← Österreich

{'item': 'W278 2294349-1'}

RIS Dokument GerichtBundesverwaltungsgericht Entscheidungsdatum13.01.2025 GeschäftszahlW278 2294349-1 Spruch, , W278 2294349-1/10E GEKÜRZTE AUSFERTIGUNG DES AM 18.12.2024 MÜNDLICH VERKÜNDETEN ERKENNTNISSES IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch den Richter Mag. HABITZL als Einzelrichter über die Beschwerde von XXXX , geb. XXXX , StA. Afghanistan, vertreten durch BBU Rechtsberatung, gegen den Bescheid des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl vom 26.04.2024, Zl. XXXX , nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu Recht:Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch den Richter Mag. HABITZL als Einzelrichter über die Beschwerde von römisch 40 , geb. römisch 40 , StA. Afghanistan, vertreten durch BBU Rechtsberatung, gegen den Bescheid des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl vom 26.04.2024, Zl. römisch 40 , nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu Recht: A) Der Beschwerde wird stattgegeben und dem Beschwerdeführer § 3 Abs. 1 AsylG 2005 der Status eines Asylberechtigten zuerkannt.Der Beschwerde wird stattgegeben und dem Beschwerdeführer Paragraph 3, Absatz eins, AsylG 2005 der Status eines Asylberechtigten zuerkannt. Es wird festgestellt, dass dem Beschwerdeführer gemäß § 3 Abs. 5 AsylG 2005 damit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt.Es wird festgestellt, dass dem Beschwerdeführer gemäß Paragraph 3, Absatz 5, AsylG 2005 damit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt. B) Die Revision ist nicht zulässig. Text, Gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß § 29 Abs. 2a VwGVG eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Gemäß Paragraph 29, Absatz 5, VwGVG kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Paragraph 29, Absatz 2 a, VwGVG eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Paragraph 29, Absatz 4, VwGVG von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 nicht beantragt wurde, zu enthalten.dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Absatz 4, nicht beantragt wurde, zu enthalten. Die gekürzte Ausfertigung des am 20.12.2024 mündlich verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG, da weder von der belangten Behörde noch vom Beschwerdeführer ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG innerhalb der zweiwöchigen Frist gestellt wurde.Die gekürzte Ausfertigung des am 20.12.2024 mündlich verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß Paragraph 29, Absatz 5, VwGVG, da weder von der belangten Behörde noch vom Beschwerdeführer ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Paragraph 29, Absatz 4, VwGVG innerhalb der zweiwöchigen Frist gestellt wurde. European Case Law IdentifierECLI:AT:BVWG:2025:W278.2294349.1.00

🔗 Zur amtlichen Quelle

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.