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RIS Dokument GerichtBundesverwaltungsgericht Entscheidungsdatum07.03.2024 GeschäftszahlW169 2262657-1 Spruch, W169 2262657-1/8E IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch die Richterin Mag. Barbara MAGELE als Einzelrichterin über die Beschwerde von XXXX , geb. XXXX StA. Somalia, vertreten durch die Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU-GmbH), gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 17.10.2022, Zl. 1280905209-210970085, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 13.12.2023, zu Recht:Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch die Richterin Mag. Barbara MAGELE als Einzelrichterin über die Beschwerde von römisch 40 , geb. römisch 40 StA. Somalia, vertreten durch die Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU-GmbH), gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 17.10.2022, Zl. 1280905209-210970085, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 13.12.2023, zu Recht: A) I. Die Beschwerde wird hinsichtlich Spruchpunkt I. des angefochtenen Bescheides gemäß § 3 Abs. 1 AsylG 2005 als unbegründet abgewiesen.römisch eins. Die Beschwerde wird hinsichtlich Spruchpunkt römisch eins. des angefochtenen Bescheides gemäß Paragraph 3, Absatz eins, AsylG 2005 als unbegründet abgewiesen. II. In Erledigung der Beschwerde hinsichtlich Spruchpunkt II. des angefochtenen Bescheides wird XXXX gemäß § 8 Abs. 1 AsylG 2005 der Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Somalia zuerkannt.römisch zwei. In Erledigung der Beschwerde hinsichtlich Spruchpunkt römisch zwei. des angefochtenen Bescheides wird römisch 40 gemäß Paragraph 8, Absatz eins, AsylG 2005 der Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Somalia zuerkannt. III. Gemäß § 8 Abs. 4 AsylG 2005 wird XXXX eine befristete Aufenthaltsberechtigung für ein Jahr erteilt.römisch drei. Gemäß Paragraph 8, Absatz 4, AsylG 2005 wird römisch 40 eine befristete Aufenthaltsberechtigung für ein Jahr erteilt. IV. Der Beschwerde hinsichtlich der Spruchpunkte III. bis VI. des angefochtenen Bescheides wird stattgegeben und diese ersatzlos behoben.römisch vier. Der Beschwerde hinsichtlich der Spruchpunkte römisch drei. bis römisch sechs. des angefochtenen Bescheides wird stattgegeben und diese ersatzlos behoben. B) Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig. , TextEntscheidungsgründe:, Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang:römisch eins. Verfahrensgang:

  1. Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger von Somalia, stellte nach illegaler, schlepperunterstützter Einreise in das österreichische Bundesgebiet am 16.07.2021 den gegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz. Bei der Erstbefragung durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes am Folgetag gab der Beschwerdeführer zu Protokoll, dass er am 06.10.2005 geboren sei. Er gehöre der Religionsgemeinschaft der Muslime sowie der Volksgruppe der Somali an und habe zuletzt in Jilib in der Region Lower Juba gelebt. Er habe acht Jahre die Schule besucht. Er habe neben seinen Eltern einen Bruder und eine Schwester. Zu seinem Ausreisegrund führte er an, dass er einem Minderheitenclan angehöre und deshalb diskriminiert worden sei. Desweiteren sei sein Vater von der Al Shabaab umgebracht worden. Im Falle einer Rückkehr fürchte der Beschwerdeführer gesucht und getötet zu werden.
  2. Ein vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl in Auftrag gegebenes Gutachten zur Altersuntersuchung ergab ein spätestmögliches fiktives Geburtsdatum am XXXX
  3. Anlässlich seiner Einvernahme durch das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl am 13.08.2022 gab der Beschwerdeführer zu Protokoll, dass er Somali spreche. Er gehöre dem Clan der Sheikhal an. Er stamme aus dem Dorf Jilib, welches in Nachbarschaft des Dorfes Jamaame liege. Weiter weg gebe es noch die Stadt Kismayo. Es gebe in Jilib einen Fluss, er könne sich aber nicht mehr an den Namen erinnern. Es gebe dort noch ein paar Moscheen, deren Namen er nicht kenne, sowie ein Hotel namens Guled. Er habe acht Jahre die Schule besucht. Sein Vater und sein Bruder seien getötet worden. Ansonsten habe er noch seine Mutter und seine Schwester, zu denen er keinen Kontakt habe. Er habe in Somalia Onkeln und Tanten, wisse aber nicht, wo diese leben würden und habe keinen Kontakt zu ihnen. Zudem lebe in Dänemark ein Onkel väterlicherseits, zu dem ebenso kein Kontakt bestehe. Der Beschwerdeführer sei ledig. Er sei gesund. Sein angegebenes Geburtsdatum wisse er von seiner Mutter.
  4. Ein vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl in Auftrag gegebenes Gutachten zur Altersuntersuchung ergab ein spätestmögliches fiktives Geburtsdatum am römisch 40
  5. Anlässlich seiner Einvernahme durch das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl am 13.08.2022 gab der Beschwerdeführer zu Protokoll, dass er Somali spreche. Er gehöre dem Clan der Sheikhal an. Er stamme aus dem Dorf Jilib, welches in Nachbarschaft des Dorfes Jamaame liege. Weiter weg gebe es noch die Stadt Kismayo. Es gebe in Jilib einen Fluss, er könne sich aber nicht mehr an den Namen erinnern. Es gebe dort noch ein paar Moscheen, deren Namen er nicht kenne, sowie ein Hotel namens Guled. Er habe acht Jahre die Schule besucht. Sein Vater und sein Bruder seien getötet worden. Ansonsten habe er noch seine Mutter und seine Schwester, zu denen er keinen Kontakt habe. Er habe in Somalia Onkeln und Tanten, wisse aber nicht, wo diese leben würden und habe keinen Kontakt zu ihnen. Zudem lebe in Dänemark ein Onkel väterlicherseits, zu dem ebenso kein Kontakt bestehe. Der Beschwerdeführer sei ledig. Er sei gesund. Sein angegebenes Geburtsdatum wisse er von seiner Mutter. Zu seinem Fluchtgrund befragt, führte der Beschwerdeführer in freier Erzählung aus, dass die Al Shabaab mit seinem Vater zusammenarbeiten habe wollen. Sein Vater habe in einem Restaurant gearbeitet, in das viele Militärangehörige und Polizisten zum Essen gekommen seien. Die Al Shabaab habe gewollt, dass sein Vater eine Bombe hochgehen lasse, aber dieser habe das nicht gewollt. Diese Aufforderung sei am 19.06.2019 gestellt worden. Am 20.06.2019 seien Leute der Al Shabaab zu ihnen gekommen und hätten den Beschwerdeführer mitgenommen. Er sei zwei Tage festgehalten worden und habe in dieser Zeit nichts gegessen. Am 22.06.2019 sei er weggelaufen, da sie vergessen hätten, die Tür zu versperren. Seine Mutter sei zuhause gewesen, sein Vater nicht. Seine Mutter habe Angst gehabt und ihn bei Nachbarn versteckt. Sie habe seinem Vater erzählt, dass er von der Al Shabaab geflüchtet sei. Am 23.06.2019 seien Männer der Al Shabaab zu ihnen nachhause gekommen und hätten den Bruder des Beschwerdeführers getötet. Das sei in der Früh gewesen. Als sein Vater am Abend nachhause gekommen sei, hätten sie auch ihn getötet. Danach sei seine Mutter zur Nachbarin gekommen, wo sich der Beschwerdeführer aufgehalten habe, und habe ihm mitgeteilt, dass sein Vater und sein Bruder getötet worden seien. Weiters habe sie ihm gesagt, dass er nach Mogadischu flüchten solle. Am nächsten Tag in der Früh sei er mit einem PKW nach Mogadischu gefahren. Der Nachbar sei gefahren, nicht der Beschwerdeführer selbst.
  6. Mit dem angefochtenen Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 bezüglich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten (Spruchpunkt I.) sowie gemäß § 8 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 bezüglich der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Somalia (Spruchpunkt II.) abgewiesen. Ein Aufenthaltstitel gemäß § 57 AsylG 2005 wurde ihm nicht erteilt (Spruchpunkt III.), gemäß § 10 Abs. 1 Z 3 AsylG 2005 iVm § 9 BFA-VG gegen ihn eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 2 Z 2 FPG erlassen (Spruchpunkt IV.), gemäß § 52 Abs. 9 FPG die Zulässigkeit seiner Abschiebung gemäß § 46 FPG nach Somalia festgestellt (Spruchpunkt V.) und schließlich gemäß § 55 Abs. 1 bis 3 FPG die Frist für eine freiwillige Ausreise mit 14 Tagen ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung festgelegt (Spruchpunkt VI.).
  7. Mit dem angefochtenen Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz gemäß Paragraph 3, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 13, AsylG 2005 bezüglich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten (Spruchpunkt römisch eins.) sowie gemäß Paragraph 8, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 13, AsylG 2005 bezüglich der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Somalia (Spruchpunkt römisch zwei.) abgewiesen. Ein Aufenthaltstitel gemäß Paragraph 57, AsylG 2005 wurde ihm nicht erteilt (Spruchpunkt römisch drei.), gemäß Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 3, AsylG 2005 in Verbindung mit Paragraph 9, BFA-VG gegen ihn eine Rückkehrentscheidung gemäß Paragraph 52, Absatz 2, Ziffer 2, FPG erlassen (Spruchpunkt römisch vier.), gemäß Paragraph 52, Absatz 9, FPG die Zulässigkeit seiner Abschiebung gemäß Paragraph 46, FPG nach Somalia festgestellt (Spruchpunkt römisch fünf.) und schließlich gemäß Paragraph 55, Absatz eins bis 3 FPG die Frist für eine freiwillige Ausreise mit 14 Tagen ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung festgelegt (Spruchpunkt römisch sechs.).
  8. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde und monierte nach Wiederholung der bisher getätigten Angaben unter Ausführung näherer Gründe ein mangelhaftes Ermittlungsverfahren, eine mangelhafte Beweiswürdigung sowie eine unrichtige rechtliche Beurteilung.
  9. Am 13.12.2023 fand vor dem Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche, mündliche Verhandlung statt, an welcher der Beschwerdeführer und seine Rechtsvertretung teilnahmen. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl ist entschuldigt nicht erschienen. Im Rahmen der Beschwerdeverhandlung wurde der Beschwerdeführer ausführlich zu seinen Fluchtgründen, Rückkehrbefürchtungen und Integrationsbemühungen in Österreich befragt (s. Verhandlungsprotokoll). II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen:römisch zwei. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen:
  10. Feststellungen (Sachverhalt): 1.
  11. Zur Person des Beschwerdeführers: Der Beschwerdeführer ist ein Staatsangehöriger von Somalia und gehört dem Clan der Sheikhal sowie der Religionsgemeinschaft der Muslime an. Seine Muttersprache ist Somali. Er hat acht Jahre die Grundschule besucht. Der Beschwerdeführer stammt nicht aus der Stadt Jilib, im Übrigen kann sein Herkunftsort aber nicht festgestellt werden. Der ledige Beschwerdeführer hat in Somalia seine Eltern, einen Bruder und eine Schwester sowie Onkeln und Tanten. Er ist gesund. Entgegen dem Vorbringen des Beschwerdeführers wurden weder er noch seine Familie im Jahr 2019 von der Al Shabaab bedroht. Der Beschwerdeführer wird in Somalia auch nicht aufgrund seiner Zugehörigkeit zum Clan der Sheikhal von der Möglichkeit der Bildung, vom Erwerbsleben oder der Gesellschaft an sich ausgeschlossen. Der Beschwerdeführer, dessen Herkunftsort nicht feststellbar ist, kann nicht in einem hinreichend sicheren Gebiet in Somalia, wie insbesondere der Hauptstadt Mogadischu, seinen Unterhalt verdienen und ein Leben ohne unbillige Härten führen. Der Beschwerdeführer ist strafgerichtlich unbescholten. 1.
  12. Zur Situation im Herkunftsstaat wird Folgendes festgestellt:
  13. Sicherheitslage in Middle Juba Al Shabaab kontrolliert größere Teile von Jubaland, nämlich nicht nur die gesamte Region Middle Juba, sondern auch einen Teil von Lower Juba und Teile von Gedo. Dahingegen ist die Regierung von Jubaland auf Teile von Lower Juba - darunter Kismayo - beschränkt (PGN 23.1.2023). Die ganze Region Middle Juba und alle Bezirkshauptstädte (Buale, Jilib, Saakow) stehen unter Kontrolle der al Shabaab (PGN 23.1.2023; vgl. HIPS 8.2.2022, S. 23). Jilib ist de facto die Hauptstadt der Gruppe (C4 15.6.2022; vgl. CFR 19.5.2021).Die ganze Region Middle Juba und alle Bezirkshauptstädte (Buale, Jilib, Saakow) stehen unter Kontrolle der al Shabaab (PGN 23.1.2023; vergleiche HIPS 8.2.2022, S. 23). Jilib ist de facto die Hauptstadt der Gruppe (C4 15.6.2022; vergleiche CFR 19.5.2021). Quellen: ● C4 - Channel 4 / Osman, Jamal (15.6.2022): Inside Al Shabaab: The extremist group trying to seize Somalia (Video) ● CFR - Council on Foreign Relations / Cheatham, A. / Felter, Claire / Laub, Z. (19.5.2021): Backgrounder – Al-Shabab ● HIPS - The Heritage Institute for Policy Studies (8.2.2022): State of Somalia Report 2021, Year in Review ● PGN - Political Geography Now (23.1.2023): Special Preview: Somalia Control Map – Full Report Forthcoming
  14. Haftbedingungen Al Shabaab hält Personen in den Gebieten unter ihrer Kontrolle in Haft, teils für verhältnismäßig geringfügige Vergehen und unter inhumanen Bedingungen (USDOS 12.4.2022, S. 7). Die Haftbedingungen in Haftanstalten von al Shabaab (USDOS 12.4.2022, S. 7; vgl. UNOHCHR 25.11.2022) und in von traditionellen Autoritäten geführten Gebieten sind oft hart und lebensbedrohlich (USDOS 12.4.2022, S. 7). Al Shabaab hält Personen in den Gebieten unter ihrer Kontrolle in Haft, teils für verhältnismäßig geringfügige Vergehen und unter inhumanen Bedingungen (USDOS 12.4.2022, S. 7). Die Haftbedingungen in Haftanstalten von al Shabaab (USDOS 12.4.2022, S. 7; vergleiche UNOHCHR 25.11.2022) und in von traditionellen Autoritäten geführten Gebieten sind oft hart und lebensbedrohlich (USDOS 12.4.2022, S. 7). Quellen:  UNOHCHR - UN Office of the High Commissioner for Human Rights (25.11.2022): Committee against Torture - Concluding observations on the initial report of Somalia. Adopted by the Committee at its seventy-fifth session (31 October - 25 November 2022)  USDOS - US Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights Practices - Somalia
  15. Bevölkerungsstruktur Somalia ist eines der wenigen Länder in Afrika, wo es eine dominante Mehrheitskultur und -Sprache gibt. Die Mehrheit der Bevölkerung findet sich innerhalb der traditionellen somalischen Clanstrukturen (UNHCR 22.12.2021, S. 56). Somalia ist nach Angabe einer Quelle ethnisch sehr homogen; allerdings sei der Anteil ethnischer Minderheiten an der Gesamtbevölkerung unklar (AA 28.6.2022, S. 11/14). Gemäß einer Quelle teilen mehr als 85 % der Bevölkerung eine ethnische Herkunft (USDOS 12.4.2022, S. 40). Eine andere Quelle besagt, dass die somalische Bevölkerung aufgrund von Migration, ehemaliger Sklavenhaltung und der Präsenz von nicht nomadischen Berufsständen divers ist (GIGA 3.7.2018). Es gibt weder eine Konsistenz noch eine Verständigungsbasis dafür, wie Minderheiten definiert werden (UNOCHA 14.3.2022; vgl. NLMBZ 1.12.2021, S. 44). Insgesamt reichen die Schätzungen hinsichtlich des Anteils an Minderheiten an der Gesamtbevölkerung von 6 % bis hin zu 33 %. Diese Diskrepanz veranschaulicht die Schwierigkeit, Clans und Minderheiten genau zu definieren (NLMBZ 1.12.2021, S. 44; vgl. SEM, 31.5.2017, S. 12). Jedenfalls trifft man in Somalia auf Zersplitterung in zahlreiche Clans, Subclans und Sub-Subclans, deren Mitgliedschaft sich nach Verwandtschaftsbeziehungen bzw. nach traditionellem Zugehörigkeitsempfinden bestimmt (AA 18.4.2021, S. 12). Diese Unterteilung setzt sich fort bis hinunter zur Kernfamilie (SEM 31.5.2017, S. 5). Somalia ist eines der wenigen Länder in Afrika, wo es eine dominante Mehrheitskultur und -Sprache gibt. Die Mehrheit der Bevölkerung findet sich innerhalb der traditionellen somalischen Clanstrukturen (UNHCR 22.12.2021, S. 56). Somalia ist nach Angabe einer Quelle ethnisch sehr homogen; allerdings sei der Anteil ethnischer Minderheiten an der Gesamtbevölkerung unklar (AA 28.6.2022, S. 11/14). Gemäß einer Quelle teilen mehr als 85 % der Bevölkerung eine ethnische Herkunft (USDOS 12.4.2022, S. 40). Eine andere Quelle besagt, dass die somalische Bevölkerung aufgrund von Migration, ehemaliger Sklavenhaltung und der Präsenz von nicht nomadischen Berufsständen divers ist (GIGA 3.7.2018). Es gibt weder eine Konsistenz noch eine Verständigungsbasis dafür, wie Minderheiten definiert werden (UNOCHA 14.3.2022; vergleiche NLMBZ 1.12.2021, S. 44). Insgesamt reichen die Schätzungen hinsichtlich des Anteils an Minderheiten an der Gesamtbevölkerung von 6 % bis hin zu 33 %. Diese Diskrepanz veranschaulicht die Schwierigkeit, Clans und Minderheiten genau zu definieren (NLMBZ 1.12.2021, S. 44; vergleiche SEM, 31.5.2017, S. 12). Jedenfalls trifft man in Somalia auf Zersplitterung in zahlreiche Clans, Subclans und Sub-Subclans, deren Mitgliedschaft sich nach Verwandtschaftsbeziehungen bzw. nach traditionellem Zugehörigkeitsempfinden bestimmt (AA 18.4.2021, S. 12). Diese Unterteilung setzt sich fort bis hinunter zur Kernfamilie (SEM 31.5.2017, S. 5). Insgesamt ist das westliche Verständnis einer Gesellschaft im somalischen Kontext irreführend. Dort gibt es kaum eine Unterscheidung zwischen öffentlicher und privater Sphäre. Zudem herrscht eine starke Tradition der sozialen Organisation abseits des Staates. Diese beruht vor allem auf sozialem Vertrauen innerhalb von Abstammungsgruppen. Seit dem Zusammenbruch des Staates hat sich diese soziale Netzwerkstruktur reorganisiert und verstärkt, um das Überleben der einzelnen Mitglieder zu sichern (BS 2022, S. 34). Die Zugehörigkeit zu einem Clan ist der wichtigste identitätsstiftende Faktor für Somalis. Sie bestimmt, wo jemand lebt, arbeitet und geschützt wird. Darum kennen Somalis üblicherweise ihre exakte Position im Clansystem (SEM 31.5.2017, S. 8). Die sogenannten „noblen“ Clanfamilien können (nach eigenen Angaben) ihre Abstammung auf mythische gemeinsame Vorfahren und den Propheten Mohammed zurückverfolgen. Die meisten Minderheiten sind dazu nicht in der Lage (SEM 31.5.2017, S. 5). Somali sehen sich als Nation arabischer Abstammung, „noble“ Clanfamilien sind meist Nomaden: ● Darod gliedern sich in die drei Hauptgruppen: Ogaden, Marehan und Harti sowie einige kleinere Clans. Die Harti sind eine Föderation von drei Clans: Die Majerteen sind der wichtigste Clan Puntlands, während Dulbahante und Warsangeli in den zwischen Somaliland und Puntland umstrittenen Grenzregionen leben. Die Ogaden sind der wichtigste somalische Clan in Äthiopien, haben aber auch großen Einfluss in den südsomalischen Juba-Regionen sowie im Nordosten Kenias. Die Marehan sind in Süd-/Zentralsomalia präsent. ● Hawiye leben v.a. in Süd-/Zentralsomalia. Die wichtigsten Hawiye-Clans sind Habr Gedir und Abgaal, beide haben in und um Mogadischu großen Einfluss. ● Dir leben im Westen Somalilands sowie in den angrenzenden Gebieten in Äthiopien und Dschibuti, außerdem in kleineren Gebieten Süd-/Zentralsomalias. Die wichtigsten Dir-Clans sind Issa, Gadabursi (beide im Norden) und Biyomaal (Süd-/Zentralsomalia). ● Isaaq sind die wichtigste Clanfamilie in Somaliland, wo sie kompakt leben. Teils werden sie zu den Dir gerechnet. ● Rahanweyn bzw. Digil-Mirifle sind eine weitere Clanfamilie (SEM 31.5.2017, S. 10). Vor dem Bürgerkrieg der 1990er war noch auf sie herabgesehen worden. Allerdings konnten sie sich bald militärisch organisieren (BS 2020, S. 9). Alle Mehrheitsclans sowie ein Teil der ethnischen Minderheiten – nicht aber die berufsständischen Gruppen – haben ihr eigenes Territorium. Dessen Ausdehnung kann sich u. a. aufgrund von Konflikten verändern (SEM 31.5.2017, S. 25). In Mogadischu verfügen die Hawiye-Clans Abgaal, Habr Gedir und teilweise auch Murusade über eine herausragende Machtposition. Allerdings leben in der Stadt Angehörige aller somalischen Clans, auch die einzelnen Bezirke sind diesbezüglich meist heterogen (FIS 7.8.2020, S. 38ff). Als Minderheiten werden jene Gruppen bezeichnet, die aufgrund ihrer geringeren Anzahl schwächer als die „noblen“ Mehrheitsclans sind. Dazu gehören Gruppen anderer ethnischer Abstammung; Gruppen, die traditionell als unrein angesehene Berufe ausüben; sowie die Angehörigen „nobler“ Clans, die nicht auf dem Territorium ihres Clans leben oder zahlenmäßig klein sind (SEM 31.5.2017, S. 5). Insgesamt gibt es keine physischen Charakteristika, welche die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Clan erkennen ließen (LI 4.4.2016, S. 9). Zudem gewinnt die Mitgliedschaft in einer islamischen Organisation immer mehr an Bedeutung. Dadurch kann eine „falsche“ Clanzugehörigkeit in eingeschränktem Ausmaß kompensiert werden (BS 2022, S. 25). Quellen:  AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (28.6.2022): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Bundesrepublik Somalia  AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (18.4.2021): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Bundesrepublik Somalia  BS - Bertelsmann Stiftung

(2022): BTI 2022 - Somalia Country Report  BS - Bertelsmann Stiftung
(2020): BTI 2020 - Somalia Country Report  FIS - Finnish Immigration Service [Finnland] (7.8.2020): Somalia: Fact-Finding Mission to Mogadishu in March 2020  GIGA - Wissenschaftlicher Mitarbeiter am German Institute of Global and Area Studies (3.7.2018): Sachverständigengutachten zu 10 K 1802/14A  LI - Landinfo [Norwegen] (4.4.2016): Somalia: Practical issues and security challenges associated with travels in Southern Somalia  NLMBZ - Ministerie von Buitenlandse Zaken [Niederlande] (1.12.2021): Algemeen ambtsbericht Somalië  SEM - Staatssekretariat für Migration [Schweiz] (31.5.2017): Focus Somalia – Clans und Minderheiten  UNHCR - UN High Commissioner for Refugees (22.12.2021): Citizenship and Statelessness in the Horn of Africa  UNOCHA - UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs (14.3.2022): Somalia Humanitarian Bulletin, February 2022  USDOS - US Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights Practices - Somalia 4. Ashraf und Sheikhal Ashraf und Sheikhal werden als religiöse Clans bezeichnet. Die Ashraf beziehen ihren religiösen Status aus der von ihnen angegebenen Abstammung von der Tochter des Propheten; die Sheikhal aus einem vererbten religiösen Status. Beide Clans werden traditionell respektiert und von den Clans, bei welchen sie leben, geschützt. Die Sheikhal sind außerdem eng mit dem Clan der Hawiye/Hirab assoziiert und nehmen sogar einige Sitze der Hawiye im somalischen Parlament ein. Ein Teil der Ashraf lebt als Teil der Benadiri in den Küstenstädten, ein Teil als Clan der Digil-Mirifle in den Flusstälern von Bay und Bakool (EASO 8.2014, S. 46f/103). Quelle:  EASO - European Asylum Support Office (8.2014): South and Central Somalia: Country Overview 5. Wirtschaft und Arbeit Mehrere Schocks haben die Geschwindigkeit der wirtschaftlichen Erholung des Landes unterminiert, darunter Überschwemmungen, eine Heuschreckenplage und die Covid-19-Pandemie (AFDB 25.5.2022). Die somalische Wirtschaft hat sich allerdings als resilienter erwiesen, als zuvor vermutet: Ursprünglich war für 2020 ein Rückgang des BIP um 2,5 % prognostiziert worden (UNSC 13.11.2020, Abs. 17), tatsächlich sind es dann nur minus 0,4 % geworden (UNSC 10.8.2021, Abs. 17), nach anderen Angaben sogar nur 0,1 %. Für 2021 war ein Wachstum von 2,4 % prognostiziert, geworden sind es dann 2,9 % (FTL 29.11.2022). Für das Jahr 2022 prognostiziert die Weltbank ein Wachstum von 3,2 % (WB 6.2021, S. 20).Mehrere Schocks haben die Geschwindigkeit der wirtschaftlichen Erholung des Landes unterminiert, darunter Überschwemmungen, eine Heuschreckenplage und die Covid-19-Pandemie (AFDB 25.5.2022). Die somalische Wirtschaft hat sich allerdings als resilienter erwiesen, als zuvor vermutet: Ursprünglich war für 2020 ein Rückgang des BIP um 2,5 % prognostiziert worden (UNSC 13.11.2020, Absatz 17,), tatsächlich sind es dann nur minus 0,4 % geworden (UNSC 10.8.2021, Absatz 17,), nach anderen Angaben sogar nur 0,1 %. Für 2021 war ein Wachstum von 2,4 % prognostiziert, geworden sind es dann 2,9 % (FTL 29.11.2022). Für das Jahr 2022 prognostiziert die Weltbank ein Wachstum von 3,2 % (WB 6.2021, S. 20). Eine der Triebfedern der wirtschaftlichen Erholung sind Remissen und anhaltende Investitionen (UNSC 17.2.2021, Abs. 19). Ein resilienter Privatsektor und starke Remissen aus der Diaspora bleiben Grundlage für Optimismus. Zudem gibt es unentwickelte Möglichkeiten aufgrund der Urbanisierung, sowie auf den Gebieten neuer Technologien, Bildung und Gesundheit (AB 22.6.2022). Die Geldrückflüsse nach Somalia sind 2021 im Vergleich zu 2020 noch einmal gestiegen, von 30,8 % des BIP auf 31,3 % (AFDB 25.5.2022). Neben der Diaspora (VICE 1.3.2020) sind auch zahlreiche Agenturen der UN (etwa UN-Habitat, UNICEF, UNHCR) tatkräftig dabei, das Land wiederaufzubauen (ÖB 11.2022, S. 21). Das Maß an privaten Investitionen bleibt konstant. Die Inflation lag 2021 bei 4,6 %, für 2022 werden aufgrund höherer Nahrungsmittel- und Treibstoffpreise sowie der herrschenden Dürre 9,4 % prognostiziert (AFDB 25.5.2022).Eine der Triebfedern der wirtschaftlichen Erholung sind Remissen und anhaltende Investitionen (UNSC 17.2.2021, Absatz 19,). Ein resilienter Privatsektor und starke Remissen aus der Diaspora bleiben Grundlage für Optimismus. Zudem gibt es unentwickelte Möglichkeiten aufgrund der Urbanisierung, sowie auf den Gebieten neuer Technologien, Bildung und Gesundheit Ausschussbericht 22.6.2022). Die Geldrückflüsse nach Somalia sind 2021 im Vergleich zu 2020 noch einmal gestiegen, von 30,8 % des BIP auf 31,3 % (AFDB 25.5.2022). Neben der Diaspora (VICE 1.3.2020) sind auch zahlreiche Agenturen der UN (etwa UN-Habitat, UNICEF, UNHCR) tatkräftig dabei, das Land wiederaufzubauen (ÖB 11.2022, S. 21). Das Maß an privaten Investitionen bleibt konstant. Die Inflation lag 2021 bei 4,6 %, für 2022 werden aufgrund höherer Nahrungsmittel- und Treibstoffpreise sowie der herrschenden Dürre 9,4 % prognostiziert (AFDB 25.5.2022). Allerdings war das Wirtschaftswachstum schon in besseren Jahren für die meisten Somalis zu gering, als dass sich ihr Leben dadurch verbessern hätte können (UNSC 21.12.2018, S. 4). Der Bevölkerungszuwachs nivelliert das Wirtschaftswachstum und hemmt die Reduzierung von Armut (BS 2022, S. 30). Das Pro-Kopf-Einkommen beträgt 875 US-Dollar (BS 2022, S. 3). Zusätzlich bleibt die somalische Wirtschaft im Allgemeinen weiterhin fragil. Dies hängt mit der schmalen Wirtschaftsbasis zusammen. Die Mehrheit der Bevölkerung ist von Landwirtschaft und Fischerei abhängig und dadurch externen und Umwelteinflüssen besonders ausgesetzt (ÖB 11.2022, S. 15). Landwirtschaft, Handel, Kommunikation und mobile Geldtransferdienste tragen maßgeblich zum BIP bei; alleine die Viehwirtschaft macht rund 60 % des BIP (BS 2022, S. 31) und 80 % der Exporte aus (BS 2022, S. 25). Der Großteil der Wirtschaft bzw. der wirtschaftlichen Aktivitäten ist dem informellen Sektor zuzurechnen (UNSC 10.10.2022, Abs. 64). Insgesamt sind zuverlässige Daten zur Wirtschaft schwierig bis unmöglich zu erhalten bzw. zu verifizieren (ÖB 11.2022, S. 2/15) bzw. sind vertrauenswürdige Daten kaum vorhanden (BS 2022, S. 30).Allerdings war das Wirtschaftswachstum schon in besseren Jahren für die meisten Somalis zu gering, als dass sich ihr Leben dadurch verbessern hätte können (UNSC 21.12.2018, S. 4). Der Bevölkerungszuwachs nivelliert das Wirtschaftswachstum und hemmt die Reduzierung von Armut (BS 2022, S. 30). Das Pro-Kopf-Einkommen beträgt 875 US-Dollar (BS 2022, S. 3). Zusätzlich bleibt die somalische Wirtschaft im Allgemeinen weiterhin fragil. Dies hängt mit der schmalen Wirtschaftsbasis zusammen. Die Mehrheit der Bevölkerung ist von Landwirtschaft und Fischerei abhängig und dadurch externen und Umwelteinflüssen besonders ausgesetzt (ÖB 11.2022, S. 15). Landwirtschaft, Handel, Kommunikation und mobile Geldtransferdienste tragen maßgeblich zum BIP bei; alleine die Viehwirtschaft macht rund 60 % des BIP (BS 2022, S. 31) und 80 % der Exporte aus (BS 2022, S. 25). Der Großteil der Wirtschaft bzw. der wirtschaftlichen Aktivitäten ist dem informellen Sektor zuzurechnen (UNSC 10.10.2022, Absatz 64,). Insgesamt sind zuverlässige Daten zur Wirtschaft schwierig bis unmöglich zu erhalten bzw. zu verifizieren (ÖB 11.2022, S. 2/15) bzw. sind vertrauenswürdige Daten kaum vorhanden (BS 2022, S. 30). Al Shabaab und andere nicht staatliche Akteure behindern kommerzielle Aktivitäten in Bakool, Bay, Gedo und Hiiraan (USDOS 12.4.2022, S. 25). Staatshaushalt: Die Regierung ist stark abhängig von externer Hilfe. Ein Großteil der Regierungsausgaben wird durch externe Akteure bezahlt (ACCORD 31.5.2021, S. 29; vgl. BS 2022, S. 40). Alleine die offizielle Entwicklungshilfe betrug 2019 1,9 Milliarden US-Dollar – 40 % des BIP (BS 2022, S. 40). Aufgrund der fehlenden Kontrolle über das Territorium – aber auch hinsichtlich technischer Fähigkeiten – war die Regierung bisher nicht in der Lage, ein nationales Steuersystem aufzubauen. Selbst für grundlegende Staatsausgaben ist das Land auf externe Geber angewiesen (BS 2022, S. 36). Von den Bundesstaaten gelingt es neben Puntland nur Jubaland, ein relevantes Maß an Einnahmen selbst zu generieren (WB 6.2021, S. 16).Staatshaushalt: Die Regierung ist stark abhängig von externer Hilfe. Ein Großteil der Regierungsausgaben wird durch externe Akteure bezahlt (ACCORD 31.5.2021, S. 29; vergleiche BS 2022, S. 40). Alleine die offizielle Entwicklungshilfe betrug 2019 1,9 Milliarden US-Dollar – 40 % des BIP (BS 2022, S. 40). Aufgrund der fehlenden Kontrolle über das Territorium – aber auch hinsichtlich technischer Fähigkeiten – war die Regierung bisher nicht in der Lage, ein nationales Steuersystem aufzubauen. Selbst für grundlegende Staatsausgaben ist das Land auf externe Geber angewiesen (BS 2022, S. 36). Von den Bundesstaaten gelingt es neben Puntland nur Jubaland, ein relevantes Maß an Einnahmen selbst zu generieren (WB 6.2021, S. 16). Dabei entwickelten sich die Budgetzahlen in den letzten Jahren stetig nach oben. 38 % der Staatsausgaben entfallen auf Verteidigung und Sicherheit (BS 2022, S. 28), in den Jahren 2017 bis 2021 waren es durchschnittlich 31 % (AI 18.8.2021, S. 19). Das Budget für das Jahr 2023 sieht mehr Geld für öffentliche Dienste wie Gesundheitszentren, Bildungseinrichtungen und Sicherheitskräfte vor (RD 28.12.2022). Im Jahr 2020 hatte Somalia mit der Normalisierung der Beziehungen zu internationalen Finanzinstitutionen (Weltbank, Währungsfonds, Afrikanische Entwicklungsbank) einen Meilenstein erreicht. Das Land kann wieder partizipieren (HIPS 2021, S. 4/23). Arbeitsmarkt: Es gibt kein nationales Mindesteinkommen. Ca. 95 % der Berufstätigen arbeiten im informellen Sektor (USDOS 12.4.2022, S. 48). In einer von Jahrzehnten des Konflikts zerrütteten Gesellschaft hängen die Möglichkeiten des Einzelnen generell sehr stark von seinem eigenen und vom familiären Hintergrund sowie vom Ort ab (BS 2022, S. 30). Das Unternehmertum spielt in der somalischen Wirtschaft eine entscheidende Rolle. Schätzungen zufolge werden alleine dadurch mehr als drei Viertel aller Arbeitsplätze geschaffen (WB 22.3.2022). Zum Beispiel hat der Telekom-Konzern Hormuud Telecom in den vergangenen Jahren tausende Arbeitsplätze geschaffen und beschäftigt heute mehr als 20.000 Frauen und Männer (EAT 14.2.2021). Überhaupt sind zwei Drittel der aktiven Erwerbsbevölkerung Selbständige (WB 13.7.2022) Einerseits wird berichtet, dass die Arbeitsmöglichkeiten für Flüchtlinge und zurückkehrende Flüchtlinge in Süd-/Zentralsomalia limitiert sind. So berichten etwa Personen, die aus Kenia zurückgekehrt sind, über mangelnde Beschäftigungsmöglichkeiten (USDOS 12.4.2022, S. 27). Andererseits wird ebenso berichtet, dass die besten Jobs oft an Angehörige der Diaspora fallen – etwa wegen besserer Sprachkenntnisse (FIS 7.8.2020, S. 33f). Am Arbeitsmarkt spielen Clanverbindungen eine Rolle (USDOS 12.4.2022, S. 48). Gerade, um eine bessere Arbeit zu erhalten, ist man auf persönliche Beziehungen und das Netzwerk des Clans angewiesen. Dementsprechend schwer tun sich IDPs, wenn sie vor Ort über kein Netzwerk verfügen; meist sind sie ja nicht Mitglieder der lokalen Gemeinde (FIS 7.8.2020, S. 33f). Männer, die vom Land in Städte ziehen, stehen oft vor der Inkompatibilität ihrer landwirtschaftlichen Kenntnisse mit den vor Ort am Arbeitsmarkt gegebenen Anforderungen (DI 6.2019, S. 22f; vgl. OXFAM 6.2018, S. 10). Die Zugezogenen tun sich schwer, eine geregelte Arbeit zu finden (OXFAM 6.2018, S. 10); außerdem wird der Umstieg von Selbstständigkeit auf abhängige Hilfsarbeit oft als Demütigung und Erniedrigung gesehen. Darum müssen gerade IDPs aus ländlichen Gebieten in die Lage versetzt werden, neue Fähigkeiten zu erlernen, damit sie etwa am informellen Arbeitsmarkt oder als Kleinhändler ein Einkommen finden. Dies geschieht auch teilweise (DI 6.2019, S. 22f). Generell finden Männer unter anderem auf Baustellen, beim Graben, Steinebrechen, Schuhputzen oder beim Khatverkauf eine Arbeit. Ein Großteil der Tätigkeiten ist sehr anstrengend und mitunter gefährlich. Außerdem wird von Ausbeutung und Unterbezahlung berichtet (OXFAM 6.2018, S. 10).Einerseits wird berichtet, dass die Arbeitsmöglichkeiten für Flüchtlinge und zurückkehrende Flüchtlinge in Süd-/Zentralsomalia limitiert sind. So berichten etwa Personen, die aus Kenia zurückgekehrt sind, über mangelnde Beschäftigungsmöglichkeiten (USDOS 12.4.2022, S. 27). Andererseits wird ebenso berichtet, dass die besten Jobs oft an Angehörige der Diaspora fallen – etwa wegen besserer Sprachkenntnisse (FIS 7.8.2020, S. 33f). Am Arbeitsmarkt spielen Clanverbindungen eine Rolle (USDOS 12.4.2022, S. 48). Gerade, um eine bessere Arbeit zu erhalten, ist man auf persönliche Beziehungen und das Netzwerk des Clans angewiesen. Dementsprechend schwer tun sich IDPs, wenn sie vor Ort über kein Netzwerk verfügen; meist sind sie ja nicht Mitglieder der lokalen Gemeinde (FIS 7.8.2020, S. 33f). Männer, die vom Land in Städte ziehen, stehen oft vor der Inkompatibilität ihrer landwirtschaftlichen Kenntnisse mit den vor Ort am Arbeitsmarkt gegebenen Anforderungen (DI 6.2019, S. 22f; vergleiche OXFAM 6.2018, S. 10). Die Zugezogenen tun sich schwer, eine geregelte Arbeit zu finden (OXFAM 6.2018, S. 10); außerdem wird der Umstieg von Selbstständigkeit auf abhängige Hilfsarbeit oft als Demütigung und Erniedrigung gesehen. Darum müssen gerade IDPs aus ländlichen Gebieten in die Lage versetzt werden, neue Fähigkeiten zu erlernen, damit sie etwa am informellen Arbeitsmarkt oder als Kleinhändler ein Einkommen finden. Dies geschieht auch teilweise (DI 6.2019, S. 22f). Generell finden Männer unter anderem auf Baustellen, beim Graben, Steinebrechen, Schuhputzen oder beim Khatverkauf eine Arbeit. Ein Großteil der Tätigkeiten ist sehr anstrengend und mitunter gefährlich. Außerdem wird von Ausbeutung und Unterbezahlung berichtet (OXFAM 6.2018, S. 10). Ende Mai 2022 hat die Regierung die National Youth Development Initiative gestartet. Mit dieser sollen Arbeitsplätze für Jugendliche geschaffen werden (WB 13.7.2022). Die von der EU finanzierte Dalbile Youth Initiative wurde im August 2020 gestartet und läuft weiter fort. Mit diesem Programm wird das Leben von ca. 5.000 jungen Menschen verändert werden, durch Unternehmertum, soziale Unternehmungen, Management Training, Mentorship, Ausbildung und Geldern für Start-ups (RD 23.9.2022). Im Rahmen dieses und anderer Programme hat UNFPA diverse Maßnahmen umgesetzt, um Jugendliche auf dem Arbeitsmarkt besserzustellen. Im ersten Jahr der Dalbile Youth Initiative wurden mehr als 1.500 Jugendliche (davon ca. die Hälfte weiblich) mit Kapazitätsbildungsmaßnahmen erreicht. 68 Start-ups wurden mit Krediten versorgt (UNFPA 27.7.2022). Ein Programm von IOM unterstützt Jugendliche dabei, neue Fähigkeiten zu erwerben, die auf dem Arbeitsmarkt von Vorteil sind – etwa als Schneider, Installateur oder Elektriker. In Baidoa und Kismayo wurden 300 Jugendliche finanziell unterstützt, um bei lokalen Firmen Berufspraktika absolvieren zu können. Die meisten der Absolventen des Programms können danach ihren Lebensunterhalt mit eigenem Einkommen finanzieren (IOM 27.12.2022). Einkommen, Tätigkeiten: An Arbeitstätigkeiten genannt werden: Träger am Bau; Arbeiten am Hafen (FIS 7.8.2020, S. 33f) Köhler; Hilfsarbeiter am Bau; Koranlehrer; Rickshaw-Fahrer; Transporteur mit einer Eselkarre; Transporteur mit einer Scheibtruhe (Khalil 1.2019, S. 30). Arzt; Krankenschwester (FIS 5.10.2018, S. 36); Universitätslektor (TG 8.6.2022); angestellte und selbstständige Überlandfahrer; Fleischverkäufer (RE 18.2.2021); Magd; Hausangestellte; Wäscherin; Marktverkäuferin. In der Verwaltung sind nur wenige Stellen verfügbar, besser stellt sich die Situation bei Polizei und Armee dar. Viele Menschen leben vom Kleinhandel oder von ihrer Arbeit in Restaurants oder Teehäusern. Allerdings ist eine Arbeit in der Gastwirtschaft mit niedrigem Ansehen verbunden. Die Mehrheitsbevölkerung ist derartige Tätigkeiten sowie jene auf Baustellen äußerst abgeneigt. Dort finden sich vielmehr marginalisierte Gruppen – z. B. IDPs – die oft auch als Tagelöhner arbeiten. Weibliche IDPs arbeiten als Mägde, Hausangestellte oder Wäscherinnen. Manche verkaufen Früchte auf Märkten (FIS 7.8.2020, S. 33f). Durch den Niedergang der Landwirtschaft, der maßgeblich durch die Dürre verursacht worden ist, ist auch die Nachfrage nach Arbeitskräften in der Landwirtschaft gesunken bzw. haben sich die Löhne dort verringert (IPC 4.6.2022). IOM berichtet aus Mogadischu, dass dort für ungelernte Arbeitskräfte Jobs zur Verfügung stehen - etwa als Reinigungskraft, Träger oder im Zustelldienst, als Ziegelmacher, Wäscherin oder auch als Buchhalter. Oft werden derartige Jobs aber von Arbeitgebern an eigene Verwandte vergeben. Zu finden sind Jobs meist über die eigene Verwandtschaft oder persönliche Netzwerke. Es gibt aber auch Websites zur Arbeitsvermittlung: Shaqodoon.net und Qaranjobs.com. Frauen mit Ausbildung können sich um einen Job umsehen. Frauen ohne Ausbildung übernehmen üblicherweise Aufgaben im Haushalt oder aber sie finden eine Anstellung über Familienkontakte, oder indem sie von Tür zu Tür gehen. Frauen ohne Kontakte in Mogadischu müssen oft die am schlechtesten bezahlten Jobs annehmen - etwa als Wäscherin oder Reinigungskraft (IOM 2.3.2023) Gesucht werden in Mogadischu Fachkräfte in den Bereichen Medizin (Ärzte, Krankenpfleger), Hotellerie, Wirtschaft und IT (IOM 2.3.2023). Hier einige Beispiele zu Einkommen: IOM berichtet im Feber 2023 von folgenden durchschnittlichen Einkommen in Mogadischu: IOM 2.3.2023 Arbeitslosenquote: Die Arbeitslosenquote ist landesweit hoch (USDOS 12.4.2022, S. 27), wobei es zu konkreten Zahlen unterschiedlichste und teils widersprüchliche Angaben gibt: Laut einer Quelle lag die Erwerbsquote (labour force participation) 2018 bei Männern bei 58 %, bei Frauen bei 37 % (UNSC 21.12.2018, S. 4). Die Zahl für Frauen wird auch von einer Quelle im Jahr 2021 erwähnt (SLS 6.4.2021). Zwei Quellen nennen 2022 eine Jugendarbeitslosigkeit (15-29 Jahre) von 67-68 % (RD 10.6.2022; vgl. UNFPA 27.7.2022). Allerdings suchen laut einem Bericht der ILO nur 40 % der Jugendlichen tatsächlich nach einer Arbeit (UNFPA 27.7.2022). Eine weitere Quelle erklärte 2016, dass 58 % der männlichen Jugendlichen (Altersgruppe 15-35) ökonomisch aktiv waren, während drei von zehn Jugendlichen arbeitslos waren (UNFPA 8.2016, S. 4). In einer anderen Quelle wird die Arbeitslosenrate für 2020 mit 13,1 % angeführt (BS 2022, S. 23); die Weltbank nennt für das Jahr 2021 für ganz Somalia eine Arbeitslosenquote bei der Erwerbsbevölkerung von 19,9 % (WB 2022). Eine weitere Quelle nannte 2018 bei 15-24-Jährigen eine Quote von 48 % (OXFAM 6.2018, S. 22, FN8) und die österreichische Botschaft in Nairobi erklärt, dass unterschiedliche Quellen unterschiedliche Kriterien verwenden und die Schätzungen zwischen 19,9 % und 47,4 % schwanken (ÖB 11.2022, S. 15). Bei einer Studie aus dem Jahr 2016 gaben hingegen nur 14,3 % der befragten Jugendlichen (Mogadischu 6 %, Kismayo 13 %, Baidoa 24 %) an, gegenwärtig arbeitslos zu sein. Dies kann auf folgende Gründe zurückzuführen sein:
  1. a)dass die Situation in diesen drei Städten anders ist als in anderen Teilen Somalias;
  2. b)dass die wirtschaftliche Entwicklung seit 2012 die Situation verbessert hat;
  3. c)dass es nun mehr Unterbeschäftigte gibt;
  4. d)dass die Definition von „arbeitslos“ unklar ist (z.B. informeller Sektor) (IOM 2.2016).Arbeitslosenquote: Die Arbeitslosenquote ist landesweit hoch (USDOS 12.4.2022, S. 27), wobei es zu konkreten Zahlen unterschiedlichste und teils widersprüchliche Angaben gibt: Laut einer Quelle lag die Erwerbsquote (labour force participation) 2018 bei Männern bei 58 %, bei Frauen bei 37 % (UNSC 21.12.2018, S. 4). Die Zahl für Frauen wird auch von einer Quelle im Jahr 2021 erwähnt (SLS 6.4.2021). Zwei Quellen nennen 2022 eine Jugendarbeitslosigkeit (15-29 Jahre) von 67-68 % (RD 10.6.2022; vergleiche UNFPA 27.7.2022). Allerdings suchen laut einem Bericht der ILO nur 40 % der Jugendlichen tatsächlich nach einer Arbeit (UNFPA 27.7.2022). Eine weitere Quelle erklärte 2016, dass 58 % der männlichen Jugendlichen (Altersgruppe 15-35) ökonomisch aktiv waren, während drei von zehn Jugendlichen arbeitslos waren (UNFPA 8.2016, S. 4). In einer anderen Quelle wird die Arbeitslosenrate für 2020 mit 13,1 % angeführt (BS 2022, S. 23); die Weltbank nennt für das Jahr 2021 für ganz Somalia eine Arbeitslosenquote bei der Erwerbsbevölkerung von 19,9 % (WB 2022). Eine weitere Quelle nannte 2018 bei 15-24-Jährigen eine Quote von 48 % (OXFAM 6.2018, S. 22, FN8) und die österreichische Botschaft in Nairobi erklärt, dass unterschiedliche Quellen unterschiedliche Kriterien verwenden und die Schätzungen zwischen 19,9 % und 47,4 % schwanken (ÖB 11.2022, S. 15). Bei einer Studie aus dem Jahr 2016 gaben hingegen nur 14,3 % der befragten Jugendlichen (Mogadischu 6 %, Kismayo 13 %, Baidoa 24 %) an, gegenwärtig arbeitslos zu sein. Dies kann auf folgende Gründe zurückzuführen sein:
  5. a)dass die Situation in diesen drei Städten anders ist als in anderen Teilen Somalias;
  6. b)dass die wirtschaftliche Entwicklung seit 2012 die Situation verbessert hat;
  7. c)dass es nun mehr Unterbeschäftigte gibt;
  8. d)dass die Definition von „arbeitslos“ unklar ist (z.B. informeller Sektor) (IOM 2.2016). Nach Angaben einer Quelle hat sich die Arbeitslosigkeit - und damit auch die Armut - infolge der Covid-19-Pandemie verstärkt. 21 % mussten ihre Arbeit niederlegen; und das, obwohl nur 55 % der Bevölkerung überhaupt am Arbeitsmarkt teilnehmen. 78 % der Haushalte berichteten über einen Rückgang des Einkommens (WB 6.2021, S. 23). [Zur Arbeitsmarktlage in Somalia gibt es kaum aktuelle, v. a. kaum detaillierte Informationen.] In einer eingehenden Analyse hat UNFPA im Jahr 2016 Daten zur Ökonomie in der somalischen Gesellschaft erhoben. Dabei wird festgestellt, dass nur knapp die Hälfte der Bevölkerung im arbeitsfähigen Alter (15-64) überhaupt am Arbeitsleben teilnimmt. Der Rest ist „ökonomisch inaktiv“; in diese Gruppe fallen in erster Linie Hausfrauen, gefolgt von Schülern/Studenten, pensionierten oder arbeitsunfähigen Personen. Bei den ökonomisch Aktiven wiederum finden sich in allen Lebensbereichen deutlich mehr Männer (UNFPA 2016): ● Ländlich: 68,8 % der Männer - 40,5 % der Frauen ● Urban: 52,6 % der Männer - 24,6 % der Frauen ● IDP-Lager: 55,2 % der Männer - 32,6 % der Frauen ● Nomaden: 78,9 % der Männer - 55,6 % der Frauen (UNFPA 2016) Aufgeschlüsselt für Puntland und Süd-/Zentralsomalia ergibt sich aus den UNFPA-Daten, dass dort 44,4 % der erwerbsfähigen Bevölkerung arbeiten. 11,4 % gelten als Arbeitssuchende. 44,2 % der Bevölkerung sind ökonomisch inaktiv. Als arbeitend werden in der Studie folgende Personen bezeichnet: jene, die in den der Erhebung vorangegangenen zwölf Monaten bezahlter Arbeit nachgegangen sind oder selbstständig waren. Darunter fällt auch unbezahlte (aber produktive) Arbeit in der Familie, bei welcher direkt Einkommen generiert wird (etwa Viehhüten, Arbeit am eigenen Ackerland; Wirtschaftstreibende, Dienstleister im eigenen Betrieb). Als arbeitslos werden jene Personen bezeichnet, die in diesen zwölf Monaten nach Arbeit gesucht haben und bereit waren, eine Arbeit anzunehmen (UNFPA 2016, S. 29): (UNFPA 2016, S.29) In der gleichen Studie wurde der Status bzgl. Arbeit auch auf Geschlechter heruntergebrochen. Folglich waren zum damaligen Zeitpunkt in Puntland und Süd-/Zentralsomalia 13,8 % der Männer und 9 % der Frauen im Alter von 15-64 Jahren auf der Arbeitssuche, wohingegen 55,8 % der Männer und 32,9 % der Frauen einer Arbeit nachgingen (UNFPA 2016, S. 31): (UNFPA 2016, S.31) Die große Masse der werktätigen Männer und Frauen in Puntland und Süd-/Zentralsomalia arbeitet in Landwirtschaft, Viehzucht und Fischerei (65,6 %). Der nächstgrößere Anteil an Personen arbeitet als Dienstleister oder im Handel (13,5 %) (UNFPA 2016, S. 36f): (UNFPA 2016, S.36f) Frauen: Der vor allem unter Männern vorherrschende Khat-Konsum, der im langjährigen Konflikt geforderte Blutzoll an der männlichen Bevölkerung und die hohe Scheidungsrate haben dazu geführt, dass Frauen immer mehr in ehemals männlich dominierte Wirtschaftsbereiche vorstoßen – etwa bei der Viehzucht, in der Landwirtschaft und im Handel. Frauen tragen nunmehr oft den Hauptteil zum Familieneinkommen bei (ICG 27.6.2019, S. 10f). Gerade auch die Hungersnot von 2011 und die Dürre 2016/17 haben den Vorstoß von Frauen in männliche Domänen weiter vorangetrieben (DI 6.2019, S. 22). In Süd-/Zentralsomalia und Puntland sind Frauen in 43 % der Haushalte mittlerweile die Hauptverdiener (OXFAM 6.2018, S. 10). Frauen spielen - außer bei den großen Betrieben - eine führende Rolle beim Unternehmertum. In Mogadischu und Bossaso sind ca. 45 % der formellen Unternehmen im Besitz von Frauen (WB 22.3.2022). Trotzdem bietet sich für vom Land in Städte ziehende Frauen meist nur eine Tätigkeit als z. B. Wäscherin an, da es diesen Frauen i. d. R. an Bildung und Berufsausbildung mangelt. Allerdings können sie z. B. auch als Kleinhändlerin tätig werden. Sie verkaufen Treibstoff, Milch, Fleisch, Früchte, Gemüse oder Khat auf Märkten oder auf der Straße. 80-90 % des derart betriebenen Handels wird von Frauen kontrolliert. Außerdem arbeiten Frauen in der Landwirtschaft (FIS 5.10.2018, S. 24f), oder sie verkaufen Kleidung und Essen (RE 19.2.2021). Andere arbeiten als Dienstmädchen, Straßenverkäuferin, Köchin, Schneiderin, Müllsammlerin (OXFAM 6.2018, S. 10) oder aber auch auf Baustellen (FIS 5.10.2018, S. 24f; vgl. OXFAM 6.2018, S. 10). Viele der hunderten Straßenreiniger in Mogadischu sind Witwen und die alleinigen Geldverdiener ihrer Familien. Das höchste hier verfügbare Einkommen beträgt 150 US-Dollar im Monat; manche bekommen Essensrationen. Die Stadtverwaltung versucht auch, männliche Reinigungskräfte anzuwerben, hat aber wenig Erfolg. Viele Männer weigern sich demnach, solche Arbeiten zu verrichten (AJ 21.7.2022). All die zuvor genannten Tätigkeiten führen Frauen jenseits des ihnen traditionell zugeschriebenen Bereichs des eigenen Haushalts aus (OXFAM 6.2018, S. 10). Natürlich gibt es für Frauen auch weiterhin kulturelle Einschränkungen bezüglich der Berufsausübung, z. B. können sie nicht Taxifahrerin werden (FIS 5.10.2018, S. 24f). Sie haben hinsichtlich Einkommensmöglichkeiten eine eingeschränkte Auswahl. Von Frauen abgehaltene Workshops (z. B. Schneiderei-, Henna- und Kochkurse) in Mogadischu tragen zur Verbesserung der Situation bei (DW 11.3.2021). Allerdings ist auch bekannt, dass Frauen eine geringere Aussicht auf eine Vollzeitanstellung haben (SLS 6.4.2021).Trotzdem bietet sich für vom Land in Städte ziehende Frauen meist nur eine Tätigkeit als z. B. Wäscherin an, da es diesen Frauen i. d. R. an Bildung und Berufsausbildung mangelt. Allerdings können sie z. B. auch als Kleinhändlerin tätig werden. Sie verkaufen Treibstoff, Milch, Fleisch, Früchte, Gemüse oder Khat auf Märkten oder auf der Straße. 80-90 % des derart betriebenen Handels wird von Frauen kontrolliert. Außerdem arbeiten Frauen in der Landwirtschaft (FIS 5.10.2018, S. 24f), oder sie verkaufen Kleidung und Essen (RE 19.2.2021). Andere arbeiten als Dienstmädchen, Straßenverkäuferin, Köchin, Schneiderin, Müllsammlerin (OXFAM 6.2018, S. 10) oder aber auch auf Baustellen (FIS 5.10.2018, S. 24f; vergleiche OXFAM 6.2018, S. 10). Viele der hunderten Straßenreiniger in Mogadischu sind Witwen und die alleinigen Geldverdiener ihrer Familien. Das höchste hier verfügbare Einkommen beträgt 150 US-Dollar im Monat; manche bekommen Essensrationen. Die Stadtverwaltung versucht auch, männliche Reinigungskräfte anzuwerben, hat aber wenig Erfolg. Viele Männer weigern sich demnach, solche Arbeiten zu verrichten (AJ 21.7.2022). All die zuvor genannten Tätigkeiten führen Frauen jenseits des ihnen traditionell zugeschriebenen Bereichs des eigenen Haushalts aus (OXFAM 6.2018, S. 10). Natürlich gibt es für Frauen auch weiterhin kulturelle Einschränkungen bezüglich der Berufsausübung, z. B. können sie nicht Taxifahrerin werden (FIS 5.10.2018, S. 24f). Sie haben hinsichtlich Einkommensmöglichkeiten eine eingeschränkte Auswahl. Von Frauen abgehaltene Workshops (z. B. Schneiderei-, Henna- und Kochkurse) in Mogadischu tragen zur Verbesserung der Situation bei (DW 11.3.2021). Allerdings ist auch bekannt, dass Frauen eine geringere Aussicht auf eine Vollzeitanstellung haben (SLS 6.4.2021). Lebensunterhalt: Die Mehrheit der Bevölkerung lebt von Subsistenzwirtschaft, sei es als Kleinhändler, kleine Viehzüchter oder Bauern. Zusätzlich stellen Remissen für viele Menschen und Familien ein Grundeinkommen dar (BS 2022, S. 25f). Mehr als die Hälfte der Bevölkerung ist direkt oder indirekt von der Viehzucht abhängig (OXFAM 6.2018, S. 4). Die große Masse der werktätigen Männer und Frauen arbeitet in Landwirtschaft, Viehzucht und Fischerei (62,8 %). Der nächstgrößere Anteil an Personen arbeitet als Dienstleister oder im Handel (14,1 %). 6,9 % arbeiten in bildungsabhängigen Berufen (etwa im Gesundheitsbereich oder im Bildungssektor), 4,8 % als Handwerker, 4,7 % als Techniker, 4,1 % als Hilfsarbeiter und 2,3 % als Manager (UNFPA 2016, S. 22). Die Mehrheit der IDPs verdingt sich als Tagelöhner. Frauen gehen oft von Tür zu Tür und bieten ihre Dienste an, etwa als Wäscherinnen oder in der Hausarbeit. Männer gehen häufig auf Baustellen - die Städte werden ja wieder aufgebaut und daher braucht es auch viele Tagelöhner. Die begehrtesten Jobs sind jene auf Baustellen, wo der Verdienst höher ist als in anderen Bereichen. Es gibt auch viele Kleinstunternehmer beiderlei Geschlechts. Dabei bekommen die Menschen nicht immer einen Job, sie arbeiten z. B. nur 2-3 Tage in der Woche. Daneben gibt es humanitäre Hilfe, aber damit sind die Menschen nicht ausreichend versorgt (ACCORD 31.5.2021, S. 23). Nach anderen Angaben bieten NGOs und der Privatsektor den Menschen grundlegende Dienste – vor allem in urbanen Zentren (OXFAM 6.2018, S. 4). Zudem haben Menschen in IDP-Lagern - v.a. wenn sie länger dort leben - in der Regel auch eine Nachbarschaftshilfe aufgebaut (ACCORD 31.5.2021, S. 23). In einer Studie von IOM aus dem Jahr 2016 gaben arbeitslose Jugendliche (14-30 Jahre) an, in erster Linie von der Familie in Somalia (60 %) und von Verwandten im Ausland (27 %) versorgt zu werden (IOM 2.2016, S. 42f). Insgesamt ist das traditionelle Recht (Xeer) ein soziales Sicherungsnetz, eine Art der Sozial- und Unfall- (SEM 31.5.2017, S. 5/32f; vgl. GIGA 3.7.2018) bzw. Haftpflichtversicherung. Die Mitglieder des Qabiil (diya-zahlende Gruppe; auch Jilib) helfen sich bei internen Zahlungen – z. B. bei Krankenkosten – und insbesondere bei Zahlungen gegenüber Außenstehenden aus (GIGA 3.7.2018). Neben der Kernfamilie scheint der Jilib [Anm.: untere Ebene im Clansystem] maßgeblich für die Abdeckung von Notfällen verantwortlich zu sein. Wenn eine Person Unterstützung braucht, dann wendet sie sich an den Jilib oder – je nach Ausmaß – an untere Ebenen (z. B. Großfamilie) (SEM 31.5.2017, S. 9/32ff). Erweiterte Familie und Clan stellen also das grundlegende soziale Sicherheitsnetz dar (BS 2022, S. 29).In einer Studie von IOM aus dem Jahr 2016 gaben arbeitslose Jugendliche (14-30 Jahre) an, in erster Linie von der Familie in Somalia (60 %) und von Verwandten im Ausland (27 %) versorgt zu werden (IOM 2.2016, S. 42f). Insgesamt ist das traditionelle Recht (Xeer) ein soziales Sicherungsnetz, eine Art der Sozial- und Unfall- (SEM 31.5.2017, S. 5/32f; vergleiche GIGA 3.7.2018) bzw. Haftpflichtversicherung. Die Mitglieder des Qabiil (diya-zahlende Gruppe; auch Jilib) helfen sich bei internen Zahlungen – z. B. bei Krankenkosten – und insbesondere bei Zahlungen gegenüber Außenstehenden aus (GIGA 3.7.2018). Neben der Kernfamilie scheint der Jilib [Anm.: untere Ebene im Clansystem] maßgeblich für die Abdeckung von Notfällen verantwortlich zu sein. Wenn eine Person Unterstützung braucht, dann wendet sie sich an den Jilib oder – je nach Ausmaß – an untere Ebenen (z. B. Großfamilie) (SEM 31.5.2017, S. 9/32ff). Erweiterte Familie und Clan stellen also das grundlegende soziale Sicherheitsnetz dar (BS 2022, S. 29). Aufgrund des Fehlens eines formellen Bankensystems ist die Schulden-Kredit-Beziehung (debt-credit relationship) ein wichtiges Merkmal der somalischen Wirtschaft und Gesellschaft. Dabei spielen Vertrauen, persönliche und Clanverbindungen eine wichtige Rolle – und natürlich auch der ökonomische Hintergrund. Es ist durchaus üblich, dass Kleinhändler und Greißler anschreiben lassen (RVI 9.2018, S. 4). Zusätzlich ist es 2019 gelungen, die Gargaara Company Ltd. zu etablieren. Über diese Institution werden Kredite an Mikro-, Klein- und mittlere Unternehmen vergeben. Gargaara spielt auch beim Abfedern von Auswirkungen der Covid-19-Pandemie eine Rolle (WB 6.2021, S. 7). Die Lebenshaltungskosten in Mogadischu liegen bei mindestens 200 US-Dollar im Monat, für mittlere Standards jedenfalls bei 300 US-Dollar (IOM 2.3.2023). Die Inflation zeigt Auswirkungen auf die Bewertung von Einkommen. Ein Universitätslektor in Mogadischu erörtert, dass vorher 130 US-Dollar ausgereicht haben, um für die Kinder Milch und Nahrung zu besorgen. Nun aber reichen nicht einmal 250 US-Dollar. Er verdient 800 US-Dollar und damit konnte er mit seiner Frau und sieben Kindern ein komfortables Leben führen. Jetzt erklärt er, kaum alle lebenswichtigen Kosten abdecken zu können (TG 8.6.2022). Beispiele für Lebenshaltungskosten: ● Ein Bauarbeiter in Middle Shabelle gibt an, 9 US-Dollar am Tag verdient zu haben. Dies reicht für den Unterhalt der Familie und das Schulgeld für zwei Kinder aus. Zudem konnte eine Tochter auf eine Krankenschwesternschule in Mogadischu geschickt werden, und für die Familie wurde ein dreiräumiges Haus gekauft (RE 6.12.2022). ● Ein anderer Bauarbeiter in Jowhar erklärt, dass er 4,5 US-Dollar am Tag verdient hat und damit seiner Familie zwei tägliche Mahlzeiten garantieren konnte. Zudem wurde damit die Miete für ein zweiräumiges Haus (40 US-Dollar) bezahlt (RE 6.12.2022). ● Ein Lehrer an einer Privatschule in Mogadischu berichtet, dass er dort 120 US-Dollar im Monat verdient. Die Hälfte davon gibt er für die Miete eines kleinen Hauses aus, den Rest für die Erhaltung seiner Familie. Pro Tag geht sich demnach nur eine Mahlzeit aus (RE 29.11.2022). ● Ein Lehrer für Arabisch und Islam an einer Volksschule im Bezirk Hodan, Mogadischu, erklärt, dass er 100 US-Dollar im Monat verdient. Damit fällt es ihm schwer, seine vier Kinder ernähren zu können (RE 29.11.2022). ● Ein Bauarbeiter in Cadaado berichtet, dass er 12-14 US-Dollar pro Tag und rund 350 US-Dollar im Monat verdient. Die Preise sind derart gestiegen, dass er damit seine Familie nicht mehr erhalten kann. Zuvor reichten dafür 250 US-Dollar im Monat (RE 3.8.2022). ● Ein 36-jähriger Bauarbeiter aus Bakool berichtet, dass sein Einkommen ca. 7,5 US-Dollar pro Tag betragen hat. Damit konnten er und seine Familie leben und drei Mahlzeit am Tag konsumieren. Mit den Preisanstiegen von teils 70 % ist dies nicht mehr möglich (RE 16.8.2022). ● An Privatschulen in Mogadischu zahlen Schüler 10-15 US-Dollar im Monat (RE 29.11.2022), die Schulgebühren in Kismayo betragen 10-18 US-Dollar (RE 24.8.2022). Ein Vater von vier Kindern in Galkacyo berichtet, dass er für vier Kinder insgesamt 30 US-Dollar Schulgeld bezahlt (RE 18.12.2022). ● Eine Viehmaklerin an einem Markt in Luuq, Gedo, gibt an, 4-5 US-Dollar pro Tag zu verdienen. Damit kann sie vier ihrer acht Kinder in die Schule schicken – Kostenpunkt 51 US-Dollar – und ihrer Familie zwei Mahlzeiten pro Tag garantieren. Zudem konnte sie 3.000 US-Dollar ansparen und mit weiteren 1.800 geborgten US-Dollar ein Stück Land erwerben und darauf ein Haus bauen (RE 30.11.2022). ● Eine andere Viehmaklerin aus Luuq – ebenfalls IDP – berichtet, dass sie pro verkaufter Ziege 30-70 US-Cent erhält. Sie Verkauft am Tag 5-10 Ziegen. Die Frau gibt an, ihrer Familie zwei Mahlzeiten am Tag garantieren zu können. Zuvor hat sie bei Lebensmittelhändlern Schulden gemacht (RE 30.11.2022). ● Ein IDP aus Bay, der in Luuq Bauarbeiter ist, kann mit seinem Einkommen sich und seinen neun Geschwistern zwei Mahlzeiten am Tag gewähren. Anfangs wohnten sie im IDP-Lager bei Verwandten, mit verdientem Geld konnte der Mann sich und seinen Geschwistern eine eigene Hütte bauen. Sich selbst hat er in einer Abendschule eingeschrieben und zahlt dort 10 US-Dollar Schulgeld (RE 26.10.2022). ● Ein 29-jähriger Mann aus Bakool, der nach Luuq in Gedo geflüchtet ist, erklärt, dass er als Bauarbeiter 6-8 US-Dollar am Tag verdient. Jede Woche schickt er 24 US-Dollar an seine in Bakool verbliebene Familie. Damit kann sich diese zwei Mahlzeiten pro Tag leisten (RE 26.10.2022). ● Eine Teeverkäuferin in Cadaado berichtet, dass die Miete für ein Haus dort bei rund 25 US-Dollar / Monat liegt (RE 3.8.2022). Eine IDP-Frau in Galkacyo gibt an, für eine kleine Hütte im Lager in Buulo Jawan 10 US-Dollar Miete pro Monat bezahlt zu haben (RE 1.12.2022). ● Ein Taxifahrer in Cadaado berichtet, dass er und seine fünfköpfige Familie zuvor von 4 US-Dollar am Tag gelebt haben, die Lebenshaltungskosten aber nun auf 7 US-Dollar gestiegen sind (RE 3.8.2022). ● Eine Schneiderin in Galkacyo berichtet, dass sie 2-3 US-Dollar am Tag verdient. Sie bezahlt 15 US-Dollar Miete für ein Haus und insgesamt 35 US-Dollar Schulgeld pro Monat für ihre vier Kinder (RE 18.12.2022). Remissen: Im Jahr 2020 wurden insgesamt 2,8 Milliarden US-Dollar (2019: 2,3 Milliarden) nach Somalia zurück überwiesen. Davon flossen 1,6 Milliarden an Privathaushalte (2019: 1,3 Milliarden) (WB 6.2021, S. 11f). Wie erwähnt, sind für viele Haushalte Remissen aus der Diaspora eine unverzichtbare Einnahmequelle (FIS 7.8.2020, S. 34) bzw. ermöglichen sie es vielen somalischen Staatsbürgern, den Lebensunterhalt zu bestreiten (BS 2022, S. 26). Diese Remissen, die bis zu 40 % eines durchschnittlichen Haushaltseinkommens ausmachen, tragen also wesentlich zum sozialen Sicherungsnetz bei (BS 2022, S. 29) und fördern die Resilienz der Haushalte (DI 6.2019, S. 5). Städtische Haushalte erhalten viel eher regelmäßige monatliche Remissen, dort sind es 72 %. Die durchschnittliche Höhe der monatlichen Überweisungen beträgt 229 US-Dollar (RVI 9.2018, S. 1f). IDPs bekommen verhältnismäßig weniger oft Remissen (DI 6.2019, S. 28). Auch die Bevölkerung in Südsomalia – und hier v. a. im ländlichen Raum – empfängt verhältnismäßig weniger Geld als jene in Somaliland oder Puntland. Ein Grund dafür ist, dass dort ein höherer Anteil marginalisierter Gruppen und ethnischer Minderheiten beheimatet ist (RVI 9.2018, S. 2). Mindestens 65 % der Haushalte, welche Remissen beziehen, erhalten diese regelmäßig (monatlich), der Rest erhält sie anlassbezogen oder im Krisenfall. Remissen können folglich Fluktuationen im Einkommen bzw. gestiegene Ausgaben ausgleichen. Dies ist gerade in Zeiten einer humanitären Krise - etwa jener von 2017 - wichtig. Durch Remissen können Haushalte Quantität und Qualität der für den Haushalt besorgten Lebensmittel verbessern, und ein sehr großer Teil der Überweisungen wird auch für Lebensmittel aufgewendet. Zusätzlich wird in Somalia in Zeiten der Krise auch geteilt. Menschen bitten z. B. andere Personen, von welchen sie wissen, dass diese Remissen erhalten, um Hilfe (RVI 9.2018, S. 2f). Quellen:  AB - African Business (22.6.2022): Return to office hands Mohamud chance to reshape troubled Somalia Ausschussbericht - African Business (22.6.2022): Return to office hands Mohamud chance to reshape troubled Somalia  ACCORD - Austrian Centre for Country of Origin & Asylum Research and Documentation / Höhne, Markus / Bakonyi, Jutta (31.5.2021): Somalia - Al-Schabaab und Sicherheitslage; Lage von Binnenvertriebenen und Rückkehrer·innen [sic]; Schutz durch staatliche und nicht-staatliche Akteure; Dokumentation zum COI-Webinar mit Markus Höhne und Jutta Bakonyi am 5. Mai 2021  AFDB - African Development Bank Group (25.5.2022): African Economic Outlook 2022  AJ - Al Jazeera (21.7.2022): The street cleaners of Mogadishu: Doing Somalia’s riskiest job  AI - Amnesty International (18.8.2021): "We just watched COVID-19 patients die": COVID-19 exposed Somalia's weak healthcare system but debt relief can transform it [AFR 52/4602/2021]  BS - Bertelsmann Stiftung
(2022): BTI 2022 - Somalia Country Report  DI - Development Initiatives (6.2019): Towards an improved understanding of vulnerability and resilience in Somalia  DW - Deutsche Welle (11.3.2021): Women upskill women in Somalia (Video)  EAT - East Africa Today (14.2.2021): Hormuud Launches Women’s Only Tellers  FIS - Finnish Immigration Service [Finnland] (7.8.2020): Somalia: Fact-Finding Mission to Mogadishu in March 2020  FIS - Finnish Immigration Service [Finnland] (5.10.2018): Somalia: Fact-Finding Mission to Mogadishu and Nairobi, January 2018  FTL - Facility for Talo and Leadership (29.11.2022): Somalia’s Economy Grow by 2.9 Percent in 2021  FTL - Facility for Talo and Leadership (28.7.2022): Salaries of NISA Officers Increased  GIGA - Wissenschaftlicher Mitarbeiter am German Institute of Global and Area Studies (3.7.2018): Sachverständigengutachten zu 10 K 1802/14A  GN - Goobjoog News (1.11.2021): Cabinet okays $700m expenditure for 2022, donor share at $470m  HIPS - The Heritage Institute for Policy Studies
(2021): State of Somalia Report 2020, Year in Review  HO - Hiiraan Online (16.11.2022): Somali cabinet approves nearly billion-dollar budget for 2023  HO - Hiiraan Online (30.6.2022): Somali parliament approves nearly billion-dollar federal budget for 2022  ICG - International Crisis Group (27.6.2019): Women and Al-Shabaab’s Insurgency  IPC - Integrated Food Security Phase (4.6.2022): Somalia Updated IPC and Famine Risk Analysis Technical Release - 4th June 2022  IOM - Internationale Organisation für Migration (2.3.2023): Information on the socio-economic situation in Somalia/Somaliland; Anfragebeantwortung an die Staatendokumentation, per e-Mail  IOM - Internationale Organisation für Migration (27.12.2022): A Brighter Future for Somali Youth: New Training Programme Prepares Those Displaced for Tough Job Market  IOM - Internationale Organisation für Migration (2.2016): Youth, Employment and Migration in Mogadishu, Kismayo and Baidoa  Khalil - Khalil, James / Brown, Rory / et.al. / Royal United Services Institute for Defence and Security Studies (1.2019): Deradicalisation and Disengagement in Somalia. Evidence from a Rehabilitation Programme for Former Members of Al-Shabaab  ÖB - Österreichische Botschaft Nairobi [Österreich] (11.2022): Asylländerbericht Somalia  OXFAM / REACH (6.2018): Drought, Displacement and Livelihoods in Somalia/Somaliland. Time for gender-sensitive and protection-focused approaches  RD - Radio Dalsan (23.9.2022): The Netherlands Adds US$2.1 million to UNFPA’s Somali Youth Empowerment Project  RD - Radio Dalsan (28.12.2022): Somali MPs approve $973 million budget for Federal Government  RD - Radio Dalsan (10.6.2022): Somali Ambassador to EU Yonis Hashi hosts representatives from several countries in Brussels to discuss youth unemployment  RE - Radio Ergo (18.12.2022): Small businesses in Galkayo boosted after eviction from roadside  RE - Radio Ergo (6.12.2022): Blockade on supply of stones puts builders in Middle Shabelle out of work  RE - Radio Ergo (1.12.2022): Poor Galkayo IDP families receive land and houses  RE - Radio Ergo (30.11.2022): Displaced women in Gedo make good money in livestock market  RE - Radio Ergo (29.11.2022): Somali schoolteachers demoralised by low pay  RE - Radio Ergo (23.11.2022): Poor Galkayo IDP families receive land and housesSomali refugees from Ethiopia struggling for support in Somaliland  RE - Radio Ergo (26.10.2022): Displaced from Bay and Bakool seek work and better lives in Gedo  RE - Radio Ergo (24.8.2022): First time in school for Kismayo children from poor backgrounds  RE - Radio Ergo (16.8.2022): Conflict causes displacement and rising food prices in Somalia’s Bakool region  RE - Radio Ergo (3.8.2022): Cost of living makes tea a luxury in central Somalia’s Adado  RE - Radio Ergo (22.7.2022): Somali businessmen in Jowhar turn to relatives abroad as economy fails  RE - Radio Ergo (13.4.2021): Drought forces pastoralists to seek jobs on lemon farms in Gedo  RE - Radio Ergo (19.2.2021): Somali IDP women in Beletweyne set up businesses to educate their children  RE - Radio Ergo (18.2.2021): Conflict along Hiran-Galmudug road affects jobs and local markets  RVI - Rift Valley Institute / Majid, Nisar / Abdirahman, Khalif / Hassan, Shamsa (9.2018): Remittances and Vulnerability in Somalia  Sahan - Sahan / Rashid Abdi (16.4.2021a): Editor’s Pick – Desperate Farmaajo and his "look East" pivot, in: The Somali Wire Issue No. 124, per e-Mail  SEM - Staatssekretariat für Migration [Schweiz] (31.5.2017): Focus Somalia – Clans und Minderheiten  SLS - Somaliland Sun (6.4.2021): Somalia: In All Sectors Women have Nearly Half the Opportunities Afforded to Men-Oxfam  SPA - Somali Public Agenda (18.3.2021): Review of 2021 federal government budget for security, economic growth and public services  TG - The Guardian / Mohamed Ahmed, Fathi (8.6.2022): Mogadishu shops shuttered as soaring food prices add to desperation in Somalia  TC - Trócaire (30.8.2022): New farming techniques rebuilding hope for families in Somalia IDP camps  UNFPA (27.7.2022): Empowering Youth Across the Nation Using Soft Skills  UNFPA - UN Population Fund (8.2016): Somali youth in figures - better data, better lives  UNFPA - UN Population Fund
(2016): Economic Characteristics of the Somali People  UNSC - UN Security Council (10.10.2022): Letter dated 10 October 2022 from the Chair of the Security Council Committee pursuant to resolution 751
(1992)concerning Somalia addressed to the President of the Security Council: Letter dated 1 September 2022 from the Panel of Experts on Somalia addressed to the Chair of the Security Council Committee pursuant to resolution 751
(1992)concerning Somalia [S/2022/754]  UNSC - UN Security Council (10.8.2021): Situation in Somalia; Report of the Secretary-General [S/2021/723]  UNSC - UN Security Council (17.2.2021): Situation in Somalia; Report of the Secretary-General [S/2021/154]  UNSC - UN Security Council (13.11.2020): Situation in Somalia; Report of the Secretary-General [S/2020/1113]  UNSC - UN Security Council (21.12.2018): Report of the Secretary-General on Somalia  USDOS - US Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights Practices - Somalia  VICE - Vice on HBO (1.3.2020): Somalia's Fight to Rebuild After War, Video auf YouTube, Upload durch VICEon HBO  VOA - Voice of America / Harun Maruf (27.12.2022): Somali President: Civil Servants Mostly 'Ghost Staff' on Government Payroll  WB - Weltbank (13.7.2022): Improving Somalia’s Unemployment Through Creative Self-Employment  WB - Weltbank / Sophia Friedson-Ridenour (22.3.2022): Voices of women entrepreneurs in a changing Somalia  WB - Weltbank
(2022): World Bank - Data, Unemployment, total (% of total labor force) (modeled ILO estimate) – Somalia  WB - Weltbank (6.2021): Somalia Economic Update. Investing in Health to Anchor Growth
  1. Grundversorgung und humanitäre Lage Die Grundversorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln ist in weiten Landesteilen nicht gewährleistet. Regelmäßig wiederkehrende Dürreperioden mit Hungerkrisen wie auch Überflutungen, zuletzt auch die Heuschreckenplage, die äußerst mangelhafte Gesundheitsversorgung sowie der mangelhafte Zugang zu sauberem Trinkwasser und das Fehlen eines funktionierenden Abwassersystems machen Somalia zu einem Land mit hohen humanitären Nöten (AA 28.6.2022, S. 4/23). Besonders hervorzuheben ist gegenwärtig die katastrophale humanitäre Situation durch die anhaltende Dürre und der damit verbundenen akuten Hungersnot. Auch wenn diese Extremsituation nur vereinzelte Bezirke betrifft, ist ganz Somalia von der Dürre und von einer Lebensmittelknappheit betroffen (ÖB 11.2022, S. 21). Die Dürre und die Situation sind schlimmer als zur Hungersnot in den Jahren 2010/
  2. Millionen Stück Vieh sind verendet, vier Regenzeiten sind schlecht ausgefallen. Dies hat es seit mindestens vierzig Jahren nicht mehr gegeben. Eine Million Menschen mussten ihre Heime verlassen und fliehen. Gleichzeitig sind die Nahrungsmittelpreise stark gestiegen (UNOCHA 30.8.2022). Öffentliche Dienste gibt es kaum, meist finden sich Angebote wie Wasser- und Stromversorgung sowie Bildung und Gesundheitsdienste bei privaten Dienstleistern. Für viele Menschen sind derartige Dienste nur schwer oder gar nicht zugänglich (BS 2022, S. 11). Der Gouverneur der somalischen Zentralbank erklärt, dass es für die Zurverfügungstellung eines finanziellen Sicherheitsnetzes für Bedürftige seitens der Regierung keinerlei budgetären Spielraum gibt (BB 29.6.2022). Armut: Weite Teile der Bevölkerung in Somalia leiden unter Armut und Ernährungsunsicherheit. Die Weltbank schätzt, dass 71 % der Bevölkerung unter der Armutsgrenze von USD 1,90 pro Tag sowie 10 % knapp darüber leben. Besonders stark und weit verbreitet ist Armut in ländlichen Gebieten und in den Siedlungen von Binnenvertriebenen (ÖB 11.2022, S. 15). Es gibt viele IDPs und Kinder, die auf der Straße leben und arbeiten (USDOS 12.4.2022, S. 43). Generell sind somalische Haushalte aufgrund von Naturkatastrophen, Epidemien, Verletzung oder Tod für Notsituationen anfällig. Mangelnde Bildung, übermäßige Abhängigkeit von landwirtschaftlichem Einkommen, hohe Arbeitslosigkeit, geringer Wohlstand und große Haushaltsgrößen tragen weiter dazu bei (ÖB 11.2022, S. 15). Mit Stand 2018 waren 60 % der Somali zum größten Teil von der Viehzucht abhängig, 23 % waren Subsistenz-Landwirte (OXFAM 6.2018, S. 4). Zwei Drittel der Bevölkerung leben im ländlichen Raum. Sie sind absolut vom Regen abhängig. In den vergangenen Jahren haben Frequenz und Dauer von Dürren zugenommen. Deswegen wurde auch die Kapazität der Menschen, derartigen Katastrophen zu begegnen, reduziert. Mit jeder Dürre wurden ihre Vermögenswerte reduziert: Tiere starben oder wurden zu niedrigen Preisen verkauft, Ernten blieben aus; es fehlt das Geld, um neues Saatgut anzuschaffen (TG 8.7.2019). Dürre, Regenfälle, Überschwemmungen: Überschwemmungen und Dürre stellen für Somalia kein neues Phänomen dar. Immer spielt Wasser eine Rolle: Entweder gibt es zu viel davon, oder zu wenig. Derartige Katastrophen ereignen sich seit Jahrzehnten. Allein in den letzten fünfzig Jahren wurden drei Millionen Menschen durch Dürre und Hunger vertrieben. Im Zuge der Dürre im Jahr 1973 in Nordsomalia wurden mehr als 100.000 Familien nach Lower Shabelle und in die Juba-Regionen übersiedelt. Bei der Hungersnot in den Jahren 1991-1992 starben 300.000 Menschen, im Jahr 2011 mehr als 260.000 – die Hälfte davon Kinder unter fünf Jahren (Ali 28.1.2022). Seit 1990 hat Somalia zwölf Dürren und 19 Flutkatastrophen durchlebt (AJ 19.11.2021). Doch auch wenn Dürren in dieser afrikanischen Region üblich sind, werden sie tendenziell schlimmer (DW 17.6.2022). Somalia ist hinsichtlich des Klimawandels als Frontstaat zu bezeichnen und hat in Ostafrika bislang den größten Temperaturanstieg zu verzeichnen (HIPS 8.2.2022, S. 13; vgl. DW 17.6.2022). Dürre, Regenfälle, Überschwemmungen: Überschwemmungen und Dürre stellen für Somalia kein neues Phänomen dar. Immer spielt Wasser eine Rolle: Entweder gibt es zu viel davon, oder zu wenig. Derartige Katastrophen ereignen sich seit Jahrzehnten. Allein in den letzten fünfzig Jahren wurden drei Millionen Menschen durch Dürre und Hunger vertrieben. Im Zuge der Dürre im Jahr 1973 in Nordsomalia wurden mehr als 100.000 Familien nach Lower Shabelle und in die Juba-Regionen übersiedelt. Bei der Hungersnot in den Jahren 1991-1992 starben 300.000 Menschen, im Jahr 2011 mehr als 260.000 – die Hälfte davon Kinder unter fünf Jahren (Ali 28.1.2022). Seit 1990 hat Somalia zwölf Dürren und 19 Flutkatastrophen durchlebt (AJ 19.11.2021). Doch auch wenn Dürren in dieser afrikanischen Region üblich sind, werden sie tendenziell schlimmer (DW 17.6.2022). Somalia ist hinsichtlich des Klimawandels als Frontstaat zu bezeichnen und hat in Ostafrika bislang den größten Temperaturanstieg zu verzeichnen (HIPS 8.2.2022, S. 13; vergleiche DW 17.6.2022). Die Dürre ist diesmal schlimmer als in den Jahren 2010/2011, fünf aufeinanderfolgende Regenzeiten sind schlecht ausgefallen (UNOCHA 1.3.2023). Bereits am 23.11.2021 hat die Bundesregierung aufgrund der anhaltenden Dürre den Notstand ausgerufen (PGN 12.2021). Die kumulativen Auswirkungen der von fünf aufeinander folgenden, schlecht ausgefallenen Regenzeiten haben zum Verlust von Menschenleben und zu schweren Schäden an der Lebensgrundlage geführt. Aufeinanderfolgende schlechte bis ausbleibende Ernten bei Landwirten und rückläufige Viehbestände bei Pastoralisten tragen aufgrund des Verlusts der wichtigsten Nahrungs- und Einkommensquellen zu einer Verschlechterung der Ernährungssicherheit bei. Neben schwachen Niederschlägen und anhaltender Dürre gibt es noch weitere Gründe für akute Ernährungsunsicherheit und Mangelernährung: hohe Lebensmittelpreise, Konflikte/Unsicherheit und Krankheitsausbrüche. Infolge dieser sich verstärkenden Schocks haben viele ländliche Haushalte eine Erosion ihrer Lebensgrundlagen und Bewältigungskapazitäten erlebt und sehen sich mit wachsenden Lücken in der Nahrungsmittelversorgung konfrontiert. Diese Faktoren haben zum Anstieg der Zahl an Menschen geführt, die aus ländlichen Gebieten in IDP-Lager geflüchtet sind (IPC 28.2.2023a). Von der Dürre sind rund 7,8 Millionen Menschen betroffen - fast 50 % der Bevölkerung (UNSC 1.9.2022, Abs. 39; vgl. GN 19.10.2022), die Mehrheit davon ist Hunger, Elend und dem Verlust der Lebensgrundlage ausgesetzt (UNSC 13.5.2022, Abs. 38f). Die Dürre ist diesmal schlimmer als in den Jahren 2010 aus 2011,, fünf aufeinanderfolgende Regenzeiten sind schlecht ausgefallen (UNOCHA 1.3.2023). Bereits am 23.11.2021 hat die Bundesregierung aufgrund der anhaltenden Dürre den Notstand ausgerufen (PGN 12.2021). Die kumulativen Auswirkungen der von fünf aufeinander folgenden, schlecht ausgefallenen Regenzeiten haben zum Verlust von Menschenleben und zu schweren Schäden an der Lebensgrundlage geführt. Aufeinanderfolgende schlechte bis ausbleibende Ernten bei Landwirten und rückläufige Viehbestände bei Pastoralisten tragen aufgrund des Verlusts der wichtigsten Nahrungs- und Einkommensquellen zu einer Verschlechterung der Ernährungssicherheit bei. Neben schwachen Niederschlägen und anhaltender Dürre gibt es noch weitere Gründe für akute Ernährungsunsicherheit und Mangelernährung: hohe Lebensmittelpreise, Konflikte/Unsicherheit und Krankheitsausbrüche. Infolge dieser sich verstärkenden Schocks haben viele ländliche Haushalte eine Erosion ihrer Lebensgrundlagen und Bewältigungskapazitäten erlebt und sehen sich mit wachsenden Lücken in der Nahrungsmittelversorgung konfrontiert. Diese Faktoren haben zum Anstieg der Zahl an Menschen geführt, die aus ländlichen Gebieten in IDP-Lager geflüchtet sind (IPC 28.2.2023a). Von der Dürre sind rund 7,8 Millionen Menschen betroffen - fast 50 % der Bevölkerung (UNSC 1.9.2022, Absatz 39,; vergleiche GN 19.10.2022), die Mehrheit davon ist Hunger, Elend und dem Verlust der Lebensgrundlage ausgesetzt (UNSC 13.5.2022, Absatz 38 f,). Die Deyr-Regenzeit 2022 verlief insgesamt unterdurchschnittlich. Im Norden des Landes verlief die Regenzeit durchschnittlich und sogar überdurchschnittlich; in Süd-/Zentralsomalia fielen hingegen nur 25 % bis 55 % der Durchschnittsmenge an Regen. Dies ist die fünfte aufeinanderfolgende unterdurchschnittliche Regenzeit (IPC 28.2.2023a). FEWS NET erklärt in einem Statement im November 2022, dass es Jahre dauern wird, bevor sich Somalia von dieser Dürre erholt haben wird – und zwar unabhängig von der Qualität der Regenfälle im Jahr
  3. Der Bedarf an humanitärer Hilfe wird 2023 jedenfalls noch größer werden, weil viele Menschen ihre Lebensgrundlage verloren haben und von Unterstützung maßgeblich abhängig sind (Reuters 21.11.2022). Selbst wenn das positivste Szenario eintritt, wird sich die Ernährungssicherheit bestenfalls ab Mitte 2023 verbessern (UNSC 1.9.2022, Abs. 40). Auch pastoralistische Haushalte in Nord- und Zentralsomalia werden mehrere Saisonen brauchen, bis sie sich von den Verlusten der jüngeren Vergangenheit erholt haben (IPC 28.2.2023a).FEWS NET erklärt in einem Statement im November 2022, dass es Jahre dauern wird, bevor sich Somalia von dieser Dürre erholt haben wird – und zwar unabhängig von der Qualität der Regenfälle im Jahr
  4. Der Bedarf an humanitärer Hilfe wird 2023 jedenfalls noch größer werden, weil viele Menschen ihre Lebensgrundlage verloren haben und von Unterstützung maßgeblich abhängig sind (Reuters 21.11.2022). Selbst wenn das positivste Szenario eintritt, wird sich die Ernährungssicherheit bestenfalls ab Mitte 2023 verbessern (UNSC 1.9.2022, Absatz 40,). Auch pastoralistische Haushalte in Nord- und Zentralsomalia werden mehrere Saisonen brauchen, bis sie sich von den Verlusten der jüngeren Vergangenheit erholt haben (IPC 28.2.2023a). Ernte, Vieh, Nahrungsmittel, Preise: Mehrere Ernten sind unterdurchschnittlich ausgefallen (DW 17.6.2022). Prognosen sagen für die Ernte aus der Deyr-Regenzeit eine um ca. 32 % unterdurchschnittliche Ernte voraus (IPC 28.2.2023a). Unterdurchschnittliche Ernten vergrößern wiederum die Bedeutung von Nahrungsmittelimporten (IPC 4.6.2022). Dementsprechend hat nicht nur die Dürre, sondern auch der Krieg gegen die Ukraine, Nahrungsmittel knapp und teuer werden lassen (Kapila 21.6.2022; vgl. ÖB 11.2022, S. 15) und die ohnehin angespannte Situation verschlimmert (DW 17.6.2022). Somalia bezieht mehr als 90 % seines Weizens von Russland und der Ukraine (Kapila 21.6.2022). Zusätzlich haben der schlechte Regen und die Flucht von Bauern auf der Suche nach Nahrung und Wasser dazu geführt, dass in Ackerbaugebieten weniger Frucht angebaut worden ist. Hinzu kommt ein Mangel an Saatgut, Bewässerungsmöglichkeiten und anderen Notwendigkeiten (IPC 4.6.2022). Die Lebensmittelpreise sind gegen Ende 2022 wieder etwas nach unten gegangen, verbleiben aber immer noch auf hohem Niveau (NPR 23.12.2022; vgl. IPC 28.2.2023a). U.a. aufgrund finanzieller Hilfen sind Bauern im Zuge der Deyr-Regenfälle in ihre Heimat zurückgekehrt, um ihre Felder wieder zu kultivieren (IPC 28.2.2023a).Ernte, Vieh, Nahrungsmittel, Preise: Mehrere Ernten sind unterdurchschnittlich ausgefallen (DW 17.6.2022). Prognosen sagen für die Ernte aus der Deyr-Regenzeit eine um ca. 32 % unterdurchschnittliche Ernte voraus (IPC 28.2.2023a). Unterdurchschnittliche Ernten vergrößern wiederum die Bedeutung von Nahrungsmittelimporten (IPC 4.6.2022). Dementsprechend hat nicht nur die Dürre, sondern auch der Krieg gegen die Ukraine, Nahrungsmittel knapp und teuer werden lassen (Kapila 21.6.2022; vergleiche ÖB 11.2022, S. 15) und die ohnehin angespannte Situation verschlimmert (DW 17.6.2022). Somalia bezieht mehr als 90 % seines Weizens von Russland und der Ukraine (Kapila 21.6.2022). Zusätzlich haben der schlechte Regen und die Flucht von Bauern auf der Suche nach Nahrung und Wasser dazu geführt, dass in Ackerbaugebieten weniger Frucht angebaut worden ist. Hinzu kommt ein Mangel an Saatgut, Bewässerungsmöglichkeiten und anderen Notwendigkeiten (IPC 4.6.2022). Die Lebensmittelpreise sind gegen Ende 2022 wieder etwas nach unten gegangen, verbleiben aber immer noch auf hohem Niveau (NPR 23.12.2022; vergleiche IPC 28.2.2023a). U.a. aufgrund finanzieller Hilfen sind Bauern im Zuge der Deyr-Regenfälle in ihre Heimat zurückgekehrt, um ihre Felder wieder zu kultivieren (IPC 28.2.2023a). Weitere 3,9 Millionen sind von Wasserunsicherheit betroffen (ÖB 11.2022, S. 15). Im Feber 2022 waren die Nahrungsmittel- und Wasserpreise in einigen Gebieten auf 140-160 % über dem Fünfjahresdurchschnitt angestiegen, ähnlich wie bei den Dürren in den Jahren 2010/11 und 2016/17 (UNSC 13.5.2022, Abs. 40). Al Shabaab nutzt Wasser mitunter als Waffe, indem für den Zugang zu Wasserstellen Gebühren eingehoben werden (SPC 9.2.2022). Nachdem auch im März 2022 nur wenig Regenfälle verzeichnet wurden, haben 3,5 Millionen Menschen dringend Wasser gebraucht. 80 % der Wasserquellen waren landesweitausgetrocknet. Am Juba und am Shabelle sank der Wasserstand unter das historische Minimum, in Teilen der Flussverläufe trockneten die beiden Flüsse ganz aus, was wiederum die Landwirtschaft beeinflusst hat (UNSC 13.5.2022, Abs. 40). Mit Stand Feber 2023 haben die Pegelstände in den Flüssen wieder annähernd Normalniveau erreicht (IPC 28.2.2023a).Weitere 3,9 Millionen sind von Wasserunsicherheit betroffen (ÖB 11.2022, S. 15). Im Feber 2022 waren die Nahrungsmittel- und Wasserpreise in einigen Gebieten auf 140-160 % über dem Fünfjahresdurchschnitt angestiegen, ähnlich wie bei den Dürren in den Jahren 2010/11 und 2016/17 (UNSC 13.5.2022, Absatz 40,). Al Shabaab nutzt Wasser mitunter als Waffe, indem für den Zugang zu Wasserstellen Gebühren eingehoben werden (SPC 9.2.2022). Nachdem auch im März 2022 nur wenig Regenfälle verzeichnet wurden, haben 3,5 Millionen Menschen dringend Wasser gebraucht. 80 % der Wasserquellen waren landesweitausgetrocknet. Am Juba und am Shabelle sank der Wasserstand unter das historische Minimum, in Teilen der Flussverläufe trockneten die beiden Flüsse ganz aus, was wiederum die Landwirtschaft beeinflusst hat (UNSC 13.5.2022, Absatz 40,). Mit Stand Feber 2023 haben die Pegelstände in den Flüssen wieder annähernd Normalniveau erreicht (IPC 28.2.2023a). Wassermangel und Mangel an Weidemöglichkeiten haben den Viehbestand der Nomaden dezimiert (MSF 7.6.2022). Mindestens ein Drittel des Viehbestands in Somalia ist vernichtet worden (UNOCHA 1.3.2023; vgl. UNSC 1.9.2022, Abs. 43). Alleine von Mitte 2021 bis Mai 2022 sind mehr als drei Millionen Stück Vieh verendet (IPC 4.6.2022; vgl. AP 8.6.2022). Nach anderen Angaben waren es sogar sieben Millionen (AB 22.6.2022). Dabei hat Vieh bis dahin maßgeblich zur Versorgung der Familien – mit Milch und Fleisch – beigetragen (AP 8.6.2022). Zudem finden sich in der Viehwirtschaft 90 % der informellen Beschäftigten und Vieh bildet 90 % der Exporte des Landes (UNOCHA 1.3.2023).Wassermangel und Mangel an Weidemöglichkeiten haben den Viehbestand der Nomaden dezimiert (MSF 7.6.2022). Mindestens ein Drittel des Viehbestands in Somalia ist vernichtet worden (UNOCHA 1.3.2023; vergleiche UNSC 1.9.2022, Absatz 43,). Alleine von Mitte 2021 bis Mai 2022 sind mehr als drei Millionen Stück Vieh verendet (IPC 4.6.2022; vergleiche AP 8.6.2022). Nach anderen Angaben waren es sogar sieben Millionen Ausschussbericht 22.6.2022). Dabei hat Vieh bis dahin maßgeblich zur Versorgung der Familien – mit Milch und Fleisch – beigetragen (AP 8.6.2022). Zudem finden sich in der Viehwirtschaft 90 % der informellen Beschäftigten und Vieh bildet 90 % der Exporte des Landes (UNOCHA 1.3.2023). Fluchtbewegungen: Im Jahr 2022 sind in Süd-/Zentralsomalia 1,179.000 Menschen aufgrund der Dürre vertrieben worden, die meisten Menschen in den Regionen Bay (321.070), Lower Shabelle (183.270), Bakool (151.570), Galgaduud (127.440) und Mudug (110.100). Die wenigsten Menschen flohen aus Woqoyi Galbeed (Somaliland; 880), Hiiraan (3.220), Benadir (3.240) und Awdal (Somaliland; 6.300) (UNHCR 31.12.2022). 80 % der aufgrund von Dürre Geflüchteten sind Frauen und Kinder (UNSC 10.10.2022, Abs. 127). Die Hungersnot ist selbst in Mogadischu spürbar, wo am Stadtrand immer wieder erschöpfte Menschen aus dem Hinterland eintreffen (AP 8.6.2022). Fluchtbewegungen: Im Jahr 2022 sind in Süd-/Zentralsomalia 1,179.000 Menschen aufgrund der Dürre vertrieben worden, die meisten Menschen in den Regionen Bay (321.070), Lower Shabelle (183.270), Bakool (151.570), Galgaduud (127.440) und Mudug (110.100). Die wenigsten Menschen flohen aus Woqoyi Galbeed (Somaliland; 880), Hiiraan (3.220), Benadir (3.240) und Awdal (Somaliland; 6.300) (UNHCR 31.12.2022). 80 % der aufgrund von Dürre Geflüchteten sind Frauen und Kinder (UNSC 10.10.2022, Absatz 127,). Die Hungersnot ist selbst in Mogadischu spürbar, wo am Stadtrand immer wieder erschöpfte Menschen aus dem Hinterland eintreffen (AP 8.6.2022). Versorgungslage / IPC: [IPC = Integrated Phase Classification for Food Security; 1-moderat bis 5-Hungersnot] Mit Stand Feber 2023 befanden sich ca. 3,5 Millionen Menschen in IPC-Stufe 3 (20,8 % der Bevölkerung); ca. 1,4 Millionen in Stufe 4 (8 %) und 96.000 in Stufe 5 (Hungersnot; 0,6 %). Die meisten Nomaden befinden sich in IPC-Stufe 3 oder
  5. Auch viele IDPs sind schwer betroffen. Die meisten armen Stadtbewohner finden sich in IPC-Stufe 3 (FSNAU 28.2.2023b; vgl. IPC 28.2.2023a).Versorgungslage / IPC: [IPC = Integrated Phase Classification for Food Security; 1-moderat bis 5-Hungersnot] Mit Stand Feber 2023 befanden sich ca. 3,5 Millionen Menschen in IPC-Stufe 3 (20,8 % der Bevölkerung); ca. 1,4 Millionen in Stufe 4 (8 %) und 96.000 in Stufe 5 (Hungersnot; 0,6 %). Die meisten Nomaden befinden sich in IPC-Stufe 3 oder
  6. Auch viele IDPs sind schwer betroffen. Die meisten armen Stadtbewohner finden sich in IPC-Stufe 3 (FSNAU 28.2.2023b; vergleiche IPC 28.2.2023a). Die folgenden IPC-Food-Insecurity-Lagekarten zeigen die Situation im Zeitraum Mai 2022 bis Jänner 2023 sowie eine Prognose bis Juni
  7. Angesichts der IPC-Karten ist die Stadtbevölkerung i. d. R. von IPC 3 oder IPC 4 anteilig weniger betroffen als Menschen in ländlichen Gebieten: Generell finden sich unter IDPs mehr Personen, die unter Ernährungsunsicherheit sowie an Mangel- oder Unterernährung leiden (USDOS 12.4.2022, S. 25). IPC-Verteilung nach Gebieten in Prozent der Bevölkerung für Mai und Dezember 2022: IPC 28.2.2023a, IPC 4.6.2022 Eine weitere Kartensammlung, in welcher ausschließlich mehrere, für die Nahrungsmittelversorgung alarmierende Werte zusammengefasst dargestellt werden, zeigt die Entwicklung der vergangenen Jahre (je dunkler das Rot, desto mehr Alarmwerte wurden überschritten): FSNAU 25.2.2023 Folgende Grafik veranschaulicht die Entwicklung der Zahl an von verschiedenen IPC-Stufen Betroffenen seit 2008: IPC 13.12.2022c Hungersnot: Bei weiter steigenden Nahrungsmittelpreisen und unzureichender humanitärer Hilfe besteht die unmittelbare Gefahr einer Hungersnot. Besonders vulnerabel sind diesbezüglich marginalisierte Gruppen und Minderheitenclans (UNSC 1.9.2022, Abs. 40). Die somalische Regierung zögert aus unterschiedlichen Gründen dabei, offiziell eine Hungersnot auszurufen. U. a. hat sie Angst vor einem Massenexodus aus ländlichen Gebieten in Städte, und Angst, dass in anderen Bereichen notwendige Entwicklungsgelder zur Nahrungsmittelhilfe umgeleitet werden (GN 7.11.2022b). Gegen Ende 2022 akut betroffen waren die zwei Bezirke Buur Hakaba und Baidoa (Bay), wo 200-300.000 Menschen dem Risiko einer Hungersnot ausgesetzt waren (GN 19.10.2022; vgl. ÖB 11.2022, S. 15; UNSC 1.9.2022, Abs. 51). Vorerst können die groß angelegte humanitäre Hilfe und etwas bessere Deyr-Regenfälle eine Hungersnot bis Juni 2023 verhindern. Allerdings bleiben bestimmte Teile der Bevölkerung besonders gefährdet, namentlich die agropastorale Bevölkerung des Bezirks Buur Hakaba (Bay) und die IDPs in Baidoa und Mogadischu. Sollte das Maß humanitärer Hilfe zurückgehen, dann wird die Zahl an Betroffenen wieder steigen (IPC 28.2.2023a).Hungersnot: Bei weiter steigenden Nahrungsmittelpreisen und unzureichender humanitärer Hilfe besteht die unmittelbare Gefahr einer Hungersnot. Besonders vulnerabel sind diesbezüglich marginalisierte Gruppen und Minderheitenclans (UNSC 1.9.2022, Absatz 40,). Die somalische Regierung zögert aus unterschiedlichen Gründen dabei, offiziell eine Hungersnot auszurufen. U. a. hat sie Angst vor einem Massenexodus aus ländlichen Gebieten in Städte, und Angst, dass in anderen Bereichen notwendige Entwicklungsgelder zur Nahrungsmittelhilfe umgeleitet werden (GN 7.11.2022b). Gegen Ende 2022 akut betroffen waren die zwei Bezirke Buur Hakaba und Baidoa (Bay), wo 200-300.000 Menschen dem Risiko einer Hungersnot ausgesetzt waren (GN 19.10.2022; vergleiche ÖB 11.2022, S. 15; UNSC 1.9.2022, Absatz 51,). Vorerst können die groß angelegte humanitäre Hilfe und etwas bessere Deyr-Regenfälle eine Hungersnot bis Juni 2023 verhindern. Allerdings bleiben bestimmte Teile der Bevölkerung besonders gefährdet, namentlich die agropastorale Bevölkerung des Bezirks Buur Hakaba (Bay) und die IDPs in Baidoa und Mogadischu. Sollte das Maß humanitärer Hilfe zurückgehen, dann wird die Zahl an Betroffenen wieder steigen (IPC 28.2.2023a). Aus Gedo wurden bereits im November 2021 die ersten Hungertoten gemeldet (GN 24.11.2021a). In den ersten sechs Monaten des Jahres 2022 sind alleine im Spital in Kismayo 33 Kinder an Unterernährung verstorben (RK 20.6.2022). Auch aus Hiiraan kommen Meldungen über Kinder, die an Unterernährung verstorben sind (Sahan 21.6.2022b). Im Jahr 2022 sind 1.186 Kinder in Ernährungszentren verstorben, 2021 waren es 670 (UNOCHA 1.3.2023). Viele andere sterben abseits solcher Zentren – in entlegenen Gebieten, auf dem Weg, um Hilfe zu suchen (AP 8.6.2022). Die UNO geht von tausenden Hungertoten seit Beginn des Jahres 2022 aus (BAMF 13.6.2022; vgl. AP 8.6.2022).Aus Gedo wurden bereits im November 2021 die ersten Hungertoten gemeldet (GN 24.11.2021a). In den ersten sechs Monaten des Jahres 2022 sind alleine im Spital in Kismayo 33 Kinder an Unterernährung verstorben (RK 20.6.2022). Auch aus Hiiraan kommen Meldungen über Kinder, die an Unterernährung verstorben sind (Sahan 21.6.2022b). Im Jahr 2022 sind 1.186 Kinder in Ernährungszentren verstorben, 2021 waren es 670 (UNOCHA 1.3.2023). Viele andere sterben abseits solcher Zentren – in entlegenen Gebieten, auf dem Weg, um Hilfe zu suchen (AP 8.6.2022). Die UNO geht von tausenden Hungertoten seit Beginn des Jahres 2022 aus (BAMF 13.6.2022; vergleiche AP 8.6.2022). In Somalia sind es die mächtigen Gruppen, die den Löwenanteil erhalten: an Jobs, Ressourcen, Verträgen, Remissen und humanitärer Hilfe. Schwache Gruppen erhalten wenig bis gar nichts. Bei der Hungersnot 1991 waren die meisten Hungertoten entweder Digil-Mirifle oder Bantu. Dies gilt auch für die Hungersnot im Jahr
  8. Ein Grund dafür ist, dass humanitäre Hilfe von mächtigeren Clans vereinnahmt wird. Weitere Gründe sind, dass diese Gruppen traditionell über weniger Ressourcen verfügen, weniger Remissen erhalten und Systeme gegenseitiger Unterstützung bei ihnen nicht so gut ausgebaut sind. Al Shabaab hat sich diese Benachteiligung zunutze gemacht (Sahan 24.10.2022). Die Zahlen zur akuten Unterernährung haben sich im ganzen Land verschlechtert. Ca. 1,8 Millionen Kinder unter fünf Jahren sind davon betroffen, fast 478.000 davon gelten als schwer unterernährt (IPC 28.2.2023a). Vor allem unter neu ankommenden IDPs in Mogadischu, Baidoa und Galkacyo werden hohe Zahlen gemeldet (UNSC 13.5.2022, Abs. 42). Die Zahlen zur akuten Unterernährung haben sich im ganzen Land verschlechtert. Ca. 1,8 Millionen Kinder unter fünf Jahren sind davon betroffen, fast 478.000 davon gelten als schwer unterernährt (IPC 28.2.2023a). Vor allem unter neu ankommenden IDPs in Mogadischu, Baidoa und Galkacyo werden hohe Zahlen gemeldet (UNSC 13.5.2022, Absatz 42,). Humanitäre Hilfe: In Somalia ist die längstdienende humanitäre Mission tätig, jährlich werden Milliarden US-Dollar ausgegeben (Ali 28.1.2022). Mit Stand August 2022 waren in Somalia in 73 von 74 Bezirken alleine 304 humanitäre Organisationen aktiv, davon 238 nationale NGOs (UNSC 1.9.2022, Abs. 47). Im Jahr 2022 konnten 7,3 Millionen Menschen mit humanitärer Hilfe erreicht werden (UNOCHA 1.3.2023). Durchschnittlich erreicht humanitäre Hilfe pro Monat mehr als 6,2 Millionen Menschen (IPC 28.2.2023a). Alleine im Oktober 2022 wurde an 3,6 Millionen Menschen mobil Geld überwiesen (WFP 29.11.2022). Viele davon erhielten Nahrungsmittelhilfe durch Geldtransfers, mehr als eine Million Menschen profitieren von längerfristigen Programmen (UNSC 13.5.2022, Abs. 44). Humanitäre Hilfe: In Somalia ist die längstdienende humanitäre Mission tätig, jährlich werden Milliarden US-Dollar ausgegeben (Ali 28.1.2022). Mit Stand August 2022 waren in Somalia in 73 von 74 Bezirken alleine 304 humanitäre Organisationen aktiv, davon 238 nationale NGOs (UNSC 1.9.2022, Absatz 47,). Im Jahr 2022 konnten 7,3 Millionen Menschen mit humanitärer Hilfe erreicht werden (UNOCHA 1.3.2023). Durchschnittlich erreicht humanitäre Hilfe pro Monat mehr als 6,2 Millionen Menschen (IPC 28.2.2023a). Alleine im Oktober 2022 wurde an 3,6 Millionen Menschen mobil Geld überwiesen (WFP 29.11.2022). Viele davon erhielten Nahrungsmittelhilfe durch Geldtransfers, mehr als eine Million Menschen profitieren von längerfristigen Programmen (UNSC 13.5.2022, Absatz 44,). Das Ausmaß und die Schwere der Dürrekrise übersteigen verfügbare humanitäre Ressourcen und Reaktionen (UNSC 1.9.2022, Abs. 48; vgl. ÖB 11.2022, S. 15). Selbst in Mogadischu haben – anekdotischen Berichten zufolge – nicht alle IDPs Zugang zu Nahrungsmittelhilfe (RE 11.11.2022; vgl. NPR 23.12.2022). Fast 90 % der IDPs in Mogadischu, Garoowe, Hargeysa und Burco können ihre Grundbedürfnisse nicht abdecken (UNOCHA 1.3.2023).Das Ausmaß und die Schwere der Dürrekrise übersteigen verfügbare humanitäre Ressourcen und Reaktionen (UNSC 1.9.2022, Absatz 48,; vergleiche ÖB 11.2022, S. 15). Selbst in Mogadischu haben – anekdotischen Berichten zufolge – nicht alle IDPs Zugang zu Nahrungsmittelhilfe (RE 11.11.2022; vergleiche NPR 23.12.2022). Fast 90 % der IDPs in Mogadischu, Garoowe, Hargeysa und Burco können ihre Grundbedürfnisse nicht abdecken (UNOCHA 1.3.2023). Gesellschaftliche Unterstützung: Insgesamt gibt es kein öffentliches Wohlfahrtssystem (BS 2022, S. 29), keinen sozialen Wohnraum und keine Sozialhilfe (AA 28.6.2022, S. 23). Soziale Unterstützung erfolgt entweder über islamische Wohltätigkeitsorganisationen, NGOs oder den Clan. Wohnungs- und Arbeitsmarkt sowie Armutsminderung liegen im privaten Sektor (BS 2022, S. 29). Das eigentliche soziale Sicherungsnetz ist die erweiterte Familie, der Subclan oder der Clan. Sie bieten oftmals zumindest einen rudimentären Schutz (AA 28.6.2022, S. 23; vgl. BS 2022, S. 29). Ein Vorteil der somalischen Sozialstruktur ist die Verpflichtung zur Hilfe. Wenn eine Person des eigenen Clans Unterstützung braucht, dann ist die Gewährung derselben nicht verhandelbar (Sahan 24.10.2022). Vorrangig stellt die patrilineare (väterliche) Abstammungsgemeinschaft die Solidaritäts- und Schutzgruppe. Aber daneben gibt es auch die Patri-(Vater)-Linie der Mutter und zusätzlich möglicherweise noch angeheiratete Verwandtschaft. Alle drei Linien bilden i. d. R. - wie es ein Experte formuliert – „einen ganz beachtlichen Verwandtschaftskosmos“. Und in diesem Netzwerk kann Hilfe und Solidarität gesucht werden, es besteht diesbezüglich eine moralische Pflicht. Allerdings müssen verwandtschaftliche Beziehungen auch gepflegt werden. Entscheidend ist also nicht unbedingt die Quantität an Verwandten, sondern die Qualität der Beziehungen. Wer als schwacher Akteur in diesem Netzwerk positioniert ist, der wird schlechter behandelt als die stark Positionierten (ACCORD 31.5.2021, S. 32f). Das eigentliche soziale Sicherungsnetz ist die erweiterte Familie, der Subclan oder der Clan. Sie bieten oftmals zumindest einen rudimentären Schutz (AA 28.6.2022, S. 23; vergleiche BS 2022, S. 29). Ein Vorteil der somalischen Sozialstruktur ist die Verpflichtung zur Hilfe. Wenn eine Person des eigenen Clans Unterstützung braucht, dann ist die Gewährung derselben nicht verhandelbar (Sahan 24.10.2022). Vorrangig stellt die patrilineare (väterliche) Abstammungsgemeinschaft die Solidaritäts- und Schutzgruppe. Aber daneben gibt es auch die Patri-(Vater)-Linie der Mutter und zusätzlich möglicherweise noch angeheiratete Verwandtschaft. Alle drei Linien bilden i. d. R. - wie es ein Experte formuliert – „einen ganz beachtlichen Verwandtschaftskosmos“. Und in diesem Netzwerk kann Hilfe und Solidarität gesucht werden, es besteht diesbezüglich eine moralische Pflicht. Allerdings müssen verwandtschaftliche Beziehungen auch gepflegt werden. Entscheidend ist also nicht unbedingt die Quantität an Verwandten, sondern die Qualität der Beziehungen. Wer als schwacher Akteur in diesem Netzwerk positioniert ist, der wird schlechter behandelt als die stark Positionierten (ACCORD 31.5.2021, S. 32f). Eine Hilfestellung bieten Remissen aus dem Ausland (BS 2022, S. 29). Die 2020 mit 1,74 (ÖB 11.2022, S. 15) und für 2021 mit 2,8 Milliarden (SRF 27.12.2021) US-Dollar bezifferten Geldsendungen spielen eine entscheidende Rolle bei der Verringerung der Armut (ÖB 11.2022, S. 15). Im Jahr 2021 entsprach die Summe rund einem Drittel des Bruttoinlandprodukts. So kommt weit mehr Geld ins Land als durch Entwicklungshilfe (SRF 27.12.2021). Laut einer Studie von IOM aus dem Jahr 2021 sind 67 % der Empfänger von Remissen arbeitslos. Für viele Menschen sind die Überweisungen ein Rettungsanker (Sahan 2.9.2022; vgl. TS 30.8.2022). Eine Hilfestellung bieten Remissen aus dem Ausland (BS 2022, S. 29). Die 2020 mit 1,74 (ÖB 11.2022, S. 15) und für 2021 mit 2,8 Milliarden (SRF 27.12.2021) US-Dollar bezifferten Geldsendungen spielen eine entscheidende Rolle bei der Verringerung der Armut (ÖB 11.2022, S. 15). Im Jahr 2021 entsprach die Summe rund einem Drittel des Bruttoinlandprodukts. So kommt weit mehr Geld ins Land als durch Entwicklungshilfe (SRF 27.12.2021). Laut einer Studie von IOM aus dem Jahr 2021 sind 67 % der Empfänger von Remissen arbeitslos. Für viele Menschen sind die Überweisungen ein Rettungsanker (Sahan 2.9.2022; vergleiche TS 30.8.2022). In Krisenzeiten (etwa Hungersnot 2011 und Dürre 2016/17) stellt die Hilfe durch Freunde oder Verwandte die am meisten effiziente und verwendete Bewältigungsstrategie dar (DI 6.2019, S. 15ff). Ohne die gegenseitige Unterstützung, ohne Teilen, wäre auch die aktuelle Katastrophe längst viel größer (Spiegel 24.9.2022). Neben Familie und Clan helfen hierbei auch andere soziale Verbindungen – seien es Freunde, geschlechtsspezifische oder Jugendgruppen, Bekannte, Berufsgruppen oder religiöse Bünde. Meist ist die Unterstützung wechselseitig. Über diese sozialen Netzwerke können auch Verbindungen zwischen Gemeinschaften und Instanzen aufgebaut werden, welche Nahrungsmittel, medizinische Versorgung oder andere Formen von Unterstützung bieten. Auch für IDPs stellen solche Netzwerke die Hauptinformationsquelle dar, wo sie z. B. Unterkunft und Nahrung finden können (DI 6.2019, S. 15ff). In der somalischen Gesellschaft – auch bei den Bantu – ist die Tradition des Austauschs von Geschenken tief verwurzelt (DI 6.2019, S. 20f). Menschen, die selbst wenig haben, teilen ihre wenigen Habseligkeiten und helfen anderen beim Überleben. Es herrscht eine starke Solidarität (ACCORD 31.5.2021, S. 19), und mit dem traditionellen Teilen werden in dieser Kultur der Gegenseitigkeit bzw. Reziprozität Verbindungen gestärkt. Folglich wurden auch im Rahmen der Dürre 2016/17 die über Geldtransfers zur Verfügung gestellten Mittel und Remissen mit Nachbarn, Verwandten oder Freunden geteilt – wie es die Tradition des Teilens vorsah (DI 6.2019, S. 20f). Selbst Kleinhändlerinnen in IDP-Lagern, die ihre Ware selbst nur auf Kredit bei einem größeren Geschäft angeschafft haben, lassen anschreiben und streichen manchmal die Schulden von noch ärmeren Menschen (RE 19.2.2021). Gegenwärtig sind die Systeme sozialer Absicherung deutlich überdehnt (IPC 28.2.2023a). Die hohe Anzahl an IDPs zeigt allerdings, dass soziale Absicherungssysteme bei Krisen in vielen Teilen des Landes zunehmend überlastet sind (IPC 4.6.2022), dass also z. B. manche Clans nicht mehr in der Lage sind, der Armut ihrer Mitglieder entsprechend zu begegnen. Wenn Menschen in weit von ihrer eigentlichen Clanheimat entfernte Gebiete fliehen, verlieren sie zunehmend an Rückhalt und setzen sich größeren Risiken aus (DI 6.2019, S. 12). Quellen:  AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (28.6.2022): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Bundesrepublik Somalia  AB - African Business (22.6.2022): Return to office hands Mohamud chance to reshape troubled Somalia Ausschussbericht - African Business (22.6.2022): Return to office hands Mohamud chance to reshape troubled Somalia  ACCORD - Austrian Centre for Country of Origin & Asylum Research and Documentation / Höhne, Markus / Bakonyi, Jutta (31.5.2021): Somalia - Al-Schabaab und Sicherheitslage; Lage von Binnenvertriebenen und Rückkehrer·innen [sic]; Schutz durch staatliche und nicht-staatliche Akteure; Dokumentation zum COI-Webinar mit Markus Höhne und Jutta Bakonyi am
  9. Mai 2021  AJ - Al Jazeera (19.11.2021): UN sounds alarm on Somalia’s ‘rapidly worsening’ drought  Ali, Hodan / The Elephant (28.1.2022): Somalia’s Famines, Government Apathy and the Aid Industry  AP - Associated Press / Faruk, Omar / Anna, Cara (8.6.2022): ‘Only God can help’: Hundreds die as Somalia faces famine  BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (13.6.2022): Briefing Notes  BB - Bloomberg (29.6.2022): Devastating Drought to Push Somalia’s Inflation to Near Double Digits  BS - Bertelsmann Stiftung
(2022): BTI 2022 - Somalia Country Report  DI - Development Initiatives (6.2019): Towards an improved understanding of vulnerability and resilience in Somalia  DW - Deutsche Welle (17.6.2022): Somalia faces grim humanitarian catastrophe  FSNAU - Food Security and Nutrition Analysis Unit Somalia / FAO (28.2.2023a): Somalia Acute Food Insecurity Situation Overview, Rural, Urban and IDP: Food Security Outcomes: Current: January March 2023  FSNAU - Food Security and Nutrition Analysis Unit Somalia / FAO (28.2.2023b): Somalia Acute Food Insecurity Situation Overview, Rural, Urban and IDP: Food Security Outcomes: Projection: April -June 2023  FSNAU - Food Security and Nutrition Analysis Unit Somalia / FAO (25.2.2023): Early Warning - Early Action: Trends in Risk Factors, Jan 2018 - Jan 2023 (Indicators in Alarm Phase)  FSNAU - Food Security and Nutrition Analysis Unit Somalia / FAO (11.9.2022): Somalia Acute Food Insecurity Situation Overview, Rural, Urban and IDP: Current Food Security Outcomes: July 2022  FSNAU - Food Security and Nutrition Analysis Unit Somalia / FAO (9.6.2022): Somalia Acute Food Insecurity Situation Overview, Rural, Urban and IDP: Current Food Security Outcomes: May 2022 (Updated)  GN - Goobjoog News / New York Times (7.11.2022b): Somalis are going hungry. Their government isn’t calling it a famine  GN - Goobjoog News (19.10.2022): Somalia faces worst famine in half a century, UN warns  GN - Goobjoog News (24.11.2021a): Somalia declares drought emergency as UN warns of looming famine  HIPS - The Heritage Institute for Policy Studies (8.2.2022): State of Somalia Report 2021, Year in Review  IPC - Integrated Food Security Phase Classification (28.2.2023a): Somalia Multi Partner Technical Release on Somalia 2022 Post Deyr Assessment and IPC Analysis Result  IPC - Integrated Food Security Phase (13.12.2022c): Somalia: Acute Food Insecurity Snapshot l October 2022 - June 2023  IPC - Integrated Food Security Phase (4.6.2022): Somalia Updated IPC and Famine Risk Analysis Technical Release - 4th June 2022  Kapila, Mukesh / The Conversation (21.6.2022): No time for complacency: Somalia’s unfolding famine catastrophe  MSF - Medecins sans Frontieres (7.6.2022): Drought intensifies health crises across Somalia and Somaliland  NPR - National Public Radio (23.12.2022): This is what displaced Somalians want you to know about their humanitarian crisis  ÖB - Österreichische Botschaft Nairobi [Österreich] (11.2022): Asylländerbericht Somalia  OXFAM / REACH (6.2018): Drought, Displacement and Livelihoods in Somalia/Somaliland. Time for gender-sensitive and protection-focused approaches  PGN - Political Geography Now (12.2021): Somalia Control Map & Timeline - December 2021, per e-Mail  RE - Radio Ergo (11.11.2022): Women and children fleeing Somali villages wracked by drought and conflict to find no aid in Mogadishu IDP camps  RE - Radio Ergo (19.2.2021): Somali IDP women in Beletweyne set up businesses to educate their children  Reuters - Thomas Reuters Foundation (21.11.2022): EXPLAINER-Somalis are dying of hunger, but why no famine declaration?  RK - Radio Kismaayo (20.6.2022): More than 30 children succumbed to malnutrition at Kismayo Hospital since the beginning of this year  Sahan - Sahan / Somali Wire Team (24.10.2022): Power, access, and social capital in Somalia, in: The Somali Wire Issue No. 467, per e-Mail  Sahan - Sahan / Somali Wire Team (2.9.2022): Editor’s Pick – The challenge of remittances, a lifeline under pressure, in: The Somali Wire Issue No. 446, per e-Mail  Sahan - Sahan / Radio Risaala (21.6.2022b): Six children reportedly die of malnutrition in Hiiraan’s Mahas district, in: The Somali Wire Issue No. 409, per e-Mail  SPC - Somalia Protection Cluster (9.2.2022): Protection Analysis Update, February 20  Spiegel - Spiegel.de / Heiner Hoffmann (24.9.2022): „Es gibt kein Leben mehr in dieser Gegend“  SRF - Schweizer Radio und Fernsehen (27.12.2021): Ein Staat ohne Macht - Somalia: Leben im gescheiterten Staat  TG - The Guardian (8.7.2019): In Somalia, the climate emergency is already here. The world cannot ignore it  TS - The Star (30.8.2022): Diaspora remittances continue to boost Somali economy – Dahabshiil  UNHCR - UN High Commissioner for Refugees (31.12.2022): Somalia - Internal Displacements Monitored by Protection & Return Monitoring Network (PRMN) - December 2022  UNOCHA - UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs (1.3.2023): Somalia: Drought response & famine prevention (15 January - 15 February 2023)  UNOCHA - UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs (30.8.2022): 9 things you need to know about the crisis in Somalia  UNSC - UN Security Council (10.10.2022): Letter dated 10 October 2022 from the Chair of the Security Council Committee pursuant to resolution 751
(1992)concerning Somalia addressed to the President of the Security Council: Letter dated 1 September 2022 from the Panel of Experts on Somalia addressed to the Chair of the Security Council Committee pursuant to resolution 751
(1992)concerning Somalia [S/2022/754]  UNSC - UN Security Council (1.9.2022): Situation in Somalia - Report of the Secretary-General [S/2022/665]  UNSC - UN Security Council (13.5.2022): Situation in Somalia - Report of the Secretary-General [S/2022/392]  USDOS - US Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights Practices - Somalia  WFP - World Food Programme (29.11.2022) WFP Somalia Country Brief, October 2022
  1. Beweiswürdigung: 2.
  2. Zur Person des Beschwerdeführers: Die Angaben des Beschwerdeführers zu seiner Staats-, Religions- und Clanzugehörigkeit sowie seiner Muttersprache und seiner Schulbildung können dem Grunde nach als plausibel angesehen werden, zumal er zweifellos aus dem somalischen Kulturraum stammt. Ohne jegliche Zweifel aber hat der Beschwerdeführer entgegen seinen Angaben nie in der Stadt Jilib gelebt. Bereits in der Erstbefragung durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes am 17.07.2021 verortete er die Stadt fälschlich in der Region Lower Juba (AS 23) statt richtigerweise in Middle Juba. Desweiteren war er in der Einvernahme durch das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl am 31.08.2022 nicht in der Lage, die Stadt näher zu beschreiben. Weder konnte er dortige Moscheen namentlich benennen, noch wusste er, an welchem Fluss die Stadt liegt (AS 146), was bei einem lebenslangen Aufenthalt in Jilib jegliche Plausibilität missen lässt, zumal dieser Fluss namensgebend für die gesamte Region ist. Auch bezeichnete er an dieser Stelle die in Wahrheit rund 50 Kilometer entfernte Stadt Jamaame als „Nachbardorf“. Völlig unverständlich ist das Vorbringen des Beschwerdeführers, dass sein Vater dort in einem Restaurant gearbeitet habe, in welchem viele Militärangehörige und Polizisten (gemeint: der somalischen Regierung) gegessen hätten, weshalb die Al Shabaab ihn aufgefordert habe, dort eine Bombe detonieren zu lassen (AS 147). Wie sich aus den Länderberichten ergibt, handelt es sich bei Jilib um eine Hochburg der Al Shabaab, die dementsprechend auch das gesamte Gebiet in dieser Gegend kontrolliert. Es ist aus offensichtlichen Gründen ausgeschlossen, dass Angehörige der somalischen Armee und der somalischen Polizei mitten in einem von der Al Shabaab kontrollierten Gebiet ein Restaurant frequentieren würden oder auch nur könnten. Schlussendlich ist nicht nachvollziehbar, dass der Beschwerdeführer in der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht am 13.12.2023 zwar das (vorgebliche) Verhältnis seines Clans zur somalischen Regierung, nicht aber zur Al Shabaab beschreiben konnte (Verhandlungsprotokoll S. 11), obwohl er im Gebiet der Al Shabaab gelebt habe. Der Beschwerdeführer stammt daher nicht aus der Stadt Jilib. Mangels weiterer Anhaltspunkte lässt sich damit aber nicht feststellen, wo der Beschwerdeführer tatsächlich gelebt hat. Zu seinem Familienstand gab der Beschwerdeführer glaubhaft an, ledig zu sein, sowie Onkeln und Tanten in Somalia zu haben. Er gab an, dass von seiner Familie – bestehend aus seinen Eltern, einem Bruder und einer Schwester – sein Vater und sein Bruder von der Al Shabaab getötet worden seien. Da dies jedoch – wie sogleich erläutert – nicht glaubhaft ist, war daher festzustellen, dass seine gesamte Familie noch lebt. Der Beschwerdeführer gab schließlich stets an, gesund zu sein. Das Fluchtvorbringen des Beschwerdeführers, wonach er Somalia verlassen habe, weil sein Vater 2019 in Jilib von der Al Shabaab aufgefordert worden sei, eine Bombe im Restaurant, in dem er gearbeitet habe, detonieren zu lassen, weil dort Militär- und Polizeiangehörige der somalischen Regierung essen gehen würden, wogegen sich dieser geweigert habe, woraufhin die Al Shabaab den Beschwerdeführer entführt habe, der kurz darauf wieder freikommen habe können, woraufhin die Gruppierung sodann seinen Vater und seinen Bruder getötet habe, ist zur Gänze unglaubhaft. Dies ergibt sich schon daraus, dass der Beschwerdeführer, wie dargelegt, in Wahrheit nie in Jilib gelebt hat und es völlig unplausibel ist, dass somalische Militär- und Polizeiangehörige in einer Hochburg der Al Shabaab essen gehen würden oder könnten. Der Beschwerdeführer verwickelte sich aber auch in darüber hinausgehende Ungereimtheiten. So meinte er einmal, dass sein Vater in einem Restaurant (AS 147) bzw. in einem kleinen Ess-Lokal (Verhandlungsprotokoll S. 4) gearbeitet habe, dann aber plötzlich, dass es ein Hotel gewesen sei (Verhandlungsprotokoll S. 6). Während er in der Einvernahme aussagte, dass sein Vater am 19.06.2019 von der Al Shabaab zum Bombenanschlag aufgefordert worden sei, der Beschwerdeführer am 20.06.2019 entführt worden sei und er zwei Tage lang von der Al Shabaab festgehalten worden sei (AS 147), sprach er in der mündlichen Verhandlung widersprüchlich davon, dass sein Vater am 17.06.2019 aufgefordert worden sei, der Beschwerdeführer zwei Tage danach am 19.06.2019 entführt worden sei und er drei Tage lang inhaftiert gewesen sei (Verhandlungsprotokoll S. 8 und 5 f). Nur schwer nachzuvollziehen ist das Vorbringen des Beschwerdeführers, wonach er mit verbundenen Augen in eine Wellblechhütte an einem ihm unbekannten Ort außerhalb von Jilib entführt worden sei und er entkommen habe können, weil seine Wärter vergessen hätten, die Tür des Raumes, in dem er festgehalten worden sei, zuzusperren, weil sie etwas gefeiert hätten (AS 147; Verhandlungsprotokoll S. 9), zumal schon keine Notwendigkeit bestünde, den Beschwerdeführer in eine kleine Wellblechhütte am Land zu entführen, wenn die Stadt ohnedies unter Kontrolle der Al Shabaab steht und diese auch (offizielle) Haftanstalten – erst Recht wohl in der eigenen de facto-Hauptstadt – unterhält. Auch ohne auf weitere Widersprüche – insbesondere zu seinem Vorbringen in der Erstbefragung durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes – eingehen zu müssen, besteht aus all diesen Gründen kein Zweifel, dass der Beschwerdeführer kein wahres Vorbringen zu einer Bedrohung seiner selbst und seiner Familie durch die Al Shabaab erstattete. Der Beschwerdeführer gab daneben in der Erstbefragung zu Protokoll, dass er einem Minderheitenclan angehöre und deshalb diskriminiert worden sei (AS 29). Sowohl in der Einvernahme durch das Bundesamt als auch in der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht erstattete er hierzu aber – auch auf Nachfrage, ob er alle Ausreisegründe genannt habe – kein konkretes Vorbringen, sodass kein Grund zur Annahme besteht, dass er aufgrund seiner Clanzugehörigkeit von der Möglichkeit der Bildung, der Teilnahme am Erwerbsleben oder der Gesellschaft an sich ausgeschlossen wäre. Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den Länderberichten zur Lage der Sheikhal. Sonstige Fluchtgründe oder Rückkehrbefürchtungen brachte der Beschwerdeführer nicht vor. Der Beschwerdeführer kann dennoch nicht nach Somalia zurückkehren, da es keinen Ort gibt, an dem er sich ansiedeln kann. Mangels feststellbaren Herkunftsortes käme hier im Wesentlichen lediglich die somalische Hauptstadt Mogadischu infrage. Zwar ist der junge Beschwerdeführer gesund und arbeitsfähig und verfügt über eine Schulbildung, doch sind keine Arbeitserfahrung, keine besonderen finanziellen Mittel und keine persönlichen Anknüpfungspunkte in dieser Stadt oder auch andernorts hervorgekommen. Darüber hinaus gehört er auch nicht dem lokalen Mehrheitsclan in Mogadischu, nämlich den Hawiye, an. Dadurch mangelt es dem Beschwerdeführer aber an einem (Clan-)Netzwerk, das ihm Zugang zur Grundversorgung verschaffen kann, wodurch er im Falle einer Ansiedelung in Mogadischu oder andernorts in die Situation eines Binnenvertriebenen geraten würde, dem es nicht möglich ist, für seinen Unterhalt zu sorgen. Die strafgerichtliche Unbescholtenheit des Beschwerdeführers war aufgrund einer Einsichtnahme in das österreichische Strafregister festzustellen. 2.
  3. Zu den Feststellungen zur Situation in Somalia: Die Feststellungen zur Situation in Somalia beruhen auf den angeführten Quellen des Länderinformationsblattes der Staatendokumentation zu Somalia vom 17.03.2023 (Version 5). Bei den Quellen handelt es sich um Berichte verschiedener anerkannter und teilweise vor Ort agierender Institutionen, die in ihren Aussagen ein übereinstimmendes, schlüssiges Gesamtbild der Situation in Somalia ergeben. Angesichts der Seriosität der angeführten Erkenntnisquellen und der Plausibilität der Aussagen besteht kein Grund, an der Richtigkeit der Darstellung zu zweifeln. Das aktualisierte Länderinformationsblatt vom 08.01.2024 (Version 6) brachte keine für das gegenständliche Verfahren relevanten Neuerungen, insbesondere auch keine Verbesserung der Sicherheits- und Versorgungslage in Somalia.
  4. Rechtliche Beurteilung: Zum Spruchteil A) 3.
  5. Zur Beschwerde gegen Spruchpunkt I. des angefochtenen Bescheides:3.
  6. Zur Beschwerde gegen Spruchpunkt römisch eins. des angefochtenen Bescheides: Gemäß § 3 Abs. 1 AsylG 2005 ist einem Fremden, der in Österreich einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt hat, soweit dieser Antrag nicht bereits gemäß §§ 4, 4a oder 5 zurückzuweisen ist, der Status des Asylberechtigten zuzuerkennen, wenn glaubhaft ist, dass ihm im Herkunftsstaat Verfolgung iSd. Art. 1 Abschnitt A Z 2 Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) droht.Gemäß Paragraph 3, Absatz eins, AsylG 2005 ist einem Fremden, der in Österreich einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt hat, soweit dieser Antrag nicht bereits gemäß Paragraphen 4, 4 a, oder 5 zurückzuweisen ist, der Status des Asylberechtigten zuzuerkennen, wenn glaubhaft ist, dass ihm im Herkunftsstaat Verfolgung iSd. Artikel eins, Abschnitt A Ziffer 2, Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) droht. Flüchtling iSd. Art. 1 Abschnitt A Z. 2 GFK ist, wer sich „aus wohlbegründeter Furcht, aus Gründen der Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder der politischen Gesinnung verfolgt zu werden, außerhalb seines Heimatlandes befindet und nicht in der Lage oder im Hinblick auf diese Furcht nicht gewillt ist, sich des Schutzes dieses Landes zu bedienen; oder wer staatenlos ist, sich außerhalb des Landes seines gewöhnlichen Aufenthaltes befindet und nicht in der Lage oder im Hinblick auf diese Furcht nicht gewillt ist, in dieses Land zurückzukehren.“Flüchtling iSd. Artikel eins, Abschnitt A Ziffer 2, GFK ist, wer sich „aus wohlbegründeter Furcht, aus Gründen der Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder der politischen Gesinnung verfolgt zu werden, außerhalb seines Heimatlandes befindet und nicht in der Lage oder im Hinblick auf diese Furcht nicht gewillt ist, sich des Schutzes dieses Landes zu bedienen; oder wer staatenlos ist, sich außerhalb des Landes seines gewöhnlichen Aufenthaltes befindet und nicht in der Lage oder im Hinblick auf diese Furcht nicht gewillt ist, in dieses Land zurückzukehren.“ Für die Asylgewährung kommt es auf die Flüchtlingseigenschaft zum Zeitpunkt der Entscheidung an. Es ist demnach für die Zuerkennung des Status des Asylbe

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