← Österreich

{'item': 'W277 2195739-1'}

Obsah (8)§ 55Art. 133§ 22§ 280§ 338§ 10§ 339§ 51

RIS Dokument GerichtBundesverwaltungsgericht Entscheidungsdatum03.02.2023 GeschäftszahlW277 2195739-1 Spruch, W277 2195739-1/13EIM NAMEN DER REPUBLIK!W277 2195739-1/13E, IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bun

§ 55Abs. 1 Asyl

G 2005 wird XXXX die „Aufenthaltsberechtigung Plus“ für die Dauer von zwölf Monaten erteilt.

Paragraph 55, Absatz eins, AsylG 2005 wird römisch 40 die „Aufenthaltsberechtigung Plus“ für die Dauer von zwölf Monaten erteilt. II. Die Spruchpunkte V. und VI. werden ersatzlos behoben.römisch zwei. Die Spruchpunkte römisch fünf. und römisch sechs. werden ersatzlos behoben. B) Die Revision ist

Art. 133Abs.

4 B-VG nicht zulässig.Die Revision ist

Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig. , , Text

Entscheidungsgründe, Entscheidungsgründe I. Verfahrensgangrömisch eins. Verfahrensgang

  1. Der Beschwerdeführer (in der Folge: BF), ein Staatsangehöriger der Russischen Föderation, stellte am XXXX einen Antrag auf internationalen Schutz im Bundesgebiet.
  2. Der Beschwerdeführer (in der Folge: BF), ein Staatsangehöriger der Russischen Föderation, stellte am römisch 40 einen Antrag auf internationalen Schutz im Bundesgebiet. Hierbei gab er im Wesentlichen an in „ XXXX “ in der Russischen Föderation geboren und ledig zu sein. Er gehöre der XXXX an und sei XXXX .Hierbei gab er im Wesentlichen an in „ römisch 40 “ in der Russischen Föderation geboren und ledig zu sein. Er gehöre der römisch 40 an und sei römisch 40 . Seine Mutter heiße „ XXXX “. Seine Familienangehörigen würden „weder im Herkunftsstaat, noch im Bundesgebiet leben“ (AS 5). Seine Mutter heiße „ römisch 40 “. Seine Familienangehörigen würden „weder im Herkunftsstaat, noch im Bundesgebiet leben“ (AS 5). Von XXXX habe er in XXXX die Grundschule bzw. die XXXX , sowie von XXXX eine Universität besucht. Zuletzt sei er als „Technologe für Landwirtschaft“ tätig gewesen. Vor seiner Ausreise aus dem Herkunftsstaat habe er in „ XXXX “ gewohnt.Von römisch 40 habe er in römisch 40 die Grundschule bzw. die römisch 40 , sowie von römisch 40 eine Universität besucht. Zuletzt sei er als „Technologe für Landwirtschaft“ tätig gewesen. Vor seiner Ausreise aus dem Herkunftsstaat habe er in „ römisch 40 “ gewohnt. Im XXXX habe er den Entschluss zur Ausreise gefasst. Ende XXXX ausgereist und über XXXX in das Bundesgebiet eingereist (AS 5). Die Ausreisekosten hätten XXXX betragen.Im römisch 40 habe er den Entschluss zur Ausreise gefasst. Ende römisch 40 ausgereist und über römisch 40 in das Bundesgebiet eingereist (AS 5). Die Ausreisekosten hätten römisch 40 betragen. Zu seinen Fluchtgründen gab der BF an, dass seine Familie von der „ XXXX “ mit dem Tode bedroht worden sei. Maskierte Männer seien ins Haus gekommen und hätten alle verschleppt, welche “auf der Liste“ gestanden wären. Der BF habe Angst um sein Leben gehabt und daher seinen Herkunftsstaat verlassen. Weitere Fluchtgründe habe er nicht. Zu seinen Fluchtgründen gab der BF an, dass seine Familie von der „ römisch 40 “ mit dem Tode bedroht worden sei. Maskierte Männer seien ins Haus gekommen und hätten alle verschleppt, welche “auf der Liste“ gestanden wären. Der BF habe Angst um sein Leben gehabt und daher seinen Herkunftsstaat verlassen. Weitere Fluchtgründe habe er nicht. Bei einer Rückkehr würde er verfolgt bzw. gefoltert werden. Er habe Angst um sein Leben (AS 9).
  3. Am XXXX wurde der BF beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (in der Folge: BFA) niederschriftlich einvernommen. Hierbei gab er im Wesentlichen an in XXXX geboren zu sein und der XXXX anzugehören. Er sei sunnitisch-muslimischen Glaubens und bete und faste regelmäßig.
  4. Am römisch 40 wurde der BF beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (in der Folge: BFA) niederschriftlich einvernommen. Hierbei gab er im Wesentlichen an in römisch 40 geboren zu sein und der römisch 40 anzugehören. Er sei sunnitisch-muslimischen Glaubens und bete und faste regelmäßig. Von seiner Geburt bis XXXX gelebt (AS 23). Vor seiner Ausreise habe er zuletzt mit seinen Eltern, Brüdern und Schwestern in einem Haus in „ XXXX “ gewohnt (AS 23).Von seiner Geburt bis römisch 40 gelebt (AS 23). Vor seiner Ausreise habe er zuletzt mit seinen Eltern, Brüdern und Schwestern in einem Haus in „ römisch 40 “ gewohnt (AS 23). Sein Vater XXXX , geb. XXXX , seine Mutter XXXX geb. XXXX , seine Schwester XXXX , geb. XXXX , und sein Bruder XXXX , geb. XXXX , würden gegenwärtig gemeinsam mit der Schwägerin und den Neffen des BF in einem Haus in XXXX in leben (AS 25, AS 55). Auch lebe eine Tante väterlicherseits in diesem Haushalt (AS 57). Das Haus seiner Eltern sei auf den BF überschrieben worden und er besitze darüber hinaus ein Auto in XXXX (AS 57).Sein Vater römisch 40 , geb. römisch 40 , seine Mutter römisch 40 geb. römisch 40 , seine Schwester römisch 40 , geb. römisch 40 , und sein Bruder römisch 40 , geb. römisch 40 , würden gegenwärtig gemeinsam mit der Schwägerin und den Neffen des BF in einem Haus in römisch 40 in leben (AS 25, AS 55). Auch lebe eine Tante väterlicherseits in diesem Haushalt (AS 57). Das Haus seiner Eltern sei auf den BF überschrieben worden und er besitze darüber hinaus ein Auto in römisch 40 (AS 57). Ein Bruder namens XXXX , geb. XXXX , sei verheiratet und lebe mit seiner Ehefrau und seinen Kindern im gemeinsamen Haushalt in XXXX (AS 25, AS 55). Die Ehefrau und zwei Kinder eines verstorbenen Onkels würden in XXXX leben. Eine weitere Tante väterlicherseits sei „ausgereist“. Zwei Onkel und zwei Tanten väterlicherseits würden in XXXX leben. Ferner würden ein Onkel, eine Tante und ein Cousin namens XXXX in der XXXX aufhältig sein. Seine Großeltern seien verstorben.Ein Bruder namens römisch 40 , geb. römisch 40 , sei verheiratet und lebe mit seiner Ehefrau und seinen Kindern im gemeinsamen Haushalt in römisch 40 (AS 25, AS 55). Die Ehefrau und zwei Kinder eines verstorbenen Onkels würden in römisch 40 leben. Eine weitere Tante väterlicherseits sei „ausgereist“. Zwei Onkel und zwei Tanten väterlicherseits würden in römisch 40 leben. Ferner würden ein Onkel, eine Tante und ein Cousin namens römisch 40 in der römisch 40 aufhältig sein. Seine Großeltern seien verstorben. Seine Eltern und Geschwister seien berufstätig. Seine Mutter sei als Krankenschwester in einem öffentlichen Krankenhaus im Herkunftsstaat tätig, sein Vater arbeite als selbständiger LKW-Fahrer. Seine Schwester sei in XXXX „im öffentlichen Dienst in einem Büro“ tätig. Der Bruder XXXX arbeite als selbstständiger LKW-Fahrer. Der Bruder XXXX sei als Bauarbeiter tätig.Seine Eltern und Geschwister seien berufstätig. Seine Mutter sei als Krankenschwester in einem öffentlichen Krankenhaus im Herkunftsstaat tätig, sein Vater arbeite als selbständiger LKW-Fahrer. Seine Schwester sei in römisch 40 „im öffentlichen Dienst in einem Büro“ tätig. Der Bruder römisch 40 arbeite als selbstständiger LKW-Fahrer. Der Bruder römisch 40 sei als Bauarbeiter tätig. Der BF stehe mit seinen Eltern in regelmäßigem Kontakt (AS 57). Der BF habe die Grundschule, die XXXX und die XXXX in XXXX besucht. Er spreche XXXX und Russisch, und habe weiters die Deutschprüfung auf dem Niveau A1 und A2 bestanden. Er habe Berufserfahrung als Technologe für Landwirtschaft, „ XXXX “, XXXX und XXXX (AS 27, AS 57). Er habe „immer gearbeitet“ und habe mit seinem Einkommen im Herkunftsstaat „gut leben können“ (AS 57).Der BF habe die Grundschule, die römisch 40 und die römisch 40 in römisch 40 besucht. Er spreche römisch 40 und Russisch, und habe weiters die Deutschprüfung auf dem Niveau A1 und A2 bestanden. Er habe Berufserfahrung als Technologe für Landwirtschaft, „ römisch 40 “, römisch 40 und römisch 40 (AS 27, AS 57). Er habe „immer gearbeitet“ und habe mit seinem Einkommen im Herkunftsstaat „gut leben können“ (AS 57). Der BF sei ledig und habe keine Kinder (AS 59). Zu seinen Fluchtgründen gab der BF Folgendes an: „Der wichtige Grund ist meine Angst um mein Leben. Mein Cousin XXXX bzw. XXXX wurde im Jahr XXXX getötet, man kann dies auch im Internet nachlesen. Der Bruder meines Cousins XXXX wollte, dass die Täter bestraft werden und zeigte die Tat an. Er überlebte zwei Kriege, aber dann wurde er von unbekannten verschleppt und wurde misshandelt. Er war dann am Land um sich zu erholen, aber dann wiederholten sich die Vorfälle wieder, danach verließ er das Land und ging nach XXXX . Nachdem er weg war, kamen Leute die mich und meine Brüder nach meinem Cousin fragten. In weiterer Folge haben diese unbekannten Leute meine Brüder verschleppt und misshandelt, aber wieder frei gelassen. Eines Tages kamen sie zu mir schlugen mich und nahmen mich von zuhause aus mit. „Der wichtige Grund ist meine Angst um mein Leben. Mein Cousin römisch 40 bzw. römisch 40 wurde im Jahr römisch 40 getötet, man kann dies auch im Internet nachlesen. Der Bruder meines Cousins römisch 40 wollte, dass die Täter bestraft werden und zeigte die Tat an. Er überlebte zwei Kriege, aber dann wurde er von unbekannten verschleppt und wurde misshandelt. Er war dann am Land um sich zu erholen, aber dann wiederholten sich die Vorfälle wieder, danach verließ er das Land und ging nach römisch 40 . Nachdem er weg war, kamen Leute die mich und meine Brüder nach meinem Cousin fragten. In weiterer Folge haben diese unbekannten Leute meine Brüder verschleppt und misshandelt, aber wieder frei gelassen. Eines Tages kamen sie zu mir schlugen mich und nahmen mich von zuhause aus mit. Einmal wartete ich mit dem XXXX auf Passagiere, dann kamen Leute und wollten mit mir sprechen, ich dachte sie wollten eine Auskunft, aber ich sollte zu ihnen in ein Auto einsteigen. Ich weigerte mich, aber sie zwangen mich in das Auto zu steigen und fuhren los. Es ging wieder um meinen Cousin, sie wollten Informationen. Doch ich konnte keine Informationen geben und die Leute drohten mir und meinem Cousin, dass es mir schlecht gehen würde. Sie schlugen mich und ließen mich in einer einsamen Gegend liegen und die Leute fuhren davon. Ein Bekannter fand mich und brachte mich nach Hause. Aufgrund der Vorkommnisse hatte meine Mutter drei Schlaganfälle und zwei Herzinfarkte. Ich versuchte möglichst lange zu Hause zu bleiben, weil meine Eltern Unterstützung im Haushalt brauchten. Wir berieten, was ich machen soll. Meine Mutter sagte, dass sie beruhigter wäre, wenn wir weggehen, erst fuhr mein Bruder weg und einige Zeit später ich.Einmal wartete ich mit dem römisch 40 auf Passagiere, dann kamen Leute und wollten mit mir sprechen, ich dachte sie wollten eine Auskunft, aber ich sollte zu ihnen in ein Auto einsteigen. Ich weigerte mich, aber sie zwangen mich in das Auto zu steigen und fuhren los. Es ging wieder um meinen Cousin, sie wollten Informationen. Doch ich konnte keine Informationen geben und die Leute drohten mir und meinem Cousin, dass es mir schlecht gehen würde. Sie schlugen mich und ließen mich in einer einsamen Gegend liegen und die Leute fuhren davon. Ein Bekannter fand mich und brachte mich nach Hause. Aufgrund der Vorkommnisse hatte meine Mutter drei Schlaganfälle und zwei Herzinfarkte. Ich versuchte möglichst lange zu Hause zu bleiben, weil meine Eltern Unterstützung im Haushalt brauchten. Wir berieten, was ich machen soll. Meine Mutter sagte, dass sie beruhigter wäre, wenn wir weggehen, erst fuhr mein Bruder weg und einige Zeit später ich. Ich verlor auch meinen Job in der Fabrik im Jahr XXXX oder XXXX , weil jemand nach mir fragte. Ich versuchte noch andere Arbeitsplätze zu suchen, irgendwo angestellt zu werden, aber überall war die Tür für mich versperrt. Nur weil ich andere Arbeiten annahm, konnte ich meinen Lebensunterhalt verdienen. Ich versuchte ziemlich lange privat zu arbeiten und dies lenkte mich von den Problemen ab. Ich verlor auch meinen Job in der Fabrik im Jahr römisch 40 oder römisch 40 , weil jemand nach mir fragte. Ich versuchte noch andere Arbeitsplätze zu suchen, irgendwo angestellt zu werden, aber überall war die Tür für mich versperrt. Nur weil ich andere Arbeiten annahm, konnte ich meinen Lebensunterhalt verdienen. Ich versuchte ziemlich lange privat zu arbeiten und dies lenkte mich von den Problemen ab. Ich sagte auch, ich bleibe bei meinen Eltern in Russland, was mit mir geschehe war mir egal. Doch meine Mutter sagte, es wäre ihr lieber ich gehe weg, dann hätte sie keine gesundheitlichen Probleme. Als ich in Österreich war, sagte meine Mutter, dass es ihr viel besser geht, da sie weiß, dass mir nichts passieren kann. Sollte ich nach Russland zurückkehren, weiß ich, dass mich diese Leute finden. Ich habe Angst vor diesen Leuten. Meine Rückkehr würde sich auch auf den Gesundheitszustand meiner Eltern auswirken. Das ist mein einziger Grund, der mich zur Ausreise zwang. Mein eigenes Leben und das Leben meiner Eltern.“ Weshalb XXXX bzw. XXXX getötet worden sei, wisse der BF nicht (AS 63). Er habe mit ihm und seinem weiteren Verwandten namens XXXX „im Hof“ geraucht als ein Fahrzeug stehen geblieben wäre. XXXX sei erschrocken und weggelaufen. Was danach passiert sei, wisse der BF nicht, eventuell seien Männer XXXX gefolgt und hätten diesen und zwei weitere Männer getötet. Die Leichen hätte „man in die Luft gesprengt“ XXXX . „Irgendwo im Internet“ gäbe es Berichte über diese Vorfälle, jedoch wisse der BF nicht, wo man diese finden könne.Weshalb römisch 40 bzw. römisch 40 getötet worden sei, wisse der BF nicht (AS 63). Er habe mit ihm und seinem weiteren Verwandten namens römisch 40 „im Hof“ geraucht als ein Fahrzeug stehen geblieben wäre. römisch 40 sei erschrocken und weggelaufen. Was danach passiert sei, wisse der BF nicht, eventuell seien Männer römisch 40 gefolgt und hätten diesen und zwei weitere Männer getötet. Die Leichen hätte „man in die Luft gesprengt“ römisch 40 . „Irgendwo im Internet“ gäbe es Berichte über diese Vorfälle, jedoch wisse der BF nicht, wo man diese finden könne. Weiters gab er an, dass seine Brüder im Jahre XXXX verschleppt, aber „immer wieder“ freigelassen worden wären. Der BF selbst sei während seiner Studienzeit, glaublich im Jahre XXXX , verschleppt worden. Auch seien er und sein Bruder „zu Hause“ zusammengeschlagen worden. „Sie“ bzw. circa sieben Personen seien „wieder und immer wieder“ mit zwei Autos zu ihnen gekommen (AS 63). Zuletzt habe ein derartiger Vorfall im Jahre XXXX stattgefunden. Er wisse nicht wer diese Männer seien, welche sie „einfach nur geschlagen“, jedoch „keine Forderungen“ gemacht hätten.Weiters gab er an, dass seine Brüder im Jahre römisch 40 verschleppt, aber „immer wieder“ freigelassen worden wären. Der BF selbst sei während seiner Studienzeit, glaublich im Jahre römisch 40 , verschleppt worden. Auch seien er und sein Bruder „zu Hause“ zusammengeschlagen worden. „Sie“ bzw. circa sieben Personen seien „wieder und immer wieder“ mit zwei Autos zu ihnen gekommen (AS 63). Zuletzt habe ein derartiger Vorfall im Jahre römisch 40 stattgefunden. Er wisse nicht wer diese Männer seien, welche sie „einfach nur geschlagen“, jedoch „keine Forderungen“ gemacht hätten. Andere Probleme habe der BF im Herkunftsstaat nicht gehabt (AS 63f.). Er sei im Herkunftsstaat weder inhaftiert gewesen, noch hätte er Probleme mit den Behörden ebendort gehabt (AS 59). Auch sei er weder Mitglied eines Vereins, einer politischen Partei oder einer politisch aktiven Partei oder politisch aktiven Bewegung im Herkunftsstaat oder im Bundesgebiet gewesen. Ferner gab der BF an, dass seine Familienangehörigen keine Probleme im Herkunftsstaat hätten (AS 65). Von „staatlicher Seite“ würde er im Falle einer Rückkehr nichts befürchten. Im Falle einer Rückkehr glaube er jedoch verhört, verschleppt und misshandelt zu werden. Die „Leute“ hätten aus politischen Gründen gehandelt, da sie nicht gewollt hätten, dass der Mord an seinem Cousin XXXX verfolgt werde (AS 69). Auch sei in dem geschilderten Mordfall keine Strafsache eingeleitet worden (AS 63).Im Falle einer Rückkehr glaube er jedoch verhört, verschleppt und misshandelt zu werden. Die „Leute“ hätten aus politischen Gründen gehandelt, da sie nicht gewollt hätten, dass der Mord an seinem Cousin römisch 40 verfolgt werde (AS 69). Auch sei in dem geschilderten Mordfall keine Strafsache eingeleitet worden (AS 63). Österreich sei sein Zielland bei der Ausreise aus dem Herkunftsstaat gewesen (AS 57). Er sei alleine am XXXX in das Bundesgebiet eingereist (AS 59). Seine Dokumente seien ihm bei der Einreise von einem Schlepper abgenommen worden (AS 57).Österreich sei sein Zielland bei der Ausreise aus dem Herkunftsstaat gewesen (AS 57). Er sei alleine am römisch 40 in das Bundesgebiet eingereist (AS 59). Seine Dokumente seien ihm bei der Einreise von einem Schlepper abgenommen worden (AS 57). Der BF wolle im Bundesgebiet als XXXX , XXXX oder XXXX und Anstreicher arbeiten.Der BF wolle im Bundesgebiet als römisch 40 , römisch 40 oder römisch 40 und Anstreicher arbeiten.
  5. Vorgelegt wurden: - XXXX (AS 25, AS 31, AS 33), auf welchem handschriftlich „ XXXX Führerschein“ vermerkt wurde,- römisch 40 (AS 25, AS 31, AS 33), auf welchem handschriftlich „ römisch 40 Führerschein“ vermerkt wurde, - XXXX (AS 37, AS 39),- römisch 40 (AS 37, AS 39), - Zertifikat Deutsch auf dem Sprachniveau XXXX (AS 35),- Zertifikat Deutsch auf dem Sprachniveau römisch 40 (AS 35), - undatierte Bestätigung Deutschkursbesuch der XXXX (AS 43, AS 45)- undatierte Bestätigung Deutschkursbesuch der römisch 40 (AS 43, AS 45) - Anmeldebestätigung Deutschkurs A2+ des Aus- und XXXX (AS 47)- Anmeldebestätigung Deutschkurs A2+ des Aus- und römisch 40 (AS 47) - Kultur-Pass der XXXX (AS 49)- Kultur-Pass der römisch 40 (AS 49)
  6. Mit Bescheid des BFA vom XXXX wurde der Antrag des BF auf internationalen Schutz hinsichtlich der Zuerkennung des Staus des Asylberechtigten (Spruchpunkt I.) sowie des subsidiär Schutzberechtigten abgewiesen (Spruchpunkt II.). Unter Spruchpunkt III. wurde ihm kein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigenden Gründen erteilt. Unter Spruchpunkt IV. wurde gegen ihn eine Rückkehrentscheidung erlassen und weiters unter Spruchpunkt V. festgestellt, dass seine Abschiebung „nach Herkunftsstaat“ zulässig sei. Ferner wurde festgestellt, dass die Frist für die freiwillige Ausreise 14 Tage ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung betrage (Spruchpunkt VI.).
  7. Mit Bescheid des BFA vom römisch 40 wurde der Antrag des BF auf internationalen Schutz hinsichtlich der Zuerkennung des Staus des Asylberechtigten (Spruchpunkt römisch eins.) sowie des subsidiär Schutzberechtigten abgewiesen (Spruchpunkt römisch zwei.). Unter Spruchpunkt römisch drei. wurde ihm kein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigenden Gründen erteilt. Unter Spruchpunkt römisch vier. wurde gegen ihn eine Rückkehrentscheidung erlassen und weiters unter Spruchpunkt römisch fünf. festgestellt, dass seine Abschiebung „nach Herkunftsstaat“ zulässig sei. Ferner wurde festgestellt, dass die Frist für die freiwillige Ausreise 14 Tage ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung betrage (Spruchpunkt römisch sechs.). 4.
  8. Das BFA stellte dem BF amtswegig einen Rechtsberater zur Seite.
  9. Mit Schriftsatz vom XXXX erhob der BF, vertreten durch den XXXX , gegen den Bescheid des BFA innerhalb offener Frist das Rechtsmittel der Beschwerde. Hierbei gab der BF im Wesentlichen an, dass er bei seinem Antrag auf internationalen Schutz als Fluchtgrund angegeben hätte, dass sein Cousin XXXX von „ XXXX “ getötet der Bruder seines Cousins misshandelt worden wäre (AS 188 f). „ XXXX “, welche vermummt gewesen wären, hätten den BF und auch seine Brüder nach dem Cousin XXXX gefragt, die Brüder verschleppt und misshandelt. Aufgrund von „Sippenhaftung“ sei die Familie terrorisiert worden, sodass auch die Mutter des BF gesundheitliche Probleme bekommen hätte und dem BF die Existenzgrundlage entzogen worden sei, da er „keine Arbeit mehr gefunden“ habe. Die „Verschleppungen und das Zusammenschlagen“ hätten sich mehrfach wiederholt, wobei der letzte und fluchtauslösende Vorfall im Jahre XXXX stattgefunden habe. Es gäbe keinen Grund dem BF die Glaubwürdigkeit abzusprechen.
  10. Mit Schriftsatz vom römisch 40 erhob der BF, vertreten durch den römisch 40 , gegen den Bescheid des BFA innerhalb offener Frist das Rechtsmittel der Beschwerde. Hierbei gab der BF im Wesentlichen an, dass er bei seinem Antrag auf internationalen Schutz als Fluchtgrund angegeben hätte, dass sein Cousin römisch 40 von „ römisch 40 “ getötet der Bruder seines Cousins misshandelt worden wäre (AS 188 f). „ römisch 40 “, welche vermummt gewesen wären, hätten den BF und auch seine Brüder nach dem Cousin römisch 40 gefragt, die Brüder verschleppt und misshandelt. Aufgrund von „Sippenhaftung“ sei die Familie terrorisiert worden, sodass auch die Mutter des BF gesundheitliche Probleme bekommen hätte und dem BF die Existenzgrundlage entzogen worden sei, da er „keine Arbeit mehr gefunden“ habe. Die „Verschleppungen und das Zusammenschlagen“ hätten sich mehrfach wiederholt, wobei der letzte und fluchtauslösende Vorfall im Jahre römisch 40 stattgefunden habe. Es gäbe keinen Grund dem BF die Glaubwürdigkeit abzusprechen. Weiters führte der BF an, dass zum Herkunftsland des BF nahezu keine Länderberichte im gegenständlichen Bescheid XXXX aufscheinen würden. Die belangte Behörde sei offenbar davon ausgegangen, dass auf die Situation des BF in der XXXX nicht eingegangen werden müsse, da ohnehin eine innerstaatliche Fluchtalternative im Rahmen der Russischen Föderation gegeben sei. Aus dem Akteninhalt lasse sich keineswegs ableiten, dass die Verfolgung durch XXXX in anderen Teilen der Russischen Föderation nicht befürchtet werden müsse. Das Gegenteil sei der Fall. Auch in Städten wie XXXX würden XXXX ( XXXX ) verfolgt werden und es sei notorisch, dass XXXX selbst in der XXXX seine Agenten arbeiten lasse.Weiters führte der BF an, dass zum Herkunftsland des BF nahezu keine Länderberichte im gegenständlichen Bescheid römisch 40 aufscheinen würden. Die belangte Behörde sei offenbar davon ausgegangen, dass auf die Situation des BF in der römisch 40 nicht eingegangen werden müsse, da ohnehin eine innerstaatliche Fluchtalternative im Rahmen der Russischen Föderation gegeben sei. Aus dem Akteninhalt lasse sich keineswegs ableiten, dass die Verfolgung durch römisch 40 in anderen Teilen der Russischen Föderation nicht befürchtet werden müsse. Das Gegenteil sei der Fall. Auch in Städten wie römisch 40 würden römisch 40 ( römisch 40 ) verfolgt werden und es sei notorisch, dass römisch 40 selbst in der römisch 40 seine Agenten arbeiten lasse.
  11. Mit Urkundenvorlage vom XXXX legte der BF folgende Dokumente vor (OZ 5):
  12. Mit Urkundenvorlage vom römisch 40 legte der BF folgende Dokumente vor (OZ 5): - Zeugnis zur Integrationsprüfung bestehend aus Inhalten zur Sprachkompetenz XXXX und zu Werte- und Orientierungswissen vom XXXX , Zertifikats.-Nr. XXXX ,- Zeugnis zur Integrationsprüfung bestehend aus Inhalten zur Sprachkompetenz römisch 40 und zu Werte- und Orientierungswissen vom römisch 40 , Zertifikats.-Nr. römisch 40 , - XXXX .- römisch 40 .
  13. Das Bundesverwaltungsgericht führte am XXXX eine mündliche, öffentliche Verhandlung unter Beiziehung einer geeigneten Dolmetscherin für die Sprache Russisch durch, an welcher der BF, seine Rechtsvertretung und ein Vertreter der belangten Behörde teilnahmen (OZ 8).
  14. Das Bundesverwaltungsgericht führte am römisch 40 eine mündliche, öffentliche Verhandlung unter Beiziehung einer geeigneten Dolmetscherin für die Sprache Russisch durch, an welcher der BF, seine Rechtsvertretung und ein Vertreter der belangten Behörde teilnahmen (OZ 8). Der BF wurde ausführliche zu seiner Person und den Fluchtgründen befragt, und es wurde ihm Gelegenheit gegeben, die Fluchtgründe umfassend darzulegen, sich zu seinen Rückkehrbefürchtungen und der Integration im Bundesgebiet zu äußern, sowie zu den im Rahmen der Verhandlung in das Verfahren eingeführten und mit der Ladung zugestellten Länderberichten Stellung zu nehmen. Weiters wurde XXXX , als Zeuge hinsichtlich der Lebensumstände des BF im Herkunftsstaat und im Bundesgebiet befragt (I.7.5.).Weiters wurde römisch 40 , als Zeuge hinsichtlich der Lebensumstände des BF im Herkunftsstaat und im Bundesgebiet befragt (römisch eins.7.5.). 7.
  15. In der mündlichen Verhandlung gab der BF zu seinen Lebensumständen im Herkunftsstaat im Wesentlichen an, am XXXX in der XXXX geboren und ein Staatsangehöriger der Russischen Föderation zu sein, sowie der XXXX anzugehören. Im Alter von circa XXXX sei er mit seinen Eltern nach XXXX gezogen und habe ebendort bis zu seiner Ausreise aus dem Herkunftsstaat gelebt. Bis XXXX habe er in „ XXXX “ gewohnt. Zuletzt sei er im Herkunftsstaat in seinem Eigentumshaus an der „ XXXX “ wohnhaft gewesen.7.
  16. In der mündlichen Verhandlung gab der BF zu seinen Lebensumständen im Herkunftsstaat im Wesentlichen an, am römisch 40 in der römisch 40 geboren und ein Staatsangehöriger der Russischen Föderation zu sein, sowie der römisch 40 anzugehören. Im Alter von circa römisch 40 sei er mit seinen Eltern nach römisch 40 gezogen und habe ebendort bis zu seiner Ausreise aus dem Herkunftsstaat gelebt. Bis römisch 40 habe er in „ römisch 40 “ gewohnt. Zuletzt sei er im Herkunftsstaat in seinem Eigentumshaus an der „ römisch 40 “ wohnhaft gewesen. Im Herkunftsstaat habe er bis zur elften Schulstufe eine XXXX besucht und danach ein Studium an der Hochschule begonnen und ebendort ein Jahr lang studiert. Anschließend habe er mit einem Studium an der „ XXXX begonnen und ebendort von XXXX studiert. An die konkrete Adresse dieser Universität oder Professoren im Studium könne er sich jedoch nicht erinnern. Er habe das Studium der „Technologie der Produktion und der Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte“ abgeschlossen, jedoch in diesem Bereich nie gearbeitet. Nach dem Studium sei er einer Beschäftigung im XXXX , sowie als XXXX nachgegangen und habe sonst nirgends gearbeitet. Auf seine Angaben im behördlichen Verfahren betreffend eine Tätigkeit als „ XXXX “ (AS 27) befragt gab der BF an, dass er hierbei „Innenarbeiten“ im Zuge seiner XXXX -Tätigkeit gemeint hätte, welche er „nicht offiziell“ ausgeführt habe.Im Herkunftsstaat habe er bis zur elften Schulstufe eine römisch 40 besucht und danach ein Studium an der Hochschule begonnen und ebendort ein Jahr lang studiert. Anschließend habe er mit einem Studium an der „ römisch 40 begonnen und ebendort von römisch 40 studiert. An die konkrete Adresse dieser Universität oder Professoren im Studium könne er sich jedoch nicht erinnern. Er habe das Studium der „Technologie der Produktion und der Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte“ abgeschlossen, jedoch in diesem Bereich nie gearbeitet. Nach dem Studium sei er einer Beschäftigung im römisch 40 , sowie als römisch 40 nachgegangen und habe sonst nirgends gearbeitet. Auf seine Angaben im behördlichen Verfahren betreffend eine Tätigkeit als „ römisch 40 “ (AS 27) befragt gab der BF an, dass er hierbei „Innenarbeiten“ im Zuge seiner römisch 40 -Tätigkeit gemeint hätte, welche er „nicht offiziell“ ausgeführt habe. Der BF sei weiters Sportler gewesen. 7.
  17. Zu seinen Familienangehörigen befragt gab der BF an, dass gegenwärtig seine Eltern und seine Schwester XXXX in seinem Eigentumshaus an der „ XXXX “ wohnen würden. Sein Vater namens XXXX erhalte eine Invalidenpension. Seine Mutter namens XXXX habe vor einer Erkrankung ihren Lebensunterhalt durch eine berufliche Tätigkeit in einem Krankenhaus bestritten. Seitdem sie einen Schlaganfall erlitten hätte, würde auch sie eine staatliche Invalidenpension erhalten. Der BF habe drei Geschwister namens XXXX , XXXX und XXXX . Der Bruder XXXX wohne in der Nähe der Eltern, der älteste Bruder XXXX . Seine Brüder würden ihren Lebensunterhalt durch eine berufliche Tätigkeit als LKW-Fahrer bestreiten. Tanten und Onkel des BF würden vorwiegend in XXXX leben. Ein in der XXXX lebender Onkel sei bereits verstorben. 7.
  18. Zu seinen Familienangehörigen befragt gab der BF an, dass gegenwärtig seine Eltern und seine Schwester römisch 40 in seinem Eigentumshaus an der „ römisch 40 “ wohnen würden. Sein Vater namens römisch 40 erhalte eine Invalidenpension. Seine Mutter namens römisch 40 habe vor einer Erkrankung ihren Lebensunterhalt durch eine berufliche Tätigkeit in einem Krankenhaus bestritten. Seitdem sie einen Schlaganfall erlitten hätte, würde auch sie eine staatliche Invalidenpension erhalten. Der BF habe drei Geschwister namens römisch 40 , römisch 40 und römisch 40 . Der Bruder römisch 40 wohne in der Nähe der Eltern, der älteste Bruder römisch 40 . Seine Brüder würden ihren Lebensunterhalt durch eine berufliche Tätigkeit als LKW-Fahrer bestreiten. Tanten und Onkel des BF würden vorwiegend in römisch 40 leben. Ein in der römisch 40 lebender Onkel sei bereits verstorben. Der BF pflege „fast überhaupt keinen Kontakt“ zu seinen Geschwistern. Mit seiner Mutter telefoniere er monatlich und zu weiteren Familienangehörigen im Herkunftsstaat habe er ein Mal alle sechs Monate fernmündlichen Kontakt. Zumeist pflege er Kontakt zu seinen im Herkunftsstaat lebenden Familienangehörigen „wenn es etwas zu feiern gibt“. Zu seinen Familienangehörigen in der XXXX pflege circa ein Mal im Jahr Kontakt.Der BF pflege „fast überhaupt keinen Kontakt“ zu seinen Geschwistern. Mit seiner Mutter telefoniere er monatlich und zu weiteren Familienangehörigen im Herkunftsstaat habe er ein Mal alle sechs Monate fernmündlichen Kontakt. Zumeist pflege er Kontakt zu seinen im Herkunftsstaat lebenden Familienangehörigen „wenn es etwas zu feiern gibt“. Zu seinen Familienangehörigen in der römisch 40 pflege circa ein Mal im Jahr Kontakt. 7.
  19. Zu seinen Fluchtgründen befragt gab er an, im XXXX den Entschluss zur Ausreise aus dem Herkunftsstaat gefasst zu haben und im XXXX ausgereist zu sein. Circa ein bis eineinhalb Jahre vor der Ausreise habe sich der BF einen Auslandsreisepass ausstellen lassen. Die Ausreisekosten hätten sich auf circa XXXX belaufen. Nach seiner Ankunft im Bundesgebiet sei ihm der Reisepass vermutlich beim XXXX gestohlen worden. Seine kranken Eltern habe er bislang nicht um die Nachsendung von Identitätsdokumenten ersuchen können.7.
  20. Zu seinen Fluchtgründen befragt gab er an, im römisch 40 den Entschluss zur Ausreise aus dem Herkunftsstaat gefasst zu haben und im römisch 40 ausgereist zu sein. Circa ein bis eineinhalb Jahre vor der Ausreise habe sich der BF einen Auslandsreisepass ausstellen lassen. Die Ausreisekosten hätten sich auf circa römisch 40 belaufen. Nach seiner Ankunft im Bundesgebiet sei ihm der Reisepass vermutlich beim römisch 40 gestohlen worden. Seine kranken Eltern habe er bislang nicht um die Nachsendung von Identitätsdokumenten ersuchen können. Der BF könne nicht konkret sagen, was passieren würde, wenn er gegenwärtig in den Herkunftsstaat zurückkehren würde. Er könne nicht sagen, dass es konkret eine bestimmte Person gäbe, welche ihn bei einer Rückkehr verfolgen würde. Er hätte jedoch Angst, unter anderem auch wegen der Lage in der Ukraine und davor ebendort „in den Krieg geschickt“ zu werden bzw. vor den militärischen Behörden. Seine Brüder wären nicht einberufen worden, weil sie nicht so gesund wie der BF und alkoholkrank wären. Weiters gab er an, im Herkunftsstaat keinen Wehrdienst geleistet zu haben. Auch gab er an, den Herkunftsstaat nicht aufgrund seines sunnitisch-muslimischen Glaubens verlassen zu haben. Wer seinen Cousin im Herkunftsstaat getötet habe, wisse er nicht. Militärangehörige hätten seinen Cousin, sowie einen Mann namens XXXX und einen weiteren Mann getötet, vermutlich, weil sie eine Zigarette geraucht hätten. Wer seinen Cousin im Herkunftsstaat getötet habe, wisse er nicht. Militärangehörige hätten seinen Cousin, sowie einen Mann namens römisch 40 und einen weiteren Mann getötet, vermutlich, weil sie eine Zigarette geraucht hätten. Von der rechtsfreundlichen Vertretung wurde ausgeführt, dass die Sippenhaftung aufgrund des Cousins des BF eine Rolle bei seiner Ausreise gespielt habe. Der Cousin sei „wahrscheinlich in einer Position im zweiten Tschetschenien-Krieg“ gewesen. Der BF würde als Angehöriger einer Minderheit einem höheren Risiko unterliegen, als „Kanonenfutter“ herangezogen zu werden. Die aktuellen Länderberichte seien hinsichtlich der gegenwärtigen Situation von Minderheiten mangelhaft. Diesbezügliche Länderberichte lege er nicht vor, zumal sich dies sich auch aus den Medien ergebe. Der Behördenvertreter führte aus, dass der BF seine Identität bewusst verheimliche. Bei seinem im behördlichen Verfahren geschilderten Vorbringen hätten sich erhebliche Widersprüche ergeben. Auch sei nicht konsistent, dass die Brüder des BF trotz geschilderter Bedrohung weiterhin im Herkunftsstaat leben würden. Da sich der BF ein Jahr vor seiner Ausreise einen Auslandsreisepass ausstellen habe lassen, wäre eine staatliche Verfolgung des BF im Herkunftsstaat auszuschließen. Weiters werde dem im behördlichen Verfahren geschilderten Fluchtvorbringen mangelnde Aktualität unterstellt. Ein Gefährdungspotential für eine Rekrutierung des BF im Herkunftsstaat sei nicht gegeben. Der BF befinde sich außerhalb des wehrdienstfähigen Alters. Vor dem Hintergrund, dass auch seine Brüder im Herkunftsstaat nicht einberufen worden seien, scheine es nicht nachvollziehbar, dass für den BF eine diesbezügliche Gefahr bestehe. Seitens Behördenvertreter wurden Anfragebeantwortungen vom XXXX “ zur Vorlage gebracht, welche als Beilage ./A und ./B. in das Verfahren aufgenommen wurden.Seitens Behördenvertreter wurden Anfragebeantwortungen vom römisch 40 “ zur Vorlage gebracht, welche als Beilage ./A und ./B. in das Verfahren aufgenommen wurden. 7.
  21. Zu seinen gegenwärtigen Lebensumständen im Bundesgebiet gab der BF an, gesund zu sein und gegenwärtig keine medizinische oder therapeutische Behandlung in Anspruch zu nehmen. Er sei ledig, führe gegenwärtig keine Lebensgemeinschaft und wäre kinderlos. Im Zuge der „zweiten Coronawelle“ habe er in XXXX circa drei Monate als Freiwilliger gearbeitet und konkret in einem Bürogebäude Computer und Tische desinfiziert. Er würde im Bundesgebiet als Tischler arbeiten wollen. Gelegentlich würde er im Bundesgebiet von Freunden mit XXXX unterstützt werden. Weiters spiele er an den Wochenenden Fußball.7.
  22. Zu seinen gegenwärtigen Lebensumständen im Bundesgebiet gab der BF an, gesund zu sein und gegenwärtig keine medizinische oder therapeutische Behandlung in Anspruch zu nehmen. Er sei ledig, führe gegenwärtig keine Lebensgemeinschaft und wäre kinderlos. Im Zuge der „zweiten Coronawelle“ habe er in römisch 40 circa drei Monate als Freiwilliger gearbeitet und konkret in einem Bürogebäude Computer und Tische desinfiziert. Er würde im Bundesgebiet als Tischler arbeiten wollen. Gelegentlich würde er im Bundesgebiet von Freunden mit römisch 40 unterstützt werden. Weiters spiele er an den Wochenenden Fußball. Der BF gehöre dem XXXX an und würde seinen Glauben praktizieren, jedoch kein „strenggläubiger Moslem“ sein. Er besuche manchmal eine Moschee im Bundesgebiet.Der BF gehöre dem römisch 40 an und würde seinen Glauben praktizieren, jedoch kein „strenggläubiger Moslem“ sein. Er besuche manchmal eine Moschee im Bundesgebiet. 7.
  23. Aus der Befragung des Zeugen ergab sich im Wesentlichen folgendes: Er habe den BF in seiner Kindheit bzw. XXXX im Herkunftsstaat kennengelernt und sie hätten unterschiedliche Klassen der XXXX besucht. Der BF habe weiters auch die XXXX im Herkunftsstaat besucht. Weiters wisse er lediglich, dass der BF ein Studium begonnen habe. Der BF sei im Herkunftsstaat einer beruflichen Tätigkeit als Tischler nachgegangen.7.
  24. Aus der Befragung des Zeugen ergab sich im Wesentlichen folgendes: Er habe den BF in seiner Kindheit bzw. römisch 40 im Herkunftsstaat kennengelernt und sie hätten unterschiedliche Klassen der römisch 40 besucht. Der BF habe weiters auch die römisch 40 im Herkunftsstaat besucht. Weiters wisse er lediglich, dass der BF ein Studium begonnen habe. Der BF sei im Herkunftsstaat einer beruflichen Tätigkeit als Tischler nachgegangen. Der BF habe im Herkunftsstaat in der XXXX gewohnt, habe zwei Brüder namens XXXX und eine Schwester namens XXXX . Die Mutter des BF heiße glaublich XXXX . Die Mutter des BF sei im Herkunftsstaat einer beruflichen Tätigkeit als Ärztin in einem Krankenhaus nachgegangen bzw. Hausärztin gewesen. Die Brüder des BF wären arbeitslos gewesen. Der Zeuge und seine im Bundesgebiet lebenden Angehörigen hätten seit seiner Ausreise aus dem Herkunftsstaat keinen Kontakt zu den Familienangehörigen des BF in der Russischen Föderation .Der BF habe im Herkunftsstaat in der römisch 40 gewohnt, habe zwei Brüder namens römisch 40 und eine Schwester namens römisch 40 . Die Mutter des BF heiße glaublich römisch 40 . Die Mutter des BF sei im Herkunftsstaat einer beruflichen Tätigkeit als Ärztin in einem Krankenhaus nachgegangen bzw. Hausärztin gewesen. Die Brüder des BF wären arbeitslos gewesen. Der Zeuge und seine im Bundesgebiet lebenden Angehörigen hätten seit seiner Ausreise aus dem Herkunftsstaat keinen Kontakt zu den Familienangehörigen des BF in der Russischen Föderation . Der Zeuge habe nicht gewusst, dass der BF Probleme im Herkunftsstaat gehabt hätte. Es habe jedoch im Jahre XXXX einen Vorfall an einem Fußballplatz im Herkunftsstaat gegeben. Er habe wahrgenommen, dass maskierte Männer, vermutlich russische Soldaten, aus einem militärischen Fahrzeug ausgestiegen und in das Haus des BF gegangen wären. In weiterer Folge sei ebendort stark diskutiert worden. Tage später habe er gerüchteweise von anderen Freunden gehört, dass Familienangehörige des BF geschlagen worden wären. Welche Familienangehörigen des BF konkret geschlagen worden wären, wisse er nicht. Weiters habe er gerüchteweise gehört, dass dieser Vorfall einen Zusammenhang mit einem Cousin des BF gehabt habe. Man habe dem Zeugen erzählt, dass der Cousin getötet worden wäre.Der Zeuge habe nicht gewusst, dass der BF Probleme im Herkunftsstaat gehabt hätte. Es habe jedoch im Jahre römisch 40 einen Vorfall an einem Fußballplatz im Herkunftsstaat gegeben. Er habe wahrgenommen, dass maskierte Männer, vermutlich russische Soldaten, aus einem militärischen Fahrzeug ausgestiegen und in das Haus des BF gegangen wären. In weiterer Folge sei ebendort stark diskutiert worden. Tage später habe er gerüchteweise von anderen Freunden gehört, dass Familienangehörige des BF geschlagen worden wären. Welche Familienangehörigen des BF konkret geschlagen worden wären, wisse er nicht. Weiters habe er gerüchteweise gehört, dass dieser Vorfall einen Zusammenhang mit einem Cousin des BF gehabt habe. Man habe dem Zeugen erzählt, dass der Cousin getötet worden wäre. Der Zeuge habe den BF im XXXX zufällig auf einer Straße in XXXX getroffen und treffe ihn seither regelmäßig in monatlichen Abständen.Der Zeuge habe den BF im römisch 40 zufällig auf einer Straße in römisch 40 getroffen und treffe ihn seither regelmäßig in monatlichen Abständen. 7.
  25. Dem in der mündlichen Verhandlung gestellten Antrag auf Nachreichung einer schriftlichen Stellungnahme bis XXXX wurde stattgegeben.7.
  26. Dem in der mündlichen Verhandlung gestellten Antrag auf Nachreichung einer schriftlichen Stellungnahme bis römisch 40 wurde stattgegeben.
  27. Mit Stellungnahme vom XXXX wurden diverse Zeitungsartikel in Kopie betreffend Rekrutierung von XXXX im Rahmen des Ukraine-Konfliktes sowie Identitätsnachweise des BF (Führerschein, Reisepass) zur Vorlage gebracht (OZ 9).
  28. Mit Stellungnahme vom römisch 40 wurden diverse Zeitungsartikel in Kopie betreffend Rekrutierung von römisch 40 im Rahmen des Ukraine-Konfliktes sowie Identitätsnachweise des BF (Führerschein, Reisepass) zur Vorlage gebracht (OZ 9). 8.
  29. Diese Stellungnahme inkl. Zeitungsartikel in Kopie wurden dem BFA als Parteiengehör mit Möglichkeit zur Abgabe eine Stellungnahme zugeschickt (OZ 10). 8.
  30. Das BFA hat hierzu keine Stellung genommen.
  31. Mit Parteiengehören vom XXXX und vom XXXX wurden dem BF und dem BFA die aktuellsten Länderberichte zur Lage in der Russischen Föderation mit Möglichkeit zur Abgabe einer diesbezüglichen Stellungnahme übermittelt (OZ 11 und OZ 14).
  32. Mit Parteiengehören vom römisch 40 und vom römisch 40 wurden dem BF und dem BFA die aktuellsten Länderberichte zur Lage in der Russischen Föderation mit Möglichkeit zur Abgabe einer diesbezüglichen Stellungnahme übermittelt (OZ 11 und OZ 14).
  33. Der BF nahm durch seine Rechtsvertretung Stellung zu den Länderberichten und führte aus, dass grundsätzlich keine Einwände gegen diese erhoben würden. Verwiesen werde darauf, dass XXXX Behörden kollektive Bestrafungsformen bei Familienangehörigen vermeintlicher Terroristen anwenden und ethnische Minderheiten überproportional für den Krieg in der Ukraine rekrutiert würden (OZ 15).
  34. Der BF nahm durch seine Rechtsvertretung Stellung zu den Länderberichten und führte aus, dass grundsätzlich keine Einwände gegen diese erhoben würden. Verwiesen werde darauf, dass römisch 40 Behörden kollektive Bestrafungsformen bei Familienangehörigen vermeintlicher Terroristen anwenden und ethnische Minderheiten überproportional für den Krieg in der Ukraine rekrutiert würden (OZ 15).
  35. Das BVwG führte eine Strafregisterabfrage durch. Es scheint keine Verurteilung des BF im Bundesgebiet auf. II. Für das Bundesverwaltungsgericht ergibt sich daraus wie folgt:römisch zwei. Für das Bundesverwaltungsgericht ergibt sich daraus wie folgt:
  36. Feststellungen 1.
  37. Zur Person des BF Der BF ist XXXX der Russischen Föderation. Er gehört der XXXX an und bekennt sich dem sunnitisch- muslimischen Glauben. Der BF beherrscht die russische und XXXX Sprache. Der BF ist römisch 40 der Russischen Föderation. Er gehört der römisch 40 an und bekennt sich dem sunnitisch- muslimischen Glauben. Der BF beherrscht die russische und römisch 40 Sprache. Der BF wurde in XXXX , in der XXXX , geboren. Ab dem Alter von XXXX lebte er bis zur Ausreise im Herkunftsstaat. Der BF wurde in römisch 40 , in der römisch 40 , geboren. Ab dem Alter von römisch 40 lebte er bis zur Ausreise im Herkunftsstaat. Der BF hat in der Russischen Föderation eine Grundschule besucht, sowie mit Tätigkeiten im XXXX und als XXXX seinen Lebensunterhalt bestritten.Der BF hat in der Russischen Föderation eine Grundschule besucht, sowie mit Tätigkeiten im römisch 40 und als römisch 40 seinen Lebensunterhalt bestritten. Vor seiner Ausreise aus dem Herkunftsstaat wohnte er mit seinen Eltern, seinen Brüdern und seiner Schwester im gemeinsamen Haushalt in seinem Eigentumshaus in XXXX in XXXX . Gegenwärtig leben ebendort weiterhin seine Eltern und seine Schwester.Vor seiner Ausreise aus dem Herkunftsstaat wohnte er mit seinen Eltern, seinen Brüdern und seiner Schwester im gemeinsamen Haushalt in seinem Eigentumshaus in römisch 40 in römisch 40 . Gegenwärtig leben ebendort weiterhin seine Eltern und seine Schwester. Sein Bruder namens XXXX (andere Schreibweise im Akt: XXXX ) lebt mit seiner Ehefrau und den Kindern in der Nähe der Eltern in XXXX . Weiters leben Tanten und Onkel des BF in XXXX . Sein Bruder namens XXXX lebt mit seiner Kernfamilie in XXXX . Sein Bruder namens römisch 40 (andere Schreibweise im Akt: römisch 40 ) lebt mit seiner Ehefrau und den Kindern in der Nähe der Eltern in römisch 40 . Weiters leben Tanten und Onkel des BF in römisch 40 . Sein Bruder namens römisch 40 lebt mit seiner Kernfamilie in römisch 40 . Die Eltern des BF finanzieren ihren Lebensunterhalt mittels Bezug von Invalidenpensionen. Die Brüder sind beruflich als LKW-Fahrer tätig. Der BF hat regelmäßigen Kontakt zu seinen Eltern, sowie gelegentlich auch zu anderen Familienangehörigen im Herkunftsstaat. Der BF ist gegenwärtig ledig und kinderlos. Er ist gesund. 1.
  38. Zu den Fluchtgründen des BF Der BF ist keiner konkreten, asylrelevanten Verfolgung bzw. Bedrohung im Herkunftsstaat Russische Föderation ausgesetzt. 1.
  39. Zur maßgeblichen Situation in der Russischen Föderation Aus dem im Länderinformationsblatt der Staatendokumentation zitierten, aktuellen Länderberichten ergibt sich zur Lage in der Russischen Föderation entscheidungsrelevant Folgendes: 1.3.
  40. Sicherheitslage in der Russischen Föderation Wie verschiedene Anschläge mit zahlreichen Todesopfern gezeigt haben, kann es in Russland (auch außerhalb der Kaukasus-Region) zu Anschlägen kommen. Todesopfer forderte zuletzt ein Terroranschlag in der Metro von St. Petersburg im April
  41. Die russischen Behörden halten ihre Warnung vor Anschlägen aufrecht und rufen weiterhin zu besonderer Vorsicht auf (AA 5.8.2022). Trotz verschärfter Sicherheitsmaßnahmen kann das Risiko von Terrorakten nicht ausgeschlossen werden. Die russischen Sicherheitsbehörden weisen vor allem auf eine erhöhte Gefährdung durch Anschläge gegen öffentliche Einrichtungen und größere Menschenansammlungen hin (Metro, Bahnhöfe und Züge, Flughäfen etc.) (EDA 4.5.2022). Für die Russische Föderation stellen Terrorismusbekämpfung und der Umgang mit extremistischen islamischen Gruppen (darunter Gruppen mit Verbindung zum sogenannten Islamischen Staat (IS) sowie Kämpfer, die aus Syrien zurückkehren) eine Priorität dar (USDOS 16.12.2021). Russland befindet sich auf mittlerem Niveau, was den Einfluss von Terrorismus betrifft (IEP 3.2022). Russland ist ein Mitglied des Globalen Forums zur Terrorismusbekämpfung (Global Counterterrorism Forum) (USDOS 16.12.2021; vgl. GCTF o.D.). Russland befindet sich auf mittlerem Niveau, was den Einfluss von Terrorismus betrifft (IEP 3.2022). Russland ist ein Mitglied des Globalen Forums zur Terrorismusbekämpfung (Global Counterterrorism Forum) (USDOS 16.12.2021; vergleiche GCTF o.D.). 1.3.1.
  42. Sicherheitslage in Tschetschenien Die Sicherheitslage im Nordkaukasus hat sich verbessert, wenngleich das nicht mit einer nachhaltigen Stabilisierung gleichzusetzen ist (ÖB – Österreichische Botschaft Moskau [Österreich] (30.6.2021): Asylländerbericht zur Russischen Föderation 2021 (Stand 30.6.2021); vgl. Gov.uk – Webseite der Regierung [Vereinigtes Königreich] (25.8.2022): Foreign travel advice Russia, RUSI – Royal United Services Institute (30.7.2021): Identifying an Integration Model for the North Caucasus (RUSI Newsbrief, VOLUME 41, ISSUE 6)). Im Allgemeinen ist die Sicherheitslage im Nordkaukasus schwer einzuschätzen (ER – Europarat / Parliamentary Assembly (3.6.2022): The continuing need to restore human rights and the rule of law in the North Caucasus region). Die Sicherheitslage im Nordkaukasus hat sich verbessert, wenngleich das nicht mit einer nachhaltigen Stabilisierung gleichzusetzen ist (ÖB – Österreichische Botschaft Moskau [Österreich] (30.6.2021): Asylländerbericht zur Russischen Föderation 2021 (Stand 30.6.2021); vergleiche Gov.uk – Webseite der Regierung [Vereinigtes Königreich] (25.8.2022): Foreign travel advice Russia, RUSI – Royal United Services Institute (30.7.2021): Identifying an Integration Model for the North Caucasus (RUSI Newsbrief, VOLUME 41, ISSUE 6)). Im Allgemeinen ist die Sicherheitslage im Nordkaukasus schwer einzuschätzen (ER – Europarat / Parliamentary Assembly (3.6.2022): The continuing need to restore human rights and the rule of law in the North Caucasus region). 1.3.1.
  43. Angriff gegen die Ukraine Am 24.2.2022 begann Russland einen Angriffskrieg gegen die Ukraine (Rat 16.8.2022). In russischen Regionen nahe der Ukraine kam es in letzter Zeit zu mehreren Vorfällen, darunter größere Brände in Belgorod und bei einem Öldepot in Brjansk im April 2022 (Gov.uk 25.8.2022). In fünf russischen Regionen nahe der Ukraine (Rostow, Krasnodar, Saratow, Woronesch und Wolgograd) wurde der Notstand ausgerufen (AA 5.8.2022). In der russischen Region Kursk, welche an die Ukraine grenzt, werden mehrere grenzüberschreitende Artilleriebeschüsse von ukrainischer und russischer Seite sowie Sabotageakte gegen Infrastruktureinrichtungen gemeldet. Die Situation in Kursk wird zunehmend volatil (ACLED 18.8.2022). Das Kriegsrecht wurde in Russland bislang nicht ausgerufen (MT 8.6.2022). Stattdessen spricht Russland von einer 'Spezialoperation' in der Ukraine (Presse 11.8.2022). 1.3.
  44. Rechtsschutz und Justizwesen in der Russischen Föderation In der Russischen Föderation gibt es Gerichte für Verfassungs-, Zivil-, Verwaltungs- und Strafrecht. Es gibt den Verfassungsgerichtshof, den Obersten Gerichtshof, föderale Gerichtshöfe und die Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft ist verantwortlich für Strafverfolgung und hat die Aufsicht über die Rechtmäßigkeit der Handlungen von Regierungsbeamten. Strafrechtliche Ermittlungen werden vom Ermittlungskomitee geleitet (EASO 3.2017). Die russischen Gerichte sind laut Verfassung unabhängig, allerdings kritisieren sowohl internationale Gremien (EGMR – Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, EuR – Europäischer Rat) als auch nationale Organisationen (Ombudsperson, Menschenrechtsrat) regelmäßig Missstände im russischen Justizwesen. Einerseits kommt es immer wieder zu politischen Einflussnahmen auf Prozesse, andererseits beklagen viele Bürger die schleppende Umsetzung von Urteilen bei zivilrechtlichen Prozessen (ÖB Moskau 6.2021). In Strafprozessen kommt es nur sehr selten zu Freisprüchen der Angeklagten (ÖB Moskau 6.2021). Die Strafverfolgungs- oder Strafzumessungspraxis unterscheidet nicht nach Merkmalen wie ethnischer Zugehörigkeit, Religion oder Nationalität. Es gibt jedoch Hinweise auf selektive Strafverfolgung, die auch sachfremd, etwa aus politischen Gründen oder wirtschaftlichen Interessen, motiviert sein kann. Repressionen Dritter, die sich gezielt gegen bestimmte Personen oder Personengruppen wegen ihrer ethnischen Zugehörigkeit, Religion, Nationalität oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe richten, äußern sich hauptsächlich in homophoben, fremdenfeindlichen oder antisemitischen Straftaten, die vonseiten des Staates nur in einer Minderheit der Fälle zufriedenstellend verfolgt und aufgeklärt werden (AA 2.2.2021). 2010 ratifizierte Russland das
  45. Zusatzprotokoll der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), das Änderungen im Individualbeschwerdeverfahren vorsieht. Das
  46. Zusatzprotokoll über die Abschaffung der Todesstrafe ist zwar unterschrieben, wurde jedoch nicht ratifiziert. Der russische Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat jedoch das Moratorium über die Todesstrafe im Jahr 2009 bis zur Ratifikation des Protokolls verlängert, sodass die Todesstrafe de facto abgeschafft ist (ÖB Moskau 6.2021). Wegen Russlands Einmarsch in die Ukraine im Februar 2022 hatte der Europarat Russlands Mitgliedschaft zunächst suspendiert. Russland gab kurz darauf seinen Austritt aus dem Europarat nach 26 Jahren Mitgliedschaft bekannt und kam damit einem Beschluss der übrigen Mitgliedsstaaten zuvor. Nach dem endgültigen Ausschluss Russlands aus dem Europarat hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) alle Verfahren gegen Russland vorerst ausgesetzt. Nach Angaben des Gerichts vom Jänner 2022 wurden 24 % der rund 70.000 beim EGMR anhängigen Verfahren von Russen und Russinnen angestrengt. Russland gehört nun nicht länger zu den Unterzeichnerstaaten der EMRK, und seine Bürger können sich nicht mehr an den EGMR wenden (ORF.at 17.3.2022). 1.3.2.
  47. Rechtsschutz und Justizwesen im Nordkaukasus Das russische föderale Recht gilt für die gesamte Russische Föderation, einschließlich Tschetschenien und Dagestan. Neben dem russischen föderalen Recht spielen sowohl Adat als auch Scharia eine wichtige Rolle in Tschetschenien. Republiksoberhaupt Ramsan Kadyrow unterstreicht die Bedeutung, die der Einhaltung des russischen Rechts zukommt, verweist zugleich aber auch auf den Stellenwert des Islams und der tschetschenischen Tradition (EASO 9.2014). Das Adat ist eine Art Gewohnheitsrecht, das soziale Normen und Regeln festschreibt. Dem Adat-Recht kommt in Zusammenhang mit der tschetschenischen Lebensweise eine maßgebliche Rolle zu. Allgemein gilt, dass das Adat für alle Tschetschenen gilt, unabhängig von ihrer Clanzugehörigkeit. Das Adat deckt nahezu alle gesellschaftlichen Verhältnisse in Tschetschenien ab und regelt die Beziehungen zwischen den Menschen. Im Laufe der Jahrhunderte wurden diese Alltagsregeln von einer Generation an die nächste weitergegeben. Das Adat ist in Tschetschenien in Ermangelung einer Zentralregierung bzw. einer funktionierenden Gesetzgebung erstarkt. Daher dient das Adat als Rahmen für die gesellschaftlichen Beziehungen. In der tschetschenischen Gesellschaft ist jedoch auch die Scharia von Bedeutung. Die meisten Tschetschenen sind sunnitische Muslime und gehören der sufistischen Glaubensrichtung des sunnitischen Islams an (ÖIF Monographien

(2013): Glaubensrichtungen im Islam]. Der Sufismus enthält unter anderem auch Elemente der Mystik. Eine sehr kleine Minderheit der Tschetschenen sind Salafisten (EASO 9.2014). Die Scharia-Gerichtsbarkeit bildet am Südrand der Russischen Föderation eine Art 'alternative Justiz'. Sie steht zwar in Widerspruch zur Gesetzgebung Russlands, wird aber, mit Einverständnis der involvierten Parteien, für die Rechtsprechung auf lokaler Ebene eingesetzt (SWP 4.2015). Tendenzen zur verstärkten Verwendung von Scharia-Recht haben in den letzten Jahren zugenommen. Somit herrscht in Tschetschenien ein Rechtspluralismus aus russischem Recht, traditionellen Gewohnheitsrecht (Adat), einschließlich der Tradition der Blutrache, und Scharia-Recht. Hinzu kommt ein Geflecht an Loyalitäten, das den Einzelnen bindet. Nach Ansicht von Kadyrow stehen Scharia und traditionelle Werte über den russischen Gesetzen (AA 2.2.2021). Somit bewegt sich die Republik Tschetschenien in Wirklichkeit außerhalb der Gerichtsbarkeit des russischen Rechtssystems, auch wenn sie theoretisch darunter fällt. Dies legt den Schluss nahe, dass sowohl Scharia als auch Adat zur Anwendung kommen und es unterschiedliche Auffassungen bezüglich der Frage gibt, welches der beiden Rechtssysteme einen stärkeren Einfluss auf die Gesellschaft ausübt. Formal gesehen hat das russische föderale Recht Vorrang vor Adat und Scharia (EASO 9.2014). Die Einwohner Tschetscheniens sagen jedoch, dass das fundamentale Gesetz in Tschetschenien 'Ramsan sagt' lautet, was bedeutet, dass Kadyrows gesprochene Aussagen einflussreicher sind als die Rechtssysteme und ihnen möglicherweise sogar widersprechen (CSIS 1.2020). Die Tradition der Blutrache hat sich im Nordkaukasus in den Clans zur Verteidigung von Ehre, Würde und Eigentum entwickelt. Dieser Brauch impliziert, dass Personen am Täter oder dessen Verwandten Rache für die Tötung eines ihrer eigenen Verwandten üben. Er kommt heutzutage noch vereinzelt vor. Die Blutrache ist durch gewisse traditionelle Regeln festgelegt und hat keine zeitliche Begrenzung (ÖB Moskau 6.2021). Nach wie vor gibt es Clans, die Blutrache praktizieren (AA 2.2.2021). In Einklang mit den Prinzipien des Föderalismus ist das tschetschenische Parlament autorisiert, Gesetze innerhalb der Zuständigkeit eines Föderationssubjektes zu erlassen. Laut Artikel 6 der tschetschenischen Verfassung überwiegt das föderale Gesetz gegenüber dem tschetschenischen im Bereich der ausschließlichen Zuständigkeit der Föderalen Regierung, wie beispielsweise Gerichtswesen und auswärtige Angelegenheiten, aber auch bei geteilten Zuständigkeiten wie Minderheitenrechten und Familiengesetzgebung. Bei Themen im Bereich der ausschließlichen Zuständigkeit der Republik überwiegt das tschetschenische Gesetz. Die tschetschenische Gesetzgebung besteht aus einem Höchstgericht und 15 Distrikt- oder Stadtgerichten sowie Friedensgerichten, einem Militärgericht und einem Schiedsgericht. Die formale Qualität der Arbeit der Judikative ist vergleichbar mit anderen Teilen der Russischen Föderation, jedoch wird ihre Unabhängigkeit stärker angegriffen als anderswo, da Kadyrow und andere lokale Beamte Druck auf Richter ausüben (EASO 3.2017). So musste zum Beispiel im Mai 2016 der Vorsitzende des Obersten Gerichts Tschetscheniens nach Kritik von Kadyrow zurücktreten, obwohl die Ernennung/Entlassung der Richter grundsätzlich in die föderalen Kompetenzen fällt (ÖB Moskau 6.2020). Ein neueres Beispiel betrifft die Familie eines ehemaligen Richters am Obersten Gerichtshof in Tschetschenien. Kadyrow hat die Familie zu 'Terroristen' erklärt, da die beiden Söhne als Verаntwortliche hinter einem regimekritischen Telegram-Kanal vermutet werden (Snob 10.2.2022). Die föderalen Behörden haben nur begrenzte Möglichkeiten, politische Entscheidungen in Tschetschenien zu treffen, wo das tschetschenische Republiksoberhaupt Ramsan Kadyrow im Gegenzug für das Halten der Republik in der Russischen Föderation unkontrollierte Macht erlangt hat (FH 3.3.2021). Die Bekämpfung von Extremisten geht laut Aussagen von lokalen NGOs mit rechtswidrigen Festnahmen, Sippenhaft, Kollektivstrafen, spurlosem Verschwinden, Folter zur Erlangung von Geständnissen, fingierten Straftaten, außergerichtlichen Tötungen und Geheimgefängnissen, in denen gefoltert wird, einher. Die strafrechtliche Verfolgung der Menschenrechtsverletzungen ist unzureichend (AA 2.2.2021; vgl. ÖB Moskau 6.2021). Es gibt ein Gesetz, welches die Verwandten von Terroristen verpflichtet für Schäden zu haften, die bei Angriffen entstanden sind. Menschenrechtsanwälte kritisieren dieses Gesetz als kollektive Bestrafung. Angehörige von Terroristen können auch aus Tschetschenien vertrieben werden (US DOS 11.3.2020; vgl. ÖB Moskau 6.2021). Grundsätzlich können Tschetschenen an einen anderen Ort in der Russischen Föderation außerhalb Tschetscheniens flüchten und dort leben, solange sie nicht neuerlich ins Blickfeld der tschetschenischen Sicherheitskräfte rücken (ÖB Moskau 6.2021). Recherchen oder Befragungen von Opfern vor Ort durch NGOs sind nicht möglich; bestimmte Gruppen genießen keinen effektiven Rechtsschutz (AA 2.2.2021), hierzu gehören neben Journalisten und Menschenrechtsaktivisten (ÖB Moskau 6.2021) auch Oppositionelle, Regimekritiker und Frauen, welche mit den Wertvorstellungen ihrer Familie in Konflikt geraten, Angehörige der LGBTI-Gemeinschaft und diejenigen, die sich mit Republiksoberhaupt Kadyrow bzw. seinem Clan überworfen haben. Kadyrow äußert regelmäßig Drohungen gegen Oppositionspolitiker, Menschenrechtsaktivisten und Minderheiten. Teilweise werden Bilder von Personen dieser Gruppen mit einem Fadenkreuz überzogen und auf Instagram veröffentlicht, teilweise droht er, sie mit Sanktionen zu belegen, da sie Feinde des tschetschenischen Volkes seien, oder er ruft ganz unverhohlen dazu auf, sie umzubringen. (AA 2.2.2021). Dissens und Kritik werden in Tschetschenien weiterhin rücksichtslos unterdrückt (HRW 13.1.2022).Die föderalen Behörden haben nur begrenzte Möglichkeiten, politische Entscheidungen in Tschetschenien zu treffen, wo das tschetschenische Republiksoberhaupt Ramsan Kadyrow im Gegenzug für das Halten der Republik in der Russischen Föderation unkontrollierte Macht erlangt hat (FH 3.3.2021). Die Bekämpfung von Extremisten geht laut Aussagen von lokalen NGOs mit rechtswidrigen Festnahmen, Sippenhaft, Kollektivstrafen, spurlosem Verschwinden, Folter zur Erlangung von Geständnissen, fingierten Straftaten, außergerichtlichen Tötungen und Geheimgefängnissen, in denen gefoltert wird, einher. Die strafrechtliche Verfolgung der Menschenrechtsverletzungen ist unzureichend (AA 2.2.2021; vergleiche ÖB Moskau 6.2021). Es gibt ein Gesetz, welches die Verwandten von Terroristen verpflichtet für Schäden zu haften, die bei Angriffen entstanden sind. Menschenrechtsanwälte kritisieren dieses Gesetz als kollektive Bestrafung. Angehörige von Terroristen können auch aus Tschetschenien vertrieben werden (US DOS 11.3.2020; vergleiche ÖB Moskau 6.2021). Grundsätzlich können Tschetschenen an einen anderen Ort in der Russischen Föderation außerhalb Tschetscheniens flüchten und dort leben, solange sie nicht neuerlich ins Blickfeld der tschetschenischen Sicherheitskräfte rücken (ÖB Moskau 6.2021). Recherchen oder Befragungen von Opfern vor Ort durch NGOs sind nicht möglich; bestimmte Gruppen genießen keinen effektiven Rechtsschutz (AA 2.2.2021), hierzu gehören neben Journalisten und Menschenrechtsaktivisten (ÖB Moskau 6.2021) auch Oppositionelle, Regimekritiker und Frauen, welche mit den Wertvorstellungen ihrer Familie in Konflikt geraten, Angehörige der LGBTI-Gemeinschaft und diejenigen, die sich mit Republiksoberhaupt Kadyrow bzw. seinem Clan überworfen haben. Kadyrow äußert regelmäßig Drohungen gegen Oppositionspolitiker, Menschenrechtsaktivisten und Minderheiten. Teilweise werden Bilder von Personen dieser Gruppen mit einem Fadenkreuz überzogen und auf Instagram veröffentlicht, teilweise droht er, sie mit Sanktionen zu belegen, da sie Feinde des tschetschenischen Volkes seien, oder er ruft ganz unverhohlen dazu auf, sie umzubringen. (AA 2.2.2021). Dissens und Kritik werden in Tschetschenien weiterhin rücksichtslos unterdrückt (HRW 13.1.2022). In Bezug auf Vorladungen von der Polizei in Tschetschenien ist zu sagen, dass solche nicht an Personen verschickt werden, die man verdächtigt, Kontakt mit dem islamistischen Widerstand zu haben. Solche Verdächtige werden ohne Vorwarnung von der Polizei mitgenommen, ansonsten wären sie gewarnt und hätten Zeit zu verschwinden (DIS 1.2015). 1.3.3. Wehrdienst und Rekrutierungen

§ 22

des föderalen Gesetzes 'Über die Wehrpflicht und den Militärdienst' werden alle männlichen russischen Staatsangehörigen im Alter zwischen 18 und 27 Jahren zur Stellung für den Pflichtdienst in der russischen Armee einberufen (RI 14.7.2022a). Die Pflichtdienstzeit beträgt ein Jahr.

der Verfassung ist der Präsident der Russischen Föderation Oberbefehlshaber der Streitkräfte (RI 4.7.2020). Der Präsident legt jährlich fest, wie viele der Stellungspflichtigen tatsächlich zum Wehrdienst eingezogen werden. In der Regel liegt die Quote bei etwa einem Drittel bzw. rund 300.000 Rekruten. Über die regionale Aufteilung der Wehrpflichtigen entscheidet das Verteidigungsministerium, wobei die Anzahl der Wehrpflichtigen aus den jeweiligen Regionen stark variiert (ÖB 30.6.2021).

Paragraph 22, des föderalen Gesetzes 'Über die Wehrpflicht und den Militärdienst' werden alle männlichen russischen Staatsangehörigen im Alter zwischen 18 und 27 Jahren zur Stellung für den Pflichtdienst in der russischen Armee einberufen (RI 14.7.2022a). Die Pflichtdienstzeit beträgt ein Jahr.

der Verfassung ist der Präsident der Russischen Föderation Oberbefehlshaber der Streitkräfte (RI 4.7.2020). Der Präsident legt jährlich fest, wie viele der Stellungspflichtigen tatsächlich zum Wehrdienst eingezogen werden. In der Regel liegt die Quote bei etwa einem Drittel bzw. rund 300.000 Rekruten. Über die regionale Aufteilung der Wehrpflichtigen entscheidet das Verteidigungsministerium, wobei die Anzahl der Wehrpflichtigen aus den jeweiligen Regionen stark variiert (ÖB 30.6.2021). Es gibt in Russland zweimal jährlich eine Stellung. Im Frühling 2022 wurden russlandweit 134.500 Wehrpflichtige zum Militärdienst eingezogen. Ein Jahr zuvor waren 134.650 Personen eingezogen worden (Spiegel 31.3.2022). Für Herbst 2022 wurden 120.000 Wehrpflichtige zum Militärdienst eingezogen (Kremlin.ru 30.9.2022). Nach der derzeitigen Gesetzeslage muss eine Einberufung dem Einzuberufenden persönlich gegen Unterschrift übergeben werden. Seit 2018 gibt es einen Gesetzesentwurf, wonach die persönliche Übernahme durch die Absendung eines eingeschriebenen Briefes ersetzt werden soll (ÖB 17.5.2022). Neben dem Grundwehrdienst gibt es die Möglichkeit, freiwillig auf Basis eines Vertrags in der Armee zu dienen. Nachdem vermehrt vertraglich verpflichtete Soldaten herangezogen werden, sinkt die Bedeutung der allgemeinen Wehrpflicht für die russischen Streitkräfte (ÖB 30.6.2021). Seit mehreren Jahren sind Bemühungen im Gang, die Armee in Richtung eines Berufsheeres umzugestalten (ISW 5.3.2022; vgl. GS o.D.). Wie viele Zeit- bzw. Vertragssoldaten (Kontraktniki) es aktuell in Russland gibt, ist unklar. Für 2020 wurde deren Anzahl mit 400.000 angegeben. Damals plante man eine Aufstockung auf 500.000 Vertragssoldaten (BBC 14.4.2022). Bislang kamen als Vertragssoldaten russische Staatsbürger im Alter von 18-40 Jahren sowie Ausländer zwischen 18 und 30 Jahren infrage. Im Mai 2022 wurden diese Altersgrenzen fallengelassen (Duma 25.5.2022; vgl. NZZ 25.5.2022). Neben dem Grundwehrdienst gibt es die Möglichkeit, freiwillig auf Basis eines Vertrags in der Armee zu dienen. Nachdem vermehrt vertraglich verpflichtete Soldaten herangezogen werden, sinkt die Bedeutung der allgemeinen Wehrpflicht für die russischen Streitkräfte (ÖB 30.6.2021). Seit mehreren Jahren sind Bemühungen im Gang, die Armee in Richtung eines Berufsheeres umzugestalten (ISW 5.3.2022; vergleiche GS o.D.). Wie viele Zeit- bzw. Vertragssoldaten (Kontraktniki) es aktuell in Russland gibt, ist unklar. Für 2020 wurde deren Anzahl mit 400.000 angegeben. Damals plante man eine Aufstockung auf 500.000 Vertragssoldaten (BBC 14.4.2022). Bislang kamen als Vertragssoldaten russische Staatsbürger im Alter von 18-40 Jahren sowie Ausländer zwischen 18 und 30 Jahren infrage. Im Mai 2022 wurden diese Altersgrenzen fallengelassen (Duma 25.5.2022; vergleiche NZZ 25.5.2022). Staatsangehörige, die aus gesundheitlichen Gründen nicht zum Wehrdienst geeignet sind, werden als 'untauglich' von der Dienstpflicht befreit. Darüber hinaus kann ein Antrag auf Aufschub des Wehrdienstes gestellt werden, etwa durch Personen, welche ein Studium absolvieren oder einen nahen Verwandten pflegen müssen, oder durch Väter mehrerer Kinder. Die Ableistung des Grundwehrdienstes ist Voraussetzung für bestimmte (v. a. staatliche) berufliche Laufbahnen (ÖB 30.6.2021).

gesetzlichen Vorgaben müssen Wehrpflichtige eine mindestens viermonatige Ausbildung absolviert haben, um zu Kampfeinsätzen im Ausland entsandt werden zu können. Jedoch zu Kriegszeiten oder im Falle der Ausrufung des Kriegsrechts ist es möglich, Wehrpflichtige früher heranzuziehen. Innerhalb Russlands dürfen Wehrpflichtige sofort (auch unausgebildet) herangezogen werden (ISW 30.10.2022). Präsident Wladimir Putin verkündete mit 21.9.2022 eine Teilmobilmachung (RI 21.9.2022). Am 28.10.2022 vermeldete der Verteidigungsminister an Putin den Abschluss der Teilmobilmachung (Tass 28.10.2022), in deren Rahmen 300.000 Reservisten einberufen wurden (RG 21.9.2022). Als Reservist gilt jeder, der ein Militärbuch besitzt (auch Frauen) (ÖB 19.10.2022). Das Ende der Teilmobilmachung wurde vom Kreml bestätigt. Einen Erlass (Ukas) zur offiziellen Verkündung des Abschlusses der Teilmobilmachung erachtet der Kreml für unnötig (Tass 1.11.2022).

dem präsidentiellen Erlass (Ukas) vom 21.9.2022 werden mobilisierte Staatsbürger Vertragssoldaten gleichgestellt, auch hinsichtlich der Besoldung. Der Erlass enthält keine Angaben zur Anzahl der einberufenen Staatsbürger. Die Umsetzung der Mobilmachung oblag den Regionen. Ausgenommen von der Mobilmachung waren

dem Erlass ältere Personen, Personen, die wegen ihres Gesundheitszustands als untauglich eingestuft werden, Personen, welche rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurden (RI 21.9.2022), außerdem Mitarbeiter im Banken- und Mobilfunksektor, IT-Bereich sowie Mitarbeiter von Massenmedien (Kommersant 23.9.2022). Ein Einberufungsaufschub galt für Staatsbürger, welche im Verteidigungsindustriesektor arbeiten (RI 21.9.2022), und für Studierende (Kremlin.ru 24.9.2022). Folgende Personengruppen waren ebenfalls von der Mobilmachung ausgenommen: pflegende Angehörige; Betreuer von Personen mit bestimmten Beeinträchtigungen; kinderreiche Familien (mindestens vier Kinder unter 16); Personen, deren Mütter alleinerziehend sind und mindestens vier Kinder unter acht Jahren haben; pensionierte Veteranen, welche nicht mehr im Militärregister aufscheinen; und Personen, welche nicht in Russland leben und nicht im Militärregister aufscheinen (Meduza 22.9.2022). Der Kreml räumte Fehler bei der Umsetzung der Teilmobilmachung ein. So wurden Personen einberufen, welche eigentlich von der Mobilmachung ausgenommen waren, beispielsweise Krebskranke und Studierende (Kommersant 26.9.2022). Ethnische Minderheiten aus ärmeren Regionen waren überproportional von der Mobilmachung betroffen (Standard 28.9.2022; vgl. ISW 17.10.2022). Die Teilmobilmachung führte in Russland zu Protesten, Festnahmen (OWD-Info o.D.; vgl. Standard 22.9.2022) sowie zu einer Ausreisebewegung (WP 28.9.2022). Es wird berichtet, dass seit Verkündung der Teilmobilmachung Hunderttausende Männer Russland verlassen haben (DW 6.10.2022).Ethnische Minderheiten aus ärmeren Regionen waren überproportional von der Mobilmachung betroffen (Standard 28.9.2022; vergleiche ISW 17.10.2022). Die Teilmobilmachung führte in Russland zu Protesten, Festnahmen (OWD-Info o.D.; vergleiche Standard 22.9.2022) sowie zu einer Ausreisebewegung (WP 28.9.2022). Es wird berichtet, dass seit Verkündung der Teilmobilmachung Hunderttausende Männer Russland verlassen haben (DW 6.10.2022). Es existieren widersprüchliche Aussagen hinsichtlich der Anzahl der russischen Wehrpflichtigen, welche in der Ukraine an Kampfhandlungen teilnehmen (ÖB 17.5.2022; vgl. CPTI 5.2022). Die russische Regierung hat die Entsendung Wehrpflichtiger zu Kampfeinsätzen in der Ukraine geleugnet. Es standen Behauptungen im Raum, einige Wehrpflichtige seien durch Unterzeichnung von Militärverträgen zur Teilnahme an Kampfeinsätzen gezwungen worden. Der Kreml gab später den Einsatz Wehrpflichtiger zu (EUAA 5.4.2022).

Berichten werden Wehrpflichtige unter Druck gesetzt, ihre Dienstzeit durch Freiwilligenverträge zu verlängern (RFE/RL 14.7.2022). In Tschetschenien laufen Rekrutierungskampagnen für den Ukraine-Krieg, und das tschetschenische Republiksoberhaupt Kadyrow droht Kampfunwilligen mit der 'Hölle' (KK 17.7.2022). Zu den Kämpfern in der Ukraine zählt die russische Söldner-Gruppe 'Wagner' (Deutschlandfunk 27.7.2022).Es existieren widersprüchliche Aussagen hinsichtlich der Anzahl der russischen Wehrpflichtigen, welche in der Ukraine an Kampfhandlungen teilnehmen (ÖB 17.5.2022; vergleiche CPTI 5.2022). Die russische Regierung hat die Entsendung Wehrpflichtiger zu Kampfeinsätzen in der Ukraine geleugnet. Es standen Behauptungen im Raum, einige Wehrpflichtige seien durch Unterzeichnung von Militärverträgen zur Teilnahme an Kampfeinsätzen gezwungen worden. Der Kreml gab später den Einsatz Wehrpflichtiger zu (EUAA 5.4.2022).

Berichten werden Wehrpflichtige unter Druck gesetzt, ihre Dienstzeit durch Freiwilligenverträge zu verlängern (RFE/RL 14.7.2022). In Tschetschenien laufen Rekrutierungskampagnen für den Ukraine-Krieg, und das tschetschenische Republiksoberhaupt Kadyrow droht Kampfunwilligen mit der 'Hölle' (KK 17.7.2022). Zu den Kämpfern in der Ukraine zählt die russische Söldner-Gruppe 'Wagner' (Deutschlandfunk 27.7.2022). Auch syrische Söldner wurden zur Unterstützung Russlands für den Kampf in der Ukraine rekrutiert (Rat 22.7.2022). Der Kriegs- und Ausnahmezustand wird durch präsidentiellen Erlass (Ukas) verhängt, was vom Föderationsrat bestätigt werden muss (RI 4.7.2020). Der russische Präsident Putin führte ab 20.10.2022 in den [zuvor völkerrechtswidrig annektierten ukrainischen] Regionen Donezk, Lugansk, Saporischschja und Cherson das 'Kriegsrecht' ein (Kremlin.ru 19.10.2022). Im Militärbereich ist Korruption weitverbreitet (USDOS 12.4.2022). 2015 wurden die Aufgaben der Militärpolizei erheblich erweitert. Seitdem zählt hierzu ausdrücklich die Bekämpfung der Misshandlungen von Soldaten durch Vorgesetzte aller Dienstgrade sowie von Diebstählen innerhalb der Streitkräfte. Auch die sogenannte Dedowschtschina ('Herrschaft der Großväter') – ein System der Erniedrigung, Vergewaltigungen, der groben körperlichen Gewalt und Einschüchterungen sich ausgeliefert fühlender Rekruten durch dienstältere Mannschaften in Verbindung mit abgelegenen Standorten und kein Ausgang bzw. kaum Urlaub - dürfte eine maßgebliche Ursache sein (AA 28.9.2022). Es ist zu vermuten, dass es nach wie vor zu Delikten kommt, jedoch nicht mehr in dem Ausmaß wie in der Vergangenheit (AA 28.9.2022; vgl. USDOS 12.4.2022). Nach grundlegenden Reformen im russischen Heer in den Jahren 2008–2012, die auch Maßnahmen zur Humanisierung des Wehrdienstes sowie einer Reduzierung des Grundwehrdienstes von zwei auf ein Jahr beinhalteten, ist die Zahl der Gewaltverbrechen im Heer deutlich gesunken. Statistiken dazu werden nicht publiziert. NGOs gehen dennoch von hunderten Gewaltverbrechen pro Jahr im Heer aus. Laut Menschenrechtsvertretern existiert Gewalt in den Kasernen zumindest in bestimmten Militäreinheiten als System und wird von den Befehlshabenden unterstützt oder geduldet (ÖB 30.6.2021).

einer Liste, welche der Föderale Sicherheitsdienst (FSB) im September 2021 veröffentlichte, werden Personen, die auf Straftaten in der Armee aufmerksam machen, als 'ausländische Agenten' eingestuft (AI 29.3.2022). Die Diskreditierung der Armee ist

§ 280.3 des Strafgesetzbuches strafbar (RI 25.3.2022).

Für Strafverfahren gegen Militärangehörige sind Militärgerichte zuständig, die in die zivile Gerichtsbarkeit eingegliedert sind. Freiheitsstrafen wegen Militärvergehen sind ebenso wie übliche Freiheitsstrafen in Haftanstalten oder Arbeitskolonien zu verbüßen. Militärangehörige können jedoch bis zu zwei Jahre in Strafbataillone, die in der Regel zu Schwerstarbeit eingesetzt werden, abkommandiert werden (AA 28.9.2022).Im Militärbereich ist Korruption weitverbreitet (USDOS 12.4.2022). 2015 wurden die Aufgaben der Militärpolizei erheblich erweitert. Seitdem zählt hierzu ausdrücklich die Bekämpfung der Misshandlungen von Soldaten durch Vorgesetzte aller Dienstgrade sowie von Diebstählen innerhalb der Streitkräfte. Auch die sogenannte Dedowschtschina ('Herrschaft der Großväter') – ein System der Erniedrigung, Vergewaltigungen, der groben körperlichen Gewalt und Einschüchterungen sich ausgeliefert fühlender Rekruten durch dienstältere Mannschaften in Verbindung mit abgelegenen Standorten und kein Ausgang bzw. kaum Urlaub - dürfte eine maßgebliche Ursache sein (AA 28.9.2022). Es ist zu vermuten, dass es nach wie vor zu Delikten kommt, jedoch nicht mehr in dem Ausmaß wie in der Vergangenheit (AA 28.9.2022; vergleiche USDOS 12.4.2022). Nach grundlegenden Reformen im russischen Heer in den Jahren 2008–2012, die auch Maßnahmen zur Humanisierung des Wehrdienstes sowie einer Reduzierung des Grundwehrdienstes von zwei auf ein Jahr beinhalteten, ist die Zahl der Gewaltverbrechen im Heer deutlich gesunken. Statistiken dazu werden nicht publiziert. NGOs gehen dennoch von hunderten Gewaltverbrechen pro Jahr im Heer aus. Laut Menschenrechtsvertretern existiert Gewalt in den Kasernen zumindest in bestimmten Militäreinheiten als System und wird von den Befehlshabenden unterstützt oder geduldet (ÖB 30.6.2021).

einer Liste, welche der Föderale Sicherheitsdienst (FSB) im September 2021 veröffentlichte, werden Personen, die auf Straftaten in der Armee aufmerksam machen, als 'ausländische Agenten' eingestuft (AI 29.3.2022). Die Diskreditierung der Armee ist

Paragraph 280 Punkt 3, des Strafgesetzbuches strafbar (RI 25.3.2022). Für Strafverfahren gegen Militärangehörige sind Militärgerichte zuständig, die in die zivile Gerichtsbarkeit eingegliedert sind. Freiheitsstrafen wegen Militärvergehen sind ebenso wie übliche Freiheitsstrafen in Haftanstalten oder Arbeitskolonien zu verbüßen. Militärangehörige können jedoch bis zu zwei Jahre in Strafbataillone, die in der Regel zu Schwerstarbeit eingesetzt werden, abkommandiert werden (AA 28.9.2022). Bis ins Jahr 2014 wurden etwa aus Tschetschenien keine Wehrpflichtigen eingezogen. Aus Tschetschenien werden nunmehr jährlich ein paar hundert Rekruten einberufen. Nachdem junge Männer aus der Region aber teilweise eine Einberufung anstreben, gibt es Fälle, in denen sie dies durch Anmeldung eines Wohnsitzes in einer anderen Region zu erreichen versuchen (ÖB 30.6.2021). 1.3.3.

  1. Wehrersatzdienst Das Recht auf einen zivilen Ersatzdienst (Zivildienst) aus Gewissens-, religiösen oder anderen Gründen wird durch Art. 59 Abs. 3 der Verfassung garantiert (RI 4.7.2020). Eine gesetzliche Grundlage stellt das Föderale Gesetz 'Über den alternativen Zivildienst' dar (RI 31.7.2020). Ein alternativer Zivildienst kann abgeleistet werden, falls der Wehrdienst gegen die persönliche (politische, pazifistische) Überzeugung bzw. Glaubensvorschriften einer Person spricht, oder falls diese Person zu einem indigenen Volk gehört, dessen traditionelle Lebensweise dem Wehrdienst widerspricht (ÖB 30.6.2021). Das Recht auf einen zivilen Ersatzdienst (Zivildienst) aus Gewissens-, religiösen oder anderen Gründen wird durch Artikel 59, Absatz 3, der Verfassung garantiert (RI 4.7.2020). Eine gesetzliche Grundlage stellt das Föderale Gesetz 'Über den alternativen Zivildienst' dar (RI 31.7.2020). Ein alternativer Zivildienst kann abgeleistet werden, falls der Wehrdienst gegen die persönliche (politische, pazifistische) Überzeugung bzw. Glaubensvorschriften einer Person spricht, oder falls diese Person zu einem indigenen Volk gehört, dessen traditionelle Lebensweise dem Wehrdienst widerspricht (ÖB 30.6.2021). 1.3.3.
  2. Desertion und Wehrdienstverweigerung

§ 338St

GB (Strafgesetzbuch) bedeutet Desertion das eigenmächtige Verlassen der militärischen Einheit oder des Dienstorts mit dem Ziel, dem Militärdienst zu entgehen. Desertion wird laut § 338 mit einer Freiheitsstrafe von max. 7 Jahren geahndet. Wer zum ersten Mal desertiert ist, kann sich der strafrechtlichen Verantwortung entziehen, wenn die Desertion Folge außergewöhnlicher Umstände war. Desertion mit einer Waffe sowie Desertion in einer Personengruppe werden mit einer Freiheitsstrafe von max. 10 Jahren geahndet (RI 25.3.2022).

Paragraph 338, StGB (Strafgesetzbuch) bedeutet Desertion das eigenmächtige Verlassen der militärischen Einheit oder des Dienstorts mit dem Ziel, dem Militärdienst zu entgehen. Desertion wird laut Paragraph 338, mit einer Freiheitsstrafe von max. 7 Jahren geahndet. Wer zum ersten Mal desertiert ist, kann sich der strafrechtlichen Verantwortung entziehen, wenn die Desertion Folge außergewöhnlicher Umstände war. Desertion mit einer Waffe sowie Desertion in einer Personengruppe werden mit einer Freiheitsstrafe von max. 10 Jahren geahndet (RI 25.3.2022). Am 24.9.2022 wurde § 338 StGB folgendermaßen ergänzt: Desertion während einer Mobilmachung, während Kriegsrecht herrscht, zu Kriegszeiten, während bewaffneter Konflikte oder während Kampfhandlungen zieht eine Freiheitsstrafe zwischen fünf und fünfzehn Jahren nach sich (RI 24.9.2022).Am 24.9.2022 wurde Paragraph 338, StGB folgendermaßen ergänzt: Desertion während einer Mobilmachung, während Kriegsrecht herrscht, zu Kriegszeiten, während bewaffneter Konflikte oder während Kampfhandlungen zieht eine Freiheitsstrafe zwischen fünf und fünfzehn Jahren nach sich (RI 24.9.2022). In Bezug auf den Ukraine-Krieg vermeidet Russland den Begriff Krieg und spricht stattdessen von einer 'militärischen Spezialoperation' (RFE/RL 22.8.2022). Je länger eine Desertion zurückliegt, desto unwahrscheinlicher scheint eine Bestrafung. Deserteure während des Zweiten Weltkriegs, welche sich zwischen 1962 und 1995 stellten, gingen in bestimmten Fällen straffrei aus. Hingegen wurden beispielsweise Soldaten, die 1995 bzw. 2008 desertierten, später von Gerichten

§ 338St

GB zu Haftstrafen von 2 bzw. 3 Jahren verurteilt. Um als Desertion im Sinne des Strafgesetzbuches gelten zu können, ist Vorsatz erforderlich. Begangen werden kann das Delikt der Desertion von Wehrdienstleistenden, Zeitsoldaten sowie von Reservisten. Reservisten können von Militärkommissariaten zu militärischen Übungen einberufen werden. Die bloße Ausreise eines Reservisten ohne Einberufungsbefehl stellt keine Desertion im Sinne des § 338 StGB dar (ÖB 17.3.2022).In Bezug auf den Ukraine-Krieg vermeidet Russland den Begriff Krieg und spricht stattdessen von einer 'militärischen Spezialoperation' (RFE/RL 22.8.2022). Je länger eine Desertion zurückliegt, desto unwahrscheinlicher scheint eine Bestrafung. Deserteure während des Zweiten Weltkriegs, welche sich zwischen 1962 und 1995 stellten, gingen in bestimmten Fällen straffrei aus. Hingegen wurden beispielsweise Soldaten, die 1995 bzw. 2008 desertierten, später von Gerichten

Paragraph 338, StGB zu Haftstrafen von 2 bzw. 3 Jahren verurteilt. Um als Desertion im Sinne des Strafgesetzbuches gelten zu können, ist Vorsatz erforderlich. Begangen werden kann das Delikt der Desertion von Wehrdienstleistenden, Zeitsoldaten sowie von Reservisten. Reservisten können von Militärkommissariaten zu militärischen Übungen einberufen werden. Die bloße Ausreise eines Reservisten ohne Einberufungsbefehl stellt keine Desertion im Sinne des Paragraph 338, StGB dar (ÖB 17.3.2022).

§ 10

des föderalen Gesetzes 'Über die Wehrpflicht und den Militärdienst' sind russische Staatsbürger jedoch verpflichtet, binnen 2 Wochen bei den Militärkommissariaten zu erscheinen, um sich aus der Wehrkartei streichen zu lassen, falls sie für mehr als 6 Monate aus der Russischen Föderation ausreisen, bzw. um sich nach der Einreise in die Russische Föderation registrieren zu lassen (RI 14.7.2022a).

Paragraph 10, des föderalen Gesetzes 'Über die Wehrpflicht und den Militärdienst' sind russische Staatsbürger jedoch verpflichtet, binnen 2 Wochen bei den Militärkommissariaten zu erscheinen, um sich aus der Wehrkartei streichen zu lassen, falls sie für mehr als 6 Monate aus der Russischen Föderation ausreisen, bzw. um sich nach der Einreise in die Russische Föderation registrieren zu lassen (RI 14.7.2022a).

dem Kodex über Verwaltungsübertretungen (§ 21.5) stellt die Nichterfüllung dieser Verpflichtungen eine Verwaltungsübertretung dar und kann eine Verwarnung oder Geldstrafe von RUB 500 bis 3.000 [ca. EUR 9 bis 53] nach sich ziehen (RI 28.5.2022). Laut dem föderalen Gesetz 'Über den Ablauf der Aus- und Einreise in die Russische Föderation' (§ 15) kann das Ausreiserecht russischer Staatsbürger vorübergehend eingeschränkt werden, falls sie zum Militär- oder Zivildienst einberufen wurden (bis zur Beendigung des Militär- oder Zivildienstes) (RI 14.7.2022b).

dem Kodex über Verwaltungsübertretungen (Paragraph 21 Punkt 5,) stellt die Nichterfüllung dieser Verpflichtungen eine Verwaltungsübertretung dar und kann eine Verwarnung oder Geldstrafe von RUB 500 bis 3.000 [ca. EUR 9 bis 53] nach sich ziehen (RI 28.5.2022). Laut dem föderalen Gesetz 'Über den Ablauf der Aus- und Einreise in die Russische Föderation' (Paragraph 15,) kann das Ausreiserecht russischer Staatsbürger vorübergehend eingeschränkt werden, falls sie zum Militär- oder Zivildienst einberufen wurden (bis zur Beendigung des Militär- oder Zivildienstes) (RI 14.7.2022b). Bei einberufenen Reservisten ist Folgendes zu unterscheiden: Haben einberufene Reservisten an einer militärischen Übung noch nicht teilgenommen und erscheinen sie (ohne gerechtfertigten Grund) nicht zur Übung, so liegt keine Desertion vor, sondern eine Verwaltungsübertretung. Haben hingegen einberufene Reservisten an der militärischen Übung bereits teilgenommen und erscheinen sie nicht zum weiteren Dienst mit dem Vorsatz, sich auf Dauer dem Militär zu entziehen, liegt Desertion

§ 338St

GB vor (ÖB 17.3.2022). Bei einberufenen Reservisten ist Folgendes zu unterscheiden: Haben einberufene Reservisten an einer militärischen Übung noch nicht teilgenommen und erscheinen sie (ohne gerechtfertigten Grund) nicht zur Übung, so liegt keine Desertion vor, sondern eine Verwaltungsübertretung. Haben hingegen einberufene Reservisten an der militärischen Übung bereits teilgenommen und erscheinen sie nicht zum weiteren Dienst mit dem Vorsatz, sich auf Dauer dem Militär zu entziehen, liegt Desertion

Paragraph 338, StGB vor (ÖB 17.3.2022). Die Verweigerung der Einberufung zum Militärdienst zieht folgende Strafen nach sich (§ 328 StGB): Geldstrafen von max. RUB 200.000 [ca. EUR 3.431] oder in der Höhe von max. 18 Monatseinkommen oder max. zweijährige Zwangsarbeit oder Arrest von max. 6 Monaten oder Freiheitsentzug von max. 2 Jahren (RI 25.3.2022). § 337 StGB sieht u.a. Folgendes vor: Wehrpflichtige oder Vertragssoldaten, welche während einer Mobilmachung, während Kriegsrecht herrscht, zu Kriegszeiten, während bewaffneter Konflikte oder während Kampfhandlungen die militärische Einheit oder den Dienstort eigenmächtig verlassen und für eine Dauer von mehr als zwei Tagen bis max. 10 Tagen ungerechtfertigt nicht zum Dienst erscheinen, werden mit Freiheitsentzug von max. fünf Jahren bestraft. Wehrpflichtige oder Vertragssoldaten, welche während einer Mobilmachung, während Kriegsrecht herrscht, zu Kriegszeiten, während bewaffneter Konflikte oder während Kampfhandlungen die militärische Einheit oder den Dienstort eigenmächtig verlassen und für eine Dauer von mehr als einem Monat ungerechtfertigt nicht zum Dienst erscheinen, werden mit Freiheitsentzug von 5-10 Jahren bestraft. Wer die Tat zum ersten Mal beging, kann sich der strafrechtlichen Verantwortung entziehen, wenn die Tat Folge außergewöhnlicher Umstände war. Reservisten sind während Militärübungen strafrechtlich für Taten

diesem Paragrafen verantwortlich (RI 24.9.2022).

§ 339St

GB wird die Verweigerung des Militärdiensts durch Betrug (Vortäuschung einer Krankheit, Selbstverletzung, Selbstverstümmelung oder Fälschung von Dokumenten usw.) folgendermaßen geahndet: Militärdienstbeschränkung von max. 1 Jahr oder Arrest von max. 6 Monaten oder Disziplinarhaft (Inhaftierung in einer militärischen Disziplinareinheit) von max. 1 Jahr. Dieselbe Tat (mit dem Ziel, sich gänzlich den militärischen Pflichten zu entziehen) zieht eine Freiheitsstrafe von max. 7 Jahren nach sich (RI 25.3.2022). Taten

§ 339St

GB, die während einer Mobilmachung, während Kriegsrecht herrscht, zu Kriegszeiten, während bewaffneter Konflikte oder während Kampfhandlungen begangen wurden, ziehen eine Freiheitsstrafe von 5-10 Jahren nach sich (RI 24.9.2022).

§ 51

des Strafgesetzbuches bedeutet Militärdienstbeschränkung eine verminderte Besoldung sowie das Aussetzen dienstlicher Beförderungen (RI 25.3.2022). Wer während des Kriegsrechts, zu Kriegszeiten, im Rahmen von Kampfhandlungen oder bewaffneten Konflikten den Befehl eines Vorgesetzten nicht befolgt und die Teilnahme an Kriegs- oder Kampfhandlungen verweigert, wird mit Freiheitsentzug von 2-3 Jahren bestraft (§ 332 StGB). Wenn diese Taten mit schwerwiegenden Folgen verbunden waren, zieht dies eine Freiheitsstrafe von 3-10 Jahren nach sich (RI 24.9.2022).Die Verweigerung der Einberufung zum Militärdienst zieht folgende Strafen nach sich (Paragraph 328, StGB): Geldstrafen von max. RUB 200.000 [ca. EUR 3.431] oder in der Höhe von max. 18 Monatseinkommen oder max. zweijährige Zwangsarbeit oder Arrest von max. 6 Monaten oder Freiheitsentzug von max. 2 Jahren (RI 25.3.2022). Paragraph 337, StGB sieht u.a. Folgendes vor: Wehrpflichtige oder Vertragssoldaten, welche während einer Mobilmachung, während Kriegsrecht herrscht, zu Kriegszeiten, während bewaffneter Konflikte oder während Kampfhandlungen die militärische Einheit oder den Dienstort eigenmächtig verlassen und für eine Dauer von mehr als zwei Tagen bis max. 10 Tagen ungerechtfertigt nicht zum Dienst erscheinen, werden mit Freiheitsentzug von max. fünf Jahren bestraft. Wehrpflichtige oder Vertragssoldaten, welche während einer Mobilmachung, während Kriegsrecht herrscht, zu Kriegszeiten, während bewaffneter Konflikte oder während Kampfhandlungen die militärische Einheit oder den Dienstort eigenmächtig verlassen und für eine Dauer von mehr als einem Monat ungerechtfertigt nicht zum Dienst erscheinen, werden mit Freiheitsentzug von 5-10 Jahren bestraft. Wer die Tat zum ersten Mal beging, kann sich der strafrechtlichen Verantwortung entziehen, wenn die Tat Folge außergewöhnlicher Umstände war. Reservisten sind während Militärübungen strafrechtlich für Taten

diesem Paragrafen verantwortlich (RI 24.9.2022).

Paragraph 339, StGB wird die Verweigerung des Militärdiensts durch Betrug (Vortäuschung einer Krankheit, Selbstverletzung, Selbstverstümmelung oder Fälschung von Dokumenten usw.) folgendermaßen geahndet: Militärdienstbeschränkung von max. 1 Jahr oder Arrest von max. 6 Monaten oder Disziplinarhaft (Inhaftierung in einer militärischen Disziplinareinheit) von max. 1 Jahr. Dieselbe Tat (mit dem Ziel, sich gänzlich den militärischen Pflichten zu entziehen) zieht eine Freiheitsstrafe von max. 7 Jahren nach sich (RI 25.3.2022). Taten

Paragraph 339, StGB, die während einer Mobilmachung, während Kriegsrecht herrscht, zu Kriegszeiten, während bewaffneter Konflikte oder während Kampfhandlungen begangen wurden, ziehen eine Freiheitsstrafe von 5-10 Jahren nach sich (RI 24.9.2022).

Paragraph 51, des Strafgesetzbuches bedeutet Militärdienstbeschränkung eine verminderte Besoldung sowie das Aussetzen dienstlicher Beförderungen (RI 25.3.2022). Wer während des Kriegsrechts, zu Kriegszeiten, im Rahmen von Kampfhandlungen oder bewaffneten Konflikten den Befehl eines Vorgesetzten nicht befolgt und die Teilnahme an Kriegs- oder Kampfhandlungen verweigert, wird mit Freiheitsentzug von 2-3 Jahren bestraft (Paragraph 332, StGB). Wenn diese Taten mit schwerwiegenden Folgen verbunden waren, zieht dies eine Freiheitsstrafe von 3-10 Jahren nach sich (RI 24.9.2022). Personen, die Militärdienst leisten, können keinen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung stellen (Connection 24.3.2022).

russischen Menschenrechtsanwälten und Aktivisten lehnen es einige russische Truppen ab, an die Front in der Ukraine zurückzukehren (BBC 3.6.2022). Mehr als 100 Mitglieder der Nationalgarde wurden entlassen, da sie sich weigerten, in der Ukraine zu kämpfen (Guardian 27.5.2022). Die genaue Anzahl von Soldaten, welche den Kampf in der Ukraine verweigern, ist unklar (Connection 2.10.2022). Die Regierung veröffentlicht keine Zahlen (AA 28.9.2022). Neu eingeführt wurde ins Strafgesetzbuch am 24.9.2022 ein Paragraf mit dem Titel 'Sich freiwillig in Kriegsgefangenschaft begeben' (RG 24.9.2022).

diesem neu eingeführten § 352 wird mit Freiheitsentzug von 3-10 Jahren bestraft, wer sich freiwillig in Kriegsgefangenschaft begibt. Wer diese Tat zum ersten Mal beging, kann sich der strafrechtlichen Verantwortung entziehen, wenn der Täter Maßnahmen für seine Befreiung ergriff, wenn er zu seiner Truppe oder Dienstort zurückkehrte und wenn er während der Kriegsgefangenschaft nicht andere Straftaten beging (RI 24.9.2022).Neu eingeführt wurde ins Strafgesetzbuch am 24.9.2022 ein Paragraf mit dem Titel 'Sich freiwillig in Kriegsgefangenschaft begeben' (RG 24.9.2022).

diesem neu eingeführten Paragraph 352, wird mit Freiheitsentzug von 3-10 Jahren bestraft, wer sich freiwillig in Kriegsgefangenschaft begibt. Wer diese Tat zum ersten Mal beging, kann sich der strafrechtlichen Verantwortung entziehen, wenn der Täter Maßnahmen für seine Befreiung ergriff, wenn er zu seiner Truppe oder Dienstort zurückkehrte und wenn er während der Kriegsgefangenschaft nicht andere Straftaten beging (RI 24.9.2022). 1.3.

  1. Kämpfer des ersten und zweiten Tschetschenien-Krieges Von einer Verfolgung von Kämpfern des ersten und zweiten Tschetschenienkrieges einzig und allein aufgrund ihrer Teilnahme an Kriegshandlungen ist heute im Allgemeinen nicht mehr auszugehen (ÖB Moskau 6.2021). 1.3.
  2. Bewegungsfreiheit In der Russischen Föderation herrscht Bewegungsfreiheit sowohl innerhalb des Landes als auch bei Auslandsreisen, ebenso bei Emigration und Repatriierung (USDOS 12.4.2022). Die Bevölkerung in Tschetschenien ist inzwischen laut offiziellen Zahlen auf 1,5 Millionen angewachsen (ÖB Moskau 6.2021). Zwischen 2008 und 2015 haben laut offiziellen Zahlen 150.000 Tschetschenen die Republik verlassen. Sie zogen sowohl in andere Regionen in der Russischen Föderation als auch ins Ausland. Als Gründe für die Abwanderung werden ökonomische, menschenrechtliche und gesundheitliche Gründe genannt. In Tschetschenien arbeiten viele Personen im informellen Sektor und gehen daher zum Arbeiten in andere Regionen, um Geld nach Hause schicken zu können. Tschetschenen leben überall in der Russischen Föderation (EASO 8.2018). Laut der letzten Volkszählung von 2010 leben die meisten Tschetschenen außerhalb Tschetscheniens, z.B. in Moskau (über 14.000 Personen), in Inguschetien (knapp 19.000 Personen), in der Region Rostow (über 11.000 Personen), in der Region Stawropol (knapp 12.000 Personen), in Dagestan (über 93.000 Personen), in der Region Wolgograd (knapp 10.000 Personen) und in der Region Astrachan (über 7.000 Personen) (EASO 8.2018; vgl. ÖB Moskau 6.2021). In St. Petersburg beispielsweise sollen laut Volkszählung knapp 1.500 Tschetschenen leben, aber allein während des zweiten Tschetschenienkrieges (1999-2009) kamen 10.000 Tschetschenen aufgrund des Mangels an Arbeitsplätzen in Tschetschenien in die Stadt, um in St. Petersburg zu leben und zu arbeiten. Tschetschenen in St. Petersburg sehen sich selbst nicht unbedingt als eine engmaschige Diaspora. Sie werden eher durch kulturelle Aktivitäten, die beispielsweise durch die offizielle Vertretung der tschetschenischen Republik oder den sogenannten „Wajnach-Kongress“ (eine Organisation, die oft auch als 'tschetschenische Diaspora' bezeichnet wird) veranstaltet werden, zusammengebracht (EASO 8.2018). Die Bevölkerung in Tschetschenien ist inzwischen laut offiziellen Zahlen auf 1,5 Millionen angewachsen (ÖB Moskau 6.2021). Zwischen 2008 und 2015 haben laut offiziellen Zahlen 150.000 Tschetschenen die Republik verlassen. Sie zogen sowohl in andere Regionen in der Russischen Föderation als auch ins Ausland. Als Gründe für die Abwanderung werden ökonomische, menschenrechtliche und gesundheitliche Gründe genannt. In Tschetschenien arbeiten viele Personen im informellen Sektor und gehen daher zum Arbeiten in andere Regionen, um Geld nach Hause schicken zu können. Tschetschenen leben überall in der Russischen Föderation (EASO 8.2018). Laut der letzten Volkszählung von 2010 leben die meisten Tschetschenen außerhalb Tschetscheniens, z.B. in Moskau (über 14.000 Personen), in Inguschetien (knapp 19.000 Personen), in der Region Rostow (über 11.000 Personen), in der Region Stawropol (knapp 12.000 Personen), in Dagestan (über 93.000 Personen), in der Region Wolgograd (knapp 10.000 Personen) und in der Region Astrachan (über 7.000 Personen) (EASO 8.2018; vergleiche ÖB Moskau 6.2021). In St. Petersburg beispielsweise sollen laut Volkszählung knapp 1.500 Tschetschenen leben, aber allein während des zweiten Tschetschenienkrieges (1999-2009) kamen 10.000 Tschetschenen aufgrund des Mangels an Arbeitsplätzen in Tschetschenien in die Stadt, um in St. Petersburg zu leben und zu arbeiten. Tschetschenen in St. Petersburg sehen sich selbst nicht unbedingt als eine engmaschige Diaspora. Sie werden eher durch kulturelle Aktivitäten, die beispielsweise durch die offizielle Vertretung der tschetschenischen Republik oder den sogenannten „Wajnach-Kongress“ (eine Organisation, die oft auch als 'tschetschenische Diaspora' bezeichnet wird) veranstaltet werden, zusammengebracht (EASO 8.2018). Relative Anonymität und Sicherheit bieten russische Städte, die groß genug sind, um als Neuankömmling nicht aufzufallen, und die weniger stark polizeilich überwacht sind als beispielsweise Moskau und St. Petersburg. Moskau und St. Petersburg sind insofern 'gefährlicher', als sie tendenziell dichter kontrolliert werden, ihre Kommunikationsinfrastruktur moderner ist und die Behörden wachsamer sind. Viel schwieriger ist es, sich in Moskau versteckt zu halten, da hier zum Beispiel viele Dokumentenkontrollen durchgeführt werden, routinemäßig bei Benutzung der U-Bahn die Registrierungen von Mobiltelefonen überprüft und neue Gesichtserkennungssysteme erprobt werden, die mit Straßenkameras verbunden sind. In geringerem Maße gilt vieles davon auch für St. Petersburg (Galeotti 2019). 1.3.
  3. Grundversorgung und Wirtschaft in der Russischen Föderation Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine führte zu verschärften Sanktionen des Westens gegen Russland. Der Zugang Russlands zu den Kapital- und Finanzmärkten in der EU wurde beschränkt. Für alle russischen Flugzeuge ist der Luftraum der EU geschlossen. Ebenso sind EU-Häfen für alle russischen Schiffe geschlossen. Transaktionen mit der russischen Zentralbank sind verboten. Mehrere russische Banken wurden aus dem SWIFT-System ausgeschlossen. Neue Investitionen in den russischen Energiesektor wurden verboten. Es gilt ein Einfuhrverbot für Eisen und Stahl aus Russland in die EU sowie ein Einfuhrverbot für Kohle, Holz, Zement, Gold, Rohöl und raffinierte Erdölerzeugnisse (Rat 16.8.2022). Sanktionen gegen Russland verhängten außerdem u. a. die USA, Kanada, Großbritannien, Japan (WZ 27.6.2022) und die Schweiz (SW 3.8.2022). Die wirtschaftliche Entwicklung ist durch die Sanktionen des Westens beeinträchtigt (WIIW o.D.). Die Sanktionen haben zu einem Braindrain und einer Kapitalflucht geführt (HF o.D.). Eine Einschätzung der wirtschaftlichen Situation in Russland ist derzeit schwierig (NDR/Tagesschau.de 2.8.2022).

vorläufigen Daten des Föderalen Diensts für Staatliche Statistik (Rosstat) ist das Bruttoinlandsprodukt im 2. Quartal 2022 gegenüber dem Vorjahr um 4 % gesunken (Reuters 12.8.2022; vgl. FAZ 28.7.2022). Die Inflation betrug im August 2022 15 % (Interfax 10.8.2022). Der Rubel wurde durch Maßnahmen der Zentralbank (Erhöhung der Zinssätze usw.) stabilisiert (FT 19.8.2022; vgl. WIIW o.D.). Der Finanzsektor wird von staatlich kontrollierten Banken beherrscht (HF o.D.).

vorläufigen Daten des Föderalen Diensts für Staatliche Statistik (Rosstat) ist das Bruttoinlandsprodukt im 2. Quartal 2022 gegenüber dem Vorjahr um 4 % gesunken (Reuters 12.8.2022; vergleiche FAZ 28.7.2022). Die Inflation betrug im August 2022 15 % (Interfax 10.8.2022). Der Rubel wurde durch Maßnahmen der Zentralbank (Erhöhung der Zinssätze usw.) stabilisiert (FT 19.8.2022; vergleiche WIIW o.D.). Der Finanzsektor wird von staatlich kontrollierten Banken beherrscht (HF o.D.). Korruption ist weit verbreitet (BS 2022; vgl. HF o.D.). Eine Herausforderung für den Staat stellt die Schattenwirtschaft dar (BS 2022). Nach staatlichen Angaben betrug die Arbeitslosenrate im Juni 2022 3,9 % (Rosstat o.D.; vgl. Tass 27.7.2022). Russland zählt zu den weltweit größten Weizenexporteuren (WZ 9.6.2022). Die Wirtschaft ist wenig diversifiziert (BS 2022) und stark von Öl- und Gasexporten abhängig (HF o.D.). Exporte von Öl und Gas machen traditionell mehr als zwei Drittel der russischen Ausfuhren aus (WKO 4.2022). Im Jahr 2022 ist der Ölpreis infolge der russischen Invasion in der Ukraine stark gestiegen (HB 7.7.2022). Es gelten Exportbeschränkungen für Holzwaren und Agrarprodukte (WKO 4.2022). Um die sinkenden Exporte in die Europäische Union auszugleichen, handelt Russland verstärkt mit China, Indien und der Türkei (FT 19.8.2022).Korruption ist weit verbreitet (BS 2022; vergleiche HF o.D.). Eine Herausforderung für den Staat stellt die Schattenwirtschaft dar (BS 2022). Nach staatlichen Angaben betrug die Arbeitslosenrate im Juni 2022 3,9 % (Rosstat o.D.; vergleiche Tass 27.7.2022). Russland zählt zu den weltweit größten Weizenexporteuren (WZ 9.6.2022). Die Wirtschaft ist wenig diversifiziert (BS 2022) und stark von Öl- und Gasexporten abhängig (HF o.D.). Exporte von Öl und Gas machen traditionell mehr als zwei Drittel der russischen Ausfuhren aus (WKO 4.2022). Im Jahr 2022 ist der Ölpreis infolge der russischen Invasion in der Ukraine stark gestiegen (HB 7.7.2022). Es gelten Exportbeschränkungen für Holzwaren und Agrarprodukte (WKO 4.2022). Um die sinkenden Exporte in die Europäische Union auszugleichen, handelt Russland verstärkt mit China, Indien und der Türkei (FT 19.8.2022). Die meisten Hilfsprogramme zur Bekämpfung der Folgen der COVID-Pandemie sind Ende 2020 ausgelaufen (WKO 25.7.2022). Laut einem Bericht der Menschenrechts-Ombudsperson haben 4,5 Millionen kleine und mittlere Unternehmen während der Pandemie aufgehört zu existieren (ÖB 30.6.2021). Die Anzahl derjenigen Russen, welche in Armut leben, stieg

der russischen Regierung zwischen dem vierten Quartal 2021 und dem ersten Quartal 2022 um 8,5 Millionen (ERev 3.7.2022). Im Jahr 2021 betrug der Anteil der Russen unter der Armutsgrenze 11 % (Rosstat 27.4.2022). Als besonders armutsgefährdet gelten Familien mit Kindern (v. a. Großfamilien), Alleinerziehende, Pensionisten und Menschen mit Beeinträchtigungen. Weiters gibt es regionale Unterschiede. In den wirtschaftlichen Zentren Moskau und St. Petersburg ist die Armutsquote halb so hoch wie im Landesdurchschnitt. Prinzipiell ist die Armutsgefährdung auf dem Land höher als in den Städten (Russland-Analysen 21.2.2020a).

der Weltbank hatten im Jahr 2020 (aktuellste verfügbare Daten) 76 % der Bevölkerung Russlands Zugang zu sicher verwalteten Trinkwasserdiensten (WB o.D.a). Im Jahr 2021 wurden mehr als 450 Trinkwasserversorgungseinrichtungen und Wasseraufbereitungsanlagen errichtet und modernisiert. Dadurch erhöhte sich der Anteil derjenigen Bürger, welche mit hochwertigem Trinkwasser versorgt werden, auf 86 % (NP o.D.).

der Weltbank hatten im Jahr 2020 (aktuellste verfügbare Daten) 89 % der Bevölkerung Russlands Zugang zu einer (zumindest) Basisversorgung im Bereich Hygiene (WB o.D.b). Ein Problem stellt die Versorgung mit angemessenem Wohnraum dar. Eigentums- oder angemessene Mietwohnungen sind für große Teile der Bevölkerung unbezahlbar (AA 21.5.2021). Mietkosten variieren je nach Region (IOM 7.2022). Russische Staatsbürger haben überall im Land Zugang zum Arbeitsmarkt (IOM 7.2022). Der Mindestlohn darf das Existenzminimum nicht unterschreiten (Ria.ru 27.6.2022). Das Existenzminimum wird per Verordnung bestimmt (AA 21.5.2021). Im Juni 2022 betrug das Existenzminimum für die erwerbsfähige Bevölkerung pro Kopf RUB 15.172 [ca. EUR 251], für Kinder RUB 13.501 [ca. EUR 223] und für Pensionisten RUB 11.970 [ca. EUR 198] (Rosstat 22.6.2022). Der Mindestlohn beträgt seit 1.6.2022 RUB 15.279 [ca. EUR 251] und kann in jeder Region durch regionale Abkommen individuell festgelegt werden. Jedoch darf die Höhe des regionalen Mindestlohns nicht niedriger als der national festgelegte Mindestlohn sein. In der Stadt Moskau beträgt der Mindestlohn RUB 23.508 [ca. EUR 386] (Ria.ru 27.6.2022). Die primäre Versorgungsquelle der Russen bleibt ihr Einkommen (AA 21.5.2021). Trotz der wiederholten Anhebungen der durchschnittlichen Bruttolöhne sind die real zur Verfügung stehenden Einkommen seit mehreren Jahren rückläufig. Expertenschätzungen zufolge gibt es derzeit mindestens 25 Mio. illegal Beschäftigte. Die Verarmungsentwicklung wird vorwiegend durch niedrige Löhne verursacht, die insbesondere eine Folge der auf die Schonung der öffentlichen Haushalte zielenden Lohnpolitik sind (zwei Drittel aller Einkommen werden von staatlichen Unternehmen oder vom Staat bezahlt, der die Löhne niedrig hält). Ein weiteres Spezifikum der russischen Lohnpolitik ist der durchschnittliche Lohnverlust von 15 - 20 % für abhängig Beschäftigte ab dem

  1. Lebensjahr (AA 21.5.2021). 1.3.6.
  2. Grundversorgung im Nordkaukasus Die sozialwirtschaftlichen Unterschiede zwischen russischen Regionen sind beträchtlich. Die ländliche Peripherie, darunter der Nordkaukasus, ist von Entwicklungsproblemen betroffen (BS 2022). Im Vergleich zu den meisten anderen Regionen Russlands weist der Nordkaukasus eine hohe Armutsrate (BP 3.9.2021) und eine sehr hohe Arbeitslosigkeit auf (ÖB 30.6.2021). In Regionen des Nordkaukasus muss jeder Fünfte mit weniger als dem Existenzminimum auskommen (Russland-Analysen 21.2.2020a). Bei einer Sitzung der Regierungskommission zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung des Nordkaukasus im Juni 2021 wurde ausgeführt, dass in etwa die Hälfte der erwerbstätigen Bevölkerung der Region im informellen Sektor beschäftigt ist (Government.ru 15.6.2021). Tschetschenien, Dagestan und andere nordkaukasische Gebiete gehören zu denjenigen Regionen Russlands, wo der Mittelschichtanteil unter der Bevölkerung am geringsten ist (Statista 7.2022). Im Jahr 2020 zählten Dagestan, Tschetschenien sowie andere nordkaukasische Regionen zu denjenigen russischen Regionen mit dem niedrigsten Bruttoregionalprodukt (Statista 3.2022). Tschetschenien ist von großer Armut und Arbeitslosigkeit betroffen (BP 3.9.2021). Dennoch ist zu sagen, dass sich die materiellen Lebensumstände für die Mehrheit der tschetschenischen Bevölkerung seit dem Ende des Tschetschenienkrieges dank großer Zuschüsse aus dem russischen föderalen Budget deutlich verbessert haben (AA 21.5.2021). Tschetschenien ist von Moskau finanziell abhängig. Mehr als 80 % des Budgets stammen aus Zuwendungen (ORF 30.3.2022). Die Reallöhne der tschetschenischen Bevölkerung sind im Jahr 2021 um beinahe 5 % gesunken. Am besten bezahlt werden Beamte und Mitarbeiter im Finanzbereich (KR 29.8.2022). Im Juni 2022 betrug das Existenzminimum in Tschetschenien für die erwerbsfähige Bevölkerung pro Kopf RUB 14.565 [ca. EUR 241], für Kinder RUB 12.962 [ca. EUR 214] und für Pensionisten RUB 11.492 [ca. EUR 190] (Rosstat 22.6.2022). Im Jahr 2021 lebten 19,9 % der Bevölkerung in Tschetschenien unter der Armutsgrenze (Rosstat 27.4.2022). 1.3.
  3. Sozialbeihilfen Die Russische Föderation hat ein reguläres Sozialversicherungs-, Wohlfahrts- und Pensionssystem. Dieses bietet bedürftigen Personen Hilfe an (IOM 2020). Das soziale Sicherungssystem wird von vier Institutionen getragen: dem Pensionsfonds, dem Sozialversicherungsfonds, dem Fonds für obligatorische Krankenversicherung und dem staatlichen Beschäftigungsfonds. (GIZ 1.2021c). Der Sozialversicherungsfonds finanziert das ua. das Krankengeld. Das Krankenversicherungssystem umfasst eine garantierte staatliche Minimalversorgung, eine Pflichtversicherung und eine freiwillige Zusatzversicherung. Vom staatlichen Beschäftigungsfonds wird das Arbeitslosengeld (maximal ein Jahr lang) ausgezahlt. Alle Sozialleistungen liegen auf einem niedrigen Niveau (GIZ 1.2021c). Das von EASO betriebene europäische Projekt MedCOI erwähnt weitere Kategorien von Bürgern, welchen unterschiedliche Arten von sozialer Unterstützung gewährt werden. Hierzu zählen ua. Arbeitslose, und Pensionisten, (BDA 31.3.2015). 2018 profitierten von diesen Leistungen für bestimmte Kategorien von Bürgern auf föderaler Ebene 15,2 Millionen Menschen. In den Regionen könnte die Zahl noch höher liegen, da die Föderationssubjekte für den größten Teil der monatlichen Geldleistungen aufkommen (Russland Analysen 21.2.2020a). Arbeitnehmer mit einem Invalidenstatus haben das Recht auf eine Invaliditätspension. Dies gilt unabhängig von der Ursache der Behinderung. Die Invaliditätspension wird für die Dauer der Behinderung gewährt oder bis zum Erreichen des normalen Pensionsalters (IOM 2020). Zum
  4. Jänner 2020 lag die Durchschnittspension beeinträchtigter Menschen bei 9.823 Rubel [ca. 109 €]. Menschen mit Beeinträchtigungen können eine Pension in Höhe von bis zu 14.093 Rubel [ca. 156 €] monatlich erhalten (AA 2.2.2021). Die Höhe der monatlichen Invaliditätspension ist abhängig vom Invaliditätsgrad. Es gibt staatliche Einrichtungen für ältere und behinderte Menschen (Erwachsene und Kinder), innerhalb derer sie leben können und kostenlose medizinische Behandlung erhalten. Die staatlichen Sozialzentren und Unterkünfte des Ministeriums für Arbeit und Sozialen Schutz gibt es für Erwachsene und für Kinder (ÖB Moskau 6.2021). Personen können sich bei den Arbeitsagenturen der Föderalen Behörde für Arbeit und Beschäftigung (Rostrud) arbeitslos melden und Arbeitslosenhilfe beantragen. Daraufhin bietet die Arbeitsagentur innerhalb von zehn Tagen einen Arbeitsplatz an. Sollte dies nicht möglich sein, wird der Person ein Arbeitlosenstatus zuerkannt. Mit diesem erhält die Person monatlich eine Unterstützung. Arbeitsämter gibt es überall im Land. Arbeitslosengeld wird auf Grundlage des durchschnittlichen Gehalts des letzten Beschäftigungsverhältnisses kalkuliert (IOM 2020). Die Mindestarbeitslosenunterstützung pro Monat beträgt 1.500 Rubel (ca. 21 €) und die Maximalunterstützung 11.280 Rubel (ca. 141 €) (IOM 2020; vgl. ÖB Moskau 6.2020). Gelder werden monatlich ausgezahlt. Die Voraussetzung ist jedoch die notwendige Neubewertung (normalerweise zwei Mal im Monat) der Bedingungen durch die Arbeitsagenturen. Außerdem darf die Person nicht in eine andere Region ziehen. Sollte die Person Fortbildungen zur Selbstständigkeit besuchen oder eine Rente beziehen, ist die Person von diesen Vorteilen ausgeschlossen. Arbeitssuchende, die sich bei der Föderalen Behörde für Arbeit und Beschäftigung registriert haben, haben das Recht, an kostenlosen Fortbildungen teilzunehmen und so ihre Qualifikationen zu verbessern. Ebenfalls bieten private Schulen, Trainingszentren und Institute Schulungen an. Diese sind jedoch nicht kostenlos (IOM 2020).Personen können sich bei den Arbeitsagenturen der Föderalen Behörde für Arbeit und Beschäftigung (Rostrud) arbeitslos melden und Arbeitslosenhilfe beantragen. Daraufhin bietet die Arbeitsagentur innerhalb von zehn Tagen einen Arbeitsplatz an. Sollte dies nicht möglich sein, wird der Person ein Arbeitlosenstatus zuerkannt. Mit diesem erhält die Person monatlich eine Unterstützung. Arbeitsämter gibt es überall im Land. Arbeitslosengeld wird auf Grundlage des durchschnittlichen Gehalts des letzten Beschäftigungsverhältnisses kalkuliert (IOM 2020). Die Mindestarbeitslosenunterstützung pro Monat beträgt 1.500 Rubel (ca. 21 €) und die Maximalunterstützung 11.280 Rubel (ca. 141 €) (IOM 2020; vergleiche ÖB Moskau 6.2020). Gelder werden monatlich ausgezahlt. Die Voraussetzung ist jedoch die notwendige Neubewertung (normalerweise zwei Mal im Monat) der Bedingungen durch die Arbeitsagenturen. Außerdem darf die Person nicht in eine andere Region ziehen. Sollte die Person Fortbildungen zur Selbstständigkeit besuchen oder eine Rente beziehen, ist die Person von diesen Vorteilen ausgeschlossen. Arbeitssuchende, die sich bei der Föderalen Behörde für Arbeit und Beschäftigung registriert haben, haben das Recht, an kostenlosen Fortbildungen teilzunehmen und so ihre Qualifikationen zu verbessern. Ebenfalls bieten private Schulen, Trainingszentren und Institute Schulungen an. Diese sind jedoch nicht kostenlos (IOM 2020). Ein weiteres Problem stellt die Versorgung mit angemessenem Wohnraum dar. Eigentums- oder angemessene Mietwohnungen sind für große Teile der Bevölkerung unbezahlbar (AA 2.2.2021). Personen ohne Unterkunft oder mit einer unzumutbaren Unterkunft und sehr geringem Einkommen können kostenfreie Wohnungen beantragen. Dennoch ist dabei mit Wartezeiten von einigen Jahren zu rechnen. Informationen über die jeweiligen Kategorien zur Qualifizierung für eine kostenlose Unterkunft sowie die dazu notwendigen Dokumente erhält man bei den kommunalen Stadtverwaltungen. Es gibt in der Russischen Föderation keine Zuschüsse für Wohnungen. Einige Banken bieten jedoch für einen Wohnungskauf niedrige Kredite an. Junge Familien mit vielen Kindern können staatliche Zuschüsse (Mutterschaftszulagen) für wohnungswirtschaftliche Zwecke beantragen. Die Wohnungskosten sind regionenabhängig. Die durchschnittlichen monatlichen Nebenkosten liegen derzeit bei ca 3.200 Rubel (ca. 44 €) (IOM 2020). 1.3.7.
  5. Medizinische Versorgung Das Recht auf kostenlose medizinische Grundversorgung für alle Bürger ist in der Verfassung verankert (GIZ 1.2021c; vgl. ÖB Moskau 6.2021). Voraussetzung ist lediglich eine Registrierung des Wohnsitzes im Land (ÖB Moskau 6.2021).Das Recht auf kostenlose medizinische Grundversorgung für alle Bürger ist in der Verfassung verankert (GIZ 1.2021c; vergleiche ÖB Moskau 6.2021). Voraussetzung ist lediglich eine Registrierung des Wohnsitzes im Land (ÖB Moskau 6.2021). Jeder russische Staatsbürger, egal ob er einer Arbeit nachgeht oder nicht, ist von der Pflichtversicherung erfasst (ÖB Moskau 6.2021). Dies gilt somit auch für Rückkehrer (IOM 2020). Die kostenfreie Versorgung umfasst Notfallbehandlung, ambulante Behandlung, inklusive Vorsorge, Diagnose und Behandlung von Krankheiten zu Hause und in Kliniken, stationäre Behandlung und teilweise kostenlose Medikamente. Behandlungen innerhalb der OMS sind kostenlos. Für die zahlungspflichtigen Dienstleistungen gibt es Preislisten auf den jeweiligen Webseiten der öffentlichen und privaten Kliniken (IOM 2020; vgl. ÖB Moskau 6.2021), die zum Teil auch mit OMS abrechnen (GTAI – German Trade and Investment (27.11.2018): Russlands Privatkliniken glänzen mit hohem Wachstum).Die kostenfreie Versorgung umfasst Notfallbehandlung, ambulante Behandlung, inklusive Vorsorge, Diagnose und Behandlung von Krankheiten zu Hause und in Kliniken, stationäre Behandlung und teilweise kostenlose Medikamente. Behandlungen innerhalb der OMS sind kostenlos. Für die zahlungspflichtigen Dienstleistungen gibt es Preislisten auf den jeweiligen Webseiten der öffentlichen und privaten Kliniken (IOM 2020; vergleiche ÖB Moskau 6.2021), die zum Teil auch mit OMS abrechnen (GTAI – German Trade and Investment (27.11.2018): Russlands Privatkliniken glänzen mit hohem Wachstum). Die Versorgung mit Medikamenten ist grundsätzlich bei stationärer Behandlung sowie bei Notfallbehandlungen kostenlos. Es wird aber berichtet, dass in der Praxis die Bezahlung von Schmiergeld zur Durchführung medizinischer Untersuchungen und Behandlungen teilweise erwartet wird (ÖB Moskau 6.2021). Bestimmte Medikamente werden kostenfrei zur Verfügung gestellt, z.B. Medikamente gegen Krebs und Diabetes (DIS 1.2015). Weiters wird berichtet, dass die Qualität der medizinischen Versorgung hinsichtlich der zur Verfügung stehenden Ausstattung von Krankenhäusern und der Qualifizierung der Ärzte landesweit variieren kann (ÖB Moskau 6.2021). Das Wissen und die technischen Möglichkeiten für anspruchsvollere Behandlungen sind meistens nur in den Großstädten vorhanden. In vielen Regionen wie bspw. Tschetschenien wurden moderne Krankenhäuser und Behandlungszentren aufgebaut. Ihr Betrieb ist jedoch aufgrund des Mangels an qualifiziertem Personal oft erschwert (AA 2.2.2021). Aufgrund der Bewegungsfreiheit im Land ist es für alle Bürger der Russischen Föderation möglich, bei Krankheiten, die in einzelnen Teilrepubliken nicht behandelbar sind, zur Behandlung in andere Teile der Russischen Föderation zu reisen (vorübergehende Registrierung; DIS 1.2015). 1.3.7.
  6. Medizinische Versorgung in Tschetschenien Es sind in Tschetschenien sowohl primäre als auch spezialisierte Gesundheitseinrichtungen verfügbar. Die Krankenhäuser sind in einem besseren Zustand als in den Nachbarrepubliken, da viele vor nicht allzu langer Zeit erbaut wurden (DIS 1.2015). Bestimmte Medikamente werden kostenfrei zur Verfügung gestellt. Auch gibt es bestimmte Personengruppen, die bestimmte Medikamente kostenfrei erhalten (DIS 1.2015). 1.3.
  7. Rückkehr

der Verfassung und gesetzlichen Vorgaben haben russische Staatsbürger das Recht, ungehindert in die Russische Föderation zurückzukehren (RI 4.7.2020; vgl. RI 14.7.2022, ÖB 4.4.2022).

der Verfassung und gesetzlichen Vorgaben haben russische Staatsbürger das Recht, ungehindert in die Russische Föderation zurückzukehren (RI 4.7.2020; vergleiche RI 14.7.2022, ÖB 4.4.2022). Die Rückübernahme russischer Staatsangehöriger aus Österreich nach Russland erfolgt in der Regel im Rahmen des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Russischen Föderation über die Rückübernahme. Bei Ankunft in der Russischen Föderation müssen sich alle Rückkehrer am Ort ihres beabsichtigten Wohnsitzes registrieren. Dies gilt generell für alle russischen Staatsangehörigen, wenn sie innerhalb von Russland ihren Wohnort wechseln (ÖB Moskau 6.2021). Rückkehrende haben wie alle anderen russischen Staatsbürger Anspruch auf Teilhabe am Sozialversicherungs-, Wohlfahrts- und Pensionssystem, solange sie die jeweiligen Bedingungen erfüllen (IOM 7.2022). Zur allgemeinen Situation von Rückkehrern, insbesondere im Nordkaukasus, kann festgestellt werden, dass sie vor allem vor wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen stehen. Dies betrifft etwa bürokratische Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Dokumenten, die oft nur mit Hilfe von Schmiergeldzahlungen überwunden werden können. Die wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen betreffen aber weite Teile der russischen Bevölkerung und können somit nicht als spezifisches Problem von Rückkehrern bezeichnet werden. Eine allgemeine Aussage über die Gefährdungslage von Rückkehrern in Bezug auf eine mögliche politische Verfolgung durch die russischen bzw. die nordkaukasischen Behörden kann nicht getroffen werden, da dies stark vom Einzelfall abhängt (ÖB Moskau 6.2021). Nach einer aktuellen Auskunft eines Experten für den Kaukasus ist allein die Tatsache, dass im Ausland ein Asylantrag gestellt wurde, noch nicht mit Schwierigkeiten bei der Rückkehr verbunden (ÖB Moskau 6.2021; vgl. AA 2.2.2021). Eine erhöhte Gefährdung kann sich nach einem Asylantrag im Ausland bei Rückkehr nach Tschetschenien aber für jene ergeben, die schon vor der Ausreise Probleme mit den Sicherheitskräften hatten (ÖB Moskau 6.2021).Nach einer aktuellen Auskunft eines Experten für den Kaukasus ist allein die Tatsache, dass im Ausland ein Asylantrag gestellt wurde, noch nicht mit Schwierigkeiten bei der Rückkehr verbunden (ÖB Moskau 6.2021; vergleiche AA 2.2.2021). Eine erhöhte Gefährdung kann sich nach einem Asylantrag im Ausland bei Rückkehr nach Tschetschenien aber für jene ergeben, die schon vor der Ausreise Probleme mit den Sicherheitskräften hatten (ÖB Moskau 6.2021). 1.3.8.1. Meldewesen Laut Gesetz müssen sich Bürger der Russischen Föderation an ihrem permanenten und temporären Wohnort registrieren (EASO – European Asylum Support Office [EU] (8.2018): Country of Origin Information Report Russian Federation. The situation for Chechens in Russia; vgl. AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (2.2.2021): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Russischen Föderation, US DOS – United States Department of State [USA] (11.3.2020): Jahresbericht zur Menschenrechtslage im Jahr 2019 – Russland).Laut Gesetz müssen sich Bürger der Russischen Föderation an ihrem permanenten und temporären Wohnort registrieren (EASO – European Asylum Support Office [EU] (8.2018): Country of Origin Information Report Russian Federation. The situation for Chechens in Russia; vergleiche AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (2.2.2021): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Russischen Föderation, US DOS – United States Department of State [USA] (11.3.2020): Jahresbericht zur Menschenrechtslage im Jahr 2019 – Russland). Die Registrierung ist nichts anderes als eine Benachrichtigung für die Behörde, wo eine Person wohnt, und funktioniert relativ problemlos (DIS – Danish Immigration Service (1.2015): Security and human rights in Chechnya and the situation of Chechens in the Russian Federation

🔗 Zur amtlichen Quelle

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.