RIS Dokument GerichtBundesverwaltungsgericht Entscheidungsdatum07.05.2024 GeschäftszahlW254 2271129-1 Spruch, , , W254 2271133-1/11E W254 2271135-1/11E W254 2271131-1/11E W254 2271129-1/12E GEKÜRZTE AUSFERTIGUNG DES AM 17.04.2024 MÜNDLICH VERKÜNDETEN ERKENNTNISSES: IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Dr.in Tatjana CARDONA als Einzelrichterin über die Beschwerden der 1) XXXX , geb. XXXX , StA. Syrien, 2) XXXX , geb. XXXX , StA. Syrien, 3) XXXX geb. XXXX StA. Syrien und 4) XXXX , geb. XXXX , StA. Syrien, alle vertreten durch BBU GmbH gegen die Spruchpunkte I. der Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl 1) vom 27.03.2023 Zl. XXXX , 2) vom 27.03.2023, Zl. XXXX , 3) vom 27.03.2023 Zl. XXXX und 4) vom 27.03.2023 Zl. XXXX nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung, zu Recht erkannt:Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Dr.in Tatjana CARDONA als Einzelrichterin über die Beschwerden der 1) römisch 40 , geb. römisch 40 , StA. Syrien, 2) römisch 40 , geb. römisch 40 , StA. Syrien, 3) römisch 40 geb. römisch 40 StA. Syrien und 4) römisch 40 , geb. römisch 40 , StA. Syrien, alle vertreten durch BBU GmbH gegen die Spruchpunkte römisch eins. der Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl 1) vom 27.03.2023 Zl. römisch 40 , 2) vom 27.03.2023, Zl. römisch 40 , 3) vom 27.03.2023 Zl. römisch 40 und 4) vom 27.03.2023 Zl. römisch 40 nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung, zu Recht erkannt: A) Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen. B) Die Revision ist nicht zulässig. TextGemäß § 29 Abs. 5 VwGVG kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß § 29 Abs. 2a leg.cit. eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 leg.cit. von mindestens einem der hierzu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 leg.cit. nicht beantragt wurde, zu enthalten.Gemäß Paragraph 29, Absatz 5, VwGVG kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Paragraph 29, Absatz 2 a, leg.cit. eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Paragraph 29, Absatz 4, leg.cit. von mindestens einem der hierzu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Paragraph 29, Absatz 4, leg.cit. nicht beantragt wurde, zu enthalten. Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 17.04.2024 verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG, da ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG durch die hierzu Berechtigten innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht gestellt wurde.Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 17.04.2024 verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß Paragraph 29, Absatz 5, VwGVG, da ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Paragraph 29, Absatz 4, VwGVG durch die hierzu Berechtigten innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht gestellt wurde. European Case Law IdentifierECLI:AT:BVWG:2024:W254.2271129.1.00
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