RIS Dokument GerichtBundesverwaltungsgericht Entscheidungsdatum13.01.2023 GeschäftszahlW226 2243084-1 Spruch, W226 2243084-1/13EIM NAMEN DER REPUBLIKW226 2243084-1/13E, IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch den Richter Mag. Windhager als Einzelrichter über die Beschwerde des XXXX , geb. XXXX , Staatsangehöriger von Angola, vertreten durch RA Mag. Susanne Singer, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 27.04.2021, Zl. 1274580310-210207616, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 24.11.2022, zu Recht:Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch den Richter Mag. Windhager als Einzelrichter über die Beschwerde des römisch 40 , geb. römisch 40 , Staatsangehöriger von Angola, vertreten durch RA Mag. Susanne Singer, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 27.04.2021, Zl. 1274580310-210207616, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 24.11.2022, zu Recht: A) Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. B) Die Revision ist gemäß Art 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.B) Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig. , TextEntscheidungsgründe:, Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang:römisch eins. Verfahrensgang:
- Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF), ein Staatsangehöriger von Angola, stellte nach unrechtmäßiger Einreise am 11.02.2021 einen Antrag auf internationalen Schutz.
- Im Zuge der am 12.02.2021 erfolgten Erstbefragung gab der BF zu seinem Fluchtgrund befragt an, dass das Militär im Jahr 2016 nach XXXX , in den Stadtteil XXXX , gekommen sei und alle Häuser zerstört habe. Der BF habe mit den Bewohnern versucht, die Zerstörung zu verhindern, woraufhin das Militär zu schießen begonnen habe. Der BF und die anderen Bewohner seien weggelaufen. Ein 14-jähriges Kind sei erschossen worden, weshalb der BF und andere Bewohner sich gewehrt hätten. Sie seien daraufhin festgenommen und ohne Gerichtsverhandlung ins Gefängnis gesteckt worden. Der BF sei vom XXXX bis XXXX im Gefängnis festgehalten worden. Im XXXX seien er und weitere Gefangene ausgesucht worden, um in einem Lager zu arbeiten. Er habe die Chance ergriffen und sei geflohen. Danach habe er wieder angefangen zu arbeiten, aber im Jahr 2019 habe er bemerkt, dass er verfolgt werde. Zwei Wochen vor der Erstbefragung habe ihm sein Nachbar mitgeteilt, dass Männer von „ XXXX “ ihn suchen würden. Er habe seitdem nicht mehr zu Hause geschlafen und sein Chef habe dann die Reise für ihn organisiert.
- Im Zuge der am 12.02.2021 erfolgten Erstbefragung gab der BF zu seinem Fluchtgrund befragt an, dass das Militär im Jahr 2016 nach römisch 40 , in den Stadtteil römisch 40 , gekommen sei und alle Häuser zerstört habe. Der BF habe mit den Bewohnern versucht, die Zerstörung zu verhindern, woraufhin das Militär zu schießen begonnen habe. Der BF und die anderen Bewohner seien weggelaufen. Ein 14-jähriges Kind sei erschossen worden, weshalb der BF und andere Bewohner sich gewehrt hätten. Sie seien daraufhin festgenommen und ohne Gerichtsverhandlung ins Gefängnis gesteckt worden. Der BF sei vom römisch 40 bis römisch 40 im Gefängnis festgehalten worden. Im römisch 40 seien er und weitere Gefangene ausgesucht worden, um in einem Lager zu arbeiten. Er habe die Chance ergriffen und sei geflohen. Danach habe er wieder angefangen zu arbeiten, aber im Jahr 2019 habe er bemerkt, dass er verfolgt werde. Zwei Wochen vor der Erstbefragung habe ihm sein Nachbar mitgeteilt, dass Männer von „ römisch 40 “ ihn suchen würden. Er habe seitdem nicht mehr zu Hause geschlafen und sein Chef habe dann die Reise für ihn organisiert.
- Am 21.04.2021 erfolgte eine niederschriftliche Einvernahme vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA), in welcher der BF angab, er habe nach seiner Flucht aus dem Gefängnis mit seiner Frau und seinen Kindern zunächst in einer Kirche und dann in einem Häuschen in XXXX gewohnt. Er habe dann wieder gearbeitet und sei Mitglied bei der Partei "UNITA" geworden. Bei den Wahlen im Jahr 2017 sei er als Wahlhelfer tätig gewesen. Bis 2020 sei sein Leben normal verlaufen, dann habe er jedoch bemerkt, dass er verfolgt werde. Sowohl am Arbeitsplatz als auch bei seinem Zuhause seien immer wieder Autos mit abgedunkelten Scheiben vorbeigefahren oder hätten angehalten und ihn beobachtet. Am XXXX habe er an einer Demonstration teilgenommen, bei der die Polizei sehr aggressiv vorgegangen sei und auf die Demonstranten, unter anderem auf ihn, eingeschlagen hätte. Ein junger Mann sei erschossen worden. Ende Jänner 2021 habe ihm ein Nachbar mitgeteilt, dass zwei Männer, die einen Ausweis der Kriminal- oder Sicherheitspolizei gehabt hätten, bei dem Zuhause des BF gewesen seien und nach ihm gefragt hätten. Die Männer hätten keine Uniform getragen, jedoch Waffen gehabt. Der BF gab an, er vermute, dass die Männer gekommen seien, um ihn zu töten. Er habe dann nur ein paar Dinge aus dem Haus genommen und sei dann zum Haus seiner Schwester gegangen. Er habe seinen Chef um Hilfe gebeten. Ein Geschäftspartner seines Chefs, XXXX , habe schließlich seine Ausreise aus Angola organisiert. Er sei am
- Februar von XXXX nach Ägypten geflogen. Am
- Februar sei er von Kairo, mit einem Zwischenstopp von ein paar Stunden in der Türkei, nach XXXX geflogen.
- Am 21.04.2021 erfolgte eine niederschriftliche Einvernahme vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA), in welcher der BF angab, er habe nach seiner Flucht aus dem Gefängnis mit seiner Frau und seinen Kindern zunächst in einer Kirche und dann in einem Häuschen in römisch 40 gewohnt. Er habe dann wieder gearbeitet und sei Mitglied bei der Partei "UNITA" geworden. Bei den Wahlen im Jahr 2017 sei er als Wahlhelfer tätig gewesen. Bis 2020 sei sein Leben normal verlaufen, dann habe er jedoch bemerkt, dass er verfolgt werde. Sowohl am Arbeitsplatz als auch bei seinem Zuhause seien immer wieder Autos mit abgedunkelten Scheiben vorbeigefahren oder hätten angehalten und ihn beobachtet. Am römisch 40 habe er an einer Demonstration teilgenommen, bei der die Polizei sehr aggressiv vorgegangen sei und auf die Demonstranten, unter anderem auf ihn, eingeschlagen hätte. Ein junger Mann sei erschossen worden. Ende Jänner 2021 habe ihm ein Nachbar mitgeteilt, dass zwei Männer, die einen Ausweis der Kriminal- oder Sicherheitspolizei gehabt hätten, bei dem Zuhause des BF gewesen seien und nach ihm gefragt hätten. Die Männer hätten keine Uniform getragen, jedoch Waffen gehabt. Der BF gab an, er vermute, dass die Männer gekommen seien, um ihn zu töten. Er habe dann nur ein paar Dinge aus dem Haus genommen und sei dann zum Haus seiner Schwester gegangen. Er habe seinen Chef um Hilfe gebeten. Ein Geschäftspartner seines Chefs, römisch 40 , habe schließlich seine Ausreise aus Angola organisiert. Er sei am
- Februar von römisch 40 nach Ägypten geflogen. Am
- Februar sei er von Kairo, mit einem Zwischenstopp von ein paar Stunden in der Türkei, nach römisch 40 geflogen. Zum Gefängnisaufenthalt führte der BF aus: Er sei im Gefängnis von XXXX , wahrscheinlich in Zelle Nr. XXXX inhaftiert gewesen. Es sei eine kleine Zelle mit 14 Leuten gewesen. In der Zelle hätten sich sechs Stockbetten befunden. Beim Ausgang der Zelle habe sich eine Sanitäranlage befunden. Die Häftlinge hätten arbeiten müssen, aufgrund seiner Vorkenntnisse sei er zur Reparatur mechanischer Sachen eingesetzt worden. Der Tagesablauf sei immer gleich gewesen, die Häftlinge hätten Frühstück bekommen, seien arbeiten gegangen und wären dann in die Zelle zurückgekehrt. Er habe keinen Besuch erhalten, weil seine Familie den Aufenthaltsort nicht gekannt habe. Das Gefängnis habe einen langen Korridor und Zellen mit Gittern und Türen auf beiden Seiten gehabt. Draußen habe es mehrere Bereiche gegeben, nämlich einen zum Arbeiten, einen anderen zum Lernen und einen dritten, um sich draußen aufzuhalten. Er wisse nicht, wie viele Gebäude es gegeben habe, das Gefängnis sei aber sehr groß gewesen. Er sei im Erdgeschoß inhaftiert gewesen, die Wandfarbe sei rosa-orange gewesen. Er könne nicht sagen, wie viele Zellen im Gebäude gewesen seien, denn die Häftlinge hätten sich innerhalb des Gebäudes nicht frei bewegen dürfen. Er habe die Zelle einmal täglich verlassen dürfen, um weiter seinen Beruf zu lernen. Er habe das Gefängnis nur einmal verlassen, als er am Tag seiner Flucht zum Grasmähen eingesetzt worden sei. Er könne nichts über seine Zellengenossen erzählen, weil er sich nicht mit denen abgegeben hätte. Sie hätten meistens darüber gesprochen, aus welchem Grund sie im Gefängnis seien und was sie davor gemacht hätten. Er könne sich an keine Namen von Zellengenossen erinnern, sie hätten wie Kriminelle ausgesehen und er habe nichts mit ihnen zu tun haben wollen. Deshalb habe er nur über das Nötigste, Alltägliche, gesprochen. Er sei im Gefängnis nie befragt worden. Mit den Militärs im Gefängnis habe er nur in Bezug auf die Arbeit gesprochen. Er habe in einer Werkstatt gearbeitet und sei Gehilfe im Bereich Reparatur von mechanischen Teilen, Holz- und Metallverarbeitung gewesen. Am Tag seiner Flucht habe er in der Gegend XXXX gearbeitet. Die Häftlinge hätten Bäume und hohe Gräser entfernen müssen. Da es nicht viele Aufpasser gegeben habe, habe er die Chance zur Flucht erkannt. Er habe sich während des Arbeitens immer weiter entfernt und dabei die Aufpasser beobachtet. Als er bei einem Waldstück gearbeitet habe, habe er Fahrzeuge hören können. Er sei dann weggelaufen, über eine Straße und durch eine Siedlung mit vielen Häusern. Er habe sich ein Handy ausgeborgt und seine Handynummer angerufen. Seine Ehefrau habe abgehoben und ihm die Adresse der Kirche XXXX der Pfarre XXXX gegeben. Dort seien seine Familie und er eine Woche geblieben.Er sei im Gefängnis von römisch 40 , wahrscheinlich in Zelle Nr. römisch 40 inhaftiert gewesen. Es sei eine kleine Zelle mit 14 Leuten gewesen. In der Zelle hätten sich sechs Stockbetten befunden. Beim Ausgang der Zelle habe sich eine Sanitäranlage befunden. Die Häftlinge hätten arbeiten müssen, aufgrund seiner Vorkenntnisse sei er zur Reparatur mechanischer Sachen eingesetzt worden. Der Tagesablauf sei immer gleich gewesen, die Häftlinge hätten Frühstück bekommen, seien arbeiten gegangen und wären dann in die Zelle zurückgekehrt. Er habe keinen Besuch erhalten, weil seine Familie den Aufenthaltsort nicht gekannt habe. Das Gefängnis habe einen langen Korridor und Zellen mit Gittern und Türen auf beiden Seiten gehabt. Draußen habe es mehrere Bereiche gegeben, nämlich einen zum Arbeiten, einen anderen zum Lernen und einen dritten, um sich draußen aufzuhalten. Er wisse nicht, wie viele Gebäude es gegeben habe, das Gefängnis sei aber sehr groß gewesen. Er sei im Erdgeschoß inhaftiert gewesen, die Wandfarbe sei rosa-orange gewesen. Er könne nicht sagen, wie viele Zellen im Gebäude gewesen seien, denn die Häftlinge hätten sich innerhalb des Gebäudes nicht frei bewegen dürfen. Er habe die Zelle einmal täglich verlassen dürfen, um weiter seinen Beruf zu lernen. Er habe das Gefängnis nur einmal verlassen, als er am Tag seiner Flucht zum Grasmähen eingesetzt worden sei. Er könne nichts über seine Zellengenossen erzählen, weil er sich nicht mit denen abgegeben hätte. Sie hätten meistens darüber gesprochen, aus welchem Grund sie im Gefängnis seien und was sie davor gemacht hätten. Er könne sich an keine Namen von Zellengenossen erinnern, sie hätten wie Kriminelle ausgesehen und er habe nichts mit ihnen zu tun haben wollen. Deshalb habe er nur über das Nötigste, Alltägliche, gesprochen. Er sei im Gefängnis nie befragt worden. Mit den Militärs im Gefängnis habe er nur in Bezug auf die Arbeit gesprochen. Er habe in einer Werkstatt gearbeitet und sei Gehilfe im Bereich Reparatur von mechanischen Teilen, Holz- und Metallverarbeitung gewesen. Am Tag seiner Flucht habe er in der Gegend römisch 40 gearbeitet. Die Häftlinge hätten Bäume und hohe Gräser entfernen müssen. Da es nicht viele Aufpasser gegeben habe, habe er die Chance zur Flucht erkannt. Er habe sich während des Arbeitens immer weiter entfernt und dabei die Aufpasser beobachtet. Als er bei einem Waldstück gearbeitet habe, habe er Fahrzeuge hören können. Er sei dann weggelaufen, über eine Straße und durch eine Siedlung mit vielen Häusern. Er habe sich ein Handy ausgeborgt und seine Handynummer angerufen. Seine Ehefrau habe abgehoben und ihm die Adresse der Kirche römisch 40 der Pfarre römisch 40 gegeben. Dort seien seine Familie und er eine Woche geblieben. Er habe nach seiner Flucht, schon in der Woche als er in der Kirche gewesen sei, wieder für die Firma XXXX als Fahrer und Mechaniker gearbeitet. Es handle sich um ein Dienstleistungsunternehmen, welches mit den Wagen arbeite, die am Flughafen verwendet würden, um das Gepäck aus den Flugzeugen zu entladen. Die Mitarbeiter würden die Entladung der Flugzeuge vornehmen und sowohl das Gepäck der Passagiere als auch importierte Güter transportieren. Er habe seit 2013 bis zu seiner Flucht, abgesehen vom Gefängnisaufenthalt, immer dort gearbeitet. Er habe ein Haus in XXXX gemietet und dort von 2017 bis 2020 gelebt. Er habe in XXXX mit seiner Frau und seinem Bruder gelebt. Die Kinder hätten beim Vater und der Schwester seiner Gattin gelebt, weil seine Ehefrau zur Schule gegangen sei und deshalb keine Zeit dafür gehabt hätte, sich um die Kinder zu kümmern. Er sei im Oktober oder November 2020 dort ausgezogen und habe dann bis zu seiner Flucht am 04.02.2021 bei seiner älteren Schwester in XXXX , beim internationalen Flughafen, gelebt. Er sei aufgrund der Verfolgung zu seiner Schwester gezogen, er sei jedoch weiterhin verfolgt worden.Er habe nach seiner Flucht, schon in der Woche als er in der Kirche gewesen sei, wieder für die Firma römisch 40 als Fahrer und Mechaniker gearbeitet. Es handle sich um ein Dienstleistungsunternehmen, welches mit den Wagen arbeite, die am Flughafen verwendet würden, um das Gepäck aus den Flugzeugen zu entladen. Die Mitarbeiter würden die Entladung der Flugzeuge vornehmen und sowohl das Gepäck der Passagiere als auch importierte Güter transportieren. Er habe seit 2013 bis zu seiner Flucht, abgesehen vom Gefängnisaufenthalt, immer dort gearbeitet. Er habe ein Haus in römisch 40 gemietet und dort von 2017 bis 2020 gelebt. Er habe in römisch 40 mit seiner Frau und seinem Bruder gelebt. Die Kinder hätten beim Vater und der Schwester seiner Gattin gelebt, weil seine Ehefrau zur Schule gegangen sei und deshalb keine Zeit dafür gehabt hätte, sich um die Kinder zu kümmern. Er sei im Oktober oder November 2020 dort ausgezogen und habe dann bis zu seiner Flucht am 04.02.2021 bei seiner älteren Schwester in römisch 40 , beim internationalen Flughafen, gelebt. Er sei aufgrund der Verfolgung zu seiner Schwester gezogen, er sei jedoch weiterhin verfolgt worden. Der BF gab weiters an, er sei in der Partei "UNITA" praktisch aufgewachsen, weil in seiner Familie alle der Partei angehören würden. Er sei einfaches Parteimitglied. Bei der Präsidentschaftswahl im Jahr 2017 habe er als Wahlhelfer gearbeitet. Das sei trotz seiner Flucht aus dem Gefängnis ohne Konsequenzen möglich gewesen, da offiziell keine Anklage erhoben worden sei. Er wisse, dass keine Anklage erhoben worden sei, weil er weder fotografiert worden sei noch hätte er irgendwelche Schreiben die Anklage betreffend bekommen. Im November 2020 habe er an einer Demonstration gegen die hohen Lebenskosten, die mangelnde Infrastruktur bei Wasser und Abwasser und die Gier der Regierenden teilgenommen. Die Polizei habe die Demonstranten angegriffen. Ab Juli 2020 sei ihm ein schwarzes Auto mit verdunkelten Scheiben aufgefallen. Das Auto sei ihm von der Arbeit nach Hause gefolgt und hätte dort auf der Straße angehalten. Auf die Frage, warum diese Männer ihn, einen flüchtigen Häftling, nicht festgenommen, sondern über einen längeren Zeitraum beobachtet hätten, antwortete der BF, sie hätten keine Beweise gegen ihn gehabt, um ihn vor Gericht zu stellen, aber diese Männer würden Leute eliminieren. Sie würden Leute von der Opposition einschüchtern, auch einfache Parteimitglieder. Er befürchte, sie würden ihn im Falle einer Rückkehr nach Angola töten, weil er der Opposition angehöre. Er habe den Verdacht, dass er verfolgt werde schon 2019 gehabt, aber im Jahr 2020 erstmals die Verfolger gesehen. Bei seinem Personalausweis handle es sich um eine Zweitausfertigung, weil er die Erstausfertigung verloren habe. Die Erstausfertigung habe er in XXXX bekommen, die Zweitausfertigung in XXXX . Er sei vor vielen Jahren in XXXX gewesen. Er habe auch eine Zweitausfertigung in XXXX beantragt, aber nie abgeholt, weil zwischenzeitlich die vorgelegte Zweitausfertigung aufgetaucht sei. Er habe schon sechs bis sieben Zweitausfertigungen seines Personalausweises machen lassen. Man könne diese bei verschiedenen Stellen beantragen, man müsse jedoch persönlich erscheinen. Er sei zu jener Stelle gegangen, die zur jeweiligen Zeit am nächsten gelegen sei.Bei seinem Personalausweis handle es sich um eine Zweitausfertigung, weil er die Erstausfertigung verloren habe. Die Erstausfertigung habe er in römisch 40 bekommen, die Zweitausfertigung in römisch 40 . Er sei vor vielen Jahren in römisch 40 gewesen. Er habe auch eine Zweitausfertigung in römisch 40 beantragt, aber nie abgeholt, weil zwischenzeitlich die vorgelegte Zweitausfertigung aufgetaucht sei. Er habe schon sechs bis sieben Zweitausfertigungen seines Personalausweises machen lassen. Man könne diese bei verschiedenen Stellen beantragen, man müsse jedoch persönlich erscheinen. Er sei zu jener Stelle gegangen, die zur jeweiligen Zeit am nächsten gelegen sei. Zur Frage, warum die vorgelegte Zweitausfertigung am XXXX ausgestellt wurde, einem Tag, an dem sich der BF angeblich in Haft befunden habe, meinte der BF zunächst, er habe Leute, die das Gefängnis verlassen hätten, gebeten, ihm eine Zweitausfertigung zu bringen, weil er ohne Personalausweis in Angola nichts machen könne. Er habe einen Personalausweis „für die Registrierung im Gefängnis“ benötigt. Anschließend gab der BF korrigierend an, er habe niemanden ersucht, das für ihn zu erledigen, sondern er sei zur zuständigen Stelle gebracht worden.Zur Frage, warum die vorgelegte Zweitausfertigung am römisch 40 ausgestellt wurde, einem Tag, an dem sich der BF angeblich in Haft befunden habe, meinte der BF zunächst, er habe Leute, die das Gefängnis verlassen hätten, gebeten, ihm eine Zweitausfertigung zu bringen, weil er ohne Personalausweis in Angola nichts machen könne. Er habe einen Personalausweis „für die Registrierung im Gefängnis“ benötigt. Anschließend gab der BF korrigierend an, er habe niemanden ersucht, das für ihn zu erledigen, sondern er sei zur zuständigen Stelle gebracht worden. Er sei ab dem XXXX für zwei Wochen mit Arbeitskollegen dienstlich in Portugal gewesen. Er habe dort geholfen, Güter für den Transport nach Angola vorzubereiten und er habe sich Bücher für die Ausbildung besorgt.Er sei ab dem römisch 40 für zwei Wochen mit Arbeitskollegen dienstlich in Portugal gewesen. Er habe dort geholfen, Güter für den Transport nach Angola vorzubereiten und er habe sich Bücher für die Ausbildung besorgt. Er habe bei seiner Ausreise aus Angola einen Diplomatenpass verwendet, welchen er nach seiner Ankunft in XXXX dem Mann, der mit ihm gereist sei, zurückgegeben habe. Dieser habe ihm ein Zugticket gekauft und ihm gesagt, wann er aussteigen solle.Er habe bei seiner Ausreise aus Angola einen Diplomatenpass verwendet, welchen er nach seiner Ankunft in römisch 40 dem Mann, der mit ihm gereist sei, zurückgegeben habe. Dieser habe ihm ein Zugticket gekauft und ihm gesagt, wann er aussteigen solle.
- Mit Bescheid des BFA vom 27.04.2021 wurde der Antrag des BF auf internationalen Schutz vom 11.02.2021 sowohl hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005, BGBl. I Nr. 100/2005 idgF, (Spruchpunkt I.), als auch gemäß § 8 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG hinsichtlich der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Angola abgewiesen (Spruchpunkt II.). Ein Aufenthaltstitel "besonderer Schutz" gemäß § 57 AsylG wurde dem BF nicht erteilt (Spruchpunkt III.) und gemäß § 10 Abs. 1 Z 3 AsylG iVm § 9 BFA-VG, BGBl. I Nr. 87/2012 idgF, wurde gegen den BF eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 2 Z 2 FPG 2005, BGBl. I Nr. 100/2005 idgF, erlassen (Spruchpunkt IV.). Gemäß § 52 Abs. 9 FPG wurde festgestellt, dass seine Abschiebung gemäß § 46 FPG nach Angola zulässig ist (Spruchpunkt V.) und gemäß § 55 Abs. 1 bis 3 FPG wurde eine Frist für die freiwillige Ausreise in der Dauer von 14 Tagen ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung festgelegt (Spruchpunkt VI.).
- Mit Bescheid des BFA vom 27.04.2021 wurde der Antrag des BF auf internationalen Schutz vom 11.02.2021 sowohl hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß Paragraph 3, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 13, AsylG 2005, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 100 aus 2005, idgF, (Spruchpunkt römisch eins.), als auch gemäß Paragraph 8, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 13, AsylG hinsichtlich der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Angola abgewiesen (Spruchpunkt römisch zwei.). Ein Aufenthaltstitel "besonderer Schutz" gemäß Paragraph 57, AsylG wurde dem BF nicht erteilt (Spruchpunkt römisch drei.) und gemäß Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 3, AsylG in Verbindung mit Paragraph 9, BFA-VG, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 87 aus 2012, idgF, wurde gegen den BF eine Rückkehrentscheidung gemäß Paragraph 52, Absatz 2, Ziffer 2, FPG 2005, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 100 aus 2005, idgF, erlassen (Spruchpunkt römisch vier.). Gemäß Paragraph 52, Absatz 9, FPG wurde festgestellt, dass seine Abschiebung gemäß Paragraph 46, FPG nach Angola zulässig ist (Spruchpunkt römisch fünf.) und gemäß Paragraph 55, Absatz eins bis 3 FPG wurde eine Frist für die freiwillige Ausreise in der Dauer von 14 Tagen ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung festgelegt (Spruchpunkt römisch sechs.). Begründend führte das BFA aus, dass der BF als Person unglaubwürdig sei und nicht in der Lage gewesen sei, eine Verfolgung glaubhaft zu machen. Zunächst bezweifelte das BFA, das der BF tatsächlich acht Monate im Gefängnis verbracht habe, denn der BF habe den angeblichen Aufenthalt nur rudimentär und seine Zellengenossen nicht beschreiben können. Weiters sei der sichergestellte Personalausweis am XXXX , somit während des angeblichen Gefängnisaufenthaltes, ausgestellt worden. Die Ausführungen des BF dazu seien nicht plausibel gewesen. Auch die Schilderungen zur angeblichen Verfolgung seien vage, widersprüchlich und unplausibel gewesen. Begründend führte das BFA aus, dass der BF als Person unglaubwürdig sei und nicht in der Lage gewesen sei, eine Verfolgung glaubhaft zu machen. Zunächst bezweifelte das BFA, das der BF tatsächlich acht Monate im Gefängnis verbracht habe, denn der BF habe den angeblichen Aufenthalt nur rudimentär und seine Zellengenossen nicht beschreiben können. Weiters sei der sichergestellte Personalausweis am römisch 40 , somit während des angeblichen Gefängnisaufenthaltes, ausgestellt worden. Die Ausführungen des BF dazu seien nicht plausibel gewesen. Auch die Schilderungen zur angeblichen Verfolgung seien vage, widersprüchlich und unplausibel gewesen.
- Am 31.05.2021 erhob der BF gegen den Bescheid des BFA vom 27.04.2021 im Wege seiner Rechtsvertretung fristgerecht Beschwerde. Darin wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass dem Vorbringen des BF zu Unrecht kein Glauben geschenkt worden sei sowie dass das BFA zu oberflächlich ermittelt habe und die Länderfeststellungen unvollständig und veraltet seien.
- Am 24.10.2022 legte der BF Kopien seines österreichischen Führerscheins, seines Zeugnisses der Integrationsprüfung A2 und der Zertifikate der Initiative Erwachsenenbildung für die Absolvierung der Basisbildungskurse "Modul 1" und "Modul 3 VM" vor.
- Am 24.11.2022 fand vor dem Bundesverwaltungsgericht eine mündliche Beschwerdeverhandlung statt, in welcher der BF zusammengefasst vorbrachte, er stehe im Kontakt mit seiner Heimat, nämlich mit seiner Frau, mit seinem Bruder und mit Freunden. Es passiere, dass die Polizei zu seinem ältesten Bruder komme, weil sie dort zuletzt nach ihm gesucht habe. Weder seine Gattin noch sein Bruder hätten einen Haftbefehl oder Ladungen den BF betreffend zugestellt bekommen. Die Polizei, die jetzt komme, heiße XXXX und diese komme nicht, um eine Festnahme durchzuführen, sondern um die gesuchte Person zu töten. Zu seiner beruflichen Tätigkeit im Herkunftsland vor seiner Ausreise gab der BF ergänzend an, es habe zwar Überprüfungen betreffend die am Flughafen tätigen Personen gegeben, er sei jedoch nie einer staatlichen Überprüfung unterzogen worden. Den Diplomatenpass, mit dem er nach Österreich gereist sei, habe er von XXXX erhalten und diesem nach der Einreise ebenso wie sein Handy gegeben. Dieser rote Reisepass habe sein Passfoto enthalten und sei auf den Namen XXXX ausgestellt gewesen. XXXX habe ihm nach seiner Ankunft in Österreich gesagt, er solle sich in einen Zug setzen und nach etwa zwei Stunden aussteigen, um bei einem Polizisten Asyl zu beantragen. Der BF sei jedoch eingeschlafen und deshalb erst in XXXX ausgestiegen. Auf die Frage, ob er den Flughafen in XXXX beschreiben könne und wisse, wie man nach der Grenzkontrolle zum Bahnhof am Flughafen komme, antwortete der BF, sie seien hinuntergegangen, es sei unten gewesen, nicht sehr weit weg. Er habe bei der Zugfahrt nicht umsteigen müssen. Auf das Risiko seiner Reise nach Portugal nach seiner Flucht aus dem Gefängnis angesprochen, gab der BF an, er habe gedacht, es sei alles gut und er könne normal reisen, weil es keinerlei Verfahren gegeben habe, während er im Gefängnis gewesen sei. Er habe auch bei seiner Rückreise aus Portugal keine Vorstellung davon gehabt, dass er in Angola verfolgt werden würde. Zur nachweislichen Ausstellung eines internationalen Reisepasses am XXXX befragt, brachte der BF vor, er habe den Pass ganz normal beantragen können, weil er keine Vorstrafen gehabt hätte.
- Am 24.11.2022 fand vor dem Bundesverwaltungsgericht eine mündliche Beschwerdeverhandlung statt, in welcher der BF zusammengefasst vorbrachte, er stehe im Kontakt mit seiner Heimat, nämlich mit seiner Frau, mit seinem Bruder und mit Freunden. Es passiere, dass die Polizei zu seinem ältesten Bruder komme, weil sie dort zuletzt nach ihm gesucht habe. Weder seine Gattin noch sein Bruder hätten einen Haftbefehl oder Ladungen den BF betreffend zugestellt bekommen. Die Polizei, die jetzt komme, heiße römisch 40 und diese komme nicht, um eine Festnahme durchzuführen, sondern um die gesuchte Person zu töten. Zu seiner beruflichen Tätigkeit im Herkunftsland vor seiner Ausreise gab der BF ergänzend an, es habe zwar Überprüfungen betreffend die am Flughafen tätigen Personen gegeben, er sei jedoch nie einer staatlichen Überprüfung unterzogen worden. Den Diplomatenpass, mit dem er nach Österreich gereist sei, habe er von römisch 40 erhalten und diesem nach der Einreise ebenso wie sein Handy gegeben. Dieser rote Reisepass habe sein Passfoto enthalten und sei auf den Namen römisch 40 ausgestellt gewesen. römisch 40 habe ihm nach seiner Ankunft in Österreich gesagt, er solle sich in einen Zug setzen und nach etwa zwei Stunden aussteigen, um bei einem Polizisten Asyl zu beantragen. Der BF sei jedoch eingeschlafen und deshalb erst in römisch 40 ausgestiegen. Auf die Frage, ob er den Flughafen in römisch 40 beschreiben könne und wisse, wie man nach der Grenzkontrolle zum Bahnhof am Flughafen komme, antwortete der BF, sie seien hinuntergegangen, es sei unten gewesen, nicht sehr weit weg. Er habe bei der Zugfahrt nicht umsteigen müssen. Auf das Risiko seiner Reise nach Portugal nach seiner Flucht aus dem Gefängnis angesprochen, gab der BF an, er habe gedacht, es sei alles gut und er könne normal reisen, weil es keinerlei Verfahren gegeben habe, während er im Gefängnis gewesen sei. Er habe auch bei seiner Rückreise aus Portugal keine Vorstellung davon gehabt, dass er in Angola verfolgt werden würde. Zur nachweislichen Ausstellung eines internationalen Reisepasses am römisch 40 befragt, brachte der BF vor, er habe den Pass ganz normal beantragen können, weil er keine Vorstrafen gehabt hätte. Zu seiner sozialen und familiären Situation in Österreich befragt, führte der BF aus, er wolle in Österreich bleiben, weil er sich hier sicher fühle. Er habe einen Cousin in Österreich und österreichische Freunde, nämlich Herrn XXXX und Herrn XXXX . Er habe sich zuletzt integriert und wolle eine technische Ausbildung machen. Er besitze einen österreichischen Führerschein.Zu seiner sozialen und familiären Situation in Österreich befragt, führte der BF aus, er wolle in Österreich bleiben, weil er sich hier sicher fühle. Er habe einen Cousin in Österreich und österreichische Freunde, nämlich Herrn römisch 40 und Herrn römisch 40 . Er habe sich zuletzt integriert und wolle eine technische Ausbildung machen. Er besitze einen österreichischen Führerschein.
- Am 09.12.2022 brachte der BF Länderberichte zur aktuellen Situation in Angola ein. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen:römisch zwei. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen:
- Feststellungen Der entscheidungsrelevante Sachverhalt steht fest. Auf Grundlage der Einvernahme des BF durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes und des BFA, der Beschwerde gegen den angefochtenen Bescheid und der Einsichtnahme in die Länderinformationen sowie die Einvernahme in der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht werden folgende Feststellungen getroffen und der Entscheidung zugrunde gelegt: 1.
- Zur Person des BF Der BF ist Staatsangehöriger von Angola, bekennt sich zur Religion des Christentums und gehört der Volksgruppe der Bakongo an. Seine Identität steht fest. Der BF ist traditionell verheiratet (nicht registriert) und hat zwei Kinder. Seine Gattin und seine Kinder leben ebenso wie seine Mutter, zwei Brüder und eine Schwester im Herkunftsland. Er hat Kontakt mit seiner Frau, einem Bruder und einigen Freunden im Herkunftsstaat. Ein Bruder und eine Schwester des BF leben in Deutschland. Im Herkunftsland besuchte der BF die Grundschule und die Mittelschule. Er studierte Maschinenbau an der Universität, schloss das Studium allerdings nicht ab. Der BF arbeitete im Herkunftsstaat als Fahrer und Mechaniker für " XXXX ", ein Dienstleistungsunternehmen, welches Gepäckwagen für Flughäfen bereitstellt und sich unter anderem auch um die Entladung von Flugzeugen kümmert.Der BF arbeitete im Herkunftsstaat als Fahrer und Mechaniker für " römisch 40 ", ein Dienstleistungsunternehmen, welches Gepäckwagen für Flughäfen bereitstellt und sich unter anderem auch um die Entladung von Flugzeugen kümmert. Der BF ist Mitglied bei der politischen Partei "UNITA" und engagierte sich bei den Parlamentswahlen im Jahr 2017 als Wahlhelfer. In Österreich verfügt der BF über keine ausgeprägten sozialen Anknüpfungspunkte. Es kann weder festgestellt werden, dass der BF über einen engen Freundeskreis in Österreich verfügt noch, dass ein Cousin des BF hier lebt. Der BF ist gesund und leidet an keinen schwerwiegenden oder lebensbedrohlichen Erkrankungen. Er ist arbeitsfähig. Er hat drei Impfungen gegen Covid-19 erhalten. Der BF bestand die Integrationsprüfung A2 am 20.09.
- Am 22.07.2021 absolvierte er den Basisbildungskurs "Modul 3 VM" der Initiative Erwachsenenbildung und am 21.10.2021 den Basisbildungskurs "Modul 1". Er besitzt einen österreichischen Führerschein. Der BF ist strafgerichtlich unbescholten. Der BF erhielt am XXXX einen Personalausweis und am XXXX einen internationalen Reisepass. Weiters wurde dem BF am 14.06.2019 ein Schengenvisum (Visatyp C) für eine Reise nach Portugal, gültig vom 15.08.2019 bis zum 28.09.2019, ausgestellt.Der BF erhielt am römisch 40 einen Personalausweis und am römisch 40 einen internationalen Reisepass. Weiters wurde dem BF am 14.06.2019 ein Schengenvisum (Visatyp C) für eine Reise nach Portugal, gültig vom 15.08.2019 bis zum 28.09.2019, ausgestellt. 1.
- Zu den Fluchtgründen: Es kann nicht festgestellt werden, dass der BF in seinem Herkunftsstaat mit hinreichender Wahrscheinlichkeit einer staatlichen oder staatlich geduldeten asylrelevanten Verfolgung ausgesetzt wäre. Das Gesamtvorbringen über die angeblichen Ereignisse und ein Interesse angolanischer Sicherheitskräfte oder Behörden am BF hat sich als unglaubwürdig erwiesen und kann der rechtlichen Beurteilung nicht zugrunde gelegt werden. 1.
- Zu einer möglichen Rückkehr in den Herkunftsstaat: Vom Nichtbestehen einer Verfolgungsgefahr abgesehen, können im gegenständlichen Verfahren auch keine stichhaltigen Gründe für die Annahme festgestellt werden, dass der BF im Fall seiner Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung nach Angola einer unmenschlichen Behandlung oder Strafe oder der Todesstrafe oder sonst einer konkreten individuellen Gefahr ausgesetzt wäre oder dass er im Fall einer Rückkehr als Zivilperson eine ernsthafte Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen Konflikts zu befürchten hätte. Der BF wäre im Fall seiner Rückkehr auch in keine existenzbedrohende Notlage gedrängt. Seine Existenz ist durch eine mögliche Erwerbstätigkeit gesichert; er ist gesund und im erwerbsfähigen Alter und spricht zudem die Landessprache. 1.
- Zur Lage im Herkunftsstaat: Länderinformationsblatt der Staatendokumentation zu Angola vom 22.08.2022
- Neueste Ereignisse – Integrierte Kurzinformationen Keine aktuellen Kurzinformationen vorhanden.
- COVID-19 Reisende müssen bei der Einreise unabhängig vom Impfstatus ein negatives PCR-Testergebnis, welches nicht älter als 72 Stunden sein darf, vorweisen; für nicht voll-immunisierte Reisende ist eine 7-tägige Quarantäne einzuhalten (BMEIA 10.8.2022; vgl. AA 10.8.2022, FD 10.8.2022). Ferner kann für Ungeimpfte, unabhängig vom Testresultat, eine Quarantäne mit Freitestungsmöglichkeit nach angolanischem Recht angeordnet werden (AA 10.8.2022). Des Weiteren muss 72 Stunden vor Reiseantritt ein Einreiseformular ("Formulário de registo de viagem") online ausgefüllt und bei der Einreise vorgelegt werden (BMEIA 10.8.2022; vgl. AA 10.8.2022). In der Praxis wurden auch unmittelbar vor Abreise durchgeführte Online-Registrierungen anerkannt (AA 10.8.2022).Reisende müssen bei der Einreise unabhängig vom Impfstatus ein negatives PCR-Testergebnis, welches nicht älter als 72 Stunden sein darf, vorweisen; für nicht voll-immunisierte Reisende ist eine 7-tägige Quarantäne einzuhalten (BMEIA 10.8.2022; vergleiche AA 10.8.2022, FD 10.8.2022). Ferner kann für Ungeimpfte, unabhängig vom Testresultat, eine Quarantäne mit Freitestungsmöglichkeit nach angolanischem Recht angeordnet werden (AA 10.8.2022). Des Weiteren muss 72 Stunden vor Reiseantritt ein Einreiseformular ("Formulário de registo de viagem") online ausgefüllt und bei der Einreise vorgelegt werden (BMEIA 10.8.2022; vergleiche AA 10.8.2022). In der Praxis wurden auch unmittelbar vor Abreise durchgeführte Online-Registrierungen anerkannt (AA 10.8.2022). Bei der Ankunft in Angola ist ein weiterer COVID-19-Schnelltest vorgeschrieben (BMEIA 10.8.2022; vgl. AA 10.8.2022, FD 10.8.2022). Bei positivem Testergebnis müssen sich Reisende in Quarantäne begeben. Bei negativem Testergebnis können sich vollständig Geimpfte im Land frei bewegen (BMEIA 10.8.2022; vgl. AA 10.8.2022). Asymptomatische Fälle dürfen zwecks Isolation zu Hause bleiben und müssen nicht in eine staatliche/medizinische Einrichtung (AA 10.8.2022).Bei der Ankunft in Angola ist ein weiterer COVID-19-Schnelltest vorgeschrieben (BMEIA 10.8.2022; vergleiche AA 10.8.2022, FD 10.8.2022). Bei positivem Testergebnis müssen sich Reisende in Quarantäne begeben. Bei negativem Testergebnis können sich vollständig Geimpfte im Land frei bewegen (BMEIA 10.8.2022; vergleiche AA 10.8.2022). Asymptomatische Fälle dürfen zwecks Isolation zu Hause bleiben und müssen nicht in eine staatliche/medizinische Einrichtung (AA 10.8.2022). Geschäfte und Restaurants haben normale Öffnungszeiten, Strände und öffentliche Schwimmbäder sind geöffnet. Die maximal erlaubte Auslastung von Restaurants, Kirchen, Kinos und öffentlichen Verkehrsmitteln beträgt 75 Prozent. Das Tragen von Mund-Nasen-Schutzmasken sowie die Einhaltung eines Sicherheitsabstandes in der Öffentlichkeit sind weiterhin erforderlich (BMEIA 10.8.2022). Quellen: - AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (10.8.2022): Angola: Reise- und Sicherheitshinweise, Aktuelles, https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/angolanode/angolasicherheit/208118#content₀, Zugriff 10.8.2022 - BMEIA - Bundesministerium für Europäische und Internationale Angelegenheiten [Österreich] (10.8.2022): Reiseinformationen, Aktuelle Hinweise, https://www.bmeia.gv.at/reiseservices/reiseinformation/land/angola/, Zugriff 10.8.2022 - FD - France Diplomatie [Frankreich] (10.8.2022): Angola: Conseils aux voyageurs, Dernière minute, Infection pulmonaire, Coronavirus Covid-19 (02/08/2022), https://www.diplomatie.gouv.fr/fr/conseils-aux-voyageurs/conseils-par-pays-destination/angola/, Zugriff 10.8.2022
- Politische Lage Angola ist eine konstitutionelle Republik (USDOS 12.4.2022). Die Verfassung von 2010 enthält den Grundsatz der Gewaltenteilung (AA 29.6.2022), und als präsidial-parlamentarische Demokratie ist die Macht in Angola auf drei Gewalten verteilt: die Judikative (die Gerichte), die Legislative (das Parlament) und die Exekutive (Präsident und Kabinett); sie ist nicht gleichmäßig verteilt, da die Exekutive einen großen Einfluss auf die beiden anderen Gewalten hat (KAS 22.2.2022). Angola hat ein Einkammer-Legislativsystem, wobei die Assembleia Nacional (Nationalversammlung) die einzige gesetzgebende Institution ist (KAS 22.2.2022). Allerdings hat die 220 Sitze umfassende Nationalversammlung, deren Mitglieder nach dem Verhältniswahlrecht für fünf Jahre gewählt werden, wenig Macht, und die meisten Gesetze werden von der Exekutive erlassen (FH 28.2.2022; vgl. AA 29.6.2022).Angola ist eine konstitutionelle Republik (USDOS 12.4.2022). Die Verfassung von 2010 enthält den Grundsatz der Gewaltenteilung (AA 29.6.2022), und als präsidial-parlamentarische Demokratie ist die Macht in Angola auf drei Gewalten verteilt: die Judikative (die Gerichte), die Legislative (das Parlament) und die Exekutive (Präsident und Kabinett); sie ist nicht gleichmäßig verteilt, da die Exekutive einen großen Einfluss auf die beiden anderen Gewalten hat (KAS 22.2.2022). Angola hat ein Einkammer-Legislativsystem, wobei die Assembleia Nacional (Nationalversammlung) die einzige gesetzgebende Institution ist (KAS 22.2.2022). Allerdings hat die 220 Sitze umfassende Nationalversammlung, deren Mitglieder nach dem Verhältniswahlrecht für fünf Jahre gewählt werden, wenig Macht, und die meisten Gesetze werden von der Exekutive erlassen (FH 28.2.2022; vergleiche AA 29.6.2022). Im August 2017 gewann die Regierungspartei MPLA [Movimento Popular de Libertação de Angola] die Präsidentschafts- und Parlamentswahlen mit 61 Prozent der Stimmen. Der Präsidentschaftskandidat der Regierungspartei, João Lourenço, legte im September 2017 als dritter Präsident seit der Unabhängigkeit den Amtseid für eine fünfjährige Amtszeit ab. Die Partei behielt mit 68 Prozent die absolute Mehrheit in der Nationalversammlung. Die Oppositionsparteien konnten 32 Prozent der Parlamentssitze gewinnen. Einheimische und internationale Beobachter berichteten, dass die Wahlen im ganzen Land friedlich und im Allgemeinen glaubwürdig verliefen, auch wenn die Regierungspartei aufgrund der staatlichen Kontrolle der wichtigsten Medien und anderer Ressourcen Vorteile genoss. Die Oppositionsparteien beschwerten sich beim Verfassungsgericht über mangelnde Transparenz und vermeintliche Unregelmäßigkeiten bei der Auszählung der Stimmen auf Provinzebene (USDOS 12.4.2022). Am 8.7.2022 verstarb dos Santos im Alter von 79 Jahren. Er hat Angola von 1979 bis 2017 mit eiserner Hand regiert. In all diesen Jahren kontrollierte er nicht nur seine Partei, die ehemalige Befreiungsbewegung MPLA, sondern auch den Staatsapparat, die Einnahmen aus dem Ölgeschäft und dem Verkauf von Diamanten, die Armee und vor allem seine Bürger. Im Jahr 2017 zog er sich aus der Politik zurück und übergab die Macht an seinen ehemaligen Verteidigungsminister João Lourenço, den er selbst zu seinem Nachfolger auserkoren hatte (DW 18.7.2022). Mit der Verfassung von 2010 wurden direkte Präsidentschaftswahlen abgeschafft. Stattdessen wird der Vorsitzende der nationalen Liste der politischen Partei, die bei den allgemeinen Wahlen die meisten Stimmen erhält, Präsident, ohne dass ein Bestätigungsverfahren durch die gewählte Legislative stattfindet (FH 28.2.2022; vgl. AJ 11.12.2021, KAS 22.2.2022). Präsident João Lourenço wurde 2017 zum ersten Mal ins Präsidentenamt gewählt. Im Dezember 2021 gab die regierende MPLA bekannt, dass Präsident João Lourenço auch 2022 als Präsidentschaftskandidat der Partei antreten wird (FH 28.2.2022; vgl. AJ 11.12.2022).Am 8.7.2022 verstarb dos Santos im Alter von 79 Jahren. Er hat Angola von 1979 bis 2017 mit eiserner Hand regiert. In all diesen Jahren kontrollierte er nicht nur seine Partei, die ehemalige Befreiungsbewegung MPLA, sondern auch den Staatsapparat, die Einnahmen aus dem Ölgeschäft und dem Verkauf von Diamanten, die Armee und vor allem seine Bürger. Im Jahr 2017 zog er sich aus der Politik zurück und übergab die Macht an seinen ehemaligen Verteidigungsminister João Lourenço, den er selbst zu seinem Nachfolger auserkoren hatte (DW 18.7.2022). Mit der Verfassung von 2010 wurden direkte Präsidentschaftswahlen abgeschafft. Stattdessen wird der Vorsitzende der nationalen Liste der politischen Partei, die bei den allgemeinen Wahlen die meisten Stimmen erhält, Präsident, ohne dass ein Bestätigungsverfahren durch die gewählte Legislative stattfindet (FH 28.2.2022; vergleiche AJ 11.12.2021, KAS 22.2.2022). Präsident João Lourenço wurde 2017 zum ersten Mal ins Präsidentenamt gewählt. Im Dezember 2021 gab die regierende MPLA bekannt, dass Präsident João Lourenço auch 2022 als Präsidentschaftskandidat der Partei antreten wird (FH 28.2.2022; vergleiche AJ 11.12.2022). Am 24.8.2022 finden Präsidentschafts- und Parlamentswahlen statt. Die angolanische Verfassung sieht vor, dass die beiden Listenersten der bei den Wahlen siegreichen Partei Staatspräsident und Vize-Präsident werden (AA 10.8.2022; vgl. AA 29.6.2022, AJ 11.12.2021). Die aktuelle Debatte um den Tod des einst so verhassten Ex-Präsidenten dos Santos, dessen Leistungen heute von vielen verherrlicht werden, könnte nach Ansicht politischer Beobachter einen entscheidenden Einfluss auf die Wahl haben. Der Oppositionsführer Adalberto da Costa Júnior hofft seinerseits, dass er aus innerparteiliche Streitigkeiten im MPLA-Lager politisches Kapital schlagen kann (DW 18.7.2022).Am 24.8.2022 finden Präsidentschafts- und Parlamentswahlen statt. Die angolanische Verfassung sieht vor, dass die beiden Listenersten der bei den Wahlen siegreichen Partei Staatspräsident und Vize-Präsident werden (AA 10.8.2022; vergleiche AA 29.6.2022, AJ 11.12.2021). Die aktuelle Debatte um den Tod des einst so verhassten Ex-Präsidenten dos Santos, dessen Leistungen heute von vielen verherrlicht werden, könnte nach Ansicht politischer Beobachter einen entscheidenden Einfluss auf die Wahl haben. Der Oppositionsführer Adalberto da Costa Júnior hofft seinerseits, dass er aus innerparteiliche Streitigkeiten im MPLA-Lager politisches Kapital schlagen kann (DW 18.7.2022). Die Verfassung erlaubt dem Präsidenten eine Amtszeit von maximal zwei Fünfjahresperioden, sowie die direkte Ernennung des Vizepräsidenten, des Kabinetts und der Provinzgouverneure (FH 28.2.2022; vgl. AJ 11.12.2021). Denn neben der nationalen Regierungsebene gibt es noch die Ebenen der Provinzen, Gemeinden und Bezirke. Die Mitglieder der anderen Ebenen werden nicht durch Wahlen, sondern durch Ernennung bestimmt. Der Präsident ernennt die Gouverneure der Provinzen, die wiederum die Gemeindeverwalter ernennen, die wiederum die Verwalter der Bezirke ernennen (KAS 22.2.2022).Die Verfassung erlaubt dem Präsidenten eine Amtszeit von maximal zwei Fünfjahresperioden, sowie die direkte Ernennung des Vizepräsidenten, des Kabinetts und der Provinzgouverneure (FH 28.2.2022; vergleiche AJ 11.12.2021). Denn neben der nationalen Regierungsebene gibt es noch die Ebenen der Provinzen, Gemeinden und Bezirke. Die Mitglieder der anderen Ebenen werden nicht durch Wahlen, sondern durch Ernennung bestimmt. Der Präsident ernennt die Gouverneure der Provinzen, die wiederum die Gemeindeverwalter ernennen, die wiederum die Verwalter der Bezirke ernennen (KAS 22.2.2022). Quellen: - AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (29.6.2022): Angola - Politisches Poträt, https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/angolanode/portrait/208170#:~:text=Am%2024.,Lage%20in%20Angola%20ist%20stabil., Zugriff 10.8.2022 - AJ - Al Jazeera (11.12.2021): Angola ruling party backs President Joao Lourenco for second term, https://www.aljazeera.com/news/2021/12/11/angola-ruling-party-backs-presidentlourenco-for-a-second-term, Zugriff 9.8.2022 - DW - Deutsche Welle (18.7.2022): Angola : l'héritage politique de dos Santos disputé, https://www.dw.com/fr/angola-lh%C3%A9ritage-politique-de-dos-santos-disput%C3%A9/a-62516001, Zugriff 22.8.2022 - FH - Freedom House (28.2.2022): Freedom in the World 2022 - Angola, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071847.html, Zugriff 9.8.2022 - KAS - Konrad Adenauer Stiftung (22.2.2022): Republic of Angola, KAS Fact book, https://www.kas.de/documents/279052/279101/Fact+book+Angola+2018.pdf/cde57f34-9e35-c7f0-ace2-92f0953d5868?version=1.0&t=1645454391566, Zugriff 9.8.2022 - USDOS - US Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights Practices - Angola, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071075.html, Zugriff 9.8.2022
- Sicherheitslage Die innenpolitische Lage in Angola ist überwiegend stabil. Die hohe Arbeitslosigkeit und die ungewissen Zukunftsaussichten für die junge Bevölkerung Angolas stellen jedoch eine Herausforderung, auch für die Stabilität des Landes dar (AA 29.6.2022). Die wirtschaftliche Lage ist angespannt. Demonstrationen und Ausschreitungen sind – insbesondere im Zusammenhang mit Wahlen – möglich, und können in gewaltsame Zusammenstöße zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften ausarten (EDA 10.8.2022; vgl. AA 10.8.2022, FD 10.8.2022). Das Jahr 2022 ist ein Wahljahr in Angola. Verschiedene Gruppen (politische Parteien, Verbände, Studentenorganisationen usw.) rufen regelmäßig zu Demonstrationen in Luanda, aber auch in den größeren Städten der Provinzen auf. In diesem Zusammenhang und angesichts möglicher Gewalttätigkeiten, wird äußerste Wachsamkeit empfohlen, und es gilt die Empfehlung, sich von Menschenansammlungen fernzuhalten (FD 10.8.2022).Die innenpolitische Lage in Angola ist überwiegend stabil. Die hohe Arbeitslosigkeit und die ungewissen Zukunftsaussichten für die junge Bevölkerung Angolas stellen jedoch eine Herausforderung, auch für die Stabilität des Landes dar (AA 29.6.2022). Die wirtschaftliche Lage ist angespannt. Demonstrationen und Ausschreitungen sind – insbesondere im Zusammenhang mit Wahlen – möglich, und können in gewaltsame Zusammenstöße zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften ausarten (EDA 10.8.2022; vergleiche AA 10.8.2022, FD 10.8.2022). Das Jahr 2022 ist ein Wahljahr in Angola. Verschiedene Gruppen (politische Parteien, Verbände, Studentenorganisationen usw.) rufen regelmäßig zu Demonstrationen in Luanda, aber auch in den größeren Städten der Provinzen auf. In diesem Zusammenhang und angesichts möglicher Gewalttätigkeiten, wird äußerste Wachsamkeit empfohlen, und es gilt die Empfehlung, sich von Menschenansammlungen fernzuhalten (FD 10.8.2022). In einigen Landesteilen besteht Minengefahr (EDA 10.8.2022). Die meisten Landminen aus der Zeit des Bürgerkriegs wurden inzwischen beseitigt. In einigen Landesteilen außerhalb der großen Städte besteht jedoch weiterhin Gefahr durch Minen (AA 10.8.2022), nicht alle Minenfelder sind markiert (BMEIA 10.8.2022; vgl. EDA 10.8.2022).In einigen Landesteilen besteht Minengefahr (EDA 10.8.2022). Die meisten Landminen aus der Zeit des Bürgerkriegs wurden inzwischen beseitigt. In einigen Landesteilen außerhalb der großen Städte besteht jedoch weiterhin Gefahr durch Minen (AA 10.8.2022), nicht alle Minenfelder sind markiert (BMEIA 10.8.2022; vergleiche EDA 10.8.2022). In den Grenzgebieten zur Demokratischen Republik Kongo und zu Sambia ist besondere Vorsicht geboten (BMEIA 10.8.2022; vgl. EDA 10.8.2022).In den Grenzgebieten zur Demokratischen Republik Kongo und zu Sambia ist besondere Vorsicht geboten (BMEIA 10.8.2022; vergleiche EDA 10.8.2022). Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Angola nicht ausgeschlossen werden (EDA 10.8.2022). Das französische Außenministerium ruft zu erhöhter Wachsamkeit auf (FD 10.8.2022). Die Kriminalitätsrate ist hoch (AA 10.8.2022; vgl. EDA 10.8.2022) und nimmt weiter zu. Auch die Anzahl an Diebstählen und bewaffneten Überfällen hat zugenommen, teilweise mit Todesfolge (EDA 10.8.2022). Es wurde auch in Luanda ein Anstieg der Kriminalität gemeldet. Überfälle werden zu jeder Tageszeit von bewaffneten Personen auf Motorrädern verübt (FD 10.8.2022). In der Hauptstadt sind Überfälle und Diebstähle an der Tagesordnung; im Rest des Landes besteht weiterhin ein Sicherheitsrisiko (Sicherheitsstufe 2) (BMEIA 10.8.2022). Gewöhnlich ist ein Anstieg der Kriminalität in den Monaten November bis Jänner zu verzeichnen, insbesondere bei Raubüberfällen und Diebstählen. Bewaffnete Überfälle und Diebstähle kommen vor allem in Luanda, aber auch im Rest des Landes vor. Diese finden zu jeder Tages- und Nachtzeit, auch in belebten Umgebungen wie in und um Einkaufszentren, Gastronomiebetrieben und Hotels, statt. Vor allem in Luanda werden Überfälle auf Fahrzeuge verübt, die im stehenden Verkehr keine Fluchtmöglichkeit haben (AA 10.8.2022).Die Kriminalitätsrate ist hoch (AA 10.8.2022; vergleiche EDA 10.8.2022) und nimmt weiter zu. Auch die Anzahl an Diebstählen und bewaffneten Überfällen hat zugenommen, teilweise mit Todesfolge (EDA 10.8.2022). Es wurde auch in Luanda ein Anstieg der Kriminalität gemeldet. Überfälle werden zu jeder Tageszeit von bewaffneten Personen auf Motorrädern verübt (FD 10.8.2022). In der Hauptstadt sind Überfälle und Diebstähle an der Tagesordnung; im Rest des Landes besteht weiterhin ein Sicherheitsrisiko (Sicherheitsstufe 2) (BMEIA 10.8.2022). Gewöhnlich ist ein Anstieg der Kriminalität in den Monaten November bis Jänner zu verzeichnen, insbesondere bei Raubüberfällen und Diebstählen. Bewaffnete Überfälle und Diebstähle kommen vor allem in Luanda, aber auch im Rest des Landes vor. Diese finden zu jeder Tages- und Nachtzeit, auch in belebten Umgebungen wie in und um Einkaufszentren, Gastronomiebetrieben und Hotels, statt. Vor allem in Luanda werden Überfälle auf Fahrzeuge verübt, die im stehenden Verkehr keine Fluchtmöglichkeit haben (AA 10.8.2022). Quellen: - AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (10.8.2022): Angola - Reise- und Sicherheitshinweise, Aktuelles, https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/angolanode/angolasicherheit/208118#content₀, Zugriff 10.8.2022 - MEIA - Bundesministerium für Europäische und Internationale Angelegenheiten [Österreich] (10.8.2022): Angola - Reiseinformationen, Aktuelle Hinweise, https://www.bmeia.gv.at/reiseservices/reiseinformation/land/angola/, Zugriff 10.8.2022 - EDA - Eidgenössisches Departement für Auswärtige Angelegenheiten [Schweiz] (10.8.2022): Reisehinweise für Angola, https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-undreisehinweise/angola/reisehinweise-fuerangola.html, Zugriff 10.8.2022 - FD - France Diplomatie [Frankreich] (10.8.2022): Angola - Conseils aux voyageurs, Dernière minute, Infection pulmonaire, Coronavirus Covid-19 (02/08/2022), https://www.diplomatie.gouv.fr/fr/conseils-aux-voyageurs/conseils-par-pays-destination/angola/, Zugriff 10.8.2022 4.
- Provinz Cabinda und Provinzen Lunda Norte und Lunda Sul Die Stadt und die Provinz Cabinda, stellen potenzielle Unsicherheitsherde dar (FD 10.8.2022). Es besteht dort ein hohes Sicherheitsrisiko (Sicherheitsstufe 3) (BMEIA 10.8.2022), es gibt noch kleinere sezessionistische Bewegungen (AA 10.8.2022). Es kann zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen solchen Gruppen und Regierungseinheiten kommen (EDA 10.8.2022). Der niederschwellig geführte, separatistische Aufstand in Cabinda stellt weiterhin eine Sicherheitsbedrohung dar. Die Front für die Befreiung der Enklave Cabinda (FLEC) behauptet, Guerilla-Aktivitäten gegen angolanische Soldaten unternommen zu haben, aber die Regierung hat diese Behauptungen nicht bestätigt (FH 28.2.2022). Insgesamt hat sich die Sicherheitslage dort verbessert, bleibt jedoch aufgrund spontaner Demonstrationen sowie der wirtschaftlichen und sozialen Lage angespannt (AA 10.8.2022). Es kommt in dieser Provinz auch wiederholt zu militärischen Auseinandersetzungen. Ausgenommen davon ist die Provinzhauptstadt Cabinda, in der jedoch zu Vorsicht geraten wird (BMEIA 10.8.2022). In den Provinzen Lunda Norte und Lunda Sul ist die Lage in den Diamantengebieten weiterhin prekär (EDA 10.8.2022; vgl. AA 10.8.2022) u.a. aufgrund der Präsenz von Menschenhändlern (FD 10.8.2022). Anfang Feber 2021 kam es zu gewaltsamen Zusammenstößen zwischen Demonstranten und Polizeikräften (AA 10.8.2022).In den Provinzen Lunda Norte und Lunda Sul ist die Lage in den Diamantengebieten weiterhin prekär (EDA 10.8.2022; vergleiche AA 10.8.2022) u.a. aufgrund der Präsenz von Menschenhändlern (FD 10.8.2022). Anfang Feber 2021 kam es zu gewaltsamen Zusammenstößen zwischen Demonstranten und Polizeikräften (AA 10.8.2022). Quellen: - AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (10.8.2022): Angola - Reise- und Sicherheitshinweise, Aktuelles, https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/angolanode/angolasicherheit/208118#content₀, Zugriff 10.8.2022 - BMEIA - Bundesministerium für Europäische und Internationale Angelegenheiten [Österreich] (10.8.2022): Angola - Reiseinformationen, Aktuelle Hinweise, https://www.bmeia.gv.at/reiseservices/reiseinformation/land/angola/, Zugriff 10.8.2022 - EDA - Eidgenössisches Departement für Auswärtige Angelenheiten [Schweiz] (10.8.2022): Reisehinweise für Angola, https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-undreisehinweise/angola/reisehinweise-fuerangola.html, Zugriff 10.8.2022 - FD - France Diplomatie [Frankreich] (10.8.2022): Angola - Conseils aux voyageurs, Dernière minute, Infection pulmonaire, Coronavirus Covid-19 (02/08/2022), https://www.diplomatie.gouv.fr/fr/conseils-aux-voyageurs/conseils-par-pays-destination/angola/, Zugriff 10.8.2022 - FH - Freedom House (28.2.2022): Freedom in the World 2022 - Angola, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071847.html, Zugriff 9.8.2022
- Rechtsschutz / Justizwesen Die Verfassung und das Gesetz sehen eine unabhängige und unparteiische Justiz vor (USDOS 12.4.2022), jedoch wird die Justiz in Angola wegen ihrer mangelnden Unparteilichkeit stark kritisier (KAS 22.2.2022). Korruption und politischer Druck seitens der Regierungspartei MPLA tragen zur allgemeinen Ineffizienz der Justiz bei und untergraben ihre Unabhängigkeit (FH 28.2.2022). Das Justizsystem wird durch institutionelle Schwächen beeinträchtigt, einschließlich der politischen Einflussnahme auf den Entscheidungsprozess. Das Ministerium für Justiz und Menschenrechte und die Generalstaatsanwaltschaft arbeiten an der Verbesserung der Unabhängigkeit von Staatsanwälten und Richtern. Das Nationale Institut für juristische Studien führte zudem Programme zum Aufbau von Kapazitäten durch, um die Unabhängigkeit des Justizsystems zu fördern (USDOS 12.4.2022). Der Präsident ernennt die Richter des Obersten Gerichtshofs auf Lebenszeit, ohne dass die Legislative Einfluss nimmt (FH 28.2.2022; vgl. KAS 22.2.2022). Die Richter neigen dazu, in ihren Entscheidungen den Weisungen des Präsidenten zu folgen. Mitglieder der Führungspartei werden bevorzugt und Oppositionelle hart verurteilt. Die unteren Gerichte sind in der Regel unabhängiger, aber anfällig für Korruption (KAS 22.2.2022).Die Verfassung und das Gesetz sehen eine unabhängige und unparteiische Justiz vor (USDOS 12.4.2022), jedoch wird die Justiz in Angola wegen ihrer mangelnden Unparteilichkeit stark kritisier (KAS 22.2.2022). Korruption und politischer Druck seitens der Regierungspartei MPLA tragen zur allgemeinen Ineffizienz der Justiz bei und untergraben ihre Unabhängigkeit (FH 28.2.2022). Das Justizsystem wird durch institutionelle Schwächen beeinträchtigt, einschließlich der politischen Einflussnahme auf den Entscheidungsprozess. Das Ministerium für Justiz und Menschenrechte und die Generalstaatsanwaltschaft arbeiten an der Verbesserung der Unabhängigkeit von Staatsanwälten und Richtern. Das Nationale Institut für juristische Studien führte zudem Programme zum Aufbau von Kapazitäten durch, um die Unabhängigkeit des Justizsystems zu fördern (USDOS 12.4.2022). Der Präsident ernennt die Richter des Obersten Gerichtshofs auf Lebenszeit, ohne dass die Legislative Einfluss nimmt (FH 28.2.2022; vergleiche KAS 22.2.2022). Die Richter neigen dazu, in ihren Entscheidungen den Weisungen des Präsidenten zu folgen. Mitglieder der Führungspartei werden bevorzugt und Oppositionelle hart verurteilt. Die unteren Gerichte sind in der Regel unabhängiger, aber anfällig für Korruption (KAS 22.2.2022). Die höchsten Gerichte in Angola sind das Tribunal Supremo (Oberster Gerichtshof) und das Tribunal Constitucional (Verfassungsgericht). Das 2008 gegründete Verfassungsgericht befasst sich mit Rechts- und Verfassungsfragen. Es besteht aus einem Präsidenten, einem Vizepräsidenten und neun weiteren Richtern mit beratender Funktion. Der Oberste Gerichtshof hat eine ähnliche Struktur, aber statt neun sind es mindestens 16 Richter, die vom Präsidenten ernannt werden. Der Oberste Gerichtshof ist ein höheres Gericht mit allgemeiner Zuständigkeit und kann sowohl die ursprüngliche als auch die Berufungszuständigkeit für bestimmte Berufungen im Zusammenhang mit Entscheidungen von Provinz- und Gemeindegerichten ausüben (KAS 22.2.2022). Eine von Präsident Lourenço im März 2021 vorgeschlagene und im August 2021 eingeleitete Verfassungsänderung enthält Bestimmungen, die den Obersten Gerichtshof über das Verfassungsgericht stellen würden, was laut Ansicht von Kritikern die Justiz schwächen und ihre Unabhängigkeit gefährden könnte. Der frühere Chef des Verfassungsgerichts, hatte sich gegen diese Änderungen ausgesprochen und ist im August 2021 von seinem Amt zurückgetreten. Lourenço ernannte die damalige Staatssekretärin Laurinda Cardoso, eine MPLA-Beamtin, zu seiner Nachfolgerin; Oppositionsvertreter äußerten die Befürchtung, dass ihre Ernennung der MPLA eine stärkere Kontrolle über die Gerichte ermöglicht (FH 28.2.2022). Vor dem Obersten Gerichtshof kommt es zu langen Verfahrensverzögerungen, da es auch das einzige Berufungsgericht des Landes ist. Um Verzögerungen zu verringern, wurde mittels eines Gesetzes aus dem Jahr 2015, eine weitere Ebene von Berufungsgerichten eingerichtet. Drei dieser Gerichte wurden in Luanda, Benguela und Lubango eingeweiht, und Richter und Personal wurden eingestellt, allerdings waren diese zu Jahresende 2021 noch nicht tätig. Bei den Strafgerichten gibt es einen großen Rückstau bei der Bearbeitung der Fälle, welche lange Wartezeiten auf Anhörungen zur Folge haben. Auch bei den Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes kommt es zu großen Verzögerungen. Im Juli 2021 wurde ein Gesetzentwurf verabschiedet, mit dem die Zahl der Richter am Obersten Gerichtshof um 10 auf 31 erhöht wurde, um den Rückstand von mehr als 4.300 Fällen vor den Straf-, Zivil- und Arbeitskammern des Gerichts abzubauen (USDOS 12.4.2022). Angola steht auch vor dem Problem, dass 90 Prozent der Anwälte ihre Büros in der Hauptstadt haben, so dass sich die Menschen im Rest des Landes bei Entscheidungen weitgehend auf ihre lokalen Chefs verlassen müssen (KAS 22.2.2022). Informelle Gerichte bleiben die primären Institutionen zur Lösung ziviler Konflikte in ländlichen Gebieten. Jede Gemeinde, in der informelle Gerichte angesiedelt sind, legt lokale Regeln fest. Traditionelle Anführer (Sobas) hören und entscheiden auch lokale Zivilverfahren. Sobas sind nicht befugt, Strafsachen zu verhandeln, dazu sind nur Gerichte befugt (USDOS 12.4.2022). Sowohl die nationale Polizei als auch die Armee verfügen über ein internes Gerichtssystem, das im Allgemeinen nicht von außen überwacht werden kann. Obwohl Angehörige dieser Organisationen nach ihren internen Vorschriften vor Gericht gestellt werden können, können Fälle, die Verstöße gegen straf- oder zivilrechtliche Vorschriften beinhalten, auch in die Zuständigkeit von Provinzgerichten fallen. Sowohl die Generalstaatsanwaltschaft als auch das Ministerium für Justiz und Menschenrechte sind für die zivile Aufsicht über die Militärgerichte zuständig (USDOS 12.4.2022). Quellen: - FH - Freedom House (28.2.2022): Freedom in the World 2022 - Angola, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071847.html, Zugriff 9.8.2022 - KAS - Konrad Adenauer Stiftung (22.2.2022): Republic of Angola, KAS Fact book, https://www.kas.de/documents/279052/279101/Fact+book+Angola+2018.pdf/cde57f34-9e35-c7f0-ace2-92f0953d5868?version=1.0&t=1645454391566, Zugriff 9.8.2022 - USDOS - US Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights Practices - Angola, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071075.html, Zugriff 9.8.2022
- Sicherheitsbehörden Die nationale Polizei, die dem Innenministerium untersteht, ist für die innere Sicherheit und die Strafverfolgung zuständig. Die Kriminalpolizei, die ebenfalls dem Innenministerium untersteht, ist für die Prävention und Untersuchung von Straftaten im Inland zuständig. Der Auslands- und Migrationsdienst und die Grenzschutzpolizei innerhalb des Innenministeriums sind für die Durchsetzung der Gesetze im Bereich der Migration zuständig. Der staatliche Nachrichten- und Sicherheitsdienst ist dem Präsidenten unterstellt und ermittelt in Angelegenheiten der Staatssicherheit. Die angolanischen Streitkräfte [Angolan Armed Forces, FAA] sind für die äußere Sicherheit zuständig, haben aber auch Aufgaben im Bereich der inneren Sicherheit, einschließlich der Grenzsicherung, der Ausweisung irregulärer Migranten und kleinerer Aktionen gegen Splittergruppen, bzw. gegen die Mitglieder der FLEC (Front for the Liberation of the Enclave of Cabinda) (USDOS 12.4.2022). Die nationale Polizei und die angolanischen Streitkräfte verfügen über interne Mechanismen zur Untersuchung von Übergriffen der Sicherheitskräfte. Zivile Behörden haben eine wirksame Kontrolle über die Sicherheitskräfte. Es gibt allerdings glaubwürdige Berichte, dass Angehörige der Sicherheitskräfte einige Übergriffe begangen haben (USDOS 12.4.2022) - darunter Korruption und Menschenrechtsverletzungen. Verstöße gegen ein ordnungsgemäßes Verfahren und Missbrauch durch Sicherheitskräfte sind nach wie vor weit verbreitet (FH 28.2.2022). Quellen: - FH - Freedom House (28.2.2022): Freedom in the World 2022 - Angola, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071847.html, Zugriff 9.8.2022 - USDOS - US Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights Practices - Angola, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071075.html, Zugriff 9.8.2022
- Folter und unmenschliche Behandlung Die Verfassung und Gesetze verbieten alle Formen von Folter und grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Bestrafung, aber die Regierung setzt diese Verbote nicht immer durch (USDOS 12.4.2022). Auch 2021, waren die Sicherheitskräfte in Menschenrechtsverletzungen involviert (HRW 13.1.2022). Die Regierung oder ihre Vertreter haben bei der Aufrechterhaltung der Stabilität willkürliche oder unrechtmäßige Tötungen begangen und wenden manchmal übermäßige Gewalt an (USDOS 12.4.2022). Sicherheitskräfte waren im Jahr 2021 weiterhin in schwere Menschenrechtsverletzungen verwickelt, darunter Hinrichtungen im Schnellverfahren, willkürliche Verhaftungen (HRW 13.1.2022) und übermäßige Gewaltanwendung gegen friedliche Demonstranten (HRW 13.1.2022; vgl. AI 29.3.2022). Dutzende Demonstranten wurden getötet. Die Sicherheitskräfte schossen auf offener Straße auf friedliche Demonstranten und jagten diese auch in den umliegenden Vierteln und Wäldern (AI 29.3.2022).Auch 2021, waren die Sicherheitskräfte in Menschenrechtsverletzungen involviert (HRW 13.1.2022). Die Regierung oder ihre Vertreter haben bei der Aufrechterhaltung der Stabilität willkürliche oder unrechtmäßige Tötungen begangen und wenden manchmal übermäßige Gewalt an (USDOS 12.4.2022). Sicherheitskräfte waren im Jahr 2021 weiterhin in schwere Menschenrechtsverletzungen verwickelt, darunter Hinrichtungen im Schnellverfahren, willkürliche Verhaftungen (HRW 13.1.2022) und übermäßige Gewaltanwendung gegen friedliche Demonstranten (HRW 13.1.2022; vergleiche AI 29.3.2022). Dutzende Demonstranten wurden getötet. Die Sicherheitskräfte schossen auf offener Straße auf friedliche Demonstranten und jagten diese auch in den umliegenden Vierteln und Wäldern (AI 29.3.2022). In den Diamantengebieten von Lunda Norte und Lunda Sul ist die lokale Bevölkerung Menschenrechtsverletzungen durch die Armee, die Polizei und private Sicherheitskräfte ausgesetzt, darunter Folter und extralegale Tötungen (BS 23.2.2022). Die Sicherheitskräfte genießen für Gewalttaten – einschließlich Folter und außergerichtliche Tötungen von Häftlingen, Aktivisten und anderen – Straffreiheit (FH 28.2.2022). Quellen: - AI - Amnesty International (29.3.2022): The State of the World's Human Rights - Angola 2021, https://www.ecoi.net/de/dokument/2070327.html, Zugriff 9.8.2022 - BS - Bertelsmann Stiftung (23.2.2022): BTI 2022 Country Report Angola, https://www.ecoi.net/en/file/local/2069771/country_report_2022_AGO.pdf, Zugriff 10.8.2022 - FH - Freedom House (28.2.2022): Freedom in the World 2022 - Angola, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071847.html, Zugriff 9.8.2022 - HRW - Human Rights Watch (13.1.2022): World Report 2022 - Angola, https://www.ecoi.net/de/dokument/2068559.html, Zugriff 9.8.2022 - USDOS - US Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights Practices - Angola, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071075.html, Zugriff 9.8.2022
- Korruption Das Gesetz sieht strafrechtliche Sanktionen für Korruption durch Beamte vor, und die Regierung setzt das Gesetz auch wirksam um. Sie entlässt und verfolgt Kabinettsminister, Provinzgouverneure, hochrangige Militärs und andere Beamte wegen Korruption und Finanzdelikten. 2021 gab es zahlreiche Berichte über Korruption in der Regierung. Die Generalstaatsanwaltschaft setzte ihre Korruptionsermittlungen fort und erhob gegen mehrere Beamte Strafanzeige (USDOS 12.4.2022). Präsident Lourenço hat seit seinem Wahlkampf 2017 wiederholt seine Bereitschaft betont, die endemische Korruption im Land zu bekämpfen, und es kam zu Verurteilungen einiger hochrangiger Beamte aus der dos Santos Ära (FH 28.2.2022). Dennoch bleiben Straflosigkeit unter Beamten und die einheitliche Anwendung von Antikorruptionsgesetzen ein ernstes Problem (USDOS 12.4.2022). Nach jahrzehntelanger MPLA-Herrschaft haben sich Korruption und Klientelismus in fast allen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens verfestigt (FH 28.2.2022). Kleinkorruption unter Polizisten, Lehrern und anderen Staatsbediensteten bleibt weit verbreitet. Die Polizei erpresst Geld von Bürgern und Flüchtlingen, und Gefängnisbeamte erpressen Geld von Familienmitgliedern von Insassen (USDOS 12.4.2022). Quellen: - FH - Freedom House (28.2.2022): Freedom in the World 2022 - Angola, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071847.html, Zugriff 9.8.2022 - USDOS - US Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights Practices - Angola, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071075.html, Zugriff 9.8.2022
- Allgemeine Menschenrechtslage Die Menschenrechtslage in Angola hat sich 2021 mit dem Inkrafttreten des neuen Strafgesetzbuchs entscheidend verbessert. Das Gesetzbuch entkriminalisiert gleichgeschlechtliche Handlungen, schützt die Rechte von Kindern und stellt Genitalverstümmelung und sexuelle Belästigung unter Strafe. In weitergehenden Menschenrechtsfragen hat die Regierung jedoch kaum Fortschritte erzielt. Die staatlichen Sicherheitskräfte sind in schwere Menschenrechtsverletzungen verwickelt, darunter Hinrichtungen im Schnellverfahren, übermäßige Gewaltanwendung gegen friedliche Demonstranten und willkürliche Inhaftierungen. Außerdem schränken die Behörden die Arbeit von Journalisten durch drakonische Mediengesetze ein. Die Fälle von sexuellem Missbrauch von Kindern nahmen weiter zu (HRW 13.1.2022). Zu den schwerwiegendsten Menschenrechtsverletzungen zählen glaubwürdige Berichte über: rechtswidrige oder willkürliche Tötungen, einschließlich außergerichtlicher Tötungen durch staatliche Sicherheitskräfte; gewaltsames Verschwindenlassen; Fälle von grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Bestrafung durch staatliche Sicherheitskräfte; harte und lebensbedrohliche Haftbedingungen; willkürliche Inhaftierung; politische Gefangene oder Häftlinge; schwerwiegende Einschränkungen der freien Meinungsäußerung und der Pressefreiheit, einschließlich Gewalt, Gewaltandrohung oder ungerechtfertigter Verhaftungen von Journalisten und strafrechtlicher Verleumdungsgesetze; Beeinträchtigung der friedlichen Versammlungsfreiheit; schwerwiegende Korruptionsfälle; fehlende Untersuchung von und Rechenschaftspflicht für geschlechtsspezifische Gewalt; und Verbrechen, die mit Gewalt oder Gewaltandrohung gegen sexuelle Minderheiten verübt werden (USDOS 12.4.2022). Die Bürgerrechte sind gesetzlich verankert, aber es kommt nach wie vor häufig zu Rechtsverletzungen, insbesondere für Randgruppen wie die arme städtische Bevölkerung und ländliche Gemeinschaften. Trotz des bestehenden Rechtsschutzes kommt es immer wieder zu willkürlichen Verhaftungen, Folter und extralegalen Tötungen durch die staatlichen Sicherheitskräfte. Vor allem in der Region Cabinda, wo zivilgesellschaftliche Aktivisten und mutmaßliche FLECAnhänger [Frente para a Libertação do Enclave de Cabinda] sowie deren Familienangehörige willkürlichen Hausdurchsuchungen, willkürlichen Inhaftierungen und Folter ausgesetzt sind. In den Diamantenfördergebieten Lunda Norte und Lunda Sul ist die lokale Bevölkerung Menschenrechtsverletzungen durch die Armee, die Polizei und private Sicherheitskräfte ausgesetzt, darunter Folter und außergesetzliche Tötungen. In Luanda und den Provinzhauptstädten werden weibliche Straßenverkäufer routinemäßig von der Polizei gejagt, mit Stöcken geschlagen und sexuell belästigt, wobei ihre Waren beschlagnahmt oder zerstört werden. "Marginalisierte" (d. h. arbeitslose Jugendliche, die verdächtigt werden, Bandenmitglieder zu sein) werden regelmäßig im Schnellverfahren von der Polizei getötet. Im Jahr 2020 betrafen diese willkürlichen Tötungen auch Jugendliche, die gegen die COVID-19-Beschränkungen verstießen (BS 23.2.2022). Auch zivile Organisationen und politisch aktive Einzelpersonen, darunter Regierungskritiker, Mitglieder von Oppositionsparteien und Journalisten berichten, dass die Regierung ihre Aktivitäten und ihre Mitgliedschaften überwacht und dass sie aufgrund ihrer angeblichen oder ausdrücklichen regierungsfeindlichen Haltung bedroht und schikaniert werden (USDOS 12.4.2022). Die Regierung hat wichtige Schritte unternommen, um Beamte, die Menschenrechtsverletzungen begangen haben, sowie diejenigen, die in Korruption verwickelt waren, zu identifizieren, zu untersuchen, zu verfolgen und zu bestrafen. Dennoch war die Rechenschaftspflicht für Menschenrechtsverletzungen aufgrund fehlender Kontrollen und Gegenmaßnahmen, mangelnder institutioneller Kapazitäten, einer Kultur der Straflosigkeit und der Korruption in der Regierung begrenzt (USDOS 12.4.2022). In der Verfassung und im Gesetz ist das Recht auf freie Meinungsäußerung verankert, auch für Mitglieder der Presse und weiterer Medien, aber die Regierung respektiert dieses Recht nicht immer (USDOS 12.4.2022). Der angolanische Staat ist im Besitz der meisten Medien im Land. Diese berichten wohlwollend über die Regierung und üben nur selten Kritik (FH 28.2.2022). Die Berichterstattung über Korruption ist der vorwiegende Grund für ungestrafte Angriffe auf Journalisten (USDOS 12.4.2022). Sowohl Beleidigung als auch Verleumdung gelten als Straftaten (FH 28.2.2022), und werden mit einer Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe geahndet (USDOS 12.4.2022). Das Strafgesetzbuch enthält auch den Straftatbestand des "Missbrauchs der Pressefreiheit", der gegen diejenigen angewendet werden kann, die der Aufwiegelung, der Hassrede, der Verteidigung faschistischer oder rassistischer Ideologien oder von "Fake News" beschuldigt werden (FH 28.2.2022). Die Behörden setzen weiterhin drakonische Mediengesetze ein, um Journalisten zu unterdrücken und zu schikanieren. Im Juni 2021 wurden Journalisten wegen strafbarer Verleumdung angeklagt. Das Committee to Protect Journalists (CPJ) berichtete von mindestens sechs Fällen strafrechtlicher Verleumdungsklagen gegen Journalisten in Angola seit März 2021 (HRW 13.1.2022). Journalisten beklagten, dass die Regierung Verleumdungsgesetze einsetzt, um Berichterstattungen über Korruption und Vetternwirtschaft einzuschränken (USDOS 12.4.2022). Die Angst vor Vergeltungsmaßnahmen für die Äußerung von Kritik an der Regierung oder kontroversen Meinungen in privaten Gesprächen hält in Angola an. Selbstzensur ist weit verbreitet und wird durch die Sorge genährt, dass eine vermeintliche Absicht, sich gegen die Regierung zu organisieren, zu Repressalien führen könnte. Die Regierung überwacht aktiv die Online-Aktivitäten (FH 28.2.2022). Ferner hielten die Angriffe auf die Medienfreiheit an, da die Behörden die Lizenzen privater Fernsehsender aussetzten (AI 29.3.2022). Die Verfassung und das Gesetz sehen das Recht vor, sich friedlich zu versammeln und zu vereinigen, und die Regierung respektiert diese Rechte gelegentlich (USDOS 12.4.2022; vgl. FH 28.2.2022). Das Gesetz schreibt vor, dass öffentliche Versammlungen drei Tage vorher schriftlich bei der örtlichen Verwaltung und Polizei angemeldet werden müssen (USDOS 12.4.2022). Während die Regierung Lourenço anfangs mehr Toleranz gegenüber öffentlichen Demonstrationen zeigte, werden friedliche Demonstrationen immer noch mit Gewalt und Verhaftungen durch die Sicherheitskräfte beantwortet (FH 28.2.2022). Wirtschaftliche und soziale Krisen und Menschenrechtsverletzungen führten zu einer Zunahme an Protesten im ganzen Land. Die Sicherheitskräfte verstärkten indes landesweit ihre Maßnahmen, um diese zu unterbinden (AI 13.1.2022). Während des gesamten Jahres 2020 löste die Polizei Protestmärsche gewaltsam auf und nahm Verhaftungen vor, wobei es zeitweise zu mehreren rechtswidrigen Tötungen durch Sicherheitskräfte kam. Auch die Separatisten in der ölreichen Region Cabinda gerieten ins Visier der Regierung (FH 28.2.2022).Die Verfassung und das Gesetz sehen das Recht vor, sich friedlich zu versammeln und zu vereinigen, und die Regierung respektiert diese Rechte gelegentlich (USDOS 12.4.2022; vergleiche FH 28.2.2022). Das Gesetz schreibt vor, dass öffentliche Versammlungen drei Tage vorher schriftlich bei der örtlichen Verwaltung und Polizei angemeldet werden müssen (USDOS 12.4.2022). Während die Regierung Lourenço anfangs mehr Toleranz gegenüber öffentlichen Demonstrationen zeigte, werden friedliche Demonstrationen immer noch mit Gewalt und Verhaftungen durch die Sicherheitskräfte beantwortet (FH 28.2.2022). Wirtschaftliche und soziale Krisen und Menschenrechtsverletzungen führten zu einer Zunahme an Protesten im ganzen Land. Die Sicherheitskräfte verstärkten indes landesweit ihre Maßnahmen, um diese zu unterbinden (AI 13.1.2022). Während des gesamten Jahres 2020 löste die Polizei Protestmärsche gewaltsam auf und nahm Verhaftungen vor, wobei es zeitweise zu mehreren rechtswidrigen Tötungen durch Sicherheitskräfte kam. Auch die Separatisten in der ölreichen Region Cabinda gerieten ins Visier der Regierung (FH 28.2.2022). Am 30.Jänner 2021 gingen die Sicherheitskräfte gewaltsam gegen einen friedlichen Protest vor, der von der Lunda Tchokwe Protectorate Movement (MPPLT) in der angolanischen Provinz Lunda Norte organisiert wurde (FH 28.2.2022; vgl. GV 17.2.2021). Die MPPLT wurde 2006 gegründet und setzt sich für die Autonomie der östlichen Hälfte des an Diamanten reichen angolanischen Territoriums ein. Die Demonstration diente dem Gedenken an den
- Jahrestag der "internationalen Anerkennung des Rechts des Königreichs Lunda Tchowke", heißt es in einer Erklärung auf der Facebook-Seite der Bewegung. Laut Aussagen von Augenzeugen herrschte eine kriegsähnliche Atmosphäre (GV 17.2.2021). Mindestens ein Dutzend Demonstranten wurden von der Polizei getötet, obwohl lokale Menschenrechtsgruppen vermuten, dass die tatsächliche Zahl der Getöteten wesentlich höher ist. In den sozialen Medien kursierende Videos zeigen, wie Polizeikräfte wahllos gegen fliehende Demonstranten vorgehen und mehrere festnahmen (FH 28.2.2022; vgl. GV 17.2.2021).Am 30.Jänner 2021 gingen die Sicherheitskräfte gewaltsam gegen einen friedlichen Protest vor, der von der Lunda Tchokwe Protectorate Movement (MPPLT) in der angolanischen Provinz Lunda Norte organisiert wurde (FH 28.2.2022; vergleiche GV 17.2.2021). Die MPPLT wurde 2006 gegründet und setzt sich für die Autonomie der östlichen Hälfte des an Diamanten reichen angolanischen Territoriums ein. Die Demonstration diente dem Gedenken an den
- Jahrestag der "internationalen Anerkennung des Rechts des Königreichs Lunda Tchowke", heißt es in einer Erklärung auf der Facebook-Seite der Bewegung. Laut Aussagen von Augenzeugen herrschte eine kriegsähnliche Atmosphäre (GV 17.2.2021). Mindestens ein Dutzend Demonstranten wurden von der Polizei getötet, obwohl lokale Menschenrechtsgruppen vermuten, dass die tatsächliche Zahl der Getöteten wesentlich höher ist. In den sozialen Medien kursierende Videos zeigen, wie Polizeikräfte wahllos gegen fliehende Demonstranten vorgehen und mehrere festnahmen (FH 28.2.2022; vergleiche GV 17.2.2021). NGOs, die sich mit Menschenrechten und Staatsführung befassen, werden streng überwacht (FH 28.2.2022). Bisweilen schränkt die Regierung willkürlich die Aktivitäten von Vereinigungen ein, die sie als subversiv erachtet (USDOS 12.4.2022). Allerdings hat sich das Umfeld für NGOs seit 2018 verbessert, da die Einflussnahme abgenommen hat und die Bereitschaft der Regierung zum Dialog mit zivilgesellschaftlichen Gruppen gestiegen ist (FH 28.2.2022). Opposition Die Behörden erlauben den Oppositionsparteien im Allgemeinen, sich zu organisieren und Versammlungen abzuhalten (USDOS 12.4.2022). Angola hat noch nie eine Machtübergabe zwischen rivalisierenden Parteien erlebt. Dennoch haben die Oppositionsparteien in den letzten Jahren an öffentlicher Unterstützung gewonnen, insbesondere in und um die Hauptstadt Luanda (FH 28.2.2022). Bis vor kurzem wurden mutmaßlichen Mitgliedern der politischen und zivilen Opposition die Bürgerrechte verweigert, obwohl sich dies seit Ende 2017 unter der Präsidentschaft von João Lourenço etwas verbessert hat (BS 23.2.2022). Laut Jugendorganisationen der Oppositionsparteien hat die Unterdrückung politisch Andersdenkender in den letzten Jahren hingegen zugenommen. Es kommt zu Fällen von willkürlichen Verhaftungen und Einschüchterung von Regierungskritikern durch staatliche Sicherheitskräfte (FH 28.2.2022). Quellen: - AI - Amnesty International (29.3.2022): The State of the World's Human Rights - Angola 2021, https://www.ecoi.net/de/dokument/2070327.html, Zugriff 9.8.202 - BS - Bertelsmann Stiftung (23.2.2022): BTI 2022 Country Report Angola https://www.ecoi.net/en/file/local/2069771/country_report_2022_AGO.pdf, Zugriff 10.8.2022 - FH - Freedom House (28.2.2022): Freedom in the World 2022 - Angola, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071847.html, Zugriff 9.8.2022 - GV - Global Voices (17.2.2021): Angolans furious after protesters killed in rally by selfdetermination movement, https://globalvoices.org/2021/02/17/angolans-furious-after-protesterskilled-in-rally-by-self-determination-movement/, Zugriff 22.2.2022 - HRW - Human Rights Watch (13.1.2022): World Report 2022 - Angola, https://www.ecoi.net/de/dokument/2068559.html, Zugriff 9.8.2022 - USDOS - US Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights Practices - Angola, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071075.html, Zugriff 9.8.2022
- Haftbedingungen Die Haftbedingungen sind prekär (EDA 10.8.2022). Die Bedingungen in den Gefängnissen und Haftanstalten bleiben aufgrund von Überbelegung, mangelnder medizinischer Versorgung, Korruption und Gewalt hart und lebensbedrohlich (USDOS 12.4.2022). Die Gefängnisse in Angola sind überfüllt, unhygienisch, unzureichend ausgestattet und von sexuellem Missbrauch geprägt (FH 28.2.2022). Die Haftbedingungen in den städtischen und ländlichen Gebieten sind sehr unterschiedlich. Gefängnisse in ländlichen Gebieten sind weniger überfüllt und verfügen über bessere Rehabilitations-, Ausbildungs- und Wiedereingliederungsdienste. Es gibt keine Berichte über Todesfälle in den Gefängnissen, aber es gab Berichte über Insassen, die aufgrund der schlechten Bedingungen in den Gefängnissen erkrankten, auch bei COVID-
- In den Gefängnissen gibt es nicht immer eine angemessene medizinische Versorgung gibt (es fehlt an sanitären Einrichtungen, Trinkwasser oder Lebensmittel), und es ist üblich, dass die Familien den Gefangenen Lebensmittel bringen (USDOS 12.4.2022). Die Gefängnisse haben eine Gesamtkapazität von 21.000 Insassen, beherbergen aber etwa 25.000 Insassen, von denen etwa 10.000 in Untersuchungshaft sitzen. Das Gefängnissystem hat eine übermäßige Anzahl von Gefangenen in Untersuchungshaft, da es einen Rückstau an Strafverfahren im Gerichtssystem gibt (USDOS 12.4.2022). Die Behörden halten häufig Untersuchungshäftlinge zusammen mit verurteilten Häftlingen fest. Insbesondere in den Provinzgefängnissen werden auch Kurzzeithäftlinge zusammen mit Personen untergebracht, die langfristige Haftstrafen für Gewaltverbrechen verbüßen. Häftlinge, die nicht in der Lage sind, gerichtlich verhängte Geldstrafen zu zahlen, bleiben nach Beendigung ihrer Strafe oder in Erwartung von Entlassungsanordnungen höherer Gerichte im Gefängnis. Viele Gefangene werden länger in Untersuchungshaft gehalten als gesetzlich zulässig, was je nach Schwere und Komplexität des mutmaßlichen Verbrechens zwischen vier und 14 Monaten liegt. Einige Straftäter, darunter auch Gewalttäter, berichteten, dass sie Bußgelder und Bestechungsgelder gezahlt haben, um ihre Freiheit zu erlangen. Es ist unklar, wie verbreitet diese Praxis ist (USDOS 12.4.2022). Es gibt ein Büro des Ombudsmanns mit nationaler Zuständigkeit. Die Regierung lässt Besuche von unabhängigen lokalen und internationalen Menschenrechtsbeobachtern und ausländischen Diplomaten in den Gefängnissen zu. Dennoch haben zivilgesellschaftliche Organisationen Schwierigkeiten, mit Häftlingen in Kontakt zu treten, und die Gefängnisbehörden erschweren ihnen den Zugang zu den Gefängnissen (USDOS 12.4.2022). Quellen: - EDA - Eidgenössisches Departement für Auswärtige Angelenheiten [Schweiz] (10.8.2022): Reisehinweise für Angola, https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-undreisehinweise/angola/reisehinweise-fuerangola.html, Zugriff 10.8.2022 - FH - Freedom House (28.2.2022): Freedom in the World 2022 - Angola, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071847.html, Zugriff 9.8.2022 - USDOS - US Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights Practices - Angola, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071075.html, Zugriff 9.8.2022
- Todesstrafe Angola hat die Todesstrafe im Jahr 1992 völlig abgeschafft (AI 22.6.2018; vgl. Länderdaten.info o.D.).Angola hat die Todesstrafe im Jahr 1992 völlig abgeschafft (AI 22.6.2018; vergleiche Länderdaten.info o.D.). Quellen: - AI - Amnesty International (22.6.2018): Staaten mit und ohne Todesstrafe, https://amnestytodesstrafe.de/2018/06/staaten-mit-und-ohne-todesstrafe/, Zugriff 10.8.2022 - Länderdaten.info (o.D.): Angola, https://www.laenderdaten.info/Afrika/Angola/index.php, Zugriff 10.8.2022
- Religionsfreiheit Von den ca. 34,8 Millionen Angolanern sind 41,1 Prozent Katholiken und 38,1 Prozent Protestanten. 8,6 Prozent der Bevölkerung gehören traditionellen Religionen und 12,3 Prozent keiner Glaubensrichtung an (CIA 2.8.2022). Die Verfassung definiert den Staat als säkular, verbietet religiöse Diskriminierung und sieht Religionsfreiheit vor. Sie verpflichtet den Staat, Kirchen und Religionsgemeinschaften zu schützen, solange sie sich an das Gesetz halten (USDOS 2.6.2022). Die Verfassung garantiert die Religionsfreiheit, aber die Regierung legt den religiösen Gruppen strenge Kriterien für die offizielle Anerkennung auf, die für den legalen Bau von Gotteshäusern erforderlich ist. Vor allem viele Pfingstkirchen, die in Angola einen großen sozialen Einfluss haben, sind nicht registriert (FH 28.2.2022). Zwar ist die Religionsfreiheit gesetzlich geschützt, doch sind Randkirchen und religiöse Bewegungen sowie die kleine angolanische muslimische Gemeinschaft systematischen Repressionen ausgesetzt, einschließlich der Zerstörung von "illegalen" Gebetsstätten und Polizeigewalt (BS 23.2.2022). Das Gesetz schreibt vor, dass sich religiöse Gruppen registrieren lassen müssen, um staatlich anerkannt zu werden. Das Kulturministerium ist über das INAR [Instituto Nacional dos Assuntos Religiosos] die Entscheidungsbehörde für das Registrierungsverfahren und übt eine Aufsichtsfunktion für religiöse Aktivitäten aus. Das INAR analysiert auch die religiösen Lehren, um sicherzustellen, dass sie mit der Verfassung vereinbar sind. Es gibt 81 anerkannte religiöse Gruppen und mehr als 1.100 nicht anerkannte religiöse Gruppen im Land. Der Baha'i-Glaube und die Weltmessianische Kirche sind die einzigen beiden nichtchristlichen registrierten religiösen Organisationen. Zu den anderen anerkannten Religionsgemeinschaften gehören 50 protestantische Konfessionen wie Anglikaner, Baptisten, Evangelische, Lutheraner, Mennoniten, Methodisten und Siebenten-Tags-Adventisten, die Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage, 28 afrikanische messianische Konfessionen und die katholische Kirche (USDOS 2.6.2022). Es gibt keine registrierten muslimischen Gruppen, obwohl die muslimischen Gemeinschaften lautstark ihre Anerkennung und das Recht auf freie Religionsausübung fordert (FH 28.2.2022; vgl. USDOS 2.6.2022).Das Gesetz schreibt vor, dass sich religiöse Gruppen registrieren lassen müssen, um staatlich anerkannt zu werden. Das Kulturministerium ist über das INAR [Instituto Nacional dos Assuntos Religiosos] die Entscheidungsbehörde für das Registrierungsverfahren und übt eine Aufsichtsfunktion für religiöse Aktivitäten aus. Das INAR analysiert auch die religiösen Lehren, um sicherzustellen, dass sie mit der Verfassung vereinbar sind. Es gibt 81 anerkannte religiöse Gruppen und mehr als 1.100 nicht anerkannte religiöse Gruppen im Land. Der Baha'i-Glaube und die Weltmessianische Kirche sind die einzigen beiden nichtchristlichen registrierten religiösen Organisationen. Zu den anderen anerkannten Religionsgemeinschaften gehören 50 protestantische Konfessionen wie Anglikaner, Baptisten, Evangelische, Lutheraner, Mennoniten, Methodisten und Siebenten-Tags-Adventisten, die Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage, 28 afrikanische messianische Konfessionen und die katholische Kirche (USDOS 2.6.2022). Es gibt keine registrierten muslimischen Gruppen, obwohl die muslimischen Gemeinschaften lautstark ihre Anerkennung und das Recht auf freie Religionsausübung fordert (FH 28.2.2022; vergleiche USDOS 2.6.2022). Quellen: - BS - Bertelsmann Stiftung (23.2.2022): BTI 2022 Country Report Angola, https://www.ecoi.net/en/file/local/2069771/country_report_2022_AGO.pdf, Zugriff 10.8.2022 - CIA - Central Intelligence Agency [USA] (2.8.2022): The world factbook - Angola, https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/angola/#government, Zugriff 10.8.2022 - FH - Freedom House (28.2.2022): Freedom in the World 2022 - Angola, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071847.html, Zugriff 9.8.2022 - USDOS - US Department of State [USA] (2.6.2022): 2021 Report on International Religious Freedom - Angola, https://www.ecoi.net/de/dokument/2074067.html, Zugriff 9.8.2022
- Minderheiten Die im Feber 2021 in Kraft getretene Revision des Strafgesetzbuchs enthält mehrere Bestimmungen, die Diskriminierung aufgrund von Hautfarbe, Rasse und ethnischer Zugehörigkeit unter Strafe stellen. Der Nationale Menschenrechtsplan 2020-2022 enthält Maßnahmen zur Eindämmung von Rassendiskriminierung. Berichte über rassistische oder ethnische Gewalt sind selten. In der Verfassung wird nicht ausdrücklich auf die Rechte indigener Völker verwiesen, und es gibt kein spezielles Gesetz zum Schutz ihrer Rechte und Ökosysteme. Eine NGO schätzte, dass 14.000 Angehörige der indigenen Gruppe der San, die in den südlichen Provinzen Huila, Cunene, Cuando Cubango und Moxico verstreut leben, diskriminiert werden und keinen angemessenen Zugang zu grundlegenden staatlichen Dienstleistungen haben, einschließlich medizinischer Versorgung, Bildung und Personalausweisen (USDOS 12.4.2022). Zudem wurde die seminomadische Bevölkerung der Khoi und der San in den südlichen Provinzen von einer lang anhaltenden Dürre, die von der Regierung weitgehend ignoriert wurde, besonders hart getroffen (FH 28.2.2022). Das Land hat mehrere Sprachgruppen, von denen viele in der Regierung vertreten sind (USDOS 12.4.2022). Quellen: - FH - Freedom House (28.2.2022): Freedom in the World 2022 - Angola, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071847.html, Zugriff 9.8.2022 - USDOS - US Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights Practices - Angola, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071075.html, Zugriff 9.8.2022
- Relevante Bevölkerungsgruppen 14.
- Frauen Gemäß Verfassung und Gesetz genießen Frauen die gleichen Rechte und den gleichen Rechtsstatus wie Männer. Die Regierung setzt das Gesetz jedoch nicht wirksam durch, und die gesellschaftliche Diskriminierung von Frauen stellt weiterhin ein Problem dar, insbesondere in ländlichen Gebieten. Das Gewohnheitsrecht hat, vor allem in den ländlichen Gebieten, Vorrang vor dem Zivilrecht und wirkt sich mitunter negativ auf das Recht der Frauen aus; z.B. beim Erben von Eigentum (USDOS 12.4.2022). Vergewaltigung, einschließlich Vergewaltigung in der Ehe und in der Partnerschaft, ist illegal und wird im Falle einer Verurteilung mit bis zu 12 Jahren Haft geahndet, je nach Schwere der Tat. Begrenzte Ermittlungsressourcen, unzureichende forensische Fähigkeiten und ein ineffizientes Justizsystem verhinderten in den meisten Fällen eine Strafverfolgung. Das Ministerium für Justiz und Menschenrechte arbeitete mit dem Innenministerium zusammen, um die Zahl der weiblichen Polizeibeamten zu erhöhen und die Reaktion der Polizei auf Vergewaltigungsvorwürfe zu verbessern (USDOS 12.4.2022). Das Gesetz stellt häusliche Gewalt unter Strafe und belegt Straftäter je nach Schwere des Vergehens mit Haftstrafen von bis zu acht Jahren und Geldstrafen. Das Ministerium für Justiz und Menschenrechte unterhält ein Programm mit der angolanischen Anwaltskammer, um misshandelten Frauen kostenlosen Rechtsbeistand zu gewähren. Es wurden Beratungszentren eingerichtet, um Familien bei der Bewältigung von häuslicher Gewalt zu helfen. Zudem leitet das Ministerium für Sozialhilfe eine ressortübergreifende Informationskampagne über Frauenrechte und häusliche Gewalt. Auf nationaler, provinzieller und kommunaler Ebene werden Workshops und Schulungen veranstaltet (USDOS 12.4.2022). Sexuelle Belästigung ist allgemein üblich und nicht illegal; kann jedoch im Rahmen der Gesetze über Körperverletzung und Verleumdung strafrechtlich verfolgt werden (USDOS 12.4.2022). Das Gesetz sieht gleichen Lohn für gleiche Arbeit vor, obwohl Frauen im Allgemeinen niedrige Positionen innehaben (USDOS 12.4.2022). Die Ungleichheit zwischen den Geschlechtern stellt insbesondere auf dem Arbeitsmarkt ein Problem dar, wo Frauen die Hauptlast in der informellen Subsistenzwirtschaft tragen (BS 23.2.2022). Frauen werden am Arbeitsplatz diskriminiert, was es ihnen schwer macht, in höhere Positionen aufzusteigen. Zudem können gewohnheitsrechtliche Praktiken dazu führen, dass Frauen ungleiche Erbschaftsrechte haben (FH 28.2.2022). Es gibt keine Gesetze, die die Beteiligung von Frauen und Angehörigen von Minderheitengruppen, am politischen Prozess einschränken, und sie beteiligen sich tatsächlich (USDOS 12.4.2022). Frauenrechtsaktivistinnen sind im politischen Leben zunehmend präsent (FH 28.2.2022). Angola hat nominell Frauen im öffentlichen Bereich (und in politische Positionen) gefördert (BS 23.2.2022). Von den 220 Abgeordneten in der Nationalversammlung sind 65 (30 Prozent) Frauen. Vier von 18 Provinzgouverneuren sind Frauen, das sind doppelt so viele wie in den Jahren 2018 und
- 33 Prozent der Minister im Kabinett sind Frauen (USDOS 12.4.2022). Ferner gibt es vereinzelt Berichte darüber, dass einige Gemeinden Frauen und Kinder misshandeln, weil diese der Hexerei bezichtigt werden (USDOS 12.4.2022). Quellen: - BS - Bertelsmann Stiftung (23.2.2022): BTI 2022 Country Report Angola, https://www.ecoi.net/en/file/local/2069771/country_report_2022_AGO.pdf, Zugriff 10.8.2022 - FH - Freedom House (28.2.2022): Freedom in the World 2022 - Angola, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071847.html, Zugriff 9.8.2022 - USDOS - US Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights Practices - Angola, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071075.html, Zugriff 9.8.2022 14.
- Kinder Die Staatsbürgerschaft wird mit der Geburt im Land oder von den Eltern erworben. Die Regierung registriert nicht alle Geburten automatisch. Die Regierung erlaubt Kindern den Schulbesuch ohne Geburtsregistrierung, allerdings nur bis zur sechsten Klasse. Seit 2019 haben 1,9 Millionen Menschen im Rahmen der Kampagne der Regierung zur Registrierung von Geburten und zur Ausstellung von Ausweispapieren ihre ersten Ausweispapiere erhalten (USDOS 12.4.2022). Der Schulbesuch ist kostenlos und für Kinder mit Schulausweis bis zur neunten Klasse obligatorisch. Schüler in öffentlichen Schulen müssen oft erhebliche zusätzliche Kosten wie Bücher oder unregelmäßige Gebühren direkt an die Bildungsbehörden zahlen, um sich einen Platz zu garantieren. Das Bildungsministerium schätzt, dass ein bis zwei Millionen Kinder nicht zur Schule gehen, weil es an Lehrern und Schulen mangelt. Berichten zufolge schickten Eltern, insbesondere in ländlichen Gebieten, eher Buben als Mädchen zur Schule. Nach Angaben der UNESCO waren die Einschulungsquoten bei Buben höher als bei Mädchen, insbesondere in der Sekundarstufe (USDOS 12.4.2022). Kindesmissbrauch ist weit verbreitet. Berichte über körperliche Misshandlungen in der Familie sind an der Tagesordnung (USDOS 12.4.2022). Die Behörden bemühen sich, die Rechte von Kindern zu schützen, da die Fälle von sexuellem Missbrauch von Kindern weiter zunehmen (HRW 13.1.2022). Das Ministerium für Sozialhilfe bietet Programme für Opfer von Kindesmissbrauch und für gefährdete Kinder an; die landesweite Umsetzung solcher Programme bleibt jedoch ein Problem. Im Jahr 2020 haben das Ministerium für Kultur und das Nationale Institut für Kinder (INAC) eine Hotline namens "SOS Kind" eingerichtet, um Gewalt gegen Kinder zu melden. Laut INAC gingen bei der Hotline zwischen Juni 2020 und Juni 2021 4.274 Meldungen über sexuelle Gewalt gegen Kinder ein. Hingegen, gab es laut Angaben des örtlichen UNICEF-Büros Berichte, dass mehr als 50.000 Kinder unter irgendeiner Form von Kindesmissbrauch gelitten haben (USDOS 12.4.2022). Gemäß lokalen Kinderrechtsaktivisten, spiegeln die offiziellen Zahlen der Regierung nur die gemeldeten Fälle von sexuellem Missbrauch wider. In vielen Fällen bieten die Täter der Familie des Opfers Geld an, um sie davon zu überzeugen, den Missbrauch nicht anzuzeigen oder ein Strafverfahren einzustellen (HRW 13.1.2022). Das gesetzliche Heiratsalter mit elterlicher Zustimmung liegt bei 15 Jahren für Mädchen und 16 Jahren für Burschen. Die Regierung setzt diese Beschränkung nicht wirksam durch. Das traditionelle Heiratsalter in den unteren Einkommensschichten fällt mit dem Beginn der Pubertät zusammen. Nach Angaben von UNICEF waren 6 Prozent der Männer und 30 Prozent der Frauen zwischen 20 und 24 Jahren vor dem
- Lebensjahr verheiratet oder liiert, 7 Prozent der Frauen bereits vor dem
- Lebensjahr (USDOS 12.4.2022). Menschenhandel und kommerzielle sexuelle Ausbeutung von Kindern sind illegal. Die Polizei setzt die Gesetze nicht aktiv durch, und lokale NGOs äußern sich besorgt über die sexuelle Ausbeutung von Kindern. Das Gesetz verbietet die Verwendung von Kindern zur Herstellung von Pornografie; es verbietet jedoch nicht die Beschaffung oder das Anbieten eines Kindes für die Herstellung von Pornografie oder die Verwendung, Beschaffung oder das Anbieten eines Kindes für pornografische Darbietungen. Dennoch gelten sexuelle Beziehungen zwischen einem Erwachsenen und einem Kind unter 12 Jahren als Vergewaltigung, die mit einer Freiheitsstrafe von acht bis 12 Jahren bestraft werden kann. Sexuelle Beziehungen mit einem Kind zwischen 12 und 17 Jahren gelten als sexueller Missbrauch, und verurteilte Straftäter können zu zwei bis acht Jahren Gefängnis verurteilt werden. Das gesetzliche Mindestalter für einvernehmlichen Sex liegt bei 18 Jahren. Begrenzte Ermittlungsressourcen und ein unzureichendes Justizsystem verhinderten in den meisten Fällen eine Strafverfolgung. Im Laufe des Jahres 2021 gab es Berichte über Strafverfolgungen (USDOS 12.4.2022). Im September 2021 deckte das Ministerium für Soziales, Familie und Frauenförderung die Existenz eines Kinderprostitutionsnetzes in dem Fischerdorf Cahota in der Provinz Benguela auf, das angeblich von chinesischen Migranten kontrolliert wurde. In Medienberichten wurde behauptet, dass Dutzende von Mädchen, einige erst 13 Jahre alt, schwanger geworden seien und mindestens 17 Mädchen Kinder von chinesischen Männern zur Welt gebracht hätten, nachdem sie sexuell missbraucht worden waren. Im Oktober hatten die Behörden mindestens einen Mann im Zusammenhang mit dem Fall verhaftet, und die polizeilichen Ermittlungen dauerten noch an. Die Regierung gab öffentlich nicht bekannt, ob und welche Art von Hilfe sie den Opfern gewährt hat (HRW 13.1.2022). Die extreme Armut und der wirtschaftliche Niedergang in den letzten Jahren haben zu einem Anstieg der Zahl an Kindern geführt, die auf der Straße leben, insbesondere in der Hauptstadt. Diese Kinder, deren Zahl auf mehrere Hundert bis Tausend geschätzt wird, haben keinen Zugang zu medizinischer Versorgung oder Bildung, müssen oft betteln oder Müll aufsammeln, um zu überleben, und sind der Ausbeutung aussetzten. Im Laufe des Jahres 2021 traf das INAC mit ehemaligen Straßenkindern zusammen, um das Problem besser zu verstehen und einen Plan zur Bewältigung des wachsenden Problems auszuarbeiten (USDOS 12.4.2022). Quellen: - HRW - Human Rights Watch (13.1.2022): World Report 2022 - Angola, https://www.ecoi.net/de/dokument/2068559.html, Zugriff 9.8.2022 - USDOS - US Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights Practices - Angola, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071075.html, Zugriff 9.8.2022 14.
- Angehörige sexueller Minderheiten Die Verfassung verbietet alle Formen der Diskriminierung, geht aber nicht speziell auf die sexuelle Ausrichtung oder die Geschlechtsidentität ein (USDOS 12.4.2022; vgl. AA 10.8.2022). Gleichgeschlechtliche Beziehungen waren in Angola bis Jänner 2019 verboten, bis das Parlament ein neues Strafgesetzbuch verabschiedete, welches das historische Gesetz über "Untugend gegen die Natur" nicht enthält. Im selben Monat verbot der Gesetzgeber auch die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung (FH 28.2.2022). Die Neufassung des angolanischen Strafgesetzbuches enthält keine strafrechtlichen Bestimmungen zu gleichgeschlechtlichen Handlungen mehr, stellt jedoch sexuelle Orientierung und sexuelle Identität nicht als gesondertes Merkmal hervor (AA 10.8.2022).Die Verfassung verbietet alle Formen der Diskriminierung, geht aber nicht speziell auf die sexuelle Ausrichtung oder die Geschlechtsidentität ein (USDOS 12.4.2022; vergleiche AA 10.8.2022). Gleichgeschlechtliche Beziehungen waren in Angola bis Jänner 2019 verboten, bis das Parlament ein neues Strafgesetzbuch verabschiedete, welches das historische Gesetz über "Untugend gegen die Natur" nicht enthält. Im selben Monat verbot der Gesetzgeber auch die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung (FH 28.2.2022). Die Neufassung des angolanischen Strafgesetzbuches enthält keine strafrechtlichen Bestimmungen zu gleichgeschlechtlichen Handlungen mehr, stellt jedoch sexuelle Orientierung und sexuelle Identität nicht als gesondertes Merkmal hervor (AA 10.8.2022). Am 11.2.2021 traten die Änderungen des Strafgesetzbuchs in Kraft, die gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen entkriminalisieren und Gewalttaten oder Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung einer Person unter Strafe stellen. Transgender- und Intersex-Personen sind in der neuen Gesetzgebung nicht ausdrücklich erwähnt, und auch die gleichgeschlechtliche Ehe wird nicht anerkannt (USDOS 12.4.2022). Die Diskussion von Fragen, die Angehörige sexueller Minderheiten betreffen, wurde in der Vergangenheit als Tabu betrachtet, und solche Themen waren in der politischen Debatte nicht vertreten. Dies hat sich mit der Verabschiedung eines neuen Strafgesetzes durch das Parlament etwas geändert (FH 28.2.2022). Dennoch berichteten lokale NGOs, dass Angehörige sexueller Minderheiten Gewalt, Diskriminierung und Belästigung ausgesetzt sind. Die Regierung leitete über ihre Gesundheitsbehörden eine Reihe von Initiativen ein, um die Diskriminierung solcher Personen zu verringern. Ferner wird Diskriminierung selten gemeldet. Betroffene erklärten, dass die Polizei sich weigert, ihre Beschwerden zu registrieren. Das Gesundheitsministerium arbeitet weiterhin mit dem Nationalen Institut zur Bekämpfung von HIV/AIDS zusammen, um den Zugang zu Gesundheitsdiensten und Sexualerziehung für Angehörige sexueller Minderheiten zu verbessern (USDOS 12.4.2022). Quellen: - AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (10.8.2022): Angola - Reise- und Sicherheitshinweise, Aktuelles, https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/angolanode/angolasicherheit/208118#content₀, Zugriff 10.8.2022 - FH - Freedom House (28.2.2022): Freedom in the World 2022 - Angola, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071847.html, Zugriff 9.8.2022 - USDOS - US Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights Practices - Angola, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071075.html, Zugriff 9.8.2022
- Bewegungsfreiheit Die Verfassung und die Gesetze gewährleisten Bewegungsfreiheit innerhalb des Landes, Auslandsreisen, Immigration und Rückkehr, jedoch werden diese Rechte manchmal von der Regierung eingeschränkt. Dokumentenkontrollen an den Flughäfen und auf den Straßen des Landes sind an der Tagesordnung. Berichten lokaler NGOs zufolge erpressen einige Polizeibeamte trotz eines zunehmenden Rückgangs der Fälle weiterhin Geld von Zivilisten an Kontrollpunkten und bei regelmäßigen Verkehrskontrollen. Berichten aus den Diamantenabbauprovinzen Lunda Norte und Lunda Sul zufolge schränken einige Regierungsbeamte die Bewegungsfreiheit der örtlichen Gemeinschaften ein. Ferner berichten auch UNHCR, NGOs und Flüchtlinge über Einschränkungen der Bewegungsfreiheit in der Provinz Lunda Norte. Flüchtlinge berichteten auch über regelmäßige Einschränkungen der Bewegungsfreiheit an ihrem Umsiedlungsort in Lovua, Provinz Lunda Norte (USDOS 12.4.2022; vgl. FH 28.2.2022), und nannten diese Einschränkungen als Grund für ihre Rückkehr in die DR Kongo (USDOS 12.4.2022).Die Verfassung und die Gesetze gewährleisten Bewegungsfreiheit innerhalb des Landes, Auslandsreisen, Immigration und Rückkehr, jedoch werden diese Rechte manchmal von der Regierung eingeschränkt. Dokumentenkontrollen an den Flughäfen und auf den Straßen des Landes sind an der Tagesordnung. Berichten lokaler NGOs zufolge erpressen einige Polizeibeamte trotz eines zunehmenden Rückgangs der Fälle weiterhin Geld von Zivilisten an Kontrollpunkten und bei regelmäßigen Verkehrskontrollen. Berichten aus den Diamantenabbauprovinzen Lunda Norte und Lunda Sul zufolge schränken einige Regierungsbeamte die Bewegungsfreiheit der örtlichen Gemeinschaften ein. Ferner berichten auch UNHCR, NGOs und Flüchtlinge über Einschränkungen der Bewegungsfreiheit in der Provinz Lunda Norte. Flüchtlinge berichteten auch über regelmäßige Einschränkungen der Bewegungsfreiheit an ihrem Umsiedlungsort in Lovua, Provinz Lunda Norte (USDOS 12.4.2022; vergleiche FH 28.2.2022), und nannten diese Einschränkungen als Grund für ihre Rückkehr in die DR Kongo (USDOS 12.4.2022). Das Verfahren zur Erlangung von Ein- und Ausreisevisa ist nach wie vor schwierig und von Korruption durchzogen. Häufig werden Bestechungsgelder verlangt, um Arbeit und Aufenthalt zu erhalten (FH 28.2.2022). Die als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie erlassenen Einschränkungen der Bewegungsfreiheit und anderer Aktivitäten wurden häufig gewaltsam durchgesetzt, wobei Amnesty International und lokale NGOs von mindestens sieben Todesfällen im Jahr 2020 berichteten (FH 28.2.2022). Quellen: - FH - Freedom House (28.2.2022): Freedom in the World 2022 - Angola, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071847.html, Zugriff 9.8.2022 - USDOS - US Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights Practices - Angola, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071075.html, Zugriff 9.8.2022
- Grundversorgung und Wirtschaft Die Bevölkerung Angolas ist seit 1970 kontinuierlich gewachsen, von 5,9 auf 32,9 Millionen im Jahr
- Angola hat eine schnell wachsende Bevölkerung, die trotz des hohen Bruttoinlandsprodukts (BIP) des Landes immer noch mit großen Problemen zu kämpfen hat. Arbeitslosigkeit, Analphabetismus und allgemeine Armut sind in der Bevölkerung weit verbreitet, und die Regierung tut wenig, um die Situation zu verbessern. In Luanda leben 90 Prozent der Menschen in Slums, während gleichzeitig einige wenige Angolaner durch die Ölexporte des Landes sehr reich geworden sind (KAS 22.2.2022). Zudem zählt Luanda zu den teuersten Städten der Welt (WKO 14.4.2022). Nach einer Phase anhaltenden Wachstums zwischen 1994 und 2015 ist das BIP Angolas seit 2016 kontinuierlich zurückgegangen. Im Jahr 2020 schrumpfte es um 4 Prozent auf ein Gesamt-BIP von 62,31 Mrd. USD. Damit liegt Angola auf Platz 7 aller 48 afrikanischen Länder südlich der Sahara in Bezug auf die Größe der Wirtschaft und auf Platz 15 in Bezug auf das Pro-Kopf-BIP. Der Internationale Währungsfonds (IWF) schätzt, dass die Wirtschaft im Jahr 2021 wieder um 0,4 Prozent und im Jahr 2022 um 2,4 Prozent wachsen wird. Die Mehrheit der Angolaner arbeitet im informellen Sektor, der sich nicht im BIP niederschlägt. Die tatsächliche Größe der Wirtschaft dürfte daher größer sein als das BIP (KAS 22.2.2022). Öl und die damit verbundene Industrie sind nach wie vor von zentraler Bedeutung für die angolanische Wirtschaft. Sie machen 50 Prozent des angolanischen BIP und 92 Prozent der Exporte aus. Angolas Ölproduktion soll bis 2026 auf 1,4 Mio. Barrel/Tag (b/d) steigen, was auf eine Erholung der Produktion hindeutet, aber es ist unwahrscheinlich, dass sie den Höchststand von 2016 von etwa 1,8 Mio. b/d wieder erreicht. Europa ist bestrebt, seine Öl- und Gaslieferungen von Russland weg zu diversifizieren, und wird zusammen mit China und Indien zunehmend Energie in Angola kaufen. Auch die internationalen Finanzmärkte haben Vertrauen in die wirtschaftliche Zukunft Angolas (CH 26.7.2022). Trotz des Rohstoffreichtums ist Angola ein armes Entwicklungsland. Der Großteil der Öleinnahmen erreicht nicht die einfache Bevölkerung. 85 Prozent der Menschen arbeiten in der Landwirtschaft, obwohl nur drei Prozent des Landes kultiviert sind. Bürgerkrieg und Verwaltungsmängel haben die landwirtschaftliche Produktion schwer beeinträchtigt. Das Land ist nach wie vor von Nahrungsmittelimporten abhängig. Aufgrund der Bürgerkriegsjahre gibt es einen massiven Nachholbedarf in den anderen Sektoren und die angolanische Regierung versucht diese Rückstände nun verstärkt aufzuholen (WKO 14.4.2022). Dabei wurde die Entwicklung des Tourismussektors durch ein hohes Maß an Kriminalität gehemmt (KAS 22.2.2022). Die Arbeitslosigkeit in Angola ist hoch, etwa 1,6 Millionen der 10,6 Millionen Erwerbspersonen sind ohne Arbeit. Das sind insgesamt ca. 15 Prozent der Gesamtbevölkerung Angolas, die derzeit auf der Suche nach einer Beschäftigung sind. Die Gesamtarbeitslosenquote beträgt 28 Prozent. Von der gesamten erwerbstätigen Bevölkerung weisen junge Menschen mit 29 Prozent die höchste und 55- bis 64-Jährige mit 2 Prozent die niedrigste Arbeitslosenquote auf. Die meisten Arbeitslosen leben in städtischen Gebieten (88 Prozent) und zwei Drittel kommen aus besser verdienenden, gebildeten Schichten; dies deutet auf einen Mangel an Arbeitsplätzen hin, die ein hohes Qualifikationsniveau erfordern. Die Arbeitslosigkeit ist nicht nur in Bezug auf die Altersgruppe, den Wohnort und das Armutsniveau ungleich verteilt, sondern auch zwischen den verschiedenen Regionen (KAS 22.2.2022). Private Krankenversicherungen und Pensionskassen/Ruhestandsleistungen sind weitgehend auf diejenigen beschränkt, die eine feste Anstellung bei privaten Unternehmen oder in gewissem Umfang im öffentlichen Sektor. Die sozialen Sicherheitsnetze sind rudimentär und decken nur wenige Risiken für eine begrenzte Anzahl von Begünstigten ab - die Renten für Militärveteranen beispielsweise werden zwar gezahlt, reichen aber bei weitem nicht aus, um die Bedürfnisse der Menschen zu befriedigen, und werden nicht konsequent an alle Anspruchsberechtigten ausgezahlt. Einige Wohltätigkeitsorganisationen und lokale Vereinigungen sind teilweise in der Lage, einen Ausgleich zu schaffen, indem sie - wenn auch nur gelegentlich - Grundnahrungsmittelkörbe verteilen (BS 23.2.2022). Der Süden Angolas wird von der schlimmsten Dürre seit 1981 heimgesucht. Sie hat den Zugang zu Nahrungsmitteln in drei Provinzen stark beeinträchtigt. Nach Angaben des Welternährungsprogramms (WFP) sind mehr als 1,3 Millionen Menschen in den Provinzen Cunene, Huila und Namibe von schwerem Hunger betroffen. Im März 2021 berichtete die namibische Presse, dass Hunderte von Angolanern, die vor der Dürre flohen, auf der Suche nach Nahrungsmitteln die Grenze nach Namibia überquert hatten. Im Juli 2021 bezeichnete die Associação Construindo Comunidades (ACC), eine lokale NGO, die Situation als "katastrophal" und forderte die angolanische Regierung auf, den Notstand in der Region auszurufen. Die Gouverneurin von Cunene, Gerdina Didalelwa berichtete, dass die Dürre zu einer "noch nie dagewesenen" Wanderungsbewegung geführt habe, bei der 4.000 Menschen innerhalb der Provinz Cunene und 2.000 nach Namibia vertrieben wurden. Im September 2021 richtete die Regierung eine Task Force ein, die sich größtenteils aus Beamten staatlicher Einrichtungen zusammensetzte, um humanitäre Hilfe an die Opfer der Dürre zu verteilen (HRW 13.1.2022). Quellen: - BS - Bertelsmann Stiftung (23.2.2022): BTI 2022 Country Report Angola, https://www.ecoi.net/en/file/local/2069771/country_report_2022_AGO.pdf, Zugriff 10.8.2022 - CH - Chatham House (26.7.2022): Angola’s fifth multiparty election: Continuity or change?, https://www.chathamhouse.org/2022/07/angolas-fifth-multiparty-election-continuity-or-change, Zugriff 11.8.2022 - HRW - Human Rights Watch (13.1.2022): World Report 2022 - Angola, https://www.ecoi.net/de/dokument/2068559.html, Zugriff 9.8.2022 - KAS - Konrad Adenauer Stiftung (22.2.2022): Republic of Angola, KAS Fact book, https://www.kas.de/documents/279052/279101/Fact+book+Angola+2018.pdf/cde57f34-9e35-c7f0-ace2-92f0953d5868?, Zugriff 9.8.2022 - WKO - Wirtschaftkammer Österreich (14.4.2022): Angola - Informationen zu Wirtschaft, Recht und Steuern sowie Reisen, https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/angola-wirtschaftrecht-steuern-reisen.html, Zugriff 10.8.2022
- Medizinische Versorgung Aufgrund der hygienischen Verhältnisse und Medikamentenmangels entspricht die Lage in den Krankenhäusern nicht dem europäischen Standard (BMEIA 10.8.2022). Auch die Qualität der Diagnosen, Analysen und medizinischen Versorgung in Angola entspricht nicht den internationalen Standards (FD 10.8.2022). Die Gesundheitsausgaben sind im Vergleich zu anderen afrikanischen Ländern sehr niedrig, und liegen etwa bei 5,6 Prozent des BIP im Haushalt
- Obwohl die Regierung für 2020 zur Bekämpfung des COVID-19-Ausbruchs zusätzliche Ausgaben für den Gesundheitssektor in der Höhe von 40 Millionen Dollar angekündigt hatte, sind die öffentlichen Krankenhäuser nach wie vor unterfinanziert und personell unterbesetzt (BS 23.2.2022). Außerhalb der Hauptstadt und einiger Provinzhauptstädte ist die medizinische Versorgung sehr schlecht, in vielen ländlichen Gebieten ist sie kaum vorhanden (BMEIA 10.8.2022; vgl. AA 10.8.2022). Selbst in der Hauptstadt Luanda ist die medizinische Grundversorgung nur eingeschränkt gewährleistet (EDA 10.8.2022); dennoch gibt es einige besser ausgestattete Privatkliniken und qualifizierte Ärzte in Luanda. Sämtliche Krankheiten, die in Angola häufiger vorhanden sind, können auch behandelt werden, wenngleich hohe Kosten anfallen. In der Regel können auch Medikamente in Luanda gekauft werden (BMEIA 10.8.2022; vgl. AA 10.8.2022). Auch wenn die Krankenhäuser im Prinzip kostenlos sind, müssen Patienten selbst für die Grundversorgung mit sauberem Wasser, sterilen Verbänden, Injektionsnadeln und Handschuhen sorgen (BS 23.2.2022). Krankenhäuser verlangen eine finanzielle Garantie, bevor sie Patienten behandeln (Kreditkarte oder Vorschusszahlung) (EDA 10.8.2022). Das Personal nimmt manchmal Bestechungsgelder an (BS 23.2.2022). Ernste Erkrankungen und Verletzungen müssen im Ausland (Europa oder Südafrika) behandelt werden (EDA 10.8.2022).Außerhalb der Hauptstadt und einiger Provinzhauptstädte ist die medizinische Versorgung sehr schlecht, in vielen ländlichen Gebieten ist sie kaum vorhanden (BMEIA 10.8.2022; vergleiche AA 10.8.2022). Selbst in der Hauptstadt Luanda ist die medizinische Grundversorgung nur eingeschränkt gewährleistet (EDA 10.8.2022); dennoch gibt es einige besser ausgestattete Privatkliniken und qualifizierte Ärzte in Luanda. Sämtliche Krankheiten, die in Angola häufiger vorhanden sind, können auch behandelt werden, wenngleich hohe Kosten anfallen. In der Regel können auch Medikamente in Luanda gekauft werden (BMEIA 10.8.2022; vergleiche AA 10.8.2022). Auch wenn die Krankenhäuser im Prinzip kostenlos sind, müssen Patienten selbst für die Grundversorgung mit sauberem Wasser, sterilen Verbänden, Injektionsnadeln und Handschuhen sorgen (BS 23.2.2022). Krankenhäuser verlangen eine finanzielle Garantie, bevor sie Patienten behandeln (Kreditkarte oder Vorschusszahlung) (EDA 10.8.2022). Das Personal nimmt manchmal Bestechungsgelder an (BS 23.2.2022). Ernste Erkrankungen und Verletzungen müssen im Ausland (Europa oder Südafrika) behandelt werden (EDA 10.8.2022). Landesweit gibt es nur 0,2 Ärzte pro 1.000 Einwohner. 50 Prozent der Bevölkerung haben überhaupt keinen Zugang zur Gesundheitsversorgung (KAS 22.2.2022). Quellen: - AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (29.6.2022): Angola - Politisches Poträt, https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/angolanode/portrait/208170#:~:text=Am%2024.,Lage%20in%20Angola%20ist%20stabil, Zugriff 10.8.2022 - BMEIA - Bundesministerium für Europäische und Internationale Angelegenheiten [Österreich] (10.8.2022): Angola - Reiseinformationen, Aktuelle Hinweise, https://www.bmeia.gv.at/reiseservices/reiseinformation/land/angola/, Zugriff 10.8.2022 - BS - Bertelsmann Stiftung (23.2.2022): BTI 2022 Country Report Angola, https://www.ecoi.net/en/file/local/2069771/country_report_2022_AGO.pdf, Zugriff 10.8.2022 - EDA - Eidgenössisches Departement für Auswärtige Angelenheiten [Schweiz] (10.8.2022): Reisehinweise für Angola, https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-undreisehinweise/angola/reisehinweise-fuerangola.html, Zugriff 10.8.2022 - FD - France Diplomatie [Frankreich] (10.8.2022): Angola: Conseils aux voyageurs, Dernière minute, Infection pulmonaire, Coronavirus Covid-19 (02/08/2022), https://www.diplomatie.gouv.fr/fr/conseils-aux-voyageurs/conseils-par-pays-destination/angola/, Zugriff 10.8.2022 - KAS - Konrad Adenauer Stiftung (22.2.2022): Republic of Angola, KAS Fact book, https://www.kas.de/documents/279052/279101/Fact+book+Angola+2018.pdf/cde57f34-9e35-c7f0-ace2-92f0953d5868?, Zugriff 9.8.2022
- Rückkehr Die Regierung arbeitet im Allgemeinen mit dem UNHCR und anderen humanitären Organisationen zusammen, um Flüchtlingen, zurückkehrenden Flüchtlingen, Asylbewerbern, Staatenlosen oder anderen relevanten Personen Schutz und Hilfe zu gewähren (USDOS 12.4.2022). Die nationale Einwanderungspolitik wird von der Migrations- und Ausländerbehörde (SME) umgesetzt, die dem Innenministerium unterstellt ist. Das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten (MIREX) bietet Hilfe für angolanische Gemeinschaften im Ausland und unterstützt auch die Wiedereingliederung von angolanischen Staatsangehörigen, die in ihre Heimat zurückkehren (MF 2.2022; vgl. IOM 2021). Im Ausland lebende angolanische Staatsbürger können sich auf freiwilliger Basis bei den Botschaften registrieren lassen. Die Konsulate und Botschaften versorgen die Staatsangehörigen mit den entsprechenden Unterlagen und unterstützen sie bei ihrer Rückkehr (IOM 2021).Die nationale Einwanderungspolitik wird von der Migrations- und Ausländerbehörde (SME) umgesetzt, die dem Innenministerium unterstellt ist. Das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten (MIREX) bietet Hilfe für angolanische Gemeinschaften im Ausland und unterstützt auch die Wiedereingliederung von angolanischen Staatsangehörigen, die in ihre Heimat zurückkehren (MF 2.2022; vergleiche IOM 2021). Im Ausland lebende angolanische Staatsbürger können sich auf freiwilliger Basis bei den Botschaften registrieren lassen. Die Konsulate und Botschaften versorgen die Staatsangehörigen mit den entsprechenden Unterlagen und unterstützen sie bei ihrer Rückkehr (IOM 2021). Das 1992 gegründete Institut zur Unterstützung angolanischer Gemeinschaften im Ausland (IAECAE), das dem MIREX unterstellt ist, hält mit der Diaspora Kontakt, leistet ihr Hilfe und leistet für nach Angola zurückkehrende Staatsbürger Unterstützung beim Wiedereingliederungsprozess. Im Jahr 2020 half die IAECAE bei der Organisation von Repatr