RIS Dokument GerichtBundesverwaltungsgericht Entscheidungsdatum24.02.2025 GeschäftszahlW131 2278473-1 Spruch, W131 2278473-1/38E IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag Reinhard GRASBÖCK als Vorsitzenden, die Richterin Dr Anna WALBERT-SATEK als Beisitzerin und den Richter Dr Thomas ZINIEL, LLM, BSc, als Beisitzer iZm der Beschwerde der XXXX (= Beschwerdeführerin = Bf) gegen die Spruchpunkte 1, 2 und 8 des Bescheids der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) vom 27.07.2023, Zl KOA 1.712/23-001 betreffend Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „WIEN 11 (KW Simmering) 106,5 MHz“, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung, zu Recht erkannt:Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag Reinhard GRASBÖCK als Vorsitzenden, die Richterin Dr Anna WALBERT-SATEK als Beisitzerin und den Richter Dr Thomas ZINIEL, LLM, BSc, als Beisitzer iZm der Beschwerde der römisch 40 (= Beschwerdeführerin = Bf) gegen die Spruchpunkte 1, 2 und 8 des Bescheids der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) vom 27.07.2023, Zl KOA 1.712/23-001 betreffend Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „WIEN 11 (KW Simmering) 106,5 MHz“, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung, zu Recht erkannt: A) Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. B) Die Revision ist gemäß Art 133 Abs 4 B-VG nicht zulässig.Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig. , TextEntscheidungsgründe:, Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang:römisch eins. Verfahrensgang:
- Am 19.07.2022 veranlasste die belangte Behörde – nach vorhergehender Einholung eines frequenztechnischen Gutachtens betreffend die Realisierbarkeit – die Ausschreibung der Übertragungskapazität „WIEN 11 (KW Simmering) 106,5 MHz“. Als Ende der Ausschreibungsfrist wurde der 17.10.2022, um 13:00 Uhr festgesetzt.
- Mit Schreiben vom 14.10.2022, welches mit Eingaben vom 09.11.2022 und 10.11.2022 aufgrund eines ergangenen Mängelbehebungs- und Ergänzungsauftrags ergänzt wurde, beantragte die Beschwerdeführerin – neben weiteren Antragsteller:innen wie etwa auch der XXXX (= mitbeteiligte Partei = MB) – die Zuordnung der verfahrensgegenständlichen Übertragungskapazität zur Veranstaltung des Hörfunkprogramms „News (Arbeitstitel)“.
- Mit Schreiben vom 14.10.2022, welches mit Eingaben vom 09.11.2022 und 10.11.2022 aufgrund eines ergangenen Mängelbehebungs- und Ergänzungsauftrags ergänzt wurde, beantragte die Beschwerdeführerin – neben weiteren Antragsteller:innen wie etwa auch der römisch 40 (= mitbeteiligte Partei = MB) – die Zuordnung der verfahrensgegenständlichen Übertragungskapazität zur Veranstaltung des Hörfunkprogramms „News (Arbeitstitel)“.
- Hinsichtlich der eingelangten Anträge holte die belangte Behörde wiederum ein frequenztechnisches Gutachten ein und ersuchte zudem die Wiener Landesregierung sowie die Niederösterreichische Landesregierung um Stellungnahme gemäß § 23 PrR-G im gegenständlichen Zulassungsverfahren. Die Wiener Landesregierung kam diesem Ersuchen mit Stellungnahme vom 19.01.2023 nach.
- Hinsichtlich der eingelangten Anträge holte die belangte Behörde wiederum ein frequenztechnisches Gutachten ein und ersuchte zudem die Wiener Landesregierung sowie die Niederösterreichische Landesregierung um Stellungnahme gemäß Paragraph 23, PrR-G im gegenständlichen Zulassungsverfahren. Die Wiener Landesregierung kam diesem Ersuchen mit Stellungnahme vom 19.01.2023 nach.
- Mit Bescheid vom 27.07.2023, Zl KOA 1.712/23-001 wurde der mitbeteiligten Partei gemäß § 3 Abs 1 und 2 sowie den §§ 5, 6, und 13 Abs 1 Z 3 Privatradiogesetz (PrR-G) iVm § 13 Abs 7 Z 1 und Abs 9 Telekommunikationsgesetz 2021 (TKG 2021), für die Dauer von zehn Jahren ab Rechtskraft des Bescheids die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „WIEN 11 (KW Simmering) 106,5 MHz“ erteilt, während ua auch der diesbezügliche Antrag der Beschwerdeführerin abgewiesen wurde.
- Mit Bescheid vom 27.07.2023, Zl KOA 1.712/23-001 wurde der mitbeteiligten Partei gemäß Paragraph 3, Absatz eins und 2 sowie den Paragraphen 5, 6,, und 13 Absatz eins, Ziffer 3, Privatradiogesetz (PrR-G) in Verbindung mit Paragraph 13, Absatz 7, Ziffer eins und Absatz 9, Telekommunikationsgesetz 2021 (TKG 2021), für die Dauer von zehn Jahren ab Rechtskraft des Bescheids die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „WIEN 11 (KW Simmering) 106,5 MHz“ erteilt, während ua auch der diesbezügliche Antrag der Beschwerdeführerin abgewiesen wurde.
- Gegen die Spruchpunkte 1, 2 und 8 dieses Bescheids erhob die Beschwerdeführerin mit Schriftsatz vom 25.08.2023 Beschwerde wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit sowie Rechtswidrigkeit in Folge der Verletzung von Verfahrensvorschriften. 5.
- Neben der Bf erhoben ursprünglich auch zwei weitere Beschwerdeführerinnen Beschwerde gegen die erstinstanzlich zu Gunsten der mitbeteiligten Partei erfolgten Bescheidaussprüche. 5.
- Eine dieser zwei weiteren Bescheidbeschwerden zur Verfahrenszahl des BVwG W131 2278432-1 wurde am 04.12.2023 gelegentlich eines Termins der mündlichen Verhandlung zurückgezogen. 5.
- Die idZ zweite weitere Bescheibeschwerde zur Verfahrenszahl W131 2278471-1 des BVwG wurde nach einem zweiten Termin der mündlichen Verhandlung am 26.07.2024 - nach einem damals erstmalig erstatteten Verspätungseinwand der belangten Behörde und damit ausgelösten Folge - Ermittlungen - mit Beschluss zurückgewiesen.
- Am 04.10.2023 erstattete die mitbeteiligte Partei im Beschwerdeverfahren eine Stellungnahme und führte aus, dass der Beschwerdeführerin bereits die fachliche und finanzielle Eignung für eine regelmäßige Veranstaltung und Verbreitung des geplanten Programms gemäß § 5 Abs 3 PrR-G fehle.
- Am 04.10.2023 erstattete die mitbeteiligte Partei im Beschwerdeverfahren eine Stellungnahme und führte aus, dass der Beschwerdeführerin bereits die fachliche und finanzielle Eignung für eine regelmäßige Veranstaltung und Verbreitung des geplanten Programms gemäß Paragraph 5, Absatz 3, PrR-G fehle. Schon die Rechtsansicht der belangten Behörde, welche der Beschwerdeführerin die kaufmännisch fachliche Eignung zuerkannte, sei willkürlich und unvertretbar. Vielmehr erfülle die Beschwerdeführerin die Kriterien, um überhaupt in die Auswahlentscheidung gemäß § 6 Abs 1 PrR-G einbezogen zu werden, nicht. Schon die Rechtsansicht der belangten Behörde, welche der Beschwerdeführerin die kaufmännisch fachliche Eignung zuerkannte, sei willkürlich und unvertretbar. Vielmehr erfülle die Beschwerdeführerin die Kriterien, um überhaupt in die Auswahlentscheidung gemäß Paragraph 6, Absatz eins, PrR-G einbezogen zu werden, nicht. Die zugunsten der mitbeteiligten Partei ergangene Auswahlentscheidung der belangten Behörde sei jedenfalls im Ergebnis zutreffend, weil diese ein Programm anbiete, das im Versorgungsgebiet noch nicht vorhanden sei und so ein wesentlicher Beitrag zur Meinungsvielfalt geleistet werde.
- Mit Stellungnahme vom 12.06.2024 legte die mitbeteiligte Partei dar, dass die Beschwerdeführerin aus der Auswahlentscheidung auszuscheiden sei, weil bereits einer zu ihrer Mutter- bzw Großmuttergesellschaft, der XXXX , angehörende Gesellschaft (= Schwestergesellschaft) eine Zulassung im selben Versorgungsgebiet erteilt worden sei. Damit würde die XXXX zwei analog terrestrische Hörfunkveranstalter im selben Versorgungsgebiet beherrschen, was aus der Sicht der Meinungsvielfalt insbesondere bei einem Nachrichtensender unerträglich sei.
- Mit Stellungnahme vom 12.06.2024 legte die mitbeteiligte Partei dar, dass die Beschwerdeführerin aus der Auswahlentscheidung auszuscheiden sei, weil bereits einer zu ihrer Mutter- bzw Großmuttergesellschaft, der römisch 40 , angehörende Gesellschaft (= Schwestergesellschaft) eine Zulassung im selben Versorgungsgebiet erteilt worden sei. Damit würde die römisch 40 zwei analog terrestrische Hörfunkveranstalter im selben Versorgungsgebiet beherrschen, was aus der Sicht der Meinungsvielfalt insbesondere bei einem Nachrichtensender unerträglich sei.
- Die belangte Behörde verwies iZm der vorerwähnten Schwestergesellschaft in ihrer Stellungnahme vom 12.06.2024 auf das frequenztechnische Gutachten vom 18.01.2023, welchem entnommen werden könne, dass das Versorgungsgebiet der Übertragungskapazität „WIEN INNERE STADT (Donaukanal) 93,60 MHz“ bei einer Mindestfeldstärke von 66 dBμV/m in 10 m Höhe vollständig durch das wesentlich größere Versorgungsgebiet der Übertragungskapazität „WIEN 11 (KW Simmering) 106,5 MHz“ abgedeckt werden könne, woraus sich eine hundertprozentige Doppelversorgung ergebe.
- In ihrer Stellungnahme vom 13.06.2024 wies die Beschwerdeführerin darauf hin, dass in Entsprechung des § 9 Abs 3 Z 1 PrR-G Personen oder Personengesellschaften desselben Medienverbunds denselben Ort des Bundesgebiets ua mit maximal zwei analogen terrestrischen Hörfunkprogrammen versorgen könnten. Die Voraussetzungen für einen Medienverbund iSd § 9 Abs 4 PrR-G lägen vor. Die Beschwerdeführerin halte sohin ihren Antrag und ihre Beschwerde auf Erteilung einer Zulassung für die Veranstaltung eines ganztägigen, terrestrisch verbreiteten Hörfunkprogramms auf der Übertragungskapazität „WIEN 11 (KW Simmering) 106,5 MHz“ weiterhin aufrecht.
- In ihrer Stellungnahme vom 13.06.2024 wies die Beschwerdeführerin darauf hin, dass in Entsprechung des Paragraph 9, Absatz 3, Ziffer eins, PrR-G Personen oder Personengesellschaften desselben Medienverbunds denselben Ort des Bundesgebiets ua mit maximal zwei analogen terrestrischen Hörfunkprogrammen versorgen könnten. Die Voraussetzungen für einen Medienverbund iSd Paragraph 9, Absatz 4, PrR-G lägen vor. Die Beschwerdeführerin halte sohin ihren Antrag und ihre Beschwerde auf Erteilung einer Zulassung für die Veranstaltung eines ganztägigen, terrestrisch verbreiteten Hörfunkprogramms auf der Übertragungskapazität „WIEN 11 (KW Simmering) 106,5 MHz“ weiterhin aufrecht. Die Beschwerdeführerin legte auch nochmals zu ihrem Programm dar, dass dieses auf Informationen, Nachrichten und Talk zu den Themen Innenpolitik, Europa, Weltgeschehen, Business, Kultur, Sport, Wissenschaft, Medien und Web setze und der steigenden Informationserwartung der Hörer:innen entspreche. Oberste Prämisse sei es, einen besonderen Bezug zum Versorgungsgebiet herzustellen. Das Konzept differenziere sich durch die vertiefte Auseinandersetzung mit Nachrichten und Themen von den bereits bestehenden Programmen. Ein Programm dieser Form sei auf dem Wiener Radiomarkt noch nicht vorhanden und es leiste einen signifikanten Beitrag zur Meinungsvielfalt im gegenständlichen Versorgungsgebiet. Daher verdiene das Programm der Beschwerdeführerin den Vorzug gegenüber den anderen Antragsteller:innen bei der Erteilung der Zulassung für die Veranstaltung von Hörfunk im gegenständlichen Versorgungsgebiet der Übertragungskapazität „WIEN 11 (KW Simmering) 106,5 MHz“.
- Am 26.07.2024 fand am Bundesverwaltungsgericht - wie bereits erwähnt - ein zweiter Termin der mündlichen Verhandlung in Abwesenheit der von der Verhandlung verständigten Beschwerdeführerin statt. In dieser Verhandlung führte der anwesende Behördenvertreter abseits oben bereits erwähnten Verspätungseinwands betreffend eine andere Beschwerde in Bezug auf die Bf insb wie folgt aus: [zum zusammenfassenden Behördenstandpunkt im Bereich der Auswahlentscheidung:] … [verweise] grundsätzlich auf den Bescheid insbesondere auf Seite 82 ff und sehe grundsätzlich nicht, dass man diese Auswahlentscheidung aufgrund des Beschwerdevorbringens abändern müsste. Insbesondere hinsichtlich des zentralen Punktes, dass die XXXX ein Nachrichtenprogramm mit 95% Wortanteil plant, [ist] aufgrund ihrer personellen Ausstattung und der angegebenen Quellen jedoch nicht davon auszugehen, dass der Mehrwert bzw der besondere Beitrag zur Meinungsvielfalt über die Wiedergabe des XXXX hinausgehen würde. … [verweise] grundsätzlich auf den Bescheid insbesondere auf Seite 82 ff und sehe grundsätzlich nicht, dass man diese Auswahlentscheidung aufgrund des Beschwerdevorbringens abändern müsste. Insbesondere hinsichtlich des zentralen Punktes, dass die römisch 40 ein Nachrichtenprogramm mit 95% Wortanteil plant, [ist] aufgrund ihrer personellen Ausstattung und der angegebenen Quellen jedoch nicht davon auszugehen, dass der Mehrwert bzw der besondere Beitrag zur Meinungsvielfalt über die Wiedergabe des römisch 40 hinausgehen würde. […] Das Argument ist vor allem, dass der XXXX ohnehin dem Nachrichtenangebot zahlreicher österreichischer Medien zugrunde liegt (auch Hörfunkveranstalter).[iZm einer allfälligen Neuerung im Beschwerdeverfahren iZm einer Informationsmöglichkeit über die XXXX :]Das Argument ist vor allem, dass der römisch 40 ohnehin dem Nachrichtenangebot zahlreicher österreichischer Medien zugrunde liegt (auch Hörfunkveranstalter)., [iZm einer allfälligen Neuerung im Beschwerdeverfahren iZm einer Informationsmöglichkeit über die römisch 40 :] Dieses Vorbringen wurde nach Ende der Ausschreibungsfrist nach §§ 12 und 13 PrR-G erstattet und war daher aus unserer Sicht als unzulässige Neuerung nicht mehr zu berücksichtigen (enthalten in Ordnungsnummer KOA 1.193/23-025). Die Komm Austria ist insofern davon ausgegangen, dass die Ergänzung nach § 13 Abs 8 AVG nicht zu berücksichtigen ist, dass aber der ursprüngliche Antrag auch ohne diese Ergänzung weiter bestehen konnte und zu behandeln war. […].Dieses Vorbringen wurde nach Ende der Ausschreibungsfrist nach Paragraphen 12 und 13 PrR-G erstattet und war daher aus unserer Sicht als unzulässige Neuerung nicht mehr zu berücksichtigen (enthalten in Ordnungsnummer KOA 1.193/23-025). Die Komm Austria ist insofern davon ausgegangen, dass die Ergänzung nach Paragraph 13, Absatz 8, AVG nicht zu berücksichtigen ist, dass aber der ursprüngliche Antrag auch ohne diese Ergänzung weiter bestehen konnte und zu behandeln war. […]. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen:römisch zwei. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen:
- Feststellungen: Über den Verfahrensgang hinaus ist festzustellen: 1.
- Die belangte Behörde legte dem angefochtenen Bescheid auszugsweise vorerst einmal die folgenden Feststellungen betreffend die dz Situation im verfahrensgegenständlichen Senderaum zugrunde (vgl die Seiten 4 bis 18 und 34 bis 44 des angefochtenen Bescheids) und legt diese auch das BVwG diesem Erkenntnis zu Grunde:1.
- Die belangte Behörde legte dem angefochtenen Bescheid auszugsweise vorerst einmal die folgenden Feststellungen betreffend die dz Situation im verfahrensgegenständlichen Senderaum zugrunde vergleiche die Seiten 4 bis 18 und 34 bis 44 des angefochtenen Bescheids) und legt diese auch das BVwG diesem Erkenntnis zu Grunde: 1.1.
- Ausschreibung Am 19.07.2022 schrieb die KommAustria die Übertragungskapazität „WIEN 11 (KW Simmering) 106,5 MHz“ im Amtsblatt zur Wiener Zeitung, in den Tageszeitungen „ XXXX “ und „ XXXX “ sowie auf der Website der Regulierungsbehörde unter https://www.rtr.at aus. Als Ende der Ausschreibungsfrist wurde der 17.10.2022, um 13:00 Uhr, festgesetzt.Am 19.07.2022 schrieb die KommAustria die Übertragungskapazität „WIEN 11 (KW Simmering) 106,5 MHz“ im Amtsblatt zur Wiener Zeitung, in den Tageszeitungen „ römisch 40 “ und „ römisch 40 “ sowie auf der Website der Regulierungsbehörde unter https://www.rtr.at aus. Als Ende der Ausschreibungsfrist wurde der 17.10.2022, um 13:00 Uhr, festgesetzt. 1.1.
- Verfahrensgegenständliche Übertragungskapazität: Die verfahrensgegenständliche Übertragungskapazität „WIEN 11 (KW Simmering) 106,5 MHz“ weist bei einer im dicht bebauten Gebiet notwendigen Feldstärke von 74 dBμV/m sowie unter Berücksichtigung derjenigen Gebiete im dichten Stadtgebiet von Wien, die mit einer Feldstärke von zumindest 66 dBμV/m versorgt werden, zumindest zur Hälfte, eine (berechnet anhand der Bevölkerungsdaten 2021) technische Reichweite von 1,1 Millionen Einwohnern auf. Das Versorgungsgebiet erstreckt sich im Wesentlichen auf ein Teilgebiet der Bundeshauptstadt Wien. Die Wiener Gemeindebezirke 1, 3, 4, 5, 6, 7, 8 und 9 können vollständig versorgt werden. Die Gemeindebezirke 2, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20 und 23 können teilweise versorgt werden. Ebenso können in den niederösterreichischen Bezirken Mödling und Bruck an der Leitha die Gemeinden Brunn am Gebirge, Maria Enzersdorf, Perchtoldsdorf und Vösendorf teilweise versorgt werden. Für die Übertragungskapazität „WIEN 11 (KW Simmering) 106,5 MHz“ wurde ein internationales Befragungsverfahren durchgeführt und positiv abgeschlossen. Bis zur endgültigen Eintragung der gegenständlichen Übertragungskapazität im Genfer Plan 1984 kann somit ein Versuchsbetrieb gemäß VO-Funk 15.14 bewilligt werden. 1.1.
- Im ausgeschriebenen Versorgungsgebiet terrestrisch empfangbare Hörfunkprogramme privater Hörfunkveranstalter Im gegenständlichen Versorgungsgebiet sind derzeit folgende Programme von Hörfunkveranstaltern nach dem PrR-G mit den im Folgenden angeführten Programmformaten empfangbar: XXXX römisch 40 Das Programm umfasst ein 24-Stunden-Vollprogramm im AC-Format, welches unter der Bezeichnung „ XXXX “ verbreitet wird und sich als Unterhaltungssender für erwachsene Österreicherinnen und Österreicher versteht. Neben den Programmschwerpunkten Musik, unterhaltende Information aus Österreich und der Welt sowie zielgruppenrelevanter Content (Sport, Veranstaltungen, etc.) beinhaltet das Programm auch Serviceanteile (z.B. Wetter- und Verkehrsinformationen). Das Programm […]Das Programm umfasst ein 24-Stunden-Vollprogramm im AC-Format, welches unter der Bezeichnung „ römisch 40 “ verbreitet wird und sich als Unterhaltungssender für erwachsene Österreicherinnen und Österreicher versteht. Neben den Programmschwerpunkten Musik, unterhaltende Information aus Österreich und der Welt sowie zielgruppenrelevanter Content (Sport, Veranstaltungen, etc.) beinhaltet das Programm auch Serviceanteile (z.B. Wetter- und Verkehrsinformationen). Das Programm […] XXXX römisch 40 Das Programm ist ein 24-Stunden-Vollprogramm für eine Zielgruppe der 14- bis 59-jährigen Österreicher mit einem Musikprogramm in Form eines breiten Adult-Contemporary-Formats aus Musik der 1980er bis zu aktueller Musik mit einem melodiösen und harmonischen Musikflow. Neben dem Musikschwerpunkt und regelmäßigen Wetter- und Verkehrsberichten sowie Veranstaltungshinweisen […] XXXX römisch 40 Das Programm ist ein jedenfalls zum überwiegenden Teil eigengestaltetes und außerhalb der Nachtstunden weitgehend moderiertes 24-Stunden-Vollprogramm mit einem Schwerpunkt auf der Zielgruppe der 10- bis 49-jährigen Bevölkerung. Das Programm soll – v.a. in der Morgen-Schiene und während der „Drive-Time“ – starke Serviceanteile (insbesondere Wetter-, Verkehrs- und Veranstaltungs- Informationen) enthalten. Nachrichten mit globalen, nationalen und regionalen Inhalten werden außerhalb der Nachtstunden regelmäßig (üblicherweise stündlich) gesendet. Dazu kommen anlassbezogene Berichte und Reportagen zu Ereignissen von politischer, sozialer und gesellschaftlicher Bedeutung (z.B. Wahlen, Sportbewerbe, Veranstaltungen etc.). Das Verhältnis von Wort- zu Musikprogramm wird über den gesamten Tag (05:50 bis 22:00 Uhr) gerechnet durchschnittlich etwa 25:75 betragen (Wortanteil inklusive Werbung und Produktionselemente). Das Musikprogramm entspricht im Wesentlichen einem AC-Format […]. XXXX römisch 40 Das Programm XXXX umfasst ein zur Gänze eigengestaltetes, durchmoderiertes 24-Stunden-Vollprogramm, das vor allem auf die Zielgruppe der 30 bis 59-Jährigen ausgerichtet ist. Das Musikprogramm besteht aus englischsprachigen Oldies aus den 50er bis 80er-Jahren, Oldies der Kategorie „Middle of The Road“, Austro-Pop, Austro-Alpenpop, romanischen Titeln (italienische Titel, französische Chansons), sowie Soft-AC Songs der letzten dreißig Jahre inklusive aktueller Hits.Das Programm römisch 40 umfasst ein zur Gänze eigengestaltetes, durchmoderiertes 24-Stunden-Vollprogramm, das vor allem auf die Zielgruppe der 30 bis 59-Jährigen ausgerichtet ist. Das Musikprogramm besteht aus englischsprachigen Oldies aus den 50er bis 80er-Jahren, Oldies der Kategorie „Middle of The Road“, Austro-Pop, Austro-Alpenpop, romanischen Titeln (italienische Titel, französische Chansons), sowie Soft-AC Songs der letzten dreißig Jahre inklusive aktueller Hits. Der Wortanteil beträgt rund 30 % und deckt alle Facetten des öffentlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebens, […] XXXX römisch 40 Das Programm ist als eigengestaltetes deutschsprachiges 24-Stunden Vollprogramm konzipiert, das auf die Zielgruppe der 10- bis 35-Jährigen ausgerichtet ist. Schwerpunkt des Programms ist der im CHR-Format gehaltene Musikbereich mit einem Schwerpunkt auf den Musikrichtungen Pop, RnB, Clubsounds, House und New Rock. Das Wortprogramm umfasst insbesondere regelmäßige Nachrichten, mit besonderem Augenmerk auf nationale und regionale Berichterstattung aus Wien und Umgebung. […] XXXX römisch 40 Das Programm XXXX ist als Kultur-Radio für die Bundeshauptstadt Wien konzipiert und bietet 24-Stunden Musik- und Wortprogramme. Dabei konzentriert sich das Musikprogramm in den Kernzeiten auf die Epochen Barock bis Romantik, integriert aber auch aktuelle Werke aus dem Bereich der Filmmusik. Im Wortprogramm bietet es Nachrichten aus Österreich und aller Welt, […]Das Programm römisch 40 ist als Kultur-Radio für die Bundeshauptstadt Wien konzipiert und bietet 24-Stunden Musik- und Wortprogramme. Dabei konzentriert sich das Musikprogramm in den Kernzeiten auf die Epochen Barock bis Romantik, integriert aber auch aktuelle Werke aus dem Bereich der Filmmusik. Im Wortprogramm bietet es Nachrichten aus Österreich und aller Welt, […] XXXX römisch 40 Das Programm umfasst ein 24-Stunden-Vollprogramm und beinhaltet die Verbreitung eines nichtkommerziellen (werbefreien) partizipativen Programms unter dem Namen XXXX das in verschiedene Sendeschwerpunkte gegliedert ist. Wesentliche Programmelemente sind Politik und Gesellschaft (mit einem Bezugspunkt aus der Perspektive gesellschaftlich marginalisierten oder unterrepräsentierten Gruppen), Kunst und Kultur (als Präsentationsplattform und Experimentierfeld für Kunstschaffende, als auch Vernetzungsplattform für diese mit Kunstinteressenten und -vermittelnden), Communities und Mehrsprachigkeit (mit einem starken multikulturellen, interkulturellen, transnationalen, transkontinentale, antirassistischen und antisexistischen mehrsprachigen Anspruch zur Förderung der kulturellen Verständigung und des Austauschs zwischen einzelnen Bevölkerungsteilen), Musik und Talk (mit zahlreichen Spezialsendungen zum Thema Musik und hohem Anteil in Österreich produzierter Werke), sowie Wissen und Bildung (mit verständlicher Aufbereitung verschiedener wissenschaftlichen Disziplinen, auch unter aktiver Einbeziehung von Jugendlichen). Einmal pro Woche wird eine alternative Nachrichtensendung ausgestrahlt. In Zusammenarbeit mit freien Medien bzw Radiostationen im In- und Ausland erfolgen gemeinsame Gestaltungen von Schwerpunktprogrammen bzw. ein Austausch aktueller Sendungen zu verschiedenen Anlässen und Themen. Das Musikprogramm ist nicht speziell formatiert, das Angebot ist breit gefächert, ein fester Anteil ist nicht vorgesehen, grundsätzlich überwiegt aber das Wortprogramm. Mit Ausnahme der Sendungen im Austausch mit in- und ausländischen freien Radioinitiativen sowie Social-Action-Campaigns entstammen alle Sendungen der Eigenproduktion; dieser Eigenproduktionsanteil liegt bei 90 %.Das Programm umfasst ein 24-Stunden-Vollprogramm und beinhaltet die Verbreitung eines nichtkommerziellen (werbefreien) partizipativen Programms unter dem Namen römisch 40 das in verschiedene Sendeschwerpunkte gegliedert ist. Wesentliche Programmelemente sind Politik und Gesellschaft (mit einem Bezugspunkt aus der Perspektive gesellschaftlich marginalisierten oder unterrepräsentierten Gruppen), Kunst und Kultur (als Präsentationsplattform und Experimentierfeld für Kunstschaffende, als auch Vernetzungsplattform für diese mit Kunstinteressenten und -vermittelnden), Communities und Mehrsprachigkeit (mit einem starken multikulturellen, interkulturellen, transnationalen, transkontinentale, antirassistischen und antisexistischen mehrsprachigen Anspruch zur Förderung der kulturellen Verständigung und des Austauschs zwischen einzelnen Bevölkerungsteilen), Musik und Talk (mit zahlreichen Spezialsendungen zum Thema Musik und hohem Anteil in Österreich produzierter Werke), sowie Wissen und Bildung (mit verständlicher Aufbereitung verschiedener wissenschaftlichen Disziplinen, auch unter aktiver Einbeziehung von Jugendlichen). Einmal pro Woche wird eine alternative Nachrichtensendung ausgestrahlt. In Zusammenarbeit mit freien Medien bzw Radiostationen im In- und Ausland erfolgen gemeinsame Gestaltungen von Schwerpunktprogrammen bzw. ein Austausch aktueller Sendungen zu verschiedenen Anlässen und Themen. Das Musikprogramm ist nicht speziell formatiert, das Angebot ist breit gefächert, ein fester Anteil ist nicht vorgesehen, grundsätzlich überwiegt aber das Wortprogramm. Mit Ausnahme der Sendungen im Austausch mit in- und ausländischen freien Radioinitiativen sowie Social-Action-Campaigns entstammen alle Sendungen der Eigenproduktion; dieser Eigenproduktionsanteil liegt bei 90 %. XXXX römisch 40 Das Programm ist ein größtenteils eigengestaltetes und teilweise live moderiertes 24-Stunden-Vollprogramm mit hohem Lokalbezug mit einer grundsätzlichen Musikausrichtung auf die Bereiche Black Music und Soul inklusive der diversen Subgenres (insbesondere Funk, Jazz, Hip-Hop, House, Dance und Drum&Bass) für die Kernzielgruppe der urbanen 25- bis 49-Jährigen (bzw die erweiterte Zielgruppe der 14- bis 49-Jährigen). Im Wortprogramm, das exklusive Werbung je nach Tageszeit 10 bis 15 % des Programms ausmachen soll, werden Information wie internationale und nationale Nachrichten […] XXXX römisch 40 Das Programm umfasst ein vollständig eigengestaltetes 24-Stunden Spartenprogramm für die Zielgruppe der Kleinkinder (drei bis sieben Jahre) und deren Eltern. Sowohl das Wortprogramm als auch das Musikprogramm richten sich an die Zielgruppe der Kleinkinder und deren Eltern. […] XXXX römisch 40 Das Programm ist ein werbefreies religiöses 24-Stunden Spartenprogramm christlicher Prägung. Die Wortbeiträge umfassen religiöse, kulturelle und soziale Inhalte mit lokalem Charakter aber überregionaler Bedeutung. Programmschwerpunkte sind Information aus Österreich und der Welt, Bildung, Service, Liturgie, Unterhaltung, Dialog und spezielle Schwerpunktreihen zu Gegenwartsfragen. Das Programm stellt insbesondere die Liturgie, das Gebet und die Katechese in den Mittelpunkt des Gesamtprogramms und sendet diese als Live-Beiträge unter starker Hörerbeteiligung. Kirchenbezogene Wortbeiträge […] XXXX römisch 40 Das Programm ist ein modernes Pop-Radio im Hot AC-Format mit hohem Lokalbezug für ein junges, urbanes Publikum für die Kernzielgruppe der 10- bis 39-Jährigen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf Mainstream, Popmusik, aktueller aber auch völlig neuer, unbekannter Musik. Somit ist eine offene Rotation der Playlist gewährleistet. Im Musikprogramm wird ein Schwerpunkt auf die Förderung österreichischer (speziell auch Wiener) Nachwuchsmusiker, inklusive einer diesbezüglichen Berücksichtigung im Wortprogramm, gelegt. Der Anteil österreichischer Produktionen im Musikprogramm soll über zehn Prozent des Musikprogramms ausmachen. Das Hauptaugenmerk soll auf der Lokalität des Programms liegen und die Berichterstattung dementsprechend aus Wien für Wien erfolgen. Internationale und nationale Nachrichten werden jeweils zur vollen Stunde gesendet. […] XXXX römisch 40 Das Programm XXXX ist ein 24-Stunden-Vollprogramm im Format Album Oriented Rock (AOR), das eine Mischung aus Hits der Rockmusik-Szene der 70er bis 90er Jahre, Album Cuts und aktuellen Rocksongs umfasst. Durch diverse Spezialsendungen werden auch musikalische Randinteressen der Rockfans bedient (ua. Alternative-, Blues-, Heavy- und Hardrock), wobei in der Rubrik „ XXXX “ die lokale Musikszene Erwähnung findet. Das Programm ist als Musikprogramm mit Nachrichten, Moderationen und Werbung konzipiert und richtet sich an die Kernzielgruppe der 25- bis 50-Jährigen, deren Musikgeschmack sich gefestigt hat und von aktuellen, populären Musikströmungen kaum beeinflusst wird. Der Wortanteil (inklusive Werbung) beträgt abhängig von der Tageszeit und dem Wochentag zwischen zwei und zehn Prozent. Der Schwerpunkt des Wortprogramms liegt morgens auf überregionalen Informationen und unterhaltenden Elementen, […]Das Programm römisch 40 ist ein 24-Stunden-Vollprogramm im Format Album Oriented Rock (AOR), das eine Mischung aus Hits der Rockmusik-Szene der 70er bis 90er Jahre, Album Cuts und aktuellen Rocksongs umfasst. Durch diverse Spezialsendungen werden auch musikalische Randinteressen der Rockfans bedient (ua. Alternative-, Blues-, Heavy- und Hardrock), wobei in der Rubrik „ römisch 40 “ die lokale Musikszene Erwähnung findet. Das Programm ist als Musikprogramm mit Nachrichten, Moderationen und Werbung konzipiert und richtet sich an die Kernzielgruppe der 25- bis 50-Jährigen, deren Musikgeschmack sich gefestigt hat und von aktuellen, populären Musikströmungen kaum beeinflusst wird. Der Wortanteil (inklusive Werbung) beträgt abhängig von der Tageszeit und dem Wochentag zwischen zwei und zehn Prozent. Der Schwerpunkt des Wortprogramms liegt morgens auf überregionalen Informationen und unterhaltenden Elementen, […] XXXX römisch 40 Das genehmigte Programm ist ein im Wesentlichen eigengestaltetes 24-Stunden „multiethnisches Inforadio“ mit der Kernzielgruppe der Ein-Personen-Unternehmen und unselbstständig Beschäftigten in Wien mit Migrationshintergrund, insbesondere aus den Staaten des „ XXXX “ und der XXXX . Im Zentrum der Zielgruppe stehen Beschäftigte in der Gastronomie, der Hotellerie, im Transport- und im Dienstleistungssektor sowie in den Bereichen Gesundheit, Pflege, Gebäudemanagement und persönlicher Dienstleistung. Darüber hinaus sollen generell alle Menschen mit Migrationshintergrund aus dem „ XXXX “ und der XXXX angesprochen werden. Das Musikprogramm verschränkt die Musikformate Adult Contemporary (AC) und eine südosteuropäische Ausrichtung […]Das genehmigte Programm ist ein im Wesentlichen eigengestaltetes 24-Stunden „multiethnisches Inforadio“ mit der Kernzielgruppe der Ein-Personen-Unternehmen und unselbstständig Beschäftigten in Wien mit Migrationshintergrund, insbesondere aus den Staaten des „ römisch 40 “ und der römisch 40 . Im Zentrum der Zielgruppe stehen Beschäftigte in der Gastronomie, der Hotellerie, im Transport- und im Dienstleistungssektor sowie in den Bereichen Gesundheit, Pflege, Gebäudemanagement und persönlicher Dienstleistung. Darüber hinaus sollen generell alle Menschen mit Migrationshintergrund aus dem „ römisch 40 “ und der römisch 40 angesprochen werden. Das Musikprogramm verschränkt die Musikformate Adult Contemporary (AC) und eine südosteuropäische Ausrichtung […]
- Zu den bei der mitbeteiligten Partei und allenfalls auch Beschwerdeführerin vorzunehmenden Eignungs- und Auswahlüberprüfung ist zu den Antragsinhalten der mitbeteiligten Partei und zur (verbliebenen) Beschwerdeführerin weiters konform mit den Feststellungen des angefochtenen Bescheids wie folgt festzustellen: 2.
- XXXX (mitbeteiligte Partei)2.
- römisch 40 (mitbeteiligte Partei) Der Antrag der XXXX richtet sich auf Erteilung einer Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms unter Nutzung der ausgeschriebenen Übertragungskapazität „WIEN 11 (KW Simmering) 106,5 MHz“.Der Antrag der römisch 40 richtet sich auf Erteilung einer Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms unter Nutzung der ausgeschriebenen Übertragungskapazität „WIEN 11 (KW Simmering) 106,5 MHz“. Gesellschaftsstruktur und Beteiligungen, Gesellschaftsstruktur und Beteiligungen Die XXXX ist eine zu XXXX beim Landesgericht XXXX eingetragene Gesellschaft mit Sitz in XXXX . Als Geschäftsführer fungieren die österreichischen Staatsbürger XXXX und XXXX . Die XXXX ist mit einer Stammeinlage in Höhe von EUR XXXX ,- zu 90 %, XXXX mit einer Stammeinlage von EUR XXXX zu 10 % an der XXXX beteiligt.Die römisch 40 ist eine zu römisch 40 beim Landesgericht römisch 40 eingetragene Gesellschaft mit Sitz in römisch 40 . Als Geschäftsführer fungieren die österreichischen Staatsbürger römisch 40 und römisch 40 . Die römisch 40 ist mit einer Stammeinlage in Höhe von EUR römisch 40 ,- zu 90 %, römisch 40 mit einer Stammeinlage von EUR römisch 40 zu 10 % an der römisch 40 beteiligt. Die XXXX ist eine zu XXXX beim Landesgericht XXXX eingetragene Gesellschaft mit Sitz in XXXX . Als Geschäftsführer fungieren XXXX und XXXX , welche auch zu je 50 % an der XXXX beteiligt sind.Die römisch 40 ist eine zu römisch 40 beim Landesgericht römisch 40 eingetragene Gesellschaft mit Sitz in römisch 40 . Als Geschäftsführer fungieren römisch 40 und römisch 40 , welche auch zu je 50 % an der römisch 40 beteiligt sind. Die XXXX ist Alleingesellschafterin der XXXX , einer zu XXXX beim Landesgericht XXXX eingetragenen Gesellschaft mit Sitz in XXXX . Die XXXX ist aufgrund des Bescheides der KommAustria vom 13.10.2016, XXXX erweitert durch die Bescheide vom XXXX , vom 01.03.2021, XXXX , sowie vom 09.11.2022, XXXX Inhaberin einer Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „ XXXX XXXX Die römisch 40 ist Alleingesellschafterin der römisch 40 , einer zu römisch 40 beim Landesgericht römisch 40 eingetragenen Gesellschaft mit Sitz in römisch 40 . Die römisch 40 ist aufgrund des Bescheides der KommAustria vom 13.10.2016, römisch 40 erweitert durch die Bescheide vom römisch 40 , vom 01.03.2021, römisch 40 , sowie vom 09.11.2022, römisch 40 Inhaberin einer Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „ römisch 40 römisch 40 Es liegen keine Treuhandverhältnisse vor und es bestehen keine Rechtsbeziehungen zu den in § 8 PrR-G genannten Körperschaften bzw. Institutionen.Es liegen keine Treuhandverhältnisse vor und es bestehen keine Rechtsbeziehungen zu den in Paragraph 8, PrR-G genannten Körperschaften bzw. Institutionen. Bisherige Tätigkeit als Rundfunkveranstalterin Die XXXX ist aufgrund des Bescheids der KommAustria vom 04.11.2021, XXXX Inhaberin einer Zulassung zur Veranstaltung und Verbreitung des digitalen Hörfunkprogramms „ XXXX “ über die der XXXX mit Bescheid der KommAustria vom 14.12.2017, XXXX , zugeordnete Multiplex-Plattform für terrestrischen Hörfunk („ XXXX “) für die Dauer von zehn Jahren.Die römisch 40 ist aufgrund des Bescheids der KommAustria vom 04.11.2021, römisch 40 Inhaberin einer Zulassung zur Veranstaltung und Verbreitung des digitalen Hörfunkprogramms „ römisch 40 “ über die der römisch 40 mit Bescheid der KommAustria vom 14.12.2017, römisch 40 , zugeordnete Multiplex-Plattform für terrestrischen Hörfunk („ römisch 40 “) für die Dauer von zehn Jahren. Die XXXX ist weiters Inhaberin einer Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Teile der Stadt XXXX und des XXXX “ für die Dauer von zehn Jahren ab 16.01.2023 (Bescheid der KommAustria vom 14.07.2021, XXXX bestätigt durch BVwG 10.01.2023, XXXX ).Die römisch 40 ist weiters Inhaberin einer Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Teile der Stadt römisch 40 und des römisch 40 “ für die Dauer von zehn Jahren ab 16.01.2023 (Bescheid der KommAustria vom 14.07.2021, römisch 40 bestätigt durch BVwG 10.01.2023, römisch 40 ). Aufgrund mehrerer Zulassungsbescheide der KommAustria veranstaltete die XXXX in der Vergangenheit wiederholt Ereignishörfunk gemäß § 3 Abs. 5 PrR-G. Zuletzt wurde ihr mit Bescheid der KommAustria vom 20.11.2011, XXXX , die Zulassung zur Veranstaltung von Ereignishörfunk hinsichtlich der Veranstaltung „ XXXX in XXXX XXXX “ für den Zeitraum vom 02.01.2012 bis 29.01.2012 unter Nutzung der Übertragungskapazitäten „ XXXX XXXX und „ XXXX “ erteilt.Aufgrund mehrerer Zulassungsbescheide der KommAustria veranstaltete die römisch 40 in der Vergangenheit wiederholt Ereignishörfunk gemäß Paragraph 3, Absatz 5, PrR-G. Zuletzt wurde ihr mit Bescheid der KommAustria vom 20.11.2011, römisch 40 , die Zulassung zur Veranstaltung von Ereignishörfunk hinsichtlich der Veranstaltung „ römisch 40 in römisch 40 römisch 40 “ für den Zeitraum vom 02.01.2012 bis 29.01.2012 unter Nutzung der Übertragungskapazitäten „ römisch 40 römisch 40 und „ römisch 40 “ erteilt. Weiters veranstaltet die XXXX seit vielen Jahren Internetradio.Weiters veranstaltet die römisch 40 seit vielen Jahren Internetradio. Geplantes Programm Das von der XXXX geplante Programm ist ein für das beantragte Versorgungsgebiet im Wesentlichen eigengestaltetes 24-Stunden-Vollprogramm. Das beantragte Format setzt auf volkstümliche Musik, Volksmusik und volkstümlichen Schlager. Es soll ein für das Versorgungsgebiet einzigartiges volkstümliches Musikformat mit dem Programmnamen „ XXXX ) geschaffen werden.Das von der römisch 40 geplante Programm ist ein für das beantragte Versorgungsgebiet im Wesentlichen eigengestaltetes 24-Stunden-Vollprogramm. Das beantragte Format setzt auf volkstümliche Musik, Volksmusik und volkstümlichen Schlager. Es soll ein für das Versorgungsgebiet einzigartiges volkstümliches Musikformat mit dem Programmnamen „ römisch 40 ) geschaffen werden. Aufgrund des Erfolgs von Veranstaltungen mit volkstümlichem und traditionellem Hintergrund im beantragten Versorgungsgebiet sowie höheren Verkaufszahlen an Tonträgern mit volkstümlicher Musik ist geplant, als einziges Musikprogramm ein Format unter Miteinbeziehung von Blasmusik sowie von echter Volksmusik, von Hausmusik und dem Wienerlied zu schaffen. Laut Antrag hat der Sendebetrieb über DAB+ ebenfalls bereits gezeigt, dass die Menschen im beantragten Verbreitungsgebiet sehr von diesem Programmkonzept und der musikalischen Stilrichtung zu begeistern seien. Jedoch kann durch die noch überschaubare Erreichbarkeit an Teilnehmern in Wien über DAB+ dieses Bedürfnis bei Weitem nicht befriedigt werden. Das von der XXXX angestrebte volkstümlich orientierte Format geht innerhalb des Begriffes „Volks- und volkstümliche Musik“ sowie „volkstümlicher Schlager“ von einem eher breiten Musikformat aus, in welchem die Miteinbeziehung von Blasmusik sowie von echter Volksmusik, Hausmusik und dem Wienerlied erfolgt, und auch die traditionelle Blasmusik, die Hausmusik sowie auch die Volksmusik anderer Kulturen Platz finden wird. Das Programm wird auch Musik jener Stilrichtungen senden, die von Interpreten aus dem Sendegebiet produziert und aufgeführt werden.Aufgrund des Erfolgs von Veranstaltungen mit volkstümlichem und traditionellem Hintergrund im beantragten Versorgungsgebiet sowie höheren Verkaufszahlen an Tonträgern mit volkstümlicher Musik ist geplant, als einziges Musikprogramm ein Format unter Miteinbeziehung von Blasmusik sowie von echter Volksmusik, von Hausmusik und dem Wienerlied zu schaffen. Laut Antrag hat der Sendebetrieb über DAB+ ebenfalls bereits gezeigt, dass die Menschen im beantragten Verbreitungsgebiet sehr von diesem Programmkonzept und der musikalischen Stilrichtung zu begeistern seien. Jedoch kann durch die noch überschaubare Erreichbarkeit an Teilnehmern in Wien über DAB+ dieses Bedürfnis bei Weitem nicht befriedigt werden. Das von der römisch 40 angestrebte volkstümlich orientierte Format geht innerhalb des Begriffes „Volks- und volkstümliche Musik“ sowie „volkstümlicher Schlager“ von einem eher breiten Musikformat aus, in welchem die Miteinbeziehung von Blasmusik sowie von echter Volksmusik, Hausmusik und dem Wienerlied erfolgt, und auch die traditionelle Blasmusik, die Hausmusik sowie auch die Volksmusik anderer Kulturen Platz finden wird. Das Programm wird auch Musik jener Stilrichtungen senden, die von Interpreten aus dem Sendegebiet produziert und aufgeführt werden. Trotz des Schwerpunktes bodenständige Musik aus Österreich wird daneben auch geplant Musik aus anderen Ländern und Kulturen miteinzubeziehen und so die kulturellen Verbindungen zur restlichen Welt zu vertiefen. So ist laut Antragsvorbringen auch geplant, das Musikprogramm mit internationaler Volksmusik (Folk, Country usw.) zu ergänzen. Im Wortprogramm sind im Rahmen des Programms auch die Veranstaltung und Übertragung von Events im volkstümlichen Bereich, vom klassischen Frühschoppen bis hin zu Musikantentreffen, geplant. Dadurch soll einerseits den Hörern die Möglichkeit geboten werden, hautnah an Künstler und Interpreten heranzukommen, und andererseits soll einer breiten Schicht an Werbetreibenden eine neue Werbeschiene über diese Veranstaltungen ermöglicht werden. Es soll auch im Wortprogramm in „großem Umfang“ auf das Leben im Versorgungsgebiet Bezug genommen und umfangreich über das Leben und die Menschen im Sendegebiet berichtet werden. Das Programm soll etwa die historischen und kulturellen Themen in Wien durch seine Programminhalte und Musik berücksichtigen und auch einen nachhaltigen Beitrag zur vieldiskutierten und wichtigen Erhaltung von „traditionellen Werten in Wien“ leisten. Es ist auch geplant, einzelne Sendereihen im Dialekt zu moderieren. Zudem sind Live-Übertragungen von Orten und Veranstaltungen geplant, die von kultureller und gesellschaftspolitischer Bedeutung sind (Ausstellungseröffnungen, Konzerte, Heimatabende, Lesungen, Diskussionen und klassischer Frühschoppen). Die Musik von „ XXXX “ soll bodenständig, angenehm hörbar, vielseitig und verständlich sein. Den größten Musikanteil mit ca. 60 % soll der volkstümliche Schlager und die klassisch volkstümliche Musik bilden. Häufig ist durch die Trendwende der Musiker der volkstümlichen Szene der volkstümliche Schlager vom klassischen Schlager melodiös kaum zu unterscheiden. „ XXXX “ nimmt bei der Musikauswahl daher auch auf die Herkunft der Interpreten Rücksicht und lebt deren Entwicklungen in den Stilrichtungen aktiv mit. Der Musikanteil an traditionellen Liedern (Wienerlied, Schrammel, Hausmusik) soll 20 % betragen. Der Musikanteil an österreichischer Musik (zB XXXX ) unter dem Titel „Musik aus Österreich“ - „Musik made in Austria“ - soll 15 % betragen und die restlichen 5 % sind dem musikalischen Kulturaustausch gewidmet (Country, Folklore).Die Musik von „ römisch 40 “ soll bodenständig, angenehm hörbar, vielseitig und verständlich sein. Den größten Musikanteil mit ca. 60 % soll der volkstümliche Schlager und die klassisch volkstümliche Musik bilden. Häufig ist durch die Trendwende der Musiker der volkstümlichen Szene der volkstümliche Schlager vom klassischen Schlager melodiös kaum zu unterscheiden. „ römisch 40 “ nimmt bei der Musikauswahl daher auch auf die Herkunft der Interpreten Rücksicht und lebt deren Entwicklungen in den Stilrichtungen aktiv mit. Der Musikanteil an traditionellen Liedern (Wienerlied, Schrammel, Hausmusik) soll 20 % betragen. Der Musikanteil an österreichischer Musik (zB römisch 40 ) unter dem Titel „Musik aus Österreich“ - „Musik made in Austria“ - soll 15 % betragen und die restlichen 5 % sind dem musikalischen Kulturaustausch gewidmet (Country, Folklore). Das Programm von „ XXXX “ ist den Hörgewohnheiten der geplanten Zielgruppe (als Grundlage für die RMS Ausschüttung wird die Gruppe der 14-49 Jährigen herangezogen) im Versorgungsgebiet Wien entsprechend „logisch und einfach“ sowie nach einem über den Tagesverlauf wiederkehrenden Schema aufgebaut. Weltnachrichten sollen immer zur vollen Stunde stattfinden, Werbung soll in den moderierten Flächen jeweils um 20 Minuten und 40 Minuten nach der vollen Stunde stattfinden. In den unmoderierten Flächen soll Werbung jeweils um 15 Minuten, 30 Minuten sowie 45 Minuten nach der vollen Stunde stattfinden. Pro Sendestunde sind ein bis zwei gestaltete Beiträge bzw Interviews sowie je nach Aktualität „BREAKING NEWS“ geplant. Der Wortanteil inklusive Werbung soll in der Zeit von 06:00 bis 20:00 Uhr bis zu 25 % betragen. In der Zeit von 20:00 bis 06:00 Uhr soll der Wortanteil inklusive Werbung etwa 10 % betragen. „ XXXX “ ist – mit Ausnahme der zugekauften Weltnachrichten – ein zu 100 % eigengestaltetes Radioprogramm.Das Programm von „ römisch 40 “ ist den Hörgewohnheiten der geplanten Zielgruppe (als Grundlage für die RMS Ausschüttung wird die Gruppe der 14-49 Jährigen herangezogen) im Versorgungsgebiet Wien entsprechend „logisch und einfach“ sowie nach einem über den Tagesverlauf wiederkehrenden Schema aufgebaut. Weltnachrichten sollen immer zur vollen Stunde stattfinden, Werbung soll in den moderierten Flächen jeweils um 20 Minuten und 40 Minuten nach der vollen Stunde stattfinden. In den unmoderierten Flächen soll Werbung jeweils um 15 Minuten, 30 Minuten sowie 45 Minuten nach der vollen Stunde stattfinden. Pro Sendestunde sind ein bis zwei gestaltete Beiträge bzw Interviews sowie je nach Aktualität „BREAKING NEWS“ geplant. Der Wortanteil inklusive Werbung soll in der Zeit von 06:00 bis 20:00 Uhr bis zu 25 % betragen. In der Zeit von 20:00 bis 06:00 Uhr soll der Wortanteil inklusive Werbung etwa 10 % betragen. „ römisch 40 “ ist – mit Ausnahme der zugekauften Weltnachrichten – ein zu 100 % eigengestaltetes Radioprogramm. Folgende Sendungen sind nach dem Antragsvorbringen im Rahmen des Programms geplant: 06:00 bis 09:00 Uhr – „ XXXX “06:00 bis 09:00 Uhr – „ römisch 40 “ Eine moderierte, unterhaltsame Frühsendung mit Informationsinhalten zum aktuellen Geschehen im Versorgungsgebiet. Veranstaltungshinweise, Wetter, Verkehrsmeldungen und Vorausschau auf den Tag und den Abend bilden den Sendungsschwerpunkt. Es soll eine Begleitung der Hörer in den Tag mit unterhaltsamen Beiträgen und Wortmeldungen erfolgen. 09:00 bis 10:00 Uhr – „ XXXX “09:00 bis 10:00 Uhr – „ römisch 40 “ Eine unmoderierte Musikfläche, in der Radiohörer die Möglichkeit haben, sich ihre Lieblingsmusik zu wünschen (formatkonform). Dazu kommen Beiträge über Veranstaltungen und Ereignisse vom Vortag sowie Veranstaltungsvorschau, Themen zu Gesundheit, Hobby und das tägliche, moderierte Kochrezept. 10:00 bis 11:00 Uhr – „ XXXX “ am Vormittag10:00 bis 11:00 Uhr – „ römisch 40 “ am Vormittag Eine moderierte Musiksendung mit Musik aus Österreich. Hier wechseln von Montag bis Freitag die musikalischen Stilrichtungen (Volksmusik, Wienerlied, Country, volkstümlicher Schlager, Musik aus Österreich). 11:00 bis 12:00 Uhr – „ XXXX “ am Vormittag11:00 bis 12:00 Uhr – „ römisch 40 “ am Vormittag Eine gestaltete Stundensendung zu Handwerk, Kultur und Brauchtum in verschiedenen Regionen von Österreich. Hier werden Themen wie die Herstellung von Trachten, Musikinstrumenten, Mozartkugeln, Wiener Schokolade bis zu Tradition Lipizzaner, Schützen udglm. aufgegriffen. 12:00 bis 14:00 Uhr – „ XXXX “12:00 bis 14:00 Uhr – „ römisch 40 “ Eine moderierte Mittagssendung für das Versorgungsgebiet mit flotter Musik und vorproduzierten Beiträgen zum Tagesgeschehen. In dieser Sendung finden alle Informationen Platz. 14:00 bis 15:00 Uhr – „ XXXX “ am Nachmittag14:00 bis 15:00 Uhr – „ römisch 40 “ am Nachmittag Eine moderierte Musikfläche mit starkem Bezug zu authentischer Musik (Blasmusik, Hausmusik, Volksmusik, Folklore). Dazu kommen Beiträge mit Musikern und Vertretern des lokalen Brauchtums, welche dazu beitragen, den Hörern Brauchtum und Tradition in Erinnerung zu rufen und näher zu bringen. In dieser Sendeschiene werden Spezialsendungen wie Wienerlied, Made in Austria, Country, Hausmusik, Volksmusik und volkstümliche Musik präsentiert. 15:00 bis 16:00 Uhr – „ XXXX “15:00 bis 16:00 Uhr – „ römisch 40 “ Eine Musikfläche mit Musik ausschließlich österreichischer Interpreten aller Genres. In dieser Musikfläche werden auch Titel vorgestellt, welche eher unbekannt sind sowie neue Musikstücke. 16:00 bis 17:00 Uhr – „ XXXX “16:00 bis 17:00 Uhr – „ römisch 40 “ Eine moderierte Sendung mit Gästen und viel Information zum Tages- und Abendgeschehen. In dieser klassischen „Drivetime“ sind Veranstaltungshinweise und Beiträge ebenso geplant, wie auch Vorstellungen junger Nachwuchskünstler und von Vereinen und Institutionen. Es werden Themen zu Mensch und Tier aufbereitet sowie Themen zu Hobby und Beruf. 17:00 bis 18:00 Uhr – „ XXXX “ am Nachmittag17:00 bis 18:00 Uhr – „ römisch 40 “ am Nachmittag Eine gestaltete Stundensendung zu Handwerk, Kultur und Brauchtum in verschiedenen Regionen von Österreich. Hier werden Themen wie die Herstellung von Trachten, Musikinstrumenten, Mozartkugeln, Wiener Schokolade bis zu Tradition Lipizzaner, Schützen udglm. aufgegriffen. 18:00 bis 20:00 Uhr – „ XXXX “18:00 bis 20:00 Uhr – „ römisch 40 “ Eine moderierte Sendung für alle und der Möglichkeit, Grüße und Glückwünsche zu vermitteln sowie Musikwünsche zu tätigen. In dieser Sendung bestimmen die Hörer die Musik und können Musikwünsche innerhalb der Musikfarbe von „ XXXX “ tätigen.Eine moderierte Sendung für alle und der Möglichkeit, Grüße und Glückwünsche zu vermitteln sowie Musikwünsche zu tätigen. In dieser Sendung bestimmen die Hörer die Musik und können Musikwünsche innerhalb der Musikfarbe von „ römisch 40 “ tätigen. 20:00 bis 06:00 Uhr – „ XXXX “20:00 bis 06:00 Uhr – „ römisch 40 “ Eine unmoderierte Musikfläche mit Ausstrahlung aufgezeichneter Events, Veranstaltungsnachlesen und mit Beiträgen über Musiker, Portraits, Sendungswiederholungen usw. In der Zeit zwischen 06:00 und 20:00 Uhr sollen jeweils stündlich zugekaufte Weltnachrichten stattfinden. Im Anschluss an die Weltnachrichten soll eine Wettervorhersage erfolgen. Die lokale Berichterstattung soll in Form von „BREAKING NEWS“, welche zu jeder Zeit möglich sind, erfolgen. Den Kern der „BREAKING NEWS“ sollen lokale Meldungen aus Gesellschaft, Kultur, Sport und Politik sowie Meldungen zum aktuellen Geschehen im Verbreitungsgebiet bilden. Diese Einstiege sollen durch im Sendegebiet stationierte, redaktionelle Mitarbeiter gestaltet und koordiniert werden. Diesen steht es jederzeit frei, je nach Bedeutung des Inhalts in das laufende Tagesprogramm einzusteigen. Die Sendeuhren in den moderierten Sendeflächen sind einheitlich und beinhalten definierte Zeiten für Musik, Werbung, Nachrichten sowie die Beiträge. Die XXXX hat ein Redaktionsstatut vorgelegt.Die römisch 40 hat ein Redaktionsstatut vorgelegt. Fachliche und organisatorische Voraussetzungen Die XXXX verweist hinsichtlich ihrer fachlichen Qualifikation auf mehrere Radioveranstaltungen, welche sie seit Einführung des privaten Radios in Österreich durchgeführt hat. Beispielsweise verweist die XXXX auf folgende Zulassungen zur Veranstaltung von Ereignishörfunk: „ XXXX “ (anlässlich der Schiweltmeisterschaft in XXXX ), „ XXXX “ (Liveradio vom XXXX „ XXXX “ (Liveübertragung und Nachberichterstattung von Bundesligaspielen), „ XXXX “ (anlässlich der olympischen Jugendspiele in XXXX ). Zudem verweist die XXXX auf die bisherige Erfahrung mit der Veranstaltung des Fernsehprogramms „Teins“, der Veranstaltung von Internetradio sowie der Veranstaltung von DAB+ Radio in Wien.Die römisch 40 verweist hinsichtlich ihrer fachlichen Qualifikation auf mehrere Radioveranstaltungen, welche sie seit Einführung des privaten Radios in Österreich durchgeführt hat. Beispielsweise verweist die römisch 40 auf folgende Zulassungen zur Veranstaltung von Ereignishörfunk: „ römisch 40 “ (anlässlich der Schiweltmeisterschaft in römisch 40 ), „ römisch 40 “ (Liveradio vom römisch 40 „ römisch 40 “ (Liveübertragung und Nachberichterstattung von Bundesligaspielen), „ römisch 40 “ (anlässlich der olympischen Jugendspiele in römisch 40 ). Zudem verweist die römisch 40 auf die bisherige Erfahrung mit der Veranstaltung des Fernsehprogramms „Teins“, der Veranstaltung von Internetradio sowie der Veranstaltung von DAB+ Radio in Wien. Die Geschäftsführer der XXXX , XXXX und XXXX , verfügen über langjährige Radioerfahrungen.Die Geschäftsführer der römisch 40 , römisch 40 und römisch 40 , verfügen über langjährige Radioerfahrungen. XXXX war 19 Jahre beim XXXX tätig und ist im Jahr 1997 zum privaten Radio gewechselt, wo er den Radiosender „ XXXX “ ins Leben gerufen hat. XXXX war in seiner Eigenschaft als „Radiomacher“ für alle bisherigen Radioveranstaltungen der XXXX sowohl als Gründer, als auch für die Durchführung verantwortlich. XXXX verfügt insgesamt über mehr als 40 Jahre Radioerfahrung. römisch 40 war 19 Jahre beim römisch 40 tätig und ist im Jahr 1997 zum privaten Radio gewechselt, wo er den Radiosender „ römisch 40 “ ins Leben gerufen hat. römisch 40 war in seiner Eigenschaft als „Radiomacher“ für alle bisherigen Radioveranstaltungen der römisch 40 sowohl als Gründer, als auch für die Durchführung verantwortlich. römisch 40 verfügt insgesamt über mehr als 40 Jahre Radioerfahrung. In fast 25 Jahren Tätigkeit in der Radiolandschaft hat XXXX zahlreiche technische Planungen getätigt. Seine radioprogrammlichen Kenntnisse hat XXXX durch den Gesellschafterstand an der XXXX sowie als langjähriges Mitglied des Gesellschaftsbeirates und als Beiratsvorsitzender dieser Gesellschaft erworben.In fast 25 Jahren Tätigkeit in der Radiolandschaft hat römisch 40 zahlreiche technische Planungen getätigt. Seine radioprogrammlichen Kenntnisse hat römisch 40 durch den Gesellschafterstand an der römisch 40 sowie als langjähriges Mitglied des Gesellschaftsbeirates und als Beiratsvorsitzender dieser Gesellschaft erworben. XXXX ist seit mehreren Jahren im Bereich Vertrieb, Marketing und Veranstaltungsorganisation im Privatradio tätig. Er war in die Organisation des DAB+ Betriebes für Wien involviert und hat den Internetauftritt sowie die App für „ XXXX gestaltet. XXXX ist Mitgesellschafter der XXXX und verfügt über mehrjährige Erfahrung im Vertrieb. Er leitet die Vertriebsmitarbeiter, erstellt Vertriebskonzepte und bestimmt die Werbetarife. XXXX verfügt über ein großes Netzwerk an Vertriebspartnern und Radiowerbekunden. römisch 40 ist seit mehreren Jahren im Bereich Vertrieb, Marketing und Veranstaltungsorganisation im Privatradio tätig. Er war in die Organisation des DAB+ Betriebes für Wien involviert und hat den Internetauftritt sowie die App für „ römisch 40 gestaltet. römisch 40 ist Mitgesellschafter der römisch 40 und verfügt über mehrjährige Erfahrung im Vertrieb. Er leitet die Vertriebsmitarbeiter, erstellt Vertriebskonzepte und bestimmt die Werbetarife. römisch 40 verfügt über ein großes Netzwerk an Vertriebspartnern und Radiowerbekunden. Um die fachliche Befähigung ausreichend zu gewährleisten, bedient sich die XXXX neben den beiden Geschäftsführern der Erfahrung weiterer Mitarbeiter sowie namhafter und langjährig in der Radioszene tätiger Partner.Um die fachliche Befähigung ausreichend zu gewährleisten, bedient sich die römisch 40 neben den beiden Geschäftsführern der Erfahrung weiterer Mitarbeiter sowie namhafter und langjährig in der Radioszene tätiger Partner. XXXX ist Programmleiterin und Moderatorin. Sie verfügt über mehr als ein Jahrzehnt Berufspraxis als Moderatorin und Programmgestalterin. Sie moderiert, betreut und schult die Moderatoren, beaufsichtigt die Programminhalte und erstellt Sendungskonzepte. XXXX ist seit zwei Jahren XXXX Moderator und Beitragsgestalter. Er hat seine Moderationskenntnisse bei anderen Radiosendern und „off air“ in führender Position beim XXXX erworben. XXXX ist seit zwei Jahren XXXX Beitragsgestalter. Er ist verantwortlich für die Sendung „ XXXX “ und die Sendereihen zu Kochtraditionen und Brauchtum. XXXX ist seit Jänner 2022 bei XXXX beschäftigt und hat vorher 15 Jahre bei der RAI in Südtirol moderiert und redaktionelle Beiträge gestaltet. XXXX ist im Verkaufsaußendienst tätig und verfügt über mehrjährige Berufserfahrung im Verkauf und Marketingbereich. XXXX verfügt über langjährige Erfahrung im Verkauf/Marketing. Er war über einen Zeitraum von fast 20 Jahren im Privatradio im Verkauf und Marketing tätig. XXXX erstellt und betreut die Marketingkonzepte. XXXX ist zuständig für die Studiotechnik und die Verbreitung über Stream, Apps und Internetauftritt. römisch 40 ist Programmleiterin und Moderatorin. Sie verfügt über mehr als ein Jahrzehnt Berufspraxis als Moderatorin und Programmgestalterin. Sie moderiert, betreut und schult die Moderatoren, beaufsichtigt die Programminhalte und erstellt Sendungskonzepte. römisch 40 ist seit zwei Jahren römisch 40 Moderator und Beitragsgestalter. Er hat seine Moderationskenntnisse bei anderen Radiosendern und „off air“ in führender Position beim römisch 40 erworben. römisch 40 ist seit zwei Jahren römisch 40 Beitragsgestalter. Er ist verantwortlich für die Sendung „ römisch 40 “ und die Sendereihen zu Kochtraditionen und Brauchtum. römisch 40 ist seit Jänner 2022 bei römisch 40 beschäftigt und hat vorher 15 Jahre bei der RAI in Südtirol moderiert und redaktionelle Beiträge gestaltet. römisch 40 ist im Verkaufsaußendienst tätig und verfügt über mehrjährige Berufserfahrung im Verkauf und Marketingbereich. römisch 40 verfügt über langjährige Erfahrung im Verkauf/Marketing. Er war über einen Zeitraum von fast 20 Jahren im Privatradio im Verkauf und Marketing tätig. römisch 40 erstellt und betreut die Marketingkonzepte. römisch 40 ist zuständig für die Studiotechnik und die Verbreitung über Stream, Apps und Internetauftritt. Für die Moderation sowie die redaktionellen Tätigkeiten und Beitragsgestaltung sind bereits XXXX (Moderatorin und Musikerin) sowie XXXX (Musiker und Bühnenmoderator) tätig. Die beiden Moderatoren waren zuletzt auch für die Eventradioveranstaltung der XXXX XXXX erfolgreich tätig. Für die Moderation der Sendungen mit starkem musikalischem Bezug zu Blasmusik und Hausmusik sowie die Beitragsgestaltung wird die XXXX durch eine in dieser Szene bereits bekannte Moderatorin verstärkt.Für die Moderation sowie die redaktionellen Tätigkeiten und Beitragsgestaltung sind bereits römisch 40 (Moderatorin und Musikerin) sowie römisch 40 (Musiker und Bühnenmoderator) tätig. Die beiden Moderatoren waren zuletzt auch für die Eventradioveranstaltung der römisch 40 römisch 40 erfolgreich tätig. Für die Moderation der Sendungen mit starkem musikalischem Bezug zu Blasmusik und Hausmusik sowie die Beitragsgestaltung wird die römisch 40 durch eine in dieser Szene bereits bekannte Moderatorin verstärkt. Insgesamt werden für die Umsetzung des geplanten Programmschemas neben den bereits angeführten und radioerfahrenen Mitarbeitern zusätzlich zwei Mitarbeiter in Teilzeit für erweiterte Beitragsgestaltung, Moderation und Breaking News zu lokalen Themen eingestellt. Die Verbreitung über UKW zusätzlich zu DAB+ wird die erforderlichen Mittel zur Finanzierung der zusätzlichen Mitarbeiter ermöglichen. Die XXXX verfügt bereits über ein neuwertiges und voll funktionsfähiges Sendestudio und das Programm von „ XXXX “ für DAB+ wird bereits in Wien hergestellt. So wie im Lizenzantrag der DAB+ Lizenz bereits ausgeführt, wird das DAB+ Programm an das geplante UKW-Programm angepasst und beide Technologien (Lizenzen) werden simultan dasselbe Programm verbreiten. Die angesprochene Anpassung wird lediglich durch die Reduzierung der klassischen Schlagermusik zu Gunsten der volkstümlichen Musik und der Wienermusik spürbar sein.Die römisch 40 verfügt bereits über ein neuwertiges und voll funktionsfähiges Sendestudio und das Programm von „ römisch 40 “ für DAB+ wird bereits in Wien hergestellt. So wie im Lizenzantrag der DAB+ Lizenz bereits ausgeführt, wird das DAB+ Programm an das geplante UKW-Programm angepasst und beide Technologien (Lizenzen) werden simultan dasselbe Programm verbreiten. Die angesprochene Anpassung wird lediglich durch die Reduzierung der klassischen Schlagermusik zu Gunsten der volkstümlichen Musik und der Wienermusik spürbar sein. Die gesamte Studiotechnik für die Herstellung von „ XXXX “ ist bereits vorhanden. Die Sendeanlage steht bereits sendefertig zur Verfügung und wird von der XXXX angemietet.Die gesamte Studiotechnik für die Herstellung von „ römisch 40 “ ist bereits vorhanden. Die Sendeanlage steht bereits sendefertig zur Verfügung und wird von der römisch 40 angemietet. Finanzielle Voraussetzungen Hinsichtlich der finanziellen Voraussetzungen verweist die XXXX auf die erwarteten Einnahmen und Ausgaben. Die XXXX hat dabei einen auf vier Jahre angelegten Finanzplan vorgelegt. Sie rechnet gemäß dem vorgelegten Budget mit einem positiven Betriebsergebnis bereits ab dem dritten Geschäftsjahr.Hinsichtlich der finanziellen Voraussetzungen verweist die römisch 40 auf die erwarteten Einnahmen und Ausgaben. Die römisch 40 hat dabei einen auf vier Jahre angelegten Finanzplan vorgelegt. Sie rechnet gemäß dem vorgelegten Budget mit einem positiven Betriebsergebnis bereits ab dem dritten Geschäftsjahr. Die Wirtschaftlichkeitsprognose stützt sich einerseits stark auf die Tatsache, dass durch das geplante Programmformat spezielle Wirtschaftsbereiche und Betriebe angesprochen werden können andererseits auf den Umstand, dass durch das Vorhandensein von Ressourcen im Bereich Technik keine bzw- im Bereich Personal eine geringere Kostenbelastung entsteht. Die Ertragsprognose basiert einerseits auf der zu erwartenden Ertragssteigerung gegenüber dem derzeitigen DAB+- sowie dem aktuellen Streaming-Betrieb, soll aber auch die eigenständige Wirtschaftlichkeit der Sendelizenz Wien darstellen. Im günstigen Fall der Verbreitung des bereits hergestellten Programmes für DAB+ auch auf UKW besteht für das bereits vorhandene Personal keine Mehrbelastung. Die Tatsache, dass die XXXX bereits über ein neuwertiges und voll funktionsfähiges Sendestudio verfügt und das Programm von „ XXXX “ für DAB+ in Wien bereits herstellt, spielt einen maßgeblichen Anteil an den geringen Kosten für die Programmverbreitung (Studio, Sendeanlagen, Aufnahmegeräte usw). Ebenso verfügt die XXXX über das Nutzungsrecht der im Eigentum der Muttergesellschaft befindlichen Sendeanlage. Das komplette Musikpaket steht ebenso bereits zur Verfügung. Die XXXX geht von Anlaufkosten in der Höhe von EUR XXXX ,- aus.Die Tatsache, dass die römisch 40 bereits über ein neuwertiges und voll funktionsfähiges Sendestudio verfügt und das Programm von „ römisch 40 “ für DAB+ in Wien bereits herstellt, spielt einen maßgeblichen Anteil an den geringen Kosten für die Programmverbreitung (Studio, Sendeanlagen, Aufnahmegeräte usw). Ebenso verfügt die römisch 40 über das Nutzungsrecht der im Eigentum der Muttergesellschaft befindlichen Sendeanlage. Das komplette Musikpaket steht ebenso bereits zur Verfügung. Die römisch 40 geht von Anlaufkosten in der Höhe von EUR römisch 40 ,- aus. Im Bereich der Gesamtkosten für die UKW- und Kabelverbreitung in Wien geht die XXXX im ersten Betriebsjahr von EUR XXXX ,- und im vierten Betriebsjahr von EUR XXXX ,-aus. Dabei wird aufgrund von Indexanpassungen sowie höherer Vertriebskosten aufgrund höherer Vertriebserträge mit einer Kostensteigerung von 7 % pro Jahr gerechnet. Die größten Posten der Kosten sind für das Personal vorgesehen, welche im ersten Betriebsjahr mit EUR XXXX ,- angesetzt werden.Im Bereich der Gesamtkosten für die UKW- und Kabelverbreitung in Wien geht die römisch 40 im ersten Betriebsjahr von EUR römisch 40 ,- und im vierten Betriebsjahr von EUR römisch 40 ,-aus. Dabei wird aufgrund von Indexanpassungen sowie höherer Vertriebskosten aufgrund höherer Vertriebserträge mit einer Kostensteigerung von 7 % pro Jahr gerechnet. Die größten Posten der Kosten sind für das Personal vorgesehen, welche im ersten Betriebsjahr mit EUR römisch 40 ,- angesetzt werden. Bei den Erträgen rechnet die XXXX mit Einnahmen in der Höhe von EUR XXXX ,- im ersten Betriebsjahr, welche auf EUR XXXX ,- im vierten Betriebsjahr steigen sollen. Die höchsten Erlöse sollen mit dem lokalen Verkauf lukriert werden, welche im ersten Geschäftsjahr EUR XXXX ,- und im vierten Geschäftsjahr EUR XXXX ,- betragen sollen. Hinzu kommt die überregionale Vermarktung (RMS), deren Erlöse im ersten Geschäftsjahr mit EUR XXXX ,- und im vierten Geschäftsjahr mit EUR XXXX ,- angesetzt werden. Weiters wird mit Einnahmen aus Veranstaltungen kalkuliert (EUR XXXX im ersten und EUR XXXX ,- im vierten Geschäftsjahr). Darunter sind Einnahmen durch die Abhaltung und Übertragung von formatkonformen Veranstaltungen zu verstehen. Dies sind z.B. Folkloreveranstaltungen, klassische Frühschoppen und Konzerte.Bei den Erträgen rechnet die römisch 40 mit Einnahmen in der Höhe von EUR römisch 40 ,- im ersten Betriebsjahr, welche auf EUR römisch 40 ,- im vierten Betriebsjahr steigen sollen. Die höchsten Erlöse sollen mit dem lokalen Verkauf lukriert werden, welche im ersten Geschäftsjahr EUR römisch 40 ,- und im vierten Geschäftsjahr EUR römisch 40 ,- betragen sollen. Hinzu kommt die überregionale Vermarktung (RMS), deren Erlöse im ersten Geschäftsjahr mit EUR römisch 40 ,- und im vierten Geschäftsjahr mit EUR römisch 40 ,- angesetzt werden. Weiters wird mit Einnahmen aus Veranstaltungen kalkuliert (EUR römisch 40 im ersten und EUR römisch 40 ,- im vierten Geschäftsjahr). Darunter sind Einnahmen durch die Abhaltung und Übertragung von formatkonformen Veranstaltungen zu verstehen. Dies sind z.B. Folkloreveranstaltungen, klassische Frühschoppen und Konzerte. Im Hinblick auf die zu erwartenden Einnahmen geht die XXXX unter Anwendung einer vorsichtigen Prognose und aufgrund der derzeit bestehenden Situation sowie zahlreicher Befragungen innerhalb der in Frage kommenden Werbezielgruppe davon aus, dass zumindest 5 % der jetzt am Werbemarkt teilnehmenden Wirtschaftstreibenden künftig auf „ XXXX “ werben werden; dies in einer Größenordnung von durchschnittlich EUR XXXX ,- bis EUR XXXX ,- pro Monat. Weitere 15 % werden in einer Größenordnung von durchschnittlich EUR XXXX ,- bis EUR XXXX ,- bei „ XXXX “ werben. Dies lässt realistisch einen Werbeertrag von zumindest EUR XXXX bereits in den ersten zwölf Monaten ab Sendestart erwarten. „ XXXX “ wird mit einem marktorientierten Sekundenpreis von XXXX im ersten Jahr starten.Im Hinblick auf die zu erwartenden Einnahmen geht die römisch 40 unter Anwendung einer vorsichtigen Prognose und aufgrund der derzeit bestehenden Situation sowie zahlreicher Befragungen innerhalb der in Frage kommenden Werbezielgruppe davon aus, dass zumindest 5 % der jetzt am Werbemarkt teilnehmenden Wirtschaftstreibenden künftig auf „ römisch 40 “ werben werden; dies in einer Größenordnung von durchschnittlich EUR römisch 40 ,- bis EUR römisch 40 ,- pro Monat. Weitere 15 % werden in einer Größenordnung von durchschnittlich EUR römisch 40 ,- bis EUR römisch 40 ,- bei „ römisch 40 “ werben. Dies lässt realistisch einen Werbeertrag von zumindest EUR römisch 40 bereits in den ersten zwölf Monaten ab Sendestart erwarten. „ römisch 40 “ wird mit einem marktorientierten Sekundenpreis von römisch 40 im ersten Jahr starten. Dadurch dass die XXXX das Programm „ XXXX “ bereits herstellt, kann das bereitgestellte Anfangskapital für den Betrieb auf UKW in Wien so gut wie ausschließlich für die Kosten des neuen Radiosenders im Programmbereich und im Vertrieb verwendet werden. Ein geringer Teil der Anfangsinvestitionen wird für die Bekanntmachung der Marke „ XXXX “ investiert werden.Dadurch dass die römisch 40 das Programm „ römisch 40 “ bereits herstellt, kann das bereitgestellte Anfangskapital für den Betrieb auf UKW in Wien so gut wie ausschließlich für die Kosten des neuen Radiosenders im Programmbereich und im Vertrieb verwendet werden. Ein geringer Teil der Anfangsinvestitionen wird für die Bekanntmachung der Marke „ römisch 40 “ investiert werden. Die XXXX verfügt zur Sicherstellung der Finanzierung des Betriebes neben ihrem Eigenkapital auch über die verbindliche Zusage der XXXX und XXXX über die Bereitstellung einer Finanzierung von EUR XXXX ,- bei Bedarf. Dieser Betrag steht der XXXX ab dem UKW-Sendestart uneingeschränkt zur Verfügung. Ferner haben die Geschäftsführer XXXX sowie XXXX die Erklärung abgegeben, bei Zuteilung der Lizenz eine weitere Hafteinlage in der Höhe von jeweils EUR XXXX ,- zu leisten. Dadurch stehen – auch kurzfristig – XXXX ,- bereit. Die XXXX verfügt auf Grund ihrer bestehenden Aktivitäten bereits über die komplette Infrastruktur (Sendestudio, Sendeanlagen, Aufnahmegräte) zur Herstellung und Verbreitung eines Radioprogrammes, weswegen in diesem Bereich keinerlei Investitionen getätigt werden müssen. Dadurch steht das bereitgestellte Kapital so gut wie zur Gänze ab dem Programmstart und der Verbreitung zur Verfügung.Die römisch 40 verfügt zur Sicherstellung der Finanzierung des Betriebes neben ihrem Eigenkapital auch über die verbindliche Zusage der römisch 40 und römisch 40 über die Bereitstellung einer Finanzierung von EUR römisch 40 ,- bei Bedarf. Dieser Betrag steht der römisch 40 ab dem UKW-Sendestart uneingeschränkt zur Verfügung. Ferner haben die Geschäftsführer römisch 40 sowie römisch 40 die Erklärung abgegeben, bei Zuteilung der Lizenz eine weitere Hafteinlage in der Höhe von jeweils EUR römisch 40 ,- zu leisten. Dadurch stehen – auch kurzfristig – römisch 40 ,- bereit. Die römisch 40 verfügt auf Grund ihrer bestehenden Aktivitäten bereits über die komplette Infrastruktur (Sendestudio, Sendeanlagen, Aufnahmegräte) zur Herstellung und Verbreitung eines Radioprogrammes, weswegen in diesem Bereich keinerlei Investitionen getätigt werden müssen. Dadurch steht das bereitgestellte Kapital so gut wie zur Gänze ab dem Programmstart und der Verbreitung zur Verfügung. Die XXXX geht davon aus, dass ihr ab 2023 und nach Ablauf der Frist für die Teilnahme am Radiotest (
- Halbjahr 2023) durch die Verbreitung von „ XXXX “ auf DAB+ in Wien auch Erträge aus der RMS zufließen werden. Dabei rechnet sie, dass die Hörerzahlen durch den UKW-Empfang gegenüber der Verbreitung über DAB+ rasch und stark zunehmen werde und mit einem angesetzten Ertrag von EUR XXXX zusätzlich aus dem UKW-Betrieb zu rechnen ist.Die römisch 40 geht davon aus, dass ihr ab 2023 und nach Ablauf der Frist für die Teilnahme am Radiotest (
- Halbjahr 2023) durch die Verbreitung von „ römisch 40 “ auf DAB+ in Wien auch Erträge aus der RMS zufließen werden. Dabei rechnet sie, dass die Hörerzahlen durch den UKW-Empfang gegenüber der Verbreitung über DAB+ rasch und stark zunehmen werde und mit einem angesetzten Ertrag von EUR römisch 40 zusätzlich aus dem UKW-Betrieb zu rechnen ist. Technisches Konzept Das von der XXXX vorgelegte technische Konzept ist technisch realisierbar.Das von der römisch 40 vorgelegte technische Konzept ist technisch realisierbar. Das der XXXX zurechenbare Versorgungsgebiete „ XXXX “ ist aufgrund der geographischen Entfernung vom verfahrensgegenständlichen Versorgungsgebiet vollständig entkoppelt.Das der römisch 40 zurechenbare Versorgungsgebiete „ römisch 40 “ ist aufgrund der geographischen Entfernung vom verfahrensgegenständlichen Versorgungsgebiet vollständig entkoppelt. Das der XXXX zurechenbare Versorgungsgebiet „ XXXX XXXX “ ist aufgrund der geographischen Entfernung vom verfahrensgegenständlichen Versorgungsgebiet vollständig entkoppelt.Das der römisch 40 zurechenbare Versorgungsgebiet „ römisch 40 römisch 40 “ ist aufgrund der geographischen Entfernung vom verfahrensgegenständlichen Versorgungsgebiet vollständig entkoppelt. […] 2.
- Zur XXXX (Beschwerdeführerin)2.
- Zur römisch 40 (Beschwerdeführerin) Antrag, Antrag Die XXXX beantragt die Erteilung einer Zulassung unter Zuordnung der ausgeschriebenen Übertragungskapazität „WIEN 11 (KW Simmering) 106,5 MHz“ zur Schaffung eines neuen Versorgungsgebietes.Die römisch 40 beantragt die Erteilung einer Zulassung unter Zuordnung der ausgeschriebenen Übertragungskapazität „WIEN 11 (KW Simmering) 106,5 MHz“ zur Schaffung eines neuen Versorgungsgebietes. Gesellschaftsstruktur und Beteiligungen, Gesellschaftsstruktur und Beteiligungen Die XXXX , […]Die römisch 40 , […] Bisherige Tätigkeit als Rundfunkveranstalterin Die XXXX verfügt derzeit über keine Zulassung nach dem PrR-G.Die römisch 40 verfügt derzeit über keine Zulassung nach dem PrR-G. Der XXXX wurde mit Bescheid der KommAustria vom 02.03.2022, KOA XXXX die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogrammes für das Versorgungsgebiet „ XXXX “ unter Nutzung der Übertragungskapazität „ XXXX “ erteilt. Zwischenzeitlich zog die XXXX den der Zulassung zugrunde gelegten Antrag zurück.Der römisch 40 wurde mit Bescheid der KommAustria vom 02.03.2022, KOA römisch 40 die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogrammes für das Versorgungsgebiet „ römisch 40 “ unter Nutzung der Übertragungskapazität „ römisch 40 “ erteilt. Zwischenzeitlich zog die römisch 40 den der Zulassung zugrunde gelegten Antrag zurück. Geplantes Programm Das geplante Programm „ XXXX umfasst ein eigengestaltetes „24-Stunden-Informationsradio“ für die Zielgruppe der 14- bis 59-Jährigen. Erwartet wird, eine „gut ausbildete Zielgruppe“ zu erreichen, welche über ein überdurchschnittliches Einkommen verfügt. Das Format setzt rund um die Uhr auf Information, Nachrichten und Talk, u.a. zu den Themen Innenpolitik, Europa, Weltgeschehen, Business, Kultur, Sport, Wissenschaft, Medien und Web. Das Programm sendet Weltnachrichten, nationale Nachrichten, Beiträge und Sendungen, die in Kooperation mit der Redaktion der „ XXXX “ erstellt werden. Zu Wort kommen dabei auch interviewte Personen, Redaktionsmitglieder sowie die Hörerschaft selbst.Das geplante Programm „ römisch 40 umfasst ein eigengestaltetes „24-Stunden-Informationsradio“ für die Zielgruppe der 14- bis 59-Jährigen. Erwartet wird, eine „gut ausbildete Zielgruppe“ zu erreichen, welche über ein überdurchschnittliches Einkommen verfügt. Das Format setzt rund um die Uhr auf Information, Nachrichten und Talk, u.a. zu den Themen Innenpolitik, Europa, Weltgeschehen, Business, Kultur, Sport, Wissenschaft, Medien und Web. Das Programm sendet Weltnachrichten, nationale Nachrichten, Beiträge und Sendungen, die in Kooperation mit der Redaktion der „ römisch 40 “ erstellt werden. Zu Wort kommen dabei auch interviewte Personen, Redaktionsmitglieder sowie die Hörerschaft selbst. Um die Voraussetzung für die Teilnahme am demokratischen Diskurs zu schaffen, bedarf es einer informierten Bevölkerung. Die Schaffung eines kostenlos konsumierbaren 24-Stunden-Radiosenders, der ausschließlich auf Information setzt, bedeutet eine niederschwellig zugängliche Bereicherung im Alltag der Medienkonsumenten aller Alters- und Bevölkerungsgruppen. Das geplante Programm bietet mit einer Vorauswahl an Informationen gewissermaßen einen Filter gegen die Informationsflut und ergänzt die bestehende Medien-Auswahlmöglichkeit der Zuhörerschaft. Der Programmansatz des Informationsradios soll einmalig sein und soll eine bisher ungenutzte Lücke im Wiener Radiomarkt schließen, womit die hohe gesellschaftspolitische Relevanz bestärkt werden soll. Die XXXX setzt auf eine langjährige partnerschaftliche Zusammenarbeit mit der XXXX und kombiniert diese mit neuen Ausspielwegen als „Audio-On-Demand“ Nachrichtenangebot rund um die Uhr.Die römisch 40 setzt auf eine langjährige partnerschaftliche Zusammenarbeit mit der römisch 40 und kombiniert diese mit neuen Ausspielwegen als „Audio-On-Demand“ Nachrichtenangebot rund um die Uhr. Das Format wird rund um die Uhr auf Information, Nachrichten und Talk u.a. zu den Themen: Innenpolitik, Europa, Weltgeschehen, Wien, Business & Börse, Kultur, Sport, Wissenschaft, Medien und Web setzen. Das Verhältnis Wort zu Musik wird voraussichtlich 95:5 Prozent betragen. Der Musikanteil des Senders wird somit etwa bei 5 % liegen, Musik wird allenfalls als „Brücke“ zwischen unterschiedlichen Programmen oder vor einem Live-Einstieg gespielt bzw. wenn sie im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung eine Rolle spielt, wie bei der Vorstellung von Musikneuerscheinungen (neue Alben) oder Konzertnachbesprechungen. Die Darstellungsformen im Programm werden sich aus dem gesamten klassischen Repertoire der Mediengattung Hörfunk bedienen: vom „ XXXX “ moderierte Nachricht, Shorty (= erklärender Teil einer Nachricht), Interview, Reportagen, gebauter Beitrag, Kommentar/Glosse, Umfrage, Bericht, Feature.Die Darstellungsformen im Programm werden sich aus dem gesamten klassischen Repertoire der Mediengattung Hörfunk bedienen: vom „ römisch 40 “ moderierte Nachricht, Shorty (= erklärender Teil einer Nachricht), Interview, Reportagen, gebauter Beitrag, Kommentar/Glosse, Umfrage, Bericht, Feature. Auch eine aktive Einbindung der Hörerschaft wird innerhalb des Programms eine Rolle spielen (Sprachnachrichten, Interviews, Telefoninterviews oä.). In Ausnahmefällen werden sich bei „breaking news“ Reporterinnen oder Reporter live vom Ort des Geschehens melden. Das Radioprogramm wird sich in solchen Fällen live in politische Pressekonferenzen, zu Theaterpremieren oder zu ausgewählten national wichtigen Sport- und Kulturereignissen schalten. Diese Live-Einstiege werden ein wichtiges Element des News-Senders bilden, werden aber die Ausnahme bleiben. Bei solchen Ereignissen wird damit die starre Programmuhr aufgebrochen. Innerhalb der Primetime des wortbasierten Senders - während der Woche zwischen 06:00 bis 18:00 Uhr - werden die Nachrichten aktuell programmiert: „Nonstop News“. Da besonders in der Früh das Informationsbedürfnis hoch ist, soll es ab 06:00 Uhr alle 15 Minuten ausführliche Nachrichten geben und zusätzlich sollen Topthemen im Detail beleuchtet werden. Die Nachrichten werden nach ähnlichen Regeln programmiert wie ein „Top 40“-Musikformat: Die wichtigste, „heißeste“ Nachricht rotiert am schnellsten, die Einzelinformation ist kurz und auf den Punkt gebracht, mehrmals in der Stunde sollen die Top-Meldungen gebracht werden. Am Wochenende folgt der „ XXXX “ einem leicht abweichenden Rhythmus, mit einem Einstieg in die aktuelle Berichterstattung am Samstag von 08:00 bis 10:00 Uhr und dann wieder von 12:00 bis 18:00 Uhr. Am Sonntag beschränkt sich die aktuelle Berichterstattung auf die Nachmittagsschiene (mit Schwerpunkt auf Sport). In beiden Fällen wird von 10:00 bis 12:00 Uhr als „Wochenendausgabe“ das Thema der Woche bzw. das Interview der Woche ausgestrahlt. Regelmäßiges Element wird am Samstag auch das „ XXXX “ bzw. „ XXXX “ sein (ein längeres – im Regelfall voraufgezeichnetes – Gespräch mit einer wesentlichen Person des Zeitgeschehens).Innerhalb der Primetime des wortbasierten Senders - während der Woche zwischen 06:00 bis 18:00 Uhr - werden die Nachrichten aktuell programmiert: „Nonstop News“. Da besonders in der Früh das Informationsbedürfnis hoch ist, soll es ab 06:00 Uhr alle 15 Minuten ausführliche Nachrichten geben und zusätzlich sollen Topthemen im Detail beleuchtet werden. Die Nachrichten werden nach ähnlichen Regeln programmiert wie ein „Top 40“-Musikformat: Die wichtigste, „heißeste“ Nachricht rotiert am schnellsten, die Einzelinformation ist kurz und auf den Punkt gebracht, mehrmals in der Stunde sollen die Top-Meldungen gebracht werden. Am Wochenende folgt der „ römisch 40 “ einem leicht abweichenden Rhythmus, mit einem Einstieg in die aktuelle Berichterstattung am Samstag von 08:00 bis 10:00 Uhr und dann wieder von 12:00 bis 18:00 Uhr. Am Sonntag beschränkt sich die aktuelle Berichterstattung auf die Nachmittagsschiene (mit Schwerpunkt auf Sport). In beiden Fällen wird von 10:00 bis 12:00 Uhr als „Wochenendausgabe“ das Thema der Woche bzw. das Interview der Woche ausgestrahlt. Regelmäßiges Element wird am Samstag auch das „ römisch 40 “ bzw. „ römisch 40 “ sein (ein längeres – im Regelfall voraufgezeichnetes – Gespräch mit einer wesentlichen Person des Zeitgeschehens). Das Thema der Woche wird am Wochenende auch abends wiederholt. Ergänzt wird das Programm mit den klassischen Service-Inhalten, die das Publikum von einem lokalen Sender in Wien erwartet, insbesondere sind dies – das Wetter mit Spezialrubriken wie Wassertemperatur, Schneebericht, Ausflugswetter, Urlaubs- und Schanigartenwetter sowie Verkehrsnachrichten mit einem Schwerpunkt auf öffentliche Verkehrsmittel wie Straßenbahn, Bus, Bahn und sonstige Verkehrsmittel wie „Bikes“. In den Abend- und Nachtstunden werden voraufgezeichnete Radiosendungen zu unterschiedlichen Themen ausgestrahlt, wie z.B. Thema des Tages (bzw. der Woche) zu aktuellen Ereignissen; „ XXXX “ – Promis ganz persönlich, privat im Beisl bei einem Bier; Zeit zum Zuhören – Im Mittelpunkt stehen neue Hörbücher und Podcasts; Gut Leben – die Radiosendung zum Glücklichwerden; Geschichte. Über in Vergessenheit geratene Ereignisse, historische Persönlichkeiten und überraschende Zusammenhänge in der Geschichte der Menschen; Interview des Tages (bzw. der Woche); „Talk Shows“ (Aufzeichnungen von öffentlichen Podiumsdiskussionen vor Publikum), z.B. am Sonntagvormittag im Rahmen einer Matinee. Dazu ist geplant, derartige öffentliche Veranstaltungen gemeinsam mit kulturellen und gesellschaftlichen Institutionen oder gemeinsam mit anderen Medienpartnern zu organisieren: „Hörbuch der Woche“; Die Welt von morgen. All diese Sendungen werden in Zusammenarbeit mit „profilierten Podcaster:innen“ erstellt und zeitgleich mit der Veröffentlichung ausgestrahlt. Für die Ausstrahlung im Radio wird in Zukunft die Länge vereinheitlicht. Es ist davon auszugeben, dass künftig mehr und unterschiedliche Sendungen produziert werden. Diese Sendungen werden auch im Programm regelmäßig wiederholt.In den Abend- und Nachtstunden werden voraufgezeichnete Radiosendungen zu unterschiedlichen Themen ausgestrahlt, wie z.B. Thema des Tages (bzw. der Woche) zu aktuellen Ereignissen; „ römisch 40 “ – Promis ganz persönlich, privat im Beisl bei einem Bier; Zeit zum Zuhören – Im Mittelpunkt stehen neue Hörbücher und Podcasts; Gut Leben – die Radiosendung zum Glücklichwerden; Geschichte. Über in Vergessenheit geratene Ereignisse, historische Persönlichkeiten und überraschende Zusammenhänge in der Geschichte der Menschen; Interview des Tages (bzw. der Woche); „Talk Shows“ (Aufzeichnungen von öffentlichen Podiumsdiskussionen vor Publikum), z.B. am Sonntagvormittag im Rahmen einer Matinee. Dazu ist geplant, derartige öffentliche Veranstaltungen gemeinsam mit kulturellen und gesellschaftlichen Institutionen oder gemeinsam mit anderen Medienpartnern zu organisieren: „Hörbuch der Woche“; Die Welt von morgen. All diese Sendungen werden in Zusammenarbeit mit „profilierten Podcaster:innen“ erstellt und zeitgleich mit der Veröffentlichung ausgestrahlt. Für die Ausstrahlung im Radio wird in Zukunft die Länge vereinheitlicht. Es ist davon auszugeben, dass künftig mehr und unterschiedliche Sendungen produziert werden. Diese Sendungen werden auch im Programm regelmäßig wiederholt. Die Primetime des Programms wird werktags ab 06:00 Uhr früh auf einen wiederkennbaren Ablauf setzen. In dieser Zeit werden die Nachrichten aktuell programmiert: Zur vollen, zur Viertel-, zur halben und zur Dreiviertelstunde startet jeweils der Newsblock mit dem Aufmacher, den Headlines und einem Überblick über die bevorstehenden Meldungen („ XXXX “). Hier kann sich die Hörerschaft kurz und prägnant informieren, bevor es vertiefend in die Ressorts geht. Der wiederkehrende Rhythmus sorgt für Vertrautheit im Ablauf. Zweimal pro Stunde -jeweils um :12 und um :42 - sind Vorkehrungen für einen Werbeblock getroffen, bevor ein neuer Newsblock startet. Um :27 und um :57 wird eine (vorproduzierte) Kurzfassung aktueller Podcasts ausgestrahlt, das kann auch ein Programmhinweis für eine Abendsendung sein.Die Primetime des Programms wird werktags ab 06:00 Uhr früh auf einen wiederkennbaren Ablauf setzen. In dieser Zeit werden die Nachrichten aktuell programmiert: Zur vollen, zur Viertel-, zur halben und zur Dreiviertelstunde startet jeweils der Newsblock mit dem Aufmacher, den Headlines und einem Überblick über die bevorstehenden Meldungen („ römisch 40 “). Hier kann sich die Hörerschaft kurz und prägnant informieren, bevor es vertiefend in die Ressorts geht. Der wiederkehrende Rhythmus sorgt für Vertrautheit im Ablauf. Zweimal pro Stunde -jeweils um :12 und um :42 - sind Vorkehrungen für einen Werbeblock getroffen, bevor ein neuer Newsblock startet. Um :27 und um :57 wird eine (vorproduzierte) Kurzfassung aktueller Podcasts ausgestrahlt, das kann auch ein Programmhinweis für eine Abendsendung sein. Die Stundenuhren der längeren Radiosendungen verfolgen ein abweichendes Schema: Beginnend mit der Patronanz wird eine prominente Werbemöglichkeit etabliert für den XXXX “. Die Radiosendung wird dabei im Regelfall nur zweimal unterbrochen für einen Werbeblock um :20 bzw. um :
- Bei kürzeren Sendungen wird es bei dieser Unterbrechung auch die Möglichkeit geben, eine weitere Sendung auszustrahlen. Um Hörgewohnheiten herauszubilden, ist der Beginn einer neuen Sendung immer zur vollen Stunde essenziell.Die Stundenuhren der längeren Radiosendungen verfolgen ein abweichendes Schema: Beginnend mit der Patronanz wird eine prominente Werbemöglichkeit etabliert für den römisch 40 “. Die Radiosendung wird dabei im Regelfall nur zweimal unterbrochen für einen Werbeblock um :20 bzw. um :
- Bei kürzeren Sendungen wird es bei dieser Unterbrechung auch die Möglichkeit geben, eine weitere Sendung auszustrahlen. Um Hörgewohnheiten herauszubilden, ist der Beginn einer neuen Sendung immer zur vollen Stunde essenziell. Das Programm wird im Regelfall eigengestaltet. So wird ein auf die Interessen im Wiener Versorgungsgebiet Bedacht nehmendes Programm produziert werden, das zu einer größeren Meinungsvielfalt beitragen und einen hohen Bezug zu Wien aufweisen soll. Es soll eine hörbare Informationsalternative zum musikbasierten Mainstream-Angebot geboten werden. Einzelne Radiosendungen für das Wochenende und die Abend- und Nachtschiene werden teilweise gemeinsam mit „profilierten und erfahrenen Podcaster:innen“ produziert und nach redaktioneller Prüfung durch die Radioredaktion der XXXX übernommen. Es kann dabei zu redaktionellen Kürzungen bzw. Adaptionen kommen.Das Programm wird im Regelfall eigengestaltet. So wird ein auf die Interessen im Wiener Versorgungsgebiet Bedacht nehmendes Programm produziert werden, das zu einer größeren Meinungsvielfalt beitragen und einen hohen Bezug zu Wien aufweisen soll. Es soll eine hörbare Informationsalternative zum musikbasierten Mainstream-Angebot geboten werden. Einzelne Radiosendungen für das Wochenende und die Abend- und Nachtschiene werden teilweise gemeinsam mit „profilierten und erfahrenen Podcaster:innen“ produziert und nach redaktioneller Prüfung durch die Radioredaktion der römisch 40 übernommen. Es kann dabei zu redaktionellen Kürzungen bzw. Adaptionen kommen. Die XXXX legte der KommAustria neben Sendeuhren auch ein Redaktionsstatut vor.Die römisch 40 legte der KommAustria neben Sendeuhren auch ein Redaktionsstatut vor. Fachliche und organisatorische Voraussetzungen Die XXXX , war als XXXX ., bereits Veranstalterin eines analogen, terrestrischen Hörfunkprogramms.Die römisch 40 , war als römisch 40 ., bereits Veranstalterin eines analogen, terrestrischen Hörfunkprogramms. Zudem verfolgt sie eine österreichweite Multiplattformstrategie, in welcher ergänzend das Programm als digitales Radio, über Kabelnetze, als Streaming und mit Applikationen empfangbar sein soll. Als Geschäftsführer der XXXX fungiert XXXX . Neben dem Studium der XXXX absolvierte er Ausbildungen als Print- und Hörfunkjournalist und war für diverse österreichische Tageszeitungen journalistisch tätig. XXXX gründete er gemeinsam mit lokalen und internationalen Partnern XXXX ist zudem Geschäftsführer der XXXX sowie Geschäftsführer der XXXX .Als Geschäftsführer der römisch 40 fungiert römisch 40 . Neben dem Studium der römisch 40 absolvierte er Ausbildungen als Print- und Hörfunkjournalist und war für diverse österreichische Tageszeitungen journalistisch tätig. römisch 40 gründete er gemeinsam mit lokalen und internationalen Partnern römisch 40 ist zudem Geschäftsführer der römisch 40 sowie Geschäftsführer der römisch 40 . Als Redaktionsassistenz ist XXXX vorgesehen. Neben einer Schauspielausbildung ( XXXX in XXXX ) studierte sie XXXX an der Universität Wien und absolvierte in weiterer Folge den XXXX an der Fachhochschule XXXX . Zudem legte XXXX in Wien ab. Sie arbeitete in der Kommunikationsabteilung des XXXX , im Architekturbüro XXXX und als Assistentin des künstlerischen Leiters von XXXX . Sie etablierte sich als Sprecherin für Werbung. Derzeit ist sie als Assistentin des Geschäftsführers und Projektmanagerin bei der XXXX angestellt und verantwortet auch die digitale Repräsentation des Unternehmens. Zudem ist sie Teil des Vorstands im gemeinnützigen Verein „ XXXX “, dessen Ziel es ist, Künstler zu vernetzen und Projekte aus allen Sparten der Kunst zu unterstützen und zu fördern.Als Redaktionsassistenz ist römisch 40 vorgesehen. Neben einer Schauspielausbildung ( römisch 40 in römisch 40 ) studierte sie römisch 40 an der Universität Wien und absolvierte in weiterer Folge den römisch 40 an der Fachhochschule römisch 40 . Zudem legte römisch 40 in Wien ab. Sie arbeitete in der Kommunikationsabteilung des römisch 40 , im Architekturbüro römisch 40 und als Assistentin des künstlerischen Leiters von römisch 40 . Sie etablierte sich als Sprecherin für Werbung. Derzeit ist sie als Assistentin des Geschäftsführers und Projektmanagerin bei der römisch 40 angestellt und verantwortet auch die digitale Repräsentation des Unternehmens. Zudem ist sie Teil des Vorstands im gemeinnützigen Verein „ römisch 40 “, dessen Ziel es ist, Künstler zu vernetzen und Projekte aus allen Sparten der Kunst zu unterstützen und zu fördern. XXXX ist als Nachrichtensprecher vorgesehen, welcher nach Absolvierung eines XXXX und einer Sprecherausbildung bei XXXX sowie einer Weiterbildung zum XXXX als Sprecher beim Radio begann. Er verfügt über 25 Jahre Berufserfahrung als Radiomoderator, Nachrichtensprecher, Redakteur, Reporter und Werbesprecher ua bei den Sendern XXXX war unter anderem Sprecher, Kommentator, Redakteur, Reporter und XXXX und XXXX und arbeitet heute auch als Sprechtrainer und Kommentator bei XXXX . römisch 40 ist als Nachrichtensprecher vorgesehen, welcher nach Absolvierung eines römisch 40 und einer Sprecherausbildung bei römisch 40 sowie einer Weiterbildung zum römisch 40 als Sprecher beim Radio begann. Er verfügt über 25 Jahre Berufserfahrung als Radiomoderator, Nachrichtensprecher, Redakteur, Reporter und Werbesprecher ua bei den Sendern römisch 40 war unter anderem Sprecher, Kommentator, Redakteur, Reporter und römisch 40 und römisch 40 und arbeitet heute auch als Sprechtrainer und Kommentator bei römisch 40 . Als weiterer Nachrichtensprecher ist XXXX vorgesehen, der seit einem Intensivkurs XXXX im Radio tätig ist. Bei den Sendern der XXXX als auch bei XXXX war er in leitender Funktion tätig und ist seit 2012 bei „ XXXX als Nachrichtensprecher zu hören.Als weiterer Nachrichtensprecher ist römisch 40 vorgesehen, der seit einem Intensivkurs römisch 40 im Radio tätig ist. Bei den Sendern der römisch 40 als auch bei römisch 40 war er in leitender Funktion tätig und ist seit 2012 bei „ römisch 40 als Nachrichtensprecher zu hören. XXXX ist ebenfalls als Nachrichtensprecher eingeplant. Nach dem Abschluss einer Schauspielschule in XXXX absolvierte er ein Praktikum bei XXXX . Neben der XXXX und seinen Aktivitäten für „ XXXX “ ist er außerdem als Singer/Songwriter und Sprecher tätig. 2018 absolvierte er einen XXXX . Derzeit leiht er seine Stimme vor allem XXXX uvm römisch 40 ist ebenfalls als Nachrichtensprecher eingeplant. Nach dem Abschluss einer Schauspielschule in römisch 40 absolvierte er ein Praktikum bei römisch 40 . Neben der römisch 40 und seinen Aktivitäten für „ römisch 40 “ ist er außerdem als Singer/Songwriter und Sprecher tätig. 2018 absolvierte er einen römisch 40 . Derzeit leiht er seine Stimme vor allem römisch 40 uvm Im Bereich Content Management soll XXXX eingesetzt werden. Sie absolvierte die XXXX , eine Sprecherausbildung in XXXX und ist zudem zertifizierter Coach, spezialisiert auf XXXX . Sie sammelte zudem Erfahrungen als Journalistin für Fachmedien der XXXX und befindet sich laufend berufsbegleitend in Weiterbildung in den Bereichen XXXX . Sie ist im Vorstand des XXXX .Im Bereich Content Management soll römisch 40 eingesetzt werden. Sie absolvierte die römisch 40 , eine Sprecherausbildung in römisch 40 und ist zudem zertifizierter Coach, spezialisiert auf römisch 40 . Sie sammelte zudem Erfahrungen als Journalistin für Fachmedien der römisch 40 und befindet sich laufend berufsbegleitend in Weiterbildung in den Bereichen römisch 40 . Sie ist im Vorstand des römisch 40 . Im Bereich Werbedisposition/Administration soll XXXX eingesetzt werden. Seit mehr als zwanzig Jahren ist sie als freie Lektorin für XXXX tätig und übernimmt administrative und organisatorische Aufgaben für XXXX . Sie war bisher für Radio „ XXXX “ im Bereich Werbedisposition und Administration tätig.Im Bereich Werbedisposition/Administration soll römisch 40 eingesetzt werden. Seit mehr als zwanzig Jahren ist sie als freie Lektorin für römisch 40 tätig und übernimmt administrative und organisatorische Aufgaben für römisch 40 . Sie war bisher für Radio „ römisch 40 “ im Bereich Werbedisposition und Administration tätig. Im Bereich Administration soll XXXX eingesetzt werden. Er war jahrelang für die Weiterentwicklung diverser Softwarelösungen bei der XXXX tätig. Zuvor absolvierte er an der XXXX den Lehrgang für Business Administration und ist geprüfter XXXX ).Im Bereich Administration soll römisch 40 eingesetzt werden. Er war jahrelang für die Weiterentwicklung diverser Softwarelösungen bei der römisch 40 tätig. Zuvor absolvierte er an der römisch 40 den Lehrgang für Business Administration und ist geprüfter römisch 40 ). Der Sendestandort befindet sich im Headquarter der XXXX in XXXX . Die XXXX hat ihrem Gesellschaftsvertrag folgend einen Programmbeirat bestellt, welcher die Geschäftsführung, den Programmverantwortlichen und die Generalversammlung in allen Programmfragen beraten und unterstützen und gegebenenfalls auf Missstände hinweisen soll. Dieser besteht aus maximal elf Mitgliedern aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen und soll durch seine Tätigkeit insbesondere auch die Pluralität des Programms fördern und zur Sicherung der Meinungsvielfalt beitragen.Der Sendestandort befindet sich im Headquarter der römisch 40 in römisch 40 . Die römisch 40 hat ihrem Gesellschaftsvertrag folgend einen Programmbeirat bestellt, welcher die Geschäftsführung, den Programmverantwortlichen und die Generalversammlung in allen Programmfragen beraten und unterstützen und gegebenenfalls auf Missstände hinweisen soll. Dieser besteht aus maximal elf Mitgliedern aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen und soll durch seine Tätigkeit insbesondere auch die Pluralität des Programms fördern und zur Sicherung der Meinungsvielfalt beitragen. Mit der Redaktion von „ XXXX “ verbindet die Unternehmensgruppe der XXXX laut eigenen Angaben eine langjährige partnerschaftliche Zusammenarbeit. Als Vertragspartner der XXXX erhält die XXXX Nachrichten direkt aus der XXXX . Der XXXX versorgt sie dabei mit verschiedenen Tagesvorschauen, Wochenprogrammen und Avisi. Als optionaler Zusatz stehen die Planungsinformationen auch als Termindatenbank zur Verfügung. Umfasst sind davon auch „ XXXX “, die die Suche nach Meldungen zu bestimmten Themen, Orten, Personen oder Begriffen ermöglichen. Das Meldungsarchiv geht außerdem bis ins Jahr 1955 zurück und lässt eine Langzeitperspektive auf Themen zu. Die Kooperation beinhaltet dabei auch die Verwertungsrechte. Lizenzrechtliche Basis ist das Produkt XXXX .Mit der Redaktion von „ römisch 40 “ verbindet die Unternehmensgruppe der römisch 40 laut eigenen Angaben eine langjährige partnerschaftliche Zusammenarbeit. Als Vertragspartner der römisch 40 erhält die römisch 40 Nachrichten direkt aus der römisch 40 . Der römisch 40 versorgt sie dabei mit verschiedenen Tagesvorschauen, Wochenprogrammen und Avisi. Als optionaler Zusatz stehen die Planungsinformationen auch als Termindatenbank zur Verfügung. Umfasst sind davon auch „ römisch 40 “, die die Suche nach Meldungen zu bestimmten Themen, Orten, Personen oder Begriffen ermöglichen. Das Meldungsarchiv geht außerdem bis ins Jahr 1955 zurück und lässt eine Langzeitperspektive auf Themen zu. Die Kooperation beinhaltet dabei auch die Verwertungsrechte. Lizenzrechtliche Basis ist das Produkt römisch 40 . Das Unternehmen XXXX mit Sitz in XXXX , ist auf Sounddesign spezialisiert ist. Für das Radioprojekt wird XXXX ein Soundkonzept entwickeln.Das Unternehmen römisch 40 mit Sitz in römisch 40 , ist auf Sounddesign spezialisiert ist. Für das Radioprojekt wird römisch 40 ein Soundkonzept entwickeln. Auch mit dem Unternehmen XXXX wird eine Partnerschaft bestehen. Die im Unternehmen entwickelte Technologie ermöglicht eine unhörbare Übermittlung von Daten über Audio. Vergleichbar mit einem QR-Code (nur eben für Radio), erlaubt die Technologie den synchronisierten Empfang von Weblinks auf dem Smartphone über Audio, während man das Radio live hört. Auf diese Weise wird das Radioprogramm visualisiert und begleitet, kuratiert das jeweilige Onlineangebot. Die Technologie unterstützt dabei jede Form der Verbreitung –ob UKW, DAB+ oder Webstream, ob live oder on demand.Auch mit dem Unternehmen römisch 40 wird eine Partnerschaft bestehen. Die im Unternehmen entwickelte Technologie ermöglicht eine unhörbare Übermittlung von Daten über Audio. Vergleichbar mit einem QR-Code (nur eben für Radio), erlaubt die Technologie den synchronisierten Empfang von Weblinks auf dem Smartphone über Audio, während man das Radio live hört. Auf diese Weise wird das Radioprogramm visualisiert und begleitet, kuratiert das jeweilige Onlineangebot. Die Technologie unterstützt dabei jede Form der Verbreitung –ob UKW, DAB+ oder Webstream, ob live oder on demand. Insgesamt wird das Angebot von Anfang an konsequent auf innovative Technologien und Übertragungsmedien ausgerichtet. Die speziell entwickelte und von der XXXX verwendete Broadcasting-Technologie ermöglicht eine schlanke Organisation. Durch die moderne Studiotechnik und Broadcasting-Software kann ein „qualitativ hochwertiges 24-Stunden-Programm sowohl vorproduziert“, als auch „live“ gefahren werden. Dabei wird ein effizienter Ressourceneinsatz nicht auf Kosten der Programm- und Informationsqualität geschehen. Die Einsparung technischer und leitungstechnischer Ausgaben wird in den Ausbau des Programms investiert. Der Unterschied zwischen Live-Betrieb und automatisierter Produktionsabwicklung, die unter Umständen auch nur um Minuten zeitversetzt sein kann, wird für die Zuhörerschaft nicht bemerkbar sein.Insgesamt wird das Angebot von Anfang an konsequent auf innovative Technologien und Übertragungsmedien ausgerichtet. Die speziell entwickelte und von der römisch 40 verwendete Broadcasting-Technologie ermöglicht eine schlanke Organisation. Durch die moderne Studiotechnik und Broadcasting-Software kann ein „qualitativ hochwertiges 24-Stunden-Programm sowohl vorproduziert“, als auch „live“ gefahren werden. Dabei wird ein effizienter Ressourceneinsatz nicht auf Kosten der Programm- und Informationsqualität geschehen. Die Einsparung technischer und leitungstechnischer Ausgaben wird in den Ausbau des Programms investiert. Der Unterschied zwischen Live-Betrieb und automatisierter Produktionsabwicklung, die unter Umständen auch nur um Minuten zeitversetzt sein kann, wird für die Zuhörerschaft nicht bemerkbar sein. Während ein traditioneller Radio-Betrieb umfangreiche Hardware vor Ort voraussetzt (Server, Speichersysteme, Soundprozessoren, Notstromversorgung und Kühlungssysteme), wird nahezu die gesamte Produktionskette in eine online-Cloud verlagert. Dennoch wird eine typische „Radioumgebung“ für das Moderationsteam erhalten. Das Sendesignal kann direkt aus der Cloud oder über kleine „Edge Server“, also Server vor Ort, ausgeliefert werden, womit der Zugriff für Abwicklung und Produktion – nicht nur in Zeiten einer Pandemie – von überall möglich ist und eine maximale Effizienzsteigerung, Skalierbarkeit und Flexibilität verwirklicht. Die technischen Grunderfordernisse setzen dabei auf einen modularen Aufbau, der eine flexible Anpassung der Technik an die (programmlichen) Bedürfnisse ermöglicht. Sowohl die redaktionelle Gestaltung, als auch die Anbindung an die Werbedisposition ist damit ausgerichtet als Software-as-a-Service (SaaS) und von jedem Browser möglich. Finanzielle Voraussetzungen Bezüglich der finanziellen Voraussetzungen [...] Technisches Konzept Das von der XXXX vorgelegte technische Konzept ist frequenztechnisch realisierbar.Das von der römisch 40 vorgelegte technische Konzept ist frequenztechnisch realisierbar. Die XXXX beantragte die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „ XXXX “ unter Nutzung der Übertragungskapazität „ XXXX “. Diese Zulassung […]. Die römisch 40 beantragte die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „ römisch 40 “ unter Nutzung der Übertragungskapazität „ römisch 40 “. Diese Zulassung […]. Die XXXX beantragte die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „ XXXX “ unter Nutzung der Übertragungskapazität „ XXXX “. Diese Zulassung wurde mit Bescheid der KommAustria vom heutigen Tag, XXXX , nicht rechtskräftig der XXXX erteilt. Mit der XXXX können ca. 60 % der versorgten Einwohner der Übertragungskapazität XXXX erreicht werden. Mit der Übertragungskapazität XXXX können ca. 47,1 % der von der Übertragungskapazität „ XXXX “ versorgten Einwohner erreicht werden.Die römisch 40 beantragte die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „ römisch 40 “ unter Nutzung der Übertragungskapazität „ römisch 40 “. Diese Zulassung wurde mit Bescheid der KommAustria vom heutigen Tag, römisch 40 , nicht rechtskräftig der römisch 40 erteilt. Mit der römisch 40 können ca. 60 % der versorgten Einwohner der Übertragungskapazität römisch 40 erreicht werden. Mit der Übertragungskapazität römisch 40 können ca. 47,1 % der von der Übertragungskapazität „ römisch 40 “ versorgten Einwohner erreicht werden.
- Die Stellungnahme der Wiener Landesregierung im gegenständlichen Auswahlverfahren vom 18.01.2023 lautet insb wie folgt: […] Hinsichtlich des Antrags der XXXX wurde vorgebracht, dass – dies unter Verweis auf die bereits im Rahmen der Stellungnahme zur Übertragungskapazität XXXX erfolgte Betonung – diese Form des Programms zwar anspruchsvoll sei, aber der steigenden Informationserwartung an einer Vollversorgung mit aufbereiteten News entspreche. Gleichzeitig würden internationale Beispiele zeigen, dass ein solcher vom Wortprogramm dominierter Sender funktionieren könne. Der Ansatz sei ausreichend differenzierbar und von erfahrenen Radiomacher*innen konzipiert. Sehr skeptisch sei zu betrachten, dass im damaligen Antrag für XXXX zwei Drittel der Erlöse vom Kooperationspartner XXXX hätten kommen sollen, was nun bei gleichbleibender Erlösprognose nur über eigene Vertriebsstrukturen gewährleistet werden solle. Wie das funktionieren könne, führe der Antrag nicht näher aus.Hinsichtlich des Antrags der römisch 40 wurde vorgebracht, dass – dies unter Verweis auf die bereits im Rahmen der Stellungnahme zur Übertragungskapazität römisch 40 erfolgte Betonung – diese Form des Programms zwar anspruchsvoll sei, aber der steigenden Informationserwartung an einer Vollversorgung mit aufbereiteten News entspreche. Gleichzeitig würden internationale Beispiele zeigen, dass ein solcher vom Wortprogramm dominierter Sender funktionieren könne. Der Ansatz sei ausreichend differenzierbar und von erfahrenen Radiomacher*innen konzipiert. Sehr skeptisch sei zu betrachten, dass im damaligen Antrag für römisch 40 zwei Drittel der Erlöse vom Kooperationspartner römisch 40 hätten kommen sollen, was nun bei gleichbleibender Erlösprognose nur über eigene Vertriebsstrukturen gewährleistet werden solle. Wie das funktionieren könne, führe der Antrag nicht näher aus. […] Hinsichtlich der XXXX wurde festgehalten, dass die skizzierte Programmnische, insbesondere hinsichtlich ihrer volkstümlichen Ausrichtung, ein Alleinstellungsmerkmal sei, die auch einen Bezug zum Standort Wien (Schrammeln, Wienerlied) aufweise. Mit Skepsis sei allerdings der sehr positive Blick auf die Entwicklung des Werbemarktes und der damit verbundenen Erlöse zu betrachten insbesondere im Kontext mit dem hochkompetitiven Umfeld am Wiener Markt. Auch seitens der RTR (gemeint wohl: KommAustria) sei der Umstand, dass eine bereits zuerkannte Übertragungskapazität infolge eines Verfahrens beim BVwG schlussendlich zurückgezogen wurde, als aufklärungsbedürftig erschienen. In einer Antwort habe die XXXX auf „gravierende Veränderung“ der Marktsituation verwiesen, weshalb im Bereich Wortanteil sowie bei Mitarbeiter/Sendungen Konzeptanpassungen erforderlich geworden seien.Hinsichtlich der römisch 40 wurde festgehalten, dass die skizzierte Programmnische, insbesondere hinsichtlich ihrer volkstümlichen Ausrichtung, ein Alleinstellungsmerkmal sei, die auch einen Bezug zum Standort Wien (Schrammeln, Wienerlied) aufweise. Mit Skepsis sei allerdings der sehr positive Blick auf die Entwicklung des Werbemarktes und der damit verbundenen Erlöse zu betrachten insbesondere im Kontext mit dem hochkompetitiven Umfeld am Wiener Markt. Auch seitens der RTR (gemeint wohl: KommAustria) sei der Umstand, dass eine bereits zuerkannte Übertragungskapazität infolge eines Verfahrens beim BVwG schlussendlich zurückgezogen wurde, als aufklärungsbedürftig erschienen. In einer Antwort habe die römisch 40 auf „gravierende Veränderung“ der Marktsituation verwiesen, weshalb im Bereich Wortanteil sowie bei Mitarbeiter/Sendungen Konzeptanpassungen erforderlich geworden seien.
- Darüber hinaus ist Folgendes (nochmals) festzustellen: Mit den gegenständlich von der Bf angefochtenen Spruchpunkten 1, 2 und 8 des Bescheids vom 27.07.2023, Zl KOA 1.712/23-001 wurde der mitbeteiligten Partei gemäß § 3 Abs 1 und 2 sowie den §§ 5, 6, und 13 Abs 1 Z 3 PrR-G iVm § 13 Abs 7 Z 1 und Abs 9 TKG 2021, für die Dauer von zehn Jahren ab Rechtskraft des Bescheides die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „WIEN 11 (KW Simmering) 106,5 MHz“ erteilt und wurden dazu akzessorische Absprüche getätigt.Mit den gegenständlich von der Bf angefochtenen Spruchpunkten 1, 2 und 8 des Bescheids vom 27.07.2023, Zl KOA 1.712/23-001 wurde der mitbeteiligten Partei gemäß Paragraph 3, Absatz eins und 2 sowie den Paragraphen 5, 6,, und 13 Absatz eins, Ziffer 3, PrR-G in Verbindung mit Paragraph 13, Absatz 7, Ziffer eins und Absatz 9, TKG 2021, für die Dauer von zehn Jahren ab Rechtskraft des Bescheides die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „WIEN 11 (KW Simmering) 106,5 MHz“ erteilt und wurden dazu akzessorische Absprüche getätigt.
- Beweiswürdigung: Die getroffenen Feststellungen können zweifelsfrei dem vorliegenden Verwaltungsakt der belangten Behörde entnommen werden und wurden im Beschwerdeverfahren auch nicht mehr substantiiert bestritten. Zwar behauptet die Beschwerdeführerin in ihrer Beschwerde pauschal, dass sie in dem durch §§ 37 und 39 AVG gewährleisteten Recht auf amtswegige Ermittlung des entscheidungswesentlichen Sachverhalts verletzt worden sei. Sie tätigte jedoch letztlich keinerlei nähere Ausführungen zu den hier konkret festgestellten Verfahrenstatsachen und brachte auch nicht konkret vor, welche zusätzlichen oder anderslautenden Feststellungen die belangte Behörde ihrer Entscheidung zugrunde legen hätte müssen. Die getroffenen Feststellungen können daher ohne Bedenken der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zugrunde gelegt werden, zumal im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht auch nicht hervorgekommen ist, dass die von der belangten Behörde getroffenen und der gerichtlichen Entscheidung zugrunde gelegten Feststellungen nicht mehr aktuell wären.Zwar behauptet die Beschwerdeführerin in ihrer Beschwerde pauschal, dass sie in dem durch Paragraphen 37 und 39 AVG gewährleisteten Recht auf amtswegige Ermittlung des entscheidungswesentlichen Sachverhalts verletzt worden sei. Sie tätigte jedoch letztlich keinerlei nähere Ausführungen zu den hier konkret festgestellten Verfahrenstatsachen und brachte auch nicht konkret vor, welche zusätzlichen oder anderslautenden Feststellungen die belangte Behörde ihrer Entscheidung zugrunde legen hätte müssen. Die getroffenen Feststellungen können daher ohne Bedenken der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zugrunde gelegt werden, zumal im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht auch nicht hervorgekommen ist, dass die von der belangten Behörde getroffenen und der gerichtlichen Entscheidung zugrunde gelegten Feststellungen nicht mehr aktuell wären.
- Rechtliche Beurteilung: Gemäß § 36 KommAustria-Gesetz entscheidet das Bundesverwaltungsgericht wie hier über Beschwerden in jenen Fällen, in denen die KommAustria belangte Behörde ist, durch Senat. Gemäß Paragraph 36, KommAustria-Gesetz entscheidet das Bundesverwaltungsgericht wie hier über Beschwerden in jenen Fällen, in denen die KommAustria belangte Behörde ist, durch Senat. Zu A) Abweisung der Beschwerde 3.
- Die vorrangig interessierenden gesetzlichen Bestimmungen aus dem Bundesgesetz, mit dem Bestimmungen für privaten Hörfunk erlassen werden (Privatradiogesetz – PrR-G), BGBl. I Nr. 20/2001 idF BGBl. I Nr. 83/2023, lauten: 3.
- Die vorrangig interessierenden gesetzlichen Bestimmungen aus dem Bundesgesetz, mit dem Bestimmungen für privaten Hörfunk erlassen werden (Privatradiogesetz – PrR-G), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 20 aus 2001, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 83 aus 2023,, lauten: „Begriffsbestimmungen §
- Im Sinne dieses Bundesgesetzes gilt alsParagraph 2, Im Sinne dieses Bundesgesetzes gilt als
- Hörfunkveranstalter: wer, mit Ausnahme des Österreichischen Rundfunks, Hörfunkprogramme unter seiner redaktionellen Verantwortlichkeit schafft oder zusammenstellt sowie verbreitet oder durch Dritte verbreiten lässt;
- Zulassung: die rundfunk- und fernmelderechtliche Bewilligung zur Ausstrahlung eines Hörfunkprogramms in einem Versorgungsgebiet mit Hilfe der zugeordneten Übertragungskapazitäten oder mittels Multiplex-Plattformen oder Satelliten;
- Versorgungsgebiet: der in der Zulassung durch Angabe der Übertragungskapazität sowie der zu versorgenden Gemeindegebiete umschriebene geografische Raum; […] Zulassung § 3.
(1)Einer Zulassung nach diesem Bundesgesetz durch die Regulierungsbehörde bedarf, wer terrestrischen Hörfunk (analog oder digital) oder Satellitenhörfunk veranstaltet und in Österreich niedergelassen ist. Ein Hörfunkveranstalter gilt dann als in Österreich niedergelassen, wenn er seinen Sitz oder seine Hauptniederlassung in Österreich hat und die redaktionellen Entscheidungen über das Programmangebot in Österreich getroffen werden. Eine Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms ist von der Regulierungsbehörde auf zehn Jahre zu erteilen. Sie ist bei sonstiger Nichtigkeit schriftlich zu erteilen.Paragraph 3,
(1)Einer Zulassung nach diesem Bundesgesetz durch die Regulierungsbehörde bedarf, wer terrestrischen Hörfunk (analog oder digital) oder Satellitenhörfunk veranstaltet und in Österreich niedergelassen ist. Ein Hörfunkveranstalter gilt dann als in Österreich niedergelassen, wenn er seinen Sitz oder seine Hauptniederlassung in Österreich hat und die redaktionellen Entscheidungen über das Programmangebot in Österreich getroffen werden. Eine Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms ist von der Regulierungsbehörde auf zehn Jahre zu erteilen. Sie ist bei sonstiger Nichtigkeit schriftlich zu erteilen.
(2)In der Zulassung sind die Programmgattung, das Programmschema und die Programmdauer zu genehmigen, das Versorgungsgebiet festzulegen und gegebenenfalls die Übertragungskapazitäten zuzuordnen oder die zur Verbreitung genutzten Übertragungswege festzulegen. Die Regulierungsbehörde kann dabei die zur Sicherung der Einhaltung dieses Gesetzes notwendigen Auflagen vorschreiben. Bei Erteilung einer Zulassung an Antragswerber, die keine einheitliche Rechtspersönlichkeit aufweisen, hat die Behörde in der Zulassung anzuordnen, dass der Nachweis der Rechtspersönlichkeit binnen einer Frist von sechs Wochen zu erbringen ist, widrigenfalls die Zulassung als nicht erteilt gilt. […] Antrag auf Zulassung § 5.
(1)Anträge auf Erteilung einer Zulassung können jederzeit, sofern nicht § 13 zur Anwendung kommt, bei der Regulierungsbehörde eingebracht werden.Paragraph 5,
(1)Anträge auf Erteilung einer Zulassung können jederzeit, sofern nicht Paragraph 13, zur Anwendung kommt, bei der Regulierungsbehörde eingebracht werden.
(2)Anträge auf Erteilung einer Zulassung haben jedenfalls zu enthalten: 1. bei juristischen Personen und Personengesellschaften die Satzung oder den Gesellschaftsvertrag; 2. Nachweise über die Erfüllung der in den §§ 7 bis 9 genannten Voraussetzungen;2. Nachweise über die Erfüllung der in den Paragraphen 7 bis 9 genannten Voraussetzungen; 3. eine Darstellung über die für die Verbreitung des Programms vorgesehenen Übertragungswege:
- a)im Fall von analogem terrestrischem Hörfunk: eine Darstellung der für die Verbreitung geplanten Übertragungskapazitäten, insbesondere den geplanten Sendestandort, die geplante Frequenz, die Sendestärke und die Antennencharakteristik;
- b)im Fall von digitalem terrestrischem Hörfunk: insbesondere Nachweise über das Vorliegen von Vereinbarungen über die Nutzung von Übertragungskapazitäten eines Multiplex-Betreibers für den Fall der Zulassungserteilung sowie Angaben über das versorgte Gebiet;
- c)im Fall des Satellitenhörfunks: Angaben, über welchen Satelliten und welche Erd-Satelliten-Sendestationen das Programm verbreitet werden soll, Angaben über das versorgte Gebiet sowie Angaben darüber, dass der Antragsteller bereits Vereinbarungen zur Nutzung dieses Satelliten mit dem Satellitenbetreiber für den Fall der Zulassungserteilung getroffen hat;
(3)Der Antragsteller hat zusammen mit dem Nachweis der Zulassungsvoraussetzungen gemäß Abs. 2 glaubhaft zu machen, dass er fachlich, finanziell und organisatorisch die Voraussetzungen für eine regelmäßige Veranstaltung und Verbreitung des geplanten Programms erfüllt und dass die Programmgrundsätze gemäß § 16 eingehalten werden, dies insbesondere durch Vorlage eines Programmkonzepts und des geplanten Programmschemas sowie des vom Zulassungswerber in Aussicht genommenen Redaktionsstatutes.
(3)Der Antragsteller hat zusammen mit dem Nachweis der Zulassungsvoraussetzungen gemäß Absatz 2, glaubhaft zu machen, dass er fachlich, finanziell und organisatorisch die Voraussetzungen für eine regelmäßige Veranstaltung und Verbreitung des geplanten Programms erfüllt und dass die Programmgrundsätze gemäß Paragraph 16, eingehalten werden, dies insbesondere durch Vorlage eines Programmkonzepts und des geplanten Programmschemas sowie des vom Zulassungswerber in Aussicht genommenen Redaktionsstatutes.
(4)Die Regulierungsbehörde kann den Antragsteller im Zuge der Prüfung des Antrages zur Ergänzung seiner Angaben auffordern und insbesondere eine Offenlegung der Eigentumsverhältnisse sowie der Rechtsbeziehungen zu Gebietskörperschaften, Hörfunkveranstaltern und Unternehmen im Medienbereich verlangen.
(5)Der Antragsteller hat die zum Zeitpunkt der Antragstellung um eine Zulassung bestehenden Eigentums- oder Mitgliederverhältnisse zusammen mit dem Antrag sowie alle diesbezüglichen Änderungen unverzüglich, spätestens aber 14 Tage ab Rechtswirksamkeit der Abtretung oder Anteilsübertragung der Regulierungsbehörde mitzuteilen. Stehen Anteile des Antragstellers im direkten oder indirekten Eigentum von Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften oder Genossenschaften, so sind auch deren Eigentumsverhältnisse bekannt zu geben, Treuhandverhältnisse sind offen zu legen. Diese Verpflichtungen lassen andere gesetzliche Offenlegungspflichten unberührt. Auswahlgrundsätze für analogen terrestrischen Hörfunk § 6.
(1)Bewerben sich mehrere Antragsteller, die die gesetzlichen Voraussetzungen (§ 5 Abs. 2 und 3) erfüllen, um eine Zulassung, so hat die Regulierungsbehörde dem Antragsteller den Vorrang einzuräumen,Paragraph 6,
(1)Bewerben sich mehrere Antragsteller, die die gesetzlichen Voraussetzungen (Paragraph 5, Absatz 2 und 3) erfüllen, um eine Zulassung, so hat die Regulierungsbehörde dem Antragsteller den Vorrang einzuräumen,
- bei dem auf Grund der vorgelegten Unterlagen sowie der Ergebnisse des Verfahrens die Zielsetzungen dieses Gesetzes am besten gewährleistet erscheinen, insbesondere indem insgesamt eine bessere Gewähr für eine größere Meinungsvielfalt geboten wird sowie ein eigenständiges, auf die Interessen im Verbreitungsgebiet Bedacht nehmendes Programmangebot zu erwarten ist oder im Fall von Spartenprogrammen im Hinblick auf das bereits bestehende Gesamtangebot an nach diesem Bundesgesetz verbreiteten Programmen von dem geplanten Programm ein besonderer Beitrag zur Meinungsvielfalt im Versorgungsgebiet zu erwarten ist und
- von dem zu erwarten ist, dass das Programm den größeren Umfang an eigengestalteten Beiträgen aufweist. Beabsichtigt ein Antragsteller, im technischen, organisatorischen oder administrativen Bereich der Hörfunkveranstaltung mit anderen Hörfunkveranstaltern auf vertraglicher Basis oder mittels einer gemeinsamen Betriebsgesellschaft zusammenzuarbeiten, so hat dies für den die Meinungsvielfalt betreffenden Teil der Prognoseentscheidung der Regulierungsbehörde insoweit unberücksichtig zu bleiben, als die redaktionelle Unabhängigkeit der Veranstalter gewahrt bleibt und sich auch sonst bei dieser Zusammenarbeit keine Anhaltspunkte für die Regulierungsbehörde ergeben, dass die Meinungsvielfalt im Versorgungsgebiet beeinträchtigt wird.
(2)Die Behörde hat auch zu berücksichtigen, ob einer der Antragsteller bereits bisher die zu vergebende Zulassung entsprechend dem Gesetz ausgeübt hat und bei dieser Beurteilung insbesondere darauf Bedacht zu nehmen, inwieweit sich daraus verlässlichere Prognosen für die Dauerhaftigkeit der Hörfunkveranstaltung ableiten lassen. […] Hörfunkveranstalter § 7.
(1)Hörfunkveranstalter oder ihre Mitglieder müssen österreichische Staatsbürger oder juristische Personen oder Personengesellschaften des Handelsrechts mit Sitz im Inland sein.Paragraph 7,
(1)Hörfunkveranstalter oder ihre Mitglieder müssen österreichische Staatsbürger oder juristische Personen oder Personengesellschaften des Handelsrechts mit Sitz im Inland sein.
(2)Ist der Hörfunkveranstalter in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft, Personengesellschaft oder Genossenschaft organisiert, dürfen höchstens 49 vH der Anteile im Eigentum Fremder oder im Eigentum von juristischen Personen oder Personengesellschaften stehen, die unter der einheitlichen Leitung eines Fremden oder eines Unternehmens mit Sitz im Ausland stehen oder bei welchem Fremde oder juristische Personen oder Personengesellschaften mit Sitz im Ausland die in § 244 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 4 und 5 des Unternehmensgesetzbuches, dRGBl. S 219/1897, angeführten Einflussmöglichkeiten haben.
(2)Ist der Hörfunkveranstalter in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft, Personengesellschaft oder Genossenschaft organisiert, dürfen höchstens 49 vH der Anteile im Eigentum Fremder oder im Eigentum von juristischen Personen oder Personengesellschaften stehen, die unter der einheitlichen Leitung eines Fremden oder eines Unternehmens mit Sitz im Ausland stehen oder bei welchem Fremde oder juristische Personen oder Personengesellschaften mit Sitz im Ausland die in Paragraph 244, Absatz 2, in Verbindung mit Absatz 4 und 5 des Unternehmensgesetzbuches, dRGBl. S 219 aus 1897,, angeführten Einflussmöglichkeiten haben.
(3)Angehörige von Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind österreichischen Staatsbürgern, juristische Personen und Personengesellschaften mit Sitz im Hoheitsgebiet einer Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind solchen mit Sitz im Inland gleichgestellt.
(4)Aktien haben auf Namen zu l