RIS Dokument GerichtBundesverwaltungsgericht Entscheidungsdatum28.01.2025 GeschäftszahlW175 2297017-1 Spruch, W175 2297017-1/12E IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch die Richterin Mag. Neumann über die Beschwerde des XXXX somalischer Staatsangehöriger, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 22.07.2024, Zahl: 1397530708-240869408, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 16.10.2024 zu Recht:Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch die Richterin Mag. Neumann über die Beschwerde des römisch 40 somalischer Staatsangehöriger, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 22.07.2024, Zahl: 1397530708-240869408, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 16.10.2024 zu Recht: A) Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. B) Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.B) Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig. , TextEntscheidungsgründe:, Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang:römisch eins. Verfahrensgang: I.
(2022): Asylum Report 2022, https://euaa.europa.eu/publications/asylum-report-2022, Zugriff 12.1.2023 HRW – Human Rights Watch (13.1.2021): World Report 2021 – Greece, https://www.ecoi.net/de/dokument/2043593.html, Zugriff 12.1.2023 Infomigrants (31.8.2021): Greek lawmakers introduce tough new legislation on migration, https://www.infomigrants.net/en/post/34718/greek-lawmakers-introduce-tough-new-legislation-on-migration, Zugriff 12.1.2023 RLS - Rosa Lux Stiftung (11.2022): Atlas der Migration, https://www.rosalux.de/fileadmin/rls_uploads/pdfs/sonst_publikationen/atlasdermigration2022.pdf, Zugriff 12.1.2023 RSA/Pro Asyl - Refugee Support Aegean (2.2022): Greece arbitrarily deems Turkey a safe third country in flagrant violation of rights, https://rsaegean.org/wp-content/uploads/2022/02/RSA_STC_LegalNote_EN.pdf, Zugriff 12.1.2023 UNHCR - The UN Refugee Agency (18.12.2022): Refugee Situation. Greece, https://data.unhcr.org/en/situations/mediterranean/location/5179, Zugriff 12.1.202 USDOS – US Department of State [USA] (12.4.2022): Country Report on Human Rights Practices 2021 – Greece, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071321.html, Zugriff 12.1.2023 Gesetzesänderungen (Dezember 2023) Letzte Änderung 2024-12-17 09:33 Am 19.12.2023 verabschiedete das griechische Parlament Gesetzesänderungen zur rascheren Integration von Migranten. Ziel der Gesetzesänderungen ist es, durch die Registrierung zumindest eines Teils der illegal im Land aufhältigen Migranten, Gesetzlosigkeit und Schwarzarbeit zu bekämpfen. Änderungen gibt es auch beim Asylverfahren (ÖB Athen 28.12.2023; vgl. IOM 20.12.2023; IM 22.12.2023; TG 19.12.2023). Am 19.12.2023 verabschiedete das griechische Parlament Gesetzesänderungen zur rascheren Integration von Migranten. Ziel der Gesetzesänderungen ist es, durch die Registrierung zumindest eines Teils der illegal im Land aufhältigen Migranten, Gesetzlosigkeit und Schwarzarbeit zu bekämpfen. Änderungen gibt es auch beim Asylverfahren (ÖB Athen 28.12.2023; vergleiche IOM 20.12.2023; IM 22.12.2023; TG 19.12.2023). Aufenthaltserlaubnis Vorgesehen ist die Erteilung einer dreijährigen Aufenthaltserlaubnis mit dem Recht auf Zugang zu Beschäftigung für Drittstaatsangehörige, welche sich bis zum 30. November 2023 bereits mindestens drei Jahre ununterbrochen in Griechenland aufgehalten haben (ohne Aufenthaltserlaubnis); sich weiterhin in Griechenland aufhalten; nicht straffällig geworden sind; eine Erklärung eines Arbeitgebers in Griechenland über ein Beschäftigungsangebot (bzw. eine bisher mangels legalen Aufenthaltes wohl illegalen Beschäftigung) vorweisen können; und bis zum 31. Dezember 2024 einen entsprechenden Antrag stellen. Zugleich sollen laut dem Gesetz illegal aufhältige Drittstaatsangehörige, welche die genannten Bedingungen nicht erfüllen, strikt dem Rückführungsverfahren unterliegen. Die Erteilung des Aufenthaltstitels kann scheinbar auf ebenfalls in Griechenland aufhältige Ehepartner, Eltern und minderjährige Kinder erstreckt werden, es besteht jedoch kein Recht auf Familienzusammenführung von außerhalb Griechenlands (die Details dieser Regelung scheinen noch unklar). Bei Wegfall des Kriteriums der Beschäftigung „über einen längeren Zeitraum“ kann der Aufenthaltstitel jederzeit wieder entzogen werden (auch hier sind die Details noch offen). Das neue Gesetz gilt explizit nur für Personen, die vor dem Stichtag 30. November 2023 nach Griechenland gekommen sind. Später Angekommene sind somit ausgeschlossen (ÖB Athen 28.12.2023; vgl. IOM 20.12.2023; IM 22.12.2023; TG 19.12.2023).Vorgesehen ist die Erteilung einer dreijährigen Aufenthaltserlaubnis mit dem Recht auf Zugang zu Beschäftigung für Drittstaatsangehörige, welche sich bis zum 30. November 2023 bereits mindestens drei Jahre ununterbrochen in Griechenland aufgehalten haben (ohne Aufenthaltserlaubnis); sich weiterhin in Griechenland aufhalten; nicht straffällig geworden sind; eine Erklärung eines Arbeitgebers in Griechenland über ein Beschäftigungsangebot (bzw. eine bisher mangels legalen Aufenthaltes wohl illegalen Beschäftigung) vorweisen können; und bis zum 31. Dezember 2024 einen entsprechenden Antrag stellen. Zugleich sollen laut dem Gesetz illegal aufhältige Drittstaatsangehörige, welche die genannten Bedingungen nicht erfüllen, strikt dem Rückführungsverfahren unterliegen. Die Erteilung des Aufenthaltstitels kann scheinbar auf ebenfalls in Griechenland aufhältige Ehepartner, Eltern und minderjährige Kinder erstreckt werden, es besteht jedoch kein Recht auf Familienzusammenführung von außerhalb Griechenlands (die Details dieser Regelung scheinen noch unklar). Bei Wegfall des Kriteriums der Beschäftigung „über einen längeren Zeitraum“ kann der Aufenthaltstitel jederzeit wieder entzogen werden (auch hier sind die Details noch offen). Das neue Gesetz gilt explizit nur für Personen, die vor dem Stichtag 30. November 2023 nach Griechenland gekommen sind. Später Angekommene sind somit ausgeschlossen (ÖB Athen 28.12.2023; vergleiche IOM 20.12.2023; IM 22.12.2023; TG 19.12.2023). Verkürzte Wartezeit beim Zugang zum Arbeitsmarkt für Asylwerber Eine weitere Änderung betrifft die Verkürzung der Wartezeit für den Zugang zum Arbeitsmarkt für Asylwerber von sechs auf zwei Monate ab Einreichung des Asylantrags – unabhängig vom Stand des Asylverfahrens (ÖB Athen 28.12.2023; vgl. IOM 20.12.2023; IM 22.12.2023).Eine weitere Änderung betrifft die Verkürzung der Wartezeit für den Zugang zum Arbeitsmarkt für Asylwerber von sechs auf zwei Monate ab Einreichung des Asylantrags – unabhängig vom Stand des Asylverfahrens (ÖB Athen 28.12.2023; vergleiche IOM 20.12.2023; IM 22.12.2023). Vereinfachtes Asylverfahren Das sogenannte vereinfachte Asylverfahren, wonach bei Migranten aus Ländern mit einer Anerkennungsrate ab 95 % – derzeit Jemen, Eritrea, Sudan, Irak (Jesiden), die palästinensischen Gebiete sowie Syrien und Afghanistan (Letztere nur im Fall des individuellen Ausschlusses der Türkei als sicheres Drittland) – die zweite Befragung zu den individuellen Fluchtgründen entfällt, soll bereits in Anwendung sein. Es gibt derzeit keine Information zum Ablaufzeitpunkt dieser zeitlich begrenzten Maßnahme. Sie soll im kommenden Jahr evaluiert werden (ÖB Athen 28. 12.2023). Quellen: IM - Infomigrants (22.12.2023): Greece passes law to grant undocumented migrants residency, https://www.infomigrants.net/en/post/52578/migration-policy-greece-to-lead-icmpd-in-2024https://www.infomigrants.net/en/post/54083/greece-passes-law-to-grant-undocumented-migrants-residency, Zugriff 29.1.2024 IOM Greece - International Organization for Migration (20.12.2023): IOM and UNHCR welcome new amendment facilitating access to labour for migrants and asylum-seekers, https://greece.iom.int/news/iom-and-unhcr-welcome-new-amendment-facilitating-access-labour-migrants-and-asylum-seekers, Zugriff 29.1.2024 TG - The Guardian (16.12.2023): Greece to legalise papers for thousands of migrants to counter labour shortage, https://www.theguardian.com/world/2023/dec/19/greece-to-legalise-papers-for-thousands-of-migrants-to-counter-labour-shortage, Zugriff 29.1.2024 ÖB Athen - Österreichische Botschaft Athen [Österreich] (28.12.2023): Bericht der ÖB, per E-Mail Dublin-Rückkehrer Unbegleitete minderjährige Asylwerber / Vulnerable Letzte Änderung 2024-12-16 10:59 Vulnerable Seit Inkrafttreten des IPA (International Protection Act) im Jänner 2020 sind folgende Gruppen als vulnerabel definiert: Minderjährige, unbegleitete Minderjährige, direkte Verwandte von Opfern von Schiffbruch, Behinderte, ernsthaft Kranke, Alte, Schwangere, alleinstehende Elternteile mit minderjährigen Kindern, Opfer von Folter, Vergewaltigung oder anderen Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt sowie Opfer weiblicher Genitalverstümmelung, Opfer von Menschenhandel und geistig Behinderte. Die Behörden sollen innerhalb eines angemessenen Zeitraums ab Antragstellung, oder zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens so die Notwendigkeit entsteht, prüfen, ob der Antragsteller den Schutz besonderer Verfahrensgarantien benötigt. Wird eine Vulnerabilität festgestellt, sind besondere Unterbringungsbedingungen und besondere Verfahrensgarantien zu gewähren. Wenn im Rahmen des beschleunigten Verfahrens oder Grenzverfahrens eine angemessene Unterstützung des Antragstellers nicht möglich ist, sind diese Verfahrensarten nicht anwendbar. Ebenfalls können nur Vulnerable von speziellen Unterbringungsbedingungen profitieren (AIDA 5.2022). Im Jahr 2021 wurden keine übermäßigen Verzögerungen zwischen der Ankunft und der Durchführung des Vulnerability-Assessment gemeldet, dennoch sind Lücken und Unzulänglichkeiten bei der Feststellung von Vulnerabilität weiterhin ein Problem. Eine psychosoziale Beurteilung findet kaum statt, es gibt Schwierigkeiten bei der Überweisung an öffentliche Krankenhäuser, die Qualität des medizinischen Screenings und der psychosozialen Unterstützung ist gering. Laut NGO-Angaben wurden 2021 viele Verfahren ohne vorheriges angemessenes medizinisches und/oder psychologisches Screening eröffnet. Nach Verfahrenseröffnung werden, obwohl theoretisch möglich, in der Praxis kaum mehr solche Untersuchungen eingeleitet (AIDA 5.2022). Verzögerungen bei der Durchführung des Vulnerability-Assessments von 10 Tagen bis zu drei Monaten werden von den Inseln auch weiterhin berichtet. In diesen Fällen werden aber dennoch Asylverfahren begonnen, ohne die vorgesehenen Verfahrensgarantien für Vulnerable zu gewähren (ERBB/RSA/HIAS 9.2022). Derzeit gibt es keine öffentlichen Gesundheitseinrichtungen, die auf die Identifizierung oder Unterstützung von Folteropfern in ihrem Rehabilitationsprozess spezialisiert sind. Daher müssen diese Aufgaben von NGOs übernommen werden, was aufgrund der nicht immer gesicherten Finanzierung der NGOs problematisch ist. In Athen können Opfer von Folter zur Identifikation an die NGO METAdrasi verwiesen werden. Hauptkritikpunkt ist, dass Ärzte in öffentlichen Spitälern nicht angemessen ausgebildet sind, um mögliche Folteropfer zu identifizieren und dass gemäß Istanbuler Protokoll ein multidisziplinärer Ansatz verfolgt werden sollte, um Folteropfer zu identifizieren (AIDA 5.2022). Die Integrationszentren für Migranten (KEM; das sind in mehreren griechischen Gemeinden vorhandene Einrichtungen) haben hauptsächlich die Aufgabe, Vulnerabilität zu erkennen und Betroffene an spezialisierte Strukturen und lokale Dienste zu verweisen, z. B. Unterkünfte für Obdachlose, Opfer sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt, Opfer von Menschenhandel oder Beratungsdienste für Personen mit psychischen Problemen usw. (IOM 12.1.2023). Wird bei einem Antragsteller Vulnerabilität festgestellt, sind besondere Unterbringungsbedingungen zu gewähren. Auf den Inseln ist es für Vulnerable jedoch wegen Mängeln bei der Identifizierung und wegen eines Mangels an geeigneten Aufnahmeplätzen schwierig, in den Genuss besonderer Aufnahmebedingungen zu kommen. Identifizierte Vulnerable können von den Inseln verlegt werden, wenn nachgewiesen ist, dass dort keine angemessene medizinische Versorgung für ihr individuelles medizinisches Problem zur Verfügung steht. In so einem Fall wird die bei der Ankunft auferlegte geografische Beschränkung aufgehoben und die Personen auf das Festland verlegt. In diesem Zusammenhang wird von Problemen berichtet (AIDA 5.2022). Das Hellenische Nationale Zentrum für soziale Solidarität (EKKA) betreibt Frauenhäuser in Athen und Thessaloniki. Diese nehmen alleinstehende Frauen oder Mütter mit Kindern auf, die Opfer von Gewalt, Menschenhandel oder Obdachlosigkeit geworden sind. Das Generalsekretariat für Demografie, Familienpolitik und Gleichstellung der Geschlechter des Ministeriums für Arbeit und soziale Angelegenheiten betreibt 18 Schutzeinrichtungen für weibliche Gewaltopfer und ihre Kinder. Diese nehmen Frauen auf, die von Beratungsstellen, kommunalen Sozialdiensten und EKKA überwiesen werden. Die Unterkünfte der EKKA und die Frauenhäuser des Generalsekretariats stehen Asylwerbern und Schutzberechtigten zur Verfügung (IOM 12.1.2023). Unbegleitete minderjährige Asylwerber (UMA) Die zuständige Behörde für das Vormundschaftsverfahren für unbegleitete Minderjährige (UM) ist die Direktion für den Schutz des Kindes und der Familie des Ministeriums für Arbeit und soziale Angelegenheiten in Zusammenarbeit mit dem Nationalen Zentrum für soziale Solidarität (EKKA) oder anderen Behörden. Der lokal zuständige (Jugend-)Staatsanwalt ist als temporärer Vormund vorgesehen, bis zur Ernennung eines permanenten Vormunds aus einem speziellen Vormundschaftsregister des EKKA. Der Vormund ist für alle rechtlichen Fragen und das soziale Wohlergehen des UM verantwortlich. In der Praxis ist das Vormundschaftssystem aufgrund fehlender Sekundärgesetzgebung jedoch noch nicht operativ. Das Faktum, dass Staatsanwälte diese Aufgabe zusätzlich übernehmen müssen, ist Gegenstand der Kritik (AIDA 5.2022). Wenn Zweifel am Alter eines Asylwerbers bestehen, kann eine Altersfeststellung veranlasst werden. Bis zu deren Abschluss soll der Betreffende als Minderjähriger behandelt werden. Für medizinische Untersuchungen ist die Nationale Organisation für Öffentliche Gesundheit (EODY; als Nachfolgerin der KEELPNO) zuständig. Am 13. August 2020 trat Ministerialbeschluss 9889/2020 in Kraft, der ein gemeinsames Verfahren zur Altersfeststellung sowohl im Rahmen der Aufnahme- und Identifizierungsverfahren als auch des Asylverfahrens vorsieht, nicht jedoch für die Altersfeststellung von unbegleiteten Minderjährigen, die der griechischen Polizei unterstehen (d. h. Minderjährige, die sich in Verwaltungs- oder Schutzhaft befinden). Zur Altersfeststellung sollte laut Gesetz zunächst eine Beurteilung anhand der makroskopischen Merkmale (d. h. der körperlichen Erscheinung) wie Größe, Gewicht, Body-Mass-Index, Stimme und Haarwuchs nach einer klinischen Untersuchung durch entsprechend geschultes medizinisches Fachpersonal (Ärzte, Kinderärzte usw.) vorgenommen werden. Falls das Alter der Person dadurch nicht angemessen bestimmt werden kann, wäre eine psychosoziale Beurteilung durch einen Psychologen und einen Sozialarbeiter durchzuführen, um die kognitive, verhaltensmäßige und psychologische Entwicklung der Person zu bewerten. Wenn durch Kombination aus der psychosozialen Beurteilung und der Untersuchung der Entwicklung makroskopischer Merkmale keine Schlussfolgerung gezogen werden kann, wäre die Person folgenden medizinischen Untersuchungen zu unterziehen: entweder Röntgen des linken Handgelenks und der Hand, oder zahnärztliche Untersuchung bzw. Panoramaröntgen der Zähne, oder andere geeignete Mittel. In der Praxis ist NGOs und UNHCR zufolge zur Altersfeststellung weiterhin hauptsächlich die Röntgenuntersuchung üblich (AIDA 5.2022).Wenn Zweifel am Alter eines Asylwerbers bestehen, kann eine Altersfeststellung veranlasst werden. Bis zu deren Abschluss soll der Betreffende als Minderjähriger behandelt werden. Für medizinische Untersuchungen ist die Nationale Organisation für Öffentliche Gesundheit (EODY; als Nachfolgerin der KEELPNO) zuständig. Am 13. August 2020 trat Ministerialbeschluss 9889 aus 2020, in Kraft, der ein gemeinsames Verfahren zur Altersfeststellung sowohl im Rahmen der Aufnahme- und Identifizierungsverfahren als auch des Asylverfahrens vorsieht, nicht jedoch für die Altersfeststellung von unbegleiteten Minderjährigen, die der griechischen Polizei unterstehen (d. h. Minderjährige, die sich in Verwaltungs- oder Schutzhaft befinden). Zur Altersfeststellung sollte laut Gesetz zunächst eine Beurteilung anhand der makroskopischen Merkmale (d. h. der körperlichen Erscheinung) wie Größe, Gewicht, Body-Mass-Index, Stimme und Haarwuchs nach einer klinischen Untersuchung durch entsprechend geschultes medizinisches Fachpersonal (Ärzte, Kinderärzte usw.) vorgenommen werden. Falls das Alter der Person dadurch nicht angemessen bestimmt werden kann, wäre eine psychosoziale Beurteilung durch einen Psychologen und einen Sozialarbeiter durchzuführen, um die kognitive, verhaltensmäßige und psychologische Entwicklung der Person zu bewerten. Wenn durch Kombination aus der psychosozialen Beurteilung und der Untersuchung der Entwicklung makroskopischer Merkmale keine Schlussfolgerung gezogen werden kann, wäre die Person folgenden medizinischen Untersuchungen zu unterziehen: entweder Röntgen des linken Handgelenks und der Hand, oder zahnärztliche Untersuchung bzw. Panoramaröntgen der Zähne, oder andere geeignete Mittel. In der Praxis ist NGOs und UNHCR zufolge zur Altersfeststellung weiterhin hauptsächlich die Röntgenuntersuchung üblich (AIDA 5.2022). Seit Februar 2020 ist das dem Ministerium für Migration und Asyl unterstellte Sondersekretariat für unbegleitete Minderjährige (SSUM) für die Unterbringung von UM verantwortlich. Im April 2021 haben das Ministerium für Migration und Asyl und UNHCR in Zusammenarbeit mit IOM und den NGOs Arsis, METAdrasi und dem Netzwerk für Kinderrechte einen Mechanismus zur schnellen Identifizierung unbegleiteter Minderjähriger geschaffen, welche obdachlos sind oder in unsicheren Verhältnissen leben. Der Mechanismus umfasst eine 24/7-Telefonhotline in sechs Sprachen (AIDA 5.2022; vgl. VB 7.4.2022). Bis September 2022 wurden 2.666 unbegleitete Minderjährige durch den Mechanismus unterstützt, davon wurden 1.242 in sicheren Unterkünften untergebracht (UNHCR 25.10.2022). Mit 31. Dezember 2021 gab es in Griechenland mindestens 2.225 UM und insgesamt 2.478 Unterbringungsplätze in Unterkünften und Einrichtungen für semi-selbständiges Leben (SIL), was eine positive Entwicklung im Vergleich zu den Vorjahren darstellt. Dem SSUM wurden 2021 insgesamt 4.748 UM zur Betreuung übergeben, was einen Rückgang von 21 % im Vergleich zum gleichen Zeitraum im Jahr 2020 (6.006) bedeutet. Davon waren 4.435 männlich und 98 % über 12 Jahre alt. Von der Gesamtzahl der verfügbaren Plätze für UM in Griechenland am Ende des Jahres 2021 waren 1.990 Plätze in 71 Unterkünften für UM und 488 Plätze in 121 Wohnungen für UM über 16 Jahren. Außerdem waren im Dezember 2021 60 UM in Notunterkünften, 131 in Aufnahme- und Identifizierungszentren und 61 in offenen Unterbringungszentren für Asylwerber untergebracht (AIDA 5.2022). Seit Februar 2020 ist das dem Ministerium für Migration und Asyl unterstellte Sondersekretariat für unbegleitete Minderjährige (SSUM) für die Unterbringung von UM verantwortlich. Im April 2021 haben das Ministerium für Migration und Asyl und UNHCR in Zusammenarbeit mit IOM und den NGOs Arsis, METAdrasi und dem Netzwerk für Kinderrechte einen Mechanismus zur schnellen Identifizierung unbegleiteter Minderjähriger geschaffen, welche obdachlos sind oder in unsicheren Verhältnissen leben. Der Mechanismus umfasst eine 24/7-Telefonhotline in sechs Sprachen (AIDA 5.2022; vergleiche VB 7.4.2022). Bis September 2022 wurden 2.666 unbegleitete Minderjährige durch den Mechanismus unterstützt, davon wurden 1.242 in sicheren Unterkünften untergebracht (UNHCR 25.10.2022). Mit 31. Dezember 2021 gab es in Griechenland mindestens 2.225 UM und insgesamt 2.478 Unterbringungsplätze in Unterkünften und Einrichtungen für semi-selbständiges Leben (SIL), was eine positive Entwicklung im Vergleich zu den Vorjahren darstellt. Dem SSUM wurden 2021 insgesamt 4.748 UM zur Betreuung übergeben, was einen Rückgang von 21 % im Vergleich zum gleichen Zeitraum im Jahr 2020 (6.006) bedeutet. Davon waren 4.435 männlich und 98 % über 12 Jahre alt. Von der Gesamtzahl der verfügbaren Plätze für UM in Griechenland am Ende des Jahres 2021 waren 1.990 Plätze in 71 Unterkünften für UM und 488 Plätze in 121 Wohnungen für UM über 16 Jahren. Außerdem waren im Dezember 2021 60 UM in Notunterkünften, 131 in Aufnahme- und Identifizierungszentren und 61 in offenen Unterbringungszentren für Asylwerber untergebracht (AIDA 5.2022). Unbegleitete Minderjährige werden hauptsächlich in Unterkünften und einige in Wohnungen für unterstütztes Wohnen (SIL) untergebracht. Sobald sie 18 Jahre alt werden, müssen sie die Unterkunft binnen 30 Tagen verlassen. Aufgrund des Mangels an städtischen Unterbringungsmöglichkeiten müssen sie sich dann oft in abgelegene Lager begeben, wo es ihnen an Zugang zu Dienstleistungen und Integrationsmöglichkeiten mangelt (IRC 9.2022). Asylwerber und Schutzberechtigte haben das Recht, ihre Kinder kostenlos in den öffentlichen Schulen einzuschreiben (Voraussetzung: Impfungen und Geburtsurkunde). In offenen Unterkünften wird nicht-formale Bildung angeboten (IOM 12.1.2023). Die Bereitstellung von Dienstleistungen für Asylwerber, einschließlich Kinder, hat sich in letzter Zeit verbessert, obwohl es nach wie vor große Herausforderungen gibt. Trotz der verschiedenen Unterstützungsmaßnahmen zur Verbesserung des Zugangs zu Bildung für Asyl suchende Minderjährige, bleiben Probleme bestehen. In einer Entscheidung vom 26. Januar 2021 stellte der Europäische Ausschuss für soziale Rechte fest, dass mehrere Verstöße gegen die Europäischen Sozialcharta gab, einschließlich eines Verstoßes gegen Artikel 17 Absatz 2 der Charta aufgrund des fehlenden Zugangs zu Bildung für begleitete und unbegleitete Minderjährige auf mehreren Inseln. Es wird von jüngsten Verbesserungen bei der Bereitstellung von Bildung für Asyl suchende Minderjährige und infolgedessen verbesserte tatsächliche Anwesenheitsraten in den Schulen berichtet. Unter anderem bieten fünf Integrationszentren für Migranten Kurse in griechischer Sprache und Kultur an. Für irregulär in Griechenland aufhältige Minderjährige wurde ein weiterer administrativer Zugang zu Covid-19-Tests und Impfungen geschaffen, indem diese durch die Möglichkeit des Nachweises ihrer Identität eine Verwaltungsnummer (PAMKA) erhalten können, mit der sie sich für Covid-Selbsttests registrieren und gegen Covid-19 impfen lassen können (CoE/ECRI 22.9.2022). Den vulnerabelsten Gruppen, wie unbegleiteten Minderjährigen oder Opfern sexueller Gewalt, bietet UNHCR psychosoziale Unterstützung, Notunterkünfte und/oder Pflegeunterbringung. UNHCR bringt auch Flüchtlinge mit Behinderungen mit dem nationalen Sozialschutzsystem und Arbeitsangeboten in Verbindung (UNHCR 25.10.2022). Quellen: AIDA - Asylum Information Database (5.2022): Greek Council for Refugees (GCR) / European Council on Refugees and Exiles (ECRE): Country Report: Greece: 2021 Update, https://asylumineurope.org/wp-content/uploads/2022/05/AIDA-GR_2021update.pdf, Zugriff 9.1.2023 CoE/ECRI – Council of Europe / European Commission against Racism and Intolerance (22.9.2022): ECRI Report on Greece, https://www.ecoi.net/en/file/local/2079085/GRC-CbC-VI-2022-028-ENG-color.pdf, Zugriff 12.1.2023 ERBB/RSA/HIAS - Equal Rights Beyond Borders / Refugee Support Aegean / HIAS Greece (9.2022): The state of the border procedure on the Greek islands, September 2022, https://rsaegean.org/wp-content/uploads/2022/10/BorderProcedure_Greek_islands_report.pdf, Zugriff 12.1.2022) IOM – International Organization for Migration (12.1.2023): Information on the situation for migrants in Greece - update, per E-Mail IRC – International Rescue Committee (9.2022): Afghans in Greece, a story of strength, resilience and survival, https://eu.rescue.org/sites/default/files/2022-09/IRC_Hellas_Afghans_in_Greece_EN_0.pdf, Zugriff 12.1.2023 UNHCR – UN High Commissioner for Refugees (25.10.2022): ReliefWeb: Greece Fact Sheet; September 2022, https://reliefweb.int/attachments/ea3fa859-d819-4fcc-8d06-eacb250668b9/UNHCR%20Greece%20factsheet%20September%202022.pdf, Zugriff 12.1.2023 VB des BM.I Griechenland [Österreich] (7.4.2022): Bericht des VB, per E-Mail Non-Refoulement (…) Versorgung Letzte Änderung 2023-01-16 13:28 Die Zahl der Migranten und Flüchtlinge war nach Angaben der griechischen Regierung bereits im Dezember 2021 auf ganz Griechenland bezogen im Vergleich zu 2020 um 49 % zurückgegangen (IM 31.1.2022). Inzwischen gibt es in den griechischen Flüchtlingslagern, die noch vor einigen Jahren völlig überbelegt waren, viele freie Plätze. Während vor drei Jahren noch 92.000 Geflüchtete in 121 Unterkünften lebten, sind es heute nur noch 15.000 in 33 verbliebenen Lagern (RND 4.1.2023). Das Gesetz sieht vor, dass Asylwerbern mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis Leistungen wie Unterkunft, Gesundheitsversorgung, Bildung und Gerichtsverfahren gewährt werden (USDOS 12.4.2022). Die Unterstützung kann in Form von Sachleistungen oder finanziellen Zuwendungen bereitgestellt werden. Wird die Unterbringung in Form von Sachleistungen bereitgestellt, so kann diese eine oder eine Kombination der folgenden Formen annehmen:
- a)Unterbringung von Antragstellern während der Prüfung eines Antrags auf internationalen Schutz an der Grenze oder in Transitzonen;
- b)Unterbringung in entsprechend angepassten öffentlichen oder privaten Gebäuden;
- c)Unterbringung in Privathäusern, Wohnungen und Hotels, die für Wohnzwecke angemietet werden (AIDA 5.2022). Asylwerber haben nach sechs Monaten Zugang zum Arbeitsmarkt, in der Praxis gibt es beim Zugang zu (legaler) Arbeit jedoch verschiedene Hindernisse (AIDA 5.2022). Seit Ende 2021 steht mit dem in Kooperation von UNHCR, Catholic Relief Services (CRS), Caritas Hellas und der UN Refugee Agency geführten Projekt „ADAMA“ ein Programm zur Verfügung, das Asylwerber (und Asylberechtigte) bei der Arbeitssuche und bei Behördenwegen zum Erhalt von Sozialversicherung, Bankkonten, Steuernummer, Wohnungen, etc. unterstützen soll (UNHCR 31.3.2022). Quellen: AIDA - Asylum Information Database (5.2022): Greek Council for Refugees (GCR) / European Council on Refugees and Exiles (ECRE): Country Report: Greece: 2021 Update, https://asylumineurope.org/wp-content/uploads/2022/05/AIDA-GR_2021update.pdf, Zugriff 9.1.2023 IM – Info Migrants (31.1.2022): Greek Islands: Migrant population down by 79%, https://www.infomigrants.net/en/post/38228/greek-islands-migrant-population-down-by-79, Zugriff 10.1.2023 RND - Redaktionsnetzwerk Deutschland (4.1.2023): Geflüchtete verlieren in Griechenland ihre Wohnungen, https://www.rnd.de/politik/griechenland-fluechtlinge-verlieren-ihre-wohnungen-W34VTQFGFZALBOVJIV6PPSFTEM.html, Zugriff 13.1.2023 UNHCR – The UN Refugee Agency (31.3.2022): ADAMA: A Centre helping refugees to become self-reliant, https://www.unhcr.org/gr/en/25537-adama-a-centre-helping-refugees-to-become-self-reliant.html, Zugriff 10.1.2023 USDOS – US Department of State [USA] (12.4.2022): Country Report on Human Rights Practices 2020 – Greece, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071321.html, Zugriff 9.1.2023 Unterbringung auf dem Festland Letzte Änderung 2023-01-16 13:37 Die Unterbringung sowie Unterstützungsleistungen auf dem Festland stellen sich wie folgt dar: Aufnahme- und Identifizierungszentren (RICs) Auf dem Festland gibt es ein RIC in Evros an an der Landgrenze zur Türkei. (Weitere fünf RICs gibt es auf den Inseln der nördlichen Ägäis; auf Lesbos, Chios, Leros, Kos und Samos.) Die Migranten halten sich vorübergehend in den RICs auf, bis ihr Aufnahme- und Identifizierungsverfahren abgeschlossen ist und sie internationalen Schutz beantragt haben. Während ihres Aufenthalts in den RICs unterliegen sie einer Bewegungsbeschränkung von maximal 25 Tagen (AIDA 5.2022; vgl. IOM 12.1.2023); danach können sie in andere Unterbringungsstrukturen auf dem griechischen Festland verlegt werden. Unterstützung vor Ort wird auch durch andere Akteure wie IOM, UNHCR und NGOs geleistet. Nach der Identifizierung bei der Ankunft werden die betreffenden Personen in den Strukturen untergebracht und mit Nahrungsmitteln und andere Hilfsgütern versehen. Zudem erhalten sie psychosoziale und gesundheitliche Unterstützung, Informationen über rechtliche Verfahren, z. B. zu Asylanträgen (IOM 12.1.2023). 2020 gab es etwa 6.178 Unterbringungsplätze in den RIC (AIDA 5.2022).Auf dem Festland gibt es ein RIC in Evros an an der Landgrenze zur Türkei. (Weitere fünf RICs gibt es auf den Inseln der nördlichen Ägäis; auf Lesbos, Chios, Leros, Kos und Samos.) Die Migranten halten sich vorübergehend in den RICs auf, bis ihr Aufnahme- und Identifizierungsverfahren abgeschlossen ist und sie internationalen Schutz beantragt haben. Während ihres Aufenthalts in den RICs unterliegen sie einer Bewegungsbeschränkung von maximal 25 Tagen (AIDA 5.2022; vergleiche IOM 12.1.2023); danach können sie in andere Unterbringungsstrukturen auf dem griechischen Festland verlegt werden. Unterstützung vor Ort wird auch durch andere Akteure wie IOM, UNHCR und NGOs geleistet. Nach der Identifizierung bei der Ankunft werden die betreffenden Personen in den Strukturen untergebracht und mit Nahrungsmitteln und andere Hilfsgütern versehen. Zudem erhalten sie psychosoziale und gesundheitliche Unterstützung, Informationen über rechtliche Verfahren, z. B. zu Asylanträgen (IOM 12.1.2023). 2020 gab es etwa 6.178 Unterbringungsplätze in den RIC (AIDA 5.2022). Offene Unterkünfte Diese Unterbringungszentren nehmen Personen auf, die internationalen Schutz beantragt haben, manchmal auch solche, die diesen bereits genießen, einschließlich Migranten in prekären Situationen. Die Mehrheit der aufgenommenen Migranten wird vom griechischen Aufnahme- und Identifizierungsdienst (RIS) von den RIC zu den offenen Unterkünften transferiert. Es gibt jedoch auch eine beträchtliche Anzahl von Migranten, die auf unorganisierte und spontane Weise in den offenen Unterbringungszentren ankommen und eine Unterkunft suchen: Solche Fälle werden offiziell angenommen und nach Genehmigung durch den RIS in den Zentren registriert. Für den laufenden Betrieb der offenen Unterbringungsstellen ist hauptsächlich der RIS zuständig, der hierbei von mehreren Organisationen wie IOM, UNICEF, UNHCR und NGOs sowie durch finanziellen Zuwendungen seitens der Europäischen Kommission unterstützt wird. Im Dezember 2022 lebten etwa 9.500 Migranten in diesen Zentren des griechischen Festlandes (IOM 12.1.2023). Die zur Verfügung gestellten Leistungen umfassen unter anderem eine Unterstützung der Begünstigten bei Ankunft, Aufnahme und Abreise, die Bereitstellung von Mahlzeiten und Nahrungsmitteln, Bargeldunterstützung, Sicherheitsmaßnahmen, weiters Unterstützung beim Zugang zum lokalen Sozialhilfesystem und den damit verbundenen Rechten und Leistungen (z. B. Sozialhilfe für Behinderte, Solidaritätszuschuss (KEA), Maßnahmen zu psychischer Gesundheit und psychosoziale Unterstützung (MHPSS), weiters Rechtsberatung bzw. Rechtshilfe insbesondere hinsichtlich der Beantragung von internationalem Schutz sowie medizinische Versorgung, die Einrichtung sicherer Räume für Kinder und Frauen durch spezialisiertes und geschultes Personal (Moderatoren und Dolmetscher), die Begleitung und kulturelle Vermittlung öffentlicher Dienste durch spezielle Kulturmittler und die Bereitstellung von Dolmetscherdiensten in öffentlichen Gesundheitseinrichtungen (außerhalb des Standorts) und medizinischem Personal an den Standorten in Zusammenarbeit mit METAdrasi (IOM 12.1.2023; vgl. HR o.D.b).Die zur Verfügung gestellten Leistungen umfassen unter anderem eine Unterstützung der Begünstigten bei Ankunft, Aufnahme und Abreise, die Bereitstellung von Mahlzeiten und Nahrungsmitteln, Bargeldunterstützung, Sicherheitsmaßnahmen, weiters Unterstützung beim Zugang zum lokalen Sozialhilfesystem und den damit verbundenen Rechten und Leistungen (z. B. Sozialhilfe für Behinderte, Solidaritätszuschuss (KEA), Maßnahmen zu psychischer Gesundheit und psychosoziale Unterstützung (MHPSS), weiters Rechtsberatung bzw. Rechtshilfe insbesondere hinsichtlich der Beantragung von internationalem Schutz sowie medizinische Versorgung, die Einrichtung sicherer Räume für Kinder und Frauen durch spezialisiertes und geschultes Personal (Moderatoren und Dolmetscher), die Begleitung und kulturelle Vermittlung öffentlicher Dienste durch spezielle Kulturmittler und die Bereitstellung von Dolmetscherdiensten in öffentlichen Gesundheitseinrichtungen (außerhalb des Standorts) und medizinischem Personal an den Standorten in Zusammenarbeit mit METAdrasi (IOM 12.1.2023; vergleiche HR o.D.b). Die Bedingungen in den verschiedenen Lagern auf dem Festland variieren, sind jedoch insgesamt besser als auf den Inseln. Aufgrund von Personalmangel, pandemiebedingten Einschränkungen, Lücken im Verfahren zur Beurteilung der Schutzbedürftigkeit, der räumlichen Abgeschiedenheit der Unterkünfte (Lager) und anderen bürokratischen Hindernissen haben Asylwerber trotzdem nur begrenzten Zugang zu Gesundheits-, Bildungs-, Rechts- und anderen Dienstleistungen (USDOS 12.4.2022; vgl. AIDA 5.2022). Auch im Winter 2020/21 wurden die Lebensbedingungen in mehreren Lagern als äußerst mangelhaft bezeichnet (AIDA 5.2022; vgl. ProAsyl 4.2021). Im Winter 2022/23 kann die Versorgungsunsicherheit mit Strom v. a. im Ritsona Camp zu Problemen führen (AIDA 5.2022).Die Bedingungen in den verschiedenen Lagern auf dem Festland variieren, sind jedoch insgesamt besser als auf den Inseln. Aufgrund von Personalmangel, pandemiebedingten Einschränkungen, Lücken im Verfahren zur Beurteilung der Schutzbedürftigkeit, der räumlichen Abgeschiedenheit der Unterkünfte (Lager) und anderen bürokratischen Hindernissen haben Asylwerber trotzdem nur begrenzten Zugang zu Gesundheits-, Bildungs-, Rechts- und anderen Dienstleistungen (USDOS 12.4.2022; vergleiche AIDA 5.2022). Auch im Winter 2020/21 wurden die Lebensbedingungen in mehreren Lagern als äußerst mangelhaft bezeichnet (AIDA 5.2022; vergleiche ProAsyl 4.2021). Im Winter 2022/23 kann die Versorgungsunsicherheit mit Strom v. a. im Ritsona Camp zu Problemen führen (AIDA 5.2022). ESTIA II-Programm Das ESTIA II Programm wurde formell am 31.12.2022 eingestellt (IOM 12.1.2023).Das ESTIA römisch zwei Programm wurde formell am 31.12.2022 eingestellt (IOM 12.1.2023). Migrantenintegrationszentren (KEM) Unterstützung wird Asylwerbern (und auch anerkannten Flüchtlingen) in sogenannten Migrantenintegrationszentren (KEM) geboten. Diese Zentren fungieren als Zweigstellen der Gemeinschaftszentren und sind in folgenden Gemeinden in Griechenland verfügbar: Athen, Piräus, Kallithea, Thessaloniki, Kordelio Evosmos, Thiva, Lamia, Andravida Killini, Iraklio und Lesvos (IOM 12.1.2023; vgl. HR o.D.a).Unterstützung wird Asylwerbern (und auch anerkannten Flüchtlingen) in sogenannten Migrantenintegrationszentren (KEM) geboten. Diese Zentren fungieren als Zweigstellen der Gemeinschaftszentren und sind in folgenden Gemeinden in Griechenland verfügbar: Athen, Piräus, Kallithea, Thessaloniki, Kordelio Evosmos, Thiva, Lamia, Andravida Killini, Iraklio und Lesvos (IOM 12.1.2023; vergleiche HR o.D.a). Angeboten werden Informationen und Beratung zu Integrationsfragen und Vernetzungsinitiativen (Information über rechtliche Verfahren, psychosoziale Unterstützung, Infos zu anderen relevanten Diensten und Organisationen wie z. B. NGOs, Unterstützung von Kindern im Vorschul- und Schulalter, Sprachkurse für Erwachsene,...), weiters die Weiterleitung von Anfragen an zuständige Institutionen, Dienste und Behörden wie etwa Unterkünfte für Obdachlose oder Beratungsstellen für Menschen mit psychischen Problemen. Zusätzlich werden Kurse der griechischen Sprache und Kultur sowie EDV angeboten. (IOM 12.1.2023; vgl. HR o.D.a)Angeboten werden Informationen und Beratung zu Integrationsfragen und Vernetzungsinitiativen (Information über rechtliche Verfahren, psychosoziale Unterstützung, Infos zu anderen relevanten Diensten und Organisationen wie z. B. NGOs, Unterstützung von Kindern im Vorschul- und Schulalter, Sprachkurse für Erwachsene,...), weiters die Weiterleitung von Anfragen an zuständige Institutionen, Dienste und Behörden wie etwa Unterkünfte für Obdachlose oder Beratungsstellen für Menschen mit psychischen Problemen. Zusätzlich werden Kurse der griechischen Sprache und Kultur sowie EDV angeboten. (IOM 12.1.2023; vergleiche HR o.D.
- a)Sozialleistungen des Nationalen Zentrums für soziale Solidarität (EKKA) Das Hellenische Nationale Zentrum für soziale Solidarität (EKKA) betreibt Frauenhäuser in Athen und Thessaloniki. Diese nehmen alleinstehende Frauen oder Mütter mit Kindern auf, die Opfer von Gewalt, Menschenhandel oder Obdachlosigkeit geworden sind. Das Generalsekretariat für Demografie, Familienpolitik und Gleichstellung der Geschlechter des Ministeriums für Arbeit und soziale Angelegenheiten betreibt 18 Schutzeinrichtungen für weibliche Gewaltopfer und ihre Kinder. Diese nehmen Frauen auf, die von Beratungsstellen, kommunalen Sozialdiensten und EKKA überwiesen werden. Die Unterkünfte der EKKA und die Frauenhäuser des Generalsekretariats stehen Asylwerbern und Schutzberechtigten zur Verfügung (IOM 12.1.2023). Quellen: AIDA - Asylum Information Database (5.2022): Greek Council for Refugees (GCR) / European Council on Refugees and Exiles (ECRE): Country Report: Greece: 2021 Update, https://asylumineurope.org/wp-content/uploads/2022/05/AIDA-GR_2021update.pdf, Zugriff 9.1.2023 HR – Hellenic Republic – Ministry of Migration and Asylum [Griechenland] (o.D.a): Migrant Integration Centers, https://migration.gov.gr/en/kentra-entaxis-metanaston/, Zugriff 12.1.2023 HR – Hellenic Republic – Ministry of Migration and Asylum [Griechenland] (o.D.b): Facilities - Temporary Reception, https://migration.gov.gr/en/ris/perifereiakes-monades/domes/, Zugriff 12.1.2023 IOM – International Organization for Migration (12.1.2023): Information on the situation for migrants in Greece - update, per E-Mail ProAsyl/RSA - Pro Asyl / Refugee Support Aegean (RSA) (4.2021): Zur aktuellen Situation von international Schutzberechtigten in Griechenland, https://www.proasyl.de/wp-content/uploads/Stellungnahme-International-Schutzberechtigt-Griechenland-PRO-ASYL_RSA-April-2021.pdf, Zugriff 10.1.2023 USDOS – US Department of State [USA] (12.4.2022): Country Report on Human Rights Practices 2020 – Greece, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071321.html, Zugriff 9.1.2023 Unterbringung auf den Ägäischen Inseln (Hotspots) Letzte Änderung 2023-01-16 13:39 Die Ankünfte über das Meer sind im Vergleich zu den Vorjahren stark zurückgegangen, was zu einer geringeren Zahl von Migranten auf den griechischen Ägäis-Inseln geführt hat (AI 29.3.2022; vgl. UNO-FH o.D.).Die Ankünfte über das Meer sind im Vergleich zu den Vorjahren stark zurückgegangen, was zu einer geringeren Zahl von Migranten auf den griechischen Ägäis-Inseln geführt hat (AI 29.3.2022; vergleiche UNO-FH o.D.). Auf den Inseln Lesbos, Chios, Samos, Leros und Kos bestehen fünf Aufnahme- und Identifizierungszentren (RIC). Im Laufe des Jahres 2021 wurden die RICs auf Samos, Leros und Kos in "geschlossene Zentren mit kontrolliertem Zugang zu den Inseln (CCACI)" umgewandelt (SRF 23.11.2022). Bei diesen neuen Lagern handelt es sich um geschlossene, stark überwachte Strukturen (Euromed o.D., vgl. AI 2.12.2021). Für 2022 waren zwei weitere geschlossene Zentren für den kontrollierten Zugang zu den Inseln (CCACI) auf Lesbos und Chios vorgesehen (AIDA 5.2022). Laut aktuellen Informationen soll die Eröffnung dieser Lager 2023 erfolgen (SRF 23.11.2022).Auf den Inseln Lesbos, Chios, Samos, Leros und Kos bestehen fünf Aufnahme- und Identifizierungszentren (RIC). Im Laufe des Jahres 2021 wurden die RICs auf Samos, Leros und Kos in "geschlossene Zentren mit kontrolliertem Zugang zu den Inseln (CCACI)" umgewandelt (SRF 23.11.2022). Bei diesen neuen Lagern handelt es sich um geschlossene, stark überwachte Strukturen (Euromed o.D., vergleiche AI 2.12.2021). Für 2022 waren zwei weitere geschlossene Zentren für den kontrollierten Zugang zu den Inseln (CCACI) auf Lesbos und Chios vorgesehen (AIDA 5.2022). Laut aktuellen Informationen soll die Eröffnung dieser Lager 2023 erfolgen (SRF 23.11.2022). UNHCR, NGOs und Hilfsorganisationen haben Bedenken geäußert, dass die neuen Lager an abgelegenen Orten errichtet werden und fordern die EU und die griechische Regierung auf, die Pläne zur Einschränkung der Bewegungsfreiheit in den Lagern aufzugeben (TNH 5.10.2021, vgl. France24 18.9.2021, vgl. DS 19.9.2021, bpb 5.5.2022).UNHCR, NGOs und Hilfsorganisationen haben Bedenken geäußert, dass die neuen Lager an abgelegenen Orten errichtet werden und fordern die EU und die griechische Regierung auf, die Pläne zur Einschränkung der Bewegungsfreiheit in den Lagern aufzugeben (TNH 5.10.2021, vergleiche France24 18.9.2021, vergleiche DS 19.9.2021, bpb 5.5.2022). Am 31. Dezember 2021 lag die nominelle Kapazität der Aufnahmeeinrichtungen auf den Inseln bei 14.981 Plätzen, einschließlich der Unterkünfte für unbegleitete Minderjährige. Die nominale Kapazität des RIC von Chios und der kontrollierten Zentren Die nominale Kapazität des RIC Chios und der geschlossenen Zentren betrug 6.374, während 1.353 Personen dort untergebracht waren. Weitere 1.863 Personen waren untergebracht in dem provisorischen Lager Mavrovouni, das eine nominelle Kapazität von 8.000 Plätzen hatte (AIDA 5.2022). Das Gesetz sieht den Zugang zu Dienstleistungen wie Unterkunft, Gesundheitsversorgung, Bildung und Justiz vor, sobald der Flüchtlings- oder Asylwerberstatus offiziell ist. Aufgrund von Personalmangel, pandemiebedingten Einschränkungen, Lücken im Verfahren zur Beurteilung der Schutzbedürftigkeit und anderen bürokratischen Hindernissen hatten Asylwerber nur begrenzten Zugang zu Gesundheits-, Bildungs-, Rechts- und anderen Dienstleistungen (USDOS 12.4.2022). Ausreichende sanitäre Einrichtungen sind oftmals nicht gegeben; auch lässt der Zugang zu wichtigen Informationen über das Asylverfahren immer wieder zu wünschen übrig. Insbesondere die Wintermonate sind für Flüchtlinge, die in Zelten und Behelfsunterkünfte leben, schwierig (UNO-FH o.D.). Zudem stellen Gewalt und mangelnde Sicherheit erhebliche Risiken dar. Erschwert wird die Situation durch die angeschlagene psychische Gesundheit zahlreicher Asylwerber (AIDA 5.2022). Im Laufe des Jahres 2021 erließ der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in mindestens 13 Fällen einstweilige Anordnungen bezüglich der Lebensbedingungen von schutzbedürftigen Menschen, die in den Migrantenlagern auf den Inseln festsitzen, und forderte die dringende Verlegung von Einzelpersonen und ihren Familien in sicherere Unterkünfte sowie ihren sofortigen Zugang zu dringend benötigter medizinischer Versorgung. In den meisten Fällen haben die Behörden nicht gehandelt (HRW 13.1.2022). Quellen: AIDA - Asylum Information Database (5.2022): Greek Council for Refugees (GCR) / European Council on Refugees and Exiles (ECRE): Country Report: Greece: 2021 Update, https://asylumineurope.org/wp-content/uploads/2022/05/AIDA-GR_2021update.pdf, Zugriff 9.1.2023 AI – Amnesty International (29.3.2022): The State of the World's Human Rights; Greece 2021, https://www.ecoi.net/de/dokument/2070381.html, Zugriff 11.1.2023 AI – Amnesty International (02.12.2021): Greece: Asylum seekers being illegally detained in new EU-funded camp, https://www.ecoi.net/de/dokument/2064756.html, Zugriff 11.01.2023 bpb – Bundeszentrale für politische Bildung (5.5.2022): Die ägäischen Inseln: von Räumen des Transits zu Räumen der Immobilisierung, https://www.bpb.de/themen/migration-integration/kurzdossiers/507938/die-aegaeischen-inseln-von-raeumen-des-transits-zu-raeumen-der-immobilisierung/#node-content-title-3, Zugriff 10.01.2023 DS - Der Standard (19.9.2021): Neues Migrationszentrum auf Samos eröffnet, https://www.derstandard.at/story/2000129756757/neues-eu-migrationszentrum-auf-samos-eroeffnet, Zugriff 12.1.2023 Euromed Rights (o.D.): Migrants and refugees in Greece, https://euromedrights.org/migrants-and-refugees-in-greece/, Zugriff 12.1.2023 France24 (18.9.2021): Greece to open new ‘controlled’ migrant camp as rights groups criticise restrictions, https://www.france24.com/en/europe/20210918-greece-to-open-new-controlled-migrant-camp-as-rights-groups-criticise-restrictions, Zugriff 12.1.2023 HRW – Human Rights Watch (13.1.2022): World Report 2022 - Greece, https://www.ecoi.net/de/dokument/2068586.html, Zugriff am 11.1.2023 SRF – Schweizer Rundfunk (23.11.2022): Griechenland - Flüchtlingslager auf Samos: «Es ist ein umstrittenes Konzept», https://www.srf.ch/news/international/griechenland-fluechtlingslager-auf-samos-es-ist-ein-umstrittenes-konzept, Zugriff 10.01.2023 TNH – The New Humanitarian (5.10.2021): Greece says migration crisis over; refugees beg to differ, https://www.thenewhumanitarian.org/news-feature/2021/10/5/Greece-says-migration-crisis-over-refugees-beg-to-differ, Zugriff 12.1.2023 UNO-FH – Uno-Flüchtlingshilfe Deutschland (o.D.): Flüchtlinge in Griechenland, https://www.uno-fluechtlingshilfe.de/hilfe-weltweit/griechenland, Zugriff 24.2.2022 USDOS - US Department of State [USA] (12.4.2022): Country Report on Human Rights Practices 2020 – Greece, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048407.html, Zugriff 9.1.2023 Medizinische Versorgung Letzte Änderung 2024-12-16 10:56 Das griechische Gesundheitssystem ist ein gemischtes System, das sowohl Elemente des öffentlichen als auch des privaten Sektors umfasst. Im öffentlichen Sektor gibt es ein nationales Gesundheitsdienstsystem und ein Modell der sozialen Krankenversicherung (IOM 25.3.2022). Jeder Schutzberechtigte und Asylwerber in Griechenland hat das Recht auf freien Zugang zur primären, sekundären und tertiären Gesundheitsversorgung (IOM 25.3.2022; vgl. UNHCR o.D.c). Im Falle eines medizinischen Notfalls, der eine sofortige und dringende medizinische Versorgung erfordert, erfolgt diese in der Notaufnahme eines Krankenhauses (IOM 25.3.2022).Jeder Schutzberechtigte und Asylwerber in Griechenland hat das Recht auf freien Zugang zur primären, sekundären und tertiären Gesundheitsversorgung (IOM 25.3.2022; vergleiche UNHCR o.D.c). Im Falle eines medizinischen Notfalls, der eine sofortige und dringende medizinische Versorgung erfordert, erfolgt diese in der Notaufnahme eines Krankenhauses (IOM 25.3.2022). Trotz der insgesamt günstigen rechtlichen Rahmenbedingungen wird der tatsächliche Zugang zu Gesundheitsleistungen in der Praxis jedoch durch erhebliche Ressourcen- und Kapazitätsengpässe sowohl für Ausländer als auch für die einheimische Bevölkerung behindert, da der öffentliche Gesundheitssektor nach einem Jahrzehnt der Wirtschaftskrise und Sparmaßnahmen sowie drastischen Budgetkürzungen für öffentliche Krankenhäuser unter extremem Druck steht und nicht über die Kapazitäten verfügt, um den gesamten Bedarf an Gesundheitsleistungen zu decken (AIDA 5.2022). Weiters behindert der Mangel an Dolmetschern in den meisten öffentlichen Gesundheitseinrichtungen (Krankenhäuser, Sozialkliniken usw.) den Zugang von Asylwerbern zur Gesundheitsversorgung. Zusätzlich wurde der Zugang zum Gesundheitswesen lange Zeit durch die Weigerung der zuständigen Beamten, Asylwerbern eine Sozialversicherungsnummer (AMKA) auszustellen, die de facto Voraussetzung für den Zugang zum öffentlichen Gesundheitssystem war, behindert (AIDA 5.2022). Asylsuchende erhalten eine sogenannte temporäre Sozialversicherungsnummer für Fremde (PAAYPA), die jedem Asylwerber zusätzlich zu seiner Asylwerberkarte ausgehändigt wird. Mit dieser Karte haben Asylwerber seit Anfang 2020 Zugang zu kostenfreier notwendiger Gesundheitsversorgung (AIDA 5.2022, vgl. REF 21.11.2022) inklusive pharmazeutischer und krankenhausärztlicher Versorgung, gegebenenfalls auch zu notwendiger psychiatrischer Versorgung. Die PAAYPA wird automatisch deaktiviert, wenn der Antragsteller das Recht auf Verbleib im Hoheitsgebiet verliert bzw. ein Antrag auf Asyl oder subsidiären Schutz abgelehnt wird. Der Begünstigte verliert damit seinen Zugang zu den entsprechenden Dienstleistungen (AIDA 5.2022; vgl. IOM 25.3.2022). Bei Erhalt eines internationalen Schutzstatus wird die PAAYPA automatisch in eine AMKA (herkömmliche Sozialversicherungsnummer, Anm.) umgewandelt (REF 21.11.2022), wodurch die betreffende Person analog zu griechischen Staatsbürgern Zugang zur medizinischen Versorgung erhält (IOM 25.3.2022).Asylsuchende erhalten eine sogenannte temporäre Sozialversicherungsnummer für Fremde (PAAYPA), die jedem Asylwerber zusätzlich zu seiner Asylwerberkarte ausgehändigt wird. Mit dieser Karte haben Asylwerber seit Anfang 2020 Zugang zu kostenfreier notwendiger Gesundheitsversorgung (AIDA 5.2022, vergleiche REF 21.11.2022) inklusive pharmazeutischer und krankenhausärztlicher Versorgung, gegebenenfalls auch zu notwendiger psychiatrischer Versorgung. Die PAAYPA wird automatisch deaktiviert, wenn der Antragsteller das Recht auf Verbleib im Hoheitsgebiet verliert bzw. ein Antrag auf Asyl oder subsidiären Schutz abgelehnt wird. Der Begünstigte verliert damit seinen Zugang zu den entsprechenden Dienstleistungen (AIDA 5.2022; vergleiche IOM 25.3.2022). Bei Erhalt eines internationalen Schutzstatus wird die PAAYPA automatisch in eine AMKA (herkömmliche Sozialversicherungsnummer, Anmerkung umgewandelt (REF 21.11.2022), wodurch die betreffende Person analog zu griechischen Staatsbürgern Zugang zur medizinischen Versorgung erhält (IOM 25.3.2022). Während der Pandemie gab es Probleme, da die Antragsteller aufgrund der eingeschränkten Bewegungsmöglichkeiten und Lock-Downs ihre PAAYPA nicht verlängern lassen konnten. Im Gegensatz zu anderen Dokumenten war hier keine automatische Verlängerung vorgesehen. Diese Probleme scheinen nun weitgehend gelöst zu sein. 80 % der Anspruchsberechtigten sind im Besitz einer PAAYPA und es werden Anstrengungen unternommen, auch die verbleibenden 20 % zu erfassen (AIDA 5.2022). In Notfällen sind jedenfalls sämtliche öffentlichen medizinischen Bereiche aufgrund der aktuellen Gesetzgebung verpflichtet, auch ohne Vorliegen einer Sozialversicherungsnummer (PAAYPA) und unabhängig vom rechtlichen Status der betreffenden Person medizinische Hilfe zu leisten (REF 21.11.2022). Das Gesetz sieht den Zugang zu Gesundheitsversorgung vor, sobald der Status eines Flüchtlings oder Asylwerbers offiziell ist. Aufgrund von Personalmangel, pandemiebedingten Einschränkungen, Lücken im Verfahren zur Beurteilung der Schutzbedürftigkeit und anderen bürokratischen Hindernissen haben Asylwerber nur begrenzten Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen. Die Flüchtlinge berichteten über Schwierigkeiten bei der Beschaffung des für die medizinische Versorgung erforderlichen Gesundheitsbuchs. Einige Asylwerber, die an chronischen Krankheiten litten, hatten Probleme, die erforderlichen Medikamente zu erhalten. Am 21. Juli 2021 erließ der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine Entscheidung, in der er die Regierung verpflichtete, drei Asylwerbern, die im RIC Kara Tepe schwer erkrankt waren, eine angemessene medizinische Versorgung zukommen zu lassen (USDOS 12.4.2022). NGOs, die sich für die Öffnung des Zugangs zu Covid-19-Impfstoffen für Menschen ohne Papiere einsetzen, berichten über anhaltende Probleme. Eine im Oktober 2021 verabschiedete Rechtsvorschrift erweiterte die Möglichkeiten für Migranten ohne Papiere, sich für die Covid-19-Impfung anzumelden und die entsprechende Bescheinigung zu erhalten, und führte Schutzvorkehrungen gegen die Abschiebung ein. Im Dezember 2021 gestattete ein Ministerialbeschluss zivilgesellschaftlichen Akteuren die Verabreichung von Covid-19-Impfstoffen an gefährdete Personen, einschließlich Menschen ohne Papiere (AI 29.3.2022). Personen ohne Papiere und Staatenlose können sich für eine vorläufige Sozialversicherungsnummer (PAMKA) registrieren und ihre Impfung buchen. Sie werden nicht abgeschoben, wenn sie sich für die Impfung anmelden. Migranten ohne Aufenthaltstitel erhalten eine PAMKA ausschließlich für die COVID-19-Impfung, den Erhalt der entsprechenden Bescheinigung und für den Erhalt von COVID-19-Selbsttests (CoE-ECRI 22.9.2022). Seit 2016 hat die Regierung an verschiedenen Standorten im ganzen Land ein paralleles Gesundheitsprogramm für Flüchtlinge und Migranten eingerichtet. Das aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) der EU finanzierte Programm "PHILOS - Emergency health response to refugee crisis" des Gesundheitsministeriums wird vom Hellenic Center for Disease Control and Prevention (HCDCP) umgesetzt und bietet den in Aufnahmezentren lebenden Menschen gesundheitsbezogene und psychosoziale Dienste an (IOM 25.3.2022; vgl. NPHO o.D.). Das Programm wurde im ersten Quartal 2022 auf politischen Druck hin verlängert (ECRE 11.3.2022; vgl. IM 28.2.2022). Darüber hinaus bieten mehrere NGOs wie etwa wie MSF - Ärzte ohne Grenzen (https://msf.gr/), Ärzte der Welt (https://mdmgreece.gr/en/) oder das Hellenische Rote Kreuz (www.redcross.gr/) medizinische Grundversorgung an (IOM 25.3.2022).Seit 2016 hat die Regierung an verschiedenen Standorten im ganzen Land ein paralleles Gesundheitsprogramm für Flüchtlinge und Migranten eingerichtet. Das aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) der EU finanzierte Programm "PHILOS - Emergency health response to refugee crisis" des Gesundheitsministeriums wird vom Hellenic Center for Disease Control and Prevention (HCDCP) umgesetzt und bietet den in Aufnahmezentren lebenden Menschen gesundheitsbezogene und psychosoziale Dienste an (IOM 25.3.2022; vergleiche NPHO o.D.). Das Programm wurde im ersten Quartal 2022 auf politischen Druck hin verlängert (ECRE 11.3.2022; vergleiche IM 28.2.2022). Darüber hinaus bieten mehrere NGOs wie etwa wie MSF - Ärzte ohne Grenzen (https://msf.gr/), Ärzte der Welt (https://mdmgreece.gr/en/) oder das Hellenische Rote Kreuz (www.redcross.gr/) medizinische Grundversorgung an (IOM 25.3.2022). Quellen: AI - Amnesty International (29.3.2022): Amnesty International Report 2021/22; The State of the World's Human Rights; Greece 2021, https://www.ecoi.net/de/dokument/2070381.html, Zugriff 11.1.2023 AIDA - Asylum Information Database (5.2022): Greek Council for Refugees (GCR) / European Council on Refugees and Exiles (ECRE): Country Report: Greece: 2021 Update, https://asylumineurope.org/wp-content/uploads/2022/05/AIDA-GR_2021update.pdf, Zugriff 9.1.2023 CoE-ECRI – Council of Europe – European Commission against Racism and Intolerance (22.9.2022): ECRI Report on Greece (sixth monitoring cycle), https://www.ecoi.net/en/file/local/2079085/GRC-CbC-VI-2022-028-ENG-color.pdf, Zugriff 15.11.2022 ECRE (11.3.2022): Greece: Civil Society Organisations Demand EU Action on Third Country Concept, Pushbacks Continue with Frontex Involvement, Ukrainians Receive Access to Housing, Medical Care and Work While Regular Reception Remains Dire, https://ecre.org/greece-civil-society-organisations-demand-eu-action-on-third-country-concept-pushbacks-continue-with-frontex-involvement-ukrainians-receive-access-to-housing-medical-care-and-work-while-regular-re/, Zugriff 12.1.2023 IM - Info Migrants (28.2.2022): Greece: Thousands of refugees set to lose health benefits, https://www.infomigrants.net/en/post/38828/greece-thousands-of-refugees-set-to-lose-health-benefits, Zugriff 12.1.2023 IOM – International Organization for Migration (25.3.2022): Information on the situation for migrants in Greece, übermittelt per email vom 25.3.2022, liegt bei der Staatendokumention auf NPHO - National Public Health Organization [Griechenland] (o.D.): Philos, https://eody.gov.gr/en/philos/, Zugriff 4.4.2022 REF - Refugee.info (21.11.2022): Health Insurance, https://greece.refugee.info/en-us/articles/4985624835479, Zugriff 8.1.2023 UNHCR – The Refugee Agency (o.D.c): Help Greece. Access to Healthcare, https://help.unhcr.org/greece/living-in-greece/access-to-healthcare/, Zugriff 12.01.2023 USDOS – US Department of State [USA] (12.4.2022): Country Report on Human Rights Practices 2020 – Greece, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071321.html, Zugriff 9.1.2023 Schutzberechtigte Letzte Änderung 2024-12-17 10:49 Im Jahr 2023 wurde in erster Instanz 24.345 Personen internationaler Schutz und 591 Personen subsidiärer Schutz gewährt (GCR 6.2024). Die Bereitstellung von Informationen über alltagsrelevante Themen nach Schutzgewährung variiert je nach Unterbringungseinrichtung. IOM, UNHCR und weitere NGOs sind vor allem in den großen Unterbringungszentren präsent und bieten ein vielfältiges Beratungsangebot an (siehe Kapitel 8.). Darüber hinaus können sich Schutzberechtigte bei Fragen an die kommunalen Integrationszentren für Migranten (KEM) wenden oder die Informationsbroschüre des Ministeriums für Migration und Asyl in verschiedenen Sprachen konsultieren (MBZ 3.9.2024). 1. Dokumente im Allgemeinen Schutzberechtigte in Griechenland benötigen für ihr Alltagsleben und zum Arbeiten eine Aufenthaltserlaubnis (ADET), eine Steuernummer (AFM), eine Sozialversicherungsnummer (AMKA), und ein Bankkonto. Bei Bedarf erhalten sie über die Antragstellungsprozesse Informationen von NGOs. Sie können dabei aber auch von Rechtsberatern oder Sozialarbeitern unterstützt werden. Es ist praktisch nicht möglich, die bereits angeführten Dokumente (z. B. im Falle einer Dublin-Überstellung) vom Ausland aus zu beantragen, sodass die Unterlagen bei der Ankunft in Griechenland zur Verfügung stehen (MBZ 3.9.2024). Schutzberechtigte sehen sich nach wie vor mit erheblichen Problemen beim Erlangen der notwendigen Dokumente konfrontiert, die auf verwaltungstechnische Hindernisse und Verzögerungen bei der Ausstellung zurückzuführen sind. Dies hindert Schutzberechtigte daran, ihre Ansprüche bezüglich Zugang z. B. zu medizinischer Versorgung, Wohnraum, Sozialhilfe, Beschäftigung oder rechtlicher Vertretung geltend zu machen, obwohl sie die gleichen Rechte, wie griechische Staatsbürger genießen (Pro Asyl/RSA 3.2024; vgl. GCR 6.2024). Eine von UNHCR zwischen Juli 2022 und Juni 2023 durchgeführte Umfrage unter 424 Schutzberechtigten ergab, dass 60 % der Befragten über eine ADET und AMKA, 73 % über eine AFM und 42 % über ein Bankkonto verfügen (MBZ 3.9.2024).Schutzberechtigte sehen sich nach wie vor mit erheblichen Problemen beim Erlangen der notwendigen Dokumente konfrontiert, die auf verwaltungstechnische Hindernisse und Verzögerungen bei der Ausstellung zurückzuführen sind. Dies hindert Schutzberechtigte daran, ihre Ansprüche bezüglich Zugang z. B. zu medizinischer Versorgung, Wohnraum, Sozialhilfe, Beschäftigung oder rechtlicher Vertretung geltend zu machen, obwohl sie die gleichen Rechte, wie griechische Staatsbürger genießen (Pro Asyl/RSA 3.2024; vergleiche GCR 6.2024). Eine von UNHCR zwischen Juli 2022 und Juni 2023 durchgeführte Umfrage unter 424 Schutzberechtigten ergab, dass 60 % der Befragten über eine ADET und AMKA, 73 % über eine AFM und 42 % über ein Bankkonto verfügen (MBZ 3.9.2024). In der folgenden Tabelle sind die unterschiedlichen Anforderungen für ADET, AMKA, AFM und Bankkonto zusammengefasst. Eine detaillierte Erklärung der Inhalte folgt in den nächsten Absätzen. MBZ 3.9.2024 * Für Asylwerber, die ihren Asylantrag nach dem 31.12.2020 gestellt haben, wird die AFM-Nummer unmittelbar nach der Registrierung des Asylantrags erstellt (MBZ 3.9.2024). Die AFM wird automatisch deaktiviert, wenn die Aufenthaltserlaubnis (ADET) abläuft (Pro Asyl/RSA 3.2024). ** Selbstangabe der Adresse *** Bestätigung der Aufnahmeeinrichtung oder Vorlage der Stromrechnung mit Namen, des Mietvertrags oder der Bestätigung des Hauptmieters **** Die AFM ist für die AMKA nicht erforderlich, jedoch eine Studienbestätigung, ein Arbeitsvertrag oder eine Absichtserklärung vom Arbeitgeber. Für einen Arbeitsvertrag wird eine AFM benötigt (MBZ 3.9.2024). 2. Aufenthaltserlaubnis (ADET) / auch Residence Permit Card (RPC) Schutzberechtigte (anerkannte Flüchtlinge oder subsidiär Schutzberechtigte) haben das Recht auf einen Aufenthaltstitel. Die gültige Aufenthaltserlaubnis wird in erster Linie für die Beantragung der Sozialversicherungsnummer (AMKA) und deren Beibehaltung benötigt, mit der wiederum der Zugang zu weiteren Leistungen verknüpft ist (Pro Asyl/RSA 3.2024; vgl. Raphaelswerk 12.2022; MMA o.D.a).Schutzberechtigte (anerkannte Flüchtlinge oder subsidiär Schutzberechtigte) haben das Recht auf einen Aufenthaltstitel. Die gültige Aufenthaltserlaubnis wird in erster Linie für die Beantragung der Sozialversicherungsnummer (AMKA) und deren Beibehaltung benötigt, mit der wiederum der Zugang zu weiteren Leistungen verknüpft ist (Pro Asyl/RSA 3.2024; vergleiche Raphaelswerk 12.2022; MMA o.D.a). Die Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis (ADET) beträgt für anerkannte Flüchtlinge drei Jahre und für subsidiär Schutzberechtigte ein Jahr (um zwei weitere Jahre verlängerbar) (MMA o.D.a; vgl. Pro Asyl/RSA 3.2024). Sie geht durch Ausreise und spätere Wiedereinreise nach Griechenland nicht verloren (VB Athen 16.11.2023).Die Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis (ADET) beträgt für anerkannte Flüchtlinge drei Jahre und für subsidiär Schutzberechtigte ein Jahr (um zwei weitere Jahre verlängerbar) (MMA o.D.a; vergleiche Pro Asyl/RSA 3.2024). Sie geht durch Ausreise und spätere Wiedereinreise nach Griechenland nicht verloren (VB Athen 16.11.2023). ● ADET - Bescheid Ein positiver Asylbescheid alleine berechtigt noch nicht zu einer Aufenthaltserlaubnis (ADET). Dazu wird ein ADET-Bescheid benötigt, der nicht älter als sechs Monate sein darf. Bei diesem handelt es sich um einen Bescheid der zuständigen regionalen Asylbehörde (RAO) oder der Autonomous Asylum Unit (AAU), durch den die Ausstellung einer Aufenthaltserlaubnis angewiesen wird (SFH 3.8.2022). Er wird nicht immer zusammen mit dem Anerkennungsbescheid zugestellt. Um sich den ADET-Bescheid aushändigen zu lassen, müssen Schutzberechtigte einen Termin bei der Polizeidirektion/Passamt vereinbaren (Pro Asyl/RSA 4.2021). Die RAO oder die AAU, die den ADET-Bescheid ausstellt, muss die gleiche territoriale Zuständigkeit haben, wie die Polizeidirektion/Passamt, die dann die ADET ausstellt. Ansonsten wird der Antrag von der Polizei nicht angenommen. So ist beispielsweise die Fremdenbehörde von Attika (TAA) für Anträge, die von der RAO und der AAU von Attika bearbeitet werden, territorial zuständig. Bei der regionalen RAO oder AAU kann in Erfahrung gebracht werden, welche Polizeidirektion/Passamt für den jeweiligen Schutzberechtigten zuständig ist (GCR 6.2024). Die Adressen bzw. Kontaktdaten der RAO und AAU sind hier zu finden. ● ADET - Erstantrag Erst nach Erhalt des ADET-Bescheids ist es möglich, bei der zuständigen regionalen Polizeidirektion/Passamt einen Termin zu vereinbaren, um die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Zusätzlich zu dem ADET-Bescheid müssen diverse Dokumente wie zum Beispiel die Aufenthaltsgestattung, Passfotos usw. vorgelegt werden. Da bei diesem Termin auch Fingerabdrücke genommen werden, ist ein persönliches Erscheinen erforderlich (MMA o.D.a). Die Adressen bzw. Kontaktdaten der regionalen Passämter sind hier zu finden. Die zuständige Behörde (RAO oder AAU) benachrichtigt die Personen nicht über die Fertigstellung ihrer Aufenthaltserlaubnis. Am Ende jeder Woche lädt die Behörde auf ihrer Website eine Liste mit sechsstelligen Fallnummern mit dem Abholtermin hoch. Daher müssen die Antragssteller regelmäßig die wöchentlichen Listen auf der Website der zuständigen Stelle konsultieren. Die Aufenthaltserlaubnis kann nur persönlich abgeholt werden. Wer seinen Termin versäumt, muss einen neuen beantragen (Pro Asyl/RSA 3.2024; vgl. MMA o.D.a).Die zuständige Behörde (RAO oder AAU) benachrichtigt die Personen nicht über die Fertigstellung ihrer Aufenthaltserlaubnis. Am Ende jeder Woche lädt die Behörde auf ihrer Website eine Liste mit sechsstelligen Fallnummern mit dem Abholtermin hoch. Daher müssen die Antragssteller regelmäßig die wöchentlichen Listen auf der Website der zuständigen Stelle konsultieren. Die Aufenthaltserlaubnis kann nur persönlich abgeholt werden. Wer seinen Termin versäumt, muss einen neuen beantragen (Pro Asyl/RSA 3.2024; vergleiche MMA o.D.a). Verzögert sich die Erstausstellung einer Aufenthaltserlaubnis, können Antragsteller ihre temporäre Aufenthaltsgenehmigung während des Verfahrens (DADP) verlängern, um ihr Aufenthaltsrecht nachzuweisen; dies gilt jedoch nicht für Verlängerungsanträge (MBZ 3.9.2024). ● ADET - Verlängerung Die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis muss 30 Tage vor deren Ablauf beantragt werden, ansonsten droht seit September 2021 eine Strafe von 100 Euro. Der Antrag muss an die folgende E-Mail-Adresse GAS.residencepermits@migration.gov.gr mit dem Betreff "Renewals + die Nummer der Aufenthaltserlaubnis" gesendet werden (SFH 3.8.2022; vgl. MMA o.D.a). Danach erhält man eine E-Mail von der zuständigen Stelle mit den Anweisungen über die weiteren Schritte und die Behörden führen eine Sicherheitsüberprüfung durch. Anschließend reicht man die erforderlichen Dokumente beim zuständigen Passamt ein und holt die verlängerte Aufenthaltserlaubnis bei der angegebenen RAO oder AAU ab. Auf der Webseite der zuständigen Stelle kann mit der Nummer der ursprünglichen Aufenthaltserlaubnis überprüft werden, ob sie verlängert wurde und wann sie abzuholen ist. Die Abholung ist nur persönlich bei Vorlage bestimmter Dokumente (alte Aufenthaltsgenehmigung, bei deren Verlust die entsprechende polizeiliche Bestätigung, von der Behörde ausgestellter Barcode) möglich. (MMA o.D.a; vgl. MBZ 3.9.2024). Die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis muss 30 Tage vor deren Ablauf beantragt werden, ansonsten droht seit September 2021 eine Strafe von 100 Euro. Der Antrag muss an die folgende E-Mail-Adresse GAS.residencepermits@migration.gov.gr mit dem Betreff "Renewals + die Nummer der Aufenthaltserlaubnis" gesendet werden (SFH 3.8.2022; vergleiche MMA o.D.a). Danach erhält man eine E-Mail von der zuständigen Stelle mit den Anweisungen über die weiteren Schritte und die Behörden führen eine Sicherheitsüberprüfung durch. Anschließend reicht man die erforderlichen Dokumente beim zuständigen Passamt ein und holt die verlängerte Aufenthaltserlaubnis bei der angegebenen RAO oder AAU ab. Auf der Webseite der zuständigen Stelle kann mit der Nummer der ursprünglichen Aufenthaltserlaubnis überprüft werden, ob sie verlängert wurde und wann sie abzuholen ist. Die Abholung ist nur persönlich bei Vorlage bestimmter Dokumente (alte Aufenthaltsgenehmigung, bei deren Verlust die entsprechende polizeiliche Bestätigung, von der Behörde ausgestellter Barcode) möglich. (MMA o.D.a; vergleiche MBZ 3.9.2024). Falls die Aufenthaltserlaubnis abläuft, bevor das Verlängerungsverfahren abgeschlossen ist, übermittelt der Asylservice eine Statusbestätigung an die vom Schutzberechtigten registrierte E-Mail Adresse. Bei Verlust der Aufenthaltserlaubnis in Papierform wird eine entsprechende Bestätigung von der Polizei auf Anfrage ausgestellt (MMA o.D.a). Berichten zufolge benötigen viele Schutzberechtigte beim Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis juristische Unterstützung; diese wird in der Regel unter anderem von NGOs (z. B. Caritas Hellas Social Spot Neos Kosmos, Greek Council for Refugees, METAdrasi, Equal Rights Beyond Borders, Rotes Kreuz - MFC Athen usw. - für Kontaktdaten siehe Kapitel 8) angeboten. Der Antrag auf Verlängerung kann von einem Rechtsanwalt oder Sozialarbeiter gestellt werden, sofern eine schriftliche Vollmacht vorliegt. Dazu benötigen Schutzberechtigte ein Identitäts- oder Aufenthaltsdokument (MBZ 3.9.2024). Berichten zufolge ist in einer Reihe von Verlängerungsanträgen lange Wartezeiten zu beobachten (GCR 6.2024). Die Zahl der bei der AAU anhängigen ADET-Verlängerungsanträge für Personen mit internationalem Schutzstatus ist von 2.588 (Stand: 31.12.2022) auf 4.029 (Stand: 16.2.2024) gestiegen. Dies bedeutet einen Anstieg von 56 % gegenüber dem Rückstand im vergangenen Jahr (Pro Asyl/RSA 3.2024). Laut einer von UNHCR zwischen Juli 2022 und Juni 2023 durchgeführte Umfrage bei 424 Personen mit internationalem Schutzstatus gaben 60 % der Befragten an, dass sie über eine Aufenthaltsgenehmigung verfügen (GCR 6.2024). ● ADET - Aktuelle Situation Berichten zufolge sind in Griechenland Personen mit internationalem Schutzstatus mit einer Reihe von administrativen Hürden, Informationsmangel und langen Bearbeitungszeiten in den verschiedenen Phasen des Verfahrens zur Erteilung und/oder Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis konfrontiert. Dies hat zur Folge, dass Schutzberechtigte lange Zeiträume ohne gültige Aufenthaltserlaubnis überbrücken müssen. Daraus resultieren Probleme beim Zugang zu Sozialleistungen, zur Gesundheitsversorgung, zum Arbeitsmarkt oder sogar zur Bevollmächtigung eines Rechtsvertreters (Pro Asyl/RSA 3.2024). Als Reaktion auf die genannten Probleme beim Zugang zur Aufenthaltserlaubnis wurde beispielsweise im April 2023 das griechische Einwanderungsgesetzbuch überarbeitet. Da die neuen Bestimmungen erst seit dem 31. März 2024 in Kraft sind, existiert noch kein Monitoring, zu den Auswirkungen in der Praxis (GCR 6.2024). Darüber hinaus wurde im September 2024 ein neues hochmodernes Zentrum zur Erfassung biometrischer Daten in Thessaloniki offiziell in Betrieb genommen. Die neue Einrichtung ist Teil der umfassenden Strategie zur Modernisierung und Vereinfachung der Abläufe zur Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen für Drittstaatsangehörige. Das Ziel der Errichtung solcher Zentren ist es unter anderem die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltsgenehmigungen zu beschleunigen, die Arbeitsweise der Einwanderungsbehörden zu verbessern und die Einwanderungsbehörden von der großen Zahl anhängiger Anträge zu entlasten (MMA 9.9.2024). Außerdem wird an weiteren Lösungen (z. B. Einführung biometrischer Datensysteme, Digitalisierung der Aufenthaltsgenehmigungsakte, automatische Ausstellung der Sozialversicherungsnummer (AMKA) durch die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis) gearbeitet, um die bestehenden Mängel im System (z. B. Verzögerung bei der Erteilung oder Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung) zu beheben (GCR 6.2024; vgl. Liberal 15.7.2024; MBZ 3.9.2024).Außerdem wird an weiteren Lösungen (z. B. Einführung biometrischer Datensysteme, Digitalisierung der Aufenthaltsgenehmigungsakte, automatische Ausstellung der Sozialversicherungsnummer (AMKA) durch die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis) gearbeitet, um die bestehenden Mängel im System (z. B. Verzögerung bei der Erteilung oder Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung) zu beheben (GCR 6.2024; vergleiche Liberal 15.7.2024; MBZ 3.9.2024). 3. Reisedokumente Anerkannte Flüchtlinge haben das Recht auf ein Reisedokument (Gültigkeit fünf Jahre [Erwachsene] bzw. drei Jahre [Minderjährige]; verlängerbar). Das gilt auch für subsidiär Schutzberechtigte (Gültigkeit drei Jahre; verlängerbar), wenn sie den griechischen Behörden eine Bestätigung der diplomatischen Vertretung ihres Herkunftslandes vorlegen können, dass sie keinen nationalen Pass erhalten können. Diese Voraussetzung ist für viele äußerst schwierig zu erfüllen und überdies von der diplomatischen Vertretung des Herkunftslandes abhängig (GCR 6.2024; vgl. MMA o.D.b).Anerkannte Flüchtlinge haben das Recht auf ein Reisedokument (Gültigkeit fünf Jahre [Erwachsene] bzw. drei Jahre [Minderjährige]; verlängerbar). Das gilt auch für subsidiär Schutzberechtigte (Gültigkeit drei Jahre; verlängerbar), wenn sie den griechischen Behörden eine Bestätigung der diplomatischen Vertretung ihres Herkunftslandes vorlegen können, dass sie keinen nationalen Pass erhalten können. Diese Voraussetzung ist für viele äußerst schwierig zu erfüllen und überdies von der diplomatischen Vertretung des Herkunftslandes abhängig (GCR 6.2024; vergleiche MMA o.D.b). Reisedokumente sind eine Voraussetzung für die Eröffnung eines Bankkontos in Griechenland, da die meisten Banken die Aufenthaltserlaubnis (ADET) bei Schutzberechtigten nicht als gültiges Ausweisdokument akzeptieren. Darüber hinaus ist es auch essenziell für die Nutzung der Online-Dienste des griechischen Finanzamtes (AADE), für den Erhalt einer Steueridentifikationsnummer (AFM) sowie für den Zugang zur Beschäftigung (Pro Asyl/RSA 4.2021). Im Jahr 2023 wurden insgesamt 20.332 Reisedokumente ausgestellt und verlängert (GCR 6.2024). ● Reisedokument - Erstantrag Wenn Schutzberechtigte in einem Camp oder in einer anderen staatlichen Unterkunft untergebracht und dort registriert sind, können sie unmittelbar nach Erhalt des positiven Asylbescheides parallel die Aufenthaltserlaubnis (ADET) und ein Reisedokument beantragen. Sie werden hierbei aktiv vom Management des Camps bzw. der Unterkunft unterstützt. Wenn Schutzberechtigte hingegen nicht in einem Lager oder einer staatlichen Einrichtung untergebracht und registriert sind, ist für die Beantragung eines Reisedokumentes eine Aufenthaltserlaubnis erforderlich (VB Athen 7.4.2022). Der Reisepass kann bei einem Passamt der griechischen Polizei abhängig vom Wohnsitz persönlich beantragt werden. Insbesondere die Aufenthaltsgenehmigung oder die Asylwerberkarte mit dem Vermerk "Aufenthaltserlaubnis ausstehend", aber auch eine eidesstattliche Erklärung sind zur Antragsstellung notwendig (MMA o.D.b). In der eidesstattlichen Erklärung wird erklärt, dass man kein schweres Verbrechen oder Vergehen begangen hat. Darüber hinaus ist eine Gebühr von ca. 84 Euro für Erwachsene und 73 Euro für Minderjährige zu entrichten (GCR 6.2024). Antragssteller müssen die wöchentlich veröffentlichten Listen auf der Webseite der zuständigen Stelle konsultieren. Dort wird bekannt gegeben, wann und wo der Reisepass zur Abholung bereitliegt. Es kann entweder im regionalen Asylbüro Thessaloniki oder Attika persönlich abgeholt werden. Um das Dokument erhalten zu können, müssen unter anderem die gültige Aufenthaltserlaubnis oder die Asylwerberkarte mit dem Vermerk "Aufenthaltserlaubnis ausstehend" vorgelegt werden (MMA o.D.b). Zu den Wartezeiten beim Erstantrag von Reisedokumenten konnten keine genauen Informationen gefunden werden. Laut der NGO Greek Council for Refugees (GCR) beträgt die Wartezeit nicht mehr so lang wie in der Vergangenheit (GCR 6.2024). ● Reisedokument - Folgeantrag Schutzberechtigte, die ihren Reisepass nach Ablauf erneuern möchten, müssen zuerst einen Antrag bei der zuständigen Abteilung der AAU stellen, der an die E-Mail-Adresse gas.traveldoc@migration.gov.gr mit dem Betreff "Travel Doc Renewals + die Nummer der Aufenthaltsgenehmigung" gesendet werden soll. Auch in diesem Fall muss eine eidesstattliche Erklärung entweder per Post (Adresse: υπεύθυνες δηλώσεις στην ταχυδρομική διεύθυνση: Υπηρεσία Ασύλου – Υπουργείο Μετανάστευσης & Ασύλου, ΑΚΑ Δικαιούχων, Π.Κανελλοπούλου 2, ΤΚ 11527) oder per E-Mail (gas.traveldoc@migration.gov.
- gr)an die zuständige Behörde übermittelt werden. Danach erhält man die Informationen über die weiteren Schritte und anschließend müssen die erforderlichen Dokumente beim zuständigen Passamt eingereicht werden (Pro Asyl/RSA 3.2024; vgl. MMA o.D.b).Schutzberechtigte, die ihren Reisepass nach Ablauf erneuern möchten, müssen zuerst einen Antrag bei der zuständigen Abteilung der AAU stellen, der an die E-Mail-Adresse gas.traveldoc@migration.gov.gr mit dem Betreff "Travel Doc Renewals + die Nummer der Aufenthaltsgenehmigung" gesendet werden soll. Auch in diesem Fall muss eine eidesstattliche Erklärung entweder per Post (Adresse: υπεύθυνες δηλώσεις στην ταχυδρομική διεύθυνση: Υπηρεσία Ασύλου – Υπουργείο Μετανάστευσης & Ασύλου, ΑΚΑ Δικαιούχων, Π.Κανελλοπούλου 2, ΤΚ 11527) oder per E-Mail (gas.traveldoc@migration.gov.
- gr)an die zuständige Behörde übermittelt werden. Danach erhält man die Informationen über die weiteren Schritte und anschließend müssen die erforderlichen Dokumente beim zuständigen Passamt eingereicht werden (Pro Asyl/RSA 3.2024; vergleiche MMA o.D.b). Antragssteller müssen die wöchentlich veröffentlichten Listen auf der Webseite der zuständigen Stelle konsultieren. Dort wird bekannt gegeben, wann und wo der Reisepass zur Abholung bereit liegt. Um das Dokument erhalten zu können, müssen unter anderem die gültige Aufenthaltserlaubnis oder die Asylwerberkarte mit dem Vermerk "Aufenthaltserlaubnis ausstehend" und das alte Reisedokument vorgelegt werden (MMA o.D.b). Das Verfahren zur Erneuerung von Reisedokumenten kann zwischen zwei bis vier Monate dauern (GCR 6.2024). 4. Steueridentifikationsnummer (AFM) Alle Personen, die sich rechtmäßig in Griechenland aufhalten, benötigen eine Steueridentifikationsnummer (AFM). Die AFM wird für Vorgänge bei Behörden, Banken, beim Finanzamt und für Vertragsabschlüsse (z. B. Mietverträge, Mobilfunkverträge) benötigt. Außerdem ist sie erforderlich, wenn ein Arbeitsverhältnis aufgenommen wird oder Sozialleistungen beantragt werden (Raphaelswerk 12.2022; vgl. Pro Asyl/RSA 3.2024).Alle Personen, die sich rechtmäßig in Griechenland aufhalten, benötigen eine Steueridentifikationsnummer (AFM). Die AFM wird für Vorgänge bei Behörden, Banken, beim Finanzamt und für Vertragsabschlüsse (z. B. Mietverträge, Mobilfunkverträge) benötigt. Außerdem ist sie erforderlich, wenn ein Arbeitsverhältnis aufgenommen wird oder Sozialleistungen beantragt werden (Raphaelswerk 12.2022; vergleiche Pro Asyl/RSA 3.2024). Asylwerber erhalten nach Antragstellung automatisch eine AFM. In diesem Fall soll die Asylbehörde des AFM-Erteilungsverfahren online abschließen und dem Antragsteller eine AFM-Zertifikat ausstellen (Pro Asyl/RSA 31.3.2022). Schutzberechtigte können die AFM persönlich oder via Video-Call mit einem gültigen Reisepass beim Finanzamt beantragen (Pro Asyl/RSA 3.2024; vgl. MMA/UNHCR 12.2023). Darüber hinaus ist ein Nachweis über einen festen Wohnsitz erforderlich. Dieser kann durch eine Bescheinigung einer Aufnahmeeinrichtung oder durch einen auf den eigenen Namen ausgestellten Mietvertrag beziehungsweise eine Stromrechnung für eine Mietwohnung erbracht werden. International Schutzberechtigte, die obdachlos sind oder eine Obdachlosenbescheinigung nicht vorlegen können, erhalten keine AFM. Infolgedessen können sie keine Steuererklärung abgeben oder eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung bekommen. Sobald man eine AFM hat, ist man verpflichtet, jährlich eine Steuererklärung abzugeben; auch, wenn man keine Einkünfte hat (Pro Asyl/RSA 3.2024; vgl. Raphaelswerk 12.2022; MMA/UNHCR 12.2023). Schutzberechtigte können die AFM persönlich oder via Video-Call mit einem gültigen Reisepass beim Finanzamt beantragen (Pro Asyl/RSA 3.2024; vergleiche MMA/UNHCR 12.2023). Darüber hinaus ist ein Nachweis über einen festen Wohnsitz erforderlich. Dieser kann durch eine Bescheinigung einer Aufnahmeeinrichtung oder durch einen auf den eigenen Namen ausgestellten Mietvertrag beziehungsweise eine Stromrechnung für eine Mietwohnung erbracht werden. International Schutzberechtigte, die obdachlos sind oder eine Obdachlosenbescheinigung nicht vorlegen können, erhalten keine AFM. Infolgedessen können sie keine Steuererklärung abgeben oder eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung bekommen. Sobald man eine AFM hat, ist man verpflichtet, jährlich eine Steuererklärung abzugeben; auch, wenn man keine Einkünfte hat (Pro Asyl/RSA 3.2024; vergleiche Raphaelswerk 12.2022; MMA/UNHCR 12.2023). Nach Erhalt der Steuernummer bekommt man die Zugangsdaten zum TAXISnet und kann dort selbstständig ein Konto erstellen. Somit hat man online Zugang zu Steuer- und anderen öffentlichen Verwaltungsdiensten (MMA/UNHCR 12.2023). Die AFM wird automatisch deaktiviert, wenn die Aufenthaltserlaubnis (ADET) abläuft; erst mit der Erneuerung der ADET kann reaktiviert werden. Die Verzögerungen beim Erneuerungsprozess der ADET setzt Einzelpersonen dem Risiko aus, bereits erworbene Rechte (z. B. Arbeitslosengeld) zu verlieren (Pro Asyl/RSA 3.2024). 5. Sozialversicherung (AMKA) Die Sozialversicherungsnummer ist Voraussetzung für den Zugang zu Gesundheitsversorgung und zum Arbeitsmarkt (Pro Asyl/RSA 3.2024; vgl. GCR 6.2024). Darüber hinaus ist sie auch erforderlich, um versichert zu sein und von den Leistungen der Sozialversicherung bei Arbeitsunfall, Mutterschaft, Krankheit, Behinderung, Arbeitslosigkeit und Familienpflichten zu profitieren. Die ΑΜΚΑ sichert die Rechte des Schutzberechtigten in Bezug auf Arbeit und Rente und erleichtert auch den Zugang zu Krankenhaus- und pharmazeutischer Versorgung (UNHCR o.D.a).Die Sozialversicherungsnummer ist Voraussetzung für den Zugang zu Gesundheitsversorgung und zum Arbeitsmarkt (Pro Asyl/RSA 3.2024; vergleiche GCR 6.2024). Darüber hinaus ist sie auch erforderlich, um versichert zu sein und von den Leistungen der Sozialversicherung bei Arbeitsunfall, Mutterschaft, Krankheit, Behinderung, Arbeitslosigkeit und Familienpflichten zu profitieren. Die ΑΜΚΑ sichert die Rechte des Schutzberechtigten in Bezug auf Arbeit und Rente und erleichtert auch den Zugang zu Krankenhaus- und pharmazeutischer Versorgung (UNHCR o.D.a). Die für Asylwerber ausgestellte vorläufige Sozialversicherungsnummer (PAAYPA) ist innerhalb eines Monats nach Erhalt der Aufenthaltserlaubnis (ADET) in die AMKA umzumelden. Die Ummeldung der AMKA erfolgt nicht automatisch. Schutzberechtigte müssen die Ummeldung beim Bürgerservicezentrum (KEP) oder in einem AMKA-Büro der Sozialversicherungsanstalt unter Vorlage einer Aufenthaltserlaubnis, einer Korrespondenzadresse und einer Steueridentifikationsnummer (AFM) persönlich erledigen (Pro Asyl/RSA 3.2024; vgl. UNHCR o.D.a; Pro Asyl/RSA 4.2021).Die für Asylwerber ausgestellte vorläufige Sozialversicherungsnummer (PAAYPA) ist innerhalb eines Monats nach Erhalt der Aufenthaltserlaubnis (ADET) in die AMKA umzumelden. Die Ummeldung der AMKA erfolgt nicht automatisch. Schutzberechtigte müssen die Ummeldung beim Bürgerservicezentrum (KEP) oder in einem AMKA-Büro der Sozialversicherungsanstalt unter Vorlage einer Aufenthaltserlaubnis, einer Korrespondenzadresse und einer Steueridentifikationsnummer (AFM) persönlich erledigen (Pro Asyl/RSA 3.2024; vergleiche UNHCR o.D.a; Pro Asyl/RSA 4.2021). Seit April 2024 gelten neue Regelungen bzgl. der AMKA. Gemäß dem neuen Rechtsrahmen wird die AMKA nach ihrer Ausstellung als aktiv, inaktiv oder ruhend gekennzeichnet, abhängig vom tatsächlichen rechtlichen Status ihres Inhabers (IOM 16.2.2024): ● Die AMKA wird grundsätzlich inaktiv für Leistungsempfänger ausgestellt, die sich rechtmäßig im Land aufhalten und unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft Zugang zum Arbeitsmarkt haben. ● Die AMKA wird erst dann aktiviert, wenn der Inhaber die erforderlichen zusätzlichen Dokumente vorlegt, die seinen tatsächlichen Wohnsitz in Griechenland belegen. ● Die AMKA wird deaktiviert, wenn die Voraussetzungen für einen legalen Aufenthalt, für den Zugang zum Arbeitsmarkt oder tatsächlichen Aufenthalt im Land nicht mehr erfüllt sind. Nach der Deaktivierung kann die AMKA reaktiviert werden, wenn die erforderlichen Dokumente vorgelegt werden. Im Falle einer Deaktivierung besteht die Möglichkeit einer vorübergehenden Reaktivierung für einen Monat. ● Beim Todesfall wird die AMKA dauerhaft deaktiviert (MAS 5.4.2024; vgl. Liberal 17.9.2024; Kathimerini 5.4.2024). Beim Todesfall wird die AMKA dauerhaft deaktiviert (MAS 5.4.2024; vergleiche Liberal 17.9.2024; Kathimerini 5.4.2024). Die inaktive AMKA wird von allen behördlichen Informationssystemen genutzt und dient beispielsweise zur Beantragung der Versicherung, von Beiträgen oder ermöglicht die elektronische Verschreibung von Arzneimitteln usw. Die Krankenversicherung von nicht versicherten und schutzbedürftigen sozialen Gruppen wird jedoch nur Inhabern eines aktiven AMKA gewährt, d. h. Personen, die sowohl die Rechtmäßigkeit ihres Aufenthalts als auch ihren tatsächlichen Wohnsitz im Land nachweisen können (MAS 5.4.2024; vgl. Liberal 17.9.2024; Kathimerini 5.4.2024).Die inaktive AMKA wird von allen behördlichen Informationssystemen genutzt und dient beispielsweise zur Beantragung der Versicherung, von Beiträgen oder ermöglicht die elektronische Verschreibung von Arzneimitteln usw. Die Krankenversicherung von nicht versicherten und schutzbedürftigen sozialen Gruppen wird jedoch nur Inhabern eines aktiven AMKA gewährt, d. h. Personen, die sowohl die Rechtmäßigkeit ihres Aufenthalts als auch ihren tatsächlichen Wohnsitz im Land nachweisen können (MAS 5.4.2024; vergleiche Liberal 17.9.2024; Kathimerini 5.4.2024). Die AMKA wird automatisch deaktiviert, wenn die Aufenthaltserlaubnis (ADET) abläuft; erst mit der Erneuerung der ADET kann sie reaktiviert werden. Die bürokratischen Hürden und langen Wartezeiten für die Erlangung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis wirken sich auch auf die Ausstellung der AMKA aus. Dies setzt Einzelpersonen dem Risiko aus, bereits erworbene Rechte (z. B. Arbeitslosengeld) und Leistungen (z. B. Gesundheitsversorgung) zu verlieren (Pro Asyl/RSA 3.2024). 6. Sozialleistungen Ein Monat nach Statuszuerkennung endet die finanzielle Unterstützung für Asylwerber. Für vulnerable Personen kann die Frist bis zu drei Monaten verlängert werden (SEM 31.10.2022). Mit Zuerkennung des Flüchtlingsstatus sind Schutzberechtigte griechischen Staatsbürgern gleichgestellt und haben rechtlich unter den gleichen Bedingungen Zugang zu Sozialleistungen wie griechische Bürger (GCR 6.2024; vgl. SEM 31.10.2022). Ein Monat nach Statuszuerkennung endet die finanzielle Unterstützung für Asylwerber. Für vulnerable Personen kann die Frist bis zu drei Monaten verlängert werden (SEM 31.10.2022). Mit Zuerkennung des Flüchtlingsstatus sind Schutzberechtigte griechischen Staatsbürgern gleichgestellt und haben rechtlich unter den gleichen Bedingungen Zugang zu Sozialleistungen wie griechische Bürger (GCR 6.2024; vergleiche SEM 31.10.2022). ● Garantiertes Mindesteinkommen (EEE) Das garantierte Mindesteinkommen (EEE) ist die einzige beitragsunabhängige staatliche Sozialleistung, abgesehen von der Unterstützungsleistung für Menschen mit Behinderung, die keine Bedingungen bezüglich der Länge des vorangegangenen legalen und dauerhaften Aufenthaltes in Griechenland stellt. Für den Antrag müssen diverse Unterlagen eingereicht werden. Das EEE bietet neben der finanziellen Einkommensunterstützung berufliche Integration (Teilnahme an Berufsbildungs-, Arbeits- und Bildungsprogrammen) und soziale Dienstleistungen (je nach Bedürfnis kostenlose medizinische Versorgung für Nichtversicherte, Überweisung und Integration in Strukturen und Dienste der sozialen Betreuung, Einbeziehung in Programme und soziale Strukturen zur Armutsbekämpfung sowie die Abgabe von Lebensmitteln und materiellen Gütern. Für EEE-Begünstigte gilt ein Sozialtarif für die Elektrizitäts- und Wasserversorgung und ein Sozialtarif der Gemeinden und kommunalen Unternehmen). Es werden Beiträge von maximal 200 Euro pro Monat für Einpersonenhaushalte mit schrittweisen Erhöhungen je nach Zusammensetzung des Haushaltes bezahlt: eine Erhöhung um 100 EUR pro Monat für jedes weitere erwachsene Haushaltsmitglied und eine Erhöhung um 50 EUR pro Monat für jedes weitere minderjährige Haushaltsmitglied. Maximal beträgt das EEE monatlich 900 Euro pro Haushalt (SEM 24.10.2022; vgl. GCR 2024; EK 7.2023).Das garantierte Mindesteinkommen (EEE) ist die einzige beitragsunabhängige staatliche Sozialleistung, abgesehen von der Unterstützungsleistung für Menschen mit Behinderung, die keine Bedingungen bezüglich der Länge des vorangegangenen legalen und dauerhaften Aufenthaltes in Griechenland stellt. Für den Antrag müssen diverse Unterlagen eingereicht werden. Das EEE bietet neben der finanziellen Einkommensunterstützung berufliche Integration (Teilnahme an Berufsbildungs-, Arbeits- und Bildungsprogrammen) und soziale Dienstleistungen (je nach Bedürfnis kostenlose medizinische Versorgung für Nichtversicherte, Überweisung und Integration in Strukturen und Dienste der sozialen Betreuung, Einbeziehung in Programme und soziale Strukturen zur Armutsbekämpfung sowie die Abgabe von Lebensmitteln und materiellen Gütern. Für EEE-Begünstigte gilt ein Sozialtarif für die Elektrizitäts- und Wasserversorgung und ein Sozialtarif der Gemeinden und kommunalen Unternehmen). Es werden Beiträge von maximal 200 Euro pro Monat für Einpersonenhaushalte mit schrittweisen Erhöhungen je nach Zusammensetzung des Haushaltes bezahlt: eine Erhöhung um 100 EUR pro Monat für jedes weitere erwachsene Haushaltsmitglied und eine Erhöhung um 50 EUR pro Monat für jedes weitere minderjährige Haushaltsmitglied. Maximal beträgt das EEE monatlich 900 Euro pro Haushalt (SEM 24.10.2022; vergleiche GCR 2024; EK 7.2023). Die Leistung des EEE steht auch Obdachlosen offen, sofern sie als solche beim Sozialdienst der Gemeinde registriert sind. Personen, die im Programm „Wohnen und Arbeiten für Obdachlose“ integriert sind und keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, werden auf Antrag automatisch für das EEE zugelassen (SEM 24.10.2022). Neben den staatlichen Angeboten für Bezieher des garantierten Mindesteinkommens (EEE) über den Europäischen Hilfefonds für bedürftige Personen (TEBA) existieren Angebote verschiedener Organisation für Grundversorgung (SEM 24.10.2022). Ausführliche Informationen zum Thema finden sich im Absatz 8. Hilfsangebote für Bedürftige und Obdachlose und im Kapitel 8. NGOs (inkl. Kontaktdaten) und deren Angebote (inkl. Kontaktdaten). ● Weitere Sozialleistungen Im folgenden Absatz werden ein paar weitere rel