedom: Philippines, https://www.ecoi.net/de/dokument/2051689.html, Zugriff 5.11.2021 Terrororganisationen Muslimische Separatisten, kommunistische Aufständische und terroristische Gruppen greifen weiterhin staatliche Sicherheitskräfte und Zivilisten an, was zu Vertreibungen und zum Tod von Mitgliedern der Sicherheitskräfte und von Zivilisten führte. Terroristische Organisationen verübten Entführungen zur Erpressung von Lösegeld, Bombenanschläge auf zivile Ziele, Enthauptungen und den Einsatz von Kindersoldaten in Kampf- oder Hilfsfunktionen (USDOS 30.3.2021). Seit Jahrzehnten hat das Land mit bewaffneten muslimischen Separatistenbewegungen zu kämpfen, die von Gruppen wie der „Moro Islamic Liberation Front“ und der „Moro National Liberation Front“ repräsentiert werden, mit einem – von der landesweiten Präsenz der New People's Army (NPA) unterstützten - kommunistischen Aufstand sowie mit der Gewalt kleinerer, grenzüberschreitender Terrororganisationen wie ISIS-Philippines, der Abu Sayyaf Gruppe, der Maute Gruppe, den Bangsamoro Islamic Freedom Fighters (Bangsamoro Front) und anderer Terrorgruppen und krimineller Syndikate (USDOS 30.3.2021). Darüber hinaus kommt es in Mindanao weiterhin zu gewaltsamen Fehden zwischen verschiedenen Clans. Die NGO Global Witness dokumentierte in diesem Zusammenhang die Ermordung von 43 Umwelt- und Landrechtsaktivisten im Jahr 2019 und behauptete, dass die Sicherheitskräfte an einigen der Tötungen - möglicherweise im Zuge der Bekämpfung Aufständischer - beteiligt waren (USDOS 30.3.2021). Ein besonderer Brennpunkt ist die Region um Jolo im mehrheitlich muslimischen Süden der Philippinen, in der insbesondere die von den USA als Terrororganisation geführte Islamistengruppe Abu Sayyaf aktiv ist. Diese mit dem IS in Verbindung stehende Gruppe wurde in den 90er-Jahren mit Geld von Al-Kaida-Führer Osama bin Laden gegründet und durch die Entführung zahlreicher Ausländer bekannt. In den vergangenen Jahrzehnten kamen bei Kämpfen mit militanten Rebellen in der besagten Region rund 150.000 Menschen ums Leben (SN 26.8.2020). So tötete die Polizei etwa am 29.6.2020 in Jolo, Sulu, vier Soldaten, die Berichten zufolge militante Abu Sayyaf-Kämpfer verfolgten. In einem Polizeibericht heißt es, die Polizisten hätten in Notwehr geschossen, als sie versuchten, die Soldaten zum Verhör festzunehmen, was von Armeevertretern jedoch bestritten wurde. Regierungsfeindliche Gruppen griffen Einheiten der Sicherheitskräfte an, wobei es ebenfalls zu Todesfällen kam. So wurden beispielsweise Soldaten von bewaffneten kommunistischen Rebellen angegriffen und getötet, als sie die Verteilung von Hilfsgütern durch COVID-19 bewachten. Die NPA, ISIS-Philippinen, die Abu Sayaf Gruppe, die Maute Gruppe, Ansar al-Khalifa, die Bangsamoro Front und andere gewalttätige extremistische Gruppen setzten Bomben, Hinterhalte, Selbstmordattentate und andere Mittel ein, um Politiker und andere Zivilisten zu ermorden, darunter auch Personen, die verdächtigt wurden, Militär- und Polizeispitzel zu sein. Die NPA bedrohte Regierungsbüros und griff Unternehmen, Kraftwerke, Bauernhöfe und private Kommunikationseinrichtungen an oder bedrohte sie, um die Einhebung von Erpressungsgeldern oder sogenannten Revolutionssteuern zu erzwingen (USDOS 30.3.2021). Quellen: ● SN – Salzburger Nachrichten (26.8.2020): Philippinische Armee identifiziert Selbstmordattentäterinnen, https://www.sn.at/politik/weltpolitik/philippinische-armee-identifiziert-selbstmordattentaeterinnen-91994287, Zugriff 28.10.2021 ● USDOS – US Department of State (30.3.2021): 2020 Country Report on Human Rights Practices: Philippines, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048464.html, Zugriff 2.11.2021 Rechtsschutz / Justizwesen Das Gesetz sieht eine unabhängige Justiz vor. Obwohl die Regierung die Unabhängigkeit der Justiz im Allgemeinen respektierte, berichteten NGOs von Druck, Drohungen und Einschüchterungen, die von verschiedenen Seiten auf die Justiz ausgeübt werden. Mehrere Anwälte wurden ermordet. Korruption durch Vetternwirtschaft, persönliche Beziehungen und manchmal Bestechung führen weiterhin zu relativer Straffreiheit für reiche oder einflussreiche Straftäter (USDOS 30.3.2021). Zusätzlich behindern eine sehr große Zahl von Inhaftierten bei einem gleichzeitigen Mangel an qualifizierten Staatsanwälten und Richtern, ineffiziente Prozesse, ein erheblicher Rückstau und lange Verfahrensverzögerungen das Justizsystem. Durchschnittlich dauert es fünf bis sechs Jahre, bis es zu einer Verurteilung kommt, und es gibt keine oder uneinheitliche Richtlinien für die Strafzumessung, was zu willkürlichen Urteilen führen kann. Oft werden auch Bestechungsgelder gezahlt, um gewünschte Urteile zu erwirken oder Verfahren zu beschleunigen. All die genannten Faktoren tragen zum geringen Vertrauen der Öffentlichkeit in das Justizsystem bei (DFAT 23.8.2021, vgl. USDOS 30.3.2021).Das Gesetz sieht eine unabhängige Justiz vor. Obwohl die Regierung die Unabhängigkeit der Justiz im Allgemeinen respektierte, berichteten NGOs von Druck, Drohungen und Einschüchterungen, die von verschiedenen Seiten auf die Justiz ausgeübt werden. Mehrere Anwälte wurden ermordet. Korruption durch Vetternwirtschaft, persönliche Beziehungen und manchmal Bestechung führen weiterhin zu relativer Straffreiheit für reiche oder einflussreiche Straftäter (USDOS 30.3.2021). Zusätzlich behindern eine sehr große Zahl von Inhaftierten bei einem gleichzeitigen Mangel an qualifizierten Staatsanwälten und Richtern, ineffiziente Prozesse, ein erheblicher Rückstau und lange Verfahrensverzögerungen das Justizsystem. Durchschnittlich dauert es fünf bis sechs Jahre, bis es zu einer Verurteilung kommt, und es gibt keine oder uneinheitliche Richtlinien für die Strafzumessung, was zu willkürlichen Urteilen führen kann. Oft werden auch Bestechungsgelder gezahlt, um gewünschte Urteile zu erwirken oder Verfahren zu beschleunigen. All die genannten Faktoren tragen zum geringen Vertrauen der Öffentlichkeit in das Justizsystem bei (DFAT 23.8.2021, vergleiche USDOS 30.3.2021). Mitte 2020 war etwa ein Drittel der genehmigten Richterstellen (563 Stellen) unbesetzt. Die Besetzung von Stellen an Scharia-Gerichten (islamisches Recht) gestaltete sich weiterhin besonders schwierig, da die Bewerber sowohl Mitglieder der Scharia-Anwaltschaft als auch der Integrierten Anwaltschaft sein müssen. Die 56 zugelassenen Scharia-Gerichte auf Bezirks- und Kreisebene verfügen über keine Strafgerichtsbarkeit. Der Oberste Gerichtshof bemühte sich weiterhin um schnellere Gerichtsverfahren, die Verringerung richterlichen Fehlverhaltens, die Steigerung der Effizienz der Justiz und die Stärkung des öffentlichen Vertrauens in die Justiz. Er setzte die Umsetzung von Leitlinien fort, um die Lösung von Fällen zu beschleunigen, in denen die Höchststrafe nicht mehr als sechs Jahre Gefängnis beträgt (USDOS 30.3.2021). Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag (IstGH) hat im September 2021 eine Untersuchung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingeleitet, die möglicherweise zwischen dem 1.11.2011 und dem 16.3.2019 von staatlichen Kräften im Zusammenhang mit dem von der Regierung geführten "Krieg gegen Drogen" begangen wurden. Der Zeitraum erstreckt sich nicht nur auf die Präsidentschaft von Duterte seit 30.6.2021, sondern umfasst auch einen Teil von Dutertes Amtszeit als Bürgermeister in Davao City, in der ähnliche Verbrechen begangen worden sein sollen. Nur jene Verbrechen, die begangen wurden, als die Philippinen Vertragspartei des Römischen Statuts waren (1.11.2011 - 16.3.2019), fallen unter die Gerichtsbarkeit des IstGH, auch wenn die Regierung angekündigt hat, nicht kooperieren zu wollen (ACLED 22.9.2021). Die Unabhängigkeit der Justiz hat sich unter der Regierung Duterte insgesamt verschlechtert. Die Oberste Richterin des Obersten Gerichtshofs, Maria Lourdes Sereno, eine scharfe Kritikerin des Präsidenten, wurde 2018 abgesetzt, weil sie angeblich einige ihrer Vermögenswerte nicht offengelegt hatte. Die Entscheidung wurde von der Opposition als politisch motivierter Angriff auf die Unabhängigkeit der Justiz scharf kritisiert. Im Dezember 2020 nutzten Vertraute von Imelda Marcos die gleiche Frage der Offenlegung von Vermögenswerten, um eine Amtsenthebungsklage gegen eine andere Richterin am Obersten Gerichtshof, Marvic Leonen, einzureichen, die allgemein als Verfechterin der Menschenrechte gilt. Weiters wird die Unabhängigkeit der Justiz auch durch Ineffizienz, niedrige Bezahlung, Einschüchterung, Korruption und eine hohe Zahl unbesetzter Stellen beeinträchtigt. Seit 2016 wurden mehr als 50 Anwälte, Richter oder Staatsanwälte ermordet (FH 3.3.2021). Quellen: ● ACLED – Armed Conflict Location & Event Data Project (22.9.2021): ACLED Regional Overview – East and Southeast Asia (11-17 September 2021), https://reliefweb.int/sites/reliefweb.int/files/resources/acleddata.com-Regional%20Overview%20East%20and%20Southeast%20Asia11-17%20September%202021.pdf, Zugriff 18.10.2021 ● DFAT – Australian Government - Department of Foreign Affairs and Trade (23.8.2021): DFAT Country Information Report - The Philippines, https://www.ecoi.net/en/file/local/2063302/country-information-report-philippines.pdf, Zugriff 3.12.2021 ● FH - Freedom House (3.3.2021): Freedom in the World 2021 - Philippines, https://www.ecoi.net/de/dokument/2046535.html, Zugriff 18.10.2021 ● USDOS – US Department of State (30.3.2021): 2020 Country Report on Human Rights Practices: Philippines, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048464.html, Zugriff 18.10.2021 Sicherheitsbehörden Die philippinische Nationalpolizei (PNP) ist für die Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit in den meisten Teilen des Landes zuständig und untersteht dem Innenministerium (Department of the Interior and Local Government; DILG). Die philippinischen Streitkräfte (Armed Forces of the Philippines; AFP) unterstehen dem Verteidigungsministerium und sind für die äußere Sicherheit zuständig. In konfliktträchtigen Regionen wie insbesondere in der Region Mindanao im Süden des Landes übernimmt die Armee aber auch Aufgaben der inneren Sicherheit (USDOS 30.3.2021). Gemeinsam verantworten die beiden Behörden die Terrorismus- und Aufstandsbekämpfung. Die Sondereinsatztruppe der nationalen Polizei ist für Operationen zur Terrorismusbekämpfung in den Städten zuständig (USDOS 30.3.2021; vgl. CIA 16.11.2021). Gouverneure, Bürgermeister und andere lokale Beamte haben beträchtlichen Einfluss auf die lokalen Polizeieinheiten, unter anderem bei der Ernennung der obersten Polizeibeamten der Departements und Gemeinden und bei der Bereitstellung von Ressourcen. Die Regierung unterstützt und bewaffnet weiterhin zivile Milizen. Diese paramilitärischen Einheiten erhalten häufig nur eine minimale Ausbildung und werden nur unzureichend überwacht und reguliert. Einige politische Familien und Clanchefs, vor allem auf Mindanao, unterhalten Privatarmeen und rekrutieren zuweilen Mitglieder der Civilian Volunteer Organization und der Civilian Armed Forces Geographical Unit für diese Armeen. Die zivile Kontrolle über die Sicherheitskräfte ist nicht vollständig wirksam. Es wird von zahlreichen Übergriffe durch Angehörige der Sicherheitskräfte berichtet (USDOS 30.3.2021).Die philippinische Nationalpolizei (PNP) ist für die Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit in den meisten Teilen des Landes zuständig und untersteht dem Innenministerium (Department of the Interior and Local Government; DILG). Die philippinischen Streitkräfte (Armed Forces of the Philippines; AFP) unterstehen dem Verteidigungsministerium und sind für die äußere Sicherheit zuständig. In konfliktträchtigen Regionen wie insbesondere in der Region Mindanao im Süden des Landes übernimmt die Armee aber auch Aufgaben der inneren Sicherheit (USDOS 30.3.2021). Gemeinsam verantworten die beiden Behörden die Terrorismus- und Aufstandsbekämpfung. Die Sondereinsatztruppe der nationalen Polizei ist für Operationen zur Terrorismusbekämpfung in den Städten zuständig (USDOS 30.3.2021; vergleiche CIA 16.11.2021). Gouverneure, Bürgermeister und andere lokale Beamte haben beträchtlichen Einfluss auf die lokalen Polizeieinheiten, unter anderem bei der Ernennung der obersten Polizeibeamten der Departements und Gemeinden und bei der Bereitstellung von Ressourcen. Die Regierung unterstützt und bewaffnet weiterhin zivile Milizen. Diese paramilitärischen Einheiten erhalten häufig nur eine minimale Ausbildung und werden nur unzureichend überwacht und reguliert. Einige politische Familien und Clanchefs, vor allem auf Mindanao, unterhalten Privatarmeen und rekrutieren zuweilen Mitglieder der Civilian Volunteer Organization und der Civilian Armed Forces Geographical Unit für diese Armeen. Die zivile Kontrolle über die Sicherheitskräfte ist nicht vollständig wirksam. Es wird von zahlreichen Übergriffe durch Angehörige der Sicherheitskräfte berichtet (USDOS 30.3.2021). Quellen: ● CIA - Central Intelligence Agency (16.11.2021): The World Factbook – Philippines, https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/philippines/#military-and-security, Zugriff 26.11.2021 ● USDOS – US Department of State (30.3.2021): 2020 Country Report on Human Rights Practices: Philippines, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048464.html, Zugriff 29.10.2021 Folter und unmenschliche Behandlung Folter ist gesetzlich verboten. Durch Folter gewonnene Beweise sind vor Gericht unzulässig (USDOS 30.3.2021). Nach Angaben der Menschenrechtskommission wurden jedoch Angehörige der Sicherheitskräfte und der Polizei beschuldigt, Verdächtige und Häftlinge routinemäßig zu misshandeln und manchmal zu foltern (FH 3.3.2021; vgl. USDOS 30.3.2021). Zu den üblichen Formen der Misshandlung während der Festnahme und des Verhörs gehörten Berichten zufolge Elektroschocks, Verbrennungen durch Zigaretten und Erstickung (USDOS 30.3.2021). Das Fehlen eines wirksamen Zeugenschutzes ist ein Haupthindernis für Ermittlungen gegen Mitglieder der Sicherheitskräfte (FH 3.3.2021). Vorwürfe wegen Folter werden oftmals nicht geahndet; betroffene Beamte der Sicherheitskräfte gehen straflos aus (USDOS 30.3.2021).Folter ist gesetzlich verboten. Durch Folter gewonnene Beweise sind vor Gericht unzulässig (USDOS 30.3.2021). Nach Angaben der Menschenrechtskommission wurden jedoch Angehörige der Sicherheitskräfte und der Polizei beschuldigt, Verdächtige und Häftlinge routinemäßig zu misshandeln und manchmal zu foltern (FH 3.3.2021; vergleiche USDOS 30.3.2021). Zu den üblichen Formen der Misshandlung während der Festnahme und des Verhörs gehörten Berichten zufolge Elektroschocks, Verbrennungen durch Zigaretten und Erstickung (USDOS 30.3.2021). Das Fehlen eines wirksamen Zeugenschutzes ist ein Haupthindernis für Ermittlungen gegen Mitglieder der Sicherheitskräfte (FH 3.3.2021). Vorwürfe wegen Folter werden oftmals nicht geahndet; betroffene Beamte der Sicherheitskräfte gehen straflos aus (USDOS 30.3.2021). Quellen: ● FH - Freedom House (3.3.2021): Freedom in the World 2021 - Philippines, https://www.ecoi.net/de/dokument/2046535.html, Zugriff 26.11.2021 ● USDOS – US Department of State (30.3.2021): 2020 Country Report on Human Rights Practices: Philippines, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048464.html, Zugriff 26.11.2021 Korruption Das Gesetz sieht strafrechtliche Sanktionen für Korruption durch Beamte vor. Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes sind verpflichtet, unter Eid eine Erklärung über ihr Vermögen, ihre Verbindlichkeiten und ihr Nettovermögen abzugeben und ihre persönlichen geschäftlichen Interessen und finanziellen Verbindungen sowie die ihrer Ehepartner und unverheirateten Kinder, die in ihrem Haushalt leben, offenzulegen. Die Verweigerung der Offenlegung wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren, einer Geldstrafe oder beidem und - nach Ermessen des Gerichts - mit dem Ausschluss von öffentlichen Ämtern geahndet (USDOS 30.3.2021). Dennoch gibt es glaubwürdige Berichte über Korruption in der Regierung und im öffentlichen Sektor, die häufig mit persönlichen Beziehungen oder Vetternwirtschaft zusammenhängt. Laut dem Globalen Korruptionsbarometer 2020 hielten 86 Prozent der befragten Filipinos die Korruption in der Regierung für ein "großes Problem", und 19 Prozent gaben an, in den letzten 12 Monaten Schmiergelder gezahlt zu haben, um Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen zu erhalten (DFAT 23.8.2021). Zur Bekämpfung der Korruption wurden das Büro eines unabhängigen Ombudsmanns, ein Anti-Korruptionsgericht auf Berufungsebene und die Präsidiale Kommission zur Bekämpfung der Korruption (PAGC) eingerichtet. Alle drei Organisationen verfügen jedoch nur über geringe finanzielle Mittel (FH 3.3.2021; vgl. USDOS 30.3.2021), versuchen aber, diese effektiv einzusetzen (USDOS 30.3.2021). Trotzdem ist deren Bilanz durchwachsen. Der PAGC fehlt es an Durchsetzungskapazitäten. Die Ombudsperson, die für die Bearbeitung von Beschwerden gegen Regierungsangestellte und -beamte zuständig ist, ist bei der Einleitung von Strafverfolgungsmaßnahmen auf den Generalstaatsanwalt, den obersten Rechtsberater der Regierung, angewiesen. Sie konzentriert sich auf große Fälle gegen hochrangige Regierungsbeamte und solche, bei denen es um hohe Geldbeträge geht; einige dieser Fälle werden dann jahrelang vor dem Sandiganbayan, dem Antikorruptionsgericht verhandelt (FH 3.3.2021).Zur Bekämpfung der Korruption wurden das Büro eines unabhängigen Ombudsmanns, ein Anti-Korruptionsgericht auf Berufungsebene und die Präsidiale Kommission zur Bekämpfung der Korruption (PAGC) eingerichtet. Alle drei Organisationen verfügen jedoch nur über geringe finanzielle Mittel (FH 3.3.2021; vergleiche USDOS 30.3.2021), versuchen aber, diese effektiv einzusetzen (USDOS 30.3.2021). Trotzdem ist deren Bilanz durchwachsen. Der PAGC fehlt es an Durchsetzungskapazitäten. Die Ombudsperson, die für die Bearbeitung von Beschwerden gegen Regierungsangestellte und -beamte zuständig ist, ist bei der Einleitung von Strafverfolgungsmaßnahmen auf den Generalstaatsanwalt, den obersten Rechtsberater der Regierung, angewiesen. Sie konzentriert sich auf große Fälle gegen hochrangige Regierungsbeamte und solche, bei denen es um hohe Geldbeträge geht; einige dieser Fälle werden dann jahrelang vor dem Sandiganbayan, dem Antikorruptionsgericht verhandelt (FH 3.3.2021). Zwischen Januar und Juli 2020 erwirkte das Büro des Ombudsmanns 179 Verurteilungen in 258 Korruptionsfällen. Obwohl die Gesamtzahl der Fälle in diesem Zeitraum um etwas mehr als 50% zurückgegangen ist, stieg die Verurteilungsquote von 63% im gleichen Zeitraum 2019 auf etwas mehr als 69% im Laufe des Jahres (USDOS 30.3.2021). Im Jahr 2019 behauptete der stellvertretende Ombudsmann, dass den Philippinen aufgrund von Korruption jährlich rund 700 Milliarden Pesos (13 Milliarden US-Dollar) verloren gehen, was etwa 20% der gesamten Haushaltsmittel des Landes entspricht (FH 3.3.2021). Präsident Duterte versprach wiederholt, Korruption zu bekämpfen (USDOS 30.3.2021) und hat tatsächlich zahlreiche Beamte - darunter auch politische Verbündete wie den Innenminister im Jahr 2017 - wegen entsprechender Vorwürfe entlassen (FH 3.3.2021; vgl. USDOS 30.3.2021).Präsident Duterte versprach wiederholt, Korruption zu bekämpfen (USDOS 30.3.2021) und hat tatsächlich zahlreiche Beamte - darunter auch politische Verbündete wie den Innenminister im Jahr 2017 - wegen entsprechender Vorwürfe entlassen (FH 3.3.2021; vergleiche USDOS 30.3.2021). Die Anti-Korruptionsgesetze werden nicht wirksam umgesetzt. Die anhaltenden Verzögerungen im Justizsystem verstärkten den Eindruck der Straffreiheit für korrupte Sicherheitskräfte und entsprechende Akteure der nationalen, provinziellen und lokalen Regierungen (USDOS 30.3.2021). Den Gerichten und anderen Antikorruptionsinstitutionen gelingt es nicht, mächtige Politiker und ihre Verbündeten für schwerwiegende Vorwürfe zur Rechenschaft zu ziehen (FH 3.3.2021). Transparency International listet die Philippinen im Jahr 2020 auf Platz 115 von insgesamt 180 Staaten, wobei sich der Score von 34 von 100 in den vergangenen Jahren im Wesentlichen kaum verändert hat (TI o.D.). Quellen: ● DFAT – Australian Government - Department of Foreign Affairs and Trade (23.8.2021): DFAT Country Information Report - The Philippines, https://www.ecoi.net/en/file/local/2063302/country-information-report-philippines.pdf, Zugriff 3.12.2021 ● FH - Freedom House (3.3.2021): Freedom in the World 2021 - Philippines, https://www.ecoi.net/de/dokument/2046535.html, Zugriff 18.10.2021 ● TI – Transparency International (o.D.): Corruption Perceptions Index 2020, https://www.transparency.org/en/cpi/2020/index/phl, Zugriff 18.10.2021 ● USDOS – US Department of State (30.3.2021): 2020 Country Report on Human Rights Practices: Philippines, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048464.html, Zugriff 19.10.2021 Allgemeine Menschenrechtslage Insgesamt hat sich die Menschenrechtslage in den vergangenen Jahren verschlechtert. Der "Krieg gegen die Drogen" von Präsident Rodrigo Duterte, der seit seinem Amtsantritt im Juni 2016 andauert, richtet sich weiterhin gegen die meist verarmten Filipinos in den Städten. Die Polizei und nicht identifizierte Bewaffnete, die mit der Polizei in Verbindung stehen, haben in diesem Zusammenhang Tausende von außergerichtlichen Hinrichtungen begangen. Drohungen und Angriffe, einschließlich Tötungen, gegen linke politische Aktivisten, Umweltschützer, führende Persönlichkeiten von Gemeinden, Anführer indigener Völker, Journalisten, Rechtsanwälte und andere haben zugenommen (HRW 13.1.2021, vgl. BTI 2020). Viele Täter dieser außergerichtlichen Tötungen sind Mitglieder verschiedener Bürgerwehrgruppen. Die Regierung unterdrückte gerichtliche Ermittlungen zu den Tötungen und trug so zur Ungewissheit über die Urheber der Tötungen bei (BTI 2020).Insgesamt hat sich die Menschenrechtslage in den vergangenen Jahren verschlechtert. Der "Krieg gegen die Drogen" von Präsident Rodrigo Duterte, der seit seinem Amtsantritt im Juni 2016 andauert, richtet sich weiterhin gegen die meist verarmten Filipinos in den Städten. Die Polizei und nicht identifizierte Bewaffnete, die mit der Polizei in Verbindung stehen, haben in diesem Zusammenhang Tausende von außergerichtlichen Hinrichtungen begangen. Drohungen und Angriffe, einschließlich Tötungen, gegen linke politische Aktivisten, Umweltschützer, führende Persönlichkeiten von Gemeinden, Anführer indigener Völker, Journalisten, Rechtsanwälte und andere haben zugenommen (HRW 13.1.2021, vergleiche BTI 2020). Viele Täter dieser außergerichtlichen Tötungen sind Mitglieder verschiedener Bürgerwehrgruppen. Die Regierung unterdrückte gerichtliche Ermittlungen zu den Tötungen und trug so zur Ungewissheit über die Urheber der Tötungen bei (BTI 2020). Das Anti-Terrorismus-Gesetz aus dem Jahre 2020 (Republic Act 11479) wurde von Menschenrechtsgruppen kritisiert, weil es gegen internationale Standards verstoße und der Regierung unkontrollierte Befugnisse zur Inhaftierung vermeintlicher Staatsfeinde einräume. Zahlreiche Petitionen, die die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes anfechten, waren Mitte des Jahres 2021 beim Obersten Gerichtshof anhängig (AI 7.4.2021; vgl. Inquirer 29.5.2021).Das Anti-Terrorismus-Gesetz aus dem Jahre 2020 (Republic Act 11479) wurde von Menschenrechtsgruppen kritisiert, weil es gegen internationale Standards verstoße und der Regierung unkontrollierte Befugnisse zur Inhaftierung vermeintlicher Staatsfeinde einräume. Zahlreiche Petitionen, die die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes anfechten, waren Mitte des Jahres 2021 beim Obersten Gerichtshof anhängig (AI 7.4.2021; vergleiche Inquirer 29.5.2021). Ein Gericht erließ gegen Aktivisten, die um gerichtlichen Schutz baten, nachdem das philippinische Militär sie als "Terroristen" bezeichnet hatte, Haftbefehle wegen Meineids. Mehrere von der Regierung als Terroristen bezeichnete oder mit kommunistischen bewaffneten Gruppen in Verbindung gebrachte Menschenrechtsaktivisten wurden ermordet oder willkürlich inhaftiert oder sahen sich zunehmend Drohungen und Schikanen ausgesetzt (AI 7.4.2021). Die Praxis, Gruppen und Einzelpersonen zu beschuldigen, Verbindungen zur kommunistischen CPP-NPA zu unterhalten, wird als „red-tagging“ bezeichnet und hat nach dem Scheitern der Friedensgespräche 2017 und der Bezeichnung der Organisation als terroristische Vereinigung durch Duterte erheblich zugenommen (USDOS 30.3.2021). Nach Angaben von Menschenrechtsgruppen werden Menschenrechtsverteidiger, Gewerkschaften, religiöse Gruppen, Akademiker und Medienorganisationen von Regierungsbeamten häufig als legale Proponenten der Aufständischen bezeichnet, angeblich um Kritiker an der Regierung einzuschüchtern und zum Schweigen zu bringen (USDOS 30.3.2021). Das Militär, die nationalen Sicherheitsbehörden und die Polizei haben die sozialen Medien aktiv genutzt, um Drohungen zu verbreiten (HRW 13.1.2021). Regierungsanhänger und Staatsbeamte stempeln hierbei Einzelpersonen - oft ohne stichhaltige Beweise - als Kommunisten oder Terroristen ab. Wenn deren Namen dann auf Listen, Straßenbannern oder Facebook-Posts auftauchen, kann dies einem Todesurteil gleich kommen. Während anfangs vor allem Menschenrechtsaktivisten, Gewerkschaftsführer und Vertreter indigener Völker mit roten Markierungen versehen wurden, werden nun zunehmend auch Personen auf die "Liste" gesetzt, die ganz allgemein Maßnahmen und Politik der Regierung kritisieren. Dazu gehören u.a. Akademiker, Ärzte, Journalisten, Künstler und Rechtsanwälte, die die Öffentlichkeit informieren, die willkürlich angeklagte Personen verteidigen oder humanitäre Hilfe leisten. Die Folge sind unrechtmäßige Verhaftungen und Morde. Die Regierung versucht hiermit, die Macht weiter zu monopolisieren sowie Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte und nicht zuletzt auch Kritik an Fehlern in ihrem Umgang mit der Covid-Krise zu unterdrücken (VoA 18.2.2021; vgl. AIIA 1.4.2021). Immer wieder werden „red getaggte“ Personen ermordet (HRW 13.1.2021, vgl. FH 3.3.2021).Regierungsanhänger und Staatsbeamte stempeln hierbei Einzelpersonen - oft ohne stichhaltige Beweise - als Kommunisten oder Terroristen ab. Wenn deren Namen dann auf Listen, Straßenbannern oder Facebook-Posts auftauchen, kann dies einem Todesurteil gleich kommen. Während anfangs vor allem Menschenrechtsaktivisten, Gewerkschaftsführer und Vertreter indigener Völker mit roten Markierungen versehen wurden, werden nun zunehmend auch Personen auf die "Liste" gesetzt, die ganz allgemein Maßnahmen und Politik der Regierung kritisieren. Dazu gehören u.a. Akademiker, Ärzte, Journalisten, Künstler und Rechtsanwälte, die die Öffentlichkeit informieren, die willkürlich angeklagte Personen verteidigen oder humanitäre Hilfe leisten. Die Folge sind unrechtmäßige Verhaftungen und Morde. Die Regierung versucht hiermit, die Macht weiter zu monopolisieren sowie Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte und nicht zuletzt auch Kritik an Fehlern in ihrem Umgang mit der Covid-Krise zu unterdrücken (VoA 18.2.2021; vergleiche AIIA 1.4.2021). Immer wieder werden „red getaggte“ Personen ermordet (HRW 13.1.2021, vergleiche FH 3.3.2021). Morde und andere Menschenrechtsverletzungen werden auch im Rahmen des von der Regierung geführten "Kriegs gegen die Drogen" fortgesetzt. Präsident Duterte hat mehrfach zur Gewalt gegen Menschen aufgerufen, die des Drogenkonsums oder -verkaufs verdächtigt werden, und gleichzeitig versprochen, diejenigen zu schützen, die sie töten. Berichte über Tötungen nahmen in Städten zu, in denen Polizeichefs ernannt wurden, die zuvor missbräuchliche Operationen beaufsichtigt hatten. Nach Angaben der Regierung tötete die Polizei von April bis Juli 2020 mindestens 155 Menschen, verglichen mit 103 Menschen von Dezember 2019 bis März
- Die Tötungen durch unbekannte Personen, von denen viele mutmaßliche Verbindungen zur Polizei haben, halten an. Bei den Opfern handelt es sich überwiegend um Arme. Im Juni 2020 veröffentlichte das UN-Menschenrechtsbüro einen Bericht, in dem unter anderem außergerichtliche Hinrichtungen und Angriffe auf Menschenrechtsverteidiger, politische Aktivisten und die Medien aufgeführt wurden. Kritik an der Vorgangsweise der Regierung kam auch von Vizepräsidentin Leni Robredo. Die Regierung kündigte schließlich die Einsetzung eines behördenübergreifenden Gremiums an, das Fälle von drogenbedingten Tötungen durch die Polizei überprüfen soll. Menschenrechtsgruppen erklärten, das Gremium sei gebildet worden, um die Regierung vor internationaler Kontrolle zu schützen. Der Internationale Strafgerichtshof fest, dass im "Krieg gegen die Drogen" Verbrechen begangen wurden (AI 7.4.2021). Die Regierung untersuchte eine begrenzte Anzahl von gemeldeten Menschenrechtsverletzungen, einschließlich Verstößen durch ihre eigenen Streitkräfte, paramilitärische Gruppen sowie aufständische und terroristische Gruppen. Die Straflosigkeit der Polizei und anderer Sicherheitskräfte, ziviler nationaler und lokaler Regierungsbeamter sowie einflussreicher Persönlichkeiten aus Wirtschaft und Handel gab weiterhin Anlass zu großer Sorge. Langsame Gerichtsverfahren sind nach wie vor ein Hindernis, wenn es darum geht, Regierungsbeamte, die mutmaßlich an Menschenrechtsverletzungen beteiligt sind, vor Gericht zu stellen (USDOS 30.3.2021). Menschenrechtsgruppen äußerten sich weiterhin besorgt über Übergriffe der nationalen Polizei und anderer Sicherheitskräfte und stellten geringe Fortschritte bei Reformen zur Verbesserung der Ermittlungen und der strafrechtlichen Verfolgung von mutmaßlichen Menschenrechtsverletzungen fest (USDOS 30.3.2021). Quellen: ● AI – Amnesty International (7.4.2021): Amnesty International Report 2020/21; The State of the World's Human Rights; Philippines 2020, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048740.html, Zugriff 26.10.2021 ● AIIA – Australian Institute of International Affairs (1.4.2021): “Red-tagging” and the Rule of Law in the Time of COVID-19, https://www.internationalaffairs.org.au/australianoutlook/red-tagging-and-the-rule-of-law-in-the-time-of-covid-19/, Zugriff 16.11.2021 ● BTI – Bertelsmann Stiftung
(2020): Philippines Country Report 2020, https://bti-project.org/fileadmin/api/content/en/downloads/reports/country_report_2020_PHL.pdf, Zugriff 2.12.2021 ● FH - Freedom House (3.3.2021): Freedom in the World 2021 - Philippines, https://www.ecoi.net/de/dokument/2046535.html, Zugriff 8.11.2021 ● HRW – Human Rights Watch (13.1.2021): World Report 2021 - Philippines, https://www.ecoi.net/de/dokument/2043704.html, Zugriff 26.10.2021 ● Inquirer (29.5.2021): SC asks government to answer terror law questions, https://newsinfo.inquirer.net/1438431/sc-asks-govt-to-answer-terror-law-questions, Zugriff 29.11.2021 ● USDOS – US Department of State (30.3.2021): 2020 Country Report on Human Rights Practices: Philippines, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048464.html, Zugriff 27.10.2021 ● VOA – Voice of America (18.2.2021): Deadly 'Red-Tagging' Campaign Ramps Up in Philippines, https://www.voanews.com/a/east-asia-pacific_deadly-red-tagging-campaign-ramps-philippines/6202221.html, Zugriff 17.9.2021 Frauen Die Philippinen sind eines von nur zwei Ländern der Welt, in denen das Gesetz keine Scheidung vorsieht. Es ist möglich, eine Annullierung zu beantragen, aber das Verfahren ist teuer und langwierig. Üblicherweise trennen sich verheiratete Paare, ohne sich scheiden zu lassen (DFAT 23.8.2021, vgl. ÖB o.D.).Die Philippinen sind eines von nur zwei Ländern der Welt, in denen das Gesetz keine Scheidung vorsieht. Es ist möglich, eine Annullierung zu beantragen, aber das Verfahren ist teuer und langwierig. Üblicherweise trennen sich verheiratete Paare, ohne sich scheiden zu lassen (DFAT 23.8.2021, vergleiche ÖB o.D.). Vergewaltigung, einschließlich Vergewaltigung in der Ehe, ist illegal und wird mit 12 bis 40 Jahren Haft bestraft, wobei eine Begnadigung oder Bewährung erst nach 30 Jahren Haft möglich ist. Eine Verurteilung kann auch zu einem lebenslangen Verbot politischer Ämter führen. Das Gesetz gilt sowohl für Männer als auch für Frauen. Das Strafmaß für gewaltsame sexuelle Nötigung liegt zwischen sechs und zwölf Jahren Haft. Das Gesetz stellt die körperliche, sexuelle und psychologische Schädigung oder den Missbrauch von Frauen (und Kindern) durch Ehegatten, Partner oder Eltern unter Strafe. Die Strafen hängen von der Schwere des Verbrechens ab und können Freiheitsstrafen oder hohe Geldstrafen umfassen. Die Behörden nahmen Berichte über Vergewaltigungen im Allgemeinen ernst. NGOs stellten fest, dass die Täter in kleineren Orten manchmal persönliche Beziehungen zu den örtlichen Behörden nutzten, um eine Strafverfolgung zu vermeiden. Allerdings stellen Schwierigkeiten, Verurteilungen wegen Vergewaltigung zu erwirken, nach wie vor eine Herausforderung für eine wirksame Strafverfolgung dar. Häusliche Gewalt gegen Frauen ist nach wie vor ein ernstes und weit verbreitetes Problem (USDOS 30.3.2021), nicht zuletzt auch deshalb, weil Gewalt in der Familie ein Tabuthema darstellt und Opfer häuslicher Gewalt oftmals stigmatisiert werden. Manche Frauen sehen aus religiösen oder moralischen Gründen davon ab, Vergewaltigungen und Misshandlungen anzuzeigen (DFAT 23.8.2021). Auch gibt es Berichte, wonach es weiterhin zu Vergewaltigungen und sexuellem Missbrauch von Frauen in Polizei- oder Schutzgewahrsam kam (USDOS 30.3.2021). Verschiedene Einrichtungen wie das Sozialamt, lokale spezialisierte NGOs und einige Kirchen unterhielten Beratungsstellen, um Überlebende von Gewalt gegen Frauen zu unterstützen und zur Anzeige zu ermutigen. Das Frauen- und Kinderschutzzentrum der nationalen Polizei unterhielt auch eine nationale Hotline für Berichte über Gewalt gegen Frauen und Kinder. Darüber hinaus unterhielt das Sozialamt Wohnzentren und gemeindebasierte Programme zur Unterstützung von Frauen und Kindern, die Opfer von Vergewaltigung, häuslicher Gewalt und anderen Misshandlungen wurden (DFAT 23.8.2021, vgl. USDOS 3.3.2021). Die Vollzugsbeamten werden im Umgang mit Opfern von Sexualverbrechen und häuslicher Gewalt geschult. Das Gesetz verbietet auch sexuelle Belästigung und Verstöße werden mit einer Freiheitsstrafe von einem bis sechs Monaten, einer moderaten Geldstrafe oder beidem geahndet. Sexuelle Belästigung ist nach wie vor weit verbreitet, wird aber aus Angst vor den möglichen Folgen wie dem Verlust des Arbeitsplatzes, zu selten gemeldet. Das Gesetz räumt Frauen die gleichen Eigentumsrechte ein wie Männern. In muslimischen und indigenen Gemeinschaften jedoch gewähren das Eigentumsrecht oder die Tradition Männern mehr Eigentumsrechte als Frauen (USDOS 30.3.2021).Verschiedene Einrichtungen wie das Sozialamt, lokale spezialisierte NGOs und einige Kirchen unterhielten Beratungsstellen, um Überlebende von Gewalt gegen Frauen zu unterstützen und zur Anzeige zu ermutigen. Das Frauen- und Kinderschutzzentrum der nationalen Polizei unterhielt auch eine nationale Hotline für Berichte über Gewalt gegen Frauen und Kinder. Darüber hinaus unterhielt das Sozialamt Wohnzentren und gemeindebasierte Programme zur Unterstützung von Frauen und Kindern, die Opfer von Vergewaltigung, häuslicher Gewalt und anderen Misshandlungen wurden (DFAT 23.8.2021, vergleiche USDOS 3.3.2021). Die Vollzugsbeamten werden im Umgang mit Opfern von Sexualverbrechen und häuslicher Gewalt geschult. Das Gesetz verbietet auch sexuelle Belästigung und Verstöße werden mit einer Freiheitsstrafe von einem bis sechs Monaten, einer moderaten Geldstrafe oder beidem geahndet. Sexuelle Belästigung ist nach wie vor weit verbreitet, wird aber aus Angst vor den möglichen Folgen wie dem Verlust des Arbeitsplatzes, zu selten gemeldet. Das Gesetz räumt Frauen die gleichen Eigentumsrechte ein wie Männern. In muslimischen und indigenen Gemeinschaften jedoch gewähren das Eigentumsrecht oder die Tradition Männern mehr Eigentumsrechte als Frauen (USDOS 30.3.2021). Quellen: ● DFAT – Australian Government - Department of Foreign Affairs and Trade (23.8.2021): DFAT Country Information Report - The Philippines, https://www.ecoi.net/en/file/local/2063302/country-information-report-philippines.pdf, Zugriff 3.12.2021 ● ÖB – Österreichische Botschaft Manila (o.D.): Personenstand&Familie. Scheidung, https://www.bmeia.gv.at/oeb-manila/service-fuer-buergerinnen/personenstand-familie/scheidung/, Zugriff 2.12.2021 ● USDOS – US Department of State (30.3.2021): 2020 Country Report on Human Rights Practices: Philippines, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048464.html, Zugriff 27.9.2021 Bewegungsfreiheit Die Verfassung sieht Freizügigkeit im Inland, Auslandsreisen, Auswanderung und Rückführung vor, und die Regierung respektierte diese Rechte im Allgemeinen (USDOS 30.3.2021). Quellen: ● USDOS – US Department of State (30.3.2021): 2020 Country Report on Human Rights Practices: Philippines, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048464.html, Zugriff 27.9.2021 Grundversorgung und Wirtschaft Die Philippinen sind eine der dynamischsten Volkswirtschaften in der Region Ostasien-Pazifik. Das durchschnittliche jährliche Wachstum stieg von 2000 bis 2009 von durchschnittlich 4,5 % auf 6,4 % im Zeitraum 2010-
- (BTI 2020, vgl. Worldbank 8.10.2021). Mit zunehmender Urbanisierung, einer wachsenden Mittelschicht und einer großen und jungen Bevölkerung ist die wirtschaftliche Dynamik der Philippinen auf eine starke Verbrauchernachfrage zurückzuführen, die durch einen dynamischen Arbeitsmarkt unterstützt wird. Insbesondere der Dienstleistungs- und Immobiliensektor, weiters Tourismus und Finanz- und Versicherungsbranche entwickeln sich positiv (Worldbank 8.10.2021).Die Philippinen sind eine der dynamischsten Volkswirtschaften in der Region Ostasien-Pazifik. Das durchschnittliche jährliche Wachstum stieg von 2000 bis 2009 von durchschnittlich 4,5 % auf 6,4 % im Zeitraum 2010-
- (BTI 2020, vergleiche Worldbank 8.10.2021). Mit zunehmender Urbanisierung, einer wachsenden Mittelschicht und einer großen und jungen Bevölkerung ist die wirtschaftliche Dynamik der Philippinen auf eine starke Verbrauchernachfrage zurückzuführen, die durch einen dynamischen Arbeitsmarkt unterstützt wird. Insbesondere der Dienstleistungs- und Immobiliensektor, weiters Tourismus und Finanz- und Versicherungsbranche entwickeln sich positiv (Worldbank 8.10.2021). Im Gegensatz zu früheren Jahrzehnten wird das Land von Investmentbankern und Ratingagenturen nunmehr als vielversprechender und stabiler Schwellenmarkt angesehen (BTI 2020). Das Pro-Kopf-BIP lag 2019 bei 3.486 USD. Im Jahr 2018 entfielen hiervon 56,2 % auf den Dienstleistungssektor, gefolgt von der Industrie (34,8 %) sowie Landwirtschaft und Fischerei (8,9 %) (DFAT 23.8.2021). Zudem sank die Armut von 23,3 % im Jahr 2015 auf 16,6 % im Jahr
- Nach einem entsprechenden Einbruch infolge der Covid-19-Pandemie hat die Wirtschaft begonnen, sich zu erholen, mit einem Wachstum von 3,7 % im Jahresvergleich in der ersten Hälfte des Jahres 2021, unterstützt durch öffentliche Investitionen und eine Erholung des externen Umfelds (Worldbank 8.10.2021, vgl. DFAT 23.8.2021).Das Pro-Kopf-BIP lag 2019 bei 3.486 USD. Im Jahr 2018 entfielen hiervon 56,2 % auf den Dienstleistungssektor, gefolgt von der Industrie (34,8 %) sowie Landwirtschaft und Fischerei (8,9 %) (DFAT 23.8.2021). Zudem sank die Armut von 23,3 % im Jahr 2015 auf 16,6 % im Jahr
- Nach einem entsprechenden Einbruch infolge der Covid-19-Pandemie hat die Wirtschaft begonnen, sich zu erholen, mit einem Wachstum von 3,7 % im Jahresvergleich in der ersten Hälfte des Jahres 2021, unterstützt durch öffentliche Investitionen und eine Erholung des externen Umfelds (Worldbank 8.10.2021, vergleiche DFAT 23.8.2021). Das Ministerium für soziale Wohlfahrt und Entwicklung (DSWD) verwaltet ein an Bedingungen geknüpftes Geldtransferprogramm (Pantawid Pamilyang Pilipino Program) zur Unterstützung von Gesundheit und Bildung für über 4 Millionen der ärmsten Haushalte. Das Programm gewährt den Ärmsten Bargeldzuschüsse, ist aber auf schwangere Frauen und Personen mit Kindern unter 18 Jahren beschränkt. Während des Höhepunkts der COVID-19-Sperrungen im Jahr 2020 erreichte die Arbeitslosigkeit einen historischen Höchststand von 17,7 Prozent, bevor sie bis zum Ende des Jahres auf 10 Prozent sank. Die Unterbeschäftigung ist ebenfalls sehr hoch und Menschen ohne Arbeit sind oft gezwungen, im informellen Sektor zu arbeiten. Diese Arbeit ist überwiegend nicht reguliert. Gelegenheitsarbeit und Arbeit auf Vertragsbasis, die nicht unter den Schutz des Arbeitsgesetzes fällt, sind weit verbreitet. Es gibt auf den Philippinen keine allgemeine Arbeitslosenversicherung. Arbeitnehmer des öffentlichen Sektors können allerdings in das Government Service Insurance Scheme einzahlen, das Arbeitnehmern für 2 bis 6 Monate nach Eintritt der Arbeitslosigkeit 50 Prozent des vorherigen Lohns auszahlt. Am 30.3.2020 kündigte die philippinische Regierung als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie Pläne zur Umsetzung des größten Sozialschutzprogramms in der Geschichte der Philippinen als Teil des Bayanihan to Heal as One Act an, das Bargeldzuschüsse für 18 Millionen Familien mit niedrigem Einkommen vorsieht. Es kam zu Verzögerungen und Schwierigkeiten bei der Auszahlung dieser Zuschüsse (DFAT 23.8.2021). Mindestens 17% der philippinischen Bevölkerung leben unterhalb der Armutsgrenze. Ein Drittel dieser Menschen lebt als Bauern in ländlichen Gegenden (TheBorgenProject 14.12.2021, vgl. BTI 2020).Mindestens 17% der philippinischen Bevölkerung leben unterhalb der Armutsgrenze. Ein Drittel dieser Menschen lebt als Bauern in ländlichen Gegenden (TheBorgenProject 14.12.2021, vergleiche BTI 2020). Die Möglichkeiten für Menschen aus den unteren Gesellschaftsschichten, einen guten Arbeitsplatz zu finden und sozial aufzusteigen, sind sehr begrenzt. Daher entscheiden sich Millionen von Filipinos, vorübergehend oder dauerhaft auszuwandern, um im Ausland zu arbeiten (BTI 2020). Quellen: ● BTI – Bertelsmann Stiftung
(2020): Philippines Country Report 2020, https://bti-project.org/fileadmin/api/content/en/downloads/reports/country_report_2020_PHL.pdf, Zugriff 2.12.2021 ● DFAT – Australian Government - Department of Foreign Affairs and Trade (23.8.2021): DFAT Country Information Report - The Philippines, https://www.ecoi.net/en/file/local/2063302/country-information-report-philippines.pdf, Zugriff 3.12.2021 ● Reuters (9.11.2021): Philippines Q3 GDP slows less than expected, putting 2021 target in reach, https://www.reuters.com/world/asia-pacific/philippines-economic-recovery-pandemic-loses-momentum-q3-2021-11-09/, Zugriff 1.12.2021 ● The Borgen Project (14.12.2020): 7 facts about poverty in the Philippines, https://borgenproject.org/poverty-in-the-philippines-2/, Zugriff 1.12.2021 ● Worldbank (8.10.2021): The Worldbank in the Philippines. Overview, https://www.worldbank.org/en/country/philippines/overview#1, Zugriff 1.12.2021 Medizinische Versorgung Nach den vom UN-Entwicklungsprogramm (UNDP) veröffentlichten Zahlen geben die Philippinen etwa 4,4 Prozent des BIP pro Jahr für das Gesundheitswesen aus, das sowohl von staatlichen als auch privaten Einrichtungen - meist katholische Krankenhäusern – getragen wird. Die Lebenserwartung beträgt 71,2 Jahre (75,5 Jahre für Frauen, 67,3 Jahre für Männer). Die Kindersterblichkeitsrate liegt bei 22,5 pro 1.000 Lebendgeburten (DFAT 23.8.2021). Der Gesundheitssektor auf den Philippinen ist gekennzeichnet durch einen gut entwickelten privaten Bereich und den öffentlichen Sektor. Das weit verzweigte Land mit über 7.000 Inseln hat ein dementsprechend dezentralisiertes Regierungssystem, das sich auch in Verwaltung und Struktur des Gesundheitswesens widerspiegelt. Die Manila Capital Region (MNC) und Luzon sind das wirtschaftliche Herz des Landes und beherbergen auch den größten Teil der öffentlichen und privaten Infrastruktur des Gesundheitswesens. Die Bevölkerung zahlt fast genauso viel wie der Staat direkt an öffentliche und private Anbieter als Out-of-Pocket-Zahlungen (OHC 4.2021). Im philippinischen Gesundheitssystem arbeiten etwa 90.000 registrierte Ärzte, deren Zahl sich jedoch zunehmend verringert, weil sie (notfalls als Krankenpfleger) im Ausland Arbeit suchen und sich dort niederlassen wollen. Es gibt landesweit circa 2.400 Krankenhäuser, von denen etwa 1.700 in öffentlichem Besitz sind. Während zwar über 60% der Bevölkerung über die Philippine Health Insurance Corporation gesetzlich krankenversichert sind (wobei allerdings lediglich die Basisversorgung gewährleistet ist), hat jedoch kaum die Hälfte der Bevölkerung Zugang zur Gesundheitsversorgung (GIZ 3.2019). Im Februar 2019 unterzeichnete Präsident Duterte das Gesetz über die universelle Gesundheitsfürsorge (Universal Healthcare Act), das den Versicherungsschutz auf alle Filipinos ausdehnt und den Geltungsbereich auf präventive, fördernde, kurative und rehabilitative Gesundheitsdienste erweitert (DFAT 23.8.2021, vgl. OHC 4.2021). Dennoch haben viele Filipinos immer noch Schwierigkeiten, Zugang zu einer angemessenen Gesundheitsversorgung zu erhalten, insbesondere wenn sie arm sind oder in ländlichen oder abgelegenen Gebieten leben. Diejenigen, die es sich leisten können, schließen in der Regel eine private Krankenversicherung ab. Die Qualität der Gesundheitseinrichtungen und -dienste ist unterschiedlich. Während die Ärzte in privaten und öffentlichen Krankenhäusern gleich gut ausgebildet sind, sind private Krankenhäuser in der Regel besser ausgestattet, haben mehr Personal und kürzere Wartezeiten, sind aber in der Regel zu teuer für die Armen. Krankenhäuser in Städten sind in der Regel wesentlich besser ausgestattet und bieten ein breiteres Spektrum an Dienstleistungen an als Krankenhäuser in ländlichen oder abgelegenen Gebieten (DFAT 23.8.2021).Im Februar 2019 unterzeichnete Präsident Duterte das Gesetz über die universelle Gesundheitsfürsorge (Universal Healthcare Act), das den Versicherungsschutz auf alle Filipinos ausdehnt und den Geltungsbereich auf präventive, fördernde, kurative und rehabilitative Gesundheitsdienste erweitert (DFAT 23.8.2021, vergleiche OHC 4.2021). Dennoch haben viele Filipinos immer noch Schwierigkeiten, Zugang zu einer angemessenen Gesundheitsversorgung zu erhalten, insbesondere wenn sie arm sind oder in ländlichen oder abgelegenen Gebieten leben. Diejenigen, die es sich leisten können, schließen in der Regel eine private Krankenversicherung ab. Die Qualität der Gesundheitseinrichtungen und -dienste ist unterschiedlich. Während die Ärzte in privaten und öffentlichen Krankenhäusern gleich gut ausgebildet sind, sind private Krankenhäuser in der Regel besser ausgestattet, haben mehr Personal und kürzere Wartezeiten, sind aber in der Regel zu teuer für die Armen. Krankenhäuser in Städten sind in der Regel wesentlich besser ausgestattet und bieten ein breiteres Spektrum an Dienstleistungen an als Krankenhäuser in ländlichen oder abgelegenen Gebieten (DFAT 23.8.2021). Eine psychiatrische Versorgung ist vorhanden, aber begrenzt. Es besteht ein großer Mangel an Fachärzten für psychische Gesundheit, und weniger als 5 % des gesamten Gesundheitsbudgets werden für die psychische Gesundheit eingesetzt. Filipinos mit psychischen mit psychischen Problemen zögern oft, Hilfe in Anspruch zu nehmen, sei es aus finanziellen Gründen oder wegen der Stigmatisierung (DFAT 23.8.2021). Das 2018 erlassene Gesetz zur psychischen Gesundheit (Republic Act Nr. 11036) sieht u.a. höhere Investitionen in lokale psychosoziale Dienste vor. Es gibt zwei spezielle psychiatrische Krankenhäuser im Land (in Manila und Luzon), und einige allgemeine Krankenhäuser verfügen über ambulante Dienste oder psychiatrische Abteilungen. Die meisten Psychiater sind in Manila in privater Praxis tätig. Vor allem in ländlichen und abgelegenen Gebieten fehlt es an psychosozialen Diensten, und die psychosozialen Einrichtungen im ganzen Land leiden unter Überbelegung, schlecht funktionierenden Abteilungen, chronischem Personalmangel und Finanzierungsengpässen (DFAT 8.2021). Über all die Jahre hinweg gibt es eine beklemmende Konstante: Sieben von zehn Filipinos sehen bis zu ihrem Tod keinen Arzt. Die meisten können sich das finanziell nicht leisten. Und die anderen greifen lieber auf ihre vertrauten "hilot", die als traditionelle Heiler (Faith Healers) meist großes Ansehen in den ländlichen Kommunen genießen, oder Alternative Heil-Techniken zurück. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass die zutiefst gläubigen, religiösen, doch gleichzeitig auch abergläubischen Filipinos keinen Widerspruch darin sehen, unerklärliche (Krankheits-)Phänomene als von äußeren Medien, gar "kulam" (Hexenmacht) gesteuert zu betrachten (GIZ 3.2019). Quellen: ● DFAT – Australian Government - Department of Foreign Affairs and Trade (23.8.2021): DFAT Country Information Report - The Philippines, https://www.ecoi.net/en/file/local/2063302/country-information-report-philippines.pdf, Zugriff 3.12.2021 ● GIZ - Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (3.2019): Philippinen, Gesellschaft, https://www.liportal.de/philippinen/gesellschaft/, Zugriff 24.5.2019 [Anm.: Der Link ist nicht mehr abrufbar. Die Daten sind jedoch bei der Staatendokumentation archiviert und abrufbar] ● OHC Orange Health Consultants (4.2021): Health Care in the Philippines, https://www.rvo.nl/sites/default/files/2021/06/Healthcare-in-The-Philippines.pdf, Zugriff 3.12.2021 ● Rückkehr ● Die Verfassung garantiert Bewegungs- und Reisefreiheit im Inneren wie nach außen und ermög