RIS Dokument GerichtBundesverwaltungsgericht Entscheidungsdatum18.01.2023 GeschäftszahlW265 2219622-1 Spruch, W265 2219622-1/49E IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Mag.a Karin RETTENHABER-LAGLER als Vorsitzende und die Richterin Mag.a Karin GASTINGER, MAS sowie den fachkundigen Laienrichter Mag. Gerald SOMMERHUBER als Beisitzer über die Beschwerde von XXXX , geb. XXXX , vertreten durch Ing. XXXX als gesetzlichen Vertreter, dieser vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Stefan STASTNY, gegen den Bescheid des Sozialministeriumservice, Landesstelle Kärnten, vom 15.04.2019, betreffend die Abweisung des Antrags auf Entschädigung gemäß §§ 1b und 3 Impfschadengesetz (ISchG) zu Recht erkannt:Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Mag.a Karin RETTENHABER-LAGLER als Vorsitzende und die Richterin Mag.a Karin GASTINGER, MAS sowie den fachkundigen Laienrichter Mag. Gerald SOMMERHUBER als Beisitzer über die Beschwerde von römisch 40 , geb. römisch 40 , vertreten durch Ing. römisch 40 als gesetzlichen Vertreter, dieser vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Stefan STASTNY, gegen den Bescheid des Sozialministeriumservice, Landesstelle Kärnten, vom 15.04.2019, betreffend die Abweisung des Antrags auf Entschädigung gemäß Paragraphen eins b und 3 Impfschadengesetz (ISchG) zu Recht erkannt: A) I. Der Beschwerde wird stattgegeben und die beim Beschwerdeführer vorliegenden Gesundheitsschädigungen „tiefgreifende Entwicklungsstörung“ und „choreatische Bewegungsstörung“ werden gemäß §§ 1b und 3 ISchG als Folge der am 17.06.2015 vorgenommenen dritten Teilimpfung gegen FSME als Impfschaden anerkannt.römisch eins. Der Beschwerde wird stattgegeben und die beim Beschwerdeführer vorliegenden Gesundheitsschädigungen „tiefgreifende Entwicklungsstörung“ und „choreatische Bewegungsstörung“ werden gemäß Paragraphen eins b und 3 ISchG als Folge der am 17.06.2015 vorgenommenen dritten Teilimpfung gegen FSME als Impfschaden anerkannt. II. Die Voraussetzungen für Entschädigungsleistungen nach dem ISchG liegen dem Grunde nach vor. Die Berechnung und Durchführung obliegen dem Sozialministeriumservice, Landesstelle Kärnten.römisch zwei. Die Voraussetzungen für Entschädigungsleistungen nach dem ISchG liegen dem Grunde nach vor. Die Berechnung und Durchführung obliegen dem Sozialministeriumservice, Landesstelle Kärnten. B) Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig. , TextEntscheidungsgründe:, Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang:römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der minderjährige Beschwerdeführer, vertreten durch seinen Vater als gesetzlichen Vertreter, stellte am 11.09.2015 beim Sozialministeriumservice, Landesstelle Kärnten (in der Folge auch als belangte Behörde bezeichnet), einen Antrag auf Entschädigung nach dem Impfschadengesetz (ISchG) und schloss diesem ein Konvolut an medizinischen Befunden und eine vom Vater erstellte kurze Krankengeschichte an. Der Antrag wurde im Wesentlichen damit begründet, dass der bei Antragsstellung dreijährige Beschwerdeführer nach seiner dritten FSME-Teilimpfung am 17.06.2015 schwere Muskelzuckungen bekommen habe. Weiters sei er teilweise hyperaktiv, nicht ansprechbar, unkonzentriert und nervös geworden, sodass er stationär im XXXX aufgenommen worden sei. Das Muskelzucken sei dann wieder weniger geworden. Nach der Entlassung aus dem Krankenhaus sei eine Giftausleitung bei einem Homöopathen durchgeführt worden, welche kurzfristig am meisten gebracht habe, wobei die Hyperaktivität und gewisse Verhaltensstörungen geblieben seien. Ende August 2015 sei er in einem Entwicklungszentrum sehr genau untersucht worden, wobei bei ihm eine schwere Entwicklungsstörung festgestellt worden sei. Der Beschwerdeführer habe sich vor der ersten FSME-Teilimpfung im Juni 2014 ganz normal entwickelt und habe nur ab und zu leichte Probleme wegen Ohrenentzündungen gehabt. Nach den ersten zwei Teilimpfungen seien Verhaltensänderungen aufgetreten und der Beschwerdeführer sei teilweise unkonzentriert, nicht ansprechbar und schwerhörig geworden, weshalb seitens des Kindergartens eine Entwicklungsdiagnose angeregt worden sei. Diese Untersuchungen hätten am 22.10.2014 und am 07.03.2015 stattgefunden. Auch das Gehör sei einige Male untersucht worden und nach einer Operation (Adenotomie und Parazentese) sei eine sofortige Besserung eingetreten, er habe angefangen, einige Worte zu sprechen und aufzuholen. Kurz danach habe die dritte FSME-Teilimpfung stattgefunden, die zu den beschriebenen Folgen geführt habe. Der Antrag wurde im Wesentlichen damit begründet, dass der bei Antragsstellung dreijährige Beschwerdeführer nach seiner dritten FSME-Teilimpfung am 17.06.2015 schwere Muskelzuckungen bekommen habe. Weiters sei er teilweise hyperaktiv, nicht ansprechbar, unkonzentriert und nervös geworden, sodass er stationär im römisch 40 aufgenommen worden sei. Das Muskelzucken sei dann wieder weniger geworden. Nach der Entlassung aus dem Krankenhaus sei eine Giftausleitung bei einem Homöopathen durchgeführt worden, welche kurzfristig am meisten gebracht habe, wobei die Hyperaktivität und gewisse Verhaltensstörungen geblieben seien. Ende August 2015 sei er in einem Entwicklungszentrum sehr genau untersucht worden, wobei bei ihm eine schwere Entwicklungsstörung festgestellt worden sei. Der Beschwerdeführer habe sich vor der ersten FSME-Teilimpfung im Juni 2014 ganz normal entwickelt und habe nur ab und zu leichte Probleme wegen Ohrenentzündungen gehabt. Nach den ersten zwei Teilimpfungen seien Verhaltensänderungen aufgetreten und der Beschwerdeführer sei teilweise unkonzentriert, nicht ansprechbar und schwerhörig geworden, weshalb seitens des Kindergartens eine Entwicklungsdiagnose angeregt worden sei. Diese Untersuchungen hätten am 22.10.2014 und am 07.03.2015 stattgefunden. Auch das Gehör sei einige Male untersucht worden und nach einer Operation (Adenotomie und Parazentese) sei eine sofortige Besserung eingetreten, er habe angefangen, einige Worte zu sprechen und aufzuholen. Kurz danach habe die dritte FSME-Teilimpfung stattgefunden, die zu den beschriebenen Folgen geführt habe. 2. Auf Ersuchen der belangten Behörde wurden durch das XXXX , das XXXX Kinderspitals und das Ambulatorium XXXX weitere medizinische Befunde übermittelt. 2. Auf Ersuchen der belangten Behörde wurden durch das römisch 40 , das römisch 40 Kinderspitals und das Ambulatorium römisch 40 weitere medizinische Befunde übermittelt. 3. Zur Überprüfung des Antrages holte die belangte Behörde ein Sachverständigengutachten eines Facharztes für Kinder- und Jugendheilkunde ein. In dem auf Grundlage einer persönlichen Untersuchung des Beschwerdeführers am 25.04.2016 erstatteten Gutachten vom 27.11.2016 wurde Folgendes – hier in den wesentlichen Teilen wiedergegeben – ausgeführt: „… Im vorliegenden Sachverständigengutachten wird mit besonderer Bedachtnahme auf den Zustand der Wahrscheinlichkeit eines Zusammenhanges zwischen Impfung und körperlichen Veränderungen eingegangen. Bei der Einschätzung einer Wahrscheinlichkeit wird auf die gängige Auslegung zurückgegriffen, nachdem "Wahrscheinlichkeit" zutrifft, wenn nach geltender ärztlich-wissenschaftlicher Lehrmeinung erheblich mehr für als gegen einen ursächlichen Zusammenhang spricht. Nachfolgende Fragen werden im Detail abgehandelt: 1. Welches Krankheitsbild bei dem mj. XXXX vorliegt?1. Welches Krankheitsbild bei dem mj. römisch 40 vorliegt? 2. Welche Auswirkung hat die festgestellte Gesundheitsschädigung? 3. Sind die Symptome als Impfreaktion oder Impfkomplikation in der Literatur bekannt? 4. Welche ärztlichen Befunde sprechen für einen Zusammenhang der vorliegenden Gesundheitsschädigung mit der Impfung? 5. Wie gewichtig ist jede einzelne dieser Pro-Schlussfolgerung? 6. Welche ärztlichen Befunde sprechen gegen einen Zusammenhang der vorliegenden Gesundheitsschädigung mit der Impfung? 7. Wie gewichtig ist jede einzelne dieser Contra-Schlussfolgerungen? 8. Spricht im Sinne der gesamtheitlichen Sicht erheblich mehr für bzw. erheblich mehr gegen einen ursächlichen Zusammenhang? 9. Ist aus ärztlicher Sicht ein bzw. kein wahrscheinlicher Zusammenhang anzunehmen? 10. Liegt sicher eine dauernde Gesundheitsschädigung vor oder hat die Impfung zwar keine Dauerfolgen, aber eine schwere Körperverletzung nach § 84 Abs. 1 StGB bewirkt?10. Liegt sicher eine dauernde Gesundheitsschädigung vor oder hat die Impfung zwar keine Dauerfolgen, aber eine schwere Körperverletzung nach Paragraph 84, Absatz eins, StGB bewirkt? 11. Welcher Richtsatzposition bzw. welchen Richtsatzpositionen (BGBL. Nr. 151/1965) ist das Krankheitsbild bei Vorliegen eines Impfschadens zuzuordnen?11. Welcher Richtsatzposition bzw. welchen Richtsatzpositionen (BGBL. Nr. 151 aus 1965,) ist das Krankheitsbild bei Vorliegen eines Impfschadens zuzuordnen? 12. Welche Einzel- und Gesamteinschätzung der Minderung der Erwerbsfähigkeit danach Platz zu greifen hat? 13. Ob und in welchem Ausmaß der Impfschaden Pflege und Wartung 27 HVG, demzufolge nach Maßgabe der § 18 und 63 KOVG) erfordert13. Ob und in welchem Ausmaß der Impfschaden Pflege und Wartung 27 HVG, demzufolge nach Maßgabe der Paragraph 18 und 63 KOVG) erfordert 1. Welches Krankheitsbild liegt bei dem mj. XXXX vor?1. Welches Krankheitsbild liegt bei dem mj. römisch 40 vor? Für die Beantwortung der Frage des Krankheitsbildes vom mj. XXXX werden neben der körperlichen Untersuchung am 25.4.2016 im Sozialministeriumservice, XXXX , nachfolgende Unterlagen herangezogen: Stellungnahme des Kindesvaters XXXX , Mutter-Kind-Pass mit Impfpass, Patientenbrief von der Kinderstation XXXX der Univ. Klinik für Kinder und Jugendheilkunde vom 24.06.2015 zu Aufenthalt vom 21.06.2015 bis 24.06.2015 (Dg. Choreatische Bewegungsstörung, Entwicklungsverzögerung, St. p. Adenotomie 0512015, Vd. a. Hörstörung, FG 36. SSW, 2. Zwilling), Patientenbrief Ambulatorium XXXX der XXXX vom 2.9.2015 (Dg. Tiefgreifende Entwicklungsstörung), Patientenbrief von der HNO Abteilung des XXXX Kinderspitals vom 15.5.2015 (Dg. Hypertrophie des Rachenmandels, chronisch seröse Otitis media Seromukotympanon, Adenotomie und Parazentese bds), Patientenbrief von der Univ. Klinik für Frauenheilkunde, Abteilung für Geburtshilfe und feto-maternale Medizin vom XXXX (Dg. Prim Sectio bei dichorialer Geminigravidität, 2. Zwilling in BEL), Patientenbrief der Gruppenpraxis XXXX vom 2.12.2015 (Dg. Ticstörung F95 und Sprachentwicklungsstörung), Befundbericht des Institutes für Medizinische Genetik vom 7.9.2015 (Dg. Ausschluß eines Fragilen-X-Syndromes), Patientenbrief des Ambulatorium XXXX vom 14.9.2015 (Dg. Entwicklungsverzögerung mit Schwerpunkt Sprache und emotionale Störung des Kindesalters mit Ängstlichkeit, St. p. choreatische Bewegungsstörung 8.06.2015), St. p. Adenotomie und Parazentese (Mai 2015), St. p. FG 36.SSW bei Geminischwangerschaft), Patientenbrief von der Univ. Klinik für Kinderchirurgie vom 26.8.2012 (Dg. Hernia inguinalis mit Einklemmung, ohne Gangrän links), Patientenbrief von der Univ. Klinik für Kinder und Jugendheilkunde, Kinderkardiologie vom 26.1 1.2012 (Dg. Periorbitalphlegmone, Tränengangstenose links, Dakryozystitis), Psychologische Befund von Mag. XXXX bzw. Mag. XXXX vom 22.10.2014 (Dg. neuerliche Untersuchung im Feb 2015 vorzumerken), Patientenbrief von der Univ. Klinik für HNO, Abteilung für Phoniatrie vom 14.1 1.2014 (Dg- Audiometrie: Reaktion bei 40 bis 50 dB, Patient unruhig, Wiederholung mit BERA Methode).Für die Beantwortung der Frage des Krankheitsbildes vom mj. römisch 40 werden neben der körperlichen Untersuchung am 25.4.2016 im Sozialministeriumservice, römisch 40 , nachfolgende Unterlagen herangezogen: Stellungnahme des Kindesvaters römisch 40 , Mutter-Kind-Pass mit Impfpass, Patientenbrief von der Kinderstation römisch 40 der Univ. Klinik für Kinder und Jugendheilkunde vom 24.06.2015 zu Aufenthalt vom 21.06.2015 bis 24.06.2015 (Dg. Choreatische Bewegungsstörung, Entwicklungsverzögerung, St. p. Adenotomie 0512015, römisch fünf d. a. Hörstörung, FG 36. SSW, 2. Zwilling), Patientenbrief Ambulatorium römisch 40 der römisch 40 vom 2.9.2015 (Dg. Tiefgreifende Entwicklungsstörung), Patientenbrief von der HNO Abteilung des römisch 40 Kinderspitals vom 15.5.2015 (Dg. Hypertrophie des Rachenmandels, chronisch seröse Otitis media Seromukotympanon, Adenotomie und Parazentese bds), Patientenbrief von der Univ. Klinik für Frauenheilkunde, Abteilung für Geburtshilfe und feto-maternale Medizin vom römisch 40 (Dg. Prim Sectio bei dichorialer Geminigravidität, 2. Zwilling in BEL), Patientenbrief der Gruppenpraxis römisch 40 vom 2.12.2015 (Dg. Ticstörung F95 und Sprachentwicklungsstörung), Befundbericht des Institutes für Medizinische Genetik vom 7.9.2015 (Dg. Ausschluß eines Fragilen-X-Syndromes), Patientenbrief des Ambulatorium römisch 40 vom 14.9.2015 (Dg. Entwicklungsverzögerung mit Schwerpunkt Sprache und emotionale Störung des Kindesalters mit Ängstlichkeit, St. p. choreatische Bewegungsstörung 8.06.2015), St. p. Adenotomie und Parazentese (Mai 2015), St. p. FG 36.SSW bei Geminischwangerschaft), Patientenbrief von der Univ. Klinik für Kinderchirurgie vom 26.8.2012 (Dg. Hernia inguinalis mit Einklemmung, ohne Gangrän links), Patientenbrief von der Univ. Klinik für Kinder und Jugendheilkunde, Kinderkardiologie vom 26.1 1.2012 (Dg. Periorbitalphlegmone, Tränengangstenose links, Dakryozystitis), Psychologische Befund von Mag. römisch 40 bzw. Mag. römisch 40 vom 22.10.2014 (Dg. neuerliche Untersuchung im Feb 2015 vorzumerken), Patientenbrief von der Univ. Klinik für HNO, Abteilung für Phoniatrie vom 14.1 1.2014 (Dg- Audiometrie: Reaktion bei 40 bis 50 dB, Patient unruhig, Wiederholung mit BERA Methode). Nach Gemini-Schwangerschaft ist XXXX jun. als 2. Zwilling per Sectio auf die Welt gekommen. Die APGAR Werte waren bei 9/10/10, Nabelschnur pH 7,31, Gewicht 2023g, KL 47cm, Kopfumfang 31 cm. XXXX sei desweiteren im Vergleich zu seiner Zwillingsschwester bezüglich des Erreichens der Meilensteine der Entwicklung deutlich zurückgeblieben. Das Laufen wurde mit 18 Lebensmonaten erlernt, im Alter von 35 Lebensmonaten kann XXXX kaum sprechen; lediglich Ein- bis Zweiwortsätze. Der Versuch einer Entwicklungsaustestung über einschlägige Institutionen ist mangels von Terminangeboten über die ersten 3 Lebensjahre nicht zustande gekommen. Die Abklärung über eine niedergelassene klinische Psychologin erfolgte am 22.10.2014 im Alter von 27 Lebensmonaten, bei welcher keine einschlägige Diagnose zu erfassen war aber Nachuntersuchungen vorgemerkt wurden.Nach Gemini-Schwangerschaft ist römisch 40 jun. als 2. Zwilling per Sectio auf die Welt gekommen. Die APGAR Werte waren bei 9/10/10, Nabelschnur pH 7,31, Gewicht 2023g, KL 47cm, Kopfumfang 31 cm. römisch 40 sei desweiteren im Vergleich zu seiner Zwillingsschwester bezüglich des Erreichens der Meilensteine der Entwicklung deutlich zurückgeblieben. Das Laufen wurde mit 18 Lebensmonaten erlernt, im Alter von 35 Lebensmonaten kann römisch 40 kaum sprechen; lediglich Ein- bis Zweiwortsätze. Der Versuch einer Entwicklungsaustestung über einschlägige Institutionen ist mangels von Terminangeboten über die ersten 3 Lebensjahre nicht zustande gekommen. Die Abklärung über eine niedergelassene klinische Psychologin erfolgte am 22.10.2014 im Alter von 27 Lebensmonaten, bei welcher keine einschlägige Diagnose zu erfassen war aber Nachuntersuchungen vorgemerkt wurden. Zusammenfassend liegt bei XXXX . eine Entwicklungsverzögerung mit Schwerpunkt Sprache und emotionale Störung des Kindesalters mit Ängstlichkeit/tiefgreifende Entwicklungsstörung und eine choreatische Bewegungsstörung im Alter von 2 10/12 Jahren vor. Die Encepur Impfungen erfolgten am 30.6.2014, 4.8.2014 und 17.6.2015. Der kausale Zusammenhang zwischen den FSME-lmpfungen und dem Auftreten der Entwicklungsverzögerung mit Schwerpunkt Sprache und emotionale Störung des Kindesalters mit Ängstlichkeit/tiefgreifende Entwicklungsstörung und eine choreatische Bewegungsstörung ist zu prüfen.Zusammenfassend liegt bei römisch 40 . eine Entwicklungsverzögerung mit Schwerpunkt Sprache und emotionale Störung des Kindesalters mit Ängstlichkeit/tiefgreifende Entwicklungsstörung und eine choreatische Bewegungsstörung im Alter von 2 10/12 Jahren vor. Die Encepur Impfungen erfolgten am 30.6.2014, 4.8.2014 und 17.6.2015. Der kausale Zusammenhang zwischen den FSME-lmpfungen und dem Auftreten der Entwicklungsverzögerung mit Schwerpunkt Sprache und emotionale Störung des Kindesalters mit Ängstlichkeit/tiefgreifende Entwicklungsstörung und eine choreatische Bewegungsstörung ist zu prüfen. 2. Welche Auswirkung hat die festgestellte Gesundheitsschädigung? XXXX . ist seit den ersten Lebensmonaten in der Entwicklung im Vergleich zu seiner Zwillingsschwester verzögert. Dies zeigt sich objektivierbar am Erlernen des Laufens (18. Lebensmonat) und dem Erlernen des Sprechens bzw. einzelner Worte (bis zum 3 8/12. Lebensjahr nur Einzelworte oder Zweiwortsätze). römisch 40 . ist seit den ersten Lebensmonaten in der Entwicklung im Vergleich zu seiner Zwillingsschwester verzögert. Dies zeigt sich objektivierbar am Erlernen des Laufens (18. Lebensmonat) und dem Erlernen des Sprechens bzw. einzelner Worte (bis zum 3 8/12. Lebensjahr nur Einzelworte oder Zweiwortsätze). 3. Sind die Symptome als Impfreaktion oder Impfkomplikation in der Literatur bekannt? Nebenwirkungen des Impfstoffes FSME Encepur mit den Inhaltsstoffen FSME-Adsorbat-lmpfstoff (adsorbiert) gemäß Gelbe Liste (www.gelbe-liste.
- de)bzw. Fachinformation des Herstellers sind: Wie alle Arzneimittel kann Encepur Kinder Nebenwirkungen haben, die aber nicht bei jedem auftreten müssen. Bei der Bewertung der Nebenwirkungen werden folgende Häufigkeitsangaben zu Grunde gelegt: Sehr häufig: 10 % Häufig: 1 bis 10 % Gelegentlich: 0,1 bis 1 % Selten: 0,01 bis 0,1% Sehr selten: < 0,01 % einschließlich Einzelfälle Aufgrund von Daten aus klinischen Studien und aus Erfahrungen während der Vermarktung des Impfstoffes haben sich folgende Häufigkeiten von Nebenwirkungen ergeben: Lokale Reaktionen am Injektionsort Sehr häufig: Vorübergehende Schmerzen am Injektionsort häufig: Rötung, Schwellung sehr selten: Derbes Knötchen (Granulom) am Injektionsort, das ausnahmsweise auch flüssig einschmelzen kann Systemische Reaktionen - Körper als Ganzes sehr häufig: Fieber ≥ 38° C bei Kindern von 1 und 2 Jahren häufig: Allgemeines Unwohlsein; grippeähnliche Symptome (Schweißausbrüche, Schüttelfrost); vor allem nach der ersten Impfung Fieber ≥ 38° C bei Kindern von 3 bis 11 Jahren - Gastrointestinal-Trakt häufig: Übelkeit selten: Erbrechen, durchfallartiger Stuhl - Muskulatur und Gelenke häufig: Muskelschmerzen selten: Gelenkschmerzen sehr selten: Gelenk- und Muskelschmerzen im Nackenbereich - Blut und lymphatisches System sehr selten: Lymphknotenschwellungen - Nervensystem sehr häufig: Kopfschmerzen sehr selten: Missempfindungen (z.B. Kribbeln, Taubheitsgefühl), Fieberkrämpfe - Immunsystem sehr selten: Allergische Reaktionen (wie z.B. Hautausschläge, Schwellung der Schleimhäute. pfeifendes Atemgeräusch, Atemstörung, krampfartige Verengung/Schwellung der Atemwege, Blutdruckabfall und andere Kreislaufreaktionen (eventuell mit vorübergehenden unspezifischen Sehstörungen), vorübergehende Abnahme der Blutplättchen). Die oben genannten grippeähnlichen Symptome und Fieber treten vor allem nach der ersten Impfung auf und klingen im Allgemeinen innerhalb von 72 Stunden wieder ab. Gelenk- und Muskelschmerzen im Nackenbereich können das Bild eines Meningismus (Symptome ähnlich einer Hirnhautentzündung jedoch ohne nachweisbare Hirnhautentzündung) ergeben. Diese Symptome sind sehr selten und klingen innerhalb weniger Tage folgenlos ab. Nach FSME-lmpfungen wurden in Einzelfällen Erkrankungen des zentralen oder peripheren Nervensystems, einschließlich aufsteigender Lähmungen bis hin zur Atemlähmung (z.B. Guillain-Barré-Syndrom), beschrieben (1 ,2,3). Zusammenfassend sind die bei XXXX . beschriebenen Beschwerden einer Entwicklungsverzögerung vor allem des Sprechens und choreatische Bewegungsstörungen nicht typische bei FSME Impfungen beschriebene Symptome. In Zusammenschau der Befunde ist daher im strengen Sinne weder von einer Impfreaktion noch von einer Impfkomplikation auszugehen.Zusammenfassend sind die bei römisch 40 . beschriebenen Beschwerden einer Entwicklungsverzögerung vor allem des Sprechens und choreatische Bewegungsstörungen nicht typische bei FSME Impfungen beschriebene Symptome. In Zusammenschau der Befunde ist daher im strengen Sinne weder von einer Impfreaktion noch von einer Impfkomplikation auszugehen. 4. Welche ärztlichen Befunde sprechen für einen Zusammenhang der vorliegenden Gesundheitsschädigung mit der Impfung? Die Entwicklungsverzögerung von XXXX . fällt in die zeitliche Periode der durchgeführten Impfungen gegen FSME (30.6.2014, 4.8.2014 und 17.6.2015) und auch anderer Impfungen. Ein kausaler Zusammenhang dieser Ereignisse ist laut Literatur und laut Ablauf der Ereignisse nicht gegeben.Die Entwicklungsverzögerung von römisch 40 . fällt in die zeitliche Periode der durchgeführten Impfungen gegen FSME (30.6.2014, 4.8.2014 und 17.6.2015) und auch anderer Impfungen. Ein kausaler Zusammenhang dieser Ereignisse ist laut Literatur und laut Ablauf der Ereignisse nicht gegeben. 5. Wie gewichtig ist jede einzelne dieser Pro-Schlussfolgerungen? Aufgrund der einschlägigen Literatur zu obengenannter Fragestellung ist eine Pro- Schlussfolgerung weitestgehend unwahrscheinlich. 6. Welche ärztlichen Befunde sprechen gegen einen Zusammenhang der vorliegenden Gesundheitsschädigung mit der Impfung? Die Feststellung der Entwicklungsverzögerung (konkret das verspätete Erlernen des Laufens) ist vor der Durchführung aller FSME Teil-Impfungen festgestellt worden. Ein kausaler Zusammenhang zumindest dieser Teilsymptomatik der Entwicklungsverzögerung ist jedenfalls nicht mit den FSME-lmpfungen in Abhängigkeit zu bringen, da diese Impfungen später durchgeführt worden sind als die ersten Beschwerden zu beobachten waren. Die einschlägige Literatur spricht auch gegen einen Zusammenhang von FSME-lmpfung und Auftreten einer Entwicklungsverzögerung mit choreatischen Bewegungsstörungen. 7. Wie gewichtig ist jede einzelne dieser Contra-Schlussfolgerungen? Der zeitliche Nicht-Zusammenhang und die Aussagen in der Literatur zu dieser Thematik sind eindeutig und lassen keinen maßgeblichen Unsicherheitsfaktor offen. 8. Spricht im Sinne der gesamtheitlichen Sicht erheblich mehr für bzw. erheblich mehr gegen einen ursächlichen Zusammenhang? Wie oben unter Punkt 5, 6 und 7 ausgeführt sprechen in Summe erheblich mehr Aspekte gegen einen ursächlichen Zusammenhang zwischen FSME-lmpfung und Auftreten einer Entwicklungsverzögerung mit choreatischem Bewegungsmuster. 9. Ist aus ärztlicher Sicht ein bzw. kein wahrscheinlicher Zusammenhang anzunehmen? Aus ärztlich-wissenschaftlicher Sicht ist daher kein wahrscheinlicher Zusammenhang anzunehmen. 10. Liegt sicher eine dauernde Gesundheitsschädigung vor oder hat die Impfung zwar keine Dauerfolgen, aber eine schwere Körperverletzung nach §84 Abs. 1 StGB bewirkt?10. Liegt sicher eine dauernde Gesundheitsschädigung vor oder hat die Impfung zwar keine Dauerfolgen, aber eine schwere Körperverletzung nach §84 Absatz eins, StGB bewirkt? Es liegt weder eine dauerhafte Gesundheitsschädigung noch eine schwere Körperverletzung nach S84 Abs. 1 StGB vor.Es liegt weder eine dauerhafte Gesundheitsschädigung noch eine schwere Körperverletzung nach S84 Absatz eins, StGB vor. 11. Welcher Richtsatzposition bzw. welchen Richtsatzpositionen (BGBL. Nr. 151/1965) das Krankheitsbild bei Vorliegen eines Impfschadens zuzuordnen11. Welcher Richtsatzposition bzw. welchen Richtsatzpositionen (BGBL. Nr. 151 aus 1965,) das Krankheitsbild bei Vorliegen eines Impfschadens zuzuordnen Entfällt 12. Welche Einzel- und Gesamteinschätzung der Minderung der Erwerbsfähigkeit danach Platz zu greifen hat? Entfällt 13. Ob und in welchem Ausmaß der Impfschaden Pflege und Wartung (§ 27 HVG, demzufolge nach Maßgabe der § 18 und 63 KOVG) erfordert13. Ob und in welchem Ausmaß der Impfschaden Pflege und Wartung (Paragraph 27, HVG, demzufolge nach Maßgabe der Paragraph 18 und 63 KOVG) erfordert Entfällt Zusammenfassend kann die anfangs gestellte Fragestellung bzgl. "Wahrscheinlichkeit einer Kausalität zwischen der FSME Impfungen (n=3) und dem Auftreten einer Entwicklungsverzögerung (tiefgreifend) mit choreatischer Bewegungsstörung bereits vor Beginn der Impfungen als höchst unwahrscheinlich angesehen werden. Demzufolge sprechen mehr Hinweise gegen als für einen kausalen Zusammenhang. …“ 4. Mit Schreiben vom 18.01.2017 brachte die belangte Behörde dem Vater des Beschwerdeführers das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens in Wahrung des Parteiengehörs gemäß § 45 AVG zur Kenntnis und räumte ihm die Möglichkeit einer Stellungnahme ein. 4. Mit Schreiben vom 18.01.2017 brachte die belangte Behörde dem Vater des Beschwerdeführers das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens in Wahrung des Parteiengehörs gemäß Paragraph 45, AVG zur Kenntnis und räumte ihm die Möglichkeit einer Stellungnahme ein. 5. Nach einem Ersuchen um Akteneinsicht und Fristerstreckung, welchem seitens der belangten Behörde Folge gegeben wurde, gab der Vater des Beschwerdeführers mit E-Mail vom 03.03.2017 eine Stellungnahme ab. Darin brachte er zusammengefasst vor, dass er mangels entsprechender Vorinformation von einer Untersuchung betreffend den Behindertenpass und nicht von einer Untersuchung im Verfahren bezüglich Impfschaden ausgegangen sei, weshalb er unvorbereitet zum Gespräch mit dem Sachverständigen gekommen und außerstande gewesen sei, die Sachlage adäquat und vollständig darzulegen, zumal er durch die Wartezeit und einen anschließenden beruflichen Termin überdies in großem Zeitdruck gewesen sei. Im Rahmen der Akteneinsicht habe er nun feststellen müssen, dass die im Akt befindlichen Befunde nicht nur unvollständig seien, sondern auch fehlerhafte Angaben enthalten würden, weshalb die gutachterliche Beurteilung zwangsläufig auf falschen Schlussfolgerungen basiere. Die Patientenbriefe des XXXX hätten eklatante Fehler enthalten, unter anderem habe erst über die Kontaktaufnahme mit dem Patientenanwalt eine Korrektur der verwechselten Blutgruppen des Beschwerdeführers und seiner Zwillingsschwester erreicht werden können. Da noch weitere Befunde nicht korrigiert worden seien, werde um erneute Fristerstreckung ersucht, um diese richtigstellen und vorlegen zu können.5. Nach einem Ersuchen um Akteneinsicht und Fristerstreckung, welchem seitens der belangten Behörde Folge gegeben wurde, gab der Vater des Beschwerdeführers mit E-Mail vom 03.03.2017 eine Stellungnahme ab. Darin brachte er zusammengefasst vor, dass er mangels entsprechender Vorinformation von einer Untersuchung betreffend den Behindertenpass und nicht von einer Untersuchung im Verfahren bezüglich Impfschaden ausgegangen sei, weshalb er unvorbereitet zum Gespräch mit dem Sachverständigen gekommen und außerstande gewesen sei, die Sachlage adäquat und vollständig darzulegen, zumal er durch die Wartezeit und einen anschließenden beruflichen Termin überdies in großem Zeitdruck gewesen sei. Im Rahmen der Akteneinsicht habe er nun feststellen müssen, dass die im Akt befindlichen Befunde nicht nur unvollständig seien, sondern auch fehlerhafte Angaben enthalten würden, weshalb die gutachterliche Beurteilung zwangsläufig auf falschen Schlussfolgerungen basiere. Die Patientenbriefe des römisch 40 hätten eklatante Fehler enthalten, unter anderem habe erst über die Kontaktaufnahme mit dem Patientenanwalt eine Korrektur der verwechselten Blutgruppen des Beschwerdeführers und seiner Zwillingsschwester erreicht werden können. Da noch weitere Befunde nicht korrigiert worden seien, werde um erneute Fristerstreckung ersucht, um diese richtigstellen und vorlegen zu können. 6. Mit E-Mail vom 25.07.2017 übermittelte der Vater des Beschwerdeführers eine Auflistung der fehlerhaften Daten und Befunde sowie deren Ergänzungen und Korrekturen und legte Fotos des Beschwerdeführers vor, die dessen Veränderungen nach der Impfung belegen sollen. Weiters führte er aus, dass bei seinem Sohn mittlerweile ein Grad der Behinderung von 50 % festgestellt worden sei, die Mutter habe ihren Beruf aufgeben müssen, um sich der Betreuung des Sohnes zu widmen, und aus heutiger Sicht werde er keine normale Schule besuchen können. Er habe bei seinen Recherchen herausgefunden, dass es in Deutschland sehr viele anerkannte Impfschäden mit ähnlichen Verläufen gebe. Teilweise werde in der Schweiz empfohlen, nicht unter sechs Jahren FSME zu impfen, Testberichte aus Wien würden zu einem Vergleich vor dem Kauf des beim Beschwerdeführer verwendeten Impfstoffproduktes raten. Es sei nicht richtig, dass beim Beschwerdeführer eine Entwicklungsverzögerung vor der Impfung vorgelegen sei. Die Gehördefizite bis zur Operation seien gut aufgeholt worden und würden in keiner Relation zu den Defiziten und Anfällen nach der Impfung bis heute stehen. 7. Aufgrund dieser Einwendungen und der Vorlage des Konvoluts an korrigierten und neuen Befunden ersuchte die belangte Behörde den bereits befassten Sachverständigen und Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde um eine neuerliche Beurteilung. In dem aufgrund der Aktenlage erstatteten Gutachten und der aktenmäßigen Beurteilung der nachgereichten bzw. berichtigten Befunde vom 14.12.2017 wurde Folgendes – hier in den wesentlichen Teilen wiedergegeben – ausgeführt: „… Im vorliegenden Sachverständigengutachten wird mit besonderer Bedachtnahme auf den Zustand der Wahrscheinlichkeit eines Zusammenhanges zwischen Impfung und körperlichen Veränderungen eingegangen. Bei der Einschätzung einer Wahrscheinlichkeit wird auf die gängige Auslegung zurückgegriffen, nachdem 'Wahrscheinlichkeit" zutrifft, wenn nach geltender ärztlich-wissenschaftlicher Lehrmeinung erheblich mehr für als gegen einen ursächlichen Zusammenhang spricht. Nachgereichte Berichte und berichtigte Briefe/Dokumente wurden eingebracht und in die nunmehrige Begutachtung aufgenommen. Nachfolgende Fragen werden im Detail abgehandelt: 1. Welches Krankheitsbild bei dem mj. XXXX vorliegt?1. Welches Krankheitsbild bei dem mj. römisch 40 vorliegt? 2. Welche Auswirkung hat die festgestellte Gesundheitsschädigung? 3. Sind die Symptome als Impfreaktion oder Impfkomplikation in der Literatur bekannt? 4. Welche ärztlichen Befunde sprechen für einen Zusammenhang der vorliegenden Gesundheitsschädigung mit der Impfung? 5. Wie gewichtig ist jede einzelne dieser Pro-Schlussfolgerung? 6. Welche ärztlichen Befunde sprechen gegen einen Zusammenhang der vorliegenden Gesundheitsschädigung mit der Impfung? 7. Wie gewichtig ist jede einzelne dieser Contra-Schlussfolgerungen? 8. Spricht im Sinne der gesamtheitlichen Sicht erheblich mehr für bzw. erheblich mehr gegen einen ursächlichen Zusammenhang? 9. Ist aus ärztlicher Sicht ein bzw. kein wahrscheinlicher Zusammenhang anzunehmen? 10. Liegt sicher eine dauernde Gesundheitsschädigung vor oder hat die Impfung zwar keine Dauerfolgen, aber eine schwere Körperverletzung nach S84 Abs. 1 StGB bewirkt?10. Liegt sicher eine dauernde Gesundheitsschädigung vor oder hat die Impfung zwar keine Dauerfolgen, aber eine schwere Körperverletzung nach S84 Absatz eins, StGB bewirkt? 11. Welcher Richtsatzposition bzw. welchen Richtsatzpositionen (BGBL. Nr. 151/1965) ist das Krankheitsbild bei Vorliegen eines Impfschadens zuzuordnen?11. Welcher Richtsatzposition bzw. welchen Richtsatzpositionen (BGBL. Nr. 151 aus 1965,) ist das Krankheitsbild bei Vorliegen eines Impfschadens zuzuordnen? 12. Welche Einzel- und Gesamteinschätzung der Minderung der Erwerbsfähigkeit danach Platz zu greifen hat? 13. Ob und in welchem Ausmaß der Impfschaden Pflege und Wartung (S 27 HVG, demzufolge nach Maßgabe der § 18 und 63 kOVG) erfordert13. Ob und in welchem Ausmaß der Impfschaden Pflege und Wartung (S 27 HVG, demzufolge nach Maßgabe der Paragraph 18 und 63 kOVG) erfordert 1. Welches Krankheitsbild liegt bei dem mj. XXXX vor?1. Welches Krankheitsbild liegt bei dem mj. römisch 40 vor? Für die Beantwortung der Frage des Krankheitsbildes vom mj. XXXX werden neben der körperlichen Untersuchung am 25.4.2016 im Sozialministeriumservice, XXXX , nachfolgende Unterlagen herangezogen:Für die Beantwortung der Frage des Krankheitsbildes vom mj. römisch 40 werden neben der körperlichen Untersuchung am 25.4.2016 im Sozialministeriumservice, römisch 40 , nachfolgende Unterlagen herangezogen: a. Stellungnahme des Kindesvaters Ing. XXXX unter Anführung der „Verwechslungen im Spital" und der „von der Realität" abweichenden Darstellungen. Auflistung Relevanter Atteste und Auflistung der fehlerhaften Daten ( XXXX wurde bei der Geburt nicht beatmet; Größe und Gewicht waren mit Zwillingsschwester verwechselt, Blutgruppe war nicht korrekt: Brief vom XXXX Kinderklinik hat inhaltliche Fehler) a. Stellungnahme des Kindesvaters Ing. römisch 40 unter Anführung der „Verwechslungen im Spital" und der „von der Realität" abweichenden Darstellungen. Auflistung Relevanter Atteste und Auflistung der fehlerhaften Daten ( römisch 40 wurde bei der Geburt nicht beatmet; Größe und Gewicht waren mit Zwillingsschwester verwechselt, Blutgruppe war nicht korrekt: Brief vom römisch 40 Kinderklinik hat inhaltliche Fehler) b. Patientenbrief vom 25.3.2015 Dg. Otitis media, OP-Freigabe für AT und Parazentese - EKG nicht möglich Kind sehr unruhig c. Mutter-Kind-Pass mit Impfpass d. versionierter Patientenbrief von der Kinderstation XXXX der Univ. Klinik für Kinder und Jugendheilkunde vom 24.06 2015 zu Aufenthalt vom 21.06.2015 bis 24.06.2015 (Dg. Choreatische Bewegungsstörung, Entwicklungsverzögerung, St. p. Adenotomie 05/2015, Vd a. Hörstörung. FG 36. SSW, 2. Zwilling)d. versionierter Patientenbrief von der Kinderstation römisch 40 der Univ. Klinik für Kinder und Jugendheilkunde vom 24.06 2015 zu Aufenthalt vom 21.06.2015 bis 24.06.2015 (Dg. Choreatische Bewegungsstörung, Entwicklungsverzögerung, St. p. Adenotomie 05 aus 2015,, römisch fünf d a. Hörstörung. FG 36. SSW, 2. Zwilling) e. Patientenbrief Ambulatorium XXXX vom 2.9.2015 (Dg. Tiefgreifende Entwicklungsstörung) e. Patientenbrief Ambulatorium römisch 40 vom 2.9.2015 (Dg. Tiefgreifende Entwicklungsstörung) f. Patientenbrief von der HNO Abteilung des XXXX Kinderspitals vom 15.5.2015 (Dg. Hypertrophie des Rachenmandels, chronisch seröse Otitis media - Seromukotympanon, Adenotomie und Parazentese bds) f. Patientenbrief von der HNO Abteilung des römisch 40 Kinderspitals vom 15.5.2015 (Dg. Hypertrophie des Rachenmandels, chronisch seröse Otitis media - Seromukotympanon, Adenotomie und Parazentese bds) g. Patientenbrief von der Univ. Klinik für Frauenheilkunde, Abteilung für Geburtshilfe und feto-maternale Medizin vom XXXX (Dg. Prim Sectio bei dichorialer Geminigravidität, 2. Zwilling in BEL)g. Patientenbrief von der Univ. Klinik für Frauenheilkunde, Abteilung für Geburtshilfe und feto-maternale Medizin vom römisch 40 (Dg. Prim Sectio bei dichorialer Geminigravidität, 2. Zwilling in BEL) h. Patientenbrief der Gruppenpraxis XXXX vom 2.12.2015 (Dg. Ticstörung F95 und Sprachentwicklungsstörung)h. Patientenbrief der Gruppenpraxis römisch 40 vom 2.12.2015 (Dg. Ticstörung F95 und Sprachentwicklungsstörung) i. Befundbericht des Institutes für Medizinische Genetik vom 7.9.2015 (Dg. Ausschluß eines Fragilen-X-Syndromes) j. Patientenbrief des Ambulatorium XXXX vom 14.9.2015 (Dg. Entwicklungsverzögerung mit Schwerpunkt Sprache und emotionale Störung des Kindesalters mit Ängstlichkeit, St. p. choreatische Bewegungsstörung 8.06.2015, Kindergarteneintritt 09.2014 als Integrationskind in Kleinkindergruppe bis 3a, ab 09.15 ist ein Wechsel In eine Montessorigruppe vorgesehen. Auf Empfehlung des Kindergartens erfolgte Im Oktober 2014 eine klinisch-psychologische Untersuchung bzw. dann eine Verlaufskontrolle im März 2015 mit der Empfehlung für Ergotherapie und Logopädie)j. Patientenbrief des Ambulatorium römisch 40 vom 14.9.2015 (Dg. Entwicklungsverzögerung mit Schwerpunkt Sprache und emotionale Störung des Kindesalters mit Ängstlichkeit, St. p. choreatische Bewegungsstörung 8.06.2015, Kindergarteneintritt 09.2014 als Integrationskind in Kleinkindergruppe bis 3a, ab 09.15 ist ein Wechsel In eine Montessorigruppe vorgesehen. Auf Empfehlung des Kindergartens erfolgte Im Oktober 2014 eine klinisch-psychologische Untersuchung bzw. dann eine Verlaufskontrolle im März 2015 mit der Empfehlung für Ergotherapie und Logopädie) k. St. p. Adenotomie und Parazentese (Mai 2015), St. P FG 36. SSW bei Geminischwangerschaft) l. Patientenbrief von der Univ. Klinik für Kinderchirurgie vom 26.8.2012 (Dg. Hernia inguinalis mit Einklemmung, ohne Gangrän links) m. Patientenbrief von der Univ. Klinik für Kinder und Jugendheilkunde Kinderkardiologie vom 26.112012 (Dg. Periorbitalphlegmone, Tränengangstenose links, Dakryozystitis) n. Psychologische Befund von Mag. XXXX bzw. Maq. XXXX vom 22.10.2014 (Dg. neuerliche Untersuchung im Feb 2015 vorzumerken, Die Turbulenzen mit Krankheiten in der Familie und die Unregelmäßigkeiten in der Eingewöhnungsphase im Kindergarten haben Anpassungsleistungen von XXXX hinausgezögert)n. Psychologische Befund von Mag. römisch 40 bzw. Maq. römisch 40 vom 22.10.2014 (Dg. neuerliche Untersuchung im Feb 2015 vorzumerken, Die Turbulenzen mit Krankheiten in der Familie und die Unregelmäßigkeiten in der Eingewöhnungsphase im Kindergarten haben Anpassungsleistungen von römisch 40 hinausgezögert) Nach Gemini-Schwangerschaft ist XXXX jun. als 2. Zwilling per Sectio auf die Welt gekommen. Die APGAR Werte waren bei 9/10/10, Nabelschnur pH 7,31, Gewicht 2023g, KL 47cm, Kopfumfang 31 cm. XXXX sei desweiteren im Vergleich zu seiner Zwillingsschwester bezüglich des Erreichens der Meilensteine der Entwicklung deutlich zurückgeblieben. Das Laufen wurde mit 18 Lebensmonaten erlernt, im Alter von 35 Lebensmonaten kann XXXX kaum sprechen; lediglich Ein- bis Zweiwortsätze. Der Versuch einer Entwicklungsaustestung über einschlägige Institutionen ist mangels Terminangebote über die ersten 3 Lebensjahre nicht zustande gekommen. Die Abklärung über eine niedergelassene klinische Psychologin erfolgte am 22.10.2014 im Alter von 27 Lebensmonaten, bei welcher keine einschlägige Diagnose zu erfassen war aber Nachuntersuchungen vorgemerkt wurden.Nach Gemini-Schwangerschaft ist römisch 40 jun. als 2. Zwilling per Sectio auf die Welt gekommen. Die APGAR Werte waren bei 9/10/10, Nabelschnur pH 7,31, Gewicht 2023g, KL 47cm, Kopfumfang 31 cm. römisch 40 sei desweiteren im Vergleich zu seiner Zwillingsschwester bezüglich des Erreichens der Meilensteine der Entwicklung deutlich zurückgeblieben. Das Laufen wurde mit 18 Lebensmonaten erlernt, im Alter von 35 Lebensmonaten kann römisch 40 kaum sprechen; lediglich Ein- bis Zweiwortsätze. Der Versuch einer Entwicklungsaustestung über einschlägige Institutionen ist mangels Terminangebote über die ersten 3 Lebensjahre nicht zustande gekommen. Die Abklärung über eine niedergelassene klinische Psychologin erfolgte am 22.10.2014 im Alter von 27 Lebensmonaten, bei welcher keine einschlägige Diagnose zu erfassen war aber Nachuntersuchungen vorgemerkt wurden. Zusammenfassend liegt bei XXXX jun. eine Entwicklungsverzögerung mit Schwerpunkt Sprache und emotionale Störung des Kindesalters mit Ängstlichkeit/tiefgreifende Entwicklungsstörung und eine choreatische Bewegungsstörung im Alter von 2 10/12 Jahren vor. Die Encepur Impfungen erfolgten am 30.6.2014, 4.8.2014 und 17.6.2015. Der kausale Zusammenhang zwischen den FSME-lmpfungen und dem Auftreten der Entwicklungsverzögerung mit Schwerpunkt Sprache und emotionale Störung des Kindesalters mit Ängstlichkeit/tiefgreifende Entwicklungsstörung und eine choreatische Bewegungsstörung ist zu prüfen. Zusammenfassend liegt bei römisch 40 jun. eine Entwicklungsverzögerung mit Schwerpunkt Sprache und emotionale Störung des Kindesalters mit Ängstlichkeit/tiefgreifende Entwicklungsstörung und eine choreatische Bewegungsstörung im Alter von 2 10/12 Jahren vor. Die Encepur Impfungen erfolgten am 30.6.2014, 4.8.2014 und 17.6.2015. Der kausale Zusammenhang zwischen den FSME-lmpfungen und dem Auftreten der Entwicklungsverzögerung mit Schwerpunkt Sprache und emotionale Störung des Kindesalters mit Ängstlichkeit/tiefgreifende Entwicklungsstörung und eine choreatische Bewegungsstörung ist zu prüfen. 2. Welche Auswirkung hat die festgestellte Gesundheitsschädigung? XXXX jun. ist seit den ersten Lebensmonaten in der Entwicklung im Vergleich zu seiner Zwillingsschwester verzögert. Dies zeigt sich objektivierbar am Erlernen des Laufens (18. Lebensmonat) und dem Erlernen des Sprechens bzw. einzelner Worte (bis zum 3 8/12. Lebensjahr nur Einzelworte oder Zweiwortsätze). I-Kind im Kindergarten seit 2.LJ ( XXXX 2.12.2015) römisch 40 jun. ist seit den ersten Lebensmonaten in der Entwicklung im Vergleich zu seiner Zwillingsschwester verzögert. Dies zeigt sich objektivierbar am Erlernen des Laufens (18. Lebensmonat) und dem Erlernen des Sprechens bzw. einzelner Worte (bis zum 3 8/12. Lebensjahr nur Einzelworte oder Zweiwortsätze). I-Kind im Kindergarten seit 2.LJ ( römisch 40 2.12.2015) 3. Sind die Symptome als Impfreaktion oder Impfkomplikation in der Literatur bekannt? Nebenwirkungen des Impfstoffes FSME Encepur mit den Inhaltsstoffen FSME-Adsorbat-lmpfstoff (adsorbiert) gemäß Gelbe Liste (www.gelbe-liste.
- de)bzw. Fachinformation des Herstellers sind: Wie alle Arzneimittel kann Encepur Kinder Nebenwirkungen haben, die aber nicht bei jedem auftreten müssen. Bei der Bewertung der Nebenwirkungen werden folgende Häufigkeitsangaben zu Grunde gelegt: Sehr häufig: 10 % Häufig: 1 bis 10 % Gelegentlich: 0,1 bis 1 % Selten: 0,01 bis 0,1% Sehr selten: < 0,01 % einschließlich Einzelfälle Aufgrund von Daten aus klinischen Studien und aus Erfahrungen während der Vermarktung des Impfstoffes haben sich folgende Häufigkeiten von Nebenwirkungen ergeben: Lokale Reaktionen am Injektionsort Sehr häufig: Vorübergehende Schmerzen am Injektionsort häufig: Rötung, Schwellung sehr selten: Derbes Knötchen (Granulom) am Injektionsort, das ausnahmsweise auch flüssig einschmelzen kann Systemische Reaktionen - Körper als Ganzes sehr häufig: Fieber ≥ 38° C bei Kindern von 1 und 2 Jahren häufig: Allgemeines Unwohlsein; grippeähnliche Symptome (Schweißausbrüche, Schüttelfrost); vor allem nach der ersten Impfung Fieber ≥ 38° C bei Kindern von 3 bis 11 Jahren - Gastrointestinal-Trakt häufig: Übelkeit selten: Erbrechen, durchfallartiger Stuhl - Muskulatur und Gelenke häufig: Muskelschmerzen selten: Gelenkschmerzen sehr selten: Gelenk- und Muskelschmerzen im Nackenbereich - Blut und lymphatisches System sehr selten: Lymphknotenschwellungen - Nervensystem sehr häufig: Kopfschmerzen sehr selten: Missempfindungen (z.B. Kribbeln, Taubheitsgefühl), Fieberkrämpfe - Immunsystem sehr selten: Allergische Reaktionen (wie z.B. Hautausschläge, Schwellung der Schleimhäute. pfeifendes Atemgeräusch, Atemstörung, krampfartige Verengung/Schwellung der Atemwege, Blutdruckabfall und andere Kreislaufreaktionen (eventuell mit vorübergehenden unspezifischen Sehstörungen), vorübergehende Abnahme der Blutplättchen). Die oben genannten grippeähnlichen Symptome und Fieber treten vor allem nach der ersten Impfung auf und klingen im Allgemeinen innerhalb von 72 Stunden wieder ab. Gelenk- und Muskelschmerzen im Nackenbereich können das Bild eines Meningismus (Symptome ähnlich einer Hirnhautentzündung jedoch ohne nachweisbare Hirnhautentzündung) ergeben. Diese Symptome sind sehr selten und klingen innerhalb weniger Tage folgenlos ab. Nach FSME-lmpfungen wurden in Einzelfällen Erkrankungen des zentralen oder peripheren Nervensystems, einschließlich aufsteigender Lähmungen bis hin zur Atemlähmung (z.B. Guillain-Barré-Syndrom), beschrieben (1 ,2,3). Zusammenfassend sind die bei XXXX jun. beschriebenen Beschwerden einer Entwicklungsverzögerung vor allem des Sprechens und choreatische Bewegungsstörungen nicht typische bei FSME Impfungen beschriebene Symptome. In Zusammenschau der Befunde ist daher im strengen Sinne weder von einer Impfreaktion noch von einer Impfkomplikation auszugehen.Zusammenfassend sind die bei römisch 40 jun. beschriebenen Beschwerden einer Entwicklungsverzögerung vor allem des Sprechens und choreatische Bewegungsstörungen nicht typische bei FSME Impfungen beschriebene Symptome. In Zusammenschau der Befunde ist daher im strengen Sinne weder von einer Impfreaktion noch von einer Impfkomplikation auszugehen. 4. Welche ärztlichen Befunde sprechen für einen Zusammenhang der vorliegenden Gesundheitsschädigung mit der Impfung? Die Entwicklungsverzögerung von XXXX jun. fällt in die zeitliche Periode der durchgeführten Impfungen gegen FSME (30.6.2014, 4.8.2014 und 17.6.2015) und auch anderer Impfungen. Ein kausaler Zusammenhang dieser Ereignisse ist laut Literatur und laut Ablauf der Ereignisse nicht gegeben. Die Änderung (Versionierung) des Patientenbriefes vom 24.6.2015 rückt die Bedeutung der Entwicklungsverzögerung in ein anderes Licht, denn es wird von einem Zustand nach Entwicklungsverzögerung gesprochen, obwohl das komplette Aufholen des verzögerten Erreichens der Meilensteine der Entwicklung auch nicht belegt ist.Die Entwicklungsverzögerung von römisch 40 jun. fällt in die zeitliche Periode der durchgeführten Impfungen gegen FSME (30.6.2014, 4.8.2014 und 17.6.2015) und auch anderer Impfungen. Ein kausaler Zusammenhang dieser Ereignisse ist laut Literatur und laut Ablauf der Ereignisse nicht gegeben. Die Änderung (Versionierung) des Patientenbriefes vom 24.6.2015 rückt die Bedeutung der Entwicklungsverzögerung in ein anderes Licht, denn es wird von einem Zustand nach Entwicklungsverzögerung gesprochen, obwohl das komplette Aufholen des verzögerten Erreichens der Meilensteine der Entwicklung auch nicht belegt ist. 5. Wie gewichtig ist jede einzelne dieser Pro-Schlussfolgerungen? Aufgrund der einschlägigen Literatur zu obengenannter Fragestellung ist eine Pro-Schlussfolgerung weitestgehend unwahrscheinlich 6. Welche ärztlichen Befunde sprechen gegen einen Zusammenhang der vorliegenden Gesundheitsschädigung mit der Impfung? Die Feststellung der Entwicklungsverzögerung (konkret das verspätete Erlernen des Laufens) ist vor der Durchführung aller FSME Teil-Impfungen festgestellt worden. Ein kausaler Zusammenhang zumindest dieser Teilsymptomatik der Entwicklungsverzögerung ist jedenfalls nicht mit den FSME-lmpfungen in Abhängigkeit zu bringen, da diese Impfungen später durchgeführt worden sind als die ersten Beschwerden zu beobachten waren. Die einschlägige Literatur spricht auch gegen einen Zusammenhang von FSME-lmpfung und Auftreten einer Entwicklungsverzögerung mit choreatischen Bewegungsstörungen. 7. Wie gewichtig ist jede einzelne dieser Contra-Schlussfolgerungen? Der zeitliche Nicht-Zusammenhang und die Aussagen in der Literatur zu dieser Thematik sind eindeutig und lassen keinen maßgeblichen Unsicherheitsfaktor offen. 8. Spricht im Sinne der gesamtheitlichen Sicht erheblich mehr für bzw. erheblich mehr gegen einen ursächlichen Zusammenhang? Wie oben unter Punkt 5, 6 und 7 ausgeführt sprechen in Summe erheblich mehr Aspekte gegen einen ursächlichen Zusammenhang zwischen FSME-lmpfung und Auftreten einer Entwicklungsverzögerung mit choreatischen Bewegungsmuster. 9. Ist aus ärztlicher Sicht ein bzw. kein wahrscheinlicher Zusammenhang anzunehmen? Aus ärztlich-wissenschaftlicher Sicht ist daher kein wahrscheinlicher Zusammenhang anzunehmen. 10. Liegt sicher eine dauernde Gesundheitsschädigung vor oder hat die Impfung zwar keine Dauerfolgen, aber eine schwere Körperverletzung nach §84 Abs. 1 StGB bewirkt?10. Liegt sicher eine dauernde Gesundheitsschädigung vor oder hat die Impfung zwar keine Dauerfolgen, aber eine schwere Körperverletzung nach §84 Absatz eins, StGB bewirkt? Es liegt weder eine dauerhafte Gesundheitsschädigung noch eine schwere Körperverletzung nach §84 Abs. 1 StGB vor.Es liegt weder eine dauerhafte Gesundheitsschädigung noch eine schwere Körperverletzung nach §84 Absatz eins, StGB vor. 11. Welcher Richtsatzposition bzw. welchen Richtsatzpositionen (BGBL. Nr. 151/1965) das Krankheitsbild bei Vorliegen eines Impfschadens zuzuordnen ist?11. Welcher Richtsatzposition bzw. welchen Richtsatzpositionen (BGBL. Nr. 151 aus 1965,) das Krankheitsbild bei Vorliegen eines Impfschadens zuzuordnen ist? entfällt 12. Welche Einzel- und der Minderung der Erwerbsfähigkeit danach Platz zu greifen hat? entfällt 13. Ob und in welchem Ausmaß der Impfschaden Pflege und Wartung 27 HVG, demzufolge nach Maßgabe der § 18 und 63 KOVG) erfordert13. Ob und in welchem Ausmaß der Impfschaden Pflege und Wartung 27 HVG, demzufolge nach Maßgabe der Paragraph 18 und 63 KOVG) erfordert entfällt Zusammenfassend kann die anfangs gestellte Fragestellung bzgl. "Wahrscheinlichkeit einer Kausalität zwischen der FSME Impfungen (n=3) und dem Auftreten einer Entwicklungsverzögerung (tiefgreifend) mit choreatischer Bewegungsstörung bereits vor Beginn der Impfungen als höchst unwahrscheinlich angesehen werden. Demzufolge sprechen mehr Hinweise gegen als für einen kausalen Zusammenhang. Die nachgereichten Befunde bzw. die berichtigten Befunde haben inhaltlich keinen ändernden Einfluß auf die Befundinterpretation im Sinne der Zusammenfassung. …“ „Aktenmäßige Beurteilung von nachgereichten bzw. berichtigten Befunden: … Es wurden neue Dokumente eingebracht: nachgereichte bzw. nachträglich ergänzte Patientenbriefe. Die Beurteilung der Dokumente wird erschwert durch die Tatsache, dass der Vater des Kindes in seinen Ausführungen die brieflich festgehaltenen Beschreibungen als richtig oder falsch bezeichnet und ein nachträglich versionierter Brief bestimmte Tatsachen umkehrt. 1. Datensammlung von den Eltern (25.7.2017, 47 Seiten) 2. überarbeiteter (versionierter) stationärer Patientenbrief vom 24.6.2015 3. klinisch-psychologischer Befundbericht vom 29.3.2017 (Untersuchungen am 7.12. und 14.12.2016) 4. klinisch-psychologischer Befundbericht von Feb. 2015 als Verlaufskontrolle nach Erstbegutachtung 22.10.2014 liegt nicht vor, wird aber im Bericht des Vaters „als auf den Hörschaden zurückzuführen" beschrieben ad 1. In einer Datensammlung über 47 Seiten fasst Herr Ing. XXXX den Verlauf der Krankengeschichte aus der Sicht der Eltern mit Einbindung der Dokumentationen zusammen. Unterstrichene und kursiv-gesetzte Bereiche sind entweder neu (nachgereicht) oder besonders herausgehoben, da sie einen direkten Bezug auf die Entwicklungssymptomatik des Kindes hat.ad 1. In einer Datensammlung über 47 Seiten fasst Herr Ing. römisch 40 den Verlauf der Krankengeschichte aus der Sicht der Eltern mit Einbindung der Dokumentationen zusammen. Unterstrichene und kursiv-gesetzte Bereiche sind entweder neu (nachgereicht) oder besonders herausgehoben, da sie einen direkten Bezug auf die Entwicklungssymptomatik des Kindes hat. a. Stellungnahme des Kindesvaters Ing. XXXX 25.7.2017 unter Anführung der „Verwechslungen im Spital" und der „von der Realität" abweichenden Darstellungen. Auflistung Relevanter Atteste und Auflistung der fehlerhaften Daten ( XXXX wurde bei der Geburt nicht beatmet; Größe und Gewicht waren mit Zwillingsschwester verwechselt, Blutgruppe war nicht korrekt: Brief vom XXXX Kinderklinik hat inhaltliche Fehler) a. Stellungnahme des Kindesvaters Ing. römisch 40 25.7.2017 unter Anführung der „Verwechslungen im Spital" und der „von der Realität" abweichenden Darstellungen. Auflistung Relevanter Atteste und Auflistung der fehlerhaften Daten ( römisch 40 wurde bei der Geburt nicht beatmet; Größe und Gewicht waren mit Zwillingsschwester verwechselt, Blutgruppe war nicht korrekt: Brief vom römisch 40 Kinderklinik hat inhaltliche Fehler) b. Patientenbrief vom 25.3.2015 Dg. Otitis media, OP-Freigabe für AT und Parazentese - EKG nicht möglich Kind sehr unruhig c. Mutter-Kind-Pass mit Impfpass d. versionierter Patientenbrief von der Kinderstation E7 der Univ. Klinik für Kinder und Jugendheilkunde vom 24.06 2015 zu Aufenthalt vom 21.06.2015 bis 24.06.2015 (Dg. Choreatische Bewegungsstörung, Entwicklungsverzögerung, St. p. Adenotomie 05/2015, Vd a. Hörstörung. FG 36. SSW, 2. Zwilling)d. versionierter Patientenbrief von der Kinderstation E7 der Univ. Klinik für Kinder und Jugendheilkunde vom 24.06 2015 zu Aufenthalt vom 21.06.2015 bis 24.06.2015 (Dg. Choreatische Bewegungsstörung, Entwicklungsverzögerung, St. p. Adenotomie 05 aus 2015,, römisch fünf d a. Hörstörung. FG 36. SSW, 2. Zwilling) e. Patientenbrief Ambulatorium XXXX vom 2.9.2015 (Dg. Tiefgreifende Entwicklungsstörung) e. Patientenbrief Ambulatorium römisch 40 vom 2.9.2015 (Dg. Tiefgreifende Entwicklungsstörung) f. Patientenbrief von der HNO Abteilung des XXXX Kinderspitals vom 15.5.2015 (Dg. Hypertrophie des Rachenmandels, chronisch seröse Otitis media - Seromukotympanon, Adenotomie und Parazentese bds) f. Patientenbrief von der HNO Abteilung des römisch 40 Kinderspitals vom 15.5.2015 (Dg. Hypertrophie des Rachenmandels, chronisch seröse Otitis media - Seromukotympanon, Adenotomie und Parazentese bds) g. Patientenbrief von der Univ. Klinik für Frauenheilkunde, Abteilung für Geburtshilfe und feto-maternale Medizin vom XXXX (Dg. Prim Sectio bei dichorialer Geminigravidität, 2. Zwilling in BEL)g. Patientenbrief von der Univ. Klinik für Frauenheilkunde, Abteilung für Geburtshilfe und feto-maternale Medizin vom römisch 40 (Dg. Prim Sectio bei dichorialer Geminigravidität, 2. Zwilling in BEL) h. Patientenbrief der Gruppenpraxis XXXX vom 2.12.2015 (Dg. Ticstörung F95 und Sprachentwicklungsstörung)h. Patientenbrief der Gruppenpraxis römisch 40 vom 2.12.2015 (Dg. Ticstörung F95 und Sprachentwicklungsstörung) i. Befundbericht des Institutes für Medizinische Genetik vom 7.9.2015 (Dg. Ausschluß eines Fragilen-X-Syndromes) j. Patientenbrief des Ambulatorium XXXX vom 14.9.2015 (Dg. Entwicklungsverzögerung mit Schwerpunkt Sprache und emotionale Störung des Kindesalters mit Ängstlichkeit, St. p. choreatische Bewegungsstörung 8.06.2015, Kindergarteneintritt 09.2014 als Integrationskind in Kleinkindergruppe bis 3a, ab 09.15 ist ein Wechsel In eine Montessorigruppe vorgesehen. Auf Empfehlung des Kindergartens erfolgte Im Oktober 2014 eine klinisch-psychologische Untersuchung bzw. dann eine Verlaufskontrolle im März 2015 mit der Empfehlung für Ergotherapie und Logopädie)j. Patientenbrief des Ambulatorium römisch 40 vom 14.9.2015 (Dg. Entwicklungsverzögerung mit Schwerpunkt Sprache und emotionale Störung des Kindesalters mit Ängstlichkeit, St. p. choreatische Bewegungsstörung 8.06.2015, Kindergarteneintritt 09.2014 als Integrationskind in Kleinkindergruppe bis 3a, ab 09.15 ist ein Wechsel In eine Montessorigruppe vorgesehen. Auf Empfehlung des Kindergartens erfolgte Im Oktober 2014 eine klinisch-psychologische Untersuchung bzw. dann eine Verlaufskontrolle im März 2015 mit der Empfehlung für Ergotherapie und Logopädie) k. St. p. Adenotomie und Parazentese (Mai 2015), St. P FG 36. SSW bei Geminischwangerschaft) l. Patientenbrief von der Univ. Klinik für Kinderchirurgie vom 26.8.2012 (Dg. Hernia inguinalis mit Einklemmung, ohne Gangrän links) m. Patientenbrief von der Univ. Klinik für Kinder und Jugendheilkunde Kinderkardiologie vom 26.112012 (Dg. Periorbitalphlegmone, Tränengangstenose links, Dakryozystitis) n. Psychologische Befund von Mag. XXXX bzw. Maq. XXXX vom 22.10.2014 (Dg. neuerliche Untersuchung im Feb 2015 vorzumerken, Die Turbulenzen mit Krankheiten in der Familie und die Unregelmäßigkeiten in der Eingewöhnungsphase im Kindergarten haben Anpassungsleistungen von XXXX hinausgezögert)n. Psychologische Befund von Mag. römisch 40 bzw. Maq. römisch 40 vom 22.10.2014 (Dg. neuerliche Untersuchung im Feb 2015 vorzumerken, Die Turbulenzen mit Krankheiten in der Familie und die Unregelmäßigkeiten in der Eingewöhnungsphase im Kindergarten haben Anpassungsleistungen von römisch 40 hinausgezögert) o. Patientenbrief von der Univ. Klinik für HNO, Abteilung für Phoniatrie vom 14.11.2014 (Dg. Audiometrie: Reaktion bei 40 bis 50 dB, Patient unruhig, Wiederholung mit BERA Methode) ad 2. Im überarbeiteten (versionierten) stationären Patientenbrief vom 24.6.2015 sind nachfolgende Änderungen eingebracht worden: - Diagnosezeile: statt Entwicklungsverzögerung steht nunmehr Z. n. Entwicklungsverzögerung - Bei den Erhobenen Befunden: statt bekannte Entwicklungsverzögerung steht Zustand nach Entwicklungsverzögerung - In der Anamnese: statt „Desweiteren besteht eine bekannte Entwicklungsverzögerung, die Meilensteine wurden deutlich verzögert erreicht: Laufen mit 18 Lebensmonaten; aktuell spricht XXXX kaum, selten Ein- bis Zweiwortsätze. Seine Zwillingsschwester ist in der Entwicklung deutlich weiter" steht jetzt „Zwischenzeitlich bestand eine Entwicklungsverzögerung die vereinbar mit einer Hörminderung war. Meilensteine: Laufen mit 18 Lebensmonaten; XXXX spricht ambulant kaum, selten Ein- bis Zweiwortsätze".- In der Anamnese: statt „Desweiteren besteht eine bekannte Entwicklungsverzögerung, die Meilensteine wurden deutlich verzögert erreicht: Laufen mit 18 Lebensmonaten; aktuell spricht römisch 40 kaum, selten Ein- bis Zweiwortsätze. Seine Zwillingsschwester ist in der Entwicklung deutlich weiter" steht jetzt „Zwischenzeitlich bestand eine Entwicklungsverzögerung die vereinbar mit einer Hörminderung war. Meilensteine: Laufen mit 18 Lebensmonaten; römisch 40 spricht ambulant kaum, selten Ein- bis Zweiwortsätze". - In Therapie/Verlauf: statt „bei bekannter Entwicklungsverzögerung...“ steht jetzt „Bei zwischenzeitlicher Entwicklungsverzögerung" ad 3. klin-psychologischer Befundbericht vom 29.3.2017 (Untersuchungen am 7.12. und 14.12.2016): dieser Bericht unterstreicht die weitere Entwicklung des Kindes mit dtl. Merkmalen eines atypischen Autismus F84.0 und einer leichten Intelligenzminderung F70. ad 4. klin-psychologischer Befundbericht von Feb. 2015 als Verlaufskontrolle nach Erstbegutachtung 22.10.2014 liegt nicht vor. Dieser Befund wäre nützlich, da im Bericht des Vaters angeführt wird, dass der Entwicklungsstatus alleinig auf den Hörschaden zurückzuführen sei. Die nachgereichten Befunde bzw. die berichtigten Befunde haben inhaltlich keinen ändernden Einfluß auf die Befundinterpretation im Sinne der Ersteinschätzung vom 27.11.2016, da Hinweise auf eine Entwicklungsverzögerung bereits vor Beginn der Immunisierung mit FSME vorlagen (ad 1,2 und 3). Die Sprachentwicklungsstörung könnte alleinig mit einer Hörstörung assoziiert sein, die motorische Entwicklungsverzögerung mit Verzögerung der Meilensteine der Entwicklung ist mit der Hörstörung alleinig nicht erklärbar. …“ 8. Mit Schreiben vom 26.01.2018 brachte die belangte Behörde dem Vater des minderjährigen Beschwerdeführers das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens in Wahrung des Parteiengehörs gemäß § 45 AVG zur Kenntnis und räumte ihm die Möglichkeit einer Stellungnahme ein. 8. Mit Schreiben vom 26.01.2018 brachte die belangte Behörde dem Vater des minderjährigen Beschwerdeführers das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens in Wahrung des Parteiengehörs gemäß Paragraph 45, AVG zur Kenntnis und räumte ihm die Möglichkeit einer Stellungnahme ein. 9. Mit E-Mail vom 01.02.2018 gab der Vater des Beschwerdeführers eine Stellungnahme ab. Darin brachte er erneut vor, der in Österreich immer häufiger verwendete Impfstoff Encepur habe bei vielen Menschen im selben Zeitraum Nervenkrankheiten wie bei seinem Sohn hervorgerufen. In der Schweiz habe man daher empfohlen, diesen Impfstoff für Kinder nicht mehr zu verwenden, auch in Deutschland beginne man von ärztlicher Seite bei Kindern unter sechs Jahren davor zu warnen. Es gebe viele anerkannte Impfschäden von diesem Stoff in Nachbarländern, bei denen Nervenzuckungen, Gedächtnisverlust, Probleme im Gehirn, MS etc. aufgetreten seien, was auch der Beipackzettel nicht verneine. Es gebe mittlerweile seit 2017 auch schon neue Studien, die Zusammenhänge von Impfungen mit Autismus belegen würden. Leider habe das neue Gutachten wieder in hoher Wertigkeit den missglückten XXXX -Patientenbrief behandelt, der sich in Plagiate vervielfältigt habe und dessen Inhaltszuverlässigkeit bezüglich einiger Themen gering gewesen sei, es sei zum Beispiel immer noch ein nicht stattgefundener Eingriff eingetragen. Bei der Richtigstellung im XXXX habe man ihm versichert, dass sich die vermerkte Entwicklungsverzögerung nur auf den Gehörschaden bezogen habe, welche zum Zeitpunkt der Impfung aufgeholt gewesen sei, was auch drei Dokumente belegen würden. Daher habe man im Bericht nun „Z.n. Entwicklungsverzögerung“ belassen. Man habe ihnen im XXXX auch erklärt, dass die Meilensteine für ein Zwillingskind durchaus noch im Normbereich gewesen seien. Im Gutachten werde dies anders ausgelegt. Es werde eine Akteneinsicht beantragt und um ein persönliches Gespräch mit dem Sachverständigen sowie einer verantwortlichen Person der belangten Behörde ersucht.9. Mit E-Mail vom 01.02.2018 gab der Vater des Beschwerdeführers eine Stellungnahme ab. Darin brachte er erneut vor, der in Österreich immer häufiger verwendete Impfstoff Encepur habe bei vielen Menschen im selben Zeitraum Nervenkrankheiten wie bei seinem Sohn hervorgerufen. In der Schweiz habe man daher empfohlen, diesen Impfstoff für Kinder nicht mehr zu verwenden, auch in Deutschland beginne man von ärztlicher Seite bei Kindern unter sechs Jahren davor zu warnen. Es gebe viele anerkannte Impfschäden von diesem Stoff in Nachbarländern, bei denen Nervenzuckungen, Gedächtnisverlust, Probleme im Gehirn, MS etc. aufgetreten seien, was auch der Beipackzettel nicht verneine. Es gebe mittlerweile seit 2017 auch schon neue Studien, die Zusammenhänge von Impfungen mit Autismus belegen würden. Leider habe das neue Gutachten wieder in hoher Wertigkeit den missglückten römisch 40 -Patientenbrief behandelt, der sich in Plagiate vervielfältigt habe und dessen Inhaltszuverlässigkeit bezüglich einiger Themen gering gewesen sei, es sei zum Beispiel immer noch ein nicht stattgefundener Eingriff eingetragen. Bei der Richtigstellung im römisch 40 habe man ihm versichert, dass sich die vermerkte Entwicklungsverzögerung nur auf den Gehörschaden bezogen habe, welche zum Zeitpunkt der Impfung aufgeholt gewesen sei, was auch drei Dokumente belegen würden. Daher habe man im Bericht nun „Z.n. Entwicklungsverzögerung“ belassen. Man habe ihnen im römisch 40 auch erklärt, dass die Meilensteine für ein Zwillingskind durchaus noch im Normbereich gewesen seien. Im Gutachten werde dies anders ausgelegt. Es werde eine Akteneinsicht beantragt und um ein persönliches Gespräch mit dem Sachverständigen sowie einer verantwortlichen Person der belangten Behörde ersucht. 10. Der Vater des Beschwerdeführers nahm am 16.03.2018 Akteneinsicht bei der belangten Behörde. Mit E-Mail vom 23.04.2018 ersuchte er um weitere Fristerstreckung für die Erstellung einer Stellungnahme. 11. Mit Schriftsatz vom 24.04.2018 gab Rechtsanwalt Dr. Stefan STASTNY seine rechtsfreundliche Vertretung des Beschwerdeführers bekannt. Er kündigte die Einholung eines Sachverständigengutachtens auf gleicher fachlicher Ebene an und ersuchte aus diesem Grund um Fristerstreckung von zwei Monaten, um ein diesbezügliches Gutachten vorzulegen. 12. Am 28.06.2018 fand in der Landesstelle Wien der belangten Behörde ein informelles Gespräch mit dem Vater des Beschwerdeführers, der Chefärztin der Landesstelle Wien, einer Vertrauensperson des Vaters des Beschwerdeführers und dem Amtsleiter der belangten Behörde statt. Der Rechtsvertreter des Beschwerdeführers ersuchte tags zuvor telefonisch um Akteneinsicht in der Landesstelle Steiermark der belangten Behörde, welche ihm am 20.07.2018 gewährt wurde. 13. Mit Schriftsatz vom 24.07.2017 übermittelte der Beschwerdeführer durch seinen rechtfreundlichen Vertreter ein Privatgutachten eines Arztes für Allgemeinmedizin. In dem auf Grundlage einer persönlichen Untersuchung des Beschwerdeführers am 30.05.2018, der Aktenlage sowie Fotos und Videos des Beschwerdeführers erstatteten Gutachten vom 17.07.2018 wurde Folgendes – hier in den wesentlichen Teilen wiedergegeben – ausgeführt: „… Ich wurde gebeten, ein Gutachten darüber zu verfassen, ob - unter Berücksichtigung der mir vorliegenden Unterlagen, Dokumente und Untersuchungsergebnisse - die Erkrankung des XXXX ., in einem causalen Zusammenhang mit der, im 34. LM erfolgten 3. FSME-Teilimpfung steht.„… Ich wurde gebeten, ein Gutachten darüber zu verfassen, ob - unter Berücksichtigung der mir vorliegenden Unterlagen, Dokumente und Untersuchungsergebnisse - die Erkrankung des römisch 40 ., in einem causalen Zusammenhang mit der, im 34. LM erfolgten 3. FSME-Teilimpfung steht. In den Jahren 2016 und 2017 ist ein Gutachten mit Nachtrag erstellt worden, das keinen Zusammenhang zwischen seiner Erkrankung und der Impfung finden konnte. Fragen, die mit dem Gutachten beantwortet werden sollten: - wie ist der zeitliche Zusammenhang zwischen Impfung und Erkrankung des XXXX ., - wie ist der zeitliche Zusammenhang zwischen Impfung und Erkrankung des römisch 40 ., - gibt es andere erkennbare Ursachen für seine Erkrankung, - sind die Symptome aus der Literatur bekannt, - pathophysiologische Erklärung - können die Argumente, die im Vorgutachten des Dr. XXXX genannt werden, entkräftet werden, - können die Argumente, die im Vorgutachten des Dr. römisch 40 genannt werden, entkräftet werden, - welche Argumente sprechen gegen einen causalen Zusammenhang seiner Erkrankung mit der Impfung und - können die Argumente des Vorgutachtens Dr. XXXX entkräftet werden- können die Argumente des Vorgutachtens Dr. römisch 40 entkräftet werden Grundlage des Gutachtens: - über 20 Filme und Fotos aus den privaten Archiven der Familie XXXX , die den Entwicklungsfortschritt und den Krankheitsverlauf von XXXX ., der entsprechenden Zeitabschnitte dokumentieren - über 20 Filme und Fotos aus den privaten Archiven der Familie römisch 40 , die den Entwicklungsfortschritt und den Krankheitsverlauf von römisch 40 ., der entsprechenden Zeitabschnitte dokumentieren - div. Dokumente, welche die Datenverwechslung der Zwillinge belegen, incl. nachträglich durch das XXXX korrigierten MUKI Pass- div. Dokumente, welche die Datenverwechslung der Zwillinge belegen, incl. nachträglich durch das römisch 40 korrigierten MUKI Pass - Dokumentation der Krankengschichte vom Haus- und Kinderarztes XXXX bis zum 19.6.2015, XXXX - Dokumentation der Krankengschichte vom Haus- und Kinderarztes römisch 40 bis zum 19.6.2015, römisch 40 - Arztbrief des XXXX , Kinderchirurgie, vom 26.8.2012, Operation Hernia inguinalis- Arztbrief des römisch 40 , Kinderchirurgie, vom 26.8.2012, Operation Hernia inguinalis - Arztbrief des XXXX , Kinderheilkunde, vom 26.11.2012, Aufenthalt wegen Dakrocystitis- Arztbrief des römisch 40 , Kinderheilkunde, vom 26.11.2012, Aufenthalt wegen Dakrocystitis - Befunde der psychologischen Untersuchung, Mag. XXXX , 22.10.2014- Befunde der psychologischen Untersuchung, Mag. römisch 40 , 22.10.2014 - Arztbrief des XXXX , HNO, vom 14.11.2014, Untersuchung der Hörminderung-- Arztbrief des römisch 40 , HNO, vom 14.11.2014, Untersuchung der Hörminderung- - Befunde der psychologischen Untersuchung, XXXX , vom 7.3.2015- Befunde der psychologischen Untersuchung, römisch 40 , vom 7.3.2015 - Arztbrief des XXXX , HNO, Notfallambulanz, 25.3.2015, Otittis media bds.- Arztbrief des römisch 40 , HNO, Notfallambulanz, 25.3.2015, Otittis media bds. - Arztbrief des XXXX Kinderspital, Operationsfreigabe fijr Polypenentfernung, vom 13.5.2015- Arztbrief des römisch 40 Kinderspital, Operationsfreigabe fijr Polypenentfernung, vom 13.5.2015 - Arztbrief des XXXX Kinderspital, Adenotomie, Paracentese bei chron. seröser Otittis media, vom 15.5.2015- Arztbrief des römisch 40 Kinderspital, Adenotomie, Paracentese bei chron. seröser Otittis media, vom 15.5.2015 - Mutter Kind Pass Untersuchung des 34. - 38. LM durch XXXX von XXXX ., mit letzter Untersuchung am Tag der 3. FSME-Teilimpfung, 17.6.2015- Mutter Kind Pass Untersuchung des 34. - 38. LM durch römisch 40 von römisch 40 ., mit letzter Untersuchung am Tag der 3. FSME-Teilimpfung, 17.6.2015 - Impfpass des XXXX .- Impfpass des römisch 40 . - Abschriften der kinderärztlichen Befunde des Gewichtsverlaufes bis zur Impfung 6/2015 - Arztbrief des XXXX , Kinderheilkunde, Aufenthalt vom 21.6. - 24.6.2018 wegen choreatischer Bewegungsstörungen nach Zeckenimpfung- Arztbrief des römisch 40 , Kinderheilkunde, Aufenthalt vom 21.6. - 24.6.2018 wegen choreatischer Bewegungsstörungen nach Zeckenimpfung - Arztbrief des Instituts für medizinische Genetik, vom 7.9.2015, Untersuchung fragiles X-Syndrom - Arztbrief des Ambulatorium XXXX , Kinderheilkunde, vom 14.9.2015, Dg: Tiefgreifende Entwicklungsstörung, unklare Genese- Arztbrief des Ambulatorium römisch 40 , Kinderheilkunde, vom 14.9.2015, Dg: Tiefgreifende Entwicklungsstörung, unklare Genese - Arztbrief des XXXX XXXX vom 2.12.2015, Dg: Tic Störung, vielschichtige Entwicklungsstörung nach Zeckenimpfung- Arztbrief des römisch 40 römisch 40 vom 2.12.2015, Dg: Tic Störung, vielschichtige Entwicklungsstörung nach Zeckenimpfung - Gutachten des XXXX , vom 27.11.2016- Gutachten des römisch 40 , vom 27.11.2016 - Nachtraggutachten des XXXX , vom 14.12.2017- Nachtraggutachten des römisch 40 , vom 14.12.2017 - Einstufung des Schulpsychologen des XXXX vom 17.1.2018 - Einstufung des Schulpsychologen des römisch 40 vom 17.1.2018 - Untersuchung des XXXX . in meiner Praxis in XXXX am 30.5.2018- Untersuchung des römisch 40 . in meiner Praxis in römisch 40 am 30.5.2018 Befund Die Schwangerschaft von Frau XXXX verläuft laut Mutterkind Pass unauffällig.Die Schwangerschaft von Frau römisch 40 verläuft laut Mutterkind Pass unauffällig. Sie entbindet am XXXX 2012 im XXXX - in den letzten Tagen einer Frühgeborenenperiode, der 36. Schwangerschaftswoche - per Sectio (Fruchtblase vom männlichen Zwilling war geplatzt) gesunde Zwillinge.Sie entbindet am römisch 40 2012 im römisch 40 - in den letzten Tagen einer Frühgeborenenperiode, der 36. Schwangerschaftswoche - per Sectio (Fruchtblase vom männlichen Zwilling war geplatzt) gesunde Zwillinge. Gewicht des männlichen Zwillings, XXXX : 2020 g, Länge 47 cm, Apgar 9/10/10. Das Wochenbett verläuft laut Schwangerenjournal des XXXX klinisch unauffällig und so werden die Mutter und die Kinder am 10. August 2018 in gutem Allgemeinzustand entlassen.Gewicht des männlichen Zwillings, römisch 40 : 2020 g, Länge 47 cm, Apgar 9/10/10. Das Wochenbett verläuft laut Schwangerenjournal des römisch 40 klinisch unauffällig und so werden die Mutter und die Kinder am 10. August 2018 in gutem Allgemeinzustand entlassen. Die Mutter stillt beide Kinder in weiterer Folge voll, dann wird aus praktischen Gründen die Muttermilch abgepumpt und insgesamt 12 Monate gefüttert, sodass bei der 1. Mutter Kind Pass Untersuchung am 10. September 2012 beim Kinderarzt XXXX , alle Befunde unauffällig sind und das Gewicht - 41 Tage nach der Geburt - bereits 3300g beträgt.Die Mutter stillt beide Kinder in weiterer Folge voll, dann wird aus praktischen Gründen die Muttermilch abgepumpt und insgesamt 12 Monate gefüttert, sodass bei der 1. Mutter Kind Pass Untersuchung am 10. September 2012 beim Kinderarzt römisch 40 , alle Befunde unauffällig sind und das Gewicht - 41 Tage nach der Geburt - bereits 3300g beträgt. Bei allen weiteren regelkonform durchgeführten Mutter Kind Pass Untersuchungen beim gleichen Kinderarzt XXXX bestätigte der Facharzt eine unauffällige allgemeine und speziell auch motorische Entwicklung.Bei allen weiteren regelkonform durchgeführten Mutter Kind Pass Untersuchungen beim gleichen Kinderarzt römisch 40 bestätigte der Facharzt eine unauffällige allgemeine und speziell auch motorische Entwicklung. Desgleichen absolvierte XXXX regelkonform das gesamte empfohlene österreichische Impfprogramm, beginnend im 2. LM mit der Rotavirusimpfung bis hin zur 3 FSME Teilimpfung im 34. LM. Insgesamt wurden so neun Impfungen vom XXXX verabreicht.Desgleichen absolvierte römisch 40 regelkonform das gesamte empfohlene österreichische Impfprogramm, beginnend im 2. LM mit der Rotavirusimpfung bis hin zur 3 FSME Teilimpfung im 34. LM. Insgesamt wurden so neun Impfungen vom römisch 40 verabreicht. Alle Impfungen außer den FSME-lmpfungen wurden gut vertragen: Bei diesen Impfungen entwickelt vor allem XXXX nach der zweiten FSME-Teilimpfungen (30.6.2014) im August, September und Oktober 2014 grippeartigen Symptome mit heftigen rezidivierenden Fieberschüben, die von XXXX mit Nureflex medikamentös behandelt wurden. Nach den Aufzeichnungen des XXXX , beginnt nach dieser zweiten FSME Impfung auch die Symptomatik der adenoiden Wucherungen mit nachfolgender Hörminderungen und Sprachstörungen.Alle Impfungen außer den FSME-lmpfungen wurden gut vertragen: Bei diesen Impfungen entwickelt vor allem römisch 40 nach der zweiten FSME-Teilimpfungen (30.6.2014) im August, September und Oktober 2014 grippeartigen Symptome mit heftigen rezidivierenden Fieberschüben, die von römisch 40 mit Nureflex medikamentös behandelt wurden. Nach den Aufzeichnungen des römisch 40 , beginnt nach dieser zweiten FSME Impfung auch die Symptomatik der adenoiden Wucherungen mit nachfolgender Hörminderungen und Sprachstörungen. Diese rezidivierenden grippeartigen Krankheitsepisoden führten im Kindergarten, den die Zwillinge seit September 2014 besuchten, zu immer größeren Schwierigkeiten. Durch die häufigen krankheitsbedingten Fehlzeiten konnte sich XXXX nur sehr schwer an den Kindergarten - getrennt von der Mutter - gewöhnen. Außerdem berichtete der Kindergarten bereits zu Beginn über Kommunikationsschwierigkeiten mit XXXX und beobachteten eine sprachliche Verzögerung der Entwicklung und rieten zu einem Hör- und Entwicklungstest.Diese rezidivierenden grippeartigen Krankheitsepisoden führten im Kindergarten, den die Zwillinge seit September 2014 besuchten, zu immer größeren Schwierigkeiten. Durch die häufigen krankheitsbedingten Fehlzeiten konnte sich römisch 40 nur sehr schwer an den Kindergarten - getrennt von der Mutter - gewöhnen. Außerdem berichtete der Kindergarten bereits zu Beginn über Kommunikationsschwierigkeiten mit römisch 40 und beobachteten eine sprachliche Verzögerung der Entwicklung und rieten zu einem Hör- und Entwicklungstest. Es wurden zwei entwicklungspsychologische Tests durchgeführt, wobei besonders der spätere, im März 2015 von XXXX durchgeführte Test eine altersentsprechende Entwicklung bescheinigte - außer in den Bereichen der sprachlichen Entwicklung, der Feinmotorik sowie der Körperkontrolle bezogen auf das Gleichgewicht. Hier ortete sie einen Förderungsbedarf.Es wurden zwei entwicklungspsychologische Tests durchgeführt, wobei besonders der spätere, im März 2015 von römisch 40 durchgeführte Test eine altersentsprechende Entwicklung bescheinigte - außer in den Bereichen der sprachlichen Entwicklung, der Feinmotorik sowie der Körperkontrolle bezogen auf das Gleichgewicht. Hier ortete sie einen Förderungsbedarf. Hörtests ergaben schlussendlich eine deutliche Hörminderung bei starker adenoiden Wucherungen und einer chron. seröser Otitis media, welche im XXXX Kinderspital am 15. Mai 2015 mittels Polypenentfernung und Paracentese operiert wurde.Hörtests ergaben schlussendlich eine deutliche Hörminderung bei starker adenoiden Wucherungen und einer chron. seröser Otitis media, welche im römisch 40 Kinderspital am 15. Mai 2015 mittels Polypenentfernung und Paracentese operiert wurde. Die Eltern berichten danach über eine fast explosionsartige Verbesserung der Sprache, sowohl was die Deutlichkeit, den Wortschatz, als auch das Hörvermögen betraf und XXXX attestierte XXXX am Tag der 3. FSME Impfung, dem 17. Juni 2015, eine altersentsprechende Sprach- und motorische Entwicklung.Die Eltern berichten danach über eine fast explosionsartige Verbesserung der Sprache, sowohl was die Deutlichkeit, den Wortschatz, als auch das Hörvermögen betraf und römisch 40 attestierte römisch 40 am Tag der 3. FSME Impfung, dem 17. Juni 2015, eine altersentsprechende Sprach- und motorische Entwicklung. Am 17. Juni 2015 wird dann in der Ordination des XXXX die letzte Mutter Kind Pass Untersuchungen des 34. - 38. LM durchgeführt und der offenbar gesunde XXXX am gleichen Termin mit der, im Mutter Kind Pass vorgesehenen 3. Teilimpfung gegen FSME mit dem Präparat Encepur@ 0,25 ml für Kinder der Firma GlaxoSmithKline geimpft.Am 17. Juni 2015 wird dann in der Ordination des römisch 40 die letzte Mutter Kind Pass Untersuchungen des 34. - 38. LM durchgeführt und der offenbar gesunde römisch 40 am gleichen Termin mit der, im Mutter Kind Pass vorgesehenen 3. Teilimpfung gegen FSME mit dem Präparat Encepur@ 0,25 ml für Kinder der Firma GlaxoSmithKline geimpft. Laut dem anwesenden Vater Ing. XXXX erfolgte von Seiten des Arztes keine Impfaufklärung.Laut dem anwesenden Vater Ing. römisch 40 erfolgte von Seiten des Arztes keine Impfaufklärung. Drei Tage später, ab 20. Juni 2015 beginnen, laut den Eltern, bei XXXX Muskelzuckungen. die anfänglich nur vereinzelt und nur einzelne Muskeln betreffen, sich aber bis zum 21. Juni zu dauernden choreatischen Muskelzuckungen des gesamten Körpers steigern. Dazwischen können diese wieder sistieren, um dann plötzlich in eine hyperkinetische Gesamtaktivität umzuschlagen: Etwa ist eine Nahrungsaufnahme aufgrund der unkoordinierten unwillkürlichen Bewegungen des Armes nur sehr schwer möglich. Auffallend sind auch plötzliche Grimassenschneiden ohne jeglichen Anlass. Es entwickelt sich ein stammbetontes Exanthem im Bereich des Unterbauches. Er ist extrem erschöpft, nimmt kaum Blickkontakt auf, auch ist eine Ansprache kaum möglich. Diese autistischen Verhaltensweisen steigen sich bis zum August, ab wann praktisch gar keine Kommunikation mehr möglich ist.Drei Tage später, ab 20. Juni 2015 beginnen, laut den Eltern, bei römisch 40 Muskelzuckungen. die anfänglich nur vereinzelt und nur einzelne Muskeln betreffen, sich aber bis zum 21. Juni zu dauernden choreatischen Muskelzuckungen des gesamten Körpers steigern. Dazwischen können diese wieder sistieren, um dann plötzlich in eine hyperkinetische Gesamtaktivität umzuschlagen: Etwa ist eine Nahrungsaufnahme aufgrund der unkoordinierten unwillkürlichen Bewegungen des Armes nur sehr schwer möglich. Auffallend sind auch plötzliche Grimassenschneiden ohne jeglichen Anlass. Es entwickelt sich ein stammbetontes Exanthem im Bereich des Unterbauches. Er ist extrem erschöpft, nimmt kaum Blickkontakt auf, auch ist eine Ansprache kaum möglich. Diese autistischen Verhaltensweisen steigen sich bis zum August, ab wann praktisch gar keine Kommunikation mehr möglich ist. Wegen dieses extrem progredienten Geschehens bringen die Eltern XXXX am 21. Juni ins XXXX , wo er bis zum 24. Juni verbleibt und wo eine diagnostische Abklärung ohne therapeutische Maßnahmen erfolgt.Wegen dieses extrem progredienten Geschehens bringen die Eltern römisch 40 am 21. Juni ins römisch 40 , wo er bis zum 24. Juni verbleibt und wo eine diagnostische Abklärung ohne therapeutische Maßnahmen erfolgt. Alle durchgeführten Untersuchungen waren hier aber ausschließlich ohne Befund. Auch nachgereichte Diagnostik, etwa ein MRT oder eine genetische Untersuchung auf ein fragiles X Syndrom, war ohne Befund.Alle durchgeführten Untersuchungen waren hier aber ausschließlich ohne Befund. Auch nachgereichte Diagnostik, etwa ein MRT oder eine genetische Untersuchung auf ein fragiles römisch zehn Syndrom, war ohne Befund. Laut Eltern bilden sich in den folgenden Monaten die Muskelzuckungen langsam bis auf Einzeltics zurück. Etwa, beißt XXXX heute noch manchmal ins Essen und gleichzeitig in die Hand, um damit den Arm ruhigzustellen.Laut Eltern bilden sich in den folgenden Monaten die Muskelzuckungen langsam bis auf Einzeltics zurück. Etwa, beißt römisch 40 heute noch manchmal ins Essen und gleichzeitig in die Hand, um damit den Arm ruhigzustellen. Die Muskelzuckungen nehmen ab, doch die intellektuellen Fähigkeiten brechen regelrecht ein. Wo XXXX vor der Impfung etwa 150 Wörter gesprochen hatte, spricht er nach der Impfung monatelang ganz wenig. Schlussendlich verliert er die Sprache komplett und spricht 2 Jahre lang kein einziges Wort.Wo römisch 40 vor der Impfung etwa 150 Wörter gesprochen hatte, spricht er nach der Impfung monatelang ganz wenig. Schlussendlich verliert er die Sprache komplett und spricht 2 Jahre lang kein einziges Wort. Wo er vor der Impfung noch die meisten Nachbarn seines Wohnblocks erkannt und mit Namen benennen konnte, war diese Fähigkeit nach der Impfung auf null reduziert. Auch war er örtlich nicht mehr orientiert und wusste auch in seinem engsten Bereich nicht mehr, wo etwa die Toilette oder wo die Eingangstür der Wohnung war. Wo er sich vorher selbstständig Essen aus dem Kühlschrank genommen hatte, musste er nach der Impfung über weite Strecken gefüttert werden. Be- und Entkleiden ist selbstständig nicht mehr möglich. Alltägliche bereits gelernte Verhaltensweisen sind ihm nun nach der Impfung unbekannt: Wo er vor der Impfung teilweise rein war, sind seine Stuhl- und Urinausscheidungen jetzt vollkommen unkontrolliert. Er weiß nun sogar nicht mehr, wofür das WC steht, kotet neben das Klo und verschmiert den Faeces auf die Kloschüssel. Zwei weitere Institutionen bescheinigen XXXX nach der Impfung eine tiefgreifende Entwicklungsstörung: Arztbrief Ambulatorium XXXX vom 2.9./ 14.9.2018 und XXXX , XXXX , Ticstörung, muskuläre Hypotonie und div. Entwicklungsstörungen, vom 2.12.2018.Zwei weitere Institutionen bescheinigen römisch 40 nach der Impfung eine tiefgreifende Entwicklungsstörung: Arztbrief Ambulatorium römisch 40 vom 2.9./ 14.9.2018 und römisch 40 , römisch 40 , Ticstörung, muskuläre Hypotonie und div. Entwicklungsstörungen, vom 2.12.2018. Das Gutachten von XXXX vom 21.11.2016, bzw im Nachtrag aus 14.12.2017 weist eine Entwicklungsverzögerung mit Schwerpunkt Sprache und emotionale Störung des Kindesalters mit Ängstlichkeit/tiefgreifende Entwicklungsstörung und eine choreatische Bewegungsstörung im Alter von knapp 3 Jahren aus.Das Gutachten von römisch 40 vom 21.11.2016, bzw im Nachtrag aus 14.12.2017 weist eine Entwicklungsverzögerung mit Schwerpunkt Sprache und emotionale Störung des Kindesalters mit Ängstlichkeit/tiefgreifende Entwicklungsstörung und eine choreatische Bewegungsstörung im Alter von knapp 3 Jahren aus. In der Untersuchung in meiner Ordination in XXXX am 30.5.2018 präsentiert sich - in Anwesenheit des Vaters - der knapp 6 jährige XXXX in gutem AZ, EZ, Größe 1,22 cm, Gewicht 22 kg.In der Untersuchung in meiner Ordination in römisch 40 am 30.5.2018 präsentiert sich - in Anwesenheit des Vaters - der knapp 6 jährige römisch 40 in gutem AZ, EZ, Größe 1,22 cm, Gewicht 22 kg. Deutlich sind autistische Symptome erkennbar: Er nimmt keinen Blickkontakt auf, bewegt sich spontan und unvermittelt durch den Raum, bei einer Ansprache kommt keine Reaktion, dann zieht er sich wieder auf die Couch zurück und beschäftigt sich mit seinen Händen und spricht sehr unvermittelt und verwaschen mit sich selbst. Nur sehr schwer sind seine Willensäußerungen zu erraten, wenn er etwa zum Ausgang drängt, was in diesem Falle einen starken Urinierdrang bedeutete sollte. Muskelzuckungen sind nur ganz vereinzelt und Tic-artig zu beobachten, bei sonst hypotonem Muskeltonus. Mit heutigem Stand besteht bei XXXX eineMit heutigem Stand besteht bei römisch 40 eine - Tiefgreifende Entwicklungsstörung mit ausgeprägtem Entwicklungsrückstand - Ängstlichkeitsstörung des Kindesalters - St. p. Chorea - Tic-Störung - Muskelhypotonie Derzeit besucht er die Sonderschule XXXX , nachdem er auf Grund seines starken Entwicklungsrückstandes und seiner aktuellen Behinderung keinen Integrationsplatz einer Regelschule einnehmen konnte.Derzeit besucht er die Sonderschule römisch 40 , nachdem er auf Grund seines starken Entwicklungsrückstandes und seiner aktuellen Behinderung keinen Integrationsplatz einer Regelschule einnehmen konnte. Gutachten Der nunmehr sechsjährige XXXX ., leidet an einer tiefgreifenden Entwicklungsretardierung nach einer Chorea Erkrankung im 3. Lebensjahr.Der nunmehr sechsjährige römisch 40 ., leidet an einer tiefgreifenden Entwicklungsretardierung nach einer Chorea Erkrankung im 3. Lebensjahr. Zeitlicher Zusammenhang seiner Erkrankung mit der FSME-Impfung Encepur@ 0,25 ml für Kinder, GlaxoSmithKline Der Haus- und Kinderarzt XXXX unterzog XXXX am 17.6.2015 der Mutter Kind Pass Untersuchung des 34. - 38. LM. Dort bescheinigt er ihm eine ausgezeichnete Gesundheit, ohne medizinische Auffälligkeiten.Der Haus- und Kinderarzt römisch 40 unterzog römisch 40 am 17.6.2015 der Mutter Kind Pass Untersuchung des 34. - 38. LM. Dort bescheinigt er ihm eine ausgezeichnete Gesundheit, ohne medizinische Auffälligkeiten. In der gleichen Ordination impft der Kinderarzt das augenscheinlich gesunde Kind mit der 3. Teilimpfung gegen FSME, Präparat Encepur@ 0,25 ml für Kinder der Firma GlaxoSmithKline, Chargennummer XXXX .In der gleichen Ordination impft der Kinderarzt das augenscheinlich gesunde Kind mit der 3. Teilimpfung gegen FSME, Präparat Encepur@ 0,25 ml für Kinder der Firma GlaxoSmithKline, Chargennummer römisch 40 . Drei Tage später, ab 20. Juni beginnen, laut den Eltern, bei XXXX Muskelzuckungen, die anfänglich nur vereinzelt und nur einzelne Muskeln betreffen, sich aber bis zum 21. Juni zu dauernden choreatischen Muskelzuckungen des gesamten Körpers steigern. Dazwischen können diese wieder sistieren, um dann plötzlich in eine hyperkinetisches Gesamtaktivität umzuschlagen. Dieses Krankheitsgeschehen wird auch durch den daraufhin erfolgten Krankenhausaufenthalt im XXXX vom 21. - 24. 6. 2015 - siehe Arztbrief- bestätigt.Drei Tage später, ab 20. Juni beginnen, laut den Eltern, bei römisch 40 Muskelzuckungen, die anfänglich nur vereinzelt und nur einzelne Muskeln betreffen, sich aber bis zum 21. Juni zu dauernden choreatischen Muskelzuckungen des gesamten Körpers steigern. Dazwischen können diese wieder sistieren, um dann plötzlich in eine hyperkinetisches Gesamtaktivität umzuschlagen. Dieses Krankheitsgeschehen wird auch durch den daraufhin erfolgten Krankenhausaufenthalt im römisch 40 vom 21. - 24. 6. 2015 - siehe Arztbrief- bestätigt. Der eindeutige zeitliche Zusammenhang ist somit gegeben. Andere Ursachen der Erkrankung Trotz intensiver diagnostischer Abklärung, inclusiv eines Gentests auf fragiles XSyndrom, MRT und EEG, laborchemischen, virologischen und immunologischen Untersuchungen während des Aufenthaltes im XXXX ab 21.6.2015, konnte kein Hinweis auf andere Ursachen für die Erkrankung von XXXX eruiert werden. So wird er ohne Therapie am 24.6.2015 mit der Hauptdiagnose choreatische Bewegungsstörung nach Hause entlassen.Trotz intensiver diagnostischer Abklärung, inclusiv eines Gentests auf fragiles XSyndrom, MRT und EEG, laborchemischen, virologischen und immunologischen Untersuchungen während des Aufenthaltes im römisch 40 ab 21.6.2015, konnte kein Hinweis auf andere Ursachen für die Erkrankung von römisch 40 eruiert werden. So wird er ohne Therapie am 24.6.2015 mit der Hauptdiagnose choreatische Bewegungsstörung nach Hause entlassen. Nachdem alle anderen Ursachen für derartige Geschehen mittels umfassender Diagnostik ausgeschlossen wurden - auch die sorgfältig erhobene Familienanamnese war unauffällig - sind keine anderen Ursachen für das Krankheitsgeschehen auffindbar. Sind die Symptome aus der Literatur bekannt? Der Fachinformationen von Präparat Encepur@ 0,25 ml für Kinder der Firma GlaxoSmithKline, im Austria Kodex der damaligen Jahre 2014, 2015 ist zu entnehmen, dass als neurologische Nebenwirkungen in Einzelfällen Erkrankungen des peripheren Nervensystems, einschließlich Lähmungen bis hin zur Atemlähmung (z. B. Guillain-Barre- Sydnrom), nach FSME-lmpfungen vorgekommen sind. Diese allgemeine Formulierung, der die Symptomlage von XXXX nur sehr vage zugeordnet werden kann, wird aber im Medikamentenkodex der Schweiz genau ausgeführt und präzisiert.Diese allgemeine Formulierung, der die Symptomlage von römisch 40 nur sehr vage zugeordnet werden kann, wird aber im Medikamentenkodex der Schweiz genau ausgeführt und präzisiert. Hier wird für die FSME_Impfung, Encepur N, mit derselben Zusammensetzung wie in Österreich (Virusstamm Karlsruhe, K23) die österreichische Information präzisiert: In Einzelfällen wurden Erkrankungen des zentralen Nervensytems (z.B. Encephalitiden, Meningoencephalitiden inklusive akute demyelinisierende Encephalomyelitis, aseptische Meningitis, extrapvramidalmotorische Störungen wie Dyskinesien und Dystonien, Vestibularneuritis, Oculomotorius-Paresen, Facialisparesen usw.) oder peripheren Nervensystems, einschliesslich aufsteigender Lähmungen bis hin zur Atemlähmung (z.B. GuillainBarré-Syndrom), nach FSME-Impfungen beschrieben. Und genau diese Bewegungsstörungen, wie Chorea, Grimassieren etc., zählen zu den extrapyramidalen Hyperkinesien und konnten bei XXXX nach der Impfung beobachtet werden.Und genau diese Bewegungsstörungen, wie Chorea, Grimassieren etc., zählen zu den extrapyramidalen Hyperkinesien und konnten bei römisch 40 nach der Impfung beobachtet werden. Daher besteht kein Zweifel darüber, dass seine, nach der Impfung auftretenden Symptome, in Literatur und Fachwelt als unerwünschte Wirkung dieses FSME-Impfstoffes - Encepur@ 0,25 ml für Kinder - bekannt waren. Pathophysiologische Zusammenhänge Die genauen pathophysiologischen Zusammenhänge der Erkrankung von XXXX wird man nicht mehr mit Sicherheit nachvollziehen können.Die genauen pathophysiologischen Zusammenhänge der Erkrankung von römisch 40 wird man nicht mehr mit Sicherheit nachvollziehen können. Nachdem aber die FSME-lmpfung mit Encepur eine Impfung mit abgetöteten Viren darstellt, ist pathophysiologisch so eine unerwünschte Wirkung plausibel erklärbar. Etwa kann eine Autoimmunreaktion (Chorea minor), hervorgerufen durch Bestandteile der Impfung Wirkstoff: Inaktiviertes FSME-Virus des Stammes K23, hergestellt in primären Hühnerfibroblasten-Zellkulturen Hilfsstoffe: Aluminium als Aluminiumhydroxid 0,3-0,4 mg, Formaldehyd SO, 005 mg, Tris-(hydroxymethyl)-aminomethan, Saccharose. In Spuren: Chlortetracyclin, Gentamycin, Neomycin so eine extrapyramidale Dyskinesie auslösen, wie sie beschrieben wird. Pathophysiologisch lässt sich eine, durch die FSME-Impfung mit Encepur@ 0,25 ml für Kinder die Erkrankung XXXX plausibel erklären.Pathophysiologisch lässt sich eine, durch die FSME-Impfung mit Encepur@ 0,25 ml für Kinder die Erkrankung römisch 40 plausibel erklären. Widerlegung der Argumente des Gutachters XXXX Widerlegung der Argumente des Gutachters römisch 40 Der Gutachter stützt seine Ablehnung des Ansuchens um Feststellen eines Impfschadens auf, im Wesentlichen zwei Argumente: Die Entwicklungsverzögerung des XXXX . sei schon vor den FSME-Impfungen vorhanden gewesen und die aufgetretenen Symptome sind in der Literatur nicht bekannt. Beide Argumente können eindeutig widerlegt werden:Die Entwicklungsverzögerung des römisch 40 . sei schon vor den FSME-Impfungen vorhanden gewesen und die aufgetretenen Symptome sind in der Literatur nicht bekannt. Beide Argumente können eindeutig widerlegt werden: 1.) Im Punkt 1, des Gutachtens, vorletzter Absatz stellt der Gutachter XXXX fest, dass: " XXXX sei im Vergleich zu seiner Zwillingsschwester bezüglich des Erreichens der Meilensteine deutlich zurückgeblieben. Das Laufen wurde mit 18 Lebensmonaten erlernt..."1.) Im Punkt 1, des Gutachtens, vorletzter Absatz stellt der Gutachter römisch 40 fest, dass: " römisch 40 sei im Vergleich zu seiner Zwillingsschwester bezüglich des Erreichens der Meilensteine deutlich zurückgeblieben. Das Laufen wurde mit 18 Lebensmonaten erlernt..." Das entspricht nicht der Realität. Richtig ist, dass beide Kinder bis zur FSME-Impfung im Juni 2015 eine fast parallele motorische Entwicklung aufweisen. Richtig ist, dass die Zwillinge das Laufen bereits im Alter von 15 Monaten erlernten, was der Norm entspricht. Beweis: Wie auf beiliegenden Fotos DSC_8472.JPG, und DSC_8970, 8978, 9303.JPG zu sehen ist, stehen beide (Parallelität der Entwicklung) Kinder im Alter von 13 Monaten mit Halten. Im kurzen Film DSC_1004.MOV gehen beide Kinder mit 18. LM, auf rutschigem Schneeuntergrund ohne Probleme, ein weiterer Film DSC_0304.MOV - zeigt beide Kinder im Alter von 15 Monaten beim stehenden Herumtollen auf der Couch. XXXX begann also im Alter ab seinem etwa 15. Lebensmonat frei zu gehen - parallel mit seiner Schwester XXXX . römisch 40 begann also im Alter ab seinem etwa 15. Lebensmonat frei zu gehen - parallel mit seiner Schwester römisch 40 . 2.) Im Punkt 2 befundet der Gutachter die Entwicklung von XXXX im Vergleich zu seiner Zwillingsschwester XXXX als "von den ersten Lebensmonaten in der Entwicklung verzögert". Er beweist das mit dem Erlernen des Laufens (18. LM) und des Sprechens.2.) Im Punkt 2 befundet der Gutachter die Entwicklung von römisch 40 im Vergleich zu seiner Zwillingsschwester römisch 40 als "von den ersten Lebensmonaten in der Entwicklung verzögert". Er beweist das mit dem Erlernen des Laufens (18. LM) und des Sprechens. Das ist größtenteils unrichtig. Beweis: Die im vorliegenden Gutachten beigelegten Fotos und Videos zeigen eine fast exakte motorische Parallelität der Entwicklung der Zwillinge bis zum FSME-lmpftermin am 17.6.2015. Richtig ist, dass XXXX nach den ersten beiden FSME-Impfungen Juni und August 2014 mit rezidivierende Fieberschüben mit grippaler Symptomatik und zunehmendem Befall der Ohren mit rez. Otitiden reagiert hat, die von XXXX mehrmals mit Nureflex therapiert wurden. Diese therapieresistenten Erkrankungen verursachten eine Hörminderung, die nachvollziehbar zu einer sprachlichen Entwicklungsverzögerung von XXXX führten. Dieser Krankheitsvorgang führte im Mai 2015 schließlich zur Operation im XXXX Kinderspital (Entfernung der Adeniode, Paracentese, bei seröser Otitis), die zu einem raschen Nachholen der sprachlichen Entwicklung von XXXX führten.Richtig ist, dass römisch 40 nach den ersten beiden FSME-Impfungen Juni und August 2014 mit rezidivierende Fieberschüben mit grippaler Symptomatik und zunehmendem Befall der Ohren mit rez. Otitiden reagiert hat, die von römisch 40 mehrmals mit Nureflex therapiert wurden. Diese therapieresistenten Erkrankungen verursachten eine Hörminderung, die nachvollziehbar zu einer sprachlichen Entwicklungsverzögerung von römisch 40 führten. Dieser Krankheitsvorgang führte im Mai 2015 schließlich zur Operation im römisch 40 Kinderspital (Entfernung der Adeniode, Paracentese, bei seröser Otitis), die zu einem raschen Nachholen der sprachlichen Entwicklung von römisch 40 führten. 3.) Im Punkt 3 seines Gutachtens ist XXXX keine Literatur bekannt, in der die Symptome von XXXX beschrieben werden.3.) Im Punkt 3 seines Gutachtens ist römisch 40 keine Literatur bekannt, in der die Symptome von römisch 40 beschrieben werden. Im obigen detaillierten Kapitel über die Fachinformationen von Encepur wird dieses Argument eindeutig widerlegt. Die produzierende Pharmafirma GlaxoSmith-Kline beschreibt das Zustandsbild der Chorea in der Schweizer Fachinformation von Encepur 0,25 ml für Kinder, als zwar sehr seltene, aber mögliche unerwünschte Wirkung. 4.) Im Punkt 6 seines Gutachtens argumentiert XXXX gegen einen ursächlichen Zusammenhang von Impfung und Erkrankung, weil die Entwicklungsverzögerung, speziell das verspätete Erlernen des Laufens bei XXXX im 18. LM schon vor der Durchführung aller FSME-lmpfungen festgestellt wurde.4.) Im Punkt 6 seines Gutachtens argumentiert römisch 40 gegen einen ursächlichen Zusammenhang von Impfung und Erkrankung, weil die Entwicklungsverzögerung, speziell das verspätete Erlernen des Laufens bei römisch 40 im 18. LM schon vor der Durchführung aller FSME-lmpfungen festgestellt wurde. Das entspricht nicht der Realität. Wie auf beiliegenden Fotos DSC_6591 (BI).JPG, und DSC_8970 (B3), 2872 (B6) und 4789.JPG (B8) zu sehen ist, stehen beide (Parallelität der Entwicklung) Kinder im Alter von 12 Monaten mit Halten. Im kurzen Film DSC_1004.MOV gehen beide Kinder mit 18. LM, auf selbst rutschigem Schnee ohne Probleme, ein weiterer Film - DSC_0304.MOV zeigt beide Kinder im Alter von 15 Monaten beim stehenden Herumtollen auf der Couch. XXXX begann also im Alter ab seinem etwa 15. Lebensmonat frei zu gehen parallel mit seiner Schwester XXXX . römisch 40 begann also im Alter ab seinem etwa 15. Lebensmonat frei zu gehen parallel mit seiner Schwester römisch 40 . Es ist also festzuhalten, dass XXXX gar keine motorischen Entwicklungsverzögerungen aufweist, denn ein Beginn des Meilensteins Laufen im 15. LM, ist - speziell für ein Kind, das als Frühgeburt ein Monat zu früh zur Welt kam vollkommen unauffällig.Es ist also festzuhalten, dass römisch 40 gar keine motorischen Entwicklungsverzögerungen aufweist, denn ein Beginn des Meilensteins Laufen im 15. LM, ist - speziell für ein Kind, das als Frühgeburt ein Monat zu früh zur Welt kam vollkommen unauffällig. Argumente gegen einen ursächlichen Zusammenhang zwischen der FSME-Impfung und der Erkrankung von XXXX .Argumente gegen einen ursächlichen Zusammenhang zwischen der FSME-Impfung und der Erkrankung von römisch 40 . Gegen einen Zusammenhang zwischen Impfung spricht die Tatsache, dass bis dato nur Einzelfälle Fälle von Chorea nach Impfungen aufgetreten sind. Da aber jeder Mensch ein Individuum ist, der eine unterschiedliche körperliche Konstitution im Moment der Impfung aufweist, kann die Immunantwort auf einen inaktivierten Virus auch sehr unterschiedlich ausfallen und muss nicht jedes Symptom nach einer Impfung in Studien ersichtlich sein oder gleich massenhaft auftreten. Damit ist dieses Argument gegen den Zusammenhang zwischen Impfung und Erkrankung relativiert. Zusammenfassung Der XXXX . leidet seit dem Jahre 2015 unter einer tief greifenden Entwicklungsstörung nach einer Chorea Erkrankung.Der römisch 40 . leidet seit dem Jahre 2015 unter einer tief greifenden Entwicklungsstörung nach einer Chorea Erkrankung. Die Frage, ob diese Erkrankung durch die unmittelbar vor dem Krankheitsbeginn erfolgte Impfung gegen FSME mit Encepur Kinder verursacht wurde, ist mit Ja zu beantworten, weil sehr wahrscheinlich. Alle Kriterien, die laut WHO für einen Zusammenhang notwendig sind, - der zeitliche Zusammenhang, - es sind keine anderen Ursachen für die Erkrankung vorhanden, - ein Vorkommen der Symptome in der Literatur und - eine plausible pathophysiologische Erklärung sind vorhanden. Als einziges Gegenargument bleibt der Umstand, dass nur Einzelfälle von Chorea mit nachfolgender Entwicklungsretardierung als Nebenwirkung von Encepur für Kinder, gefunden werden konnten. Dieses Argument ist jedoch hinfällig, da es durch grundsätzliche Überlegungen relativiert wird. Daher ist aus wissenschaftlich-ärztlicher Sicht bei derzeitigem Wissensstand, ein kausaler Zusammenhang zwischen der Erkrankung des XXXX . und seiner Impfung gegen FSME höchst wahrscheinlich.Daher ist aus wissenschaftlich-ärztlicher Sicht bei derzeitigem Wissensstand, ein kausaler Zusammenhang zwischen der Erkrankung des römisch 40 . und seiner Impfung gegen FSME höchst wahrscheinlich. …“ 14. Die belangte Behörde ersuchte in der Folge den bereits befassten Sachverständigen und Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde um eine Beurteilung der nachgereichten Befunde einschließlich des seitens des Beschwerdeführers vorgelegten Privatgutachtens. In dem aufgrund der Aktenlage erstatteten Gutachten vom 27.12.2018 wurde Folgendes – hier in den wesentlichen Teilen wiedergegeben – ausgeführt: „…Zuzüglich zu den bisher vorliegenden Unterlagen wird ein privates ärztliches Gutachten von Dr. XXXX vom 17.07.2018 vorgelegt. Weiters ist zu vermerken, dass der psychologische Befundbericht von Fr XXXX vom 7.3.2015 nicht vorliegt. Folgende Fragen werden im Detail erarbeitet und diskutiert:„…Zuzüglich zu den bisher vorliegenden Unterlagen wird ein privates ärztliches Gutachten von Dr. römisch 40 vom 17.07.2018 vorgelegt. Weiters ist zu vermerken, dass der psychologische Befundbericht von Fr römisch 40 vom 7.3.2015 nicht vorliegt. Folgende Fragen werden im Detail erarbeitet und diskutiert: 1. Zeitlicher Zusammenhang der Erkrankung mit der FSME-lmpfung 2. Andere Ursachen der Erkrankung 3. Sind die Symptome aus der Literatur bekannt? 4. Pathophysiologische Zusammenhänge 5. Widerlegung der Argumente des Gutachters XXXX 5. Widerlegung der Argumente des Gutachters römisch 40 6. Argumente gegen einen ursächlichen Zusammenhang zwischen der FSME-lmpfung und der Erkrankung des XXXX 6. Argumente gegen einen ursächlichen Zusammenhang zwischen der FSME-lmpfung und der Erkrankung des römisch 40 1. Zeitlicher Zusammenhang der Erkrankung mit der FSME-lmpfung Nach Gemini-Schwangerschaft ist XXXX . als 2. Zwilling per Sectio auf die Welt gekommen. Die APGAR Werte waren bei 9/10/10, Nabelschnur pH 7,31, Gewicht 2023g, KL 47cm, Kopfumfang 31cm. XXXX sei desweiteren im Vergleich zu seiner Zwillingsschwester bezüglich des Erreichens der Meilensteine der Entwicklung deutlich zurückgeblieben. Das Laufen wurde mit 18 Lebensmonaten erlernt, im Alter von 35 Lebensmonaten kann XXXX kaum sprechen; lediglich Ein-bis Zweiwortsätze. Der Versuch einer Entwicklungsaustestung über einschlägige Institutionen ist mangels Terminangebote über die ersten 3 Lebensjahre nicht zustande gekommen. Die Abklärung über eine niedergelassene klinische Psychologin erfolgte am 22.10.2014 im Alter von 27 Lebensmonaten, bei welcher keine einschlägige Diagnose zu erfassen war aber Nachuntersuchungen vorgemerkt wurden.Nach Gemini-Schwangerschaft ist römisch 40 . als 2. Zwilling per Sectio auf die Welt gekommen. Die APGAR Werte waren bei 9/10/10, Nabelschnur pH 7,31, Gewicht 2023g, KL 47cm, Kopfumfang 31cm. römisch 40 sei desweiteren im Vergleich zu seiner Zwillingsschwester bezüglich des Erreichens der Meilensteine der Entwicklung deutlich zurückgeblieben. Das Laufen wurde mit 18 Lebensmonaten erlernt, im Alter von 35 Lebensmonaten kann römisch 40 kaum sprechen; lediglich Ein-bis Zweiwortsätze. Der Versuch einer Entwicklungsaustestung über einschlägige Institutionen ist mangels Terminangebote über die ersten 3 Lebensjahre nicht zustande gekommen. Die Abklärung über eine niedergelassene klinische Psychologin erfolgte am 22.10.2014 im Alter von 27 Lebensmonaten, bei welcher keine einschlägige Diagnose zu erfassen war aber Nachuntersuchungen vorgemerkt wurden. Zusammenfassend liegt bei XXXX . eine Entwicklungsverzögerung mit Schwerpunkt Sprache und emotionale Störung des Kindesalters mit Ängstlichkeit/tiefgreifende Entwicklungsstörung und eine choreatische Bewegungsstörung im Alter von 2 10/12 Jahren vor. Die choreatische Bewegungsstörung ist als transient zu bezeichnen, da diese bei der neuropädiatrischen Kontrolluntersuchung am 27.8.2015 im XXXX Kinderklinik nicht mehr vorliegt. Die Encepur Impfungen erfolgten am 30.6.2014, 4.8.2014 und 17.6.2015. Der kausale Zusammenhang zwischen den FSME-lmpfungen und dem Auftreten der Entwicklungsverzögerung mit Schwerpunkt Sprache und emotionale Störung des Kindesalters mit Ängstlichkeit/tiefgreifende Entwicklungsstörung/Autismus-Spektrum-Erkrankung und eine choreatische Bewegungsstörung ist zu prüfen.Zusammenfassend liegt bei römisch 40 . eine Entwicklungsverzögerung mit Schwerpunkt Sprache und emotionale Störung des Kindesalters mit Ängstlichkeit/tiefgreifende Entwicklungsstörung und eine choreatische Bewegungsstörung im Alter von 2 10/12 Jahren vor. Die choreatische Bewegungsstörung ist als transient zu bezeichnen, da diese bei der neuropädiatrischen Kontrolluntersuchung am 27.8.2015 im römisch 40 Kinderklinik nicht mehr vorliegt. Die Encepur Impfungen erfolgten am 30.6.2014, 4.8.2014 und 17.6.2015. Der kausale Zusammenhang zwischen den FSME-lmpfungen und dem Auftreten der Entwicklungsverzögerung mit Schwerpunkt Sprache und emotionale Störung des Kindesalters mit Ängstlichkeit/tiefgreifende Entwicklungsstörung/Autismus-Spektrum-Erkrankung und eine choreatische Bewegungsstörung ist zu prüfen. Berücksichtigt man die Entwicklungsverzögerung mit Schwerpunkt Sprache und emotionale Störung des Kindesalters mit Ängstlichkeit/tiefgreifende Entwicklungsstörung/Autismus-Spektrum-Erkrankung und die choreatische Bewegungsstörung als getrennte Krankheitsentitäten müssen die Kausalitätsplausibilitäten getrennt betrachtet werden. Das Auftreten obengenannter Erkrankungen ist hinsichtlich des zeitlichen Auftretens im Zusammenhang mit der 3.FSME-lmpfung zu differenzieren. Hinweise für eine Entwicklungsverzögerung vor der 3.Teilimpfung sind in einigen Dokumenten festgehalten. Anamnese des psychologischen Befundes vom 22.10.2014 von Mag. XXXX : „Nach Angabe des KV haben die Kleinkindpädagoginnen sie zur psychologischen Testung von XXXX geschickt, da es Probleme im Kindergarten gebe". „Da es Probleme in der Kommunikation mit XXXX gebe hätten sie einen Hörtest im XXXX gemacht. Dieser wäre ohne Ergebnis gewesen". „Nach Beschreibung der Eltern gehe XXXX eher auf ältere Kinder zu, lässt sich nicht ablenken, wenn er gerade spielt. Er könne sich in Inhalte vertiefen und arbeite konzentriert. Die Eltern erleben ihn im Vergleich zu seiner Schwester stur und faul". „Die sprachliche und motorische Entwicklung wäre unterdurchschnittlich schnell verlaufen. Mit 12 Monaten hätte sie (die Schwester XXXX ; Anmerkung durch SV) zu krabbeln begonnen, mit 18 Monaten zu laufen. Die ersten Worte wären mit 18 Monaten gesagt worden".Anamnese des psychologischen Befundes vom 22.10.2014 von Mag. römisch 40 : „Nach Angabe des KV haben die Kleinkindpädagoginnen sie zur psychologischen Testung von römisch 40 geschickt, da es Probleme im Kindergarten gebe". „Da es Probleme in der Kommunikation mit römisch 40 gebe hätten sie einen Hörtest im römisch 40 gemacht. Dieser wäre ohne Ergebnis gewesen". „Nach Beschreibung der Eltern gehe römisch 40 eher auf ältere Kinder zu, lässt sich nicht ablenken, wenn er gerade spielt. Er könne sich in Inhalte vertiefen und arbeite konzentriert. Die Eltern erleben ihn im Vergleich zu seiner Schwester stur und faul". „Die sprachliche und motorische Entwicklung wäre unterdurchschnittlich schnell verlaufen. Mit 12 Monaten hätte sie (die Schwester römisch 40 ; Anmerkung durch SV) zu krabbeln begonnen, mit 18 Monaten zu laufen. Die ersten Worte wären mit 18 Monaten gesagt worden". Zusammenfassung des psychologischen Befundes vom 22.10.2014 von Mag. XXXX : „Zum Untersuchungszeitpunkt zeigt XXXX in der Testsituation ein Verhalten, dass er sich nicht auf die Testgegenstände einlassen möchte. Eine starke Orientierung an seiner Schwester wird sichtbar; ein starkes Bemühen der Eltern auf die Kinder entwicklungsadäquat einzugehen und ihre Eigenarten optimal für die Entwicklung und Förderung zu nutzen".Zusammenfassung des psychologischen Befundes vom 22.10.2014 von Mag. römisch 40 : „Zum Untersuchungszeitpunkt zeigt römisch 40 in der Testsituation ein Verhalten, dass er sich nicht auf die Testgegenstände einlassen möchte. Eine starke Orientierung an seiner Schwester wird sichtbar; ein starkes Bemühen der Eltern auf die Kinder entwicklungsadäquat einzugehen und ihre Eigenarten optimal für die Entwicklung und Förderung zu nutzen". „Anhand der Angaben im Anamnesegespräch, der Verhaltensbeobachtung und den ermittelten Testscores ist eine Kontrolluntersuchung in 3 Monaten im Februar 2015 zu machen. Die Turbulenzen mit Krankheiten in der Familie und die Unregelmäßigkeiten in der Eingewöhnungsphase im Kindergarten haben Anpassungsleistungen von XXXX hinausgezögert".„Anhand der Angaben im Anamnesegespräch, der Verhaltensbeobachtung und den ermittelten Testscores ist eine Kontrolluntersuchung in 3 Monaten im Februar 2015 zu machen. Die Turbulenzen mit Krankheiten in der Familie und die Unregelmäßigkeiten in der Eingewöhnungsphase im Kindergarten haben Anpassungsleistungen von römisch 40 hinausgezögert". Email Kommunikation von XXXX mit Fr Dr XXXX (HNO XXXX Kinderspital) (Datum nicht ersichtlich):Email Kommunikation von römisch 40 mit Fr Dr römisch 40 (HNO römisch 40 Kinderspital) (Datum nicht ersichtlich): „Da unser Sohn XXXX (Zwilling) im Kindergarten als auffällig eingestuft worden ist, haben wir einige Monate erfolglos Untersuchungen im XXXX durchgemacht, bis wir dann zu ihnen gewechselt haben und schnell klar wurde, dass trotz einer HNO Facharzt und 2 HNO Untersuchungen im XXXX (Ergebnis alles in Ordnung) mindestens eine verminderte Gehörleistung vorliegt". „Wir haben daher sehr viel Zeit verloren und nun will der Kindergarten unseren Sohn in einen Integrationskindergarten verlegen, da er nicht spricht".„Da unser Sohn römisch 40 (Zwilling) im Kindergarten als auffällig eingestuft worden ist, haben wir einige Monate erfolglos Untersuchungen im römisch 40 durchgemacht, bis wir dann zu ihnen gewechselt haben und schnell klar wurde, dass trotz einer HNO Facharzt und 2 HNO Untersuchungen im römisch 40 (Ergebnis alles in Ordnung) mindestens eine verminderte Gehörleistung vorliegt". „Wir haben daher sehr viel Zeit verloren und nun will der Kindergarten unseren Sohn in einen Integrationskindergarten verlegen, da er nicht spricht". „Große Sorge ist auch die Verschlechterung vom Gehör in der Wartezeit von 3 Monaten, sowie der immer größer werdende Abstand der Entwicklung von XXXX im Vergleich zur Zwillingsschwester und gleichaltrigen Kindern".„Große Sorge ist auch die Verschlechterung vom Gehör in der Wartezeit von 3 Monaten, sowie der immer größer werdende Abstand der Entwicklung von römisch 40 im Vergleich zur Zwillingsschwester und gleichaltrigen Kindern". „Wir denken, dass XXXX nicht spricht, weil er schlecht hört".„Wir denken, dass römisch 40 nicht spricht, weil er schlecht hört". Email Kommunikation von XXXX mit Fr XXXX (HNO XXXX Kinderspital) vom 21.12.2014:Email Kommunikation von römisch 40 mit Fr römisch 40 (HNO römisch 40 Kinderspital) vom 21.12.2014: „Außerdem haben wir das Gefühl, dass sich seit gestern das Gehör nochmal wesentlich verschlechtert hat, da er beispielsweise heute überhaupt nicht auf eine verbale Anrede reagiert hat". „Leider kann er ( XXXX , Vermerk durch SV) nichts artikulieren. (2,5 Jahre, spricht nicht)".„Außerdem haben wir das Gefühl, dass sich seit gestern das Gehör nochmal wesentlich verschlechtert hat, da er beispielsweise heute überhaupt nicht auf eine verbale Anrede reagiert hat". „Leider kann er ( römisch 40 , Vermerk durch SV) nichts artikulieren. (2,5 Jahre, spricht nicht)". Psychologischer Befund vom 7.3.2015 von XXXX :Psychologischer Befund vom 7.3.2015 von römisch 40 : Dieser Befund wird wiederholt zitiert (durch Herrn XXXX und dem externen privaten Gutachter Dr. XXXX ), liegt aber nicht vor. In diesem soll stehen, dass „eine altersentsprechende Entwicklung bescheinigt wird, außer in den Bereichen der sprachlichen Entwicklung, der Feinmotorik sowie der Körperkontrolle bezogen auf das Gleichgewicht. Hier wird ein Förderungsbedarf gesehen".Dieser Befund wird wiederholt zitiert (durch Herrn römisch 40 und dem externen privaten Gutachter Dr. römisch 40 ), liegt aber nicht vor. In diesem soll stehen, dass „eine altersentsprechende Entwicklung bescheinigt wird, außer in den Bereichen der sprachlichen Entwicklung, der Feinmotorik sowie der Körperkontrolle bezogen auf das Gleichgewicht. Hier wird ein Förderungsbedarf gesehen". Andere Dokumente nehmen Bezug auf diese Unterlagen bzw. die Angaben der Eltern bei Anamneseerhebungen. Patientenbrief des Ambulatorium XXXX vom 14.9.2015:Patientenbrief des Ambulatorium römisch 40 vom 14.9.2015: (Dg. Entwicklungsverzögerung mit Schwerpunkt Sprache und emotionale Störung des Kindesalters mit Ängstlichkeit, St. p. choreatische Bewegungsstörung 8.06.2015, Kindergarteneintritt 09.2014 als Integrationskind in Kleinkindergruppe bis 3a, ab 09.15 ist ein Wechsel in eine Montessorigruppe vorgesehen. Auf Empfehlung des Kindergartens erfolgte im Oktober 2014 eine klinisch-psychologische Untersuchung bzw. dann eine Verlaufskontrolle im März 2015 mit der Empfehlung für Ergotherapie und Logopädie) Im überarbeiteten (versionierten) stationären Patientenbrief der Kinderklinik des XXXX vom 24.6.2015:Im überarbeiteten (versionierten) stationären Patientenbrief der Kinderklinik des römisch 40 vom 24.6.2015: In der Anamnese: „Zwischenzeitlich bestand eine Entwicklungsverzögerung die vereinbar mit einer Hörminderung war. Meilensteine: Laufen mit 18 Lebensmonaten; XXXX spricht ambulant kaum, selten Ein- bis Zweiwortsätze". „Bisher habe XXXX die ersten zwei Impfungen gut vertragen (FSME-Encepur 3. Teilimpfung, Anmerkung des SV), lediglich etwas Müdigkeit und Schlappheit werden berichtet". In der Anamnese: „Zwischenzeitlich bestand eine Entwicklungsverzögerung die vereinbar mit einer Hörminderung war. Meilensteine: Laufen mit 18 Lebensmonaten; römisch 40 spricht ambulant kaum, selten Ein- bis Zweiwortsätze". „Bisher habe römisch 40 die ersten zwei Impfungen gut vertragen (FSME-Encepur 3. Teilimpfung, Anmerkung des SV), lediglich etwas Müdigkeit und Schlappheit werden berichtet". Patientenbrief der Notfallambulanz der Univ. Klinik für Kinder und Juaendheilkunde vom 21.6.2015: Anamnese: „bekannte Entwicklungsverzögerung", „reduziertes Hörvermögen", „laut Eltern mehrfach Versuch eine Entwicklungsaustestung über Ambulatorien zu erhalten. Diese haben keine Valenzen. Bereits in psychologsicher Betreuung auswärts. Eine Austestung hat fraglich stattgefunden. Befunde nicht vorliegend" Therapieempfehlung: „zur weiteren Diagnostik empfehlen wir die Durchführung eines EEGs und eine weiterführende Entwicklungsdiagnostik. Das EEG kann auswärts erfolgen, Kontaktdaten wurden den Eltern mitgegeben. Weiters ist eine neuerliche Entwicklungsdiagnostik mit Frage nach frühkindlichem Autismus anzudenken, außerdem eine neuerliche Bildgebung mittels cMRT im Verlauf'. Das Kind wurde kurzfristig ambulant nach Hause entlassen; da sich die choretifirmen Bewegungsstörungen jedoch verschlechterten kamen die Eltern wieder und XXXX wurde aufgenommen.Therapieempfehlung: „zur weiteren Diagnostik empfehlen wir die Durchführung eines EEGs und eine weiterführende Entwicklungsdiagnostik. Das EEG kann auswärts erfolgen, Kontaktdaten wurden den Eltern mitgegeben. Weiters ist eine neuerliche Entwicklungsdiagnostik mit Frage nach frühkindlichem Autismus anzudenken, außerdem eine neuerliche Bildgebung mittels cMRT im Verlauf'. Das Kind wurde kurzfristig ambulant nach Hause entlassen; da sich die choretifirmen Bewegungsstörungen jedoch verschlechterten kamen die Eltern wieder und römisch 40 wurde aufgenommen. Hinweise für einen zeitlichen Zusammenhang zwischen einer choreatischen Bewegungsstörung und der 3. Teilimpfung mit FSME-Encepur Die dritte Teilimpfung mit dem FSME-Encepur Impfstoff erfolgte am 17.6.2015. Am 20.6.2015 fallen den Eltern seltsame Zuckungen auf, welche im Rahmen der ärztlichen Untersuchungen am 21.6.2015 als choreatiforme Bewegungsmuster interpretiert werden. Die weiteren Abklärungen zeigten keine Auffälligkeiten von Seiten eines EEG, eines Schädel MRT ohne Hinweis auf eine Enzephalitis, eines Ton-Audiogramms, einer HNO Begutachtung, eines Tympanogramms, und immunologischer Blutparameter. Die Symptomatik besserte sich bis zum 24.6.2015 sodass eine Entlassung möglich war. Im Rahmen einer ambulanten Kontrolle in der neuropädiatrischen Ambulanz der Kinderklinik des XXXX am 27.8.2015 wird festgehalten: „Entwicklungsverzögerung, keine choreatischen Bewegungen"Im Rahmen einer ambulanten Kontrolle in der neuropädiatrischen Ambulanz der Kinderklinik des römisch 40 am 27.8.2015 wird festgehalten: „Entwicklungsverzögerung, keine choreatischen Bewegungen" Die choreatiformen Bewegungsstörungen sind in weiterer Folge nicht mehr dokumentiert oder erwähnt worden und somit als transient zu betrachten. Ein zeitlicher Zusammenhang mit der 3. Teilimpfung ist jedenfalls gegeben, da am Tag 3 nach Impfung aufgetreten, jedoch im Verlauf wieder vergangen. 2.a. Andere Ursachen der Erkrankung tiefgreifende Entwicklungsstörung/Autismus-Spektrum-Erkrankung Autistische Verhaltensweisen können bei anderen psychischen Erkrankungen und Syndromen auftreten. ADHS Die Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung ist vom Asperger-Syndrom nur schwierig zu unterscheiden, wenn die Aufmerksamkeitsstörung ohne begleitende Impulsivität und Hyperaktivität auftritt und zusätzlich durch sie entstandene soziale Defizite vorliegen. (Lehnhardt et al 2013) Angelman-Syndrom Das Angelman-Syndrom ist oberflächlich gesehen dem frühkindlichen Autismus sehr ähnlich. Es stellt aber eine Veränderung auf dem 15, Chromosom dar und lässt sich genetisch nachweisen. Bindungsstörung Bei der Bindungsstörung ist das Sprachvermögen intakt Neuropsychologische Tests sind eine weitere Grundlage einer klaren Differenzierung. Allerdings ist Autismus keine Bindungsstörung, und autistische Menschen nicht in ihrer emotionalen Bindung gestört. (Gernsbacher et al. 2005) Fragiles-X-Syndrom Das Fragiles-X-Syndrom wird durch einen genetischen Defekt ausgelöst, der mit entsprechenden Analysemethodeneindeutig nachgewiesen und vom Autismus unterschieden werden kann. Hörbehinderung Eine Hörbehinderung kann auf den auch (Schwerhörigkeit oder Gehörlosigkeit) bei Kindern mit Autismus verwechselt werden, weil das Kind auf laute Geräusche oder Ansprache nicht reagiert und weil sich die Sprachentwicklung verzögert. Ein Hörtest oder Hörscreening (bei Kindern regelmäßig vor der Einschulung durchgeführt) verschafft Klarheit. Magersucht Bei Magersucht (Anorexia nervosa) können rigide Essgewohnheiten und soziale Isolation auftreten, die gelegentlich an hochfunktionalen Autismus oder AspergerSyndrom erinnern. Wesentliches Unterscheidungsmerkmal zum Autismus ist, dass bei Magersucht beide Symptome nur zeitlich begrenzt auftreten und nach Behebung der Ursache wieder verschwinden. Gillberg stellte jedoch bereits 1994 in einer epidemiologischen Studie fest, dass bei 6 von 51 Fällen von Anorexia nervosa im frühen Erwachsenenalter ein Asperger-Syndrom vorlag. (Helmut Remschmidt 2008) Rett-Syndrom Das Rett-Syndrom zählt wie ASS zu den tiefgreifenden Entwicklungsstörungen. Es kommt fast ausschließlich bei Frauen vor; typische Symptome sind autistisches Verhalten und Störungen der Bewegungskoordination (Ataxie). Schizophrenie Schizophrenie unterscheidet sich im Wesentlichen durch das Auftreten von Halluzinationen, Wahn und Ich-Störung die bei Autismus nicht vorkommen. Im Unterschied zur Schizophrenia simplex besteht der Autismus oder das AspergerSyndrom bereits seit dem Kindesalter. Zwangserkrankungen Bei Menschen, die an Zwangshandlungen leiden, sind die Fähigkeiten zu sozialem Umgang und Kommunikation in der Regel nicht beeinträchtigt. Im Gegensatz zu an einer Zwangsstörung Erkrankten erleben Autisten ihre Routinen nicht als