RIS Dokument GerichtBundesverwaltungsgericht Entscheidungsdatum09.04.2024 GeschäftszahlL532 2281660-1 Spruch, L532 2281660-1/7E IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch den Richter Mag. Georg WILD-NAHODIL als Einzelrichter über die Beschwerde des XXXX , geb. XXXX , Staatsangehörigkeit Türkei, vertreten durch die BBU GmbH, Leopold-Moses-Gasse 4, 1020 Wien, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 18.09.2023, Zl. XXXX , in einer Angelegenheit nach dem AsylG 2005 und dem FPG 2005 nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung am 12.03.2024 zu Recht: Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch den Richter Mag. Georg WILD-NAHODIL als Einzelrichter über die Beschwerde des römisch 40 , geb. römisch 40 , Staatsangehörigkeit Türkei, vertreten durch die BBU GmbH, Leopold-Moses-Gasse 4, 1020 Wien, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 18.09.2023, Zl. römisch 40 , in einer Angelegenheit nach dem AsylG 2005 und dem FPG 2005 nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung am 12.03.2024 zu Recht: A) Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. B) Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig. , , TextEntscheidungsgründe:, Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang:römisch eins. Verfahrensgang:
- Der Beschwerdeführer (i.d.F. „BF“), ein türkischer Staatsangehöriger, stellte am 22.01.2022 einen Antrag auf internationalen Schutz. Begründend brachte der BF im Zuge seiner polizeilichen Erstbefragung am selben Tag zum Fluchtgrund im Wesentlichen vor, er sei im Jahre 2015 Mitglied der Militärorganisation YPG geworden. In Schengal (wohlgemeint: Schingal/Sindschar) sei er aufgegriffen worden und zwei Monate lang im Irak in Haft gewesen. Er sei vom Irak der Türkei überstellt worden, wo er ca. drei Monate in Haft gewesen sei. Danach sei er bedingt freigelassen worden. Der BF sei wegen Terrorpropaganda auf Facebook und der Mitgliedschaft bei der YPG zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Der Akt liege beim Obersten Gerichtshof in der Türkei. Wenn das Urteil bestätigt werden würde, müsse der BF wieder ins Gefängnis. Da der BF die YPG verlassen habe, werde er auch von der YPG bedroht. Bei einer Rückkehr in den Herkunftsstaat befürchte der BF von der YPG umgebracht oder vom Staat eingesperrt zu werden.
- Der Beschwerdeführer in der Fassung „BF“), ein türkischer Staatsangehöriger, stellte am 22.01.2022 einen Antrag auf internationalen Schutz. Begründend brachte der BF im Zuge seiner polizeilichen Erstbefragung am selben Tag zum Fluchtgrund im Wesentlichen vor, er sei im Jahre 2015 Mitglied der Militärorganisation YPG geworden. In Schengal (wohlgemeint: Schingal/Sindschar) sei er aufgegriffen worden und zwei Monate lang im Irak in Haft gewesen. Er sei vom Irak der Türkei überstellt worden, wo er ca. drei Monate in Haft gewesen sei. Danach sei er bedingt freigelassen worden. Der BF sei wegen Terrorpropaganda auf Facebook und der Mitgliedschaft bei der YPG zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Der Akt liege beim Obersten Gerichtshof in der Türkei. Wenn das Urteil bestätigt werden würde, müsse der BF wieder ins Gefängnis. Da der BF die YPG verlassen habe, werde er auch von der YPG bedroht. Bei einer Rückkehr in den Herkunftsstaat befürchte der BF von der YPG umgebracht oder vom Staat eingesperrt zu werden.
- Nach Zulassung des Verfahrens wurde der BF am 20.04.2023 vor der belangten Behörde (i.d.F. „bB“ oder „Bundesamt“) einvernommen. Diese Einvernahme gestaltete sich wie folgt:
- Nach Zulassung des Verfahrens wurde der BF am 20.04.2023 vor der belangten Behörde in der Fassung „bB“ oder „Bundesamt“) einvernommen. Diese Einvernahme gestaltete sich wie folgt: […] LA: Was ist Ihre Muttersprache? Antragsteller – VP: Kurdisch. LA: Welche Sprachen sprechen Sie noch? VP: Türkisch. Der anwesende Dolmetscher ist (von der Einvernahmeleitung - LA) als Dolmetscher für die Sprache Türkisch bestellt worden. Sind Sie damit einverstanden, in dieser Sprache einvernommen zu werden? VP: Ja, ich kann besser Türkisch reden. LA: Verstehen Sie die Dolmetscherin gut? VP: Ja. LA: Haben Sie gegen eine der anwesenden Personen aufgrund einer möglichen Befangenheit oder aus sonstigen Gründen irgendwelche Einwände? VP: Nein, keine Einwände. LA: Werden Sie in Ihrem Verfahren vertreten? VP: Nein. Ich werde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ich im Fall von Verständigungsschwierigkeiten jederzeit rückfragen kann. Alle Anwesenden werden gebeten, ihre Mobiltelefone auszuschalten bzw. lautlos zu schalten. Der VP wird Wasser angeboten. Wird angenommen. Der VP wird gesagt, dass sie die Einvernahme jederzeit unterbrechen kann, sollte sie eine Pause benötigen. LA: Fühlen Sie sich heute psychisch und physisch in der Lage, Angaben zu Ihrem Asylverfahren zu machen? VP: Ja, ich kann aussagen. Ich bin in psychologischer Betreuung in Österreich. LA: Sind Sie gesund? VP: Psychisch nicht. LA: Woran leiden Sie? VP: Wegen der Vergangenheit. LA: Leiden Sie an einer ansteckenden Krankheit? VP: Ich habe nur im Frühling Pollenallergie, sonst nichts. LA: Befinden Sie sich dzt. in ärztlicher Behandlung/Therapie oder müssen Sie Medikamente einnehmen? VP: Ich gehe zur Psychotherapie (legt einen Brief vor). Und ich nehme Medikamente: Sertralin und Quantalin. Ich habe die Medikamente nicht mit, aber es steht im ärztlichen Attest. Ich nehme die Medikamente jeden Tag in der Früh und am Abend. LA: Seit wann schon? VP: Seit 2020, ich habe die Medikamente auch schon in der Türkei genommen. Andere Namen aber derselbe Wirkstoff. LA: Waren Sie auch in der Türkei in psychischer Behandlung? VP: Ja. Ich kann mich nicht ganz erinnern, aber 2020 oder 2021 habe ich einen Suizidversuch unternommen. Ich hatte in der Türkei sowohl einen privaten Arzt, auch war ich in öffentlichen Einrichtungen. LA: Sind Sie damit einverstanden, dass Behörden und Gerichte im gesamten Verfahren Einsicht in bereits vorliegende und künftig erhobene ärztliche Befunde nehmen können, sowie dass die Sie behandelnden Ärzte, als auch behördlich bestellte ärztliche Gutachter wechselseitig Informationen zu den Ihre Person betreffenden erhobenen ärztlichen Befunden austauschen können? Sind Sie weiters mit der Weitergabe Ihrer medizinischen Daten an die Sicherheitsbehörde und die für die Grundversorgung zuständigen Stellen einverstanden? Sie können Ihre Zustimmung danach jederzeit widerrufen. VP: Ja. Anm.: Vollmacht zur Einsicht die Krankenakte wird der VP vorgelegt, übersetzt, unterfertigt sowie dem Akt beigelegt.Anmerkung, Vollmacht zur Einsicht die Krankenakte wird der VP vorgelegt, übersetzt, unterfertigt sowie dem Akt beigelegt. BELEHRUNG […] LA: Haben Sie die Belehrung verstanden? VP: Ja. LA: Verstehen Sie die Dolmetscherin? VP: Ja. Frage an die Dolmetscherin: Verstehen Sie den Asylwerber (VP)? VP: Ja. LA: Stimmen die Angaben auf Ihrer weißen Verfahrenskarte? VP: Der Vorname ist falsch, es ist XXXX .VP: Der Vorname ist falsch, es ist römisch 40 . VAO: Aufgrund glaubhafter Angaben und des im Akt befindlichen Führerscheines wird der Name von XXXX auf XXXX geändert.VAO: Aufgrund glaubhafter Angaben und des im Akt befindlichen Führerscheines wird der Name von römisch 40 auf römisch 40 geändert. INTEGRATION; ÖSTERR. LA: Verfügen Sie über die finanziellen Mittel, um für Ihren Unterhalt in Österreich selbst sorgen zu können? VP: Nur das, was ich von Behörden bekomme. LA: Besuchen Sie derzeit einen Deutschkurs? Haben Sie schon eine Deutschprüfung abgelegt? VP: Ich habe einen Kurs besucht, aber dort wurde nur auf Arabisch übersetzt. Deswegen konnte ich den Unterricht nicht verfolgen. Ich habe auch generell Konzentrationsschwierigkeiten, wodurch es mir noch schwieriger gefallen ist. Deswegen habe ich aufgehört. LA: Sind Sie in irgendeiner Form in Österreich bereits integriert? Sind Sie zB. in einem Verein tätig oder arbeiten Sie ehrenamtlich für eine Organisation in Österreich, etc.? VP: Nein. LA: Wie stellen Sie sich Ihre Zukunft vor? VP: Heute beginnt für mich mein neues Leben. Ich möchte mich in Österreich integriere, die Kultur und Sprache lernen und mir hier ein neues Leben aufbauen. Eine neue Ordnung für mich, ein neues Leben für mich. Ich war in der Türkei als Taxifahrer tätig, ich möchte mich in Ö aber umschulen lassen und den Beruf Koch lernen. VERFAHREN Sie haben bei der Polizei eine Erstaufnahme gehabt, in der Sie Angaben über Ihre Person, den Fluchtgrund und die Reiseroute nach Österreich getätigt haben. Von der Behörde wurde festgestellt, dass Österreich für Ihren Fall zuständig ist. Die heutige Einvernahme dient der Beweisführung Ihrer Angaben und zur Feststellung ob und aus welchen Gründen Ihnen Österreich Schutz gewähren soll/muss. LA: Haben Sie den Dolmetscher bei der Erstbefragung verstanden? VP: Der Dolmetscher hat zwar Türkisch geredet, aber ich habe ihn mehr oder weniger verstanden, weil ich mit der Situation überfordert war. LA: Gemäß dem Protokoll der Erstbefragung wurde Ihnen die aufgenommene Niederschrift in einer für Sie verständlichen Sprache rückübersetzt. Sie hätten keine Ergänzungen bzw. Korrekturen zu diesem Zeitpunkt angeregt. Sie hätten alles verstanden und Ihnen wäre eine Kopie der Erstbefragung ausgefolgt. Stimmen diese Protokolleinträge? VP: Ich kann mich nicht erinnern, ob das Protokoll rückübersetzt wurde. Die Kopie, die ich erhalten habe, ist auf Deutsch und ich verstehe sie nicht. LA: Haben Sie bisher in Ihrem Verfahren ausschließlich wahrheitsgemäße Angaben gemacht? VP: Ja. BEWEISMITTEL LA: Bisher haben Sie folgende Dokumente/Beweismittel in Vorlage gebracht:
(1)Türkischer Führerschein, Nr. XXXX , ausgestellt am 31.01.2019, gültig bis 31.01.2029, FS-Nr. XXXX , ausgestellt in XXXX
(1)Türkischer Führerschein, Nr. römisch 40 , ausgestellt am 31.01.2019, gültig bis 31.01.2029, FS-Nr. römisch 40 , ausgestellt in römisch 40 LA: Haben Sie weitere Beweismittel vorzulegen bzw. geltend zu machen? VP: Ich habe eine Türkische ID-Karte.
(2)ID-Karte, Nr. XXXX , gültig bis 31.10.2027
(2)ID-Karte, Nr. römisch 40 , gültig bis 31.10.2027
(3)Konvolut medizinische Dokumente: Überweisung Neurologie und Psychiatrie, 13.05.2022, Befundbericht 28.03.2023, XXXX Bestätigung psych. Erstgespräch 22.06.2022 und Bestätigungen über Behandlungen, Ambulanzbestätigung XXXX , div. Ambulanzberichte
(3)Konvolut medizinische Dokumente: Überweisung Neurologie und Psychiatrie, 13.05.2022, Befundbericht 28.03.2023, römisch 40 Bestätigung psych. Erstgespräch 22.06.2022 und Bestätigungen über Behandlungen, Ambulanzbestätigung römisch 40 , div. Ambulanzberichte
(4)Begründetes Gerichtsurteil: Tatbestand Mitgliedschaft Terrororganisation und Propaganda für Terrororganisation
(5)Informationsformular des Onkels, der auch seit 1993 aufgrund Terrorismus im Gefängnis ist, ist im März 2023 auf Bewährung frei Anm. VP gibt an, es gibt auch Fotos auf dem Handy. Darauf zu sehen sind Bilder aus seiner Zeit in Syrien, wo er als Soldat tätig war. Anmerkung VP gibt an, es gibt auch Fotos auf dem Handy. Darauf zu sehen sind Bilder aus seiner Zeit in Syrien, wo er als Soldat tätig war. Er gibt auch an, dass es eine eigene Dokumentation, die er übermitteln wird. Diese ist auf Französisch, weil französische Soldaten dort waren. Die Datei ist jedoch zu groß zum Schicken, es gibt aber einen Link. Dieser wird ebenso übermittelt. VAO: VP wird angewiesen, sämtliche Fotos per E-Mail an die Behörde zu übermitteln; VP wird angewiesen, den Link der besagten Dokumentation an das BFA zu übermitteln und die Zeit anzugeben, an welcher er in der Dokumentation zu sehen ist. Die Dokumente wurden nach § 39 BFA-VG sichergestellt. Die Verfahrenspartei hat die Dokumente der Behörde freiwillig übergeben. Die Dokumente wurden nach Paragraph 39, BFA-VG sichergestellt. Die Verfahrenspartei hat die Dokumente der Behörde freiwillig übergeben. LA: Besitzen Sie einen Reisepass? VP: Ich hatte einen RP, zwischen Rumänien und Serbien habe ich ihn aber verloren beim Überqueren eines Gewässers. Anm. Die Dokumente
(4)und
(5)werden der Dolmetscherin für eine schriftliche Übersetzung mitgegeben.Anmerkung Die Dokumente
(4)und
(5)werden der Dolmetscherin für eine schriftliche Übersetzung mitgegeben. LA: Wo haben Sie das heute vorgelegte (gerichtliche) Dokument her? VP: Aus dem E-Devlet. Ich weiß aber nicht, ob das Verfahren noch weiterläuft. LA: Rufen Sie regelmäßig Ihr eDevlet-Konto auf? (wann zuletzt)? VP: Über uyap. Dort sieht man alle Dokumente. Zuletzt war ich auf der Seite vor 1 Woche. Mir wird zur Kenntnis gebracht, dass ich den Pass im Falle der Wieder-, bzw. Neuerlangung unverzüglich dem Bundesamt vorzulegen habe. LA: Haben Sie nun alle Dokumente, die Sie besitzen, vorgelegt? VP: Ja. Der VP wird mitgeteilt, dass er weitere Unterlagen nach Einlangen unverzüglich dem BFA vorzulegen hat. PERSON, FAMILIE LA: Welcher Religion und Volksgruppe gehören Sie an? Welche Staatsangehörigkeit haben Sie? VP: Ich bin sunnitisch-muslimischen Glaubens, ich gehöre der Volksgruppe der Kurden an und bin Staatsangehöriger der Türkei. LA: Welchen Familienstand haben Sie? Haben Sie Kinder? VP: Ledig und keine Kinder. LA: Wo leben Ihre Eltern? VP: In der Provinz Sirnak, im Bezirk XXXX . So heißt auch der Ort. Meine Eltern sind umgezogen, deswegen kann ich die genaue Adresse nicht angeben, weil ich sie nicht kenne. Meine Eltern sind XXXX , XXXX , und XXXX , XXXX VP: In der Provinz Sirnak, im Bezirk römisch 40 . So heißt auch der Ort. Meine Eltern sind umgezogen, deswegen kann ich die genaue Adresse nicht angeben, weil ich sie nicht kenne. Meine Eltern sind römisch 40 , römisch 40 , und römisch 40 , römisch 40 LA: Haben Sie Geschwister? VP: Zwei Brüder: XXXX , XXXX VP: Zwei Brüder: römisch 40 , römisch 40 Vier Schwestern: XXXX , XXXX , XXXX , XXXX Vier Schwestern: römisch 40 , römisch 40 , römisch 40 , römisch 40 LA: Wo leben Ihre Geschwister? VP: Alle bei den Eltern. LA: Leben Familienangehörige von Ihnen in Österreich oder haben Sie persönliche Beziehungen in Österreich? VP: In Österreich habe ich keine Angehörigen. LA: Haben Sie Familienangehörige im EU-Raum: (einschließlich Norwegen, Island und Schweiz)? VP: Eine Tante in Deutschland. LA: Haben Sie Familienangehörige in Ihrem Heimatland (Eltern, Geschwister, Onkel, Tanten, Cousinen und Cousins)? VP: Eine sehr große Familie habe ich in der Türkei. LEBENSUMSTÄNDE Wir sprechen nun über Ihre Lebensumstände und Ihr persönliches Umfeld vor Ihrer Ausreise (Datum und Ort der Geburt, Ausbildung, Arbeit, Familie, finanzielle Situation, …) LA: Wo sind Sie geboren (genauer Ort – Stadt - Provinz)? VP: In XXXX .VP: In römisch 40 . LA: Wo sind Sie aufgewachsen? VP: Bis 2015 war ich in XXXX , dann habe ich die Türkei verlassen.VP: Bis 2015 war ich in römisch 40 , dann habe ich die Türkei verlassen. LA: Haben Sie immer in XXXX gelebt?LA: Haben Sie immer in römisch 40 gelebt? VP: Ja. LA: Lebten Sie dort in einem Haus/Wohnung? Wem gehörte diese Unterkunft? VP: Wir leben mit der Großfamilie zusammen in einem Haus. Ich weiß nicht, ob das Haus auf meinen Vater oder meinen Onkel registriert ist. LA: Wer lebte noch an dieser Wohnadresse? VP: Es war ein Mehr-Generationenhaus, wo auch mehrere Onkel gewohnt haben. LA: Die Familie lebt jetzt nicht mehr dort? VP: Nicht mehr, weil das Haus während des Krieges zerstört wurde. LA: Wann war das? VP: Soweit ich von meiner Familie erfahren habe,
- Ich war zu dem Zeitpunkt nicht mehr in der Türkei. LA: Zu diesem Zeitpunkt ist die Familie nach XXXX umgezogen?LA: Zu diesem Zeitpunkt ist die Familie nach römisch 40 umgezogen? VP: Die Familie ist Ende 2019 nach XXXX umgezogen.VP: Die Familie ist Ende 2019 nach römisch 40 umgezogen. LA: Wo war die Familie zwischen „Haus zerstört“ und Umzug nach XXXX ?LA: Wo war die Familie zwischen „Haus zerstört“ und Umzug nach römisch 40 ? VP: Sie haben in XXXX gewohnt.VP: Sie haben in römisch 40 gewohnt. LA: Haben Sie eine Schulausbildung? VP: Hauptschulabschluss – in XXXX , Abschluss entweder 2012 oder 2013.VP: Hauptschulabschluss – in römisch 40 , Abschluss entweder 2012 oder
- LA: Was haben Sie danach gemacht? VP: Danach habe ich eine Art Ferngymnasium gemacht, ohne Abschluss. Das war in XXXX und XXXX .VP: Danach habe ich eine Art Ferngymnasium gemacht, ohne Abschluss. Das war in römisch 40 und römisch 40 . LA: Haben Sie eine Berufsausbildung? VP: Ich hatte ein Geschäft, wo ich militärische und Sportartikel verkauft habe, in XXXX .VP: Ich hatte ein Geschäft, wo ich militärische und Sportartikel verkauft habe, in römisch 40 . LA: Wann führten Sie dieses Geschäft? VP: Ich habe mit 7 angefangen, dort die Artikel zu verkaufen. Mein Vater kam natürlich immer wieder ins Geschäft. Nachgefragt, die Waren habe ich aus Istanbul bekommen. LA: Haben Sie weitere Tätigkeiten ausgeübt? VP: Ich habe auch als Taxifahrer gearbeitet. 2018-2019 ca. Ich konnte ohne Führerschein fahren, weil jeder sich kennt und das unwichtig war. LA: Was war Ihre letzte Tätigkeit vor Ihrer Ausreise? VP: Im Geschäft. Dazwischen war ich in Syrien, dann bin ich zurückgekommen, ich war im Gefängnis und nach der Freilassung habe ich weitergemacht. LA: Hat sich jemand um das Geschäft gekümmert, als Sie weg waren? VP: Mein Vater hat sich darum gekümmert, während des Krieges 2016 wurde das Geschäft auch geplündert. LA: Gibt es das Geschäft noch? VP: Mein Vater hat den Standort nach XXXX verlegt.VP: Mein Vater hat den Standort nach römisch 40 verlegt. LA: Wie heißt das Geschäft? VP: XXXX . Es werden dort aber nur Textilien verkauft (militärisch). Ich habe auch Druck auf Textilien gemacht.VP: römisch 40 . Es werden dort aber nur Textilien verkauft (militärisch). Ich habe auch Druck auf Textilien gemacht. LA: Wann war Ihr letzter Arbeitstag, bevor Sie die Türkei verlassen haben? VP: Das weiß ich nicht genau. Das war
- LA: Wie lange waren Sie in Syrien? Wann sind Sie zurückgekommen? VP: Von 2015 bis zum 24.06.2017 war ich in Syrien. LA: Wie war Ihre finanzielle Situation und von Ihrer Familie? VP: Normal. LA: Was arbeiten Ihre Eltern? VP: Meine Mama ist Hausfrau, der Vater betreibt das Geschäft. LA: Was machen Ihre Geschwister? VP: XXXX arbeitet als Mechaniker, die anderen gehen in die Schule, in XXXX .VP: römisch 40 arbeitet als Mechaniker, die anderen gehen in die Schule, in römisch 40 . LA: Wie ist der Kontakt zu Ihrer Familie, Ihren Verwandten und Freunden? VP: Nur mit der Familie. Wir haben alle 2 Tage Kontakt, zuletzt vorgestern mit meinen Eltern und Geschwistern. Es geht ihnen gut. Zumindest gesundheitlich. LA: Wie ist das Verhältnis zu Ihrer Familie? VP: Gut. FLUCHT LA: Wir kommen nun zu Ihrer Flucht. Sie haben Ihre Fluchtroute bereits bei Ihrer Ersteinvernahme ausführlich geschildert. Wollen Sie ergänzende Angaben zum Fluchtweg machen oder etwas berichtigen? VP: Das, was ich in der EB geschildert habe, stimmt. Aber wenn es gewünscht ist, kann ich es noch detaillierter angeben. LA: Seit wann hatten Sie die Absicht, Ihr Heimatland zu verlassen? VP:
- LA: Wann sind Sie tatsächlich ausgereist? VP: Am 13.01.
- LA: Wie viel Zeit lag zwischen Ihrem Entschluss und der tatsächlichen Ausreise? VP: Es lag eine lange Zeit dazwischen, weil ich arbeiten und Geld dafür sparen musste. LA: Was war damals Ihr Reiseziel? VP: Ich wollte nach Deutschland, weil meine Tante ms dort lebt. LA: Sind sie alleine ausgereist? VP: Ja. LA: War es eine legale Ausreise? VP: Ja, legal. LA: Gab es Vorkommnisse bei der legalen Ausreise? VP: Nein. LA: Sie sind mit Ihrem eigenen Reisepass ausgereist? VP: Ja. LA: Haben Sie bereits in einem anderen Land um Asyl angesucht? VP: Nein. LA: Zwischen Österreich und Ihrem Heimatland befinden sich einige als schutzwillig für Schutzsuchende eingestufte sichere Staaten. Weshalb haben Sie den Schutz dieser Staaten nicht in Anspruch genommen, sondern sind nach Österreich weitergereist? VP: Mein Ziel war es, nach DE zu reisen. Dass ich in Ö bin, ist dem geschuldet, dass ich in Ö aufgehalten wurde. LA: Was hat die Reise gekostet? VP: In Serbien habe ich 700 Euro an den Schlepper bezahlt. LA: Hat der Schlepper gesagt, er bringt Sie nach DE? VP: Ja. LA: Waren Sie nach Ihrer Ausreise noch einmal in der Türkei? VP: Nein. 10:20: Pause wird angeboten. Wird abgelehnt. FLUCHTGRUND LA: Aus welchem Grund suchten Sie in Österreich um Asyl an? Schildern Sie möglichst ausführlich und konkret Ihre Flucht- und Asylgründe! (Freie Erzählung) VP: 2015 habe ich mich der YPG in Syrien als Soldat angeschlossen. Mein Grund für dieses Vorgehen war, dass mein bester Freund, mit dem ich zusammen ausgewachsen bin, durch IS umgebracht wurde und ich das rächen wollte. Nach meinem Anschluss an die YPG habe ich aber sehr schnell bemerkt, dass sie die Ziele, die sie immer kommunizieren, nicht verfolgen. Dass sie das Volk ungerecht behandeln und bestehlen und Häuser plündern. Auch die Soldaten wurden ungerecht behandelt, was dazu geführt hat, dass eine Freundin Selbstmord begangen hat. Und die Araber, die sich angeschlossen hatten, wurden auch besser behandelt. Ich wollte nicht sterben, deshalb habe ich die YPG verlassen und mich der Peshmerga gestellt. Die Peshmerga hat uns im Irak in ein Gefängnis gesteckt. Wir wurden dort psychischer und körperlicher Gewalt ausgesetzt. Es wurde gesagt, entweder wirst du unser Hund oder unsere Frau werden, oder wir liefern dich an die Türkei aus. (Anm. VP gibt auf Nachfrage an, es sei im Irak im Gefängnis zu keinem sexuellen Übergriff gekommen). Ich wollte ausgeliefert werden und wurde am 08.08.2017 an die Türkei übergeben. Auch in der Türkei wurde ich ebenfalls psychischer und körperlicher Gewalt ausgesetzt. Da wir genau zu Bayram ausgeliefert wurden, waren wir bis 3-4 Tage in U-Haft. Dann sollten wir zum Gericht gebracht werden, die Vorgehensweise erfordert haber, dass wir davor in ein Krankenhaus zur Untersuchung kommen. Am Weg ins Krankenhaus wurden wir bedroht, dass wir keinesfalls von der körperlichen Gewalt reden dürfen, da es sonst schlimmer wird. Im Krankenhaus wurden wir angesprochen auf unsere Verletzungen und gefragt, ob wir ein ärztliches Attest bezüglich der körperlichen Gewalt haben wollen. Wir haben dies verneint, weil wir Angst hatten, was sonst in der Nacht passieren würde. Wir wurden auch dazu gezwungen, die türkische Nationalhymne zu singen. Vor Gericht wurden die Fotos, welche mich mit Waffen in der Hand zeigen, als Beweismittel vorgebracht. Ich wurde verurteilt zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 15 Tagen und war dann 88 Tage im Gefängnis. Zu diesem Zeitpunkt war ich noch minderjährig. Ich habe mein
- Lebensjahr im Gefängnis erreicht. Im Gefängnis habe ich keine Gewalt erlitten. Nach Vollendung meines
- LJ. Wurde ich ins Gefängnis für Erwachsene überstellt, dann wurde ich bedingt entlassen nach 88 Tagen. Ich bin zurückgekehrt zu meiner Familie. Sie haben versucht, für mich da zu sein und mich nicht alleine zu lassen. Ich bekam aber nach meiner Entlassung laufend Drohungen von der YPG, dass sie mich umbringen werden. Ich musste ständig in Angst leben. Ich wurde auch von der Türkei bedroht, weil ich verurteilt wurde wegen der YPG. Zivilpolizisten – ich denke, es waren Zivilpolizisten - haben mir gedroht, dass ich entweder für die Türkei als Spion arbeiten soll oder dass sie mich umbringen werden und keiner erfahren wird, wie ich sterben würde. Im Februar 2020 habe ich meinen Militärdienst absolivert und wurde ich dort auch ständig bedroht, weil ich Kurde bin und bei der YPG war. Auch während meiner Zeit beim Militär habe ich psychologische Hilfe in Anspruch genommen. Deswegen habe ich mich entschieden, die Türkei zu verlassen. VP: 2015 habe ich mich der YPG in Syrien als Soldat angeschlossen. Mein Grund für dieses Vorgehen war, dass mein bester Freund, mit dem ich zusammen ausgewachsen bin, durch IS umgebracht wurde und ich das rächen wollte. Nach meinem Anschluss an die YPG habe ich aber sehr schnell bemerkt, dass sie die Ziele, die sie immer kommunizieren, nicht verfolgen. Dass sie das Volk ungerecht behandeln und bestehlen und Häuser plündern. Auch die Soldaten wurden ungerecht behandelt, was dazu geführt hat, dass eine Freundin Selbstmord begangen hat. Und die Araber, die sich angeschlossen hatten, wurden auch besser behandelt. Ich wollte nicht sterben, deshalb habe ich die YPG verlassen und mich der Peshmerga gestellt. Die Peshmerga hat uns im Irak in ein Gefängnis gesteckt. Wir wurden dort psychischer und körperlicher Gewalt ausgesetzt. Es wurde gesagt, entweder wirst du unser Hund oder unsere Frau werden, oder wir liefern dich an die Türkei aus. Anmerkung VP gibt auf Nachfrage an, es sei im Irak im Gefängnis zu keinem sexuellen Übergriff gekommen). Ich wollte ausgeliefert werden und wurde am 08.08.2017 an die Türkei übergeben. Auch in der Türkei wurde ich ebenfalls psychischer und körperlicher Gewalt ausgesetzt. Da wir genau zu Bayram ausgeliefert wurden, waren wir bis 3-4 Tage in U-Haft. Dann sollten wir zum Gericht gebracht werden, die Vorgehensweise erfordert haber, dass wir davor in ein Krankenhaus zur Untersuchung kommen. Am Weg ins Krankenhaus wurden wir bedroht, dass wir keinesfalls von der körperlichen Gewalt reden dürfen, da es sonst schlimmer wird. Im Krankenhaus wurden wir angesprochen auf unsere Verletzungen und gefragt, ob wir ein ärztliches Attest bezüglich der körperlichen Gewalt haben wollen. Wir haben dies verneint, weil wir Angst hatten, was sonst in der Nacht passieren würde. Wir wurden auch dazu gezwungen, die türkische Nationalhymne zu singen. Vor Gericht wurden die Fotos, welche mich mit Waffen in der Hand zeigen, als Beweismittel vorgebracht. Ich wurde verurteilt zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 15 Tagen und war dann 88 Tage im Gefängnis. Zu diesem Zeitpunkt war ich noch minderjährig. Ich habe mein
- Lebensjahr im Gefängnis erreicht. Im Gefängnis habe ich keine Gewalt erlitten. Nach Vollendung meines
- LJ. Wurde ich ins Gefängnis für Erwachsene überstellt, dann wurde ich bedingt entlassen nach 88 Tagen. Ich bin zurückgekehrt zu meiner Familie. Sie haben versucht, für mich da zu sein und mich nicht alleine zu lassen. Ich bekam aber nach meiner Entlassung laufend Drohungen von der YPG, dass sie mich umbringen werden. Ich musste ständig in Angst leben. Ich wurde auch von der Türkei bedroht, weil ich verurteilt wurde wegen der YPG. Zivilpolizisten – ich denke, es waren Zivilpolizisten - haben mir gedroht, dass ich entweder für die Türkei als Spion arbeiten soll oder dass sie mich umbringen werden und keiner erfahren wird, wie ich sterben würde. Im Februar 2020 habe ich meinen Militärdienst absolivert und wurde ich dort auch ständig bedroht, weil ich Kurde bin und bei der YPG war. Auch während meiner Zeit beim Militär habe ich psychologische Hilfe in Anspruch genommen. Deswegen habe ich mich entschieden, die Türkei zu verlassen. Ende der freien Erzählung LA: Haben Sie alle Ihre Fluchtgründe genannt? VP: Ja. LA: Gibt es sonst noch etwas, dass Sie bezüglich Ihrer Flucht angeben möchten? VP: Als das Geschäft in XXXX zerstört wurde, laut Erzählungen der Familie im Jahr 2016 - wurde auch mein Cousin vs. umgebracht (einziger Sohn von Onkel, der zw. XXXX im Gefängnis war)VP: Als das Geschäft in römisch 40 zerstört wurde, laut Erzählungen der Familie im Jahr 2016 - wurde auch mein Cousin vs. umgebracht (einziger Sohn von Onkel, der zw. römisch 40 im Gefängnis war) LA: Was war der ausschlaggebende Grund, dass Sie sich entschieden haben, am
- Januar 2022 Ihre Heimat zu verlassen? VP: Im Jänner 2022 war ich soweit, dass ich gesagt habe, entweder bringe ich mich um, oder ich verlasse die Türkei aus all den genannten Gründen. LA: Sie haben eingangs von versuchtem Suizid gesprochen, wann war das? VP: Ich kann mich nicht erinnern, es war 2021 oder 2022, nachgefragt, es war vor der Ausreise. Ich habe keinen Ausweg mehr gesehen. LA: Wurden Sie konkret bedroht oder verfolgt? VP: Ja. LA: Wer hat sie bedroht? Wann war das? VP: Die YPG und auch von der Türkei. Aber nicht offiziell. LA: Wie hat die Bedrohung durch YPG konkret ausgesehen? Wie hat YPG Sie erreicht und die Drohungen kommuniziert? VP: Es kamen immer Gruppen von der YPG entweder ins Geschäft oder sie haben mich auf der Straße abgefasst. Wurde mir gedroht, dass sie mich umbringen werden, weil ich die YPG verlassen und dadurch meine Kameraden im Stich gelassen habe. Somit habe weder ich, noch meine Familie die Möglichkeit ein ruhiges Leben zu führen. LA: Haben Sie sich an die Sicherheitsbehörden Ihres Heimatlandes gewendet, um von diesen geschützt zu werden? VP: Ich konnte mich nicht an die Sicherheitsbehörden wenden, da ich meine Familie sonst in Gefahr gebracht hätte. LA: Warum das? VP: Sie haben immer kommuniziert, wenn ich mich an irgendeine Sicherheitsbehörde wende, dann werden sie entweder meine Mutter oder meinen Vater umbringen. LA: Wurde die Familie auch bedroht? VP: Ja. Sie wurden verbal von Gruppen von Personen der YPG bedroht. Sie sind niemals alleine aufgetaucht. LA: Haben Sie sich an andere staatliche oder nichtstaatliche Organisationen gewandt um Schutz bzw. Hilfe zu bekommen? VP: Nein. LA: Wann genau haben Sie den Militärdienst absolviert? VP: Von Februar 2020 bis August
- LA: Gab es dabei irgendwelche Vorfälle? VP: Dort gab es generell Probleme zwischen den türkischen und kurdischen Soldaten. Dort war ich Rassismus ausgeliefert. LA: Betrifft das nur Sie? VP: Davon waren alle betroffen. LA: Wie hat sich das geäußert? VP: Sie haben uns behandelt, als ob wir alle Schwerverbrecher und Terroristen sind. So mussten wir zB. warten mit dem Essen bis sie fertig waren, bevor wir beginnen konnten. LA: Wurden Sie ganz normal ausgemustert? VP: Ja, ganz normal. Beim Militär habe ich in der Küche gholfen und habe auch meine psychologische Behandlung bekommen. LA: War die psych. Behandlung ein Angebot vom Militär? VP: Ich habe das selbst eingefordert, aber es war ein militärischer Psychologen. LA: Hat dieser Ihnen helfen können? VP: Er hat mir meine Medikamente verschrieben und das hat mir sehr geholfen. YPG LA: Sie haben angegeben, 2015 Mitglied der YPG geworden zu sein, Sie waren gerade XXXX Jahre alt. Wie ist es dazu gekommen? Sie haben Ihren Freund erwähnt, der durch IS gestorben ist. Was aber hat konkret zum Entschluss geführt?LA: Sie haben angegeben, 2015 Mitglied der YPG geworden zu sein, Sie waren gerade römisch 40 Jahre alt. Wie ist es dazu gekommen? Sie haben Ihren Freund erwähnt, der durch IS gestorben ist. Was aber hat konkret zum Entschluss geführt? VP: Zu dem Zeitpunkt war der IS sehr präsent. Man hat überall gesehen, wie sie Menschen angeblich im Namen des Islam köpfen und foltern. Das hat in mir eine Wut aufgebaut, mit dem Tod meines Freundes habe ich den Entschluss gefasst, dass ich das beenden möchte. LA: Wie sind Sie von der Türkei zur YPG gekommen? Gab es Anwerbungen, hatten Sie Kontakte gehabt? VP: Mein Nachbar namens XXXX hatte Kontakte zur YPG. Er hat mir geholfen, er hat jemanden aus der YPG organisiert, der mich zur syr. Grenze gebracht hat. Dort wurde ich von 2 Personen der YPG abgeholt.VP: Mein Nachbar namens römisch 40 hatte Kontakte zur YPG. Er hat mir geholfen, er hat jemanden aus der YPG organisiert, der mich zur syr. Grenze gebracht hat. Dort wurde ich von 2 Personen der YPG abgeholt. LA: Haben Sie Ihren Eltern Bescheid gegeben? VP: Nein, die hätten es verhindert, dass ich mich dort anschließe. LA: Wer war bei der YPG Ihr Kommandant? VP: Dort wurden nur Codenamen verwendet. Keiner hat seinen wahren Namen offenbart. Der Codename meines Kommandanten war XXXX . Nachgefragt, er war Syrer. Aus Qamishli.VP: Dort wurden nur Codenamen verwendet. Keiner hat seinen wahren Namen offenbart. Der Codename meines Kommandanten war römisch 40 . Nachgefragt, er war Syrer. Aus Qamishli. LA: Welche Aufgaben hatten Sie bei der YPG? VP: Ich war Soldat und habe gekämpft. LA: Sie haben auch angegeben, aktiv gegen IS gekämpft zu haben. Welche Waffen hatten Sie dabei in Verwendung? Haben Sie damit geschossen? Haben Sie Menschen getötet? VP: Kalaschnikow, AK
- Geschossen habe ich damit. Umgebracht habe ich nie jemanden. LA: Wie oft waren Sie aktiv in Kampfhandlungen verwickelt? VP: Ich war 3 Monate dort anwesend bei Kampfhandlungen. LA: Wo genau war das? VP: In XXXX .VP: In römisch 40 . LA: Hatten Sie in dieser Zeit Kontakt nach Hause? VP: Nein, das war verboten. LA: Wie lange waren Sie Mitglied der YPG? VP: Vom 2015 bis 24.06.
- LA: Haben Sie Ihre Rache bekommen? Anm. VP lächelt. Zögert.Anmerkung VP lächelt. Zögert. VP: Ja. Ich habe jetzt kein schlechtes Gewissen mehr. LA: Wie haben Sie Ihre Rache bekommen? VP: Durch meine Anwesenheit, dadurch, dass ich dort hingegangen bin. LA: Sie haben angegeben, dass Sie aufgegriffen und verhaftet worden wären. Heute haben Sie gesagt, Sie haben sich gestellt. Was ist korrekt? VP: Ich habe mich selber gestellt. LA: Von wem wurden Sie verhaftet? VP: Peschmerga. LA: Was haben Sie zu den Peschmerga gesagt? VP: Ich musste nichts sagen, weil mein Aussehen mit meiner Uniform ausreichend war. LA: Hatten Sie eine spezielle YPG-Uniform? VP: Ja, es gibt eine YPG-Uniform. LA: Haben Sie Fotos davon? VP: Ja, es gibt Fotos. LA: Was war der Grund für die Verhaftung? VP: Der Grund meiner Festnahme war, dass ich Soldat bei YPG war. LA: Sie haben angegeben, dass Sie auf eigenen Wunsch von Irak an die Türkei übergeben und erneut inhaftiert worden wären. Was war der Grund dafür? VP: YPG. LA: Sie haben angegeben in der EB, dass Ihnen Terrorpropaganda vorgeworfen wurde. Was genau haben Sie getan? VP: Ich habe Beiträge über Social Media gepostet. LA: Welche? VP: Ich hatte ein Foto mit Waffen, das ich gepostet habe. Ich habe auch Bilder einer Kollegin, die verstorben ist, gepostet. Und Bilder von mir mit Abdullah Öcalan, das ist der PKK-Führer. LA: Warum sollten Sie nun von der YPG verfolgt werden? VP: Weil niemand weiß, wo ich mich derzeit aufhalte, bekomme ich derzeit keine Drohungen und werde nicht verfolgt. LA: Wie lautete Ihr Codename bei YPG? VP: XXXX . XXXX ist ein Eigenname, XXXX soll XXXX heißen. Die XXXX .VP: römisch 40 . römisch 40 ist ein Eigenname, römisch 40 soll römisch 40 heißen. Die römisch 40 . LA: Gibt es das Social Media Profil noch, wo Sie besagte Inhalte gepostet haben? VP: Nein, das war auf Facebook. Das wurde während des Verfahrens übernommen von der Regierung. Mein Name auf FB war XXXX . (Anm. VP fragt, ob das notwendig ist)VP: Nein, das war auf Facebook. Das wurde während des Verfahrens übernommen von der Regierung. Mein Name auf FB war römisch 40 . Anmerkung VP fragt, ob das notwendig ist) LA: Woher weiß die YPG, wo man Sie findet – wenn Sie in der Türkei wären? VP: Die haben überall Ihre Männer. LA: Sie sind ja Kurde. Erklären Sie mir bitte nochmal, wieso Sie als Kurde von den Peshmerga, die ja auch Kurden sind, festgenommen wurden? Was haben Sie getan, dass Sie festgenommen wurden? VP: Zu diesem Zeitpunkt gab es Konflikte zwischen YPG und der Peschmerga. Aufgrund dieser Konflikte wurde ich festgenommen. Es gab aber keinen Kampf zwischen YPG Und Peschmerga. Pause wird eingelegt. 11:10 Uhr. Weiter um 11:30 Uhr. HAFT / GEFÄNGNIS LA: Sie gaben an, zuerst im Irak und nach Auslieferung auch in der Türkei verhaftet worden zu sein. In welchem Gefängnis waren Sie? Wie lange? VP: In XXXX . Von Dort bin ich nach XXXX gekommen, ich war insgesamt 88 Tage.VP: In römisch 40 . Von Dort bin ich nach römisch 40 gekommen, ich war insgesamt 88 Tage. LA: Gab es ein ordentliches Gerichtsverfahren? VP: Ja, das ist auch aus dem Urteil ersichtlich. LA: Waren Sie selbst bei der Gerichtsverhandlung anwesend? VP: Ja. LA: Wurde das Urteil mündlich verkündet und gleich vollzogen? VP: Ja. LA: Was konnte Ihr Verteidiger - Anwalt etwas für Sie erwirken? VP: Die Anwesenheit des Verteidigers hat nicht viel verändert. LA: Was halten Sie selbst von diesem Urteil und der Strafe? VP: Ich denke, dass es für alles, was man macht, einen Preis gibt. Eine Konsequenz. Als Milderungsgrund wurde eingesehen, dass ich die Taten bereut habe, deshalb habe ich so eine milde Strafe bekommen, sonst hätte ich lebenslänglich erhalten. LA: Wie ist der aktuelle Status Ihres Verfahrens? In der EB gaben Sie noch an, es wäre vor dem OGH anhängig? VP: Ich habe keine Informationen über den aktuellen Status. Nachgefragt, im E-Devlet ist nichts ersichtlich. LA: Ihre Strafe haben Sie abgesessen. Was soll vor dem OGH anhängig sein, wenn Sie die Strafe verbüßt haben? VP: Ich weiß nicht, wie das Urteil zum Höchstgericht gegangen ist. Ich weiß auch nicht, ob mein Anwalt ein Rechtsmittel eingelegt hat. Er hat nur gesagt, wenn ich noch einmal etwas strafrechtlich relevantes machen sollte, muss ich wieder ins Gefängnis. Aber ich kenne mich rechtlich nicht aus. LA: Sie gaben an, dass Sie nach 3 Monaten bedingt freigelassen worden wären. Gibt es derzeit einen Haftbefehl gegen Sie? VP: Ich weiß es nicht. LA: Sie haben in der EB angegeben, zu 2 Jahren Haftstrafe verurteilt worden zu sein. Heute haben Sie 1 Jahr und 15 Tage angebene. Wann war diese Verurteilung? VP: Ich habe in Der EB angegeben ca. 2 Jahre, es handelt sich um die selbe Verurteilung. LA: Wann wurden Sie freigelassen? Was war der Grund dafür? VP: Es gab eine rechtliche Grundlage, die auf die Reue absetzt und aufgrund dieser wurde ich freigelassen. Und weil ich auch sehr jung war. Ich wurde freigelassen 2017, nicht sicher, aber ich glaube, am 31.10.
- Das müsste im Urteil stehen. LA: Sehen Sie selbst auch ein, dass diese Strafe rechtens war? VP: Laut Türken ja – ist diese Strafe rechtens. LA: Und was sagen Sie selbst? VP: Ich habe keine Meinung in Bezug auf die Strafe. LA: Was haben Sie unmittelbar nach Ihrer Freilassung gemacht? VP: Ich bin zurück zu meiner Familie. LA: Das Land haben Sie erst 2022 verlassen. Wieso haben Sie noch so lange mit Ihrer Ausreise gewartet? VP: Ich hatte nicht die notwendigen finanziellen Mittel. LA: Sie haben 2019 einen Führerschein erstellen lassen, dieser ist zehn Jahre gültig und liegt im Akt auf. Auch haben Sie angegeben, legal mit Reisepass die Türkei verlassen zu haben. Wenn der türkische Staat gegen Sie aufgrund Terrorpropaganda ermitteln würde, wäre eine legale Ausreise für Sie nicht möglich gewesen, möglicherweise nicht einmal die Ausstellung von Dokumenten. Möchten Sie sich dazu äußern? VP: Ich habe den Pass als Schüler bekommen. LA: Gehören Sie einer politischen Partei an? Name. VP: Nein. Werde ich auch nie sein. LA: Wie stehen Sie zu Präsident Erdogan? VP: Ich habe keine politische Meinung und ich unterstütze auch niemanden. LA: Hatten Sie persönlich jemals Schwierigkeiten oder Probleme mit den Behörden Ihres Heimatlandes? VP: Nein. LA: Hatten Sie wirtschaftliche Gründe, Ihren Herkunftsstaat zu verlassen? VP: Nein, habe ich nicht. Ich habe immer gearbeitet. LA: Wurden Sie jemals von staatlicher Seite aufgrund Ihrer Herkunft, Volksgruppenzugehörigkeit, politischer Einstellung, sexuellen Orientierung, Religion o.ä. verfolgt? VP: Nein. LA: Wurden Sie jemals von privater Seite aufgrund Ihrer Herkunft, Volksgruppenzugehörigkeit, politischer Einstellung, sexuellen Orientierung, Religion o.ä. verfolgt? VP: Beim Militär wegen meiner Vorgeschichte. LA: Könnten Sie in einem anderen Teil Ihres Herkunftsstaates leben? zB einer Großstadt wie Istanbul oder Ankara? VP: Bei einer Rückkehr in die Türkei wäre das mein Ende. Weil ich mich umbringen würde. Eine Großstadt ist für mich keine Option. RÜCKKEHR LA: Was würde Sie erwarten, wenn Sie in Ihren Herkunftsstaat zurückmüssten? VP: Türkei ist für mich gleich Tod. LA: Wohin gehen Sie, sollte Ihr Antrag auf internationalen Schutz abgewiesen werden und Sie Ihren Herkunftsstaat zurückkehren müssen? VP: Ich würde hierbleiben. Ich habe ein Recht auf ein Rechtsmittel. LA: Es gibt die Möglichkeit der freiwilligen Rückkehr und der Inanspruchnahme einer Rückkehrhilfe. Möchten Sie dies tun? VP: Nein. Mit mir werden die aktuellen Länderfeststellungen der Staatendokumentation (aus dem COI-CMS, Version 6 vom 22.09.2022) zur Situation in meinem Heimatland erörtert. VP: Nein, möchte ich nicht. LA: Wollen Sie eine schriftliche Stellungnahme dazu abgeben? VP: Nein. LA: Ich beende jetzt die Befragung. Hatten Sie Gelegenheit alles vorzubringen, was Ihnen wichtig erscheint oder wollen Sie noch etwas hinzufügen, was noch nicht zur Sprache gekommen ist? VP: Alles gesagt, ich möchte nur eine Kopie von der Niederschrift bekommen. LA: Haben Sie den Dolmetscher einwandfrei verstanden? VP: Ja. Frage an die Dolmetscherin: Haben Sie die VP einwandfrei verstanden? VP: Ja. Anm. VP fragt, ob er einen Rechtsanwalt bekommen kann. Es wird erklärt, dass er im Asylverfahren eine Unterstützung durch die BBU erhalten kann. Eine private Rechtsvertretung ist selbst zu bezahlen.Anmerkung VP fragt, ob er einen Rechtsanwalt bekommen kann. Es wird erklärt, dass er im Asylverfahren eine Unterstützung durch die BBU erhalten kann. Eine private Rechtsvertretung ist selbst zu bezahlen. Die gesamte Niederschrift wird Ihnen nun von dem Dolmetscher wortwörtlich rückübersetzt. Im Zuge dieser Rückübersetzung besteht die Möglichkeit, Berichtigungen oder Ergänzungen vorzunehmen. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, dass Ihre Angaben richtig und vollständig wiedergegeben wurden. LA: Haben Sie etwas zu ergänzen oder zu korrigieren? VP: Nein. ERGÄNZUGEN/KORREKTUREN LA: Wurde – nach erfolgter Rückübersetzung - alles richtig protokolliert? VP: Ja. LA: Möchten Sie sonst noch etwas ergänzen? VP: Nein. […] Ich habe alles verstanden und nichts mehr hinzuzufügen. […]“
- Am 24.04.2023 übermittelte das Bundesamt die in der niederschriftlichen Einvernahme vom 20.04.2023 vorgelegten Beweismittel einer Dolmetscherin zwecks Übersetzung derselben.
- Mit 03.08.2023 langten die Übersetzungen beim Bundesamt ein.
- Mit Schreiben vom 03.08.2023 wurde dem BF mitgeteilt, dass sich die Länderfeststellung seit seiner Einvernahme am 20.04.2023 geändert haben und ihm die Möglichkeit einer Stellungnahme binnen sieben Tagen eingeräumt.
- Mit Parteiengehör vom 31.08.2023 wurde der BF aufgefordert, binnen einer Woche aktuelle medizinische Unterlagen sowie Informationen zu Medikamenten vorzulegen.
- Am 07.09.2023 langten ein Lichtbild einer Medikamentenverpackung sowie zwei Ambulanz- bzw. Befundberichte und eine Erstgesprächsbestätigung ein, welche (teils) bereits zuvor vorgelegt wurden.
- Mit dem angefochtenen Bescheid des Bundesamtes vom 18.09.2023, Zl. XXXX , wurde der Antrag des BF auf internationalen Schutz bezüglich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z. 13 AsylG 2005 (Spruchpunkt I.) sowie bezüglich der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf seinen Herkunftsstaat gemäß § 8 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z. 13 AsylG 2005 abgewiesen (Spruchpunkt II.). Ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG 2005 wurde dem BF nicht erteilt (Spruchpunkt III.) und gemäß § 10 Abs. 1 Z. 3 AsylG 2005 iVm § 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 2 Z. 2 FPG 2005 erlassen (Spruchpunkt IV.) sowie gemäß § 52 Abs. 9 FPG 2005 festgestellt, dass die Abschiebung des BF in die Türkei gemäß § 46 FPG 2005 zulässig sei (Spruchpunkt V.). Gemäß § 55 Abs. 1 bis 3 FPG 2005 wurde schließlich eine Frist von 14 Tagen für eine freiwillige Ausreise eingeräumt (Spruchpunkt VI.). Mit Informationsblatt vom selben Tag wurde dem BF ein Rechtsberater gem. § 52 BFA-VG für ein allfälliges Beschwerdeverfahren zur Seite gestellt.
- Mit dem angefochtenen Bescheid des Bundesamtes vom 18.09.2023, Zl. römisch 40 , wurde der Antrag des BF auf internationalen Schutz bezüglich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß Paragraph 3, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 13, AsylG 2005 (Spruchpunkt römisch eins.) sowie bezüglich der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf seinen Herkunftsstaat gemäß Paragraph 8, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 13, AsylG 2005 abgewiesen (Spruchpunkt römisch zwei.). Ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß Paragraph 57, AsylG 2005 wurde dem BF nicht erteilt (Spruchpunkt römisch drei.) und gemäß Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 3, AsylG 2005 in Verbindung mit Paragraph 9, BFA-VG eine Rückkehrentscheidung gemäß Paragraph 52, Absatz 2, Ziffer 2, FPG 2005 erlassen (Spruchpunkt römisch vier.) sowie gemäß Paragraph 52, Absatz 9, FPG 2005 festgestellt, dass die Abschiebung des BF in die Türkei gemäß Paragraph 46, FPG 2005 zulässig sei (Spruchpunkt römisch fünf.). Gemäß Paragraph 55, Absatz eins bis 3 FPG 2005 wurde schließlich eine Frist von 14 Tagen für eine freiwillige Ausreise eingeräumt (Spruchpunkt römisch sechs.). Mit Informationsblatt vom selben Tag wurde dem BF ein Rechtsberater gem. Paragraph 52, BFA-VG für ein allfälliges Beschwerdeverfahren zur Seite gestellt. Die bB begründete den bekämpften Bescheid im Wesentlichen damit, dass zwar glaubhaft sei, dass der BF zwischen 2015 und 2017 für die bewaffnete Gruppierung YPG gekämpft habe sowie er wegen seiner Aktivitäten in der Türkei gerichtlich verfolgt worden sei. Zu der Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und 15 Tagen sei es jedoch aufgrund von Facebook-Einträgen und nicht aufgrund der Aktivitäten in Syrien gekommen, wobei der BF im Urteil als Unterstützer der PKK geführt worden sei. Einen Asylgrund im Sinne der GFK stelle diese Verurteilung bzw. Haft jedoch nicht dar, da ein ordentliches Verfahren aufgrund einer Straftat gemäß türkischem Recht geführt worden sei. Außerdem sei das Verfahren im Jahre 2017 geführt worden, weshalb kein zeitlicher Zusammenhang zu seiner Ausreise bestehe. Zur behaupteten Verfolgung durch die YPG führte die bB weiters aus, dass sich der BF in diesen Fällen an den Schutzapparat des Staates wenden könne. Da der BF noch einige Zeit im Herkunftsstaat verweilt habe, habe er keine gegen seine Person gerichtete asylrelevante Verfolgung damit glaubhaft machen können. Verfolgungshandlungen aufgrund seiner Zugehörigkeit zum kurdischen Volk habe der BF ebenso nicht glaubhaft machen können. Eine staatliche Verfolgung habe der BF zudem nicht glaubhaft geltend machen können, da er in der Lage gewesen sei, sich einen türkischen Reisepass ausstellen zu lassen, legal damit ausreisen sowie sein Leben zuletzt ohne Einschränkungen in der Türkei gestalten habe können.
- Gegen den dem BF am 21.09.2023 zugestellten Bescheid des Bundesamtes richtet sich die am 13.10.2023 von der im Spruch ausgewiesenen Rechtsvertretung eingebrachte Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht (i.d.F. „BVwG“). Im Wesentlichen wird im Beschwerdeschriftsatz dargelegt, das Bundesamt habe ein mangelhaftes Ermittlungsverfahren geführt. Die bB habe zwar allgemeine Länderberichte angeführt, habe diese aber nicht auf den konkreten Fall angewendet und sei nicht auf die individuelle Situation des BF und seine Verfolgungsgefahr eingegangen. Zahlreiche Berichte würden bestätigen, dass der BF im gesamten Land aufgrund seiner Volksgruppenzugehörigkeit und seiner Tätigkeit bei der YPG verfolgt und diskriminiert werden würde. Es seien zudem mangelhafte Feststellungen getroffen worden. Auch die Beweiswürdigung sei mangelhaft erfolgt und nicht ausreichend nachvollziehbar. Dem BF drohe jedenfalls mit maßgeblicher Wahrscheinlichkeit asylrelevante Verfolgung bzw. Verletzungen seiner durch Art. 2 und 3 EMRK garantierten Rechte.
- Gegen den dem BF am 21.09.2023 zugestellten Bescheid des Bundesamtes richtet sich die am 13.10.2023 von der im Spruch ausgewiesenen Rechtsvertretung eingebrachte Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht in der Fassung „BVwG“). Im Wesentlichen wird im Beschwerdeschriftsatz dargelegt, das Bundesamt habe ein mangelhaftes Ermittlungsverfahren geführt. Die bB habe zwar allgemeine Länderberichte angeführt, habe diese aber nicht auf den konkreten Fall angewendet und sei nicht auf die individuelle Situation des BF und seine Verfolgungsgefahr eingegangen. Zahlreiche Berichte würden bestätigen, dass der BF im gesamten Land aufgrund seiner Volksgruppenzugehörigkeit und seiner Tätigkeit bei der YPG verfolgt und diskriminiert werden würde. Es seien zudem mangelhafte Feststellungen getroffen worden. Auch die Beweiswürdigung sei mangelhaft erfolgt und nicht ausreichend nachvollziehbar. Dem BF drohe jedenfalls mit maßgeblicher Wahrscheinlichkeit asylrelevante Verfolgung bzw. Verletzungen seiner durch Artikel 2 und 3 EMRK garantierten Rechte.
- Am 08.03.2024 wurde die am 07.03.2024 aktualisierte Fassung des Länderinformationsblattes an die BBU GmbH sowie die bB zur Kenntnis übermittelt.
- Am 12.03.2024 wurde vor dem BVwG die beantragte mündliche Verhandlung im Beisein des BF, seines rechtsfreundlichen Vertreters sowie einer Dolmetscherin für die Sprache Türkisch durchgeführt. Die mündliche Verhandlung gestaltete sich wie folgt: „[…] RI: Wollen Sie ergänzende Beweismittel vorlegen? RV legt vor: Regierungsvorlage legt vor: ● Dienstvertrag mi XXXX vom 27.02.2024 Dienstvertrag mi römisch 40 vom 27.02.2024 ● Psychotherapeutischen Stellungnahmen von XXXX vom 07.03.2023 Psychotherapeutischen Stellungnahmen von römisch 40 vom 07.03.2023 ● Ambulanzbericht des Klinikums XXXX vom 14.04.2023 Ambulanzbericht des Klinikums römisch 40 vom 14.04.2023 Werden in Kopie zum Akt genommen RI: Ihnen wurde das aktuelle Länderinformationsblatt übermittelt. Haben Sie eine diesbezügliche schriftliche Stellungnahme vorbereitet oder möchten Sie am Ende der Verhandlung mündlich zum Länderinformationsblatt Stellung beziehen? RV: Nein.Regierungsvorlage, Nein. RI: Haben sich seit der letzten Einvernahme beim Bundesamt neue Umstände in Bezug auf Ihre Integration in Österreich (z. B. Deutschkenntnisse, Fortbildung, Erwerbstätigkeit) ergeben? BF: Ich versuche, mich weiterzuentwickeln, mache jedoch derzeit eine Psychotherapie und haben Konzentrationsprobleme, sodass es mir psychisch und geistig nicht so gut geht. Ich habe bei XXXX zu arbeiten begonnen. Ich versuche, mich mehr in die Gesellschaft zu integrieren, denn unser Camp war sehr abgelegen, sodass ich keinen sozialen Aktivitäten nachgehen konnte. Ich konnte meine Deutschkenntnisse während meiner Campzeit nicht verbessern, weil fast nur Arabisch gesprochen wurde. Ich habe mich an die Sozialbetreuungsstelle gewandt, weil ich immer depressiver wurde und mehr unter die Gesellschaft wollte. Ich wurde immer mehr abhängiger von Medikamenten. Daher habe ich mich auf die Suche nach einer Arbeit begegeben und fand die Stelle bei XXXX , um vom Camp wegzukommen. Dieses Jahr habe ich mir geschworen, dass vieles besser werden wird und Ich meine Ziele verfolgen werde. Ich tue alles in meiner Macht Stehende, um die Sprache, Kultur und Ethik in diesem Land besser kennenzulernen.BF: Ich versuche, mich weiterzuentwickeln, mache jedoch derzeit eine Psychotherapie und haben Konzentrationsprobleme, sodass es mir psychisch und geistig nicht so gut geht. Ich habe bei römisch 40 zu arbeiten begonnen. Ich versuche, mich mehr in die Gesellschaft zu integrieren, denn unser Camp war sehr abgelegen, sodass ich keinen sozialen Aktivitäten nachgehen konnte. Ich konnte meine Deutschkenntnisse während meiner Campzeit nicht verbessern, weil fast nur Arabisch gesprochen wurde. Ich habe mich an die Sozialbetreuungsstelle gewandt, weil ich immer depressiver wurde und mehr unter die Gesellschaft wollte. Ich wurde immer mehr abhängiger von Medikamenten. Daher habe ich mich auf die Suche nach einer Arbeit begegeben und fand die Stelle bei römisch 40 , um vom Camp wegzukommen. Dieses Jahr habe ich mir geschworen, dass vieles besser werden wird und Ich meine Ziele verfolgen werde. Ich tue alles in meiner Macht Stehende, um die Sprache, Kultur und Ethik in diesem Land besser kennenzulernen. RI: Haben Sie einen Deutschkurs abgeschlossen? Wenn ja, welches Zertifikat haben Sie zuletzt erworben? BF: Nein. Ich war nur einen Tag dort, da ich mich nicht konzentrieren konnte und eine Therapie machen musste. Ich war körperlich zwar anwesend, aber geistig nicht. RI: Verfügen Sie über eine Beschäftigungsbewilligung des AMS? BF: Ja ich arbeite offiziell. Ich bekam die Bewilligung befristete für 1 Jahr. Sie sagten, dass ich ein Jahr arbeiten soll und der Vertrag dann verlängert werde. RI: Wieviel verdienen Sie monatlich netto? BF: Ich habe noch keinen Lohn erhalten, aber es steht, dass ich einen Nettolohn erhalten werde, da es eine Teilzeitbeschäftigung ist und ich derzeit noch im Probemonat bin. Bei Vollzeitbeschäftigung wären es 1.800 €. RI: Haben Sie in Österreich Familienangehörige oder Verwandte? BF: Nein. RI: Haben Sie Angehörige in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union? BF: In Deutschland habe ich eine Tante mütterlicherseits. RI: Wie verbringen Sie Ihr Leben und Ihre Freizeit in Österreich? BF: Ich verbringe Zeit mit Freunden draußen. RI: Was können Sie mir über Ihre Freunde in Österreich erzählen? BF: Das sind Freunde, die ich aus XXXX kenne. Das sind Freunde aus meinem Heimatort und es gibt Freunde, die ich vom Camp kenne und die zwischen Arbeit und Haus pendeln. Nachgefragt gebe ich an, dass die Freunde aus XXXX ebenfalls Asylwerber sind. Ich begegne ihnen nicht so oft, ich bin das erste Mal in Linz und ich habe sie hier das erste Mal gesehen.BF: Das sind Freunde, die ich aus römisch 40 kenne. Das sind Freunde aus meinem Heimatort und es gibt Freunde, die ich vom Camp kenne und die zwischen Arbeit und Haus pendeln. Nachgefragt gebe ich an, dass die Freunde aus römisch 40 ebenfalls Asylwerber sind. Ich begegne ihnen nicht so oft, ich bin das erste Mal in Linz und ich habe sie hier das erste Mal gesehen. RI: Führen Sie in Österreich eine Beziehung? BF: Nein. RI: Sind Sie in Österreich in Vereinen oder ehrenamtlich aktiv? BF: Letztes Jahr habe ich die Kirche unterstützt und war beim Baumfällen im Wald behilflich, um ihn für den Winter vorzubereiten. Ich war auch einige Male beim AMS, um für eine ehrenamtliche Tätigkeit wie z.B. als Reinigungskraft nachzufragen, aber sie wollten einen Dolmetscher und wir hätten das Telefon zur Hilfe genommen, was sie nicht akzeptiert haben. RI: Was würden Sie in Österreich machen, wenn Sie hier bleiben könnten? BF: Ich würde versuchen, Ordnung zu schaffen, um nicht ins Leere zu fallen, denn die derzeitige Ungewissheit, was aus mir werden wird, ermöglicht mir das nicht. Wenn du keine Ordnung im Leben hast, dann spielt Geld auch keine Rolle. Ordnung ist sehr wichtig im Leben. RI: Sind Sie gesund und arbeitsfähig? BF: Ja, weil ich mich besser fühle und ich jetzt einer Arbeit nachgehe. Ich bin mir sicher, dass es bergauf gehen wird. Wenn ich keinen sozialen Aktivitäten nachgehen würde und nicht arbeite, dann würde ich in ein Loch fallen. Wenn ich ohne Beschäftigung bin, dann nehme ich mehr Tabletten ein und ich fühle mich einsam, sodass ich dann Selbstmordgedanken bekomme. Um nicht auf solche Gedanken zu kommen, braucht der Mensch eine Beschäftigung und muss einer Arbeit nachgehen. RI ersucht BF, Fragen prägnant zu beantworten. RI: Sind Sie derzeit wegen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung in Österreich in medizinischer Behandlung oder nehmen Medikamente? BF: Ja. RI: Welche? BF: Quentalin XR 300 mg, Sertalin 50 mg. Früher habe ich mit 100 mg begonnen. Doch der Körper verlangte mehr, deswegen beließen sie es bei 300 mg, als sie es reduzierten konnte ich 74 Stunden nicht schlafen. Nachgefragt gebe ich an, dass ich an psychiatrischen Erkrankungen leide. Ich bekomme Medikamente und mache eine Therapie. RI: Sind Sie in Österreich bisher straffällig geworden (Verwaltungsübertretung, gerichtliche Verurteilung oder derzeitig anhängiges Verfahren)? BF: Nein. RI: Die folgende Frage wird (ohne Dolmetscher) auf Deutsch gestellt und die Antwort wortwörtlich protokolliert: RI: „Sprechen Sie Deutsch?“ BF: Ja, little RI: „Mit wem unterhalten Sie sich auf Deutsch?“ BF: na RI: „Wie verbringen Sie Ihre Freizeit?“ BF: (BF schüttelt Kopf) Die weitere Befragung erfolgt wieder mit Dolmetscher. RI: Gibt es zu diesem Fragenkomplex (Integration, Leben in Österreich) Fragen des RV? RV: Nein.Regierungsvorlage, Nein. RI: Welche Ausbildung haben Sie im Herkunftsstaat genossen? BF: Ich bin 7 oder 8 Jahre zur Schule gegangen, ich kann mich nicht genau erinnern. Nachgefragt gebe ich an, dass ich keine Berufsausbildung in der Türkei gemacht habe. RI: Welche Berufserfahrung haben Sie im Herkunftsstaat gesammelt? BF: Meine Familie ist in der Textilbranche tätig und ich war Taxilenker. Dann war ich Gärtner und habe Bäume gefällt. Dann habe ich auch Reinigungsarbeiten gemacht und war Kellner in einem Restaurant. Ich habe in Hausreinigungsfirmen gearbeitet. RI: Wie würden Sie Ihre eigene wirtschaftliche Lage in der Türkei einschätzen? BF: Unterschicht. RI: Wer von Ihrer Familie bzw. Ihrer Verwandtschaft lebt noch im Herkunftsstaat und wo? BF: Alle leben in der Türkei. RI: Welche Familienangehörige haben Sie noch genau in der Türkei? BF: Meine Geschwister und Eltern. Nachgefragt gebe ich an, dass ich 3 Brüder und 4 Schwestern habe. RI: Haben Sie seit der Ausreise Kontakt mit Familienangehörigen oder Verwandten in Ihrem Herkunftsstaat? Wann zuletzt und mit wem? BF: Wir haben alle 2 Tage Kontakt. Regelmäßig. RI: Wie geht es Ihren Angehörigen im Herkunftsstaat? BF: Mein jüngerer Bruder arbeitet, meine 3 Schwestern gehen zur Schule und ein jüngerer Bruder auch. Meine 20-jährige Schwester arbeitet in einer Textilfirma. Meine Mutter ist Hausfrau und mein Vater kümmert sich um sein Geschäft. RI: Wie alt sind Ihre Eltern und Geschwister? BF: Ich weiß nicht, wie alt meine Mutter ist. Mein Vater ist 1979 geboren. Mein jüngerer Bruder ist 2002 geboren. Bei den anderen weiß ich es nicht, da kann ich nur schätzen. RI: Wie würden Sie die wirtschaftliche Lage Ihrer Familie einschätzen? BF: Mittelschicht. RI: Verfügen sie noch über andere Verwandte in der Türkei (Onkeln, Tanten, Cousins, Cousinen, etc.)? BF: Ja. Nachgefragt gebe ich an, dass es viele sind. Wir sind in unserem Gebiet ein großer Volksstamm. RI: Verfügen Ihre Angehörigen im Herkunftsstaat über eigene Wohnungen oder Häuser? Wie kann ich mir die Wohnsituation Ihrer Angehörigen im Herkunftsstaat vorstellen? BF: Jeder lebt in seiner eigenen Wohnung. Derjenige, der ein Grundstück besitzt, baut ein Haus. RI: Was können Sie mir über Ihr Elternhaus erzählen. BF: Wir haben schon immer in Miete gelebt. Letztes Jahr haben sie eine Wohnung gekauft, die ich aber nicht kenne, da ich schon hier war. RI: Haben Sie vor Ihrer Ausreise bei Ihren Eltern gelebt? BF: Ja, aber nicht regelmäßig. RI: Können Sie mir die neue Adresse Ihrer Eltern im Heimatland bekanntgeben? BF: Die kenne ich nicht. Nachgefragt gebe ich an, dass sie in XXXX leben. Meine alte Adresse habe ich angegeben, aber nach der neuen habe ich nie gefragt.BF: Die kenne ich nicht. Nachgefragt gebe ich an, dass sie in römisch 40 leben. Meine alte Adresse habe ich angegeben, aber nach der neuen habe ich nie gefragt. RI: Von welchem Ort im Heimatland haben Sie Ihre Ausreise begonnen? BF: XXXX , Istanbul, Serbien, Rumänien, Ungarn, Österreich.BF: römisch 40 , Istanbul, Serbien, Rumänien, Ungarn, Österreich. RI: Wann fassten Sie den Entschluss zur Ausreise? BF: Ich hatte mir schon 3 Jahre vor meiner Ausreise Gedanken gemacht, aber dazumals hatte ich die Mittel nicht dazu. Aus bestimmten Gründen musste ich dann flüchten. RI: Wann war die Ausreise? BF: Ich glaube es war der 12.01.
- RI: Erzählen Sie mir wie der Tag der Ausreise abgelaufen ist. BF: Wir kamen nach Istanbul und blieben eine Nacht. Besorgten uns das Ticket für Serbien und reservierten ein Hotel, flogen nach Belgrad. Quartierten uns im Hotel ein, dort befanden sich lauter Fremde. Das Hotel hieß „ XXXX “, das sich neben einem See befand. Es waren Syrer, Afghanen und so weiter dort. Sie sprachen Kurdisch und redeten ständig von Europa. Ich weiß nicht genau, wie viele Nächte ich dort verbrachte, dann kamen Schlepper dorthin und ich unterhielt mich mit ihm. Er hatte lange Haare und stellte sich als ein Syrer oder Iraker vor. Zuerst verlangte er 3.000 € von mir, ich sagte ich habe nur 700 €. Dann sprachen wir in einem Zimmer privat und er war einverstanden, dann kam ein Auto und holte uns ab und brachte uns in ein Kaffeehaus. Er besorgte uns ein Busticket, wir waren zu siebt. Bis wir zum Bus kamen waren wir 25-30 Personen. Wir wurden an eine Grenze gebracht. Es war Winter gegen 4:00 Uhr früh. Sie kleideten uns mit Winterkleidung ein, die Nässe nicht durchlässt, und wir gingen zu Fuß zur rumänischen Grenze.BF: Wir kamen nach Istanbul und blieben eine Nacht. Besorgten uns das Ticket für Serbien und reservierten ein Hotel, flogen nach Belgrad. Quartierten uns im Hotel ein, dort befanden sich lauter Fremde. Das Hotel hieß „ römisch 40 “, das sich neben einem See befand. Es waren Syrer, Afghanen und so weiter dort. Sie sprachen Kurdisch und redeten ständig von Europa. Ich weiß nicht genau, wie viele Nächte ich dort verbrachte, dann kamen Schlepper dorthin und ich unterhielt mich mit ihm. Er hatte lange Haare und stellte sich als ein Syrer oder Iraker vor. Zuerst verlangte er 3.000 € von mir, ich sagte ich habe nur 700 €. Dann sprachen wir in einem Zimmer privat und er war einverstanden, dann kam ein Auto und holte uns ab und brachte uns in ein Kaffeehaus. Er besorgte uns ein Busticket, wir waren zu siebt. Bis wir zum Bus kamen waren wir 25-30 Personen. Wir wurden an eine Grenze gebracht. Es war Winter gegen 4:00 Uhr früh. Sie kleideten uns mit Winterkleidung ein, die Nässe nicht durchlässt, und wir gingen zu Fuß zur rumänischen Grenze. RI: Erfolgte die Ausreise aus der Türkei legal oder illegal? BF: Von Istanbul bis Serbien legal, dann illegal. In Serbien fiel ich in einen See, dort habe ich meine Dokumente verloren. RI: Erfolgte die Ausreise behördlich kontrolliert? BF: Ja. RI: Hatten Sie im Zuge der Ausreise Probleme mit Grenzbeamten? BF: Nein. RI: Hatten Sie ein konkretes Reiseziel vor Augen? BF: Ja. Nachgefragt gebe ich an, dass es Deutschland war. RI: Warum gerade Deutschland? BF: Weil ich dort eine Tante mütterlicherseits habe und ich mich zu ihr nahe fühlte, aber gut, dass ich nicht zu ihr bin. Nachgefragt gebe ich an, dass ich nicht auf sie angewiesen sein möchte, denn sie ist eine gierige Person. Ich habe sie zu besonderen Anlässen an Feiertagen kontaktiert. Sie nahm meine Anrufe nur einmal entgegen. RI: Gibt es zu diesem Fragenkomplex (persönlicher und familiärer Hintergrund, Reiseroute) Fragen des RV? RV: Nein.Regierungsvorlage, Nein. RI: Haben Sie gegenüber der Polizei und dem BFA wahrheitsgemäß und vollständig ausgesagt, wurde alles richtig protokolliert und rückübersetzt? BF: Reden wir von der letzten Einvernahme? RI: Wir reden von sämtlichen Einvernahmen, Polizei und BFA. BF: Ja. RI: Wie empfanden Sie die Einvernahmesituation beim BFA? BF: Gut. RI: Was war entscheidend dafür, dass Sie Ihren Herkunftsstaat verlassen haben? BF: Es gibt 2 Gründe. Das eine ist, die Organisation bedrohte mich und der zweite Grund ist die Bedrohung der Zivilpolizei. Die Organisation bedrohte mich mit dem Umbringen und die Zivilpolizei drohte mir, für sie als Spion zu arbeiten. Die Zivilpolizei sagten, dass sie mir im Falle einer Verweigerung eine Straftat unterjubeln würden, sodass ich ein Leben lang ins Gefängnis müsste. Man stirbt nur einmal, aber im Gefängnis stirbt an jedem Tag. Sie suchten sogar unseren Arbeitsplatz auf und drohten meinem Vater. Ein paar Mal schnitten die Zivilpolizisten meinem Bruder den Weg ab und drohten ihm. Da sie nicht offiziell handelten, konnten wir sie nicht bei Gericht oder der Staatsanwaltschaft anzeigen. Ich hatte weder Ruhe noch ging es mir gesundheitlich gut. Ich ging nach XXXX oder andere Orte, wo sie mich nicht finden konnten. Sie waren der Grund, warum es mir psychisch nicht gut ging. Mein Leben musste ich mit Flucht und Versteck verbringen. Ich wollte wie alle anderen normalen Menschen leben. Darum kam ich hierher, sonst wäre ich niemals hierhergekommen während meine Familie in der Türkei lebt. Nichts ist wertvoller in diesem Leben als ein Menschenleben, darum verließ ich meine Mutter und kam hierher. Entweder wäre ich durch eine Kugel getötet worden, oder ich wäre im Gefängnis verrottet. Wenn es meine Mutter nicht gegeben hätte, wäre ich schon tot, denn ich wollte mich umbringen, mich hängen. Miene Mutter hat mir Hoffnung gegeben und durch sie stehe ich jetzt noch auf meinen Füßen. Nach dem Selbstmord habe ich mit Medikamenten und der Therapie begonnen. Die Therapie machte ich in XXXX / XXXX . Ich lebte in XXXX . Ich konnte nicht zu meiner Familie zurück. Ich blieb damals bei meinem Onkel väterlicherseits. Meine Familie hat mir geraten, dort zu sein, wo ich mich wohl und gesund fühle, denn, wenn wir heute bemüht sind, dann für unsere Gesundheit. Die Gesundheit steht über allem, denn ohne sie kann man keinen Schritt setzten.BF: Es gibt 2 Gründe. Das eine ist, die Organisation bedrohte mich und der zweite Grund ist die Bedrohung der Zivilpolizei. Die Organisation bedrohte mich mit dem Umbringen und die Zivilpolizei drohte mir, für sie als Spion zu arbeiten. Die Zivilpolizei sagten, dass sie mir im Falle einer Verweigerung eine Straftat unterjubeln würden, sodass ich ein Leben lang ins Gefängnis müsste. Man stirbt nur einmal, aber im Gefängnis stirbt an jedem Tag. Sie suchten sogar unseren Arbeitsplatz auf und drohten meinem Vater. Ein paar Mal schnitten die Zivilpolizisten meinem Bruder den Weg ab und drohten ihm. Da sie nicht offiziell handelten, konnten wir sie nicht bei Gericht oder der Staatsanwaltschaft anzeigen. Ich hatte weder Ruhe noch ging es mir gesundheitlich gut. Ich ging nach römisch 40 oder andere Orte, wo sie mich nicht finden konnten. Sie waren der Grund, warum es mir psychisch nicht gut ging. Mein Leben musste ich mit Flucht und Versteck verbringen. Ich wollte wie alle anderen normalen Menschen leben. Darum kam ich hierher, sonst wäre ich niemals hierhergekommen während meine Familie in der Türkei lebt. Nichts ist wertvoller in diesem Leben als ein Menschenleben, darum verließ ich meine Mutter und kam hierher. Entweder wäre ich durch eine Kugel getötet worden, oder ich wäre im Gefängnis verrottet. Wenn es meine Mutter nicht gegeben hätte, wäre ich schon tot, denn ich wollte mich umbringen, mich hängen. Miene Mutter hat mir Hoffnung gegeben und durch sie stehe ich jetzt noch auf meinen Füßen. Nach dem Selbstmord habe ich mit Medikamenten und der Therapie begonnen. Die Therapie machte ich in römisch 40 / römisch 40 . Ich lebte in römisch 40 . Ich konnte nicht zu meiner Familie zurück. Ich blieb damals bei meinem Onkel väterlicherseits. Meine Familie hat mir geraten, dort zu sein, wo ich mich wohl und gesund fühle, denn, wenn wir heute bemüht sind, dann für unsere Gesundheit. Die Gesundheit steht über allem, denn ohne sie kann man keinen Schritt setzten. RI: Von welcher Organisation sprechen Sie? BF: Die YPG Syrien. RI: Welche konkreten Verfolgungshandlungen wurden wann von wem verwirklicht? BF: Die Mitarbeiter der YPG kamen. Sie näherten sich meinen Freunden, um an mich heranzukommen. Sie drohten mir, dass sie im Falle einer Anzeige gegen sie, oder, wenn icht schlecht gegen sie rede, mich, oder meine Familie vernichten könnten. Sie sagten, dass ich weiß das sie dazu in der Lage sein werden. Ich konnte in diesem Zeitraum nicht außer Haus gehen und benötigte immer Begleitung. Sie wollten vermeiden, dass wir die Tatsachen über sie berichten, was sich in Rojava abspielt. Ich durfte weder meinen Freunden noch meiner Familie von den Geschehnissen in Rojava berichten. Es passierte sehr viel fort, es floss sehr viel Blut dort und sehr viele unschuldige Menschen kamen um. Ich kann das nicht verarbeiten, denn ich habe auch eine Familie. Ich habe gesehen, dass diese Leute, so wie sie es den Medien präsentieren, keine guten Absichten haben. Sie haben ihr wahres Gesicht gezeigt. Ich wollte das alles nicht wahrhaben. Ich habe mich erinnert, ein Mensch zu sein, denn mein Gegenüber ist auch ein Mensch. Ich wollte einfach nur noch mit meiner Familie ein Leben verbringen. Dann kamen wir in den Nordirak und dort stellten wir uns der Peshmerga. Wegen eines Glases Wasser wurden wir 10 Minuten geschlagen und gefoltert. Zwei Monate hausten wir in einem Zimmer mit Toilette. Der Körper gewöhnte sich schon daran. Sie kamen jeden Tag und übten körperliche und psychische Gewalt gegen mich aus. Weil sich die Zellen nebeneinander befanden, konnte ich niemanden sehen. Ich konnte nur die Schreie der Menschen hören. Sonst gab es nichts. Um dort zu bleiben, gab es gar keinen Grund. Sie sagten, „wenn ihr bleiben wollt, werdet ihr entweder unser Hund oder unsere Partner“. Als ich mich weigerte, schlugen sie mich immer wieder. Sie zogen alle nackt aus und mussten am Gang herumspazieren. Dann wurden wir in die Türkei mit Handschellen und verbundenen Augen übergeben. Sie brachten uns nach XXXX / XXXX . Als sie uns übergaben, war ein Feiertag. Sie nahmen uns die Gürtel und die Schnürsenkel ab. Als sie uns vernommen haben, nahmen sie uns in ihre Fahrzeuge. Ich war damals noch ein Kind. Noch nicht erwachsen. Und wir wurden zur Dienststelle gebracht. Wir waren sechs Personen. Ich und eine weitere Person waren noch Kinder, die anderen erwachsen. Als der Beamte kam und uns als Terroristen bezeichnete, schlug jeder, der an uns vorbeiging, auf uns ein. Sie zogen uns nackt aus und wir mussten herumspazieren und wurden fotografiert. Wir hatten keine Möglichkeit, uns an andere zu wenden. Denn sie haben uns dort gefangengenommen. Sie brachten uns ins Krankenhaus. Und im Auto wurden wir gebrieft. Wenn wir ein Wort an den Arzt verlieren, würden sie wieder gewalttätig gegen uns vorgehen. Dann wurden wir wieder zur Dienststelle zurückgebracht. Es kam zu einer Gerichtsverhandlung und ich wurde zu einer Haftstrafe verurteilt. Meine Familie kam zu dieser Gerichtsverhandlung. Sie durften der Verhandlung aber nicht beiwohnen. Mir wurden wieder Handschellen angelegt und ich wurde nach XXXX überstellt. 18 oder 20 Tage oder einen Monat war ich dort, in einer Justizanstalt für Kinder. Dann wurden wir nach Van transferiert, also in eine andere Anstalt für Kinder. Dann wurde ich erwachsen. Sie sagten mir, dass ich in eine Anstalt, in der andere Leute der Organisation inhaftiert waren, gebracht werde, oder ob ich in eine andere, eine normale, Anstalt wolle. Ich entschied mich für die normale Anstalt. Sie meinten, dass ich mich unter den anderen, die bei dieser Organisation sind, wohler fühlen werde. Ich lehnte ab. Eines Tages kam der Gefängniswärter, ich wurde zwischenzeitlich freigelassen. Als ich hinauskam, trug ich einen Müllsack in meiner Hand. In diesem befanden sich meine Kleidungstücke. Es war Mitternacht. Ich hatte dort niemanden und ich habe mir auch keine Gedanken darüber gemacht, dass mich meine Familie dort abholen werde. Als ich draußen war, rannte mir mein jüngerer Bruder entgegen. Das war der Moment, wo ich merkte, dass es schön ist, eine Familie zu haben. Aber sie ließen es nicht zu, wie alle anderen Menschen ein normales Leben zu führen. Ich konnte wegen ihnen kein Telefon verwenden, damit sie mich nicht erreichen können. Ich bekam von überall Drohungen. Leute in meinem Umfeld betrachteten mich wie einen Feind. Sie sagten mir ins Gesicht „Unser Sohn ist gestorben. Warum bist du nicht tot?“. Ich konnte mich nicht mehr innerhalb der Gesellschaft bewegen, weil ich ihre Gedanken und Ansichten nicht vertrat. Ich absolvierte in XXXX / XXXX den Wehrdienst und kaufte mir ein Tastenhandy, um meine Familie erreichen zu können. Dort machte ich meine Grundausbildung. Dort waren viele Faschisten unter uns. Ich wurde erniedrigt und beschimpft, weil ich Kurde bin. Während meiner Grundausbildung musste ich auch eine Therapie machen, weil ich ein oder zwei Mal einen Nervenzusammenbruch erlitt. Mir wurden laufend Infusionen verabreicht, damit ich beruhigt werde. Es wurden viele erniedrigende Worte gegen mich gesagt. Sie nahmen mich nicht unter den Soldaten auf. Circa einen Monat lang war ich dort. Dann begann Corona. Dann ging es weiter nach XXXX / XXXX . Dort verbrachte ich die restlichen Monate meines Wehrdienstes. Ich begann eine medikamentöse Therapie sowie Gesprächstherapie. Dort sahen sie mich auch mit anderen Augen an. Ich wurde nie mit meinem Namen gerufen. Sondern als Verräter. Das berichtete ich nicht einmal den Ärzten, denn sie waren 300 Personen und wir nur zehn. Bei allem drängten sie sich vor, wie z.B. beim Essen. Wir waren immer die letzten, ich wurde immer erniedrigt. Nach Beendigung des Wehrdienstes ging ich zu meinem Onkel väterlicherseits nach XXXX . Ein bis zwei Monate lang blieb ich dort. Um meine Familie noch ein letztes Mal zu sehen, ging ich weiter nach XXXX . Dann zog ich weiter nach XXXX . Dort war ich im Networking/Marketing tätig und betrieb E-Handel. Dort blieb ich fünf Monate. Meine Familie, außer meinem Vater, ging nach XXXX , um Nüsse zu klauben. Als ich das erfuhr, habe ich überreagiert. Sie sagten mir, dass den Kindern langweilig war und sie es zur Abwechslung brauchten. Meine Mutter begleitete sie. Daraufhin bin ich dann von Van auch nach XXXX gereist. Ich habe ihnen ein, zwei Monate lang bei den Saisonarbeiten geholfen. Als wir dann mit den Arbeiten fertig waren, kehrten wir zurück nach XXXX . Dann war ich dort und da, manchmal in XXXX . Mir ging es weder gesundheitlich noch geistig gut. Ich wollte meine Familie nicht mehr länger belasten und unruhig machen. Dann kam ich nach Europa. BF: Die Mitarbeiter der YPG kamen. Sie näherten sich meinen Freunden, um an mich heranzukommen. Sie drohten mir, dass sie im Falle einer Anzeige gegen sie, oder, wenn icht schlecht gegen sie rede, mich, oder meine Familie vernichten könnten. Sie sagten, dass ich weiß das sie dazu in der Lage sein werden. Ich konnte in diesem Zeitraum nicht außer Haus gehen und benötigte immer Begleitung. Sie wollten vermeiden, dass wir die Tatsachen über sie berichten, was sich in Rojava abspielt. Ich durfte weder meinen Freunden noch meiner Familie von den Geschehnissen in Rojava berichten. Es passierte sehr viel fort, es floss sehr viel Blut dort und sehr viele unschuldige Menschen kamen um. Ich kann das nicht verarbeiten, denn ich habe auch eine Familie. Ich habe gesehen, dass diese Leute, so wie sie es den Medien präsentieren, keine guten Absichten haben. Sie haben ihr wahres Gesicht gezeigt. Ich wollte das alles nicht wahrhaben. Ich habe mich erinnert, ein Mensch zu sein, denn mein Gegenüber ist auch ein Mensch. Ich wollte einfach nur noch mit meiner Familie ein Leben verbringen. Dann kamen wir in den Nordirak und dort stellten wir uns der Peshmerga. Wegen eines Glases Wasser wurden wir 10 Minuten geschlagen und gefoltert. Zwei Monate hausten wir in einem Zimmer mit Toilette. Der Körper gewöhnte sich schon daran. Sie kamen jeden Tag und übten körperliche und psychische Gewalt gegen mich aus. Weil sich die Zellen nebeneinander befanden, konnte ich niemanden sehen. Ich konnte nur die Schreie der Menschen hören. Sonst gab es nichts. Um dort zu bleiben, gab es gar keinen Grund. Sie sagten, „wenn ihr bleiben wollt, werdet ihr entweder unser Hund oder unsere Partner“. Als ich mich weigerte, schlugen sie mich immer wieder. Sie zogen alle nackt aus und mussten am Gang herumspazieren. Dann wurden wir in die Türkei mit Handschellen und verbundenen Augen übergeben. Sie brachten uns nach römisch 40 / römisch 40 . Als sie uns übergaben, war ein Feiertag. Sie nahmen uns die Gürtel und die Schnürsenkel ab. Als sie uns vernommen haben, nahmen sie uns in ihre Fahrzeuge. Ich war damals noch ein Kind. Noch nicht erwachsen. Und wir wurden zur Dienststelle gebracht. Wir waren sechs Personen. Ich und eine weitere Person waren noch Kinder, die anderen erwachsen. Als der Beamte kam und uns als Terroristen bezeichnete, schlug jeder, der an uns vorbeiging, auf uns ein. Sie zogen uns nackt aus und wir mussten herumspazieren und wurden fotografiert. Wir hatten keine Möglichkeit, uns an andere zu wenden. Denn sie haben uns dort gefangengenommen. Sie brachten uns ins Krankenhaus. Und im Auto wurden wir gebrieft. Wenn wir ein Wort an den Arzt verlieren, würden sie wieder gewalttätig gegen uns vorgehen. Dann wurden wir wieder zur Dienststelle zurückgebracht. Es kam zu einer Gerichtsverhandlung und ich wurde zu einer Haftstrafe verurteilt. Meine Familie kam zu dieser Gerichtsverhandlung. Sie durften der Verhandlung aber nicht beiwohnen. Mir wurden wieder Handschellen angelegt und ich wurde nach römisch 40 überstellt. 18 oder 20 Tage oder einen Monat war ich dort, in einer Justizanstalt für Kinder. Dann wurden wir nach Van transferiert, also in eine andere Anstalt für Kinder. Dann wurde ich erwachsen. Sie sagten mir, dass ich in eine Anstalt, in der andere Leute der Organisation inhaftiert waren, gebracht werde, oder ob ich in eine andere, eine normale, Anstalt wolle. Ich entschied mich für die normale Anstalt. Sie meinten, dass ich mich unter den anderen, die bei dieser Organisation sind, wohler fühlen werde. Ich lehnte ab. Eines Tages kam der Gefängniswärter, ich wurde zwischenzeitlich freigelassen. Als ich hinauskam, trug ich einen Müllsack in meiner Hand. In diesem befanden sich meine Kleidungstücke. Es war Mitternacht. Ich hatte dort niemanden und ich habe mir auch keine Gedanken darüber gemacht, dass mich meine Familie dort abholen werde. Als ich draußen war, rannte mir mein jüngerer Bruder entgegen. Das war der Moment, wo ich merkte, dass es schön ist, eine Familie zu haben. Aber sie ließen es nicht zu, wie alle anderen Menschen ein normales Leben zu führen. Ich konnte wegen ihnen kein Telefon verwenden, damit sie mich nicht erreichen können. Ich bekam von überall Drohungen. Leute in meinem Umfeld betrachteten mich wie einen Feind. Sie sagten mir ins Gesicht „Unser Sohn ist gestorben. Warum bist du nicht tot?“. Ich konnte mich nicht mehr innerhalb der Gesellschaft bewegen, weil ich ihre Gedanken und Ansichten nicht vertrat. Ich absolvierte in römisch 40 / römisch 40 den Wehrdienst und kaufte mir ein Tastenhandy, um meine Familie erreichen zu können. Dort machte ich meine Grundausbildung. Dort waren viele Faschisten unter uns. Ich wurde erniedrigt und beschimpft, weil ich Kurde bin. Während meiner Grundausbildung musste ich auch eine Therapie machen, weil ich ein oder zwei Mal einen Nervenzusammenbruch erlitt. Mir wurden laufend Infusionen verabreicht, damit ich beruhigt werde. Es wurden viele erniedrigende Worte gegen mich gesagt. Sie nahmen mich nicht unter den Soldaten auf. Circa einen Monat lang war ich dort. Dann begann Corona. Dann ging es weiter nach römisch 40 / römisch 40 . Dort verbrachte ich die restlichen Monate meines Wehrdienstes. Ich begann eine medikamentöse Therapie sowie Gesprächstherapie. Dort sahen sie mich auch mit anderen Augen an. Ich wurde nie mit meinem Namen gerufen. Sondern als Verräter. Das berichtete ich nicht einmal den Ärzten, denn sie waren 300 Personen und wir nur zehn. Bei allem drängten sie sich vor, wie z.B. beim Essen. Wir waren immer die letzten, ich wurde immer erniedrigt. Nach Beendigung des Wehrdienstes ging ich zu meinem Onkel väterlicherseits nach römisch 40 . Ein bis zwei Monate lang blieb ich dort. Um meine Familie noch ein letztes Mal zu sehen, ging ich weiter nach römisch 40 . Dann zog ich weiter nach römisch 40 . Dort war ich im Networking/Marketing tätig und betrieb E-Handel. Dort blieb ich fünf Monate. Meine Familie, außer meinem Vater, ging nach römisch 40 , um Nüsse zu klauben. Als ich das erfuhr, habe ich überreagiert. Sie sagten mir, dass den Kindern langweilig war und sie es zur Abwechslung brauchten. Meine Mutter begleitete sie. Daraufhin bin ich dann von Van auch nach römisch 40 gereist. Ich habe ihnen ein, zwei Monate lang bei den Saisonarbeiten geholfen. Als wir dann mit den Arbeiten fertig waren, kehrten wir zurück nach römisch 40 . Dann war ich dort und da, manchmal in römisch 40 . Mir ging es weder gesundheitlich noch geistig gut. Ich wollte meine Familie nicht mehr länger belasten und unruhig machen. Dann kam ich nach Europa. RI: Können Sie mir nochmal kurz erklären, warum die YPG Sie bedrohte? BF: Weil ich ihr wahres Gesicht dort gesehen habe und sie nicht wollten, dass ich Informationen weitergebe. RI: Waren Sie je Mitglied der YPG? BF: Ja. Ich war Mitglied. RI: Wann schlossen Sie sich der YPG an? BF: Im Jahr
- RI: Warum schlossen Sie sich der YPG an? BF: Wegen der Kobanevorfälle. Die IS-Leute massakrierten und köpften unschuldige Zivilisten. Sie hatten auch einen Freund aus meiner Kindheit in ihre Hände bekommen und ihn geköpft. RI: Wie genau kamen Sie in Kontakt mit der YPG? BF: Damals gab es in unserem Ort einen Jungen, ich habe gehört, er sei auch nach Syrien zur YPG gegangen. Anfangs vertraute ich der Sache nicht und wusste nicht, ob er sich in Syrien befindet. Wir hatten einen Nachbarn, der ein Parfumgeschäft betrieb. Ich ging zu ihm und sagte, dass ich diese Lage nicht mehr länger ertrage. Es gab kaum noch Jugendliche in unserem Ort. Er sagte, dass er mit jemandem Rücksprache halten und mich informieren werde. Er benachrichtige mich und sagte, dass ich diese Person über die sozialen Medien kontaktieren sollte. Die Person fragte mich, warum ich bei ihnen teilnehmen möchte. Ich sagte ihm, dass es keine Jugendlichen mehr in unserem Ort gäbe und mein Kindheitsfreund vom IS geköpft wurde. Ich nannte ihm den Namen meines Freundes. Er kannte ihn. Nach diesem Gespräch vertraute er mir und sagte, ich sollte nach XXXX kommen. Er fragte mich, ob ich meine ID-Karte bei mir hätte, ich bejahte. Ich war damals noch 15 oder 16 Jahre alt. Er sagte, ich solle zur Grenze kommen. Dort befand sich das Militär. Ich wurde vom Militär kontrolliert. Sie fragten mich, woher ich komme, ich sagte „Aus Syrien“ und sprach Kurdisch mit ihnen. Sie glaubten mir nicht und schickten mich wieder zurück. Entweder müsste ich zur Dienststelle oder ich müsste nach Hause. Ich entschied mich, nach Hause zu gehen. Dann setzte ich mich nochmals mit ihnen in Verbindung. Sie sagten mir, ich solle in XXXX zum Pferdestall kommen. Ich gab ihm den Namen der Kontaktperson in Syrien. Einer war Kurde, einer war Araber – das waren die Schlepper -, sie sagten mir, sie würden mich über die Grenze bringen. Sie fragten mich, was ich bei mir hätte. Ich sagte Geld und ID-Karte. Sie nahmen mir das Geld ab und verbrannten die ID-Karte. Ich bekam eine andere Kleidung. In den Morgenstunden kamen wir an die Grenze, um den Drahtzaun zu überklettern. Dann erwischte uns das Militär und fragte, wohin wir wollen. Die Schlepper fragten, wie viel sie wollen, und sie sagten damals 50 TL pro Person. Wir waren vier Männer und zwei Frauen. Sie nahmen das Geld entgegen und schossen in die Luft. Nur, um zu zeigen, dass sie Warnschüsse abgegeben hätten. Dann versammelte sich das Militär dort. Und wenn wir uns schon auf syrischem Boden befunden haben, sollten die Warnschüsse zur Info für die Schlepper abgegeben werden. Wir stiegen zu sechs in ein Fahrzeug zu. Jeder kam von irgendwo, sei es aus Istanbul, Mersin, Antalya, es waren Studenten unter ihnen. Sie waren älter als ich und sie fragten mich, warum ich mich in diesem Alter dafür entschieden hätte und ob es nicht falsch sei. Ich erzählte ihnen von meiner Situation und sie gaben mir Recht. Sie sagten, dass es ein großer Stolz und eine Ehre wäre, sich in diesem Alter dieser Organisation anzuschließen. Da ich noch zu jung war, wurde ich bei der Organisation nicht aufgenommen. Sie sagten, dass sie mich zuerst ausbilden werden, und schickten mich zuerst in einen Arabischkurs. Circa zwei Monate lang machte ich diesen Arabischkurs. Dann wurde ich zu einer anderen Ausbildung geschickt. Dann bekam ich einen Ideologieunterricht, dann wurde ich in ein Sammelzentrum geschickt. Wie gesagt: dort beschossen sie sich gegenseitig. Als ich dann schon reifer war, mit 16 oder 17, wurde ich zu einer Operation nach XXXX (phon.) geschickt. Dort nahm ich an dieser Operation teil. Mehr gibt es nicht. Dann sind wir nach XXXX . Das befand sich an der nordirakischen Grenze. Das war ein Zentrum, wo 30 Personen versammelt waren. Alle waren kurdische Türken. In einer Nacht gingen 20 Personen nach Syrien zurück. Und wir waren nur noch zehn Personen. Dort war eine Freundin. Eine weibliche Kommandantin ging auf eine weibliche Person los. Diese Frau hat sich dann umgebracht. Es ist verboten, sich dort Beziehungen aufzubauen, eine Freundin zu haben. Dieses Mädchen, das sich umgebracht hat, lebte mit einem Freund von mir eine heimliche Liebe. Das Einzige, was ich brauchte, war meine Familie und ein Leben. Ich habe diesem Freund, der ohnehin seine Freundin wegen charakterloser Menschen verloren hat, angeboten, mit mir mitzugehen. Ich konnte ihn überreden. Es waren nur noch neun Personen dort. Nachdem wir gegangen sind, waren es nur noch sieben. Die anderen sieben kehrten dann auch zurück zu ihren Familien. Und dann war die Peshmerga hinter uns her. BF: Damals gab es in unserem Ort einen Jungen, ich habe gehört, er sei auch nach Syrien zur YPG gegangen. Anfangs vertraute ich der Sache nicht und wusste nicht, ob er sich in Syrien befindet. Wir hatten einen Nachbarn, der ein Parfumgeschäft betrieb. Ich ging zu ihm und sagte, dass ich diese Lage nicht mehr länger ertrage. Es gab kaum noch Jugendliche in unserem Ort. Er sagte, dass er mit jemandem Rücksprache halten und mich informieren werde. Er benachrichtige mich und sagte, dass ich diese Person über die sozialen Medien kontaktieren sollte. Die Person fragte mich, warum ich bei ihnen teilnehmen möchte. Ich sagte ihm, dass es keine Jugendlichen mehr in unserem Ort gäbe und mein Kindheitsfreund vom IS geköpft wurde. Ich nannte ihm den Namen meines Freundes. Er kannte ihn. Nach diesem Gespräch vertraute er mir und sagte, ich sollte nach römisch 40 kommen. Er fragte mich, ob ich meine ID-Karte bei mir hätte, ich bejahte. Ich war damals noch 15 oder 16 Jahre alt. Er sagte, ich solle zur Grenze kommen. Dort befand sich das Militär. Ich wurde vom Militär kontrolliert. Sie fragten mich, woher ich komme, ich sagte „Aus Syrien“ und sprach Kurdisch mit ihnen. Sie glaubten mir nicht und schickten mich wieder zurück. Entweder müsste ich zur Dienststelle oder ich müsste nach Hause. Ich entschied mich, nach Hause zu gehen. Dann setzte ich mich nochmals mit ihnen in Verbindung. Sie sagten mir, ich solle in römisch 40 zum Pferdestall kommen. Ich gab ihm den Namen der Kontaktperson in Syrien. Einer war Kurde, einer war Araber – das waren die Schlepper -, sie sagten mir, sie würden mich über die Grenze bringen. Sie fragten mich, was ich bei mir hätte. Ich sagte Geld und ID-Karte. Sie nahmen mir das Geld ab und verbrannten die ID-Karte. Ich bekam eine andere Kleidung. In den Morgenstunden kamen wir an die Grenze, um den Drahtzaun zu überklettern. Dann erwischte uns das Militär und fragte, wohin wir wollen. Die Schlepper fragten, wie viel sie wollen, und sie sagten damals 50 TL pro Person. Wir waren vier Männer und zwei Frauen. Sie nahmen das Geld entgegen und schossen in die Luft. Nur, um zu zeigen, dass sie Warnschüsse abgegeben hätten. Dann versammelte sich das Militär dort. Und wenn wir uns schon auf syrischem Boden befunden haben, sollten die Warnschüsse zur Info für die Schlepper abgegeben werden. Wir stiegen zu sechs in ein Fahrzeug zu. Jeder kam von irgendwo, sei es aus Istanbul, Mersin, Antalya, es waren Studenten unter ihnen. Sie waren älter als ich und sie fragten mich, warum ich mich in diesem Alter dafür entschieden hätte und ob es nicht falsch sei. Ich erzählte ihnen von meiner Situation und sie gaben mir Recht. Sie sagten, dass es ein großer Stolz und eine Ehre wäre, sich in diesem Alter dieser Organisation anzuschließen. Da ich noch zu jung war, wurde ich bei der Organisation nicht aufgenommen. Sie sagten, dass sie mich zuerst ausbilden werden, und schickten mich zuerst in einen Arabischkurs. Circa zwei Monate lang machte ich diesen Arabischkurs. Dann wurde ich zu einer anderen Ausbildung geschickt. Dann bekam ich einen Ideologieunterricht, dann wurde ich in ein Sammelzentrum geschickt. Wie gesagt: dort beschossen sie sich gegenseitig. Als ich dann schon reifer war, mit 16 oder 17, wurde ich zu einer Operation nach römisch 40 (phon.) geschickt. Dort nahm ich an dieser Operation teil. Mehr gibt es nicht. Dann sind wir nach römisch 40 . Das befand sich an der nordirakischen Grenze. Das war ein Zentrum, wo 30 Personen versammelt waren. Alle waren kurdische Türken. In einer Nacht gingen 20 Personen nach Syrien zurück. Und wir waren nur noch zehn Personen. Dort war eine Freundin. Eine weibliche Kommandantin ging auf eine weibliche Person los. Diese Frau hat sich dann umgebracht. Es ist verboten, sich dort Beziehungen aufzubauen, eine Freundin zu haben. Dieses Mädchen, das sich umgebracht hat, lebte mit einem Freund von mir eine heimliche Liebe. Das Einzige, was ich brauchte, war meine Familie und ein Leben. Ich habe diesem Freund, der ohnehin seine Freundin wegen charakterloser Menschen verloren hat, angeboten, mit mir mitzugehen. Ich konnte ihn überreden. Es waren nur noch neun Personen dort. Nachdem wir gegangen sind, waren es nur noch sieben. Die anderen sieben kehrten dann auch zurück zu ihren Familien. Und dann war die Peshmerga hinter uns her. RI: Nahmen Sie an Kämpfen oder bewaffneten Auseinandersetzungen teil? BF: Nein. Nur an Operationen. RI: Was haben Sie dann bei diesen Operationen gemacht? BF: Wir kontrollierten die Häuser. RI: Haben Sie auf Menschen geschossen? BF: Nein. RI: Vorhalt AS 94: Sie führten in Ihrer BFA-EV sinngemäß aus, Sie wären Soldat gewesen und hätten gekämpft, Sie hätten mit einer Kalaschnikov geschossen, aber niemanden umgebracht, Sie seien drei Monate dort und bei Kampfhandlungen anwesend gewesen. Das ist aus meiner Sicht in gewisser Weise ein Widerspruch zu Ihrer heutigen Verantwortung. Können Sie das aufklären? BF: Ja. Ich hatte eine Kalaschnikov, aber die Schüsse gingen ins Leere. Ich war nur an Operationen beteiligt. Wegen des Alters konnte ich an Kampfeinsätzen nicht teilnehmen. Wir wurden in ein leeres Dorf gebracht. RI: Heißt das, es wurde beim BFA irrtümlich festgehalten, dass Sie gekämpft hätten? BF: Ja. Ich hätte das sonst in dieser Form gesagt, wenn ich an Kampfhandlungen teilgenommen hätte. Ich habe keinem Lebewesen geschadet. RI: Sie deuteten an, Sie wären der YPG aus Rache beigetreten? BF: Ja. RI: Haben Sie Ihre Rache bekommen? BF: Den Racheakt habe ich nicht gesetzt, um andere zu erschießen. Für mich war es schon genug, dort teilnehmen zu können. RI: Können Sie mir nochmals schildern, wann die YPG welche Verfolgungshandlungen Ihnen gegenüber gesetzt hat? BF: Die YPG tötete zu Unrecht Menschen. Es wurden Minen auf die Wege gelegt, sodass Zivilfahrzeuge gesprengt wurden. Sie sprengten die Häuser von Zivilpersonen und plünderten die Häuser. Sie wurden auch in ihrer Ehre verletzt. RI wiederholt und erörtert die Frage BF: Ich erzählte das meinen Freunden, meine Freunde beschwerten sich bei der YPG. Ich glaubte, dass meine Freunde zu mir halten. Aber sie hielten zur YPG. Das alles ereignete sich
- Die Kommandanten wollten einen Bericht, mit dem ich berichtete, ich hätte das in keinem normalen Zustand und aufgrund meiner psychischen Beschwerden gesagt. Sie fragten mich, warum ich nicht von den Massakern des IS erzähle, wie sie die Menschen köpfen, sondern mich vielmehr über die YPG beschweren würde. Als sie sahen, dass sie mich nicht zum Schweigen bringen können, haben sie mir die Militäruniform genommen, Handschellen angelegt und mich in die Türkei rücküberstellt. Dort bekam ich bloß eine Mahlzeit und eine Zigarette pro Tag, alle zwei Tage durfte ich für fünf Minuten Luft schnappen. Um dort freikommen zu können, sagte ich, das alles wäre erfunden und ich hätte gelogen. Dann ließen sie mich frei. Sie betrachteten mich mit anderen Augen. Ich hatte so viele dreckige Arbeiten mitbekommen und wandte mich an den Vorstand. Selbst dieser glaubte mir nicht. RI: Sie sagten vorhin, Sie wären von der YPG bedroht worden. Wie oft kam das vor, wann zuletzt? BF: Sie kamen innerhalb von zwei Wochen drei oder vier Mal. Das war kurz vor meiner Ausreise, sie fragten meinen Vater im Geschäft, wo ich stecken würde, damals war ich aber schon in Österreich. RI: Kurz vor der Ausreise oder nach der Ausreise? BF: Ich wurde vor meiner Aussage bedroht, aber nach meiner Ausreise suchten sie meine Familie auf. Als sie kamen, sagte ihnen mein Vater, ich sei in Istanbul und sie könnten mich dort suchen. Mein Leben war nicht mehr in Sicherheit. Und wegen mir stand meine Familie ständig unter Problemen und hatten keine Ruhe mehr. RI: Können Sie die Bedrohungen vor Ihrer Ausreise terminlich näher eingrenzen? BF: Das kann ich zeitlich nicht eingrenzen. Aber seitdem ich von der YPG weg bin, ist das so. Im Jahr 2017 trennte ich mich von ihnen. Seither. RI: Warum sollte die YPG mehrere Jahre nach Ihrem Abwenden von der Organisation immer noch ein derartiges Interesse an Ihnen haben? BF: Ich vertraute mich nahen Angehörigen an und erzählte von meinen Erlebnissen, wie z.B. meiner Oma, diese wiederum erzählte es weiter an ihren Sohn. Und ihr Sohn gab diese Information weiter nach Syrien. Und das nahm nie ein Ende. Sobald man einmal Mitglied der YPG war, wirst du diese Probleme immer mittragen. RI: Wurden Sie von der YPG zwischen 2017 und Ihrer Ausreise körperlich angegriffen? BF: Nein. RI: Wandten Sie sich an die türkischen Sicherheitskräfte? BF: Nein. Da nichts offiziell war, hatte ich keine Beweismittel in der Hand. RI: Sie brachten im erstinstanzlichen Verfahren vor, wegen Onlineaktivitäten Probleme gehabt zu haben. Ist das richtig? BF: Als ich noch in Syrien war. Das sind schon alte Aktivitäten. Ich hatte über Facebook ein paar Fotos geteilt. RI: Sie brachten vor, Sie hätten Bilder von sich selbst mit Waffen und mit Abdullah ÖCALAN auf Facebook gepostet. Warum haben Sie das getan? BF: Damals war ich noch ein Kind. Und dumm. Mit dem jetzigen Verstand würde ich das nicht machen. Anstatt der YPG teilzunehmen, würde ich meine Familie unterstützen. Und nur aus Fehlern lernt und reift man. RI: Ich bin nicht sicher, ob es nicht ein Fehler in der EV war: Wie kamen Sie überhaupt zu Bildern von sich mit Abdullah ÖCALAN? BF: Es war nur ein Poster, ich hielt ein Poster in der Hand. RI: Welche Folgen hatten diese Facebook-Postings für Sie? BF: Gar keine. Es war nur Dummheit. Der türkische Staat hat mich dafür eh bestraft. RI: Was können Sie mir über Ihr Strafverfahren erzählen? BF: Davon weiß ich gar nichts. RI: Vorhin sagten Sie noch, Sie wären dafür bestraft worden. BF: Ja. RI: Dann müssten Sie ja auch etwas drüber wissen. BF: Diese Informationen habe ich vom Anwalt. Ich würde wegen Propaganda einer Organisation auf Facebook verurteilt werden. RI: Wissen Sie, ob Sie schon von einem türkischen Gericht verurteilt worden sind? BF: Ich weiß es nicht. Aber mir wurde gesagt, dass ich, wenn ich binnen fünf Jahren noch ein Delikt begehe oder jemanden ohrfeige, könnte die Strafe widerrufen werden. RI: Ich nehme an, Sie meinen damit, dass Sie in einem solchen Fall ins Gefängnis müssten, was Sie sonst nicht müssten? BF: Ich bekam eine Haftstrafe von einem Jahr und drei oder fünf Monaten. Damit meine ich diese Strafe. Es kam zu gerichtlichen Kontrollmaßnahmen, denen ich auch nachkam. RI: Waren Sie wegen dieser Sache jemals Gefängnis? BF: Nein. Ich habe ja keine Straftat begangen. Von XXXX kam einmal eine Besatzung. Sie fragten mich, wie ich mir meine Zukunft vorstelle, und ob ich vorhabe, in der Form weiterzumachen, oder mir ein ordentliches Leben aufbauen möchte. Ich sagte ihnen, dass ich mir eine saubere Seite öffnen werde, wenn sie aufhören, hinter mir her zu sein. Ich kann mir eine neue Seite und ein neues Leben aufbauen. Als sie dann weg waren, sind sie wieder auf mich zugekommen. Und sie schlugen mir vor, mit ihnen zusammenzuarbeiten. Sie würden mir alles geben. Auto, Geld, was ich wolle. Ende 2018 haben wir dann XXXX verlassen. Meine Familie und ich ließen uns in XXXX nieder. Als wir uns in XXXX niederließen, versuchte ich, eine Arbeit zu finden. Mein Vater eröffnete dort ein Geschäft. Er verkaufte Taschen. Dann hatte mein jüngerer Bruder mit der Schule aufgehört und wir haben die Schule über Fernunterricht besucht. Wir machten Prüfungen, um ein Diplom eines Lyzeum-Abschlusses zu bekommen. Mein Bruder hatte den Beruf als Autolackierer gelernt. BF: Nein. Ich habe ja keine Straftat begangen. Von römisch 40 kam einmal eine Besatzung. Sie fragten mich, wie ich mir meine Zukunft vorstelle, und ob ich vorhabe, in der Form weiterzumachen, oder mir ein ordentliches Leben aufbauen möchte. Ich sagte ihnen, dass ich mir eine saubere Seite öffnen werde, wenn sie aufhören, hinter mir her zu sein. Ich kann mir eine neue Seite und ein neues Leben aufbauen. Als sie dann weg waren, sind sie wieder auf mich zugekommen. Und sie schlugen mir vor, mit ihnen zusammenzuarbeiten. Sie würden mir alles geben. Auto, Geld, was ich wolle. Ende 2018 haben wir dann römisch 40 verlassen. Meine Familie und ich ließen uns in römisch 40 nieder. Als wir uns in römisch 40 niederließen, versuchte ich, eine Arbeit zu finden. Mein Vater eröffnete dort ein Geschäft. Er verkaufte Taschen. Dann hatte mein jüngerer Bruder mit der Schule aufgehört und wir haben die Schule über Fernunterricht besucht. Wir machten Prüfungen, um ein Diplom eines Lyzeum-Abschlusses zu bekommen. Mein Bruder hatte den Beruf als Autolackierer gelernt. RI: Sie brachten vor, der türkische Staat versuche, Sie als Spion zu gewinnen. Verstehe ich das richtig? BF: Ja. RI: Welchen Rekrutierungsmaßnahmen durch den türkischen Staat sahen Sie sich in der Vergangenheit ausgesetzt? BF: Sie kamen zuerst nach Hause, um Kontrollen zu machen. Ich wurde nach meinem Wohlbefinden gefragt und sie sagten, dass sie jederzeit für mich da sein werden, wenn ich sie brauche. Aber sie stellten mir dabei eine Bedingung und sie sagten mir, ich müsse im Gegenzug für sie arbeiten. Sie meinten, ich sei Kurde, ich kenne mich hier gut aus und könnte ihnen viele Informationen weitergeben. Ich bedankte mich und lehnte ab. Aber sie meinten, ich solle mir das gut überlegen. Sie könnten in anderer Sprache mit mir sprechen, aber sie würden es in höflicher Form beibehalten wollen. Dann kam mein Vater und saß sich dazu, wir tranken Tee. Dann verabschiedeten sie sich. Die Zivilpolizisten suchten dann den Arbeitsplatz meines Onkels väterlicherseits auf. Die Beamten suchten das Geschäft auf, weil er Sportausstattung verkaufte. Da wir denselben Familiennamen tragen, fragte die Zivilpolizei nach mir und meiner Telefonnummer. Sie stellten Fragen, wie, „wo verbringt XXXX Zeit, mit welchen Leuten hängt er ab?“. Er gab ihnen die Nummer meines Vaters. Die wollten sie aber nicht, weil sie die Nummer bereits hatten. Mein Onkel sagte ihnen, ich würde kein Telefon benutzen und bei meiner Mutter leben, und er daher nicht wissen, wo ich abhänge, weil ich kein Telefon verwenden würde. Ich verbrachte Zeit in XXXX bei Freunden. Dort fanden sie mich. Sie fragten mich gleich, warum ich ihnen nicht antworte und ich sie nicht besuche. Ich sagte, dass ich mit niemandem zu tun haben will. Dann bot er mir sofort ein Auto an. Als ich dann merkte, dass, egal, wo ich hingehe, immer gefunden werde, erzählte ich es meiner Familie. Mein Onkel war LKW-Fahrer und besuchte andere Städte, ich begleitete ihn, um nicht in der Stadt zu bleiben. Als ich sah, dass es in dieser Form auch nicht weitergeht, und ich immer getrennt von meiner Familie war, ständig den Ort wechseln musste, verzogen wir nach XXXX , mein Vater eröffnete ein Geschäft und ich arbeitete eine Zeitlang bei ihm. Dort haben mich dann die Leute der Organisation mit dem Umbringen bedroht. Bei uns kommt es immer wieder zu Ausweiskontrollen, wenn man in die Stadt kommt und die Stadt verlässt. BF: Sie kamen zuerst nach Hause, um Kontrollen zu machen. Ich wurde nach meinem Wohlbefinden gefragt und sie sagten, dass sie jederzeit für mich da sein werden, wenn ich sie brauche. Aber sie stellten mir dabei eine Bedingung und sie sagten mir, ich müsse im Gegenzug für sie arbeiten. Sie meinten, ich sei Kurde, ich kenne mich hier gut aus und könnte ihnen viele Informationen weitergeben. Ich bedankte mich und lehnte ab. Aber sie meinten, ich solle mir das gut überlegen. Sie könnten in anderer Sprache mit mir sprechen, aber sie würden es in höflicher Form beibehalten wollen. Dann kam mein Vater und saß sich dazu, wir tranken Tee. Dann verabschiedeten sie sich. Die Zivilpolizisten suchten dann den Arbeitsplatz meines Onkels väterlicherseits auf. Die Beamten suchten das Geschäft auf, weil er Sportausstattung verkaufte. Da wir denselben Familiennamen tragen, fragte die Zivilpolizei nach mir und meiner Telefonnummer. Sie stellten Fragen, wie, „wo verbringt römisch 40 Zeit, mit welchen Leuten hängt er ab?“. Er gab ihnen die Nummer meines Vaters. Die wollten sie aber nicht, weil sie die Nummer bereits hatten. Mein Onkel sagte ihnen, ich würde kein Telefon benutzen und bei meiner Mutter leben, und er daher nicht wissen, wo ich abhänge, weil ich kein Telefon verwenden würde. Ich verbrachte Zeit in römisch 40 bei Freunden. Dort fanden sie mich. Sie fragten mich gleich, warum ich ihnen nicht antworte und ich sie nicht besuche. Ich sagte, dass ich mit niemandem zu tun haben will. Dann bot er mir sofort ein Auto an. Als ich dann merkte, dass, egal, wo ich hingehe, immer gefunden werde, erzählte ich es meiner Familie. Mein Onkel war LKW-Fahrer und besuchte andere Städte, ich begleitete ihn, um nicht in der Stadt zu bleiben. Als ich sah, dass es in dieser Form auch nicht weitergeht, und ich immer getrennt von meiner Familie war, ständig den Ort wechseln musste, verzogen wir nach römisch 40 , mein Vater eröffnete ein Geschäft und ich arbeitete eine Zeitlang bei ihm. Dort haben mich dann die Leute der Organisation mit dem Umbringen bedroht. Bei uns kommt es immer wieder zu Ausweiskontrollen, wenn man in die Stadt kommt und die Stadt verlässt. RI: Was hat dieses Vorbringen mit der Frage, welchen Rekrutierungsmaßnahmen Sie sich ausgesetzt gesehen haben? BF: Das habe ich schon erzählt. RI: Eben. Damit war die Frage beantwortet, jetzt bringen Sie Anderes vor. BF: In XXXX sind sie mit mir in Kontakt getreten. BF: In römisch 40 sind sie mit mir in Kontakt getreten. RI wirkt darauf hin, dass der BF die Fragen konkret beantworten möge RI: Wann kontaktierte man Sie erstmals, um Sie als Spion zu gewinnen? BF: Sie haben mir immer wieder Auto und Geld angeboten. RI: Erstmals. BF: Als ich vom Gefängnis herauskam. Als ich von der Organisation herauskam, fing der Staat an, dann wiederum umgekehrt. Ich wurde von beiden Seiten nicht in Ruhe gelassen. RI: Wann kontaktierte man Sie zuletzt, um Sie als Spion zu gewinnen? BF: Offiziell oder telefonisch treten sie gar nicht in Kontakt. In der Türkei scheine ich mit meiner alten Adresse in XXXX auf. BF: Offiziell oder telefonisch treten sie gar nicht in Kontakt. In der Türkei scheine ich mit meiner alten Adresse in römisch 40 auf. RI wiederholt und erläutert Frage BF: Vor 2022, bevor ich hierherkam. Ende
- RI: Wie oft wurden Sie kontaktiert? BF: Bei jeder Ausweiskontrolle, wenn ich in die Stadt kam und sie verließ. RI: Wie kann ich mir diese Rekrutierungsmaßnahmen vorstellen? BF: Sie haben mir immer Geld und eine neue Identität angeboten. Und sie würden alles tun, Hauptsache, ich gebe ihnen Namen weiter. RI: Wie reagierten Sie auf die Rekrutierungsmaßnahmen? BF: Ich habe es ganz ruhig verneint. Denn, wenn ich ihnen gegenüber harte Worte angewandt hätte, dann wäre es umgekehrt auch so und es wäre eskaliert. RI: Hatte Ihre Verweigerung nachteilige Folgen für Sie? BF: Nein. Aber ich musste mich immer verstecken und woanders hin flüchten. Ich konnte mich nicht frei draußen bewegen, ich hatte immer Angst, wenn ich draußen war. RI: Was wäre passiert, hätten Sie sich nicht versteckt? BF: Dann wäre ich getötet worden. Und die Ursache wäre nie aufgeklärt worden. Vergessen Sie mich, was wäre gewesen, hätten sie meiner Familie geschadet? RI: Gibt es konkrete Hinweise darauf, dass Sie getötet worden wären? BF: Hätte ich etwas gehabt, hätte ich es Ihnen vorgelegt. Oder ich hätte es in der Türkei zur Anzeige gebracht. RI: Sie haben mir die Fragen offenbar im Hinblick auf die YPG beantwortet. Meine Frage zielte aber auf die Rekrutierungsmaßnahmen durch den türkischen Staat ab. BF: Ich habe auch vom Staat gesprochen. Denn der Staat ist nie offiziell, sondern immer illegal an mich herangetreten. Sonst hätte ich die Staatsanwaltschaft und das Gericht aufgesucht. RI: Gab es ein konkretes fluchtauslösendes Ereignis für Sie? BF: Nein. Ich reiste aufgrund meiner Erzählungen auf. RI: Welche konkrete Befürchtung verbinden Sie mit einer Rückkehr in die Türkei? BF: Ich habe keine Angst vor dem Tod, sondern vor dem Gefängnis. Denn im Gefängnis würde ich jeden Tag psychisch, physisch und geistig sterben. RI: Gibt es konkrete Hinweise, dass man Sie einsperren würde? BF: Nein. Sie sagen auch ganz offen „Entweder bist du mit uns, oder im Gefängnis.“. RI: Gibt es sonst noch Gründe, außer jenen, die schon vorgebracht haben, weshalb sie nicht in Ihren Herkunftsstaat zurückkehren könnten? BF: Nein. Da meine Familie YPG-Anhänger sind, habe ich immer Probleme, egal wohin ich gehe, in der Türkei. Ich habe nur regelmäßigen Kontakt zu meinen Eltern. Nicht einmal zu meinem Onkel oder meiner Großmutter. Ich habe der Familie meiner Großmutter gesagt, dass ich mich in Deutschland befinde. RI: Gibt es zu diesem Fragenkomplex (Fluchtvorbringen) Fragen des RV? RV: Ja. Regierungsvorlage, Ja. RV: Sie haben in der Türkei einen Suizidversuch unternommen. Was war der Anlass?Regierungsvorlage, Sie haben in der Türkei einen Suizidversuch unternommen. Was war der Anlass? BF: Wegen denen, die mich in diesen Zustand, in diese Verfassung brachte. Ich konnte kein Leben mehr in Ruhe verbringen. RV: Glauben Sie, dass Sie bei einer Rückkehr in die Türkei wieder Begegnungen mit oder Kontaktversuchen seitens der Zivilpolizei oder der YPG ausgesetzt wären?Regierungsvorlage, Glauben Sie, dass Sie bei einer Rückkehr in die Türkei wieder Begegnungen mit oder Kontaktversuchen seitens der Zivilpolizei oder der YPG ausgesetzt wären? BF: Ja. Hätte ich diese Probleme nicht gehabt, wäre ich nicht nach Europa gegangen. Was hätte ich hier verloren? Wenn es dort für mich eine warme Suppe gibt, warum sollte ich hierher kommen. RV: keine weiteren Fragen. Ich hätte aber ein abschließendes Vorbringen bzw. eine Stellungnahme: Der BF hat in seiner Jugend und darüberhinaus exzessive Gewalt erlebt und am eigenen Körper erfahren, was zu einer Traumatisierung und einer ausgeprägten Depressivität samt Suizidalität geführt hat. Eine Rückkehr in die Herkunftsregion würde den BF wieder Begegnungen mit der türkischen Zivilpolizei bzw. der syrischen YPG aussetzen, was zu einer Verschlimmerung seines Krankheitsbildes bis hin zu einem lebensbedrohlichen Zustand führen würde. Eine Rückkehr in eine anonyme türkische Großstadt würde mangels sozialen und familiären Netzwerkes zum gleichen Ergebnis führen. Regierungsvorlage, keine weiteren Fragen. Ich hätte aber ein abschließendes Vorbringen bzw. eine Stellungnahme: Der BF hat in seiner Jugend und darüberhinaus exzessive Gewalt erlebt und am eigenen Körper erfahren, was zu einer Traumatisierung und einer ausgeprägten Depressivität samt Suizidalität geführt hat. Eine Rückkehr in die Herkunftsregion würde den BF wieder Begegnungen mit der türkischen Zivilpolizei bzw. der syrischen YPG aussetzen, was zu einer Verschlimmerung seines Krankheitsbildes bis hin zu einem lebensbedrohlichen Zustand führen würde. Eine Rückkehr in eine anonyme türkische Großstadt würde mangels sozialen und familiären Netzwerkes zum gleichen Ergebnis führen. RI: Möchten Sie Beweisanträge stellen? RV: Nein. Regierungsvorlage, Nein. Verständigung mit Dolmetscher: RI: Haben Sie die Dolmetscherin gut verstanden? BF: Ja. RI: Gab es in der Verhandlung sonst irgendwelche Probleme mit der Dolmetscherin? BF: Nein. Können Sie meinen Anwalt fragen, ob ich die Fotos übergeben soll? RV: Er hat Fotos von der YPG mit, aber falls unbestritten sein sollte, dass er dort dabei war, ist es nicht nötig. Regierungsvorlage, Er hat Fotos von der YPG mit, aber falls unbestritten sein sollte, dass er dort dabei war, ist es nicht nötig. RI: Ich würde um Ausfolgung der LiBi ersuchen. RV legt vor: Regierungsvorlage legt vor: - Lichtbildkonvolut […]“ II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen:römisch zwei. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen:
- Feststellungen: 1.
- Die Identität des BF steht fest. Der BF führt den Namen XXXX und wurde am XXXX geboren. Er ist türkischer Staatsangehöriger, gehört der kurdischen Volksgruppe an und bekennt sich zum sunnitischen Islam. Der BF beherrscht die Sprachen Kurdisch und Türkisch. Er ist ledig und kinderlos. 1.
- Die Identität des BF steht fest. Der BF führt den Namen römisch 40 und wurde am römisch 40 geboren. Er ist türkischer Staatsangehöriger, gehört der kurdischen Volksgruppe an und bekennt sich zum sunnitischen Islam. Der BF beherrscht die Sprachen Kurdisch und Türkisch. Er ist ledig und kinderlos. Bis 2015 lebte der BF in XXXX in der Türkei bei seinen Eltern in einem „Mehr-Generationenhaus“, das im Eigentum der Familie stand. Von 2015 bis Juni 2017 lebte der BF in Syrien. Nach seiner Rückkehr aus Syrien befand sich der BF in der Türkei in Haft. Nach der Haftentlassung lebte der BF wieder in XXXX in der Provinz Mardin. Anschließend hielt sich der BF bis zur Ausreise kurzzeitig an verschiedenen Orten in den Provinzen Sirnak, Izmir und Van auf. Von XXXX in der Provinz Sirnak reiste der BF aus der Türkei aus. Der BF besuchte in seinem Herkunftsstaat sieben oder acht Jahre die Schule und machte den Hauptschulabschluss. Danach besuchte er ein Ferngymnasium, schloss dieses allerdings nicht ab. In der Türkei war der BF Inhaber eines Geschäftes und arbeitete auch als Taxifahrer, als Gärtner, als Putzkraft und als Kellner.Bis 2015 lebte der BF in römisch 40 in der Türkei bei seinen Eltern in einem „Mehr-Generationenhaus“, das im Eigentum der Familie stand. Von 2015 bis Juni 2017 lebte der BF in Syrien. Nach seiner Rückkehr aus Syrien befand sich der BF in der Türkei in Haft. Nach der Haftentlassung lebte der BF wieder in römisch 40 in der Provinz Mardin. Anschließend hielt sich der BF bis zur Ausreise kurzzeitig an verschiedenen Orten in den Provinzen Sirnak, Izmir und Van auf. Von römisch 40 in der Provinz Sirnak reiste der BF aus der Türkei aus. Der BF besuchte in seinem Herkunftsstaat sieben oder acht Jahre die Schule und machte den Hauptschulabschluss. Danach besuchte er ein Ferngymnasium, schloss dieses allerdings nicht ab. In der Türkei war der BF Inhaber eines Geschäftes und arbeitete auch als Taxifahrer, als Gärtner, als Putzkraft und als Kellner. 1.
- Die Familie des BF (Eltern, zwei Brüder und fünf Schwestern) lebt derzeit in XXXX in der Provinz Sirnak. Dort hat die Familie eine Wohnung erworben. Der Vater des BF verlegte den Standort des Geschäftes des BF und führt dieses nun weiter. Ein Bruder des BF ist als Mechaniker und eine Schwester in einer Textilfirma tätig. Die übrigen Geschwister besuchen die Schule. Darüber hinaus verfügt der BF in der Türkei über ein umfängliches Netz an weitschichtiger Verwandtschaft. Die wirtschaftliche Lage der Familie stellt sich laut eigenen Angaben des BF als durchschnittlich dar, sie gehöre der Mittelschicht an. Der BF hat regelmäßig Kontakt zu seinen näheren Angehörigen in der Türkei. 1.
- Die Familie des BF (Eltern, zwei Brüder und fünf Schwestern) lebt derzeit in römisch 40 in der Provinz Sirnak. Dort hat die Familie eine Wohnung erworben. Der Vater des BF verlegte den Standort des Geschäftes des BF und führt dieses nun weiter. Ein Bruder des BF ist als Mechaniker und eine Schwester in einer Textilfirma tätig. Die übrigen Geschwister besuchen die Schule. Darüber hinaus verfügt der BF in der Türkei über ein umfängliches Netz an weitschichtiger Verwandtschaft. Die wirtschaftliche Lage der Familie stellt sich laut eigenen Angaben des BF als durchschnittlich dar, sie gehöre der Mittelschicht an. Der BF hat regelmäßig Kontakt zu seinen näheren Angehörigen in der Türkei. 1.
- Der BF leidet an keinen lebensbedrohlichen physischen oder psychischen Erkrankungen. Beim BF wurde eine posttraumatische Belastungsstörung diagnostiziert. Diese wurde bereits in der Türkei behandelt und wird die Behandlung in Österreich weitergeführt. Der BF nimmt zur Behandlung Quetialan XR 300 mg ein. Darüber hinaus bedarf er keiner medikamentösen Behandlung. 1.
- Der BF hatte vor seiner Ausreise keine Nachteile aufgrund seiner Volksgruppenzugehörigkeit, seines Religionsbekenntnisses, seines politischen Hintergrundes oder seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe zu gewärtigen. 1.
- Vor seiner Ausreise aus dem Herkunftsstaat war der BF auch keiner individuellen Gefährdung oder psychischen und/oder physischen Gewalt durch staatliche Organe oder Privatpersonen ausgesetzt. Dem BF droht im Falle einer Rückkehr in seinen Herkunftsstaat nicht die Todesstrafe. Ihm droht auch keine anderweitige individuelle Gefährdung, insbesondere im Hinblick auf eine drohende unmenschliche Behandlung, Folter oder Strafe sowie bewaffneten Auseinandersetzungen oder terroristische Anschläge in seiner Herkunftsregion. Er verließ seinen Herkunftsstaat im Jänner 2022 auf legalem Wege, indem er zuerst vom Wohnort nach Istanbul reiste und von dort mit dem Flugzeug nach Belgrad. Von dort reiste er schlepperunterstützt mit einem Bus nach Rumänien und dann weiter auf dem Landweg über Ungarn nach Österreich. Im Bundesgebiet stellte er in weiterer Folge gegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz. Der BF wird im Falle einer Rückkehr in seine Herkunftsregion (bzw. einer Rückkehr in die Türkei im Allgemeinen) keiner individuellen Gefährdung oder psychischen und/oder physischen Gewalt und auch keiner anderweitigen asylrelevanten Bedrohung ausgesetzt sein. Der BF wurde nicht von Privatpersonen oder staatlichen Organen mit dem Tod oder dem Eintreten anderer (schutzrelevanter) Nachteile bedroht. Im Fall einer Rückkehr wird er wiederum in den Familienverband integriert werden. Im Übrigen wird der BF im Stande sein, selbst für seinen Lebensunterhalt Sorge zu tragen. Istanbul ist (ebenso wie sämtliche andere Regionen der Türkei) ohne die maßgebliche Wahrscheinlichkeit eintretender sicherheitsrelevanter Vorfälle erreichbar. Von Istanbul aus bestehen Inlandsflüge nach Sirnak. 1.
- Der BF ist in die Gesellschaft seines Herkunftsstaates integriert. In seinem Herkunftsstaat verfügt der BF über eine gesicherte Existenzgrundlage, eine unentgeltliche Wohnmöglichkeit in der Wohnung seiner Eltern in XXXX in der Provinz Sirnak sowie über familiäre Anknüpfungspunkte in seiner Herkunftsregion in Gestalt (zumindest) seiner dort lebenden Eltern, Brüder und Schwestern. Auch hat der BF in der Türkei darüberhinausgehende soziale Anknüpfungspunkte. Er wird nach erfolgter Rückkehr Aufnahme im Familienverband finden, einer beruflichen Tätigkeit nachgehen können und - sofern er dies wünscht - im Familienverband versorgt werden und auch selbsterhaltungsfähig sein. Dem BF ist selbstverständlich die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit möglich und zumutbar. 1.
- Der BF ist in die Gesellschaft seines Herkunftsstaates integriert. In seinem Herkunftsstaat verfügt der BF über eine gesicherte Existenzgrundlage, eine unentgeltliche Wohnmöglichkeit in der Wohnung seiner Eltern in römisch 40 in der Provinz Sirnak sowie über familiäre Anknüpfungspunkte in seiner Herkunftsregion in Gestalt (zumindest) seiner dort lebenden Eltern, Brüder und Schwestern. Auch hat der BF in der Türkei darüberhinausgehende soziale Anknüpfungspunkte. Er wird nach erfolgter Rückkehr Aufnahme im Familienverband finden, einer beruflichen Tätigkeit nachgehen können und - sofern er dies wünscht - im Familienverband versorgt werden und auch selbsterhaltungsfähig sein. Dem BF ist selbstverständlich die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit möglich und zumutbar. 1.
- Der BF hält sich seit spätestens 22.01.2022 in Österreich auf. Er reiste unrechtmäßig in das Bundesgebiet ein, ist seither als Asylwerber im Bundesgebiet aufhältig und verfügt über keinen anderen Aufenthaltstitel. Der BF bezog bisher Leistungen aus der staatlichen Grundversorgung. Seit März 2024 geht der BF einer Teilzeitbeschäftigung bei der XXXX nach.Der BF bezog bisher Leistungen aus der staatlichen Grundversorgung. Seit März 2024 geht der BF einer Teilzeitbeschäftigung bei der römisch 40 nach. Der BF schloss bis dato keinen Deutschkurs ab und verfügt über keine nennenswerten Kenntnisse der deutschen Sprache. Über Angehörige in Österreich verfügt der BF nicht. Eine Tante des BF lebt in Deutschland. Seine Freizeit verbringt der BF laut eigenen Angaben mit Freunden, die er bereits aus dem Herkunftsstaat kennt und welche auch Asylwerber sind. Daraus konnte er bislang jedoch keinen erkennbaren praktischen Nutzen im Hinblick auf seine Sprachkompetenzen ziehen. Der BF verfügt in Österreich über keinen maßgeblichen Freundeskreis. Er engagiert sich weder ehrenamtlich noch gehört er einem Verein an. Eine maßgebliche Integration des BF in Österreich ist nicht gegeben. Der BF ist (verwaltungs-)strafrechtlich unbescholten bzw. nicht in Erscheinung getreten. 1.
- Der Aufenthalt des BF im Bundesgebiet war nie nach § 46a Abs 1 Z 1 oder Abs 1a FPG 2005 geduldet. Der Aufenthalt ist nicht zur Gewährleistung der Strafverfolgung von gerichtlich strafbaren Handlungen oder zur Geltendmachung und Durchsetzung von damit zusammenhängenden zivilrechtlichen Ansprüchen notwendig. Der BF wurde nicht Opfer von Gewalt im Sinn der §§ 382b oder 382e EO.1.
- Der Aufenthalt des BF im Bundesgebiet war nie nach Paragraph 46 a, Absatz eins, Ziffer eins, oder Absatz eins a, FPG 2005 geduldet. Der Aufenthalt ist nicht zur Gewährleistung der Strafverfolgung von gerichtlich strafbaren Handlungen oder zur Geltendmachung und Durchsetzung von damit zusammenhängenden zivilrechtlichen Ansprüchen notwendig. Der BF wurde nicht Opfer von Gewalt im Sinn der Paragraphen 382 b, oder 382e EO. 1.
- Zur Lage im Herkunftsstaat werden folgende Feststellungen getroffen: Länderspezifische Anmerkungen Letzte Änderung 2024-02-28 16:26 Zum Inhalt: Auswirkungen der Erdbeben vom Februar 2023: Die schweren Erdbeben im Südosten des Landes im Februar 2023 hatten multiple Folgen. Betroffen waren u. a. die Versorgungs- und Sicherheitslage, die Meinungs- und Versammlungsfreiheit, die Position der Opposition und die allgemeine politische Situation, insbesondere angesichts der damals anstehenden Parlaments- und Präsidentschaftswahlen. Relevante Auswirkungen, auch anhand von Beispielen, werden in den jeweiligen Kapiteln bzw. Sub-Kapiteln fallweise in einem eigenen, ausgewiesenen Paragrafen behandelt. Auswirkungen der COVID-19-Pandemie: In der vorliegenden Länderinformation erfolgt lediglich ein Überblick und keine erschöpfende Berücksichtigung der COVID-19-Pandemie. Hierbei ist der Inhalt infolge des Abklingens der Pandemie und der Aufhebung der einschränkenden (gesetzlichen) Maßnahmen zusehends gekürzt und retrospektiv. Nebst dem separaten Kapitel zur COVID-19-Situation finden sich darüber hinaus spezifische Informationen zu den Auswirkungen COVID-19-Pandemie in einigen wenigen Kapiteln bzw. Unter-Kapiteln der vorliegenden Länderinformationen. Auf die Justizreformstrategie 2019-2023 wird nur dann Bezug genommen, wenn tatsächlich Reformen zumindest in Gesetzestexte gegossen wurden. Gülen- bzw. Hizmet-Bewegung: In der Türkei wird seitens der staatlichen Vertreter und der breiten Öffentlichkeit die Abkürzung "FETÖ", mitunter die vollständige Bezeichnung "Fetullahçı Terör Örgütü" verwendet, in deutscher Übersetzung: "Fetullahistische Terror Organisation". Da die Gülen- bzw. Hizmet-Bewegung weder in Österreich noch in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (auch nicht in den USA) als Terrororg