RIS Dokument GerichtBundesverwaltungsgericht Entscheidungsdatum04.05.2023 GeschäftszahlW257 2254772-1 Spruch, , , W257 2254772-1/9E GEKÜRZTE AUSFERTIGUNG DES AM 17.04.2023 MÜNDLICH VERKÜNDETEN ERKENNTNISSES IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. Herbert MANTLER, MBA als Einzelrichter über die Beschwerde des XXXX geboren am XXXX , vertreten durch HOCHWIMMER & HORCICHKA Rechtsanwälte, 5020 Salzburg, Neutorstraße 15A, gegen den Bescheid des Kommandanten der Streitkräftebasis vom 08.04.2022, Zl. GZ XXXX , betreffend einer Gehaltskürzung vom XXXX 2021 bis XXXX 2021, zu Recht erkannt:Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. Herbert MANTLER, MBA als Einzelrichter über die Beschwerde des römisch 40 geboren am römisch 40 , vertreten durch HOCHWIMMER & HORCICHKA Rechtsanwälte, 5020 Salzburg, Neutorstraße 15A, gegen den Bescheid des Kommandanten der Streitkräftebasis vom 08.04.2022, Zl. GZ römisch 40 , betreffend einer Gehaltskürzung vom römisch 40 2021 bis römisch 40 2021, zu Recht erkannt: A) Der Beschwerde wird stattgegeben und der Bescheid ersatzlos behoben. B) Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.B) Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig. TextGemäß § 29 Abs. 5 VwGVG kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 nicht beantragt wurde, zu enthalten. Gemäß Paragraph 29, Absatz 5, VwGVG kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Absatz 2 a, eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Absatz 4, von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Absatz 4, nicht beantragt wurde, zu enthalten. Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 17.04.2023 verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG, da ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG innerhalb der zweiwöchigen Frist durch die belangte Behörde nicht gestellt wurde sowie auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und auf die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof durch die beschwerdeführende Partei am 17.04.2023 ausdrücklich verzichtet wurde.Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 17.04.2023 verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß Paragraph 29, Absatz 5, VwGVG, da ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Paragraph 29, Absatz 4, VwGVG innerhalb der zweiwöchigen Frist durch die belangte Behörde nicht gestellt wurde sowie auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und auf die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof durch die beschwerdeführende Partei am 17.04.2023 ausdrücklich verzichtet wurde. European Case Law IdentifierECLI:AT:BVWG:2023:W257.2254772.1.00
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.