Obsah (9)
§§ 3§ 55Art. 133§ 8§ 57§ 10§ 52§ 46§ 18RIS Dokument GerichtBundesverwaltungsgericht Entscheidungsdatum09.01.2025 GeschäftszahlW152 2300647-1 Spruch, W152 2300647-1/7E IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch den Ri
§§ 3Abs. 1, 8 Abs. 1, 57 und 10 Abs. 1 Z 3 Asyl
G 2005 idgF iVm § 9 BFA-VG idgF und §§ 46, 52 Abs. 2 Z 2 und Abs. 9 FPG idgF als unbegründet abgewiesen.römisch eins. Die Beschwerde wird hinsichtlich der Spruchpunkte römisch eins, römisch zwei, römisch drei, römisch vier und römisch fünf des bekämpften Bescheides
Paragraphen 3, Absatz eins, 8, Absatz eins, 57 und 10 Absatz eins, Ziffer 3, AsylG 2005 idgF in Verbindung mit Paragraph 9, BFA-VG idgF und Paragraphen 46, 52, Absatz 2, Ziffer 2 und Absatz 9, FPG idgF als unbegründet abgewiesen. II.
§ 55Abs. 2 FPG idg
F beträgt die Frist für die freiwillige Ausreise 14 Tage ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung.römisch zwei.
Paragraph 55, Absatz 2, FPG idgF beträgt die Frist für die freiwillige Ausreise 14 Tage ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung. B) Die Revision ist
Art. 133Abs. 4 B-VG idg
F nicht zulässig.Die Revision ist
Artikel 133, Absatz 4, B-VG idg
F nicht zulässig. , TextEntscheidungsgründe:, Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang:römisch eins. Verfahrensgang:
- Die Beschwerdeführerin (in der Folge: BF) stellte – nach einer Mitte März 2024 (laut Angaben der BF) erfolgten Einreise in das österreichische Bundesgebiet – am 09.07.2024 einen Antrag auf internationalen Schutz. Es erfolgte am selben Tag eine Erstbefragung durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes, wobei sie zu ihrem Fluchtgrund angab, sie wolle in Österreich Geld verdienen. In China sei das Leben sehr schwer. Das seien all ihre Fluchtgründe.
- Im Rahmen ihrer am 04.09.2024 vorgenommenen Einvernahme vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (in der Folge: Bundesamt) brachte die BF zu ihrem Fluchtgrund vor, wegen Corona habe sie ihren „Burgerladen“ schließen müssen, dabei einen großen Verlust erlitten und hohe Schulden gehabt. Dann habe sie nur mehr Gelegenheitsjobs ausgeübt. Die BF sei geschieden, ihr Sohn schon erwachsen. Um heiraten zu können, habe der Sohn eine Wohnung gekauft und hiefür einen Kredit aufgenommen. Aus diesem Grund sei die BF ausgereist, um Geld zu verdienen und ihn zu unterstützen. Das seien all ihre Fluchtgründe. Nach Abzahlung ihrer Schulden würde sie nach China zurückkehren.
- Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, Erstaufnahmestelle Ost, vom 05.09.2024, Zahl: 1402908100-241053520, wurde der Antrag auf internationalen Schutz hinsichtlich der Zuerkennung des Status der Asylberechtigten
§ 3Abs. 1 i
Vm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 abgewiesen (Spruchpunkt I), wobei auch
§ 8Abs. 1 i
Vm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 der Antrag auf internationalen Schutz hinsichtlich der Zuerkennung des Status der subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Volksrepublik China abgewiesen wurde (Spruchpunkt II). Ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen wurde hiebei
§ 57Asyl
G 2005 nicht erteilt (Spruchpunkt III).
§ 10Abs. 1 Z 3 i
Vm § 9 BFA-VG wurde eine Rückkehrentscheidung
§ 52Abs.
2 Z 2 FPG erlassen (Spruchpunkt IV). Weiters wurde
§ 52Abs.
9 FPG festgestellt, dass die Abschiebung der BF in die Volksrepublik China
§ 46
FPG zulässig sei (Spruchpunkt V).
§ 55Abs.
1a FPG bestehe keine Frist für die freiwillige Ausreise (Spruchpunkt VI). Gleichzeitig wurde der Beschwerde gegen diesen Bescheid
§ 18Abs.
1 Z 1, 4 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt (Spruchpunkt VII).3. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, Erstaufnahmestelle Ost, vom 05.09.2024, Zahl: 1402908100-241053520, wurde der Antrag auf internationalen Schutz hinsichtlich der Zuerkennung des Status der Asylberechtigten
Paragraph 3, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 13, AsylG 2005 abgewiesen (Spruchpunkt römisch eins), wobei auch
Paragraph 8, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 13, AsylG 2005 der Antrag auf internationalen Schutz hinsichtlich der Zuerkennung des Status der subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Volksrepublik China abgewiesen wurde (Spruchpunkt römisch zwei). Ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen wurde hiebei
Paragraph 57, AsylG 2005 nicht erteilt (Spruchpunkt römisch drei).
Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 3, in Verbindung mit Paragraph 9, BFA-VG wurde eine Rückkehrentscheidung
Paragraph 52, Absatz 2, Ziffer 2, FPG erlassen (Spruchpunkt römisch vier). Weiters wurde
Paragraph 52, Absatz 9, FPG festgestellt, dass die Abschiebung der BF in die Volksrepublik China
Paragraph 46, FPG zulässig sei (Spruchpunkt römisch fünf).
Paragraph 55, Absatz eins a, FPG bestehe keine Frist für die freiwillige Ausreise (Spruchpunkt römisch sechs). Gleichzeitig wurde der Beschwerde gegen diesen Bescheid
Paragraph 18, Absatz eins, Ziffer eins, 4, BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt (Spruchpunkt römisch sieben). Begründend stellte die Behörde im Wesentlichen fest, dem Vorbringen der BF sei jegliche Asylrelevanz abzusprechen. In ihrem gesamten Verfahren habe sie wirtschaftliche Gründe geltend gemacht und sei es ihr persönlich gegenüber zu keiner systematischen bzw. intensiven Verfolgung wegen der Zugehörigkeit zu einer Rasse, Religion, Nationalität, einer bestimmten sozialen Gruppe oder einer politischen Gesinnung gekommen. Es habe auch aus den sonstigen Umständen keine asylrelevante Verfolgung iSd Gründe der GFK festgestellt werden können. Unter Berücksichtigung aller bekannten Umstände könne auch nicht festgestellt werden, dass die BF im Falle einer Rückkehr in die Volksrepublik China Gefahr liefe, einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung oder Strafe, oder der Todesstrafe, unterworfen zu werden. Es seien keine Umstände amtsbekannt, dass in der Volksrepublik China eine solche extreme Gefährdungslage bestünde, dass gleichsam jeder, der dorthin zurückkehrt, einer Gefährdung im Sinne der Art. 2 und 3 EMRK ausgesetzt wäre, oder eine derartige humanitäre Katastrophe vorherrschte, dass das Überleben sämtlicher dort lebender Personen mangels Nahrung und Wohnraum tatsächlich in Frage gestellt wäre. Es habe zudem nicht festgestellt werden können, dass der BF im Herkunftsland die Lebensgrundlage gänzlich entzogen gewesen wäre oder dass sie bei einer Rückkehr in eine die Existenz bedrohende (oder medizinische) Notlage gedrängt würde. Sie verfüge in der Volksrepublik China über ausreichende soziale Anknüpfungspunkte und es sei festzustellen, dass sie im Fall Ihrer Rückkehr Unterstützungsmöglichkeiten vorfinde. Die BF sei eine gesunde, agile Frau, bei der die grundsätzliche Teilnahmemöglichkeit am Erwerbsleben vorausgesetzt werden könne, sie beherrsche die Sprache und habe ihr gesamtes Leben in der Volksrepublik China verbracht, weshalb davon auszugehen sei, dass sie mit der dortigen Kultur- und Lebensweise bestens vertraut sei.Begründend stellte die Behörde im Wesentlichen fest, dem Vorbringen der BF sei jegliche Asylrelevanz abzusprechen. In ihrem gesamten Verfahren habe sie wirtschaftliche Gründe geltend gemacht und sei es ihr persönlich gegenüber zu keiner systematischen bzw. intensiven Verfolgung wegen der Zugehörigkeit zu einer Rasse, Religion, Nationalität, einer bestimmten sozialen Gruppe oder einer politischen Gesinnung gekommen. Es habe auch aus den sonstigen Umständen keine asylrelevante Verfolgung iSd Gründe der GFK festgestellt werden können. Unter Berücksichtigung aller bekannten Umstände könne auch nicht festgestellt werden, dass die BF im Falle einer Rückkehr in die Volksrepublik China Gefahr liefe, einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung oder Strafe, oder der Todesstrafe, unterworfen zu werden. Es seien keine Umstände amtsbekannt, dass in der Volksrepublik China eine solche extreme Gefährdungslage bestünde, dass gleichsam jeder, der dorthin zurückkehrt, einer Gefährdung im Sinne der Artikel 2 und 3 EMRK ausgesetzt wäre, oder eine derartige humanitäre Katastrophe vorherrschte, dass das Überleben sämtlicher dort lebender Personen mangels Nahrung und Wohnraum tatsächlich in Frage gestellt wäre. Es habe zudem nicht festgestellt werden können, dass der BF im Herkunftsland die Lebensgrundlage gänzlich entzogen gewesen wäre oder dass sie bei einer Rückkehr in eine die Existenz bedrohende (oder medizinische) Notlage gedrängt würde. Sie verfüge in der Volksrepublik China über ausreichende soziale Anknüpfungspunkte und es sei festzustellen, dass sie im Fall Ihrer Rückkehr Unterstützungsmöglichkeiten vorfinde. Die BF sei eine gesunde, agile Frau, bei der die grundsätzliche Teilnahmemöglichkeit am Erwerbsleben vorausgesetzt werden könne, sie beherrsche die Sprache und habe ihr gesamtes Leben in der Volksrepublik China verbracht, weshalb davon auszugehen sei, dass sie mit der dortigen Kultur- und Lebensweise bestens vertraut sei. Das Bundesamt stellte hiebei zur Lage in der Volksrepublik China auf Grundlage des Länderinformationsblattes der Staatendokumentation Folgendes fest (Auszug): „[…] Sicherheitslage Letzte Änderung 2023-04-13 14:32 Die Sicherheitslage ist stabil. Dennoch kann es sporadisch zu Demonstrationen und Zusammenstößen mit den Sicherheitskräften kommen. Vereinzelt sind in China Anschläge verübt worden (EDA 8.2.2023). Es gibt in China keine unüberbrückbaren sozialen oder religiösen Spaltungen und, mit Ausnahme einiger Minderheiten wie z. B. der Uiguren und Tibeter, gibt es auch keine ethnische (BS 23.2.2022). Demonstrationen, Unruhen, Zusammenstöße Zivile Unruhen, ausgelöst durch ein breites Spektrum sozio-ökonomischer und politischer Missstände, ereignen sich in China regelmäßig (ICG 21.4.2022). Täglich kommt es zu Dutzenden von Protesten chinesischer Bürger, doch die meisten davon sind klein und betreffen Themen der Lebensgrundlage wie Lohnrückstände, Abriss von Häusern, Enteignung von Land (BS 23.2.2022) sowie Zwangsräumungen oder Zwangsumsiedelungen und unangemessene Entschädigungen. Medienberichten zufolge fanden im Laufe des Jahres 2022 landesweit Tausende von Protesten statt (USDOS 20.3.2023). Der China Dissent Monitor (CDM) der NGO Freedom House dokumentierte zwischen Juni 2022 und 5.12.2022 1.080 Dissensfälle, zu 96 Prozent Demonstrationen oder Streiks. (FH 14.2.2023). Allerdings dürfte die Häufigkeit in den Statistiken unterrepräsentiert sein (FH 7.10.2022). Neben den großflächigen Anti-Lockdown-Demonstrationen gegen die Zero-Covid-Strategie der Regierung [siehe dazu Kapitel COVID-19, inkl. Informationskontrolle] sind vor allem die zahlreichen, landesweiten Proteste von Immobilienkäufern im Sommer 2022, die sogenannten Hypothekenboycotts zu nennen (BN 3.8.2022; vgl. BBC 10.3.2022; REU 19.9.2022). Diese machen fast die Hälfte (43 Prozent) aller von CDM dokumentierten Dissensfälle aus (FH 7.10.2022). Sie haben erreicht, dass das Politbüro lokale Beamte anwies, die Fertigstellung von Wohnungsbauprojekten zu gewährleisten, und staatliche Banken unter Druck setzte, die Bauarbeiten zu finanzieren (BN 3.8.2022). Neben den großflächigen Anti-Lockdown-Demonstrationen gegen die Zero-Covid-Strategie der Regierung [siehe dazu Kapitel COVID-19, inkl. Informationskontrolle] sind vor allem die zahlreichen, landesweiten Proteste von Immobilienkäufern im Sommer 2022, die sogenannten Hypothekenboycotts zu nennen (BN 3.8.2022; vergleiche BBC 10.3.2022; REU 19.9.2022). Diese machen fast die Hälfte (43 Prozent) aller von CDM dokumentierten Dissensfälle aus (FH 7.10.2022). Sie haben erreicht, dass das Politbüro lokale Beamte anwies, die Fertigstellung von Wohnungsbauprojekten zu gewährleisten, und staatliche Banken unter Druck setzte, die Bauarbeiten zu finanzieren (BN 3.8.2022). Im Februar 2023 kam es bei Protesten Tausender Pensionisten gegen Kürzungen bei Krankenversicherungsleistungen zu Zusammenstößen mit der Polizei und mehreren Festnahmen (BAMF 20.2.2023; vgl. NZZ 16.2.2023).Im Februar 2023 kam es bei Protesten Tausender Pensionisten gegen Kürzungen bei Krankenversicherungsleistungen zu Zusammenstößen mit der Polizei und mehreren Festnahmen (BAMF 20.2.2023; vergleiche NZZ 16.2.2023). Prinzipiell sind Demonstrationen und anderweitige Protestformen ohne Regierungserlaubnis, die für Durchschnittsbürger praktisch nicht zu bekommen ist, illegal und Teilnehmer riskieren daher ihre Inhaftierung (BS 23.2.2022; vgl. AA 19.12.2022). Häufig folgen auch formelle Anklagen. Demonstrationen, die durch allgemeine politische oder soziale Missstände motiviert sind, werden von den Behörden schnell und manchmal durch übermäßige Gewaltanwendung aufgelöst(USDOS 20.3.2023). Wenngleich Sicherheitskräfte oft mit harter Hand regieren (ICG 21.4.2022), werden andererseits kleine, friedliche und unpolitische Demonstrationen von den Behörden oftmals ignoriert, wobei die Bestrafung von Demonstrierenden unter Xi Jinping zugenommen hat (BS 23.2.2022). Die Regierung hat über Jahrzehnte sichergestellt, dass ein zur Niederschlagung großflächiger Aufstände nötiger Apparat aufgestellt wurde (AP 2.12.2022). Prinzipiell sind Demonstrationen und anderweitige Protestformen ohne Regierungserlaubnis, die für Durchschnittsbürger praktisch nicht zu bekommen ist, illegal und Teilnehmer riskieren daher ihre Inhaftierung (BS 23.2.2022; vergleiche AA 19.12.2022). Häufig folgen auch formelle Anklagen. Demonstrationen, die durch allgemeine politische oder soziale Missstände motiviert sind, werden von den Behörden schnell und manchmal durch übermäßige Gewaltanwendung aufgelöst(USDOS 20.3.2023). Wenngleich Sicherheitskräfte oft mit harter Hand regieren (ICG 21.4.2022), werden andererseits kleine, friedliche und unpolitische Demonstrationen von den Behörden oftmals ignoriert, wobei die Bestrafung von Demonstrierenden unter römisch zehn i Jinping zugenommen hat (BS 23.2.2022). Die Regierung hat über Jahrzehnte sichergestellt, dass ein zur Niederschlagung großflächiger Aufstände nötiger Apparat aufgestellt wurde (AP 2.12.2022). Massenüberwachungssysteme Die Behörden setzen Ressourcen für die Ausweitung von Massenüberwachungssystemen im ganzen Land ein (HRW 13.1.2022). Berichten zufolge setzt das Ministerium für öffentliche Sicherheit landesweit mehrere Millionen Überwachungskameras ein, um die Öffentlichkeit zu überwachen (USDOS 20.3.2023). Dabei nutzt die chinesische Regierung verschiedenste digitale Technologien wie Big-Data-Analysen, (biometrische) Gesichtserkennung, künstliche Intelligenz und Cloud Computing (BS 23.2.2022). Im Rahmen einer Kampagne von 2015 bis 2020 wurden Städte flächendeckend mit Überwachungskameras ausgestattet, die als "sharp eyes" bezeichnet werden. China ist bestrebt, dasselbe in ländlichen Gebieten zu tun. Dutzende chinesische Unternehmen haben Software, bekannt als "one person, one file" entwickelt, die mithilfe künstlicher Intelligenz die gesammelten Daten über die Bewohner sortieren (REU 8.4.2022; vgl. FH 2.2022).Die Behörden setzen Ressourcen für die Ausweitung von Massenüberwachungssystemen im ganzen Land ein (HRW 13.1.2022). Berichten zufolge setzt das Ministerium für öffentliche Sicherheit landesweit mehrere Millionen Überwachungskameras ein, um die Öffentlichkeit zu überwachen (USDOS 20.3.2023). Dabei nutzt die chinesische Regierung verschiedenste digitale Technologien wie Big-Data-Analysen, (biometrische) Gesichtserkennung, künstliche Intelligenz und Cloud Computing (BS 23.2.2022). Im Rahmen einer Kampagne von 2015 bis 2020 wurden Städte flächendeckend mit Überwachungskameras ausgestattet, die als "sharp eyes" bezeichnet werden. China ist bestrebt, dasselbe in ländlichen Gebieten zu tun. Dutzende chinesische Unternehmen haben Software, bekannt als "one person, one file" entwickelt, die mithilfe künstlicher Intelligenz die gesammelten Daten über die Bewohner sortieren (REU 8.4.2022; vergleiche FH 2.2022). Laut Menschenrechtsorganisationen greifen die Behörden auch auf Kameras und andere Formen der Überwachung zurück, um politische Dissidenten, religiöse Führer und Anhänger, Tibeter und Uiguren zu überwachen und einzuschüchtern. Die Videoüberwachung mit Gesichtserkennungstechnologie- und "Gangerkennung" ermöglicht es dabei der Polizei, auch Personen in Menschenmengen schnell zu identifizieren (USDOS 20.3.2023). Eine noch nie da gewesene Anzahl von Videoüberwachungskameras wurde während der COVID-19-Pandemie im Rahmen der Bemühungen um die Kontrolle des Virus eingesetzt [siehe dazu Kapitel COVID-19, inkl. Informationskontrolle] (DFAT 22.12.2021). Soziale Medien werden ebenfalls zur Überwachung der Bevölkerung verwendet (FH 2.2022; vgl. DFAT 22.12.2021). Die elektronische Überwachung wird zudem mit einer Offline-Überwachung durch Nachbarschaftskomitees der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) ergänzt (FH 2.2022). Außerdem werden auch Kontrollen durch eine massive, sichtbare Polizeipräsenz an strategischen Orten aufrechterhalten (BS 23.2.2022). Soziale Medien werden ebenfalls zur Überwachung der Bevölkerung verwendet (FH 2.2022; vergleiche DFAT 22.12.2021). Die elektronische Überwachung wird zudem mit einer Offline-Überwachung durch Nachbarschaftskomitees der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) ergänzt (FH 2.2022). Außerdem werden auch Kontrollen durch eine massive, sichtbare Polizeipräsenz an strategischen Orten aufrechterhalten (BS 23.2.2022). Militärische Stärke und Sicherheitskooperationen 2021 stand China mit Militärausgaben von schätzungsweise 293 Milliarden US-Dollar weltweit an zweiter Stelle, wobei das Militärbudget seit 27 aufeinanderfolgenden Jahren gestiegen ist (SIPRI 25.4.2022). Im März 2022 verkündete die Regierung zudem die Verabschiedung eines Verteidigungsbudgets, welches um 7,1 Prozent höher ist als das von
- Die kontinuierliche Aufstockung der Militärbudgets ist ein direktes Ergebnis des Ziels Pekings, die militärische Ausbildung zu verbessern, die Fähigkeiten zu steigern und die Kampfbereitschaft der Volksbefreiungsarmee zu erhöhen (JF 29.4.2022; vgl. Der Standard 5.3.2022). Laut dem Friedensforschungsinstitut SIPRI spiegeln sich in den Erhöhungen die langfristige Modernisierung und der Ausbau der Streitkräfte wider, die Pekings Position im geopolitischen Wettbewerb verbessern sollen (SD 26.4.2021).2021 stand China mit Militärausgaben von schätzungsweise 293 Milliarden US-Dollar weltweit an zweiter Stelle, wobei das Militärbudget seit 27 aufeinanderfolgenden Jahren gestiegen ist (SIPRI 25.4.2022). Im März 2022 verkündete die Regierung zudem die Verabschiedung eines Verteidigungsbudgets, welches um 7,1 Prozent höher ist als das von
- Die kontinuierliche Aufstockung der Militärbudgets ist ein direktes Ergebnis des Ziels Pekings, die militärische Ausbildung zu verbessern, die Fähigkeiten zu steigern und die Kampfbereitschaft der Volksbefreiungsarmee zu erhöhen (JF 29.4.2022; vergleiche Der Standard 5.3.2022). Laut dem Friedensforschungsinstitut SIPRI spiegeln sich in den Erhöhungen die langfristige Modernisierung und der Ausbau der Streitkräfte wider, die Pekings Position im geopolitischen Wettbewerb verbessern sollen (SD 26.4.2021). Die Sicherheitskooperation innerhalb der Shanghai Cooperation Organization (SCO) widmet sich dem Kampf der "three evil forces", Terrorismus, Separatismus (Taiwan, Tibet und Xinjiang) und Extremismus. In diesen Bereichen sollen auch der Austausch nachrichtendienstlicher Informationen sowie die Durchführung gemeinsamer militärischer Übungen verstärkt werden (LVAk 5.2020). International macht China seinen Einfluss geltend, um Staaten dazu zu bewegen, terrorverdächtige Personen auszuliefern (BAMF 2.2020). Vor dem Hintergrund der Spannungen mit den USA und der EU sowie des Ukraine-Kriegs rücken China und Russland enger zusammen. Nicht nur politisch auch militärisch wollen sich die beiden Länder annähern (IW 27.5.2022). Grenzkonflikte Es bestehen Spannungen aufgrund einer Reihe umstrittener Gebiete, wobei diese laut der NGO International Crisis Group nicht kurzfristig zu einem offenen Konflikt führen dürften (ICG 21.4.2022). Grenzkonflikt China und Indien Grenzkonflikte im bevölkerungsarmen Himalaja-Gebiet, die zum Teil militärisch ausgetragen wurden, prägen das Verhältnis zwischen beiden Mächten (LVAk 5.2020; vgl. BI 12.2022).2020 kam es zu einer größeren Konfliktsituation zwischen China und Indien aufgrund der Grenzstreitigkeiten in Ladakh, nachdem sich im Juni chinesische und indische Soldaten ein unbewaffnetes Gerangel in einem umstrittenen Gebiet lieferten. Berichten zufolge kamen 20 indische und 43 chinesische Soldaten ums Leben (BS 23.2.2022; vgl. BI 12.2022).Grenzkonflikte im bevölkerungsarmen Himalaja-Gebiet, die zum Teil militärisch ausgetragen wurden, prägen das Verhältnis zwischen beiden Mächten (LVAk 5.2020; vergleiche BI 12.2022).2020 kam es zu einer größeren Konfliktsituation zwischen China und Indien aufgrund der Grenzstreitigkeiten in Ladakh, nachdem sich im Juni chinesische und indische Soldaten ein unbewaffnetes Gerangel in einem umstrittenen Gebiet lieferten. Berichten zufolge kamen 20 indische und 43 chinesische Soldaten ums Leben (BS 23.2.2022; vergleiche BI 12.2022). Die Taiwan Frage und Spannungen im indopazifischen Raum Taiwan, das seit Gründung der VR China im Jahr 1949 nicht unter der effektiven Kontrolle Pekings steht, bleibt eines der sensibelsten Themen in der chinesischen Außen- und Innenpolitik. Es wird von der VR China als
- Provinz geführt (ÖB Peking 12.2021). China betrachtet Taiwan als abtrünnige Provinz (MM 19.10.2022). Xi Jinping bekräftige in seiner Rede zur Eröffnung des
- Parteikongresses am 16.10.2022, dass China eine Unabhängigkeit Taiwans ablehne und seine staatliche Souveränität wie territoriale Integrität schütze (Kurier 16.10.2022; vgl. GD 16.10.2022; MM 19.10.2022). Für Xi Jinping und die KPCh gilt eine Wiedervereinigung von Festlandchina und Taiwan außerdem als "historische Aufgabe und unerschütterliche Verpflichtung" (MM 19.10.2022). Die Xi-Regierung übt weiterhin Druck auf Taiwan aus, sich zu einer Wiedervereinigung mit dem Festland zu verpflichten (BS 23.2.2022). Taiwans Regierungschefin hat chinesische Forderungen nach einer "Wiedervereinigung" Taiwans und Chinas strikt zurückgewiesen. Die Inselrepublik werde ihre Verteidigung ausbauen, um sicherzustellen, dass niemand Taiwan zwingen könne, den Weg zu nehmen, den Peking vorzeichne (Zeit online 10.10.2021).Taiwan, das seit Gründung der VR China im Jahr 1949 nicht unter der effektiven Kontrolle Pekings steht, bleibt eines der sensibelsten Themen in der chinesischen Außen- und Innenpolitik. Es wird von der VR China als
- Provinz geführt (ÖB Peking 12.2021). China betrachtet Taiwan als abtrünnige Provinz (MM 19.10.2022). römisch zehn i Jinping bekräftige in seiner Rede zur Eröffnung des
- Parteikongresses am 16.10.2022, dass China eine Unabhängigkeit Taiwans ablehne und seine staatliche Souveränität wie territoriale Integrität schütze (Kurier 16.10.2022; vergleiche GD 16.10.2022; MM 19.10.2022). Für römisch zehn i Jinping und die KPCh gilt eine Wiedervereinigung von Festlandchina und Taiwan außerdem als "historische Aufgabe und unerschütterliche Verpflichtung" (MM 19.10.2022). Die Xi-Regierung übt weiterhin Druck auf Taiwan aus, sich zu einer Wiedervereinigung mit dem Festland zu verpflichten (BS 23.2.2022). Taiwans Regierungschefin hat chinesische Forderungen nach einer "Wiedervereinigung" Taiwans und Chinas strikt zurückgewiesen. Die Inselrepublik werde ihre Verteidigung ausbauen, um sicherzustellen, dass niemand Taiwan zwingen könne, den Weg zu nehmen, den Peking vorzeichne (Zeit online 10.10.2021). Die Kommunistische Partei der VR China hat eine gewaltsame Wiedervereinigung nie ausgeschlossen und zuletzt den Druck erhöht - etwa durch wiederholte Überflüge von Taiwans Flugsicherheitszone und sogar Taiwans Luftraum (MM 2.3.2022). Die taiwanische Armee absolvierte ihrerseits hingegen Manöver im Abwehrkampf gegen China (ORF 8.2.2022). Seit dem russischen Überfall auf die Ukraine wachsen die Befürchtungen, dass auch Peking seine wiederholten Drohungen mit der Eroberung der Insel wahr machen könnte (Zeit online 25.4.2022). Die USA hat Taiwan Unterstützung beim Aufbau der Verteidigungsfähigkeiten zugesichert, ein ausdrückliches Versprechen, die Insel im Falle eines Krieges militärisch zu unterstützen, gibt es dabei vonseiten der USA aber nicht (DlF 31.5.2022). Als Reaktion auf den zunehmenden Druck aus China haben die USA ein neues Bündnis im indopazifischen Raum ins Leben gerufen - das sogenannte Quad, ein informelles Viererbündnis von USA, Indien, Japan und Australien. Ländern wie Japan und Indien gegenüber war China zuletzt sehr aggressiv aufgetreten. Auch Hongkong und der Druck auf Taiwan spielen dabei eine Rolle (DlF 31.5.2022). Quellen AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (19.12.2022): China: Politisches Porträt, https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/china-node/politisches-portraet/200846, Zugriff 25.1.2023 AP - Associated Press (2.12.2022): China security forces are well-prepared for quashing dissent, https://apnews.com/article/health-china-beijing-covid-government-and-politics-55ae2d4f939e82b206f3661d9209f2e6, Zugriff 21.2.2023 BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (20.2.2023): Briefing Notes KW08 /
- Gruppe 62 – Informationszentrum Asyl und Migration, https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/BriefingNotes/2023/briefingnotes-kw08-2023.html, Zugriff 21.2.2023 BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (2.2020): Länderreport 22: China. Situation der Muslime, https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/Laenderreporte/2020/laenderreport-22-china.pdf?__blob=publicationFile&v=2, Zugriff 15.2.2023 BBC - British Broadcasting Corporation (10.3.2022): China property crisis: Why homeowners stopped paying their mortgages, https://www.bbc.com/news/world-asia-china-62402961, Zugriff 21.2.2023 BI - Brookings Institution (12.2022): China’s relations with Russia, India, and Europe, https://www.brookings.edu/research/chinas-relations-with-russia-india-and-europe, Zugriff 15.2.2023 [Login erforderlich] BN - Bloomberg News (3.8.2022): Sweeping Mortgage Boycott Changes the Face of Dissent in China, https://www.bloomberg.com/news/features/2022-08-03/china-real-estate-market-crisis-protests-may-spur-multi-billion-dollar-rescue, Zugriff 21.2.2023 BS - Bertelsmann Stiftung (23.2.2022): BTI 2022 Country Report China, https://www.ecoi.net/en/file/local/2069707/country_report-2022_CHN.pdf, Zugriff 25.1.2023 DFAT - Department of Foreign Affairs and Trade [Australien] (22.12.2021): DFAT Country Information Report People's Republic of China, https://www.ecoi.net/en/file/local/2067346/country-information-report-china-22122021.pdf, Zugriff 15.2.2023 DlF - Deutschlandfunk (31.5.2022): Verhältnis zwischen USA und China - Alle Signale stehen auf Konfrontation, https://www.deutschlandfunk.de/konflikt-china-usa-100.html, Zugriff 21.3.2023 EDA - Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten [Schweiz] (8.2.2023): Reisehinweise für China, https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-reisehinweise/china/reisehinweise-fuer-china.html#eda781fec, Zugriff 14.2.2023 FH - Freedom House (14.2.2023): China Dissent Monitor. Issue 2: October - December 2022, https://freedomhouse.org/report/china-dissent-monitor/2023/issue-2-october-december-2022, Zugriff 21.2.2023 FH - Freedom House (7.10.2022): China Dissent Monitor. Issue 1: June - September 2022, https://freedomhouse.org/report/china-dissent-monitor/2022/issue-1-june-september-2022, Zugriff 21.2.2023 FH - Freedom House (2.2022): Freedom in the World 2022 - China, https://www.ecoi.net/de/dokument/2068722.html, Zugriff 25.1.2023 GD - Guardian, The (16.10.2022): Xi Jinping opens Chinese Communist party congress with warning for Taiwan, https://www.theguardian.com/world/2022/oct/16/xi-jinping-speech-opens-china-communist-party-congress, Zugriff 27.2.2023 GD - Guardian, The (16.10.2022): römisch zehn i Jinping opens Chinese Communist party congress with warning for Taiwan, https://www.theguardian.com/world/2022/oct/16/xi-jinping-speech-opens-china-communist-party-congress, Zugriff 27.2.2023 HRW - Human Rights Watch (13.1.2022): World Report 2022 - China, https://www.ecoi.net/en/document/2066482.html, Zugriff 14.2.2023 ICG - International Crisis Group (21.4.2022): China Country Report: Security, https://crisis24.garda.com/insights-intelligence/intelligence/country-reports/china, Zugriff 21.2.2023 IW - Institut der deutschen Wirtschaft (27.5.2022): IW-Kurzbericht Nr. 45/2022: Chinesisch-russische Partnerschaft, https://www.iwkoeln.de/fileadmin/user_upload/Studien/Kurzberichte/PDF/2022/IW-Kurzbericht_2022-Chinas-Energieimporte-Russland.pdf, Zugriff 13.6.2022 JF - Jamestown Foundation, The (29.4.2022): China’s 2022 Defense Budget: Behind the Numbers, https://jamestown.org/program/chinas-2022-defense-budget-behind-the-numbers, Zugriff 22.2.2023 Kurier - Kurier (16.10.2022): KP-Kongress: Xi Jinping droht Taiwan mit "entschlossenem Kampf", https://kurier.at/politik/ausland/kp-kongress-eroeffnet-xi-jinping-droht-taiwan-mit-militaereinsatz/402183774, Zugriff 27.2.2023 Kurier - Kurier (16.10.2022): KP-Kongress: römisch zehn i Jinping droht Taiwan mit "entschlossenem Kampf", https://kurier.at/politik/ausland/kp-kongress-eroeffnet-xi-jinping-droht-taiwan-mit-militaereinsatz/402183774, Zugriff 27.2.2023 LVAk - Landesverteidigungsakademie [Österreich] (5.2020): Chinas Aufstieg zur Globalmacht - Der Weg einer Regionalmacht zum weltpolitischen Akteur, https://www.bundesheer.at/wissen-forschung/publikationen/beitrag.php?id=3371, Zugriff 27.2.2023 MM - Münchner Merkur (19.10.2022): Xi Jinpings Taiwan-Drohungen: Steht der Zeitplan fuür eine Invasion der Insel?, https://www.merkur.de/politik/china-taiwan-konflikt-krise-xi-jinping-kommunistische-partei-parteitag-nancy-pelosi-zr-91860187.html, Zugriff 27.2.2023 MM - Münchner Merkur (19.10.2022): römisch zehn i Jinpings Taiwan-Drohungen: Steht der Zeitplan fuür eine Invasion der Insel?, https://www.merkur.de/politik/china-taiwan-konflikt-krise-xi-jinping-kommunistische-partei-parteitag-nancy-pelosi-zr-91860187.html, Zugriff 27.2.2023 MM - Münchner Merkur (2.3.2022): Nutzt China den russischen Einmarsch in der Ukraine als Blaupause für eine Taiwan-Invasion?, https://www.merkur.de/politik/china-taiwan-ukraine-krieg-konflikt-einmarsch-taiwan-usa-delegation-xi-jinping-sanktionen-zr-91383031.html, Zugriff 21.3.2023 NZZ - Neue Zürcher Zeitung (16.2.2023): Xi Jinpings Null-Covid-Politik ist zwar vorbei. Doch deren Nachspiel hat gerade erst begonnen, https://www.nzz.ch/international/proteste-in-china-jetzt-demonstrieren-die-rentner-nzz-ld.1726234?kid=nl167_2023-2-16&ga=1&mktcval=167_2023-02-16&mktcid=nled, Zugriff 21.2.2023 [kostenpflichtig, Login erforderlich] NZZ - Neue Zürcher Zeitung (16.2.2023): römisch zehn i Jinpings Null-Covid-Politik ist zwar vorbei. Doch deren Nachspiel hat gerade erst begonnen, https://www.nzz.ch/international/proteste-in-china-jetzt-demonstrieren-die-rentner-nzz-ld.1726234?kid=nl167_2023-2-16&ga=1&mktcval=167_2023-02-16&mktcid=nled, Zugriff 21.2.2023 [kostenpflichtig, Login erforderlich] ÖB Peking - Österreichische Botschaft Peking [Österreich] (12.2021): Asylbericht 2021: Volksrepublik China (Stand: Dezember 2021) ORF - Österreichischer Rundfunk (8.2.2022): US-Waffenlieferung: Neuer Zündstoff im Taiwan-Konflikt, https://orf.at/stories/3246701, Zugriff 21.3.2023 [Login erforderlich] REU - Reuters (19.9.2022): Analysis: China’s mortgage boycott quietly regroups as construction idles, https://www.reuters.com/world/china/chinas-mortgage-boycott-quietly-regroups-construction-idles-2022-09-19, Zugriff 21.2.2023 REU - Reuters (8.4.2022): China uses AI software to improve its surveillance capabilities, https://www.reuters.com/world/china/china-uses-ai-software-improve-its-surveillance-capabilities-2022-04-08, Zugriff 22.2.2023 SIPRI - Stockholm International Peace Research Institute (25.4.2022): World military expenditure passes $2 trillion for first time, https://www.sipri.org/media/press-release/2022/world-military-expenditure-passes-2-trillion-first-time, Zugriff 22.2.2023 Standard - Standard, Der (5.3.2022): China erhöht Rüstungsausgaben trotz niedrigstem Wachstumsziel seit Jahrzehnten, https://www.derstandard.at/story/2000133863422/china-erhoeht-ruestungsausgaben-trotz-niedrigstem-wachstumsziel-seit-jahrzehnten, Zugriff 22.2.2023 SZ - Süddeutsche Zeitung (26.4.2021): Verteidigung: Militärausgaben steigen weltweit trotz Corona, https://www.sueddeutsche.de/politik/militaerausgaben-anstieg-corona-sipri-1.5276343, Zugriff 22.2.2023 USDOS - United States Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights Practices: China, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089071.html, Zugriff 12.4.2023 Zeit online - Zeit online (25.4.2022): Besuch von US-Delegation: Militärmanöver: Neue Spannungen zwischen China und Taiwan, https://www.zeit.de/news/2022-04/15/chinesische-manoever-sollen-druck-auf-taiwan-und-usa-erhoehen, Zugriff 21.3.2023 Zeit online - Zeit online (10.10.2021): Taiwan: Präsidentin Tsai Ing-wen will sich Druck aus China nicht beugen, https://www.zeit.de/politik/ausland/2021-10/taiwan-praesidentin-tsai-ing-wen-china-druck-verteidigung?page=14, Zugriff 21.3.2023 [Login erforderlich] Sicherheitsbehörden Letzte Änderung 2022-07-20 10:56 Zivile Behörden haben die Kontrolle über die Sicherheitskräfte. Staatspräsident Xi Jinping ist auch Generalsekretär der Partei und Vorsitzender der Zentralen Militärkommission (USDOS 12.4.2022). Damit ist er auch Oberbefehlshaber der Streitkräfte (MERICS 9.7.2021). Sicherheitsbehörden sind das Ministerium für Staatssicherheit, das Ministerium für Öffentliche Sicherheit und die Bewaffnete Volkspolizei (BVP) der Volksbefreiungsarmee. Das Ministerium für Staatssicherheit soll vor Staatsfeinden, Spionen und konterrevolutionären Aktivitäten zur Sabotage oder dem Sturz des chinesischen sozialistischen Systems schützen. In die Zuständigkeit dieses Ministeriums fallen auch der Inlands- und Auslandsgeheimdienst (ÖB 12.2021).Zivile Behörden haben die Kontrolle über die Sicherheitskräfte. Staatspräsident römisch zehn i Jinping ist auch Generalsekretär der Partei und Vorsitzender der Zentralen Militärkommission (USDOS 12.4.2022). Damit ist er auch Oberbefehlshaber der Streitkräfte (MERICS 9.7.2021). Sicherheitsbehörden sind das Ministerium für Staatssicherheit, das Ministerium für Öffentliche Sicherheit und die Bewaffnete Volkspolizei (BVP) der Volksbefreiungsarmee. Das Ministerium für Staatssicherheit soll vor Staatsfeinden, Spionen und konterrevolutionären Aktivitäten zur Sabotage oder dem Sturz des chinesischen sozialistischen Systems schützen. In die Zuständigkeit dieses Ministeriums fallen auch der Inlands- und Auslandsgeheimdienst (ÖB 12.2021). Darüber hinaus beschäftigen zahlreiche lokale Kader u. a. entlassene Militärangehörige in paramilitärischen Schlägertrupps. Diese Banden gehen häufig bei Zwangsaussiedlung im Zuge von Immobilienspekulation durchaus auch im Zusammenspiel mit der BVP gegen Zivilisten vor. Die Zuständigkeiten des Ministeriums für Öffentliche Sicherheit sind die innere Sicherheit, Wirtschaft und Kommunikationssicherheit, neben der Verantwortung für Polizeieinsätze und Gefängnisverwaltung. Die Organisationseinheit auf niedrigster Ebene sind die lokalen Polizeikommissariate, die für den alltäglichen Umgang mit der Bevölkerung verantwortlich sind und die Aufgaben von Polizeistationen erfüllen (ÖB 12.2021). Die Sicherheitsbehörden genießen weiterhin auch aufgrund des Mangels an Kontrolle und Transparenz einen großen Handlungsspielraum (ÖB 12.2021). Im Strafverfahren haben in China nicht die Strafgerichte die Oberhand, sondern die ermittelnden Organe der Sicherheitsbehörden und der Volksstaatsanwaltschaften (AA 11.10.2021). Die Ausgaben für die innere Sicherheit sind in allen Provinzen und Regionen im Zeitraum von 2007 bis 2016 um 215 Prozent angestiegen und erhöhten sich 2018 insbesondere in sensiblen Minderheitenregionen wie Xinjiang und Tibet weiter. Im Juni 2017 wurde mit dem Aufklärungsgesetz ("Intelligence Law" 2017; geändert 2018), durch das Ständige Komitee des Nationalen Volkskongresses Chinas ein neues Gesetz erlassen, welches über die staatlichen Sicherheitsbehörden hinaus jedes einzelne Mitglied der chinesischen Gesellschaft aufruft, zur nationalen Aufklärungsarbeit beizutragen und nachrichtendienstlich relevante Informationen über Dritte, die an Aktivitäten beteiligt sind, welche der nationalen Sicherheit Chinas oder seinen Interessen schaden können, an die Behörden weiterzugeben (DFAT 3.10.2019). Die Behörde für Staatssicherheit kann seit 2017 Beträge zwischen 10.000 und 500.000 Yuan (etwa 68.000 Euro) für nützliche Hinweise an Informanten auszahlen, welche durch ihre Mitarbeit bei der Enttarnung von Spionen helfen (CNN 18.10.2021). Darüber hinaus besteht ein enges Netz an lokalen Partei-Büros welche mittels freiwilliger „Blockwarte“ die Bewegungen der Bewohner einzelner Viertel überwachen und mit der Polizei zusammenarbeiten (ÖB 12.2021). Quellen: AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (11.10.2021): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Volksrepublik China (Stand: Juli 2021), https://www.ecoi.net/en/file/local/2062877/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%BCber_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Volksrepublik_China_%28Stand_Juli_2021%29%2C_11.10.2021.pdf, Zugriff 5.5.2022 CNN - Cable News Network (18.10.2021): China's propaganda machine is intensifying its 'people's war' to catch American spies, https://edition.cnn.com/2021/10/18/china/cia-spies-mic-intl-hnk/index.html, Zugriff 5.5.2022 DFAT - Department of Foreign Affairs and Trade [Australien] (3.10.2019): DFAT Country Information Report China, https://www.ecoi.net/en/file/local/2019379/country-information-report-china.pdf, Zugriff 5.5.2022 MERICS - Mercator Institute for China Studies (9.7.2021): Xi: „Zeit und Momentum stehen auf unserer Seite“, https://merics.org/de/kommentar/xi-zeit-und-momentum-stehen-auf-unserer-seite, Zugriff 5.5.2022 ÖB Peking [Österreich] (12.2021): Asylländerbericht Volksrepublik China USDOS - US Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights Practices: China (Includes Hong Kong, Macau, and Tibet) - China, https://www.ecoi.net/en/document/2071133.html, Zugriff 5.5.2022 Korruption Letzte Änderung 2022-06-09 08:50 Korruption stellt nach wie vor ein großes Problem im Land dar. Die Umsetzung der Gesetze gegen Korruption ist uneinheitlich und intransparent und Korruption ist weit verbreitet (USDOS 12.4.2022). China scheint im Korruptionswahrnehmungsindex von Transparency International für das Jahr 2021 auf dem
- Rang von 180 Staaten auf (TI 2022). 2020 befand sich China in der Reihung auf dem
- Rang von 180 Staaten (TI 2021). Korruption beeinflusst häufig Gerichtsentscheidungen, da die Schutzmaßnahmen gegen Korruption in der Justiz vage sind und unzureichend durchgesetzt werden. Die lokalen Regierungen ernennen und bezahlen die Richter der lokalen Gerichte und üben daher häufig Einfluss auf die Entscheidungen dieser Richter aus. Auch sind die von der Regierung stark regulierten Bereiche wie Landnutzung, Immobilien, Bergbau und Entwicklung der Infrastruktur anfällig für Betrug, Bestechung und Schmiergeldzahlungen. Gerichtsentscheidungen können häufig nicht durchgesetzt werden gegen mächtige Einrichtungen, darunter Regierungsinstitutionen, staatliche Firmen, Militärpersonal und einige Mitglieder der KPCh. Es gab zahlreiche Berichte über Korruption in der Regierung, allerdings auch über Gerichtsverfahren und Verurteilung im Berichtszeitraum 2021 (USDOS 12.4.2022). Die Regierung nimmt Korruption als Bedrohung ihrer Legitimität ernst. Die Strafen für Korruption können in schweren und aufsehenerregenden Fällen bis zum Todesurteil führen. Bei seinem Amtsantritt initiierte Präsident Xi eine landesweite Anti-Korruptionskampagne. Innerhalb von fünf Jahren führte das harte Vorgehen zur Verhaftung von mehr als 1.800 Beamten, darunter sehr hochrangige politische Persönlichkeiten (DFAT 22.12.2021). In zahlreichen Fällen ermittelten Staatsanwälte aufgrund von Korruption gegen Beamte und auch Leiter von Staatsunternehmen, die im Allgemeinen hohe KPCh-Ränge innehaben. Beobachter berichten allerdings, dass Korruptionsvorwürfe oft ein Vorwand sind, um politische Rivalen aus dem Weg zu räumen (USDOS 12.4.2022). Über eine Million Beamte wurden nach offiziellen Angaben bisher untersucht und bestraft, darunter hochrangige Staats-, Partei- und Militärbeamte. Es wird jedoch weithin angenommen, dass die Kampagne selektiv gegen Xis potenzielle Rivalen geführt wird (FH 28.2.2022).Die Regierung nimmt Korruption als Bedrohung ihrer Legitimität ernst. Die Strafen für Korruption können in schweren und aufsehenerregenden Fällen bis zum Todesurteil führen. Bei seinem Amtsantritt initiierte Präsident römisch zehn i eine landesweite Anti-Korruptionskampagne. Innerhalb von fünf Jahren führte das harte Vorgehen zur Verhaftung von mehr als 1.800 Beamten, darunter sehr hochrangige politische Persönlichkeiten (DFAT 22.12.2021). In zahlreichen Fällen ermittelten Staatsanwälte aufgrund von Korruption gegen Beamte und auch Leiter von Staatsunternehmen, die im Allgemeinen hohe KPCh-Ränge innehaben. Beobachter berichten allerdings, dass Korruptionsvorwürfe oft ein Vorwand sind, um politische Rivalen aus dem Weg zu räumen (USDOS 12.4.2022). Über eine Million Beamte wurden nach offiziellen Angaben bisher untersucht und bestraft, darunter hochrangige Staats-, Partei- und Militärbeamte. Es wird jedoch weithin angenommen, dass die Kampagne selektiv gegen Xis potenzielle Rivalen geführt wird (FH 28.2.2022). Während der streng kontrollierte staatliche Medienapparat einige bemerkenswerte Korruptionsermittlungen publik machte, wurden im Allgemeinen nur sehr wenige Einzelheiten über die Verfahren bzw. deren Gründe veröffentlicht. Die Reichweite der Zensur ist enorm - viele chinesische Journalisten berichten von einer Atmosphäre der "Paranoia" - und Korruption ist eines der Themen, die tabu sind (USDOS 12.4.2022). Für die Korruptionsbekämpfung ist die "National Supervisory Commission" (NSC, Nationalen Kontrollkommission) zuständig, die 2018 durch die Zusammenlegung bestehender staatlicher und parteiinterner Stellen eingerichtet wurde und auch für die Durchsetzung politischer und ideologischer Disziplin zuständig ist (FH 28.2.2022; vgl. USDSOS 12.4.2022). Mit der Einrichtung der Nationalen Kontrollkommission und der Verabschiedung des National Supervision Law durch den Nationalen Volkskongress im März 2018 wurde das „Shuanggui“ System für parteiinterne Sonderermittlungsverfahren durch das sogenannte „Liuzhi“-System ersetzt (AA 11.10.2021; vgl. DFAT 22.12.2021). Für die Korruptionsbekämpfung ist die "National Supervisory Commission" (NSC, Nationalen Kontrollkommission) zuständig, die 2018 durch die Zusammenlegung bestehender staatlicher und parteiinterner Stellen eingerichtet wurde und auch für die Durchsetzung politischer und ideologischer Disziplin zuständig ist (FH 28.2.2022; vergleiche USDSOS 12.4.2022). Mit der Einrichtung der Nationalen Kontrollkommission und der Verabschiedung des National Supervision Law durch den Nationalen Volkskongress im März 2018 wurde das „Shuanggui“ System für parteiinterne Sonderermittlungsverfahren durch das sogenannte „Liuzhi“-System ersetzt (AA 11.10.2021; vergleiche DFAT 22.12.2021). Das Liuzhi-Haft-System wird als rechtliches Instrument der Regierung und der KPCh außerhalb des Justizsystems zur Untersuchung von Korruption und anderen Straftaten eingesetzt. Es gibt Berichte über die Misshandlung von Gefangenen in diesem System (USDOS 12.4.2022). Auch sollen Richter mit den außergerichtlichen KP-Organen bei der "Beschaffung" von Geständnissen zusammengearbeitet haben (ÖB 12.2021). Die Untersuchungen der Nationalen Kontrollkommission können sich gegen jeden öffentlichen Angestellten, alle Personen, die öffentliche Aufgaben innehaben, wie Ärzte, Wissenschafter und Angestellte von Firmen in staatlichem Besitz sowie auch gegen Personen, die mit diesen in Verbindung stehen, richten (USDOS 12.4.2022). Beamte sind somit zwar mit strafrechtlichen Sanktionen aufgrund von Korruption konfrontiert, doch setzen die Regierung und die KP Chinas das Gesetz nicht konsequent und transparent um (USDOS 12.4.2022). Dennoch haben die Anti-Korruptionsbemühungen bei den Beamten eine abschreckende Wirkung erzeugt und die Zurschaustellung demonstrativen Reichtums verringert. Dessen ungeachtet bleibt die Korruption im Einparteiensystem verwurzelt, das keine Institutionen duldet, die für eine wirksame Bekämpfung der Korruption erforderlich sind, einschließlich einer freien Presse, unabhängiger Gruppen der Zivilgesellschaft und unparteiischer Gerichte (FH 28.2.2022). Quellen: AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (11.10.2021): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Volksrepublik China (Stand: Juli 2021), https://www.ecoi.net/en/file/local/2062877/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%BCber_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Volksrepublik_China_%28Stand_Juli_2021%29%2C_11.10.2021.pdf, Zugriff 6.5.2022 DFAT - Department of Foreign Affairs and Trade [Australien] (22.12.2021): DFAT Country Information Report People’s Republic of China, https://www.ecoi.net/en/file/local/2067346/country-information-report-china-22122021.pdf, Zugriff 20.4.2022 FH - Freedom House (28.2.2022): Freedom in the World 2022 - China, https://www.ecoi.net/en/document/2068722.html, Zugriff 11.3.2022 ÖB Peking [Österreich] (12.2021): Asylländerbericht Volksrepublik China TI - Transparency International
(2022): Corruption Perceptions Index 2021, https://www.transparency.org/en/cpi/2021/index/chn, Zugriff 11.3.2022 TI - Transparency International
(2021): Corruption Perceptions Index 2020, https://www.transparency.org/en/cpi/2020/index/chn, Zugriff 11.3.2022 USDOS - US Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights Practices: China (Includes Hong Kong, Macau, and Tibet) - China, https://www.ecoi.net/en/document/2071133.html, Zugriff 20.4.2022 […] Allgemeine Menschenrechtslage Letzte Änderung 2022-07-20 10:57 Im März 2004 wurde der Schutz der Menschenrechte in der Verfassung als „Grundprinzip“ verankert, doch die Anpassung der Gesetze an die neue Verfassungsbestimmung verläuft schleppend (ÖB 12.2021). Menschenrechte werden im ideologischen System des Sozialismus chinesischer Prägung nicht als universal geltende Individualrechte und Freiheitsansprüche gegen Staatswillkür und Behördenunrecht verstanden. Sie werden streng beschränkt auf ein Konzept verordneter kollektiver Wohlfahrt und Sicherheit, die „Menschenrechtsverwirklichung durch wirtschaftlichsoziale und technologische Entwicklung der Gesellschaft“ (AA 11.10.2021). Die Menschenrechtslage in China hat sich seit dem Amtsantritt Xi Jinpings 2012/13 kontinuierlich verschlechtert (AA 11.10.2021; vgl. Al 29.3.2022). Die Wahrung der inneren, sozialen Stabilität und der Machterhalt der KPCh bleibt oberste Prämisse und rote Linie. Vor diesem Hintergrund geht die chinesische Führung kompromisslos gegen jene vor, die als Bedrohung dieser Prioritäten angesehen werden. Unverändert hart bleibt das Vorgehen der chinesischen Führung daher gegen alle, die als Bedrohung angesehen werden, wie vor allem regierungskritische Blogger, Kunstschaffende, Bürgerrechtsaktivisten, Menschenrechtsanwälte, Militärgegner, Petitionäre und Mitglieder nicht anerkannter Religionsgemeinschaften (AA 11.10.2021).Die Menschenrechtslage in China hat sich seit dem Amtsantritt römisch zehn i Jinpings 2012/13 kontinuierlich verschlechtert (AA 11.10.2021; vergleiche Al 29.3.2022). Die Wahrung der inneren, sozialen Stabilität und der Machterhalt der KPCh bleibt oberste Prämisse und rote Linie. Vor diesem Hintergrund geht die chinesische Führung kompromisslos gegen jene vor, die als Bedrohung dieser Prioritäten angesehen werden. Unverändert hart bleibt das Vorgehen der chinesischen Führung daher gegen alle, die als Bedrohung angesehen werden, wie vor allem regierungskritische Blogger, Kunstschaffende, Bürgerrechtsaktivisten, Menschenrechtsanwälte, Militärgegner, Petitionäre und Mitglieder nicht anerkannter Religionsgemeinschaften (AA 11.10.2021). Es gibt weiterhin besorgniserregende Verletzungen rechtsstaatlicher Mindeststandards in ganz China. Es gibt glaubwürdige Berichte, dass Angehörige der Sicherheitskräfte schwerwiegende und tiefgreifende Misshandlungen begehen. Der Regierung werden u.a. erzwungenes Verschwindenlassen, Folter und unrechtmäßige Tötungen, willkürliche Inhaftierungen, politische Gefangene, schwerwiegende Einschränkungen der Meinungs-, Medien- und Versammlungsfreiheit - inklusive physischer Angriffe und strafrechtlicher Verfolgung von Journalisten, Anwälten, Dissidenten sowie deren Familienangehörigen, gezielte Gewalt gegen Angehörige nationaler und ethnischer Minderheiten sowie Zwangssterilisationen und Zwangsabtreibungen angelastet (USDOS 12.4.2022). Willkürliche Verhaftungen oder Hausarrest ohne gerichtliche Verfahren kommen häufig vor (AA 11.10.2021). Außergerichtliche Formen der Inhaftierung sind nach wie vor weit verbreitet, wobei die Inhaftierten im Allgemeinen in Isolationshaft gehalten werden (FH 28.2.2022). Vor und während besonderer Jubiläumsfeiertage, der Parteikongresse und sonstiger wichtiger politischer Ereignisse werden Kritiker der Regierung oder der Partei regelmäßig in ihrer Freiheit systematisch präventiv eingeschränkt, indem sie vorübergehend in Haft genommen oder der Stadt verwiesen werden. Einschüchterungsmaßnahmen umfassen u. a. Hausarrest, willkürliche Haft in sog. schwarzen Gefängnissen („black jails“ bzw. „legal education center“), Berufsverbote und Druck auf Familienangehörige durch Bedrohungen bis hin zur „Sippenhaft“. Flankiert wird dies durch Verordnungen und Gesetze in den letzten Jahren (u. a. Gesetz zum Management von internationalen NGOs, Wohlfahrtsgesetz, Verordnung über die Regulierung von religiösen Angelegenheiten) (AA 11.10.2021). Häufig kommt es zu Übergriffen lokaler Amtspersonen bzw. von denen beauftragter Dritter. Dies betrifft im Schwerpunkt die Überwachung politisch Andersdenkender auf lokaler Ebene. Zumeist handelt es sich um Demonstranten bei Fällen mit wirtschaftlichem Hintergrund (illegale Landnahme, Korruption etc.). Petenten, die Vergehen von lokalen Behörden anzeigen wollen, werden häufig von angeheuerten Schlägertrupps aufgegriffen und ohne Kontakt zur Außenwelt in Gefängnissen festgehalten (AA 11.10.2021). Menschenrechtsanwälte und politisch engagierte Bürger berichten über Schikanen und Einschüchterungen, unfaire Gerichtsverfahren, willkürliche und lange Inhaftierungen ohne Kontakt zur Außenwelt sowie Folter und andere Misshandlungen, wofür der alleinige Grund war, dass sie ihr Recht auf freie Meinungsäußerung und andere Menschenrechte in Anspruch genommen hatten (Al 29.3.2022).Seit der offiziellen Abschaffung des Systems der "Umerziehung durch Arbeit" werden Menschenrechtsaktivisten nicht mehr in administrativer Haft angehalten, sondern systematisch auf Basis von Strafrechtstatbeständen wie Staatsgefährdung, Separatismus, Volksverhetzung, oder gemeiner Vergehen oder Verbrechen verurteilt, womit der Anschein der Rechtsstaatlichkeit erweckt werden soll. Aufgrund der vagen Tatbestände, des Zusammenhalts der einzelnen Institutionen und des Mangels an unabhängiger engagierter anwaltlicher Vertretung, kann ein strafrechtsrelevanter Sachverhalt relativ leicht "geschaffen" werden (ÖB 12.2021). In der autonomen Region Xinjiang setzt die Regierung weiterhin eine Kampagne der politischen Indoktrination und der zwangsweisen kulturellen Assimilierung der dort lebenden Muslime um. Dabei wird von willkürlichen Masseninhaftierungen und Folter berichtet. Tausende uigurische Kinder wurden von ihren Eltern getrennt (AI 29.3.2022). In den tibetischen Gebieten schränken die Behörden die Religions-, Meinungs-, Bewegungs- und Versammlungsfreiheit weiterhin stark ein (HRW 13.1.2022). China ist der Inbegriff eines Überwachungsstaates: Kameras hängen an jeder Straßenecke und Bots [Computerprogramme] überwachen jeden Winkel des Internets. Gesichtserkennungssysteme identifizieren die von der Kamera erfassten Personen und erfassen sofort ihre ethnische Zugehörigkeit und Parteimitgliedschaft. Der Staat sammelt biometrische Daten und verwendet sie gegen Uiguren und andere, die der Illoyalität verdächtigt werden. Chinas Überwachung ist so allgegenwärtig, dass die Bürger sich selbst zensieren, selbst in intimen Gesprächen und an privaten Orten [siehe dazu auch soziale Medien im Kapitel Meinungs- und Pressefreiheit] (TD 30.4.2021). Die chinesischen Behörden nutzen Technologien, um die Bevölkerung im ganzen Land zu kontrollieren. Im Zuge der Armutsbekämpfung sammeln die Kader nicht nur detaillierte persönliche Informationen über arme Menschen - einschließlich ihres Einkommens, ihrer Behinderungen und ihrer Kontonummern sowie der Gründe für ihre Armut -, sondern es werden auch die GPS-Standorte der Kader erfasst, um sicherzustellen, dass sie ihre Aufgaben gewissenhaft erfüllen (HRW 8.4.2021). China hat 2014 ein "Sozialkreditsystem" zur Kontrolle des Verhaltens jedes in China tätigen Unternehmens, jeder Privatperson und aller Organisationen beschlossen. Das komplexe Regulierungsinstrument sollte ursprünglich 2020 landesweit eingeführt werden, funktioniert bis jetzt aber keinesfalls lückenlos und setzt je nach Provinz unterschiedliche inhaltliche Schwerpunkte (HO 7.2.2022). Die Regierung führt zwei verschiedene Typen von Sozialkreditsystemen ein. Das erste ist das Sozialkreditsystem zur Kontrolle von Unternehmen. Das zweite, das Sozialkreditsystem für Personen, wird je nach geografischem Standort unterschiedlich umgesetzt. Es gibt weiterhin Dutzende von unterschiedlichen Sozialkreditsystemen, die je nach lokaler, provinzieller und nationaler Ebene unterschiedlich betrieben werden. Diese Systeme sammeln riesige Datenmengen von Unternehmen und Einzelpersonen. Häufig sind dies Informationen über schulische Leistungen, Verkehrsverstöße, Präsenz in sozialen Medien, Freundschaften, die Einhaltung von Geburtenkontrolle, Beschäftigungsleistungen und Konsumgewohnheiten. Industrie- und Wirtschaftsexperten merken an, dass das Sozialkreditsystem in seiner jetzigen Form nicht dazu verwendet wird, Unternehmen oder Einzelpersonen wegen ihrer politischen oder religiösen Überzeugungen zu verfolgen, und wiesen darauf hin, dass das Land bereits über andere Instrumente, um Unternehmen und Einzelpersonen ins Visier zu nehmen, verfügt (USDOS 12.4.2022). Quellen: AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (11.10.2021): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Volksrepublik China (Stand: Juli 2021), https://www.ecoi.net/en/file/local/2062877/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%BCber_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Volksrepublik_China_%28Stand_Juli_2021%29%2C_11.10.2021.pdf, Zugriff 2.5.2022 AI - Amnesty International (29.3.2022): Amnesty International Report 2021/22; Zur weltweiten Lage der Menschenrechte; China 2021, https://www.ecoi.net/en/document/2070239.html, Zugriff 6.5.2022 FH - Freedom House (28.2.2022): Freedom in the World 2022 - China, https://www.ecoi.net/en/document/2068722.html, Zugriff 16.5.2022 HO - Heise Online (7.2.2022): Sozialkreditsystem in China: Unterstützung, Überwachung oder Steuerung?, https://www.heise.de/tp/features/Sozialkreditsystem-in-China-Unterstuetzung-Ueberwachung-oder-Steuerung-6351274.html, Zugriff 2.5.2022 HRW - Human Rights Watch (13.1.2022): World Report 2022 - China, https://www.ecoi.net/en/document/2066482.html, Zugriff 6.5.2022 HRW - Human Rights Watch (8.4.2021): China’s Techno-Authoritarianism Has Gone Global, https://www.hrw.org/news/2021/04/08/chinas-techno-authoritarianism-has-gone-global, Zugriff 15.6.2022 ÖB Peking [Österreich] (12.2021): Asylländerbericht Volksrepublik China TD - The Diplomat (30.4.2021): China’s Paper Tiger Surveillance State,The CCP’s pervasive surveillance apparatus is a sign not of strength, but of fragility, https://thediplomat.com/2021/04/chinas-paper-tiger-surveillance-state/, Zugriff 15.6.2022 USDOS - US Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights Practices: China (Includes Hong Kong, Macau, and Tibet) - China, https://www.ecoi.net/en/document/2071133.html, Zugriff 14.4.2022 […] Relevante Bevölkerungsgruppen Frauen Letzte Änderung 2022-07-21 17:00 Frauen genießen denselben Rechtsstatus und dieselben Rechte wie Männer (USDOS 12.4.2022). Gleichberechtigung zwischen Frauen und Männern ist erklärtes politisches Ziel der Regierung. Allerdings gibt es noch immer wenige Frauen in gehobenen Positionen, so auch in der Politik (AA 11.10.2021). Im Ständigen Ausschuss des Polit-Büros ist keine Frau vertreten. Das Wahlgesetz sieht ein generelles Kontingent für weibliche Vertreter und Vertreter ethnischer Minderheiten vor, doch die Verwirklichung dieser Kontingente erfordert oft, dass die Wahlbehörden gegen das Wahlgesetz verstoßen (USDOS 12.4.2022). In der patriarchalisch veranlagten chinesischen Gesellschaft sind Frauen vor allem in ländlichen Gebieten benachteiligt (AA 11.10.2021). Es besteht kein politisches Bewusstsein zu Geschlechtergleichheit oder Frauenrechten. Besonders in ländlichen Gebieten kommt es zu geschlechtsspezifischer Diskriminierung, ungleichem Zugang zu öffentlichen Leistungen und Landrechten (ÖB 12.2021). Der Global Gender Gap Report über die Ungleichbehandlung der Geschlechter aus dem Jahr 2021 listet China in der Kategorie "Überleben und Gesundheit" auf einem der letzten Plätze (WEF 2021). Gewalt gegen Frauen und insbesondere häusliche Gewalt und Missbrauch von Mädchen, auch in öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, sind Tabuthemen und weit verbreitet (ÖB 12.2021; vgl. DFAT 22.12.2021). Häusliche Gewalt betrifft offiziellen Angaben zufolge nach wie vor ein Viertel der chinesischen Frauen, obwohl es gesetzlich unter Strafe gestellt ist (FH 28.2.2022). Das Gesetz definiert häusliche Gewalt als zivile und nicht als kriminelle Handlung. Die Anerkennung von Fällen häuslicher Gewalt durch die Gerichte verbesserte sich. Einige Gerichte bieten Überlebenden von Gewalt Schutz durch Verhängung einstweiliger Verfügungen an, welche Täter von einer Kontaktaufnahme abhalten sollen. Die offizielle Unterstützung erreicht die Opfer nicht immer. Auch wird häusliche Gewalt durch die öffentlichen Sicherheitskräfte oftmals ignoriert (USDOS 12.4.2022).Gewalt gegen Frauen und insbesondere häusliche Gewalt und Missbrauch von Mädchen, auch in öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, sind Tabuthemen und weit verbreitet (ÖB 12.2021; vergleiche DFAT 22.12.2021). Häusliche Gewalt betrifft offiziellen Angaben zufolge nach wie vor ein Viertel der chinesischen Frauen, obwohl es gesetzlich unter Strafe gestellt ist (FH 28.2.2022). Das Gesetz definiert häusliche Gewalt als zivile und nicht als kriminelle Handlung. Die Anerkennung von Fällen häuslicher Gewalt durch die Gerichte verbesserte sich. Einige Gerichte bieten Überlebenden von Gewalt Schutz durch Verhängung einstweiliger Verfügungen an, welche Täter von einer Kontaktaufnahme abhalten sollen. Die offizielle Unterstützung erreicht die Opfer nicht immer. Auch wird häusliche Gewalt durch die öffentlichen Sicherheitskräfte oftmals ignoriert (USDOS 12.4.2022). Vergewaltigung ist illegal, Strafen für Vergewaltigung reichen von drei Jahren Gefängnis bis zur Hinrichtung. Die meisten Fälle von Vergewaltigung werden durch private Vergleiche beendet. (USDOS 12.4.2022). Aktivisten kritisieren, dass das Gesetz Vergewaltigung in der Ehe nicht unter Strafe stellt und dass es für die Opfer nach wie vor äußerst schwierig ist, vor Gericht zu obsiegen (FH 28.2.2022). Dies wird vor allem auf ein Versagen der Behörden in der Beweissicherung sowie darauf, dass kaum Zeugen vor Gericht aussagen, zurückgeführt (USDOS 12.4.2022). Nach dem Gesetz über den Schutz und die Rechte von Frauen ist sexuelle Belästigung von Frauen strafbar. Das Gesetz ist jedoch sehr vage formuliert, entsprechende Regelungen im Strafgesetz fehlen (AA 11.10.2021). Frauenrechtsaktivisten und Personen, die sich in der #MeToo-Bewegung gegen sexuelle Belästigung und Übergriffe engagieren, wurden selbst schikaniert, inhaftiert und in einigen Fällen strafrechtlich verfolgt (FH 28.2.2022; vgl. HRW 13.1.2022).Nach dem Gesetz über den Schutz und die Rechte von Frauen ist sexuelle Belästigung von Frauen strafbar. Das Gesetz ist jedoch sehr vage formuliert, entsprechende Regelungen im Strafgesetz fehlen (AA 11.10.2021). Frauenrechtsaktivisten und Personen, die sich in der #MeToo-Bewegung gegen sexuelle Belästigung und Übergriffe engagieren, wurden selbst schikaniert, inhaftiert und in einigen Fällen strafrechtlich verfolgt (FH 28.2.2022; vergleiche HRW 13.1.2022). Zwangsprostitution und Menschenhandel werden strafrechtlich verfolgt (AA 11.10.2021). Vom Menschenhandel sind besonders Frauen und Kinder aus ländlichen Gebieten betroffen. Es gibt einen nationalen Aktionsplan gegen den Handel mit Frauen und Kindern. In besonders schweren Fällen können Menschenhändler mit der Todesstrafe belegt werden (ÖB 12.2021). Frauen sind von der Durchsetzung der Familienplanungspolitik der VR China in besonderem Maße betroffen. Die Familienplanungspolitik sieht seit Juni 2021 vor, dass eine verheiratete Frau drei Kinder bekommen darf. Dieses neue Familienbild wird nun stark propagiert und Frauen, dazu aufgefordert, ihre Familienplanung entsprechend anzupassen (AA 11.10.2021). Die bisherige strenge Ein-Kind-Politik hatte zu einer demografischen Krise - und zu Menschenhandel - geführt. Viele Frauen äußeren Bedenken, dass die Änderung der Politik die Ungleichheit zwischen den Geschlechtern weiter verschlimmern könnte, wenn keine Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs zu Elternurlaub und Betreuungsmöglichkeiten ergriffen werden (HRW 13.1.2022). Weiterhin muss vor der Geburt eine Genehmigung eingeholt werden und diese wird nur an verheiratete Ehepaare erteilt. Alleinstehende Frauen haben damit keine Möglichkeit „legal“ Kinder zur Welt zu bringen [siehe Kapitel Familienplanungspolitik, inkl. "black children"]. Gegen ledige Mütter bestehen zumeist starke soziale Stigmata und Diskriminierung am Arbeitsmarkt (ÖB 12.2021). Quellen: AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (11.10.2021): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Volksrepublik China (Stand: Juli 2021), https://www.ecoi.net/en/file/local/2062877/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%BCber_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Volksrepublik_China_%28Stand_Juli_2021%29%2C_11.10.2021.pdf, Zugriff 27.4.2022 DFAT - Department of Foreign Affairs and Trade [Australien] (22.12.2021): DFAT Country Information Report People’s Republic of China, https://www.ecoi.net/en/file/local/2067346/country-information-report-china-22122021.pdf, Zugriff 27.4.2022 FH - Freedom House (28.2.2022): Freedom in the World 2022 - China, https://www.ecoi.net/de/dokument/2068722.html, Zugriff 27.4.2022 HRW - Human Rights Watch (13.1.2022): World Report 2022 - China, https://www.ecoi.net/en/document/2066482.html, Zugriff 27.4.2022 HRW - Human Rights Watch (1.6.2021): China: Pervasive Discrimination Under Two-Child Policy, https://www.ecoi.net/en/document/2052915.html, Zugriff 27.4.2022 ÖB Peking [Österreich] (12.2021): Asylländerbericht Volksrepublik China USDOS - US Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights Practices: China (Includes Hong Kong, Macau, and Tibet) - China, https://www.ecoi.net/en/document/2071133.html, Zugriff 14.4.2022 WEF - World Economic Forum
(2021): Global Gender Gap Report 2021, https://www3.weforum.org/docs/WEF_GGGR_2021.pdf, Zugriff 16.3.2022 Grundversorgung und Wirtschaft Letzte Änderung 2022-07-22 10:08 Allgemeine Wirtschaftsleistung Mit der Öffnung Chinas gegenüber dem Westen schaffte das Land, ausgelöst durch wirtschaftliche Reformen, in den letzten vier Jahrzehnten den Aufstieg zur zweitgrößten Volkswirtschaft der Welt (Darimont 2020). Die Wirtschaftsreformen gingen mit jährlichen BIP-Wachstumsraten von etwa 10 % von 1978 bis 2010 und - mit Ausnahme von zwei Höchstständen in den Jahren 1988 und 1989 (18 %) sowie 1994 und 1995 (24 %) - mit einem relativ niedrigen Inflationsniveau einher. Die Wachstumsraten sind nach der globalen Finanzkrise von 2008 bis 2010 und der darauf folgenden globalen Rezession zurückgegangen. Der Lebensstandard hat sich deutlich verbessert, und die Zahl der absolut Armen ist stetig zurückgegangen. Dieser Gesamterfolg wird durch die zunehmende ungleiche Verteilung des Wohlstands getrübt. Die städtischen Einkommen sind heute mehr als dreimal so hoch wie die Einkommen auf dem Land. Der Gini-Index zeigt, dass China sogar nach den Standards anderer Schwellenländer nun eine der ungleichsten Gesellschaften der Welt ist (BS 23.2.2022). Der
- Fünfjahresplan, der die zentrale Grundlage für die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung Chinas bildet und im März 2021 vom Nationalen Volkskongress beschlossen wurde, strebt die Transformation Chinas in einen modernen sozialistischen Staat mit einer hochqualitativen und von Innovation getriebenen Wirtschaftsentwicklung an. Bis 2035 soll das verfügbare Einkommen ausgehend vom Niveau des Jahres 2020 verdoppelt und China somit zu einer „high income society“ werden (ÖB 12.2021; vgl. WKO 3.2022).Der
- Fünfjahresplan, der die zentrale Grundlage für die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung Chinas bildet und im März 2021 vom Nationalen Volkskongress beschlossen wurde, strebt die Transformation Chinas in einen modernen sozialistischen Staat mit einer hochqualitativen und von Innovation getriebenen Wirtschaftsentwicklung an. Bis 2035 soll das verfügbare Einkommen ausgehend vom Niveau des Jahres 2020 verdoppelt und China somit zu einer „high income society“ werden (ÖB 12.2021; vergleiche WKO 3.2022). Erreicht werden soll das durch das Modell der „dualen Zirkulation“, welches verstärkt auf Herstellung, Vertrieb und Konsum von Produkten im Inland setzt. Gleichzeitig sollen chinesische Unternehmen durch technologische Innovation in der globalen Wertschöpfungskette aufsteigen. China will in Schlüsselindustrien wie künstliche Intelligenz, Quanteninformatik, Halbleitertechnologie sowie Gen- und Biotechnik künftig eine Vorreiterrolle einnehmen und strebt langfristig einen hohen Grad an technologischer Autarkie an (ÖB 12.2021; vgl. WKO 3.2022). Auch der private Konsum spielt eine zunehmend große Rolle für das Wirtschaftswachstum. In den letzten Jahren wurde der Privatkonsum einerseits durch höhere Ausgaben für Sozialleistungen und Lohnsteigerungen geschürt, andererseits durch Arbeitsplatzschaffungsmaßnahmen und Steuersenkungen (WKO 3.2022). Erreicht werden soll das durch das Modell der „dualen Zirkulation“, welches verstärkt auf Herstellung, Vertrieb und Konsum von Produkten im Inland setzt. Gleichzeitig sollen chinesische Unternehmen durch technologische Innovation in der globalen Wertschöpfungskette aufsteigen. China will in Schlüsselindustrien wie künstliche Intelligenz, Quanteninformatik, Halbleitertechnologie sowie Gen- und Biotechnik künftig eine Vorreiterrolle einnehmen und strebt langfristig einen hohen Grad an technologischer Autarkie an (ÖB 12.2021; vergleiche WKO 3.2022). Auch der private Konsum spielt eine zunehmend große Rolle für das Wirtschaftswachstum. In den letzten Jahren wurde der Privatkonsum einerseits durch höhere Ausgaben für Sozialleistungen und Lohnsteigerungen geschürt, andererseits durch Arbeitsplatzschaffungsmaßnahmen und Steuersenkungen (WKO 3.2022). Das Wachstum der letzten Jahre stützt sich auf die steigende Bedeutung des Dienstleistungssektors, der 2021 54,9 % zum BIP beigetragen hat. Dabei dominieren der Informationstechnologiesektor (+17,2 %), der Transportsektor (+12,1 %) sowie der Einzelhandelssektor (+11,3 %). Aber auch der Hotel- und Cateringsektor erlebt mit einem Wachstum von +14,5 % nach zwei Covid geprägten Jahren wieder einen starken Aufschwung. Trotz vereinzelter lokaler Ausbrüche und den damit verbundenen Reisebeschränkungen konnte sich der chinesische Inlandstourismus 2021 signifikant erholen und erreichte zeitweise bereits das Vorkrisenniveau. Auf die Industrie sind 2021 38,4 % entfallen (WKO 3.2022). Dank der durch strenge Maßnahmen bewirkten raschen Eindämmung der Covid-19-Pandemie konnte Chinas Wirtschaft 2020 die Produktionseinbrüche überwinden und ein Wachstum von +2,3 % verzeichnen (WKO 3.2022). Dieser Trend konnte sich auch 2021 fortsetzen, sodass China letztes Jahr ein Wachstum von +8,1 % verzeichnen konnte (WKO 3.2022; vgl. WB 12.4.2022). Die Regierung stützte das Wirtschaftswachstum durch Maßnahmen wie breite öffentliche Ausgaben, Eingriffe in die Zinspolitik, Erleichterungen im Eigentumssektor und Steuerreduzierungen (WB 8.6.2022). Für 2022 strebt die chinesische Regierung ein Wirtschaftswachstum von ca. 5,5 % an – das niedrigste aller bisher ausgegebenen Wachstumsziele aber gleichzeitig auch ein ehrgeiziges Ziel, zumal die meisten Experten für heuer ein Wachstum von lediglich 5 % und sogar darunter erwarten (WKO 3.2022). Dank der durch strenge Maßnahmen bewirkten raschen Eindämmung der Covid-19-Pandemie konnte Chinas Wirtschaft 2020 die Produktionseinbrüche überwinden und ein Wachstum von +2,3 % verzeichnen (WKO 3.2022). Dieser Trend konnte sich auch 2021 fortsetzen, sodass China letztes Jahr ein Wachstum von +8,1 % verzeichnen konnte (WKO 3.2022; vergleiche WB 12.4.2022). Die Regierung stützte das Wirtschaftswachstum durch Maßnahmen wie breite öffentliche Ausgaben, Eingriffe in die Zinspolitik, Erleichterungen im Eigentumssektor und Steuerreduzierungen (WB 8.6.2022). Für 2022 strebt die chinesische Regierung ein Wirtschaftswachstum von ca. 5,5 % an – das niedrigste aller bisher ausgegebenen Wachstumsziele aber gleichzeitig auch ein ehrgeiziges Ziel, zumal die meisten Experten für heuer ein Wachstum von lediglich 5 % und sogar darunter erwarten (WKO 3.2022). Nach einem starken Start im Frühjahr 2022 unterbrach der größte Covid-19-Ausbruch seit zwei Jahren und die ausgedehnten Lockdowns in Teilen Chinas von März bis Mai die Normalisierung des Wirtschaftswachstums. Allerdings wurden zusätzliche Stimulusmaßnahmen zur Ankurbelung der Wirtschaft durch die Regierung angekündigt (WB 8.6.2022). Arbeitsmarkt Die Zahl der Erwerbstätigen in China erreichte im Jahr 2019 0.774 Milliarden Menschen. Im Jahr 2020 kamen 11.86 Millionen neue Arbeitsplätze in den Städten hinzu (IOM 2021). Chinas Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter schrumpft seit 2012 kontinuierlich (ÖB 12.2021). Mittel- bis langfristig stellt die rasch alternde Bevölkerung des Landes das größte Wachstumshindernis für China dar. Um diesen Entwicklungen gegenzusteuern, hat China 2021 offiziell eine Drei-Kind-Politik proklamiert (WKO 3.2022). Die Meldekarte (Hukou) ist weiterhin nötig für die (legale) Aufnahme einer Arbeit. Eine Eingliederung in den Arbeitsmarkt in den ländlichen Regionen ist oft sehr schwierig (ÖB 12.2021). Mehr als 60 Prozent der Bevölkerung leben im urbanen Umfeld (CIA 10.5.2022). Für den Zeitraum 2021-2025 proklamierte die Regierung im
- Fünfjahresplan die Schaffung 55 Mio. neuer Arbeitsplätze, vor allem im Dienstleistungsbereich und durch die Förderung innovativen Unternehmertums. Hierzu sind eine proaktive Arbeitsmarktpolitik, die Entwicklung einer „innovativen Kultur“, die Förderung von Innovation insbesondere im Bereich Wissenschaft und Technologie, und der Aufbau von groß angelegten Trainingsprogrammen geplant. Weiterhin sollen vulnerable Bevölkerungsgruppen wie Menschen mit Behinderung, arme Familien und Wanderarbeiter, besondere Aufmerksamkeit erfahren (ÖB 12.2021). Grundversorgung Nach offiziellen Angaben ist es China in den letzten 40 Jahren gelungen über 700 Mio. Menschen aus der absoluten Armut zu holen. Umfassende Fördermittel der Zentral- sowie Lokalregierungen insbesondere in ländlichen Regionen Chinas haben erheblich zur Armutsbekämpfung beigetragen (alleine 2020: 500 Milliarden CNY/72 Milliarden USD) (ÖB 12.2021). Das landesweite verfügbare Pro-Kopf-Einkommen lag 2020 bei 32.189 CNY, was einen realen Anstieg von 1,2 Prozent gegenüber 2019 bedeutet (IOM 2021). Die Grundversorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln ist gewährleistet. Der Lebensstandard der Bevölkerung steigt kontinuierlich an (AA 11.10.2021). Allerdings kam es in den letzten Jahren zu einem rasanten Anstieg der Nahrungsmittelpreise (ÖB 12.2021). Sozialversicherungssystem, Pensionsversicherung Die meisten sozialen Leistungen sind zudem an die Wohnrechtsregistrierung (hukou) gekoppelt, befindet sich diese auf dem Land, ist mit einem noch niedrigeren Niveau an staatlicher Hilfeleistung zu rechnen. Die Meldekarte (Hukou) ist weiterhin nötig für den Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen. Bis 2020 haben mehr als 100 Mio. Chinesen, die ohne städtischen Hukou bereits „ständig“ in Städten leben, Zugang zu sozialen Leistungen wie medizinischer Versorgung und Bildung erhalten. 2013 verfügten nur 36 % der Stadtbewohner über einen städtischen Hukou mit Zugang zu sozialen Leistungen, dieser Prozentsatz wurde bis Ende 2019 auf 44,4 % erhöht. Die Maßnahmen betreffen jedoch nicht einmal die Hälfte der geschätzten 290 Mio. Wanderarbeiter (ÖB 12.2021). Das chinesische Sozialversicherungssystem deckt folgende Gruppen ab: ● Senioren: Personen über 60 Jahre, arbeitsunfähig, ohne Einkommen, ohne Unterhaltszahlungen und Beihilfe oder deren Angehörige sie nicht unterstützen können. ● Waisen ohne Verwandtschaft. ● Ausgesetzte Babys und Kinder, deren biologische Eltern nicht auffindbar sind (IOM 2021). Um Arbeitslosenhilfe zu beantragen, muss man ein Jahr in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben und den Arbeitsplatz unfreiwillig verloren haben. Eine Registrierung erfolgt beim lokalen Sozialversicherungsbüro. Dazu benötigt man ein Ausweisdokument sowie den Beleg der Kündigung der Arbeitgeber. Die Auszahlungen entsprechen normalerweise dem Mindestlohn der jeweiligen Region (IOM 2021). Das Pensionsantrittsalter liegt bei Männern bei 60 Jahren, bei Frauen bei 50 bzw. 55 Jahren (öffentlich Bedienstete). Frühpension sowie eine Aufschiebung des Pensionsantrittes ist möglich, sofern die Voraussetzung einer Teilnahme am Arbeitsmarkt von 15 Jahren erfüllt ist. In Fällen von Schwerarbeit ist ein Pensionsantritt auch unter 15 Arbeitsjahren möglich. Aufgrund der rasant alternden Bevölkerung steht das chinesische Pensionssystem vor besonderen Herausforderungen. Waren 2016 16,7% der chinesischen Bevölkerung älter als 60 Jahre, liegt der Anteil 2021 bereits bei 18,7 %. Damit ist zu befürchten, dass das chinesische Pensionssystem damit an seine Kapazitätsgrenzen stößt (ÖB 12.2021). Das seit 2014 bestehende Programm zur Sicherung des Existenzminimums ("di bao") ähnelt der Sozialhilfe. Dafür ist eine lokale Wohnmeldung ("Hukou-System") vorausgesetzt, weshalb die Millionen Wanderarbeiter in Städten in der Regel keinen oder nur eingeschränkten Anspruch haben. Ein nationales Gesetz ist seit Jahren in Planung, bisher jedoch nicht verabschiedet, da unklar ist, wie eine überregionale Bedarfsprüfung angesichts der Mobilität der Bevölkerung und der Größe des Landes bewerkstelligt werden kann. Die Höhe des "di bao" wird regional festgelegt und beträgt in Städten durchschnittlich 373 RMB (ca. 52 EUR) und auf dem Land 203 RMB (28 EUR) (ÖB 12.2021). Angesichts des niedrigen Niveaus der Sozialleistungen bleibt die familiäre Solidarität in Notfällen und im Pensionsalter eine entscheidende Stütze. In China wird erwartet, dass Kinder ihre Eltern im Alter maßgeblich finanziell unterstützen (ÖB 12.2021). Quellen: AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (11.10.2021): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Volksrepublik China (Stand: Juli 2021), https://www.ecoi.net/en/file/local/2062877/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%BCber_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Volksrepublik_China_%28Stand_Juli_2021%29%2C_11.10.2021.pdf, Zugriff 18.5.2022 BS - Bertelsmann Stiftung (23.2.2022): BTI 2022 Country Report China, https://www.ecoi.net/en/file/local/2069707/country_report-2022_CHN.pdf, Zugriff 18.5.2022 CIA - Central Intelligence Agency (10.5.2022): The World Factbook - China, https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/china/#people-and-society, Zugriff 19.5.2022 Darimont, Barbara
(2020): Wirtschaftspolitik der Volksrepublik China, Springer Fachmedien Verlag IOM - Internationale Organisation für Migration / Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland]
(2021): Länderinformationsblatt China 2021, https://files.returningfromgermany.de/files/CFS_2021_China_DE.pdf, Zugriff 18.5.2022 ÖB Peking [Österreich] (12.2021): Asylländerbericht Volksrepublik China WB - World Bank (8.6.2022), China Economic Update – June 2022, https://www.worldbank.org/en/country/china/publication/china-economic-update-june-2022, Zugriff 8.7.2022 WB - World Bank (12.4.2022): China, Overview, Context, https://www.worldbank.org/en/country/china/overview#1, Zugriff 19.5.2022 WKO - Wirtschaftskammer Österreich / Außenwirtschaft Austria (3.2022): Wirtschaftsbericht China, https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/china-wirtschaftsbericht.pdf, Zugriff 18.5.2022 Medizinische Versorgung Letzte Änderung 2022-07-22 10:08 In China gibt es kein System niedergelassener Ärzte. Die Krankenversorgung konzentriert sich daher auf die Krankenhäuser. In den großen Städten finden sich sehr große Klinikzentren mit modernster Ausstattung, wohingegen auf dem Land die Versorgung noch sehr einfach sein kann. Die Hygiene entspricht nicht europäischen Standards (AA 8.7.2022). In den größeren Städten ist eine medizinische Versorgung durch moderne, gut ausgestattete Kliniken gewährleistet (BMeiA 8.7.2022). Auch in nahezu allen kleineren Städten sind Krankenhäuser, die eine Grundversorgung abdecken, zu finden (IOM 2020). Die Pflege und Verpflegung der Patienten erfolgt in den Kliniken überwiegend durch die Familie (LH 14.08.2020). Die medizinische Infrastruktur auf dem Land ist allerdings weiterhin lückenhaft und leistungsschwach (AA 11.10.2021). Das chinesische Gesundheitssystem hält nicht mit der wirtschaftlichen Entwicklung Schritt.
Vergleichszahlen der OECD sind für 1.000 Einwohner 2,7 Krankenschwestern/-pfleger sowie zwei Ärzte verfügbar (HB 19.2.2020). Medikamente sind generell landesweit gut erhältlich (IOM 2020). China verkündete Ende 2014, die Abdeckung von 95 Prozent der Bevölkerung mit grundlegender Krankenversicherung erreicht zu haben. In der Praxis bestehen jedoch große Unterschiede in Qualität und Umfang der Absicherung (ÖB 12.2021). Die finanzielle Absicherung im Krankheitsfall ist nach wie vor ungenügend. Obwohl 95 % der Bevölkerung über verschiedene Krankenversicherungsregime abgesichert sind, stellen für Bezieherinnen und Bezieher durchschnittlicher und niedriger Einkommen Krankheiten, die intensive ärztliche und/oder therapeutische Behandlungen erfordern, eine nach wie vor enorme, häufig existenzbedrohende finanzielle Belastung dar (AA 11.10.2021). Ärztliche Behandlungskosten müssen von Patienten im Voraus bezahlt werden. Die meisten Versicherten erhalten eine Kostenerstattung bei jährlichen Kosten bis 1.300 RMB (170 EUR), darüber hinausgehende Kosten müssen selbst getragen werden. Bedienstete von Staatsbetrieben erhalten nahezu kompletten Kostenersatz. Obwohl die chinesische Regierung kontinuierlich mehr in das Gesundheitswesen investiert, ist die Abdeckung oft ungenügend. Besonders im ländlichen Raum müssen häufig arme Familien ihre gesamten Ersparnisse für Behandlungen kranker Familienmitglieder aufwenden. Auch die staatlichen Krankenhäuser müssen sich weitgehend selbst finanzieren, und tun dies vor allem durch extensives Verschreiben überteuerter Medikamente (ÖB 12.2021). Grundsätzlich wird es allen chinesischen Staatsbürger ermöglicht, am Ort ihrer Haushaltsregistrierung Leistungen der nationalen Grundkrankenversicherung in Anspruch zu nehmen. Das gilt nach erfolgter Registrierung auch für chinesische Staatsbürger, die aus dem Ausland zurückgekehrt sind. Dabei werden von der Krankenversicherung in der Regel eine medizinische Grundversorgung in für den Wohnort designierten Krankenhäusern abgedeckt. Dabei können medizinische Leistungen nur dann bezogen werden, wenn eine Hukou-Registrierung besteht (ÖB 13.8.2020). Die Meldekarte (Hukou) ist weiterhin nötig für den (legalen) Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen (ÖB 12.2021). Die Systeme der sozialen Sicherheit in China sind Anreize für die Landbewohner, in die städtischen Zentren zu ziehen. Das Haushaltsregistrierungssystem, das die Land-Stadt-Migration einschränken, sowie die nationale Stadtentwicklungsstrategie, die das Wachstum der Städte begrenzen soll, förderten indirekt eine Vorort-Urbanisierung der ländlichen Gebiete (UNDESA 2021). 2014 hat China begonnen das Hukou-System schrittweise zu reformieren. In den meisten Städten in Zentral und Westchina wurden die Hukou-Beschränkungen bereits aufgehoben, in Ostchina haben insb. second-tier und third-tier Städte ihre Registrierungsanforderungen gelockert. In den großen Metropolen Peking, Shanghai und Guangzhou wurde ein Punktesystem anhand von bestimmten Kriterien eingeführt (Ausbildung, Beschäftigung, Leistungen, etc.), welches ein offenes und transparentes Registrierungssystem sicherstellen soll. Bis 2020 haben mehr als 100 Mio. Chinesen, die ohne städtischen Hukou bereits „ständig“ in Städten leben, Zugang zu sozialen Leistungen wie medizinischer Versorgung erhalten. Allerdings wird die Zahl der Wanderarbeiter auf 290 Mio. geschätzt. Chinesen, die keinen für ihre Zwecke gültigen Hukou haben, verwenden mitunter gefälschte Hukou-Karten oder solche von Verwandten (ÖB 12.2021). Quellen: AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (8.7.2022): China: Reise- und Sicherheitshinweise, https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/china-node/chinasicherheit/200466#content_3, Zugriff 8.7.2022 AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (11.10.2021): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Volksrepublik China (Stand: Juli 2021), https://www.ecoi.net/en/file/local/2062877/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%BCber_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Volksrepublik_China_%28Stand_Juli_2021%29%2C_11.10.2021.pdf, Zugriff 4.5.2022 BMeiA - Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten [Österreich] (8.7.2022), https://www.bmeia.gv.at/reise-services/reiseinformation/land/china/, Zugriff 8.7.2022 HB - Handelsblatt (19.2.2020): Coronavirus offenbart gravierende Mängel an Chinas Gesundheitssystem, https://www.handelsblatt.com/politik/international/krankenversorgung-coronavirus-offenbart-gravierende-maengel-an-chinas-gesundheitssystem/25561166.html?ticket=ST-1039047-CrBiznv23udUClzvzT0p-ap4, Zugriff 4.5.2022 IOM - Internationale Organisation für Migration / Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland]
(2020): Länderinformationsblatt China 2020, https://files.returningfromgermany.de/files/CFS_2020_China_DE.pdf, Zugriff 4.5.2022 LH - Landesärztekammer Hessen (14.08.2020): Hessisches Ärzteblatt, Einsatz als beratender Arzt in China, https://www.laekh.de/heftarchiv/ausgabe/artikel/2020/maerz-2020/einsatz-als-beratender-arzt-in-china, Zugriff 4.5.2022 ÖB Peking [Österreich] (13.8.2020): Auskunft des Vertrauensanwaltes ÖB Peking [Österreich] (12.2021): Asylländerbericht Volksrepublik China UNDESA - United Nations Department of Economic and Social Affairs
(2021): World Social Report 2021, https://www.un.org/development/desa/dspd/wp-content/uploads/sites/22/2021/05/World-Social-Report-2021_web_FINAL.pdf, Zugriff 4.5.2022 Rückkehr Letzte Änderung 2022-07-22 10:09 Grundsätzlich besitzen chinesische Staatsbürger nach ihrer Rückkehr nach China das Recht, sich wieder im Land niederzulassen und sich unter entsprechenden Bedingungen auch im "Hukou-System" registrieren zu lassen. Voraussetzung dafür ist eine "Bescheinigung zur Rückkehr und Ansiedlung von Auslandschinesen". Voraussetzungen für die Ausstellung einer solchen Rückkehrbescheinigung ist der Nachweis eines gesicherten Lebensunterhaltes und die Verfügbarkeit einer rechtlichen häuslichen Unterkunft für die rückkehrende Person. Auch wenn diese Bescheinigung verbindlichen Rechtsanspruch besitzt, obliegen dem Staat Möglichkeiten, diese Ansprüche bei Vorliegen von Straftaten betreffend der allgemeinen Sicherheit und Ordnung, deren Auslegung einen weiten Raum für Anschuldigungen bieten, zu verwehren. Für eine Registrierung an einem anderen Ort als dem bisherigen Lebensmittelpunkt sind zusätzliche lokal erlassene Bedingungen zu erfüllen, unter anderem auch eine Straffreiheit der Antragsteller (ÖB 10.2020). Die Rückkehrsituation für mittellose, kinderreiche Personen ohne Aussicht auf einen Arbeitsplatz und ohne familiäre Anbindung in China, insbesondere auf dem Land, ist als schwierig zu beurteilen (ÖB 12.2021). Rückkehr nach Asylantragstellung, oppositioneller Betätigung Es erfolgen lückenlose, automatisierte Kontrollen an den Grenzkontrollstellen (ÖB 12.2021). Es ist anzunehmen, dass die chinesischen Behörden über das Verhalten chinesischer Asylsuchender während ihres Aufenthalts außerhalb Chinas informiert sind, und möglicherweise wissen, dass sie einen Asylantrag gestellt haben (DFAT 22.12.2021). Ein Asylantrag allein ist nach chinesischem Recht kein Straftatbestand. Personen, die China illegal, etwa unter Verletzung der Grenzübertrittsbestimmungen verlassen haben, können bestraft werden (AA 11.10.2021). Viele chinesische Staatsangehörige im Ausland, die politisch sensible Aktivitäten ausüben, laufen Gefahr, an der Rückkehr nach China gehindert zu werden, während andere mit Zwangsrückführung und Verhaftung rechnen müssen (FH 28.2.2022). Oppositionelle Betätigung im Ausland kann zu Problemen führen, wenn die Behörden der Ansicht sind, dass "Verbrechen gegen die nationale Sicherheit" (etwa Verrat von Staatsgeheimnissen, Separatismus, Terrorismus) begangen wurden. Einige Gruppen (v. a. Angehörige der Minderheiten der Uiguren und Tibeter) sowie als politische- bzw. Menschenrechtsaktivisten eingestufte oder im "Shuanggui" System verfolgte Personen riskieren nach ihrer Rückkehr nach China regelmäßig unfaire Verfahren (ÖB 12.2021). Bei Angehörigen von sensiblen, generalverdachtsmäßig als staatsgefährdend angesehenen Minderheiten (besonders Tibeter, Uiguren) ist oft von einem Verschwinden dieser Personen und ungewissem Verbleib auf unbefristete Zeit zu rechnen (AA 11.10.2021). Uiguren Im Oktober 2016 wurden zur Verstärkung der Überwachung von Auslandskontakten in einem ersten Schritt die Pässe der Einwohner Xinjiangs zurückgerufen. Zudem haben die Behörden in Xinjiang 2017 alle chinesische Uiguren im Ausland aufgefordert, bis Ende Mai 2017 in die VR China zurückzukehren, um sich registrieren zu lassen. Verstöße dagegen können nach Angaben von Menschenrechtsorganisationen von den chinesischen Behörden sanktioniert werden (AA 11.10.2021). Doch auch die freiwillige Rückkehr in der vorgegebenen Frist ist keine Garantie für Straffreiheit und Sicherheit (AA 1.12.2020). Die Regierung setzt das Ausland unter Druck, Uiguren, die China verlassen haben, zwangsweise zurückzuschicken oder ihnen das Visum zu verweigern (USDOS 12.4.2022). Auch wurden entsprechende Auslieferungsabkommen mit einigen, an die Autonome Region Xinjiang grenzende Nachbarstaaten, wie Kasachstan (ÖB Nur-Sultan 7.2020a), Kirgisistan (ÖB Nur-Sultan 7.2020b), Tadschikistan (ÖB Nur-Sultan 8.2020) und Usbekistan abgeschlossen (ÖB Moskau 17.5.2019). Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) beobachtet, dass sich der diesbezügliche Einfluss Chinas weltweit immer weiter ausdehnt (IGFM 22.6.2020; vgl. NM 19.5.2020). Seit 2011 werden unter chinesischem Druck immer wieder Uiguren u.a. aus Ägypten, Kasachstan, Malaysia, Pakistan, Thailand und weiteren Ländern nach China ausgeliefert oder ausgewiesen (AA 11.10.2021; ÖB 12.2021). Ein Auslieferungsabkommen zwischen der Türkei und China wurde bereits von Peking gebilligt und liegt dem Parlament in Ankara vor (Reuters 8.3.2021). Die zurückgeführten Uiguren waren nach ihrer Rückkehr mit dem Risiko einer Inhaftierung und Misshandlung konfrontiert. Einige Uiguren, die zwangsweise zurückgeführt wurden, sind nach ihrer Ankunft in China verschwunden (USDOS 12.4.2022).Die Regierung setzt das Ausland unter Druck, Uiguren, die China verlassen haben, zwangsweise zurückzuschicken oder ihnen das Visum zu verweigern (USDOS 12.4.2022). Auch wurden entsprechende Auslieferungsabkommen mit einigen, an die Autonome Region Xinjiang grenzende Nachbarstaaten, wie Kasachstan (ÖB Nur-Sultan 7.2020a), Kirgisistan (ÖB Nur-Sultan 7.2020b), Tadschikistan (ÖB Nur-Sultan 8.2020) und Usbekistan abgeschlossen (ÖB Moskau 17.5.2019). Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) beobachtet, dass sich der diesbezügliche Einfluss Chinas weltweit immer weiter ausdehnt (IGFM 22.6.2020; vergleiche NM 19.5.2020). Seit 2011 werden unter chinesischem Druck immer wieder Uiguren u.a. aus Ägypten, Kasachstan, Malaysia, Pakistan, Thailand und weiteren Ländern nach China ausgeliefert oder ausgewiesen (AA 11.10.2021; ÖB 12.2021). Ein Auslieferungsabkommen zwischen der Türkei und China wurde bereits von Peking gebilligt und liegt dem Parlament in Ankara vor (Reuters 8.3.2021). Die zurückgeführten Uiguren waren nach ihrer Rückkehr mit dem Risiko einer Inhaftierung und Misshandlung konfrontiert. Einige Uiguren, die zwangsweise zurückgeführt wurden, sind nach ihrer Ankunft in China verschwunden (USDOS 12.4.2022). Es gibt auch Berichte, wonach die chinesischen Behörden die Rückkehr von Uiguren mit Aufenthaltsrecht in EU-Mitgliedstaaten zur „Umerziehung“ in ihren Heimatorten in Xinjiang erzwingen. Oftmals werden dafür in China lebende Familienmitglieder als Faustpfand benutzt. Über den Verbleib der rückkehrenden Personen ist oft nichts bekannt (AA 11.10.2021). So wurden Familienangehörige von Uiguren, die im Ausland studieren, unter Druck gesetzt, diese zur Rückkehr nach China zu bewegen, wobei sie danach inhaftiert oder in "Umerziehungslager" gezwungen wurden (USDOS 12.4.2022). Quellen: AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (11.10.2021): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Volksrepublik China (Stand: Juli 2021), https://www.ecoi.net/en/file/local/2062877/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%BCber_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Volksrepublik_China_%28Stand_Juli_2021%29%2C_11.10.2021.pdf, Zugriff 4.5.2022 AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (1.12.2020): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Volksrepublik China (Stand: Oktober 2020), https://www.ecoi.net/en/file/local/2041768/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%BCber_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Volksrepublik_China_%28Stand_Oktober_2020%29%2C_01.12.2020.pdf, Zugriff 4.5.2022 DFAT - Department of Foreign Affairs and Trade [Australien] (22.12.2021): DFAT Country Information Report People’s Republic of China, https://www.ecoi.net/en/file/local/2067346/country-information-report-china-22122021.pdf, Zugriff 2.5.2022 FH - Freedom House (28.2.2022): Freedom in the World 2022 - China, https://www.ecoi.net/de/dokument/2068722.html, Zugriff 4.5.2022 IGFM - Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (22.6.2020): In der Türkei lebenden Uiguren droht gewaltsame Rückführung, https://www.igfm.de/erdogan-opfert-uiguren-fuer-wirtschaft-abschiebung-aus-tuerkei/, Zugriff 4.5.2022 NM - Nordic Monitor (19.5.2020): Turkey-China extraction agreement may target Uyghurs living in Turkey, https://www.nordicmonitor.com/2020/05/turkey-china-extradition-agreement-may-target-uyghur-diaspora-in-turkey/, Zugriff 4.5.2022 ÖB Moskau (17.5.2019): Auskunft der Konsularabteilung ÖB Nur-Sultan (7.2020a): Asylländerbericht Kasachstan ÖB Nur-Sultan (7.2020b): Asylländerbericht Kasachstan ÖB Nur-Sultan (8.2020): Asylländerbericht Turkmenistan ÖB Peking [Österreich] (13.8.2020): Auskunft des Vertrauensanwaltes ÖB Peking [Österreich] (10.2020): Asylländerbericht Volksrepublik China ÖB Peking [Österreich] (12.2021): Asylländerbericht Volksrepublik China Reuters (8.3.2021): Looming China extradition deal worries Uighurs in Turkey, https://www.reuters.com/article/womens-day-uighur-turkey-int-idUSKBN2B01E2, Zugriff 4.5.2022 USDOS - US Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights Practices: China (Includes Hong Kong, Macau, and Tibet), https://www.ecoi.net/en/document/2071133.html, Zugriff 4.7.2022 Dokumente Letzte Änderung 2022-07-22 10:09 In ganz China ist die Herstellung oder Beschaffung gefälschter oder formal echter, aber inhaltlich unwahrer Dokumente verschiedenster Art seit Langem verbreitet (AA 11.10.2021). Gefälschte Dokumente und die Kriminellen, die sie erstellen, sind äußerst raffiniert (DFAT 22.12.2021).
verschiedener Angaben ist es möglich, durch entsprechende Kompensationsleistungen, auf falsche Identitäten bezogene Dokumente, die von autorisierten Stellen hergestellt und ausgestellt werden, zu erhalten (BW 26.10.2019; vgl. NMoFA 1.7.2020). Bankauszüge, akademische Zeugnisse, Arbeitsnachweise und andere Dokumente lassen sich viel leichter durch Betrug erstellen als Pässe oder nationale Personalausweise (DFAT 22.12.2021).
verschiedener Angaben ist es möglich, durch entsprechende Kompensationsleistungen, auf falsche Identitäten bezogene Dokumente, die von autorisierten Stellen hergestellt und ausgestellt werden, zu erhalten (BW 26.10.2019; vergleiche NMoFA 1.7.2020). Bankauszüge, akademische Zeugnisse, Arbeitsnachweise und andere Dokumente lassen sich viel leichter durch Betrug erstellen als Pässe oder nationale Personalausweise (DFAT 22.12.2021). Grundsätzlich erfolgen lückenlose, automatisierte Kontrollen an den Grenzkontrollstellen (ÖB 12.2021). Die Regierung weiß, wann Menschen über Luft- und Seehäfen einreisen oder das Land verlassen. Sie verwendet künstliche Intelligenz, Gesichtserkennungssoftware und biometrische Datenbanken, um die Identität von Passagieren zu überprüfen, und Identitätsdokumente auf Betrug zu überprüfen. Verschiedene Regierungsbehörden können Daten in die Datenbanken eingeben, einschließlich von Steuer-, Zoll-, Polizei- und Justizbehörden. Es ist schwierig oder unmöglich, Identitätsdokumente zu fälschen, die in der Praxis an der Grenzkontrolle verwendet werden könnten, Technologie und Algorithmen (eher als ein menschlicher Beamter, der für Bestechung anfällig sein könnte) können die Entscheidungen treffen. Selbst wenn ein Mensch das Dokument überprüft, wäre es für einen einfachen Bürger schwierig, Grenzschutzbeamte zu bestechen, aufgrund der Wachsamkeit gegenüber Korruption und der beruflichen und vergleichsweise gut bezahlten Stellung der Beamten der öffentlichen Sicherheit (DFAT 22.12.2021). Quellen: AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (11.10.2021): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Volksrepublik China (Stand: Juli 2021), https://www.ecoi.net/en/file/local/2062877/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%BCber_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Volksrepublik_China_%28Stand_Juli_2021%29%2C_11.10.2021.pdf, Zugriff 12.4.2022 BW - Bitter Winter (26.10.2019): Chinese Refugees: Seeking Asylum in Italy, https://bitterwinter.org/chinese-refugees-seeking-asylum-in-italy/, Zugriff 12.4.2022 DFAT - Department of Foreign Affairs and Trade [Australien] (22.12.2021): DFAT Country Information Report China, https://www.ecoi.net/en/file/local/2067346/country-information-report-china-22122021.pdf, Zugriff 12.4.2022 NMoFA - Netherlands Ministry of Foreign Affairs [Niederlande] (1.7.2020): Country of origin information report China, https://coi.euaa.europa.eu/administration/netherlands/PLib/2020_07_MinBZ_NLMFA_COI_Report_China_Algemeen_Ambtsbericht_China.pdf, Zugriff 12.4.2022 ÖB Peking [Österreich] (12.2021): Asylländerbericht Volksrepublik China“
- Gegen diesen Bescheid erhob die BF fristgerecht Beschwerde, wobei im Wesentlichen releviert wurde, das Bundesamt habe es unterlassen, sich mit „Kreditgeber“-Netzwerken und deren Gefährlichkeit auseinanderzusetzen – das System der „Schattenbanken“ sei in China weit verbreitet und das Schuldenproblem ufere weit aus, wogegen wegen der weitgehend korrupten Polizei der BF kein staatlicher Schutz zur Verfügung stünde – und überdies würde es der BF jedenfalls an einer Lebensgrundlage in der Volksrepublik China fehlen, sodass ihre Grundbedürfnisse der menschlichen Existenz nicht gestillt werden könnten, weil sie die dafür erforderliche Registrierung im „Hukou-System“ nicht erlangen könne. Die BF sei eine geschiedene, mittellose und verschuldete Frau. Eine Verletzung des Art. 3 EMRK würde im gegebenen Fall der Abschiebung nach China auf jeden Fall vorliegen und mache jene somit unzulässig. Andererseits wurde vorgebracht, die BF habe in ihrer Einvernahme nie angegeben, dass sie in China keine Hilfe bekommen würde und es ihr nicht möglich gewesen sei, ihre Schulden zu tilgen. Im Gegenteil – sie unterstütze ihren Sohn mit monatlichen Überweisungen.
- Gegen diesen Bescheid erhob die BF fristgerecht Beschwerde, wobei im Wesentlichen releviert wurde, das Bundesamt habe es unterlassen, sich mit „Kreditgeber“-Netzwerken und deren Gefährlichkeit auseinanderzusetzen – das System der „Schattenbanken“ sei in China weit verbreitet und das Schuldenproblem ufere weit aus, wogegen wegen der weitgehend korrupten Polizei der BF kein staatlicher Schutz zur Verfügung stünde – und überdies würde es der BF jedenfalls an einer Lebensgrundlage in der Volksrepublik China fehlen, sodass ihre Grundbedürfnisse der menschlichen Existenz nicht gestillt werden könnten, weil sie die dafür erforderliche Registrierung im „Hukou-System“ nicht erlangen könne. Die BF sei eine geschiedene, mittellose und verschuldete Frau. Eine Verletzung des Artikel 3, EMRK würde im gegebenen Fall der Abschiebung nach China auf jeden Fall vorliegen und mache jene somit unzulässig. Andererseits wurde vorgebracht, die BF habe in ihrer Einvernahme nie angegeben, dass sie in China keine Hilfe bekommen würde und es ihr nicht möglich gewesen sei, ihre Schulden zu tilgen. Im Gegenteil – sie unterstütze ihren Sohn mit monatlichen Überweisungen.
- Die Beschwerde langte am 11.10.2024 beim Bundesverwaltungsgericht (im Folgenden: BVwG) ein.
- Mit (Teil-) Erkenntnis des BVwG vom 16.10.2024, GZ: W152 2300647-1/4Z, betreffend Spruchpunkt VII des angefochtenen Bescheides wurde der Beschwerde
§ 18Abs. 5 BFA-VG idg
F die aufschiebende Wirkung zuerkannt.6. Mit (Teil-) Erkenntnis des BVwG vom 16.10.2024, GZ: W152 2300647-1/4Z, betreffend Spruchpunkt römisch sieben des angefochtenen Bescheides wurde der Beschwerde
Paragraph 18, Absatz 5, BFA-VG idgF die aufschiebende Wirkung zuerkannt. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen:römisch zwei. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen:
- Feststellungen: 1.
- Zur Person der BF: Die BF wird unter der im Spruch genannten Identität geführt. Sie ist Staatsangehörige der Volksrepublik China, es wurde die Angehörigkeit zur Volksgruppe der „Xi Bo“ namhaft gemacht, und sie ist konfessionslos. Ihre Muttersprache ist Chinesisch (Hochchinesisch). Die BF lebte in der Provinz Liaoning, Stadt Shenyang, in der Volksrepublik China und hat den Großteil ihres Lebens im Heimatland verbracht. Sie besuchte in der Heimat neun Jahre die Schule. Ihren Lebensunterhalt erwirtschaftete sie sich als Kellnerin, von 2019 bis 2022 führte sie selbstständig einen „Burgerladen“. Laut eigenen Angaben erwirtschaftete sie sich ihren Unterhalt selbst (AS 171). In der Heimat befinden sich ein volljähriger Sohn, eine Schwester und ein Bruder der BF sowie ihre Mutter. Die Mutter bezieht Pension, der Sohn und die Geschwister sind erwerbstätig. 1.
- Zu den Ausreisegründen der BF und zur Situation im Falle der Rückkehr in den Herkunftsstaat: 1.2.
- Es fand zu keinem Zeitpunkt eine individuell gegen die Person der BF gerichtete Verfolgung aus Gründen der Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe oder politischen Gesinnung in ihrem Herkunftsstaat statt. Der BF droht in der Volksrepublik China keine Verfolgung aufgrund ihrer ethnischen, religiösen, staatsbürgerlichen Zugehörigkeit oder wegen der Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Gesinnung. 1.2.
- Die BF ist der Volksrepublik China keiner konkreten Bedrohung oder Gefährdung ausgesetzt und hat im Falle ihrer Rückkehr auch keine solche zu befürchten. Unter Berücksichtigung sämtlicher bekannter Umstände wird festgestellt, dass eine Abschiebung der BF in die der Volksrepublik China keine reale Gefahr der Verletzung von Art. 2 EMRK, Art. 3 EMRK oder der Protokolle Nr. 6 oder Nr. 13 zur Konvention bedeuten würde, respektive für sie als Zivilperson eine ernstzunehmende Bedrohung des Lebens oder ihrer Unversehrtheit infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen Konflikts mit sich bringen würde. Es besteht in der Volksrepublik China keine solch extreme Gefährdungslage, dass gleichsam jeder, der dorthin zurückkehrt, einer Gefährdung ausgesetzt wäre. Die Lage in der Herkunftsregion bzw. im Herkunftsstaat ist sicher und die Reise dorthin der BF zumutbar.Unter Berücksichtigung sämtlicher bekannter Umstände wird festgestellt, dass eine Abschiebung der BF in die der Volksrepublik China keine reale Gefahr der Verletzung von Artikel 2, EMRK, Artikel 3, EMRK oder der Protokolle Nr. 6 oder Nr. 13 zur Konvention bedeuten würde, respektive für sie als Zivilperson eine ernstzunehmende Bedrohung des Lebens oder ihrer Unversehrtheit infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen Konflikts mit sich bringen würde. Es besteht in der Volksrepublik China keine solch extreme Gefährdungslage, dass gleichsam jeder, der dorthin zurückkehrt, einer Gefährdung ausgesetzt wäre. Die Lage in der Herkunftsregion bzw. im Herkunftsstaat ist sicher und die Reise dorthin der BF zumutbar. Der BF droht allein aufgrund der allgemeinen Sicherheitslage ohne Hinzutreten individueller Faktoren in der Heimat keine ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit ihrer Person, ebenso wenig wäre ihr im Falle einer Rückkehr ins Herkunftsland die notwendigste Lebensgrundlage entzogen. Die BF ist gesund, arbeitsfähig und im erwerbsfähigen Alter. Sie ist laut eigenen Angaben derzeit nicht in ärztlicher Behandlung und nimmt keine Medikamente. Bei einer Rückkehr in die Volksrepublik China kann die BF grundlegende und notwendige Lebensbedürfnisse, wie Nahrung, Kleidung sowie Unterkunft, befriedigen, ohne in eine ausweglose bzw. existenzbedrohende Situation zu geraten. Sie kann selbst für ihr Auskommen und Fortkommen sorgen, einer Arbeit nachgehen und sich selber erhalten. Die BF verfügt in der Heimat über ausreichende familiäre Anknüpfungspunkte. Es war somit insgesamt festzustellen, dass bei einer Rückkehr nicht mit dem Entzug der Lebensgrundlage der BF zu rechnen ist und sie auch nicht in eine aussichtslose Situation geraten würde. 1.2.
- Zum (Privat-)Leben der Beschwerdeführerin in Österreich: Die BF ist kein Opfer von Gewalt oder Menschenhandel im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention. Sie reiste laut eigenen Angaben Anfang März 2024 legal aus der Volksrepublik China aus und Mitte März 2024 illegal in das österreichische Bundesgebiet ein und stellte am 09.07.2024 einen Antrag auf internationalen Schutz. Im Bundesgebiet halten sich weder Familienangehörige noch Verwandte der BF auf, sie hat hier auch keine Partnerschaft. Insgesamt führt die BF in Österreich kein Familienleben. Die BF arbeitet in einem Bordell als Prostituierte. Die deutsche Sprache beherrscht sie nicht. Eine außergewöhnliche gesellschaftliche Integration hat während der Aufenthaltsdauer in Österreich nicht stattgefunden, die BF hat in Österreich keine sozialen Kontakte, die sie an Österreich binden. Die BF ist in Österreich strafrechtlich unbescholten.
- Beweiswürdigung: Beweis wurde erhoben durch Einsichtnahme in den vorliegenden Verwaltungsakt der belangten Behörde unter zentraler Berücksichtigung der niederschriftlichen Angaben der BF, des bekämpften Bescheides und des Beschwerdeschriftsatzes. 2.
- Zur Person der BF: Mangels Vorlage eines gültigen Dokumentes der BF konnte deren Identität nicht festgestellt werden und wird diese aufgrund ihrer Angaben unter der im Spruch genannten Verfahrensidentität geführt. Die Feststellungen zur Volksgruppenzugehörigkeit, Religion, Aufenthaltsort in der Volksrepublik China, Lebenslauf, Bildung und Berufserfahrung sowie den Sprachkenntnissen und Familienverhältnissen basieren auf den in den festgestellten Punkten nachvollziehbaren, einheitlichen und chronologisch stringenten Angaben im Verfahren. Die Feststellungen zum Gesundheitszustand und zur Arbeitsfähigkeit sind aus den diebezüglich einheitlichen Angaben der BF abzuleiten. 2.
- Zu den Ausreisegründen der BF und zur Situation im Falle der Rückkehr in den Herkunftsstaat: 2.2.
- Die BF hatte vor dem BFA ausreichend Zeit und Gelegenheit, eventuelle Fluchtgründe umfassend und im Detail darzulegen sowie allfällige Beweismittel und geeignete Nachweise zur Untermauerung ihres Vorbringens vorzulegen. Sie wurde auch zur umfassenden und detaillierten Schilderung ihrer Fluchtgründe aufgefordert sowie über die Folgen unrichtiger Angaben belehrt. Wie in der Folge dargestellt, ist das Vorbringen der BF objektiv nicht geeignet, eine asylrelevante Verfolgung zu begründen, weil es unsubstantiiert ist, dem Neuerungsverbot (s.u. unter Punkt 2.2.2.) widerspricht und nicht mit den Länderinformationen im Einklang steht. Befragt zu ihren Fluchtgründen gab die BF im Rahmen der Erstbefragung an, sie wolle in Österreich Geld verdienen. In China sei das Leben sehr schwer. Das seien all ihre Fluchtgründe. Bei einer Rückkehr habe sie nichts zu befürchten (AS 14). Vor der belangten Behörde erklärte sie, wegen Corona habe sie ihren „Burgerladen“ schließen müssen, dabei einen großen Verlust erlitten und hohe Schulden gehabt. Dann habe sie nur mehr Gelegenheitsjobs ausgeübt. Die BF sei geschieden, ihr Sohn schon erwachsen. Um heiraten zu können, habe der Sohn eine Wohnung gekauft und hiefür einen Kredit aufgenommen. Aus diesem Grund sei die BF ausgereist, um Geld zu verdienen und ihn zu unterstützen. Das seien all ihre Fluchtgründe. Sie selbst habe ca. 200.000, -- RMB und ihr Sohn ca. 100.000, -- RMB Schulden, umgerechnet ca. € 40.000 insgesamt. In der Volksrepublik China würde die BF weniger verdienen und könnte diese Schulden nicht begleichen. Nach Abzahlung ihrer Schulden würde sie in die Volksrepublik China zurückkehren, wobei die BF erneut betonte, bei einer Rückkehr nichts zu befürchten zu haben (AS 177 bis 179). Wie auch das Bundesamt zu Recht ausführte, hat die BF somit ihr Heimatland lediglich mit der Hoffnung, ein besseres Leben führen bzw. ihre Schulden begleichen zu können, verlassen und brachte sie selbst im gesamten erstinstanzlichen Verfahren ausschließlich rein wirtschaftliche Gründe für ihre Ausreise bzw. Reise nach Europa vor. Eine Gefährdung aufgrund ihrer ethnischen, nationalen oder religiösen Zugehörigkeit, ihrer politischen Überzeugung oder ihrer Zugehörigkeit zu einer besonderen sozialen Gruppe hat die BF nicht einmal ansatzweise behauptet und ergibt sich aus ihrem gesamten Vorbringen im erstinstanzlichen Verfahren nicht der geringste Anhaltspunkt auf das Vorliegen einer Gefährdung ihrer Person durch den chinesischen Staat bzw. einer Gefährdung, vor der sie zu schützen der chinesische Staat nicht fähig oder willens wäre. Eine asylrelevante Verfolgung in ihrem Herkunftsstaat Volksrepublik China hat das Bundesamt somit zu Recht nicht festgestellt. Auch ist der belangten Behörde darin zu folgen, dass jemand der tatsächlich schutzbedürftig ist, jede Gelegenheit nutzen würde, sein Vorbringen zu erstatten und zu beweisen, die BF jedoch laut ihren eigenen Angaben (AS 13, AS 177) bereits Mitte März 2024 in Österreich eingereist ist und erst am 09.07.2024 einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt hat. In einer Gesamtschau war somit festzustellen, dass der BF in der Volksrepublik China keine Verfolgung aufgrund ihrer ethnischen, religiösen, staatsbürgerlichen Zugehörigkeit oder wegen der Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Gesinnung droht. 2.2.
- Eine ernsthafte Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen Konfliktes ist vor dem Hintergrund der Länderfeststellungen und der notorischen Lage in der Volksrepublik China nicht angezeigt und wurde auch gar nicht substantiiert behauptet. Auch ergibt sich aus den Länderfeststellungen, dass in der Volksrepublik China keine solch extreme Gefährdungslage besteht, dass gleichsam jeder, der dorthin zurückkehrt, einer Gefährdung ausgesetzt wäre. Die Lage in der Herkunftsregion bzw. im Herkunftsstaat ist sicher und die Reise dorthin der BF zumutbar. Die BF befindet sich im erwerbsfähigen Alter und ist laut eigenen Angaben gesund (AS 169). Sie hat im Herkunftsland neun Jahre die Schule besucht und von ihrer Arbeit gelebt. Ihren Lebensunterhalt erwirtschaftete sie sich als Kellnerin, von 2019 bis 2022 führte sie selbstständig einen „Burgerladen“ (AS 171). Wie die belangte Behörde zu Recht ausführte, ist zusammenfassend jedenfalls davon auszugehen, dass sie im Falle der Rückkehr in den Herkunftsstaat weiterhin in der Lage sein wird, die dringendsten Lebensbedürfnisse zu befriedigen und nicht über anfängliche Schwierigkeiten hinaus in eine dauerhaft aussichtslose Lage gerät, zumal sie ihre Heimat erst Anfang März 2024 (AS 175) legal (AS 13) verließ. In der Volksrepublik China befinden sich zudem ein volljähriger Sohn, eine Schwester und ein Bruder der BF sowie ihre Mutter. Die Mutter bezieht Pension, der Sohn und die Geschwister sind erwerbstätig (AS 171). Zum Neuerungsverbot: Die erstmalig in der Beschwerde nur sehr allgemein in den Raum gestellte drohende Verfolgungsgefahr aufgrund der Gefährlichkeit der „Kreditgeber“-Netzwerke und des Systems der „Schattenbanken“ und der wegen der Korruption fehlenden diesbezüglichen staatlichen Schutzfähigkeit bzw. - willigkeit wurde weder in der Erstbefragung noch in der niederschriftlichen Einvernahme vor dem Bundesamt auch nur ansatzweise so erwähnt. Zudem hat die BF selbst vorgebracht, nach Abzahlung ihrer Schulden wieder freiwillig zurückkehren zu wollen und diesbezügliche Probleme im Zusammenhang mit der erforderlichen Registrierung im „Hukou-System“ und einer laut Beschwerdeschriftsatz daraus folgenden fehlenden Lebensgrundlage in der Volksrepublik China „als geschiedene, mittellose und verschuldete Frau“ nicht ansatzweise behauptet. Die BF gab in der Einvernahme an, ihre Fluchtgründe abschließend vorgebracht zu haben (AS 177) und wurde dies nach Rückübersetzung nochmals bestätigt (AS 179, 181). Das erstmals in der Beschwerde erstattete Vorbringen verstößt somit gegen das Neuerungsverbot des § 20 BFA-VG (dazu noch näher unter Punkt 3). Es ist nicht glaubwürdig, dass der BF nicht bewusst gewesen ist, dass ihr – abgesehen der bei Schulden üblichen Rückzahlungsverpflichtung – weitere Konsequenzen durch „Kreditgeber“- Netzwerke und „Schattenbanken“ drohen würden bzw. ihr wegen des „Hukou-Systems“ der Zugang zu sozialen Leistungen einschließlich medizinischer Versorgung verwehrt bliebe und angesichts ihrer Vermögenslosigkeit und Verschuldung ihre Existenz in der Volksrepublik China gefährdet wäre, wie erstmals in der Beschwerde behauptet. Es wäre ihr sohin möglich gewesen, ein allfälliges diesbezügliches Vorbringen bereits im erstinstanzlichen Verfahren zu erstatten. Da die Einvernahme vor dem Bundesamt und auch rund zwei Monate nach der Antragstellung erfolgte und die BF laut eigenen Angaben vor der Antragstellung bereits mehrere Monate im Bundesgebiet aufhältig war, stand ihr auch ausreichend Zeit zur Verfügung, über ein allfälliges (weiteres) Gefährdungspotenzial nachzudenken. Daher ist davon auszugehen, dass die BF angesichts der Nichtgewährung von Asyl bzw. subsidiärem Schutz auf der Grundlage ihres im erstinstanzlichen Verfahren erstatteten Vorbringens bestrebt war, nunmehr ihr bisheriges Vorbringen durch Neuerungen auszubauen, um doch noch die Gewährung von Asyl bzw. zumindest subsidiärem Schutz zu erlangen, weshalb in diesem Sinne die vorliegende Vorgangsweise mit „Missbrauchsabsicht“ behaftet ist. Die BF gab in der Einvernahme an, ihre Fluchtgründe abschließend vorgebracht zu haben (AS 177) und wurde dies nach Rückübersetzung nochmals bestätigt (AS 179, 181). Das erstmals in der Beschwerde erstattete Vorbringen verstößt somit gegen das Neuerungsverbot des Paragraph 20, BFA-VG (dazu noch näher unter Punkt 3). Es ist nicht glaubwürdig, dass der BF nicht bewusst gewesen ist, dass ihr – abgesehen der bei Schulden üblichen Rückzahlungsverpflichtung – weitere Konsequenzen durch „Kreditgeber“- Netzwerke und „Schattenbanken“ drohen würden bzw. ihr wegen des „Hukou-Systems“ der Zugang zu sozialen Leistungen einschließlich medizinischer Versorgung verwehrt bliebe und angesichts ihrer Vermögenslosigkeit und Verschuldung ihre Existenz in der Volksrepublik China gefährdet wäre, wie erstmals in der Beschwerde behauptet. Es wäre ihr sohin möglich gewesen, ein allfälliges diesbezügliches Vorbringen bereits im erstinstanzlichen Verfahren zu erstatten. Da die Einvernahme vor dem Bundesamt und auch rund zwei Monate nach der Antragstellung erfolgte und die BF laut eigenen Angaben vor der Antragstellung bereits mehrere Monate im Bundesgebiet aufhältig war, stand ihr auch ausreichend Zeit zur Verfügung, über ein allfälliges (weiteres) Gefährdungspotenzial nachzudenken. Daher ist davon auszugehen, dass die BF angesichts der Nichtgewährung von Asyl bzw. subsidiärem Schutz auf der Grundlage ihres im erstinstanzlichen Verfahren erstatteten Vorbringens bestrebt war, nunmehr ihr bisheriges Vorbringen durch Neuerungen auszubauen, um doch noch die Gewährung von Asyl bzw. zumindest subsidiärem Schutz zu erlangen, weshalb in diesem Sinne die vorliegende Vorgangsweise mit „Missbrauchsabsicht“ behaftet ist. Auch die in der Beschwerde auszugsweise zitierten Medienberichte vermochten – wie der Vollständigkeit halber angemerkt wird – nicht darzulegen, dass die BF tatsächlich einer Gefährdung durch „Schattenbanken“ ausgesetzt wäre, zumal diese sehr allgemein gehalten sind. Ebenso wenig lässt sich aus den im Bescheid zitierten Länderberichten ableiten, dass eine Registrierung im „Hukou-System“ für die BF nicht möglich wäre. Grundsätzlich besitzen chinesische Staatsbürger nach ihrer Rückkehr in die Volksrepublik China das Recht, sich wieder im Land niederzulassen und sich unter entsprechenden Bedingungen auch im „Hukou-System" registrieren zu lassen. Voraussetzung dafür ist eine „Bescheinigung zur Rückkehr und Ansiedlung von Auslandschinesen". Voraussetzungen für die Ausstellung einer solchen Rückkehrbescheinigung ist der Nachweis eines gesicherten Lebensunterhaltes und die Verfügbarkeit einer rechtlichen häuslichen Unterkunft für die rückkehrende Person (ÖB 10.2020). Die Rückkehrsituation für mittellose, kinderreiche Personen ohne Aussicht auf einen Arbeitsplatz und ohne familiäre Anbindung in China, insbesondere auf dem Land, ist als schwierig zu beurteilen (ÖB 12.2021). Wie ausgeführt, lebte die BF in einer Großstadt und hat noch einen Sohn, dessen Wohnung sie eben mitfinanziert, ihre Mutter und Geschwister im Herkunftsland, sodass nicht ersichtlich ist, warum ihr keine Unterkunft zur Verfügung stünde. Dass die arbeitsfähige BF, die bis zur Ausreise im März 2024 ihren Unterhalt in der Heimat erwirtschaftet hat, ohne Aussicht auf einen Arbeitsplatz sein sollte, ist ebenso nicht ersichtlich. Zudem ergibt sich aus den Länderberichten auch, dass das System nicht so restriktiv ist, wie in der Beschwerde vorgebracht: 2014 hat die Volksrepublik China begonnen das „Hukou-System“ schrittweise zu reformieren. In den meisten Städten in Zentral- und Westchina wurden die „Hukou“-Beschränkungen bereits aufgehoben, in Ostchina haben insbesondere second-tier und third-tier Städte ihre Registrierungsanforderungen gelockert. In den großen Metropolen Peking, Shanghai und Guangzhou wurde ein Punktesystem anhand von bestimmten Kriterien eingeführt (Ausbildung, Beschäftigung, Leistungen, etc.), welches ein offenes und transparentes Registrierungssystem sicherstellen soll. Bis 2020 haben mehr als 100 Mio. Chinesen, die ohne städtischen „Hukou“ bereits „ständig“ in Städten leben, Zugang zu sozialen Leistungen wie medizinischer Versorgung erhalten (ÖB 12.2021). Es war somit insgesamt festzustellen, dass bei einer Rückkehr nicht mit dem Entzug der Lebensgrundlage der BF zu rechnen ist und sie auch nicht in eine aussichtslose Situation geraten würde. 2.
- Zum (Privat-)Leben der BF in Österreich: Die Feststellung des Zeitpunktes der Ausreise der BF aus der Volksrepublik China und ihrer Einreise nach Österreich ergibt sich aus ihren eigenen Angaben (AS 175 bzgl. der Ausreise und AS 13, AS 177 bzgl. der Einreise). Die Feststellung des Datums der Stellung des Antrages auf internationalen Schutz beruht auf dem Erstbefragungsprotokoll (AS 10). Dass die BF keine Verwandten oder Familienangehörigen im Bundesgebiet hat, ergibt sich – ebenso wie die sonstigen Feststellungen zur Integration – aus ihren eigenen diesbezüglich plausiblen Angaben im Verfahren (AS 11, AS 173ff). Laut Kontrollmitteilung der Landespolizeidirektion Steiermark wurde die BF zuletzt am 20.11.2024 in Ausübung der Prostitution angetroffen (OZ 6). Zudem nahm d