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{'item': 'W275 2104558-5'}

RIS Dokument GerichtBundesverwaltungsgericht Entscheidungsdatum11.04.2024 GeschäftszahlW275 2104558-5 Spruch, W275 2104560-6/5E W275 2104558-5/4E W275 2209892-4/4E IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesver

Art. 8EMRK.

Die Erstbeschwerdeführerin verblieb mit der minderjährigen Zweitbeschwerdeführerin im Bundesgebiet und stellte am 29.02.2016 für sich und ihre minderjährige Tochter jeweils einen Antrag auf Erteilung eines

Artikel 8, EMRK.

Der minderjährige Drittbeschwerdeführer wurde am XXXX im Bundesgebiet geboren. Für ihn stellte die Erstbeschwerdeführerin am 11.09.2018 einen Antrag auf Erteilung eines

Art. 8

EMRK.Der minderjährige Drittbeschwerdeführer wurde am römisch 40 im Bundesgebiet geboren. Für ihn stellte die Erstbeschwerdeführerin am 11.09.2018 einen Antrag auf Erteilung eines

Artikel 8, EMRK.

Mit Bescheiden vom 11.10.2018 wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl die Anträge gemäß § 58 Abs. 11 Z 2 AsylG 2005 zurück. Unter einem erließ es gemäß § 10 Abs. 3 AsylG 2005 iVm § 9 BFA-VG jeweils eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 3 FPG, stellte gemäß § 52 Abs. 9 FPG fest, dass die Abschiebung der Beschwerdeführer gemäß § 46 FPG nach Indien zulässig sei und gewährte gemäß § 55 Abs. 1 bis 3 FPG eine Frist für die freiwillige Ausreise von vierzehn Tagen ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidungen. Mit Bescheiden vom 11.10.2018 wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl die Anträge gemäß Paragraph 58, Absatz 11, Ziffer 2, AsylG 2005 zurück. Unter einem erließ es gemäß Paragraph 10, Absatz 3, AsylG 2005 in Verbindung mit Paragraph 9, BFA-VG jeweils eine Rückkehrentscheidung gemäß Paragraph 52, Absatz 3, FPG, stellte gemäß Paragraph 52, Absatz 9, FPG fest, dass die Abschiebung der Beschwerdeführer gemäß Paragraph 46, FPG nach Indien zulässig sei und gewährte gemäß Paragraph 55, Absatz eins bis 3 FPG eine Frist für die freiwillige Ausreise von vierzehn Tagen ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidungen. Die dagegen erhobenen Beschwerden wies das Bundesverwaltungsgericht mit Erkenntnis vom 01.02.2019, W222 2104560-2/2E, W222 2104558-2/2E und W222 2209892-1/2E, als unbegründet ab. Die Erstbeschwerdeführerin verblieb mit ihren minderjährigen Kindern wiederum im Bundesgebiet. Am 05.04.2019 wurde im Zuge eines verpflichtenden Rückkehrberatungsgespräches vermerkt, dass sie nicht rückkehrwillig sei. Am 03.12.2019 stellte die Erstbeschwerdeführerin für sich und ihre minderjährigen Kinder (neuerlich) Anträge auf internationalen Schutz. Mit Bescheiden vom 14.02.2020 wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl diese Anträge sowohl hinsichtlich der Zuerkennung des Status der Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 als auch hinsichtlich der Zuerkennung des Status der subsidiär Schutzberechtigten gemäß § 8 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 ab. Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG 2005 wurden nicht erteilt und gemäß § 10 Abs. 1 Z 3 AsylG 2005 iVm § 9 BFA-VG gegen die Beschwerdeführer jeweils eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 2 Z 2 FPG erlassen sowie gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass die Abschiebung der Beschwerdeführer gemäß § 46 FPG nach Indien zulässig sei. Einer Beschwerde wurde gemäß § 18 Abs. 1 Z 6 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt und gemäß § 55 Abs. 1a FPG festgestellt, dass keine Frist für die freiwillige Ausreise bestehe. Am 03.12.2019 stellte die Erstbeschwerdeführerin für sich und ihre minderjährigen Kinder (neuerlich) Anträge auf internationalen Schutz. Mit Bescheiden vom 14.02.2020 wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl diese Anträge sowohl hinsichtlich der Zuerkennung des Status der Asylberechtigten gemäß Paragraph 3, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 13, AsylG 2005 als auch hinsichtlich der Zuerkennung des Status der subsidiär Schutzberechtigten gemäß Paragraph 8, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 13, AsylG 2005 ab. Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß Paragraph 57, AsylG 2005 wurden nicht erteilt und gemäß Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 3, AsylG 2005 in Verbindung mit Paragraph 9, BFA-VG gegen die Beschwerdeführer jeweils eine Rückkehrentscheidung gemäß Paragraph 52, Absatz 2, Ziffer 2, FPG erlassen sowie gemäß Paragraph 52, Absatz 9, FPG festgestellt, dass die Abschiebung der Beschwerdeführer gemäß Paragraph 46, FPG nach Indien zulässig sei. Einer Beschwerde wurde gemäß Paragraph 18, Absatz eins, Ziffer 6, BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt und gemäß Paragraph 55, Absatz eins a, FPG festgestellt, dass keine Frist für die freiwillige Ausreise bestehe. Die dagegen erhobenen Beschwerden wies das Bundesverwaltungsgericht nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung mit Erkenntnis vom 14.10.2021, W142 2104560-4/8E, W142 2104558-4/5E und W142 2209892-3/5E, als unbegründet ab. Die Erstbeschwerdeführerin verblieb mit ihren minderjährigen Kindern neuerlich im Bundesgebiet. Am 07.03.2022 stellte die Erstbeschwerdeführerin (für sich) einen zweiten Antrag auf Erteilung eines

Art. 8EMRK.

Mit Bescheid vom 18.01.2023 wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl diesen Antrag der Erstbeschwerdeführerin gemäß § 58 Abs. 10 AsylG 2005 zurück. Die Erstbeschwerdeführerin verblieb mit ihren minderjährigen Kindern neuerlich im Bundesgebiet. Am 07.03.2022 stellte die Erstbeschwerdeführerin (für sich) einen zweiten Antrag auf Erteilung eines

Artikel 8, EMRK.

Mit Bescheid vom 18.01.2023 wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl diesen Antrag der Erstbeschwerdeführerin gemäß Paragraph 58, Absatz 10, AsylG 2005 zurück. Die dagegen erhobene Beschwerde wies das Bundesverwaltungsgericht nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung mit Erkenntnis vom 16.08.2023, W275 2104560-5/6E, als unbegründet ab. Die gegen dieses Erkenntnis erhobene außerordentliche Revision wies der Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 10.11.2023, Ra 2023/17/0149, zurück. Gegenständliche Verfahren: Am 15.12.2023 stellte die Erstbeschwerdeführerin für sich sowie für die minderjährige Zweitbeschwerdeführerin und den minderjährigen Drittbeschwerdeführer (neuerlich) Folgeanträge auf internationalen Schutz. Mit Bescheiden vom 19.01.2024 wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl die Folgeanträge sowohl hinsichtlich der Zuerkennung des Status der Asylberechtigten als auch hinsichtlich der Zuerkennung des Status der subsidiär Schutzberechtigten gemäß § 68 Abs. 1 AVG wegen entschiedener Sache zurück. Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG 2005 wurden nicht erteilt und gemäß § 10 Abs. 1 Z 3 AsylG 2005 iVm § 9 BFA-VG gegen die Beschwerdeführer Rückkehrentscheidungen gemäß § 52 Abs. 2 Z 2 FPG erlassen sowie gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass die Abschiebung der Beschwerdeführer gemäß § 46 FPG nach Indien zulässig sei. Gemäß § 55 Abs. 1 bis 3 FPG wurde festgehalten, dass die Frist für die freiwillige Ausreise vierzehn Tage ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidungen betrage.Mit Bescheiden vom 19.01.2024 wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl die Folgeanträge sowohl hinsichtlich der Zuerkennung des Status der Asylberechtigten als auch hinsichtlich der Zuerkennung des Status der subsidiär Schutzberechtigten gemäß Paragraph 68, Absatz eins, AVG wegen entschiedener Sache zurück. Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß Paragraph 57, AsylG 2005 wurden nicht erteilt und gemäß Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 3, AsylG 2005 in Verbindung mit Paragraph 9, BFA-VG gegen die Beschwerdeführer Rückkehrentscheidungen gemäß Paragraph 52, Absatz 2, Ziffer 2, FPG erlassen sowie gemäß Paragraph 52, Absatz 9, FPG festgestellt, dass die Abschiebung der Beschwerdeführer gemäß Paragraph 46, FPG nach Indien zulässig sei. Gemäß Paragraph 55, Absatz eins bis 3 FPG wurde festgehalten, dass die Frist für die freiwillige Ausreise vierzehn Tage ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidungen betrage. Gegen diese Bescheide wurden fristgerecht Beschwerden erhoben. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl übermittelte in der Folge die Verwaltungsakten, welche am 27.02.2024 beim Bundesverwaltungsgericht einlangten. Mit Beschlüssen vom 28.02.2024, W275 2104560-6/2Z, W275 2104558-5/2Z und W275 2209892-4/2Z, wurde den Beschwerden die aufschiebende Wirkung gemäß § 17 Abs. 1 BFA-VG zuerkannt.Mit Beschlüssen vom 28.02.2024, W275 2104560-6/2Z, W275 2104558-5/2Z und W275 2209892-4/2Z, wurde den Beschwerden die aufschiebende Wirkung gemäß Paragraph 17, Absatz eins, BFA-VG zuerkannt. Am 22.03.2024 fand vor dem Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung statt, in welcher die Erstbeschwerdeführerin insbesondere zu ihren Fluchtgründen und ihren persönlichen Lebensumständen sowie jenen ihrer (ebenfalls anwesenden) minderjährigen Kinder befragt wurde. Ergänzend legte die Erstbeschwerdeführerin Unterlagen vor. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen:, römisch zwei. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen:

  1. Feststellungen: 1.
  2. Zu den Beschwerdeführern: Die Beschwerdeführer führen die im Kopf dieser Entscheidung genannten Namen und Geburtsdaten. Sie sind Staatsangehörige von Indien, gehören der Volksgruppe der Lubane an und bekennen sich zur Religionsgemeinschaft der Sikh. Die Erstbeschwerdeführerin ist seit dem Jahr 2009 mit dem indischen Staatsangehörigen XXXX verheiratet. Die gemeinsame minderjährige Tochter, die Zweitbeschwerdeführerin, ist am XXXX und der gemeinsame minderjährige Sohn, der Drittbeschwerdeführer, am XXXX in Österreich geboren. Die Erstbeschwerdeführerin ist seit dem Jahr 2009 mit dem indischen Staatsangehörigen römisch 40 verheiratet. Die gemeinsame minderjährige Tochter, die Zweitbeschwerdeführerin, ist am römisch 40 und der gemeinsame minderjährige Sohn, der Drittbeschwerdeführer, am römisch 40 in Österreich geboren. Die Erstbeschwerdeführerin beherrscht Punjabi als Erstsprache neben Hindi in Wort und Schrift. Die minderjährige Zweitbeschwerdeführerin und der minderjährige Drittbeschwerdeführer sprechen Punjabi und Deutsch. Die Erstbeschwerdeführerin stammt aus XXXX im Bundesstaat Punjab (Indien) und erhielt in Indien eine zehnjährige Schulbildung. Die Familie der Erstbeschwerdeführerin verfügt in Indien über ein Grundstück bzw. eine Landwirtschaft und erwirtschaftet damit einen monatlichen Pachtzins, der neben dem Pensionseinkommen der Eltern für den Lebensunterhalt der Familie ausreicht. Der Ehemann der Erstbeschwerdeführerin, der sich bis 2019 in Österreich aufgehalten hat, ist nach ihren Angaben in Portugal aufhältig, wo er um einen Aufenthaltstitel angesucht hat; mit ihm besteht mittlerweile wieder regelmäßiger Kontakt. Auch der Bruder der Erstbeschwerdeführerin hält sich – nach seiner Ausweisung aus dem österreichischen Bundesgebiet – in Portugal auf. Die Eltern der Erstbeschwerdeführerin, welche auch vor der Heirat der Erstbeschwerdeführerin für ihren Lebensunterhalt gesorgt haben, leben nach wie vor in Indien. Die Erstbeschwerdeführerin war zuletzt im Jahr 2014 in ihrem Herkunftsstaat, die minderjährige Zweitbeschwerdeführerin und der minderjährige Drittbeschwerdeführer waren noch nie in Indien.Die Erstbeschwerdeführerin stammt aus römisch 40 im Bundesstaat Punjab (Indien) und erhielt in Indien eine zehnjährige Schulbildung. Die Familie der Erstbeschwerdeführerin verfügt in Indien über ein Grundstück bzw. eine Landwirtschaft und erwirtschaftet damit einen monatlichen Pachtzins, der neben dem Pensionseinkommen der Eltern für den Lebensunterhalt der Familie ausreicht. Der Ehemann der Erstbeschwerdeführerin, der sich bis 2019 in Österreich aufgehalten hat, ist nach ihren Angaben in Portugal aufhältig, wo er um einen Aufenthaltstitel angesucht hat; mit ihm besteht mittlerweile wieder regelmäßiger Kontakt. Auch der Bruder der Erstbeschwerdeführerin hält sich – nach seiner Ausweisung aus dem österreichischen Bundesgebiet – in Portugal auf. Die Eltern der Erstbeschwerdeführerin, welche auch vor der Heirat der Erstbeschwerdeführerin für ihren Lebensunterhalt gesorgt haben, leben nach wie vor in Indien. Die Erstbeschwerdeführerin war zuletzt im Jahr 2014 in ihrem Herkunftsstaat, die minderjährige Zweitbeschwerdeführerin und der minderjährige Drittbeschwerdeführer waren noch nie in Indien. Die Erstbeschwerdeführerin leidet an keinen schwerwiegenden Erkrankungen und ist arbeitsfähig. Die minderjährige Zweitbeschwerdeführerin leidet an einer kombiniert umschriebenen Entwicklungsstörung (F83) und weist seit Besuch der logopädischen Sprachtherapie Fortschritte auf; sie leidet im Entscheidungszeitpunkt an keiner spracherwerbsrelevanten Hörstörung. Der minderjährige Drittbeschwerdeführer ist gesund. Die Erstbeschwerdeführerin war bei ihrer Ausreise im Besitz eines indischen Reisepasses. Sie reiste in das österreichische Bundesgebiet ein und stellte am 17.01.2014 für sich und am 02.12.2014 für die minderjährige Zweitbeschwerdeführerin einen ersten Antrag auf internationalen Schutz. Am 03.12.2019 stellte die Erstbeschwerdeführerin für sich und die minderjährige Zweitbeschwerdeführerin neuerlich bzw. für den minderjährigen Drittbeschwerdeführer erstmals einen Antrag auf internationalen Schutz; diese Anträge wurden vollinhaltlich abgewiesen. Auch die Anträge der Erst- und Zweitbeschwerdeführerin vom 29.02.2016 bzw. des Drittbeschwerdeführers vom 11.09.2018 auf Erteilung eines

Art. 8EMRK wurden vollinhaltlich abgewiesen.

Der (lediglich für die Erstbeschwerdeführerin gestellte) neuerliche Antrag auf Erteilung eines

Art. 8EMRK vom 07.03.2022 wurde zurück- bzw.

abgewiesen. Die Erstbeschwerdeführerin kam ihrer Verpflichtung zur Ausreise wiederholt nicht nach, sondern verblieb mit ihren minderjährigen Kindern im Bundesgebiet. Eine maßgebliche Änderung des Sachverhaltes oder der anzuwendenden Rechtsvorschriften ist zwischenzeitig nicht eingetreten.Die Erstbeschwerdeführerin war bei ihrer Ausreise im Besitz eines indischen Reisepasses. Sie reiste in das österreichische Bundesgebiet ein und stellte am 17.01.2014 für sich und am 02.12.2014 für die minderjährige Zweitbeschwerdeführerin einen ersten Antrag auf internationalen Schutz. Am 03.12.2019 stellte die Erstbeschwerdeführerin für sich und die minderjährige Zweitbeschwerdeführerin neuerlich bzw. für den minderjährigen Drittbeschwerdeführer erstmals einen Antrag auf internationalen Schutz; diese Anträge wurden vollinhaltlich abgewiesen. Auch die Anträge der Erst- und Zweitbeschwerdeführerin vom 29.02.2016 bzw. des Drittbeschwerdeführers vom 11.09.2018 auf Erteilung eines

Artikel 8, EMRK wurden vollinhaltlich abgewiesen.

Der (lediglich für die Erstbeschwerdeführerin gestellte) neuerliche Antrag auf Erteilung eines

Artikel 8, EMRK vom 07.03.2022 wurde zurück- bzw.

abgewiesen. Die Erstbeschwerdeführerin kam ihrer Verpflichtung zur Ausreise wiederholt nicht nach, sondern verblieb mit ihren minderjährigen Kindern im Bundesgebiet. Eine maßgebliche Änderung des Sachverhaltes oder der anzuwendenden Rechtsvorschriften ist zwischenzeitig nicht eingetreten. Die Erstbeschwerdeführerin verfügte über einen indischen Reisepass; für die minderjährige Zweitbeschwerdeführerin wurde im Zuge der (damaligen) Rückkehrvorbereitungen ein indischer Reisepass von der indischen Botschaft in Österreich ausgestellt. Die Beschwerdeführer verfügen in Österreich über keine familiären bzw. verwandtschaftlichen Anknüpfungspunkte. Die Erstbeschwerdeführerin hat vor über sieben Jahren einen Deutschkurs besucht und eine Prüfung auf dem Niveau A2 abgelegt, jedoch nur geringe Deutschkenntnisse erworben. Sie ging in Österreich zu keinem Zeitpunkt einer legalen Erwerbstätigkeit nach und hat sich weder um eine Beschäftigungsbewilligung noch um eine Beschäftigung nachhaltig bemüht. Sie lebte die überwiegende Zeit ihres Aufenthaltes von Leistungen aus der Grundversorgung bzw. von Unterstützung durch die Caritas. Die Erstbeschwerdeführerin ist kein Mitglied in einem Verein und engagiert sich nicht ehrenamtlich. Ihre (Frei-)Zeit verbringt sie im Wesentlichen mit Spazieren, Hausarbeit, Kochen und der Betreuung ihrer Kinder, wobei die Kinder montags bis freitags von 8:00 bis 15:00 bzw. 16:00 Uhr fremdbetreut werden. Die minderjährige Zweitbeschwerdeführerin besucht seit dem Jahr 2021 die (öffentliche) Volksschule. Sie verzeichnet seit dem Besuch logopädischer Therapien Fortschritte und nimmt keine Medikamente. Die Zweitbeschwerdeführerin hat freundschaftliche Bekanntschaften in der Schule geschlossen, verbringt ihre Freizeit jedoch nahezu ausschließlich mit ihrer Mutter und ihrem minderjährigen Bruder. Der minderjährige Drittbeschwerdeführer besucht den Kindergarten und hat (insbesondere) dort Freunde. Die Beschwerdeführer sprechen zuhause als Erstsprache Punjabi; die Geschwister sprechen miteinander auch Deutsch. Die Beschwerdeführer verfügen – auch unter Berücksichtigung ihrer Aufenthaltsdauer – über keine intensiven sozialen Bindungen in Österreich. Die Beschwerdeführer sind in Österreich strafrechtlich unbescholten bzw. strafunmündig. 1.2. Zur maßgeblichen Situation in Indien: Auszug aus der Länderinformation der Staatendokumentation des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl zu Indien: Politische Lage Die 1950 (2 ½ Jahre nach Erlangung der Unabhängigkeit) in Kraft getretene Verfassung Indiens basiert auf der westlich-liberalen Staatstradition. Indien ist ein demokratischer Rechtsstaat mit einem Mehrparteiensystem (ÖB New Delhi 7.2023). Es steht – trotz partieller innenpolitischer Spannungen – auf einer soliden, säkular ausgerichteten Verfassung. Die föderal verfasste Republik verfügt über rechtsstaatliche Strukturen mit einem Mehrparteiensystem. Das Unionsparlament ist in zwei Kammern unterteilt. Das Oberhaus vertritt die Interessen der 28 Unionsstaaten und acht Unionsgebiete (AA 5.6.2023). Der föderal strukturierten Republik gehören (nach der Abschaffung der Autonomie von Jammu, Kaschmir und Ladakh und Teilung in zwei Unionsterritorien im Jahr 2019) 28 Unionsstaaten (auch Bundes- oder Regionalstaaten) und acht direkt von der Zentralregierung verwaltete Unionsterritorien an. Das Prinzip der Gewaltenteilung zwischen Exekutive, Legislative (Parlament) und einer unabhängigen Justiz ist in der Verfassung verankert. Oberhaupt der Indischen Union ist der Staatspräsident, der von einem Gremium der Abgeordneten des Bundes und der Länder gewählt wird und großteils Repräsentativfunktionen wahrnimmt (ÖB New Delhi 7.2023; vgl. FH 2023). Zudem fungiert der indische Präsident auch als Oberbefehlshaber der Armee (KAS 7.2022). Der Präsident wird von den Gesetzgebern der Bundesstaaten und des Landes für eine fünfjährige Amtszeit gewählt (FH 2023). Neben seiner allgemeinen repräsentativen Funktion entscheidet der Präsident, welche Partei am besten in der Lage ist, eine Regierung zu bilden. Weiters umfassen seine legislativen Befugnisse u. a. die Auflösung oder Einberufung des Parlaments. Zu seinen exekutiven Befugnissen gehört die Ernennung des Obersten Richters Indiens aus einer Liste, die ihm vom Obersten Gerichtshof übermittelt wird (KAS 7.2022). Seit Ende Juli 2022 hat den Posten des Präsidenten erstmals eine indigene Frau inne, die der Santal-Gemeinschaft (einer der ältesten und größten indigenen Gruppen Indiens) angehört (KAS 7.2022).Der föderal strukturierten Republik gehören (nach der Abschaffung der Autonomie von Jammu, Kaschmir und Ladakh und Teilung in zwei Unionsterritorien im Jahr 2019) 28 Unionsstaaten (auch Bundes- oder Regionalstaaten) und acht direkt von der Zentralregierung verwaltete Unionsterritorien an. Das Prinzip der Gewaltenteilung zwischen Exekutive, Legislative (Parlament) und einer unabhängigen Justiz ist in der Verfassung verankert. Oberhaupt der Indischen Union ist der Staatspräsident, der von einem Gremium der Abgeordneten des Bundes und der Länder gewählt wird und großteils Repräsentativfunktionen wahrnimmt (ÖB New Delhi 7.2023; vergleiche FH 2023). Zudem fungiert der indische Präsident auch als Oberbefehlshaber der Armee (KAS 7.2022). Der Präsident wird von den Gesetzgebern der Bundesstaaten und des Landes für eine fünfjährige Amtszeit gewählt (FH 2023). Neben seiner allgemeinen repräsentativen Funktion entscheidet der Präsident, welche Partei am besten in der Lage ist, eine Regierung zu bilden. Weiters umfassen seine legislativen Befugnisse u. a. die Auflösung oder Einberufung des Parlaments. Zu seinen exekutiven Befugnissen gehört die Ernennung des Obersten Richters Indiens aus einer Liste, die ihm vom Obersten Gerichtshof übermittelt wird (KAS 7.2022). Seit Ende Juli 2022 hat den Posten des Präsidenten erstmals eine indigene Frau inne, die der Santal-Gemeinschaft (einer der ältesten und größten indigenen Gruppen Indiens) angehört (KAS 7.2022). Die Gewaltenteilung zwischen Parlament und Regierung folgt britischem Muster (AA 5.6.2023). Die Exekutive besteht aus dem Staatspräsidenten, dem Vizepräsidenten und dem Ministerrat mit dem Premierminister an der Spitze. Die Minister werden auf Vorschlag des Premierministers vom Staatspräsidenten ernannt. Der Staatspräsident steht formal der Regierung vor, die tatsächliche Macht liegt jedoch beim Premierminister und dem von ihm zusammengesetzten Ministerrat. Der Vizepräsident ist zugleich Vorsitzender des Oberhauses (Rajya Sabha) des Unionsparlaments. Der Premierminister und sein Kabinett sind kollektiv dem Unterhaus (Lok Sabha) verantwortlich (ÖB New Delhi 7.2023; vgl. FH 2023, USDOS 20.3.2023a).Die Gewaltenteilung zwischen Parlament und Regierung folgt britischem Muster (AA 5.6.2023). Die Exekutive besteht aus dem Staatspräsidenten, dem Vizepräsidenten und dem Ministerrat mit dem Premierminister an der Spitze. Die Minister werden auf Vorschlag des Premierministers vom Staatspräsidenten ernannt. Der Staatspräsident steht formal der Regierung vor, die tatsächliche Macht liegt jedoch beim Premierminister und dem von ihm zusammengesetzten Ministerrat. Der Vizepräsident ist zugleich Vorsitzender des Oberhauses (Rajya Sabha) des Unionsparlaments. Der Premierminister und sein Kabinett sind kollektiv dem Unterhaus (Lok Sabha) verantwortlich (ÖB New Delhi 7.2023; vergleiche FH 2023, USDOS 20.3.2023a). In den Bundesstaaten liegt die Exekutive formal beim jeweiligen Gouverneur, der vom Staatspräsidenten ernannt wird, und dem Ministerrat, an dessen Spitze der Ministerpräsident (Chief Minister) steht. Der Gouverneur ernennt den Ministerpräsidenten und die von diesem vorgeschlagenen Minister, die kollektiv der gesetzgebenden Versammlung des Unionsstaates (Vidhan Sabha/Legislative Assembly) verantwortlich sind (ÖB New Delhi 7.2023). Die Unionsterritorien werden direkt von der Zentralregierung verwaltet, wobei einige Unionsterritorien (Delhi, Puducherry) auch über eine eigene parlamentarische Versammlung und eine Regierung verfügen und somit de facto eine Zwischenstellung zwischen Regionalstaat und Unionsterritorium einnehmen (ÖB New Delhi 7.2023). Seit fast sieben Jahrzehnten finden freie und faire Wahlen statt (BS 23.2.2022; vgl. FH 24.2.2022). Das Parteiensystem ist relativ stabil und gesellschaftlich verwurzelt, wobei allerdings informelle Verfahren, Fraktionszwang und Klientelismus vorherrschen (BS 23.2.2022).Seit fast sieben Jahrzehnten finden freie und faire Wahlen statt (BS 23.2.2022; vergleiche FH 24.2.2022). Das Parteiensystem ist relativ stabil und gesellschaftlich verwurzelt, wobei allerdings informelle Verfahren, Fraktionszwang und Klientelismus vorherrschen (BS 23.2.2022). Indien verfügt über eine weitverzweigte Parteienlandschaft, die von fortschreitender Regionalisierung und Parteineugründungen geprägt ist. Das frühere Zweiparteiensystem ist durch ein kompetitives (regional verankertes) Mehrparteiensystem abgelöst worden (ÖB New Delhi 7.2023). Neben den großen nationalen Parteien Kongress (in ihren Wurzeln sozialistisch inspirierte nationale Sammlungsbewegung), Bharatiya Janata Party (BJP, hindu-nationalistisch) sowie überregional wirkenden kommunistischen Parteien gibt es eine Vielzahl von Regionalparteien, die in einzelnen Bundesstaaten allein oder in Koalitionen die Landesregierungen bilden, aber auch auf nationaler Ebene zunehmend nach politischer Bedeutung streben (AA 5.6.2023). Im April/Mai 2019 wählten etwa 900 Mio. Wahlberechtigte ein neues Unterhaus. Im System des einfachen Mehrheitswahlrechts („first past the post“) konnte die BJP unter der Führung des amtierenden Premierministers Narendra Modi ihr Wahlergebnis von 2014 nochmals verbessern. Der BJP-Spitzenkandidat und amtierende Premierminister Narendra Modi wurde im Amt bestätigt (AA 5.6.2023; vgl. KAS 4.2022). Die BJP gewann 37,76 % der Stimmen und 55,8 % der Sitze im Parlament. Hingegen errang die INC 19,7 % der Stimmen und 9,7 % der Parlamentssitze (India Votes, ohne Datum).Im April/Mai 2019 wählten etwa 900 Mio. Wahlberechtigte ein neues Unterhaus. Im System des einfachen Mehrheitswahlrechts („first past the post“) konnte die BJP unter der Führung des amtierenden Premierministers Narendra Modi ihr Wahlergebnis von 2014 nochmals verbessern. Der BJP-Spitzenkandidat und amtierende Premierminister Narendra Modi wurde im Amt bestätigt (AA 5.6.2023; vergleiche KAS 4.2022). Die BJP gewann 37,76 % der Stimmen und 55,8 % der Sitze im Parlament. Hingegen errang die INC 19,7 % der Stimmen und 9,7 % der Parlamentssitze (India Votes, ohne Datum). Die 28 Bundesstaaten und acht Unionsterritorien haben ein hohes Maß an Autonomie und tragen die Hauptverantwortung für Recht und Ordnung (USDOS 12.4.2022). Hinsichtlich der Staatlichkeit weist das Gewaltmonopol des Staates auf seinem Territorium geringe Probleme auf. Die große Mehrheit der Bevölkerung akzeptiert den indischen Nationalstaat als legitim. Die Legitimität des Nationalstaates wird jedoch in abgelegenen Gebieten, in denen der Staat und seine Institutionen praktisch nicht vorhanden sind, die von kleinen ethnischen Gruppen und Stämmen bewohnt werden, und die auch durch die Präsenz von Rebellenorganisationen gekennzeichnet sind, in Frage gestellt (BS 23.2.2022). Aktivisten und Minderheitengruppen zufolge wandelt sich Indien allmählich von einer säkularen multikulturellen Nation zu einem hinduistisch geprägten Staat. Unter der seit 2014 amtierenden Regierung von Premierminister Narendra Modi ist demnach der säkulare Charakter des Landes ins Hintertreffen geraten (DW 15.8.2022). Die Hindutva-Ideologie, von der sich die regierende BJP leiten lässt, befürwortet die Vorherrschaft der Hindus und sieht die Errichtung eines "Hindu-Staates" (einer "Hindu Rashtra") vor, wobei Nicht-Hindus nicht alle Rechte eingeräumt werden, die den Hindus zukommen (Böll 12.7.2022). Die BJP gehört zu einem Netzwerk von Organisationen, in dessen Zentrum die radikal hindunationalistische Kaderorganisation "Rashtriya Swayamsevak Sangh" (RSS) steht, die ursprünglich von den italienischen Faschisten in den Zwanzigerjahren inspiriert wurde (Böll 12.7.2022). Die von der Bharatiya Janata Party (BJP) geführte Regierung setzte ihre systematische Diskriminierung und Stigmatisierung von religiösen und anderen Minderheiten, insbesondere von Muslimen, fort. BJP-Anhänger verübten zunehmend gewalttätige Angriffe gegen bestimmte Gruppen. Die hinduistische Mehrheitsideologie der Regierung spiegelte sich in der Voreingenommenheit der Institutionen, einschließlich der Justiz und der Verfassungsorgane wie der Nationalen Menschenrechtskommission, wider (HRW 12.1.2023). Sicherheitslage Hinduradikale Gruppen verursachen immer wieder gewalttätige Auseinandersetzungen mit Angehörigen religiöser Minderheiten, v. a. Muslime, gelegentlich aber auch mit nicht traditionell eingestellten Hindus (AA 5.6.2023). Der gegen Minderheiten wie Muslime und Christen gerichtete Hindu-Radikalismus wird von offizieller Seite selten in die Kategorie Terror eingestuft, vielmehr als „communal violence“ bezeichnet. Das Innenministerium gibt jedoch seit 2017 keine entsprechenden Daten mehr weiter, und Zivilgesellschaften berichten, dass die Regierung nicht auf Auskunftsbegehren (nach dem Right to Information) reagiert (ÖB New Delhi 7.2023). Insgesamt sind die meisten Inder tagtäglich keinen nennenswerten Sicherheitsbedrohungen ausgesetzt, mit einigen Ausnahmen in bestimmten, abgelegenen Gebieten. Diejenigen, die in Städten leben, können zivilen Unruhen ausgesetzt sein, einschließlich gewalttätiger Ausschreitungen, die von Zeit zu Zeit im ganzen Land auftreten. Die Ursachen für zivile Unruhen sind komplex und vielfältig und können ethnische und religiöse Spannungen, Aufstände und Terrorismus sowie politische und ideologische Gewalt umfassen. In den meisten Fällen werden die meisten Inder solche Situationen vermeiden (DFAT 29.9.2023). Über soziale Medien verbreitete Fehlinformationen führen gelegentlich zu Gewalt. Über Social-Media-Plattformen wie Facebook, Snapchat, Twitter, WhatsApp und YouTube werden Gerüchte über angebliche Straftaten verbreitet, die zu gelegentlichem Vigilantismus führen. Diese Ereignisse sind unvorhersehbar, bleiben aber meist lokal begrenzt (DFAT 29.9.2023). Das Potenzial von Eskalationen besteht vor allem zwischen hinduistischen und muslimischen Bevölkerungsgruppen. Es waren jedoch auch wiederholt Angriffe hinduistischer Fundamentalisten auf christliche Kirchen zu verzeichnen (EDA 14.11.2023). Nach wie vor sind auch die sogenannten Ehrenmorde ein Problem, vor allem in Punjab, Uttar Pradesh und Haryana (mit geschätzten mehreren hundert Fällen jährlich) (ÖB New Delhi 7.2023). Diese sind i. d. R. darauf zurückzuführen, dass das Opfer gegen den Willen seiner Familie geheiratet hat oder heiraten will (USDOS 12.4.2022). Die Ahndung von Ehrenmorden ist schwierig, da diese oft als Selbstmord oder natürlicher Tod ausgelegt werden (ÖB New Delhi 7.2023; vgl. USDOS 12.4.2022).Nach wie vor sind auch die sogenannten Ehrenmorde ein Problem, vor allem in Punjab, Uttar Pradesh und Haryana (mit geschätzten mehreren hundert Fällen jährlich) (ÖB New Delhi 7.2023). Diese sind i. d. R. darauf zurückzuführen, dass das Opfer gegen den Willen seiner Familie geheiratet hat oder heiraten will (USDOS 12.4.2022). Die Ahndung von Ehrenmorden ist schwierig, da diese oft als Selbstmord oder natürlicher Tod ausgelegt werden (ÖB New Delhi 7.2023; vergleiche USDOS 12.4.2022). Sicherheitslage in einzelnen Bundesstaaten Die Streitkräfte des Landes, die Sicherheitskräfte der einzelnen Bundesstaaten und paramilitärische Kräfte lieferten sich Gefechte mit terroristischen Gruppen in mehreren östlichen Bundesstaaten sowie in Jammu und Kaschmir und mit maoistischen Terroristen im Norden, im Zentrum und im Osten des Landes. Die Intensität der Gewalt in diesen Gebieten nahm jedoch weiter ab (USDOS 20.3.2023b). In den nordöstlichen Bundesstaaten, vor allem in Manipur, Meghalaya, Mizoram, Nagaland und Assam war über Jahrzehnte eine Vielzahl von Rebellengruppen aktiv. Die Regierung geht durch den Einsatz von Sicherheitskräften, Verhandlungen, Rehabilitierungsmaßnahmen und Budgeterstattungen für Sicherheitsmaßnahmen der Bundesstaaten dagegen vor (AA 5.6.2023). Dem österreichischen Außenministerium (BMEIA) zufolge besteht in den westlichen Teilen von Ladakh ein hohes Sicherheitsrisiko (BMEIA 14.11.2023). Laut [deutschem] Auswärtigem Amt ist im Unionsterritorium Ladakh die Sicherheitslage grundsätzlich stabil. In den direkten Grenzregionen kann es zu Zusammenstößen zwischen indischen und pakistanischen und indischen und chinesischen Sicherheitskräften kommen (AA 5.6.2023). Laut BMEIA besteht weiters ein hohes Sicherheitsrisiko in den Grenzgebieten und in der Gegend westlich von Mulbek, in den Gebieten entlang der pakistanischen und der chinesischen Grenze, in der unmittelbare Nachbarschaft zur pakistanischen Grenze, in den Bundesstaaten Rajasthan und Punjab sowie in den Gebieten westlich der Orte Jaisalmer und Bikaner. In den Bundesstaaten Chhattisgarh und Jharkand, in den östlichen Landesteilen von Maharashtra und Madhya Pradesh, sowie vereinzelt in Odisha und Bihar sind linksgerichtete Aufständische aktiv, die immer wieder Anschläge auf öffentliche Einrichtungen bzw. öffentliche Verkehrsmittel und Sicherheitskräfte verüben (BMEIA 14.11.2023). In den nordöstlichen Bundesstaaten (Arunachal Pradesh, Assam, Nagaland, Manipur, Meghalaya, Mizoram und Tripura) sind vereinzelt aufständische Gruppen aktiv (BMEIA 14.11.2023; vgl. AA 14.11.2023). Diese führen dort einen Kampf gegen die Staatsgewalt und fordern entweder Unabhängigkeit oder mehr Autonomie (FH 2023). Gegen militante Gruppierungen, die für die Unabhängigkeit bestimmter Regionen eintreten und/oder radikalen (z. B. maoistisch-umstürzlerischen) Auffassungen anhängen, geht die Regierung mit großer Härte und Konsequenz vor. Sofern solche Gruppen der Gewalt abschwören, sind i.d.R. Verhandlungen über ihre Forderungen möglich. Gewaltlose Unabhängigkeitsgruppen können sich politisch frei betätigen (AA 5.6.2023; vgl. ÖB New Delhi 8.2021).In den nordöstlichen Bundesstaaten (Arunachal Pradesh, Assam, Nagaland, Manipur, Meghalaya, Mizoram und Tripura) sind vereinzelt aufständische Gruppen aktiv (BMEIA 14.11.2023; vergleiche AA 14.11.2023). Diese führen dort einen Kampf gegen die Staatsgewalt und fordern entweder Unabhängigkeit oder mehr Autonomie (FH 2023). Gegen militante Gruppierungen, die für die Unabhängigkeit bestimmter Regionen eintreten und/oder radikalen (z. B. maoistisch-umstürzlerischen) Auffassungen anhängen, geht die Regierung mit großer Härte und Konsequenz vor. Sofern solche Gruppen der Gewalt abschwören, sind i.d.R. Verhandlungen über ihre Forderungen möglich. Gewaltlose Unabhängigkeitsgruppen können sich politisch frei betätigen (AA 5.6.2023; vergleiche ÖB New Delhi 8.2021). Der maoistische Aufstand in der ost- und zentralindischen Bergregion dauert an. Neben anderen Übergriffen haben die Rebellen angeblich illegale Steuern erhoben, Lebensmittel und Unterkünfte beschlagnahmt und Kinder und Erwachsene entführt und zwangsrekrutiert. Lokale Zivilisten und Journalisten, die als regierungsfreundlich gelten, wurden angegriffen (FH 2023). Die radikalen Gruppierungen operieren in weiten Teilen des östlichen Kernindiens, vor allem im sogenannten „Red Corridor“ (Schwerpunkte in Chhattisgarh, Odisha, Jharkand, Bihar, West Bengal). Ihre Gesamtzahl wird nunmehr auf unter 10.000 Personen geschätzt. Zwar stellen gewalttätige linksextremistische Gruppen (sog. „Naxaliten“ oder „maoistische Guerilla“) weiter eine innenpolitische Herausforderung für die indische Regierung dar; seit dem entschiedenen Vorgehen indischer Sicherheitskräfte (2009 – Operation Green Hunt) gepaart mit gezielter Wirtschaftsförderung in betroffenen Gebieten ist jedoch ein starker Rückgang dieser Gruppierungen zu verzeichnen (AA 5.6.2023). Nachdem die Lage im Punjab in den letzten Jahren ruhig war, gab es im Frühjahr 2023 ein erneutes Aufflammen der seperatistischen Khalistan-Bewegung. Deren Anführer befindet sich nach seiner Flucht in Haft. Der Konflikt beschränkte sich auf Auseinandersetzungen zwischen bewaffneten Separatisten und der Polizei, Zivilisten waren nicht betroffen (ÖB New Delhi 7.2023). Sicherheitsbehörden Für die Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung sind in erster Linie die Bundesstaaten und Unionsterritorien zuständig (USDOS 20.3.2023b; vgl. DFAT 29.9.2023), wobei die Zentralregierung die politische Kontrolle ausübt. Die Polizei fällt in die Zuständigkeit der Bundesstaaten. Das Innenministerium kontrolliert die meisten paramilitärischen Kräfte, den Inlandsnachrichtendienst und die nationalen Strafverfolgungsbehörden und bietet Schulungen für leitende Beamte der staatlichen Polizeikräfte an. Die zivilen Behörden haben die Sicherheitskräfte wirksam kontrolliert (USDOS 20.3.2023b).Für die Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung sind in erster Linie die Bundesstaaten und Unionsterritorien zuständig (USDOS 20.3.2023b; vergleiche DFAT 29.9.2023), wobei die Zentralregierung die politische Kontrolle ausübt. Die Polizei fällt in die Zuständigkeit der Bundesstaaten. Das Innenministerium kontrolliert die meisten paramilitärischen Kräfte, den Inlandsnachrichtendienst und die nationalen Strafverfolgungsbehörden und bietet Schulungen für leitende Beamte der staatlichen Polizeikräfte an. Die zivilen Behörden haben die Sicherheitskräfte wirksam kontrolliert (USDOS 20.3.2023b). Das Militär kann im Inland eingesetzt werden, wenn dies zur Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit notwendig ist. Die u. a. auch in den von linksextremistischen Gruppen (sog. Naxaliten) betroffenen Bundesstaaten Zentralindiens eingesetzten paramilitärischen Einheiten Indiens unterstehen zu weiten Teilen dem Innenministerium. Auch die Nachrichtendienste Indiens im Inland ("Intelligence Bureau") wie Ausland (Research and Analysis Wing) handeln auf gesetzlicher Grundlage. Sie unterstehen über den Nationalen Sicherheitsberater direkt dem Premierminister (AA 5.6.2023). Das Militär verfügt nach dem Armed Forces (Special Powers) Act von 1958 über weitreichende Befugnisse, wenn der Notstand ausgerufen wird. Das Gesetz erlaubt es den Sicherheitskräften, Häuser zu durchsuchen, Personen und Räumlichkeiten ohne Durchsuchungsbefehl zu durchsuchen oder zu verhaften und auf Sicht zu schießen. Diese Befugnisse gelten sowohl in Jammu und Kaschmir als auch in Teilen des Landes, in denen separatistische Kräfte auf freiem Fuß sind (DFAT 29.9.2023). Das indische Militär ist der zivilen Verwaltung unterstellt und hat in der Vergangenheit wenig Interesse an einer politischen Rolle gezeigt (BICC 7.2023). Das Defense Security Corps sorgt für die Sicherheit der Einrichtungen des Verteidigungsministeriums. Die Border Security Force (BSF) ist für die indisch-pakistanische und indisch-bangladeschische Grenze zuständig; die Sashastra Seema Bal (SSB) bewacht die indisch-nepalesische und indisch-bhutanische Grenze. Die Central Reserve Police Force (CRPF) umfasst eine Rapid Reaction Force (RAF) zur Bekämpfung von Unruhen und das Commando Battalion for Resolute Action (COBRA) zur Aufstandsbekämpfung. Die Assam Rifles unterstehen der administrativen Kontrolle des Ministeriums für innere Angelegenheiten, während die operative Kontrolle dem Verteidigungsministerium (insbesondere der indischen Armee) untersteht. Die Territorialarmee (TA) ist eine militärische Reservetruppe, die sich aus freiwilligen Teilzeitkräften zusammensetzt, die die indische Armee unterstützen; sie ist Teil der regulären Armee und hat die Aufgabe, die reguläre Armee von statischen Aufgaben zu entlasten und die zivilen Behörden bei Naturkatastrophen zu unterstützen und die wesentlichen Dienste in Notfällen aufrechtzuerhalten, sowie bei Bedarf Einheiten für die reguläre Armee bereitzustellen (CIA 7.11.2023). Nach dem Armed Forces Special Powers Act (AFSPA) kann die Zentralregierung einen Bundesstaat oder ein Unionsterritorium zu einem "Unruhegebiet" erklären und die Sicherheitskräfte in diesem Staat ermächtigen, tödliche Gewalt anzuwenden, um "Recht und Ordnung aufrechtzuerhalten" und jede Person festzunehmen, "gegen die ein begründeter Verdacht besteht", ohne den Festgenommenen über die Gründe für die Festnahme zu informieren. Das Gesetz bietet den Sicherheitskräften außerdem Immunität vor ziviler Strafverfolgung für Handlungen, die in Regionen unter dem AFSPA begangen werden (USDOS 20.3.2023b). Die indische Polizei (Indian Police Service) untersteht den Bundesstaaten (AA 5.6.2023) und ist keine direkte Strafverfolgungs- oder Vollzugsbehörde. Sie fungiert als Ausbildungs- und Rekrutierungsstelle für Führungsoffiziere der Polizei in den Bundesstaaten (BICC 7.2023). Im Hinblick auf die föderalen Strukturen ist die Polizei dezentral in den einzelnen Bundesstaaten organisiert (BICC 7.2023; vgl. USDOS 12.4.2022). Die einzelnen Einheiten haben jedoch angesichts eines nationalen Polizeigesetzes, zahlreichen nationalen Strafrechten und der oben beschrieben zentralen Rekrutierungsstelle für Führungskräfte eine Reihe von Gemeinsamkeiten. Allgemein ist die Polizei mit der Strafverfolgung, Verbrechensprävention und -bekämpfung sowie Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung betraut und übt gleichzeitig eine teilweise Kontrolle über die verschiedenen Geheimdienste aus. Innerhalb der Polizei gibt es eine Kriminalpolizei (Criminal Investigation Department: CID), in die wiederum eine Sondereinheit (Special Branch) integriert ist. Während erstere mit nationalen und bundesstaatenübergreifenden Verbrechen betraut ist, hat die Sondereinheit Informationsbeschaffung und Überwachung jeglicher subversiver Elemente und Personen zur Aufgabe. In fast allen Bundesstaaten sind spezielle Polizeieinheiten aufgestellt worden, die sich mit Frauen und Kindern beschäftigen. Kontrolliert wird ein Großteil der Strafverfolgungsbehörden vom Innenministerium (Ministry of Home Affairs) (BICC 7.2023).Die indische Polizei (Indian Police Service) untersteht den Bundesstaaten (AA 5.6.2023) und ist keine direkte Strafverfolgungs- oder Vollzugsbehörde. Sie fungiert als Ausbildungs- und Rekrutierungsstelle für Führungsoffiziere der Polizei in den Bundesstaaten (BICC 7.2023). Im Hinblick auf die föderalen Strukturen ist die Polizei dezentral in den einzelnen Bundesstaaten organisiert (BICC 7.2023; vergleiche USDOS 12.4.2022). Die einzelnen Einheiten haben jedoch angesichts eines nationalen Polizeigesetzes, zahlreichen nationalen Strafrechten und der oben beschrieben zentralen Rekrutierungsstelle für Führungskräfte eine Reihe von Gemeinsamkeiten. Allgemein ist die Polizei mit der Strafverfolgung, Verbrechensprävention und -bekämpfung sowie Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung betraut und übt gleichzeitig eine teilweise Kontrolle über die verschiedenen Geheimdienste aus. Innerhalb der Polizei gibt es eine Kriminalpolizei (Criminal Investigation Department: CID), in die wiederum eine Sondereinheit (Special Branch) integriert ist. Während erstere mit nationalen und bundesstaatenübergreifenden Verbrechen betraut ist, hat die Sondereinheit Informationsbeschaffung und Überwachung jeglicher subversiver Elemente und Personen zur Aufgabe. In fast allen Bundesstaaten sind spezielle Polizeieinheiten aufgestellt worden, die sich mit Frauen und Kindern beschäftigen. Kontrolliert wird ein Großteil der Strafverfolgungsbehörden vom Innenministerium (Ministry of Home Affairs) (BICC 7.2023). Die rechtsstaatliche Kontrolle der Polizei ist defizitär. Es zeigt sich vor allem ein den Anforderungen an einen modernen Rechtsstaat nicht adäquater Ausbildungs- und Ausrüstungsstand der Polizei (AA 5.6.2023). Übergriffe (AA 5.6.2023) und Korruption innerhalb der Polizei ist nach wie vor ein Problem (FH 2023; vgl. AA 5.6.2023). Darüber hinaus wird von Folter, Misshandlung und Vergewaltigung durch Strafverfolgungs- und Sicherheitsbeamte berichtet (FH 2023). Dies schlägt sich in einem mangelhaften Vertrauen der Bevölkerung nieder und hat damit auch mittelbar Auswirkungen auf andere Menschenrechtsbereiche, z. B. die Bereitschaft zu Strafanzeigen bei Menschenrechtsverstößen. Besonders in sogenannten Unruhegebieten haben die Sicherheitskräfte zur Bekämpfung sezessionistischer und terroristischer Gruppen weitreichende Befugnisse, die oft exzessiv genutzt werden (AA 5.6.2023).Die rechtsstaatliche Kontrolle der Polizei ist defizitär. Es zeigt sich vor allem ein den Anforderungen an einen modernen Rechtsstaat nicht adäquater Ausbildungs- und Ausrüstungsstand der Polizei (AA 5.6.2023). Übergriffe (AA 5.6.2023) und Korruption innerhalb der Polizei ist nach wie vor ein Problem (FH 2023; vergleiche AA 5.6.2023). Darüber hinaus wird von Folter, Misshandlung und Vergewaltigung durch Strafverfolgungs- und Sicherheitsbeamte berichtet (FH 2023). Dies schlägt sich in einem mangelhaften Vertrauen der Bevölkerung nieder und hat damit auch mittelbar Auswirkungen auf andere Menschenrechtsbereiche, z. B. die Bereitschaft zu Strafanzeigen bei Menschenrechtsverstößen. Besonders in sogenannten Unruhegebieten haben die Sicherheitskräfte zur Bekämpfung sezessionistischer und terroristischer Gruppen weitreichende Befugnisse, die oft exzessiv genutzt werden (AA 5.6.2023). Im März reduzierte die indische Regierung die Zahl der Bezirke, die unter das Gesetz über die Sondervollmachten der Streitkräfte (AFSPA) fallen, in einigen nordöstlichen Bundesstaaten. In Jammu und Kaschmir sowie in 43 von 90 Bezirken in vier nordöstlichen Bundesstaaten blieb das Gesetz jedoch weiterhin in Kraft, sodass Angehörige der Sicherheitskräfte selbst bei schweren Menschenrechtsverletzungen straffrei ausgehen können (HRW 12.1.2023). Die Polizeikräfte können bei Bedarf durch Einheiten des Militärs oder paramilitärische Kräfte verstärkt werden. Paramilitärische Kräfte sind Kräfte die auf Grund sondergesetzlicher Ermächtigungen handeln, welche zum Teil Grundrechte einschränken oder außer Kraft setzen und die dem indischen Innenministerium unterstehen (ÖB New Delhi 7.2023). Es gab Berichte über willkürliche oder unrechtmäßige Tötungen durch die Regierung oder ihre Vertreter, einschließlich außergerichtlicher Tötungen von mutmaßlichen Kriminellen und Terroristen (USDOS 20.3.2023b). Trotz der Trainings für Sicherheitskräfte bleiben willkürliche Verhaftungen, Folter und erzwungene Geständnisse verbreitet. Die Sicherheitsbehörden sind überarbeitet, unterbezahlt und oft politischem Druck ausgesetzt, was in weiterer Folge zu Korruption führt (ÖB New Delhi 7.2023). Die Behörden verstärkten ihre Bemühungen, Aktivisten der Zivilgesellschaft und unabhängige Journalisten zum Schweigen zu bringen, indem sie politisch motivierte Anklagen, einschließlich Terrorismus, erhoben, um diejenigen, die Missstände in der Regierung aufdeckten oder kritisierten, ins Gefängnis zu bringen. Die Regierung nutzte Vorschriften zur Finanzierung aus dem Ausland und Vorwürfe finanzieller Unregelmäßigkeiten, um Rechtsgruppen, politische Gegner und andere zu schikanieren (HRW 12.1.2023; vgl. AI 28.3.2023).Die Behörden verstärkten ihre Bemühungen, Aktivisten der Zivilgesellschaft und unabhängige Journalisten zum Schweigen zu bringen, indem sie politisch motivierte Anklagen, einschließlich Terrorismus, erhoben, um diejenigen, die Missstände in der Regierung aufdeckten oder kritisierten, ins Gefängnis zu bringen. Die Regierung nutzte Vorschriften zur Finanzierung aus dem Ausland und Vorwürfe finanzieller Unregelmäßigkeiten, um Rechtsgruppen, politische Gegner und andere zu schikanieren (HRW 12.1.2023; vergleiche AI 28.3.2023). Allgemeine Menschenrechtslage Indien hat 1948 die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte unterzeichnet (AA 5.6.2023). Alle wichtigen Menschenrechte sind verfassungsrechtlich garantiert (ÖB New Delhi 7.2023; vgl. AA 5.6.2023). Die Umsetzung dieser Garantien ist allerdings häufig nicht in vollem Umfang gewährleistet. Indien bleibt ein Land extremer Kontraste. Es gibt viel Positives: stabile Demokratie, verfassungsrechtlich garantierte bürgerliche Freiheiten, fortschrittliche Rechtsprechung und eine beeindruckend vielfältige und lebendige Zivilgesellschaft. Aber es existieren eben auch enorme Defizite, eklatante Grundrechtsverletzungen und eine gesellschaftliche Realität, die aus westlicher Sicht häufig schockierend wirkt. Die Menschenrechtssituation spiegelt die komplexe Lebenswirklichkeit eines multiethnischen und multireligiösen Landes wider, die sich aus jahrtausendealten kulturellen Traditionen speist, die in Teilen die Durchsetzung universeller Menschenrechte behindern. Der Alltag vieler Bevölkerungsgruppen ist von systematischer gesellschaftlicher Benachteiligung geprägt. Ursache hierfür sind häufig tief verwurzelte soziale Praktiken wie das Kastenwesen und der niedrige Bildungsstand von Teilen der Bevölkerung und weniger systematische Menschenrechtsverletzungen durch den Staat (AA 5.6.2023).Indien hat 1948 die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte unterzeichnet (AA 5.6.2023). Alle wichtigen Menschenrechte sind verfassungsrechtlich garantiert (ÖB New Delhi 7.2023; vergleiche AA 5.6.2023). Die Umsetzung dieser Garantien ist allerdings häufig nicht in vollem Umfang gewährleistet. Indien bleibt ein Land extremer Kontraste. Es gibt viel Positives: stabile Demokratie, verfassungsrechtlich garantierte bürgerliche Freiheiten, fortschrittliche Rechtsprechung und eine beeindruckend vielfältige und lebendige Zivilgesellschaft. Aber es existieren eben auch enorme Defizite, eklatante Grundrechtsverletzungen und eine gesellschaftliche Realität, die aus westlicher Sicht häufig schockierend wirkt. Die Menschenrechtssituation spiegelt die komplexe Lebenswirklichkeit eines multiethnischen und multireligiösen Landes wider, die sich aus jahrtausendealten kulturellen Traditionen speist, die in Teilen die Durchsetzung universeller Menschenrechte behindern. Der Alltag vieler Bevölkerungsgruppen ist von systematischer gesellschaftlicher Benachteiligung geprägt. Ursache hierfür sind häufig tief verwurzelte soziale Praktiken wie das Kastenwesen und der niedrige Bildungsstand von Teilen der Bevölkerung und weniger systematische Menschenrechtsverletzungen durch den Staat (AA 5.6.2023). Eine verallgemeinernde Bewertung der Menschenrechtslage ist für Indien kaum möglich: Drastische Grundrechtsverletzungen und Rechtsstaatsdefizite koexistieren mit weitgehenden bürgerlichen Freiheiten, fortschrittlichen Gesetzen und engagierten Initiativen der Zivilgesellschaft (AA 5.6.2023). Menschenrechtsverletzungen werden auch von Terroristen in Jammu und Kaschmir, in den nordöstlichen Bundesstaaten und in den vom maoistischen Terrorismus betroffenen Gebieten begangen wurden, darunter Tötungen und Folter von Angehörigen der Streitkräfte, der Polizei, von Regierungsbeamten und Zivilisten, Entführungen sowie die Rekrutierung und den Einsatz von Kindersoldaten (USDOS 20.3.2023b). Die Verfassung garantiert bürgerliche Freiheiten, einschließlich der Meinungs- und Religionsfreiheit, aber die Schikanen gegen Journalisten, Nichtregierungsorganisationen (NRO) und andere Regierungskritiker haben unter Modi erheblich zugenommen. Die BJP hat zunehmend staatliche Einrichtungen genutzt, um politische Gegner ins Visier zu nehmen. Muslime, registrierte Kasten (Dalits) und registrierte Stämme (Adivasis) werden nach wie vor wirtschaftlich und sozial ausgegrenzt (FH 2023). Die Verfassung garantiert den Bürgern das Recht, ihre eigene Sprache, Schrift und Kultur zu bewahren (DFAT 29.9.2023). Die Gesetze gestatten der Regierung das Abhören von Gesprächen zum Schutz der Souveränität und Integrität des Landes, der Sicherheit des Staates, der freundschaftlichen Beziehungen zu ausländischen Staaten, der öffentlichen Ordnung oder zur Verhinderung der Anstiftung zur Begehung einer Straftat. Es gab Berichte, wonach Regierungsbehörden willkürlich oder unrechtmäßig oder ohne entsprechende rechtliche Befugnisse auf private Kommunikation zugriffen, diese sammelten oder nutzten und Praktiken entwickelten, die einen willkürlichen oder unrechtmäßigen Eingriff in die Privatsphäre ermöglichen, einschließlich des Einsatzes von Technologien zur willkürlichen oder unrechtmäßigen Überwachung oder Beeinträchtigung der Privatsphäre von Personen (USDOS 20.3.2023b). Die indische Regierung erfüllt die Mindeststandards für die Beseitigung des Menschenhandels nicht vollständig, unternimmt jedoch erhebliche Anstrengungen, um dies zu erreichen. Die Hauptverantwortung für die Bemühungen zur Bekämpfung des Menschenhandels lag bei den indischen Bundesstaaten und Unionsterritorien, die von der Zentralregierung politisch beaufsichtigt wurden (USDOS 15.6.2023). Seit 1993 gibt es eine Nationale Menschenrechtskommission als unabhängiges Organ, die auf Antrag oder von Amts wegen Menschenrechtsverletzungen untersuchen und Empfehlungen an die Regierung richten oder beim Obersten Gerichtshof die Einleitung von Strafverfolgungsmaßnahmen beantragen kann. Ihre Kompetenz erstreckt sich allerdings nicht auf Überprüfung von Menschenrechtsverletzungen durch das Militär. Obwohl sie keine Weisungsbefugnis zur Einleitung von Strafverfahren hat und mangels Ermittlungsbefugnissen auf die Zusammenarbeit mit Ermittlungsbehörden und Polizei angewiesen ist, trägt sie zunehmend auch durch in der Öffentlichkeit ausgeübten Druck und durch Zusammenarbeit mit NGOs zur Ahndung und zur Verhinderung von Menschenrechtsverletzungen bei. Der Protection of Human Rights Act, 1993, empfiehlt, dass jeder Bundesstaat eine Menschenrechtskommission einrichtet, die es in der Mehrzahl der Unionsstaaten bereits gibt (ÖB New Delhi 7.2023). Religionsfreiheit Die Verfassung garantiert Religionsfreiheit (USCIRF 5.2023; vgl. USDOS 15.5.2023, AA 5.6.2023). Artikel 25 gewährt allen Menschen Gewissensfreiheit, einschließlich des Rechts, eine Religion auszuüben, sich zu einer Religion zu bekennen und zu verbreiten (USCIRF 5.2023; vgl. USDOS 15.5.2023). Trotzdem hat sich im Jahr 2022 die Lage der Religionsfreiheit in Indien weiter verschlechtert. Während des gesamten Jahres hat die indische Regierung auf nationaler, bundesstaatlicher und lokaler Ebene religiös diskriminierende Maßnahmen gefördert und durchgesetzt, darunter Gesetze, die auf religiöse Konversion, interreligiöse Beziehungen, das Tragen von Hijabs und das Schlachten von Kühen abzielen und sich negativ auf Muslime, Christen, Sikhs, Dalits und Adivasi auswirken (USCIRF 5.2023).Die Verfassung garantiert Religionsfreiheit (USCIRF 5.2023; vergleiche USDOS 15.5.2023, AA 5.6.2023). Artikel 25 gewährt allen Menschen Gewissensfreiheit, einschließlich des Rechts, eine Religion auszuüben, sich zu einer Religion zu bekennen und zu verbreiten (USCIRF 5.2023; vergleiche USDOS 15.5.2023). Trotzdem hat sich im Jahr 2022 die Lage der Religionsfreiheit in Indien weiter verschlechtert. Während des gesamten Jahres hat die indische Regierung auf nationaler, bundesstaatlicher und lokaler Ebene religiös diskriminierende Maßnahmen gefördert und durchgesetzt, darunter Gesetze, die auf religiöse Konversion, interreligiöse Beziehungen, das Tragen von Hijabs und das Schlachten von Kühen abzielen und sich negativ auf Muslime, Christen, Sikhs, Dalits und Adivasi auswirken (USCIRF 5.2023). Laut Schätzungen aus dem Jahr 2011 gibt es 79,8 % Hindus, 14,2 % Muslime, 2,3 % Christen und 1,7 % Sikhs. Kleinere religiöse Gruppen gehören Buddhisten, Jains, Baha'is, Juden, Zoroastrier (Parsis) und nicht-religiöse Personen (USCIRF 5.2023; vgl. USDOS 15.5.2023, CIA 7.11.2023). Sie entsenden auch jeweils Vertreter in eine staatliche Nationale Minderheiten-Kommission (ÖB New Delhi 7.2023).Laut Schätzungen aus dem Jahr 2011 gibt es 79,8 % Hindus, 14,2 % Muslime, 2,3 % Christen und 1,7 % Sikhs. Kleinere religiöse Gruppen gehören Buddhisten, Jains, Baha'is, Juden, Zoroastrier (Parsis) und nicht-religiöse Personen (USCIRF 5.2023; vergleiche USDOS 15.5.2023, CIA 7.11.2023). Sie entsenden auch jeweils Vertreter in eine staatliche Nationale Minderheiten-Kommission (ÖB New Delhi 7.2023). Das Zusammenleben der Religionen ist weitgehend friedlich (AA 5.6.2023). Im Jahr 2022 kam es zu zahlreichen Angriffen auf religiöse Minderheiten und ihre Gebetsstätten. Abrisse von Moscheen in muslimischen Gemeinden führten zu Verhaftungen und gewaltsamen Zusammenstößen (USCIRF 5.2023). Es gab auch Fälle von kommunaler Gewalt zwischen religiösen Gruppen (USDOS 15.5.2023). Spannungen zwischen Hindus (80 % der Bevölkerung) und Muslimen – den beiden größten Glaubensgemeinschaften führen regelmäßig zu Ausschreitungen (ÖB New Delhi 7.2023). Das Bundesgesetz sieht für sechs religiöse Gruppen einen offiziellen Minderheitenstatus vor: Muslime, Sikhs, Christen, Parsis, Jains und Buddhisten. Die Regierungen der Bundesstaaten können religiösen Gruppen, die in einer bestimmten Region eine Minderheit darstellen, den Status einer Minderheit nach dem Recht des jeweiligen Bundesstaates zuerkennen. Angehörige anerkannter Minderheitengruppen haben Anspruch auf staatliche Unterstützungsprogramme. Laut Verfassung ist die Regierung dafür verantwortlich, religiöse Minderheiten zu schützen und ihnen die Möglichkeit zu geben, ihre Kultur und religiösen Interessen zu wahren (USDOS 15.5.2023). Personenstandsgesetze legen für Angehörige bestimmter Religionsgemeinschaften zivilrechtliche Regeln für Heirat, Scheidung, Adoption und Erbschaft fest, die auf Religion, Glauben und Kultur beruhen. Hinduistische, christliche, parsische, jüdische und islamische Personenstandsgesetze sind rechtlich anerkannt und können gerichtlich durchgesetzt werden (USDOS 15.5.2023). Langfristig plant die regierende Bharatiya Janata Party (BJP) die Einführung eines einheitlichen Zivilrechts, das vermutlich zu Lasten der Autonomie von religiösen Minderheiten gehen würde (AA 5.6.2023). Die von der Bharatiya Janata Party (BJP) geführte Regierung setzte ihre systematische Diskriminierung und Stigmatisierung von religiösen und anderen Minderheiten, insbesondere von Muslimen, fort. BJP-Anhänger verübten zunehmend gewalttätige Angriffe gegen bestimmte Gruppen. Die hinduistische Mehrheitsideologie der Regierung spiegelte sich in der Voreingenommenheit der Institutionen, einschließlich der Justiz und der Verfassungsorgane wie der Nationalen Menschenrechtskommission, wider (HRW 12.1.2023). Konversionsgesetze verbieten "erzwungene" Konversionen, wobei (je nach staatlichem Gesetz) Gewalt "Verlockung", Betrug oder Nötigung bedeuten kann. Die Gesetze schreiben vor, dass für die Umwandlung ein bürokratisches Verfahren (Formulare, Gebühren, Genehmigungen) durchgeführt werden muss. Die Strafen und die Durchsetzung sind von Staat zu Staat unterschiedlich, können aber Gefängnisstrafen beinhalten. Viele dieser Gesetze wurden als Reaktion auf den so genannten "Liebesdschihad" erlassen, eine angebliche Praxis, bei der muslimische Männer hinduistische Frauen (oder Mädchen) heiraten, um sie zum Islam zu bekehren (DFAT 29.9.2023). Dreizehn der 28 Bundesstaaten des Landes - Assam, Arunachal Pradesh, Chhattisgarh, Gujarat, Haryana (Stand: März), Himachal Pradesh, Karnataka, Jharkhand, Madhya Pradesh, Odisha, Rajasthan, Uttarakhand und Uttar Pradesh - haben Gesetze zur Einschränkung der Konversion. Obwohl in keinem dieser Gesetze bestimmte Glaubensrichtungen genannt werden, werden sie in der Praxis häufiger gegen Nicht-Hindus angewandt (USDOS 15.5.2023). Mehrere Urteile des Obersten Bundesgerichts und des Obersten Gerichtshofs haben die Präsidialverordnung von 1950 bestätigt, die im Wesentlichen besagt, dass diejenigen die zu einer anderen Religion konvertieren - insbesondere Islam oder Christentum - und den Hinduismus, Buddhismus oder Sikhismus aufgeben, ihren rechtlichen Status als registrierte "Scheduled Castes" und damit den Anspruch auf Leistungen und Vorteile, die sich daraus ergeben, verlieren (OpIndia 23.9.2022). Im Hinduismus gilt die Kuh als heilig (DFAT 29.9.2023; vgl. USCIRF 4.2020). In fünfundzwanzig der 28 Staaten gelten teilweise oder vollständige Beschränkungen für die Schlachtung von Rindern. Die Strafen variieren von Staat zu Staat und können je nachdem, ob es sich um eine Kuh, ein Kalb, einen Stier oder einen Ochsen handelt, unterschiedlich sein. Das Verbot betrifft vor allem Muslime und Angehörige der "Scheduled Castes" und "Scheduled Tribes", die traditionell Rindfleisch konsumieren. In den meisten Bundesstaaten, in denen das Schlachten von Rindern verboten ist (USDOS 15.5.2023). Im Laufe des Jahres kam es in verschiedenen Bundesstaaten zu Übergriffen auf Angehörige religiöser Minderheiten, darunter Tötungen, Übergriffe und Einschüchterungen. Dazu gehörten Vorfälle von "Kuh-Vigilantismus" gegen Nicht-Hindus aufgrund von Vorwürfen des Schlachtens von Kühen oder des Handels mit Rindfleisch (USDOS 15.5.2023).Im Hinduismus gilt die Kuh als heilig (DFAT 29.9.2023; vergleiche USCIRF 4.2020). In fünfundzwanzig der 28 Staaten gelten teilweise oder vollständige Beschränkungen für die Schlachtung von Rindern. Die Strafen variieren von Staat zu Staat und können je nachdem, ob es sich um eine Kuh, ein Kalb, einen Stier oder einen Ochsen handelt, unterschiedlich sein. Das Verbot betrifft vor allem Muslime und Angehörige der "Scheduled Castes" und "Scheduled Tribes", die traditionell Rindfleisch konsumieren. In den meisten Bundesstaaten, in denen das Schlachten von Rindern verboten ist (USDOS 15.5.2023). Im Laufe des Jahres kam es in verschiedenen Bundesstaaten zu Übergriffen auf Angehörige religiöser Minderheiten, darunter Tötungen, Übergriffe und Einschüchterungen. Dazu gehörten Vorfälle von "Kuh-Vigilantismus" gegen Nicht-Hindus aufgrund von Vorwürfen des Schlachtens von Kühen oder des Handels mit Rindfleisch (USDOS 15.5.2023). Die Nationale Minderheitenkommission, der Vertreter der sechs benannten religiösen Minderheiten angehören, und die Nationale Menschenrechtskommission untersuchen Vorwürfe der religiösen Diskriminierung. Das Ministerium für Minderheitenangelegenheiten kann ebenfalls Untersuchungen durchführen. Diese Behörden haben keine Durchsetzungsbefugnisse, führen jedoch Untersuchungen auf der Grundlage schriftlicher Beschwerden über straf- oder zivilrechtliche Verstöße durch und legen die Ergebnisse den Strafverfolgungsbehörden vor. In 18 der 28 Bundesstaaten des Landes und im National Capital Territory Delhi gibt es staatliche Minderheitenkommissionen, die ebenfalls Vorwürfe religiöser Diskriminierung untersuchen. (USDOS 15.5.2023). Sikhs Im Bundesstaat Punjab sind 60 % der Bevölkerung Sikhs (ÖB New Delhi 7.2023). Der Sikhismus ist die vorherrschende Religion im Punjab. Auch in den benachbarten Bundesstaaten Haryana, Delhi, Rajasthan, Uttar Pradesh und Uttarakhand gibt es eine große Zahl von Sikhs (DFAT 29.9.2023). In Artikel 25 b (II) der Verfassung wird festgehalten, dass zum Hinduismus auch Personen, die sich zur Religion der Sikhs, Buddhisten und Jain bekennen, miteingeschlossen werden (USDOS 2.6.2022). Im Dezember 2019 verabschiedete das Parlament das Citizenship (Amendment) Act (CAA), das einen beschleunigten Weg zur Staatsbürgerschaft für Sikhs vorsieht (AA 5.6.2023; vgl. USDOS 2.6.2022).In Artikel 25 b (römisch zwei) der Verfassung wird festgehalten, dass zum Hinduismus auch Personen, die sich zur Religion der Sikhs, Buddhisten und Jain bekennen, miteingeschlossen werden (USDOS 2.6.2022). Im Dezember 2019 verabschiedete das Parlament das Citizenship (Amendment) Act (CAA), das einen beschleunigten Weg zur Staatsbürgerschaft für Sikhs vorsieht (AA 5.6.2023; vergleiche USDOS 2.6.2022). Sikhs können ihre Religion in allen Landesteilen ohne Einschränkung ausüben (ÖB New Delhi 8.2021). Sie können aber Ziele örtlich begrenzter Diskriminierung werden. Es wird angenommen, dass Sikhs in Indien im Allgemeinen einem geringen Maß an offizieller und gesellschaftlicher Diskriminierung und Gewalt ausgesetzt sind (DFAT 29.9.2023). Die Sikhs, 60 % der Bevölkerung des Punjabs, stellen im Punjab einen erheblichen Teil der Beamten, Richter, Soldaten und Sicherheitskräfte. Auch hochrangige Positionen stehen ihnen (auch bundesweit – praktisch alle indischen Generalstabschefs der Bundesarmee waren bisher Sikhs) offen. Es gibt derzeit keine Hinweise darauf, dass Sikhs alleine aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit von der Polizei willkürlich verhaftet oder misshandelt würden. Verhaftungen erfolgen allerdings, sobald jemand offen eine verbotene Organisation (z. B. das Khalistan Movement) unterstützt (ÖB New Delhi 7.2023). Auslandsaktivitäten bestimmter Gruppen (Sikhs, insbes. Khalistan-Separatisten, Kaschmiris) werden von indischer Seite beobachtet und registriert. Personen, die im Ausland eine in Indien verbotene Vereinigung unterstützen, werden nach ihrer Rückkehr in Indien strafrechtlich verfolgt. Sikh-Exilgruppierungen im westlichen Ausland unterstützen radikale Sikh Bewegungen auch finanziell (ÖB New Delhi 7.2023). Relevante Bevölkerungsgruppen Frauen Indien hat zwar die Internationale Konvention gegen Frauendiskriminierung ratifiziert, aber Vorbehalte gegen jene Artikel angemeldet, die sich auf Kultur und gewohnheitsrechtliche Praktiken beziehen. Diskriminierung von Frauen aufgrund ihres Geschlechts ist in Indien nach wie vor eine alltägliche Erscheinung und beginnt oft bereits vor der Geburt (ÖB New Delhi 7.2023). Die patriarchalische Struktur trägt dazu bei, dass die soziale Realität von Frauen in Indien von systematischer Benachteiligung und Diskriminierung bestimmt bleibt - weniger aufgrund staatlichen Handelns, als vielmehr aufgrund tief verwurzelter sozialer Traditionen (AA 5.6.2023). Auch Aktivisten, die sich für Frauenrechte einsetzen, sind häufig Diskriminierung ausgesetzt, die bis zu falschen Anklagen oder unrechtmäßigem Freiheitsentzug reichen (ÖB New Delhi 7.2023). Regelmäßige häusliche Gewalt gegenüber Ehefrauen ist ein weitverbreitetes Problem in der indischen Gesellschaft (ÖB New Delhi 7.2023). Materielle Benachteiligung, Ausbeutung, Unterdrückung und fehlende sexuelle Selbstbestimmung prägen häufig den Alltag von Frauen. Mitgiftmorde, Entrechtung von Witwen, Analphabetentum und Unterernährung bleiben regional unterschiedlich, insgesamt aber stark verbreitet. Frauen sind in vielen Fällen Ungleichbehandlung in Sachen Bildung, Beruf und gesellschaftlicher Anerkennung ausgesetzt (AA 5.6.2023). Besonders betroffen von Diskriminierung sind Frauen aus sozial marginalisierten Gruppen, insbesondere Dalit-Frauen und -Mädchen. Sie sind oft dreifacher Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Kaste und Klasse ausgesetzt, zudem ist für sie der Zugang zur Justiz bei geschlechtsbezogener Gewalt äußerst schwierig (ÖB New Delhi 7.2023). Die Regierung bemüht sich durch Sozialprogramme und Sensibilisierungskampagnen gezielt um besondere Förderung von Frauen sowohl bei der Integration ins Erwerbsleben als auch in Bezug auf ihre sozialen Rechte (AA 5.6.2023). Die Regierung kämpft seit 2003 mit einem besonderen Programm zur Förderung der Mädchen-Schulausbildung gegen den Analphabetismus unter jungen Frauen an und hat damit erste Erfolge (ÖB New Delhi 7.2023). Es gibt keine Gesetze, welche die Beteiligung von Frauen am politischen Prozess einschränken, jedoch hinderten religiöse, kulturelle und traditionelle Praktiken Frauen an einer proportionalen Beteiligung an politischen Ämtern (USDOS 20.3.2023b). Im Jahr 2019 war die Wahlbeteiligung von Frauen bei nationalen Wahlen zum ersten Mal gleich hoch wie die von Männern (FH 2023). Betreffend die politische Repräsentation erfolgte ein wichtiger Schritt mit der Verabschiedung der „Women´s Reservation Bill 2008“, nach der 33 % der Parlamentssitze für Frauen reserviert sind. Die politische Repräsentation von Frauen ist jedoch nach wie vor gering (ÖB New Delhi 7.2023). Eine positive Entwicklung der letzten Jahre war die höchstrichterliche Rechtsprechung, die etwa erzwungenen Geschlechtsverkehr mit einem minderjährigen Ehepartner unter Strafe stellte

(2017), Ehebruch entkriminalisierte
(2018), das fundamentale Recht auf freie Wahl des/der Ehepartners:in unterstrich
(2018)und Chancengleichheit von Frauen in den indischen Streitkräften sicherstellte
(2020)(AA 5.6.2023). Seit dem 31. Juli 2019 ist in Indien durch Parlamentsbeschluss die islamische Scheidungsform des "instant triple talaq" verboten und strafbar (AA 5.6.2023; vgl. ÖB New Delhi 7.2023).Eine positive Entwicklung der letzten Jahre war die höchstrichterliche Rechtsprechung, die etwa erzwungenen Geschlechtsverkehr mit einem minderjährigen Ehepartner unter Strafe stellte
(2017), Ehebruch entkriminalisierte
(2018), das fundamentale Recht auf freie Wahl des/der Ehepartners:in unterstrich
(2018)und Chancengleichheit von Frauen in den indischen Streitkräften sicherstellte
(2020)(AA 5.6.2023). Seit dem 31. Juli 2019 ist in Indien durch Parlamentsbeschluss die islamische Scheidungsform des "instant triple talaq" verboten und strafbar (AA 5.6.2023; vergleiche ÖB New Delhi 7.2023). Viele Staaten förderten die weibliche Sterilisation als Familienplanungsmethode, was zu riskanten, minderwertigen Verfahren und einem eingeschränkten Zugang zu nicht dauerhaften Methoden führte (USDOS 20.3.2023b). Es gab Berichte über erzwungene Abtreibungen oder unfreiwillige Sterilisationen seitens der Regierungsbehörden. Einige Frauen, insbesondere arme Frauen und Frauen aus niedrigeren Kasten, wurden Berichten zufolge von ihren Ehemännern und Familien zu Eileiterunterbrechungen oder Hysterektomien gedrängt (USDOS 20.3.2023b). Weiterhin „verschwinden“ aber Mädchen aufgrund ihres Geschlechts bei der Geburt (ÖB New Delhi 7.2023). Geschlechtsspezifische Gewalt Gewalt, Vergewaltigungen und sexuelle Übergriffe gegen Frauen sind in Indien in nahezu allen Landesteilen und quer durch alle gesellschaftlichen Schichten weiterhin ein großes Problem (AA 5.6.2023; vgl. FH 2023, AI 28.3.2023). Ein Großteil der Fälle sexueller Gewalt findet innerhalb der Familien statt (AA 5.6.2023). Indien hat eine der höchsten Raten an geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen (ÖB New Delhi 7.2023).Gewalt, Vergewaltigungen und sexuelle Übergriffe gegen Frauen sind in Indien in nahezu allen Landesteilen und quer durch alle gesellschaftlichen Schichten weiterhin ein großes Problem (AA 5.6.2023; vergleiche FH 2023, AI 28.3.2023). Ein Großteil der Fälle sexueller Gewalt findet innerhalb der Familien statt (AA 5.6.2023). Indien hat eine der höchsten Raten an geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen (ÖB New Delhi 7.2023). Viele Vergewaltigungen gelangen allerdings erst gar nicht zur Anzeige, da Frauen und deren Familien eingeschüchtert werden, bis hin zu Mordanschlägen auf die Opfer durch die Familien der Täter, bzw. die Täter selbst. Zudem drängen Polizeibeamte und Ärzte in manchen Fällen die Opfer, den Täter zu heiraten. Um dieser Praxis sowie der Heranziehung des invasiven „zwei-Finger Tests“, um sexuelle Übergriffe festzustellen, ein Ende zu bereiten, hat die Regierung im März 2015 neue Richtlinien zur Behandlung von Vergewaltigungsopfern formuliert, die auch eine verpflichtende gerichtsmedizinische Untersuchung der Opfer in speziell dafür eingerichteten Abteilungen in allen Krankenhäusern beinhaltet. Außerdem stellt der Criminal Law (Amendment) Act 2013 die Verweigerung der Aufnahme einer Anzeige und in weiterer Folge Ermittlungen einzuleiten durch einen (polizeilichen) Beamten unter Strafe (ÖB New Delhi 7.2023). Regelmäßige häusliche Gewalt gegenüber Ehefrauen ist ein weitverbreitetes Problem in der indischen Gesellschaft (ÖB New Delhi 7.2023). Die COVID-19-Pandemie und der Lockdown führten zu einem Anstieg der Fälle von häuslicher Gewalt. Frauen und Kinder waren stärker gefährdet, da der Täter seinen Lebensunterhalt verloren hatte und die Familie gezwungen war, im Haus zu bleiben, wo die Opfer mit ihren Tätern eingeschlossen waren und nur begrenzte Möglichkeiten hatten, zu entkommen oder Zugang zu Ressourcen zu erhalten (USDOS 20.3.2023b). Die Gesetze zur Bekämpfung der sexuellen Belästigung wurden wirksam durchgesetzt. Die Behörden verlangten von allen staatlichen Behörden und Einrichtungen mit mehr als 50 Mitarbeitern, dass sie Ausschüsse zur Verhinderung und Bekämpfung von sexueller Belästigung einsetzen (USDOS 20.3.2023b). Die Teilnahme Indiens an der internationalen #MeToo-Bewegung gegen sexuelle Belästigung und Übergriffe hat das Bewusstsein für das Problem geschärft, doch haben Frauen auch Repressalien erlebt, nachdem sie Fälle gemeldet hatten (FH 2023). Frauen in Jammu und Kaschmir, den nordöstlichen Bundesstaaten, Jharkhand und Chhattisgarh sowie gefährdete Dalit- oder Stammesfrauen wurden häufig Opfer von Vergewaltigungen oder Vergewaltigungsdrohungen. Aus den nationalen Kriminalitätsstatistiken geht hervor, dass Dalit-Frauen überproportional häufig zu Opfern werden. Das Gesetz stellt Vergewaltigung in den meisten Fällen unter Strafe, aber Vergewaltigung in der Ehe ist nicht illegal, wenn die Frau älter als 15 ist (USDOS 20.3.2023b). Das Programm Swadhar Greh bietet Frauen, die Opfer schwieriger Umstände sind und institutionelle Unterstützung für ihre Rehabilitation benötigen, Unterkunft, Nahrung, Kleidung, Gesundheit sowie wirtschaftliche und soziale Sicherheit, damit sie ein Leben in Würde führen können. Es gibt 357 Swadhar Grehs in 30 Bundesstaaten. Die Informationen zu jedem Swadhar Greh sind online zugänglich. Diese Zentren bieten Frauen, die von Gewalt betroffen sind und sich in Not befinden, sowohl im privaten als auch im öffentlichen Raum integrierte Unterstützung und Hilfe durch eine Reihe von Dienstleistungen, einschließlich polizeilicher Unterstützung, medizinischer Hilfe, Rechtshilfe und -beratung, psychologischer Unterstützung und vorübergehender Unterbringung unter einem Dach (CERD 27.10.2023). Es gibt weiter Berichte, dass Frauen und Mädchen, die im Devadasi-System symbolische Ehen mit Hindu-Gottheiten eingehen (eine Form der sogenannten rituellen Prostitution), Opfer von Vergewaltigungen oder sexuellem Missbrauch durch Priester und Tempelherren werden, einschließlich Sexhandels (USDOS 20.3.2023b). Diese Praxis wurde in Karnataka, Maharashtra, Andhra Pradesh und Tamil Nadu festgestellt (USDOS 20.3.2023b) und betrifft fast immer Mädchen aus den Gemeinschaften der Scheduled Castes und Scheduled Tribes (USDOS 20.3.2023b). Die Gesetzgebung in Tamil Nadu, Andhra Pradesh, Karnataka und Maharashtra verbietet das Devadasi-System und sieht Rehabilitationsmaßnahmen für Frauen und Mädchen vor, die von dieser Praxis betroffen sind. Die Durchsetzung dieser Gesetze ist nach wie vor lax (USDOS 20.3.2023b). Nach wie vor gibt es eine hohe Anzahl von sog. Mitgiftmorden (der Tod der Ehefrau ermöglicht dem Ehemann eine erneute Heirat und den Erwerb einer weiteren Mitgift) und auch Ehrenmorde stellen ein Problem dar, vor allem in Punjab, Uttar Pradesh und Haryana. Die Ahndung von Ehrenmorden ist schwierig, da diese oft als Selbstmord oder natürlicher Tod verschleiert werden (ÖB New Delhi 7.2023). Auch Säureattacken gegen Frauen werden immer wieder im Zusammenhang mit Streit um Mitgift oder Ablehnung eines Heiratsantrags verübt (ÖB New Delhi 7.2023 ; vgl. USDOS 12.4.2022).Nach wie vor gibt es eine hohe Anzahl von sog. Mitgiftmorden (der Tod der Ehefrau ermöglicht dem Ehemann eine erneute Heirat und den Erwerb einer weiteren Mitgift) und auch Ehrenmorde stellen ein Problem dar, vor allem in Punjab, Uttar Pradesh und Haryana. Die Ahndung von Ehrenmorden ist schwierig, da diese oft als Selbstmord oder natürlicher Tod verschleiert werden (ÖB New Delhi 7.2023). Auch Säureattacken gegen Frauen werden immer wieder im Zusammenhang mit Streit um Mitgift oder Ablehnung eines Heiratsantrags verübt (ÖB New Delhi 7.2023 ; vergleiche USDOS 12.4.2022). Es gibt kein nationales Gesetz, das die Praxis der Genitalverstümmelung regelt (USDOS 20.3.2023b). Menschenrechtsgruppen und Medienberichten zufolge praktizieren zwischen 70 und 90 % der Dawoodi Bohras, einer Bevölkerungsgruppe von etwa einer Million Menschen, die sich auf die Bundesstaaten Maharashtra, Gujarat, Rajasthan und Delhi konzentriert, FGM/C (USDOS 20.3.2023b). Die Dawoodi-Bohra-Gemeinschaft argumentiert, dass die Praxis nicht eingeschränkt werden könne, da die indische Verfassung in Artikel 25 Religionsfreiheit gewähre. Der Oberste Gerichtshof stellte allerdings fest, dass die Praxis von FGM gegen die Artikel 15 und 21 der indischen Verfassung verstößt und hat sie daraufhin zu einer illegalen Handlung erklärt (Greater Kashmir 4.3.2022). Staatliche Maßnahmen und Strafverfolgung Das Land verfügt über ein strenges Gesetzeswerk zur Bekämpfung von sexueller Gewalt, einschließlich Bestimmungen im indischen Strafgesetzbuch zu Vergewaltigung, sexueller Belästigung, Voyeurismus und Stalking, die von den Strafverfolgungsbehörden wirksam durchgesetzt wurden. Darüber hinaus tragen Sondergesetze zum sexuellen Missbrauch von Kindern, zum Einsatz von Technologie und zum Menschenhandel, vor allem zivilrechtliche Gesetze zu häuslicher Gewalt und sexueller Belästigung am Arbeitsplatz mit weit gefassten Definitionen, spezifische Leitlinien zu Verfahrensfragen in der Strafprozessordnung sowie eine Reihe von Rechtsprechungen, staatlichen Regelungen, Leitlinien und Protokollen zur Beweiserhebung, medizinischen Untersuchung, Zeugenvernehmung, Opferentschädigung und anderen relevanten Themen zu diesem Rahmen bei (USDOS 20.3.2023b). Die Strafverfolgung und der Rechtsweg für Opfer von Vergewaltigungen waren unzureichend, und das Justizsystem war nicht in der Lage, das Problem wirksam anzugehen. Die NRO International Center for Research on Women stellte fest, dass die niedrigen Verurteilungsraten in Vergewaltigungsfällen einer der Hauptgründe dafür sind, dass die sexuelle Gewalt unvermindert anhält und zuweilen nicht gemeldet wird. Die NRO stellten fest, dass die Länge der Gerichtsverfahren, die mangelnde Unterstützung der Opfer und der unzureichende Schutz von Zeugen und Überlebenden nach wie vor ein großes Problem darstellen, das während der COVID-19-Pandemie noch ausgeprägter war. Die Regierung bemühte sich, Fälle, an denen Frauen beteiligt waren, zu beschleunigen, indem sie mehr als 1.000 Schnellgerichte zur Bearbeitung anhängiger Vergewaltigungsfälle einrichtete (USDOS 20.3.2023b). Stereotypisierung und geschlechtsspezifische Diskriminierung in Gerichtsverfahren sind weit verbreitet und tief verankert. Richter legen oft Maßstäbe dafür an, was sie für ein angemessenes Verhalten von Frauen halten. Dies führt zu Entscheidungen, die auf vorgefassten Meinungen und nicht auf Fakten beruhen. So forderte der Oberste Gerichtshof im März 2021 bei der Anhörung des Falles gegen einen Regierungsangestellten, der auf Grundlage des Gesetzes zum Schutz von Kindern vor sexuellen Straftaten angeklagt war, den Angeklagten auf, das minderjährige Opfer zu heiraten (OMCT 6.5.2022). Das Gesetz stellt Vergewaltigung in den meisten Fällen unter Strafe, aber Vergewaltigung in der Ehe ist nicht illegal, wenn die Frau älter als 15 Jahre ist (USDOS 20.3.2023a; vgl. AA 5.6.2023). Rechtsexperten zufolge stellt das Gesetz die Vergewaltigung von erwachsenen Männern nicht unter Strafe. Die Vergewaltigung von Minderjährigen fällt unter das geschlechtsneutrale Gesetz zum Schutz von Kindern vor sexuellen Straftaten. Die obligatorische Mindeststrafe für Vergewaltigung beträgt 10 Jahre Freiheitsentzug. Die Mindeststrafe für die Vergewaltigung eines Mädchens unter 16 Jahren liegt zwischen 20 Jahren und lebenslänglich; die Mindeststrafe für die Gruppenvergewaltigung eines Mädchens unter 12 Jahren ist entweder lebenslänglich oder die Todesstrafe (USDOS 20.3.2023b). Das Gesetz zum Schutz von Frauen gegen häusliche Gewalt sieht Strafsanktionen vor und soll die Ehefrau neben häuslicher Gewalt auch vor dem Verlust ihres in die Familie des Mannes eingebrachten Vermögens und vor dem Verstoß aus dem Familienhaushalt schützen (ÖB New Delhi 7.2023).Das Gesetz stellt Vergewaltigung in den meisten Fällen unter Strafe, aber Vergewaltigung in der Ehe ist nicht illegal, wenn die Frau älter als 15 Jahre ist (USDOS 20.3.2023a; vergleiche AA 5.6.2023). Rechtsexperten zufolge stellt das Gesetz die Vergewaltigung von erwachsenen Männern nicht unter Strafe. Die Vergewaltigung von Minderjährigen fällt unter das geschlechtsneutrale Gesetz zum Schutz von Kindern vor sexuellen Straftaten. Die obligatorische Mindeststrafe für Vergewaltigung beträgt 10 Jahre Freiheitsentzug. Die Mindeststrafe für die Vergewaltigung eines Mädchens unter 16 Jahren liegt zwischen 20 Jahren und lebenslänglich; die Mindeststrafe für die Gruppenvergewaltigung eines Mädchens unter 12 Jahren ist entweder lebenslänglich oder die Todesstrafe (USDOS 20.3.2023b). Das Gesetz zum Schutz von Frauen gegen häusliche Gewalt sieht Strafsanktionen vor und soll die Ehefrau neben häuslicher Gewalt auch vor dem Verlust ihres in die Familie des Mannes eingebrachten Vermögens und vor dem Verstoß aus dem Familienhaushalt schützen (ÖB New Delhi 7.2023). Eine positive Entwicklung der letzten Jahre war die höchstrichterliche Rechtsprechung, die etwa erzwungenen Geschlechtsverkehr mit einem minderjährigen Ehepartner unter Strafe gestellt
(2017)und Ehebruch entkriminalisiert hat
(2018)(AA 5.6.2023). Die Regierung hat die Rolle des Gesundheitspersonals bei der Behandlung von Überlebenden sexueller Gewalt anerkannt und führt Protokolle ein, die den internationalen Standards für die medizinische Versorgung von Opfern entsprechen. Die Regierung weist die Gesundheitseinrichtungen an, dafür zu sorgen, dass Überlebende aller Formen sexueller Gewalt sofortigen Zugang zu Gesundheitsdiensten erhalten, einschließlich Notfallverhütung, Zugang zu sicheren Abtreibungsdiensten, Polizeischutz, Notunterkünften, gerichtsmedizinischen Diensten und Überweisungen für Rechtshilfe und andere Dienste. Die Umsetzung der Leitlinien war aufgrund begrenzter Ressourcen und sozialer Stigmatisierung uneinheitlich (USDOS 20.3.2023b). Zivilgesellschaftliche Organisationen sensibilisierten die Gewaltopfer und sorgten für eine opferorientierte, nicht stigmatisierende, vertrauliche und kostenlose Betreuung und erleichterten die Überweisung an tertiäre Pflege-, Sozial- und Rechtsdienste. Einige boten auch kurzfristige Unterkünfte für Frauen und Kinder an, die eine Vergewaltigung überlebt hatten. Diese Dienste sollten Frauen und Kinder dazu ermutigen, sich zu melden und den Fall anzuzeigen. Darüber hinaus führte die Zentralregierung Programme ein, um die Sicherheit von Frauen zu verbessern, die Gewalt anzeigen. Dazu gehörten Zentren für die Meldung von und den Zugang zu medizinischer Unterstützung, Frauenhilfsstellen in Polizeistationen, um die Meldung zu erleichtern, ein Notfallsystem über eine mobile Anwendung für die Meldung von Notfällen und Schulungsprogramme für Polizei, Staatsanwälte, medizinische Fachkräfte und die Justiz, um Opfern auf mitfühlende und respektvolle Weise zu begegnen (USDOS 20.3.2023b). Das Gesetz zur Bekämpfung von sexueller Gewalt am Arbeitsplatz wird nach wie vor nur unzureichend durchgesetzt, insbesondere für Frauen im informellen Sektor (HRW 13.1.2022). Die Arbeitgeber sind entweder nicht über die Bestimmungen des Gesetzes informiert oder haben sie nur teilweise umgesetzt, und diejenigen, die interne Gremien eingerichtet haben, haben nur schlecht ausgebildete Mitglieder (ToI 8.4.2022). Gemäß dem Gesetz über sexuelle Belästigung von Frauen am Arbeitsplatz von 2013 muss jede gewerbliche oder öffentliche Organisation mit zehn oder mehr Beschäftigten eine interne Beschwerdekommission einrichten (ToI 8.4.2022). Kinder, Kinder Das Gesetz legt staatliche Verfahren für die Geburtenregistrierung fest. Kinder ohne Staatsbürgerschaft oder Registrierung haben unter Umständen keinen Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen, können sich nicht in der Schule anmelden oder später keine Ausweisdokumente erhalten. Nach dem Gesetz verleihen die Eltern die Staatsbürgerschaft, und die Geburt im Land führt nicht automatisch zur Staatsbürgerschaft. Die Behörden können die Staatsbürgerschaft auch durch Registrierung in bestimmten Kategorien und durch Einbürgerung nach 12 Jahren Aufenthalt im Land verleihen (USDOS 20.3.2023b). Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden fallen in die Zuständigkeit der Bundesstaaten, die sie häufig an Gemeinderäte oder Dörfer übertragen. Die Registrierung ist obligatorisch, aber in der Praxis erfolgt die Registrierung und Ausstellung von Geburtsurkunden uneinheitlich und in ländlichen Gebieten ist die Registrierungsrate niedriger. Doch selbst wenn Kinder registriert sind, fehlt vielen der Nachweis der Registrierung, wenn sie keinen Auszug oder keine Bescheinigung über ihre Geburt erhalten haben (DFAT 29.9.2023). Die Verfassung garantiert freie Bildung für Kinder von sechs bis 14 Jahren (USDOS 20.3.2023b; vgl. DFAT 29.9.2023) und es herrscht Schulpflicht in diesem Alter (DFAT 29.9.2023). Die Qualität der Schulbildung ist jedoch unterschiedlich (DFAT 29.9.2023). Schulunterbrechungen, die mit Einkommenseinbußen und dem Verlust von Arbeitsplätzen einhergingen, führten zu einer Zunahme von Kinderarbeit, Frühverheiratung und Menschenhandel. Einem UNICEF-Bericht zufolge besteht für etwa 10 Millionen Schüler (HRW 12.1.2023) oder 8 % aller Kinder (USDOS 12.4.2022) die Gefahr, dass sie nie wieder zur Schule gehen (HRW 13.1.2022; vgl. USDOS 12.4.2022). Dabei investieren Eltern eher in die Bildung ihrer Söhne als in die ihrer Töchter (DFAT 29.9.2023). Die Verfassung garantiert freie Bildung für Kinder von sechs bis 14 Jahren (USDOS 20.3.2023b; vergleiche DFAT 29.9.2023) und es herrscht Schulpflicht in diesem Alter (DFAT 29.9.2023). Die Qualität der Schulbildung ist jedoch unterschiedlich (DFAT 29.9.2023). Schulunterbrechungen, die mit Einkommenseinbußen und dem Verlust von Arbeitsplätzen einhergingen, führten zu einer Zunahme von Kinderarbeit, Frühverheiratung und Menschenhandel. Einem UNICEF-Bericht zufolge besteht für etwa 10 Millionen Schüler (HRW 12.1.2023) oder 8 % aller Kinder (USDOS 12.4.2022) die Gefahr, dass sie nie wieder zur Schule gehen (HRW 13.1.2022; vergleiche USDOS 12.4.2022). Dabei investieren Eltern eher in die Bildung ihrer Söhne als in die ihrer Töchter (DFAT 29.9.2023). Vor allem in den überfüllten städtischen Slums haben Kinder nur begrenzten Zugang zu Bildung, was auf Haushaltszwänge und den Mangel an getrennten und hygienischen Waschräumen für Mädchen, angemessener Infrastruktur und Transportmöglichkeiten zurückzuführen ist. Darüber hinaus können Kinder aus Randgruppen mit zusätzlichen Hindernissen beim Zugang zu Bildung konfrontiert sein, darunter Diskriminierung und Schikanen durch Bildungsbeamte. In einigen Schulen werden Kinder aus niedrigeren Kasten in den Klassenzimmern getrennt, was manchmal zu höheren Abbrecherquoten führt (USDOL 26.9.2023). Zahlreiche Kinder sind durch die Pandemie zu Waisen geworden, haben nur noch ein Elternteil oder sind sich selbst überlassen worden (USDOS 12.4.2022; vgl. NPR 6.9.2022). Nachdem die National Commission for Protection of Child Rights (NCPCR) ihre Besorgnis über Beschwerden bzgl. illegaler Adoptionen von durch COVID-19 verwaisten Kindern geäußert hatte, wies der Oberste Gerichtshof die Bundesstaaten an, strenge Maßnahmen gegen illegale Adoptionen zu ergreifen und die Gesetze und Vorschriften besser bekannt zu machen (USDOS 12.4.2022).Zahlreiche Kinder sind durch die Pandemie zu Waisen geworden, haben nur noch ein Elternteil oder sind sich selbst überlassen worden (USDOS 12.4.2022; vergleiche NPR 6.9.2022). Nachdem die National Commission for Protection of Child Rights (NCPCR) ihre Besorgnis über Beschwerden bzgl. illegaler Adoptionen von durch COVID-19 verwaisten Kindern geäußert hatte, wies der Oberste Gerichtshof die Bundesstaaten an, strenge Maßnahmen gegen illegale Adoptionen zu ergreifen und die Gesetze und Vorschriften besser bekannt zu machen (USDOS 12.4.2022). Das Gesetz verbietet Kinderpornografie und setzt das gesetzliche Schutzalter auf 18 Jahre fest. Das Gesetz wurde wirksam durchgesetzt. Das Gesetz sieht auch vor, dass in jedem Bezirk mindestens ein Sondergericht für Sexualstraftaten gegen Kinder (POCSO-Gericht) eingerichtet wird, aber die Umsetzung dieser Bestimmung verzögerte sich. Das Gesetz verbietet auch Kindesmissbrauch, erkennt aber körperliche Misshandlung durch Betreuungspersonen, Vernachlässigung oder psychischen Missbrauch nicht als strafbare Handlungen an (USDOS 20.3.2023b). Das Gesetz legt das gesetzliche Heiratsalter für Frauen auf 18 und für Männer auf 21 Jahre fest und ermächtigt Gerichte, Früh- und Zwangsehen aufzuheben. Das Gesetz stuft eine Ehe zwischen einem Mädchen unter 18 Jahren und einem Jungen unter 21 Jahren nicht als illegal ein, sondern erkennt solche Verbindungen als anfechtbar an (USDOS 20.3.2023b). Finanzielle Notlagen, der Tod der Eltern und die Schließung von Schulen bringen Mädchen in die Gefahr einer Kinderheirat. Beamte berichteten, dass in den meisten Fällen minderjährige Mädchen aufgrund von Einkommensverlusten und finanzieller Notlage ihrer Familie zur Heirat gezwungen wurden (USDOS 20.3.2023b). Nach Schätzungen von UNICEF werden in Indien jedes Jahr mindestens 1,5 Millionen Mädchen unter 18 Jahren verheiratet, womit das Land weltweit die meisten Kinderbräute hat (ÖB New Delhi 7.2023). Obwohl die Heirat unter 18 Jahren in Indien illegal ist, können Mädchen dennoch früh verheiratet werden, was ihre Ausbildung unterbricht. Nach UNICEF-Daten vom Mai 2023 wird eines von vier indischen Mädchen vor ihrem 18. Geburtstag verheiratet, wobei die höchsten Raten von Kinderheiraten in den Bundesstaaten Uttar Pradesh, Bihar, Westbengalen, Maharashtra und Madhya Pradesh zu verzeichnen sind. Kinderheiraten sind in ländlichen Gebieten und in den unteren sozioökonomischen Schichten weiter verbreitet (DFAT 29.9.2023). Das Gesetz verbietet alle Formen von Zwangs- oder Pflichtarbeit, aber Zwangsarbeit, einschließlich Schuldknechtschaft für Erwachsene und Kinder war weiterhin weit verbreitet. Interne Zwangsarbeit stellt das größte Problem im Zusammenhang mit dem Menschenhandel dar; Menschenhändler zwingen Männer, Frauen und Kinder durch Schulden (Schuldknechtschaft) zur Arbeit in der Landwirtschaft, in Ziegelöfen, Reismühlen, Stickereien, Textilfabriken und Steinbrüchen. Frauen und Kinder aus den Dalit- und Stammesgemeinschaften waren von Zwangsarbeit betroffen, ebenso wie Kinder von Arbeitsmigranten und Asylbewerbern, die keinen staatlichen Schutz genossen. Die zunehmende wirtschaftliche Unsicherheit und Arbeitslosigkeit infolge der Covid-19-Pandemie erhöhte die Anfälligkeit für Zwangs- und Kinderarbeit weiter (USDOS 20.3.2023b). Berichten zufolge stieg auch der Einsatz von Kinderarbeit während des COVID-19-Lockdowns sprunghaft an, da die Schulen geschlossen waren, und die Familien mit großen wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu kämpfen hatten (FH 2023). Mit Gesetzesänderungen 2016/2017 wurde zwar ein grundsätzliches Beschäftigungsverbot für Kinder unter 14 Jahren eingeführt, diese Änderungen werden aber von der indischen Zivilgesellschaft aufgrund ihrer weitreichenden Ausnahmeregelungen kritisiert (AA 5.6.2023). Die Strafen für die Beschäftigung von Kindern wurden empfindlich verschärft (AA 5.6.2023; vgl. USDOL 26.9.2023).Das Gesetz verbietet alle Formen von Zwangs- oder Pflichtarbeit, aber Zwangsarbeit, einschließlich Schuldknechtschaft für Erwachsene und Kinder war weiterhin weit verbreitet. Interne Zwangsarbeit stellt das größte Problem im Zusammenhang mit dem Menschenhandel dar; Menschenhändler zwingen Männer, Frauen und Kinder durch Schulden (Schuldknechtschaft) zur Arbeit in der Landwirtschaft, in Ziegelöfen, Reismühlen, Stickereien, Textilfabriken und Steinbrüchen. Frauen und Kinder aus den Dalit- und Stammesgemeinschaften waren von Zwangsarbeit betroffen, ebenso wie Kinder von Arbeitsmigranten und Asylbewerbern, die keinen staatlichen Schutz genossen. Die zunehmende wirtschaftliche Unsicherheit und Arbeitslosigkeit infolge der Covid-19-Pandemie erhöhte die Anfälligkeit für Zwangs- und Kinderarbeit weiter (USDOS 20.3.2023b). Berichten zufolge stieg auch der Einsatz von Kinderarbeit während des COVID-19-Lockdowns sprunghaft an, da die Schulen geschlossen waren, und die Familien mit großen wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu kämpfen hatten (FH 2023). Mit Gesetzesänderungen 2016 aus 2017, wurde zwar ein grundsätzliches Beschäftigungsverbot für Kinder unter 14 Jahren eingeführt, diese Änderungen werden aber von der indischen Zivilgesellschaft aufgrund ihrer weitreichenden Ausnahmeregelungen kritisiert (AA 5.6.2023). Die Strafen für die Beschäftigung von Kindern wurden empfindlich verschärft (AA 5.6.2023; vergleiche USDOL 26.9.2023). Obwohl die Rekrutierung von Kindern unter 18 Jahren durch nicht-staatliche bewaffnete Gruppen strafrechtlich verboten ist, rekrutieren maoistische Gruppen, insbesondere in Chhattisgarh und Jharkhand, Kinder im Alter von 12 Jahren, um zu kochen, Material zu transportieren, Informationen über Sicherheitskräfte zu sammeln, mit Waffen und improvisierten Sprengsätzen umzugehen und in einigen Fällen als menschliche Schutzschilde zu dienen (USDOS 12.4.2022). Terroristen in Jammu und Kaschmir, in den nordöstlichen Bundesstaaten und in den vom maoistischen Terrorismus betroffenen Gebieten rekrutierten Kinder für den Einsatz als Kindersoldaten (USDOS 20.3.2023b; vgl. ÖB New Delhi 7.2023). Nicht staatliche bewaffnete Gruppen rekrutieren Berichten zufolge Kinder im Alter von 14 Jahren für den Einsatz in direkten Kämpfen gegen die Sicherheitskräfte in Jammu und Kaschmir (USDOL 26.9.2023).Obwohl die Rekrutierung von Kindern unter 18 Jahren durch nicht-staatliche bewaffnete Gruppen strafrechtlich verboten ist, rekrutieren maoistische Gruppen, insbesondere in Chhattisgarh und Jharkhand, Kinder im Alter von 12 Jahren, um zu kochen, Material zu transportieren, Informationen über Sicherheitskräfte zu sammeln, mit Waffen und improvisierten Sprengsätzen umzugehen und in einigen Fällen als menschliche Schutzschilde zu dienen (USDOS 12.4.2022). Terroristen in Jammu und Kaschmir, in den nordöstlichen Bundesstaaten und in den vom maoistischen Terrorismus betroffenen Gebieten rekrutierten Kinder für den Einsatz als Kindersoldaten (USDOS 20.3.2023b; vergleiche ÖB New Delhi 7.2023). Nicht staatliche bewaffnete Gruppen rekrutieren Berichten zufolge Kinder im Alter von 14 Jahren für den Einsatz in direkten Kämpfen gegen die Sicherheitskräfte in Jammu und Kaschmir (USDOL 26.9.2023). Kinder, die in sri-lankischen Flüchtlingslagern geboren wurden, erhielten Geburtsurkunden. Diese Bescheinigungen allein berechtigen die Flüchtlinge zwar nicht zum Erwerb der Staatsbürgerschaft, aber die Flüchtlinge können die Geburtsurkunden beim sri-lankischen Hochkommissariat vorlegen, um eine konsularische Geburtsurkunde zu erhalten, die sie berechtigt, die sri-lankische Staatsbürgerschaft anzustreben (USDOS 20.3.2023b). In Indien gibt es einige (Nicht-)staatliche Akteure, die für das Wohl und die Rechte der Kinder eintreten. Dazu zählen die Childline India Foundation, ein kostenloser telefonischer Notdienst für Kinder; die Child Rights and You (CRY), CRY ist eine renommierte Organisation, die sich seit 1970 für das Wohlergehen von Kindern einsetzt und dabei hilft, sie zu erziehen. Außerdem setzt sich die Organisation gegen Kinderarbeit und Kindesmissbrauch ein und Save the Children, die Organisation führt in entlegenen und städtischen Gebieten Programme durch, um Kindern hochwertige Bildung, Gesundheitsversorgung, Schutz vor Schaden und Missbrauch sowie lebensrettende Hilfe in Notsituationen zu bieten (IOM 8.2022). Bewegungsfreiheit Die Niederlassungsfreiheit (FH 2023; vgl. ÖB New Delhi 7.2023) sowie landesweite Bewegungsfreiheit, Auslandsreisen, Migration und Repatriierung werden gesetzlich gewährt, und die Regierung respektiert diese Rechte im Allgemeinen (USDOS 20.3.2023b; vgl. ÖB New Delhi 7.2023). Allerdings verlangen das Innenministerium und die Regierungen der Bundesstaaten von ihren Bürgern Sondergenehmigungen, wenn sie in bestimmte Bundesstaaten reisen wollen (USDOS 20.3.2023b; vgl. ÖB New Delhi 8.2021). In den Bundesstaaten Arunachal Pradesh, Nagaland, Mizoram und Manipur sind sogenannte Inner Line Permits erforderlich (USDOS 20.3.2023b). Die Bewegungsfreiheit wird in einigen Teilen des Landes durch aufständische Gewalt oder kommunale Spannungen behindert (FH 24.2.2022).Die Niederlassungsfreiheit (FH 2023; vergleiche ÖB New Delhi 7.2023) sowie landesweite Bewegungsfreiheit, Auslandsreisen, Migration und Repatriierung werden gesetzlich gewährt, und die Regierung respektiert diese Rechte im Allgemeinen (USDOS 20.3.2023b; vergleiche ÖB New Delhi 7.2023). Allerdings verlangen das Innenministerium und die Regierungen der Bundesstaaten von ihren Bürgern Sondergenehmigungen, wenn sie in bestimmte Bundesstaaten reisen wollen (USDOS 20.3.2023b; vergleiche ÖB New Delhi 8.2021). In den Bundesstaaten Arunachal Pradesh, Nagaland, Mizoram und Manipur sind sogenannte Inner Line Permits erforderlich (USDOS 20.3.2023b). Die Bewegungsfreiheit wird in einigen Teilen des Landes durch aufständische Gewalt oder kommunale Spannungen behindert (FH 24.2.2022). Grundsätzlich ist Bewegungsfreiheit innerhalb des Landes gewährleistet. Es gibt nach wie vor kein staatliches Melde- oder Registrierungssystem, sodass ein Großteil der Bevölkerung keinen Ausweis besitzt. Die Einführung der Aadhaar-Karte im Jahre 2009 hat hieran nichts geändert, da die Registrierung nach wie vor auf freiwilliger Basis erfolgt. Dies begünstigt die Niederlassung in einem anderen Landesteil im Falle von Verfolgung (AA 5.6.2023). Auch bei laufender strafrechtlicher Verfolgung ist nicht selten ein unbehelligtes Leben in ländlichen Bezirken eines anderen Landesteils möglich (AA 5.6.2023; vgl. ÖB New Delhi 7.2023) ohne dass die Person ihre Identität verbergen muss (ÖB New Delhi 7.2023). Durch die Verknüpfung vieler Dienstleistungen mit der biometrischen Aadhaar Karte wird die Auffindbarkeit einzelner Personen für Behörden erleichtert (ÖB New Delhi 7.2023).Grundsätzlich ist Bewegungsfreiheit innerhalb des Landes gewährleistet. Es gibt nach wie vor kein staatliches Melde- oder Registrierungssystem, sodass ein Großteil der Bevölkerung keinen Ausweis besitzt. Die Einführung der Aadhaar-Karte im Jahre 2009 hat hieran nichts geändert, da die Registrierung nach wie vor auf freiwilliger Basis erfolgt. Dies begünstigt die Niederlassung in einem anderen Landesteil im Falle von Verfolgung (AA 5.6.2023). Auch bei laufender strafrechtlicher Verfolgung ist nicht selten ein unbehelligtes Leben in ländlichen Bezirken eines anderen Landesteils möglich (AA 5.6.2023; vergleiche ÖB New Delhi 7.2023) ohne dass die Person ihre Identität verbergen muss (ÖB New Delhi 7.2023). Durch die Verknüpfung vieler Dienstleistungen mit der biometrischen Aadhaar Karte wird die Auffindbarkeit einzelner Personen für Behörden erleichtert (ÖB New Delhi 7.2023). Die Regierung kann jedem Antragsteller einen Reisepass verweigern, wenn er sich außerhalb des Landes an Aktivitäten beteiligt, die "der Souveränität und Integrität der Nation schaden" (USDOS 20.3.2023b). Der Trend, die Ausfertigung und Aktualisierung von Reisedokumenten für Bürger aus Jammu und Kaschmir zu verzögern, hält weiterhin an. Eine Bearbeitung kann bis zu zwei Jahre dauern. Berichten zufolge unterziehen die Behörden in Jammu und Kaschmir geborene Antragsteller - einschließlich der Kinder von dort stationierten Militäroffizieren - zusätzlichen Sicherheitsüberprüfungen, bevor sie entsprechende Reisedokumente ausstellen (USDOS 12.4.2022). Eine Ausreiseverweigerung ist aus Gründen der nationalen Sicherheit möglich (AA 5.6.2023; vgl. ÖB New Delhi 7.2023).Eine Ausreiseverweigerung ist aus Gründen der nationalen Sicherheit möglich (AA 5.6.2023; vergleiche ÖB New Delhi 7.2023). Meldewesen, Meldewesen In Indien gibt es weder ein zentralisiertes Meldewesen oder Personenstands- oder auch Strafregister (AA 5.6.2023). Im Jahr 2009 führte Indien allerdings Aadhaar ein, ein digitales Identitätssystem für die fast 1,4 Milliarden Menschen des Landes (UCLA 13.4.2022). Das Aadhaar-Programm weist jedem Einwohner (auch Ausländer) eine eindeutige 12-stellige Nummer zu, die mit den biometrischen Daten der Person verknüpft ist - alle 10 Fingerabdrücke und ein Iris-Scan. Mittlerweile wurden über 1,3 Milliarden Aadhaar-Registrierungen vorgenommen, womit ein Großteil der indischen Bevölkerung erfasst ist (ÖB New Delhi 7.2023). Durch die Verknüpfung vieler Dienstleistungen mit der biometrischen Aadhaar Karte wird die Auffindbarkeit einzelner Personen für Behörden erleichtert (ÖB New Delhi 7.2023). Das Nationale Bevölkerungsregister (NPR) ist ein Register, das Angaben zu Personen enthält, die gewöhnlich in einem Dorf oder einer ländlichen Gegend oder einer Stadt oder einem Bezirk oder einem abgegrenzten Gebiet innerhalb eines Bezirks in einer Stadt oder einem städtischen Gebiet wohnen. Das NPR wurde erstmals 2010 erstellt und 2015 gemäß Citizenship (Registration of Citizens and Issue of National Identity Cards) Rules, 2003, die auf der Grundlage des Citizenship Act, 1955, erstellt wurden, aktualisiert. Um die Änderungen aufgrund von Geburten, Todesfällen und Migration zu berücksichtigen, werden die NPR zusammen mit den Wohnungslisten und Wohnungsvorgängen der kommenden Volkszählung aktualisiert. Ziel der NPR ist es, eine umfassende Datenbank der üblichen Einwohner des Landes zu erstellen (Census India 11.8.2023). Grundversorgung und Wirtschaft Allgemeine Wirtschaftsleistung Die indische Wirtschaft hat sich von der bereits vor COVID bestehenden Krise erholt und erreichte im Finanzjahr 2021/22 ein Wachstum von 8,7 %, für das Jahr 2023/24 wurde von der Weltbank ein Wachstum von 6,3 % prognostiziert. Trotz negativer externer Faktoren (RU/UA Krieg, Lieferkettenengpässe, Inflation (6,7 % 2022/23) wird die indische Wirtschaft als resilient eingestuft (ÖB New Delhi 7.2023). Indien ist damit die am stärksten wachsende Volkswirtschaft aller G20-Staaten. Diese Dynamik wird von einem wiedererstarkten Privatkonsum und einem enormen Investitionsprogramm der Regierung getragen (WKO 30.10.2023). Die Landwirtschaft stieg um 3,7 % (15 % BIP-Anteil), der wiedererstarkende Industriesektor um 4,5 % (30 % BIP-Anteil) sowie der Dienstleistungsbereich um 7,6 % (55 % BIP-Anteil), wobei hier die IT-Services dominieren (WKO 9.2023). Arbeitsmarkt Von den etwas 500 Millionen Arbeitskräften sind 90 % im informellen Sektor tätig (ÖB New Delhi 7.2023; vgl. AA 5.6.2023), auch wenn nach manchen Analysen der Anteil der formell Beschäftigten steigt. Von den 10 % im organisierten Sektor Beschäftigten, die über formelle soziale Absicherung und Arbeitsschutz verfügen, arbeiten 70 % im staatlichen Bereich. Nur 5 % der Gesamtarbeitskräfte sind ausgebildete Fachkräfte. Nicht mehr ganz die Hälfte der arbeitenden Bevölkerung ist in der Landwirtschaft tätig (ÖB New Delhi 7.2023).Von den etwas 500 Millionen Arbeitskräften sind 90 % im informellen Sektor tätig (ÖB New Delhi 7.2023; vergleiche AA 5.6.2023), auch wenn nach manchen Analysen der Anteil der formell Beschäftigten steigt. Von den 10 % im organisierten Sektor Beschäftigten, die über formelle soziale Absicherung und Arbeitsschutz verfügen, arbeiten 70 % im staatlichen Bereich. Nur 5 % der Gesamtarbeitskräfte sind ausgebildete Fachkräfte. Nicht mehr ganz die Hälfte der arbeitenden Bevölkerung ist in der Landwirtschaft tätig (ÖB New Delhi 7.2023). Es besteht eine umfassende und internationalen Standards im Wesentlichen entsprechende Arbeits- und Sozialgesetzgebung, aber sie betrifft nur die Beschäftigten in formellen Arbeitsverhältnissen - das sind ca. 8 %. Die übrigen 92 % sind im „informellen“ Sektor tätig, in dem geregelte Arbeitsverhältnisse mit angemessenen und regelmäßigen Einkünften die Ausnahme sind und soziale Absicherung praktisch unbekannt ist. Gewerkschaften konzentrieren sich immer noch ganz überwiegend auf den (kleinen) formellen Sektor und sind zumeist parteipolitisch gebunden (AA 5.6.2023). Die nationale Arbeitsvermittlungsagentur, welche bei dem Ministerium für Arbeit und dem Direktorat für Arbeit und Training angesiedelt ist, bietet Arbeitssuchenden Stellen an. Letztere müssen sich dort selbst registrieren und werden sofort informiert, sobald eine passende Stelle verfügbar ist. Einige Bundesstaaten bieten Arbeitssuchenden eine finanzielle Unterstützung für die Dauer von drei Jahren. Für weitere Informationen sollte die jeweilige lokale Vermittlungsagentur kontaktiert werden. Diese bieten auch Beratungen an, bei denen Informationen über die Verfügbarkeit von Arbeitsplätzen und die Verbesserung der Fähigkeiten entsprechend der Marktnachfrage zur Verfügung gestellt werden (IOM 8.2022). Die Arbeitslosenrate betrug für 2022/2023 10,5 % und für 2023/2024 wird eine Rate von 7,1 % prognostiziert (WKO 9.2023). Die Arbeitslosenrate betrug für 2022 aus 2023, 10,5 % und für 2023 aus 2024, wird eine Rate von 7,1 % prognostiziert (WKO 9.2023). Das Gesetz verbietet alle Formen von Zwangs- oder Pflichtarbeit, aber Zwangsarbeit, einschließlich Schuldknechtschaft für Erwachsene und Kinder, war weiterhin weit verbreitet (USDOS 20.3.2023b; vgl. FH 2023).Das Gesetz verbietet alle Formen von Zwangs- oder Pflichtarbeit, aber Zwangsarbeit, einschließlich Schuldknechtschaft für Erwachsene und Kinder, war weiterhin weit verbreitet (USDOS 20.3.2023b; vergleiche FH 2023). Die Gesetze der Bundesstaaten legen Mindestlöhne und Arbeitszeiten fest. Der tägliche Mindestlohn variierte, lag aber über dem offiziell geschätzten Armutseinkommen. Die Regierungen der Bundesstaaten legen einen gesonderten Mindestlohn für Landarbeiter fest. Das Gesetz schreibt auch sichere Arbeitsbedingungen vor (USDOS 20.3.2023b). Nahrungsmittelsicherheit, Armut Etwa 34 % aller Inder seien von multi-dimensionaler Armut betroffen (16,4 %) oder gefährdet (18,7 %) (AA 5.6.2023). 10 % der Bevölkerung leben unter der absoluten Armutsgrenze (USD 2,15 Tag Kaufkraft). Dies ist eine signifikante Verbesserung, 2004 waren es noch ca. 40 %, 2011 22,5 % (ÖB New Delhi 7.2023). Es gibt in Indien einen politischen Konsens zum Recht auf Nahrung. Zwei Drittel der indischen Bevölkerung haben einen entsprechenden gesetzlichen Anspruch auf fünf Kilogramm Getreide und Hülsenfrüchte pro Monat (AA 5.6.2023). Zusätzlich werden Preise für gewisse Nahrungsmittel staatlich gestützt (ÖB New Delhi 7.2023). Vorübergehende Notlagen können durch Armenspeisungen im Tempel, insbesondere der Sikh-Tempel, die auch gegen kleinere Dienstleistungen Unterkunft gewähren, ausgeglichen werden (AA 5.6.2023). Nach offiziellen Angaben sind 36 % der unter 5-Jährigen untergewichtig (AA 5.6.2023). Auch wenn die mittel- bis langfristigen Folgen der Pandemie noch nicht absehbar sind, dürfte es für Indien nicht einfach werden, das in der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung gesetzte Ziel zu erreichen, die absolute Armut bis zum Jahr 2030 gänzlich zu beenden (AA 5.6.2023). Wohnraum und Sozialwesen Die Regierung betreibt eine Vielzahl von Programmen zur Finanzierung von Wohnungen. Diese richten sich jedoch zumeist an Personen unterhalb der Armutsgrenze. Weiters bieten die Regierungen eine Vielzahl an Sozialhilfen an, die sich ebenfalls an unterprivilegierte Gruppen, wie die Bevölkerung unterhalb der Armutsgrenze, richten. Diese Programme werden grundsätzlich durch die lokalen Verwaltungen umgesetzt (Panchayat). Das staatliche Sozialversicherungsprogramm (National Social Assistance Programme) erfasst nur die Bevölkerung unterhalb der Armutsgrenze oder physisch Benachteiligte. Das staatliche Rentensystem National Pension System (NPS) ist ein freiwilliges, beitragsbasiertes System, welches den Teilnehmern ermöglicht, systematisch Rücklagen während ihres Arbeitslebens anzulegen (IOM 8.2022). Zahlreiche Sozialprogramme sollen die Lebensbedingungen der Bevölkerung verbessern. De facto ist der Zugang zu Sozial- und Gesundheitsleistungen in vielen Teilen Indiens noch wegen gravierender qualitativer und quantitativer Mängel, Korruption und Missmanagement beschwerlich bzw. oft verwehrt. Mit der Einführung der Identifikationsnummer "Aadhaar" und der davon unabhängigen Eröffnung von Bankkonten für jeden Haushalt in Indien konnten erste Erfolge bei der Eindämmung von Korruption und beim "verlustfreien" Transfer staatlicher Sozialleistungen verbucht werden. Mit dem Haushaltsgesetz 2018 wurde die Einführung einer Krankenversicherung für rund 100 Mio. Familien bzw. etwa 500 Mio. Menschen beschlossen (AA 5.6.2023). Das Recht auf Sanitärversorgung erfährt durch die aktuelle Regierung besondere Aufmerksamkeit: unter Indiens Bevölkerung hatten 2015 noch rund 59 % (626 Mio.) der Menschen keinen Zugang zu sanitären Einrichtungen. Im Rahmen der ambitionierten „Clean India“ Kampagne ist in nur fünf Jahren der Anteil aller Inder:innen mit Zugang zu funktionierenden Toiletten auf etwa 85 % gestiegen (AA 5.6.2023). Die Kriterien für die Inanspruchnahme von Sozialleistungen sind komplex und variieren je nach Ort; der Zugang zu solchen Programmen sollte nicht vorausgesetzt werden. Selbst wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, ist es nicht möglich, sich allein von Sozialhilfeprogrammen zu ernähren (DFAT 29.9.2023). Der Aadhaar, enthält eine 12-stellige eindeutige Identifikationsnummer (UID). Sie wird indischen Staatsbürgern ausgestellt, um ihre Identität auf der Grundlage demografischer und biometrischer Informationen festzustellen. Sie bietet eine Plattform für Sozialleistungen, Vergünstigungen und Subventionen. Die Beantragung einer Aadhaar-Karte ist kostenlos und das System ist freiwillig, aber in der Praxis ist die Registrierung für alltägliche Aktivitäten erforderlich. Für den Erhalt einer Aadhaar-Karte sind keine umfangreichen Unterlagen erforderlich, und es stehen mehrere Optionen zur Verfügung, so dass sie auch für ärmere Bürger ohne Papiere oder Analphabeten zugänglich ist. Die Verwendung biometrischer Daten, einschließlich Gesichtsauthentifizierung, Iris- und Fingerabdruckdaten, soll die doppelte Vergabe von UIDs an ein und dieselbe Person reduzieren oder verhindern. In der Praxis wird er oft als Personalausweis verwendet (DFAT 29.9.2023). Es gibt keine staatlichen Aufnahmeeinrichtungen für Rückkehrer, Sozialhilfe oder ein anderes soziales Netz. Rückkehrer sind auf die Unterstützung der Familie oder Freunde angewiesen (AA 5.6.2023). Medizinische Versorgung Die Struktur des indischen Gesundheitssystems ist vielseitig und besteht aus verschiedenen Arten von Anbietern, die in unterschiedlichen Medizinsystemen und Einrichtungen mit unterschiedlichen Eigentumsstrukturen tätig sind. Laut indischer Verfassung regeln die verschiedenen Bundesstaaten die meisten Aspekte des Gesundheitswesens, inklusive öffentlicher Gesundheit und Krankenhäuser. Ein besonderes Merkmal des öffentlichen Gesundheitswesens sind die meist präventiven und begünstigenden Massenprogramme zur Gesundheitsvorsorge, beispielsweise im Bereich des Seuchenschutzes, der Geburtenkontrolle, sowie Mütter- und Kindergesundheit (Verhütung, Schutzimpfung, pränatale Fürsorge etc.) (IOM 8.2022). Staatliche Krankenhäuser bieten Gesundheitsversorgung kostenfrei oder zu sehr geringen Kosten an (IOM 8.2022). Staatliche Gesundheitszentren (PHCs) bilden die Basis des öffentlichen Gesundheitswesens. Diese Zentren sind grundsätzlich in der Nähe aller Dörfer zu finden. Sie sind Teil des von der Regierung finanzierten öffentlichen Gesundheitssystems des Landes (IOM 8.2022). Die Regierung von Delhi betreibt außerdem 519 Aam Aadmi Mohalla Clinics, die den Patienten kostenlose medizinische Grundversorgung bieten, darunter 212 verschiedene medizinische Tests. Es sollen weitere Kliniken eröffnet werden (IOM 8.2022). Eine private Gesundheitsversorgung ist vergleichbar teuer (IOM 8.2022; vgl. DFAT 29.9.2023) und die Patient:innen müssen einen Großteil der Kosten selber zahlen. Für den Zugang zu den Leistungen ist grundsätzlich ein gültiger Personenausweis nötig (Adhaar card, Voter ID, PAN). In Indien haben Patient:innen grundsätzlich Zugang zu subventionierter Gesundheitsfürsorge in öffentlichen Krankenhäusern. Gelegentlich sind jedoch Medikamente zu äußerst geringen Preisen erhältlich und müssen oft privat erworben werden (IOM 8.2022).Eine private Gesundheitsversorgung ist vergleichbar teuer (IOM 8.2022; vergleiche DFAT 29.9.2023) und die Patient:innen müssen einen Großteil der Kosten selber zahlen. Für den Zugang zu den Leistungen ist grundsätzlich ein gültiger Personenausweis nötig (Adhaar card, Voter ID, PAN). In Indien haben Patient:innen grundsätzlich Zugang zu subventionierter Gesundheitsfürsorge in öffentlichen Krankenhäusern. Gelegentlich sind jedoch Medikamente zu äußerst geringen Preisen erhältlich und müssen oft privat erworben werden (IOM 8.2022). Die Qualität und Verfügbarkeit von Gesundheitsdiensten in Indien ist sehr unterschiedlich, und das Angebot an Fachkräften (wie Ärzten, Krankenschwestern und Sanitätern) reicht nicht aus, um die Nachfrage zu decken (DFAT 29.9.2023). Die Gesundheitsdienste fallen in die Zuständigkeit der Bundesstaaten und der öffentlichen Gesundheitsdienste, und die Qualität und die Leistungen sind von Staat zu Staat unterschiedlich. Generell gilt, dass reichere Bundesstaaten (z. B. südliche Bundesstaaten wie Kerala) und wohlhabende Großstädte (wie Delhi, Kolkata und Mumbai) über bessere Dienste verfügen, während in weniger entwickelten Bundesstaaten und Städten weniger fortschrittliche Dienste zur Verfügung stehen. Die Weltklasse-Einrichtungen in den Städten sind auf die Oberschicht ausgerichtet. In ländlichen Gebieten wird die Gesundheitsversorgung in öffentlichen Gesundheitszentren oder kommunalen Gesundheitszentren erbracht, wobei komplexere Fälle an Bezirks- und Unterbezirkskrankenhäuser oder an tertiäre oder spezialisierte Einrichtungen in den Städten überwiesen werden. In den primären Gesundheitszentren in ländlichen Gebieten kann es an grundlegender Infrastruktur wie sauberem Wasser fehlen (DFAT 29.9.2023). Im wirtschaftlich starken Punjab und in New Delhi ist die Gesundheitsversorgung im Verhältnis zu anderen Landesteilen gut (AA 5.6.2023). Die gesundheitliche Grundversorgung wird vom Staat kostenfrei gewährt. Sie ist aber durchwegs unzureichend. Da der Andrang auf Leistungen des staatlichen Sektors sehr stark ist, weichen viele für eine bessere oder schnellere Behandlung auf private Anbieter aus. Die privaten Gesundheitsträger genießen wegen der fortschrittlicheren Infrastruktur und des qualifizierteren Personals einen besseren Ruf. In allen größeren Städten gibt es medizinische Einrichtungen, in denen überlebensnotwendige Behandlungen durchgeführt werden können. Dies gilt mit den genannten Einschränkungen auch für den öffentlichen Bereich. Private Krankenhäuser in den größten Städten gewährleisten einen Standard, der dem westlicher Industriestaaten vergleichbar ist (AA 5.6.2023). Eine private Gesundheitsversorgung ist allerdings vergleichbar teuer und die Patienten müssen einen Großteil der Kosten selber zahlen (IOM 8.2022). Krankenversicherungen für die Allgemeinbevölkerung sind über verschiedene private und öffentliche Unternehmen mit unterschiedlichen Beitragszahlungen erhältlich. In der staatlichen Krankenversicherung werden nur indische Staatsbürger/-innen unterhalb der Armutsgrenze erfasst (IOM 8.2022). In Indien sind fast alle gängigen Medikamente auf dem Markt erhältlich (AA 5.6.2023), die Kosten für die notwendigsten Medikamente werden staatlich reguliert. Apotheken sind zahlreich und auch in entlegenen Städten vorhanden (IOM 8.2022). Die Einfuhr von Medikamenten aus dem Ausland ist möglich. Indien ist der weltweit größte Hersteller von Generika und Medikamente kosten einen Bruchteil der Preise in Europa (AA 5.6.2023). Rückkehr Jede:r Inder:in hat das Recht auf Ausreise und Rückkehr in das eigene Land (AA 5.6.2023). Die Einreise ist ohne ein gültiges Reisedokument grundsätzlich nicht möglich. Ein von einem EU-Land ausgestelltes Heimreisepapier wird von der indischen Regierung nicht anerkannt. Die Ausstellung der nötigen Heimreisedokumente durch die indische Botschaft im jeweiligen EU-Land ist in der Regel mit einem zeitaufwendigen Verfahren verbunden, da es in Indien u. a. kein Meldewesen gibt (ÖB New Delhi 7.2023). Es bestehen keine Hinweise darauf, dass eine Asylantragstellung zu nachteiligen Konsequenzen nach der Rückkehr führt (AA 5.6.2023; vgl. DFAT 29.9.2023, ÖB New Delhi 7.2023). Zur Festnahme ausgeschriebene Personen müssen allerdings bei Einreise mit Verhaftung und Übergabe an die Strafverfolgungsbehörden rechnen (AA 5.6.2023; vgl. ÖB New Delhi 7.2023).Es bestehen keine Hinw

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