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{'item': 'W124 2260930-1'}

RIS Dokument GerichtBundesverwaltungsgericht Entscheidungsdatum16.05.2023 GeschäftszahlW124 2260930-1 Spruch, W124 2260930-1/11E IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richt

§ 2Abs. 1 Z 13 Asyl

G 2005 (Spruchpunkt I.) als auch hinsichtlich des Status des subsidiär Schutzberechtigten gemäß § 8 Abs.

§ 2Abs. 1 Z 13 Asyl

G 2005 (Spruchpunkt II.) abgewiesen. Ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen wurde dem BF gemäß § 57 AsylG nicht erteilt (Spruchpunkt III.) und gemäß § 10 Abs. 1 Z 3 AsylG iVm § 9 BFA-VG gegen ihn eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 2 Z 2 FPG erlassen (Spruchpunkt IV.). Gemäß § 52 Abs. 9 FPG wurde festgestellt, dass seine Abschiebung nach Somalia gemäß § 46 FPG zulässig ist (Spruchpunkt V.) und gemäß § 55 Abs. 1 bis 3 FPG wurde eine Frist von zwei Wochen ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung für die freiwillige Ausreise gewährt (Spruchpunkt VI.).

  1. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid vom römisch 40 wurde der Antrag des BF auf internationalen Schutz sowohl hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß Paragraph 3, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 13, AsylG 2005 (Spruchpunkt römisch eins.) als auch hinsichtlich des Status des subsidiär Schutzberechtigten gemäß Paragraph 8, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 13, AsylG 2005 (Spruchpunkt römisch zwei.) abgewiesen. Ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen wurde dem BF gemäß Paragraph 57, AsylG nicht erteilt (Spruchpunkt römisch drei.) und gemäß Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 3, AsylG in Verbindung mit Paragraph 9, BFA-VG gegen ihn eine Rückkehrentscheidung gemäß Paragraph 52, Absatz 2, Ziffer 2, FPG erlassen (Spruchpunkt römisch vier.). Gemäß Paragraph 52, Absatz 9, FPG wurde festgestellt, dass seine Abschiebung nach Somalia gemäß Paragraph 46, FPG zulässig ist (Spruchpunkt römisch fünf.) und gemäß Paragraph 55, Absatz eins bis 3 FPG wurde eine Frist von zwei Wochen ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung für die freiwillige Ausreise gewährt (Spruchpunkt römisch sechs.). Begründend wurde zu Spruchpunkt I. im Wesentlichen ausgeführt, dass die Angaben des BF zu seinem Fluchtgrund betreffend Verfolgung wegen des Eingehens einer Mischehe aus näher dargelegten Gründen weder glaubwürdig noch nachvollziehbar seien. Es sei auch unglaubwürdig, dass der BF aufgrund seiner Clanzugehörigkeit diskriminiert worden sei, zumal seine nahen Verwandten in Somalia leben würden, sich die Situation der Minderheiten gebessert habe und Angehörige von Minderheiten in Mogadischu keiner systematischen Gewalt ausgesetzt seien. Dem BF wäre bei Vorliegen einer tatsächlichen Bedrohung durch den Clan der Hawiye in seiner Heimat eine innerstaatliche Fluchtalternative in Somalia offen gestanden.Begründend wurde zu Spruchpunkt römisch eins. im Wesentlichen ausgeführt, dass die Angaben des BF zu seinem Fluchtgrund betreffend Verfolgung wegen des Eingehens einer Mischehe aus näher dargelegten Gründen weder glaubwürdig noch nachvollziehbar seien. Es sei auch unglaubwürdig, dass der BF aufgrund seiner Clanzugehörigkeit diskriminiert worden sei, zumal seine nahen Verwandten in Somalia leben würden, sich die Situation der Minderheiten gebessert habe und Angehörige von Minderheiten in Mogadischu keiner systematischen Gewalt ausgesetzt seien. Dem BF wäre bei Vorliegen einer tatsächlichen Bedrohung durch den Clan der Hawiye in seiner Heimat eine innerstaatliche Fluchtalternative in Somalia offen gestanden. Zu Spruchpunkt II. legte das Bundesamt dar, eine Bedrohungssituation im Falle seiner Rückkehr habe nicht festgestellt werden können. Der BF werde in der Lage sein, durch eine Tätigkeit eine ausreichende Lebensgrundlage zu finden, und werde nicht in eine hoffnungslose Lage, auch nicht in der Übergangsphase nach seiner Rückkehr, geraten, zumal er auch Unterstützung von seinen Familien- und Clanmitgliedern erhalten könnte. Seine angegebenen Beschwerden betreffend seine Fehlsichtigkeit sowie seine Schmerzen im rechten Bein seien nicht als verfahrensrelevant zu werten und derart leichte Erkrankungen seien auch in seiner Heimat behandelbar. Zu Spruchpunkt römisch zwei. legte das Bundesamt dar, eine Bedrohungssituation im Falle seiner Rückkehr habe nicht festgestellt werden können. Der BF werde in der Lage sein, durch eine Tätigkeit eine ausreichende Lebensgrundlage zu finden, und werde nicht in eine hoffnungslose Lage, auch nicht in der Übergangsphase nach seiner Rückkehr, geraten, zumal er auch Unterstützung von seinen Familien- und Clanmitgliedern erhalten könnte. Seine angegebenen Beschwerden betreffend seine Fehlsichtigkeit sowie seine Schmerzen im rechten Bein seien nicht als verfahrensrelevant zu werten und derart leichte Erkrankungen seien auch in seiner Heimat behandelbar. Die Erlassung einer Rückkehrentscheidung begründete das Bundesamt damit, dass der BF in Österreich keine privaten oder familiären Bindungen habe und seine Familie in Somalia lebe. Er sei im Bundesgebiet nicht selbsterhaltungsfähig, spreche die deutsche Sprache gut und sei ehrenamtlich tätig. Dem BF habe bei der Antragstellung klar sein müssen, dass der Aufenthalt in Österreich im Falle der Abweisung des Antrages auf internationalen Schutz nur ein vorübergehender sei. Das öffentliche Interesse an einem geordneten Fremdenwesen der Republik Österreich sowie im Hinblick auf die öffentliche Sicherheit würde das private Interesse des BF überwiegen, sodass eine Rückkehrentscheidung zulässig sei.
  2. Mit fristgerechter Beschwerde vom XXXX wurde dieser Bescheid in vollem Umfang vom BF im Wege seiner Vertretung angefochten. Begründend wurde zusammengefasst ausgeführt, das Bundesamt habe unzureichende Ermittlungen zum Clan des BF, den Gabooye, durchgeführt. Zum Führen einer Mischbeziehung und der daraus resultierenden Blutrache wegen Ehrenverletzung würden sich keine Ausführungen in der gesamten Entscheidung finden, wobei es gerade in Somalia logisch nachvollziehbar wäre, dass die Heirat gegen den Willen der Eltern eine Beschmutzung der Ehre der Familie darstelle. Die gesamte Befragung und die Entscheidung würden den Eindruck machen, dass sich das Bundesamt unzureichend mit dem Fall des BF befasst habe und es mache den Anschein, die Behörde habe sich nicht ausreichend die Mühe gemacht, eigene Gründe des BF zu ermitteln. Der BF habe sehr lebensnah dargelegt, was ihm passiert sei, und auch wenn es in Mogadischu seltener vorkomme, seien Blutrache, Clanhierarchien und Verbot von Mischehen immer noch allgegenwärtig und ein großes Problem. Eine Rückkehr nach Somalia stehe dem BF aufgrund der Lage in ganz Somalia nicht offen. Er werde aufgrund seiner Clanzugehörigkeit und seiner unterstellten politischen Einstellung im gesamten Land verfolgt und diskriminiert. Auch der Verfassungsgerichtshof erwähne in seiner aktuellen Judikatur, dass sich die Sicherheits- und Versorgungslage in Somalia und insbesondere in Mogadischu 2021 verschlechtert habe. Darüber hinaus seien die im angefochtenen Bescheid getroffenen Länderfeststellungen unvollständig und teilweise sehr oberflächlich. Sie würden zwar allgemeine Aussagen über Somalia beinhalten, sich jedoch kaum mit den konkreten Fluchtgründen des BF befassen, zumal Berichte zur Blutrache aufgrund des Führens einer Mischehe fehlen würden, weshalb auf einen aktuellen Bericht zur Zunahme der bewaffneten Clan-Gewalt verwiesen werde. Die Länderinformationen der BFA-Staatendokumentation zu Somalia würden eine asylrelevante Verfolgung des BF aufgrund seiner Zugehörigkeit zum Minderheitenclan der Gabooye aufzeigen und dies würden auch die in der Beschwerde zitierten Berichte bestätigen. Aus den in der Beschwerde zitierten Berichte würde sich auch ergeben, dass die allgemeine Situation in Somalia angesichts der derzeitigen Entwicklungen und Auswirkungen des Ukrainekrieges eine Rückkehr des BF nicht zulasse. Es würden Feststellungen zum Führen der Mischehe zwischen dem BF und seiner Frau sowie zur allgemein schlechten humanitären Lage in Somalia fehlen und das Bundesamt habe sich nicht mit den vorgebrachten Angriffen auf den BF durch Mitglieder eines Mehrheitsclans auseinandergesetzt. Die Beweiswürdigung des Bundesamtes zum Fluchtvorbringen des BF sei aus näher dargelegten Gründen mangelhaft und das Bundesamt habe sich nicht mit den Länderberichten befasst, was in Anbetracht der aktuellen Lage in Somalia einen gravierenden Mangel darstelle. Die Hungersnot und die Dürre, die derzeit in Somalia herrschen würden, würden die Rückkehr für den BF unmöglich machen. Es könne auch noch nicht gesagt werden, ob und wie der Ukrainekrieg in weiterer Folge Einfluss auf die Ernährungssicherheit in Ostafrika habe. Auch wenn Mogadischu zurzeit nur gering durch die Hungersnot betroffen sein solle, herrsche überall Nahrungsmittelknappheit. Zudem sei der Umstand, dass der BF kaum in Somalia gelebt habe, offenbar unberücksichtigt geblieben. In rechtlicher Hinsicht sei verkannt worden, dass der BF unter zwei von UNHCR angeführte, besonders gefährdete Personengruppen, nämlich Mitglieder von Minderheitenclans und Angehörige eines Clans, der in eine Blutfehde verwickelt ist, falle, weshalb er jedenfalls dem Risiko einer Verfolgung ausgesetzt sei. Dem BF wäre zumindest subsidiärer Schutz zu gewähren gewesen, zumal die Sicherheits- und Versorgungslage in Somalia sehr schlecht sei und der BF aufgrund der Diskriminierung der Gabooye keine Arbeit sowie keine Wohnung finden würde, sodass er in eine ausweglose Lage geraten würde. Hinsichtlich der Rückkehrentscheidung habe das Bundesamt eine falsche Interessenabwägung durchgeführt, weil entscheidungswesentliche Tatsachen nicht berücksichtigt worden seien. Der BF sei sehr bemüht, sich in Österreich zu integrieren, spreche bereits gut Deutsch, besuche ein Sprachcafé, helfe ehrenamtlich in der Asylunterkunft als Dolmetscher, habe schon Bekannte sowie Freunde gefunden und sei arbeitsfähig sowie –willig.
  3. Mit fristgerechter Beschwerde vom römisch 40 wurde dieser Bescheid in vollem Umfang vom BF im Wege seiner Vertretung angefochten. Begründend wurde zusammengefasst ausgeführt, das Bundesamt habe unzureichende Ermittlungen zum Clan des BF, den Gabooye, durchgeführt. Zum Führen einer Mischbeziehung und der daraus resultierenden Blutrache wegen Ehrenverletzung würden sich keine Ausführungen in der gesamten Entscheidung finden, wobei es gerade in Somalia logisch nachvollziehbar wäre, dass die Heirat gegen den Willen der Eltern eine Beschmutzung der Ehre der Familie darstelle. Die gesamte Befragung und die Entscheidung würden den Eindruck machen, dass sich das Bundesamt unzureichend mit dem Fall des BF befasst habe und es mache den Anschein, die Behörde habe sich nicht ausreichend die Mühe gemacht, eigene Gründe des BF zu ermitteln. Der BF habe sehr lebensnah dargelegt, was ihm passiert sei, und auch wenn es in Mogadischu seltener vorkomme, seien Blutrache, Clanhierarchien und Verbot von Mischehen immer noch allgegenwärtig und ein großes Problem. Eine Rückkehr nach Somalia stehe dem BF aufgrund der Lage in ganz Somalia nicht offen. Er werde aufgrund seiner Clanzugehörigkeit und seiner unterstellten politischen Einstellung im gesamten Land verfolgt und diskriminiert. Auch der Verfassungsgerichtshof erwähne in seiner aktuellen Judikatur, dass sich die Sicherheits- und Versorgungslage in Somalia und insbesondere in Mogadischu 2021 verschlechtert habe. Darüber hinaus seien die im angefochtenen Bescheid getroffenen Länderfeststellungen unvollständig und teilweise sehr oberflächlich. Sie würden zwar allgemeine Aussagen über Somalia beinhalten, sich jedoch kaum mit den konkreten Fluchtgründen des BF befassen, zumal Berichte zur Blutrache aufgrund des Führens einer Mischehe fehlen würden, weshalb auf einen aktuellen Bericht zur Zunahme der bewaffneten Clan-Gewalt verwiesen werde. Die Länderinformationen der BFA-Staatendokumentation zu Somalia würden eine asylrelevante Verfolgung des BF aufgrund seiner Zugehörigkeit zum Minderheitenclan der Gabooye aufzeigen und dies würden auch die in der Beschwerde zitierten Berichte bestätigen. Aus den in der Beschwerde zitierten Berichte würde sich auch ergeben, dass die allgemeine Situation in Somalia angesichts der derzeitigen Entwicklungen und Auswirkungen des Ukrainekrieges eine Rückkehr des BF nicht zulasse. Es würden Feststellungen zum Führen der Mischehe zwischen dem BF und seiner Frau sowie zur allgemein schlechten humanitären Lage in Somalia fehlen und das Bundesamt habe sich nicht mit den vorgebrachten Angriffen auf den BF durch Mitglieder eines Mehrheitsclans auseinandergesetzt. Die Beweiswürdigung des Bundesamtes zum Fluchtvorbringen des BF sei aus näher dargelegten Gründen mangelhaft und das Bundesamt habe sich nicht mit den Länderberichten befasst, was in Anbetracht der aktuellen Lage in Somalia einen gravierenden Mangel darstelle. Die Hungersnot und die Dürre, die derzeit in Somalia herrschen würden, würden die Rückkehr für den BF unmöglich machen. Es könne auch noch nicht gesagt werden, ob und wie der Ukrainekrieg in weiterer Folge Einfluss auf die Ernährungssicherheit in Ostafrika habe. Auch wenn Mogadischu zurzeit nur gering durch die Hungersnot betroffen sein solle, herrsche überall Nahrungsmittelknappheit. Zudem sei der Umstand, dass der BF kaum in Somalia gelebt habe, offenbar unberücksichtigt geblieben. In rechtlicher Hinsicht sei verkannt worden, dass der BF unter zwei von UNHCR angeführte, besonders gefährdete Personengruppen, nämlich Mitglieder von Minderheitenclans und Angehörige eines Clans, der in eine Blutfehde verwickelt ist, falle, weshalb er jedenfalls dem Risiko einer Verfolgung ausgesetzt sei. Dem BF wäre zumindest subsidiärer Schutz zu gewähren gewesen, zumal die Sicherheits- und Versorgungslage in Somalia sehr schlecht sei und der BF aufgrund der Diskriminierung der Gabooye keine Arbeit sowie keine Wohnung finden würde, sodass er in eine ausweglose Lage geraten würde. Hinsichtlich der Rückkehrentscheidung habe das Bundesamt eine falsche Interessenabwägung durchgeführt, weil entscheidungswesentliche Tatsachen nicht berücksichtigt worden seien. Der BF sei sehr bemüht, sich in Österreich zu integrieren, spreche bereits gut Deutsch, besuche ein Sprachcafé, helfe ehrenamtlich in der Asylunterkunft als Dolmetscher, habe schon Bekannte sowie Freunde gefunden und sei arbeitsfähig sowie –willig.
  4. Am XXXX langte die Beschwerdevorlage beim Bundesverwaltungsgericht ein.
  5. Am römisch 40 langte die Beschwerdevorlage beim Bundesverwaltungsgericht ein.
  6. Mit Schreiben des Bundesverwaltungsgerichts vom XXXX wurden der Vertretung des BF die Länderinformationen der Staatendokumentation zu Somalia vom 17.03.2023 übermittelt und die Möglichkeit eingeräumt, binnen zehn Tagen ab Zustellung schriftlich Stellung zu nehmen.
  7. Mit Schreiben des Bundesverwaltungsgerichts vom römisch 40 wurden der Vertretung des BF die Länderinformationen der Staatendokumentation zu Somalia vom 17.03.2023 übermittelt und die Möglichkeit eingeräumt, binnen zehn Tagen ab Zustellung schriftlich Stellung zu nehmen.
  8. Am XXXX erfolgte unter Beiziehung eines Dolmetschers für die Sprache Somalisch sowie in Anwesenheit der Vertretung des BF eine mündliche Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht. Das Bundesamt ist der Verhandlung entschuldigt ferngeblieben.
  9. Am römisch 40 erfolgte unter Beiziehung eines Dolmetschers für die Sprache Somalisch sowie in Anwesenheit der Vertretung des BF eine mündliche Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht. Das Bundesamt ist der Verhandlung entschuldigt ferngeblieben. Die Verhandlung nahm im Wesentlichen folgenden Verlauf: „(…), „(…) R: Was ist Ihre Muttersprache? BF: Somali. R an den Dolmetscher: In welcher Sprache übersetzen Sie für den Beschwerdeführer? D: Somali. R befragt den Beschwerdeführer, ob er den Dolmetscher gut verstehe, dies wird bejaht. R befragt den Beschwerdeführer, ob dieser geistig und körperlich in der Lage ist der heutigen Verhandlung zu folgen bzw. ob irgendwelche Hindernisgründe vorliegen. Nun wird der Beschwerdeführer befragt, ob er gesund ist oder ob bei ihm (Krankheiten) und /oder Leiden vorliegen. Diese Fragen werden vom Beschwerdeführer dahingehend beantwortet, dass keine Hindernisgründe oder chronische Krankheiten und Leiden vorliegen. Der Beschwerdeführer ist in der Lage der Verhandlung in vollem Umfang zu folgen. BF: Ich nehme nur Medikamente gegen Gastritis. Sonst geht es mir gesundheitlich gut. Dem Beschwerdeführer wird dargelegt, dass er am Verfahren entsprechend mitzuwirken hat bzw. auf die Fragen wahrheitsgemäß zu antworten hat. Andernfalls dies sich entsprechend im Erkenntnis im Bundesverwaltungsgerichtes auswirken würde. R: Haben Sie noch neue Beweismittel, die Sie beim BFA oder bzw. bei der Polizei noch nicht vorgelegt haben? RV legt vor:Regierungsvorlage legt vor: ● XXXX , welches als Beilage ./A zum Akt genommen wird, ● Ein Empfehlungsschreiben vom 30.03.2023, welche als Beilage ./B zum Akt genommen wird, ● Schreiben vom XXXX vom 03.04.2023, welche als Beilage ./C zum Akt genommen wird, Schreiben vom römisch 40 vom 03.04.2023, welche als Beilage ./C zum Akt genommen wird, ● Schreiben vom XXXX vom 03.04.2023, welche als Beilage ./D zum Akt genommen wird. Schreiben vom römisch 40 vom 03.04.2023, welche als Beilage ./D zum Akt genommen wird. (…) R: Wie heißen Sie mit vollem Namen und wo und wann sind Sie geboren? BF: Mein Name ist XXXX . Ich bin am XXXX in Mogadischu geboren.BF: Mein Name ist römisch 40 . Ich bin am römisch 40 in Mogadischu geboren. R: Sind Sie einmal mit einem anderen Namen bei einer Behörde aufgetreten? BF: Nein. R: Haben Sie schon einmal einen Antrag auf internationalen Schutz in einem anderen Land gestellt? BF: In Rumänien. R: Wie hat Rumänien über Ihren Antrag auf internationalen Schutz entschieden? BF: Sie haben negativ entschieden. R: Wurde dagegen eine Beschwerde erhoben? BF: Nein. Nachdem sie negativ entschieden haben, haben sie mich nach Serbien zurückgebracht. Danach war ich auf dem Landweg nach Österreich. R: Wurde der Antrag auf internationalen Schutz aus den selben Grund in Rumänien gestellt wie in Österreich? BF: Ja. Dem BF wird eine Frist von 14 Tagen eingeräumt den negativen Bescheid der rumänischen Behörden vorzulegen. R: Haben Sie dort unter derselben Identität wie in Österreich den Antrag auf internationalen Schutz gestellt? BF: Ja. R: Bleiben Sie bei den Angaben, die Sie seinerzeit bei der Polizei bzw. beim BFA gemacht haben. Sind diese richtig und halten Sie diese Aufrecht? BF: Ja. R: Geben Sie bitte chronologisch an, wo Sie seit Ihrer Geburt an in Somalia bis zu Ihrer Ausreise in Somalia gelebt haben, in welchen Zeiträumen Sie in welchen Städten, Orten gelebt haben. BF: Ich bin in Mogadischu geboren. Wir, ich und meine Familie, lebten im Bezirk XXXX bis XXXX . Dann gab es dort damals Clanauseinandersetzungen. Dann bin ich mit meiner Familie in den Jemen geflüchtet. In Jemen haben wir bis XXXX gelebt. Wir sind dann am XXXX nach Mogadischu mit meinen Eltern und 4 Geschwistern in den Bezirk XXXX XXXX zurückgekehrt. Ich war bis am XXXX in Mogadischu. Danach floh ich von dort in die Türkei.BF: Ich bin in Mogadischu geboren. Wir, ich und meine Familie, lebten im Bezirk römisch 40 bis römisch 40 . Dann gab es dort damals Clanauseinandersetzungen. Dann bin ich mit meiner Familie in den Jemen geflüchtet. In Jemen haben wir bis römisch 40 gelebt. Wir sind dann am römisch 40 nach Mogadischu mit meinen Eltern und 4 Geschwistern in den Bezirk römisch 40 römisch 40 zurückgekehrt. Ich war bis am römisch 40 in Mogadischu. Danach floh ich von dort in die Türkei. R: Wo haben Sie in der Zeit von XXXX bis XXXX gelebt?R: Wo haben Sie in der Zeit von römisch 40 bis römisch 40 gelebt? BF: Das haben meine Eltern gemietet. In diesem Bezirk lebte nur ich und meine Familie. Damit meine ich, meine Frau und meine 2 Kinder, 2 Söhne. R: Sie haben gesagt, „meine Eltern haben es gemietet“. Haben die Wohnung Ihre Eltern für Sie gemietet? BF: Als wir von Jemen nach Somalia zurückgekehrt sind, haben wir keine größere Wohnung gefunden, in der wir alle zusammenleben hätten können. Mein Vater hat beide Häuser, die mein Vater gemietet hat, gefunden. Aber ich lebte mit meiner Familie alleine in einem Haus. Meine Eltern und meine älteren Geschwister lebten in einem eigenen Haus. R: Haben Sie die Miete für das Haus gezahlt, in dem Sie gewohnt haben? BF: Nein. R: Wer hat die Miete für das Haus, wo Sie gewohnt haben, bezahlt? BF: Als wir in Jemen waren, haben wir so viel Geld gespart. Mit dem Geld haben wir die Miete bezahlt. R: Was heißt „wir haben so viel Geld gespart“? Wer ist damit gemeint? BF: In Jemen haben wir ein Geschäft gehabt und das Geld haben wir von dort gespart. R wiederholt die Frage. BF: Meine Eltern und meine Geschwister. R: Wieviele Geschwister hat Ihre Mutter? BF: Sie hat Geschwister, aber ich habe sie nie gesehen. R: Wieviele Geschwister hat Ihr Vater? BF: Er ist Einzelkind. R: Wie viele Geschwister hat Ihre Mutter? BF: Sie hat 2 Schwestern. R: Wo leben Ihre Tanten? BF: Das weiß ich nicht. Ich habe nur gehört, dass sie 2 Schwestern hätte. Ich habe sie nie gesehen. R: Hat es Sie interessiert, wo Ihre Tanten mit ihren Familien leben? BF: Als wir Somalia verlassen haben, war ich ein kleines Kind. Nachdem wir nach Somalia zurückgekehrt sind, habe ich 1 Mal meine Mutter nach meiner Tante gefragt. Sie hat mir nicht die richtige Antwort gegeben. Sie wusste wahrscheinlich auch nicht, wo sie sind. R: Was heißt „Sie hat mir nicht die richtige Antwort gegeben“? Was hat sie geantwortet? BF: Ich meine, sie hat auf meine Frage nicht geantwortet. Während wir im Jemen waren, hat sie mit ihnen keinen Kontakt gehabt. R: Welche Schul- und Berufsausbildung hat Ihr Vater? BF: Mein Vater hat keine Schule besucht, aber er hat eine längere Zeit als Schuster gearbeitet. Das hat er von meinem Großvater gelernt. R: Was heißt „längere Zeit“? BF: Seit ich mich erinnern kann, hat er nur als Schuster gearbeitet. Das meine ich mit längere Zeit. R: In welchem Zeitraum hat er diese Tätigkeit als Schuster ausgeübt bzw. übt er diese Tätigkeit noch aus? BF: Als ich 5 oder 6 Jahre alt war, hat mein Vater als Schuster gearbeitet. Nachdem sie von Somalia in den Jemen geflohen sind, hat er kurze Zeit verschiedene Arbeiten verrichtet. Danach hat er einen Platz gefunden, wo er als Schuster weitergearbeitet hat. Während wir dort waren, hat er als Schuster gearbeitet. R: Als was hat er gearbeitet, als Sie nach Somalia wieder zurückgekehrt sind? BF: Er hat nicht gearbeitet. Er war nur zu Hause. Er war krank. BF wird ermahnt Blickkontakt zum Richter zu halten. R: Sie haben 4 Geschwister haben Sie gesagt. Sind das Brüder oder Schwestern? BF: 3 Brüder und eine Schwester. R: Sind Ihre Brüder jünger oder älter als Sie? BF: Ich bin der jüngste von den Kindern. R: Wie heißen Ihre Brüder und wie alt sind Ihre Brüder? BF: XXXX , er ist XXXX Jahre alt. XXXX ist XXXX Jahre alt. XXXX ist XXXX Jahre alt. Meine Schwester XXXX ist XXXX Jahre alt.BF: römisch 40 , er ist römisch 40 Jahre alt. römisch 40 ist römisch 40 Jahre alt. römisch 40 ist römisch 40 Jahre alt. Meine Schwester römisch 40 ist römisch 40 Jahre alt. R: Haben Ihre Geschwister jeweils eine eigene Familie? BF: XXXX ist verheiratet. Die Frau von XXXX ist verstorben. XXXX und meine Schwester haben noch nicht geheiratet.BF: römisch 40 ist verheiratet. Die Frau von römisch 40 ist verstorben. römisch 40 und meine Schwester haben noch nicht geheiratet. R: Was arbeiten Ihre Brüder? BF: Sie arbeiten alle als Schuster und haben mit meinem Vater zusammengearbeitet. R: Betreibt jeder Ihrer Brüder eine eigene Schusterei? BF: In Jemen haben wir ein eigenes Geschäft gehabt, in Somalia aber nicht. R: Sind Ihre Brüder angestellt oder arbeiten sie für wen? BF: Nein, während sie in Mogadischu waren, haben sie nicht gearbeitet. Sie sind von Mogadischu nach XXXX gezogen.BF: Nein, während sie in Mogadischu waren, haben sie nicht gearbeitet. Sie sind von Mogadischu nach römisch 40 gezogen. R: Wann sind Sie dorthin gezogen? BF: Wann genau sie dorthin gezogen sind, weiß ich nicht. Aber mein Freund XXXX hat mir Ende XXXX erzählt, dass meine Geschwister nach XXXX gezogen sind. XXXX hat mir nicht genau gesagt, wann sie dorthin gezogen sind.BF: Wann genau sie dorthin gezogen sind, weiß ich nicht. Aber mein Freund römisch 40 hat mir Ende römisch 40 erzählt, dass meine Geschwister nach römisch 40 gezogen sind. römisch 40 hat mir nicht genau gesagt, wann sie dorthin gezogen sind. R: Wo sind dann Ihre Eltern verblieben? BF: Sie sind mitgezogen. R: Arbeiten Ihre Brüder dort als Schuster? BF: Das weiß ich nicht. R: Hat Ihnen Ihr Freund etwas darüber erzählt? Haben Sie ihn gefragt? BF: Nein, er hat nur gesagt, dass sie dorthin gezogen sind. R: Wie geht es Ihren Eltern bzw. Ihren Geschwistern dort? BF: Es geht ihnen sehr schlecht. Mein Vater war krank. Sie kannten niemanden von dort. R: Wann haben Sie den letzten Kontakt zu Ihren Eltern bzw. Geschwistern gehabt? BF: Der letzte Kontakt war, bevor ich Somalia verlassen habe. Seit ich im Ausland bin, habe ich keinen Kontakt mehr. R: Haben Sie noch Kontakt zu Ihrem Freund XXXX ?R: Haben Sie noch Kontakt zu Ihrem Freund römisch 40 ? BF: Längere Zeit habe ich keinen Kontakt mehr. R: Warum nicht? BF: Ich habe mehrmals versucht ihn zu erreichen, aber seine Nummer funktioniert nicht. R: Haben Sie versucht Ihre Geschwister bzw. Eltern zu erreichen? BF: Ja, ich habe es versucht, aber es ist nicht gelungen. R: Wie haben Sie versucht diese zu erreichen? BF: Als ich das letzte Mal mit XXXX gesprochen habe, habe ich ihn gebeten, die Nummer von einem meiner Familienangehörigen herauszufinden. Ich habe auf ihn gewartet. Nachdem er mich nicht angerufen hat, habe ich versucht ihn anzurufen, aber seine Nummer hat nicht funktioniert.BF: Als ich das letzte Mal mit römisch 40 gesprochen habe, habe ich ihn gebeten, die Nummer von einem meiner Familienangehörigen herauszufinden. Ich habe auf ihn gewartet. Nachdem er mich nicht angerufen hat, habe ich versucht ihn anzurufen, aber seine Nummer hat nicht funktioniert. R: Wann war das? BF: Anfang XXXX .BF: Anfang römisch 40 . R: Sie haben gesagt, Sie haben längere Zeit keinen Kontakt gehabt. Wann haben Sie den letzten Kontakt gehabt? BF: Das war XXXX .BF: Das war römisch 40 . R: Was war der Inhalt des Gespräches? BF: Zuerst habe ich ihn gefragt, wie es ihn gesundheitlich in Somalia geht und danach habe ich nach meiner Frau und meinen Kindern nachgefragt. Er hat mir gesagt, dass er sie nicht gesehen hat und nicht wisse, wo sie sein würden. Danach habe ich nach meinen Eltern und Geschwistern gefragt. Er hat mir erzählt, dass meine Eltern und Geschwister in einem Flüchtlingslager in XXXX untergebracht sind.BF: Zuerst habe ich ihn gefragt, wie es ihn gesundheitlich in Somalia geht und danach habe ich nach meiner Frau und meinen Kindern nachgefragt. Er hat mir gesagt, dass er sie nicht gesehen hat und nicht wisse, wo sie sein würden. Danach habe ich nach meinen Eltern und Geschwistern gefragt. Er hat mir erzählt, dass meine Eltern und Geschwister in einem Flüchtlingslager in römisch 40 untergebracht sind. R: Haben Sie dann zwischenzeitig anderweitig versucht mit Ihren Eltern und Geschwistern Kontakt aufzunehmen, z. B. über Clanangehörige? BF: Nein. R: Warum haben Sie nicht zwischenzeitig anderweitig versucht Kontakt aufzunehmen? BF: Ich habe längere Zeit im Jemen gewohnt. Als wir nach Somalia zurückgekehrt sind, kannte ich nicht viele Verwandte von mir. Ich habe XXXX gekannt, weil wir zusammen in Jemen gewesen sind.BF: Ich habe längere Zeit im Jemen gewohnt. Als wir nach Somalia zurückgekehrt sind, kannte ich nicht viele Verwandte von mir. Ich habe römisch 40 gekannt, weil wir zusammen in Jemen gewesen sind. R: Haben Sie über das Rote Kreuz bzw. über den Roten Halbmond versucht Kontakt zu Ihren Geschwistern bzw. Eltern herzustellen? BF: Ich habe das vorher nicht gewusst. Davon habe ich gestern von meiner RV gehört.BF: Ich habe das vorher nicht gewusst. Davon habe ich gestern von meiner Regierungsvorlage gehört. R: Wie lange sind Sie in Österreich? BF: Seit XXXX .BF: Seit römisch 40 . R: Wie bestreitet Ihr Freund XXXX seinen Lebensunterhalt in Somalia?R: Wie bestreitet Ihr Freund römisch 40 seinen Lebensunterhalt in Somalia? BF: Er hat in einem Süßwarengeschäft als Verkäufer gearbeitet. R: Wo? BF: Auf dem Markt XXXX in Mogadischu.BF: Auf dem Markt römisch 40 in Mogadischu. R: Welche Schul- und Berufsausbildung haben Sie selbst? BF: In Somalia habe ich keine Schule besucht. In Jemen habe ich die Schule besucht bis zur Universität. R: Was haben Sie studiert? BF: Journalismus. R: Haben Sie das Studium abgeschlossen? BF: Ja. R: Haben Sie Studiengebühren zahlen müssen? BF: Ja, mein Vater hat dies bezahlt. R: Waren die Studiengebühren hoch? BF: Da wir dort als Flüchtlinge waren, mussten wir nicht so viel zahlen. Der Staat Jemen hat uns unterstützt. R: Was heißt „wir mussten nicht so viel zahlen“? BF: Ich meine damit, mein Vater sollte 40% von diesen Studiengebühren zahlen und er hat pro Semester 600 Dollar bezahlt. R: Haben Sie dazu auch etwas beigetragen? BF: Nein. R: Haben Sie Ihren Vater bei der Arbeit dafür geholfen? BF: Ja, wenn ich frei hatte habe ich ihn unterstützt. R: Wie haben Sie ihn unterstützt? BF: Als Verkäufer habe ich ihm in seinem Geschäft geholfen. R: Wie lange haben Sie studiert? BF: Von 2014 bis
  10. R: Woher hatte Ihr Vater so viel Geld? BF: Von seinem Geschäft. R: Sie haben gesagt, Sie sind verheiratet. Stimmt das? BF: Ja. R: Wann haben Sie geheiratet? BF: Am XXXX .BF: Am römisch 40 . R: Wo haben Sie geheiratet? BF: Nach dem islamischen Recht im Jemen. R: Wie heißt Ihre Frau? BF: XXXX .BF: römisch 40 . R: Wann ist Ihre Frau geboren? BF: Am XXXX .BF: Am römisch 40 . R: Was für eine Staatsbürgerin ist Ihre Frau? BF: Somalia. R: Woher haben Sie Ihre Frau gekannt? BF: Im Jemen haben wir uns kennengelernt. R wiederholt die Frage. BF: In einem Café in XXXX .BF: In einem Café in römisch 40 . R: Was hat Ihre Frau im Jemen gemacht? BF: Sie war dort alleine, um dort zu studieren. R: Was hat Ihre Frau studiert? BF: Arabisch und Religion. R: Hat Ihre Frau ihr Studium abgeschlossen? BF: Nein, nachdem wir geheiratet haben, hat sie aufgehört an die Universität zu gehen. R: Warum hat sie aufgehört an die Universität zu gehen? BF: Als ihre Familie gehört hat, dass sie geheiratet hat, haben sie aufgehört ihr Geld zu schicken. R: Haben Sie Ihre Frau unterstützt, dass sie ihr Studium weiterbetreibt? BF: Nein, ich konnte ihr nicht helfen. Ich war auch abhängig von der Unterstützung meiner Eltern. R: Wäre es möglich gewesen, dass Sie neben dem Studium arbeiten gehen? BF: Nein, das war nicht möglich. Ich war der einzige von der Familie, der auf die Universität gegangen ist. Mein Vater sagte, ich solle mein Studium zu Ende bringen und ich durfte nicht arbeiten. R: Wollten Sie, dass Ihre Frau ihr Studium zu Ende bringt? BF: Ja, das wollte ich, aber wir waren finanziell abhängig. R: Warum haben Sie dann nicht gegen den Willen Ihres Vaters gearbeitet? BF: Ich habe geplant, dass, wenn ich mit meinem Studium fertig bin, ich arbeiten gehen würde und meine Frau studiert. R: Sie hätte in der Zwischenzeit einige Semester verloren. Das wäre ein Nachteil für Ihre Frau gewesen. BF: Ja, aber das hat uns nicht ausgemacht. Die Situation hat es so vorgegeben. R: Im wievielten Semester ist Ihre Frau gewesen? BF: Als wir geheiratet haben, hat sie mit dem Studium begonnen und zuvor hat sie die Sprache gelernt. R: Wie lange hat sie sich schon im Jemen aufgehalten, als sie sich kennengelernt haben? BF: Sie war ganz neu. Als wir geheiratet haben, war sie ca. 7 Monate im Jemen. R: Wo hat Ihre Frau gewohnt, nachdem sie alleine im Jemen gewesen ist? BF: In einer WG mit ein paar anderen somalischen Frauen. R: Wie lange haben Sie ihre Frau gekannt bevor Sie geheiratet haben? BF: 4 Monate. R: Haben Sie schon nach 4 Monaten geheiratet? BF: Ja. R: War das eine arrangierte Ehe? BF: Das war keine arrangierte Ehe. Wir haben uns kennengelernt und uns geliebt. R: Haben Sie um die Hand Ihrer Frau angehalten? BF: Ich habe die Frage nicht verstanden. R wiederholt die Frage. BF: Ja, wir haben uns kennengelernt und haben uns geliebt. R: Haben Sie um die Erlaubnis gebeten, dass Sie Ihre Frau heiraten dürfen? BF: Nein, meine Frau gehörte dem Hauptclan Hawiye bzw. dem Subclan XXXX an. Wenn ich sie gefragt hätte, hätte man es ihr nicht erlaubt. Da sie aber alleine im Jemen war, haben wir uns entschlossen zu heiraten. Das haben wir dann auch gemacht.BF: Nein, meine Frau gehörte dem Hauptclan Hawiye bzw. dem Subclan römisch 40 an. Wenn ich sie gefragt hätte, hätte man es ihr nicht erlaubt. Da sie aber alleine im Jemen war, haben wir uns entschlossen zu heiraten. Das haben wir dann auch gemacht. R: Haben Ihre eigenen Eltern gewusst, dass Sie nicht die Erlaubnis von den Eltern ihrer Frau haben? BF: Ja. R: Was hat Ihr Vater dazu gesagt? BF: Mein Vater wusste schon, dass ich keine Erlaubnis von ihrer Familie bekommen würde. Ich habe ihm gesagt, dass wir uns einander sehr lieben und heiraten wollen. Er hat gemeint, dass ich machen könne, was ich wolle. R: Hat Ihnen Ihr Vater, so wie bei der Arbeit, diesbezüglich keine Vorgaben gemacht? BF: Ja. Es sind 2 verschiedene Dinge. Wenn er auch nein gesagt hätte, dann hätte ich sie unbedingt heiraten wollen. Aber ich habe meinem Vater versprochen, dass ich mein Studium zu Ende bringe. Die Verhandlung wird um 10:29 Uhr unterbrochen und um 10:42 Uhr fortgesetzt. R: Waren Ihnen Fälle Ihrer Art schon bekannt, wo jemand eine Angehörige eines anderen Clans geheiratet hat? BF: Das habe ich schon gewusst. R: Haben Sie das mit Ihrem Vater besprochen? BF: Nein. R: Hat Ihr Vater das mit Ihnen besprochen? BF: Nein, wir haben damals im Jemen gewohnt und wir wussten nicht, dass wir zurückkehren. R: Sind Sie im Jemen von Familienangehörigen Ihrer Frau jemals aufgesucht worden? BF: Nein. R: Wo lebt Ihre Frau jetzt? BF: Zuletzt hat sie in Mogadischu gelebt. Seit ich im Ausland bin, weiß ich nicht, wo sie lebt. R: Wo hat sie in Mogadischu gelebt bzw. bei wem? BF: Wir haben gemeinsam in einem Haus gelebt. R: Wo hat Ihre Frau gelebt, als Sie Mogadischu verlassen haben? BF: Das weiß ich nicht. Aber, als Ihre Familie zu uns gekommen ist, haben sie sie mitgenommen. Seither weiß ich es nicht. R: Was heißt, „als Ihre Familie zu uns gekommen ist, haben sie sie mitgenommen“? Was heißt das konkret? BF: Das war am XXXX . Am Abend ist ihre Familie zu uns nach Hause gekommen. Sie haben unser Haus gestürmt. Als sie an die Tür geklopft haben und wir nicht aufgemacht haben, haben sie die Türe aufgebrochen und sind in unser Heim gekommen. Es waren insgesamt 6 Männer, 4 davon waren Polizisten. Diese 4 hatten Polizeikleidung und die Anderen normale Kleidung an. BF: Das war am römisch 40 . Am Abend ist ihre Familie zu uns nach Hause gekommen. Sie haben unser Haus gestürmt. Als sie an die Tür geklopft haben und wir nicht aufgemacht haben, haben sie die Türe aufgebrochen und sind in unser Heim gekommen. Es waren insgesamt 6 Männer, 4 davon waren Polizisten. Diese 4 hatten Polizeikleidung und die Anderen normale Kleidung an. R: Was wollen Sie damit sagen, „4 davon waren Polizisten. Diese 4 hatten Polizeikleidung an“? BF: Ich bin mir nicht sicher, ob es richtige Polizisten gewesen sind bzw. ob sie nur die Kleidung angehabt haben. R: Wer hat sich denn zu diesem Zeitpunkt bei Ihnen zu Hause aufgehalten? BF: Ich, meine Frau und meine 2 Kinder. R: Um wie viel Uhr war das? BF: Gegen 2 Uhr in der Früh. R: Wann sind Sie eigentlich vom Jemen nach Somalia zurückgekehrt? BF: XXXX .BF: römisch 40 . R: Mit wem sind Sie dann von Jemen nach Somalia zurückgekehrt? BF: Mit meinen Eltern, mit meinen Geschwistern, meiner Frau und meinen 2 Kindern. Außerdem XXXX mit seiner Familie (Frau und ein Kind).BF: Mit meinen Eltern, mit meinen Geschwistern, meiner Frau und meinen 2 Kindern. Außerdem römisch 40 mit seiner Familie (Frau und ein Kind). R: Haben Sie bei der Rückkehr eine Zeit lang miteinander gewohnt oder haben sie sofort in 2 Häusern gewohnt? BF: Wir waren ca. eine Woche zusammen in einem Haus. Da die Wohnung zu klein für uns war, haben wir eine andere Wohnung gesucht. Dann bin ich dorthin gezogen. R: Wie weit waren die beiden Wohnungen von einander entfernt? BF: Wir haben in 2 verschiedenen Bezirken gewohnt. Mit dem Auto ca. 40 Minuten von einander entfernt. Aber meine Familie hat dort nicht längere Zeit gelebt, sondern ist zu einem Haus nach XXXX gezogen. Das ist der Stadtrand von Mogadischu.BF: Wir haben in 2 verschiedenen Bezirken gewohnt. Mit dem Auto ca. 40 Minuten von einander entfernt. Aber meine Familie hat dort nicht längere Zeit gelebt, sondern ist zu einem Haus nach römisch 40 gezogen. Das ist der Stadtrand von Mogadischu. R: Wann sind Sie dorthin gezogen? BF: Nach ca. 2 Wochen Aufenthalt in Mogadischu sind sie nach XXXX gezogen.BF: Nach ca. 2 Wochen Aufenthalt in Mogadischu sind sie nach römisch 40 gezogen. R: Warum sind sie dorthin gezogen? BF: Das Haus war sehr sehr klein. R: Woher haben eigentlich die Angehörigen Ihrer Frau gewusst, dass Sie in Jemen geheiratet hat, nachdem man ihr das Geld verweigert hat und ihr nichts mehr geschickt haben? BF: Meine Frau hat es ihnen selbst gesagt. R: Mit wem hat Ihre Frau gesprochen? BF: Zuerst hat sie es einem ihrer Brüder gesagt. Die Mutter war bei diesem Gespräch auch anwesend. Dann hat sie es ihrer Mutter gesagt. R: Wie hat dieses Gespräch stattgefunden? BF: Sie hat ihre Familie angerufen und mit ihnen direkt gesprochen. R: Wie war dann die Reaktion der Familienangehörigen ihrer Frau bei diesem Gespräch? BF: Nachdem meine Frau zu ihnen gesagt, dass sie mich geheiratet hat, waren sie wütend. Sie haben sie angeschrien. Wir haben uns geliebt. R: Haben Sie das Telefongespräch gehört? Waren Sie bei diesem Telefongespräch anwesend? BF: Ja, ich war anwesend. Ich habe alles mitgehört. R: Haben Sie das für eine gute Idee empfunden, dass Ihre Frau aktiv ihre Familienangehörige anruft? BF: Ja, das war eine gute Idee, damit ihre Familie weiß, dass ihre Tochter verheiratet ist. Es kann auch manchmal möglich sein, dass die Familien entscheiden, dass die Tochter jemanden gegeben wird ohne, dass die Frau anwesend ist. R: Haben Sie bei der Rückkehr nach Somalia etwaige Vorkehrungen getroffen? BF: Ja, wir haben miteinander darüber gesprochen, aber wir haben im Jahr XXXX geheiratet. Die Sicherheitslage im Jemen ist schlecht geworden. Wir mussten nach Somalia zurückkehren. Wir dachten, dass wir längere Zeit verheiratet sind und miteinander Kinder haben, die Familien nichts gegeneinander unternehmen würden. Die Familienmitglieder der Frau waren wütend auf uns, aber wir dachten, dass sie das schon vergessen hätten.BF: Ja, wir haben miteinander darüber gesprochen, aber wir haben im Jahr römisch 40 geheiratet. Die Sicherheitslage im Jemen ist schlecht geworden. Wir mussten nach Somalia zurückkehren. Wir dachten, dass wir längere Zeit verheiratet sind und miteinander Kinder haben, die Familien nichts gegeneinander unternehmen würden. Die Familienmitglieder der Frau waren wütend auf uns, aber wir dachten, dass sie das schon vergessen hätten. R: Hat Ihr Vater diesbezüglich irgendwelche Vorkehrungen getroffen für die Rückkehr von ihnen mit ihrer Frau? BF: Nein, mein Vater war zu dieser Zeit sehr alt und sehr krank. R: Haben Sie es mit ihrem Vater besprochen? BF: Ich habe mit ihm nicht darüber gesprochen, weil ich Sorge um seine Gesundheit gehabt habe. Wenn ich es ihm erzähle, dann hätte ich Angst um die Verschlechterung seines Gesundheitszustandes gehabt. R: Er hat ohnehin von der Situation gewusst. Hat er von sich aus etwas erwähnt? BF: Mein Vater war alt und krank. Er hat nicht mit mir darüber gesprochen und ich nicht mit ihm darüber. R: Ist es Ihnen gegenüber zu irgendwelchen Vorfällen mit den Familienangehörigen Ihrer Frau gekommen? BF: Ja, das war der Grund, warum ich meine Heimat verlassen habe. R: Ist es Ihren Familienangehörigen (Geschwister, Eltern) gegenüber zu Vorfällen mit den Familienangehörigen Ihrer Frau gekommen? BF: Meine Familie hat auch Angst gehabt, dass sie mit der Familie meiner Frau Probleme bekommen könnten. Deswegen sind sie nach XXXX umgezogen.BF: Meine Familie hat auch Angst gehabt, dass sie mit der Familie meiner Frau Probleme bekommen könnten. Deswegen sind sie nach römisch 40 umgezogen. R wiederholt die Frage. BF: Bevor ich das Land verlassen habe, nein. Danach weiß ich es nicht. R: Haben Sie ihrem Freund XXXX deswegen gefragt?R: Haben Sie ihrem Freund römisch 40 deswegen gefragt? BF: Nein, er hat nur gesagt, sie hätten Angst vor der Familie meiner Frau. R: Wie viel Geld haben Sie für die Ausreise aus Somalia bezahlt? BF: 3000 €. R: Woher haben Sie so viel Geld gehabt? BF: Das war der Rest der Ersparnisse meiner Familie. R: Warum ist Ihre Familie (Geschwister und Eltern) nicht mit Ihnen ausgereist, wenn diese so Angst gehabt haben? BF: Aus finanziellen Gründen konnten sie nicht mitfliehen. Außerdem hat die Familie meiner Frau mich zu diesem Zeitpunkt gesucht. R: Woher wussten Sie, dass die Familie Ihrer Frau nur Sie suchen würden und nicht auch Ihre Familienmitglieder (Eltern, Geschwister)? BF: Meine Familie hat geglaubt, dass die Familie meiner Frau nicht weiß, dass diese sich in Somalia aufhalten würden. R: Wie ist Ihre Familie zu dieser Annahme gekommen? BF: Sie haben das einfach so geglaubt. Außerdem ist meine Familie nach XXXX gezogen.BF: Sie haben das einfach so geglaubt. Außerdem ist meine Familie nach römisch 40 gezogen. R: Ist sie dort in Sicherheit? BF: Nein, aber sie hatten Angst gehabt und sind nach XXXX gezogen. Falls die Familie meiner Frau darauf kommen würde, würde meine Familie weiter nach Kenia ziehen wollen.BF: Nein, aber sie hatten Angst gehabt und sind nach römisch 40 gezogen. Falls die Familie meiner Frau darauf kommen würde, würde meine Familie weiter nach Kenia ziehen wollen. R: Wem haben Sie diese 3000 € eigentlich gegeben? BF: Die Reise von Mogadischu in die Türkei hat mir 1200 € gekostet. Als ich in der Türkei war, habe ich gehört, dass weitschichtige Verwandte von meiner Frau dort aufhältig sind. Dann habe ich mich entschlossen weiter nach Europa zu gehen und ich habe dort einen Schlepper getroffen und ihm 1800 € gegeben um mich nach Europa zu bringen. R: Wie sind Sie in den Besitz von diesen 3000 € gekommen? BF: Nachdem ich diese Probleme mit der Familie meiner Frau bekommen habe, musste ich mich 1 bis 2 Wochen in Mogadischu an verschiedenen Orten verstecken. Anschließend ist mein Bruder XXXX zu mir gekommen und gab mir das Geld. Er sagte mir, dass sei das Restgeld von unseren Ersparnissen. Da ich jetzt Probleme hatte, musste ich das so machen.BF: Nachdem ich diese Probleme mit der Familie meiner Frau bekommen habe, musste ich mich 1 bis 2 Wochen in Mogadischu an verschiedenen Orten verstecken. Anschließend ist mein Bruder römisch 40 zu mir gekommen und gab mir das Geld. Er sagte mir, dass sei das Restgeld von unseren Ersparnissen. Da ich jetzt Probleme hatte, musste ich das so machen. R: Schicken Sie Geld nach Somalia? BF: Nein. R: Gehen Sie in Österreich arbeiten? BF: Nein. R: Gehen Sie in Österreich einer caritativen Arbeit nach? BF: Ja, ehrenamtlich kann ich schon. R wiederholt die Frage. BF: Nein. Aber ehrenamtlich habe ich einmal gearbeitet. Mehr als 3 Mal, 2 Mal auf einem Markt und einmal als Straßenkehrer, habe ich gearbeitet. R: Wie lange haben Sie es gemacht? BF: Auf dem Markt jeweils für 2 Tage. Auf der Straße 4 Tage. Außerdem bin ich Mitglied in einem Verein, bei dem man freiwillig arbeiten kann. R: Wie heißt denn dieser Verein? BF: XXXX .BF: römisch 40 . R: Für was steht das „ XXXX “?R: Für was steht das „ römisch 40 “? BF: Ich habe es vergessen. R: Für wen haben Sie als Straßenkehrer gearbeitet? BF: In XXXX für die Gemeinde. BF: In römisch 40 für die Gemeinde. R: Was haben Sie auf dem Markt gemacht? BF: Die Ware, die angeliefert wurde, haben wir in ein Lager gebracht. Frage auf Deutsch R (auf Deutsch): Sprechen und verstehen Sie deutsch? BF (auf Deutsch): Nicht gut. R (auf Deutsch): Haben Sie schon einen Deutschkurs besucht? BF (auf Deutsch): Ja. R (auf Deutsch): Wann haben Sie den Deutschkurs besucht? BF (auf Deutsch): Das habe ich nicht verstanden. R wiederholt die Frage auf Deutsch. BF (auf Deutsch): XXXX .BF (auf Deutsch): römisch 40 . R (auf Somali): Haben Sie einen Deutschkurs besucht? BF (auf Somali): Ja. R (auf Somali): Wann haben Sie einen Deutschkurs besucht? BF (auf Somali): Ich habe 4 Deutschkurse besucht, 2 Mal einen A1 Kurs und 2 Mal A
  11. R (auf Somali): Wann haben Sie diese Deutschkurse besucht? BF (auf Somali): Seit XXXX besuche ich einen Deutschkurs.BF (auf Somali): Seit römisch 40 besuche ich einen Deutschkurs. R (auf Deutsch): Wie oft in der Woche besuchen Sie einen Deutschkurs? BF (auf Deutsch): Einen Kurs einen Monat ohne 8 Monat. R (auf Deutsch): An welchen Tagen in der Woche besuchen sie den Deutschkurs? BF (auf Deutsch): Deutschkurs fünfte. R (auf Deutsch): An welchen Wochentag findet der Deutschkurs statt? BF (auf Deutsch): XXXX bis A
  12. A1 fertig XXXX .BF (auf Deutsch): römisch 40 bis A
  13. A1 fertig römisch 40 . R (auf Deutsch): An welchen Wochentag hat der Deutschkurs stattgefunden? BF (auf Deutsch): Besuche Deutschkurs. R (auf Deutsch): Wie heißen denn die Wochentage? BF (auf Deutsch): Keine Antwort. R (auf Deutsch): Wie viele Tage hat eine Woche? BF (auf Deutsch):
  14. R (auf Deutsch): Wie heißen die Wochentage? BF (auf Deutsch): Einen Tag? R (auf Deutsch): Welchen Wochentag haben wir heute? BF (auf Deutsch): Heute Donnerstag. R (auf Deutsch): Wie heißen die 7 Wochentage? BF (auf Deutsch): In einem Monat? R (auf Deutsch): Lesen Sie gerne? BF (auf Deutsch): Ja. R (auf Deutsch): Lesen Sie Bücher in deutscher Sprache? BF (auf Deutsch): Ja, Name Buch ist … Kein großes Buch, kleines Buch. Der Name Buch XXXX .BF (auf Deutsch): Ja, Name Buch ist … Kein großes Buch, kleines Buch. Der Name Buch römisch 40 . R (auf Deutsch): Was machen Sie in Ihrer Freizeit? BF (auf Deutsch): Meine Freizeit ich spiele Football. Manchmal ich fernsehen TV. R (auf Deutsch): Welche Sender schauen Sie sich an? BF (auf Deutsch): Abend. R (auf Deutsch): Lesen Sie Zeitung? BF (auf Deutsch): Ja, XXXX .BF (auf Deutsch): Ja, römisch 40 . Fortsetzung in Somali R: Haben Sie einen Freundeskreis in Österreich? BF: Ja, 2 Familien. Eine Frau heißt XXXX und die andere Frau heißt XXXX .BF: Ja, 2 Familien. Eine Frau heißt römisch 40 und die andere Frau heißt römisch 40 . R: Sind das Spitznamen oder Schreibnamen? BF: Ich glaube, das sind ihre Vornamen. R: Welche Staatsbürger sind XXXX und XXXX ?R: Welche Staatsbürger sind römisch 40 und römisch 40 ? BF: Österreich. R: Wie heißen XXXX und XXXX mit Familiennamen?R: Wie heißen römisch 40 und römisch 40 mit Familiennamen? BF: XXXX ist der Vorname und Nachname ist XXXX .BF: römisch 40 ist der Vorname und Nachname ist römisch 40 . R: Und XXXX ?R: Und römisch 40 ? BF: XXXX ist der Vorname und Nachname ist XXXX .BF: römisch 40 ist der Vorname und Nachname ist römisch 40 . R: Wo wohnt XXXX ?R: Wo wohnt römisch 40 ? BF: In XXXX , in Österreich.BF: In römisch 40 , in Österreich. R: XXXX mit Doppel L oder einem L?R: römisch 40 mit Doppel L oder einem L? BF: Doppel L. R: Sind Verwandte von Ihnen in Österreich? BF: Nein. R: In der Europäischen Union? BF: Nein. R: Leiden Sie an irgendwelchen Krankheiten? BF: Nur Gastritis. BF wird auf das Entschlagungsrecht hingewiesen. R: Läuft gegen Sie ein strafrechtliches Verfahren oder ein verwaltungsstrafrechtliches Verfahren? BF: Nein. R: Sind Sie Mitglied in einem Verein, Organisation, Klub oder gleichen? BF: Nein, außer diesem freiwilligen Verein, an dem ich arbeite. R: Sie haben heute vorgelegt ein Formular Zertificate of Completition. Was ist das genau? BF: Was meinen Sie damit? R: Das Sie heute vorgelegt haben? BF: Das ist ein Online Kurs? In meiner Freizeit mache ich einen Online Kurs. Es geht um ein Computer Programm. R: Was können Sie, wenn Sie dieses Computer Programm beherrschen? BF: Ich werde damit eine Art IT Programmierer. Ich kann damit Websites herstellen oder dergleichen. R: Wie lange hat der Kurs gedauert? BF: Seit ca. einem Monat nehme ich an diesem Kurs teil. R: Wie lange dauert der Kurs noch? BF: Dieser Kurs dauert 6 Monate. R: Ist er kostenlos? BF: Ja. R: Wann müssen Sie eine Prüfung absolvieren? BF: Wenn der Kurs zu Ende ist, frage ich wegen einer Prüfung. R: Haben Sie entsprechende Vorkenntnisse, um programmieren zu können? BF: Vorher habe ich keine Kenntnisse gehabt. Als ich nach Österreich gekommen bin, habe ich über Freunde erfahren, dass eine deutsche Firma diesen Online Kurs macht. Dieser Kurs ist nur für Flüchtlinge, die nach Europa gekommen sind. Ich habe vor diesem Kurs 2 andere Kurse besucht. Bei einem Kurs hat es sich um XXXX gehandelt und der
  15. Kurs war ein XXXX . Nachdem ich diese beiden Kurse besucht habe, habe ich Interesse gehabt diesen Kurs zu machen.BF: Vorher habe ich keine Kenntnisse gehabt. Als ich nach Österreich gekommen bin, habe ich über Freunde erfahren, dass eine deutsche Firma diesen Online Kurs macht. Dieser Kurs ist nur für Flüchtlinge, die nach Europa gekommen sind. Ich habe vor diesem Kurs 2 andere Kurse besucht. Bei einem Kurs hat es sich um römisch 40 gehandelt und der
  16. Kurs war ein römisch 40 . Nachdem ich diese beiden Kurse besucht habe, habe ich Interesse gehabt diesen Kurs zu machen. R: Haben Sie die anderen beiden Kurse abgeschlossen? BF: Ja. Das habe Sie im Akt. R: War das die XXXX ?R: War das die römisch 40 ? BF: Nein. Angemeldet habe ich mich bei XXXX und diese haben mich dann zu XXXX geschickt. BF: Nein. Angemeldet habe ich mich bei römisch 40 und diese haben mich dann zu römisch 40 geschickt. R: Haben Sei bei XXXX den Kurs gemacht?R: Haben Sei bei römisch 40 den Kurs gemacht? BF: Ja. R: Sie haben heute noch gesagt, es hat einen Übergriff von Familienmitglieder Ihrer Frau gegeben. Wie oft ist es denn zu Übergriffen von diesen Familienmitgliedern gekommen? BF: 2 Mal. R: Wann war das
  17. Mal? Wann war das
  18. Mal? BF: Das
  19. Mal war am XXXX . Das
  20. Mal war XXXX .BF: Das
  21. Mal war am römisch 40 . Das
  22. Mal war römisch 40 . R: Was ist beim
  23. Vorfall passiert? Wenn Sie das bitte genau beschreiben. BF: Das
  24. Mal war am XXXX . Da war ich am XXXX Markt. Als ich von dort nach Hause gehen wollte, sind mir 4 Männer nachgelaufen. Einer von diesen Männern hat mich angehalten und mich nach meinem Namen gefragt. Als ich ihnen meinen Namen gesagt habe, sagte er, dass ich der Mann bin, den sie suchen würden. Alle 4 Männer waren mit Holzstangen bewaffnet und gingen mit diesen auf mich los. Nachdem sie mich mehrmals geschlagen haben, sind die Männer gegangen.BF: Das
  25. Mal war am römisch 40 . Da war ich am römisch 40 Markt. Als ich von dort nach Hause gehen wollte, sind mir 4 Männer nachgelaufen. Einer von diesen Männern hat mich angehalten und mich nach meinem Namen gefragt. Als ich ihnen meinen Namen gesagt habe, sagte er, dass ich der Mann bin, den sie suchen würden. Alle 4 Männer waren mit Holzstangen bewaffnet und gingen mit diesen auf mich los. Nachdem sie mich mehrmals geschlagen haben, sind die Männer gegangen. R: Haben Sie die Männer gekannt? BF: Nein. R: Was wollten die Männer konkret von Ihnen? BF: Nachdem ich ihnen meinen Namen gesagt habe, sind sie mit diesen Stangen auf mich losgegangen. R: Können Sie sich vorstellen, was diese Männer von Ihnen konkret wollten? BF: An diesem Tag habe ich nicht gewusst, was die Männer von mir wollten. Aber, als sie das
  26. Mal zu uns gekommen sind, habe ich gewusst, dass es um die Familie meiner Frau geht. R: Waren es dieselben Männer bei diesen 2 Vorfällen? BF: Ja, die 4 Männer waren die gleichen und zusätzlich sind beim
  27. Vorfall 2 gekommen. R: Haben Sie über den
  28. Vorfall mit jemanden gesprochen? BF: Nein, ich habe mit niemanden darüber gesprochen. Ich war zu dieser Zeit neu in Mogadischu und dachte, es würde sich um Räuber handeln. R: Wie oft haben die beim
  29. Vorfall mit Holzstangen auf sie eingeschlagen? BF: 6 bis 7 Mal haben sie auf mich eingeschlagen. R: Haben Sie es realisieren können, als auf Sie eingeschlagen wurde? BF: Sie haben mich mehrmals geschlagen, aber die 6 oder 7 Schläge waren sehr stark. R: Was heißt, „die 6 oder 7 Schläge waren sehr stark“? BF: Manche haben mich am Knie geschlagen und am Rücken. Es gibt manche, die auf meinen Oberschenkel geschlagen haben. Nach den Schlägen konnte ich nicht mehr so wirklich gut gehen. R: Wie oft hat denn jeweils einer dieser 4 Personen auf Sie eingeschlagen? BF: Das kann ich nicht sagen, wie oft jemand auf mich eingeschlagen hat. Sie haben mich eingeriegelt. R: Wie hat sich das ganze abgespielt, wie Sie angegriffen worden sind? BF: Als sie mich eingeriegelt haben, war jemand links und rechts bzw. schräg gegenüber mir und einer stand hinter mir. Der Mann, der links stand, war jener, der mich nach meinen Namen gefragt hat. Der schräg gegenüber von mir hat gesagt, dass ich es wäre. Der hinter mir war jener, der mich geschlagen hat. Der linke, der vor mir stand, war der 2., der mich geschlagen hat und danach gingen alle 4 auf mich los. R: Wo hat man Sie geschlagen? BF: Die 2, die links gegenüber mir standen, haben mich am Oberschenkel und am Knie geschlagen. Aber der hinter mir bzw. jener, der rechts von mir gestanden ist, war jeweils mit einer dicken Holzstange bewaffnet. Sie haben mich am Rücken und am hinterem Oberschenkel geschlagen. Danach bin ich auf den Boden gefallen und haben mich noch mehrmals geschlagen. Anschließend sind sie einfach gegangen. R: Wie hat man Sie geschlagen, als Sie am Boden gelegen sind? BF: Nachdem ich am Boden gefallen bin, haben sie mich noch ein einzelnes Mal auf den Rücken geschlagen. R: Waren Sie bei diesem Übergriff verletzt? BF: Sichtbare Verletzungen haben sie mir nicht zugefügt, aber Schmerzen haben sie mir zugefügt und zwar am Knie und am Rücken. R: Wurden Sie dann ärztlich versorgt? BF: Ich habe mich selbst behandelt. Meine Frau hat eine Schmerzsalbe von einer Apotheke in der Nähe von uns gekauft. R: Waren Sie in Ihrer Bewegungsfreiheit dann eingeschränkt? BF: Ja, 1, 2 Tage war ich zu Hause. Ich konnte mich nicht bewegen. R: Haben Sie über den Vorfall mit Ihren Eltern bzw. mit Ihren Brüdern gesprochen? BF: Ja, ich habe es ihnen erzählt, aber wir haben geglaubt, dass ich ein Opfer eines Raubüberfalles geworden bin. R: Haben Sie Vorkehrungen getroffen für den Fall, dass sich so etwas wiederholen würde? BF: Ja. R: Welche Vorkehrungen haben Sie dann getroffen? BF: Ich habe mich entschlossen, dass ich früher nach Hause gehe, bevor die Sonne untergeht oder bevor es spät Nachmittag wird. R: Hat Ihnen bei diesem Übergriff jemand geholfen? BF: Nein. R: Haben Sie um Hilfe geschrien? BF: Ja, ich habe um Hilfe geschrien, aber in Somalia kommt niemand zu einem, bevor man nicht weiß, um was es geht. R: Was haben Sie dann gemacht, nachdem Sie 2 Tage zu Hause waren? BF: Danach konnte ich mich besser bewegen. Dann bin ich Vormittag in die Stadt gegangen, um Arbeit zu finden. Ich bin immer früher nach Hause zurückgekommen. Dann gab es diesen
  30. Vorfall. R: Wann ist es zu diesen
  31. Vorfall gekommen? BF: 4, 5 Tage danach. R: Zu welcher Uhrzeit hat sich der
  32. Vorfall ereignet? BF: Das war am XXXX , gegen 2 Uhr in der Früh.BF: Das war am römisch 40 , gegen 2 Uhr in der Früh. R: Können Sie das bitte genau beschreiben, was passiert ist? BF: Das war am XXXX . Gegen 2 Uhr in der Früh sind 6 Männer zu uns nach Hause gekommen. Die Tür war verschlossen, diese wurde aber aufgebrochen. Als die Männer in unser Haus reingekommen sind, habe ich gesehen, dass sie 6 Personen sind. 2 davon waren mit einer AK47 bewaffnet. Einer von diesen Männern, der mit einer AK47 bewaffnet war, hat 2 Schüsse in den Himmel geschossen.BF: Das war am römisch 40 . Gegen 2 Uhr in der Früh sind 6 Männer zu uns nach Hause gekommen. Die Tür war verschlossen, diese wurde aber aufgebrochen. Als die Männer in unser Haus reingekommen sind, habe ich gesehen, dass sie 6 Personen sind. 2 davon waren mit einer AK47 bewaffnet. Einer von diesen Männern, der mit einer AK47 bewaffnet war, hat 2 Schüsse in den Himmel geschossen. R: Was ist denn die AK47 für eine Waffe? BF: In Jemen war auch die Polizei mit der AK47 bewaffnet. Es handelt sich um ein automatisches Gewehr. R: Wissen Sie, wie viele Schüsse ein automatisches Gewehr abgibt? BF: Das weiß ich nicht. Ich habe nie im Leben eine Waffe gehabt. R: Was ist passiert, nachdem er 2 Schüsse in den Himmel geschossen hat? BF: Nachdem ich die Schüsse gehört habe, bin ich zu den Männern gekommen. 2 Polizisten haben mich zurückgehalten. Die 2 Männer, die normale Kleidung getragen haben, haben meine Frau XXXX aufgerufen und sagten, sie solle rauskommen. Meine Frau und meine 2 Kinder waren im Zimmer. Sie hat auf die Aufforderung mit „nein“ geantwortet. Die 2 Männer sind dann in das Zimmer hineingegangen, sie mit einer schmalen Holzstange geschlagen und aus dem Zimmer rausgeholt. Sie hat geschrien und anschließend haben sie sie mitgenommen. Bevor sie sie mitgenommen haben, sagte meine Frau zu diesen Männern immer wieder, dass sie mich nicht töten sollen. Bei mir waren die 4 Männer, die Polizeikleidung angehabt haben. Sie haben mich am Boden fixiert, sie haben meine Hände mit einem Stromkabel gefesselt, sie haben meine Kleidung herausgenommen und dann haben sie mich mit einer Holzstange geschlagen.BF: Nachdem ich die Schüsse gehört habe, bin ich zu den Männern gekommen. 2 Polizisten haben mich zurückgehalten. Die 2 Männer, die normale Kleidung getragen haben, haben meine Frau römisch 40 aufgerufen und sagten, sie solle rauskommen. Meine Frau und meine 2 Kinder waren im Zimmer. Sie hat auf die Aufforderung mit „nein“ geantwortet. Die 2 Männer sind dann in das Zimmer hineingegangen, sie mit einer schmalen Holzstange geschlagen und aus dem Zimmer rausgeholt. Sie hat geschrien und anschließend haben sie sie mitgenommen. Bevor sie sie mitgenommen haben, sagte meine Frau zu diesen Männern immer wieder, dass sie mich nicht töten sollen. Bei mir waren die 4 Männer, die Polizeikleidung angehabt haben. Sie haben mich am Boden fixiert, sie haben meine Hände mit einem Stromkabel gefesselt, sie haben meine Kleidung herausgenommen und dann haben sie mich mit einer Holzstange geschlagen. R: Wenn Sie sagen, „sie haben meine Kleidung herausgenommen“, meinen Sie damit, dass Sie ausgezogen worden sind? BF: Ja, ich wurde ausgezogen. Während sie mich geschlagen haben, sagte einer der Männer zu mir, weshalb ich unsere Tochter geheiratet hätte. Dann haben sie mich mehrmals geschlagen, egal wo sie mich getroffen haben. Nachdem sie mich mehrmals mit der Holzstange geschlagen haben, hat mich ein Schlag am Hinterkopf und ein Schlag an der Stirn getroffen. Ich hatte Augenschmerzen gehabt und seither kann ich mit meinem rechten Auge nicht mehr so gut sehen. Ich war auch bei einem Augenarzt in Österreich. Er hat das auch festgestellt, aber man kann mir nicht mehr helfen. R: Wie hat man Sie denn an der Stirn und am Hinterkopf getroffen, wenn man Sie am Boden fixiert hat? BF: Nachdem sie mich mehrmals geschlagen haben, haben sie mich aufgestellt und dann die entsprechenden Schläge verpasst. R: Was ist dann weiter passiert? BF: Nachdem sie mir diese 2 Schläge (Stirn bzw. Hinterkopf) verpasst haben, bin ich bewusstlos geworden. Was danach passiert ist, weiß ich nicht mehr. Aber ich bin am nächsten Tag zu mir gekommen. Neben mir standen 2 Nachbarn, als ich zu Bewusstsein gekommen bin. Kurze Zeit danach ist mein Freund XXXX zu mir gekommen. Wir haben uns vorher miteinander verabredet, dass er an diesem Tag zu mir kommen solle, um eine Arbeit zu suchen. Dann hat er aber gesehen, dass es mir schlecht geht. Er hat mich zu seinem Haus gebracht. Er wollte mich zuerst in ein Spital bringen, was ich aber verneint habe. Ich war beim Haus meines Freundes. Dort hat er mir Medikamente bzw. Salben gegeben, die ich brauche. Nach ca. 1 Woche habe ich mich entschlossen das Land zu verlassen.BF: Nachdem sie mir diese 2 Schläge (Stirn bzw. Hinterkopf) verpasst haben, bin ich bewusstlos geworden. Was danach passiert ist, weiß ich nicht mehr. Aber ich bin am nächsten Tag zu mir gekommen. Neben mir standen 2 Nachbarn, als ich zu Bewusstsein gekommen bin. Kurze Zeit danach ist mein Freund römisch 40 zu mir gekommen. Wir haben uns vorher miteinander verabredet, dass er an diesem Tag zu mir kommen solle, um eine Arbeit zu suchen. Dann hat er aber gesehen, dass es mir schlecht geht. Er hat mich zu seinem Haus gebracht. Er wollte mich zuerst in ein Spital bringen, was ich aber verneint habe. Ich war beim Haus meines Freundes. Dort hat er mir Medikamente bzw. Salben gegeben, die ich brauche. Nach ca. 1 Woche habe ich mich entschlossen das Land zu verlassen. R: In welcher Lage sind Sie zu sich gekommen, wie Sie wieder zu sich gekommen sind? BF: Als ich wieder zu mir gekommen bin, lag ich mit der rechten Körperseite am Boden. Die 2 Nachbarn wollten die Fesseln von meinen Händen befreien. Ich habe geblutet. Auch mein Körper war voller Blut. R: Sie haben gesagt, „ich habe geblutet“. Wo haben Sie überall geblutet? BF: Bei beiden Hüften, an der Stirn, am Hinterkopf. R: Was wollten die Täter von Ihnen? BF: Die Männer haben mich mehrmals gefragt, warum ich ihre Tochter geheiratet habe, obwohl ich einen niedrigeren Stamm angehöre. Ich hätte eine Frau nicht heiraten dürfen, die einem höheren Stamm angehört. Das war der Grund, warum sie mich geschlagen haben. R: Waren die Nachbarn von Ihnen Freunde? BF: Nein, aber sie haben die 2 Schüsse und meine Hilfeschreie gehört. In Somalia ist es üblich, dass die Leute nicht in der Nacht zu einem kommen, sondern, wenn es hell ist. R: Wann sind die Nachbarn zu Ihnen gekommen? Wie spät war es dann? BF: Ich weiß es nicht, wann sie zu mir gekommen sind, aber so gegen 6 Uhr in der Früh bin ich zu mir gekommen. R: War es da schon hell? BF: Ja. R: Wann war ausgemacht, dass Ihr Freund zu Ihnen kommen würde? BF: So gegen 7 Uhr. R: Wie weit von diesem Haus, wo Sie gewohnt haben, ist Ihr Freund entfernt? BF: Nicht sehr weit von einander. R: Was heißt „nicht sehr weit von einander“? BF: Man braucht ca. 5 bis 8 Minuten dorthin. R: Wie sind Sie von Ihrem Haus bis zu seiner Wohnung gelangt? BF: Er hat mich mit einem Tuktuk dorthin gebracht. R: Woher hat er das? BF: Er hat jemanden angerufen und diese Person ist mit einem Tuktuk zu uns gekommen. R: Hat Ihr Freund Angst gehabt, weil er Ihnen geholfen hat? BF: Das weiß ich nicht. Ich glaube nicht. R: Ist es in der Zeit, in der Sie sich bei Ihrem Freund aufgehalten haben, zu irgendwelchen Problemen gekommen? BF: Nein. Ich habe mich bei ihm zu Hause versteckt und war nie draußen. R: Ist Ihr Freund Arzt oder hat er eine medizinische Ausbildung? BF: Nein, er hat nur Medikamente gekauft. R: Wie ist es Ihnen nach der Woche Aufenthalt bei Ihrem Freund gegangen? BF: Danach habe ich das Land verlassen, am XXXX .BF: Danach habe ich das Land verlassen, am römisch 40 . R wiederholt die Frage. BF: Nach einer Woche ging es mir gesundheitlich besser, als vorher und dann habe ich entschlossen das Land zu verlassen. Dann war ich bis XXXX in Somalia und floh in die Türkei.BF: Nach einer Woche ging es mir gesundheitlich besser, als vorher und dann habe ich entschlossen das Land zu verlassen. Dann war ich bis römisch 40 in Somalia und floh in die Türkei. R: Wo haben Sie sich in der Zeit des Verlassens ihres Freund und des Verlassens von Somalia aufgehalten? BF: Von dem
  33. Vorfall bis ich das Land verlassen habe, war ich bei ihm. R: Haben Sie am XXXX Somalia verlassen, am letzten Tag, als Sie bei Ihrem Freund waren?R: Haben Sie am römisch 40 Somalia verlassen, am letzten Tag, als Sie bei Ihrem Freund waren? BF: Ja. R: Wie haben Sie Somalia verlassen? BF: Mit einem gefälschten Reisepass bin ich von Mogadischu in die Türkei geflogen. R: Wie sind Sie in Ihrem Zustand von der Wohnung Ihres Freundes zum Flughafen gekommen? BF: Die Verletzungen sind zum Teil geheilt, manche noch nicht, aber ich habe Angst gehabt und wollte das Land verlassen. Von seinem Haus bis zum Flughafen sind wir mit dem Taxi gefahren. R: Wann hat die Geldübergabe von Ihrem Bruder stattgefunden? BF: Eine Woche danach habe ich mit meinem Bruder gesprochen und am nächsten Tag hat er mir das Geld gebracht. R: Wo hat diese Geldübergabe stattgefunden? BF: In XXXX Haus.BF: In römisch 40 Haus. R an RV: Haben Sie eine Frage an den BF?R an Regierungsvorlage, Haben Sie eine Frage an den BF? RV: Ja.Regierungsvorlage, Ja. RV: Was haben Ihre Kinder, während des
  34. Übergriffes Ihnen gegenüber gemacht?Regierungsvorlage, Was haben Ihre Kinder, während des
  35. Übergriffes Ihnen gegenüber gemacht? BF: Nachdem meine Kinder die Schüsse gehört haben, waren beide schockiert und sind wach geworden. Als sie gesehen haben, dass man mich und ihre Mutter schlägt, haben sie geweint. Aber trotzdem haben sie meine Kinder und meine Frau nach draußen gebracht. R: Wer hat Ihre Kinder nach draußen gebracht? BF: Die 2 Männer, die eine normale Kleidung getragen haben. R: Haben sich die Kinder gewehrt? BF: Nein, sie haben Angst gehabt. Wir alle hatten Angst. RV: Warum sind Sie nach dem
  36. Vorfall in kein Krankenhaus gegangen?Regierungsvorlage, Warum sind Sie nach dem
  37. Vorfall in kein Krankenhaus gegangen? BF: Ich hatte Angst gehabt. Ich dachte, wenn ich in einem Spital bin und die Familie meiner Frau darauf kommen würde, weil dort viele Angehörige meiner Frau arbeiten, dass mir noch etwas Schlimmeres passieren würde. R: In welchem Krankenhaus arbeiten denn die Angehörigen Ihrer Frau in Somalia? BF: Ich weiß es nicht genau, in welchem Spital sie arbeiten, aber viele Angehörige von ihrem Stamm leben in Mogadischu. R: Woher wissen Sie, dass viele Angehörige von Ihrer Frau in einem Krankenhaus arbeiten? BF: Ich habe Angst gehabt, dass das passieren könnte. RV: Sind Sie nach dem
  38. Vorfall zur Polizei gegangen?Regierungsvorlage, Sind Sie nach dem
  39. Vorfall zur Polizei gegangen? BF: Nein. RV: Warum nicht?Regierungsvorlage, Warum nicht? BF: 4 von diesen 6 Männern hatten eine Polizeiuniform an. Ich habe auch Angst, wenn ich dorthin gehe, dass ich dort Probleme bekomme. R: Sie sind gefragt worden, warum Sie nicht in ein Krankenhaus gegangen sind. Ist ein Arzt geholt worden? BF: Nein, man hat nur Medikamente für mich gekauft, eine Salbe und Pflaster. RV: Sie haben zuerst gesagt, dass die Geldübergabe eine Woche danach war. Was heißt eine Woche danach? Von was eine Woche danach?Regierungsvorlage, Sie haben zuerst gesagt, dass die Geldübergabe eine Woche danach war. Was heißt eine Woche danach? Von was eine Woche danach? BF: 7 Tage nach diesem Vorfall habe ich mich entschlossen das Land zu verlassen. Am
  40. Tag habe ich meinen Bruder angerufen. Am
  41. Tag hat er mir das Geld gebracht. R: Wo haben Sie sich aufgehalten, als Ihnen das Geld am
  42. Tag nach diesem Vorfall gebracht wurde? BF: In Haus von meinem Freund XXXX .BF: In Haus von meinem Freund römisch 40 . RV: Wissen Sie, wie lange Ihre Flucht von Somalia bis nach Österreich in etwa gedauert hat?Regierungsvorlage, Wissen Sie, wie lange Ihre Flucht von Somalia bis nach Österreich in etwa gedauert hat? BF: Am XXXX habe ich Somalia verlassen und nach Österreich bin ich im XXXX gekommen.BF: Am römisch 40 habe ich Somalia verlassen und nach Österreich bin ich im römisch 40 gekommen. R: Wann sind Sie nach Rumänien gekommen? BF: Dort bin ich am XXXX angekommen.BF: Dort bin ich am römisch 40 angekommen. RV: Sind Sie beim AMS derzeit gemeldet?Regierungsvorlage, Sind Sie beim AMS derzeit gemeldet? BF: Nein. R: Haben Sie sich um eine Stelle als Saisonnier oder als Schausteller beworben? BF: Nein, das habe ich nicht gewusst. Ich habe mehrmals versucht eine Arbeitsstelle zu bekommen. Ich war auch beim AMS. Jeder hat mir gesagt, dass ich nicht arbeiten darf. R: Haben Sie einen Arbeitgeber, der für Sie um eine arbeitsrechtliche Bewilligung angesucht hat? BF: Ja, das war eine Firma, die in XXXX ist.BF: Ja, das war eine Firma, die in römisch 40 ist. R: Hat diese Firma beim AMS um eine arbeitsrechtliche Bewilligung angesucht? BF: Ich habe mit einer Dame von der Firma gesprochen, aber sie hat mir nicht geantwortet. R: Wie heißt denn die Firma? BF: Das ist eine Reinigungsfirma mit dem Name XXXX .BF: Das ist eine Reinigungsfirma mit dem Name römisch 40 . R: Wo ist die Firma in XXXX ?R: Wo ist die Firma in römisch 40 ? BF: Die Firma hat die Adresse in der XXXX .BF: Die Firma hat die Adresse in der römisch 40 . RV: Hatte Sie darüber hinaus noch Vorstellungsgespräche?Regierungsvorlage, Hatte Sie darüber hinaus noch Vorstellungsgespräche? BF: Ja. RV: Wo bzw. wie oft?Regierungsvorlage, Wo bzw. wie oft? BF: Ein einziges Mal und das war in dem Büro von der Firma XXXX . Das war nicht XXXX , sondern die Firma hat neben XXXX noch einen
  43. Buchstaben. Der Buchstabe fällt mir jetzt nicht ein. BF: Ein einziges Mal und das war in dem Büro von der Firma römisch 40 . Das war nicht römisch 40 , sondern die Firma hat neben römisch 40 noch einen
  44. Buchstaben. Der Buchstabe fällt mir jetzt nicht ein. R: Wenn Sie sagen, Sie waren ein einziges Mal in einem Vorstellungsgespräch, war das die Firma XXXX oder zusätzlich eine andere Firma mit der Bezeichnung XXXX und einen zusätzlich Ihnen nicht bekannten Buchstaben?R: Wenn Sie sagen, Sie waren ein einziges Mal in einem Vorstellungsgespräch, war das die Firma römisch 40 oder zusätzlich eine andere Firma mit der Bezeichnung römisch 40 und einen zusätzlich Ihnen nicht bekannten Buchstaben? BF: Diese Firma, die Buchstaben hat, habe ich im XXXX besucht. Es war ein einziges Vorstellungsgespräch. Ich war auch bei einem Bewerbungsgespräch bei XXXX in der XXXX in XXXX und in der XXXX in XXXX . Die Filiale von XXXX in der XXXX hat mir mitgeteilt, dass sie mich wegen meiner Sprachkenntnisse nicht aufnehmen können. Die
  45. Filiale hat gemeint, sie würde mich anrufen. Bis jetzt hat sich aber niemand gemeldet.BF: Diese Firma, die Buchstaben hat, habe ich im römisch 40 besucht. Es war ein einziges Vorstellungsgespräch. Ich war auch bei einem Bewerbungsgespräch bei römisch 40 in der römisch 40 in römisch 40 und in der römisch 40 in römisch 40 . Die Filiale von römisch 40 in der römisch 40 hat mir mitgeteilt, dass sie mich wegen meiner Sprachkenntnisse nicht aufnehmen können. Die
  46. Filiale hat gemeint, sie würde mich anrufen. Bis jetzt hat sich aber niemand gemeldet. RV: Was machen Sie beim freiwilligen Verein XXXX ?Regierungsvorlage, Was machen Sie beim freiwilligen Verein römisch 40 ? BF: Einmal habe ich auf der Baustelle gearbeitet, wo diese ihre Büros und ihre Firma haben. Ich habe ihnen bei der Renovierung geholfen. R: Wie lange haben Sie dort gearbeitet? BF: 1 ½ Tage. R: Haben Sie dafür Geld bekommen? BF: Nein. R: Was haben Sie denn für Arbeiten verrichtet? BF: Sie haben bei 2 Zimmern die Wand durchgebrochen. Die Steine bzw. den Putz, der dabei angefallen ist, habe ich nach unten getragen. RV: Ich habe keine Frage mehr. Regierungsvorlage, Ich habe keine Frage mehr. RV gibt folgende Stellungnahme ab: Die korrekte Schreibweise der vom Beschwerdeführer zuvor genannten (österreichischen) Freund*innen lauten XXXX sowie XXXX . Diese Namen befinden sich auch auf dem bereits der belangten Behörde vorgelegten Empfehlungsschreiben vom XXXX .Regierungsvorlage gibt folgende Stellungnahme ab: Die korrekte Schreibweise der vom Beschwerdeführer zuvor genannten (österreichischen) Freund*innen lauten römisch 40 sowie römisch 40 . Diese Namen befinden sich auch auf dem bereits der belangten Behörde vorgelegten Empfehlungsschreiben vom römisch 40 . Darüber hinaus wird angemerkt, dass auch bei einem Automatikgewehr wie der AK47 von der Einstellung „Dauerfeuer“ zur Einstellung „Einzelschuss“ gewechselt werden kann. Der Beschwerdeführer ist in der ersten Verhandlungspause an seine Rechtsvertretung herangetreten und hat dieser seine Sorge mitgeteilt, dass es zu einem Missverständnis bezüglich der Monate seiner letzten Ein- und Ausreise nach Somalia gekommen ist. Der Beschwerdeführer befürchtet, dass es zu Missverständnissen bezüglich der Dauer, die der Beschwerdeführer zuletzt in Somalia verbracht hat, gekommen ist. Der Beschwerdeführer ist im Monat XXXX (Anm.: XXXX ) nach Somalia gekommen und hat Somalia im Monat XXXX (Anm. XXXX ) verlassen. Das Datum der Flucht würde der Beschwerdeführer aufgrund der unmittelbar davor stattgefundenen fluchtauslösenden Ereignisse nicht vergessen. Der Beschwerdeführer weiß, dass er etwa 1,5 Monate in Somalia verbracht hat und nicht ein Jahr, bevor er aus dem Land geflüchtet ist. Das hat der Beschwerdeführer so immer gleichbleibend angegeben. Auch aufgrund des Bildungsstandes des Beschwerdeführers ist ein bloßes Missverständnis naheliegender als dass der Beschwerdeführer plötzlich in der entscheidenden Verhandlung angibt, statt etwa 1,5 Monaten ein Jahr in Somalia gewesen zu sein.Der Beschwerdeführer ist in der ersten Verhandlungspause an seine Rechtsvertretung herangetreten und hat dieser seine Sorge mitgeteilt, dass es zu einem Missverständnis bezüglich der Monate seiner letzten Ein- und Ausreise nach Somalia gekommen ist. Der Beschwerdeführer befürchtet, dass es zu Missverständnissen bezüglich der Dauer, die der Beschwerdeführer zuletzt in Somalia verbracht hat, gekommen ist. Der Beschwerdeführer ist im Monat römisch 40 Anmerkung, römisch 40 ) nach Somalia gekommen und hat Somalia im Monat römisch 40 Anmerkung römisch 40 ) verlassen. Das Datum der Flucht würde der Beschwerdeführer aufgrund der unmittelbar davor stattgefundenen fluchtauslösenden Ereignisse nicht vergessen. Der Beschwerdeführer weiß, dass er etwa 1,5 Monate in Somalia verbracht hat und nicht ein Jahr, bevor er aus dem Land geflüchtet ist. Das hat der Beschwerdeführer so immer gleichbleibend angegeben. Auch aufgrund des Bildungsstandes des Beschwerdeführers ist ein bloßes Missverständnis naheliegender als dass der Beschwerdeführer plötzlich in der entscheidenden Verhandlung angibt, statt etwa 1,5 Monaten ein Jahr in Somalia gewesen zu sein. RV merkt an, dass noch eine Stellungnahme zu den LIB Version 5 abgegeben wird.Regierungsvorlage merkt an, dass noch eine Stellungnahme zu den LIB Version 5 abgegeben wird. (…)“
  47. In einer Stellungnahme vom XXXX brachte der BF im Wege seiner Rechtsvertretung im Wesentlichen vor, dass sich aus dem Kapitel „Grundversorgung und humanitäre Lage“ ergebe, dass sich die Versorgungskrise mit der fünften schlecht ausgefallenen Regenzeit in Folge weiter verschlechtert und sich auch die humanitäre Situation verschlimmert habe. Darüber hinaus führe das aktuelle Länderinformationsblatt aus, dass marginalisierte Gruppen und Minderheitenclans von der Dürre sowie der Lebensmittelknappheit besonders betroffen seien und der BF als Angehöriger eines Minderheitenclans besonders betroffen sei. Aus dem Länderinformationsblatt sei des Weiteren eine stetige Verschlechterung der Sicherheitslage in Somalia ersichtlich. Anhand der aktuellen Länderberichte zu Somalia könne kein Zweifel daran aufkommen, dass sich die Sicherheitslage in Süd- und Zentralsomalia, speziell jedoch auch in Mogadischu, bisher nicht gebessert bzw. sogar noch verschlimmert habe.
  48. In einer Stellungnahme vom römisch 40 brachte der BF im Wege seiner Rechtsvertretung im Wesentlichen vor, dass sich aus dem Kapitel „Grundversorgung und humanitäre Lage“ ergebe, dass sich die Versorgungskrise mit der fünften schlecht ausgefallenen Regenzeit in Folge weiter verschlechtert und sich auch die humanitäre Situation verschlimmert habe. Darüber hinaus führe das aktuelle Länderinformationsblatt aus, dass marginalisierte Gruppen und Minderheitenclans von der Dürre sowie der Lebensmittelknappheit besonders betroffen seien und der BF als Angehöriger eines Minderheitenclans besonders betroffen sei. Aus dem Länderinformationsblatt sei des Weiteren eine stetige Verschlechterung der Sicherheitslage in Somalia ersichtlich. Anhand der aktuellen Länderberichte zu Somalia könne kein Zweifel daran aufkommen, dass sich die Sicherheitslage in Süd- und Zentralsomalia, speziell jedoch auch in Mogadischu, bisher nicht gebessert bzw. sogar noch verschlimmert habe. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen:römisch zwei. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen:
  49. Feststellungen: 1.
  50. Zur Person des BF Der BF ist somalischer Staatsangehöriger, ist der berufsständischen Gruppe der Gabooye, Untergruppe XXXX , zugehörig und bekennt sich zur sunnitischen Glaubensrichtung des Islam. Er ist mit einer somalischen Staatsangehörigen nach dem islamischen Recht verheiratet und hat zwei minderjährige Kinder. Seine Muttersprache ist Somalisch und er hat Kenntnisse der arabischen und englischen Sprache.Der BF ist somalischer Staatsangehöriger, ist der berufsständischen Gruppe der Gabooye, Untergruppe römisch 40 , zugehörig und bekennt sich zur sunnitischen Glaubensrichtung des Islam. Er ist mit einer somalischen Staatsangehörigen nach dem islamischen Recht verheiratet und hat zwei minderjährige Kinder. Seine Muttersprache ist Somalisch und er hat Kenntnisse der arabischen und englischen Sprache. Er stammt aus Mogadischu und wuchs dort bis zu seinem
  51. Lebensjahr auf. Im Jahr XXXX übersiedelte der BF gemeinsam mit seinen Eltern und Geschwistern in den Jemen. Der BF besuchte im Jemen zwölf Jahre lang die Schule, vier Jahre lang eine Universität und schloss das Bachelorstudium Journalismus ab. Er war als Journalist sowie Nachhilfelehrer für Englisch tätig und unterstützte seine Familie im eigenen Schuhgeschäft. Zu einem nicht näher feststellbaren Zeitpunkt kehrte der BF mit seiner Frau, seinen Kindern, seinen Eltern und seinen Geschwistern nach Mogadischu zurück. Die Frau des BF und seine zwei Kinder leben derzeit bei den Eltern seiner Frau in Mogadischu. Seine Eltern und seine Geschwister sind derzeit in Mogadischu in einem Mietshaus wohnhaft. Es ist nicht glaubhaft, dass die Eltern und Geschwister des BF nach XXXX verzogen sind. Die Brüder des BF arbeiten als Schuster.Er stammt aus Mogadischu und wuchs dort bis zu seinem
  52. Lebensjahr auf. Im Jahr römisch 40 übersiedelte der BF gemeinsam mit seinen Eltern und Geschwistern in den Jemen. Der BF besuchte im Jemen zwölf Jahre lang die Schule, vier Jahre lang eine Universität und schloss das Bachelorstudium Journalismus ab. Er war als Journalist sowie Nachhilfelehrer für Englisch tätig und unterstützte seine Familie im eigenen Schuhgeschäft. Zu einem nicht näher feststellbaren Zeitpunkt kehrte der BF mit seiner Frau, seinen Kindern, seinen Eltern und seinen Geschwistern nach Mogadischu zurück. Die Frau des BF und seine zwei Kinder leben derzeit bei den Eltern seiner Frau in Mogadischu. Seine Eltern und seine Geschwister sind derzeit in Mogadischu in einem Mietshaus wohnhaft. Es ist nicht glaubhaft, dass die Eltern und Geschwister des BF nach römisch 40 verzogen sind. Die Brüder des BF arbeiten als Schuster. Der BF leidet an keinen lebensbedrohlichen Krankheiten und er ist arbeitsfähig. 1.
  53. Zum Verfahrensgang Am XXXX stellte der BF nach unrechtmäßiger Einreise in das österreichische Bundesgebiet einen Antrag auf internationalen Schutz. Mit Bescheid des Bundesamtes vom XXXX wurde der Antrag des BF auf internationalen Schutz sowohl hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß § 3 Abs.

§ 2Abs. 1 Z 13 Asyl

G 2005 (Spruchpunkt I.) als auch hinsichtlich des Status des subsidiär Schutzberechtigten gemäß § 8 Abs.

§ 2Abs. 1 Z 13 Asyl

G 2005 (Spruchpunkt II.) abgewiesen. Ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen wurde dem BF gemäß § 57 AsylG nicht erteilt (Spruchpunkt III.) und gemäß § 10 Abs. 1 Z 3 AsylG iVm § 9 BFA-VG gegen ihn eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 2 Z 2 FPG erlassen (Spruchpunkt IV.). Gemäß § 52 Abs. 9 FPG wurde festgestellt, dass seine Abschiebung nach Somalia gemäß § 46 FPG zulässig ist (Spruchpunkt V.) und gemäß § 55 Abs. 1 bis 3 FPG wurde eine Frist von 14 Tagen ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung für die freiwillige Ausreise gewährt (Spruchpunkt VI.).Am römisch 40 stellte der BF nach unrechtmäßiger Einreise in das österreichische Bundesgebiet einen Antrag auf internationalen Schutz. Mit Bescheid des Bundesamtes vom römisch 40 wurde der Antrag des BF auf internationalen Schutz sowohl hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß Paragraph 3, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 13, AsylG 2005 (Spruchpunkt römisch eins.) als auch hinsichtlich des Status des subsidiär Schutzberechtigten gemäß Paragraph 8, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 13, AsylG 2005 (Spruchpunkt römisch zwei.) abgewiesen. Ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen wurde dem BF gemäß Paragraph 57, AsylG nicht erteilt (Spruchpunkt römisch drei.) und gemäß Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 3, AsylG in Verbindung mit Paragraph 9, BFA-VG gegen ihn eine Rückkehrentscheidung gemäß Paragraph 52, Absatz 2, Ziffer 2, FPG erlassen (Spruchpunkt römisch vier.). Gemäß Paragraph 52, Absatz 9, FPG wurde festgestellt, dass seine Abschiebung nach Somalia gemäß Paragraph 46, FPG zulässig ist (Spruchpunkt römisch fünf.) und gemäß Paragraph 55, Absatz eins bis 3 FPG wurde eine Frist von 14 Tagen ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung für die freiwillige Ausreise gewährt (Spruchpunkt römisch sechs.). 1.3. Zum Privatleben des BF in Österreich Der BF ist in Österreich strafgerichtlich unbescholten. Es halten sich keine Familienangehörige oder Verwandte des BF im Bundesgebiet auf und es sind auch sonst keine engen sozialen Bindungen hervorgekommen. Er hat Freundschaften zu zwei österreichischen Staatsangehörigen bzw. deren Familien geknüpft. Der BF geht in Österreich keiner Erwerbstätigkeit nach und bezieht Leistungen aus der Grundversorgung. Er war als Remunerant in der XXXX tätig und half im XXXX Quartier in XXXX bei verschiedenen Tätigkeiten wie etwa der Erklärung des Zusammenlebens im Haus, Ordnungshaltung und Begleitung zu Terminen bei Ärzten oder Behörden. Einige Male verrichtete er freiwillige Tätigkeiten für die Gemeinde XXXX . Seit XXXX ist der BF beim XXXX in XXXX gemeldet, engagierte sich freiwillig bei diversen Umbauarbeiten der neuen XXXX -Räumlichkeiten, ist auf der „Zusammenlernen“-Plattform aktiv, um sich dort mit anderen Personen auszutauschen bzw. Deutsch zu lernen, und besucht Veranstaltungen, bei welchen er in Kontakt mit ÖsterreicherInnen kommen kann. Der BF geht in Österreich keiner Erwerbstätigkeit nach und bezieht Leistungen aus der Grundversorgung. Er war als Remunerant in der römisch 40 tätig und half im römisch 40 Quartier in römisch 40 bei verschiedenen Tätigkeiten wie etwa der Erklärung des Zusammenlebens im Haus, Ordnungshaltung und Begleitung zu Terminen bei Ärzten oder Behörden. Einige Male verrichtete er freiwillige Tätigkeiten für die Gemeinde römisch 40 . Seit römisch 40 ist der BF beim römisch 40 in römisch 40 gemeldet, engagierte sich freiwillig bei diversen Umbauarbeiten der neuen römisch 40 -Räumlichkeiten, ist auf der „Zusammenlernen“-Plattform aktiv, um sich dort mit anderen Personen auszutauschen bzw. Deutsch zu lernen, und besucht Veranstaltungen, bei welchen er in Kontakt mit ÖsterreicherInnen kommen kann. Abgesehen von seiner freiwilligen Tätigkeit beim XXXX ist er kein Mitglied eines Vereins, einer kirchlichen oder sonstigen Organisation. Abgesehen von seiner freiwilligen Tätigkeit beim römisch 40 ist er kein Mitglied eines Vereins, einer kirchlichen oder sonstigen Organisation. Am XXXX bestand er die Prüfung „ÖSD Zertifikat A1“ mit der Beurteilung „gut“. Vom XXXX bis zum XXXX sowie vom XXXX bis zum XXXX besuchte er einen Deutsch-Integrationskurs für das Sprachniveau A2 (Teil 1 und Teil 2) beim XXXX . Für den Kurs beim XXXX „ XXXX “ vom XXXX bis zum XXXX ist er auf der Warteliste vorgemerkt. Der BF besucht regelmäßig das Sprachcafé in der Pfarre XXXX und hat bei einigen Veranstaltungen in der Pfarre mitgeholfen.Am römisch 40 bestand er die Prüfung „ÖSD Zertifikat A1“ mit der Beurteilung „gut“. Vom römisch 40 bis zum römisch 40 sowie vom römisch 40 bis zum römisch 40 besuchte er einen Deutsch-Integrationskurs

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