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{'item': 'W196 1308074-5'}

RIS Dokument GerichtBundesverwaltungsgericht Entscheidungsdatum28.01.2025 GeschäftszahlW196 1308074-5 Spruch, W196 1308074-5/13E IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch die R

§2Abs.1 Zif. 13 Asyl

G 2005 abgewiesen und gem.§ 8 Abs. 1 AsylG 2005 wurde ihr der Status der subsidiär Schutzberechtigten zuerkannt und eine befristete Aufenthaltsberechtigung gem. § 8 Abs. 4 zuerkannt. Dieser Bescheid erwuchs am 30.06.2014 in Rechtskraft.3.) Am 15.10. 2013 reiste die Beschwerdeführerin zum dritten Mal illegal in das Bundesgebiet ein und stellte am 16.10.2013 einen dritten Antrag auf internationalen Schutz. Dieser Antrag wurde mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 13.06.2014 gem. Paragraph 3, Absatz eins, in Verbindung mit §2 Absatz eins, Zif. 13 AsylG 2005 abgewiesen und gem.Paragraph 8, Absatz eins, AsylG 2005 wurde ihr der Status der subsidiär Schutzberechtigten zuerkannt und eine befristete Aufenthaltsberechtigung gem. Paragraph 8, Absatz 4, zuerkannt. Dieser Bescheid erwuchs am 30.06.2014 in Rechtskraft. Mit Beschluss des Bezirksgerichtes wurde nach dem Tod der Mutter, der Bruder der Beschwerdeführerin mit deren Obsorge betraut. 4.) Mit Bescheid vom 16.04.2019 wurde der Beschwerdeführerin durch das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl der Status der subsidiär Schutzberechtigten gem. § 9 Abs.1 AsylG 2005 aberkannt und ihr kein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gem § 57 AsylG 2005 erteilt. Es wurde eine Rückkehrentscheidung gem. § 52 Abs.2 Zif. 4 FPG erlassen und gem. § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass gem. § 46 FPG ihre Abschiebung in die Russische Föderation zulässig ist.4.) Mit Bescheid vom 16.04.2019 wurde der Beschwerdeführerin durch das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl der Status der subsidiär Schutzberechtigten gem. Paragraph 9, Absatz eins, AsylG 2005 aberkannt und ihr kein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gem Paragraph 57, AsylG 2005 erteilt. Es wurde eine Rückkehrentscheidung gem. Paragraph 52, Absatz 2, Zif. 4 FPG erlassen und gem. Paragraph 52, Absatz 9, FPG festgestellt, dass gem. Paragraph 46, FPG ihre Abschiebung in die Russische Föderation zulässig ist. Die gegen diesen Bescheid erhobene Beschwerde wurde durch das Bundesverwaltungsgericht am 17.08.2021 als unbegründet abgewiesen. Ebenso wurde dem Bruder der Beschwerdeführerin mit Bescheid des BFA vom 05.12.2019, Zl.870718500-160887978 7 BMI–EAST Flughafen der Status des Asylberechtigten aberkannt. Das gegen diesen Bescheid erhobene Rechtsmittel wurde mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes als unbegründet abgewiesen. Die Beschwerdeführerin kehrte daraufhin im September 2021 mit ihrem Bruder in ihre Heimat zurück. 5.) Am 25.05.2023 reiste die Beschwerdeführerin erneut in das österreichische Bundesgebiet ein und stellte am 26.05.2023 verfahrensgegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz. Im Zuge der Erstbefragung bei der Landespolizeidirektion Wien gab sie zum neuerlichen Fluchtgrund an sie habe durchaus versucht sich mit ihrem Bruder in Russland ein Leben aufzubauen, doch als ihr Bruder einen Einberufungsbefehl bekommen habe und untergetaucht sei, hätte sie beim Onkel unterkommen müssen. Dieser habe sie aber zu einer Ehe zwingen wollen. Sie habe wirklich versucht sich in diese Gesellschaft einzufügen, es sei ihr aber klargeworden, dass sie dort nicht hinpasse und da sie nicht heiraten habe wollen, habe sie fliehen müssen. Anlässlich der Antragstellung wurde der russische Inlandsreisepass in Vorlage gebracht. Weiters der Einberufungsbefehl des Bruders, Versicherungsdatenauszug, Einreichbestätigung der Beantragung einer Beschäftigungsbewilligung und diverse Empfehlungsschreiben. 6.) Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 27.12.2023, zugestellt am 02.01.20214, wurde der Antrag der Beschwerdeführerin auf internationalen Schutz gemäß § 3 Abs.

§ 2Abs. 1 Z 13 Asyl

G 2005 abgewiesen (Spruchpunkt I.) und ihr der Status der subsidiär Schutzberechtigten gemäß § 8 Abs.

§ 2Abs. 1 Z 13 Asyl

G 2005 in Bezug auf die Russische Föderation nicht zuerkannt (Spruchpunkt II.). Zudem wurde ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß §§57 AsylG 2005 nicht erteilt ( Spruchpunkt III.), gegen die Beschwerdeführerin gemäß § 10 Abs. 1 Z 3 AsylG 2005 iVm § 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 2 Z 2 FPG erlassen (Spruchpunkt IV.) und gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass die Abschiebung gemäß § 46 FPG in die Russische Föderation zulässig ist ( Spruchpunkt V.); unter einem wurde gemäß § 55 Abs. 1 bis 3 FPG die Frist für die freiwillige Ausreise auf 14 Tage ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung festgelegt (Spruchpunkt VI.).6.) Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 27.12.2023, zugestellt am 02.01.20214, wurde der Antrag der Beschwerdeführerin auf internationalen Schutz gemäß Paragraph 3, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 13, AsylG 2005 abgewiesen (Spruchpunkt römisch eins.) und ihr der Status der subsidiär Schutzberechtigten gemäß Paragraph 8, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 13, AsylG 2005 in Bezug auf die Russische Föderation nicht zuerkannt (Spruchpunkt römisch zwei.). Zudem wurde ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß §§57 AsylG 2005 nicht erteilt ( Spruchpunkt römisch drei.), gegen die Beschwerdeführerin gemäß Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 3, AsylG 2005 in Verbindung mit Paragraph 9, BFA-VG eine Rückkehrentscheidung gemäß Paragraph 52, Absatz 2, Ziffer 2, FPG erlassen (Spruchpunkt römisch vier.) und gemäß Paragraph 52, Absatz 9, FPG festgestellt, dass die Abschiebung gemäß Paragraph 46, FPG in die Russische Föderation zulässig ist ( Spruchpunkt römisch fünf.); unter einem wurde gemäß Paragraph 55, Absatz eins bis 3 FPG die Frist für die freiwillige Ausreise auf 14 Tage ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung festgelegt (Spruchpunkt römisch sechs.). Begründend führte das Bundesamt aus, dass der Beschwerdeführerin im Herkunftsstaat weder Verfolgung noch anderswertige Gefahren drohen würden. Ihre Ausführungen zur befürchteten Zwangsheirat seien nicht glaubhaft und auch sonst habe sie in der Russischen Föderation als „westlich orientierte Frau“ nichts zu befürchten. Auch die Corona-Virus-Pandemie stelle kein Rückkehrhindernis dar. Ein schützenswertes Familien und Privatleben bestehe nicht. Lediglich eine Tante lebe in Österreich und, die Eltern der Beschwerdeführerin seien bereits verstorben und in der Russischen Föderation habe sie drei Geschwister. Ein über das normale Maß hinausgehende Integration konnte ebenfalls nicht festgestellt werden. 7.) Gegen diesen Bescheid wurde am 30.01.2024 fristgerecht in vollem Umfang Beschwerde aufgrund unrichtiger rechtlicher Beurteilung sowie Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften erhoben. Nach Zusammenfassung des Verfahrensganges wurde vorgebracht, dass die Beschwerdeführerin umfassend die ihr drohende Zwangsverheiratung, sexuelle und häusliche Gewalt bis hin zur Tötung sowie massive Einschränkung ihrer Bewegungsfreiheit zu fürchten habe, wobei sich die tschetschenischen Behörden als schutzunwillig erweisen würden. Auch stünde ihr keine innerstaatliche Fluchtalternative offen, da sie an anderen Orten der Russischen Föderation dem Risiko einer Zwangsrückführung nach Tschetschenien ausgesetzt wäre. Die belangte Behörde habe ihr die Glaubhaftmachung versagt aber dennoch festgestellt, dass bestimmte Gruppen in Tschetschenien keinen Rechtsschutz genießen würden. Dazu gehören unter anderem Frauen, welche mit den Wertvorstellungen ihrer Familie in Konflikt geraten. Nord kaukasische Frauen fänden sich in einer sehr schwierigen sozioökonomischen Situation denn die Lage von Frauen im Nordkaukasus wird durch die Koexistenz dreier Rechtssystem in der Region, dem russischen Recht, dem Gewohnheitsrecht und der Scharia zusätzlich erschwert. Menschen im Nordkaukasus leben in einer geschlossenen patriarchalen Gesellschaft. Die lokalen und föderalen Behörden tolerieren Unterdrückung zur Aufrechterhaltung traditioneller Werte. Frauen im Nordkaukasus welche sich traditionellen Werten nicht unterwerfen wollten riskierten Verfolgung, Folter und Ermordung. Es herrsche auch oft Straflosigkeit wenn gegen Frauen, welche mit ihren Wertvorstellungen und den Wertvorstellungen ihrer Familie in Konflikt geraten, gewalttätig vorgegangen wird. Häusliche Gewalt ist im Übrigen ist im Nordkaukasus weit verbreitet und Opfer häuslicher Gewalt hätten Schwierigkeiten effektiven Rechtsschutz durch Behörden zu erlangen. Im Nordkaukasus seien Ehrenmorde verbreitet und werden selten gemeldet. Opfer von Ehrenmorden sind Frauen deren Verhalten von ihren Familienangehörigen als Schande für die Sippe empfunden wird. Ehrenmorde begehen Familienangehörige meistens der Vater oder der Bruder. Kadyrov rechtfertigt Ehrenmorde an geschiedenen oder unverheirateten Frauen mit dem tschetschenischen Gewohnheitsrecht. Es existieren traditionelle Gesetze im Nordkaukasus welchen Frauen das “alleine Leben“ ohne Mann nicht gestatten. Im Nordkaukasus kommt daher Zwangsverheiratung häufig vor. In Teilen des Nordkaukasus würden Frauen Brautentführungen, Poligamie, Jungfrauentests vor der Ehe sowie verpflichtende Befolgung islamischer Kleidungsvorschriften ausgesetzt. Frauen in Tschetschenien haben Kopftücher zu tragen und sich sittsam zu kleiden. Die Flucht in eine andere Region kann zu einer gewaltsamen Rückführung oder in manchen Fällen auch zu Ehrenmorden führen. Auch eine Flucht ins Ausland ist beinahe unmöglich, da Frauen unter 30 Jahren in Tschetschenien Reisedokumente nur mit Zustimmung eines männlichen Familienangehörigen, welche für ihre Rückkehr bürgt beantragen können. Bürgerinnen der Russischen Föderation sind verpflichtet ihren Aufenthalt und Wohnort innerhalb des Landes registrieren zu lassen. Diese permanente Registrierung ist auch Voraussetzung für stationäre medizinische Versorgung Sozialhilfe, Arbeitslosengeld und Pensionszahlungen. Tschetschenische Behörden hätten zum Teil Zugang auf Russlandweite Informationssysteme um Flüchtende in anderen Landesteilen zu verfolgen. Die regionalen Strafverfolgungsbehörden könnten Menschen aufgrund von in ihrer Heimatregion erlassener Rechtsakte in anderen Gebieten Russlands in Gewahrsam nehmen und in ihre Heimatregion verbringen. Sofern keine Strafanzeige vorliege könnten auch Untergetauchte durch eine Vermisstenanzeige ausfindig gemacht werden. Die russischen Behörden setzen Kameras mit Gesichtserkennungssoftware ein um Personen festzunehmen. Diese seien beispielsweise in der Moskauer U-Bahn installiert. Dem Argument der Behörde, dass es sich bei der Beschwerdeführerin nicht um eine alleinstehende Frau handle da sie in der Russische Föderation ja einen Bruder habe und sie damit auf ein familiäres Netzwerk zurückgreifen könnte wird entgegengehalten, dass der Bruder aufgrund der Einberufung untertauchen habe müssen und sie daher nicht unterstützen könne. Auch die übrigen Verwandten in derTschetschenien könnten sie in Hinblick auf das Vorbringen, dass sie die Zwangsverheiratung durch den Onkel -einem Ältesten- verweigert habe im Rückkehrfall nicht unterstützen. Sofern die Behörde ausführe es stehe der Beschwerdeführerin frei sich in einem anderen Teil der Russischen Föderation niederzulassen, wenn sie in Tschetschenien ihr Leben nicht so selbstbestimmt leben könne wie sie es wolle, begebe sich die Behörde in Widerspruch zu ihren eigenen Länderfeststellungen wonach es tschetschenischen Frauen nicht gestattet ist alleine zu leben und die Flucht in eine andere Region zu einer gewaltsamen Rückführung und in manchen Fällen auch zu Ehrenmorden führen könne. In diesem Zusammenhang brachte die Beschwerdeführerin auch vor, dass sie ihr Onkel sehr leicht zurückholen könne und sie dann einen Ehrenmord befürchte. Vor diesem Hintergrund hätte die Behörden ermitteln müssen welche Stellung dem Onkel bzw. auch dem künftigen Ehemann der Beschwerdeführerin in der tschetschenischen Gesellschaft zu, zumal die Beschwerdeführerin vorgebracht habe, dass ihr Onkel ein Ältester sei und nach dem Tod ihres Vaters nunmehr für sie zuständig. Hingewiesen wurde in der Beschwerde ebenfalls auf die bisherigen langjährigen Aufenthaltsdauer der Beschwerdeführerin in Österreich. So sei insgesamt die Aufenthaltsdauer der Beschwerdeführerin weit über zehn Jahre gewesen, wobei sie den größten Teil als subsidiär Schutzberechtigte -knapp über sieben Jahre -innehatte. Die Beschwerdeführerin habe den Großteil ihrer Schullaufbahn durch den Besuch eines Gymnasiums in Österreich absolviert und lag ihr Lebensmittelpunkt trotz kurzer Unterbrechungen stets in Österreich. Sie hat einen Pflichtschulabschluss erworben und das BFI Zertifikat Deutsch mit ausgezeichneten Erfolg abgelegt. Sie war über zwei Jahre lang erwerbstätig und am Arbeitsmarkt integriert. Außerdem verfüge die Beschwerdeführerin über eine zum Daueraufenthalt berechtigte Tante sowie mehrere andere Freundinnen und Freunde die Empfehlungsschreiben für die Beschwerdeführerin abgegeben hätten. Davon abgesehen sei die Beschwerdeführerin strafrechtlich unbescholten. Die Beschwerdeführerin verfüge daher über ein schützenswertes Privatleben. Es werden daher folgende Anträge gestellt: 1.) gemäß § 24 VwGVG eine mündliche Verhandlung anzuberaumen, 2.) der Beschwerde stattzugeben und den Bescheid im angefochtenen Umfang abgeändert zu ändern, in der Sache selbst zu entscheiden und der Beschwerdeführerin den Status der Asylberechtigten zu zuerkennen, in eventu 3.) den angefochtenen Bescheid bezüglich des Spruchpunktes II. abzuändern und der Beschwerdeführerin den Status der subsidiär Schutzberechtigten zu zuerkennen, in eventu 4.) den angefochtenen Bescheid bezüglich der Spruchpunkte III. bis IV. dahingehend abändern, dass die Rückkehrentscheidung für auf Dauer unzulässig erklärt werde und der Beschwerdeführerin ein Aufenthaltstitel aus Gründen des Art. 8 EMRK erteilt werde, in eventu 5.) den angefochtenen Bescheid ersatzlos zu beheben und zur Verfahrensergänzung und neuerlichen Entscheidung an die belangte Behörde zurückzuverweisen.1.) gemäß Paragraph 24, VwGVG eine mündliche Verhandlung anzuberaumen, 2.) der Beschwerde stattzugeben und den Bescheid im angefochtenen Umfang abgeändert zu ändern, in der Sache selbst zu entscheiden und der Beschwerdeführerin den Status der Asylberechtigten zu zuerkennen, in eventu 3.) den angefochtenen Bescheid bezüglich des Spruchpunktes römisch zwei. abzuändern und der Beschwerdeführerin den Status der subsidiär Schutzberechtigten zu zuerkennen, in eventu 4.) den angefochtenen Bescheid bezüglich der Spruchpunkte römisch drei. bis römisch vier. dahingehend abändern, dass die Rückkehrentscheidung für auf Dauer unzulässig erklärt werde und der Beschwerdeführerin ein Aufenthaltstitel aus Gründen des Artikel 8, EMRK erteilt werde, in eventu 5.) den angefochtenen Bescheid ersatzlos zu beheben und zur Verfahrensergänzung und neuerlichen Entscheidung an die belangte Behörde zurückzuverweisen. 8.) Am 05.09.2024 fand zur Feststellung des maßgeblichen Sachverhaltes eine mündliche Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht statt. Aus dem Protokoll: R: Ich habe gehört, dass Sie sehr gut Deutsch sprechen? BF: Ja, ich bin hier aufgewachsen und bin damit einverstanden, dass keine Dolmetscherin anwesend ist. R: Ich habe mir Ihre Aussagen im Akt durchgelesen und daher müssen Sie diese nicht noch einmal genau wiederholen und wir werden heute nur Punkte präzisieren. Mit wie vielen Jahren sind Sie nach Österreich gekommen? BF: Mit 4 Jahren. Nachgefragt: Ich bin mit meiner Mutter hergekommen. Ich, meine Mutter und mein Bruder. Wir waren zu dritt. 2012 ist meine Mutter gestorben. Mein Bruder war zu diesem Zeitpunkt 29 Jahre alt. Ich war 13 Jahre alt. Er hat dann die Vormundschaft für mich übernommen. R: Sie sind dann mit Ihrem Bruder ausgereist? Warum hat Ihr Bruder ausreisen müssen? BF: Wie hatten eine Verhandlung 2021 im Juli oder August. Nachdem wir den

  1. negativen Bescheid erhalten haben, habe ich mir gedacht, ich versuche es noch einmal in Tschetschenien. R: Warum musste Ihr Bruder ausreisen? BF: Mein Bruder ist vor mir ausgereist. Er hat sich scheiden lassen. Er wollte sich ein neues Leben aufbauen. Die Kinder sind bei der Mutter geblieben. R: Den nächsten Teil Ihrer Geschichte haben Sie schon genau geschildert. Ich fasse es kurz zusammen: Sie haben mit Ihrem Bruder in Russland gelebt. BF: Ja, ich habe mit meinem Bruder ein Monat in Tschetschenien gelebt. Aber das war nichts für mich. Es war schwer. Er hat dann in Russland ein Haus gekauft und dann haben wir dort gelebt. Dann haben wir seine Kinder nachgeholt, weil die Mutter mit 2 Kindern nicht zurechtgekommen ist und haben in dem Haus in Russland 8 bis 9 Monate gelebt. Die Mutter hat die Kinder dann wieder zu sich geholt. Inzwischen sind alle Kinder wieder bei der Mutter. Die Kinder melden sich noch ab und zu bei mir telefonisch. Es geht ihnen gut. R: Die Situation, die Sie mir bitte jetzt schildern ist, wie Sie alleine mit Ihrem Onkel in Tschetschenien waren, nachdem Ihr Bruder wegen des Stellungsbefehls untergetauchte. Wieso sind Sie nicht alleine in Russland geblieben? Warum sind Sie zum Onkel gegangen? BF: Ich kann mir nicht vorstellen in Russland alleine zu leben. Der Onkel wusste ja, dass der Bruder Probleme hat. Das würde mir keiner erlauben. Das ist nicht selbstverständlich, dass ein Mädchen alleine lebt. RV: Wer ist „sie“ wer bedroht Sie da? Wer duldet das nicht?Regierungsvorlage, Wer ist „sie“ wer bedroht Sie da? Wer duldet das nicht? BF: Die Familie. Sie könne überall zugreifen in Russland. Hier in Österreich können sie das nicht. R: Ich möchte die Geschichte hören, warum Ihr Onkel sie verheiraten wollte. BF: Der Onkel ist eine Person, die sehr viel Macht hat in der Familie. Er hat alles zu entscheiden, egal ob Mädchen oder Junge. Er entscheidet über alle die jünger sind. Mein Vater war vorher der Älteste. Jetzt ist es der Onkel. Er hat die Macht über alle 6 bis 7 Geschwister und über deren Familien. Selbst dass ich schon längst heiraten sollte, war schon im Oktober beim Begräbnis meines Vaters in Schali die Rede. Es wundert ihn, warum ich in dem Alter noch nicht verheiratet bin und nicht geschieden bin. Ich bin ein unnötiger Mensch sagte er, die nichts Gutes macht. Der Druck war sehr intensiv auch von der Frau des Onkels und deren Töchter. Sie waren jeden Tag da. Sie haben zuerst vorgeschwärmt wie schön und gut es in einer Ehe ist, dass ich bald 30 bin und keine Kinder habe. Und dadurch das sich einen komplett anderen Lebensstil habe, selbst mein Bruder hat seien Kinder bei der Mutter gelassen, was zeigt, dass er mit den tschetschenischen Lebensgewohnheiten und Lebensbilder gebrochen hat und die in meinem früheren Leben keine Rolle gespielt haben. Im Gegensatz zum Bruder ist der Onkel sehr konservativ. Ich sei eine Belastung, die man loswerden soll, sagte er. Es gibt sehr viele Aspekte, die ich gar nicht verstehe. Wenn ich mich in einer „illegalen“ Beziehung befinde, wird das auf seinen „Rücken“ geladen. Der Onkel ist quasi für die „Moral“ der Großfamilie verantwortlich. Als ich sagte, dass die Ehe nichts für mich ist und ich Sprachwissenschaft studieren möchte, war das lustig für ihn und seine Frau. Sie sagten, dass man in meinem Alter nicht studiert und nichts mehr lernen kann. Sie haben mich ausgelacht. Es gab genug Kandidaten für eine Heirat, ich sei eine Nichte die aus dem Ausland ist und mein Vater hatte auch einen großen Respekt und einen guten Ruf gehabt. Als sei ich ein Stück fürs „von Hand zu Hand“ geben. Ich wurde komplett übergangen, ein Mensch kann man so nicht behandeln. Mich haben schon verschiedene in Frage kommenden Personen beim Begräbnis meines Vaters begutachten können. Es ist so, dass jemand, der eine Tochter zu verheiraten hat, diese Kunde einfach durch das Dorf laufen lässt. Ältere Frauen verbreiten das dann schnell weiter. Dann haben sich mehrere Männer gemeldet. Der eine namens XXXX , mit dem war auch der Onkel zufrieden. Das nennt man bei uns „gute Partie“. Ich war mit dem XXXX nicht zufrieden, ich bin allgemein nicht damit zufrieden, dass ich jemanden heiraten muss. Dass bedeutet für mich, in Tschetschenien ein tschetschenisches Leben zu führen. XXXX war doppelt so alt wie ich. BF: Der Onkel ist eine Person, die sehr viel Macht hat in der Familie. Er hat alles zu entscheiden, egal ob Mädchen oder Junge. Er entscheidet über alle die jünger sind. Mein Vater war vorher der Älteste. Jetzt ist es der Onkel. Er hat die Macht über alle 6 bis 7 Geschwister und über deren Familien. Selbst dass ich schon längst heiraten sollte, war schon im Oktober beim Begräbnis meines Vaters in Schali die Rede. Es wundert ihn, warum ich in dem Alter noch nicht verheiratet bin und nicht geschieden bin. Ich bin ein unnötiger Mensch sagte er, die nichts Gutes macht. Der Druck war sehr intensiv auch von der Frau des Onkels und deren Töchter. Sie waren jeden Tag da. Sie haben zuerst vorgeschwärmt wie schön und gut es in einer Ehe ist, dass ich bald 30 bin und keine Kinder habe. Und dadurch das sich einen komplett anderen Lebensstil habe, selbst mein Bruder hat seien Kinder bei der Mutter gelassen, was zeigt, dass er mit den tschetschenischen Lebensgewohnheiten und Lebensbilder gebrochen hat und die in meinem früheren Leben keine Rolle gespielt haben. Im Gegensatz zum Bruder ist der Onkel sehr konservativ. Ich sei eine Belastung, die man loswerden soll, sagte er. Es gibt sehr viele Aspekte, die ich gar nicht verstehe. Wenn ich mich in einer „illegalen“ Beziehung befinde, wird das auf seinen „Rücken“ geladen. Der Onkel ist quasi für die „Moral“ der Großfamilie verantwortlich. Als ich sagte, dass die Ehe nichts für mich ist und ich Sprachwissenschaft studieren möchte, war das lustig für ihn und seine Frau. Sie sagten, dass man in meinem Alter nicht studiert und nichts mehr lernen kann. Sie haben mich ausgelacht. Es gab genug Kandidaten für eine Heirat, ich sei eine Nichte die aus dem Ausland ist und mein Vater hatte auch einen großen Respekt und einen guten Ruf gehabt. Als sei ich ein Stück fürs „von Hand zu Hand“ geben. Ich wurde komplett übergangen, ein Mensch kann man so nicht behandeln. Mich haben schon verschiedene in Frage kommenden Personen beim Begräbnis meines Vaters begutachten können. Es ist so, dass jemand, der eine Tochter zu verheiraten hat, diese Kunde einfach durch das Dorf laufen lässt. Ältere Frauen verbreiten das dann schnell weiter. Dann haben sich mehrere Männer gemeldet. Der eine namens römisch 40 , mit dem war auch der Onkel zufrieden. Das nennt man bei uns „gute Partie“. Ich war mit dem römisch 40 nicht zufrieden, ich bin allgemein nicht damit zufrieden, dass ich jemanden heiraten muss. Dass bedeutet für mich, in Tschetschenien ein tschetschenisches Leben zu führen. römisch 40 war doppelt so alt wie ich. RV: Der XXXX war schon verheiratet gewesen?Regierungsvorlage, Der römisch 40 war schon verheiratet gewesen? BF: Ja, und er hat 4 Kinder. R: Hat er keine Frau gehabt? BF: Doch, es war ein großer Haushalt, mit zwei Häusern. Wir hätten dort ganz in Ruhe leben können. RV: Wie waren Ihre Gedanken? Wie haben Sie sich das vorgestellt?Regierungsvorlage, Wie waren Ihre Gedanken? Wie haben Sie sich das vorgestellt? BF: Gar nicht, ich habe mir das gar nicht vorstellen wollen, dass ich dort heirate und dort lebe. Mir ist dann mein Bruder eingefallen, der mir helfen sollte. Ich habe auch versucht mit meinem Onkel zu sprechen, aber das war dann nicht lustig und er hat klargestellt, dass es Grenzen gibt. Der Onkel hat zuerst persönlich keine Gespräche mit mir geführt. Die Gespräche gingen zuerst über seine Frau und seine Töchter. Als ich dann verstanden habe, dass es ernst wird, bin ich direkt zum Onkel gegangen, mit der Hoffnung, dass er mit mir Mitleid haben wird und habe weinend versucht, ihm meine Position zu erklären. R: Was bedeutet für Sie, dass es jetzt „ernst“ wird? BF: Sie haben mir Kleider und Kopftücher gekauft. Es gab bereits ein Abkommen mit dem XXXX und dass es bald ein Nikah geben wird. (Nikah ist eine Eheschließung mit dem Imam). Die Frau des Onkels hat mir noch einmal nahegelegt, wie ich mich in einer Ehe benehmen muss. Ich soll nicht widersprechen, egal wie schlecht es mir geht, ich muss damit zurechtkommen, es sei meine „Endstation“ und es gibt kein anderes zuhause mehr. Es wurde schon eingekauft für die Ehe. Ich bin daraufhin zum Onkel gegangen und habe mit ihm sprechen wollen. Er ist daraufhin wütend geworden und fand es nicht mehr lustig wie am Anfang. Weil ich weiß, dass er handgreiflich ist gegenüber seiner Frau und seinen Töchtern, habe ich den Rückzug angetreten. Ich hatte Angst, dass er handgreiflich gegenüber mir wird, weil ich weiß, dass er seine Frau und seine Töchter auch so behandelt. Ich habe es damals bei der Einvernehme nicht gesagt, weil meine Cousine mit mir war, und mir das zu privat war. Ich bin kein Mädchen zum Heiraten, weil ich schon eine „illegale“ Beziehung hatte. Das würde bei einer Ehe auffliegen. BF: Sie haben mir Kleider und Kopftücher gekauft. Es gab bereits ein Abkommen mit dem römisch 40 und dass es bald ein Nikah geben wird. (Nikah ist eine Eheschließung mit dem Imam). Die Frau des Onkels hat mir noch einmal nahegelegt, wie ich mich in einer Ehe benehmen muss. Ich soll nicht widersprechen, egal wie schlecht es mir geht, ich muss damit zurechtkommen, es sei meine „Endstation“ und es gibt kein anderes zuhause mehr. Es wurde schon eingekauft für die Ehe. Ich bin daraufhin zum Onkel gegangen und habe mit ihm sprechen wollen. Er ist daraufhin wütend geworden und fand es nicht mehr lustig wie am Anfang. Weil ich weiß, dass er handgreiflich ist gegenüber seiner Frau und seinen Töchtern, habe ich den Rückzug angetreten. Ich hatte Angst, dass er handgreiflich gegenüber mir wird, weil ich weiß, dass er seine Frau und seine Töchter auch so behandelt. Ich habe es damals bei der Einvernehme nicht gesagt, weil meine Cousine mit mir war, und mir das zu privat war. Ich bin kein Mädchen zum Heiraten, weil ich schon eine „illegale“ Beziehung hatte. Das würde bei einer Ehe auffliegen. Ich muss kurz schildern, Nikah ist diese religiöse Zeremonie bei der Ehevereinbarung. Da wird nur gesprochen, es gibt nichts Schriftliches. Es gibt nur die Frau und ein Mann und die Trauzeugen. Es gibt die Kosten für das Mädchen. Der Mann zahlt der Familie für das Mädchen Geld. In Tschetschenien sind die Kosten für eine Jungfrau 50.000 Rubel. Es kann nicht sein, dass eine nicht verheiratete Frau keine Jungfrau mehr ist. Bei einer geschiedenen Frau sind es 30.000 Rubel. Die Ehe würde zu einem Mord an mir führen, da ich keine Jungfrau mehr bin. Der XXXX könnte es selbst machen oder mich zu meinem Onkel bringen. Ich muss kurz schildern, Nikah ist diese religiöse Zeremonie bei der Ehevereinbarung. Da wird nur gesprochen, es gibt nichts Schriftliches. Es gibt nur die Frau und ein Mann und die Trauzeugen. Es gibt die Kosten für das Mädchen. Der Mann zahlt der Familie für das Mädchen Geld. In Tschetschenien sind die Kosten für eine Jungfrau 50.000 Rubel. Es kann nicht sein, dass eine nicht verheiratete Frau keine Jungfrau mehr ist. Bei einer geschiedenen Frau sind es 30.000 Rubel. Die Ehe würde zu einem Mord an mir führen, da ich keine Jungfrau mehr bin. Der römisch 40 könnte es selbst machen oder mich zu meinem Onkel bringen. Dadurch konnte ich auf keinen Fall XXXX heiraten. Vielleicht hätte es funktioniert, wenn ich eine Jungfrau gewesen wäre. Mein Bruder hatte auch genug Probleme. Damit mein Bruder keine weiteren Probleme bekommt wegen mir, hätte ich mich opfern können und in diese Ehe gehen können, allerdings wäre das nur theoretisch möglich gewesen, weil ich keine Jungfrau bin. Dadurch konnte ich auf keinen Fall römisch 40 heiraten. Vielleicht hätte es funktioniert, wenn ich eine Jungfrau gewesen wäre. Mein Bruder hatte auch genug Probleme. Damit mein Bruder keine weiteren Probleme bekommt wegen mir, hätte ich mich opfern können und in diese Ehe gehen können, allerdings wäre das nur theoretisch möglich gewesen, weil ich keine Jungfrau bin. Es gibt eine App, wo man so wie bei uns die Gebietskrankenkasse und verschiedene Dinge sieht, da habe ich erfahren, dass mir die Ausreise aus Russland verboten wurde. RV: Es ist eine russische Regierungsseite. Wenn sie jetzt dort wäre, könnte sie nicht mehr ausreisen. Regierungsvorlage, Es ist eine russische Regierungsseite. Wenn sie jetzt dort wäre, könnte sie nicht mehr ausreisen. BF: Ja, genau. RV: Wie haben Sie das zufällig entdeckt?Regierungsvorlage, Wie haben Sie das zufällig entdeckt? BF: Das habe ich gestern zufällig erfahren, ich wusste nicht einmal, dass es das gibt. Eine Freundin hat mir die App gezeigt. Dadurch, dass ich das Handy nicht in Russland befindet, kann man keine weiteren Informationen bekommen. Ich bin mir sicher, dass das mein Onkel oder der XXXX veranlasst hat, weil ich den XXXX beschämt habe. Wäre ich früher weggelaufen, bevor er mit dem XXXX was ausgemacht hat, wäre er vielleicht nicht so böse gewesen. Jetzt habe ich aber 2 Feinde. BF: Das habe ich gestern zufällig erfahren, ich wusste nicht einmal, dass es das gibt. Eine Freundin hat mir die App gezeigt. Dadurch, dass ich das Handy nicht in Russland befindet, kann man keine weiteren Informationen bekommen. Ich bin mir sicher, dass das mein Onkel oder der römisch 40 veranlasst hat, weil ich den römisch 40 beschämt habe. Wäre ich früher weggelaufen, bevor er mit dem römisch 40 was ausgemacht hat, wäre er vielleicht nicht so böse gewesen. Jetzt habe ich aber 2 Feinde. RV: Wie ist Ihr Onkel innerhalb der tschetschenischen Gesellschaft gestellt?Regierungsvorlage, Wie ist Ihr Onkel innerhalb der tschetschenischen Gesellschaft gestellt? BF: Der Onkel war sein ganzes Leben in Tschetschenien, deshalb hat er so gute Kontakte. XXXX ist innerhalb dieses Kreises der „ersten Klasse“. Es gibt Menschen der ersten und zweiten Klasse. BF: Der Onkel war sein ganzes Leben in Tschetschenien, deshalb hat er so gute Kontakte. römisch 40 ist innerhalb dieses Kreises der „ersten Klasse“. Es gibt Menschen der ersten und zweiten Klasse. RV: Was bedeutet das?Regierungsvorlage, Was bedeutet das? BF: Das sind die Menschen, die sich in dem Umfeld von Kadyrow befinden. Das können Security und deren Familien seien und nahestehende Personen. Die Familien haben weitere Familien und Menschen, die ihnen nahestehen. Es geht darum, dass sie irgendeinen Zugriff zur Macht von Kadyrow haben. Das sind die „erste Klasse Menschen“ und XXXX war einer davon. Mein Onkel war nur vor dem XXXX beschämt, da er keinen direkten Kontakt zu diesen Leuten hat. Ich habe XXXX quasi mehr beschämt, weil das die mächtigere Community ist und in dieser hat er sein Gesicht verloren, da jeder wusste, dass er eine zweite Frau bekommen wird, die dann plötzlich verschwunden war. BF: Das sind die Menschen, die sich in dem Umfeld von Kadyrow befinden. Das können Security und deren Familien seien und nahestehende Personen. Die Familien haben weitere Familien und Menschen, die ihnen nahestehen. Es geht darum, dass sie irgendeinen Zugriff zur Macht von Kadyrow haben. Das sind die „erste Klasse Menschen“ und römisch 40 war einer davon. Mein Onkel war nur vor dem römisch 40 beschämt, da er keinen direkten Kontakt zu diesen Leuten hat. Ich habe römisch 40 quasi mehr beschämt, weil das die mächtigere Community ist und in dieser hat er sein Gesicht verloren, da jeder wusste, dass er eine zweite Frau bekommen wird, die dann plötzlich verschwunden war. R: Wieso können Sie nicht in Moskau oder einer größeren Stadt untertauchen? BF: Wenn man dort irgendwo arbeiten, studieren oder in einer Wohnung leben möchte, muss man sich zuerst melden. Man braucht eine Wohnadresse. Es gibt sehr viele Fälle, wo es das Mädchen geschafft hat, nach Moskau oder Petersburg wegzulaufen, die wurde aber zurückgeholt, denn die tschetschenische und russische Polizei arbeiten zusammen. Die Familie zeigt einfach an, dass das Mädchen Geld gestohlen hat oder etwas aus dem Haus. Es gab letztens ein Video, wo der Mann die Frau schlägt und dann später sitzen sie an einem Tisch und erzählt, dass er versucht hat den Teufel aus der Frau zu treiben. RV: Ich verweise auf die Anfragebeantwortung vom 03.09.2024, in der einige solche Fälle aus der jüngsten Vergangenheit geschildert werden. Weiters verweise insbesondere auf die Seite 4 des Berichtes, wo durch das niederländische Außenministerium geschildert wird, dass tatsächlich der innenländische FSB und die Grenzpolizei zusammenarbeiten und wenn die Frauen versuchen, Russland zu verlassen, die Frauen von der Polizei aufgehalten werden, die Familien der Mädchen informiert werden und die Mädchen diesen übergeben. In diesem Zusammenhang ist noch vorzulegen der übersetzte Eintrag, dass die BF nicht ausreisen darf. Regierungsvorlage, Ich verweise auf die Anfragebeantwortung vom 03.09.2024, in der einige solche Fälle aus der jüngsten Vergangenheit geschildert werden. Weiters verweise insbesondere auf die Seite 4 des Berichtes, wo durch das niederländische Außenministerium geschildert wird, dass tatsächlich der innenländische FSB und die Grenzpolizei zusammenarbeiten und wenn die Frauen versuchen, Russland zu verlassen, die Frauen von der Polizei aufgehalten werden, die Familien der Mädchen informiert werden und die Mädchen diesen übergeben. In diesem Zusammenhang ist noch vorzulegen der übersetzte Eintrag, dass die BF nicht ausreisen darf. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen:, römisch zwei. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen:
  2. Feststellungen: Zur Person der Beschwerdeführerin Die Identität der Beschwerdeführerin steht fest. Sie ist russische Staatsangehörige, Angehörige der tschetschenischen Volksgruppe und bekennt sich zum muslimischen Glauben. Die Beschwerdeführerin war ab der Stellung ihres ersten Antrags auf internationalen Schutz durch ihre Mutter, am 06.05.2005 bis zum Sommer 2010 bereits fünf Jahre in Österreich aufhältig. Nach zweijährigem Aufenthalt in Weißrussland war sie neuerlich 2012 für drei Monate in Österreich. 2013 reiste sie als Minderjährige zum dritten Mal nach Österreich ein und erlangte im Asylverfahren den Status der Subsidiär Schutzberechtigten mit befristeten Aufenthaltsberechtigungen. Mit Bescheid vom 16.04.2019 wurde der Beschwerdeführerin dieser Titel wieder aberkannt und so musste sie nach Erschöpfung aller Rechtsmittel im September 2021 nach acht Jahren in Österreich mit ihrem Bruder wieder nach Russland zurückkehren. Nachdem ihr Bruder, mit dem sie nach kurzem Aufenthalt in Tschetschenien in einen kleinen Ort in der Russischen Föderation gezogen ist, einen Einberufungsbefehl erhalten hat, und daraufhin untergetaucht ist, musste sie wieder zu ihrem Onkel nach Tschetschenien zurückziehen. Dort wurde ihr immer dringlicher zu einer Heirat geraten. Der Onkel der einer sehr einflussreichen Familie vorsteht stellte die Beschwerdeführerin, nachdem sie freiwillig nicht heiraten wollte, vor vollendete Tatsachen indem sowohl ein geeigneter Ehemann ausgesucht wurde und bereits Hochzeitskleider und Kopftücher besorgt wurden. Der künftige Ehemann hätte das Brautgeld für eine Jungfrau bezahlt, was ebenfalls für die Beschwerdeführerin ausgesprochen problematisch gewesen wäre und ebenfalls ein Grund war das Land zu verlassen. Durch ihre Flucht hat die Beschwerdeführerin sowohl ihren Onkel als auch den zukünftigen Ehemann beschämt und in deren Augen die Ehre verletzt. Da beide Männer sehr einflußreich sind, weil sie zum inneren Kreis der Personen um Kadyrov gehören, war der Gesichtsverlust dieser Personen umso größer und ist somit eine Verfolgung der Beschwerdeführerin in der ganzen Russischen Föderation möglich und auch wahrscheinlich. Wer in der Russischen Föderation legal leben möchte muss sich melden und registrieren. So ist bei einem, in diesem speziellen Fall zu erwartenden, dringendem Versuch von einflussreichen tschetschenischen Familienoberhäuptern eine Person wie die Beschwerdeführerin zu finden, ein Untertauchen kaum möglich. Würde die Familie die Beschwerdeführerin finden so ist in ihrem Fall mit einem Ehrenmord zu rechnen entweder durch den Onkel oder den Ehemann mit dem sie zwangsverheiratet werden hätte sollen. Die Beschwerdeführerin legte zur Untermauerung dessen, dass Untertauchen für sie nicht möglich ist, einen Handy screenshot aus dem Profil der Beschwerdeführerin beim staatlichen Informationssystem Gos uslugi vom 17.09.2024 über eine bestehende Ausreisebeschränkung vor. Die Beschwerdeführerin spricht Deutsch und hat in Österreich die Schullaufbahn absolviert. Mit Unterbrechungen war sie 13 Jahre lang in Österreich aufhältig. Sie war geringfügig berufstätig und konnte viele Unterstützungsschreiben österreichischer Freundinnen vorlegen. Sie hat sehr enge Beziehungen zu ihrer in Österreich aufenthaltsberechtigten Tante und deren Kinder. Die Beschwerdeführerin legte eine Einstellungszusage der Fa. INFINITE Transport Logistics vom 28.08.2024 vor. Zur maßgeblichen Situation in der Russischen Föderation: 1 Politische Lage Letzte Änderung 2024-12-16 16:02 Russland ist eine Präsidialrepublik mit föderativem Staatsaufbau (AA 1.10.2024a). Das Regie- rungssystem Russlands wird als undemokratisch (autokratisch) bzw. autoritär eingestuft (BS 2024; vgl. EIU 2024, UNIG-VDI 3.2024, FH 11.4.2024, Russland-Analysen/Ennker 20.6.2022).Russland ist eine Präsidialrepublik mit föderativem Staatsaufbau (AA 1.10.2024a). Das Regie- rungssystem Russlands wird als undemokratisch (autokratisch) bzw. autoritär eingestuft (BS 2024; vergleiche EIU 2024, UNIG-VDI 3.2024, FH 11.4.2024, Russland-Analysen/Ennker 20.6.2022). Der Europarat bezeichnet Russland als eine De-facto-Diktatur (CoE 18.3.2024). Die in der Verfassung der Russischen Föderation vorgesehene Gewaltenteilung (Verfassung RUSS 6.10.2022; vgl. AA 1.10.2024b) ist de facto stark eingeschränkt (AA 1.10.2024b; vgl. BS 2024). Das politische System ist zentral auf den Präsidenten ausgerichtet (AA 2.8.2024; vgl. FH 2024, Russland-Analysen/Ennker 20.6.2022), was durch den Begriff der Machtvertikale aus- gedrückt wird (SWP/Fischer 19.4.2022). Mit der Machtvertikale kontrolliert der Präsident den Regierungsvorsitzenden (Premierminister), die Ministerien sowie die föderalen und regionalen Verwaltungen (Russland-Analysen/Partlett 14.5.2024). Gemäß der Verfassung der Russischen Föderation ernennt der Staatspräsident (nach Bestätigung durch die Staatsduma) den Regie- rungsvorsitzenden und entlässt ihn. Der Präsident leitet den Sicherheitsrat der Russischen Föderation und schlägt dem Föderationsrat die neuen Mitglieder der Höchstgerichte vor. Darüber hinaus ernennt und entlässt der Präsident die Vertreter im Föderationsrat, bringt Gesetzesent- würfe ein, löst die Staatsduma auf und ruft den Kriegszustand aus. Der Präsident bestimmt die grundlegende Ausrichtung der Innen- und Außenpolitik (Verfassung RUSS 6.10.2022). Seit dem Jahr 2000 wird das Präsidentenamt (mit einer Unterbrechung von 2008 bis 2012) von Wladimir Putin bekleidet (BS 2024). Der Präsident der Russischen Föderation wird laut der Verfassung für eine Amtszeit von sechs Jahren von den Bürgern direkt gewählt (VerfassungDer Europarat bezeichnet Russland als eine De-facto-Diktatur (CoE 18.3.2024). Die in der Verfassung der Russischen Föderation vorgesehene Gewaltenteilung (Verfassung RUSS 6.10.2022; vergleiche AA 1.10.2024b) ist de facto stark eingeschränkt (AA 1.10.2024b; vergleiche BS 2024). Das politische System ist zentral auf den Präsidenten ausgerichtet (AA 2.8.2024; vergleiche FH 2024, Russland-Analysen/Ennker 20.6.2022), was durch den Begriff der Machtvertikale aus- gedrückt wird (SWP/Fischer 19.4.2022). Mit der Machtvertikale kontrolliert der Präsident den Regierungsvorsitzenden (Premierminister), die Ministerien sowie die föderalen und regionalen Verwaltungen (Russland-Analysen/Partlett 14.5.2024). Gemäß der Verfassung der Russischen Föderation ernennt der Staatspräsident (nach Bestätigung durch die Staatsduma) den Regie- rungsvorsitzenden und entlässt ihn. Der Präsident leitet den Sicherheitsrat der Russischen Föderation und schlägt dem Föderationsrat die neuen Mitglieder der Höchstgerichte vor. Darüber hinaus ernennt und entlässt der Präsident die Vertreter im Föderationsrat, bringt Gesetzesent- würfe ein, löst die Staatsduma auf und ruft den Kriegszustand aus. Der Präsident bestimmt die grundlegende Ausrichtung der Innen- und Außenpolitik (Verfassung RUSS 6.10.2022). Seit dem Jahr 2000 wird das Präsidentenamt (mit einer Unterbrechung von 2008 bis 2012) von Wladimir Putin bekleidet (BS 2024). Der Präsident der Russischen Föderation wird laut der Verfassung für eine Amtszeit von sechs Jahren von den Bürgern direkt gewählt (Verfassung RUSS 6.10.2022). Die letzte Präsidentschaftswahl fand von 15.-17.3.2024 statt. Gemäß der Zentralen Wahlkommission ging Wladimir Putin mit 87,28 % der abgegebenen Stimmen als Sieger der Präsidentenwahl hervor. Die anderen drei Präsidentschaftskandidaten erzielten folgendes Wahlergebnis (RIA Nowosti 21.3.2024): Nikolaj Charitonow: 4,31 % Wladislaw Dawankow: 3,85 % Leonid Sluzkij: 3,20 % Nikolaj Charitonow gehört der Kommunistischen Partei an (KPRF o.D.), Wladislaw Dawankow der Partei Neue Leute (PNL o.D.), und Leonid Sluzkij ist Vorsitzender der Liberal-Demokra- tischen Partei (Duma o.D.). Echte Oppositionskandidaten wurden nicht zugelassen (BAMF 18.3.2024). Zahlreiche Kandidaten wurden ausgeschlossen, darunter auch Personen, welche sich gegen den Ukraine-Krieg ausgesprochen hatten (Rat der EU 22.4.2024). Insgesamt hatten 15 Personen die Kandidatur beantragt (SWP/Fischer 6.3.2024). Die Wahlbeteiligung lag laut der Zentralen Wahlkommission bei 77,49 % (RIA Nowosti 21.3.2024). Die Möglichkeit einer elektronischen Stimmabgabe (NGE 19.3.2024) in mehreren Regionen, trug zur Intransparenz bei (Russland-Analysen/Stykow 2.5.2024). Die „Präsidentenwahl“ fand auch im von Russland besetzten Teil der Ukraine statt (Rat der EU 22.4.2024; vgl. CoE 18.3.2024). Es kam zu mas- siven Wahlmanipulationen (Russland-Analysen/Stykow 2.5.2024; vgl. SWP/Fischer 6.3.2024, NGE 19.3.2024, KR 21.3.2024), Druck auf Wähler, Verletzungen des Wahlgeheimnisses (Golos 18.3.2024), sowie groß angelegten Fälschungen bei der Abgabe der Stimmen, deren Auszählung und Dokumentation (Russland-Analysen/Stykow 2.5.2024). Die Wahl, begleitet von zahlreichen Protestaktionen, war weder frei noch fair (BAMF 18.3.2024). Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) wurde von Russland zur Beobachtung der Präsidentenwahl 2024 nicht eingeladen (OSCE/ODIHR 29.1.2024), wodurch eine unparteiische und unabhängige Beurteilung der Wahl verwehrt wurde (Rat der EU 22.4.2024).Nikolaj Charitonow gehört der Kommunistischen Partei an (KPRF o.D.), Wladislaw Dawankow der Partei Neue Leute (PNL o.D.), und Leonid Sluzkij ist Vorsitzender der Liberal-Demokra- tischen Partei (Duma o.D.). Echte Oppositionskandidaten wurden nicht zugelassen (BAMF 18.3.2024). Zahlreiche Kandidaten wurden ausgeschlossen, darunter auch Personen, welche sich gegen den Ukraine-Krieg ausgesprochen hatten (Rat der EU 22.4.2024). Insgesamt hatten 15 Personen die Kandidatur beantragt (SWP/Fischer 6.3.2024). Die Wahlbeteiligung lag laut der Zentralen Wahlkommission bei 77,49 % (RIA Nowosti 21.3.2024). Die Möglichkeit einer elektronischen Stimmabgabe (NGE 19.3.2024) in mehreren Regionen, trug zur Intransparenz bei (Russland-Analysen/Stykow 2.5.2024). Die „Präsidentenwahl“ fand auch im von Russland besetzten Teil der Ukraine statt (Rat der EU 22.4.2024; vergleiche CoE 18.3.2024). Es kam zu mas- siven Wahlmanipulationen (Russland-Analysen/Stykow 2.5.2024; vergleiche SWP/Fischer 6.3.2024, NGE 19.3.2024, KR 21.3.2024), Druck auf Wähler, Verletzungen des Wahlgeheimnisses (Golos 18.3.2024), sowie groß angelegten Fälschungen bei der Abgabe der Stimmen, deren Auszählung und Dokumentation (Russland-Analysen/Stykow 2.5.2024). Die Wahl, begleitet von zahlreichen Protestaktionen, war weder frei noch fair (BAMF 18.3.2024). Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) wurde von Russland zur Beobachtung der Präsidentenwahl 2024 nicht eingeladen (OSCE/ODIHR 29.1.2024), wodurch eine unparteiische und unabhängige Beurteilung der Wahl verwehrt wurde (Rat der EU 22.4.2024). Regierungsvorsitzender ist Michail Mischustin (Premierminister RUSS o.D.). Die Regierungsar- beit ist wenig transparent (FH 2024). Regierungskritiker sind Schikane und Festnahmen aus- gesetzt (BS 2024). Die Verfassung der Russischen Föderation wurde per Referendum am 12.12.1993 angenommen. Am 1.7.2020 fand eine Volksabstimmung über eine Verfassungsre- form statt (Verfassung RUSS 4.7.2020). Bei einer Wahlbeteiligung von ca. 65 % der Stimmbe- rechtigten stimmten laut russischer Wahlkommission knapp 78 % für und mehr als 21 % gegen die Verfassungsänderungen (KAS/Kunze 7.2020; vgl. BPB 2.7.2020). Die Verfassungsände- rungen ermöglichten Putin, für zwei weitere Amtsperioden als Präsident zu kandidieren. Diese Regelung gilt nur für Putin und nicht für andere zukünftige Präsidenten (FH 2024). Unter ande- rem erhält durch die Verfassungsreform

(2020)das russische Recht Vorrang vor internationalem Recht. Weitere Verfassungsänderungen betreffen beispielsweise die Betonung traditioneller Fa- milienwerte sowie die Definition Russlands als Sozialstaat. Dies verleiht der Verfassung einen sozial-konservativen Anstrich (KAS/Kunze 7.2020; vgl. Verfassung RUSS 4.7.2020). Die Ver- fassungsreform und der Verlauf der Volksabstimmung sorgten für Kritik (KAS/Kunze 7.2020).Das Parlament (Föderalversammlung) besteht aus zwei Kammern, dem Föderationsrat und der Staatsduma. Die Mitglieder des Föderationsrates werden für eine Amtszeit von sechs Jahren ernannt (mit Ausnahme der auf Lebenszeit ernannten Mitglieder). Zu den Kompetenzen des Föderationsrats gehören laut Verfassung die Bestätigung des präsidentiellen Erlasses über die Verhängung des Ausnahme- und Kriegszustands sowie die Amtsenthebung des Präsidenten. Die 450 Duma-Abgeordneten werden für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt (Verfassung RUSS 6.10.2022). Es gibt eine Fünfprozenthürde (OSCE/ODIHR 25.6.2021; vgl. RIA Nowosti 6.10.2021). Die Hälfte der Duma-Mitglieder wird durch Verhältniswahlsystem (Parteilisten), die andere Hälfte durch Einerwahlkreise (Direktmandat) gewählt (FH 2024; vgl. Russland-Analysen/ Tkacheva 1.10.2021, KAS/Kunze/Salvador 21.9.2021). Die letzten Dumawahlen im September 2021 waren laut Wahlbeobachtern und unabhängigen Medien von zahlreichen Unregelmäßigkei- ten gekennzeichnet (FH 24.2.2022; vgl. Russland-Analysen/Tkacheva 1.10.2021, KAS/Kunze/ Salvador 21.9.2021), darunter Stimmenkauf, Druck auf Wähler (FH 24.2.2022), Fälschung von Wahlprotokollen und Einwerfen zusätzlicher Stimmzettel in die Wahlurnen (SWP/Kluge/Schübel 14.10.2021). Im Allgemeinen ist Wahlbetrug weitverbreitet (BS 2024). Die Wahlbeteiligung bei der letzten Dumawahl betrug52 % (FH 2023; vgl. RIA Nowosti 6.10.2021). Mit großem Vorsprung gewann die Regierungspartei Einiges Russland die Wahl, so das offizielle Wahlergebnis (FH 24.2.2022). Die Partei Einiges Russland verfügt über eine Zweidrittelmehrheit im Parlament, welche zur Durchsetzung von Verfassungsänderungen erforderlich ist. Vier weiteren Parteien ge- lang der Einzug ins Parlament, welche allesamt als Kreml-treue „System-Opposition“ bezeichnet werden (SWP/Kluge/Schübel 14.10.2021). Viele regimekritische Kandidaten waren von der Wahl ausgeschlossen worden (SWP/Kluge/Schübel 14.10.2021; vgl. Russland-Analysen/Tkacheva 1.10.2021). Anti-System-Oppositionsbewegungen wurden verboten bzw. zur Selbstauflösung gezwungen (KAS/Kunze/Salvador 21.9.2021). Eine echte Opposition fehlt (FH 11.4.2024). Neue politische Parteien können faktisch nur dann registriert werden, wenn sie die Unterstützung der Präsidialadministration genießen (AA 2.8.2024). Aktuell sieht die Sitzverteilung der Parteien in der Staatsduma folgendermaßen aus (Duma o.D.):Regierungsvorsitzender ist Michail Mischustin (Premierminister RUSS o.D.). Die Regierungsar- beit ist wenig transparent (FH 2024). Regierungskritiker sind Schikane und Festnahmen aus- gesetzt (BS 2024). Die Verfassung der Russischen Föderation wurde per Referendum am 12.12.1993 angenommen. Am 1.7.2020 fand eine Volksabstimmung über eine Verfassungsre- form statt (Verfassung RUSS 4.7.2020). Bei einer Wahlbeteiligung von ca. 65 % der Stimmbe- rechtigten stimmten laut russischer Wahlkommission knapp 78 % für und mehr als 21 % gegen die Verfassungsänderungen (KAS/Kunze 7.2020; vergleiche BPB 2.7.2020). Die Verfassungsände- rungen ermöglichten Putin, für zwei weitere Amtsperioden als Präsident zu kandidieren. Diese Regelung gilt nur für Putin und nicht für andere zukünftige Präsidenten (FH 2024). Unter ande- rem erhält durch die Verfassungsreform
(2020)das russische Recht Vorrang vor internationalem Recht. Weitere Verfassungsänderungen betreffen beispielsweise die Betonung traditioneller Fa- milienwerte sowie die Definition Russlands als Sozialstaat. Dies verleiht der Verfassung einen sozial-konservativen Anstrich (KAS/Kunze 7.2020; vergleiche Verfassung RUSS 4.7.2020). Die Ver- fassungsreform und der Verlauf der Volksabstimmung sorgten für Kritik (KAS/Kunze 7.2020).Das Parlament (Föderalversammlung) besteht aus zwei Kammern, dem Föderationsrat und der Staatsduma. Die Mitglieder des Föderationsrates werden für eine Amtszeit von sechs Jahren ernannt (mit Ausnahme der auf Lebenszeit ernannten Mitglieder). Zu den Kompetenzen des Föderationsrats gehören laut Verfassung die Bestätigung des präsidentiellen Erlasses über die Verhängung des Ausnahme- und Kriegszustands sowie die Amtsenthebung des Präsidenten. Die 450 Duma-Abgeordneten werden für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt (Verfassung RUSS 6.10.2022). Es gibt eine Fünfprozenthürde (OSCE/ODIHR 25.6.2021; vergleiche RIA Nowosti 6.10.2021). Die Hälfte der Duma-Mitglieder wird durch Verhältniswahlsystem (Parteilisten), die andere Hälfte durch Einerwahlkreise (Direktmandat) gewählt (FH 2024; vergleiche Russland-Analysen/ Tkacheva 1.10.2021, KAS/Kunze/Salvador 21.9.2021). Die letzten Dumawahlen im September 2021 waren laut Wahlbeobachtern und unabhängigen Medien von zahlreichen Unregelmäßigkei- ten gekennzeichnet (FH 24.2.2022; vergleiche Russland-Analysen/Tkacheva 1.10.2021, KAS/Kunze/ Salvador 21.9.2021), darunter Stimmenkauf, Druck auf Wähler (FH 24.2.2022), Fälschung von Wahlprotokollen und Einwerfen zusätzlicher Stimmzettel in die Wahlurnen (SWP/Kluge/Schübel 14.10.2021). Im Allgemeinen ist Wahlbetrug weitverbreitet (BS 2024). Die Wahlbeteiligung bei der letzten Dumawahl betrug52 % (FH 2023; vergleiche RIA Nowosti 6.10.2021). Mit großem Vorsprung gewann die Regierungspartei Einiges Russland die Wahl, so das offizielle Wahlergebnis (FH 24.2.2022). Die Partei Einiges Russland verfügt über eine Zweidrittelmehrheit im Parlament, welche zur Durchsetzung von Verfassungsänderungen erforderlich ist. Vier weiteren Parteien ge- lang der Einzug ins Parlament, welche allesamt als Kreml-treue „System-Opposition“ bezeichnet werden (SWP/Kluge/Schübel 14.10.2021). Viele regimekritische Kandidaten waren von der Wahl ausgeschlossen worden (SWP/Kluge/Schübel 14.10.2021; vergleiche Russland-Analysen/Tkacheva 1.10.2021). Anti-System-Oppositionsbewegungen wurden verboten bzw. zur Selbstauflösung gezwungen (KAS/Kunze/Salvador 21.9.2021). Eine echte Opposition fehlt (FH 11.4.2024). Neue politische Parteien können faktisch nur dann registriert werden, wenn sie die Unterstützung der Präsidialadministration genießen (AA 2.8.2024). Aktuell sieht die Sitzverteilung der Parteien in der Staatsduma folgendermaßen aus (Duma o.D.): • Einiges Russland (Edinaja Rossija): 322 Sitze (Parteivorsitzender Wladimir Wasilew) • Kommunistische Partei der Russischen Föderation (KPRF): 57 Sitze (Parteivorsitzender Gennadij Sjuganow) • Sozialistische Partei „Gerechtes Russland - Patrioten - Für die Wahrheit“ (Sprawedliwaja Rossija - Patrioty - Sa Prawdu): 28 Sitze (Parteivorsitzender Sergej Mironow) • Liberal-Demokratische Partei Russlands (LDPR): 23 Sitze (Parteivorsitzender Leonid Sluz- kij) • Neue Leute (Nowye Ljudi): 15 Sitze (Parteivorsitzender Alexej Netschaew) • Zwei Duma-Abgeordnete gehören keiner Fraktion an. • Drei Abgeordnetenmandate sind derzeit unbesetzt (Duma o.D.). Die LDPR ist antiliberal-nationalistisch (SWP/Kluge/Schübel 14.10.2021) und rechtspopulis- tisch ausgerichtet. Die Partei Neue Leute wurde im Jahr 2020 gegründet und ist eine liberale Mitte-Rechts-Partei. Die Partei „Gerechtes Russland - Patrioten - Für die Wahrheit“ vertritt sozi- alpatriotische Inhalte (KAS/Kunze/Salvador 21.9.2021). Die föderale (föderative) Struktur der Russischen Föderation ist in der Verfassung festgeschrie- ben. Der Status von Föderationssubjekten kann in beiderseitigem Einvernehmen zwischen der Russischen Föderation und dem betreffenden Föderationssubjekt im Einklang mit dem föde- ralen Verfassungsgesetz geändert werden (Verfassung RUSS 6.10.2022). Russland besteht aus 83 Föderationssubjekten. Föderationssubjekte verfügen über eine eigene Legislative und Exekutive, sind aber weitgehend vom föderalen Zentrum abhängig (AA 1.10.2024b). Es besteht ein Trend der zunehmenden Zentralisierung des russischen Staates (ZOiS/Klimovich 3.11.2021; vgl. FH 24.5.2023). Moskau sichert sich die Unterstützung der regionalen Eliten durch gezielte Zugeständnisse (ZOiS/Klimovich 3.11.2021).Die föderale (föderative) Struktur der Russischen Föderation ist in der Verfassung festgeschrie- ben. Der Status von Föderationssubjekten kann in beiderseitigem Einvernehmen zwischen der Russischen Föderation und dem betreffenden Föderationssubjekt im Einklang mit dem föde- ralen Verfassungsgesetz geändert werden (Verfassung RUSS 6.10.2022). Russland besteht aus 83 Föderationssubjekten. Föderationssubjekte verfügen über eine eigene Legislative und Exekutive, sind aber weitgehend vom föderalen Zentrum abhängig (AA 1.10.2024b). Es besteht ein Trend der zunehmenden Zentralisierung des russischen Staates (ZOiS/Klimovich 3.11.2021; vergleiche FH 24.5.2023). Moskau sichert sich die Unterstützung der regionalen Eliten durch gezielte Zugeständnisse (ZOiS/Klimovich 3.11.2021). Die 2014 von Russland durchgeführte Annexion der ukrainischen Schwarzmeerhalbinsel Krim und der Stadt Sewastopol ist völkerrechtswidrig und international nicht anerkannt (AA 1.10.2024b). Im Februar 2022 begann Russland mit der Führung eines großflächigen An- griffskriegs gegen die Ukraine (CoE-PACE 22.6.2023; vgl. UNGA 18.3.2022). Im September 2022 fanden in den beiden ukrainischen „Volksrepubliken“ Donezk und Luhansk sowie in den von Russland besetzten ukrainischen Regionen Cherson und Saporischschja „Referenden“ über eine Eingliederung in die Russische Föderation statt. Laut den offiziellen Wahlergeb- nissen stimmten in der „Volksrepublik“ Donezk 99,23 % der Wähler für einen Beitritt, in derDie 2014 von Russland durchgeführte Annexion der ukrainischen Schwarzmeerhalbinsel Krim und der Stadt Sewastopol ist völkerrechtswidrig und international nicht anerkannt (AA 1.10.2024b). Im Februar 2022 begann Russland mit der Führung eines großflächigen An- griffskriegs gegen die Ukraine (CoE-PACE 22.6.2023; vergleiche UNGA 18.3.2022). Im September 2022 fanden in den beiden ukrainischen „Volksrepubliken“ Donezk und Luhansk sowie in den von Russland besetzten ukrainischen Regionen Cherson und Saporischschja „Referenden“ über eine Eingliederung in die Russische Föderation statt. Laut den offiziellen Wahlergeb- nissen stimmten in der „Volksrepublik“ Donezk 99,23 % der Wähler für einen Beitritt, in der „Volksrepublik“ Luhansk 98,42 %, in Cherson 87,05 % und in Saporischschja 93,11 % (Lenta 27.9.2022). Diese Scheinreferenden werden von den Vereinten Nationen als völkerrechts- widrig bezeichnet. Die Abstimmung fand nicht nur in Wahllokalen statt, sondern prorussische De-facto-Behörden gingen außerdem mit den Wahlurnen und in Begleitung von Soldaten von Tür zu Tür (UN News 27.9.2022b). Die „Stimmabgabe“ erfolgte unter Zwang und Zeitdruck (Rat der EU 28.9.2022). Demokratische Mindeststandards wurden nicht eingehalten (Standard 30.9.2022). Die „Referenden“ missachteten die ukrainische Verfassung sowie Gesetze und spiegeln nicht den Willen der Bevölkerung wider (UN News 27.9.2022b). Im Kreml in Moskau fand am 30.9.2022 die Unterzeichnung der Verträge zur Russland-Eingliederung der ukraini- schen „Volksrepubliken“ Donezk und Luhansk sowie der Regionen Saporischschja und Cherson statt (Kreml 30.9.2022). International wird die Annexion dieser vier ukrainischen Gebiete nicht anerkannt (UNGA 13.10.2022). Der Krieg in der Ukraine verursacht massive Menschenrechtsverletzungen und Verstöße ge- gen das humanitäre Völkerrecht (OHCHR 12.12.2023). Von russischen Streitkräften werden willkürliche Angriffe verübt, welche Tod und Verwundung von Zivilisten zur Folge haben. Ver- treter russischer Behörden verüben Kriegsverbrechen - vorsätzliche Tötungen, Folter, sexuelle Gewaltverbrechen (wie Vergewaltigung) sowie Deportation von Kindern in die Russische Föde- ration (UIUKU 20.10.2023). Folter ist weitverbreitet (UIUKU 25.10.2024; vgl. OHCHR 3.7.2024)Der Krieg in der Ukraine verursacht massive Menschenrechtsverletzungen und Verstöße ge- gen das humanitäre Völkerrecht (OHCHR 12.12.2023). Von russischen Streitkräften werden willkürliche Angriffe verübt, welche Tod und Verwundung von Zivilisten zur Folge haben. Ver- treter russischer Behörden verüben Kriegsverbrechen - vorsätzliche Tötungen, Folter, sexuelle Gewaltverbrechen (wie Vergewaltigung) sowie Deportation von Kindern in die Russische Föde- ration (UIUKU 20.10.2023). Folter ist weitverbreitet (UIUKU 25.10.2024; vergleiche OHCHR 3.7.2024) und wird von russischen Behörden systematisch angewandt (UIUKU 25.10.2024). Die massi- ve Zerstörung aufgrund des Kriegs beeinträchtigt die Bereitstellung essenzieller Dienstleistun- gen, darunter Zugang zu Bildung, Gesundheitsleistungen und Wasserversorgung (UNOCHA 11.10.2023). Am 17.3.2023 erließ der Internationale Strafgerichtshof Haftbefehle gegen den russischen Präsidenten Putin sowie die Kinderrechtsbeauftragte Russlands Marija Lwowa-Be- lowa. Ihnen wird das Kriegsverbrechen der rechtswidrigen Deportation von Kindern aus der Ukraine in die Russische Föderation zur Last gelegt (IStGH 17.3.2023). Gemäß den Vereinten Nationen wurden seit Februar 2022 in der Ukraine in etwa 12.000 Zivilisten getötet und 27.000 verletzt (OHCHR 15.11.2024). Als Reaktion auf den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine und die rechtswidrige Annexion mehrerer ukrainischer Regionen hat die EU mehrere Sanktions- pakete angenommen, darunter individuelle Sanktionen gegen unter anderem Wladimir Putin, den Außenminister Sergej Lawrow und Mitglieder der Staatsduma sowie des Nationalen Sicher- heitsrats (Rat der EU 18.4.2024). Auch die USA, das Vereinigte Königreich, Kanada, Japan, die Schweiz und die restliche westliche Welt haben umfassende Sanktionen gegen Russland eingeführt (WKO 4.2024). Quellen ■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (1.10.2024a): Russische Föderation: Steckbrief, https://ww w.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/russischefoederation-node/steckbrief/201534, Zugriff 3.12.2024 ■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (1.10.2024b): Russische Föderation: Politisches Porträt, https: //www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/russischefoederation-node/politisches-portrait/20 1710, Zugriff 3.12.2024 ■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (2.8.2024): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Russischen Föderation (Stand: 4. 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RFE/RL 3.2.2022), das vollkommen auf seine eigene Person ausgerichtet ist (ÖB Moskau 1.7.2024; vgl. NGE 24.4.2024, KK 29.4.2024a) und weitgehend außerhalb des föderalen Rechtsrahmens funktioniert (ÖB Moskau 1.7.2024; vgl. HRW 9.2.2022). Fraglich bleibt die föderale Kontrolle über die tschetschenischen Sicher- heitskräfte, deren Loyalität vorrangig dem Oberhaupt der Republik gilt (ÖB Moskau 1.7.2024). Kadyrow bekundet jedoch immer wieder seine absolute Treue gegenüber dem Kreml (ÖB Mos- kau 1.7.2024; vgl. SZ 3.3.2022). Beobachter stufen Tschetschenien zunehmend als Staat im Staat ein, in welchem das Moskauer Gewaltmonopol vielfach unwirksam ist (Dekoder 10.2.2022; vgl. KR 23.3.2024, NGE 24.4.2024, UNHRC 13.9.2024). Kadyrow besetzt hohe Posten in Tsche- tschenien mit Familienmitgliedern (KK 19.6.2024; vgl. KK 26.8.2024, KR 5.10.2022, UNHRC 13.9.2024). Das tschetschenische Regierungssystem gründet auf verwandtschaftlichen undDas Republikoberhaupt Ramsan Kadyrow ist seit dem Jahr 2007 in Tschetschenien an der Macht. Er kämpfte im ersten Tschetschenienkrieg (1994-1996) aufseiten der Unabhängigkeits- befürworter. Im zweiten Tschetschenienkrieg (1999-2009) wechselte Kadyrow die Seiten (ORF 30.3.2022). In Tschetschenien gilt Kadyrow als Garant Moskaus für Stabilität (ÖB Moskau 1.7.2024). Mit Duldung der russischen Staatsführung hat er in der Republik ein autoritäres Herr- schaftssystem geschaffen (ÖB Moskau 1.7.2024; vergleiche RFE/RL 3.2.2022), das vollkommen auf seine eigene Person ausgerichtet ist (ÖB Moskau 1.7.2024; vergleiche NGE 24.4.2024, KK 29.4.2024a) und weitgehend außerhalb des föderalen Rechtsrahmens funktioniert (ÖB Moskau 1.7.2024; vergleiche HRW 9.2.2022). Fraglich bleibt die föderale Kontrolle über die tschetschenischen Sicher- heitskräfte, deren Loyalität vorrangig dem Oberhaupt der Republik gilt (ÖB Moskau 1.7.2024). Kadyrow bekundet jedoch immer wieder seine absolute Treue gegenüber dem Kreml (ÖB Mos- kau 1.7.2024; vergleiche SZ 3.3.2022). Beobachter stufen Tschetschenien zunehmend als Staat im Staat ein, in welchem das Moskauer Gewaltmonopol vielfach unwirksam ist (Dekoder 10.2.2022; vergleiche KR 23.3.2024, NGE 24.4.2024, UNHRC 13.9.2024). Kadyrow besetzt hohe Posten in Tsche- tschenien mit Familienmitgliedern (KK 19.6.2024; vergleiche KK 26.8.2024, KR 5.10.2022, UNHRC 13.9.2024). Das tschetschenische Regierungssystem gründet auf verwandtschaftlichen und persönlichen Beziehungen. Im Laufe der Jahre hat Kadyrow einen Familienkult aufgebaut (KK 29.4.2024a). Das Republiksoberhaupt ist für die Regierungsbildung zuständig. Die Regierung ist dem Republiksoberhaupt gegenüber rechenschaftspflichtig (Föderationsrat o.D.c). Regie- rungsvorsitzender (Premierminister) Tschetscheniens ist Magomed Daudow (WG 28.5.2024). Tschetschenien ist von Moskau finanziell abhängig (ORF 30.3.2022) und zählt zu denjenigen russischen Republiken, welche die höchsten Subventionen erhalten (KR 8.12.2023). Die Republik Tschetschenien verfügt über eine eigene Verfassung, welche im Jahr 2003 verab- schiedet wurde (Föderationsrat o.D.d). Die Gesetzgebung wird vom Parlament Tschetscheniens ausgeübt. Das Parlament besteht aus 41 Abgeordneten, welche mittels Verhältniswahl für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt werden (Föderationsrat o.D.c). Bei der Dumawahl im Sep- tember 2021 gewann die Partei Einiges Russland in Tschetschenien 96,13 % der Stimmen (Russland-Analysen 1.10.2021; vgl. RIA Nowosti 6.10.2021). Die Partei „Gerechtes Russland - Patrioten - Für die Wahrheit“ errang 0,93 %, die Kommunistische Partei (KPRF) 0,75 %, Neue Leute 0,24 %, und die Liberal-Demokratische Partei (LDPR) gewann 0,11 % der Stimmen. Die Wahlbeteiligung betrug 94,42 % (RIA Nowosti 6.10.2021). Zeitgleich fand in Tschetschenien die Direktwahl des Republikoberhaupts statt (RIA Nowosti 21.9.2021). Dessen reguläre Amts- zeit beträgt fünf Jahre (Föderationsrat o.D.c). Kadyrow, welcher die Partei Einiges Russland repräsentierte, gewann gemäß offiziellen Zahlen 99,7 % der Stimmen. Der Kandidat der Kom- munistischen Partei errang 0,12 % und der Kandidat der Partei „Gerechtes Russland - PatriotenDie Republik Tschetschenien verfügt über eine eigene Verfassung, welche im Jahr 2003 verab- schiedet wurde (Föderationsrat o.D.d). Die Gesetzgebung wird vom Parlament Tschetscheniens ausgeübt. Das Parlament besteht aus 41 Abgeordneten, welche mittels Verhältniswahl für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt werden (Föderationsrat o.D.c). Bei der Dumawahl im Sep- tember 2021 gewann die Partei Einiges Russland in Tschetschenien 96,13 % der Stimmen (Russland-Analysen 1.10.2021; vergleiche RIA Nowosti 6.10.2021). Die Partei „Gerechtes Russland - Patrioten - Für die Wahrheit“ errang 0,93 %, die Kommunistische Partei (KPRF) 0,75 %, Neue Leute 0,24 %, und die Liberal-Demokratische Partei (LDPR) gewann 0,11 % der Stimmen. Die Wahlbeteiligung betrug 94,42 % (RIA Nowosti 6.10.2021). Zeitgleich fand in Tschetschenien die Direktwahl des Republikoberhaupts statt (RIA Nowosti 21.9.2021). Dessen reguläre Amts- zeit beträgt fünf Jahre (Föderationsrat o.D.c). Kadyrow, welcher die Partei Einiges Russland repräsentierte, gewann gemäß offiziellen Zahlen 99,7 % der Stimmen. Der Kandidat der Kom- munistischen Partei errang 0,12 % und der Kandidat der Partei „Gerechtes Russland - Patrioten - Für die Wahrheit“ 0,15 % (RIA Nowosti 21.9.2021). Um die Kontrolle über die Republik zu behalten (FH 2024), wendet Kadyrows Regime unter- schiedliche Gewaltformen an, darunter Entführung, Folter und außergerichtliche Tötung (FH 2024; vgl. CoE-PACE 3.6.2022, UNGA 11.10.2024). Regimekritiker müssen mit Strafverfol- gung aufgrund fingierter Straftaten sowie physischen Übergriffen bis hin zu Mord rechnen (AA 2.8.2024). Kadyrow wird verdächtigt, die Ermordung von Gegnern innerhalb und außerhalb Russlands angeordnet zu haben (FH 2024). Das Republiksoberhaupt Tschetscheniens wurde von der Schweiz, Kanada (KK 19.6.2024; vgl. KK 14.6.2024), der EU (KK 19.6.2024; vgl. KK 14.6.2024, EUCIR-RMU 25.7.2014) und den USA mit Sanktionen belegt (KK 19.6.2024; vgl. KK 14.6.2024, OFAC 5.3.2024).Um die Kontrolle über die Republik zu behalten (FH 2024), wendet Kadyrows Regime unter- schiedliche Gewaltformen an, darunter Entführung, Folter und außergerichtliche Tötung (FH 2024; vergleiche CoE-PACE 3.6.2022, UNGA 11.10.2024). Regimekritiker müssen mit Strafverfol- gung aufgrund fingierter Straftaten sowie physischen Übergriffen bis hin zu Mord rechnen (AA 2.8.2024). Kadyrow wird verdächtigt, die Ermordung von Gegnern innerhalb und außerhalb Russlands angeordnet zu haben (FH 2024). Das Republiksoberhaupt Tschetscheniens wurde von der Schweiz, Kanada (KK 19.6.2024; vergleiche KK 14.6.2024), der EU (KK 19.6.2024; vergleiche KK 14.6.2024, EUCIR-RMU 25.7.2014) und den USA mit Sanktionen belegt (KK 19.6.2024; vergleiche KK 14.6.2024, OFAC 5.3.2024). Quellen ■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (2.8.2024): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Russischen Föderation (Stand:
  2. Juli 2024), https://www.ecoi.net/en/file/local/21133 58/Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Russis chen_Föderation,_02.08.2024.pdf, Zugriff 19.8.2024 [Login erforderlich] ■ CoE-PACE - Council of Europe - Parliamentary Assembly (3.6.2022): Report - The continuing need to restore human rights and the rule of law in the North Caucasus region, https://pace.coe.int/en/fi les/30064/html? cf_chl_tk=N0MvfyHujStO1y2i5De4AjF5sOdH0kwzw1IPrh2B99Q-166013117 4-0-gaNycGzNCpE, Zugriff 12.4.2024 ■ Dekoder - Dekoder (10.2.2022): Warum Ramsan Kadyrow (fast) alles darf, https://www.dekoder. org/de/article/ramsan-kadyrow-kritiker, Zugriff 9.4.2024 ■ EUCIR-RMU - Council Implementing Regulation (EU) - restrictive measures in respect of actions undermining Ukraine (25.7.2014): Council Implementing Regulation (EU) No 810/2014 of 25 July 2014 implementing Regulation (EU) No 269/2014 concerning restrictive measures in respect of actions undermining or threatening the territorial integrity, sovereignty and independence of Ukraine, https://eur-lex.europa.eu/legal-content/GA/TXT/?uri=CELEX:32014R0810, Zugriff 12.4.2024■ EUCIR-RMU - Council Implementing Regulation (EU) - restrictive measures in respect of actions undermining Ukraine (25.7.2014): Council Implementing Regulation (EU) No 810 aus 2014, of 25 July 2014 implementing Regulation (EU) No 269 aus 2014, concerning restrictive measures in respect of actions undermining or threatening the territorial integrity, sovereignty and independence of Ukraine, https://eur-lex.europa.eu/legal-content/GA/TXT/?uri=CELEX:32014R0810, Zugriff 12.4.2024 ■ FH - Freedom House
(2024): Freedom in the World 2024 - Russia, https://freedomhouse.org/cou ntry/russia/freedom-world/2024, Zugriff 3.4.2024 ■ Föderationsrat - Föderationsrat [Russland] (o.D.c): Чеченская Республика [Republik Tschetsche- nien], http://council.gov.ru/structure/regions/CE, Zugriff 3.5.2024 ■ Föderationsrat - Föderationsrat [Russland] (o.D.d): Энциклопедический справочник - Чеченская Республика [Realenzyklopädie - Republik Tschetschenien], http://council.gov.ru/services/referenc e/10305, Zugriff 3.5.2024 ■ HRW - Human Rights Watch (9.2.2022): Moscow Plays a Weak Hand on Lawlessness in Chechnya, https://www.hrw.org/news/2022/02/09/moscow-plays-weak-hand-lawlessness-chechnya, Zugriff 9.4.2024 ■ KK - Kaukasischer Knoten (26.8.2024): Главное о кадровой политике Кадырова [Das Wichtigste über Kadyrows Personalpolitik], https://www.kavkaz-uzel.eu/articles/373354, Zugriff 3.12.2024 ■ KK - Kaukasischer Knoten (19.6.2024): Кадыров Рамзан Ахматович [Kadyrow Ramsan Achma- towitsch], https://www.kavkaz-uzel.eu/articles/85366#cont_6, Zugriff 3.12.2024 ■ KK - Kaukasischer Knoten (14.6.2024): Кадыров: девять лет под санкциями [Kadyrow: neun Jahre unter Sanktionen], https://www.kavkaz-uzel.eu/articles/352459, Zugriff 3.12.2024 ■ KK - Kaukasischer Knoten (29.4.2024a): Адам Кадыров назначен куратором Российского университета спецназа [ Adam Kadyrow zum Kurator der Russischen Universität für Spezialkräfte ernannt], https://www.kavkaz-uzel.eu/articles/399481, Zugriff 17.5.2024 ■ KR - Kawkas.Realii (23.3.2024): Кадыров заявил, что Чечня „состоялась как государство“. Без упоминания „в составе России“ [Kadyrow erklärte, dass Tschetschenien „als Staat gegründet wurde“. Ohne Erwähnung „als Teil Russlands“], https://www.kavkazr.com/a/kadyrov-zayavil-cht o-chechnya-sostoyalasj-kak-gosudarstvo/32874576.html, Zugriff 9.4.2024 ■ KR - Kawkas.Realii (8.12.2023): Пугалка для Кадырова: заставят ли глав республик Кавказа отвечать за дотации [Abschreckung für Kadyrow: Werden Oberhäupter der Kaukasus-Republiken gezwungen, über Subventionen Rechenschaft abzulegen?], https://www.kavkazr.com/a/pugalk a-dlya-kadyrova-zastavyat-li-glav-respublik-kavkaza-otvechatj-za-dotatsii/32719494.html, Zugriff 17.5.2024 ■ KR - Kawkas.Realii (5.10.2022): Клан Кадыровых: полный список родственников главы Чечни во власти [Kadyrow-Clan: vollständige Liste der Verwandten des Oberhaupts Tschetscheniens an der Macht], https://www.kavkazr.com/a/klan-kadyrovyh-polnyy-spisok-rodstvennikov-glavy-chech ni-vo-vlasti/32066496.html, Zugriff 10.4.2024 ■ NGE - Nowaja gaseta Ewropa (24.4.2024): Преемник падишаха. Часть 2 [Nachfolger des Padi- schahs. Teil 2], https://novayagazeta.eu/articles/2024/04/24/preemnik-padishakha-chast-2, Zugriff 17.5.2024 ■ ÖB Moskau - Österreichische Botschaft Moskau [Österreich] (1.7.2024): Asylländerbericht zur Russischen Föderation 2024, https://www.ecoi.net/en/file/local/2116897/RUSS_ÖB-Bericht_202 4_07.pdf, Zugriff 8.11.2024 [Login erforderlich] ■ OFAC - Office of Foreign Assets Control [USA] (5.3.2024): Sanctions List Search - Kadyrov, https: //sanctionssearch.ofac.treas.gov/Details.aspx?id=23343, Zugriff 3.5.2024 ■ ORF - Österreichischer Rundfunk (30.3.2022): Ramsan Kadyrow: Putins Mann fürs Grobe mit tragender Rolle, https://orf.at/stories/3256468, Zugriff 9.4.2024 ■ RFE/RL - Radio Free Europe/Radio Liberty (3.2.2022): Putin Meets Chechen Leader Amid Outcry Over Threats Against Activist’s Family, https://www.ecoi.net/de/dokument/2067631.html, Zugriff 9.4.2024 ■ RIA Nowosti - RIA Nowosti [Russland] (6.10.2021): Итоги выборов в Госдуму — 2021 [Staatsduma- Wahlergebnisse — 2021], https://ria.ru/20210919/vybory_gosduma-1749875690.html, Zugriff 5.4.2024 ■ RIA Nowosti - RIA Nowosti [Russland] (21.9.2021): Итоги выборов глав регионов России [Wahl- ergebnisse der regionalen Oberhäupter Russlands], https://ria.ru/20210919/vybory_gubernatoro v-1749880926.html, Zugriff 11.4.2024 ■ Russland-Analysen - Russland-Analysen (1.10.2021): Dokumentation - Sonntagsfrage und Ergeb- nis der Wahl zur Staatsduma 2021 (Russland-Analysen Nr. 407), https://laender-analysen.de/rus sland-analysen/407/russlandanalysen407.pdf, Zugriff 10.4.2024 ■ SZ - Süddeutsche Zeitung (3.3.2022): Anklage in München: Mordpläne gegen Tschetschenen, https://www.sueddeutsche.de/politik/tschetschenien-auftragsmord-muenchen-1.5540824, Zugriff 9.4.2024 ■ UNGA - United Nations General Assembly (11.10.2024): Situation of human rights in the Russian Federation (A/79/508), https://documents.un.org/doc/undoc/gen/n24/291/80/pdf/n2429180.pdf, Zugriff 18.11.2024 ■ UNHRC - United Nations Human Rights Council (13.9.2024): Situation of human rights in the Russian Federation - Report of the Special Rapporteur on the situation of human rights in the Russian Federation, Mariana Katzarova (Advance edited version; A/HRC/57/59), https://www.oh chr.org/sites/default/files/2024-09/A-HRC-57-59-aev-EN.docx, Zugriff 7.11.2024 ■ WG - Wichtige Geschichten (28.5.2024): Админ телеграм-канала Кадырова пытался удалить критику со страницы Магомеда Даудова в «Википедии» в день его назначения премьером Чечни, выяснили «Важные истории» [Admin von Kadyrows Telegram-Kanal versuchte, Kritik von Magomed Daudows Seite auf „Wikipedia“ zu entfernen, am Tag seiner Ernennung zum Premier Tschetscheniens, fand „Wichtige Geschichten“ heraus], https://istories.media/news/2024/05/28/a dmin-telegram-kanala-kadirova-pitalsya-udalit-kritiku-so-stranitsi-magomeda-daudova-v-vikipedii -v-den-yego-naznacheniya-premerom-chechni-viyasnili-vazhnie-istorii, Zugriff 29.11.2024 2 Sicherheitslage Letzte Änderung 2024-12-16 16:02 Aufgrund der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine ist die Lage in Russland zunehmend unberechenbar (EDA 1.10.2024). Die allgemeine Sicherheitslage ist regional unter- schiedlich (EAMFR 5.4.2024). In Russland gelten erhöhte Sicherheitsmaßnahmen, welche von lokalen Behörden getroffen werden und zu Einschränkungen der Versammlungs- und Bewe- gungsfreiheit, Ausgangssperren, Beschlagnahmung von Privateigentum sowie einer erhöhten Kommunikationsüberwachung führen können (GOV.UK o.D.). Die Anzahl ukrainischer Droh- nenangriffe in verschiedenen russischen Regionen nimmt zu. Ziel dieser Drohnenangriffe ist die russische Öl- und Militärinfrastruktur (ACLED 9.5.2024). In Moskau kommt es zu nächt- lichen Drohnenangriffen (BMEIA 9.12.2024), das Abwehrsystem um Moskau wurde deutlich ausgebaut (AA 9.12.2024). Kurz vor der russischen Präsidentenwahl (März 2024) drangen russische freiwillige Kämpfer, welche aufseiten der Ukraine stehen, in die russischen Grenz- regionen Belgorod und Kursk ein (ACLED 5.4.2024). In den russischen Grenzregionen steigt die Gewaltintensität. Innerrussische Widerstandsbewegungen (Partisanen) sind für mehrere Vorfälle wie Zugentgleisungen verantwortlich (ACLED 9.11.2023). Bislang wurde in Russland nicht das Kriegsrecht ausgerufen. Jedoch hat Russland das Kriegsrecht über die von ihm annek- tierten ostukrainischen Regionen verhängt (Lenta 25.10.2023; vgl. EPEK RUSS 19.10.2022, AA 9.12.2024). In Bezug auf den Ukraine-Krieg vermeidet Russland den Begriff Krieg und spricht stattdessen von einer „militärischen Spezialoperation“ (VMR RUSS 2.2.2024).russische freiwillige Kämpfer, welche aufseiten der Ukraine stehen, in die russischen Grenz- regionen Belgorod und Kursk ein (ACLED 5.4.2024). In den russischen Grenzregionen steigt die Gewaltintensität. Innerrussische Widerstandsbewegungen (Partisanen) sind für mehrere Vorfälle wie Zugentgleisungen verantwortlich (ACLED 9.11.2023). Bislang wurde in Russland nicht das Kriegsrecht ausgerufen. Jedoch hat Russland das Kriegsrecht über die von ihm annek- tierten ostukrainischen Regionen verhängt (Lenta 25.10.2023; vergleiche EPEK RUSS 19.10.2022, AA 9.12.2024). In Bezug auf den Ukraine-Krieg vermeidet Russland den Begriff Krieg und spricht stattdessen von einer „militärischen Spezialoperation“ (VMR RUSS 2.2.2024). Anfang August 2024 fielen die ukrainischen Streitkräfte in die russische Region Kursk ein und besetzten Teile davon (ISW 7.8.2024). In Kursk finden Kampfhandlungen statt (AA 9.12.2024; vgl. ACLED 9.12.2024). Auf der folgenden Karte ist der aktuelle Stand der Besetzung von Kursk durch die ukrainische Armee zu sehen. Die blau markierten Teile illustrieren den ukrainischen Vorstoß auf russisches Territorium, die rot markierten Teile veranschaulichen wiederum den russischen Vorstoß auf russisches Territorium. Die gelb markierten Teile stellen die von Russland behaupteten russischen Vorstöße auf russisches Territorium dar (ISW 9.12.2024):Anfang August 2024 fielen die ukrainischen Streitkräfte in die russische Region Kursk ein und besetzten Teile davon (ISW 7.8.2024). In Kursk finden Kampfhandlungen statt (AA 9.12.2024; vergleiche ACLED 9.12.2024). Auf der folgenden Karte ist der aktuelle Stand der Besetzung von Kursk durch die ukrainische Armee zu sehen. Die blau markierten Teile illustrieren den ukrainischen Vorstoß auf russisches Territorium, die rot markierten Teile veranschaulichen wiederum den russischen Vorstoß auf russisches Territorium. Die gelb markierten Teile stellen die von Russland behaupteten russischen Vorstöße auf russisches Territorium dar (ISW 9.12.2024): In der Russischen Föderation sind wiederholt Terrorakte verübt worden. Betroffen waren vor al- lem der Großraum des nördlichen Kaukasus und die Großstädte (EDA 1.10.2024). Am 22.3.2024 ereignete sich ein Terroranschlag auf eine Konzerthalle in der Moskauer Region, bei welchem in etwa 150 Personen getötet und zahlreiche weitere verletzt wurden. Zu diesem Terroranschlag bekannte sich der „Islamische Staat der Provinz Khorasan“ (ISKP), ein zentralasiatischer Ab- leger des sogenannten „Islamischen Staats“. Dennoch versuchten die russischen Behörden, der Ukraine eine Beteiligung an dem Anschlag zu unterstellen. Dutzende Verhaftungen in Russ- land und Tadschikistan folgten auf den Terroranschlag (ACLED 5.4.2024). Trotz verschärfter Sicherheitsmaßnahmen kann das Risiko weiterer Terrorakte nicht ausgeschlossen werden. Die russischen Sicherheitsbehörden weisen vor allem auf eine erhöhte Gefährdung durch Anschläge gegen öffentliche Einrichtungen und größere Menschenansammlungen hin (Untergrundbahn, Bahnhöfe und Züge, Flughäfen etc.) (EDA 1.10.2024). Einige Flughäfen in Südrussland sind ge- schlossen (AA 9.12.2024). Gemäß dem aktuellen Globalen Terrorismus-Index
(2024), welcher die Einwirkung von Terrorismus je nach Land misst, belegt Russland den
  1. von insgesamt 89 Rängen. Dies bedeutet, Russland befindet sich auf niedrigem Niveau, was den Einfluss von Terrorismus betrifft (IEP 2.2024). Die folgende Karte stellt aktuelle sicherheitsrelevante Ereignisse innerhalb Russlands dar, wobei hier zwei Kategorien angezeigt werden: politische Gewalt (rot) und Demonstrationen (blau). Wie auf dieser Karte zu sehen ist, konzentrieren sich die sicherheitsrelevanten Ereignisse auf westliche Teile Russlands (ACLED 9.12.2024):Sicherheitsrelevante Ereignisse innerhalb Russlands (Stand November 2024) Quelle: ACLED 9.12.2024 [Quellenbeschreibung siehe Kapitel Länderspezifische Anmerkungen] Quellen ■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (9.12.2024): Russische Föderation: Reise- und Sicherheits- hinweise (Teilreisewarnung), https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/russischefoed eration-node/russischefoederationsicherheit/201536, Zugriff 10.12.2024 ■ ACLED - Armed Conflict Location and Event Data (9.12.2024): Regional Overview - Europe, Cau- casus and Central Asia - November 2024, https://acleddata.com/2024/12/09/europe-caucasus-a nd-central-asia-overview-november-2024, Zugriff 10.12.2024 ■ ACLED - Armed Conflict Location and Event Data (9.5.2024): Regional Overview - Europe & Central Asia - April 2024, https://acleddata.com/2024/05/09/regional-overview-europe-central-asi a-april-2024, Zugriff 22.5.2024 ■ ACLED - Armed Conflict Location and Event Data (5.4.2024): Regional Overview - Europe & Central Asia - March 2024, https://acleddata.com/2024/04/05/regional-overview-europe-central-a sia-march-2024, Zugriff 22.5.2024 ■ ACLED - Armed Conflict Location and Event Data (9.11.2023): Importing Instability - How the War Against Ukraine Makes Russia Less Secure, https://acleddata.com/2023/11/09/importing-instabili ty-how-the-war-against-ukraine-makes-russia-less-secure, Zugriff 22.5.2024 ■ BMEIA - Bundesministerium für Europäische und Internationale Angelegenheiten [Österreich] (9.12.2024): Reiseinformation - Russische Föderation, https://www.bmeia.gv.at/reise-service s/reiseinformation/land/russische-foederation, Zugriff 10.12.2024 ■ EAMFR - Europa- und Außenministerium Frankreichs [Frankreich] (5.4.2024): Conseils aux Voya- geurs - Conseils par pays/destination - Russie - Sécurité [Reiseratgeber - Ratgeber nach Land/De- stination - Russland - Sicherheit], https://www.diplomatie.gouv.fr/fr/conseils-aux-voyageurs/conse ils-par-pays-destination/russie/#securite, Zugriff 23.5.2024 ■ EDA - Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten [Schweiz] (1.10.2024): Rei- sehinweise für Russland, https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-reisehinwei se/russland/reisehinweise-fuerrussland.html#edaf0fab5, Zugriff 10.12.2024 ■ EPEK RUSS - Erlass des Präsidenten: Einführung des Kriegsrechts in Ostukraine [Russland] (19.10.2022): Указ Президента Российской Федерации (№ 756): О введении военного положения на территориях Донецкой Народной Республики, Луганской Народной Республики, Запорожской и Херсонской областей [Erlass (Ukas) des Präsidenten der Russischen Föderation: Über die Einführung des Kriegsrechts in den Territorien der Volksrepubliken Donezk und Luhansk sowie in den Regionen Cherson und Saporischschja], http://static.kremlin.ru/media/events/files/ru/ GpOBhI8BCp0AY2mM2rySdADMy466EWzg.pdf, Zugriff 5.2.2024 ■ GOV.UK - Government Digital Service [United Kingdom] (o.D.): Foreign travel advice - Russia - Safety and security, https://www.gov.uk/foreign-travel-advice/russia/safety-and-security, Zugriff 10.12.2024 ■ IEP - Institute for Economics and Peace (2.2024): Global Terrorism Index 2024: Measuring the Impact of Terrorism, https://www.economicsandpeace.org/wp-content/uploads/2024/02/GTI-202 4-web-290224.pdf, Zugriff 24.5.2024 ■ ISW - Institute for the Study of War (9.12.2024): Russian Offensive Campaign Assessment, https:// understandingwar.org/sites/default/files/Russian Offensive Campaign Assessment, December 9, 2024 PDF.pdf, Zugriff 10.12.2024 ■ ISW - Institute for the Study of War (7.8.2024): Russian Offensive Campaign Assessment, https:// www.understandingwar.org/sites/default/files/Russian Offensive Campaign Assessment, August 7, 2024 PDF.pdf, Zugriff 10.12.2024 ■ Lenta - Lenta (25.10.2023): Совфед одобрил отмену информирования генсека Совета Европы о военном положении [Föderationsrat billigte Aufhebung der Benachrichtigung des Generalsekre- tärs des Europarats über Kriegsrecht], https://lenta.ru/news/2023/10/25/sovfed-odobril-otmenu-inf ormirovaniya-genseka-soveta-evropy-o-voennom-polozhenii, Zugriff 5.2.2024 ■ VMR RUSS - Verteidigungsministerium [Russland] (2.2.2024): Сводка Министерства обороны Российской Федерации о ходе проведения специальной военной операции (по состоянию на 02 февраля 2024 г.) [Bericht des Verteidigungsministeriums der Russischen Föderation über den Verlauf der speziellen Militäroperation (Stand
  2. Februar 2024)], https://z.mil.ru/spec_mil_op er/news/more.htm?id=12498705@egNews, Zugriff 2.2.2024 2.1 Nordkaukasus Letzte Änderung 2024-12-16 16:02 Die Sicherheitslage im Nordkaukasus hat sich in den letzten Jahren stabilisiert. Die Zahl der Op- fer gewalttätiger Zusammenstöße hat in den letzten Jahren abgenommen. Es ist nicht mehr von einer breiten islamistischen Bewegung im Nordkaukasus auszugehen, wenngleich es vereinzelt zu Anschlägen kommt, die von den Behörden auch mit dem sogenannten „Islamischen Staat“ (IS) in Verbindung gebracht werden (ÖB Moskau 1.7.2024). Im Nordkaukasus nehmen Angriffe auf Polizisten zu (KR 4.5.2024). Während die Bedrohung durch den bewaffneten Untergrund im Nordkaukasus im Zuge der Pandemie und zu Anfang der Vollinvasion gering blieb, scheint sie jetzt wieder größer zu werden. Die Bedrohung geht inzwischen von einer weit größeren Anzahl von verstreuten Akteuren aus, wobei diese kleinen Gruppierungen ihre Effektivität verbessert haben (Russland-Analysen/Chambers 26.7.2024). Niederschwellige militante terroristische Ak- tivitäten sowie vermehrte Anti-Terror-Aktivitäten und Bemühungen um eine politische Konso- lidierung sind feststellbar (OSAC 8.2.2021). Gemäß dem Online-Medienportal „Kaukasischer Knoten“ fielen zwischen Jänner 2023 und Oktober 2024 insgesamt 69 Personen dem bewaff- neten Konflikt im Nordkaukasus zum Opfer. Sechs dieser Personen wurden in Tschetschenien und 24 in Dagestan getötet (KK 8.11.2024; vgl. KK 9.10.2024, KK 5.8.2024, KK 29.4.2024b, KK(IS) in Verbindung gebracht werden (ÖB Moskau 1.7.2024). Im Nordkaukasus nehmen Angriffe auf Polizisten zu (KR 4.5.2024). Während die Bedrohung durch den bewaffneten Untergrund im Nordkaukasus im Zuge der Pandemie und zu Anfang der Vollinvasion gering blieb, scheint sie jetzt wieder größer zu werden. Die Bedrohung geht inzwischen von einer weit größeren Anzahl von verstreuten Akteuren aus, wobei diese kleinen Gruppierungen ihre Effektivität verbessert haben (Russland-Analysen/Chambers 26.7.2024). Niederschwellige militante terroristische Ak- tivitäten sowie vermehrte Anti-Terror-Aktivitäten und Bemühungen um eine politische Konso- lidierung sind feststellbar (OSAC 8.2.2021). Gemäß dem Online-Medienportal „Kaukasischer Knoten“ fielen zwischen Jänner 2023 und Oktober 2024 insgesamt 69 Personen dem bewaff- neten Konflikt im Nordkaukasus zum Opfer. Sechs dieser Personen wurden in Tschetschenien und 24 in Dagestan getötet (KK 8.11.2024; vergleiche KK 9.10.2024, KK 5.8.2024, KK 29.4.2024b, KK 5.1.2024, KK 4.10.2023, KK 5.7.2023, KK 5.4.2023). Terroranschläge ziehen staatlicherseits unter anderem kollektive Bestrafungsformen nach sich. Dies bedeutet, Familienangehörige wer- den für die Taten ihrer Verwandten zur Verantwortung gezogen (RUSI/Zhirukhina 30.7.2021) und müssen gemäß gesetzlichen Vorgaben Schadenersatz leisten (USDOS 22.4.2024). Tschetschenien Die Sicherheitslage kann als stabil bezeichnet werden (AA 2.8.2024). Die tschetschenischen Sicherheitskräfte handeln außerhalb der russischen Verfassung und Gesetzgebung (Dekoder 10.2.2022). Tschetschenische Strafverfolgungsorgane werfen vermeintlichen Salafisten und Wahhabiten unbegründet terroristische Machenschaften vor und erzwingen Geständnisse durch Folter (USCIRF 26.10.2021). Regelmäßig wird aus Tschetschenien über Sabotage- und Terrorak- te gegen Militär und Ordnungskräfte, über Feuergefechte mit Mitgliedern bewaffneter Gruppen, Entführungen sowie Druck auf Familienangehörige von Mitgliedern illegaler bewaffneter Forma- tionen berichtet. In verschiedenen Teilen der Republik Tschetschenien werden in regelmäßigen Abständen Antiterroroperationen durchgeführt (KK 29.3.2023b). Tschetschenische Behörden wenden regelmäßig kollektive Bestrafungsformen bei Familienangehörigen vermeintlicher Ter- roristen an, beispielsweise indem Familienangehörige zum Verlassen der Republik gezwungen werden (USDOS 22.4.2024). In Tschetschenien gibt es eine Antiterrorismus-Kommission, deren Vorsitzender das Republikoberhaupt Ramsan Kadyrow ist (NAK o.D.a). Im September 2018 wurde ein Grenzziehungsabkommen zwischen Tschetschenien und der Nachbarrepublik Ingu- schetien unterzeichnet, was in Inguschetien zu Massenprotesten der Bevölkerung führte und in der Gegenwart noch für gewisse Spannungen zwischen den beiden Republiken sorgt (KK 15.11.2021). 3 Rechtsschutz / Justizwesen Letzte Änderung 2024-12-16 16:02 Gemäß der Verfassung sind die Rechte und Freiheiten der Menschen rechtlich geschützt, und die Russische Föderation ist ein Rechtsstaat. Richter sind unabhängig und unabsetzbar. Ge- richtsverhandlungen sind mit Ausnahme gesetzlich geregelter Fälle öffentlich. Die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes und Obersten Gerichtshofes werden vom Föderationsrat auf Vor- schlag des russischen Präsidenten ernannt. Mitglieder der anderen Gerichtshöfe auf föderaler Ebene werden vom russischen Präsidenten ernannt. Der Präsident der Russischen Föderation initiiert die Entlassung der Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes und Obersten Gerichtshofes. Der Generalstaatsanwalt und sein Stellvertreter sowie die Staatsanwälte der Subjekte der Russi- schen Föderation werden nach Beratungen mit dem Föderationsrat vom russischen Präsidenten ernannt und von diesem entlassen. Föderale Gesetze gelten für das gesamte Territorium der Russischen Föderation. Gesetze und andere rechtliche Bestimmungen der Subjekte der Russi- schen Föderation dürfen föderalen Gesetzen nicht widersprechen. Im Falle eines Widerspruchs gilt das föderale Gesetz. Republiken haben ihre eigene Rechtsordnung, solange dadurch die Kompetenzen der Russischen Föderation unberührt bleiben. Gemäß der Verfassung werden Entscheidungen internationaler Institutionen, welche der Verfassung der Russischen Föderation widersprechen, in der Russischen Föderation nicht vollstreckt. Die Verfassung garantiert ein Doppelbestrafungsverbot (Verfassung RUSS 6.10.2022). Die Rechtsstaatlichkeit wird von Russlands politischer Führung oft untergraben, um die Stabilität des politischen Systems aufrechtzuerhalten (BS 2022). Gemäß dem Rechtsstaatlichkeitsindexdes World Justice Project nimmt Russland aktuell den
  3. Rang von insgesamt 142 Län- dern/Rängen ein und befindet sich zwischen Niger und Madagaskar (WJP o.D.). Das Justizwe- sen in Russland ist nicht unabhängig (SWP/Fischer 19.4.2022; vgl. UNHRCOM 1.12.2022, FH 2024) und wird von der Exekutive manipuliert und kontrolliert (BS 2024). Der Justiz mangelt es an Transparenz (FH 11.4.2024). Politisch wichtige Fälle werden vom Kreml überwacht, und Richter haben nicht genügend Autonomie, um den Ausgang zu bestimmen (ÖB Moskau 1.7.2024). Rich- ter des Verfassungsgerichtshofes dürfen ihre abweichenden Meinungen nicht öffentlich machen (UNHRCOM 1.12.2022; vgl. FVGVFGH RUSS 31.7.2023).Die Rechtsstaatlichkeit wird von Russlands politischer Führung oft untergraben, um die Stabilität des politischen Systems aufrechtzuerhalten (BS 2022). Gemäß dem Rechtsstaatlichkeitsindexdes World Justice Project nimmt Russland aktuell den
  4. Rang von insgesamt 142 Län- dern/Rängen ein und befindet sich zwischen Niger und Madagaskar (WJP o.D.). Das Justizwe- sen in Russland ist nicht unabhängig (SWP/Fischer 19.4.2022; vergleiche UNHRCOM 1.12.2022, FH 2024) und wird von der Exekutive manipuliert und kontrolliert (BS 2024). Der Justiz mangelt es an Transparenz (FH 11.4.2024). Politisch wichtige Fälle werden vom Kreml überwacht, und Richter haben nicht genügend Autonomie, um den Ausgang zu bestimmen (ÖB Moskau 1.7.2024). Rich- ter des Verfassungsgerichtshofes dürfen ihre abweichenden Meinungen nicht öffentlich machen (UNHRCOM 1.12.2022; vergleiche FVGVFGH RUSS 31.7.2023). Die Strafverfolgungs- oder Strafzumessungspraxis unterscheidet grundsätzlich nicht nach Merk- malen wie ethnischer Zugehörigkeit, Religion oder Nationalität. Es gibt jedoch selektive Straf- verfolgung, die politisch oder auch durch wirtschaftliche Interessen motiviert sein kann (AA 2.8.2024). Das Justizwesen ist von Korruption befallen (BS 2024). Gemäß Berichten geraten seit Russlands Ukraine-Invasion Rechtsanwälte immer mehr ins Visier. Beispielsweise wird ihnen der Zugang zu Mandanten auf Polizeistationen und die Vertretung ihrer Mandanten bei Gerichtsverhandlungen verwehrt (EUAA 16.12.2022b). Es kommt vor, dass Rechtsanwälte unge- rechtfertigten Disziplinarverfahren und strafrechtlicher Verfolgung ausgesetzt sind, insbesondere wenn sie Teilnehmer an Anti-Kriegsprotesten verteidigen (UNHRCOM 1.12.2022). Es gibt Be- richte über Anwälte, welche verhaftet wurden, weil sie Opfer politischer Repressionen unterstützt haben (EUAA 16.12.2022b). Rechtsanwälte, welche Menschenrechtsfälle bearbeiten, sind mehr und mehr Verwaltungsschikanen sowie Schikanen disziplinarischer und strafrechtlicher Natur ausgesetzt (EEAS 29.5.2024). Schutzmaßnahmen gegen willkürliche Verhaftung und andere Garantien zur Durchführung ord- nungsgemäßer Verfahren werden regelmäßig verletzt (FH 2024). Gemäß den gesetzlichen Vorgaben dürfen Inhaftierte die Gesetzmäßigkeit ihrer Inhaftierung gerichtlich überprüfen las- sen, jedoch stellen erfolgreiche Anfechtungen eine Seltenheit dar. Wegen der mangelnden Unabhängigkeit des Justizsystems schließen sich Richter für gewöhnlich der Ansicht des Er- mittlers an und weisen Beschwerden Angeklagter ab (USDOS 22.4.2024). Für Angeklagte gilt laut der Verfassung die Unschuldsvermutung (Verfassung RUSS 6.10.2022) sowie das Recht auf ein faires, zeitnahes und öffentliches Gerichtsverfahren. Diese Rechte werden nicht immer respektiert (USDOS 22.4.2024). In Ermittlungsverfahren und vor Gericht kann nicht auf eine faire Behandlung bzw. einen fairen Prozess vertraut werden (AA 2.8.2024). Gerichtsverfahren enden sehr selten mit Freisprüchen (USDOS 22.4.2024). Das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz ist gering (Lewada 24.10.2024). Am 16.3.2022 wurde Russland aus dem Europarat ausgeschlossen (CoE 16.3.2022). Zunächst hatte der Europarat wegen des bewaffneten russischen Angriffs auf die Ukraine die Mitglied- schaftsrechte Russlands im Europarat suspendiert (CoE 25.2.2022). Russland war dem Euro- parat 1996 beigetreten (CoE 16.3.2022). Seit 16.9.2022 ist Russland keine Vertragspartei der vom Europarat geschaffenen Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) mehr (CoE 16.9.2022; vgl. CoE o.D.a). Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) stellt die Einhaltung der EMRK sicher. Bürger können sich, nachdem die innerstaatlichen Rechts- behelfe erschöpft sind, mit Beschwerden direkt an ihn wenden (CoE o.D.b). Seit 16.9.2022Am 16.3.2022 wurde Russland aus dem Europarat ausgeschlossen (CoE 16.3.2022). Zunächst hatte der Europarat wegen des bewaffneten russischen Angriffs auf die Ukraine die Mitglied- schaftsrechte Russlands im Europarat suspendiert (CoE 25.2.2022). Russland war dem Euro- parat 1996 beigetreten (CoE 16.3.2022). Seit 16.9.2022 ist Russland keine Vertragspartei der vom Europarat geschaffenen Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) mehr (CoE 16.9.2022; vergleiche CoE o.D.a). Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) stellt die Einhaltung der EMRK sicher. Bürger können sich, nachdem die innerstaatlichen Rechts- behelfe erschöpft sind, mit Beschwerden direkt an ihn wenden (CoE o.D.b). Seit 16.9.2022 haben russische Bürger kein Recht mehr, den EGMR anzurufen (SWP/Fischer 19.4.2022). Der EGMR ist weiterhin für die Bearbeitung von Beschwerden gegen Russland zuständig, welche bis 16.9.2022 eingereicht wurden. Das Ministerkomitee des Europarats überwacht weiterhin die Umsetzung der Urteile (CoE 16.9.2022). Gemäß einer von der Russischen Föderation verab- schiedeten Gesetzesänderung vom Juni 2022 unterliegen Beschlüsse des EGMR, welche nach dem 15.3.2022 in Kraft traten, aber nicht mehr der Vollstreckung in der Russischen Föderation (FGÄSPGB RUSS 11.6.2022). Vor dem EGMR waren mit Stand 31.10.2024 7.750 Beschwerden gegen Russland anhängig (ECHR 31.10.2024). Quellen ■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (2.8.2024): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Russischen Föderation (Stand:
  5. Juli 2024), https://www.ecoi.net/en/file/local/21133 58/Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Russis chen_Föderation,_02.08.2024.pdf, Zugriff 19.8.2024 [Login erforderlich] ■ BS - Bertelsmann Stiftung
(2024): BTI (Bertelsmann Stiftung’s Transformation Index) 2024 Country Report — Russia, https://bti-project.org/fileadmin/api/content/en/downloads/reports/country_repo rt_2024_RUS.pdf, Zugriff 2.4.2024 ■ BS - Bertelsmann Stiftung
(2022): BTI (Bertelsmann Stiftung’s Transformation Index) 2022 Country Report — Russia, https://www.ecoi.net/en/file/local/2069600/country_report_2022_RUS.pdf, Zugriff 19.8.2024 ■ CoE - Council of Europe (o.D.a): A Convention to protect your rights and liberties, https://www.coe. int/en/web/human-rights-convention, Zugriff 19.8.2024 ■ CoE - Council of Europe (o.D.b): Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, https://www. coe.int/en/web/portal/gerichtshof-fur-menschenrechte, Zugriff 19.8.2024 ■ CoE - Council of Europe (16.9.2022): Russland keine Vertragspartei der Europäischen Menschen- rechtskonvention mehr, https://www.coe.int/de/web/portal/-/russia-ceases-to-be-party-to-the-eur opean-convention-on-human-rights, Zugriff 19.8.2024 ■ CoE - Council of Europe (16.3.2022): Russische Föderation wird aus dem Europarat aus- geschlossen, https://www.coe.int/de/web/portal/-/the- russian-federation- is- excluded- fro m-the-council-of-europe, Zugriff 19.8.2024 ■ CoE - Council of Europe (25.2.2022): Europarat entzieht Russland Recht auf Vertretung, https: //www.coe.int/de/web/portal/-/council-of-europe-suspends-russia-s-rights-of-representation, Zugriff 19.8.2024 ■ ECHR - European Court of Human Rights (31.10.2024): Pending applications allocated to a judicial formation, https://www.echr.coe.int/documents/d/echr/stats-pending-month-2024-bil, Zugriff 3.12.2024 ■ EEAS - European Union / European External Action Service (29.5.2024): EU Annual Report on Human Rights and Democracy in the Word 2023 Country Updates, https://www.eeas.europa.eu/ sites/default/files/documents/2024/2023 EU country updates on human rights and democracy_- 2.pdf, Zugriff 23.8.2024■ EEAS - European Union / European External Action Service (29.5.2024): EU Annual Report on Human Rights and Democracy in the Word 2023 Country Updates, https://www.eeas.europa.eu/ sites/default/files/documents/2024 aus 2023, EU country updates on human rights and democracy_- 2.pdf, Zugriff 23.8.2024 ■ EUAA - European Union Agency for Asylum (16.12.2022b): The Russian Federation – Political opposition, https://euaa.europa.eu/sites/default/files/publications/2022-12/2022_EUAA_COI_Re port_Russian_Federation_Political_Opposition.pdf, Zugriff 16.4.2024 ■ FGÄSPGB RUSS - Föderales Gesetz zu Änderungen des Strafprozessgesetzbuches [Russ- land] (11.6.2022): Федеральный закон (N 180-ФЗ): О внесении изменений в Уголовно- процессуальный кодекс Российской Федерации [Föderales Gesetz: Über Änderungen des Strafprozessgesetzbuches der Russischen Föderation], https://www.consultant.ru/document/con s_doc_LAW_419069, Zugriff 20.8.2024 ■ FH - Freedom House (11.4.2024): Nations in Transit 2024 - Russia, https://www.ecoi.net/de/doku ment/2107357.html, Zugriff 3.5.2024 ■ FH - Freedom House
(2024): Freedom in the World 2024 - Russia, https://freedomhouse.org/cou ntry/russia/freedom-world/2024, Zugriff 3.4.2024 ■ FVGVFGH RUSS - Föderales Verfassungsgesetz zum Verfassungsgerichtshof [Russland] (31.7.2023): Федеральный конституционный закон (N 1-ФКЗ): О Конституционном Суде Российской Федерации [Föderales Verfassungsgesetz: Über den Verfassungsgerichtshof der Russischen Föderation], https://www.consultant.ru/document/cons_doc_LAW_4172, Zugriff 3.12.2024 ■ Lewada - Lewada-Zentrum (24.10.2024): Институциональное и межличностное доверие: сентябрь 2024 [Institutionelles und zwischenmenschliches Vertrauen: September 2024], https: //www.levada.ru/2024/10/24/institutsionalnoe-i-mezhlichnostnoe-doverie-sentyabr-2024/, Zugriff 3.12.2024 ■ ÖB Moskau - Österreichische Botschaft Moskau [Österreich] (1.7.2024): Asylländerbericht zur Russischen Föderation 2024, https://www.ecoi.net/en/file/local/2116897/RUSS_ÖB-Bericht_202 4_07.pdf, Zugriff 8.11.2024 [Login erforderlich] ■ SWP/Fischer - Stiftung Wissenschaft und Politik (Herausgeber), Fischer, Sabine (Autor) (19.4.2022): Russland auf dem Weg in die Diktatur - Innenpolitische Auswirkungen des Angriffs auf die Ukraine (SWP-Aktuell 31), https://www.swp-berlin.org/publications/products/aktuell/2022A31_Russland_D iktatur.pdf, Zugriff 2.4.2024 ■ UNHRCOM - United Nations Human

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