← Österreich

{'item': 'W122 2246270-1'}

RIS Dokument GerichtBundesverwaltungsgericht Entscheidungsdatum27.01.2023 GeschäftszahlW122 2246270-1 Spruch, , W122 2246270-1/32E GEKÜRZTE AUSFERTIGUNG DES AM 26.01.2023 MÜNDLICH VERKÜNDETEN ERKENNTNISSES IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch den Richter Mag. ERNSTBRUNNER als Einzelrichter über die Beschwerde von XXXX vertreten durch: ABLS Stöglehner Rechtsanwälte Rechtsanwälte in Linz, gegen den Bescheid des Sozialministeriumsservice, Landesstelle Wien vom 28.07.2021, GZ BASB-330056-Sup1/2021 betreffend Ruhestandsversetzung gemäß § 14 BDG 1979, zu Recht:Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch den Richter Mag. ERNSTBRUNNER als Einzelrichter über die Beschwerde von römisch 40 vertreten durch: ABLS Stöglehner Rechtsanwälte Rechtsanwälte in Linz, gegen den Bescheid des Sozialministeriumsservice, Landesstelle Wien vom 28.07.2021, GZ BASB-330056-Sup1/2021 betreffend Ruhestandsversetzung gemäß Paragraph 14, BDG 1979, zu Recht: A) Der Beschwerde wird stattgegeben und die Beschwerdeführerin mit Wirksamkeit vom 01.02.2023 in den Ruhestand versetzt. B) Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.B) Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig., , TextGemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 nicht beantragt wurde, zu enthalten.Gemäß Paragraph 29, Absatz 5, Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 33 aus 2013, idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Absatz 2 a, eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Absatz 4, von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Absatz 4, nicht beantragt wurde, zu enthalten. Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 26.01.2023 verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG, da auf einen Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG durch die hiezu Berechtigten verzichtet wurde. Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 26.01.2023 verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß Paragraph 29, Absatz 5, VwGVG, da auf einen Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Paragraph 29, Absatz 4, VwGVG durch die hiezu Berechtigten verzichtet wurde. European Case Law IdentifierECLI:AT:BVWG:2023:W122.2246270.1.00

🔗 Zur amtlichen Quelle

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.