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W152 2280416-1

Obsah (17)§ 53Art. 133§ 76§ 57§ 10§ 52§ 46§ 55§ 18§§ 223§ 7§ 6§ 59§ 17Art. 130§§ 16§ 28

RIS Dokument GerichtBundesverwaltungsgericht Entscheidungsdatum31.01.2024 GeschäftszahlW152 2280416-1 Spruch, W152 2280416-1/7E IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch den Ri

§ 53Abs. 1 FPG idg

F iVm § 53 Abs. 3 Z 2 FPG idgF wird gegen Sie ein auf die Dauer von 3 Jahren befristetes Einreiseverbot erlassen.“A) Der Beschwerde gegen Spruchpunkt römisch vier wird mit der Maßgabe stattgegeben, dass er zu lauten hat: „

Paragraph 53, Absatz eins, FPG idgF in Verbindung mit Paragraph 53, Absatz 3, Ziffer 2, FPG idgF wird gegen Sie ein auf die Dauer von 3 Jahren befristetes Einreiseverbot erlassen.“ B) Die Revision ist

Art. 133Abs. 4 B-VG idg

F nicht zulässig.B) Die Revision ist

Artikel 133, Absatz 4, B-VG idg

F nicht zulässig. , TextEntscheidungsgründe:, Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang:römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer wurde am 29.09.2023 im Zuge seiner Ausreise von Österreich nach Dublin einer Personenkontrolle unterzogen, wobei festgestellt wurde, dass er für die Reise einen gefälschten taiwanischen Reisepass verwendet und sich illegal in Österreich aufhält. Ebenfalls am 29.09.2023 erfolgte die Einvernahme des Beschwerdeführers vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl unter Beiziehung eines Dolmetsch für die Sprache Chinesisch, wobei er im Wesentlichen vorbrachte, es sei ihm bewusst gewesen, einen gefälschten Reisepass zu verwenden, wobei er damit nach Irland habe gelangen wollen, um dort zu arbeiten. Mit Mandatsbescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Niederösterreich, vom 29.09.2023, Zahl: 1371418606-231974776, wurde über den Beschwerdeführer

§ 76Abs. 2 Z 2 FPG i

Vm § 57 Abs. 1 AVG die Schubhaft zum Zwecke der Sicherung des Verfahrens zur Erlassung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme und der Sicherung der Abschiebung angeordnet. Mit Mandatsbescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Niederösterreich, vom 29.09.2023, Zahl: 1371418606-231974776, wurde über den Beschwerdeführer

Paragraph 76, Absatz 2, Ziffer 2, FPG in Verbindung mit Paragraph 57, Absatz eins, AVG die Schubhaft zum Zwecke der Sicherung des Verfahrens zur Erlassung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme und der Sicherung der Abschiebung angeordnet. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Niederösterreich, vom 29.09.2023, Zahl: 1371418606-231974768, wurde ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen

§ 57Asyl

G 2005 nicht erteilt (Spruchpunkt I).

§ 10Abs. 2 Asyl

G 2005 iVm § 9 BFA-VG wurde eine Rückkehrentscheidung

§ 52Abs.

1 Z 1 FPG erlassen (Spruchpunkt II). Es wurde weiters

§ 52Abs.

9 FPG festgestellt, dass die Abschiebung des Beschwerdeführers

§ 46

FPG zulässig sei (Spruchpunkt III).

§ 53Abs. 1 i

Vm Abs. 2 FPG wurde gegen den Beschwerdeführer ein auf die Dauer von 5 Jahren befristetes Einreiseverbot erlassen (Spruchpunkt IV).

§ 55Abs.

4 FPG wird eine Frist für die freiwillige Ausreise nicht gewährt (Spruchpunkt V). Gleichzeitig wurde der Beschwerde gegen diese Rückkehrentscheidung

§ 18Abs.

2 Z 1 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt (Spruchpunkt VI). Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Niederösterreich, vom 29.09.2023, Zahl: 1371418606-231974768, wurde ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen

Paragraph 57, AsylG 2005 nicht erteilt (Spruchpunkt römisch eins).

Paragraph 10, Absatz 2, AsylG 2005 in Verbindung mit Paragraph 9, BFA-VG wurde eine Rückkehrentscheidung

, Paragraph 52, Absatz eins, Ziffer eins, FPG erlassen (Spruchpunkt römisch zwei). Es wurde weiters

Paragraph 52, Absatz 9, FPG festgestellt, dass die Abschiebung des Beschwerdeführers

Paragraph 46, FPG zulässig sei (Spruchpunkt römisch drei).

Paragraph 53, Absatz eins, in Verbindung mit Absatz 2, FPG wurde gegen den Beschwerdeführer ein auf die Dauer von 5 Jahren befristetes Einreiseverbot erlassen (Spruchpunkt römisch vier).

Paragraph 55, Absatz 4, FPG wird eine Frist für die freiwillige Ausreise nicht gewährt (Spruchpunkt römisch fünf). Gleichzeitig wurde der Beschwerde gegen diese Rückkehrentscheidung

Paragraph 18, Absatz 2, Ziffer eins, BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt (Spruchpunkt römisch sechs). Begründend hielt die belangte Behörde fest, dass der Beschwerdeführer durch sein Verhalten sowohl nationale als auch europäische Rechtsvorschriften missachtet habe. Er verfüge über keinerlei Mittel und Mittellosigkeit stelle an sich eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar. Er habe für seine Reisetätigkeit gefälschte Dokumente verwendet, um damit Behörden über seine wahre Identität und Nationalität zu täuschen. Durch sein Gesamtverhalten zeige der Beschwerdeführer, dass er nicht willens sei, sich an die europäischen und nationalen Gesetze sowie behördliche Anordnungen zu halten und stelle somit eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit dar. Familiäre Anknüpfungspunkte habe der Beschwerdeführer in Österreich keine, er sei auch weder beruflich, sprachlich noch sozial integriert. Das Verhalten des Beschwerdeführers stelle eine tatsächliche, gegenwärtige und erhebliche Gefahr dar, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berühre und der weitere Aufenthalt des Beschwerdeführers stelle eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dar. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl stellte hiebei zur Lage in der Volksrepublik China auf Grundlage einer Zusammenstellung der Staatendokumentation des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl Folgendes fest: „1. Politische Lage Letzte Änderung 2023-04-13 14:36 China ist mit rund 1,4 Milliarden Einwohnern das bevölkerungsreichste Land der Welt (AA 19.12.2022). Es ist in 33 Verwaltungseinheiten, 22 Provinzen, die fünf autonomen Regionen der nationalen Minderheiten Tibet, Xinjiang, Innere Mongolei, Ningxia und Guangxi sowie vier regierungsunmittelbare Städte (Peking, Shanghai, Tianjin, Chongqing) und zwei Sonderverwaltungsregionen (Hongkong, Macau) gegliedert (ÖB Peking 12.2021; vgl. AA 19.12.2022). Es gibt sieben Militärzonen, die jeweils verschiedene Provinzen bzw. Teile umfassen (ÖB Peking 12.2021).China ist mit rund 1,4 Milliarden Einwohnern das bevölkerungsreichste Land der Welt (AA 19.12.2022). Es ist in 33 Verwaltungseinheiten, 22 Provinzen, die fünf autonomen Regionen der nationalen Minderheiten Tibet, Xinjiang, Innere Mongolei, Ningxia und Guangxi sowie vier regierungsunmittelbare Städte (Peking, Shanghai, Tianjin, Chongqing) und zwei Sonderverwaltungsregionen (Hongkong, Macau) gegliedert (ÖB Peking 12.2021; vergleiche AA 19.12.2022). Es gibt sieben Militärzonen, die jeweils verschiedene Provinzen bzw. Teile umfassen (ÖB Peking 12.2021).

ihrer Verfassung ist die Volksrepublik (VR) China ein "sozialistischer Staat unter der demokratischen Diktatur des Volkes, der von der Arbeiterklasse geführt wird und auf dem Bündnis der Arbeiter und Bauern beruht" (BMBF o.D.). Die VR China ist ein autoritärer Staat, in dem die Kommunistische Partei Chinas (KPCh) die höchste Autorität verkörpert. Beinahe alle Führungspositionen in der Regierung sowie im Sicherheitsapparat werden von KPCh-Mitgliedern bekleidet (USDOS 20.3.2023). Sie ist damit eines von weltweit fünf verbliebenen kommunistischen Einparteiensystemen. Zentral für das politische System Chinas ist der Führungsanspruch der KPCh, der auch in der Verfassung verankert ist. Andere politische Organisationen, Medien, Zivilgesellschaft und religiöse Aktivitäten haben sich den Zielen der Partei unterzuordnen und werden streng reguliert. An der Spitze der Partei steht das Zentralkomitee (ZK). Das ZK wiederum wählt das Politbüro (derzeit 24 Mitglieder) und den Ständigen Ausschuss des Politbüros (derzeit 7 Mitglieder). Der Ständige Ausschuss gibt unter Führung von Generalsekretär Xi Jinping die Leitlinien für Politik, Wirtschaft und Gesellschaft vor (AA 19.12.2022).

ihrer Verfassung ist die Volksrepublik (VR) China ein "sozialistischer Staat unter der demokratischen Diktatur des Volkes, der von der Arbeiterklasse geführt wird und auf dem Bündnis der Arbeiter und Bauern beruht" (BMBF o.D.). Die VR China ist ein autoritärer Staat, in dem die Kommunistische Partei Chinas (KPCh) die höchste Autorität verkörpert. Beinahe alle Führungspositionen in der Regierung sowie im Sicherheitsapparat werden von KPCh-Mitgliedern bekleidet (USDOS 20.3.2023). Sie ist damit eines von weltweit fünf verbliebenen kommunistischen Einparteiensystemen. Zentral für das politische System Chinas ist der Führungsanspruch der KPCh, der auch in der Verfassung verankert ist. Andere politische Organisationen, Medien, Zivilgesellschaft und religiöse Aktivitäten haben sich den Zielen der Partei unterzuordnen und werden streng reguliert. An der Spitze der Partei steht das Zentralkomitee (ZK). Das ZK wiederum wählt das Politbüro (derzeit 24 Mitglieder) und den Ständigen Ausschuss des Politbüros (derzeit 7 Mitglieder). Der Ständige Ausschuss gibt unter Führung von Generalsekretär römisch zehn i Jinping die Leitlinien für Politik, Wirtschaft und Gesellschaft vor (AA 19.12.2022). Der Ministerpräsident leitet den Staatsrat, d.h. die eigentliche Regierung. Er wird von einem inneren Kabinett, bestehend aus vier Stellvertretenden Ministerpräsidenten und fünf Staatsräten, in seiner Arbeit unterstützt. Der Staatsrat fungiert als Exekutive und höchstes Organ der staatlichen Verwaltung (BMBF o.D.; vgl. Heilmann 2016).Der Ministerpräsident leitet den Staatsrat, d.h. die eigentliche Regierung. Er wird von einem inneren Kabinett, bestehend aus vier Stellvertretenden Ministerpräsidenten und fünf Staatsräten, in seiner Arbeit unterstützt. Der Staatsrat fungiert als Exekutive und höchstes Organ der staatlichen Verwaltung (BMBF o.D.; vergleiche Heilmann 2016). Der 3.000 Mitglieder zählende Nationale Volkskongress (NVK) wird für fünf Jahre gewählt (FH 2.2022; vgl. BMBF o.D.). Er wählt formell den Staatspräsidenten für eine Amtszeit von fünf Jahren und bestätigt den Ministerpräsidenten, nachdem jener vom Präsidenten nominiert wurde (FH 2.2022; vgl. BMBF o.D.) Der NVK ist laut der Verfassung das "oberste Organ der Staatsmacht" und tagt einmal jährlich. Der Großteil der Gesetzgebungstätigkeit wird vom Ständigen Ausschuss des NVK übernommen, der etwa alle zwei Monate zusammentritt und aus Vollzeit-Delegierten - circa 5 Prozent der NVK-Delegierten - besteht (Heilmann 2016).Der 3.000 Mitglieder zählende Nationale Volkskongress (NVK) wird für fünf Jahre gewählt (FH 2.2022; vergleiche BMBF o.D.). Er wählt formell den Staatspräsidenten für eine Amtszeit von fünf Jahren und bestätigt den Ministerpräsidenten, nachdem jener vom Präsidenten nominiert wurde (FH 2.2022; vergleiche BMBF o.D.) Der NVK ist laut der Verfassung das "oberste Organ der Staatsmacht" und tagt einmal jährlich. Der Großteil der Gesetzgebungstätigkeit wird vom Ständigen Ausschuss des NVK übernommen, der etwa alle zwei Monate zusammentritt und aus Vollzeit-Delegierten - circa 5 Prozent der NVK-Delegierten - besteht (Heilmann 2016). Eine parlamentarische Opposition zur KPCh gibt es nicht (AA 26.10.2022). Das Einparteiensystem bietet keinen institutionellen Mechanismus für eine organisierte politische Opposition (FH 2.2022). Zwar sind acht sogenannte demokratische Parteien offiziell anerkannt, jedoch sind alle der KPCh unterstellt. Seit dem Massaker vom Tiananmen-Platz im Jahr 1989, als die Volksbefreiungsarmee (PLA) gewaltsam gegen eine von Studenten geführte pro-demokratische Bewegung vorgegangen ist, hat es keine Versuche gegeben, den politischen Wettbewerb zu erhöhen oder gar einen Übergang zur liberalen Demokratie einzuleiten. Nach dem "Zwischenfall", der nach wie vor in China ein Tabuthema ist, wurden politische Reformer aus der KPFührung verdrängt. Seitdem sind sich die Partei- und Staatseliten einig, Reformen auf den wirtschaftlichen Bereich zu beschränken und politische Reformen nur im Verwaltungsbereich zuzulassen, um die Regierungsführung weiter zu entwickeln, nicht aber die Demokratie (BS 23.2.2022). Der KPCh Generalsekretär und Staatspräsident Xi Jinping hat seine persönliche Macht in einem Ausmaß gefestigt, wie es in China seit Jahrzehnten nicht mehr zu beobachten war. Er hat seine Macht und Autorität innerhalb der Partei seit 2012 stetig ausgebaut (FH 2.2022). Als Partei-, Armee- und Staatschef, dessen Amtszeit als Präsident 2018 entfristet wurde (die Amtszeit als Generalsekretär war ohnehin nicht begrenzt), verfügt er über eine Machtfülle wie zuvor nur Mao Zedong. Der Person Xi Jinping kommt auch in der Propaganda eine zentrale Rolle zu, die eine Verschiebung weg vom bisherigen Prinzip der kollektiven Führung verdeutlicht (AA 11.10.2021). Mit der durch Xi Jingping etablierten "Neuen Ära des Sozialismus chinesischer Prägung" hat er die Machtposition der Partei im Inland weiter gefestigt und arbeitet an einer Neugestaltung von Pekings Außenbeziehungen und globalem Einfluss, u.a. durch die Schaffung eines multilateralen Systems, das eine Alternative zu den als westlich geprägt empfundenen Vereinten Nationen bieten soll (AA 26.10.2022).Der KPCh Generalsekretär und Staatspräsident römisch zehn i Jinping hat seine persönliche Macht in einem Ausmaß gefestigt, wie es in China seit Jahrzehnten nicht mehr zu beobachten war. Er hat seine Macht und Autorität innerhalb der Partei seit 2012 stetig ausgebaut (FH 2.2022). Als Partei-, Armee- und Staatschef, dessen Amtszeit als Präsident 2018 entfristet wurde (die Amtszeit als Generalsekretär war ohnehin nicht begrenzt), verfügt er über eine Machtfülle wie zuvor nur Mao Zedong. Der Person römisch zehn i Jinping kommt auch in der Propaganda eine zentrale Rolle zu, die eine Verschiebung weg vom bisherigen Prinzip der kollektiven Führung verdeutlicht (AA 11.10.2021). Mit der durch römisch zehn i Jingping etablierten "Neuen Ära des Sozialismus chinesischer Prägung" hat er die Machtposition der Partei im Inland weiter gefestigt und arbeitet an einer Neugestaltung von Pekings Außenbeziehungen und globalem Einfluss, u.a. durch die Schaffung eines multilateralen Systems, das eine Alternative zu den als westlich geprägt empfundenen Vereinten Nationen bieten soll (AA 26.10.2022). Am 23.10.2022 ist Xi Jinping erwartungsgemäß für eine dritte fünfjährige Amtszeit als Generalsekretär der KPCh bestätigt worden. Damit kann er 2023 auch für eine dritte Amtszeit als Präsident antreten. Am 22.10.2022 hatte der Kongress der KPCh zum Abschluss des

  1. Parteitags entsprechenden Verfassungsänderungen zugestimmt (BAMF 1.1.2023; vgl. AI 23.10.2022). Kurz davor war der frühere Staats und Parteichef Hu Jintao von Saalordnern von seinem Platz vom Podium geführt worden. Der Parteikongress wählte zudem das neue ZK der Partei, das das Politbüro und dessen aus sieben Personen bestehenden Ständigen Ausschuss bestimmte (BAMF 1.1.2023). Die größte Neuigkeit des Parteitags ist die geschichtsträchtige "Nichtänderung": Xi Jinping wird mindestens für die nächsten fünf Jahre Generalsekretär der KPCh bleiben. Dies ist ein Novum der jüngeren Vergangenheit: seine Vorgänger Hu Jintao und Jiang Zemin traten nach zwei Amtszeiten als Präsident und Generalsekretär zurück, wodurch relativ reibungslose Machtübergänge ermöglicht wurden. Alle neugewählten und von ihm forcierten Mitglieder des Ständigen Ausschusses des Politbüro gelten zum einen als eindeutig loyal Xi Jinping gegenüber und sind zum anderen zu alt oder gelten als unterqualifiziert um in fünf Jahren für eine mögliche Nachfolge in Frage zu kommen (Grid News 24.10.2022; vgl. MM 24.10.2022).Am 23.10.2022 ist römisch zehn i Jinping erwartungsgemäß für eine dritte fünfjährige Amtszeit als Generalsekretär der KPCh bestätigt worden. Damit kann er 2023 auch für eine dritte Amtszeit als Präsident antreten. Am 22.10.2022 hatte der Kongress der KPCh zum Abschluss des
  2. Parteitags entsprechenden Verfassungsänderungen zugestimmt (BAMF 1.1.2023; vergleiche AI 23.10.2022). Kurz davor war der frühere Staats und Parteichef Hu Jintao von Saalordnern von seinem Platz vom Podium geführt worden. Der Parteikongress wählte zudem das neue ZK der Partei, das das Politbüro und dessen aus sieben Personen bestehenden Ständigen Ausschuss bestimmte (BAMF 1.1.2023). Die größte Neuigkeit des Parteitags ist die geschichtsträchtige "Nichtänderung": römisch zehn i Jinping wird mindestens für die nächsten fünf Jahre Generalsekretär der KPCh bleiben. Dies ist ein Novum der jüngeren Vergangenheit: seine Vorgänger Hu Jintao und Jiang Zemin traten nach zwei Amtszeiten als Präsident und Generalsekretär zurück, wodurch relativ reibungslose Machtübergänge ermöglicht wurden. Alle neugewählten und von ihm forcierten Mitglieder des Ständigen Ausschusses des Politbüro gelten zum einen als eindeutig loyal römisch zehn i Jinping gegenüber und sind zum anderen zu alt oder gelten als unterqualifiziert um in fünf Jahren für eine mögliche Nachfolge in Frage zu kommen (Grid News 24.10.2022; vergleiche MM 24.10.2022). In der Parteiverfassung wurde die Rolle von Xi Jinping allerdings nur in Teilen aufgewertet. So erhielt er keinen neuen Titel als „Anführer“, sondern blieb wie bisher „Generalsekretär der KPCh“. Einstimmig bestätigt wurde hingegen die „zentrale Rolle“ Xi Jinpings in der KPCh und ihrer Führungsriege. Auch das Konzept der „Zwei Etablierungen“, das ihn als „Kern der Partei“ sowie seine „Ideen für den Sozialismus chinesischer Prägung in einer neuen Ära“ als Leitlinien festschreibt, wurde in die Verfassung aufgenommen. Xi Jinping hat damit fast jede innerparteiliche Konkurrenz ausgeschaltet und den kollektiven Führungsstil der letzten Jahrzehnte abgelöst (MM 24.10.2022).In der Parteiverfassung wurde die Rolle von römisch zehn i Jinping allerdings nur in Teilen aufgewertet. So erhielt er keinen neuen Titel als „Anführer“, sondern blieb wie bisher „Generalsekretär der KPCh“. Einstimmig bestätigt wurde hingegen die „zentrale Rolle“ römisch zehn i Jinpings in der KPCh und ihrer Führungsriege. Auch das Konzept der „Zwei Etablierungen“, das ihn als „Kern der Partei“ sowie seine „Ideen für den Sozialismus chinesischer Prägung in einer neuen Ära“ als Leitlinien festschreibt, wurde in die Verfassung aufgenommen. römisch zehn i Jinping hat damit fast jede innerparteiliche Konkurrenz ausgeschaltet und den kollektiven Führungsstil der letzten Jahrzehnte abgelöst (MM 24.10.2022). Der von ihm konzipierte "Chinesische Traum" soll China den Status einer Weltmacht wiedererlangen helfen (BS 23.2.2022; vgl. Economist 10.11.2022). Die chinesische Regierung verfolgt gesellschaftliche Stabilität und wirtschaftliche Entwicklung als zwei zentrale Anliegen in ihrer Agenda. Demgegenüber stellt eine demokratische Transformation, basierend auf dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit, kein langfristiges strategisches Ziel der Regierung dar. Vielmehr verfolgt die Regierung die bewusste Strategie, prodemokratischen Tendenzen als Bedrohung und Herausforderungen für die politische Hegemonie der Partei entgegenzuwirken (BS 23.2.2022). Der von ihm konzipierte "Chinesische Traum" soll China den Status einer Weltmacht wiedererlangen helfen (BS 23.2.2022; vergleiche Economist 10.11.2022). Die chinesische Regierung verfolgt gesellschaftliche Stabilität und wirtschaftliche Entwicklung als zwei zentrale Anliegen in ihrer Agenda. Demgegenüber stellt eine demokratische Transformation, basierend auf dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit, kein langfristiges strategisches Ziel der Regierung dar. Vielmehr verfolgt die Regierung die bewusste Strategie, prodemokratischen Tendenzen als Bedrohung und Herausforderungen für die politische Hegemonie der Partei entgegenzuwirken (BS 23.2.2022). Die rasch wachsende Ungleichheit in China veranlasste einige junge Menschen dazu, eine Form des passiven Widerstands zu befürworten, die als "tang ping" bekannt ist - der Verzicht auf Konsum und erniedrigende Arbeit - ein Konzept, das von der Regierung verurteilt und zensiert wird (HRW 13.1.2022). Quellen ▪ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (11.10.2021): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Volksrepublik China (Stand: Juli 2021), https://www.ecoi.net/en/file/local/2062877/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%BCber_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Volksrepublik_China_%28Stand_Juli_2021%29%2C_11.10.2021.pdf, Zugriff 30.1.2023 [Login erforderlich]; ▪ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (26.10.2022): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Volksrepublik China (Stand: September 2022), https://www.ecoi.net/en/file/local/2081420/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%B Cber_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Volksrepublik_China_%28Stand_September_2022%29%2C_26.10.2022.pdf, Zugriff 20.2.2023 [Login erforderlich]; ▪ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (19.12.2022): China: Politisches Porträt, https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/china-node/politischesportraet/200846, Zugriff 25.1.2023; ▪ AI - Amnesty International (23.10.2022): China: Xi Jinping’s continued tenure as leader a disaster for human rights, https://www.ecoi.net/de/dokument/2081007.html, Zugriff 30.1.2023;▪ AI - Amnesty International (23.10.2022): China: römisch zehn i Jinping’s continued tenure as leader a disaster for human rights, https://www.ecoi.net/de/dokument/2081007.html, Zugriff 30.1.2023; ▪ BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (1.1.2023): Briefing Notes Zusammenfassung. Gruppe 62 – Informationszentrum Asyl und Migration: China – Juli bis Dezember 2022, https://milo.bamf.de/OTCS/cs.exe/fetch/2000/702450/683266/683355/1094994/1094995/1095013/23743620/23743287/24041259/-/Deutschland%2E_Bundesamt_f%C3%BCr_Migration_und_Fl%C3%BCchtlinge%2C_Briefing_Notes_Zusammenfassung_%2D_China%2C_Juli_bis_Dezember_2022%2E_01%2E01.2023.pdf?nodeid=24041479&vernum=-2, Zugriff 30.1.2023; ▪ BMBF - Bundesministerium für Bildung und Forschung [Deutschland] (o.D.): Allgemeine Landesinformationen: China, https://www.kooperationinternational.de/laender/asien/china/allgemeine-landesinformationen/, Zugriff 25.1.2023; ▪ BS - Bertelsmann Stiftung (23.2.2022): BTI 2022 Country Report China, https://www.ecoi.net/en/file/local/2069707/country_report-2022_CHN.pdf, Zugriff 25.1.2023; ▪ Economist - Economist, The (10.11.2022): Xi Jinping amends the Chinese Dream, https://www.economist.com/china/2022/11/10/xi-jinping-amends-the-chinese-dream, Zugriff 14.2.2023 [kostenpflichtig, Login erforderlich];▪ Economist - Economist, The (10.11.2022): römisch zehn i Jinping amends the Chinese Dream, https://www.economist.com/china/2022/11/10/xi-jinping-amends-the-chinese-dream, Zugriff 14.2.2023 [kostenpflichtig, Login erforderlich]; ▪ FH - Freedom House (2.2022): Freedom in the World 2022 - China, https://www.ecoi.net/de/dokument/2068722.html, Zugriff 25.1.2023; ▪ Grid News - Grid News (24.10.2022): Xi Jinping won a third term and a new, loyal inner circle: 5 big take-aways from China’s party congress, https://www.grid.news/story/global/2022/10/24/xijinping-won-a-third-term-and-a-new-loyal-inner-circle-5-big-take-aways-from-chinas-partycongress, Zugriff 13.2.2023;▪ Grid News - Grid News (24.10.2022): römisch zehn i Jinping won a third term and a new, loyal inner circle: 5 big take-aways from China’s party congress, https://www.grid.news/story/global/2022/10/24/xijinping-won-a-third-term-and-a-new-loyal-inner-circle-5-big-take-aways-from-chinas-partycongress, Zugriff 13.2.2023; ▪ HRW - Human Rights Watch (13.1.2022): World Report 2022 - China, https://www.ecoi.net/en/document/2066482.html, Zugriff 14.2.2023; ▪ Heilmann - Heilmann, Sebastian (Hrsg.)

(2016): Das politische System der Volksrepublik China, 3., aktualisierte Auflage, Berlin: Springer Fachmedien Verlag, Zugang über die Bibliothek der Universität Wien, Zugriff 30.1.2023 [kostenpflichtig, Login erforderlich]; ▪ MM - Münchner Merkur (24.10.2022): Xi Jinping sichert sich historische dritte Amtszeit – und könnte China bis an sein Lebensende regieren, https://www.merkur.de/politik/china-xi-jinpingkommunistische-partei-parteitag-peking-politbuero-machtzentrale-fuehrung-zr-91868553.html, Zugriff 13.2.2023;▪ MM - Münchner Merkur (24.10.2022): römisch zehn i Jinping sichert sich historische dritte Amtszeit – und könnte China bis an sein Lebensende regieren, https://www.merkur.de/politik/china-xi-jinpingkommunistische-partei-parteitag-peking-politbuero-machtzentrale-fuehrung-zr-91868553.html, Zugriff 13.2.2023; ▪ USDOS - United States Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights Practices: China, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089071.html, Zugriff 12.4.2023; ▪ ÖB Peking - Österreichische Botschaft Peking [Österreich] (12.2021): Asylbericht 2021: Volksrepublik China (Stand: Dezember 2021), Zugriff 30.1.2023;
  1. Sicherheitslage Letzte Änderung 2023-04-13 14:32 Die Sicherheitslage ist stabil. Dennoch kann es sporadisch zu Demonstrationen und Zusammenstößen mit den Sicherheitskräften kommen. Vereinzelt sind in China Anschläge verübt worden (EDA 8.2.2023). Es gibt in China keine unüberbrückbaren sozialen oder religiösen Spaltungen und, mit Ausnahme einiger Minderheiten wie z. B. der Uiguren und Tibeter, gibt es auch keine ethnische (BS 23.2.2022). Demonstrationen, Unruhen, Zusammenstöße Zivile Unruhen, ausgelöst durch ein breites Spektrum sozio-ökonomischer und politischer Missstände, ereignen sich in China regelmäßig (ICG 21.4.2022). Täglich kommt es zu Dutzenden von Protesten chinesischer Bürger, doch die meisten davon sind klein und betreffen Themen der Lebensgrundlage wie Lohnrückstände, Abriss von Häusern, Enteignung von Land (BS 23.2.2022) sowie Zwangsräumungen oder Zwangsumsiedelungen und unangemessene Entschädigungen. Medienberichten zufolge fanden im Laufe des Jahres 2022 landesweit Tausende von Protesten statt (USDOS 20.3.2023). Der China Dissent Monitor (CDM) der NGO Freedom House dokumentierte zwischen Juni 2022 und 5.12.2022 1.080 Dissensfälle, zu 96 Prozent Demonstrationen oder Streiks. (FH 14.2.2023). Allerdings dürfte die Häufigkeit in den Statistiken unterrepräsentiert sein (FH 7.10.2022). Neben den großflächigen Anti-Lockdown-Demonstrationen gegen die Zero-Covid-Strategie der Regierung [siehe dazu Kapitel COVID-19, inkl. Informationskontrolle] sind vor allem die zahlreichen, landesweiten Proteste von Immobilienkäufern im Sommer 2022, die sogenannten Hypothekenboycotts zu nennen (BN 3.8.2022; vgl. BBC 10.3.2022; REU 19.9.2022). Diese machen fast die Hälfte (43 Prozent) aller von CDM dokumentierten Dissensfälle aus (FH 7.10.2022). Sie haben erreicht, dass das Politbüro lokale Beamte anwies, die Fertigstellung von Wohnungsbauprojekten zu gewährleisten, und staatliche Banken unter Druck setzte, die Bauarbeiten zu finanzieren (BN 3.8.2022).Neben den großflächigen Anti-Lockdown-Demonstrationen gegen die Zero-Covid-Strategie der Regierung [siehe dazu Kapitel COVID-19, inkl. Informationskontrolle] sind vor allem die zahlreichen, landesweiten Proteste von Immobilienkäufern im Sommer 2022, die sogenannten Hypothekenboycotts zu nennen (BN 3.8.2022; vergleiche BBC 10.3.2022; REU 19.9.2022). Diese machen fast die Hälfte (43 Prozent) aller von CDM dokumentierten Dissensfälle aus (FH 7.10.2022). Sie haben erreicht, dass das Politbüro lokale Beamte anwies, die Fertigstellung von Wohnungsbauprojekten zu gewährleisten, und staatliche Banken unter Druck setzte, die Bauarbeiten zu finanzieren (BN 3.8.2022). Im Februar 2023 kam es bei Protesten Tausender Pensionisten gegen Kürzungen bei Krankenversicherungsleistungen zu Zusammenstößen mit der Polizei und mehreren Festnahmen (BAMF 20.2.2023; vgl. NZZ 16.2.2023).Im Februar 2023 kam es bei Protesten Tausender Pensionisten gegen Kürzungen bei Krankenversicherungsleistungen zu Zusammenstößen mit der Polizei und mehreren Festnahmen (BAMF 20.2.2023; vergleiche NZZ 16.2.2023). Prinzipiell sind Demonstrationen und anderweitige Protestformen ohne Regierungserlaubnis, die für Durchschnittsbürger praktisch nicht zu bekommen ist, illegal und Teilnehmer riskieren daher ihre Inhaftierung (BS 23.2.2022; vgl. AA 19.12.2022). Häufig folgen auch formelle Anklagen. Demonstrationen, die durch allgemeine politische oder soziale Missstände motiviert sind, werden von den Behörden schnell und manchmal durch übermäßige Gewaltanwendung aufgelöst (USDOS 20.3.2023). Wenngleich Sicherheitskräfte oft mit harter Hand regieren (ICG 21.4.2022), werden andererseits kleine, friedliche und unpolitische Demonstrationen von den Behörden oftmals ignoriert, wobei die Bestrafung von Demonstrierenden unter Xi Jinping zugenommen hat (BS 23.2.2022). Die Regierung hat über Jahrzehnte sichergestellt, dass ein zur Niederschlagung großflächiger Aufstände nötiger Apparat aufgestellt wurde (AP 2.12.2022).Prinzipiell sind Demonstrationen und anderweitige Protestformen ohne Regierungserlaubnis, die für Durchschnittsbürger praktisch nicht zu bekommen ist, illegal und Teilnehmer riskieren daher ihre Inhaftierung (BS 23.2.2022; vergleiche AA 19.12.2022). Häufig folgen auch formelle Anklagen. Demonstrationen, die durch allgemeine politische oder soziale Missstände motiviert sind, werden von den Behörden schnell und manchmal durch übermäßige Gewaltanwendung aufgelöst (USDOS 20.3.2023). Wenngleich Sicherheitskräfte oft mit harter Hand regieren (ICG 21.4.2022), werden andererseits kleine, friedliche und unpolitische Demonstrationen von den Behörden oftmals ignoriert, wobei die Bestrafung von Demonstrierenden unter römisch zehn i Jinping zugenommen hat (BS 23.2.2022). Die Regierung hat über Jahrzehnte sichergestellt, dass ein zur Niederschlagung großflächiger Aufstände nötiger Apparat aufgestellt wurde (AP 2.12.2022). Massenüberwachungssysteme Die Behörden setzen Ressourcen für die Ausweitung von Massenüberwachungssystemen im ganzen Land ein (HRW 13.1.2022). Berichten zufolge setzt das Ministerium für öffentliche Sicherheit landesweit mehrere Millionen Überwachungskameras ein, um die Öffentlichkeit zu überwachen (USDOS 20.3.2023). Dabei nutzt die chinesische Regierung verschiedenste digitale Technologien wie Big-Data-Analysen, (biometrische) Gesichtserkennung, künstliche Intelligenz und Cloud Computing (BS 23.2.2022). Im Rahmen einer Kampagne von 2015 bis 2020 wurden Städte flächendeckend mit Überwachungskameras ausgestattet, die als "sharp eyes" bezeichnet werden. China ist bestrebt, dasselbe in ländlichen Gebieten zu tun. Dutzende chinesische Unternehmen haben Software, bekannt als "one person, one file" entwickelt, die mithilfe künstlicher Intelligenz die gesammelten Daten über die Bewohner sortieren (REU 8.4.2022; vgl. FH 2.2022).Die Behörden setzen Ressourcen für die Ausweitung von Massenüberwachungssystemen im ganzen Land ein (HRW 13.1.2022). Berichten zufolge setzt das Ministerium für öffentliche Sicherheit landesweit mehrere Millionen Überwachungskameras ein, um die Öffentlichkeit zu überwachen (USDOS 20.3.2023). Dabei nutzt die chinesische Regierung verschiedenste digitale Technologien wie Big-Data-Analysen, (biometrische) Gesichtserkennung, künstliche Intelligenz und Cloud Computing (BS 23.2.2022). Im Rahmen einer Kampagne von 2015 bis 2020 wurden Städte flächendeckend mit Überwachungskameras ausgestattet, die als "sharp eyes" bezeichnet werden. China ist bestrebt, dasselbe in ländlichen Gebieten zu tun. Dutzende chinesische Unternehmen haben Software, bekannt als "one person, one file" entwickelt, die mithilfe künstlicher Intelligenz die gesammelten Daten über die Bewohner sortieren (REU 8.4.2022; vergleiche FH 2.2022). Laut Menschenrechtsorganisationen greifen die Behörden auch auf Kameras und andere Formen der Überwachung zurück, um politische Dissidenten, religiöse Führer und Anhänger, Tibeter und Uiguren zu überwachen und einzuschüchtern. Die Videoüberwachung mit Gesichtserkennungstechnologie- und "Gangerkennung" ermöglicht es dabei der Polizei, auch Personen in Menschenmengen schnell zu identifizieren (USDOS 20.3.2023). Eine noch nie da gewesene Anzahl von Videoüberwachungskameras wurde während der COVID-19-Pandemie im Rahmen der Bemühungen um die Kontrolle des Virus eingesetzt [siehe dazu Kapitel COVID-19, inkl. Informationskontrolle] (DFAT 22.12.2021). Soziale Medien werden ebenfalls zur Überwachung der Bevölkerung verwendet (FH 2.2022; vgl. DFAT 22.12.2021). Die elektronische Überwachung wird zudem mit einer Offline-Überwachung durch Nachbarschaftskomitees der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) ergänzt (FH 2.2022). Außerdem werden auch Kontrollen durch eine massive, sichtbare Polizeipräsenz an strategischen Orten aufrechterhalten (BS 23.2.2022).Soziale Medien werden ebenfalls zur Überwachung der Bevölkerung verwendet (FH 2.2022; vergleiche DFAT 22.12.2021). Die elektronische Überwachung wird zudem mit einer Offline-Überwachung durch Nachbarschaftskomitees der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) ergänzt (FH 2.2022). Außerdem werden auch Kontrollen durch eine massive, sichtbare Polizeipräsenz an strategischen Orten aufrechterhalten (BS 23.2.2022). Militärische Stärke und Sicherheitskooperationen 2021 stand China mit Militärausgaben von schätzungsweise 293 Milliarden US-Dollar weltweit an zweiter Stelle, wobei das Militärbudget seit 27 aufeinanderfolgenden Jahren gestiegen ist (SIPRI 25.4.2022). Im März 2022 verkündete die Regierung zudem die Verabschiedung eines Verteidigungsbudgets, welches um 7,1 Prozent höher ist als das von
  2. Die kontinuierliche Aufstockung der Militärbudgets ist ein direktes Ergebnis des Ziels Pekings, die militärische Ausbildung zu verbessern, die Fähigkeiten zu steigern und die Kampfbereitschaft der Volksbefreiungsarmee zu erhöhen (JF 29.4.2022; vgl. Der Standard 5.3.2022). Laut dem Friedensforschungsinstitut SIPRI spiegeln sich in den Erhöhungen die langfristige Modernisierung und der Ausbau der Streitkräfte wider, die Pekings Position im geopolitischen Wettbewerb verbessern sollen (SD2021 stand China mit Militärausgaben von schätzungsweise 293 Milliarden US-Dollar weltweit an zweiter Stelle, wobei das Militärbudget seit 27 aufeinanderfolgenden Jahren gestiegen ist (SIPRI 25.4.2022). Im März 2022 verkündete die Regierung zudem die Verabschiedung eines Verteidigungsbudgets, welches um 7,1 Prozent höher ist als das von
  3. Die kontinuierliche Aufstockung der Militärbudgets ist ein direktes Ergebnis des Ziels Pekings, die militärische Ausbildung zu verbessern, die Fähigkeiten zu steigern und die Kampfbereitschaft der Volksbefreiungsarmee zu erhöhen (JF 29.4.2022; vergleiche Der Standard 5.3.2022). Laut dem Friedensforschungsinstitut SIPRI spiegeln sich in den Erhöhungen die langfristige Modernisierung und der Ausbau der Streitkräfte wider, die Pekings Position im geopolitischen Wettbewerb verbessern sollen (SD 26.4.2021). Die Sicherheitskooperation innerhalb der Shanghai Cooperation Organization (SCO) widmet sich dem Kampf der "three evil forces", Terrorismus, Separatismus (Taiwan, Tibet und Xinjiang) und Extremismus. In diesen Bereichen sollen auch der Austausch nachrichtendienstlicher Informationen sowie die Durchführung gemeinsamer militärischer Übungen verstärkt werden (LVAk 5.2020). International macht China seinen Einfluss geltend, um Staaten dazu zu bewegen, terrorverdächtige Personen auszuliefern (BAMF 2.2020). Vor dem Hintergrund der Spannungen mit den USA und der EU sowie des Ukraine-Kriegs rücken China und Russland enger zusammen. Nicht nur politisch auch militärisch wollen sich die beiden Länder annähern (IW 27.5.2022). , Grenzkonflikte Es bestehen Spannungen aufgrund einer Reihe umstrittener Gebiete, wobei diese laut der NGO International Crisis Group nicht kurzfristig zu einem offenen Konflikt führen dürften (ICG 21.4.2022). Grenzkonflikt China und Indien Grenzkonflikte im bevölkerungsarmen Himalaja-Gebiet, die zum Teil militärisch ausgetragen wurden, prägen das Verhältnis zwischen beiden Mächten (LVAk 5.2020; vgl. BI 12.2022).2020 kam es zu einer größeren Konfliktsituation zwischen China und Indien aufgrund der Grenzstreitigkeiten in Ladakh, nachdem sich im Juni chinesische und indische Soldaten ein unbewaffnetes Gerangel in einem umstrittenen Gebiet lieferten. Berichten zufolge kamen 20 indische und 43 chinesische Soldaten ums Leben (BS 23.2.2022; vgl. BI 12.2022).Grenzkonflikte im bevölkerungsarmen Himalaja-Gebiet, die zum Teil militärisch ausgetragen wurden, prägen das Verhältnis zwischen beiden Mächten (LVAk 5.2020; vergleiche BI 12.2022).2020 kam es zu einer größeren Konfliktsituation zwischen China und Indien aufgrund der Grenzstreitigkeiten in Ladakh, nachdem sich im Juni chinesische und indische Soldaten ein unbewaffnetes Gerangel in einem umstrittenen Gebiet lieferten. Berichten zufolge kamen 20 indische und 43 chinesische Soldaten ums Leben (BS 23.2.2022; vergleiche BI 12.2022). Die Taiwan Frage und Spannungen im indopazifischen Raum Taiwan, das seit Gründung der VR China im Jahr 1949 nicht unter der effektiven Kontrolle Pekings steht, bleibt eines der sensibelsten Themen in der chinesischen Außen- und Innenpolitik. Es wird von der VR China als
  4. Provinz geführt (ÖB Peking 12.2021). China betrachtet Taiwan als abtrünnige Provinz (MM 19.10.2022). Xi Jinping bekräftige in seiner Rede zur Eröffnung des
  5. Parteikongresses am 16.10.2022, dass China eine Unabhängigkeit Taiwans ablehne und seine staatliche Souveränität wie territoriale Integrität schütze (Kurier 16.10.2022; vgl. GD 16.10.2022; MM 19.10.2022). Für Xi Jinping und die KPCh gilt eine Wiedervereinigung von Festlandchina und Taiwan außerdem als "historische Aufgabe und unerschütterliche Verpflichtung" (MM 19.10.2022). Die Xi-Regierung übt weiterhin Druck auf Taiwan aus, sich zu einer Wiedervereinigung mit dem Festland zu verpflichten (BS 23.2.2022). Taiwans Regierungschefin hat chinesische Forderungen nach einer "Wiedervereinigung" Taiwans und Chinas strikt zurückgewiesen. Die Inselrepublik werde ihre Verteidigung ausbauen, um sicherzustellen, dass niemand Taiwan zwingen könne, den Weg zu nehmen, den Peking vorzeichne (Zeit online 10.10.2021).Taiwan, das seit Gründung der VR China im Jahr 1949 nicht unter der effektiven Kontrolle Pekings steht, bleibt eines der sensibelsten Themen in der chinesischen Außen- und Innenpolitik. Es wird von der VR China als
  6. Provinz geführt (ÖB Peking 12.2021). China betrachtet Taiwan als abtrünnige Provinz (MM 19.10.2022). römisch zehn i Jinping bekräftige in seiner Rede zur Eröffnung des
  7. Parteikongresses am 16.10.2022, dass China eine Unabhängigkeit Taiwans ablehne und seine staatliche Souveränität wie territoriale Integrität schütze (Kurier 16.10.2022; vergleiche GD 16.10.2022; MM 19.10.2022). Für römisch zehn i Jinping und die KPCh gilt eine Wiedervereinigung von Festlandchina und Taiwan außerdem als "historische Aufgabe und unerschütterliche Verpflichtung" (MM 19.10.2022). Die Xi-Regierung übt weiterhin Druck auf Taiwan aus, sich zu einer Wiedervereinigung mit dem Festland zu verpflichten (BS 23.2.2022). Taiwans Regierungschefin hat chinesische Forderungen nach einer "Wiedervereinigung" Taiwans und Chinas strikt zurückgewiesen. Die Inselrepublik werde ihre Verteidigung ausbauen, um sicherzustellen, dass niemand Taiwan zwingen könne, den Weg zu nehmen, den Peking vorzeichne (Zeit online 10.10.2021). Die Kommunistische Partei der VR China hat eine gewaltsame Wiedervereinigung nie ausgeschlossen und zuletzt den Druck erhöht - etwa durch wiederholte Überflüge von Taiwans Flugsicherheitszone und sogar Taiwans Luftraum (MM 2.3.2022). Die taiwanische Armee absolvierte ihrerseits hingegen Manöver im Abwehrkampf gegen China (ORF 8.2.2022). Seit dem russischen Überfall auf die Ukraine wachsen die Befürchtungen, dass auch Peking seine wiederholten Drohungen mit der Eroberung der Insel wahr machen könnte (Zeit online 25.4.2022). Die USA hat Taiwan Unterstützung beim Aufbau der Verteidigungsfähigkeiten zugesichert, ein ausdrückliches Versprechen, die Insel im Falle eines Krieges militärisch zu unterstützen, gibt es dabei vonseiten der USA aber nicht (DlF 31.5.2022). Als Reaktion auf den zunehmenden Druck aus China haben die USA ein neues Bündnis im indopazifischen Raum ins Leben gerufen - das sogenannte Quad, ein informelles Viererbündnis von USA, Indien, Japan und Australien. Ländern wie Japan und Indien gegenüber war China zuletzt sehr aggressiv aufgetreten. Auch Hongkong und der Druck auf Taiwan spielen dabei eine Rolle (DlF 31.5.2022). Quellen ▪ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (19.12.2022): China: Politisches Porträt, https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/china-node/politischesportraet/200846, Zugriff 25.1.2023; ▪ AP - Associated Press (2.12.2022): China security forces are well-prepared for quashing dissent, https://apnews.com/article/health-china-beijing-covid-government-and-politics-55ae2d4f939e82b206f3661d9209f2e6, Zugriff 21.2.2023; ▪ BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (2.2020): Länderreport 22: China.Situation der Muslime, https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/Laenderreporte/2020/laenderreport-22-china.pdf?__blob=publicationFile&v=2, Zugriff 15.2.2023; ▪ BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (20.2.2023): Briefing Notes KW08 /
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Gruppe 62 – Informationszentrum Asyl und Migration, https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/BriefingNotes/2023/briefingnotes-kw08-2023.html, Zugriff 21.2.2023; ▪ BBC - British Broadcasting Corporation (10.3.2022): China property crisis: Why homeowners stopped paying their mortgages, https://www.bbc.com/news/world-asia-china-62402961, Zugriff 21.2.2023; ▪ BI - Brookings Institution (12.2022): China’s relations with Russia, India, and Europe, https://www.brookings.edu/research/chinas-relations-with-russia-india-and-europe, Zugriff 15.2.2023 [Login erforderlich]; ▪ BN - Bloomberg News (3.8.2022): Sweeping Mortgage Boycott Changes the Face of Dissent in China, https://www.bloomberg.com/news/features/2022-08-03/china-real-estate-market-crisisprotests-may-spur-multi-billion-dollar-rescue, Zugriff 21.2.2023; ▪ BS - Bertelsmann Stiftung (23.2.2022): BTI 2022 Country Report China, https://www.ecoi.net/en/file/local/2069707/country_report-2022_CHN.pdf, Zugriff 25.1.2023; ▪ DFAT - Department of Foreign Affairs and Trade [Australien] (22.12.2021): DFAT Country Information Report People's Republic of China, https://www.ecoi.net/en/file/local/2067346/country-information-report-china- 22122021.pdf, Zugriff 15.2.2023; ▪ DlF - Deutschlandfunk (31.5.2022): Verhältnis zwischen USA und China - Alle Signale stehen auf Konfrontation, https://www.deutschlandfunk.de/konflikt-china-usa-100.html, Zugriff 21.3.2023; ▪ EDA - Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten [Schweiz] (8.2.2023): Reisehinweise für China, https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-undreisehinweise/china/reisehinweise-fuer-china.html#eda781fec, Zugriff 14.2.2023; ▪ FH - Freedom House (2.2022): Freedom in the World 2022 -China, https://www.ecoi.net/de/dokument/2068722.html, Zugriff 25.1.2023; ▪ FH - Freedom House (7.10.2022): China Dissent Monitor. 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Issue 2: October – December 2022, https://freedomhouse.org/report/china-dissent-monitor/2023/issue-2-october-december-2022, Zugriff 21.2.2023; ▪ GD - Guardian, The (16.10.2022): Xi Jinping opens Chinese Communist party congress with warning for Taiwan, https://www.theguardian.com/world/2022/oct/16/xi-jinping-speech-opens-chinacommunist-party-congress, Zugriff 27.2.2023;▪ GD - Guardian, The (16.10.2022): römisch zehn i Jinping opens Chinese Communist party congress with warning for Taiwan, https://www.theguardian.com/world/2022/oct/16/xi-jinping-speech-opens-chinacommunist-party-congress, Zugriff 27.2.2023; ▪ HRW - Human Rights Watch (13.1.2022): World Report 2022 - China, https://www.ecoi.net/en/document/2066482.html, Zugriff 14.2.2023; ▪ ICG - International Crisis Group (21.4.2022): China Country Report: Security, https://crisis24.garda.com/insights-intelligence/intelligence/country-reports/china, Zugriff 21.2.2023; ▪ IW - Institut der deutschen Wirtschaft (27.5.2022): IW-Kurzbericht Nr. 45/2022: Chinesischrussische Partnerschaft, https://www.iwkoeln.de/fileadmin/user_upload/Studien/Kurzberichte/PDF/2022/IW-Kurzbericht_2022-Chinas-Energieimporte-Russland.pdf, Zugriff 13.6.2022; ▪ JF - Jamestown Foundation, The (29.4.2022): China’s 2022 Defense Budget: Behind the Numbers, https://jamestown.org/program/chinas-2022-defense-budget-behind-the-numbers, Zugriff 22.2.2023; ▪ Kurier - Kurier (16.10.2022): KP-Kongress: Xi Jinping droht Taiwan mit "entschlossenem Kampf", https://kurier.at/politik/ausland/kp-kongress-eroeffnet-xi-jinping-droht-taiwan-mitmilitaereinsatz/402183774, Zugriff 27.2.2023;▪ Kurier - Kurier (16.10.2022): KP-Kongress: römisch zehn i Jinping droht Taiwan mit "entschlossenem Kampf", https://kurier.at/politik/ausland/kp-kongress-eroeffnet-xi-jinping-droht-taiwan-mitmilitaereinsatz/402183774, Zugriff 27.2.2023; ▪ LVAk - Landesverteidigungsakademie [Österreich] (5.2020): Chinas Aufstieg zur Globalmacht – Der Weg einer Regionalmacht zum weltpolitischen Akteur, https://www.bundesheer.at/wissenforschung/publikationen/beitrag.php?id=3371, Zugriff 27.2.2023; ▪ MM - Münchner Merkur (2.3.2022): Nutzt China den russischen Einmarsch in der Ukraine als Blaupause für eine Taiwan-Invasion?, https://www.merkur.de/politik/china-taiwan-ukraine-kriegkonflikt-einmarsch-taiwan-usa-delegation-xi-jinping-sanktionen-zr-91383031.html, Zugriff 21.3.2023; ▪ MM - Münchner Merkur (19.10.2022): Xi Jinpings Taiwan-Drohungen: Steht der Zeitplan fuür eine Invasion der Insel?, https://www.merkur.de/politik/china-taiwan-konflikt-krise-xi-jinpingkommunistische-partei-parteitag-nancy-pelosi-zr-91860187.html, Zugriff 27.2.2023;▪ MM - Münchner Merkur (19.10.2022): römisch zehn i Jinpings Taiwan-Drohungen: Steht der Zeitplan fuür eine Invasion der Insel?, https://www.merkur.de/politik/china-taiwan-konflikt-krise-xi-jinpingkommunistische-partei-parteitag-nancy-pelosi-zr-91860187.html, Zugriff 27.2.2023; ▪ NZZ - Neue Zürcher Zeitung (16.2.2023): Xi Jinpings Null-Covid-Politik ist zwar vorbei. Doch deren Nachspiel hat gerade erst begonnen, https://www.nzz.ch/international/proteste-in-china-jetzt-demonstrieren-die-rentner-nzz-ld.1726234?kid=nl167_2023-2-16&ga=1&mktcval=167_2023-02-16&mktcid=nled, Zugriff 21.2.2023 [kostenpflichtig, Login erforderlich];▪ NZZ - Neue Zürcher Zeitung (16.2.2023): römisch zehn i Jinpings Null-Covid-Politik ist zwar vorbei. Doch deren Nachspiel hat gerade erst begonnen, https://www.nzz.ch/international/proteste-in-china-jetzt-demonstrieren-die-rentner-nzz-ld.1726234?kid=nl167_2023-2-16&ga=1&mktcval=167_2023-02-16&mktcid=nled, Zugriff 21.2.2023 [kostenpflichtig, Login erforderlich]; ▪ ORF - Österreichischer Rundfunk (8.2.2022): US-Waffenlieferung: Neuer Zündstoff im Taiwan-Konflikt, https://orf.at/stories/3246701, Zugriff 21.3.2023 [Login erforderlich]; ▪ REU - Reuters (8.4.2022): China uses AI software to improve its surveillance capabilities, https://www.reuters.com/world/china/china-uses-ai-software-improve-itssurveillance-capabilities-2022-04-08, Zugriff 22.2.2023; ▪ REU - Reuters (19.9.2022): Analysis: China’s mortgage boycott quietly regroups as construction idles, https://www.reuters.com/world/china/chinas-mortgage-boycott-quietly-regroupsconstruction-idles-2022-09-19, Zugriff 21.2.2023; ▪ SIPRI - Stockholm International Peace Research Institute (25.4.2022): World military expenditure passes $2 trillion for first time, https://www.sipri.org/media/press-release/2022/world-militaryexpenditure-passes-2-trillion-first-time, Zugriff 22.2.2023; ▪ SZ - Süddeutsche Zeitung (26.4.2021): Verteidigung: Militärausgaben steigen weltweit trotz Corona, https://www.sueddeutsche.de/politik/militaerausgaben-anstieg-corona-sipri-1.5276343, Zugriff 22.2.2023; ▪ Standard - Standard, Der (5.3.2022): China erhöht Rüstungsausgaben trotz niedrigstem Wachstumsziel seit Jahrzehnten, https://www.derstandard.at/story/2000133863422/chinaerhoeht-ruestungsausgaben-trotz-niedrigstem-wachstumsziel-seit-jahrzehnten, Zugriff 22.2.2023; ▪ USDOS - United States Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights Practices: China, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089071.html, Zugriff 12.4.2023; ▪ Zeit online - Zeit online (10.10.2021): Taiwan: Präsidentin Tsai Ing-wen will sich Druck aus China nicht beugen, https://www.zeit.de/politik/ausland/2021-10/taiwan-praesidentin-tsai-ing-wenchina-druck-verteidigung?page=14, Zugriff 21.3.2023 [Login erforderlich]; ▪ Zeit online - Zeit online (25.4.2022): Besuch von US-Delegation: Militärmanöver: Neue Spannungen zwischen China und Taiwan, https://www.zeit.de/news/2022-04/15/chinesische-manoever-sollendruck-auf-taiwan-und-usa-erhoehen, Zugriff 21.3.2023; ▪ ÖB Peking - Österreichische Botschaft Peking [Österreich] (12.2021): Asylbericht 2021:Volksrepublik China (Stand: Dezember 2021), Zugriff 30.1.2023;
  9. Allgemeine Menschenrechtslage Letzte Änderung 2022-07-20 10:57 Im März 2004 wurde der Schutz der Menschenrechte in der Verfassung als „Grundprinzip“ verankert, doch die Anpassung der Gesetze an die neue Verfassungsbestimmung verläuft schleppend (ÖB 12.2021). Menschenrechte werden im ideologischen System des Sozialismus chinesischer Prägung nicht als universal geltende Individualrechte und Freiheitsansprüche gegen Staatswillkür und Behördenunrecht verstanden. Sie werden streng beschränkt auf ein Konzept verordneter kollektiver Wohlfahrt und Sicherheit, die „Menschenrechtsverwirklichung durch wirtschaftlichsoziale und technologische Entwicklung der Gesellschaft“ (AA 11.10.2021). Die Menschenrechtslage in China hat sich seit dem Amtsantritt Xi Jinpings 2012/13 kontinuierlich verschlechtert (AA 11.10.2021; vgl. Al 29.3.2022). Die Wahrung der inneren, sozialen Stabilität und der Machterhalt der KPCh bleibt oberste Prämisse und rote Linie. Vor diesem Hintergrund geht die chinesische Führung kompromisslos gegen jene vor, die als Bedrohung dieser Prioritäten angesehen werden. Unverändert hart bleibt das Vorgehen der chinesischen Führung daher gegen alle, die als Bedrohung angesehen werden, wie vor allem regierungskritische Blogger, Kunstschaffende, Bürgerrechtsaktivisten, Menschenrechtsanwälte, Militärgegner, Petitionäre und Mitglieder nicht anerkannter Religionsgemeinschaften (AA 11.10.2021).Die Menschenrechtslage in China hat sich seit dem Amtsantritt römisch zehn i Jinpings 2012/13 kontinuierlich verschlechtert (AA 11.10.2021; vergleiche Al 29.3.2022). Die Wahrung der inneren, sozialen Stabilität und der Machterhalt der KPCh bleibt oberste Prämisse und rote Linie. Vor diesem Hintergrund geht die chinesische Führung kompromisslos gegen jene vor, die als Bedrohung dieser Prioritäten angesehen werden. Unverändert hart bleibt das Vorgehen der chinesischen Führung daher gegen alle, die als Bedrohung angesehen werden, wie vor allem regierungskritische Blogger, Kunstschaffende, Bürgerrechtsaktivisten, Menschenrechtsanwälte, Militärgegner, Petitionäre und Mitglieder nicht anerkannter Religionsgemeinschaften (AA 11.10.2021). Es gibt weiterhin besorgniserregende Verletzungen rechtsstaatlicher Mindeststandards in ganz China. Es gibt glaubwürdige Berichte, dass Angehörige der Sicherheitskräfte schwerwiegende und tiefgreifende Misshandlungen begehen. Der Regierung werden u.a. erzwungenes Verschwindenlassen, Folter und unrechtmäßige Tötungen, willkürliche Inhaftierungen, politische Gefangene, schwerwiegende Einschränkungen der Meinungs-, Medien- und Versammlungsfreiheit - inklusive physischer Angriffe und strafrechtlicher Verfolgung von Journalisten, Anwälten, Dissidenten sowie deren Familienangehörigen, gezielte Gewalt gegen Angehörige nationaler und ethnischer Minderheiten sowie Zwangssterilisationen und Zwangsabtreibungen angelastet (USDOS 12.4.2022). Willkürliche Verhaftungen oder Hausarrest ohne gerichtliche Verfahren kommen häufig vor (AA 11.10.2021). Außergerichtliche Formen der Inhaftierung sind nach wie vor weit verbreitet, wobei die Inhaftierten im Allgemeinen in Isolationshaft gehalten werden (FH 28.2.2022). Vor und während besonderer Jubiläumsfeiertage, der Parteikongresse und sonstiger wichtiger politischer Ereignisse werden Kritiker der Regierung oder der Partei regelmäßig in ihrer Freiheit systematisch präventiv eingeschränkt, indem sie vorübergehend in Haft genommen oder der Stadt verwiesen werden. Einschüchterungsmaßnahmen umfassen u. a. Hausarrest, willkürliche Haft in sog. schwarzen Gefängnissen („black jails“ bzw. „legal education center“), Berufsverbote und Druck auf Familienangehörige durch Bedrohungen bis hin zur „Sippenhaft“. Flankiert wird dies durch Verordnungen und Gesetze in den letzten Jahren (u. a. Gesetz zum Management von internationalen NGOs, Wohlfahrtsgesetz, Verordnung über die Regulierung von religiösen Angelegenheiten) (AA 11.10.2021). Häufig kommt es zu Übergriffen lokaler Amtspersonen bzw. von denen beauftragter Dritter. Dies betrifft im Schwerpunkt die Überwachung politisch Andersdenkender auf lokaler Ebene. Zumeist handelt es sich um Demonstranten bei Fällen mit wirtschaftlichem Hintergrund (illegale Landnahme, Korruption etc.). Petenten, die Vergehen von lokalen Behörden anzeigen wollen, werden häufig von angeheuerten Schlägertrupps aufgegriffen und ohne Kontakt zur Außenwelt in Gefängnissen festgehalten (AA 11.10.2021). Menschenrechtsanwälte und politisch engagierte Bürger berichten über Schikanen und Einschüchterungen, unfaire Gerichtsverfahren, willkürliche und lange Inhaftierungen ohne Kontakt zur Außenwelt sowie Folter und andere Misshandlungen, wofür der alleinige Grund war, dass sie ihr Recht auf freie Meinungsäußerung und andere Menschenrechte in Anspruch genommen hatten (Al 29.3.2022).Seit der offiziellen Abschaffung des Systems der "Umerziehung durch Arbeit" werden Menschenrechtsaktivisten nicht mehr in administrativer Haft angehalten, sondern systematisch auf Basis von Strafrechtstatbeständen wie Staatsgefährdung, Separatismus, Volksverhetzung, oder gemeiner Vergehen oder Verbrechen verurteilt, womit der Anschein der Rechtsstaatlichkeit erweckt werden soll. Aufgrund der vagen Tatbestände, des Zusammenhalts der einzelnen Institutionen und des Mangels an unabhängiger engagierter anwaltlicher Vertretung, kann ein strafrechtsrelevanter Sachverhalt relativ leicht "geschaffen" werden (ÖB 12.2021). In der autonomen Region Xinjiang setzt die Regierung weiterhin eine Kampagne der politischen Indoktrination und der zwangsweisen kulturellen Assimilierung der dort lebenden Muslime um. Dabei wird von willkürlichen Masseninhaftierungen und Folter berichtet. Tausende uigurische Kinder wurden von ihren Eltern getrennt (AI 29.3.2022). In den tibetischen Gebieten schränken die Behörden die Religions-, Meinungs-, Bewegungs- und Versammlungsfreiheit weiterhin stark ein (HRW 13.1.2022). China ist der Inbegriff eines Überwachungsstaates: Kameras hängen an jeder Straßenecke und Bots [Computerprogramme] überwachen jeden Winkel des Internets. Gesichtserkennungssysteme identifizieren die von der Kamera erfassten Personen und erfassen sofort ihre ethnische Zugehörigkeit und Parteimitgliedschaft. Der Staat sammelt biometrische Daten und verwendet sie gegen Uiguren und andere, die der Illoyalität verdächtigt werden. Chinas Überwachung ist so allgegenwärtig, dass die Bürger sich selbst zensieren, selbst in intimen Gesprächen und an privaten Orten [siehe dazu auch soziale Medien im Kapitel Meinungs- und Pressefreiheit] (TD 30.4.2021). Die chinesischen Behörden nutzen Technologien, um die Bevölkerung im ganzen Land zu kontrollieren. Im Zuge der Armutsbekämpfung sammeln die Kader nicht nur detaillierte persönliche Informationen über arme Menschen - einschließlich ihres Einkommens, ihrer Behinderungen und ihrer Kontonummern sowie der Gründe für ihre Armut -, sondern es werden auch die GPS-Standorte der Kader erfasst, um sicherzustellen, dass sie ihre Aufgaben gewissenhaft erfüllen (HRW 8.4.2021). China hat 2014 ein "Sozialkreditsystem" zur Kontrolle des Verhaltens jedes in China tätigen Unternehmens, jeder Privatperson und aller Organisationen beschlossen. Das komplexe Regulierungsinstrument sollte ursprünglich 2020 landesweit eingeführt werden, funktioniert bis jetzt aber keinesfalls lückenlos und setzt je nach Provinz unterschiedliche inhaltliche Schwerpunkte (HO 7.2.2022). Die Regierung führt zwei verschiedene Typen von Sozialkreditsystemen ein. Das erste ist das Sozialkreditsystem zur Kontrolle von Unternehmen. Das zweite, das Sozialkreditsystem für Personen, wird je nach geografischem Standort unterschiedlich umgesetzt. Es gibt weiterhin Dutzende von unterschiedlichen Sozialkreditsystemen, die je nach lokaler, provinzieller und nationaler Ebene unterschiedlich betrieben werden. Diese Systeme sammeln riesige Datenmengen von Unternehmen und Einzelpersonen. Häufig sind dies Informationen über schulische Leistungen, Verkehrsverstöße, Präsenz in sozialen Medien, Freundschaften, die Einhaltung von Geburtenkontrolle, Beschäftigungsleistungen und Konsumgewohnheiten. Industrie- und Wirtschaftsexperten merken an, dass das Sozialkreditsystem in seiner jetzigen Form nicht dazu verwendet wird, Unternehmen oder Einzelpersonen wegen ihrer politischen oder religiösen Überzeugungen zu verfolgen, und wiesen darauf hin, dass das Land bereits über andere Instrumente, um Unternehmen und Einzelpersonen ins Visier zu nehmen, verfügt (USDOS 12.4.2022). Quellen: ▪ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (11.10.2021): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Volksrepublik China (Stand: Juli 2021), https://www.ecoi.net/en/file/local/2062877/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%B Cber_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Volksrepublik_China_%28Stand_Juli_2021%29%2C_11.10.2021.pdf, Zugriff 2.5.2022 ▪ AI - Amnesty International (29.3.2022): Amnesty International Report 2021/22; Zur weltweiten Lage der Menschenrechte; China 2021, https://www.ecoi.net/en/document/2070239.html, Zugriff 6.5.2022 ▪ FH - Freedom House (28.2.2022): Freedom in the World 2022 -China, https://www.ecoi.net/en/document/2068722.html, Zugriff 16.5.2022 ▪ HO - Heise Online (7.2.2022): Sozialkreditsystem in China: Unterstützung, Überwachung oder Steuerung?, https://www.heise.de/tp/features/Sozialkreditsystem-in-China-Unterstuetzung-Ueberwachung-oder-Steuerung-6351274.html, Zugriff 2.5.2022 ▪ HRW - Human Rights Watch (13.1.2022): World Report 2022 - China, https://www.ecoi.net/en/document/2066482.html, Zugriff 6.5.2022 ▪ HRW - Human Rights Watch (8.4.2021): China’s Techno-Authoritarianism Has Gone Global, https://www.hrw.org/news/2021/04/08/chinas-techno-authoritarianism-has-gone-global, Zugriff 15.6.2022 ▪ ÖB Peking [Österreich] (12.2021): Asylländerbericht Volksrepublik China ▪ TD - The Diplomat (30.4.2021): China’s Paper Tiger Surveillance State,The CCP’s pervasive surveillance apparatus is a sign not of strength, but of fragility, https://thediplomat.com/2021/04/chinas-paper-tiger-surveillance-state/, Zugriff 15.6.2022 ▪ USDOS - US Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights Practices: China (Includes Hong Kong, Macau, and Tibet) - China, https://www.ecoi.net/en/document/2071133.html, Zugriff 14.4.2022
  10. Relevante Bevölkerungsgruppen 4.1 Frauen Letzte Änderung 2022-07-21 17:00 Frauen genießen denselben Rechtsstatus und dieselben Rechte wie Männer (USDOS 12.4.2022). Gleichberechtigung zwischen Frauen und Männern ist erklärtes politisches Ziel der Regierung. Allerdings gibt es noch immer wenige Frauen in gehobenen Positionen, so auch in der Politik (AA 11.10.2021). Im Ständigen Ausschuss des Polit-Büros ist keine Frau vertreten. Das Wahlgesetz sieht ein generelles Kontingent für weibliche Vertreter und Vertreter ethnischer Minderheiten vor, doch die Verwirklichung dieser Kontingente erfordert oft, dass die Wahlbehörden gegen das Wahlgesetz verstoßen (USDOS 12.4.2022). In der patriarchalisch veranlagten chinesischen Gesellschaft sind Frauen vor allem in ländlichen Gebieten benachteiligt (AA 11.10.2021). Es besteht kein politisches Bewusstsein zu Geschlechtergleichheit oder Frauenrechten. Besonders in ländlichen Gebieten kommt es zu geschlechtsspezifischer Diskriminierung, ungleichem Zugang zu öffentlichen Leistungen und Landrechten (ÖB 12.2021). Der Global Gender Gap Report über die Ungleichbehandlung der Geschlechter aus dem Jahr 2021 listet China in der Kategorie "Überleben und Gesundheit" auf einem der letzten Plätze (WEF 2021). Gewalt gegen Frauen und insbesondere häusliche Gewalt und Missbrauch von Mädchen, auch in öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, sind Tabuthemen und weit verbreitet (ÖB 12.2021; vgl. DFAT 22.12.2021). Häusliche Gewalt betrifft offiziellen Angaben zufolge nach wie vor ein Viertel der chinesischen Frauen, obwohl es gesetzlich unter Strafe gestellt ist (FH 28.2.2022). Das Gesetz definiert häusliche Gewalt als zivile und nicht als kriminelle Handlung. Die Anerkennung von Fällen häuslicher Gewalt durch die Gerichte verbesserte sich. Einige Gerichte bieten Überlebenden von Gewalt Schutz durch Verhängung einstweiliger Verfügungen an, welche Täter von einer Kontaktaufnahme abhalten sollen. Die offizielle Unterstützung erreicht die Opfer nicht immer. Auch wird häusliche Gewalt durch die öffentlichen Sicherheitskräfte oftmals ignoriert (USDOS 12.4.2022).Gewalt gegen Frauen und insbesondere häusliche Gewalt und Missbrauch von Mädchen, auch in öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, sind Tabuthemen und weit verbreitet (ÖB 12.2021; vergleiche DFAT 22.12.2021). Häusliche Gewalt betrifft offiziellen Angaben zufolge nach wie vor ein Viertel der chinesischen Frauen, obwohl es gesetzlich unter Strafe gestellt ist (FH 28.2.2022). Das Gesetz definiert häusliche Gewalt als zivile und nicht als kriminelle Handlung. Die Anerkennung von Fällen häuslicher Gewalt durch die Gerichte verbesserte sich. Einige Gerichte bieten Überlebenden von Gewalt Schutz durch Verhängung einstweiliger Verfügungen an, welche Täter von einer Kontaktaufnahme abhalten sollen. Die offizielle Unterstützung erreicht die Opfer nicht immer. Auch wird häusliche Gewalt durch die öffentlichen Sicherheitskräfte oftmals ignoriert (USDOS 12.4.2022). Vergewaltigung ist illegal, Strafen für Vergewaltigung reichen von drei Jahren Gefängnis bis zur Hinrichtung. Die meisten Fälle von Vergewaltigung werden durch private Vergleiche beendet. (USDOS 12.4.2022). Aktivisten kritisieren, dass das Gesetz Vergewaltigung in der Ehe nicht unter Strafe stellt und dass es für die Opfer nach wie vor äußerst schwierig ist, vor Gericht zu obsiegen (FH 28.2.2022). Dies wird vor allem auf ein Versagen der Behörden in der Beweissicherung sowie darauf, dass kaum Zeugen vor Gericht aussagen, zurückgeführt (USDOS 12.4.2022). Nach dem Gesetz über den Schutz und die Rechte von Frauen ist sexuelle Belästigung von Frauen strafbar. Das Gesetz ist jedoch sehr vage formuliert, entsprechende Regelungen im Strafgesetz fehlen (AA 11.10.2021). Frauenrechtsaktivisten und Personen, die sich in der #MeToo-Bewegung gegen sexuelle Belästigung und Übergriffe engagieren, wurden selbst schikaniert, inhaftiert und in einigen Fällen strafrechtlich verfolgt (FH 28.2.2022; vgl. HRW 13.1.2022).Nach dem Gesetz über den Schutz und die Rechte von Frauen ist sexuelle Belästigung von Frauen strafbar. Das Gesetz ist jedoch sehr vage formuliert, entsprechende Regelungen im Strafgesetz fehlen (AA 11.10.2021). Frauenrechtsaktivisten und Personen, die sich in der #MeToo-Bewegung gegen sexuelle Belästigung und Übergriffe engagieren, wurden selbst schikaniert, inhaftiert und in einigen Fällen strafrechtlich verfolgt (FH 28.2.2022; vergleiche HRW 13.1.2022). Zwangsprostitution und Menschenhandel werden strafrechtlich verfolgt (AA 11.10.2021). Vom Menschenhandel sind besonders Frauen und Kinder aus ländlichen Gebieten betroffen. Es gibt einen nationalen Aktionsplan gegen den Handel mit Frauen und Kindern. In besonders schweren Fällen können Menschenhändler mit der Todesstrafe belegt werden (ÖB 12.2021). Frauen sind von der Durchsetzung der Familienplanungspolitik der VR China in besonderem Maße betroffen. Die Familienplanungspolitik sieht seit Juni 2021 vor, dass eine verheiratete Frau drei Kinder bekommen darf. Dieses neue Familienbild wird nun stark propagiert und Frauen, dazu aufgefordert, ihre Familienplanung entsprechend anzupassen (AA 11.10.2021). Die bisherige strenge Ein-Kind-Politik hatte zu einer demografischen Krise - und zu Menschenhandel - geführt. Viele Frauen äußeren Bedenken, dass die Änderung der Politik die Ungleichheit zwischen den Geschlechtern weiter verschlimmern könnte, wenn keine Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs zu Elternurlaub und Betreuungsmöglichkeiten ergriffen werden (HRW 13.1.2022). Weiterhin muss vor der Geburt eine Genehmigung eingeholt werden und diese wird nur an verheiratete Ehepaare erteilt. Alleinstehende Frauen haben damit keine Möglichkeit „legal“ Kinder zur Welt zu bringen [siehe Kapitel Familienplanungspolitik, inkl. "black children"]. Gegen ledige Mütter bestehen zumeist starke soziale Stigmata und Diskriminierung am Arbeitsmarkt (ÖB 12.2021). Quellen: ▪ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (11.10.2021): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Volksrepublik China (Stand: Juli 2021), https://www.ecoi.net/en/file/local/2062877/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%BCber_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Volksrepublik_China_%28Stand_Juli_2021%29%2C_11.10.2021.pdf, Zugriff 27.4.2022 ▪ DFAT - Department of Foreign Affairs and Trade [Australien] (22.12.2021): DFAT Country Information Report People’s Republic of China, https://www.ecoi.net/en/file/local/2067346/country-information-report-china-22122021.pdf, Zugriff 27.4.2022 ▪ FH - Freedom House (28.2.2022): Freedom in the World 2022 - China, https://www.ecoi.net/de/dokument/2068722.html, Zugriff 27.4.2022 ▪ HRW - Human Rights Watch (13.1.2022): World Report 2022 - China, https://www.ecoi.net/en/document/2066482.html, Zugriff 27.4.2022 ▪ HRW - Human Rights Watch (1.6.2021): China: Pervasive Discrimination Under Two-Child Policy, https://www.ecoi.net/en/document/2052915.html, Zugriff 27.4.2022 ▪ ÖB Peking [Österreich] (12.2021): Asylländerbericht Volksrepublik China ▪ USDOS - US Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights Practices: China (Includes Hong Kong, Macau, and Tibet) - China, https://www.ecoi.net/en/document/2071133.html, Zugriff 14.4.2022 ▪ WEF - World Economic Forum
(2021): Global Gender Gap Report 2021, https://www3.weforum.org/docs/WEF_GGGR_2021.pdf, Zugriff 16.3.2022
  1. Bewegungsfreiheit und Meldewesen (Hukou) Letzte Änderung 2022-07-22 10:06 Das Gesetz sieht eine innerstaatliche Bewegungsfreiheit, die Möglichkeit von Auslandsreisen und die Möglichkeit einer Rückkehr vor. Doch werden diese Rechte nicht eingehalten. Die Behörden verschärfen die Beschränkungen der Bewegungsfreiheit vor wichtigen Jubiläen oder während der Nationalfeiertage ausländischer Staaten, bei Besuchen ausländischer Würdenträger oder großen politischen Ereignissen, um Demonstrationen vorzubeugen. Für Regierungsangestellte, auch pensionierte, insbesondere aus dem Militär, gelten Reisebeschränkungen ins Ausland. Im Laufe des Jahres 2021 wurden viele Anwälte, Künstler, Schriftsteller und Aktivisten zeitweise an der Ausreise gehindert. Die Behörden verhinderten auch die Ausreise einiger Familienmitglieder von Aktivisten, einschließlich ausländischer Familienangehöriger (USDOS 12.4.2022). Die lokalen Regierungen setzen ein Social Credit System ein, mit dem die Vertrauenswürdigkeit der Bürger anhand einer Vielzahl von Daten bewertet wird, sowie obligatorische "Gesundheitscode" Mobil-Apps, welche die COVID-19 Ausbreitung bekämpfen sollen, um Menschen den Zugang zu Flug- und Bahnreisen, medizinischen Einrichtungen und anderen öffentlichen Dienstleistungen und Räumen auf der Grundlage willkürlicher oder undurchsichtiger Kriterien zu verweigern. Millionen von Menschen sind von den staatlichen Einschränkungen beim Zugang zu Auslandsreisen und Reisepässen betroffen, wobei Uiguren und Tibeter am stärksten betroffen sind (FH 28.2.2022). In der Tibetischen Autonomen Region gibt es starke Einschränkungen der Bewegungsfreiheit, die ethnische Tibeter unverhältnismäßig stark betreffen. Hindernisse wie Truppeneinsätze, Kontrollpunkte, Straßensperren, erforderliche bürokratische Genehmigungen und Reisepassbeschränkungen behindern die Bewegungsfreiheit sowohl innerhalb der tibetischen Gebiete als auch zwischen diesen Gebieten und der Außenwelt. Die verstärkte staatliche Kontrolle umfasste strengere Reisebeschränkungen und die Notwendigkeit von Genehmigungen für die Einreise in bestimmte Gebiete, insbesondere in der Nähe der internationalen Grenzen im Süden (FH 28.2.2022b). Uiguren sind innerhalb Xinjiangs und außerhalb der Region drakonischen Einschränkungen ihrer Bewegungsfreiheit ausgesetzt. Obwohl die Verwendung von "Inlandspässen", die eine lokale behördliche Genehmigung für Reisen in ein anderes Gebiet erforderten, 2016 eingestellt wurde, führten die Behörden weiterhin Identitätskontrollen bei Personen durch, die Städte und öffentliche Straßen betraten oder verließen. In Xinjiang betreiben Sicherheitsbeamte Kontrollpunkte, die den Zugang zu öffentlichen Plätzen, einschließlich Märkten und Moscheen, verwalten und von den Uiguren verlangen, ihren nationalen Personalausweis zu scannen, sich einer Gesichtserkennungsprüfung zu unterziehen und ihr Gepäck einer Sicherheitskontrolle wie am Flughafen zu unterziehen. Für Han-Chinesen gelten solche Beschränkungen in diesen Bereichen nicht (USDOS 12.4.2022). Uiguren, insbesondere in Xinjiang, berichten von großen Schwierigkeiten bei der Genehmigung von Passanträgen. Häufig werden ihnen Pässe für Reisen ins Ausland verweigert. Seit 2016 forderten die Behörden die Bewohner Xinjiangs auf, ihre Reisepässe abzugeben, oder teilten den Bewohnern mit, dass keine neuen Reisepässe verfügbar seien. Ausländischen Familienmitgliedern uigurischer Aktivisten, die im Ausland leben, wird ebenfalls die Einreise verweigert. Zum Teil ist dies auf die COVID-19-Reisebeschränkungen zurückzuführen, andererseits bestanden Beschränkungen bereits vor der Pandemie. Die Behörden weigern sich, Pässe für im Ausland lebende Uiguren zu erneuern (USDOS 12.4.2022). Meldewesen: Haushaltsregistrierung - Hukou Grundsätzlich wird jeder chinesische Staatsangehörige in einem Haushaltsregister (Hukou) geführt, ausgenommen sind jedoch „überzählige“ Kinder, die während der Politik der 1-, später 2- bzw. 3-Kind-Familie geboren wurden. Für Kinder mit doppelter Staatsangehörigkeit ist die Eintragung in den Hukou des chinesischen Elternteils nicht verpflichtend (AA 11.10.2021). Die Meldekarte des "Hukou-Systems" ist weiterhin nötig für die (legale) Aufnahme einer Arbeit oder den Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen. Chinesen, die keinen für ihre Zwecke gültigen Hukou haben (z.B. minderjährige Wanderarbeiter, welche offiziell noch nicht arbeiten dürften), verwenden mitunter gefälschte "Hukou-Karten" oder solche von Verwandten (ÖB 12.2021). Ein Umzug bzw. eine Umregistrierung in einer anderen Region ist nur im Rahmen der gesetzlichen Regelungen des Hukousystems (Haushaltsregistrierungssystem) möglich (ÖB 28.5.2020; vgl. NMoFA 1.7.2020). Für die großen Städte, wie Peking oder Shanghai, ist es schwierig, eine Hukou Registrierung zu erlangen, da es vorgegebene Quoten für neue Bewohner gibt (DFAT 22.12.2021). Grundsätzlich wird jeder chinesische Staatsangehörige in einem Haushaltsregister (Hukou) geführt, ausgenommen sind jedoch „überzählige“ Kinder, die während der Politik der 1-, später 2- bzw. 3-Kind-Familie geboren wurden. Für Kinder mit doppelter Staatsangehörigkeit ist die Eintragung in den Hukou des chinesischen Elternteils nicht verpflichtend (AA 11.10.2021). Die Meldekarte des "Hukou-Systems" ist weiterhin nötig für die (legale) Aufnahme einer Arbeit oder den Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen. Chinesen, die keinen für ihre Zwecke gültigen Hukou haben (z.B. minderjährige Wanderarbeiter, welche offiziell noch nicht arbeiten dürften), verwenden mitunter gefälschte "Hukou-Karten" oder solche von Verwandten (ÖB 12.2021). Ein Umzug bzw. eine Umregistrierung in einer anderen Region ist nur im Rahmen der gesetzlichen Regelungen des Hukousystems (Haushaltsregistrierungssystem) möglich (ÖB 28.5.2020; vergleiche NMoFA 1.7.2020). Für die großen Städte, wie Peking oder Shanghai, ist es schwierig, eine Hukou Registrierung zu erlangen, da es vorgegebene Quoten für neue Bewohner gibt (DFAT 22.12.2021). Seit 2016 wurde eine Hukou-Eintragung schrittweise auch für ca. 100 Mio. Wanderarbeiter eingeführt (AA 11.10.2021). Trotz der erklärten Verpflichtung der Regierung, das Hukou-System (Haushaltsregistrierung) zu reformieren, verhindert es nach wie vor, dass rund 290 Millionen Binnenmigranten in den Städten, in denen sie arbeiten, die vollen legalen Rechte als Einwohner genießen. Nach den jüngsten Teilreformen hat die große Mehrheit der Migranten immer noch nicht die gleichen Rechte oder den vollen Zugang zu denselben sozialen Dienstleistungen wie die Stadtbewohner, wie zum Beispiel die Ausbildung für ihre Kinder in den lokalen Schulen (FH 28.2.2022). Ausweichmöglichkeiten Repressionen erfolgen landesweit nicht einheitlich. Da wegen der Größe des Landes und der historisch gewachsenen Strukturen Einfluss und Kontrolle der Zentralregierung in den einzelnen Landesteilen unterschiedlich stark ausgeprägt sind, treten staatliche oder dem Staat zurechenbare Übergriffe in den Regionen unterschiedlich häufig auf. Daher kann es im Einzelfall möglich sein, durch einen Ortswechsel Repressalien auszuweichen. Allerdings ist ein Umzug in einen anderen Landesteil durch die restriktive Registrierungspraxis („Hukou“-System) nur schwer möglich (Verlust des Zugangs zu Bildung und Sozialleistungen). Für Personen aus ländlichen Gebieten ist es schwierig, legal in eine Stadt zu ziehen (AA 11.10.2021). Ein Untertauchen, also eine nicht registrierte Niederlassung in einen anderen Landesteil als jenem des Melde-Wohnorts, ist schwierig. Sowohl bei Inlandsflügen als auch bei Zugfahrten wird systematisch die Identität überprüft, auch Zugtickets können nur mit Personalausweis gekauft werden und sind nicht übertragbar. Kraftfahrzeuge mit Kennzeichen von außerhalb der Stadt oder der Provinz und deren Passagiere werden systematisch überprüft. Es besteht ein sehr effizientes System der Überwachung durch Nachbarschaftskomitees. In der Tibetischen Autonomen Region und in Xinjiang besteht eine besonders strenge Überwachung unter anderem durch das System der kollektiven Bestrafung von Dorfgemeinschaften und starken Einschränkungen der Bewegungsfreiheit, wonach Personen, die ihr Dorf oder ihre Region verlassen wollen, hierfür Genehmigungen einholen müssen, welche teilweise nur für bestimmte andere Regionen ausgestellt werden. In Xinjiang werden darüber hinaus in von Uiguren bewohnten Gegenden an Straßensperren Identitätskontrollen – vor allem von jungen männlichen Uiguren – durch die bewaffnete Volkspolizei und die Volksbefreiungsarmee durchgeführt (ÖB 12.2021). Nach Einschätzung des deutschen Auswärtigen Amtes gibt es davon ausgehend insbesondere für aus politischen Gründen Verfolgte keine sichere Ausweichmöglichkeit innerhalb Chinas (AA 11.10.2021). Quellen: ▪ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (11.10.2021): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Volksrepublik China (Stand: Juli 2021), https://www.ecoi.net/en/file/local/2062877/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%B Cber_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Volksrepublik_China_%28Stand_Juli_2021%29%2C_11.10.2021.pdf, Zugriff 3.5.2022 ▪ DFAT - Department of Foreign Affairs and Trade [Australien] (22.12.2021): DFAT Country Information Report People’s Republic of China, https://www.ecoi.net/en/file/local/2067346/country-information-report-china-22122021.pdf, Zugriff 2.5.2022 ▪ FH - Freedom House (28.2.2022): Freedom in the World 2022 - China, https://www.ecoi.net/de/dokument/2068722.html, Zugriff 2.5.2022 ▪ FH - Freedom House (28.2.2022b): Freedom in the World 2022 - Tibet, https://www.ecoi.net/en/document/2072101.html, Zugriff 3.5.2022 ▪ NMoFA - Netherlands Ministry of Foreign Affairs (1.7.2020): Country of origin information report China ▪ ÖB Peking [Österreich] (28.5.2020): Auskunft des Vertrauensanwaltes ▪ ÖB Peking [Österreich] (12.2021): Asylländerbericht Volksrepublik China ▪ USDOS - US Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights Practices: China (Includes Hong Kong, Macau, and Tibet) - China, https://www.ecoi.net/en/document/2071133.html, Zugriff 2.5.2022
  2. Grundversorgung und Wirtschaft Letzte Änderung 2022-07-22 10:08 Allgemeine Wirtschaftsleistung Mit der Öffnung Chinas gegenüber dem Westen schaffte das Land, ausgelöst durch wirtschaftliche Reformen, in den letzten vier Jahrzehnten den Aufstieg zur zweitgrößten Volkswirtschaft der Welt (Darimont 2020). Die Wirtschaftsreformen gingen mit jährlichen BIP-Wachstumsraten von etwa 10 % von 1978 bis 2010 und - mit Ausnahme von zwei Höchstständen in den Jahren 1988 und 1989 (18 %) sowie 1994 und 1995 (24 %) - mit einem relativ niedrigen Inflationsniveau einher. Die Wachstumsraten sind nach der globalen Finanzkrise von 2008 bis 2010 und der darauf folgenden globalen Rezession zurückgegangen. Der Lebensstandard hat sich deutlich verbessert, und die Zahl der absolut Armen ist stetig zurückgegangen. Dieser Gesamterfolg wird durch die zunehmende ungleiche Verteilung des Wohlstands getrübt. Die städtischen Einkommen sind heute mehr als dreimal so hoch wie die Einkommen auf dem Land. Der Gini-Index zeigt, dass China sogar nach den Standards anderer Schwellenländer nun eine der ungleichsten Gesellschaften der Welt ist (BS 23.2.2022). Der
  3. Fünfjahresplan, der die zentrale Grundlage für die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung Chinas bildet und im März 2021 vom Nationalen Volkskongress beschlossen wurde, strebt die Transformation Chinas in einen modernen sozialistischen Staat mit einer hochqualitativen und von Innovation getriebenen Wirtschaftsentwicklung an. Bis 2035 soll das verfügbare Einkommen ausgehend vom Niveau des Jahres 2020 verdoppelt und China somit zu einer „high income society“ werden (ÖB 12.2021; vgl. WKO 3.2022).Der
  4. Fünfjahresplan, der die zentrale Grundlage für die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung Chinas bildet und im März 2021 vom Nationalen Volkskongress beschlossen wurde, strebt die Transformation Chinas in einen modernen sozialistischen Staat mit einer hochqualitativen und von Innovation getriebenen Wirtschaftsentwicklung an. Bis 2035 soll das verfügbare Einkommen ausgehend vom Niveau des Jahres 2020 verdoppelt und China somit zu einer „high income society“ werden (ÖB 12.2021; vergleiche WKO 3.2022). Erreicht werden soll das durch das Modell der „dualen Zirkulation“, welches verstärkt auf Herstellung, Vertrieb und Konsum von Produkten im Inland setzt. Gleichzeitig sollen chinesische Unternehmen durch technologische Innovation in der globalen Wertschöpfungskette aufsteigen. China will in Schlüsselindustrien wie künstliche Intelligenz, Quanteninformatik, Halbleitertechnologie sowie Gen- und Biotechnik künftig eine Vorreiterrolle einnehmen und strebt langfristig einen hohen Grad an technologischer Autarkie an (ÖB 12.2021; vgl. WKO 3.2022). Auch der private Konsum spielt eine zunehmend große Rolle für das Wirtschaftswachstum. In den letzten Jahren wurde der Privatkonsum einerseits durch höhere Ausgaben für Sozialleistungen und Lohnsteigerungen geschürt, andererseits durch Arbeitsplatzschaffungsmaßnahmen und Steuersenkungen (WKO 3.2022).Erreicht werden soll das durch das Modell der „dualen Zirkulation“, welches verstärkt auf Herstellung, Vertrieb und Konsum von Produkten im Inland setzt. Gleichzeitig sollen chinesische Unternehmen durch technologische Innovation in der globalen Wertschöpfungskette aufsteigen. China will in Schlüsselindustrien wie künstliche Intelligenz, Quanteninformatik, Halbleitertechnologie sowie Gen- und Biotechnik künftig eine Vorreiterrolle einnehmen und strebt langfristig einen hohen Grad an technologischer Autarkie an (ÖB 12.2021; vergleiche WKO 3.2022). Auch der private Konsum spielt eine zunehmend große Rolle für das Wirtschaftswachstum. In den letzten Jahren wurde der Privatkonsum einerseits durch höhere Ausgaben für Sozialleistungen und Lohnsteigerungen geschürt, andererseits durch Arbeitsplatzschaffungsmaßnahmen und Steuersenkungen (WKO 3.2022). Das Wachstum der letzten Jahre stützt sich auf die steigende Bedeutung des Dienstleistungssektors, der 2021 54,9 % zum BIP beigetragen hat. Dabei dominieren der Informationstechnologiesektor (+17,2 %), der Transportsektor (+12,1 %) sowie der Einzelhandelssektor (+11,3 %). Aber auch der Hotel- und Cateringsektor erlebt mit einem Wachstum von +14,5 % nach zwei Covid geprägten Jahren wieder einen starken Aufschwung. Trotz vereinzelter lokaler Ausbrüche und den damit verbundenen Reisebeschränkungen konnte sich der chinesische Inlandstourismus 2021 signifikant erholen und erreichte zeitweise bereits das Vorkrisenniveau. Auf die Industrie sind 2021 38,4 % entfallen (WKO 3.2022). Dank der durch strenge Maßnahmen bewirkten raschen Eindämmung der Covid-19-Pandemie konnte Chinas Wirtschaft 2020 die Produktionseinbrüche überwinden und ein Wachstum von +2,3 % verzeichnen (WKO 3.2022). Dieser Trend konnte sich auch 2021 fortsetzen, sodass China letztes Jahr ein Wachstum von +8,1 % verzeichnen konnte (WKO 3.2022; vgl. WB 12.4.2022). Die Regierung stützte das Wirtschaftswachstum durch Maßnahmen wie breite öffentliche Ausgaben, Eingriffe in die Zinspolitik, Erleichterungen im Eigentumssektor und Steuerreduzierungen (WB 8.6.2022). Für 2022 strebt die chinesische Regierung ein Wirtschaftswachstum von ca. 5,5 % an – das niedrigste aller bisher ausgegebenen Wachstumsziele aber gleichzeitig auch ein ehrgeiziges Ziel, zumal die meisten Experten für heuer ein Wachstum von lediglich 5 % und sogar darunter erwarten (WKO 3.2022).Dank der durch strenge Maßnahmen bewirkten raschen Eindämmung der Covid-19-Pandemie konnte Chinas Wirtschaft 2020 die Produktionseinbrüche überwinden und ein Wachstum von +2,3 % verzeichnen (WKO 3.2022). Dieser Trend konnte sich auch 2021 fortsetzen, sodass China letztes Jahr ein Wachstum von +8,1 % verzeichnen konnte (WKO 3.2022; vergleiche WB 12.4.2022). Die Regierung stützte das Wirtschaftswachstum durch Maßnahmen wie breite öffentliche Ausgaben, Eingriffe in die Zinspolitik, Erleichterungen im Eigentumssektor und Steuerreduzierungen (WB 8.6.2022). Für 2022 strebt die chinesische Regierung ein Wirtschaftswachstum von ca. 5,5 % an – das niedrigste aller bisher ausgegebenen Wachstumsziele aber gleichzeitig auch ein ehrgeiziges Ziel, zumal die meisten Experten für heuer ein Wachstum von lediglich 5 % und sogar darunter erwarten (WKO 3.2022). Nach einem starken Start im Frühjahr 2022 unterbrach der größte Covid-19-Ausbruch seit zwei Jahren und die ausgedehnten Lockdowns in Teilen Chinas von März bis Mai die Normalisierung des Wirtschaftswachstums. Allerdings wurden zusätzliche Stimulusmaßnahmen zur Ankurbelung der Wirtschaft durch die Regierung angekündigt (WB 8.6.2022). Arbeitsmarkt Die Zahl der Erwerbstätigen in China erreichte im Jahr 2019 0.774 Milliarden Menschen. Im Jahr 2020 kamen 11.86 Millionen neue Arbeitsplätze in den Städten hinzu (IOM 2021). Chinas Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter schrumpft seit 2012 kontinuierlich (ÖB 12.2021). Mittel- bis langfristig stellt die rasch alternde Bevölkerung des Landes das größte Wachstumshindernis für China dar. Um diesen Entwicklungen gegenzusteuern, hat China 2021 offiziell eine Drei-Kind-Politik proklamiert (WKO 3.2022). Die Meldekarte (Hukou) ist weiterhin nötig für die (legale) Aufnahme einer Arbeit. Eine Eingliederung in den Arbeitsmarkt in den ländlichen Regionen ist oft sehr schwierig (ÖB 12.2021). Mehr als 60 Prozent der Bevölkerung leben im urbanen Umfeld (CIA 10.5.2022). Für den Zeitraum 2021-2025 proklamierte die Regierung im
  5. Fünfjahresplan die Schaffung 55 Mio. neuer Arbeitsplätze, vor allem im Dienstleistungsbereich und durch die Förderung innovativen Unternehmertums. Hierzu sind eine proaktive Arbeitsmarktpolitik, die Entwicklung einer „innovativen Kultur“, die Förderung von Innovation insbesondere im Bereich Wissenschaft und Technologie, und der Aufbau von groß angelegten Trainingsprogrammen geplant. Weiterhin sollen vulnerable Bevölkerungsgruppen wie Menschen mit Behinderung, arme Familien und Wanderarbeiter, besondere Aufmerksamkeit erfahren (ÖB 12.2021). Grundversorgung Nach offiziellen Angaben ist es China in den letzten 40 Jahren gelungen über 700 Mio. Menschen aus der absoluten Armut zu holen. Umfassende Fördermittel der Zentral- sowie Lokalregierungen insbesondere in ländlichen Regionen Chinas haben erheblich zur Armutsbekämpfung beigetragen (alleine 2020: 500 Milliarden CNY/72 Milliarden USD) (ÖB 12.2021). Das landesweite verfügbare Pro-Kopf-Einkommen lag 2020 bei 32.189 CNY, was einen realen Anstieg von 1,2 Prozent gegenüber 2019 bedeutet (IOM 2021). Die Grundversorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln ist gewährleistet. Der Lebensstandard der Bevölkerung steigt kontinuierlich an (AA 11.10.2021). Allerdings kam es in den letzten Jahren zu einem rasanten Anstieg der Nahrungsmittelpreise (ÖB 12.2021). Sozialversicherungssystem, Pensionsversicherung Die meisten sozialen Leistungen sind zudem an die Wohnrechtsregistrierung (hukou) gekoppelt, befindet sich diese auf dem Land, ist mit einem noch niedrigeren Niveau an staatlicher Hilfeleistung zu rechnen. Die Meldekarte (Hukou) ist weiterhin nötig für den Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen. Bis 2020 haben mehr als 100 Mio. Chinesen, die ohne städtischen Hukou bereits „ständig“ in Städten leben, Zugang zu sozialen Leistungen wie medizinischer Versorgung und Bildung erhalten. 2013 verfügten nur 36 % der Stadtbewohner über einen städtischen Hukou mit Zugang zu sozialen Leistungen, dieser Prozentsatz wurde bis Ende 2019 auf 44,4 % erhöht. Die Maßnahmen betreffen jedoch nicht einmal die Hälfte der geschätzten 290 Mio. Wanderarbeiter (ÖB 12.2021). Das chinesische Sozialversicherungssystem deckt folgende Gruppen ab: • Senioren: Personen über 60 Jahre, arbeitsunfähig, ohne Einkommen, ohne Unterhaltszahlungen und Beihilfe oder deren Angehörige sie nicht unterstützen können. • Waisen ohne Verwandtschaft. • Ausgesetzte Babys und Kinder, deren biologische Eltern nicht auffindbar sind (IOM 2021). Um Arbeitslosenhilfe zu beantragen, muss man ein Jahr in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben und den Arbeitsplatz unfreiwillig verloren haben. Eine Registrierung erfolgt beim lokalen Sozialversicherungsbüro. Dazu benötigt man ein Ausweisdokument sowie den Beleg der Kündigung der Arbeitgeber. Die Auszahlungen entsprechen normalerweise dem Mindestlohn der jeweiligen Region (IOM 2021). Das Pensionsantrittsalter liegt bei Männern bei 60 Jahren, bei Frauen bei 50 bzw. 55 Jahren (öffentlich Bedienstete). Frühpension sowie eine Aufschiebung des Pensionsantrittes ist möglich, sofern die Voraussetzung einer Teilnahme am Arbeitsmarkt von 15 Jahren erfüllt ist. In Fällen von Schwerarbeit ist ein Pensionsantritt auch unter 15 Arbeitsjahren möglich. Aufgrund der rasant alternden Bevölkerung steht das chinesische Pensionssystem vor besonderen Herausforderungen. Waren 2016 16,7% der chinesischen Bevölkerung älter als 60 Jahre, liegt der Anteil 2021 bereits bei 18,7 %. Damit ist zu befürchten, dass das chinesische Pensionssystem damit an seine Kapazitätsgrenzen stößt (ÖB 12.2021). Das seit 2014 bestehende Programm zur Sicherung des Existenzminimums ("di bao") ähnelt der Sozialhilfe. Dafür ist eine lokale Wohnmeldung ("Hukou-System") vorausgesetzt, weshalb die Millionen Wanderarbeiter in Städten in der Regel keinen oder nur eingeschränkten Anspruch haben. Ein nationales Gesetz ist seit Jahren in Planung, bisher jedoch nicht verabschiedet, da unklar ist, wie eine überregionale Bedarfsprüfung angesichts der Mobilität der Bevölkerung und der Größe des Landes bewerkstelligt werden kann. Die Höhe des "di bao" wird regional festgelegt und beträgt in Städten durchschnittlich 373 RMB (ca. 52 EUR) und auf dem Land 203 RMB (28 EUR) (ÖB 12.2021). Angesichts des niedrigen Niveaus der Sozialleistungen bleibt die familiäre Solidarität in Notfällen und im Pensionsalter eine entscheidende Stütze. In China wird erwartet, dass Kinder ihre Eltern im Alter maßgeblich finanziell unterstützen (ÖB 12.2021). Quellen: ▪ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (11.10.2021): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Volksrepublik China (Stand: Juli 2021), https://www.ecoi.net/en/file/local/2062877/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%BCber_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Volksrepublik_China_%28Stand_Juli_2021%29%2C_11.10.2021.pdf, Zugriff 18.5.2022 ▪ BS - Bertelsmann Stiftung (23.2.2022): BTI 2022 Country Report China, https://www.ecoi.net/en/file/local/2069707/country_report-2022_CHN.pdf, Zugriff 18.5.2022 ▪ CIA - Central Intelligence Agency (10.5.2022): The World Factbook - China, https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/china/#people-and-society, Zugriff 19.5.2022 ▪ Darimont, Barbara
(2020): Wirtschaftspolitik der Volksrepublik China, Springer Fachmedien Verlag ▪ IOM - Internationale Organisation für Migration / Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland]
(2021): Länderinformationsblatt China 2021, https://files.returningfromgermany.de/files/CFS_2021_China_DE.pdf, Zugriff 18.5.2022 ▪ ÖB Peking [Österreich] (12.2021): Asylländerbericht Volksrepublik China ▪ WB - World Bank (8.6.2022), China Economic Update – June 2022, https://www.worldbank.org/en/country/china/publication/china-economic-update-june-2022, Zugriff 8.7.2022 ▪ WB - World Bank (12.4.2022): China, Overview, Context, https://www.worldbank.org/en/country/china/overview#1, Zugriff 19.5.2022 ▪ WKO - Wirtschaftskammer Österreich / Außenwirtschaft Austria (3.2022): Wirtschaftsbericht China, https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/china-wirtschaftsbericht.pdf, Zugriff 18.5.2022
  1. Rückkehr Letzte Änderung 2022-07-22 10:09 Grundsätzlich besitzen chinesische Staatsbürger nach ihrer Rückkehr nach China das Recht, sich wieder im Land niederzulassen und sich unter entsprechenden Bedingungen auch im "Hukou-System" registrieren zu lassen. Voraussetzung dafür ist eine "Bescheinigung zur Rückkehr und Ansiedlung von Auslandschinesen". Voraussetzungen für die Ausstellung einer solchen Rückkehrbescheinigung ist der Nachweis eines gesicherten Lebensunterhaltes und die Verfügbarkeit einer rechtlichen häuslichen Unterkunft für die rückkehrende Person. Auch wenn diese Bescheinigung verbindlichen Rechtsanspruch besitzt, obliegen dem Staat Möglichkeiten, diese Ansprüche bei Vorliegen von Straftaten betreffend der allgemeinen Sicherheit und Ordnung, deren Auslegung einen weiten Raum für Anschuldigungen bieten, zu verwehren. Für eine Registrierung an einem anderen Ort als dem bisherigen Lebensmittelpunkt sind zusätzliche lokal erlassene Bedingungen zu erfüllen, unter anderem auch eine Straffreiheit der Antragsteller (ÖB 10.2020). Die Rückkehrsituation für mittellose, kinderreiche Personen ohne Aussicht auf einen Arbeitsplatz und ohne familiäre Anbindung in China, insbesondere auf dem Land, ist als schwierig zu beurteilen (ÖB 12.2021). Rückkehr nach Asylantragstellung, oppositioneller Betätigung Es erfolgen lückenlose, automatisierte Kontrollen an den Grenzkontrollstellen (ÖB 12.2021). Es ist anzunehmen, dass die chinesischen Behörden über das Verhalten chinesischer Asylsuchender während ihres Aufenthalts außerhalb Chinas informiert sind, und möglicherweise wissen, dass sie einen Asylantrag gestellt haben (DFAT 22.12.2021). Ein Asylantrag allein ist nach chinesischem Recht kein Straftatbestand. Personen, die China illegal, etwa unter Verletzung der Grenzübertrittsbestimmungen verlassen haben, können bestraft werden (AA 11.10.2021). Viele chinesische Staatsangehörige im Ausland, die politisch sensible Aktivitäten ausüben, laufen Gefahr, an der Rückkehr nach China gehindert zu werden, während andere mit Zwangsrückführung und Verhaftung rechnen müssen (FH 28.2.2022). Oppositionelle Betätigung im Ausland kann zu Problemen führen, wenn die Behörden der Ansicht sind, dass "Verbrechen gegen die nationale Sicherheit" (etwa Verrat von Staatsgeheimnissen, Separatismus, Terrorismus) begangen wurden. Einige Gruppen (v. a. Angehörige der Minderheiten der Uiguren und Tibeter) sowie als politische- bzw. Menschenrechtsaktivisten eingestufte oder im "Shuanggui" System verfolgte Personen riskieren nach ihrer Rückkehr nach China regelmäßig unfaire Verfahren (ÖB 12.2021). Bei Angehörigen von sensiblen, generalverdachtsmäßig als staatsgefährdend angesehenen Minderheiten (besonders Tibeter, Uiguren) ist oft von einem Verschwinden dieser Personen und ungewissem Verbleib auf unbefristete Zeit zu rechnen (AA 11.10.2021). Uiguren Im Oktober 2016 wurden zur Verstärkung der Überwachung von Auslandskontakten in einem ersten Schritt die Pässe der Einwohner Xinjiangs zurückgerufen. Zudem haben die Behörden in Xinjiang 2017 alle chinesische Uiguren im Ausland aufgefordert, bis Ende Mai 2017 in die VR China zurückzukehren, um sich registrieren zu lassen. Verstöße dagegen können nach Angaben von Menschenrechtsorganisationen von den chinesischen Behörden sanktioniert werden (AA 11.10.2021). Doch auch die freiwillige Rückkehr in der vorgegebenen Frist ist keine Garantie für Straffreiheit und Sicherheit (AA 1.12.2020). Die Regierung setzt das Ausland unter Druck, Uiguren, die China verlassen haben, zwangsweise zurückzuschicken oder ihnen das Visum zu verweigern (USDOS 12.4.2022). Auch wurden entsprechende Auslieferungsabkommen mit einigen, an die Autonome Region Xinjiang grenzende Nachbarstaaten, wie Kasachstan (ÖB Nur-Sultan 7.2020a), Kirgisistan (ÖB Nur-Sultan 7.2020b), Tadschikistan (ÖB Nur-Sultan 8.2020) und Usbekistan abgeschlossen (ÖB Moskau 17.5.2019). Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) beobachtet, dass sich der diesbezügliche Einfluss Chinas weltweit immer weiter ausdehnt (IGFM 22.6.2020; vgl. NM 19.5.2020). Seit 2011 werden unter chinesischem Druck immer wieder Uiguren u.a. aus Ägypten, Kasachstan, Malaysia, Pakistan, Thailand und weiteren Ländern nach China ausgeliefert oder ausgewiesen (AA 11.10.2021; ÖB 12.2021). Ein Auslieferungsabkommen zwischen der Türkei und China wurde bereits von Peking gebilligt und liegt dem Parlament in Ankara vor (Reuters 8.3.2021). Die zurückgeführten Uiguren waren nach ihrer Rückkehr mit dem Risiko einer Inhaftierung und Misshandlung konfrontiert. Einige Uiguren, die zwangsweise zurückgeführt wurden, sind nach ihrer Ankunft in China verschwunden (USDOS 12.4.2022).Die Regierung setzt das Ausland unter Druck, Uiguren, die China verlassen haben, zwangsweise zurückzuschicken oder ihnen das Visum zu verweigern (USDOS 12.4.2022). Auch wurden entsprechende Auslieferungsabkommen mit einigen, an die Autonome Region Xinjiang grenzende Nachbarstaaten, wie Kasachstan (ÖB Nur-Sultan 7.2020a), Kirgisistan (ÖB Nur-Sultan 7.2020b), Tadschikistan (ÖB Nur-Sultan 8.2020) und Usbekistan abgeschlossen (ÖB Moskau 17.5.2019). Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) beobachtet, dass sich der diesbezügliche Einfluss Chinas weltweit immer weiter ausdehnt (IGFM 22.6.2020; vergleiche NM 19.5.2020). Seit 2011 werden unter chinesischem Druck immer wieder Uiguren u.a. aus Ägypten, Kasachstan, Malaysia, Pakistan, Thailand und weiteren Ländern nach China ausgeliefert oder ausgewiesen (AA 11.10.2021; ÖB 12.2021). Ein Auslieferungsabkommen zwischen der Türkei und China wurde bereits von Peking gebilligt und liegt dem Parlament in Ankara vor (Reuters 8.3.2021). Die zurückgeführten Uiguren waren nach ihrer Rückkehr mit dem Risiko einer Inhaftierung und Misshandlung konfrontiert. Einige Uiguren, die zwangsweise zurückgeführt wurden, sind nach ihrer Ankunft in China verschwunden (USDOS 12.4.2022). Es gibt auch Berichte, wonach die chinesischen Behörden die Rückkehr von Uiguren mit Aufenthaltsrecht in EU-Mitgliedstaaten zur „Umerziehung“ in ihren Heimatorten in Xinjiang erzwingen. Oftmals werden dafür in China lebende Familienmitglieder als Faustpfand benutzt. Über den Verbleib der rückkehrenden Personen ist oft nichts bekannt (AA 11.10.2021). So wurden Familienangehörige von Uiguren, die im Ausland studieren, unter Druck gesetzt, diese zur Rückkehr nach China zu bewegen, wobei sie danach inhaftiert oder in "Umerziehungslager" gezwungen wurden (USDOS 12.4.2022). Quellen: ▪ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (11.10.2021): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Volksrepublik China (Stand: Juli 2021), https://www.ecoi.net/en/file/local/2062877/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%BCber_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Volksrepublik_China_%28Stand_Juli_2021%29%2C_11.10.2021.pdf, Zugriff 4.5.2022 ▪ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (1.12.2020): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Volksrepublik China (Stand: Oktober 2020), https://www.ecoi.net/en/file/local/2041768/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%BCber_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Volksrepublik_China_%28Stand_Oktober_2020%29%2C_01.12.2020.pdf, Zugriff 4.5.2022 ▪ DFAT - Department of Foreign Affairs and Trade [Australien] (22.12.2021): DFAT Country Information Report People’s Republic of China, https://www.ecoi.net/en/file/local/2067346/country-information-report-china-22122021.pdf, Zugriff 2.5.2022 ▪ FH - Freedom House (28.2.2022): Freedom in the World 2022 - China, https://www.ecoi.net/de/dokument/2068722.html, Zugriff 4.5.2022 ▪ IGFM - Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (22.6.2020): In der Türkei lebenden Uiguren droht gewaltsame Rückführung, https://www.igfm.de/erdogan-opfert-uiguren-fuer-wirtschaftabschiebung-aus-tuerkei/, Zugriff 4.5.2022 ▪ NM - Nordic Monitor (19.5.2020): Turkey-China extraction agreement may target Uyghurs living in Turkey, https://www.nordicmonitor.com/2020/05/turkey-china-extradition-agreement-may-targetuyghur-diaspora-in-turkey/, Zugriff 4.5.2022 ▪ ÖB Moskau (17.5.2019): Auskunft der Konsularabteilung ▪ ÖB Nur-Sultan (7.2020a): Asylländerbericht Kasachstan ▪ ÖB Nur-Sultan (7.2020b): Asylländerbericht Kasachstan ▪ ÖB Nur-Sultan (8.2020): Asylländerbericht Turkmenistan ▪ ÖB Peking [Österreich] (13.8.2020): Auskunft des Vertrauensanwaltes ▪ ÖB Peking [Österreich] (10.2020): Asylländerbericht Volksrepublik China ▪ ÖB Peking [Österreich] (12.2021): Asylländerbericht Volksrepublik China ▪ Reuters (8.3.2021): Looming China extradition deal worries Uighurs in Turkey, https://www.reuters.com/article/womens-day-uighur-turkey-int-idUSKBN2B01E2, Zugriff 4.5.2022 ▪ USDOS - US Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights Practices: China (Includes Hong Kong, Macau, and Tibet), https://www.ecoi.net/en/document/2071133.html, Zugriff 4.7.2022“ Der oben genannte Bescheid wurde dem Beschwerdeführer am 29.09.2023 durch Ausfolgung zugestellt. In weiterer Folge wurde fristgerecht Beschwerde explizit im Umfang der Spruchpunkte IV (Einreiseverbot) und VI (Aberkennung der aufschiebenden Wirkung) erhoben. In der weiteren Begründung der Beschwerde ist auch eine Anfechtung des Spruchpunktes V (Nichtgewährung einer Frist für die freiwillige Ausreise) erkennbar. Die Spruchpunkte I bis III blieben unbekämpft und erwuchsen in Rechtskraft. In der Beschwerde brachte der Beschwerdeführer im Wesentlichen vor, dass die belangte Behörde keine Beurteilung des Persönlichkeitsbildes des Beschwerdeführers vorgenommen habe und sich nicht mit der Frage auseinandergesetzt habe, ob vom Beschwerdeführer überhaupt weiterhin eine Gefahr ausgehe und wie lange die von ihm (vermeintlich) ausgehende Gefährdung zu prognostizieren sei. Die Erlassung eines Einreiseverbotes sei nicht erforderlich, jedenfalls aber unverhältnismäßig hoch. Weiters habe der Beschwerdeführer eine Cousine in Dublin und würde ein fünfjähriges Einreiseverbot somit auch aus diesem Grund sein Privat- und Familienleben unverhältnismäßig einschränken. In weiterer Folge wurde fristgerecht Beschwerde explizit im Umfang der Spruchpunkte römisch vier (Einreiseverbot) und römisch sechs (Aberkennung der aufschiebenden Wirkung) erhoben. In der weiteren Begründung der Beschwerde ist auch eine Anfechtung des Spruchpunktes römisch fünf (Nichtgewährung einer Frist für die freiwillige Ausreise) erkennbar. Die Spruchpunkte römisch eins bis römisch drei blieben unbekämpft und erwuchsen in Rechtskraft. In der Beschwerde brachte der Beschwerdeführer im Wesentlichen vor, dass die belangte Behörde keine Beurteilung des Persönlichkeitsbildes des Beschwerdeführers vorgenommen habe und sich nicht mit der Frage auseinandergesetzt habe, ob vom Beschwerdeführer überhaupt weiterhin eine Gefahr ausgehe und wie lange die von ihm (vermeintlich) ausgehende Gefährdung zu prognostizieren sei. Die Erlassung eines Einreiseverbotes sei nicht erforderlich, jedenfalls aber unverhältnismäßig hoch. Weiters habe der Beschwerdeführer eine Cousine in Dublin und würde ein fünfjähriges Einreiseverbot somit auch aus diesem Grund sein Privat- und Familienleben unverhältnismäßig einschränken. Die Beschwerdevorlage langte am 30.10.2023 beim Bundesverwaltungsgericht ein. Mit Beschluss vom 06.11.2023, GZ: W152 2280416-1/4Z, wies das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde gegen die Spruchpunkte VI und V als unzulässig zurück. Begründend wurde ausgeführt, dass, da die Rückkehrentscheidung unbekämpft blieb und nach Ablauf der Beschwerdefrist in Rechtskraft erwuchs, kein Raum für die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung und einer damit verbundenen Festlegung einer Frist für die freiwillige Ausreise bleibt. Dieser Beschluss blieb unangefochten. Mit Beschluss vom 06.11.2023, GZ: W152 2280416-1/4Z, wies das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde gegen die Spruchpunkte römisch sechs und römisch fünf als unzulässig zurück. Begründend wurde ausgeführt, dass, da die Rückkehrentscheidung unbekämpft blieb und nach Ablauf der Beschwerdefrist in Rechtskraft erwuchs, kein Raum für die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung und einer damit verbundenen Festlegung einer Frist für die freiwillige Ausreise bleibt. Dieser Beschluss blieb unangefochten. Am 16.01.2024 übermittelte das Landesgericht XXXX hinsichtlich des Beschwerdeführers den Protokolls- und Urteilsvermerk vom 06.12.2023 (in Rechtskraft erwachsen am 12.12.2023), GZ: XXXX . Am 16.01.2024 übermittelte das Landesgericht römisch 40 hinsichtlich des Beschwerdeführers den Protokolls- und Urteilsvermerk vom 06.12.2023 (in Rechtskraft erwachsen am 12.12.2023), GZ: römisch 40 . II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen:römisch zwei. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen:
  2. Feststellungen: 1.
  3. Zum Verfahrensgang: Das Bundesverwaltungsgericht stellt den Verfahrensgang fest, wie dieser unter Punkt I wiedergegeben ist. Das Bundesverwaltungsgericht stellt den Verfahrensgang fest, wie dieser unter Punkt römisch eins wiedergegeben ist. 1.
  4. Zur Person und dem Verhalten des Beschwerdeführers: Der Beschwerdeführer wird unter der im Spruch genannten Identität geführt und ist Staatsangehöriger der Volksrepublik China. Die Erstsprache des Beschwerdeführers ist Chinesisch. Der Beschwerdeführer reiste am 29.09.2023 illegal nach Österreich ein und hielt sich illegal in Österreich auf. Am selben Tag versuchte der Beschwerdeführer mit einem verfälschten Reisepass, indem er als Staatsangehöriger der Republik China (Taiwan) namens XXXX , geb. XXXX , ausgewiesen war, nach Dublin auszureisen, um in Irland einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Er wies sich mit diesem gefälschten Reisedokument im Zuge einer Personenkontrolle vor den Behörden aus, als er versuchte, dieses für seine Ausreise zu verwenden. Am selben Tag versuchte der Beschwerdeführer mit einem verfälschten Reisepass, indem er als Staatsangehöriger der Republik China (Taiwan) namens römisch 40 , geb. römisch 40 , ausgewiesen war, nach Dublin auszureisen, um in Irland einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Er wies sich mit diesem gefälschten Reisedokument im Zuge einer Personenkontrolle vor den Behörden aus, als er versuchte, dieses für seine Ausreise zu verwenden. Der Beschwerdeführer verfügt im Bundesgebiet nicht über einen Aufenthaltstitel oder eine Aufenthaltsbewilligung und ist nicht zur Arbeitsaufnahme berechtigt. Er geht in Österreich keiner Erwerbstätigkeit nach, und es besteht keine begründete Aussicht, dass er eine Arbeitsstätte findet. Der Beschwerdeführer ist in Österreich in keinster Weise integriert, weder sozial, sprachlich, beruflich noch gesellschaftlich. Der Beschwerdeführer ist geschieden und hat zwei Kinder in der Volksrepublik China, für die er unterhaltspflichtig ist und einen monatlichen Unterhalt von ca. EUR 400 leisten muss. Im Herkunftsstaat leben die Eltern, der Bruder und die beiden Kinder des Beschwerdeführers. Er verfügt über keine Familienangehörigen oder sonstigen Bezugspersonen im Bundesgebiet oder den Mitgliedstaaten, außer einen Bekannten und eine Cousine in Irland. Der Beschwerdeführer ist gesund und seit 30.09.2023 im PAZ XXXX gemeldet. Der Beschwerdeführer ist gesund und seit 30.09.2023 im PAZ römisch 40 gemeldet. Am 06.12.2023, in Rechtskraft erwachsen am 12.12.2023, wurde der Beschwerdeführer vom Landesgericht XXXX zu GZ: XXXX wegen des Vergehens der Fälschung besonders geschützter Urkunden

§§ 223Abs. 2, 224 St

GB zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt, welche ihm unter Bestimmung einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen wurde. Das Landesgericht XXXX stellte fest, dass der Beschwerdeführer schuldig ist, am 29.09.2023 in Schwechat eine verfälschte ausländische öffentliche Urkunde, die durch Gesetz (§ 2 Abs. 4 Z 4 FPG) inländischen öffentlichen Urkunden gleichgestellt ist, und zwar einen verfälschten taiwanischen Reisepass, im Rechtsverkehr zum Beweis einer Tatsache, und zwar seiner taiwanischen Staatsbürgerschaft unter dem Namen XXXX , gebraucht zu haben, indem er diesen im Zuge seiner Personenkontrolle vorwies. Bei der Strafbemessung wurde kein Umstand erschwerend gewertet; mildernd wurde sein ordentlicher Lebenswandel sowie sein Geständnis gewertet. Es handelt sich dabei um die erste strafgerichtliche Verurteilung des Beschwerdeführers in Österreich. Am 06.12.2023, in Rechtskraft erwachsen am 12.12.2023, wurde der Beschwerdeführer vom Landesgericht römisch 40 zu GZ: römisch 40 wegen des Vergehens der Fälschung besonders geschützter Urkunden

Paragraphen 223, Absatz 2, 224, StGB zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt, welche ihm unter Bestimmung einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen wurde. Das Landesgericht römisch 40 stellte fest, dass der Beschwerdeführer schuldig ist, am 29.09.2023 in Schwechat eine verfälschte ausländische öffentliche Urkunde, die durch Gesetz (Paragraph 2, Absatz 4, Ziffer 4, FPG) inländischen öffentlichen Urkunden gleichgestellt ist, und zwar einen verfälschten taiwanischen Reisepass, im Rechtsverkehr zum Beweis einer Tatsache, und zwar seiner taiwanischen Staatsbürgerschaft unter dem Namen römisch 40 , gebraucht zu haben, indem er diesen im Zuge seiner Personenkontrolle vorwies. Bei der Strafbemessung wurde kein Umstand erschwerend gewertet; mildernd wurde sein ordentlicher Lebenswandel sowie sein Geständnis gewertet. Es handelt sich dabei um die erste strafgerichtliche Verurteilung des Beschwerdeführers in Österreich.

  1. Beweiswürdigung: 2.
  2. Der festgestellte Verfahrensgang ergibt sich aus dem unzweifelhaften und unbestrittenen Akteninhalt des Verwaltungsaktes des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl und dem Gerichtsakt des Bundesverwaltungsgerichtes. 2.
  3. Die Feststellungen ergeben sich aus dem unbedenklichen Inhalt des vorgelegten Verwaltungsaktes des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl. Die Angaben des Beschwerdeführers bei seiner Einvernahme sind schlüssig und plausibel und werden der Entscheidung zugrunde gelegt. Entscheidungswesentliche Widersprüche liegen nicht vor. Die Feststellung zur Identität des Beschwerdeführers beruht auf seinen Angaben vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl vom 29.09.2023 sowie im Beschwerdeschriftsatz vom 25.10.
  4. Mangels Vorlage eines echten Reisedokuments konnte die Identität des Beschwerdeführers nicht festgestellt werden. Die Feststellung, dass der Beschwerdeführer am 29.09.2023 in das Bundesgebiet einreiste, basiert auf seinen eigenen glaubwürdigen Angaben (AS 39) und ist das Einreisedatum weiters auf einem Stempel der inländischen Behörden in dem von ihm verwendeten verfälschten Reisepass ersichtlich (AS 31). Die Feststellungen zu dem vom Beschwerdeführer verwendeten verfälschten Reisepass beruhen auf den vorliegenden Kopien des Reisedokuments im Verwaltungsakt (AS 29ff). Die Feststellungen zur Verwendung eines verfälschten Reisedokuments beruhen auf den polizeilichen Erhebungen sowie den damit übereinstimmenden Angaben des Beschwerdeführers (AS 41). Der Beschwerdeführer zeigte sich bei der Einvernahme vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl kooperativ und in Bezug auf die Verwendung gefälschter Dokumente geständig. Die Feststellungen zu seinen Familienangehörigen und deren Aufenthaltsorten beruhen auf seinen eigenen glaubwürdigen Angaben (AS 45). Es sind keine Anhaltspunkte für eine Integration des Beschwerdeführers in Österreich zutage getreten, zumal er ohnehin gleich nach Irland weiterreisen wollte. Die Feststellung zum Gesundheitszustand des Beschwerdeführers gründet auf seine glaubhaften Verfahrensangaben (AS 35). Weiters wurden keine Unterlagen vorgelegt, aus denen Gegenteiliges hervorgehen würde. Schließlich wurden Einsichtnahmen in das Zentrale Melderegister (ZMR), Fremdenregister und Strafregister (SA) vorgenommen. Die rechtskräftige Verurteilung des Beschwerdeführers vom 06.12.2023 wegen §§ 223 Abs. 2, 224 StGB konnte dem Strafregisterauszug des Beschwerdeführers entnommen werden. Weiters wurde Einsicht in den Protokolls- und Urteilsvermerk des Landesgerichtes XXXX vom 06.12.2023 zu GZ: XXXX genommen. Schließlich wurden Einsichtnahmen in das Zentrale Melderegister (ZMR), Fremdenregister und Strafregister (SA) vorgenommen. Die rechtskräftige Verurteilung des Beschwerdeführers vom 06.12.2023 wegen Paragraphen 223, Absatz 2, 224, StGB konnte dem Strafregisterauszug des Beschwerdeführers entnommen werden. Weiters wurde Einsicht in den Protokolls- und Urteilsvermerk des Landesgerichtes römisch 40 vom 06.12.2023 zu GZ: römisch 40 genommen. 2.
  5. Die zur Lage im Herkunftsstaat getroffenen Feststellungen des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl basieren auf Berichten angesehener staatlicher und nichtstaatlicher Einrichtungen und stellen angesichts des bereits Ausgeführten im konkreten Fall eine hinreichende Basis zur Beurteilung des Vorbringens des Beschwerdeführers dar. Aus den getroffenen und dargestellten Länderfeststellungen des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, auf die verwiesen wird, lässt sich keine derartige Situation im Herkunftsland ableiten, wonach die Beschwerdeführer aufgrund der allgemeinen Sicherheitslage ohne Hinzutreten individueller Faktoren in der Volksrepublik China aktuell und mit maßgeblicher Wahrscheinlichkeit eine ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit ihrer Personen drohen würde oder dass ihnen im Falle einer Rückkehr ins Herkunftsland die notdürftigste Lebensgrundlage entzogen wäre.
  6. Rechtliche Beurteilung: 3.
  7. Zuständigkeit, Entscheidung durch Einzelrichter:

§ 7Abs.

1 Z 1 des Bundesgesetzes, mit dem die allgemeinen Bestimmungen über das Verfahren vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl zur Gewährung von internationalem Schutz, Erteilung von Aufenthaltstiteln aus berücksichtigungswürdigen Gründen, Abschiebung, Duldung und zur Erlassung von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen sowie zur Ausstellung von österreichischen Dokumenten für Fremde geregelt werden(BFA-Verfahrensgesetz; BFA-VG), BGBl. I Nr. 87/2012 idgF, entscheidet das Bundesverwaltungsgericht über Beschwerden gegen Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl.

Paragraph 7, Absatz eins, Ziffer eins, des Bundesgesetzes, mit dem die allgemeinen Bestimmungen über das Verfahren vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl zur Gewährung von internationalem Schutz, Erteilung von Aufenthaltstiteln aus berücksichtigungswürdigen Gründen, Abschiebung, Duldung und zur Erlassung von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen sowie zur Ausstellung von österreichischen Dokumenten für Fremde geregelt werden, (BFA-Verfahrensgesetz; BFA-VG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 87 aus 2012, idgF, entscheidet das Bundesverwaltungsgericht über Beschwerden gegen Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl.

§ 6des Bundesgesetzes über die Organisation des Bundesverwaltungsgerichtes (Bundesverwaltungsgerichtsgesetz; BVw

GG), BGBl. I Nr. 10/2013 idgF, entscheidet das Bundesverwaltungsgericht durch Einzelrichter, sofern nicht in Bundes- oder Landesgesetzen die Entscheidung durch Senate vorgesehen ist.

Paragraph 6, des Bundesgesetzes über die Organisation des Bundesverwaltungsgerichtes (Bundesverwaltungsgerichtsgesetz; BVwGG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 10 aus 2013, idgF, entscheidet das Bundesverwaltungsgericht durch Einzelrichter, sofern nicht in Bundes- oder Landesgesetzen die Entscheidung durch Senate vorgesehen ist. Gegenständlich liegt somit mangels anderslautender gesetzlicher Anordnung in den anzuwendenden Gesetzen Einzelrichterzuständigkeit vor. 3.2. Anzuwendendes Verfahrensrecht: Das Verfahren der Verwaltungsgerichte mit Ausnahme des Bundesfinanzgerichtes ist durch das Bundesgesetz über das Verfahren der Verwaltungsgerichte (Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz; VwGVG), BGBl. I Nr. 22/2013 idgF, geregelt(§ 1 leg.cit.).

§ 59Abs. 2 Vw

GVG bleiben entgegenstehende Bestimmungen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Bundesgesetzes bereits kundgemacht wurden, in Kraft.Das Verfahren der Verwaltungsgerichte mit Ausnahme des Bundesfinanzgerichtes ist durch das Bundesgesetz über das Verfahren der Verwaltungsgerichte (Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz; VwGVG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 22 aus 2013, idgF, geregelt, (Paragraph eins, leg.cit.).

Paragraph 59, Absatz 2, VwGVG bleiben entgegenstehende Bestimmungen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Bundesgesetzes bereits kundgemacht wurden, in Kraft.

§ 17Vw

GVG sind, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, auf das Verfahren über Beschwerden

Art. 130Abs. 1 B-VG die Bestimmungen des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 (AVG), BGBl. Nr. 51/1991 idg

F, mit Ausnahme der §§ 1 bis 5 sowie des IV. Teiles, die Bestimmungen der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl. Nr. 194/1961 idgF, des Agrarverfahrensgesetzes (AgrVG), BGBl. Nr. 173/1950 idgF, und des Dienstrechtsverfahrensgesetzes 1984 (DVG), BGBl. Nr. 29/1984 idgF, und im Übrigen jene verfahrensrechtlichen Bestimmungen in Bundes- oder Landesgesetzen sinngemäß anzuwenden, die die Behörde in dem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht vorangegangenen Verfahren angewendet hat oder anzuwenden gehabt hätte.

Paragraph 17, VwGVG sind, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, auf das Verfahren über Beschwerden

Artikel 130

, Absatz eins, B-VG die Bestimmungen des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 (AVG), Bundesgesetzblatt Nr. 51 aus 1991, idgF, mit Ausnahme der Paragraphen eins bis 5 sowie des römisch vier. Teiles, die Bestimmungen der Bundesabgabenordnung (BAO), Bundesgesetzblatt Nr. 194 aus 1961, idgF, des Agrarverfahrensgesetzes (AgrVG), Bundesgesetzblatt Nr. 173 aus 1950, idgF, und des Dienstrechtsverfahrensgesetzes 1984 (DVG), Bundesgesetzblatt Nr. 29 aus 1984, idgF, und im Übrigen jene verfahrensrechtlichen Bestimmungen in Bundes- oder Landesgesetzen sinngemäß anzuwenden, die die Behörde in dem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht vorangegangenen Verfahren angewendet hat oder anzuwenden gehabt hätte. § 1 BFA-VG bestimmt, dass dieses Bundesgesetz allgemeine Verfahrensbestimmungen beinhaltet, die für alle Fremden in einem Verfahren vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, vor Vertretungsbehörden oder in einem entsprechenden Beschwerdeverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht gelten. Weitere Verfahrensbestimmungen im AsylG und FPG bleiben unberührt.Paragraph eins, BFA-VG bestimmt, dass dieses Bundesgesetz allgemeine Verfahrensbestimmungen beinhaltet, die für alle Fremden in einem Verfahren vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, vor Vertretungsbehörden oder in einem entsprechenden Beschwerdeverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht gelten. Weitere Verfahrensbestimmungen im AsylG und FPG bleiben unberührt.

§§ 16Abs. 6, 18 Abs. 7 BFA-VG sind für Beschwerdevorverfahren und Beschwerdeverfahren die §§ 13 Abs. 2 bis 5 und 22 Vw

GVG nicht anzuwenden.

Paragraphen 16, Absatz 6, 18, Absatz 7, BFA-VG sind für Beschwerdevorverfahren und Beschwerdeverfahren die Paragraphen 13, Absatz 2 bis 5 und 22 VwGVG nicht anzuwenden.

§ 28Abs. 1 Vw

GVG hat das Verwaltungsgericht, sofern die Beschwerde nicht zurückzuweisen oder das Verfahren einzustellen ist, die Rechtssache durch Erkenntnis zu erledigen.

Paragraph 28, Absatz eins, VwGVG hat das Verwaltungsgericht, sofern die Beschwerde nicht zurückzuweisen oder das Verfahren einzustellen ist, die Rechtssache durch Erkenntnis zu erledigen.

Abs. 2 leg.cit. hat das Verwaltungsgericht über Beschwerden

Art. 130Abs.

1 Z 1 B-VG dann in der Sache selbst zu entscheiden, wenn der maßgebliche Sachverhalt feststeht (Z 1) oder die Feststellung des maßgeblichen Sachverhalts durch das Verwaltungsgericht selbst im Interesse der Raschheit gelegen oder mit einer erheblichen Kostenersparnis verbunden ist (Z 2).

Absatz 2, leg.cit. hat das Verwaltungsgericht über Beschwerden

, Artikel 130, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG dann in der Sache selbst zu entscheiden, wenn der maßgebliche Sachverhalt feststeht (Ziffer eins,) oder die Feststellung des maßgeblichen Sachverhalts durch das Verwaltungsgericht selbst im Interesse der Raschheit gelegen oder mit einer erheblichen Kostenersparnis verbunden ist (Ziffer 2,).

Abs. 5 leg.cit. sind die Behörden verpflichtet, in der betreffenden Rechtssache mit den ihnen zu Gebote stehenden rechtlichen Mitteln unverzüglich den der Rechtsanschauung des Verwaltungsgerichts entsprechenden Rechtszustand herz

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.