RIS Dokument GerichtBundesverwaltungsgericht Entscheidungsdatum04.05.2023 GeschäftszahlW142 2243619-1 Spruch, W142 2243619-1/10E IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Mag. Dr. Irene HOLZSCHUSTER als Einzelrichterin über die Beschwerde des XXXX , geb. XXXX , StA. Bangladesch, vertreten durch XXXX , gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 23.04.2021, Zl. 1241056603/190792570, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 15.03.2023, zu Recht erkannt:Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Mag. Dr. Irene HOLZSCHUSTER als Einzelrichterin über die Beschwerde des römisch 40 , geb. römisch 40 , StA. Bangladesch, vertreten durch römisch 40 , gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 23.04.2021, Zl. 1241056603/190792570, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 15.03.2023, zu Recht erkannt: A) Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. B) Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.B) Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig. , TextENTSCHEIDUNGSGRÜNDE:, ENTSCHEIDUNGSGRÜNDE: I. Verfahrensgang:römisch eins. Verfahrensgang:
- Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) ein Staatsangehöriger von Bangladesch, stellte am 04.08.2019 in Österreich einen Antrag auf internationalen Schutz. In der Erstbefragung am selben Tag, gab der BF an, er sei Staatsangehöriger von Bangladesch, in XXXX in Bangladesch geboren und sei er ledig. Seine Muttersprache sei Bengali. Er bekenne sich zum Islam und gehöre der Volksgruppe der Bengalen an. Der BF habe 5 Jahre die Grundschule besucht, keine Berufsausbildung und habe er zuletzt als Arbeiter gearbeitet. Seine Eltern, seine beiden Brüder und seine Schwester (32 Jahre alt) würden in Bangladesch leben. Er habe in Bangladesch in XXXX , Shunamgonj , gelebt. Den Entschluss zur Ausreise habe er vor 6 Jahren gefasst.In der Erstbefragung am selben Tag, gab der BF an, er sei Staatsangehöriger von Bangladesch, in römisch 40 in Bangladesch geboren und sei er ledig. Seine Muttersprache sei Bengali. Er bekenne sich zum Islam und gehöre der Volksgruppe der Bengalen an. Der BF habe 5 Jahre die Grundschule besucht, keine Berufsausbildung und habe er zuletzt als Arbeiter gearbeitet. Seine Eltern, seine beiden Brüder und seine Schwester (32 Jahre alt) würden in Bangladesch leben. Er habe in Bangladesch in römisch 40 , Shunamgonj , gelebt. Den Entschluss zur Ausreise habe er vor 6 Jahren gefasst. Er sei vor 6 Jahren mit dem PKW nach Sylhet gefahren und dann mit dem Flugzeug nach Dhaka und weiter in den Oman gereist. Die Reise sei legal gewesen und habe er einen bengalischen Reisepass, ausgestellt vom Passamt Sylhet, gehabt. Den Reisepass habe er im Oman verloren. Der BF sei 3 Jahre lang im Oman gewesen, danach habe er sich 3 Monate lang im Iran aufgehalten, bevor er dann in die Türkei gereist sei, wo er 2,5 Monate lang gelebt habe. Danach sei er 2 Jahre lang in Griechenland gewesen, bevor er nach einem 2-tägigen Aufenthalt in Mazedonien nach Serbien gekommen sei. Dort sei er 3-4 Monate lang aufhältig gewesen, bevor er über unbekannte Länder am 04.08.2019 nach Österreich gekommen sei. Die Reise sei schlepperunterstützt erfolgt. Zu seinem Fluchtgrund gab der BF folgendes an: „Es gab politische Auseinandersetzungen. Gegen mich wurde eine Anzeige erstattet, worauf ich fliehen musste. Bei uns Bengalen gibt es falsche Anzeigen, ich musste fliehen. Das sind alle meine Fluchtgründe.“ Bei einer Rückkehr befürchte er verurteilt und misshandelt zu werden.
- Da der BF in weiterer Folge die Asylbetreuungseinrichtung verließ und unbekannten Aufenthaltes war, wurde das Asylverfahren vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (in der Folge: BFA) mit Aktenvermerk vom 24.09.2019 gemäß § 24 Abs. AsylG eingestellt und gleichzeitig ein Festnahmeauftrag erlassen.
- Da der BF in weiterer Folge die Asylbetreuungseinrichtung verließ und unbekannten Aufenthaltes war, wurde das Asylverfahren vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (in der Folge: BFA) mit Aktenvermerk vom 24.09.2019 gemäß Paragraph 24, Abs. AsylG eingestellt und gleichzeitig ein Festnahmeauftrag erlassen.
- Am 19.10.2020 meldete der BF wieder einen Wohnsitz im Bundesgebiet an und teilte er dem BFA per E-Mail mit, dass er eine Privatunterkunft genommen habe, da er keine gute Infrastruktur gehabt habe und seinen Deutschkurs nicht besuchen habe können. An diese Adresse wurde eine Ladung zur Einvernahme vor dem BFA (für den 13.01.2021) durch Hinterlegung am 12.11.2020 zugestellt. Der BF ist zum Einvernahmetermin jedoch nicht erschienen.
- Am 29.01.2021 teilte die deutsche Dublin-Behörde mit, dass sich der BF unter dem Namen XXXX , geboren am XXXX in XXXX , Staatsangehörigkeit Bangladesch, in Deutschland aufhalte und wurde der BF am 08.02.2021 per Flugzeug nach Österreich rücküberstellt.
- Am 29.01.2021 teilte die deutsche Dublin-Behörde mit, dass sich der BF unter dem Namen römisch 40 , geboren am römisch 40 in römisch 40 , Staatsangehörigkeit Bangladesch, in Deutschland aufhalte und wurde der BF am 08.02.2021 per Flugzeug nach Österreich rücküberstellt.
- Am 06.04.2021 fand eine niederschriftliche Einvernahme des BF, in Anwesenheit eines Dolmetschers für die Sprache Bengali, vor dem BFA statt. Befragt, welche Sprachen er spreche, gab der BF an, er beherrsche ein wenig Griechisch, Deutsch, Arabisch und Hindi. Bengalisch sei seine Muttersprache. Zu seinem Gesundheitszustand führte der BF aus, er benötige eine Behandlung, da er am Auge angegriffen worden sei und müsse er deshalb regelmäßig zum Arzt gehen. Er sei bereits einige Male beim Arzt gewesen, aber es werde nicht besser. Er habe das Auge nach dem Angriff untersuchen lassen, aber der Familienarzt habe nicht helfen können. Er habe das Auge sowohl in Deutschland, als auch in Österreich einige Male untersuchen lassen. Am Anfang habe er dem Problem beim Auge keine Wichtigkeit beigemessen, aber es sei immer schlechter geworden und würde die Pupille immer absinken. Zu dem Angriff befragt, gab der BF an, 3 bis 4 Personen hätten ihn in Bangladesch gewalttätig angegriffen und ihn zwingen wollen Yaba und Marihuana zu verkaufen. Da er dies abgelehnt habe, sei er zusammengeschlagen und mit einem Baumast angegriffen worden, der ihn aufs Auge getroffen habe. Auch als er auf dem Landweg hierher gewesen sei, sei er „einfach nur so“ mit Baumästen geschlagen worden. Befragt, warum er nach Deutschland gegangen sei, gab der BF zusammengefasst an, dass es in der Stadt, wo er hingebracht worden sei, keine Bengalen, keine Inder und keine regelmäßige Busverbindung gegeben habe. Auch das Essen sei nicht das von ihm gewesen. Ein Pakistani habe ihm dann gesagt, dass er, wenn er ein Privatzimmer miete, vom Staat Miet- und Essenskosten bekommen würde. Der BF habe dann eine Wohnung angemeldet, aber kein Geld erhalten. Er habe sich letztlich weder das Essen noch die Miete finanzieren können und auch nicht arbeiten können. Das Geld für die Reise nach Deutschland habe er sich ausgeliehen bzw. von Bangladesch besorgt. Nach Vorhalt des BFA, dass er sein Asylverfahren in Österreich nicht abgewartet habe und dies nahelege, dass er kein besonderes Schutzbedürfnis habe, gab der BF an, ein Schutzbedürfnis zu haben, er aber, als er hier hergekommen sei nicht gewusst habe, dass es hier Schutz gebe. Er sei aus Angst nach Deutschland geflohen und habe er nicht gewusst, dass das Gesetz in Deutschland das gleiche wie in Österreich sei. Befragt, ob er bis dato der Wahrheit entsprechende Angaben gemacht habe bzw. ihm diese korrekt protokolliert und rückübersetzt worden seien gab der BF an: „So wie die anderen es gemacht haben, die mit mir beim ersten Mal dort waren, so habe ich es auch gemacht. Ich habe aber nicht alles dings machen können, ich hatte Angst.“ In weiterer Folge gab der BF in der Einvernahme an (LA: Leiter der Amtshandlung, VP: Verfahrenspartei, BF): „[…] LA: Haben Sie Beweismittel oder Unterlagen, die Sie heute vorlegen möchten? VP: Beweismittel … ich bin aus Burma, ich bin ein Rohinga vom Arakan-Reich. Von RakhainMondol. Die Menschen aus der Ortschaft Rakhain haben meine Eltern und mich geschlagen und gewalttätig unsere Grundstücke entwendet. Die Häuser und so wurden niedergebrannt. Meine Eltern haben um das Überleben gebettelt, und wir sind irgendwie nach Bangladesh gekommen, ich war damals noch klein. Ich war vier bis fünf Jahre alt, meine Eltern sind 1996 nach Bangladesh gekommen. LA: Die Frage war, ob Sie irgendwelche Unterlagen oder Dokumente vorlegen möchten. VP: Ich habe über diese Sache gar keine Unterlagen oder Dokumente, weil sie ja alles niedergebrannt haben. Meine Eltern haben ja gerade noch überlebt und sind aus Burma nach Bangladesh gekommen. Sie sind nach Bangladesh, Coxsbazar, ins Balukhali-Lager gekommen. Sie haben im Balukhali-Lager vom Staat etwas Geld bekommen, um zu leben. Mein Vater hat auch noch gearbeitet, um die Familie irgendwie zu finanzieren. Mein Vater konnte nicht so viel arbeiten, weil er in Burma geschlagen wurde. Nachdem er zwei, drei Jahre gearbeitet hat, ist er plötzlich krank geworden und konnte nicht mehr arbeiten. Wegen Geldmangel bekam er auch keine Arztuntersuchung. Ich war noch klein. Mein Vater war krank, und wegen Geldmangel bekam er keine Arztuntersuchung und ist schließlich gestorben. Dann hatten meine Mutter und ich es sehr schwer. Das Geld vom Lager reichte für das Leben nicht aus. Meine Mutter hat in Haushalten von anderen gearbeitet, um davon irgendwie leben zu können. So sind viele Tage vergangen. Dann haben Leute aus der Ortschaft und die Justizverwaltung gesagt, dass wir nach Burma zurückkehren sollen. Ich war zu der Zeit fünfzehn Jahre alt. Ich habe mehr oder weniger Sachen verstanden. Ich verstand nichts so viel, nur mehr oder weniger. Meine Mutter wollte aus Angst nicht gehen, und ich hatte auch Angst und wollte nicht gehen. Es sind von der anderen Seite nur noch viel mehr Menschen gekommen, wir wollten aus Angst nicht dorthin zurück. Aber die Leute aus der Ortschaft und die Justizverwaltung haben uns aufgefordert, zurückzukehren. Ich bin dann mit meiner Mutter von dort nach Sylhet, Shunamgonj, in eine andere Stadt gezogen. Wir haben dann in einer Gegend namens Shabharighat in der Kolonie ein Zimmer genommen. Der Vermieter hieß XXXX Ich habe dann begonnen, in einem Restaurant zu arbeiten. Meine Mutter hat in Haushalten gearbeitet, und ich im Restaurant, und so haben wir unser Leben finanziert. Ich habe so etwa acht bis zehn Jahre gearbeitet. Dann sind plötzlich drei bis vier Personen zu mir gekommen und haben mich aufgefordert, Yaba und Marihuana zu verkaufen. Ich war damit nicht einverstanden, dann wurde ich angegriffen. Ich wurde angegriffen und auf verschiedenste Weise geängstigt. Nachdem ich geängstigt wurde, war ich damit einverstanden. Sie haben von irgendwie Yaba-Tabletten und Marihuana geholt, ich weiß nicht von wo, und haben mir gesagt, dass ich diese verkaufen soll. Sie haben meine Arbeit in dem Restaurant beendet. Sie selbst haben mir ein Gehalt gegeben. Ich habe alles mit meiner Mutter geteilt (wörtl.: „share“), sie hat dann zu weinen begonnen. Ich habe das selbst nicht mehr machen wollen, denn, wenn man es selber nimmt, dann zittert der Körper. Aber gezwungenermaßen musste man es machen, denn sie haben einen geängstigt. Dem Chef, für den ich arbeitete, habe ich das alles gesagt. Der Chef sagte, ich solle gegen diese Leute nichts sagen, denn ansonsten würden sie mir etwas antun. Außerdem waren sie bei der Partei Awami-League. Sie sind sehr machthabend. Ich habe gemeint, eine Beschwerde bei der Polizeistation einzubringen. Ich und auch meine Mutter hatten keine „National-ID“, wir hatten keine Dokumente, sodass wir gegen sie kein „Case“ machen konnten. Der Chef, für den ich arbeitete, wusste über diese Sachen Bescheid und konnte gegen sie nichts sagen. Er sagte, es bringe nichts, wenn ich ein „complain“ gegen sie bei der Polizei einbrächte, denn diese Leute würden mit der Polizei zusammenarbeiten. Meine Mutter hat dann gesagt, „egal was passiert, verlass dieses Land“. Ich wollte meine Mutter nicht zurücklassen, alleine zurücklassen. Nachdem ich der Situation zum Opfer gefallen bin, musste ich sie gezwungenermaßen zurücklassen. Ich hatte Angst um mein Leben, und die Inder lassen einen nicht über die Grenze. Sie erschießen einen. Der Chef, für den ich arbeitete, hat mir einen Schlepper besorgt, und dieser Schlepper bekam 20.000 Taka, und über diesen kam ich nach Indien, Kalkutta. Das Datum. Als ich in Indien ankam, war der 01.01.
- Dann war ich fünfzehn Tage in Indien. Ich habe dann dem Schlepper, über den ich nach Indien kam, 20.000 Rupien bezahlt und kam dann nach Pakistan. In Pakistan kam ich an am 15.01.20..
- Nicht 1918 … 2018, nicht 1918, das war ein Fehler. Dann war ich in Pakistan fünfzehn Tage. Dann habe ich in Pakistan mit Hilfe eines Schleppers, dem ich 25.000 Rupien bezahlte, die Reise in den Iran geschafft. Das Datum, an dem ich im Iran ankam, war der 01.02.2018, englischer Kalender. Im Iran war ich zwei bis zweieinhalb Monate aufhältig. Ich habe im Iran zwei Monate in einer Fabrik gearbeitet. Dann habe ich im Iran einem Schlepper eine Million Toman bezahlt und kam in die Türkei. Das Datum, an dem ich in der Türkei ankam, war der 01.04.
- In der Zwischenzeit hatte ich Kontakt mit meiner Mutter, wir haben miteinander telefoniert. Als ich in der Türkei ankam, hat der Schlepper mein Mobiltelefon weggenommen und es mir nicht mehr zurückgegeben. Seitdem habe ich gänzlich keinen Kontakt mehr mit meiner Mutter. Ich habe vieles versucht, um sie zu kontaktieren, aber ich schaffte es nicht. Dann habe ich in der Türkei zwei Monate gearbeitet. Ich habe in der Kleidungsindustrie gearbeitet, für „Lady’s Bag“. Ich habe dort zwei Monate gearbeitet und habe dem Schlepper 300 Dollar bezahlt und kam nach Griechenland. Die türkische Währung heißt Lira, ich habe von Lira auf Dollar wechseln müssen, um ihn zu bezahlen. Von der Türkei nach Griechenland kam ich mit der Hilfe eines Schleppers für 300 Dollar. Das Datum, an dem ich in Griechenland ankam, war der 01.06.
- Dann war ich in Griechenland etwa ein Jahr, ich habe dort als Landwirt gearbeitet in Manoloda (phon.). Dann bin ich, wieder mit Hilfe eines Schleppers, mit 300 Euro nach Serbien gelangt. Das Datum, an dem ich in Serbien ankam, war der 01.06.2019, englischer Kalender. Dann bin ich von Serbien mit Hilfe eines Schleppers für 1.000 Euro über Ungarn nach Österreich gekommen. Es waren 1.000 Euro, von Serbien. Das Datum, an dem ich in Österreich ankam, ist der 04.08.2019, englischer Kalender.VP: Ich habe über diese Sache gar keine Unterlagen oder Dokumente, weil sie ja alles niedergebrannt haben. Meine Eltern haben ja gerade noch überlebt und sind aus Burma nach Bangladesh gekommen. Sie sind nach Bangladesh, Coxsbazar, ins Balukhali-Lager gekommen. Sie haben im Balukhali-Lager vom Staat etwas Geld bekommen, um zu leben. Mein Vater hat auch noch gearbeitet, um die Familie irgendwie zu finanzieren. Mein Vater konnte nicht so viel arbeiten, weil er in Burma geschlagen wurde. Nachdem er zwei, drei Jahre gearbeitet hat, ist er plötzlich krank geworden und konnte nicht mehr arbeiten. Wegen Geldmangel bekam er auch keine Arztuntersuchung. Ich war noch klein. Mein Vater war krank, und wegen Geldmangel bekam er keine Arztuntersuchung und ist schließlich gestorben. Dann hatten meine Mutter und ich es sehr schwer. Das Geld vom Lager reichte für das Leben nicht aus. Meine Mutter hat in Haushalten von anderen gearbeitet, um davon irgendwie leben zu können. So sind viele Tage vergangen. Dann haben Leute aus der Ortschaft und die Justizverwaltung gesagt, dass wir nach Burma zurückkehren sollen. Ich war zu der Zeit fünfzehn Jahre alt. Ich habe mehr oder weniger Sachen verstanden. Ich verstand nichts so viel, nur mehr oder weniger. Meine Mutter wollte aus Angst nicht gehen, und ich hatte auch Angst und wollte nicht gehen. Es sind von der anderen Seite nur noch viel mehr Menschen gekommen, wir wollten aus Angst nicht dorthin zurück. Aber die Leute aus der Ortschaft und die Justizverwaltung haben uns aufgefordert, zurückzukehren. Ich bin dann mit meiner Mutter von dort nach Sylhet, Shunamgonj, in eine andere Stadt gezogen. Wir haben dann in einer Gegend namens Shabharighat in der Kolonie ein Zimmer genommen. Der Vermieter hieß römisch 40 Ich habe dann begonnen, in einem Restaurant zu arbeiten. Meine Mutter hat in Haushalten gearbeitet, und ich im Restaurant, und so haben wir unser Leben finanziert. Ich habe so etwa acht bis zehn Jahre gearbeitet. Dann sind plötzlich drei bis vier Personen zu mir gekommen und haben mich aufgefordert, Yaba und Marihuana zu verkaufen. Ich war damit nicht einverstanden, dann wurde ich angegriffen. Ich wurde angegriffen und auf verschiedenste Weise geängstigt. Nachdem ich geängstigt wurde, war ich damit einverstanden. Sie haben von irgendwie Yaba-Tabletten und Marihuana geholt, ich weiß nicht von wo, und haben mir gesagt, dass ich diese verkaufen soll. Sie haben meine Arbeit in dem Restaurant beendet. Sie selbst haben mir ein Gehalt gegeben. Ich habe alles mit meiner Mutter geteilt (wörtl.: „share“), sie hat dann zu weinen begonnen. Ich habe das selbst nicht mehr machen wollen, denn, wenn man es selber nimmt, dann zittert der Körper. Aber gezwungenermaßen musste man es machen, denn sie haben einen geängstigt. Dem Chef, für den ich arbeitete, habe ich das alles gesagt. Der Chef sagte, ich solle gegen diese Leute nichts sagen, denn ansonsten würden sie mir etwas antun. Außerdem waren sie bei der Partei Awami-League. Sie sind sehr machthabend. Ich habe gemeint, eine Beschwerde bei der Polizeistation einzubringen. Ich und auch meine Mutter hatten keine „National-ID“, wir hatten keine Dokumente, sodass wir gegen sie kein „Case“ machen konnten. Der Chef, für den ich arbeitete, wusste über diese Sachen Bescheid und konnte gegen sie nichts sagen. Er sagte, es bringe nichts, wenn ich ein „complain“ gegen sie bei der Polizei einbrächte, denn diese Leute würden mit der Polizei zusammenarbeiten. Meine Mutter hat dann gesagt, „egal was passiert, verlass dieses Land“. Ich wollte meine Mutter nicht zurücklassen, alleine zurücklassen. Nachdem ich der Situation zum Opfer gefallen bin, musste ich sie gezwungenermaßen zurücklassen. Ich hatte Angst um mein Leben, und die Inder lassen einen nicht über die Grenze. Sie erschießen einen. Der Chef, für den ich arbeitete, hat mir einen Schlepper besorgt, und dieser Schlepper bekam 20.000 Taka, und über diesen kam ich nach Indien, Kalkutta. Das Datum. Als ich in Indien ankam, war der 01.01.
- Dann war ich fünfzehn Tage in Indien. Ich habe dann dem Schlepper, über den ich nach Indien kam, 20.000 Rupien bezahlt und kam dann nach Pakistan. In Pakistan kam ich an am 15.01.20..
- Nicht 1918 … 2018, nicht 1918, das war ein Fehler. Dann war ich in Pakistan fünfzehn Tage. Dann habe ich in Pakistan mit Hilfe eines Schleppers, dem ich 25.000 Rupien bezahlte, die Reise in den Iran geschafft. Das Datum, an dem ich im Iran ankam, war der 01.02.2018, englischer Kalender. Im Iran war ich zwei bis zweieinhalb Monate aufhältig. Ich habe im Iran zwei Monate in einer Fabrik gearbeitet. Dann habe ich im Iran einem Schlepper eine Million Toman bezahlt und kam in die Türkei. Das Datum, an dem ich in der Türkei ankam, war der 01.04.
- In der Zwischenzeit hatte ich Kontakt mit meiner Mutter, wir haben miteinander telefoniert. Als ich in der Türkei ankam, hat der Schlepper mein Mobiltelefon weggenommen und es mir nicht mehr zurückgegeben. Seitdem habe ich gänzlich keinen Kontakt mehr mit meiner Mutter. Ich habe vieles versucht, um sie zu kontaktieren, aber ich schaffte es nicht. Dann habe ich in der Türkei zwei Monate gearbeitet. Ich habe in der Kleidungsindustrie gearbeitet, für „Lady’s Bag“. Ich habe dort zwei Monate gearbeitet und habe dem Schlepper 300 Dollar bezahlt und kam nach Griechenland. Die türkische Währung heißt Lira, ich habe von Lira auf Dollar wechseln müssen, um ihn zu bezahlen. Von der Türkei nach Griechenland kam ich mit der Hilfe eines Schleppers für 300 Dollar. Das Datum, an dem ich in Griechenland ankam, war der 01.06.
- Dann war ich in Griechenland etwa ein Jahr, ich habe dort als Landwirt gearbeitet in Manoloda (phon.). Dann bin ich, wieder mit Hilfe eines Schleppers, mit 300 Euro nach Serbien gelangt. Das Datum, an dem ich in Serbien ankam, war der 01.06.2019, englischer Kalender. Dann bin ich von Serbien mit Hilfe eines Schleppers für 1.000 Euro über Ungarn nach Österreich gekommen. Es waren 1.000 Euro, von Serbien. Das Datum, an dem ich in Österreich ankam, ist der 04.08.2019, englischer Kalender. ... LA: Wie heißen Sie und wann sind Sie geboren? Schreiben Sie bitte Ihren Namen und Ihr Geburtsdatum auf. VP (schreibt auf): XXXX , XXXX .VP (schreibt auf): römisch 40 , römisch 40 . VP: Die Daten, die ich angab, also jene, an denen ich in den jeweiligen Ländern ankam, sind nur geschätzt. LA: Wo wurden Sie geboren? VP: In Burma. In XXXX . Und das mit Burma … ich weiß nicht viel darüber, aber meine Eltern haben mir das erzählt, wie die Misshandlungen passiert sind, die Häuser niedergebrannt wurden und die Grundstücke besetzt wurden. Ich war damals noch klein.VP: In Burma. In römisch 40 . Und das mit Burma … ich weiß nicht viel darüber, aber meine Eltern haben mir das erzählt, wie die Misshandlungen passiert sind, die Häuser niedergebrannt wurden und die Grundstücke besetzt wurden. Ich war damals noch klein. LA: Besitzen Sie einen Reisepass? VP: Nein. LA: Haben Sie je einen Reisepass besessen? VP: Nein. ... LA: Staatsbürger welchen Landes sind Sie denn? VP: Ich bin Staatsbürger von Burma, Rohinga. LA: Welcher Religion und welcher Volksgruppe gehören Sie an? VP: Ich bin Muslim. Ich bin Sunnit. LA: In der Erstbefragung haben Sie gesagt, dass Sie Bengale wären. Stimmt das? VP: Ich war eine „long time“ in Bangladesh, deswegen habe ich Bengale gesagt. LA: Aber das stimmt also nicht? VP: Nein, das stimmt nicht. LA: Sie haben vorhin gesagt, dass Sie noch nie einen Reisepass hatten. In der Erstbefragung haben Sie dagegen gesagt, mit einem Reisepass, ausgestellt vom Passamt Sylhet, legal aus Bangladesh ausgereist wären. Können Sie diesen Widerspruch bitte aufklären? VP: Die Leute, mit denen ich dort zusammen war, haben gesagt, ich soll das so sagen, weil ich sonst geschlagen werde würde. Ich hatte dann auch Angst, weil mich die Polizei beim Flughafen einsperrte. LA: Also war der Reisepass erfunden – den gab es nie? VP: Ja, nachdem die das gesagt haben, und dann … aus Angst habe ich es gesagt. LA: Wer sind „die“, die das gesagt haben? VP: Mit „die“ meine ich die Personen, mit denen ich zusammen war, wir waren zwölf bis vierzehn Personen. Ich habe so viele Länder durchquert, weil mein Leben in Gefahr war. Ich habe Wälder und Berge und Wüsten und Steppen hinter mir. Derzeit habe ich kein eigenes Land. Wir sind Burma-Rohingas, die Burma-Regierung akzeptiert uns nicht, und die Bangladesh-Regierung macht dings, dass sie uns nicht behalten möchte. Weder Burma noch Bangladesh möchte uns behalten. In Burma wird man sowieso gleich getötet. LA: Sie haben in der Erstbefragung auch eine gänzlich andere Reiseroute angegeben, nämlich, dass Sie per Flugzeug über den Oman gereist wären, wo Sie sich drei Jahre lang aufgehalten hätten. VP: Dass ich das gesagt habe, dafür gibt es auch ein Dings, die Leute, mit denen ich dort war, haben mir gesagt, dass ich das so sagen soll, denn ansonsten würden wir geschlagen werden. Mit „alle“ meine ich zwei Personen, mit denen ich gesprochen habe, denn es konnte ja nicht jeder mit jedem sprechen. LA: Sie berufen sich mehrfach auf andere Personen, die Ihnen gesagt hätten, was Sie bei der Erstbefragung sagen sollten. Hat Ihnen auch jemand für die heutige Einvernahme gesagt, was Sie sagen sollen, oder ist das heute die Wahrheit? VP: Das ist die Wahrheit heute. Die Polizei in Deutschland hat mich auch aufgefordert, die Wahrheit zu sagen, und ich solle in Österreich das sagen, was ich in Deutschland gesagt habe. Die deutsche Polizei hat gesagt, ich solle die Wahrheit sagen, und ich würde keine Probleme bekommen. Keiner würde mich schlagen. LA: Welche Schulausbildung haben Sie absolviert? VP: Ich war in Balukhali in einer Schule, nach dem Tod meines Vaters konnte ich nicht mehr weiter lernen. In Österreich war ich erst zwei Tage. Sie haben das Lernen auf eine sehr hohe Stufe gebracht, und um von vornherein wieder lernen zu können, hätte ich zwei oder drei Monate früher zu lernen beginnen müssen. Sie haben es auf ein hohes Niveau gebracht, welches ich nicht mehr schaffte. Ich bin zur Caritas gegangen, um mich für eine Schule anzumelden. Ich war hier einen Tag in einer Schule, über die Caritas. Sie haben dann gesagt, sie werden mich dann kontaktieren, wenn ich eine Schule besuchen könnte. LA: Wie lange haben Sie in Balukhali die Schule besucht? VP: In Balukhali war ich fast bis zur fünften Klasse, also die fünfte Klasse habe ich nicht beenden können. LA: Haben Sie nach der Schule noch eine Berufsausbildung erhalten? VP: Nach der Schule habe ich nicht gearbeitet während des Aufenthalts im Balukhali-Lager. Meine Mutter hat in Haushalten gearbeitet, ich habe in Sylhet, Shunamgonj gearbeitet. LA: Und davon haben Sie in Bangladesh gelebt? VP: Ja, davon haben wir unseren Lebensunterhalt bestritten, das war gut und mehr oder weniger zum Leben in Ordnung. Ich habe im Restaurant essen können, und meine Mutter in den Haushalten. Wir mussten nur ab und zu Hause kochen. Ich wusste über die Gesetze und Regeln in Österreich und Deutschland nicht Bescheid. Ich bitte um Verzeihung, solch ein Fehler wird mir nicht wieder passieren. LA: Was konkret haben Sie in dem Restaurant gearbeitet? Haben Sie gekocht, oder serviert? Was haben Sie dort getan? VP: Die Arbeit in bengalischen Restaurants ist verschieden. Mal muss man in der Küche aushelfen, oder beim Servieren. Anfänglich habe ich die Teller gewaschen und die Arbeit gelernt. Ich habe das gemacht, was man mir aufgetragen hat. LA: Wie würden Sie die wirtschaftliche/finanzielle Situation Ihrer Person bzw. Ihrer Familie zuletzt in Bangladesh gemessen am landesüblichen Durchschnitt bewerten? VP: Im Durchschnitt im Bangladesh … wirtschaftlich gar nicht, wir konnten gerade noch leben. In Burma hatten wir viel, Haus und Grundstück, Auto, usw., aber das wurde alles niedergebrannt und weggenommen. LA: Wo genau haben Sie zuletzt in Bangladesh gelebt? VP: Bevor ich ausgereist bin, in Shunamgonj . LA: Mit wem zusammen haben Sie denn dort gelebt? VP: Zusammen mit den Leuten aus dem Restaurant, mit denen war ich meist zusammen. Die meiste Zeit am Tag verging mit diesen Leuten. LA: Schon, aber mit wem zusammen haben Sie gewohnt? VP: Einer hieß XXXX , und die andere XXXX . Sie lebten wie ich auf Miete in der Kolonie. Sie sind auch Arbeiter und Leute aus dieser Ortschaft.VP: Einer hieß römisch 40 , und die andere römisch 40 . Sie lebten wie ich auf Miete in der Kolonie. Sie sind auch Arbeiter und Leute aus dieser Ortschaft. LA: Nicht mit Ihrer Mutter? VP: Zuhause eh mit der Mutter, aber, wenn ich die Wohnung verließ, mit den anderen. Ich meine damit, dass ich mit den anderen unterwegs war, wenn ich die Wohnung verließ. Ich weiß nicht, ob meine Mutter derzeit noch am Leben ist bzw. wo sie isst oder gesund oder nicht gesund ist. Nachdem der Schlepper mir in der Türkei mein Mobiltelefon wegnahm, habe ich keinen Kontakt mehr. LA: Aber jetzt haben Sie ja wieder ein Mobiltelefon? VP: Ja. Nachgefragt: Ich habe mit ihr keinen Kontakt, denn bevor ich wegging, habe ich ihr ein neues Mobiltelefon um 1.500 Taka gekauft. Während meines Aufenthalts hat meine Mutter kein Mobiltelefon benutzt, denn da war ja ich … LA: Aber jetzt hat Ihre Mutter ein Mobiltelefon – das haben Sie ihr ja gekauft – und Sie haben auch eines hier in Österreich. Warum also telefonieren Sie nicht miteinander? VP: Wie soll ich mit ihr telefonieren können? Die Telefonnummer, die ich von ihr hatte bzw. die Telefonnummern von den Freunden funktionieren nicht mehr … ich hatte alles bei mir, aber nachdem der Schlepper mein Mobiltelefon wegnahm, hatte ich keinen Kontakt mehr. LA: Wann haben Sie den Entschluss zu Ihrer Ausreise aus Bangladesh gefasst? VP: Als ich aufgefordert wurde, Yaba und Marihuana zu verkaufen und ich dies meiner Mutter erzählte, und sie weinte. Ich war zu dieser Zeit etwa 25 Jahre alt. LA: Wann sind Sie ausgereist? VP: Bangladesh habe ich am 01.01.2018 verlassen. LA: Haben Sie Geschwister? VP: Nein. Geschwister habe ich nicht. Ich hatte eine Schwester, die getötet wurde. LA: Wann war das, wie hieß Ihre Schwester, und wie alt war Ihrer Schwester da? VP: Meine Schwester wurde in Burma getötet, nicht in Bangladesh. Das war … meine Schwester ist um zwei Jahre jünger als ich. Sie wurde getötet, ich weiß es nicht genau, denn damals hatte ich noch keinen Verstand. Ich weiß das Datum nicht, wann sie getötet wurde. Nach der Tötung meiner Schwester sind wir laut meinen Eltern nach etwa sechs bis sieben Monaten nach Bangladesh gekommen. Die ganzen Grundstücke und so wurden besetzt. Zuletzt wurde sogar das Haus niedergebrannt. Um das Leben bettelnd zu retten, sind wir nach Bangladesh gekommen. Nachgefragt: Sie hieß XXXX .Nachgefragt: Sie hieß römisch 40 . LA: Und außer XXXX haben Sie keine Geschwister?LA: Und außer römisch 40 haben Sie keine Geschwister? VP: Nein. LA: In der Erstbefragung haben Sie eine Schwester namens XXXX und zwei Brüder, XXXX genannt. Waren die auch erfunden?LA: In der Erstbefragung haben Sie eine Schwester namens römisch 40 und zwei Brüder, römisch 40 genannt. Waren die auch erfunden? VP: Nein, das sind nicht meine Geschwister. Das wurde mir eingeredet, dass ich das so sagen soll, deshalb habe ich das so gesagt. LA: Wie heißt denn Ihre Mutter und wie alt ist sie? VP: Mein Vater heißt XXXX meine Mutter heißt XXXX VP: Mein Vater heißt römisch 40 meine Mutter heißt römisch 40 LA: Sind Sie verheiratet oder leben Sie in einer Partnerschaft? VP: Nein. LA: Waren Sie jemals verheiratet? VP: Nein. LA: Haben Sie Kinder? VP: Nein. LA: Haben Sie noch Familienangehörige in Bangladesh? VP: Nein. Im Rohinga-Lager gab es viele örtliche Bekannte, und viele kannte ich nicht. Manche habe ich langsam mit dem Alter kennengelernt. LA: Haben Sie oder hat Ihre Familie irgendwelche Besitztümer in Bangladesh, z.B. Häuser, Grundstücke, etc.? VP: Nein, solche Sachen nicht. LA: Sind Sie in Bangladesh oder in einem anderen Land vorbestraft bzw. haben Sie im Herkunftsland oder hier Strafrechtsdelikte begangen? VP: Nein. Mit Delikten aber … bevor ich hierherkam, musste ich Yaba und Marihuana verkaufen. Deshalb habe ich das Land verlassen. Wenn man diese Sachen in die Hand nimmt, zittert der Körper. LA: Ist es in Bangladesh strafbar, Yaba und Marihuana zu verkaufen? VP: Wenn jemand Yaba und Marihuana verkauft … eine noch höhere Strafe gibt es gar nicht. Aber die Verkäufer dort aus der Ortschaft arbeiten mit der Polizei zusammen und sind als Partner tätig. Aber wenn die RAB so etwas sieht, wird man sofort direkt erschossen. Man wird direkt im Kreuzfeuer erschossen. LA: Werden Sie in Bangladesh von der Polizei, einer Staatsanwaltschaft, einem Gericht oder einer sonstigen Behörde gesucht? VP: Wenn so etwas passiert, würde ich erst recht getötet werden. Ich habe weder ein Vorne noch ein Hinten, nur meine Mutter. Ich habe auch alles mit meinem Chef geteilt, e sagte, wenn ich über die Polizei etwas gegen diese Leute machen würde, würde ich getötet werden. LA: Wurden Sie in Bangladesh jemals von den Behörden festgenommen oder verhaftet? VP: Nein. LA: Hatten Sie in Bangladesh jemals Probleme mit den Behörden? VP: Nein, ich habe sonst keine anderen Probleme gehabt, ich habe nur im Restaurant gearbeitet. LA: Waren Sie in Bangladesh politisch aktiv, etwa Mitglied einer politischen Partei oder Ähnliches? VP: Wie soll ich mich politisch betätigen? Ich bin selbst von Burma geflohen. LA: Wurden Sie in Bangladesh jemals wegen Ihrer politischen Gesinnung verfolgt, sei es wegen einer tatsächlichen oder auch wegen einer Ihnen unterstellten? VP: Nein, ich war weder politisch tätig noch wurde ich politisch verfolgt. LA: Wurden Sie in Bangladesh jemals wegen Ihrer Religion verfolgt? VP: Wegen der Religion wurde ich in Burma dings gemacht. In Bangladesh laufen aber auch Auseinandersetzungen zwischen Muslimen und Hindus, aber da habe ich mich nicht eingemischt. Und es gibt auch parteimäßig so ein Dings, da bin ich aber nicht hingegangen. LA: Wurden Sie in Bangladesh jemals wegen Ihrer Nationalität, Volksgruppe oder Rasse verfolgt? VP: Wegen der Volksgruppe nicht, ich habe mich ferngehalten und bin nicht zu Problemen gegangen. Ich wollte keine Probleme bereiten, denn meine Eltern mussten von dort weggehen, weil alles niedergebrannt wurde. Letztendlich musste ich aber auch Bangladesh verlassen. ... LA: Sie haben ausgesagt, dass Sie aus Bangladesh geflüchtet sind, weil Sie zum Verkauf von Yaba und Marihuana genötigt worden wären. Hatten Sie außerdem noch weitere, andere Gründe für das Verlassen von Bangladesh? VP: Außerdem gibt es noch als Grund, dass man in Balukhali die Leute aufgefordert hat, nach Burma zurückzukehren. Deswegen sind wir in einen anderen Distrikt geflohen. Dort gab es keine Probleme, also dort wurden wir nicht aufgefordert, zurückzukehren . LA: Wer waren die Personen, die Sie zum Verkauf von Yaba und Marihuana aufgefordert haben? VP: Das waren Leute aus der Ortschaft Shunamgonj, und von der Partei Awami-League. Sie sind sehr machthabend und arbeiten mit der Polizei zusammen. Nicht die ganze Polizei … nicht jeder Polizist ist schlecht. LA: Durch diese Zusammenarbeit mit der Polizei wären ja Sie auch geschützt gewesen? Warum wollten Sie nicht Yaba und Marihuana verkaufen? Sie hätten damit ja vermutlich auch Geld verdient? VP: Sie arbeiten heimlich zusammen. Wenn die Sache an eine höhere Stelle gelangt, dann würden sie mich töten, um sich selbst zu retten. Denn hätte man mich festgenommen, hätte ich ihre Namen gesagt. LA: Wie bzw. wo hat man Sie zu diesem Verkauf aufgefordert? Sind diese Personen zu Ihnen nach Hause gekommen, oder in Ihr Restaurant? VP: Nicht zu Hause, ich bin an einem Freitag zum Park spazieren gegangen, und diese Leute waren dort und haben mich zu sich gerufen. Ich bin aber von dort weggegangen. LA: Und wie ging das weiter? Sie sind von dort weggegangen. Sind sie Ihnen gefolgt? VP: Als ich dort war und die mich gerufen haben, musste ich gezwungenerweise zu ihnen kommen, denn es sind ja Leute aus der Ortschaft. Dann haben sie mich dazu aufgefordert. Nachdem ich es ablehnte, wurde ich mit dem Baumast geschlagen, zuerst wurden mir drei, vier Ohrfeigen verpasst, und dann wurde ich mit dem Baumast geschlagen. Der Ast war nicht sehr groß, aber ich wurde damit stark am Auge erwischt. LA: Warum glauben Sie, wollte man Sie mit Gewalt zu dieser Verkaufstätigkeit zwingen? Es war doch wahrscheinlich nicht allzu schwer, jemanden anderen dafür zu finden, wenn Sie nicht wollten? VP: Es gibt auch andere Menschen. Ihr Syndikat ist sehr groß. Ich weiß nicht, wie groß es ist. Wenn ihr Syndikat nur klein wäre, hätten sie die Polizeistation nicht unter ihrer Hand und mit ihr zusammengearbeitet. Wenn sie das durch gewöhnliche Menschen verrichten lassen, und es zu einem Problem kommt, töten sie diese gewöhnlichen Menschen einfach. Das Geld haben sie aber dennoch in ihrer Tasche, in Bangladesh ist das üblich. In Bangladesh ist das gängig, dass sie diese gewöhnlichen Menschen bei Auftreten eines Problems töten und selbst kassieren. Und warum sollte ich so eine Tätigkeit machen? Ist das Geld denn mehr wert als mein Leben? LA: Kannten Sie die Personen, die Sie da ansprachen, schon vorher? VP: Nein, ich kannte sie vorher nicht. Ich habe sie getroffen, aber nicht mit ihnen gesprochen. LA: Dann war Ihre Ablehnung aber ja auch schon ein großes Risiko für diese Personen – Sie hätten sie ja da schon verraten können? Warum, glauben Sie, haben sie sich trotzdem damit zufriedengegeben, Sie nur zu verprügeln, und Sie nicht gleich zu töten? Sie kannten sie ja vom Sehen, Sie hätten sie ja verraten können. VP: Ich weiß nicht, was sie dies und das machen. Erst als sie mich zu sich gerufen haben, habe ich davon erfahren. Zuvor habe ich sie ja nur auf der Straße gesehen. LA: Ja schon, aber dann wussten Sie ja von deren Drogenverkauf, damit sind Sie für sie doch ein Risiko geworden? VP: Ich bin ein Risiko für sie, aber ich bin ja dann aus Bangladesh geflohen. Wäre ich dortgeblieben, hätten sie mich gezwungenerweise dazu gebracht. Sie haben mich auf verschiedene Weise geängstigt. Sie haben mich auch nicht im Restaurant arbeiten lassen. Ich habe dann alles meiner Mutter erzählt, meine Mutter hat dann geweint, ich hatte sehr viel Angst. LA: Wie haben diese Personen Sie daran gehindert, im Restaurant zu arbeiten? VP: Sie haben gesagt, ich soll mit der Arbeit im Restaurant aufhören und ihre Arbeit machen. Sie würden mir ein Gehalt geben und noch sehr viel Geld geben. Sie haben mich auf sehr viele verschiedene Weisen geängstigt. Ich konnte weder zustimmen noch ablehnen. Dann habe ich diese Sache meinem Restaurantchef erzählt. Ich habe ihm gesagt, dass diese Leute wollen, dass ich diese Tätigkeit verrichte, und nicht wollen, dass ich noch im Restaurant arbeite. Der Chef wusste über mich Bescheid, und er wusste, dass ich außer meiner Mutter niemanden habe. Der Chef wusste auch über diese Leute Bescheid, und dass sie diese Tätigkeiten verrichten. Er sagte mir, dass sie mit der Polizei im Hintergrund arbeiten. Er sagte, es hätte keinen Sinn, wenn ich zur Polizei ginge, denn die würden gegen mich arbeiten. Meine Mutter sagte, so und so, ich sollte das Land verlassen. Ich wollte meine Mutter nicht alleine zurücklassen, aber ich musste gezwungenerweise ausreisen. Ich wollte meine Mutter mitnehmen, aber in der bengalisch-indischen Grenze wird man sofort direkt erschossen, und meine Mutter war schon alt. Mein Chef hat dann den Schlepper besorgt. Der Schlepper bekam von mir 20.000 Taka, und dann kam ich nach Indien, Kalkutta. LA: Sie sagten, Ihre Mutter sei schon alt gewesen – wie alt? VP: Meine Mutter war ca. 45 Jahre alt, ungefähr. LA: Haben Sie sämtliche Gründe, die Sie veranlasst haben, Bangladesh zu verlassen, vollständig vorbringen können? VP: Ja, habe ich sagen können. Mein Hauptgrund ist, dass ich nicht Yaba und Marihuana verkaufen wollte, und deshalb geflohen bin. Diese Sachen sind dort nicht erlaubt, und bei den Muslimen ist das verboten, insbesondere das Yaba. Wenn man mit Marihuana erwischt wird, bekommt man „jail bail“ und kommt wieder raus. Aber bei Yaba bleibt man inhaftiert. LA: Sie haben sich wegen dieser Probleme also niemals an die staatlichen Behörden gewandt? VP: Egal, wo ich hingegangen wäre, haben sie ja dort auch Teilhabe. Zwar nicht die gesamte Polizei, aber, wenn ich dort hingegangen wäre, wo sie auch eine Teilhabe haben, wäre ich erwischt worden. Einmal entschloss ich mich, zur Polizei zu gehen und alles zu erzählen, aber der Chef hat gesagt, die Polizei arbeite mit ihnen im Hintergrund, und ich würde nur noch mehr Schwierigkeiten bekommen. LA: Was hätten Sie bei einer Rückkehr nach Bangladesh konkret zu befürchten? Was würde Ihrer Meinung nach passieren, wenn Sie heute in Bangladesh aus einem Flugzeug steigen werden? VP: Sie könnten mich entweder schlagen, oder zu dieser Arbeit zwingen, eines von beiden. Und früher oder später käme ich in den Fokus der Regierung oder einer höheren Stelle. Und dann würde ich erledigt werden, denn sie bleiben ja im Hintergrund und kassieren das Geld, über mich hätten sie die Tätigkeit verrichten lassen. Ich bin, um mein Leben zu retten, von Bangladesh nach Österreich gekommen. Ich wollte diese Arbeit nicht machen, denn früher oder später würde ich von der Polizei oder einer höheren Stelle erwischt werden. Ich habe vielleicht Fehler gemacht bzw. ich habe Fehler gemacht, indem ich von Österreich weggegangen bin. Ich hoffe, Sie verzeihen mir. Wenn in Österreich jemand keinen Platz hat, indem ich hierhergekommen bin, bitte ich Sie, das zu berücksichtigen und mir das zu verzeihen. Berücksichtigen alles bei der Entscheidung. LA: Welche Integrationsschritte haben Sie seit Ihrer Einreise nach Österreich gesetzt? VP: Ich bin noch nicht viele Tage hier. Zuvor war ich zwei bis drei Monate da und war dann weg. Ich bin nun schon ein Monat hier, und habe einen österreichischen Freund. Ich habe mich mit den Leuten im Lager angefreundet. LA: Wie verbringen Sie Ihre Freizeit hier in Österreich? Gehen Sie Hobbies nach? Haben Sie Kontakt mit anderen Menschen bzw. anderen Familien? Wie kann ich mir einen durchschnittlichen Tag von Ihnen in Österreich vorstellen? VP: Ein gewöhnlicher Tag … derzeit herrscht ja ein Lockdown. Früher bin ich mit den Leuten aus dem Lager spazieren und fortgegangen. Für den Deutschkurs habe ich mich angemeldet und dings gemacht, aber wegen Corona wurde es noch nicht bestätigt. Man hat mir gesagt, dass man sich bei mir melden wird. Aber ich glaube, wegen Corona und dem Lockdown ist es geschlossen. LA: Wie finanzieren Sie sich den Aufenthalt in Österreich? VP: Derzeit bekomme ich Geld vom Lager. Und Mietkosten muss ich nicht bezahlen. LA: Angenommen Sie könnten in Österreich bleiben: wie stellen Sie sich hier Ihre Zukunft vor? Was würden Sie gerne lernen, welchen Beruf würden Sie gerne ausüben? VP: Wenn Sie mir Schutz gewähren, dann würde ich in einem Restaurant arbeiten. Zuallererst würde ich in die Schule, in einen Deutschkurs gehen und über die Regeln und alles hier lernen. […]“ Dem BF wurden die Länderfeststellungen zu Bangladesch ausgefolgt und ihm die Gelegenheit gegeben bis zum 21.04.2021 eine Stellungnahme dazu abzugeben. Eine Stellungnahme des BF langt nicht beim BFA ein.
- Mit dem oben im Spruch angeführten Bescheid des BFA wurde der gegenständliche Antrag auf internationalen Schutz bezüglich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 iVm. § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 (Spruchpunkt I.) sowie bezüglich der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Bangladesch gemäß § 8 Abs. 1 iVm. § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG abgewiesen (Spruchpunkt II.), ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG 2005 nicht erteilt (Spruchpunkt III.), gemäß § 10 Abs. 1 Z 3 AsylG 2005 iVm § 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 2 Z 2 FPG erlassen (Spruchpunkt IV.), gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass die Abschiebung des BF gemäß § 46 FPG nach Bangladesch zulässig sei (Spruchpunkt V.), und ausgesprochen, dass gemäß § 55 Abs. 1 bis 3 FPG die Frist für die freiwillige Ausreise 14 Tage ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung betrage (Spruchpunkt VI.).
- Mit dem oben im Spruch angeführten Bescheid des BFA wurde der gegenständliche Antrag auf internationalen Schutz bezüglich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß Paragraph 3, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 13, AsylG 2005 (Spruchpunkt römisch eins.) sowie bezüglich der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Bangladesch gemäß Paragraph 8, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 13, AsylG abgewiesen (Spruchpunkt römisch zwei.), ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß Paragraph 57, AsylG 2005 nicht erteilt (Spruchpunkt römisch drei.), gemäß Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 3, AsylG 2005 in Verbindung mit Paragraph 9, BFA-VG eine Rückkehrentscheidung gemäß Paragraph 52, Absatz 2, Ziffer 2, FPG erlassen (Spruchpunkt römisch vier.), gemäß Paragraph 52, Absatz 9, FPG festgestellt, dass die Abschiebung des BF gemäß Paragraph 46, FPG nach Bangladesch zulässig sei (Spruchpunkt römisch fünf.), und ausgesprochen, dass gemäß Paragraph 55, Absatz eins bis 3 FPG die Frist für die freiwillige Ausreise 14 Tage ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung betrage (Spruchpunkt römisch sechs.). Das BFA stellte insbesondere fest, dass der BF Staatsangehöriger von Bangladesch sei, der Volksgruppe der Bengalen angehöre und sich zur sunnitischen Glaubensrichtung des Islam bekenne. Er spreche muttersprachlich Bengali und habe er geringe Sprachkenntnisse in Griechisch, Deutsch, Arabisch und Hindi. Der BF sei in XXXX in Bangladesch geboren worden und bis zu seiner Ausreise dort aufhältig gewesen. Hinsichtlich seiner Kernfamilie hätten keine Feststellungen getroffen werden können. Der BF habe eine 5-jährige Schulbildung genossen. Der BF habe keine Berufsausbildung erfahren, er habe aber in einem Restaurant gearbeitet. Er habe ein Problem am Auge, sei aber ansonsten gesund. Die vorgebrachten Fluchtgründe seien nicht glaubhaft. Das BFA stellte insbesondere fest, dass der BF Staatsangehöriger von Bangladesch sei, der Volksgruppe der Bengalen angehöre und sich zur sunnitischen Glaubensrichtung des Islam bekenne. Er spreche muttersprachlich Bengali und habe er geringe Sprachkenntnisse in Griechisch, Deutsch, Arabisch und Hindi. Der BF sei in römisch 40 in Bangladesch geboren worden und bis zu seiner Ausreise dort aufhältig gewesen. Hinsichtlich seiner Kernfamilie hätten keine Feststellungen getroffen werden können. Der BF habe eine 5-jährige Schulbildung genossen. Der BF habe keine Berufsausbildung erfahren, er habe aber in einem Restaurant gearbeitet. Er habe ein Problem am Auge, sei aber ansonsten gesund. Die vorgebrachten Fluchtgründe seien nicht glaubhaft. Beweiswürdigend wurde insbesondere ausgeführt, dass die Angaben des BF in der niederschriftlichen Einvernahme, wonach er Staatsangehöriger von Burma (Myanmar) sei und er der Volksgruppe der Rohingya angehöre, als nachträgliche Anpassung seiner Identität zu werten sei. Die eigene Identität, deren Teil auch die Nationalität darstelle, sei eine grundlegende und persönlich zentrale Information, sodass jedenfalls davon auszugehen sei, dass diese auch in emotionalen Stresssituationen wie in der Erstbefragung korrekt wiedergegeben werde. Auch seine Angaben, wonach er vor der Polizei auch Angst gelogen habe bzw. Mitreisende ihm nahegelegt hätten, unwahre Angaben zu machen, hätten nicht überzeugt. Die nachträgliche Anpassung seiner Identität sei offenkundig in der Absicht erfolgt, seine tatsächliche Identität zu verschleiern. Es sei davon auszugehen, dass der BF die Staatsangehörigkeit von Burma nur behauptet habe, um eine Asylgewährung bzw. ein erhöhtes Schutzbedürfnis darlegen zu können. Genauso verhalte es sich mit seinen Angaben zu seiner Volksgruppenzugehörigkeit. So habe er in der Erstbefragung noch behauptet Bengale zu sein, während er in der niederschriftlichen Einvernahme, passend zur behaupteten Staatsangehörigkeit von Burma, plötzlich angab, den Rohingya anzugehören. Dies sei ebenso nicht plausibel und nicht glaubhaft. Soweit er in der niederschriftlichen Einvernahme plötzlich behauptet habe, in Burma geboren worden zu sein, so sei dies ebenfalls als nachträgliche Verschleierung seiner Identität zu betrachten. Der BF habe sich auch in seinen Angaben zu seinen Familienangehörigen in Widersprüche, weshalb dazu keine Feststellungen getroffen werden konnten. Weiters seien seine Angaben zur Reiseroute bzw. dem Besitz eines Reisepasses widersprüchlich gewesen. Hinsichtlich der (weiteren) vorgebrachten Fluchtgründe, habe der BF in der Erstbefragung gänzlich andere Gründe vorgebracht als in der niederschriftlichen Einvernahme, weshalb auch diese nicht glaubhaft waren. Zudem habe sich der BF dem Asylverfahren in Österreich entzogen und sei er nach Deutschland weitergereist. Insgesamt habe der BF keine asylrelevante Verfolgungsgefahr im Herkunftsstaat glaubhaft gemacht. Der BF sei arbeitsfähig, verfüge über Schulbildung sowie Arbeitserfahrung und sei daher davon auszugehen, dass er bei einer Rückkehr nach Bangladesch sich dort seinen Lebensunterhalt erwirtschaften wird können. Der BF könne auch Rückkehrhilfe in Anspruch nehmen und würde er bei einer Rückkehr nicht in eine existenzbedingte Notlage geraten. Auch sei die Erlassung einer Rückkehrentscheidung zulässig, da der BF keine Verwandten im Bundesgebiet habe und er hier auch nicht sozial verankert sei.
- Gegen die Spruchpunkte I. bis V. dieses Bescheides brachte der BF fristgerecht Beschwerde ein und wird darin beantragt, dem BF den Status des Asylberechtigten, in eventu des Status des subsidiär Schutzberechtigten zuzuerkennen bzw. die ausgesprochene Rückkehrentscheidung aufzuheben. Weiters wird in der Beschwerde ausgeführt, dass der BF Staatsangehöriger von Bangladesch sei und seine Heimat aus wohlbegründeter Furcht vor privater Seite verlassen habe. Sein Herkunftsstaat sei nicht in der Lage ausreichenden Schutz zu gewähren. Der BF sei immer daran interessiert gewesen, am Verfahren mitzuwirken und habe er stets bei der Wahrheitsfindung geholfen. Er habe sowohl in freier Erzählung als auch auf Nachfrage detailliert und konkret zu seinen Fluchtgründen Stellung genommen. Bei richtiger rechtlicher Beurteilung hätte die Behörde zum Ergebnis kommen müssen, dass dem BF internationaler Schutz, jedenfalls der subsidiäre Schutzstatus zu gewähren sei.
- Gegen die Spruchpunkte römisch eins. bis römisch fünf. dieses Bescheides brachte der BF fristgerecht Beschwerde ein und wird darin beantragt, dem BF den Status des Asylberechtigten, in eventu des Status des subsidiär Schutzberechtigten zuzuerkennen bzw. die ausgesprochene Rückkehrentscheidung aufzuheben. Weiters wird in der Beschwerde ausgeführt, dass der BF Staatsangehöriger von Bangladesch sei und seine Heimat aus wohlbegründeter Furcht vor privater Seite verlassen habe. Sein Herkunftsstaat sei nicht in der Lage ausreichenden Schutz zu gewähren. Der BF sei immer daran interessiert gewesen, am Verfahren mitzuwirken und habe er stets bei der Wahrheitsfindung geholfen. Er habe sowohl in freier Erzählung als auch auf Nachfrage detailliert und konkret zu seinen Fluchtgründen Stellung genommen. Bei richtiger rechtlicher Beurteilung hätte die Behörde zum Ergebnis kommen müssen, dass dem BF internationaler Schutz, jedenfalls der subsidiäre Schutzstatus zu gewähren sei. Mit der Beschwerde wurde eine Bestätigung der Volkshochschule vom 13.04.2021 beilegt, wonach der BF den Basisbildungskurs BB1E besuche (Beginn 08.04.2021 bis Juli 2021).
- Am 21.06.2021 langte die Beschwerdevorlage samt Verwaltungsakt beim erkennenden Gericht ein.
- Am 29.09.2021 wurde die Information nachgereicht, dass der BF die Asylwerberunterkunft verlassen habe, mit 17.09.2021 deaktiviert worden sei bzw. er eine Erwerbstätigkeit angemeldet habe.
- Am 08.03.2023 wurde zum Nachweis der außerordentlichen Integration des BF in Österreich die Einvernahme von XXXX beantragt. Der BF lebe seit etwa 1,5 Jahren bei ihr und sei bei ihr als landwirtschaftlicher Hilfsarbeiter im Ausmaß von 40h/Woche vollzeitbeschäftigt.
- Am 08.03.2023 wurde zum Nachweis der außerordentlichen Integration des BF in Österreich die Einvernahme von römisch 40 beantragt. Der BF lebe seit etwa 1,5 Jahren bei ihr und sei bei ihr als landwirtschaftlicher Hilfsarbeiter im Ausmaß von 40h/Woche vollzeitbeschäftigt.
- Am 09.03.2023 langte eine von der Rechtsvertretung des BF verfasste Stellungnahme ein. Darin wird im Wesentlichen ausgeführt, dass der BF in Myanmar geboren worden sei und im Kindesalter mit seiner Familie nach Bangladesch geflüchtet sei. Er gehöre der Volksgruppe der Rohingya an. Die Rohingya würden sich als Staatsangehörige von Myanmar fühlen, diese werde jedoch von der Regierung in Myanmar nicht anerkannt. Es sei auch nicht davon auszugehen, dass der BF die Staatsangehörigkeit von Bangladesch besitze oder diese erworben habe, sondern er staatenlos sei. Rohingyas seien in Myanmar wegen ihrer Religion und aus rassistischen Gründen einer Gruppenverfolgung ausgesetzt. Der BF habe keine Möglichkeit gehabt, seinen Aufenthaltsstatus in Bangladesch zu legalisieren. Das BFA hätte davon ausgehen müssen, dass der Antrag des BF auf internationalen Schutz im Hinblick auf Myanmar zu prüfen sei. Das Länderinformationsblatt (LIB) zu Bangladesch würde die vom BF geschilderten Benachteiligungen und die erlebte Feindseligkeit durch die Bevölkerung bestätigen. Zudem würden die Berichte belegen, dass sich die Situation für Rohingya nach der Ausreise des BF aus Bangladesch noch weiter verschlechtert habe, insbesondere wegen der zwangsweisen Umsiedelung von Rohingya auf die Insel Bhasan Char. Der VfGH habe einige aktuelle Entscheidungen des BVwG aufgehoben, in denen sich das BVwG nicht ausreichend mit der Situation bzw. der Gruppenverfolgung der Rohingya in Bangladesch auseinandergesetzt habe. Weiters sei der BF von Mitgliedern der Awami League durch Schläge und Bedrohungen zum Drogenverkauf gezwungen worden. Das Aktuelle LIB berichte auch über Übergriffe krimineller Banden gegenüber Minderheiten und sei für Drogenhandel in Bangladesch die Todesstrafe vorgesehen. Insgesamt spreche vieles dafür, dass der BF staatenlos sei. Egal welcher Staat als Herkunftsstaat des BF angenommen werde, am Ergebnis ändere dies nichts. Richtigerweise hätte die Behörde feststellen müssen, dass dem BF sowohl in Myanmar als auch in Bangladesch aus wohlbegründeter Furcht Verfolgung aufgrund seiner Zugehörigkeit zur Volksgruppe der Rohingya bzw. in Myanmar aufgrund seiner Religionszugehörigkeit drohe. Ihm wäre daher der Status des Asylberechtigten, ansonsten subsidiärer Schutz zuzuerkennen gewesen. Selbst wenn beides nicht erfolge, erweise sich die Rückkehrentscheidung als unzulässig. Der BF habe die in Österreich verbrachte Zeit genützt, um sich sozial und beruflich zu integrieren. Er habe einen hohen Grad der Integration in sprachlicher und gesellschaftlicher Hinsicht erreicht, der sich vor allem im erfolgreichen Erwerb von Deutschkenntnissen und der umfassenden Teilnahme am sozialen und beruflichen Leben zeige. Er habe eine Beschäftigungsbewilligung und arbeite als landwirtschaftlicher Hilfsarbeiter in einer Biogärtnerei. Der BF sei Teil der Familie seiner Arbeitgeberin und habe er mehrere Freundschaften geknüpft. Er versuche sich im Dorfleben einzubringen und habe beim Dorffest Gerichte aus Bangladesch gekocht. Der BF beherrsche die deutsche Sprache gut und habe er die Deutschkurse A1 Teil 1 und 2 besucht. Aufgrund der vielen deutschsprachigen Freunde und Bekannte unterhalte er sich sehr viel auf Deutsch und versuche er seine Kenntnisse zu verbessern. Die zukünftige Selbsterhaltungsfähigkeit des BF könne somit nicht in Zweifel gezogen werden und sei im Rahmen der Interessenabwägung miteinzubeziehen. Es sei von einer positiven Prognose auszugehen. Eine Abschiebung würde sein geschütztes Privatleben verletzen. Der BF wolle sein Leben im Herkunftsstaat hinter sich lassen und sich in Österreich eine eigene Existenz aufbauen. Im Falle des BF würden außergewöhnliche Umstände vorliegen und sei eine Rückkehrentscheidung unverhältnismäßig. Mit der Stellungnahme wurden folgende Unterlagen neu vorgelegt: - Bescheid des AMS vom 26.01.2023 wonach dem BF eine Beschäftigungsbewilligung für die berufliche Tätigkeit als landwirtschaftlicher Hilfsarbeiter für die Zeit von 27.01.2023 bis 26.01.2024 für eine Ganztagsbeschäftigung im Ausmaß von 40h/Woche mit einem monatlichen Entgelt von 1.708,74 € brutto erteilt werde; - Schreiben der Volkshochschule vom 14.02.2023, wonach sich der BF für einen Deutschkurs A2/Teil 1 angemeldet habe (Beginn 02.03.2023); - Teilnahmebestätigung vom 24.01.2023 für den Volkshochschulkurs „Deutsch als Fremdsprache A1/Teil 2, Niveau A1“ von 27.09.2022 bis 24.01.2023; - 2 Empfehlungsschreiben für den BF; - Schreiben eines Vereines betreffend die Mithilfe des BF bei einem Dorffest sowie Fotos; - Bescheid des AMS vom 16.02.2022, wonach dem BF eine Beschäftigungsbewilligung (Branchenkontingent) für die berufliche Tätigkeit als landwirtschaftlicher Hilfsarbeiter für die Zeit von 01.03.2022 bis 31.08.2022 für eine Ganztagsbeschäftigung im Ausmaß von 40h/Woche mit einem monatlichen Entgelt von 1.600 € brutto erteilt werde,
- Das BVwG führte am 15.03.2023 eine öffentliche mündliche Verhandlung durch, an welcher der BF, ein Dolmetscher für die Sprache Bengali sowie der Rechtsvertreter des BF teilnahmen. In der Verhandlung wurde zudem XXXX als Zeugin einvernommen.
- Das BVwG führte am 15.03.2023 eine öffentliche mündliche Verhandlung durch, an welcher der BF, ein Dolmetscher für die Sprache Bengali sowie der Rechtsvertreter des BF teilnahmen. In der Verhandlung wurde zudem römisch 40 als Zeugin einvernommen. In der Verhandlung brachte der BF wie folgt vor: [...] R: Sind Sie gesund? BF: Ich bin gesund. R: Können Sie mir sagen, wann Sie in Deutschland waren? BF: In Deutschland war ich …, Österreich, bin ich gekommen am 4.8.
- Ich war zwei Wochen hier in Ö, zwei Wochen in Deutschland. In Deutschland war ich … R: Können Sie den Monat angeben? BF: Das Monat kann ich sagen. Im
- Monat Nr. 9 der Monate,
- R: Wo waren Sie in Deutschland aufhältig? BF: In Deutschland war ich in Jasin (phonetisch), Gelsenkirchen aufhältig. R: Können Sie den Namen aufschreiben, so Sie aufhältig waren? BF: Ja, es ist Jasin, es ist etwas entfernt von Jasin Bahnhof. BF schreibt auf (Beilage ./A): Essen BF auf Deutsch: Die Wohnung Gelsenkirchen. R: Was haben Sie in Deutschland gemacht? BF: In „German“ habe ich einen Fall vorgebracht, Asyl beantragt. R: Hatten Sie eine Einvernahme? BF: Es gab eine Einvernahme. R: Von welcher Behörde wurden Sie einvernommen? BF: Das war, eine staatliche Behörde. R: Kennen Sie den Namen der staatlichen Behörde? BF: Nein. R: Wo war diese staatliche Behörde, wissen Sie das noch? BF: Das war… BF auf Deutsch: Ich habe vergessen. R: Haben Sie Unterlagen bezüglich dieser Einvernahme in Deutschland? BF: Nein, das habe ich ja alles dort belassen. R: Bei wem haben Sie in Deutschland gewohnt? BF: Ich war bei niemanden, ich bekam vom Staat ein Zimmer zur Verfügung gestellt, dort wohnte ich. Zuerst war ich in einem Camp untergebracht, nach ca. 3 Monaten bekam ich ein Zimmer zur Verfügung gestellt. R: Wo war dieses Camp? BF: Das Camp war… R: Sie wissen es nicht mehr? BF: Nein, ich weiß es, aber ich habe es vergessen. R: Haben Sie Verwandte, die in Deutschland leben? BF: Ich habe so Freunde gehabt, aber die sind weggegangen. R: Wo sind sie hingegangen? BF: Ich habe jetzt mit ihnen keinen Kontakt. R: Freunde, was meinen Sie, wo haben Sie diese Freunde kennengelernt, kennen Sie diese schon von Bangladesch oder woher kennen Sie sie? BF: Ich habe sie von Dings kennengelernt, von Griechenland, ich war auch in Griechenland, sie haben dort gearbeitet, ich habe dort gearbeitet. R: Was meinen Sie mit Dings? BF: Ja, also Dings. R: Was ist Dings? BF: Ich verstehe die Frage nicht. R: Ich verstehe nicht, was Sie mit Dings meinen. BF: Von welcher Dings, ich verstehe nicht. R: Wie lange waren Sie in Griechenland? BF: 1 Jahr lang. ... R: Können Sie die Jahreszahl angeben, wann Sie in Griechenland waren? BF: Benennen kann ich es, ungefähr, also eins, sechs,
- R: Was meinen Sie mit eins, sechs? BF: Eins, sechs, ich meine damit den ersten vom sechsten Monat. R: Was haben Sie in Griechenland gearbeitet? BF: Ich habe in Manolotta (phonetisch) gearbeitet. Ich habe in Selonika (phonetisch) gearbeitet. In Manolotta und Selonika habe ich als Landwirt gearbeitet. Als Landwirt meine ich, Erdbeeren in Österreich Erdbeeren, in Bangla Strawberry. R: Habe Sie in Griechenland auch einen Asylantrag gestellt? BF: Nein. R: Dh., Sie haben dann illegal gearbeitet? BF: Illegal heißt also, viele andere haben so gearbeitet und ich habe auch so gearbeitet. Ich habe kein anderes Dings gesucht. R: Dh., Sie hatten keine Arbeitserlaubnis und kein Aufenthaltsrecht in Griechenland? BF: In Griechenland wie …, ich habe nicht Dings gemacht, andere haben auch kein Dings gemacht. Ich habe Dings so wie die anderen es gemacht haben. Einen Asylantrag habe ich auch nicht gemacht. R: Wie sind Sie nach Griechenland gelangt? BF: Nach Griechenland bin ich gekommen mit einem Schlepper, von der Türkei. R: Wie lange haben Sie sich in der Türkei aufgehalten? BF: 2 Monate war ich ca. dort. R: Wo waren Sie in der Türkei? BF: Istanbul. R: Wie sind Sie nach Istanbul gelangt? BF: Auch nach Istanbul bin ich mit einem Schlepper hingekommen vom Iran. R: Also sind Sie dann von Teheran abgeflogen und nach Istanbul gereist? BF: Nein, ich bin nicht geflogen. Der Schlepper hat mich mit einem Fahrzeug weitergebracht und auch zu Fuß weitergebracht. Ich bin mit dem Schlepper hingekommen. R: Wann waren Sie dann im Iran? Können Sie sich an den Monat und das Jahr erinnern? BF: Im Iran war ich im
- Monat, nein, am
- des zweiten Monats. R: In welchem Jahr? BF:
- R: Wie lange waren Sie im Iran aufhältig? BF: Im Iran war ich ca. zwei Monate. R: Wo haben Sie sich im Iran aufgehalten? BF: Ich war im Iran in Teheran, in Abassabard (phonetisch). R: Bevor Sie im Iran waren, haben Sie sich wo aufgehalten? BF: Vor dem Iran war ich in Pakistan. R: Wie lange waren Sie in Pakistan? BF: In Pakistan war ich 15 Tage.BF: In Pakistan war ich 15 Tage., R: Wo haben Sie sich in Pakistan aufgehalten? BF: Pakistan war ich in Dings. R: Was meinen Sie mit Dings? BF: Ich war nicht draußen, ich war nur beim Platz vom Schlepper, mir fällt es jetzt nicht ein, wo ich genau war. R: Vor Pakistan haben Sie sich wo aufgehalten? BF: Vor Pakistan war ich in Indien. R: Wo haben Sie sich in Indien aufgehalten? BF: mhhh. D wiederholt die Frage. BF: In Indien war ich in Kalkutta, also ich meine beim Schlepper, ich konnte das Visumdings nicht machen. Der Schlepper hat alles gemacht. R: Wie lange waren Sie in Kalkutta aufhältig? BF: Ca. 15 Tage. R: Vor Kalkutta waren Sie wo aufhältig? BF: Vor Kalkutta war ich in Bangladesch. R: Wann haben Sie nun Bangladesch genau verlassen, können Sie sich erinnern? BF: Bangladesch habe ich verlassen ungefähr am ersten des
- Monats
- R: Dh., ungefähr am
- Jänner 2018? BF: Ja. R: Wie lange hat Ihre Reise von Ihrem Heimatort in Bangladesch bis in die Türkei gedauert? BF: Von Bangladesch bis zur Türkei dauerte es …6 Monate, nein, vier Monate. R: Haben Sie Verwandte, die in Bangladesch leben? BF: In Bangladesch, zu den Verwandten habe ich keinen Kontakt oder mache auch kein Kontaktdings, weil ich Angst um mein Leben habe. Sie leben im Rohingya-Camp R: Von welchen Verwandten sprechen Sie jetzt? BF: Mit meinen Verwandten meine ich meinen Onkel vs, aber ich habe schon so keinen Kontakt. Ich bin schon seit Langem getrennt von ihnen, ich bin nach Sunamgonj gegangen. R: Wie heißt der Onkel vs? BF: Der Name Onkel vs… ist schon seit Langem… R: Was bedeutet dies jetzt, wissen Sie den Namen Ihres Onkels vs? BF: Ich wusste es, aber ich habe es vergessen. Es gibt schon seit Langem keinen Kontakt. R: Wer lebt noch im Rohingya-Camp? BF: Im Rohingya-Camp leben so auch Leute von draußen, die leben eh alle im Rohingya-Camp. R: Ich meine von Ihren Verwandten, wer lebt noch von Ihren Verwandten im Rohingya-Camp? BF: Viele von ihnen sind getötet worden, viele von ihnen sind gekommen. Es war von Arabkhan (phonetisch), ich bin von Balokati (phonetisch) nach Sunamgonj gegangen. R: Wer lebt jetzt noch im Rohingya-Camp von Ihren Verwandten, außer Ihrem Onkel vs? BF: Das weiß ich nicht, ich bin schon seit Langem weg von dort und lebte in Sunamgonj. Denn nach und nach gibt es von Burma Misshandlungen an den Menschen, nach und nach kommen die Menschen von dort und nach und nach nehmen sie Schutz. Ich weiß nicht, welche Verwandten oder Menschen kommen. R: Wo lebt Ihre Mutter? BF: Meine Mutter lebt in Sunamgonj, aber ich habe keinen Kontakt zu ihr. R: Wann war der letzte Kontakt zu Ihrer Mutter in Sunamgonj? BF: Mit der Mutter zuletzt am Tag, bevor ich kam. R: Meinen Sie nach Österreich? BF: Nein. R: Was meinen Sie dann? BF: Bevor ich nach Indien kam.BF: Bevor ich nach Indien kam., R: Wieso haben Sie keinen Kontakt mehr zu Ihrer Mutter? BF: Iran, in Indien hatte ich noch Kontakt, bis Pakistan hatte ich noch Kontakt, im Iran hatte ich auch noch Kontakt. Aber in der Türkei hat der Schlepper mein Mobiltelefon weggenommen und da hatte ich keinen Kontakt mehr. Meine Mutter ist wenig gebildet und benutzte ein Bata Mobiltelefon. Ich glaube, dass, nachdem ich mein Mobiltelefon nicht mehr hatte, meine Mutter ebenfalls ihr Mobiltelefon verloren hatte oder so. R: Haben Sie probiert, sie telefonisch zu kontaktieren? BF: Ich habe es versucht, aber schaffte es nicht Kontakt herzustellen. R: Wieso haben Sie es nicht geschafft? BF: Ich habe es nicht geschafft, also ich habe keinen Kontakt nehmen können. Mein Mobiltelefon wurde in der Türkei weggenommen oder in Bangladesch, mein Mobiltelefon…; ich hatte dort eine neue Nummer hergegeben und ich hatte die Nummer nicht auswendig können. R: Haben Sie Geschwister? BF: Schwester habe ich. XXXX . BF: Schwester habe ich. römisch 40 . R: Wo lebt Ihre Schwester XXXX ? R: Wo lebt Ihre Schwester römisch 40 ? BF: Meine Schwester XXXX , als wir in Burma lebten hat das Königreich Arakan sie getötet. BF: Meine Schwester römisch 40 , als wir in Burma lebten hat das Königreich Arakan sie getötet. R: Wann wurde Ihre Schwester getötet, wie alt waren Sie da? BF: Meine Schwester war damals zwei Jahre alt. R: Wie alt waren Sie? BF: Ich war zwei Jahre älter als meine Schwester. R: Haben Sie noch andere Geschwister, haben Sie Brüder? BF: Nein. R: Was ist mit Ihrem Vater passiert? BF: Mit meinem Vater also, als von Burma nach Bangladesch; nachdem er gekommen ist, wurde er krank und ist gestorben. Sehr lange habe ich mangels Geld ihn keiner Behandlung zuführen können. Ich habe ihn nicht zu einem Arzt bringen können. R: Wann ist Ihr Vater verstorben, können Sie sich erinnern? BF: Also ich kann mich nicht genau erinnern, kann es mir genau erinnern. 1.
- im Jahr
- R: Woran ist Ihr Vater verstorben? BF: Gestorben also in Burma, die Leute in Burma haben ihn misshandelt und geschlagen. In Burma wurde er geschlagen und ist im kranken Zustand nach Bangladesch gekommen. Er hat eine Zeitlang in Bangladesch gearbeitet, aber die Medikamente haben nichts geholfen. Mit dem wenigen Geld vom Camp versorgte sich die Familie. R: Wo ist Ihr Vater gestorben, in Burma? BF: Nein, in Bangladesch in Balokali Camp. R: Wann ist Ihre Familie dann nach Bangladesch gelangt? BF: Ungefähr nach Bangladesch gekommen 1.1.
- R: Haben Sie eine Schule besucht? BF: Ja. R: Wie viele Jahre haben Sie eine Schule besucht? BF: 5 Jahre. R: Wo haben Sie die Schule besucht? BF: Im Balokati Camp, dort gibt es eine Schule. R: Wann genau haben Sie nun dieses Balokati Camp verlassen? BF: Ich habe das Balokati Camp verlassen, als ich ca. 15 Jahre alt war. R: Haben Sie dieses Camp alleine verlassen? BF: Nein, mit meiner Mutter bin ich von dort hinfort. R: Haben Sie direkt in Sunamgonj gelebt? BF: Ich lebte dort in Sunamgonj, ich habe dort eine Mietunterkunft genommen. In Bangladesch haben die Leute aber immer gesagt, ich soll nach Burma zurückkehren. In Bangladesch Dings, vom Staat hat man eine Bewilligung gegeben, die Leute nach Burma zurückzuschicken. In Bangladesch haben die Leute sehr viel Dings gemacht, mich belästigt, damit ich nach Burma zurückkehre, deshalb bin ich dann in eine andere Stadt gegangen. R: Was ist jetzt Sunamgonj, eine Stadt? BF: Ja, es ist eine Stadt. R: In welche andere Stadt sind Sie gegangen? BF: Was heißt in eine andere Stadt? R: Sie haben vorhin gesagt, dass Sie von Sunamgonj in eine andere Stadt gingen, in welche? BF: Coxsbazar; ich bin von Balokali nach Sylhet, Sunamgonj gegangen. Sylhet ist ebenfalls eine Stadt, aber Sylhet ist groß und Sunamgonj ist klein. R: Dh., Sie haben zuletzt in Sylhet gelebt? BF: In Sunamgonj, Shabharighat. R: Was ist Shabharighat? BF: Das ist eine Colony, wie zB eine Colony, wo man Miete für die Unterkunft bezahlt. Das ist innerhalb der Stadt, also Stadt und Colony sind nebeneinander. R: Können Sie Colony umschreiben, damit ich verstehe, was Sie unter Colony verstehen? BF: Wie in Österreich, die Leute Miete bezahlen, also eine Unterkunft beziehen und dann dafür Miete bezahlen, wo es viele gibt. Wir sagen halt Colony dazu. R: Dh., Sie haben zuletzt dann in Sunamgonj gelebt in der Colony? BF: Ja. R: Wie lange waren Sie dort aufhältig? BF: Ich war dort ca. 10 Jahre lang. R: Ihre Mutter war auch dort? BF: Ja. Meine Mutter auch. R: Wann sind Sie jetzt von Sunamgonj aufgebrochen, um nach Indien zu reisen? BF: Um nach Indien zu gehen, habe ich Sunamgonj verlassen im
- Monat, am
- Tag im Jahr
- R: Was war der Grund, wieso haben Sie Bangladesch verlassen? BF: Der Grund ist viel. In Bangladesch, Sunamgonj habe ich in einem Restaurant gearbeitet und während meiner Arbeit im Restaurant…; ich habe ca. 10 Jahre lang im Restaurant gearbeitet und hatte eine gute Beziehung mit dem Restaurantbesitzer. Er liebte mich sehr und ich liebte ihn auch sehr. Eines Tages bin ich in einem Park spazieren gegangen und plötzlich kamen drei, vier Personen aus der Ortschaft auf mich zu und meinten, dass ich nunmehr einen Yaba Handel betreiben soll. R: Wie heißt das Restaurant, wo Sie ca. 10 Jahre lang gearbeitet haben? Können Sie den Namen aufschreiben? BF: Ich kann den Namen des Restaurantbesitzers nennen. XXXX BF: Ich kann den Namen des Restaurantbesitzers nennen. römisch 40 R: Wie hat das Restaurant geheißen, hatte es einen Namen? BF: Einen Namen haben nur größere Restaurants. In Bangladesch gibt es viele Restaurants, die keinen Namen haben. R: Dh., in dem Restaurant, wo Sie gearbeitet haben, hat das Restaurant keinen Namen gehabt? BF: Es hatte keinen Namen, viele kannten es unter dem Restaurant vom Bruder XXXX . BF an D: Sie sind vielleicht aus Bangladesch. Sie wissen ja, dass es in Bangladesch viele Restaurants gibt, die keinen Namen haben. BF: Es hatte keinen Namen, viele kannten es unter dem Restaurant vom Bruder römisch 40 . BF an D: Sie sind vielleicht aus Bangladesch. Sie wissen ja, dass es in Bangladesch viele Restaurants gibt, die keinen Namen haben. R: Sie sagten: „Eines Tages bin ich in einem Park spazieren gegangen und plötzlich kamen drei, vier Personen aus der Ortschaft auf mich zu und meinten, dass ich nunmehr einen Yaba Handel betreiben soll“. Kannten Sie diese Personen? BF: Nein, das sind Leute aus der Ortschaft. Ich sehe sie so nicht, aber an dem Tag habe ich sie plötzlich gesehen und so bin ich ja immer wieder im Park spazieren gegangen und habe niemanden gesehen. Zu dem Zeitpunkt habe ich sie aber plötzlich gesehen. R: Können Sie sich erinnern wann das war, können Sie sich an den Monat oder das Jahr erinnern? BF: Das Jahr war
- R: Können Sie sich an den Monat erinnern? BF: Das Monat, ungefähr November, Dezember. R: Was haben Sie jetzt gemeint, Sie müssten einen Yaba Handel betreiben? BF: Sie haben mich zu sich gerufen und fragten mich, „was arbeitest du?“. Ich sagte, dass ich im Restaurant arbeite und sie meinten, ich solle mit der Arbeit aufhören und für sie arbeiten. Ich würde auch ein Gehalt bekommen und soll Yaba, Drogen und noch eine Sache, ich kenne ja sowas gar nicht, verkaufen. Ich war damit nicht einverstanden und sie haben mich mit einem Ast, einem Baumast geschlagen und damit auf mich gehaut. Ich musste dann gezwungener Weise damit einverstanden sein, aber war damit nicht einverstanden, weil, wenn man damit erwischt wird, wird man getötet. R: Was ist Yaba? BF: Yaba ist eine Suchtmittelsache, wenn man es als Mensch konsumiert, schadet es sehr. Ich habe es selber nie genommen, aber habe es von Menschen gehört, dass es sehr schädlich ist. R: Wie sieht dieses Yaba aus? Sind es Tabletten oder Blätter? BF: Eine Tablette, ich habe es aber selber nie geöffnet. Man hat mir es in Paketen gegeben. Man verkauft es in Paketen, ich habe es nicht geöffnet. Es ist rot und es gibt auch gelbe. R: Wieso haben Sie gezwungener Weise mit diesen Suchtmitteln handeln müssen und sind nicht zur Polizei gegangen und haben sich den Polizisten anvertraut? BF: Ich wollte es der Polizei sagen. Ich habe über diese Sache meinen Restaurantbesitzer erzählt. Ich sagte, dass ich dann nicht mehr im Restaurant arbeiten kann. Mein Restaurantbesitzer war dann verzweifelt und sagte, „ich kann dagegen nichts tun“. Er sagte, dass diese Leute der Partei Awami League angehören und derzeit sehr machthabend sind und sogar mit der Polizei zusammenarbeiten. Insbesondere hatte ich das Problem, dass ich Staatsangehöriger von Burma bin und ich kam ja aus Angst. Wenn man mich aber dorthin dann zurückschickt, wo man täglich Menschen tötet, kann ich mich nicht melden. R: Dh., Sie haben Straftaten in Bangladesch begangen? BF: Also Straftaten, man hat mit mir Straftaten gemacht, ich war gezwungen Straftaten zu begehen, denn ich wollte es nicht tun. R: Wieso haben Sie dann den Ort nicht verlassen, wo Sie gelebt haben, wieso haben Sie Sunamgonj nicht verlassen und sind nicht in eine andere Stadt von Bangladesch gegangen? BF: Weil deren Syndikat sehr groß ist, sie betreiben diesen Handel in jeder Ortschaft, diese haben überall ihr Syndikat. R: Dh, wie lange haben Sie dann den Handel mit den Suchtmitteln betrieben? BF: Nicht lange, denn ich habe…ungefähr einen Monat lang, weil denn durch diesen Handel hat man keine Sicherheit für sein Leben. Denn das ist eine tödliche Straftat. Denn das ist eine Straftat, das ist ein Suchtmittel, mit dem Menschen geschadet wird, ich möchte das auch nicht machen. R: Verstehe ich Sie richtig, Sie haben ca. 1 Monat lang diesen Handel mit Suchtmitteln betrieben? BF: Nein, nicht genau, aber Dings, ungefähr einen Monat. Denn ich habe das eigentlich vergessen, wie lange ich das betrieben habe. R: Was war dann der auslösende Moment, warum Sie Bangladesch verlassen haben? BF: Weil; sie haben mit einigen von der Polizei zusammengearbeitet. Aber es sind ja nicht alle schlecht. Viele von der Polizei sind gut, viele sind schlecht. Sie haben eine Gruppe. Sie haben bei der Polizei einen langen Arm. Aber sie können ja nicht mit allen zusammenarbeiten von der Polizei. Für die ist es eine Straftat. Für mich ist es auch eine Straftat, denn es ist ja gesetzlich illegal. Ich wollte es aber nicht machen und als meine Mutter davon gehört hatte, hat sie auch geweint. Ich wollte es nicht machen und meine Mutter wollte es auch nicht, dass ich es mache. Und noch etwas hinzuzufügen. Über der Polizei gibt es auch die Bdr und die Rab Einheit und sie erschießen einen sofort, wenn sie sowas sehen. R: Sie wollten nicht mehr Suchtmittel verkaufen und deshalb haben Sie Bangladesch verlassen? BF: Ja. R: Welche Suchtmittel haben Sie nun verkauft neben Yaba? BF: Mir hat man die neuen Sachen nicht gegeben, nur Yaba. Es gab dann noch andere Drogen, aber ich kenne das gar nicht so. R: Welche Suchtmittel haben Sie jetzt neben Yaba noch verkauft? BF: Ich habe es nicht verkauft, neben Yaba soll ich Drogen …, ich habe den Namen jetzt vergessen. R: Haben Sie jetzt Suchtmittel verkauft, ja oder nein? BF: Heroin. R: Haben Sie jetzt Heroin und Yaba verkauft? BF: Mhh. R wiederholt die Frage. BF: Ich habe Yaba verkauft. Heroin und eine andere Droge habe ich nicht verkauft. Sie haben mir aber gesagt, dass ich Heroin und noch eine andere Droge verkaufen soll. R: Haben Sie dann Heroin und noch eine andere Droge verkauft? BF: Nein, ich habe keine andere Droge verkauft, sondern nur Yaba. R: Wie sind Sie zu Yaba gekommen, wer hat Ihnen dieses Suchtmittel zum Verkauf gegeben? BF: Sie haben es mir gegeben. Von wo sie es erhielten, weiß ich nicht. R: Was heißt das jetzt, wer hat es Ihnen nun genau gegeben? BF: Also, die, die mich dazu gezwungen haben, haben es mir gegeben. R: Wie haben diese Personen geheißen, die Sie gezwungen haben, den Handel zu betreiben? BF: Die Namen habe ich vergessen. R: Wie haben Sie nun das Yaba erlangt, wie ging das vor sich, kamen die Personen zu Ihnen nach Hause oder sind Sie wo hingegangen, um Yaba zu erhalten? BF: Das war mal so und auch mal so. Wir haben uns im Park getroffen oder sie sind in die Nähe meiner Unterkunft gekommen und haben mir ganze Pakete gegeben, ich konnte ja die einzelnen Pakete nicht als Ganzes verkaufen. Ich musste immer Stück für Stück in meiner Hosen- und Hemdtasche versteckt verkaufen. R: Wo haben Sie diese ganzen Pakete gelagert? BF: Zu Hause. Ich habe immer jeweils 5 oder 10 Pakete übernommen und habe dann paketweise Verkäufe gemacht. Ich bekam von ihnen eine kleine Packung. R: Sie sagten, Sie haben 5 oder 10 Pakte bekommen und haben paketweise Verkäufe gemacht. Dann sagten Sie, ich bekam eine kleine Packung. Haben Sie nun 5 oder 10 Pakete bekommen oder lediglich eine kleine Packung? BF: Ich bekam es von ihnen in kleinen Paketen, aber in einem ganzen Karton. Das war ein ganzer Karton mit 2.000 irgendetwas oder 3.000 irgendetwas Stücken. Ich bekam die kleinen Pakte im ganzen Karton geliefert. R: Sie haben nicht gewusst, welches Suchtmittel sich in diesem Karton befindet? BF: Ich bekam es in einem Paket, in einem Karton, darin befanden sich kleinere Plastiksackerl. R: Haben Sie nun gewusst, um welches Suchtmittel es sich handelte? BF: Mal war es so und mal so. Die Waren waren mal gelb und rot und manchmal kamen nur rote. R: Haben Sie nun gewusst, um welches Suchtmittel es sich handelt, ja oder nein? BF: Es war Yaba, sie haben mir ja Yaba übergeben, damit ich es verkaufen kann. Denn ich wusste es ja, sie haben mir das Yaba gegeben, damit ich es gezwungenermaßen verkaufen kann. R: Wie haben Sie das verkauft, wie viele Tabletten waren in einem Päckchen? BF: Ich habe die Päckchen nicht geöffnet, denn ich habe es nicht genommen oder konsumiert. R: Dh., Sie wussten nicht, wie viele Tabletten sich in einem Päckchen befunden haben? BF: Sie haben mir das auch immer davor erklärt, wo wie viele Stückchen darinnen sind. Es gab 30er Packungen und 50er Packungen und sie sagten mir, um wie viel ich die jeweiligen Packungen verkaufen soll. R: Dh., wie viel hat dann eine 30er Packung gekostet? BF: Es kam darauf an, an wen der Verkauf getätigt wurde, sie haben immer doppelten Gewinn gemacht. Also, mal 200, mal 300 oder 500 Taka. Je nachdem, wie viel man von einem herausverlangen konnte. R: Dh., Sie haben bestimmt, wie hoch der Preis für ein Päckchen ist? BF: Sie haben mir gesagt, dass ich für über 20 Taka verkaufen soll, so hoch wie es mir dann möglich ist. Aber auf jeden Fall nicht unter 20 Taka. 20 Taka war nicht für ein ganzes Paket, sondern für jedes Stückchen. R: Dh., Sie haben dann den Preis bestimmt? BF: Ja. R: Wie haben Sie dann unterschieden, dass Sie von dem einen so viel und dem anderen so viel verlangt haben? BF: Ich habe das Geld ja nicht da und dort gelagert, sondern das Geld gebracht. R: Das ist keine Antwort auf meine Frage. R wiederholt die Frage. BF: Das ist ja kein weißer Handel, sondern ein Schwarzhandel. Sie sagten mir, „nimm so viel wie möglich, aber über 20 Taka von den Leuten“ R: Wo brachten Sie das Geld dann hin? BF: Zu ihnen. R: Immer zu einer bestimmten Person? BF: Zu ihnen, es sind zwei, drei Leute, die das machen, also ich meine, deren Syndikat ist ja sehr groß, aber ich brachte es immer zu den zwei, drei Leuten. R: Wo haben sich diese Leute befunden, wo Sie das Geld hingebracht haben? BF: Wir hatten dazu telefonischen Kontakt und klärten es ab. Mal war es im Park oder auf der Straße, es wurde telefonisch abgeklärt, es gab keinen bestimmten Ort. R: Sie haben gesagt, Sie haben die Pakete in Ihrer Wohnung gelagert. Haben Sie alleine gelebt? BF: Ich und meine Mutter. R: Hat Ihre Mutter nicht gleich von Beginn an gesehen? BF: Ich habe es von Anfang an meiner Mutter gesagt, sie war ja ganz verzweifelt und die Wohnung war voller Pakete. R: Wurden Sie beim Handel nicht von einem Polizisten erwischt? BF: Bevor sie mich erwischt hätten, habe ich das ja alles zu Hause hinterlassen. Denn der Restaurantbesitzer hat mir ja ganz offen gesagt, dass manche Polizisten mit denen zusammenarbeiten. R: Wie viel Geld haben Sie für Ihren Suchtgifthandel verdient? BF: Tägliches bekam ich täglich, es war nicht monatsweise. Es gab nicht Dings, mal war es 500, mal 400, mal 600 oder mal 400 Taka. Wenn der Handel mal gut lief, bekam ich 100 Taka als Bonus. R: Wie haben Sie das Suchtmittel verkauft, wie haben Sie das an die Personen übergeben? BF: Ich habe es zu Fuß verkauft und musste es immer anbieten. Ich habe es aber nicht laut gemacht, sondern habe immer langsam gesprochen, ob es jemand braucht. Man muss aber aufpassen, denn viele konsumieren oder nehmen es nicht. Ich war immer in Angst, es ist ja eine illegale Sache. Ich wollte zur Polizei gehen damit, aber der Restaurantbesitzer hat mich davon abgehalten. Ich komme ja von Rohingya, von Burma Rohingya und wenn ich zur Polizei gehe, welchen Staat Dings sollte ich dann angeben, wenn ich meine Identität bekannt gebe, dass ich Rohingya bin, dann würde ich nach Burma zurückgeschickt werden. R: Also wie viele Jahre haben Sie nun in Bangladesch gelebt? BF: In Bangladesch war ich ca. 20 Jahre lang. R: Haben Sie sich jetzt legal in Bangladesch aufgehalten oder nicht? BF: Anfänglich hatte ich einen legalen Aufenthalt, als ich im Camp war. Man hat allen Rohingyas dort einen Aufenthalt gewährt, aber man hat im Rohingya Camp viele zurückgeschickt, aber auch viele bleiben lassen. Aus Angst vor einer Rückkehr bin ich dann von dort weggegangen und kam in eine andere Stadt. R: Sie meinen, Sie sagten, Sie hatten einen legalen Aufenthalt im Camp, können Sie das nachweisen? Haben Sie diesbezüglich einen Ausweis? BF: Es gab dort nur meinen Namen und den Namen meines Vaters. Wir konnten ja keine Ausweise mitnehmen, denn sie haben ja alle Unterkünfte dort niedergebrannt, außerdem kannte ich zu dem Zeitpunkt nicht, was ein Ausweis oder Papiere ist, ich war damals jung, ich war vier oder fünf Jahre alt. Mein Vater hat mich mitgenommen, meine Mutter hat mich mitgenommen nach Bangladesch und hat um Schutz angesucht. R: Aber Sie waren 15 Jahre alt, als Sie dieses Camp verlassen haben. BF: Ja, ich war 15, das ist ungefähr. R: Haben sie nicht eine Berechtigungskarte erhalten, um darzulegen, dass Sie sich in diesem Camp aufhalten dürfen? BF: Ich bekam das in Bangladesch, die Rohingyas, die nach Bangladesch kamen bekamen so eine Karte. R: Wo ist diese Karte? Haben Sie diese? BF: Ich habe das, als ich nach Sunamgonj kam, alles weggeschmissen, denn ich wollte ja als Bangladeschi mich ausgeben und nicht als Rohingya. Ich wollte als Bangladeschi in Sunamgonj leben. R: Hat jemand davon erfahren, dass Sie Rohingya sind, als Sie in Sunamgonj lebten? BF: Anfänglich nicht, ich habe versucht mit den Leuten in Sunamgonj zusammenzuleben und so zu leben wie sie. R: Ab wann hat man dann gemerkt, dass Sie Rohingya sind? BF: Sie haben es ja nicht mitbekommen, dass ich Rohingya bin. R: Was glauben Sie, würden Ihnen passieren, wenn Sie nach Bangladesch zurückkehren müssten? BF: Vielleicht würde ich am Flughafen gleich von der Polizei mit der Todesstrafe bestraft werden. Ich weiß es nicht genau, denn diese Leute vom Handel haben auch einen verlängerten Arm bei der Polizei und man könnte mich auch nach Burma schicken oder sie könnten mich töten, ansonsten könnten sie mich töten. R: Wieso sollten Sie am Flughafen von der Polizei mit der Todesstrafe bedroht werden? BF: Weil es eine Straftat ist. R: Sie wurden ja nicht von der Polizei erwischt beim Handel mit dem Suchtmittel? BF: Sie haben mich nicht erwischt, das stimmt schon, aber, nachdem ich von dort weggegangen bin, haben sie mit der Polizei sicherlich Dings gemacht, sie haben mich gesucht. R: Sie vermuten dies ja nur. BF: Nein, ich vermute es nicht. Sie arbeiten ja mit der Polizei zusammen und haben ihr Syndikat auch bis zum Flughafen. R: Wie kann man erkennen, ob jemand Rohingya ist oder nicht? BF: Ein Mensch kann das daran erkennen; als ich im Balokali Camp war, hatte ich eine Identität, ich sprach damals so, wie meine Eltern sprechen. Als ich aber vom Rohingya Camp wegging, habe ich in Sunamgonj die Sunamgonj Sprache gesprochen. Man erkennt es eigentlich Dings so nicht. Aber, sie haben ja alle Dings von mir, Daten. R: Welche Sprache wird in Sunamgonj gesprochen? BF: Bengali. Überall spricht man Bengali. Mal spricht man etwas verlängert, mal kürzer, Sie sind ja aus Bangladesch vielleicht (BF meint Dolmetscher). In gewissen Distrikten spricht man etwas verlängert, in anderen mehr verlängert. R: Dh. im Balokali Camp haben Sie auch Bengali gesprochen? BF: Ja. R: Dh, alle Rohingyas sprechen Bengali? BF: Ja, aber…, in Rohingya spricht man Bangla, Hindi, Arabisch, also man spricht drei, vier Sachen, nämlich Bangla, Arabisch, Hindi und zum Teil Burmesisch. R: Welche Sprachen sprechen Sie? BF: Bengali, ich kann aber auch Hindi und auch etwas Arabisch, auch Deutsch. R: Angenommen Sie gehören den Rohingyas an. Was würde Ihnen passieren, wenn Sie nach Myanmar zurückkehren müssten? BF: In Myanmar werden immer noch Menschen ermordet, ihre Unterkünfte niedergebrannt und Leute fliehen nach Bangladesch. R: Können Sie mir auf Deutsch erzählen wie bei Ihnen ein typischer Tag in Ö aussieht? BF auf Deutsch: Ich sagen hier guten Tag. Ich habe Schule lerne auch. R: Welche Schule? BF auf Deutsch: Deutschkurs. R: Wo besuchen Sie den Deutschkurs. BF auf Deutsch: In Wr. Neustadt. R: Wie oft haben Sie den Deutschkurs in der Woche? BF auf Deutsch: Ich habe vier Stunden in der Woche und einmal, erste Mal ist anfange Eisenstadt Deutschkurs, aber das ist die Caritas. Und zweite anfange in Wr. Neustadt, das zahle ich privat. R: Seit wann arbeiten Sie jetzt hier in Ö? BF auf Deutsch: Ich arbeite, das ist
- …
- Jahr, Monat Nr.
- R: Dh. Sie meinen seit Juli 2021? BF auf Deutsch: Ja, Juli
- R: Was arbeiten Sie, können Sie mir Ihre Arbeit auf Deutsch beschreiben? BF auf Deutsch: Ich arbeite Gärtnerin. R: Sie meinen als Gärtner? BF auf Deutsch: Ja. R: Wo arbeiten Sie als Gärtner? BF auf Deutsch: XXXX und meine Chef hat 3 Platz, zweimal freie Platz und das ist XXXX und XXXX Ich Jungpflanzen setzen und dann Samen reihen, jäten und waschen und Hofverkauf, ich habe meine Chef auch mitgekommen. BF auf Deutsch: römisch 40 und meine Chef hat 3 Platz, zweimal freie Platz und das ist römisch 40 und römisch 40 Ich Jungpflanzen setzen und dann Samen reihen, jäten und waschen und Hofverkauf, ich habe meine Chef auch mitgekommen. R: Dh., die Arbeit macht Ihnen Spaß? BF: Ja. R: Wie viel verdienen Sie im Monat? BF auf Deutsch: Ich habe jetzt bekommt Geld 1.
- R: Dh., Sie haben im Februar 1.349 Euro verdient, stimmt das? BF: Also ich habe meinen neuen Vertrag für das neue Jahr, das neue Gehalt wurde erhöht. R: Wie viel verdienen Sie monatlich, haben Sie Gehaltszettel? BF: Gehaltszettel, …1.300 Euro bekam ich ca. letztes Jahr. R: Wie viel bekommen Sie jetzt? Wir haben bereits März 2023, also was haben Sie im Jänner und im Februar 2023 verdient? BF: Ich habe dieses Mal nur 1 Monat gearbeitet, das war letztes Monat. Das Monat davor habe ich nur an einem oder zwei Tagen gearbeitet. Ich bekam 300, 1.300 Euro. R: Wieso haben Sie nur an höchstens 3 Tagen gearbeitet im letzten Monat? BF: 3 Tage im Jänner? R: Warum nur 3 Tage im Jänner? BF: Weil es keine Arbeit gab, es gab keinen Kontakt, vom AMS gab es keine Dings. Und zur kalten Jahreszeit gibt es auch weniger Arbeit. R: Haben Sie jetzt im März schon gearbeitet? BF: Habe ich gearbeitet. Ja, zwei Stunden, nicht mehr. R: Was meinen Sie mit 2 Stunden, generell oder zwei Stunden am Tag? BF: Heute habe ich zB nur 2 Stunden gearbeitet wegen dem Interview, sonst muss ich jeden Tag jeweils 8 Stunden arbeiten, nicht jeden Tag, also jede Woche muss ich 40 Stunden arbeiten. R: Dh., Sie arbeiten jede Woche 40 Stunden, egal, wie das Wetter ist? BF: Ich verstehe nicht. R: Sie arbeiten 8 Stunden pro Tag, unabhängig wie das Wetter ist, ob das Wetter schlecht ist oder wenn es schneit? BF: Ja, aber nicht an Samstagen oder Sonntagen. Die Arbeit hat ja ein System Greenhouse. R wiederholt die Frage. BF: Jede Woche arbeite ich 40 Stunden. R: Unabhängig vom Wetter? BF: Wenn das Wetter draußen schlecht ist, arbeite ich drinnen. R: Was arbeiten Sie dann drinnen? BF: Wenn zB vom Gemüse etwas schlecht ist, mache ich „putzen“ oder mache es gut oder ich tu etwas anpflanzen oder mit den Blumentöpfen etwas. R: Wie heißt der Betrieb, wo Sie arbeiten? BF: Erlach. R: Beim wem sind Sie beschäftigt? BF: Der Firmenname ist XXXX , ich arbeite bei XXXX . BF: Der Firmenname ist römisch 40 , ich arbeite bei römisch 40 . R: Haben Sie vom Februar einen Gehaltszettel? BF: Ja, ich habe jeden Monat einen Gehaltszettel.BF: Ja, ich habe jeden Monat einen Gehaltszettel., BF: Ich habe auch bei der Caritas gearbeitet. BF legt vor: - Lohn- bzw. Gehaltsabrechnungen vom Jahr 2022, 2021, und auch vom Jahr 2023 vor. Diese werden in Kopie als Beilage ./B zum Akt genommen. ... BF legt weiters vor: - Befundberichte aus dem Jahr 2021 Diese werden in Kopie als Beilage ./C zum Akt genommen. Des Weiteren legt der BF vor: - Schreiben der Burgenländischen Landesregierung betreffend Rückforderungsbetrag in der Höhe von 992 Euro vor, da der BF einen Übergenuss an Grundversorgungsleistungen im Juli 2021 bis September 2021 inne hatte. Eine Kopie wird als Beilage ./D zum Akt genommen. Der BF gibt an: Durch den Angriff in Bangladesch habe ich ein Problem bei meinem Auge, in meinem Auge wächst ein Haar und es muss alle 3 bis 4 Monate entfernt werden. R: An welchem Auge ist das? BF: Am rechten Auge. Ein Haar in Richtung des Auges. R: Wer entfernt das? BF: Über den Arzt muss man Dings machen. Es gibt es in den Dings, in den Unterlagen. R: Wann waren Sie zuletzt beim Arzt? BF: Ich hab’s vergessen, ich erinnere mich nicht. Ich muss nochmals zum Arzt. R: Müssen Sie Medikamente einnehmen? BF: Ich nahm früher eine Salbe, ich meine Tropfen, ich bekam zwei- bis dreimal Tropfen zuvor, jetzt nicht mehr. Das Haar muss alle zwei, drei, vier Monate vom Arzt entfernt werden. R: Welcher Arzt macht das? BF: Das steht in den Unterlagen. wenn Sie mir die Erlaubnis geben, ich arbeite für den Chef, er ist draußen. Es ist ein sehr guter Chef, ich arbeite schon sehr lange für diesen Chef. Ich möchte auch weiterhin so durch die Arbeit mein Leben leben und nicht so ein Dings machen. R: Haben Sie viele österr. Staatsangehörige als Freunde und Bekannte? BF: Ich treffe so auf der Straße ja viele Leute, mit denen ich plaudere, auf dem Weg zur Arbeit und auf dem Weg von der Arbeit treffe ich die Leute ja immer und plaudere mit ihnen. R: Was machen Sie in Ihrer Freizeit? BF: Was meinen Sie mit Freizeit? Am Wochenende? R: Wenn Sie nicht arbeiten. Was machen Sie gerne, Sport betreiben, lesen, wandern? BF: Ich sehe fern oder mache auch zu Hause einen Kurs, ich lerne Deutsch zu Hause und über Österreich. Ich möchte mich dann auch mit Freunden treffen oder auf dem Schneeberg gehe ich gerne wandern, auf Eis, ich habe auch Fotos hier. R: Leben Sie mit jemandem in einer Lebensgemeinschaft? BF: Ich lebe in einem Zimmer, was ich vom Chef zur Verfügung gestellt bekommen habe, aber Essen und so machen wir immer alle gemeinsam. Der Gatte von Chef, der Ehemann vom Chef ist auch sehr nett. R: Waren Sie in Bangladesch verheiratet? BF: Nein, jetzt noch nicht. R: Was heißt jetzt noch nicht. BF: Ich habe jetzt noch nicht geheiratet. R: Ich fragte, ob Sie in Bangladesch verheiratet waren. BF: Nein. R: Werden Sie in Zukunft heiraten, wenn Sie sagen jetzt noch nicht? BF: Das hoffe ich. R: Haben Sie eine Freundin? BF: Einen Lebenspartner, also, ich suche nach jemandem. R: Haben Sie eine Frage an den BF? BFV: Nein. R: Wenn ich Sie konkret frage, welcher Volksgruppe Sie angehören, was antworten Sie dann? BF: Der Volksgruppe der Muslime. R: Was meinen Sie mit Volksgruppe der Muslime? BF: Ich bin Muslime. Erörtert werden folgende Berichte: - Länderinformationsblatt Bangladesch - Landkarte - Ausdruck betreffend Sunamganj Wikipedia - Ausdruck betreffend Rohingya Wikipedia - Ausdruck betreffend Balukhali Wikipedia - Ausdruck betreffend Myanmar Wikipedia - General Assembly in Myammar, United Nations v. 3.10.2022 R: Wollen Sie noch etwas zur Situation im Heimatland angeben? BFV: Ich verweise auf die Stellungnahme. R: Wollen Sie noch etwas zur Situation im Heimatland angeben? BF: Über die Lage des Heimatlandes möchte ich nur so viel sagen, dass es aufhören möge, Menschen zu ermorden und zu töten und dass die Menschen ein richtiges Verhalten haben sollen, sodass Menschen wie ich nicht mit dem Risiko des Lebens nicht von einem Land in ein anderes Land ziehen mögen. Es gibt nie eine Sicherheit, wenn man von einem Land in ein anderes Land zieht, ob man überlebt. R: Von welchem Land sprechen Sie jetzt? BF: Ich rede von Burma. R: Wollen Sie bezüglich Bangladesch etwas angeben? BF: Über Bangladesch möchte ich nur das sagen, dass diejenigen, die dort Schutz bekommen haben…, in Rohingya gibt es immer noch Krieg. Die Menschen in Burma greifen die Rohingyas immer noch an; damit diese Menschen in Bangladesch Schutz bekommen, denn sie sind unschuldig. ... R: Wer hat den Schlepper organisiert? BF: Ein Schlepper hat den anderen organisiert. R: Wer hat den
- Schlepper organisiert? BF: In dem Restaurant, wo ich arbeitete, der Restaurantbesitzer XXXX . BF: In dem Restaurant, wo ich arbeitete, der Restaurantbesitzer römisch 40 . R: Wie viel wurde den Schleppern bezahlt? BF: Es wurde etappenweise bezahlt. Ich habe für Bangladesch nach Indien 20.000 Taka bezahlt. R: Das haben Sie selbst bezahlt? BF: Hmmm? D wiederholt die Frage? BF: Ja, ich habe das Geld von meiner Mutter genommen, das Geld, das ich von der Arbeit bekam, gab ich immer meiner Mutter. R: Von Indien haben Sie wie viel bezahlt, um in die Türkei zu kommen? BF: Ich habe vom Iran in die Türkei Toman gegeben, ich habe 1 Mio. Toman bezahlt, um vom Iran in die Türkei zu gelangen. R: Und von der Türkei nach Ö, wie viel haben Sie da bezahlt? BF: Von der Türkei nach Ö habe ich wieder etappenweise bezahlt. Ich habe von der Türkei bis Griechenland 300 Dollar bezahlt, dafür arbeitete ich 2 Monate lang. Von Griechenland um nach Serbien zu bekommen, habe ich dem Schlepper 300 Euro bezahlt. Ich habe in der Türkei gearbeitet, ich habe 2 Monate lang in der Türkei gearbeitet. Ich habe im Iran auch gearbeitet in einer Plastikfirma. Um von Serbien nach Ö zu kommen, habe ich 1.000 Euro bezahlt. [...]“ Die Zeugin XXXX gab in der Verhandlung folgendes an:Die Zeugin römisch 40 gab in der Verhandlung folgendes an: [...] Z: Ich bin die Arbeitgeberin und Unterkunftgeberin des BF. Ich habe den BF als ehrlich und zuverlässig erlebt. Er ist sehr loyal mir gegenüber. Wir haben eine körperlich schwere Arbeit bei uns, es sind viele Lasten zu tragen. Es ist eine körperlich sehr schwere Arbeit. Wir machen auch einen Wintergemüseanbau, er hat einen guten Bezug zu Pflanzen, kann gut Abläufe einteilen und machen. Er ist für mich eine sehr gute und wesentliche Arbeitskraft. Er kann mit seiner guten Arbeitsmoral auch andere Mitarbeiter sehr gut motivieren. Es herrscht ein gutes Arbeitsklima. [...] In weiterer Folge wurde der BF in der Verhandlung nochmals wie folgt befragt: [...] R: Sie sagten, dass der Restaurantbesitzer XXXX heißt. Was meinen Sie mit Bruder? R: Sie sagten, dass der Restaurantbesitzer römisch 40 heißt. Was meinen Sie mit Bruder? BF: Wir nennen üblicherweise die Leute nicht nur beim Namen, so wie es hier ist, sondern, wenn jemand älter ist, dann sagen wir „Bruder“ dazu. R: Wer hat Sie an Ihrem rechten Auge verletzt? BF: Also, der Angriff auf meinem rechten Auge, der erste Angriff passierte in Bangladesch im Park. Die, die mich gerufen haben und gezwungen haben, den Handel zu treiben, haben mit einem Baumast auf mich gehauen. R: Wurden Sie noch ein zweites Mal angegriffen? BF: R: Schreiben Sie den Namen Ihrer Eltern auf und Ihre Adresse, wo sie in Sunamganj gelebt haben. BF schreibt auf (Beilage ./A), D übersetzt und schreibt auf die Beilage ./A wie folgt (phonetische Wiedergabe der Schrift des Dolmetschers). Vater: XXXX Vater: römisch 40 Mutter: XXXX Mutter: römisch 40 Adresse: XXXX Adresse: römisch 40 R: Gibt es eine Straßenbezeichnung in Sunmangonj? BF: Das kommt noch von der britischen Kolonialzeit, da wurde es so benannt. XXXX ). BF: Das kommt noch von der britischen Kolonialzeit, da wurde es so benannt. römisch 40 ). R: Also gibt es keine Straßenbezeichung in Sunmangonj? BF: Ja, es gibt eine, aber ich habe den Namen vergessen, es ist eine sehr bekannte Ortschaft; XXXX . Es ist unter XXXX bekannt. Mehr muss man nicht sagen.BF: Ja, es gibt eine, aber ich habe den Namen vergessen, es ist eine sehr bekannte Ortschaft; römisch 40 . Es ist unter römisch 40 bekannt. Mehr muss man nicht sagen. [...] Der BF legte in der Verhandlung folgende Unterlagen neu vor: - Bescheid des AMS vom 29.06.2021, wonach dem BF eine Beschäftigungsbewilligung (Branchenkontingent) für die berufliche Tätigkeit als landwirtschaftlicher Hilfsarbeiter für die Zeit von 01.07.2021 bis 30.11.2021 für eine Ganztagsbeschäftigung im Ausmaß von 40h/Woche mit einem monatlichen Entgelt von 1.542,80 € brutto erteilt werde, - Schreiben betreffend die Anmeldung des BF als Dienstnehmer (landwirtschaftlicher Hilfsarbeiter) ab 13.07.2021; - Lohn-/Gehaltsabrechnungen für Juli bis Oktober 2021, für Februar 2002 bis November 2022, sowie für Jänner und Februar 2023; - Lohnkonto für das Jahr 2022; - Lohnzettel (von 25.
- bis 30.11.2022); - Bescheid des AMS vom 01.09.2022, wonach die Beschäftigungsbewilligung (Branchenkontingent) für die berufliche Tätigkeit als landwirtschaftlicher Hilfsarbeiter für die Zeit von 01.09.2022 bis 30.11.2022 für eine Ganztagsbeschäftigung im Ausmaß von 40h/Woche mit einem monatlichen Entgelt von 1.600 € brutto verlängert werde; - Sozialversicherungsauszug vom 25.02.2022 und vom 26.11.2021; - Überweisung einer Allgemeinmedizinerin an einen Facharzt für Augenheilkunde vom 26.02.2021 wegen der Diagnose „Pterygium li Auge“; - Befund vom 28.04.2021 mit der Diagnose „Sicca o.u. Trichiasis o.d., Karunkel-Nävus o.d., Pterygium o.s.“. Es wurde insbesondere eine Kontrolle am 29.09.2021 angeordnet und festgehalten, dass keine Indikation für eine Entfernung des Pterygiums vorliege. Als Therapie wurde eine Epilation der Trichiasis, befeuchtende Augentropfen 3-6 Mal täglich und Sonnenschutz empfohlen; - Zeitbestätigung vom 28.04.2021; - Ambulanzbrief und Terminbestätigung für den 29.09.2021, wonach eine Untersuchung in der Abteilung für Augenheilkunde und Optometrie stattgefunden habe und eine Epilatio durchgeführt wurde. Es wurde eine regelmäßige Kontrolle, das Tragen einer Sonnenbrille sowie Augentropfen empfohlen; - Schreiben der burgenländischen Landesregierung vom 07.10.2021, wonach der BF wegen der Arbeitsaufnahme mit 13.07.2021 einen Übergenuss von Grundversorgungsleistungen im Zeitraum von 13.07.2021 bis 17.09.2021 von insgesamt 992 € gehabt habe, welcher rückerstattet werden müsse sowie eine diesbezügliche Überweisungsbestätigung des BF vom 05.11.2021; - Zahlungsbestätigungen der Caritas an den BF aus dem Jahr
- II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen:römisch zwei. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen:
- Feststellungen: 1.
- Zur Person des BF und zum Verfahrensgang: Der BF ist Staatsangehöriger von Bangladesch, gehört der Volksgruppe der Bengalen an und bekennt sich zum sunnitischen Islam. Seine Identität steht nicht fest. Er spricht muttersprachlich Bengali, ansonsten hat er geringe Sprachkenntnisse in Griechisch, Arabisch und Hindi. Der BF spricht und versteht auch Deutsch. Der BF lebte in Bangladesch in der Stadt XXXX .Der BF lebte in Bangladesch in der Stadt römisch 40 . Er hat in Bangladesch 5 Jahre lang die Schule besucht und etwa 10 Jahre lang in einem Restaurant gearbeitet. Der BF ist ledig und kinderlos. In Bangladesch leben nach wie vor noch die Eltern, zwei Brüder und eine Schwester des BF. Es ist nicht glaubhaft, dass der BF keinen Kontakt mehr zu seiner Familie in Bangladesch hat. Der BF reiste illegal nach Österreich ein und stellte am 04.08.2019 einen Antrag auf internationalen Schutz. Der BF reiste zu einem nicht feststellbaren Zeitpunkt nach Deutschland und wurde er am 08.02.2021 per Flugzeug wieder nach Österreich rücküberstellt. Der BF arbeitete von 13.07.2021 bis 30.11.2021 sowie von 25.02.2022 bis 30.11.2022 als landwirtschaftlicher Hilfsarbeiter in einer Gärtnerei. Seit 31.01.2023 ist er dort erneut als Arbeiter tätig. Für diese Tätigkeit werden ihm vom AMS seit Juli 2021 laufend Beschäftigungsbewilligungen ausgestellt. Aktuell verfügt der BF über eine Beschäftigungsbewilligung für die Zeit von 27.01.2023 bis 26.01.2024 (Ganztagsbeschäftigung im Ausmaß von 40h/Woche mit einem monatlichen Entgelt von 1.708,74 € brutto). Im Jahr 2021 hat der BF bei der Caritas gearbeitet. Der BF bezieht keine Leistungen aus der Grundversorgung. Einen finanziellen Übergenuss von Grundversorgungsleistungen hat er zurückbezahlt. Im Bundesgebiet leben keine Familienangehörigen des BF. Er konnte hier Freundschaften und Bekanntschaften knüpfen. Der BF pflegt zu seiner Arbeitgeberin bzw. ihrer Familie ein freundschaftliches Verhältnis und wird ihm von seiner Arbeitgeberin ein Zimmer zur Verfügung gestellt. Ein finanzielles oder sonstiges Abhängigkeitsverhältnis im Bundesgebiet besteht nicht. Der BF hat Deutschkurse (bis zum Niveau A2) besucht. Ein Deutschzertifikat hat er nicht erworben. Er hat im Bundesgebiet keine Schule besucht und ist kein Mitglied in einem Verein. In seiner Freizeit sieht der BF gerne fern, trifft sich mit Freunden oder geht wandern. Er lernt zu Hause Deutsch und versucht sich Wissen über Österreich anzueignen. Er hat bei einem Dorffest in seiner Wohnsitzgemeinde mitgeholfen. Der BF leidet an Augenproblemen. Er hat trockene Augen und eine fehlerhafte Ausrichtung der Wimpern (Trichiasis), weshalb ein in Richtung des rechten Auges wachsendes Haar regelmäßig von einem Arzt entfernt wird. Zudem hat er ein Karunkel-Nävus (gutartige Schleimhautfehlbildung) und ein Pterygium am linken Auge (gutartige Wucherung der Bindehaut). Er war deshalb in einer Abteilung für Augenheilkunde und Optometrie in einem Spital vorstellig. Ansonsten ist der BF gesund. Er benötigt keine Medikamente und ist arbeitsfähig. Der BF ist strafrechtlich unbescholten. 1.
- Zum Fluchtvorbringen sowie einer möglichen Rückkehr des BF nach Bangladesch: Es konnte nicht festgestellt werden, dass der BF in Bangladesch einer asylrelevanten individuellen Verfolgung ausgesetzt war oder im Falle seiner Rückkehr einer solchen ausgesetzt wäre. Sein Fluchtvorbringen ist nicht glaubhaft. Der BF konnte insbesondere auch nicht glaubhaft machen, dass er Angehöriger der Volksgruppe der Rohingya ist. Es konnte zudem nicht festgestellt werden, dass der BF im Falle einer Abschiebung nach Bangladesch in seinem Recht auf Leben gefährdet wird, der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen oder von der Todesstrafe bedroht wird oder eine Rückkehr nach Bangladesch für den BF als Zivilperson eine ernsthafte Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen Konflikts mit sich bringen würde. Es konnte auch nicht festgestellt werden, dass der BF bei einer Rückkehr nach Bangladesch in eine auswegslose bzw. existenzbedrohende Notlage geraten würde. Der BF verfügt zudem über die Möglichkeit, außerhalb seiner Heimatstadt zu leben und einer Beschäftigung nachzugehen. 1.
- Zur maßgeblichen Situation in Bangladesch wird auf folgende Feststellungen verwiesen: COVID-19 Der Regierung wird vorgeworfen, dass die Vorbereitung auf die Viruserkrankung im Inland inadäquat gewesen sind. COVID-19-Testungen waren zunächst nur in der Hauptstadt Dhaka möglich gewesen. Anfang April 2020 nahmen Diagnostikeinrichtungen am Rajshahi Medical College und am Cox's Bazar Medical College ihre Tätigkeiten auf und testen seitdem Bewohner ihrer jeweiligen Regionen auf eine Infektion mit COVID-
- Mit Ende März 2020 erließ die Regierung weitreichende Einschränkungen der Bewegungsfreiheit. Das Transportwesen, Einkaufsmöglichkeiten, behördliche Dienste und anderes wurden auf das nötigste reduziert. Von den erlassenen Kontakt- und Arbeitsbeschränkungen ist ein Großteil der bangladeschischen Bevölkerung betroffen. Viele stehen dadurch vor unmittelbar existenzbedrohenden finanziellen Risiken. Viele Großaufträge beispielsweise im Bereich der Textilindustrie wurden zurückgezogen. Diese Maßnahmen bedeuteten einen Wegfall der Einkommensgrundlage von 4,1 Millionen Textilarbeitern, die zu den Geringverdienern in Bangladesch zählen. Einige Textilfabriken stellten jedoch ihre Produktion teilweise auf die Herstellung von Atemschutzmasken und Schutzanzügen um. Lokale Initiativen von einkommensstärkeren Personen versuchen, die Grundversorgung von einkommensschwächeren Familien durch die Verteilung von Lebensmitteln in den jeweiligen Anwohnergebieten aufrecht zu erhalten. Auch die Regierung hat erste staatliche Entlastungsprogramme in die Wege geleitet. Darunter Programme zur finanziellen Unterstützung der in der Landwirtschaft Tätigen oder für Personen, die in extremer Armut leben (GIZ 11.2020; vgl. ÖB 9.2020). Im Zuge der COVID-Krise 2020 verloren nach Schätzungen der Bangladesh Economic Association etwa 36 Millionen Menschen während des Lockdowns ihre Arbeit, 25 Millionen rutschen zurück in die absolute Armut (ÖB 9.2020).Der Regierung wird vorgeworfen, dass die Vorbereitung auf die Viruserkrankung im Inland inadäquat gewesen sind. COVID-19-Testungen waren zunächst nur in der Hauptstadt Dhaka möglich gewesen. Anfang April 2020 nahmen Diagnostikeinrichtungen am Rajshahi Medical College und am Cox's Bazar Medical College ihre Tätigkeiten auf und testen seitdem Bewohner ihrer jeweiligen Regionen auf eine Infektion mit COVID-
- Mit Ende März 2020 erließ die Regierung weitreichende Einschränkungen der Bewegungsfreiheit. Das Transportwesen, Einkaufsmöglichkeiten, behördliche Dienste und anderes wurden auf das nötigste reduziert. Von den erlassenen Kontakt- und Arbeitsbeschränkungen ist ein Großteil der bangladeschischen Bevölkerung betroffen. Viele stehen dadurch vor unmittelbar existenzbedrohenden finanziellen Risiken. Viele Großaufträge beispielsweise im Bereich der Textilindustrie wurden zurückgezogen. Diese Maßnahmen bedeuteten einen Wegfall der Einkommensgrundlage von 4,1 Millionen Textilarbeitern, die zu den Geringverdienern in Bangladesch zählen. Einige Textilfabriken stellten jedoch ihre Produktion teilweise auf die Herstellung von Atemschutzmasken und Schutzanzügen um. Lokale Initiativen von einkommensstärkeren Personen versuchen, die Grundversorgung von einkommensschwächeren Familien durch die Verteilung von Lebensmitteln in den jeweiligen Anwohnergebieten aufrecht zu erhalten. Auch die Regierung hat erste staatliche Entlastungsprogramme in die Wege geleitet. Darunter Programme zur finanziellen Unterstützung der in der Landwirtschaft Tätigen oder für Personen, die in extremer Armut leben (GIZ 11.2020; vergleiche ÖB 9.2020). Im Zuge der COVID-Krise 2020 verloren nach Schätzungen der Bangladesh Economic Association etwa 36 Millionen Menschen während des Lockdowns ihre Arbeit, 25 Millionen rutschen zurück in die absolute Armut (ÖB 9.2020). Die bangladeschische Regierung hat im April 2020 Hilfspakete mit einem Volumen in Höhe von 12 Milliarden USD beschlossen. Die Konjunkturmaßnahmen zielen unter anderem auf eine Stützung von für die Wirtschaft bedeutende Industriezweige wie die Textil- und Bekleidungsherstellung sowie den Agrar- und Nahrungsmittelsektor ab (GTAI 21.9.2020a). Der durch die Regierung verhängte umfassende Lockdown war de facto jedoch immer brüchig und wurde einmal mehr und einmal weniger eingehalten. Am 30.5.2020 wurde der Lockdown wieder aufgehoben, da eine weiter Fortsetzung wirtschaftlich nicht mehr vertretbar war (ÖB 9.2020). Das ohnehin schwache Gesundheitssystem Bangladeschs ist mit der Pandemie völlig überlastet (ÖB 9.2020). Angesichts der historisch niedrigen Ausgaben für die öffentliche Gesundheitsversorgung im Land erwiesen sich die Einrichtungen als unzureichend, schlecht vorbereitet und schlecht ausgerüstet, um die Krise zu bewältigen (AI 7.4.2021). Die Versorgung von Covid-19-Patienten stößt an ihre Grenzen. Landesweit sind etwas mehr als knapp 1.000 Intensivbetten verfügbar. Davon sind 400 für die Behandlung von Patienten mit schweren Atemwegserkrankungen ausgerüstet. Während es in der Hauptstadt Dhaka 400 Intensivbetten gibt, stehen in 47 der insgesamt 64 Verwaltungsbezirke überhaupt keine zur Verfügung (GTAI 21.9.2020b). Eine weitere Problemstellung für das Land stellen die zahlreichen Rückkehrer aus den Ländern des Nahen Ostens aufgrund des mit COVID verbundenen weltweiten Wirtschaftsabschwungs dar. Viele bringen so das Virus auf ihrem Heimweg mit ins Land. Da viele Migranten aus Bangladesch im Nahen Osten im Zuge der COVID-Krise ihre Arbeit verloren haben und ausgewiesen wurden, ist in den kommenden Jahren mit einem vermehrten Aufkommen von AsylwerberInnen aus Bangladesch in (West-)Europa zu rechnen (ÖB 9.2020). COVID-19 erhöht Risiken im Zusammenhang mit geschlechtsspezifischer Gewalt und setzen Frauen und Kinder zusätzlichen Bedrohungen aus (iMMAP 3.2021). Die Behörden gehen gegen Journalisten und Medien vor, die kritisch über die Reaktion der Regierung auf die COVID-19-Pandemie berichten (HRW 20.5.2021; vgl. AI 19.5.2021). Kritische Journalisten sehen sich systematischen Verleumdungsklagen ausgesetzt (ÖB 9.2020). Eine Überwachung von Personen, die "Gerüchte" über die Covid-19-Pandemie verbreiten könnten, wird verstärkt, die Medienzensur verschärft (HRW 20.5.2021). Die Behörden gehen gegen Journalisten und Medien vor, die kritisch über die Reaktion der Regierung auf die COVID-19-Pandemie berichten (HRW 20.5.2021; vergleiche AI 19.5.2021). Kritische Journalisten sehen sich systematischen Verleumdungsklagen ausgesetzt (ÖB 9.2020). Eine Überwachung von Personen, die "Gerüchte" über die Covid-19-Pandemie verbreiten könnten, wird verstärkt, die Medienzensur verschärft (HRW 20.5.2021). Nachdem die Zahl der Neuinfektionen im April 2021 Tagen stark angestiegen, wurden die Anfang April 2021 eingeführten Abriegelungsmaßnahmen, die auch die Schließung von Geschäften beinhaltet, aufgrund der sich verschlechternden Situation weiter verschärft (BAMF 12.4.2021). Das Außenministerium des Landes bestätigt Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Massenimpfprogrammes wegen einem Fehlen an den dafür notwendigen Impfstoff-Dosen. Bisher hat Bangladesch erst 7 Millionen Dosen (darüber hinaus schenkte Indien 3,2 Millionen Dosen separat) einer vertraglich mit Indien vereinbarten Menge von 30 Millionen Dosen des vom Serum Institute of India hergestellten Oxford AstraZeneca-Impfstoffs erhalten (AnAg 22.5.2021). Um eine Übertragung von den als ansteckender eingestuften Varianten des COVID-19-Virus aus Indien zu verhindern, wurden Flüge abgesagt und Grenzen geschlossen (TG 5.5.2021). Quellen: AnAg – Anadolu Agency (22.5.2021): Bangladesh extends border lockdown with India, https://www.aa.com.tr/en/asia-pacific/bangladesh-extends-border-lockdown-with-india/2251062, Zugriff 25.5.2021 AI – Amnesty International (19.5.2021): Bangladesh: Rozina Islam must not be punished for her journalistic work, Zugriff 19.5.2021https://www.ecoi.net/de/dokument/2051859.html, Zugriff 1.6.2021 AI – Amnesty International (19.5.2021): Bangladesh: Rozina Islam must not be punished for her journalistic work, Zugriff 19.5.2021, https://www.ecoi.net/de/dokument/2051859.html, Zugriff 1.6.2021 AI – Amnesty International (7.4.2021): Bangladesh 2020, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048635.html, Zugriff 18.5.2021 BAMF – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (12.4.2021): Briefing Notes, https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/EN/Behoerde/Informationszentrum/BriefingNotes/2021/briefingnotes-kw15-2021.pdf?__blob=publicationFile&v=4, Zugriff 17.5.2021 GIZ – Deutsche Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit GmbH (11.2020a): Bangladesch, Geschichte & Staat, https://www.liportal.de/bangladesch/geschichte-staat/, Zugriff 17.5.2021 GTAI - Germany Trade and Invest (21.9.2020a): Covid-19: Maßnahmen der Regierung, https://www.gtai.de/gtai-de/trade/specials/special/bangladesch/covid-19-massnahmen-der-regierung-260866, Zugriff 5.11.2020 GTAI - Germany Trade and Invest [Deutschland] (21.9.2020b): Covid-19: Gesundheitswesen in Bangladesch: https://www.gtai.de/gtai-de/trade/specials/special/bangladesch/bangladeschs-wirtschaft-behauptet-sich-trotz-coronakrise-260868, Zugriff 5.11.2020 HRW – Human Rights Watch: Bangladesh (20.5.2021): Arrest of Journalist Investigating Corruption, https://www.ecoi.net/de/dokument/2052025.html, Zugriff 1.6.2021 iMMAP – Information Management and Mine Action Programs (Autor), veröffentlicht von ReliefWeb (3.2021): COVID-19 Situation Analysis , https://reliefweb.int/sites/reliefweb.int/files/resources/iMMAP_COVID-19_Bangladesh_Analysis%20Report_032021.pdf, Zugriff 17.5.2021ÖB – Österreichische Botschaft Neu Delhi [Österreich] (9.2020): Asylländerbericht zu Bangladesch, https://www.ecoi.net/en/file/local/2052061/BANG_%C3%96B_BERICHT_2020_09.pdf, Zugriff 28.5.2021 ÖB – Österreichische Botschaft Neu Delhi [Österreich] (9.2020): Asylländerbericht zu Bangladesch, https://www.ecoi.net/en/file/local/2052061/BANG_%C3%96B_BERICHT_2020_09.pdf, Zugriff 28.5.2021 ÖB – Österreichische Botschaft Neu Delhi [Österreich] (9.2020): Asylländerbericht zu Bangladesch, , https://www.ecoi.net/en/file/local/2052061/BANG_%C3%96B_BERICHT_2020_09.pdf, Zugriff 28.5.2021 TG – The Guardian (5.5.2021): India’s neighbours close borders as Covid wave spreads across region, https://www.theguardian.com/world/2021/may/05/indias-neighbours-close-borders-as-covid-wave-spreads-across-region, Zugriff 25.5.2021 Politische Lage Letzte Änderung: 08.06.2021 Bangladesch ist seit 1991 eine parlamentarische Demokratie (GIZ 11.2019a). Die Unabhängigkeit und der Übergang zur Demokratie brachten ein Einparteiensystem, mehrere Militärputsche (1975 und 1982), zwei Übergangsregierungen, Ausnahmezustände und Machtkämpfe zwischen den beiden großen Parteien, der Bangladesh Nationalist Party (BNP) und der Awami-Liga (AL). Die beiden Parteien regieren Bangladesch seit 1991 abwechselnd (OMCT 7.2019). Der Verwaltungsaufbau von Bangladesch ist zentralistisch. Im Gebiet der Chittagong Hill Tracts gilt eine besondere Verwaltung, die der lokalen (indigenen), nicht-bengalischen Bevölkerung verstärkte Mitwirkungsmöglichkeiten einräumen soll (ÖB 9.2020). Das Staatsoberhaupt ist der Präsident, der vom Parlament alle fünf Jahre gewählt wird. Eine einmalige Wiederwahl ist möglich. Er übt größtenteils zeremonielle Funktionen aus, während die Macht in den Händen des Premierministers als Regierungschef liegt. Dieser wird von der stärksten im Parlament vertretenen Partei nominiert und vom Präsidenten formell ernannt. Zusätzlich obliegt dem Premierminister die Kontrolle der Geheimdienste, der Streitkräfte und der paramilitärischen Einheiten (GIZ 11.2019a). Das Parlament (National Parliament oder Jatiya Sangsad) besteht aus einer Kammer mit 300 direkt gewählten Abgeordneten (ÖB 9.2020) sowie zusätzlichen 50 Sitzen, die nur für Frauen reserviert sind (USDOS 30.3.2021; vgl. GIZ 11.2019a). Das Mehrheitswahlrecht führt zu stabilen Mehrheiten im Parlament und hat die Herausbildung der BNP und der AL als dominierende und konkurrierende Parteien begünstigt. Die erste Verfassung trat 1972 in Kraft und setzte neben der demokratischen Staatsform auch Säkularismus, Sozialismus und Nationalismus als Ziele fest. Nach zahlreichen Verfassungsänderungen wurde 1988 der Islam als Staatsreligion eingeführt bei gleichzeitiger verfassungsrechtlicher Verankerung des Rechts auf friedliche Ausübung anderer Religionen (ÖB 9.2020). Das Parlament (National Parliament oder Jatiya Sangsad) besteht aus einer Kammer mit 300 direkt gewählten Abgeordneten (ÖB 9.2020) sowie zusätzlichen 50 Sitzen, die nur für Frauen reserviert sind (USDOS 30.3.2021; vergleiche GIZ 11.2019a). Das Mehrheitswahlrecht führt zu stabilen Mehrheiten im Parlament und hat die Herausbildung der BNP und der AL als dominierende und konkurrierende Parteien begünstigt. Die erste Verfassung trat 1972 in Kraft und setzte neben der demokratischen Staatsform auch Säkularismus, Sozialismus und Nationalismus als Ziele fest. Nach zahlreichen Verfassungsänderungen wurde 1988 der Islam als Staatsreligion eingeführt bei gleichzeitiger verfassungsrechtlicher Verankerung des Rechts auf friedliche Ausübung anderer Religionen (ÖB 9.2020). Das politische Leben wird durch die beiden dominierenden und konkurrierenden größten Parteien AL und BNP bestimmt (ÖB 9.2020; vgl. AA 21.6.2020, BS 29.4.2020). Klientelismus und Korruption sowie mafiöse Strukturen sind weit verbreitet. Gewerkschaften, Studentenorganisationen, Polizei und Verwaltung sind parteipolitisch durchdrungen (AA 21.6.2020). Beide Parteien haben keine demokratische interne Struktur und werden von Familien geführt, die Bangladesch seit der Unabhängigkeit um die Führung des Landes konkurriert haben. Unterstützt werden die beiden Parteien von einem kleinen Kreis von Beratern (FH 3.3.2021). Wie in der Region üblich, geht es bei politischen Parteien weniger um Ideologie, als um einzelne Persönlichkeiten und deren Netzwerke, die im Falle eines Wahlsieges auch finanziell profitieren, in dem sie mit wichtigen Staatsposten versorgt werden (ÖB 9.2020).Das politische Leben wird durch die beiden dominierenden und konkurrierenden größten Parteien AL und BNP bestimmt (ÖB 9.2020; vergleiche AA 21.6.2020, BS 29.4.2020). Klientelismus und Korruption sowie mafiöse Strukturen sind weit verbreitet. Gewerkschaften, Studentenorganisationen, Polizei und Verwaltung sind parteipolitisch durchdrungen (AA 21.6.2020). Beide Parteien haben keine demokratische interne Struktur und werden von Familien geführt, die Bangladesch seit der Unabhängigkeit um die Führung des Landes konkurriert haben. Unterstützt werden die beiden Parteien von einem kleinen Kreis von Beratern (FH 3.3.2021). Wie in der Region üblich, geht es bei politischen Parteien weniger um Ideologie, als um einzelne Persönlichkeiten und deren Netzwerke, die im Falle eines Wahlsieges auch finanziell profitieren, in dem sie mit wichtigen Staatsposten versorgt werden (ÖB 9.2020). Bei den Parlamentswahlen vom 30.12.2018 erzielte die "Große Allianz" um die regierende AL einen überragenden Sieg (ÖB 9.2020) mit 96 Prozent der Stimmen und 289 der 300 zur Wahl stehenden Parlamentssitzen (Guardian 30.12.2018; vgl. DT 27.1.2019, DW 14.2.2019). Diese waren durch Übergriffe auf Oppositionelle, willkürliche Verhaftungen und Einschüchterungen der Stimmberechtigten gekennzeichnet (HRW 14.1.2020).Bei den Parlamentswahlen vom 30.12.2018 erzielte die "Große Allianz" um die regierende AL einen überragenden Sieg (ÖB 9.2020) mit 96 Prozent der Stimmen und 289 der 300 zur Wahl stehenden Parlamentssitzen (Guardian 30.12.2018; vergleiche DT 27.1.2019, DW 14.2.2019). Diese waren durch Übergriffe auf Oppositionelle, willkürliche Verhaftungen und Einschüchterungen der Stimmberechtigten gekennzeichnet (HRW 14.1.2020). Infolge der Dominanz der AL und der fehlenden innerparteilichen Demokratie hat de facto die exekutive Spitze das ausschließliche Sagen bei Gesetzesentwürfen. Wie schon die Vorgängerregierungen baut auch