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{'item': 'W293 2258482-1'}

RIS Dokument GerichtBundesverwaltungsgericht Entscheidungsdatum15.02.2023 GeschäftszahlW293 2258482-1 Spruch, , W293 2258482-1/5E GEKÜRZTE AUSFERTIGUNG DES AM 14.02.2023 MÜNDLICH VERKÜNDETEN ERKENNTNISSES IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin MMag. Dr. Monika ZWERENZ, LL.M als Einzelrichterin auf Grund des Vorlageantrags vom 04.08.2022 über die Beschwerde von XXXX , geb. XXXX , gegen den Bescheid der Bundesministerin für Landesverteidigung vom 16.05.2022, Zl. XXXX in der Fassung der Beschwerdevorentscheidung vom 27.07.2022, Zl. XXXX betreffend Feststellung des Besoldungsdienstalters, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung, zu Recht erkannt:Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin MMag. Dr. Monika ZWERENZ, LL.M als Einzelrichterin auf Grund des Vorlageantrags vom 04.08.2022 über die Beschwerde von römisch 40 , geb. römisch 40 , gegen den Bescheid der Bundesministerin für Landesverteidigung vom 16.05.2022, Zl. römisch 40 in der Fassung der Beschwerdevorentscheidung vom 27.07.2022, Zl. römisch 40 betreffend Feststellung des Besoldungsdienstalters, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung, zu Recht erkannt: A) Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen und die Beschwerdevorentscheidung bestätigt. B) Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig. TextGemäß § 29 Abs. 5 VwGVG kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß § 29 Abs. 2a VwGVG eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Gemäß Paragraph 29, Absatz 5, VwGVG kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Paragraph 29, Absatz 2 a, VwGVG eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Paragraph 29, Absatz 4, VwGVG von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 14.02.2023 verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG, weil die hierzu Berechtigten auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof am 14.02.2023 nach diesbezüglicher Belehrung ausdrücklich verzichtet haben.Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 14.02.2023 verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß Paragraph 29, Absatz 5, VwGVG, weil die hierzu Berechtigten auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof am 14.02.2023 nach diesbezüglicher Belehrung ausdrücklich verzichtet haben. European Case Law IdentifierECLI:AT:BVWG:2023:W293.2258482.1.00

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.