← Österreich

{'item': 'W272 2277419-2'}

Obsah (16)Art. 133§ 32§ 22§ 280Artikel 27Artikel 61§ 1§ 8§ 15§ 4Art. 130§ 6§ 58§ 17§ 7§ 28

RIS Dokument GerichtBundesverwaltungsgericht Entscheidungsdatum27.05.2024 GeschäftszahlW272 2277419-2 Spruch, W272 2277419-2/2E IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richte

Art. 133Abs.

4 B-VG nicht zulässig.Die Revision ist

Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig. , Text

Entscheidungsgründe:, Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang:römisch eins. Verfahrensgang: Vorverfahren:

  1. Der Antragsteller (ASt) ist Staatsangehöriger der Russischen Föderation, und reiste schlepperunterstützt mit seinem Sohn in das Bundesgebiet ein und stellte für sich und den minderjährigen Sohn am 19.12.2022 einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich. Bei der Erstbefragung durch die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes am selben Tag gab der ASt befragt zu seinen Fluchtgründen zusammengefasst an, dass er am 14.12.2022 eine Einberufungserklärung bekommen habe, aber er wolle nicht in der Ukraine an Kampfhandlungen teilnehmen und sein Leben dafür opfern. Es sei eine spontane Entscheidung gewesen, er habe seinen Sohn mitgenommen und sei geflohen. Im Falle einer Rückkehr fürchte er eine Haftstrafe oder eine gezwungene Teilnahme am Ukrainekrieg. Der ASt wies sich mit seinem russischen Führerschein aus, welcher von den Behörden sichergestellt wurde.
  2. Am 23.03.2023 wurde der ASt vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (in Folge: Bundesamt oder belangte Behörde) im Beisein eines Dolmetschers für die Sprache Russisch niederschriftlich einvernommen. Dabei gab der ASt zu Protokoll, dass seine Frau wegen den Familienverhältnissen (wenig Geld, altes Haus) weggegangen sei als ihr gemeinsamer Sohn ca. 5 Monate alt gewesen sei. In der Russischen Föderation in Tschetschenien leben alle Geschwister des ASt (5 Brüder und 6 Schwestern) sowie seine Mutter. Er habe am 15.12.2022 die Russische Föderation mit seinem Sohn verlassen. Zu seinen Fluchtgründen führte er an, dass er am 14.12.2022 eine Ladung vom Wehrkommando erhalten habe. Diese habe der Bezirksinspektor gebracht und gesagt, der ASt solle dort hingehen oder eine Arbeit bei der Polizei suchen, ansonsten werde er in die Ukraine geschickt. Für den minderjährigen Sohn brachte der ASt keine eigenen Fluchtgründe vor. Außerdem übermittelte der ASt im Rahmen der Einvernahme eine Kopie des Auslandsreisepasses des mj. Sohnes.
  3. Das Bundesamt wies den Antrag des ASt und seines Sohnes auf internationalen Schutz mit Bescheiden vom 03.08.2023 (alle zugestellt am 08.08.2023) sowohl hinsichtlich der Zuerkennung des Status von Asylberechtigten als auch bezüglich der Zuerkennung des Status von subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Russische Föderation ab (Spruchpunkt I. und II.). Es erteilte keinen Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen (Spruchpunkt III.) und erlies eine Rückkehrentscheidung (Spruchpunkt IV.). In Spruchpunkt V. wurde festgestellt, dass die Abschiebung in die Russische Föderation zulässig ist und räumte dem Antragssteller mit seinem Sohn eine 14-tägige Frist für die freiwillige Ausreise ein (Spruchpunkt VI.).
  4. Das Bundesamt wies den Antrag des ASt und seines Sohnes auf internationalen Schutz mit Bescheiden vom 03.08.2023 (alle zugestellt am 08.08.2023) sowohl hinsichtlich der Zuerkennung des Status von Asylberechtigten als auch bezüglich der Zuerkennung des Status von subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Russische Föderation ab (Spruchpunkt römisch eins. und römisch zwei.). Es erteilte keinen Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen (Spruchpunkt römisch drei.) und erlies eine Rückkehrentscheidung (Spruchpunkt römisch vier.). In Spruchpunkt römisch fünf. wurde festgestellt, dass die Abschiebung in die Russische Föderation zulässig ist und räumte dem Antragssteller mit seinem Sohn eine 14-tägige Frist für die freiwillige Ausreise ein (Spruchpunkt römisch sechs.). Das Bundesamt führte begründend zusammengefasst aus, dass die von ASt angegebenen Gründe für das Verlassen des Heimatlandes nicht maßgeblich asylrelevant seien. Es habe nicht festgestellt werden können, dass der ASt in der Russischen Föderation asylrelevanter Verfolgung oder Gefährdung durch staatliche Organe oder Privatpersonen ausgesetzt gewesen sei oder pro futuro ausgesetzt werde. Der ASt habe keine näheren Ausführungen zum Erhalt der Ladung mach können, auch nicht durch beharrliches Nachfragen. Zudem habe der ASt weder den Grundwehrdienst abgeleistet noch verfüge er über militärische Erfahrungen und habe auch keinen Einberufungsbefehl erhalten. Insgesamt sei davon auszugehen, dass der ASt im Falle seiner Rückkehr in die Russische Föderation aufgrund der Tatsache, dass die Teilmobilmachung bereits abgeschlossen worden sei und die Möglichkeit eines zivilen Ersatzdienstes bestehe, nicht eingezogen werde, zumal der ASt weder über militärische Erfahrungen verfüge noch seinen Wehrdienst abgeleistet habe. Zudem sei der ASt nicht im wehrpflichtigen Alter sowie auch kein Reservist der russischen Armee und damit nicht von einer Mobilmachung betroffen. Es gebe keine Gründe, die gegen eine Rückkehr der Beiden in die Russische Föderation sprechen. Die Beiden haben Angehörige und soziale Beziehungen in ihrem Heimatstaat. Es haben daher nicht festgestellt werden können, dass sie im Falle ihrer Rückkehr in die Russische Föderation in eine die Existenz bedrohende Notlage geraten würden.
  5. Gegen diese Bescheide erhoben der ASt und sein Sohn mit Schriftsatz vom 30.08.2023 innerhalb offener Frist das Rechtsmittel der Beschwerde wegen Rechtswidrigkeit. Darin bekräftige der ASt erneut gemeinsam mit seinem Kind aus Angst vor der Einberufung aus Tschetschenien geflohen zu sei, weil der ASt aus Gewissensgründen nicht an dem Krieg teilnehmen wolle. Entgegen dem Vorhalt vom Bundesamt habe der ASt Details der Ladung geschildert und sei zudem auszuführen, dass der ASt vom 08.08.1995 bis 15.01.1995 und nochmals 2018 bei der Polizei gearbeitet habe, weswegen er auch nicht den Wehrdienst abgeleistet habe.

den Länderinformationen sei die Teilmobilmachung nicht abgeschlossen und anders als das Bundesamt vermeine, sei der ASt als ehemaliger Polizist einem Reservisten gleichgestellt und spreche sein Alter nicht gegen die Einberufung. Der ASt könne bei Rückkehr nach Russland aus Gründen der Fahnenflucht verhaftet werden und sei dem ASt der Status des Asylberechtigten zuzuerkennen, abgeleitet davon auch dem Sohn. Er legte sein Arbeitsbuch und eine Urkunde vor.

  1. Die Beschwerden und der bezughabende Verwaltungsakt langten am 01.09.2023 beim Bundesverwaltungsgericht ein und wurden der zuständigen Gerichtsabteilung zugewiesen.
  2. Mit Eingabe vom 02.10.2023 (OZ 4) wurden die Übersetzungen der vorgelegten Urkunde sowie des Arbeitsbuchs übermittelt. Mit Eingabe vom 02.10.2023 (OZ 6) übermittelte der ASt ein Foto seines russischen Einberufungsbefehls und folglich am 31.10.2023 (OZ 9) auch das Original. Mit Eingabe vom 22.12.2023 (OZ 13) übermittelte das Bundeskriminalamt den kriminaltechnischen Untersuchungsbericht zum vorgelegten russischen Einberufungsbefehl, worin angeführt wird, dass die urkundentechnische Untersuchung das Vorliegen einer falschen Urkunde ergeben habe, weil es sich um eine Totalfälschung handle.
  3. Das Bundesverwaltungsgericht führte am 11.01.2024 eine öffentliche mündliche Verhandlung unter Beiziehung einer Dolmetscherin für die Sprache Russisch durch, an welcher der ASt sowie sein Rechtsanwalt als gewillkürter Vertreter teilnahmen. Ein Vertreter der belangten Behörde ist entschuldigt zur Verhandlung nicht erschienen (OZ 12). Ergänzend brachte das Bundesverwaltungsgericht die aktuellen Länderinformationen zur Russischen Föderation in das Verfahren ein. Der BF1 legte im Rahmen der mündlichen Verhandlung eine Einstellungszusage vor.
  4. Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 30.01.2024, W272 2277419-1/15E, wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Begründend wurde ausgeführt, dass der Antragsteller bei Rückkehr nicht mit maßgeblicher Wahrscheinlichkeit Gefahr laufen, in den Angriffskrieg gegen die Ukraine eingezogen zu werden. Der Antragssteller falle nicht mehr in das wehrdienstpflichtige Alter und verfüge über keine militärische Ausbildung. Er habe zwar 1995 bis 1997 bei der Polizei gearbeitet, weise jedoch keine besondere Qualifikation auf und sei im Zuge von Personalabbau entlassen worden. Er sei auch nicht oppositionell aufgetreten und kein Mitglied einer politischen Partei oder Gruppierung. Der vorgelegte Einberufungsbefehl sei eine Totalfälschung. Bei der Polizei sei er lediglich Portier bzw. Sicherheitspersonal ohne besondere Ausbildung gewesen. Eine zwangsweise Rekrutierung durch tschetschenische Behörden sei nicht glaubhaft, da der BF keine militärische Ausbildung habe und auch keine Bedrohung der Verwandten in der Russischen Föderation erfolgt sei.
  5. Eine gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 30.01.2024 eingebrachte Revision wurde vom Verwaltungsgerichtshof am 10.04.2024, Ra 2024/19/0147, zurückgewiesen. Begründend wurde dargelegt, dass der Revisionswerber vorgebracht habe, dass es an Rechtsprechung zu der Frage, ob Männer und insbesondere ehemalige Polizisten in Tschetschenien auf Grund ihrer Haltung zu tschetschenischen Behörden Gefahr einer Zwangsrekrutierung drohe. Es werde besonders im Umfeld der Polizei rekrutiert und Altersgrenzen würden dabei keine Rolle spielen. Der Verwaltungsgerichtshof stellte fest, dass mit diesem Vorbringen keine vom Verwaltungsgerichtshof zu lösende Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung aufgeworfen, sondern eine Tatsachenfrage, die im Zuge eines Ermittlungsverfahrens zu klären ist. Soweit der Revisionswerber im Zulässigkeitsvorbringen ausführe, es werde besonders im Umfeld der Polizei rekrutiert, Altersgrenzen würden keine Rolle spielen und es komme auf Grund des aufrechten und funktionierenden Meldesystems in der Russischen Föderation auch kein innerstaatliche Fluchtalternative in Frage, bekämpft er letztlich die Beweiswürdigung des Verwaltungsgerichts. Fallbezogen sei das BVwG davon ausgegangen, dass der vom Revisionswerber vorgelegte Einberufungsbefehl nach einer kriminaltechnischen Untersuchung als Totalfälschung erwiesen habe. Zudem befinde sich der Revisionswerber nach den einschlägigen Länderinformationen nicht mehr im wehrfähigen Alter. Bei der Polizei sei er lediglich als Portier bzw. Sicherheitspersonal ohne besondere Ausbildung tätig gewesen. Ausgehend davon sei der Revisionswerber keiner konkreten und individuell gegen ihn gerichteten Verfolgung ausgesetzt. Dass die Beweiswürdigung unvertretbar wäre, zeige die Revision mit ihren allgemein gehaltenen Behauptungen, die diesen Erwägungen des BVwG nichts entgegensetzen, nicht auf. Gegenständliches Verfahren:
  6. Am 10.05.2024 stellte der Antragssteller, vertreten durch seine willkürliche Rechtsvertretung, den Antrag auf Wiederaufnahme des mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 30.01.2024, Zahl W272 2277419-1/15E, rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens betreffend die Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 03.08.2023, Zahl: XXXX .
  7. Am 10.05.2024 stellte der Antragssteller, vertreten durch seine willkürliche Rechtsvertretung, den Antrag auf Wiederaufnahme des mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 30.01.2024, Zahl W272 2277419-1/15E, rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens betreffend die Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 03.08.2023, Zahl: römisch 40 . Begründend wurde der Antrag im Wesentlichen damit, dass am 26.04.2024 seinem Vertreter der Themenbericht der Staatendokumentation „Russische Föderation – Militärdienst vor dem Hintergrund des Ukraine – Krieges“ vom 02.04.2024 übermittelt wurde. In diesem Bericht werde die Situation bei der Rekrutierung von Personen in Tschetschenien beschrieben. Es werde in einer allgemeinen Atmosphäre des Zwanges und unter Verletzung von Menschrechtsstandards rekrutiert. Von einem Höchstalter sei nicht die Rede. Der Antragsteller laufe daher in Gefahr als eine Person angesehen zu werden, die – weil geflohen – Kadyrow und dem Krieg gegenüber als nicht positiv eingestellt angesehen werde. Ein Leben außerhalb Tschetscheniens sei ihm in Russland nicht möglich. Er würde keine Propiska erhalten, sondern vermutlich nach Tschetschenien abgeschoben werden. Außerdem habe er anderswo in Russland keine Angehörigen, bei denen er eventuell Aufnahme finden könne. Bei Nichtkonformität mit dem Regime würden Angehörige Nachteile erleiden oder „Strafen“ zahlen müssen. Die Quellen dieses Berichtes sind vor der Erlassung des gegenständlichen Erkenntnisses des BVwG vom 30.01.2024, datiert. Er stelle daher innerhalb offener Frist den Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens

§ 32Abs. 1 Z 2 Vw

GVG. Beigelegt wurde der Themenbericht der Staatendokumentation – Russische Föderation – Militärdienst vor dem Hintergrund des Ukraine Kriegs vom 02.04.2024.Begründend wurde der Antrag im Wesentlichen damit, dass am 26.04.2024 seinem Vertreter der Themenbericht der Staatendokumentation „Russische Föderation – Militärdienst vor dem Hintergrund des Ukraine – Krieges“ vom 02.04.2024 übermittelt wurde. In diesem Bericht werde die Situation bei der Rekrutierung von Personen in Tschetschenien beschrieben. Es werde in einer allgemeinen Atmosphäre des Zwanges und unter Verletzung von Menschrechtsstandards rekrutiert. Von einem Höchstalter sei nicht die Rede. Der Antragsteller laufe daher in Gefahr als eine Person angesehen zu werden, die – weil geflohen – Kadyrow und dem Krieg gegenüber als nicht positiv eingestellt angesehen werde. Ein Leben außerhalb Tschetscheniens sei ihm in Russland nicht möglich. Er würde keine Propiska erhalten, sondern vermutlich nach Tschetschenien abgeschoben werden. Außerdem habe er anderswo in Russland keine Angehörigen, bei denen er eventuell Aufnahme finden könne. Bei Nichtkonformität mit dem Regime würden Angehörige Nachteile erleiden oder „Strafen“ zahlen müssen. Die Quellen dieses Berichtes sind vor der Erlassung des gegenständlichen Erkenntnisses des BVwG vom 30.01.2024, datiert. Er stelle daher innerhalb offener Frist den Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens

Paragraph 32, Absatz eins, Ziffer 2, VwGVG. Beigelegt wurde der Themenbericht der Staatendokumentation – Russische Föderation – Militärdienst vor dem Hintergrund des Ukraine Kriegs vom 02.04.

  1. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat über den Antrag erwogen:römisch zwei. Das Bundesverwaltungsgericht hat über den Antrag erwogen:
  2. Feststellungen Der entscheidungsrelevante Sachverhalt steht fest. Auf Grundlage des Vorverfahrens W272 2277419-1, dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 10.04.2024, Ra 2024/19/0147-7, dem Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens vom 10.05.
  3. 1.
  4. Zur Person der BF: 1.1.
  5. Die Identität des Antragsstellers steht fest. Er ist Staatsangehöriger der Russischen Föderation, gehören der Volksgruppe der Tschetschenen an und bekennen sich zum Islam. 1.
  6. Bezugnehmendes Erkenntnis: Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 30.01.2024, W 272 2277419-1, wurde die Beschwerde gegen den Bescheid des BF vom 03.08.2024, indem der Antrag auf internationalen Schutz sowohl hinsichtlich des Status des Asylberechtigten als auch hinsichtlich des Status des subsidiär Schutzberechtigten abgewiesen wurde, ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen nicht erteilt und eine Rückkehrentscheidung erlassen wurde, sowie festgestellt, dass die Abschiebung in die Russische Föderation zulässig sei und eine Frist für die Ausreise festgesetzt wurde, als unbegründet abgewiesen. Das Erkenntnis stellte fest, dass dem ASt eine Rückkehr in die Russische Föderation nach Tschetschenien oder auch an einen anderen Ort in der Russischen Föderation außerhalb Tschetscheniens – zB nach Moskau oder St. Petersburg möglich sei. Der ASt. war und ist keiner konkreten und individuell gegen ihn gerichteten Verfolgung oder Bedrohung in der Russischen Föderation ausgesetzt. Der ASt. im Fall seiner Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung in die Russische Föderation weder in ihren Recht auf Leben gefährdet, noch der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen oder von der Todesstrafe bedroht. Der ASt. in seinem Herkunftsstaat nicht vorbestraft und war dort nie inhaftiert. Er ist nie oppositionell oder gegen Putin oder Kadyrov aufgetreten, war kein Mitglied einer politischen Partei oder sonstigen Gruppierung, er hat sich nicht politisch oder journalistisch betätigt und hatte keine Probleme mit staatlichen Einrichtungen oder Behörden im Herkunftsstaat. Der ASt auch nicht mit maßgeblicher Wahrscheinlichkeit Gefahr läuft, im Falle der Rückkehr zwangsweise im Angriffskrieg gegen die Ukraine eingesetzt zu werden. Der ASt nicht mehr in das grundwehrdienstfähige Alter fällt und über keine militärische Ausbildung verfügt und nie einen Grundwehrdienst geleistet hat. Er war zwar von 1995 bis 1997 bei der Polizei, aber ohne vorangegangene Ausbildung, auch ohne spezielle Waffenausbildung und arbeitete im Posten- und Patrouillendienst als Untersergeant, als Sicherheitsdienst bzw. Überbringer von Gütern. Eine Ausbildung zum öffentlichen Sicherheitsdienst – Polizei hat der BF nicht und wurde als solcher auch nicht verwendet. Er wurde in Folge von Personalabbau entlassen. Im Jahr 2018 hat der BF1 nicht mehr bei der Polizei gearbeitet, er hat lediglich versucht den Dienst in Tschetschenien aufzunehmen, um sich sogleich in eine andere Region in Russland versetzen zu lassen, scheiterte und kündigte in Folge ohne neuerlich bei der Polizei gearbeitet zu haben. Begründend wurde diese Feststellung im Wesentlichen, dass der ASt. angegeben habe, dass zum Kriegsdienst alle mitgenommen werden und das Alter keine Rolle spiele, dies jedoch im Widerspruch dazu stehe, dass seine in der Russischen Föderation aufhältigen Brüder keine Ladung erhalten habe. Weiters, dass die vorgelegte Ladung laut urkundentechnischen Untersuchungsbericht des Bundeskriminalamts vom 21.12.2023 als Totalfälschung eingestuft wurde und der ASt. angab, dass es sein könne, dass es sich um eine Fälschung handle. Weiters, dass es

Länderberichten der ASt mit über 50 Jahren nicht mehr im grundwehrdienstfähigen Alter ist und dass die Tätigkeit bei der Polizei aufgrund seiner tatsächlich ausgeübten Tätigkeit nicht als Ersatz zum Grundwehrdienst angesehen werden kann. Weites ist davon auszugehen, da die Ladung eine Fälschung ist, dass mit maßgeblicher Wahrscheinlichkeit der ASt gar nicht im System der tschetschenischen/russischen Behörden erfasst ist und daher auch nicht wegen der Nichtbefolgung der Teilnahme an einer Musterung verfolgt oder bedroht werden wird. Daher kein entsprechender Vermerk vorhanden sein wird und er sich im Gebiet der Russischen Föderation ungehindert bewegen kann. Er hat selbst angegeben nie politisch oder journalistisch aktiv gewesen zu sein oder oppositionelle gegen Putin oder Kadyrov aufgetreten zu sein. Wobei eine kritische Einstellung auch nicht glaubwürdig sei, zumal er sich selbst um einen staatlichen Posten bei der Polizei gearbeitet habe und im Jahr 2018 wiederum daran dachte, dort zu arbeiten. Eine Teilmobilisierung sei abgeschlossen. Auch das Alter für den Reservedienst zur Heranziehung im Krieg gegen die Ukraine sei vom ASt. überschritten. Auch wenn in Tschetschenien der BF vom „freiwilligen“ Militäreinsatz durch Kadirov betroffen wäre, so sei dies im konkreten Fall nicht gegeben. Auch seien bei Nichtbefolgung mit drakonischen Kürzungen von Sozialleistungen der gesamten Familie zu rechnen. Dies sei beim ASt. jedoch nicht der Fall, wo die Mutter gemeinsam mit seiner Schwester im Familienhaus lebe und die Verwandten Pension erhalten. Auch wenn es zu Unregelmäßigkeiten bei Einberufungen komme sei dies beim Profil des ASt als 50-jähriger Mann ohne militärischer Grundausbildung nicht maßgeblich wahrscheinlich. Zur Situation im Herkunftsland wurde seitens des Bundesverwaltungsgericht ins Verfahren eingeführt die Länderinformationen der Staatendokumentation, Version 13 vom 08.11.2023; die Anfragebeantwortung der Staatendokumentation, Russische Föderation: Behandlung von Personen mit ukrainischem Hintergrund vom 24.10.2023; Informationen des Verbindungsbeamten des BMI Moskau vom Oktober 2023; die Anfragebeantwortung der Staatendokumentation: Russische Föderation, Mobilisierung ohne vorhergehenden Militärdienst, Tschetschenien vom 21.09.2023 und die Anfragebeantwortung der Staatendokumentation: Russland, Einberufung zum Wehrdienst vor der Teilmobilmachung vom 08.08.2023: Hiezu wurde festgestellt: Wehrdienst und Rekrutierungen

§ 22

des föderalen Gesetzes 'Über die Wehrpflicht und den Wehrdienst' unterliegen männliche russische Staatsbürger im Alter zwischen 18 und 27 Jahren der Einberufung zum Wehrdienst (RF 13.6.2023). Die Pflichtdienstzeit beträgt ein Jahr. Der Staatspräsident legt jährlich fest, wie viele der Stellungspflichtigen tatsächlich zum Wehrdienst eingezogen werden. In der Regel liegt die Quote bei etwa einem Drittel der jährlich ins wehrdienstpflichtige Alter kommenden jungen Männer. Über die regionale Aufteilung der Wehrpflichtigen entscheidet das Verteidigungsministerium (ÖB 30.6.2022). Es gibt in Russland zweimal jährlich eine Stellung (Spiegel 31.3.2022). Für Herbst 2022 wurden 120.000 Wehrpflichtige zum Militärdienst eingezogen (Kreml 30.9.2022) und für das Frühjahr 2023 147.000 (Präsident 30.3.2023). Die Anzahl der aus Tschetschenien Einberufenen ist relativ gering, im Durchschnitt 500 Einberufene pro Einberufungsperiode (ÖB 25.1.2023). Einberufungsbefehle werden Einzuberufenden in schriftlicher Form und zusätzlich elektronisch übermittelt. Die Einberufungsbefehle werden vom Militärkommissariat per eingeschriebenem Brief verschickt. Möglich ist unter anderem auch die persönliche Aushändigung des Einberufungsbefehls durch Mitarbeiter des Militärkommissariats (§ 31 des Gesetzes 'Über die Wehrpflicht und den Wehrdienst') (RF 13.6.2023). Wer zum Wehrdienst einberufen wurde, darf das Land bis zur Beendigung des Wehrdiensts nicht verlassen (§ 15 des Gesetzes ’Über den Ablauf der Aus- und Einreise in die Russische Föderation') (RF 14.4.2023).

Paragraph 22, des föderalen Gesetzes 'Über die Wehrpflicht und den Wehrdienst' unterliegen männliche russische Staatsbürger im Alter zwischen 18 und 27 Jahren der Einberufung zum Wehrdienst (RF 13.6.2023). Die Pflichtdienstzeit beträgt ein Jahr. Der Staatspräsident legt jährlich fest, wie viele der Stellungspflichtigen tatsächlich zum Wehrdienst eingezogen werden. In der Regel liegt die Quote bei etwa einem Drittel der jährlich ins wehrdienstpflichtige Alter kommenden jungen Männer. Über die regionale Aufteilung der Wehrpflichtigen entscheidet das Verteidigungsministerium (ÖB 30.6.2022). Es gibt in Russland zweimal jährlich eine Stellung (Spiegel 31.3.2022). Für Herbst 2022 wurden 120.000 Wehrpflichtige zum Militärdienst eingezogen (Kreml 30.9.2022) und für das Frühjahr 2023 147.000 (Präsident 30.3.2023). Die Anzahl der aus Tschetschenien Einberufenen ist relativ gering, im Durchschnitt 500 Einberufene pro Einberufungsperiode (ÖB 25.1.2023). Einberufungsbefehle werden Einzuberufenden in schriftlicher Form und zusätzlich elektronisch übermittelt. Die Einberufungsbefehle werden vom Militärkommissariat per eingeschriebenem Brief verschickt. Möglich ist unter anderem auch die persönliche Aushändigung des Einberufungsbefehls durch Mitarbeiter des Militärkommissariats (Paragraph 31, des Gesetzes 'Über die Wehrpflicht und den Wehrdienst') (RF 13.6.2023). Wer zum Wehrdienst einberufen wurde, darf das Land bis zur Beendigung des Wehrdiensts nicht verlassen (Paragraph 15, des Gesetzes ’Über den Ablauf der Aus- und Einreise in die Russische Föderation') (RF 14.4.2023). Staatsangehörige, die aus gesundheitlichen Gründen nicht zum Wehrdienst geeignet sind, werden als 'untauglich' von der Dienstpflicht befreit. Darüber hinaus kann ein Antrag auf Aufschub des Wehrdienstes gestellt werden, etwa durch Personen, welche ein Studium absolvieren oder einen nahen Verwandten pflegen müssen, oder durch Väter mehrerer Kinder. Auch Angehörige bestimmter Berufsgruppen können einen Aufschub des Wehrdienstes beantragen. Die Ableistung des Grundwehrdienstes ist Voraussetzung für bestimmte (vor allem staatliche) berufliche Laufbahnen (ÖB 30.6.2022). Ab einem Alter von 16 Jahren ist der freiwillige Besuch einer Militärschule möglich (EBCO 12.5.2023). Frauen dürfen freiwillig Militärdienst leisten (CIA 15.6.2023). Nach dem Grundwehrdienst gibt es die Möglichkeit, freiwillig auf Basis eines Vertrags in der Armee zu dienen (ÖB 30.6.2022). Bislang kamen als Vertragssoldaten russische Staatsbürger im Alter von 18-40 Jahren sowie Ausländer zwischen 18 und 30 Jahren infrage. Im Mai 2022 wurden diese Altersgrenzen bis zum Pensionsalter angehoben (Duma 25.5.2022; vgl. NZZ 25.5.2022). Seit mehreren Jahren sind Bemühungen im Gang, die Armee in Richtung eines Berufsheeres umzugestalten (ISW 5.3.2022; vgl. SWP 7.12.2022, GS o.D.).Staatsangehörige, die aus gesundheitlichen Gründen nicht zum Wehrdienst geeignet sind, werden als 'untauglich' von der Dienstpflicht befreit. Darüber hinaus kann ein Antrag auf Aufschub des Wehrdienstes gestellt werden, etwa durch Personen, welche ein Studium absolvieren oder einen nahen Verwandten pflegen müssen, oder durch Väter mehrerer Kinder. Auch Angehörige bestimmter Berufsgruppen können einen Aufschub des Wehrdienstes beantragen. Die Ableistung des Grundwehrdienstes ist Voraussetzung für bestimmte (vor allem staatliche) berufliche Laufbahnen (ÖB 30.6.2022). Ab einem Alter von 16 Jahren ist der freiwillige Besuch einer Militärschule möglich (EBCO 12.5.2023). Frauen dürfen freiwillig Militärdienst leisten (CIA 15.6.2023). Nach dem Grundwehrdienst gibt es die Möglichkeit, freiwillig auf Basis eines Vertrags in der Armee zu dienen (ÖB 30.6.2022). Bislang kamen als Vertragssoldaten russische Staatsbürger im Alter von 18-40 Jahren sowie Ausländer zwischen 18 und 30 Jahren infrage. Im Mai 2022 wurden diese Altersgrenzen bis zum Pensionsalter angehoben (Duma 25.5.2022; vergleiche NZZ 25.5.2022). Seit mehreren Jahren sind Bemühungen im Gang, die Armee in Richtung eines Berufsheeres umzugestalten (ISW 5.3.2022; vergleiche SWP 7.12.2022, GS o.D.). Im Militärbereich ist Korruption weitverbreitet (USDOS 20.3.2023; vgl. SWP 7.12.2022). 2015 wurden die Aufgaben der Militärpolizei erheblich erweitert. Seitdem zählt hierzu ausdrücklich die Bekämpfung der Misshandlungen von Soldaten durch Vorgesetzte aller Dienstgrade sowie von Diebstählen innerhalb der Streitkräfte. Auch die sogenannte Dedowschtschina ('Herrschaft der Großväter') – ein System der Erniedrigung bis hin zur Vergewaltigung von sich ausgeliefert fühlenden Rekruten durch dienstältere Mannschaften in Verbindung mit abgelegenen Standorten und kein Ausgang bzw. kaum Urlaub - dürfte eine maßgebliche Ursache sein. Es ist zu vermuten, dass es nach wie vor zu Delikten kommt, jedoch nicht mehr in dem Ausmaß wie in der Vergangenheit (AA 28.9.2022). NGOs gehen von Hunderten Gewaltverbrechen pro Jahr im Heer aus. Laut Menschenrechtsvertretern existiert Gewalt in den Kasernen zumindest in bestimmten Militäreinheiten als System und wird von den Befehlshabenden unterstützt bzw. geduldet (ÖB 30.6.2022). Die Diskreditierung der Armee ist

§ 280.3 des Strafgesetzbuches strafbar (RF 28.4.2023).

Für Strafverfahren gegen Militärangehörige sind Militärgerichte zuständig, welche in die zivile Gerichtsbarkeit eingegliedert sind. Freiheitsstrafen wegen Militärvergehen sind ebenso wie übliche Freiheitsstrafen in Haftanstalten oder Arbeitskolonien zu verbüßen. Militärangehörige können jedoch bis zu zwei Jahre in Strafbataillone, die in der Regel zu Schwerstarbeit eingesetzt werden, abkommandiert werden (AA 28.9.2022).Im Militärbereich ist Korruption weitverbreitet (USDOS 20.3.2023; vergleiche SWP 7.12.2022). 2015 wurden die Aufgaben der Militärpolizei erheblich erweitert. Seitdem zählt hierzu ausdrücklich die Bekämpfung der Misshandlungen von Soldaten durch Vorgesetzte aller Dienstgrade sowie von Diebstählen innerhalb der Streitkräfte. Auch die sogenannte Dedowschtschina ('Herrschaft der Großväter') – ein System der Erniedrigung bis hin zur Vergewaltigung von sich ausgeliefert fühlenden Rekruten durch dienstältere Mannschaften in Verbindung mit abgelegenen Standorten und kein Ausgang bzw. kaum Urlaub - dürfte eine maßgebliche Ursache sein. Es ist zu vermuten, dass es nach wie vor zu Delikten kommt, jedoch nicht mehr in dem Ausmaß wie in der Vergangenheit (AA 28.9.2022). NGOs gehen von Hunderten Gewaltverbrechen pro Jahr im Heer aus. Laut Menschenrechtsvertretern existiert Gewalt in den Kasernen zumindest in bestimmten Militäreinheiten als System und wird von den Befehlshabenden unterstützt bzw. geduldet (ÖB 30.6.2022). Die Diskreditierung der Armee ist

Paragraph 280 Punkt 3, des Strafgesetzbuches strafbar (RF 28.4.2023). Für Strafverfahren gegen Militärangehörige sind Militärgerichte zuständig, welche in die zivile Gerichtsbarkeit eingegliedert sind. Freiheitsstrafen wegen Militärvergehen sind ebenso wie übliche Freiheitsstrafen in Haftanstalten oder Arbeitskolonien zu verbüßen. Militärangehörige können jedoch bis zu zwei Jahre in Strafbataillone, die in der Regel zu Schwerstarbeit eingesetzt werden, abkommandiert werden (AA 28.9.2022).

einem präsidentiellen Erlass vom 25.8.2022 ist mit 1.1.2023 die russische Armee auf einen Personalstand von 2.039.758 Bediensteten aufgestockt worden, davon 1.150.628 Militärbedienstete und der Rest Zivilpersonal wie Verwaltungsangestellte usw. (RI 25.8.2022; vgl. ORF 25.8.2022). Für den Zeitraum 2023-2026 ist eine Erhöhung der Anzahl der Militärbediensteten auf 1,5 Millionen geplant (Iswestija 17.1.2023). Im Jahr 2022 betrugen die Militärausgaben 4,1 % des Bruttoinlandsprodukts (SIPRI o.D.).

Verfassungsartikel 87 ist der Präsident der Russischen Föderation Oberbefehlshaber der Streitkräfte (Duma 6.10.2022).

einem präsidentiellen Erlass vom 25.8.2022 ist mit 1.1.2023 die russische Armee auf einen Personalstand von 2.039.758 Bediensteten aufgestockt worden, davon 1.150.628 Militärbedienstete und der Rest Zivilpersonal wie Verwaltungsangestellte usw. (RI 25.8.2022; vergleiche ORF 25.8.2022). Für den Zeitraum 2023-2026 ist eine Erhöhung der Anzahl der Militärbediensteten auf 1,5 Millionen geplant (Iswestija 17.1.2023). Im Jahr 2022 betrugen die Militärausgaben 4,1 % des Bruttoinlandsprodukts (SIPRI o.D.).

Verfassungsartikel 87 ist der Präsident der Russischen Föderation Oberbefehlshaber der Streitkräfte (Duma 6.10.2022). Mobilmachung / Ukraine-Krieg

rechtlicher Vorgaben müssen Wehrpflichtige eine mindestens viermonatige Ausbildung absolviert haben, um zu Kampfeinsätzen im Ausland entsandt werden zu können. Jedoch zu Kriegszeiten oder im Falle der Ausrufung des Kriegsrechts ist es möglich, Wehrpflichtige früher heranzuziehen. Innerhalb Russlands dürfen Wehrpflichtige sofort (auch unausgebildet) herangezogen werden (ISW 30.10.2022). Aktuell gibt es keine Hinweise auf eine Teilnahme Wehrpflichtiger an Kampfhandlungen in der Ukraine (EUAA 16.12.2022a; vgl. ÖB 8.11.2022, ÖB 25.1.2023). Wehrpflichtige werden allerdings in Grenzregionen stationiert (EUAA 16.12.2022a; vgl. ISW 13.6.2023) (beispielsweise in Belgorod, Kursk, Brjansk, Rostow und Krasnodar) sowie auf der von Russland besetzten Krim (EUAA 16.12.2022a). Es gab Berichte über Wehrpflichtige, welche unter Druck gesetzt wurden, ihre Dienstzeit durch Freiwilligenverträge zu verlängern (RFE/RL 14.7.2022). Alle russischen Regionen wurden angewiesen, Freiwilligenbataillone für den Einsatz in der Ukraine zusammenzustellen (ÖB 30.6.2022). Mit der Rekrutierung Freiwilliger wurde im Juli/August 2022 begonnen (EUAA 16.12.2022a). Bis spätestens 1.7.2023 haben die Freiwilligenformationen einen Vertrag mit dem Verteidigungsministerium abzuschließen (VM 10.6.2023). Das Verteidigungsministerium rekrutiert seit September 2022 Strafgefangene, welchen als Gegenleistung für einen Kampfeinsatz Geld und frühzeitige Entlassung aus dem Gefängnis angeboten wird (EUAA 16.12.2022a). Eine gesetzliche Neuregelung vom November 2022 ermöglicht die Mobilisierung von Schwerverbrechern. Davon ausgenommen sind unter anderem Terroristen, Spione sowie Personen, die Minderjährige sexuell missbrauchten (RN 4.11.2022; vgl. RF 4.11.2022).

rechtlicher Vorgaben müssen Wehrpflichtige eine mindestens viermonatige Ausbildung absolviert haben, um zu Kampfeinsätzen im Ausland entsandt werden zu können. Jedoch zu Kriegszeiten oder im Falle der Ausrufung des Kriegsrechts ist es möglich, Wehrpflichtige früher heranzuziehen. Innerhalb Russlands dürfen Wehrpflichtige sofort (auch unausgebildet) herangezogen werden (ISW 30.10.2022). Aktuell gibt es keine Hinweise auf eine Teilnahme Wehrpflichtiger an Kampfhandlungen in der Ukraine (EUAA 16.12.2022a; vergleiche ÖB 8.11.2022, ÖB 25.1.2023). Wehrpflichtige werden allerdings in Grenzregionen stationiert (EUAA 16.12.2022a; vergleiche ISW 13.6.2023) (beispielsweise in Belgorod, Kursk, Brjansk, Rostow und Krasnodar) sowie auf der von Russland besetzten Krim (EUAA 16.12.2022a). Es gab Berichte über Wehrpflichtige, welche unter Druck gesetzt wurden, ihre Dienstzeit durch Freiwilligenverträge zu verlängern (RFE/RL 14.7.2022). Alle russischen Regionen wurden angewiesen, Freiwilligenbataillone für den Einsatz in der Ukraine zusammenzustellen (ÖB 30.6.2022). Mit der Rekrutierung Freiwilliger wurde im Juli/August 2022 begonnen (EUAA 16.12.2022a). Bis spätestens 1.7.2023 haben die Freiwilligenformationen einen Vertrag mit dem Verteidigungsministerium abzuschließen (VM 10.6.2023). Das Verteidigungsministerium rekrutiert seit September 2022 Strafgefangene, welchen als Gegenleistung für einen Kampfeinsatz Geld und frühzeitige Entlassung aus dem Gefängnis angeboten wird (EUAA 16.12.2022a). Eine gesetzliche Neuregelung vom November 2022 ermöglicht die Mobilisierung von Schwerverbrechern. Davon ausgenommen sind unter anderem Terroristen, Spione sowie Personen, die Minderjährige sexuell missbrauchten (RN 4.11.2022; vergleiche RF 4.11.2022).

dem präsidentiellen Erlass (Ukas) vom 21.9.2022 werden mobilisierte Staatsbürger Vertragssoldaten gleichgestellt, auch hinsichtlich der Besoldung. Die Verträge der Vertragssoldaten laufen erst mit dem Ende der Teilmobilmachung aus. Der Erlass enthält keine Angaben zur Anzahl der einzuberufenden Staatsbürger. [Anzumerken ist auch, dass der Punkt 7 des Erlasses nicht veröffentlicht wurde und dem 'Dienstgebrauch' dient. Sein Inhalt ist unbekannt. - Anm. der Staatendokumentation] Die Umsetzung der Mobilmachung obliegt den Regionen. Ausgenommen von der Mobilmachung sind

dem Erlass ältere Personen, Personen, die wegen ihres Gesundheitszustands als untauglich eingestuft werden (RI 21.9.2022), außerdem Mitarbeiter im Banken- und Mobilfunksektor, IT-Bereich sowie Mitarbeiter von Massenmedien (Kommersant 23.9.2022). Ein Einberufungsaufschub gilt für Staatsbürger, welche im Verteidigungsindustriesektor arbeiten (RI 21.9.2022). Folgende Personengruppen sind ebenfalls von der Mobilmachung ausgenommen: pflegende Angehörige; Betreuer von Personen mit Behinderungen; kinderreiche Familien; Personen, deren Mütter alleinerziehend sind und mindestens vier Kinder unter acht Jahren haben; Veteranen im Ruhestand, welche nicht mehr im Militärregister aufscheinen; sowie Personen, welche nicht in Russland leben und nicht im Militärregister aufscheinen (Meduza 22.9.2022). Der Kreml räumte Fehler bei der Umsetzung der Teilmobilmachung ein. So wurden Personen einberufen, welche eigentlich von der Mobilmachung ausgenommen sind, beispielsweise Krebskranke (Kommersant 26.9.2022). Die Teilmobilmachung führte in Russland zu Protesten, Festnahmen (OWD-Info o.D.a; vgl. Standard 22.9.2022) sowie zu einer Ausreisebewegung (WP 28.9.2022). Es wird berichtet, dass seit Verkündung der Teilmobilmachung Hunderttausende Männer Russland verließen (DW 6.10.2022). Manche Personen, welche während der Mobilisierung die Flucht versuchten, trafen an der Grenze auf Sicherheitspersonal, welches ihnen Einberufungsbefehle ausgehändigt hat (FH 2023). Bürger, welche im Militärregister aufscheinen, dürfen ab Verkündung einer Mobilmachung ihren Wohnort nur mit behördlicher Erlaubnis verlassen (§ 21 des Gesetzes 'Über die Mobilisierungsvorbereitung und die Mobilisierung') (RF 4.11.2022). Seit Kriegsbeginn bieten NGOs juristische Beratung für Grundwehrdiener und Soldaten an (ÖB 30.6.2022).

dem präsidentiellen Erlass (Ukas) vom 21.9.2022 werden mobilisierte Staatsbürger Vertragssoldaten gleichgestellt, auch hinsichtlich der Besoldung. Die Verträge der Vertragssoldaten laufen erst mit dem Ende der Teilmobilmachung aus. Der Erlass enthält keine Angaben zur Anzahl der einzuberufenden Staatsbürger. [Anzumerken ist auch, dass der Punkt 7 des Erlasses nicht veröffentlicht wurde und dem 'Dienstgebrauch' dient. Sein Inhalt ist unbekannt. - Anmerkung der Staatendokumentation] Die Umsetzung der Mobilmachung obliegt den Regionen. Ausgenommen von der Mobilmachung sind

dem Erlass ältere Personen, Personen, die wegen ihres Gesundheitszustands als untauglich eingestuft werden (RI 21.9.2022), außerdem Mitarbeiter im Banken- und Mobilfunksektor, IT-Bereich sowie Mitarbeiter von Massenmedien (Kommersant 23.9.2022). Ein Einberufungsaufschub gilt für Staatsbürger, welche im Verteidigungsindustriesektor arbeiten (RI 21.9.2022). Folgende Personengruppen sind ebenfalls von der Mobilmachung ausgenommen: pflegende Angehörige; Betreuer von Personen mit Behinderungen; kinderreiche Familien; Personen, deren Mütter alleinerziehend sind und mindestens vier Kinder unter acht Jahren haben; Veteranen im Ruhestand, welche nicht mehr im Militärregister aufscheinen; sowie Personen, welche nicht in Russland leben und nicht im Militärregister aufscheinen (Meduza 22.9.2022). Der Kreml räumte Fehler bei der Umsetzung der Teilmobilmachung ein. So wurden Personen einberufen, welche eigentlich von der Mobilmachung ausgenommen sind, beispielsweise Krebskranke (Kommersant 26.9.2022). Die Teilmobilmachung führte in Russland zu Protesten, Festnahmen (OWD-Info o.D.a; vergleiche Standard 22.9.2022) sowie zu einer Ausreisebewegung (WP 28.9.2022). Es wird berichtet, dass seit Verkündung der Teilmobilmachung Hunderttausende Männer Russland verließen (DW 6.10.2022). Manche Personen, welche während der Mobilisierung die Flucht versuchten, trafen an der Grenze auf Sicherheitspersonal, welches ihnen Einberufungsbefehle ausgehändigt hat (FH 2023). Bürger, welche im Militärregister aufscheinen, dürfen ab Verkündung einer Mobilmachung ihren Wohnort nur mit behördlicher Erlaubnis verlassen (Paragraph 21, des Gesetzes 'Über die Mobilisierungsvorbereitung und die Mobilisierung') (RF 4.11.2022). Seit Kriegsbeginn bieten NGOs juristische Beratung für Grundwehrdiener und Soldaten an (ÖB 30.6.2022). Am 28.10.2022 vermeldete der Verteidigungsminister an Präsident Putin den Abschluss der oben beschriebenen Teilmobilmachung (Tass 28.10.2022). Am 31.10.2022 bestätigte Putin mündlich das Ende der Teilmobilmachung (Kreml 31.10.2022).

einer schriftlichen Mitteilung der russischen Präsidialverwaltung vom Jänner 2023 ist der präsidentielle Erlass zur Einleitung der Teilmobilmachung (21.9.2022) nach wie vor in Kraft (ISW 20.1.2023; vgl. ÖB 25.1.2023). Im Rahmen der Teilmobilmachung wurden nach offiziellen Angaben 300.000 Reservisten einberufen (RG 21.9.2022). Als Reservist gilt jede männliche und weibliche Person, die ein Militärbuch besitzt (ÖB 19.10.2022). Prinzipiell erhalten alle Personen, welche den Wehrdienst abgeleistet haben, ein Militärbuch. Es häufen sich aber Aussagen, dass immer mehr Männer, die nie gedient haben, mit Vollendung des 25. Lebensjahres ein Militärbuch erhalten. Dieses besagt dann jedoch, dass sie nie dienten und daher auch nicht zur Reserve zählen (ÖB 25.1.2023). Ethnische Minderheiten aus ärmeren Regionen waren überproportional von der Mobilisierungswelle betroffen (Standard 28.9.2022; vgl. ISW 17.10.2022). Derzeit wird vom Kreml eine verdeckte Mobilisierung durchgeführt. Dies bedeutet, es werden beispielsweise finanzielle Anreize geschaffen und auch Zwangsmaßnahmen gesetzt, um Menschen für den Militärdienst zu gewinnen (ISW 8.6.2023). Am 28.10.2022 vermeldete der Verteidigungsminister an Präsident Putin den Abschluss der oben beschriebenen Teilmobilmachung (Tass 28.10.2022). Am 31.10.2022 bestätigte Putin mündlich das Ende der Teilmobilmachung (Kreml 31.10.2022).

einer schriftlichen Mitteilung der russischen Präsidialverwaltung vom Jänner 2023 ist der präsidentielle Erlass zur Einleitung der Teilmobilmachung (21.9.2022) nach wie vor in Kraft (ISW 20.1.2023; vergleiche ÖB 25.1.2023). Im Rahmen der Teilmobilmachung wurden nach offiziellen Angaben 300.000 Reservisten einberufen (RG 21.9.2022). Als Reservist gilt jede männliche und weibliche Person, die ein Militärbuch besitzt (ÖB 19.10.2022). Prinzipiell erhalten alle Personen, welche den Wehrdienst abgeleistet haben, ein Militärbuch. Es häufen sich aber Aussagen, dass immer mehr Männer, die nie gedient haben, mit Vollendung des 25. Lebensjahres ein Militärbuch erhalten. Dieses besagt dann jedoch, dass sie nie dienten und daher auch nicht zur Reserve zählen (ÖB 25.1.2023). Ethnische Minderheiten aus ärmeren Regionen waren überproportional von der Mobilisierungswelle betroffen (Standard 28.9.2022; vergleiche ISW 17.10.2022). Derzeit wird vom Kreml eine verdeckte Mobilisierung durchgeführt. Dies bedeutet, es werden beispielsweise finanzielle Anreize geschaffen und auch Zwangsmaßnahmen gesetzt, um Menschen für den Militärdienst zu gewinnen (ISW 8.6.2023). Zu den Kämpfern in der Ukraine zählt die russische Wagner-Gruppe (RBK 13.6.2023; vgl. DW 26.6.2023). Private Militärfirmen wie 'Wagner' sind formal illegal (SWP 7.12.2022) [Informationen zum Wagner-Aufstand vom 24.6.2023 finden sich im Kapitel Sicherheitslage.]. Zur Unterstützung Russlands wurden auch syrische Söldner für den Kampf in der Ukraine rekrutiert (Rat der EU 22.7.2022). Russland begeht im Krieg gegen die Ukraine schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen gegen die ukrainische Zivilbevölkerung (UN-OHCHR 16.3.2023; vgl. HRW 21.4.2022) [siehe dazu auch das Kapitel Politische Lage]. Zu den Kämpfern in der Ukraine zählt die russische Wagner-Gruppe (RBK 13.6.2023; vergleiche DW 26.6.2023). Private Militärfirmen wie 'Wagner' sind formal illegal (SWP 7.12.2022) [Informationen zum Wagner-Aufstand vom 24.6.2023 finden sich im Kapitel Sicherheitslage.]. Zur Unterstützung Russlands wurden auch syrische Söldner für den Kampf in der Ukraine rekrutiert (Rat der EU 22.7.2022). Russland begeht im Krieg gegen die Ukraine schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen gegen die ukrainische Zivilbevölkerung (UN-OHCHR 16.3.2023; vergleiche HRW 21.4.2022) [siehe dazu auch das Kapitel Politische Lage]. Tschetschenien Tschetschenische Gruppierungen kämpfen in der Ukraine seit Beginn des Kriegs im Februar 2022 (EUAA 16.12.2022a). Die von Präsident Putin am 21.9.2022 verkündete Teilmobilmachung (RI 21.9.2022) wurde in Tschetschenien nicht durchgeführt. Das tschetschenische Republiksoberhaupt, Ramsan Kadyrow, begründete dies damit, dass Tschetschenien bereits überproportional viele Kämpfer in die Ukraine entsandt hatte und somit die Quote übererfüllt war (KU 23.9.2022). In Tschetschenien wurden Freiwilligenbataillone gebildet (EUAA 16.12.2022a). Nach wie vor entsendet Tschetschenien Gruppen Freiwilliger als Kämpfer in den Ukraine-Krieg (KU 20.6.2023). Der rechtliche Status der Freiwilligen ist unklar. Ab Juni 2022 wurden Freiwillige mittels kurzfristiger Verträge an Militäreinheiten angegliedert, an private Militärunternehmen wie Wagner oder an die Nationalgarde. Am 26.6.2022 verkündete Kadyrow die Gründung von vier tschetschenischen (an das Verteidigungsministerium angegliederten) Freiwilligenbataillonen mit den Bezeichnungen Süd-Achmat, Nord-Achmat, West-Achmat sowie Ost-Achmat. Wegen des Personalmangels stammen Mitglieder dieser Einheiten hauptsächlich aus tschetschenischen Polizeieinheiten und der Nationalgarde. Zur selben Zeit begann Kadyrow mit Rekrutierungen im Kreis der tschetschenischen Sicherheitskräfte (EUAA 16.12.2022a). Am 11.6.2023 verkündete Kadyrow die Gründung von zwei tschetschenischen Regimentern des Verteidigungsministeriums: 'Achmat-Russland' und 'Achmat-Tschetschenien' (KU 20.6.2023). Zu den Kämpfern in der Ukraine zählen auch die sogenannten Kadyrowzy. Diese stellen eine Art Privatarmee des tschetschenischen Machthabers Kadyrow dar. Formal sind die Kadyrowzy der Nationalgarde unterstellt (SWP 7.12.2022). [zu den Kadyrowzy siehe auch das Kapitel Sicherheitsbehörden] Nach Aussage von Republikoberhaupt Kadyrow sind alle in der Ukraine kämpfenden Tschetschenen, darunter auch die Sicherheitskräfte, Freiwillige (KU 1.1.2023). Tatsächlich finden in Tschetschenien Rekrutierungen von Kämpfern in einer allgemeinen Atmosphäre des Zwanges und unter Verletzung von Menschenrechtsstandards statt. In vielen Fällen erfolgen Zwangsrekrutierungen (EUAA 16.12.2022a; vgl. KR 8.6.2023, ISW 10.6.2023), wobei Methoden wie Drohungen und Entführungen angewandt werden (EUAA 16.12.2022a). Behörden in Tschetschenien betreiben eine aggressive Anwerbungskampagne, um Einheimische als 'freiwillige' Kämpfer für die Ukraine zu gewinnen (RFE/RL 10.11.2022; vgl. ÖB 25.1.2023). Kadyrow drohte Kampfunwilligen mit der 'Hölle' (KU 17.7.2022) und ordnete die Streichung von Sozialleistungen für Familien von Kriegsdienstverweigerern an (KU 25.8.2022). In Tschetschenien gibt es keine NGOs, welche eingezogene Personen unterstützen (EUAA 16.12.2022a).Nach Aussage von Republikoberhaupt Kadyrow sind alle in der Ukraine kämpfenden Tschetschenen, darunter auch die Sicherheitskräfte, Freiwillige (KU 1.1.2023). Tatsächlich finden in Tschetschenien Rekrutierungen von Kämpfern in einer allgemeinen Atmosphäre des Zwanges und unter Verletzung von Menschenrechtsstandards statt. In vielen Fällen erfolgen Zwangsrekrutierungen (EUAA 16.12.2022a; vergleiche KR 8.6.2023, ISW 10.6.2023), wobei Methoden wie Drohungen und Entführungen angewandt werden (EUAA 16.12.2022a). Behörden in Tschetschenien betreiben eine aggressive Anwerbungskampagne, um Einheimische als 'freiwillige' Kämpfer für die Ukraine zu gewinnen (RFE/RL 10.11.2022; vergleiche ÖB 25.1.2023). Kadyrow drohte Kampfunwilligen mit der 'Hölle' (KU 17.7.2022) und ordnete die Streichung von Sozialleistungen für Familien von Kriegsdienstverweigerern an (KU 25.8.2022). In Tschetschenien gibt es keine NGOs, welche eingezogene Personen unterstützen (EUAA 16.12.2022a). Bewegungsfreiheit und Meldewesen

Artikel 27

der Verfassung der Russischen Föderation haben alle Personen, welche sich rechtmäßig auf dem Territorium der Russischen Föderation aufhalten, das Recht auf Bewegungsfreiheit sowie Wahl des Aufenthalts- und Wohnorts. Alle Personen sind laut der Verfassung berechtigt, aus der Russischen Föderation auszureisen. Bürger der Russischen Föderation haben das Recht, ungehindert in die Russische Föderation zurückzukehren.

Artikel 61

der Verfassung dürfen Bürger der Russischen Föderation nicht aus der Russischen Föderation ausgewiesen werden (Duma 6.10.2022).

§ 1

des Gesetzes 'Über das Recht der Bürger auf Bewegungsfreiheit' sind Einschränkungen des Rechts auf Bewegungsfreiheit, Wahl des Wohn- und Aufenthaltsorts nur auf gesetzlicher Grundlage möglich.

§ 8

kann dieses Recht unter anderem dann eingeschränkt werden, wenn in den betreffenden Regionen der Ausnahmezustand oder das Kriegsrecht herrscht. Entscheidungen in Bezug auf Bewegungsfreiheit, Wahl des Wohn- und Aufenthaltsortes können von den Bürgern gerichtlich angefochten werden (§ 9) (RF 27.1.2023).

Artikel 27

der Verfassung der Russischen Föderation haben alle Personen, welche sich rechtmäßig auf dem Territorium der Russischen Föderation aufhalten, das Recht auf Bewegungsfreiheit sowie Wahl des Aufenthalts- und Wohnorts. Alle Personen sind laut der Verfassung berechtigt, aus der Russischen Föderation auszureisen. Bürger der Russischen Föderation haben das Recht, ungehindert in die Russische Föderation zurückzukehren.

Artikel 61

der Verfassung dürfen Bürger der Russischen Föderation nicht aus der Russischen Föderation ausgewiesen werden (Duma 6.10.2022).

Paragraph eins, des Gesetzes 'Über das Recht der Bürger auf Bewegungsfreiheit' sind Einschränkungen des Rechts auf Bewegungsfreiheit, Wahl des Wohn- und Aufenthaltsorts nur auf gesetzlicher Grundlage möglich.

Paragraph 8, kann dieses Recht unter anderem dann eingeschränkt werden, wenn in den betreffenden Regionen der Ausnahmezustand oder das Kriegsrecht herrscht. Entscheidungen in Bezug auf Bewegungsfreiheit, Wahl des Wohn- und Aufenthaltsortes können von den Bürgern gerichtlich angefochten werden (Paragraph 9,) (RF 27.1.2023).

§ 15

des Gesetzes ’Über den Ablauf der Aus- und Einreise in die Russische Föderation' darf das Recht der Staatsbürger auf Ausreise aus der Russischen Föderation vorübergehend beschränkt werden. Von solchen Beschränkungen sind Personen betroffen, die zum Wehrdienst einberufen oder zum Wehrersatzdienst entsandt wurden (bis zur Beendigung des Wehrdiensts oder Wehrersatzdiensts); Personen, die einer Straftat verdächtigt werden oder unter Anklage stehen; Personen, die wegen Begehung einer Straftat verurteilt wurden (bis die Strafe verbüßt oder eine Strafbefreiung eingetreten ist); Personen, die gegen gerichtlich auferlegte Verpflichtungen verstoßen; Mitarbeiter des Föderalen Sicherheitsdiensts (FSB); sowie Personen, die zahlungsunfähig bzw. insolvent sind (RF 14.4.2023). Bürger, welche im Militärregister aufscheinen, dürfen ab Verkündung einer Mobilmachung ihren Wohnort nur mit behördlicher Erlaubnis verlassen (§ 21 des Gesetzes 'Über die Mobilisierungsvorbereitung und die Mobilisierung') (RF 4.11.2022). Die Regierung beschränkt Auslandsreisen ihrer Mitarbeiter, darunter Generalstaatsanwaltschaft, Innen- und Verteidigungsministerium usw. (USDOS 20.3.2023; vgl. Bell 7.4.2023). Die Grenz- und Zollkontrollen eigener Staatsangehöriger durch russische Behörden entsprechen in der Regel internationalem Standard (AA 28.9.2022). Im Zuge von Grenzkontrollen kommt es zu Befragungen Ausreisender durch Grenzkontrollorgane (ÖB 4.4.2022). Es liegen Hinweise vor, dass die Sicherheitsdienste einige Personen bei Ein- und Ausreisen überwachen (AA 28.9.2022).

Paragraph 15, des Gesetzes ’Über den Ablauf der Aus- und Einreise in die Russische Föderation' darf das Recht der Staatsbürger auf Ausreise aus der Russischen Föderation vorübergehend beschränkt werden. Von solchen Beschränkungen sind Personen betroffen, die zum Wehrdienst einberufen oder zum Wehrersatzdienst entsandt wurden (bis zur Beendigung des Wehrdiensts oder Wehrersatzdiensts); Personen, die einer Straftat verdächtigt werden oder unter Anklage stehen; Personen, die wegen Begehung einer Straftat verurteilt wurden (bis die Strafe verbüßt oder eine Strafbefreiung eingetreten ist); Personen, die gegen gerichtlich auferlegte Verpflichtungen verstoßen; Mitarbeiter des Föderalen Sicherheitsdiensts (FSB); sowie Personen, die zahlungsunfähig bzw. insolvent sind (RF 14.4.2023). Bürger, welche im Militärregister aufscheinen, dürfen ab Verkündung einer Mobilmachung ihren Wohnort nur mit behördlicher Erlaubnis verlassen (Paragraph 21, des Gesetzes 'Über die Mobilisierungsvorbereitung und die Mobilisierung') (RF 4.11.2022). Die Regierung beschränkt Auslandsreisen ihrer Mitarbeiter, darunter Generalstaatsanwaltschaft, Innen- und Verteidigungsministerium usw. (USDOS 20.3.2023; vergleiche Bell 7.4.2023). Die Grenz- und Zollkontrollen eigener Staatsangehöriger durch russische Behörden entsprechen in der Regel internationalem Standard (AA 28.9.2022). Im Zuge von Grenzkontrollen kommt es zu Befragungen Ausreisender durch Grenzkontrollorgane (ÖB 4.4.2022). Es liegen Hinweise vor, dass die Sicherheitsdienste einige Personen bei Ein- und Ausreisen überwachen (AA 28.9.2022). Auf Grundlage eines EU-Ratsbeschlusses ist seit 12.9.2022 das Visaerleichterungsabkommen zwischen der EU und Russland vollständig ausgesetzt. Dies bedeutet nun unter anderem höhere Gebühren für einen Visumsantrag, Vorlage zusätzlicher Dokumente und längere Bearbeitungszeiten für Visa (Rat 12.5.2023). Auch die USA verhängten Visabeschränkungen, diese gelten für ca. 900 russische Amtsträger, darunter Mitglieder des Föderationsrats und des russischen Militärs (USDOS 2.8.2022). Weitere Länder (die baltischen Staaten, Tschechien, Niederlande) haben die Visavergabe an russische Staatsbürger eingeschränkt (DW 22.8.2022). Meldewesen Die Bürger der Russischen Föderation sind verpflichtet, ihren Aufenthalts- und Wohnort innerhalb des Landes registrieren zu lassen. Die Registrierung ist kostenlos (§ 3) (RF 27.1.2023). Die örtlichen Stellen des Innenministeriums sind

§ 4die Meldebehörden (RF 27.1.2023; vgl.

AA 28.9.2022). Voraussetzung für eine Registrierung ist die Vorlage des Inlandspasses. Wer über Immobilienbesitz verfügt, bleibt dort ständig registriert, mit Eintragung im Inlandspass. Mieter benötigen eine Bescheinigung des Vermieters und werden damit vorläufig ohne Eintragung im Inlandspass registriert (AA 28.9.2022). Das staatliche Melderegister der Russischen Föderation ist nicht öffentlich zugänglich. Informationen werden natürlichen und nicht staatlichen juristischen Personen auf deren Anfrage nur bei Vorhandensein der Zustimmung derjenigen Person, deren Daten angefragt werden, erteilt; staatlichen Organen, soweit dies zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben erforderlich ist (ÖB 1.2.2023).Die Bürger der Russischen Föderation sind verpflichtet, ihren Aufenthalts- und Wohnort innerhalb des Landes registrieren zu lassen. Die Registrierung ist kostenlos (Paragraph 3,) (RF 27.1.2023). Die örtlichen Stellen des Innenministeriums sind

Paragraph 4, die Meldebehörden (RF 27.1.2023; vergleiche AA 28.9.2022). Voraussetzung für eine Registrierung ist die Vorlage des Inlandspasses. Wer über Immobilienbesitz verfügt, bleibt dort ständig registriert, mit Eintragung im Inlandspass. Mieter benötigen eine Bescheinigung des Vermieters und werden damit vorläufig ohne Eintragung im Inlandspass registriert (AA 28.9.2022). Das staatliche Melderegister der Russischen Föderation ist nicht öffentlich zugänglich. Informationen werden natürlichen und nicht staatlichen juristischen Personen auf deren Anfrage nur bei Vorhandensein der Zustimmung derjenigen Person, deren Daten angefragt werden, erteilt; staatlichen Organen, soweit dies zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben erforderlich ist (ÖB 1.2.2023). Die Registrierung des Aufenthaltsortes hat binnen 90 Tagen nach Wohnungsnahme zu erfolgen. Von der Registrierung des Aufenthaltsortes bleibt die Wohnsitzregistrierung unberührt. Aufenthalte bis zu einer Dauer von 90 Tagen bedürfen keiner Registrierung (§ 5 des Gesetzes 'Über das Recht der Bürger auf Bewegungsfreiheit'). Beispiele für Aufenthaltsorte sind Hotels, Sanatorien, Campingplätze, medizinische Einrichtungen, Haftanstalten usw. (§ 2) (RF 27.1.2023). Die Aufenthaltsregistrierung (temporäre Registrierung) wird durch eine Bescheinigung in elektronischer oder in Papierform bestätigt (Gosuslugi o.D.). Temporär registrierte Personen haben Zugang zu medizinischer Notfallversorgung (ÖB 30.6.2022).Die Registrierung des Aufenthaltsortes hat binnen 90 Tagen nach Wohnungsnahme zu erfolgen. Von der Registrierung des Aufenthaltsortes bleibt die Wohnsitzregistrierung unberührt. Aufenthalte bis zu einer Dauer von 90 Tagen bedürfen keiner Registrierung (Paragraph 5, des Gesetzes 'Über das Recht der Bürger auf Bewegungsfreiheit'). Beispiele für Aufenthaltsorte sind Hotels, Sanatorien, Campingplätze, medizinische Einrichtungen, Haftanstalten usw. (Paragraph 2,) (RF 27.1.2023). Die Aufenthaltsregistrierung (temporäre Registrierung) wird durch eine Bescheinigung in elektronischer oder in Papierform bestätigt (Gosuslugi o.D.). Temporär registrierte Personen haben Zugang zu medizinischer Notfallversorgung (ÖB 30.6.2022). Bürger, welche ihren Wohnort wechseln, haben binnen sieben Tagen nach Wohnungsnahme die Registrierung zu veranlassen. Dabei ist ein Pass oder ein anderes Identitätsdokument vorzulegen. Anträge können auch elektronisch eingebracht werden, beispielsweise über das Portal Gosuslugi. Die Meldebehörde hat spätestens drei Tage nach Antragstellung die Registrierung vorzunehmen (§ 6) (RF 27.1.2023). Die Wohnsitzregistrierung (Propiska) wird im Pass vermerkt. Kinder bis zu einem Alter von 14 Jahren erhalten eine Registrierungsbescheinigung (Gosuslugi o.D.). Eine permanente Registrierung ist Voraussetzung für stationäre medizinische Versorgung, Sozialhilfe, Arbeitslosengeld und Pensionszahlungen (ÖB 30.6.2022).Bürger, welche ihren Wohnort wechseln, haben binnen sieben Tagen nach Wohnungsnahme die Registrierung zu veranlassen. Dabei ist ein Pass oder ein anderes Identitätsdokument vorzulegen. Anträge können auch elektronisch eingebracht werden, beispielsweise über das Portal Gosuslugi. Die Meldebehörde hat spätestens drei Tage nach Antragstellung die Registrierung vorzunehmen (Paragraph 6,) (RF 27.1.2023). Die Wohnsitzregistrierung (Propiska) wird im Pass vermerkt. Kinder bis zu einem Alter von 14 Jahren erhalten eine Registrierungsbescheinigung (Gosuslugi o.D.). Eine permanente Registrierung ist Voraussetzung für stationäre medizinische Versorgung, Sozialhilfe, Arbeitslosengeld und Pensionszahlungen (ÖB 30.6.2022). Kaukasus Personen aus dem Nordkaukasus können grundsätzlich in andere Teile Russlands reisen (AA 28.9.2022). Einige regionale Behörden schränken die Wohnsitzregistrierung bei ethnischen Minderheiten und Migranten aus dem Kaukasus und Zentralasien ein (FH 2023). Tschetschenen innerhalb und außerhalb der Russischen Föderation Die Bevölkerungszahl Tschetscheniens beträgt mit Stand 2023 in etwa 1,5 Millionen (FR o.D.). Laut Aussage des Republiksoberhaupts Kadyrow leben rund 600.000 Tschetschenen außerhalb der Region, die eine Hälfte davon in Russland, die andere Hälfte im Ausland (ÖB 30.6.2021). Zwischen Jänner und November 2022 reisten aus Tschetschenien um ca. 4.000 Personen mehr aus, als sich in Tschetschenien niedergelassen haben, ungefähr doppelt so viele wie im Jahr zuvor. Die Binnenmigration in der Republik Tschetschenien ist angestiegen. Die Anzahl derjenigen Tschetschenen, welche in andere Regionen Russlands reisen, ist merklich höher als die Anzahl der Rückkehrer (KR 15.2.2023). Die tschetschenische Diaspora ist in allen russischen Großstädten stark angewachsen (200.000 Tschetschenen sollen allein in Moskau leben). Sie treffen auf antikaukasische Stimmungen (AA 28.9.2022). Die Migration ins Ausland hat ebenfalls stark zugenommen (KR 15.2.2023). Im Jahr 2022 verließen 1.300 Bewohner Tschetscheniens die Russische Föderation, ein Anstieg um das Vierfache im Vergleich zum Jahr zuvor. Hauptziel der Ausreisen waren Länder der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) (KR 1.3.2023). Die tschetschenische Diaspora in Europa zählt nach verschiedenen Einschätzungen zwischen 150.000 und 300.000 Personen. Eine der größten tschetschenischen Gemeinschaften Europas befindet sich in Frankreich, wo um die 60.000 Tschetschenen leben. In Deutschland, Österreich und Belgien leben nach offiziellen Angaben jeweils zwischen 30.000 und 45.000 Tschetschenen (KU 16.5.2023). Die 'Ständige Vertretung Tschetscheniens beim russischen Präsidenten' vertritt laut Eigendarstellung die Interessen Tschetscheniens in den Bereichen Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Technik, Kultur und humanitäre Zusammenarbeit. Außerdem pflegt die Ständige Vertretung Kontakte mit Organisationen der tschetschenischen Diaspora (SVTR o.D.a). Um Belange der tschetschenischen Diaspora kümmern sich beispielsweise folgende Organisationen: der Wiener Rat der Tschetschenen und Inguschen (ZO 29.4.2022), der Weltkongress des tschetschenischen Volks (PTR o.D.), die Vereinigung der Tschetschenen Europas (VTE o.D.) und die Versammlung der Tschetschenen Europas (ACE o.D.). Generalsekretär des Weltkongresses des tschetschenischen Volks ist das tschetschenische Republiksoberhaupt Kadyrow (PTR o.D.). Rückkehr

Art. 27

der Verfassung und im Einklang mit gesetzlichen Vorgaben haben russische Staatsbürger das Recht, ungehindert in die Russische Föderation zurückzukehren (Duma 6.10.2022; vgl. RF 14.4.2023). Jedoch kommt es de facto beispielsweise im Zuge von Grenzkontrollen zu Befragungen Einreisender durch Grenzkontrollorgane (ÖB 4.4.2022). Es liegen Hinweise vor, dass die Sicherheitsdienste einige Personen bei Ein- und Ausreisen überwachen. Bei der Einreise werden die international üblichen Pass- und Zollkontrollen durchgeführt. Personen ohne reguläre Ausweisdokumente wird in aller Regel die Einreise verweigert. Russische Staatsangehörige können grundsätzlich nicht ohne Vorlage eines russischen Reisepasses, Inlandspasses (wie Personalausweis) oder anerkannten Passersatzdokuments nach Russland einreisen. Russische Staatsangehörige, die kein gültiges Personaldokument vorweisen können, müssen eine Verwaltungsstrafe zahlen, erhalten ein vorläufiges Personaldokument und müssen beim Meldeamt die Ausstellung eines neuen Inlandspasses beantragen (AA 28.9.2022). Die Rückübernahme russischer Staatsangehöriger aus Österreich nach Russland erfolgt in der Regel im Rahmen des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Russischen Föderation über die Rückübernahme (ÖB 30.6.2022; vgl. EUR-Lex 17.5.2007). Bei der Rückübernahme eines russischen Staatsangehörigen, nach welchem in der Russischen Föderation eine Fahndung läuft, kann diese Person in Untersuchungshaft genommen werden (ÖB 30.6.2022).

Artikel 27

, der Verfassung und im Einklang mit gesetzlichen Vorgaben haben russische Staatsbürger das Recht, ungehindert in die Russische Föderation zurückzukehren (Duma 6.10.2022; vergleiche RF 14.4.2023). Jedoch kommt es de facto beispielsweise im Zuge von Grenzkontrollen zu Befragungen Einreisender durch Grenzkontrollorgane (ÖB 4.4.2022). Es liegen Hinweise vor, dass die Sicherheitsdienste einige Personen bei Ein- und Ausreisen überwachen. Bei der Einreise werden die international üblichen Pass- und Zollkontrollen durchgeführt. Personen ohne reguläre Ausweisdokumente wird in aller Regel die Einreise verweigert. Russische Staatsangehörige können grundsätzlich nicht ohne Vorlage eines russischen Reisepasses, Inlandspasses (wie Personalausweis) oder anerkannten Passersatzdokuments nach Russland einreisen. Russische Staatsangehörige, die kein gültiges Personaldokument vorweisen können, müssen eine Verwaltungsstrafe zahlen, erhalten ein vorläufiges Personaldokument und müssen beim Meldeamt die Ausstellung eines neuen Inlandspasses beantragen (AA 28.9.2022). Die Rückübernahme russischer Staatsangehöriger aus Österreich nach Russland erfolgt in der Regel im Rahmen des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Russischen Föderation über die Rückübernahme (ÖB 30.6.2022; vergleiche EUR-Lex 17.5.2007). Bei der Rückübernahme eines russischen Staatsangehörigen, nach welchem in der Russischen Föderation eine Fahndung läuft, kann diese Person in Untersuchungshaft genommen werden (ÖB 30.6.2022). Rückkehrende haben - wie alle anderen russischen Staatsbürger - Anspruch auf Teilhabe am Sozialversicherungs-, Wohlfahrts- und Pensionssystem, solange sie die jeweiligen Bedingungen erfüllen (IOM 7.2022). Sozialleistungen hängen vom spezifischen Fall des Rückkehrers ab. Zurückkehrende Staatsbürger haben ein Anrecht auf eine kostenlose medizinische Versorgung im Rahmen der obligatorischen Krankenversicherung. Jeder Bürger der Russischen Föderation kann dementsprechend gegen Vorlage eines gültigen russischen Reisepasses oder einer Geburtsurkunde (für Kinder bis zu einem Alter von 13 Jahren) eine Krankenversicherungskarte erhalten. Diese wird von der nächstgelegenen Krankenversicherungszweigstelle am Wohnsitzort ausgestellt (IOM 12.2022). Von Rückkehrern aus Europa wird manchmal die Zahlung von Bestechungsgeldern für grundsätzlich kostenlose Dienstleistungen (medizinische Untersuchungen, Schulanmeldungen) erwartet. Die wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen betreffen weite Teile der russischen Bevölkerung und können nicht als spezifische Probleme von Rückkehrern bezeichnet werden. Besondere Herausforderungen ergeben sich für Frauen aus dem Nordkaukasus, vor allem für junge Mädchen, wenn diese in einem westlichen Umfeld aufgewachsen sind. Eine allgemeine Aussage über die Gefährdungslage von Rückkehrern in Bezug auf eine mögliche politische Verfolgung durch die russischen bzw. die nordkaukasischen Behörden kann nicht getroffen werden, da dies stark vom Einzelfall abhängt (ÖB 30.6.2022). Es sind keine Fälle bekannt, in welchen russische Staatsangehörige bei ihrer Rückkehr nach Russland allein deshalb staatlich verfolgt wurden, weil sie zuvor im Ausland einen Asylantrag gestellt hatten (AA 28.9.2022). Eine erhöhte Gefährdung kann sich nach einem Asylantrag im Ausland bei Rückkehr nach Tschetschenien für diejenigen Personen ergeben, welche bereits vor der Ausreise Probleme mit den Sicherheitskräften hatten (ÖB 30.6.2022). Der Kontrolldruck der Sicherheitsbehörden gegenüber kaukasisch aussehenden Personen ist aus Angst vor Terroranschlägen und anderen extremistischen Straftaten erheblich. NGOs berichten von willkürlichem Vorgehen der Polizei bei Personenkontrollen und Hausdurchsuchungen. Letztere finden vor allem in Tschetschenien auch ohne Durchsuchungsbefehle statt (AA 28.9.2022). Sollte ein Einberufungsbefehl ergangen sein, ist diesem bei Rückkehr Folge zu leisten (ÖB 12.12.2022). Bei Vorliegen eines Einberufungsbefehls werden russische Staatsangehörige aus Tschetschenien - wie auch andere Bürger - nach Rückkehr in die Russische Föderation eingezogen und nach einer Ausbildung im Ukraine-Krieg eingesetzt (ÖB 25.1.2023). Differenziert wird hier zwischen Wehrdienstleistenden oder Reservisten bzw. zur Mobilisierung einberufenen Personen, denn Grundwehrdienstleistende dürfen nicht im Ukraine-Krieg eingesetzt werden (VB 26.4.2023). Anfragebeantwortung der Staatendokumentation: Russische Föderation Mobilisierung ohne vorhergehenden Militärdienst; Tschetschenien vom 21.09.2023 Sind tschetschenische Männer über 30, die den Militärdienst nicht abgeleistet haben, der Gefahr ausgesetzt, für den UKRAINE-Krieg mobilisiert zu werden, sei es in TSCHETSCHENIEN, sei es in anderen Teilen der RUSSISCHEN FÖDERATION? Die Beantwortung Ihrer Frage [Sind … der Gefahr ausgesetzt?] stellt eine Einschätzung dar. COI bzw. die Staatendokumentation liefert ausschließlich faktische Grundlagen zu Hintergrund und Situation in Herkunftsländern, welche die verfahrensführende Stelle bei der eigenverantwortlichen Beurteilung diese Frage unterstützen können. Einschätzungen, Prognosen oder andere Aussagen zur Wahrscheinlichkeit des Eintretens eines Ereignisses oder einer eventuellen Gefährdung im Sinne einer rechtlichen Beurteilung sind für COI-Einrichtungen wie die Staatendokumentation unzulässig. Die oben angeführte Frage kann seitens der Staatendokumentation daher nur indirekt bzw. allgemein beantwortet werden. Der Verbindungsbeamte in Moskau berichtet Folgendes: Tschetschenien ist ein integraler Bestandteil der Russischen Föderation, sowie jede andere Teilrepublik, […]. Weiters ist noch immer aufrecht, dass Personen, die keinen Wehrdienst abgeleistet haben, auch nicht mobilisiert werden können. ● VB – Verbindungsbeamter des BM.I für Russland [Österreich] (15.9.2023): Auskunft des VB, per E-Mail Anfragebeantwortung der Staatendokumentation: Einberufung zum Wehrdienst vor der Teilmobilmachung vom 08.08.2023 1. Ist es vor der Teilmobilmachung schon zur Einberufung zum Wehrdienst und damit zum Einsatz in der Ukraine gekommen? Wenn ja, welche Voraussetzungen waren notwendig, zumal die betreffende Person bereits das 31. Lebensjahr vollendet hatte und bisher keinen Wehrdienst abgeleistet hat? Der Verbindungsbeamte des BM.I (VB) in Moskau berichtet: Grundwehrdienstleistende sind gesetzlich von der Teilnahme an Einsätzen im Ausland ausgeschlossen (hier im Beispiel: Ukraine). Das Einberufungsalter für den GWD wird mit 01.08.2023 schrittweise von 25 auf 30 Jahre hinaufgesetzt. Eine Mobilmachung ohne zuvor geleisteten Grundwehrdienst ist nicht möglich. Einberufungen dazu können jedoch im Einzelfall irrtümlich erfolgen, welche bislang bei der Stellung jedoch als Fehler erkannt und folglich widerrufen worden sind. ● VB – Verbindungsbeamter des BM.I in der Russischen Föderation [Österreich] (3.8.2023): Auskunft des Verbindungsbeamten des BM.I, per E-Mail Anfragebeantwortung der Staatendokumentation: Militärdienst, Reservist, Einberufungsbefehl vom 15.06.2023 1. Kann der Fremde mit seinem Hintergrund (Militärbuch, abgeleisteter Zivildienst) als Reservist eingezogen werden? Anmerkung: Ein 4-monatiger Zivildienst (Wehrersatzdienst) gibt es de facto nicht. Dieser dauert in der Regel 24 Monate. Zusammenfassung: Den nachfolgend zitierten Quellen ist zu entnehmen, dass nach dem föderalen Gesetz der Russischen Föderation Nr. 53-FZ über die Wehrpflicht und den Wehrdienst u.a. Bürger in die Reserve eingetragen werden, die den Zivildienst abgeleistet haben [ausführlicher hierzu die Einzelquelle]. Reservisten, die als untauglich befunden werden, können nicht eingezogen werden. Weiters können Reservisten bei Vorliegen einer der nachstehenden fünf Gründe ebenfalls nicht eingezogen werden: Elternteile von vier Kindern unter 16 J. bzw. drei Kinder unter 16 J., plus gegenwärtige Schwangerschaft; schwangere Reservistinnen ab der 22. Schwangerschaftswoche; Student*innen; alle IKT Spezialist*innen [Anm.: Definition unklar; wird im Einzelfall bei der Einberufung geprüft – Vorlage einer Bescheinigung seitens des Dienstgebers erforderlich]; Anträge zur Befreiung seitens eines Arbeitgebers im militär-industriellen Komplex. Einzelquellen: Im russischen föderalen Gesetz Nr. 53-FZ über die Wehrpflicht und den Wehrdienst wird festgehalten, das die Reserve der Streitkräfte der Russischen Föderation aus folgenden Bürgern gebildet wird: - jenen, die aus dem Militärdienst entlassen wurden und in der Reserve der Streitkräfte der Russischen Föderation eingeschrieben sind; - jenen, die eine Ausbildung in militärischen Bildungseinrichtungen der Hochschulbildung im Rahmen von Programmen der militärischen Ausbildung für Unteroffiziere und Unteroffiziere der Reserve oder von Programmen der militärischen Ausbildung für Soldaten und Matrosen der Reserve erfolgreich abgeschlossen haben und die einen Abschluss an föderalen staatlichen Bildungseinrichtungen der Hochschulbildung erworben haben; - jenen, die eine Ausbildung an militärischen Ausbildungsstätten an föderalen staatlichen Bildungseinrichtungen im Rahmen von Programmen für die militärischen Ausbildung von Reserveoffiziere, im Rahmen von Ausbildungsprogrammen für Unteroffiziere und Unteroffiziere oder im Rahmen von Ausbildungsprogrammen für Reservesoldaten und -matrosen erfolgreich abgeschlossen haben und einen Abschluss an diesen Ausbildungsstätten erworben haben; - jenen, die den Wehrdienst nicht abgeleistet haben, weil sie von der Einberufung zum Wehrdienst befreit sind; - jenen, die nach Vollendung des 27. Lebensjahres nicht zum Wehrdienst einberufen wurden; - jenen, die den Wehrdienst ohne Rechtsgrundlage

der Entscheidung des Einberufungsausschusses nicht abgeleistet haben, wenn sie 27 Lebensjahr vollendet haben; - jenen, die aus dem Militärdienst entlassen wurden, ohne bei den Militärbehörden registriert zu sein, und die anschließend beim Militärkommissariat registriert wurden; - jenen, die den Zivildienst abgeleistet haben; - Frauen mit einer militärischen Berufsspezialisierung; ● Präsident der Russische Föderation [Russland] (12.3.1998): Föderales Gesetz Nr. 53-FZ vom

  1. März
  2. Über die Wehrpflicht und den Wehrdienst; Artikel
  3. Eintragung in die Reserve [Федеральный закон от 28.03.1998 г. № 53-ФЗ. О воинской обязанности и военной службе; Статья
  4. Зачисление в запас] (letzte Aktualisierung: 14.4.2023), http://www.kremlin.ru/acts/bank/12128/page/1, Zugriff 15.6.2023 [Automat. Übersetzung] Der Verbindungsbeamte (VB) des BMI berichtet am 14.6.2023 folgendes: Reservist*innen werden nach der Einberufung jedenfalls medizinisch untersucht und auf ihre Tauglichkeit überprüft. Hierbei kann es dazu kommen, dass Reservist*innen für Untauglich befunden und somit nicht eingezogen werden. Weiters können Reservist*innen bei Vorliegen einer der nachstehenden 5 Gründe ebenfalls nicht eingezogen werden: Pkt 1) Elternteile von 4 Kindern unter 16 J. bzw. 3 Kinder unter 16 J., plus gegenwärtige Schwangerschaft Pkt 2) Schwangere Reservistinnen ab der
  5. Schwangerschaftswoche Pkt 3) Student*innen Pkt 4) Alle IKT Spezialist*innen (Anm.: Definition unklar; wird im Einzelfall bei der Einberufung geprüft – Vorlage einer Bescheinigung seitens des Dienstgebers erforderlich)Pkt 4) Alle IKT Spezialist*innen Anmerkung, Definition unklar; wird im Einzelfall bei der Einberufung geprüft – Vorlage einer Bescheinigung seitens des Dienstgebers erforderlich) Pkt 5) Aufgrund von Anträgen zur Befreiung seitens eines Arbeitgebers im militär-industriellen Komplex ● VB – Verbindungsbeamter des BM.I für die Russische Föderation [Österreich] (14.6.2023): Auskunft des VB, per E-Mail
  6. Welche Altersgrenze gibt es aktuell für Reservisten? Zusammenfassung: Der Auskunft des Verbindungsbeamten des BMI ist zu entnehmen, dass bei der Einberufung von Reservisten zwischen drei Stufen unterschieden werden muss. Die derzeitige vom Verteidigungsministerium festgelegte gültige Stufe besagt, dass das Höchstalter zur Einberufung von Reservisten im Mannschaftsdienstgrad und von Unteroffizieren bei 35 Jahren liegt; jenes von Offizieren zwischen 45 – 60 Jahren, je nach Offiziersdienstgrad. Laut anderen Quellen richtet sich die Einberufung von Reservisten nach Alter, militärischem Rang und Geschlecht [ausführliche Auflistung in den Einzelquellen]. Einzelquellen: Der Verbindungsbeamte (VB) des BMI antwortete am 14.6.2023 auf die gestellte Frage folgendermaßen: Hierbei muss zwischen 3 Stufen der Einberufung von Reservist*innen unterschieden werden. Die jeweils aktuell gültige Stufe wird vom Verteidigungsministerium festgelegt. Derzeit gilt Stufe 1, wobei das Höchstalter zur Einberufung von Reservisten im Mannschaftsdienstgrad und der Unteroffiziere bei 35 Jahren liegt; jenes von Offizieren zw. 45-60 Jahren, je nach Offiziersdienstgrad. ● VB – Verbindungsbeamter des BM.I für die Russische Föderation [Österreich] (14.6.2023): Auskunft des VB, per E-Mail

dem folgenden Bericht des russischen Online-Magazins Sib.ru vom 15.5.2023 hängt das Alter der Bürger, die eine Vorladung erhalten können, von ihrem militärischen Rang ab. Je nach Alter, militärischem Rang und Geschlecht gibt es drei Kategorien von Reservisten:

  1. Unter 35 Jahren: Soldaten, Matrosen, Unteroffiziere, Offiziersanwärter und Fähnriche.
  2. Unter 50 Jahren: Unteroffiziere.
  3. Unter 55 Jahren: Majore, Oberstleutnante, Hauptmänner
  4. und
  5. Ranges; unter 60 Jahren: Oberste, Hauptmänner
  6. Grades; und unter 65 Jahren: oberste Offiziere. Rambler Novosti, eine russische Nachrichtenplattform, berichtet am 11.4.2023, dass der Status des Wehrpflichtigen bis zu einem bestimmten Alter gilt, wobei der genaue Zeitraum von dem abhängt, welchen militärischen Rang der Bürger erhalten. Wenn eine wehrpflichtige Person jedoch noch nicht in der Armee gedient hat, wird ihr dennoch ein Dienstgrad zugewiesen, der auf dem Wehrpass vermerkt ist. Je nach militärischem Dienstgrad kann ein Bürger bis zum folgenden Alter als wehrpflichtig gelten: 65 Jahre – Marschall der Russischen Föderation, Armeegeneral, Flottenadmiral, Generaloberst, Admiral. 60 Jahre – Generalleutnant, Vizeadmiral, Generalmajor, Konteradmiral. 55 Jahre – Oberst, Hauptmann des
  7. Ranges. 50 Jahre – alle anderen Dienstgrade. 45 Jahre – weibliche Wehrpflichtige. So gelten die meisten Männer in Russland bis zum Alter von 50 Jahren als wehrpflichtig und können bis zu diesem Alter zur militärischen Ausbildung oder Mobilisierung einberufen werden.
  8. Gibt es Gründe, an der Echtheit des Einberufungsbefehls zu zweifeln? Bezüglich Informationen über die Authentizität von Dokumenten, wie im Anlassfall eines Einberufungsbescheides, darf auf folgende Anfragebeantwortung der Staatendokumentation verwiesen werden: STDOK – Staatendokumentation des BFA [Österreich] (7.9.2022): Muster für Einberufungsbefehl [RUSS_SM_MIL_Muster_für_einen_Einberufungsbefehl_2022_09_07_KE, Zugriff auf Koordinationsboard und ECOI.net] 1.
  9. Vorbringen zur Wiederaufnahme des Verfahrens: Dem RV wurde am 25.04.2024 der Themenbericht der Staatendokumentation Russische Föderation Militärdienst vor dem Hintergrund des Ukraine-Kriegs vom 02.04.2024 erstmalig zur Verfügung gestellt. Dem Regierungsvorlage wurde am 25.04.2024 der Themenbericht der Staatendokumentation Russische Föderation Militärdienst vor dem Hintergrund des Ukraine-Kriegs vom 02.04.2024 erstmalig zur Verfügung gestellt. Einzelne Passagen dieses Themenberichtes waren dem RV und dem BF bereits vor dem Zeitpunkt der Erlassung des Bezugserkenntnisses des BVwG vom 30.01.2024, W272 227419-1/15 E bekannt.Einzelne Passagen dieses Themenberichtes waren dem Regierungsvorlage und dem BF bereits vor dem Zeitpunkt der Erlassung des Bezugserkenntnisses des BVwG vom 30.01.2024, W272 227419-1/15 E bekannt. Mit Antragsstellung auf Wiederaufnahme des Verfahrens wurden seitens des BF vorgelegt, dass im Themenbericht der Staatendokumentation „Russische Föderation – Militärdienst vor dem Hintergrund des Ukraine Kriegs“ vom 26.04.2024 auf Seite 17 ff beschrieben ist, dass in Tschetschenien Rekrutierungen von Kämpfern in einer allgemeinen Atmosphäre des Zwanges und unter Verletzung von Menschenrechtsstandards stattfinden. Im Herbst 2022 befahl Kadyrow, Einberufungsbefehle an diejenigen Bevölkerungsteile zu versenden, welche sich der Einberufung zu entziehen versuchen (KR 11.10.2023). Zudem forderte Kadyrow hohe Geldstrafen für Militärdienstverweigerer (KK 18.10.2023). 2022 sprach sich Kadyrow dafür aus, ein Viertel der regionalen Bevölkerung in die Ukraine zu entsenden (KR 11.10.2023). Kadyrow drohte Kampfunwilligen mit der ’Hölle’ (KK 17.7.2022), Beamten, Imamen und Kommandanten in Tschetschenien sind Rekrutierungsquoten für den Ukraine-Krieg auferlegt. Um diese normativen Vorgaben erfüllen zu können, werden Tschetschenen in Geheimgefängnissen rechtswidrig festgehalten. So sie einen Kriegseinsatz ablehnen,werden Repressalien gegen ihre Verwandten angedroht (KR 7.8.2023). Häufig werden Einwohner Tschetscheniens von Behördenmitarbeitern (Silowiki) entführt, um ihre Kriegsteilnahme zu erzwingen (KR 7.8.2023; vgl. EUAA 17.2.2023). Einige der Entführten werden vor die Wahl gestellt, entweder in den Krieg zu ziehen (KR 7.8.2023; vgl. AI 28.3.2023, EUAA 17.2.2023) oder Lösegeld zu bezahlen (EUAA 17.2.2023), Folter über sich ergehen zu lassen und wegen fingierter Straftaten gerichtlich verurteilt zu werden (KR 7.8.2023; vgl. AI 28.3.2023, EUAA 17.2.2023).Beamten, Imamen und Kommandanten in Tschetschenien sind Rekrutierungsquoten für den Ukraine-Krieg auferlegt. Um diese normativen Vorgaben erfüllen zu können, werden Tschetschenen in Geheimgefängnissen rechtswidrig festgehalten. So sie einen Kriegseinsatz ablehnen,werden Repressalien gegen ihre Verwandten angedroht (KR 7.8.2023). Häufig werden Einwohner Tschetscheniens von Behördenmitarbeitern (Silowiki) entführt, um ihre Kriegsteilnahme zu erzwingen (KR 7.8.2023; vergleiche EUAA 17.2.2023). Einige der Entführten werden vor die Wahl gestellt, entweder in den Krieg zu ziehen (KR 7.8.2023; vergleiche AI 28.3.2023, EUAA 17.2.2023) oder Lösegeld zu bezahlen (EUAA 17.2.2023), Folter über sich ergehen zu lassen und wegen fingierter Straftaten gerichtlich verurteilt zu werden (KR 7.8.2023; vergleiche AI 28.3.2023, EUAA 17.2.2023). Rekrutiert werden hauptsächlich Menschen, welche ihre Unzufriedenheit mit der tschetschenischen Führung oder dem Ukraine-Krieg ausdrückten, und auch Personen, die auf irgendeine Art und Weise in Ungnade gefallen sind (DIS 9.12.2022). In Tschetschenien ist die Praxis der kollektiven Verantwortung weitverbreitet (KR 2.3.2023). Verwandte väterlicherseits, mütterlicherseits und auch die Familie der Ehefrau können zur Verantwortung gezogen werden (VQ RUSS2 23.1.2024). 1.
  10. Feststellungen zur Situation in der Russischen Föderation im Themenbericht Russische Föderation: Militärdienst vor dem Hinterrund des Ukraine-Krieges-Version 1: […] 5 Überblick über die russische Armee: Ab einem Alter von 16 Jahren ist der freiwillige Besuch einer Militärschule möglich (EBCO 12.5.2023). Die erstmalige militärische Registrierung von Staatsbürgern erfolgt zwischen Jänner und März desjenigen Jahres, in welches der
  11. Geburtstag der jeweiligen Person fällt (VMR RUSS o.D.a; vgl. FGWW RUSS 25.12.2023). Von Registrierungsmaßnahmen in Kenntnis gesetzt werden die Betroffenen durch einen Einberufungsbefehl des Militärkommissariats. Ziele der militärischen Registrierung sind unter anderem die Feststellung der Tauglichkeit von Personen für den Militärdienst (Ausmusterung), Feststellung des Bildungsniveaus und vorhandener Spezialisierungen. Hierbei erfolgt eine medizinische und psychologische Untersuchung (VMR RUSS o.D.a). Es wird berichtet, dass medizinische Kommissionen regelmäßig Rekruten sowie aktiv im Dienst stehende Soldaten, die in der Vergangenheit an Krankheiten und Verletzungen litten, für tauglich erklären (ISW 27.1.2024). Es existieren folgende Tauglichkeitskategorien (FGWW RUSS 25.12.2023):Ab einem Alter von 16 Jahren ist der freiwillige Besuch einer Militärschule möglich (EBCO 12.5.2023). Die erstmalige militärische Registrierung von Staatsbürgern erfolgt zwischen Jänner und März desjenigen Jahres, in welches der
  12. Geburtstag der jeweiligen Person fällt (VMR RUSS o.D.a; vergleiche FGWW RUSS 25.12.2023). Von Registrierungsmaßnahmen in Kenntnis gesetzt werden die Betroffenen durch einen Einberufungsbefehl des Militärkommissariats. Ziele der militärischen Registrierung sind unter anderem die Feststellung der Tauglichkeit von Personen für den Militärdienst (Ausmusterung), Feststellung des Bildungsniveaus und vorhandener Spezialisierungen. Hierbei erfolgt eine medizinische und psychologische Untersuchung (VMR RUSS o.D.a). Es wird berichtet, dass medizinische Kommissionen regelmäßig Rekruten sowie aktiv im Dienst stehende Soldaten, die in der Vergangenheit an Krankheiten und Verletzungen litten, für tauglich erklären (ISW 27.1.2024). Es existieren folgende Tauglichkeitskategorien (FGWW RUSS 25.12.2023): A [A]: tauglich Б [B]: tauglich mit geringfügigen Einschränkungen В [W]: eingeschränkt tauglich Г [G]: vorübergehend untauglich Д [D]: untauglich Verstöße gegen Militärregistrierungspflichten (darunter das Ignorieren eines Ladungstermins beim Militärkommissariat sowie Nichtbekanntmachung eines neuen Wohnorts) stellen Verwaltungsübertretungen dar und ziehen Geldstrafen nach sich (VStGB RUSS 25.12.2023). Das einheitliche Militärregister sollte ab dem Jahr 2025 voll funktionsfähig sein (RBK 19.9.2023).

dem föderalen Gesetz ’Über die Wehrpflicht und den Wehrdienst’ unterliegen männliche russische Staatsbürger im Alter zwischen 18 und 30 Jahren der Einberufung zum Grundwehrdienst. Die Entscheidung, ob eine Person einberufen wird oder nicht, darf erst dann getroffen werden, wenn die betreffende Person mindestens 18 Jahre alt ist (FGWW RUSS 25.12.2023). Die Pflichtdienstzeit beträgt ein Jahr (ÖB Moskau 30.6.2023; vgl. FGWW RUSS 25.12.2023). Immer wieder wird in Russland über eine Verlängerung der Pflichtdienstzeit von einem auf zwei Jahre diskutiert (Gazeta 3.12.2023; vgl. Wedomosti 3.11.2022). Für gewöhnlich findet zweimal jährlich eine Stellung/Einberufung statt: zwischen

  1. April und
  2. Juli sowie zwischen
  3. Oktober und
  4. Dezember. Die Grundlage dafür bilden präsidentielle Erlässe (Ukasy).Verstöße gegen Militärregistrierungspflichten (darunter das Ignorieren eines Ladungstermins beim Militärkommissariat sowie Nichtbekanntmachung eines neuen Wohnorts) stellen Verwaltungsübertretungen dar und ziehen Geldstrafen nach sich (VStGB RUSS 25.12.2023). Das einheitliche Militärregister sollte ab dem Jahr 2025 voll funktionsfähig sein (RBK 19.9.2023).

dem föderalen Gesetz ’Über die Wehrpflicht und den Wehrdienst’ unterliegen männliche russische Staatsbürger im Alter zwischen 18 und 30 Jahren der Einberufung zum Grundwehrdienst. Die Entscheidung, ob eine Person einberufen wird oder nicht, darf erst dann getroffen werden, wenn die betreffende Person mindestens 18 Jahre alt ist (FGWW RUSS 25.12.2023). Die Pflichtdienstzeit beträgt ein Jahr (ÖB Moskau 30.6.2023; vergleiche FGWW RUSS 25.12.2023). Immer wieder wird in Russland über eine Verlängerung der Pflichtdienstzeit von einem auf zwei Jahre diskutiert (Gazeta 3.12.2023; vergleiche Wedomosti 3.11.2022). Für gewöhnlich findet zweimal jährlich eine Stellung/Einberufung statt: zwischen

  1. April und
  2. Juli sowie zwischen
  3. Oktober und
  4. Dezember. Die Grundlage dafür bilden präsidentielle Erlässe (Ukasy). Ausnahmen sind für folgende Personengruppen vorgesehen: Bewohner bestimmter Gebiete des hohen Nordens werden zwischen
  5. Mai und
  6. Juli oder zwischen
  7. November und
  8. Dezember einberufen. Bewohner ländlicher Regionen, welche in Aussaat- und Erntearbeiten involviert sind, werden zwischen
  9. Oktober und
  10. Dezember einberufen. Pädagogische Mitarbeiter von Bildungseinrichtungen werden zwischen
  11. Mai und
  12. Juli einberufen (FGWW RUSS 25.12.2023). Der Staatspräsident legt jährlich fest, wie viele der Stellungspflichtigen tatsächlich zum Wehrdienst eingezogen werden sollen. In der Regel liegt die Quote bei etwa einem Drittel der jährlich ins wehrdienstpflichtige Alter kommenden jungen Männer. Über die regionale Aufteilung der Wehrpflichtigen entscheidet das Verteidigungsministerium (ÖB Moskau 30.6.2023). Für Herbst 2022 wurden 120.000 Wehrpflichtige zum Militärdienst eingezogen (EPEMD11-12/22 RUSS 30.9.2022), für das Frühjahr 2023 147.000 (EPEMD4-7/23 RUSS 30.3.2023) und für Herbst 2023 130.000 Personen (EPEMD10-12/23 RUSS 29.9.2023). Die Anzahl der aus Tschetschenien Einberufenen ist relativ gering, im Durchschnitt 500 Einberufene pro Einberufungsperiode (ÖB Moskau 21.2.2024). Die Tschetschenen werden über das ganze Land verteilt und verschiedenen Militäreinheiten zugewiesen (VQ RUSS1 4.12.2023).

dem föderalen Gesetz zur Aus- und Einreise dürfen zum Wehrdienst einberufene Staatsbürger das Land bis zur Beendigung des Wehrdiensts nicht verlassen (FGAE RUSS 4.8.2023). Darüber wird der Grenzschutz des Inlandsgeheimdienstes FSB (Föderaler Sicherheitsdienst) direkt informiert (BAMF 31.7.2023). Nach Ableistung des Grundwehrdiensts werden die Wehrpflichtigen als Reservisten registriert (EUAA 16.12.2022; vgl. BBC 21.9.2022) und dürfen somit mobilisiert werden (MBZ 31.3.2023; vgl. FGMB RUSS 25.12.2023). Die Ableistung des Grundwehrdienstes ist Voraussetzung für bestimmte (vor allem staatliche) berufliche Laufbahnen (ÖB Moskau 30.6.2023; vgl. VMR RUSS o.D.b).Ausnahmen sind für folgende Personengruppen vorgesehen: Bewohner bestimmter Gebiete des hohen Nordens werden zwischen

  1. Mai und
  2. Juli oder zwischen
  3. November und
  4. Dezember einberufen. Bewohner ländlicher Regionen, welche in Aussaat- und Erntearbeiten involviert sind, werden zwischen
  5. Oktober und
  6. Dezember einberufen. Pädagogische Mitarbeiter von Bildungseinrichtungen werden zwischen
  7. Mai und
  8. Juli einberufen (FGWW RUSS 25.12.2023). Der Staatspräsident legt jährlich fest, wie viele der Stellungspflichtigen tatsächlich zum Wehrdienst eingezogen werden sollen. In der Regel liegt die Quote bei etwa einem Drittel der jährlich ins wehrdienstpflichtige Alter kommenden jungen Männer. Über die regionale Aufteilung der Wehrpflichtigen entscheidet das Verteidigungsministerium (ÖB Moskau 30.6.2023). Für Herbst 2022 wurden 120.000 Wehrpflichtige zum Militärdienst eingezogen (EPEMD11-12/22 RUSS 30.9.2022), für das Frühjahr 2023 147.000 (EPEMD4-7/23 RUSS 30.3.2023) und für Herbst 2023 130.000 Personen (EPEMD10-12/23 RUSS 29.9.2023). Die Anzahl der aus Tschetschenien Einberufenen ist relativ gering, im Durchschnitt 500 Einberufene pro Einberufungsperiode (ÖB Moskau 21.2.2024). Die Tschetschenen werden über das ganze Land verteilt und verschiedenen Militäreinheiten zugewiesen (VQ RUSS1 4.12.2023).

dem föderalen Gesetz zur Aus- und Einreise dürfen zum Wehrdienst einberufene Staatsbürger das Land bis zur Beendigung des Wehrdiensts nicht verlassen (FGAE RUSS 4.8.2023). Darüber wird der Grenzschutz des Inlandsgeheimdienstes FSB (Föderaler Sicherheitsdienst) direkt informiert (BAMF 31.7.2023). Nach Ableistung des Grundwehrdiensts werden die Wehrpflichtigen als Reservisten registriert (EUAA 16.12.2022; vergleiche BBC 21.9.2022) und dürfen somit mobilisiert werden (MBZ 31.3.2023; vergleiche FGMB RUSS 25.12.2023). Die Ableistung des Grundwehrdienstes ist Voraussetzung für bestimmte (vor allem staatliche) berufliche Laufbahnen (ÖB Moskau 30.6.2023; vergleiche VMR RUSS o.D.b).

den gesetzlichen Vorgaben sind unter anderem Personen vom Wehrdienst befreit, welche wegen ihres Gesundheitszustands untauglich oder eingeschränkt tauglich sind; Söhne oder Brüder von Personen, welche infolge der Ausübung ihrer militärischen Dienstpflichten verstarben; sowie Personen, die einer Straftat verdächtigt werden. Folgende Staatsbürger dürfen den Wehrdienst aufschieben: wer aus gesundheitlichen Gründen als vorübergehend untauglich eingestuft wurde (Aufschub bis zu einem Jahr); pflegende Angehörige; Alleinerziehende; Familien mit mehreren Kindern; Parlamentsabgeordnete; Studierende usw. (FGWW RUSS 25.12.2023). Viele junge Männer, insbesondere wohlhabenderen Gesellschaftsschichten entstammend, sowie Bewohner von Großstädten versuchen, dem Wehrdienst zu entgehen (EUAA 16.12.2022). Die russische Armee bietet die Möglichkeit, ihr freiwillig auf Vertragsbasis zu dienen (ÖB Moskau 30.6.2023). Bislang kamen als Vertragssoldaten (kontraktniki) russische Staatsbürger im Alter von 18-40 Jahren sowie ausländische Personen zwischen 18 und 30 Jahren infrage. Im Mai 2022 wurden diese Altersgrenzen bis zum Pensionsalter angehoben (Duma 25.5.2022; vgl. NZZ 25.5.2022). Seit mehreren Jahren sind Bemühungen im Gang, die Armee in Richtung eines Berufsheeres umzugestalten (ISW 5.3.2022; vgl. SWP/Klein/Schreiber 7.12.2022, GS o.D.).Viele junge Männer, insbesondere wohlhabenderen Gesellschaftsschichten entstammend, sowie Bewohner von Großstädten versuchen, dem Wehrdienst zu entgehen (EUAA 16.12.2022). Die russische Armee bietet die Möglichkeit, ihr freiwillig auf Vertragsbasis zu dienen (ÖB Moskau 30.6.2023). Bislang kamen als Vertragssoldaten (kontraktniki) russische Staatsbürger im Alter von 18-40 Jahren sowie ausländische Personen zwischen 18 und 30 Jahren infrage. Im Mai 2022 wurden diese Altersgrenzen bis zum Pensionsalter angehoben (Duma 25.5.2022; vergleiche NZZ 25.5.2022). Seit mehreren Jahren sind Bemühungen im Gang, die Armee in Richtung eines Berufsheeres umzugestalten (ISW 5.3.2022; vergleiche SWP/Klein/Schreiber 7.12.2022, GS o.D.). Mehr als 39.000 Frauen gehören den russischen Streitkräften an (Wedomosti 7.3.2023). Frauen sind nicht militärdienstpflichtig (Connection 8.10.2023), doch weiblichen Staatsbürgern steht ein freiwilliger Armeedienst auf Vertragsbasis offen (ÖB Moskau 30.6.2023). Frauen mit bestimmten beruflichen Spezialisierungen gehören [automatisch; Anm. der Staatendokumentation] der Reserve an (FGWW RUSS 25.12.2023). Arbeiten sie in kriegswichtigen Berufen, wie beispielsweise im medizinischen Bereich, können sie für einen Kriegseinsatz herangezogen werden (Connection 8.10.2023).Mehr als 39.000 Frauen gehören den russischen Streitkräften an (Wedomosti 7.3.2023). Frauen sind nicht militärdienstpflichtig (Connection 8.10.2023), doch weiblichen Staatsbürgern steht ein freiwilliger Armeedienst auf Vertragsbasis offen (ÖB Moskau 30.6.2023). Frauen mit bestimmten beruflichen Spezialisierungen gehören [automatisch; Anmerkung der Staatendokumentation] der Reserve an (FGWW RUSS 25.12.2023). Arbeiten sie in kriegswichtigen Berufen, wie beispielsweise im medizinischen Bereich, können sie für einen Kriegseinsatz herangezogen werden (Connection 8.10.2023).

dem föderalen Gesetz ’Über die Wehrpflicht und den Wehrdienst’ werden Einberufungsbefehle in schriftlicher Form und zusätzlich elektronisch übermittelt (FGWW RUSS 25.12.2023). Die elektronische Zustellung erfolgt über das Online-Portal Gosuslugi (VB Moskau 15.9.2023), was eine Registrierung auf https://www.gosuslugi.ru/ erfordert (Gosuslugi o.D.). Die Registrierung geschieht auf freiwilliger Basis (objasnjaem 3.9.2023). Die Einberufungsbefehle werden vom Militärkommissariat per eingeschriebenem Brief verschickt. Möglich ist auch die persönliche Aushändigung des Einberufungsbefehls durch Mitarbeiter des Militärkommissariats oder durch andere für Militärregistertätigkeiten verantwortliche Personen. So die Zustellung eines Einberufungsbefehls auf die hier dargestellte Art und Weise nicht möglich ist, gilt der Einberufungsbefehl spätestens sieben Tage nach dessen Eintragung ins Einberufungsbefehlsregister als zugestellt. Verweigert ein Bürger den Erhalt des per Post zugestellten oder persönlich ausgehändigten Einberufungsbefehls des Militärkommissariats, gilt der Einberufungsbefehl am Tag der Verweigerung als zugestellt. Personen, welche innerhalb von 20 Tagen einem zugestellten Einberufungsbefehl (Ladungstermin) unentschuldigt nicht Folge leisten, unterliegen vorübergehenden Einschränkungen, darunter Unternehmensregistrierungsverbot, Einschränkungen im Umgang mit Immobilien, eingeschränktem Recht auf Fahrzeuglenkung und Verbot eines Kreditvertragsabschlusses (FGWW RUSS 25.12.2023). Prinzipiell erhalten alle Personen, welche den Wehrdienst abgeleistet haben, ein Militärbuch. Es häufen sich Aussagen, dass immer mehr Männer, die nie gedient haben, mit Vollendung des

  1. Lebensjahres ein Militärbuch erhalten. Dieses besagt dann jedoch, dass sie nie dienten und daher auch nicht zur Reserve zählen (ÖB Moskau 21.2.2024). Die Ausstellung eines Militärbuchs (woennyj bilet) erfolgt per Antrag. Das Militärbuch erhält man beim örtlichen Militärkommissariat (Armyhelp 24.3.2023). Es wird nicht zugestellt, sondern muss abgeholt werden. Meist werden Militärbücher zur Vorlage an einen Arbeitgeber benötigt (VB Moskau 15.9.2023). […]
  2. Mobilisierung: Teilmobilisierung Am 21.9.2022 verkündete ein Erlass (Ukas) des Präsidenten Putin eine Teilmobilmachung in der Russischen Föderation (EPVT RUSS 21.9.2022). Dieser Erlass definiert die Zielgruppe der zu Mobilisierenden als ’Bürger der Russischen Föderation, welche im Rahmen der Mobilisierung einberufen werden, um in den Streitkräften der Russischen Föderation ihren Dienst zu tun.’ Mobilisierte genießen denselben Status wie Vertragssoldaten der Streitkräfte und sind auch hinsichtlich der Entlohnung gleichgestellt. Verträge der Vertragssoldaten behalten bis zum Abschluss der Teilmobilmachung ihre Gültigkeit. Während des Zeitraums der Teilmobilmachung dürfen

dem präsidentiellen Erlass vom 21.9.2022 die Dienstverhältnisse des militärischen Vertragspersonals sowie mobilisierter Personen nur aus folgenden Gründen aufgelöst werden (EPVT RUSS 21.9.2022): • aus Altersgründen - nach Erreichen der Altersgrenze • aus gesundheitlichen Gründen - so die betreffende Person von der militärärztlichen Kommission als untauglich für den Militärdienst eingestuft wurde • im Falle des Vorliegens eines rechtskräftigen Gerichtsurteils über Verhängung einer Freiheitsstrafe (EPVT RUSS 21.9.2022) Punkt 7 des präsidentiellen Erlasses vom 21.9.2022 enthält ausschließlich den Hinweis ’für den Dienstgebrauch’ (EPVT RUSS 21.9.2022). [Der Inhalt des Punkts 7 ist für die Öffentlichkeit nicht zugänglich. Der für die Öffentlichkeit zugängliche Teil des Erlasses enthält keinerlei Informationen über die Anzahl der zu mobilisierenden Personen, keine Altersgrenzen und auch keine präzise Definition der zu Mobilisierenden; Anm. der Staatendokumentation] Im Rahmen eines Fernsehinterviews konkretisierte am 21.9.2022 der Verteidigungsminister Sergej Schojgu, dass die Teilmobilmachung auf eine Einberufung von 300.000 Reservisten abzielt (RG 21.9.2022). Die zu Mobilisierenden sollten nach Angaben von Präsident Putin in den russischen Streitkräften gedient und bestimmte militärische Spezialisierungen erworben haben (RBK 28.9.2022; vgl. EUAA 16.12.2022). Personen, welche der Reserve angehören, werden im Allgemeinen in drei Kategorien unterteilt, für welche jeweils unterschiedliche Altersgrenzen gelten (FGWW RUSS 25.12.2023). [Eine genaue Darstellung der Reservisten-Kategorien findet sich im Anhang des vorliegenden Themenberichts; Anm. der Staatendokumentation]. Im Falle einer Mobilisierung werden zuerst die Reservisten der Kategorie 1 einberufen (RIA Nowosti 19.10.2022). Die ab September 2022 in Russland durchgeführte Teilmobilisierung betraf in erster Linie Reservisten der Kategorie 1 (TASS 21.9.2022). Zu unterscheiden sind die beiden Begriffe aktive (mobilisierte) und passive (normale) Reserve. Der normalen Reserve gehören alle Personen an, die ihren obligatorischen Wehrdienst abgeleistet haben, aber keine weiteren Verpflichtungen mit dem Verteidigungsministerium eingegangen sind. Diese Reservisten sind, wie oben beschrieben, in drei Kategorien eingeteilt. Im Gegensatz zur passiven Reserve haben sich die Mitglieder der aktiven Reserve zur jährlichen Teilnahme an Reserveübungen verpflichtet (BAMF 24.7.2023). Das föderale Gesetz ’Über die Wehrpflicht und den Wehrdienst’ bezeichnet die aktive und passive Reserve (sapas) als Mobilisierungspersonalreserve (mobilisazionnyj ljudskoj reserw) bzw. Mobilisierungspersonalressource (mobilisazionnyj ljudskoj resurs). Die Mitglieder der Mobilisierungspersonalreserve stehen in einem Vertragsverhältnis zum Verteidigungsministerium (FGWW RUSS 25.12.2023).

der unabhängigen russischen Zeitung Nowaja gaseta, welche sich auf eine Quelle innerhalb der Präsidialverwaltung beruft, erlaubt der geheim gehaltene Punkt 7 des Erlasses vom 21.9.2022 dem Verteidigungsministerium eine Mobilisierung von bis zu einer Million Personen (NGE 22.9.2022). Den Subjekten (Regionen) der Russischen Föderation wird vom Erlass die Einberufung der zu Mobilisierenden auferlegt (EPVT RUSS 21.9.2022).Punkt 7 des präsidentiellen Erlasses vom 21.9.2022 enthält ausschließlich den Hinweis ’für den Dienstgebrauch’ (EPVT RUSS 21.9.2022). [Der Inhalt des Punkts 7 ist für die Öffentlichkeit nicht zugänglich. Der für die Öffentlichkeit zugängliche Teil des Erlasses enthält keinerlei Informationen über die Anzahl der zu mobilisierenden Personen, keine Altersgrenzen und auch keine präzise Definition der zu Mobilisierenden; Anmerkung der Staatendokumentation] Im Rahmen eines Fernsehinterviews konkretisierte am 21.9.2022 der Verteidigungsminister Sergej Schojgu, dass die Teilmobilmachung auf eine Einberufung von 300.000 Reservisten abzielt (RG 21.9.2022). Die zu Mobilisierenden sollten nach Angaben von Präsident Putin in den russischen Streitkräften gedient und bestimmte militärische Spezialisierungen erworben haben (RBK 28.9.2022; vergleiche EUAA 16.12.2022). Personen, welche der Reserve angehören, werden im Allgemeinen in drei Kategorien unterteilt, für welche jeweils unterschiedliche Altersgrenzen gelten (FGWW RUSS 25.12.2023). [Eine genaue Darstellung der Reservisten-Kategorien findet sich im Anhang des vorliegenden Themenberichts; Anmerkung der Staatendokumentation]. Im Falle einer Mobilisierung werden zuerst die Reservisten der Kategorie 1 einberufen (RIA Nowosti 19.10.2022). Die ab September 2022 in Russland durchgeführte Teilmobilisierung betraf in erster Linie Reservisten der Kategorie 1 (TASS 21.9.2022). Zu unterscheiden sind die beiden Begriffe aktive (mobilisierte) und passive (normale) Reserve. Der normalen Reserve gehören alle Personen an, die ihren obligatorischen Wehrdienst abgeleistet haben, aber keine weiteren Verpflichtungen mit dem Verteidigungsministerium eingegangen sind. Diese Reservisten sind, wie oben beschrieben, in drei Kategorien eingeteilt. Im Gegensatz zur passiven Reserve haben sich die Mitglieder der aktiven Reserve zur jährlichen Teilnahme an Reserveübungen verpflichtet (BAMF 24.7.2023). Das föderale Gesetz ’Über die Wehrpflicht und den Wehrdienst’ bezeichnet die aktive und passive Reserve (sapas) als Mobilisierungspersonalreserve (mobilisazionnyj ljudskoj reserw) bzw. Mobilisierungspersonalressource (mobilisazionnyj ljudskoj resurs). Die Mitglieder der Mobilisierungspersonalreserve stehen in einem Vertragsverhältnis zum Verteidigungsministerium (FGWW RUSS 25.12.2023).

der unabhängigen russischen Zeitung Nowaja gaseta, welche sich auf eine Quelle innerhalb der Präsidialverwaltung beruft, erlaubt der geheim gehaltene Punkt 7 des Erlasses vom 21.9.2022 dem Verteidigungsministerium eine Mobilisierung von bis zu einer Million Personen (NGE 22.9.2022). Den Subjekten (Regionen) der Russischen Föderation wird vom Erlass die Einberufung der zu Mobilisierenden auferlegt (EPVT RUSS 21.9.2022).

Aussage eines Regionaloberhaupts haben die regionalen Regierungen Schwierigkeiten, den materiellen Bedarf für den Ukraine-Krieg abzudecken (ISW 15.10.2023). […] Situation in Tschetschenien (Seite 17ff): Tschetschenische Gruppierungen kämpfen in der Ukraine seit Kriegsbeginn (EUAA 16.12.2022). Die vom russischen Präsidenten Putin am 21.9.2022 verkündete Teilmobilmachung (EPVT RUSS 21.9.2022) wurde in Tschetschenien nicht durchgeführt. Ramsan Kadyrow, das Oberhaupt der Republik Tschetschenien, begründete dies damit, dass Tschetschenien bereits überproportional viele Kämpfer in die Ukraine entsandt hatte und somit die Quote übererfüllt war (KK 23.9.2022).

Kadyrow hat die Mobilisierung in Tschetschenien am 24.2.2022 begonnen (KK 14.12.2023). Bereits vor Beginn der Teilmobilisierung schlug Kadyrow vor, in den Regionen eine Selbstmobilisierung durchzuführen (KK 29.12.2022). Nach Verkündung der Teilmobilmachung durch Putin wandte sich Kadyrow an Kampfunwillige und nannte diese Feiglinge, Verräter und Menschen zweiter Klasse (KK 11.10.2023). Am 21.9.2022 unternahmen mehrere Dutzend Frauen in Tschetscheniens Hauptstadt Grosnyj den Versuch, Antimobilisierungsproteste zu veranstalten. Die Aktion rief Kadyrows Zorn hervor. Alle Protestteilnehmerinnen wurden festgenommen. Söhne, Ehemänner und andere Verwandte der festgenommenen Frauen wurden gezwungen, als ’Freiwillige’ in den Krieg zu ziehen. Im Herbst 2022 befahl Kadyrow, Einberufungsbefehle an diejenigen Bevölkerungsteile zu versenden, welche sich der Einberufung zu entziehen versuchen (KR 11.10.2023). Zudem forderte Kadyrow hohe Geldstrafen für Militärdienstverweigerer (KK 18.10.2023). 2022 sprach sich Kadyrow dafür aus, ein Viertel der regionalen Bevölkerung in die Ukraine zu entsenden (KR 11.10.2023). Legitimierung des Ukraine-Kriegs durch die tschetschenische Führung Ramsan Kadyrow stellt den Ukraine-Krieg als einen Kampf zwischen ’Satanismus’ und Christen/Muslimen dar (KR 25.10.2022), insbesondere als einen Kampf gegen die ’satanische Demokratie’(KK 31.1.2023). Kadyrow erklärt, vor allem die Religion und Familienwerte zu verteidigen (KR 25.10.2022). Der Vorsitzende des tschetschenischen Parlaments Magomed Daudow und Kadyrow bezeichnen den Ukraine-Krieg als Dschihad (KR 17.10.2023; vgl. KK 26.10.2023a) - einen für Muslime heiligen Krieg. Laut Daudow verteidigen die tschetschenischen Kämpfer in der Ukraine den Islam (KR 17.10.2023). Früher hatte Kadyrow den Kampf in der Ukraine immer wieder mit der Verteidigung des ukrainischen Volks begründet. Nach Kriegsbeginn übte Kadyrow wiederholt Kritik am Verteidigungsministerium sowie an dessen Heerführern, jedochspäter begann er, sich aufseiten der Behörden zu stellen (KK 26.10.2023a).Ramsan Kadyrow stellt den Ukraine-Krieg als einen Kampf zwischen ’Satanismus’ und Christen/Muslimen dar (KR 25.10.2022), insbesondere als einen Kampf gegen die ’satanische Demokratie’(KK 31.1.2023). Kadyrow erklärt, vor allem die Religion und Familienwerte zu verteidigen (KR 25.10.2022). Der Vorsitzende des tschetschenischen Parlaments Magomed Daudow und Kadyrow bezeichnen den Ukraine-Krieg als Dschihad (KR 17.10.2023; vergleiche KK 26.10.2023a) - einen für Muslime heiligen Krieg. Laut Daudow verteidigen die tschetschenischen Kämpfer in der Ukraine den Islam (KR 17.10.2023). Früher hatte Kadyrow den Kampf in der Ukraine immer wieder mit der Verteidigung des ukrainischen Volks begründet. Nach Kriegsbeginn übte Kadyrow wiederholt Kritik am Verteidigungsministerium sowie an dessen Heerführern, jedochspäter begann er, sich aufseiten der Behörden zu stellen (KK 26.10.2023a). Die Bevölkerung Tschetscheniens unterstützt den Krieg größtenteils nicht (SOS-NK 8.6.2023). Es wird berichtet, dass die Tschetschenen mit den Ukrainern sympathisieren. Historisch gesehen standen die Tschetschenen den Ukrainern wohlwollend gegenüber. Bislang existieren keine Untersuchungen bzw. Analysen zum Verhältnis der Tschetschenen zum Ukraine-Krieg. Jedoch ist es möglich, die Stimmung innerhalb der tschetschenischen Bevölkerung indirekt zu messen, indem soziale Netzwerke, Chats usw. untersucht werden. Unter den Tschetschenen genoss der Militärdienst nie ein hohes Ansehen (VQ RUSS2 23.1.2024). Rekrutierungsmethoden und Zielgruppen der Rekrutierung In Tschetschenien finden Rekrutierungen von Kämpfern in einer allgemeinen Atmosphäre des Zwanges und unter Verletzung von Menschenrechtsstandards statt. In vielen Fällen erfolgen Zwangsrekrutierungen (EUAA 16.12.2022; vgl. KR 8.6.2023). Behörden in Tschetschenien betreiben eine aggressive Anwerbungskampagne, um Einheimische als ’freiwillige’ Kämpfer für die Ukraine zu gewinnen (RFE/RL 10.11.2022). Auf Einzelpersonen in Tschetschenien wird Druck ausgeübt (ÖB Moskau 25.1.2023). Kadyrow betreibt in Bezug auf den Ukraine-Krieg eine intensive mediale Propaganda (VQ RUSS2 23.1.2024). Oft ruft er die Bewohner Tschetscheniens dazu auf, am Ukraine-Krieg teilzunehmen (KK 14.12.2023). Religionsvertreter in Tschetschenien rufen alle Bewohner des Nordkaukasus und generell alle Muslime Russlands dazu auf, in den Ukraine-Krieg zu ziehen (KR 16.9.2023). Kadyrow drohte Kampfunwilligen mit der ’Hölle’ (KK 17.7.2022) und ordnete die Streichung von Sozialleistungen für Familien von Kriegsdienstverweigerern an (KK 25.8.2022). Kadyrow und Beamte beleidigen offen Personen, die nicht an die Front wollen (KR 19.2.2023). Kampfunwillige werden von Kadyrow als ’unzuverlässige Schwächlinge’ bezeichnet (KR 11.10.2023).In Tschetschenien finden Rekrutierungen von Kämpfern in einer allgemeinen Atmosphäre des Zwanges und unter Verletzung von Menschenrechtsstandards statt. In vielen Fällen erfolgen Zwangsrekrutierungen (EUAA 16.12.2022; vergleiche KR 8.6.2023). Behörden in Tschetschenien betreiben eine aggressive Anwerbungskampagne, um Einheimische als ’freiwillige’ Kämpfer für die Ukraine zu gewinnen (RFE/RL 10.11.2022). Auf Einzelpersonen in Tschetschenien wird Druck ausgeübt (ÖB Moskau 25.1.2023). Kadyrow betreibt in Bezug auf den Ukraine-Krieg eine intensive mediale Propaganda (VQ RUSS2 23.1.2024). Oft ruft er die Bewohner Tschetscheniens dazu auf, am Ukraine-Krieg teilzunehmen (KK 14.12.2023). Religionsvertreter in Tschetschenien rufen alle Bewohner des Nordkaukasus und generell alle Muslime Russlands dazu auf, in den Ukraine-Krieg zu ziehen (KR 16.9.2023). Kadyrow drohte Kampfunwilligen mit der ’Hölle’ (KK 17.7.2022) und ordnete die Streichung von Sozialleistungen für Familien von Kriegsdienstverweigerern an (KK 25.8.2022). Kadyrow und Beamte beleidigen offen Personen, die nicht an die Front wollen (KR 19.2.2023). Kampfunwillige werden von Kadyrow als ’unzuverlässige Schwächlinge’ bezeichnet (KR 11.10.2023). Beamten, Imamen und Kommandanten in Tschetschenien sind Rekrutierungsquoten für den Ukraine-Krieg auferlegt. Um diese normativen Vorgaben erfüllen zu können, werden Tschetschenen in Geheimgefängnissen rechtswidrig festgehalten. So sie einen Kriegseinsatz ablehnen, werden Repressalien gegen ihre Verwandten angedroht (KR 7.8.2023). Häufig werden Einwohner Tschetscheniens von Behördenmitarbeitern (Silowiki) entführt, um ihre Kriegsteilnahme zu erzwingen (KR 7.8.2023; vgl. EUAA 17.2.2023). Einige der Entführten werden vor die Wahl gestellt, entweder in den Krieg zu ziehen (KR 7.8.2023; vgl. AI 28.3.2023, EUAA 17.2.2023) oder Lösegeld zu bezahlen (EUAA 17.2.2023), Folter über sich ergehen zu lassen und wegen fingierter Straftaten gerichtlich verurteilt zu werden (KR 7.8.2023; vgl. AI 28.3.2023, EUAA 17.2.2023).Beamten, Imamen und Kommandanten in Tschetschenien sind Rekrutierungsquoten für den Ukraine-Krieg auferlegt. Um diese normativen Vorgaben erfüllen zu können, werden Tschetschenen in Geheimgefängnissen rechtswidrig festgehalten. So sie einen Kriegseinsatz ablehnen, werden Repressalien gegen ihre Verwandten angedroht (KR 7.8.2023). Häufig werden Einwohner Tschetscheniens von Behördenmitarbeitern (Silowiki) entführt, um ihre Kriegsteilnahme zu erzwingen (KR 7.8.2023; vergleiche EUAA 17.2.2023). Einige der Entführten werden vor die Wahl gestellt, entweder in den Krieg zu ziehen (KR 7.8.2023; vergleiche AI 28.3.2023, EUAA 17.2.2023) oder Lösegeld zu bezahlen (EUAA 17.2.2023), Folter über sich ergehen zu lassen und wegen fingierter Straftaten gerichtlich verurteilt zu werden (KR 7.8.2023; vergleiche AI 28.3.2023, EUAA 17.2.2023). Gedroht wird außerdem mit der Entführung von Familienmitgliedern sowie der Demütigung weiblicher Verwandter. Die Entführten sind meistens junge Männer, welche bereits zuvor im Visier der Behörden waren (EUAA 17.2.2023). Die meisten tschetschenischen Kriegsteilnehmer entstammen dem ländlichen Raum und leben mit ihren Familien in bescheidenen Verhältnissen. Die versprochenen hohen Geldsummen verleiten sie zu einem Kriegseinsatz. Weiters nehmen am Ukraine-Krieg tschetschenische Berufs- bzw. Vertragssoldaten teil. Diesen machte Kadyrow ein schlechtes Gewissen und erklärte ihnen, es sei nun an der Zeit, ihren in Friedenszeiten empfangenen ’hohen’ Sold abzuarbeiten. Außerdem nehmen (noch nicht gerichtlich verurteilte) Gesetzesbrecher am Krieg teil, welchen man einen Kriegseinsatz als ’Freiwillige’ nahelegt. Besonders betroffen davon sind Personen, welche sich des Drogenmissbrauchs und Alkoholismus schuldig machten, sowie Diebe (VQ RUSS2 23.1.2024). Ebenfalls unter den unfreiwillig Rekrutierten befinden sich Strafgefangene (EUAA 16.12.2022).

Berichten kommt es im Zuge von Verkehrskontrollen und Streitigkeiten zwischen Verkehrspolizisten und Autofahrern zur Aushändigung von Einberufungsbefehlen (KK 24.11.2023). Tschetschenen, welchen eine homosexuelle Orientierung unterstellt wird, sind ebenfalls Zielgruppe von Kriegsentsendungen. Gleich ergeht es Personen, die spezielle politische Ansichten vertreten (VQ RUSS2 23.1.2024). Rekrutiert werden hauptsächlich Menschen, welche ihre Unzufriedenheit mit der tschetschenischen Führung oder dem Ukraine-Krieg ausdrückten, und auch Personen, die auf irgendeine Art und Weise in Ungnade gefallen sind (DIS 9.12.2022). In der Praxis kommt es zur Kriegsentsendung von Familienangehörigen illoyaler Tschetschenen (KR 9.8.2023a). Beispielsweise wurden vier Angehörige der Familie Jangulbaew, welche zu den Kritikern des Kadyrow-Regimes zählt, zwangsweise in die Ukraine entsandt. Dasselbe Schicksal ereilte den Bruder eines oppositionellen Bloggers sowie den Neffen des Oberhaupts der ’Exilregierung Itschkerija’ (KR 9.8.2023b). Die tschetschenische ’Republik Itschkerija’ stellte zwischen 1991 und 2000 ein nicht anerkanntes separatistisches Staatsgebilde dar (KK 12.7.2022). In Tschetschenien ist die Praxis der kollektiven Verantwortung weitverbreitet (KR 2.3.2023). Verwandte väterlicherseits, mütterlicherseits und auch die Familie der Ehefrau können zur Verantwortung gezogen werden (VQ RUSS2 23.1.2024). Es wird über tschetschenische Frauen berichtet, welche als medizinisches Personal in die Ukraine entsandt werden (OFPRA 25.8.2023). […] 11 Anhang 11.1. Reservisten: Kategorisierung/Altersgrenzen Militärische Ränge / Altersgrenzen je nach Reservekategorie (sapas) 2. Beweiswürdigung: Beweis wurde erhoben durch Einsicht in das Bezugserkenntnis, dem Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens, dem Themenbericht Russische Föderation – Militärdienst vor dem Hintergrund des Ukraine-Krieges – Version 1 vom 02.04.2024. 3. Rechtliche Beurteilung: 3.1. Zulässigkeit und Verfahren:

Art. 130Abs.

1 Z 1 B-VG erkennen die Verwaltungsgerichte über Beschwerden gegen den Bescheid einer Verwaltungsbehörde wegen Rechtswidrigkeit.

Artikel 130

, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG erkennen die Verwaltungsgerichte über Beschwerden gegen den Bescheid einer Verwaltungsbehörde wegen Rechtswidrigkeit.

§ 6BVw

GG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht durch Einzelrichter, sofern nicht in Bundes- oder Landesgesetzen die Entscheidung durch Senate vorgesehen ist. Da im vorliegenden Verfahren keine Entscheidung durch Senate vorgesehen ist, liegt gegenständlich Einzelrichterzuständigkeit vor.

Paragraph 6, BVwGG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht durch Einzelrichter, sofern nicht in Bundes- oder Landesgesetzen die Entscheidung durch Senate vorgesehen ist. Da im vorliegenden Verfahren keine Entscheidung durch Senate vorgesehen ist, liegt gegenständlich Einzelrichterzuständigkeit vor. Das Verfahren der Verwaltungsgerichte mit Ausnahme des Bundesfinanzgerichtes ist durch das VwGVG geregelt (§ 1 leg.cit.).

§ 58Abs. 2 Vw

GVG bleiben entgegenstehende Bestimmungen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Bundesgesetzes bereits kundgemacht wurden, in Kraft.Das Verfahren der Verwaltungsgerichte mit Ausnahme des Bundesfinanzgerichtes ist durch das VwGVG geregelt (Paragraph eins, leg.cit.).

Paragraph 58, Absatz 2, VwGVG bleiben entgegenstehende Bestimmungen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Bundesgesetzes bereits kundgemacht wurden, in Kraft.

§ 17Vw

GVG sind, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, auf das Verfahren über Beschwerden

Art. 130Abs.

1 B-VG die Bestimmungen des AVG mit Ausnahme der §§ 1 bis 5 sowie des IV. Teiles, die Bestimmungen der Bundesabgabenordnung, des Agrarverfahrensgesetzes und des Dienstrechtsverfahrensgesetzes 1984 und im Übrigen jene verfahrensrechtlichen Bestimmungen in Bundes- oder Landesgesetzen sinngemäß anzuwenden, die die Behörde in dem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht vorangegangenen Verfahren angewendet hat oder anzuwenden gehabt hätte.

Paragraph 17, VwGVG sind, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, auf das Verfahren über Beschwerden

Artikel 130

, Absatz eins, B-VG die Bestimmungen des AVG mit Ausnahme der Paragraphen eins bis 5 sowie des römisch vier. Teiles, die Bestimmungen der Bundesabgabenordnung, des Agrarverfahrensgesetzes und des Dienstrechtsverfahrensgesetzes 1984 und im Übrigen jene verfahrensrechtlichen Bestimmungen in Bundes- oder Landesgesetzen sinngemäß anzuwenden, die die Behörde in dem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht vorangegangenen Verfahren angewendet hat oder anzuwenden gehabt hätte.

§ 7Abs.

1 Z 1 BFA-VG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht über Beschwerden gegen Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl.

Paragraph 7, Absatz eins, Ziffer eins, BFA-VG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht über Beschwerden gegen Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl.

§ 28Abs. 1 Vw

GVG hat das Verwaltungsgericht, sofern die Beschwerde nicht zurückzuweisen oder das Verfahren einzustellen ist, die Rechtssache durch Erkenntnis zu erledigen.

Paragraph 28, Absatz eins, VwGVG hat das Verwaltungsgericht, sofern die Beschwerde nicht zurückzuweisen oder das Verfahren einzustellen ist, die Rechtssache durch Erkenntnis zu erledigen.

§ 28Abs. 2 Vw

GVG hat das Verwaltungsgericht über Beschwerden

Art. 130Abs.

1 Z 1 B-VG dann in der Sache selbst zu entscheiden, wenn der maßgebliche Sachverhalt feststeht oder die Feststellung des maßgeblichen Sachverhalts durch das Verwaltungsgericht selbst im Interesse der Raschheit gelegen oder mit einer erheblichen Kostenersparnis verbunden ist.

Paragraph 28, Absatz 2, VwGVG hat das Verwaltungsgericht über Beschwerden

Artikel 130

, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG dann in der Sache selbst zu entscheiden, wenn der maßgebliche Sachverhalt feststeht oder die Feststellung des maßgeblichen Sachverhalts durch das Verwaltungsgericht selbst im Interesse der Raschheit gelegen oder mit einer erheblichen Kostenersparnis verbunden ist. Zu A) 3.

  1. Entscheidung über die Abweisung des Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens. 3.2.
  2. Gesetzliche Grundlagen zur Wiederaufnahme eines Verfahrens: § 32 VwGVG 2014 idF BGBl. I Nr. 02/2017 lautet auszugsweise: Paragraph 32, VwGVG 2014 in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 02 aus 2017, lautet auszugsweise: „32.

(1)Dem Antrag einer Partei auf Wiederaufnahme eines durch Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes abgeschlossenen Verfahrens ist stattzugeben, wenn
  1. das Erkenntnis durch Fälschung einer Urkunde, falsches Zeugnis oder eine andere gerichtlich strafbare Handlung herbeigeführt oder sonst wie erschlichen worden ist oder
  2. neue Tatsachen oder Beweismittel hervorkommen, die im Verfahren ohne Verschulden der Partei nicht geltend gemacht werden konnten und allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens voraussichtlich ein im Hauptinhalt des Spruchs anders lautendes Erkenntnis herbeigeführt hätten, oder
  3. [ ]
  4. [ ]
(2)Der Antrag auf Wiederaufnahme ist binnen zwei Wochen beim Verwaltungsgericht einzubringen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Antragsteller von dem Wiederaufnahmegrund Kenntnis erlangt hat, wenn dies jedoch nach der Verkündung des mündlichen Erkenntnisses und vor Zustellung der schriftlichen Ausfertigung geschehen ist, erst mit diesem Zeitpunkt. Nach Ablauf von drei Jahren nach Erlassung des Erkenntnisses kann der Antrag auf Wiederaufnahme nicht mehr gestellt werden. Die Umstände, aus welchen sich die Einhaltung der gesetzlichen Frist ergibt, sind vom Antragsteller glaubhaft zu machen.
(3)Unter den Voraussetzungen des Abs. 1 kann die Wiederaufnahme des Verfahrens auch von Amts wegen verfügt werden. Nach Ablauf von drei Jahren nach Erlassung des Erkenntnisses kann die Wiederaufnahme auch von Amts wegen nur mehr aus den Gründen des Abs. 1 Z 1 stattfinden.
(3)Unter den Voraussetzungen des Absatz eins, kann die Wiederaufnahme des Verfahrens auch von Amts we

🔗 Zur amtlichen Quelle

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.