RIS Dokument GerichtBundesverwaltungsgericht Entscheidungsdatum01.02.2023 GeschäftszahlW170 2256410-1 Spruch, , W170 2256410-1/10E GEKÜRZTE AUSFERTIGUNG DES AM 29.12.2022 MÜNDLICH VERKÜNDETEN ERKENNTNISSES IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch den Richter Mag. Thomas MARTH über die Beschwerde auf Grund des Vorlageantrags von XXXX , geb. XXXX StA. Österreich, gegen den Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom 20.01.2022, Zl. 503235/21/ZD/0122, in der Fassung der Beschwerdevorentscheidung vom 31.05.2022, Zl. 503235/26/ZD/0522 nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu Recht:Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch den Richter Mag. Thomas MARTH über die Beschwerde auf Grund des Vorlageantrags von römisch 40 , geb. römisch 40 StA. Österreich, gegen den Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom 20.01.2022, Zl. 503235/21/ZD/0122, in der Fassung der Beschwerdevorentscheidung vom 31.05.2022, Zl. 503235/26/ZD/0522 nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu Recht: A) Die Beschwerde wird gemäß §§ 28 Abs. 2 VwGVG, 16 ZDG abgewiesen.A) Die Beschwerde wird gemäß Paragraphen 28, Absatz 2, VwGVG, 16 ZDG abgewiesen. B) Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.B) Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig. , TextGemäß § 29 Abs. 5 VwGVG kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß § 29 Abs. 2a VwGVG eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 nicht beantragt wurde, zu enthalten.Gemäß Paragraph 29, Absatz 5, VwGVG kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Paragraph 29, Absatz 2 a, VwGVG eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Paragraph 29, Absatz 4, VwGVG von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Absatz 4, nicht beantragt wurde, zu enthalten. Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 29.12.2022 verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG, da 1. die Behörde auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof ausdrücklich verzichtet hat und 2. seitens des Beschwerdeführers ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht gestellt wurde. Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 29.12.2022 verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß Paragraph 29, Absatz 5, VwGVG, da 1. die Behörde auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof ausdrücklich verzichtet hat und 2. seitens des Beschwerdeführers ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Paragraph 29, Absatz 4, VwGVG innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht gestellt wurde. European Case Law IdentifierECLI:AT:BVWG:2023:W170.2256410.1.00
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.