F, Art 28 Abs. 1 und 2 Dublin III-VO, § 76 Abs. 2 Z 3 FPG, § 76 Abs. 3 FPG stattgegeben und die Anhaltung ab 07.05.2023 für rechtswidrig erklärt.römisch eins. Der Beschwerde wird
Paragraph 22 a, Absatz eins, Ziffer 3, BFA-VG idgF, Artikel 28, Absatz eins und 2 Dublin III-VO, Paragraph 76, Absatz 2, Ziffer 3, FPG, Paragraph 76, Absatz 3, FPG stattgegeben und die Anhaltung ab 07.05.2023 für rechtswidrig erklärt. II.
F, Art 28 Abs. 1 und 2 Dublin III-VO, § 76 Abs. 2 Z 3 FPG, §76 Abs. 3 FPG wird festgestellt, dass die Voraussetzungen für die Fortsetzung der Schubhaft nicht vorliegen.römisch zwei.
Paragraph 22 a, Absatz 3, BFA-VG idgF, Artikel 28, Absatz eins und 2 Dublin III-VO, Paragraph 76, Absatz 2, Ziffer 3, FPG, §76 Absatz 3, FPG wird festgestellt, dass die Voraussetzungen für die Fortsetzung der Schubhaft nicht vorliegen. III.
GVG iVm VwG-Aufwandsersatzverordnung hat der Bund (Bundesminister für Inneres) dem Beschwerdeführer zu Handen seines ausgewiesenen Vertreters den Verfahrensaufwand in Höhe von € 1.689,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.römisch drei.
Paragraph 35, VwGVG in Verbindung mit VwG-Aufwandsersatzverordnung hat der Bund (Bundesminister für Inneres) dem Beschwerdeführer zu Handen seines ausgewiesenen Vertreters den Verfahrensaufwand in Höhe von € 1.689,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. IV. Der Antrag der belangten Behörde auf Kostenersatz wird
GVG idgF abgewiesen.römisch vier. Der Antrag der belangten Behörde auf Kostenersatz wird
Paragraph 35, Absatz 2, VwGVG idgF abgewiesen. V. Die Revision ist
4 B-VG nicht zulässig.römisch fünf. Die Revision ist
, Text,
GVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift
Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses
Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses
Abs. 4 nicht beantragt wurde, zu enthalten.
Paragraph 29, Absatz 5, Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 33 aus 2013, idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift
Absatz 2 a, eine Ausfertigung des Erkenntnisses
Absatz 4, von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses
Absatz 4, nicht beantragt wurde, zu enthalten. Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 11.05.2023 verkündeten Erkenntnisses ergeht
GVG, da Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 11.05.2023 verkündeten Erkenntnisses ergeht
Paragraph 29, Absatz 5, VwGVG, da ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses
GVG durch die hiezu Berechtigten innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht gestellt wurde. ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses
Paragraph 29, Absatz 4, VwGVG durch die hiezu Berechtigten innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht gestellt wurde. auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof durch die beschwerdeführende Partei / den Rechtsvertreter der beschwerdeführenden Partei am 11.05.2023 ausdrücklich verzichtet wurde. auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof durch die belangte Behörde am 11.05.2023 ausdrücklich verzichtet wurde. European Case Law IdentifierECLI:AT:BVWG:2023:W140.2271369.1.00
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.