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{'item': 'W278 2271817-1'}

Obsah (8)Art. 133§ 3§ 8§ 57§ 10§ 52§ 46§ 55

RIS Dokument GerichtBundesverwaltungsgericht Entscheidungsdatum07.02.2024 GeschäftszahlW278 2271817-1 Spruch, W278 2271817-1/25E IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch den R

Art. 133Abs.

4 B-VG nicht zulässig.Die Revision ist

Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig. , , Text

Entscheidungsgründe:, Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang:römisch eins. Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin (in der Folge: BF), eine Staatsangehörige der Volksrepublik China, reiste zu einem nicht mehr feststellbaren Zeitpunkt in Österreich ein und stellte am 14.11.2022 einen Antrag auf internationalen Schutz. Am selben Tag fand unter Beiziehung eines Dolmetschers für die Sprache Chinesisch die Erstbefragung der BF vor Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes statt. Dabei gab sie zu ihren Fluchtgründen an, weil ihr damaliger Ehemann ein Verhältnis gehabt habe, habe sie sich scheiden lassen. Er habe sie immer geschlagen, sei sehr gewalttätig und auch alkohol- und spielsüchtig gewesen. Gemeinsam hätten sie sehr hohe Schulden, die bis heute offen wären. Deshalb sei sie ausgereist, um hier Geld zu verdienen. Die BF brauche Geld, weil ihre Mutter sehr krank sei. Bei einer Rückkehr befürchte die BF Probleme mit den Gläubigern. Am 08.03.2023 erfolgte unter Beziehung einer Dolmetscherin für die Sprache Chinesisch durch eine weibliche Einvernahmeleiterin die niederschriftliche Einvernahme der BF vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (in der Folge: BFA). Weitere Personen waren laut Protokoll nicht anwesend. Dabei führte die BF zu ihren Fluchtgründen im Wesentlichen aus, ihre Familie habe zu wenig Geld zum Leben, sie hätte Schulden mit hohen Zinsen. Ihre Mutter habe einen Schlaganfall gehabt und Medikamente benötigt und die BF müsse auch das Studium ihres Sohnes unterstützen. „Wir“ hätten kaum Geld. Wenn die BF in China eine Arbeit finde, bekäme sie höchstens ein paar Tausend Yen, was zu wenig sei. Deshalb sei sie nach Europa gekommen, um ihre Familie zu unterstützen. Sie hoffe, dass die österreichische Regierung ihr zwei bis drei Jahre gibt, damit ihr Sohn fertig studieren könne. Ihr Exmann sei spielsüchtig, habe „auf unser beider Namen Schulden gemacht“, ca. 1 Million RMB. Die beiden seien geschieden und teilten sich die Schulden. Sie selbst habe jetzt noch 300.000 RMB offen und überweise auch von hier aus monatlich über die Bank. Früher seien die Gläubiger bei ihrer Mutter gewesen und hätten diese bedroht. Das sei einige Jahre her, vielleicht 2014. Damals habe die BF nicht so regelmäßig bezahlt. Bei einer Rückkehr wisse sie nicht, ob man sie bedrohen würde, sie wolle erst ihre Schulden zurückzahlen und dann nach China zurückgehen. Mit dem angefochtenen Bescheid wies das BFA den Antrag der BF auf internationalen Schutz bezüglich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten

§ 3Abs. 1 i

Vm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 ab (Spruchpunkt I).

§ 8Abs. 1 i

Vm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 wurde der Antrag auf internationalen Schutz bezüglich der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Volksrepublik China abgewiesen (Spruchpunkt II). Ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen wurde hiebei

§ 57Asyl

G 2005 nicht erteilt (Spruchpunkt III).

§ 10Abs. 1 Z 3 Asyl

G 2005 iVm § 9 BFA-VG wurde eine Rückkehrentscheidung

§ 52Abs.

2 Z 2 FPG erlassen (Spruchpunkt IV) und

§ 52Abs.

9 FPG festgestellt, dass die Abschiebung

§ 46

FPG in die Volksrepublik China zulässig sei (Spruchpunkt V).

§ 55Abs.

1 bis 3 FPG wurde festgelegt, dass die Frist für die freiwillige Ausreise 14 Tage ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung beträgt (Spruchpunkt VI). Mit dem angefochtenen Bescheid wies das BFA den Antrag der BF auf internationalen Schutz bezüglich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten

Paragraph 3, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 13, AsylG 2005 ab (Spruchpunkt römisch eins).

Paragraph 8, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 13, AsylG 2005 wurde der Antrag auf internationalen Schutz bezüglich der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Volksrepublik China abgewiesen (Spruchpunkt römisch zwei). Ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen wurde hiebei

Paragraph 57, AsylG 2005 nicht erteilt (Spruchpunkt römisch drei).

Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 3, AsylG 2005 in Verbindung mit Paragraph 9, BFA-VG wurde eine Rückkehrentscheidung

Paragraph 52, Absatz 2, Ziffer 2, FPG erlassen (Spruchpunkt römisch vier) und

Paragraph 52, Absatz 9, FPG festgestellt, dass die Abschiebung

Paragraph 46, FPG in die Volksrepublik China zulässig sei (Spruchpunkt römisch fünf).

Paragraph 55, Absatz eins bis 3 FPG wurde festgelegt, dass die Frist für die freiwillige Ausreise 14 Tage ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung beträgt (Spruchpunkt römisch sechs). Begründend führte die belangte Behörde im Wesentlichen aus, die BF sei nach Österreich gekommen, um hier zu arbeiten. Es könne nicht festgestellt werden, dass sie aufgrund ihrer Spielschulden einer Verfolgung/Bedrohung durch Gläubiger ausgesetzt gewesen sei oder im Falle einer Rückkehr ausgesetzt sein würde. Die BF habe nicht zu befürchten, in China aufgrund eines der in der Genfer Flüchtlingskonvention genannten Gründe verfolgt zu werden oder aktuell einer relevanten Bedrohungssituation für Leib und Leben ausgesetzt zu sein. Da nach den Länderfeststellungen keine allgemeine Gefahr festgestellt werden könne, gehe die Behörde davon aus, dass der BF in ihrem Heimatstaat auch keine Gefahr droht, die eine Erteilung des subsidiären Schutzes rechtfertigen würde. Dagegen erhob die BF rechtzeitig Beschwerde in vollem Umfang. In dieser wurde zu den Fluchtgründen vollinhaltlich auf das bisher im Asylverfahren Vorgebrachte verwiesen. Die umfassende Gefahrenlage sei von der BF in der Einvernahme am 08.03.2023 detailliert geschildert worden. Glücksspiel habe in der chinesischen Gesellschaft einen ambivalenten Stellenwert: Einerseits sei es generell ein angesehener, vornehmer Zeitvertreib, andererseits würden Personen, die in diesem Zusammenhang ein Suchtverhalten entwickelten, sich und ihre Familie verschuldeten oder ihre Existenz ruinierten, gesellschaftlich geächtet und erführen keinerlei Empathie. In einer am 26.09.2023 beim Bundesverwaltungsgericht (in der Folge: BVwG) eingelangten, als „Beschwerde-Ergänzung“ titulierten, Stellungnahme wurde im Wesentlichen vorgebracht, unmittelbar nach der Ankunft in Wien sei die BF von jenem Mann abgeholt worden, den sie im Asylverfahren als ihren „Ex-Lebensgefährten“ bezeichnet habe. Dieser Mann habe die BF kontrolliert, ihr Hab und Gut übernommen und sei im Kontakt mit den Familien, für die sie (in Wien) schließlich als Babysitterin tätig gewesen sei, gestanden, ebenso mit dem Restaurantchef (in Wien), für den die BF auch gearbeitet habe. Alle „Arbeitgeber“ hätten einander gekannt und seien in Kenntnis darüber, dass die BF in China hohe Schulden habe, die sie „abarbeiten“ müsse. Sie wäre von den Arbeitgebern nicht gut behandelt worden und hätte lediglich einen sehr geringen Betrag ihrer Einkünfte pro Monat behalten dürfen. Als ihr „Ex-Lebensgefährte“ während der COVID-19-Pandemie Österreich verlassen habe, habe es die BF geschafft, von Wien nach Graz zu „flüchten“. In Graz sei sie seither in einem Massage-Studio als Prostituierte tätig. Der dortige Chef kenne die Geschichte der BF kaum und überweise auch Geld an die Mutter in China. Die BF werde aktuell nicht gezwungen, als Prostituierte zu arbeiten, hoffe aber, diese Tätigkeit irgendwann beenden zu können. Jedenfalls wäre sie wegen der weiterhin hohen Schulden stark unter Druck. Für den Fall, dass die BF nach China zurückkehren müsste, befürchte sie, dass sie von dem Gläubiger und seinen Mittelsmännern angesichts der weiterhin hohen Schulden stark unter Druck gesetzt werden würde, schwerer körperlicher Gewalt ausgeliefert sein könnte und vor allem, dass sie gezwungen werden würde, in der Prostitution die verbleibenden Schulden „abarbeiten“ zu müssen. Die BF habe sich angesichts ihrer Zwangslage, der Scham über die Ausbeutungssituation in Österreich und der Angst, im Falle einer Rückkehr gezwungen zu werden, ihre Schulden in der Prostitution abarbeiten zu müssen, nicht früher in der Lage gesehen, das eben erstattete ergänzende Vorbringen früher zu tätigen. Dazu komme, dass bei der Einvernahme zu den Fluchtgründen durch das Bundesamt eine männliche Person (die BF vermute einen männlichen Mitarbeiter des BFA) die meiste Zeit während der Einvernahme als Zuhörer anwesend gewesen wäre, was diese zudem verunsichert hätte. Bei der BF handle es sich zweifelsfrei um ein Opfer von Menschenhandel. Sie sei bereits darüber informiert, dass sie mit spezialisierten Beraterinnen der Interventionsstelle für Betroffene von Frauenhandel (Lefö IBF) ein Beratungsgespräch führen könne. Auch sei die BF seit etwa Juni 2023 in einer Beziehung mit einem österreichischen Staatsbürger und die beiden beabsichtigten, in Österreich zu heiraten. Der Lebensgefährte stehe bereits in Kontakt mit dem zuständigen Standesamt. Hierzu wurde ein Konvolut an Unterlagen, die zur Vorbereitung der standesamtlichen Heirat dem zuständigen Standesamt im Original übermittelt worden seien, vorgelegt. Am 27.09.2023 wurde seitens des erkennenden Richters eine Unzuständigkeitseinrede infolge eines behaupteten Eingriffs in die sexuelle Selbstbestimmung (§ 20 AsylG 2005) erhoben. Nach einer weiteren Unzuständigkeitsanzeige jener Gerichtsabteilung, der die gegenständliche Rechtssache daraufhin zugeweisen worden war, entschied der Präsident des BVwG, dass die gegenständliche Rechtssache endgütig bei der Gerichtsabteilung W278 verbleibt. Dies wurde damit begründet, dass das Vorbringen der BF iSd § 20 Abs. 1 AsylG spätestens mit der Beschwerde vom 04.05.2023 bzw. im Rahmen einer allfälligen Beschwerdeergänzung innerhalb der Beschwerdefrist hätte erfolgen müssen. Am 27.09.2023 wurde seitens des erkennenden Richters eine Unzuständigkeitseinrede infolge eines behaupteten Eingriffs in die sexuelle Selbstbestimmung (Paragraph 20, AsylG 2005) erhoben. Nach einer weiteren Unzuständigkeitsanzeige jener Gerichtsabteilung, der die gegenständliche Rechtssache daraufhin zugeweisen worden war, entschied der Präsident des BVwG, dass die gegenständliche Rechtssache endgütig bei der Gerichtsabteilung W278 verbleibt. Dies wurde damit begründet, dass das Vorbringen der BF iSd Paragraph 20, Absatz eins, AsylG spätestens mit der Beschwerde vom 04.05.2023 bzw. im Rahmen einer allfälligen Beschwerdeergänzung innerhalb der Beschwerdefrist hätte erfolgen müssen. Am 03.01.2024 führte das BVwG unter Beiziehung einer Dolmetscherin für die Sprache Chinesisch eine öffentliche mündliche Verhandlung durch, in der die BF ausführlich zu ihren Fluchtgründen und Lebensumständen befragt und der beantragte Zeuge (der „Lebensgefährte“ der BF) einvernommen wurde, der erkennende Richter das Länderinformationsblatt der Staatendokumentation „CHINA“, Version 5, Datum der Veröffentlichung 13.04.2023 (in Folge: LIB) samt den darin genannten Quellen in das Verfahren einbrachte und eine Sellungnahmefrist von 14 Tagen einräumte. Im Rahmen der Mitwirkungspflicht wurde die BF zudem aufgefordert, persönlich binnen 14 Tagen ihren Reisepass sowie alle anderen Unterlagen im Original dem Gericht vorzulegen. Am 10.01.2024 langte beim BVwG eine Mitteilung der LPD Steiermark ein, wonach die BF am 09.01.2024 in einem näher genannten Bordell in Ausübung der Prostitution angetroffen worden ist. Am 17.01.2024 langte eine Stellungnahme des Partners der BF beim BVwG ein. Am selben Tag wurde dem BVwG in einer Stellungnahme der rechtlichen Vertretung „mitgeteilt“, dass binnen der aufgetragenen Frist kein persönlicher Kontakt zwischen der BF und der Interventionsstelle für Betroffene von Frauenhandel stattgefunden habe. Die BF sei – abermals - ausdrücklich auf das Beratungs- und Unterstützungsangebot von Lefö IBF als staatlich anerkannte Opferschutzeinrichtung informiert worden. Allerdings gestalte sich der Kontakt zur BF seit der am 03.01.2024 stattgefundenen mündlichen Verhandlung schwierig bzw. sei ein persönliches Gespräch aktuell nur eingeschränkt möglich. Dies deswegen, da sich der Eindruck verdichtete, dass sie über ihr Handy nicht (mehr?) alleine verfügen könne und aktuell nur über die „Chefin“ des Massagesalons telefonisch erreichbar zu sein scheine. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass die BF eingeschüchtert würde und nicht frei über ihren Reisepass verfügen könne, weswegen es nicht möglich wäre, diesen binnen aufgetragener Frist vorzulegen. Im Übrigen bestehe aktuell kein Kontakt zwischen der BF und ihrem Verlobten. Diesem wäre seitens der „Chefin“ mitgeteilt worden, die BF befände sich nicht mehr in Österreich, sondern in Italien. Deshalb werde beantragt, dass die gewährte Frist zur Vorlage des Reisepasses und eines Schreibens der Interventionsstelle für Betroffene von Frauenhandel bis auf Weiteres erstreckt wird, jedenfalls für weitere zwei Wochen. Auch nach Ablauf von mehr als zwei weiteren Wochen langten weder der Reisepass im Original noch sonstige Unterlagen beim BVwG ein. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen:römisch zwei. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen:

  1. Feststellungen: Der entscheidungsrelevante Sachverhalt steht fest. Auf Grundlage der Einvernahmen der BF und des Zeugen, der Beschwerde gegen den angefochtenen Bescheid, der in den Verfahren vorgelegten Schriftsätze und Unterlagen sowie der Einsichtnahme in den Verwaltungs- und Gerichtsakt, das österreichische Strafregister, das Zentrale Fremdenregister sowie das Zentrale Melderegister werden folgende Feststellungen getroffen und der Entscheidung zugrunde gelegt: 2.
  2. Zur Person der Beschwerdeführerin: Die BF führt den im Spruch genannten Namen und das Geburtsdatum. Sie ist Staatsangehörige der Volksrepublik China, Angehörige der Volksgruppe der Han und buddhistischen Glaubens. Ihre Muttersprache ist Chinesisch, sie beherrscht diese in Wort und Schrift. Die BF wurde in der Provinz Liaoning, im Kreis Tieling, Großgemeinde XXXX , im Dorf XXXX geboren, wuchs dort im Familienverband auf, erhielt eine zumindest achtjährige Schulbildung, ist geschieden und Mutter von zwei erwachsenen Kindern. Zuletzt war sie in der Heimat als Kindermädchen tätig.Die BF wurde in der Provinz Liaoning, im Kreis Tieling, Großgemeinde römisch 40 , im Dorf römisch 40 geboren, wuchs dort im Familienverband auf, erhielt eine zumindest achtjährige Schulbildung, ist geschieden und Mutter von zwei erwachsenen Kindern. Zuletzt war sie in der Heimat als Kindermädchen tätig. In der Herkunftsregion befinden sich noch ihre Mutter und ihre Kinder. Die Tochter ist bereits verheiratet, der Sohn noch im Studium, das die BF (mit-) finanziert. Sie hält zu ihrer Familie Kontakt. Zudem hat die BF zwei Brüder, die beide am Land in Tieling leben. Die BF ist gesund, arbeitsfähig und im erwerbsfähigen Alter. Die BF hatte im August 2015 einen Asylantrag in Italien gestellt (AS 22). Sie verfügt über einen am XXXX vom Consulate General of P.R.China in Italien (Mailand) ausgestellten Reisepass. Das Original legte sie trotz Aufforderung auch nach Ablauf einer Fristverlängerung nicht vor und kam somit ihrer Mitwirkungspflicht nicht nach.Sie verfügt über einen am römisch 40 vom Consulate General of P.R.China in Italien (Mailand) ausgestellten Reisepass. Das Original legte sie trotz Aufforderung auch nach Ablauf einer Fristverlängerung nicht vor und kam somit ihrer Mitwirkungspflicht nicht nach. 2.
  3. Zum (Privat-)Leben der Beschwerdeführerin in Österreich: Die BF stellte am 14.11.2022 einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich. Dass die BF bereits seit 2014 – mit Unterbrechungen - im Bundesgebiet lebt, konnte sie nicht nachweisen und nicht glaubhaft machen. Es befinden sich keine Verwandten oder Familienangehörigen der BF im Bundesgebiet. Die BF suchte im August 2023 mit einem österreichischen Staatsbürger, den sie seit Ende 2022 kennt, beim zuständigen Standesamt um Eheschließung an. Die beiden haben keine gemeinsame Meldeadresse und führen keinen gemeinsamen Haushalt. Ihr Partner arbeitet in der Schweiz, und kehrt alle drei Wochen für ca. drei Tage nach Österreich zurück. Die BF kommt dann fallweise ein bis zwei Tage zu ihm. Die beiden kommunizieren dabei über einen Handyübersetzer, ansonsten über We-Chat mit Übersetzungsfunktion. Urlaub verbrachten sie keinen miteinander und begannen ihre Zukunftsplanung im Juni 2023, somit wenige Wochen nach dem erstinstanzlich negativ erlassenen Bescheid. Der Partner hat keine Kenntnis von ihrer Tätigkeit als Prostituierte. Es besteht keine intensive Nahebeziehung. Die BF ist nicht krankenversichert und geht keiner legalen Beschäftigung nach. Sie ist illegal als Prostituierte tätig und wurde zuletzt am 09.01.2024 in einem näher genannten Bordell in Ausübung der Prostitution angetroffen. Seit 28.12.2022 ist sie dort auch wohnsitzgemeldet, zuvor weist sie im Bundesgebiet keine Meldeadresse auf. Die BF hat nur schwache Deutschkenntnisse. Sie absolvierte weder die Integrationsprüfung noch konnte sie sonstige Kursbestätigungen oder Zertifikate vorlegen. Die BF ist weder ehrenamtlich noch in Vereinen aktiv. Sie ist strafgerichtlich unbescholten und bezieht keine Grundversorgung. 2.
  4. Zu den Fluchtgründen und zur Situation im Falle der Rückkehr in den Herkunftsstaat: 2.3.
  5. Die BF konnte nicht glaubhaft machen, wegen der Geldschulden ihres geschiedenen Mannes von Verfolgung durch die Gläubiger bedroht zu sein. Es ist auch nicht glaubwürdig, dass die BF tatsächlich ein Opfer von Menschenhandel ist, wie erstmals mehrere Monate nach Ablauf der Beschwerdefrist in einer durch die BBU verfassten Stellungnahme behauptet. Trotz mehrfachen Insistierens seitens dieser Rechtsvertretung wandte die BF sich auch nicht an die Interventionsstelle IBF. Festgestellt wird, dass der BF bei einer Rückkehr keine persönliche Verfolgung aus Gründen der Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder der politischen Gesinnung droht. 2.3.
  6. Der BF droht allein aufgrund der allgemeinen Sicherheitslage ohne Hinzutreten individueller Faktoren in der Heimat aktuell mit maßgeblicher Wahrscheinlichkeit keine ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit ihrer Person, ebenso wenig wäre ihr im Falle einer Rückkehr ins Herkunftsland die notwendigste Lebensgrundlage entzogen. Die BF ist gesund und arbeitsfähig. Bei einer Rückkehr nach China kann die BF grundlegende und notwendige Lebensbedürfnisse, wie Nahrung, Kleidung sowie Unterkunft, befriedigen, ohne in eine ausweglose bzw. existenzbedrohende Situation zu geraten. Sie kann selbst für ihr Auskommen und Fortkommen sorgen, einer Arbeit nachgehen und sich selber erhalten. Zudem leben ihre Mutter, die beiden erwachsenen Kinder sowie zwei Brüder der BF in der Heimat. 2.
  7. Zur maßgeblichen Situation in der Volksrepublik China: Länderinformationsblatt der Staatendokumentation „CHINA“, Version 5, Datum der Veröffentlichung 13.04.2023 (Auszug): Sicherheitslage Letzte Änderung: 13.04.2023 Die Sicherheitslage ist stabil. Dennoch kann es sporadisch zu Demonstrationen und Zusammenstößen mit den Sicherheitskräften kommen. Vereinzelt sind in China Anschläge verübt worden (EDA 8.2.2023). Es gibt in China keine unüberbrückbaren sozialen oder religiösen Spaltungen und, mit Ausnahme einiger Minderheiten wie z. B. der Uiguren und Tibeter, gibt es auch keine ethnische (BS 23.2.2022). Demonstrationen, Unruhen, Zusammenstöße Zivile Unruhen, ausgelöst durch ein breites Spektrum sozio-ökonomischer und politischer Missstände, ereignen sich in China regelmäßig (ICG 21.4.2022). Täglich kommt es zu Dutzenden von Protesten chinesischer Bürger, doch die meisten davon sind klein und betreffen Themen der Lebensgrundlage wie Lohnrückstände, Abriss von Häusern, Enteignung von Land (BS 23.2.2022) sowie Zwangsräumungen oder Zwangsumsiedelungen und unangemessene Entschädigungen. Medienberichten zufolge fanden im Laufe des Jahres 2022 landesweit Tausende von Protesten statt (USDOS 20.3.2023). Der China Dissent Monitor (CDM) der NGO Freedom House dokumentierte zwischen Juni 2022 und 5.12.2022 1.080 Dissensfälle, zu 96 Prozent Demonstrationen oder Streiks. (FH 14.2.2023). Allerdings dürfte die Häufigkeit in den Statistiken unterrepräsentiert sein (FH 7.10.2022). Neben den großflächigen Anti-Lockdown-Demonstrationen gegen die Zero-Covid-Strategie der Regierung [siehe dazu Kapitel COVID-19, inkl. Informationskontrolle] sind vor allem die zahlreichen, landesweiten Proteste von Immobilienkäufern im Sommer 2022, die sogenannten Hypothekenboycotts zu nennen (BN 3.8.2022; vgl. BBC 10.3.2022; REU 19.9.2022). Diese machen fast die Hälfte (43 Prozent) aller von CDM dokumentierten Dissensfälle aus (FH 7.10.2022). Sie haben erreicht, dass das Politbüro lokale Beamte anwies, die Fertigstellung von Wohnungsbauprojekten zu gewährleisten, und staatliche Banken unter Druck setzte, die Bauarbeiten zu finanzieren (BN 3.8.2022). Neben den großflächigen Anti-Lockdown-Demonstrationen gegen die Zero-Covid-Strategie der Regierung [siehe dazu Kapitel COVID-19, inkl. Informationskontrolle] sind vor allem die zahlreichen, landesweiten Proteste von Immobilienkäufern im Sommer 2022, die sogenannten Hypothekenboycotts zu nennen (BN 3.8.2022; vergleiche BBC 10.3.2022; REU 19.9.2022). Diese machen fast die Hälfte (43 Prozent) aller von CDM dokumentierten Dissensfälle aus (FH 7.10.2022). Sie haben erreicht, dass das Politbüro lokale Beamte anwies, die Fertigstellung von Wohnungsbauprojekten zu gewährleisten, und staatliche Banken unter Druck setzte, die Bauarbeiten zu finanzieren (BN 3.8.2022). Im Februar 2023 kam es bei Protesten Tausender Pensionisten gegen Kürzungen bei Krankenversicherungsleistungen zu Zusammenstößen mit der Polizei und mehreren Festnahmen (BAMF 20.2.2023; vgl. NZZ 16.2.2023).Im Februar 2023 kam es bei Protesten Tausender Pensionisten gegen Kürzungen bei Krankenversicherungsleistungen zu Zusammenstößen mit der Polizei und mehreren Festnahmen (BAMF 20.2.2023; vergleiche NZZ 16.2.2023). Prinzipiell sind Demonstrationen und anderweitige Protestformen ohne Regierungserlaubnis, die für Durchschnittsbürger praktisch nicht zu bekommen ist, illegal und Teilnehmer riskieren daher ihre Inhaftierung (BS 23.2.2022; vgl. AA 19.12.2022). Häufig folgen auch formelle Anklagen. Demonstrationen, die durch allgemeine politische oder soziale Missstände motiviert sind, werden von den Behörden schnell und manchmal durch übermäßige Gewaltanwendung aufgelöst(USDOS 20.3.2023). Wenngleich Sicherheitskräfte oft mit harter Hand regieren (ICG 21.4.2022), werden andererseits kleine, friedliche und unpolitische Demonstrationen von den Behörden oftmals ignoriert, wobei die Bestrafung von Demonstrierenden unter Xi Jinping zugenommen hat (BS 23.2.2022). Die Regierung hat über Jahrzehnte sichergestellt, dass ein zur Niederschlagung großflächiger Aufstände nötiger Apparat aufgestellt wurde (AP 2.12.2022). Prinzipiell sind Demonstrationen und anderweitige Protestformen ohne Regierungserlaubnis, die für Durchschnittsbürger praktisch nicht zu bekommen ist, illegal und Teilnehmer riskieren daher ihre Inhaftierung (BS 23.2.2022; vergleiche AA 19.12.2022). Häufig folgen auch formelle Anklagen. Demonstrationen, die durch allgemeine politische oder soziale Missstände motiviert sind, werden von den Behörden schnell und manchmal durch übermäßige Gewaltanwendung aufgelöst(USDOS 20.3.2023). Wenngleich Sicherheitskräfte oft mit harter Hand regieren (ICG 21.4.2022), werden andererseits kleine, friedliche und unpolitische Demonstrationen von den Behörden oftmals ignoriert, wobei die Bestrafung von Demonstrierenden unter römisch zehn i Jinping zugenommen hat (BS 23.2.2022). Die Regierung hat über Jahrzehnte sichergestellt, dass ein zur Niederschlagung großflächiger Aufstände nötiger Apparat aufgestellt wurde (AP 2.12.2022). Massenüberwachungssysteme Die Behörden setzen Ressourcen für die Ausweitung von Massenüberwachungssystemen im ganzen Land ein (HRW 13.1.2022). Berichten zufolge setzt das Ministerium für öffentliche Sicherheit landesweit mehrere Millionen Überwachungskameras ein, um die Öffentlichkeit zu überwachen (USDOS 20.3.2023). Dabei nutzt die chinesische Regierung verschiedenste digitale Technologien wie Big-Data-Analysen, (biometrische) Gesichtserkennung, künstliche Intelligenz und Cloud Computing (BS 23.2.2022). Im Rahmen einer Kampagne von 2015 bis 2020 wurden Städte flächendeckend mit Überwachungskameras ausgestattet, die als "sharp eyes" bezeichnet werden. China ist bestrebt, dasselbe in ländlichen Gebieten zu tun. Dutzende chinesische Unternehmen haben Software, bekannt als "one person, one file" entwickelt, die mithilfe künstlicher Intelligenz die gesammelten Daten über die Bewohner sortieren (REU 8.4.2022; vgl. FH 2.2022).Die Behörden setzen Ressourcen für die Ausweitung von Massenüberwachungssystemen im ganzen Land ein (HRW 13.1.2022). Berichten zufolge setzt das Ministerium für öffentliche Sicherheit landesweit mehrere Millionen Überwachungskameras ein, um die Öffentlichkeit zu überwachen (USDOS 20.3.2023). Dabei nutzt die chinesische Regierung verschiedenste digitale Technologien wie Big-Data-Analysen, (biometrische) Gesichtserkennung, künstliche Intelligenz und Cloud Computing (BS 23.2.2022). Im Rahmen einer Kampagne von 2015 bis 2020 wurden Städte flächendeckend mit Überwachungskameras ausgestattet, die als "sharp eyes" bezeichnet werden. China ist bestrebt, dasselbe in ländlichen Gebieten zu tun. Dutzende chinesische Unternehmen haben Software, bekannt als "one person, one file" entwickelt, die mithilfe künstlicher Intelligenz die gesammelten Daten über die Bewohner sortieren (REU 8.4.2022; vergleiche FH 2.2022). Laut Menschenrechtsorganisationen greifen die Behörden auch auf Kameras und andere Formen der Überwachung zurück, um politische Dissidenten, religiöse Führer und Anhänger, Tibeter und Uiguren zu überwachen und einzuschüchtern. Die Videoüberwachung mit Gesichtserkennungstechnologie- und "Gangerkennung" ermöglicht es dabei der Polizei, auch Personen in Menschenmengen schnell zu identifizieren (USDOS 20.3.2023). Eine noch nie da gewesene Anzahl von Videoüberwachungskameras wurde während der COVID-19-Pandemie im Rahmen der Bemühungen um die Kontrolle des Virus eingesetzt [siehe dazu Kapitel COVID-19, inkl. Informationskontrolle] (DFAT 22.12.2021). Soziale Medien werden ebenfalls zur Überwachung der Bevölkerung verwendet (FH 2.2022; vgl. DFAT 22.12.2021). Die elektronische Überwachung wird zudem mit einer Offline-Überwachung durch Nachbarschaftskomitees der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) ergänzt (FH 2.2022). Außerdem werden auch Kontrollen durch eine massive, sichtbare Polizeipräsenz an strategischen Orten aufrechterhalten (BS 23.2.2022). Soziale Medien werden ebenfalls zur Überwachung der Bevölkerung verwendet (FH 2.2022; vergleiche DFAT 22.12.2021). Die elektronische Überwachung wird zudem mit einer Offline-Überwachung durch Nachbarschaftskomitees der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) ergänzt (FH 2.2022). Außerdem werden auch Kontrollen durch eine massive, sichtbare Polizeipräsenz an strategischen Orten aufrechterhalten (BS 23.2.2022). Militärische Stärke und Sicherheitskooperationen 2021 stand China mit Militärausgaben von schätzungsweise 293 Milliarden US-Dollar weltweit an zweiter Stelle, wobei das Militärbudget seit 27 aufeinanderfolgenden Jahren gestiegen ist (SIPRI 25.4.2022). Im März 2022 verkündete die Regierung zudem die Verabschiedung eines Verteidigungsbudgets, welches um 7,1 Prozent höher ist als das von
  8. Die kontinuierliche Aufstockung der Militärbudgets ist ein direktes Ergebnis des Ziels Pekings, die militärische Ausbildung zu verbessern, die Fähigkeiten zu steigern und die Kampfbereitschaft der Volksbefreiungsarmee zu erhöhen (JF 29.4.2022; vgl. Der Standard 5.3.2022). Laut dem Friedensforschungsinstitut SIPRI spiegeln sich in den Erhöhungen die langfristige Modernisierung und der Ausbau der Streitkräfte wider, die Pekings Position im geopolitischen Wettbewerb verbessern sollen (SD 26.4.2021).2021 stand China mit Militärausgaben von schätzungsweise 293 Milliarden US-Dollar weltweit an zweiter Stelle, wobei das Militärbudget seit 27 aufeinanderfolgenden Jahren gestiegen ist (SIPRI 25.4.2022). Im März 2022 verkündete die Regierung zudem die Verabschiedung eines Verteidigungsbudgets, welches um 7,1 Prozent höher ist als das von
  9. Die kontinuierliche Aufstockung der Militärbudgets ist ein direktes Ergebnis des Ziels Pekings, die militärische Ausbildung zu verbessern, die Fähigkeiten zu steigern und die Kampfbereitschaft der Volksbefreiungsarmee zu erhöhen (JF 29.4.2022; vergleiche Der Standard 5.3.2022). Laut dem Friedensforschungsinstitut SIPRI spiegeln sich in den Erhöhungen die langfristige Modernisierung und der Ausbau der Streitkräfte wider, die Pekings Position im geopolitischen Wettbewerb verbessern sollen (SD 26.4.2021). Die Sicherheitskooperation innerhalb der Shanghai Cooperation Organization (SCO) widmet sich dem Kampf der "three evil forces", Terrorismus, Separatismus (Taiwan, Tibet und Xinjiang) und Extremismus. In diesen Bereichen sollen auch der Austausch nachrichtendienstlicher Informationen sowie die Durchführung gemeinsamer militärischer Übungen verstärkt werden (LVAk 5.2020). International macht China seinen Einfluss geltend, um Staaten dazu zu bewegen, terrorverdächtige Personen auszuliefern (BAMF 2.2020). Vor dem Hintergrund der Spannungen mit den USA und der EU sowie des Ukraine-Kriegs rücken China und Russland enger zusammen. Nicht nur politisch auch militärisch wollen sich die beiden Länder annähern (IW 27.5.2022). Grenzkonflikte Es bestehen Spannungen aufgrund einer Reihe umstrittener Gebiete, wobei diese laut der NGO International Crisis Group nicht kurzfristig zu einem offenen Konflikt führen dürften (ICG 21.4.2022). Grenzkonflikt China und Indien Grenzkonflikte im bevölkerungsarmen Himalaja-Gebiet, die zum Teil militärisch ausgetragen wurden, prägen das Verhältnis zwischen beiden Mächten (LVAk 5.2020; vgl. BI 12.2022).2020 kam es zu einer größeren Konfliktsituation zwischen China und Indien aufgrund der Grenzstreitigkeiten in Ladakh, nachdem sich im Juni chinesische und indische Soldaten ein unbewaffnetes Gerangel in einem umstrittenen Gebiet lieferten. Berichten zufolge kamen 20 indische und 43 chinesische Soldaten ums Leben (BS 23.2.2022; vgl. BI 12.2022).Grenzkonflikte im bevölkerungsarmen Himalaja-Gebiet, die zum Teil militärisch ausgetragen wurden, prägen das Verhältnis zwischen beiden Mächten (LVAk 5.2020; vergleiche BI 12.2022).2020 kam es zu einer größeren Konfliktsituation zwischen China und Indien aufgrund der Grenzstreitigkeiten in Ladakh, nachdem sich im Juni chinesische und indische Soldaten ein unbewaffnetes Gerangel in einem umstrittenen Gebiet lieferten. Berichten zufolge kamen 20 indische und 43 chinesische Soldaten ums Leben (BS 23.2.2022; vergleiche BI 12.2022). Die Taiwan Frage und Spannungen im indopazifischen Raum Taiwan, das seit Gründung der VR China im Jahr 1949 nicht unter der effektiven Kontrolle Pekings steht, bleibt eines der sensibelsten Themen in der chinesischen Außen- und Innenpolitik. Es wird von der VR China als
  10. Provinz geführt (ÖB Peking 12.2021). China betrachtet Taiwan als abtrünnige Provinz (MM 19.10.2022). Xi Jinping bekräftige in seiner Rede zur Eröffnung des
  11. Parteikongresses am 16.10.2022, dass China eine Unabhängigkeit Taiwans ablehne und seine staatliche Souveränität wie territoriale Integrität schütze (Kurier 16.10.2022; vgl. GD 16.10.2022; MM 19.10.2022). Für Xi Jinping und die KPCh gilt eine Wiedervereinigung von Festlandchina und Taiwan außerdem als "historische Aufgabe und unerschütterliche Verpflichtung" (MM 19.10.2022). Die Xi-Regierung übt weiterhin Druck auf Taiwan aus, sich zu einer Wiedervereinigung mit dem Festland zu verpflichten (BS 23.2.2022). Taiwans Regierungschefin hat chinesische Forderungen nach einer "Wiedervereinigung" Taiwans und Chinas strikt zurückgewiesen. Die Inselrepublik werde ihre Verteidigung ausbauen, um sicherzustellen, dass niemand Taiwan zwingen könne, den Weg zu nehmen, den Peking vorzeichne (Zeit online 10.10.2021).Taiwan, das seit Gründung der VR China im Jahr 1949 nicht unter der effektiven Kontrolle Pekings steht, bleibt eines der sensibelsten Themen in der chinesischen Außen- und Innenpolitik. Es wird von der VR China als
  12. Provinz geführt (ÖB Peking 12.2021). China betrachtet Taiwan als abtrünnige Provinz (MM 19.10.2022). römisch zehn i Jinping bekräftige in seiner Rede zur Eröffnung des
  13. Parteikongresses am 16.10.2022, dass China eine Unabhängigkeit Taiwans ablehne und seine staatliche Souveränität wie territoriale Integrität schütze (Kurier 16.10.2022; vergleiche GD 16.10.2022; MM 19.10.2022). Für römisch zehn i Jinping und die KPCh gilt eine Wiedervereinigung von Festlandchina und Taiwan außerdem als "historische Aufgabe und unerschütterliche Verpflichtung" (MM 19.10.2022). Die Xi-Regierung übt weiterhin Druck auf Taiwan aus, sich zu einer Wiedervereinigung mit dem Festland zu verpflichten (BS 23.2.2022). Taiwans Regierungschefin hat chinesische Forderungen nach einer "Wiedervereinigung" Taiwans und Chinas strikt zurückgewiesen. Die Inselrepublik werde ihre Verteidigung ausbauen, um sicherzustellen, dass niemand Taiwan zwingen könne, den Weg zu nehmen, den Peking vorzeichne (Zeit online 10.10.2021). Die Kommunistische Partei der VR China hat eine gewaltsame Wiedervereinigung nie ausgeschlossen und zuletzt den Druck erhöht - etwa durch wiederholte Überflüge von Taiwans Flugsicherheitszone und sogar Taiwans Luftraum (MM 2.3.2022). Die taiwanische Armee absolvierte ihrerseits hingegen Manöver im Abwehrkampf gegen China (ORF 8.2.2022). Seit dem russischen Überfall auf die Ukraine wachsen die Befürchtungen, dass auch Peking seine wiederholten Drohungen mit der Eroberung der Insel wahr machen könnte (Zeit online 25.4.2022). Die USA hat Taiwan Unterstützung beim Aufbau der Verteidigungsfähigkeiten zugesichert, ein ausdrückliches Versprechen, die Insel im Falle eines Krieges militärisch zu unterstützen, gibt es dabei vonseiten der USA aber nicht (DlF 31.5.2022). Als Reaktion auf den zunehmenden Druck aus China haben die USA ein neues Bündnis im indopazifischen Raum ins Leben gerufen - das sogenannte Quad, ein informelles Viererbündnis von USA, Indien, Japan und Australien. Ländern wie Japan und Indien gegenüber war China zuletzt sehr aggressiv aufgetreten. Auch Hongkong und der Druck auf Taiwan spielen dabei eine Rolle (DlF 31.5.2022). […] Rechtsschutz / Justizwesen Letzte Änderung: 20.07.2022 China verfügt

Verfassung über keine unabhängige Justiz (ÖB 12.2021). Die ausdrückliche Ablehnung einer politischen Machtbegrenzung durch Gewaltenteilung zwischen Exekutive, Legislative und Judikative – und die Unterordnung individueller Rechte gegenüber kollektiven, durch die Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) definierten Interessen sind wesentliche Prinzipien der chinesischen Verfassungsordnung (BPB 7.9.2018). Schrittweise Reformen zur Verbesserung der Justizleistung und zur Erhöhung der Transparenz, der Professionalität und der Autonomie der Gerichte gegenüber den lokalen Behörden wurden 2014 eingeführt. Sie werden durch den Grundsatz der Parteivorherrschaft über das Gerichtswesen allerdings untergraben (FH 28.2.2022). So betont die Führung seit dem vierten Jahresplenum des

  1. Zentralkomitees 2014 die Rolle des Rechts und ergriff Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität gerichtlicher Verfahren und zum Aufbau eines "sozialistisches Rechtssystem chinesischer Prägung" unter dem Motto "den Gesetzen entsprechend das Land regieren". Eine Rechtsstaatlichkeit im Sinne der Achtung des Legalitätsprinzips in der Verwaltung und der Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit wird dabei aber dezidiert abgelehnt. Das in den Beschlüssen reflektierte Verständnis von Recht soll die Macht des Staates, d. h. der KPCh, keinesfalls einschränken, sondern vielmehr stärken (ÖB 12.2021). Die chinesische Führung arbeitet somit zwar an dem Ausbau des Rechtssystems im Sinne von „Rule by Law“ (sog. „Xi Jinping-Gedanken zur gesetzesbasierten Regierungsführung“). „Rule of Law“ im westlichen Sinne eines Systems von Abwehr- und Schutzrechten der Bürger gegenüber dem Staat ist damit nicht gemeint. Es gibt lediglich vereinzelt Fortschritte bei eher technisch-prozeduralen Reformmaßnahmen der Justiz (AA 11.10.2021). Eine unabhängige Strafjustiz existiert in China nicht. Richter und Staatsanwälte unterliegen der politischen Kontrolle von staatlichen Stellen und Parteigremien (AA 11.10.2021). Die Kontrolle der Gerichte durch politische Institutionen ist ein verfassungsrechtlich verankertes Prinzip. Chinas Richterschaft genießt somit keine Unabhängigkeit, keinen erhöhten Schutz und kann zwischen Gerichten und anderen Staatsorganen versetzt werden (ÖB 12.2021). Die KPCh dominiert das Justizsystem, wobei die Gerichte auf allen Ebenen von parteipolitisch-juristischen Ausschüssen beaufsichtigt werden, die Einfluss auf die Ernennung von Richtern, die Tätigkeiten der Gerichte sowie auf Urteile und Verurteilungen haben. Die Kontrolle durch die KPCh ist besonders in politisch sensiblen Fällen offensichtlich. Von Richtern wird erwartet, dass sie mit der KPCh-Ideologie konform gehen und die "absolute Führung" der Partei über die Gerichte wahren. Die meisten Richter sind Mitglieder der KPCh (FH 28.2.2022). Die Richterernennung erfolgt auf Provinzebene durch Rechtskomitees, welchen hochrangige Partei-Funktionäre angehören und welche von einem KP-Inspektorat überwacht werden. Richter sind verpflichtet, über Einflussnahme seitens lokaler Politiker auf Verfahren Bericht zu erstatten. Es ist für Richter schwierig, zwischen "Unabhängigkeit" von lokalen politischen Einflüssen, und Loyalität zur KP-Linie (welche regelmäßig miteinander und mit einflussreichen Wirtschafts- und Privatinteressen verbunden sind) zu navigieren (ÖB 12.2021). Viele Richter beschweren sich darüber, dass sich lokale Beamte in Fälle einmischen, um mächtige Prozessparteien zu schützen, wichtige Industrien zu unterstützen oder um ihre eigene mögliche Haftung zu vermeiden (FH 28.2.2022). Noch immer haben viele Richter keine rechtswissenschaftliche Ausbildung, und es gibt vor allem auf unterer Gerichtsebene und am Land bzw. in kleineren Städten noch immer einen Mangel an gut ausgebildeten Richtern (ÖB 12.2021). Mit der letzten großen Novellierung 2013 sieht die Strafprozessordnung genaue Regeln für Festnahmen vor, führt die "Hochachtung und den Schutz der Menschenrechte" an und verbietet Folter und Bedrohung bzw. Anwendung anderer illegaler Methoden zur Beweisermittlung. Es besteht jedoch eine teilweise erhebliche Divergenz zwischen den Rechtsvorschriften und deren Umsetzung. Außerdem werden diese zum Zwecke der Unterdrückung von politisch unliebsamen Personen instrumentalisiert (ÖB 12.2021). Das 2019 erneut revidierte Strafverfahrensgesetz verbessert dem Wortlaut nach die Stellung des Angeklagten und des Verteidigers im Ermittlungs- und Strafprozess (AA 1.12.2020). Die Umsetzung steht aber in jedem Fall unter dem politischen Eingriffsvorbehalt der jeweiligen Parteiorgane, die fester integrierter Bestandteil auch bei den Strafgerichten sind (AA 1.12.2020; vgl. FH 28.2.2022).Mit der letzten großen Novellierung 2013 sieht die Strafprozessordnung genaue Regeln für Festnahmen vor, führt die "Hochachtung und den Schutz der Menschenrechte" an und verbietet Folter und Bedrohung bzw. Anwendung anderer illegaler Methoden zur Beweisermittlung. Es besteht jedoch eine teilweise erhebliche Divergenz zwischen den Rechtsvorschriften und deren Umsetzung. Außerdem werden diese zum Zwecke der Unterdrückung von politisch unliebsamen Personen instrumentalisiert (ÖB 12.2021). Das 2019 erneut revidierte Strafverfahrensgesetz verbessert dem Wortlaut nach die Stellung des Angeklagten und des Verteidigers im Ermittlungs- und Strafprozess (AA 1.12.2020). Die Umsetzung steht aber in jedem Fall unter dem politischen Eingriffsvorbehalt der jeweiligen Parteiorgane, die fester integrierter Bestandteil auch bei den Strafgerichten sind (AA 1.12.2020; vergleiche FH 28.2.2022). Das Gesetz bestimmt, dass Häftlinge vor der Anklageerhebung einen Verteidiger hinzuziehen dürfen, allerdings sind lange Inhaftierungen ohne Zugang zu einem Anwalt vor der Anklageerhebung üblich (USDOS 12.4.2022). Rechtsanwälte Unabhängige Rechtsanwälte werden seit Mitte 2015 besonders intensiv verfolgt. Regelmäßig werden Rechtsanwälte zum Verschwinden gebracht. Das Justizministerium verstärkt darüber hinaus den systematischen Druck auf Rechtsanwälte. Laut einer Novellierung der Rechtsanwaltsordnung vom September 2016 müssen diese von ihrer Kanzlei gekündigt werden (was einem Berufsverbot gleichkommt) – wenn sie „andere dazu anregen oder zuschauen“ wenn diese „sich versammeln, Plakate halten etc., um die öffentliche Ordnung zu stören“, wenn sie über laufende Verfahren „öffentlich spekulieren“, oder „sich online versammeln“ und „offene Briefe unterzeichnen“ (ÖB 12.2021). Die Regierung hat zahlreichen Anwälten, die sensible Fälle wie die Verteidigung von prodemokratischen Dissidenten, Hauskirchenaktivisten, Falun-Gong-Anhängern oder Regierungskritikern übernommen haben, die Geschäftslizenz oder die Anwaltslizenz entzogen. Weitere Taktiken der Regierung, um Menschenrechtsanwälte einzuschüchtern oder anderweitig unter Druck zu setzen, sind rechtswidrige Inhaftierungen, vage "Ermittlungen" in Anwaltskanzleien, Berufsverbote, Schikanen, physische Einschüchterung und die Verweigerung des Zugangs zu Beweisen und Mandanten. Anwälte und ihre Familienangehörigen werden willkürlich festgenommen oder inhaftiert (USDOS 12.4.2022). Rechtsanwälte sollen als „politisch heikel“ gebrandmarkte Personen – inklusive Berufskollegen – nicht mehr (ordentlich) vertreten, keine kritische Meinungen über den Stand der Rechtsstaatlichkeit in China kundgeben, und nicht mehr über die laufende Repression sprechen (ÖB 12.2021). Ein mehrjähriges hartes Vorgehen gegen Menschenrechtsanwälte hat dazu geführt, dass ihre Mandanten keinen wirksamen oder unabhängigen Rechtsbeistand haben, während die betroffenen Anwälte entweder im Gefängnis sind, unter Hausarrest stehen oder ihre Arbeit nicht fortsetzen können (FH 28.2.2022). Sonderformen Das chinesische Strafgesetz hat die früher festgeschriebenen "konterrevolutionären Straftaten" abgeschafft und im Wesentlichen durch "Straftaten, welche die Sicherheit des Staates gefährden" ersetzt. Gerade dieser Teil des Strafgesetzes fällt durch eine Vielzahl unbestimmter Rechtsbegriffe und hohe Strafen auf (AA 11.10.2021). Prozesse, bei denen die Anklage auf Terrorismus oder "Verrat von Staatsgeheimnissen" lautet, werden unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt. Was ein Staatsgeheimnis ist, kann nach chinesischer Gesetzeslage auch rückwirkend festgelegt werden. Angeklagte werden in diesen Prozessen weiterhin in erheblichem Umfang in der Wahrnehmung ihrer Rechte beschränkt. Nur in seltenen Ausnahmefällen wird vom Gericht überhaupt eine Verteidigung bestellt (AA 11.10.2021). Laut Strafprozessordnung müssen auch im Falle einer Festnahme wegen Terrorismus, der Gefährdung der Staatssicherheit oder der schwerwiegenden Korruption die Angehörigen innerhalb von 24 Stunden über die Festnahme informiert werden. Es müssen von den Behörden jedoch keine Angaben über den Aufenthaltsort gegeben werden. Das Strafprozessgesetz sieht zudem vor, dass Verdächtige, die die staatliche Sicherheit gefährden, an einem "designierten Ort" bis zu sechs Monate unter "Hausarrest" gestellt werden können (ÖB 12.2021). Der Einsatz von "Residenzüberwachung", die es der Polizei ermöglicht, Personen bis zu sechs Monate lang in geheimer Haft zu halten, hat in den letzten Jahren zugenommen. Schätzungen zufolge wurden 2019 mehr als 6.000 Personen nach diesem System festgehalten (FH 28.2.2022). Formen sogenannter Administrativhaft sind: "Haft zur Erziehung", "Haft zur Umerziehung" und "Zwangsmäßige Drogenrehabilitation in Isolation". Sie zielen häufig auf Prostituierte und Drogenabhängige, aber auch politisch missliebige Personen (z. B. Anti-Falun Gong-Kampagne) ab. Nach offizieller Abschaffung des Systems "Umerziehung durch Arbeit" (laojiao) (AA 11.10.2021) wurden hunderte dieser Haftanstalten in sogenannte "legal education center" umbenannt (AA 14.12.2018). Seit der offiziellen Abschaffung des Systems der "Umerziehung durch Arbeit" werden Menschenrechtsaktivisten nicht mehr in administrativer Haft angehalten, sondern systematisch auf Basis von Strafrechtstatbeständen wie Staatsgefährdung, Separatismus, Volksverhetzung, oder gemeiner Vergehen verurteilt, womit der Anschein der Rechtsstaatlichkeit erweckt werden soll. Aufgrund der vagen Tatbestände, des Zusammenhalts der einzelnen Institutionen und des Mangels an unabhängiger engagierter anwaltlicher Vertretung, kann ein strafrechtlich relevanter Sachverhalt relativ leicht "geschaffen" werden (ÖB 12.2021). Missbräuchliche Einweisungen politisch missliebiger Personen (vor allem Petenten oder Dissidenten) in psychiatrische Anstalten ohne faires Gerichtsverfahren oder aufgrund falscher oder gefälschter medizinischer Gutachten kommen ebenfalls weiterhin vor (AA 11.10.2021; vgl. ÖB 12.2021). Die Polizei kann in solchen Anstalten Personen nach eigenem Gutdünken ohne zeitliche Begrenzungen festhalten (ÖB 12.2021).Missbräuchliche Einweisungen politisch missliebiger Personen (vor allem Petenten oder Dissidenten) in psychiatrische Anstalten ohne faires Gerichtsverfahren oder aufgrund falscher oder gefälschter medizinischer Gutachten kommen ebenfalls weiterhin vor (AA 11.10.2021; vergleiche ÖB 12.2021). Die Polizei kann in solchen Anstalten Personen nach eigenem Gutdünken ohne zeitliche Begrenzungen festhalten (ÖB 12.2021). Das „Shuanggui“ System für parteiinterne Sonderermittlungsverfahren wurde mit der Einrichtung der Nationalen Kontrollkommission und der Verabschiedung des National Supervision Law durch den Nationalen Volkskongress im März 2018 durch das sogenannte „liuzhi“-System ersetzt (AA 11.10.2021). Das Liuzhi-Haft-System wird als rechtliches Instrument der Regierung und der KPCh außerhalb des Justizsystems zur Untersuchung von Korruption und anderen Straftaten eingesetzt. Berichten zufolge sollen mit Korruptionsvorwürfe oft allerdings auch politische Rivalen kaltgestellt werden (USDOS 12.4.2022). Illegale und nicht deklarierte Anhaltezentren, sog. "black jails" sind weiterhin landesweit in Verwendung (ÖB 12.2021). Der Aufenthalt in den offiziell nicht existenten "schwarzen Gefängnissen" kann zwischen wenigen Tagen und in einigen Fällen langjährigen Haftaufenthalten variieren (AA 11.10.2021). Petitionswesen Wegen der mangelnden Unabhängigkeit der Justiz wählen viele Betroffene von Behördenwillkür den Weg der Petition bei einer Provinz- oder Zentralregierung (AA 11.10.2021). Petenten können sich mit jeglichen Beschwerden an die dem Generalbüro des Staatsrats unterstehende, in Peking ansässige, "National Public Complaints and Proposal Administration" wenden. Aufgrund der Ineffizienz und Korruption der öffentlichen und der Justizverwaltung wird dieses Petitionsamt jedoch nicht wie eine Ombudsstelle oder Volksanwaltschaft als zusätzliche Option zum gerichtlichen Weg gesehen, sondern wird mit Petenten, die keinerlei Vertrauen in die Behörden haben, überwältigt (ÖB 12.2021). Seit
  2. Mai 2014 ist eine Regelung in Kraft, wonach nur bestimmte Petitionen angenommen werden, die nicht vor lokalen Behörden vorgebracht werden können, weil sie z.B. Korruptionsvorwürfe gegen diese betreffen. Da die lokalen Behörden jedoch oftmals der Gegenstand der Beschwerden sind, versuchen viele Petenten Peking zu erreichen. Daran werden sie von den lokalen Behörden in oft illegaler Weise gehindert (ÖB 12.2021). Petenten werden häufig von angeheuerten Schlägertrupps aufgegriffen und ohne Kontakt zur Außenwelt in Gefängnissen festgehalten (AA 11.10.2021; vgl. USDOS 12.4.2022). Die oft nicht dokumentierten Verhaftungen führen häufig zu einer kurzen Inhaftierung in extralegalen "schwarzen Gefängnissen" (USDOS 12.4.2022). Diese Formen der illegalen Anhaltung von Petenten wurden zwar vom Staatsrat 2014 explizit verboten, doch immer wieder werden Fälle von Petenten bekannt, die misshandelt, monatelang in Geheimgefängnissen oder in psychiatrische Anstalten festgehalten werden, um sie von einer Reise nach Peking zum Petitions-Büro abzuhalten (ÖB 12.2021). Petitionen von Bürgern gegen Rechtsbrüche lokaler Kader in den Provinzen nehmen seit einigen Jahren ab (AA 11.10.2021).Seit
  3. Mai 2014 ist eine Regelung in Kraft, wonach nur bestimmte Petitionen angenommen werden, die nicht vor lokalen Behörden vorgebracht werden können, weil sie z.B. Korruptionsvorwürfe gegen diese betreffen. Da die lokalen Behörden jedoch oftmals der Gegenstand der Beschwerden sind, versuchen viele Petenten Peking zu erreichen. Daran werden sie von den lokalen Behörden in oft illegaler Weise gehindert (ÖB 12.2021). Petenten werden häufig von angeheuerten Schlägertrupps aufgegriffen und ohne Kontakt zur Außenwelt in Gefängnissen festgehalten (AA 11.10.2021; vergleiche USDOS 12.4.2022). Die oft nicht dokumentierten Verhaftungen führen häufig zu einer kurzen Inhaftierung in extralegalen "schwarzen Gefängnissen" (USDOS 12.4.2022). Diese Formen der illegalen Anhaltung von Petenten wurden zwar vom Staatsrat 2014 explizit verboten, doch immer wieder werden Fälle von Petenten bekannt, die misshandelt, monatelang in Geheimgefängnissen oder in psychiatrische Anstalten festgehalten werden, um sie von einer Reise nach Peking zum Petitions-Büro abzuhalten (ÖB 12.2021). Petitionen von Bürgern gegen Rechtsbrüche lokaler Kader in den Provinzen nehmen seit einigen Jahren ab (AA 11.10.2021). […] Sicherheitsbehörden Letzte Änderung: 20.07.2022 Zivile Behörden haben die Kontrolle über die Sicherheitskräfte. Staatspräsident Xi Jinping ist auch Generalsekretär der Partei und Vorsitzender der Zentralen Militärkommission (USDOS 12.4.2022). Damit ist er auch Oberbefehlshaber der Streitkräfte (MERICS 9.7.2021). Sicherheitsbehörden sind das Ministerium für Staatssicherheit, das Ministerium für Öffentliche Sicherheit und die Bewaffnete Volkspolizei (BVP) der Volksbefreiungsarmee. Das Ministerium für Staatssicherheit soll vor Staatsfeinden, Spionen und konterrevolutionären Aktivitäten zur Sabotage oder dem Sturz des chinesischen sozialistischen Systems schützen. In die Zuständigkeit dieses Ministeriums fallen auch der Inlands- und Auslandsgeheimdienst (ÖB 12.2021).Zivile Behörden haben die Kontrolle über die Sicherheitskräfte. Staatspräsident römisch zehn i Jinping ist auch Generalsekretär der Partei und Vorsitzender der Zentralen Militärkommission (USDOS 12.4.2022). Damit ist er auch Oberbefehlshaber der Streitkräfte (MERICS 9.7.2021). Sicherheitsbehörden sind das Ministerium für Staatssicherheit, das Ministerium für Öffentliche Sicherheit und die Bewaffnete Volkspolizei (BVP) der Volksbefreiungsarmee. Das Ministerium für Staatssicherheit soll vor Staatsfeinden, Spionen und konterrevolutionären Aktivitäten zur Sabotage oder dem Sturz des chinesischen sozialistischen Systems schützen. In die Zuständigkeit dieses Ministeriums fallen auch der Inlands- und Auslandsgeheimdienst (ÖB 12.2021). Darüber hinaus beschäftigen zahlreiche lokale Kader u. a. entlassene Militärangehörige in paramilitärischen Schlägertrupps. Diese Banden gehen häufig bei Zwangsaussiedlung im Zuge von Immobilienspekulation durchaus auch im Zusammenspiel mit der BVP gegen Zivilisten vor. Die Zuständigkeiten des Ministeriums für Öffentliche Sicherheit sind die innere Sicherheit, Wirtschaft und Kommunikationssicherheit, neben der Verantwortung für Polizeieinsätze und Gefängnisverwaltung. Die Organisationseinheit auf niedrigster Ebene sind die lokalen Polizeikommissariate, die für den alltäglichen Umgang mit der Bevölkerung verantwortlich sind und die Aufgaben von Polizeistationen erfüllen (ÖB 12.2021). Die Sicherheitsbehörden genießen weiterhin auch aufgrund des Mangels an Kontrolle und Transparenz einen großen Handlungsspielraum (ÖB 12.2021). Im Strafverfahren haben in China nicht die Strafgerichte die Oberhand, sondern die ermittelnden Organe der Sicherheitsbehörden und der Volksstaatsanwaltschaften (AA 11.10.2021). Die Ausgaben für die innere Sicherheit sind in allen Provinzen und Regionen im Zeitraum von 2007 bis 2016 um 215 Prozent angestiegen und erhöhten sich 2018 insbesondere in sensiblen Minderheitenregionen wie Xinjiang und Tibet weiter. Im Juni 2017 wurde mit dem Aufklärungsgesetz ("Intelligence Law" 2017; geändert 2018), durch das Ständige Komitee des Nationalen Volkskongresses Chinas ein neues Gesetz erlassen, welches über die staatlichen Sicherheitsbehörden hinaus jedes einzelne Mitglied der chinesischen Gesellschaft aufruft, zur nationalen Aufklärungsarbeit beizutragen und nachrichtendienstlich relevante Informationen über Dritte, die an Aktivitäten beteiligt sind, welche der nationalen Sicherheit Chinas oder seinen Interessen schaden können, an die Behörden weiterzugeben (DFAT 3.10.2019). Die Behörde für Staatssicherheit kann seit 2017 Beträge zwischen 10.000 und 500.000 Yuan (etwa 68.000 Euro) für nützliche Hinweise an Informanten auszahlen, welche durch ihre Mitarbeit bei der Enttarnung von Spionen helfen (CNN 18.10.2021). Darüber hinaus besteht ein enges Netz an lokalen Partei-Büros welche mittels freiwilliger „Blockwarte“ die Bewegungen der Bewohner einzelner Viertel überwachen und mit der Polizei zusammenarbeiten (ÖB 12.2021). […] Folter und unmenschliche Behandlung etzte Änderung: 09.06.2022 China ratifizierte bereits 1988 die UN-Konvention gegen Folter (AA 11.10.2021; vgl. ÖB 12.2021). Das Gesetz verbietet körperliche Misshandlungen und Herabwürdigungen von Häftlingen, wie auch das Erzwingen von Geständnissen (USDOS 12.4.2022). Das revidierte Strafverfahrensrecht verbietet die Verwendung von Geständnissen und Zeugenaussagen, die unter Folter oder anderweitig mit illegalen Mitteln zustande gekommen sind (neuer Art. 53), sowie sonstiger illegal erlangter Beweismittel (Art. 54) im Strafprozess. Trotzdem soll Folter in der Untersuchungshaft häufiger vorkommen als in regulären Gefängnissen. Nach Art. 247 und 248 StGB wird Folter zur Erzwingung eines Geständnisses oder zu anderen Zwecken in schweren Fällen mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe, in besonders schweren Fällen mit bis zu lebenslänglicher Freiheitsstrafe oder Todesstrafe geahndet (AA 11.10.2021).China ratifizierte bereits 1988 die UN-Konvention gegen Folter (AA 11.10.2021; vergleiche ÖB 12.2021). Das Gesetz verbietet körperliche Misshandlungen und Herabwürdigungen von Häftlingen, wie auch das Erzwingen von Geständnissen (USDOS 12.4.2022). Das revidierte Strafverfahrensrecht verbietet die Verwendung von Geständnissen und Zeugenaussagen, die unter Folter oder anderweitig mit illegalen Mitteln zustande gekommen sind (neuer Artikel 53,), sowie sonstiger illegal erlangter Beweismittel (Artikel 54,) im Strafprozess. Trotzdem soll Folter in der Untersuchungshaft häufiger vorkommen als in regulären Gefängnissen. Nach Artikel 247 und 248 StGB wird Folter zur Erzwingung eines Geständnisses oder zu anderen Zwecken in schweren Fällen mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe, in besonders schweren Fällen mit bis zu lebenslänglicher Freiheitsstrafe oder Todesstrafe geahndet (AA 11.10.2021). In den letzten Jahren wurden außerdem einige Verordnungen erlassen, die formell für Tatverdächtige im Ermittlungsverfahren einen besseren Schutz vor Folter bieten sollen. Ein großes Problem bleibt jedoch die mangelnde Umsetzung dieser Rechtsinstrumente. Die Sicherheitsbehörden genießen weiterhin auch aufgrund des Mangels an Kontrolle und Transparenz einen großen Handlungsspielraum (ÖB 12.2021). Es gibt glaubwürdige Berichte, dass die Behörden das Folterverbot routinemäßig ignorieren, insbesondere in politisch sensiblen Fällen (USDOS 12.4.2022; vgl. FH 28.2.2022). Es wird weithin über Folter in Gewahrsam berichtet (DFAT 22.12.2021). Für die Polizei stellt Straflosigkeit im Falle von Brutalität und bei verdächtigen Todesfällen in Gewahrsam die Norm dar (FH 28.2.2022).In den letzten Jahren wurden außerdem einige Verordnungen erlassen, die formell für Tatverdächtige im Ermittlungsverfahren einen besseren Schutz vor Folter bieten sollen. Ein großes Problem bleibt jedoch die mangelnde Umsetzung dieser Rechtsinstrumente. Die Sicherheitsbehörden genießen weiterhin auch aufgrund des Mangels an Kontrolle und Transparenz einen großen Handlungsspielraum (ÖB 12.2021). Es gibt glaubwürdige Berichte, dass die Behörden das Folterverbot routinemäßig ignorieren, insbesondere in politisch sensiblen Fällen (USDOS 12.4.2022; vergleiche FH 28.2.2022). Es wird weithin über Folter in Gewahrsam berichtet (DFAT 22.12.2021). Für die Polizei stellt Straflosigkeit im Falle von Brutalität und bei verdächtigen Todesfällen in Gewahrsam die Norm dar (FH 28.2.2022). Die chinesische Führung erklärte 2014 das Ziel, die Rechtsstaatlichkeit zu verbessern und Folter, Misshandlungen und Missstände in der Justiz zu verhindern. Gleichzeitig wird radikal gegen unabhängige Rechtsanwälte, Menschenrechtsverteidiger, und Medien vorgegangen, sodass das Ziel einer Verbesserung der Rechtsstaatlichkeit infrage gestellt wird. Neben politischen Absichtserklärungen und einigen wenigen "Vorzeigefällen", in denen einzelne Polizisten nach tödlicher Folter (und öffentlicher Empörung) entlassen werden, ist jedoch nicht bekannt, dass strukturelle Maßnahmen getroffen werden, um das Risiko von Folter und Misshandlungen zu vermindern (ÖB 12.2021). Soweit die chinesische Regierung und die staatlich gelenkte Presse Folterfälle einräumen, stellen sie diese als vereinzelte Übergriffe "unterer Amtsträger" dar, gegen die man energisch vorgehe (AA 11.10.2021). Bürger und Anwälte, die Wiedergutmachung für Misshandlungen einfordern, werden oft mit Repressalien oder mit Gefängnisstrafen belegt (FH 28.2.2022). Neben der Anwendung zur Erlangung von Geständnissen werden Folter und andere Formen der Nötigung häufig eingesetzt, um politische und religiöse Dissidenten zu zwingen, ihre Überzeugungen zu widerrufen (FH 28.2.2022). Ohne Zugang zu ihren Familien und zu Rechtsbeiständen ihrer Wahl sowie ohne wirksame Mechanismen für faire Gerichtsverfahren waren auch viele Menschenrechtsverteidiger während ihrer Haft dem Vernehmen nach Folter und anderen Misshandlungen ausgesetzt (Al 29.3.2022). Die medizinische Versorgung wird insbesondere Menschenrechtsverteidiger in Haft bewusst verweigert (ÖB 12.2021). 2019 kam es landesweit zu einer ungewöhnlich hohen Zahl gut dokumentierter Fälle, in denen politische und religiöse Gefangene in der Haft oder kurz nach ihrer Entlassung aufgrund der Verweigerung angemessener medizinischer Versorgung starben (FH 4.3.2020). Angehörige der ethnischen Minderheit der Uiguren berichten von systematischer Folter und anderer erniedrigender Behandlung durch im Strafvollzug und in den Internierungslagern beschäftigte Beamte (USDOS 12.4.2022; vgl. DFAT 22.12.2021,Al 29.3.2022). Einige Aktivisten und Organisationen beschuldigen die Regierung, gewaltsam Organe von politischen Gefangenen zu entnehmen, darunter auch von religiösen und spirituellen Anhängern wie Falun Gong-Praktizierenden und muslimischen Gefangenen in Xinjiang. Mehrere UN-Experten gaben eine Erklärung ab, in der sie ihre Besorgnis über den Vorwurf der Organentnahme bei in China inhaftierten Minderheiten, darunter Falun Gong-Praktizierende, Uiguren, Tibeter, Muslime und Christen, zum Ausdruck brachten (USDOS 12.4.2022).Angehörige der ethnischen Minderheit der Uiguren berichten von systematischer Folter und anderer erniedrigender Behandlung durch im Strafvollzug und in den Internierungslagern beschäftigte Beamte (USDOS 12.4.2022; vergleiche DFAT 22.12.2021,Al 29.3.2022). Einige Aktivisten und Organisationen beschuldigen die Regierung, gewaltsam Organe von politischen Gefangenen zu entnehmen, darunter auch von religiösen und spirituellen Anhängern wie Falun Gong-Praktizierenden und muslimischen Gefangenen in Xinjiang. Mehrere UN-Experten gaben eine Erklärung ab, in der sie ihre Besorgnis über den Vorwurf der Organentnahme bei in China inhaftierten Minderheiten, darunter Falun Gong-Praktizierende, Uiguren, Tibeter, Muslime und Christen, zum Ausdruck brachten (USDOS 12.4.2022). […] Korruption Letzte Änderung: 09.06.2022 Korruption stellt nach wie vor ein großes Problem im Land dar. Die Umsetzung der Gesetze gegen Korruption ist uneinheitlich und intransparent und Korruption ist weit verbreitet (USDOS 12.4.2022). China scheint im Korruptionswahrnehmungsindex von Transparency International für das Jahr 2021 auf dem
  4. Rang von 180 Staaten auf (TI 2022). 2020 befand sich China in der Reihung auf dem
  5. Rang von 180 Staaten (TI 2021). Korruption beeinflusst häufig Gerichtsentscheidungen, da die Schutzmaßnahmen gegen Korruption in der Justiz vage sind und unzureichend durchgesetzt werden. Die lokalen Regierungen ernennen und bezahlen die Richter der lokalen Gerichte und üben daher häufig Einfluss auf die Entscheidungen dieser Richter aus. Auch sind die von der Regierung stark regulierten Bereiche wie Landnutzung, Immobilien, Bergbau und Entwicklung der Infrastruktur anfällig für Betrug, Bestechung und Schmiergeldzahlungen. Gerichtsentscheidungen können häufig nicht durchgesetzt werden gegen mächtige Einrichtungen, darunter Regierungsinstitutionen, staatliche Firmen, Militärpersonal und einige Mitglieder der KPCh. Es gab zahlreiche Berichte über Korruption in der Regierung, allerdings auch über Gerichtsverfahren und Verurteilung im Berichtszeitraum 2021 (USDOS 12.4.2022). Die Regierung nimmt Korruption als Bedrohung ihrer Legitimität ernst. Die Strafen für Korruption können in schweren und aufsehenerregenden Fällen bis zum Todesurteil führen. Bei seinem Amtsantritt initiierte Präsident Xi eine landesweite Anti-Korruptionskampagne. Innerhalb von fünf Jahren führte das harte Vorgehen zur Verhaftung von mehr als 1.800 Beamten, darunter sehr hochrangige politische Persönlichkeiten(DFAT 22.12.2021). In zahlreichen Fällen ermittelten Staatsanwälte aufgrund von Korruption gegen Beamte und auch Leiter von Staatsunternehmen, die im Allgemeinen hohe KPCh-Ränge innehaben. Beobachter berichten allerdings, dass Korruptionsvorwürfe oft ein Vorwand sind, um politische Rivalen aus dem Weg zu räumen (USDOS 12.4.2022). Über eine Million Beamte wurden nach offiziellen Angaben bisher untersucht und bestraft, darunter hochrangige Staats-, Partei- und Militärbeamte. Es wird jedoch weithin angenommen, dass die Kampagne selektiv gegen Xis potenzielle Rivalen geführt wird (FH 28.2.2022).Die Regierung nimmt Korruption als Bedrohung ihrer Legitimität ernst. Die Strafen für Korruption können in schweren und aufsehenerregenden Fällen bis zum Todesurteil führen. Bei seinem Amtsantritt initiierte Präsident römisch zehn i eine landesweite Anti-Korruptionskampagne. Innerhalb von fünf Jahren führte das harte Vorgehen zur Verhaftung von mehr als 1.800 Beamten, darunter sehr hochrangige politische Persönlichkeiten(DFAT 22.12.2021). In zahlreichen Fällen ermittelten Staatsanwälte aufgrund von Korruption gegen Beamte und auch Leiter von Staatsunternehmen, die im Allgemeinen hohe KPCh-Ränge innehaben. Beobachter berichten allerdings, dass Korruptionsvorwürfe oft ein Vorwand sind, um politische Rivalen aus dem Weg zu räumen (USDOS 12.4.2022). Über eine Million Beamte wurden nach offiziellen Angaben bisher untersucht und bestraft, darunter hochrangige Staats-, Partei- und Militärbeamte. Es wird jedoch weithin angenommen, dass die Kampagne selektiv gegen Xis potenzielle Rivalen geführt wird (FH 28.2.2022). Während der streng kontrollierte staatliche Medienapparat einige bemerkenswerte Korruptionsermittlungen publik machte, wurden im Allgemeinen nur sehr wenige Einzelheiten über die Verfahren bzw. deren Gründe veröffentlicht. Die Reichweite der Zensur ist enorm - viele chinesische Journalisten berichten von einer Atmosphäre der "Paranoia" - und Korruption ist eines der Themen, die tabu sind (USDOS 12.4.2022). Für die Korruptionsbekämpfung ist die "National Supervisory Commission" (NSC, Nationalen Kontrollkommission) zuständig, die 2018 durch die Zusammenlegung bestehender staatlicher und parteiinterner Stellen eingerichtet wurde und auch für die Durchsetzung politischer und ideologischer Disziplin zuständig ist (FH 28.2.2022; vgl. USDSOS 12.4.2022). Mit der Einrichtung der Nationalen Kontrollkommission und der Verabschiedung des National Supervision Law durch den Nationalen Volkskongress im März 2018 wurde das „Shuanggui“ System für parteiinterne Sonderermittlungsverfahren durch das sogenannte „Liuzhi“-System ersetzt (AA 11.10.2021; vgl. DFAT 22.12.2021). Für die Korruptionsbekämpfung ist die "National Supervisory Commission" (NSC, Nationalen Kontrollkommission) zuständig, die 2018 durch die Zusammenlegung bestehender staatlicher und parteiinterner Stellen eingerichtet wurde und auch für die Durchsetzung politischer und ideologischer Disziplin zuständig ist (FH 28.2.2022; vergleiche USDSOS 12.4.2022). Mit der Einrichtung der Nationalen Kontrollkommission und der Verabschiedung des National Supervision Law durch den Nationalen Volkskongress im März 2018 wurde das „Shuanggui“ System für parteiinterne Sonderermittlungsverfahren durch das sogenannte „Liuzhi“-System ersetzt (AA 11.10.2021; vergleiche DFAT 22.12.2021). Das Liuzhi-Haft-System wird als rechtliches Instrument der Regierung und der KPCh außerhalb des Justizsystems zur Untersuchung von Korruption und anderen Straftaten eingesetzt. Es gibt Berichte über die Misshandlung von Gefangenen in diesem System (USDOS 12.4.2022). Auch sollen Richter mit den außergerichtlichen KP-Organen bei der "Beschaffung" von Geständnissen zusammengearbeitet haben (ÖB 12.2021). Die Untersuchungen der Nationalen Kontrollkommission können sich gegen jeden öffentlichen Angestellten, alle Personen, die öffentliche Aufgaben innehaben, wie Ärzte, Wissenschafter und Angestellte von Firmen in staatlichem Besitz sowie auch gegen Personen, die mit diesen in Verbindung stehen, richten (USDOS 12.4.2022). Beamte sind somit zwar mit strafrechtlichen Sanktionen aufgrund von Korruption konfrontiert, doch setzen die Regierung und die KP Chinas das Gesetz nicht konsequent und transparent um (USDOS 12.4.2022). Dennoch haben die Anti-Korruptionsbemühungen bei den Beamten eine abschreckende Wirkung erzeugt und die Zurschaustellung demonstrativen Reichtums verringert. Dessen ungeachtet bleibt die Korruption im Einparteiensystem verwurzelt, das keine Institutionen duldet, die für eine wirksame Bekämpfung der Korruption erforderlich sind, einschließlich einer freien Presse, unabhängiger Gruppen der Zivilgesellschaft und unparteiischer Gerichte (FH 28.2.2022). […] Allgemeine Menschenrechtslage etzte Änderung: 20.07.2022 Im März 2004 wurde der Schutz der Menschenrechte in der Verfassung als „Grundprinzip“ verankert, doch die Anpassung der Gesetze an die neue Verfassungsbestimmung verläuft schleppend (ÖB 12.2021). Menschenrechte werden im ideologischen System des Sozialismus chinesischer Prägung nicht als universal geltende Individualrechte und Freiheitsansprüche gegen Staatswillkür und Behördenunrecht verstanden. Sie werden streng beschränkt auf ein Konzept verordneter kollektiver Wohlfahrt und Sicherheit, die „Menschenrechtsverwirklichung durch wirtschaftlichsoziale und technologische Entwicklung der Gesellschaft“ (AA 11.10.2021). Die Menschenrechtslage in China hat sich seit dem Amtsantritt Xi Jinpings 2012/13 kontinuierlich verschlechtert (AA 11.10.2021; vgl. Al 29.3.2022). Die Wahrung der inneren, sozialen Stabilität und der Machterhalt der KPCh bleibt oberste Prämisse und rote Linie. Vor diesem Hintergrund geht die chinesische Führung kompromisslos gegen jene vor, die als Bedrohung dieser Prioritäten angesehen werden. Unverändert hart bleibt das Vorgehen der chinesischen Führung daher gegen alle, die als Bedrohung angesehen werden, wie vor allem regierungskritische Blogger, Kunstschaffende, Bürgerrechtsaktivisten, Menschenrechtsanwälte, Militärgegner, Petitionäre und Mitglieder nicht anerkannter Religionsgemeinschaften (AA 11.10.2021).Die Menschenrechtslage in China hat sich seit dem Amtsantritt römisch zehn i Jinpings 2012/13 kontinuierlich verschlechtert (AA 11.10.2021; vergleiche Al 29.3.2022). Die Wahrung der inneren, sozialen Stabilität und der Machterhalt der KPCh bleibt oberste Prämisse und rote Linie. Vor diesem Hintergrund geht die chinesische Führung kompromisslos gegen jene vor, die als Bedrohung dieser Prioritäten angesehen werden. Unverändert hart bleibt das Vorgehen der chinesischen Führung daher gegen alle, die als Bedrohung angesehen werden, wie vor allem regierungskritische Blogger, Kunstschaffende, Bürgerrechtsaktivisten, Menschenrechtsanwälte, Militärgegner, Petitionäre und Mitglieder nicht anerkannter Religionsgemeinschaften (AA 11.10.2021). Es gibt weiterhin besorgniserregende Verletzungen rechtsstaatlicher Mindeststandards in ganz China. Es gibt glaubwürdige Berichte, dass Angehörige der Sicherheitskräfte schwerwiegende und tiefgreifende Misshandlungen begehen. Der Regierung werden u.a. erzwungenes Verschwindenlassen, Folter und unrechtmäßige Tötungen, willkürliche Inhaftierungen, politische Gefangene, schwerwiegende Einschränkungen der Meinungs-, Medien- und Versammlungsfreiheit - inklusive physischer Angriffe und strafrechtlicher Verfolgung von Journalisten, Anwälten, Dissidenten sowie deren Familienangehörigen, gezielte Gewalt gegen Angehörige nationaler und ethnischer Minderheiten sowie Zwangssterilisationen und Zwangsabtreibungen angelastet (USDOS 12.4.2022). Willkürliche Verhaftungen oder Hausarrest ohne gerichtliche Verfahren kommen häufig vor (AA 11.10.2021). Außergerichtliche Formen der Inhaftierung sind nach wie vor weit verbreitet, wobei die Inhaftierten im Allgemeinen in Isolationshaft gehalten werden (FH 28.2.2022). Vor und während besonderer Jubiläumsfeiertage, der Parteikongresse und sonstiger wichtiger politischer Ereignisse werden Kritiker der Regierung oder der Partei regelmäßig in ihrer Freiheit systematisch präventiv eingeschränkt, indem sie vorübergehend in Haft genommen oder der Stadt verwiesen werden. Einschüchterungsmaßnahmen umfassen u. a. Hausarrest, willkürliche Haft in sog. schwarzen Gefängnissen („black jails“ bzw. „legal education center“), Berufsverbote und Druck auf Familienangehörige durch Bedrohungen bis hin zur „Sippenhaft“. Flankiert wird dies durch Verordnungen und Gesetze in den letzten Jahren (u. a. Gesetz zum Management von internationalen NGOs, Wohlfahrtsgesetz, Verordnung über die Regulierung von religiösen Angelegenheiten) (AA 11.10.2021). Häufig kommt es zu Übergriffen lokaler Amtspersonen bzw. von denen beauftragter Dritter. Dies betrifft im Schwerpunkt die Überwachung politisch Andersdenkender auf lokaler Ebene. Zumeist handelt es sich um Demonstranten bei Fällen mit wirtschaftlichem Hintergrund (illegale Landnahme, Korruption etc.). Petenten, die Vergehen von lokalen Behörden anzeigen wollen, werden häufig von angeheuerten Schlägertrupps aufgegriffen und ohne Kontakt zur Außenwelt in Gefängnissen festgehalten (AA 11.10.2021). Menschenrechtsanwälte und politisch engagierte Bürger berichten über Schikanen und Einschüchterungen, unfaire Gerichtsverfahren, willkürliche und lange Inhaftierungen ohne Kontakt zur Außenwelt sowie Folter und andere Misshandlungen, wofür der alleinige Grund war, dass sie ihr Recht auf freie Meinungsäußerung und andere Menschenrechte in Anspruch genommen hatten (Al 29.3.2022).Seit der offiziellen Abschaffung des Systems der "Umerziehung durch Arbeit" werden Menschenrechtsaktivisten nicht mehr in administrativer Haft angehalten, sondern systematisch auf Basis von Strafrechtstatbeständen wie Staatsgefährdung, Separatismus, Volksverhetzung, oder gemeiner Vergehen oder Verbrechen verurteilt, womit der Anschein der Rechtsstaatlichkeit erweckt werden soll. Aufgrund der vagen Tatbestände, des Zusammenhalts der einzelnen Institutionen und des Mangels an unabhängiger engagierter anwaltlicher Vertretung, kann ein strafrechtsrelevanter Sachverhalt relativ leicht "geschaffen" werden (ÖB 12.2021). In der autonomen Region Xinjiang setzt die Regierung weiterhin eine Kampagne der politischen Indoktrination und der zwangsweisen kulturellen Assimilierung der dort lebenden Muslime um. Dabei wird von willkürlichen Masseninhaftierungen und Folter berichtet. Tausende uigurische Kinder wurden von ihren Eltern getrennt (AI 29.3.2022). In den tibetischen Gebieten schränken die Behörden die Religions-, Meinungs-, Bewegungs- und Versammlungsfreiheit weiterhin stark ein (HRW 13.1.2022). China ist der Inbegriff eines Überwachungsstaates: Kameras hängen an jeder Straßenecke und Bots [Computerprogramme] überwachen jeden Winkel des Internets. Gesichtserkennungssysteme identifizieren die von der Kamera erfassten Personen und erfassen sofort ihre ethnische Zugehörigkeit und Parteimitgliedschaft. Der Staat sammelt biometrische Daten und verwendet sie gegen Uiguren und andere, die der Illoyalität verdächtigt werden. Chinas Überwachung ist so allgegenwärtig, dass die Bürger sich selbst zensieren, selbst in intimen Gesprächen und an privaten Orten [siehe dazu auch soziale Medien im Kapitel Meinungs- und Pressefreiheit] (TD 30.4.2021). Die chinesischen Behörden nutzen Technologien, um die Bevölkerung im ganzen Land zu kontrollieren. Im Zuge der Armutsbekämpfung sammeln die Kader nicht nur detaillierte persönliche Informationen über arme Menschen - einschließlich ihres Einkommens, ihrer Behinderungen und ihrer Kontonummern sowie der Gründe für ihre Armut -, sondern es werden auch die GPS-Standorte der Kader erfasst, um sicherzustellen, dass sie ihre Aufgaben gewissenhaft erfüllen (HRW 8.4.2021). China hat 2014 ein "Sozialkreditsystem" zur Kontrolle des Verhaltens jedes in China tätigen Unternehmens, jeder Privatperson und aller Organisationen beschlossen. Das komplexe Regulierungsinstrument sollte ursprünglich 2020 landesweit eingeführt werden, funktioniert bis jetzt aber keinesfalls lückenlos und setzt je nach Provinz unterschiedliche inhaltliche Schwerpunkte (HO 7.2.2022). Die Regierung führt zwei verschiedene Typen von Sozialkreditsystemen ein. Das erste ist das Sozialkreditsystem zur Kontrolle von Unternehmen. Das zweite, das Sozialkreditsystem für Personen, wird je nach geografischem Standort unterschiedlich umgesetzt. Es gibt weiterhin Dutzende von unterschiedlichen Sozialkreditsystemen, die je nach lokaler, provinzieller und nationaler Ebene unterschiedlich betrieben werden. Diese Systeme sammeln riesige Datenmengen von Unternehmen und Einzelpersonen. Häufig sind dies Informationen über schulische Leistungen, Verkehrsverstöße, Präsenz in sozialen Medien, Freundschaften, die Einhaltung von Geburtenkontrolle, Beschäftigungsleistungen und Konsumgewohnheiten. Industrie- und Wirtschaftsexperten merken an, dass das Sozialkreditsystem in seiner jetzigen Form nicht dazu verwendet wird, Unternehmen oder Einzelpersonen wegen ihrer politischen oder religiösen Überzeugungen zu verfolgen, und wiesen darauf hin, dass das Land bereits über andere Instrumente, um Unternehmen und Einzelpersonen ins Visier zu nehmen, verfügt (USDOS 12.4.2022). […] Frauen Letzte Änderung: 21.07.2022 Frauen genießen denselben Rechtsstatus und dieselben Rechte wie Männer (USDOS 12.4.2022). Gleichberechtigung zwischen Frauen und Männern ist erklärtes politisches Ziel der Regierung. Allerdings gibt es noch immer wenige Frauen in gehobenen Positionen, so auch in der Politik (AA 11.10.2021). Im Ständigen Ausschuss des Polit-Büros ist keine Frau vertreten. Das Wahlgesetz sieht ein generelles Kontingent für weibliche Vertreter und Vertreter ethnischer Minderheiten vor, doch die Verwirklichung dieser Kontingente erfordert oft, dass die Wahlbehörden gegen das Wahlgesetz verstoßen (USDOS 12.4.2022). In der patriarchalisch veranlagten chinesischen Gesellschaft sind Frauen vor allem in ländlichen Gebieten benachteiligt (AA 11.10.2021). Es besteht kein politisches Bewusstsein zu Geschlechtergleichheit oder Frauenrechten. Besonders in ländlichen Gebieten kommt es zu geschlechtsspezifischer Diskriminierung, ungleichem Zugang zu öffentlichen Leistungen und Landrechten (ÖB 12.2021). Der Global Gender Gap Report über die Ungleichbehandlung der Geschlechter aus dem Jahr 2021 listet China in der Kategorie "Überleben und Gesundheit" auf einem der letzten Plätze (WEF 2021). Gewalt gegen Frauen und insbesondere häusliche Gewalt und Missbrauch von Mädchen, auch in öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, sind Tabuthemen und weit verbreitet (ÖB 12.2021; vgl. DFAT 22.12.2021). Häusliche Gewalt betrifft offiziellen Angaben zufolge nach wie vor ein Viertel der chinesischen Frauen, obwohl es gesetzlich unter Strafe gestellt ist (FH 28.2.2022). Das Gesetz definiert häusliche Gewalt als zivile und nicht als kriminelle Handlung. Die Anerkennung von Fällen häuslicher Gewalt durch die Gerichte verbesserte sich. Einige Gerichte bieten Überlebenden von Gewalt Schutz durch Verhängung einstweiliger Verfügungen an, welche Täter von einer Kontaktaufnahme abhalten sollen. Die offizielle Unterstützung erreicht die Opfer nicht immer. Auch wird häusliche Gewalt durch die öffentlichen Sicherheitskräfte oftmals ignoriert (USDOS 12.4.2022).Gewalt gegen Frauen und insbesondere häusliche Gewalt und Missbrauch von Mädchen, auch in öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, sind Tabuthemen und weit verbreitet (ÖB 12.2021; vergleiche DFAT 22.12.2021). Häusliche Gewalt betrifft offiziellen Angaben zufolge nach wie vor ein Viertel der chinesischen Frauen, obwohl es gesetzlich unter Strafe gestellt ist (FH 28.2.2022). Das Gesetz definiert häusliche Gewalt als zivile und nicht als kriminelle Handlung. Die Anerkennung von Fällen häuslicher Gewalt durch die Gerichte verbesserte sich. Einige Gerichte bieten Überlebenden von Gewalt Schutz durch Verhängung einstweiliger Verfügungen an, welche Täter von einer Kontaktaufnahme abhalten sollen. Die offizielle Unterstützung erreicht die Opfer nicht immer. Auch wird häusliche Gewalt durch die öffentlichen Sicherheitskräfte oftmals ignoriert (USDOS 12.4.2022). Vergewaltigung ist illegal, Strafen für Vergewaltigung reichen von drei Jahren Gefängnis bis zur Hinrichtung. Die meisten Fälle von Vergewaltigung werden durch private Vergleiche beendet. (USDOS 12.4.2022). Aktivisten kritisieren, dass das Gesetz Vergewaltigung in der Ehe nicht unter Strafe stellt und dass es für die Opfer nach wie vor äußerst schwierig ist, vor Gericht zu obsiegen (FH 28.2.2022). Dies wird vor allem auf ein Versagen der Behörden in der Beweissicherung sowie darauf, dass kaum Zeugen vor Gericht aussagen, zurückgeführt (USDOS 12.4.2022). Nach dem Gesetz über den Schutz und die Rechte von Frauen ist sexuelle Belästigung von Frauen strafbar. Das Gesetz ist jedoch sehr vage formuliert, entsprechende Regelungen im Strafgesetz fehlen (AA 11.10.2021). Frauenrechtsaktivisten und Personen, die sich in der #MeToo-Bewegung gegen sexuelle Belästigung und Übergriffe engagieren, wurden selbst schikaniert, inhaftiert und in einigen Fällen strafrechtlich verfolgt (FH 28.2.2022; vgl. HRW 13.1.2022).Nach dem Gesetz über den Schutz und die Rechte von Frauen ist sexuelle Belästigung von Frauen strafbar. Das Gesetz ist jedoch sehr vage formuliert, entsprechende Regelungen im Strafgesetz fehlen (AA 11.10.2021). Frauenrechtsaktivisten und Personen, die sich in der #MeToo-Bewegung gegen sexuelle Belästigung und Übergriffe engagieren, wurden selbst schikaniert, inhaftiert und in einigen Fällen strafrechtlich verfolgt (FH 28.2.2022; vergleiche HRW 13.1.2022). Zwangsprostitution und Menschenhandel werden strafrechtlich verfolgt (AA 11.10.2021). Vom Menschenhandel sind besonders Frauen und Kinder aus ländlichen Gebieten betroffen. Es gibt einen nationalen Aktionsplan gegen den Handel mit Frauen und Kindern. In besonders schweren Fällen können Menschenhändler mit der Todesstrafe belegt werden (ÖB 12.2021). Frauen sind von der Durchsetzung der Familienplanungspolitik der VR China in besonderem Maße betroffen. Die Familienplanungspolitik sieht seit Juni 2021 vor, dass eine verheiratete Frau drei Kinder bekommen darf. Dieses neue Familienbild wird nun stark propagiert und Frauen, dazu aufgefordert, ihre Familienplanung entsprechend anzupassen (AA 11.10.2021). Die bisherige strenge Ein-Kind-Politik hatte zu einer demografischen Krise - und zu Menschenhandel - geführt. Viele Frauen äußeren Bedenken, dass die Änderung der Politik die Ungleichheit zwischen den Geschlechtern weiter verschlimmern könnte, wenn keine Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs zu Elternurlaub und Betreuungsmöglichkeiten ergriffen werden (HRW 13.1.2022). Weiterhin muss vor der Geburt eine Genehmigung eingeholt werden und diese wird nur an verheiratete Ehepaare erteilt. Alleinstehende Frauen haben damit keine Möglichkeit „legal“ Kinder zur Welt zu bringen [siehe Kapitel Familienplanungspolitik, inkl. "black children"]. Gegen ledige Mütter bestehen zumeist starke soziale Stigmata und Diskriminierung am Arbeitsmarkt (ÖB 12.2021). […] Bewegungsfreiheit und Meldewesen (Hukou) Letzte Änderung: 22.07.2022 Das Gesetz sieht eine innerstaatliche Bewegungsfreiheit, die Möglichkeit von Auslandsreisen und die Möglichkeit einer Rückkehr vor. Doch werden diese Rechte nicht eingehalten. Die Behörden verschärfen die Beschränkungen der Bewegungsfreiheit vor wichtigen Jubiläen oder während der Nationalfeiertage ausländischer Staaten, bei Besuchen ausländischer Würdenträger oder großen politischen Ereignissen, um Demonstrationen vorzubeugen. Für Regierungsangestellte, auch pensionierte, insbesondere aus dem Militär, gelten Reisebeschränkungen ins Ausland. Im Laufe des Jahres 2021 wurden viele Anwälte, Künstler, Schriftsteller und Aktivisten zeitweise an der Ausreise gehindert. Die Behörden verhinderten auch die Ausreise einiger Familienmitglieder von Aktivisten, einschließlich ausländischer Familienangehöriger (USDOS 12.4.2022). Die lokalen Regierungen setzen ein Social Credit System ein, mit dem die Vertrauenswürdigkeit der Bürger anhand einer Vielzahl von Daten bewertet wird, sowie obligatorische "Gesundheitscode" Mobil-Apps, welche die COVID-19 Ausbreitung bekämpfen sollen, um Menschen den Zugang zu Flug- und Bahnreisen, medizinischen Einrichtungen und anderen öffentlichen Dienstleistungen und Räumen auf der Grundlage willkürlicher oder undurchsichtiger Kriterien zu verweigern. Millionen von Menschen sind von den staatlichen Einschränkungen beim Zugang zu Auslandsreisen und Reisepässen betroffen, wobei Uiguren und Tibeter am stärksten betroffen sind (FH 28.2.2022). In der Tibetischen Autonomen Region gibt es starke Einschränkungen der Bewegungsfreiheit, die ethnische Tibeter unverhältnismäßig stark betreffen. Hindernisse wie Truppeneinsätze, Kontrollpunkte, Straßensperren, erforderliche bürokratische Genehmigungen und Reisepassbeschränkungen behindern die Bewegungsfreiheit sowohl innerhalb der tibetischen Gebiete als auch zwischen diesen Gebieten und der Außenwelt. Die verstärkte staatliche Kontrolle umfasste strengere Reisebeschränkungen und die Notwendigkeit von Genehmigungen für die Einreise in bestimmte Gebiete, insbesondere in der Nähe der internationalen Grenzen im Süden (FH 28.2.2022b). Uiguren sind innerhalb Xinjiangs und außerhalb der Region drakonischen Einschränkungen ihrer Bewegungsfreiheit ausgesetzt. Obwohl die Verwendung von "Inlandspässen", die eine lokale behördliche Genehmigung für Reisen in ein anderes Gebiet erforderten, 2016 eingestellt wurde, führten die Behörden weiterhin Identitätskontrollen bei Personen durch, die Städte und öffentliche Straßen betraten oder verließen. In Xinjiang betreiben Sicherheitsbeamte Kontrollpunkte, die den Zugang zu öffentlichen Plätzen, einschließlich Märkten und Moscheen, verwalten und von den Uiguren verlangen, ihren nationalen Personalausweis zu scannen, sich einer Gesichtserkennungsprüfung zu unterziehen und ihr Gepäck einer Sicherheitskontrolle wie am Flughafen zu unterziehen. Für Han-Chinesen gelten solche Beschränkungen in diesen Bereichen nicht (USDOS 12.4.2022). Uiguren, insbesondere in Xinjiang, berichten von großen Schwierigkeiten bei der Genehmigung von Passanträgen. Häufig werden ihnen Pässe für Reisen ins Ausland verweigert. Seit 2016 forderten die Behörden die Bewohner Xinjiangs auf, ihre Reisepässe abzugeben, oder teilten den Bewohnern mit, dass keine neuen Reisepässe verfügbar seien. Ausländischen Familienmitgliedern uigurischer Aktivisten, die im Ausland leben, wird ebenfalls die Einreise verweigert. Zum Teil ist dies auf die COVID-19-Reisebeschränkungen zurückzuführen, andererseits bestanden Beschränkungen bereits vor der Pandemie. Die Behörden weigern sich, Pässe für im Ausland lebende Uiguren zu erneuern (USDOS 12.4.2022). Meldewesen: Haushaltsregistrierung - Hukou Grundsätzlich wird jeder chinesische Staatsangehörige in einem Haushaltsregister (Hukou) geführt, ausgenommen sind jedoch „überzählige“ Kinder, die während der Politik der 1-, später 2- bzw. 3-Kind-Familie geboren wurden. Für Kinder mit doppelter Staatsangehörigkeit ist die Eintragung in den Hukou des chinesischen Elternteils nicht verpflichtend (AA 11.10.2021). Die Meldekarte des "Hukou-Systems" ist weiterhin nötig für die (legale) Aufnahme einer Arbeit oder den Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen. Chinesen, die keinen für ihre Zwecke gültigen Hukou haben (z.B. minderjährige Wanderarbeiter, welche offiziell noch nicht arbeiten dürften), verwenden mitunter gefälschte "Hukou-Karten" oder solche von Verwandten (ÖB 12.2021). Ein Umzug bzw. eine Umregistrierung in einer anderen Region ist nur im Rahmen der gesetzlichen Regelungen des Hukousystems (Haushaltsregistrierungssystem) möglich (ÖB 28.5.2020; vgl. NMoFA 1.7.2020). Für die großen Städte, wie Peking oder Shanghai, ist es schwierig, eine Hukou Registrierung zu erlangen, da es vorgegebene Quoten für neue Bewohner gibt (DFAT 22.12.2021). Grundsätzlich wird jeder chinesische Staatsangehörige in einem Haushaltsregister (Hukou) geführt, ausgenommen sind jedoch „überzählige“ Kinder, die während der Politik der 1-, später 2- bzw. 3-Kind-Familie geboren wurden. Für Kinder mit doppelter Staatsangehörigkeit ist die Eintragung in den Hukou des chinesischen Elternteils nicht verpflichtend (AA 11.10.2021). Die Meldekarte des "Hukou-Systems" ist weiterhin nötig für die (legale) Aufnahme einer Arbeit oder den Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen. Chinesen, die keinen für ihre Zwecke gültigen Hukou haben (z.B. minderjährige Wanderarbeiter, welche offiziell noch nicht arbeiten dürften), verwenden mitunter gefälschte "Hukou-Karten" oder solche von Verwandten (ÖB 12.2021). Ein Umzug bzw. eine Umregistrierung in einer anderen Region ist nur im Rahmen der gesetzlichen Regelungen des Hukousystems (Haushaltsregistrierungssystem) möglich (ÖB 28.5.2020; vergleiche NMoFA 1.7.2020). Für die großen Städte, wie Peking oder Shanghai, ist es schwierig, eine Hukou Registrierung zu erlangen, da es vorgegebene Quoten für neue Bewohner gibt (DFAT 22.12.2021). Seit 2016 wurde eine Hukou-Eintragung schrittweise auch für ca. 100 Mio. Wanderarbeiter eingeführt (AA 11.10.2021). Trotz der erklärten Verpflichtung der Regierung, das Hukou-System (Haushaltsregistrierung) zu reformieren, verhindert es nach wie vor, dass rund 290 Millionen Binnenmigranten in den Städten, in denen sie arbeiten, die vollen legalen Rechte als Einwohner genießen. Nach den jüngsten Teilreformen hat die große Mehrheit der Migranten immer noch nicht die gleichen Rechte oder den vollen Zugang zu denselben sozialen Dienstleistungen wie die Stadtbewohner, wie zum Beispiel die Ausbildung für ihre Kinder in den lokalen Schulen (FH 28.2.2022). Ausweichmöglichkeiten Repressionen erfolgen landesweit nicht einheitlich. Da wegen der Größe des Landes und der historisch gewachsenen Strukturen Einfluss und Kontrolle der Zentralregierung in den einzelnen Landesteilen unterschiedlich stark ausgeprägt sind, treten staatliche oder dem Staat zurechenbare Übergriffe in den Regionen unterschiedlich häufig auf. Daher kann es im Einzelfall möglich sein, durch einen Ortswechsel Repressalien auszuweichen. Allerdings ist ein Umzug in einen anderen Landesteil durch die restriktive Registrierungspraxis („Hukou“-System) nur schwer möglich (Verlust des Zugangs zu Bildung und Sozialleistungen). Für Personen aus ländlichen Gebieten ist es schwierig, legal in eine Stadt zu ziehen (AA 11.10.2021). Ein Untertauchen, also eine nicht registrierte Niederlassung in einen anderen Landesteil als jenem des Melde-Wohnorts, ist schwierig. Sowohl bei Inlandsflügen als auch bei Zugfahrten wird systematisch die Identität überprüft, auch Zugtickets können nur mit Personalausweis gekauft werden und sind nicht übertragbar. Kraftfahrzeuge mit Kennzeichen von außerhalb der Stadt oder der Provinz und deren Passagiere werden systematisch überprüft. Es besteht ein sehr effizientes System der Überwachung durch Nachbarschaftskomitees. In der Tibetischen Autonomen Region und in Xinjiang besteht eine besonders strenge Überwachung unter anderem durch das System der kollektiven Bestrafung von Dorfgemeinschaften und starken Einschränkungen der Bewegungsfreiheit, wonach Personen, die ihr Dorf oder ihre Region verlassen wollen, hierfür Genehmigungen einholen müssen, welche teilweise nur für bestimmte andere Regionen ausgestellt werden. In Xinjiang werden darüber hinaus in von Uiguren bewohnten Gegenden an Straßensperren Identitätskontrollen – vor allem von jungen männlichen Uiguren – durch die bewaffnete Volkspolizei und die Volksbefreiungsarmee durchgeführt (ÖB 12.2021). Nach Einschätzung des deutschen Auswärtigen Amtes gibt es davon ausgehend insbesondere für aus politischen Gründen Verfolgte keine sichere Ausweichmöglichkeit innerhalb Chinas (AA 11.10.2021). […] Grundversorgung und Wirtschaft Letzte Änderung: 22.07.2022 Allgemeine Wirtschaftsleistung Mit der Öffnung Chinas gegenüber dem Westen schaffte das Land, ausgelöst durch wirtschaftliche Reformen, in den letzten vier Jahrzehnten den Aufstieg zur zweitgrößten Volkswirtschaft der Welt (Darimont 2020). Die Wirtschaftsreformen gingen mit jährlichen BIP-Wachstumsraten von etwa 10 % von 1978 bis 2010 und - mit Ausnahme von zwei Höchstständen in den Jahren 1988 und 1989 (18 %) sowie 1994 und 1995 (24 %) - mit einem relativ niedrigen Inflationsniveau einher. Die Wachstumsraten sind nach der globalen Finanzkrise von 2008 bis 2010 und der darauf folgenden globalen Rezession zurückgegangen. Der Lebensstandard hat sich deutlich verbessert, und die Zahl der absolut Armen ist stetig zurückgegangen. Dieser Gesamterfolg wird durch die zunehmende ungleiche Verteilung des Wohlstands getrübt. Die städtischen Einkommen sind heute mehr als dreimal so hoch wie die Einkommen auf dem Land. Der Gini-Index zeigt, dass China sogar nach den Standards anderer Schwellenländer nun eine der ungleichsten Gesellschaften der Welt ist (BS 23.2.2022). Der
  6. Fünfjahresplan, der die zentrale Grundlage für die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung Chinas bildet und im März 2021 vom Nationalen Volkskongress beschlossen wurde, strebt die Transformation Chinas in einen modernen sozialistischen Staat mit einer hochqualitativen und von Innovation getriebenen Wirtschaftsentwicklung an. Bis 2035 soll das verfügbare Einkommen ausgehend vom Niveau des Jahres 2020 verdoppelt und China somit zu einer „high income society“ werden (ÖB 12.2021; vgl. WKO 3.2022).Der
  7. Fünfjahresplan, der die zentrale Grundlage für die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung Chinas bildet und im März 2021 vom Nationalen Volkskongress beschlossen wurde, strebt die Transformation Chinas in einen modernen sozialistischen Staat mit einer hochqualitativen und von Innovation getriebenen Wirtschaftsentwicklung an. Bis 2035 soll das verfügbare Einkommen ausgehend vom Niveau des Jahres 2020 verdoppelt und China somit zu einer „high income society“ werden (ÖB 12.2021; vergleiche WKO 3.2022). Erreicht werden soll das durch das Modell der „dualen Zirkulation“, welches verstärkt auf Herstellung, Vertrieb und Konsum von Produkten im Inland setzt. Gleichzeitig sollen chinesische Unternehmen durch technologische Innovation in der globalen Wertschöpfungskette aufsteigen. China will in Schlüsselindustrien wie künstliche Intelligenz, Quanteninformatik, Halbleitertechnologie sowie Gen- und Biotechnik künftig eine Vorreiterrolle einnehmen und strebt langfristig einen hohen Grad an technologischer Autarkie an (ÖB 12.2021; vgl. WKO 3.2022). Auch der private Konsum spielt eine zunehmend große Rolle für das Wirtschaftswachstum. In den letzten Jahren wurde der Privatkonsum einerseits durch höhere Ausgaben für Sozialleistungen und Lohnsteigerungen geschürt, andererseits durch Arbeitsplatzschaffungsmaßnahmen und Steuersenkungen (WKO 3.2022). Erreicht werden soll das durch das Modell der „dualen Zirkulation“, welches verstärkt auf Herstellung, Vertrieb und Konsum von Produkten im Inland setzt. Gleichzeitig sollen chinesische Unternehmen durch technologische Innovation in der globalen Wertschöpfungskette aufsteigen. China will in Schlüsselindustrien wie künstliche Intelligenz, Quanteninformatik, Halbleitertechnologie sowie Gen- und Biotechnik künftig eine Vorreiterrolle einnehmen und strebt langfristig einen hohen Grad an technologischer Autarkie an (ÖB 12.2021; vergleiche WKO 3.2022). Auch der private Konsum spielt eine zunehmend große Rolle für das Wirtschaftswachstum. In den letzten Jahren wurde der Privatkonsum einerseits durch höhere Ausgaben für Sozialleistungen und Lohnsteigerungen geschürt, andererseits durch Arbeitsplatzschaffungsmaßnahmen und Steuersenkungen (WKO 3.2022). Das Wachstum der letzten Jahre stützt sich auf die steigende Bedeutung des Dienstleistungssektors, der 2021 54,9 % zum BIP beigetragen hat. Dabei dominieren der Informationstechnologiesektor (+17,2 %), der Transportsektor (+12,1 %) sowie der Einzelhandelssektor (+11,3 %). Aber auch der Hotel- und Cateringsektor erlebt mit einem Wachstum von +14,5 % nach zwei Covid geprägten Jahren wieder einen starken Aufschwung. Trotz vereinzelter lokaler Ausbrüche und den damit verbundenen Reisebeschränkungen konnte sich der chinesische Inlandstourismus 2021 signifikant erholen und erreichte zeitweise bereits das Vorkrisenniveau. Auf die Industrie sind 2021 38,4 % entfallen (WKO 3.2022). Dank der durch strenge Maßnahmen bewirkten raschen Eindämmung der Covid-19-Pandemie konnte Chinas Wirtschaft 2020 die Produktionseinbrüche überwinden und ein Wachstum von +2,3 % verzeichnen (WKO 3.2022). Dieser Trend konnte sich auch 2021 fortsetzen, sodass China letztes Jahr ein Wachstum von +8,1 % verzeichnen konnte (WKO 3.2022; vgl. WB 12.4.2022). Die Regierung stützte das Wirtschaftswachstum durch Maßnahmen wie breite öffentliche Ausgaben, Eingriffe in die Zinspolitik, Erleichterungen im Eigentumssektor und Steuerreduzierungen (WB 8.6.2022). Für 2022 strebt die chinesische Regierung ein Wirtschaftswachstum von ca. 5,5 % an – das niedrigste aller bisher ausgegebenen Wachstumsziele aber gleichzeitig auch ein ehrgeiziges Ziel, zumal die meisten Experten für heuer ein Wachstum von lediglich 5 % und sogar darunter erwarten (WKO 3.2022). Dank der durch strenge Maßnahmen bewirkten raschen Eindämmung der Covid-19-Pandemie konnte Chinas Wirtschaft 2020 die Produktionseinbrüche überwinden und ein Wachstum von +2,3 % verzeichnen (WKO 3.2022). Dieser Trend konnte sich auch 2021 fortsetzen, sodass China letztes Jahr ein Wachstum von +8,1 % verzeichnen konnte (WKO 3.2022; vergleiche WB 12.4.2022). Die Regierung stützte das Wirtschaftswachstum durch Maßnahmen wie breite öffentliche Ausgaben, Eingriffe in die Zinspolitik, Erleichterungen im Eigentumssektor und Steuerreduzierungen (WB 8.6.2022). Für 2022 strebt die chinesische Regierung ein Wirtschaftswachstum von ca. 5,5 % an – das niedrigste aller bisher ausgegebenen Wachstumsziele aber gleichzeitig auch ein ehrgeiziges Ziel, zumal die meisten Experten für heuer ein Wachstum von lediglich 5 % und sogar darunter erwarten (WKO 3.2022). Nach einem starken Start im Frühjahr 2022 unterbrach der größte Covid-19-Ausbruch seit zwei Jahren und die ausgedehnten Lockdowns in Teilen Chinas von März bis Mai die Normalisierung des Wirtschaftswachstums. Allerdings wurden zusätzliche Stimulusmaßnahmen zur Ankurbelung der Wirtschaft durch die Regierung angekündigt (WB 8.6.2022). Arbeitsmarkt Die Zahl der Erwerbstätigen in China erreichte im Jahr 2019 0.774 Milliarden Menschen. Im Jahr 2020 kamen 11.86 Millionen neue Arbeitsplätze in den Städten hinzu (IOM 2021). Chinas Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter schrumpft seit 2012 kontinuierlich (ÖB 12.2021). Mittel- bis langfristig stellt die rasch alternde Bevölkerung des Landes das größte Wachstumshindernis für China dar. Um diesen Entwicklungen gegenzusteuern, hat China 2021 offiziell eine Drei-Kind-Politik proklamiert (WKO 3.2022). Die Meldekarte (Hukou) ist weiterhin nötig für die (legale) Aufnahme einer Arbeit. Eine Eingliederung in den Arbeitsmarkt in den ländlichen Regionen ist oft sehr schwierig (ÖB 12.2021). Mehr als 60 Prozent der Bevölkerung leben im urbanen Umfeld (CIA 10.5.2022). Für den Zeitraum 2021-2025 proklamierte die Regierung im
  8. Fünfjahresplan die Schaffung 55 Mio. neuer Arbeitsplätze, vor allem im Dienstleistungsbereich und durch die Förderung innovativen Unternehmertums. Hierzu sind eine proaktive Arbeitsmarktpolitik, die Entwicklung einer „innovativen Kultur“, die Förderung von Innovation insbesondere im Bereich Wissenschaft und Technologie, und der Aufbau von groß angelegten Trainingsprogrammen geplant. Weiterhin sollen vulnerable Bevölkerungsgruppen wie Menschen mit Behinderung, arme Familien und Wanderarbeiter, besondere Aufmerksamkeit erfahren (ÖB 12.2021). Grundversorgung Nach offiziellen Angaben ist es China in den letzten 40 Jahren gelungen über 700 Mio. Menschen aus der absoluten Armut zu holen. Umfassende Fördermittel der Zentral- sowie Lokalregierungen insbesondere in ländlichen Regionen Chinas haben erheblich zur Armutsbekämpfung beigetragen (alleine 2020: 500 Milliarden CNY/72 Milliarden USD) (ÖB 12.2021). Das landesweite verfügbare Pro-Kopf-Einkommen lag 2020 bei 32.189 CNY, was einen realen Anstieg von 1,2 Prozent gegenüber 2019 bedeutet (IOM 2021). Die Grundversorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln ist gewährleistet. Der Lebensstandard der Bevölkerung steigt kontinuierlich an (AA 11.10.2021). Allerdings kam es in den letzten Jahren zu einem rasanten Anstieg der Nahrungsmittelpreise (ÖB 12.2021). Sozialversicherungssystem, Pensionsversicherung Die meisten sozialen Leistungen sind zudem an die Wohnrechtsregistrierung (hukou) gekoppelt, befindet sich diese auf dem Land, ist mit einem noch niedrigeren Niveau an staatlicher Hilfeleistung zu rechnen. Die Meldekarte (Hukou) ist weiterhin nötig für den Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen. Bis 2020 haben mehr als 100 Mio. Chinesen, die ohne städtischen Hukou bereits „ständig“ in Städten leben, Zugang zu sozialen Leistungen wie medizinischer Versorgung und Bildung erhalten. 2013 verfügten nur 36 % der Stadtbewohner über einen städtischen Hukou mit Zugang zu sozialen Leistungen, dieser Prozentsatz wurde bis Ende 2019 auf 44,4 % erhöht. Die Maßnahmen betreffen jedoch nicht einmal die Hälfte der geschätzten 290 Mio. Wanderarbeiter (ÖB 12.2021). Das chinesische Sozialversicherungssystem deckt folgende Gruppen ab: Senioren: Personen über 60 Jahre, arbeitsunfähig, ohne Einkommen, ohne Unterhaltszahlungen und Beihilfe oder deren Angehörige sie nicht unterstützen können. Waisen ohne Verwandtschaft. Ausgesetzte Babys und Kinder, deren biologische Eltern nicht auffindbar sind (IOM 2021). Um Arbeitslosenhilfe zu beantragen, muss man ein Jahr in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben und den Arbeitsplatz unfreiwillig verloren haben. Eine Registrierung erfolgt beim lokalen Sozialversicherungsbüro. Dazu benötigt man ein Ausweisdokument sowie den Beleg der Kündigung der Arbeitgeber. Die Auszahlungen entsprechen normalerweise dem Mindestlohn der jeweiligen Region (IOM 2021). Das Pensionsantrittsalter liegt bei Männern bei 60 Jahren, bei Frauen bei 50 bzw. 55 Jahren (öffentlich Bedienstete). Frühpension sowie eine Aufschiebung des Pensionsantrittes ist möglich, sofern die Voraussetzung einer Teilnahme am Arbeitsmarkt von 15 Jahren erfüllt ist. In Fällen von Schwerarbeit ist ein Pensionsantritt auch unter 15 Arbeitsjahren möglich. Aufgrund der rasant alternden Bevölkerung steht das chinesische Pensionssystem vor besonderen Herausforderungen. Waren 2016 16,7% der chinesischen Bevölkerung älter als 60 Jahre, liegt der Anteil 2021 bereits bei 18,7 %. Damit ist zu befürchten, dass das chinesische Pensionssystem damit an seine Kapazitätsgrenzen stößt (ÖB 12.2021). Das seit 2014 bestehende Programm zur Sicherung des Existenzminimums ("di bao") ähnelt der Sozialhilfe. Dafür ist eine lokale Wohnmeldung ("Hukou-System") vorausgesetzt, weshalb die Millionen Wanderarbeiter in Städten in der Regel keinen oder nur eingeschränkten Anspruch haben. Ein nationales Gesetz ist seit Jahren in Planung, bisher jedoch nicht verabschiedet, da unklar ist, wie eine überregionale Bedarfsprüfung angesichts der Mobilität der Bevölkerung und der Größe des Landes bewerkstelligt werden kann. Die Höhe des "di bao" wird regional festgelegt und beträgt in Städten durchschnittlich 373 RMB (ca. 52 EUR) und auf dem Land 203 RMB (28 EUR) (ÖB 12.2021). Angesichts des niedrigen Niveaus der Sozialleistungen bleibt die familiäre Solidarität in Notfällen und im Pensionsalter eine entscheidende Stütze. In China wird erwartet, dass Kinder ihre Eltern im Alter maßgeblich finanziell unterstützen (ÖB 12.2021). […] Medizinische Versorgung Letzte Änderung: 22.07.2022 In China gibt es kein System niedergelassener Ärzte. Die Krankenversorgung konzentriert sich daher auf die Krankenhäuser. In den großen Städten finden sich sehr große Klinikzentren mit modernster Ausstattung, wohingegen auf dem Land die Versorgung noch sehr einfach sein kann. Die Hygiene entspricht nicht europäischen Standards (AA 8.7.2022). In den größeren Städten ist eine medizinische Versorgung durch moderne, gut ausgestattete Kliniken gewährleistet (BMeiA 8.7.2022). Auch in nahezu allen kleineren Städten sind Krankenhäuser, die eine Grundversorgung abdecken, zu finden (IOM 2020). Die Pflege und Verpflegung der Patienten erfolgt in den Kliniken überwiegend durch die Familie (LH 14.08.2020). Die medizinische Infrastruktur auf dem Land ist allerdings weiterhin lückenhaft und leistungsschwach (AA 11.10.2021). Das chinesische Gesundheitssystem hält nicht mit der wirtschaftlichen Entwicklung Schritt.

Vergleichszahlen der OECD sind für 1.000 Einwohner 2,7 Krankenschwestern/-pfleger sowie zwei Ärzte verfügbar (HB 19.2.2020). Medikamente sind generell landesweit gut erhältlich (IOM 2020). China verkündete Ende 2014, die Abdeckung von 95 Prozent der Bevölkerung mit grundlegender Krankenversicherung erreicht zu haben. In der Praxis bestehen jedoch große Unterschiede in Qualität und Umfang der Absicherung (ÖB 12.2021). Die finanzielle Absicherung im Krankheitsfall ist nach wie vor ungenügend. Obwohl 95 % der Bevölkerung über verschiedene Krankenversicherungsregime abgesichert sind, stellen für Bezieherinnen und Bezieher durchschnittlicher und niedriger Einkommen Krankheiten, die intensive ärztliche und/oder therapeutische Behandlungen erfordern, eine nach wie vor enorme, häufig existenzbedrohende finanzielle Belastung dar (AA 11.10.2021). Ärztliche Behandlungskosten müssen von Patienten im Voraus bezahlt werden. Die meisten Versicherten erhalten eine Kostenerstattung bei jährlichen Kosten bis 1.300 RMB (170 EUR), darüber hinausgehende Kosten müssen selbst getragen werden. Bedienstete von Staatsbetrieben erhalten nahezu kompletten Kostenersatz. Obwohl die chinesische Regierung kontinuierlich mehr in das Gesundheitswesen investiert, ist die Abdeckung oft ungenügend. Besonders im ländlichen Raum müssen häufig arme Familien ihre gesamten Ersparnisse für Behandlungen kranker Familienmitglieder aufwenden. Auch die staatlichen Krankenhäuser müssen sich weitgehend selbst finanzieren, und tun dies vor allem durch extensives Verschreiben überteuerter Medikamente (ÖB 12.2021). Grundsätzlich wird es allen chinesischen Staatsbürger ermöglicht, am Ort ihrer Haushaltsregistrierung Leistungen der nationalen Grundkrankenversicherung in Anspruch zu nehmen. Das gilt nach erfolgter Registrierung auch für chinesische Staatsbürger, die aus dem Ausland zurückgekehrt sind. Dabei werden von der Krankenversicherung in der Regel eine medizinische Grundversorgung in für den Wohnort designierten Krankenhäusern abgedeckt. Dabei können medizinische Leistungen nur dann bezogen werden, wenn eine Hukou-Registrierung besteht (ÖB 13.8.2020). Die Meldekarte (Hukou) ist weiterhin nötig für den (legalen) Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen (ÖB 12.2021). Die Systeme der sozialen Sicherheit in China sind Anreize für die Landbewohner, in die städtischen Zentren zu ziehen. Das Haushaltsregistrierungssystem, das die Land-Stadt-Migration einschränken, sowie die nationale Stadtentwicklungsstrategie, die das Wachstum der Städte begrenzen soll, förderten indirekt eine Vorort-Urbanisierung der ländlichen Gebiete (UNDESA 2021). 2014 hat China begonnen das Hukou-System schrittweise zu reformieren. In den meisten Städten in Zentral und Westchina wurden die Hukou-Beschränkungen bereits aufgehoben, in Ostchina haben insb. second-tier und third-tier Städte ihre Registrierungsanforderungen gelockert. In den großen Metropolen Peking, Shanghai und Guangzhou wurde ein Punktesystem anhand von bestimmten Kriterien eingeführt (Ausbildung, Beschäftigung, Leistungen, etc.), welches ein offenes und transparentes Registrierungssystem sicherstellen soll. Bis 2020 haben mehr als 100 Mio. Chinesen, die ohne städtischen Hukou bereits „ständig“ in Städten leben, Zugang zu sozialen Leistungen wie medizinischer Versorgung erhalten. Allerdings wird die Zahl der Wanderarbeiter auf 290 Mio. geschätzt. Chinesen, die keinen für ihre Zwecke gültigen Hukou haben, verwenden mitunter gefälschte Hukou-Karten oder solche von Verwandten (ÖB 12.2021). Rückkehr Letzte Änderung: 22.07.2022 Grundsätzlich besitzen chinesische Staatsbürger nach ihrer Rückkehr nach China das Recht, sich wieder im Land niederzulassen und sich unter entsprechenden Bedingungen auch im "Hukou-System" registrieren zu lassen. Voraussetzung dafür ist eine "Bescheinigung zur Rückkehr und Ansiedlung von Auslandschinesen". Voraussetzungen für die Ausstellung einer solchen Rückkehrbescheinigung ist der Nachweis eines gesicherten Lebensunterhaltes und die Verfügbarkeit einer rechtlichen häuslichen Unterkunft für die rückkehrende Person. Auch wenn diese Bescheinigung verbindlichen Rechtsanspruch besitzt, obliegen dem Staat Möglichkeiten, diese Ansprüche bei Vorliegen von Straftaten betreffend der allgemeinen Sicherheit und Ordnung, deren Auslegung einen weiten Raum für Anschuldigungen bieten, zu verwehren. Für eine Registrierung an einem anderen Ort als dem bisherigen Lebensmittelpunkt sind zusätzliche lokal erlassene Bedingungen zu erfüllen, unter anderem auch eine Straffreiheit der Antragsteller (ÖB 10.2020). Die Rückkehrsituation für mittellose, kinderreiche Personen ohne Aussicht auf einen Arbeitsplatz und ohne familiäre Anbindung in China, insbesondere auf dem Land, ist als schwierig zu beurteilen (ÖB 12.2021). Rückkehr nach Asylantragstellung, oppositioneller Betätigung Es erfolgen lückenlose, automatisierte Kontrollen an den Grenzkontrollstellen (ÖB 12.2021). Es ist anzunehmen, dass die chinesischen Behörden über das Verhalten chinesischer Asylsuchender während ihres Aufenthalts außerhalb Chinas informiert sind, und möglicherweise wissen, dass sie einen Asylantrag gestellt haben (DFAT 22.12.2021). Ein Asylantrag allein ist nach chinesischem Recht kein Straftatbestand. Personen, die China illegal, etwa unter Verletzung der Grenzübertrittsbestimmungen verlassen haben, können bestraft werden (AA 11.10.2021). Viele chinesische Staatsangehörige im Ausland, die politisch sensible Aktivitäten ausüben, laufen Gefahr, an der Rückkehr nach China gehindert zu werden, während andere mit Zwangsrückführung und Verhaftung rechnen müssen (FH 28.2.2022). Oppositionelle Betätigung im Ausland kann zu Problemen führen, wenn die Behörden der Ansicht sind, dass "Verbrechen gegen die nationale Sicherheit" (etwa Verrat von Staatsgeheimnissen, Separatismus, Terrorismus) begangen wurden. Einige Gruppen (v. a. Angehörige der Minderheiten der Uiguren und Tibeter) sowie als politische- bzw. Menschenrechtsaktivisten eingestufte oder im "Shuanggui" System verfolgte Personen riskieren nach ihrer Rückkehr nach China regelmäßig unfaire Verfahren (ÖB 12.2021). Bei Angehörigen von sensiblen, generalverdachtsmäßig als staatsgefährdend angesehenen Minderheiten (besonders Tibeter, Uiguren) ist oft von einem Verschwinden dieser Personen und ungewissem Verbleib auf unbefristete Zeit zu rechnen (AA 11.10.2021).[…]Viele chinesische Staatsangehörige im Ausland, die politisch sensible Aktivitäten ausüben, laufen Gefahr, an der Rückkehr nach China gehindert zu werden, während andere mit Zwangsrückführung und Verhaftung rechnen müssen (FH 28.2.2022). Oppositionelle Betätigung im Ausland kann zu Problemen führen, wenn die Behörden der Ansicht sind, dass "Verbrechen gegen die nationale Sicherheit" (etwa Verrat von Staatsgeheimnissen, Separatismus, Terrorismus) begangen wurden. Einige Gruppen (v. a. Angehörige der Minderheiten der Uiguren und Tibeter) sowie als politische- bzw. Menschenrechtsaktivisten eingestufte oder im "Shuanggui" System verfolgte Personen riskieren nach ihrer Rückkehr nach China regelmäßig unfaire Verfahren (ÖB 12.2021). Bei Angehörigen von sensiblen, generalverdachtsmäßig als staatsgefährdend angesehenen Minderheiten (besonders Tibeter, Uiguren) ist oft von einem Verschwinden dieser Personen und ungewissem Verbleib auf unbefristete Zeit zu rechnen (AA 11.10.2021)., […]

  1. Beweiswürdigung: Der oben unter Punkt I. angeführte Verfahrensgang sowie die Feststellungen ergeben sich aus den unzweifelhaften und unbestrittenen Akteninhalten des vorgelegten Verwaltungsaktes des Bundesamtes und des Gerichtsaktes des BVwG, vor allem aus der Einvernahme der BF und des Zeugen im Rahmen der mündlichen Verhandlung am 03.01.2024, dem persönlichen Eindruck, den der erkennende Richter dort gewinnen konnte, und der Einsichtnahme in die vorgelegten – unter Punkt I. näher ausgeführten - Schriftsätze und Dokumente, das österreichische Strafregister, das Zentrale Fremdenregister, das Grundversorgungs-Informationssystem und das Zentrale Melderegister.Der oben unter Punkt römisch eins. angeführte Verfahrensgang sowie die Feststellungen ergeben sich aus den unzweifelhaften und unbestrittenen Akteninhalten des vorgelegten Verwaltungsaktes des Bundesamtes und des Gerichtsaktes des BVwG, vor allem aus der Einvernahme der BF und des Zeugen im Rahmen der mündlichen Verhandlung am 03.01.2024, dem persönlichen Eindruck, den der erkennende Richter dort gewinnen konnte, und der Einsichtnahme in die vorgelegten – unter Punkt römisch eins. näher ausgeführten - Schriftsätze und Dokumente, das österreichische Strafregister, das Zentrale Fremdenregister, das Grundversorgungs-Informationssystem und das Zentrale Melderegister. 3.
  2. Zur Person der Beschwerdeführerin: Die Feststellungen zur Identität und der Staatsangehörigkeit der BF beruhen auf der im Verfahren vorgelegten Reisepasskopie sowie den Kopien der vor dem Standesamt vorgelegten notariell beglaubigten Dokumente bezüglich ihrer Ehefähigkeit, die mit der Stellungnahme vom 26.09.2023 übermittelt wurden. Die Feststellungen zur Herkunft, Volksgruppenzugehörigkeit, Religion, Berufserfahrung und den Familienangehörigen in der Heimat basieren auf ihren diesbezüglich einheitlichen und chronologisch stringenten Angaben im Verfahren. Dass die BF mit ihren Angehörigen Kontakt hält, erklärte sie zuletzt vor dem erkennenden Richter. Festzuhalten ist, dass die BF im Rahmen der Erstbefragung ausdrücklich erklärt hatte, acht Jahre die Schule besucht zu haben (AS 25), vor dem BFA angab, es wären sechs Jahre Grund- und drei Jahre Mittelschule gewesen (AS 85), dies vor dem erkennenden Richter zunächst dahingehend zu relativieren versuchte, sie wäre nur sechs Jahre zur Schule gegangen und diesen Widerspruch dann auf Vorhalt nur damit auszuräumen versuchte, sie wäre als Kind oft krank gewesen: „Ich musste zwar noch in die Schule gehen, aber in Wirklichkeit bin ich oft zuhause gewesen, ich hatte Kopfschmerzen und habe in der Schule gefehlt.“ (VHS S. 8) Die Festsellungen zur Muttersprache werden dadurch bestätigt, dass die BF in sämtlichen Einvernahmen unter Beiziehung von Dolmetschern in der Sprache Chinesisch befragt werden konnte, ohne dass Hinweise auf Verständigungsprobleme aufgetreten sind. Zudem gab die BF im Rahmen der Verhandlung an, Chinesisch könne sie lesen und schreiben, sie habe überhaupt keine Probleme dabei (VHS S. 3). Die Feststellungen zum Gesundheitszustand und zur Arbeitsfähigkeit sind aus den diebezüglich einheitlichen Angaben der BF sowie aus dem Umstand, dass keine medizinischen Unterlagen vorgelegt wurden, aus denen notwendige medizinische Behandlungen oder die Einnahme von Medikamenten hervorgehen würden, abzuleiten. Die Unbescholtenheit der BF basiert auf einem amtswegig eingeholten Strafregisterauszug. Der Aufenthalt und Asylantrag der BF in Italien lassen sich aus dem diesbezüglichen Eurodac-Treffer (vgl. AS 22) und dem auszugsweise in Kopie vorgelegten, 2017 in Mailand ausgestellten, cinesischen Reisepass entnehmen. Festzuhalten ist, dass die BF ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachkam und auch nach Ablauf einer verlängerten Frist nicht – wie in der Verhandlung aufgetragen – das Original des Passes vorlegte, sodass tatsächliche Reisebewegungen auch nicht nachvollzogen werden können.Der Aufenthalt und Asylantrag der BF in Italien lassen sich aus dem diesbezüglichen Eurodac-Treffer vergleiche AS 22) und dem auszugsweise in Kopie vorgelegten, 2017 in Mailand ausgestellten, cinesischen Reisepass entnehmen. Festzuhalten ist, dass die BF ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachkam und auch nach Ablauf einer verlängerten Frist nicht – wie in der Verhandlung aufgetragen – das Original des Passes vorlegte, sodass tatsächliche Reisebewegungen auch nicht nachvollzogen werden können. 3.
  3. Zum (Privat-)Leben der Beschwerdeführerin in Österreich: Auch wenn die BF regelmäßig behauptete, sie wäre schon 2014 in Österreich eingereist, so ist darauf hinzuweisen, dass sie erstmals im Rahmen ihrer Asylantragstellung am 14.11.2022 nachweislich in Erscheinung trat und seitens des erkennenden Richters vorgehalten, er könne keine amtliche Meldung, keinen Eintrag in der GVS Datei oder einen Eintrag bei der Sozialversicherung vor ihrer Asylantragstellung im November 2022 finden, hierzu nur antwortete, dass sie immer „schwarz“ gearbeitet und immer Jobs so angenommen hätte. Beweise für die Dauer Ihres Aufenthalts in Österreich habe sie jedoch keine. Dass sie fast acht Jahre mit der Asylantragstellung zugewartet haben soll, wenn sie doch Verfolgung im Heimatland befürchte, versuchte die BF auch nur ausweichend und vage damit zu begründen, sie hätte sich zunächst nicht ausgekannt, später nicht getraut, dann habe sie einen Mann kennengelernt und als der dann nach China zurückgekehrt sei, habe sie den Antrag gestellt. Auch war die BF nicht in der Lage, konkrete Angaben über ihre Tätigkeiten oder zunächst auch nur die Namen ihrer angeblichen Arbeitgeber zwischen 2014 und 2022 zu machen („Ich hatte sehr viele Arbeitgeber, ich kann mich an die Namen nicht erinnern“; VHS S. 11 bis 12) und blieb auch später diesbezüglich sehr vage, obwohl sie dann plötzlich doch ein paar Namen aufzählte, was aber auf den erkennenden Richter insgesamt einen erfundenen Eindruck machte (VHS S. 23 bis 24). Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die BF am 24.08.2015 in Neapel einen Antrag auf internationalen Schutz stellte und über einen am XXXX in Italien (Mailand) ausgestellten chinesischen Reisepass verfügt. Im Rahmen der Verhandlung gab sie, nachgefragt, ob sie nach 2014 Österreich zwischenzeitlich wieder verlassen hätte, zunächst nur an, etwa 2015 für zwei Monate nach Italien gewesen zu sein. Nachgefragt, wann und wo ihr chinesischer Reisepass ausgestellt worden sei, behauptete sie, an das Ausstellungsdatum könne sie sich nicht erinnern, der Ausstellungsort müsste der Landkreis Tieling, die Behörde für öffentliche Sicherheit sein. Vorgehalten, laut der Kopie der ersten Seite des Reisepasses sei dieser am XXXX in Mailand ausgestellt worden und dass es in Österreich auch chinesische Vertretungsbehörden gebe, erwiderte sie wieder nur ausweichend, sie hätte ihren Reisepass der Person gegeben, die sie bei der Einreise abgeholt habe – was aber ihren Angaben vor dem BFA widerspricht, wo sie ihn samt Tasche in Wien verloren hätte (AS 83) - und ihre Dokumente wären zwischenzeitlich weggekommen. Auch behauptete sie, einen Reisepass könne man in der Vertretung in Österreich ersatzweise nicht ausstellen lassen, was auch nicht glaubwürdig ist. (VHS S. 17 bis 18) Im Zusammenhang mit ihrer (gesteigerten) Fluchtgeschichte erklärte die BF in weiterer Folge, dieser Freund, der sie vom Flugzeug abgeholt habe, hätte auch ihre Dokumente einbehalten und sie nicht davonlaufen können. Nachgefragt, wie das zusammenpasse, dass sie sich 2017 aber einen neuen Reisepass ausstellen ließ, brachte sie dann zunächst vor, den hätte er für sie ausstellen lassen und sie nur ein Foto beigesteuert. Nachgefragt, ob man in China denn keinen Fingerabdruck abgeben müsse, um einen Reisepass ausgestellt zu bekommen, antwortete sie dann wiederum im Widerspruch hierzu - und ohne zu erlären, warum er ihr denn jetzt plötzlich doch Dokumente ausstellen lassen sollte, wo er ihr die alten weggenommen hätte, damit sie nicht weglaufen könne dann doch: „Ja, da hat er mich hingebracht, um meinen Fingerabdruck abzugeben.“ Und zwar zur Botschaft in Mailand. (VHS S. 21 bis 22) Dieses Szenario widerspricht insgesamt den späteren Angaben der BF, wonach sie von diesem sie angeblich bedrohenden Freund weg- und eben nach Italien gegangen sei und dann einen Pass bekommen habe. Kurz darauf brachte sie wiederum vor: „Zuerst bin ich einmal nach Italien gefahren, ich stellte den Asylantrag, der ging nicht durch. Ich kehrte zurück. 2017 bin ich gemeinsam mit dem Freund nach Italien, um einen Ersatzreisepass ausstellen zu lassen, ich konnte in Österreich keinen Reisepass ausstellen lassen, da ich hier nicht aufenthaltsberechtigt war und die chinesische Botschaft da

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