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{'item': 'W277 2106751-3'}

RIS Dokument GerichtBundesverwaltungsgericht Entscheidungsdatum17.02.2023 GeschäftszahlW277 2106751-3 Spruch, , W277 2106751-3/14E GEKÜRZTE AUSFERTIGUNG DES AM XXXX MÜNDLICH VERKÜNDETEN BESCHLUSSESGEKÜRZTE AUSFERTIGUNG DES AM römisch 40 MÜNDLICH VERKÜNDETEN BESCHLUSSES BESCHLUSS Das Bundesverwaltungsgericht hat durch Richterin Mag.a Eschlböck, MBA, über die Beschwerde von XXXX vertreten durch XXXX , gegen die Spruchpunkte I. und II. des Bescheides des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom XXXX nach Durchführung mündlicher Verhandlungen am XXXX , wie folgt beschlossen:Das Bundesverwaltungsgericht hat durch Richterin Mag.a Eschlböck, MBA, über die Beschwerde von römisch 40 vertreten durch römisch 40 , gegen die Spruchpunkte römisch eins. und römisch zwei. des Bescheides des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom römisch 40 nach Durchführung mündlicher Verhandlungen am römisch 40 , wie folgt beschlossen: A) Das Verfahren hinsichtlich Spruchpunkt I. und II. der belangten Bescheide werden wegen Zurückziehung der Beschwerden eingestellt. Das Verfahren hinsichtlich Spruchpunkt römisch eins. und römisch zwei. der belangten Bescheide werden wegen Zurückziehung der Beschwerden eingestellt. B) Die Revision ist nicht zulässig. TextHinweis zur gekürzten Ausfertigung, Hinweis zur gekürzten Ausfertigung Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG), kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hierzu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 nicht beantragt wurde, zu enthalten.Gemäß Paragraph 29, Absatz 5, Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG), kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Absatz 2 a, eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Absatz 4, von mindestens einem der hierzu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Absatz 4, nicht beantragt wurde, zu enthalten. Gemäß § 31 Abs. 3 VwGVG sind auf die Beschlüsse des Verwaltungsgerichtes § 29 Abs. 1 zweiter Satz, 2a, 2b, 4 und 5, § 30, § 38a Abs. 3 und § 50 Abs. 3 VwGVG sinngemäß anzuwenden. Dies gilt nicht für verfahrensleitende Beschlüsse.Gemäß Paragraph 31, Absatz 3, VwGVG sind auf die Beschlüsse des Verwaltungsgerichtes Paragraph 29, Absatz eins, zweiter Satz, 2a, 2b, 4 und 5, Paragraph 30,, Paragraph 38 a, Absatz 3 und Paragraph 50, Absatz 3, VwGVG sinngemäß anzuwenden. Dies gilt nicht für verfahrensleitende Beschlüsse. Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am XXXX verkündeten Beschlusses ergeht nach § 29 Abs. 5 iVm § 31 Abs. 3 VwGVG, da ein Antrag auf Ausfertigung des Beschlusses nach § 29 Abs. 2a und 4 iVm § 31 Abs. 3 VwGVG durch die hiezu Berechtigten innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht gestellt wurde. Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am römisch 40 verkündeten Beschlusses ergeht nach Paragraph 29, Absatz 5, in Verbindung mit Paragraph 31, Absatz 3, VwGVG, da ein Antrag auf Ausfertigung des Beschlusses nach Paragraph 29, Absatz 2 a und 4 in Verbindung mit Paragraph 31, Absatz 3, VwGVG durch die hiezu Berechtigten innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht gestellt wurde. European Case Law IdentifierECLI:AT:BVWG:2023:W277.2106751.3.01

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.