← Österreich

{'item': 'G312 2264471-1'}

RIS Dokument GerichtBundesverwaltungsgericht Entscheidungsdatum09.03.2023 GeschäftszahlG312 2264471-1 Spruch, , , G312 2264471-1/4E GEKÜRZTE AUSFERTIGUNG DES AM 22.02.2023 MÜNDLICH VERKÜNDETEN ERKENNTNISSES IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Mag. Manuela WILD als Vorsitzende sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Kerstin GORITSCHNIG und Alexander PERISSUTTI als Beisitzer über den Vorlageantrag des XXXX , SVNR: XXXX , vom XXXX .12.2022 gegen die Beschwerdevorentscheidung der regionalen Geschäftsstelle XXXX des Arbeitsmarktservice vom XXXX nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 22.02.2023 zu Recht erkannt:Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Mag. Manuela WILD als Vorsitzende sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Kerstin GORITSCHNIG und Alexander PERISSUTTI als Beisitzer über den Vorlageantrag des römisch 40 , SVNR: römisch 40 , vom römisch 40 .12.2022 gegen die Beschwerdevorentscheidung der regionalen Geschäftsstelle römisch 40 des Arbeitsmarktservice vom römisch 40 nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 22.02.2023 zu Recht erkannt: A) Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen, die Beschwerdevorentscheidung dahin abgeändert, als das Arbeitslosengeld ab 07.10.2022 gebührt. B) Die Revision ist gemäß Art 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.B) Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig. TextGemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 nicht beantragt wurde, zu enthalten.Gemäß Paragraph 29, Absatz 5, Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 33 aus 2013, idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Absatz 2 a, eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Absatz 4, von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Absatz 4, nicht beantragt wurde, zu enthalten. Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 22.02.2023 verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß § 29 Abs. 5 V.wGVG, da die hiezu Berechtigten nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 beantragt haben. Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 22.02.2023 verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß Paragraph 29, Absatz 5, römisch fünf.wGVG, da die hiezu Berechtigten nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Absatz 2 a, eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Absatz 4, beantragt haben. European Case Law IdentifierECLI:AT:BVWG:2023:G312.2264471.1.00

🔗 Zur amtlichen Quelle

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.