RIS Dokument GerichtBundesverwaltungsgericht Entscheidungsdatum22.04.2024 GeschäftszahlL532 2283449-1 Spruch, L532 2283449-1/9E IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. Georg WILD-NAHODIL als Einzelrichter über die Beschwerde des XXXX , geb. XXXX , Staatsangehörigkeit Türkei, vertreten durch RAST & MUSLIU Rechtsanwälte, etabliert in 1080 Wien, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 17.11.2023, Zl. XXXX , in einer Angelegenheit nach dem AsylG und dem FPG nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung am 27.03.2024 zu Recht: Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. Georg WILD-NAHODIL als Einzelrichter über die Beschwerde des römisch 40 , geb. römisch 40 , Staatsangehörigkeit Türkei, vertreten durch RAST & MUSLIU Rechtsanwälte, etabliert in 1080 Wien, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 17.11.2023, Zl. römisch 40 , in einer Angelegenheit nach dem AsylG und dem FPG nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung am 27.03.2024 zu Recht: A) Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. B) Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig. , , TextEntscheidungsgründe:, Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang:römisch eins. Verfahrensgang:
- Der Beschwerdeführer (i.d.F. „BF“), ein türkischer Staatsbürger, wurde am XXXX geboren und verfügt seit dem 20.11.2013 im österreichischen Bundesgebiet über behördliche Meldungen.
- Der Beschwerdeführer in der Fassung „BF“), ein türkischer Staatsbürger, wurde am römisch 40 geboren und verfügt seit dem 20.11.2013 im österreichischen Bundesgebiet über behördliche Meldungen.
- Der BF brachte erstmalig am 21.01.2014 einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels für Schlüsselkräfte (Rot-Weiß-Rot-Karte – plus) bei der zuständigen Niederlassungsbehörde ein.
- Dieser Antrag wurde mit Bescheid der zuständigen Behörde rechtskräftig abgewiesen.
- Am 24.04.2014 brachte der BF einen weiteren Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels ein, welchen er am 23.01.2015 auf Erteilung eines Aufenthaltstitels als „sonstige Schlüsselkraft“ modifizierte.
- Dieser Antrag wurde mit Bescheid der zuständigen Behörde vom 27.02.2015 rechtskräftig abgewiesen.
- Am 27.02.2015 ehelichte der BF die österreichische Staatsangehörige XXXX (ehem. XXXX ) und brachte am 28.05.2015 beim Amt der Wiener Landesregierung unter Hinweis auf die erfolgte Eheschließung und Bekanntgabe des gemeinsamen Wohnsitzes einen Erstantrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels „Familienangehöriger“ ein. Dem Antrag wurde stattgegeben, ebenso dem am 31.05.2016 eingebrachten Verlängerungsantrag.
- Am 27.02.2015 ehelichte der BF die österreichische Staatsangehörige römisch 40 (ehem. römisch 40 ) und brachte am 28.05.2015 beim Amt der Wiener Landesregierung unter Hinweis auf die erfolgte Eheschließung und Bekanntgabe des gemeinsamen Wohnsitzes einen Erstantrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels „Familienangehöriger“ ein. Dem Antrag wurde stattgegeben, ebenso dem am 31.05.2016 eingebrachten Verlängerungsantrag.
- Die geschlossene Ehe zwischen dem BF und seiner Ehegattin wurde am 23.09.2016 rechtskräftig geschieden. Er brachte unter Hinweis auf die einvernehmliche Ehescheidung am 21.11.2016 einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels „Rot-Weiß-Rot-Karte – plus“ ein. Dem Antrag, sowie dem am 12.12.2017 eingebrachten Verlängerungsantrag wurde seitens des Amtes der Wiener Landesregierung stattgegeben.
- Am 16.01.2018 langte beim Amt der Wiener Landesregierung ein Bericht der Landespolizeidirektion Wien ein, welcher darüber informierte, dass XXXX (ehem. XXXX ) nach erfolgter Scheidung eine Aufenthaltsehe zu einem anderen türkischen Staatsbürger eingegangen ist, weshalb auch der Verdacht entstand, bei der Ehe zwischen dem BF und der Genannten könnte es sich um eine solche gehandelt haben.
- Am 16.01.2018 langte beim Amt der Wiener Landesregierung ein Bericht der Landespolizeidirektion Wien ein, welcher darüber informierte, dass römisch 40 (ehem. römisch 40 ) nach erfolgter Scheidung eine Aufenthaltsehe zu einem anderen türkischen Staatsbürger eingegangen ist, weshalb auch der Verdacht entstand, bei der Ehe zwischen dem BF und der Genannten könnte es sich um eine solche gehandelt haben.
- Mit Bericht vom 01.02.2019 hielt die Landespolizeidirektion Wien fest, dass der BF die Aussage verweigerte und XXXX (ehem. XXXX ) auf behördliche Vorladungen nicht reagierte.
- Mit Bericht vom 01.02.2019 hielt die Landespolizeidirektion Wien fest, dass der BF die Aussage verweigerte und römisch 40 (ehem. römisch 40 ) auf behördliche Vorladungen nicht reagierte.
- Mit Bescheid des Amtes der Wiener Landesregierung vom 14.08.2019 (GZ: XXXX ) wurden – im Rahmen einer amtswegigen Wiederaufnahme der Verfahren - sämtliche vom BF eingebrachten Anträge auf Erteilung eines Aufenthaltstitels, nach der Eheschließung am 27.02.2015, in den Stand vor Erteilung der Aufenthaltstitel zurückgetreten und aufgrund des Eingehens einer Aufenthaltsehe abgewiesen, sodass ihm kein Aufenthaltsrecht im Bundesgebiet zukam. Er brachte hierzu fristgerecht das Rechtsmittel der Beschwerde ein.
- Mit Bescheid des Amtes der Wiener Landesregierung vom 14.08.2019 (GZ: römisch 40 ) wurden – im Rahmen einer amtswegigen Wiederaufnahme der Verfahren - sämtliche vom BF eingebrachten Anträge auf Erteilung eines Aufenthaltstitels, nach der Eheschließung am 27.02.2015, in den Stand vor Erteilung der Aufenthaltstitel zurückgetreten und aufgrund des Eingehens einer Aufenthaltsehe abgewiesen, sodass ihm kein Aufenthaltsrecht im Bundesgebiet zukam. Er brachte hierzu fristgerecht das Rechtsmittel der Beschwerde ein.
- Mit Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts (i.d.F. „LVwG“) Wien vom 24.06.2020 (GZ: XXXX ) konnte nach erfolgten Erhebungen festgestellt werden, dass es sich im Falle des BF und der XXXX (ehem. XXXX ) zweifelsfrei um eine Aufenthaltsehe handelte, sodass seine Beschwerde gem. § 28 Abs. 1 VwGVG mit der Maßgabe, dass Spruchpunkte 2a) sowie 2b) auf andere Rechtsgrundlagen gestützt werden, abgewiesen wurde.
- Mit Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts in der Fassung „LVwG“) Wien vom 24.06.2020 (GZ: römisch 40 ) konnte nach erfolgten Erhebungen festgestellt werden, dass es sich im Falle des BF und der römisch 40 (ehem. römisch 40 ) zweifelsfrei um eine Aufenthaltsehe handelte, sodass seine Beschwerde gem. Paragraph 28, Absatz eins, VwGVG mit der Maßgabe, dass Spruchpunkte 2a) sowie 2b) auf andere Rechtsgrundlagen gestützt werden, abgewiesen wurde.
- Gegen das Erkenntnis des LVwG Wien brachte der BF fristgerecht das Rechtsmittel der außerordentlichen Revision ein. Mit Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs (i.d.F. „VwGH“) vom 19.10.2022 ( XXXX ) wurde die Revision zurückgewiesen.
- Gegen das Erkenntnis des LVwG Wien brachte der BF fristgerecht das Rechtsmittel der außerordentlichen Revision ein. Mit Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs in der Fassung „VwGH“) vom 19.10.2022 ( römisch 40 ) wurde die Revision zurückgewiesen.
- Am 14.04.2023 langte seitens der rechtsfreundlichen Vertretung des BF der gegenständliche Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels aus Gründen des Art. 8 EMRK gem. § 55 Abs 1 AsylG beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (i.d.F. „bB“ oder „Bundesamt“) ein und wurde dies mit dem langjährigen Aufenthalt des BF im Bundesgebiet begründet. Die persönliche Antragsstellung erfolgte am 27.04.
- Am 14.04.2023 langte seitens der rechtsfreundlichen Vertretung des BF der gegenständliche Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels aus Gründen des Artikel 8, EMRK gem. Paragraph 55, Absatz eins, AsylG beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl in der Fassung „bB“ oder „Bundesamt“) ein und wurde dies mit dem langjährigen Aufenthalt des BF im Bundesgebiet begründet. Die persönliche Antragsstellung erfolgte am 27.04.
- Mit Verständigung vom Ergebnis der Beweisaufnahme vom 22.09.2023 wurde der BF über die beabsichtigte Abweisung seines Antrages sowie die Erlassung einer Rückkehrentscheidung in Verbindung mit einem Einreiseverbot in Kenntnis gesetzt. Eine Frist zur Stellungnahme von 14 Tagen ab Zustellung wurde gewährt. Die Verständigung vom Ergebnis der Beweisaufnahme konnte seiner rechtlichen Vertretung am 02.10.2023 nachweislich zugestellt werden.
- Am 12.10.2023 langte bei der bB eine Stellungnahme der rechtsfreundlichen Vertretung ein. Begründend wurde über den langjährigen Aufenthalt des BF auch der Aufenthalt dessen Neffen ins Treffen geführt.
- Mit Bescheid des Bundesamtes vom 17.11.2023, Zl. XXXX , wurde der Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels aus den Gründen des Art. 8 EMRK vom 14.04.2023 gem. § 55 AsylG abgewiesen (Spruchpunkt I.), gem. §§ 10 Abs 3, 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung gem. § 52 Abs 3 FPG erlassen (Spruchpunkt II.), gem. § 52 Abs 9 FPG festgestellt, dass die Abschiebung gem. § 46 FPG des BF in die Türkei zulässig ist (Spruchpunkt III.), gem. § 55 Abs 1 bis 3 FPG eine 14-tägige Frist für die freiwillige Ausreise eingeräumt (Spruchpunkt IV.) und gem. § 53 Abs 1, Abs 2 Z 8 FPG ein Einreiseverbot in der Dauer von fünf Jahren verhängt (Spruchpunkt V.). Mit Informationsblatt vom selben Tag wurde der BF über die Beistellung eines Rechtsberaters in Kenntnis gesetzt (§ 52 Abs 1 BFA-VG).
- Mit Bescheid des Bundesamtes vom 17.11.2023, Zl. römisch 40 , wurde der Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels aus den Gründen des Artikel 8, EMRK vom 14.04.2023 gem. Paragraph 55, AsylG abgewiesen (Spruchpunkt römisch eins.), gem. Paragraphen 10, Absatz 3, 9, BFA-VG eine Rückkehrentscheidung gem. Paragraph 52, Absatz 3, FPG erlassen (Spruchpunkt römisch zwei.), gem. Paragraph 52, Absatz 9, FPG festgestellt, dass die Abschiebung gem. Paragraph 46, FPG des BF in die Türkei zulässig ist (Spruchpunkt römisch drei.), gem. Paragraph 55, Absatz eins bis 3 FPG eine 14-tägige Frist für die freiwillige Ausreise eingeräumt (Spruchpunkt römisch vier.) und gem. Paragraph 53, Absatz eins,, Absatz 2, Ziffer 8, FPG ein Einreiseverbot in der Dauer von fünf Jahren verhängt (Spruchpunkt römisch fünf.). Mit Informationsblatt vom selben Tag wurde der BF über die Beistellung eines Rechtsberaters in Kenntnis gesetzt (Paragraph 52, Absatz eins, BFA-VG).
- Mit 20.12.2023 erhob der BF durch seine rechtsfreundliche Vertretung das Rechtsmittel der Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht (i.d.F. „BVwG“). Der Beschwerde beigeschlossen wurde ein Konvolut an Referenzschreiben.
- Mit 20.12.2023 erhob der BF durch seine rechtsfreundliche Vertretung das Rechtsmittel der Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht in der Fassung „BVwG“). Der Beschwerde beigeschlossen wurde ein Konvolut an Referenzschreiben.
- Am 27.03.2024 wurde vor dem BVwG die vom BF begehrte mündliche Beschwerdeverhandlung durchgeführt, wobei neben dem BF auch eine geeignete Dolmetscherin für die türkische Sprache und die rechtsfreundliche Vertretung des BF teilnahmen. Die fünf beantragten Zeugen wurden vom erkennenden Richter angehört. Die mündiche Verhandlung gestaltete sich wie folgt: „[…] RI: Wollen Sie ergänzende Beweismittel vorlegen? RV: Nein.Regierungsvorlage, Nein. RV: Anmerkung: Ich möchte festhalten, dass der BF ziemlich gut Deutsch versteht. Das Problem ist, dass er aufgrund seiner Arbeitstätigkeit als Friseur das Reden nicht so viel praktiziert hat wie das Zuhören und es an sprachlichen Äußerungsmitteln fehlt und er auch ein eher zurückhaltender und schüchterner Mensch ist. Es wird ersucht, darauf Rücksicht zu nehmen, er wird sich selbstverständlich bemühen, sämtliche Fragen vollständig zu beantworten. Regierungsvorlage, Anmerkung: Ich möchte festhalten, dass der BF ziemlich gut Deutsch versteht. Das Problem ist, dass er aufgrund seiner Arbeitstätigkeit als Friseur das Reden nicht so viel praktiziert hat wie das Zuhören und es an sprachlichen Äußerungsmitteln fehlt und er auch ein eher zurückhaltender und schüchterner Mensch ist. Es wird ersucht, darauf Rücksicht zu nehmen, er wird sich selbstverständlich bemühen, sämtliche Fragen vollständig zu beantworten. BF: Soweit ich mich erinnern kann, war ich immer so ein zurückhaltender Mensch. Aber im Lernen, wenn ich das unbedingt schaffen will, bin ich sehr aktiv. RI: Kürzlich wurde Ihnen das aktuelle Länderinformationsblatt übermittelt. Haben Sie eine diesbezügliche schriftliche Stellungnahme vorbereitet oder möchten Sie am Ende der Verhandlung mündlich zum Länderinformationsblatt Stellung beziehen? RV: keine Stellungnahme.Regierungsvorlage, keine Stellungnahme. RI: Seit wann halten Sie sich durchgehend in Österreich auf? BF: Von 2015 weg bis jetzt. RI: Aus welchem Grund erfolgte Ihre Einreise nach Österreich ursprünglich? BF: Ich hatte im Jahr 2013 ein ungarisches Visum, womit ich immer wieder einreiste und ausreiste. Mein Bruder arbeitete hier. Er hat ein Geschäft. Ich besuchte ihn in dieser Zeit. Frage wird wiederholt. BF: Ich habe eine Frau kennengelernt und wir haben geheiratet. RI: Wann und wo haben Sie die Frau kennengelernt? BF: In einer Shishabar. Sie rauchte eine Shisha. Unsere Bekanntschaft dauerte ca. 5-6 Monate. Später haben wir geheiratet. Das war unser Schicksaal. Nachgefragt gebe ich an, dass ich mich nicht genau an das Datum des Kennenlernens erinnern kann. Das dürfte Ende 2013 gewesen sein. Es war winterlich. Anfangs war nur eine Begrüßung zwischen uns. Später kamen wir uns näher, ca. 1 Jahr lang. RI: Können Sie mir kurz darlegen, von wann bis wann Sie über welchen Aufenthaltstitel verfügten? BF: Im Jahr 2015, Aufenthaltstitel für 1 Jahr, und dann wieder 1 Jahr, und dann 3 Jahre. Unsere Ehe dauerte nur kurz. Nach der Eheschließung bemerkte ich bei der Frau eine Süchtigkeit. Sie war so, dass ich das nicht bemerkte, aber später bemerkte ich das. Später haben wir uns scheiden lassen. Anfangs wurden Scheidungsanträge gestellt und wieder zurückgezogen und später haben wir uns einvernehmlich scheiden lassen. RI: Haben sich seit der letzten Eingabe beim Bundesamt neue Umstände in Bezug auf Ihre Integration in Österreich (z. B. Deutschkenntnisse, Fortbildung, Erwerbstätigkeit) ergeben? BF: Wegen des Erdbebens in meiner Heimat habe ich wegen des eingestürzten Hauses und der Kinder einen Stress, 1 Jahr lang. Deshalb konnte ich mich der Integration nicht widmen, aber ich kenne Wien in- und auswendig. RI: Haben Sie einen Deutschkurs abgeschlossen? Wenn ja, welches Zertifikat haben Sie zuletzt erworben? BF: A2, im Jahr 2016 absolviert. Ich wollte dann einen zweiten Kurs, und zwar für B1, machen. Aber da war die Scheidung, noch dazu mein Verfahren. Ich habe erfahren, dass die Frau XXXX einen anderen Mann geheiratet hat, nach mir. Sie hat ihre Telefonnummer geändert, ich habe versucht, sie zu erreichen. Das war nicht möglich bis zur letzten Verhandlung.BF: A2, im Jahr 2016 absolviert. Ich wollte dann einen zweiten Kurs, und zwar für B1, machen. Aber da war die Scheidung, noch dazu mein Verfahren. Ich habe erfahren, dass die Frau römisch 40 einen anderen Mann geheiratet hat, nach mir. Sie hat ihre Telefonnummer geändert, ich habe versucht, sie zu erreichen. Das war nicht möglich bis zur letzten Verhandlung. RI: Ich bitte darum, Ihre Antworten an meinen Fragen zu orientieren. RI: Haben Sie in Österreich allgemeine oder berufliche Fortbildungen absolviert? BF: Nein. RI: Gehen Sie derzeit einer legalen Erwerbstätigkeit nach? BF: Ja. RI: Können Sie mir Ihre berufliche Tätigkeit beschreiben? BF: Als Friseur. RI: Wieviel verdienen Sie monatlich netto? BF: 1.570 Euro. RI: Sind Sie selbstständig tätig oder angestellt? BF: Ich bin angestellt. RI: Ist Ihr Arbeitsvertrag befristet oder unbefristet? BF: Unbefristet. RI: Seit wann gehen Sie durchgehend einer Arbeit nach? BF: Seit
- Ab 25.06.
- RI: Haben Sie noch andere Berufe in Österreich ausgeübt? BF: Ich bin seit 35 Jahren Friseur. RI: Haben Sie in Österreich Familienangehörige oder Verwandte? BF: Ich habe einen älteren Bruder, er ist selbstständig, und ich habe einen Neffen. RI: Bestehen finanzielle Abhängigkeiten oder ein anderer Nahebezug zwischen Ihnen und diesen Personen? BF: Nein. Jeder macht seine Arbeit. Nachgefragt gebe ich an, dass ich mit dem Neffen zusammenwohne. RI: Haben Sie Angehörige in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union? BF: Keine nahen Verwandten, aber ich habe Verwandte väterlicherseits. RI: Wie verbringen Sie Ihr Leben und Ihre Freizeit in Österreich? BF: Ich gehe mit Freunden fort. Am Wochenenden gehe ich mit meinem Neffen fort, manchmal an die Donau, manchmal in den Prater, manchmal nach Schönbrunn. Ich habe in der Woche 2 Mal frei und das mache ich. Aufgrund der Arbeit habe ich wenig Freizeit. RI: Verfügen Sie in Österreich über einen Freundeskreis? BF: Ja. RI: Was können Sie mir über Ihre Freunde in Österreich erzählen? BF: Normale Freunde, was soll ich über sie erzählen? RI: Besteht Ihr Freundeskreis aus Österreichern oder aus zum Aufenthalt berechtigten Fremden? BF: Es gibt österreichische Freunde, arabische Freunde, wir treffen uns am Geburtstagen, wo man sich trifft. RI: In welcher Sprache unterhalten Sie sich mit Ihren Freunden? BF: Wenn es ein Österreicher ist, dann Deutsch. Sie helfen mir auch, wenn ich beim Sprechen steckenbleibe. Im Allgemeinen können wir uns verständigen. Mit den Arabern sprechen wir Arabisch. Ich spreche sehr gut Arabisch. Im Geschäft arbeite ich alleine. Wir haben 2 Abteilungen und da spreche ich mit den Kunden ganz alleine. Ich begrüße sie, ich frage, ob sie etwas zu trinken haben wollen oder wie es ihnen geht. Ich spreche laufend am Telefon mit den Kindern. In diesem letzten einem Jahr verspüre ich, dass ich in der deutschen Sprache rückständig bin. Meine Freunde erzählen mir auch seit einem Jahr, dass ich nicht mehr so gesprächig bin wie früher. RI: Führen Sie in Österreich eine Beziehung? BF: Ja, es gibt eine Beziehung, die so ist, als ob es die Beziehung nicht gäbe. RI: Bitte erklären Sie mir das näher. BF: Wir sind Freunde. Wir können uns nicht dauernd treffen, deshalb habe ich das so gesagt. RI: Aber sind Sie jetzt offiziell in einer Beziehung mit der Dame oder nicht? BF: Ja, ich habe eine Beziehung. RI: Wie heißt die Dame, wann wurde sie geboren? BF: Sie heißt XXXX , anfangs war es eine Freundschaft und das hat sich fortgebildet. Nachgefragt gebe ich an, dass wir darüber nicht gesprochen haben, wann sie geboren wurde. Nachgefragt gebe ich an, dass XXXX die österreichische Staatsbürgerschaft hat. Nachgefragt gebe ich an, dass ich mit ihr seit viereinhalb Jahren zusammen bin. In der Zwischenzeit haben wir uns 1 Jahr lang getrennt. Wir haben uns vor viereinhalb Jahren kennengelernt, dann waren wir eine Zeitlang Freunde. 1 Jahr standen wir uns fern. Dann haben wir uns wieder befreundet und es geht jetzt so weiter. Nachgefragt, sie ist nicht schwanger.BF: Sie heißt römisch 40 , anfangs war es eine Freundschaft und das hat sich fortgebildet. Nachgefragt gebe ich an, dass wir darüber nicht gesprochen haben, wann sie geboren wurde. Nachgefragt gebe ich an, dass römisch 40 die österreichische Staatsbürgerschaft hat. Nachgefragt gebe ich an, dass ich mit ihr seit viereinhalb Jahren zusammen bin. In der Zwischenzeit haben wir uns 1 Jahr lang getrennt. Wir haben uns vor viereinhalb Jahren kennengelernt, dann waren wir eine Zeitlang Freunde. 1 Jahr standen wir uns fern. Dann haben wir uns wieder befreundet und es geht jetzt so weiter. Nachgefragt, sie ist nicht schwanger. RI: Sind Sie in Österreich in Vereinen oder ehrenamtlich aktiv? BF: Ich helfe bei der XXXX . Im Zoo von XXXX , wofür ich Entgelt bekomme. BF: Ich helfe bei der römisch 40 . Im Zoo von römisch 40 , wofür ich Entgelt bekomme. RV: Das war ein Missverständnis. Gemeint war, dass er an diese Organisationen Geld spendet. Er bekommt kein Geld von denen.Regierungsvorlage, Das war ein Missverständnis. Gemeint war, dass er an diese Organisationen Geld spendet. Er bekommt kein Geld von denen. BF: Ich spende diesen Vereinen und erhalte kein Geld. RI: Was würden Sie in Österreich machen, wenn Sie hier bleiben könnten? BF: Es gibt sehr vieles zu tun. Außerdem arbeiten, fällt mir ein, fortzufahren. Nachdem ich meine Arbeit sehr liebe, gehe ich wenig fort. Ich liebe meine Arbeit, sonst würde ich nicht so lange meine Arbeit ausführen. Die Kunden sind zufrieden. Ich habe einen guten Kundenstock. Es kann sich ergeben, dass ich einen eigenen Arbeitsplatz eröffne, wenn möglich. Das ist alles. RI: Sind Sie gesund und arbeitsfähig? BF: Ich bin gesund und ich kann arbeiten. Ich bin arbeitsfähig. Außer Zahnprobleme habe ich nicht mit Arzt zu tun. Sonst gibt es nichts. Nachgefragt gebe ich an, keine Medikamente zu nehmen. RI: Sind Sie in Österreich bisher straffällig geworden (Verwaltungsübertretung, gerichtliche Verurteilung oder derzeitig anhängiges Verfahren)? BF: Nein. RI: Am 27.02.2015 heirateten Sie die österreichische Staatsbürgerin XXXX (ehem. XXXX ) XXXX , die Ehe wurde am 23.09.2016 rechtskräftig geschieden. Ist das richtig?RI: Am 27.02.2015 heirateten Sie die österreichische Staatsbürgerin römisch 40 (ehem. römisch 40 ) römisch 40 , die Ehe wurde am 23.09.2016 rechtskräftig geschieden. Ist das richtig? BF: Das ist richtig. RI: Entsprechend der Feststellungen der zuständigen Verwaltungsbehörden bzw. des zuständigen Verwaltungsgerichts ist Ihre geschiedene Ehe als Aufenthaltsehe zu qualifizieren. Was sagen Sie dazu? BF: Es wurde so entschieden aus der Sicht des Gerichtes. Aber aus meiner Sicht ist das nicht so. RI: Die folgende Frage wird (ohne Dolmetscher) auf Deutsch gestellt und die Antwort wortwörtlich protokolliert: RI: „Sprechen Sie Deutsch?“ BF: Bisschen. RI: „Mit wem unterhalten Sie sich auf Deutsch?“ BF: Mit wem? RI: Frage wird wiederholt. BF: Auf Türkisch: Das habe ich nicht verstanden. RI: „Wie verbringen Sie Ihre Freizeit?“ BF: Freizeit...in der Woche 2 Tage. RI: „Bitte stellen Sie sich in deutscher Sprache selbst vor.“ BF: Auf Türkisch: Hier fällt es mir schwer, zu sprechen, wobei ich draußen mir leichter tue. Die weitere Befragung erfolgt wieder mit Dolmetscher. RI: Gibt es zu diesem Fragenkomplex (Integration, Leben in Österreich) Fragen des RV? RV: Wenn Sie weiterhin hier in Österreich leben würden, würden Sie versuchen Ihr Deutsch zu verbessern? Würden Sie einen Deutschkurs besuchen? Wie würden Sie Ihr Deutsch verbessern?Regierungsvorlage, Wenn Sie weiterhin hier in Österreich leben würden, würden Sie versuchen Ihr Deutsch zu verbessern? Würden Sie einen Deutschkurs besuchen? Wie würden Sie Ihr Deutsch verbessern? BF: Ich will den Kurs, den ich bereits absolviert habe, wieder lernen, damit ich einen noch höheren Kurs besuchen kann. Ich habe mich zum Kurs angemeldet, es gibt keinen laufenden Kurs. Erst im Juni beginnt der Kurs wieder. RV: Wer sind die Ihnen am nähesten stehenden Personen?Regierungsvorlage, Wer sind die Ihnen am nähesten stehenden Personen? BF: Als Freund? RV: Als Familienmitglieder oder Freunde.Regierungsvorlage, Als Familienmitglieder oder Freunde. BF: Mein Neffe, weil wir im selben Haus wohnen. Mein älterer Bruder, er wohnt zwar weiter weg, aber wir treffen uns am Arbeitsplatz. Ich habe eine Freundin, welche auch Kinder hat. Wir sprechen meistens am Telefon. Sie arbeitet, ich auch. Am Wochenende treffen wir uns. Im Allgemeinen. Ihre Kinder kommen zum Haarschnitt, sie kommt auch mit, da sprechen wir miteinander, aber im Allgemeinen am Telefon. Das sind die Personen, die mir am meisten nahestehen. Mit den Freunden treffe ich mich ab und zu, wenn sie ins Geschäft kommen. XXXX , mein Freund, wir sprechen miteinander Arabisch, auch wenn er nicht zum Haarschnitt kommt, kommt er ins Geschäft, um gemeinsam Kaffee zu trinken. Manchmal treffen wir uns auch draußen. Das sind meine nähesten Freunde.BF: Mein Neffe, weil wir im selben Haus wohnen. Mein älterer Bruder, er wohnt zwar weiter weg, aber wir treffen uns am Arbeitsplatz. Ich habe eine Freundin, welche auch Kinder hat. Wir sprechen meistens am Telefon. Sie arbeitet, ich auch. Am Wochenende treffen wir uns. Im Allgemeinen. Ihre Kinder kommen zum Haarschnitt, sie kommt auch mit, da sprechen wir miteinander, aber im Allgemeinen am Telefon. Das sind die Personen, die mir am meisten nahestehen. Mit den Freunden treffe ich mich ab und zu, wenn sie ins Geschäft kommen. römisch 40 , mein Freund, wir sprechen miteinander Arabisch, auch wenn er nicht zum Haarschnitt kommt, kommt er ins Geschäft, um gemeinsam Kaffee zu trinken. Manchmal treffen wir uns auch draußen. Das sind meine nähesten Freunde. RV: keine weiteren Fragen.Regierungsvorlage, keine weiteren Fragen. RI: Wann waren Sie zuletzt in der Türkei? BF: Zuletzt vor viereinhalb Jahren. RI: Wie regelmäßig sind Sie in der Türkei? BF: Seit meinem hiesigen Aufenthalt war ich ca. 4 bis 5 Mal in der Türkei. RI: Welche Ausbildung haben Sie im Herkunftsstaat genossen? BF: 5 Jahre Grundschule, später arbeiten. Nachgefragt gebe ich an, dass es damals keine Berufsausbildungen gegeben hat. Ich bin mit 17 Jahren nach Saudi-Arabien gereist. Damals deshalb, weil ich keinen Militärdienst machen wollte. Dort habe ich ca. 5 bis 6 Jahre gearbeitet und habe mich von meinem Militärdienst freigekauft. RI: Welche Berufserfahrung haben Sie im Herkunftsstaat gesammelt? BF: Nur Friseur, sonst nichts. Ich habe die Lehre gemacht und auch die Gesellenzeit, insgesamt 6 Jahre. Dann bin ich ins Ausland gereist. Saudi-Arabien. Dann zurück in die Türkei. Dann habe ich ein paar Jahre in der Landwirtschaft gearbeitet, dann wieder zurück in meinem Beruf. Später nach Ungarn. Ich bin als Landwirt nach Ungarn gekommen. Diese Firma war am Schließen, und dann bin ich hierhergekommen. RI: Wie würden Sie Ihre eigene wirtschaftliche Lage in der Türkei einschätzen? BF: Es war gut. Aber jetzt gibt es nichts mehr. RI: Wer von Ihrer Familie bzw. Ihrer Verwandtschaft lebt noch im Herkunftsstaat und wo? BF: Sie leben alle in der Türkei. 3 ältere Brüder in Saudi-Arabien, zwei davon waren gezwungen zurückzukehren. Einer wegen des Erdbebens und der andere wegen des Alters. Die Eltern leben in einem Container, wobei der Vater bereits 80 Jahre alt ist. Die Brüder sind gekommen, um ihnen behilflich zu sein. Sie sind alle dort in der Türkei. RI: Welche Familienangehörige haben Sie noch genau in der Türkei? BF: Ich habe 4 ältere Brüder und 3 ältere Schwestern. Ich bin der jüngste. Sie sind alle dort. Einer lebt noch in Saudi-Arabien. Meine ganze Familie ist dort, auch die Kinder. RI wiederholt Frage. BF: Meine Mutter, mein Vater, 3 Schwestern, 3 Brüder. Ich habe 2 Töchter. Meine Neffen, Cousins, sie leben alle dort. RI: Laut Stellungnahme Ihres Anwalts (AS 247) halten sich in der Türkei Ihre Frau und Ihre Kinder auf. Ist das richtig? BF: Meine Ex-Frau. RV: Das war ein Fehler, ich ersuche diesen gedanklich zu korrigieren.Regierungsvorlage, Das war ein Fehler, ich ersuche diesen gedanklich zu korrigieren. RI: Haben Sie seit der Ausreise Kontakt mit Familienangehörigen oder Verwandten in Ihrem Herkunftsstaat? Wann zuletzt und mit wem? BF: Ich spreche im Allgemeinen mit den Kindern, mit den Eltern, ich frage, wie es ihnen geht. Mit den Schwestern und Brüdern nur gelegentlich, wir haben nicht immer Kontakt. Aber im Allgemeinen mit den Kindern. RI: Wie geht es Ihren Angehörigen im Herkunftsstaat? BF: Sie können derzeit überhaupt nichts tun. Sie arbeiten nicht. Der Vater ist in Pension und sein Geld reicht nur für ihn aus. Nach dem Erdbeben jammern die Leute, dass es früher so war, und jetzt nur so. Es gibt keine Beschäftigung. Das Haus ist eingestürzt und es jammern alle. RI: Wie alt sind Ihre Eltern und Geschwister? BF: Mein Vater ist 80 Jahre alt. 1944 geboren. Die Mutter ist 78 Jahre alt. Die älteste Schwester ist 66 Jahre alt. Die nächste
- Der älteste Bruder ist 68 Jahre alt, 1970 geboren. Der nächste ist 1972 geboren. Der nächste ist 1973 geboren. Die Schwester, die älter ist als ich, ist so wie ich, mit dem Geburtsjahr 1978 eingetragen. Das war’s. RI: Wie finanzieren Ihre Eltern und Geschwister im Herkunftsstaat deren Leben? BF: Sie haben Ersparnisse. Der älteste Bruder ist Pensionist. Der nächstkleinere ist immer noch in Saudi-Arabien. Er unterstütze sie ein bisschen. Mein älterer Bruder in Österreich und ich unterstützen sie auch soweit es möglich ist. RI: Wie würden Sie die wirtschaftliche Lage Ihrer Familie einschätzen? BF: Genaueres weiß ich darüber nicht Bescheid. Es wird mir nur gesagt, dass sie keine Arbeit und kein Einkommen haben. Das ist alles aufgrund des Erdbebens passiert. Seit einem Jahr kommen keine Beihilfen. Sie versuchen selber, etwas zu tun. RI: Verfügen Ihre Angehörigen im Herkunftsstaat über eigene Wohnungen oder Häuser? Wie kann ich mir die Wohnsituation Ihrer Angehörigen im Herkunftsstaat vorstellen? BF: Sie sind alle eingestürzt. Meine Angehörigen wohnen derzeit in Containern. RI: Werden Sie in der Türkei verfolgt oder gibt es gegen Sie anhängige Verfahren? BF: Gegen mich, da weiß ich nichts davon, weil ich seit viereinhalb Jahren nicht dort war. Sollten Verfahren gegen mich sein, weiß ich nichts darüber. Es passierte mir einmal an der Grenze, dass ein Verfahren gegen mich gelaufen ist, ich nicht erschienen bin und ich bin dann sofort zur Einvernahme gegangen. Es muss jemand in meiner Abwesenheit eine Klage gegen mich erhoben haben. Es war ein Gutachten da, ärztliche Atteste. Von der derzeitigen Situation weiß ich nichts. Nachgefragt gebe ich an, das dürfte im Jahr 2016 oder 2017 gewesen sein. RI: Verstehe ich es richtig, dass Sie danach noch einmal in der Türkei waren? BF: Zuletzt war ich von viereinhalb Jahren dort. Genauer gesagt vor 4 Jahren und 2 Monaten. RI: Sind Sie Zeuge oder Opfer von Menschenhandel oder grenzüberschreitender Prostitution oder Opfer von Gewalt und wurde deshalb eine einstweilige Verfügung erlassen oder hätte erlassen werden können? BF: In allen Punkten nein. RI: Gibt es zu diesem Fragenkomplex (persönlicher und familiärer Hintergrund, Lage in der Türkei) Fragen des RV? RV: Falls Sie in die Türkei zurückkehren, gibt es eine Wohnmöglichkeit für Sie?Regierungsvorlage, Falls Sie in die Türkei zurückkehren, gibt es eine Wohnmöglichkeit für Sie? BF: Nein. RV: Gibt es eine Arbeitsmöglichkeit für Sie im Falle einer Rückkehr?Regierungsvorlage, Gibt es eine Arbeitsmöglichkeit für Sie im Falle einer Rückkehr? BF: Nein, außer wenn ich in einer anderen Stadt verreise und die Leute dort überzeuge. RV: Sehen Sie die Türkei als Ihre Heimat an, können Sie sich ein Leben in der Türkei vorstellen?Regierungsvorlage, Sehen Sie die Türkei als Ihre Heimat an, können Sie sich ein Leben in der Türkei vorstellen? BF: Nein, ich kann mir ein Leben dort nicht vorstellen. RV: Warum?Regierungsvorlage, Warum? BF: Ich habe immer Kontakt mit den Kindern. Sie sagen...wenn ich Kontakt habe, jammert jeder über die wirtschaftliche Lage. Ich habe derzeit eine Arbeit und lebe hier ordnungsgemäß. Ich kann mir die Schulbildung meiner Kinder leisten. Meine ältere Tochter hatte dieses Jahr eine Universitätsprüfung. Sie wissen, in der Türkei kostet das Studium Geld. Wenn ich zurückreise, wäre es sowohl für mich als auch für die Kinder schlecht. RV: Wie würden Sie den kulturellen Unterschied zwischen den Leben in Österreich und den Leben in der Türkei bezeichnen, und welches der beiden ist Ihnen im jetzigen Zustand näher bzw. geläufiger?Regierungsvorlage, Wie würden Sie den kulturellen Unterschied zwischen den Leben in Österreich und den Leben in der Türkei bezeichnen, und welches der beiden ist Ihnen im jetzigen Zustand näher bzw. geläufiger? BF: Die Kultur in Österreich ist mir näher als die türkische. RV: Worauf führen Sie das zurück?Regierungsvorlage, Worauf führen Sie das zurück? BF: Es gibt keine Diskriminierung wie in der Türkei. Ich werde hier wie ein Mensch betrachtet. Deshalb ist mir Österreich kulturell näher. RV: keine weiteren Fragen.Regierungsvorlage, keine weiteren Fragen. Verständigung mit Dolmetscher: RI: Haben Sie den Dolmetscher gut verstanden? BF: Ja. RI: Gab es in der Verhandlung sonst irgendwelche Probleme mit dem Dolmetscher? BF: Nein. […] RI: In welchem Verhältnis stehen Sie zum BF? Z 1: Er ist mein Bruder, er arbeitet mit mir.Ziffer eins :, Er ist mein Bruder, er arbeitet mit mir. RI: Was können Sie mir über den BF sagen? Z 1: Das, was ich weiß und das, was ich gefragt werde.Ziffer eins :, Das, was ich weiß und das, was ich gefragt werde. RI: Was können Sie mir selbstständig über den BF sagen? Z 1: Ich komme gut mit ihm aus, er ist ein guter Mitarbeiter. Aber nicht nur in der Arbeit, sondern sonst komme ich auch gut aus mit ihm. Er ist ein Bruder, mit dem man nach der Arbeit irgendwo sitzen und sprechen kann. Er ist Mitarbeiter und Bruder, mit dem man alles teilen kann.Ziffer eins :, Ich komme gut mit ihm aus, er ist ein guter Mitarbeiter. Aber nicht nur in der Arbeit, sondern sonst komme ich auch gut aus mit ihm. Er ist ein Bruder, mit dem man nach der Arbeit irgendwo sitzen und sprechen kann. Er ist Mitarbeiter und Bruder, mit dem man alles teilen kann. RI: Wie würde es sich auf die Familie auswirken, wenn er aus Österreich ausreisen müsste? Z 1: Das würde die Familie beeinflussen. Bis vor einem Jahr war die Lage gut, es sind schon bereits 1 Jahr und 2 Monate her, war die Lage gut. Durch das Erdbeben sind die Häuser eingestürzt, man hat keine Arbeit. Die Familien kann sich der Unterhalt der Kinder nicht mehr leisten. Derzeit ist das Leben dort nicht möglich.Ziffer eins :, Das würde die Familie beeinflussen. Bis vor einem Jahr war die Lage gut, es sind schon bereits 1 Jahr und 2 Monate her, war die Lage gut. Durch das Erdbeben sind die Häuser eingestürzt, man hat keine Arbeit. Die Familien kann sich der Unterhalt der Kinder nicht mehr leisten. Derzeit ist das Leben dort nicht möglich. RI: Was spricht aus Ihrer Sicht für, was gegen den weiteren Verbleib des BF im österreichischen Bundesgebiet? Z 1: Zuerst einmal brauche ich ihn in meinem Geschäft. Ich habe sonst niemanden außer ihm von der Familie. Ich habe noch einen Neffen hier. Ich kann ein soziales Leben führen mit ihm als Bruder und als Mitarbeiter. Insbesondere in XXXX ist es besonders schwer, eine Arbeit zu finden, die Leute dort reisen in andere Städte, um dort 1 bis 2 Wochen lang zu arbeiten. So kann man keine Kinder großziehen. Meine Eltern und auch die Schwestern und Brüdern leben derzeit in Containern, und auf diese Art muss er sein Leben dort fortführen. Ziffer eins :, Zuerst einmal brauche ich ihn in meinem Geschäft. Ich habe sonst niemanden außer ihm von der Familie. Ich habe noch einen Neffen hier. Ich kann ein soziales Leben führen mit ihm als Bruder und als Mitarbeiter. Insbesondere in römisch 40 ist es besonders schwer, eine Arbeit zu finden, die Leute dort reisen in andere Städte, um dort 1 bis 2 Wochen lang zu arbeiten. So kann man keine Kinder großziehen. Meine Eltern und auch die Schwestern und Brüdern leben derzeit in Containern, und auf diese Art muss er sein Leben dort fortführen. RI: Laut Feststellung der MA 35 und des LVwG Wien ging der BF eine Aufenthaltsehe ein, d.h. er hat seine Ehe in Österreich geschlossen, um einen Aufenthaltstitel zu erschleichen. Was sagen Sie dazu? Z 1: Ich denke nicht so. Er war in dieser Zeit lustig, erfreulich, glücklich, also in meinen Augen war er im Allgemeinen ein glücklicher Mensch. Nach einer gewissen Anzahl von Monaten ist er zur Arbeit gekommen und hatte keine Lust, worauf ich ihn gefragt habe, was los sei. Er erzählte mir, dass sie ein paar Mal mit Freunden gesessen ist und alkoholisiert nach Hause gekommen ist. Er hat mir das 1 bis 2 Mal erzählt. Die Ehe hat fortbestanden auf diese Art. Aber die Ehe ist weitergegangen, wie lange genau kann ich jetzt nicht sagen.Ziffer eins :, Ich denke nicht so. Er war in dieser Zeit lustig, erfreulich, glücklich, also in meinen Augen war er im Allgemeinen ein glücklicher Mensch. Nach einer gewissen Anzahl von Monaten ist er zur Arbeit gekommen und hatte keine Lust, worauf ich ihn gefragt habe, was los sei. Er erzählte mir, dass sie ein paar Mal mit Freunden gesessen ist und alkoholisiert nach Hause gekommen ist. Er hat mir das 1 bis 2 Mal erzählt. Die Ehe hat fortbestanden auf diese "Art". Aber die Ehe ist weitergegangen, wie lange genau kann ich jetzt nicht sagen. RI: Würden Sie den BF nach einer Ausreise aus Österreich emotional oder finanziell unterstützen? Z 1: Soweit es mir möglich ist. Ich weiß nicht, wie viel ich ihm behilflich sein kann.Ziffer eins :, Soweit es mir möglich ist. Ich weiß nicht, wie viel ich ihm behilflich sein kann. RI: Gibt es Fragen des RV an den Zeugen?RI: Gibt es Fragen des Regierungsvorlage an den Zeugen? RV: Haben Sie das Gefühl, dass sich Ihr Bruder in Österreich integriert hat?Regierungsvorlage, Haben Sie das Gefühl, dass sich Ihr Bruder in Österreich integriert hat? Z 1: Aus meiner Sicht natürlich.Ziffer eins :, Aus meiner Sicht natürlich. RV: Was bringt Sie zu dieser Sichtweise?Regierungsvorlage, Was bringt Sie zu dieser Sichtweise? Z 1: Er geht mit seinen Freunden nach der Arbeit fort, er beteiligt sich am Abendessen. Sein Leben besteht nicht nur aus der Arbeit. Ziffer eins :, Er geht mit seinen Freunden nach der Arbeit fort, er beteiligt sich am Abendessen. Sein Leben besteht nicht nur aus der Arbeit. RV: Wie sind die freundschaftlichen Beziehungen in Österreich?Regierungsvorlage, Wie sind die freundschaftlichen Beziehungen in Österreich? Z 1: Gut. Wir haben Kunden mit verschiedener Staatsbürgerschaft, zum Beispiel Araber oder Österreich, an Samstagen gehen sie gemeinsam Fußballspielen.Ziffer eins :, Gut. Wir haben Kunden mit verschiedener Staatsbürgerschaft, zum Beispiel Araber oder Österreich, an Samstagen gehen sie gemeinsam Fußballspielen. RV: Haben Sie das Gefühl, dass sich Ihr Bruder seit seinem Aufenthalt in Österreich von seinem Herkunftsstaat distanziert hat?Regierungsvorlage, Haben Sie das Gefühl, dass sich Ihr Bruder seit seinem Aufenthalt in Österreich von seinem Herkunftsstaat distanziert hat? Z 1: Ja natürlich hat er sich distanziert. Ziffer eins :, Ja natürlich hat er sich distanziert. RV: Ich meine jetzt aber nicht nur eine räumliche Distanzierung, sondern auch eine gedankliche und kulturelle.Regierungsvorlage, Ich meine jetzt aber nicht nur eine räumliche Distanzierung, sondern auch eine gedankliche und kulturelle. Z 1: Ja, er hat sich hier integriert, was die Kultur anbelangt. Ich habe die Frage nicht genau verstanden. Ziffer eins :, Ja, er hat sich hier integriert, was die Kultur anbelangt. Ich habe die Frage nicht genau verstanden. RV: Wie nahe steht Ihnen Ihr Bruder? Wer sind Ihre wichtigsten Bezugspersonen in Österreich?Regierungsvorlage, Wie nahe steht Ihnen Ihr Bruder? Wer sind Ihre wichtigsten Bezugspersonen in Österreich? Z 1: Mein Bruder ist mir am meisten nahe. Dann die Kunden und die Freunde, aber die Person, mit der ich sprechen kann, ist mein Bruder.Ziffer eins :, Mein Bruder ist mir am meisten nahe. Dann die Kunden und die Freunde, aber die Person, mit der ich sprechen kann, ist mein Bruder. RV: keine weiteren Fragen.Regierungsvorlage, keine weiteren Fragen. […] RI: In welchem Verhältnis stehen Sie zum BF? Z 2: Ich bin sein Neffe.Ziffer 2 :, Ich bin sein Neffe. RI: Was können Sie mir über den BF sagen? Z 2: Er ist ein guter Mensch, ich kenne ihn mein ganzes Leben, zum Beispiel er war auch mein Berufslehrer, ich habe alles von ihm gelernt, er ist mein Meister. Wir wohnen seit fast 6 Jahren zusammen, seit
- Wir arbeiten zusammen, wir wohnen zusammen. Wenn wir Zeit haben, gehen wir am Wochenende - manchmal zum Beispiel auch mit Kunden oder meinen Freunden - Fußballspielen. Wir sind Fußballfans, wir schauen uns auch Fußballspiele im Stadion live an, wenn wir Zeit haben. Am Samstag gehen wir spazieren, einkaufen, putzen die Wohnung. Wir führen ein normales Leben, nicht mehr und nicht weniger. Seine Sprache ist leider ein bisschen schwach, aber sein Charakter ist so, er redet nicht gerne. Das liegt nicht nur an der deutschen Sprache, aber er versteht alles. Er redet zum Beispiel auch mit Kunden, beruflich ist es überhaupt kein Problem. Er arbeitet in seinem eigenen Geschäft alleine. Wir unterstützen ihn dabei auch nicht. Ich finde, er ist ein guter Mensch, er hat ein normales Leben. Ich kann auch sagen, wenn er nach Türkei zurückkehrt, Sie wissen auch, vor einem Jahr ist in unserer Heimatstadt ein großes Erdbeben gewesen, die Stadt ist zu 90% zerstört, die Familie ist in Containern und Zelten untergebracht, es gibt keine Häuser mehr. Mit der Arbeit ist es auch ein großes Problem. Es wird sicher noch 10 bis 15 Jahre dauern, es schaut noch immer so aus. Das Leben dort ist fast unmöglich. Auch in den Nachbarstädten ist es so. Das ist alles.Ziffer 2 :, Er ist ein guter Mensch, ich kenne ihn mein ganzes Leben, zum Beispiel er war auch mein Berufslehrer, ich habe alles von ihm gelernt, er ist mein Meister. Wir wohnen seit fast 6 Jahren zusammen, seit
- Wir arbeiten zusammen, wir wohnen zusammen. Wenn wir Zeit haben, gehen wir am Wochenende - manchmal zum Beispiel auch mit Kunden oder meinen Freunden - Fußballspielen. Wir sind Fußballfans, wir schauen uns auch Fußballspiele im Stadion live an, wenn wir Zeit haben. Am Samstag gehen wir spazieren, einkaufen, putzen die Wohnung. Wir führen ein normales Leben, nicht mehr und nicht weniger. Seine Sprache ist leider ein bisschen schwach, aber sein Charakter ist so, er redet nicht gerne. Das liegt nicht nur an der deutschen Sprache, aber er versteht alles. Er redet zum Beispiel auch mit Kunden, beruflich ist es überhaupt kein Problem. Er arbeitet in seinem eigenen Geschäft alleine. Wir unterstützen ihn dabei auch nicht. Ich finde, er ist ein guter Mensch, er hat ein normales Leben. Ich kann auch sagen, wenn er nach Türkei zurückkehrt, Sie wissen auch, vor einem Jahr ist in unserer Heimatstadt ein großes Erdbeben gewesen, die Stadt ist zu 90% zerstört, die Familie ist in Containern und Zelten untergebracht, es gibt keine Häuser mehr. Mit der Arbeit ist es auch ein großes Problem. Es wird sicher noch 10 bis 15 Jahre dauern, es schaut noch immer so aus. Das Leben dort ist fast unmöglich. Auch in den Nachbarstädten ist es so. Das ist alles. RI: Wie würde es sich auf die Familie auswirken, wenn er aus Österreich ausreisen müsste? Z 2: Die werden sicher alle traurig sein. Wenn er dort hingeht, dann hat er keine Arbeit und es wird sicher schlecht sein für ihn und auch für die Familie, auch für seine Kinder. Sie gehen zur Schule und er kann ihnen dann nicht so viele Möglichkeiten geben. Die Mutter wird sowieso traurig sein.Ziffer 2 :, Die werden sicher alle traurig sein. Wenn er dort hingeht, dann hat er keine Arbeit und es wird sicher schlecht sein für ihn und auch für die Familie, auch für seine Kinder. Sie gehen zur Schule und er kann ihnen dann nicht so viele Möglichkeiten geben. Die Mutter wird sowieso traurig sein. RI: Was spricht aus Ihrer Sicht für, was gegen den weiteren Verbleib des BF im österreichischen Bundesgebiet? Z 2: Zum Beispiel, wenn er hier bleibt, ich glaube er ist da seit ca. 2015, er hat keine Strafen begangen, er war nur einmal beim AMS und das war im Lockdown. Sonst hat er immer gearbeitet. Er hat schon die Regeln und die Gesetze in Österreich akzeptiert, auch die Ordnung, weil er seit langer Zeit da ist. Es wäre nicht so schlecht für ihn und das Land sein, wenn er in Österreich lebt. Er ist ein guter Mensch, er macht keine Probleme, er stört niemanden. Ziffer 2 :, Zum Beispiel, wenn er hier bleibt, ich glaube er ist da seit ca. 2015, er hat keine Strafen begangen, er war nur einmal beim AMS und das war im Lockdown. Sonst hat er immer gearbeitet. Er hat schon die Regeln und die Gesetze in Österreich akzeptiert, auch die Ordnung, weil er seit langer Zeit da ist. Es wäre nicht so schlecht für ihn und das Land sein, wenn er in Österreich lebt. Er ist ein guter Mensch, er macht keine Probleme, er stört niemanden. RI: Laut Feststellung der MA 35 und des LVwG Wien ging der BF eine Aufenthaltsehe ein, d.h. er hat seine Ehe in Österreich geschlossen, um einen Aufenthaltstitel zu erschleichen. Was sagen Sie dazu? Z 2: Am Anfang wusste ich das nicht. Ich habe erst vom Magistrat erfahren, dass ihm das vorgeworfen wird.Ziffer 2 :, Am Anfang wusste ich das nicht. Ich habe erst vom Magistrat erfahren, dass ihm das vorgeworfen wird. RI: Würden Sie den BF nach einer Ausreise aus Österreich emotional oder finanziell unterstützen? Z 2: Ja, aber es ist die Frage, wie viel ich kann. Wir haben das Haus und das Auto verloren, sehr viele Freunde sind gestorben. Ich musste auch anderen Menschen helfen. Ich würde gerne auch meinem Onkel helfen, es wird aber nicht genug sein. Die Preise in Österreich sind auch gestiegen, man kann daher nicht so viel helfen leider.Ziffer 2 :, Ja, aber es ist die Frage, wie viel ich kann. Wir haben das Haus und das Auto verloren, sehr viele Freunde sind gestorben. Ich musste auch anderen Menschen helfen. Ich würde gerne auch meinem Onkel helfen, es wird aber nicht genug sein. Die Preise in Österreich sind auch gestiegen, man kann daher nicht so viel helfen leider. RI: Gibt es Fragen des RV an den Zeugen?RI: Gibt es Fragen des Regierungsvorlage an den Zeugen? RV: Ist der BF für Sie eine wichtige Bezugsperson und wie äußert sich das?Regierungsvorlage, Ist der BF für Sie eine wichtige Bezugsperson und wie äußert sich das? Z 2: Er ist eine wichtige Bezugsperson, ich mag ihn, er ist ein guter Mensch, wir verstehen uns gut. Er ist kein schwieriger Mensch.Ziffer 2 :, Er ist eine wichtige Bezugsperson, ich mag ihn, er ist ein guter Mensch, wir verstehen uns gut. Er ist kein schwieriger Mensch. RV: Wie schaut es aus mit der Finanzierung der Miete?Regierungsvorlage, Wie schaut es aus mit der Finanzierung der Miete? Z 2: Wir teilen alles, sowohl die Miete als auch die Betriebskosten, ebenso den laufenden Unterhalt für Essen etc. Auch die Hausarbeit teilen wir uns.Ziffer 2 :, Wir teilen alles, sowohl die Miete als auch die Betriebskosten, ebenso den laufenden Unterhalt für Essen etc. Auch die Hausarbeit teilen wir uns. RV: Sie haben vorhin gesagt, Ihr Onkel ist eher ruhig. Haben Sie das Gefühl, dass er sich dennoch erfolgreich in Österreich integriert?Regierungsvorlage, Sie haben vorhin gesagt, Ihr Onkel ist eher ruhig. Haben Sie das Gefühl, dass er sich dennoch erfolgreich in Österreich integriert? Z 2: Ja, er hat sich erfolgreich integriert. Das Problem ist lediglich die Sprache, das liegt aber an seinem zurückhaltenden Charakter. Ziffer 2 :, Ja, er hat sich erfolgreich integriert. Das Problem ist lediglich die Sprache, das liegt aber an seinem zurückhaltenden Charakter. RV: keine weiteren Fragen.Regierungsvorlage, keine weiteren Fragen. […] RI: In welchem Verhältnis stehen Sie zum BF? Z 3: Ich bin eigentlich Kunde bei ihm.Ziffer 3 :, Ich bin eigentlich Kunde bei ihm. RI: Was können Sie mir über den BF sagen? Z 3: Ich kenne ihn schon seit
- Und dadurch, dass ich Kunde bei ihm bin, haben wir ein ganz normales Verhältnis, wir sind nicht enge Freunde, aber wir verbringen manchmal Zeit miteinander, auch privat, wir trinken zum Bsp. Kaffee. Wie gesagt, wir verbringen ab und zu Zeit zusammen, nach der Arbeit trinken wir einen Kaffee oder ein Glas Wein, manchmal werden auch Sachen übersetzt. Ziffer 3 :, Ich kenne ihn schon seit
- Und dadurch, dass ich Kunde bei ihm bin, haben wir ein ganz normales Verhältnis, wir sind nicht enge Freunde, aber wir verbringen manchmal Zeit miteinander, auch privat, wir trinken zum Bsp. Kaffee. Wie gesagt, wir verbringen ab und zu Zeit zusammen, nach der Arbeit trinken wir einen Kaffee oder ein Glas Wein, manchmal werden auch Sachen übersetzt. RI: Wie würde es sich auf Sie auswirken, wenn er aus Österreich ausreisen müsste? Z 3: Für mich persönlich wird es sehr schwierig sein. Ziffer 3 :, Für mich persönlich wird es sehr schwierig sein. RI: Warum wäre es für Sie persönlich sehr schwierig? Z 3: Er ist mein persönlicher Friseur und ich kann mir nicht vorstellen, zu einem anderen zu gehen.Ziffer 3 :, Er ist mein persönlicher Friseur und ich kann mir nicht vorstellen, zu einem anderen zu gehen. RI: Was spricht aus Ihrer Sicht für, was gegen den weiteren Verbleib des BF im österreichischen Bundesgebiet? Z 3: Ich habe von ihm gar nichts Schlechtes bekommen. Ich sehe ihn als ganz normale Person, er hat sich integriert, er fragt sehr viel über die österreichische Kultur. Dadurch, dass ich seit 11 Jahre in Österreich lebe und auch seit 2018 die Staatsbürgerschaft habe, fragt er mich, wie ich das geschafft habe und wie ich mich in Österreich integriert habe. Ziffer 3 :, Ich habe von ihm gar nichts Schlechtes bekommen. Ich sehe ihn als ganz normale Person, er hat sich integriert, er fragt sehr viel über die österreichische Kultur. Dadurch, dass ich seit 11 Jahre in Österreich lebe und auch seit 2018 die Staatsbürgerschaft habe, fragt er mich, wie ich das geschafft habe und wie ich mich in Österreich integriert habe. RI: Laut Feststellung der MA 35 und des LVwG Wien ging der BF eine Aufenthaltsehe ein, d.h. er hat seine Ehe in Österreich geschlossen, um einen Aufenthaltstitel zu erschleichen. Was sagen Sie dazu? Z 3: Meiner persönlichen Meinung nach ist es ungerecht, weil er verhält sich ganz normal, er arbeitet, er leistet seinen Beitrag für das Sozialsystem.Ziffer 3 :, Meiner persönlichen Meinung nach ist es ungerecht, weil er verhält sich ganz normal, er arbeitet, er leistet seinen Beitrag für das Sozialsystem. RI: Würden Sie den BF nach einer Ausreise aus Österreich emotional oder finanziell unterstützen? Z 3: Natürlich.Ziffer 3 :, Natürlich. RI: Gibt es Fragen des RV an den Zeugen?RI: Gibt es Fragen des Regierungsvorlage an den Zeugen? RV: keine Fragen.Regierungsvorlage, keine Fragen. […] RI: In welchem Verhältnis stehen Sie zum BF? Z 4: Ich bin ein Freund und Kunde. Begonnen hat es als Kunde und es ist jetzt eine Freundschaft geworden.Ziffer 4 :, Ich bin ein Freund und Kunde. Begonnen hat es als Kunde und es ist jetzt eine Freundschaft geworden. RI: Was können Sie mir über den BF sagen? Z 4: Ich kann nur sagen, dass er ein sehr feiner Mensch ist, der seit Jahren in Österreich in seinem Barberstudio arbeitet, quasi Tag und Nacht. Ich kann jederzeit dort anrufen und einen Termin ausmachen. Es sind ganz angenehme Stunden, auch eine gewisse Auszeit von meiner relativ stressigen Arbeit. Ich habe ihn als sehr fleißiger Mensch kennengelernt, der über die Jahre zu einem sehr angenehmen Gesprächspartner geworden ist. Wenn ich ergänzen darf, ich bin zu ihm über einem anderen türkischen Freund, der inzwischen die Staatsbürgerschaft erlangt hat, gekommen. Er hatte einen sehr schönen Bart, meine Frau empfahl mir, meinen Bart entsprechend herzurichten. Ich fragte diesen Freund. Und er sagte, ich solle unbedingt zur XXXX gehen.Ziffer 4 :, Ich kann nur sagen, dass er ein sehr feiner Mensch ist, der seit Jahren in Österreich in seinem Barberstudio arbeitet, quasi Tag und Nacht. Ich kann jederzeit dort anrufen und einen Termin ausmachen. Es sind ganz angenehme Stunden, auch eine gewisse Auszeit von meiner relativ stressigen Arbeit. Ich habe ihn als sehr fleißiger Mensch kennengelernt, der über die Jahre zu einem sehr angenehmen Gesprächspartner geworden ist. Wenn ich ergänzen darf, ich bin zu ihm über einem anderen türkischen Freund, der inzwischen die Staatsbürgerschaft erlangt hat, gekommen. Er hatte einen sehr schönen Bart, meine Frau empfahl mir, meinen Bart entsprechend herzurichten. Ich fragte diesen Freund. Und er sagte, ich solle unbedingt zur römisch 40 gehen. RI: Wie würde es sich auf Sie auswirken, wenn er aus Österreich ausreisen müsste? Z 4: Ich würde es überhaupt nicht verstehen, weil aufgrund der langen Zeit, die er in Österreich schon verbracht hat, für mich ist der XXXX ein Sinnbild für gute Integration, die er auch jeden Tag unter Beweis stellt, dass er auch etwas für die Gesellschaft tut. Deshalb würde das eine große Enttäuschung nach sich ziehen. Ich bin kein Rechtsanwalt, aber ich bin sehr gerechtigkeitsfanatisch, aber kein Jurist, bin ein politischer Mensch, aber kein Politiker, insofern würde ich es überhaupt nicht verstehen. Es heißt ja immer „Recht zu haben und Recht bekommen sind 2 Paar Schuhe“, ich sehe es anders, entweder hat man hat Recht oder nicht. Er ist ein ganz fleißiger Mensch, er stellt für mich eine Bereicherung dar. Ich bin ja als Zeuge hier, das ist mein Eindruck. Ziffer 4 :, Ich würde es überhaupt nicht verstehen, weil aufgrund der langen Zeit, die er in Österreich schon verbracht hat, für mich ist der römisch 40 ein Sinnbild für gute Integration, die er auch jeden Tag unter Beweis stellt, dass er auch etwas für die Gesellschaft tut. Deshalb würde das eine große Enttäuschung nach sich ziehen. Ich bin kein Rechtsanwalt, aber ich bin sehr gerechtigkeitsfanatisch, aber kein Jurist, bin ein politischer Mensch, aber kein Politiker, insofern würde ich es überhaupt nicht verstehen. Es heißt ja immer „Recht zu haben und Recht bekommen sind 2 Paar Schuhe“, ich sehe es anders, entweder hat man hat Recht oder nicht. Er ist ein ganz fleißiger Mensch, er stellt für mich eine Bereicherung dar. Ich bin ja als Zeuge hier, das ist mein Eindruck. RI: Was spricht aus Ihrer Sicht für, was gegen den weiteren Verbleib des BF im österreichischen Bundesgebiet? Z 4: Für den Verbleib spricht natürlich die gesamte Historie und eben das, was ich bereits zu Protokoll gab. Dagegen spricht genau gar nichts. Ziffer 4 :, Für den Verbleib spricht natürlich die gesamte Historie und eben das, was ich bereits zu Protokoll gab. Dagegen spricht genau gar nichts. RI: Laut Feststellung der MA 35 und des LVwG Wien ging der BF eine Aufenthaltsehe ein, d.h. er hat seine Ehe in Österreich geschlossen, um einen Aufenthaltstitel zu erschleichen. Was sagen Sie dazu? Z 4: Da sage ich, wer hat das Recht dazu, das so zu entscheiden. Kann man in einen Menschen reinschauen, ob das eine sog. „Scheinehe“ war oder nicht. Wer kann das entscheiden. Wer sagt da.. das ist ja eine ganz persönliche Sache. Da kann einer sagen „ich glaub dir das“, der andere kann sagen „ich glaub dir das nicht“. Gefühlt ist das ewig her. Und dass man nach Jahren dann sagt „du übrigens, was vor 7-8 Jahren war, das war nicht korrekt, weil ihr habt euch nicht wirklich geliebt und eigentlich war das nur am Papier“, wem steht das zu? Meiner Meinung nach steht das niemandem zu, wenn nicht das Gegenteil bewiesen ist. Ziffer 4 :, Da sage ich, wer hat das Recht dazu, das so zu entscheiden. Kann man in einen Menschen reinschauen, ob das eine sog. „Scheinehe“ war oder nicht. Wer kann das entscheiden. Wer sagt da.. das ist ja eine ganz persönliche Sache. Da kann einer sagen „ich glaub dir das“, der andere kann sagen „ich glaub dir das nicht“. Gefühlt ist das ewig her. Und dass man nach Jahren dann sagt „du übrigens, was vor 7-8 Jahren war, das war nicht korrekt, weil ihr habt euch nicht wirklich geliebt und eigentlich war das nur am Papier“, wem steht das zu? Meiner Meinung nach steht das niemandem zu, wenn nicht das Gegenteil bewiesen ist. RI: Würden Sie den BF nach einer Ausreise aus Österreich emotional oder finanziell unterstützen? Z 4: Emotional jedenfalls. Finanziell ist die Frage, ich habe nach diesem Erdbeben in XXXX Familien in der Region finanziell unterstützt. Ich habe einen Fund gemacht, wo wir von Freunden Geld gesammelt haben, einem Kollegen gegeben habe, der ist runtergeflogen und hat das Notwendigste, was er tun konnte, gemacht mit dem Geld. Und ja, wahrscheinlich würde ich ihn auch finanziell unterstützen. Ziffer 4 :, Emotional jedenfalls. Finanziell ist die Frage, ich habe nach diesem Erdbeben in römisch 40 Familien in der Region finanziell unterstützt. Ich habe einen Fund gemacht, wo wir von Freunden Geld gesammelt haben, einem Kollegen gegeben habe, der ist runtergeflogen und hat das Notwendigste, was er tun konnte, gemacht mit dem Geld. Und ja, wahrscheinlich würde ich ihn auch finanziell unterstützen. RI: Gibt es Fragen des RV an den Zeugen?RI: Gibt es Fragen des Regierungsvorlage an den Zeugen? RV: Herr Mag. XXXX , Sie haben gesagt, er wurde zu einem angenehmen Gesprächspartner. In welcher Sprache finden die Gespräche statt?Regierungsvorlage, Herr Mag. römisch 40 , Sie haben gesagt, er wurde zu einem angenehmen Gesprächspartner. In welcher Sprache finden die Gespräche statt? Z 4: Auf Deutsch natürlich. Ich kann kein Türkisch. Ziffer 4 :, Auf Deutsch natürlich. Ich kann kein Türkisch. RV: Der BF tat sich heute in der Verhandlung etwas schwer. Spricht er mit Ihnen über Alltagsthemen, kann er sich ausdrücken, kann er die grundlegendsten Dinge mit Ihnen teilen?Regierungsvorlage, Der BF tat sich heute in der Verhandlung etwas schwer. Spricht er mit Ihnen über Alltagsthemen, kann er sich ausdrücken, kann er die grundlegendsten Dinge mit Ihnen teilen? Z 4: Natürlich. Nur dann ist ja ein Gespräch möglich. Ziffer 4 :, Natürlich. Nur dann ist ja ein Gespräch möglich. RV: Kommunizieren Sie mit oder ohne Hilfe?Regierungsvorlage, Kommunizieren Sie mit oder ohne Hilfe? Z 4: Mit manueller Hilfe?Ziffer 4 :, Mit manueller Hilfe? RV: Ich meine eine dritte Person?Regierungsvorlage, Ich meine eine dritte Person? Z 4: Nein, meistens sind wir alleine im Barbershop. Ich kann nicht einmal mit Händen gestikulieren, es wird wirklich nur gesprochen, weil ich ja unter dem Mantel bin. Ergänzend dazu um ein Beispiel zu geben, worüber wir sprechen: Wir sprachen grundsätzlich über die türkische Community in Österreich. Nach dem tragischen Erdbeben in der Südtürkei haben wir uns sehr intensiv darüber unterhalten, weil er ja auch direkt Betroffener ist bzw. seine Freunde und Verwandten. Ziffer 4 :, Nein, meistens sind wir alleine im Barbershop. Ich kann nicht einmal mit Händen gestikulieren, es wird wirklich nur gesprochen, weil ich ja unter dem Mantel bin. Ergänzend dazu um ein Beispiel zu geben, worüber wir sprechen: Wir sprachen grundsätzlich über die türkische Community in Österreich. Nach dem tragischen Erdbeben in der Südtürkei haben wir uns sehr intensiv darüber unterhalten, weil er ja auch direkt Betroffener ist bzw. seine Freunde und Verwandten. RV: Sie haben vorhin klar und deutlich angesprochen, dass Sie ihn als beruflich integriert sehen. Jetzt wäre meine Frage: sehen Sie beim BF eine gedankliche, kulturelle und persönliche Integration, die über das Arbeitsleben hinausgeht?Regierungsvorlage, Sie haben vorhin klar und deutlich angesprochen, dass Sie ihn als beruflich integriert sehen. Jetzt wäre meine Frage: sehen Sie beim BF eine gedankliche, kulturelle und persönliche Integration, die über das Arbeitsleben hinausgeht? Z 4: Das kann ich insoweit nicht so beantworten, weil wir außerhalb des Barbershops, der für mich ja ein Ort der Ruhe und Unterhaltung ist, keine intensivere persönliche Beziehung haben, sodass XXXX bei uns aus- und einginge oder wir zu ihm kommen. Das ist nicht der Fall. Ziffer 4 :, Das kann ich insoweit nicht so beantworten, weil wir außerhalb des Barbershops, der für mich ja ein Ort der Ruhe und Unterhaltung ist, keine intensivere persönliche Beziehung haben, sodass römisch 40 bei uns aus- und einginge oder wir zu ihm kommen. Das ist nicht der Fall. RV: Aber aus Ihren Wahrnehmungen heraus, meinen Sie, dass er auch über das Arbeitsleben hinaus eine Bereicherung darstellt, oder?Regierungsvorlage, Aber aus Ihren Wahrnehmungen heraus, meinen Sie, dass er auch über das Arbeitsleben hinaus eine Bereicherung darstellt, oder? Z 4: Mit Sicherheit. Ich weiß, dass er viele Freunde hat. Es sind zwei Geschäfte nebeneinander. Auch, wenn ich öfters komme, findet da ein intensiver Austausch statt. Ich habe schon das Gefühl, man geht gerne zu XXXX , trinkt Kaffee und redet. Worüber weiß ich aber nicht, weil ich kein Türkisch spreche. Aber ja, den Eindruck habe ich schon. Ziffer 4 :, Mit Sicherheit. Ich weiß, dass er viele Freunde hat. Es sind zwei Geschäfte nebeneinander. Auch, wenn ich öfters komme, findet da ein intensiver Austausch statt. Ich habe schon das Gefühl, man geht gerne zu römisch 40 , trinkt Kaffee und redet. Worüber weiß ich aber nicht, weil ich kein Türkisch spreche. Aber ja, den Eindruck habe ich schon. RV: keine weiteren Fragen.Regierungsvorlage, keine weiteren Fragen. […] RI: In welchem Verhältnis stehen Sie zum BF? Z 5: Ich bin eine gute Freundin und ich übersetze für ihn und unterstütze ihn auch, wenn er irgendetwas braucht. Wir haben eine gute Beziehung.Ziffer 5 :, Ich bin eine gute Freundin und ich übersetze für ihn und unterstütze ihn auch, wenn er irgendetwas braucht. Wir haben eine gute Beziehung. RI: Was können Sie mir über den BF sagen? Z 5: Ich kenne ihn sehr gut, schon seit viereinhalb Jahren kenne ich ihn. Ich habe ihn kennengelernt, ich habe früher als Dolmetscherin für Fr. XXXX , das ist ein Übersetzungsbüro in Wien, geringfügig gearbeitet. Ich habe den Auftrag gehabt, für ihn zu übersetzen bei einem Rechtsanwalt. Ich bin dort hingegangen und habe ihn so kennengelernt. Es ergab sich, dass ich dann immer wieder für ihn übersetzt habe oder ihn auch beraten habe, wie er Dinge machen kann. Das war ca. vor viereinhalb bis 5 Jahren. Es wurde immer mehr. Desto mehr ich ihn kennengelernt habe, habe ich gesehen, er ist ein sehr guter Mensch. Er hat mich immer wieder ausgeführt, das hat mir sehr gut gefallen. Dann habe ich ihm meine Kinder vorgestellt, mein älterer Sohn geht regelmäßig zu ihm Haare schneiden, er ist
- Er lässt sich leider Gottes von keinem anderen Friseur die Haare schneiden, sondern nur von ihm. Er hat eine gute Beziehung mit meinen Kindern, er kennt alle drei. Wir treffen uns öfters, manchmal sind wir nach Schönbrunn gefahren, er hat mich manchmal zum Essen ausgeführt. Er kennt sich mit Essen sehr gut aus. Meistens sind wir im
- Bezirk, Einkaufsstraße, er fragt mich immer wieder, was ihm gut stehe, ich sage ihm dann meine Meinung. Aber wie gesagt, wir haben eine sehr gute, enge Beziehung. Dieses Jahr hat er meine Tochter kennengelernt, sie ist 24 Jahre alt. Wir haben vor ca. 2 Monaten darüber geredet, dass meine Tochter und wir als Familie ihn unterstützen werden, damit er besser Deutsch redet. Er ist so schüchtern, dass er wenig Deutsch redet. Ich habe einen Familienfreund, ein älterer Mann, ein Österreicher, er geht auch zu ihm Haare schneiden. Er ist quasi der Opa meiner Kinder. Er geht sehr gerne zu ihm, sie unterhalten sich sehr gern, er kennt eigentlich meine ganze Familie.Ziffer 5 :, Ich kenne ihn sehr gut, schon seit viereinhalb Jahren kenne ich ihn. Ich habe ihn kennengelernt, ich habe früher als Dolmetscherin für Fr. römisch 40 , das ist ein Übersetzungsbüro in Wien, geringfügig gearbeitet. Ich habe den Auftrag gehabt, für ihn zu übersetzen bei einem Rechtsanwalt. Ich bin dort hingegangen und habe ihn so kennengelernt. Es ergab sich, dass ich dann immer wieder für ihn übersetzt habe oder ihn auch beraten habe, wie er Dinge machen kann. Das war ca. vor viereinhalb bis 5 Jahren. Es wurde immer mehr. Desto mehr ich ihn kennengelernt habe, habe ich gesehen, er ist ein sehr guter Mensch. Er hat mich immer wieder ausgeführt, das hat mir sehr gut gefallen. Dann habe ich ihm meine Kinder vorgestellt, mein älterer Sohn geht regelmäßig zu ihm Haare schneiden, er ist
- Er lässt sich leider Gottes von keinem anderen Friseur die Haare schneiden, sondern nur von ihm. Er hat eine gute Beziehung mit meinen Kindern, er kennt alle drei. Wir treffen uns öfters, manchmal sind wir nach Schönbrunn gefahren, er hat mich manchmal zum Essen ausgeführt. Er kennt sich mit Essen sehr gut aus. Meistens sind wir im
- Bezirk, Einkaufsstraße, er fragt mich immer wieder, was ihm gut stehe, ich sage ihm dann meine Meinung. Aber wie gesagt, wir haben eine sehr gute, enge Beziehung. Dieses Jahr hat er meine Tochter kennengelernt, sie ist 24 Jahre alt. Wir haben vor ca. 2 Monaten darüber geredet, dass meine Tochter und wir als Familie ihn unterstützen werden, damit er besser Deutsch redet. Er ist so schüchtern, dass er wenig Deutsch redet. Ich habe einen Familienfreund, ein älterer Mann, ein Österreicher, er geht auch zu ihm Haare schneiden. Er ist quasi der Opa meiner Kinder. Er geht sehr gerne zu ihm, sie unterhalten sich sehr gern, er kennt eigentlich meine ganze Familie. RI: Wie würde es sich auf Sie auswirken, wenn er aus Österreich ausreisen müsste? Z 5: Gott...ich wäre schon traurig, auch meine Kinder. Überhaupt mein älterer Sohn hängt sehr an ihm, er versteht sich mit ihm. Mein älterer Sohn hat eine Sozialphobie, das ist leider durch Corona eingetreten. Wenn er aber zu ihm geht und die Haare schneidet und er sich mit ihm unterhält, merke ich immer, es geht ein Schritt weiter. Er ist ein sehr guter Zuhörer, auch, wenn ich Sorgen habe, kann ich mit ihm reden. Er ist der Einzige, mit dem ich reden kann. Ziffer 5 :, Gott...ich wäre schon traurig, auch meine Kinder. Überhaupt mein älterer Sohn hängt sehr an ihm, er versteht sich mit ihm. Mein älterer Sohn hat eine Sozialphobie, das ist leider durch Corona eingetreten. Wenn er aber zu ihm geht und die Haare schneidet und er sich mit ihm unterhält, merke ich immer, es geht ein Schritt weiter. Er ist ein sehr guter Zuhörer, auch, wenn ich Sorgen habe, kann ich mit ihm reden. Er ist der Einzige, mit dem ich reden kann. RI: Was spricht aus Ihrer Sicht für, was gegen den weiteren Verbleib des BF im österreichischen Bundesgebiet? Z 5: Für mich spricht, dass er hier bleibt, ich würde mich freuen und wir haben eigentlich auch was ausgemacht: Wenn er hier bleibt, er hat sich auch angemeldet für den Deutschkurs. Er wird den Deutschkurs regelmäßig besuchen und mit meinen Kindern regelmäßig Deutsch sprechen. Vielleicht ergibt sich was mit ihm, weil ich habe ihn sehr gern.Ziffer 5 :, Für mich spricht, dass er hier bleibt, ich würde mich freuen und wir haben eigentlich auch was ausgemacht: Wenn er hier bleibt, er hat sich auch angemeldet für den Deutschkurs. Er wird den Deutschkurs regelmäßig besuchen und mit meinen Kindern regelmäßig Deutsch sprechen. Vielleicht ergibt sich was mit ihm, weil ich habe ihn sehr gern. RI: Laut Feststellung der MA 35 und des LVwG Wien ging der BF eine Aufenthaltsehe ein, d.h. er hat seine Ehe in Österreich geschlossen, um einen Aufenthaltstitel zu erschleichen. Was sagen Sie dazu? Z 5: Ich habe diesen Fall von Anfang an sozusagen mitbegleitet, auch übersetzt, ich habe auch die ganzen Protokolle und alles durchgeschaut. Meine Meinung ist, sie haben zusammengelebt und nach der Erzählung, ich habe die Frau auch kennengelernt und persönlich angetroffen mit meiner Meinung, die haben schon zusammengelebt. Ich habe sie kennengelernt und auch in der Wohnung besucht. Ich habe gesehen, sie hat einfach alles durcheinandergebracht und ihn immer wieder beschuldigt. Er hat für sie keinen Kredit aufgenommen. Darum haben sie sich immer wieder gestritten. Genau in der Zeit ist die Polizei eingetroffen, weil sie eine Strafe offen hatte. Ich habe gesehen, dass sie total verwirrt war, sie konnte mit den Beamten auch nicht normal reden. Ich habe damals auch eine Stellungnahme abgegeben, alles geschildert und es dem Rechtsanwalt gegeben. Meine Meinung: Es ist passiert, ich respektiere, was das Gericht entschieden hat.Ziffer 5 :, Ich habe diesen Fall von Anfang an sozusagen mitbegleitet, auch übersetzt, ich habe auch die ganzen Protokolle und alles durchgeschaut. Meine Meinung ist, sie haben zusammengelebt und nach der Erzählung, ich habe die Frau auch kennengelernt und persönlich angetroffen mit meiner Meinung, die haben schon zusammengelebt. Ich habe sie kennengelernt und auch in der Wohnung besucht. Ich habe gesehen, sie hat einfach alles durcheinandergebracht und ihn immer wieder beschuldigt. Er hat für sie keinen Kredit aufgenommen. Darum haben sie sich immer wieder gestritten. Genau in der Zeit ist die Polizei eingetroffen, weil sie eine Strafe offen hatte. Ich habe gesehen, dass sie total verwirrt war, sie konnte mit den Beamten auch nicht normal reden. Ich habe damals auch eine Stellungnahme abgegeben, alles geschildert und es dem Rechtsanwalt gegeben. Meine Meinung: Es ist passiert, ich respektiere, was das Gericht entschieden hat. RI: Würden Sie den BF nach einer Ausreise aus Österreich emotional oder finanziell unterstützen? Z 5: Ja, natürlich würde ich ihn unterstützen, weil er hat mich auch unterstützt. Ziffer 5 :, Ja, natürlich würde ich ihn unterstützen, weil er hat mich auch unterstützt. RI: Gibt es Fragen des RV an den Zeugen?RI: Gibt es Fragen des Regierungsvorlage an den Zeugen? RV: Nutzt Ihrer Meinung nach der BF seine Freizeit, um sich in Österreich zu integrieren und auch außerhalb der Arbeit Fuß zu fassen? Wenn ja, wie?Regierungsvorlage, Nutzt Ihrer Meinung nach der BF seine Freizeit, um sich in Österreich zu integrieren und auch außerhalb der Arbeit Fuß zu fassen? Wenn ja, wie? BF: Er ist öfter mit mir fortgegangen, wir sind Cocktails trinken gegangen, wenn wir wo waren, hat er mir die Geschichte von dem Ort erzählt, wie zum Beispiel bei der Lugner City haben wir Cocktails getrunken und er hat mir erzählt wie die Lugner City aufgebaut worden ist. Oder wenn wir zum Beispiel in die Kärntnerstraße fahren hat er mir erzählt das ist so ein Geschäft und das ist so ein Geschäft. Was ich besonderes bewundere ist, er ist mit mir in die Kirche am Stephansplatz gegangen. Was ich bei ihm gemerkt habe, er gibt sehr gerne was her. Wenn zum Beispiel jemand auf der Straße ist, dann gibt er etwas her. Ebenso, wenn er um Spenden gebeten wird, gibt er es auch vom Herzen her. RV: Haben Sie das Gefühl, dass er in Österreich einen breiten Freundeskreis hat?Regierungsvorlage, Haben Sie das Gefühl, dass er in Österreich einen breiten Freundeskreis hat? Z 5: Ja. Ich kenne schon ein paar Freunde von ihm, die er mir vorgestellt hat.Ziffer 5 :, Ja. Ich kenne schon ein paar Freunde von ihm, die er mir vorgestellt hat. RV: Sind das nur Türken oder sind das Menschen aus verschiedenen Kulturen?Regierungsvorlage, Sind das nur Türken oder sind das Menschen aus verschiedenen Kulturen? Z 5: Verschiedene, Türkei, Arabien, Österreich.Ziffer 5 :, Verschiedene, Türkei, Arabien, Österreich. RV: Sie haben gesagt sie führen oftmals längere und tiefere Gespräche mit ihm?Regierungsvorlage, Sie haben gesagt sie führen oftmals längere und tiefere Gespräche mit ihm? Z 5: Ja, wir telefonieren auch am Abend. Wir besuchen uns auch wechselseitig. Ziffer 5 :, Ja, wir telefonieren auch am Abend. Wir besuchen uns auch wechselseitig. RV: Haben Sie das Gefühl, dass er gedanklich noch an seine Heimat gebunden bzw. kulturell an seine Heimat gebunden ist?Regierungsvorlage, Haben Sie das Gefühl, dass er gedanklich noch an seine Heimat gebunden bzw. kulturell an seine Heimat gebunden ist? Z 5: Ja, ich glaube schon, aber er möchte hier in Österreich ein Leben aufbauen. Mir kommt es so vor, dass er hier sich integrieren möchte und hier leben möchte. Die Kultur in Österreich interessiert ihn sehr. Aber hin und wieder reden wir natürlich auch über die Türkei. Ziffer 5 :, Ja, ich glaube schon, aber er möchte hier in Österreich ein Leben aufbauen. Mir kommt es so vor, dass er hier sich integrieren möchte und hier leben möchte. Die Kultur in Österreich interessiert ihn sehr. Aber hin und wieder reden wir natürlich auch über die Türkei. RV: keine weiteren Fragen.Regierungsvorlage, keine weiteren Fragen. […]“ II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen:römisch zwei. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen:
- Feststellungen: 1.
- Der BF führt den Namen XXXX , wurde am XXXX in XXXX geboren und ist türkischer Staatsbürger. 1.
- Der BF führt den Namen römisch 40 , wurde am römisch 40 in römisch 40 geboren und ist türkischer Staatsbürger. Der BF ist physisch und psychisch gesund. 1.
- Der BF verfügt seit dem 20.11.2013 über eine Meldeadresse im Bundesgebiet. Der BF war im Zeitraum von 27.02.2015 bis zur einvernehmlichen Scheidung am 21.11.2016 mit der österreichischen Staatsangehörigen XXXX (ehem. XXXX ) verheiratet. Die Ehe wurde vom Amt der Wiener Landesregierung als Aufenthaltsehe qualifiziert. Dagegen erhobene Rechtsmittel ans LVwG Wien sowie in weiterer Folge an den VwGH blieben erfolglos. Der BF war im Zeitraum von 27.02.2015 bis zur einvernehmlichen Scheidung am 21.11.2016 mit der österreichischen Staatsangehörigen römisch 40 (ehem. römisch 40 ) verheiratet. Die Ehe wurde vom Amt der Wiener Landesregierung als Aufenthaltsehe qualifiziert. Dagegen erhobene Rechtsmittel ans LVwG Wien sowie in weiterer Folge an den VwGH blieben erfolglos. In familiärer Hinsicht halten sich ein älterer Bruder und ein Neffe des BF im österreichischen Bundesgebiet auf, wobei er mit seinem Bruder zusammenarbeitet und mit seinem Neffen eine Wohngemeinschaft bildet. In anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union leben entfernte Angehörige väterlicherseits des BF. Der BF verfügt über einen österreichischen Bekanntenkreis. Der BF befindet sich nicht in aufrechter Beziehung. Der BF ist nicht in Vereinen oder ehrenamtlich aktiv. Seit dem 25.06.2015 ist der BF (zunächst als geringfügig beschäftigter Arbeiter, seit 01.10.2016 als Arbeiter) im Wesentlichen lückenlos bei seinem Bruder XXXX beschäftigt und finanziert so seinen Lebensunterhalt. Der BF geht seiner Erwerbstätigkeit unrechtmäßig nach. Seit dem 25.06.2015 ist der BF (zunächst als geringfügig beschäftigter Arbeiter, seit 01.10.2016 als Arbeiter) im Wesentlichen lückenlos bei seinem Bruder römisch 40 beschäftigt und finanziert so seinen Lebensunterhalt. Der BF geht seiner Erwerbstätigkeit unrechtmäßig nach. Der BF verfügt über Deutschkenntnisse auf dem Niveau A
- Gegenüber dem BVwG erwies er sich in deutscher Sprache als nicht kommunikationsfähig. Eine relevante Integration des BF in Österreich liegt nicht vor. 1.
- Der BF besuchte im Herkunftsstaat die Schule und erwarb mehrjährige Berufserfahrung. Die Eltern des BF, seine Geschwister (drei Schwestern und drei Brüder), seine zwei Töchter und Angehörige entfernteren Grades halten sich in der Türkei auf und gestalten dort ihr Leben. Der BF sieht sich im Falle seiner Rückkehr in die Türkei mit keinerlei nachteiligen Konsequenzen konfrontiert, die das Maß des Zumutbaren überschreiten würden. Insbesondere wird er weder Verfolgungshandlungen ausgesetzt sein oder aus anderen Gründen Eingriffe in seine persönlich geschützte Sphäre zu vergegenwärtigen haben noch in eine (wirtschaftlich) auswegslose Lage geraten. Dem BF ist eine Rückkehr in die Türkei möglich und zumutbar. 1.
- Zum gegenwärtigen Zeitpunkt verfügt der BF über kein Aufenthaltsrecht. Straf- und verwaltungsstrafrechtlich trat der BF bislang nicht negativ in Erscheinung. Seine Ehe mit XXXX (ehem. XXXX ) wurde – wie unter Punkt 1.
- festgehalten – von der zuständigen Behörde und dem LVwG Wien als Aufenthaltsehe qualifiziert. Seine Ehe mit römisch 40 (ehem. römisch 40 ) wurde – wie unter Punkt 1.
- festgehalten – von der zuständigen Behörde und dem LVwG Wien als Aufenthaltsehe qualifiziert. Er verfügt über keine Berechtigung zur Erwerbstätigkeit, geht jedoch dennoch einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit nach. Sein weiterer Aufenthalt ist als Gefahr für die öffentliche Ordnung oder Sicherheit zu qualifizieren. Dieser Gefahr ist mit der Verhängung eines (befristeten) Einreiseverbots zu begegnen. 1.
- Zur Lage im Herkunftsstaat werden folgende Feststellungen getroffen: Politische Lage Letzte Änderung 2024-03-07 13:54 Die politische Lage in der Türkei war in den letzten Jahren geprägt von den Folgen des Putschversuchs vom 15.7.2016 und den daraufhin ausgerufenen Ausnahmezustand, von einem "Dauerwahlkampf" sowie vom Kampf gegen den Terrorismus. Aktuell steht die Regierung wegen der schwierigen wirtschaftlichen Lage und der hohen Anzahl von Flüchtlingen und Migranten unter Druck. Ein erheblicher Teil der Bevölkerung ist mit Präsident Erdoğan und der regierenden Partei für Gerechtigkeit und Aufschwung - Adalet ve Kalkınma Partisi (AKP) unzufrieden und nach deren erneutem Sieg bei den Präsidentschafts- und Parlamentswahlen im Mai 2023 desillusioniert. Ursache sind v. a. der durch die hohe Inflation verursachte Kaufkraftverlust, welcher durch Lohnzuwächse und von der Regierung im Vorfeld der Wahlen 2023 beschlossene Wahlgeschenke nicht nachhaltig kompensiert werden konnte, die zunehmende Verarmung von Teilen der Bevölkerung, Rückschritte in Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie die fortschreitende Untergrabung des Laizismus. Insbesondere junge Menschen sind frustriert. Laut einer aktuellen Studie möchten fast 82 % das Land verlassen und im Ausland leben. Während die vorhergehende Regierung keinerlei Schritte unternahm, die Unabhängigkeit der Justizbehörden und eine objektive Ausgabenkontrolle wiederherzustellen, versucht die neue Regierung zumindest im wirtschaftlichen Bereich Reformen durchzuführen, um den Schwierigkeiten zu begegnen. Die Gesellschaft ist – maßgeblich aufgrund der von Präsident Erdoğan verfolgten spaltenden Identitätspolitik – stark polarisiert. Insbesondere die Endphase des Wahlkampfes zu den Parlaments- und Präsidentschaftswahlen 2023 war von gegenseitigen Anschuldigungen und Verbalangriffen und nicht von der Diskussion drängender Probleme geprägt. Selbst die wichtigste gegenwärtige Herausforderung der Türkei, die Bewältigung der Folgen der Erdbebenkatastrophe, trat in den Hintergrund (ÖB Ankara 28.12.2023, S. 4f.). Die Opposition versucht, die Regierung durch Kritik am teilweise verspäteten Erdbeben-Krisenmanagement und in der Migrationsfrage mit scharfen Tönen in Bedrängnis zu bringen und förderte die in breiten Bevölkerungsschichten zunehmend migrantenfeindliche Stimmung. Die Gesellschaft bleibt auch, was die irreguläre Migration betrifft, stark polarisiert (ÖB Ankara 28.12.2023, S. 5; vgl. EC 8.11.2023, S. 12, 54, WZ 7.5.2023), zwischen den Anhängern der AKP und denjenigen, die für ein demokratischeres und sozial gerechteres Regierungssystem eintreten (BS 23.2.2022a, S. 43). Das hat u. a. mit der Politik zu tun, die sich auf sogenannte Identitäten festlegt. Nationalistische Politiker, beispielsweise, propagieren ein "stolzes Türkentum". Islamischen Wertvorstellungen wird zusehends mehr Gewicht verliehen. Kurden, deren Kultur und Sprache Jahrzehnte lang unterdrückt wurden, kämpfen um ihr Dasein (WZ 7.5.2023). Angesichts des Ausganges der Wahlen im Frühjahr 2023 stellte das Europäische Parlament (EP) überdies hinsichtlich der gesellschaftspolitischen Verfasstheit des Landes fest, dass nicht nur "rechtsextreme islamistische Parteien als Teil der Regierungskoalition ins Parlament eingezogen sind", sondern das EP war "besorgt über das zunehmende Gewicht der islamistischen Agenda bei der Gesetzgebung und in vielen Bereichen der öffentlichen Verwaltung, unter anderem durch den wachsenden Einfluss des Präsidiums für Religionsangelegenheiten (Diyanet) im Bildungssystem" und "über den zunehmenden Druck der Regierungsstellen sowie islamistischer und ultranationalistischer Gruppen auf den türkischen Kultursektor und die Künstler in der Türkei, der sich in letzter Zeit darin zeigt, dass immer mehr Konzerte, Festivals und andere kulturelle Veranstaltungen abgesagt werden, weil sie als kritisch oder "unmoralisch" eingestuft wurden, um eine ultrakonservative Agenda durchzusetzen, die mit den Werten der EU unvereinbar ist" (EP 13.9.2023, Pt. 17).Die Opposition versucht, die Regierung durch Kritik am teilweise verspäteten Erdbeben-Krisenmanagement und in der Migrationsfrage mit scharfen Tönen in Bedrängnis zu bringen und förderte die in breiten Bevölkerungsschichten zunehmend migrantenfeindliche Stimmung. Die Gesellschaft bleibt auch, was die irreguläre Migration betrifft, stark polarisiert (ÖB Ankara 28.12.2023, S. 5; vergleiche EC 8.11.2023, S. 12, 54, WZ 7.5.2023), zwischen den Anhängern der AKP und denjenigen, die für ein demokratischeres und sozial gerechteres Regierungssystem eintreten (BS 23.2.2022a, S. 43). Das hat u. a. mit der Politik zu tun, die sich auf sogenannte Identitäten festlegt. Nationalistische Politiker, beispielsweise, propagieren ein "stolzes Türkentum". Islamischen Wertvorstellungen wird zusehends mehr Gewicht verliehen. Kurden, deren Kultur und Sprache Jahrzehnte lang unterdrückt wurden, kämpfen um ihr Dasein (WZ 7.5.2023). Angesichts des Ausganges der Wahlen im Frühjahr 2023 stellte das Europäische Parlament (EP) überdies hinsichtlich der gesellschaftspolitischen Verfasstheit des Landes fest, dass nicht nur "rechtsextreme islamistische Parteien als Teil der Regierungskoalition ins Parlament eingezogen sind", sondern das EP war "besorgt über das zunehmende Gewicht der islamistischen Agenda bei der Gesetzgebung und in vielen Bereichen der öffentlichen Verwaltung, unter anderem durch den wachsenden Einfluss des Präsidiums für Religionsangelegenheiten (Diyanet) im Bildungssystem" und "über den zunehmenden Druck der Regierungsstellen sowie islamistischer und ultranationalistischer Gruppen auf den türkischen Kultursektor und die Künstler in der Türkei, der sich in letzter Zeit darin zeigt, dass immer mehr Konzerte, Festivals und andere kulturelle Veranstaltungen abgesagt werden, weil sie als kritisch oder "unmoralisch" eingestuft wurden, um eine ultrakonservative Agenda durchzusetzen, die mit den Werten der EU unvereinbar ist" (EP 13.9.2023, Pt. 17). Präsident Recep Tayyip Erdoğan und seine Partei für Gerechtigkeit und Entwicklung (AKP), die die Türkei seit 2002 regieren, sind in den letzten Jahren zunehmend autoritär geworden und haben ihre Macht durch Verfassungsänderungen und die Inhaftierung von Gegnern und Kritikern gefestigt. Eine sich verschärfende Wirtschaftskrise und die Wahlen im Jahr 2023 haben der Regierung neue Anreize gegeben, abweichende Meinungen zu unterdrücken und den öffentlichen Diskurs einzuschränken. Freedom House fügt die Türkei mittlerweile in die Kategorie "nicht frei" ein (FH 10.3.2023). Das Funktionieren der demokratischen Institutionen ist weiterhin stark beeinträchtigt. Der Demokratieabbau hat sich fortgesetzt (EC 8.11.2023, S. 4, 12; vgl. EP 13.9.2023, Pt.9, WZ 7.5.2023).Präsident Recep Tayyip Erdoğan und seine Partei für Gerechtigkeit und Entwicklung (AKP), die die Türkei seit 2002 regieren, sind in den letzten Jahren zunehmend autoritär geworden und haben ihre Macht durch Verfassungsänderungen und die Inhaftierung von Gegnern und Kritikern gefestigt. Eine sich verschärfende Wirtschaftskrise und die Wahlen im Jahr 2023 haben der Regierung neue Anreize gegeben, abweichende Meinungen zu unterdrücken und den öffentlichen Diskurs einzuschränken. Freedom House fügt die Türkei mittlerweile in die Kategorie "nicht frei" ein (FH 10.3.2023). Das Funktionieren der demokratischen Institutionen ist weiterhin stark beeinträchtigt. Der Demokratieabbau hat sich fortgesetzt (EC 8.11.2023, S. 4, 12; vergleiche EP 13.9.2023, Pt.9, WZ 7.5.2023). Die Türkei wird heute als "kompetitives autoritäres" Regime eingestuft (MEI 1.10.2022, S. 6; vgl. DE/Aydas 31.12.2022, Güney 1.10.2016, Esen/Gumuscu 19.2.2016), in dem zwar regelmäßig Wahlen abgehalten werden, der Wettbewerb zwischen den politischen Parteien aber nicht frei und fair ist. Solche Regime, zu denen die Türkei gezählt wird, weisen vordergründig demokratische Elemente auf: Oppositionsparteien gewinnen gelegentlich Wahlen oder stehen kurz davor; es herrscht ein harter politischer Wettbewerb; die Presse kann verschiedene Meinungen und Erklärungen von Oppositionsparteien veröffentlichen; und die Bürger können Proteste organisieren. Bei genauerem Hinsehen zeigen sich jedoch ehedem Risse in der demokratischen Fassade: Regierungsgegner werden mit legalen oder illegalen Mitteln unterdrückt, unabhängige Justizorgane werden von regierungsnahen Beamten kontrolliert und die Presse- und Meinungsfreiheit gerät unter Druck. Wenn diese Maßnahmen nicht zu einem für die Regierungspartei zufriedenstellenden Ergebnis führen, müssen Oppositionsmitglieder mit gezielter Gewalt oder Inhaftierung rechnen - eine Realität, die für die türkische Opposition immer häufiger anzutreffen ist (MEI 1.10.2022, S. 6; vgl.Esen/Gumuscu 19.2.2016).Die Türkei wird heute als "kompetitives autoritäres" Regime eingestuft (MEI 1.10.2022, S. 6; vergleiche DE/Aydas 31.12.2022, Güney 1.10.2016, Esen/Gumuscu 19.2.2016), in dem zwar regelmäßig Wahlen abgehalten werden, der Wettbewerb zwischen den politischen Parteien aber nicht frei und fair ist. Solche Regime, zu denen die Türkei gezählt wird, weisen vordergründig demokratische Elemente auf: Oppositionsparteien gewinnen gelegentlich Wahlen oder stehen kurz davor; es herrscht ein harter politischer Wettbewerb; die Presse kann verschiedene Meinungen und Erklärungen von Oppositionsparteien veröffentlichen; und die Bürger können Proteste organisieren. Bei genauerem Hinsehen zeigen sich jedoch ehedem Risse in der demokratischen Fassade: Regierungsgegner werden mit legalen oder illegalen Mitteln unterdrückt, unabhängige Justizorgane werden von regierungsnahen Beamten kontrolliert und die Presse- und Meinungsfreiheit gerät unter Druck. Wenn diese Maßnahmen nicht zu einem für die Regierungspartei zufriedenstellenden Ergebnis führen, müssen Oppositionsmitglieder mit gezielter Gewalt oder Inhaftierung rechnen - eine Realität, die für die türkische Opposition immer häufiger anzutreffen ist (MEI 1.10.2022, S. 6; vgl.Esen/Gumuscu 19.2.2016). Trotz der Aufhebung des zweijährigen Ausnahmezustands im Juli 2018 wirkt sich dieser implizit negativ auf Demokratie und Grundrechte aus, denn einige gesetzliche Bestimmungen, die den Regierungsbehörden außerordentliche Befugnisse einräumten, und mehrere restriktive Elemente des Notstandsrechtes wurden beibehalten und ins Gesetz integriert. Einige dieser Bestimmungen wurden um weitere zwei Jahre verlängert, aber die meisten jener sind im Juli 2022 ausgelaufen (EC 8.11.2023, S. 12). Das Parlament verlängerte im Juli 2021 die Gültigkeit dieser restriktiven Elemente des Notstandsrechtes um weitere drei Jahre (DW 18.7.2021). Das diesbezügliche Gesetz ermöglicht es u. a., Staatsbedienstete, einschließlich Richter und Staatsanwälte, wegen mutmaßlicher Verbindungen zu "terroristischen" Organisationen ohne die Möglichkeit einer gerichtlichen Überprüfung zu entlassen (AI 29.3.2022a). Die Gesetzgebung und ihre Umsetzung, insbesondere die Bestimmungen zur nationalen Sicherheit und zur Terrorismusbekämpfung, verstoßen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und gegen andere internationale Standards bzw. gegen die Rechtsprechung des EGMR. Der türkische Rechtsrahmen enthält beispielsweise allgemeine Garantien für die Achtung der Menschen- und Grundrechte, aber die Rechtsvorschriften und ihre Umsetzung müssen laut Europäischer Kommission mit der EMRK und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Einklang gebracht werden (EC 8.11.2023, S. 6). Das Europäische Parlament kam im September 2023 in Hinblick auf die Beitrittsbemühungen der Türkei zum Schluss, "dass die türkische Regierung kein Interesse daran hat, die anhaltende und wachsende Kluft zwischen der Türkei und der EU in Bezug auf Werte und Standards zu schließen, da die Türkei in den letzten Jahren klar gezeigt hat, dass ihr der politische Wille fehlt, um die notwendigen Reformen durchzuführen, insbesondere im Hinblick auf die Rechtsstaatlichkeit, die Grundrechte und den Schutz und die Inklusion aller ethnischen, religiösen und sexuellen Minderheiten" (EP 13.9.2023, Pt. 21). Das Präsidialsystem Die Türkei ist eine konstitutionelle Präsidialrepublik und laut Verfassung ein demokratischer, laizistischer und sozialer Rechtsstaat. Staats- und zugleich Regierungschef ist seit Einführung des präsidentiellen Regierungssystems am 9.7.2018 der Staatspräsident. Das seit 1950 bestehende Mehrparteiensystem ist in der Verfassung festgeschrieben (AA 28.7.2022, S. 5; vgl. DFAT 10.9.2020, S. 14).Die Türkei ist eine konstitutionelle Präsidialrepublik und laut Verfassung ein demokratischer, laizistischer und sozialer Rechtsstaat. Staats- und zugleich Regierungschef ist seit Einführung des präsidentiellen Regierungssystems am 9.7.2018 der Staatspräsident. Das seit 1950 bestehende Mehrparteiensystem ist in der Verfassung festgeschrieben (AA 28.7.2022, S. 5; vergleiche DFAT 10.9.2020, S. 14). Am 16.4.2017 stimmten 51,4 % der türkischen Wählerschaft für die von der regierenden Partei für Gerechtigkeit und Entwicklung (AKP) initiierte und von der rechts-nationalistischen Partei der Nationalistischen Bewegung (MHP) unterstützte Verfassungsänderung im Sinne eines exekutiven Präsidialsystems (OSCE 22.6.2017; vgl. HDN 16.4.2017). Die gemeinsame Beobachtungsmission der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE/OSCE) und der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (PACE) kritisierte die ungleichen Wettbewerbsbedingungen beim Referendum. Einschränkungen von grundlegenden Freiheiten aufgrund des Ausnahmezustands hatten negative Auswirkungen. Im Vorfeld des Referendums wurden Journalisten und Gegner der Verfassungsänderung behindert, verhaftet und fallweise physisch attackiert. Mehrere hochrangige Politiker und Beamte, darunter der Staatspräsident und der Regierungschef, setzten die Unterstützer der Nein-Kampagne mit Terror-Sympathisanten oder Unterstützern des Putschversuchs vom Juli 2016 gleich (OSCE/PACE 17.4.2017).Am 16.4.2017 stimmten 51,4 % der türkischen Wählerschaft für die von der regierenden Partei für Gerechtigkeit und Entwicklung (AKP) initiierte und von der rechts-nationalistischen Partei der Nationalistischen Bewegung (MHP) unterstützte Verfassungsänderung im Sinne eines exekutiven Präsidialsystems (OSCE 22.6.2017; vergleiche HDN 16.4.2017). Die gemeinsame Beobachtungsmission der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE/OSCE) und der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (PACE) kritisierte die ungleichen Wettbewerbsbedingungen beim Referendum. Einschränkungen von grundlegenden Freiheiten aufgrund des Ausnahmezustands hatten negative Auswirkungen. Im Vorfeld des Referendums wurden Journalisten und Gegner der Verfassungsänderung behindert, verhaftet und fallweise physisch attackiert. Mehrere hochrangige Politiker und Beamte, darunter der Staatspräsident und der Regierungschef, setzten die Unterstützer der Nein-Kampagne mit Terror-Sympathisanten oder Unterstützern des Putschversuchs vom Juli 2016 gleich (OSCE/PACE 17.4.2017). Entgegen den Behauptungen der Regierungspartei AKP zugunsten des neuen präsidentiellen Regierungssystems ist nach dessen Einführung das Parlament geschwächt, die Gewaltenteilung ausgehöhlt, die Justiz politisiert und die Institutionen verkrüppelt. Zudem herrschen autoritäre Praktiken (SWP 1.4.2021, S. 2). Der Abschied der Türkei von der parlamentarischen Demokratie und der Übergang zu einem Präsidialsystem im Jahr 2018 haben den Autokratisierungsprozess des Landes beschleunigt. - Die Exekutive ist der größte antidemokratische Akteur. Die wenigen verbliebenen liberal-demokratischen Akteure und Reformer in der Türkei haben nicht genügend Macht, um die derzeitige Autokratisierung der Landes, die von einem demokratisch gewählten Präsidenten geführt wird, umzukehren (BS 23.2.2022a, S. 36). Das Europäische Parlament zeigte sich in seiner Entschließung vom 19.5.2021 "beunruhigt darüber, dass sich die autoritäre Auslegung des Präsidialsystems konsolidiert", und "dass sich die Macht nach der Änderung der Verfassung nach wie vor in hohem Maße im Präsidentenamt konzentriert, nicht nur zum Nachteil des Parlaments, sondern auch des Ministerrats selbst, weshalb keine solide und effektive Gewaltenteilung zwischen der Exekutive, der Legislative und der Judikative gewährleistet ist" (EP 19.5.2021, S. 20/Pt. 55). In einer weiteren Entschließung vom September 2023 erklärte sich das Europäische Parlament "tief besorgt über die fortwährende übermäßige Machtkonzentration beim türkischen Präsidenten ohne wirksames System von Kontrollen und Gegenkontrollen, durch die die demokratischen Institutionen des Landes erheblich geschwächt wurden; [und] betont, dass die fehlende Eigenständigkeit auf mehreren Verwaltungsebenen aufgrund der extremen Abhängigkeit vom Präsidenten bei allen Arten von Entscheidungen und der Alleinherrschaft eines einzigen Mannes ein dysfunktionales System zur Folge haben kann" (EP 13.9.2023, Pt.20). Machtfülle des Staatspräsidenten Die exekutive Gewalt ist beim Präsidenten konzentriert. Dieser verfügt überdies über umfangreiche legislative Kompetenzen und weitgehenden Zugriff auf die Justizbehörden (ÖB Ankara 28.12.2023, S. 7). Die gesetzgebende Funktion des Parlaments wird durch die häufige Anwendung von Präsidialdekreten und Präsidialentscheidungen eingeschränkt. Das Fehlen einer wirksamen gegenseitigen Kontrolle und die Unfähigkeit des Parlaments, das Amt des Präsidenten wirksam zu überwachen, führen dazu, dass dessen politische Rechenschaft auf die Zeit der Wahlen beschränkt ist. Die öffentliche Verwaltung, die Gerichte und die Sicherheitskräfte stehen unter dem starken Einfluss der Exekutive. Die Präsidentschaft übt direkte Autorität über alle wichtigen Institutionen und Regulierungsbehörden aus (EC 8.11.2023, S. 13-15; vgl.EP 19.5.2021, S. 20/ Pt. 55). Die Konzentration der Exekutivgewalt in einer Person bedeutet, dass der Präsident gleichzeitig die Befugnisse des Premierministers und des Ministerrats übernimmt, die beide durch das neue System abgeschafft wurden (Art. 8). Die Minister werden nun nicht mehr aus den Reihen der Parlamentarier, sondern von außen gewählt; sie werden vom Präsidenten ohne Beteiligung des Parlaments ernannt und entlassen und damit auf den Status eines politischen Staatsbeamten reduziert (SWP 1.4.2021, S. 9). Unter dem Präsidialsystem sind viele Regulierungsbehörden und die Zentralbank direkt mit dem Präsidentenamt verbunden, wodurch deren Unabhängigkeit untergraben wird (EC 12.10.2022, S. 14). Mehrere Schlüsselinstitutionen, wie der Generalstab der Armee, der Nationale Nachrichtendienst, der Nationale Sicherheitsrat und der "Souveräne Wohlfahrtsfonds", sind dem Büro des Präsidenten angegliedert worden (EC 29.5.2019, S. 14). Auch die Zentralbank steht weiterhin unter merkbaren politischen Druck und es mangelt ihr an Unabhängigkeit (EC 8.11.2023, S. 10f., 65).Die Konzentration der Exekutivgewalt in einer Person bedeutet, dass der Präsident gleichzeitig die Befugnisse des Premierministers und des Ministerrats übernimmt, die beide durch das neue System abgeschafft wurden (Artikel 8,). Die Minister werden nun nicht mehr aus den Reihen der Parlamentarier, sondern von außen gewählt; sie werden vom Präsidenten ohne Beteiligung des Parlaments ernannt und entlassen und damit auf den Status eines politischen Staatsbeamten reduziert (SWP 1.4.2021, S. 9). Unter dem Präsidialsystem sind viele Regulierungsbehörden und die Zentralbank direkt mit dem Präsidentenamt verbunden, wodurch deren Unabhängigkeit untergraben wird (EC 12.10.2022, S. 14). Mehrere Schlüsselinstitutionen, wie der Generalstab der Armee, der Nationale Nachrichtendienst, der Nationale Sicherheitsrat und der "Souveräne Wohlfahrtsfonds", sind dem Büro des Präsidenten angegliedert worden (EC 29.5.2019, S. 14). Auch die Zentralbank steht weiterhin unter merkbaren politischen Druck und es mangelt ihr an Unabhängigkeit (EC 8.11.2023, S. 10f., 65). Das Präsidialsystem hat die legislative Funktion des Parlaments geschwächt, insbesondere aufgrund der weitverbreiteten Verwendung von Präsidentendekreten und -entscheidungen. - Von Jänner bis Dezember 2022 nahm das Parlament 80 von 749 vorgeschlagenen Gesetzen an. Demgegenüber wurden im selben Zeitraum 273 Präsidialdekrete, die im Rahmen des Ausnahmezustands zu einer Vielzahl von politischen Themen (einschließlich sozioökonomischer Fragen) erlassen wurden, den Parlamentsausschüssen vorgelegt (EC 8.11.2023, S. 13). Präsidentendekrete unterliegen grundsätzlich keiner parlamentarischen Überprüfung und können nur noch vom Verfassungsgericht aufgehoben werden (ÖB Ankara 28.12.2023, S. 7) und zwar nur durch eine Klage von einer der beiden größten Parlamentsfraktionen oder von einer Gruppe von Abgeordneten, die ein Fünftel der Parlamentssitze repräsentieren (SWP 1.4.2021, S. 9). Das Parlament verfügt nicht über die erforderlichen Mittel, um die Regierung zur Rechenschaft zu ziehen. Die Mitglieder des Parlaments können nur schriftliche Anfragen an den Vizepräsidenten und die Minister richten und sind gesetzlich nicht befugt, den Präsidenten offiziell zu befragen. Ordentliche Präsidialdekrete unterliegen nicht der parlamentarischen Kontrolle. Die im Rahmen des Ausnahmezustands erlassenen Dekrete des Präsidenten jedoch müssen dem Parlament zur Genehmigung vorgelegt werden (EC 8.11.2023, S. 14). Der Präsident hat die Befugnis hochrangige Regierungsbeamte zu ernennen und zu entlassen, die nationale Sicherheitspolitik festzulegen und die erforderlichen Durchführungsmaßnahmen zu ergreifen, den Ausnahmezustand auszurufen; Präsidentendekrete zu Exekutivangelegenheiten außerhalb des Gesetzes zu erlassen, das Parlament indirekt aufzulösen, indem er Parlaments- und Präsidentschaftswahlen ausruft, das Regierungsbudget zu erstellen und vier von 13 Mitgliedern des Rates der Richter und Staatsanwälte sowie zwölf von 15 Richtern des Verfassungsgerichtshofes zu ernennen. Wenn drei Fünftel des Parlamentes zustimmen, kann dieses eine parlamentarische Untersuchung mutmaßlicher strafrechtlicher Handlungen des Präsidenten, der Vizepräsidenten und der Minister im Zusammenhang mit ihren Aufgaben einleiten. Der Präsident darf keine Dekrete in Bereichen erlassen, die durch die Verfassung der Legislative vorbehalten sind. Der Präsident hat jedoch das Recht, gegen jedes Gesetz ein Veto einzulegen, obgleich das Parlament mit absoluter Mehrheit ein solches Veto außer Kraft setzen kann, während das Parlament nur beim Verfassungsgericht die Nichtigkeitserklärung von Präsidentendekreten beantragen kann (EC 29.5.2019, S. 14). Das System des öffentlichen Dienstes ist weiterhin von Parteinahme und Politisierung geprägt. In Verbindung mit der übermäßigen präsidialen Kontrolle auf jeder Ebene des Staatsapparats hat dies zu einem allgemeinen Rückgang von Effizienz, Kapazität und Qualität der öffentlichen Verwaltung geführt (EP 19.5.2021, S. 20, Pt. 57). Monitoring des Europarates Der Europarat leitete im April 2017 im Zuge der Verfassungsänderung, welche zur Errichtung des Präsidialsystems führte, ein parlamentarisches Monitoring über die Türkei als dessen Mitglied ein, um mögliche Fehlentwicklungen aufzuzeigen. PACE stellte in ihrer Resolution vom April 2021 fest, dass zu den schwerwiegendsten Problemen die mangelnde Unabhängigkeit der Justiz, das Fehlen ausreichender Garantien für die Gewaltenteilung und die gegenseitige Kontrolle, die Einschränkung der Meinungs- und Medienfreiheit, die missbräuchliche Auslegung der Anti-Terror-Gesetzgebung, die Nichtumsetzung von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), die Einschränkung des Schutzes der Menschen- und Frauenrechte und die Verletzung der Grundrechte von Politikern und (ehemaligen) Parlamentsmitgliedern der Opposition, Rechtsanwälten, Journalisten, Akademikern und Aktivisten der Zivilgesellschaft gehören (CoE-PACE 22.4.2021, S. 1; vgl. EP 19.5.2021, S. 7-14).Der Europarat leitete im April 2017 im Zuge der Verfassungsänderung, welche zur Errichtung des Präsidialsystems führte, ein parlamentarisches Monitoring über die Türkei als dessen Mitglied ein, um mögliche Fehlentwicklungen aufzuzeigen. PACE stellte in ihrer Resolution vom April 2021 fest, dass zu den schwerwiegendsten Problemen die mangelnde Unabhängigkeit der Justiz, das Fehlen ausreichender Garantien für die Gewaltenteilung und die gegenseitige Kontrolle, die Einschränkung der Meinungs- und Medienfreiheit, die missbräuchliche Auslegung der Anti-Terror-Gesetzgebung, die Nichtumsetzung von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), die Einschränkung des Schutzes der Menschen- und Frauenrechte und die Verletzung der Grundrechte von Politikern und (ehemaligen) Parlamentsmitgliedern der Opposition, Rechtsanwälten, Journalisten, Akademikern und Aktivisten der Zivilgesellschaft gehören (CoE-PACE 22.4.2021, S. 1; vergleiche EP 19.5.2021, S. 7-14). Präsidentschaftswahlen Der Präsident wird für eine Amtszeit von fünf Jahren direkt gewählt und kann bis zu zwei Amtszeiten innehaben, mit der Möglichkeit (seit der Verfassungsänderung 2017) einer dritten Amtszeit, wenn während der zweiten Amtszeit vorgezogene Präsidentschaftswahlen ausgerufen werden. Erhält kein Kandidat in der ersten Runde die absolute Mehrheit der gültigen Stimmen, findet eine Stichwahl zwischen den beiden stimmenstärksten Kandidaten statt (OSCE/ODIHR 15.5.2023, S. 7). - Am 10.3.2023 rief der Präsident im Einklang mit der Verfassung und im Einvernehmen mit allen politischen Parteien vorgezogene Parlamentswahlen für den 14.5.2023 aus (OSCE/ODIHR 15.5.2023, S. 4; vgl.PRT 10.3.2023). Da keiner der vier Präsidentschaftskandidaten am 14.5.2023 die gesetzlich vorgeschriebene absolute Mehrheit für die Wahl erreichte, wurde für den 28.5.2023 eine zweite Runde zwischen den beiden Spitzenkandidaten, Amtsinhaber Recep Tayyip Erdoğan und dem von der Opposition unterstützten Kemal Kılıçdaroğlu, angesetzt (OSCE/ODIHR 29.5.2023, S. 1). In der ersten Runde verfehlte Amtsinhaber Erdoğan mit 49,5 % knapp die notwendige absolute Stimmenmehrheit, gefolgt von Kılıçdaroğlu mit 44,9 % und dem Ultranationalist Sinan Oğan mit 5,2 %, der kurz vor der Stichwahl eine Wahlempfehlung für Erdoğan abgab (Zeit online 22.5.2023). Die am 28.5.2023 abgehaltene Stichwahl bot laut der internationalen Wahlbeobachtungsmission der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) unter Beteiligung von Wahlbeobachtern der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (PACE) den Wählern und Wählerinnen die Möglichkeit, zwischen echten politischen Alternativen zu wählen. Die Wahlbeteiligung war wie im ersten Wahlgang hoch, doch wie schon in der ersten Runde verschafften eine einseitige Medienberichterstattung und das Fehlen gleicher Ausgangsbedingungen dem Amtsinhaber einen ungerechtfertigten Vorteil. Die Wahlverwaltung hat die Wahl technisch effizient durchgeführt, aber es mangelte ihr weitgehend an Transparenz und Kommunikation. In dem gedämpften, aber dennoch kompetitiven Wahlkampf konnten die Kandidaten ihren Wahlkampf frei gestalten. Die härtere Rhetorik, hetzerische und diskriminierende Äußerungen beider Kandidaten sowie die anhaltende Einschüchterung und Schikanierung von Anhängern einiger Oppositionsparteien untergruben jedoch den Prozess (OSCE/ODIHR 29.5.2023, S. 1). Diesbezüglicher "Höhepunkt" waren Fake News von Erdoğan. - Dieser zeigte während einer Wahl-Kundgebung eine Videomontage, in der es so aussah, als würden PKK-Führungskräfte das Wahlkampflied der größten Oppositionspartei CHP singen (Duvar 7.5.2023; DW 23.5.2023) und Kılıçdaroğlu an den PKK-Kommandanten, Murat Karayilan, appellieren: "Lasst uns gemeinsam zur Wahlurne gehen" ARD 28.5.2023; vgl. DW 23.5.2023). In Folge wurde die Manipulation von Erdoğan zugegeben (ARD 28.5.2023; vgl. DS 24.5.2023), obgleich er in einem Fernsehinterview sagte, dass es ihm gewissermaßen egal sei, ob das Video manipuliert wurde oder nicht (DW 23.5.2023). Dies hielt Erdoğan nicht davon ab, unmittelbar vor der Präsidenten-Stichwahl abermals "offenkundige Absprachen" zwischen Kılıçdaroğlu und PKK-Terroristen in den Kandil-Bergen zu behaupten (DS 24.5.2023).Die am 28.5.2023 abgehaltene Stichwahl bot laut der internationalen Wahlbeobachtungsmission der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) unter Beteiligung von Wahlbeobachtern der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (PACE) den Wählern und Wählerinnen die Möglichkeit, zwischen echten politischen Alternativen zu wählen. Die Wahlbeteiligung war wie im ersten Wahlgang hoch, doch wie schon in der ersten Runde verschafften eine einseitige Medienberichterstattung und das Fehlen gleicher Ausgangsbedingungen dem Amtsinhaber einen ungerechtfertigten Vorteil. Die Wahlverwaltung hat die Wahl technisch effizient durchgeführt, aber es mangelte ihr weitgehend an Transparenz und Kommunikation. In dem gedämpften, aber dennoch kompetitiven Wahlkampf konnten die Kandidaten ihren Wahlkampf frei gestalten. Die härtere Rhetorik, hetzerische und diskriminierende Äußerungen beider Kandidaten sowie die anhaltende Einschüchterung und Schikanierung von Anhängern einiger Oppositionsparteien untergruben jedoch den Prozess (OSCE/ODIHR 29.5.2023, S. 1). Diesbezüglicher "Höhepunkt" waren Fake News von Erdoğan. - Dieser zeigte während einer Wahl-Kundgebung eine Videomontage, in der es so aussah, als würden PKK-Führungskräfte das Wahlkampflied der größten Oppositionspartei CHP singen (Duvar 7.5.2023; DW 23.5.2023) und Kılıçdaroğlu an den PKK-Kommandanten, Murat Karayilan, appellieren: "Lasst uns gemeinsam zur Wahlurne gehen" ARD 28.5.2023; vergleiche DW 23.5.2023). In Folge wurde die Manipulation von Erdoğan zugegeben (ARD 28.5.2023; vergleiche DS 24.5.2023), obgleich er in einem Fernsehinterview sagte, dass es ihm gewissermaßen egal sei, ob das Video manipuliert wurde oder nicht (DW 23.5.2023). Dies hielt Erdoğan nicht davon ab, unmittelbar vor der Präsidenten-Stichwahl abermals "offenkundige Absprachen" zwischen Kılıçdaroğlu und PKK-Terroristen in den Kandil-Bergen zu behaupten (DS 24.5.2023). In einem Umfeld, in dem das Recht auf freie Meinungsäußerung eingeschränkt ist, haben sowohl die privaten als auch die öffentlich-rechtlichen Medien bei ihrer Berichterstattung über den Wahlkampf keine redaktionelle Unabhängigkeit und Unparteilichkeit gewährleistet, was die Fähigkeit der Wähler, eine fundierte Wahl zu treffen, beeinträchtigt hat (OSCE/ODIHR 29.5.2023, S. 1). Amtsinhaber Erdoğan gewann die Stichwahl mit rund 52 %, während sein Herausforderer, Kılıçdaroğlu, knapp 48 % gewann. Während Kılıçdaroğlu in den großen Städten, wie Istanbul, Ankara, Izmir, Antalya und Adana, im Südosten (mit seiner mehrheitlich kurdischen Bevölkerung) und den Mittelmeer-Provinzen gewann, dominierte Erdoğan den Rest des Landes, vor allem Zentralanatolien, die Schwarzmeerküste, aber auch vom Erdbeben betroffene Provinzen wie Hatay, Gaziantep, Adıyaman oder Şanlıurfa (AnA 29.5.2023; vgl. Politico 29.5.2023,taz 10.4.2023).In einem Umfeld, in dem das Recht auf freie Meinungsäußerung eingeschränkt ist, haben sowohl die privaten als auch die öffentlich-rechtlichen Medien bei ihrer Berichterstattung über den Wahlkampf keine redaktionelle Unabhängigkeit und Unparteilichkeit gewährleistet, was die Fähigkeit der Wähler, eine fundierte Wahl zu treffen, beeinträchtigt hat (OSCE/ODIHR 29.5.2023, S. 1). Amtsinhaber Erdoğan gewann die Stichwahl mit rund 52 %, während sein Herausforderer, Kılıçdaroğlu, knapp 48 % gewann. Während Kılıçdaroğlu in den großen Städten, wie Istanbul, Ankara, Izmir, Antalya und Adana, im Südosten (mit seiner mehrheitlich kurdischen Bevölkerung) und den Mittelmeer-Provinzen gewann, dominierte Erdoğan den Rest des Landes, vor allem Zentralanatolien, die Schwarzmeerküste, aber auch vom Erdbeben betroffene Provinzen wie Hatay, Gaziantep, Adıyaman oder Şanlıurfa (AnA 29.5.2023; vergleiche Politico 29.5.2023,taz 10.4.2023). Das Parlament Der Rechtsrahmen bietet nicht in vollem Umfang eine solide Rechtsgrundlage für die Durchführung demokratischer Wahlen. Die noch unter dem Kriegsrecht verabschiedete Verfassung garantiert die Rechte und Freiheiten, die demokratischen Wahlen zugrunde liegen, nicht in ausreichendem Maße, da sie sich auf Verbote zum Schutz des Staates konzentriert und Rechtsvorschriften zulässt, die weitere unzulässige Einschränkungen mit sich bringen. Die Mitglieder des 600 Sitze zählenden Parlaments werden für eine fünfjährige Amtszeit [zuvor vier Jahre] nach einem Verhältniswahlsystem in 87 Mehrpersonenwahlkreisen gewählt. Vor der Wahl sind Koalitionen erlaubt, aber die Parteien, die in einer Koalition kandidieren, müssen individuelle Listen einreichen. Im Einklang mit einer langjährigen Empfehlung der OSZE und der Venedig-Kommission des Europarats wurde mit den Gesetzesänderungen von 2022 die Hürde für Parteien und Koalitionen, um in das Parlament einzuziehen, von 10 % auf 7 % gesenkt (OSCE/ODIHR 15.5.2023 S. 6f.). Bei den gleichzeitig mit der ersten Runde der Präsidentschaftswahl stattgefundenen Parlamentswahlen erhielt die "Volksalliance" unter Führung der AKP mit 49 % der Stimmen eine absolute Mehrheit der 600 Parlamentsitze. - Die AKP gewann hierbei 268 (35,6 %), die ultranationalistische MHP 50 (10,1 %) und die islamistische Neue Wohlfahrtspartei - Yeniden Refah Partisi (YRP) fünf Sitze (2,8 %). Das Oppositionsbündnis "Allianz der Nation" unter der Führung der säkularen, sozialdemokratisch ausgerichteten CHP erlangte 35 %, wobei die CHP 169 (25,3 %) und die nationalistische İYİ-Partei 43 Sitze (9,7 %) errang. Aus dem Bündnis mehrerer Linksparteien unter dem Namen "Arbeit und Freiheitsallianz" schafften die Links-Grüne Partei - Yeşil Sol Parti (YSP) mit künftig 61 (8,8 %) und die "Arbeiterpartei der Türkei" -Türkiye İşçi Partisi (TİP) mit vier Abgeordneten den Sprung ins Parlament (TRT 2023; vgl. BBC 22.5.2023). Das Ergebnis wurde am 30.5.2023 mit dem Entscheid des Obersten Wahlrates amtlich (YSK 30.5.2023).Bei den gleichzeitig mit der ersten Runde der Präsidentschaftswahl stattgefundenen Parlamentswahlen erhielt die "Volksalliance" unter Führung der AKP mit 49 % der Stimmen eine absolute Mehrheit der 600 Parlamentsitze. - Die AKP gewann hierbei 268 (35,6 %), die ultranationalistische MHP 50 (10,1 %) und die islamistische Neue Wohlfahrtspartei - Yeniden Refah Partisi (YRP) fünf Sitze (2,8 %). Das Oppositionsbündnis "Allianz der Nation" unter der Führung der säkularen, sozialdemokratisch ausgerichteten CHP erlangte 35 %, wobei die CHP 169 (25,3 %) und die nationalistische İYİ-Partei 43 Sitze (9,7 %) errang. Aus dem Bündnis mehrerer Linksparteien unter dem Namen "Arbeit und Freiheitsallianz" schafften die Links-Grüne Partei - Yeşil Sol Parti (YSP) mit künftig 61 (8,8 %) und die "Arbeiterpartei der Türkei" -Türkiye İşçi Partisi (TİP) mit vier Abgeordneten den Sprung ins Parlament (TRT 2023; vergleiche BBC 22.5.2023). Das Ergebnis wurde am 30.5.2023 mit dem Entscheid des Obersten Wahlrates amtlich (YSK 30.5.2023). Duvar 18.5.2023 In der neu gewählten Nationalversammlung sitzen zusätzlich Vertreter und Vertreterinnen mehrer Kleinparteien, welche auf den Listen der AKP, der CHP und er YSP standen. So entfallen von den 268 Sitzen der AKP vier auf die kurdisch-islamistische Partei der Freien Sache, Hür Dava Partisi - HÜDA-PAR und ein Sitz auf die Demokratische Linkspartei, Demokratik Sol Parti - DSP. Von den 149 Mandaten der CHP gehören 14 der Partei für Demokratie und Fortschritt, Demokrasi ve Atılım Partisi - DEVA [des ehemaligen Wirtschaftsministers Ali Babacan], zehn der Zukunftspartei, Gelecek Partisi - GP [des ehemaligen Ministerpräsidenten Ahmet Davutoğlu] und weitere zehn der islamisch-konservativen Partei der Glückseligkeit, Saadet Partisi -SP und drei der Demokratischen Partie, Demokrat Parti - DP. Über die CHP-Liste bekam die ansonsten eigenständig kandidierende İYİ-Partei zu ihren 43 Sitzen noch einen Sitz dazu. Über die LIsten der Links-Grünen Partei erhielten die Partei der Arbeit, Emek Partisi - EMEP zwei sowie die Partei der Sozialen Freiheit, Toplumsal Özgürlük Partisi - TÖP eines der YSP-Mandate [Anm.: die Zahl der YSP von 63 in der Grafik entspricht nicht jener des amtlichen Wahlresultats von 61 Mandataren] (Duvar 18.5.2023, vgl. BIRN 19.5.2023), was mit den übrigen 58 YSP die offiziellen 61 Parlamentarier ergibt (BIRN 19.5.2023).In der neu gewählten Nationalversammlung sitzen zusätzlich Vertreter und Vertreterinnen mehrer Kleinparteien, welche auf den Listen der AKP, der CHP und er YSP standen. So entfallen von den 268 Sitzen der AKP vier auf die kurdisch-islamistische Partei der Freien Sache, Hür Dava Partisi - HÜDA-PAR und ein Sitz auf die Demokratische Linkspartei, Demokratik Sol Parti - DSP. Von den 149 Mandaten der CHP gehören 14 der Partei für Demokratie und Fortschritt, Demokrasi ve Atılım Partisi - DEVA [des ehemaligen Wirtschaftsministers Ali Babacan], zehn der Zukunftspartei, Gelecek Partisi - Gesetzgebungsperiode [des ehemaligen Ministerpräsidenten Ahmet Davutoğlu] und weitere zehn der islamisch-konservativen Partei der Glückseligkeit, Saadet Partisi -SP und drei der Demokratischen Partie, Demokrat Parti - DP. Über die CHP-Liste bekam die ansonsten eigenständig kandidierende İYİ-Partei zu ihren 43 Sitzen noch einen Sitz dazu. Über die LIsten der Links-Grünen Partei erhielten die Partei der Arbeit, Emek Partisi - EMEP zwei sowie die Partei der Sozialen Freiheit, Toplumsal Özgürlük Partisi - TÖP eines der YSP-Mandate [Anm.: die Zahl der YSP von 63 in der Grafik entspricht nicht jener des amtlichen Wahlresultats von 61 Mandataren] (Duvar 18.5.2023, vergleiche BIRN 19.5.2023), was mit den übrigen 58 YSP die offiziellen 61 Parlamentarier ergibt (BIRN 19.5.2023). Einen Monat vor der Wahl zog die HDP ihre Kandidatur als Partei aufgrund des seit 2021 Verbotsverfahrens gegen sie zurück und stellte ihre Kandidaten auf die Liste der mit ihr verbündeten Kleinpartei YSP zu den Wahlen (taz 10.4.2023; vgl. AJ 11.5.2023).Einen Monat vor der Wahl zog die HDP ihre Kandidatur als Partei aufgrund des seit 2021 Verbotsverfahrens gegen sie zurück und stellte ihre Kandidaten auf die Liste der mit ihr verbündeten Kleinpartei YSP zu den Wahlen (taz 10.4.2023; vergleiche AJ 11.5.2023). Die Parlamentswahlen fanden inmitten einer erheblichen Polarisierung und eines intensiven Wettbewerbs zwischen den Regierungs- und den Oppositionsparteien statt, die unterschiedliche politische Programme zur Gestaltung der Zukunft des Landes vertraten. Während des Wahlkampfs wurden die Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit im Allgemeinen respektiert, mit einigen bemerkenswerten Ausnahmen. Vertreter der YSP sahen sich durchgängig Druck und Einschüchterungen ausgesetzt, die sich gegen ihre Wahlkampfveranstaltungen und Unterstützer richteten und zu systematischen Festnahmen führten. So leitete der Generalstaatsanwalt von Diyarbakır am 10.4.2023 eine Untersuchung aller Reden ein, die auf einer YSP-Kampagnenveranstaltung gehalten wurden, um festzustellen, ob irgendwelche Reden "terroristische Propaganda" enthielten. Darüber hinaus wurden einige weitere Fälle von Eingriffen in das Recht auf freie Meinungsäußerung beobachtet, die sich gegen Oppositionsparteien, Kandidaten und Unterstützer richteten (OSCE/ODIHR 15.5.2023, S. 1, 13). Die Angriffe auf die Oppositionsparteien wurden fortgesetzt. - Der politische Pluralismus wurde weiterhin dadurch untergraben, dass die Justiz Oppositionsparteien und einzelne Parlamentsabgeordnete, insbesondere der HDP, wegen angeblicher Terrorismusdelikte ins Visier nahm. Das System der parlamentarischen Immunität bietet den Oppositionsabgeordneten keinen ausreichenden Rechtsschutz, um ihre Ansichten innerhalb der Grenzen der Meinungsfreiheit zu äußern. Bis zum Ende der
- Legislaturperiode (2018-2023) belief sich die Gesamtzahl der Abgeordneten, gegen die ein Beschluss über die parlamentarische Immunität und ein Antrag auf Aufhebung ihrer Immunität vorlag, auf 206 (180 von ihnen gehörten der parlamentarischen Opposition an). Allerdings wurde während des Berichtszeitraums der Europäischen Kommission (Juni 2022 - Juni 2023) weder einem bzw. einer Abgeordneten die Immunität entzogen noch wurde er bzw. sie wegen terroristischer Anschuldigungen inhaftiert. Zwei ehemalige HDP-Ko-Vorsitzende und mehrere ehemalige HDP-Abgeordnete befinden sich trotz eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zu ihren Gunsten immer noch im Gefängnis [Stand: Februar 2024] (EC 8.11.2023, S. 13-14); vgl.CoE-PACE 22.4.2021, S. 2f). Drei Abgeordnete der HDP hatten ihre Mandate in den Jahren 2020 und 2021 nach rechtskräftigen Verurteilungen wegen Terrorismus verloren (CoE-PACE 22.4.2021, S. 2f). - Der EGMR hatte am 1.2.2022 entschieden, dass die Türkei das Recht auf freie Meinungsäußerung von 40 Abgeordneten der HDP, unter ihnen auch die beiden ehemaligen Ko-Vorsitzenden, verletzt hatte, indem sie deren parlamentarische Immunität aufgehoben hatte (BIRN 1.2.2022). - Das Europäische Parlament "missbilligt[e] das gezielte Vorgehen gegen politische Parteien und Mitglieder der Opposition, die zunehmend unter Druck geraten" und "erklärt[e] sich besorgt darüber, dass die Unterdrückung und die Verfolgung der politischen Opposition nach den jüngsten Wahlen aufgrund der schlechter werdenden wirtschaftlichen Lage des Landes zunehmen werden" (EP 13.9.2023, Pt. 13). Das Verfahren zum Verbot der HDP wegen Terrorismusvorwürfen, einschließlich des Ausschlusses von 451 HDP-Mitglieder von politischer Betätigung sind weiterhin vor dem Verfassungsgericht anhängig [Stand: Februar 2024] (EC 8.11.2023, S. 14). Die Demokratische Partei der Völker - HDP, die aufgrund des laufenden Schließungsverfahrens vor dem Verfassungsgericht von der Schließung bedroht war, nahm an den Parlamentswahlen vom 14.5.2023 unter den Listen der Links-Grünen Partei - YSP teil. Am 27.8.2023 stellte die HDP auf ihrem vierten außerordentlichen Kongress ihre Aktivitäten ein und beschloss, den politischen Kampf unter dem Dach der YSP fortzusetzen. Die YSP wiederum hielt ihren vierten großen Kongress am 15.10.2023 ab und änderte ihren Namen in Partei für Gleichheit und Demokratie der Völker - Halkların Eşitlik ve Demokrasi Partisi - HEDEP (Bianet 16.10.2023; vgl. FES 7.12.2023, S. 6). Der Kassationsgerichtshof entschied, die Abkürzung HEDEP nicht zuzulassen, weil sie eine zu große Ähnlichkeit mit der verbotenen Vorgängerpartei HADEP aufwies (FES 7.12.2023; vgl. Bianet 24.11.2023). Am 11.12.2023 änderte HEDEP ihre Abkürzung in DEM-Partei, nachdem der Kassationsgerichtshof eine Änderung aufgrund der Ähnlichkeit mit der geschlossenen Partei für Volksdemokratie (HADEP) gefordert hatte. Der vollständige neue Name der Partei wurde nicht geändert. Das Wort "Demokratie" im Parteinamen wurde verwendet, um die Abkürzung zu bilden (Duvar 11.12.2023; vgl. TM 11.12.2023).Die Demokratische Partei der Völker - HDP, die aufgrund des laufenden Schließungsverfahrens vor dem Verfassungsgericht von der Schließung bedroht war, nahm an den Parlamentswahlen vom 14.5.2023 unter den Listen der Links-Grünen Partei - YSP teil. Am 27.8.2023 stellte die HDP auf ihrem vierten außerordentlichen Kongress ihre Aktivitäten ein und beschloss, den politischen Kampf unter dem Dach der YSP fortzusetzen. Die YSP wiederum hielt ihren vierten großen Kongress am 15.10.2023 ab und änderte ihren Namen in Partei für Gleichheit und Demokratie der Völker - Halkların Eşitlik ve Demokrasi Partisi - HEDEP (Bianet 16.10.2023; vergleiche FES 7.12.2023, S. 6). Der Kassationsgerichtshof entschied, die Abkürzung HEDEP nicht zuzulassen, weil sie eine zu große Ähnlichkeit mit der verbotenen Vorgängerpartei HADEP aufwies (FES 7.12.2023; vergleiche Bianet 24.11.2023). Am 11.12.2023 änderte HEDEP ihre Abkürzung in DEM-Partei, nachdem der Kassationsgerichtshof eine Änderung aufgrund der Ähnlichkeit mit der geschlossenen Partei für Volksdemokratie (HADEP) gefordert hatte. Der vollständige neue Name der Partei wurde nicht geändert. Das Wort "Demokratie" im Parteinamen wurde verwendet, um die Abkürzung zu bilden (Duvar 11.12.2023; vergleiche TM 11.12.2023). Eingriffe in die lokale Demokratie Im September 2016 verabschiedete die Regierung ein Dekret, das die Ernennung von "Treuhändern" anstelle von gewählten Bürgermeistern, stellvertretenden Bürgermeistern oder Mitgliedern von Gemeinderäten, die wegen Terrorismusvorwürfen suspendiert wurden, erlaubt. Dieses Dekret wurde im Südosten der Türkei vor und nach den Kommunalwahlen 2019 großzügig angewandt (DFAT 10.9.2020, S. 15). Bis Juni 2023 wurden auf der Basis dieses Dekrets in 65 Gemeinden, die die HDP bei den Kommunalwahlen 2019 gewonnen hatte, 48 gewählte Bürgermeister durch staatlich bestellte Treuhänder ersetzt, und weitere sechs gewählte Bürgermeister durch Bürgermeister der AK-Partei ersetzt. Seit der ersten Ernennung von Treuhändern im Juni 2019 wurden 83 Ko-Bürgermeister verhaftet und 39 Bürgermeister inhaftier