RIS Dokument GerichtBundesverwaltungsgericht Entscheidungsdatum10.02.2025 GeschäftszahlW257 2277511-1 Spruch, W257 2277511-1/20E IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. Herbert MANTLER MBA als Einzelrichter über die Beschwerde von XXXX , vertreten durch FSKN Rechtsanwälte FRÖHLICH KOLAR-SYRMAS KARISCH, 8010 Graz, gegen den Bescheid des Landespolizeidirektors XXXX vom 12.07.2023, Zl. XXXX , betreffend Ersatz des Vermögensschadens und Entschädigung für erlittene persönliche Beeinträchtigung gemäß §§ 18a und 19b B-GlBG, nach Durführung einer mündlichen Verhandlung am 10.10.2024 nach dem Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, zu Recht erkannt: Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. Herbert MANTLER MBA als Einzelrichter über die Beschwerde von römisch 40 , vertreten durch FSKN Rechtsanwälte FRÖHLICH KOLAR-SYRMAS KARISCH, 8010 Graz, gegen den Bescheid des Landespolizeidirektors römisch 40 vom 12.07.2023, Zl. römisch 40 , betreffend Ersatz des Vermögensschadens und Entschädigung für erlittene persönliche Beeinträchtigung gemäß Paragraphen 18 a und 19 b B-GlBG, nach Durführung einer mündlichen Verhandlung am 10.10.2024 nach dem Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, zu Recht erkannt: A) Die Beschwerde wird abgewiesen. B) Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig. , , TextEntscheidungsgründe:, Entscheidungsgründe: Inhalt I. Verfahrensgang: 3römisch eins. Verfahrensgang: 3 II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 4römisch zwei. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 4 1. Feststellungen: 4 1.1. Zur Organisation 4 1.2. Werdegang und dienstrechtliche Stellung der beschwerdeführenden Partei 4 1.3. Werdegang und dienstrechtliche Stellung des Mitbewerbers 4 1.4. Arbeitsplatzbeschreibung 4 1.5. Interessensbekundung der beschwerdeführenden Partei 4 1.6. Interessensbekundung des Mitbewerbers 4 1.7. Stellungnahmen der Zwischenvorgesetzten 4 1.8. Weiterer Besetzungsvorgang und Stellungnahmen 4 1.9. Gutachten der Bundesgleichbehandlungskommission vom 28.04.2023 4 1.10. Tabellarische Gegenüberstellung der BewerberInnen 4 2. Beweiswürdigung: 4 2.1. Zur Organisation der LPD und der dienstrechtlichen Stellung sowie des Werdeganges der BewerberIn: 4 2.2. Aufgaben des Arbeitsplatzes 4 2.3. Gegenüberstellung der Bewerber/innen 4 2.3.1. Grundsätzliches: 4 2.3.2. Zur Aufgabe: „Unterstützung des BM.I und der Geschäftsführung“ 4 2.3.3. Zur Aufgabe: „Eigenverantwortliche Aufgabenwahrnehmung“ 4 2.3.4. „Persönliche und fachliche Anforderungen des Arbeitsplatzes“ 4 2.3.5. „Fachspezifische Anforderungen“ 4 2.4. Schlussfolgerung 4 3. Rechtliche Beurteilung: 4 3.1. Zu A) Abweisung der Beschwerde 4 3.1.1. Gesetzliche Grundlagen 4 3.1.2. Einschlägige Rechtsprechung 4 3.1.3. Für den gegenständlichen Fall bedeutet dies: 4 Zu B) Unzulässigkeit der Revision: 4 4. Rechtsmittelbelehrung: Fehler! Textmarke nicht definiert. I. Verfahrensgang:römisch eins. Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin (in der Folge kurz beschwerdeführende Partei "bP" genannt) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist der Landespolizeidirektion XXXX (in der Folge kurz „LPD“ oder belangte Behörde „belBeh“ genannt) zur Dienstleistung zugewiesen. Sie ist am XXXX 1978 geboren und trägt (nunmehr) den Amtstitel der XXXX .Die Beschwerdeführerin (in der Folge kurz beschwerdeführende Partei "bP" genannt) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist der Landespolizeidirektion römisch 40 (in der Folge kurz „LPD“ oder belangte Behörde „belBeh“ genannt) zur Dienstleistung zugewiesen. Sie ist am römisch 40 1978 geboren und trägt (nunmehr) den Amtstitel der römisch 40 . Am 17.08.2021 wurde aufgrund des Ansuchens um Ruhestand des ChefInsp XXXX , Stellvertreter (in der Folge kurz „StV“) des Hauptsachbearbeiters (in der Folge kurz „HSB“) im Referat A1.1. folgende Planstelle ausgeschrieben: „Hauptsachbearbeiter/in im Referat Organisation und Strategie (A1.1) im Büro Organisation, Strategie und Dienstvollzug (A1), E2a/7“ in der Landespolizeidirektion XXXX . Einen Tag später, am 18.08.2021 wurde diese Ausschreibung vom Landespolizeidirektor widerrufen. Am 27.12.2021 wurde diese Planstelle nochmals ausgeschrieben (sh im Genaueren die Arbeitsplatzbeschreibung unter Punkt II.1.4), woraufhin sich ua die bP mit Schreiben vom 10.10.2021 bewarb. Die InteressentInnensuche enthält die Hinweise, dass BewerberInnen aufgrund der Verordnung des Bundesministeriums für Inneres (BMI) betreffend Maßnahmen zur beruflichen Förderung von Frauen im Wirkungsbereich des BMI BGBl Nr. 532 vom 30.12.2004 bei gleicher oder gleichwertiger Eignung bevorzugt zu behandeln seien.Am 17.08.2021 wurde aufgrund des Ansuchens um Ruhestand des ChefInsp römisch 40 , Stellvertreter (in der Folge kurz „StV“) des Hauptsachbearbeiters (in der Folge kurz „HSB“) im Referat A1.1. folgende Planstelle ausgeschrieben: „Hauptsachbearbeiter/in im Referat Organisation und Strategie (A1.1) im Büro Organisation, Strategie und Dienstvollzug (A1), E2a/7“ in der Landespolizeidirektion römisch 40 . Einen Tag später, am 18.08.2021 wurde diese Ausschreibung vom Landespolizeidirektor widerrufen. Am 27.12.2021 wurde diese Planstelle nochmals ausgeschrieben (sh im Genaueren die Arbeitsplatzbeschreibung unter Punkt römisch zwei.1.4), woraufhin sich ua die bP mit Schreiben vom 10.10.2021 bewarb. Die InteressentInnensuche enthält die Hinweise, dass BewerberInnen aufgrund der Verordnung des Bundesministeriums für Inneres (BMI) betreffend Maßnahmen zur beruflichen Förderung von Frauen im Wirkungsbereich des BMI Bundesgesetzblatt Nr. 532 vom 30.12.2004 bei gleicher oder gleichwertiger Eignung bevorzugt zu behandeln seien. Die bP kam nach Beteiligung an dem diesbezüglichen Bewerbungsverfahren nicht zum Zug. Die bP stellte am 25.10.2022 bei der Bundesgleichbehandlungskommission im Bundeskanzleramt einen Antrag auf Feststellung, dass die Nichtberücksichtigung ihrer Bewerbung um die oben genannte Funktion eine Diskriminierung auf Grund ihres Geschlechts darstelle. Mit Gutachten (in der Folge kurz „GA“ genannt) vom 28.04.2023 folgte die Bundesgleichbehandlungskommission dem Antrag der bP und stellte fest, dass eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts gemäß § 4 Z 5 B-GlBG vorlag. Mit Gutachten (in der Folge kurz „GA“ genannt) vom 28.04.2023 folgte die Bundesgleichbehandlungskommission dem Antrag der bP und stellte fest, dass eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts gemäß Paragraph 4, Ziffer 5, B-GlBG vorlag. Mit – anwaltlichem – Schreiben vom 17.05.2023 an die belBeh beantragte die bP ihr „rückwirkend ab jenem Zeitpunkt, ab dem der zum Zuge kommenden Mitbewerber auf die gegenständliche Planstelle eingestellt wurde, einen Ersatzanspruch in Höhe der Bezugsdifferenz des Gehalts der Verwendungsgruppe E2a/5 in der entsprechenden Funktionsstufe, auf das Gehalt der Verwendungsgruppe E2a/7 in der entsprechenden Vollziehungsstufe zuzuerkennen, die bis zur Entscheidung über diesen Antrag bereits fälligen Beträge mit der nächsten Gehaltsabrechnung abzurechnen und auszuzahlen um die Differenz hinkünftig den laufenden Gehaltsabrechnungen hinzuzuschlagen sowie der Antragstellerin darüber hinaus eine Entschädigung für die erlittene persönliche Beeinträchtigung in Höhe von EURO XXXX zu bezahlen.“Mit – anwaltlichem – Schreiben vom 17.05.2023 an die belBeh beantragte die bP ihr „rückwirkend ab jenem Zeitpunkt, ab dem der zum Zuge kommenden Mitbewerber auf die gegenständliche Planstelle eingestellt wurde, einen Ersatzanspruch in Höhe der Bezugsdifferenz des Gehalts der Verwendungsgruppe E2a/5 in der entsprechenden Funktionsstufe, auf das Gehalt der Verwendungsgruppe E2a/7 in der entsprechenden Vollziehungsstufe zuzuerkennen, die bis zur Entscheidung über diesen Antrag bereits fälligen Beträge mit der nächsten Gehaltsabrechnung abzurechnen und auszuzahlen um die Differenz hinkünftig den laufenden Gehaltsabrechnungen hinzuzuschlagen sowie der Antragstellerin darüber hinaus eine Entschädigung für die erlittene persönliche Beeinträchtigung in Höhe von EURO römisch 40 zu bezahlen.“ Das Vorbringen der bP, im Antrag vor der Bundesgleichbehandlungskommission, als auch in der Beschwerde, stellt sich zusammengefasst wie folgt dar: 2020 sei GenMjr XXXX (Leiter des Geschäftsbereich A) mit den Aufgaben der Büroleitung A1 und dem Referat A1.1 betraut worden. Er hätte dem Team und auch ihr gegenüber oftmals Kollege ChefInsp XXXX gelobt, welcher damals im Büro L1 die linke Hand des Landespolizeidirektors gewesen sei. GenMjr XXXX und ChefInsp XXXX hätten auch ein außerdienstliches Naheverhältnis (z.B. gemeinsame Segelurlaube). Im Frühjahr 2020 wäre die Stelle HSB ausgeschrieben worden und hätte sie sich neben ChefInsp XXXX und auch ChefInsp XXXX beworben. Die Stelle hätte der langjährige Stellvertreter ChefInsp XXXX bekommen. Für die freigewordene Stellvertreterfunktion hätte sich ChefInsp XXXX , sie selbst und ein weiterer Kollege beworben. Sie habe mit XXXX 2020 die Stelle bekommen. Sie hätte in Erfahrung bringen können, dass die Dienstbehörde die Stellvertreterfunktion mit ChefInsp XXXX hätte besetzen wollen. Mit 01.12.2020 sei ChefInsp XXXX vom Büro L1 dem Referat A1.1 zugeteilt worden. Aufgrund des Ruhestandsversetzungsverfahrens des ursprünglichen HSB, dem Austritt der Vertragsbediensteten sowie der teilweise vorruhestandsbedingten Abwesenheit des mit XXXX 2020 neu eingeteilten HSB ChefInsp XXXX , hätte sie die ganzen Arbeiten erledigen müssen. Aufgrund der Ruhestandsversetzung des HSB ChefInsp XXXX wurde der Arbeitsplatz neu ausgeschrieben, einen Tag später wäre er allerdings wieder zurückgezogen worden. Im Dezember 2021 wäre die Stelle neuerlich ausgeschrieben worden, kurz nachdem GenMjr XXXX interimistisch die Büroleitung übernommen habe. Sie hätte beobachten können, wie sich von diesem Zeitpunkt an die Zusammenarbeit zwischen GenMjr XXXX , GenMjr XXXX und ChefInsp XXXX intensiviert hätte. Sie hätte ihre Bewerbungsunterlagen am 12.01.2022 persönlich bei GenMjr XXXX abgegeben. Drei Tage vor dem Ende der Bewerbungsfrist hätte sie von der Personalabteilung einen Anruf erhalten und wäre nachgefragt worden, wo denn ihre Bewerbungsunterlagen seien. Daraufhin habe sie feststellen können, dass sich diese Unterlagen noch immer beim Leiter des Geschäftsbereiches A, GenMjr XXXX , befunden hätten. Weiters hätte sie folgende Situation geschildert: Im Jahr 2021, in Abwesenheit von Oberst XXXX und ChefInsp XXXX wäre GenMjr XXXX für das Referat A1.1 zuständig gewesen. Sie wäre die einzige Funktionsträgerin gewesen; ChefInsp XXXX sei seit diesem Zeitpunkt zugeteilter Beamter gewesen. Obwohl sie anwesend gewesen wäre, hätte GenMjr XXXX einen Auftrag direkt an ChefInsp XXXX weitergegeben. Sie hätte sich über diese Vorgehensweise beschwert, woraufhin GenMjr XXXX ihr gegenüber angegeben hätte, dass er sich selber aussuchen könne, wem er einen Auftrag geben würde. Sie hätte laufend weniger Aufträge bekommen und wäre für regelmäßige und wiederkehrende, bzw. alltägliche Arbeiten zuständig gewesen. Eine Einbindung in aktuelle Themen wäre nicht erfolgt. Sie führte aus, dass es in ihrer gesamten beruflichen Laufbahn niemals, auch nur annähernd, Auseinandersetzungen oder Konflikte mit Vorgesetzten gegeben habe. Sie versuche immer ihre Arbeit engagiert und gewissenhaft zu erledigen. Loyalität und Respekt gegenüber Vorgesetzten und Kollegen seien für sie eine Selbstverständlichkeit. Noch nie seien Kritikpunkte an ihrer Arbeit oder an ihrem dienstlichen Verhalten geäußert worden, niemals habe es Probleme mit ihren Kollegen gegeben. Der gesamte Bewerbungsbesetzungsvorgang stelle für die Antragstellerin eine „Freunderlwirtschaft“ innerhalb eines bestimmten Männerkreises dar. Man werde als Frau, selbst bei höherer Qualifikation nicht wahrgenommen und maximal geduldet. Alltagsarbeit dürfe sie sehr wohl machen, eine Positionierung in erster Reihe scheine von der Dienstbehörde schlichtweg nicht gewollt zu sein. 2020 sei GenMjr römisch 40 (Leiter des Geschäftsbereich A) mit den Aufgaben der Büroleitung A1 und dem Referat A1.1 betraut worden. Er hätte dem Team und auch ihr gegenüber oftmals Kollege ChefInsp römisch 40 gelobt, welcher damals im Büro L1 die linke Hand des Landespolizeidirektors gewesen sei. GenMjr römisch 40 und ChefInsp römisch 40 hätten auch ein außerdienstliches Naheverhältnis (z.B. gemeinsame Segelurlaube). Im Frühjahr 2020 wäre die Stelle HSB ausgeschrieben worden und hätte sie sich neben ChefInsp römisch 40 und auch ChefInsp römisch 40 beworben. Die Stelle hätte der langjährige Stellvertreter ChefInsp römisch 40 bekommen. Für die freigewordene Stellvertreterfunktion hätte sich ChefInsp römisch 40 , sie selbst und ein weiterer Kollege beworben. Sie habe mit römisch 40 2020 die Stelle bekommen. Sie hätte in Erfahrung bringen können, dass die Dienstbehörde die Stellvertreterfunktion mit ChefInsp römisch 40 hätte besetzen wollen. Mit 01.12.2020 sei ChefInsp römisch 40 vom Büro L1 dem Referat A1.1 zugeteilt worden. Aufgrund des Ruhestandsversetzungsverfahrens des ursprünglichen HSB, dem Austritt der Vertragsbediensteten sowie der teilweise vorruhestandsbedingten Abwesenheit des mit römisch 40 2020 neu eingeteilten HSB ChefInsp römisch 40 , hätte sie die ganzen Arbeiten erledigen müssen. Aufgrund der Ruhestandsversetzung des HSB ChefInsp römisch 40 wurde der Arbeitsplatz neu ausgeschrieben, einen Tag später wäre er allerdings wieder zurückgezogen worden. Im Dezember 2021 wäre die Stelle neuerlich ausgeschrieben worden, kurz nachdem GenMjr römisch 40 interimistisch die Büroleitung übernommen habe. Sie hätte beobachten können, wie sich von diesem Zeitpunkt an die Zusammenarbeit zwischen GenMjr römisch 40 , GenMjr römisch 40 und ChefInsp römisch 40 intensiviert hätte. Sie hätte ihre Bewerbungsunterlagen am 12.01.2022 persönlich bei GenMjr römisch 40 abgegeben. Drei Tage vor dem Ende der Bewerbungsfrist hätte sie von der Personalabteilung einen Anruf erhalten und wäre nachgefragt worden, wo denn ihre Bewerbungsunterlagen seien. Daraufhin habe sie feststellen können, dass sich diese Unterlagen noch immer beim Leiter des Geschäftsbereiches A, GenMjr römisch 40 , befunden hätten. Weiters hätte sie folgende Situation geschildert: Im Jahr 2021, in Abwesenheit von Oberst römisch 40 und ChefInsp römisch 40 wäre GenMjr römisch 40 für das Referat A1.1 zuständig gewesen. Sie wäre die einzige Funktionsträgerin gewesen; ChefInsp römisch 40 sei seit diesem Zeitpunkt zugeteilter Beamter gewesen. Obwohl sie anwesend gewesen wäre, hätte GenMjr römisch 40 einen Auftrag direkt an ChefInsp römisch 40 weitergegeben. Sie hätte sich über diese Vorgehensweise beschwert, woraufhin GenMjr römisch 40 ihr gegenüber angegeben hätte, dass er sich selber aussuchen könne, wem er einen Auftrag geben würde. Sie hätte laufend weniger Aufträge bekommen und wäre für regelmäßige und wiederkehrende, bzw. alltägliche Arbeiten zuständig gewesen. Eine Einbindung in aktuelle Themen wäre nicht erfolgt. Sie führte aus, dass es in ihrer gesamten beruflichen Laufbahn niemals, auch nur annähernd, Auseinandersetzungen oder Konflikte mit Vorgesetzten gegeben habe. Sie versuche immer ihre Arbeit engagiert und gewissenhaft zu erledigen. Loyalität und Respekt gegenüber Vorgesetzten und Kollegen seien für sie eine Selbstverständlichkeit. Noch nie seien Kritikpunkte an ihrer Arbeit oder an ihrem dienstlichen Verhalten geäußert worden, niemals habe es Probleme mit ihren Kollegen gegeben. Der gesamte Bewerbungsbesetzungsvorgang stelle für die Antragstellerin eine „Freunderlwirtschaft“ innerhalb eines bestimmten Männerkreises dar. Man werde als Frau, selbst bei höherer Qualifikation nicht wahrgenommen und maximal geduldet. Alltagsarbeit dürfe sie sehr wohl machen, eine Positionierung in erster Reihe scheine von der Dienstbehörde schlichtweg nicht gewollt zu sein. Mit dem hier bekämpften Bescheid vom 12.07.2023 wurde mit Spruchpunkt I. der Ersatz gemäß § 18a Abs. 2 Z 1. B-GlBG und mit Spruchpunkt II. die Entschädigung für die erlittene Beeinträchtigung gemäß § 19b B-GlBG abgewiesen. Die belBeh gelangte zur Auffassung, dass der Mitbewerber für die Erfüllung der mit dem Arbeitsplatz verbundenen Aufgaben besser geeignet sei als die bP. Mit dem hier bekämpften Bescheid vom 12.07.2023 wurde mit Spruchpunkt römisch eins. der Ersatz gemäß Paragraph 18 a, Absatz 2, Ziffer eins, B-GlBG und mit Spruchpunkt römisch zwei. die Entschädigung für die erlittene Beeinträchtigung gemäß Paragraph 19 b, B-GlBG abgewiesen. Die belBeh gelangte zur Auffassung, dass der Mitbewerber für die Erfüllung der mit dem Arbeitsplatz verbundenen Aufgaben besser geeignet sei als die bP. Dagegen wurde rechtsfreundlich vertreten Beschwerde erhoben und zusammengefasst die gegenteilige Auffassung vertreten. Der Verwaltungsakt langte am 04.12.2023 beim ho Verwaltungsgericht ein und wurde der Gerichtsabteilung W183 zugewiesen. Mit Beschluss des Geschäftsverteilungsausschusses vom 29.11.2023 wurde dieser Akt dieser Gerichtsabteilung abgenommen und der Gerichtsabteilung W257 zugewiesen. Am 10.10.2024 fand vor dem BVwG eine öffentliche mündliche Verhandlung statt, in der die bP als Partei, Vertreter der belangten Behörde sowie die Zeugen GenMjr XXXX , GenMjr XXXX , Oberst XXXX und ChefInsp XXXX befragt, sowie Urkunden vorgelegt wurden.Am 10.10.2024 fand vor dem BVwG eine öffentliche mündliche Verhandlung statt, in der die bP als Partei, Vertreter der belangten Behörde sowie die Zeugen GenMjr römisch 40 , GenMjr römisch 40 , Oberst römisch 40 und ChefInsp römisch 40 befragt, sowie Urkunden vorgelegt wurden. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen:römisch zwei. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. Zur Organisation Die Landespolizeidirektion ist in einem Einliniensystem organisiert. Dem Landespolizeidirektor unterstehen ua die Geschäftsbereiche A und B. Der Leiter des Geschäftsbereiches A ist GenMjr XXXX , welcher als Zeuge einvernommen wurde. Das Büro A1 untersteht dem Geschäftsbereich A. Das Büro Organisation, Strategie und Dienstvollzug (A1) hat grundsätzliche Angelegenheiten der Organisation, der Personalentwicklung, der Ressourcensteuerung, der Investitionsplanung sowie der Strategieentwicklung und deren Umsetzung zu besorgen. Das Büro ist in drei Bereiche gegliedert (sh dazu unten). Die Landespolizeidirektion ist in einem Einliniensystem organisiert. Dem Landespolizeidirektor unterstehen ua die Geschäftsbereiche A und B. Der Leiter des Geschäftsbereiches A ist GenMjr römisch 40 , welcher als Zeuge einvernommen wurde. Das Büro A1 untersteht dem Geschäftsbereich A. Das Büro Organisation, Strategie und Dienstvollzug (A1) hat grundsätzliche Angelegenheiten der Organisation, der Personalentwicklung, der Ressourcensteuerung, der Investitionsplanung sowie der Strategieentwicklung und deren Umsetzung zu besorgen. Das Büro ist in drei Bereiche gegliedert (sh dazu unten). Das Referat A1.1 ist für Grundsatzangelegenheiten der Organisation, der Personalentwicklung, der Ressourcensteuerung, der Investitionsplanung und der Strategieentwicklung zuständig. Dazu gehören unter anderem Generations- und Diversitymanagement, Feststellung des Planstellenbedarfs, Budget- und Investitionspläne etc. Neben dem Referat A1.1 steht auf gleicher Ebene das Referat A1.2 (Dienstvollzug, Leiterin ist die Zeugin Oberst XXXX ) und das Referat A1.3 (polizeiärztlicher Dienst). Neben dem Referat A1.1 steht auf gleicher Ebene das Referat A1.2 (Dienstvollzug, Leiterin ist die Zeugin Oberst römisch 40 ) und das Referat A1.3 (polizeiärztlicher Dienst). Der Büroleiter ist zugleich immer auch Leiter des Referats A1. 1. Die Büroleitung wird vertreten von der Referatsleiterin A1. 2. Der Zeuge GenMjr XXXX , war von Frühjahr 2019 bis Mai 2020 de iure Büroleiter (sh VHS S 5). De facto übernahm die Zeugin XXXX (Leiterin des Ref A1. 2) die Arbeiten der Büroleitung (sh VHS S 5). Ab August 2020 hat der Zeuge GenMjr XXXX die Agenden interimistisch - im Falle der Abwesenheit von Büroleiter GenMjr XXXX und der Zeugin XXXX – übernommen (sh das Gutachten der Gleichbehandlungskommission, Seite 19). Ab April 2021 trat der Büroleiter GenMjr XXXX in den Ruhestand. Der GenMjr XXXX übernahm ab dem 01.01.2022 (sh VHS S 13) die Büroleitung A1 und das Referat A1.1. Chefinspektor XXXX , HSB im Referat A1.1 trat am XXXX 2020 in den Ruhestand dem ChefInsp XXXX , bis dorthin StV des HSB, nachfolgte. Nach einem Besetzungsverfahren, bei dem sich neben der bP auch der nunmehr zum Zuge kommende Mitbewerber bewarb, erfolgte die Einteilung der bP als StV HSB mit XXXX 2020. HSB ChefInsp XXXX trat mit Oktober 2021 in den Ruhestand, woraufhin das verfahrensgegenständliche Besetzungsverfahren begann.Der Büroleiter ist zugleich immer auch Leiter des Referats A1. 1. Die Büroleitung wird vertreten von der Referatsleiterin A1. 2. Der Zeuge GenMjr römisch 40 , war von Frühjahr 2019 bis Mai 2020 de iure Büroleiter (sh VHS S 5). De facto übernahm die Zeugin römisch 40 (Leiterin des Ref A1. 2) die Arbeiten der Büroleitung (sh VHS S 5). Ab August 2020 hat der Zeuge GenMjr römisch 40 die Agenden interimistisch - im Falle der Abwesenheit von Büroleiter GenMjr römisch 40 und der Zeugin römisch 40 – übernommen (sh das Gutachten der Gleichbehandlungskommission, Seite 19). Ab April 2021 trat der Büroleiter GenMjr römisch 40 in den Ruhestand. Der GenMjr römisch 40 übernahm ab dem 01.01.2022 (sh VHS S 13) die Büroleitung A1 und das Referat A1.1. Chefinspektor römisch 40 , HSB im Referat A1.1 trat am römisch 40 2020 in den Ruhestand dem ChefInsp römisch 40 , bis dorthin StV des HSB, nachfolgte. Nach einem Besetzungsverfahren, bei dem sich neben der bP auch der nunmehr zum Zuge kommende Mitbewerber bewarb, erfolgte die Einteilung der bP als StV HSB mit römisch 40 2020. HSB ChefInsp römisch 40 trat mit Oktober 2021 in den Ruhestand, woraufhin das verfahrensgegenständliche Besetzungsverfahren begann. 1.2. Werdegang und dienstrechtliche Stellung der beschwerdeführenden Partei Die bP ist am XXXX 1978 geboren, hat zwei Kinder, geboren XXXX und XXXX , ist XXXX und wohnt in XXXX .Die bP ist am römisch 40 1978 geboren, hat zwei Kinder, geboren römisch 40 und römisch 40 , ist römisch 40 und wohnt in römisch 40 . Die bP war seit ihrem Dienstantritt Exekutivbeamtin und ließ sich erst mit 01.08.2023 in die Verwendungsgruppe des allgemeinen Verwaltungsdienstes überstellen. Sie hat nunmehr die gehaltsrechtliche Einstufung von A2/2. Ihr Arbeitsplatz vor der Ausschreibung befand sich im Innendienst der LPD, nämlich im Büro A1 (Organisation, Strategie und Dienstvollzug), im Referat A1.1; ihr nunmehriger Arbeitsplatz ist im Referat Controlling. Die bP trat am XXXX 1997 in dem Bundesdienst ein und absolvierte bis zum XXXX 1999 die Grundausbildung zur Zollwache (E2c). Vom XXXX 1997 bis zum XXXX 2002 arbeitete sie als eingeteilte Beamtin am Zollamt XXXX , wobei sie am dem 01.01.2000 Tätigkeiten auf einer Planstelle E2a (ohne Führungsfunktion gegenüber MitarbeiterInnen) verrichtete. Vom XXXX 2002 bis zum XXXX 2003 befand sie sich im Grundausbildungslehrgang für dienstführende Zollwachbeamte (E2a). Nach der Ausmusterung am XXXX 2003 arbeitete sie wieder bis zum XXXX 2004 als dienstführende Beamtin in der Grundlaufbahn am Zollamt XXXX , ab dem XXXX 2004 bis zum XXXX 2005 arbeitete sie bei der Grenzkontrollstelle am Flughafen XXXX . Im Zuge der Zusammenlegung der Bundeswachkörper wechselte sie am XXXX 2005 in den Innendienst der LPD, nämlich zur Abteilung: „Organisation und Einsatzabteilung (OEA)“, in den Fachbereich 1, auf eine Planstelle mit der Wertigkeit E2a/2. Die OEA ist (mit inhaltlichen Änderungen) weitgehend die Vorgängerorganisation des jetzigen Büros A1, womit die bP sich seit XXXX 2005 bis zum XXXX 2022 in diesem Arbeitsumfeld befand. Die bP war seit dem Eintritt im XXXX 2005 mit Tätigkeiten wie Organisation, Planstellenbewirtschaftung, Unterbringungsangelegenheiten, Strategieausrichtung und Beschwerdemanagement (welches später zum Referat. A.1.2 kam) beschäftigt. Sie befand sich von XXXX bis XXXX in Karenz. Zu dieser Zeit fand auch eine Änderung der Behördenorganisation statt. Ab dem XXXX 2013 bekleidete sie im Referat A1.1 als Sachbearbeiterin eine Planstelle mit der Wertigkeit E2a/3. Ab dem XXXX 2020 wurde sie nach einer Bewerbung StV HSB im gleichen Referat; Wertigkeit E2a/5. Von 2012 bis 2020 war das Referat, in der sich die bP befand, vom Aufgabenumfeld weitgehend gleichbleibend und fand keine Personalfluktuation statt. Im Mai 2020 verließ die Vertragsbedienstete das Referat, im November 2020 trat der HSB in den Ruhestand. Das Referat A1.1 hatte vier MitarbeiterInnen; einen HSB, eine Stv HSB, die bP als Sachbearbeiterin (und später als StV HSB); zusätzlich wurde eine Vertragsbedienstete eingesetzt.Die bP trat am römisch 40 1997 in dem Bundesdienst ein und absolvierte bis zum römisch 40 1999 die Grundausbildung zur Zollwache (E2c). Vom römisch 40 1997 bis zum römisch 40 2002 arbeitete sie als eingeteilte Beamtin am Zollamt römisch 40 , wobei sie am dem 01.01.2000 Tätigkeiten auf einer Planstelle E2a (ohne Führungsfunktion gegenüber MitarbeiterInnen) verrichtete. Vom römisch 40 2002 bis zum römisch 40 2003 befand sie sich im Grundausbildungslehrgang für dienstführende Zollwachbeamte (E2a). Nach der Ausmusterung am römisch 40 2003 arbeitete sie wieder bis zum römisch 40 2004 als dienstführende Beamtin in der Grundlaufbahn am Zollamt römisch 40 , ab dem römisch 40 2004 bis zum römisch 40 2005 arbeitete sie bei der Grenzkontrollstelle am Flughafen römisch 40 . Im Zuge der Zusammenlegung der Bundeswachkörper wechselte sie am römisch 40 2005 in den Innendienst der LPD, nämlich zur Abteilung: „Organisation und Einsatzabteilung (OEA)“, in den Fachbereich 1, auf eine Planstelle mit der Wertigkeit E2a/2. Die OEA ist (mit inhaltlichen Änderungen) weitgehend die Vorgängerorganisation des jetzigen Büros A1, womit die bP sich seit römisch 40 2005 bis zum römisch 40 2022 in diesem Arbeitsumfeld befand. Die bP war seit dem Eintritt im römisch 40 2005 mit Tätigkeiten wie Organisation, Planstellenbewirtschaftung, Unterbringungsangelegenheiten, Strategieausrichtung und Beschwerdemanagement (welches später zum Referat. A.1.2 kam) beschäftigt. Sie befand sich von römisch 40 bis römisch 40 in Karenz. Zu dieser Zeit fand auch eine Änderung der Behördenorganisation statt. Ab dem römisch 40 2013 bekleidete sie im Referat A1.1 als Sachbearbeiterin eine Planstelle mit der Wertigkeit E2a/3. Ab dem römisch 40 2020 wurde sie nach einer Bewerbung StV HSB im gleichen Referat; Wertigkeit E2a/5. Von 2012 bis 2020 war das Referat, in der sich die bP befand, vom Aufgabenumfeld weitgehend gleichbleibend und fand keine Personalfluktuation statt. Im Mai 2020 verließ die Vertragsbedienstete das Referat, im November 2020 trat der HSB in den Ruhestand. Das Referat A1.1 hatte vier MitarbeiterInnen; einen HSB, eine Stv HSB, die bP als Sachbearbeiterin (und später als StV HSB); zusätzlich wurde eine Vertragsbedienstete eingesetzt. Mit XXXX 2022 wechselte die bP in das Büro L2/Controlling und mit XXXX 2022 erfolgte die Einteilung als Fachbereichsleiterin des Büros L2 mit der Wertigkeit E2a/6. Mit 01.08.2023 erfolgte die Überstellung in die Verwendungsgruppe A2/2. Mit römisch 40 2022 wechselte die bP in das Büro L2/Controlling und mit römisch 40 2022 erfolgte die Einteilung als Fachbereichsleiterin des Büros L2 mit der Wertigkeit E2a/6. Mit 01.08.2023 erfolgte die Überstellung in die Verwendungsgruppe A2/2. 1.3. Werdegang und dienstrechtliche Stellung des Mitbewerbers ChefInsp XXXX wurde am XXXX 1976 geboren, hat ebenso zwei Kinder, geboren XXXX und XXXX , ist XXXX und wohnt in XXXX .ChefInsp römisch 40 wurde am römisch 40 1976 geboren, hat ebenso zwei Kinder, geboren römisch 40 und römisch 40 , ist römisch 40 und wohnt in römisch 40 . ChefInsp XXXX trat am XXXX 1998 in den Exekutivdienst ein und absolvierte die Grundausbildung für eingeteilte Wachebeamte. Am XXXX 1999 wurde er zum GÜP XXXX beordert. Vom XXXX 2002 bis zum XXXX 2003 absolvierte er den Ergänzungslehrgang. Vom XXXX 2003 bis XXXX 2003 arbeitete er als eingeteilter Beamter am GÜP XXXX und anschließend ab dem XXXX 2003 bis zum XXXX 2009 am GÜP XXXX in der XXXX . Vom XXXX 2009 bis zum XXXX 2015 befand er sich als eingeteilter Beamter auf der PI XXXX in der XXXX . Vom XXXX 2015 bis XXXX 2018 absolvierte er den Grundausbildungslehrgang für dienstführende Exekutivbeamte und wurde am XXXX 2016 an die PI XXXX ausgemustert. Dort befand er sich bis zum XXXX 2017 und führte in einer Dienstgruppe vier MitarbeiterInnen. Am XXXX 2017 bis zum XXXX 2017 befand sich ChefInsp XXXX auf der PI XXXX . Vom XXXX 2017 bis XXXX 2020 arbeitete er als Pressesprecher im Büro L1 der LPD XXXX . Diese Planstelle ist mit einer gehaltsrechtlichen Wertigkeit von E2a/5 bewertet. Im Februar 2019 wurde ChefInsp XXXX vom Landespolizeidirektor zusätzlich mit den Aufgaben eines persönlichen Assistenten betraut. Vom XXXX 2020 bis zur qualifizierten Verwendungsänderung als HSB des Referats A1.1. war er zum Büro A1, Referat A1.1. dienstzugeteilt. ChefInsp römisch 40 trat am römisch 40 1998 in den Exekutivdienst ein und absolvierte die Grundausbildung für eingeteilte Wachebeamte. Am römisch 40 1999 wurde er zum GÜP römisch 40 beordert. Vom römisch 40 2002 bis zum römisch 40 2003 absolvierte er den Ergänzungslehrgang. Vom römisch 40 2003 bis römisch 40 2003 arbeitete er als eingeteilter Beamter am GÜP römisch 40 und anschließend ab dem römisch 40 2003 bis zum römisch 40 2009 am GÜP römisch 40 in der römisch 40 . Vom römisch 40 2009 bis zum römisch 40 2015 befand er sich als eingeteilter Beamter auf der PI römisch 40 in der römisch 40 . Vom römisch 40 2015 bis römisch 40 2018 absolvierte er den Grundausbildungslehrgang für dienstführende Exekutivbeamte und wurde am römisch 40 2016 an die PI römisch 40 ausgemustert. Dort befand er sich bis zum römisch 40 2017 und führte in einer Dienstgruppe vier MitarbeiterInnen. Am römisch 40 2017 bis zum römisch 40 2017 befand sich ChefInsp römisch 40 auf der PI römisch 40 . Vom römisch 40 2017 bis römisch 40 2020 arbeitete er als Pressesprecher im Büro L1 der LPD römisch 40 . Diese Planstelle ist mit einer gehaltsrechtlichen Wertigkeit von E2a/5 bewertet. Im Februar 2019 wurde ChefInsp römisch 40 vom Landespolizeidirektor zusätzlich mit den Aufgaben eines persönlichen Assistenten betraut. Vom römisch 40 2020 bis zur qualifizierten Verwendungsänderung als HSB des Referats A1.1. war er zum Büro A1, Referat A1.1. dienstzugeteilt. Mit Bescheid vom XXXX 2022 wurde ChefInsp XXXX mit Wirksamkeit vom XXXX 2022 auf den ausgeschriebenen Arbeitsplatz versetzt. Mit Bescheid vom römisch 40 2022 wurde ChefInsp römisch 40 mit Wirksamkeit vom römisch 40 2022 auf den ausgeschriebenen Arbeitsplatz versetzt. 1.4. Arbeitsplatzbeschreibung Der InteressentInnensuche angeschlossen war folgende Arbeitsplatzbeschreibung: „Funktion: Hauptsachbearbeiter/in im Referat Organisation und Strategie (A1.1) im Büro Organisation, Strategie und Dienstvollzug (A1), E2a/7 Aufgaben des Arbeitsplatzes Unterstützung des BM.I und der Geschäftsführung: ● Unterstützung des BM.I, des Landespolizeidirektors und seiner Stellvertreter bei grundsätzlichen Angelegenheiten der Organisation, der Personalentwicklung, der Ressourcensteuerung, der Investitionsplanung sowie der Strategieentwicklung und deren Umsetzung. ● Fachlich fundierte Beratung und Unterstützung des Landespolizeidirektors und seiner Stellvertreter in grundlegenden Angelegenheiten der Organisation, Strategie und des Dienstvollzuges ● Sicherstellung der Umsetzung der vom BM.I und vom Landespolizeidirektor vorgegebenen Ziele betreffend seiner Organisationseinheiten bzw. Organisationsteile Eigenverantwortliche Aufgabenwahrnehmung: ● Zu den Aufgaben des Referates A1.1 hat der Arbeitsplatzinhaber für Grundsatzangelegenheiten der Organisation, der Personalentwicklung, der Ressourcensteuerung, der Investitionsplanung sowie der Strategieentwicklung und deren Umsetzung zu sorgen. ● Dabei obliegen ihm insbesondere: o Grundsatzangelegenheiten der Personal- und Organisationsentwicklung, der Aus- und Fortbildung; o Angelegenheiten der Aufbau- und Ablauforganisation der LPD und ihrer Organisationsteile sowie der nachgeordneten Dienststellen; o Angelegenheiten der Organisation, insbesondere der Dienststellenstruktur mit ihren Organisationseinheiten, der Aufgabenstellung, der Überwachungsgebiete, des allgemeinen Streifen- und Überwachungsdienstes; o Feststellung des Planstellenbedarfes und der Systemisierung für den Bereich der LPD und ihren nachgeordneten Dienststellen; o Generations- und Diversitymanagement; o Anforderung des sicherheitspolizeilichen Assistenzeinsatzes; o Umsetzung von Ergebnissen aus dem Qualitätsmanagement weiters: o Budget- und Investitionspläne; o laufende Beurteilung von Investitionsvorhaben sowie allfällige Umschichtungen zwischen Investitionsvorhaben; o grundsätzliche Ressourcenbedarfsdefinition und -steuerung. sowie: o Erstellung der Ressourcen-, Ziel- und Leistungspläne nach den Vorgaben der LPD-Leitung, einschließlich der Entwicklung dazugehöriger Berichte; o Entwicklung und Umsetzung der jährlichen Regionalstrategie nach den Vorgaben der LPD-Leitung in Einbindung der betroffenen Fachabteilungen; Verfassen dazugehörender Berichte. Persönliche und fachliche Anforderungen des Arbeitsplatzes Allgemeine Anforderungen: ● Das Bestehen eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses; ● Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft; ● die volle Handlungsfähigkeit; ● die persönliche und fachliche Eignung für die Erfüllung der Aufgaben, die mit der bezeichneten Funktion verbunden sind; ● die im Beamten-Dienstrechtsgesetz bzw. Vertragsbedienstetengesetz für den Dienst in der jeweiligen Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppe geforderten besonderen Ernennungs- bzw. Anstellungserfordernisse; ● Keine Leistungsfeststellung nach § 81 Abs 1 Z 3 BDG 1979 Keine Leistungsfeststellung nach Paragraph 81, Absatz eins, Ziffer 3, BDG 1979 Persönliche Anforderungen: Personale Kompetenzen ● Ausdauer-Durchhaltevermögen ● Auftreten ● Entscheidungsfähigkeit ● Initiative ergreifen können ● Leistungsbereitschaft Sozial-Kommunikative Kompetenzen ● Motivationsfähigkeit ● Konfliktmanagement ● Kritikfähigkeit ● Teamfähigkeit - Kooperationsbereitschaft ● Verhandlungsfähigkeit ● Zuverlässigkeit Aktivitäts-und Umsetzungsorientierte Kompetenzen ● Fähigkeit zu Delegieren und Kontrollieren ● Problemlösefähigkeit ● Stressbewältigung- Belastbarkeit ● Veränderungen initiieren und umsetzen ● Organisationsfähigkeit - Planen Wissen: ● erfolgreicher Abschluss der Grundausbildung für den Exekutivdienst (E2b) und ● erfolgreicher Abschluss der Grundausbildung für dienstführende Exekutivbedienstete (E2a) ● Absolvierung der vom Dienstgeber für diesen Arbeitsplatz vorgesehenen Aus- und Fortbildungen Über die mit den Ernennungserfordernissen verbundenen Kenntnisse und Fähigkeiten hinaus stellt der Arbeitsplatz folgende fachspezifischen Anforderungen: ● Sehr gutes Wissen über die Organisation der Landespolizeidirektion und der Sicherheitsexekutive, der Sicherheitsbehörden sowie der Aufgaben der verschiedenen Organisationseinheiten ● umfassende Kenntnisse über die Arbeitsabläufe der Behörde und den nachgeordneten Gliederungen ● Kenntnis der den Arbeitsplatz betreffenden Dienstanweisungen und Vorschriften zur selbständigen Anwendung des zugewiesenen komplexen Aufgabenbereiches bis hin zur Entscheidungsvorbereitung ● Kenntnisse im Bereich des New Public Management ● Kenntnis der Aufgaben der Sicherheitsbehörden ● Erfahrung als Leiter einer Organisationseinheit bei der Landespolizeidirektion ● Kenntnis der internen Applikationen des Arbeitsplatzes ● Kenntnisse und Fähigkeiten die mit der Verrichtung des Exekutivdienstes verbunden sind Hinweis gemäß § 7 Abs 5 B-GlBG 1993Hinweis gemäß Paragraph 7, Absatz 5, B-GlBG 1993 Der Monatsbezug beträgt mindestens 2.619,80 Euro. Er erhöht sich auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige allfällige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundenen Bezugsbestandteilen.“ 1.5. Interessensbekundung der beschwerdeführenden Partei Die Interessensbekanntgaben der bP lautet wie folgt: „Bereits seit XXXX 2013 versehe ich meinen Dienst im Referat A1.1 - Organisation und Strategie, also in jenem Referat, in dessen Bereich die Stelle der Hauptsachbearbeiterin zur Ausschreibung gelangt — von XXXX 2013 bis XXXX 2020 als qualifizierte Sachbearbeiterin und seit XXXX 2020 als Stellvertreterin des Hauptsachbearbeiters. „Bereits seit römisch 40 2013 versehe ich meinen Dienst im Referat A1.1 - Organisation und Strategie, also in jenem Referat, in dessen Bereich die Stelle der Hauptsachbearbeiterin zur Ausschreibung gelangt — von römisch 40 2013 bis römisch 40 2020 als qualifizierte Sachbearbeiterin und seit römisch 40 2020 als Stellvertreterin des Hauptsachbearbeiters. Seit meinem Eintritt in den Exekutivdienst im XXXX 1997 konnte ich bereits Erfahrungen in mehreren Organisationseinheiten sammeln. Meine dienstliche Laufbahn begann als Zollwachebeamtin am Zollamt XXXX , wo ich als eingeteilte und dienstführende Beamtin (ab 2003) sowohl im Reiseverkehr als auch in der Güterabfertigung eingesetzt war. Nach meinem Übertritt in das Bundesministerium für Inneres im Jahr 2004 war ich auf der GREKO Flughafen- XXXX tätig. Seit meinem Eintritt in den Exekutivdienst im römisch 40 1997 konnte ich bereits Erfahrungen in mehreren Organisationseinheiten sammeln. Meine dienstliche Laufbahn begann als Zollwachebeamtin am Zollamt römisch 40 , wo ich als eingeteilte und dienstführende Beamtin (ab 2003) sowohl im Reiseverkehr als auch in der Güterabfertigung eingesetzt war. Nach meinem Übertritt in das Bundesministerium für Inneres im Jahr 2004 war ich auf der GREKO Flughafen- römisch 40 tätig. Im XXXX 2005 wurde ich auf eigenes Ersuchen im Zuge der Zusammenlegung der Wachkörper in das damalige Landespolizeikommando für XXXX , OEA (Organisations- und Einsatzabteilung), FB 1, Organisation und Dienstbetrieb, dienstzugeteilt und mit XXXX 2005 auch dorthin versetzt. Zu meinen Hauptaufgaben zählten die Bearbeitung von Beschwerden (auch Richtlinien- und Maßnahmenbeschwerden), Zwangsmittelanwendungen und Misshandlungsvorwürfen. Im Jahre 2008 konnte ich Erfahrungen als Teil des Landeseinsatzstabes bei der EURO 2008 sammeln. Die LPD XXXX ist mittlerweile seit mehr als 15 Jahren meine Stammdienststelle. Im römisch 40 2005 wurde ich auf eigenes Ersuchen im Zuge der Zusammenlegung der Wachkörper in das damalige Landespolizeikommando für römisch 40 , OEA (Organisations- und Einsatzabteilung), FB 1, Organisation und Dienstbetrieb, dienstzugeteilt und mit römisch 40 2005 auch dorthin versetzt. Zu meinen Hauptaufgaben zählten die Bearbeitung von Beschwerden (auch Richtlinien- und Maßnahmenbeschwerden), Zwangsmittelanwendungen und Misshandlungsvorwürfen. Im Jahre 2008 konnte ich Erfahrungen als Teil des Landeseinsatzstabes bei der EURO 2008 sammeln. Die LPD römisch 40 ist mittlerweile seit mehr als 15 Jahren meine Stammdienststelle. Seit der Organisationsreform 2012 bin ich im Referat A1.1- Organisation und Strategie tätig. Vorerst hatte ich den Arbeitsplatz der qualifizierten Sachbearbeiterin, E2a/3, inne und seit etwas mehr als einem Jahr die Stellvertretung des Hauptsachbearbeiters. Ich kenne somit einerseits die Anforderungen an den ausgeschriebenen Arbeitsplatz und andererseits auch seit acht Jahren den Inhalt des Arbeitsplatzes. Zumal die anfallenden Tätigkeiten immer als Team bearbeitet wurden, bin ich seit Beginn mit den zu erfüllenden Aufgaben des Referates bestens vertraut. Aufgrund der vorruhestandsbedingten Abwesenheit des HSB und der personellen Ab- und Neuzugänge wurden zeitweilig sämtliche anfallenden Aufgaben des Referates A1.1 von mir als Stellvertreterin bearbeitet. Zu meinen regelmäßigen Tätigkeiten zählen: die Erstellung an der jährlich wiederkehrenden Bedarfs- und Entwicklungsplanung, die Bearbeitung und Erstellung von Personalentwicklungskonzepten (auch im Zuge von Kursausmusterungen) auf Basis der Belastungsberechnung die Unterstützung der Geschäftsführung bei der Beantwortung von Anträgen des Fachausschusses die Mitwirkung an der strategischen Beurteilung von Unterkunftsangelegenheiten die Unterstützung der Büroleitung bei der Erstellung des Arbeitsprogrammes der LPD XXXX (in Zusammenwirken mit dem Büro Controlling)die Unterstützung der Büroleitung bei der Erstellung des Arbeitsprogrammes der LPD römisch 40 (in Zusammenwirken mit dem Büro Controlling) die Bearbeitung von Anträgen betreffend der Aufsystemisierung von Organisationseinheiten die Bearbeitung von Angelegenheiten betreffend Organisationsänderungen die Bearbeitung an den Angelegenheiten betreffend der Überwachungsgebiete (Sektorbereiche) die Bearbeitung von sonstigen Projektaufträgen der Geschäftsführung (z.B. Konzepterstellung und Regelung betr. Versorgung mit m-BAKS, Ankauf eines LKW) das Verfassen von Dienstanweisungen. Aufgrund der zwischen März 2021 und Jänner 2022 unbesetzten Planstelle der Büroleitung und der vorruhestandsbedingten Abwesenheit des HSB wurden - nach Durchführung des entsprechenden Kurses im e-Campus - auch die einlangenden Beschaffungsworkflows (<40.000€) den Vorschriften entsprechend von mir erledigt. Im Jahr 2021 wurde in Zusammenarbeit mit der stellvertretenden Büroleitung zudem die Nachfolgeregelung betreffend die ehemaligen Bezirksleitstellen sowie eine Regelung betreffend die Hafttauglichkeitsuntersuchungen an der Grenze durch Erstellung einer Dienstanweisung getroffen. Nicht nur an der Umsetzung der Dienststellenstrukturanpassung (DSA) im Jahr 2014, der Gemeindestrukturreform 2017, sondern auch an der Organisation der COVID Schutzimpfung im Jahr 2021 konnte ich u.a. durch das Verfassen der Dienstanweisung mitwirken. Die in den Jahren 2014-2017 abgehaltenen Strategieworkshops mit den Führungskräften der Landespolizeidirektion wurden mit meiner Mithilfe organisiert, vor- und nachbereitet. Zu Beginn der Corona-Pandemie konnte ich mein Engagement bei der Erfüllung des an das Referat A1.1 ergangenen Auftrages des Herrn Landespolizeidirektors betreffend die Erweiterung der m-BAKS Versorgung zeigen. Aufgrund meiner Initiative konnte noch während der Konzepterstellung der Ankauf von mobilen Geräten eingeleitet werden, sodass sämtliche Führungskräfte der [PD XXXX bereits Ende Juli 2020 mit m-BAKS ausgestattet waren. Zu Beginn der Corona-Pandemie konnte ich mein Engagement bei der Erfüllung des an das Referat A1.1 ergangenen Auftrages des Herrn Landespolizeidirektors betreffend die Erweiterung der m-BAKS Versorgung zeigen. Aufgrund meiner Initiative konnte noch während der Konzepterstellung der Ankauf von mobilen Geräten eingeleitet werden, sodass sämtliche Führungskräfte der [PD römisch 40 bereits Ende Juli 2020 mit m-BAKS ausgestattet waren. Zusätzlich sei erwähnt, dass auch sämtliche administrative und personelle Angelegenheiten (Dienstrechtsmandate, SOWE-Angelegenheiten, Leistungszeitschätzung, uvm.) mangels eines eigenen Bereiches der Führungsunterstützung vom Referat A1.1 bzw. in den letzten beiden Jahren aufgrund von Personalrochaden vorwiegend von mir durchgeführt werden. Die Erfüllung der allgemeinen Anforderungen dieses Arbeitsplatzes ist in meinem Laufbahndatenblatt erkennbar. Die persönlichen Anforderungen kann ich durch mein Engagement, meine Gewissenhaftigkeit und Verlässlichkeit, meine Eigeninitiative, meiner Teamfähigkeit und meinem freundlichen Auftreten ergänzen. Führungsverantwortung wahrzunehmen, mein bisher erworbenes Wissen und meine Kenntnisse an neue Kolleginnen und Kollegen weiterzugeben und zu teilen, ist mir ein großes Anliegen. Sowohl durch meine Kenntnisse und Fähigkeiten, die mit der Verrichtung des Exekutivdienstes verbunden sind, als auch durch meine langjährige Erfahrung im inneren Dienst kann ich die fachspezifischen Anforderungen des Arbeitsplatzes erfüllen. Durch meine Tätigkeiten in den letzten 15 Jahren konnte ich sehr gute Kenntnisse der Organisation der Landespolizeidirektion und der ihr zugeordneten Organisationseinheiten erwerben und kenne sämtliche innerorganisatorischen Arbeitsabläufe. Aufgrund der Tatsache, dass es keine strikt hierarchische Aufgabenverteilung im Referat A1.1 gab, ist mir keine dem ausgeschriebenen Arbeitsplatz zugewiesene Tätigkeit, keine Applikation und keine Aufgabe fremd. Viele Jahre konnte ich bereits meine sozialkommunikativen Kompetenzen als Teil des Explorationsteams für Neuaufnahmen in die Sicherheitsexekutive unter Beweis stellen und führte dabei mehr als 150 Gespräche im Zuge der E2c Auslese. Das Wissen, welches ich mir im abgeschlossenen 1. Studienabschnitt des Studiums der Rechtswissenschaften sowie einigen Fachprüfungen (Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Europarecht) aneignen konnte, sehe ich als wertvolle Ergänzung zu den Anforderungen dieses Arbeitsplatzes. Ich habe großes Interesse an Weiterentwicklung, sowohl im persönlichen Bereich als auch innerhalb der Organisation. Ich bin überzeugt, dass ich durch meine bisherige Tätigkeit meine persönliche und fachliche Eignung bewiesen habe und die arbeitsplatzrelevanten Voraussetzungen und persönlichen Anforderungen in höchstem Maße erfülle.“ 1.6. Interessensbekundung des Mitbewerbers Die Interessensbekanntgaben des zum Zuge gekommenen nunmehrigen ChefInsp XXXX lautet wie folgt: Die Interessensbekanntgaben des zum Zuge gekommenen nunmehrigen ChefInsp römisch 40 lautet wie folgt: „Ich bewerbe mich zur Ausschreibung vom 27. Dezember 2021, GZ PAD/21/02328003/001/AA, um die Planstelle des Hauptsachbearbeiters im Referat Organisation und Strategie (A1.1) der LPD XXXX , E2a/7. „Ich bewerbe mich zur Ausschreibung vom 27. Dezember 2021, GZ PAD/21/02328003/001/AA, um die Planstelle des Hauptsachbearbeiters im Referat Organisation und Strategie (A1.1) der LPD römisch 40 , E2a/7. Werdegang: Ich trat am XXXX 1998 der österreichischen Bundesgendarmerie bei. Nach der mit Auszeichnung absolvierten Grundausbildung wurde ich am XXXX 1999 zum Grenzüberwachungsposten (GOP) XXXX , Landesgendarmeriekommando für XXXX , versetzt. Nach erfolgreicher Dienstverrichtung auf dem GÜP XXXX , dem GOP XXXX und der Grenzpolizeiinspektion XXXX wurde ich am XXXX 2009 zur Polizeiinspektion XXXX versetzt. Um meine Vorstellungen einer modernen Polizei auf einer breiteren Basis verwirklichen zu können, durchlief ich von XXXX 2015 bis XXXX 2016 die Grundausbildung für dienstführende Beamte im Bildungszentrum der Sicherheitsakademie in XXXX . Mit XXXX 2016 wurde ich zur Polizeiinspektion XXXX versetzt und dort mit der Führung einer Dienstgruppe betraut. Schon kurz darauf, im November 2016, kontaktierte mich mein späterer Vorgesetzter, HR XXXX und erkundigte sich, ob ich mich den Herausforderungen einer Tätigkeit als Pressesprecher der Landespolizeidirektion XXXX gewachsen sehe und mir eine Dienstzuteilung in das Büro für Öffentlichkeitsarbeit und Interner Betrieb vorstellen könnte. Ich nahm diese Herausforderung begeistert an und wurde mit Dezember 2016 dem Büro L1 der Landespolizeidirektion XXXX dienstzugeteilt. Im XXXX 2017 wurde mir die ausgeschriebene Planstelle als Hauptsachbearbeiter für Öffentlichkeitsarbeit und Pressesprecher Medien im Büro Öffentlichkeitsarbeit, E2a/5, verliehen. In der Zeit zwischen XXXX 2017 und Februar 2019 konnte ich die mir gestellten vielfältigen Aufgaben zur vollsten Zufriedenheit meiner unmittelbaren Dienstvorgesetzten, aber auch mit würdigender Anerkennung der Geschäftsführung der LPD XXXX erfüllen. Im Februar 2019 wurde ich von Herrn Landespolizeidirektor, Hofrat Mag. XXXX zusätzlich mit der Aufgabe seines persönlichen Assistenten betraut. Das von ihm in mich gesetzte Vertrauen ehrte mich sehr. Die interessanten und herausfordernden Tätigkeiten erledigte ich immer wieder mit Engagement, Fleiß, Ausdauer, Pünktlichkeit und Genauigkeit. Ich durfte in dieser Funktion mit sämtlichen Büros und Abteilungen der Landespolizeidirektion XXXX , mit anderen Landespolizeidirektionen, mit verschiedenen Gruppen des Bundesministeriums für Inneres, aber auch mit Verantwortlichen der Landesregierung XXXX zusammenarbeiten und Projekte umsetzen. Dazu zählten unter anderem das Pilotprojekt „Defibrillatoren in Streifenfahrzeugen — Bezirk Südost XXXX ", die Vereinheitlichung des Informationsmanagementes für die Geschäftsführung der LPD XXXX , Implementierung einer einheitlichen Gestaltung des Informationsmanagements über die polizeiliche Sicherheitslage im Bundesland XXXX für Termine beim Herrn Landeshauptmann, das Projekt „Organisationskultur LPD XXXX ", die Planung, Vorbereitung und Umsetzung von Klausuren für die höchsten Führungskräfte der LPD XXXX , die Koordinierung von vertraglichen Vereinbarungen (Zuweisungsverträge von Bediensteten) mit der Stadtgemeinde XXXX . Die Vorbereitungen von strategischen Entscheidungsgrundlagen, die Koordinierung und Aufbereitung sämtlicher interner und öffentlicher Repräsentationstätigkeiten, sowie die enge Abstimmung der medialen Öffentlichkeitsarbeit zwischen der Geschäftsführung und dem Büro für Öffentlichkeitsarbeit lagen dabei in meinem Aufgabenbereich. Aufgrund der mit Juni 2019 vollzogenen Dienstzuteilung des Büroleiters L1, Hofrat XXXX , als interimistischer Leiter des Büros Organisation, Strategie und Dienstvollzug übernahm ich ab diesem Zeitpunkt unter der Leitung von Obstlt XXXX BA, MA zusätzlich Tätigkeiten der Büroleitung L1. Dazu zählten beispielhaft Entscheidungen bezüglich 2 von 7 der strategischen Ausrichtung der Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der Covid19-Krise sowie bei der Rückkehr des Leiters des Geschäftsbereiches B. Auch die Dienstaufsicht über die Mitarbeiter*innen des Büros Öffentlichkeitsarbeit bei zahlreichen internen und öffentlichen Repräsentationstätigkeiten der Geschäftsführung der LPD XXXX wurde mir übertragen. Dabei durfte ich auch mit dem Kabinett des Herrn Bundesminister für Inneres und mit dem Büro des Herrn Generalsekretärs koordinierende Absprachen führen. Im XXXX 2020 wurde ich in das Büro Organisation, Strategie und Dienstvollzug, Referat Organisation und Strategie, dienstzugeteilt. Seit diesem Zeitpunkt durfte ich einige organisatorisch herausfordernde Aufgaben für die Landespolizeidirektion XXXX bewältigen.Ich trat am römisch 40 1998 der österreichischen Bundesgendarmerie bei. Nach der mit Auszeichnung absolvierten Grundausbildung wurde ich am römisch 40 1999 zum Grenzüberwachungsposten (GOP) römisch 40 , Landesgendarmeriekommando für römisch 40 , versetzt. Nach erfolgreicher Dienstverrichtung auf dem GÜP römisch 40 , dem GOP römisch 40 und der Grenzpolizeiinspektion römisch 40 wurde ich am römisch 40 2009 zur Polizeiinspektion römisch 40 versetzt. Um meine Vorstellungen einer modernen Polizei auf einer breiteren Basis verwirklichen zu können, durchlief ich von römisch 40 2015 bis römisch 40 2016 die Grundausbildung für dienstführende Beamte im Bildungszentrum der Sicherheitsakademie in römisch 40 . Mit römisch 40 2016 wurde ich zur Polizeiinspektion römisch 40 versetzt und dort mit der Führung einer Dienstgruppe betraut. Schon kurz darauf, im November 2016, kontaktierte mich mein späterer Vorgesetzter, HR römisch 40 und erkundigte sich, ob ich mich den Herausforderungen einer Tätigkeit als Pressesprecher der Landespolizeidirektion römisch 40 gewachsen sehe und mir eine Dienstzuteilung in das Büro für Öffentlichkeitsarbeit und Interner Betrieb vorstellen könnte. Ich nahm diese Herausforderung begeistert an und wurde mit Dezember 2016 dem Büro L1 der Landespolizeidirektion römisch 40 dienstzugeteilt. Im römisch 40 2017 wurde mir die ausgeschriebene Planstelle als Hauptsachbearbeiter für Öffentlichkeitsarbeit und Pressesprecher Medien im Büro Öffentlichkeitsarbeit, E2a/5, verliehen. In der Zeit zwischen römisch 40 2017 und Februar 2019 konnte ich die mir gestellten vielfältigen Aufgaben zur vollsten Zufriedenheit meiner unmittelbaren Dienstvorgesetzten, aber auch mit würdigender Anerkennung der Geschäftsführung der LPD römisch 40 erfüllen. Im Februar 2019 wurde ich von Herrn Landespolizeidirektor, Hofrat Mag. römisch 40 zusätzlich mit der Aufgabe seines persönlichen Assistenten betraut. Das von ihm in mich gesetzte Vertrauen ehrte mich sehr. Die interessanten und herausfordernden Tätigkeiten erledigte ich immer wieder mit Engagement, Fleiß, Ausdauer, Pünktlichkeit und Genauigkeit. Ich durfte in dieser Funktion mit sämtlichen Büros und Abteilungen der Landespolizeidirektion römisch 40 , mit anderen Landespolizeidirektionen, mit verschiedenen Gruppen des Bundesministeriums für Inneres, aber auch mit Verantwortlichen der Landesregierung römisch 40 zusammenarbeiten und Projekte umsetzen. Dazu zählten unter anderem das Pilotprojekt „Defibrillatoren in Streifenfahrzeugen — Bezirk Südost römisch 40 ", die Vereinheitlichung des Informationsmanagementes für die Geschäftsführung der LPD römisch 40 , Implementierung einer einheitlichen Gestaltung des Informationsmanagements über die polizeiliche Sicherheitslage im Bundesland römisch 40 für Termine beim Herrn Landeshauptmann, das Projekt „Organisationskultur LPD römisch 40 ", die Planung, Vorbereitung und Umsetzung von Klausuren für die höchsten Führungskräfte der LPD römisch 40 , die Koordinierung von vertraglichen Vereinbarungen (Zuweisungsverträge von Bediensteten) mit der Stadtgemeinde römisch 40 . Die Vorbereitungen von strategischen Entscheidungsgrundlagen, die Koordinierung und Aufbereitung sämtlicher interner und öffentlicher Repräsentationstätigkeiten, sowie die enge Abstimmung der medialen Öffentlichkeitsarbeit zwischen der Geschäftsführung und dem Büro für Öffentlichkeitsarbeit lagen dabei in meinem Aufgabenbereich. Aufgrund der mit Juni 2019 vollzogenen Dienstzuteilung des Büroleiters L1, Hofrat römisch 40 , als interimistischer Leiter des Büros Organisation, Strategie und Dienstvollzug übernahm ich ab diesem Zeitpunkt unter der Leitung von Obstlt römisch 40 BA, MA zusätzlich Tätigkeiten der Büroleitung L1. Dazu zählten beispielhaft Entscheidungen bezüglich 2 von 7 der strategischen Ausrichtung der Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der Covid19-Krise sowie bei der Rückkehr des Leiters des Geschäftsbereiches B. Auch die Dienstaufsicht über die Mitarbeiter*innen des Büros Öffentlichkeitsarbeit bei zahlreichen internen und öffentlichen Repräsentationstätigkeiten der Geschäftsführung der LPD römisch 40 wurde mir übertragen. Dabei durfte ich auch mit dem Kabinett des Herrn Bundesminister für Inneres und mit dem Büro des Herrn Generalsekretärs koordinierende Absprachen führen. Im römisch 40 2020 wurde ich in das Büro Organisation, Strategie und Dienstvollzug, Referat Organisation und Strategie, dienstzugeteilt. Seit diesem Zeitpunkt durfte ich einige organisatorisch herausfordernde Aufgaben für die Landespolizeidirektion römisch 40 bewältigen. Fachspezifische Anforderungen: In meiner Tätigkeit für den Herrn Landespolizeidirektor und in weiterer Folge für seine beiden Stellvertreter zählt es zu meinen Aufgaben, für strategische Entscheidungen statistisches Zahlenmaterial einzuholen, zu interpretieren und für die Entscheidungsfindung fundiert aufzubereiten. Beispielhaft möchte ich die Errichtung von Schutzzonen in XXXX , die Vorbereitung gemeinsamer Termine mit dem Herrn Landeshauptmann, Termine mit dem Gewaltschutzbeirat und die Aufbereitung der jährlichen Kriminalstatistik anführen. Dazu durfte ich mit einigen Fachgruppen im Bundesministerium für Inneres (BMI 11/1, BMI 1/5 u. BKA) und mit sämtlichen Büros und Abteilungen der Landespolizeidirektion XXXX zusammenarbeiten und bin auch deswegen innerhalb der Organisation sehr gut vernetzt. Auch mit anderen Institutionen und befreundeten Einsatzorganisationen (Kuratorium Sicheres Österreich, Zivilschutzverband, Rotes Kreuz, Militärkommando XXXX , Landesfeuerwehrverband XXXX usw.) durfte ich gemeinsame Herausforderungen hauptverantwortlich koordinieren. Ein großes, direkt in den Zuständigkeitsbereich des Büros Organisation, Strategie und Dienstvollzug fallendes Projekt, durfte ich eigenverantwortlich, von den Erstgesprächen bis zur Umsetzung, betreuen. Bei diesem Projekt handelte es sich um die Ausstattung von Streifenfahrzeugen mit Defibrillatoren. Dieses Pilotprojekt habe ich von der organisatorischen und budgetären Planung, über Erstverhandlungen mit dem Förderungsträger, dem Gesundheitsressort des Landes XXXX und dem Roten Kreuz XXXX , bis zur Vertragsunterzeichnung eigenverantwortlich organisiert und umgesetzt. Mit Mai 2020 wurden 13 Streifenfahrzeuge des Bezirkes Südost XXXX mit Defibrillatoren ausgestattet.Fachspezifische Anforderungen: In meiner Tätigkeit für den Herrn Landespolizeidirektor und in weiterer Folge für seine beiden Stellvertreter zählt es zu meinen Aufgaben, für strategische Entscheidungen statistisches Zahlenmaterial einzuholen, zu interpretieren und für die Entscheidungsfindung fundiert aufzubereiten. Beispielhaft möchte ich die Errichtung von Schutzzonen in römisch 40 , die Vorbereitung gemeinsamer Termine mit dem Herrn Landeshauptmann, Termine mit dem Gewaltschutzbeirat und die Aufbereitung der jährlichen Kriminalstatistik anführen. Dazu durfte ich mit einigen Fachgruppen im Bundesministerium für Inneres (BMI 11/1, BMI 1/5 u. BKA) und mit sämtlichen Büros und Abteilungen der Landespolizeidirektion römisch 40 zusammenarbeiten und bin auch deswegen innerhalb der Organisation sehr gut vernetzt. Auch mit anderen Institutionen und befreundeten Einsatzorganisationen (Kuratorium Sicheres Österreich, Zivilschutzverband, Rotes Kreuz, Militärkommando römisch 40 , Landesfeuerwehrverband römisch 40 usw.) durfte ich gemeinsame Herausforderungen hauptverantwortlich koordinieren. Ein großes, direkt in den Zuständigkeitsbereich des Büros Organisation, Strategie und Dienstvollzug fallendes Projekt, durfte ich eigenverantwortlich, von den Erstgesprächen bis zur Umsetzung, betreuen. Bei diesem Projekt handelte es sich um die Ausstattung von Streifenfahrzeugen mit Defibrillatoren. Dieses Pilotprojekt habe ich von der organisatorischen und budgetären Planung, über Erstverhandlungen mit dem Förderungsträger, dem Gesundheitsressort des Landes römisch 40 und dem Roten Kreuz römisch 40 , bis zur Vertragsunterzeichnung eigenverantwortlich organisiert und umgesetzt. Mit Mai 2020 wurden 13 Streifenfahrzeuge des Bezirkes Südost römisch 40 mit Defibrillatoren ausgestattet. Das Ablaufkonzept des Projektes und die dazu notwendigen Dienstbefehle wurden unter meiner Mitwirkung so verfasst, dass eine Ausweitung des Projektes auf die gesamte XXXX ohne weitere Organisationschritte jederzeit möglich ist. Auch die notwendigen Schritte für eine fortwährende Evaluierung und Berichterstattung an das Bundesministerium wurden berücksichtigt und fixiert. Seit meiner Zuteilung in das Büro A.1 durfte ich neben den allgemeinen täglichen Aufgabenstellungen hauptverantwortlich mehrere Großprojekte zur vollsten Zufriedenheit meiner Vorgesetzten organisieren und koordinieren. 1. Konzept „Wasserpolizei" — Neuausrichtung des See- und Stromdienstes im Bereich der LPD XXXX über Auftrag des Bundesministeriums für Inneres: Da der See- und Stromdienst im Bereich der Landespolizeidirektion XXXX bis heute nicht etabliert war, musste die Aufstellung einer „neuen" Organisationseinheit von Grund auf konzipiert werden. Die Erhebung von Einsatzmöglichkeiten mit Bedachtnahme auf organisationsfremde Einheiten (z.B. EKO COBRA), des notwendigen Personalaufwandes (Planstellenbedarf), der zur Aufgabenerfüllung erforderlichen Dienstzeit, der bereits vorhandenen Ausbildungen (Schiffführer/
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.