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{'item': 'W124 2273971-1'}

RIS Dokument GerichtBundesverwaltungsgericht Entscheidungsdatum09.02.2024 GeschäftszahlW124 2273971-1 Spruch, W124 2273971-1/9E IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richte

§ 2Abs. 1 Z 13 Asyl

G 2005 (Spruchpunkt I.) als auch hinsichtlich des Status des subsidiär Schutzberechtigten gemäß § 8 Abs.

§ 2Abs. 1 Z 13 Asyl

G 2005 (Spruchpunkt II.) abgewiesen. Eine Aufenthaltsberechtigung besonderer Schutz wurde dem BF gemäß § 57 AsylG nicht erteilt (Spruchpunkt III.) und gemäß § 10 Abs. 1 Z 3 AsylG iVm § 9 BFA-VG gegen ihn eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 2 Z 2 FPG erlassen (Spruchpunkt IV.). Die Abschiebung nach Somalia wurde gemäß § 52 Abs. 9 FPG für zulässig erklärt (Spruchpunkt V.) und gemäß § 55 Abs. 1 bis 3 FPG wurde eine Frist von 14 Tagen ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung für die freiwillige Ausreise gewährt (Spruchpunkt VI.).

  1. Mit Bescheid des Bundesamtes vom römisch 40 wurde der Antrag des BF auf internationalen Schutz sowohl hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß Paragraph 3, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 13, AsylG 2005 (Spruchpunkt römisch eins.) als auch hinsichtlich des Status des subsidiär Schutzberechtigten gemäß Paragraph 8, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 13, AsylG 2005 (Spruchpunkt römisch zwei.) abgewiesen. Eine Aufenthaltsberechtigung besonderer Schutz wurde dem BF gemäß Paragraph 57, AsylG nicht erteilt (Spruchpunkt römisch drei.) und gemäß Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 3, AsylG in Verbindung mit Paragraph 9, BFA-VG gegen ihn eine Rückkehrentscheidung gemäß Paragraph 52, Absatz 2, Ziffer 2, FPG erlassen (Spruchpunkt römisch vier.). Die Abschiebung nach Somalia wurde gemäß Paragraph 52, Absatz 9, FPG für zulässig erklärt (Spruchpunkt römisch fünf.) und gemäß Paragraph 55, Absatz eins bis 3 FPG wurde eine Frist von 14 Tagen ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung für die freiwillige Ausreise gewährt (Spruchpunkt römisch sechs.). Begründend wurde zu Spruchpunkt I. im Wesentlichen ausgeführt, es habe nicht festgestellt werden können, dass er von Al Shabaab-Mitgliedern einer persönlich gegen ihn gerichteten Verfolgung oder Bedrohung ausgesetzt gewesen sei. Die diesbezüglichen Angaben würden konstruiert und einstudiert wirken, der BF habe zum Teil grob widersprüchliche Angaben gemacht und seine Schilderungen seien realitätsfremd und daher nicht glaubhaft. Begründend wurde zu Spruchpunkt römisch eins. im Wesentlichen ausgeführt, es habe nicht festgestellt werden können, dass er von Al Shabaab-Mitgliedern einer persönlich gegen ihn gerichteten Verfolgung oder Bedrohung ausgesetzt gewesen sei. Die diesbezüglichen Angaben würden konstruiert und einstudiert wirken, der BF habe zum Teil grob widersprüchliche Angaben gemacht und seine Schilderungen seien realitätsfremd und daher nicht glaubhaft. Zu Spruchpunkt II. legte das Bundesamt dar, die allgemeine Sicherheitslage sei in seinem Herkunftsland keinesfalls so zu bewerten, dass eine Rückkehr dorthin als generell unmöglich einzustufen wäre. Der BF verfüge noch über Angehörige in seinem Herkunftsland und könne nach seiner Rückkehr eine Arbeit aufnehmen. Es würden keine Anhaltspunkte vorliegen, die darauf schließen ließen, dass er nach der Rückkehr in eine ausweglose Situation geraten würde. Zu Spruchpunkt römisch zwei. legte das Bundesamt dar, die allgemeine Sicherheitslage sei in seinem Herkunftsland keinesfalls so zu bewerten, dass eine Rückkehr dorthin als generell unmöglich einzustufen wäre. Der BF verfüge noch über Angehörige in seinem Herkunftsland und könne nach seiner Rückkehr eine Arbeit aufnehmen. Es würden keine Anhaltspunkte vorliegen, die darauf schließen ließen, dass er nach der Rückkehr in eine ausweglose Situation geraten würde. Die Erlassung einer Rückkehrentscheidung begründete das Bundesamt damit, dass der BF keine Familienangehörige oder Verwandte in Österreich habe, er sich erst seit XXXX in Österreich aufhalte, eine besondere Integration im Hinblick auf diesen kurzen Zeitraum nicht erkennbar sei und eine nach wie vor starke Bindung zu seinem Herkunftsstaat bestehe. Der BF verfüge weder über ein Privat- noch über ein Familienleben in Österreich, welches seinen weiteren Aufenthalt im Bundesgebiet rechtfertigen würde, sodass eine Rückkehrentscheidung zulässig sei. Die Erlassung einer Rückkehrentscheidung begründete das Bundesamt damit, dass der BF keine Familienangehörige oder Verwandte in Österreich habe, er sich erst seit römisch 40 in Österreich aufhalte, eine besondere Integration im Hinblick auf diesen kurzen Zeitraum nicht erkennbar sei und eine nach wie vor starke Bindung zu seinem Herkunftsstaat bestehe. Der BF verfüge weder über ein Privat- noch über ein Familienleben in Österreich, welches seinen weiteren Aufenthalt im Bundesgebiet rechtfertigen würde, sodass eine Rückkehrentscheidung zulässig sei.
  2. Mit fristgerechter Beschwerde vom XXXX wurde dieser Bescheid in vollem Umfang vom BF im Wege seiner Rechtsvertretung angefochten. Begründend wurde zusammengefasst ausgeführt, dass der BF bei seiner Einvernahme nicht alles vorgebracht habe, weil er Angst gehabt habe und es ihm psychisch sehr schlecht gegangen sei. Es werde daher wie folgt ergänzend vorgebracht:
  3. Mit fristgerechter Beschwerde vom römisch 40 wurde dieser Bescheid in vollem Umfang vom BF im Wege seiner Rechtsvertretung angefochten. Begründend wurde zusammengefasst ausgeführt, dass der BF bei seiner Einvernahme nicht alles vorgebracht habe, weil er Angst gehabt habe und es ihm psychisch sehr schlecht gegangen sei. Es werde daher wie folgt ergänzend vorgebracht: „(…) Nachdem der BF aus dem Krankenhaus entlassen wurde, kam ein Bruder von XXXX mitsamt 5 Al Shabaab zum Haus der Familie. Der BF sollte keine Aussage bei der Polizei machen und wurde er von den 6 Personen auch geschlagen und bedroht. Die Mutter und die Schwester des BF wurden vergewaltigt. Der BF brachte seine Familienmitglieder erneut ins Krankenhaus und wurden diese dort behandelt. Am XXXX machte der BF dann seine Aussage bei der Polizeistation.„(…) Nachdem der BF aus dem Krankenhaus entlassen wurde, kam ein Bruder von römisch 40 mitsamt 5 Al Shabaab zum Haus der Familie. Der BF sollte keine Aussage bei der Polizei machen und wurde er von den 6 Personen auch geschlagen und bedroht. Die Mutter und die Schwester des BF wurden vergewaltigt. Der BF brachte seine Familienmitglieder erneut ins Krankenhaus und wurden diese dort behandelt. Am römisch 40 machte der BF dann seine Aussage bei der Polizeistation. Die Mutter des BF wurde aufgefordert, den BF auszuliefern. Der BF wurde dann zur Frau des Ermordeten gebracht, wo er sich verstecken konnte und schlussendlich auch aus Somalia fliehen konnte. Der BF erfuhr, dass ein jüngerer Bruder von den Al Shabaab mitgenommen wurde, als sie zum Haus des BF kamen. Da der Bruder des BF diesem ähnlich sieht, wurde von den Al Shabaab mitgenommen, da sie glaubten, dass es sich um den BF handelt. Sein Schicksal ist unklar. Festgehalten werden soll an dieser Stelle, dass es dem BF psychisch sehr schlecht geht. Über die XXXX und andere Organisationen wird gerade versucht, dem BF medizinische Hilfe zukommen zu lassen. Dass der BF das nunmehr Geschriebene nicht schon beim BFA vorgebracht hat, ist auch auf seinen psychischen Zustand zurückzuführen. Erst nach dem Rechtberatungsgespräch und nach mehreren Telefonaten fasste der BF genug Vertrauen, um das erlebte zu schildern. (…)“Festgehalten werden soll an dieser Stelle, dass es dem BF psychisch sehr schlecht geht. Über die römisch 40 und andere Organisationen wird gerade versucht, dem BF medizinische Hilfe zukommen zu lassen. Dass der BF das nunmehr Geschriebene nicht schon beim BFA vorgebracht hat, ist auch auf seinen psychischen Zustand zurückzuführen. Erst nach dem Rechtberatungsgespräch und nach mehreren Telefonaten fasste der BF genug Vertrauen, um das erlebte zu schildern. (…)“ Das vom Bundesamt durchgeführte Ermittlungsverfahren sei mit Mangelhaftigkeit belastet, weil der BF zu wesentlichen asylrelevanten Umständen nicht oder nur mangelhaft und unzureichend befragt worden sei und die Einvernahme sowie Bescheiderlassung am selben Tag stattgefunden hätten. Da ein mangelhaftes Verfahren durchgeführt worden sei, würden die in dieser Beschwerde allenfalls vorgebrachten neuen Tatsachen und Beweismittel nicht unter das Neuerungsverbot fallen. Dem Bundesamt hätte es auffallen müssen, dass der BF bei der Einvernahme extrem angespannt gewesen sei. Darüber hinaus seien die im angefochtenen Bescheid getroffenen Länderfeststellungen unvollständig und teilweise unrichtig. Sie würden sich nur unzureichend mit dem konkreten Fluchtvorbringen des BF beschäftigen und seien dadurch als Begründung zur Abweisung eines Antrags auf internationalen Schutz unzureichend. Es hätten ergänzend die in der Beschwerde zitierten Berichte der BFA-Staatendokumentation zu Al Shabaab getroffen werden müssen. Zudem spreche das Bundesamt dem BF in seiner sehr kurzen Beweiswürdigung die Glaubwürdigkeit ab, ohne dies näher zu begründen. Es mag zwar teilweise zutreffend sein, dass der BF widersprüchliche Angaben gemacht habe, jedoch handle es sich beim Erlebten um ein sehr traumatisches Ereignis und hätte dies bei der Fragestellung beachtet werden müssen. Es sei unklar, weshalb das Bundesamt von einer Schutzfähigkeit des somalischen Sicherheitsapparates ausgehe. In zahlreichen Teilen des Landes habe die Regierung nicht einmal die Kontrolle, weshalb dort staatlicher Schutz jedenfalls nicht zu erwarten sei. Dem BF hätte zumindest der Status des subsidiär Schutzberechtigten zuerkennt werden müssen, weil sich die allgemeine Lage in Somalia nach Ausbruch des Ukrainekrieges abermals verschlechtert habe und der BF mit keinerlei Unterstützung rechnen könnte, weil alle, die ihm helfen würden, ebenfalls ins Fadenkreuz der Al Shabaab kommen würden, und der BF einem Minderheitenclan angehöre. Die Mutter des BF sei Diabetikerin und das Schicksal des jüngeren Bruders sei unklar, nachdem er von Al Shabaab mitgenommen worden sei. Das Länderinformationsblatt verdeutliche die prekäre Sicherheits- und Versorgungslage in Somalia. Es werde auf weitere Berichte der UNO, der ZDF-Nachrichten, der TAZ und des Guardian hingewiesen, welche die Verschärfung der Versorgungslage in Somalia durch den Ukraine-Krieg aufzeigen würden. Auch würden aus Berichten eines Somaliaexperten, des ORF, des Spiegels und von ACAPS die sehr schlechte humanitäre Situation hervorgehen. Der Verfassungsgerichtshof habe im Dezember 2019 eine innerstaatliche Fluchtalternative in Mogadischu aufgrund der Sicherheitslage verneint und habe im Erkenntnis vom 11.12.2020, E 2576/2020, erkannt, dass die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts mit Willkür belastet sei, weil sie entgegen der Länderfeststellungen von einer zumutbaren Rückkehr nach Somalia ausgehe. Es werde auch auf das Erkenntis des Verfassungsgerichtshofes vom 14.06.2022, E 4332/2021, verwiesen, das sich wie im vorliegenden Fall auf einen Angehörigen eines Minderheitenclans beziehe. Dem BF stehe keine innerstaatliche Fluchtalternative offen, weil er einem Minderheitenclan angehöre und zudem eine regelmäßige medizinische Kontrolle seines Knies benötige. Hierzu werde auf die UNHCR-Richtlinien verweisen. In einem sehr ähnlich gelagerten Fall habe das Bundesverwaltungsgericht auch subsidiären Schutz zuerkannt (BVwG 01.07.2021, W252 2200261-1). Der Verfassungsgerichtshof habe im Dezember 2019 eine innerstaatliche Fluchtalternative in Mogadischu aufgrund der Sicherheitslage verneint und habe im Erkenntnis vom 11.12.2020, E 2576 aus 2020,, erkannt, dass die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts mit Willkür belastet sei, weil sie entgegen der Länderfeststellungen von einer zumutbaren Rückkehr nach Somalia ausgehe. Es werde auch auf das Erkenntis des Verfassungsgerichtshofes vom 14.06.2022, E 4332 aus 2021,, verwiesen, das sich wie im vorliegenden Fall auf einen Angehörigen eines Minderheitenclans beziehe. Dem BF stehe keine innerstaatliche Fluchtalternative offen, weil er einem Minderheitenclan angehöre und zudem eine regelmäßige medizinische Kontrolle seines Knies benötige. Hierzu werde auf die UNHCR-Richtlinien verweisen. In einem sehr ähnlich gelagerten Fall habe das Bundesverwaltungsgericht auch subsidiären Schutz zuerkannt (BVwG 01.07.2021, W252 2200261-1).
  4. Am XXXX langte die Beschwerdevorlage beim Bundesverwaltungsgericht ein.
  5. Am römisch 40 langte die Beschwerdevorlage beim Bundesverwaltungsgericht ein.
  6. In einer am XXXX eingelangten schriftlichen Stellungnahme datiert mit XXXX , wurde im Wesentlichen vorgebracht, dass zum Beweis seines Fluchtvorbringens – in concreto zum Beweis der Tatsache, dass der BF vom Bruder des XXXX und den weiteren Männern, die den BF und seine Familie zu Hause aufgesucht hätten, nachdem der BF aus dem Krankenhaus entlassen worden sei, gefoltert worden sei – ein Arztbrief vom XXXX in Vorlage gebracht werde. Es sei naheliegend, dass die darin diagnostizierten Verletzungen von den Misshandlungen herrühren würden, wie der BF sie in der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht beschrieben habe. Es falle dem BF schwer, über die erlittenen Misshandlungen zu sprechen, weshalb er diese in der Einvernahme vor dem Bundesamt nicht im Detail beschrieben habe. Zudem sei er dazu nicht näher befragt worden.
  7. In einer am römisch 40 eingelangten schriftlichen Stellungnahme datiert mit römisch 40 , wurde im Wesentlichen vorgebracht, dass zum Beweis seines Fluchtvorbringens – in concreto zum Beweis der Tatsache, dass der BF vom Bruder des römisch 40 und den weiteren Männern, die den BF und seine Familie zu Hause aufgesucht hätten, nachdem der BF aus dem Krankenhaus entlassen worden sei, gefoltert worden sei – ein Arztbrief vom römisch 40 in Vorlage gebracht werde. Es sei naheliegend, dass die darin diagnostizierten Verletzungen von den Misshandlungen herrühren würden, wie der BF sie in der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht beschrieben habe. Es falle dem BF schwer, über die erlittenen Misshandlungen zu sprechen, weshalb er diese in der Einvernahme vor dem Bundesamt nicht im Detail beschrieben habe. Zudem sei er dazu nicht näher befragt worden. Dem BF sei zumindest der Status des subsidiär Schutzberechtigten zuzuerkennen, denn er stamme aus XXXX und seine Heimatregion sei als IPC-4 klassifiziert. Für die Regionen an den Ufern des Shabelle River, einschließlich XXXX , würde für die Monate Oktober bis Dezember 2023 IPC-Stufe 4 prognostiziert werden. Im Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 05.05.2022, Zl. W237 2127329-2, sei dem betroffenen Beschwerdeführer internationaler Schutz zuerkannt worden und ausgeführt worden, dass im angeführten Fall diese Lage einer realen Gefahr einer Verletzung der Rechte eines Betroffenen nach Art. 3 EMRK in einem als IPC-3 eingestuften Gebiet gleichkomme, sofern er nicht über soziale oder familiäre Unterstützung, Vermögensverhältnisse oder sonstige in seiner Person gelegene Umstände verfüge, die eine günstigere Prognose seiner Existenz in einem solchen Gebiet zulassen würden. Demnach müssten außergewöhnliche Umstände vorliegen, die eine besondere Besserstellung des BF gegenüber der übrigen Bevölkerung in der betroffenen Region begründen würden, welche im vorliegenden Fall jedoch nicht gegeben seien. Der BF würde bei einer Rückkehr in seine Heimat keine Lebensgrundlage mehr vorfinden, weil das Land, auf dem die Familie des BF Landwirtschaft betrieben habe, aufgrund der Dürre nur geringe Erträge erbracht habe, weshalb die Mutter des BF Haushalts- bzw. Reinigungsdienstleistungen verrichten habe müssen, und das Grundstück sei zuletzt von den aktuellen Überflutungen zerstört worden. In Bezug auf die Prüfung einer innerstaatlichen Fluchtalternative in Mogadischu habe der Verfassungsgerichtshof wiederholt auf die Bedeutung des UNHCR-Leitfadens vom September 2022 hingewiesen, wonach eine innerstaatliche Fluchtalternative in Mogadischu grundsätzlich nicht zur Verfügung stehe und nur in außergewöhnlichen Fällen vertretbar erscheine. Zu beachten sei, dass Angehörige starker Clans zu Minderheiten werden könnten, worauf der Verfassungsgerichtshof in seiner Entscheidung vom 28.06.2023, E402/2023, hingewiesen habe. Der BF gehöre dem Clan der Rahanweyn (Digil-Mirifle), Subclan XXXX , an und dieser Clan sei in Mogadischu eindeutig in der Minderheit. Nach UNHCR sei jedoch eine Zugehörigkeit zu einem lokalen Mehrheitsclan erforderlich, weshalb eine innerstaatliche Fluchtalternative für den BF in Mogadischu nicht in Betracht komme. Dem BF sei zumindest der Status des subsidiär Schutzberechtigten zuzuerkennen, denn er stamme aus römisch 40 und seine Heimatregion sei als IPC-4 klassifiziert. Für die Regionen an den Ufern des Shabelle River, einschließlich römisch 40 , würde für die Monate Oktober bis Dezember 2023 IPC-Stufe 4 prognostiziert werden. Im Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 05.05.2022, Zl. W237 2127329-2, sei dem betroffenen Beschwerdeführer internationaler Schutz zuerkannt worden und ausgeführt worden, dass im angeführten Fall diese Lage einer realen Gefahr einer Verletzung der Rechte eines Betroffenen nach Artikel 3, EMRK in einem als IPC-3 eingestuften Gebiet gleichkomme, sofern er nicht über soziale oder familiäre Unterstützung, Vermögensverhältnisse oder sonstige in seiner Person gelegene Umstände verfüge, die eine günstigere Prognose seiner Existenz in einem solchen Gebiet zulassen würden. Demnach müssten außergewöhnliche Umstände vorliegen, die eine besondere Besserstellung des BF gegenüber der übrigen Bevölkerung in der betroffenen Region begründen würden, welche im vorliegenden Fall jedoch nicht gegeben seien. Der BF würde bei einer Rückkehr in seine Heimat keine Lebensgrundlage mehr vorfinden, weil das Land, auf dem die Familie des BF Landwirtschaft betrieben habe, aufgrund der Dürre nur geringe Erträge erbracht habe, weshalb die Mutter des BF Haushalts- bzw. Reinigungsdienstleistungen verrichten habe müssen, und das Grundstück sei zuletzt von den aktuellen Überflutungen zerstört worden. In Bezug auf die Prüfung einer innerstaatlichen Fluchtalternative in Mogadischu habe der Verfassungsgerichtshof wiederholt auf die Bedeutung des UNHCR-Leitfadens vom September 2022 hingewiesen, wonach eine innerstaatliche Fluchtalternative in Mogadischu grundsätzlich nicht zur Verfügung stehe und nur in außergewöhnlichen Fällen vertretbar erscheine. Zu beachten sei, dass Angehörige starker Clans zu Minderheiten werden könnten, worauf der Verfassungsgerichtshof in seiner Entscheidung vom 28.06.2023, E402/2023, hingewiesen habe. Der BF gehöre dem Clan der Rahanweyn (Digil-Mirifle), Subclan römisch 40 , an und dieser Clan sei in Mogadischu eindeutig in der Minderheit. Nach UNHCR sei jedoch eine Zugehörigkeit zu einem lokalen Mehrheitsclan erforderlich, weshalb eine innerstaatliche Fluchtalternative für den BF in Mogadischu nicht in Betracht komme. Zum Nachweis seiner Integration und eines berücksichtigungswürdigen Privat- und Familienlebens im Sinne des Art. 8 EMRK würden außerdem die angeschlossenen Integrationsunterlagen vorgelegt werden. Zum Nachweis seiner Integration und eines berücksichtigungswürdigen Privat- und Familienlebens im Sinne des Artikel 8, EMRK würden außerdem die angeschlossenen Integrationsunterlagen vorgelegt werden.
  8. Am XXXX erfolgte unter Beiziehung eines Dolmetschers für die Sprache Somalisch sowie in Anwesenheit der Vertretung des BF eine mündliche Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht. Das Bundesamt ist zur Verhandlung entschuldigt nicht erschienen.
  9. Am römisch 40 erfolgte unter Beiziehung eines Dolmetschers für die Sprache Somalisch sowie in Anwesenheit der Vertretung des BF eine mündliche Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht. Das Bundesamt ist zur Verhandlung entschuldigt nicht erschienen. Die Verhandlung nahm im Wesentlichen folgenden Verlauf:„(…)Die Verhandlung nahm im Wesentlichen folgenden Verlauf:, „(…) R: Was ist Ihre Muttersprache? BF: Meine Muttersprache ist Somalisch. R an den Dolmetscher: In welcher Sprache übersetzen Sie für den Beschwerdeführer? D: Somalisch. R befragt den Beschwerdeführer, ob er den Dolmetscher gut verstehe, dies wird bejaht. BF: Meine Muttersprache ist Somalisch, ich verstehe den Dolmetscher sehr gut. Der RV wendet ein, dass der BF einen Dialekt sprechen würde und er sich nicht sicher ist, ob er den Dolmetscher versteht.Der Regierungsvorlage wendet ein, dass der BF einen Dialekt sprechen würde und er sich nicht sicher ist, ob er den Dolmetscher versteht. R: Welchen Dialekt und welche Sprache sprechen Sie? BF: XXXX . BF: römisch 40 . R: Auch, wenn Sie den Dialekt XXXX sprechen. Verstehen Sie den D gut, können Sie mit ihm kommunizieren?R: Auch, wenn Sie den Dialekt römisch 40 sprechen. Verstehen Sie den D gut, können Sie mit ihm kommunizieren? BF: Ich verstehe und spreche sowohl den Dialekt XXXX und Hochsomalisch. BF: Ich verstehe und spreche sowohl den Dialekt römisch 40 und Hochsomalisch. R an D: Verstehen Sie den BF gut? D: Ja. R: Verstehen Sie den D gut? BF (auf Deutsch): Sehr gut. BF (auf Somali): Bis jetzt habe ich dich (D) sehr gut verstanden. R befragt den Beschwerdeführer, ob dieser geistig und körperlich in der Lage ist der heutigen Verhandlung zu folgen bzw. ob irgendwelche Hindernisgründe vorliegen. Nun wird der Beschwerdeführer befragt, ob er gesund ist oder ob bei ihm (Krankheiten) und /oder Leiden vorliegen. Diese Fragen werden vom Beschwerdeführer dahingehend beantwortet, dass keine Hindernisgründe oder chronische Krankheiten und Leiden vorliegen. Der Beschwerdeführer ist in der Lage der Verhandlung in vollem Umfang zu folgen. BF: Es geht mir gesundheitlich sehr gut und nehme keine Medikamente. Unerlaubte Substanzen nehme ich auch nicht, weil ich in Sportler bin. R: Sind Sie in ärztlicher Behandlung? BF: Ich nehme regelmäßig Medikamente für meine Zunge. Als ich in Somalia war, ist mir etwas passiert. Seitdem nehme ich diese Medikamente. R: Wie heißt der Arzt, der Ihnen diese Medikamente verschreibt? BF: Während ich in Somalia war, habe ich keine Medikamente genommen. Wie ich in Österreich gewesen bin, habe ich mich von zwei verschiedenen Ärzten untersuchen lassen und die haben mir diese Medikamente verschrieben. R: An welcher Krankheit leiden Sie? Der BF sieht in seinem Rucksack nach. R: Die Frage kann nicht beantwortet werden. RV legt vor:Regierungsvorlage legt vor: - BF verweist auf Schreiben vom XXXX (OZ 5)- BF verweist auf Schreiben vom römisch 40 (OZ 5) R: Nehmen Sie darüber hinaus noch irgendwelche Medikamente? BF: Nein, ansonsten nichts. Dem Beschwerdeführer wird dargelegt, dass er am Verfahren entsprechend mitzuwirken hat bzw. auf die Fragen wahrheitsgemäß zu antworten hat. Andernfalls dies sich entsprechend im Erkenntnis im Bundesverwaltungsgerichtes auswirken würde. R: Haben Sie noch neue Beweismittel, die Sie beim BFA oder bzw. bei der Polizei noch nicht vorgelegt haben oder noch nicht vorlegen haben können? BF: Nein. (…) R: Wie ist Ihr Name? Wann und wo sind Sie geboren? BF: XXXX . Ich bin am XXXX in XXXX geboren.BF: römisch 40 . Ich bin am römisch 40 in römisch 40 geboren. R: Haben schon in einem anderen Land der EU einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt? BF: Ja, in Griechenland. R: Wie ist das Verfahren dort ausgegangen? BF: Einen negativen Bescheid habe ich erhalten. R: Haben Sie den negativen Bescheid bekämpft? BF: Nein, die haben mich aufgefordert das Land zu verlassen. In der Unterkunft, in der ich damals gelebt habe, durfte ich mich nicht weiter aufhalten. R: Warum haben Sie keine Beschwerde gegen diesen negativen Bescheid erhoben? BF: Ja. Als ich den ersten negativen Bescheid bekommen habe, habe ich auch gegen ihn eine Beschwerde erhoben. Dann habe ich habe auch die zweite negative Entscheidung bekommen. R: Legen Sie mir die Entscheidungen innerhalb einer Frist von fünf Tagen vor. BF: Ich kann das nicht finden. R: Haben Sie den Antrag in Griechenland unter denselben Namen und demselben Geburtsdatum wie in Österreich gestellt? BF: Ja: R: Sie sagen Sie sind im Jahr XXXX geboren, das BFA hat auf Grund des Gutachtens festgestellt, dass Sie bereits spätestens im XXXX geboren worden sind. Was sagen Sie den dazu?R: Sie sagen Sie sind im Jahr römisch 40 geboren, das BFA hat auf Grund des Gutachtens festgestellt, dass Sie bereits spätestens im römisch 40 geboren worden sind. Was sagen Sie den dazu? BF: Ich bin in XXXX geboren. Meine Mutter hat mir auch gesagt, dass ich an diesem Tag geboren bin. Ich bin nicht in einem Spital geboren. BF: Ich bin in römisch 40 geboren. Meine Mutter hat mir auch gesagt, dass ich an diesem Tag geboren bin. Ich bin nicht in einem Spital geboren. R: Sind die Angaben, die Sie seinerzeit bei der Polizei am XXXX und am XXXX beim BFA gemacht haben korrekt und halten Sie die Angaben bzw. Ausführungen inhaltlich weiterhin aufrecht?R: Sind die Angaben, die Sie seinerzeit bei der Polizei am römisch 40 und am römisch 40 beim BFA gemacht haben korrekt und halten Sie die Angaben bzw. Ausführungen inhaltlich weiterhin aufrecht? BF: Ja. Ich bleibe dabei. R: Wo haben Sie von Ihrer Geburt an bis zu Ihrer Ausreise aus Somalia gelebt? Wenn Sie bitte chronologisch angeben in welchen Zeiträumen, Sie in welchen Orten, Dörfern, Städte Sie von Ihrer Geburt an bis zu Ihrer Ausreise gelebt haben. BF: Von meiner Geburt bis zu meiner Ausreise lebte ich in XXXX . Es gab einen Ort namens XXXX , das ist nicht weit von XXXX . Ich war ca. 25 Tage dort. In Mogadischu war ich einen Tag und von dort bin ich in die Türkei geflogen. BF: Von meiner Geburt bis zu meiner Ausreise lebte ich in römisch 40 . Es gab einen Ort namens römisch 40 , das ist nicht weit von römisch 40 . Ich war ca. 25 Tage dort. In Mogadischu war ich einen Tag und von dort bin ich in die Türkei geflogen. R: Wann waren Sie diese 25 Tage in XXXX ?R: Wann waren Sie diese 25 Tage in römisch 40 ? BF: Das war im XXXX . BF: Das war im römisch 40 . R: Sind Sie von dort nochmals in Ihr Heimatdorf/Elternhaus zurückgekehrt? BF: Nein. R: Haben Sie dann von dort aus XXXX verlassen?R: Haben Sie dann von dort aus römisch 40 verlassen? BF: Ja, von dort bin ich nach Mogadischu gefahren. R: Haben Sie an der von Ihnen angegeben Heimatadresse alleine gewohnt? BF: Zuerst lebte ich gemeinsam mit meinen Eltern und meinem Bruder. Nachdem mein Vater im Jahr XXXX gestorben ist, hat meine Mutter wieder geheiratet und mein „Onkel“ (gemeint Stiefvater), hat auch bei uns im Haus gelebt. Ich habe noch zwei Halbschwestern ms. (mütterlicherseits). BF: Zuerst lebte ich gemeinsam mit meinen Eltern und meinem Bruder. Nachdem mein Vater im Jahr römisch 40 gestorben ist, hat meine Mutter wieder geheiratet und mein „Onkel“ (gemeint Stiefvater), hat auch bei uns im Haus gelebt. Ich habe noch zwei Halbschwestern ms. (mütterlicherseits). R: Wie alt ist Ihr Bruder? BF: Er ist jetzt XXXX Jahre alt. BF: Er ist jetzt römisch 40 Jahre alt. R: Wie heißt Ihr Bruder? BF: XXXX .BF: römisch 40 . R: Welche Schul- und Berufsausbildung haben Sie? BF: Ich habe acht Jahre in Somalia die Schule besucht. R: Wie haben Sie in Somalia Ihren Lebensunterhalt bestritten? BF: Meine Mutter hat uns versorgt. Sie hatte Gelegenheitsarbeiten verrichtet. R: Was hat Ihr Stiefvater gearbeitet? BF: Nachdem meine zwei Halbschwestern zur Welt gekommen sind, haben sich mein Stiefvater und meine Mutter scheiden lassen. R: Wann war das? BF: Das war im Jahr XXXX . BF: Das war im Jahr römisch 40 . R: Was hat Ihre Mutter für Gelegenheitsarbeiten verrichtet? BF: Es kam immer darauf an. Manchmal hat sie als Reinigungskraft gearbeitet, manchmal hat sie in somalischer Tradition, Holzhütten aufgebaut. R: Für wen waren diese Holzhütten? BF: Sie hat immer für die Leute gearbeitet. R: Was waren das für Holzhütten? BF: In denen die Leute gewohnt haben. R: Haben Sie Ihre Mutter bei ihren Gelegenheitsarbeiten unterstützt? BF: Ja, manchmal bin ich mit ihr mitgegangen und habe ihr geholfen. R: Arbeiten Sie in Österreich? BF: Nein. R: Gehen Sie in Österreich einer karitativen Tätigkeit nach? BF: Nein, aber ich spiele bei einem Fußballverein. R ersucht den BF die Fragen zu beantworten. R wiederholt die Frage. R: Helfen Sie jemanden, unterstützen Sie jemanden? BF: Nein, aber ich habe den Asylwerbern, die in meiner Unterkunft gewohnt haben, immer wieder geholfen. Wenn sie z. B. zum Arzt gegangen sind, bin ich mitgegangen und habe für sie übersetzt. R: In welche Sprache haben Sie übersetzt? BF: In Englisch. Ich kann auch ein bisschen Deutsch. R: Woher können Sie gut Englisch? BF: In XXXX .BF: In römisch 40 . R: Haben Sie Englisch in der Schule gelernt? BF: Ja. R: In welche Schule sind Sie in XXXX gegangen?R: In welche Schule sind Sie in römisch 40 gegangen? BF: XXXX -Schule. BF: römisch 40 -Schule. R: Haben Sie diese Schule abgeschlossen? BF: Nein, ich bin bis in die zehnte Klasse gegangen, habe dafür aber kein Zeugnis. R: Warum haben Sie dafür kein Zeugnis? BF: Ich habe keines bekommen. R: Von wem wurde die Schule geführt? BF: Sein Name ist XXXX . Er war der Direktor dieser Schule.BF: Sein Name ist römisch 40 . Er war der Direktor dieser Schule. R: War das eine öffentliche Schule? BF: Öffentlich. R: Mussten Sie dafür Schulgeld zahlen? BF: Die Kinder, die keinen Vater haben, zahlen dafür kein Geld. Aber die Kinder, deren Eltern leben, haben zahlen müssen. R: Ist Ihr jüngerer Bruder auch in dieselbe Schule gegangen? BF: Wir sind in zwei verschiedene Schulen gegangen. R: Hat Ihre Mutter für Ihren Bruder Schulgeld zahlen müssen? BF: Nein. R: Wie viele Geschwister haben Sie? BF: Einen Bruder und zwei Halbschwestern. R: Wie geht es Ihren engsten Familienangehörigen? BF: Es geht ihnen jetzt sehr schlecht. Wir haben in der Nähe des Shabeelle-Flusses gelebt. Dort gab es eine Überflutung. Unser Haus, wo meine Mutter und meine Geschwister gelebt haben und wo wir unsere kleine Landwirtschaft gehabt haben, ist überflutet worden. Meine Mutter und meine zwei Schwestern leben jetzt in einer Hütte. Diese Hütte befindet sich an einem Fußballfeld, wo wir früher Fußball gespielt haben. R: Woher haben Sie diese Information? BF: Meine Mutter hat mir davon erzählt. Wir telefonieren miteinander. R: Wann haben Sie das letzte Mal mit Ihrer Mutter telefoniert? BF: Gestern Abend. R: Was war der Inhalt des Telefongesprächs? BF: Wir haben einander gefragt, wie es uns gesundheitlich geht und dann hat sie mir den Rat gegeben, dass ich etwas lernen soll. Ich sei der Einzige, der ihr helfen kann. Sie meine damit, ihr als Person und meinen Geschwistern. Ich müsse die in Österreich lebenden Leute respektieren. R: Wohnt Ihr Bruder auch bei Ihrer Mutter? BF: Nein, die Al-Shabaab (AS) hat ihn entführt. R: Woher haben Sie diese Information? BF: Von meiner Mutter. R: Wann wurde Ihr Bruder von der AS entführt? BF: Am XXXX .BF: Am römisch 40 . R: Wie hat Ihre Mutter von der Entführung Ihres Bruders erfahren? BF: Die AS hat ihn entführt, während ich mich in XXXX versteckt habe. Er sah eigentlich wie ich aus und das habe ich von meiner Mutter erfahren. BF: Die AS hat ihn entführt, während ich mich in römisch 40 versteckt habe. Er sah eigentlich wie ich aus und das habe ich von meiner Mutter erfahren. R ersucht den BF die Fragen konkret zu beantworten. R wiederholt die Frage. BF: Als AS ihn entführt hat, war mein Bruder zu Hause, meine Mutter auch. R: Wie hat Ihre Mutter danach reagiert, als Ihr Bruder entführt worden ist? BF: Meine Mutter ist zuckerkrank. Als die Männer zu uns nach Hause gekommen sind und sie meinen Bruder entführt haben, ist der Zuckerspiegel meiner Mutter gestiegen. Daraufhin wurde sie bewusstlos. Sie konnte dagegen nichts machen. R: Wie viele Geschwister hat Ihr Vater? BF: Drei Schwestern. R: Wo leben Ihre drei Tanten vs. (väterlicherseits)? BF: Ich weiß es nicht. Mein Vater hat mir davon nie erzählt, aber meine Mutter hat mir einmal davon erzählt, dass mein Vater drei Schwestern hat. R: Sind seine Geschwister zu seiner Beerdigung gekommen? BF: Nein. R: Wie viele Geschwister hat Ihre Mutter? BF: Eine einzige Schwester. R: Wo wohnt Ihre Tante ms.? BF: In XXXX .BF: In römisch 40 . R: Ist diese verheiratet? BF: Ja. R: Haben Sie Cousins, Cousinen? BF: Sie haben nur eine einzige Tochter. R: Haben Sie einen Freundeskreis in Somalia gehabt? BF: Ja, habe ich gehabt. Ich bin mit ihnen zusammen in die Schule gegangen. R: Haben Sie mit Ihren Freunden in Somalia noch Kontakt? BF: Nur mit einem einzigen habe ich Kontakt, er ist in Somalia. R: Wie heißt er? BF: XXXX .BF: römisch 40 . R: Ist dieser mit Ihnen in die Schule gegangen? BF: Ja. R: Haben Sie für die Ausreise aus Somalia sich eines Schleppers bedient? BF: Ja. R: Haben Sie dem Schlepper für die Ausreise aus Somalia etwas zahlen müssen? BF: Ja. R: Wie viel? BF: Das weiß ich nicht, meine Tante ms. hat das Geld bezahlt. R: Welchen Beruf übt Ihre Tante ms. aus? BF: Sie hat eine kleine Landwirtschaft gehabt. Aus dem Verkauf der Ernte hat sie meine Flucht bezahlt. R: Haben Sie zu Ihrer Tante ms. und deren Mann ein gutes Verhältnis? BF: Während ich in Somalia war, hatte ich Kontakt zu ihnen. Aber seit ich jetzt im Ausland bin, habe ich keinen Kontakt mehr zu ihr. R: Haben Sie zu Ihrer Tante ms. und deren Mann ein gutes Verhältnis? BF: Ja. R: Haben Sie in Österreich irgendwelche Verwandte? BF: Nein. R: In der Europäischen Union? BF: Nein. R: Sie haben gesagt, dass Sie Deutsch sprechen. Haben Sie einen Deutschkurs besucht? BF: Ja. R: Eine Deutschprüfung absolviert? BF: Noch nicht, aber Ende dieses Monats habe ich einen Prüfungstermin. R (auf Deutsch): Wie oft in der Woche besuchen Sie einen Deutschkurs? BF (auf Deutsch): „Entschuldigung, können. Können Sie sprachen etwas? Ich sprache etwas.“ R (auf Deutsch): Haben Sie die Frage verstanden? BF (auf Deutsch): „Haben Sie die? Können Sie langsam sprache?“ R (auf Deutsch): Wie oft in der Woche besuchen Sie einen Deutschkurs? BF (auf Deutsch): „Eh gehen.“ R (auf Deutsch): An welchen Tagen in der Woche besuchen Sie den Deutschkurs? BF (auf Deutsch): „Dreimal.“ R: An welchen Tagen in der Woche besuchen Sie den Deutschkurs? BF: Montag und Dienstag. R (auf Deutsch): Wie lange dauert der Sprachkurs am Montag? BF (auf Deutsch): „Dscheh?“ R (auf Deutsch): Wieviele Stunden sind Sie im Sprachkurs? BF (auf Deutsch): „Einen Monat sieben.“ R (auf Deutsch): Wie lange dauert der Sprachkurs am Montag? BF (auf Deutsch): „Drei Monat.“ R (auf Deutsch): Wie viele Personen besuchen mit Ihnen den Sprachkurs? BF (auf Deutsch): „Mein Freund. Ich sprachen mein Freund.“ Die Verhandlung wurde um ca. 10:23 Uhr unterbrochen und um 10:29 Uhr fortgesetzt. R: Wie viele Personen besuchen mit Ihnen den Sprachkurs? BF: Ca.
  10. R (auf Deutsch): Wie lange dauert der Sprachkurs noch? BF (auf Deutsch): Drei Monat. R: Wie lange dauert der Sprachkurs noch? BF: Noch ein Monat. R (auf Deutsch): Wann machen Sie die Prüfung für diesen Deutschkurs? BF (auf Deutsch): Nicht. R (auf Deutsch): Gibt es ein Datum für die Prüfung des Deutschkurses? BF (auf Deutsch): Warum ich finish? R (auf Deutsch): Was machen Sie in Ihrer Freizeit? BF (auf Deutsch): Ich bin Spieler. R (auf Deutsch): Welche Art von Sport spielen Sie? BF (auf Deutsch): Ich bin Spieler Sport. R (auf Deutsch): Welchen Sport machen Sie? BF (auf Deutsch): Ich bin… ich bin… R: Sie haben heute gesagt, dass Sie sich bevor Sie Somalia verlassen haben, dann noch einige Wochen an einem anderen Ort als Ihrem Elternhaus aufgehalten haben, warum? BF: Ich hatte Angst vor der AS und musste mich deshalb verstecken. R: Wieso hatten Sie Angst vor der AS? BF: Ich hatte Angst, dass sie mich töten, weil ich einen AS-Mann gesehen habe, der jemanden umgebracht hat, der für die Regierung gearbeitet hat. Das war am XXXX . BF: Ich hatte Angst, dass sie mich töten, weil ich einen AS-Mann gesehen habe, der jemanden umgebracht hat, der für die Regierung gearbeitet hat. Das war am römisch 40 . R: Was war das für ein Wochentag? BF: Das war ein Freitag. R: Können Sie den Vorfall genau schildern, wie sich das Ganze abgespielt hat? BF: Das war am XXXX , so gegen 17 Uhr am Nachmittag. Ich war mit meinen Freunden in einem Teerestaurant. Dort war auch ein Freund meines Vaters, der für die Regierung gearbeitet hat. Sein Name war XXXX . Er hat mit uns immer wieder über die AS geredet. Er war immer gegen die AS und sagte uns immer, wir müssen nicht mit der AS zusammenarbeiten. Wir sollen weglaufen. Als zum Gebet aufgerufen wurde und wir alle in die Moschee gehen wollten, saß XXXX vor diesem Restaurant. Er hat mich gerufen und sagte mir, ich solle ihm das Wasser für die Waschung vor dem Gebet bringen. Dort war auch ein Freund von mit dem Namen XXXX . BF: Das war am römisch 40 , so gegen 17 Uhr am Nachmittag. Ich war mit meinen Freunden in einem Teerestaurant. Dort war auch ein Freund meines Vaters, der für die Regierung gearbeitet hat. Sein Name war römisch 40 . Er hat mit uns immer wieder über die AS geredet. Er war immer gegen die AS und sagte uns immer, wir müssen nicht mit der AS zusammenarbeiten. Wir sollen weglaufen. Als zum Gebet aufgerufen wurde und wir alle in die Moschee gehen wollten, saß römisch 40 vor diesem Restaurant. Er hat mich gerufen und sagte mir, ich solle ihm das Wasser für die Waschung vor dem Gebet bringen. Dort war auch ein Freund von mit dem Namen römisch 40 . BF (BF beginnt beim Erzählen um 10:45 Uhr zu weinen): Dann bin ich in dieses Restaurant gegangen um dieses Wasser zu holen. Als ich zurückgekommen bin und dieses XXXX geben wollte, kam ein Motorrad dort an. Der Motorradfahrer ist abgestiegen und ging zu XXXX hin. Er nahm seine Pistole heraus und hat auf den Kopf von XXXX gezielt. Als er ihn in den Kopf schießen wollte, ist seine Pistole nicht gegangen. XXXX ist zu XXXX gelaufen und hat XXXX in den Kopf geschossen. Als ich das gesehen habe, bin ich ohnmächtig geworden und bin auf den Boden gefallen. BF (BF beginnt beim Erzählen um 10:45 Uhr zu weinen): Dann bin ich in dieses Restaurant gegangen um dieses Wasser zu holen. Als ich zurückgekommen bin und dieses römisch 40 geben wollte, kam ein Motorrad dort an. Der Motorradfahrer ist abgestiegen und ging zu römisch 40 hin. Er nahm seine Pistole heraus und hat auf den Kopf von römisch 40 gezielt. Als er ihn in den Kopf schießen wollte, ist seine Pistole nicht gegangen. römisch 40 ist zu römisch 40 gelaufen und hat römisch 40 in den Kopf geschossen. Als ich das gesehen habe, bin ich ohnmächtig geworden und bin auf den Boden gefallen. Ich kannte XXXX seit längerer Zeit und wusste nicht, dass er bei der AS ist. Außerdem war XXXX wie mein Onkel. Er war ein Freund meines Vaters und er gehört auch dem gleichen Stamm wie wir an. Ich kannte römisch 40 seit längerer Zeit und wusste nicht, dass er bei der AS ist. Außerdem war römisch 40 wie mein Onkel. Er war ein Freund meines Vaters und er gehört auch dem gleichen Stamm wie wir an. R: Welchem Stamm gehören Sie an? BF: XXXX .BF: römisch 40 . R: Und welchem Subclan, Subsubclan, Subsubsublan? BF: Subclan XXXX , Subsubclan XXXX , Subsubsubclan XXXX .BF: Subclan römisch 40 , Subsubclan römisch 40 , Subsubsubclan römisch 40 . R: Wie nimmt man Ihren Clan wahr? Was sind die Kennzeichen dafür? BF: Man kann uns unterscheiden. Wenn man einen Angehörigen der XXXX sieht, merkt man dies an ihren Dialekt. Es gibt eine Tradition, die wir einmal im Jahr machen. Das ist im gesamten Somalia bekannt, das nennt man Istunka. BF: Man kann uns unterscheiden. Wenn man einen Angehörigen der römisch 40 sieht, merkt man dies an ihren Dialekt. Es gibt eine Tradition, die wir einmal im Jahr machen. Das ist im gesamten Somalia bekannt, das nennt man Istunka. R: Was ist Istunka? BF: Diese Tradition machen wir schon längere Zeit. Es sind zwei verschiedenen Gruppen. Die Beiden sind mit einem Holzstock bewaffnet und die schlagen mit den Holzstöcken gegenseitig aufeinander. R: Was ist der Hintergrund dieses Rituals? BF: Das ist die Tradition, ich weiß es nicht. Die Leute freuen sich immer darauf, wenn dieser Zeitpunkt nahekommt. R: Warum freuen sich die Leute in Somalia, wenn dieser Zeitpunkt nahekommt? BF: Das weiß ich nicht. Das ist unsere Tradition. Das hat auch schon mein Ururoßvater gemacht. Dieser Holzstock ist aus einem bestimmten Holz. Dieses Holz findet man in der Nähe eines Flusses mit dem Namen Shabeellehe. R: Was ist das für ein Holz? BF: Labeey. R: Haben Sie bei diesen traditionellen Feierlichkeiten auch selbst teilgenommen? BF: Nein. Man muss ein bestimmtes Alter haben, um an dieser Tradition teilzunehmen. Ich war klein und ich war oft dort als Zuschauer. R: Wie alt muss man da sein? BF: Man muss 20 Jahre aufwärts sein. Die Leute, die gegeneinander antreten, stammen aus verschiedenen Bezirken und jeder Bezirk hat eine eigene Gruppe. Diese Feierlichkeit beginnt am Nachmittag so gegen elf Uhr. Man muss warten, bis alle Gruppen gegeneinander gekämpft haben. Es kann sein, dass man schon um 18 Uhr fertig ist, es kann aber auch sein, dass es erst um Mitternacht fertig ist. R: Wie hat die Gruppe aus Ihrem Dorf bzw. Bezirk geheißen, die dort angetreten ist? BF: Die Gruppe aus unserem Dorf nennt sich wie der Subclan XXXX .BF: Die Gruppe aus unserem Dorf nennt sich wie der Subclan römisch 40 . R: Wie ist es für Ihre Gruppe ausgegangen, wie Sie das letzte Mal zugeschaut haben? BF: Wir haben gegen die Gruppe XXXX gespielt und gegen sie haben wir verloren.BF: Wir haben gegen die Gruppe römisch 40 gespielt und gegen sie haben wir verloren. R: An welchem Wochentag geht diese Feierlichkeit los? BF: Meistens findet sie am Montag oder am Freitag statt. R: Zu dem Vorfall: Sie haben gesagt, Sie sind mit Freunden gesessen. Wie viele Freunde sind mit Ihnen zusammengesessen? BF: Mit mir waren wir ca. sieben oder acht Personen. R: Sieben oder acht Personen? BF: Mit XXXX waren wir acht, wir waren sieben, ohne XXXX . BF: Mit römisch 40 waren wir acht, wir waren sieben, ohne römisch 40 . R: Wie lange kannten Sie Ihre Freunde schon? BF: Wir sind zusammen aufgewachsen und gingen auch zusammen in die Schule. R: Können Sie mir genau schildern, was der Motorradfahrer gemacht hat, wie er gekommen ist? BF: Ich war im Restaurant, um Wasser für XXXX zu holen. Als ich von diesem Restaurant nach draußen gekommen bin, war der Mann mit dem Motorrad dort. Er war mit einem Motorrad namens „ XXXX “. Er ist vom Motorrad abgestiegen und ging in XXXX Richtung. Er hat versucht ihn anzuschießen, aber seine Pistole ist nicht gegangen. Er hat einen Schal gehabt, welchen seinen Kopf und seinen Hals bedeckt hat, sein Gesicht war sichtbar. Er hatte ein weißes T-Shirt an und eine weiße Hose. BF: Ich war im Restaurant, um Wasser für römisch 40 zu holen. Als ich von diesem Restaurant nach draußen gekommen bin, war der Mann mit dem Motorrad dort. Er war mit einem Motorrad namens „ römisch 40 “. Er ist vom Motorrad abgestiegen und ging in römisch 40 Richtung. Er hat versucht ihn anzuschießen, aber seine Pistole ist nicht gegangen. Er hat einen Schal gehabt, welchen seinen Kopf und seinen Hals bedeckt hat, sein Gesicht war sichtbar. Er hatte ein weißes T-Shirt an und eine weiße Hose. R: Sie sagen, er hat versucht XXXX anzuschießen. Wie weit war der Abstand zwischen dem Täter und XXXX ?R: Sie sagen, er hat versucht römisch 40 anzuschießen. Wie weit war der Abstand zwischen dem Täter und römisch 40 ? BF: Sie waren nicht einmal einen Schritt von XXXX entfernt. Das Motorrad hatte er auch ganz in der Nähe von XXXX angehalten. BF: Sie waren nicht einmal einen Schritt von römisch 40 entfernt. Das Motorrad hatte er auch ganz in der Nähe von römisch 40 angehalten. R: Wo sind Ihre Freunde und XXXX genau gesessen, als der Motorradfahrer gekommen ist?R: Wo sind Ihre Freunde und römisch 40 genau gesessen, als der Motorradfahrer gekommen ist? BF: Als dieser Motorradfahrer dort angekommen ist, waren meine Freunde nicht dort, sondern sie waren auf dem Weg zur Moschee. R: Wer ist dann nicht auf dem Weg in die Moschee gewesen? BF: XXXX war nicht auf dem Weg in die Moschee. BF: römisch 40 war nicht auf dem Weg in die Moschee. R: Was hat XXXX währenddessen gemacht, als Ihre Freunde in die Moschee gegangen sind?R: Was hat römisch 40 währenddessen gemacht, als Ihre Freunde in die Moschee gegangen sind? BF: Als ich vom Teehaus nach draußen gekommen bin, saß XXXX in der Nähe von XXXX . Dieses Motorrad war nicht weit weg von XXXX .BF: Als ich vom Teehaus nach draußen gekommen bin, saß römisch 40 in der Nähe von römisch 40 . Dieses Motorrad war nicht weit weg von römisch 40 . R: Sie haben gesagt, Sie sind aus dem Teehaus hinausgegangen. Wie viel Zeit ist vergangen als der Motorradfahrer gekommen ist? Ist er schon da gewesen, ist er gleichzeitig gekommen als Sie aus dem Teehaus gegangen sind oder ist er später gekommen? BF: Kurz nachdem ich aus diesem Restaurant nach draußen gegangen bin, ist dieser Motorradfahrer angekommen. Die Tür des Restaurants, war ein paar Schritte von XXXX entfernt. BF: Kurz nachdem ich aus diesem Restaurant nach draußen gegangen bin, ist dieser Motorradfahrer angekommen. Die Tür des Restaurants, war ein paar Schritte von römisch 40 entfernt. R: Wie lange hat es ungefähr gedauert bis der Motorradfahrer gekommen ist? Sie haben gesagt, er ist kurze Zeit später gekommen als Sie nach draußen gegangen sind? BF: Nicht einmal eine Minute. Er ist vom Motorrad abgestiegen und in Richtung XXXX gegangen. BF: Nicht einmal eine Minute. Er ist vom Motorrad abgestiegen und in Richtung römisch 40 gegangen. R: Was hat dann dieser Motorradfahrer gemacht? Dieser ist abgestiegen, ist in Richtung XXXX gegangen, was ist dann genau passiert?R: Was hat dann dieser Motorradfahrer gemacht? Dieser ist abgestiegen, ist in Richtung römisch 40 gegangen, was ist dann genau passiert? BF: Als er von diesem Motorrad abgestiegen ist, hat er gleichzeitig seine Pistole herausgezogen und ging in Richtung XXXX und zielte gleichzeitig auf seinen Kopf. Er wollte ihn erschießen, aber die Pistole hat geklemmt. Dann gleich, nachdem das passiert ist, hat XXXX seine Pistole genommen und hat auf den Kopf von XXXX geschossen.BF: Als er von diesem Motorrad abgestiegen ist, hat er gleichzeitig seine Pistole herausgezogen und ging in Richtung römisch 40 und zielte gleichzeitig auf seinen Kopf. Er wollte ihn erschießen, aber die Pistole hat geklemmt. Dann gleich, nachdem das passiert ist, hat römisch 40 seine Pistole genommen und hat auf den Kopf von römisch 40 geschossen. R: Hat der Motorradfahrer – außer, dass er in Richtung XXXX gegangen und auf ihn mit der Pistole gezielt hat – noch etwas gemacht, sich geäußert?R: Hat der Motorradfahrer – außer, dass er in Richtung römisch 40 gegangen und auf ihn mit der Pistole gezielt hat – noch etwas gemacht, sich geäußert? BF beginnt um 11:20 Uhr zu weinen. BF: „Allah akbar“ hat er gesagt, sonst nichts. R: Wo waren Ihre anderen Freunde zu diesem Zeitpunkt? BF: Sie sind in die Moschee gegangen. R: Wie weit waren Ihre Freunde von diesem Tatort schon entfernt? BF: Die Moschee war nicht gegenüber dem Restaurant, sondern man musste in eine Gasse gehen, um zu dieser Moschee zu gelangen. Sie sind in die Moschee XXXX gegangen. BF: Die Moschee war nicht gegenüber dem Restaurant, sondern man musste in eine Gasse gehen, um zu dieser Moschee zu gelangen. Sie sind in die Moschee römisch 40 gegangen. R: Waren die Freunde schon in der Gasse? Haben Sie die Freunde überhaupt noch gesehen? BF: Die Freunde waren schon in der Gasse. Sie haben uns nicht gesehen. R: Haben Sie sich mit Ihren Freunde und XXXX , der offensichtlich auch zu Ihren Freundeskreis gehört hat, öfters dort getroffen?R: Haben Sie sich mit Ihren Freunde und römisch 40 , der offensichtlich auch zu Ihren Freundeskreis gehört hat, öfters dort getroffen? BF: Wir waren nicht enge Freunde miteinander, aber wir haben uns oft gesehen und haben miteinander Fußball gespielt. R: Wenn Sie sagen: „Wir waren nicht enge Freunde miteinander“, wem haben Sie damit konkret gemeint? BF: XXXX habe ich damit gemeint. BF: römisch 40 habe ich damit gemeint. R: Haben Sie den Motorradfahrer gekannt? BF: Nein. R: Haben Sie den Motorradfahrer früher schon einmal gesehen? BF: Nein. R: Können Sie ungefähr einschätzen, wie alt dieser Motorradfahrer war? BF: Zwischen 23 und 25 Jahre. R: Wie alt ist XXXX ?R: Wie alt ist römisch 40 ? BF: Wenn ich schätzen soll, ist er ca. 20 Jahre alt. Er war ein bisschen größer als ich. R: Haben Sie sich öfters mit Ihren Freunden dort getroffen und XXXX ?R: Haben Sie sich öfters mit Ihren Freunden dort getroffen und römisch 40 ? BF: Ja. R: Wie oft? BF: Wir waren oft dort. Vor den Fußballspielen haben wir uns dort getroffen und sind von dort aus gemeinsam zum Fußballspielen gegangen. Manchmal sind wir auch nach der Schule dorthin gegangen. Dieses Restaurant war in unserer Umgebung. R: Hat XXXX mit Ihnen dann Fußball gespielt? War er auch dabei?R: Hat römisch 40 mit Ihnen dann Fußball gespielt? War er auch dabei? BF: Nein, er hat nicht Fußball gespielt, er war sehr alt. Er war meistens nur dort. R: Wie alt war er, wenn Sie sagen: „Er war sehr alt“. BF: Zwischen 50 und 55 Jahre alt. Die Verhandlung wird um 11:30 Uhr unterbrochen und um 11:48 Uhr fortgesetzt. R: Wissen Sie den Namen des Motorradfahrers, der die Pistole gegen XXXX gerichtet hat?R: Wissen Sie den Namen des Motorradfahrers, der die Pistole gegen römisch 40 gerichtet hat? BF: Nein. R: Wissen Sie, warum der Motorradfahrer die Pistole gegen ihn gerichtet hat? BF: Ich glaube XXXX hat diesen Zakat nicht gezahlt.BF: Ich glaube römisch 40 hat diesen Zakat nicht gezahlt. R: Wissen Sie das? Oder glauben oder vermuten Sie das? BF: Ich glaube schon, dass er dieses Zakatgeld nicht bezahlt hat. XXXX arbeitet für die Regierung und nebenbei hat er auch als Händler gearbeitet. Er hat Grundstücke und Häuser verkauft. BF: Ich glaube schon, dass er dieses Zakatgeld nicht bezahlt hat. römisch 40 arbeitet für die Regierung und nebenbei hat er auch als Händler gearbeitet. Er hat Grundstücke und Häuser verkauft. R: Sie wissen es nicht? BF: Ich weiß es nicht genau. R: Was ist dann passiert, nachdem XXXX erschossen worden ist?R: Was ist dann passiert, nachdem römisch 40 erschossen worden ist? BF: Nachdem XXXX erschossen wurde und ich so viel Blut gesehen habe, bin ich ohnmächtig geworden und fiel auf dem Boden. BF: Nachdem römisch 40 erschossen wurde und ich so viel Blut gesehen habe, bin ich ohnmächtig geworden und fiel auf dem Boden. R: Wie viele Leute haben die Ermordung des XXXX gesehen? Wie viele Leute waren zu diesem Zeitpunkt im Teehaus?R: Wie viele Leute haben die Ermordung des römisch 40 gesehen? Wie viele Leute waren zu diesem Zeitpunkt im Teehaus? BF: Die Leute sind alle in die Moschee gegangen um zu beten, ich war der Einzige der draußen gestanden ist, außer diesen beiden Tätern. Im Restaurant waren zwei Personen, einer davon hat XXXX geheißen und der zweite war ein Klient, der dort etwas gegessen hat. Ich kannte ihn aber nicht. BF: Die Leute sind alle in die Moschee gegangen um zu beten, ich war der Einzige der draußen gestanden ist, außer diesen beiden Tätern. Im Restaurant waren zwei Personen, einer davon hat römisch 40 geheißen und der zweite war ein Klient, der dort etwas gegessen hat. Ich kannte ihn aber nicht. R: Wie war das Verhältnis Ihrer Freunde zu XXXX , der bei diesen Treffen offensichtlich immer dabei war?R: Wie war das Verhältnis Ihrer Freunde zu römisch 40 , der bei diesen Treffen offensichtlich immer dabei war? BF: Das Verhältnis zwischen uns war gut, er war ein Freund meines Vaters. Wenn er mich immer wieder gesehen hat, hat er mir geraten, ich soll etwas lernen. Das machte er nur, weil er ein Freund meines Vaters war. R: Hat XXXX Ihre Familie auch anderwärtig unterstützt, nachdem Ihr Vater verstorben?R: Hat römisch 40 Ihre Familie auch anderwärtig unterstützt, nachdem Ihr Vater verstorben? BF: Ja, manchmal hat er zu uns nach Haus, Mehl oder Öl gebracht. R: War XXXX verheiratet?R: War römisch 40 verheiratet? BF: Ja, verheiratet und er hatte Kinder. R: Wie viele Kinder hatte er? BF: Drei. Zwei Söhne und eine Tochter. R: Wie alt sind seine zwei Söhne? BF: Beide sind so alt wie ich. R: Von wem wurde das Gebiet, wo Sie in XXXX gelebt haben, beherrscht?R: Von wem wurde das Gebiet, wo Sie in römisch 40 gelebt haben, beherrscht? BF: Offiziell teilte dieser Fluss XXXX in zwei Teile. In einem Teil von XXXX ist die Regierung an der Macht und in dem zweiten Teil, wo ich gewohnt habe, ist niemand dort. Die AS kommt am Abend dorthin und sie machen dort was sie wollen. Jeder hat Angst vor der AS, wenn man in diesen Teil von XXXX hineinkommen will. BF: Offiziell teilte dieser Fluss römisch 40 in zwei Teile. In einem Teil von römisch 40 ist die Regierung an der Macht und in dem zweiten Teil, wo ich gewohnt habe, ist niemand dort. Die AS kommt am Abend dorthin und sie machen dort was sie wollen. Jeder hat Angst vor der AS, wenn man in diesen Teil von römisch 40 hineinkommen will. R: Hat in diesem Teil, in dem Sie gewohnt haben, der AS jemand Einhalt geboten? Hat jemand dort die AS zur Rechenschaft gezogen? BF: Ja. Manche Lehrer unserer Schule arbeiteten auch heimlich mit der AS zusammen. R: Hat es jemanden in dem Teil von XXXX , in dem Sie gewohnt haben gegeben, der gegen die AS aufgetreten ist? Hat sie jemand zur Rechenschaft gezogen?R: Hat es jemanden in dem Teil von römisch 40 , in dem Sie gewohnt haben gegeben, der gegen die AS aufgetreten ist? Hat sie jemand zur Rechenschaft gezogen? BF: Es gibt dort einen bekannten Ort namens XXXX . Die bringen dort immer wieder geköpfte Leichen hin. Die Bewohner von dort sagen, dass diese Personen sich geweigert hätten, mit der AS zusammenzuarbeiten.BF: Es gibt dort einen bekannten Ort namens römisch 40 . Die bringen dort immer wieder geköpfte Leichen hin. Die Bewohner von dort sagen, dass diese Personen sich geweigert hätten, mit der AS zusammenzuarbeiten. R: Wie lange haben Sie XXXX schon gekannt?R: Wie lange haben Sie römisch 40 schon gekannt? BF: Seit ich mich erinnern kann, habe ich ihn gekannt. Seit sieben oder acht Jahren habe ich ihn gekannt. R: Wissen Sie, ob XXXX vor seiner Ermordung Probleme mit der AS gehabt hat?R: Wissen Sie, ob römisch 40 vor seiner Ermordung Probleme mit der AS gehabt hat? BF: Nein. R: Hat er diesbezüglich irgendetwas Ihnen gegenüber geäußert? BF: Einmal hat er mir gesagt, dass die AS ihn immer wieder anrufen und von ihm Zakatgeld verlangen. R: Wann hat er Ihnen das erzählt? BF: Das war ca. einen Monat vor seiner Ermordung. R: Warum hat er Ihnen das erzählt? BF: Damals hat er mir geraten, dass ich nicht mit der AS zusammenarbeiten soll. Ich soll keine Angst vor ihnen haben, wenn sie mich bedrohen. AS ist nicht mehr so mächtig wie früher. Dann hat er gesagt, dass „sie mich öfters anrufen, weil ich nicht Zakat zahle.“ R: Wie oft ist er deswegen angerufen worden? BF: Er hat mir nicht gesagt wie oft er deswegen von der AS angerufen worden ist. Er hat mir oft wiederholt gesagt, wenn die AS versucht mich zu rekrutieren, soll ich nicht mit ihnen zusammenarbeiten und solle mich weigern. Er war immer gegen die AS. R: Haben Sie mit XXXX darüber gesprochen, was es für Sie Konsequenzen hätte, wenn Sie von der AS rekrutiert werden würden und die Zusammenarbeit verweigern würden?R: Haben Sie mit römisch 40 darüber gesprochen, was es für Sie Konsequenzen hätte, wenn Sie von der AS rekrutiert werden würden und die Zusammenarbeit verweigern würden? BF: Wir haben darüber nicht gesprochen. R: Ist es in Ihrem Teil von XXXX , in dem Sie gewohnt haben, zur Ermordung von Personen gekommen, die die Zusammenarbeit mit der AS verweigert haben, wenn man versucht hat sie zu rekrutieren?R: Ist es in Ihrem Teil von römisch 40 , in dem Sie gewohnt haben, zur Ermordung von Personen gekommen, die die Zusammenarbeit mit der AS verweigert haben, wenn man versucht hat sie zu rekrutieren? BF: Ja. R: Wie haben Sie dann auf den Rat von XXXX reagiert?R: Wie haben Sie dann auf den Rat von römisch 40 reagiert? BF: XXXX hat mir nur geraten, dass ich mich weigern soll, wenn die AS versuchen würde, mich zu rekrutieren. Aber jeder, der in Somalia lebt, kennt die Konsequenzen, wenn man sich weigert mit der AS zusammenzuarbeiten. Die AS ist überall in Somalia. Ich weiß, dass ich das nicht machen kann. BF: römisch 40 hat mir nur geraten, dass ich mich weigern soll, wenn die AS versuchen würde, mich zu rekrutieren. Aber jeder, der in Somalia lebt, kennt die Konsequenzen, wenn man sich weigert mit der AS zusammenzuarbeiten. Die AS ist überall in Somalia. Ich weiß, dass ich das nicht machen kann. R: Wieso hat Ihnen XXXX geraten sich im Falle einer Rekrutierung durch die AS zu weigern, wenn jeder in Somalia die Konsequenzen einer solchen Weigerung kennt?R: Wieso hat Ihnen römisch 40 geraten sich im Falle einer Rekrutierung durch die AS zu weigern, wenn jeder in Somalia die Konsequenzen einer solchen Weigerung kennt? BF: Das hat er mir nur als Rat gegeben. Aber die AS macht in Somalia was sie will. Er ( XXXX ) weiß, dass die AS böse Leute sind. BF: Das hat er mir nur als Rat gegeben. Aber die AS macht in Somalia was sie will. Er ( römisch 40 ) weiß, dass die AS böse Leute sind. R: Warum hätte XXXX Ihnen so etwas raten sollen?R: Warum hätte römisch 40 Ihnen so etwas raten sollen? BF: Ein Beispiel: Wenn unser Präsident vor der Kamera steht und er den Leuten etwas sagen will, sagt er, dass wir uns weigern müssen, wenn die AS zu einen kommt. Die AS ist nicht mehr so mächtig wie früher. Sie ist entmachtet. XXXX hat auch gemeint, dass ich nicht mit ihnen zusammenarbeiten soll. Diesen Rat hat er mir gegeben. BF: Ein Beispiel: Wenn unser Präsident vor der Kamera steht und er den Leuten etwas sagen will, sagt er, dass wir uns weigern müssen, wenn die AS zu einen kommt. Die AS ist nicht mehr so mächtig wie früher. Sie ist entmachtet. römisch 40 hat auch gemeint, dass ich nicht mit ihnen zusammenarbeiten soll. Diesen Rat hat er mir gegeben. R: Der Präsident ist ein Politiker und XXXX ist – wie Sie es bezeichnen – wie ein Onkel für Sie gewesen. Wieso hätte er Ihnen so einen Rat geben sollen?R: Der Präsident ist ein Politiker und römisch 40 ist – wie Sie es bezeichnen – wie ein Onkel für Sie gewesen. Wieso hätte er Ihnen so einen Rat geben sollen? BF: XXXX hat mir diesen Rat gegeben, er hat für die Regierung gearbeitet. Ich weiß, was in unserem Dorf immer wieder passiert und ich weiß, wenn ich mich weigern würde mit der AS zusammenzuarbeiten, dass die AS mich töten würde. Aber ich habe seinen Rat nicht ernstgenommen.BF: römisch 40 hat mir diesen Rat gegeben, er hat für die Regierung gearbeitet. Ich weiß, was in unserem Dorf immer wieder passiert und ich weiß, wenn ich mich weigern würde mit der AS zusammenzuarbeiten, dass die AS mich töten würde. Aber ich habe seinen Rat nicht ernstgenommen. R: Wissen Sie, welcher Organisation dieser Motorradfahrer angehört hat? BF: Der war AS-Mitglied. R: Woher wissen Sie, dass dieser AS-Mitglied war? BF: Was er getan hat. Wenn die AS jemanden umbringen will, dann sagen diese ein Wort wie „Allah akbar“ und das hat dieser Motorradfahrer auch gesagt. R: Wo sind Sie dann aufgewacht, nachdem Sie wieder das Bewusstsein erlangt haben? BF: Ich war im XXXX -Spital als ich zu mir gekommen bin.BF: Ich war im römisch 40 -Spital als ich zu mir gekommen bin. R: Hat eigentlich XXXX Angst von der AS nach diesen Anrufen gehabt, bevor er ermordet wurde?R: Hat eigentlich römisch 40 Angst von der AS nach diesen Anrufen gehabt, bevor er ermordet wurde? BF: Nein, er hatte keine Angst vor der AS, er war immer mit einer Pistole bewaffnet. R: Hat XXXX irgendwelche Vorkehrungen getroffen, dass die AS ihn antreffen würde?R: Hat römisch 40 irgendwelche Vorkehrungen getroffen, dass die AS ihn antreffen würde? BF: Das weiß ich nicht. Was er vorhat, kann ich nicht wissen. R: Wissen Sie, ob XXXX schon früher nicht Zakat gezahlt hat?R: Wissen Sie, ob römisch 40 schon früher nicht Zakat gezahlt hat? BF: Weiß ich nicht. R: Wie lange haben Sie sich dann im Spital aufgehalten? BF: Ich war ca. dort nur für vier Stunden, danach bin ich nach Hause gegangen. R: Wie lange haben Sie dann gebraucht, wie Sie vom Spital nach Hause gegangen sind? BF: Ich habe fünf Minuten zu Fuß gebraucht. Dieses Spital war nicht sehr weit von uns entfernt. Das Spital und unser Haus trennt ein Fluss, der aber mit einer Brücke überquert werden kann. R: Wer hat Sie eigentlich in das Spital gebracht? BF: Das weiß ich nicht. R: Was haben Sie dann zu Hause gemacht, nachdem Sie dort angekommen sind? BF: Es war gegen zehn Uhr am Abend, als ich nach Hause gekommen bin. Ich war schockiert und ängstlich. Ich habe Abend gegessen. Dann bin ich schlafen gegangen und die AS ist zu uns nach Hause gekommen. R: Um wie viel Uhr ist dann die AS zu Ihnen nach Hause gekommen? BF: So gegen 23:30 Uhr sind die AS-Männer zu uns nach Hause gekommen. Sie waren insgesamt ca. sechs Personen, darunter war der Bruder von XXXX .BF: So gegen 23:30 Uhr sind die AS-Männer zu uns nach Hause gekommen. Sie waren insgesamt ca. sechs Personen, darunter war der Bruder von römisch 40 . R: Wie haben Sie gemerkt, dass die AS um diese Zeit zu Ihnen nach Hause gekommen ist? BF: Ich war sicher, dass die AS-Männer gegen 23:30 Uhr zu uns nach Hause gekommen sind. R: Wie haben Sie reagiert, wie die AS-Männer zu Ihnen nach Hause gekommen sind? BF: Als die Männer zu uns gekommen sind, waren ich, meine Mutter und meine Halbschwester XXXX zu Hause. Ich bin im Bett gelegen, die AS-Männer haben mich aufgeweckt, haben mich geschlagen. Meine Mutter war zu diesem Zeitpunkt auf der Toilette. Als sie von der Toilette rausgekommen ist, hat einer dieser Männer eine Taschenlampe gehabt und meiner Mutter damit ins Gesicht geleuchtet. Dann haben sie angefangen, meine Mutter zu schlagen. BF: Als die Männer zu uns gekommen sind, waren ich, meine Mutter und meine Halbschwester römisch 40 zu Hause. Ich bin im Bett gelegen, die AS-Männer haben mich aufgeweckt, haben mich geschlagen. Meine Mutter war zu diesem Zeitpunkt auf der Toilette. Als sie von der Toilette rausgekommen ist, hat einer dieser Männer eine Taschenlampe gehabt und meiner Mutter damit ins Gesicht geleuchtet. Dann haben sie angefangen, meine Mutter zu schlagen. BF spricht um 12:37 Uhr traurig. BF: Einer dieser Männer hat meine beiden Hände an meinem Rücken festgehalten. Währenddessen ging einer dieser Männer zu meiner Mutter. Sie hatte ein Handtuch, welches ihren Brustkorb bedeckt hat. Einer dieser Männer hat dieses Handtuch entfernt. Dann haben sie angefangen, meine Schwester und meine Mutter zu vergewaltigen. R: Was hat man mit Ihnen in der Zwischenzeit gemacht? BF: Wir haben angefangen zu schreien, aber wir haben keine Nachbarn, die uns hören hätten können. Einer hat mir die Hände festgehalten und der andere hat begonnen mich zu schlagen. Er hatte eine Plastikflasche in der Hand gehabt. In dieser befand sich eine Flüssigkeit und hat meinen Mund aufgemacht und schüttete die Flüssigkeit in meinem Mund. Das war eine Art von Gift. Zufällig sind Regierungstruppen in die Nähe von meinem Elternhaus gekommen. Nachdem sie die Soldaten gesehen haben, sind sie weggerannt. R: Haben die Männer vor den Soldaten Angst gehabt? BF: Ja. Die Regierungstruppen waren viele, mehr als die AS-Männer. Einer von AS-Männern war vor unserem Haus. Er hat die Regierungstruppe gesehen und hat seinen Freunden mitgeteilt, dass die „Ungläubigen“ kommen würden. Sie rannten alle von dort weg. R: Als man Ihnen die Flüssigkeit in den Mund geschüttet hat, wie viel haben Sie von dieser Flüssigkeit geschluckt? BF: Ich habe es nicht geschluckt, ich habe es nur im Mund gehalten. Wegen diesem Vorfall hat der Arzt mir diese Medikamente verschrieben. R: War XXXX Mitglied der AS?R: War römisch 40 Mitglied der AS? BF: Früher habe ich es nicht gewusst, dass er ein Mitglied der AS ist. Aber nachdem er XXXX umgebracht hat, ist es mir bekannt geworden, dass er ein Mitglied der AS ist.BF: Früher habe ich es nicht gewusst, dass er ein Mitglied der AS ist. Aber nachdem er römisch 40 umgebracht hat, ist es mir bekannt geworden, dass er ein Mitglied der AS ist. R: Wie ist Ihnen bekannt geworden, dass XXXX Mitglied der AS ist?R: Wie ist Ihnen bekannt geworden, dass römisch 40 Mitglied der AS ist? BF: So eine Art der Ermordung machen nur AS-Männer. Außerdem hat er auch „Allah akbar“ ausgerufen, als er XXXX erschossen hat.BF: So eine Art der Ermordung machen nur AS-Männer. Außerdem hat er auch „Allah akbar“ ausgerufen, als er römisch 40 erschossen hat. R: Was ist dann passiert, nachdem diese Regierungstruppen in der Nähe Ihres Elternhauses gekommen sind und die AS-Männer weggerannt sind? BF: Die Regierungstruppen sind ihnen nachgelaufen. Danach sind die Nachbarn zu uns gekommen und die haben uns zum selben Spital gebracht, wo ich das erste Mal gewesen bin. R: Sind Sie bei diesem Überfall von der AS verletzt worden? BF: Außer der Zunge, haben sie mich geschlagen. Sichtbare Verletzungen habe ich nicht abbekommen. R: Sind Sie verletzt worden? Haben Sie durch Schläge Verletzungen davongetragen? BF: Nein. R: Wie lange haben Sie sich und Ihre Mutter bzw. Halbschwester, im Krankenhaus dann aufgehalten? BF: Im Spital waren wir bis am nächsten Tag um neun Uhr. R: Sind sie dann alle aus dem Spital entlassen worden? BF: Am nächsten Tag um neun Uhr sind Polizisten zu mir ins Spital gekommen und haben mich mitgenommen und haben mich verhört. Meine Mutter und meine Schwester sind nach Hause geschickt worden. R: Wohin sind Sie da mitgenommen worden? BF: Auf eine Polizeistation in XXXX . BF: Auf eine Polizeistation in römisch 40 . R: Zu welcher Polizeistation? BF: Diese Polizeistation befindet sich im Bezirk XXXX . BF: Diese Polizeistation befindet sich im Bezirk römisch 40 . R: Ist diese Polizeistation in einem Bezirksteil von XXXX , der von den Regierungstruppen beherrscht wird?R: Ist diese Polizeistation in einem Bezirksteil von römisch 40 , der von den Regierungstruppen beherrscht wird? BF: Ja. R: Was war der Inhalt dieses Verhörs? BF: Die haben mir so viele Fragen gestellt. Z. B. die Ermordung von XXXX und was die AS mit uns gemacht hat. An die Fragen, die sie mir damals gestellt haben, kann ich mich nicht mehr erinnern.BF: Die haben mir so viele Fragen gestellt. Z. B. die Ermordung von römisch 40 und was die AS mit uns gemacht hat. An die Fragen, die sie mir damals gestellt haben, kann ich mich nicht mehr erinnern. R: Wie lange hat das Verhör gedauert? BF: Zehn Minuten. R: Was haben Sie gemacht, nachdem das Verhör bei der Polizei fertig war? BF: Der Polizist hat mich gefragt, ob ich den Mörder von XXXX kenne und ich habe bejaht und habe den Namen XXXX angegeben. Dann hat er gesagt, dass ich nach Hause gehen soll. Ich bin nach Hause gegangen und bin zu Hause geblieben. Meine Mutter hat einen Anruf von AS bekommen. Nachdem sie dieses Telefonat beendet hat, hat sie mich mitgenommen und brachte mich in die Wohnung von XXXX . Dort war seine Frau und meine Mutter hat ihr erzählt, was geschehen ist. Die Frau von XXXX hat ein Taxi angerufen und bevor ich dort eingestiegen bin, musste ich Frauenkleider anziehen, damit man mich nicht erkannt. Der Fahrer hat mich nach XXXX gebracht. BF: Der Polizist hat mich gefragt, ob ich den Mörder von römisch 40 kenne und ich habe bejaht und habe den Namen römisch 40 angegeben. Dann hat er gesagt, dass ich nach Hause gehen soll. Ich bin nach Hause gegangen und bin zu Hause geblieben. Meine Mutter hat einen Anruf von AS bekommen. Nachdem sie dieses Telefonat beendet hat, hat sie mich mitgenommen und brachte mich in die Wohnung von römisch 40 . Dort war seine Frau und meine Mutter hat ihr erzählt, was geschehen ist. Die Frau von römisch 40 hat ein Taxi angerufen und bevor ich dort eingestiegen bin, musste ich Frauenkleider anziehen, damit man mich nicht erkannt. Der Fahrer hat mich nach römisch 40 gebracht. R: Wann wurde Ihre Mutter von der AS angerufen? BF: Es war am Abend, gegen 19 Uhr, als meine Mutter diesen Anruf bekommen hat. R: Wann sind Sie von der Polizeistation nach Hause gekommen? BF: Das war um 9:15 Uhr, Vormittag, als ich nach Hause gekommen bin. R: Ist der Anruf am gleichen Tag erfolgt, als Sie um 9:15 Uhr zu Ihrer Mutter nach Hause gekommen sind? BF: Am gleichem Tag, am Abend, nach dem Sonnenuntergang. R: Wie lange waren Sie unterwegs von der Polizeistation zu ihrem Elternhaus? BF: Fünf Minuten zu Fuß. Die Polizei ist nicht weit vom Spital, wo ich war, entfernt. R: Wie weit ist die Polizeistation von Ihrem Elternhaus entfernt? BF: Fünf Minuten braucht von der Polizeistation zu mir nach Hause. Zwischen uns läuft der Fluss und dieser ist mit einer Brücke verbunden. R: Wann waren Sie da bei der Polizeistation, an welchem Datum? BF: Das war XXXX . BF: Das war römisch 40 . R: Welcher Wochentag? BF: Samstag. R: Was war der Inhalt des Anrufes an Ihre Mutter von der AS? BF: Der Anrufer sagte zu meiner Mutter, sie solle mich zu einem Ort bringen. Dort ist ein AS-Stützpunkt. Meine Mutter hat nachgefragt, wer der Anrufer ist. Darauf hat dieser geantwortet, dass er Mitglied der AS ist. Sie solle mich dort hinbringen. R: Wie hat Ihre Mutter darauf reagiert und wie haben Sie darauf reagiert? BF: Sie war schockiert und nahm mich in das Haus des verstorbenen XXXX mit. BF: Sie war schockiert und nahm mich in das Haus des verstorbenen römisch 40 mit. R: Wann haben Sie das Elternhaus verlassen? BF: Es war 19:05 Uhr oder 19:10 Uhr, als mich meine Mutter mitgenommen hat. R: Was haben Sie den ganzen Tag gemacht, als Sie von der Polizeistation gekommen sind bis ca. 19 Uhr? BF: Ich und meine Mutter hatten Angst gehabt und wir sind zu Hause geblieben. Wir haben gar nichts gemacht. R: Hatten Sie Angst bzw. hatte Ihre Mutter Angst, dass die AS erneut im Elternhaus auftauchen würde, nachdem sie bei ihrem ersten Eintreffen von den Regierungstruppen gestört worden sind? BF: Wir hatten Angst gehabt, aber meine Mutter und ich haben nicht genau gewusst, wo sie mich hinbringt. R: Hat Ihre Mutter Angst gehabt, dass die AS auch neuerlich gegen Sie bzw. Ihrer Halbschwester wieder vorgehen könnte? BF: Die AS-Männer haben mich gesucht, aber meine Mutter wusste nicht, wo sie mich hinbringen kann. Sie hatte Angst um mich, dass sagte sie mir. R: Hatte Ihre Mutter – nachdem versucht wurden sie und die Halbschwester zu vergewaltigen – Angst gehabt, dass die AS wiederauftauchen würde, nachdem diese bei ihren Handlungen von den Regierungstruppen gestört worden ist? BF: Ja, meine Mutter hat auch Angst gehabt, aber meine zwei Halbschwestern hat sie zu ihrem leiblichen Vater gebracht. Mein jüngerer Bruder war damals in einem Lager. Meine Mutter wollte mich woanders hinbringen, weil die AS meinetwegen zu uns nach Hause gekommen ist. Nach längerer Zeit sind meine Halbschwestern wieder bei meiner Mutter. R: Wann haben Sie gewusst, dass die AS-Männer Sie suchen würden? BF: Nachdem sie meine Mutter angerufen haben. Seither habe ich gewusst, dass die AS-Männer mich suchen. Die Verhandlung wird um 13:20 Uhr unterbrochen und um 13:38 Uhr fortgesetzt. R: Wie weit ist die Wohnung der Frau von XXXX von Ihrem Elternhaus entfernt? Wie lange haben Sie gebraucht dorthin zu kommen?R: Wie weit ist die Wohnung der Frau von römisch 40 von Ihrem Elternhaus entfernt? Wie lange haben Sie gebraucht dorthin zu kommen? BF: Die Wohnung ist nicht sehr weit von uns entfernt. Drei Blocks von uns ist diese entfernt. R: Wie lange brauchen Sie dorthin? BF: Drei, vier oder fünf Minuten zu Fuß. R: Ist Ihnen auf dem Weg von Ihrem Elternhaus zu der Frau von XXXX jemand gefolgt?R: Ist Ihnen auf dem Weg von Ihrem Elternhaus zu der Frau von römisch 40 jemand gefolgt? BF: Nein. R: Welche Vorkehrungen haben Sie getroffen, für den Fall, dass Sie in der Nacht auf Mitglieder der AS treffen würden? BF: Während wir unterwegs waren, hat mir meine Mutter gesagt, wenn mir etwas ein- oder auffällt oder jemand sehe, den ich nicht kenne, muss ich von dort weglaufen. R: Wann sind Sie dann bei der Frau von XXXX angekommen?R: Wann sind Sie dann bei der Frau von römisch 40 angekommen? BF: Um 19:05 Uhr, so ungefähr. R: Wie lange sind Sie in der Wohnung von der Frau von XXXX verblieben?R: Wie lange sind Sie in der Wohnung von der Frau von römisch 40 verblieben? BF: Kurze Zeit war ich dort. R: Was heißt „kurze Zeit“, das ist ein sehr relativer Begriff? BF: Meine Mutter und die Frau von XXXX haben miteinander geredet. Meine Mutter hat zu diesem Zeitpunkt geweint. Geredet haben sie miteinander ca. fünf Minuten und danach haben sie ein Taxi angerufen. BF: Meine Mutter und die Frau von römisch 40 haben miteinander geredet. Meine Mutter hat zu diesem Zeitpunkt geweint. Geredet haben sie miteinander ca. fünf Minuten und danach haben sie ein Taxi angerufen. R: Wer hat ein Taxi angerufen? BF: Die Frau von XXXX , den Taxifahrer kannte sie. BF: Die Frau von römisch 40 , den Taxifahrer kannte sie. R ersucht den BF die Fragen konkret zu beantworten. R: Wie lange waren Sie dort? BF: Um 19:10 Uhr hat der Taxifahrer mich von dort abgeholt. R: Wohin sind Sie dann mit dem Taxi gefahren? BF: Ich und meine Mutter sind mit diesem Taxi mitgefahren, er hat uns beide nach XXXX gebracht. BF: Ich und meine Mutter sind mit diesem Taxi mitgefahren, er hat uns beide nach römisch 40 gebracht. R: Wie lange waren Sie mit dem Taxi unterwegs? BF: Ca. 20 Minuten waren wir mit dem Taxi unterwegs. Die Strecke von der Wohnung von XXXX bis nach XXXX sind ca. 20 km voneinander entfernt. BF: Ca. 20 Minuten waren wir mit dem Taxi unterwegs. Die Strecke von der Wohnung von römisch 40 bis nach römisch 40 sind ca. 20 km voneinander entfernt. R: Wie schnell waren Sie da mit dem Taxi unterwegs? BF: Sehr schnell. R: Was ist für Sie „sehr schnell“? BF: Ich weiß nicht, ich bin kein Fahrer, aber er ist schnell gefahren. R: Von wem wird das Gebiet dieser Strecke von der Wohnung von XXXX bis nach XXXX beherrscht?R: Von wem wird das Gebiet dieser Strecke von der Wohnung von römisch 40 bis nach römisch 40 beherrscht? BF: Diese Strecke wird normalerweise von der Regierung beherrscht, aber dort gibt es keine Häuser, sondern dort ist nur Wald und die AS taucht ab und zu nach dem Sonnenuntergang dort auf. R: Wieso sind Sie in der Nacht mit dem Taxi auf dieser Strecke gefahren? BF: Die AS kommen dort hin, aber wenn man mit dem Auto unterwegs ist, halten die AS-Mitglieder einen nicht auf. Außerdem hatten wir Angst und wollten so schnell wie möglich dorthin kommen. R: Hatten Sie auf der Fahrt dieser Strecke Angst? BF: Ja, sehr. R: Welche Vorkehrungen haben Sie getroffen, dass Sie trotzdem von der AS dort angetroffen werden würden? BF: Wenn die AS uns erwischen würde, dann töten sie uns alle auf der Stelle. R: Wenn Sie Angst gehabt haben, dass die AS Sie auf der Stelle töten würde, haben Sie dann irgendwelche Vorkehrungen getroffen, für den Fall, dass Sie von Mitglieder der AS angetroffen werden? BF: Nein. R: Ist es während der Fahrt auf dieser Strecke zu irgendwelchen Vorfällen gekommen? BF: Nein. R: Wann haben Sie dann Ihr Ziel in XXXX erreicht?R: Wann haben Sie dann Ihr Ziel in römisch 40 erreicht? BF: Wir sind dort um ca. 19:40 Uhr angekommen. Es war ca. 19:30 Uhr oder 19:40 Uhr. R: Was haben Sie dann gemacht, nachdem der Taxifahrer Sie und Ihre Mutter zum Ziel gebracht hat? BF: So gegen 19:10 Uhr haben wir das Haus verlassen und dort sind wir gegen 19:30 Uhr angekommen. R wiederholt die Frage. BF: Das Taxi hat uns zu einem Haus gebracht, dort lebten Verwandten von XXXX Frau. Meine Mutter hat mit einer Frau dort gesprochen, welche dort gewohnt hat. Sie hat mich in ein Zimmer gebracht. Sie sagte mir, ich solle in diesem Zimmer bleiben. BF: Das Taxi hat uns zu einem Haus gebracht, dort lebten Verwandten von römisch 40 Frau. Meine Mutter hat mit einer Frau dort gesprochen, welche dort gewohnt hat. Sie hat mich in ein Zimmer gebracht. Sie sagte mir, ich solle in diesem Zimmer bleiben. R: Wo hat man Ihre Mutter untergebracht? BF: Kurze Zeit danach, ist meine Mutter mit dem Taxi zurückgefahren. R: Wie spät war es da, wie Ihre Mutter zurückgefahren ist? BF: So gegen 19:40 Uhr. R: Welchen Clan hat die Frau von XXXX angehört?R: Welchen Clan hat die Frau von römisch 40 angehört? BF: Den gleichen wie meine Familie. R: Welchen Clan hat die Frau angehört, wo Sie nach XXXX gebracht worden sind?R: Welchen Clan hat die Frau angehört, wo Sie nach römisch 40 gebracht worden sind? BF: Genau weiß ich es nicht, aber ich glaube sie war Angehörige der Hawiye. R: Wer hat die Unterkunft bei der Frau in XXXX arrangiert?R: Wer hat die Unterkunft bei der Frau in römisch 40 arrangiert? BF: Die Frau von XXXX hat mit dieser Frau, die in XXXX lebt, gesprochen.BF: Die Frau von römisch 40 hat mit dieser Frau, die in römisch 40 lebt, gesprochen. R: Waren die beiden befreundet? BF: Ja und die beiden sind auch verwandt miteinander. R: Wie lange haben Sie sich dann dort aufgehalten? BF: 25 Tage. R: Ist es in diesen 25 Tagen Ihnen gegenüber zu irgendwelchen Vorfällen gekommen? BF: Ich hatte Angst, aber mir passierte nichts. R: Haben Sie bzw. hat die dort lebende Familie Vorkehrungen getroffen, für den Fall, dass die AS dort auftauchen würde? BF: Das weiß ich nicht. R: Haben Sie mit der Frau bzw. deren Familienangehörigen darüber gesprochen, was man für Ihre Sicherheit machen kann? BF: Nein. Ich habe mich dort verstecken müssen. R: Waren Sie in dieser Zeit mit Ihrer Mutter in Kontakt? BF: Nein. R: Wo haben Sie sich dann nach diesem Aufenthalt in XXXX begeben?R: Wo haben Sie sich dann nach diesem Aufenthalt in römisch 40 begeben? BF: Eines Tages haben sie mich mitgenommen und man hat mich nach Mogadischu gebracht. Dort musste ich meine Fingerabdrücke abgeben und wurde fotografiert. Dann kamen wir wieder zurück. R: Wohin zurück? BF: Ja, zurück nach XXXX . Am darauffolgenden Tag bin ich von dort direkt zum Flughafen gefahren. BF: Ja, zurück nach römisch 40 . Am darauffolgenden Tag bin ich von dort direkt zum Flughafen gefahren. R: Zu welchem Flughafen? BF: Mogadishu Airport. R: Wie lange haben Sie von XXXX zum Flughafen von Mogadishu gebraucht? R: Wie lange haben Sie von römisch 40 zum Flughafen von Mogadishu gebraucht? BF: Ca. 30 Minuten. R: Ist es während dieser Fahrt zu irgendwelchen Vorfällen gekommen, Ihnen gegenüber? BF: Nein. R: Haben Sie bemerkt, ob jemand Ihnen gefolgt ist? BF: Nein, das weiß ich nicht. Während wir unterwegs waren, hatte ich Angst und ich habe nur nach unten geschaut. R: Wer hat Sie zum Flughafen gebracht? BF: Der Schlepper war mit mir unterwegs. R: Wie lange haben Sie sich dann in Mogadishu aufgehalten? BF: Wir waren nur ein paar Stunden in der Nähe vom Flughafen und danach sind wir weiter zum Flughafen gefahren. R: Warum sind Sie nicht länger in XXXX verblieben?R: Warum sind Sie nicht länger in römisch 40 verblieben? BF: Ich wusste auch nicht, wo mich der Schlepper hinbringt. Ich wusste auch nicht, dass der Schlepper mich in die Türkei bringt. Ich hatte Angst um mein Leben. R: Wohin hätte der Schlepper Sie bringen sollen? BF: Ich wusste nicht wohin. Die Frau von XXXX hat mit dem Schlepper gesprochen. Als wir am Flughafen angekommen sind, hat er mir gesagt, dass er mich an einen sicheren Ort bringen würde, davor habe ich nicht gewusst, wo er mich hinbringt. BF: Ich wusste nicht wohin. Die Frau von römisch 40 hat mit dem Schlepper gesprochen. Als wir am Flughafen angekommen sind, hat er mir gesagt, dass er mich an einen sicheren Ort bringen würde, davor habe ich nicht gewusst, wo er mich hinbringt. R: Warum sind Sie nicht länger in XXXX verblieben?R: Warum sind Sie nicht länger in römisch 40 verblieben? BF: Während ich in XXXX gewesen bin, hatte ich Angst, ich konnte mich nicht frei bewegen. Ich hatte Angst, wenn ich nach draußen gehe, dass man mich sieht und mich tötet. Ich war immer in einem Zimmer und habe auch Angst gehabt, dass ich psychisch krank werde. BF: Während ich in römisch 40 gewesen bin, hatte ich Angst, ich konnte mich nicht frei bewegen. Ich hatte Angst, wenn ich nach draußen gehe, dass man mich sieht und mich tötet. Ich war immer in einem Zimmer und habe auch Angst gehabt, dass ich psychisch krank werde. R: Um welche Uhrzeit sind Sie von XXXX nach Mogadishu, als Sie sich fotografieren lassen haben?R: Um welche Uhrzeit sind Sie von römisch 40 nach Mogadishu, als Sie sich fotografieren lassen haben? BF: So gegen zehn Uhr vormittags sind wir dorthin gefahren, zurück bin ich um ca. 14:05 Uhr gefahren. R an RV: Haben Sie Fragen an den BF?R an Regierungsvorlage, Haben Sie Fragen an den BF? RV: Ja.Regierungsvorlage, Ja. RV an BF: Was hat das Gift gemacht, das Ihnen der Mann von AS in den Mund geschüttet hat?Regierungsvorlage an BF: Was hat das Gift gemacht, das Ihnen der Mann von AS in den Mund geschüttet hat? BF: Das hat mir sehr wehgetan. Ich konnte die Zunge nicht spüren. Ich habe gleichzeitig Kopfschmerzen bekommen. RV: Warum haben Sie beim BFA bei der Einvernahme nicht erzählt, dass Männer von AS Sie zu Hause aufgesucht, geschlagen, gefoltert und Ihre Mutter und Ihre Halbschwester vergewaltigt haben?Regierungsvorlage, Warum haben Sie beim BFA bei der Einvernahme nicht erzählt, dass Männer von AS Sie zu Hause aufgesucht, geschlagen, gefoltert und Ihre Mutter und Ihre Halbschwester vergewaltigt haben? BF: Wie Sie (Richter) mir heute Zeit gegeben haben, meine Probleme zu schildern, hatte ich eine solche Möglichkeit beim BFA nicht. Während ich etwas erzählt habe, hat der Referent mir eine Zwischenfrage gestellt. Obwohl ich noch nicht fertig war, musste ich diese Frage beantworten. R: Warum haben Sie diesen Umstand in Ihrer Beschwerde nicht entsprechend moniert? BF: Bei der Verfassung der Beschwerde habe ich auch gesagt, dass ich keine solche Chance gehabt habe, alles frei zu sagen. Außerdem habe ich während der Einvernahme beim BFA, immer wieder an meine Mutter gedacht. Ich war nervös und im Stress. RV: Fällt es Ihnen schwer über diese Ereignisse zu sprechen?Regierungsvorlage, Fällt es Ihnen schwer über diese Ereignisse zu sprechen? BF: Ja, wenn es mir einfällt, dann werde ich ein bisschen ängstlich. Ich werde vielleicht heute auch nicht gut schlafen. RV: Keine Fragen an den BF. Regierungsvorlage, Keine Fragen an den BF. R: Wollen Sie eine Stellungnahme abgeben? RV: Ja.Regierungsvorlage, Ja. RV: Ich möchte ergänzend verweisen auf UNHCR, Somalia, Protection and return monitoring, Flash Alert #34 vom
  11. November 2023, demnach sind der Bezirk XXXX im Lower Shabeelle, in Benadir und Mogadischu von schweren Überflutungen betroffen. XXXX ist eine der am schwersten betroffenen Regionen. Dabei kam es zu schweren Schäden an Farmland, Eigentum, Infrastruktur und kommunalen Ressourcen, was die Vulnerabilität der Bevölkerung erhöht. Dies hat zu Vertreibungen geführt. Auch in Mogadishu haben die Überflutungen zu Schäden und Vertreibung, gerade bei den vulnerabelsten Gruppen, geführt, zu denen auch Binnenflüchtlinge gehören. Regierungsvorlage, Ich möchte ergänzend verweisen auf UNHCR, Somalia, Protection and return monitoring, Flash Alert #34 vom
  12. November 2023, demnach sind der Bezirk römisch 40 im Lower Shabeelle, in Benadir und Mogadischu von schweren Überflutungen betroffen. römisch 40 ist eine der am schwersten betroffenen Regionen. Dabei kam es zu schweren Schäden an Farmland, Eigentum, Infrastruktur und kommunalen Ressourcen, was die Vulnerabilität der Bevölkerung erhöht. Dies hat zu Vertreibungen geführt. Auch in Mogadishu haben die Überflutungen zu Schäden und Vertreibung, gerade bei den vulnerabelsten Gruppen, geführt, zu denen auch Binnenflüchtlinge gehören. RV führt aus, dass er in diesem Zusammenhang mit dem Begriff „Vertreibungen“, displacement gemeint hat. Regierungsvorlage führt aus, dass er in diesem Zusammenhang mit dem Begriff „Vertreibungen“, displacement gemeint hat. Nach dem LIB befinden sich große Teile des Raumes in Süd- und Zentralsomalia unter der Kontrolle oder zumindest unter dem Einfluss von AS. Ferner ist Lower Shabeelle nach wie vor von Gewalt betroffen und liegt im Fokus der AS. Damit übereinstimmend gab der BF an, dass seine Heimatregion unter dem Einfluss von AS steht. Zur Schutzfähigkeit der somalischen Polizei gegen Verfolgungen von Seiten der AS, wird im LIB sogar in Bezug auf Mogadishu ausgeführt, dass die Polizei nicht schutzfähig, sondern von AS unterwandert ist. In Bezug auf XXXX , wo der Einfluss der AS stärker ist, kann daher noch weniger von der Schutzfähigkeit der Polizei ausgegangen werden. In Bezug auf römisch 40 , wo der Einfluss der AS stärker ist, kann daher noch weniger von der Schutzfähigkeit der Polizei ausgegangen werden. Im Übrigen verweise ich auf die bisher eingebrachten Stellungnahmen bzw. Beschwerde. Die Anträge bleiben weiterhin aufrecht. R: Wollen Sie das Protokoll rückübersetzt haben oder reicht es, wenn der RV es durchsieht?R: Wollen Sie das Protokoll rückübersetzt haben oder reicht es, wenn der Regierungsvorlage es durchsieht? BF gibt auf die Frage, ob das Protokoll rückübersetzt werden soll oder ob es reicht, wenn der RV es durchsieht, Folgendes an:BF gibt auf die Frage, ob das Protokoll rückübersetzt werden soll oder ob es reicht, wenn der Regierungsvorlage es durchsieht, Folgendes an: Ich will was korrigieren bzw. ergänzen: Es geht um die Einvernahme beim BFA: Der damalige Dolmetscher hat mich gefragt, wo ich geboren bin. Ich habe daraufhin geantwortet, dass ich in XXXX im Bezirk „ XXXX “ geboren bin. Aber er hat geschrieben, dass ich am XXXX geboren bin. Ich will was korrigieren bzw. ergänzen: Es geht um die Einvernahme beim BFA: Der damalige Dolmetscher hat mich gefragt, wo ich geboren bin. Ich habe daraufhin geantwortet, dass ich in römisch 40 im Bezirk „ römisch 40 “ geboren bin. Aber er hat geschrieben, dass ich am römisch 40 geboren bin. RV weist daraufhin, dass es missverständlich protokolliert wurde, bei der Einvernahme beim BFA. Dort steht: „im XXXX in XXXX “. Es war dem BF ein Anliegen, dies noch einmal darzulegen. Regierungsvorlage weist daraufhin, dass es missverständlich protokolliert wurde, bei der Einvernahme beim BFA. Dort steht: „im römisch 40 in römisch 40 “. Es war dem BF ein Anliegen, dies noch einmal darzulegen. R: Wollen Sie das Protokoll rückübersetzt haben oder reicht es, dass der RV es durchsieht?R: Wollen Sie das Protokoll rückübersetzt haben oder reicht es, dass der Regierungsvorlage es durchsieht? BF: Ja, bitte. Die Verhandlung wird um 14:39 Uhr unterbrochen und um 15:59 Uhr fortgesetzt. Schluss der Verhandlung Die Niederschrift wird: X RV zur Durchsicht vorgelegtX Regierungsvorlage zur Durchsicht vorgelegt X rückübersetzt X Gegen die Niederschrift werden folgende Einwendungen erhoben: S. 8: Zur Frage: „Haben Sie diese Schule abgeschlossen?“, wird vom BF angemerkt, dass damit gemeint ist, dass er acht Jahre die Schule besucht hat, aber zwei Klassen übersprungen hat und damit in der zehnten Schulstufe gewesen ist. (…)“ II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen:römisch zwei. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen:
  13. Feststellungen: 1.
  14. Zur Person des BF Der ledige und volljährige BF ist somalischer Staatsangehöriger, gehört dem - dem Clan der Digil-Mirifle zugeordneten - Clan der XXXX an und bekennt sich zum Islam. Seine Muttersprache ist Somalisch. Er spricht Hochsomalisch, den Dialekt May May und Englisch. In Österreich ist der BF strafgerichtlich unbescholten. Der ledige und volljährige BF ist somalischer Staatsangehöriger, gehört dem - dem Clan der Digil-Mirifle zugeordneten - Clan der römisch 40 an und bekennt sich zum Islam. Seine Muttersprache ist Somalisch. Er spricht Hochsomalisch, den Dialekt May May und Englisch. In Österreich ist der BF strafgerichtlich unbescholten. Der BF stammt aus einem Dorf im Distrikt XXXX in der Region Lower Shabelle. Er besuchte acht Jahre eine Schule, ging in Somalia keiner Erwerbstätigkeit nach, unterstützte seine Mutter jedoch manchmal bei ihren Gelgenheitsarbeiten.Der BF stammt aus einem Dorf im Distrikt römisch 40 in der Region Lower Shabelle. Er besuchte acht Jahre eine Schule, ging in Somalia keiner Erwerbstätigkeit nach, unterstützte seine Mutter jedoch manchmal bei ihren Gelgenheitsarbeiten. Der Vater des BF ist im Jahr XXXX verstorben. Der BF lebte zuletzt gemeinsam mit seiner Mutter und seinen drei minderjährigen (Halb-)Geschwistern. Das Elternhaus des BF wurde überflutet und seine Mutter lebt nun mit den minderjährigen (Halb-)Geschwistern des BF in einer Hütte im Heimatdorf. Eine Tante mütterlicherseits lebt mit ihrem Ehemann und einer Tochter in XXXX . Der Vater des BF ist im Jahr römisch 40 verstorben. Der BF lebte zuletzt gemeinsam mit seiner Mutter und seinen drei minderjährigen (Halb-)Geschwistern. Das Elternhaus des BF wurde überflutet und seine Mutter lebt nun mit den minderjährigen (Halb-)Geschwistern des BF in einer Hütte im Heimatdorf. Eine Tante mütterlicherseits lebt mit ihrem Ehemann und einer Tochter in römisch 40 . Der BF steht in Kontakt mit seiner Mutter. Im Falle einer Rückkehr könnte er keine Unterstützung von seiner Mutter oder seiner Tante mütterlicherseits erhalten. Beim BF wurde eine Stomatitis sowie tiefe Furchen an der Zungenoberseite diagnostiziert. Ansonsten ist er gesund und er ist arbeitsfähig. 1.
  15. Zum Verfahrensgang Am XXXX stellte der BF einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid vom XXXX wurde der Antrag des BF auf internationalen Schutz sowohl hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß § 3 Abs.

§ 2Abs. 1 Z 13 Asyl

G 2005 (Spruchpunkt I.) als auch hinsichtlich des Status des subsidiär Schutzberechtigten gemäß § 8 Abs.

§ 2Abs. 1 Z 13 Asyl

G 2005 (Spruchpunkt II.) abgewiesen. Eine Aufenthaltsberechtigung besonderer Schutz wurde dem BF gemäß § 57 AsylG nicht erteilt (Spruchpunkt III.) und gemäß § 10 Abs. 1 Z 3 AsylG iVm § 9 BFA-VG gegen ihn eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 2 Z 2 FPG erlassen (Spruchpunkt IV.). Es wurde gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass die Abschiebung nach Somalia zulässig ist (Spruchpunkt V.), und gemäß § 55 Abs. 1 bis 3 FPG wurde eine Frist von 14 Tagen ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung für die freiwillige Ausreise gewährt (Spruchpunkt VI.).Am römisch 40 stellte der BF einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid vom römisch 40 wurde der Antrag des BF auf internationalen Schutz sowohl hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß Paragraph 3, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 13, AsylG 2005 (Spruchpunkt römisch eins.) als auch hinsichtlich des Status des subsidiär Schutzberechtigten gemäß Paragraph 8, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 13, AsylG 2005 (Spruchpunkt römisch zwei.) abgewiesen. Eine Aufenthaltsberechtigung besonderer Schutz wurde dem BF gemäß Paragraph 57, AsylG nicht erteilt (Spruchpunkt römisch drei.) und gemäß Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 3, AsylG in Verbindung mit Paragraph 9, BFA-VG gegen ihn eine Rückkehrentscheidung gemäß Paragraph 52, Absatz 2, Ziffer 2, FPG erlassen (Spruchpunkt römisch vier.). Es wurde gemäß Paragraph 52, Absatz 9, FPG festgestellt, dass die Abschiebung nach Somalia zulässig ist (Spruchpunkt römisch fünf.), und gemäß Paragraph 55, Absatz eins bis 3 FPG wurde eine Frist von 14 Tagen ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung für die freiwillige Ausreise gewährt (Spruchpunkt römisch sechs.). 1.

  1. Zum Fluchtvorbringen des BF Das Vorbringen des BF, wonach der BF Zeuge eines Mordes durch ein Mitglied der Al Shabaab gewesen wäre, der BF, seine Mutter und seine Schwester von Mitgliedern der Al Shabaab bedroht und misshandelt worden wären und ein Bruder des BF von Al Shabaab entführt worden wäre, ist nicht glaubhaft. Es ist nicht wahrscheinlich, dass der BF im Fall der Rückkehr in den Herkunftsstaat einer Zwangsrekrutierung durch Al-Shabaab ausgesetzt wäre. Es kann insgesamt nicht festgestellt werden, dass der BF im Herkunftsstaat aus politischen Gründen, aus Gründen der Rasse, Religion, Nationalität oder wegen der Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe von staatlicher Seite oder von privaten Dritten verfolgt wird. 1.
  2. Zur Rückkehrmöglichkeit nach Somalia Dem BF ist eine Rückkehr in seinen Heimatort aufgrund der derzeit herrschenden Versorgungslage in Zusammenschau mit seiner persönlichen Situation nicht möglich. Dem BF steht aufgrund seiner individuellen Lage keine innerstaatliche Fluchtalternative zur Verfügung. 1.
  3. Zur COVID-19-Krankheit: COVID-19 (coronavirus disease 2019 "Coronavirus-Krankheit 2019") ist eine durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachte Infektionskrankheit. Sie wurde erstmals 2019 in Metropole Wuhan (Provinz Hubei) beschrieben, entwickelte sich im Januar 2020 in der Volksrepublik China zur Epidemie und breitete sich schließlich zur weltweiten COVID-19-Pandemie aus. Die genaue Ausbruchsquelle ist derzeit noch unbekannt. Es wird angenommen, dass sich das Virus wie andere Erreger von Atemwegserkrankungen hauptsächlich durch Tröpfcheninfektion verbreitet (vgl. https://www.sozialministerium.at/Themen/Gesundheit/Uebertragbare-Krankheiten/Infektionskrankheiten-A-Z/Neuartiges-Coronavirus.html; Stand 22.02.2023).COVID-19 (coronavirus disease 2019 "Coronavirus-Krankheit 2019") ist eine durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachte Infektionskrankheit. Sie wurde erstmals 2019 in Metropole Wuhan (Provinz Hubei) beschrieben, entwickelte sich im Januar 2020 in der Volksrepublik China zur Epidemie und breitete sich schließlich zur weltweiten COVID-19-Pandemie aus. Die genaue Ausbruchsquelle ist derzeit noch unbekannt. Es wird angenommen, dass sich das Virus wie andere Erreger von Atemwegserkrankungen hauptsächlich durch Tröpfcheninfektion verbreitet vergleiche https://www.sozialministerium.at/Themen/Gesundheit/Uebertragbare-Krankheiten/Infektionskrankheiten-A-Z/Neuartiges-Coronavirus.html; Stand 22.02.2023). SARS-CoV-2 Infektionen zeichnen sich vorrangig durch folgende Symptome aus: Fieber, Husten, Müdigkeit, Kurzatmigkeit und Atembeschwerden. Es kann auch zu Geruchs- und Geschmacksverlust, Durchfall und Erbrechen kommen. In schwereren Fällen kann die Infektion eine Lungenentzündung, ein schweres akutes Atemwegssyndrom, Nierenversagen und sogar den Tod verursachen. Es gibt auch milde Verlaufsformen (Symptome einer Erkältung) und Infektionen ohne Symptome. Ca. ¼ (bis zu einem Drittel) der Sars-CoV-2 Infektionen verlaufen asymptomatisch. […] Man geht derzeit bei SARS-CoV-2 von einer Sterblichkeit von ca. 0,3 Prozent aller infizierten Personen aus. Allerdings ist die Sterblichkeit von Land zu Land teilweise sehr unterschiedlich und variiert nach Altersgruppen. Bei unter 25-Jährigen liegt die Sterblichkeit bei fast null, bei 25 bis 50-Jährigen unter 0,1 % und bei über 65-Jährigen je nach Risikofaktoren zwischen 1 und 10 %, in Ausnahmefällen sogar noch höher. Weitere Risikofaktoren für einen schweren Verlauf sind Vorerkrankungen wie z.B. Diabetes und Krebs. Die Gefährlichkeit des Virus hängt zudem noch von der Variante und dem Immunschutz ab. (vgl. https://www.ages.at/themen/krankheitserreger/coronavirus/faq-coronavirus/, Stand 01.03.2023).SARS-CoV-2 Infektionen zeichnen sich vorrangig durch folgende Symptome aus: Fieber, Husten, Müdigkeit, Kurzatmigkeit und Atembeschwerden. Es kann auch zu Geruchs- und Geschmacksverlust, Durchfall und Erbrechen kommen. In schwereren Fällen kann die Infektion eine Lungenentzündung, ein schweres akutes Atemwegssyndrom, Nierenversagen und sogar den Tod verursachen. Es gibt auch milde Verlaufsformen (Symptome einer Erkältung) und Infektionen ohne Symptome. Ca. ¼ (bis zu einem Drittel) der Sars-CoV-2 Infektionen verlaufen asymptomatisch. […] Man geht derzeit bei SARS-CoV-2 von einer Sterblichkeit von ca. 0,3 Prozent aller infizierten Personen aus. Allerdings ist die Sterblichkeit von Land zu Land teilweise sehr unterschiedlich und variiert nach Altersgruppen. Bei unter 25-Jährigen liegt die Sterblichkeit bei fast null, bei 25 bis 50-Jährigen unter 0,1 % und bei über 65-Jährigen je nach Risikofaktoren zwischen 1 und 10 %, in Ausnahmefällen sogar noch höher. Weitere Risikofaktoren für einen schweren Verlauf sind Vorerkrankungen wie z.B. Diabetes und Krebs. Die Gefährlichkeit des Virus hängt zudem noch von der Variante und dem Immunschutz ab. vergleiche https://www.ages.at/themen/krankheitserreger/coronavirus/faq-coronavirus/, Stand 01.03.2023). Die Wahrscheinlichkeit von schweren Erkrankungen und Todesfällen steigt bei Personen über 60 Jahren und bei Personen mit definierten Risikofaktoren wie Bluthochdruck, Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, chronischen Atemwegserkrankungen, Krebs und Fettleibigkeit deutlich an. Diese Risikogruppen sind bis heute für die Mehrheit der schweren Erkrankungen und Todesfälle verantwortlich (s. www.who.int, health topics, coronavirus, Stand 29.12.2022). 1.
  4. Feststellungen zur allgemeinen Situation in Somalia„(…)1.
  5. Feststellungen zur allgemeinen Situation in Somalia, „(…) COVID-19 Letzte Änderung: 14.03.2023 Mit Stand 1.1.2023 waren in Somalia insgesamt 27.300 Infektionen registriert worden. Zu diesem Zeitpunkt waren 12.757 aktive Fälle gemeldet (ACDC 1.1.2023). Bis 9.1.2023 sind im Land offiziellen Angaben zufolge 1.361 Menschen an COVID-19 verstorben (WHO 9.1.2023). Mit Stand 22.12.2022 waren insgesamt 8.520.930 Impfungen verabreicht worden, 6.324.409 Menschen waren voll immunisiert (WHO 9.1.2023). Allerdings zögern viele Menschen, sich impfen zu lassen (AI 18.8.2021, S. 18; vgl. WB 6.2021, S. 20). U. a. lässt das durch fehlende öffentliche Informationen befeuerte, mangelnde Bewusstsein der Öffentlichkeit hinsichtlich COVID-19 viele Menschen zögern, sich impfen zu lassen; dies gilt sogar für medizinisches Personal (AI 29.3.2022). Andere Gründe für die geringe Durchimpfung sind: eine niedrige Zahl an Neuinfektionen; die nicht vorhersagbare Verfügbarkeit von Impfstoffen; die geringe Haltbarkeit der Impfstoffe; und der mangelnde Zugang zu Impfzentren aufgrund von Unsicherheit oder geografischer Entfernung (UNOCHA 12.4.2022). Im August 2022 hat Somalia rund 1,6 Millionen Dosen an Impfstoff von Schweden und Tschechien erhalten (FTL 31.8.2022). Die USA haben Somalia im Mai (USEMB 25.5.2022) und im Juli 2022 mehrere Hunderttausend Dosen COVID-19-Impfstoff gespendet (Sonna 28.7.2022).Mit Stand 22.12.2022 waren insgesamt 8.520.930 Impfungen verabreicht worden, 6.324.409 Menschen waren voll immunisiert (WHO 9.1.2023). Allerdings zögern viele Menschen, sich impfen zu lassen (AI 18.8.2021, S. 18; vergleiche WB 6.2021, S. 20). U. a. lässt das durch fehlende öffentliche Informationen befeuerte, mangelnde Bewusstsein der Öffentlichkeit hinsichtlich COVID-19 viele Menschen zögern, sich impfen zu lassen; dies gilt sogar für medizinisches Personal (AI 29.3.2022). Andere Gründe für die geringe Durchimpfung sind: eine niedrige Zahl an Neuinfektionen; die nicht vorhersagbare Verfügbarkeit von Impfstoffen; die geringe Haltbarkeit der Impfstoffe; und der mangelnde Zugang zu Impfzentren aufgrund von Unsicherheit oder geografischer Entfernung (UNOCHA 12.4.2022). Im August 2022 hat Somalia rund 1,6 Millionen Dosen an Impfstoff von Schweden und Tschechien erhalten (FTL 31.8.2022). Die USA haben Somalia im Mai (USEMB 25.5.2022) und im Juli 2022 mehrere Hunderttausend Dosen COVID-19-Impfstoff gespendet (Sonna 28.7.2022). Der Umgang der somalischen Regierung mit der COVID-19-Pandemie war und ist völlig inadäquat. Die tatsächliche Zahl an COVID-19-Fällen und -Toten ist vermutlich höher als die offiziellen Zahlen darstellen (AI 18.8.2021, S. 5; vgl. AI 29.3.2022). So liegt die Zahl an COVID-19-Toten im Zeitraum März bis September 2020 gemäß einer Studie mindestens 32-mal höher als offiziell angegeben. Während die von der Regierung angegebene Zahl bei 99 liegt, schätzen Experten die Zahl an Toten auf 3.200-11.
  6. Die Regierung zählt üblicherweise nur jene Toten, die an COVID-19 in medizinischen Einrichtungen verstorben sind. Außerhalb davon gab und gibt es in Somalia kein System für eine Registrierung von Todesfällen (VOA 19.10.2021). Auch insgesamt sind bei den Infektionen nur jene Fälle registriert worden, wo es Erkrankte überhaupt bis zu einer Gesundheitseinrichtung geschafft haben und dort dann auch tatsächlich getestet wurden. Das ist aber nur die Spitze des Eisbergs – viele mehr sind zu Hause gestorben (AI 18.8.2021, S. 14). Der Umgang der somalischen Regierung mit der COVID-19-Pandemie war und ist völlig inadäquat. Die tatsächliche Zahl an COVID-19-Fällen und -Toten ist vermutlich höher als die offiziellen Zahlen darstellen (AI 18.8.2021, S. 5; vergleiche AI 29.3.2022). So liegt die Zahl an COVID-19-Tote

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