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{'item': 'W131 2237371-3'}

RIS Dokument GerichtBundesverwaltungsgericht Entscheidungsdatum27.05.2024 GeschäftszahlW131 2237371-3 Spruch, , W131 2237371-1/49E W131 2237371-2/220E W131 2237371-3/21E W131 2237371-4/33E GEKÜRZTE AU

Art 133

Abs 4 B-VG nicht zulässig.B)

Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig.

II.römisch zwei. A) Das Verfahren zur Erlassung einer einstweiligen Verfügung zu W131 2237371-1 und das Pauschalgebührenersatzverfahren zu W131 2237371-3 werden eingestellt. B)

Art 133

Abs 4 B-VG nicht zulässig.B)

Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig. , Text

Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 nicht beantragt wurde, zu enthalten. Gemäß § 31 Abs 3 VwGVG sind auf die Beschlüsse des Verwaltungsgerichtes § 29 Abs 1 zweiter Satz, 2a, 2b, 4 und 5 und § 30 VwGVG sinngemäß anzuwenden. Dies gilt nicht für verfahrensleitende Beschlüsse.Gemäß Paragraph 29, Absatz 5, Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 33 aus 2013, idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw Zustellung der Niederschrift gemäß Absatz 2 a, eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Absatz 4, von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Absatz 4, nicht beantragt wurde, zu enthalten. Gemäß Paragraph 31, Absatz 3, VwGVG sind auf die Beschlüsse des Verwaltungsgerichtes Paragraph 29, Absatz eins, zweiter Satz, 2a, 2b, 4 und 5 und Paragraph 30, VwGVG sinngemäß anzuwenden. Dies gilt nicht für verfahrensleitende Beschlüsse. Diese gekürzte Ausfertigung der am 22.05.2024 mündlich verkündeten Beschlüsse ergeht gemäß § 29 Abs 5 iVm § 31 Abs 3 VwGVG, da sowohl auf eine Ausfertigung der Beschlüsse verzichtet wurde als auch jeweils auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof durch die anwaltlich bzw durch die Finanzprokuratur vertretenen Parteien gemäß Verhandlungsniederschrift vom 22.05.2024 ausdrücklich verzichtet wurde.Diese gekürzte Ausfertigung der am 22.05.2024 mündlich verkündeten Beschlüsse ergeht gemäß Paragraph 29, Absatz 5, in Verbindung mit Paragraph 31, Absatz 3, VwGVG, da sowohl auf eine Ausfertigung der Beschlüsse verzichtet wurde als auch jeweils auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof durch die anwaltlich bzw durch die Finanzprokuratur vertretenen Parteien gemäß Verhandlungsniederschrift vom 22.05.2024 ausdrücklich verzichtet wurde. European Case Law IdentifierECLI:AT:BVWG:2024:W131.2237371.3.00

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