RIS Dokument GerichtBundesverwaltungsgericht Entscheidungsdatum26.02.2025 GeschäftszahlW169 2304993-1 Spruch, W169 2304993-1/5E IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch die Richterin Mag. Barbara MAGELE über die Beschwerde von XXXX , geb. XXXX , StA. Somalia, vertreten durch die Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU-GmbH), gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 07.12.2024, Zl. 1305220408-221341946, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 13.02.2025 zu Recht:Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch die Richterin Mag. Barbara MAGELE über die Beschwerde von römisch 40 , geb. römisch 40 , StA. Somalia, vertreten durch die Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU-GmbH), gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 07.12.2024, Zl. 1305220408-221341946, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 13.02.2025 zu Recht: A) I. Die Beschwerde gegen die Spruchpunkte I. – VI. des angefochtenen Bescheides wird gemäß §§ 3 Abs. 1, 8 Abs. 1, 10 Abs. 1 Z 3, 57 AsylG 2005, § 9 BFA-VG und §§ 52, 55 FPG als unbegründet abgewiesen.römisch eins. Die Beschwerde gegen die Spruchpunkte römisch eins. – römisch sechs. des angefochtenen Bescheides wird gemäß Paragraphen 3, Absatz eins, 8, Absatz eins, 10, Absatz eins, Ziffer 3, 57, AsylG 2005, Paragraph 9, BFA-VG und Paragraphen 52, 55, FPG als unbegründet abgewiesen. II. Die Beschwerde gegen Spruchpunkt VII. des angefochtenen Bescheides wird mit der Maßgabe als unbegründet abgewiesen, dass er zu lauten hat: „Gemäß § 13 Abs. 2 Z 3 AsylG 2005 haben Sie Ihr Recht zum Aufenthalt im Bundesgebiet ab dem 04.10.2023 verloren.“römisch zwei. Die Beschwerde gegen Spruchpunkt römisch sieben. des angefochtenen Bescheides wird mit der Maßgabe als unbegründet abgewiesen, dass er zu lauten hat: „Gemäß Paragraph 13, Absatz 2, Ziffer 3, AsylG 2005 haben Sie Ihr Recht zum Aufenthalt im Bundesgebiet ab dem 04.10.2023 verloren.“ III. Die Beschwerde gegen Spruchpunkt VIII. des angefochtenen Bescheides wird mit der Maßgabe als unbegründet abgewiesen, dass er zu lauten hat: „Gemäß § 53 Abs. 1 iVm Abs. 3 Z 5 FPG wird gegen Sie ein auf die Dauer von 10 Jahren befristetes Einreiseverbot erlassen.“ römisch drei. Die Beschwerde gegen Spruchpunkt römisch acht. des angefochtenen Bescheides wird mit der Maßgabe als unbegründet abgewiesen, dass er zu lauten hat: „Gemäß Paragraph 53, Absatz eins, in Verbindung mit Absatz 3, Ziffer 5, FPG wird gegen Sie ein auf die Dauer von 10 Jahren befristetes Einreiseverbot erlassen.“ B) Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig. , TextEntscheidungsgründe:, Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang:römisch eins. Verfahrensgang:
- Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger von Somalia, stellte nach illegaler Einreise in das Bundesgebiet am 23.04.2022 einen Antrag auf internationalen Schutz, zu welchem er am selben Tag durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes erstbefragt wurde. Er gab an, aus Hargeysa zu stammen und der Religionsgemeinschaft der Muslime sowie der Volksgruppe der Gabaweyn anzugehören. Er habe keine Schulbildung und zuletzt als „Shopmitarbeiter“ gearbeitet. Seine Eltern seien verstorben. Sein Bruder sei vermutlich in Libyen verstorben. In Finnland habe er eine Tochter, für die seine frühere Lebensgefährtin das Sorgerecht habe. Somalia habe er erstmals im Jahr 2012 verlassen, sei aber in Äthiopien aufgegriffen und zwei Jahre inhaftiert worden. Danach sei er erneut ca. 2015 mit dem Flugzeug aus Somalia in die Türkei ausgereist. Er sei nach Finnland gegangen, wo er einen Aufenthaltstitel als Flüchtling erlangt habe. Im Dezember 2019 sei er nach Griechenland auf Urlaub geflogen, wo er seinen finnischen Reisepass verloren habe. Die finnische Botschaft habe ihm dort gesagt, dass seine finnische Aufenthaltsgenehmigung abgelaufen sei. Der Beschwerdeführer sei bis Februar 2022 in Griechenland geblieben, wo er in einem geschlossenen Lager gelebt habe, bis ihm gesagt worden sei, dass er das Land verlassen müsse. Anschließend sei er nach Österreich gereist. Er habe Kopien seiner finnischen Dokumente am Handy. Zu seinem Ausreisegrund aus Somalia gab er zu Protokoll, dass er dort Probleme gehabt habe, weil sein älterer Bruder jemanden getötet habe. Die Familie des Opfers habe daraufhin seine Familie bedroht, ihr Haus angezündet und seinen Vater getötet. Im Falle einer Rückkehr habe der Beschwerdeführer nichts in Somalia.
- Die finnischen Immigrationsbehörden lehnten am 04.05.2022 ein Wiederaufnahmeersuchen des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl ab.
- Anlässlich seiner Einvernahme durch das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl am 31.10.2023 gab der Beschwerdeführer zu Protokoll, dass er aus Hargeysa stamme, wo er in einer Eigentumshütte gelebt habe, und der Religionsgemeinschaft der sunnitischen Muslime sowie dem Clan der Gabooye, Subclan Muse Dheriyo, zugehöre. Er habe in Somalia drei Jahre die Grundschule besucht und zuletzt von 2007 bis 2012 als Bäcker gearbeitet. Seine finanzielle Situation sei schlecht gewesen. Seine Eltern seien verstorben und sein Bruder halte sich derzeit in Libyen auf. Zu diesem Bruder habe er zuletzt Kontakt gehabt, als er Somalia verlassen habe. Er habe zudem einen Halbbruder, der zwei Jahre alt gewesen sei, als er Somalia verlassen habe. Weiters habe er in Finnland eine Tochter, mit der er drei Monate lang zusammengelebt habe und zu der er seit seinem Aufenthalt in Griechenland keinen Kontakt mehr habe. Die Kindesmutter habe jemand anderen geheiratet. Zu seinem Ausreisegrund führte der Beschwerdeführer in freier Erzählung aus, dass seine Mutter bereits 2002 verstorben sei. Er habe mit seinem Bruder und seinem Vater in Hargeysa, Stadtteil Daami, gelebt. Er sei ein Angehöriger der Gabooye. Er und sein Bruder hätten beide als Bäcker gearbeitet – der Beschwerdeführer vormittags und sein Bruder nachmittags. Ihr Vater sei aufgrund seiner Krankheit zuhause gewesen. Nach der Arbeit habe sein Bruder nach Hause gehen wollen. Es seien sechs bis sieben Männer gekommen, die seinen Bruder ausrauben hätten wollen. Sein Bruder habe ein Messer dabeigehabt und habe einen der Männer erstochen. Der Mann sei deswegen am nächsten Tag verstorben. Dieser Mann habe dem Clan der Isaaq angehört. Dies sei ein angesehener Clan. Am gleichen Abend hätten die Angehörigen des verstorbenen Mannes sie attackiert. Sie hätten ihre Hütte angezündet und der Beschwerdeführer sei geflohen. Das sei am 30.11.2011 – bzw. nach Rückübersetzung des Protokolls der Einvernahme korrigiert: am 30.11.2012 – gewesen. Der Beschwerdeführer sei dann Richtung Äthiopien geflüchtet. Er sei dort illegal gewesen und man habe ihn dort zwei Jahre und sechs Monate eingesperrt. Dann sei er nach Wajaale in Somalia abgeschoben worden. Dort sei er eine Woche gewesen. In dieser Woche sei seine Tante mütterlicherseits mit einem somalischen Reisepass und einem türkischen Visum gekommen und er sei mit diesem im Juli 2015 von Hargeysa in die Türkei geflogen.
- Mit Urteil des Landesgerichts Feldkirch vom 19.02.2024 wurde der Beschwerdeführer wegen des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 15, 142 Abs. 1, 143 Abs. 2 erster Satz StGB, des Verbrechens der absichtlich schweren Körperverletzung nach §§ 15, 87 Abs. 1 StGB, der Verbrechen der schweren Körperverletzung nach §§ 15, 84 Abs. 4 StGB, des Vergehens der Körperverletzung nach §§ 15, 83 Abs. 1 StGB sowie des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten verurteilt.
- Mit Urteil des Landesgerichts Feldkirch vom 19.02.2024 wurde der Beschwerdeführer wegen des Verbrechens des schweren Raubes nach Paragraphen 15, 142, Absatz eins, 143, Absatz 2, erster Satz StGB, des Verbrechens der absichtlich schweren Körperverletzung nach Paragraphen 15, 87, Absatz eins, StGB, der Verbrechen der schweren Körperverletzung nach Paragraphen 15, 84, Absatz 4, StGB, des Vergehens der Körperverletzung nach Paragraphen 15, 83, Absatz eins, StGB sowie des Vergehens der Körperverletzung nach Paragraph 83, Absatz eins, StGB zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten verurteilt.
- Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl ersuchte den Beschwerdeführer mit Schreiben vom 16.09.2024 diverse Fragen zu seinen Lebensumständen zu beantworten, übermittelte ihm das aktuelle Länderinformationsblatt der Staatendokumentation und verständigte ihn von der Absicht, seinen Antrag auf internationalen Schutz abzuweisen und ein Einreiseverbot in der Dauer von zehn Jahren gegen ihn zu erlassen. Der Beschwerdeführer wiederholte in seiner Beantwortung vom 27.11.2024 im Wesentlichen seine bereits in der Einvernahme durch das Bundesamt gemachten Angaben
- Mit dem angefochtenen Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 bezüglich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten (Spruchpunkt I.) sowie gemäß § 8 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 bezüglich der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Somalia (Spruchpunkt II.) abgewiesen. Ein Aufenthaltstitel gemäß § 57 AsylG 2005 wurde ihm nicht erteilt (Spruchpunkt III.), gemäß § 10 Abs. 1 Z 3 AsylG 2005 iVm § 9 BFA-VG gegen ihn eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 2 Z 2 FPG erlassen (Spruchpunkt IV.), gemäß § 52 Abs. 9 FPG die Zulässigkeit seiner Abschiebung gemäß § 46 FPG nach Somalia festgestellt (Spruchpunkt V.) und gemäß § 55 Abs. 1 bis 3 FPG die Frist für eine freiwillige Ausreise mit 14 Tagen ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung festgelegt (Spruchpunkt VI.). Die Behörde sprach weiters aus, dass der Beschwerdeführer gemäß § 13 Abs. 2 Z 1 AsylG 2005 ab dem 06.10.2023 sein Aufenthaltsrecht im Bundesgebiet verloren habe (Spruchpunkt VII.), und erließ gemäß § 53 Abs. 1 iVm Abs. 3 Z 1 FPG gegen den Beschwerdeführer ein Einreiseverbot in der Dauer von zehn Jahren (Spruchpunkt VIII.).
- Mit dem angefochtenen Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz gemäß Paragraph 3, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 13, AsylG 2005 bezüglich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten (Spruchpunkt römisch eins.) sowie gemäß Paragraph 8, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 13, AsylG 2005 bezüglich der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Somalia (Spruchpunkt römisch zwei.) abgewiesen. Ein Aufenthaltstitel gemäß Paragraph 57, AsylG 2005 wurde ihm nicht erteilt (Spruchpunkt römisch drei.), gemäß Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 3, AsylG 2005 in Verbindung mit Paragraph 9, BFA-VG gegen ihn eine Rückkehrentscheidung gemäß Paragraph 52, Absatz 2, Ziffer 2, FPG erlassen (Spruchpunkt römisch vier.), gemäß Paragraph 52, Absatz 9, FPG die Zulässigkeit seiner Abschiebung gemäß Paragraph 46, FPG nach Somalia festgestellt (Spruchpunkt römisch fünf.) und gemäß Paragraph 55, Absatz eins bis 3 FPG die Frist für eine freiwillige Ausreise mit 14 Tagen ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung festgelegt (Spruchpunkt römisch sechs.). Die Behörde sprach weiters aus, dass der Beschwerdeführer gemäß Paragraph 13, Absatz 2, Ziffer eins, AsylG 2005 ab dem 06.10.2023 sein Aufenthaltsrecht im Bundesgebiet verloren habe (Spruchpunkt römisch sieben.), und erließ gemäß Paragraph 53, Absatz eins, in Verbindung mit Absatz 3, Ziffer eins, FPG gegen den Beschwerdeführer ein Einreiseverbot in der Dauer von zehn Jahren (Spruchpunkt römisch acht.).
- Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde und monierte nach Wiederholung der bisher getätigten Angaben unter Ausführung näherer Gründe ein mangelhaftes Ermittlungsverfahren, eine mangelhafte Beweiswürdigung sowie eine unrichtige rechtliche Beurteilung.
- Am 13.02.2025 fand vor dem Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche, mündliche Verhandlung statt, an welcher der Beschwerdeführer und seine Rechtsvertretung teilnahmen. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl ist entschuldigt nicht erschienen. Im Rahmen der Beschwerdeverhandlung wurde der Beschwerdeführer ausführlich zu seinen Fluchtgründen, Rückkehrbefürchtungen und Integrationsbemühungen in Österreich befragt (s. Verhandlungsprotokoll). II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen:römisch zwei. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen:
- Feststellungen: 1.
- Zur Person des Beschwerdeführers: Die Identität des Beschwerdeführers steht nicht fest. Er ist ein Staatsangehöriger von Somalia und gehört der Religionsgemeinschaft der sunnitischen Muslime sowie dem Clan der Gabooye, Subclan Muse Dheriyo, an. Er stammt aus der somaliländischen Hauptstadt Hargeysa. Entgegen den von ihm angegebenen Ausreisegründen brachte sein Bruder keinen Angehörigen des Mehrheitsclans der Isaaq um. Der Beschwerdeführer war und ist in seiner Heimat nicht von Blutrache bedroht. Der Beschwerdeführer wird dort auch nicht aufgrund seiner Clanzugehörigkeit von der Möglichkeit der Bildung, der Teilnahme am Erwerbsleben oder der Gesellschaft an sich ausgeschlossen. Der gesunde Beschwerdeführer, welcher über eine dreijährige Schulbildung und langjährige Arbeitserfahrung verfügt, hat seinen Vater und seinen Bruder in Hargeysa. Er kann dorthin zurückkehren und wie schon zuvor seine Existenzgrundlage – sei es durch Unterstützung seines sozialen Netzwerkes, sei es durch die Aufnahme einer eigenen Erwerbstätigkeit – sichern. Er läuft dort nicht Gefahr, grundlegende und notwendige Lebensbedürfnisse wie Nahrung, Kleidung sowie Unterkunft nicht befriedigen zu können und in eine ausweglose Situation zu geraten. Außergewöhnliche Umstände, die eine Rückkehr ausschließen, konnten nicht festgestellt werden. Der Beschwerdeführer reiste im April 2022 illegal in Österreich ein. Er hat hier keine Angehörigen oder Verwandten und verfügt auch über keine sonstigen, privaten Bindungen zum Bundesgebiet. Er hat in Finnland eine dort 2018 geborene minderjährige Tochter, mit der er nie zusammenlebte, zu der seit 2019 kein Kontakt besteht und für die das Obsorgerecht bei der finnischen Kindesmutter liegt, zu der er ebenfalls keinen Kontakt hat und die eine andere Person geheiratet hat. Über den Beschwerdeführer wurde am 04.10.2023 Untersuchungshaft verhängt und mit Urteil des Landesgerichts Feldkirch vom 19.02.2024 wurde er wegen folgender Straftaten zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten verurteilt: I. Verbrechen des schweren Raubes nach §§ 15, 142 Abs. 1, 143 Abs. 2 erster Satz StGB: Der Beschwerdeführer hat am 30.09.2023 eine Person dazu aufgefordert, ihm ihr Geld zu geben und, nachdem sie der Aufforderung nicht nachgekommen war, mit einem unbekannten Gegenstand sowie mehrfach mit Fäusten in ihr Gesicht, gegen ihren Hinterkopf und gegen ihren Oberkörper geschlagen und, nachdem sie zu Sturz gekommen war, mehrfach auf sie eingetreten, wodurch ein Schneidezahn samt Wurzel und ein weiterer Zahn abbrachen und sie mehrere Hämatome am gesamten Körper sowie eine Prellung am linken Ellbogen, sohin eine schwere Körperverletzung verbunden mit einer 24 Tage übersteigenden Gesundheitsschädigung, erlitt.römisch eins. Verbrechen des schweren Raubes nach Paragraphen 15, 142, Absatz eins, 143, Absatz 2, erster Satz StGB: Der Beschwerdeführer hat am 30.09.2023 eine Person dazu aufgefordert, ihm ihr Geld zu geben und, nachdem sie der Aufforderung nicht nachgekommen war, mit einem unbekannten Gegenstand sowie mehrfach mit Fäusten in ihr Gesicht, gegen ihren Hinterkopf und gegen ihren Oberkörper geschlagen und, nachdem sie zu Sturz gekommen war, mehrfach auf sie eingetreten, wodurch ein Schneidezahn samt Wurzel und ein weiterer Zahn abbrachen und sie mehrere Hämatome am gesamten Körper sowie eine Prellung am linken Ellbogen, sohin eine schwere Körperverletzung verbunden mit einer 24 Tage übersteigenden Gesundheitsschädigung, erlitt. II. Verbrechen der absichtlich schweren Körperverletzung nach §§ 15, 87 Abs. 1 StGB: Der Beschwerdeführer hat am 19.08.2023 einem anderen in zwei Angriffen jeweils eine 0,5-Liter Bierflasche auf den Kopf geschlagen, wodurch diese zerbrachen und der andere eine Gehirnerschütterung sowie ein Hämatom und eine Rissquetschwunde an der Stirn erlitt.römisch zwei. Verbrechen der absichtlich schweren Körperverletzung nach Paragraphen 15, 87, Absatz eins, StGB: Der Beschwerdeführer hat am 19.08.2023 einem anderen in zwei Angriffen jeweils eine 0,5-Liter Bierflasche auf den Kopf geschlagen, wodurch diese zerbrachen und der andere eine Gehirnerschütterung sowie ein Hämatom und eine Rissquetschwunde an der Stirn erlitt. III. Die Verbrechen der schweren Körperverletzung nach §§ 15, 84 Abs. 4 StGB und das Vergehen der Körperverletzung nach §§ 15, 83 Abs. 1 StGB: Der Beschwerdeführer hat am 13.09.2023 einem anderen mehrere Faustschläge in das Gesicht versetzt, wodurch dieser eine Schwellung am linken Ohr erlitt; sowie eine andere mit einem Fußtritt vom Barhocker gestoßen und ihr einen Faustschlag ins Gesicht versetzt, wobei sie unverletzt blieb. Er hat am 03.10.2023 zumindest drei Mal mit beiden Fäusten auf das Gesicht einer rücklings im Bett liegenden Person eingeschlagen und zudem versucht, dieser einen Schlag mit dem Knie ins Gesicht zu versetzen, der von dieser jedoch abgewehrt werden konnte, da sie schützend ihre Arme vor ihr Gesicht hielt, wodurch sie eine blutende Wunde am Mund und Prellungen im Gesicht erlitt.römisch drei. Die Verbrechen der schweren Körperverletzung nach Paragraphen 15, 84, Absatz 4, StGB und das Vergehen der Körperverletzung nach Paragraphen 15, 83, Absatz eins, StGB: Der Beschwerdeführer hat am 13.09.2023 einem anderen mehrere Faustschläge in das Gesicht versetzt, wodurch dieser eine Schwellung am linken Ohr erlitt; sowie eine andere mit einem Fußtritt vom Barhocker gestoßen und ihr einen Faustschlag ins Gesicht versetzt, wobei sie unverletzt blieb. Er hat am 03.10.2023 zumindest drei Mal mit beiden Fäusten auf das Gesicht einer rücklings im Bett liegenden Person eingeschlagen und zudem versucht, dieser einen Schlag mit dem Knie ins Gesicht zu versetzen, der von dieser jedoch abgewehrt werden konnte, da sie schützend ihre Arme vor ihr Gesicht hielt, wodurch sie eine blutende Wunde am Mund und Prellungen im Gesicht erlitt. IV. Vergehen der Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB: Der Beschwerdeführer hat am 02.06.2023 einem anderen mehrere Faustschläge gegen den Kopf versetzt, wodurch dieser eine Rissquetschwunde am rechten Augenbereich erlitt.römisch vier. Vergehen der Körperverletzung nach Paragraph 83, Absatz eins, StGB: Der Beschwerdeführer hat am 02.06.2023 einem anderen mehrere Faustschläge gegen den Kopf versetzt, wodurch dieser eine Rissquetschwunde am rechten Augenbereich erlitt. Bei der Strafbemessung mildernd gewertet wurden der bisher ordentliche Lebenswandel und der auffallende Widerspruch der Taten mit seinem sonstigen Verhalten, die durch den Alkoholkonsum stark verminderte Zurechnungsfähigkeit sowie der Umstand, dass bis auf die Körperverletzung vom 02.06.2023 sämtliche Taten beim Versuch blieben. Erschwerend waren hingegen das Zusammentreffen von vier Verbrechen und zwei Vergehen, die mehrfache Qualifikation des Grunddeliktes hinsichtlich des schweren Raubes, da sowohl eine an sich schwere Körperverletzung als auch eine länger als 24 Tage dauernde Gesundheitsschädigung vorlag, sowie wiederum hinsichtlich des schweren Raubes die Tatbegehung unter Einsatz eines außergewöhnlich hohen Ausmaßes an Gewalt. Der Beschwerdeführer befindet sich seit Oktober 2023 in Haft. Er zeigt keine Deliktseinsicht. 1.
- Zur maßgeblichen Situation in Somalia:
- Sicherheitslage in Somaliland Somaliland hat im Vergleich zu anderen Teilen Somalias das größte Maß an Sicherheit, Stabilität und Entwicklung erreicht (AA 23.8.2024; vgl. ÖB Nairobi 10.2024). Das Land ist ein Leuchtturm relativen Friedens am Horn von Afrika (Cannon/Conversation 22.11.2024). Die Situation dort ist wesentlich besser als in Süd-/Zentralsomalia, die Sicherheitslage ist weitgehend stabil (ÖB Nairobi 10.2024). Eine Quelle der FFM Somalia 2023 erklärt dazu, dass Somaliland viele Fortschritte gemacht hat, dass Peacebuilding, Versöhnung und Staatsaufbau zu den großen Erfolgen gehören, die das Land erzielt hat (INGO-V/STDOK/SEM 5.2023). Bereits in den 1990er-Jahren wurde ein erfolgreicher Versöhnungsprozess abgeschlossen, der die Grundlage für die unabhängige und vergleichsweise erfolgreiche Staatsbildung bildete. Der Frieden in Somaliland bleibt jedoch laut einer Quelle fragil (BS 2024). Eine andere Quelle erklärt, dass Somaliland stabil, das politische System aber - aufgrund des Drei-Parteien-Systems - problembehaftet ist. Eine Fragilität ist demnach jedoch nicht zu erkennen, auch wenn politische Streitigkeiten mitunter zu Gewalt führen können (BMLV 7.8.2024). Eine weitere Quelle sieht in Somaliland - abseits des Konflikts um Laascaanood - ein Bollwerk gegen extremistische Bedrohungen, v. a. gegen al Shabaab (Sahan/SWT 14.2.2024).Somaliland hat im Vergleich zu anderen Teilen Somalias das größte Maß an Sicherheit, Stabilität und Entwicklung erreicht (AA 23.8.2024; vergleiche ÖB Nairobi 10.2024). Das Land ist ein Leuchtturm relativen Friedens am Horn von Afrika (Cannon/Conversation 22.11.2024). Die Situation dort ist wesentlich besser als in Süd-/Zentralsomalia, die Sicherheitslage ist weitgehend stabil (ÖB Nairobi 10.2024). Eine Quelle der FFM Somalia 2023 erklärt dazu, dass Somaliland viele Fortschritte gemacht hat, dass Peacebuilding, Versöhnung und Staatsaufbau zu den großen Erfolgen gehören, die das Land erzielt hat (INGO-V/STDOK/SEM 5.2023). Bereits in den 1990er-Jahren wurde ein erfolgreicher Versöhnungsprozess abgeschlossen, der die Grundlage für die unabhängige und vergleichsweise erfolgreiche Staatsbildung bildete. Der Frieden in Somaliland bleibt jedoch laut einer Quelle fragil (BS 2024). Eine andere Quelle erklärt, dass Somaliland stabil, das politische System aber - aufgrund des Drei-Parteien-Systems - problembehaftet ist. Eine Fragilität ist demnach jedoch nicht zu erkennen, auch wenn politische Streitigkeiten mitunter zu Gewalt führen können (BMLV 7.8.2024). Eine weitere Quelle sieht in Somaliland - abseits des Konflikts um Laascaanood - ein Bollwerk gegen extremistische Bedrohungen, v. a. gegen al Shabaab (Sahan/SWT 14.2.2024). Hinsichtlich Hargeysa gibt es keine Sicherheitsprobleme. Die Kriminalitätsrate ist relativ niedrig. Wenn es zu einem Mord kommt, dann handelt es sich üblicherweise um einen gezielten Rachemord auf der Basis eines Clankonflikts (BMLV 7.8.2024). Die Diaspora investiert in der Stadt (Economist/L. Taylor 29.8.2024). Eine Quelle der FFM Somalia 2023 gibt an, dass manche Menschen Hargeysa als deutlich sicherer erachten als Nairobi. Die Mitarbeiter der Quelle können sich in Hargeysa jedenfalls frei bewegen (MAEZA/STDOK/SEM 4.2023). Al Shabaab konnte in Somaliland nicht Fuß fassen (ÖB Nairobi 10.2024; vgl. JF 18.6.2021). Die Gruppe kontrolliert keine Gebiete in Somaliland (AA 23.8.2024), und es gibt dort auch keine signifikanten Aktivitäten von al Shabaab. Die Gruppe kann dort auch keine "Steuern" einheben (BMLV 7.8.2024).Al Shabaab konnte in Somaliland nicht Fuß fassen (ÖB Nairobi 10.2024; vergleiche JF 18.6.2021). Die Gruppe kontrolliert keine Gebiete in Somaliland (AA 23.8.2024), und es gibt dort auch keine signifikanten Aktivitäten von al Shabaab. Die Gruppe kann dort auch keine "Steuern" einheben (BMLV 7.8.2024). Mehrere Quellen der FFM Somalia 2023 geben an, dass es seit 2008 keine relevanten terroristischen Angriffe gegeben hat (SECEX/STDOK/SEM 4.2023; vgl. MAIO-G/STDOK/SEM 4.2023; INGO-V/STDOK/SEM 5.2023).Mehrere Quellen der FFM Somalia 2023 geben an, dass es seit 2008 keine relevanten terroristischen Angriffe gegeben hat (SECEX/STDOK/SEM 4.2023; vergleiche MAIO-G/STDOK/SEM 4.2023; INGO-V/STDOK/SEM 5.2023). Quellen: AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (23.8.2024): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Bundesrepublik Somalia BMLV - Bundesministerium für Landesverteidigung [Österreich] (7.8.2024): Auskunft eines Länderexperten an die Staatendokumentation, per e-Mail BS - Bertelsmann Stiftung
(2024): BTI 2024 Country Report - Somalia Cannon/Conversation - Conversation, The (Herausgeber), Brandon J. Cannon (Autor) (22.11.2024): Somaliland’s new government is ready to drive change: these are its 3 big goals Economist/L. Taylor - Economist, The (Herausgeber), Liam Taylor (Autor) (29.8.2024): Inside Somaliland, the state eager to become the world’s next country INGO-V/STDOK/SEM - Staatssekretariat für Migration [Schweiz] (Herausgeber), Staatendokumentation des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl [Österreich] (Herausgeber), International NGO V (Autor) (5.2023): Interview im Rahmen der FFM Somalia 2023 INGO-V/STDOK/SEM - Staatssekretariat für Migration [Schweiz] (Herausgeber), Staatendokumentation des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl [Österreich] (Herausgeber), International NGO römisch fünf (Autor) (5.2023): Interview im Rahmen der FFM Somalia 2023 JF - Jamestown Foundation, The (18.6.2021): Somaliland Elections Disrupt al-Shabaab's Regional Expansion; Terrorism Monitor Volume: 19 Issue: 12 MAEZA/STDOK/SEM - Staatssekretariat für Migration [Schweiz] (Herausgeber), Staatendokumentation des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl [Österreich] (Herausgeber), Mitarbeiter einer Organisation für bilaterale Entwicklungszusammenarbeit (Autor) (4.2023): Interview im Rahmen der FFM Somalia 2023 MAIO-G/STDOK/SEM - Staatssekretariat für Migration [Schweiz] (Herausgeber), Staatendokumentation des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl [Österreich] (Herausgeber), Mitarbeiter einer Internationalen Organisation G (Autor) (4.2023): Interview im Rahmen der FFM Somalia 2023 ÖB Nairobi - Österreichische Botschaft Nairobi [Österreich] (10.2024): Asylländerbericht zu Somalia Sahan/SWT - Somali Wire Team (Autor), Sahan (Herausgeber) (14.2.2024): Possible Scenarios: Where Might the MoU Lead? in: The Somali Wire Issue No. 648, per e-Mail [kostenpflichtig, Login erforderlich] SECEX/STDOK/SEM - Staatssekretariat für Migration [Schweiz] (Herausgeber), Staatendokumentation des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl [Österreich] (Herausgeber), Security Expert (Autor) (4.2023): Interview im Rahmen der FFM Somalia 2023
- Minderheiten und Clans in Somaliland Wie in den restlichen Landesteilen bekennt sich die Verfassung zum Gebot der Nichtdiskriminierung (AA 23.8.2024). In Somaliland sind Mitbestimmung und Schutz von Minderheiten vergleichsweise gut ausgeprägt (Wissenschaftl. Mitarbeiter GIGA 3.7.2018). Nach anderen Angaben besteht offiziell kein Minderheitenschutz (ÖB Nairobi 10.2024). Jedenfalls sind die Clanältesten der Minderheiten gleich wie jene der Mehrheitsclans offiziell anerkannt (SEM 31.5.2017). Große Clans dominieren Politik und Verwaltung, wodurch kleinere Gruppen marginalisiert, gesellschaftlich manchmal diskriminiert werden. Ihr Zugang zu öffentlichen Leistungen ist schlechter (FH 2023; vgl. HRCSL 3.2024). Generell spielt die Clanzugehörigkeit eine große Rolle (AA 23.8.2024).Wie in den restlichen Landesteilen bekennt sich die Verfassung zum Gebot der Nichtdiskriminierung (AA 23.8.2024). In Somaliland sind Mitbestimmung und Schutz von Minderheiten vergleichsweise gut ausgeprägt (Wissenschaftl. Mitarbeiter GIGA 3.7.2018). Nach anderen Angaben besteht offiziell kein Minderheitenschutz (ÖB Nairobi 10.2024). Jedenfalls sind die Clanältesten der Minderheiten gleich wie jene der Mehrheitsclans offiziell anerkannt (SEM 31.5.2017). Große Clans dominieren Politik und Verwaltung, wodurch kleinere Gruppen marginalisiert, gesellschaftlich manchmal diskriminiert werden. Ihr Zugang zu öffentlichen Leistungen ist schlechter (FH 2023; vergleiche HRCSL 3.2024). Generell spielt die Clanzugehörigkeit eine große Rolle (AA 23.8.2024). Hauptclans in Somaliland: In der Region Awdal wohnen v. a. Angehörige der Dir / Gadabursi und Dir / Issa. In den Regionen Woqooyi Galbeed und Togdheer wohnen v. a. Angehörige der Isaaq-Subclans Habr Jeclo, Habr Yunis, Idagala und Habr Awal. In der Region Sool wohnen v. a. Angehörige der Darod / Dulbahante (Taleex, Xudun, Laascaanood), Isaaq / Habr Yunis (Xudun, Laascaanood) und Isaaq / Habr Jeclo (Caynabo). In der Region Sanaag wohnen v. a. Angehörige der Darod / Warsangeli (Las Qooray, Ceerigaabo), Isaaq / Habr Yunis (Ceerigaabo) und Isaaq / Habr Jeclo (Ceel Afweyn) (EASO 2.2016). Die einzelnen Clans der Minderheiten der Berufskasten in Somaliland werden unter dem Begriff "Gabooye" zusammengefasst (Muse Dheriyo, Tumal, Madhiban, Yibir) (UNHRC 28.10.2015; vgl. SEM 31.5.2017). Zusätzlich gibt es noch alteingesessene Familien mit arabischem Hintergrund (HRCSL 3.2024).Hauptclans in Somaliland: In der Region Awdal wohnen v. a. Angehörige der Dir / Gadabursi und Dir / Issa. In den Regionen Woqooyi Galbeed und Togdheer wohnen v. a. Angehörige der Isaaq-Subclans Habr Jeclo, Habr Yunis, Idagala und Habr Awal. In der Region Sool wohnen v. a. Angehörige der Darod / Dulbahante (Taleex, Xudun, Laascaanood), Isaaq / Habr Yunis (Xudun, Laascaanood) und Isaaq / Habr Jeclo (Caynabo). In der Region Sanaag wohnen v. a. Angehörige der Darod / Warsangeli (Las Qooray, Ceerigaabo), Isaaq / Habr Yunis (Ceerigaabo) und Isaaq / Habr Jeclo (Ceel Afweyn) (EASO 2.2016). Die einzelnen Clans der Minderheiten der Berufskasten in Somaliland werden unter dem Begriff "Gabooye" zusammengefasst (Muse Dheriyo, Tumal, Madhiban, Yibir) (UNHRC 28.10.2015; vergleiche SEM 31.5.2017). Zusätzlich gibt es noch alteingesessene Familien mit arabischem Hintergrund (HRCSL 3.2024). Minderheiten: Einige Älteste (Suldaan) der Gabooye sind im Oberhaus (Guurti) des Parlaments vertreten (SEM 31.5.2017). Bei den Wahlen im Mai 2021 wurden Minderheitenangehörige ins somaliländische Unterhaus gewählt (EEAS 8.6.2021) - darunter ein Abgeordneter der Gabooye (ICG 12.8.2021). Eine systematische Verfolgung findet nicht statt (ÖB Nairobi 10.2024). Angehörige der Gabooye leiden allerdings unter sozialer und wirtschaftlicher Benachteiligung und werden am Arbeitsmarkt diskriminiert (ÖB Nairobi 10.2024; vgl. HRCSL 3.2024). Im Justizsystem treffen Minderheitenangehörige auf Vorurteile (FH 2024a) und Benachteiligung (HRCSL 3.2024). Es kann vorkommen, dass Vergehen gegenüber Angehörigen von Minderheiten seitens der Polizei nicht nachgegangen wird. Sie werden von den somaliländischen Gerichten in den letzten Jahren aber mehrheitlich fair behandelt, es kommt zu keiner systematischen Benachteiligung durch Polizei und Gerichte. Die offizielle Anerkennung von Gabooye-Suldaans hat zu einer Aufwertung der berufsständischen Gruppen geführt. Ihr gesellschaftlicher Ruf hat sich dadurch generell verbessert. Damit geht auch soziale Sicherheit einher. Im Xeer (traditionelles Recht) haben Gabooye zwar ihre Rechte (SEM 31.5.2017), es kann aber vorkommen, dass Mehrheitsclans aufgrund ihrer Machtstellung Kompensationszahlungen nicht tätigen (Wissenschaftl. Mitarbeiter GIGA 3.7.2018). Eine systematische Verfolgung findet nicht statt (ÖB Nairobi 10.2024). Angehörige der Gabooye leiden allerdings unter sozialer und wirtschaftlicher Benachteiligung und werden am Arbeitsmarkt diskriminiert (ÖB Nairobi 10.2024; vergleiche HRCSL 3.2024). Im Justizsystem treffen Minderheitenangehörige auf Vorurteile (FH 2024a) und Benachteiligung (HRCSL 3.2024). Es kann vorkommen, dass Vergehen gegenüber Angehörigen von Minderheiten seitens der Polizei nicht nachgegangen wird. Sie werden von den somaliländischen Gerichten in den letzten Jahren aber mehrheitlich fair behandelt, es kommt zu keiner systematischen Benachteiligung durch Polizei und Gerichte. Die offizielle Anerkennung von Gabooye-Suldaans hat zu einer Aufwertung der berufsständischen Gruppen geführt. Ihr gesellschaftlicher Ruf hat sich dadurch generell verbessert. Damit geht auch soziale Sicherheit einher. Im Xeer (traditionelles Recht) haben Gabooye zwar ihre Rechte (SEM 31.5.2017), es kann aber vorkommen, dass Mehrheitsclans aufgrund ihrer Machtstellung Kompensationszahlungen nicht tätigen (Wissenschaftl. Mitarbeiter GIGA 3.7.2018). In Ceerigaabo leben alle Gabooye (ca. 500 Haushalte) außerhalb des Stadtzentrums. Der Besuch einer Grundschule ist in Sanaag möglich; doch hinsichtlich höherer Bildung stehen Gabooye oft vor finanziellen Hindernissen. In der Verwaltung der Region arbeitet nur ein Gabooye; zwei arbeiten bei Lokalräten (UNSOM 22.6.2022). Insgesamt hat sich die Situation laut zwei Quellen der FFM Somalia 2023 aber gebessert (YOVENCO/STDOK/SEM 5.2023; vgl. SOMNAT/STDOK/SEM 5.2023). Während sich in den frühen 1990ern kaum Gabooye in den Schulen fanden, und die wenigen, die dies taten, dort belästigt wurden, hat sich dies geändert. Laut einer Quelle der FFM Somalia 2023 gibt es kein Mobbing mehr, wenn auch weiterhin Vorurteile bestehen (SOMNAT/STDOK/SEM 5.2023). Nach anderen Angaben sind die Gabooye weiterhin nicht gleichgestellt, sie verfügen nur über geringe Ressourcen und sind weniger gebildet und werden als "low status" erachtet (YOVENCO/STDOK/SEM 5.2023).In Ceerigaabo leben alle Gabooye (ca. 500 Haushalte) außerhalb des Stadtzentrums. Der Besuch einer Grundschule ist in Sanaag möglich; doch hinsichtlich höherer Bildung stehen Gabooye oft vor finanziellen Hindernissen. In der Verwaltung der Region arbeitet nur ein Gabooye; zwei arbeiten bei Lokalräten (UNSOM 22.6.2022). Insgesamt hat sich die Situation laut zwei Quellen der FFM Somalia 2023 aber gebessert (YOVENCO/STDOK/SEM 5.2023; vergleiche SOMNAT/STDOK/SEM 5.2023). Während sich in den frühen 1990ern kaum Gabooye in den Schulen fanden, und die wenigen, die dies taten, dort belästigt wurden, hat sich dies geändert. Laut einer Quelle der FFM Somalia 2023 gibt es kein Mobbing mehr, wenn auch weiterhin Vorurteile bestehen (SOMNAT/STDOK/SEM 5.2023). Nach anderen Angaben sind die Gabooye weiterhin nicht gleichgestellt, sie verfügen nur über geringe Ressourcen und sind weniger gebildet und werden als "low status" erachtet (YOVENCO/STDOK/SEM 5.2023). Es gibt einige NGOs, die sich explizit für Minderheiten einsetzen. Hinsichtlich berufsständischer Gruppen sind dies u. a.: Daami Youth Development Organization (DYDO), Somaliland National Youth Organization (SONYO Umbrella), Ubax Social and Welfare Organization (USWO), Voices of Somaliland Minority Women Organization (VOSOMWO) (SEM 31.5.2017). Mischehen: Vorbehalte gegen Mischehen bestehen weiterhin (SOMNAT/STDOK/SEM 5.2023), diese werden stigmatisiert (FH 2024a), von den Clans Isaaq und Darod vehement abgelehnt, vom Clan der Dir eher akzeptiert (SEM 31.5.2017). Gleichzeitig kommen Mischehen im clanmäßig homogeneren Norden tendenziell seltener vor als im stärker durchmischten Süden (ÖB Nairobi 10.
- Die Konsequenz einer Mischehe ist oftmals die Verstoßung des Eheteils, der von einem "noblen" Clan stammt durch ebendiesen (SOMNAT/STDOK/SEM 5.2023). Blutrache: Davon können laut einer Quelle selbst Personen betroffen sein, die nach Jahren in der Diaspora nach Hause zurückkehren. Während Sicherheitskräfte in größere Clankonflikte eingreifen, tun sie dies bei Blutfehden nur selten bzw. ist ein Eingreifen nicht immer möglich. Gleichzeitig sind Polizisten selbst Angehörige eines Clans, was die Sache erschwert (STDOK 8.2017). Nach neueren Angaben der FFM Somalia 2023 können Rachemorde im Fall eines Mordes vorkommen (z. B. wenn der eigene Bruder einen Angehörigen eines anderen Clans getötet hat). Meist gibt es für solche Fälle Abkommen zwischen Subclans im Rahmen des Xeer. Dort ist festgelegt, ob ein Mord durch einen Mord gebüßt wird oder durch eine Zahlung. Ein normaler Bürger in Hargeysa muss sich laut einer Quelle diesbezüglich keine Sorgen machen. In größeren Städten sind im Fall eines Mordes Sicherheitskräfte eingebunden, Täter werden verhaftet. In den östlichen Landesteilen - insbesondere in Sanaag und Sool - wird die Polizei hingegen selten involviert, dort herrscht das traditionelle System vor (Omer/STDOK/SEM 4.2023). Quellen: AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (23.8.2024): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Bundesrepublik Somalia EASO - European Asylum Support Office (2.2016): Somalia Security Situation EEAS - European Union / European External Action Service (8.6.2021): Statement by International Partners on Somaliland Parliamentary and Local Council Elections FH - Freedom House
(2024a): Freedom in the World 2024 - Somaliland FH - Freedom House
(2023): Freedom in the World 2023 - Somaliland HRCSL - Human Rights Centre (Somaliland) (3.2024): Annual Review of Human Rights Centre 2023 ICG - International Crisis Group (12.8.2021): Building on Somaliland’s Successful Elections ÖB Nairobi - Österreichische Botschaft Nairobi [Österreich] (10.2024): Asylländerbericht zu Somalia Omer/STDOK/SEM - Staatssekretariat für Migration [Schweiz] (Herausgeber), Staatendokumentation des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl [Österreich] (Herausgeber), Ahmed Omer (Autor) (4.2023): Interview im Rahmen der FFM Somalia 2023 SEM - Staatssekretariat für Migration [Schweiz] (31.5.2017): Focus Somalia – Clans und Minderheiten SOMNAT/STDOK/SEM - Staatssekretariat für Migration [Schweiz] (Herausgeber), Staatendokumentation des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl [Österreich] (Herausgeber), Somaliland National (Autor) (5.2023): Interview im Rahmen der FFM Somalia 2023 STDOK - Staatendokumentation des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl [Österreich] (8.2017): Fact Finding Mission Report Somalia; Sicherheitslage in Somalia; Bericht zur österreichisch-schweizerischen FFM UNHRC - United Nations Human Rights Council (28.10.2015): Report of the independent expert on the situation of human rights in Somalia, Bahame Tom Nyanduga UNSOM - United Nations Assistance Mission in Somalia (22.6.2022): Catching up on human rights needs in Sool and Sanaag after four years Wissenschaftl. Mitarbeiter GIGA - Wissenschaftlicher Mitarbeiter am German Institute of Global and Area Studies (3.7.2018): Sachverständigengutachten zu 10 K 1802/14A YOVENCO/STDOK/SEM - Staatssekretariat für Migration [Schweiz] (Herausgeber), Staatendokumentation des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl [Österreich] (Herausgeber), YOVENCO Berbera (Autor) (5.2023): Interview im Rahmen der FFM Somalia 2023 3. Grundversorgung und humanitäre Lage allgemein Die Grundversorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln ist in weiten Landesteilen nicht gewährleistet (AA 23.8.2024). Wiederkehrende klimabedingte Schocks, Unsicherheit und Konflikte, Umweltzerstörung, fehlende Investitionen und eine schlechte Infrastruktur wirken sich negativ auf die Ernährungssicherheit aus (WFP 26.9.2024; vgl. AA 23.8.2024; UNSC 27.9.2024). Es gibt kaum öffentliche Dienste, meist finden sich Angebote wie Wasser- und Stromversorgung sowie Bildung und Gesundheitsdienste bei privaten Dienstleistern. Und auch wenn mit internationaler Unterstützung versucht wird, hier Abhilfe zu schaffen, sind derartige Dienste für viele Menschen nur schwer oder gar nicht zugänglich (BS 2024). 2022 hat der Gouverneur der somalischen Zentralbank erklärt, dass es für die Zurverfügungstellung eines finanziellen Sicherheitsnetzes für Bedürftige seitens der Regierung keinerlei budgetären Spielraum gibt (BN 29.6.2022).Die Grundversorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln ist in weiten Landesteilen nicht gewährleistet (AA 23.8.2024). Wiederkehrende klimabedingte Schocks, Unsicherheit und Konflikte, Umweltzerstörung, fehlende Investitionen und eine schlechte Infrastruktur wirken sich negativ auf die Ernährungssicherheit aus (WFP 26.9.2024; vergleiche AA 23.8.2024; UNSC 27.9.2024). Es gibt kaum öffentliche Dienste, meist finden sich Angebote wie Wasser- und Stromversorgung sowie Bildung und Gesundheitsdienste bei privaten Dienstleistern. Und auch wenn mit internationaler Unterstützung versucht wird, hier Abhilfe zu schaffen, sind derartige Dienste für viele Menschen nur schwer oder gar nicht zugänglich (BS 2024). 2022 hat der Gouverneur der somalischen Zentralbank erklärt, dass es für die Zurverfügungstellung eines finanziellen Sicherheitsnetzes für Bedürftige seitens der Regierung keinerlei budgetären Spielraum gibt (BN 29.6.2022). Armut: Weite Teile der Bevölkerung in Somalia leiden unter Armut und Ernährungsunsicherheit. Schätzungsweise 70 % der Bevölkerung leben unter der Armutsgrenze von 1,90 US-Dollar pro Tag (WFP 26.9.2024). Nach Angaben der Afrikanischen Entwicklungsbank ist die Armutsquote hingegen von 69 % im Jahr 2021 auf 54,4 % im Jahr 2022 gesunken (AFDB 30.5.2024). Besonders stark und weit verbreitet ist Armut in ländlichen Gebieten und in den Siedlungen von Binnenvertriebenen (ÖB Nairobi 10.2024). Die Armen leben am Existenzminimum und haben keinen angemessenen Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen wie Wohnraum, sauberem Wasser, Gesundheitsversorgung, Schulen und Energie (BS 2024). Generell sind somalische Haushalte aufgrund von Naturkatastrophen, Epidemien, Verletzung oder Tod für Notsituationen anfällig. Mangelnde Bildung, übermäßige Abhängigkeit von landwirtschaftlichem Einkommen, hohe Arbeitslosigkeit, geringer Wohlstand und große Haushaltsgrößen tragen weiter dazu bei (ÖB Nairobi 10.2024). Im Vergleich zum Jahr 2023 ist aber die Zahl der Menschen, welche humanitäre Hilfe benötigen, um 17 % auf 6,9 Millionen zurückgegangen. Die Zahl jener, welche sich hinsichtlich Nahrungsmittelversorgung in Krise oder im Notstand befinden, hat sich von 5 auf 4 Millionen reduziert (UNSC 27.9.2024). Grund dafür, warum noch immer viele Menschen humanitäre Hilfe benötigen, sind Konflikte, Überschwemmungen, erhöhte Lebensmittelpreise und eingeschränkte Arbeitsmöglichkeiten (WFP 26.9.2024). Dürre, Regenfälle, Überschwemmungen: Die zuvor erwarteten drastischen Einschränkungen für die Landwirtschaft aufgrund der Überschwemmungen Ende 2023 sind ausgeblieben (UNSC 2.2.2024). Drei überdurchschnittliche Regenzeiten haben dazu beigetragen, dass mehr landwirtschaftliche Produkte produziert werden und sich Weideland und Herden erholen. Haushalte, die von der Dürre schwer betroffen waren, konnten so ihre Situation verbessern (WFP 26.9.2024; vgl. UNSC 27.9.2024; HO 20.6.2024). Die Gu-Regenzeit 2024 (April-Juni) begann früh, brachte aber gegen Ende nur eingeschränkt Niederschlag (FSNAU/IPC 23.9.2024a). Die Regenmenge war durchschnittlich bis überdurchschnittlich, die Verteilung aber erratisch (IPC 23.9.2024). Für die Deyr-Regenzeit 2024 (Oktober-Dezember) wurden unterdurchschnittliche Regenmengen erwartet. Dies ist z. T. auf das Wetterphänomen La Niña zurückzuführen (WFP 27.9.2024; vgl. WFP 26.9.2024; FSNAU/IPC 23.9.2024a).Dürre, Regenfälle, Überschwemmungen: Die zuvor erwarteten drastischen Einschränkungen für die Landwirtschaft aufgrund der Überschwemmungen Ende 2023 sind ausgeblieben (UNSC 2.2.2024). Drei überdurchschnittliche Regenzeiten haben dazu beigetragen, dass mehr landwirtschaftliche Produkte produziert werden und sich Weideland und Herden erholen. Haushalte, die von der Dürre schwer betroffen waren, konnten so ihre Situation verbessern (WFP 26.9.2024; vergleiche UNSC 27.9.2024; HO 20.6.2024). Die Gu-Regenzeit 2024 (April-Juni) begann früh, brachte aber gegen Ende nur eingeschränkt Niederschlag (FSNAU/IPC 23.9.2024a). Die Regenmenge war durchschnittlich bis überdurchschnittlich, die Verteilung aber erratisch (IPC 23.9.2024). Für die Deyr-Regenzeit 2024 (Oktober-Dezember) wurden unterdurchschnittliche Regenmengen erwartet. Dies ist z. T. auf das Wetterphänomen La Niña zurückzuführen (WFP 27.9.2024; vergleiche WFP 26.9.2024; FSNAU/IPC 23.9.2024a). Überschwemmungen kamen 2024 ebenfalls vor, z. B. im August, als etwa 2.400 Menschen im Bezirk Belet Weyne vor Fluten flüchten mussten (WFP 26.9.2024). Auch in Gedo, Bay und Bakool sowie in Middle und Lower Shabelle gab es vereinzelt Überschwemmungen. Insgesamt mussten deswegen in den ersten sieben Monaten des Jahres 2024 ca. 120.000 Menschen fliehen (IPC 23.9.2024), nach anderen Angaben waren es 81.000 (UNSC 27.9.2024). Insgesamt waren rund 270.000 von schweren Regenfällen betroffen (UNGA 23.8.2024; vgl. UNSC 27.9.2024).Überschwemmungen kamen 2024 ebenfalls vor, z. B. im August, als etwa 2.400 Menschen im Bezirk Belet Weyne vor Fluten flüchten mussten (WFP 26.9.2024). Auch in Gedo, Bay und Bakool sowie in Middle und Lower Shabelle gab es vereinzelt Überschwemmungen. Insgesamt mussten deswegen in den ersten sieben Monaten des Jahres 2024 ca. 120.000 Menschen fliehen (IPC 23.9.2024), nach anderen Angaben waren es 81.000 (UNSC 27.9.2024). Insgesamt waren rund 270.000 von schweren Regenfällen betroffen (UNGA 23.8.2024; vergleiche UNSC 27.9.2024). Fluchtbewegungen aufgrund von Dürre: Im Jahr 2022 sind in Süd-/Zentralsomalia 1,179.000 Menschen aufgrund der Dürre vertrieben worden (UNHCR 31.12.2022). 2023 waren es Stand November 528.000; die meisten diesbezüglich Vertriebenen stammen aus den Regionen Bay (152.000), Lower Shabelle (109.000), Gedo (90.000), Bakool (62.000), Middle Juba (29.000), Bari (24.000) und Lower Juba (19.000). Die wenigsten Menschen flohen aus Woqooyi Galbeed (Somaliland; 0), Benadir
(900), Nugaal (1.000), Galgaduud (2.000) und Sanaag, Sool und Togdheer (Somaliland, je 4.000) sowie Awdal (Somaliland; 6.000) (UNHCR 2023). Im Jahr 2024 ist so gut wie niemand aufgrund von Dürre intern vertrieben worden (FSNAU/IPC 23.9.2024a; vgl. UNHCR 2024).Fluchtbewegungen aufgrund von Dürre: Im Jahr 2022 sind in Süd-/Zentralsomalia 1,179.000 Menschen aufgrund der Dürre vertrieben worden (UNHCR 31.12.2022). 2023 waren es Stand November 528.000; die meisten diesbezüglich Vertriebenen stammen aus den Regionen Bay (152.000), Lower Shabelle (109.000), Gedo (90.000), Bakool (62.000), Middle Juba (29.000), Bari (24.000) und Lower Juba (19.000). Die wenigsten Menschen flohen aus Woqooyi Galbeed (Somaliland; 0), Benadir
(900), Nugaal (1.000), Galgaduud (2.000) und Sanaag, Sool und Togdheer (Somaliland, je 4.000) sowie Awdal (Somaliland; 6.000) (UNHCR 2023). Im Jahr 2024 ist so gut wie niemand aufgrund von Dürre intern vertrieben worden (FSNAU/IPC 23.9.2024a; vergleiche UNHCR 2024). Landwirtschaft, Nahrungsmittel, Preise: Seit dem Ende der Dürre im Jahr 2023 hat es hinsichtlich Ernährungssicherheit vielversprechende Entwicklungen gegeben. Die Regierung hat es etwa geschafft, soziale Absicherungssysteme zu stärken. Zudem haben sich im Rahmen der Überschwemmungen 2023 vorbeugende Maßnahmen als nützlich erwiesen. Doch trotz dieser Fortschritte sieht sich immer noch ein beträchtlicher Anteil der Bevölkerung einer Ernährungskrise ausgesetzt (WFP 26.9.2024). Die Ernte aus der Gu-Saison wird nach Prognosen 45 % unter dem Langzeitmittel (1995-2023) liegen (FSNAU/IPC 23.9.2024a). Dafür haben die Regenfälle das Weideland regeneriert (IPC 23.9.2024). Es wurde prognostiziert, dass bei schlechten Regenfällen in der Deyr-Regenzeit 2024 die Fortschritte, die hinsichtlich Ernährungssicherheit seit dem Ende der Dürre gemacht wurden, wieder rückgängig gemacht werden (WFP 27.9.2024). Denn diesbezüglich ist mit negativen Effekten auf die Ernten zu rechnen (WFP 26.9.2024). Am Welthungerindex von Deutsche Welthungerhilfe und Concern Worldwide findet sich Somalia auf Rang 127 von 127 bewerteten Ländern. Allerdings hat sich der Wert auf einer Skala, auf welcher Null als bester Wert gilt, seit dem Jahr 2000 von 63,3 auf 44,1 verbessert (DWHH/CWW 9.10.2024). Insgesamt ist die Nahrungsmittelproduktion 2024 wieder gestiegen. Bei Nahrungsmitteln ist die Inflation deutlich zurückgegangen (UNSC 3.6.2024). Der Somali Shilling ist im Allgemeinen stabil (FSNAU/IPC 23.9.2024a). Die Wasser- und Nahrungsmittelpreise befinden sich nahegehend am langjährigen Durchschnitt, Preise für importierte Grundnahrungsmittel befinden sich über dem Durchschnitt (IPC 23.9.2024). Wasserversorgung: Somalia gehört weltweit zu den Ländern mit der größten Rate an Menschen, die keinen Zugang zu sauberem Wasser haben. Laut UNICEF benötigen acht Millionen Menschen, darunter fast fünf Millionen Kinder, Unterstützung im Hygienebereich und bei der Wasserversorgung (UNICEF 31.10.2023; vgl. SOYDA 4.9.2023). 52 % der Menschen haben Zugang zu grundlegender Wasserversorgung, auf dem Land sind es nur 28 % (ÖB Nairobi 10.2024). Die mäßigen bis starken Gu-Regenfälle (April–Juni) 2023 haben auch den Zugang zu Wasser und Weideland verbessert und den Menschen eine gewisse Erleichterung gebracht. Die Wasserpreise sind teils um etwa 40 % gesunken (UNSC 15.6.2023). Humanitäre Organisationen bemühen sich, für Bedürftige in Mogadischu die Kosten für Wasser zu senken. In IDP-Lagern wird Wasser kostenlos zur Verfügung gestellt. NGOs bauen öffentliche Wasserentnahmestellen. Private Wasserunternehmen gewähren Zuschüsse für Wasserzahlungen oder spenden Gewinne an marginalisierte Gruppen. Das Unternehmen DAHAB stellt den Moscheen in Mogadischu sowie IDPs und städtischen Armen kostenlos Wasser zur Verfügung (TANA/ACRC 9.3.2023). Auf dem Land sind unterschiedliche Organisationen tätig, u. a. hat der somalische Rote Halbmond (SRCS) Wasserstellen und -Reservoirs restauriert oder geschaffen (SRCS 2024).Wasserversorgung: Somalia gehört weltweit zu den Ländern mit der größten Rate an Menschen, die keinen Zugang zu sauberem Wasser haben. Laut UNICEF benötigen acht Millionen Menschen, darunter fast fünf Millionen Kinder, Unterstützung im Hygienebereich und bei der Wasserversorgung (UNICEF 31.10.2023; vergleiche SOYDA 4.9.2023). 52 % der Menschen haben Zugang zu grundlegender Wasserversorgung, auf dem Land sind es nur 28 % (ÖB Nairobi 10.2024). Die mäßigen bis starken Gu-Regenfälle (April–Juni) 2023 haben auch den Zugang zu Wasser und Weideland verbessert und den Menschen eine gewisse Erleichterung gebracht. Die Wasserpreise sind teils um etwa 40 % gesunken (UNSC 15.6.2023). Humanitäre Organisationen bemühen sich, für Bedürftige in Mogadischu die Kosten für Wasser zu senken. In IDP-Lagern wird Wasser kostenlos zur Verfügung gestellt. NGOs bauen öffentliche Wasserentnahmestellen. Private Wasserunternehmen gewähren Zuschüsse für Wasserzahlungen oder spenden Gewinne an marginalisierte Gruppen. Das Unternehmen DAHAB stellt den Moscheen in Mogadischu sowie IDPs und städtischen Armen kostenlos Wasser zur Verfügung (TANA/ACRC 9.3.2023). Auf dem Land sind unterschiedliche Organisationen tätig, u. a. hat der somalische Rote Halbmond (SRCS) Wasserstellen und -Reservoirs restauriert oder geschaffen (SRCS 2024). Energie: Der Mangel an zuverlässiger Energieversorgung stellt für die wirtschaftliche Entwicklung ein erhebliches Hindernis dar. Laut Weltbank haben nur 16 % der somalischen Bevölkerung Zugang zu Elektrizität, in ländlichen Gebieten sind es nur 3 % (ENPO 28.6.2023). Hunger, Versorgungslage / IPC: [IPC = Integrated Phase Classification for Food Security; 1-moderat bis 5-Hungersnot]. Mit Stand September 2024 befanden sich ca. 2,9 Millionen Menschen in IPC-Stufe 3 (15 % der Bevölkerung); ca. 720.000 in Stufe 4 (4 %) und keine in Stufe 5 (Hungersnot). Zusammen mit den rund 6,1 Millionen in IPC 2 ist etwas mehr als die Hälfte der Gesamtbevölkerung von 18,7 Millionen Menschen Ernährungsunsicherheit ausgesetzt (FSNAU/IPC 23.9.2024b). Damit befinden sich im September 2024 19 % der Bevölkerung in einer höheren Stufe als IPC 2; 2023 waren es 3 % mehr Menschen. Allerdings wurde für Ende 2024 prognostiziert, dass die Zahl auf 4,4 Millionen Menschen (23 % der Bevölkerung) ansteigen wird (IPC 23.9.2024). Die folgenden Lagekarten von IPC zu Food Insecurity zeigen die Situation im Zeitraum Juli 2022 bis September 2024 sowie eine Prognose bis Dezember 2024: FSNAU/IPC 23.9.2024b; FSNAU/IPC 23.9.2024c; FSNAU/IPC 28.2.2023; FSNAU 11.9.2022a Generell finden sich unter IDPs mehr Personen, die unter Ernährungsunsicherheit sowie an Mangel- oder Unterernährung leiden (USDOS 22.4.2024). Die meisten IDP-Lager werden mit IPC 3 verzeichnet, in Bay und Bakool auch mit IPC
- Die Stadtbevölkerung kommt diesbezüglich etwas besser weg, die Situation dort wird meist mit IPC 2 oder IPC 3 klassifiziert (IPC 23.9.2024). IPC-Verteilung nach Gebieten in Prozent der Bevölkerung für Dezember 2022, September 2023 und September 2024: IPC 23.9.2024; FSNAU 18.9.2023a; IPC 28.2.2023 Eine weitere Kartensammlung, in welcher ausschließlich mehrere, für die Nahrungsmittelversorgung alarmierende Werte zusammengefasst dargestellt werden, zeigt die Entwicklung der vergangenen Jahre (je dunkler das Rot, desto mehr Alarmwerte wurden überschritten): FSNAU 25.9.2024aDie durchschnittliche Rate an Unterernährung hat sich von 12,4 % 2023 auf 11,7 % 2024 leicht verringert (FSNAU/IPC 23.9.2024a). Im September 2024 wird die Zahl an Kindern unter fünf Jahren, die an akuter Unterernährung leiden, auf ca. 1,6 Millionen geschätzt (WFP 26.9.2024; vgl. FSNAU/IPC 23.9.2024a; WHO/HC 5.11.2024); davon waren 403.000 schwer unterernährt (FSNAU/IPC 23.9.2024a). 55,2 % der betroffenen Kinder finden sich im ländlichen Raum, in Städten 17,7 % und unter IDPs 27 % (IPC 23.9.2024). Im Zeitraum Feber 2021 bis September 2024 zeigte sich die Situation hinsichtlich Unterernährung bei unter Fünfjährigen wie folgt [GAM = akute Unterernährung; SAM = schwere akute Unterernährung]:ris-attachment://hauptdokument.img3is.png FSNAU 25.9.2024a, Die durchschnittliche Rate an Unterernährung hat sich von 12,4 % 2023 auf 11,7 % 2024 leicht verringert (FSNAU/IPC 23.9.2024a). Im September 2024 wird die Zahl an Kindern unter fünf Jahren, die an akuter Unterernährung leiden, auf ca. 1,6 Millionen geschätzt (WFP 26.9.2024; vergleiche FSNAU/IPC 23.9.2024a; WHO/HC 5.11.2024); davon waren 403.000 schwer unterernährt (FSNAU/IPC 23.9.2024a). 55,2 % der betroffenen Kinder finden sich im ländlichen Raum, in Städten 17,7 % und unter IDPs 27 % (IPC 23.9.2024). Im Zeitraum Feber 2021 bis September 2024 zeigte sich die Situation hinsichtlich Unterernährung bei unter Fünfjährigen wie folgt [GAM = akute Unterernährung; SAM = schwere akute Unterernährung]: FSNAU 25.9.2024b; FSNAU 18.9.2023b; FSNAU 10.2.2022; FSNAU 4.2.2021 Die IPC-Stufen zur Unter- und Mangelernährung haben sich seit Herbst 2022 wie folgt entwickelt (inkl. Prognose bis Dezember 2024): FSNAU 1.9.2024a; FSNAU 1.9.2024b; FSNAU 18.9.2023a; FSNAU 11.9.2022b Humanitäre Hilfe: In Somalia ist die längstdienende humanitäre Mission tätig, jährlich werden Milliarden US-Dollar ausgegeben (Ali/TEL 28.1.2022). Von den für 2024 vorgesehenen 1,6 Milliarden US-Dollar waren laut Angaben der UN bis September erst 37 % finanziert. Von den 5,2 Millionen Menschen, die hinsichtlich Nahrungsmittelversorgung als vulnerabel identifiziert wurden (UNSC 27.9.2024), konnten von Jänner bis März 2024 durchschnittlich 2,1 Millionen Menschen pro Monat mit Nahrungsmittelhilfe erreicht werden. Diese Zahl ging in den Monaten April bis Juni auf 1,5 Millionen, in den Monaten Juli bis September auf monatlich 1,3 Millionen Menschen zurück. Humanitäre Organisationen mussten ihre Operationen aufgrund finanzieller Engpässe einschränken (IPC 23.9.2024). Nach anderen Angaben wurden im September 2024 1,63 Millionen Menschen erreicht (UNSC 27.9.2024). Das WFP konnte im August 2024 1,1 Millionen Menschen mit Nahrungsmittelhilfe erreichen; im gleichen Monat wurden 535.000 Menschen mit Ernährungshilfe ["Nutrition"] unterstützt, knapp die Hälfte davon waren Personen mit akuter Unterernährung - darunter Kinder und Schwangere (WFP 26.9.2024). Im Juni 2024 wurden knapp 261.000 schwer unterernährte Kinder mit Ernährung erreicht (FSNAU/IPC 23.9.2024a). Ohne humanitäre Hilfe würden mehr Menschen an Hunger sterben (IR 30.8.2023). Die Anzahl der humanitären Partner steigt in ganz Somalia (ÖB Nairobi 10.2024). An der Nothilfe beteiligt sich auch die staatliche Somali Disaster Management Agency (SODMA). Sie hat etwa im Dezember 2023 3.800 Tonnen Hilfslieferungen für Benadir freigegeben und dort 150.000 Familien geholfen (RD 16.1.2024b). Auch nach Jubaland hat die SODMA humanitäre Hilfe verschifft (RD 7.1.2024). Bis zum Geldtransferprogramm Baxnaano gab es kein Programm für ein soziales Sicherheitsnetz. Baxnaano ist das erste von der Bundesregierung geleitete Geldtransferprogramm, es wird vom WFP unterstützt und von der Weltbank finanziert. Stand Juni 2023 wurden über dieses Programm monatlich bedingungslose Geldtransfers an 200.000 arme und gefährdete Haushalte mit Kindern bereitgestellt und damit ca. 1,2 Millionen Menschen erreicht (IMF 31.7.2023). Das Programm ILED (Inclusive Local and Economic Development) trägt mit Geldtransfers zur Resilienz von mehr als 44.000 Haushalten (rund 265.000 Personen) bei. In diesem Rahmen erhalten mehr als 6.000 Schwangere sowie stillende Mütter für 24 Monate eine Geldhilfe von 20 US-Dollar (EU-ETFA 16.8.2023). Beim humanitären Zugang für Hilfsorganisationen bleiben Herausforderungen bestehen, die Entwicklung scheint aber positiv (ÖB Nairobi 10.2024). Trotzdem beeinträchtigen die Sicherheitslage oder etwa bürokratische Hürden die Arbeit humanitärer Kräfte (UNSC 27.9.2024; vgl. HRW 11.1.2024; USDOS 22.4.2024; UNSC 3.6.2024; SMN 20.8.2024). Manchmal verhindert al Shabaab die Zufuhr humanitärer Hilfsgüter (MBZ 6.2023). Laut Vereinten Nationen können 36 von 74 Bezirken nur schwer erreicht werden ("hard to reach") (UNSC 27.9.2024), insbesondere gilt dies für Tayeeglow (Bakool), Sablaale (Lower Shabelle) und Adan Yabal (Middle Shabelle) sowie für Buale, Jilib und Saakow (Middle Juba) (IPC 23.9.2024).Beim humanitären Zugang für Hilfsorganisationen bleiben Herausforderungen bestehen, die Entwicklung scheint aber positiv (ÖB Nairobi 10.2024). Trotzdem beeinträchtigen die Sicherheitslage oder etwa bürokratische Hürden die Arbeit humanitärer Kräfte (UNSC 27.9.2024; vergleiche HRW 11.1.2024; USDOS 22.4.2024; UNSC 3.6.2024; SMN 20.8.2024). Manchmal verhindert al Shabaab die Zufuhr humanitärer Hilfsgüter (MBZ 6.2023). Laut Vereinten Nationen können 36 von 74 Bezirken nur schwer erreicht werden ("hard to reach") (UNSC 27.9.2024), insbesondere gilt dies für Tayeeglow (Bakool), Sablaale (Lower Shabelle) und Adan Yabal (Middle Shabelle) sowie für Buale, Jilib und Saakow (Middle Juba) (IPC 23.9.2024). Zudem übersteigt die Bedürftigkeit die humanitären Kapazitäten (Sahan/SWT 16.8.2024). In IDP-Lagern wirkt sich außerdem Korruption auf die Verteilung humanitärer Güter aus (Sahan/SWT 16.8.2024; vgl. IR 30.8.2023; AA 23.8.2024). Gleichzeitig wird laut Untersuchungen der Vereinten Nationen weit verbreitet humanitäre Hilfe durch Landbesitzer, lokale Behörden und Sicherheitskräfte abgezweigt und entwendet (HRW 11.1.2024). Menschen werden mitunter aufgrund ihrer Clanzugehörigkeit von Hilfe ausgeschlossen. Zudem ist in kurzer Zeit sehr viel Geld mit wenig Kontrolle nach Somalia geflossen, einiges davon kommt nicht bei den Bedürftigen an (AQ21 11.2023). Es kommt zur systematischen Fehlleitung humanitärer Güter - v. a. von Geldhilfen (HIPS 7.5.2024; vgl. AQ21 11.2023). In Somalia sind es die mächtigen Gruppen, die den Löwenanteil erhalten: an Jobs, Ressourcen, Verträgen, Remissen und humanitärer Hilfe. Letztere wird oft von mächtigeren Clans vereinnahmt (Sahan/SWT 24.10.2022).Zudem übersteigt die Bedürftigkeit die humanitären Kapazitäten (Sahan/SWT 16.8.2024). In IDP-Lagern wirkt sich außerdem Korruption auf die Verteilung humanitärer Güter aus (Sahan/SWT 16.8.2024; vergleiche IR 30.8.2023; AA 23.8.2024). Gleichzeitig wird laut Untersuchungen der Vereinten Nationen weit verbreitet humanitäre Hilfe durch Landbesitzer, lokale Behörden und Sicherheitskräfte abgezweigt und entwendet (HRW 11.1.2024). Menschen werden mitunter aufgrund ihrer Clanzugehörigkeit von Hilfe ausgeschlossen. Zudem ist in kurzer Zeit sehr viel Geld mit wenig Kontrolle nach Somalia geflossen, einiges davon kommt nicht bei den Bedürftigen an (AQ21 11.2023). Es kommt zur systematischen Fehlleitung humanitärer Güter - v. a. von Geldhilfen (HIPS 7.5.2024; vergleiche AQ21 11.2023). In Somalia sind es die mächtigen Gruppen, die den Löwenanteil erhalten: an Jobs, Ressourcen, Verträgen, Remissen und humanitärer Hilfe. Letztere wird oft von mächtigeren Clans vereinnahmt (Sahan/SWT 24.10.2022). Öffentliche und gesellschaftliche Unterstützung: [Anm.: Bis auf das o. g. Programm Baxnaano] gibt es kein öffentliches Wohlfahrtssystem (BS 2024), keinen sozialen Wohnraum und keine Sozialhilfe (AA 23.8.2024). Wohnungs- und Arbeitsmarkt sowie Armutsminderung liegen im privaten Sektor (BS 2024). Das eigentliche soziale Sicherungsnetz ist die erweiterte Familie, der Subclan oder der Clan. Sie bieten oftmals zumindest einen rudimentären Schutz (AA 23.8.2024; vgl. BS 2024). Wenn eine Person des eigenen Clans Unterstützung braucht, dann ist die Gewährung derselben nicht verhandelbar (Sahan/SWT 24.10.2022). Im Clan gibt es ein System des Fundraising (Qaraan). Dieses erfolgt in Somalia und in der Diaspora nicht nur dann, um sogenanntes Blutgeld im Fall eines Mordes zu sammeln, sondern auch, um andere Bedürfnisse eines Clanmitglieds abzudecken. Darunter fallen etwa auch Probleme bei der Nahrungsmittelversorgung (Majid/Abdirahman/Hassan 2017).Öffentliche und gesellschaftliche Unterstützung: [Anm.: Bis auf das o. g. Programm Baxnaano] gibt es kein öffentliches Wohlfahrtssystem (BS 2024), keinen sozialen Wohnraum und keine Sozialhilfe (AA 23.8.2024). Wohnungs- und Arbeitsmarkt sowie Armutsminderung liegen im privaten Sektor (BS 2024). Das eigentliche soziale Sicherungsnetz ist die erweiterte Familie, der Subclan oder der Clan. Sie bieten oftmals zumindest einen rudimentären Schutz (AA 23.8.2024; vergleiche BS 2024). Wenn eine Person des eigenen Clans Unterstützung braucht, dann ist die Gewährung derselben nicht verhandelbar (Sahan/SWT 24.10.2022). Im Clan gibt es ein System des Fundraising (Qaraan). Dieses erfolgt in Somalia und in der Diaspora nicht nur dann, um sogenanntes Blutgeld im Fall eines Mordes zu sammeln, sondern auch, um andere Bedürfnisse eines Clanmitglieds abzudecken. Darunter fallen etwa auch Probleme bei der Nahrungsmittelversorgung (Majid/Abdirahman/Hassan 2017). Vorrangig stellt die patrilineare (väterliche) Abstammungsgemeinschaft die Solidaritäts- und Schutzgruppe. Aber daneben gibt es auch die väterliche Linie der Mutter und zusätzlich möglicherweise noch angeheiratete Verwandtschaft. Alle drei Linien bilden i.d.R. - wie es ein Experte formuliert - "einen ganz beachtlichen Verwandtschaftskosmos". Und in diesem Netzwerk kann Hilfe und Solidarität gesucht werden, es besteht diesbezüglich eine moralische Pflicht. Allerdings müssen verwandtschaftliche Beziehungen auch gepflegt werden. Entscheidend ist also nicht unbedingt die Quantität an Verwandten, sondern die Qualität der Beziehungen. Wer als schwacher Akteur in diesem Netzwerk positioniert ist, der wird schlechter behandelt als die stark Positionierten (ACCORD 31.5.2021). Gleichzeitig variiert das verfügbare Sozialkapital stark nach Clan: Mitglieder mächtiger Clans haben naturgemäß Zugang zu starken Netzwerken zur gegenseitigen Unterstützung, zum Schutz und zum Informationsaustausch (BS 2024). Beispiele an Clan- und Familiensolidarität: ● Eine Frau in Baidoa berichtet, dass, nachdem ihr Mann sie verlassen hatte, sie und ihre Kinder von ihrem Bruder erhalten werden, der als Tagelöhner arbeitet (NPR 23.12.2022). ● In einer Dokumentation der Deutschen Welle wird ein junger Mann gezeigt, der im Sudan medizinisch versorgt und von dort zurückgeholt werden musste. Die Ältesten sammelten Geld im ganzen Clan, und dieser gab dafür schließlich 7.000 US-Dollar aus. Danach hat der Clan dem Mann um 3.000 US-Dollar ein Tuk-Tuk finanziert, damit er den gefährlichen Weg der Migration nicht noch einmal antritt (DW 3.2021). ● Eine IDP-Mutter von elf Kindern in Puntland, deren Mann krank ist, wurde über Jahre von Verwandten finanziert (RE 19.3.2024). ● Für Kinder einer in Daami (Hargeysa) lebenden, alleinerziehenden Straßenhändlerin sind Verwandte für das Schulgeld aufgekommen (RE 13.8.2024). ● Ein verheirateter Vater von zehn Kindern (Region Sool) berichtet, dass er, als er fünf Jahre lang arbeitslos war, nur durch die Unterstützung der Verwandtschaft überleben hat können (RE 6.3.2024). ● Ein Landarbeiter berichtet, dass er mit seinem Einkommen Eltern und Geschwister in seiner Heimatstadt Hobyo unterstützt (RE 6.8.2024). ● Eine 18-jährige Frau finanziert mit ihrem Einkommen als Reinigungskraft Schulgeld und Ernährung ihrer jüngeren Geschwister (RE 18.9.2023). ● Auch mehrere andere Männer und Frauen unterstützen mit ihren Einkommen Eltern und jüngere Geschwister (RE 5.10.2023; vgl. RE 19.10.2023; RE 26.10.2023; RE 15.11.2023). Auch mehrere andere Männer und Frauen unterstützen mit ihren Einkommen Eltern und jüngere Geschwister (RE 5.10.2023; vergleiche RE 19.10.2023; RE 26.10.2023; RE 15.11.2023). ● Eine verwitwete IDP-Frau und Mutter von vier Kindern berichtet, dass sie von Verwandten Unterkunft und Nahrung erhält (RE 11.8.2023). Eine andere IDP-Mutter von neun Kindern erklärt, dass sie von anderen Muslimen mit Nahrung unterstützt wird. Ein IDP-Paar mit fünf Kindern berichtet, dass Verwandte Nahrung schicken (RE 17.4.2023). ● Ein verheirateter Vater von acht Kindern erklärt, dass er von Verwandten 300 US-Dollar borgen konnte, um einen eigenen Betrieb zu starten (RE 13.1.2024). Ein anderer Mann - Angehöriger der Minderheit der Tumal - berichtet, dass ihm ein Verwandter aus Finnland 100 US-Dollar geschickt hat (RE 30.10.2023). ● Ein Geschäftsmann und zehnfacher Vater, der seinen Betrieb zusperren musste, berichtet, dass er von seiner Schwester in Saudi-Arabien mit 200 US-Dollar pro Monat unterstützt wird. Ein anderer Verkäufer, dem es wegen der Dürre ähnlich ergangen ist, erhält pro Monat 150 US-Dollar von einem Onkel in Südafrika, der auch noch für zwei seiner Brüder die Semestergebühren an der Universität in Mogadischu finanziert. Ein weiterer Verkäufer hat sich einerseits an einen Onkel in Großbritannien gewandt und ist andererseits mit seiner Familie zurück zu seinen Eltern gezogen, um sich die 20 US-Dollar Miete zu sparen. Vom Onkel in Großbritannien erhält er 250 US-Dollar im Monat (RE 22.7.2022). In Somalia sind soziale Kontakte im Fall von Dürren und anderen Krisen seit Langem eine Quelle der Widerstandsfähigkeit, ein effizienter Teil der Bewältigungsstrategie (Elsamahi/Ochieng/Bedelian 9.6.2023; vgl. DI 6.2019), die zum Überleben von Haushalten beigetragen hat. Die bei einer Studie am häufigsten angegebenen Unterstützungsquellen sind Familie, Freunde und Nachbarn (24 %), gefolgt von internationalen (15 %) und lokalen NGOs (8 %). Soziale Kontakte haben auch während der letzten Dürre eine entscheidende Rolle gespielt (Elsamahi/Ochieng/Bedelian 9.6.2023). Ohne die gegenseitige Unterstützung - ohne Teilen - wäre die Katastrophe noch viel größer geworden (Spiegel/Hoffmann 24.9.2022). Die Haushalte haben sich gegenseitig auf vielfältige Weise unterstützt, auf materielle und immaterielle Art, darunter mit Bargeld, Lebensmitteln, Informationen und emotionaler Unterstützung. Oft teilen diejenigen mit mehr sozialen Verbindungen und besserem Zugang zu Ressourcen mit weniger gut vernetzten Haushalten. Der Zusammenhalt erstreckte sich mitunter auch auf externe Hilfe - etwa Bargeldhilfen durch humanitäre Organisationen. Lokale Führer haben Gemeinschaftstöpfe eingerichtet, in welche die Haushalte Teile der erhaltenen Hilfe einzahlen. So wurde einerseits sichergestellt, dass vulnerable Haushalte nicht leer ausgehen, und andererseits wurden derart Spannungen zwischen Haushalten, die Hilfe erhalten, und solchen, die keine Hilfe erhalten, abgemildert. Zu den gefährdeten Gemeindemitgliedern gehören in diesem Zusammenhang z. B. ältere und/oder behinderte Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten können, Waisen und Witwen (Elsamahi/Ochieng/Bedelian 9.6.2023). NRC berichtet beispielsweise von einer IDP-Familie, die nach Baidoa geflüchtet ist. Dort siedelte sie sich gezielt in einem Lager an, wohin schon vorher Menschen aus der eigenen Community geflüchtet waren. Ein Nachbar ist in diesem Kontext manchmal ein Dorfbewohner von zu Hause, ein entfernter Verwandter. So entsteht ein Unterstützungssystem (NRC 16.11.2023). Bei einem anderen Beispiel wird hinsichtlich der Überschwemmungen im Rahmen der Deyr-Regenzeit 2023 berichtet, dass die meisten Familien aus dem überfluteten IDP-Lager Horseed-1 in Baidoa bei Verwandten untergekommen sind (UN OCHA 23.11.2023).In Somalia sind soziale Kontakte im Fall von Dürren und anderen Krisen seit Langem eine Quelle der Widerstandsfähigkeit, ein effizienter Teil der Bewältigungsstrategie (Elsamahi/Ochieng/Bedelian 9.6.2023; vergleiche DI 6.2019), die zum Überleben von Haushalten beigetragen hat. Die bei einer Studie am häufigsten angegebenen Unterstützungsquellen sind Familie, Freunde und Nachbarn (24 %), gefolgt von internationalen (15 %) und lokalen NGOs (8 %). Soziale Kontakte haben auch während der letzten Dürre eine entscheidende Rolle gespielt (Elsamahi/Ochieng/Bedelian 9.6.2023). Ohne die gegenseitige Unterstützung - ohne Teilen - wäre die Katastrophe noch viel größer geworden (Spiegel/Hoffmann 24.9.2022). Die Haushalte haben sich gegenseitig auf vielfältige Weise unterstützt, auf materielle und immaterielle Art, darunter mit Bargeld, Lebensmitteln, Informationen und emotionaler Unterstützung. Oft teilen diejenigen mit mehr sozialen Verbindungen und besserem Zugang zu Ressourcen mit weniger gut vernetzten Haushalten. Der Zusammenhalt erstreckte sich mitunter auch auf externe Hilfe - etwa Bargeldhilfen durch humanitäre Organisationen. Lokale Führer haben Gemeinschaftstöpfe eingerichtet, in welche die Haushalte Teile der erhaltenen Hilfe einzahlen. So wurde einerseits sichergestellt, dass vulnerable Haushalte nicht leer ausgehen, und andererseits wurden derart Spannungen zwischen Haushalten, die Hilfe erhalten, und solchen, die keine Hilfe erhalten, abgemildert. Zu den gefährdeten Gemeindemitgliedern gehören in diesem Zusammenhang z. B. ältere und/oder behinderte Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten können, Waisen und Witwen (Elsamahi/Ochieng/Bedelian 9.6.2023). NRC berichtet beispielsweise von einer IDP-Familie, die nach Baidoa geflüchtet ist. Dort siedelte sie sich gezielt in einem Lager an, wohin schon vorher Menschen aus der eigenen Community geflüchtet waren. Ein Nachbar ist in diesem Kontext manchmal ein Dorfbewohner von zu Hause, ein entfernter Verwandter. So entsteht ein Unterstützungssystem (NRC 16.11.2023). Bei einem anderen Beispiel wird hinsichtlich der Überschwemmungen im Rahmen der Deyr-Regenzeit 2023 berichtet, dass die meisten Familien aus dem überfluteten IDP-Lager Horseed-1 in Baidoa bei Verwandten untergekommen sind (UN OCHA 23.11.2023). Neben Familie und Clan helfen hierbei auch andere soziale Verbindungen - seien es Freunde, geschlechtsspezifische oder Jugendgruppen, Bekannte, Berufsgruppen oder religiöse Bünde. Meist ist die Unterstützung wechselseitig. Über diese sozialen Netzwerke können auch Verbindungen zwischen Gemeinschaften und Instanzen aufgebaut werden, welche Nahrungsmittel, medizinische Versorgung oder andere Formen von Unterstützung bieten. Auch für IDPs stellen solche Netzwerke die Hauptinformationsquelle dar, wo sie z. B. Unterkunft und Nahrung finden können (DI 6.2019). Soziale Unterstützung erfolgt auch über islamische Wohltätigkeitsorganisationen und NGOs (BS 2024). Generell ist es auch üblich, Kinder bei engen oder fernen Verwandten unterzubringen, wenn eine Familie diese selbst nicht erhalten kann (SIDRA 6.2019a; vgl. OXFAM/Fanning 6.2018). Manchmal werden Kinder auch einfach zu Nachbarn zum Essen geschickt (OXFAM/Fanning 6.2018).Neben Familie und Clan helfen hierbei auch andere soziale Verbindungen - seien es Freunde, geschlechtsspezifische oder Jugendgruppen, Bekannte, Berufsgruppen oder religiöse Bünde. Meist ist die Unterstützung wechselseitig. Über diese sozialen Netzwerke können auch Verbindungen zwischen Gemeinschaften und Instanzen aufgebaut werden, welche Nahrungsmittel, medizinische Versorgung oder andere Formen von Unterstützung bieten. Auch für IDPs stellen solche Netzwerke die Hauptinformationsquelle dar, wo sie z. B. Unterkunft und Nahrung finden können (DI 6.2019). Soziale Unterstützung erfolgt auch über islamische Wohltätigkeitsorganisationen und NGOs (BS 2024). Generell ist es auch üblich, Kinder bei engen oder fernen Verwandten unterzubringen, wenn eine Familie diese selbst nicht erhalten kann (SIDRA 6.2019a; vergleiche OXFAM/Fanning 6.2018). Manchmal werden Kinder auch einfach zu Nachbarn zum Essen geschickt (OXFAM/Fanning 6.2018). Zudem ist in der somalischen Gesellschaft - auch bei den Bantu - die Tradition des Austauschs von Geschenken tief verwurzelt (DI 6.2019). Menschen, die selbst wenig haben, teilen ihre wenigen Habseligkeiten und helfen anderen beim Überleben. Es herrscht eine starke Solidarität (ACCORD 31.5.2021). Ein Gemeindeführer eines Dorfes bei Garoowe erklärt beispielsweise, dass Menschen ihre Verwandten nicht zurücklassen würden. Es wird demnach geteilt, so lange es etwas zu teilen gibt (UN OCHA 23.11.2023). Auch Remissen werden mitunter mit Nachbarn, Verwandten und Freunden geteilt (DI 6.2019). Oft borgen sich Haushalte Geld oder Waren von lokalen Betrieben (Elsamahi/Ochieng/Bedelian 9.6.2023). Selbst Kleinhändlerinnen in IDP-Lagern, die ihre Ware selbst nur auf Kredit bei einem größeren Geschäft angeschafft haben, lassen anschreiben und streichen manchmal die Schulden von noch ärmeren Menschen (RE 19.2.2021). Allerdings profitieren nicht alle von diesen Systemen: Bei einer Studie haben im Jahr 2023 56 % der befragten Haushalte angegeben, über keinerlei Unterstützungsquellen zu verfügen. 85 % gaben an, dass sie es nicht geschafft haben, irgendwo einen Kredit zu bekommen (Elsamahi/Ochieng/Bedelian 9.6.2023). Ein Viehzüchter aus Awdal berichtet beispielsweise, dass er aufgrund des Verlusts von Vieh bei einem lokalen Geschäft auf Kredit eingekauft hat. Als seine Schulden 1.000 US-Dollar erreicht haben, wurden ihm weitere Einkäufe versagt; seitdem leben er und seine Familie von dem, was Verwandte ihnen geben (RE 6.9.2023). Remissen: Zahlungen aus dem Ausland bilden ebenfalls eine Hilfestellung (BS 2024) Quellen: AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (23.8.2024): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Bundesrepublik Somalia ACCORD - Austrian Centre for Country of Origin and Asylum Research and Documentation (31.5.2021): Somalia - Al-Schabaab und Sicherheitslage; Lage von Binnenvertriebenen und Rückkehrer·innen [sic]; Schutz durch staatliche und nicht-staatliche Akteure; Dokumentation zum COI-Webinar mit Markus Höhne und Jutta Bakonyi am
- Mai 2021 AFDB - African Development Bank Group (30.5.2024): African Economic Outlook 2024 Ali/TEL - The Elephant (Herausgeber), Hodan Ali (Autor) (28.1.2022): Somalia’s Famines, Government Apathy and the Aid Industry AQ21 - Anonyme Quelle 21 (11.2023): Expertengespräche BN - Bloomberg News (29.6.2022): Devastating Drought to Push Somalia’s Inflation to Near Double Digits BS - Bertelsmann Stiftung
(2024): BTI 2024 Country Report - Somalia DI - Development Initiatives (6.2019): Towards an improved understanding of vulnerability and resilience in Somalia DW - Deutsche Welle (3.2021): DW Documentary - Somalia Living with Violence and Terror, online nicht mehr verfügbar; vormals (Stand 27.7.2021) DWHH/CWW - Deutsche Welthungerhilfe e.V., Concern Worldwide (9.10.2024): Welthungerindex 2024 - Somalia Elsamahi/Ochieng/Bedelian - M. Elsamahi, G.A. Ochieng, C. Bedelian (9.6.2023): Coping with the drought crisis in Somalia: Formative research findings from the Resilience Population Measurement (RPM) project. Mogadishu, Somalia: Resilience Population Measurement (RPM) Activity ENPO - Energy Portal (28.6.2023): Energy Infrastructure Development: A Key Driver of Somalia’s Economic Recovery EU-ETFA - European Union - Emergency Trust Fund for Africa (16.8.2023): A Mother’s Determination: Fostering Hope in a Camp for Displaced People in Somalia FSNAU - Food Security and Nutrition Analysis Unit Somalia (25.9.2024a): Somalia Early Warning-Early Action: Trends in Risk Factors, Jan 2019 - Aug 2024 (Indicators in Alarm Phase) FSNAU - Food Security and Nutrition Analysis Unit Somalia (25.9.2024b): Somalia 2024 Post Gu Assessement Key Nutrition Results Summary FSNAU - Food Security and Nutrition Analysis Unit Somalia (1.9.2024a): Somalia - Estimated Malnutrition Situation (GAM) Current: June-September 2024 FSNAU - Food Security and Nutrition Analysis Unit Somalia (1.9.2024b): Somalia - Estimated Malnutrition Situation (GAM) Projection: October-December 2024 FSNAU - Food Security and Nutrition Analysis Unit Somalia (18.9.2023a): Somalia IPC Acute Food Insecurity Malnutrition Report, Aug Dec 2023 FSNAU - Food Security and Nutrition Analysis Unit Somalia (18.9.2023b): Somalia 2023 Post Gu Seasonal Food Security and Nutrition Assessment FSNAU - Food Security and Nutrition Analysis Unit Somalia (11.9.2022a): Somalia Acute Food Insecurity Situation Overview, Rural, Urban and IDP: Current Food Security Outcomes: July 2022 FSNAU - Food Security and Nutrition Analysis Unit Somalia (11.9.2022b): SOMALIA - ESTIMATED NUTRITION SITUATION (GAM) Current: (Jul - Sep 2022) FSNAU - Food Security and Nutrition Analysis Unit Somalia (10.2.2022): Somalia 2021 Post Deyr Seasonal Food Security and Nutrition Assessment FSNAU - Food Security and Nutrition Analysis Unit Somalia (4.2.2021): Somalia 2020 Post Deyr Seasonal Food Security and Nutrition Assessment FSNAU/IPC - Food Security and Nutrition Analysis Unit Somalia, Integrated Food Security Phase Classification (23.9.2024a): Somalia 2024 Post Gu IPC Analyses - Findings and Recommendations FSNAU/IPC - Food Security and Nutrition Analysis Unit Somalia, Integrated Food Security Phase Classification (23.9.2024b): Somalia Acute Food Insecurity Situation Overview, Rural, Urban and IDP: Food Security Outcomes: Current: July-September 2024 FSNAU/IPC - Food Security and Nutrition Analysis Unit Somalia, Integrated Food Security Phase Classification (23.9.2024c): Somalia Acute Food Insecurity Situation Overview, Rural, Urban and IDP: Food Security Outcomes: Projection: October-December 2024 FSNAU/IPC - Food Security and Nutrition Analysis Unit Somalia, Integrated Food Security Phase Classification (28.2.2023): Somalia Acute Food Insecurity Situation Overview, Rural, Urban and IDP: Food Security Outcomes: Current: January-March 2023 HIPS - Heritage Institute for Policy Studies (7.5.2024): State Of Somalia 2023 Report HO - Hiiraan Online (20.6.2024): Somalia forecasts 3.1% GDP growth as agriculture, livestock sectors rebound HRW - Human Rights Watch (11.1.2024): World Report 2024 - Somalia IMF - International Monetary Fund (31.7.2023): Somalia: Poverty Reduction Strategy Paper-Joint Staff Advisory Note IPC - Integrated Food Security Phase Classification (23.9.2024): Somalia IPC Acute Food Insecurity and Acute Malnutrition Analysis, July-December 2024 IPC - Integrated Food Security Phase Classification (28.2.2023): Somalia Multi Partner Technical Release on Somalia 2022 Post Deyr Assessment and IPC Analysis Result IR - Islamic Relief (30.8.2023): One in four people in Somalia have now fled their homes Majid/Abdirahman/Hassan - Nisar Majid, Khalif Abdirahman, Shamsa Hassan
(2017): Remittances and Vulnerability in Somalia. Assessing Sources, Uses and Delivery Mechanisms MBZ - Außenministerium der Niederlande [Niederlande] (6.2023): General country of origin information report on Somalia NPR - National Public Radio (23.12.2022): This is what displaced Somalians want you to know about their humanitarian crisis NRC - Norwegian Refugee Council (16.11.2023): “We left because of the climate, not the conflict”: The reality of displacement in Somalia - Somalia ÖB Nairobi - Österreichische Botschaft Nairobi [Österreich] (10.2024): Asylländerbericht zu Somalia OXFAM/Fanning - OXFAM (Herausgeber), Emma Fanning (Autor) (6.2018): Drought, Displacement and Livelihoods in Somalia/Somaliland. Time for gender-sensitive and protection-focused approaches RD - Radio Dalsan (16.1.2024b): SODMA distributes humanitarian relief aid to displaced families in Kahda district, Banadir region RD - Radio Dalsan (7.1.2024): SODMA sends humanitarian relief aid to flood victims in Jubbaland State RE - Radio Ergo (13.8.2024): Homes and jobs lift poor Hargeisa families relocated from swampy dam area RE - Radio Ergo (6.8.2024): Bereft pastoralists find work on farms in Mudug RE - Radio Ergo (19.3.2024): Small business grants set IDP women in Garowe back on their feet RE - Radio Ergo (6.3.2024): New skills bring jobs to households in Ainabo RE - Radio Ergo (13.1.2024): Small business brings big changes for central Somali family RE - Radio Ergo (15.11.2023): Youth in Adado appointed to teaching jobs in rural schools RE - Radio Ergo (30.10.2023): Mogadishu’s blacksmiths worried by cheap imports of metal goods RE - Radio Ergo (26.10.2023): Selling tea leads to bigger things for Mogadishu entrepreneur RE - Radio Ergo (19.10.2023): Mudug pastoralists train as electricians in Galkayo RE - Radio Ergo (5.10.2023): Teenage girl takes the wheel to support her family RE - Radio Ergo (18.9.2023): Hardworking IDP women targeted for jobs by Mogadishu cleaning company RE - Radio Ergo (6.9.2023): Awdal pastoralists blame livestock deaths on toxic tree RE - Radio Ergo (11.8.2023): Widowed mother hauled sacks of sand to save up money for her own business RE - Radio Ergo (17.4.2023): Clan conflict destroys Mudug family homes and businesses RE - Radio Ergo (22.7.2022): Somali businessmen in Jowhar turn to relatives abroad as economy fails RE - Radio Ergo (19.2.2021): Somali IDP women in Beletweyne set up businesses to educate their children Sahan/SWT - Somali Wire Team (Autor), Sahan (Herausgeber) (16.8.2024): Somalia's Humanitarian Crisis: Need and Greed, in: The Somali Wire Issue No. 719, per e-Mail [kostenpflichtig, Login erforderlich] [kostenpflichtig, Login erforderlich] Sahan/SWT - Somali Wire Team (Autor), Sahan (Herausgeber) (24.10.2022): Power, access, and social capital in Somalia, in: The Somali Wire Issue No. 467, per e-Mail [kostenpflichtig, Login erforderlich] SIDRA - Somali Institute for Development Research and Analysis (6.2019a): Rape: A rising Crisis and Reality for the Women in Somalia SMN - Shabelle Media Network (20.8.2024): UN calls for protection of aid workers, civilians in Somalia SOYDA - Somali Young Doctors Association (4.9.2023): Monthly Progressive Narrative Report Spiegel/Hoffmann - Heiner Hoffmann (Autor), Spiegel, Der (Herausgeber) (24.9.2022): "Es gibt kein Leben mehr in dieser Gegend" SRCS - Somali Red Crescent Society
(2024): Annual Report 2023 TANA/ACRC - Tana Copenhagen (Herausgeber), African Cities Research Consortium (Autor) (9.3.2023): Understanding Systems in Mogadishu City UNGA - United Nations General Assembly (23.8.2024): Report of the Independent Expert on the situation of human rights in Somalia, Isha Dyfan (A/HRC/57/80) [EN/AR/RU/ZH] - Somalia UNHCR - United Nations High Commissioner for Refugees
(2024): Somalia: Internal Displacement UNHCR - United Nations High Commissioner for Refugees
(2023): Somalia: Internal Displacement UNHCR - United Nations High Commissioner for Refugees (31.12.2022): Somalia - Internal Displacements Monitored by Protection & Return Monitoring Network (PRMN) - December 2022 UNICEF - United Nations International Children’s Emergency Fund (31.10.2023): Somalia Humanitarian Situation Report No. 10 for 01 October – 31 October - Somalia UN OCHA - UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs (23.11.2023): Battered by climate extremes - Somalia UNSC - United Nations Security Council (27.9.2024): Situation in Somalia - Report of the Secretary-General [S/2024/698] UNSC - United Nations Security Council (3.6.2024): Situation in Somalia - Report of the Secretary-General (S/2024/426) [EN/AR/RU/ZH] UNSC - United Nations Security Council (2.2.2024): Situation in Somalia - Report of the Secretary-General [S/2023/758] UNSC - United Nations Security Council (15.6.2023): Situation in Somalia - Report of the Secretary-General [S/2023/443] USDOS - United States Department of State [USA] (22.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices - Somalia WFP - World Food Programme (27.9.2024): Hunger set to worsen in Somalia as La Niña drought looms WFP - World Food Programme (26.9.2024): WFP Somalia Country Brief, August 2024 WHO/HC - World Health Organization (Herausgeber), Health Cluster (Autor) (5.11.2024): Health Cluster Bulletin September 2024 - Somalia
- Grundversorgung in Somaliland Die Regierung ist in der Lage, grundlegende Dienste bereitzustellen. Allerdings herrscht im Land noch immer ein hohes Maß an Armut. Es gibt kein öffentliches Wohlfahrtssystem. Soziale Unterstützung erfolgt entweder über islamische Wohltätigkeitsorganisationen, NGOs oder den Clan. Wohnungs- und Arbeitsmarkt sowie Armutsminderung liegen im privaten Sektor. Das eigentliche soziale Sicherungsnetz bilden die erweiterte Familie und der Clan. Auch Remissen aus dem Ausland tragen in hohem Maße zu diesem Netz bei (BS 2024). Viele Haushalte sind auf diese Gelder angewiesen (FH 2024a). Gerade in schlechten Zeiten überweisen Mitglieder der Diaspora mehr Geld, damit niemand in der Familie zu Hause hungern muss (HT 4.3.2022). Dahingegen hat Somaliland aufgrund der fehlenden internationalen Anerkennung keinen direkten Zugang zu internationaler Finanzierung sowie zu humanitärer oder Entwicklungshilfe. Beide werden via Mogadischu gelenkt (DW 13.11.2024). In Hargeysa, in Somaliland geht es den Menschen durchschnittlich besser als in Süd-/Zentralsomalia (ACCORD 31.5.2021). Trotzdem ist laut Angaben einer Quelle der FFM Somalia 2023 für Migranten, welche das Land verlassen, Armut der treibende Grund (YOVENCO/STDOK/SEM 5.2023). In ländlichen Gebieten lebt mehr als eine von drei Personen in Armut, in urbanen Gebieten ist es mehr als eine von vier (HD 14.1.2021). Überdurchschnittlich viele der bei einer Studie befragten IDP-Familien haben Kinder bei Verwandten (76 %) oder aber auch in institutionellen Pflegeeinrichtungen (7 %) untergebracht. Weitere 54 % schicken Kinder zum Essen zu Nachbarn. Generell sind gesellschaftlicher Zusammenhalt und soziale Netze in Somaliland besser als in anderen Landesteilen (OXFAM/Fanning 6.2018). Zudem sind die Menschen in Somaliland aufgrund der besseren Sicherheitslage und der grundsätzlich besseren Organisation der staatlichen Stellen und besseren staatlichen Interventionen im Krisenfalle rascher in der Lage, den Lebensunterhalt wieder aus eigener Kraft zu bestreiten (AA 23.8.2024). Dürre: In Somaliland gab es 2022 noch 100.000 neue IDPs aufgrund der Dürre (UNHCR 31.12.2022). Im Jahr 2024 (Stand August) waren es hingegen nur 730, davon 500 in der Region Sool und 200 in Sanaag (UNHCR 2024). Die Ernte aus der Gu-Regenzeit wird 2024 laut Prognose um 62% unter der durchschnittlichen Erntemenge (2010-2023) liegen (FSNAU/IPC 23.9.2024a). Humanitäre Hilfe: Alleine die UN führt für die somaliländischen Regionen folgende Zahlen an aktiven (humanitären) Partnern an: Awdal: 18; Woqooyi Galbeed: 33; Togdheer: 38; Sool: 32; Sanaag: 32 (UN OCHA 16.11.2023). Aufgrund der vergleichsweise guten Sicherheitslage verzeichnen die UN in Somaliland weniger Zwischenfälle im Zusammenhang mit humanitärem Zugang als anderswo im Land (ÖB Nairobi 10.2024). Während der Dürre kam es zwischen Somalia und Somaliland zu einer Art Wettbewerb um humanitäre Hilfe. Trotzdem war diese im Rahmen der Dürre verfügbar. Erfahrungen aus der vorhergehenden Dürre (sporadische Hungertote) haben zu Änderungen geführt. Zusätzlich wurden viele Dämme und andere Wasserinfrastruktur errichtet (Omer/STDOK/SEM 4.2023). Unterstützung leistet u. a. der somalische Rote Halbmond (SRCS) - etwa durch Geldhilfen oder Unterstützung für die Landwirtschaft (SRCS 2024). Quellen: AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (23.8.2024): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Bundesrepublik Somalia ACCORD - Austrian Centre for Country of Origin and Asylum Research and Documentation (31.5.2021): Somalia - Al-Schabaab und Sicherheitslage; Lage von Binnenvertriebenen und Rückkehrer·innen [sic]; Schutz durch staatliche und nicht-staatliche Akteure; Dokumentation zum COI-Webinar mit Markus Höhne und Jutta Bakonyi am
- Mai 2021 BS - Bertelsmann Stiftung
(2024): BTI 2024 Country Report - Somalia DW - Deutsche Welle (13.11.2024): Somaliland: What elections mean for regional power dynamics FH - Freedom House
(2024a): Freedom in the World 2024 - Somaliland FSNAU/IPC - Food Security and Nutrition Analysis Unit Somalia, Integrated Food Security Phase Classification (23.9.2024a): Somalia 2024 Post Gu IPC Analyses - Findings and Recommendations HD - Horn Diplomat (14.1.2021): Somaliland Budget Analysis 2021 HT - Horn Tribune (4.3.2022): Fake news from aid agencies causes real hardship ÖB Nairobi - Österreichische Botschaft Nairobi [Österreich] (10.2024): Asylländerbericht zu Somalia Omer/STDOK/SEM - Staatssekretariat für Migration [Schweiz] (Herausgeber), Staatendokumentation des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl [Österreich] (Herausgeber), Ahmed Omer (Autor) (4.2023): Interview im Rahmen der FFM Somalia 2023 OXFAM/Fanning - OXFAM (Herausgeber), Emma Fanning (Autor) (6.2018): Drought, Displacement and Livelihoods in Somalia/Somaliland. Time for gender-sensitive and protection-focused approaches SRCS - Somali Red Crescent Society
(2024): Annual Report 2023 UNHCR - United Nations High Commissioner for Refugees
(2024): Somalia: Internal Displacement UNHCR - United Nations High Commissioner for Refugees (31.12.2022): Somalia - Internal Displacements Monitored by Protection & Return Monitoring Network (PRMN) - December 2022 UN OCHA - UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs (16.11.2023): Somalia: Operational Presence (3W) October 2023 YOVENCO/STDOK/SEM - Staatssekretariat für Migration [Schweiz] (Herausgeber), Staatendokumentation des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl [Österreich] (Herausgeber), YOVENCO Berbera (Autor) (5.2023): Interview im Rahmen der FFM Somalia 2023
- Wirtschaft und Arbeit in Somaliland In Somaliland hat es in den letzten 20 Jahren viele positive wirtschaftliche und soziale Entwicklungen gegeben (ACCORD 31.5.2021, S. 30). Hauptfaktoren der Wirtschaft und des BIP sind Viehzucht und Dienstleistungen (BS 2024; vgl. MoFDSL o.D.b). Der informelle Sektor ist der Hauptpfeiler der Wirtschaft (FH 2024a). Potenzielle Ressourcen wie Bodenschätze, Fischerei, Forstwirtschaft, Landwirtschaft und Tourismus sind aufgrund mangelhafter Infrastruktur kaum erschlossen (ÖB Nairobi 10.2024).In Somaliland hat es in den letzten 20 Jahren viele positive wirtschaftliche und soziale Entwicklungen gegeben (ACCORD 31.5.2021, S. 30). Hauptfaktoren der Wirtschaft und des BIP sind Viehzucht und Dienstleistungen (BS 2024; vergleiche MoFDSL o.D.b). Der informelle Sektor ist der Hauptpfeiler der Wirtschaft (FH 2024a). Potenzielle Ressourcen wie Bodenschätze, Fischerei, Forstwirtschaft, Landwirtschaft und Tourismus sind aufgrund mangelhafter Infrastruktur kaum erschlossen (ÖB Nairobi 10.2024). Laut einer Quelle beträgt das BIP pro Kopf 630 US-Dollar im Jahr (TBF 14.11.2024). Laut Finanzministerium hat sich das BIP hingegen wie folgt entwickelt (in Summe und pro Kopf): MoFDSL o.D.b Trotz der Fortschritte beim BIP pro Kopf stellt wirtschaftliche Instabilität ein bedeutendes Risiko dar (ÖB Nairobi 10.2024). Budget: Das jährliche Budget Somalilands ist in den letzten Jahren gewachsen (BS 2024). 2015 betrug es lediglich 156 Millionen US-Dollar (HD 14.1.2021), für das Jahr 2024 wurde es mit ca. 3,4 Billionen Somaliland Shilling veranschlagt (HT 28.12.2023). Dies entspricht je nach Wechselkurs etwa 360-425 Millionen US-Dollar (Saxafi 15.2.2024; vgl. SLST 26.7.2024; Saxafi/Ahmed I. 9.10.2023). Die Einnahmen stammen v. a. aus Zöllen und Außenhandel (BS 2024).Budget: Das jährliche Budget Somalilands ist in den letzten Jahren gewachsen (BS 2024). 2015 betrug es lediglich 156 Millionen US-Dollar (HD 14.1.2021), für das Jahr 2024 wurde es mit ca. 3,4 Billionen Somaliland Shilling veranschlagt (HT 28.12.2023). Dies entspricht je nach Wechselkurs etwa 360-425 Millionen US-Dollar (Saxafi 15.2.2024; vergleiche SLST 26.7.2024; Saxafi/Ahmed römisch eins. 9.10.2023). Die Einnahmen stammen v. a. aus Zöllen und Außenhandel (BS 2024). Etwa ein Drittel der Staatsausgaben fließen in Sicherheit und Verteidigung, 8 % in die Bildung und 5 % ins Gesundheitswesen. Dabei hat Somaliland kaum Schulden, der Anteil der Schuldentilgung liegt im Budget bei nur rund 2 % (MoFDSL o.D.a). Da Somaliland nicht anerkannt wird, fließen viele Gebergelder an der Regierung vorbei an NGOs (Odero 4.2024). Insgesamt ist das Budget zu klein, um der Bevölkerung mehr als grundlegende Dienste anbieten zu können (BS 2024). Einerseits kämpft Somaliland mit wirtschaftlichen Herausforderungen - darunter die Folgen von Covid-19, die Kämpfe in Laascaanood und das Feuer am Markt in Hargeysa (HO 10.4.2023). Andererseits ist mit dem Umbau von Berbera zum Containerhafen und dessen Straßenanbindung an Äthiopien die regionale Wirtschaft neu gestaltet worden (Norman/AFRA 3.3.2023). Wirtschaft: Grundsätzlich wird die Wirtschaft von den Nomaden beherrscht, ca. 50 % der Bevölkerung halten sich einige Ziegen, Kamele und Schafe. Dahingegen wird der Großteil der Grundnahrungsmittel importiert. Im Bereich von Obst- und Gemüsebau wurden Anstrengungen unternommen, die lokale Produktion zu steigern. Bei den Hauptgetreidesorten, die in Somaliland angebaut werden - Mais und Sorghum - kommt es immer wieder aufgrund von Dürre zu signifikanten Fluktuationen bei der Ernte (MoHDSL 2022). Strom ist sehr teuer und kostet rund viermal so viel wie in Europa (ARTE/Unger/Bergeron 2021). Die zahlreichen Rückkehrer aus der Diaspora sind aufgrund ihrer Finanzkraft und ihres Wissens für die Wirtschaft von enormer Bedeutung (Spiegel 1.3.2021). 2021 wurden laut einer Quelle 1,9 Milliarden US-Dollar aus dem Ausland an Remissen nach Somaliland überwiesen (HT 4.3.2022). Die Diaspora ist der Idee hinsichtlich des Aufbaus der Heimat stark verpflichtet (Sahan/Abdi 15.7.2021). Fast 80 % des Gründungskapitals von kleinen und mittleren Unternehmen kommt aus der Diaspora (Sahan/SWT 4.10.2021). Währung und Bezahldienste: Der Somaliland Shilling ist verhältnismäßig stabil (ISIR 1.3.2022). Mobile Zahlungsservices (mit dem Handy) ersetzen insgesamt zunehmend die Banknoten, die Wirtschaft verwendet größtenteils den US-Dollar (BS 2024). In Somaliland erfolgen einer Schätzung zufolge 90 % der Transaktionen über mobile Dienste; dafür braucht es kein Internet, es reicht die Wahl einer Telefonnummer. Die Zahlungen erfolgen über die beiden Dienste Zaad (Telesom) und eDahab (Dahabshiil). Beispielsweise bezahlt die somaliländische Regierung ihre Angestellten über dieses sog. Mobile Money (Omer/STDOK/SEM 4.2023). Für eine Registrierung bei diesen Diensten wird zumindest in Somaliland ein Personalausweis benötigt (SNST-T/STDOK/SEM 5.2023). Die Delegation der FFM Somalia 2023 konnte beobachten, dass bei jedem Marktstand und bei jedem Geschäft jeweils eine sechsstellige Zahl (Zaad) sowie eine fünfstellige Zahl (eDahab) angebracht ist – z. B. auf Plakaten, Tischständern oder am Geschäftseingang. Bargeld benutzen nur wenige Menschen, wobei der Somaliland Shilling die Funktion als Kleingeld zu den Dollar-Banknoten hat (STDOK/SEM 5.2023a). Laut Regierungsverordnung werden Beträge unter 100 US-Dollar in Somaliland Shilling verrechnet (Omer/STDOK/SEM 4.2023; vgl. INGO-F/STDOK/SEM 4.2023), darüber liegende Beträge in US-Dollar (Omer/STDOK/SEM 4.2023).Währung und Bezahldienste: Der Somaliland Shilling ist verhältnismäßig stabil (ISIR 1.3.2022). Mobile Zahlungsservices (mit dem Handy) ersetzen insgesamt zunehmend die Banknoten, die Wirtschaft verwendet größtenteils den US-Dollar (BS 2024). In Somaliland erfolgen einer Schätzung zufolge 90 % der Transaktionen über mobile Dienste; dafür braucht es kein Internet, es reicht die Wahl einer Telefonnummer. Die Zahlungen erfolgen über die beiden Dienste Zaad (Telesom) und eDahab (Dahabshiil). Beispielsweise bezahlt die somaliländische Regierung ihre Angestellten über dieses sog. Mobile Money (Omer/STDOK/SEM 4.2023). Für eine Registrierung bei diesen Diensten wird zumindest in Somaliland ein Personalausweis benötigt (SNST-T/STDOK/SEM 5.2023). Die Delegation der FFM Somalia 2023 konnte beobachten, dass bei jedem Marktstand und bei jedem Geschäft jeweils eine sechsstellige Zahl (Zaad) sowie eine fünfstellige Zahl (eDahab) angebracht ist – z. B. auf Plakaten, Tischständern oder am Geschäftseingang. Bargeld benutzen nur wenige Menschen, wobei der Somaliland Shilling die Funktion als Kleingeld zu den Dollar-Banknoten hat (STDOK/SEM 5.2023a). Laut Regierungsverordnung werden Beträge unter 100 US-Dollar in Somaliland Shilling verrechnet (Omer/STDOK/SEM 4.2023; vergleiche INGO-F/STDOK/SEM 4.2023), darüber liegende Beträge in US-Dollar (Omer/STDOK/SEM 4.2023). Arbeitslosigkeit: Nach Angaben einer Quelle erreicht die (formelle) Jugendarbeitslosigkeit in Somaliland geschätzte 60 % (ÖB Nairobi 10.2024), gemäß anderen Angaben sogar 75 % (SOS-CDN 10.8.2022). Laut Weltbank hingegen betrug die Arbeitslosigkeit bei der Erwerbsbevölkerung in ganz Somalia im Jahr 2023 19,0 % (WB 2024). Eine Studie der UN-Agentur UNFPA aus dem Jahr 2016 nennt folgende Zahlen, wonach zwar nur 29,9 % der erwerbsfähigen Bevölkerung arbeitet, jedoch auch nur 13,8 % als Arbeitssuchende gelten. Mehr als die Hälfte der Bevölkerung ist demnach ökonomisch inaktiv. Als arbeitend werden in der Studie folgende Personen bezeichnet: Jene die in den der Erhebung vorangegangenen zwölf Monaten bezahlter Arbeit nachgegangen sind oder selbstständig waren. Darunter fällt auch unbezahlte (aber produktive) Arbeit in der Familie, bei welcher direkt Einkommen produziert wird (etwa Viehhüten, Arbeit am eigenen Ackerland; Wirtschaftstreibende, Dienstleister im eigenen Betrieb). Als arbeitslos werden jene Personen bezeichnet, die in diesen zwölf Monaten nach Arbeit gesucht haben und bereit sind, eine Arbeit anzunehmen (UNFPA 2016, S. 29): UNFPA 2016, S. 29 Generell scheinen zu den Schätzungen jedenfalls unterschiedliche Berechnungsmethoden herangezogen zu werden. Insgesamt ist die hohe Arbeitslosigkeit - etwa bei Absolventen von Berufsausbildungen, wo diese nach der Ausbildung in Hargeysa 2016 bei 46 % liegt - u. a. darauf zurückzuführen, dass sich viele Auszubildende auf einige wenige Nischen fokussieren, z. B. IT und Business (LSE/Majidi/Hervé 2.5.2016) bzw. darauf, dass der tertiäre Bildungssektor an den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes vorbei arbeitet (SOS-CDN 10.8.2022). Dies, und die Tatsache, dass deswegen für viele Arbeiten Gastarbeiter herangezogen werden müssen, wird auch von der Politik kritisiert (Mog24 1.10.2023). Bildung und Ausbildung: Andererseits hat sich der Bildungs- und Ausbildungssektor ständig verbessert. Meist arbeiten hier staatliche Organe, lokale Gemeinden und externe Geber – darunter die Diaspora – zusammen. Private Bildungsanbieter boomen, und es gibt mehrere Universitäten und Colleges (BS 2024). Zudem legt die Gesellschaft mehr Wert darauf, dass Frauen ihre Ausbildung abschließen, bevor sie eine Familie gründen. 50 % der Studenten sind weiblich (SZ/von Eichhorn 13.2.2017). Die NGO WAAPO bietet Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt Mikrokredite, damit diese eigene Business-Ideen umsetzen können (WAAPO o.D.a). Die NGO wendet sich auch an unterprivilegierte Jugendliche und bietet ihnen Fort- und Berufsausbildung (WAAPO o.D.b). Die Sahamiye Foundation, welche u. a. vom Gründer des Finanzdienstleisters Worldremit betrieben wird, hat angekündigt, in den nächsten zehn Jahren 500 Millionen US-Dollar in Somaliland ausgeben zu wollen. Die Alphabetisierungsrate soll damit auf 90 % gehoben werden. Außerdem will die Stiftung 100.000 Menschen eine adäquate Berufsausbildung zukommen lassen und ins Gesundheitswesen investieren. Die Stiftung war schon zuvor die größte Wohltätigkeitsstiftung in Somaliland und hat bereits zahlreiche Programme gestartet (SLPost 7.4.2021). OXFAM betreibt u. a. in Zusammenarbeit mit der Organisation Shaqadoon und deren Hargabits Academy ein Programm, um der Jugendarbeitslosigkeit entgegenzuwirken. Das Programm bietet auf dem Arbeitsmarkt gesuchte Ausbildung (z. B. digitale und IT-Bildung) und eine bessere Vermittlung zu Arbeitsplätzen – speziell auch für marginalisierte Jugendliche (OXFAM o.D.). SOS-Kinderdorf hat mit einigen Partnern im Jahr 2016 das Next Economy Programme begonnen. Junge Menschen erhalten eine Zusatzausbildung, um auf dem Arbeitsmarkt als Angestellte oder als Selbständige Beschäftigung zu finden. Jene, die selbständig werden wollen, müssen eigenständig 500 US-Dollar aufstellen, diese werden vom Programm ergänzt (SOS-CDN 10.8.2022). Quellen: ACCORD - Austrian Centre for Country of Origin and Asylum Research and Documentation (31.5.2021): Somalia - Al-Schabaab und Sicherheitslage; Lage von Binnenvertriebenen und Rückkehrer·innen [sic]; Schutz durch staatliche und nicht-staatliche Akteure; Dokumentation zum COI-Webinar mit Markus Höhne und Jutta Bakonyi am
- Mai 2021 ARTE/Unger/Bergeron - M. Unger (Autor), E. Bergeron (Autor), ARTE (Herausgeber)
(2021): Reportage – Somaliland: Der Staat, der nicht sein darf, filmische Dokumentation BS - Bertelsmann Stiftung
(2024): BTI 2024 Country Report - Somalia FH - Freedom House
(2024a): Freedom in the World 2024 - Somaliland HD - Horn Diplomat (14.1.2021): Somaliland Budget Analysis 2021 HO - Hiiraan Online (10.4.2023): Somaliland cabinet ministers take pay cuts amid economic woes over Las Anod conflict HT - Horn Tribune (28.12.2023): The state approves the 33rd National Budget of 2024 HT - Horn Tribune (4.3.2022): Fake news from aid agencies causes real hardship INGO-F/STDOK/SEM - Staatssekretariat für Migration [Schweiz] (Herausgeber), Staatendokumentation des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl [Österreich] (Herausgeber), Internationale NGO F, Senior Aid Official (Autor) (4.2023): Interview im Rahmen der FFM Somalia 2023 ISIR - Institute for Strategic Insights and Research (1.3.2022): 2022 Budget Brief Somaliland LSE/Majidi/Hervé - London School of Econonomics and Political Science (Herausgeber), Nassim Majidi (Autor), Nicole Hervé (Autor) (2.5.2016): Youth, Employment and Migration in Puntland and Somaliland MoFDSL - Ministry of Finance Development [Somaliland] (o.D.a): Central Government Budget FY 2023 MoFDSL - Ministry of Finance Development [Somaliland] (o.D.b): Budget Outlook Paper FY 2024 Mog24 - Mogadischu24.com (1.10.2023): Somaliland Raises Concerns Over Rising Unemployment Rates MoHDSL - Ministry of Health Development [Somaliland]
(2022): National Health Policy III 2022 MoHDSL - Ministry of Health Development [Somaliland]
(2022): National Health Policy römisch drei 2022 Norman/AFRA - Jethro Norman (Autor), African Arguments (Herausgeber) (3.3.2023): Conflict in Las Anod and Crisis in Somaliland. External Investment, Intensifying Internal Competition, and the Struggle for Narrative ÖB Nairobi - Österreichische Botschaft Nairobi [Österreich] (10.2024): Asylländerbericht zu Somalia Odero - Vitalis Okoth Odero (4.2024): Mental Health: A Situational Analysis of Somaliland 2023 Omer/STDOK/SEM - Staatssekretariat für Migration [Schweiz] (Herausgeber), Staatendokumentation des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl [Österreich] (Herausgeber), Ahmed Omer (Autor) (4.2023): Interview im Rahmen der FFM Somalia 2023 OXFAM - OXFAM (o.D.): Getting Somaliland's youth back to work through skills training Sahan/Abdi - Sahan (Herausgeber), Rashid Abdi (Autor) (15.7.2021): Hargeisa - A Tale of Cats and Dogs, in: The Somali Wire Issue No. 185, per e-Mail [kostenpflichtig, Login erforderlich] Sahan/SWT - Somali Wire Team (Autor), Sahan (Herausgeber) (4.10.2021): The pitfalls of diaspora-led state-building, in: The Somali Wire Issue No. 241, per e-Mail [kostenpflichtig, Login erforderlich] Saxafi - Saxafimedia (15.2.2024): Money Sold In Kilograms At A Unique Market In Somaliland Saxafi/Ahmed I. - Saxafimedia (Herausgeber), Ismail Ahmed (Autor) (9.10.2023): Worldremit Founder Urges De La Rue To End Its Contract With Somaliland For Printing Banknotes Saxafi/Ahmed römisch eins. - Saxafimedia (Herausgeber), Ismail Ahmed (Autor) (9.10.2023): Worldremit Founder Urges De La Rue To End Its Contract With Somaliland For Printing Banknotes SLPost - Somaliland Post (7.4.2021): Somaliland: WorldRemit founder launches Sahamiye Foundation to tackle the Country’s development challenges, [Link nicht mehr verfügbar, Quelle liegt in der Staatendokumentation auf] SLST - Somaliland Standard (26.7.2024): The Central Bank in pegging currency operations to stabilize exchange rates SNST-T/STDOK/SEM - Staatssekretariat für Migration [Schweiz] (Herausgeber), Staatendokumentation des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl [Österreich] (Herausgeber), Somali National Staff T (Autor) (5.2023): Interview im Rahmen der FFM Somalia 2023 SOS-CDN - SOS Children's Villages Canada (10.8.2022): Youth partnership helps young entrepreneurs find work in Somaliland Spiegel - Spiegel, Der (1.3.2021): A Miracle on the Horn of Africa STDOK/SEM - Staatendokumentation des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl [Österreich], Staatssekretariat für Migration [Schweiz] (5.2023a): Beobachtungen im Rahmen der FFM Somalia 2023 SZ/von Eichhorn - Caroline von Eichhorn (Autor), Süddeutsche Zeitung (Herausgeber) (13.2.2017): Wo Mütter die Wirtschaft schmeißen TBF - The Brenthurst Foundation (14.11.2024): Report of The Brenthurst Foundation Observer Mission UNFPA - United Nations Population Fund
(2016): Economic Characteristics of the Somali People WAAPO - WAAPO (o.D.a): Safe Houses WAAPO - WAAPO (o.D.b): UPSHIFT Innovative Livelihood Program WB - Weltbank
(2024): Data, Unemployment, total (% of total labor force) (modeled ILO estimate) - Somalia 6. Arbeitsmarkt Die Mehrheit der Bevölkerung lebt am Existenzminimum, sei es als Kleinhändler, kleine Viehzüchter oder Bauern. Zusätzlich stellen Remissen für viele Menschen und Familien ein Grundeinkommen dar, das ihnen Zugang zu Wasser, Gesundheitsversorgung, Bildung und Strom verschafft (BS 2024). Gemäß Angaben der Afrikanischen Entwicklungsbank arbeiteten 2021 56 % im Dienstleistungsbereich, 17,7 % in der Industrie und 26,3 % in der Landwirtschaft (AFDB 30.5.2024). Bei einer großen Studie von UNFPA aus dem Jahr 2016 kam hingegen heraus, dass die große Masse der werktätigen Männer und Frauen in Landwirtschaft, Viehzucht und Fischerei (62,8 %) arbeiten. Der nächstgrößere Anteil an Personen arbeitet demnach als Dienstleister oder im Handel (14,1 %) (UNFPA 2016, S. 36f). Insgesamt arbeiten ca. 95 % der Berufstätigen im informellen Sektor [Anm.: Dies erklärt ggf. die oben dargestellten, unterschiedlichen Zahlen] (USDOS 22.4.2024). UNDP schätzt, dass jedes Jahr 400.000 Somalis auf den Arbeitsmarkt strömen, doch der städtische Arbeitsmarkt ist instabil und nicht vorbereitet, eine solche Zahl zu bewältigen (Sahan/SWT 31.5.2023). Da es nur wenig formelle Anstellungen im Land gibt, finden sich viele junge Somali in schlecht bezahlten, informellen und instabilen Arbeitssituationen wieder (Sahan/SWT 29.5.2023). Es gibt zahlreiche Berufe, bei welchen die Gesprächspartner der FFM Somalia 2023 Fähigkeiten und Ausbildung für hilfreich bei der Arbeitsplatzsuche erachten. Gerade der Bedarf an technischen bzw. handwerklichen Fähigkeiten wächst (Omer/STDOK/SEM 4.2023; vgl. MAEZA/STDOK/SEM 4.2023). Hier gibt es eine große Lücke zwischen Angebot und Nachfrage bzw. zwischen dem, was der Markt möchte, und dem, was die Menschen können (SOMEMP/STDOK/SEM 5.2023). Dabei fehlt das Verständnis, dass jemand, der vier Jahre Ausbildung gemacht hat, mehr Geld wert ist als jemand mit einer Kurzausbildung. Dementsprechend investiert kaum jemand in eine handwerkliche Ausbildung, während diese Bereitschaft im universitären Bereich gegeben ist (MAEZA/STDOK/SEM 4.2023). Dabei ist es nicht einfach, mit einem Universitätsabschluss einen adäquaten Job zu finden, weil die Privatuniversitäten die Absolventen nicht unbedingt mit den am Arbeitsmarkt relevanten Fähigkeiten ausstatten (so werden etwa nach wie vor kaum technische Fächer unterrichtet) (SNST-T/STDOK/SEM 5.2023). Und auch eine handwerkliche bzw. Lehrausbildung (TVET) ist nicht etabliert (YOVENCO/STDOK/SEM 5.2023). Arbeitssuchenden mangelt es folglich oft an handwerklichen Fähigkeiten. In Somaliland hat TVET politisch aber keine Priorität, obwohl es nur geringe Ausbildungskapazitäten gibt (Scholar/STDOK/SEM 5.2023) und die Nachfrage nicht erfüllt wird (SNST-T/STDOK/SEM 5.2023; vgl. Scholar/STDOK/SEM 5.2023). Einige Hotels betreiben deshalb z. B. ihre eigene Gastgewerbeausbildung, etwa das Sky Hotel in Hargeysa. Zudem gibt es einige wenige Projekte von NGOs (Scholar/STDOK/SEM 5.2023), etwa bei YOVENCO in Berbera (YOVENCO/STDOK/SEM 5.2023). Es gibt zahlreiche Berufe, bei welchen die Gesprächspartner der FFM Somalia 2023 Fähigkeiten und Ausbildung für hilfreich bei der Arbeitsplatzsuche erachten. Gerade der Bedarf an technischen bzw. handwerklichen Fähigkeiten wächst (Omer/STDOK/SEM 4.2023; vergleiche MAEZA/STDOK/SEM 4.2023). Hier gibt es eine große Lücke zwischen Angebot und Nachfrage bzw. zwischen dem, was der Markt möchte, und dem, was die Menschen können (SOMEMP/STDOK/SEM 5.2023). Dabei fehlt das Verständnis, dass jemand, der vier Jahre Ausbildung gemacht hat, mehr Geld wert ist als jemand mit einer Kurzausbildung. Dementsprechend investiert kaum jemand in eine handwerkliche Ausbildung, während diese Bereitschaft im universitären Bereich gegeben ist (MAEZA/STDOK/SEM 4.2023). Dabei ist es nicht einfach, mit einem Universitätsabschluss einen adäquaten Job zu finden, weil die Privatuniversitäten die Absolventen nicht unbedingt mit den am Arbeitsmarkt relevanten Fähigkeiten ausstatten (so werden etwa nach wie vor kaum technische Fächer unterrichtet) (SNST-T/STDOK/SEM 5.2023). Und auch eine handwerkliche bzw. Lehrausbildung (TVET) ist nicht etabliert (YOVENCO/STDOK/SEM 5.2023). Arbeitssuchenden mangelt es folglich oft an handwerklichen Fähigkeiten. In Somaliland hat TVET politisch aber keine Priorität, obwohl es nur geringe Ausbildungskapazitäten gibt (Scholar/STDOK/SEM 5.2023) und die Nachfrage nicht erfüllt wird (SNST-T/STDOK/SEM 5.2023; vergleiche Scholar/STDOK/SEM 5.2023). Einige Hotels betreiben deshalb z. B. ihre eigene Gastgewerbeausbildung, etwa das Sky Hotel in Hargeysa. Zudem gibt es einige wenige Projekte von NGOs (Scholar/STDOK/SEM 5.2023), etwa bei YOVENCO in Berbera (YOVENCO/STDOK/SEM 5.2023). Quellen der FFM Somalia 2023 berichten, dass die oben erwähnte Lücke am Arbeitsmarkt durch Migranten und Gastarbeiter kompensiert wird. In unterschiedlichen Branchen – etwa auf dem Bau, in der Fischerei, in technischen Berufen oder im Gesundheitsbereich – finden sich Staatsangehörige aus Äthiopien, dem Jemen, Syrien, Ägypten, Kenia, Indien, Bangladesch, Pakistan und anderen Ländern (Wria/SEM/STDOK 5.2023; vgl. SNST-T/STDOK/SEM 5.2023). Laut einer gut informierten Quelle stammen 98 % der Kfz-Meister aus dem Ausland, v. a. aus Kenia oder Äthiopien (MAEZA/STDOK/SEM 4.2023). In den vielen neuen, höherklassigen Hotels in Hargeysa sind viele Kellner und Hotelbedienstete Ausländer, weil es vor Ort kein qualifiziertes Personal gibt. In diesem Bereich arbeiten viele Kenianer oder Asiaten - auch als Hotelmanager. Einen großen Markt bietet die Innenausstattung, dieser wird von Jemeniten und Syrern dominiert (SNST-T/STDOK/SEM 5.2023). Ägyptische Ärzte betreiben eine Klinik in Hargeysa (Wria/SEM/STDOK 5.2023). Quellen der FFM Somalia 2023 berichten, dass die oben erwähnte Lücke am Arbeitsmarkt durch Migranten und Gastarbeiter kompensiert wird. In unterschiedlichen Branchen – etwa auf dem Bau, in der Fischerei, in technischen Berufen oder im Gesundheitsbereich – finden sich Staatsangehörige aus Äthiopien, dem Jemen, Syrien, Ägypten, Kenia, Indien, Bangladesch, Pakistan und anderen Ländern (Wria/SEM/STDOK 5.2023; vergleiche SNST-T/STDOK/SEM 5.2023). Laut einer gut informierten Quelle stammen 98 % der Kfz-Meister aus dem Ausland, v. a. aus Kenia oder Äthiopien (MAEZA/STDOK/SEM 4.2023). In den vielen neuen, höherklassigen Hotels in Hargeysa sind viele Kellner und Hotelbedienstete Ausländer, weil es vor Ort kein qualifiziertes Personal gibt. In diesem Bereich arbeiten viele Kenianer oder Asiaten - auch als Hotelmanager. Einen großen Markt bietet die Innenausstattung, dieser wird von Jemeniten und Syrern dominiert (SNST-T/STDOK/SEM 5.2023). Ägyptische Ärzte betreiben eine Klinik in Hargeysa (Wria/SEM/STDOK 5.2023). Am Arbeitsmarkt gefragt sind alle Berufe, die beim Hausbau benötigt werden (YOVENCO/STDOK/SEM 5.2023; vgl. SOMEMP/STDOK/SEM 5.2023; SNST-T/STDOK/SEM 5.2023; Omer/STDOK/SEM 4.2023; INGO-F/STDOK/SEM 4.2023). Auch geringe Kenntnisse können hier schon den Ausschlag geben (YOVENCO/STDOK/SEM 5.2023). Namentlich genannt wurden diesbezüglich von Quellen der FFM Somalia 2023: Bauarbeiter (Scholar/STDOK/SEM 5.2023; vgl. INGO-F/STDOK/SEM 4.2023; IOM 2.3.2023), Maurer (YOVENCO/STDOK/SEM 5.2023), Zimmerer (YOVENCO/STDOK/SEM 5.2023), Stahlbau (YOVENCO/STDOK/SEM 5.2023), Installateure (YOVENCO/STDOK/SEM 5.2023; vgl. INGO-F/STDOK/SEM 4.2023; IOM 2.3.2023), Innenausstattung, Möbelherstellung (Scholar/STDOK/SEM 5.2023; vgl. SNST-T/STDOK/SEM 5.2023), Fliesenleger (Scholar/STDOK/SEM 5.2023; vgl. SNST-T/STDOK/SEM 5.2023; Omer/STDOK/SEM 4.2023), Elektriker (SNST-T/STDOK/SEM 5.2023). Außerdem genannt wurden: Handyreparatur (Scholar/STDOK/SEM 5.2023), (Auto-)Mechaniker (Scholar/STDOK/SEM 5.2023; vgl. Omer/STDOK/SEM 4.2023; IOM 2.3.2023), Gastgewerbe, Köche, Hotellerie (Scholar/STDOK/SEM 5.2023; vgl. STDOK/SEM 5.2023a; SNST-T/STDOK/SEM 5.2023; IOM 2.3.2023), Landwirtschaft und Gartenbau (YOVENCO/STDOK/SEM 5.2023), Kühl- und Klimatechnik (YOVENCO/STDOK/SEM 5.2023), Kommunikation (SOMEMP/STDOK/SEM 5.2023), Management (SOMEMP/STDOK/SEM 5.2023), IT-Kenntnisse (SOMEMP/STDOK/SEM 5.2023; vgl. SNST-T/STDOK/SEM 5.2023; IOM 2.3.2023), Telekommunikation (SNST-T/STDOK/SEM 5.2023), Cyber Security (SNST-T/STDOK/SEM 5.2023), Human Ressources (SOMEMP/STDOK/SEM 5.2023), Fischerei (Küstengebiete): Kenntnisse im Umgang mit GPS, Echolot und Fischortungsausrüstung (YOVENCO/STDOK/SEM 5.2023), Schneider (MAEZA/STDOK/SEM 4.2023), Henna-Malerin (MAEZA/STDOK/SEM 4.2023), Solartechnik (MAEZA/STDOK/SEM 4.2023), Medizinischer Bereich (Ärzte, Krankenpfleger, Hebammen etc.) (IOM 2.3.2023), Marketing and Sales (IOM 2.3.2023), Buchhaltung (IOM 2.3.2023).Am Arbeitsmarkt gefragt sind alle Berufe, die beim Hausbau benötigt werden (YOVENCO/STDOK/SEM 5.2023; vergleiche SOMEMP/STDOK/SEM 5.2023; SNST-T/STDOK/SEM 5.2023; Omer/STDOK/SEM 4.2023; INGO-F/STDOK/SEM 4.2023). Auch geringe Kenntnisse können hier schon den Ausschlag geben (YOVENCO/STDOK/SEM 5.2023). Namentlich genannt wurden diesbezüglich von Quellen der FFM Somalia 2023: Bauarbeiter (Scholar/STDOK/SEM 5.2023; vergleiche INGO-F/STDOK/SEM 4.2023; IOM 2.3.2023), Maurer (YOVENCO/STDOK/SEM 5.2023), Zimmerer (YOVENCO/STDOK/SEM 5.2023), Stahlbau (YOVENCO/STDOK/SEM 5.2023), Installateure (YOVENCO/STDOK/SEM 5.2023; vergleiche INGO-F/STDOK/SEM 4.2023; IOM 2.3.2023), Innenausstattung, Möbelherstellung (Scholar/STDOK/SEM 5.2023; vergleiche SNST-T/STDOK/SEM 5.2023), Fliesenleger (Scholar/STDOK/SEM 5.2023; vergleiche SNST-T/STDOK/SEM 5.2023; Omer/STDOK/SEM 4.2023), Elektriker (SNST-T/STDOK/SEM 5.2023). Außerdem genannt wurden: Handyreparatur (Scholar/STDOK/SEM 5.2023), (Auto-)Mechaniker (Scholar/STDOK/SEM 5.2023; vergleiche Omer/STDOK/SEM 4.2023; IOM 2.3.2023), Gastgewerbe, Köche, Hotellerie (Scholar/STDOK/SEM 5.2023; vergleiche STDOK/SEM 5.2023a; SNST-T/STDOK/SEM 5.2023; IOM 2.3.2023), Landwirtschaft und Gartenbau (YOVENCO/STDOK/SEM 5.2023), Kühl- und Klimatechnik (YOVENCO/STDOK/SEM 5.2023), Kommunikation (SOMEMP/STDOK/SEM 5.2023), Management (SOMEMP/STDOK/SEM 5.2023), IT-Kenntnisse (SOMEMP/STDOK/SEM 5.2023; vergleiche SNST-T/STDOK/SEM 5.2023; IOM 2.3.2023), Telekommunikation (SNST-T/STDOK/SEM 5.2023), Cyber Security (SNST-T/STDOK/SEM 5.2023), Human Ressources (SOMEMP/STDOK/SEM 5.2023), Fischerei (Küstengebiete): Kenntnisse im Umgang mit GPS, Echolot und Fischortungsausrüstung (YOVENCO/STDOK/SEM 5.2023), Schneider (MAEZA/STDOK/SEM 4.2023), Henna-Malerin (MAEZA/STDOK/SEM 4.2023), Solartechnik (MAEZA/STDOK/SEM 4.2023), Medizinischer Bereich (Ärzte, Krankenpfleger, Hebammen etc.) (IOM 2.3.2023), Marketing and Sales (IOM 2.3.2023), Buchhaltung (IOM 2.3.2023). Die Bundesregierung hat ein Programm gestartet, um 3.000 neue Lehrer auszubilden. Zudem hat sie verlautbart, dass sie innerhalb ihres ersten Amtsjahres 23.000 junge Somali neu angestellt hat - die meisten davon als Soldaten (SD 17.6.2023). Wie bereits erwähnt, spielt das Unternehmertum in der somalischen Wirtschaft eine entscheidende Rolle. Schätzungen zufolge werden alleine dadurch mehr als drei Viertel aller Arbeitsplätze geschaffen (WB/Friedson 22.3.2022). Zum Beispiel hat der Telekom-Konzern Hormuud Telecom in den vergangenen Jahren Tausende Arbeitsplätze geschaffen und beschäftigt heute mehr als 20.000 Frauen und Männer (EAT 14.2.2021). Auch bei der Verarbeitung von landwirtschaftlichen Produkten gibt es noch viele Möglichkeiten (z. B. Herstellung von Ketchup oder Fruchtsaft) (MAEZA/STDOK/SEM 4.2023). Nach Angaben einer Quelle sind zwei Drittel der akt