Obsah (8)
§ 3§ 8Art. 133§ 57§ 10§ 52§ 46§ 55RIS Dokument GerichtBundesverwaltungsgericht Entscheidungsdatum17.03.2023 GeschäftszahlI403 2242746-1 SpruchI403 2242746-1/20E, I403 2242746-1/20E, IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesverwaltungsgericht
§ 3Abs. 1 Asyl
G 2005 als unbegründet abgewiesen.römisch eins. Die Beschwerde gegen Spruchpunkt römisch eins. des angefochtenen Bescheids wird
Paragraph 3, Absatz eins, AsylG 2005 als unbegründet abgewiesen. II. Der Beschwerde gegen Spruchpunkt II. des angefochtenen Bescheids wird
§ 8Abs. 1 Asyl
G 2005 stattgegeben und XXXX der Status eines subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Kamerun zuerkannt.
§ 8Abs. 4 Asyl
G 2005 wird XXXX eine befristete Aufenthaltsberechtigung als subsidiär Schutzberechtigter für die Dauer von 12 Monaten erteilt. römisch zwei. Der Beschwerde gegen Spruchpunkt römisch zwei. des angefochtenen Bescheids wird
Paragraph 8, Absatz eins, AsylG 2005 stattgegeben und römisch 40 der Status eines subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Kamerun zuerkannt.
Paragraph 8, Absatz 4, AsylG 2005 wird römisch 40 eine befristete Aufenthaltsberechtigung als subsidiär Schutzberechtigter für die Dauer von 12 Monaten erteilt. III. Der Beschwerde wird hinsichtlich der sonstigen Spruchpunkte des angefochtenen Bescheids stattgegeben und diese werden ersatzlos behoben.römisch drei. Der Beschwerde wird hinsichtlich der sonstigen Spruchpunkte des angefochtenen Bescheids stattgegeben und diese werden ersatzlos behoben. B) Die Revision ist
Art. 133Abs.
4 B-VG nicht zulässig.Die Revision ist
Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig. Text
Entscheidungsgründe:, Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang:römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer stellte am 05.01.2021 einen Antrag auf internationalen Schutz, den er auf das Wesentlichste zusammengefasst mit einer staatlichen Verfolgung wegen seines Eintretens für den SCNC und damit für die Unabhängigkeit des englischsprachigen Teils von Kamerun begründete. Der Antrag des Beschwerdeführers wurde mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 16.04.2021 hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten
§ 3Abs. 1 i
Vm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 abgewiesen (Spruchpunkt I.).
§ 8Abs. 1 i
Vm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 wurde der Antrag auch hinsichtlich der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf seinen Herkunftsstaat Kamerun abgewiesen (Spruchpunkt II.). Eine Aufenthaltsberechtigung besonderer Schutz wurde dem Beschwerdeführer
§ 57Asyl
G 2005 nicht erteilt (Spruchpunkt III.).
§ 10Abs. 1 Z 3 Asyl
G 2005 iVm § 9 BFA-Verfahrensgesetz wurde gegen ihn eine Rückkehrentscheidung
§ 52Abs.
2 Z 2 Fremdenpolizeigesetz (FPG) 2005 erlassen (Spruchpunkt IV.), und es wurde
§ 52Abs.
9 FPG festgestellt, dass seine Abschiebung
§ 46
FPG nach Kamerun zulässig ist (Spruchpunkt V.).
§ 55Abs.
1a FPG wurde eine Frist von 4 Wochen ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung für eine freiwillige Ausreise gewährt (Spruchpunkt VI.). Das Fluchtvorbringen und die politische Betätigung des Beschwerdeführers wurden für nicht glaubhaft befunden.Der Antrag des Beschwerdeführers wurde mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 16.04.2021 hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten
Paragraph 3, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 13, AsylG 2005 abgewiesen (Spruchpunkt römisch eins.).
Paragraph 8, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 13, AsylG 2005 wurde der Antrag auch hinsichtlich der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf seinen Herkunftsstaat Kamerun abgewiesen (Spruchpunkt römisch zwei.). Eine Aufenthaltsberechtigung besonderer Schutz wurde dem Beschwerdeführer
Paragraph 57, AsylG 2005 nicht erteilt (Spruchpunkt römisch drei.).
Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 3, AsylG 2005 in Verbindung mit Paragraph 9, BFA-Verfahrensgesetz wurde gegen ihn eine Rückkehrentscheidung
Paragraph 52, Absatz 2, Ziffer 2, Fremdenpolizeigesetz (FPG) 2005 erlassen (Spruchpunkt römisch vier.), und es wurde
Paragraph 52, Absatz 9, FPG festgestellt, dass seine Abschiebung
Paragraph 46, FPG nach Kamerun zulässig ist (Spruchpunkt römisch fünf.).
Paragraph 55, Absatz eins a, FPG wurde eine Frist von 4 Wochen ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung für eine freiwillige Ausreise gewährt (Spruchpunkt römisch sechs.). Das Fluchtvorbringen und die politische Betätigung des Beschwerdeführers wurden für nicht glaubhaft befunden. Dagegen wurde fristgerecht mit Schriftsatz vom 04.05.2021 vollumfänglich Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erhoben und beantragt, eine mündliche Verhandlung durchzuführen. Vorgebracht wurde insbesondere, dass das Vorbringen des Beschwerdeführers in den wesentlichen Punkten kohärent und widerspruchsfrei gewesen sei und die belangte Behörde keine aktuellen Länderberichte herangezogen habe. Beschwerde und Verwaltungsakt wurden dem Bundesverwaltungsgericht am 25.05.2021 vorgelegt. Mit Verfügung des Geschäftsverteilungsausschusses des Bundesverwaltungsgerichtes vom 13.12.2022 wurde die gegenständliche Rechtssache der Gerichtsabteilung der erkennenden Richterin zugewiesen. Am 08.02.2023 wurde eine mündliche Verhandlung abgehalten, in welcher der Beschwerdeführer im Beisein seiner Rechtsvertretung, die unmittelbar vorher Akteneinsicht genommen hatte, und unter Heranziehung einer Dolmetscherin für die englische Sprache, befragt wurde. Die rechtsfreundliche Vertretung legte eine schriftliche Stellungnahme zu den Länderfeststellungen vor und beantragte eine Prüfung der Authentizität eines vom Beschwerdeführer vorgelegten Haftbefehls durch die Staatendokumentation und eine Frist von drei Wochen für eine weitere Stellungnahme. Am 09.02.2023 teilte die erkennende Richterin der rechtsfreundlichen Vertretung mit, dass eine Rückfrage bei der Staatendokumentation ergeben habe, dass eine Prüfung der Authentizität des Haftbefehls durch die Staatendokumentation selbst nicht vorgenommen werden könne und eine Beauftragung der ÖB Abuja zu hohen Recherchekosten führe, obwohl die Echtheit dennoch oft nicht bestätigt und eine Gefährdung des Rechercheurs nicht ausgeschlossen werden könne; daher sehe das Bundesverwaltungsgericht davon ab, die beantragte Authentizitätsprüfung in Auftrag zu geben. Die rechtsfreundliche Vertretung brachte am 01.03.2023 eine schriftliche Stellungnahme, insbesondere zur Frage der Echtheit des vorgelegten Haftbefehls, ein. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen:römisch zwei. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen:
- Feststellungen: 1.
- Feststellungen zur Person des Beschwerdeführers Der Beschwerdeführer stammt aus Kumba in Kamerun. Er besuchte etwa 14 Jahre die Schule, ehe er eine Ausbildung als Krankenpfleger absolvierte. Der Beschwerdeführer verdiente seinen Lebensunterhalt allerdings durch eine Kakaofarm, die er seit 2017 in dem Dorf XXXX betrieb.Der Beschwerdeführer stammt aus Kumba in Kamerun. Er besuchte etwa 14 Jahre die Schule, ehe er eine Ausbildung als Krankenpfleger absolvierte. Der Beschwerdeführer verdiente seinen Lebensunterhalt allerdings durch eine Kakaofarm, die er seit 2017 in dem Dorf römisch 40 betrieb. Der Beschwerdeführer hat mit seiner Lebensgefährtin zwei Kinder, eine 13jährige Tochter und einen 5jährigen Sohn. Diese leben ebenso wie seine Eltern und sein Bruder in Kamerun und steht der Beschwerdeführer in telefonischem Kontakt mit ihnen. Sein Bruder fährt Taxi, sein Vater betreibt eine Landwirtschaft; nach Auskunft des Beschwerdeführers geht es ihnen gut, allerdings besuchen seine beiden Kinder aufgrund der aktuell instabilen Situation im anglophonen Teil des Landes nicht die Schule. Dies steht in Einklang mit einem aktuellen Bericht des UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs, wonach 54% der Schulen in der Region noch immer geschlossen sind (OCHA, Cameroon: Situation Report, 15 March 2023, abrufbar unter: https://reliefweb.int/report/cameroon/cameroon-situation-report-15-march-2023; Zugriff am 16.03.2023). Der Beschwerdeführer verließ Kamerun am 10.10.
- Er flog von Nigeria nach Europa und wurde dann von einem Schlepper nach Österreich gebracht. Der Beschwerdeführer hat Kamerun nicht verlassen, weil er dort eine Verfolgung durch die Sicherheitsbehörden befürchtete. Er war in Kamerun nicht Mitglied des SCNC und wurde weder 2019 noch 2020 verhaftet und inhaftiert. Er wird nicht aus politischen Gründen verfolgt. Der Beschwerdeführer ist seit August 2021 Mitglied bei dem Verein „SCNC XXXX “ in XXXX , doch haben die kamerunischen Behörden keine Kenntnis davon und ist damit keine exponierte exilpolitische Tätigkeit verbunden. Eine systematische Gruppenverfolgung sämtlicher Angehöriger der anglophonen Minderheit besteht in Kamerun nicht. Der Beschwerdeführer ist somit im Falle seiner Rückkehr nach Kamerun mit maßgeblicher Wahrscheinlichkeit keiner aktuellen sowie unmittelbaren persönlichen und konkreten Verfolgung ausgesetzt.Der Beschwerdeführer verließ Kamerun am 10.10.
- Er flog von Nigeria nach Europa und wurde dann von einem Schlepper nach Österreich gebracht. Der Beschwerdeführer hat Kamerun nicht verlassen, weil er dort eine Verfolgung durch die Sicherheitsbehörden befürchtete. Er war in Kamerun nicht Mitglied des SCNC und wurde weder 2019 noch 2020 verhaftet und inhaftiert. Er wird nicht aus politischen Gründen verfolgt. Der Beschwerdeführer ist seit August 2021 Mitglied bei dem Verein „SCNC römisch 40 “ in römisch 40 , doch haben die kamerunischen Behörden keine Kenntnis davon und ist damit keine exponierte exilpolitische Tätigkeit verbunden. Eine systematische Gruppenverfolgung sämtlicher Angehöriger der anglophonen Minderheit besteht in Kamerun nicht. Der Beschwerdeführer ist somit im Falle seiner Rückkehr nach Kamerun mit maßgeblicher Wahrscheinlichkeit keiner aktuellen sowie unmittelbaren persönlichen und konkreten Verfolgung ausgesetzt. Der Beschwerdeführer ist gesund und erwerbsfähig. Allerdings ist die Sicherheitslage in den anglophonen Gebieten Kameruns aktuell derart volatil, dass eine Rückkehr des Beschwerdeführers zu seiner Familie eine existentielle Bedrohung für ihn darstellt. Es ist aufgrund der aktuellen humanitären Krise nicht gesichert, dass der Beschwerdeführer eine Lebensgrundlage vorfindet und besteht für ihn die reale Gefahr einer ernsthaften Bedrohung seines Lebens oder seiner Unversehrtheit infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen des innerstaatlichen Konfliktes. Als Angehöriger der anglophonen Minderheit ist es ihm aktuell auch nicht möglich bzw. zumutbar, fernab seiner Familie in den französischsprachigen Teilen des Landes eine neue Existenz aufzubauen. 1.
- Feststellungen zur Situation in Kamerun mit besonderer Berücksichtigung der Lage in den anglophonen Landesteilen 1.2.
- Feststellungen auf Basis des Länderinformationsblattes der Staatendokumentation (Gesamtaktualisierung am 7.10.2022) Politische Lage Kamerun ist eine Republik und Präsidialdemokratie, die seit 1982 von Staatspräsident Paul Biya regiert wird (AA 12.2.2020; vgl. AA 2.9.2022, USDOS 12.4.2022, FH 24.2.2022). Die regierende politische Partei, Rassemblement Démocratique du Peuple Camerounais (RDPC) (FD 26.7.2022; vgl. USDOS 12.4.2022) ist seit ihrer Gründung im Jahr 1985 an der Macht (USDOS 12.4.2022). Staatlicher Klientelismus und die Kontrolle von Präsident Biya über Ernennungen auf hoher Ebene tragen zum Machterhalt der RDPC bei. Die Unsicherheit in den anglophonen Regionen, die durch die Gewalt zwischen bewaffneten Kämpfern und dem Militär verursacht wurde, machte die Stimmabgabe bei den Präsidentschaftswahlen 2018 nahezu unmöglich. Die anhaltende Krise wirkte sich auch auf die Parlaments-, Kommunal- und Regionalwahlen 2020 aus, da die Anhänger der Separatisten in den anglophonen Regionen Northwest und Southwest zum Boykott aufriefen, was zu einer geringen Wahlbeteiligung führte (FH 24.2.2022). In den von bewaffneten Konflikten betroffenen Regionen kam es zu Gewalttaten separatistischer Kräfte, die zum Wahlboykott aufgerufen hatten (AA 2.9.2022).Kamerun ist eine Republik und Präsidialdemokratie, die seit 1982 von Staatspräsident Paul Biya regiert wird (AA 12.2.2020; vergleiche AA 2.9.2022, USDOS 12.4.2022, FH 24.2.2022). Die regierende politische Partei, Rassemblement Démocratique du Peuple Camerounais (RDPC) (FD 26.7.2022; vergleiche USDOS 12.4.2022) ist seit ihrer Gründung im Jahr 1985 an der Macht (USDOS 12.4.2022). Staatlicher Klientelismus und die Kontrolle von Präsident Biya über Ernennungen auf hoher Ebene tragen zum Machterhalt der RDPC bei. Die Unsicherheit in den anglophonen Regionen, die durch die Gewalt zwischen bewaffneten Kämpfern und dem Militär verursacht wurde, machte die Stimmabgabe bei den Präsidentschaftswahlen 2018 nahezu unmöglich. Die anhaltende Krise wirkte sich auch auf die Parlaments-, Kommunal- und Regionalwahlen 2020 aus, da die Anhänger der Separatisten in den anglophonen Regionen Northwest und Southwest zum Boykott aufriefen, was zu einer geringen Wahlbeteiligung führte (FH 24.2.2022). In den von bewaffneten Konflikten betroffenen Regionen kam es zu Gewalttaten separatistischer Kräfte, die zum Wahlboykott aufgerufen hatten (AA 2.9.2022). Bei den Präsidentschaftswahlen am 7.10.2018 wurde Präsident Biya in seinem Amt bestätigt und erhielt 71,28 % der abgegebenen Stimmen. Maurice Kamto kam mit 14,23 % der Stimmen auf den zweiten Platz (FD 26.7.20222). Am 9.2.2020 fanden in Kamerun Parlaments- und Kommunalwahlen statt, die von Unregelmäßigkeiten geprägt waren. Die Regierungspartei gewann 152 der 180 Sitze in der Nationalversammlung (USDOS 12.4.2022; vgl. AA 2.9.2022). Die Oppositionsparteien verloren im Vergleich zu früheren Wahlen erheblich an Sitzen. Insgesamt gewannen acht Oppositionsparteien Sitze in der Nationalversammlung und neun die Kontrolle über lokale Räte (USDOS 12.4.2022). Die RDPC erhielt bei den Wahlen im Feber 2020 auch 87 % der Sitze in den Gemeinderäten (FD 26.7.2022). Am 26.3.2020 wurden turnusgemäß Senatswahlen durchgeführt, die die Regierungspartei RDPC mit klarer Mehrheit gewann (AA 2.9.2022). Auch bei den Regionalwahlen, die am 6.12.2020 zum ersten Mal in Kamerun stattfanden, siegte die RDPC im größten Teil des Landes (9 von 10 Regionen) (FD 26.7.2022).Bei den Präsidentschaftswahlen am 7.10.2018 wurde Präsident Biya in seinem Amt bestätigt und erhielt 71,28 % der abgegebenen Stimmen. Maurice Kamto kam mit 14,23 % der Stimmen auf den zweiten Platz (FD 26.7.20222). Am 9.2.2020 fanden in Kamerun Parlaments- und Kommunalwahlen statt, die von Unregelmäßigkeiten geprägt waren. Die Regierungspartei gewann 152 der 180 Sitze in der Nationalversammlung (USDOS 12.4.2022; vergleiche AA 2.9.2022). Die Oppositionsparteien verloren im Vergleich zu früheren Wahlen erheblich an Sitzen. Insgesamt gewannen acht Oppositionsparteien Sitze in der Nationalversammlung und neun die Kontrolle über lokale Räte (USDOS 12.4.2022). Die RDPC erhielt bei den Wahlen im Feber 2020 auch 87 % der Sitze in den Gemeinderäten (FD 26.7.2022). Am 26.3.2020 wurden turnusgemäß Senatswahlen durchgeführt, die die Regierungspartei RDPC mit klarer Mehrheit gewann (AA 2.9.2022). Auch bei den Regionalwahlen, die am 6.12.2020 zum ersten Mal in Kamerun stattfanden, siegte die RDPC im größten Teil des Landes (9 von 10 Regionen) (FD 26.7.2022). Hinsichtlich der Wahlen gab es Unregelmäßigkeiten wie mangelnden gleichberechtigten Zugang zu Medien und Wahlkampfraum, Beschränkungen der Möglichkeiten von Oppositionskandidaten, sich für die Wahlen anzumelden, Stimmzettelfüllung, mangelndes Wahlgeheimnis, Einschüchterung von Wählern, uneinheitliche Verwendung von Ausweisen und mangelndes Fachwissen unter den Einheimischen (USDOS 12.4.2022). Die Gerichte erklärten die Parlamentswahlen in 11 Wahlkreisen der Regionen Northwest und Southwest für ungültig, da die Wahlbeteiligung unter 10 % lag (USDOS 12.4.2022). Viele Binnenvertriebene waren an der Teilnahme an der Wahl gehindert, da sie an ihrem aktuellen Aufenthaltsort keine Wahlberechtigung hatten und kaum Bemühungen der Regierung erkennbar waren, die Wählerlisten zu korrigieren (AA 2.9.2022). Durch die Regionalwahlen ist ein wichtiger Schritt zur Dezentralisierung getan worden. Zunehmend engagieren sich Lokalpolitiker in den Regionen für die Belange ihrer Kommunen. Noch fehlt es jedoch an einem ausreichenden regionalen Budget (AA 2.9.2022). Die politische Opposition und zivilgesellschaftliche Gruppen kritisierten außerdem, dass die Wahlen nicht zu einer echten Dezentralisierung der Macht geführt hätten (USDOS 12.4.2022). Ein Teil der Opposition, darunter Maurice Kamtos und seine Partei, Mouvement pour la renaissance du Cameroun (MRC), boykottierten die Parlaments-, Kommunal- und Regionalwahlen (FD 26.7.2022). Am 22.9.2020 veranstaltete die oppositionelle Kameruner MRC Proteste in ganz Kamerun. Es gab Berichte über Verhaftungen und Gewalt in Teilen von Yaoundé, Douala und Bafoussam (UKFCO 12.9.2022). Nachdem Maurice Kamto zu einer verbotenen Demonstration am 22.9.2020 aufgerufen hatte, wurde er bis zum Tag nach den Regionalwahlen unter Hausarrest gestellt. Zahlreiche Aktivisten des MRC wurden festgenommen und mehrere Dutzend waren im Feber 2022 noch immer in Haft. Maurice Kamto war bereits im Jänner 2019 wegen "Rebellion, Aufstand und Feindschaft gegen das Vaterland" angeklagt worden und mehrere Monate in Haft gewesen, nachdem er zu verbotenen Demonstrationen aufgerufen hatte (FD 26.7.2022). Kamerun befindet sich in einer entscheidenden Phase seiner politischen Entwicklung, am Ende der Ära Paul Biya (89 Jahre), noch ohne einen Hinweis, wie ein Machtwechsel aussehen könnte. Die Frage der Nachfolge wird offiziell nicht diskutiert. Dabei wird der politische Stillstand umso deutlicher. Drängende Probleme, wie die Lösung des Konflikts in den Regionen Northwest und Southwest, Reformen zur Verbesserung der Wirtschaftslage und politische Positionierung bezüglich der weltweiten Lage werden nicht angegangen (AA 2.9.2022). Quellen: - AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (2.9.2022): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Kamerun (Stand: September 2022), https://www.ecoi.net/en/file/local/2079429/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%Bcber_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Kamerun_%28Stand_September_2022%29%2C_02.09.2022.pdf, Zugriff 16.9.2022 - AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (12.2.2020): Kamerun: Politisches Porträt, https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/kamerun-node/innenpolitik/208914, Zugriff 9.9.2022 - FD - France Diplomatie [Frankreich] (26.7.2022): Cameroun: Présentation du Cameroun, https://www.diplomatie.gouv.fr/fr/dossiers-pays/cameroun/presentation-du-cameroun/, Zugriff 12.9.2022 - UKFCO - Foreign, Commonwealth & Development Office [Vereinigtes Königreich] (12.9.2022): Cameroon, Foreign travel advice, Safety and security, https://www.gov.uk/foreign-travel-advice/cameroon/safety-and-security, Zugriff 12.9.2022 - USDOS - US Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights Practices Cameroon, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071166.html, Zugriff 9.9.2022 Sicherheitslage Die Situation in der Region Far North (Extrême Nord) bleibt angespannt und ist weiterhin geprägt durch häufige gewaltsame Übergriffe terroristischer Gruppen (Boko Haram, sogenannter Islamic State’s West Africa Province - ISWAP) auf die Zivilbevölkerung. Insbesondere rund um den Tschadsee sind regelmäßig Tote zu beklagen. Die kamerunischen Sicherheitskräfte sind in der Region aktiv, können jedoch das Territorium nur sporadisch abdecken, häufig ist die Zivilbevölkerung auf sich allein gestellt. Neben Anschlägen auf die Bevölkerung besteht das Ziel der Terroristen darin, Vieh und Lebensmittel zu erbeuten. Trotz massiver Verstärkung der Sicherheitskräfte in der Region kann flächendeckende Sicherheit nicht garantiert werden (AA 2.9.2022). In der Region Far North in Kamerun führten die Aktivitäten von Boko-Haram-nahen Gruppen und Splittergruppen zusammen mit der chronischen Gefährdung, den Konflikten zwischen den Gemeinschaften und den zunehmenden Auswirkungen des Klimawandels weiterhin zu Bevölkerungsvertreibungen. Zwischen dem 1.12.2021 und dem 15.1.2022 gab es 80 von den Vereinten Nationen bestätigte und gemeldete Sicherheitsvorfälle im Zusammenhang mit Boko Haram in Kamerun, bei denen 30 Zivilisten getötet wurden. Die meisten Angriffe ereigneten sich in den Departements Mayo-Sava und Mayo-Tsanaga in der Region Far North, wobei die Angriffe ihren Höhepunkt im ersten Quartal 2022 erreichten (UNSC 26.5.2022). Zudem besteht in Far North ein sehr hohes Entführungsrisiko. An der Grenze zu Nigeria und in Maroua, der Hauptstadt der Region Far North, ist es zu Selbstmordanschlägen mit zahlreichen Todesopfern gekommen. In den Regionen North und Adamawa sowie in den Grenzgebieten zu Nigeria und Tschad kommt es vermehrt zu gewalttätigen Raubüberfällen und Entführungen. Das Grenzgebiet mit der Zentralafrikanischen Republik gilt wegen grenzüberschreitender Übergriffe bewaffneter Gruppen der dortigen Rebellen als unsicher. Es besteht außerdem die Gefahr, Opfer von Entführungen oder Raubüberfällen zu werden (AA 12.9.2022). Sowohl das österreichische als auch das deutsche Außenministerium warnen vor Reisen in das Grenzgebiet (mindestens 40 Kilometer) zur Zentralafrikanischen Republik, zum Tschad und zu Nigeria. Das Risiko von Überfällen durch gewalttätige Straßenräuber sowie Entführungen ist besonders hoch. Auch vor Reisen in die englischsprachigen Provinzen Northwest und Southwest und zur Halbinsel Bakassi samt Umgebung wird aufgrund der angespannten Sicherheitslage gewarnt (BMEIA 12.9.2022; vgl. AA 12.9.2022).Zudem besteht in Far North ein sehr hohes Entführungsrisiko. An der Grenze zu Nigeria und in Maroua, der Hauptstadt der Region Far North, ist es zu Selbstmordanschlägen mit zahlreichen Todesopfern gekommen. In den Regionen North und Adamawa sowie in den Grenzgebieten zu Nigeria und Tschad kommt es vermehrt zu gewalttätigen Raubüberfällen und Entführungen. Das Grenzgebiet mit der Zentralafrikanischen Republik gilt wegen grenzüberschreitender Übergriffe bewaffneter Gruppen der dortigen Rebellen als unsicher. Es besteht außerdem die Gefahr, Opfer von Entführungen oder Raubüberfällen zu werden (AA 12.9.2022). Sowohl das österreichische als auch das deutsche Außenministerium warnen vor Reisen in das Grenzgebiet (mindestens 40 Kilometer) zur Zentralafrikanischen Republik, zum Tschad und zu Nigeria. Das Risiko von Überfällen durch gewalttätige Straßenräuber sowie Entführungen ist besonders hoch. Auch vor Reisen in die englischsprachigen Provinzen Northwest und Southwest und zur Halbinsel Bakassi samt Umgebung wird aufgrund der angespannten Sicherheitslage gewarnt (BMEIA 12.9.2022; vergleiche AA 12.9.2022). Auf der Halbinsel Bakassi und Umgebung nahe der Grenze zu Nigeria gibt es fortdauernde Sicherheitsprobleme. Im gesamten Golf von Guinea kommt es zu Überfällen auf Küstenorte, Fischkutter, Öltanker oder Ölplattformen mit Geiselnahmen. Die Gefahr für Entführungen besteht auch in allen entlegenen Gebieten Kameruns (AA 12.9.2022). In den beiden anglophonen Regionen Northwest und Southwest dauern gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen Sicherheitskräften und separatistischen Gruppierungen an. Dabei gibt es Todesopfer und Verletzte (AA 12.9.2022). Am 8.1.2022 fingen bewaffnete Gruppen an einem Kontrollpunkt in der Nähe von Bamenda in Northwest einen Lastwagen ab, der im Auftrag einer UN-Organisation humanitäre Hilfe liefern sollte. Die sogenannten „Verteidigungskräfte von Ambazonia“ veröffentlichten später ein Video, auf dem der Lastwagen zu sehen ist, und behaupteten, sie hätten die Nahrungsmittelhilfe an die lokale Bevölkerung verteilt (UNSC 26.5.2022). Die Straße zwischen Bamenda und Bafoussam darf laut Anordnung der kamerunischen Sicherheitskräfte nur noch im Konvoi mit bewaffneter Eskorte zu festgelegten Zeiten befahren werden (AA 12.9.2022). Ferner kam es auch zu Anschlägen mit improvisierten Sprengsätzen. Am 8.12.2021 wurden entlang der Straße zwischen Bamenda und Mbengwi in Northwest Häuser und Geschäfte niedergebrannt, angeblich von staatlichen Sicherheitskräften, nachdem ein Angriff mit einem improvisierten Sprengsatz gegen diese verübt worden war. Die Regierung veröffentlichte eine Erklärung, in der sie die Vorwürfe zurückwies. Am 2.3.2022 verübten die sogenannten Verteidigungskräfte von Ambazonia einen Anschlag mit einem improvisierten Sprengsatz auf einen Konvoi des Gouverneurs der Region Southwest, wobei sieben Menschen getötet wurden. Am 12.1.2022 wurde ein improvisierter Sprengsatz an einem Sicherheitskontrollpunkt in Buea gezündet, wobei drei Angehörige der Sicherheitskräfte verletzt wurden. Die Zahl der Explosionen, die sich gegen Zivilisten richteten, stieg Ende 2021 an, bevor sie im ersten Quartal 2022 wieder zurückging. Mindestens die Hälfte aller Anschläge mit Sprengkörpern in der Region Southwest seit November 2021 richtete sich gegen Zivilisten (UNSC 26.5.2022). Am 2.7.2022 wurde auf dem Mokolo-Markt in Yaoundé ein Sprengsatz gezündet. Bei der Explosion wurden vier Personen verletzt. Am 12.7.2022 detonierte ein weiterer Sprengsatz auf dem Mokolo-Markt in Yaoundé, wobei eine Person verletzt wurde (UKFCO 12.9.2022). Laut Medienberichten kam es am 6.9.2022 zu einem bewaffneten Angriff auf einen öffentlichen Bus nahe der Stadt Ekona (Region Southwest). Dabei wurden mindestens sechs Personen getötet und acht weitere verletzt. Der Bus war auf dem Weg von Douala in die Stadt Kumba. Bisher hat sich niemand zu dem Angriff bekannt (BAMF 12.9.2022). Am 16.9.2022 sollen unbekannte bewaffnete Angreifer die katholische Kirche St. Mary im Dorf Nchang (Region Southwest) in Brand gesteckt und fünf Priester, eine Nonne und zwei Gläubige entführt haben. Bisher hat sich niemand zu dem Angriff bekannt (BAMF 19.9.2022). Quellen: - AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (12.9.2022): Kamerun: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung), https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/kamerun-node/kamerunsicherheit/208874, Zugriff 12.9.2022 - AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (2.9.2022): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Kamerun (Stand: September 2022), https://www.ecoi.net/en/file/local/2079429/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%Bcber_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Kamerun_%28Stand_September_2022%29%2C_02.09.2022.pdf, Zugriff 16.9.2022 - BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (19.9.2022): Briefing Notes, https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/BriefingNotes/2022/briefingnotes-kw38-2022.pdf?__blob=publicationFile&v=4, Zugriff 30.9.2022 - BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (12.9.2022): Briefing Notes, https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/BriefingNotes/2022/briefingnotes-kw37-2022.pdf?__blob=publicationFile&v=5, Zugriff 30.9.2022 - BMEIA - Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten [Österreich] (12.9.2022): Kamerun (Republik Kamerun), Aktuelle Hinweise, https://www.bmeia.gv.at/reise-services/reiseinformation/land/kamerun/, Zugriff 12.9.2022 - CIA - Central Intelligence Agency [USA] (7.9.2022): The World Factbook: Cameroon, https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/cameroon/, Zugriff 9.9.2022 - UKFCO - Foreign, Commonwealth & Development Office [Vereinigtes Königreich] (12.9.2022): Cameroon, Foreign travel advice, Safety and security, https://www.gov.uk/foreign-travel-advice/cameroon/safety-and-security, Zugriff 12.9.2022 - UNSC - UN Security Council (26.5.2022): The situation in Central Africa and the activities of the United Nations Regional Office for Central Africa; Report of the Secretary-General [S/2022/436], https://www.ecoi.net/en/file/local/2074211/N2235337.pdf, Zugriff 19.9.2022 Rechtsschutz / Justizwesen Die Verfassung und das Gesetz sehen eine unabhängige Justiz vor, was aber in der Praxis nicht immer der Fall ist (USDOS 12.4.2022). Das Justizwesen ist dem Justizministerium unterstellt, wobei Korruption und politische Einflussnahme, auch durch die Exekutive, die Gerichte schwächen (FH 24.2.2022). In einigen Fällen scheint der Ausgang von Prozessen von der Regierung beeinflusst zu werden, insbesondere in politisch heiklen Fällen (USDOS 12.4.2022). Die Staatsanwälte werden unter Druck gesetzt, die Verfolgung von Korruptionsfällen gegen einige hochrangige Beamte einzustellen (FH 24.2.2022). Das Justizsystem ist insgesamt korrupt, unterfinanziert und ineffizient. In Gerichtsverfahren werden rechtsstaatliche Grundsätze nicht immer eingehalten und Habeas-Corpus-Rechte verletzt. Die lange Dauer der Untersuchungshaft und willkürlicher Polizeigewahrsam stellen weiterhin Probleme dar. Das Justizsystem ist überlastet; manche Richter und Staatsanwälte sind unterqualifiziert und/oder bestechlich. Rechtsstaatliche Verfahren sind nicht durchgängig gewährleistet. Die gravierenden Schwächen des Rechtssystems betreffen alle Bürgern gleichermaßen und sind vor allem in Korruption, mangelhafter Aus- und Fortbildung sowie Überlastung der Richter und Rechtsanwälte begründet. Sippenhaft ist nicht vorgesehen. Der Justizapparat ist schwerfällig, unterbesetzt und zeigt wenig Einsatzbereitschaft; dies gilt auch bei Ermittlungen zu Menschenrechtsverletzungen (AA 2.9.2022). Trotz der formalen Unabhängigkeit der Justiz von der Exekutive und Legislative ernennt der Präsident alle Mitglieder der Richterschaft und der Rechtsabteilung der Justiz, einschließlich des Präsidenten des Obersten Gerichtshofs, sowie den Präsidenten und die Mitglieder des Verfassungsrats und kann sie nach Belieben entlassen (USDOS 12.4.2022; vgl. FH 24.2.2022).Trotz der formalen Unabhängigkeit der Justiz von der Exekutive und Legislative ernennt der Präsident alle Mitglieder der Richterschaft und der Rechtsabteilung der Justiz, einschließlich des Präsidenten des Obersten Gerichtshofs, sowie den Präsidenten und die Mitglieder des Verfassungsrats und kann sie nach Belieben entlassen (USDOS 12.4.2022; vergleiche FH 24.2.2022). Neben dem zivilen Justizsystem sind bei bestimmten Vergehen wie Menschenrechtsverbrechen und Staatssicherheitsangelegenheiten verschiedene Militärgerichte zuständig, auch bei Verfahren gegen Zivilpersonen (AA 2.9.2022). Militärgerichte können bei einer Vielzahl von Straftaten, einschließlich ziviler Unruhen, die Gerichtsbarkeit über Zivilpersonen ausüben. Diese Gerichte üben auch zunehmend die Gerichtsbarkeit über friedliche Demonstrationen aus, welche die Regierung zuvor nicht genehmigt hatte (USDOS 12.4.2022). Die Rechte auf ein ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren werden nur unzureichend gewahrt (FH 24.2.2022). Die Arbeit von Rechtsanwälten wird immer wieder durch Übergriffe von Sicherheitskräften beeinträchtigt, ein Kontakt zu ihren Klienten unterbunden. Ende 2020 wurden in Douala Rechtsanwälte im Gerichtssaal von der Polizei mit Tränengas und Schlägen angegriffen, einige Rechtsanwälte wurden der Korruption bezichtigt und verhaftet, und auf Druck der Anwaltskammer wieder freigelassen. Als Reaktion auf diese Vorkommnisse traten zahlreiche Rechtsanwälte in einen mehrwöchigen Streik. Trotz Zugeständnissen der Regierung, dass Rechtsanwälte in ihrer Arbeit nicht beeinträchtigt werden, hat sich die Situation nicht grundlegend verändert (AA 2.9.2022). Langwierige Untersuchungshaft ist an der Tagesordnung. Zivilisten, die des Terrorismus beschuldigt werden, haben häufig nicht das Recht auf ein faires Verfahren. In den anglophonen Regionen werden Kamerunern regelmäßig französische Rechtsnormen aufgezwungen (FH 24.2.2022). Quellen: - AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (2.9.2022): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Kamerun (Stand: September 2022), https://www.ecoi.net/en/file/local/2079429/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%Bcber_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Kamerun_%28Stand_September_2022%29%2C_02.09.2022.pdf, Zugriff 16.9.2022 - FH - Freedom House (24.2.2022): Freedom in the World 2022 - Cameroon, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071860.html, Zugriff 9.9.2022 - USDOS - US Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights Practices Cameroon, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071166.html, Zugriff 9.9.2022 Folter und unmenschliche Behandlung In der Praxis kommen Misshandlungen vor (AA 9.2.2022). Obwohl die Verfassung und das Gesetz solche Praktiken verbieten, gibt es Berichte, dass Angehörige der Sicherheitskräfte Zivilisten folterten oder anderweitig misshandeln, darunter auch Separatisten, ihre mutmaßlichen Unterstützer und politische Gegner. Menschenrechtsorganisationen dokumentierten mehrere Fälle, in denen Sicherheitskräfte separatistische Kämpfer schwer misshandelten, und andere, in denen bewaffnete Separatisten Zivilisten und Mitglieder der Verteidigungskräfte misshandelten. Berichten zufolge verüben Beamte oder in ihrem Auftrag handelnde Personen Handlungen, die zu schweren körperlichen, geistigen und emotionalen Traumata führen (USDOS 12.4.2022). Im den Regionen Northwest und Southwest verüben die Armee und bewaffnete Separatistengruppen schwere Menschenrechtsverletzungen und -missbräuche. In der Region Far North verüben bewaffnete Gruppen weiterhin tödliche Überfälle auf Dörfer (AI 29.3.2022). Separatistische Kämpfer greifen Zivilisten an und töten, foltern oder entführen diese (HRW 13.1.2022). In den anglophonen Konfliktgebieten Northwest und Southwest werden zunehmend (vermeintliche) Misshandlungen in den sozialen Netzwerken gefilmt und verbreitet, ohne dass es zu strafrechtlicher Verfolgung der Urheber oder der Täter kommt. Die Videos schüren den sozialen Unfrieden in den Gebieten (AA 9.2.2022). Polizeibrutalität ist nach wie vor ein Problem, einschließlich der Misshandlung und Folterung von Gefangenen (FH 24.2.2022). Quellen: - AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (2.9.2022): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Kamerun (Stand: September 2022), https://www.ecoi.net/en/file/local/2079429/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%Bcber_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Kamerun_%28Stand_September_2022%29%2C_02.09.2022.pdf, Zugriff 16.9.2022 - AI - Amnesty International (29.3.2022): Amnesty International Report 2021/22; The State of the World's Human Rights; Cameroon 2021, https://www.ecoi.net/de/dokument/2070291.html, Zugriff 9.9.2022 - FH - Freedom House (24.2.2022): Freedom in the World 2022 - Cameroon, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071860.html, Zugriff 9.9.2022 - HRW - Human Rights Watch (13.1.2022): World Report 2022 - Cameroon, https://www.ecoi.net/de/dokument/2066485.html, Zugriff 9.9.2022 - USDOS - US Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights Practices Cameroon, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071166.html, Zugriff 9.9.2022 NGOs und Menschenrechtsaktivisten Es existiert eine Vielzahl von kamerunischen Menschenrechtsorganisationen, die oftmals finanziell von internationalen Gebern unterstützt werden (AA 2.9.2022). Inländische und internationale Menschenrechtsgruppen untersuchen Menschenrechtsfälle und veröffentlichen ihre Ergebnisse. Regierungsbeamte sind selten kooperativ oder gehen auf ihre Ansichten ein (USDOS 15.4.2022). NGO-Mitarbeiter berichteten wiederholt von Drohungen, willkürlichen Verhaftungen, Entlassungen aus Arbeitsverträgen, Lehrverbot an Universitäten, vereinzelt auch von Folter und menschenunwürdiger Behandlung (AA 2.9.2022). Regierungsbeamte behindern viele lokale Menschenrechts-NGO, indem sie deren Mitglieder schikanieren, den Zugang zu Gefangenen einschränken, die Weitergabe von Informationen verweigern und Gewalt gegen NGO-Mitarbeiter androhen (USDOS 15.4.2022). Die Regierung ergreift keine Maßnahmen, um solche Vorfälle zu untersuchen oder zu verhindern (AA 2.9.2022; vgl. USDOS 15.4.2022). Die Regierung kritisiert Berichte internationaler Menschenrechtsorganisationen und beschuldigt diese, unbegründete Anschuldigungen zu veröffentlichen (USDOS 15.4.2022). Internationale Menschenrechtsbeobachter, wie z. B. das Internationale Rote Kreuz (IKRK) und Amnesty InternationaI, konnten in der Vergangenheit weitgehend unabhängig agieren und ermitteln, stehen jedoch seit dem Beginn des Konflikts in den anglophonen Regionen zunehmend unter Beobachtung. Ihre Arbeit wird durch restriktive Visaerteilung und administrative Hürden erschwert (AA 2.9.2022). Mitarbeiter von Hilfsorganisationen bleiben der Gefahr ausgesetzt, von staatlichen Sicherheitskräften festgenommen und inhaftiert zu werden. So wurden beispielsweise zwei Mitarbeiter einer medizinischen NGO am 27.12.2021 im Rahmen eines Gesetzes zur Terrorismusbekämpfung festgenommen, woraufhin die Organisation am 5.4.2022 ihre Tätigkeit in den Regionen einstellte. (UNSC 26.5.2022).Regierungsbeamte behindern viele lokale Menschenrechts-NGO, indem sie deren Mitglieder schikanieren, den Zugang zu Gefangenen einschränken, die Weitergabe von Informationen verweigern und Gewalt gegen NGO-Mitarbeiter androhen (USDOS 15.4.2022). Die Regierung ergreift keine Maßnahmen, um solche Vorfälle zu untersuchen oder zu verhindern (AA 2.9.2022; vergleiche USDOS 15.4.2022). Die Regierung kritisiert Berichte internationaler Menschenrechtsorganisationen und beschuldigt diese, unbegründete Anschuldigungen zu veröffentlichen (USDOS 15.4.2022). Internationale Menschenrechtsbeobachter, wie z. B. das Internationale Rote Kreuz (IKRK) und Amnesty InternationaI, konnten in der Vergangenheit weitgehend unabhängig agieren und ermitteln, stehen jedoch seit dem Beginn des Konflikts in den anglophonen Regionen zunehmend unter Beobachtung. Ihre Arbeit wird durch restriktive Visaerteilung und administrative Hürden erschwert (AA 2.9.2022). Mitarbeiter von Hilfsorganisationen bleiben der Gefahr ausgesetzt, von staatlichen Sicherheitskräften festgenommen und inhaftiert zu werden. So wurden beispielsweise zwei Mitarbeiter einer medizinischen NGO am 27.12.2021 im Rahmen eines Gesetzes zur Terrorismusbekämpfung festgenommen, woraufhin die Organisation am 5.4.2022 ihre Tätigkeit in den Regionen einstellte. (UNSC 26.5.2022). Die Regierung hat die Arbeit internationaler Nichtregierungsorganisationen eingeschränkt und ihren Mitarbeitern den Zugang zum Land verweigert (FH 24.2.2022). Der Zugang für humanitäre Hilfe ist stark eingeschränkt, und Mitarbeiter humanitärer Organisationen werden Opfer von Angriffen sowohl durch Regierungstruppen als auch durch bewaffnete Separatisten (HRW 13.1.2022). Im Dezember 2020 setzten die kamerunischen Behörden alle Aktivitäten von Ärzte ohne Grenzen (MSF) in der Region Northwest aus, weil sie der Organisation eine zu große Nähe zu anglophonen Separatisten vorwarfen. Daraufhin musste sich MSF aus der Region zurückziehen, so dass Zehntausende von Menschen keinen Zugang zu lebenswichtiger medizinischer Versorgung haben (HRW 13.1.2022; vgl. FH 24.2.2022, AI 29.3.2022, MSF 3.8.2021).Die Regierung hat die Arbeit internationaler Nichtregierungsorganisationen eingeschränkt und ihren Mitarbeitern den Zugang zum Land verweigert (FH 24.2.2022). Der Zugang für humanitäre Hilfe ist stark eingeschränkt, und Mitarbeiter humanitärer Organisationen werden Opfer von Angriffen sowohl durch Regierungstruppen als auch durch bewaffnete Separatisten (HRW 13.1.2022). Im Dezember 2020 setzten die kamerunischen Behörden alle Aktivitäten von Ärzte ohne Grenzen (MSF) in der Region Northwest aus, weil sie der Organisation eine zu große Nähe zu anglophonen Separatisten vorwarfen. Daraufhin musste sich MSF aus der Region zurückziehen, so dass Zehntausende von Menschen keinen Zugang zu lebenswichtiger medizinischer Versorgung haben (HRW 13.1.2022; vergleiche FH 24.2.2022, AI 29.3.2022, MSF 3.8.2021). Am 26.8.2021 setzte das Ministerium für territoriale Verwaltung (Ministère de l'Administration Territoriale) den in Kamerun tätigen ausländischen Vereinigungen eine Frist von einem Monat, um im Rahmen einer "Aktualisierungsmaßnahme" Informationen über ihre Hauptsitze und Büros zu übermitteln und die Namen und privaten Kontaktdaten ihrer Mitarbeiter zu nennen. Andernfalls erhielten sie keine Genehmigung, weiter im Land zu arbeiten. Menschenrechtler und NGOs verurteilten dieses Vorgehen (AI 29.3.2022). Generell werden NGOs eingeschränkt. Der Einfluss der Zivilgesellschaft ist im Laufe der Jahre geschwächt worden, wobei viele NGO vollständig von ausländischer Hilfe abhängig sind und andere vom Regime kooptiert wurden. Anglophone Aktivisten waren wegen ihrer Aktivitäten Schikanen, Gewalt und Verhaftungen ausgesetzt. Auch Organisationen von Angehörigen sexueller Minderheiten sind ins Visier der Strafverfolgungsbehörden geraten (FH 24.2.2022). Quellen: - AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (2.9.2022): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Kamerun (Stand: September 2022), https://www.ecoi.net/en/file/local/2079429/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%Bcber_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Kamerun_%28Stand_September_2022%29%2C_02.09.2022.pdf, Zugriff 16.9.2022 - AI - Amnesty International (29.3.2022): Amnesty International Report 2021/22; The State of the World's Human Rights; Cameroon 2021, https://www.ecoi.net/de/dokument/2070291.html, Zugriff 9.9.2022 - FH - Freedom House (24.2.2022): Freedom in the World 2022 - Cameroon, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071860.html, Zugriff 9.9.2022 - HRW - Human Rights Watch (13.1.2022): World Report 2022 - Cameroon, https://www.ecoi.net/de/dokument/2066485.html, Zugriff 9.9.2022 - MSF - Médecin sans frontière (3.8.2021): MSF forced to withdraw teams from Cameroon’s North-West region, https://www.doctorswithoutborders.org/latest/msf-forced-withdraw-teams-cameroons-north-west-region, Zugriff 14.9.2022 - UNSC - UN Security Council [USA] (26.5.2022): The situation in Central Africa and the activities of the United Nations Regional Office for Central Africa; Report of the Secretary-General [S/2022/436], https://www.ecoi.net/en/file/local/2074211/N2235337.pdf, Zugriff 19.9.2022 - USDOS - US Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights Practices Cameroon, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071166.html, Zugriff 9.9.2022 Allgemeine Menschenrechtslage Die Verfassung von 1996 garantiert die Grundrechte im Sinne der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vom 10.12.1948, der Charta der Vereinten Nationen vom 26.6.1945 und der Banjul Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker vom 26.6.
- Kamerun ist den folgenden zentralen Menschenrechtskonventionen und Fakultativprotokollen der Vereinten Nationen beigetreten: Internationales Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung vom 7.3.1966, ratifiziert am 24.6.1971 (CERD); Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 19.12.1966, ratifiziert am 27.9.1984 (ICCPR); Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte von 1966, ratifiziert (durch Beitritt) am 27.6.1984 (CESCR); Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau vom 18.12.1979, ratifiziert am 23.8.1994 (CEDAW); Fakultativprotokoll zum Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, ratifiziert am 7.1.2005 (OP-CEDAW); Übereinkommen über die Rechte des Kindes vom 20.11.1989, ratifiziert am 11.1.1993 (CRC); Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung vom 10.12.1984, ratifiziert am 19.12.1986 (CAT); Banjul Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker vom 26.6.1981, ratifiziert am 21.10.1981 (AA 2.9.2022). Kamerun hat am 16.5.2018 zum dritten Mal das universelle Staatenüberprüfungsverfahren (UPR) des UN-Menschenrechtsrats in Genf durchlaufen (AA 2.9.2022). Die wichtigsten Menschenrechtsprobleme im Land sind rechtswidrige oder willkürliche (einschließlich außergerichtliche) Tötungen durch die Regierung und nichtstaatliche bewaffnete Gruppen; erzwungenes Verschwindenlassen; Folter und Fälle von grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Bestrafung durch die Regierung und nichtstaatliche bewaffnete Gruppen; Folter und Misshandlungen durch die Sicherheitskräfte, vor allem von Häftlingen; Mangel an fairen und schnellen Gerichtsverfahren; und lebensbedrohliche Haftbedingungen. Es kommt auch zu anderen bedeutenden Menschenrechtsverletzungen wie willkürliche Festnahmen, überlange Untersuchungshaft und Verstöße gegen die Privatsphäre. Die Regierung drangsaliert Journalisten und Separatisten und schränkt die Bewegungs-, Meinungs- und Pressefreiheit ein (USDOS 12.4.2022). Der jährliche Bericht des Justizministeriums über Menschenrechte dokumentiert Fälle von Fehlverhalten der Ordnungskräfte, die disziplinarisch und/oder strafrechtlich verfolgt wurden. In schwer verifizierbaren Einzelfällen soll es zu Misshandlungen zwecks Erpressung von Geständnissen gekommen sein. Amnesty International wirft Armee und bewaffneten Gruppen in den Konfliktgebieten seit Jahren schwere Menschenrechtsverletzungen, Missbrauch und Folter vor (AA 2.9.2022). Gleichzeitig ist der Justizapparat schwerfällig, unterbesetzt und zeigt wenig Einsatzbereitschaft bei der Ermittlung zu Menschenrechtsverletzungen (AA 2.9.2022). 2019 verabschiedete die Regierung ein Gesetz zur Einrichtung der Kameruner Menschenrechtskommission (CHRC) als Ersatz für die bestehende Nationale Kommission für Menschenrechte und Freiheiten (NCHRF). Im Laufe des Jahres ernannte der Präsident 15 Mitglieder der Menschenrechtskommission, darunter James Mouangue Kobila, ehemals amtierender Vorsitzender der NCHRF, als Vorsitzender und Galega Gana Raphael als stellvertretender Vorsitzender. Die CHRC nahm ihre Arbeit am
- April auf, nachdem das Team den Amtseid abgelegt hatte. Wie der NCHRF ist auch die CHRC eine nominell unabhängige, von der Regierung finanzierte Einrichtung. Mit dem Gesetz zur Gründung der CHRC wurde ihr Mandat auf den Schutz der Menschenrechte ausgeweitet. Die Menschenrechtskommission koordinierte zwar Maßnahmen mit NGO und nahm an einigen Untersuchungskommissionen teil, war aber weiterhin finanziell schlecht ausgestattet (USDOS 15.4.2022) Die halbstaatliche – ihre Mitglieder werden durch den Präsidenten ernannt – Nationale Kommission für Menschenrechte und Freiheiten verfolgt Menschenrechtsverletzungen und prangert Haftbedingungen an. Im Rahmen ihrer begrenzten personellen und finanziellen Spielräume veröffentlicht sie einen jährlichen Bericht, dessen Empfehlungen jedoch bisher von der Regierung nicht aufgenommen werden (AA 2.9.2022). Kamerunischen Sicherheitskräften sowie Separatisten und islamistischen Terroristen werden erhebliche Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen (AA 2.9.2022). Die Angriffe bewaffneter Gruppen und Zusammenstöße zwischen den Volksgruppen in den Regionen Far North, Northwest und Southwest führen zu schweren Menschenrechtsverletzungen und Übergriffen auf die Zivilbevölkerung, darunter auch auf Kinder (UNSC 26.5.2022). Quellen: - AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (2.9.2022): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Kamerun (Stand: September 2022), https://www.ecoi.net/en/file/local/2079429/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%Bcber_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Kamerun_%28Stand_September_2022%29%2C_02.09.2022.pdf, Zugriff 16.9.2022 - UNSC - UN Security Council (26.5.2022): The situation in Central Africa and the activities of the United Nations Regional Office for Central Africa; Report of the Secretary-General [S/2022/436], https://www.ecoi.net/en/file/local/2074211/N2235337.pdf, Zugriff 19.9.2022 - USDOS - US Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights Practices Cameroon, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071166.html, Zugriff 9.9.2022 Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Opposition Obwohl das Gesetz die friedliche Versammlungsfreiheit vorsieht, schränkt die Regierung dieses Recht häufig ein (USDOS 12.4.2022; vgl. AA 2.9.2022, FH 24.2.2022). Das Versäumnis der Regierung, Angriffe auf Menschenrechtsverteidiger und friedliche Demonstranten zu untersuchen oder strafrechtlich zu verfolgen, führte de facto zu Einschränkungen der Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit. Das Gesetz schreibt vor, dass Organisatoren von öffentlichen Versammlungen, Demonstrationen und Umzügen die Behörden im Voraus benachrichtigen müssen, verlangt aber keine vorherige Genehmigung. Die Regierung erteilte oft selektiv Genehmigungen für Versammlungen und setzte Gewalt ein, um Versammlungen zu unterdrücken, für die sie keine Genehmigung erteilt hatte (USDOS 12.4.2022).Obwohl das Gesetz die friedliche Versammlungsfreiheit vorsieht, schränkt die Regierung dieses Recht häufig ein (USDOS 12.4.2022; vergleiche AA 2.9.2022, FH 24.2.2022). Das Versäumnis der Regierung, Angriffe auf Menschenrechtsverteidiger und friedliche Demonstranten zu untersuchen oder strafrechtlich zu verfolgen, führte de facto zu Einschränkungen der Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit. Das Gesetz schreibt vor, dass Organisatoren von öffentlichen Versammlungen, Demonstrationen und Umzügen die Behörden im Voraus benachrichtigen müssen, verlangt aber keine vorherige Genehmigung. Die Regierung erteilte oft selektiv Genehmigungen für Versammlungen und setzte Gewalt ein, um Versammlungen zu unterdrücken, für die sie keine Genehmigung erteilt hatte (USDOS 12.4.2022). Die Behörden haben auch im Jahr 2021 als regierungsfeindlich angesehene Veranstaltungen verboten und gewaltsam aufgelöst, insbesondere solche, die von der oppositionellen Mouvement pour la Renaissance du Cameroun (MRC) organisiert wurden (FH 24.2.2022). In der Regel begründen die Behörden ihre Entscheidung, Versammlungen zu blockieren, mit Sicherheits- und Gesundheitsbedenken. Regierungsnahe Gruppen sind jedoch generell berechtigt, öffentliche Demonstrationen zu organisieren. Am 16.7.2021 beantragte der stellvertretende Generalsekretär der oppositionellen MRC eine öffentliche Protestveranstaltung. Ziel der Veranstaltung war es, den Frieden in den Regionen Northwest und Southwest zu fördern, zur Solidarität mit der Bevölkerung der Region Far North aufzurufen, die Opfer von Boko Haram geworden ist, Ethnozentrismus und Hassreden anzuprangern und die Regierung aufzufordern, die politischen Rechte aller Bürger, einschließlich der politischen Gefangenen, zu achten. Die Veranstaltung war für den 25.7.2021 geplant, wurde jedoch am 22.7.2021 mit der Begründung verboten, es bestehe die Gefahr der "Störung der öffentlichen Ordnung" und der "Verbreitung von COVID-19". Die Regierung genehmigte jedoch Demonstrationen zur Unterstützung von Präsident Biya am 21.7.2021 in Mokolo, Region Far North, und am 25.7.2021 in Bertoua, Region East (USDOS 12.4.2022). Im Dezember 2021 wurden 47 Personen, die im Anschluss an die MRC-Kundgebungen vom September 2020 gegen die Regierung verhaftet worden waren, unter dem Vorwurf der "Rebellion" zu bis zu sieben Jahren Haft verurteilt (FH 24.2.2022). Am 1.12.2021 wollte Maurice Kamto eine Buchvorstellung veranstalten, doch die Behörden setzten Sicherheitskräfte ein, um die Veranstaltung zu verhindern. In den frühen Morgenstunden nahmen die Sicherheitskräfte an strategisch wichtigen Punkten Stellung, behinderten den Verkehr und blockierten den Zugang zum geplanten Veranstaltungsort (USDOS 12.4.2022). In der Verfassung und in Gesetzen ist die Vereinigungsfreiheit verankert, aber Gesetze schränkt auch dieses Recht ein. Das Ministerium für territoriale Verwaltung kann auf Empfehlung des leitenden Abteilungsbeamten die Tätigkeit einer Vereinigung für drei Monate aussetzen, wenn diese die öffentliche Ordnung stört. Der Minister kann eine Vereinigung auch auflösen, wenn sie als Bedrohung für die staatliche Sicherheit angesehen wird. Nationale Vereinigungen können Rechtsstatus erlangen, indem sie sich schriftlich beim Ministerium anmelden. Ausländische Vereinigungen müssen jedoch ausdrücklich vom Ministerium registriert werden, und der Präsident muss religiöse Gruppen auf Empfehlung des Ministers für territoriale Verwaltung akkreditieren. Das Gesetz sieht erhebliche Geldstrafen für Personen vor, die ohne Genehmigung des Ministeriums eine solche Vereinigung gründen und betreiben. Das Gesetz verbietet Organisationen, die für ein Ziel eintreten, das der Verfassung, den Gesetzen und der Moral widerspricht, sowie Organisationen, die darauf abzielen, die Sicherheit, die territoriale Integrität, die nationale Einheit, die nationale Integration oder die republikanische Form des Staates in Frage zu stellen. Gleichzeitig sind die Bedingungen für die Anerkennung von politischen Parteien, NGOs und Vereinigungen kompliziert, es kommt zu langen Verzögerungen und das Recht wird ungleichmäßig durchgesetzt. Vereinigungen agierten in rechtlicher Unsicherheit und ihre Aktivitäten wurden zwar geduldet, aber nicht formell anerkannt (USDOS 12.4.2022). Obwohl die Regierung keine Organisationen offiziell verboten hat, schränkt sie die Aktivitäten einiger Nichtregierungsorganisationen und politischer Parteien, darunter Ärzte ohne Grenzen, Un Monde Avenir und das MRC, weiterhin ein. In einer Pressemitteilung vom 2.8.2021 teilte Ärzte ohne Grenzen mit, dass sie sich gezwungen sahen, ihre Teams aus der nordwestlichen Region abzuziehen, nachdem sie von den Behörden fast acht Monate lang suspendiert worden waren (USDOS 12.4.2022). Quellen: - AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (2.9.2022): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Kamerun (Stand: September 2022), https://www.ecoi.net/en/file/local/2079429/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%Bcber_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Kamerun_%28Stand_September_2022%29%2C_02.09.2022.pdf, Zugriff 16.9.2022 - FH - Freedom House (24.2.2022): Freedom in the World 2022 - Cameroon, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071860.html, Zugriff 9.9.2022 - USDOS - US Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights Practices Cameroon, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071166.html, Zugriff 9.9.2022 Anglophone Seit Beginn des Konflikts in Northwest und Southwest wird gegen Teilnehmer an gewaltsamen Protesten sowie gegen Mitglieder der im Jänner 2017 verbotenen Cameroon Anglophone Civil Society (CACS) und des Southern Cameroons National Council (SCNC) mit Strafverfolgung vorgegangen. Es kommt zunehmend zu Veranstaltungsverboten, Festnahmen oder Gewaltanwendung gegen Oppositionelle, in der Regel im Zusammenhang mit der Planung bzw. Durchführung von nicht genehmigten Demonstrationen gegen die Regierung (AA 2.9.2022). Die Bevölkerung setzt sich aus über 100 ethnischen Gruppen zusammen. Offizielle Landessprachen sind Englisch und Französisch. Die englischsprachige Bevölkerung (20%) fühlt sich durch die frankophone Zentralregierung benachteiligt und strebt mehr Autonomie für die anglophonen Regionen an (AA 12.9.2022). Die Diskriminierung anglophoner Kameruner und Angehöriger bestimmter ethnischer Gruppen, ist weit verbreitet. Die Regierung schreibt die französische Sprache in anglophonen Regionen vor, und anglophonen Kamerunern werden häufig höhere Stellen im öffentlichen Dienst verweigert (FH 24.2.2022). Seit November 2016 kommt es in den englischsprachigen Regionen Northwest und Southwest zu Protestbewegungen, die von Unabhängigkeitsforderungen angetrieben werden und sich zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen den kamerunischen Streitkräften und den Sezessionisten entwickelt haben (FD 26.7.2022). Radikale Gruppierungen fordern gar die staatliche Unabhängigkeit dieser Landesteile und stehen seit Ende 2016 in einem bewaffneten Konflikt mit Regierungstruppen (AA 12.9.2022). Dadurch wurde eine schwere humanitäre Krise ausgelöst, die weiter andauert (AA 12.9.2022; vgl. FD 26.7.2022).Die Bevölkerung setzt sich aus über 100 ethnischen Gruppen zusammen. Offizielle Landessprachen sind Englisch und Französisch. Die englischsprachige Bevölkerung (20%) fühlt sich durch die frankophone Zentralregierung benachteiligt und strebt mehr Autonomie für die anglophonen Regionen an (AA 12.9.2022). Die Diskriminierung anglophoner Kameruner und Angehöriger bestimmter ethnischer Gruppen, ist weit verbreitet. Die Regierung schreibt die französische Sprache in anglophonen Regionen vor, und anglophonen Kamerunern werden häufig höhere Stellen im öffentlichen Dienst verweigert (FH 24.2.2022). Seit November 2016 kommt es in den englischsprachigen Regionen Northwest und Southwest zu Protestbewegungen, die von Unabhängigkeitsforderungen angetrieben werden und sich zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen den kamerunischen Streitkräften und den Sezessionisten entwickelt haben (FD 26.7.2022). Radikale Gruppierungen fordern gar die staatliche Unabhängigkeit dieser Landesteile und stehen seit Ende 2016 in einem bewaffneten Konflikt mit Regierungstruppen (AA 12.9.2022). Dadurch wurde eine schwere humanitäre Krise ausgelöst, die weiter andauert (AA 12.9.2022; vergleiche FD 26.7.2022). Seit 2017 bekämpfen sich bewaffnete Separatisten und Sicherheitskräfte in Northwest und Southwest; die Menschenrechtslage verschlechtert sich weiter. Ein Ende des Konflikts ist nicht absehbar und dieser fordert immer wieder Opfer. Die schweigende Mehrheit der Bevölkerung ist verängstigt und wünscht sich ein Ende der Gewalt und eine Ende der von den Rebellen erzwungenen Ausgangssperren („ghost towns“), Gleichzeitig herrscht aber der Wunsch nach stärkerer Autonomie (AA 2.9.2022). Die Verschlechterung der Sicherheitslage ging mit zahlreichen Menschenrechtsverletzungen einher und behinderte die wirtschaftlichen Aktivitäten in diesen Regionen (FD 26.7.2022). Seit Ende 2016 wurden in Northwest und Southwest mindestens 4.000 Zivilisten sowohl von Regierungstruppen als auch von bewaffneten separatistischen Kämpfern getötet (HRW 13.1.2022). Ferner leidet die Bevölkerung in den Konfliktregionen zudem unter einer Zunahme von kriminellen Übergriffen, z. B. Schutzgelderpressung und Kidnapping (AA 2.9.2022). Ansätze für Friedensbemühungen sind bisher kaum festzustellen bzw. waren bisher nicht erfolgreich (AA 2.9.2022). Für den Herbst 2019 wurde ein "Großer Nationaler Dialog" unter Leitung des Premierministers anberaumt. Im Zuge dessen wurden ein Gesetz zur Förderung der Amtssprachen und ein Gesetz über das allgemeine Gesetzbuch für dezentralisierte Gebietskörperschaften, das unter anderem die Einführung eines Sonderstatus für die Regionen Northwest und Southwest vorsieht, verabschiedet (FD 26.7.2022). Bei diesem „nationalen Dialog“ sowie bei der Verabschiedung des Gesetzes zur Dezentralisierung, wurden die Grundforderung der anglophonen Bevölkerung nach politischer Mitsprache und Wiederherstellung des Föderalstaats bisher nicht berücksichtigt (AA 12.2.2022). In den Regionen Northwest und Southwest kommt es auch weiterhin zu Gewalt und Angriffen auf Personal und Einrichtungen der humanitären Hilfe, des Gesundheitswesens und des Bildungswesens (UNSC 26.5.2022). Quellen: - AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (2.9.2022): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Kamerun (Stand: September 2022), https://www.ecoi.net/en/file/local/2079429/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%Bcber_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Kamerun_%28Stand_September_2022%29%2C_02.09.2022.pdf, Zugriff 16.9.2022 - AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (12.2.2020): Kamerun: Politisches Porträt, https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/kamerun-node/innenpolitik/208914, Zugriff 9.9.2022 - AI - Amnesty International (29.3.2022): Amnesty International Report 2021/22; The State of the World's Human Rights; Cameroon 2021, https://www.ecoi.net/de/dokument/2070291.html, Zugriff 9.9.2022 - FD - France Diplomatie [Frankreich] (26.7.2022): Cameroun: Présentation du Cameroun, https://www.diplomatie.gouv.fr/fr/dossiers-pays/cameroun/presentation-du-cameroun/, Zugriff 12.9.2022 - FH - Freedom House (24.2.2022): Freedom in the World 2022 - Cameroon, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071860.html, Zugriff 9.9.2022 - HRW - Human Rights Watch (13.1.2022) World Report 2022 - Cameroon, https://www.ecoi.net/de/dokument/2066485.html, Zugriff 9.9.2022 - UNSC - UN Security Council (26.5.2022): The situation in Central Africa and the activities of the United Nations Regional Office for Central Africa; Report of the Secretary-General [S/2022/436], https://www.ecoi.net/en/file/local/2074211/N2235337.pdf, Zugriff 19.9.2022 - USDOS - US Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights Practices Cameroon, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071166.html, Zugriff 9.9.2022 Haftbedingungen Die Haftbedingungen in kamerunischen Gefängnissen sind äußerst prekär (AA 2.9.2022) bzw. hart (USDOS 12.4.2022; vgl. FH 24.2.2022) und lebensbedrohlich, da es an Lebensmitteln mangelt, die Qualität der Nahrung schlecht ist, die Gefängnisse stark überfüllt sind, körperliche Misshandlungen stattfinden und die sanitären Bedingungen und die medizinische Versorgung unzureichend sind (USDOS 12.4.2022). In den meisten Gefängnissen, v.a. in großen Städten, bleibt Überbelegung ein großes Problem. Der Zugang zu Nahrung, Wasser, sanitären Einrichtungen, Heizung und Belüftung, Beleuchtung und medizinischer Versorgung war unzureichend (USDOS 12.4.2022; vgl. AA 2.9.2022, FH 24.2.2022). Infolgedessen sind Unterernährung, Tuberkulose, Bronchitis, Malaria, Hepatitis, Krätze und zahlreiche andere behandelbare Krankheiten, einschließlich Infektionen, weit verbreitet (USDOS 12.4.2022). Polizeibrutalität ist nach wie vor ein Problem, einschließlich der Misshandlung und Folter von Gefangenen (FH 24.2.2022). Unverhältnismäßige Gewaltanwendung durch Sicherheitskräfte kommt vor (AA 2.9.2022). NGOs berichteten 2021 von mindestens zwei Todesfällen in Gefängnissen, zum einen, weil medizinische Behandlung verweigert wurde, und zum anderen aufgrund von Misshandlungen durch Gefängniswärter (USDOS 12.4.2022). Es kommt auch zu Gewalt zwischen Gefangenen. Aus fast allen Gefängnissen wird über Gewalt unter Insassen berichtet; sogar, dass der Leiter der Disziplinarabteilung des Gefängnisses in Yaoundé die Gefangenen zur Gewalt aufrief (USDOS 12.4.2022).Die Haftbedingungen in kamerunischen Gefängnissen sind äußerst prekär (AA 2.9.2022) bzw. hart (USDOS 12.4.2022; vergleiche FH 24.2.2022) und lebensbedrohlich, da es an Lebensmitteln mangelt, die Qualität der Nahrung schlecht ist, die Gefängnisse stark überfüllt sind, körperliche Misshandlungen stattfinden und die sanitären Bedingungen und die medizinische Versorgung unzureichend sind (USDOS 12.4.2022). In den meisten Gefängnissen, v.a. in großen Städten, bleibt Überbelegung ein großes Problem. Der Zugang zu Nahrung, Wasser, sanitären Einrichtungen, Heizung und Belüftung, Beleuchtung und medizinischer Versorgung war unzureichend (USDOS 12.4.2022; vergleiche AA 2.9.2022, FH 24.2.2022). Infolgedessen sind Unterernährung, Tuberkulose, Bronchitis, Malaria, Hepatitis, Krätze und zahlreiche andere behandelbare Krankheiten, einschließlich Infektionen, weit verbreitet (USDOS 12.4.2022). Polizeibrutalität ist nach wie vor ein Problem, einschließlich der Misshandlung und Folter von Gefangenen (FH 24.2.2022). Unverhältnismäßige Gewaltanwendung durch Sicherheitskräfte kommt vor (AA 2.9.2022). NGOs berichteten 2021 von mindestens zwei Todesfällen in Gefängnissen, zum einen, weil medizinische Behandlung verweigert wurde, und zum anderen aufgrund von Misshandlungen durch Gefängniswärter (USDOS 12.4.2022). Es kommt auch zu Gewalt zwischen Gefangenen. Aus fast allen Gefängnissen wird über Gewalt unter Insassen berichtet; sogar, dass der Leiter der Disziplinarabteilung des Gefängnisses in Yaoundé die Gefangenen zur Gewalt aufrief (USDOS 12.4.2022). Viele Gefängnisse sind um ein Vielfaches überbelegt. Zwei Drittel der Insassen sind Untersuchungshäftlinge (AA 2.9.2022). Nach Schätzungen der Menschenrechtskommission der kamerunischen Anwaltskammer hatten die Gefängnisse des Landes eine Kapazität von 17.915 Insassen. Im September 2021 belief sich die Gesamtbelegung der Gefängnisse auf 31.815, was einer Belegungsrate von 177 % entspricht. In den Gefängnissen der Küstenregion, die eine maximale Aufnahmekapazität von 1.550 Insassen haben, waren im Oktober 2021 insgesamt 4.639 Insassen untergebracht, was einer Belegungsrate von 299 % entspricht (USDOS 12.4.2022). Die Behörden internieren Gefangene in baufälligen Gefängnissen aus der Kolonialzeit. Die Behörden halten häufig Untersuchungshäftlinge und verurteilte Häftlinge in denselben Zellen fest. In einigen Fällen herrschen für weibliche Gefangene bessere Bedingungen, einschließlich besserer Toiletten und weniger überfüllter Zellen. Die Gefängnisse haben im Allgemeinen getrennte Abteilungen für Männer, Frauen und Kinder (USDOS 12.4.2022). Die Bedingungen in den Arrestzellen der Gendarmerie- und Polizeieinheiten sind noch schlechter. Die Zellen sind in der Regel sehr eng, und die meisten von ihnen haben keine Toiletten und Fenster. Praktisch alle haben keine Betten. Im Gegensatz zu den Gefängnissen, in denen es getrennte Abteilungen für Männer, Frauen und Kinder gibt, wird in den Zellen der Gendarmerie- und Polizeieinheiten nicht systematisch nach Alter und Geschlecht getrennt (USDOS 12.4.2022). Quellen: - AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (2.9.2022): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Kamerun (Stand: September 2022), https://www.ecoi.net/en/file/local/2079429/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%Bcber_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Kamerun_%28Stand_September_2022%29%2C_02.09.2022.pdf, Zugriff 16.9.2022 - FH - Freedom House (24.2.2022): Freedom in the World 2022 - Cameroon, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071860.html, Zugriff 9.9.2022 - USDOS - US Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights Practices Cameroon, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071166.html, Zugriff 9.9.2022 Bewegungsfreiheit Obwohl die Verfassung und die Gesetze das Recht auf Bewegungsfreiheit im Inland, auf Reisen ins Ausland, auf Auswanderung und Rückführung vorsehen, schränkte die Regierung diese Rechte zeitweise ein (USDOS 12.4.2022). Es kommt in verschiedenen Teilen des Landes zu starken Einschränkungen der Bewegungsfreiheit. In Teilen der Region Far North aufgrund der Aktivitäten von Boko Haram und in den beiden anglophonen Regionen aufgrund der dortigen Krise und der separatistischen Aktivitäten (FH 24.2.2022; vgl. USDOS 12.4.2022). In den drei nördlichen Regionen und einem Teil der Ostregion, wird die Bewegungsfreiheit erheblich behindert. Es kommt zu Gewaltverbrechen wie Entführungen durch Terroristen, Entführungen und Erpressung von Lösegeld, bewaffneten Raubüberfällen, Überfällen und Autodiebstählen (USDOS 12.4.2022).Es kommt in verschiedenen Teilen des Landes zu starken Einschränkungen der Bewegungsfreiheit. In Teilen der Region Far North aufgrund der Aktivitäten von Boko Haram und in den beiden anglophonen Regionen aufgrund der dortigen Krise und der separatistischen Aktivitäten (FH 24.2.2022; vergleiche USDOS 12.4.2022). In den drei nördlichen Regionen und einem Teil der Ostregion, wird die Bewegungsfreiheit erheblich behindert. Es kommt zu Gewaltverbrechen wie Entführungen durch Terroristen, Entführungen und Erpressung von Lösegeld, bewaffneten Raubüberfällen, Überfällen und Autodiebstählen (USDOS 12.4.2022). Humanitäre Organisationen berichten über Schwierigkeiten im Zugang zu bestimmten Gebieten und in einigen Fällen wurden die Weiterreise behindert, und es kam zu Schikanen durch die Behörden. Frauen werden häufiger belästigt, wenn sie allein reisen (USDOS 12.4.2022). Unter dem Vorwand geringfügiger Verstöße erpressen Polizei, Gendarmerie und Zollbeamte weiterhin Bestechungsgelder und schikanieren Reisende an Straßensperren und Kontrollpunkten (USDOS 12.4.2022). Ferner kommt es zu Einschränkungen der Bewegungsfreiheit einiger politischer Gegner bzw. der Opposition, und es werden häufig deren Reisedokumente beschlagnahmt (USDOS 12.4.2022). Quellen: - FH - Freedom House (24.2.2022): Freedom in the World 2022 - Cameroon, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071860.html, Zugriff 9.9.2022 - USDOS - US Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights Practices Cameroon, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071166.html, Zugriff 9.9.2022 IDPs und Flüchtlinge Die humanitäre Lage in Kamerun ist weiterhin von weit verbreiteter Unsicherheit, Epidemien und Naturkatastrophen, einschließlich Überschwemmungen und Dürren, geprägt. Die Krisen in den Regionen Far North, Northwest und Southwest haben zur Vertreibung von fast 1 Million Menschen geführt. Am 31.3.2022 gab es etwa 383.596 Rückkehrer in den Regionen Northwest und Southwest (UNSC 26.5.2022). In Kamerun lebten im Juni 2022 nach Angaben der Vereinten Nationen 580.000 Binnenvertriebene aus dem Regionen Northwest und Southwest und knapp 360.000 Binnenvertriebene aus der Region Far North (AA 2.9.2022). Nach Schätzungen des UNHCR gab es Ende 2021 noch mehr als eine Million IDPs, von denen 358.000 in der Region Far North und 711.000 in den Regionen Northwest und Southwest lebten. Darüber hinaus gab es schätzungsweise 477.500 ehemalige Vertriebene, die an ihren Herkunftsort zurückgekehrt waren (USDOS 12.4.2022). In der Region Far North in Kamerun führten die Aktivitäten von Boko-Haram-nahen Gruppen und Splittergruppen zusammen mit der chronischen Gefährdung, den Konflikten zwischen den Gemeinschaften und den zunehmenden Auswirkungen des Klimawandels weiterhin zu Bevölkerungsvertreibungen (UNSC 26.5.2022). Nach Angaben des UNHCR beherbergte Kamerun am 30.4.2021 478.066 Flüchtlinge und 8.386 Asylwerber, darunter 345.587 Flüchtlinge aus der Zentralafrikanischen Republik und 129.266 aus Nigeria. Im Jahr 2022 werden schätzungsweise 3,9 Millionen Menschen humanitäre Hilfe benötigen, von denen 95 % in ländlichen Gebieten leben (UNSC 26.5.2022). Nach neueren Angaben zählte Kamerun im Juni 2022 knapp 500.000 Flüchtlinge. Flüchtlinge sind in Kamerun keiner staatlichen Diskriminierung ausgesetzt. Auch Diskriminierungen im nichtstaatlichen Bereich sind nicht als signifikant oder systematisch bekannt, jedoch wird die tägliche Lebenssituation besonders in den Flüchtlingsquartieren der großen Städte kontinuierlich schlechter, insbesondere beim Zugang zu Wohnraum, Arbeitsplätzen, Schulen, sanitären Anlagen, Trinkwasser und Elektrizität (AA 2.9.2022). Zudem sind IDPs einem erheblichen Schutzrisiko ausgesetzt (UNSC 26.5.2022). Der Zugang für humanitäre Hilfe ist nach wie vor sehr begrenzt, da das Militär den Zugang streng kontrolliert. Die Unsicherheit aufgrund bewaffneter Gruppen in den Regionen Northwest und Southwest schränkt den Zugang für humanitäre Hilfe in einigen Gebieten ebenfalls ein (USDOS 12.4.2022). Kamerun selbst wird zum Schutz und zur Versorgung der Flüchtlinge nicht aktiv, sondern überlässt dies den Internationalen Organisationen (AA 2.9.2022). Die Bereitstellung grundlegender sozialer Dienste für Binnenvertriebene und die Unterstützung von Rückkehrern wird von Hilfsorganisationen mit minimaler Unterstützung durch die Regierung durchgeführt. Die Akteure der humanitären Hilfe wiesen mehrfach darauf hin, dass die humanitäre Gemeinschaft ihre Entwaffnungs-, Demobilisierungs- und Wiedereingliederungsprogramme nur dann wirksam durchführen kann, wenn ein rechtlicher Rahmen vorhanden ist, den die Regierung bisher nicht umgesetzt hat. In den Regionen Northwest und Southwest haben die humanitären Helfer vor allem Zugang zu den städtischen Zentren. Die Regierung unternimmt einige Anstrengungen, um den von der Krise betroffenen Binnenvertriebenen in Northwest und Southwest dringend benötigte Sachleistungen zukommen zu lassen. Diese Hilfe wird Berichten zufolge allerdings an die Bevölkerung verteilt, ohne dass der Bedarf ermittelt wurde - und nur an Personen in zugänglichen städtischen Gebieten (USDOS 12.4.2022). Die Aufnahmegemeinschaften für Binnenflüchtlinge sind zudem mit ihren Aufgaben zunehmend überfordert (GIZ 31.12.2021). Quellen: - AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (2.9.2022): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Kamerun (Stand: September 2022), https://www.ecoi.net/en/file/local/2079429/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%Bcber_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Kamerun_%28Stand_September_2022%29%2C_02.09.2022.pdf, Zugriff 16.9.2022 - GIZ - Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (31.12.2021): Cameroon, https://www.giz.de/en/worldwide/345.html, Zugriff 30.10.2022 - UNSC - UN Security Council (26.5.2022): The situation in Central Africa and the activities of the United Nations Regional Office for Central Africa; Report of the Secretary-General [S/2022/436], https://www.ecoi.net/en/file/local/2074211/N2235337.pdf, Zugriff 19.9.2022 - USDOS - US Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights Practices Cameroon, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071166.html, Zugriff 9.9.2022 Grundversorgung und Wirtschaft Die Grundversorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln ist grundsätzlich durch eigene landwirtschaftliche Produktion und Lebensmittelimporte gesichert. Allerdings hat die kamerunische Wirtschaft seit Beginn der COVID-19-Pandemie und die dadurch entstandenen Handelseinschränkungen gelitten. Hinzu kommen nun die Auswirkungen aus dem Krieg Russlands gegen die Ukraine. Preise für Lebensmittel sind bereits deutlich gestiegen, was zu wachsender Armut führt. Die Regierung subventioniert u.a. Brot und Energieträger, was sich das Land angesichts mangelnder Steuereinnahmen nicht leisten kann (AA 2.9.2022). Die kamerunische Regierung verfolgt das Ziel, das Land zu einem aufstrebenden Wirtschaftsraum umzugestalten, wie es in der Vision 2035 von Kamerun heißt. Dennoch mangelt es dem kamerunischen Verwaltungssystem auf nationaler und kommunaler Ebene noch immer an Effizienz und Transparenz, und es gibt Herausforderungen in Schlüsselbereichen wie der Landwirtschaft, der nachhaltigen Ressourcennutzung und der Gesundheitsversorgung. Die Gemeinden haben nach wie vor nur begrenzte Möglichkeiten, die Grundversorgung der Bevölkerung sicherzustellen und die lokale Entwicklung integrativ und dauerhaft zu gestalten (GIZ 31.12.2021). Kamerun exportiert vor allem Erdöl, Holz, Kakao und Kaffee. Das BIP liegt bei etwa 1.600 US-Dollar pro Kopf (WKO 2022). Ein wesentlicher destabilisierender Faktor ist die Nichtbezahlung von Gehältern im öffentlichen Dienst. Ein mehrere Monate dauernder Lehrerstreik im Frühjahr 2022, bei dem betroffene Lehrkräfte ihre prekäre Situation öffentlich machten, wurde von der Regierung nicht als Impuls zur Verbesserung der Gehaltslage oder gar zu einer Reform des Bildungswesens genutzt, sondern als eine unpatriotische Handlung gewertet. Erste Rückmeldungen von Lehrkräften zeigen, dass es weiterhin kaum pünktliche Gehaltszahlungen gibt. Es ist davon auszugehen, dass die sozialen Spannungen angesichts explodierender Preise zunehmen werden (AA 2.9.2022). Die Armut ist erheblich gestiegen (UNSC 26.5.2022). Wer in soziale Not gerät, kann in Kamerun nicht mit staatlicher Unterstützung rechnen; vielmehr werden Notlagen in der Regel von funktionierenden sozialen Netzen (Großfamilie) aufgefangen (AA 2.9.2022). Für das Jahr 2021 lag die Arbeitslosenquote der Erwerbstätigen zwischen 15-64 Jahren bei 3,9 %, die Jugendarbeitslosenquote (15-24 Jahre) lag bei 6,6 % (WKO 7.2022). Im Jahr 2021 kam es in der Region zu Dürreperioden, die die Ernteerträge stark beeinträchtigen und zu Nahrungsmittelknappheit führen. Es wird geschätzt, dass Mitte 2022 900.000 Menschen von Nahrungsmittelknappheit betroffen sind (UNSC 26.5.2022). Dabei verfügt Kamerun aufgrund seiner geografischen Lage und ökologischen Vielfalt über ein beträchtliches Potenzial für die Land- und Viehwirtschaft, die etwa 15 % des kamerunischen BIP erwirtschaftet und den größten Teil der Arbeitsplätze stellt. Dennoch sind die Gesamterträge niedrig, und mehr als ein Fünftel der ländlichen Haushalte ist von Ernährungsunsicherheit betroffen. Unterernährung bei Frauen und chronische Unterernährung bei Kindern sind weit verbreitet. Außerdem haben kleine landwirtschaftliche Betriebe nur begrenzten Zugang zu Innovationen, die die Produktivität steigern, die Ernährungssicherheit gewährleisten und das Einkommen verbessern würden (GIZ 31.12.2021). UNICEF meldet aktuell 3,9 Mio. Personen, die auf humanitäre Unterstützung angewiesen sind, davon 2,2 Mio. Kinder. Besonders prekär ist der Zugang zu sanitären Anlagen. 60 % der Bevölkerung haben Zugang zu sauberem Trinkwasser, lediglich 39 % Zugang zu einfachsten sanitären Anlagen (AA 2.9.2022). Quellen: - AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (2.9.2022): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Kamerun (Stand: September 2022), https://www.ecoi.net/en/file/local/2079429/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%Bcber_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Kamerun_%28Stand_September_2022%29%2C_02.09.2022.pdf, Zugriff 16.9.2022 - GIZ - Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (31.12.2021): Cameroon, https://www.giz.de/en/worldwide/345.html, Zugriff 30.9.2022 - UNSC - UN Security Council (26.5.2022): The situation in Central Africa and the activities of the United Nations Regional Office for Central Africa; Report of the Secretary-General [S/2022/436], https://www.ecoi.net/en/file/local/2074211/N2235337.pdf, Zugriff 19.9.2022 - WKO - Wirtschaftskammer Österreich
(2022): Kamerun: Informationen zu Wirtschaft, Recht und Steuern sowie Reisen, https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/kamerun-wirtschaft-recht-steuern-reisen.html, Zugriff 30.9.2022 - WKO - Wirtschaftskammer Österreich (7.2022): Länderprofil - Kamerun, https://wko.at/statistik/laenderprofile/lp-kamerun.pdf?_gl=1*1qv4huk*_ga*ODcyNDk2Nzc0LjE2MjU4MTI4MzU.*_ga_4YHGVSN5S4*MTY2NDg4MDM1My4zOC4xLjE2NjQ4ODAzODEuMzIuMC4w, Zugriff 30.9.2022 Rückkehr Es sind keine Fälle bekannt, in denen kamerunische Staatsangehörige nach ihrer Rückkehr festgenommen oder misshandelt worden sind. Die kamerunische Regierung geht zwar verstärkt strafrechtlich gegen Oppositionelle in den Regionen Northwest und Southwest vor. Es sind bislang jedoch keine Fälle bekannt geworden, in denen eine politische Betätigung im Ausland zu einer Strafverfolgung in Kamerun geführt hätte. Eine staatliche Verfolgung allein wegen der Stellung eines Asylantrags im Ausland erfolgt nicht (AA 2.9.2022). Nach anderen Angaben wurden kamerunische Asylbewerber, die aus den Vereinigten Staaten abgeschoben worden waren, nach ihrer Rückkehr schweren Menschenrechtsverletzungen durch Regierungskräfte ausgesetzt, darunter körperliche Angriffe und Misshandlungen, willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen, Erpressung und die Beschlagnahme von Ausweispapieren. Dadurch wurden die Bewegungsfreiheit, die Möglichkeit zu arbeiten und der Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen behindert (HRW 13.1.2022). Rückkehrende können durch gemeinsame Projekte der EU und von IOM unterstützt werden (u.a. Selbsthilfegruppen). IOM hat mit Unterstützung der EU 2021 ein Aufnahmeheim für freiwillig zurückkehrende Familien eröffnet, das als erste Anlaufstelle genutzt werden kann und die Familien bei der Suche nach permanenter Unterkunft und Reintegration unterstützt (AA 2.9.2022). Quellen: - AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (2.9.2022): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Kamerun (Stand: September 2022), https://www.ecoi.net/en/file/local/2079429/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%Bcber_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Kamerun_%28Stand_September_2022%29%2C_02.09.2022.pdf, Zugriff 16.9.2022 - HRW - Human Rights Watch (13.1.2022): World Report 2022 - Cameroon, https://www.ecoi.net/de/dokument/2066485.html, Zugriff 9.9.2022 - UNSC - UN Security Council (26.5.2022): The situation in Central Africa and the activities of the United Nations Regional Office for Central Africa; Report of the Secretary-General [S/2022/436], https://www.ecoi.net/en/file/local/2074211/N2235337.pdf, Zugriff 19.9.2022 - USDOS - US Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights Practices Cameroon, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071166.html, Zugriff 9.9.2022 Dokumente Es gibt praktisch für jede Urkunde und jedes Dokument professionelle Fälschungen. Die Fälschung von Dokumenten wird in der Bevölkerung oft als Notwendigkeit betrachtet, die Dokumentenlage an die aktuelle Lebenssituation anzupassen. Von den Behörden geht keine Initiative aus, diese Praktiken einzudämmen. Auch bei echten Dokumenten kann nicht von der inhaltlichen Richtigkeit ausgegangen werden, da Dokumente auch bei offiziellen Stellen gekauft werden können. Personenstandsurkunden wie Geburtsurkunden können außerdem auf legalem Weg neu beschafft werden, wenn sich die betreffende Person an ein Gericht wendet und um eine Nachbeurkundung nachsucht. Die Quote überhaupt nicht beurkundeter Geburten wird auf etwa 30% geschätzt. Von den Behörden wird wenig Sorgfalt auf die formal korrekte Ausstellung von Urkunden und Dokumenten verwandt. Dies stellt bei der Überprüfung von Dokumenten eine besondere Schwierigkeit dar, da ein formaler Fehler im Dokument nicht immer ein Fälschungsmerkmal ist (AA 2.9.2022). Beliebig datierte Partei- und Mitgliedsausweise können günstig auf dem Markt erworben werden. Parteiregister belegen nur die Zahlung des Mitgliedsbeitrages; von einem politischen Engagement kann allein aufgrund eines Mitgliedsausweises oder eines Parteiregisterauszugs nicht ausgegangen werden (AA 2.9.2022). Quellen: - AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (2.9.2022): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Kamerun (Stand: September 2022), https://www.ecoi.net/en/file/local/2079429/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%Bcber_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Kamerun_%28Stand_September_2022%29%2C_02.09.2022.pdf, Zugriff 16.9.2022 1.2.
- Der Bericht der Schweizerischen Flüchtlingshilfe: Kamerun: Anglophone Separatist_innen,
- Juli 2021 Konflikt in den anglophonen Regionen Lehrkräfte, Studierende und Anwält_innen initiierten 2016 Proteste für mehr kulturelle und soziale Rechte der anglophonen Bevölkerung und gegen die wirtschaftliche Marginalisierung der anglophonen Regionen Nordwest und Südwest. Laut International Crisis Group (ICG) gehörten Lehrer_innen zu den ersten, welche Ende 2016 in den beiden anglophonen Regionen Nordwest und Südwest (NW und SW) gegen die kamerunische Regierung protestierten. Lehrkräfte hatten im November 2016 eine Kundgebung gegen einen Mangel an englischsprachigen Lehrer_innen, gegen die Ernennung von Lehr kräften, die nicht gut Englisch sprechen können und gegen die Missachtung des «angelsächsischen» Charakters der Schulen und Universitäten in den anglophonen Regionen organisiert. Mehrere tausend Personen haben sich den Protesten der Lehrkräfte angeschlossen, um ihren Unmut über die Marginalisierung der anglophonen Regionen im Gesamten, über den Mangel an Infrastruktur und Strassen sowie über die Marginalisierung von Englischsprachigen auszudrücken. Auch Amnesty International wies im Jahresbericht 2016 darauf hin, dass Lehrkräfte, Studierende und Anwält_innen gegen die Ausgrenzung der englischsprachigen Minderheit protestierten und dass die Sicherheitskräfte Demonstrierende willkürlich inhaftierten und die Kundgebungen unter Einsatz exzessiver Gewalt auflösten. Das Global Centre for the Responsibility to Protect beschreibt den heutigen Konflikt als politischen Konflikt über kulturelle Rechte und Identität, der sich 2016 intensivierte, als englischsprachige Lehrer_innen, Student_innen und Anwält_innen gegen ihre Unterrepräsentation und kulturelle Marginalisierung durch die französischsprachige Regierung zu protestieren begannen. Intensivierung des Konfliktes Regierung reagierte mit Gewalt und Massenverhaftungen auf die Proteste. Die kamerunische Polizei und Armee haben die Demonstrationen gewaltsam aufgelöst. Die Bertelsmann Stiftung (BTI) betonte, dass die Reaktion der Behörden auf die Proteste gegen kulturelle und wirtschaftliche Missstände äusserst heftig war. Die Regierung setzte das Militär ein, um öffentliche Demonstrationen gewaltsam niederzuschlagen. Bei diesen Zusam menstössen wurden Hunderte verhaftet und Dutzende getötet, was zur Eskalation des Konflikts führte. Auch BBC wies auf hunderte Verhaftungen hin. Separatisten riefen den neuen Staat «Ambazonia» aus, Intensivierung des Konfliktes im Oktober 2017, Zunahme der Übergriffe auf die Zivilbevölkerung. Nachdem die kamerunischen Sicherheitskräfte äusserst brutal auf die Proteste in den anglophonen Regionen NW und SW vorgegangen sind, griffen separatistische Gruppen zu den Waffen. Sie forderten die Schliessung der Schulen und schworen, die englischsprachigen Regionen unregierbar zu machen. Im Oktober 2017 riefen separatistische Kräfte die selbsternannte Übergangsregierung, das Interim Government of Ambazonia, aus. Darauf folgte die Bildung verschiedener bewaffneter separatistischer Gruppen, unter denen die Ambazonia Defence Forces (ADF) die wichtigste ist. Im Laufe des Jahres 2018 nahm die Zahl der Zusammenstösse zwischen separatistischen Gruppierungen und Regierungstruppen erheblich zu. Gleichzeitig gab es vermehrt Angriffe separatistischer Gruppen auf die Zivilbevölkerung, insbesondere im Bildungssektor. Die Bertelsmann Stiftung (BTI) beschrieb, dass die Antwort der Regierung hart ausfiel. Die Regierung wählte die «Taktik der verbrannten Erde» und schränkte die Vereinigungs- und Meinungsfreiheit drastisch ein. Übergriffe auf die Zivilbevölkerung als mutmassliche Kollaborateure der Regierung durch separatistische Gruppen. Im Rahmen der Zusammenstösse zwischen separatistischen Gruppen und kamerunischen Sicherheitskräften haben beide Seiten zahlreiche Übergriffe gegen die Zivilbevölkerung verübt. Die Separatistenbewegung ist stark zersplittert und die meisten ihrer Gruppen gehen gewalttätig gegen Regierungskräfte und Zivil personen vor, die als Kollaborateure der Regierung wahrgenommen werden. Auch Personen, die gegen von den separatistischen Gruppen auferlegte wirtschaftliche und politische Boykotte zu verstossen scheinen, werden zum Ziel der Separatist_innen. Die Krise hat zu zahlreichen Schliessungen von Schulen und Universitäten geführt. Virginia Gamba, die UN Special Representative on Children and Armed Conflict, Sexual Violence in Conflict, and Violence Against Children, wie auch Alice Wairimu Nderitu, die UN Special Adviser on the Prevention of Genocide, äusserten in einer gemeinsamen Erklärung am
- Februar 2020 ihre Bestürzung über die Menschenrechtsverletzungen an der Zivilbevölkerung in den anglophonen Regionen (NW und SW) Kameruns. Amnesty International wies in den Jahresberichten zu den Jahren 2019 und 2020 darauf hin, dass separatistische bewaffnete Gruppen weiterhin schwere Übergriffe auf die Zivilbevölkerung verübten. Sie sind für extralegale Tötungen verantwortlich. Die Gewalt der Separatist_innen richtete sich auch gegen Menschen, welche die Anweisungen zur Schliessung von Schulen nicht respektierten. Zudem werden separatistische Kräfte für zahlreiche Entführungen verantwortlich gemacht. Auch Human Rights Watch (HRW) wies im April 2021 darauf hin, dass seit 2017 bewaffnete separatistische Gruppen hunderte Zivilpersonen entführt haben, darunter Student_innen, politische und kirchliche Führer_innen oder humanitäre Helfer, um Lösegelder zu erpressen. Falls die von separatistischen Gruppen bedrohten Zivilpersonen nicht bezahlen, werden sie als Kollaborateure bezeichnet, gefoltert und getötet. HRW berichtete unter anderem über die Tötungen von drei Tribal Chiefs durch separatistische Gruppen, weil sie sich geweigert haben sollen, das Einkommen aus der KakaoProduktion abzugeben und weil sie sich für die Wiederaufnahme des Schulbetriebes eingesetzt haben. Das US Department of State (USDOS) wies im aktuellen Bericht zur Menschenrechtslage darauf hin, dass bewaffnete Separatistenkräfte auch 2020 Dutzende Personen entführt haben und weist auf Berichte hin, wonach die Separatist_innen die Entführungsopfer körperlich misshandelten, einschliesslich Vergewaltigungen, Stresspositionen, Schläge und Auspeitschen mit Macheten. In einigen Fällen liessen die Entführer die Opfer nach Verhandlungen oder Lösegeldzahlungen wieder frei. Am
- Juli 2020 entführten bewaffnete Personen mindestens 60 Männer, Frauen und Kinder im Dorf Mmouck Leteh in der Region Südwest. Eskalation der Gewalt und hunderttausende Vertriebene Zivile Opfer, Intern Vertriebene, Menschen auf der Flucht. Seit 2016 sind in den anglophonen Regionen mindestens 4000 Zivilpersonen getötet worden. Laut Angaben der UNO sind drei der vier Millionen Einwohner_innen der anglophonen Regionen von der humanitäre n Krise betroffen und über 800’000 Kinder können keine Schule besuchen. Laut den aktuellen Zahlen von UN Office for the Coordination of Humanitarian Affair (UN OCHA) vom Juni 2021 mussten alleine im April 2021 10’000 Menschen aufgrund von Gewalt aus ihren Dörfern fliehen, der Grossteil in der Menchum Division in der NW Region. Laut den aktuellen Zahlen sind 1,6 Millionen Menschen in den anglophonen Regionen auf humanitäre Unterstützung angewiesen, 712’800 sind innerhalb der anglophonen Regionen intern vertrieben worden und 67’300 sind ins benachbarte Nigeria geflohen. Eskalation der Gewalt im Laufe der Jahre 2020 und
- Laut dem Global Centre for the Responsibility to Protect ist die Gewalt im Laufe des Jahres 2020 weiter eskaliert. Gemäss dem Bericht von UN OCHA im Juni 2021 haben nichtstaatliche bewaffnete Gruppen den Einsatz von improvisierten Sprengkörpern (IEDs) verstärkt und die Zahl der Opfer unter der Zivilbevölkerung hat zugenommen. Die sich verschlechternde Sicherheitslage hat wie oben beschrieben zu mehrfachen internen Fluchtbewegungen geführt. Schwierige Informationslage Landinfo, das Zentrum für Herkunftsländeranalyse der norwegischen Behörden, weist darauf hin, dass der Konflikt in den anglophonen Regionen Kameruns in den internationalen Medien kaum präsent ist. Ein Grund dafür sei, dass der Konflikt nur schwer greifbar sei, da lokale Medien kaum ein ausgewogenes Bild der Lage vor Ort beschreiben können, da die kamerunische Regierung versuche, die Berichterstattung einzuschränken und Journalist_innen einzuschüchtern. Zudem würde internationalen Menschenrechtsorganisationen die Einreise verweigert. Auch Lifos, die Institution für Herkunftsländerinformationen der schwedischen Migrationsbehörden, weist auf die allgemein schwierige Informationslage in den gewaltbetroffenen Gebieten hin. Sie erklärt dies mit der Unzugänglichkeit der Region, was den Zugang unparteiischer Beobachter erschwert, sowie aufgrund der Intransparenz der am Konflikt beteiligten Akteure. Laut der Bertelsmann Stiftung (BTI) ist die Separatistenbewegung stark zersplittert. Auch Landinfo beschreibt die separatistische Bewegung als fragmentiert und schwer durchschaubar, dies gelte sowohl für die politischen Fraktionen, wie auch für die bewaffneten Gruppen. Lifos geht auch von einer Fragmentierung der anglophonen Bewegung aus, sie bestehe aus einer Vielzahl verschiedener Akteure mit unterschiedlichen Zielen, Strategien und Beziehungen zur Diaspora. In einem Artikel der Deutschen Welle beschreibt ein anglophoner Menschenrechtsanwalt, dass jeder Bezirk («County») oder jede Gemeinschaft ihre eigenen Gruppen hat. Er geht von zehn bewaffneten Milizen aus und erklärt, dass es keine Befehlsketten gebe und nicht möglich sei, ihre jeweiligen Operationsstrukturen zu identifizieren. The New Humanitarian beschrieb im Juni 2020, dass inzwischen die sezessionistischen Kräfte in zwei rivalisierende Ambazonia Interim Governments zersplittert seien. Unter den jeweiligen Interim Governments seien verschiedene Fraktionen vereint, die sich zum Teil gegenseitig bekämpf ten. Laut The New Humanitarian gibt es zusätzliche Milizen, die keiner der beiden grösseren Fraktionen angehören, und sogenannte Fake Amba, lokale Milizen, denen vorgeworfen wird, von der Regierung bezahlt zu werden. Das USDOS geht von drei wichtigen anglophonen Separatistengruppen aus, dem Ambazonia Governing Council, dem von Sisiku Julius Ayuk Tabe geführten Ambazonia Interim Government und der von Samuel Ikome Sako geführten Splittergruppe des Ambazonia Interim Government. Laut Landinfo sind die Separatisten in zwei grösseren, konkurrierenden Verbänden organisiert, die beide behaupten, Übergangsregierungen zu sein: das Ambazonia Interim Government (AIG) und das Ambazonia Governing Council (AGC). Daneben gebe es noch einige andere, kleinere Separatistenorganisationen. Ambazonia Interim Government in zwei rivalisierende Fraktionen gespalten. Das Ambazonia Interim Government (AIG) wurde im Juni 2017 gegründet und Sisiku Julius Ayuk Tabe wurde zum Präsidenten ernannt. Dieser wurde im Januar 2018 in Nigeria festgenommen und an Kamerun ausgeliefert und im August 2019 unter anderem wegen Terrorismus und Separatismus zu lebenslanger Haft verurteilt. Samuel Ikome Sako, der in den USA lebt, übernahm nach der Festnahme von Ayuk Tabe das Amt des Interimspräsidenten, doch seine Führung ist umstritten. Sowohl Ayuk Tabe als auch Ikome Sako behaupten, dass sie Führer der AIG und Präsidenten von Ambazonia seien. Der militärische Flügel der AIG ist eine Vereinigung von verschiedenen bewaffneten Milizen namens Ambazonia Self-Defense Council (ASC). Laut der International Crisis Group wurde der Rivale des AIG, das Ambazonia Governing Council (AGC), 2013 von Ayaba Cho Lucas gegründet. Das AGC sei kompromissloser als das AIG. Ayaba Cho, der in Norwegen lebt, sei der unangefochtene Anführer und treffe Entscheidungen praktisch alleine, im Gegensatz zur relativ kollegialen Art der Entscheidungsfindung des AIG. Das Ziel des AGC sei es, die anglophonen Regionen unregierbar zu machen, bis die Regierung erkenne, dass die Kosten für den Kampf gegen die bewaffneten Milizen höher sei, als die Vorteile, die sich aus der Ausbeutung der natürlichen Ressourcen der anglophonen Regionen ergäben. Laut The New Humanitarian ist das Ambazonia Governing Council mit der AIG unter Ayuk Tabe verbündet. Die Allianz der beiden Gruppen sei im August 2019 formalisiert worden. Cho Lucas Ayaba, der Führer des Ambazonia Governing Council sei einer der «starken Männer» der separatistischen Gruppen. Der militärische Flügel des AGC sind die Ambazonia Defence Forces (ADF). Am
- April 2021 schloss die AGC formell ein Bündnis mit der nigerianischen separatistischen Bewegung Indigenous People of Biafra. Laut dem stellvertretenden Verteidigungschef der ADF, Daniel Caapo, soll das Bündnis gemeinsame Militäroperationen und Trainingsbasen sowie das Bestreben, die gemeinsame Grenze zu sichern und einen freien Waffenfluss zu gewährleisten, beinhalten. Bewaffnete separatistische Gruppierungen Die separatistischen Kämpfer werden umgangssprachlich Amba Boys genannt. Landinfo weist darauf hin, dass bezüglich der in den anglophonen Regionen aktiven bewaffneten separatistischen Gruppen grosse Ungewissheit vorherrsche. Es bestehen Unsicherheiten in Bezug auf verschiedene Faktoren: Anzahl der verschiedenen militanten Gruppen Anzahl der Milizionäre Zugang und Art der Waffen Über welche Bereiche/Regionen sie die Kontrolle haben Wie intensiv und in welchem Umfang sie miteinander kooperieren oder verfeindet sind Wie nahe sie politischen Organisationen stehen Welche Ziele sie verfolgen Wie sie finanziert sind Lifos weist darauf hin, dass es zu Konfrontationen zwischen den verschiedenen bewaffneten Gruppierungen kommt. Es sei schwierig, sich ein klares Bild von der Stärke und geographischen Verbreitung der anglophonen Bewegung zu machen. Auch die verfügbaren Informationen über die interne Organisation der bewaffneten Gruppen seien mangelhaft. International Crisis Group (ICG) ging 2019 von sieben separatistischen bewaffneten Milizen aus und nennt dabei Manyu Tigers, Southern Cameroons Defense Forces, Ambazonia Defense Forces, Red Dragons, Seven Kata, The Sword of Ambazonia (TSOA) und Ambaland Quifor. Zusätzlich weist ICG auf kleinere bewaffnete Gruppen hin, die Southern Cameroons Restoration Forces, Warriors of Nso, White Tigers, Menchum Fall Warriors, Ten-Ten, Dongang Mantung self defense group, Vipers und die Ambazonia Restoration Army. Laut ICG gibt es zudem eine unbekannte Anzahl halb-krimineller und halb-separatistischer Gruppen. Laut Landinfo sind die Milizen-Koalition Ambazonia Self-Defense Council (ASC) und die Ambazonia Defence Forces (ADF) die wichtigsten Akteure. Darüber hinaus gebe es eine Reihe kleinerer Milizen, die unabhängig von ASC und ADF eigenständig operieren. ACLED stellt fest, dass es oft schwierig ist zu erkennen, welche Miliz hinter einem bestimmten Angriff steckt, da meistens nur bekannt ist, dass eine nicht eindeutig benannte separatistische Gruppe den Angriff ausgeführt hat. Das Ambazonia Self-Defense Council (ASC) ist eine lose Vereinigung separatistischer Milizen, die der AIG gegenüber loyal sind. Die International Crisis Group bezeichnete ASC als «eine Art Plattform für die Zusammenarbeit zwischen den bewaffneten Milizen in ihrem Einflussbereich». Die Milizen, die zum ASC gehören, scheinen in erster Linie unter ihrem eigenen Namen zu operieren und nicht als ASC. Die Ambazonia Defense Forces (ADF) erscheint im Gegensatz zur losen Vereinigung der ASC als eine geeinte Miliz und hat so enge Verbindungen zum AGC, dass Ayaba Cho Lucas gelegentlich als deren Anführer erwähnt wird. Auch Benedict Nwana Kuah wird als Führer der ADF erwähnt. Laut dem Center for International Security and Cooperation (CISAC) der Stanford University kämpft die Ambazonia Defense Forces (ADF) seit September 2017 für die Unabhängigkeit der anglophonen Verwaltungsregionen in den Regionen Nordwest und Südwest. Das ultimative Ziel der ADF ist die Gründung eines neuen Staates für Kameruns anglophone Bevölkerung. Zur Verfolgung ihrer Ziele setzt die ADF Guerilla-Taktiken ein. Die Gruppe verfügt nicht über umfangreiche Ressourcen, was sie dazu veranlasst, sich auf traditionelle Magie, bekannt als Odeshi, und auf die Finanzierung durch die kamerunische Diaspora zu stützen. Laut CISAC galt im Mai 2019 die ADF als die aktivste von etwa einem halben Dutzend militanter anglophoner Separatistengruppen. Sie operiert weitgehend unabhängig von den anderen Gruppen. Laut CISAC ist die ADF schnell gewachsen. Bei ihrer Gründung im Jahr 2017 operierte die ADF nur in zwei Departement en innerhalb der beiden anglophonen Regionen. Im darauffolgenden Jahr war sie in fast allen Departementen den anglophonen Regionen präsent und Anfang 2019 kündigte sie die Ausweitung ihrer Operationen in den frankophonen Regionen Kameruns an. Ursprünglich beschränkte die ADF ihre Angriffe auf Regierungsbeamte und Militärpersonal, 2018 begann sie laut CISAC auch Zivilpersonen ins Visier zu nehmen. Besonders zu Beginn ihrer Aktivitäten hat die ADF auch Entführungen gegen Lösegeld als Mittel zur Geldbeschaffung eingesetzt.42 3 Vorgehen der kamerunischen Behörden gegen mutmassliche anglophone Separatist_innen Ein von der SFH kontaktierter kamerunischer Anwalt beschreibt, dass Kamerun ein «gesetzloser Staat» sei. Alle Personen, die verdächtigt werden, die Unabhängigkeit der anglophonen Region zu unterstützen, würden ohne ordentliches Verfahren verhaftet, in die kamerunische Hauptstadt Yaoundé gebracht und inhaftiert. Die Haftbedingungen seien unmenschlich und Folter in verschiedenen Formen sei an der Tagesordnung. Laut dem kamerunischen Anwalt würden einige zu Tode gefoltert. In den Haftzentren dürfen sie weder von ihren Angehörigen, noch von Anwält_innen oder von Ärzt_innen besucht werden. Sie werden jahrelang in Haft gehalten, ohne dass Anklage erhoben wird. Viele derjenigen, die angeklagt werden, werden zum Tode oder zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Anti-Terrorismus Gesetz von 2014 wird gegen Kritiker_innen und zivilgesellschaftliche Organisationen eingesetzt, zivilgesellschaftliche Organisationen wurden verboten. Laut der Analyse der Bertelsmann Stiftung (BTI) nutzt die Regierung das Anti-Terrorismus-Gesetz von 2014 zur Einschränkung der Vereinigungs-, Versammlungs- und Meinungsfreiheit. Ebenso hat die Regierung den Ausnahmezustand ausgerufen und Ausgangssperren in den anglophonen Gebieten verhängt, was die Bewegungsfreiheit erheblich einschränkt. Seit 2016 werden zivilgesellschaftliche Organisationen, welche die Interessen der anglophonen Bevölkerung vertreten, intensiv unterdrückt. Im Januar 2017 verbot die Regierung unter Anwendung des Anti-Terrorismus-Gesetz den Southern Cameroons National Council (SCNC), der sich für die Selbstbestimmung der Anglophonen einsetzte. Die Regierung verbot auch das Cameroon Anglophone Civil Society Consortium (CACSC), eine Dachorganisation, die lokale Rechtsgruppen, Lehrergewerkschaften und Studentenorganisationen zusammenbrachte, um sich für eine Wiedergutmachung kultureller und wirtschaftlicher Missstände einzusetzen. Darüber hinaus hat der verstärkte Einsatz von Militärgerichten unter dem Deckmantel des Anti-Terrorismus Gesetzes von 2014 die Bürgerrechte stark eingeschränkt. Unter dem Anti-Terrorismus Gesetz wurden Dutzende Journalist_innen verhaftet, die über die Krise in den anglophonen Regionen berichtet haben. Auch USDOS beschreibt in seinem letzten Bericht zu Terrorismus vom Juni 2020 und im Menschenrechtsbericht vom März 2021, dass Kamerun weiterhin das 2014 erlassene Anti-Terror-Gesetz nutzt, um Kritik und Meinungsfreiheit zu unterdrücken, indem es Journalist_innen und Aktivist_innen im Zusammenhang mit der anhaltenden Krise in den anglophonen Regionen verhaftet. Im Oktober 2019 liess die Regierung 333 Personen frei, die wegen des Verdachts festgenommen worden waren, anglophone Separatisten zu sein. Hunderte andere blieben jedoch weiterhin in Haft. Die Regierung bezeichnete Personen, die sich für die Unabhängigkeit der Regionen Nordwest und Südwest einsetzen, weiterhin als Terroristen und verurteilte im August 2019 den Separatistenführer Julius Ayuk Tabe zu lebenslanger Haft. Laut der Bertelsmann Stiftung (BTI) verhaftet die Regierung willkürlich hunderte Menschen und hält sie in langandauernder Verwaltungshaft fest. Im aktuellen Bericht des USDOS zur Menschenrechtslage wird darauf hingewiesen, dass die Polizei, die Gendarmerie und andere Regierungsbehörden weiterhin willkürlich Personen festnehmen und sie oft über längere Zeiträume ohne Anklage oder Gerichtsverfahren und manchmal auch ohne Kontakt zur Aussenwelt festhalten. Neben mutmasslichen Separatist_innen werden auch politische Oppositionelle willkürlich verhaftet. Das USDOS berichtet unter anderem über die willkürliche Inhaftierung von 593 Zivilpersonen, die im Rahmen von friedlichen Protesten der oppositionellen Partei Cameroon Renaissance Movement (MRC) Ende September 2020 inhaftiert wurden. Die Strafprozessordnung sieht eine maximal 18- monatige Untersuchungshaft vor, viele Inhaftierte warten jedoch jahrelang darauf, vor Gericht gebracht zu werden. Das Antiterrorismusgesetz von 2014 sieht vor, dass ein Verdächtiger mit Genehmigung des Staatsanwalts auf unbestimmte Zeit in Untersuchungshaft gehalten werden kann. Von den 22’430 Inhaftierten waren am
- Oktober 2020 insgesamt 14’973 Untersuchungshäftlinge. Lebensbedrohliche Haftbedingungen Die Haftbedingungen sind notorisch schlimm und Menschenrechtsorganisationen haben in den Gefängnissen Probleme mit Überbelegung, unzureichenden sanitären Einrichtungen und Nahrungsmittelknappheit festgestellt. USDOS beschreibt die Bedingungen in den Gefängnissen als hart und lebensbedrohlich aufgrund von Überbelegung, Nahrungsmittelknappheit, physischem Missbrauch und unzureichenden sanitären Einrichtungen und mangelhafter medizinischer Versorgung. Körperliche Misshandlungen und Folter in Haft. USDOS beurteilt bestehende körperliche Misshandlungen durch Gefängnispersonal und Gewalt unter Gefangenen als problematisch. Gemäss Informationen glaubwürdiger Organisationen wenden Beamte insbesondere in Haftzentren der Gendarmerie und der Polizei brutale Verhörmethoden und körperliche Misshandlungen an. Aus fast allen Gefängnissen wird über Gewalt unter Insass_innen berichtet. Im Hauptgefängnis von Kondengui wurde ein mutmasslicher anglophoner Separatist, Reverend Kisob Bertin, am
- August 2020 von Mitgefangenen angegriffen. Laut Zeugen sollen die Angreifer den Segen der Gefängnisverwaltung gehabt haben. Diese soll einigen Insassen gesagt haben, sie müssten nicht mit Sanktionen rechnen, wenn sie «Ambazonen» angreifen und deren Eigentum beschlagnahmen würden. Auch BTI wies auf systematische Folter und Vergewaltigungen in Haft hin. Verfahrensrechte von mutmasslichen Separatist_innen werden eingeschränkt. USDOS weist darauf hin, dass insbesondere bei Verfahren gegen mutmassliche Separatist_innen Verfahrensrechte nicht eingehalten werden. So erhalten viele Angeklagte keinen Zugang zu Anwält_innen und Aussagen, die übers reine Hörensagen zur Kenntnis gelangen, oder anonyme Zeugenaussagen wurden insbesondere bei Terrorismusfällen als Beweise zugelassen. Im Jahr 2018 wurden 47 politische Führer der anglophonen Separatistenbewegung unter Verletzung des internationalen Asylrechts von Nigeria an ein Militärgericht in Kamerun ausgeliefert. Diesen Personen wurde ein Rechtsbeistand verweigert, während sie an einem ungenannten Ort verhört wurden. Laut USDOS sind Sicherheitskräfte seit Jahren anhaltend für das Verschwinden mutmasslicher anglophoner Separatist_innen und ihrer Unterstützer_innen und von politischen Gegner_innen verantwortlich. Tötungen Angehörigen der Regierungstruppen werden zudem auch extralegale Tötungen vorgeworfen. Am
- April 2020 exekutierten Mitglieder der Sicherheitskräfte sechs unbewaffnete Männer in Muambong, in der Region Südwest. Unter den Opfern waren vier ehemalige separatistische Kämpfer, die ein Amnestieangebot im Jahr 2019 angenommen hatten. Die meisten Hinrichtungen wurden Berichten zufolge vor den Augen der Angehörigen der Opfer vollzogen. Wahllose Gewalt, Folter und Vergewaltigungen Laut BTI wenden die Regierungskräfte wahllos Gewalt an, einschliesslich der vollständigen Zerstörung von über 100 Dörfern. Zudem haben Mitglieder der Regierungskräfte Zivilpersonen vergewaltigt und gefoltert. In seinem Jahresberichten zur Menschenrechtslage zu den Jahren 2019 und 2020 weist Human Rights Watch (HRW) darauf hin, dass die kamerunischen Sicherheitskräfte hart auf Angriffe von Separatist_innen reagieren und dabei oft Zivilpersonen ins Visier nehmen. Hunderte wurden in den Region NW und SW getötet, hunderte Häuser und anderes Eigentum wurden zerstört. Es kommt zu hunderten Verhaftungen von mutmasslichen Separatist_innen, die ohne den Aufenthaltsort bekannt zu geben verhaftet und in Haft gefoltert werden. Verfolgung von Familienangehörigen Jackie Fearnley geht davon aus, dass es sehr wahrscheinlich sei, dass im Falle einer Fahndung seitens der Behörden nach einem Familienmitglied, welches das Land verlassen hat, Haftverständigungen mit den Namen der Eltern in den Ortschaften aufgehängt würden, um die Menschen aufzufordern, die gesuchte Person festzunehmen. Falls ein Haftbefehl nach dem Entkommen einer Person ausgestellt werde, würde dieser an den zuletzt bekannten Wohnort oder den Arbeitsplatz der Person gebracht. Das könne für die Verwandten ein Signal sein, sich zu verstecken. Laut Landinfo können Angehörige von politischen Aktivist_innen und Separatist_innen ins Visier der Behörden geraten. Das Risiko von Zivilist_innen ist hoch. Jackie Fearnley schreibt in einer E-Mail-Auskunft an ACCORD vom
- September 2020, dass das Risiko für alle Personen, die in den nordwestlichen und südwestlichen Gebieten in Kamerun leben, sehr hoch sei. Viele Beobachter_innen würden «eine Tendenz in Richtung Völkermord (genocidal scenario)» sehen. Zivilpersonen würden oft willkürlich zum Ziel des Militärs. Ein anderer von ACCORD kontaktierter Experte erwähnt in einer E-Mail-Auskunft vom September 2020, dass die kamerunischen Sicherheitskräfte für zahlreiche schwere Menschenrechtsverletzungen gegenüber der anglophonen Bevölkerung verantwortlich seien. Es sei wichtig darauf hinzuweisen, dass die Gefährdung der englischsprachigen Bevölkerung in Kamerun, insbesondere in den anglophonen Gebieten, sehr hoch sei. Landesweite Verfolgung mutmasslicher Separatist_innen Aufgrund der oben beschriebenen drastischen Massnahmen der kamerunischen Regierung gegen mutmassliche und tatsächliche Separatist_innen, muss davon ausgegangen werden, dass tatsächliche Separatist_innen landesweit, unabhängig ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten separatistischen Gruppe und unabhängig ihres Ranges, verfolgt werden. Laut der Auskunft eines von der SFH kontaktierten kamerunischen Anwaltes müssen anglophone Kameruner_innen, die sich an den separatistischen Aufständen in den Region Südwest und Nordwest beteiligt haben, landesweit mit staatlichen Repressionsmassnahmen rechnen. Auch Mitglieder des Ambazonia Governing Council werden landesweit durch staatliche Akteure verfolgt. Gemäss dem kamerunischen Anwalt müssen Personen, die als Symphatisant_innen oder Mitglieder des «ambazonischen Kampfes» identifiziert oder verdächtigt werden, unabhängig von der jeweiligen Position innerhalb des Ambazonia Governing Council mit staatlichen Repressionen rechnen. Er weist darauf hin, dass alle Mitglieder der verschiedenen separatistischen Gruppierungen mit den gleichen staatlichen Massnahmen rechnen müssen. Rückkehrgefährdung von anglophonen Personen, die sich exilpolitisch für die Errichtung eines Staates Ambazonien einsetzen Kamerunische Behörden machen anglophone Aktivist_innen in der Diaspora für den Konflikt verantwortlich. Der kamerunische Anwalt weist darauf hin, anglophone Kameruner_innen, die sich exilpolitisch für die Errichtung eines Staates Ambazonien einsetzen, auf jeden Fall bei ihrer Rückkehr mit staatlichen Repressionsmassnahmen rechnen müssen. Sie seien die vom Staat am meisten gesuchten Personen, da sie als diejenigen gelten, welche die finanzielle Unterstützung für den Kampf der Separatist_innen bereitstellen und Aktivitäten aus dem Ausland koordinieren. Gemäss Landinfo behaupten die kamerunischen Behörden, dass die Demonstrationen im Herbst 2016 durch eine Verschwörung mit dem Ziel, das Land zu destabilisieren, ausgelöst wurden. Im Ausland lebende anglophone Kameruner_innen hätten diese in Zusammenarbeit mit anderen Kräften finanziert. Eine vom Immigration and Refugee Board of Canada (IRB) befragte Forscherin zu transnationaler Migration stellte fest, dass die Behörden in Yaoundé davon ausgingen, dass vor allem Personen in der Diaspora, insbesondere in Kanada, Belgien, Südafrika und den USA diejenigen seien, die den Krieg anführten. In ähnlicher Weise berichtete das African Centre for the Constructive Resolution of Disputes (ACCORD), dass einige Staatsbeamte behaupteten, die Proteste in Kameruns anglophonen Regionen seien vom Ausland aus angefacht worden. Personen, die als oppositionell eingestuft werden, droht bei einer Rückkehr aus dem Ausland Verhaftung. Alle Kameruner_innen, die sich im Exil für die Unabhängigkeit der anglophonen Regionen einsetzen, müssen laut dem kamerunischen Anwalt auf jeden Fall bei ihrer Rückkehr mit staatlichen Repressionsmassnahmen rechnen. Sobald jemand als Symphatisant_in oder Unterstützer_in identifiziert ist, wird diese Person von den Behörden gezielt Laut den Angaben der NGO Nouveaux droits de l'homme Cameroun (NDH-Cameroun) gegenüber dem Immigration and Refugee Board of Canada (IRB) werden anglophone Kameruner_innen, die im Ausland leben und eine Verbindung zur Krise haben, «aufgespürt und verhaftet, wo immer sie seien». Dies soll das kamerunische Verwaltungsministerium (ministère de l'Administration) «offiziell» erklärt haben. Die vom IRB befragte Forscherin sagte, dass allen in der Diaspora, die sich gegen die kamerunischen Behörden aussprechen, bei ihrer Rückkehr Tod, Folter oder Gefängnis drohe. International Crisis Group berichtete, dass manche Kameruner_innen im Exil in ihre Heimat zurückkehren wollten, jedoch aufgrund der Inhaftierungen anglophoner Aktivist_innen verständlicherweise verängstigt seien. Ein Vertreter der International Crisis Group gab an, dass die kamerunischen Behörden gegen eine Reihe bekannter Separatisten, die aus dem Land geflohen sind, Haftbefehle ausgestellt haben. Derselben Quelle zufolge impliziere dies, dass sie verhaftet werden würden, wenn sie nach Kamerun zurückkehren würden. Ähnlich berichtete die Nachrichten-Website Journal du Cameroun, dass die kamerunische Regierung die Verhaftung und Abschiebung von separatistischen Aktivist_innen in der Diaspora (in Belgien, Norwegen, den USA, Österreich, Nigeria und Südafrika) gefordert habe. Laut BBC haben die kamerunischen Behörden internationale Haftbefehle gegen Separatistenführer ausgestellt. Die vom IRB befragte Forscherin meinte, dass anglophone Kameruner_innen, die nach Yaoundé oder Douala zurückkehren, nicht sicher seien, da sie direkt am Flughafen verhaftet und in ein Gefängnis an einem unbekannten Ort gebracht werden könnten. Agbor Balla, ein anglophoner Menschenrechtsanwalt, ging 2019 gegenüber der Deutschen Welle davon aus, das gewisse Anglophone in der Diaspora auf einer schwarzen Liste stehen und deshalb nicht zurückkehren könnten. Auch Landinfo geht davon aus, dass Personen, die sich im Ausland an regimekritischen politischen Aktivitäten beteiligen, bei ihrer Rückkehr nach Kamerun in den Fokus der Behörden geraten könnten, vorausgesetzt, die Behörden haben etwas über diese Aktivitäten erfahren. Überwachung exilpolitischer Aktivitäten in der Diaspora Gemäss dem kamerunischen Anwalt sind die staatlichen Stellen in Kamerun über die exilpolitischen Aktivitäten der anglophonen Sezessionsgruppen im Bilde und gelangen über ihre Geheimdienste und Botschaften zu ihren Erkenntnissen. Laut Landinfo ist die kamerunische Regierung Aktivist_innen im Exil gegenüber zwar kritisch eingestellt, doch Landinfo bezweifelt, dass Kamerun über ausreichend nachrichtendienstliche Netzwerke über ihre Botschaften im Ausland verfügt. Im Fall von Norwegen hält es Landinfo für wahrscheinlich, dass die kamerunischen Behörden nur sehr begrenzte praktische Möglichkeiten haben, die politischen Aktivitäten der in Norwegen lebenden Kameruner_innen über das hinaus, was allgemein über das Internet zugänglich ist, zu überwachen. Politisch motivierte Repressalien gegen Einzelpersonen ausserhalb des Landes Laut USDOS gibt es glaubwürdige Berichte, dass die kamerunische Regierung versucht, Druck auf andere Länder auszuüben, um diese zu veranlassen, gegen bestimmte Personen, darunter gegen anglophone Separatisten und andere politische Gegner, vorzugehen. USDOS weist auf den Fall von Serge Sihonou, den Sekretär der oppositionellen Partei Cameroon Renaissance Movement MRC-Operation in Gabun, hin. Er wurde am
- August 2020 in Libreville festgenommen, schikaniert und körperlich misshandelt. Der MRC-Führer Maurice Kamto beschuldigte den kamerunischen Botschafter in Gabun, seit 2018 die gabunischen Behörden zu Schikanen gegen MRC-Mitglieder anzustiften. Im Jahr 2018 wurden 47 politische Führer der anglophonen Separatistenbewegung unter Verletzung des internationalen Asylrechts von Nigeria an ein Militärgericht in Kamerun ausgeliefert. Quelle: SFH – Schweizerische Flüchtlingshilfe: Kamerun: Anglophone Separatist_innen,
- Juli 2021, https://www.ecoi.net/en/file/local/2057804/210705_KAM_anglophone_Separatist_innen.pdf (Zugriff am
- März 2023) 1.2.
- Europäisches Parlament, Entschließung vom 25.11.2021 zur Lage der Menschenrechte in Kamerun (2021/2983(RSP)) Das Europäische Parlament, – unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Kamerun, insbesondere seine Entschließung vom
- April 20191, – unter Hinweis auf den Lagebericht des Büros der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten zu Kamerun vom
- November 2021 sowie zum EU-Jahresbericht 2020 über Menschenrechte und Demokratie in der Welt – Länderbericht Kamerun vom
- Juni 2021, – unter Hinweis auf das AKP-EU-Partnerschaftsabkommen („Abkommen von Cotonou“), – unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948, – unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte von 1966, – unter Hinweis auf das von Kamerun 1993 ratifizierte Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes, – unter Hinweis auf die afrikanische Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker von 1981, – unter Hinweis auf die Verfassung der Republik Kamerun, – gestützt auf Artikel 144 Absatz 5 und Artikel 132 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung, A. in der Erwägung, dass die zunächst friedlichen Proteste 2016 gegen die Marginalisierung der englischsprachigen Regionen Kameruns, die vom Konsortium der englischsprachigen Zivilgesellschaft Kameruns unterstützt wurden, von den staatlichen Stellen mit extremer Gewalt unterdrückt wurden, wodurch Separatismus unterstützt und die Entstehung mehrerer separatistischer Milizen, die einen neuen Staat, Ambazonien, forderten, gefördert und ein blutiger militärischer Konflikt ausgelöst wurde; B. in der Erwägung, dass der Dialog eine Voraussetzung für Frieden ist und die Regierung von Präsident Paul Biya immer wieder direkte Gespräche mit Führern der Separatisten aus den englischsprachigen Regionen abgelehnt hat; C. in der Erwägung, dass sich Kamerun mit einer Reihe von zeitgleichen politischen und sicherheitspolitischen Herausforderungen konfrontiert sieht, wozu Bedrohungen durch Boko Haram in der Region Hoher Norden sowie seit fast fünf Jahren innerstaatliche Aufstände bewaffneter Separatisten in den englischsprachigen Regionen Nordwest und Südwest zählen; D. in der Erwägung, dass es 2016 zu friedlichen Streiks und Demonstrationen von englischsprachigen Lehrkräften und Anwälten in den Regionen Nordwest und Südwest kam, die sich gegen die Einführung des französischen Rechtssystems und der französischen Sprache in ihren Gerichten und Klassenzimmern wehrten und damit die Krise auslösten; in der Erwägung, dass seit 2017 ein bewaffneter Konflikt herrscht, bei dem Tausende von Menschen ums Leben gekommen sind und der zu einer ausgewachsenen humanitären Krise in den engli