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{'item': 'W152 2198375-2'}

Obsah (11)§ 3Art. 133§ 10§ 75§§ 57§ 52§ 46§ 55§ 76§ 8§ 28

RIS Dokument GerichtBundesverwaltungsgericht Entscheidungsdatum17.04.2024 GeschäftszahlW152 2198375-2 Spruch, W152 2198375-2/7E IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richte

§ 3Abs. 1 Asyl

G 2005 idgF der Status des Asylberechtigten zuerkannt.

§ 3Abs. 5 Asyl

G 2005 idgF wird festgestellt, dass XXXX damit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt.Der Beschwerde wird stattgegeben und römisch 40

Paragraph 3, Absatz eins, AsylG 2005 idgF der Status des Asylberechtigten zuerkannt.

Paragraph 3, Absatz 5, AsylG 2005 idgF wird festgestellt, dass römisch 40 damit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt. B) Die Revision ist

Art. 133Abs. 4 B-VG idg

F nicht zulässig.Die Revision ist

Artikel 133, Absatz 4, B-VG idg

F nicht zulässig., , TextEntscheidungsgründe:, Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang:römisch eins. Verfahrensgang:

  1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden BF) ist minderjährig und Staatsangehöriger der Volksrepublik China. Seine Mutter ist XXXX , geb. XXXX , StA. Volksrepublik China, IFA: XXXX .
  2. Der Beschwerdeführer (im Folgenden BF) ist minderjährig und Staatsangehöriger der Volksrepublik China. Seine Mutter ist römisch 40 , geb. römisch 40 , StA. Volksrepublik China, IFA: römisch 40 .
  3. Verfahrensgang bezüglich der Mutter des BF: 2.
  4. Die Mutter des BF stellte in Österreich am 19.11.2013 einen Antrag auf internationalen Schutz, welcher mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 03.12.2013, Zl. 13 17.060-BAT, sowohl hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten (§ 3 Abs. 1 AsylG 2005) als auch hinsichtlich des Status der subsidiär Schutzberechtigten (§ 8 Abs. 1 AsylG 2005) abgewiesen wurde. Gleichzeitig wurde die Mutter des BF

§ 10Abs. 1 Asyl

G 2005 aus dem österreichischen Bundesgebiet in die Volksrepublik China ausgewiesen. Gegen diese Entscheidung wurde fristgerecht Beschwerde erhoben.2.1. Die Mutter des BF stellte in Österreich am 19.11.2013 einen Antrag auf internationalen Schutz, welcher mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 03.12.2013, Zl. 13 17.060-BAT, sowohl hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten (Paragraph 3, Absatz eins, AsylG 2005) als auch hinsichtlich des Status der subsidiär Schutzberechtigten (Paragraph 8, Absatz eins, AsylG 2005) abgewiesen wurde. Gleichzeitig wurde die Mutter des BF

Paragraph 10, Absatz eins, AsylG 2005 aus dem österreichischen Bundesgebiet in die Volksrepublik China ausgewiesen. Gegen diese Entscheidung wurde fristgerecht Beschwerde erhoben. 2.2. Die Beschwerde wurde mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes (im Folgenden BVwG) vom 05.05.2014, GZ: W137 2000110-1/3E,

§§ 3Abs. 1 und 8 Abs. 1 Asyl

G 2005 abgewiesen und das Verfahren

§ 75Abs.

20 leg.cit. „zur Prüfung der Zulässigkeit einer Rückkehrentscheidung“ an das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden BFA) zurückverwiesen.2.2. Die Beschwerde wurde mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes (im Folgenden BVwG) vom 05.05.2014, GZ: W137 2000110-1/3E,

Paragraphen 3, Absatz eins und 8 Absatz eins, AsylG 2005 abgewiesen und das Verfahren

Paragraph 75, Absatz 20, leg.cit. „zur Prüfung der Zulässigkeit einer Rückkehrentscheidung“ an das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden BFA) zurückverwiesen. 2.3. Mit Bescheid des BFA vom 04.08.2014, Zl. IFA XXXX + VZ 1755468, wurde der Mutter des BF ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen

§§ 57und 55 Asyl

G 2005 nicht erteilt, gegen sie

§ 10Abs. 1 Z 3 Asyl

G 2005 iVm § 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung

§ 52Abs.

2 Z 2 FPG erlassen und

§ 52Abs.

9 FPG festgestellt, dass ihre Abschiebung

§ 46FPG in die Volksrepublik China zulässig sei.

Weiters wurde ausgeführt, dass die Frist für die freiwillige Ausreise

§ 55Abs.

1 bis 3 FPG 14 Tage ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung betrage. Gegen diese Entscheidung wurde fristgerecht Beschwerde erhoben.2.3. Mit Bescheid des BFA vom 04.08.2014, Zl. IFA römisch 40 + VZ 1755468, wurde der Mutter des BF ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen

Paragraphen 57 und 55 AsylG 2005 nicht erteilt, gegen sie

Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 3, AsylG 2005 in Verbindung mit Paragraph 9, BFA-VG eine Rückkehrentscheidung

Paragraph 52, Absatz 2, Ziffer 2, FPG erlassen und

Paragraph 52, Absatz 9, FPG festgestellt, dass ihre Abschiebung

Paragraph 46, FPG in die Volksrepublik China zulässig sei. Weiters wurde ausgeführt, dass die Frist für die freiwillige Ausreise

Paragraph 55, Absatz eins, bis 3 FPG 14 Tage ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung betrage. Gegen diese Entscheidung wurde fristgerecht Beschwerde erhoben. 2.4. Die Beschwerde wurde mit Erkenntnis des BVwG vom 05.08.2015, GZ: W137 2000110-2/2E,

§§ 52Abs. 2 Z 2 i

Vm Abs. 9 und 55 FPG sowie §§ 55 und 57 AsylG 2005 als unbegründet abgewiesen.2.4. Die Beschwerde wurde mit Erkenntnis des BVwG vom 05.08.2015, GZ: W137 2000110-2/2E,

Paragraphen 52, Absatz 2, Ziffer 2, in Verbindung mit Absatz 9 und 55 FPG sowie Paragraphen 55 und 57 AsylG 2005 als unbegründet abgewiesen. 2.5. Mit Mandatsbescheid vom 06.09.2017, Zl. XXXX -171032153, wurde die Mutter des BF zur Sicherung der Abschiebung

§ 76Abs.

2 Z 1 FPG in Schubhaft genommen. Am 08.09.2017 wurde sie wegen Haftunfähigkeit aus der Schubhaft entlassen. Am XXXX 2017 wurde der BF geboren.2.5. Mit Mandatsbescheid vom 06.09.2017, Zl. römisch 40 -171032153, wurde die Mutter des BF zur Sicherung der Abschiebung

Paragraph 76, Absatz 2, Ziffer eins, FPG in Schubhaft genommen. Am 08.09.2017 wurde sie wegen Haftunfähigkeit aus der Schubhaft entlassen. Am römisch 40 2017 wurde der BF geboren. 2.

  1. Am 03.10.2018 stellte die Mutter des BF einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels aus Gründen des Art. 8 EMRK.2.
  2. Am 03.10.2018 stellte die Mutter des BF einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels aus Gründen des Artikel 8, EMRK. 2.
  3. Mit Verfahrensanordnung vom 18.02.2019 wurde das Verfahren auf Erteilung eines Aufenthaltstitels

§ 55Asyl

G 2005 zunächst unterbrochen. Das Verfahren des BF auf internationalen Schutz sei nämlich noch nicht abgeschlossen. Nunmehr wurde der Mutter des BF eine Aufenthaltsberechtigung

§ 55Abs. 1 Z 1 i

Vm Abs. 2 AsylG 2005 im Hinblick auf den dem BF gewährten subsidiären Schutz erteilt.2.7. Mit Verfahrensanordnung vom 18.02.2019 wurde das Verfahren auf Erteilung eines Aufenthaltstitels

Paragraph 55, AsylG 2005 zunächst unterbrochen. Das Verfahren des BF auf internationalen Schutz sei nämlich noch nicht abgeschlossen. Nunmehr wurde der Mutter des BF eine Aufenthaltsberechtigung

Paragraph 55, Absatz eins, Ziffer eins, in Verbindung mit Absatz 2, AsylG 2005 im Hinblick auf den dem BF gewährten subsidiären Schutz erteilt.

  1. Verfahrensgang bezüglich BF: 3.
  2. Der BF wurde am XXXX 2017 in Wien geboren und stellte durch seine gesetzliche Vertretung (Mutter) am 20.10.2017 den gegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz.3.
  3. Der BF wurde am römisch 40 2017 in Wien geboren und stellte durch seine gesetzliche Vertretung (Mutter) am 20.10.2017 den gegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz. 3.
  4. Am 20.10.2017 wurde er durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes, der Landespolizeidirektion Wien, erstbefragt. Dabei gab er durch seine gesetzliche Vertretung zu den Fluchtgründen befragt an, er könne aus familiären und gesetzlichen Gründen nicht nach China zurückkehren. Der BF sei nicht das erste Kind seiner Mutter und China verfolge eine „Ein-Kind-Politik“. 3.
  5. Im Rahmen einer am 25.04.2018 vor dem BFA vorgenommenen niederschriftlichen Einvernahme gab der BF durch seine gesetzliche Vertretung im Wesentlichen an, er könne nicht nach China zurückkehren. Sein Aufenthalt in China wäre illegal und er könne nicht in die Schule gehen. Es sei außerdem unklar, ob er von seiner Familie akzeptiert werde. 3.
  6. Mit Bescheid des BFA vom 28.05.2018, Zl. 1169724701-171195320, wurde unter Spruchpunkt I der Antrag des BF hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten

§ 3Abs. 1 i

Vm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 sowie unter Spruchpunkt II der Antrag des BF hinsichtlich der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Volksrepublik China

§ 8Abs. 1 i

Vm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 abgewiesen. Unter Spruchpunkt III wurde dem BF ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen

§ 57Asyl

G 2005 nicht erteilt, gegen ihn

§ 10Abs. 1 Z 3 Asyl

G 2005 iVm § 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung

§ 52Abs.

2 Z 2 FPG erlassen und

§ 52Abs.

9 FPG festgestellt, dass die Abschiebung des BF

§ 46FPG in die Volksrepublik China zulässig sei.

Die Frist für die freiwillige Ausreise wurde unter Spruchpunkt VI

§ 55Abs.

1 bis 3 FPG mit 14 Tagen ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung festgesetzt. Begründend hielt die belangte Behörde fest, das Vorbringen zeige keinen Konnex zu Konventionsgründen auf. Der Antrag auf Zuerkennung des Status des Asylberechtigten sei somit abzuweisen. Eine extreme Gefahrenlage und Gewaltanwendung gegenüber der Zivilbevölkerung gehe aus den Länderfeststellungen nicht hervor. Im Übrigen sei die Versorgung mit Grundnahrungsmitteln und eine medizinische Basisversorgung grundsätzlich gewährleistet. Der Antrag auf Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten sei daher ebenfalls abzuweisen. Das öffentliche Interesse an einem geordneten Fremdenwesen überwiege die privaten und familiären Interessen des BF an einem Verbleib in Österreich. Es sei somit eine Rückkehrentscheidung zu erlassen.3.4. Mit Bescheid des BFA vom 28.05.2018, Zl. 1169724701-171195320, wurde unter Spruchpunkt römisch eins der Antrag des BF hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten

Paragraph 3, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 13, AsylG 2005 sowie unter Spruchpunkt römisch zwei der Antrag des BF hinsichtlich der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Volksrepublik China

Paragraph 8, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 13, AsylG 2005 abgewiesen. Unter Spruchpunkt römisch drei wurde dem BF ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen

Paragraph 57, AsylG 2005 nicht erteilt, gegen ihn

Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 3, AsylG 2005 in Verbindung mit Paragraph 9, BFA-VG eine Rückkehrentscheidung

, Paragraph 52, Absatz 2, Ziffer 2, FPG erlassen und

Paragraph 52, Absatz 9, FPG festgestellt, dass die Abschiebung des BF

Paragraph 46, FPG in die Volksrepublik China zulässig sei. Die Frist für die freiwillige Ausreise wurde unter Spruchpunkt römisch sechs

Paragraph 55, Absatz eins bis 3 FPG mit 14 Tagen ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung festgesetzt. Begründend hielt die belangte Behörde fest, das Vorbringen zeige keinen Konnex zu Konventionsgründen auf. Der Antrag auf Zuerkennung des Status des Asylberechtigten sei somit abzuweisen. Eine extreme Gefahrenlage und Gewaltanwendung gegenüber der Zivilbevölkerung gehe aus den Länderfeststellungen nicht hervor. Im Übrigen sei die Versorgung mit Grundnahrungsmitteln und eine medizinische Basisversorgung grundsätzlich gewährleistet. Der Antrag auf Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten sei daher ebenfalls abzuweisen. Das öffentliche Interesse an einem geordneten Fremdenwesen überwiege die privaten und familiären Interessen des BF an einem Verbleib in Österreich. Es sei somit eine Rückkehrentscheidung zu erlassen. 3.

  1. Gegen diesen Bescheid wurde fristgerecht Beschwerde erhoben und ausgeführt, dass bei richtiger rechtlicher Subsumtion dem BF internationaler Schutz zu gewähren sei. Die Behörde habe sich unzureichend mit den Länderberichten auseinandergesetzt und den maßgeblichen Sachverhalt nicht ordnungsgemäß festgestellt. 3.
  2. Die Beschwerdevorlage langte am 15.07.2018 beim BVwG ein und wurde in Folge der nunmehr zuständigen Gerichtsabteilung zugewiesen. 3.
  3. Mit Beschluss des BVwG vom 31.08.2022, GZ: W152 2198375-1/10E, wurde der Beschwerde stattgegeben, der bekämpfte Bescheid behoben und die Angelegenheit

§ 28Abs. 3 zweiter Satz Vw

GVG idgF zur Erlassung eines neuen Bescheides an das BFA zurückverwiesen. Begründend führte das BVwG aus, dass die Behörde notwendige Ermittlungen des Sachverhalts unterlassen habe. Die seitens der Höchstgerichte gestellten Anforderungen an ein rechtsstaatliches Verfahren seien von der Behörde in qualifizierter Weise unterlassen worden. Die belangte Behörde argumentierte, dass der BF über Familienangehörige in der Volksrepublik China verfüge und der Lebensunterhalt durch die Obsorge der Erziehungsberechtigten und das staatliche Sozialsystem gesichert sei. Ein leistungsfähiger Familienverband des BF wurde jedoch weder explizit festgestellt noch wurden Ermittlungen in diese Richtung vornommen. Die belangte Behörde begründete auch nicht, worauf sie diese – im Widerspruch zum Vorbringen der Mutter des BF stehenden – Annahmen stütze. In Anbetracht der vom BFA vorgenommenen Feststellungen zur Familienpolitik in der Volksrepublik China sei eine Teilhabe des BF als uneheliches Kind am chinesischen Sozialsystem fraglich und deshalb zu klären, wobei vor dem Hintergrund der Länderfeststellungen selbst eine persönliche Verfolgung bzw. Gefährdung des BF nicht von vornherein auszuschließen sei. Die Frage, ob die Kindesmutter ohne staatliche und familiäre Unterstützung den BF versorgen könne, sei im erstinstanzlichen Verfahren nicht einmal ansatzweise geklärt worden. Die Behörde habe somit im konkreten Fall gegen die in § 18 AsylG 2005 determinierten Ermittlungspflichten verstoßen.3.7. Mit Beschluss des BVwG vom 31.08.2022, GZ: W152 2198375-1/10E, wurde der Beschwerde stattgegeben, der bekämpfte Bescheid behoben und die Angelegenheit

Paragraph 28, Absatz 3, zweiter Satz VwGVG idgF zur Erlassung eines neuen Bescheides an das BFA zurückverwiesen. Begründend führte das BVwG aus, dass die Behörde notwendige Ermittlungen des Sachverhalts unterlassen habe. Die seitens der Höchstgerichte gestellten Anforderungen an ein rechtsstaatliches Verfahren seien von der Behörde in qualifizierter Weise unterlassen worden. Die belangte Behörde argumentierte, dass der BF über Familienangehörige in der Volksrepublik China verfüge und der Lebensunterhalt durch die Obsorge der Erziehungsberechtigten und das staatliche Sozialsystem gesichert sei. Ein leistungsfähiger Familienverband des BF wurde jedoch weder explizit festgestellt noch wurden Ermittlungen in diese Richtung vornommen. Die belangte Behörde begründete auch nicht, worauf sie diese – im Widerspruch zum Vorbringen der Mutter des BF stehenden – Annahmen stütze. In Anbetracht der vom BFA vorgenommenen Feststellungen zur Familienpolitik in der Volksrepublik China sei eine Teilhabe des BF als uneheliches Kind am chinesischen Sozialsystem fraglich und deshalb zu klären, wobei vor dem Hintergrund der Länderfeststellungen selbst eine persönliche Verfolgung bzw. Gefährdung des BF nicht von vornherein auszuschließen sei. Die Frage, ob die Kindesmutter ohne staatliche und familiäre Unterstützung den BF versorgen könne, sei im erstinstanzlichen Verfahren nicht einmal ansatzweise geklärt worden. Die Behörde habe somit im konkreten Fall gegen die in Paragraph 18, AsylG 2005 determinierten Ermittlungspflichten verstoßen. 3.

  1. Der Beschluss wurde dem BFA am 02.09.2022 und der Mutter des BF am 06.09.2022 zugestellt. 3.
  2. Am 14.12.2022 wurde der BF zum Antrag auf internationalen Schutz vom BFA niederschriftlich einvernommen. Dabei brachte der BF durch seine gesetzliche Vertretung vor, dass, bis der BF ein bis zwei Jahre alt war, Kontakt zwischen den Kindeseltern bestanden habe, dieser jedoch abgebrochen sei. Die Kindermutter kenne weder den Nachnamen, die Adresse noch die Telefonnummer des Kindesvaters. Die Kindesmutter habe ab und zu Kontakt zu ihrer in China lebenden ehelichen Tochter, nicht jedoch zu ihrem Ehegatten. Sie habe weiters ab und zu Kontakt zu ihren in China lebenden Eltern und Geschwistern; diese seien zwar nicht zufrieden mit der Mutter des BF, würden jedoch ab und zu fragen, wie es ihr gehe. Ihr Bruder sei dem BF gegenüber negativ eingestellt und es bestehe kein Kontakt. Die Mutter des BF habe dreieinhalb Jahre die Grundschule besucht und ca. vier Jahre als Kellnerin bzw. in der Gastronomie in der Volksrepublik China gearbeitet. Der BF gehe derzeit in den Kindergarten. Er nehme keine Medikamente und gehe nicht regelmäßig zu Arzt. Der BF sei in Österreich auf die Welt gekommen und besitze keinerlei chinesische Dokumente. Es sei daher unmöglich für ihn eine Eintragung in das „Hukou“ zu bekommen. Es sei auch sicherlich nicht zu erwarten, dass der Ehegatte der Kindesmutter den BF akzeptiere. Die Kindesmutter habe eine schlechte Ausbildung und lebe schon seit über zehn Jahren im Ausland, weshalb sie in China keine Arbeit finden würde. Bei einer Rückkehr würde der BF kein „Hukou“ und keine Sozialleistungen bekommen; es wäre ihm auch unmöglich die Schule zu besuchen. Er könne daher auch im Erwachsenenalter nicht legal heiraten oder eine legale Arbeit finden. 3.
  3. Mit Schriftsatz vom 28.12.2022 übermittelte der BF eine ergänzende Stellungnahme zur Einvernahme am 14.12.2022 und brachte vor, dass der BF im Falle einer Rückkehr bzw. Neuansiedlung als uneheliches Kind sowohl Repressalien seitens der Regierung, der konservativen chinesischen Gesellschaft als auch der Familie der Mutter befürchte. Aufgrund der Minderjährigkeit des BF sei die entscheidende Behörde dazu angehalten, bei der Prüfung des Antrags das Kindeswohl als oberste Priorität zu beachten. Es gebe in China zwar gesetzliche Regelungen, die eine geänderte Familienpolitik vorsehen würden, faktisch seien diese jedoch noch nicht umgesetzt. Diese würden außerdem nur für verheiratete Paare gelten. Alleinstehende Frauen hätten keine Möglichkeit legal Kinder zu bekommen und hätten uneheliche Kinder keine Möglichkeit für „legal“ erklärt zu werden. Es gebe keine Berichte zur Stellung von verheirateten Müttern, die außerhalb der Ehe mit anderen Partnern Kinder bekommen würden. Die Rechte von Frauen seien in der patriarchalisch veranlagten chinesischen Gesellschaft allgemein unterdrückt. Ledige Mütter seien noch mehr Stigmata ausgesetzt und von Diskriminierung am Arbeitsmarkt betroffen. Die Mutter des BF verfüge außerdem über eine schlechte Ausbildung. Anspruch auf staatliche Unterstützung habe die Mutter des BF nicht. Sie würde im Fall einer Rückkehr nicht nur massive Schwierigkeiten haben, sich in der Gesellschaft wieder einzugliedern, sondern aufgrund des unehelichen Kindes auch keine Möglichkeit haben am Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Der BF sei in China rechtlich nicht existent und habe weder Zugang zu Sozialleistungen wie Gesundheitsvorsorge, Bildung, Identitätsnachweisen oder Pensionsleistungen. Er könne keine Schule besuchen, kein Eigentum erwerben, sich nicht offiziell für eine Stelle bewerben, nicht heiraten oder legal eine Familie gründen. 3.
  4. Das BFA wies dann erneut den Antrag auf internationalen Schutz bezüglich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten mit Bescheid vom 24.01.2023,Zl. 1169724701-171195320,

§ 3Abs. 1 i

Vm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 ab (Spruchpunkt I), erkannte dem BF jedoch

§ 8Abs. 1 Asyl

G 2005 den Status des subsidiär Schutzberechtigten zu (Spruchpunkt II) und erteilte ihm

§ 8Abs. 4 Asyl

G 2005 eine befristete Aufenthaltsberechtigung für ein Jahr (Spruchpunkt III). Begründend führte die belangte Behörde im Wesentlichen aus, dass es glaubhaft sei, dass der BF in China kein Hukou und somit auch keine chinesischen Dokumente bekommen würde. Der BF sei in China keiner asylrelevanten Bedrohung oder Verfolgung ausgesetzt und wäre eine solche auch zukünftig nicht zu befürchten. Kinder ohne Hukou würden zwar als Bürger zweiter Klasse behandelt werden, eine solche Diskriminierung könne jedoch nicht als asylrelevante Bedrohung iSd GFK gewertet werden. Der als Fluchtgrund vorgebrachte Sachverhalt stünde nicht mit einem der Konventionsgründe in Zusammenhang. Eine Zurückweisung, Zurück- oder Abschiebung in die Volksrepublik China würde für den BF jedoch eine reale Gefahr einer Verletzung von Art. 2 EMRK, Art. 3 EMRK oder der Protokolle Nr. 6 oder Nr. 13 zur Konvention bedeuten oder könne für ihn als Zivilperson eine ernsthafte Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen Konfliktes mit sich bringen. Der BF habe als am XXXX 2017 geborenes Kind ohne Hukou keinen Zugang zu Gesundheits- oder Bildungsdiensten, somit keinen rechtlichen Anspruch auf Bildung, Gesundheitsversorgung, einen formalen Beruf, die Möglichkeit legal zu heiraten, etc.3.11. Das BFA wies dann erneut den Antrag auf internationalen Schutz bezüglich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten mit Bescheid vom 24.01.2023,, Zl. 1169724701-171195320,

Paragraph 3, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 13, AsylG 2005 ab (Spruchpunkt römisch eins), erkannte dem BF jedoch

Paragraph 8, Absatz eins, AsylG 2005 den Status des subsidiär Schutzberechtigten zu (Spruchpunkt römisch zwei) und erteilte ihm

Paragraph 8, Absatz 4, AsylG 2005 eine befristete Aufenthaltsberechtigung für ein Jahr (Spruchpunkt römisch drei). Begründend führte die belangte Behörde im Wesentlichen aus, dass es glaubhaft sei, dass der BF in China kein Hukou und somit auch keine chinesischen Dokumente bekommen würde. Der BF sei in China keiner asylrelevanten Bedrohung oder Verfolgung ausgesetzt und wäre eine solche auch zukünftig nicht zu befürchten. Kinder ohne Hukou würden zwar als Bürger zweiter Klasse behandelt werden, eine solche Diskriminierung könne jedoch nicht als asylrelevante Bedrohung iSd GFK gewertet werden. Der als Fluchtgrund vorgebrachte Sachverhalt stünde nicht mit einem der Konventionsgründe in Zusammenhang. Eine Zurückweisung, Zurück- oder Abschiebung in die Volksrepublik China würde für den BF jedoch eine reale Gefahr einer Verletzung von Artikel 2, EMRK, Artikel 3, EMRK oder der Protokolle Nr. 6 oder Nr. 13 zur Konvention bedeuten oder könne für ihn als Zivilperson eine ernsthafte Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen Konfliktes mit sich bringen. Der BF habe als am römisch 40 2017 geborenes Kind ohne Hukou keinen Zugang zu Gesundheits- oder Bildungsdiensten, somit keinen rechtlichen Anspruch auf Bildung, Gesundheitsversorgung, einen formalen Beruf, die Möglichkeit legal zu heiraten, etc. 3.

  1. Mit Schriftsatz vom 21.02.2023 wurde gegen Spruchpunkt I des im Spruch angeführten Bescheides fristgerecht Beschwerde an das BVwG wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit infolge unrichtiger rechtlicher Beurteilung erhoben. Dem BF drohe im Falle einer Rückkehr Verfolgung iSd GFK aufgrund der Zugehörigkeit zur sozialen Gruppe der unehelichen, im Ausland geborenen Kinder („black children“/nicht registrierte Kinder). Nach Art. 10 Abs. 1 lit. d der Statusrichtlinie haben zwei Voraussetzungen kumulativ vorzuliegen, um eine „bestimmte soziale Gruppe“ zu definieren. Das erforderliche unabänderliche Merkmal, das vom BF nicht geändert werde könne, ergebe sich aus seinem Alter und dem „Kind sein“. Der Fakt, dass der BF nicht in China, sondern als uneheliches Kind in Österreich geboren wurde, könne ebenfalls nicht geändert werden. Kinder, die diese Merkmale/Hintergründe ausweisen würden, würden sich nicht im „Hukou-System“ registrieren lassen können und würden rechtlich nicht existieren, weshalb ihnen kein Zugang zu Gesundheits- und Bildungsdiensten zustehe und kein Anspruch auf Bildung, Gesundheitsversorgung, einen formalen Beruf und eine legale Heirat zukomme. Sie würden deshalb von der sie umgebenden Gesellschaft als andersartig („Bürger/Kinder zweiter Klasse“) betrachtet und würden eine klar abgrenzbare Identität vom Rest der Gesellschaft aufweisen. Da sich die Diskriminierungshandlungen gegen uneheliche im Ausland geborene, nicht im „Hukou-System“ registrierte Kinder häufen würden, liege eine Verfolgung iSd Art. 9 Abs. 1 lit. b der Statusrichtlinie vor. Es könne jedenfalls von einem ungerechtfertigten Eingriff von erheblicher Intensität und von einer asylrelevanten Verfolgung iSd der GFK bzw. Statusrichtlinie ausgegangen werden. Das Argument der Behörde, dass die vorgebrachten Diskriminierungen/Befürchtungen des BF keine Asylrelevanz begründen würden, sei insbesondere aufgrund der von der Behörde festgestellten Verletzung von Art. 2 und Art. 3 EMRK nicht haltbar. 3.
  2. Mit Schriftsatz vom 21.02.2023 wurde gegen Spruchpunkt römisch eins des im Spruch angeführten Bescheides fristgerecht Beschwerde an das BVwG wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit infolge unrichtiger rechtlicher Beurteilung erhoben. Dem BF drohe im Falle einer Rückkehr Verfolgung iSd GFK aufgrund der Zugehörigkeit zur sozialen Gruppe der unehelichen, im Ausland geborenen Kinder („black children“/nicht registrierte Kinder). Nach Artikel 10, Absatz eins, Litera d, der Statusrichtlinie haben zwei Voraussetzungen kumulativ vorzuliegen, um eine „bestimmte soziale Gruppe“ zu definieren. Das erforderliche unabänderliche Merkmal, das vom BF nicht geändert werde könne, ergebe sich aus seinem Alter und dem „Kind sein“. Der Fakt, dass der BF nicht in China, sondern als uneheliches Kind in Österreich geboren wurde, könne ebenfalls nicht geändert werden. Kinder, die diese Merkmale/Hintergründe ausweisen würden, würden sich nicht im „Hukou-System“ registrieren lassen können und würden rechtlich nicht existieren, weshalb ihnen kein Zugang zu Gesundheits- und Bildungsdiensten zustehe und kein Anspruch auf Bildung, Gesundheitsversorgung, einen formalen Beruf und eine legale Heirat zukomme. Sie würden deshalb von der sie umgebenden Gesellschaft als andersartig („Bürger/Kinder zweiter Klasse“) betrachtet und würden eine klar abgrenzbare Identität vom Rest der Gesellschaft aufweisen. Da sich die Diskriminierungshandlungen gegen uneheliche im Ausland geborene, nicht im „Hukou-System“ registrierte Kinder häufen würden, liege eine Verfolgung iSd Artikel 9, Absatz eins, Litera b, der Statusrichtlinie vor. Es könne jedenfalls von einem ungerechtfertigten Eingriff von erheblicher Intensität und von einer asylrelevanten Verfolgung iSd der GFK bzw. Statusrichtlinie ausgegangen werden. Das Argument der Behörde, dass die vorgebrachten Diskriminierungen/Befürchtungen des BF keine Asylrelevanz begründen würden, sei insbesondere aufgrund der von der Behörde festgestellten Verletzung von Artikel 2 und , Artikel 3, EMRK nicht haltbar. Es wurde beantragt eine mündliche Beschwerdeverhandlung zur Klärung des maßgeblichen Sachverhalts und zur Erörterung der Rechtsfragen anzuberaumen, falls nicht alle zu Lasten des BF gehenden Rechtswidrigkeiten des angefochtenen Bescheides in der Beschwerde geltend gemacht wurden, diese amtswegig aufzugreifen und den angefochtenen Bescheid – allenfalls nach Verfahrensergänzung – zur Gänze zu beheben und dem BF den Status des Asylberechtigten

§ 3Abs. 1 Asyl

G 2005 zuzuerkennen, in eventu die ordentliche Revision zuzulassen. Es wurde beantragt eine mündliche Beschwerdeverhandlung zur Klärung des maßgeblichen Sachverhalts und zur Erörterung der Rechtsfragen anzuberaumen, falls nicht alle zu Lasten des BF gehenden Rechtswidrigkeiten des angefochtenen Bescheides in der Beschwerde geltend gemacht wurden, diese amtswegig aufzugreifen und den angefochtenen Bescheid – allenfalls nach Verfahrensergänzung – zur Gänze zu beheben und dem BF den Status des Asylberechtigten

Paragraph 3, Absatz eins, AsylG 2005 zuzuerkennen, in eventu die ordentliche Revision zuzulassen. 3.

  1. Die Beschwerdevorlage langte am 24.02.2023 am BVwG ein. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen:römisch zwei. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen:
  2. Feststellungen (Sachverhalt): 1.
  3. Feststellungen zur Person des BF: Der minderjährige BF namens XXXX wurde am XXXX 2017 in Österreich geboren. Er ist chinesischer Staatsangehöriger. Er ist der uneheliche Sohn der chinesischen Staatsangehörigen XXXX , geb. XXXX , IFA XXXX . Der minderjährige BF namens römisch 40 wurde am römisch 40 2017 in Österreich geboren. Er ist chinesischer Staatsangehöriger. Er ist der uneheliche Sohn der chinesischen Staatsangehörigen römisch 40 , geb. römisch 40 , IFA römisch 40 . Der BF leidet an keiner Krankheit und nimmt keine Medikamente regelmäßig ein. 1.
  4. Zu den Fluchtgründen des BF: Der BF ist in der Volksrepublik China rechtlich nicht existent und kann keine Eintragung in das „Hukou-System“ erlangen. Es ist ihm daher nicht möglich, chinesische Dokumente ausgestellt zu bekommen. Der BF hat weiters keinen Zugang zu Gesundheits- und Bildungsdiensten; er hat keinen rechtlichen Anspruch auf Bildung, Sozialleistungen, Gesundheitsversorgung, einen formalen Beruf oder eine legale Heirat. Kinder bzw. Personen ohne Eintragung in das „Hukou-System“ werden von der Gesellschaft als Bürger zweiter Klasse angesehen. 1.
  5. Zur maßgeblichen Lage im Herkunftsstaat: Bereits das BFA traf zur Lage in der Volksrepublik China die folgenden Feststellungen, wobei sich das BVwG diesen anschließt: COVID-19, inkl. Informationskontrolle Letzte Änderung: 12.07.2022 Im Dezember 2019 begann sich die COVID-19-Pandemie in der Stadt Wuhan auszubreiten (BS 23.2.2022). Zunächst versuchten die Behörden den Ausbruch der Pandemie zu vertuschen. Bereits Ende Dezember 2019 wurde in privaten WeChat-Gruppen über eine neue Lungenkrankheit in Wuhan diskutiert. Erst am
  6. Januar – nachdem Millionen Reisende die Stadt verlassen hatten, wurde ein Lockdown über Wuhan verhängt, obwohl China der WHO bereits am
  7. Januar von einer neuen mysteriösen Lungenkrankheit in Wuhan berichtet hatte. Die „Verschweige-Politik“ trug wesentlich zur landes- und weltweiten Verbreitung des Virus bei. Nach über einem Monat des Zauderns änderten sich Beijings Maßnahmen, Chinas Führung erkannte COVID-19 als klare Gefahr für die nationale Sicherheit und erklärte einen „Volkskrieg“ gegen das Virus. Harsche Lockdown-Bestimmungen von Ende Januar an und teilweise bis in den April 2020 führten dann tatsächlich zu einer erfolgreichen Eindämmung des Virus in China. Gleichzeitig wurden Spitalskapazitäten rasant ausgebaut und auf Gemeindeebene ein extrem engmaschiges Überwachungssystem implementiert. Während quer durch China fast die gesamte Bevölkerung strikt zu Hause in Quarantäne blieb und der öffentliche Verkehr stillgelegt war, nahm die Ansteckungsrate abrupt ab. Öffnungsschritte erfolgten oft nach einem Monat. Im Mai war das Virus weitestgehend unter Kontrolle (OIIP 3.2022). Um diese Kontrolle auch zu wahren, wurde ein umfassendes „Tracking“-System etabliert – die Bevölkerung musste mehrere Apps downloaden und ständig QR-Codes vorweisen – teilweise 14 Tage Quarantäne mussten bei Reisen zwischen verschiedenen Provinzen eingehalten werden, und zwar in zentralisierten Stellen unter konstanter Überwachung, oftmals wurden bei nur wenigen positiven Fällen ganze Millionenstädte kurzfristigen Masentestungen unterzogen (OIIP 3.2022). Ein Großteil des Jahres 2020 war damit von den Bemühungen des Regimes, um Schadensbegrenzung geprägt - im Hinblick auf die Kritik, den Ausbruch falsch gehandhabt zu haben und die Pandemie nicht eingedämmt zu haben. Beides gelang: Das Regime verhinderte systematische Nachforschungen über den Ursprung des Virus und brachte die Ausbreitung von COVID-19 durch einen harten Lockdown, Reisebeschränkungen, Quarantänemaßnahmen und Massentests unter Kontrolle (BS 23.2.2022). Die Abriegelungsmaßnahmen stärkten die Kontrolle der Partei über die gesellschaftlichen Organisationen. COVID-19 erleichterte nicht nur die Ausweitung der Kontrolle der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) über die Gesellschaft, sondern begünstigte auch die Bereitstellung digitaler öffentlicher Dienstleistungen. Die Regierung informierte ihre Bürger gut über ihre Eindämmungsmaßnahmen und antwortete im Allgemeinen auf Anfragen und Beschwerden der Bürger. Chinas Bürger, die kein Smartphone besitzen, sahen sich jedoch mit strengen Einschränkungen beim Zugang zu fast allen öffentlichen Dienstleistungen konfrontiert, einschließlich des Zugangs zu Supermärkten (BS 23.2.2022). COVID-19-Maßnahmen wie Kontrollpunkte, Gesundheits-App-Einschränkungen und COVID-19-bedingte Lockdowns schränken die Bewegungsfreiheit ein (USDOS 12.4.2022). Lokale Regierungen setzen mobile "Gesundheitscode"-Apps zur Bekämpfung von COVID-19 ein, die allerdings Menschen auf Grundlage willkürlicher oder undurchsichtiger Kriterien den Zugang zu Flug- und Zugreisen, medizinischen Einrichtungen und anderen öffentlichen Dienstleistungen und Räumen verwehren (FH 28.2.2022). Insgesamt wurden in China mit Stand 7.6.2022 2.100.607 Fälle mit COVID-19-Infektionen und 14.612 damit verbundene Todesfälle festgestellt (JHU 7.6.2022). Die offiziellen Coronadaten bilden wohl nur einen Teil der Wahrheit ab (TAZ 3.4.2022). Um die Auswirkungen des Lockdowns insbesondere auf kleine und mittlere Unternehmen abzumildern, sagte die Regierung Steuerermäßigungen und andere indirekte Subventionen und erleichterte den Zugang zu günstigen Krediten zu (BS 23.2.2022). Da China seit dem ersten Lockdown keine weiteren landesweiten Lockdowns anordnete, Produktion und wirtschaftliches Leben bereits im Mai 2020 weitgehend normalisiert waren, Exporte von Medizingütern und Elektronik boomten, kehrte Chinas Wirtschaft schneller zum Wachstum zurück als die seiner Mitbewerber (OIIP 3.2022). Zero-Covid Strategie China hält an seiner Zero-Covid Strategie fest. Nach vereinzelten lokalen Ausbrüchen im Jahr 2021, die alle noch mit strikten lokalen Lockdowns und Reiseeinschränkungen unter Kontrolle gebracht werden konnten, breitete sich seit dem Frühjahr 2022 die wesentlich ansteckendere Omikron Variante rasant im ganzen Land aus. Selbst Millionenmetropolen wie Shanghai oder Shenzhen bekamen harte Maßnahmen mit einem Lockdown verordnet. Transportverbindungen in betroffene Gebiete werden in der Regel temporär gesperrt (WKO 3.2022). Für ganz Shanghai wurde ein Lockdown am
  8. April verhängt (Falter 25.4.2022). Die Menschen durften nur zum Massentest kurz auf die Straße. Die Versorgung mit dem Allernötigsten hing von Essenspaketen der Regierung ab. Diese kamen jedoch nicht überall ausreichend an (TAZ 3.4.2022). Die Nahrungsmittelversorgung brach über mehrere Wochen zusammen. Positive Fälle wurden durch die Polizei in Quarantänezentren gebracht (TAZ 3.5.2022). Viele dieser Zentren sind schlecht ausgestattet, die hygienischen Bedingungen mangelhaft und das Personal überlastet. Es sollen auch mehrere Menschen gestorben sein, nachdem sie wegen der Einschränkungen keine dringende medizinische Hilfe erhalten konnten (Falter 25.4.2022; vgl. TAZ 3.5.2022). Die Härte einiger Maßnahmen, wie die Trennung von Kindern von ihren Eltern, löste einen Aufschrei aus und zwang die lokalen Behörden, einige der Beschränkungen wieder zu lockern (Falter 25.4.2022). Auch COVID 19 positive Neugeborene waren von den Eltern getrennt worden (TAZ 3.4.2022). Ab
  9. Juni 2022 kam es zu schrittweisen Lockerungen der rigiden Maßnahmen (TAZ
  10. 2022). Für ganz Shanghai wurde ein Lockdown am
  11. April verhängt (Falter 25.4.2022). Die Menschen durften nur zum Massentest kurz auf die Straße. Die Versorgung mit dem Allernötigsten hing von Essenspaketen der Regierung ab. Diese kamen jedoch nicht überall ausreichend an (TAZ 3.4.2022). Die Nahrungsmittelversorgung brach über mehrere Wochen zusammen. Positive Fälle wurden durch die Polizei in Quarantänezentren gebracht (TAZ 3.5.2022). Viele dieser Zentren sind schlecht ausgestattet, die hygienischen Bedingungen mangelhaft und das Personal überlastet. Es sollen auch mehrere Menschen gestorben sein, nachdem sie wegen der Einschränkungen keine dringende medizinische Hilfe erhalten konnten (Falter 25.4.2022; vergleiche TAZ 3.5.2022). Die Härte einiger Maßnahmen, wie die Trennung von Kindern von ihren Eltern, löste einen Aufschrei aus und zwang die lokalen Behörden, einige der Beschränkungen wieder zu lockern (Falter 25.4.2022). Auch COVID 19 positive Neugeborene waren von den Eltern getrennt worden (TAZ 3.4.2022). Ab
  12. Juni 2022 kam es zu schrittweisen Lockerungen der rigiden Maßnahmen (TAZ
  13. 2022). Chinas Impfungsrate liegt bei über 85 %. Dies wurde durch die Einführung eines digitalen Impfpasssystems erreicht. Aber ältere Menschen besuchen Einrichtungen, die einen Impfpass erfordern, in einem geringeren Ausmaß, sodass mehr als die Hälfte der über 70-Jährigen in Shanghai ungeimpft blieben. Außerdem sind die Impfprogramme stark auf Arbeitgeber und Schulen ausgerichtet (Falter 25.4.2022). Die Impfrate ist zwar hoch, aber auf chinesische Impfstoffe beschränkt, die weniger effektiv sind. Die Durchseuchung in China bleibt überaus niedrig. So ist nicht klar, wann und wie China von der „Zero-COVID“-Strategie abweichen wird können, zumal die Strategie als großer Erfolg der Regierung verkauft wird (OIIP 3.2022). Kontrolle der Information, Medien und sozialen Medien Den Behörden ist es zwar weitgehend gelungen, das COVID-19-Virus einzudämmen, aber sie nutzen die Pandemie aus, um eine verstärkte Überwachung und Kontrolle des Verhaltens der Bürger zu rechtfertigen und diejenigen zu bestrafen, die unabhängige Informationen liefern und Kritik am Umgang der Regierung mit der Pandemie äußern (FH 28.2.2022). Wissenschaftler, die von der offiziellen Darstellung der COVID-19-Pandemie abweichen, sehen sich Schikanen, Zensur und in einigen Fällen Eingriffen durch Universitäten und Polizei ausgesetzt (USDOS 12.4.2022). Die Zentrale Propagandaabteilung der KPCh wies die Medien an, sich strikt an die von den offiziellen Stellen bereitgestellten Informationen zu halten. In den Anweisungen wurde davor gewarnt, über Themen im Zusammenhang mit dem COVID-19-Ausbruch, der offiziellen Reaktion und internationalen Untersuchungen sowie über das Ansehen der Partei und der Beamten, Gesundheit und Sicherheit im Allgemeinen und auswärtige Angelegenheiten zu berichten (USDOS 12.4.2022). Bürger-Journalisten, die über den Zusammenbruch medizinischer Einrichtungen in der Stadt Wuhan berichteten, wo sich COVID-19 im Herbst 2019 auszubreiten begann, sind verschwunden (BS 23.2.2022). Die Regierung ist bestrebt, die vollständige Kontrolle über öffentliche und private Kommentare im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19 auszuüben, und untergräbt die lokalen und internationalen Bemühungen, über die Ausbreitung des Virus zu berichten. Informationen über COVID-19 in den chinesischen sozialen Medien wurden seit dem frühesten Erscheinen des Ausbruchs streng überwacht. Die beliebten Livestreaming- und Nachrichten-Plattformen setzten die Zensurprotokolle fort (USDOS 12.4.2022). China baute am Narrativ, es sei das in der Bekämpfung der Pandemie erfolgreichste Land und man könne von seiner autoritären Antwort lernen. Studien zeigen, dass die chinesische Führung erfolgreich dabei war, die eigene Bevölkerung von diesem Narrativ zu überzeugen, Misserfolge anderer Staaten halfen dabei. Die Glorifizierung des chinesischen Gesundheitssektors und die effektive Antwort auf das Virus wurde nationalistisch verwertet. Kritik am ursprünglichen Vorgehen wurde schnell ins unpatriotische Eck gestellt. Insgesamt wurde die KPCh durch die Pandemie gestärkt (OIIP 3.2022). Quellen: ● BS - Bertelsmann Stiftung (23.2.2022): BTI 2022 Country Report China, https://www.ecoi.net/en/file/local/2069707/country_report-2022_CHN.pdf, Zugriff 20.4.2022 ● Falter (25.4.2022): Corona in China: warum die Probleme mit der Null-Covid-Politik auch uns angehen, https://cms.falter.at/blogs/athurnher/2022/04/25/corona-in-china-warum-die-probleme-mit-der-null-covid-politik-auch-uns-angehen/, Zugriff 2.6.2022 ● FH - Freedom House (28.2.2022): Freedom in the World 2022 - China, https://www.ecoi.net/en/document/2068722.html, Zugriff 11.3.2022 ● JHU - Johns-Hopkins-University (7.6.2022): COVID-19 Dashboard by the Center for Systems Science and Engineering (CSSE) at Johns Hopkins University, https://gisanddata.maps.arcgis.com/apps/dashboards/bda7594740fd40299423467b48e9ecf6, Zugriff 7.6.2022 ● OIIP - Österreichisches Institut für internationale Politik (3.2022): Der Umgang Chinas mit der COVID-Krise und Auswirkungen auf die Stabilität des Regimes, https://www.oiip.ac.at/cms/media/kurzanalyse-1-china_corona-krise_stabilitaet_chinesische-regierung-1.pdf, Zugriff 7.6.2022 ● TAZ (31.5.2022): Ende des Lockdowns in Shanghai, Öffnung nach Albtraum, https://taz.de/Ende-des-Lockdowns-in-Shanghai/!5858525/, Zugriff 2.6.2022 ● TAZ (3.5.2022): Schanghai im Lockdown, Die gebrochene Stadt, https://taz.de/Schanghai-im-Lockdown/!5844629/, Zugriff 2.6.2022 ● TAZ (3.4.2022): Zwei Tüten Chips gegen Kohl, https://taz.de/Lockdown-in-Chinas-Metropole-Shanghai/!5843126/, Zugriff 2.6.2022 ● USDOS - US Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights Practices: China (Includes Hong Kong, Macau, and Tibet) - China, https://www.ecoi.nhowever, the government did not enforce these laws effectively, and et/en/document/2071133.html, Zugriff 14.4.2022 ● WKO - Wirtschaftskammer Österreich / Außenwirtschaft Austria (3.2022): Wirtschaftsbericht China, https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/china-wirtschaftsbericht.pdf, Zugriff 18.5.2022 NGOs und Menschenrechtsaktivisten Letzte Änderung: 09.06.2022 Unabhängige Menschenrechtsinstitutionen gibt es in China nicht. Die bestehenden strengen Regeln für NGOs machen deren Registrierung de facto unmöglich (AA 11.10.2021). Es werden nur NGOs mit einer nicht-politischen Agenda vom Regime toleriert (BS 23.2.2022). Die Politik der KPCh und die Regierungsvorschriften verlangen, dass alle beruflichen, sozialen und wirtschaftlichen Organisationen offiziell bei der Regierung registriert und von ihr genehmigt werden müssen. Diese Vorschriften verhindern die Gründung autonomer politischer, menschenrechtlicher, religiöser, spiritueller, arbeitsrechtlicher und anderer Organisationen, von denen die Regierung annimmt, dass sie ihre Autorität in irgendeinem Bereich in Frage stellen könnten. Gesetze und Verordnungen verbieten Organisationen ausdrücklich die Ausführung politischer oder religiöser Aktivitäten, und Organisationen, die sich nicht daran halten, müssen mit strafrechtlichen Sanktionen rechnen (USDOS 12.4.2022). Die Regierung hält damit strenge Kontrollen über zivilgesellschaftliche Organisationen aufrecht (USDOS 12.4.2022). Die Rolle der Zivilgesellschaft wird von der Kommunistischen Partei nur in kleinteiliger Organisationsform bzw. in Bereichen wie Umwelt und Wohlfahrt zugelassen, wenn kein sozialer Aktivismus in Form von öffentlicher Kritik an Behörden, KP oder Politiken geübt wird. Laut offiziellen chinesischen Angaben gibt es (mit einer sehr breiten Definition) mehr als 460.000 registrierte NGOs im Land. Nur ein sehr kleiner Teil davon kann als "unabhängig" qualifiziert werden (ÖB 12.2021). Alle inländischen NGOs müssen sich beim Ministerium für zivile Angelegenheiten in einer von drei Kategorien registrieren lassen: als soziale Gruppe, als soziale Organisation oder als Stiftung. Dazu müssen sie auch einen offiziell zugelassenen Sponsor finden, der als ihre "professionelle Aufsichtsstelle" fungiert. Die Suche nach einem Sponsor gestaltet sich oft herausfordernd, da der Sponsor zivil- oder strafrechtlich für die Aktivitäten der NGO verantwortlich gemacht werden kann und die Sponsorenschaft mit aufwendigen Berichtspflichten verbunden ist (USDOS 12.4.2022; vgl. BS 23.2.2022). Dies schränkt die Autonomie der NGOs stark ein, ein unabhängiges Arbeiten ist es damit nicht gestattet (BS 23.2.2022).Alle inländischen NGOs müssen sich beim Ministerium für zivile Angelegenheiten in einer von drei Kategorien registrieren lassen: als soziale Gruppe, als soziale Organisation oder als Stiftung. Dazu müssen sie auch einen offiziell zugelassenen Sponsor finden, der als ihre "professionelle Aufsichtsstelle" fungiert. Die Suche nach einem Sponsor gestaltet sich oft herausfordernd, da der Sponsor zivil- oder strafrechtlich für die Aktivitäten der NGO verantwortlich gemacht werden kann und die Sponsorenschaft mit aufwendigen Berichtspflichten verbunden ist (USDOS 12.4.2022; vergleiche BS 23.2.2022). Dies schränkt die Autonomie der NGOs stark ein, ein unabhängiges Arbeiten ist es damit nicht gestattet (BS 23.2.2022). Alle Organisationen sind außerdem zur Meldung ihrer Finanzierungsquellen, einschließlich ausländischer Förderungen, verpflichtet (USDOS 12.4.2022). Unabhängige NGOs erhalten keine staatliche Unterstützung und es besteht keine "Spendenkultur" für solche Organisationen. Ebenso ist das Sammeln von Spenden verboten. 2017 trat ein eigenes Gesetz zur Kontrolle von ausländischen NGOs sowie von Finanzierungen aus dem Ausland für heimische NGOs in Kraft ("Foreign NGO Activity Management Law"). Demnach müssen alle Finanzierungen durch ausländische NGOs von den chinesischen Sicherheitsbehörden vor Erhalt genehmigt werden (ÖB 12.2021). Ausländische NGOs dürfen in China nur gewisse Aktivitäten in Partnerschaft mit offiziellen Stellen ausüben (ÖB 12.2021; vgl. USDOS 12.4.2022).Alle Organisationen sind außerdem zur Meldung ihrer Finanzierungsquellen, einschließlich ausländischer Förderungen, verpflichtet (USDOS 12.4.2022). Unabhängige NGOs erhalten keine staatliche Unterstützung und es besteht keine "Spendenkultur" für solche Organisationen. Ebenso ist das Sammeln von Spenden verboten. 2017 trat ein eigenes Gesetz zur Kontrolle von ausländischen NGOs sowie von Finanzierungen aus dem Ausland für heimische NGOs in Kraft ("Foreign NGO Activity Management Law"). Demnach müssen alle Finanzierungen durch ausländische NGOs von den chinesischen Sicherheitsbehörden vor Erhalt genehmigt werden (ÖB 12.2021). Ausländische NGOs dürfen in China nur gewisse Aktivitäten in Partnerschaft mit offiziellen Stellen ausüben (ÖB 12.2021; vergleiche USDOS 12.4.2022). Die wenigen staatlichen chinesischen Organisationen, die sich mit Menschenrechten befassen, sind im Sinne der Information über und Werbung für das staatliche Konzept der Menschenrechtspolitik aktiv. So ist das Führungspersonal der Society for Human Rights Studies gleichzeitig Personal des Informationsamts des Staatsrats (AA 11.10.2021). Die Staatsorgane greifen weiterhin hart gegen Menschenrechtsverteidiger durch (Al 29.3.2022). Viele von ihnen und andere politisch engagierte Bürgerinnen wurden aufgrund haltloser, weit gefasster und vage formulierter Anschuldigungen festgenommen und über längere Zeit in Haft gehalten (Al 29.3.2022; vgl. USDOS 12.4.2022). Ohne Zugang zu ihren Familien und zu Rechtsbeiständen ihrer Wahl sowie ohne wirksame Mechanismen für faire Gerichtsverfahren sind viele Menschenrechtsverteidigerinnen während ihrer Haft dem Vernehmen nach Folter und anderen Misshandlungen ausgesetzt. Häufig überwachen, drangsalieren und schüchtern die Behörden die betroffenen Personen auch nach ihrer Freilassung ein und begrenzen ihre Bewegungsfreiheit (Al 29.3.2022).Die Staatsorgane greifen weiterhin hart gegen Menschenrechtsverteidiger durch (Al 29.3.2022). Viele von ihnen und andere politisch engagierte Bürgerinnen wurden aufgrund haltloser, weit gefasster und vage formulierter Anschuldigungen festgenommen und über längere Zeit in Haft gehalten (Al 29.3.2022; vergleiche USDOS 12.4.2022). Ohne Zugang zu ihren Familien und zu Rechtsbeiständen ihrer Wahl sowie ohne wirksame Mechanismen für faire Gerichtsverfahren sind viele Menschenrechtsverteidigerinnen während ihrer Haft dem Vernehmen nach Folter und anderen Misshandlungen ausgesetzt. Häufig überwachen, drangsalieren und schüchtern die Behörden die betroffenen Personen auch nach ihrer Freilassung ein und begrenzen ihre Bewegungsfreiheit (Al 29.3.2022). Geschäftslizenzen oder Anwaltslizenzen zahlreicher Anwälte, die sensible Fälle wie die Verteidigung von prodemokratischen Dissidenten, Hauskirchenaktivisten, Falun-Gong-Anhängern oder Regierungskritikern übernommen hatten, werden von der Regierung aufgehoben oder ausgesetzt. Einem Bericht zufolge haben seit 2016 mehr als 40 Anwälte aufgrund ihrer Menschenrechtsarbeit ihre Zulassung verloren. Die Behörden nutzen das jährliche Lizenzprüfungsverfahren, das von der Allchinesischen Anwaltsvereinigung verwaltet wird, um die Erneuerung der Lizenzen von Berufsanwälten zu verweigern oder zu verzögern. Im Oktober 2021 veröffentlichte die Vereinigung neue Richtlinien, die es Anwälten untersagen, öffentlich über Fälle zu sprechen, Pressekonferenzen und Petitionen zu organisieren und offene Briefe zu veröffentlichen (USDOS 12.4.2022). Politische Menschenrechtsorganisationen arbeiten aus diesen Gründen vor allem vom Ausland aus oder, sofern noch möglich, aus Hongkong (ÖB 12.2021). Mit der Einführung des Nationalen Sicherheitsgesetzes in Hongkong und den daraus resultierenden schwierigeren Arbeitsbedingungen haben auch Amnesty International und Human Rights Watch 2021 Hongkong verlassen (ÖB 12.2021; vgl. HKFP 25.10.2021).Politische Menschenrechtsorganisationen arbeiten aus diesen Gründen vor allem vom Ausland aus oder, sofern noch möglich, aus Hongkong (ÖB 12.2021). Mit der Einführung des Nationalen Sicherheitsgesetzes in Hongkong und den daraus resultierenden schwierigeren Arbeitsbedingungen haben auch Amnesty International und Human Rights Watch 2021 Hongkong verlassen (ÖB 12.2021; vergleiche HKFP 25.10.2021). Quellen: ● AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (11.10.2021): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Volksrepublik China (Stand: Juli 2021), https://www.ecoi.net/en/file/local/2062877/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%BCber_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Volksrepublik_China_%28Stand_Juli_2021%29%2C_11.10.2021.pdf, Zugriff 14.3.2022 ● AI - Amnesty International (29.3.2022): Amnesty International Report 2021/22; Zur weltweiten Lage der Menschenrechte; China 2021, https://www.ecoi.net/en/document/2070239.html, Zugriff 26.4.2022 ● BS - Bertelsmann Stiftung (23.2.2022): BTI 2022 Country Report China, https://www.ecoi.net/en/file/local/2069707/country_report-2022_CHN.pdf, Zugriff 13.5.2022 ● HKFP - Hong Kong Free Press (25.10.2021): Rights NGO Amnesty International to close its Hong Kong offices citing security law, https://hongkongfp.com/2021/10/25/breaking-rights-ngo-amnesty-international-to-close-its-hong-kong-offices-citing-security-law/, Zugriff 26.4.2022 ● ÖB Peking [Österreich] (12.2021): Asylländerbericht Volksrepublik China ● USDOS - US Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights Practices: China (Includes Hong Kong, Macau, and Tibet) - China, https://www.ecoi.net/en/document/2071133.html, Zugriff 13.5.2022 Allgemeine Menschenrechtslage Letzte Änderung: 20.07.2022 Im März 2004 wurde der Schutz der Menschenrechte in der Verfassung als „Grundprinzip“ verankert, doch die Anpassung der Gesetze an die neue Verfassungsbestimmung verläuft schleppend (ÖB 12.2021). Menschenrechte werden im ideologischen System des Sozialismus chinesischer Prägung nicht als universal geltende Individualrechte und Freiheitsansprüche gegen Staatswillkür und Behördenunrecht verstanden. Sie werden streng beschränkt auf ein Konzept verordneter kollektiver Wohlfahrt und Sicherheit, die „Menschenrechtsverwirklichung durch wirtschaftlichsoziale und technologische Entwicklung der Gesellschaft“ (AA 11.10.2021). Die Menschenrechtslage in China hat sich seit dem Amtsantritt Xi Jinpings 2012/13 kontinuierlich verschlechtert (AA 11.10.2021; vgl. Al 29.3.2022). Die Wahrung der inneren, sozialen Stabilität und der Machterhalt der KPCh bleibt oberste Prämisse und rote Linie. Vor diesem Hintergrund geht die chinesische Führung kompromisslos gegen jene vor, die als Bedrohung dieser Prioritäten angesehen werden. Unverändert hart bleibt das Vorgehen der chinesischen Führung daher gegen alle, die als Bedrohung angesehen werden, wie vor allem regierungskritische Blogger, Kunstschaffende, Bürgerrechtsaktivisten, Menschenrechtsanwälte, Militärgegner, Petitionäre und Mitglieder nicht anerkannter Religionsgemeinschaften (AA 11.10.2021).Die Menschenrechtslage in China hat sich seit dem Amtsantritt römisch zehn i Jinpings 2012/13 kontinuierlich verschlechtert (AA 11.10.2021; vergleiche Al 29.3.2022). Die Wahrung der inneren, sozialen Stabilität und der Machterhalt der KPCh bleibt oberste Prämisse und rote Linie. Vor diesem Hintergrund geht die chinesische Führung kompromisslos gegen jene vor, die als Bedrohung dieser Prioritäten angesehen werden. Unverändert hart bleibt das Vorgehen der chinesischen Führung daher gegen alle, die als Bedrohung angesehen werden, wie vor allem regierungskritische Blogger, Kunstschaffende, Bürgerrechtsaktivisten, Menschenrechtsanwälte, Militärgegner, Petitionäre und Mitglieder nicht anerkannter Religionsgemeinschaften (AA 11.10.2021). Es gibt weiterhin besorgniserregende Verletzungen rechtsstaatlicher Mindeststandards in ganz China. Es gibt glaubwürdige Berichte, dass Angehörige der Sicherheitskräfte schwerwiegende und tiefgreifende Misshandlungen begehen. Der Regierung werden u.a. erzwungenes Verschwindenlassen, Folter und unrechtmäßige Tötungen, willkürliche Inhaftierungen, politische Gefangene, schwerwiegende Einschränkungen der Meinungs-, Medien- und Versammlungsfreiheit - inklusive physischer Angriffe und strafrechtlicher Verfolgung von Journalisten, Anwälten, Dissidenten sowie deren Familienangehörigen, gezielte Gewalt gegen Angehörige nationaler und ethnischer Minderheiten sowie Zwangssterilisationen und Zwangsabtreibungen angelastet (USDOS 12.4.2022). Willkürliche Verhaftungen oder Hausarrest ohne gerichtliche Verfahren kommen häufig vor (AA 11.10.2021). Außergerichtliche Formen der Inhaftierung sind nach wie vor weit verbreitet, wobei die Inhaftierten im Allgemeinen in Isolationshaft gehalten werden (FH 28.2.2022). Vor und während besonderer Jubiläumsfeiertage, der Parteikongresse und sonstiger wichtiger politischer Ereignisse werden Kritiker der Regierung oder der Partei regelmäßig in ihrer Freiheit systematisch präventiv eingeschränkt, indem sie vorübergehend in Haft genommen oder der Stadt verwiesen werden. Einschüchterungsmaßnahmen umfassen u. a. Hausarrest, willkürliche Haft in sog. schwarzen Gefängnissen („black jails“ bzw. „legal education center“), Berufsverbote und Druck auf Familienangehörige durch Bedrohungen bis hin zur „Sippenhaft“. Flankiert wird dies durch Verordnungen und Gesetze in den letzten Jahren (u. a. Gesetz zum Management von internationalen NGOs, Wohlfahrtsgesetz, Verordnung über die Regulierung von religiösen Angelegenheiten) (AA 11.10.2021). Häufig kommt es zu Übergriffen lokaler Amtspersonen bzw. von denen beauftragter Dritter. Dies betrifft im Schwerpunkt die Überwachung politisch Andersdenkender auf lokaler Ebene. Zumeist handelt es sich um Demonstranten bei Fällen mit wirtschaftlichem Hintergrund (illegale Landnahme, Korruption etc.). Petenten, die Vergehen von lokalen Behörden anzeigen wollen, werden häufig von angeheuerten Schlägertrupps aufgegriffen und ohne Kontakt zur Außenwelt in Gefängnissen festgehalten (AA 11.10.2021). Menschenrechtsanwälte und politisch engagierte Bürger berichten über Schikanen und Einschüchterungen, unfaire Gerichtsverfahren, willkürliche und lange Inhaftierungen ohne Kontakt zur Außenwelt sowie Folter und andere Misshandlungen, wofür der alleinige Grund war, dass sie ihr Recht auf freie Meinungsäußerung und andere Menschenrechte in Anspruch genommen hatten (Al 29.3.2022).Seit der offiziellen Abschaffung des Systems der "Umerziehung durch Arbeit" werden Menschenrechtsaktivisten nicht mehr in administrativer Haft angehalten, sondern systematisch auf Basis von Strafrechtstatbeständen wie Staatsgefährdung, Separatismus, Volksverhetzung, oder gemeiner Vergehen oder Verbrechen verurteilt, womit der Anschein der Rechtsstaatlichkeit erweckt werden soll. Aufgrund der vagen Tatbestände, des Zusammenhalts der einzelnen Institutionen und des Mangels an unabhängiger engagierter anwaltlicher Vertretung, kann ein strafrechtsrelevanter Sachverhalt relativ leicht "geschaffen" werden (ÖB 12.2021). In der autonomen Region Xinjiang setzt die Regierung weiterhin eine Kampagne der politischen Indoktrination und der zwangsweisen kulturellen Assimilierung der dort lebenden Muslime um. Dabei wird von willkürlichen Masseninhaftierungen und Folter berichtet. Tausende uigurische Kinder wurden von ihren Eltern getrennt (AI 29.3.2022). In den tibetischen Gebieten schränken die Behörden die Religions-, Meinungs-, Bewegungs- und Versammlungsfreiheit weiterhin stark ein (HRW 13.1.2022). China ist der Inbegriff eines Überwachungsstaates: Kameras hängen an jeder Straßenecke und Bots [Computerprogramme] überwachen jeden Winkel des Internets. Gesichtserkennungssysteme identifizieren die von der Kamera erfassten Personen und erfassen sofort ihre ethnische Zugehörigkeit und Parteimitgliedschaft. Der Staat sammelt biometrische Daten und verwendet sie gegen Uiguren und andere, die der Illoyalität verdächtigt werden. Chinas Überwachung ist so allgegenwärtig, dass die Bürger sich selbst zensieren, selbst in intimen Gesprächen und an privaten Orten [siehe dazu auch soziale Medien im Kapitel Meinungs- und Pressefreiheit] (TD 30.4.2021). Die chinesischen Behörden nutzen Technologien, um die Bevölkerung im ganzen Land zu kontrollieren. Im Zuge der Armutsbekämpfung sammeln die Kader nicht nur detaillierte persönliche Informationen über arme Menschen - einschließlich ihres Einkommens, ihrer Behinderungen und ihrer Kontonummern sowie der Gründe für ihre Armut -, sondern es werden auch die GPS-Standorte der Kader erfasst, um sicherzustellen, dass sie ihre Aufgaben gewissenhaft erfüllen (HRW 8.4.2021). China hat 2014 ein "Sozialkreditsystem" zur Kontrolle des Verhaltens jedes in China tätigen Unternehmens, jeder Privatperson und aller Organisationen beschlossen. Das komplexe Regulierungsinstrument sollte ursprünglich 2020 landesweit eingeführt werden, funktioniert bis jetzt aber keinesfalls lückenlos und setzt je nach Provinz unterschiedliche inhaltliche Schwerpunkte (HO 7.2.2022). Die Regierung führt zwei verschiedene Typen von Sozialkreditsystemen ein. Das erste ist das Sozialkreditsystem zur Kontrolle von Unternehmen. Das zweite, das Sozialkreditsystem für Personen, wird je nach geografischem Standort unterschiedlich umgesetzt. Es gibt weiterhin Dutzende von unterschiedlichen Sozialkreditsystemen, die je nach lokaler, provinzieller und nationaler Ebene unterschiedlich betrieben werden. Diese Systeme sammeln riesige Datenmengen von Unternehmen und Einzelpersonen. Häufig sind dies Informationen über schulische Leistungen, Verkehrsverstöße, Präsenz in sozialen Medien, Freundschaften, die Einhaltung von Geburtenkontrolle, Beschäftigungsleistungen und Konsumgewohnheiten. Industrie- und Wirtschaftsexperten merken an, dass das Sozialkreditsystem in seiner jetzigen Form nicht dazu verwendet wird, Unternehmen oder Einzelpersonen wegen ihrer politischen oder religiösen Überzeugungen zu verfolgen, und wiesen darauf hin, dass das Land bereits über andere Instrumente, um Unternehmen und Einzelpersonen ins Visier zu nehmen, verfügt (USDOS 12.4.2022). Quellen: ● AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (11.10.2021): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Volksrepublik China (Stand: Juli 2021), https://www.ecoi.net/en/file/local/2062877/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%BCber_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Volksrepublik_China_%28Stand_Juli_2021%29%2C_11.10.2021.pdf, Zugriff 2.5.2022 ● AI - Amnesty International (29.3.2022): Amnesty International Report 2021/22; Zur weltweiten Lage der Menschenrechte; China 2021, https://www.ecoi.net/en/document/2070239.html, Zugriff 6.5.2022 ● FH - Freedom House (28.2.2022): Freedom in the World 2022 - China, https://www.ecoi.net/en/document/2068722.html, Zugriff 16.5.2022 ● HO - Heise Online (7.2.2022): Sozialkreditsystem in China: Unterstützung, Überwachung oder Steuerung?, https://www.heise.de/tp/features/Sozialkreditsystem-in-China-Unterstuetzung-Ueberwachung-oder-Steuerung-6351274.html, Zugriff 2.5.2022 ● HRW - Human Rights Watch (13.1.2022): World Report 2022 - China, https://www.ecoi.net/en/document/2066482.html, Zugriff 6.5.2022 ● HRW - Human Rights Watch (8.4.2021): China’s Techno-Authoritarianism Has Gone Global, https://www.hrw.org/news/2021/04/08/chinas-techno-authoritarianism-has-gone-global, Zugriff 15.6.2022 ● ÖB Peking [Österreich] (12.2021): Asylländerbericht Volksrepublik China ● TD - The Diplomat (30.4.2021): China’s Paper Tiger Surveillance State,The CCP’s pervasive surveillance apparatus is a sign not of strength, but of fragility, https://thediplomat.com/2021/04/chinas-paper-tiger-surveillance-state/, Zugriff 15.6.2022 ● USDOS - US Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights Practices: China (Includes Hong Kong, Macau, and Tibet) - China, https://www.ecoi.net/en/document/2071133.html, Zugriff 14.4.2022 Relevante Bevölkerungsgruppen Familienplanungspolitik, inkl. "black children" Letzte Änderung: 22.07.2022 Anmerkung: Wie in den unten angeführten Quellen ersichtlich ist, wurden mit Einführung der Drei-Kind-Politik im Jahr 2021 zwar auch die Strafzahlungen für "überzählige Kinder" abgeschafft, doch findet sich die Politik im Umsetzungsprozess, der regional unterschiedlich verläuft. Zusätzlich sind viele der Personen, deren Geburt vor der Abschaffung nicht registriert werden konnten, weiterhin unregistriert. Aus diesem Grund werden die zwar rechtlich bereits obsoleten, allerdings faktisch noch relevanten Regelungen zur Geburtenbeschränkung dargelegt: Ab den späten 1970er-Jahren erlaubte die Politik nur ein Kind pro Familie. Für ethnische Minderheiten und Familien am Land galten bereits seit Längerem bestimmte Ausnahmen. 2016 wurde allen Familien erlaubt, zwei Kinder zu bekommen (DFAT 22.12.2021). Seit Juni 2021 sieht die Familienplanungspolitik vor, dass eine verheiratete Frau drei Kinder bekommen darf (AA 11.10.2021; vgl. USDOS 12.4.2022). Die Nationale Gesundheitskommission gab bekannt, dass alle nach dem 31.5.2021 geborenen Kinder unter die Drei-Kind-Politik fallen (BAMF 9.8.2021). Die Einführung der Drei-Kind-Politik ist eine Maßnahme der chinesischen Regierung als Reaktion auf die rapide Überalterung der Bevölkerung. Die Umsetzung erfolgt auf regionaler und lokaler Ebene, Änderungen der Politik werden allerdings prinzipiell nicht rückwirkend angewendet (ÖB 12.2021).Ab den späten 1970er-Jahren erlaubte die Politik nur ein Kind pro Familie. Für ethnische Minderheiten und Familien am Land galten bereits seit Längerem bestimmte Ausnahmen. 2016 wurde allen Familien erlaubt, zwei Kinder zu bekommen (DFAT 22.12.2021). Seit Juni 2021 sieht die Familienplanungspolitik vor, dass eine verheiratete Frau drei Kinder bekommen darf (AA 11.10.2021; vergleiche USDOS 12.4.2022). Die Nationale Gesundheitskommission gab bekannt, dass alle nach dem 31.5.2021 geborenen Kinder unter die Drei-Kind-Politik fallen (BAMF 9.8.2021). Die Einführung der Drei-Kind-Politik ist eine Maßnahme der chinesischen Regierung als Reaktion auf die rapide Überalterung der Bevölkerung. Die Umsetzung erfolgt auf regionaler und lokaler Ebene, Änderungen der Politik werden allerdings prinzipiell nicht rückwirkend angewendet (ÖB 12.2021). Nach den vorherigen Varianten der Familienplanungspolitik mussten Eltern für Kinder, die über die Geburtenbeschränkungen hinaus geboren wurden, eine Geldstrafe zahlen - eine "social maintenance fee" ["soziale Unterhaltsgebühr"] (UKHO 5.2022; vgl. USDOS 12.4.2022). Die Strafen für die Überschreitung der zulässigen Kinderzahl wurden nicht einheitlich vollstreckt und variierten je nach Provinz. Sie konnten das Zehnfache des Jahreseinkommens einer Person erreichen. Diejenigen, die über die finanziellen Mittel verfügten, zahlten häufig die Gebühr, um sicherzustellen, dass ihre Kinder Zugang zu staatlichen Dienstleistungen und Rechten hatten. (USDOS 12.4.2022).Nach den vorherigen Varianten der Familienplanungspolitik mussten Eltern für Kinder, die über die Geburtenbeschränkungen hinaus geboren wurden, eine Geldstrafe zahlen - eine "social maintenance fee" ["soziale Unterhaltsgebühr"] (UKHO 5.2022; vergleiche USDOS 12.4.2022). Die Strafen für die Überschreitung der zulässigen Kinderzahl wurden nicht einheitlich vollstreckt und variierten je nach Provinz. Sie konnten das Zehnfache des Jahreseinkommens einer Person erreichen. Diejenigen, die über die finanziellen Mittel verfügten, zahlten häufig die Gebühr, um sicherzustellen, dass ihre Kinder Zugang zu staatlichen Dienstleistungen und Rechten hatten. (USDOS 12.4.2022). "Black children", unregistrierte Kinder Wurde die Geldstrafe nicht bezahlt, konnte das Kind nicht im Hukou registriert werden. Dies bedeutet, dass es rechtlich nicht existiert und keinen Zugang zu Sozialleistungen wie Gesundheitsversorgung und Bildung hat (UKHO 5.2022) sowie zu Identitätsnachweisen oder Pensionsleistungen hat (USDOS 12.4.2022). Diese "black children", also illegal geborene Kinder, sind auch anfällig für Missbrauch und Menschenhandel (ÖB 12.2021). Laut der Volkszählung 2020 wurden rund 12 Millionen Kinder im Zeitraum von 10 Jahren in China nicht registriert, wobei davon auszugehen ist, dass die tatsächliche Zahl um einiges höher liegt (ÖB 12.2021). Kinder ohne Eintragung im Hukou-Register (heihaizi) stellen in China ein erhebliches soziales Problem dar. Sie können kein Eigentum erben oder erwerben, keinen Versicherungsschutz für medizinische oder soziale Zwecke erhalten oder die Schule besuchen. Als Erwachsene können sie sich nicht für Stellen bewerben, heiraten oder legal eine Familie gründen (UNSW 4.2020; vgl. UKHO 5.2022).Laut der Volkszählung 2020 wurden rund 12 Millionen Kinder im Zeitraum von 10 Jahren in China nicht registriert, wobei davon auszugehen ist, dass die tatsächliche Zahl um einiges höher liegt (ÖB 12.2021). Kinder ohne Eintragung im Hukou-Register (heihaizi) stellen in China ein erhebliches soziales Problem dar. Sie können kein Eigentum erben oder erwerben, keinen Versicherungsschutz für medizinische oder soziale Zwecke erhalten oder die Schule besuchen. Als Erwachsene können sie sich nicht für Stellen bewerben, heiraten oder legal eine Familie gründen (UNSW 4.2020; vergleiche UKHO 5.2022). Im Jahr 2016 wies die nationale Regierung bereits alle Lokalregierungen an, Kinder im Hukou zu registrieren, auch wenn sie "außerplanmäßig" geboren wurden (DFAT 22.12.2021). Nach Ende der Ein-Kind-Politik soll es für vormals "illegale", "überzählige" Kinder möglich sein, sich registrieren zu lassen.

der Stellungnahme des Büros des Staatsrates zur Lösung des Hukou-Registrierungsproblems besteht auch für nicht eheliche Kinder und „überzählige“ Kinder das Recht auf Hukou-Registrierung. Probleme liegen allerdings in der Rechtsdurchsetzung und -umsetzung (AA 11.10.2021). Obwohl illegal geborene Kinder an sich das Recht auf Registrierung, Aufenthaltskarte (hukou) und Zugang zum staatlichen Bildungs- und Gesundheitssystem haben, wurde ihnen das jedoch häufig von den regionalen/lokalen Behörden verwehrt. Die Einhebung der Strafzahlungen ist eine nicht unbedeutende Einnahmequelle für die Behörden (ÖB 12.2021). Stückweise Umsetzung der neuen Politik Nach der Einführung der geänderten Familienplanungspolitik im August 2021 gibt es keinen Gesetzesartikel mehr, der Paare, die außerhalb der Politik Kinder bekommen, zur Zahlung einer sozialen Unterhaltsgebühr verpflichtet (UKHO 5.2022). Mit der Änderung werden außerdem die Strafen abgeschafft, die Arbeitnehmern bei Verstößen gegen die Geburtenbeschränkungen am Arbeitsplatz drohten, einschließlich der Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Somit gibt es nun nach nationalem Recht keine Strafen mehr, wenn man vier oder mehr Kinder hat (NPC Observer 24.8.2021). Die neue 3-Kind-Politik muss jedoch noch offiziell umgesetzt werden. Der Ständige Ausschuss des Nationalen Volkskongresses muss zunächst das Bevölkerungs- und Familienplanungsgesetz überarbeiten, bevor die verschiedenen ständigen Ausschüsse der Provinzen in ganz China ihre Verordnungen aktualisieren und anschließend die Umsetzung des neuen Gesetzes ankündigen. Daneben gibt es eine Reihe von damit zusammenhängenden Verfahren und Verordnungen, die sich noch auf die derzeitige 2-Kind-Regelung beziehen und daher aktualisiert werden müssen, bevor die 3-Kind-Politik umgesetzt ist (UKHO 5.2022). Die Provinz Guangdong erlaubt z. B. in ihrer neu eingeführten Richtlinie zur Geburtenregistrierung bereits die Registrierung aller Geburten - einschließlich außerehelicher Geburten. Sie hat bereits die Einhebung der "sozialen Unterhaltsgebühr" eingestellt. Die Gesundheitskommission der Provinz Guangdong bestätigte, dass die am

  1. Mai 2022 in Kraft getretene Richtlinie der Provinz zur Geburtenregistrierung vorsieht, dass die Menschen keine Genehmigung mehr für Geburten beantragen müssen. Um sicherzustellen, dass das Bevölkerungsmonitoring alle erfasst, erlaubt die Richtlinie die Geburtenregistrierung für Geburten außerhalb der Ehe und hebt die Beschränkungen für die Registrierung im Hukou für Paare auf. Auch andere Provinzen und Städte haben bereits damit begonnen, ihre Geburtenregelungen zu überarbeiten, um die Drei-Kind-Politik umzusetzen (China.Org 7.5.2022). Mit Stand Dezember 2021 berichtet das australische Außenministerium, das die Umsetzung von Ort zu Ort unterschiedlich ist und eine Bestrafung für außerplanmäßige Kinder immer noch möglich sei, doch viel unwahrscheinlicher als in der Vergangenheit. Die Wahrscheinlichkeit der Durchsetzung oder der Verhängung von Strafen bei Nichteinhaltung, sowohl vor als auch nach der Einführung der neuen Vorschriften, ist von Ort zu Ort unterschiedlich. Es sind allerdings keine Hinweise bekannt, dass Verstöße gegen die Familienplanungsgesetze in China noch streng bestraft oder Menschen wegen Nichtzahlung dieser Gebühren inhaftiert wurden (DFAT 22.12.2021). Uneheliche Kinder Unehelich geborene Kinder können ebenfalls als "außerplanmäßig" betrachtet werden (DFAT 22.12.2021). Das Gesetz erwähnt nur die Rechte verheirateter Paare, was bedeutet, dass unverheiratete Frauen nicht berechtigt sind, Kinder zu bekommen. Allerdings verbietet die Familienplanungspolitik ledigen/unverheirateten Frauen nicht explizit, Kinder zu bekommen (UKHO 5.2022). Es gibt kein Gesetz, das außereheliche Kinder für illegal erklärt, aber auch keines, das sie für legal erklärt (Forbes India 21.3.2022). Viele lokale Regierungen interpretieren die Geburt unehelicher Kinder als Verletzung der Familienplanungspolitik. Rechtlich stellt sie eine Grauzone dar (TST 1.9.2021). Den Müttern konnten "soziale Unterhaltsgebühren" auferlegt werden und den Kindern legale Dokumente wie Geburtsurkunden und die Hukou- Registrierung verweigert werden. Die lokalen Regierungen setzten diese Vorschriften nur selten um (UKHO 5.2022). Sofern die "soziale Unterhaltsgebühr" bezahlt wurde, hat auch ein unehelich geborenes Kind Zugang zu den staatlichen Leistungen, insbesondere Schule, Sozialversicherung, etc. (ÖB 28.5.2020). Mit der Einführung der Drei-Kind-Politik wurde die "soziale Unterhaltsgebühr" abgeschafft, allerdings weist eine begrenzte Zahl an Quellen darauf hin, dass alleinstehende Frauen weiterhin mit Geldstrafen belegt werden können, wenn sie ein Kind außerhalb der Ehe zur Welt bringen (UKHO 5.2022; vgl. GT 5.3.2022). Die Umsetzung ist auf lokaler Ebene uneinheitlich (USDOS 12.4.2022).Mit der Einführung der Drei-Kind-Politik wurde die "soziale Unterhaltsgebühr" abgeschafft, allerdings weist eine begrenzte Zahl an Quellen darauf hin, dass alleinstehende Frauen weiterhin mit Geldstrafen belegt werden können, wenn sie ein Kind außerhalb der Ehe zur Welt bringen (UKHO 5.2022; vergleiche GT 5.3.2022). Die Umsetzung ist auf lokaler Ebene uneinheitlich (USDOS 12.4.2022). Auf der gesetzlichen Ebene enthält das Ehegesetz pauschal ein Diskriminierungsverbot für nicht ehelich geborene Kinder. Bei der Umsetzung dieser gesetzlichen Bestimmung gibt es deutliche Unterschiede zwischen Großstädten und ländlichen Provinzgegenden, eine landesweite einheitliche Praxis ist noch nicht zu erkennen. Nicht ehelich geborene Kinder folgen in aller Regel der Hukou-Registrierung der Mutter, wobei ein Abstammungsnachweis vorgelegt werden muss. Es gibt Hinweise, wonach vereinzelt nach wie vor eine Eheurkunde vorgelegt werden muss (AA 11.10.2021). Uneheliche Kinder sind somit rechtlich gesehen ehelichen Kindern formal gleichgestellt (Art. 5 des Ehegesetzes der Volksrepublik China). Sofern die Voraussetzungen der Hukou-Registrierung erfüllt sind, können Institutionen wie Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser, öffentlicher Nahverkehr, etc. keinerlei Diskriminierung mehr praktizieren. Im Rahmen der Verstädterung und damit einhergehenden Anonymisierung der Gesellschaft nimmt kaum noch jemand Notiz davon, ob Kinder ehelich oder unehelich sind (ÖB 12.2021).Auf der gesetzlichen Ebene enthält das Ehegesetz pauschal ein Diskriminierungsverbot für nicht ehelich geborene Kinder. Bei der Umsetzung dieser gesetzlichen Bestimmung gibt es deutliche Unterschiede zwischen Großstädten und ländlichen Provinzgegenden, eine landesweite einheitliche Praxis ist noch nicht zu erkennen. Nicht ehelich geborene Kinder folgen in aller Regel der Hukou-Registrierung der Mutter, wobei ein Abstammungsnachweis vorgelegt werden muss. Es gibt Hinweise, wonach vereinzelt nach wie vor eine Eheurkunde vorgelegt werden muss (AA 11.10.2021). Uneheliche Kinder sind somit rechtlich gesehen ehelichen Kindern formal gleichgestellt (Artikel 5, des Ehegesetzes der Volksrepublik China). Sofern die Voraussetzungen der Hukou-Registrierung erfüllt sind, können Institutionen wie Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser, öffentlicher Nahverkehr, etc. keinerlei Diskriminierung mehr praktizieren. Im Rahmen der Verstädterung und damit einhergehenden Anonymisierung der Gesellschaft nimmt kaum noch jemand Notiz davon, ob Kinder ehelich oder unehelich sind (ÖB 12.2021). Mütter, die außerhalb einer Ehe ein Kind bekommen, haben allerdings weiterhin keine Ansprüche auf staatliche Leistungen und Schutz wie Mutterschutzurlaub oder staatliche medizinische Vorsorge (Forbes India 21.3.2022; vgl. UKHO 5.2022). Da die Familienplanungspolitik nur verheiratete Paare erwähnt, verlangen viele lokale Regierungen vor der Gewährung von Leistungen eine Heiratserlaubnis (UKHO 5.2022). Geschiedene oder verwitwete Mütter haben Anspruch darauf (The Economist 4.12.2021). Die Provinzen Guangdong und Shanghai haben ihre Anforderungen geändert, sodass Frauen nun nicht mehr den Nachweis einer Heirat erbringen müssen, um Mutterschaftsleistungen zu erhalten (UKHO 5.2022). Staatliche Stellen veröffentlichen außerdem Überlegungen, zumindest ein Kind pro unverheirateter Mutter offiziell zu erlauben (GT 5.3.2022). Mütter, die außerhalb einer Ehe ein Kind bekommen, haben allerdings weiterhin keine Ansprüche auf staatliche Leistungen und Schutz wie Mutterschutzurlaub oder staatliche medizinische Vorsorge (Forbes India 21.3.2022; vergleiche UKHO 5.2022). Da die Familienplanungspolitik nur verheiratete Paare erwähnt, verlangen viele lokale Regierungen vor der Gewährung von Leistungen eine Heiratserlaubnis (UKHO 5.2022). Geschiedene oder verwitwete Mütter haben Anspruch darauf (The Economist 4.12.2021). Die Provinzen Guangdong und Shanghai haben ihre Anforderungen geändert, sodass Frauen nun nicht mehr den Nachweis einer Heirat erbringen müssen, um Mutterschaftsleistungen zu erhalten (UKHO 5.2022). Staatliche Stellen veröffentlichen außerdem Überlegungen, zumindest ein Kind pro unverheirateter Mutter offiziell zu erlauben (GT 5.3.2022). Weitere Maßnahmen zur Steigerung des Bevölkerungswachstums Die chinesische Regierung ermutigt Familien, mehr Kinder zu bekommen, und zwar aus einer Reihe von Gründen, von denen die meisten wirtschaftlicher Natur sind (UKHO 5.2022). Die Fertilitätsrate in China ist stark gefallen in den letzten Dekaden und liegt bei 1,
  2. Doch ist dies nur zum Teil auf die Ein-Kind-Politik zurückzuführen. Einen wichtigen Anteil stellen sozioökonomische Faktoren dar (PMC 31.3.2022). Viele junge Chinesen entscheiden sich aufgrund des Drucks der Lebenserhaltungskosten und des Wandels des traditionellen Lebensstils gegen Kinder (DFAT 22.12.2021). Die Regierung hat einige Maßnahmen angekündigt, um die hohen Kosten für Kinder zu mildern, wie Steuerreduktionen, Wohnbeihilfen, Kinderbetreuung und die Reduktion von Ausbildungskosten (RFA 10.2.2022; vgl. The Diplomat 18.3.2022). Die chinesische Regierung ermutigt Familien, mehr Kinder zu bekommen, und zwar aus einer Reihe von Gründen, von denen die meisten wirtschaftlicher Natur sind (UKHO 5.2022). Die Fertilitätsrate in China ist stark gefallen in den letzten Dekaden und liegt bei 1,
  3. Doch ist dies nur zum Teil auf die Ein-Kind-Politik zurückzuführen. Einen wichtigen Anteil stellen sozioökonomische Faktoren dar (PMC 31.3.2022). Viele junge Chinesen entscheiden sich aufgrund des Drucks der Lebenserhaltungskosten und des Wandels des traditionellen Lebensstils gegen Kinder (DFAT 22.12.2021). Die Regierung hat einige Maßnahmen angekündigt, um die hohen Kosten für Kinder zu mildern, wie Steuerreduktionen, Wohnbeihilfen, Kinderbetreuung und die Reduktion von Ausbildungskosten (RFA 10.2.2022; vergleiche The Diplomat 18.3.2022). Die Regierung fordert außerdem nun eine Reduzierung von Abtreibungen, die nicht "medizinisch notwendig" sind (Al 29.3.2022; vgl. RFA 10.2.2022). Kritiker bringen vor, dass Frauen wieder zur Erreichung von Bevölkerungszielen der Regierung benutzt werden. Zuvor wurden Abtreibungen propagiert und erzwungen, jetzt sind sie unerwünscht (RFA 10.2.2022).Die Regierung fordert außerdem nun eine Reduzierung von Abtreibungen, die nicht "medizinisch notwendig" sind (Al 29.3.2022; vergleiche RFA 10.2.2022). Kritiker bringen vor, dass Frauen wieder zur Erreichung von Bevölkerungszielen der Regierung benutzt werden. Zuvor wurden Abtreibungen propagiert und erzwungen, jetzt sind sie unerwünscht (RFA 10.2.2022). Im Ausland geborene Kinder Fälle einer staatlich gelenkten Entziehung von Kindern, die im Ausland, entgegen der familienplanungsrechtlichen Vorschriften, gezeugt wurden, sind gesetzlich nicht vorgesehen und nicht bekannt (AA 11.10.2021). Bei Geburten im Ausland werden die Kinder so gezählt, als wären sie in China geboren, und es gelten die Richtlinien des Ortes, an den sie in China zurückkehren (DFAT 22.12.2021). [Anmerkung: Zu Zwangsmaßnahmen der Familienplanung an Uiguren in Xinjiang siehe Ethnische Minderheiten: Uiguren] Quellen: ● AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (11.10.2021): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Volksrepublik China (Stand: Juli 2021), https://www.ecoi.net/en/file/local/2062877/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%BCber_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Volksrepublik_China_%28Stand_Juli_2021%29%2C_11.10.2021.pdf, Zugriff 28.4.2022 ● AI - Amnesty International (29.3.2022): Amnesty International Report 2021/22; Zur weltweiten Lage der Menschenrechte; China 2021, https://www.ecoi.net/en/document/2070239.html, Zugriff 28.4.2022 ● BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (9.8.2021): Briefing Notes, https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/BriefingNotes/2021/briefingnotes-kw32-2021.pdf?__blob=publicationFile&v=4, Zugriff 28.4.2022 ● DFAT - Department of Foreign Affairs and Trade [Australien] (22.12.2021): DFAT Country Information Report People's Republic of China, https://www.ecoi.net/en/file/local/2067346/country-information-report-china-22122021.pdf, Zugriff 27.4.2022 ● The Diplomat (18.3.2022): China Continues to Underdeliver in Its Plans to Combat the Low Birth Rate, https://thediplomat.com/2022/03/china-continues-to-underdeliver-in-its-plans-to-combat-the-low-birth-rate/, Zugriff 12.7.2022 ● The Economist (4.12.2021): Single mums in China want the same treatment as married ones, https://www.economist.com/china/2021/12/04/single-mums-in-china-want-the-same-treatment-as-married-ones, Zugriff 12.7.2022 ● FH - Freedom House (28.2.2022): Freedom in the World 2022 - China, https://www.ecoi.net/de/dokument/2068722.html, Zugriff 28.4.2022 ● Forbes India (21.3.2022): Unwed and unwanted, Chinese single mothers fight for rights, https://www.forbesindia.com/article/lifes/unwed-and-unwanted-chinese-single-mothers-fight-for-rights/74585/1, Zugriff 12.7.2022 ● China.Org (7.5.2022): Guangdong nutzt Geburtenregistrierung nicht mehr zur Geburtenbeschränkung, http://german.china.org.cn/txt/2022-05/07/content_78205627.htm, Zugriff 17.6.2022 [Anmerkung bei dieser Quelle handelt es sich um ein staatliches Medium des HKS] ● GT - Global Times (5.3.2022): Political advisor proposes to allow unmarried women aged over 30 with one child to gain access to maternity leave, insurance, https://www.globaltimes.cn/page/202203/1254010.shtml, Zugriff 12.7.2022 [Anmerkung bei dieser Quelle handelt es sich um ein staatliches Medium des HKS] ● NPC Observer (24.8.2021): NPCSC Codifies Three-Child Policy, Expands Legal Aid & Updates Military Service Law and Physicians Law, https://perma.cc/WJW6-KAY3, Zugriff 17.6.2022 ● TST - The Sixth Tone (1.9.2021): China Wants Larger Families. Unless You’re a Single Mom, https://www.sixthtone.com/news/1008362/china-wants-larger-families.-unless-youre-a-single-mom., Zugriff 12.7.2022 ● ÖB Peking [Österreich] (12.2021): Asylländerbericht Volksrepublik China ● ÖB Peking [Österreich] (28.5.2020): Auskunft des Vertrauensanwaltes ● PMC - Population Health Metrics (31.3.2022): China’s fertility change: an analysis with multiple measures, https://pophealthmetrics.biomedcentral.com/articles/10.1186/s12963-022-00290-7, Zugriff 13.7.2022 ● RFA - Radio Free Asia (10.2.2022): China orders 'interventions' to prevent teen and single-parent abortions, https://www.rfa.org/english/news/china/abortion-curbs-02102022131719.html, Zugriff 12.7.2022 ● UKHO - United Kingdom Home Office [UK] (5.2022): Country Policy and Information Note China: Contravention of the Population and Family Planning law, https://www.ecoi.net/en/file/local/2073314/CHN_CPIN_Contravention_of_national_population_and_family-planning_laws.pdf, Zugriff 17.6.2022 ● USDOS - US Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights Practices: China (Includes Hong Kong, Macau, and Tibet) - China, https://www.ecoi.net/en/document/2071133.html, Zugriff 28.4.2022 ● UNSW - University of New South Wales (4.2020): Migration, urbanisation, climate change and children in China—issues from a child rights perspective,https://www.researchgate.net/publication/353475115_Migration_urbanisation_climate_change_and_children_in_China-issues_from_a_child_rights_perspective_Research_Team#pf31, Zugriff 18.6.2022 Kinder Letzte Änderung: 22.07.2022 Die Staatsbürgerschaft wird von den Eltern abgeleitet. Die Eltern müssen ihre Kinder innerhalb eines Monats nach der Geburt

dem nationalen Haushaltsregistrierungssystem anmelden. Kinder, die außerhalb der politischen Quoten oder von alleinstehenden Frauen geboren wurden, konnten oft nicht registriert werden und erhielten auch keine anderen rechtlichen Dokumente wie z. B. die Hukou-Aufenthaltsregisitrierung. Nicht registrierte Kinder haben keinen Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen, einschließlich zu Bildungs- und Gesundheitsdiensten, Identitätsregistrierung oder Pensionsleistungen [siehe zu nicht registrierten Kindern - "black children" sowie unehelichen Kindern das Kapitel Familienplanungspolitik, inkl. "black children"] (USDOS 12.4.2022). Jeder Chinese wird in seinem Heimatort registriert und kann nur dort soziale Dienste, medizinische Versorgung und Bildung in Anspruch nehmen. Wer umzieht, hat kein Recht auf diese Leistungen. Für Städte können temporäre Wohngenehmigungen gekauft werden. Doch sie sind für viele nicht erschwinglich (Plan International o.D.). Für nicht an ihrem Meldesitz ansässige Kinder von Wanderarbeiter bestehen mit ausreichenden Mitteln Möglichkeiten, diese in private Schulen zu schicken und private Krankenversorgung zu organisieren (ÖB 12.2021). Mehr als neun Millionen Kinder bleiben jedes Jahr auf dem Land zurück, wenn ihre Eltern als Wanderarbeiter in die Städte ziehen. Im besten Fall kümmern sich die Großeltern um sie. Im schlimmsten Fall sind sie auf sich gestellt. Diese Kinder werden leicht Opfer von Missbrauch (Plan International o.D.). Die chinesische Hilfsorganisation New Citizen Program berichtet, dass 26,7 Millionen Kinder von Wanderarbeitern im Alter von 6-14 Jahren in China getrennt von ihren Eltern leben (China.Table 16.1.2022). Nach schweren Fällen von Vernachlässigung und Selbstmorden wurde den in den Dörfern von Migrantenarbeitern zurückgelassenen Kindern verstärkte Aufmerksamkeit gewidmet ("left-behind children") (ÖB 12.2021). Geschlechtsspezifische Abtreibungen sowie die Aussetzung und Vernachlässigung von Mädchen sind zwar zurückgegangen, stellen aber weiterhin ein Problem dar (USDOS 12.4.2022). Kinderarbeit (unter 16 Jahren) ist in China gesetzlich verboten und für Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren nur eingeschränkt zulässig. China hat die UN-Konventionen 138 (Minimum Age Convention) und 182 (Worst Forms of Child Labour Convention) ratifiziert. In der Praxis ist Kinderarbeit allerdings immer noch ein großes gesellschaftliches Problem. Oftmals werden Kinder in Heimarbeit beschäftigt. Zuverlässige Zahlen über das Ausmaß der Kinderarbeit in China liegen nicht vor (AA 11.10.2021). Kinderhandel ist nach wie vor ein ernstes Problem. Regelmäßig wird über Verschleppung und Verkauf von Kindern aus armen Regionen im Landesinnern berichtet. Kriminelle Ringe verbringen sie als billige Arbeitskräfte in Fabriken, zwingen sie in die organisierte Bettelei oder verkaufen sie zu illegalen Adoptionen oder zur Heirat. Die chinesische Regierung hat der Bekämpfung des Menschenhandels innerhalb Chinas in den letzten Jahren verstärkte Aufmerksamkeit gewidmet (AA 11.10.2021). Das gesetzliche Mindestalter für einvernehmlichen Geschlechtsverkehr beträgt 14 Jahre. Personen, die Mädchen unter 14 Jahren zu Prostitution gezwungen haben, können zu einer Haftstrafe von zehn Jahren bis lebenslang verurteilt werden. Für Kunden ist der kommerzielle Geschlechtsverkehr mit Mädchen unter 14 Jahren mit Haftstrafen ab einem Ausmaß von fünf Jahren strafbar (USDOS 12.4.2022). Internationalen Medienberichten zufolge wurden bis zu 30.000 Kinder nordkoreanischer Frauen in China, von denen die meisten verschleppt und mit chinesischen Ehepartnern verheiratet wurden, nicht registriert, weil ihr nordkoreanischer Elternteil keine Papiere besaß, sodass die Kinder de facto staatenlos sind. Diesen Kindern ist der Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen, einschließlich zu Bildungs- und Gesundheitsdiensten, verweigert, obwohl das Gesetz die Staatsbürgerschaft für Kinder vorsieht, bei denen mindestens ein Elternteil die Staatsbürgerschaft der Volksrepublik China besitzt. Berichten zufolge haben chinesische Väter ihre Kinder manchmal nicht registriert, um den illegalen Status ihrer nordkoreanischen Partnerin nicht preiszugeben (USDOS 12.4.2022). Durch die Inhaftierung von schätzungsweise einer Million oder mehr Uiguren, ethnischen Kasachen, Kirgisen und anderen Muslimen in Xinjiang sind zahlreiche Kinder ohne ihre Bezugspersonen geblieben. Die Regierung brachte die Kinder von Inhaftierten in Waisenhäusern oder staatlichen Internaten unter, wo sie u.a. mit der KPCh-Ideologie indoktriniert wurden [siehe Kapitel Ethnische Minderheiten Uiguren] (USDOS 12.4.2022). Quellen: ● AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (11.10.2021): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Volksrepublik China (Stand: Juli 2021), https://www.ecoi.net/en/file/local/2062877/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%BCber_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Volksrepublik_China_%28Stand_Juli_2021%29%2C_11.10.2021.pdf, Zugriff 28.4.2022 ● China.Table (16.1.2022): Millionen Wanderarbeiter-Kinder von den Eltern getrennt, https://table.media/china/news/millionen-wanderarbeiter-kinder-von-den-eltern-getrennt/, Zugriff 12.7.2022 ● ÖB Peking [Österreich] (12.2021): Asylbericht Volksrepublik China ● Plan International (o.D.): Kinder in China, https://www.plan.de/patenschaft-asien/patenschaft-china/kinder-in-china.html, Zugriff 12.7.2022 ● USDOS - US Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights Practices: China (Includes Hong Kong, Macau, and Tibet) - China, https://www.ecoi.net/en/document/2071133.html, Zugriff 28.4.2022 Bewegungsfreiheit und Meldewesen (Hukou) Letzte Änderung: 22.07.2022 Das Gesetz sieht eine innerstaatliche Bewegungsfreiheit, die Möglichkeit von Auslandsreisen und die Möglichkeit einer Rückkehr vor. Doch werden diese Rechte nicht eingehalten. Die Behörden verschärfen die Beschränkungen der Bewegungsfreiheit vor wichtigen Jubiläen oder während der Nationalfeiertage ausländischer Staaten, bei Besuchen ausländischer Würdenträger oder großen politischen Ereignissen, um Demonstrationen vorzubeugen. Für Regierungsangestellte, auch pensionierte, insbesondere aus dem Militär, gelten Reisebeschränkungen ins Ausland. Im Laufe des Jahres 2021 wurden viele Anwälte, Künstler, Schriftsteller und Aktivisten zeitweise an der Ausreise gehindert. Die Behörden verhinderten auch die Ausreise einiger Familienmitglieder von Aktivisten, einschließlich ausländischer Familienangehöriger (USDOS 12.4.2022). Die lokalen Regierungen setzen ein Social Credit System ein, mit dem die Vertrauenswürdigkeit der Bürger anhand einer Vielzahl von Daten bewertet wird, sowie obligatorische "Gesundheitscode" Mobil-Apps, welche die COVID-19 Ausbreitung bekämpfen sollen, um Menschen den Zugang zu Flug- und Bahnreisen, medizinischen Einrichtungen und anderen öffentlichen Dienstleistungen und Räumen auf der Grundlage willkürlicher oder undurchsichtiger Kriterien zu verweigern. Millionen von Menschen sind von den staatlichen Einschränkungen beim Zugang zu Auslandsreisen und Reisepässen betroffen, wobei Uiguren und Tibeter am stärksten betroffen sind (FH 28.2.2022). In der Tibetischen Autonomen Region gibt es starke Einschränkungen der Bewegungsfreiheit, die ethnische Tibeter unverhältnismäßig stark betreffen. Hindernisse wie Truppeneinsätze, Kontrollpunkte, Straßensperren, erforderliche bürokratische Genehmigungen und Reisepassbeschränkungen behindern die Bewegungsfreiheit sowohl innerhalb der tibetischen Gebiete als auch zwischen diesen Gebieten und der Außenwelt. Die verstärkte staatliche Kontrolle umfasste strengere Reisebeschränkungen und die Notwendigkeit von Genehmigungen für die Einreise in bestimmte Gebiete, insbesondere in der Nähe der internationalen Grenzen im Süden (FH 28.2.2022b). Uiguren sind innerhalb Xinjiangs und außerhalb der Region drakonischen Einschränkungen ihrer Bewegungsfreiheit ausgesetzt. Obwohl die Verwendung von "Inlandspässen", die eine lokale behördliche Genehmigung für Reisen in ein anderes Gebiet erforderten, 2016 eingestellt wurde, führten die Behörden weiterhin Identitätskontrollen bei Personen durch, die Städte und öffentliche Straßen betraten oder verließen. In Xinjiang betreiben Sicherheitsbeamte Kontrollpunkte, die den Zugang zu öffentlichen Plätzen, einschließlich Märkten und Moscheen, verwalten und von den Uiguren verlangen, ihren nationalen Personalausweis zu scannen, sich einer Gesichtserkennungsprüfung zu unterziehen und ihr Gepäck einer Sicherheitskontrolle wie am Flughafen zu unterziehen. Für Han-Chinesen gelten solche Beschränkungen in diesen Bereichen nicht (USDOS 12.4.2022). Uiguren, insbesondere in Xinjiang, berichten von großen Schwierigkeiten bei der Genehmigung von Passanträgen. Häufig werden ihnen Pässe für Reisen ins Ausland verweigert. Seit 2016 forderten die Behörden die Bewohner Xinjiangs auf, ihre Reisepässe abzugeben, oder teilten den Bewohnern mit, dass keine neuen Reisepässe verfügbar seien. Ausländischen Familienmitgliedern uigurischer Aktivisten, die im Ausland leben, wird ebenfalls die Einreise verweigert. Zum Teil ist dies auf die COVID-19-Reisebeschränkungen zurückzuführen, andererseits bestanden Beschränkungen bereits vor der Pandemie. Die Behörden weigern sich, Pässe für im Ausland lebende Uiguren zu erneuern (USDOS 12.4.2022). Meldewesen: Haushaltsregistrierung - Hukou Grundsätzlich wird jeder chinesische Staatsangehörige in einem Haushaltsregister (Hukou) geführt, ausgenommen sind jedoch „überzählige“ Kinder, die während der Politik der 1-, später 2- bzw. 3-Kind-Familie geboren wurden. Für Kinder mit doppelter Staatsangehörigkeit ist die Eintragung in den Hukou des chinesischen Elternteils nicht verpflichtend (AA 11.10.2021). Die Meldekarte des "Hukou-Systems" ist weiterhin nötig für die (legale) Aufnahme einer Arbeit oder den Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen. Chinesen, die keinen für ihre Zwecke gültigen Hukou haben (z.B. minderjährige Wanderarbeiter, welche offiziell noch nicht arbeiten dürften), verwenden mitunter gefälschte "Hukou-Karten" oder solche von Verwandten (ÖB 12.2021). Ein Umzug bzw. eine Umregistrierung in einer anderen Region ist nur im Rahmen der gesetzlichen Regelungen des Hukousystems (Haushaltsregistrierungssystem) möglich (ÖB 28.5.2020; vgl. NMoFA 1.7.2020). Für die großen Städte, wie Peking oder Shanghai, ist es schwierig, eine Hukou Registrierung zu erlangen, da es vorgegebene Quoten für neue Bewohner gibt (DFAT 22.12.2021). Grundsätzlich wird jeder chinesische Staatsangehörige in einem Haushaltsregister (Hukou) geführt, ausgenommen sind jedoch „überzählige“ Kinder, die während der Politik der 1-, später 2- bzw. 3-Kind-Familie geboren wurden. Für Kinder mit doppelter Staatsangehörigkeit ist die Eintragung in den Hukou des chinesischen Elternteils nicht verpflichtend (AA 11.10.2021). Die Meldekarte des "Hukou-Systems" ist weiterhin nötig für die (legale) Aufnahme einer Arbeit oder den Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen. Chinesen, die keinen für ihre Zwecke gültigen Hukou haben (z.B. minderjährige Wanderarbeiter, welche offiziell noch nicht arbeiten dürften), verwenden mitunter gefälschte "Hukou-Karten" oder solche von Verwandten (ÖB 12.2021). Ein Umzug bzw. eine Umregistrierung in einer anderen Region ist nur im Rahmen der gesetzlichen Regelungen des Hukousystems (Haushaltsregistrierungssystem) möglich (ÖB 28.5.2020; vergleiche NMoFA 1.7.2020). Für die großen Städte, wie Peking oder Shanghai, ist es schwierig, eine Hukou Registrierung zu erlangen, da es vorgegebene Quoten für neue Bewohner gibt (DFAT 22.12.2021). Seit 2016 wurde eine Hukou-Eintragung schrittweise auch für ca. 100 Mio. Wanderarbeiter eingeführt (AA 11.10.2021). Trotz der erklärten Verpflichtung der Regierung, das Hukou-System (Haushaltsregistrierung) zu reformieren, verhindert es nach wie vor, dass rund 290 Millionen Binnenmigranten in den Städten, in denen sie arbeiten, die vollen legalen Rechte als Einwohner genießen. Nach den jüngsten Teilreformen hat die große Mehrheit der Migranten immer noch nicht die gleichen Rechte oder den vollen Zugang zu denselben sozialen Dienstleistungen wie die Stadtbewohner, wie zum Beispiel die Ausbildung für ihre Kinder in den lokalen Schulen (FH 28.2.2022). Ausweichmöglichkeiten Repressionen erfolgen landesweit nicht einheitlich. Da wegen der Größe des Landes und der historisch gewachsenen Strukturen Einfluss und Kontrolle der Zentralregierung in den einzelnen Landesteilen unterschiedlich stark ausgeprägt sind, treten staatliche oder dem Staat zurechenbare Übergriffe in den Regionen unterschiedlich häufig auf. Daher kann es im Einzelfall möglich sein, durch einen Ortswechsel Repressalien auszuweichen. Allerdings ist ein Umzug in einen anderen Landesteil durch die restriktive Registrierungspraxis („Hukou“-System) nur schwer möglich (Verlust des Zugangs zu Bildung und Sozialleistungen). Für Personen aus ländlichen Gebieten ist es schwierig, legal in eine Stadt zu ziehen (AA 11.10.2021). Ein Untertauchen, also eine nicht registrierte Niederlassung in einen anderen Landesteil als jenem des Melde-Wohnorts, ist schwierig. Sowohl bei Inlandsflügen als auch bei Zugfahrten wird systematisch die Identität überprüft, auch Zugtickets können nur mit Personalausweis gekauft werden und sind nicht übertragbar. Kraftfahrzeuge mit Kennzeichen von außerhalb der Stadt oder der Provinz und deren Passagiere werden systematisch überprüft. Es besteht ein sehr effizientes System der Überwachung durch Nachbarschaftskomitees. In der Tibetischen Autonomen Region und in Xinjiang besteht eine besonders strenge Überwachung unter anderem durch das System der kollektiven Bestrafung von Dorfgemeinschaften und starken Einschränkungen der Bewegungsfreiheit, wonach Personen, die ihr Dorf oder ihre Region verlassen wollen, hierfür Genehmigungen einholen müssen, welche teilweise nur für bestimmte andere Regionen ausgestellt werden. In Xinjiang werden darüber hinaus in von Uiguren bewohnten Gegenden an Straßensperren Identitätskontrollen – vor allem von jungen männlichen Uiguren – durch die bewaffnete Volkspolizei und die Volksbefreiungsarmee durchgeführt (ÖB 12.2021). Nach Einschätzung des deutschen Auswärtigen Amtes gibt es davon ausgehend insbesondere für aus politischen Gründen Verfolgte keine sichere Ausweichmöglichkeit innerhalb Chinas (AA 11.10.2021). Quellen: ● AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (11.10.2021): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Volksrepublik China (Stand: Juli 2021), https://www.ecoi.net/en/file/local/2062877/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%BCber_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Volksrepublik_China_%28Stand_Juli_2021%29%2C_11.10.2021.pdf, Zugriff 3.5.2022 ● DFAT - Department of Foreign Affairs and Trade [Australien] (22.12.2021): DFAT Country Information Report People’s Republic of China, https://www.ecoi.net/en/file/local/2067346/country-information-report-china-22122021.pdf, Zugriff 2.5.2022 ● FH - Freedom House (28.2.2022): Freedom in the World 2022 - China, https://www.ecoi.net/de/dokument/2068722.html, Zugriff 2.5.2022 ● FH - Freedom House (28.2.2022b): Freedom in the World 2022 - Tibet, https://www.ecoi.net/en/document/2072101.html, Zugriff 3.5.2022 ● NMoFA - Netherlands Ministry of Foreign Affairs (1.7.2020): Country of origin information report China ● ÖB Peking [Österreich] (28.5.2020): Auskunft des Vertrauensanwaltes ● ÖB Peking [Österreich] (12.2021): Asylländerbericht Volksrepublik China ● USDOS - US Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights Practices: China (Includes Hong Kong, Macau, and Tibet) - China, https://www.ecoi.net/en/document/2071133.html, Zugriff 2.5.2022 Grundversorgung und Wirtschaft Letzte Änderung: 22.07.2022 Allgemeine Wirtschaftsleistung Mit der Öffnung Chinas gegenüber dem Westen schaffte das Land, ausgelöst durch wirtschaftliche Reformen, in den letzten vier Jahrzehnten den Aufstieg zur zweitgrößten Volkswirtschaft der Welt (Darimont 2020). Die Wirtschaftsreformen gingen mit jährlichen BIP-Wachstumsraten von etwa 10 % von 1978 bis 2010 und - mit Ausnahme von zwei Höchstständen in den Jahren 1988 und 1989 (18 %) sowie 1994 und 1995 (24 %) - mit einem relativ niedrigen Inflationsniveau einher. Die Wachstumsraten sind nach der globalen Finanzkrise von 2008 bis 2010 und der darauf folgenden globalen Rezession zurückgegangen. Der Lebensstandard hat sich deutlich verbessert, und die Zahl der absolut Armen ist stetig zurückgegangen. Dieser Gesamterfolg wird durch die zunehmende ungleiche Verteilung des Wohlstands getrübt. Die städtischen Einkommen sind heute mehr als dreimal so hoch wie die Einkommen auf dem Land. Der Gini-Index zeigt, dass China sogar nach den Standards anderer Schwellenländer nun eine der ungleichsten Gesellschaften der Welt ist (BS 23.2.2022). Der

  1. Fünfjahresplan, der die zentrale Grundlage für die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung Chinas bildet und im März 2021 vom Nationalen Volkskongress beschlossen wurde, strebt die Transformation Chinas in einen modernen sozialistischen Staat mit einer hochqualitativen und von Innovation getriebenen Wirtschaftsentwicklung an. Bis 2035 soll das verfügbare Einkommen ausgehend vom Niveau des Jahres 2020 verdoppelt und China somit zu einer „high income society“ werden (ÖB 12.2021; vgl. WKO 3.2022).Der
  2. Fünfjahresplan, der die zentrale Grundlage für die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung Chinas bildet und im März 2021 vom Nationalen Volkskongress beschlossen wurde, strebt die Transformation Chinas in einen modernen sozialistischen Staat mit einer hochqualitativen und von Innovation getriebenen Wirtschaftsentwicklung an. Bis 2035 soll das verfügbare Einkommen ausgehend vom Niveau des Jahres 2020 verdoppelt und China somit zu einer „high income society“ werden (ÖB 12.2021; vergleiche WKO 3.2022). Erreicht werden soll das durch das Modell der „dualen Zirkulation“, welches verstärkt auf Herstellung, Vertrieb und Konsum von Produkten im Inland setzt. Gleichzeitig sollen chinesische Unternehmen durch technologische Innovation in der globalen Wertschöpfungskette aufsteigen. China will in Schlüsselindustrien wie künstliche Intelligenz, Quanteninformatik, Halbleitertechnologie sowie Gen- und Biotechnik künftig eine Vorreiterrolle einnehmen und strebt langfristig einen hohen Grad an technologischer Autarkie an (ÖB 12.2021; vgl. WKO 3.2022). Auch der private Konsum spielt eine zunehmend große Rolle für das Wirtschaftswachstum. In den letzten Jahren wurde der Privatkonsum einerseits durch höhere Ausgaben für Sozialleistungen und Lohnsteigerungen geschürt, andererseits durch Arbeitsplatzschaffungsmaßnahmen und Steuersenkungen (WKO 3.2022). Erreicht werden soll das durch das Modell der „dualen Zirkulation“, welches verstärkt auf Herstellung, Vertrieb und Konsum von Produkten im Inland setzt. Gleichzeitig sollen chinesische Unternehmen durch technologische Innovation in der globalen Wertschöpfungskette aufsteigen. China will in Schlüsselindustrien wie künstliche Intelligenz, Quanteninformatik, Halbleitertechnologie sowie Gen- und Biotechnik künftig eine Vorreiterrolle einnehmen und strebt langfristig einen hohen Grad an technologischer Autarkie an (ÖB 12.2021; vergleiche WKO 3.2022). Auch der private Konsum spielt eine zunehmend große Rolle für das Wirtschaftswachstum. In den letzten Jahren wurde der Privatkonsum einerseits durch höhere Ausgaben für Sozialleistungen und Lohnsteigerungen geschürt, andererseits durch Arbeitsplatzschaffungsmaßnahmen und Steuersenkungen (WKO 3.2022). Das Wachstum der letzten Jahre stützt sich auf die steigende Bedeutung des Dienstleistungssektors, der 2021 54,9 % zum BIP beigetragen hat. Dabei dominieren der Informationstechnologiesektor (+17,2 %), der Transportsektor (+12,1 %) sowie der Einzelhandelssektor (+11,3 %). Aber auch der Hotel- und Cateringsektor erlebt mit einem Wachstum von +14,5 % nach zwei Covid geprägten Jahren wieder einen starken Aufschwung. Trotz vereinzelter lokaler Ausbrüche und den damit verbundenen Reisebeschränkungen konnte sich der chinesische Inlandstourismus 2021 signifikant erholen und erreichte zeitweise bereits das Vorkrisenniveau. Auf die Industrie sind 2021 38,4 % entfallen (WKO 3.2022). Dank der durch strenge Maßnahmen bewirkten raschen Eindämmung der Covid-19-Pandemie konnte Chinas Wirtschaft 2020 die Produktionseinbrüche überwinden und ein Wachstum von +2,3 % verzeichnen (WKO 3.2022). Dieser Trend konnte sich auch 2021 fortsetzen, sodass China letztes Jahr ein Wachstum von +8,1 % verzeichnen konnte (WKO 3.2022; vgl. WB 12.4.2022). Die Regierung stützte das Wirtschaftswachstum durch Maßnahmen wie breite öffentliche Ausgaben, Eingriffe in die Zinspolitik, Erleichterungen im Eigentumssektor und Steuerreduzierungen (WB 8.6.2022). Für 2022 strebt die chinesische Regierung ein Wirtschaftswachstum von ca. 5,5 % an – das niedrigste aller bisher ausgegebenen Wachstumsziele aber gleichzeitig auch ein ehrgeiziges Ziel, zumal die meisten Experten für heuer ein Wachstum von lediglich 5 % und sogar darunter erwarten (WKO 3.2022). Dank der durch strenge Maßnahmen bewirkten raschen Eindämmung der Covid-19-Pandemie konnte Chinas Wirtschaft 2020 die Produktionseinbrüche überwinden und ein Wachstum von +2,3 % verzeichnen (WKO 3.2022). Dieser Trend konnte sich auch 2021 fortsetzen, sodass China letztes Jahr ein Wachstum von +8,1 % verzeichnen konnte (WKO 3.2022; vergleiche WB 12.4.2022). Die Regierung stützte das Wirtschaftswachstum durch Maßnahmen wie breite öffentliche Ausgaben, Eingriffe in die Zinspolitik, Erleichterungen im Eigentumssektor und Steuerreduzierungen (WB 8.6.2022). Für 2022 strebt die chinesische Regierung ein Wirtschaftswachstum von ca. 5,5 % an – das niedrigste aller bisher ausgegebenen Wachstumsziele aber gleichzeitig auch ein ehrgeiziges Ziel, zumal die meisten Experten für heuer ein Wachstum von lediglich 5 % und sogar darunter erwarten (WKO 3.2022). Nach einem starken Start im Frühjahr 2022 unterbrach der größte Covid-19-Ausbruch seit zwei Jahren und die ausgedehnten Lockdowns in Teilen Chinas von März bis Mai die Normalisierung des Wirtschaftswachstums. Allerdings wurden zusätzliche Stimulusmaßnahmen zur Ankurbelung der Wirtschaft durch die Regierung angekündigt (WB 8.6.2022). Arbeitsmarkt Die Zahl der Erwerbstätigen in China erreichte im Jahr 2019 0.774 Milliarden Menschen. Im Jahr 2020 kamen 11.86 Millionen neue Arbeitsplätze in den Städten hinzu (IOM 2021). Chinas Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter schrumpft seit 2012 kontinuierlich (ÖB 12.2021). Mittel- bis langfristig stellt die rasch alternde Bevölkerung des Landes das größte Wachstumshindernis für China dar. Um diesen Entwicklungen gegenzusteuern, hat China 2021 offiziell eine Drei-Kind-Politik proklamiert (WKO 3.2022). Die Meldekarte (Hukou) ist weiterhin nötig für die (legale) Aufnahme einer Arbeit. Eine Eingliederung in den Arbeitsmarkt in den ländlichen Regionen ist oft sehr schwierig (ÖB 12.2021). Mehr als 60 Prozent der Bevölkerung leben im urbanen Umfeld (CIA 10.5.2022). Für den Zeitraum 2021-2025 proklamierte die Regierung im
  3. Fünfjahresplan die Schaffung 55 Mio. neuer Arbeitsplätze, vor allem im Dienstleistungsbereich und durch die Förderung innovativen Unternehmertums. Hierzu sind eine proaktive Arbeitsmarktpolitik, die Entwicklung einer „innovativen Kultur“, die Förderung von Innovation insbesondere im Bereich Wissenschaft und Technologie, und der Aufbau von groß angelegten Trainingsprogrammen geplant. Weiterhin sollen vulnerable Bevölkerungsgruppen wie Menschen mit Behinderung, arme Familien und Wanderarbeiter, besondere Aufmerksamkeit erfahren (ÖB 12.2021). Grundversorgung Nach offiziellen Angaben ist es China in den letzten 40 Jahren gelungen über 700 Mio. Menschen aus der absoluten Armut zu holen. Umfassende Fördermittel der Zentral- sowie Lokalregierungen insbesondere in ländlichen Regionen Chinas haben erheblich zur Armutsbekämpfung beigetragen (alleine 2020: 500 Milliarden CNY/72 Milliarden USD) (ÖB 12.2021). Das landesweite verfügbare Pro-Kopf-Einkommen lag 2020 bei 32.189 CNY, was einen realen Anstieg von 1,2 Prozent gegenüber 2019 bedeutet (IOM 2021). Die Grundversorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln ist gewährleistet. Der Lebensstandard der Bevölkerung steigt kontinuierlich an (AA 11.10.2021). Allerdings kam es in den letzten Jahren zu einem rasanten Anstieg der Nahrungsmittelpreise (ÖB 12.2021). Sozialversicherungssystem, Pensionsversicherung Die meisten sozialen Leistungen sind zudem an die Wohnrechtsregistrierung (hukou) gekoppelt, befindet sich diese auf dem Land, ist mit einem noch niedrigeren Niveau an staatlicher Hilfeleistung zu rechnen. Die Meldekarte (Hukou) ist weiterhin nötig für den Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen. Bis 2020 haben mehr als 100 Mio. Chinesen, die ohne städtischen Hukou bereits „ständig“ in Städten leben, Zugang zu sozialen Leistungen wie medizinischer Versorgung und Bildung erhalten. 2013 verfügten nur 36 % der Stadtbewohner über einen städtischen Hukou mit Zugang zu sozialen Leistungen, dieser Prozentsatz wurde bis Ende 2019 auf 44,4 % erhöht. Die Maßnahmen betreffen jedoch nicht einmal die Hälfte der geschätzten 290 Mio. Wanderarbeiter (ÖB 12.2021). Das chinesische Sozialversicherungssystem deckt folgende Gruppen ab: ● Senioren: Personen über 60 Jahre, arbeitsunfähig, ohne Einkommen, ohne Unterhaltszahlungen und Beihilfe oder deren Angehörige sie nicht unterstützen können. ● Waisen ohne Verwandtschaft. ● Ausgesetzte Babys und Kinder, deren biologische Eltern nicht auffindbar sind (IOM 2021). Um Arbeitslosenhilfe zu beantragen, muss man ein Jahr in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben und den Arbeitsplatz unfreiwillig verloren haben. Eine Registrierung erfolgt beim lokalen Sozialversicherungsbüro. Dazu benötigt man ein Ausweisdokument sowie den Beleg der Kündigung der Arbeitgeber. Die Auszahlungen entsprechen normalerweise dem Mindestlohn der jeweiligen Region (IOM 2021). Das Pensionsantrittsalter liegt bei Männern bei 60 Jahren, bei Frauen bei 50 bzw. 55 Jahren (öffentlich Bedienstete). Frühpension sowie eine Aufschiebung des Pensionsantrittes ist möglich, sofern die Voraussetzung einer Teilnahme am Arbeitsmarkt von 15 Jahren erfüllt ist. In Fällen von Schwerarbeit ist ein Pensionsantritt auch unter 15 Arbeitsjahren möglich. Aufgrund der rasant alternden Bevölkerung steht das chinesische Pensionssystem vor besonderen Herausforderungen. Waren 2016 16,7% der chinesischen Bevölkerung älter als 60 Jahre, liegt der Anteil 2021 bereits bei 18,7 %. Damit ist zu befürchten, dass das chinesische Pensionssystem damit an seine Kapazitätsgrenzen stößt (ÖB 12.2021). Das seit 2014 bestehende Programm zur Sicherung des Existenzminimums ("di bao") ähnelt der Sozialhilfe. Dafür ist eine lokale Wohnmeldung ("Hukou-System") vorausgesetzt, weshalb die Millionen Wanderarbeiter in Städten in der Regel keinen oder nur eingeschränkten Anspruch haben. Ein nationales Gesetz ist seit Jahren in Planung, bisher jedoch nicht verabschiedet, da unklar ist, wie eine überregionale Bedarfsprüfung angesichts der Mobilität der Bevölkerung und der Größe des Landes bewerkstelligt werden kann. Die Höhe des "di bao" wird regional festgelegt und beträgt in Städten durchschnittlich 373 RMB (ca. 52 EUR) und auf dem Land 203 RMB (28 EUR) (ÖB 12.2021). Angesichts des niedrigen Niveaus der Sozialleistungen bleibt die familiäre Solidarität in Notfällen und im Pensionsalter eine entscheidende Stütze. In China wird erwartet, dass Kinder ihre Eltern im Alter maßgeblich finanziell unterstützen (ÖB 12.2021). Quellen: ● AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (11.10.2021): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Volksrepublik China (Stand: Juli 2021), https://www.ecoi.net/en/file/local/2062877/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%BCber_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Volksrepublik_China_%28Stand_Juli_2021%29%2C_11.10.2021.pdf, Zugriff 18.5.2022 ● BS - Bertelsmann Stiftung (23.2.2022): BTI 2022 Country Report China, https://www.ecoi.net/en/file/local/2069707/country_report-2022_CHN.pdf, Zugriff 18.5.2022 ● CIA - Central Intelligence Agency (10.5.2022): The World Factbook - China, https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/china/#people-and-society, Zugriff 19.5.2022 ● Darimont, Barbara

(2020): Wirtschaftspolitik der Volksrepublik China, Springer Fachmedien Verlag ● IOM - Internationale Organisation für Migration / Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland]
(2021): Länderinformationsblatt China 2021, https://files.returningfromgermany.de/files/CFS_2021_China_DE.pdf, Zugriff 18.5.2022 ● ÖB Peking [Österreich] (12.2021): Asylländerbericht Volksrepublik China ● WB - World Bank (8.6.2022), China Economic Update – June 2022, https://www.worldbank.org/en/country/china/publication/china-economic-update-june-2022, Zugriff 8.7.2022 ● WB - World Bank (12.4.2022): China, Overview, Context, https://www.worldbank.org/en/country/china/overview#1, Zugriff 19.5.2022 ● WKO - Wirtschaftskammer Österreich / Außenwirtschaft Austria (3.2022): Wirtschaftsbericht China, https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/china-wirtschaftsbericht.pdf, Zugriff 18.5.2022 Medizinische Versorgung Letzte Änderung: 22.07.2022 In China gibt es kein System niedergelassener Ärzte. Die Krankenversorgung konzentriert sich daher auf die Krankenhäuser. In den großen Städten finden sich sehr große Klinikzentren mit modernster Ausstattung, wohingegen auf dem Land die Versorgung noch sehr einfach sein kann. Die Hygiene entspricht nicht europäischen Standards (AA 8.7.2022). In den größeren Städten ist eine medizinische Versorgung durch moderne, gut ausgestattete Kliniken gewährleistet (BMeiA 8.7.2022). Auch in nahezu allen kleineren Städten sind Krankenhäuser, die eine Grundversorgung abdecken, zu finden (IOM 2020). Die Pflege und Verpflegung der Patienten erfolgt in den Kliniken überwiegend durch die Familie (LH 14.08.2020). Die medizinische Infrastruktur auf dem Land ist allerdings weiterhin lückenhaft und leistungsschwach (AA 11.10.2021). Das chinesische Gesundheitssystem hält nicht mit der wirtschaftlichen Entwicklung Schritt.

Vergleichszahlen der OECD sind für 1.000 Einwohner 2,7 Krankenschwestern/-pfleger sowie zwei Ärzte verfügbar (HB 19.2.2020). Medikamente sind generell landesweit gut erhältlich (IOM 2020). China verkündete Ende 2014, die Abdeckung von 95 Prozent der Bevölkerung mit grundlegender Krankenversicherung erreicht zu haben. In der Praxis bestehen jedoch große Unterschiede in Qualität und Umfang der Absicherung (ÖB 12.2021). Die finanzielle Absicherung im Krankheitsfall ist nach wie vor ungenügend. Obwohl 95 % der Bevölkerung über verschiedene Krankenversicherungsregime abgesichert sind, stellen für Bezieherinnen und Bezieher durchschnittlicher und niedriger Einkommen Krankheiten, die intensive ärztliche und/oder therapeutische Behandlungen erfordern, eine nach wie vor enorme, häufig existenzbedrohende finanzielle Belastung dar (AA 11.10.2021). Ärztliche Behandlungskosten müssen von Patienten im Voraus bezahlt werden. Die meisten Versicherten erhalten eine Kostenerstattung bei jährlichen Kosten bis 1.300 RMB (170 EUR), darüber hinausgehende Kosten müssen selbst getragen werden. Bedienstete von Staatsbetrieben erhalten nahezu kompletten Kostenersatz. Obwohl die chinesische Regierung kontinuierlich mehr in das Gesundheitswesen investiert, ist die Abdeckung oft ungenügend. Besonders im ländlichen Raum müssen häufig arme Familien ihre gesamten Ersparnisse für Behandlungen kranker Familienmitglieder aufwenden. Auch die staatlichen Krankenhäuser müssen sich weitgehend selbst finanzieren, und tun dies vor allem durch extensives Verschreiben überteuerter Medikamente (ÖB 12.2021). Grundsätzlich wird es allen chinesischen Staatsbürger ermöglicht, am Ort ihrer Haushaltsregistrierung Leistungen der nationalen Grundkrankenversicherung in Anspruch zu nehmen. Das gilt nach erfolgter Registrierung auch für chinesische Staatsbürger, die aus dem Ausland zurückgekehrt sind. Dabei werden von der Krankenversicherung in der Regel eine medizinische Grundversorgung in für den Wohnort designierten Krankenhäusern abgedeckt. Dabei können medizinische Leistungen nur dann bezogen werden, wenn eine Hukou-Registrierung besteht (ÖB 13.8.2020). Die Meldekarte (Hukou) ist weiterhin nötig für den (legalen) Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen (ÖB 12.2021). Die Systeme der sozialen Sicherheit in China sind Anreize für die Landbewohner, in die städtischen Zentren zu ziehen. Das Haushaltsregistrierungssystem, das die Land-Stadt-Migration einschränken, sowie die nationale Stadtentwicklungsstrategie, die das Wachstum der Städte begrenzen soll, förderten indirekt eine Vorort-Urbanisierung der ländlichen Gebiete (UNDESA 2021). 2014 hat China begonnen das Hukou-System schrittweise zu reformieren. In den meisten Städten in Zentral und Westchina wurden die Hukou-Beschränkungen bereits aufgehoben, in Ostchina haben insb. second-tier und third-tier Städte ihre Registrierungsanforderungen gelockert. In den großen Metropolen Peking, Shanghai und Guangzhou wurde ein Punktesystem anhand von bestimmten Kriterien eingeführt (Ausbildung, Beschäftigung, Leistungen, etc.), welches ein offenes und transparentes Registrierungssystem sicherstellen soll. Bis 2020 haben mehr als 100 Mio. Chinesen, die ohne städtischen Hukou bereits „ständig“ in Städten leben, Zugang zu sozialen Leistungen wie medizinischer Versorgung erhalten. Allerdings wird die Zahl der Wanderarbeiter auf 290 Mio. geschätzt. Chinesen, die keinen für ihre Zwecke gültigen Hukou haben, verwenden mitunter gefälschte Hukou-Karten oder solche von Verwandten (ÖB 12.2021). Quellen: ● AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (8.7.2022): China: Reise- und Sicherheitshinweise, https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/china-node/chinasicherheit/200466#content_3, Zugriff 8.7.2022 ● AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (11.10.2021): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Volksrepublik China (Stand: Juli 2021), https://www.ecoi.net/en/file/local/2062877/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%BCber_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Volksrepublik_China_%28Stand_Juli_2021%29%2C_11.10.2021.pdf, Zugriff 4.5.2022 ● BMeiA - Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten [Österreich] (8.7.2022), https://www.bmeia.gv.at/reise-services/reiseinformation/land/china/, Zugriff 8.7.2022 ● HB - Handelsblatt (19.2.2020): Coronavirus offenbart gravierende Mängel an Chinas Gesundheitssystem, https://www.handelsblatt.com/politik/international/krankenversorgung-coronavirus-offenbart-gravierende-maengel-an-chinas-gesundheitssystem/25561166.html?ticket=ST-1039047-CrBiznv23udUClzvzT0p-ap4, Zugriff 4.5.2022 ● IOM - Internationale Organisation für Migration / Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland]

(2020): Länderinformationsblatt China 2020, https://files.returningfromgermany.de/files/CFS_2020_China_DE.pdf, Zugriff 4.5.2022 ● LH - Landesärztekammer Hessen (14.08.2020): Hessisches Ärzteblatt, Einsatz als beratender Arzt in China, https://www.laekh.de/heftarchiv/ausgabe/artikel/2020/maerz-2020/einsatz-als-beratender-arzt-in-china, Zugriff 4.5.2022 ● ÖB Peking [Österreich] (13.8.2020): Auskunft des Vertrauensanwaltes ● ÖB Peking [Ös

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