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{'item': 'L531 2214726-1'}

Obsah (5)§§ 28§ 9§ 55Art. 133§ 29

RIS Dokument GerichtBundesverwaltungsgericht Entscheidungsdatum27.01.2023 GeschäftszahlL531 2214726-1 Spruch, , L531 2214733-1/26E L531 2214722-1/26E L531 2214726-1/27E L531 2214720-1/32E L531 2214732

§§ 28Abs. 1, 31 Abs. 1 Vw

GVG eingestellt. Die Verfahren werden hinsichtlich der Spruchpunkte römisch eins. - römisch drei. der angefochtenen Bescheide wegen Zurückziehung der Beschwerde

Paragraphen 28, Absatz eins, 31, Absatz eins, VwGVG eingestellt. II. zu Recht erkannt:römisch zwei. zu Recht erkannt: Im Übrigen wird den Beschwerden stattgegeben und festgestellt, dass

§ 9BFA-VG eine Rückkehrentscheidung auf Dauer unzulässig ist.

Im Übrigen wird den Beschwerden stattgegeben und festgestellt, dass

Paragraph 9, BFA-VG eine Rückkehrentscheidung auf Dauer unzulässig ist.

§ 55Abs. 1 Z 2 Asyl

G wird XXXX , geb. XXXX , eine „Aufenthaltsberechtigung plus“ für die Dauer von 12 Monaten erteilt.

Paragraph 55, Absatz eins, Ziffer 2, AsylG wird römisch 40 , geb. römisch 40 , eine „Aufenthaltsberechtigung plus“ für die Dauer von 12 Monaten erteilt.

§ 55Abs. 1 Z 2 Asyl

G wird XXXX , geb. XXXX , eine „Aufenthaltsberechtigung“ für die Dauer von 12 Monaten erteilt.

Paragraph 55, Absatz eins, Ziffer 2, AsylG wird römisch 40 , geb. römisch 40 , eine „Aufenthaltsberechtigung“ für die Dauer von 12 Monaten erteilt.

§ 55Abs. 1 Z 2 Asyl

G wird XXXX , geb. XXXX , eine „Aufenthaltsberechtigung“ für die Dauer von 12 Monaten erteilt.

Paragraph 55, Absatz eins, Ziffer 2, AsylG wird römisch 40 , geb. römisch 40 , eine „Aufenthaltsberechtigung“ für die Dauer von 12 Monaten erteilt.

§ 55Abs. 1 Z 2 Asyl

G wird XXXX , geb. XXXX , eine „Aufenthaltsberechtigung“ für die Dauer von 12 Monaten erteilt.

Paragraph 55, Absatz eins, Ziffer 2, AsylG wird römisch 40 , geb. römisch 40 , eine „Aufenthaltsberechtigung“ für die Dauer von 12 Monaten erteilt.

§ 55Abs. 1 Z 2 Asyl

G wird XXXX , geb. XXXX , eine „Aufenthaltsberechtigung plus“ für die Dauer von 12 Monaten erteilt.

Paragraph 55, Absatz eins, Ziffer 2, AsylG wird römisch 40 , geb. römisch 40 , eine „Aufenthaltsberechtigung plus“ für die Dauer von 12 Monaten erteilt.

§ 55Abs. 1 Z 2 Asyl

G wird XXXX , geb. XXXX , eine „Aufenthaltsberechtigung plus“ für die Dauer von 12 Monaten erteilt.

Paragraph 55, Absatz eins, Ziffer 2, AsylG wird römisch 40 , geb. römisch 40 , eine „Aufenthaltsberechtigung plus“ für die Dauer von 12 Monaten erteilt.

§ 55Abs. 1 Z 2 Asyl

G wird XXXX , geb. XXXX , eine „Aufenthaltsberechtigung plus“ für die Dauer von 12 Monaten erteilt.

Paragraph 55, Absatz eins, Ziffer 2, AsylG wird römisch 40 , geb. römisch 40 , eine „Aufenthaltsberechtigung plus“ für die Dauer von 12 Monaten erteilt.

§ 55Abs. 1 Z 2 Asyl

G wird XXXX , geb. XXXX , eine „Aufenthaltsberechtigung“ für die Dauer von 12 Monaten erteilt.

Paragraph 55, Absatz eins, Ziffer 2, AsylG wird römisch 40 , geb. römisch 40 , eine „Aufenthaltsberechtigung“ für die Dauer von 12 Monaten erteilt. B) Die Revision ist

Art. 133Abs.

4 B-VG nicht zulässig.Die Revision ist

Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig.

Text,

§ 29Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – Vw

GVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift

Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses

Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses

Abs. 4 nicht beantragt wurde, zu enthalten.

Paragraph 29, Absatz 5, Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 33 aus 2013, idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift

Absatz 2 a, eine Ausfertigung des Erkenntnisses

Absatz 4, von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses

Absatz 4, nicht beantragt wurde, zu enthalten. Diese gekürzte Ausfertigung der nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 12.01.2023 verkündeten Erkenntnisse ergeht

§ 29Abs. 5 Vw

GVG, da ein Antrag auf Ausfertigung der Erkenntnisse

§ 29Abs. 4 Vw

GVG durch die hierzu Berechtigten innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht gestellt bzw. auf die Revision beim VwGH und die Beschwerde an den VfGH verzichtet wurde.Diese gekürzte Ausfertigung der nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 12.01.2023 verkündeten Erkenntnisse ergeht

Paragraph 29, Absatz 5, VwGVG, da ein Antrag auf Ausfertigung der Erkenntnisse

Paragraph 29, Absatz 4, VwGVG durch die hierzu Berechtigten innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht gestellt bzw. auf die Revision beim VwGH und die Beschwerde an den VfGH verzichtet wurde. European Case Law IdentifierECLI:AT:BVWG:2023:L531.2214726.1.00

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.