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{'item': 'W286 2298608-1'}

RIS Dokument GerichtBundesverwaltungsgericht Entscheidungsdatum07.01.2025 GeschäftszahlW286 2298608-1 Spruch, , W286 2298605-1/8E W286 2298608-1/8E W286 2298606-1/8E GEKÜRZTE AUSFERTIGUNG DES AM 11.12.2024 MÜNDLICH VERKÜNDETEN ERKENNTNISSES IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Mag.a DEUTSCH-PERNSTEINER über die Beschwerden über die Beschwerden von 1.) XXXX , 2.) XXXX und 3.) XXXX alle StA. Afghanistan, 2.) und 3.) vertreten durch 1.) als deren gesetzliche Vertreterin und alle vertreten durch die BBU GmbH gegen Spruchpunkt I. der Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 30.07.2024, Zlen. 1.) 1372599506/232060519, 2.) 1372595202/232060004 und 3.) 1372595300/232060012 nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 11.12.2024 zu Recht erkannt:Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Mag.a DEUTSCH-PERNSTEINER über die Beschwerden über die Beschwerden von 1.) römisch 40 , 2.) römisch 40 und 3.) römisch 40 alle StA. Afghanistan, 2.) und 3.) vertreten durch 1.) als deren gesetzliche Vertreterin und alle vertreten durch die BBU GmbH gegen Spruchpunkt römisch eins. der Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 30.07.2024, Zlen. 1.) 1372599506/232060519, 2.) 1372595202/232060004 und 3.) 1372595300/232060012 nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 11.12.2024 zu Recht erkannt: A) Den Beschwerden wird stattgegeben und XXXX gemäß § 3 Abs. 1 AsylG 2005 sowie XXXX gem. § 3 Abs. 1 iVm § 34 Abs. 2 und Abs. 4 Asylgesetz 2005 jeweils der Status von Asylberechtigten zuerkannt. Den Beschwerden wird stattgegeben und römisch 40 gemäß Paragraph 3, Absatz eins, AsylG 2005 sowie römisch 40 gem. Paragraph 3, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 34, Absatz 2 und Absatz 4, Asylgesetz 2005 jeweils der Status von Asylberechtigten zuerkannt. Gemäß § 3 Abs. 5 AsylG 2005 wird festgestellt, dass XXXX damit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt. Gemäß Paragraph 3, Absatz 5, AsylG 2005 wird festgestellt, dass römisch 40 damit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt. B) Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig. TextDiese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 11.12.2024 verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG, weilDiese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 11.12.2024 verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß Paragraph 29, Absatz 5, VwGVG, weil  kein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG durch das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl innerhalb der zweiwöchigen Frist gestellt wurde. kein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Paragraph 29, Absatz 4, VwGVG durch das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl innerhalb der zweiwöchigen Frist gestellt wurde.  auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof durch die beschwerdeführenden Parteien am 11.12.2024 ausdrücklich verzichtet wurde (siehe OZ 6). European Case Law IdentifierECLI:AT:BVWG:2025:W286.2298608.1.00

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.