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{'item': 'W124 2273190-1'}

RIS Dokument GerichtBundesverwaltungsgericht Entscheidungsdatum11.04.2024 GeschäftszahlW124 2273190-1 Spruch, W124 2273190-1/13E IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. Felseisen als Einzelrichter über die Beschwerde von XXXX geb., StA. Somalia, vertreten durch die XXXX , gegen Spruchpunkt I. des Bescheides des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom XXXX , Zl. XXXX , nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am XXXX zu Recht erkannt:Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. Felseisen als Einzelrichter über die Beschwerde von römisch 40 geb., StA. Somalia, vertreten durch die römisch 40 , gegen Spruchpunkt römisch eins. des Bescheides des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom römisch 40 , Zl. römisch 40 , nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am römisch 40 zu Recht erkannt: A) Die Beschwerde wird gemäß § 3 AsylG 2005 als unbegründet abgewiesen.Die Beschwerde wird gemäß Paragraph 3, AsylG 2005 als unbegründet abgewiesen. B) Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig. , TextEntscheidungsgründe:, Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang:römisch eins. Verfahrensgang:

  1. Der Beschwerdeführer (in der Folge: BF) reiste unrechtmäßig in das österreichische Bundesgebiet ein und stellte am XXXX einen Antrag auf internationalen Schutz.
  2. Der Beschwerdeführer (in der Folge: BF) reiste unrechtmäßig in das österreichische Bundesgebiet ein und stellte am römisch 40 einen Antrag auf internationalen Schutz. Am XXXX erfolgte die Erstbefragung des BF vor einem Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes, im Rahmen welcher er angab, somalischer Staatsangehöriger zu sein, der Volksgruppe „Madhibaan“ anzugehören und sich zum Islam zu bekennen. Er habe seine Wohnsitzadresse in „Jubada Hoose, XXXX , Kismaayo“ in Somalia gehabt. Seine Muttersprache sei Somalisch, welche er in Wort und Schrift beherrsche. Er habe ein Jahr eine Koranschule besucht und keine Berufsausbildung erhalten. Zuletzt sei er als Hilfsarbeiter tätig gewesen. Seine Eltern, eine Schwester und sechs Brüder würden alle in Somalia leben. Im Jahr XXXX habe er den Entschluss zur Ausreise aus seinem Herkunftsstaat gefasst und im XXXX sei er mit dem Flugzeug in die Türkei gelangt. Dann sei er über Griechenland, in ihm unbekannte Länder und Ungarn nach Österreich gelangt. Am römisch 40 erfolgte die Erstbefragung des BF vor einem Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes, im Rahmen welcher er angab, somalischer Staatsangehöriger zu sein, der Volksgruppe „Madhibaan“ anzugehören und sich zum Islam zu bekennen. Er habe seine Wohnsitzadresse in „Jubada Hoose, römisch 40 , Kismaayo“ in Somalia gehabt. Seine Muttersprache sei Somalisch, welche er in Wort und Schrift beherrsche. Er habe ein Jahr eine Koranschule besucht und keine Berufsausbildung erhalten. Zuletzt sei er als Hilfsarbeiter tätig gewesen. Seine Eltern, eine Schwester und sechs Brüder würden alle in Somalia leben. Im Jahr römisch 40 habe er den Entschluss zur Ausreise aus seinem Herkunftsstaat gefasst und im römisch 40 sei er mit dem Flugzeug in die Türkei gelangt. Dann sei er über Griechenland, in ihm unbekannte Länder und Ungarn nach Österreich gelangt. Zu seinen Fluchtgründen gab er an, er habe Somalia verlassen, weil er sich in ein Mädchen verliebt habe, das einem höheren Clan angehöre. Nach einiger Zeit sei sie schwanger geworden. Daraufhin hätte ihre Familie den BF und seine Familie verfolgt und seinen Onkel getötet. Sie hätten den BF auch töten wollen, weshalb er aus Somalia geflüchtet sei. Er habe keine weiteren Gründe einer Asylantragstellung. Im Falle einer Rückkehr fürchte er um sein Leben.
  3. Am XXXX fand eine Einvernahme vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (in der Folge: Bundesamt) statt, in welcher der BF eingangs bejahte, damit einverstanden zu sein, in der Sprache Somali einvernommen zu werden, und vorbrachte, den Dolmetscher sehr gut zu verstehen. Die weitere Einvernahme des BF zu seiner Person, zu seinem Fluchtgrund und zu seiner Fluchtroute nahm folgenden Verlauf:
  4. Am römisch 40 fand eine Einvernahme vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (in der Folge: Bundesamt) statt, in welcher der BF eingangs bejahte, damit einverstanden zu sein, in der Sprache Somali einvernommen zu werden, und vorbrachte, den Dolmetscher sehr gut zu verstehen. Die weitere Einvernahme des BF zu seiner Person, zu seinem Fluchtgrund und zu seiner Fluchtroute nahm folgenden Verlauf: „(…) F: Haben Sie die Belehrung verstanden? A: Ja, ich habe alles verstanden. F: Werden Sie in gegenständlichem Verfahren vertreten? Liegt diesbezüglich eine Vollmacht vor? In welchem Umfang? VP: Nein. Ich bin nicht vertreten. F: Wie geht es Ihnen? Sind Sie psychisch und physisch in der Lage, Angaben zu Ihrem Asylverfahren zu machen? A: Ja, ich bin gesund. Gesundheitszustand F: Haben Sie irgendwelche Krankheiten und wenn ja, welche? A: Nein. Ich bin gesund. F: Nehmen Sie Medikamente bzw. haben Sie ärztliche Befunde? A: Nein. F: Sind Sie damit einverstanden, dass das BFA gegebenenfalls Anfragen über Ihren Gesundheitszustand bei medizinischen Einrichtungen bzw. behandelnden Ärzten einholt (Name der Einrichtung bzw. des behandelnden Arztes)?A: Ja, ich bin damit einverstanden. F: Sind Sie damit einverstanden, dass das BFA gegebenenfalls Anfragen über Ihren Gesundheitszustand bei medizinischen Einrichtungen bzw. behandelnden Ärzten einholt (Name der Einrichtung bzw. des behandelnden Arztes)?, A: Ja, ich bin damit einverstanden. F: Verfügen Sie über eine „Social Media Account“ wie z. Bsp. Facebook, Twitter, Instagram, usw. (Wenn ja, welches Medium und Benutzername)? A: Nein. F: Haben Sie eine Telefonnummer? A: XXXX A: römisch 40 Dokumente F: Haben Sie irgendwelche Dokumente dabei, die Sie heute vorlegen möchten? A: Ja. 1.) Arbeitsbestätigung 2.) Deutschkursbestätigung 3.) Foto aus Österreich F: Haben Sie jemals einen Reisepass besessen? Wenn ja, wo befindet sich dieser? A: Nein. F: Verfügen Sie über sonstige Personendokumente, die Sie vorlegen könnten (ID-Card, Geburtsurkunde?)A: Nein ich habe keine.F: Verfügen Sie über sonstige Personendokumente, die Sie vorlegen könnten (ID-Card, Geburtsurkunde?), A: Nein ich habe keine. Vorhalt: Sie haben am XXXX bei der Polizei um Asyl ersucht. Sie wurden am XXXX vor o.a. Behörde bereits zu Ihrem Asylverfahren, d.h. zu Ihrem Reiseweg und den Gründen Ihrer Ausreise, befragt. Können Sie sich an Ihre damaligen Angaben erinnern und stimmen diese?Vorhalt: Sie haben am römisch 40 bei der Polizei um Asyl ersucht. Sie wurden am römisch 40 vor o.a. Behörde bereits zu Ihrem Asylverfahren, d.h. zu Ihrem Reiseweg und den Gründen Ihrer Ausreise, befragt. Können Sie sich an Ihre damaligen Angaben erinnern und stimmen diese? A: Ja, ich erinnere mich. Ich habe die Wahrheit gesagt. Ich habe den Dolmetscher gut verstanden. Es gibt keine Fehler. Es gab auch eine Rückübersetzung. Angaben zur Person und Lebensumständen: Name: XXXX Name: römisch 40 Geboren: XXXX Geboren: römisch 40 Sprache: Somali (Muttersprache) Familienstand: ledig Kinder: keine Religion: Moslem/Sunnit Clanzugehörigkeit: Subclan: Madhibaan, Subclan: XXXX – Hauptclan: BoonClanzugehörigkeit: Subclan: Madhibaan, Subclan: römisch 40 – Hauptclan: Boon Schule: ½ Jahr Koranschule Letzte Berufsausübung: Ich habe meinem Vater bei der Scheiderei geholfen. F: Wie lange haben Sie diesen Beruf ausgeübt? A: XXXX A: römisch 40 Finanzielle Situation: schlecht Letzter Wohnort: Stadtteil: XXXX , Stadt: Kismaayo, Bundesland: Jubada Land, SomaliaLetzter Wohnort: Stadtteil: römisch 40 , Stadt: Kismaayo, Bundesland: Jubada Land, Somalia Wohnsituation: Eigentumshütte F: Lebt dort noch jemand? A: Nein. Wir haben das Haus verkauft. F: Wer hat in Somalia für den Lebensunterhalt gesorgt? A: Mein Vater. F: Haben Sie jemals andere Namen oder Identitäten geführt oder sich unter einer anderen Identität ausgegeben? A: Ja, ich hatte einen gefälschten Reisepass. Mit dem bin ich aus Somalia ausgereist. Familie: Vater: XXXX , ca. 50 Jahre, derzeit unbekannten Aufenthaltes römisch 40 , ca. 50 Jahre, derzeit unbekannten Aufenthaltes Mutter: XXXX , ca. 40 Jahre, derzeit unbekannten Aufenthaltes römisch 40 , ca. 40 Jahre, derzeit unbekannten Aufenthaltes Schwester: XXXX , ca. 16 Jahre, derzeit unbekannten Aufenthaltes römisch 40 , ca. 16 Jahre, derzeit unbekannten Aufenthaltes Bruder: XXXX , ca. 15 Jahre, derzeit unbekannten Aufenthaltes römisch 40 , ca. 15 Jahre, derzeit unbekannten Aufenthaltes XXXX , ca. 13 Jahre, derzeit unbekannten Aufenthaltes römisch 40 , ca. 13 Jahre, derzeit unbekannten Aufenthaltes XXXX , ca. 12 Jahre, derzeit unbekannten Aufenthaltes römisch 40 , ca. 12 Jahre, derzeit unbekannten Aufenthaltes XXXX , ca. 9 Jahre, derzeit unbekannten Aufenthaltes römisch 40 , ca. 9 Jahre, derzeit unbekannten Aufenthaltes XXXX , ca. 10 Jahre, derzeit unbekannten Aufenthaltes römisch 40 , ca. 10 Jahre, derzeit unbekannten Aufenthaltes XXXX , ca. 6 Jahre, derzeit unbekannten Aufenthaltes römisch 40 , ca. 6 Jahre, derzeit unbekannten Aufenthaltes F: Haben Sie noch Kontakt zu Ihren Verwandten in Somalia? A: Als ich in Österreich angekommen bin, hatte ich noch Kontakt. Dann habe ich aber meinen Kontakt verloren, weil meine Familie Somalia auch verlassen hat. Deshalb habe ich keinen Kontakt zu ihnen. Sie sagten zu mir, dass sie nach Kenia gehen. F: Wann war der letzte Kontakt? A: XXXX A: römisch 40 Bezugspersonen in Österreich: keine Bezugspersonen im EU-Raum: Keine. F: Waren Sie in Somalia einmal in Haft? A: Nein. F: Haben Sie sich in Österreich strafrechtlich etwas zu Schulden kommen lassen? A: Nein. Angaben zu Ihrem Fluchtgrund F: Hatten Sie jemals persönliche Probleme aufgrund Ihrer Volksgruppenzugehörigkeit, Ihres Religionsbekenntnisses, Ihrer Rasse, Ihrer Nationalität, aufgrund der Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe oder wegen Ihrer politischen Überzeugung? Bitte die folgenden Fragen, vorerst nur mit ja oder nein beantworten. A: Wegen meines Clans hatte ich Probleme. Ich wurde diskriminiert. Das hat mit meiner Flucht zu tun. Sonst hatte ich keine Probleme diesbezüglich. F: Was war der konkrete Grund, warum Sie die Heimat verlassen haben? Erzählen Sie bitte möglichst chronologisch über alle Ereignisse, die Sie persönlich zum Verlassen der Heimat veranlasst haben (freie Erzählung)! A: Ich bin in Kismaayo aufgewachsen und habe meinem Vater bei der Arbeit geholfen. Im XXXX habe ich ein Mädchen namens XXXX kennengelernt. Das war auf einem Fußballstadion. In XXXX haben wir eine Beziehung angefangen. Im XXXX hatten wir Geschlechtsverkehr und sie wurde schwanger. Ihre Eltern haben von der Schwangerschaft erfahren. Man frage sie, wer der Vater des Kindes ist und sie sagte, dass ich es bin. Am XXXX klopfte es an der Türe. Es stand der Vater und 2 der Brüder von XXXX an der Türe. Mein Onkel hatte die Türe geöffnet. Ihr Vater hat meinen Onkel erschossen. Zum Glück war ich nicht zu Hause, aber meine Eltern und meine Geschwister. Meine Mutter hatte dann große Angst um mich. Sie hat mich angerufen und mir gesagt, dass ich nicht nach Hause kommen darf. Meine Mutter sagte, dass ich zu einer Freundin von ihr gehen soll. Meine Mutter sagte, dass ich mich dort einige Tage verstecken muss. Mein Onkel wurde in der Zwischenzeit beerdigt. Daraufhin hat meine Mutter das Haus verkauft und mir einen Schlepper gesucht. Der Schlepper war dann bei mir zu Hause und hat mich fotografiert. Es dauerte dann 7 Tage, bis der Schlepper mir einen gefälschten Reisepass und ein Visum besorgt hat. Dann bin ich von Kismaayo nach Mogadischu geflogen. In Mogadischu war ich kurz aufhältig. Dann bin ich von Mogadischu in die Türkei geflogen. A: Ich bin in Kismaayo aufgewachsen und habe meinem Vater bei der Arbeit geholfen. Im römisch 40 habe ich ein Mädchen namens römisch 40 kennengelernt. Das war auf einem Fußballstadion. In römisch 40 haben wir eine Beziehung angefangen. Im römisch 40 hatten wir Geschlechtsverkehr und sie wurde schwanger. Ihre Eltern haben von der Schwangerschaft erfahren. Man frage sie, wer der Vater des Kindes ist und sie sagte, dass ich es bin. Am römisch 40 klopfte es an der Türe. Es stand der Vater und 2 der Brüder von römisch 40 an der Türe. Mein Onkel hatte die Türe geöffnet. Ihr Vater hat meinen Onkel erschossen. Zum Glück war ich nicht zu Hause, aber meine Eltern und meine Geschwister. Meine Mutter hatte dann große Angst um mich. Sie hat mich angerufen und mir gesagt, dass ich nicht nach Hause kommen darf. Meine Mutter sagte, dass ich zu einer Freundin von ihr gehen soll. Meine Mutter sagte, dass ich mich dort einige Tage verstecken muss. Mein Onkel wurde in der Zwischenzeit beerdigt. Daraufhin hat meine Mutter das Haus verkauft und mir einen Schlepper gesucht. Der Schlepper war dann bei mir zu Hause und hat mich fotografiert. Es dauerte dann 7 Tage, bis der Schlepper mir einen gefälschten Reisepass und ein Visum besorgt hat. Dann bin ich von Kismaayo nach Mogadischu geflogen. In Mogadischu war ich kurz aufhältig. Dann bin ich von Mogadischu in die Türkei geflogen. Nach verfolgter Rückübersetzung möchte Partei folgendes ergänzen/verbessern: Ich war bei der Freundin meiner Mutter als der Schlepper kam, um Fotos von mir zu machen. Pause 10 Minuten. F: Welchem Clan gehört XXXX und deren Familie an?F: Welchem Clan gehört römisch 40 und deren Familie an? A: Ogaden F: Was für einen Stellenwert hat dieser Clan in Ihrem Heimatort? A: Der Hauptclan ist Darood. Ogaden hat die Kontrolle von meinem Heimatort. F: Wo waren Sie zu diesem Zeitpunkt, als die Familie von XXXX zu Ihnen nach Hause kam?F: Wo waren Sie zu diesem Zeitpunkt, als die Familie von römisch 40 zu Ihnen nach Hause kam? A: Ich war am Fußballspielen. F: Wie weit waren Sie zu dem Zeitpunkt von zu Hause entfernt? A: zwischen 30-40 Minuten zu Fuß. Ich war im Stadion in Kismaayo gespielt. F: Weshalb wurde Ihr Onkel erschossen, als er die Türe geöffnet hat? A: Man hat stark an die Türe geklopft. Mein Onkel war vor Ort und er hat die Türe aufgemacht. Sie haben ihn mit meinem Vater verwechselt. Die Familie von XXXX hat dann gesagt, dass XXXX von mir schwanger ist. Mein Onkel sagte darauf, dass man darüsber reden kann. Plötzlich hat der Vater von XXXX meinen Onkel erschossen. A: Man hat stark an die Türe geklopft. Mein Onkel war vor Ort und er hat die Türe aufgemacht. Sie haben ihn mit meinem Vater verwechselt. Die Familie von römisch 40 hat dann gesagt, dass römisch 40 von mir schwanger ist. Mein Onkel sagte darauf, dass man darüsber reden kann. Plötzlich hat der Vater von römisch 40 meinen Onkel erschossen. F: Wie ging es dann weiter, nachdem Ihr Onkel erschossen worden ist? A: Die Familie von XXXX ging in unser Haus hinein und haben mich gesucht. Zum Glück bin ich nicht zu Hause gewesen und sie sind gegangen. A: Die Familie von römisch 40 ging in unser Haus hinein und haben mich gesucht. Zum Glück bin ich nicht zu Hause gewesen und sie sind gegangen. F: Waren Sie jemals wieder zu Hause nach dem Vorfall mit der Familie von XXXX ?F: Waren Sie jemals wieder zu Hause nach dem Vorfall mit der Familie von römisch 40 ? A: Nein. Es gab nur dieser Vorfall. F: Wo hat die Freundin Ihrer Mutter gelebt, bei der Sie sich versteckten? A: Nähe der Schule XXXX . A: Nähe der Schule römisch 40 . F: Wie weit ist dies von Ihrem zu Hause entfernt? A: ca. 20 Minuten zu Fuß. F: Wie lange haben Sie sich bei der Freundin Ihrer Mutter aufgehalten? A: 7 Tage. F: Sind Sie direkt von der Freundin Ihrer Mutter zum Flughafen nach Kismaayo und dann nach Mogadischu geflogen? A: Ja. Ich war nicht mehr zu Hause nach dem Vorfall. Vorhalt: Sie gaben vorher an, dass Sie zu Hause vom Schlepper bezüglich eines gefälschten Reisepasses fotografiert worden sind. Nun geben Sie an, dass Sie nicht mehr zu Hause gewesen wären. Nehmen Sie dazu Stellung! A: Nein ich habe das nicht so gesagt. Ich habe gesagt, dass der Schlepper zum Haus der Freundin meiner Mutter gekommen ist. F: Wie lange dauerte es, als Ihr Onkel erschossen wurde und bis die Beerdigung war? A: Der Vorfall war am Nachmittag. Am nächsten Tag hat man meinen Onkel beerdigt. F: Waren Sie auf der Beerdigung Ihres Onkels? A: Nein. F: Weshalb ist die Familie von XXXX zu Ihnen nach Hause gekommen? Was wollten diese damit bezwecken?F: Weshalb ist die Familie von römisch 40 zu Ihnen nach Hause gekommen? Was wollten diese damit bezwecken? A: Sie wollten mich töten, weil XXXX von mir schwanger war. A: Sie wollten mich töten, weil römisch 40 von mir schwanger war. F: Weshalb hatte die Familie von XXXX dann Ihren Onkel ermordet? Auch wenn diese dachte, dass Ihr Onkel, Ihr Vater wäre, ist es für mich nicht ganz logisch, weshalb diese ihn ermorden sollten, wenn die Familie von XXXX eigentlich Sie wollten. Bitte erklären Sie mir dies. F: Weshalb hatte die Familie von römisch 40 dann Ihren Onkel ermordet? Auch wenn diese dachte, dass Ihr Onkel, Ihr Vater wäre, ist es für mich nicht ganz logisch, weshalb diese ihn ermorden sollten, wenn die Familie von römisch 40 eigentlich Sie wollten. Bitte erklären Sie mir dies. A: Sie wollten mich töten. Deshalb waren sie bei mir zu Hause. Es kam dann zum Streit zwischen der Familie von XXXX und meinem Onkel. Mein Onkel wurde wegen des Streites erschossen. A: Sie wollten mich töten. Deshalb waren sie bei mir zu Hause. Es kam dann zum Streit zwischen der Familie von römisch 40 und meinem Onkel. Mein Onkel wurde wegen des Streites erschossen. F: Was wäre gewesen, wenn Sie zu Hause gewesen wären als die Familie von XXXX gekommen ist?F: Was wäre gewesen, wenn Sie zu Hause gewesen wären als die Familie von römisch 40 gekommen ist? A: Ich wäre ermordet worden. F: Wie lange haben Sie sich in Mogadischu aufgehalten? A: 1 Stunde. F: Wann hat Ihre Familie Somalia verlassen? A: XXXX A: römisch 40 F: Weshalb hat Ihre Familie Somalia verlassen? A: Meine Eltern haben das Haus verkauft wegen meiner Flucht. Sie haben in einem Flüchtlingslager in Kismaayo direkt versucht eine neue Hütte zu bauen. Jedoch kam dort auch die Familie von XXXX . A: Meine Eltern haben das Haus verkauft wegen meiner Flucht. Sie haben in einem Flüchtlingslager in Kismaayo direkt versucht eine neue Hütte zu bauen. Jedoch kam dort auch die Familie von römisch 40 . F: Wann kam die Familie von XXXX zu Ihrer Familie?F: Wann kam die Familie von römisch 40 zu Ihrer Familie? A: XXXX A: römisch 40 F: Wie ist diese Begegnung abgelaufen? A: Man hat gefragt, wo ich bin. Mein Vater sagte, dass sie nicht wissen wo ich bin. Dann hat man meine Familie bedroht. F: Wie wurde Ihre Familie bedroht? A: Man sagte meinem Vater, dass er Probleme bekommen würde, wenn ich mich nicht stelle. Vorhalt: Sie bejahten vorher als ich Sie fragte, ob es nur 1 Vorfall mit der Familie XXXX gab. Jetzt sagen Sie, dass die Familie von XXXX 2x bei Ihnen gewesen wären. Bitte nehmen Sie dazu Stellung!Vorhalt: Sie bejahten vorher als ich Sie fragte, ob es nur 1 Vorfall mit der Familie römisch 40 gab. Jetzt sagen Sie, dass die Familie von römisch 40 2x bei Ihnen gewesen wären. Bitte nehmen Sie dazu Stellung! A: Es gab
  5. Vorfall als ich noch in Somalia war. Und den
  6. Vorfall im XXXX . Sonst gibt es bis dato keine Vorfälle.A: Es gab
  7. Vorfall als ich noch in Somalia war. Und den
  8. Vorfall im römisch 40 . Sonst gibt es bis dato keine Vorfälle. F: Weshalb sollte die Familie von XXXX Ihre Familie rund 7 Monate in Ruhe lassen und auf einmal wieder kommen?F: Weshalb sollte die Familie von römisch 40 Ihre Familie rund 7 Monate in Ruhe lassen und auf einmal wieder kommen? A: Sie dachten, dass mein Vater nun, weil mein Onkel ermordet wurde, mich zur Verfügung stellen wird. Die Familie von XXXX hat dann herausgefunden, dass meine Familie nun in Kismaayo wohnte und darum sind sie dorthin gekommen. A: Sie dachten, dass mein Vater nun, weil mein Onkel ermordet wurde, mich zur Verfügung stellen wird. Die Familie von römisch 40 hat dann herausgefunden, dass meine Familie nun in Kismaayo wohnte und darum sind sie dorthin gekommen. F: Werden Sie nun in ganz Somalia gesucht oder nur in Kismaayo und Umgebung? A: Kismaayo und Umgebung. F: Haben Sie in Mogadischu Verwandte oder Bekannte? A: Nein. F: Was hätten Sie im Falle einer eventuellen Rückkehr z.B. nach Mogadischu konkret zu befürchten? A: Der Clan von XXXX gibt es überall in Somalia.A: Der Clan von römisch 40 gibt es überall in Somalia. F: XXXX und deren Familie befindet sich in Kismaayo – welches rund 482 KM von Mogadischu entfernt liegt. Außerdem gaben Sie selbst an, dass Sie leidglich in Kismaayo und Umgebung gesucht werden. Es ist denkunmöglich, dass einer Sie erkennen sollte – denn es kennt Sie niemand in beispielsweise Mogadischu – und dies der Familie von XXXX berichtet. Niemand weiß, dass Sie es sind. Es gibt kein Meldewesen so wie in Österreich. Wenn nicht Mogadischu wäre es Ihnen möglich anderswo in Somalia unterzutauchen. Somalia hat eine Gesamtfläche von rund 637.657 km². Bitte nehmen Sie dazu Stellung!F: römisch 40 und deren Familie befindet sich in Kismaayo – welches rund 482 KM von Mogadischu entfernt liegt. Außerdem gaben Sie selbst an, dass Sie leidglich in Kismaayo und Umgebung gesucht werden. Es ist denkunmöglich, dass einer Sie erkennen sollte – denn es kennt Sie niemand in beispielsweise Mogadischu – und dies der Familie von römisch 40 berichtet. Niemand weiß, dass Sie es sind. Es gibt kein Meldewesen so wie in Österreich. Wenn nicht Mogadischu wäre es Ihnen möglich anderswo in Somalia unterzutauchen. Somalia hat eine Gesamtfläche von rund 637.657 km². Bitte nehmen Sie dazu Stellung! A: Man hat überall mein Foto verteilt in Somalia. Deshalb kann man mich finden. F: Somalia hat – Stand 2021 – rund 17,07 Millionen Menschen. Das heißt jeder der 17,07 Millionen Menschen kennen Ihr Gesicht? A: Alle, welche dem Clan von XXXX angehören kennen mein Gesicht.A: Alle, welche dem Clan von römisch 40 angehören kennen mein Gesicht. F: Wie wurde das Foto von Ihnen in ganz Somalia verteilt?, F: Wie wurde das Foto von Ihnen in ganz Somalia verteilt? A: Über Whatsapp. Vorhalt: Sie gaben vorher an, dass Sie nur in Kismaayo und Umgebung gesucht werden. Jetzt geben Sie an, dass Sie in ganz Somalia von dem Clan gesucht werden. Bitte bleiben Sie bei der Wahrheit und nehmen Sie dazu Stellung!, Vorhalt: Sie gaben vorher an, dass Sie nur in Kismaayo und Umgebung gesucht werden. Jetzt geben Sie an, dass Sie in ganz Somalia von dem Clan gesucht werden. Bitte bleiben Sie bei der Wahrheit und nehmen Sie dazu Stellung! A: Alle Verwandten und alle, welche dem Clan Ogaden angehören kennen mich nun durch das Foto. F: Hatten Sie heute genug Zeit alles zu schilden? A: Ja. F: Sind das alle Fluchtgründe? A: Das war alles. Ich habe nichts mehr hinzuzufügen. F: Möchten Sie noch was vorbringen? A: Nein. F: Haben Sie sämtliche Gründe und Vorfälle, welche Sie zum Verlassen von Somalia veranlasst haben, angeführt? A: Ja. F: Wurde Ihnen ausreichend Zeit eingeräumt, ihre Probleme vollständig und so ausführlich, wie Sie es wollten, zu schildern? A: Ja. F: Sie werden nochmals auf das Neuerungsverbot im Beschwerdeverfahren aufmerksam gemacht. Ich frage Sie daher jetzt nochmals, ob Sie noch etwas Asylrelevantes angeben möchten oder etwas vorbringen möchten, was Ihnen wichtig erscheint, ich jedoch nicht gefragt habe? A: Ja, Ich bin damit einverstanden. Angaben zu Ihrem Fluchtweg F: Halten Sie die im Rahmen der Erstbefragung vor der Exekutive gemachten Angaben bezüglich Ihres Fluchtweges vollinhaltlich aufrecht? A: Ja. F: Wann haben Sie den Entschluss gefasst Somalia zu verlassen? A: XXXX A: römisch 40 F: Wann genau haben Sie Somalia dann tatsächlich verlassen? A: XXXX per Flugzeug in die TürkeiA: römisch 40 per Flugzeug in die Türkei Vorhalt: Sie gaben an, dass der Vorfall mit der Familie von XXXX am XXXX stattgefunden hat. Sie wären daraufhin 7 Tage bei der Freundin Ihrer Mutter gewesen, wären dann von dort nach Mogadischu geflogen, hätten sich in Mogadischu 1 Stunde aufgehalten bis Sie in die Türkei ausgereist sind. Jetzt geben Sie an, dass Sie am XXXX – somit 3 Tage später ausgereist sind. Dies ist ein Widerspruch! Bitte nehmen Sie dazu Stellung.Vorhalt: Sie gaben an, dass der Vorfall mit der Familie von römisch 40 am römisch 40 stattgefunden hat. Sie wären daraufhin 7 Tage bei der Freundin Ihrer Mutter gewesen, wären dann von dort nach Mogadischu geflogen, hätten sich in Mogadischu 1 Stunde aufgehalten bis Sie in die Türkei ausgereist sind. Jetzt geben Sie an, dass Sie am römisch 40 – somit 3 Tage später ausgereist sind. Dies ist ein Widerspruch! Bitte nehmen Sie dazu Stellung. A: Ich bin nicht so gut in Mathematik. Für mich ist 7+9=
  9. Deshalb habe ich XXXX gesagt. A: Ich bin nicht so gut in Mathematik. Für mich ist 7+9=
  10. Deshalb habe ich römisch 40 gesagt. F: Sind Sie legal oder illegal ausgereist? A: illegal mit einem gefälschten Reisepass F: Haben Sie in einem anderen europäischen Staat (z.B. Griechenland) einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt? A: Nein. F: Weshalb nicht? A: Der Schlepper hat entschieden, dass ich nach Österreich komme. F: Möchten Sie Einsicht in die Feststellungen des Bundesamtes zur Lage in Somalia nehmen? – Sie haben dann die Möglichkeit innerhalb einer zweiwöchigen Stellung dazu zu nehmen. Belehrung: Ihnen werden die Feststellungen des Bundesamtes zur Lage in Somalia zur Einsichtnahme vorgelegt und diese werden Ihnen erläutert. Wenn Sie ein bestimmter Teil der Feststellungen besonders interessiert wird Ihnen dieser vom Dolmetscher zur Kenntnis gebracht. Im Anschluss daran haben Sie die Möglichkeit im Rahmen des Parteiengehörs dazu Ihre Stellungnahme abzugeben. Sie können aber auch auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichten oder Ihnen werden die Feststellungen ausgefolgt und Sie haben dann die Möglichkeit innerhalb einer Frist von zwei Wochen eine schriftliche Stellungnahme abzugeben. Haben Sie die Belehrung verstanden? A: Ja, ich habe verstanden und ich verzichte. F: Von welchen finanziellen Mitteln leben Sie hier in Österreich? A: Von der Grundversorgung. (…) F: Hatten Sie während dieser Befragung irgendwelche Probleme? A: Nein, ich hatte keine Probleme. F: Konnten Sie den Dolmetscher während der gesamten Befragung einwandfrei verstehen und haben Sie alles verstanden sowohl von der Sprache als auch vom Verständnis her? A: Ja, ich konnte den Dolmetscher sehr gut verstehen und habe alles verstanden. (…)“
  11. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid vom XXXX wurde der Antrag des BF auf internationalen Schutz hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 abgewiesen (Spruchpunkt I.). Gemäß § 8 Abs. 1 AsylG 2005 wurde ihm der Status des subsidiär Schutzberechtigten zuerkannt und gemäß § 8 Abs. 4 AsylG 2005 eine befristete Aufenthaltsberechtigung für ein Jahr erteilt (Spruchpunkte II. und III.).
  12. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid vom römisch 40 wurde der Antrag des BF auf internationalen Schutz hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß Paragraph 3, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 13, AsylG 2005 abgewiesen (Spruchpunkt römisch eins.). Gemäß Paragraph 8, Absatz eins, AsylG 2005 wurde ihm der Status des subsidiär Schutzberechtigten zuerkannt und gemäß Paragraph 8, Absatz 4, AsylG 2005 eine befristete Aufenthaltsberechtigung für ein Jahr erteilt (Spruchpunkte römisch zwei. und römisch drei.). Begründend wurde zu Spruchpunkt I. im Wesentlichen dargelegt, der BF habe keine Verfolgung bzw. Bedrohung glaubhaft machen können bzw. sei sein Fluchtvorbringen aus näher dargelegten Gründen als unglaubwürdig erachtet worden. Er habe weder eine staatliche noch eine private Verfolgungshandlung, vor welcher ihn der Staat nicht schützen könnte, glaubwürdig vorbringen können. Das Bundesamt gehe davon aus, dass er aus wirtschaftlichen oder sonstigen Gründen geflohen sei, weshalb spruchgemäß zu entscheiden gewesen sei.Begründend wurde zu Spruchpunkt römisch eins. im Wesentlichen dargelegt, der BF habe keine Verfolgung bzw. Bedrohung glaubhaft machen können bzw. sei sein Fluchtvorbringen aus näher dargelegten Gründen als unglaubwürdig erachtet worden. Er habe weder eine staatliche noch eine private Verfolgungshandlung, vor welcher ihn der Staat nicht schützen könnte, glaubwürdig vorbringen können. Das Bundesamt gehe davon aus, dass er aus wirtschaftlichen oder sonstigen Gründen geflohen sei, weshalb spruchgemäß zu entscheiden gewesen sei.
  13. Mit fristgerechter Beschwerde vom XXXX wurde Spruchpunkt I. dieses Bescheides vom BF im Wege seiner Vertretung angefochten. Begründend wurde zusammengefasst ausgeführt, dass das Bundesamt seiner Pflicht zur amtswegigen Ermittlung und materiellen Wahrheitsforschung nicht im gesetzlich vorgesehenen Ausmaß nachgekommen sei. Der BF habe Probleme aufgrund der Volksgruppenzugehörigkeit erwähnt, womit auch sein Fluchtvorbringen eng zusammenhänge, und es sei unterlassen worden, ihn zu fragen, ob er sonstige damit verbundene Diskriminierungen und Nachteile erlebt habe. Bei ordentlicher Befragung hätte der BF vorbringen können, dass er aufgrund von Diskriminierungen nur etwa ein halbes Jahr zur Schule gehen habe können, er dort immer von Lehrern beschimpft worden sei, wodurch er kaum lesen und schreiben lernen habe können. Aufgrund von Diskriminierungen habe er nur der gleichen Arbeit wie sein Vater nachgehen können. Die Befragung sei sehr knapp durchgeführt worden und das Bundesamt habe keine Fragen bezüglich der Beziehung des BF zum Mädchen und zu ihrer Familie gestellt. Durch gezielte Nachfrage hätte das Bundesamt nähere Informationen erhalten, insbesondere, dass der Clan des Mädchens der herrschende Clan in Kismaayo sei. Daher sei die Familie des BF die einzige in dem Ort gewesen, die dem Clan der Madhibaan angehöre, weshalb der BF und seine Familie nicht auf Clanschutz zugreifen hätten können.
  14. Mit fristgerechter Beschwerde vom römisch 40 wurde Spruchpunkt römisch eins. dieses Bescheides vom BF im Wege seiner Vertretung angefochten. Begründend wurde zusammengefasst ausgeführt, dass das Bundesamt seiner Pflicht zur amtswegigen Ermittlung und materiellen Wahrheitsforschung nicht im gesetzlich vorgesehenen Ausmaß nachgekommen sei. Der BF habe Probleme aufgrund der Volksgruppenzugehörigkeit erwähnt, womit auch sein Fluchtvorbringen eng zusammenhänge, und es sei unterlassen worden, ihn zu fragen, ob er sonstige damit verbundene Diskriminierungen und Nachteile erlebt habe. Bei ordentlicher Befragung hätte der BF vorbringen können, dass er aufgrund von Diskriminierungen nur etwa ein halbes Jahr zur Schule gehen habe können, er dort immer von Lehrern beschimpft worden sei, wodurch er kaum lesen und schreiben lernen habe können. Aufgrund von Diskriminierungen habe er nur der gleichen Arbeit wie sein Vater nachgehen können. Die Befragung sei sehr knapp durchgeführt worden und das Bundesamt habe keine Fragen bezüglich der Beziehung des BF zum Mädchen und zu ihrer Familie gestellt. Durch gezielte Nachfrage hätte das Bundesamt nähere Informationen erhalten, insbesondere, dass der Clan des Mädchens der herrschende Clan in Kismaayo sei. Daher sei die Familie des BF die einzige in dem Ort gewesen, die dem Clan der Madhibaan angehöre, weshalb der BF und seine Familie nicht auf Clanschutz zugreifen hätten können. Das Bundesamt habe sich auch wenig mit den Länderberichten auseinandergesetzt, obwohl viele Aussagen des BF darin seine Bestätigung finden würden. Informationen bezüglich der Clanzugehörigkeit des BF seien kaum berücksichtigt und gewürdigt worden. Die Madhibaan sowie ihre Unterclans würden zu den Minderheitenclans zählen und werde auf die in der Beschwerde zitierten Berichte verwiesen. Auch Informationen über den Clan des Mädchens seien zu wenig berücksichtigt worden, obwohl sie einem noblen Clan angehöre und dieser Clan die Kontrolle in Kismaayo gehabt habe. Hätte sich das Bundesamt besser mit den Länderberichten auseinandergesetzt, hätte es dort Deckung und Bestätigung für das asylrelevante Vorbringen des BF gefunden. Darüber hinaus sei die Beweiswürdigung sehr knapp und oberflächlich ausgeführt. Das Bundesamt habe sich unzureichend mit dem Vorbringen des BF beschäftigt und den Argumenten des Bundesamtes werde aus den in der Beschwerde näher dargelegten Gründen entgegengetreten. Hätte das Bundesamt das Vorbringen entsprechend gewürdigt und insbesondere einen Abgleich mit aktuellen Länderberichten vorgenommen, wäre es zum Schluss gekommen, dass die Verfolgungsgefahr objektiv nachvollziehbar und GFK-relevant sei. Der BF sei bereits einer Verfolgung im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention aufgrund seiner Volksgruppenzugehörigkeit ausgesetzt gewesen, weil er in Somalia durch die Familie des Mädchens gesucht und bedroht worden sei. Da der BF aufgrund seiner Volksgruppenzugehörigkeit und somit als Angehöriger der sozialen Gruppe eines Minderheitsclans verfolgt werde, treffe auf ihn die Definition des Flüchtlings im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention zu. Es werde auf die UNHCR-Schutzerwägungen zu Somalia hingewiesen, wobei die Risikogruppen „Angehörige von Minderheitengruppen, einschließlich ethnischer Minderheiten und Minderheitenclans, (…)“ und „Personen, die einem Clan angehören, der in Interclan-Konflikte, einschließlich Blutfehden involviert ist“ hervorzuheben seien. Da der BF einem Minderheitenclan angehöre, diesbezüglich bereits Diskriminierung erlebt habe, und von den Angehörigen des „noblen“ Clans aufgrund der Beziehung zu einem Mädchen weiterhin gesucht werde, wäre dem BF der Status des Asylberechtigten zuzuerkennen gewesen.
  15. Die Beschwerdevorlage langte am XXXX beim Bundesverwaltungsgericht ein.
  16. Die Beschwerdevorlage langte am römisch 40 beim Bundesverwaltungsgericht ein.
  17. In einer schriftlichen Stellungnahme vom XXXX , eingelangt am XXXX , wurde im Wesentlichen vorgebracht, dass auch die aktuelle Guidance Note der EUAA zu Somalia mit Stand August 2023 entscheidungswesentlich sei. Darin seien weiterführende Ausführungen zum Minderheitenclan des BF enthalten, aber auch zum Clan des Mädchens, durch deren Familie der BF asylrelevant verfolgt worden sei bzw. werde. Darüber hinaus würde sich auch ergeben, dass Mischehen zwischen Angehörigen von mächtigen Clans und (unter anderem) Madhibaan ein Tabu darstellen würden, und es oft zu gewaltsamen Konflikten führe, wenn es zu einer derartigen Verbindung komme. Besonders problematisch seien Verbindungen zwischen weiblichen Angehörigen von mächtigen Mehrheitsclans und männlichen Angehörigen von Minderheiten bzw. Minderheitsclans.
  18. In einer schriftlichen Stellungnahme vom römisch 40 , eingelangt am römisch 40 , wurde im Wesentlichen vorgebracht, dass auch die aktuelle Guidance Note der EUAA zu Somalia mit Stand August 2023 entscheidungswesentlich sei. Darin seien weiterführende Ausführungen zum Minderheitenclan des BF enthalten, aber auch zum Clan des Mädchens, durch deren Familie der BF asylrelevant verfolgt worden sei bzw. werde. Darüber hinaus würde sich auch ergeben, dass Mischehen zwischen Angehörigen von mächtigen Clans und (unter anderem) Madhibaan ein Tabu darstellen würden, und es oft zu gewaltsamen Konflikten führe, wenn es zu einer derartigen Verbindung komme. Besonders problematisch seien Verbindungen zwischen weiblichen Angehörigen von mächtigen Mehrheitsclans und männlichen Angehörigen von Minderheiten bzw. Minderheitsclans.
  19. Am XXXX erfolgte unter Beiziehung eines Dolmetschers für die Sprache Somalisch sowie in Anwesenheit der Rechtsvertretung des BF eine mündliche Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht. Das Bundesamt ist entschuldigt nicht erschienen.
  20. Am römisch 40 erfolgte unter Beiziehung eines Dolmetschers für die Sprache Somalisch sowie in Anwesenheit der Rechtsvertretung des BF eine mündliche Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht. Das Bundesamt ist entschuldigt nicht erschienen. Die Verhandlung nahm im Wesentlichen folgenden Verlauf: „(…) R: Was ist Ihre Muttersprache? BF: Meine Muttersprache ist Somalisch. R an den Dolmetscher: In welcher Sprache übersetzen Sie für den Beschwerdeführer? D: Somalisch. R befragt den Beschwerdeführer, ob er den Dolmetscher gut verstehe, dies wird bejaht. R befragt den Beschwerdeführer, ob dieser geistig und körperlich in der Lage ist der heutigen Verhandlung zu folgen bzw. ob irgendwelche Hindernisgründe vorliegen. Nun wird der Beschwerdeführer befragt, ob er gesund ist oder ob bei ihm (Krankheiten) und /oder Leiden vorliegen. Diese Fragen werden vom Beschwerdeführer dahingehend beantwortet, dass keine Hindernisgründe oder chronische Krankheiten und Leiden vorliegen. Der Beschwerdeführer ist in der Lage der Verhandlung in vollem Umfang zu folgen. BF gibt an, dass er gesund ist. Dem Beschwerdeführer wird dargelegt, dass er am Verfahren entsprechend mitzuwirken hat bzw. auf die Fragen wahrheitsgemäß zu antworten hat. Andernfalls dies sich entsprechend im Erkenntnis im Bundesverwaltungsgerichtes auswirken würde. R: Haben Sie noch neue Beweismittel, die Sie beim BFA oder bzw. bei der Polizei noch nicht vorgelegt haben? BF: Nein. (…) R: Bleiben Sie bei den Angaben, die Sie vor der Polizei und dem BFA gemacht haben und halten Sie diese aufrecht und entsprechen diese der Wahrheit? BF: Ich bleibe dabei. Ich wollte was korrigieren: Es geht um meine Ausreisegründe. Man hat mich gefragt, wie lange ich mich in Somalia versteckt habe, in Wahrheit habe ich nur „drei Tage“ gesagt, protokolliert wurde „sieben Tage“. Sonst war gar nichts. R: Das Protokoll wurde Ihnen rückübersetzt und Sie wurden befragt, ob Sie irgendwelche Einwände dagegen haben und Sie haben seinerzeit geantwortet: „Es war alles korrekt, es hat alles gepasst…“ Was sagen Sie dazu? BF: Ich habe nicht verstanden. D2 erklärt nochmals die Frage. BF: Ja, ich habe es unterschrieben, ich weiß aber nicht, warum diese sieben Tage protokolliert wurden. R: Soweit ich auch Ihrer Beschwerde entnehme, wurden dagegen ebenfalls nichts moniert. BF: Beim Verfassen der Beschwerde habe ich das auch erwähnt. RV: Aus dem protokollierten Angaben ergibt sich sinngemäß eine Dauer von drei Tagen, während derer der BF sich versteckt hat. Regierungsvorlage, Aus dem protokollierten Angaben ergibt sich sinngemäß eine Dauer von drei Tagen, während derer der BF sich versteckt hat. R: Wie ist Ihr Name und wo und wann sind Sie geboren? BF: Ich bin am XXXX in Kismaayo geboren. Ich heiße XXXX .BF: Ich bin am römisch 40 in Kismaayo geboren. Ich heiße römisch 40 . R: Wo haben Sie von Ihrer Geburt an bis zu Ihrer Ausreise in Somalia überall gelebt, wenn Sie es bitte chronologisch angeben. Bitte geben Sie an, in welcher Dauer Sie in welchen Dörfern, Orten, Städten gelebt haben. BF: Von meiner Geburt an bis zu meiner Ausreise lebte ich in Kismaayo. R: Durchgehend? BF: Ja. R: Haben Sie an der von Ihnen angegeben Wohnadresse alleine gelebt? BF: Dort lebten meine Eltern, mein Onkel vs. (väterlicherseits) und meine sieben Geschwister. R: Wie viele Geschwister hat Ihr Vater? BF: Er hat nur einen einzigen Bruder und dieser lebte bei uns. R: Wie viele Geschwister hat Ihre Mutter? BF: Sie hat zwei Schwestern. R: Wo leben ihre zwei Tanten? BF: Beide leben in Kismaayo. R: Wie geht es Ihren Familienangehörigen, Eltern und Geschwister? BF Ich weiß es nicht, wo meine Familie jetzt ist. Den letzten Kontakt hatte ich am XXXX . Sie haben mir damals gesagt, dass sie von dort weggehen wollen. BF Ich weiß es nicht, wo meine Familie jetzt ist. Den letzten Kontakt hatte ich am römisch 40 . Sie haben mir damals gesagt, dass sie von dort weggehen wollen. R: Was heißt „von dort weggehen“ und wohin wollten sie gehen? BF: Richtung Kenia wollten sie. R: Was war der Inhalt des letzten Gespräches? BF: Damals habe ich mit meiner Mutter gesprochen, sie hat mir gesagt, dass die Gruppe zu ihnen gekommen ist. Meine Familie hat damals in einem Lager außerhalb von Kismaayo gelebt. Dort nennt man das Lager XXXX . BF: Damals habe ich mit meiner Mutter gesprochen, sie hat mir gesagt, dass die Gruppe zu ihnen gekommen ist. Meine Familie hat damals in einem Lager außerhalb von Kismaayo gelebt. Dort nennt man das Lager römisch 40 . R: Haben Sie über das „Rote Kreuz“ bzw. über den „Roten Halbmond“ eine Suchanfrage bezüglich des Aufenthaltes Ihrer Familienangehörigen gestellt? BF: Das wusste ich nicht. R: Wie lange sind Sie schon in Österreich? BF: Seit XXXX . BF: Seit römisch 40 . R: Welche Schul- und Berufsausbildung haben Sie? BF: Ich habe eineinhalb Jahre eine Koranschule besucht. Dort habe ich auch gelernt, wie man Somalisch schreibt und liest. Ich habe keinen Beruf erlernt, aber ich habe als Helfer gearbeitet. Ich habe meinem Vater geholfen. Er hat eine kleine Schneiderei gehabt. R: Hat Ihr Vater damit seinen Lebensunterhalt und den Ihrer Familie bestritten? BF: Ja. R: Sie haben gesagt Sie haben sieben Geschwister. Wer von diesen Geschwistern ist älter als Sie? BF: Ich bin der Älteste und das zweitälteste Kind meiner Eltern ist meine Schwester. R: Wie viele Brüder haben Sie? BF: Sechs Brüder. R: Wie alt sind Ihre Brüder? BF: Wie alt sie genau sind weiß ich nicht. Bei der letzten Einvernahme musste ich schätzen. Soll ich wieder schätzen? R wiederholt die Frage. BF: XXXX ist ungefähr 15 Jahre alt. XXXX ist 13, XXXX ist ungefähr zwölf, XXXX ist ungefähr neun Jahre alt, XXXX ist ungefähr zehn Jahre alt, XXXX ist ungefähr sechs Jahre alt. XXXX ist meine Schwester, sie ist
  21. BF: römisch 40 ist ungefähr 15 Jahre alt. römisch 40 ist 13, römisch 40 ist ungefähr zwölf, römisch 40 ist ungefähr neun Jahre alt, römisch 40 ist ungefähr zehn Jahre alt, römisch 40 ist ungefähr sechs Jahre alt. römisch 40 ist meine Schwester, sie ist
  22. R: Hypothetische Frage: Nachdem Sie subsidiären Schutz haben, was würden Sie befürchten, wenn Sie nach Somalia zurückgehen müssten? BF: Meine Ausreisegründe sind nach wie vor dieselben. Die Familie, die mich töten wollte, ist immer noch dort. Ich habe Angst vor ihnen. R: Haben Sie noch Kontakt nach Somalia? BF: Nein. R: Woher wissen Sie, dass diese Familie vor der Sie Angst haben, noch dort ist? Vermuten Sie das oder wissen Sie das? BF: Ich vermute es nicht, aber ich bin mir sicher, dass die Familie noch dort ist. R: Wieso haben Sie vor dieser Familie Angst? BF: Ich habe Angst, weil die Familie bewaffnet ist und wir können uns gegen diese Familie nicht schützen. R: Sie haben gesagt: „Die Familie wollte mich töten.“ Gibt es dafür einen Grund? BF: Der Grund, weshalb ich Angst vor ihnen habe ist, dass ich eine von ihren Töchtern „geschwängert“ habe. In Somalia tut man das nicht. Wenn jemand ohne Heirat eine Frau „geschwängert“ hat, kann diese Person nicht weiter in Somalia bleiben. Wenn man diese Person sieht, wird diese getötet. R: Wieso behauptet die Familie vor der Sie Angst haben, dass eine ihrer Töchter von Ihnen schwanger geworden sei? BF: Sie hat zu ihrer Familie gesagt, dass ich der Vater von diesem Kind bin. Ich gehöre einem Minderheitenstamm an und dürfte nicht so eine Frau heiraten. R: Warum hat diese Tochter gesagt, dass das Kind von Ihnen ist? BF: Nachdem die Familie gesehen hat, dass ihre Tochter schwanger ist, hat meine Freundin damals gesagt, dass ich der Vater von diesem Kind bin. R: In wievielten Monat war diese Tochter dieser Familie schwanger, wie ihre Familie gemerkt hat, dass sie schwanger sei? BF: Sie war im zehnten Monat schwanger. Ich habe nicht damit gemeint, dass sie im zehnten Monat schwanger war, ich habe gemeint, dass es im XXXX war. BF: Sie war im zehnten Monat schwanger. Ich habe nicht damit gemeint, dass sie im zehnten Monat schwanger war, ich habe gemeint, dass es im römisch 40 war. R: Bitte die Fragen beantworten. R wiederholt die Frage. BF: Ich weiß es nicht, in welchem Monat sie zu diesem Zeitpunkt schwanger war, aber im XXXX hatten wir den ersten Geschlechtsverkehr miteinander. Danach ist sie schwanger geworden.BF: Ich weiß es nicht, in welchem Monat sie zu diesem Zeitpunkt schwanger war, aber im römisch 40 hatten wir den ersten Geschlechtsverkehr miteinander. Danach ist sie schwanger geworden. R: Wann hat Ihnen dann diese Frau erzählt, dass sie schwanger geworden ist? BF: Sie hat mir nicht gesagt, dass sie schwanger ist, aber ihre Familie ist darauf gekommen, dass sie schwanger ist. R: In welchem Bezug, in welchem Verhältnis sind Sie zu dieser Frau überhaupt gestanden? BF: Wir haben einander geliebt und haben uns oft miteinander getroffen. R: Was heißt für Sie „wir haben einander geliebt“? BF: Damit meine ich, wir haben eine Beziehung miteinander gehabt und dann waren miteinander verliebt. R: Was heißt für Sie, „wir haben eine Beziehung miteinander gehabt“? BF: Wir haben einander geliebt und waren oft miteinander. Ich meine damit, wir waren oft zusammen in der Stadt unterwegs. R: Wie hat Ihre Freundin geheißen? BF: XXXX . BF: römisch 40 . R: Wann hat Ihre Freundin Geburtstag? BF: Ich weiß nicht, wann sie Geburtstag hat, sie war damals 20 Jahre alt. R: In welchem Jahr ist Ihre Freundin geboren? BF: Das weiß ich nicht. R: Wann haben Sie Ihre Freundin kennengelernt? BF: Wann das genau war, kann ich mich nicht mehr genau erinnern. Wir haben uns in einem Fußballstadion kennengelernt. Ich glaube das war im XXXX .BF: Wann das genau war, kann ich mich nicht mehr genau erinnern. Wir haben uns in einem Fußballstadion kennengelernt. Ich glaube das war im römisch 40 . R: Anfang, Mitte, Ende? BF: Anfang. R: Wo befindet sich dieses Fußballstadion? BF: In Kismaayo. R: Ist es dort das einzige Fußballstadion oder gibt es dort mehrere? BF: Dort gibt es ein einziges großes Fußballstadion. R: Wie heißt dieses? BF: Kismaayo Stadion. R: Wie hat sich das Kennenlernen im Fußballstadion zwischen Ihnen und Ihrer Freundin abgespielt? BF: Ich habe damals Fußball gespielt. Nachdem dieses Fußballmatch zu Ende war, bin ich nach draußen gegangen und es sind so viele Leute zu uns gekommen, die Zuschauer waren. Ich habe damals viele Leute kennengelernt, sie war eine davon. Danach haben wir uns immer wieder zusammen getroffen. R: Sie trafen viele Leute. Wie hat sich das Kennenlernen mit Ihrer Freundin konkret gestaltet? BF: Sie ist zu mir gekommen und dann haben wir uns kennengelernt und haben dann die Telefonnummern ausgetauscht. Nachdem sie mir gesagt hat, wo sie wohnt, wusste ich, dass es nicht weit von unserem Haus entfernt war. R: Wie hat dieses Kennenlernen konkret stattgefunden? Wie viele Leute sind nach dem Spiel zu Ihnen gekommen? BF: Wenn ich es schätzen muss, es waren ca. 20 Leute. R: Es waren 20 Leute. Wie hat das Kennenlernen zwischen Ihnen und Ihrer Freundin unter diesen 20 Leuten konkret stattgefunden? BF: Nachdem dieses Spiel zu Ende war und viele Leute zu uns gekommen sind, ist sie direkt zu mir gekommen und dann hat sie mir gesagt, wie sie heißt und danach haben wir Telefonnummern getauscht. Sie wohnt nicht weit von unserem Haus. R: Haben die anderen Leute, die zu Ihnen gekommen sind, mitbekommen, dass Telefonnummern ausgetauscht wurden? BF: Ja. R: Welchen Mannschaften haben an diesem Tag überhaupt gegeneinander gespielt? BF: Meine Mannschaft heißt XXXX (phonetisch). BF: Meine Mannschaft heißt römisch 40 (phonetisch). R: Und die gegnerische Mannschaft? BF: XXXX .BF: römisch 40 . R: Wann hat dieses Spiel stattgefunden? BF: Das war im XXXX . BF: Das war im römisch 40 . R: Wann genau? BF: Ich glaube es war am XXXX . BF: Ich glaube es war am römisch 40 . R: In welcher Liga ist Ihre Mannschaft? Ist es eine Regionalmannschaft? BF: Das war Serie B. Beide waren Mannschaften eines Bezirks von Kismaayo. R: Warum sind die Leute an diesem Tag zu Ihnen gekommen, nachdem Sie aus dem Stadion hinausgegangen sind? BF: Da unser Mannschaft dieses Match gewonnen hat, sind die Leute zu uns gekommen, um uns zu gratulieren. R: Wie ist das Spiel an diesem Tag ausgegangen? BF: 3:
  23. R: Haben Sie eines dieser Tore geschossen? BF: Ja, eines, das letzte. R: In der wievielten Minute? BF: Die
  24. Minute war schon zu Ende. Es war in der Verlängerung in der dritten Minute. R: Wenn ich im Internet nachsehen möchte. Mit welcher Spielnummer haben Sie gespielt? BF: Ich hatte die Nr. XXXX und war ein Stürmer, rechtsaußen. BF: Ich hatte die Nr. römisch 40 und war ein Stürmer, rechtsaußen. R: Wenn Sie in der B-Liga gespielt haben, wie viel Geld haben Sie dafür bekommen? BF: Wir haben kein Geld bekommen. Manchmal haben wir auch selbst etwas bezahlen müssen. Wenn du für die Regierung spielst, bekommt man Geld. R: Von wem ist die Kontaktaufnahme ausgegangen, von Ihnen oder Ihrer Freundin? BF: Sie hat mich zuerst angerufen. R wiederholt die Frage. BF: Ich habe sie vorher nicht gesehen. Sie ist zu mir gekommen und hat sich mir vorgestellt. R: War Ihre Freundin mit jemanden in Begleitung bei diesem Fußballspiel? BF: Nein, sie war alleine. R: Ist Ihre Freundin zu diesem Fußballspiel immer ohne Begleitung gegangen? BF: Das weiß ich nicht. Ich habe sie das erste Mal gesehen. An diesem Tag war sie alleine. R: Sind bei diesem Fußballspielen in Kismaayo im Stadion mehr Frauen oder mehr Männer dort? BF: Die Männer sind mehr als die Frauen. R: Sind dort viele Frauen ohne Begleitung bei diesen Fußballspielen? BF: Manche kommen alleine und manche sind in Begleitung. R: Wieviel Zuschauer haben sich zu diesem Zeitpunkt im Fußballstadion aufgehalten? BF: An diesem Tag waren ca. 20 Zuschauer dort. R: Von wem ist dann die Initiative ausgegangen die Telefonnummern auszutauschen? BF: Sie hat zuerst nach meiner Nummer gefragt. R: Wann wurde dann wieder Kontakt aufgenommen, nachdem sie die Nummern ausgetauscht haben? BF: Am Abend des Tages, an dem das Fußballspiel stattgefunden hat, hat sie mich angerufen. R: Was war der Inhalt dieses Gespräches? BF: Am Anfang haben wir normal miteinander gesprochen und gegenseitig gefragt, wie es uns geht und nachher haben wir über das Fußballspiel gesprochen. Sie hat mir gesagt, dass ich gut gespielt habe. Danach hat sie mir gesagt, dass sie mich mag. R: War das der Inhalt des Gespräches? BF: Ja. Zuerst waren wir normale Freunde. R: Wie lange waren sie zuerst normale Freunde? BF: Bis Ende XXXX waren wir normale Freunde, aber Anfang XXXX hat sie mir dann gesagt, dass sie mich liebt und dann wurde eine Beziehung eingegangen. Kurze Zeit danach haben wir den ersten Geschlechtsverkehr gehabt. BF: Bis Ende römisch 40 waren wir normale Freunde, aber Anfang römisch 40 hat sie mir dann gesagt, dass sie mich liebt und dann wurde eine Beziehung eingegangen. Kurze Zeit danach haben wir den ersten Geschlechtsverkehr gehabt. R: Wann war das, dass Sie den ersten Geschlechtsverkehr mit Ihrer Freundin gehabt haben? BF: Das war im XXXX .BF: Das war im römisch 40 . R: Anfang, Mitte, Ende? BF: Anfang XXXX . Damals hat sie nicht bei mir übernachtet. Sie durfte das auch nicht, wegen ihrer Familie. Meistens habe ich mich in einem Haus von ihrer Freundin mit ihr getroffen. BF: Anfang römisch 40 . Damals hat sie nicht bei mir übernachtet. Sie durfte das auch nicht, wegen ihrer Familie. Meistens habe ich mich in einem Haus von ihrer Freundin mit ihr getroffen. R: Wie weit war das Haus dieser Freundin von Ihnen entfernt? BF: Bis dahin brauche ich ca. 40 Minuten zu Fuß. R: Wie lange braucht Ihre Freundin zu ihrer Freundin zu Fuß? BF: Wenn ich das schätze: Sie brauchte dafür ca. 30 Minuten. R: Wie hat die Freundin Ihrer Freundin geheißen? BF: XXXX .BF: römisch 40 . R: Hat XXXX in diesem Haus alleine gewohnt?R: Hat römisch 40 in diesem Haus alleine gewohnt? BF: Ja. R: Wie viele Zimmer hatte das Haus von XXXX ?R: Wie viele Zimmer hatte das Haus von römisch 40 ? BF: Das waren einzelne Zimmer und eine Küche. R: Wie viele einzelne Zimmer hat dieses Haus gehabt? BF: Die Wohnung besteht aus einem Zimmer. R: Wie viele Wohnungen waren dann in diesem Haus von XXXX ?R: Wie viele Wohnungen waren dann in diesem Haus von römisch 40 ? BF: Dort gab es keine Wohnung. In Somalia gibt es nur Häuser. Da, wo XXXX gewohnt hat, war ein Grundstück, dort stand ein Zimmer aus Holz und eine Küche. BF: Dort gab es keine Wohnung. In Somalia gibt es nur Häuser. Da, wo römisch 40 gewohnt hat, war ein Grundstück, dort stand ein Zimmer aus Holz und eine Küche. R: Wie hat XXXX ihren Lebensunterhalt bestritten?R: Wie hat römisch 40 ihren Lebensunterhalt bestritten? BF: Das weiß ich nicht. R: Wie alt war XXXX ?R: Wie alt war römisch 40 ? BF: Sie war älter als XXXX . Wenn ich das schätze, ca. 25 Jahre. BF: Sie war älter als römisch 40 . Wenn ich das schätze, ca. 25 Jahre. R: Über wie viele Monate ist Ihre Beziehung gegangen? BF denkt nach: Eine feste Beziehung hatten wir seit XXXX bis XXXX . BF denkt nach: Eine feste Beziehung hatten wir seit römisch 40 bis römisch 40 . R: Wie hat Ihre Freundin ihren Lebensunterhalt bestritten? BF: Sie hat nicht gearbeitet, die Eltern haben sie versorgt. R: Haben sie während der aufrechten Beziehung zusammengelebt? BF: Nein, aber wir beide lebten in Kismaayo. R: Wie oft haben sie sich während der aufrechten Beziehung in der Woche getroffen? BF: Dreimal in der Woche. R: An welchen Wochentagen? BF: Mittwoch, Donnerstag, Freitag. Drei Tage hintereinander. R: Wieso an diesen Tagen? BF: An diesen Tagen hat sie frei gehabt. Sie hat damals die Schule besucht. Sie hatte nur bis Mittwoch Mittag Schule gehabt und am Donnerstag und Freitag hatte sie frei. R: Wie alt war Ihre Freundin damals als sie die Schule besucht hat? BF:
  25. R: Sie haben gesagt, Sie sind mit Ihrer Freundin auch in die Stadt gegangen, was haben Sie dort gemacht? BF: Wir sind in die Stadt gegangen, um etwas zu kaufen, z. B. Getränke und Süßigkeiten. Dann sind wir in die Wohnung ihrer Freundin gegangen. R: Wie lange haben diese Treffen gedauert, wenn sie sich mittwochs, donnerstags und freitags getroffen haben? BF: Zusammen sind wir ca. zwei Stunden miteinander geblieben. R: War es Ihrer Freundin erlaubt so lange von zu Hause entfernt zu sein? BF: Ja. Sie sagte zu ihrer Familie, dass sie bei ihrer Freundin ist. R: Kommt Ihre Freundin aus einer konservativen Familie? BF: Ihre Familie war eine strenge Familie. Sie erlaubten ihrer Tochter nicht, dass sie sich länger draußen aufhält. Eines Tages hat ihr Bruder uns beide auch gesehen und er hat mich auch am Kopf verletzt. R: Wann war das? BF: Das war im XXXX .BF: Das war im römisch 40 . R: Wie hat der Bruder Ihrer Freundin geheißen, der Sie verletzt hat? BF: XXXX .BF: römisch 40 . R: Wie hat sich denn diese Auseinandersetzung zwischen Ihnen und XXXX abgespielt?R: Wie hat sich denn diese Auseinandersetzung zwischen Ihnen und römisch 40 abgespielt? BF: Als XXXX uns gesehen hat, war es am Anfang unserer Beziehung. Nachdem er mich mit seiner Schwester gesehen hat und er erkannt hat, dass ich einem Minderheitenstamm angehöre, hat er mich gefragt, wieso ich mit seiner Schwester unterwegs bin, obwohl ich einem Minderheitenstamm angehöre. Ich habe ihm darauf geantwortet, dass es hier keinen Minderheitenstamm bzw. größeren Stamm gibt. Dann hat er einen Stein genommen und warf diesen auf mich und er hat mich dann auf dem Kopf getroffen.BF: Als römisch 40 uns gesehen hat, war es am Anfang unserer Beziehung. Nachdem er mich mit seiner Schwester gesehen hat und er erkannt hat, dass ich einem Minderheitenstamm angehöre, hat er mich gefragt, wieso ich mit seiner Schwester unterwegs bin, obwohl ich einem Minderheitenstamm angehöre. Ich habe ihm darauf geantwortet, dass es hier keinen Minderheitenstamm bzw. größeren Stamm gibt. Dann hat er einen Stein genommen und warf diesen auf mich und er hat mich dann auf dem Kopf getroffen. R: Wo hat sie (BF und Freundin) XXXX angetroffen?R: Wo hat sie (BF und Freundin) römisch 40 angetroffen? BF: An diesem Tag hat meine Freundin Schule gehabt. Sie hat mich vorher angerufen und gefragt, ob ich sie von der Schule abhole, ich habe bejaht. Sie war auf dem Weg von der Schule nach Hause, als XXXX uns beide gesehen hat. BF: An diesem Tag hat meine Freundin Schule gehabt. Sie hat mich vorher angerufen und gefragt, ob ich sie von der Schule abhole, ich habe bejaht. Sie war auf dem Weg von der Schule nach Hause, als römisch 40 uns beide gesehen hat. R: Wo haben Sie Ihre Freundin an diesem Tag abgeholt? BF: Vor der Schule. R: Hatten Sie Angst, dass sie in der Öffentlichkeit von jemanden gesehen werden könnten, als Sie sich von der Schule abgeholt haben? BF: Nein, sie war zu diesem Zeitpunkt nicht meine Freundin, sondern eine normale Freundin. R: Als Sie den Stein auf dem Kopf bekommen haben, sind Sie deswegen zum Arzt gegangen? BF: Nein. Ich bin nach Hause gegangen und habe meiner Mutter darüber erzählt. R: Wie hat Ihre Mutter darauf reagiert, nachdem Sie ihr davon erzählt haben? BF: Als ich meiner Mutter darüber erzählt habe, hat sie mich gefragt, ob ich meine Freundin liebe, ich habe bejaht. Dann hat sie gesagt: „Ok“ und ich solle aufpassen. „Du sollst kein Problem zu uns bringen“. R: Wie hätten Sie denn aufpassen sollen? BF: Damit hat meine Mutter gemeint, ich soll aufhören mit meiner Freundin eine Beziehung zu haben, auf Grund unserer Angehörigkeit. R: Haben Sie Ihrer Mutter erzählt, dass Sie Sexualverkehr mit Ihrer Freundin gehabt haben? BF: Nein. R: Ist Ihre Freundin bei diesem Treffen in Begleitung zu Ihnen gekommen? BF: Alleine. R: Wie hat XXXX erkannt, dass Sie einem Minderheitenclan angehören?R: Wie hat römisch 40 erkannt, dass Sie einem Minderheitenclan angehören? BF: Er hat es gewusst, weil wir gemeinsam in einem Ort in Kismaayo leben. R: Wie hat er es erkannt? BF: Er kannte auch ein paar Freunde von mir, mit denen ich Fußball gespielt habe. Außerdem hat man uns immer wieder wegen unseres Stammeszugehörigkeit beschimpft. R: Die Freunde von XXXX , mit denen Sie Fußball gespielt haben, haben Sie sich mit denen gut verstanden?R: Die Freunde von römisch 40 , mit denen Sie Fußball gespielt haben, haben Sie sich mit denen gut verstanden? BF: Ja. R: Die Freunde von XXXX haben nichts gegen Sie gehabt, habe ich das richtig verstanden?R: Die Freunde von römisch 40 haben nichts gegen Sie gehabt, habe ich das richtig verstanden? BF: Ja. R: Hat es zwischen Ihnen und XXXX öfters Auseinandersetzungen gegeben?R: Hat es zwischen Ihnen und römisch 40 öfters Auseinandersetzungen gegeben? BF: Nein, das war ein einziges Mal. R: Haben Sie die Aussage Ihrer Mutter, die Beziehung zu beenden, ernst genommen? BF: Nein, ich habe sie XXXX damals geliebt.BF: Nein, ich habe sie römisch 40 damals geliebt. R: Haben sie auch im Hinblick der Aussage Ihrer Mutter, Vorkehrungen getroffen für den Fall, dass es Probleme wegen Ihrer Freundin geben könnte? BF: Ich habe darüber nicht nachgedacht. R: War XXXX die erste Frau, mit der Sie Sexualverkehr gehabt haben?R: War römisch 40 die erste Frau, mit der Sie Sexualverkehr gehabt haben? BF: Ja. R: Hat Ihre Freundin – außer mit Ihnen – auch noch mit anderen Männern Sexualverkehr gehabt? BF: Nein. R: Woher wissen Sie das? BF: Sie hat mir das gesagt. R: Haben Sie Ihren Vater von der Beziehung zu XXXX erzählt?R: Haben Sie Ihren Vater von der Beziehung zu römisch 40 erzählt? BF: Nein. Aber nachdem dieses Problem passiert ist, hat mein Vater davon erfahren. R: Wieso haben Sie mit XXXX Sexualverkehr gehabt, wenn Ihre Mutter Sie schon entsprechend hingewiesen hat, dass es Probleme geben könnte?R: Wieso haben Sie mit römisch 40 Sexualverkehr gehabt, wenn Ihre Mutter Sie schon entsprechend hingewiesen hat, dass es Probleme geben könnte? BF: Das habe ich gemacht, weil wir (BF und XXXX ) einander geliebt haben.BF: Das habe ich gemacht, weil wir (BF und römisch 40 ) einander geliebt haben. R: Wie oft haben Sie Sexualverkehr gehabt über den Zeitraum Ihrer Beziehung? BF: Dreimal in der Woche. R: Wenn ich Sie richtig verstanden habe, bei jedem Treffen? BF: Nein, nicht jedes Mal. Eine Woche haben wir miteinander „geschlafen“ und die darauffolgende Woche nicht. Es gab es manchmal auch, dass wir zweimal in der Woche miteinander „geschlafen“ haben. R: Wieso haben Sie deswegen immer eine Woche ausgelassen? BF: Sie wollte auch nicht, dass sie von mir schwanger wird. Das war der Grund, warum wir eine Woche ausgelassen haben. R: Haben Sie geglaubt, wenn sie eine Woche auslassen, keinen Geschlechtsverkehr zu haben, Ihre Freundin dann nicht schwanger wird? BF: Ja. R: Wie sind Sie zu dieser Annahme gekommen? BF: Das weiß ich nicht. R: Haben Sie mit Ihrer Freundin – wenn sie nicht wollte schwanger zu werden – darüber gesprochen, dass sie nicht schwanger wird? BF: Sie wollte nicht zu diesem Zeitpunkt von mir schwanger werden. Da ich sie geliebt habe und mir Kinder von ihr gewünscht habe, habe ich nicht aufgepasst. R: Warum haben Sie die Empfehlungen Ihrer Mutter missachtet, auch im Hinblick auf entsprechenden Konsequenzen? BF: Ich habe sie XXXX sehr geliebt.BF: Ich habe sie römisch 40 sehr geliebt. R: Wo haben sie sich denn getroffen, wenn sie sich einen Zeitpunkt vereinbart haben? BF: Wir haben immer miteinander ausgemacht, dass wir uns im Haus ihrer Freundin treffen. R: Was haben sie dann nach diesen Treffen gemacht? BF: Wir haben uns einander begrüßt, umarmt und haben dann weiter geredet. R wiederholt die Frage. BF: Danach hatten wir Geschlechtsverkehr miteinander. R: Was haben sie nach diesen Treffen gemacht? Wie sind sie nach diesem Treffen auseinandergegangen? BF: Wir waren meistens nur zwei Stunden dort. Sie war die Erste, die das Haus verließ und dann bin ich gegangen. Sie wollte nicht, dass man uns beide sieht. Deswegen hat sie vor mir das Haus verlassen. R: Wieso sind Sie dann miteinander einkaufen in die Stadt gegangen, wenn Ihre Freundin nicht wollte, dass man sie miteinander sieht? BF: In der Stadt zusammen zu sein ist kein Problem. Aber wenn man uns beide in diesem Haus sieht, dann bekommen wir Probleme, weil dort in der Nähe ein paar Leute waren, die uns gekannt haben. R: Wieso haben sie sich dann getroffen, wenn dort Leute in der Nähe waren, die sie beide gekannt haben? BF: Es gab keinen anderen Ort wo wir hingehen hätten können. R: Wann haben diese gemeinsamen Treffen bei XXXX stattgefunden, Tagesablauf, Vormittag, Mittag, Abend?R: Wann haben diese gemeinsamen Treffen bei römisch 40 stattgefunden, Tagesablauf, Vormittag, Mittag, Abend? BF: Meistens haben wir uns gegen Mittag dort getroffen. R: Wann hat die Familie Ihrer Freundin normalerweise Mittag gegessen? BF: Ich weiß es nicht, wann die Familie meiner Freundin Mittag gegessen hat. Getroffen haben wir uns immer nach zwei Uhr. R: Wann haben sie sich getroffen, Mittag oder zwei Uhr? BF: Nach zwei Uhr. R: Wann nach zwei Uhr? BF: Genau kann ich mich nicht erinnern, es war zwei Uhr oder danach. Wir waren dort nur bis vier Uhr (16 Uhr). R: Was hat XXXX dazu gesagt, wenn sie dort Geschlechtsverkehr gehabt haben?R: Was hat römisch 40 dazu gesagt, wenn sie dort Geschlechtsverkehr gehabt haben? BF: Das weiß ich nicht. XXXX wusste schon, dass wir (ich und XXXX ) uns einander lieben und ich habe fast nie mit ihr XXXX gesprochen. Meine Freundin und XXXX haben miteinander gesprochen BF: Das weiß ich nicht. römisch 40 wusste schon, dass wir (ich und römisch 40 ) uns einander lieben und ich habe fast nie mit ihr römisch 40 gesprochen. Meine Freundin und römisch 40 haben miteinander gesprochen R: Wer ist meistens der Erste gewesen, der beim Haus von XXXX war?R: Wer ist meistens der Erste gewesen, der beim Haus von römisch 40 war? BF: Meine Freundin. R: Wer hat Ihnen dann Einlass gewährt in diesem Haus? BF: Wenn XXXX kam, hat XXXX immer das Haus verlassen.BF: Wenn römisch 40 kam, hat römisch 40 immer das Haus verlassen. R: Haben Sie Vorkehrungen getroffen, dass Sie von den in der Nähe lebenden Personen – die Sie gekannt haben – nicht gesehen werden? BF: Nein. R: Ihre Freundin? BF: Das weiß ich nicht. R: Wann hat Ihnen Ihre Freundin gesagt, dass sie schwanger ist? BF: Im XXXX war das. BF: Im römisch 40 war das. R: Hatten Sie bis dahin Geschlechtsverkehr mit Ihrer Freundin? BF: Ja. R: Haben Sie vorher etwas gemerkt, dass Ihre Freundin schwanger ist? BF: Mir ist ein einziges Mal eingefallen, als ich nachgedacht, dass sie schwanger sein könnte, weil ihr damals übel war. Nachdem ich sie gefragt, ob sie schwanger sei, hat sie es verneint. R: Wann haben Sie sie da gefragt, ob sie schwanger? BF: Das war auch im XXXX .BF: Das war auch im römisch 40 . R: Anfang, Mitte, Ende? BF: Anfang XXXX .BF: Anfang römisch 40 . R: Wann hat Ihnen Ihre Freundin erzählt, dass sie schwanger ist? BF: Sie hat mir das nicht gesagt, aber nachdem ihre Familie darauf gekommen ist, haben wir auch davon erfahren. R: Wann war das letzte Treffen mit Ihrer Freundin? BF: Das war Ende XXXX . BF: Das war Ende römisch 40 . R: Wann Ende XXXX ?R: Wann Ende römisch 40 ? BF: Ich kann mich nicht mehr erinnern. R: Hatten sie an diesem Tag Geschlechtsverkehr? BF: Nein. R: Warum nicht? BF: Sie wollte an diesem Tag keinen Geschlechtsverkehr, wir haben nur miteinander geredet. R: Hat Ihnen Ihrer Freundin an diesem Tag erzählt, dass sie schwanger ist? BF: Nein, sie war an diesem Tag sehr wütend und sie hat mir davon nichts erzählt. R: Warum war Ihre Freundin an diesem Tag sehr wütend? BF: Das weiß ich nicht. Es kann sein, dass sie eifersüchtig war, aber ich weiß es nicht genau. R: Wie haben dann die Eltern von XXXX von ihrer Schwangerschaft erfahren?R: Wie haben dann die Eltern von römisch 40 von ihrer Schwangerschaft erfahren? BF: Das weiß ich nicht, wie sie davon erfahren haben. Sie haben meine Freundin gefragt, wer der Vater dieses Kind ist. Sie hat zu ihrer Familie gesagt, dass ich der Vater bin. R: Woher wissen Sie, dass Ihre Freundin ihren Eltern erzählt, dass Sie der Vater des Kindes sind? BF: Als sie zu uns gekommen sind, als sie uns gestürmt haben und dort meinen Onkel umgebracht haben, habe ich davon erfahren. R: An welchem Tag wurde Ihr Onkel umgebracht? BF: An welchem Tag es war, weiß ich nicht, aber es war der XXXX . BF: An welchem Tag es war, weiß ich nicht, aber es war der römisch 40 . R: Wieso haben Sie sich dann seit Ende XXXX mit Ihrer Freundin nicht mehr getroffen?R: Wieso haben Sie sich dann seit Ende römisch 40 mit Ihrer Freundin nicht mehr getroffen? BF: Das war auf Grund unserer verschiedenen Clanzugehörigkeiten. R wiederholt die Frage. BF: Sie wollte mich nicht treffen, weil sie eifersüchtig war. Sie dachte, dass ich noch eine andere Freundin habe. R: Haben Sie versucht mit ihr zwischenzeitig Kontakt aufzunehmen, in der Zeit von Ende XXXX bis XXXX ?R: Haben Sie versucht mit ihr zwischenzeitig Kontakt aufzunehmen, in der Zeit von Ende römisch 40 bis römisch 40 ? BF: Nein, da sie wütend auf mich war und ich nicht wusste, wieso sie wütend war, habe ich nicht versucht mit ihr Kontakt aufzunehmen. R: Wie geht es Ihrer Freundin jetzt? BF: Das weiß ich nicht, ich habe keinen Kontakt zu ihr. R: Wie geht es Ihrem Kind? BF: Ich weiß nicht, ob mein Kind am Leben ist und ich weiß auch nicht, ob die Familie meiner Freundin sie gezwungen haben, das Kind abtreiben zu lassen. R: Haben Sie versucht mit Ihrer Freundin Kontakt aufzunehmen? BF: Das wollte ich, aber es gibt keine Möglichkeit. Meine Familie wäre die einzige Möglichkeit, die diesen Kontakt wiederherstellen könnte und die ist auch nicht dort. R: Warum haben Sie nicht versucht mit Ihrer Freundin Kontakt aufzunehmen? BF: Es gibt keinen Ort, wo ich sie suchen könnte. R: An welchem Wochentag wurde Ihr Onkel ermordet? BF: Ich weiß nur dieses Datum. R: War es am Anfang, Mitte oder Ende der Woche? BF: Es war am Anfang der Woche. R: Wo haben Sie sich zu diesem Zeitpunkt aufgehalten, als Ihr Onkel ermordet wurde? BF: Fußballspielen. Auf einem kleinen Feld habe ich Fußball gespielt. R: Wie weit war das von Ihrem Wohnort entfernt? BF: Sehr weit. Bis dahin braucht man ca. zwei Stunden zu Fuß. R: Warum hat man Ihren Onkel eigentlich ermordet? BF: Ich war zu diesem Zeitpunkt nicht zu Hause. Mein Vater war in der Arbeit. Zu Hause waren: Meine Mutter, mein Onkel und meine Geschwister. Als der Vater von XXXX und zwei Söhne von ihm an der Haustüre angeklopft haben, ist mein Onkel hingegangen um aufzusperren. Der Vater von XXXX hat meinen Onkel nach mir gefragt und kurze Zeit danach gab es einen Konflikt zwischen beiden. Sie haben sich beide gegenseitig angeschrien. Der Vater von XXXX hat meinen Onkel erschossen. BF: Ich war zu diesem Zeitpunkt nicht zu Hause. Mein Vater war in der Arbeit. Zu Hause waren: Meine Mutter, mein Onkel und meine Geschwister. Als der Vater von römisch 40 und zwei Söhne von ihm an der Haustüre angeklopft haben, ist mein Onkel hingegangen um aufzusperren. Der Vater von römisch 40 hat meinen Onkel nach mir gefragt und kurze Zeit danach gab es einen Konflikt zwischen beiden. Sie haben sich beide gegenseitig angeschrien. Der Vater von römisch 40 hat meinen Onkel erschossen. R: Warum ist es in diesem Streit gegangen? BF: Der Vater von XXXX war sehr wütend als er zu uns nach Hause gekommen ist und er fragte meinen Onkel, ob ich zu Hause sei. Mein Onkel hat ihn gefragt, was er von mir wolle. Der Vater von XXXX sagte zu meinem Onkel, wie seine Tochter von mir als Angehöriger eines Minderheitenstammes schwanger werden konnte. Mein Onkel hat darauf gesagt, dass der Vater von XXXX sich beruhigen solle und man würde darüber sprechen. Der Vater von XXXX ist daraufhin noch wütender geworden und hat ihn erschossen. BF: Der Vater von römisch 40 war sehr wütend als er zu uns nach Hause gekommen ist und er fragte meinen Onkel, ob ich zu Hause sei. Mein Onkel hat ihn gefragt, was er von mir wolle. Der Vater von römisch 40 sagte zu meinem Onkel, wie seine Tochter von mir als Angehöriger eines Minderheitenstammes schwanger werden konnte. Mein Onkel hat darauf gesagt, dass der Vater von römisch 40 sich beruhigen solle und man würde darüber sprechen. Der Vater von römisch 40 ist daraufhin noch wütender geworden und hat ihn erschossen. R: Woher haben Sie diese Information? BF: Meine Mutter hat mich angerufen und mir darüber erzählt und sie sagte mir auch noch, dass ich nicht nach Hause kommen solle und ich solle in ein Haus ihrer Freundin gehen. R: Wie weit war das Haus der Freundin Ihrer Mutter von Ihrem Elternhaus entfernt? BF: Bis dahin braucht man 20 Minuten zu Fuß. R: Wie weit waren Sie an diesem Tag zu diesem Haus unterwegs? BF denkt nach: Ich habe von dem Zeitpunkt, wo ich war, als meine Mutter mich angerufen hat, auch 20 Minuten gebraucht. R: Wie spät war es, als Sie diesen Anruf erhalten haben? BF: Mittagszeit. R: Wann sind Sie bei der Freundin Ihrer Mutter, bei diesem Haus angekommen? BF: Gegen zwei Uhr Nachmittag. R: Wie haben Sie nach diesem Anruf Ihrer Mutter reagiert? BF: Als meine Mutter angerufen hat und mir darüber erzählt hat, hatte ich Angst. R: Was haben Sie dann gemacht? BF: Danach bin ich zu diesem Haus gegangen. R: Hat Sie auf dem Weg zum Haus der Freundin Ihrer Mutter gesehen? BF: Nein. R: Hat Sie jemand beim Betreten dieses Hauses jemand gesehen? BF: Nein. R: Haben Sie Vorkehrungen getroffen, als Sie auf dem Weg Ihres Aufenthaltes zum Haus der Freundin Ihrer Mutter waren, für den Fall, dass Sie angetroffen werden würden? BF: Ja, dass ich von dort weglaufe, wenn man mich sieht. R: War das Ihre einzige Vorkehr? BF: Ja. R: Wie lange haben Sie sich dann im Haus der Freundin Ihrer Mutter aufgehalten? BF: Drei Tage war ich dort. R: Ist es während Ihres Aufenthaltes beim Haus der Freundin Ihrer Mutter zu irgendwelchen Vorfällen Ihnen gegenüber gekommen? BF: Nein. Der Schlepper hat mich von dort abgeholt. R: Haben Sie Vorkehrungen getroffen, für den Fall, dass Sie während des Aufenthaltes bei der Freundin Ihrer Mutter, von Familienmitglieder Ihrer Freundin XXXX , angetroffen werden würden?R: Haben Sie Vorkehrungen getroffen, für den Fall, dass Sie während des Aufenthaltes bei der Freundin Ihrer Mutter, von Familienmitglieder Ihrer Freundin römisch 40 , angetroffen werden würden? BF: Nein, aber wenn sie gekommen wären und mich dort gesehen hätten, dann hätten sie mich auf der Stelle getötet. R: Wann haben Sie dann die Wohnung der Freundin Ihrer Mutter verlassen? BF: Am XXXX . BF: Am römisch 40 . R: Wieviel Uhr, Vormittag, Nachmittag, usw.? BF: Vormittag, gegen zehn, so etwas. R: Welcher Wochentag war das? BF: Nein. Ich weiß es nicht. R: Wie lange haben Sie von der Wohnung der Freundin Ihrer Mutter bis zum Flughafen gebraucht? Wie lange hat das gedauert? BF: Wir haben bis dahin ca. 30 Minuten mit dem Auto gebraucht. R: Ist es während der Fahrt Ihnen gegenüber zu irgendwelchen Vorfällen gekommen? BF: Nein. R: Mit wem sind Sie zum Flughafen gefahren? BF: Mit dem Schlepper. R: Haben Sie bzw. der Schlepper Vorkehrungen getroffen, wenn Sie auf der Fahrt vom Haus der Freundin Ihrer Mutter zum Flughafen, von Familienmitgliedern Ihrer Freundin angetroffen worden wären? BF: Nein. Er (Schlepper) hat mir auch gesagt, ich soll nicht Angst haben. R: Wohin sind Sie dann geflogen? BF: Nach Mogadischu. R: Wie lange haben Sie sich dann in Mogadischu aufgehalten? BF: Nur eine Stunde. R: Wieso haben Sie sich nicht länger in Mogadischu aufgehalten? BF: Ich kannte niemanden dort und ich hatte Angst um mein Leben. Außerdem war ich mit einem Schlepper unterwegs. R: Warum hatten Sie Angst um Ihr Leben in Mogadischu? BF: Weil die Familie von XXXX mich immer noch sucht, davor hatte ich Angst.BF: Weil die Familie von römisch 40 mich immer noch sucht, davor hatte ich Angst. R: Sie haben beim BFA am XXXX auf die Frage: „Werden Sie nun in ganz Somalia gesucht oder nur in Kismaayo und Umgebung?“, geantwortet: „Kismaayo und Umgebung“. Was sagen Sie dazu?R: Sie haben beim BFA am römisch 40 auf die Frage: „Werden Sie nun in ganz Somalia gesucht oder nur in Kismaayo und Umgebung?“, geantwortet: „Kismaayo und Umgebung“. Was sagen Sie dazu? BF: Ich hatte immer ein größeres Risiko zu tragen, weil die Familie von XXXX eine größere Familie und wahrscheinlich haben sie auch Fotos von mir verteilt. BF: Ich hatte immer ein größeres Risiko zu tragen, weil die Familie von römisch 40 eine größere Familie und wahrscheinlich haben sie auch Fotos von mir verteilt. R: Wo hat die Familie von XXXX ein Foto von Ihnen gehabt?R: Wo hat die Familie von römisch 40 ein Foto von Ihnen gehabt? BF: Von XXXX .BF: Von römisch 40 . R an RV: Haben Sie Fragen an den BF?R an Regierungsvorlage, Haben Sie Fragen an den BF? RV: Ja, nur eine. Regierungsvorlage, Ja, nur eine. RV: Wenn Sie vom Begriff „Familie“ sprechen, wen meinen Sie damit konkret?Regierungsvorlage, Wenn Sie vom Begriff „Familie“ sprechen, wen meinen Sie damit konkret? BF: Beide habe ich damit gemeint. Ihre Familie und ihr Stamm. R an RV: Wollen Sie eine Stellungnahme abgeben?R an Regierungsvorlage, Wollen Sie eine Stellungnahme abgeben? RV: Ich verweise auf die eingebrachte Stellungnahme vom XXXX (OZ 7). Regierungsvorlage, Ich verweise auf die eingebrachte Stellungnahme vom römisch 40 (OZ 7). R: Wollen Sie das Protokoll rückübersetzt haben oder reicht es, wenn es Ihrer Vertreterin durchsieht? BF: Ja bitte, rückübersetzen. (…)“
  26. Nachdem mit Schreiben des Bundesverwaltungsgerichts vom XXXX aktuelle Länderinformationen der Staatendokumentation zu Somalia (Version 6) übermittelt worden waren, langte am XXXX eine schriftliche Stellungnahme ein, worin zusammengefasst geltend gemacht wurde, es werde anhand des übermittelten Länderinformationsblattes deutlich, dass Männer mit einem gewissen Profil seitens der Al Shabaab als besonders feindlich bzw. westlich orientiert angesehen werden würden. Aktivitäten wie Fußballschauen oder Fußballspielen würden als „Vergehen“ angesehen werden. Der BF habe im Zuge der mündlichen Verhandlung im XXXX eindrucksvoll geschildert, dass er als Fußballspieler eine gewisse Bekanntheit erreichen habe können, weshalb mit maßgeblicher Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden müsse, dass Al Shabaab auf die „Vergehen“ des BF aufmerksam geworden seien. Seine Fußballmannschaft XXXX habe wohl in gesamt Somalia Bekanntheit erlangt und zum Nachweis der Bekanntheit werde auf einen TikTok-Kanal hingewiesen. Es würden auch Screenshots von einem Facebook-Eintrag vorgelegt werden, wo Fotos des Fußballstadions in Kismaayo zu sehen seien, zum Nachweis dessen, dass man Kismaayo trotz Präsenz der Al Shabaab mit Fußball in Verbindung bringen könne bzw. müsse. Außerdem werde auf einen in Voice of America veröffentlichten Bericht hingewiesen, aus dem sich ergebe, dass bei einem Anschlag auf einen Bus drei Fußballspieler ums Leben gekommen seien und mehrere Spieler verletzt worden seien. Es werde davon ausgegangen, dass dieser Anschlag durch Al Shabaab gezielt gegen Fußballspieler gerichtet gewesen sei. Der BF werde als Fußballspieler von Al Shabaab als Ungläubiger angesehen und müsse maßgeblich wahrscheinlich im Fall einer Rückehr als solcher mit schweren Bestrafungen seines „Vergehens“ durch Al Shabaab rechnen.
  27. Nachdem mit Schreiben des Bundesverwaltungsgerichts vom römisch 40 aktuelle Länderinformationen der Staatendokumentation zu Somalia (Version 6) übermittelt worden waren, langte am römisch 40 eine schriftliche Stellungnahme ein, worin zusammengefasst geltend gemacht wurde, es werde anhand des übermittelten Länderinformationsblattes deutlich, dass Männer mit einem gewissen Profil seitens der Al Shabaab als besonders feindlich bzw. westlich orientiert angesehen werden würden. Aktivitäten wie Fußballschauen oder Fußballspielen würden als „Vergehen“ angesehen werden. Der BF habe im Zuge der mündlichen Verhandlung im römisch 40 eindrucksvoll geschildert, dass er als Fußballspieler eine gewisse Bekanntheit erreichen habe können, weshalb mit maßgeblicher Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden müsse, dass Al Shabaab auf die „Vergehen“ des BF aufmerksam geworden seien. Seine Fußballmannschaft römisch 40 habe wohl in gesamt Somalia Bekanntheit erlangt und zum Nachweis der Bekanntheit werde auf einen TikTok-Kanal hingewiesen. Es würden auch Screenshots von einem Facebook-Eintrag vorgelegt werden, wo Fotos des Fußballstadions in Kismaayo zu sehen seien, zum Nachweis dessen, dass man Kismaayo trotz Präsenz der Al Shabaab mit Fußball in Verbindung bringen könne bzw. müsse. Außerdem werde auf einen in Voice of America veröffentlichten Bericht hingewiesen, aus dem sich ergebe, dass bei einem Anschlag auf einen Bus drei Fußballspieler ums Leben gekommen seien und mehrere Spieler verletzt worden seien. Es werde davon ausgegangen, dass dieser Anschlag durch Al Shabaab gezielt gegen Fußballspieler gerichtet gewesen sei. Der BF werde als Fußballspieler von Al Shabaab als Ungläubiger angesehen und müsse maßgeblich wahrscheinlich im Fall einer Rückehr als solcher mit schweren Bestrafungen seines „Vergehens“ durch Al Shabaab rechnen. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen:römisch zwei. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen:
  28. Feststellungen: 1.
  29. Zur Person des BF 1.1.
  30. Der BF ist somalischer Staatsangehöriger, gehört der berufsständischen Gruppe der Gabooye, Untergruppe der Madhibaan, an und bekennt sich zur sunnitischen Glaubensrichtung des Islam. Der BF stammt aus der Stadt Kismayo in der Region Lower Juba. Seine Muttersprache ist Somalisch. Am XXXX stellte der BF nach unrechtmäßiger Einreise in das österreichische Bundesgebiet einen Antrag auf internationalen Schutz. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom XXXX wurde der Antrag des BF auf internationalen Schutz hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten abgewiesen. Gleichzeitig wurde ihm der Status des subsidiär Schutzberechtigten zuerkannt und eine befristete Aufenthaltsberechtigung für ein Jahr erteilt.Am römisch 40 stellte der BF nach unrechtmäßiger Einreise in das österreichische Bundesgebiet einen Antrag auf internationalen Schutz. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom römisch 40 wurde der Antrag des BF auf internationalen Schutz hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten abgewiesen. Gleichzeitig wurde ihm der Status des subsidiär Schutzberechtigten zuerkannt und eine befristete Aufenthaltsberechtigung für ein Jahr erteilt. 1.1.
  31. Es ist nicht glaubhaft, dass der BF eine Beziehung zu einem /einer dem Clan der Ogaden angehörigen Mädchen bzw. Frau geführt hätte, er von deren Bruder am Kopf verletzt worden wäre, sie schwanger geworden wäre, der Onkel des BF vom Vater dieses Mädchens bzw. dieser Frau getötet worden wäre, die Familie des BF von der Familie dieses Mädchens bzw. dieser Frau bedroht worden wäre, ein Foto des BF an Verwandte und Angehörige des Clans, welchem dieses Mädchen bzw. diese Frau angehöre, verschickt worden wäre und der BF im Falle einer Rückkehr von der Familie dieses Mädchens bzw. deren Clanangehörigen getötet werden würde. Auch ist nicht glaubhaft, dass der BF in einer Fußballmannschaft in Somalia gespielt hätte und deswegen im Falle einer Rückkehr von Al Shabaab verfolgt werden würde. Für den BF besteht überdies keine reale Gefahr, im Herkunftsstaat aufgrund seiner behaupteten Zugehörigkeit zur berufsständischen Gruppe der Gabooye (Madhibaan) verfolgt zu werden. Es kann insgesamt nicht festgestellt werden, dass der BF im Herkunftsstaat aus politischen Gründen, aus Gründen der Rasse, Religion, Nationalität oder wegen der Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe von staatlicher Seite oder von privaten Dritten verfolgt wird. 1.
  32. Feststellungen zur allgemeinen Situation in Somalia 1.2.
  33. Sicherheitslage und Situation in den unterschiedlichen Gebieten Letzte Änderung: 03.01.2024 Zwischen Nord- und Süd-/Zentralsomalia sind gravierende Unterschiede bei den Zahlen zu Gewalttaten zu verzeichnen (ACLED 2023). Auch das Maß an Kontrolle über bzw. Einfluss auf einzelne Gebiete variiert. Während Somaliland die meisten der von ihm beanspruchten Teile kontrolliert, wird die Lage über die Kontrolle geringer Teilgebiete von Puntland von al Shabaab beeinflusst - und in noch geringeren Teilen vom Islamischen Staat in Somalia - während es hauptsächlich an Clandifferenzen liegt, wenn Puntland tatsächlich keinen Zugriff auf gewisse Gebiete hat. In Süd-/Zentralsomalia ist die Situation noch viel komplexer. In Mogadischu und den meisten anderen großen Städten hat al Shabaab keine Kontrolle, jedoch eine Präsenz. Dahingegen übt al Shabaab über weite Teile des ländlichen Raumes Kontrolle aus. Zusätzlich gibt es in Süd-/Zentralsomalia große Gebiete, wo unterschiedliche Parteien Einfluss ausüben; oder die von niemandem kontrolliert werden; oder deren Situation unklar ist (BMLV 1.12.2023). Laut einer Quelle der FFM Somalia 2023 sind Hargeysa, Berbera, Burco, Garoowe und – in gewissem Maße – Dhusamareb sichere Städte. Alle anderen Städte variieren demnach von einem Grad zum anderen. Auch Kismayo selbst ist sicher, aber hin und wieder gibt es Anschläge. Bossaso ist im Allgemeinen sicher, es kommt dort aber zu gezielten Attentaten. Dies gilt auch für Galkacyo (INGO-F/STDOK/SEM 4.2023). Laut einer weiteren Quelle sind Baidoa, Jowhar und Belet Weyne diesbezüglich innerhalb des Stadtgebietes wie Kismayo zu bewerten (BMLV 1.12.2023). Laut einer anderen Quelle sind alle Hauptstädte der Bundesstaaten relativ sicher (UNOFFX/STDOK/SEM 4.2023). (…) 1.2.1.
  34. Süd-/Zentralsomalia, Puntland Letzte Änderung: 03.01.2024 Die Sicherheitslage bleibt volatil (BS 2022a), mit durchschnittlich 234 sicherheitsrelevanten Vorfällen pro Monat (Zeitraum Feber-Juni 2023). Insgesamt gab es im Zeitraum 8.2.-7.6.2023 935 Vorfälle, davon 355 mit terroristischem Hintergrund. Al Shabaab führt immer wieder komplexe Angriffe durch, so etwa am
  35. und 22.
  36. in Bud Bud und Masagway (Galgaduud) und am 26.
  37. in Buulo Mareer (Lower Shabelle). U.a. bei Sprengstoffanschlägen kommen Menschen ums Leben oder werden verletzt (UNSC 15.6.2023). Weiterhin führt der Konflikt zu zivilen Todesopfern, Verletzten und Vertriebenen (ÖBN 11.2022). Im o.g. Zeitraum waren 11 % der davon Betroffenen Zivilisten. Die Zahl an terroristischen Vorfällen war im ersten Quartal 2023 überdurchschnittlich. Am meisten von Sprengsätzen betroffen waren in diesem Zeitraum Mogadischu/Benadir, Lower Shabelle, Hiiraan und Lower Juba. Mogadischu wird immer wieder auch von indirektem Feuer der al Shabaab getroffen (UNSC 15.6.2023). Im Zusammenhang mit der laufenden Offensive am meisten betroffen sind Middle Shabelle, Mudug, Galgaduud und Hiiraan (ACAPS 17.8.2023; vgl. BMLV 1.12.2023). Die österreichische Botschaft spricht in diesem Zusammenhang von einem bewaffneten Konflikt (ÖBN 11.2022), während das deutsche Auswärtige Amt von Bürgerkrieg und bürgerkriegsähnlichen Zuständen in vielen Teilen Süd-/Zentralsomalias berichtet (AA 15.5.2023).Die Sicherheitslage bleibt volatil (BS 2022a), mit durchschnittlich 234 sicherheitsrelevanten Vorfällen pro Monat (Zeitraum Feber-Juni 2023). Insgesamt gab es im Zeitraum 8.2.-7.6.2023 935 Vorfälle, davon 355 mit terroristischem Hintergrund. Al Shabaab führt immer wieder komplexe Angriffe durch, so etwa am
  38. und 22.
  39. in Bud Bud und Masagway (Galgaduud) und am 26.
  40. in Buulo Mareer (Lower Shabelle). U.a. bei Sprengstoffanschlägen kommen Menschen ums Leben oder werden verletzt (UNSC 15.6.2023). Weiterhin führt der Konflikt zu zivilen Todesopfern, Verletzten und Vertriebenen (ÖBN 11.2022). Im o.g. Zeitraum waren 11 % der davon Betroffenen Zivilisten. Die Zahl an terroristischen Vorfällen war im ersten Quartal 2023 überdurchschnittlich. Am meisten von Sprengsätzen betroffen waren in diesem Zeitraum Mogadischu/Benadir, Lower Shabelle, Hiiraan und Lower Juba. Mogadischu wird immer wieder auch von indirektem Feuer der al Shabaab getroffen (UNSC 15.6.2023). Im Zusammenhang mit der laufenden Offensive am meisten betroffen sind Middle Shabelle, Mudug, Galgaduud und Hiiraan (ACAPS 17.8.2023; vergleiche BMLV 1.12.2023). Die österreichische Botschaft spricht in diesem Zusammenhang von einem bewaffneten Konflikt (ÖBN 11.2022), während das deutsche Auswärtige Amt von Bürgerkrieg und bürgerkriegsähnlichen Zuständen in vielen Teilen Süd-/Zentralsomalias berichtet (AA 15.5.2023). In den vergangenen Jahren wurden Offensiven gegen al Shabaab durchgeführt, die sich zunächst aus militärischer Sicht als erfolgreich erwiesen haben. Anfängliche territoriale Erfolge bringen aber oft eine weitaus schwierigere Herausforderung mit sich: die Stabilisierung eroberter Gebiete. Das Versäumnis, befreite Gebiete wirksam zu stabilisieren, hat wiederholt zum Rückzug von Regierungskräften geführt. Und das Versäumnis, gespaltene Gemeinschaften zu versöhnen, hat dazu geführt, dass auch in Absenz von al Shabaab neue Konflikte entstehen konnten. So wurde al Shabaab etwa im Rahmen der Operation Badbaado in Lower Shabelle in den Jahren 2019–2020 aus mehreren Städten vertrieben. Drei Jahre danach kämpft die Bundesregierung aber immer noch darum, die befreiten Gebiete zu stabilisieren. Hilfsleistungen und staatliche Dienstleistungen bleiben unzureichend und oberflächlich (Sahan/SWT 4.8.2023). Generell hat es die Bundesregierung nach wie vor nicht geschafft, die Reichweite staatlicher Institutionen in Bezug auf die Bereitstellung von Dienstleistungen für Bürger und den Schutz ihres Lebens und ihres Eigentums über Mogadischu hinaus auszuweiten (BMLV 1.12.2023). Ein Experte merkt allerdings an, dass sich sowohl die Verwaltung der Bundesregierung als auch die Bundesarmee verbessert haben, und dadurch bei der Bevölkerung der Widerstandswille gegen al Shabaab gewachsen ist (AQ21 11.2023). ATMIS hält in Kooperation mit der somalischen Armee, regionalen Sicherheitskräften sowie mit regionalen und lokalen Milizen die Kontrolle über die seit 2012 eroberten Gebiete (BS 2022a). Die somalische Regierung und ATMIS können keinen Schutz vor allgemeiner oder terroristischer Kriminalität im Land garantieren (AA 20.10.2023). Generell ist die Regierung nicht in der Lage für Sicherheit zu sorgen. Dafür ist sie in erster Linie auf ATMIS, aber auch auf Unterstützung anderer Staaten angewiesen (BMLV 9.2.2023; vgl. BS 2022a). Dabei wurde ATMIS im Juni 2023 um 2.000 Mann reduziert, die nächste Truppenreduktion um 3.000 Mann steht mit Ende Dezember 2023 an. Die Ausbildung neuer Soldaten für die Bundesarmee machte 2023 gute Fortschritte, es mussten aber auch hohe Verluste hingenommen werden. Das größte Problem derzeit ist neben der Truppenstärke die fehlende Ausrüstung (schwere Waffen, Luftkomponente, etc.) (BMLV 1.12.2023). Nach Angaben einer Quelle der FFM Somalia 2023 ist das Szenario, wonach al Shabaab bei einem Abzug von ATMIS das Land übernimmt, nicht mehr plausibel (IO-D/STDOK/SEM 4.2023). Auch eine weitere Quelle gibt an, dass die Bundeskräfte nach einem Abzug von ATMIS nicht kollabieren werden, und al Shabaab nicht nach Mogadischu zurückkehren wird (Think/STDOK/SEM 4.2023). Eine weitere Quelle erklärt, dass es für al Shabaab nun sehr schwer geworden ist, die Bundesregierung zu überrennen (AQ21 11.2023). Eine andere Quelle erklärt, dass nur bei völligem Wegfall jeglicher externen Unterstützung der Fall eintreten könnte, dass die Bundesregierung zusammenbricht (BMLV 1.12.2023).Generell ist die Regierung nicht in der Lage für Sicherheit zu sorgen. Dafür ist sie in erster Linie auf ATMIS, aber auch auf Unterstützung anderer Staaten angewiesen (BMLV 9.2.2023; vergleiche BS 2022a). Dabei wurde ATMIS im Juni 2023 um 2.000 Mann reduziert, die nächste Truppenreduktion um 3.000 Mann steht mit Ende Dezember 2023 an. Die Ausbildung neuer Soldaten für die Bundesarmee machte 2023 gute Fortschritte, es mussten aber auch hohe Verluste hingenommen werden. Das größte Problem derzeit ist neben der Truppenstärke die fehlende Ausrüstung (schwere Waffen, Luftkomponente, etc.) (BMLV 1.12.2023). Nach Angaben einer Quelle der FFM Somalia 2023 ist das Szenario, wonach al Shabaab bei einem Abzug von ATMIS das Land übernimmt, nicht mehr plausibel (IO-D/STDOK/SEM 4.2023). Auch eine weitere Quelle gibt an, dass die Bundeskräfte nach einem Abzug von ATMIS nicht kollabieren werden, und al Shabaab nicht nach Mogadischu zurückkehren wird (Think/STDOK/SEM 4.2023). Eine weitere Quelle erklärt, dass es für al Shabaab nun sehr schwer geworden ist, die Bundesregierung zu überrennen (AQ21 11.2023). Eine andere Quelle erklärt, dass nur bei völligem Wegfall jeglicher externen Unterstützung der Fall eintreten könnte, dass die Bundesregierung zusammenbricht (BMLV 1.12.2023). Macawiisley-Offensive: Gegen Ende der Amtsperiode von Ex-Präsident Farmaajo war al Shabaab stärker denn je (Bryden/TEL 8.11.2021). Insgesamt konnte die Gruppe unter Ausnutzung der politischen Instabilität im Jahr 2021 in Galmudug, HirShabelle, Jubaland und dem SWS sogar Geländegewinne erzielen (HIPS 8.2.2022). Die Situation war lange Zeit statisch (THLSC 20.3.2023). Doch seit dem Amtsantritt des neuen Präsidenten im Mai 2022 und dem Beschluss der USA, wieder Truppen in Somalia zu stationieren, haben die militärischen Operationen gegen al Shabaab zugenommen (UNSC 10.10.2022). Die im August 2022 begonnene neue Offensive baut auf die gestiegene Unzufriedenheit bzw. Entfremdung der Lokalbevölkerung in einigen Gebieten Zentralsomalias mit al Shabaab. Die Gruppe hat lokale Clans genötigt, Buben zu übergeben, hat trotz der anhaltenden Dürre weiterhin Steuern eingetrieben, hat zu gewaltsamen Maßnahmen und Kollektivstrafen gegriffen (ICG 21.3.2023) und lokale Clans gezwungen, der Gruppe Frauen und Mädchen zuzuführen. Letztendlich hat sich al Shabaab im Zuge der Dürre als wenig hilfreich erwiesen (Sahan/SWT 23.9.2022). Mehrere Subclans Zentralsomalias haben al Shabaab schon zuvor Widerstand geleistet (ICG 21.3.2023) - laut einer Quelle der FFM Somalia 2023 bereits ab 2018 (Researcher/STDOK/SEM 4.2023). Manche Clans haben später aber Abkommen mit al Shabaab geschlossen, was zu einer Form der Koexistenz geführt hat. So wurde al Shabaab etwa bei den Hawiye / Habr Gedir / Saleban, die in Galmudug leben, toleriert. Aufgrund der politischen Streitigkeiten in Mogadischu konnte al Shabaab in Zentralsomalia expandieren. 2019 forderte die Gruppe junge männliche Rekruten. Dies war für die streng im Sufismus verankerten Saleban zuviel. Die Verweigerung der Rekrutierungen stieß eine Konfliktspirale an (ICG 21.3.2023), lokale (Clan-)Milizen, die Macawiisley, begannen eine Revolte gegen al Shabaab (Sahan/SWT 23.9.2022). Als Letztere den Hauptort der Saleban, Baxdo, im Juni 2022 angriff, töteten Saleban-Milizen schätzungsweise 70 Kämpfer der al Shabaab. Ein anderes Beispiel sind die Hawiye / Hawadle in Hiiraan, die nie gute Beziehungen zu al Shabaab hatten. Als Letztere 2021 die Straße von Belet Weyne nach Galmudug unterbrach, und Belet Weyne damit von mehreren Seiten abgeschnitten war, wuchs der Zorn der Lokalbevölkerung (ICG 21.3.2023). Die Unterdrückung der Hawadle und anderer Clans durch al Shabaab bildete also das Rückgrat der erfolgreichen Offensive (Sahan/SWT 13.9.2023). Während vorherige Offensiven immer von ATMIS bzw. AMISOM geführt worden waren, handelte es sich dieses Mal um eine somalische Offensive. An der Spitze des Kampfes standen die Macawiisley. Sie kennen das Terrain und die Bevölkerung und sind motiviert für ihr eigenes Gebiet zu kämpfen (Economist 3.11.2022; vgl. Sahan/SWT 4.8.2023, ICG 21.3.2023). Diese lokalen Milizen, die von den UN "community defence forces" genannt werden (UNSC 15.6.2023) und die sich v.a. aus Hawiye zusammensetzen, haben in ihrem Kampf gegen al Shabaab die Bundesregierung um Hilfe gerufen (Detsch/FP 23.8.2023). Nach anderen Angaben wurde die erfolgreiche Offensive der Clans von der Bundesregierung mehr oder weniger "gekapert" (Researcher/STDOK/SEM 4.2023). Die Bundesarmee bot und bietet den Macawiisley Aufklärung, Informationen und Versorgung, ATMIS und die USA sowie türkische Drohnen geben Luftunterstützung (Economist 3.11.2022; vgl. ICG 21.3.2023, Researcher/STDOK/SEM 4.2023, IO-D/STDOK/SEM 4.2023); u.a. kamen auch die Spezialeinheiten Danaab und Gorgor zum Einsatz (IO-D/STDOK/SEM 4.2023).Während vorherige Offensiven immer von ATMIS bzw. AMISOM geführt worden waren, handelte es sich dieses Mal um eine somalische Offensive. An der Spitze des Kampfes standen die Macawiisley. Sie kennen das Terrain und die Bevölkerung und sind motiviert für ihr eigenes Gebiet zu kämpfen (Economist 3.11.2022; vergleiche Sahan/SWT 4.8.2023, ICG 21.3.2023). Diese lokalen Milizen, die von den UN "community defence forces" genannt werden (UNSC 15.6.2023) und die sich v.a. aus Hawiye zusammensetzen, haben in ihrem Kampf gegen al Shabaab die Bundesregierung um Hilfe gerufen (Detsch/FP 23.8.2023). Nach anderen Angaben wurde die erfolgreiche Offensive der Clans von der Bundesregierung mehr oder weniger "gekapert" (Researcher/STDOK/SEM 4.2023). Die Bundesarmee bot und bietet den Macawiisley Aufklärung, Informationen und Versorgung, ATMIS und die USA sowie türkische Drohnen geben Luftunterstützung (Economist 3.11.2022; vergleiche ICG 21.3.2023, Researcher/STDOK/SEM 4.2023, IO-D/STDOK/SEM 4.2023); u.a. kamen auch die Spezialeinheiten Danaab und Gorgor zum Einsatz (IO-D/STDOK/SEM 4.2023). Jedenfalls befand sich al Shabaab in der Defensive. Koordinierte Bundes- und regionale Kräfte eroberten zusammen mit den Macawiisley rasch Teile des von al Shabaab kontrollierten Territoriums, darunter mehrere Städte und wichtige Routen (Sahan/SWT 7.6.2023). Es konnten die größten territorialen Gewinne seit Mitte der 2010er-Jahre erzielt werden. Bundesarmee und lokale Milizen haben al Shabaab aus signifikanten Teilen Zentralsomalias vertrieben (ICG 21.3.2023; vgl. Economist 3.11.2022, Sahan/SWT 13.9.2023). Die Offensive wird als größter Erfolg seit der vollständigen Einnahme von Mogadischu im Jahr 2011 erachtet (Detsch/FP 23.8.2023). Die Gebietsgewinne wurden in der ersten Phase der Offensive - bis etwa Jänner 2023 - erzielt. Al Shabaab wurde aus mehreren Gebieten in den Regionen Middle Shabelle, Hiiraan, Galgaduud und Mudug vertrieben und verlor die Kontrolle über mehrere strategische Städte wie die Hafenstadt Xaradheere (Mudug), Ceel Dheere, Adan Yabaal (BBC 15.6.2023; vgl. ICG 21.3.2023), Galcad und Runirgod (Galgaduud und Middle Shabelle). Diese Städte wurden fast 15 Jahre lang von al Shabaab kontrolliert und leisteten einen erheblichen Beitrag zu ihren Finanzen (BBC 15.6.2023). Zudem verlor die Gruppe die Kontrolle über Orte wie Tedan, Rage Ceele, Gulane, Darusalaam und Mabah (Sahan/SWT 15.9.2023). Insgesamt hat die Bundesregierung mehr als 100 Orte einnehmen können (ACLED 15.9.2023) - insgesamt ein Drittel des Gebietes der Gruppe (VOA/Maruf 28.3.2023). Während früher vorwiegend Städte erobert wurden, hat man diesmal außerdem versucht, al Shabaab auch aus dem Zwischengelände zu vertreiben (BBC 15.6.2023). Die Möglichkeit dazu war durch die Teilnahme von Clanmilizen und Ältesten gegeben (Sahan/SWT 4.8.2023).Jedenfalls befand sich al Shabaab in der Defensive. Koordinierte Bundes- und regionale Kräfte eroberten zusammen mit den Macawiisley rasch Teile des von al Shabaab kontrollierten Territoriums, darunter mehrere Städte und wichtige Routen (Sahan/SWT 7.6.2023). Es konnten die größten territorialen Gewinne seit Mitte der 2010er-Jahre erzielt werden. Bundesarmee und lokale Milizen haben al Shabaab aus signifikanten Teilen Zentralsomalias vertrieben (ICG 21.3.2023; vergleiche Economist 3.11.2022, Sahan/SWT 13.9.2023). Die Offensive wird als größter Erfolg seit der vollständigen Einnahme von Mogadischu im Jahr 2011 erachtet (Detsch/FP 23.8.2023). Die Gebietsgewinne wurden in der ersten Phase der Offensive - bis etwa Jänner 2023 - erzielt. Al Shabaab wurde aus mehreren Gebieten in den Regionen Middle Shabelle, Hiiraan, Galgaduud und Mudug vertrieben und verlor die Kontrolle über mehrere strategische Städte wie die Hafenstadt Xaradheere (Mudug), Ceel Dheere, Adan Yabaal (BBC 15.6.2023; vergleiche ICG 21.3.2023), Galcad und Runirgod (Galgaduud und Middle Shabelle). Diese Städte wurden fast 15 Jahre lang von al Shabaab kontrolliert und leisteten einen erheblichen Beitrag zu ihren Finanzen (BBC 15.6.2023). Zudem verlor die Gruppe die Kontrolle über Orte wie Tedan, Rage Ceele, Gulane, Darusalaam und Mabah (Sahan/SWT 15.9.2023). Insgesamt hat die Bundesregierung mehr als 100 Orte einnehmen können (ACLED 15.9.2023) - insgesamt ein Drittel des Gebietes der Gruppe (VOA/Maruf 28.3.2023). Während früher vorwiegend Städte erobert wurden, hat man diesmal außerdem versucht, al Shabaab auch aus dem Zwischengelände zu vertreiben (BBC 15.6.2023). Die Möglichkeit dazu war durch die Teilnahme von Clanmilizen und Ältesten gegeben (Sahan/SWT 4.8.2023). Die Gruppierung der al Shabaab in Galmudug und Hiiraan wurde von jener im Süden getrennt (IO-D/STDOK/SEM 4.2023; vgl. Sahan/STDOK/SEM 4.2023). Zudem hält al Shabaab derzeit keine Räume oder Orte mehr an der Küste in Galmudug oder HirShabelle, allerdings wird diese auch nicht lückenlos von der Regierung kontrolliert (BMLV 1.12.2023). Trotzdem ist dies hinsichtlich von Waffenlieferungen aus dem Jemen und dem Iran von Bedeutung (Researcher/STDOK/SEM 4.2023). Durch die Gebietsgewinne seitens der Regierung wurde al Shabaab von lukrativen Handelsrouten abgedrängt (Economist 3.11.2022). Die Gruppe kann nun teilweise nicht mehr einfach aus dem ländlichen Raum heraus zu Hauptrouten vordringen und diese blockieren oder Konvois angreifen. Insgesamt wurde die Zahl an Angriffen reduziert: Al Shabaab selbst hat angegeben, im Zeitraum Oktober 2022 bis Jänner 2023 monatlich durchschnittlich 153 Anschläge und Angriffe durchgeführt zu haben; im Zeitraum Feber bis April 2023 waren es demnach hingegen durchschnittlich nur 104 (BBC 15.6.2023). Für den Zeitraum Juli-Oktober 2023 werden folgende Zahlen für Süd-/Zentralsomalia angegeben: 150 Gefechte und 60 Vorfälle mit Sprengstoff monatlich. Im November gab es aufgrund der Regenfälle einen merklichen Rückgang von 50 % (BMLV 1.12.2023).Die Gruppierung der al Shabaab in Galmudug und Hiiraan wurde von jener im Süden getrennt (IO-D/STDOK/SEM 4.2023; vergleiche Sahan/STDOK/SEM 4.2023). Zudem hält al Shabaab derzeit keine Räume oder Orte mehr an der Küste in Galmudug oder HirShabelle, allerdings wird diese auch nicht lückenlos von der Regierung kontrolliert (BMLV 1.12.2023). Trotzdem ist dies hinsichtlich von Waffenlieferungen aus dem Jemen und dem Iran von Bedeutung (Researcher/STDOK/SEM 4.2023). Durch die Gebietsgewinne seitens der Regierung wurde al Shabaab von lukrativen Handelsrouten abgedrängt (Economist 3.11.2022). Die Gruppe kann nun teilweise nicht mehr einfach aus dem ländlichen Raum heraus zu Hauptrouten vordringen und diese blockieren oder Konvois angreifen. Insgesamt wurde die Zahl an Angriffen reduziert: Al Shabaab selbst hat angegeben, im Zeitraum Oktober 2022 bis Jänner 2023 monatlich durchschnittlich 153 Anschläge und Angriffe durchgeführt zu haben; im Zeitraum Feber bis April 2023 waren es demnach hingegen durchschnittlich nur 104 (BBC 15.6.2023). Für den Zeitraum Juli-Oktober 2023 werden folgende Zahlen für Süd-/Zentralsomalia angegeben: 150 Gefechte und 60 Vorfälle mit Sprengstoff monatlich. Im November gab es aufgrund der Regenfälle einen merklichen Rückgang von 50 % (BMLV 1.12.2023). Eine Darstellung der Offensive mit Stand 9.4.2023: Rafal R./X 9.4.2023 Operation Black Lion (OBL): Die sogenannte Frontline States Task Force ist eine regionale Initiative von Nachbarstaaten Somalias. Diese ist mit ATMIS übereingekommen, die Zusammenarbeit im Kampf gegen al Shabaab zu verstärken (ATMIS 6.8.2023; vgl. GO 9.8.2023). Am 1.2.2023 verkündeten der somalische Präsident und die sogenannten "Frontstaaten" (Kenia, Äthiopien, Dschibuti) eine Einigung zur Entsendung zusätzlicher Truppen dieser Länder. Damit hätte die von der Regierung geplante OBL unterstützt werden sollen (Sahan/SWT 3.7.2023; vgl. UNSC 15.6.2023). Diese sollte sich auf Jubaland und insbesondere auf Middle Juba konzentrieren. In der Vergangenheit ging es maßgeblich um die Eindämmung von al Shabaab; im Raumen von OBL steht deren Vernichtung im Vordergrund (GO 9.8.2023; vgl. Detsch/FP 23.8.2023). Al Shabaab soll so weit dezimiert bzw. ihr die relevanten finanziellen Pfründe ausgetrocknet werden, dass die Gruppe für Somalia und die Nachbarstaaten keine Gefahr mehr darstellt. Damit soll gleichzeitig der Abzug von ATMIS ermöglicht werden (ATMIS 6.8.2023; vgl. IO-D/STDOK/SEM 4.2023). Die Regierung versucht, für OBL ein gemeinsames Kommando von Bund und Bundesstaaten einzurichten (GN 28.8.2023).Operation Black Lion (OBL): Die sogenannte Frontline States Task Force ist eine regionale Initiative von Nachbarstaaten Somalias. Diese ist mit ATMIS übereingekommen, die Zusammenarbeit im Kampf gegen al Shabaab zu verstärken (ATMIS 6.8.2023; vergleiche GO 9.8.2023). Am 1.2.2023 verkündeten der somalische Präsident und die sogenannten "Frontstaaten" (Kenia, Äthiopien, Dschibuti) eine Einigung zur Entsendung zusätzlicher Truppen dieser Länder. Damit hätte die von der Regierung geplante OBL unterstützt werden sollen (Sahan/SWT 3.7.2023; vergleiche UNSC 15.6.2023). Diese sollte sich auf Jubaland und insbesondere auf Middle Juba konzentrieren. In der Vergangenheit ging es maßgeblich um die Eindämmung von al Shabaab; im Raumen von OBL steht deren Vernichtung im Vordergrund (GO 9.8.2023; vergleiche Detsch/FP 23.8.2023). Al Shabaab soll so weit dezimiert bzw. ihr die relevanten finanziellen Pfründe ausgetrocknet werden, dass die Gruppe für Somalia und die Nachbarstaaten keine Gefahr mehr darstellt. Damit soll gleichzeitig der Abzug von ATMIS ermöglicht werden (ATMIS 6.8.2023; vergleiche IO-D/STDOK/SEM 4.2023). Die Regierung versucht, für OBL ein gemeinsames Kommando von Bund und Bundesstaaten einzurichten (GN 28.8.2023). Tatsächlich waren bis Anfang Juli 2023 hinsichtlich einer neuen Offensive kaum Fortschritte zu beobachten (Sahan/SWT 3.7.2023), die Frontlinie verblieb für Monate statisch (Sahan/STDOK/SEM 4.2023), "they took a break" (IO-D/STDOK/SEM 4.2023). Der tatsächliche Zeithorizont für künftige Offensiven ist ungewiss (BMLV 14.9.2023; vgl. Sahan/SWT 1.9.2023). Somalia hat sich diesbezüglich von den Nachbarstaaten abhängig gemacht (AQ21 11.2023). Es bleibt unklar, ob Kenia, Äthiopien und Dschibuti – wie im Jänner 2023 vereinbart – tatsächlich zusätzliche Truppen für eine nächste Phase der Offensive entsenden werden (GN 28.8.2023; vgl. IO-D/STDOK/SEM 4.2023). Dschibuti hat bereits erklärt, nur mit Material und Gerät unterstützen zu wollen. Kenia wird Truppen keinesfalls östlich des Juba einsetzen und nur mitmachen, wenn Äthiopien dies auch tut; Äthiopien wiederum kann aufgrund der internen Probleme u.U. gar keine Truppen freimachen (BMLV 14.9.2023; vgl. Sahan/SWT 1.9.2023). Zudem sind die Clans am Juba in Südsomalia weniger organisiert, schlechter bewaffnet und auch in geringerem Maße bereit, den Kampf gegen al Shabaab aufzunehmen (Detsch/FP 23.8.2023; vgl. ICG 21.3.2023, Economist 3.11.2022). Viele dieser Clans befinden sich tendenziell auf der Seite von al Shabaab - wenn auch teils durch Nötigung (IO-D/STDOK/SEM 4.2023). In diesem Sinne ist die Regionalregierung auch weitaus weniger bereit, die Clans im selben Maß zu bewaffnen, wie dies in HirShabelle oder Galmudug der Fall war (BMLV 1.12.2023). Die Kräfte im SWS sind zu schwach, um eine Offensive führen zu können. Ein Experte erklärt, dass eine neue Offensive bei gleichzeitigem Auffüllen von durch ATMIS geräumten Stützpunkten auf keinen Fall möglich sein wird. Neu aufgestellte Brigaden der Bundesarmee sind qualitativ nicht in der Lage, sich gegen al Shabaab zu verteidigen. Folglich kann OBL in Südsomalia erst stattfinden, wenn die Offensive in Zentralsomalia beendet und al Shabaab dort besiegt ist (BMLV 14.9.2023).Tatsächlich waren bis Anfang Juli 2023 hinsichtlich einer neuen Offensive kaum Fortschritte zu beobachten (Sahan/SWT 3.7.2023), die Frontlinie verblieb für Monate statisch (Sahan/STDOK/SEM 4.2023), "they took a break" (IO-D/STDOK/SEM 4.2023). Der tatsächliche Zeithorizont für künftige Offensiven ist ungewiss (BMLV 14.9.2023; vergleiche Sahan/SWT 1.9.2023). Somalia hat sich diesbezüglich von den Nachbarstaaten abhängig gemacht (AQ21 11.2023). Es bleibt unklar, ob Kenia, Äthiopien und Dschibuti – wie im Jänner 2023 vereinbart – tatsächlich zusätzliche Truppen für eine nächste Phase der Offensive entsenden werden (GN 28.8.2023; vergleiche IO-D/STDOK/SEM 4.2023). Dschibuti hat bereits erklärt, nur mit Material und Gerät unterstützen zu wollen. Kenia wird Truppen keinesfalls östlich des Juba einsetzen und nur mitmachen, wenn Äthiopien dies auch tut; Äthiopien wiederum kann aufgrund der internen Probleme u.U. gar keine Truppen freimachen (BMLV 14.9.2023; vergleiche Sahan/SWT 1.9.2023). Zudem sind die Clans am Juba in Südsomalia weniger organisiert, schlechter bewaffnet und auch in geringerem Maße bereit, den Kampf gegen al Shabaab aufzunehmen (Detsch/FP 23.8.2023; vergleiche ICG 21.3.2023, Economist 3.11.2022). Viele dieser Clans befinden sich tendenziell auf der Seite von al Shabaab - wenn auch teils durch Nötigung (IO-D/STDOK/SEM 4.2023). In diesem Sinne ist die Regionalregierung auch weitaus weniger bereit, die Clans im selben Maß zu bewaffnen, wie dies in HirShabelle oder Galmudug der Fall war (BMLV 1.12.2023). Die Kräfte im SWS sind zu schwach, um eine Offensive führen zu können. Ein Experte erklärt, dass eine neue Offensive bei gleichzeitigem Auffüllen von durch ATMIS geräumten Stützpunkten auf keinen Fall möglich sein wird. Neu aufgestellte Brigaden der Bundesarmee sind qualitativ nicht in der Lage, sich gegen al Shabaab zu verteidigen. Folglich kann OBL in Südsomalia erst stattfinden, wenn die Offensive in Zentralsomalia beendet und al Shabaab dort besiegt ist (BMLV 14.9.2023). Trend: Nach den Erfolgen der Macawiisley-Offensive hat man es wieder nicht geschafft, erobertes Gebiet ausreichend abzusichern. Dort wo die Bundesarmee in Richtung neuer Ziele abgerückt ist, konnte al Shabaab teils schnell wieder an Einfluss gewinnen (Sahan 22.3.2023). Ein Grund dafür ist das Fehlen von Darawish-Kräften, die mit lokalen Gegebenheiten und der Lokalbevölkerung vertraut sind (Sahan 22.3.2023; vgl. Sahan/SWT 9.8.2023, INGO-C/STDOK/SEM 4.2023). Generell stehen keine bzw. zu wenige leistungsfähige und verlässliche Truppen zur Verfügung, um diese Orte zu halten, wenn die Angriffstruppen weiterziehen (BMLV 1.12.2023). Die Macawiisley erfüllen eine wichtige Hilfsfunktion, man kann sich jedoch nicht darauf verlassen, dass sie als wirksame Haltetruppe in neu eroberten Gebieten dienen (Sahan/SWT 9.8.2023). Zudem könnten sie sich selbst zum Problem entwickeln: Sie sind schwer zu kontrollieren (IO-D/STDOK/SEM 4.2023) und können jahrelang schwelende Clankonflikte befeuern (INGO-C/STDOK/SEM 4.2023).Trend: Nach den Erfolgen der Macawiisley-Offensive hat man es wieder nicht geschafft, erobertes Gebiet ausreichend abzusichern. Dort wo die Bundesarmee in Richtung neuer Ziele abgerückt ist, konnte al Shabaab teils schnell wieder an Einfluss gewinnen (Sahan 22.3.2023). Ein Grund dafür ist das Fehlen von Darawish-Kräften, die mit lokalen Gegebenheiten und der Lokalbevölkerung vertraut sind (Sahan 22.3.2023; vergleiche Sahan/SWT 9.8.2023, INGO-C/STDOK/SEM 4.2023). Generell stehen keine bzw. zu wenige leistungsfähige und verlässliche Truppen zur Verfügung, um diese Orte zu halten, wenn die Angriffstruppen weiterziehen (BMLV 1.12.2023). Die Macawiisley erfüllen eine wichtige Hilfsfunktion, man kann sich jedoch nicht darauf verlassen, dass sie als wirksame Haltetruppe in neu eroberten Gebieten dienen (Sahan/SWT 9.8.2023). Zudem könnten sie sich selbst zum Problem entwickeln: Sie sind schwer zu kontrollieren (IO-D/STDOK/SEM 4.2023) und können jahrelang schwelende Clankonflikte befeuern (INGO-C/STDOK/SEM 4.2023). Gleichzeitig ist es kontraproduktiv, al Shabaab nur mit militärischer Gewalt zu bekämpfen, weil die Gruppe in vielen Bereichen als Pseudostaat agiert. Da al Shabaab nämlich Güter und Dienste zur Verfügung stellt, besteht nach Angriffen auf die Gruppe die Gefahr, dass lebenswichtige Hilfe und öffentliche Dienste gestört und dadurch vulnerable Gemeinschaften im Stich gelassen werden (Rollins/HIR 27.3.2023). Zudem kennen viele Menschen dort kein anderes System, als jenes von al Shabaab. Viele erachteten die Gruppe als Befreier. Sie haben so lange unter al Shabaab gelebt, dass es großer Anstrengungen bedarf, um die Gehirnwäsche rückgängig zu machen und eine Akzeptanz der neuen Verhältnisse zu erlangen. Doch das geschieht nicht automatisch, es braucht dafür die Zurverfügungstellung gewisser Dienste (DIPL-X/STDOK/SEM 4.2023). Tatsächlich gibt es keine Kapazitäten, um die befreiten Gebiete zu administrieren (IO-D/STDOK/SEM 4.2023; vgl. DIPL-X/STDOK/SEM 4.2023, Sahan/STDOK/SEM 4.2023), und man hat es versäumt, eine adäquate Verwaltung für neu eingenommene Gebiete vorzubereiten (AQ21 11.2023). Vor Ort gibt es entweder überhaupt keine Verwaltungsstrukturen mehr oder aber eine rudimentäre Verwaltung über die Clans (Sahan/STDOK/SEM 4.2023). Vielen Gemeinden, die "befreit" worden sind, werden keine sinnvollen grundlegenden Dienstleistungen zur Verfügung gestellt. Die Bundesarmee hat zwar eine Versorgung mit Wasser und Lebensmitteln aufgebaut – dies aber zusätzlich zu ihrer bereits bestehenden Doppelfunktion, nämlich Gebiete zu räumen und zu halten (Sahan/SWT 9.8.2023). So geben mehrere Quellen der FFM Somalia 2023 an, dass das Hauptproblem der Offensive die Nachhaltigkeit ist (IO-D/STDOK/SEM 4.2023; vgl. Researcher/STDOK/SEM 4.2023, UNOFFX/STDOK/SEM 4.2023, DIPL-X/STDOK/SEM 4.2023). Die neu befreiten Gebiete brauchen Stabilität (Sahan/STDOK/SEM 4.2023). Die Menschen dort brauchen Rechtsstaatlichkeit, Wasser, Infrastruktur, medizinische Versorgung, Lehrer - zumindest all das, was zuvor von al Shabaab geboten worden ist (IO-D/STDOK/SEM 4.2023; vgl. DIPL-X/STDOK/SEM 4.2023). Bei einem Vakuum und ohne funktionierende Verwaltung (Sahan/STDOK/SEM 4.2023) sowie einer Überdehnung der Regierungskräfte kann al Shabaab bald wieder Raum gewinnen (INGO-C/STDOK/SEM 4.2023). Doch auch bis etwas aufgebaut werden kann, müssen die Gebiete gehalten werden (DIPL-X/STDOK/SEM 4.2023). Gleichzeitig ist es kontraproduktiv, al Shabaab nur mit militärischer Gewalt zu bekämpfen, weil die Gruppe in vielen Bereichen als Pseudostaat agiert. Da al Shabaab nämlich Güter und Dienste zur Verfügung stellt, besteht nach Angriffen auf die Gruppe die Gefahr, dass lebenswichtige Hilfe und öffentliche Dienste gestört und dadurch vulnerable Gemeinschaften im Stich gelassen werden (Rollins/HIR 27.3.2023). Zudem kennen viele Menschen dort kein anderes System, als jenes von al Shabaab. Viele erachteten die Gruppe als Befreier. Sie haben so lange unter al Shabaab gelebt, dass es großer Anstrengungen bedarf, um die Gehirnwäsche rückgängig zu machen und eine Akzeptanz der neuen Verhältnisse zu erlangen. Doch das geschieht nicht automatisch, es braucht dafür die Zurverfügungstellung gewisser Dienste (DIPL-X/STDOK/SEM 4.2023). Tatsächlich gibt es keine Kapazitäten, um die befreiten Gebiete zu administrieren (IO-D/STDOK/SEM 4.2023; vergleiche DIPL-X/STDOK/SEM 4.2023, Sahan/STDOK/SEM 4.2023), und man hat es versäumt, eine adäquate Verwaltung für neu eingenommene Gebiete vorzubereiten (AQ21 11.2023). Vor Ort gibt es entweder überhaupt keine Verwaltungsstrukturen mehr oder aber eine rudimentäre Verwaltung über die Clans (Sahan/STDOK/SEM 4.2023). Vielen Gemeinden, die "befreit" worden sind, werden keine sinnvollen grundlegenden Dienstleistungen zur Verfügung gestellt. Die Bundesarmee hat zwar eine Versorgung mit Wasser und Lebensmitteln aufgebaut – dies aber zusätzlich zu ihrer bereits bestehenden Doppelfunktion, nämlich Gebiete zu räumen und zu halten (Sahan/SWT 9.8.2023). So geben mehrere Quellen der FFM Somalia 2023 an, dass das Hauptproblem der Offensive die Nachhaltigkeit ist (IO-D/STDOK/SEM 4.2023; vergleiche Researcher/STDOK/SEM 4.2023, UNOFFX/STDOK/SEM 4.2023, DIPL-X/STDOK/SEM 4.2023). Die neu befreiten Gebiete brauchen Stabilität (Sahan/STDOK/SEM 4.2023). Die Menschen dort brauchen Rechtsstaatlichkeit, Wasser, Infrastruktur, medizinische Versorgung, Lehrer - zumindest all das, was zuvor von al Shabaab geboten worden ist (IO-D/STDOK/SEM 4.2023; vergleiche DIPL-X/STDOK/SEM 4.2023). Bei einem Vakuum und ohne funktionierende Verwaltung (Sahan/STDOK/SEM 4.2023) sowie einer Überdehnung der Regierungskräfte kann al Shabaab bald wieder Raum gewinnen (INGO-C/STDOK/SEM 4.2023). Doch auch bis etwas aufgebaut werden kann, müssen die Gebiete gehalten werden (DIPL-X/STDOK/SEM 4.2023). Nach anderen Angaben tut die Regierung ihr bestes, um die Bevölkerung zumindest in einigen Gebieten mit Medikamenten und Nahrungsmittelhilfe zu versorgen (INGO-C/STDOK/SEM 4.2023). Laut einer weiteren Quelle hat die Regierung verstanden, dass sie nicht alleine mit militärischen Mitteln gewinnen kann (GO 25.8.2023). Sie stützt sich bei ihrer Offensive daher wesentlich auf Clans, um die Unterstützung lokaler Gemeinden zu mobilisieren (GO 25.8.2023; vgl. ACAPS 17.8.2023). Zudem werden Gemeinden und Älteste eingebunden, und es wird versucht, grundlegende Dienste zur Verfügung zu stellen (GO 25.8.2023). So wurde etwa in Galmudug ein Programm zur Rehabilitierung von Schulen in neu eroberten Gebieten eingerichtet, die Städte Ceel Dheere, Galcad und Xaradheere stehen dabei im Fokus (Halqabsi 27.8.2023). In wichtigen Orten, wie Adan Yabaal (Middle Shabelle) und Maxaas (Hiiraan) gibt es Stabilisierungsmaßnahmen (z.B. Installation von Solarleuchten, Bau von Verwaltungsgebäuden), in anderen neu eingenommenen Gebieten, darunter Xaradheere und Ceel Dheere (Galgaduud), Verteilung von Hilfsgütern und Wassertransporte (UNSC 15.6.2023).Nach anderen Angaben tut die Regierung ihr bestes, um die Bevölkerung zumindest in einigen Gebieten mit Medikamenten und Nahrungsmittelhilfe zu versorgen (INGO-C/STDOK/SEM 4.2023). Laut einer weiteren Quelle hat die Regierung verstanden, dass sie nicht alleine mit militärischen Mitteln gewinnen kann (GO 25.8.2023). Sie stützt sich bei ihrer Offensive daher wesentlich auf Clans, um die Unterstützung lokaler Gemeinden zu mobilisieren (GO 25.8.2023; vergleiche ACAPS 17.8.2023). Zudem werden Gemeinden und Älteste eingebunden, und es wird versucht, grundlegende Dienste zur Verfügung zu stellen (GO 25.8.2023). So wurde etwa in Galmudug ein Programm zur Rehabilitierung von Schulen in neu eroberten Gebieten eingerichtet, die Städte Ceel Dheere, Galcad und Xaradheere stehen dabei im Fokus (Halqabsi 27.8.2023). In wichtigen Orten, wie Adan Yabaal (Middle Shabelle) und Maxaas (Hiiraan) gibt es Stabilisierungsmaßnahmen (z.B. Installation von Solarleuchten, Bau von Verwaltungsgebäuden), in anderen neu eingenommenen Gebieten, darunter Xaradheere und Ceel Dheere (Galgaduud), Verteilung von Hilfsgütern und Wassertransporte (UNSC 15.6.2023). Die Beziehungen der Bundesregierung zu manchen im Kampf gegen al Shabaab erfolgreichen Clans (v.a. die Hawadle) haben sich aufgrund politischer Verwerfungen abgekühlt. Al Shabaab konnte daraus Vorteile ziehen und hat mit einigen Clanmilizen in HirShabelle und Galmudug Abkommen ausgehandelt. Während al Shabaab nun versucht, den einen Teil der Hawiye gegen die Bundesregierung zu mobilisieren (v.a. Habr Gedir Mohamud Hirab, Murusade und Abgal Wacaysle), versucht die Bundesregierung, den anderen Teil (z.B. Habr Gedir) gegen al Shabaab in Stellung zu bringen (ACLED 15.9.2023). Al Shabaab hat versucht sich anzupassen – etwa im Umgang mit der Lokalbevölkerung. Die Gruppe setzt nun mehr auf Anreize als auf Zwang und Erpressung. Bereits Ende Dezember 2022 wurde mit Teilen der Saleban ein neues Abkommen geschlossen (ICG 21.3.2023). Gleichzeitig schürt al Shabaab unter den Clans Angst, dass fremde Clanmilizen über sie herzufallen drohen. Diese Propaganda dient auch als Rekrutierungsmittel, z.B. bei den Murusade in Zentralsomalia (BMLV 14.9.2023). Spannungen in neu eroberten Gebieten haben teils zu Kampfhandlungen zwischen Clans geführt (AQ21 11.2023). Dahingegen konnte auch der Präsident neue Clankräfte mobilisieren. Zudem haben sich mehrere Brigaden der Bundesarmee neu organisiert. Insgesamt steht eine äußerst komplexe Säuberungsoffensive in Zentralsomalia bevor, die durch die Gebietsverluste Ende August noch komplizierter geworden ist (Sahan/SWT 13.9.2023). Denn die Front der Offensive im südlichen Galmudug ist Ende August 2023 zusammengebrochen (Sahan/SWT 1.9.2023). Schon seit Anfang 2023 (Ende der ersten Phase der Offensive) mussten die Regierungstruppen erhebliche Rückschläge hinnehmen, dadurch wurde die zweite Phase der Offensive verzögert (Sahan/SWT 7.6.2023). Ein verheerender Angriff der al Shabaab auf Kräfte der Bundesarmee im Dorf Osweyne hat einen kaskadenartigen Rückzug der Armee aus mehreren strategisch relevanten Städten ausgelöst – darunter Bud Bud, Galcad und Wabxo. Auch aus Ceel Buur hat sich die Armee zurückgezogen, al Shabaab ist dort wieder eingezogen (Sahan/SWT 1.9.2023; vgl. ACLED 15.9.2023) und hat die Kontrolle über Teile der verlorenen Gebiete wiedererlangt. Teils haben sich Sicherheitskräfte und Clanmilizen aus Angst vor Angriffen der al Shabaab zurückgezogen (ACLED 15.9.2023). Anderswo haben sich Clanmilizen aufgrund politischer Querelen zurückgezogen, etwa aus einigen Orten in Hiiraan (ACAPS 17.8.2023). Der Konkurrenzkampf zwischen den Clans um die Kontrolle über befreite Gebiete in Teilen von HirShabelle löste etwa wochenlange angespannte Auseinandersetzungen und in einigen Fällen tödliche Zusammenstöße aus. Viele befreite Gebiete sind mittlerweile wieder in einen Zustand der Halbanarchie zurückgekehrt, ohne dass eine klare Autorität erkennbar wäre. Dies hat die Armee überdehnt, und sie hat dadurch auch die Kontrolle über mehrere FOBs verloren (Sahan/SWT 9.8.2023). Dahingegen konnte auch der Präsident neue Clankräfte mobilisieren. Zudem haben sich mehrere Brigaden der Bundesarmee neu organisiert. Insgesamt steht eine äußerst komplexe Säuberungsoffensive in Zentralsomalia bevor, die durch die Gebietsverluste Ende August noch komplizierter geworden ist (Sahan/SWT 13.9.2023). Denn die Front der Offensive im südlichen Galmudug ist Ende August 2023 zusammengebrochen (Sahan/SWT 1.9.2023). Schon seit Anfang 2023 (Ende der ersten Phase der Offensive) mussten die Regierungstruppen erhebliche Rückschläge hinnehmen, dadurch wurde die zweite Phase der Offensive verzögert (Sahan/SWT 7.6.2023). Ein verheerender Angriff der al Shabaab auf Kräfte der Bundesarmee im Dorf Oswey

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