RIS Dokument GerichtBundesverwaltungsgericht Entscheidungsdatum02.02.2024 GeschäftszahlW156 2280624-1 Spruch, W156 2280624-1/5E W156 2280625-1/5E GEKÜRZTE AUSFERTIGUNG DES AM 11.01.2024 MÜNDLICH VERKÜNDETEN BESCHLUSSES BESCHLUSS Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Mag. Alexandra KREBITZ als vorsitzende Richterin mit den fachkundigen Laienrichterin Dr. Johannes Pflug und Alexander Wirth als Beisitzer über die Beschwerden der
- Cafe XXXX und
- XXXX , beide vertreten durch Mag. Franz Kellner, Rechtsanwalt in 1010 Wien, gegen den Bescheid des AMS Wien Esteplatz vom 04.08.2023, Zl. ABB-Nr: XXXX , in der Fassung der Beschwerdevorentscheidung vom 11.10.2023, Zl. ABB-Nr: XXXX , beschlossen: Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Mag. Alexandra KREBITZ als vorsitzende Richterin mit den fachkundigen Laienrichterin Dr. Johannes Pflug und Alexander Wirth als Beisitzer über die Beschwerden der
- Cafe römisch 40 und
- römisch 40 , beide vertreten durch Mag. Franz Kellner, Rechtsanwalt in 1010 Wien, gegen den Bescheid des AMS Wien Esteplatz vom 04.08.2023, Zl. ABB-Nr: römisch 40 , in der Fassung der Beschwerdevorentscheidung vom 11.10.2023, Zl. ABB-Nr: römisch 40 , beschlossen: A) Die Beschwerdeverfahren werden wegen Zurückziehung der Beschwerden eingestellt. B) Die Revision ist nicht zulässig. , TextBegründung, Begründung Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 nicht beantragt wurde, zu enthalten.Gemäß Paragraph 29, Absatz 5, Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 33 aus 2013, idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Absatz 2 a, eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Absatz 4, von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Absatz 4, nicht beantragt wurde, zu enthalten. Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 11.01.2024 verkündeten Beschlusses ergeht gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG, da ein Antrag auf Ausfertigung des Beschlusses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG durch die hiezu berechtigte Parteien innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht gestellt wurde. Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 11.01.2024 verkündeten Beschlusses ergeht gemäß Paragraph 29, Absatz 5, VwGVG, da ein Antrag auf Ausfertigung des Beschlusses gemäß Paragraph 29, Absatz 4, VwGVG durch die hiezu berechtigte Parteien innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht gestellt wurde. European Case Law IdentifierECLI:AT:BVWG:2024:W156.2280624.1.01