RIS Dokument GerichtBundesverwaltungsgericht Entscheidungsdatum16.01.2023 GeschäftszahlW216 2261298-1 Spruch, W216 2261298-1/11E IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Mag. Marion STEINER als Einzelrichterin über die Beschwerde von XXXX geb. XXXX , StA. XXXX , vertreten durch die Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU) GmbH, Leopold-Moses-Gasse 4, 1020 Wien, gegen Spruchpunkt I. des Bescheides des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 15.09.2022, Zl. XXXX , nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 13.12.2022, zu Recht erkannt: Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Mag. Marion STEINER als Einzelrichterin über die Beschwerde von römisch 40 geb. römisch 40 , StA. römisch 40 , vertreten durch die Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU) GmbH, Leopold-Moses-Gasse 4, 1020 Wien, gegen Spruchpunkt römisch eins. des Bescheides des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 15.09.2022, Zl. römisch 40 , nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 13.12.2022, zu Recht erkannt: A) I. Der Beschwerde gegen Spruchpunkt I. des angefochtenen Bescheides wird stattgegeben und XXXX gemäß § 3 Abs. 1 AsylG 2005 der Status des Asylberechtigten zuerkannt. römisch eins. Der Beschwerde gegen Spruchpunkt römisch eins. des angefochtenen Bescheides wird stattgegeben und römisch 40 gemäß Paragraph 3, Absatz eins, AsylG 2005 der Status des Asylberechtigten zuerkannt. II. Gemäß § 3 Abs. 5 AsylG 2005 wird festgestellt, dass XXXX damit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt.römisch zwei. Gemäß Paragraph 3, Absatz 5, AsylG 2005 wird festgestellt, dass römisch 40 damit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt. III. Die Spruchpunkte II. und III. des angefochtenen Bescheides werden ersatzlos behoben.römisch drei. Die Spruchpunkte römisch zwei. und römisch drei. des angefochtenen Bescheides werden ersatzlos behoben. B) Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig. , TextEntscheidungsgründe:, Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang:römisch eins. Verfahrensgang:
- Der Beschwerdeführer stellte am 09.07.2021 den vorliegenden Antrag auf internationalen Schutz und wurde am 10.07.2021 vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (in der Folge: BFA) erstbefragt. Hierbei gab er an, afghanischer Staatsangehöriger zu sein, der Glaubensrichtung des Islam sowie der Volksgruppe der Paschtunen anzugehören. Hinsichtlich seiner Fluchtgründe führte er im Wesentlichen aus, dass sein Vater in Afghanistan als Dolmetscher für die Amerikaner gearbeitet habe, weshalb die Familie ständig von den Taliban bedroht worden sei. Seine Eltern und ein Teil seiner Geschwister würden in Österreich leben; seine Verlobte, ein Bruder und eine Schwester würden in Afghanistan leben.
- Im Zuge einer Einvernahme vor dem BFA am 09.11.2021 gab der Beschwerdeführer zu seinen Fluchtgründen wiederholt an, dass die Familie aufgrund der Tätigkeit seines Vaters als Dolmetscher für die Amerikaner bedroht worden sei. Nach dem Erhalt von zwei an den Vater adressierten Drohbriefen sei der Beschwerdeführer selbst in einen Konflikt mit den Taliban geraten. So sei er am Weg zur Schule von zwei Männern auf einem Motorrad verfolgt worden, er habe jedoch fliehen können.
- Das BFA hat mit dem angefochtenen Bescheid den gegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz bezüglich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 abgewiesen (Spruchpunkt I.). Gemäß § 8 Abs. 1 AsylG 2005 wurde dem Beschwerdeführer der Status eines subsidiär Schutzberechtigten zuerkannt (Spruchpunkt II.) und ihm zugleich gem. § 8 Abs. 4 AsylG 2005 eine befristete Aufenthaltsberechtigung für ein Jahr erteilt (Spruchpunkt III.).
- Das BFA hat mit dem angefochtenen Bescheid den gegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz bezüglich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß Paragraph 3, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 13, AsylG 2005 abgewiesen (Spruchpunkt römisch eins.). Gemäß Paragraph 8, Absatz eins, AsylG 2005 wurde dem Beschwerdeführer der Status eines subsidiär Schutzberechtigten zuerkannt (Spruchpunkt römisch zwei.) und ihm zugleich gem. Paragraph 8, Absatz 4, AsylG 2005 eine befristete Aufenthaltsberechtigung für ein Jahr erteilt (Spruchpunkt römisch drei.). In Hinblick auf Spruchpunkt I. konnte das BFA keine glaubhafte individuelle Bedrohungs- und Gefährdungslage für den Beschwerdeführer erkennen. Er habe lediglich zwei Drohbriefe erwähnt, die gegen seien Vater gerichtet gewesen seien sowie einen einzigen Vorfall mit den Taliban geschildert, bei dem er ohne weiteres habe entkommen können. In Hinblick auf Spruchpunkt römisch eins. konnte das BFA keine glaubhafte individuelle Bedrohungs- und Gefährdungslage für den Beschwerdeführer erkennen. Er habe lediglich zwei Drohbriefe erwähnt, die gegen seien Vater gerichtet gewesen seien sowie einen einzigen Vorfall mit den Taliban geschildert, bei dem er ohne weiteres habe entkommen können. Die Zuerkennung von subsidiärem Schutz wurde im Wesentlichen mit der schlechten Sicherheits- und Versorgungslage in Afghanistan begründet.
- Mit Schreiben vom 12.10.2022 brachte der Beschwerdeführer das Rechtsmittel der Beschwerde ein, mit dem Spruchpunkt I. des angefochtenen Bescheides angefochten sowie eine mündliche Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht beantragt wurde. In der Beschwerdebegründung wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass der Beschwerdeführer als Sohn eines Dolmetschers, welcher für die Amerikaner tätig gewesen sei, einer Verfolgung durch die Taliban ausgesetzt sei. Dem Vater des Beschwerdeführers, der aufgrund der Bedrohungen geflohen sei und 2014 einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich gestellt habe, sei mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 17.08.2015 zur Zl. XXXX im Hinblick auf seine Tätigkeit als Dolmetscher für die internationalen Truppen in Afghanistan der Status des Asylberechtigten zuerkannt worden. Der Beschwerdeführer, der aufgrund der Familienangehörigkeit zu seinem Vater ebenfalls verfolgt werde, sei demnach aus wohlbegründeter Furcht vor Verfolgung durch die Taliban geflohen. Diese Verfolgungsgefahr habe mit der Machtübernahme der Taliban im August 2021 an Akualität gewonnen.
- Mit Schreiben vom 12.10.2022 brachte der Beschwerdeführer das Rechtsmittel der Beschwerde ein, mit dem Spruchpunkt römisch eins. des angefochtenen Bescheides angefochten sowie eine mündliche Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht beantragt wurde. In der Beschwerdebegründung wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass der Beschwerdeführer als Sohn eines Dolmetschers, welcher für die Amerikaner tätig gewesen sei, einer Verfolgung durch die Taliban ausgesetzt sei. Dem Vater des Beschwerdeführers, der aufgrund der Bedrohungen geflohen sei und 2014 einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich gestellt habe, sei mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 17.08.2015 zur Zl. römisch 40 im Hinblick auf seine Tätigkeit als Dolmetscher für die internationalen Truppen in Afghanistan der Status des Asylberechtigten zuerkannt worden. Der Beschwerdeführer, der aufgrund der Familienangehörigkeit zu seinem Vater ebenfalls verfolgt werde, sei demnach aus wohlbegründeter Furcht vor Verfolgung durch die Taliban geflohen. Diese Verfolgungsgefahr habe mit der Machtübernahme der Taliban im August 2021 an Akualität gewonnen.
- Am 13.12.2022 führte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung durch, an welcher der Beschwerdeführer und seine Rechtsvertretung teilnahmen und der ein Dolmetscher für die Sprache Paschtu beigezogen wurde. Ein Vertreter der belangten Behörde nahm (unentschuldigt) nicht an der Verhandlung teil. Der Beschwerdeführer wurde vom erkennenden Gericht eingehend zu seiner Identität, Herkunft, den persönlichen Lebensumständen, zur derzeitigen Situation in Österreich, zum Verfahren vor dem BFA, zu den Fluchtgründen und zur Situation im Fall der Rückkehr in den Herkunftsstaat und zu allfälligen weiteren Fluchtgründen befragt. Dem Beschwerdeführer sowie seiner Rechtsvertretung wurde gemeinsam mit der Ladung zur mündlichen Verhandlung mitgeteilt, welche (Länder-)Informationen das Bundesverwaltungsgericht beabsichtige, seiner Entscheidung zugrunde zu legen. In der mündlichen Verhandlung gab die anwesende Rechtsvertretung hiezu erneut an, dass der Vater des Beschwerdeführers als Dolmetscher für die Amerikaner tätig gewesen sei. Vor dem Hintergrund der in der Beschwerde angeführten Länderberichte bestehe auch für den Beschwerdeführer im Falle einer Rückkehr nach Afghanistan eine asylrelevante Verfolgung. Im Übrigen legte der Beschwerdeführer zwei Schreiben der Taliban und eine Bestätigung über die Tätigkeit des Vaters als Dolmetscher für die Amerikaner vor. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen:römisch zwei. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen:
- Beweisaufnahme: Zur Feststellung des für die Entscheidung maßgeblichen Sachverhaltes wurde im Rahmen des Ermittlungsverfahrens Beweis erhoben durch Einsicht in: - die dem Bundesverwaltungsgericht vorliegenden Verwaltungsakten des BFA, beinhaltend vor allem die Niederschrift der Erstbefragung am 10.07.2021, die Niederschrift der Einvernahme vor dem BFA am 09.11.2021 sowie die Beschwerde. Weiters herangezogen wurden die Angaben des Beschwerdeführers in der Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht am 13.12.
- Feststellungen (Sachverhalt): 2.
- Zur Person des Beschwerdeführers: Der Beschwerdeführer führt den im Spruch genannten Namen, ist afghanischer Staatsbürger, gehört der Volksgruppe der Paschtunen an und bekennt sich zur sunnitischen Glaubensrichtung des Islam. Seine Muttersprache ist Paschtu. Er wurde in XXXX /Nangarhar geboren und lebte in Afghanistan – bis auf einen zwischenzeitigen Aufenthalt in Pakistan als Kleinkind – bis 2017 in unterschiedlichen Dörfern in der Umgebung seines Wohnortes. Er hat in Afghanistan die Schule bis zur
- Klasse besucht. Der Beschwerdeführer hat keine andere Ausbildung gemacht. Er hat gelegentlich auf Baustellen gearbeitet. In Afghanistan hat sein Vater damals für die Familie gesorgt. Er wurde in römisch 40 /Nangarhar geboren und lebte in Afghanistan – bis auf einen zwischenzeitigen Aufenthalt in Pakistan als Kleinkind – bis 2017 in unterschiedlichen Dörfern in der Umgebung seines Wohnortes. Er hat in Afghanistan die Schule bis zur
- Klasse besucht. Der Beschwerdeführer hat keine andere Ausbildung gemacht. Er hat gelegentlich auf Baustellen gearbeitet. In Afghanistan hat sein Vater damals für die Familie gesorgt. Die Eltern und ein Teil der Geschwister des Beschwerdeführers leben in Österreich. Ein Bruder, eine Schwester und noch zwei Tanten leben in Afghanistan. Der Beschwerdeführer ist gesund und arbeitsfähig und zum Zeitpunkt der heutigen Entscheidung strafrechtlich unbescholten. 2.
- Zu den geltend gemachten Fluchtgründen: Dem Beschwerdeführer droht im Falle einer Rückkehr nach Afghanistan wegen der ehemaligen beruflichen Tätigkeit seines Vaters asylrelevante Verfolgung im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) aufgrund des Merkmals der zumindest unterstellten politischen Gesinnung. Dem Beschwerdeführer steht keine innerstaatliche Fluchtalternative offen. 2.
- Zur maßgeblichen Situation in Afghanistan: Betreffend die Lage in Afghanistan werden der Entscheidung – abgesehen von als notorisch vorausgesetzter aktueller Medienberichterstattung über die Lage in Afghanistan – insbesondere die in den folgenden Berichten enthaltenen Informationen zugrunde gelegt: ● Länderinformationsblatt der Staatendokumentation Version 08 (10.08.2022), ● EASO (nunmehr EUAA), Afghanistan Country focus, Country of Origin Information Report, Jänner 2022 ● EASO (nunmehr EUAA), Country Guidance Afghanistan: Common Analysis and Guidance Note, April 2022 ● EASO (nunmehr EUAA), Country of Origin Information Report, Afghanistan Security Situation Update, September 2021 ● UNHCR, Leitlinien zum internationalen Schutzbedarf von Personen, die aus Afghanistan fliehen, Februar 2022 und September 2022 ● UNHCR-Position zur Rückkehr nach Afghanistan vom August 2021 ● Long War Journal, Landkarte mit täglichem Update betreffend die Distriktskontrolle, https://www.longwarjournal.org/mapping-taliban-control-in-afghanistan ● Homepage der WHO: https://www.who.int und https://covid19.who.int/region/emro/country/af (WHO) Aus dem Länderinformationsblatt der Staatendokumentation Afghanistan vom 10.08.2022 (Version 8): Politische Lage (LIB S. 8 f.) 2020 fanden die ersten ernsthaften Verhandlungen zwischen allen Parteien des Afghanistan-Konflikts zur Beendigung des Krieges statt. Das lang erwartete Abkommen zwischen den Vereinigten Staaten und den Taliban wurde Ende Februar 2020 unterzeichnet - die damalige afghanische Regierung war an dem Abkommen weder beteiligt, noch unterzeichnete sie dieses. Im April 2021 kündigte US-Präsident Joe Biden den Abzug der verbleibenden Truppen - etwa 2.500-3.500 US-Soldaten und etwa 7.000 NATO- Truppen - bis zum 11.09.2021 an, nach zwei Jahrzehnten US-Militärpräsenz in Afghanistan. Er erklärte weiter, die USA würden weiterhin „terroristische Bedrohungen“ überwachen und bekämpfen sowie „die Regierung Afghanistans“ und „die afghanischen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte weiterhin unterstützen“, allerdings ist nicht klar, wie die USA auf wahrgenommene Bedrohungen zu reagieren gedenken, sobald ihre Truppen abziehen. Am 31.08.2021 zog schließlich der letzte US-amerikanische Soldat aus Afghanistan ab. Nachdem der vormalige Präsident Ashraf Ghani am 15.08.2021 aus Afghanistan geflohen war, nahmen die Taliban die Hauptstadt Kabul als die letzte aller großen afghanischen Städte ein. Als letzte Provinz steht seit dem 05.09.2021 auch die Provinz Panjshir und damit, trotz vereinzelten bewaffneten Widerstands, ganz Afghanistan weitgehend unter der Kontrolle der Taliban. Die Taliban lehnen die Demokratie und ihren wichtigsten Bestandteil, die Wahlen, generell ab. Sie tun dies oftmals mit Verweis auf die Mängel des demokratischen Systems und der Wahlen in Afghanistan in den letzten 20 Jahren, wie auch unter dem Aspekt, dass Wahlen und Demokratie in der vormodernen Periode des islamischen Denkens, der Periode, die sie als am authentischsten „islamisch“ ansehen, keine Vorläufer haben. Sie halten einige Methoden zur Auswahl von Herrschern in der vormodernen muslimischen Welt für authentisch islamisch - zum Beispiel die Shura Ahl al-Hall wa’l-Aqd, den Rat derjenigen, die qualifiziert sind, einen Kalifen im Namen der muslimischen Gemeinschaft zu wählen oder abzusetzen. Ende Oktober 2021, nach drei Ernennungsrunden auf höchster Ebene - am 07.09., 21.
- und 04.10.2021 - scheinen die meisten Schlüsselpositionen besetzt worden zu sein, zumindest in Kabul. Das Kabinett selbst umfasst über 30 Ministerien, ein Erbe der Vorgängerregierung. Entgegen früheren Erklärungen handelt es sich nicht um eine „inklusive“ Regierung mit Beteiligung verschiedener Akteure, sondern um eine reine Taliban-Regierung. Ihr gehören Mitglieder der alten Taliban-Elite an, die bereits in den 1990er-Jahren zentrale Rollen innehatten, ergänzt durch Taliban-Führer, die zu jung waren, um im ersten Emirat zu regieren. Die große Mehrheit sind Paschtunen. Die neue Regierung wird von Mohammad Hassan Akhund geführt. Er ist Vorsitzender der Minister, eine Art Premierminister. Akhund ist ein wenig bekanntes Mitglied des höchsten Führungszirkels der Taliban, der sogenannten Rahbari-Schura, besser bekannt als Quetta-Schura. [...] Ein Frauenministerium findet sich nicht unter den bislang angekündigten Ministerien, auch wurden keine Frauen zu Ministerinnen ernannt. Dafür wurde ein Ministerium „für die Förderung der Tugend und die Verhütung des Lasters“ eingeführt, das die Afghanen vom Namen her an das Ministerium „für Laster und Tugend“ erinnern dürfte. Diese Behörde hatte während der ersten Taliban-Herrschaft von 1996 bis 2001 Menschen zum Gebet gezwungen oder Männer dafür bestraft, wenn sie keinen Bart trugen. Die höchste Instanz der Taliban in religiösen, politischen und militärischen Angelegenheiten, der „Amir al Muminin“ oder „Emir der Gläubigen“ Mullah Haibatullah Akhundzada wird sich als „Oberster Führer“ Afghanistans auf religiöse Angelegenheiten und die Regierungsführung im Rahmen des Islam konzentrieren. Er kündigte an, dass alle Regierungsangelegenheiten und das Leben in Afghanistan den Gesetzen der Scharia unterworfen werden. Bezüglich der Verwaltung haben die Taliban Mitte August 2021 nach und nach die Behörden und Ministerien übernommen. Sie riefen die bisherigen Beamten und Regierungsmitarbeiter dazu auf, wieder in den Dienst zurückzukehren, ein Aufruf, dem manche von ihnen auch folgten. Es gibt Anzeichen dafür, dass einige Anführer der Gruppe die Grenzen ihrer Fähigkeit erkennen, den Regierungsapparat in technisch anspruchsvolleren Bereichen zu bedienen. Zwar haben die Taliban seit ihrem Erstarken in den vergangenen zwei Jahrzehnten in einigen ländlichen Gebieten Afghanistans eine sogenannte Schattenregierung ausgeübt, doch war diese rudimentär und von begrenztem Umfang, und in Bereichen wie Gesundheit und Bildung haben sie im Wesentlichen die Dienstleistungen des afghanischen Staates und von Nichtregierungsorganisationen übernommen. Die Übernahme der faktischen Regierungsverantwortung inklusive der Gewährleistung der Sicherheit der Bevölkerung stellt die Taliban vor Herausforderungen, auf die sie kaum vorbereitet sind. Leere öffentliche Kassen und die Sperrung des afghanischen Staatsguthabens im Ausland, sowie internationale und US-Sanktionen gegen Mitglieder der Übergangsregierung, haben zu Schwierigkeiten bei der Geldversorgung, steigenden Preisen und Verknappung essenzieller Güter geführt. Bis zum Sturz der alten Regierung wurden ca. 75 % bis 80 % des afghanischen Staatsbudgets von Hilfsorganisationen bereitgestellt. Diese Finanzierungsquellen werden zumindest für einen längeren Zeitraum ausgesetzt sein, während die Geber die Entwicklung beobachten. So haben die EU und mehrere ihrer Mitgliedsstaaten in der Vergangenheit mit der Einstellung von Hilfszahlungen gedroht, falls die Taliban die Macht übernehmen und ein Islamisches Emirat ausrufen sollten oder Menschen- und Frauenrechte verletzen sollten. Die USA haben rund 9,5 Milliarden US-Dollar an Reserven der afghanischen Zentralbank sofort [nach der Machtübernahme der Taliban in Kabul] eingefroren, Zahlungen des IWF und der EU wurden ausgesetzt. Die Taliban verfügen weiterhin über die Einnahmequellen, die ihren Aufstand finanzierten, sowie über den Zugang zu den Zolleinnahmen, auf die sich die frühere Regierung für den Teil ihres Haushalts, den sie im Inland aufbrachte, stark verließ. Ob neue Geber einspringen werden, um einen Teil des Defizits auszugleichen, ist noch nicht klar. Die USA zeigten sich angesichts der Regierungsbeteiligung von Personen, die mit Angriffen auf US-Streitkräfte in Verbindung gebracht werden, besorgt und die EU erklärte, die islamistische Gruppe habe ihr Versprechen gebrochen, die Regierung „integrativ und repräsentativ“ zu machen. Deutschland und die USA haben eine baldige Anerkennung der von den militant-islamistischen Taliban verkündeten Übergangsregierung Anfang September 2021 ausgeschlossen. China und Russland haben ihre Botschaften auch nach dem Machtwechsel offen gehalten. Vertreter der National Resistance Front (NRF) haben die internationale Gemeinschaft darum gebeten, die Taliban-Regierung nicht anzuerkennen. Ahmad Massoud, einer der Anführer der NRF, kündigte an, nach Absprachen mit anderen Politikern eine Parallelregierung zu der von ihm als illegitim bezeichneten Talibanregierung bilden zu wollen. Mit Oktober 2021 hat sich unter den Taliban bislang noch kein umfassendes Staatswesen herausgebildet. Der Status der bisherigen Verfassung und Gesetze der Vorgängerregierung ist, trotz politischer Ankündigungen einzelner Taliban, auf die Verfassung von 1964 zurückgreifen zu wollen, unklar. Das Regierungshandeln zeigte sich bisher uneinheitlich. Hinzu kommen die teilweise beschränkten Durchgriffsmöglichkeiten der Talibanführung auf ihre Vertreter auf Provinz- und Distriktebene. Repressives Verhalten von Taliban der Bevölkerung gegenüber hängt deswegen stark von individuellen und lokalen Umständen ab. Im Juni 2022 berichtet der UN-Sicherheitsrat, dass sich die Taliban mit einer wachsenden Zahl von Problemen bei der Staatsführung und Sicherheitsproblemen konfrontiert sehen, unter anderem mit Meinungsverschiedenheiten innerhalb der Bewegung selbst, dem Auftauchen weiterer bewaffneter Oppositionsgruppen, erneuten Angriffen des Islamischen Staats und Grenzspannungen mit mehreren Nachbarländern. Die Taliban haben die Umstrukturierung staatlicher Einrichtungen auch 2022 fortgesetzt und ehemaliges Regierungspersonal durch Taliban-Mitglieder ersetzt, wobei sie häufig versuchten, verschiedenen Gruppen entgegenzukommen und durch diese Ernennungen interne Spannungen zu lösen. Im Januar verkleinerten die Behörden die frühere unabhängige Kommission für Verwaltungsreform und öffentlichen Dienst und legten sie mit dem Büro für Verwaltungsangelegenheiten zusammen. Am 07.04.2022 kündigte das Justizministerium der Taliban die Abschaffung der Abteilung für politische Parteien an und schloss damit die Registrierung von politischen Parteien aus. Am 04.05.2022 wurden die Unabhängige Menschenrechtskommission, die Kommission für die Überwachung der Umsetzung der Verfassung und die Sekretariate von Ober- und Unterhaus des Parlaments aufgelöst. Trotz der Forderungen der Afghanen, der Länder in der Region und der internationalen Gemeinschaft nach größerer ethnischer, politischer und geografischer Vielfalt sowie der Einbeziehung von Frauen in die Verwaltungsstrukturen der Taliban blieben das 25-köpfige Kabinett (bestehend aus 21 Paschtunen, drei Tadschiken und einem Usbeken) und die 34 durch die Taliban ernannten Provinzgouverneure (27 Paschtunen, vier Tadschiken und je ein Usbeke, Turkmene und Paschayi) alle männlich und den Taliban verbunden. Viele der Kabinettsmitglieder haben einen religiösen Hintergrund und begrenzte Verwaltungserfahrung und stehen auf der Sanktionsliste gemäß der Sicherheitsratsresolution 1988
(2011). Am 29.04.2022, zum Eid al-Fitr, dem Ende des heiligen Monats Ramadan, gab der Taliban-Führer Haibatullah Akhundzada eine Erklärung ab, in der er das Engagement der Taliban-Behörden für „alle Scharia-Rechte von Männern und Frauen“ darlegte und insbesondere die wirtschaftliche Entwicklung, die Sicherheit, die Bemühungen um einen gleichberechtigten Zugang zu Bildung und Gesundheitsversorgung sowie die Rückkehr von Afghanen aus dem Ausland und die Bemühungen um die nationale Einheit hervorhob. Am 11.05.2022 leitete der stellvertretende Ministerpräsident Kabir die erste Sitzung der Kommission für Rückkehr und Kommunikation mit ehemaligen afghanischen Beamten und politischen Persönlichkeiten, die daraufhin ihr Mandat annahm und die Absicht ankündigte, eine Loya Jirga einzuberufen. Am 18.05.2022 trafen sich Vertreter der bislang zersplitterten politischen Opposition aus verschiedenen ethnischen Gruppen in der Türkei unter dem Dach des Hohen Rates des Nationalen Widerstands zur Rettung Afghanistans und forderten die Taliban auf, sich zu Verhandlungen bereit zu erklären. Exilpolitische Aktivitäten (LIB S. 13): Am 28.09.2021 kündigten Angehörige der früheren afghanischen Regierung mit einem in der Schweiz veröffentlichten Statement der dortigen afghanischen Botschaft die Gründung einer Exilregierung unter Vizepräsident Saleh an. Eine Reihe von afghanischen Auslandsvertretungen in Drittstaaten hatte zuvor die Übergangsregierung der Taliban verurteilt und auf den Fortbestand der afghanischen Verfassung von 2004 verwiesen. Weitere ehemalige Regierungsmitglieder bzw. politische Akteure der ehemaligen Republik sind in unterschiedlichen Gruppierungen aus dem Ausland aktiv. Die Taliban haben bisher allen ehemaligen Regierungsvertretern Amnestie zugesagt, soweit sie den Widerstand gegen sie aufgeben und ihre Autorität anerkennen. Zur Umsetzung dieser Zusicherung im Falle der Rückkehr prominenter Vertreter der Republik ist bisher nichts bekannt. Sicherheitslage (LIB S. 15 f.) Mit April bzw. Mai 2021 nahmen die Kampfhandlungen zwischen Taliban und Regierungstruppen stark zu, aber auch schon zuvor galt die Sicherheitslage in Afghanistan als volatil. Laut Berichten war der Juni 2021 der bis dahin tödlichste Monat mit den meisten militärischen und zivilen Opfern seit 20 Jahren in Afghanistan. Gemäß einer Quelle veränderte sich die Lage seit der Einnahme der ersten Provinzhauptstadt durch die Taliban – Zaranj in Nimruz – am 06.08.2021 in „halsbrecherischer Geschwindigkeit“, innerhalb von zehn Tagen eroberten sie 33 der 34 afghanischen Provinzhauptstädte. Auch eroberten die Taliban mehrere Grenzübergänge und Kontrollpunkte, was der finanziell eingeschränkten Regierung dringend benötigte Zolleinnahmen entzog. Am 15.08.2021 floh Präsident Ashraf Ghani ins Ausland, und die Taliban zogen kampflos in Kabul ein. Zuvor war schon Jalalabad im Osten an der Grenze zu Pakistan gefallen, ebenso wie die nordafghanische Metropole Mazar-e Sharif. Ein Bericht führt den Vormarsch der Taliban in erster Linie auf die Schwächung der Moral und des Zusammenhalts der Sicherheitskräfte und der politischen Führung der Regierung zurück. Die Kapitulation so vieler Distrikte und städtischer Zentren ist nicht unbedingt ein Zeichen für die Unterstützung der Taliban durch die Bevölkerung, sondern unterstreicht vielmehr die tiefe Entfremdung vieler lokaler Gemeinschaften von einer stark zentralisierten Regierung, die häufig von den Prioritäten ihrer ausländischen Geber beeinflusst wird, auch wurde die weitverbreitete Korruption, beispielsweise unter den Sicherheitskräften, als ein Problem genannt. Seit der Machtübernahme der Taliban in Kabul am 15.08.2021 ist das allgemeine Ausmaß des Konfliktes deutlich zurückgegangen - mit weniger zivilen Opfern und weniger sicherheitsrelevanten Vorfällen im restlichen Verlauf des Jahres. Nach Angaben der UN sind konfliktbedingte Sicherheitsvorfälle wie bewaffnete Zusammenstöße, Luftangriffe und improvisierte Sprengsätze (IEDs) seit der Eroberung des Landes durch die Taliban deutlich zurückgegangen. Seit der Beendigung der Kämpfe zwischen den Taliban und den afghanischen Streitkräften hat sich auch die Zahl der zivilen Opfer erheblich verringert. Zwischen 19.08.2021 und 31.12.2021 verzeichneten die Vereinten Nationen 985 sicherheitsrelevante Vorfälle, was einem Rückgang von 91% gegenüber dem gleichen Zeitraum im Jahr 2020 entspricht. Insbesondere die ländlichen Gebiete sind sicherer geworden, und die Menschen können in Gegenden reisen, die in den letzten 15-20 Jahren als zu gefährlich oder unzugänglich galten, da sich die Sicherheit auf den Straßen durch den Rückgang der IEDs verbessert hat. Die Zahl der sicherheitsrelevanten Zwischenfälle ging nach dem 15.08.2021 deutlich zurück, von 600 auf weniger als 100 Zwischenfälle pro Woche. Aus den verfügbaren Daten für den Zeitraum bis Ende 2021 geht hervor, dass bewaffnete Zusammenstöße gegenüber demselben Zeitraum im Vorjahr um 98% von 7.430 auf 148 Vorfälle zurückgingen, Luftangriffe um 99% von 501 auf 3, Detonationen von improvisierten Sprengsätzen um 91% von 1.118 auf 101 und gezielte Tötungen um 51% von 424 auf
- Andere Arten von Sicherheitsvorfällen wie Kriminalität haben jedoch zugenommen, während sich die wirtschaftliche und humanitäre Lage rapide verschlechtert hat. Auf die östlichen, zentralen, südlichen und westlichen Regionen entfielen 75% aller registrierten Vorfälle, wobei Nangarhar, Kabul, Kunar und Kandahar die am stärksten konfliktbetroffenen Provinzen sind. Trotz des Rückgangs der Gewalt sahen sich die Taliban-Behörden mit mehreren Herausforderungen konfrontiert, darunter eine Zunahme der Angriffe auf deren Mitglieder. Einige der Angriffe werden der National Resistance Front (NRF) zugeschrieben, der einige Persönlichkeiten der ehemaligen Regierung und der Opposition angehören. Diese formierte sich im Panjshir-Tal, rund 55 km von Kabul entfernt, nach der Machtübernahme der Taliban in Kabul Mitte August 2021, und wird von Amrullah Saleh, dem ehemaligen Vize-Präsidenten Afghanistans und Chef des National Directorate of Security [Anmerkung: NDS, afghan. Geheimdienst], sowie Ahmad Massoud, dem Sohn des verstorbenen Anführers der Nordallianz gegen die Taliban in den 1990ern, angeführt. Ihr schlossen sich Mitglieder der inzwischen aufgelösten Afghan National Defense and Security Forces (ANDSF) an, um im Panjshir-Tal und umliegenden Distrikten in Parwan und Baghlan Widerstand gegen die Taliban zu leisten. Sowohl die Taliban, als auch die NRF betonten zu Beginn, ihre Differenzen mittels Dialogs überwinden zu wollen. Nachdem die US-Streitkräfte ihren Truppenabzug aus Afghanistan am 30.08.2021 abgeschlossen hatten, griffen die Taliban das Panjshir-Tal jedoch an. Es kam zu schweren Kämpfen, und nach sieben Tagen nahmen die Taliban das Tal nach eigenen Angaben ein, während die NRF am 06.09.2021 bestritt, dass dies geschehen sei. Mit Oktober 2021 wird weiterhin von Aktivitäten der NRF in den Provinzen Parwan, Baghlan und Samangan berichtet. Es wird weiters von einer strengen Medienzensur seitens der Taliban berichtet, die die Veröffentlichung von Nachrichten über die Aktivitäten der „National Resistance Front“ und anderer militanter Bewegungen in Afghanistan verhindern soll. Weitere Kampfhandlungen gab es im August 2021 beispielsweise im Distrikt Behsud in der Provinz Maidan Wardak und in Khedir in Daikundi, wo es zu Scharmützeln kam, als die Taliban versuchten, lokale oder ehemalige Regierungskräfte zu entwaffnen. Seit der Übernahme durch die Taliban hat die Zahl der Anschläge des ISKP Berichten zufolge zugenommen, insbesondere in den östlichen Provinzen Nangarhar und Kunar sowie in Kabul. Anschläge des ISKP richten sich immer wieder gegen die Zivilbevölkerung, insbesondere gegen Afghaninnen und Afghanen schiitischer Glaubensrichtung. Am 26.08.2021 wurden durch einen Anschlag des ISKP am Flughafen Kabul 170 Personen getötet und zahlreiche weitere verletzt. Die USA führten als Vergeltungsschläge daraufhin zwei Drohnenangriffe in Jalalabad und Kabul durch, wobei nach US-Angaben ein Drahtzieher des ISKP, sowie zehn Zivilisten getötet wurden. Am 8.
- und 15.10.2021 kamen in Kunduz und Kandahar jeweils bei Selbstmordanschlägen zum Zeitpunkt des Freitagsgebets mehr als 100 Menschen ums Leben, zahlreiche weitere wurden verletzt. Ein weiterer Anschlag am 03.10.2021 in Kabul zielte auf eine Trauerfeier, an der hochrangige Taliban teilnahmen, und tötete mindestens fünf Personen. Darüber hinaus verübt der ISKP gezielt Anschläge auf Sicherheitskräfte der Taliban, beispielsweise am 19.09.2021 in Nangarhar, bei denen auch Zivilisten zu Schaden kamen. Zwischen 19.08.2021 und 31.12.2021 verzeichneten die Vereinten Nationen 152 Angriffe der Gruppe in 16 Provinzen, verglichen mit 20 Angriffen in fünf Provinzen im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Seit der Machtübernahme der Taliban gibt es auch einen Anstieg bei Straßenkriminalität und Entführungen. Lokale Medien berichten von mehr als 40 Entführungen von Geschäftsleuten in den zwei Monaten nach der Übernahme der Kontrolle durch die Taliban. Anderen Quellen zufolge ist die Zahl weitaus höher, doch da es keine funktionierende Bürokratie gibt, liegen nur spärliche offizielle Statistiken vor. Der Großteil der Entführungen fand in den Provinzen Kabul, Kandahar, Nangarhar, Kunduz, Herat und Balkh statt. Im Zuge einer im Auftrag der Staatendokumentation von ATR Consulting im November 2021 in Kabul, Herat und Mazar-e Sharif durchgeführten Studie gaben 68,3% der Befragten an, sich in ihrer Nachbarschaft sicher zu fühlen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass diese Ergebnisse nicht auf die gesamte Region oder das ganze Land hochgerechnet werden können. Die Befragten wurden gefragt, wie sicher sie sich in ihrer Nachbarschaft fühlen, was sich davon unterscheidet, ob sie sich unter dem Taliban-Regime sicher fühlen oder ob sie die Taliban als Sicherheitsgaranten betrachten oder ob sie sich in anderen Teilen ihrer Stadt oder anderswo im Land sicher fühlen würden. Das Sicherheitsgefühl ist auch davon abhängig, in welchem Ausmaß die Befragten ihre Nachbarn kennen und wie vertraut sie mit ihrer Nachbarschaft sind, und nicht darauf, wie sehr sie sich in Sachen Sicherheit auf externe Akteure verlassen. Nicht erfasst wurde in der Studie, inwieweit bei den Befragten Sicherheitsängste oder Bedenken im Hinblick auf die Taliban oder Gruppen wie den ISKP vorliegen. Im Bezug auf Straßenkriminalität und Gewalt gaben 79,7% bzw. 70,7% der Befragten an, zwischen September und Oktober 2021 keiner Gewalt ausgesetzt gewesen zu sein. An dieser Stelle ist zu beachten, dass die Ergebnisse nicht erfassen, welche Maßnahmen der Risikominderung von den Befragten durchgeführt werden, wie z. B.: die Verringerung der Zeit, die sie außerhalb ihres Hauses verbringen, die Änderung ihres Verhaltens, einschließlich ihres Kaufverhaltens, um weniger Aufmerksamkeit auf sich zu lenken, sowie die Einschränkung der Bewegung von Frauen und Mädchen im Freien. Verfolgung von Zivilisten und ehemaligen Mitgliedern der Streitkräfte (S. 18 f.): Bereits vor der Machtübernahme intensivierten die Taliban gezielte Tötungen von wichtigen Regierungsvertretern, Menschenrechtsaktivisten und Journalisten. Die Taliban kündigten nach ihrer Machtübernahme an, dass sie keine Vergeltung an Anhängern der früheren Regierung oder an Verfechtern verfassungsmäßig garantierter Rechte wie der Gleichberechtigung von Frauen, der Redefreiheit und der Achtung der Menschenrechte üben werden. Über zielgerichtete, groß angelegte Vergeltungsmaßnahmen gegen ehemalige Angehörige der Regierung oder Sicherheitskräfte oder Verfolgung bestimmter Bevölkerungsgruppen gibt es bislang keine fundierten Erkenntnisse. Obwohl die Taliban eine „Generalamnestie“ für alle versprochen haben, die für die frühere Regierung gearbeitet haben (ohne formellen Erlass), gibt es Berichte aus Teilen Afghanistans unter anderem über die gezielte Tötung von Personen, die früher für die Regierung gearbeitet haben. Es gibt auch glaubwürdige Berichte über schwerwiegende Übergriffe von Taliban-Kämpfern, die von der Durchsetzung strenger sozialer Einschränkungen bis hin zu Verhaftungen, Hinrichtungen im Schnellverfahren und Entführungen junger, unverheirateter Frauen reichen. Einige dieser Taten scheinen auf lokale Streitigkeiten zurückzuführen oder durch Rache motiviert zu sein; andere scheinen je nach den lokalen Befehlshabern und ihren Beziehungen zu den Führern der Gemeinschaft zu variieren. Es ist nicht klar, ob die Taliban-Führung ihre eigenen Mitglieder für Verbrechen und Übergriffe zur Rechenschaft ziehen wird. Auch wird berichtet, dass es eine neue Strategie der Taliban sei, die Beteiligung an gezielten Tötungen zu leugnen, während sie ihren Kämpfern im Geheimen derartige Tötungen befehlen. Einem Bericht zufolge kann derzeit jeder, der eine Waffe und traditionelle Kleidung trägt, behaupten, ein Talib zu sein, und Durchsuchungen und Beschlagnahmungen durchführen. Die Taliban-Kämpfer auf der Straße kontrollieren die Bevölkerung nach eigenen Regeln und entscheiden selbst, was unangemessenes Verhalten, Frisur oder Kleidung ist. Frühere Angehörige der Sicherheitskräfte berichten, dass sie sich weniger vor der Taliban-Führung als vor den einfachen Kämpfern fürchten würden. Es wurde von Hinrichtungen von Zivilisten und Zivilistinnen sowie ehemaligen Angehörigen der afghanischen Sicherheitskräfte und Personen, die vor kurzem Anti-Taliban-Milizen beigetreten waren, berichtet. In vielen Städten suchten die Taliban nach ehemaligen Mitgliedern der Afghanischen Nationalen Sicherheitskräfte (ANDSF), Beamten der früheren Regierung oder deren Familienangehörigen, bedrohten sie und nahmen sie manchmal fest oder richteten sie hin. In der Provinz Ghazni soll es zur gezielten Tötung von neun Hazara-Männern gekommen sein. Während die Nachrichten aus weiten Teilen des Landes aufgrund der Schließung von Medienzweigstellen und der Einschüchterung von Journalisten durch die Taliban spärlich sind, gibt es Berichte über die Verfolgung von Journalisten und die Entführung einer Menschenrechtsanwältin. Die Taliban haben in den Tagen nach ihrer Machtübernahme systematisch in den von ihnen neu eroberten Gebieten Häftlinge aus den Gefängnissen entlassen. Eine Richterin wie auch eine Polizistin gaben an, von ehemaligen Häftlingen verfolgt bzw. von diesen identifiziert und daraufhin von den Taliban verfolgt worden zu sein. Weiters wird berichtet, dass die Taliban die Familienangehörigen der Geflüchteten bedrohen, unter anderem mit dem Tod, oder Lösegeld fordern, falls die Geflüchteten nicht zurückkehren. Zivile Opfer vor der Machtübernahme der Taliban im August 2021 (S. 19 f.): Nach Angaben der United Nations Assistance Mission in Afghanistan (UNAMA) hat die Zahl der zivilen Opfer in der ersten Jahreshälfte 2021 einen Rekordwert erreicht, der im Mai mit dem Beginn des Abzugs der internationalen Streitkräfte stark anstieg. Bis Juni wurden 5.183 tote oder verletzte Zivilisten gezählt, darunter 2.409 Frauen und Kinder. In den ersten sechs Monaten des Jahres 2021 und im Vergleich zum gleichen Zeitraum des Vorjahres dokumentierte UNAMA fast eine Verdreifachung der zivilen Opfer durch den Einsatz von improvisierten Sprengsätzen (IEDs) durch regierungsfeindliche Kräfte. Im gesamten Jahr 2020 dokumentierte UNAMA 8.820 zivile Opfer (3.035 Getötete und 5.785 Verletzte), während AIHRC (Afghanistan Independent Human Rights Commission) für 2020 insgesamt 8.500 zivile Opfer registrierte, darunter 2.958 Tote und 5.542 Verletzte. Das war ein Rückgang um 15% (21% laut AIHRC) gegenüber der Zahl der zivilen Opfer im Jahr 2019 und die geringste Zahl ziviler Opfer seit
- Obwohl ein Rückgang von durch regierungsfeindliche Elemente verletzte Zivilisten im Jahr 2020 festgestellt werden konnte, der hauptsächlich auf den Mangel an zivilen Opfern durch wahlbezogene Gewalt und den starken Rückgang der zivilen Opfer durch Selbstmordattentate im Vergleich zu 2019 zurückzuführen ist, so gab es einen Anstieg an zivilen Opfern durch gezielte Tötungen, durch Druckplatten-IEDs und durch fahrzeuggetragene Nicht-Selbstmord-IEDs (VBIEDs). Die Ergebnisse des AIHRC zeigen, dass Beamte, Journalisten, Aktivisten der Zivilgesellschaft, religiöse Gelehrte, einflussreiche Persönlichkeiten, Mitglieder der Nationalversammlung und Menschenrechtsverteidiger das häufigste Ziel von gezielten Angriffen waren. Im Jahr 2020 verursachten gezielte Angriffe 2.250 zivile Opfer, darunter 1.078 Tote und 1.172 Verletzte. Diese Zahl macht 26% aller zivilen Todesopfer im Jahr 2020 aus. Nach Angaben der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch haben aufständische Gruppen in Afghanistan ihre gezielten Tötungen von Frauen und religiösen Minderheiten erhöht. Auch im Jahr 2021 kommt es weiterhin zu Angriffen und gezielten Tötungen von Zivilisten. So wurden beispielsweise im Juni fünf Mitarbeiter eines Polio-Impf-Teams und zehn Minenräumer getötet. Die von den Konfliktparteien eingesetzten Methoden, die die meisten zivilen Opfer verursacht haben, sind in der jeweiligen Reihenfolge folgende: IEDs und Straßenminen, gezielte Tötungen, Raketenbeschuss, komplexe Selbstmordanschläge, Bodenkämpfe und Luftangriffe. [...] High Profile Attacks (HPAs) vor der Machtübernahme der Taliban im August 2021 (S. 20 f.): Vor der Übernahme der Großstädte durch die Taliban kam es landesweit zu aufsehenerregenden Anschlägen (sog. High Profile-Angriffe, HPAs) durch regierungsfeindliche Elemente. Zwischen dem 16.
- und dem 31.07.2021 wurden 18 Selbstmordanschläge dokumentiert, verglichen mit elf im vorangegangenen Zeitraum, darunter 16 Selbstmordattentate mit improvisierten Sprengsätzen in Fahrzeugen, die in erster Linie auf Stellungen der afghanischen Streitkräfte (ANDSF) erfolgten. Darüber hinaus gab es 68 Angriffe mit magnetischen improvisierten Sprengsätzen (IEDs), darunter 14 in Kabul. Im Februar 2020 kam es in der Provinz Nangarhar zu einer sogenannten „green-on-blue-attack“: Der Angreifer trug die Uniform der afghanischen Nationalarmee und eröffnete das Feuer auf internationale Streitkräfte, dabei wurden zwei US-Soldaten und ein Soldat der afghanischen Nationalarmee getötet. Zu einem weiteren Selbstmordanschlag auf eine Militärakademie kam es ebenso im Februar in der Stadt Kabul; bei diesem Angriff wurden mindestens sechs Personen getötet und mehr als zehn verwundet. Dieser Großangriff beendete mehrere Monate relativer Ruhe in der afghanischen Hauptstadt. Seit Februar 2020 hatten die Taliban ein hohes Maß an Gewalt gegen die ANDSF aufrechterhalten, vermieden aber gleichzeitig Angriffe gegen Koalitionstruppen um Provinzhauptstädte - wahrscheinlich um das US-Taliban-Abkommen nicht zu gefährden. Die Taliban setzten außerdem bei Selbstmordanschlägen gegen Einrichtungen der ANDSF in den Provinzen Kandahar, Helmand und Balkh an Fahrzeugen befestigte improvisierte Sprengkörper (SVBIEDs) ein. Angriffe, die vom Islamischen Staat Khorasan Provinz (ISKP) beansprucht oder ihm zugeschrieben werden, haben zugenommen. Zwischen dem 16.
- und dem 18.08.2021 verzeichneten die Vereinten Nationen 88 Angriffe, verglichen mit 15 im gleichen Zeitraum des Jahres
- Die Bewegung zielte mit asymmetrischen Taktiken auf Zivilisten in städtischen Gebieten ab. Anschläge gegen Gläubige, Kultstätten und religiöse Minderheiten vor der Machtübernahme der Taliban im August 2021 (S. 21 f.): Nach Unterzeichnung des Abkommens zwischen den USA und den Taliban war es bereits Anfang März 2020 zu einem ersten großen Angriff des ISKP gekommen. Der ISKP hatte sich an den Verhandlungen nicht beteiligt und bekannte sich zu dem Angriff auf eine Gedenkfeier eines schiitischen Führers; Schätzungen zufolge wurden dabei mindestens 32 Menschen getötet und 60 Personen verletzt. Am 25.03.2020 kam es zu einem tödlichen Angriff des ISKP auf eine Gebetsstätte der Sikhs (Dharamshala) in Kabul. Dabei starben 25 Menschen, acht weitere wurden verletzt. Regierungsnahe Quellen in Afghanistan machen das Haqqani-Netzwerk für diesen Angriff verantwortlich, sie werten dies als Vergeltung für die Gewalt an Muslimen in Indien. Am Tag nach dem Angriff auf die Gebetsstätte detonierte eine magnetische Bombe beim Krematorium der Sikhs, als die Trauerfeierlichkeiten für die getöteten Sikh-Mitglieder im Gange waren. Mindestens eine Person wurde dabei verletzt. Auch 2021 kam es zu einer Reihe von Anschlägen mit improvisierten Sprengsätzen gegen religiöse Minderheiten, darunter eine Hazara-Versammlung in der Stadt Kunduz am 13.05.2021 und eine Sufi-Moschee in Kabul am 14.05.2021 sowie mehrere Personenkraftwagen, die entweder schiitische Hazara beförderten oder zwischen dem
- und 12.06.2021 durch überwiegend von schiitischen Hazara bewohnte Gebiete in der Provinz Parwan und Kabul fuhren. Beamte, Journalisten, Aktivisten der Zivilgesellschaft, religiöse Gelehrte, einflussreiche Persönlichkeiten, Mitglieder der Nationalversammlung und Menschenrechtsverteidiger waren im Jahr 2020 ein häufiges Ziel gezielter Anschläge. [...] Verfolgungspraxis der Taliban, neue technische Möglichkeiten (S. 26 f.): Trotz mehrfacher Versicherungen der Taliban, von Vergeltungsmaßnahmen gegenüber Angehörigen der ehemaligen Regierung und Sicherheitskräften abzusehen, solange diese sich ihnen nicht widersetzten und die Autorität der Taliban akzeptieren, wurde nach der Machtübernahme der Taliban berichtet, dass diese auf der Suche nach ehemaligen Mitarbeitern der internationalen Streitkräfte oder der afghanischen Regierung von Tür zu Tür gingen und deren Angehörige bedrohten. Ein Mitglied einer Rechercheorganisation, welche einen (nicht öffentlich zugänglichen) Bericht zu diesem Thema für die Vereinten Nationen verfasste, sprach von einer „schwarzen Liste“ der Taliban und großer Gefahr für jeden, der sich auf dieser Liste befände. Gemäß einem früheren Mitglied der afghanischen Verteidigungskräfte ist bei der Vorgehensweise der Taliban nun neu, dass sie mit einer Namensliste von Haus zu Haus gehen und Personen auf ihrer Liste suchen. Die Taliban sind in den sozialen Medien aktiv, unter anderem zu Propagandazwecken. Gegenwärtig nutzt die Gruppierung soziale Medien und Internettechnik jedoch nicht nur für Propagandazwecke und ihre eigene Kommunikation, sondern auch, um Gegner des Taliban-Regimes aufzuspüren. Einem afghanischen Journalisten zufolge verwenden die Taliban soziale Netzwerke wie Facebook und LinkedIn derzeit intensiv, um jene Afghanen zu identifizieren, die mit westlichen Gruppen und der US-amerikanischen Hilfsagentur USAID zusammengearbeitet haben. Auch wurde berichtet, dass die Taliban bei Kontrollpunkten Telefone durchsuchen, um Personen mit Verbindungen zu westlichen Regierungen oder Organisationen bzw. zu den [ehemaligen] afghanischen Streitkräften (ANDSF) zu finden. Viele afghanische Bürgerinnen und Bürger, die für die internationalen Streitkräfte, internationale Organisationen und für Medien gearbeitet haben oder sich in den sozialen Medien kritisch gegenüber den Taliban äußerten, haben aus Angst vor einer Verfolgung durch die Taliban ihre Profile in den sozialen Medien daher gelöscht. Unter anderem werten die Taliban auch aktuell im Internet verfügbare Videos und Fotos aus. Sie verfügen über Spezialkräfte, die in Sachen Informationstechnik und Bildforensik gut ausgebildet und ausgerüstet sind. Ihre Bildforensiker arbeiten gemäß einem Bericht vom August 2021 auf dem neuesten Stand der Technik der Bilderkennung und nutzen beispielsweise Gesichtserkennungssoftware. Im Rahmen der Berichterstattung über auf der Flucht befindliche Ortskräfte wurden von Medien unverpixelte Fotos veröffentlicht, welche für Personen, die sich nun vor den Taliban verstecken, gefährlich werden können. Die Taliban haben bereits früher biometrische Daten genutzt, um Menschen ins Visier zu nehmen. In den Jahren 2016 und 2017 berichteten Journalisten, dass Taliban-Kämpfer biometrische Scanner einsetzten, um Buspassagiere, die sie für Mitglieder der Sicherheitskräfte hielten, zu identifizieren und summarisch hinzurichten; alle von Human Rights Watch (HRW) befragten Afghanen erwähnten diese Vorfälle. Im Zuge ihrer Offensive haben die Taliban Geräte zum Auslesen von biometrischen Daten erbeutet, welche ihnen die Identifikation von Hilfskräften der internationalen Truppen erleichtern könnte [Anmerkung: sog. HIIDE („Handheld Interagency Identity Detection Equipment“-Geräte]. Nach Angaben von HRW kontrollieren die Taliban Systeme mit sensiblen biometrischen Daten, die westliche Geberregierungen im August 2021 in Afghanistan zurückgelassen haben, wodurch Tausende von Afghanen gefährdet sind. Diese digitalen Identitäts- und Gehaltsabrechnungssysteme enthalten persönliche und biometrische Daten von Afghanen, darunter Iris-Scans, Fingerabdrücke, Fotos, Beruf, Wohnadressen und Namen von Verwandten. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist nicht genau bekannt, zu welchen Datenbanken die Taliban Zugriff haben. Laut Experten bieten die von den Taliban erlangten US-Gerätschaften nur begrenzten Zugang zu biometrischen Daten, die noch immer auf sicheren Servern gespeichert sind. Recherchen zeigten jedoch, dass eine größere Bedrohung von den Datenbanken der afghanischen Regierung selbst ausgeht, die sensible persönliche Informationen enthalten und zur Identifizierung von Millionen von Menschen im ganzen Land verwendet werden könnten. Betroffen sein könnte beispielsweise eine Datenbank, welche zum Zweck der Gehaltszahlung Angaben von Angehörigen der [ehemaligen] afghanischen Armee und Polizei enthält (das sog. Afghan Personnel and Pay System, APPS), aber auch andere Datenbanken mit biometrischen Angaben, welche die afghanische Regierung zur Erfassung ihrer Bürger anlegte, beispielsweise bei der Beantragung von Dokumenten, Bewerbungen für Regierungsposten oder Anmeldungen zur Aufnahmeprüfung für das Hochschulstudium. Informationen, die ein ehemaliger Regierungsberater mit Human Rights Watch geteilt hat, legen jedoch nahe, dass die Taliban möglicherweise keinen Zugang zu APPS haben. Eine Datenbank des [ehemaligen] afghanischen Innenministeriums, das Afghan Automatic Biometric Identification System (AABIS), sollte gemäß Plänen bis 2012 bereits 80% der afghanischen Bevölkerung erfassen, also etwa 25 Millionen Menschen. Es gibt zwar keine öffentlich zugänglichen Informationen darüber, wie viele Datensätze diese Datenbank bis zum heutigen Zeitpunkt enthält, aber eine unbestätigte Angabe beziffert die Zahl auf immerhin 8,1 Millionen Datensätze. Trotz der Vielzahl von Systemen waren die unterschiedlichen Datenbanken allerdings nie vollständig miteinander verbunden. Berichten zufolge verwenden die Taliban auch Listen ehemaliger Beamter und ziviler Aktivisten, um deren Kinder ausfindig zu machen. Nach der Machtübernahme der Taliban hat Google einem Insider zufolge eine Reihe von E-Mail-Konten der bisherigen Kabuler Regierung vorläufig gesperrt. Etwa zwei Dutzend staatliche Stellen in Afghanistan sollen die Server von Google für E-Mails genutzt haben. Nach Angaben eines Experten wäre dies eine „wahre Fundgrube an Informationen“ für die Taliban, allein eine Mitarbeiterliste auf einem Google Sheet sei mit Blick auf Berichte über Repressalien gegen bisherige Regierungsmitarbeiter ein großes Problem. Mehrere afghanische Regierungsstellen nutzten auch E-Mail-Dienste von Microsoft, etwa das Außenministerium und das Präsidialamt. Unklar ist, ob das Softwareunternehmen Maßnahmen ergreift, um zu verhindern, dass Daten in die Hände der Taliban fallen. Ein Experte sagte, er halte die von den USA aufgebaute IT-Infrastruktur für einen bedeutenden Faktor für die Taliban. Dort gespeicherte Informationen seien „wahrscheinlich viel wertvoller für eine neue Regierung als alte Hubschrauber“. Da die Taliban Kabul so schnell einnahmen, hatten viele Büros keine Zeit, Beweise zu vernichten, die sie in den Augen der Taliban belasten. Berichten zufolge wurden von der britischen Botschaft beispielsweise Dokumente zurückgelassen, welche persönliche Daten von afghanischen Ortskräften und Bewerbern enthielten. Im Rahmen der Evakuierungsbemühungen rund um Ausländer und afghanische Ortskräfte nach der Machtübernahme der Taliban in Kabul gaben US-Beamte den Taliban eine Liste mit den Namen US-amerikanischer Staatsbürger, Inhaber von Green Cards [Anmerkung: US-amerikanische Aufenthaltsberechtigungskarten] und afghanischer Verbündeter, um ihnen die Einreise in den von den Taliban kontrollierten Außenbereich des Flughafens von Kabul zu gewähren - eine Entscheidung, die kritisiert wurde. Gemäß einem Vertreter der US-amerikanischen Streitkräfte hätte die US-Regierung die betroffenen Afghanen somit auf eine „Todesliste“ gesetzt, wobei US-Präsident Biden in einer Pressekonferenz darauf angesprochen meinte, dass auf der Liste befindliche Afghanen von den Taliban bei den Kontrollen durchgelassen wurden. Einem Bericht des Human Rights Watch nach führen Taliban auch Durchsuchungsaktionen durch, einschließlich nächtlicher Razzien, um verdächtige ehemalige Beamte festzunehmen und zuweilen gewaltsam verschwinden zu lassen. Bei den Durchsuchungen bedrohen und misshandeln die Taliban häufig Familienmitglieder, um sie dazu zu bringen, den Aufenthaltsort der Untergetauchten preiszugeben. Einige der schließlich aufgegriffenen Personen wurden hingerichtet oder in Gewahrsam genommen, ohne dass ihre Inhaftierung bestätigt oder ihr Aufenthaltsort bekannt gegeben wurde. [...] Regionen Afghanistans (LIB S. 30 f.) Afghanistan verfügt über 34 Provinzen, die in Distrikte gegliedert sind. Auf einer Fläche von 652.860 Quadratkilometern leben ca. 32,9 Millionen bis 40 Millionen Menschen. Afghanistan befindet sich aktuell weitgehend unter der Kontrolle der Taliban; inwieweit die Talibanregierung landesweit über umfassende Kontroll- und Durchgriffsmöglichkeiten verfügt, kann gegenwärtig nicht bewertet werden. Kabul-Stadt (LIB S. 31 f.): Kabul-Stadt ist die Hauptstadt Afghanistans und auch ein Distrikt in der Provinz Kabul. Es ist die bevölkerungsreichste Stadt Afghanistans, mit einer geschätzten Einwohnerzahl von 4.434.550 Personen für den Zeitraum 2020-
- Die genaue Bevölkerungszahl ist jedoch umstritten, und Schätzungen reichen von 3,5 Millionen bis zu möglicherweise 6,5 Millionen Einwohnern. Laut einem Bericht expandierte die Stadt, die vor 2001 zwölf Stadtteile - auch Police Distrikts, PDs oder Nahia genannt - zählte, aufgrund ihres signifikanten demographischen Wachstums und ihrer horizontalen Expansion auf 22 PDs. Die Bevölkerung besteht aus Paschtunen, Tadschiken, Hazara, Usbeken, Turkmenen, Belutschen, Sikhs und Hindus. [...] Hauptstraßen verbinden die afghanische Hauptstadt mit dem Rest des Landes, inklusive der Ring Road (Highway 1), welche die fünf größten Städte Afghanistans - Kabul, Herat, Mazar-e Sharif, Kandahar und Jalalabad - miteinander verbindet. In Kabul-Stadt gibt es einen internationalen Flughafen, über den, mit Stand November 2021, nationale und internationale Flüge abgefertigt werden, wenn auch in weit geringerem Ausmaß als vor der Machtübernahme der Taliban im August
- Die Stadt kann als Kreis mit drei konzentrischen Kreisen gesehen werden: Der erste umfasst Shahr-e Kohna, die Altstadt, Shahr-e Naw, die neue Stadt, sowie Shash Darak und Wazir Akbar Khan, wo sich viele ausländische Botschaften, ausländische Organisationen und Büros befinden. Der zweite Kreis besteht aus Stadtvierteln, die zwischen den 1950er und 1980er-Jahren für die wachsende städtische Bevölkerung gebaut wurden, wie Taimani, Qala-e Fatullah, Kart-e Se, Kart-e Chahar, Kart-e Naw und die Microraions (sowjetische Wohngebiete). Schließlich wird der dritte Kreis, der nach 2001 entstanden ist, hauptsächlich von den „jüngsten Einwanderern“ (afghanische Einwanderer aus den Provinzen) bevölkert, mit Ausnahme einiger hochkarätiger Wohnanlagen für VIPs. Was die ethnische Verteilung der Stadtbevölkerung betrifft, so ist Kabul Zielort für verschiedene ethnische, sprachliche und religiöse Gruppen, und jede von ihnen hat sich an bestimmten Orten angesiedelt, je nach der geografischen Lage ihrer Heimatprovinzen. Dies gilt für die Altstadt ebenso wie für weiter entfernte Stadtviertel, und sie wird in den ungeplanten Gebieten immer deutlicher. In den Stadtvierteln, die von neu eingewanderten Menschen mit gleichem regionalem oder ethnischem Hintergrund dicht besiedelt sind, ist eine Art „Dorfgesellschaft“ entstanden, deren Bewohner sich kennen und direktere Verbindungen zu ihrer Herkunftsregion haben als zum Zentrum Kabuls. Einige Beispiele für die ethnische Verteilung der Kabuler Bevölkerung sind die folgenden: Hazara haben sich hauptsächlich im westlichen Viertel Chandawal in der Innenstadt von Kabul und in Dasht-e-Barchi sowie in Kart-e Se am Stadtrand niedergelassen; Tadschiken bevölkern Payan Chawk, Bala Chawk und Ali Mordan in der Altstadt und nördliche Teile der Peripherie wie Khairkhana; Paschtunen sind vor allem im östlichen Teil der Innenstadt Kabuls, Bala Hisar und weiter östlich und südlich der Peripherie wie in Kart-e Naw und Binihisar, aber auch in den westlichen Stadtteilen Kota-e-Sangi und Bazaar-e-Company (auch Company) ansäßig. Aktuelle Lage und jüngste Entwicklungen (LIB S. 33 f.): 2021 Viele Bürger beklagen sich weiterhin über die hohe Kriminalitätsrate in Kabul. Lokale Medien berichten von mehr als 40 Entführungen von Geschäftsleuten in den zwei Monaten nach der Übernahme der Kontrolle durch die Taliban. Anderen Quellen zufolge ist die Zahl weitaus höher, doch da es keine funktionierende Bürokratie gibt, liegen nur spärliche offizielle Statistiken vor. Anfang Oktober 2021 wurden mindestens fünf Zivilisten bei einer Bombenexplosion am Eingang einer Moschee im Zentrum Kabuls getötet. Bei einem komplexen Anschlag auf ein Militärkrankenhaus in der afghanischen Hauptstadt Kabul sind im November 2021 mehr als 20 Menschen getötet und mindestens 16 verletzt worden. Mitte November 2021 explodierte eine Magnetbombe, die an einem Minivan befestigt war, in dem stark schiitisch geprägten Viertel Dasht-e Barchi, wobei unter anderen ein Journalist getötet wurde. Mitte Dezember 2021 kam es zu zwei Bombenanschlägen in hauptsächlich schiitischen Gegenden Kabuls, bei denen mindestens eine Person getötet wurde. Der ISKP bekannte sich zu dem Anschlag. Nach einem Sprecher der Taliban wurde am 07.11.2021 Qari Baryal als Gouverneur der Provinz Kabul ernannt, welcher nach früheren Berichten durch das US-Militär alsein „mit Al-Qaida verbundener Taliban-Führer“ bezeichnet wurde. 2022 Das Innenministerium hat eine neue Polizeieinheit für Kontrollpunkte in Kabul gebildet und erklärte, dort würden 500 Soldaten stationiert. Es gibt Berichte über zahlreiche Hausdurchsuchungen und Verhaftungen durch die Taliban in Kabul im ersten Quartal
- Im Februar starteten die Taliban mit mehreren unangekündigten Hausdurchsuchungen in Kabul, um - nach Angaben der Taliban - mutmaßliche Kriminelle und Terroristen aufzuspüren und für mehr Sicherheit in der Hauptstadt zu sorgen. Ein Universtitäts-Professor gab zum Beispiel an, dass Mitglieder der Taliban sein Haus durchsucht und seine Frau und Tochter geschlagen hätten [...], und ein weiterer Professor, der die Taliban kritisierte, verschwand Anfang März. Die im vergangenen Monat verschwundene afghanisch-kanadische Entwicklungshelferin, die in Kabul eine humanitäre Organisation leitet, wurde Anfang März aus der Haft der Taliban entlassen. Es wurde keine Anklage seitens der Taliban gegen sie erhoben. Am 11.02.2022 verschwanden zehn Frauen in Kabul, während andere Quellen erklärten, dass bis zu 29 Frauen und ihre Familien Anfang des Monats aus einem sicheren Haus in Kabul verschwanden. Am 01.04.2022 schlossen die Taliban eine schiitische Moschee in Kabul; Gründe für die Schließung wurden nicht genannt. Am 03.04.2022 starben bei einer Explosion in Kabuls größtem Devisenmarkt Sarai Shazadaa eine Person, und bis zu 20 Personen wurden verletzt. Die Handgranate soll von einem Räuber gezündet worden sein. Am 29.04.2022 wurden in einer sunnitischen Moschee in Kabul mindestens 10 Menschen bei einem Anschlag getötet, der offenbar auf Mitglieder der Minderheit der Sufi-Gemeinschaft abzielte, die gerade Rituale durchführten. Am 25.05.2022 starben bei einem Bombenangriff auf eine schiitische Moschee bis zu sechs Menschen, und 18 weitere wurden verletzt. Anfang August [2022] wurde der Al-Qaida-Führer Ayman al-Zawahiri durch einen US-Drohnenangriff in Kabul getötet. [...] Nordafghanistan (LIB S. 36 f.): [...] Im Norden Afghanistans beginnt die zentralasiatische Steppe - grasbewachsene Ebenen, die bis nach Russland reichen. Bis zur Fertigstellung des Salang-Tunnels Mitte der 1960er-Jahre war diese Region durch den Hindukusch vom übrigen Afghanistan relativ isoliert. Mazar-e Sharif ist die größte Stadt in Nordafghanistan. In der Region leben u. a. viele Usbeken, Tadschiken und Turkmenen. Balkh bzw. die Hauptstadt Mazar-e Sharif ist ein Import-/Export- drehkreuz sowie ein regionales Handelszentrum. Die Ring Road (auch Highway 1 genannt) verbindet Balkh mit den Nachbarprovinzen Jawzjan im Westen und Kunduz im Osten sowie in weiterer Folge mit Kabul. Rund 30 km östlich von Mazar-e Sharif zweigt der National Highway (NH) 89 von der Ring Road Richtung Norden zum Grenzort Hairatan/Termiz ab. Dies ist die Haupttransitroute für Warenverkehr zwischen Afghanistan und Usbekistan. In Mazar-e Sharif gibt es einen internationalen Flughafen (Mawlana Jalaluddin Mohammad Balkhi International Airport), über den nationale und internationale Flüge abgefertigt werden, wenn auch im weit geringeren Ausmaß als vor der Machtübernahme der Taliban im August
- [...] Distrikte nach Provinz (LIB S. 38) Badakhshan: Arghanj Khwah, Argo, Baharak, Darayim, Darwaz-e-Bala (Nesay), Darwaz-e-Payin (Mamay), Eshkashim, Faiz Abad, Jurm, Kishm, Khash, Khwahan, Kufab, Kohistan, Kiran wa Menjan, Raghistan, Shar-e-Buzorg, Shignan, Shiki, Shuhada, Tagab, Tashkan, Wakhan, Warduj, Yaftal-e-Sufla, Yamgan (Girwan), Yawan, Zebak. Baghlan: Andarab, Baghlan-e-Jadeed (auch Baghlan-e-Markazi), Burka, Dahana-e-Ghuri, Deh Salah, Dushi, Firing Wa Gharu, Gozargah-e-Noor, Khinjan, Khost Wa Firing, Khwaja hejran (Jalga), Nahreen, Pul-e-Hisar, Pul-i-Khumri, Tala Wa Barfak. Balkh: Balkh, Char Bolak, Char Kent, Chimtal, Dawlat Abad, Dehdadi, Kaldar, Kishindeh, Khulm, Marmul, Mazar-e Sharif, Nahri Shahi, Sholgara, Shortepa, Zari Faryab: Almar, Andkhoy, Bilchiragh, Dawlat Abad, Gurziwan, Khani Charbagh, Khwaja Sabz Posh-i Wali, Kohistan, Maimana, Pashtun Kot, Qaram Qul, Qaisar, Qurghan, Shirin Tagab Jawzjan: Aqchah, Darzab, Faizabad, Khamyab, Khanaqa, Khwaja Dukoh, Mardyan, Mingajik, Qarqin, Qush Tepa, Sheberghan Kunduz: Ali Abad, Chahar Darah (Chardarah), Dasht-e-Archi, (Hazrati) Imam Sahib, Khan Abad, Kunduz, Qala-e-Zal sowie die temporären Distrikte Aqtash, Calbad (Gulbad) und Gultipa Nuristan: Bargi Matal, Duab, Kamdesh, Mandol, Noor Gram, Paroon, Wama, Waygal Panjshir: Bazarak, Darah (auch Hes-e-Duwumi), Hissa-e-Awal (auch Khinj), Unaba (auch Anawa), Paryan, Rukha und Shutul sowie der temporäre Distrikt Ab Shar Samangan: Aybak, Dara-e-Soof-e-Payin [Unter-Dara-e-Soof], Dara-e-Soof-e-Bala [Ober-Dara- e-Soof], Feroz Nakhcheer, Hazrat-e-Sultan, Khuram Wa Sarbagh, Rui-Do-Ab Sar-e Pul: Balkhab, Gosfandi, Kohistanat, Sancharak, Sar-e Pul, Sayyad, Sozma Qala Takhar: Baharak, Bangi, Chahab, Chal, Darqad, Dasht-e-Qala, Eshkamesh, Farkhar, Hazar Sumuch, Kalafgan, Khwaja Bahawuddin, Khwaja Ghar, NamakAb, Rustaq, Taluqan (Taloqan), Warsaj, Yangi Qala. Aktuelle Lage und jüngste Entwicklungen (LIB S. 39 f.): 2021 Die Widerstandsfront in Panjshir hat sich in die unwegsamen Seitentäler des Panjshir-Tals zurückgezogen und verübt von dort gezielte Angriffe auf Kämpfer der Taliban. Ähnliches gilt für weitere angrenzende Gebiete im Norden. Es wird von Kämpfen zwischen Guerilla-Gruppen, von denen angenommen wird, dass sie Teil der National Resistance Front (NRF) sind, und den Taliban in den Provinzen Baghlan, Balkh, Badakhshan und Faryab berichtet. Ende August 2021 gaben Anti-Taliban-Kräfte an, drei Distrikte in Baghlan an der Grenze zu Panjshir eingenommen zu haben. Mit Oktober 2021 wird weiterhin von Aktivitäten von Anti-Talibangruppierungen in Parwan, Baghlan und Samangan berichtet. Es wird weiters von einer strengen Medienzensur seitens der Taliban berichtet, die die Veröffentlichung von Nachrichten über die Aktivitäten der NRF und anderen militanter Bewegungen in Afghanistan verhindern soll. Seit der Eroberung des Panjshir-Tals durch die Taliban im September 2021 haben Einheimische behauptet, die Kämpfer hätten Menschenrechtsverletzungen an der Zivilbevölkerung begangen, darunter außergerichtliche Tötungen, Folter, willkürliche Verhaftungen und gewaltsame Vertreibungen. Bei einem Selbstmordattentat auf eine Moschee in der Stadt Kunduz sind Anfang Oktober 2021 nach offiziellen Angaben mindestens 50 Menschen getötet und mehr als 100 verletzt wurden worden. Der ISKP (Islamic State - Khorasan Province) übernahm die Verantwortung für den Anschlag. Im Oktober 2021 berichtet Human Rights Watch (HRW) von Vertreibungen von Hazarafamilien durch Angehörige der Taliban in Balkh bzw. Amnesty International von Androhungen solcher Vertreibungen in Balkh und Kunduz. Taliban-Kämpfer werden beschuldigt, an der gewaltsamen Vertreibung von mehr als 1.000 Menschen in Jawzjan mitgewirkt zu haben, wobei sich die Vertreibungen gegen Angehörige der ethnischen Gemeinschaften der Usbeken und Turkmenen richteten. Anfang November 2021 wurden bis zu vier Frauen in Mazar-e Sharif getötet, darunter eine Frauenrechtsaktivistin. Am 15.11.2021 äußerte der russische Präsident Wladimir Putin mit Verweis auf die russischen Geheimdienste, dass der „Islamischer Staat“ (IS) über ca. 2.000 Kämpfer im Norden Afghanistans verfügen würde, die als Flüchtlinge getarnt in die Länder der ehemaligen Sowjetunion und Zentralasiens einreisen könnten. 2022 In der Provinz Faryab kam es im Januar 2022 zu Kämpfen innerhalb der Taliban entlang ethnischer Grenzlinien zwischen usbekischen und paschtunischen Kämpfern. Im Januar 2022 kam es außerdem nach Protesten wegen der Verhaftung eines lokalen Taliban-Kommandanten, die Berichten zufolge vom stellvertretenden Verteidigungsminister der Taliban vorgenommen worden war, zu Kämpfen. Nach viertägigen Verhandlungen wurde die Pattsituation beendet, die jedoch als Beispiel für zunehmende Spannungen zwischen den ethnischen usbekischen, turkmenischen und tadschikischen Gemeinschaften in Teilen Nordafghanistans und den hauptsächlich paschtunischen Taliban-Kämpfern, die in den letzten Monaten in das Gebiet gezogen sind, gesehen wird. Am 18.01.2022 explodierte im Panjshir-Tal eine an einem Taliban-Fahrzeug angebrachte Magnetmine, wobei sieben Taliban-Kämpfer getötet und mehrere weitere verletzt wurden. Die NRF unter Führung von Ahmad Massoud hat sich zu dem Anschlag bekannt. Sie hatte nach eigenen Angaben bereits am 16.01.2022 einen Kontrollpunkt der Taliban in der Provinz Takhar angegriffen und drei Menschen getötet. Die Taliban bestätigten einen Angriff, gaben aber an, es habe keine Opfer gegeben. Am 24.
- und 25.01.2022 gab es in der Provinz Baghlan Zusammenstöße zwischen den Taliban und der NRF. Nach unbestätigten Aussagen eines Vertreters der NRF sind dabei 20 Kämpfer der Taliban und sechs Kämpfer der Widerstandsfront getötet worden. Die Kämpfe sollen drei Tage angedauert haben und die Taliban hätten als Vergeltung für ihre Toten Familienmitglieder der Widerstandskämpfer als Geiseln genommen. Der außenpolitische Sprecher der NRF kündigte eine Offensive gegen die Taliban an, sobald der Winter zu Ende sei. Die NRF kämpft in den Provinzen Baghlan, Balkh, Faryab und Badakhshan gegen die Taliban. Am 28.01.2022 wurden bis zu zwei ehemalige Soldaten durch Unbekannte in der Provinz Kunduz getötet. Die Taliban hätten Verdächtige verhaftet. Die Kriminalitätsrate war in der Provinz zuvor gestiegen. Berichten zufolge waren am 30.01.2022 Polizei- oder Regierungsgebäude in Panjshir und Parwan von Raketen getroffen worden. Der Taliban-Polizeichef aus Parwan machte die NRF für die Angriffe verantwortlich. Lokale Taliban-Vertreter in der Provinz Panjshir haben die beiden Vorfälle jedoch bestritten. Berichten zufolge wurden eine Frau und ein Mann am 14.02.2022 in Badakhshan öffentlich von den Taliban gesteinigt, weil sie „illegale Beziehungen“ hatten. Am 24.02.2022 wurden in den Provinzen Kunduz und Takhar acht Poliohelfer bei ihrer Arbeit getötet. Die Taliban führen nach Medienberichten in Panjshir, Faryab und Balkh umfangreiche Hausdurchsuchungen durch und beschlagnahmen dabei u. a. Waffen. Die Taliban geben an, dass sie es dabei auf Kriminelle und Terroristen abgesehen haben. In der ersten Hälfte von 2022 kam es zu mehreren Zusammenstößen zwischen der NRF und den Taliban in Baghlan, Panjshir, Takhar und Badakhshan. In Baghlan wurden zum Beispiel elf bis 13 Taliban getötet und 18 weitere verletzt; zwei Widerstandskämpfer wurden ebenfalls getötet. In Panjshir wurden nach dem dritten Tag der Kämpfe drei Taliban getötet und fünf weitere Kämpfer verletzt. Es liegen keine Informationen über NRF-Opfer vor. Einer anderen Quelle zufolge wurden in Panjshir acht Taliban-Mitglieder und acht NRF-Kämpfer bei Zusammenstößen getötet. In Badakhshan traf eine Landmine das Auto eines Taliban-Kommandeurs, verletzte ihn und tötete zwei seiner Leibwächter. Bei einem Angriff auf eine schiitische Moschee in Mazar-e Sharif am 21.04.2022 sind Dutzende von Menschen getötet oder verletzt worden. Eine Bombe explodierte in der Moschee, als die Gläubigen während des heiligen Fastenmonats Ramadan beteten. Am selben Tag kam es zu einem Bombenangriff auf ein Auto vor einer Polizeistation in Kunduz. Zu beiden Anschlägen bekannte sich der ISKP. Am 22.04.2022 wurden bei einem Bombenanschlag auf eine sunnitische Moschee in der Stadt Kunduz 33 Menschen getötet und 43 weitere verletzt, darunter auch Kinder. Am 28.04.2022 wurden bei zwei Explosionen in Mazar-e Sharif mindestens neun Menschen getötet und 13 verwundet. Der ISKP bekannte sich später in einem Posting auf seinem Telegram-Konto zu dem Anschlag. Taliban-Sicherheitskräfte riegelten das Gebiet ab, und Anwohner sagten, Angehörige der schiitischen Minderheit der Hazara seien offenbar das Ziel des Anschlags gewesen. Anfang Mai 2022 haben die NRF zehn Dörfer in der Provinz Takhar eingenommen, nachdem sie lokalen Quellen zufolge mehrere Angriffe auf Taliban-Stützpunkte durchgeführt haben. Am 16.05.2022 berichteten lokale Quellen in der Provinz Kunduz von Zusammenstößen zwischen tadschikischen Grenzsoldaten und Taliban-Kräften an der Grenze zwischen den beiden Ländern. Tahreek-e-Azadi Afghanistan (die Afghanische Freiheitsbewegung) hat sich am 19.05.2022 zu einem Anschlag auf einen Konvoi des
- Al-Fath-Taliban-Korps in Mazar-e Sharif bekannt. Am 25.05.2022 wurden mindestens zehn Menschen getötet, als in Mazar-e Sharif drei an Bord von Kleinbussen platzierte Bomben explodierten. Im Juni 2022 berichtet HRW, dass die Sicherheitskräfte der Taliban in der Provinz Panjshir Einwohner, die beschuldigt wurden, mit einer bewaffneten Oppositionsgruppe in Verbindung zu stehen, unrechtmäßig inhaftiert und gefoltert haben. Seit Mitte Mai 2022 sind die Kämpfe in der Provinz eskaliert, da NRF-Kräfte Taliban-Einheiten und Kontrollpunkte angegriffen haben. Die Taliban haben daraufhin Tausende von Kämpfern in die Provinz entsandt, die Durchsuchungsaktionen in Gemeinden durchführten, von denen sie behaupten, dass sie die NRF unterstützen. Mit Juni 2022 nehmen die Kämpfe in den Provinzen Baghlan und Panjshir zwischen den Taliban und der NRF zu. Auf beiden Seiten gibt es Tote und Verletzte. Viele Einwohner wurden in den umkämpften Gebieten von den Taliban aus ihren Häusern vertrieben, um diese als Basen zu benutzen. Einige von ihnen wurden aufgrund möglicher Verbindungen zur NRF von den Taliban verhaftet, gefoltert oder auch getötet. Die Taliban sollen zudem mit biometrischen Geräten an Checkpoints in Panjshir unter den Passierenden nach ehemaligen Soldaten suchen. Bei einer Explosion in einer Moschee am 17.06.2022 in der Provinz Kunduz wurde mindestens ein Gläubiger getötet und sieben weitere verletzt. Im Juni 2022 hat sich der bisher einzige Taliban-Kommandeur aus der Ethnie der Hazara, Maulawi Mehdi, laut Meldungen von den Taliban losgesagt und ist in seinen Heimatdistrikt Balkhab in der Provinz Sar-e Pul zurückgekehrt (dort war er vor der Machtübernahme seit 2018 Schattengouverneur der Taliban gewesen). Er hat sich laut lokalen Beobachtern mit ca. 500-1.000 Soldaten in Balkhab verschanzt und wird von ca. 3.000 Taliban belagert. Mit Ende Juni nahmen die Kämpfe an Intensität zu. [...] West-Afghanistan (LIB S. 46 f.): [...] Die Provinz Herat liegt im Westen Afghanistans an der Grenze zwischen Afghanistan und dem Iran. Herat grenzt im Süden an die afghanischen Provinzen Farah, im Norden an Badghis und im Osten an Ghor und grenzt im Norden teilweise an Turkmenistan. Herat City ist das größte und bedeutendste Stadtgebiet im Westen Afghanistans, in dem schätzungsweise 400.000 Heratis leben. Die Stadt ist mit Kandahar City und Kabul über den Highway 1 verbunden, der auch als Ring Road bezeichnet wird. Während Landwirtschaft und Viehzucht die Haupterwerbszweige in den ländlichen Distrikten der Provinz Herat sind, dominieren städtische Handels- und Industrieunternehmen die Wirtschaft von Herat-Stadt. Der Handel ist eng mit dem Iran verbunden. In Herat gibt es einen internationalen Flughafen, über den nationale und internationale Flüge abgefertigt werden, wenn auch im weit geringeren Ausmaß als vor der Machtübernahme der Taliban im August
- [...] Distrikte nach Provinz (LIB S. 47) Badghis: Ab Kamari, Bala Murghab (Murghab), Ghormach, Jawand, Muqur, Qadis, Qala-i-Naw Farah: Anar Dara, Bakwa, Bala Buluk, Farah, Gulistan, Khak-i-Safed, Lash-i-Juwayn, Pur Cha- man, Pushtrud, Qala-i-Kah (auch: Pusht-e Koh Qala Ka), Shibkoh (auch: Sheb Koh Qala Ka) Herat: Adraskan, Chishti Sharif, Enjil, Fersi, Ghoryan, Gulran, Guzera (Nizam-i-Shahid), Herat, Karrukh, Kohsan, Kushk (Rubat-i-Sangi), Kushk-i-Kuhna, Obe, Pashtun Zarghun, Zendahjan und die „temporären“ Distrikte Poshtko, Koh-e-Zore (Koh-e Zawar, Kozeor), Zawol, Zerko Nimroz: Asl-e-Chakhansur, Char Burjak, Kang, Khashrod, Zaranj sowie der temporäre Distrikt Dularam Aktuelle Lage und jüngste Entwicklungen (LIB S. 48 f.) 2021 Die Klimakrise hat unter anderem auch auf die Provinzen Badghis und Farah große Auswirkungen. Hirten sind aufgrund der vorherrschenden Dürre gezwungen, ihr Vieh zu verkaufen, Bauern fliehen aus ihren Dörfern, und Töchter werden von ihren Eltern zwangsverheiratet und verkauft, um die Familie zu ernähren. In Farah warten Tagelöhner auf den Straßen der Stadt auf die seltenen Arbeitsangebote, und die Vertriebenen berichten, dass es kaum Soforthilfe gibt. In Herat beobachtet Ärzte ohne Grenzen (MSF) eine besorgniserregende Zunahme der Unterernährung. Die Gesundheitseinrichtungen in der Region werden entweder geschlossen oder bieten nur noch ein Minimum an Leistungen mit den verbleibenden Mitteln an. Kurz nach der Eroberung der Stadt Herat durch die Taliban im August 2021 wurde berichtet, dass viele Frauen von ihrem Arbeitsplatz ausgeschlossen wurden. Am 02.09.2021 protestierten Dutzende von Frauen in Herat gegen die Frauenpolitik der Taliban, unter anderem für das Recht auf Arbeit. Die Leiterin des Frauengefängnisses von Herat, eine ethnische Hazara, wird mit Stand April 2022 seit mehr als sechs Monaten vermisst. Sie kehrte nicht nach Hause zurück, nachdem sie am 02.10.2021 zur Arbeit gegangen war. Nach Angaben von Amnesty International wurde sie offenbar entführt. Im September erschossen die Taliban nach eigenen Angaben vier mutmaßliche Entführer. Im Anschluss wurden ihre Leichen auf öffentlichen Plätzen in der Stadt Herat zur „Abschreckung“ aufgehängt. Im Oktober gab der Grenzkommandant von Nimroz an, dass die Zahl der Menschen, die versuchen, die Grenze zu überqueren, auf 3.000 bis 4.000 pro Tag angestiegen ist, wobei die wenigsten die für die Überquerung der Grenze notwendigen Papiere hätten. Ende Oktober kam es zu einem Konflikt zwischen Taliban-Mitgliedern und bewaffneten Gruppen in Herat, wobei mehr als ein Dutzend Zivilisten getötet wurden. Nach Angaben der Taliban-Regierung geschah dies im Zuge einer Sonderoperation, die sich gegen lokale Kriminelle richtete, die an Entführungen beteiligt sind. Drei der Täter aus der Gruppe der bewaffneten Männer in Herat wurden während der Operation erschossen. Die Sicherheitskräfte der Taliban haben im November in Herat einen jungen Arzt getötet, wie lokale Quellen bestätigten, nachdem er an einem Sicherheitskontrollpunkt der Polizei nicht angehalten hatte, wie Familienmitglieder berichteten. 2022 Im Jänner bekannte sich der Islamische Staat Provinz Khorasan (ISKP) zu einem Anschlag auf einen Minibus in Herat (PAJ 24.01.2022), bei dem bis zu sieben Personen starben. Bei einem Erdbeben in Badghis am 17.01.2022 sind mindestens 26 Menschen gestorben und ca. 800 Häuser zerstört worden. Im Februar wurde in Qala --Naw, der Provinzhauptstadt von Badghis, bei einer Explosion eine Person getötet und 15 weitere verletzt. Am 21.02.2022 wurden in Herat drei Menschen erschossen und anschließend öffentlich aufgehängt. Lokalen Quellen zufolge handelte es sich dabei möglicherweise um eine Bestrafung durch die Taliban für eine Entführung. Die Taliban haben die Vorwürfe nicht bestätigt. Im März 2022 wurde von einer bewaffneten Auseinandersetzung zwischen iranischen und afghanischen Grenzschutzbeamten in Nimroz berichtet, wobei diese vom Verteidigungsminister der Taliban-Regierung später als „Missverständnis“ bezeichnet wurde. Drei Monate zuvor war es schon zu einem ähnlichen Zwischenfall gekommen. In Farah wurden am 30.03.2022 bei Kämpfen zwischen dem Islamischen Staat der Provinz Khorasan (ISKP) und den Taliban mehrere Leibwächter eines Taliban-Kommandeurs getötet. Bei zwei Bombenexplosionen in der Stadt Herat wurden Anfang April vier Zivilisten getötet und 25 weitere verletzt. [...] Zentral-Afghanistan (LIB S. 51 f.): [...] Das zentrale Hochland Afghanistans ist eine Bergregion zwischen den Koh-i-Baba-Bergen an den westlichen Enden des Hindukusch, die auch Hazarajat genannt wird. Es ist die Heimat der Hazara, die den größten Teil der Bevölkerung ausmachen. Hazarajat bezeichnet eher eine ethnische und religiöse als eine geografische Zone. Die Region umfasst hauptsächlich die Provinzen Bamyan, Daikundi, Ghor und große Teile von Ghazni, Uruzgan, Parwan und Maidan Wardak. Die bevölkerungsreichsten Städte im Hazarajat sind Bamyan, Yakawlang, Nili, Lal wa Sarjangal und Ghazni. [...] Distrikte nach Provinz (LIB S. 51 f.) Bamyan: Bamyan, Kahmard, Panjab, Saighan, Shebar, Waras, Yakawlang sowie der „temporäre“ Distrikt Yakawlang zwei Daikundi: Ishterlai, Pato, Kejran, Khedir, Kiti, Miramor, Sang-e-Takht (Sang Takht), Shahristan Ghazni: Ab Band, Ajristan, Andar (auch Shelgar (AAN 22.05.2018)), Deh Yak, Gelan, Giro, Jaghatu, Jaghuri, Khwaja Omari, Malistan, Muqur, Nawa, Nawur, Qara Bagh, Rashidan, Waghaz, Wali Muhammad Shahid (Khugyani), Zanakhan Ghor: Chighcheran (Firuzkoh), Char Sada, Dawlatyar, Duleena, Lal Wa Sarjangal, Pasaband, Saghar, Shahrak, Taywara, Tulak, Murghab Maidan Wardak: Chak-e-Wardak, Daimir Dad, Hissa-e-Awali Behsud, Jaghatu, Jalrez, Markaz-e-Behsud, Maidan Shahr, Nerkh, Sayyid Abad Parwan: Bagram, Charikar, Syahgird (auch Ghurband), Jabulussaraj, Koh-e-Safi, Salang, Sayyid Khel, ShaykhAli, Shinwari, Surkhi Parsa Uruzgan (auch Rozgan): Chora, Dehraoud, Gizab, Khas Urozgan, Shahidhassas, Tirinkot/Tarinkot Aktuelle Lage und jüngste Entwicklungen (LIB S. 52 f.): 2021 Im August 2021 wurden, nach Angaben von Amnesty International, in der Provinz Daikundi zwölf ethnische Hazara, unter ihnen ehemalige Mitglieder der Sicherheitskräfte, die sich ergeben hatten, durch die Taliban getötet. Ebenso getötet wurde ein 17-jähriges Mädchen, welches ins Kreuzfeuer geriet. Im September wurde berichtet, dass in Ghor bereits mehr als ein Dutzend Kinder verhungert wären. Wie auch in anderen Provinzen des Landes sind Familien gezwungen, ihre minderjährigen Töchter zu verkaufen, um die Familie zu ernähren. Im September wurde in Ghor eine schwangere Polizistin vor den Augen ihrer Familie getötet. Beschuldigt werden die Taliban. Ohne genaue Zahlen zu nennen, sagte ein Taliban-Sprecher, dass bei einer Razzia in einem IS-Versteck in der Stadt Charikar in Parwan mehrere Kämpfer des Islamischen Staates getötet und festgenommen worden seien. Es gibt Berichte von Vertreibungen von Hazarafamilien durch Angehörige der Taliban in Daikundi und in Uruzgan. Im November wurden in Ghazni fünf ethnische Hazara durch Unbekannte getötet. 2022 Am 17.01.2022 haben die Taliban Waffenlager des aufständischen Hazara-Generals Alipoor in Maidan Wardak ausgehoben. Im Februar hat Mullah Mohammad Shireen, ein Taliban-Befehlshaber in Bamyan, vor vom Ausland unterstützten Widerstandsaktivitäten in Bamyan gewarnt. 1.500 Soldaten wurden in die Provinz entsandt. Es gibt Berichte über öffentliche Auspeitschungen in Uruzgan und Ghor durch die Taliban als Strafe für außereheliche sexuelle Beziehungen. Bei zwei separaten Vorfällen im März wurden bei Mörsergranatenexplosionen in Tirinkot, Uruzgan, vier Menschen verletzt und in der Provinz Ghazni drei Personen getötet sowie eine verwundet. Die Taliban führen nach Medienberichten in Parwan, Daikundi und Bamyan umfangreiche Hausdurchsuchungen durch und beschlagnahmen dabei u. a. Waffen. Die Taliban geben an, dass sie es dabei auf Kriminelle und Terroristen abgesehen haben. [...] Ost-Afghanistan (LIB S. 54 f.): [...] Der Osten Afghanistans grenzt an Pakistan und ist ein wichtiger Teil des paschtunischen Heimatlandes, dessen Stammeseinfluss sich bis nach Westpakistan erstreckt. Jalalabad, die Hauptstadt der Provinz Nangarhar, liegt auf halbem Weg zwischen Torkham (Ende des Khyber-Passes und Kabul/Grenze zu Pakistan) und ist die wichtigste afghanische Stadt im Osten und gilt als das Tor nach Afghanistan vom Khyber-Pass aus. Berge und Täler (oft sehr abgelegen) dominieren die Region. In Kabul gibt es einen internationalen Flughafen, über den nationale und internationale Flüge abgefertigt werden, wenn auch im weit geringeren Ausmaß als vor der Machtübernahme der Taliban im August
- [...] Distrikte nach Provinz (LIB S. 55 f.) Kandarhar: Arghandab, Arghistan, Daman, Ghorak, Kandahar, Khakrez, Maruf, Maiwand, Miyanishin, Nesh, Panjwayee, Reg (Shiga), Shah Wali Kot, Shorabak, Spin Boldak, Zhire Kabul: Bagrami, ChaharAsyab, Dehsabz, Estalef, Farza, Guldara, Kabul, Kalakan, Khak-e-Jabar, Mir Bacha Kot, Musahi, Paghman, Qara Bagh, Shakar Dara, Surubi/Surobi/Sarobi Khost: Ali Sher (Tirzayee), Baak, Gurbuz, Jaji Maidan, Khost (Matun), Manduzay (Esmayel Khil), Muza Khel, Nadir Shah Kot, Qalandar, Sabari (Yaqubi), Shamul, Spera, Tanay. Kunar: Bar Kunar (auch Asmar), Chapa Dara, Sawkay (auch Chawkay), Dangam, Dara-e-Pech (auch Manogi), Ghazi Abad, Khas Kunar, Marawara, Narang wa Badil, Nari, Noorgal, Sar Kani, Shigal, Watapoor sowie der temporäre Distrikt Sheltan Laghman: Alingar, Alishing, Dawlat Shah, Mehtarlam, Qarghayi, Bad Pash (also Bad Pakh) Logar: Azra, Baraki Barak, Charkh, Khar War, Khushi, Mohammad Agha, Pul-e-Alam Nangarhar: Achin, Bati Kot, Behsud, Chaparhar, Dara-e-Nur, Deh Bala (auch Haska Mena (TBIJ 13.11.2019; vgl. VoA 28.06.2019), Dur Baba, Goshta, Hesarak, Jalalabad, Kama, Khugyani, Kot, Kuzkunar, Lalpoor, Muhmand Dara, Nazyan, Pachiragam, Rodat, Sher Zad, Shinwar, Surkh RudNangarhar: Achin, Bati Kot, Behsud, Chaparhar, Dara-e-Nur, Deh Bala (auch Haska Mena (TBIJ 13.11.2019; vergleiche VoA 28.06.2019), Dur Baba, Goshta, Hesarak, Jalalabad, Kama, Khugyani, Kot, Kuzkunar, Lalpoor, Muhmand Dara, Nazyan, Pachiragam, Rodat, Sher Zad, Shinwar, Surkh Rud Paktia: Ahmadaba, Jaji, Dand Patan, Gardez, Jani Khel, Laja Ahmad Khel (auch Laja Mangel), Samkani (auch Chamkani, Tsamkani), Sayyid Karam (auch Mirzaka), Shwak, Wuza Zadran, Zurmat sowie die vier temporären Distrikte Laja Mangel, Mirzaka, Garda Siray, Rohany Baba Paktika: Barmal, Dila Wa Khushamand, Gomal, Giyan, Jani Khel, Mata Khan, Nika (Naka), Omna, Surobi, Sar Rawzah, Sharan, Turwo, Urgoon, Wazakhwah, Wormamay, Yahya Khel, Yosuf Khel, Zarghun Shahr (auch Khairkot), Ziruk sowie die vier temporären Distrikte Shakeen, Bak Khil, Charbaran, Shakhil Abad. [...] Aktuelle Lage und jüngste Entwicklungen (LIB S. 57 f.): 2021 Der Islamische Staat in der Provinz Khorasan (ISKP) ist mit Anschlägen gegen Taliban-Kämpfer, die teilweise auch die Zivilbevölkerung treffen, vor allem in den östlichen Provinzen Kunar und Nangarhar aktiv. Bewaffnete, die sich als Taliban zu erkennen gaben, griffen eine Hochzeit in Nangarhar an, um die Wiedergabe von Musik zu stoppen. Dabei wurden mindestens zwei Menschen getötet und zehn Weitere verletzt. Ein Sprecher der Taliban erklärte, die Bewaffneten gehörten nicht zum „Islamischen Emirat“, und fügte hinzu, der Vorfall sei auf einen persönlichen Streit zurückzuführen. Zwei Verdächtige wurden verhaftet. Im Oktober 2021 gab es Berichte, wonach in Nangarhar in Jalalabad Leichen entdeckt wurden, einige mit handgeschriebenen Notizen in ihren Taschen, auf denen sie beschuldigt wurden, Mitglieder des ISKP zu sein. Die Taliban werden beschuldigt, für diese Tötungen verantwortlich zu sein. Im Oktober 2021 wurden mindestens sieben Personen getötet und 15 weitere verletzt, als in Khost ein Sprengsatz explodierte. Ebenso kam es im selben Monat in Asadabad, der Hauptstadt von Kunar, zu einer Explosion bei der der Polizeichef der Taliban der Provinz getötet wurde und elf weitere Personen verletzt wurden. Bei einer Explosion in einer Moschee in der Region Spin Ghar in der Provinz Nangarhar während des Freitagsgebets im November 2021 wurden nach Angaben von Anwohnern und TalibanBeamten mindestens drei Menschen getötet und 15 weitere verletzt. Im November 2021 wurden hochrangige Mitglieder des Haqqani-Netzwerkes durch die TalibanRegierung zu Gouverneuren von Logar und Khost ernannt. 2022 Am 19.01.2022 wurden ein Kommandeur der Taliban, sein Sohn und drei weitere Zivilisten im Osten der Provinz Kunar erschossen. Der Täter sei von den Taliban zum ISKP übergelaufen. In der Provinz Paktia haben die Taliban am 18.01.2022 zwei Musikern die Haare geschnitten, sie verprügelt und ihre Musikinstrumente verbrannt, weil sie trotz generellem Musikverbot aufgetreten waren. Bei zwei Luftangriffen der pakistanischen Streitkräfte entlang der Grenze zu Afghanistan wurden am 16.04.2022 in den Provinzen Kunar und Khost mindestens 47 Menschen getötet und 22 verletzt, hauptsächlich Frauen und Kinder. Am 20.06.2022 wurden in Nangarhar zwei Zivilisten getötet und 23 verletzt, als ein Fahrzeug, das einen Taliban-Distriktvertreter transportierte, auf einem belebten Markt explodierte. Fünf Taliban-Mitglieder wurden ebenfalls verletzt. Am 22.06.2022 ereignete sich in den Provinzen Paktika und Khost ein Erdbeben der Stärke 5,9, das schätzungsweise 770 Todesopfer und etwa 1.500 Verletzte forderte. [...] Süd-Afghanistan (LIB S. 59 f.): [...] Kandahar - die zweitgrößte Stadt Afghanistans - beherrscht den Süden Afghanistans, der als „Geburtsort“ der Taliban gilt. Die Stadt ist eine wichtige paschtunische Hochburg und war in den letzten 15 Jahren, bis zur Machtübernahme der Taliban im August 2021, Schauplatz heftiger Kämpfe zwischen den Taliban und den ehemaligen nationalen Sicherheitskräften Afghanistans sowie der USA und der NATO. Eine weitere wichtige Stadt im Süden ist Lashkargah, die Hauptstadt der Provinz Helmand (wo der größte Teil des afghanischen Opiums angebaut wird). In Kandahar gibt es einen internationalen Flughafen, über den nationale und internationale Flüge abgefertigt werden, wenn auch im weit geringeren Ausmaß als vor der Machtübernahme der Taliban im August
- [...] Helmand: Baghran, Dishu, Garm Ser, Kajaki, Lashkargah, Musa Qala, Nad Ali, Marja (ehemals Teil von Nad Ali), Nahr-e-Saraj, Nawa-e-Barikzayi, Nawamish, Nawzad, Reg-e-Khan Nishin, Sangin, Washer Kandahar: Arghandab, Arghistan, Daman, Ghorak, Kandahar, Khakrez, Maruf, Maiwand, Miyanishin, Nesh, Panjwayee, Reg (Shiga), Shah Wali Kot, Shorabak, Spin Boldak, Zhire sowie die temporären Distrikte Dand, Takhta Pul Zabul: Arghandab, Atghar, Daichopan, Kakar (auch Khak-e Afghan), Qalat, Mizan, Naw Bahar, Shah Joi, Shinkay, Shemel Zayi (auch Shomulzay), Tarang Wa Jaldak (auch Shahr Safa) Aktuelle Lage und jüngste Entwicklungen (LIB S. 60 f.) 2021 Am 15.10.2021 wurden bei einem Selbstmordanschlag auf eine schiitische Moschee im Polizeibezirk 1 der Stadt Kandahar zahlreiche Zivilisten in einer schiitischen Moschee getötet. Im Oktober 2021 wurde berichtet, dass Zivilisten durch aufgegebene improvisierte Sprengkörper (IEDs) und nicht explodierte Kampfmittel (UXOs) in ländlichen Gebieten der Provinz Kandahar verletzt wurden. Lokale Medien berichten im September, dass Taliban-Beamte in Helmand ein Verbot des Rasierensvon Bärten erlassen haben. UNOCHA berichtet, dass Anfang Oktober 2021 14.000 vormals vertriebene Familien in ihre Herkunftregionen in Helmand zurückkehrten. Es gibt Berichte von Vertreibungen von Hazarafamilien durch Angehörige der Taliban in Helmand und Vertreibungen, bzw. die Androhung solcher in Kandahar. 2022 Im März 2022 berichtete Human Rights Watch (HRW), dass die Taliban-Behörden in Helmand als Reaktion auf die jüngsten Tötungen von Taliban-Befehlshabern mit Vergeltungsmaßnahmen gegen Aktivisten und ehemalige Regierungsbeamte gedroht haben. Anwohner berichteten von verstärkten Patrouillen und nächtlichen Razzien sowie von Warnungen lokaler Taliban-Beamter, dass es zu Massenverhaftungen kommen werde, wenn die Angriffe fortgesetzt würden. Afghanische Aktivisten berichteten Human Rights Watch, dass die Taliban in Helmand ihre Überwachung von Einzelpersonen und Gruppen verstärkt haben, die sie beschuldigen, „gegen das Islamische Emirat“ zu sein. In Helmand wurden fünf Kinder durch Landminen getötet. [...] Erreichbarkeit (LIB S. 62 f.): Die Infrastruktur bleibt ein kritischer Faktor für Afghanistan, trotz der seit 2002 erreichten Infrastrukturinvestitionen und -optimierungen. Seit dem Fall der ersten Talibanregierung wurde das afghanische Verkehrswesen in städtischen und ländlichen Gebieten grundlegend erneuert. Beachtenswert ist die [beinahe] Vollendung der „Ring Road“, welche Zentrum und Peripherie des Landes sowie die Peripherie mit den Nachbarländern verbindet. Investitionen in ein integriertes Verkehrsnetzwerk werden systematisch geplant und umgesetzt. Dies beinhaltet beispielsweise Entwicklungen im Bereich des Schienenverkehrs und im Straßenbau (z. B. Vervollständigung und Instandhaltung der Kabul Ring Road, des Salang-Tunnels, des Lapis Lazuli Korridors etc.), aber auch Investitionen aus dem Ausland zur Verbesserung und zum Ausbau des Straßennetzes und der Verkehrswege. Seit der Machtübernahme der Taliban sind die Treibstoffpreise um 20% gestiegen. Zuvor kostete ein Liter Benzin 64 AFN, jetzt sind es 76 AFN. Jährlich sterben Hunderte von Menschen bei Verkehrsunfällen auf Straßen im ganzen Land - vor allem durch unbefestigte Straßen, überhöhte Geschwindigkeit und Unachtsamkeit. Die Taliban halten weiterhin Fahrzeuge an und durchsuchen sie. Am 26.12.2021 erließ das Ministerium für die Förderung der Tugend und die Verhütung des Lasters eine Richtlinie, die es Frauen nur in Begleitung eines engen männlichen Verwandten erlaubt, weiter als 72 km zu reisen. Der Erlass riet Taxifahrern außerdem, nur Frauen zu befördern, die einen islamischen Hidschab oder ein Kopftuch tragen. Ring Road (LIB S. 63 f.) [...] Die Ring Road, auch bekannt als Highway One, ist eine Straße, die das Landesinnere ringförmig umgibt und Teil des 3.360 km langen Hauptverkehrsstraßenprojekts ist, das 16 Provinzen und Großstädte wie Kabul, Mazar, Herat, Ghazni und Jalalabad miteinander verbindet. Trotz der Ankündigung des damaligen Präsidenten Ghani aus dem Jahr 2015, die Ring Road in neun Monaten fertigzustellen, ist ein ein ca. 150 km langes Teilstück zwischen Badghis und Faryab weiterhin unvollständig. Die fehlenden 150 km sollen künftig den Distrikt Qaisar [Anmerkung: Provinz Faryab] mit Dar-e Bum [Anmerkung: Provinz Badghis] verbinden; dieses Straßenstück ist der letzte unbefestigte Teil der 2.200 km langen Straße. Im November 2020 sind die Arbeiten an diesem Teil der Ring Road noch im Gange, wenn auch nur zögerlich, weil Hindernisse wie Unsicherheit, mangelnde Kooperation der lokalen Bevölkerung, mangelnde Leistung der zuständigen Behörden und Unterauftragnehmer es schwierig machen, den Zeitpunkt der Fertigstellung des Projekts abzuschätzen. [...] Flugverbindungen (LIB S. 67) Der folgenden Karte können Informationen über Militär-, Regional- und internationale Flughäfen in den verschiedenen Städten Afghanistans entnommen werden. Zu beachten ist allerdings, dass der Flughafen in Bamyan - in Abweichung zur dargestellten Karte - aktuell nicht von kommerziellen Anbietern angeflogen wurde. Die vier internationalen Flughäfen in Kabul, Mazar-e Sharif, Herat und Kandahar sind für internationale Flüge geöffnet auch wenn die Anzahl der Flüge seit der Machtübernahme der Taliban abgenommen hat. Die meisten internationalen Flüge werden über die Flughäfen Kabul und Mazar abgewickelt. Zentrale Akteure (LIB S. 72 f.) Die Geschichte Afghanistans ist seit Langem von der Interaktion lokaler Kräfte mit dem [Zentral-] Staat geprägt - von der Kooptation von Stammeskräften durch dynastische Herrscher über die Entstehung von Partisanen- und Mudschaheddin-Kräften nach der sowjetischen Invasion bis hin zu den anarchischen Milizkämpfern, die in den 1990er-Jahren an die Stelle der Politik traten. Das Erbe der letzten Jahrzehnte der Mobilisierung und Militarisierung, der wechselnden Loyalitäten und der Umbenennung (sog. „re-hatting“: wenn eine bewaffnete Gruppe einen neuen Schirmherrn oder ein neues Etikett erhält, aber ihre Identität und Kohärenz beibehält) ist auch heute noch einer der stärksten Faktoren, die die afghanischen Kräfte und die damit verbundene politische Dynamik prägen. Die unmittelbar nach 2001 durchgeführten Reformen des Sicherheitssektors und die Demobilisierungswellen haben diese nie wirklich aufgelöst. Stattdessen wurden sie zu neuen Wegen, um die Parteinetzwerke und Klientelpolitik zu rehabilitieren oder zu legitimieren, oder in einigen Fällen neue sicherheitspolitische Akteure und Machthaber zu schaffen (AAN 01.07.2020). Angesichts des Truppenabzugs der US-Streitkräfte haben verschiedene Machthaber Afghanistans, wie zum Beispiel Mohammad IsMail Khan (von der Partei Jamiat-e Islami), Abdul Rashid Dostum (Jombesh-e Melli Islami), Mohammad Atta Noor (Vorsitzender einer Jamiat-Fraktion), Mohammad Mohaqeq (Hezb-e Wahdat-e Mardom) und Gulbuddin Hekmatyar (Hezb-e Islami), im Sommer 2021 zum ersten Mal seit 20 Jahren wieder öffentlich über die Mobilisierung bewaffneter Männer außerhalb der afghanischen Armee- und Regierungsstrukturen gesprochen. Während die Präsenz von Milizen für viele Afghanen seit Jahren eine lokale Tatsache ist, wurde [in der Ära der afghanischen Regierungen 2001-15.08.2021] doch noch nie so deutlich öffentlich die Notwendigkeit einer Mobilisierung gesprochen oder der Wunsch, autonome Einflusssphären zu schaffen, geäußert. Mitte August 2021 formierte sich die National Resistance Front (NRF), die von Amrullah Saleh, dem ehemaligen Vizepräsidenten Afghanistans und Chef des National Directorate of Security [Anmerkung: NDS, afghan. Geheimdienst], und Ahmad Massoud, dem Sohn des verstorbenen Anführers der Nordallianz gegen die Taliban in den 1990ern, angeführt wird. In Afghanistan sind unterschiedliche Gruppierungen aktiv, welche der [bis August 2021 im Amt befindlichen] Regierung feindlich gegenüber standen - insbesondere die Grenzregion zu Pakistan war eine Zufluchtsstätte für Gruppierungen wie Taliban, Islamischer Staat Khorasan Provinz (ISKP), Al-Qaida, Haqqani-Netzwerk, Lashkar-e Tayyiba, Tehrik-e Taliban Pakistan (USDOD 12.2020), sowie Islamic Movement of Uzbekistan und Eastern Turkistan Movement. Im ersten Halbjahr 2021 waren - damals noch als „regierungsfeindliche Elemente“ bezeichnete - Gruppierungen wie die Taliban, ISKP und nicht näher definierte Elemente insgesamt für 64% der zivilen Opfer verantwortlich. 39% aller zivilen Opfer entfielen davon auf die Taliban, 9% auf den ISKP und 16% auf nicht näher definierte regierungsfeindliche Elemente. Vor der Machtübernahme der Taliban als „regierungsfreundliche bewaffnete Gruppierungen“ bezeichnete Akteure waren im selben Zeitraum für 2% der von UNAMA erfassten zivilen Opfer verantwortlich. Auf Handlungen der [damals] regulären Streitkräfte der Afghan National Security and Defense Forces (ANDSF) wurden dagegen 23% der zivilen Opfer zurückgeführt. [...] [Anmerkung: Die Auswirkungen der Machtübernahme der Taliban auf die Konfliktdynamik und politische Landschaft Afghanistans sind mit November 2021 noch nicht abschließend ersichtlich.] [...] Taliban (LIB S. 75 f.): Die Taliban sind seit Jahrzehnten in Afghanistan aktiv. Die Taliban-Führung regierte Afghanistan zwischen 1996 und 2001, als sie von US-amerikanischen/internationalen Streitkräften entmachtet wurde. Nach ihrer Entmachtung hat sie weiterhin einen Aufstand geführt. 2018 begannen die USA Verhandlungen mit einer Taliban-Delegation in Doha, im Februar 2020 wurde der Vertrag, in welchem sich die US-amerikanische Regierung zum Truppenabzug verpflichtete, unterschrieben, wobei die US-Truppen bis Ende August 2021 aus Afghanistan abzogen. Nachdem der bisherige Präsident Ashraf Ghani am 15.08.2021 aus Afghanistan geflohen war, nahmen die Taliban die Hauptstadt Kabul als die letzte aller großen afghanischen Städte ein. Die Taliban-Führung kehrte daraufhin aus Doha zurück, wo sie erstmals 2013 ein politisches Büro eröffnet hatte. Im September 2021 kündigten sie die Bildung einer „Übergangsregierung“ an. Entgegen früheren Aussagen handelt es sich dabei nicht um eine „inklusive“ Regierung unter Beteiligung unterschiedlicher Akteure, sondern um eine reine Talibanregierung. Seit 2001 hat die Gruppe einige Schlüsselprinzipien beibehalten, darunter eine strenge Auslegung der Scharia in den von ihr kontrollierten Gebieten. Die Taliban sind eine religiös motivierte, religiös konservative Bewegung, die das, was sie als ihre zentralen „Werte“ betrachten, nicht aufgeben wird. Wie sich diese Werte in einer künftigen Verfassung widerspiegeln und in der konkreten Politik zum Tragen kommen, hängt von den täglichen politischen Verhandlungen zwischen den verschiedenen politischen Kräften und dem Kräfteverhältnis zwischen ihnen ab. Aufgrund der schnellen und umfangreichen militärischen Siege der Taliban im Sommer 2021 hat die Gruppierung nun jedoch wenig Grund, die Macht mit anderen Akteuren zu teilen. [...] Struktur und Führung (LIB S. 76 f.): Die Taliban bezeichneten sich [vor ihrer Machtübernahme] selbst als das Islamische Emirat Afghanistan. Sie positionierten sich als Schattenregierung Afghanistans. Ihre Kommissionen und Führungsgremien entsprachen den Verwaltungsämtern und -pflichten einer typischen Regierung, die in weiten Teilen Afghanistans eine Parallelverwaltung betrieb. Die Regierungsstruktur und das militärische Kommando der Taliban sind in der Layha, einem Verhaltenskodex der Taliban, definiert, welche zuletzt 2010 veröffentlicht wurde. Die wichtigsten Entscheidungen werden von einem Führungsrat getroffen, der nach seinem langjährigen Versteck auch als Quetta-Schura bezeichnet wird. Dem Rat gehören neben dem Taliban-Chef und dessen Stellvertretern rund zwei Dutzend weitere Personen an. Die Mitglieder der Quetta-Schura sind vor allem Vertreter des Talibanregimes von 1996-
- Neben der Quetta-Schura, welche [vor der Machtübernahme der Taliban in Kabul] die Talibanangelegenheiten in elf Provinzen im Süden, Südwesten und Westen Afghanistans regelte, gibt es beispielsweise auch die Peshawar-Schura, welche diese Aufgabe in 19 weiteren Provinzen übernommen hatte, sowie auch die Miran Shah-Schura. Das Haqqani-Netzwerk mit seinen Kommandanten in Ostafghanistan und Pakistan hat enge Verbindungen zu den beiden letztgenannten Schuras. Die Quetta-Schura übt eine gewisse Kontrolle über die rund ein Dutzend verschiedenen Kommissionen aus, welche als „Ministerien“ fungierten. Die Taliban unterhielten [vor ihrer Machtübernahme in Kabul] beispielsweise eine Kommission für politische Angelegenheiten mit Sitz in Doha, welche im Februar 2020 die Friedensverhandlungen mit den USA abschloss. Nach Angaben des Talibansprechers Zabihullah Mujahid hat diese Kommission keine direkte Kontrolle über die Talibankämpfer in Afghanistan. Die militärischen Kommandostrukturen bis hinunter zur Provinz- und Distriktebene unterstehen nämlich der Kommission für militärische Angelegenheiten. Die höchste Instanz in religiösen, politischen und militärischen Angelegenheiten ist Mullah Haibatullah Akhundzada. Er ist seit 2016 der „Amir al Muminin“ oder „Emir der Gläubigen“, ein Titel, der ihm von Aiman Al-Zawahiri, dem Anführer von Al-Qaida, verliehen wurde. Die neue Regierung wird von Mohammad Hassan Akhund geführt. Er ist Vorsitzender der Minister, eine Art Premierminister. Akhund ist ein wenig bekanntes Mitglied der Rahbari-Schura (Quetta-Schura). Mullah Abdul Ghani Baradar, der vormalige Leiter der Kommission für politische Angelegenheiten und Vorsitzender des Verhandlungsteams der Taliban in Doha, wurde gemeinsam mit Mawlawi Abdul Salam Hanafi zu stellvertretenden Ministerpräsidenten ernannt. Als Innenminister wurde Mawlawi Sirajuddin Haqqani ernannt, der Führer des Haqqani-Netzwerkes, der in den USA immer noch auf der „Gesucht“ Liste des FBI aufscheint. Als Verteidigungsminister wurde Mawlawi Mohammad Yaqoob Mujahid ernannt und als Außenminister Mawlawi Amir Khan Muttaqi. Haibatullah Akhunzada wird sich als „Oberster Führer“ auf religiöse Angelegenheiten und die Regierungsführung im Rahmen des Islam konzentrieren. In Kandahar hatte er im Oktober 2021 seinen ersten öffentlichen Auftritt. Die Taliban treten nach außen hin geeint auf, trotz Berichten über interne Spannungen oder Spaltungen. Im Juni 2021 berichtete der UN-Sicherheitsrat, dass die unabhängigen Operationen und die Macht von Taliban-Kommandanten vor Ort für den Führungsrat der Taliban (die Quetta-Schura) zunehmend Anlass zur Sorge sind. Spannungen zwischen der politischen Führung und einigen militärischen Befehlshabern sind Ausdruck anhaltender interner Rivalitäten, Stammesfehden und Meinungsverschiedenheiten über die Verteilung der Einnahmen der Taliban. Zuletzt wurde auch über interne Meinungsverschiedenheiten bei der Regierungsbildung berichtet, was vom offiziellen Sprecher der Taliban jedoch dementiert wurde. Haibatullah Akhunzada warnte im November die Taliban, dass es in ihren Reihen Einheiten geben könnte, die „gegen den Willen der Regierung arbeiten“. Die Taliban sind somit keine monolithische Organisation. Gemäß einem Experten für die Organisationsstruktur der Taliban unterstehen nur rund 40-45% der Truppen der Talibanführung. Rund 35% werden von Sirajuddin Haqqani angeführt, weitere ca. 25% von Taliban aus dem Norden des Landes (Tadschiken und Usbeken). Was militärische Operationen betrifft, so handelt es sich um einen vernetzten Aufstand mit einer starken Führung an der Spitze und dezentralisierten lokalen Befehlshabern, die Ressourcen auf Distriktebene mobilisieren können. [...] Widerstand gegen die Taliban (LIB S. 79 f.): Im Panjshir-Tal, rund 55 km von Kabul entfernt, formierte sich nach der Machtübernahme der Taliban in Kabul Mitte August 2021 die National Resistance Front (NRF), die von Amrullah Saleh, dem ehemaligen Vizepräsidenten Afghanistans und Chef des National Directorate of Security [Anm.: NDS, afghan. Geheimdienst], und Ahmad Massoud, dem Sohn des verstorbenen Anführers der Nordallianz gegen die Taliban in den 1990ern, angeführt wird. Ihr schlossen sich Mitglieder der inzwischen aufgelösten afghanischen Streitkräfte der Afghan National Defense and Security Forces (ANDSF) an, um im Panjshir-Tal und umliegenden Distrikten in Parwan und Baghlan Widerstand gegen die Taliban zu leisten. Sowohl die Taliban als auch die NRF betonten zu Beginn, ihre Differenzen mittels Dialog überwinden zu wollen. Nachdem die US-Streitkräfte ihren Truppenabzug aus Afghanistan am 30.08.2021 abgeschlossen hatten, griffen die Taliban das Pansjshir-Tal jedoch an. Es kam zu schweren Kämpfen, und nach sieben Tagen nahmen die Taliban das Tal nach eigenen Angaben ein, während die NRF am 06.09.2021 bestritt, dass dies geschehen sei. Massoud kündigte an, nach Absprachen mit anderen Politikern eine Parallelregierung zu der von ihm als illegitim bezeichneten Talibanregierung bilden zu wollen. Nach Angaben eines hochrangigen Mitglieds der NRF Angang Oktober 2021 kontrolliert die NRF entgegen Angaben der Taliban mehr als die Hälfte von Panjshir. Mit Oktober 2021 wird weiterhin von Aktivitäten der NRF unter anderem in den Provinzen Parwan, Baghlan und Samangan berichtet. Es wird weiters von einer strengen Medienzensur seitens der Taliban berichtet, die die Veröffentlichung von Nachrichten über die Aktivitäten der NRF und anderen militanten Bewegungen in Afghanistan verhindern soll. Am 01.11.2021 wurde berichtet, dass die NRF ein Verbindungsbüro in Washington DC eröffnet hat, nachdem sie beim US-Justizministerium registriert wurde, um Lobbyarbeit bei verschiedenen in der Stadt tätigen Politikern zu betreiben. Am 04.12.2021 veröffentlichte die NRF auf ihrem offiziellen Twitteraccount eine Stellungnahme, laut derer sie bereit ist, mit der internationalen Gemeinschaft zusammenzuarbeiten, um das Leid der Menschen in Afghanistan zu lindern. Am 24.
- und 25.01.2022 gab es in der Provinz Baghlan Zusammenstöße zwischen den Taliban und der NRF. Nach unbestätigten Aussagen eines Vertreters der NRF sind dabei 20 Kämpfer der Taliban und sechs Kämpfer der Widerstandsfront getötet worden. Die Kämpfe sollen drei Tage angedauert haben und die Taliban hätten als Vergeltung für ihre Toten Familienmitglieder der Widerstandskämpfer als Geiseln genommen. Der außenpolitische Sprecher der NRF kündigt eine Offensive gegen die Taliban an, sobald der Winter zu Ende sei. Die NRF kämpfe in den Provinzen Baghlan, Balkh, Faryab und Badakhshan gegen die Taliban. Zwischen dem 27.
- und dem 03.04.2022 kam es zu mehreren Zusammenstößen zwischen der NRF und den Taliban in Baghlan, Panjshir und Badakhshan. In Baghlan wurden elf bis 13 Taliban getötet und 18 weitere verletzt; zwei Widerstandskämpfer wurden ebenfalls getötet. In Panjshir wurden nach dem dritten Tag der Kämpfe drei Taliban getötet und fünf weitere Kämpfer verletzt. Es liegen keine Informationen über NRF-Opfer vor. Einer anderen Quelle zufolge wurden in Panjshir acht Taliban-Mitglieder und acht NRF-Kämpfer bei Zusammenstößen getötet. In Badakhshan traf eine Landmine das Auto eines Taliban-Kommandeurs, verletzte ihn und tötete zwei seiner Leibwächter. Am 05.05.2022 schlug der Anführer der NRF, Ahmad Massoud, die Bildung eines Hohen Rates der NRF vor, der offenbar alle zersplitterten Widerstandsgruppen vereinen soll. Bei einem Treffen verschiedener ehemaliger afghanischer Politiker (darunter Abdul Raschid Dostum, Mohammed Mohaqiq, Abdul Rasul Sayyaf, Atta Mohammed Noor), am 17.05.2022 in Ankara (Türkei), haben diese in einem Statement einen „Obersten Rat des nationalen Widerstands zur Rettung Afghanistans“ ausgerufen. Die Deklaration ruft zum Widerstand gegen die Taliban in den nördlichen Provinzen auf. Am 08.05.2022 kämpften die NRF und die Nationale Befreiungsfront (NLF) in der Provinz Baghlan zum ersten Mal gemeinsam gegen die Taliban, während die Kämpfe zwischen NRF und Taliban beispielsweise in den Provinzen Takhar, Badakhshan und Panjshir andauern. Tahreek-e-Azadi Afghanistan (die Afghanische Freiheitsbewegung) hat sich am 19.05.2022 zu einem Anschlag auf einen Konvoi des
- Al-Fath-Taliban-Korps in Mazar-e-Sharif in der Provinz Balkh bekannt. Mit Juni 2022 nehmen die Kämpfe in den Provinzen Baghlan und Panjshir zwischen den Taliban und der NRF zu. Auf beiden Seiten gibt es Tote und Verletzte. Viele Einwohner wurden in den umkämpften Gebieten von den Taliban aus ihren Häusern vertrieben, um diese als Basen zu benutzen. Einige von ihnen wurden aufgrund möglicher Verbindungen zur NRF von den Taliban verhaftet, gefoltert oder auch getötet. Die Taliban sollen zudem mit biometrischen Geräten an Checkpoints in Panjshir unter den Passierenden nach ehemaligen Soldaten suchen. Im Juni 2022 hat sich außerdem der bisher einzige Taliban-Kommandeur aus der Ethnie der Hazara, Maulawi Mehdi, laut Meldungen von den Taliban losgesagt und ist in seinen Heimatdistrikt Balkhab in der Provinz Sar-e Pul zurückgekehrt (dort war er vor der Machtübernahme seit 2018 Schattengouverneur der Taliban gewesen). Er hat sich laut lokalen Beobachtern mit ca. 500-1.000 Soldaten in Balkhab verschanzt und wird von ca. 3.000 Taliban belagert. Am 23.06.2022 haben die Kämpfe zugenommen, bisher gibt es kaum Meldungen über Opfer. Mehdi war nach der Machtübernahme zunächst Chef des Taliban-Geheimdienstes für die mehrheitlich von Hazaras bewohnte Provinz Bamyan gewesen, hatte sich dort aber geweigert, Maßnahmen der Taliban gegen die Hazara durchzusetzen und wurde deswegen erst nach Kabul beordert, um dann auszuscheiden. Da die Taliban nicht noch mehr paschtunische Kämpfer bei der Bekämpfung von Aufständen verlieren wollen, versuchen sie derzeit erstmalig, Kämpfer des Islamischen Staats der Provinz Khorasan (ISKP) gegen Mehdi und seine Kämpfer zu mobilisieren. [...] Haqqani-Netzwerk (LIB S. 83 f.): Das Haqqani-Netzwerk wurde Ende der 1980er Jahre, etwa zur Zeit des Einmarsches der damaligen Sowjetunion in Afghanistan, gegründet und verbündete sich später mit den Taliban. Die Organisation wurde im Jahr 1996 Teil der Taliban und gilt als Verbündeter von al-Qaida. Das Netzwerk wurde von Jalaluddin Haqqani gegründet, einem führenden Mitglied des antisowjetischen Jihad [1979-1989] und einer wichtigen Taliban-Figur; sein Tod wurde von den Taliban im September 2018 verlautbart. Sein Sohn Serajuddin [auch Sirajuddin] Haqqani führt das Netzwerk nun an. Er ist seit 2015 auch einer der Stellvertreter des Taliban-Anführers Haibatullah Akhundzada. Das Haqqani-Netzwerk gilt dank seiner finanziellen und militärischen Stärke - und seines Rufs als skrupelloses Netzwerk - als halbautonom, auch wenn es den Taliban angehört. Mit September 2020 zählten die Haqqani-Kämpfer rund 10.000 Mann in Afghanistan, was etwa 20% der Kampfkräfte der Taliban ausmachte (ASP 01.09.2020), während eine andere Quelle Ende August 2021 von einem Anteil von rund 35% sprach. Das Außenministerium der Vereinigten Staaten (USDOS) wiederum schätzt im Dezember 2021, dass die Gruppe über 3.000 bis 5.000 Kämpfer verfügt. Laut einem Bericht des UN-Sicherheitsrats vom Juni 2021 ist das Haqqani-Netzwerk die schlagkräftigste Truppe der Taliban. Das Haqqani-Netzwerk ist nach wie vor eine Drehscheibe für Kontakte und Zusammenarbeit mit regionalen ausländischen Terrorgruppen und die wichtigste Verbindungsstelle zwischen den Taliban und Al-Qaida. Auch wurden dem Netzwerk in der Vergangenheit Verbindungen zum pakistanischen Geheimdienst nachgesagt. Bezüglich einer Zusammenarbeit zwischen dem Haqqani-Netzwerk und dem Islamischen Staat Khorasan Provinz (ISKP) bestehen unterschiedliche Auffassungen. Während der afghanische Geheimdienst im Mai 2020 von einer „gemeinsamen ISKP-Haqqani-Zelle“ sprach, ein Afghanistan-Experte Belege vergangener Kollaborationen erwähnte und einige Mitgliedstaaten des UN-Sicherheitsrats von einer taktischen Zusammenarbeit zwischen dem ISKP und dem Haqqani-Netzwerk auf der Ebene der Befehlshaber berichten, bestreiten andere die Behauptungen einer taktischen Zusammenarbeit entschieden. Ende August 2021 wurde ein Anschlag auf eine Menschenmenge am Flughafen von Kabul verübt, bei dem mindestens 170 Menschen starben und zu dem sich der ISKP bekannte. Kämpfer aus Khost und Paktia, Kerngebieten des Haqqani-Netzwerks, waren einer Quelle zufolge für die Sicherheit in manchen Teilen der Provinzhauptstadt zuständig, das Flughafenareal wurde jedoch von anderen Einheiten gesichert. Von den US-Truppen und der [ehemaligen] afghanischen Armee als „tödlichste und ausgefeilteste Aufständischengruppe in Afghanistan“ bzw. „gefährlichster“ Arm der Taliban bezeichnet, hat das Haqqani-Netzwerk seit Jahren Angriffe in den städtischen Bereichen ausgeführt und wird für einige der tödlichsten Angriffe in Afghanistan verantwortlich gemacht. Das Netzwerk wurde von den USA als ausländische Terrorgruppierung eingestuft und befindet sich auf der Sanktionsliste der Vereinten Nationen. Trotz des Rufs des Haqqani-Netzwerks wird angenommen, dass es in einer künftigen Taliban-Regierung eine bedeutsame Rolle spielen wird. So wurde im August 2021 angekündigt, dass Sirajuddin Haqqani den Posten des Innenministers in der neu gebildeten „Übergangsregierung“ der Taliban bekleiden wird. Im November 2021 wurde ein hochrangiges Mitglied des Haqqani-Netzwerkes durch die Taliban-Regierung zum Gouverneur von Logar ernannt. Khan ist einer von mehreren wichtigen Anführern des Haqqani-Netzwerks, die in der neuen Taliban-Regierung in hochrangige Positionen berufen wurden. Neben Nabi Omari als Gouverneur von Khost, Sirajuddin Haqqani als Innenminister, Khalil al Rahman Haqqani als Flüchtlingsminister ist Mullah Taj Mir Jawad erster Stellvertreter des Geheimdienstes. [...] Islamischer Staat (IS/ISIS/ISIL/Daesh), Islamischer Staat Khorasan Provinz (ISKP) (LIB S. 86 f.): Erste Berichte über den Islamischen Staat (IS, auch ISIS, ISIL oder Daesh genannt) in Afghanistan gehen auf den Sommer 2014 zurück. Der IS in Afghanistan bezeichnet sich selbst als Khorasan-Zweig des IS (ISKP), wobei „Khorasan“ die historische Bezeichnung einer Region ist, welche Teile des heutigen Iran, Zentralasiens, Afghanistans und Pakistans umfasst. Zu seinen Kommandanten gehörten zunächst oft unzufriedene afghanische und pakistanische Taliban. Aber auch Mitglieder anderer extremistischer Gruppierungen in der Region wechselten zum ISKP. Im November 2019 ist die wichtigste Hochburg des Islamischen Staates in Ostafghanistan nach jahrelangen Militäroffensiven der US-Streitkräfte und intensivierten Talibanangriffen zusammengebrochen, wobei über 1.400 Kämpfer und Anhänger des ISKP, darunter auch Frauen und Kinder, kapitulierten. Die Gebietsverluste des ISKP haben seine Fähigkeiten zur Mitgliederrekrutierung und Mittelbeschaffung beeinträchtigt. Schätzungen zufolge verfügt der ISKP noch über eine Kerngruppe von etwa 1.500 bis 2.200 Kämpfern in kleinen Gebieten der Provinzen Kunar und Nangarhar. Er war gezwungen, sich zu dezentralisieren, und besteht hauptsächlich aus Zellen und kleinen Gruppen im ganzen Land, die autonom agieren, aber dieselbe Ideologie teilen. Im Zuge der Machtübernahme der Taliban wurden jedoch gemäß einem Sprecher des Pentagons „Tausende“ bzw. „Hunderte“ ISKP-Kämpfer aus Gefängnissen befreit, womit die Truppenstärke wieder steigen könnte. Trotz territorialer, führungsmäßiger, personeller und finanzieller Verluste in den Provinzen Kunar und Nangarhar im Jahr 2020 ist der ISKP in andere Provinzen vorgedrungen, darunter Nuristan, Badghis, Sar-e Pul, Baghlan, Badakhshan, Kunduz und Kabul, wo Kämpfer Schläferzellen gebildet haben. Die Gruppe hat ihre Positionen in und um Kabul gestärkt, wo sie die meisten ihrer Anschläge verübt. Der ISKP hat in Afghanistan bislang kein Gebiet [nachhaltig] erfolgreich eingenommen. Stattdessen fokussiert seine Strategie auf Anschläge gegen zivile Ziele, wie zum Beispiel Moscheen, Schulen und Hochzeiten. Im ersten Halbjahr 2021 verzeichnete UNAMA eine Zunahme an zivilen Opfern von rund 45 % durch Anschläge des ISKP gegenüber demselben Untersuchungszeitraum im Vorjahr. Insgesamt schrieb UNAMA 9 % aller erfassten zivilen Opfer dem ISKP zu. UNAMA stellte auch ein Wiederaufleben vorsätzlicher konfessionell motivierter Anschläge gegen die religiöse Minderheit der Schiiten fest, von denen die meisten auch der ethnischen Minderheit der Hazara angehören und die fast alle vom ISKP beansprucht werden. Nach Erkenntnissen der AIHRC (Afghanistan Independent Human Rights Commission) ist die Zahl der zivilen Opfer aufgrund von ISKP-Angriffen im ersten Halbjahr 2021 im Vergleich zum selben Zeitraum im Vorjahr dagegen um 20 % gesunken. Insgesamt verzeichnete AIHRC im ersten Halbjahr 2021 343 zivile Opfer bei ISKP-Anschlägen oder -Angriffen, davon 104 Todesopfer und 284 Verletzte. Im gesamten Jahr 2020 schrieb AIHRC dagegen 403 zivile Opfer dem ISKP zu, UNAMA zählte dagegen 673 zivile Opfer (213 Tote und 460 Verletzte). 80 % der zivilen Opfer, die dem ISKP zugeschrieben wurden, entstanden bei Angriffen, die bewusst auf Zivilisten abzielten. Ende August 2021 übernahm der ISKP die Verantwortung für einen Anschlag auf eine Menschenmenge am Flughafen von Kabul, die sich im Zuge der Massenevakuierungsflüge nach der Machtübernahme der Taliban dort gebildet hatte. Mindestens 170 Personen sind bei dem Anschlag ums Leben gekommen, neben den Zivilisten auch 28 Talibankämpfer und 13 US-Soldaten, die zur Sicherung des Flughafengeländes dort postiert waren. Die Taliban stehen dem IS und seinen Vorstellungen eines globalen Dschihads ablehnend gegenüber und haben ISKP in den vergangenen Jahren bekämpft. Der ISKP verurteilt die Taliban als „Abtrünnige“, die nur ethnische und/oder nationale Interessen verfolgen. Die Taliban und der Islamische Staat sind verfeindet. In Afghanistan kämpfen die Taliban seit Jahren gegen den IS, dessen Ideologien und Taktiken weitaus extremer sind als jene der Taliban. Die Rivalität des ISKP mit den Taliban wurde von einer Quelle auch als ein „Mikrokosmos des [internationalen] Wettbewerbs zwischen Al-Qaida und ihrem radikaleren Ableger, dem Islamischen Staat“ beschrieben. Zwischen den Gruppen bestehen Generations- und ideologische Unterschiede. Während die Taliban ihre Angriffe weitgehend auf Regierungsziele sowie afghanische und internationale Sicherheitskräfte beschränkten, zielt der ISKP darauf ab, konfessionelle Gewalt in Afghanistan zu fördern, indem sie Angriffe gegen Schiiten sowie Hindus und Sikhs richten. Anschläge des ISKP richten sich immer wieder gegen die Zivilbevölkerung, insbesondere gegen Afghaninnen und Afghanen schiitischer Glaubensrichtung. Experten zufolge werden die Taliban [nach ihrer Machtübernahme in Kabul] wahrscheinlich versuchen, die Gruppe zu eliminieren. Einige warnten jedoch im August 2021, dass der ISKP von einem Sicherheitsvakuum profitieren könnte, während die Taliban versuchen, ihre Macht zu konsolidieren. Ein weiterer Experte wies auch darauf hin, dass der ISKP versuchen könnte, Spannungen zwischen den verschiedenen Talibanfraktionen auszunutzen, welche beispielsweise im Rahmen der Regierungsbildung deutlich wurden. Der ISKP hat in den Monaten seit der Machtübernahme der Taliban im August 2021 seine Angriffe gegen die Taliban verstärkt und eine Handvoll öffentlichkeitswirksamer Selbstmordattentate auf Ziele wie Moscheen und Krankenhäuser verübt und kleinere, aber zahlreichere Anschläge mit Sprengsätzen und Handfeuerwaffen gegen die militärischen Kräfte der Taliban durchgeführt. Als Reaktion darauf haben die Taliban mehr als 1.000 Kämpfer in die Provinz Nangarhar, dem Zentrum der ISKP-Operationen, geschickt, um die Gruppe zu bekämpfen. Neben den Taliban-Behörden nahm die Gruppe auch Zivilisten, vor allem schiitische Minderheiten, in städtischen Gebieten ins Visier. Aktuell liegt nach Ansicht des Long War Journal der Vorteil klar bei den Taliban, da der ISKP über keine Verbündete im In- oder Ausland verfügt und die Taliban im Zuge der Machtübernahme ein großes Waffenarsenal requirieren konnten sowie über territoriale Kontrolle in allen Provinzen verfügen. Der ISKP verfügt nur über Kleinwaffen, und sein Hauptwerkzeug für Angriffe auf die Taliban sind Sprengfallen und Selbstmordattentate. Zwischen 19.08.2021 und 31.12.2021 verzeichneten die Vereinten Nationen 152 Angriffe der Gruppe in 16 Provinzen, verglichen mit 20 Angriffen in fünf Provinzen im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Im Oktober gab es Berichte, wonach in Jalalabad Leichen entdeckt wurden, einige mit handgeschriebenen Notizen in ihren Taschen, auf denen sie beschuldigt wurden, Mitglieder des ISKP zu sein. Die Taliban werden beschuldigt, für diese Tötungen verantwortlich zu sein. Mitte Dezember kam es zu zwei Bombenanschlägen in hauptsächlich schiitischen Gegenden Kabuls, bei denen mindestens eine Person getötet wurde. Der ISKP bekannte sich zu dem Anschlag. Die UNAMA-Vorsitzende Deborah Lyons sagte am 16.11.2021, ISKP sei mittlerweile nicht mehr nur im Osten, sondern im ganzen Land zunehmend aktiver. Seit der Regierungsübernahme der Taliban versucht der ISKP, seine Anziehungskraft in Zentralasien auszuweiten. Der afghanische Zweig der Gruppe hat in letzter Zeit die Produktion, Übersetzung und Verbreitung von Propaganda, die sich an usbekisch-, tadschikisch- und kirgisischsprachige Personen in der Region richtet, intensiviert. Dieser Vorstoß ist Teil einer Informationskampagne, mit der die neue Taliban-Regierung in Kabul als ethno-nationalistische Organisation der Paschtunen und nicht als glaubwürdige islamische Bewegung delegitimiert werden soll. Dementsprechend sieht der ISKP eine Gelegenheit, Spannungsfelder zwischen den Taliban und verschiedenen ethnischen Gruppen, die sich möglicherweise ausgegrenzt fühlen, auszunutzen und gleichzeitig Anschläge in Usbekistan, Tadsch