RIS Dokument GerichtBundesverwaltungsgericht Entscheidungsdatum04.03.2025 GeschäftszahlL532 2282847-1 Spruch, L532 2282847-1/32E IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch den Richter Mag. Georg WILD-NAHODIL als Einzelrichter über die Beschwerde des XXXX , geb. XXXX , Staatsangehörigkeit Irak, vertreten durch die BBU GmbH, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 07.11.2023, Zl. XXXX , in einer Angelegenheit nach dem AsylG und dem FPG nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung am 09.12.2024 zu Recht: Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch den Richter Mag. Georg WILD-NAHODIL als Einzelrichter über die Beschwerde des römisch 40 , geb. römisch 40 , Staatsangehörigkeit Irak, vertreten durch die BBU GmbH, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 07.11.2023, Zl. römisch 40 , in einer Angelegenheit nach dem AsylG und dem FPG nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung am 09.12.2024 zu Recht: A) Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. B) Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig. , , TextEntscheidungsgründe:, Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang:römisch eins. Verfahrensgang:
- Der Beschwerdeführer (i.d.F. „BF“), ein irakischer Staatsangehöriger, ist am 26.11.2022 (10:20 Uhr) von Istanbul, Türkei, kommend am Flughafen Wien-Schwechat gelandet. Bei der anschließenden Einreisekontrolle wies er sich mit einem irakischen Reisepass aus und brachte einen dänischen Aufenthaltstitel in Vorlage, der sich infolge als Totalfälschung herausstellte. Des Weiteren konnten in seinem irakischen Reisepass zwei gefälsche Sichtvermerksstempel der griechischen Grenzkontrolle in Athen festgestellt werden. Im Zuge der nachfolgenden niederschriftlichen Vernehmung stellte der BF einen Antrag auf internationalen Schutz (13:20 Uhr), wobei er in Anwesenheit eines (arabischen) Dolmetschers angab, dass er im Irak Schulden habe, in Österreich arbeiten und diese dadurch begleichen wolle. Gleichzeitig betonte er, dass Österreich vor diesem Hintergrund seine Wunschdestination sei, und verneinte er mehrmals eine Verfolgung in seinem Herkunftsstaat.
- Der Beschwerdeführer in der Fassung „BF“), ein irakischer Staatsangehöriger, ist am 26.11.2022 (10:20 Uhr) von Istanbul, Türkei, kommend am Flughafen Wien-Schwechat gelandet. Bei der anschließenden Einreisekontrolle wies er sich mit einem irakischen Reisepass aus und brachte einen dänischen Aufenthaltstitel in Vorlage, der sich infolge als Totalfälschung herausstellte. Des Weiteren konnten in seinem irakischen Reisepass zwei gefälsche Sichtvermerksstempel der griechischen Grenzkontrolle in Athen festgestellt werden. Im Zuge der nachfolgenden niederschriftlichen Vernehmung stellte der BF einen Antrag auf internationalen Schutz (13:20 Uhr), wobei er in Anwesenheit eines (arabischen) Dolmetschers angab, dass er im Irak Schulden habe, in Österreich arbeiten und diese dadurch begleichen wolle. Gleichzeitig betonte er, dass Österreich vor diesem Hintergrund seine Wunschdestination sei, und verneinte er mehrmals eine Verfolgung in seinem Herkunftsstaat.
- Am Folgetag - von den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes einer Erstbefragung nach dem Asylgesetz unterzogen - brachte er nach seinen Fluchtgründen befragt Nachstehendes vor: Der BF sei von iranischen Milizen geschlagen und gefoltert worden. Die Milizen in seiner Heimat würden willkürlich agieren und sich an keine Gesetze halten. Geschlagen und misshandelt sei der BF worden, weil er Sunnit sei. Im Irak gebe es keine Regierung. Der BF habe wiederholt Anzeigen wegen der Misshandlungen erstattet und sei er für circa drei Monate inhaftiert worden. Im Irak gebe es keine Sicherheit und das Land würde von Milizen beherrscht. Er könne Beweismittel (Fotos und Videos) zu seinem Vorbringen vorlegen. Weitere Fluchtgründe bestünden nicht. Er habe Angst um sein Leben.
- Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (i.d.F. „Bundesamt“ oder „bB“) führte in weiterer Folge ein Flughafenverfahren und nahm den BF am 02.12.2022 in Anwesenheit seiner Rechtsvertretung (nach vorangehender Rechtsberatung) im Zulassungsverfahren niederschriftlich ein. Dabei gab er zusammengefasst an, aufgrund seiner religiösen Überzeugung als Sunnit und seiner Teilnahme an sowie Dokumentation von Protesten im Irak von schiitischen bzw. iranischen Milizen verfolgt zu werden. Im November 2019 sei er auf einer Demonstration, die er als Fotograf begleitet habe, gezielt mit einem Sprengsatz angegriffen worden. Im April 2021 sei er, als er gegen ihn gerichtete Misshandlungen und Drohungen durch Milizmitglieder bei der Polizei angezeigt habe, für drei Monate ohne Gerichtsbeschluss oder Antrag eines Staatsanwaltes inhaftiert und im Zuge seiner Festnahme und Haft wiederholt misshandelt und gefoltert worden. Im Jänner und April 2022 sei er an seinem Arbeitsplatz bzw. zuhause von schiitischen Milizen aufgesucht, bedroht und misshandelt worden. Auch habe er Morddrohungen erhalten. Als Grund für diese Verfolgungshandlungen nannte er seine Stellung als ältester Sohn einer sunnitischen Familie sowie seine Tätigkeit als Fotograf bei Demonstrationen und entsprechende Fotoveröffentlichungen auf sozialen Medien. Von der polizeilichen Erstbefragung wolle er korrigieren, dass ein Missverständnis vorgelegen und seine Ausreise in Wahrheit nicht wirtschaftlich motiviert gewesen sei. Soweit er eine Verfolgung verneint habe, habe sich dies ausschließlich auf den (irakischen) Staat als solchen bezogen, nicht hingegen auf andere (Verfolgungs-)Akteure.
- Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl in der Fassung „Bundesamt“ oder „bB“) führte in weiterer Folge ein Flughafenverfahren und nahm den BF am 02.12.2022 in Anwesenheit seiner Rechtsvertretung (nach vorangehender Rechtsberatung) im Zulassungsverfahren niederschriftlich ein. Dabei gab er zusammengefasst an, aufgrund seiner religiösen Überzeugung als Sunnit und seiner Teilnahme an sowie Dokumentation von Protesten im Irak von schiitischen bzw. iranischen Milizen verfolgt zu werden. Im November 2019 sei er auf einer Demonstration, die er als Fotograf begleitet habe, gezielt mit einem Sprengsatz angegriffen worden. Im April 2021 sei er, als er gegen ihn gerichtete Misshandlungen und Drohungen durch Milizmitglieder bei der Polizei angezeigt habe, für drei Monate ohne Gerichtsbeschluss oder Antrag eines Staatsanwaltes inhaftiert und im Zuge seiner Festnahme und Haft wiederholt misshandelt und gefoltert worden. Im Jänner und April 2022 sei er an seinem Arbeitsplatz bzw. zuhause von schiitischen Milizen aufgesucht, bedroht und misshandelt worden. Auch habe er Morddrohungen erhalten. Als Grund für diese Verfolgungshandlungen nannte er seine Stellung als ältester Sohn einer sunnitischen Familie sowie seine Tätigkeit als Fotograf bei Demonstrationen und entsprechende Fotoveröffentlichungen auf sozialen Medien. Von der polizeilichen Erstbefragung wolle er korrigieren, dass ein Missverständnis vorgelegen und seine Ausreise in Wahrheit nicht wirtschaftlich motiviert gewesen sei. Soweit er eine Verfolgung verneint habe, habe sich dies ausschließlich auf den (irakischen) Staat als solchen bezogen, nicht hingegen auf andere (Verfolgungs-)Akteure.
- Der Hochkommissär der Vereinten Nationen für Flüchtlinge wurde am 05.12.2022 von der beabsichtigten (abweisenden) Entscheidung des Bundesamtes verständigt. Am 09.12.2022 übermittelte UNHCR ein Antwortschreiben, wonach bezugnehmend auf das Ersuchen vom 05.12.2022 mitgeteilt wurde, dass das UN-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR im vorliegenden Fall die Zustimmung zur Abweisung des Asylantrags gemäß § 33 Abs. 2 AsylG nicht erteilen kann, da das Vorbringen gemäß dem Beschluss Nr. 30 des UNHCR-Exekutivkommitees nicht als offensichtlich unbegründet eingestuft werden könne.
- Der Hochkommissär der Vereinten Nationen für Flüchtlinge wurde am 05.12.2022 von der beabsichtigten (abweisenden) Entscheidung des Bundesamtes verständigt. Am 09.12.2022 übermittelte UNHCR ein Antwortschreiben, wonach bezugnehmend auf das Ersuchen vom 05.12.2022 mitgeteilt wurde, dass das UN-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR im vorliegenden Fall die Zustimmung zur Abweisung des Asylantrags gemäß Paragraph 33, Absatz 2, AsylG nicht erteilen kann, da das Vorbringen gemäß dem Beschluss Nr. 30 des UNHCR-Exekutivkommitees nicht als offensichtlich unbegründet eingestuft werden könne.
- Dem BF wurde im Anschluss die Einreise in das Bundesgebiet gestattet und sein Asylverfahren zugelassen.
- Am 22.08.2023 vernahm das Bundesamt den BF erneut niederschriftlich ein. Dabei wiederholte und konkretisierte er im Wesentlichen sein bereits im Zulassungsverfahren dargelegtes Vorbringen und gab zum Erklärungsirrtum anlässlich seiner Vernehmung vom 26.11.2022 als Grund, warum er diesem erlegen sei, ergänzend an, dass er versucht habe, Missverständnisse hinsichtlich seines gefälschten Visums aufzuklären.
- Mit dem angefochtenen Bescheid des Bundesamtes vom 07.11.2023, Zl. XXXX wurde der Antrag des BF auf internationalen Schutz bezüglich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß § 3 Abs 1 iVm § 2 Abs 1 Z 13 AsylG (Spruchpunkt I.) sowie bezüglich der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf seinen Herkunftsstaat gemäß § 8 Abs 1 iVm § 2 Abs 1 Z 13 AsylG abgewiesen (Spruchpunkt II.). Ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG wurde dem BF nicht erteilt (Spruchpunkt III.) und gemäß § 10 Abs 1 Z 3 AsylG iVm § 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs 2 Z 2 FPG erlassen (Spruchpunkt IV.) sowie gemäß § 52 Abs 9 FPG festgestellt, dass die Abschiebung des BF in den Irak gemäß § 46 FPG zulässig sei (Spruchpunkt V.). Gemäß § 55 Abs 1 bis 3 FPG wurde schließlich eine Frist von 14 Tagen für eine freiwillige Ausreise eingeräumt (Spruchpunkt VI.). Gemäß § 13 Abs. 2 Z 3 AsylG wurde schließlich festgestellt, dass der BF sein Recht zum Aufenthalt im Bundesgebiet ab dem 26.05.2023 verloren habe (Spruchpunkt VII.).
- Mit dem angefochtenen Bescheid des Bundesamtes vom 07.11.2023, Zl. römisch 40 wurde der Antrag des BF auf internationalen Schutz bezüglich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß Paragraph 3, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 13, AsylG (Spruchpunkt römisch eins.) sowie bezüglich der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf seinen Herkunftsstaat gemäß Paragraph 8, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 13, AsylG abgewiesen (Spruchpunkt römisch zwei.). Ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß Paragraph 57, AsylG wurde dem BF nicht erteilt (Spruchpunkt römisch drei.) und gemäß Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 3, AsylG in Verbindung mit Paragraph 9, BFA-VG eine Rückkehrentscheidung gemäß Paragraph 52, Absatz 2, Ziffer 2, FPG erlassen (Spruchpunkt römisch vier.) sowie gemäß Paragraph 52, Absatz 9, FPG festgestellt, dass die Abschiebung des BF in den Irak gemäß Paragraph 46, FPG zulässig sei (Spruchpunkt römisch fünf.). Gemäß Paragraph 55, Absatz eins bis 3 FPG wurde schließlich eine Frist von 14 Tagen für eine freiwillige Ausreise eingeräumt (Spruchpunkt römisch sechs.). Gemäß Paragraph 13, Absatz 2, Ziffer 3, AsylG wurde schließlich festgestellt, dass der BF sein Recht zum Aufenthalt im Bundesgebiet ab dem 26.05.2023 verloren habe (Spruchpunkt römisch sieben.). Das Bundesamt gelangte im Wesentlichen zum Ergebnis, dass hinsichtlich der Gründe für die Zuerkennung des Status des asyl- oder subsidiär Schutzberechtigten eine aktuelle und entscheidungsrelevante Bedrohungssituation nicht glaubhaft gemacht worden sei. Ein relevantes, die öffentlichen Interessen übersteigendes, Privat- und Familienleben würde ebenso wenig vorliegen.
- Die Rechtsvertretung brachte dagegen rechtzeitig das Rechtsmittel der Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht (i.d.F. „BVwG“) ein.
- Die Rechtsvertretung brachte dagegen rechtzeitig das Rechtsmittel der Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht in der Fassung „BVwG“) ein. Im Wesentlichen wurden - nachdem zunächst der aus der Sicht des BF maßgebliche Sachverhalt dargelegt und präzisiert wurde (bei den konkreten Verfolgersubjekten handle es sich um die Milizen Hisbollah, Saraya Al-Salam bzw. Saraya al-Khorsan) - darin Ermittlungsmängel geltend gemacht, dies inbesondere im Hinblick auf die Social-Media-Aktivitäten des BF, wo sich Fotos zu den im Verfahren erwähnten Demonstrationsteilnahmen seiner Person finden ließen. Daraus ergehe eindeutig, dass er als Journalist und Fotograf das politische System im Irak kritisch dokumentiert habe und damit einer besonders gefährdeten Berufsgruppe in seinem Heimatland angehöre. Dies habe die bB unzreichend berücksichtigt, da sie vielmehr von einer allgemeinen Verfolgungspraxis der Milizen ausgegangen wäre und keinen Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit des BF geortet hätte. Hinzu komme sein sunnitischer Glaubenshintergrund sowie sein junges Alter, wodurch er ein Risikoprofil nach den UNHCR-Schutzerwägungen aufweise. Der Beweiswürdigung sei entgegenzuhalten, dass der BF bei seiner Vernehmung vom 26.11.2022 müde, erschöpft und auch ein wenig krank gewesen sei, weshalb es naheliegenderweise (und weil er - entsprechend seinem bisherigen Vorbringen - Missverständnissen im Hinblick auf seine gefläschten Visasichtvermerke vorzubeugen versucht habe) zu entsprechenden Fehlprotokollierungen gekommen sei. Entgegen der behördlichen Ansicht habe der BF sein Vorbringen durch zahlreiche Beweismittel untermauert und decke sich dieses auch mit den faktischen Gegebenheiten im Irak entsprechend der im Länderinformationsblatt dokumentierten Berichtslage. Im Übrigen wurde auf das grundlegende Parteienvorbringen seiner Person verwiesen und dessen Schutzrelevanz hervorgehoben. Dem Schriftsatz beigefügt wurden Screenshots aus (persönlich vom BF angefertigten) Videos betreffend Zusammenstöße zwischen Demonstranten und irakischen Sicherheitskräften sowie eine Handverletzung des BF, (BA-)Abschlusszeugnisse seiner Person betreffend den Grundstudiengang „Journalismus“ (jeweils ins Deutsche und Englische übersetzt), eine persönliche Stellungnahme des BF, Teilnahmebestätigungen in Bezug auf Kurse der XXXX Volkshochschulen und eine Einstellungszusage der XXXX GmbH.Dem Schriftsatz beigefügt wurden Screenshots aus (persönlich vom BF angefertigten) Videos betreffend Zusammenstöße zwischen Demonstranten und irakischen Sicherheitskräften sowie eine Handverletzung des BF, (BA-)Abschlusszeugnisse seiner Person betreffend den Grundstudiengang „Journalismus“ (jeweils ins Deutsche und Englische übersetzt), eine persönliche Stellungnahme des BF, Teilnahmebestätigungen in Bezug auf Kurse der römisch 40 Volkshochschulen und eine Einstellungszusage der römisch 40 GmbH.
- Am 15.12.2023 langte der Administrativakt hg. ein und wurde der Gerichtsabteilung L532 zur Verfahrensführung zugewiesen.
- Mit hg. Schreiben vom 25.04.2024 beraumte das BVwG für den 08.07.2024 eine mündliche Verhandlung an.
- Am 08.07.2024 erschien der BF samt Rechtsvertreter zur mündlichen Verhandlung. Die Rechtsvertretung gab an, der BF sei zum Christentum konvertiert, und machte hiezu den Geistlichen XXXX , geb. XXXX , als Zeugen stellig. Auf Vorhalt des erkennenden Richters, wonach ein derartiges Vorbringen angesichts der Relevanz und der Tatsache, dass eine Konversion üblicherweise nicht spontan stattfindet, rechtzeitig hätte erhoben werden müssen, um dem Gericht eine ordnungsemäße Verhandlungsvorbereitung zu ermöglichen, replizierte der Rechtsvertreter, dass er von der Konversion erstmals im Beratungsgespräch anlässlich der Verhandlungsvorbereitung erfahren und er im Anschluss daran seinen Urlaub angetreten habe, mithin an der Stellung eines entsprechenden Beweisantrags (laut eigener Angabe) verhindert gewesen sei.
- Am 08.07.2024 erschien der BF samt Rechtsvertreter zur mündlichen Verhandlung. Die Rechtsvertretung gab an, der BF sei zum Christentum konvertiert, und machte hiezu den Geistlichen römisch 40 , geb. römisch 40 , als Zeugen stellig. Auf Vorhalt des erkennenden Richters, wonach ein derartiges Vorbringen angesichts der Relevanz und der Tatsache, dass eine Konversion üblicherweise nicht spontan stattfindet, rechtzeitig hätte erhoben werden müssen, um dem Gericht eine ordnungsemäße Verhandlungsvorbereitung zu ermöglichen, replizierte der Rechtsvertreter, dass er von der Konversion erstmals im Beratungsgespräch anlässlich der Verhandlungsvorbereitung erfahren und er im Anschluss daran seinen Urlaub angetreten habe, mithin an der Stellung eines entsprechenden Beweisantrags (laut eigener Angabe) verhindert gewesen sei. Die Verhandlung wurde daraufhin auf unbestimmte Zeit vertagt.
- Mit ERV-Eingabe vom selben Tag legte der BF dem BVwG Bescheinigungen betreffend seine Konversion (Taufzeugnis sowie persönliche Segens- bzw. Gratulationskarten) sowie abermals sein (BA-)Abschlusszeugnis, im Übrigen einen irakischen Staatsbürgerschaftsnachweis samt korresponiderendem Beglaubigungsschreiben des irakischen Innenministeriums vor.
- Mit 29.10.2024 übermittelte das BVwG dem BF zur Wahrung des Parteiengehörs ergänzende Länderinformationen zum (Konversions-)Vorbringen, nämlich „EUAA COI Query Response Conversion from Islam to Christianity“ vom 09.10.2024 sowie „UK Home Office Iraq: Religious minorities“, September 2024 (Version 4.0), und räumte ihm gleichzeitig die Möglichkeit ein, hiezu anlässlich der Verhandlung mündlich Stellung zu nehmen.
- Am 09.12.2024 wurde vor dem BVwG schließlich - nachdem ein vorangehender Termin infolge der (entschuldigten) Abwesenheit des als Zeugen geladenen XXXX neuerdings verlegt werden musste - die beantragte mündliche Verhandlung im Beisein des BF, seiner rechtsfreundlichen Vertretung, eines Behördenvertreters und eines Dolmetschers für die Sprache Arabisch durchgeführt. Darüber hinaus wurde der genannte Zeuge unter Anwesenheit einer Dolmetscherin für die türkische Sprache einvernommen. Der nähere Inhalt gestaltete sich dabei wie folgt:
- Am 09.12.2024 wurde vor dem BVwG schließlich - nachdem ein vorangehender Termin infolge der (entschuldigten) Abwesenheit des als Zeugen geladenen römisch 40 neuerdings verlegt werden musste - die beantragte mündliche Verhandlung im Beisein des BF, seiner rechtsfreundlichen Vertretung, eines Behördenvertreters und eines Dolmetschers für die Sprache Arabisch durchgeführt. Darüber hinaus wurde der genannte Zeuge unter Anwesenheit einer Dolmetscherin für die türkische Sprache einvernommen. Der nähere Inhalt gestaltete sich dabei wie folgt: „[…] Richter bringt den Verfahrensparteien ausdrücklich zur Kenntnis, dass die Risikoanalysen von EUAA („Country Guidance Iraq“ in englischer und deutscher Sprache, Stand Juni 2022) und UNHCR (International Protection Considerations with Regards to People Fleeing Iraq, Stand Jänner 2024) oder vergleichbare, allenfalls aktuellere Analysen bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt werden könnten. RI: Wollen Sie ergänzende Beweismittel vorlegen? RV: Ja. Regierungsvorlage, Ja. RV legt vor:Regierungsvorlage legt vor: • Registerauszug des Jahres 1957 • Original eines Graduierungszertifikates, welch es bereits mit der Beschwerde vorgelegt wurde (der Registerauszug wird in Kopie zum Akt genommen) RI: Wollen Sie Einsicht in das neue Beweismittel nehmen? BehV: Ja, bitte. (Einsichtnahme wird gewährt) RI: Gibt es seitens des BehV neue Beweismittel? BehV: Keine Beweismittel. Am Freitag war eine EUAA-Veranstaltung betreffend der neuen Country Guidance. Ich habe daran online teilgenommen. Ob diese schon offiziell draußen sind, weiß ich jedoch nicht. Diese sind vom
- November
- RI: Mit der Ladung wurde das aktuelle Länderinformationsblatt übermittelt. Ist beabsichtigt hiezu eine Stellungnahme abzugeben? RV: Nein, sie werden zu Kenntnis genommen.Regierungsvorlage, Nein, sie werden zu Kenntnis genommen. BehV: Keine Stellungnahme. RI: Es wurden weiters Berichte von EUAA und des UK Home Office zu Konvertiten bzw. religiösen Minderheiten im Irak ausgeschickt. Gibt es dazu eine Stellungnahme? RV: Sie werden zu Kenntnis genommen. Regierungsvorlage, Sie werden zu Kenntnis genommen. BehV: Keine Stellungnahme. RI: Bitte nennen Sie mir folgende Daten: vollständiger Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Familienstand, Staatsbürgerschaft, Volksgruppenzugehörigkeit, religiöses Bekenntnis, Stammeszugehörigkeit. BF: XXXX . Ich bin in Bagdad am XXXX geboren. Ich bin ledig. Ich bin irakischer Staatsbürger, Araber, Sunnit. Früher Islam, jetzt bin ich Adventist. Ich gehöre dem Stamm XXXX an. BF: römisch 40 . Ich bin in Bagdad am römisch 40 geboren. Ich bin ledig. Ich bin irakischer Staatsbürger, Araber, Sunnit. Früher Islam, jetzt bin ich Adventist. Ich gehöre dem Stamm römisch 40 an. RI: Haben sich seit der letzten Einvernahme beim Bundesamt neue Umstände in Bezug auf Ihre Integration in Österreich (z. B. Deutschkenntnisse, Fortbildung, Erwerbstätigkeit) ergeben? BF: Ich habe zuletzt sehr viele Freunde kennengelernt. Ich bin im Medienbereich aktiv, ich habe an einer Veranstaltung für Videos und Fotografieren teilgenommen, an mehreren. Ich habe den Kurs A2 besucht, aber noch nicht beendet. Das ist auch ein Hobby von mir, das Fotografieren. Beim Kurs habe ich meine Lehrerein auch fotografiert und auch die Teilnehmer. Ich nehme auch an Musikveranstaltungen teil, ich besuche auch ein Sportverein. Wenn ein Freund, der mit seinem Hund in Wien spazieren geht, gehe ich mit. Ich habe auch Freunde in Wien, wir gehen spazieren, auch im Burgenland und in Linz, sie habe ich damals im Camp kennengelernt. Nachdem wir auch den Kurs besuchen, habe ich mit den Teilnehmern auch etwas unternommen in der Freizeit. Ich habe versucht, auch eine Tätigkeit auszuüben, es war mir nicht möglich, weil ich noch nicht einen Status habe. Ich wollte das Camp verlassen und keine Grundversorgung bekommen. Das war aber nicht möglich, ich habe keine Arbeit bekommen. Ich wurde abgelehnt, einen Dienstvertrag abzuschließen, vom AMS meine ich. Derzeit wohne ich bei meinem Freund. RI: Haben Sie in Österreich Familienangehörige oder Verwandte? BF: Nein. RI: Haben Sie in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union Familienangehörige oder Verwandte? BF: Nein. RI: Führen Sie in Österreich eine Beziehung? BF: Ja. RI: Wie heißt Ihre Freundin, wann wurde sie geboren? BF: Wir sind ganz am Anfang der Beziehung, sie ist Perserin. Ich habe auch Fotos, wo wir zu sehen sind. Ich kenne ihren Namen nicht, er ist auf Farsi. Nachgefragt, ob der BF das Geburtsdatum kenne, wir kennen uns seit einer Woche. RI: Wie finanzieren Sie Ihr Leben in Österreich? BF: Ich wohne bei einem Freund namens XXXX . Er sorgt für mich finanziell. Davon lebe ich. Ich habe die Grundversorgung verlassen, habe aber keine Arbeit bekommen, weil das AMS mich abgelehnt hat. BF: Ich wohne bei einem Freund namens römisch 40 . Er sorgt für mich finanziell. Davon lebe ich. Ich habe die Grundversorgung verlassen, habe aber keine Arbeit bekommen, weil das AMS mich abgelehnt hat. RI: Verfügen Sie in Österreich über einen Freundeskreis? BF: Nein, nur innerhalb der Adventisten. RI: Was können Sie mir über Ihren Freundeskreis erzählen? BF: Einige Freunde arbeiten bei McDonalds. Manche sind als Security tätig, manche beim Fitnessclub, wo ich selber trainiere. Der Fitnessclub heißt XXXX . BF: Einige Freunde arbeiten bei McDonalds. Manche sind als Security tätig, manche beim Fitnessclub, wo ich selber trainiere. Der Fitnessclub heißt römisch 40 . RI: Was würden Sie in Österreich machen, wenn Sie hier bleiben könnten? BF: Ich würde auf keinen Fall finanzielle Unterstützungen bekommen, sondern hier arbeiten und mich für die Gesellschaft revanchieren. Ich würde auch karitativ arbeiten, um die Gesellschaft hier zu unterstützen. Ich würde einen guten Job suchen, um hier ein anständiges Leben zu führen. Ich habe Freunde, die in Vereinen arbeiten, die sich mit Tieren und Fotografieren beschäftigen. In diese Richtung möchte ich auch mitarbeiten. Zuletzt gab es eine Überschwemmung, ich half dabei mit. RI: Sind Sie gesund und arbeitsfähig? BF: Ja. RI: Sind Sie derzeit wegen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung in Österreich in medizinischer Behandlung oder nehmen Medikamente? BF: Grundsätzlich bin ich gesund, ich wurde zuletzt an der Leiste operiert, wegen eines Leistenbruches. Ich habe Unterlagen für die Operation mit. Nachgefragt, ich nehme keine Nachbehandlung in Anspruch, das ist schon vorbei. RI: Sind Sie in Österreich bisher straffällig geworden (Verwaltungsübertretung, gerichtliche Verurteilung oder derzeitig anhängiges Verfahren)? BF: Es ging damals um ein gefälschtes Dokument, es wurde gegen mich eine 3-monatige Freiheitsstrafe bedingt verhängt auf 3 Jahre Bewährung. Ich darf meinen irakischen Reisepass nicht verwenden, sie haben ihn mir entzogen. Nachgefragt, warum er die Tat begangen habe, es war mir nicht anders möglich, sie waren bei mir zuhause, ich musste die Gegend verlassen. RI: Dazu brauchen Sie einen falschen griechischen GreKo-Stempel? BF: Mein Leben war in Gefahr und ich wurde geschlagen, anders war es nicht möglich. RI: Haben Sie bereits einen Deutschkurs absolviert? Wenn ja: auf welchem Niveau? BF: Ja, A1 habe ich mit Erfolg abgeschlossen. RI: Die folgenden Fragen werden (ohne Dolmetscher) auf Deutsch gestellt und die Antworten wortwörtlich protokolliert: RI: „Sprechen Sie Deutsch?“ BF: Ja. RI: „Mit wem unterhalten Sie sich auf Deutsch?“ BF: Bisschen Deutsch. RI wiederholt die Frage. BF: Ersucht um neuerliches Wiederholen. RI wiederholt die Frage. BF: Mit wem? RI wiederholt die Frage. BF: Deutsch nächste Jahre und nächste Jahre gestern Jahre und…. nächste Jahr RI: „Wie sind Sie heute hier her zum Gericht gekommen?“ BF: Was? Bitteschön Österreich Brille RI: „Was machen Sie in Ihrer Freizeit?“ BF: Arbeiten. Die weitere Befragung erfolgt wieder mit Dolmetscher. RI: Sind Sie in Vereinen aktiv oder ehrenamtlich? BF: Nein, ich besuche nur Kurse und bin im Fitnesscenter. RI: Gibt es zu diesem Fragenkomplex (Integration, Leben in Österreich) Fragen des RV? RV: Nein. Regierungsvorlage, Nein. RI: Gibt es zu diesem Fragenkomplex (Integration, Leben in Österreich) Fragen der BehV? BehV: Haben Sie schon in Österreich gearbeitet? BF: Ich habe das Camp verlassen, ich habe einen Arbeitsvertrag bekommen. Vom AMS wurde dieser abgelehnt. BehV: Ist das die Firma XXXX , die Sie mit der Beschwerde vorgelegt haben?BehV: Ist das die Firma römisch 40 , die Sie mit der Beschwerde vorgelegt haben? BF: Ja. BehV: Und dort haben Sie gearbeitet? BF: Nein. BehV: Keine weiteren Fragen. RI: Welche Ausbildung haben Sie im Herkunftsstaat genossen? BF: Ich habe die Universität im Irak abgeschlossen, Richtung Journalismus und Medienbereich. Ich habe Kurse für die Fotografie besucht, das war vor der Uni. Ich hatte ein Studio, wo ich als Fotograf gearbeitet habe. RI: Welche Berufserfahrung haben Sie im Herkunftsstaat gesammelt? BF: Als Fotograf und Monteur vom Jahr 2017-
- Ich arbeite bis jetzt als Fotograf. RI: Sie waren Journalist und Fotograf. Für welche Medien waren Sie als Journalist und Fotograf tätig? BF: Ich habe nur in meinem Studio gearbeitet, sonst nicht. Nachgefragt, ob der BF für Printmedien, Onlinemedien oder Radiosender tätig war, ich habe immer für einen Sender auf Facebook, namens „ XXXX “ (phonetisch) im Internet als Fotograf gearbeitet. Nachgefragt, ich habe dafür Gehalt bekommen, 150 Dollar für die Arbeit. BF: Ich habe nur in meinem Studio gearbeitet, sonst nicht. Nachgefragt, ob der BF für Printmedien, Onlinemedien oder Radiosender tätig war, ich habe immer für einen Sender auf Facebook, namens „ römisch 40 “ (phonetisch) im Internet als Fotograf gearbeitet. Nachgefragt, ich habe dafür Gehalt bekommen, 150 Dollar für die Arbeit. RI: Wie würden Sie Ihre eigene wirtschaftliche Lage im Irak einschätzen? BF: Mittelschicht. RI: Wer von Ihrer Familie bzw. Ihrer Verwandtschaft lebt noch im Herkunftsstaat und wo? BF: Meine Eltern, sowie 2 Brüder, 3 Schwestern leben in Bagdad, XXXX .BF: Meine Eltern, sowie 2 Brüder, 3 Schwestern leben in Bagdad, römisch 40 . RI: Wie viele Familienangehörigen haben Sie im Irak insgesamt? BF: Das sind 7 Personen, meine eigene Familie, 2 Brüder, 2 Schwestern und die Eltern. Nachgefragt, ja, meine Onkel und Tanten leben alle im Irak. RI: Haben Sie seit der Ausreise Kontakt mit Familienangehörigen oder Verwandten in Ihrem Herkunftsstaat? Wann zuletzt und mit wem? BF: Am meisten mit meiner Mutter. Nachgefragt, ich habe keinen intensiven und guten Kontakt zu meinem Vater, auch als ich im Irak war. Nachgefragt, ich habe jeden Tag Kontakt mit meiner Mutter. RI: Welche Probleme gab es zwischen Ihnen und Ihrem Vater? BF: Er streitet ständig mit meiner Mutter. Er hat eine Bäckerei und auch dort Mitarbeiter. Er streitet oft mit meiner Mutter, das kann ich nicht verkraften. RI: Wie geht es Ihren Angehörigen im Herkunftsstaat? BF: Allgemein haben sie es nicht leicht. Nachgefragt, in unserer Gegend, wo wir leben, verlangt die Miliz Hisbollah ein Schutzgeld. Wer eine gute Arbeit hat und gut verdient muss sie zahlen. RI: Wie finanzieren Ihre Verwandten im Herkunftsstaat deren Leben? BF: Mein Vater ist Inhaber einer Bäckerei, er hat auch Mitarbeiter. Davon lebt die Familie. RI: Wie würden Sie die wirtschaftliche Lage Ihrer Familie einschätzen? BF: Mein Vater ist reich. RI: Verfügen Ihre Angehörigen im Herkunftsstaat über eigene Wohnungen oder Häuser? Wie kann ich mir die Wohnsituation Ihrer Angehörigen im Herkunftsstaat vorstellen? BF: Mein Vater besitzt ein Haus, dort leben die Eltern, meine 5-jährige Schwester und die beiden unverheirateten Brüder. RI: Wie groß ist das Haus? BF: Das aus ist ein 2-stöckiges Haus, ungefähr 120 bis 130m2 je Ebene. RI: Bitte nennen Sie mir die Adresse. BF: Bagdad XXXX Bezirk XXXX (phonetisch), Bezirk XXXX , Gasse Nr. XXXX , Haus Nr. XXXX . BF: Bagdad römisch 40 Bezirk römisch 40 (phonetisch), Bezirk römisch 40 , Gasse Nr. römisch 40 , Haus Nr. römisch 40 . RI: Haben Sie vor Ihrer Ausreise ebenfalls dort gewohnt? BF: Ja. RI: Von welchem Ort im Heimatland haben Sie Ihre Ausreise begonnen? BF: Ich bin aus Bagdad ausgereist. Ich bin mit einem Bus von Bagdad in die Türkei gereist. RI: Wann war das? BF: Im Jahr 2022, am
- Oktober. RI: Erzählen Sie mir, wie der Tag der Ausreise abgelaufen ist. BF: Es war ein sehr schwerer Tag. RI: Verließen Sie den Irak legal oder illegal? BF: Legal. RI: Erfolgte die Ausreise behördlich kontrolliert? BF: Ich wurde beim letzten Kontrollposten im Irak 2 Stunden lang angehalten. Ich glaube das ist die kurdische Partei, die dort den Grenzübergang kontrolliert. Erst nach zweieinhalb Stunden durfte ich den Grenzübergang passieren. RI: Kam es zu weiteren Problemen mit den Grenzbeamten anlässlich der Ausreise? BF: Es gaben schon Probleme. Das habe ich vor Kurzem erklärt, dass es nicht einfach war. Ansonsten gab es keine Probleme. RI: Über welche Länder und mit welchen Transportmitteln kamen Sie nach Österreich? BF: Ich habe nur die Türkei, Istanbul, besucht, danach bin ich direkt nach Österreich gereist. Nachgefragt, ich bin mit einem Flugzeug gereist. RI: Hatten Sie anlässlich der Ausreise ein konkretes Reiseziel? BF: Österreich war mein Zielland. RI: Warum gerade Österreich? BF: Ich habe mich erkundigt, über die Sicherheit in Österreich, und habe mich mit den Menschenrechten in Österreich befasst. Es gibt Toleranz. RI: Gibt es zu diesem Fragenkomplex (persönlicher und familiärer Hintergrund, Reiseroute) Fragen des RV? RV: Nein. Regierungsvorlage, Nein. RI: Gibt es zu diesem Fragenkomplex (persönlicher und familiärer Hintergrund, Reiseroute) Fragen der BehV? BehV: Nein. RI: Haben Sie gegenüber der Polizei und dem BFA wahrheitsgemäß und vollständig ausgesagt, wurde alles richtig protokolliert und rückübersetzt? BF: Bei der Erstbefragung war ich erschöpft und hatte eine hohe Temperatur. Davon habe ich die Behörden schriftlich informiert. Wie gesagt, mir ging es nicht gut und ich brauchte ein Medikament. Nachgefragt, ich habe vor dem BFA darum ersucht, dass man die damaligen Angaben korrigieren soll, weil es mir damals nicht gut gegangen ist. Sonst ist die Einvernahme gut verlaufen. RI: Was war entscheidend dafür, dass Sie Ihren Herkunftsstaat verlassen haben? BF: Ich wurde bedroht und belästigt im Irak. Diese Drohungen haben vom Jahr 2019 angefangen und bis 2022 angedauert. RI: Ich werde in weiterer Folge zunächst auf das Vorbringen der politischen Verfolgung und danach auf Ihre Konversion eingehen. Ich werde auch dem RV und der BehV jeweils hiezu am Ende meiner Fragen die Möglichkeit geben, selbst Fragen zu stellen. Der Themenkomplex „Fluchtvorbringen“ wird sohin im Wesentlichen zwecks Übersichtlichkeit in zwei Teile gespalten. Die Möglichkeit zur Stellungnahme gibt es – wie üblich – am Ende der Verhandlung vor der Rückübersetzung. RI: Ich werde in weiterer Folge zunächst auf das Vorbringen der politischen Verfolgung und danach auf Ihre Konversion eingehen. Ich werde auch dem Regierungsvorlage und der BehV jeweils hiezu am Ende meiner Fragen die Möglichkeit geben, selbst Fragen zu stellen. Der Themenkomplex „Fluchtvorbringen“ wird sohin im Wesentlichen zwecks Übersichtlichkeit in zwei Teile gespalten. Die Möglichkeit zur Stellungnahme gibt es – wie üblich – am Ende der Verhandlung vor der Rückübersetzung. Zur im Raum stehenden Verfolgung aus politischen Gründen: RI: Wann fanden konkret durch wen welche Verfolgungshandlungen statt? Ich bitte um eine stichwortartige und chronologische Aufzählung. BF: Im Oktober 2019 gab es im ganzen Irak Demonstrationen. Ich habe im Medienbereich gearbeitet und auch als Fotograf. Als Fotograf musste ich die Wahrheit übertragen. Ich war aktiv in dem Bereich auch auf Instagram veröffentliche ich die Ereignisse, die dort passieren. Ich muss die Wahrheit übertragen. Ich habe die blutigen Ereignisse dokumentiert. Die Personen, die im Medienbereich damals gearbeitet haben, wurden von der Behörde ausgeschlossen. Sie dürfen in dem Bereich nicht arbeiten und nichts übertragen. Ich wurde deshalb bedroht. Die Gruppierungen sind die, die mich bedroht haben. An einem Tag gab es eine Demonstration, ich habe sie fotografiert. Ich wurde an meinem linken Fuß verletzt, man hat eine Schallbombe geworfen, dadurch wurde ich verletzt. Man hat mich verletzt, damit ich mich erschrecke und damit aufhören soll, zu fotografieren. Ich wurde auch auf die Stirn links ebenfalls verletzt und auch im Bauchbereich wurde ich verletzt. Ich habe aber trotzdem nicht aufgehört, die Demonstration zu fotografieren und die Ereignisse zu dokumentieren zwischen 2019-
- Man kennt meinen Instagramaccount. Ich habe 46 tausend Follower. Im Jahr 2021 kamen an einem Tag einige Personen, die zu den Milizen gehören, in meinem Studio. Sie wollten, dass ich das Geschäft schließe und haben mich geschlagen. Man hat schon gewusst, wo ich bin. Ich war auf Instagram aktiv. Ich möchte anmerken, dass die meisten Bewohner von XXXX Sunniten sind. Der Druck seitens der Milizen war intensiver, weil ich Sunnit bin. Im selben Monat im April 2021 waren sie bei mir zuhause. Ich korrigiere, es war im April
- BF: Im Oktober 2019 gab es im ganzen Irak Demonstrationen. Ich habe im Medienbereich gearbeitet und auch als Fotograf. Als Fotograf musste ich die Wahrheit übertragen. Ich war aktiv in dem Bereich auch auf Instagram veröffentliche ich die Ereignisse, die dort passieren. Ich muss die Wahrheit übertragen. Ich habe die blutigen Ereignisse dokumentiert. Die Personen, die im Medienbereich damals gearbeitet haben, wurden von der Behörde ausgeschlossen. Sie dürfen in dem Bereich nicht arbeiten und nichts übertragen. Ich wurde deshalb bedroht. Die Gruppierungen sind die, die mich bedroht haben. An einem Tag gab es eine Demonstration, ich habe sie fotografiert. Ich wurde an meinem linken Fuß verletzt, man hat eine Schallbombe geworfen, dadurch wurde ich verletzt. Man hat mich verletzt, damit ich mich erschrecke und damit aufhören soll, zu fotografieren. Ich wurde auch auf die Stirn links ebenfalls verletzt und auch im Bauchbereich wurde ich verletzt. Ich habe aber trotzdem nicht aufgehört, die Demonstration zu fotografieren und die Ereignisse zu dokumentieren zwischen 2019-
- Man kennt meinen Instagramaccount. Ich habe 46 tausend Follower. Im Jahr 2021 kamen an einem Tag einige Personen, die zu den Milizen gehören, in meinem Studio. Sie wollten, dass ich das Geschäft schließe und haben mich geschlagen. Man hat schon gewusst, wo ich bin. Ich war auf Instagram aktiv. Ich möchte anmerken, dass die meisten Bewohner von römisch 40 Sunniten sind. Der Druck seitens der Milizen war intensiver, weil ich Sunnit bin. Im selben Monat im April 2021 waren sie bei mir zuhause. Ich korrigiere, es war im April
- RI: Gab es noch mehr als die genannten Verfolgungshandlungen? BF: Ja. Als die Milizen mich im Studio im Jahr 2021 geschlagen haben, bin ich zur Polizei gegangen, um Anzeige zu erstatten, ich habe mich dort beschwert. Anstatt die Anzeige anzunehmen, wurde ich in einer Haftzelle gebracht und wurde dort 3 Monate lang angehalten. Mein Vater hat versucht, mir Geld zu zahlen, um mich zu befreien. Das hat aber nichts genutzt. Ich wurde einfach nach 3 Monate entlassen. So ist es weiter gelaufen bis zum Jahr
- Im April sind sie zu mir zuhause gekommen und haben mich geschlagen, auch mit einem Rasierer. Sie haben mich auch geschimpft vor meiner Mutter. Sie waren zu fünft an dem Tag. Danach gingen sie. Ich war ich der Meinung, nachdem sie wissen, wo ich wohne und wo ich mich befinde, habe ich entschlossen das Land zu verlassen. Ich war auch zu Unrecht in Haft und wurde auch dort geschlagen. Ich hatte Angst, dass sich das wiederholt. Das ist meine Geschichte, deswegen bin ich ausgereist. RI: Zu wievielen Verfolgungshandlungen kam es insgesamt? BF: Einmal im Jahr 2019 bei der Demonstration. Das zweite Mal
- Und dort wurde ich auch festgenommen. Es kam 2021 also zu zwei Vorfälle. Und das vierte Mal als die zu mir nach Hause kamen. Es gab also vier Vorfälle. RI: Wie oft wurden Sie eingesperrt? War das einmal oder kam das öfters vor? BF: Einmal. RI: Wie begründete die Polizei Ihre Festnahme bzw. Anhaltung? BF: Es gab keinen rechtlichen Grund. Es herrscht dort Korruption. Die Behörden kooperieren mit den Milizen. Das ist im Irak bekannt. RI: Warum wurden gerade Sie verfolgt? BF: Das hat im Jahr 2019 begonnen wegen meiner Aktivitäten als Fotograf und Journalist. Und weil ich Sunnit bin. Ich war nicht mit den Milizen kooperativ und dokumentierte die Wahrheit. BehV: Was sagt er genau: „Weil ich Sunnit bin“ oder „weil ich Sunnit war“? D: Ich achtete nicht darauf. Aber er sagte, weil ich Sunnit bin. Ich fragte ihn nicht, was er genau damit meint. Ich übersetze nur, was er sagt. „Weil ich auch Sunnit bin“. Dann muss ich ihn halt fragen. RI: Wann nahmen Sie an Demonstrationen teil? BF: 2019 im Oktober. RI: Wie oft nahmen Sie in welchem Zeitraum an Demonstrationen teil? BF: Ich nahm nicht teil, sondern arbeitete dort. Die ganze Zeit. RI: Wie oft arbeiteten Sie in welchem Zeitraum bei Demonstrationen? BF: Ich kann das nicht zählen. Ich habe dafür keine Antwort. RI: Wo fanden diese Demonstrationen statt? BF: Bagdad. Am Tahrir-Platz. RI: Wie viele Leute nahmen in der Regel an den Demonstrationen teil? BF: Ich kann keine genaue Zahl nennen. Alle Provinzen, alle Staaten im Irak haben zu dieser Zeit demonstriert. RI: Wofür oder wogegen richteten sich die Demonstrationen? BF: Gegen die Anwesenheit der schiitischen Milizen im Irak, die sich in unser Leben einmischten. Die schiitischen Milizen werden vom Iran unterstützt, auch gegen Amerika demonstrierten wir. Amerika hat Einfluss im Irak. Und wir sind gegen diesen Einfluss und gegen die Anwesenheit amerikanischer Soldaten. Und auch gegen den Iran. Der Iran hat bei uns auch Kasernen. Diese Kasernen wurden von amerikanischen Kampfflugzeugen beschossen. Wir sind gegen das Einschreiten amerikanischer und iranischer Kampftruppen. Die Anwesenheit amerikanischer und iranischer Truppen wird von uns abgelehnt. RI: Wie war die Stimmung auf den Demonstrationen? BF: Ich habe das mit Fotos und Videos dokumentiert. Es waren blutige Demonstrationen. RI: Haben Sie außer zu dokumentieren sonst noch etwas gemacht? BF: Alles, was ich dokumentiert habe, habe ich in meinem Archiv im Internet auf meinem Account gespeichert. Auch, als ich verletzt wurde, alle Ereignisse und Erlebnisse habe ich dokumentiert. Auch mit den jeweiligen Daten. RI: Waren Sie immer dokumentarisch tätig oder nur im Einzelfall? BF: Ich bin im Medienbereich tätig, ich musste das übertragen und dokumentieren. RI: Wie reichweitenstark waren Sie? Haben Sie diese Aufnahmen auf Ihren eigenen Seiten publiziert oder wurden diese auch auf den Seiten von Agenturen oder Medien veröffentlicht? BF: Ich habe für mich privat gearbeitet. Ich habe für mich gearbeitet, nicht für jemanden anderen. Die Seite, für die ich im Internet gearbeitet habe, für die war ich nur sehr unregelmäßig tätig. Ich habe nur einen Tageslohn bekommen, wenn ich für diese Seite gearbeitet habe. RI: Wurde Ihre Urheberschaft dabei genannt bzw. war diese ersichtlich? BF: Es war schon alles klar, jeder konnte das sehen. RI: Woran konnte man das sehen? BF: Alle Ereignisse wurden dokumentiert und man kann das auf der Seite runterladen bzw. auch anschauen. RI: Haben Sie einen Decknamen oder Ihren Klarnamen verwendet? BF: Einen Nickname: XXXX BF: Einen Nickname: römisch 40 RI: Wie sollte man von diesem Namen auf Ihre Person schließen? BF: Das ist ein alter Account von mir. Den habe ich vor meinem Studium angelegt. Das ist schon lange her. Es wurde alles dokumentiert, es ist jedem bekannt. RI wiederholt die Frage BF: Meine eigenen Fotos, meine persönlichen Bilder sind drauf. Die kann ich auch hier öffnen. Meine Videos, meine Fotos sind drauf. RI wiederholt und erörtert die Frage BF: Zum Einloggen muss man diese Kurzbezeichnung eintippen. Der Account selbst lief unter meinem Namen. Sie müssen zu dem Namen von mir diese Kurzbezeichnung, die ich gerade erwähnt habe, dazuschreiben, um den Account zu sehen. Wenn Sie nur meinen Namen schreiben, kommen sehr viele Accounts von fremden Personen. Die Bilder, die auf dem Konto gespeichert sind, sind für mich persönlich und unter meinem Namen registriert. Ich habe die Rechte daran. RI: Wo war dieses Konto XXXX ?RI: Wo war dieses Konto römisch 40 ? BF: Was meinen Sie? RI: Auf welcher Homepage. BF: Das ist eine Kurzbezeichnung der damaligen Geliebten von mir. Vorname und Nachname. Sie ist jetzt verheiratet. Auf Instragram ist das. RI: Ist das dieser Account mit den 46.000 Followern? BF: Ja, früher, damals. RI: Wie lautet Ihr Instagram-Account? Also was muss ich eingeben, um Ihren Account aufzurufen? Üblicherweise verlangt Instagram doch ein@ und danach einen Namen. BF: Zuerst müssen Sie XXXX schreiben, dann sehen Sie meine Seite, meinen Account. Komplett. BF: Zuerst müssen Sie römisch 40 schreiben, dann sehen Sie meine Seite, meinen Account. Komplett. Anm.: RI ruft auf seinem Privathandy Google auf und gibt „ XXXX Instagram“ bei Google ein. Die Instagramseite des BF lässt sich aufrufen, er hat gegenwärtig 45.200 Follower. Anmerkung, RI ruft auf seinem Privathandy Google auf und gibt „ römisch 40 Instagram“ bei Google ein. Die Instagramseite des BF lässt sich aufrufen, er hat gegenwärtig 45.200 Follower. BF: Wenn Sie das öffnen, sehen Sie auch die Videos von
- Es wurden sehr viele Fotos entfernt, nachdem jemand eine Anzeige erstattet oder sich beschwert hat. Mein Account wurde drei Mal gesperrt und neu geöffnet. Anm.: Auf dem Handy der anwesenden D XXXX werden die für den RI aufgrund des mangelnden Instagramaccounts nicht sichtbaren Dateien in Augenschein genommen. Es sind zahlreiche Videos von Demonstrationen abgespeichert, welche Gewalt gegen Demonstranten zeigen. Der Account läuft unter dem Namen „ XXXX “.Anmerkung, Auf dem Handy der anwesenden D römisch 40 werden die für den RI aufgrund des mangelnden Instagramaccounts nicht sichtbaren Dateien in Augenschein genommen. Es sind zahlreiche Videos von Demonstrationen abgespeichert, welche Gewalt gegen Demonstranten zeigen. Der Account läuft unter dem Namen „ römisch 40 “. RI: Waren Sie auf den Demonstrationen führend tätig oder aus anderen Gründen besonders auffällig? BF: Ja, man sah mich, als ich das dokumentierte. Danach haben sehr viele Menschen meine Videos und meine Dokumentationen dazu angeschaut. RI: Haben Sie Ihre Videos auch mündlich oder schriftlich kommentiert oder haben Sie kommentarlos gefilmt? BF: Ich habe kommentarlos veröffentlicht. RI: Wann wurden Sie festgenommen? BF: Das war im April
- RI: Wie gestaltete sich Ihre Festnahme? BF: Ich wollte eine Anzeige erstatten wegen dem Besuch bzw. der Drohung der Milizen. Die Polizei war damit nicht einverstanden. Sie sind der Meinung, dass die Milizen unsere Gegend schützen und uns verteidigen. Deshalb hielten sie mich an. RI: Wie wurden Sie in Gefangenschaft behandelt? BF: Die ganze Zeit wurde ich mit Eisenstangen geschlagen. Im Folterraum. RI: Waren Sie dort alleine oder wurden Sie gemeinsam mit anderen Personen festgehalten? BF: Alleine. Deshalb hat das eine psychische Störung verursacht. Diese Zeit hat für mich eine psychische Störung verursacht. RI: Wurden Sie auch befragt oder sagte man Ihnen, was man von Ihnen wollen würde? BF: Nein. RI: Wann wurden Sie freigelassen? BF: Drei Monate danach. RI: Wie gestaltete sich Ihre Freilassung? BF: Mein Vater versuchte, mich freizulassen. Er sprach mit ihnen und wollte Geld bezahlen. Drei Monate später, im Juli, entließen sie mich einfach. RI: Wo hielten Sie sich nach Ihrer Freilassung auf? BF: Ich lebte einige Zeit bei meiner Familie. Ich stand unter psychischem Schock. Ich war fertig. Es ging mir nicht gut. Danach habe ich meine Arbeit und meine Aktivitäten fortgesetzt. RI: Wann fand die letzte Verfolgungshandlung statt? BF: Die letzte Drohung, als die zu mir nach Hause gingen, im Jahr 2022, im April. RI: Gab es ein konkretes ausreisebegründendes Ereignis? BF: Ja, weil sie zu mir nach Hause gekommen sind. Sie haben mich mit einem Rasierer verletzt. Deshalb traf ich die Ausreiseentscheidung. Meine Mutter schrie, sie haben meine Mutter auch beschimpft. RI: Sie sagten vorhin, Sie reisten am 28.10.2022 aus, ist das richtig? BF: Ja. Stimmt. RI: Wo hielten Sie sich zwischen der letzten Verfolgungshandlung im April 2022 und Ihrer Ausreise Ende Oktober 2022 auf? BF: Ich war zu Hause bei meinen Eltern im Haus versteckt. Bei uns gibt es einen Raum, den man nicht leicht findet. Das ist im Keller. RI: Wie wurden Sie in dieser Zeit versorgt? BF: Von meiner Mama. Sie gab mir auch Geld, um das Land zu verlassen. RI: Haben Sie in diesem Zeitraum das Haus verlassen? BF: Nein, ich war die ganze Zeit zu Hause. RI: Kamen in diesem Zeitraum jemals Milizen und haben sich nach Ihnen erkundigt? BF: Ja, sie kamen schon. Aber sie fanden mich nicht. RI: Warum reisten Sie erst Ende Oktober 2022 aus, wenn Sie zuletzt im April 2022 verfolgt wurden? BF: Ich wusste nicht wohin, ich musste die Ausreise zuerst vorbereiten. RI: Warum gaben Sie gegenüber der Polizei am 26.11.2022 (Bericht SPK XXXX , 28.11.2022) an, Sie wären aus wirtschaftlichen Gründen ausgereist und nicht verfolgt worden (AS 51)?RI: Warum gaben Sie gegenüber der Polizei am 26.11.2022 (Bericht SPK römisch 40 , 28.11.2022) an, Sie wären aus wirtschaftlichen Gründen ausgereist und nicht verfolgt worden (AS 51)? BF: Ich habe Ihnen gesagt, es ging mir nicht gut, deshalb sagte ich das. Aber es stimmt nicht. Ich hatte keine Ahnung, was Asyl ist. Ich sprach auch nicht Deutsch. Ja, ich hatte auch Angst. Ich hatte Angst vor der Abschiebung, dass sie mich wieder zurückschicken. RI: Und deshalb erwähnen Sie finanzielle Schulden? BF: Ich habe einfach Blödsinn erzählt, weil ich damals an erhöhter Temperatur litt. RI: Ich sitze gerade mit einer gebrochenen Rippe hier und mir fiele nicht ein, „Blödsinn“ zu erzählen. BF: Ich hatte Stress und Angst. Ich musste etwas sagen und wollte ich zurückkehren, deshalb habe ich irgendetwas gesagt. Die damalige Dolmetscherin war Schiitin. Sie stammte aus dem Irak. Das regte mich auch auf. Ich war durcheinander. RI: Gibt es zur politischen Verfolgung Fragen des RV? RV: Wäre es für Sie möglich gewesen, Ihre kritische Berichterstattung zu beenden, um so einer Verfolgung seitens der Milizen zu entgehen?Regierungsvorlage, Wäre es für Sie möglich gewesen, Ihre kritische Berichterstattung zu beenden, um so einer Verfolgung seitens der Milizen zu entgehen? BF: Das war mein Hobby. Ich wuchs damit auf. Ich könnte damit nicht aufhören. RV: keine weiteren Fragen. Regierungsvorlage, keine weiteren Fragen. RI: Gibt es zur politischen Verfolgung Fragen der BehV? BehV: Wie viele Demonstrationen waren von 2019 bis zum Zeitpunkt Ihrer Inhaftierung im Jahr 2021? BF: Ich kann die nicht zählen. BehV: Das heißt viele? BF: Ja, regelmäßig. BehV: Weshalb befinden sich dann keine Dokumentation auf Ihrem Instagramaccount betreffend diese Demonstrationen, wenn Sie doch gerade sagten, das sei Ihr Hobby, Sie könnten damit nicht aufhören? BF: Man beschwerte sich über meinen Account. Es wurden Elemente entfernt und mein Account wurde für einige Zeit gesperrt. Das war drei Mal. Er wurde komplett gesperrt. BehV: Sie führten aus, dass fünf Personen im April 2022 zu Ihnen gekommen seien. Was genau wollten diese Personen, wieso kam es zu Tätlichkeiten gegen Sie? Schildern Sie das mit Details. BF: Ich habe live gegen Hisbollah gesprochen auf meinem Account. Sowie auch Fotos und Videos veröffentlicht. Ich habe auch unsere Ortsbewohner ersucht, dass sie die Kasernen vermeiden, weil die Amerikaner mit den Kampfflugzeugen diese Kasernen angegriffen haben. Einige Tage danach kamen die zu mir nach Hause, also von den Milizen. Sie haben mich mit einem Stanleymesser, einem Rasierer, verletzt (BF zeigt auf seinen Finger). Da habe ich auch noch Verletzungsspuren. Danach entschied ich, das Land zu verlassen. BehV: keine weiteren Fragen. Unterbrechung um 11:32 Uhr, Fortsetzung um 11:38 Uhr. Zur Konversion: RI: Kommen wir nun zu Ihrer Konversion zum Christentum. Welcher Kirche gehören Sie an? BF: Adventist. RI: Waren Sie selbst ein religiöser Moslem, ist Ihre Familie religiös? Wie haben Sie Ihr religiöses Leben im Herkunftsstaat gestaltet? BF: Meine Familie ist religiös, insbesondere mein Vater. Ich war nicht so gläubig. Ich habe mein religiöses Leben normal gestaltet. Es gibt dort Probleme zwischen Schiiten und Sunniten. RI: Weiß Ihre Familie von Ihrer Konversion? BF: Nein. RI: Weiß sonst irgendjemand im Irak von Ihrer Konversion (Freunde, Arbeitskollegen, oä)? BF: Nein. Nein. RI: Bitte schilderten Sie mir genau, wie Ihre Konversion abgelaufen ist. BF: Als ich den Deutschkurs besuchte, gab es eine Lehrerin namens XXXX . Sie hatte von den Adventisten erzählt. Sie hat uns eine Einladung für mich und weitere 3 Syrer geschickt. Das war ein Samstag, wo dort gebetet wurde. XXXX (gemeint der Z) war auch dort, in der Sitzung. Er war auch früher Moslem, jetzt ist er Christ. Wir haben gemeinsam gesprochen, diese Gespräche haben seit November 2023 stattgefunden. Wir haben Samstags und/oder Sonntag Unterricht bekommen. Die drei Syrer, die anfangs mit mir mitkamen, hörten damit auf und er hat mich alleine unterrichtet. Ich habe am meisten an den Samstagen den Unterricht besucht. Wir gingen einen langen Weg gemeinsam. Er hat mir erklärt, was die Adventisten sind, und auch die zehn Gebote. Und auch über Jesus als Retter. Von November 2023 bis Juni
- Ich habe zwei Prüfungen wahrnehmen müssen. Ich bestand diese Prüfungen auch. Ich habe dort in Oberwart damals gelebt. Wir haben einen Tag festgesetzt mit Freunden und den dortigen Bewohnern für die Taufe. Und am 07.
- wurde ich getauft für die Gemeinschaft der Adventisten. Die dortigen Mitbewohner haben mich warmherzig empfangen. Sie haben mir auch gratuliert und Nachrichten geschickt. Diese Nachrichten habe ich noch. BF: Als ich den Deutschkurs besuchte, gab es eine Lehrerin namens römisch 40 . Sie hatte von den Adventisten erzählt. Sie hat uns eine Einladung für mich und weitere 3 Syrer geschickt. Das war ein Samstag, wo dort gebetet wurde. römisch 40 (gemeint der Z) war auch dort, in der Sitzung. Er war auch früher Moslem, jetzt ist er Christ. Wir haben gemeinsam gesprochen, diese Gespräche haben seit November 2023 stattgefunden. Wir haben Samstags und/oder Sonntag Unterricht bekommen. Die drei Syrer, die anfangs mit mir mitkamen, hörten damit auf und er hat mich alleine unterrichtet. Ich habe am meisten an den Samstagen den Unterricht besucht. Wir gingen einen langen Weg gemeinsam. Er hat mir erklärt, was die Adventisten sind, und auch die zehn Gebote. Und auch über Jesus als Retter. Von November 2023 bis Juni
- Ich habe zwei Prüfungen wahrnehmen müssen. Ich bestand diese Prüfungen auch. Ich habe dort in Oberwart damals gelebt. Wir haben einen Tag festgesetzt mit Freunden und den dortigen Bewohnern für die Taufe. Und am 07.
- wurde ich getauft für die Gemeinschaft der Adventisten. Die dortigen Mitbewohner haben mich warmherzig empfangen. Sie haben mir auch gratuliert und Nachrichten geschickt. Diese Nachrichten habe ich noch. RI: Warum hatten Sie das Bedürfnis, sich einer anderen Religion zuzuwenden? BF: Ich war kein richtig gläubiger Moslem. Als ich mit Burhan sprach, hat er Teile des Koran erwähnt, also Verse des Korans, er hat ebenfalls auch Teile der Bibel vorgeführt. Im Laufe der Zeit wurde ich gläubiger, insbesondere Johannes
- „Ich bin der Gott, ich habe die ganze Welt erschafft, ich habe dafür gesorgt, dass die Leute auf meiner Seite sind. In dem Fall werden die Menschen, die auf meiner Seite sind, nicht sterben.“ Das ist der wichtigste Teil, der mir gefallen und mich interessiert hat. RI: Ich habe gerade Johannes 16 gelesen, das ist mMn eine eher freie Interpretation der Bibelstelle. RI: Was sind für Sie persönlich die wichtigsten Unterschiede zwischen Islam und Christentum? BF: Bei den Moslems gibt es die Kuppel in Mekka. Solche Steine und Figuren gibt es im Christentum nicht. Darauf habe ich mich bei den Adventisten am meisten konzentriert, dass man sich nicht auf Statuen und Steine konzentriert. Das hat mich auch sehr interessiert. Es gibt dort auch kein Schweinefleisch, keine Rauchen, kein Fremdgehen, kein Stehlen, kein Töten, die Eltern respektieren, nicht töten. Man wird nur einen Gott haben, man sollte den Namen Gottes nicht spaßhalber erwähnen. Das habe ich alles erlernt, und darin sehe ich den Unterschied zwischen Islam und Christentum. RI: Wann und wie kamen Sie erstmals mit dem Christentum in Berührung, war das mit XXXX ?RI: Wann und wie kamen Sie erstmals mit dem Christentum in Berührung, war das mit römisch 40 ? BF: Ich lerne die ganze Zeit, ich bin erst ganz am Anfang. Ich wurde im Juni getauft. RI: Hatten Sie schon im Irak persönlichen Kontakt zu christlichen Gemeinden oder Christen? BF: Nein. Dort werden solche Menschen unterdrückt. RI: Ab welchem Zeitpunkt würden Sie sagen, fühlten Sie sich der Gemeinde zugehörig? BF: Als wir den Unterricht und die Lektionen im Februar begonnen haben. RI: Warum haben Sie sich gerade für das Christentum und im Speziellen für Ihre nunmehrige Kirche entschieden? BF: Als Mensch habe ich nachgedacht und eine eigene Überzeugung. Ich habe Verse gelesen, die mich überzeugt haben, ich möchte auch kein Schweinefleisch essen, nicht rauchen und nicht fremdgehen. Auch gibt es keine Scheidung. RI: Fremdgehen und Schweinefleisch sind jetzt aber auch im Islam verpönt. BF: Wie ich davor erwähnt habe: die Statuen und die Steine, das hat mich schon überzeugt. RI: Können Sie mir sagen, was genau den Ausschlag letztlich gegeben hat, als was war Ihr Schlüsselerlebnis? BF: Ich habe in dem Fall einen großen Unterschied gesehen. Da sehen Sie die Moslems, die um die Kuppel in Mekka gehe. Bei den Adventisten gibt es solche Steine nicht. Das hat mich irgendwie überzeugt. RI: Könnten Sie mir das bitte erklären? Ich verstehe es einfach nicht. BF: Als ich früher Moslem war, habe ich die Kuppel in Mekka im Fernsehen gesehen. Ich sah, dass die Moslems dort rundherum gehen. Das gehört zum Glauben. Das überzeugte mich nicht, weshalb gehen die Menschen rundherum. Wie kann man das als Gotteshaus bezeichnen. RI: Wie lange dauerte der Hinwendungsprozess zum Christentum (also vom ersten Gedanken bis zum inneren Entschluss, tatsächlich Christ zu werden)? BF: Im November 2023 fing es an bis Juni
- Ich bin der Meinung, dass ich im Februar überzeugt war. Da war intensiver Unterricht. RI: Sie wurden im Juni 2024 getauft, richtig? BF: Ja. RI: Was ging der Taufe voraus, wie genau wurden Sie vorbereitet? BF: Es gibt eine bestimmte Kleidung für die Taufe, die müssen wir anziehen. Und in der Kirche gab es ein heiliges Wasser in einer Wanne, wo man hineintaucht. Ich bin mit XXXX hineingekommen, wir müssen dabei beten. Ich musste seine Hand halten und er hat seine Hand auf meinen Rücken gelegt. Er hielt meinen Nacken und tauchte mich mit dem Kopf ins Wasser und wieder heraus. BF: Es gibt eine bestimmte Kleidung für die Taufe, die müssen wir anziehen. Und in der Kirche gab es ein heiliges Wasser in einer Wanne, wo man hineintaucht. Ich bin mit römisch 40 hineingekommen, wir müssen dabei beten. Ich musste seine Hand halten und er hat seine Hand auf meinen Rücken gelegt. Er hielt meinen Nacken und tauchte mich mit dem Kopf ins Wasser und wieder heraus. RI wiederholt und erörtert die Frage BF: Wir hatten zuerst Unterricht betreffend die Adventisten im Allgemeinen. Was sind die Gebote und Gebettage und auch die Almosen. Das haben wir alles von November gelernt bis kurz vor der Taufe. So circa einen Monat vor der Taufe. Ich wurde zwei Mal geprüft. XXXX war dabei und XXXX auch. BF: Wir hatten zuerst Unterricht betreffend die Adventisten im Allgemeinen. Was sind die Gebote und Gebettage und auch die Almosen. Das haben wir alles von November gelernt bis kurz vor der Taufe. So circa einen Monat vor der Taufe. Ich wurde zwei Mal geprüft. römisch 40 war dabei und römisch 40 auch. RI: In welcher Sprache fanden der Taufunterricht und die Prüfungen statt? BF: Die Prüfungen haben die damaligen Unterrichtsstunden beinhaltet. Ich wurde über den Unterricht befragt. Was glaubst du, die 10 Gebote, alle Details. Was ist der heilige Tag bei den Adventisten. Was bedeutet unser Gott bei den Adventisten. RI wiederholt und erörtert die Frage BF: Es gab einen Dolmetscher namens XXXX . XXXX sprach Türkisch, XXXX war Syrer, der aber Türkisch sprach. Er übersetzte für mich. Dann zog XXXX in weiterer Folge nach Wien und ich habe mit dem Handy übersetzt. BF: Es gab einen Dolmetscher namens römisch 40 . römisch 40 sprach Türkisch, römisch 40 war Syrer, der aber Türkisch sprach. Er übersetzte für mich. Dann zog römisch 40 in weiterer Folge nach Wien und ich habe mit dem Handy übersetzt. RI: Haben Sie einen Taufspruch oder einen Taufnamen? BF: Eine Namensänderung udgl. machten wir noch nicht. RI: Was bedeutet die Taufe für Sie persönlich? BF: Da bin ich bereinigt von Sünden. Das bedeutet es für mich. RI: Erzählen Sie mir etwas über die Gemeinschaft, die Sie besuchen bzw. der Sie angehören. BF: Am Samstag gehen wir beten. Da gibt es einen Gottesdienst. Es wird gepredigt. Manchmal gibt es an dem Tag auch Kinderaktivitäten. Wir müssen auch ganz wenig Geld ausgeben. Wie Almosen. Die Gemeinschaft der Adventisten, die Mitglieder, haben regelmäßigen Kontakt zueinander. Wir haben eine Gruppe auf Telegram. Wir erörtern bestimmte Adventsthemen. XXXX kam in diese Gruppe. Ich bin prinzipiell schüchtern. Ich werde nicht so leicht in eine Gesellschaft integriert. Zuerst hat XXXX mich mitgenommen zu den Aktivitäten, danach kam ich alleine bzw. selbstständig hin. Ich bin dann dort in der Kirche zusammen mit den anderen gesessen. Wir haben dort gesungen und Musik gehört. Es kommt nach dazu der Unterricht und die Lektionen, die es dort gab. BF: Am Samstag gehen wir beten. Da gibt es einen Gottesdienst. Es wird gepredigt. Manchmal gibt es an dem Tag auch Kinderaktivitäten. Wir müssen auch ganz wenig Geld ausgeben. Wie Almosen. Die Gemeinschaft der Adventisten, die Mitglieder, haben regelmäßigen Kontakt zueinander. Wir haben eine Gruppe auf Telegram. Wir erörtern bestimmte Adventsthemen. römisch 40 kam in diese Gruppe. Ich bin prinzipiell schüchtern. Ich werde nicht so leicht in eine Gesellschaft integriert. Zuerst hat römisch 40 mich mitgenommen zu den Aktivitäten, danach kam ich alleine bzw. selbstständig hin. Ich bin dann dort in der Kirche zusammen mit den anderen gesessen. Wir haben dort gesungen und Musik gehört. Es kommt nach dazu der Unterricht und die Lektionen, die es dort gab. RI: Wie leben Sie Ihren christlichen Glauben in Österreich? BF: Es wird am Samstag gebetet und gelesen. Es wird gepredigt. Die Details der Predigten werden auf einem Bildschirm gezeigt und werden wir das nochmals selbst wiederholen. Es ist wie ein Vortrag, wie eine Rede, es dauert ca. eine Stunde. RI: Setzen Sie noch darüber hinausgehende Aktivitäten? BF: Ja, beispielsweise am Samstag gab es schon Aktivitäten und wir sind gemeinsam dort gewesen. Dadurch lernte ich diese Perserin kennen. Ich freue mich sehr. RI: Was war das für eine Aktivität? BF: Es sind Gäste dort gewesen. Derjenige, der dort gepredigt hat, kam aus Spanien und hat eine Predigt gehalten über die geführten Kriege und auch über das Gebet allgemein. Das man eben nahe bei Gott sein soll. RI: Welche kirchlichen Veranstaltungen besuchen Sie (Messen bzw. Gottesdienste, Bibelkurse, soziale Veranstaltungen etc.)? BF: Anfangs im Burgenland in XXXX . Jetzt wohne ich in XXXX in Wien. BF: Anfangs im Burgenland in römisch 40 . Jetzt wohne ich in römisch 40 in Wien. RI wiederholt die Frage BF: Die derzeitige Kirche, wo ich hingehe, befindet sich auch in Wien, XXXX . Dort bin ich Samstags. Und ich lerne laufend. BF: Die derzeitige Kirche, wo ich hingehe, befindet sich auch in Wien, römisch 40 . Dort bin ich Samstags. Und ich lerne laufend. RI: Also Sie sind einfach jeden Samstag dort? BF: Ja. RI: In welcher Sprache werden die Veranstaltungen abgehalten? BF: Auf Deutsch normalerweise. Manchmal aber gibt es Gäste, beispielsweise Ukrainer, die meisten sind Ukrainer. Ich kann über das Handy sofort auf der Stelle übersetzen. Mithilfe des Handys. RI: Warum besuchen Sie regelmäßig Veranstaltungen? BF: Meinen Sie die Veranstaltungen, die Gebete, oder die Veranstaltungen danach? RI: Sie sagten vorhin, Sie seien jeden Samstag dort. Ich wüsste gerne warum. BF: Das ist Gebettag. Da dürfen wir nicht arbeiten. Es gibt ein Gebot, dass wir an dem Tag nicht arbeiten dürfen. Sechs Tage arbeiten, am siebten Tag, dem Samstag, nicht, das ist ein Gebot. RI: Wann haben Sie zuletzt die Messe bzw. den Gottesdienst besucht? BF: Vorigen Samstag. RI: Also am 7.12.? BF: Ja, letzten Samstag. RI: Was wurde da gepredigt? BF: Über herrschende Kriege. Darüber, dass die Menschen Gott nahe sein sollen. Und, dass der Teufel derjenige ist, der die Kriege verursacht und dahintersteht. RI: Wurde vom heute anwesenden Zeugen gepredigt? BF: Sonntag nicht. RI: Ich dachte, es wäre Samstag? BF: Nur am Samstag. Aber als ich früher Unterricht bekommen habe, Gebete waren Samstags, Kurse am Sonntag. RI: Nochmals: Sie haben gerade von einer Predigt gesprochen, die anscheinend am 7.
- stattgefunden hat (Thema: Krieg, Nähe zu Gott). Ich möchte jetzt wissen, ob der heute anwesende Zeuge gepredigt hat oder nicht. Was die Antwort „Sonntag nicht“ damit zu tun hat, erschließt sich mir nicht. BF: Gepredigt wird nicht am Sonntag. Am Samstag, 7.12., hat ein spanischer Gast gepredigt. RI: Haben Sie eine bestimmte Funktion in der Kirche oder übernehmen bestimmte Aufgaben, wie bringen Sie sich persönlich in die Gemeinde ein? BF: Als ich das Camp verließ, bin ich mit XXXX zu Freunden hingekommen, es waren Syrer. Ich habe missioniert mit XXXX , weil ich Araber bin, deswegen ging ich mit XXXX zu den Syrern. Die sprachen nämlich auch Arabisch. Ich habe auch Informationen über die Adventisten. Deshalb wollte ich XXXX mit den Freunden in Kontakt bringen. BF: Als ich das Camp verließ, bin ich mit römisch 40 zu Freunden hingekommen, es waren Syrer. Ich habe missioniert mit römisch 40 , weil ich Araber bin, deswegen ging ich mit römisch 40 zu den Syrern. Die sprachen nämlich auch Arabisch. Ich habe auch Informationen über die Adventisten. Deshalb wollte ich römisch 40 mit den Freunden in Kontakt bringen. RI: Welche Sakramente kennen die Sieben-Tages-Adventisten? BF: Dass man an Gott denkt und von ihm überzeugt ist. Ich habe die Sakramente nicht gelernt. Ich weiß nur, dass man an Gott denken und von ihm überzeugt sein muss. Und dass es keine Statuten und Figuren gibt. Dass man an diese nicht denken soll. Unser Gott ist der Retter. So ist meine Idee über Religion allgemein. RI: Wie stehen die Sieben-Tages-Adventisten zu Alkohol? BF: Weit weg von Alkohol. Wir müssen unseren Körper schützen und auf ihn achten. RI: Wie stehen Sie persönlich zu Alkohol? BF: Ich lehne Alkohol ab. Ich trinke nie Alkohol. RI: Gibt es bei den Sieben-Tages-Adventisten eine mit dem Papst vergleichbare oberste Autorität? BF: Jesus. BF: Was meinen Sie? RI: Das, was ich Sie gefragt habe. BF: Können Sie die Frage umformulieren? RI: Im Katholizismus gibt es eine oberste Autorität, nämlich den Papst. Auch bei den koptischen Christen gibt es vergleichbare oberste Geistliche. Gibt es so etwas bei den Sieben-Tages-Adventisten auch? BF: Ich weiß es nicht, das habe ich nicht gelernt. RI: Welches ist das nächste christliche Fest, das Sie feiern? Wann und wie werden Sie dieses Fest feiern? BF: Die Adventisten haben keine Feiertage. RI: Feiern die Adventisten kirchliche Feste? BF: Sie haben keine christlichen Feste. Allgemein werden keine christlichen Feste gefeiert. So habe ich es gelernt. RI: Ist Ihnen Pfingsten ein Begriff? BF: Nein. RI: Was können Sie mir über das Leben von Jesus Christus erzählen? BF: Er ist der Retter. Jeder, der im Herzen an ihn glaubt, man soll die Gebote einhalten und respektieren. Man soll nach ihnen leben. Wir haben nur einen Gott. Du musst sicher sein, dass er der Retter ist. Am Ende der Welt wird er uns alle leben. Wir glauben an die Auferstehung am Ende der Welt. Wir glauben auch an die Engel. RI: Das war jetzt die Bedeutung von Jesus, nicht sein Leben. Was können Sie mir über das Leben von Jesus Christus erzählen? BF: (BF wiederholt sein zuvor erstattetes Vorbringen) RI: Was können Sie mir über das Sterben von Jesus Christus erzählen? BF: Er ist nicht verstorben. RI: Kennen Sie das Vater Unser? BF: Ich bin nicht seit Jahren dabei. Ich lerne erst seit kurzem. Das ist normal. RI: Was können Sie mir über die Glaubensartikel der Sieben-Tages-Adventisten erzählen? BF: Wir sollen immer Gott näherkommen. Die Gebete am Samstag halten. Samstag ist Gebettag. Er hat Himmel und Erde erschaffen. RI: Was können Sie mir über die Zeit des Gerichts erzählen? BF: Wenn man an Jesus denkt, wird man gerettet werden. RI: Hat der
- Oktober 1844 eine besondere Bedeutung für die Sieben-Tages-Adventisten? BF: Ich weiß es nicht. Ich habe keine Informationen darüber. RI: Welcher Wochentag ist der Ruhetag der Sieben-Tages-Adventisten? BF: Samstag. Das ist der Gebetstag. RI: Was können Sie mir über die Wiederkunft Christi erzählen? BF: Jesus ist unser Retter und man soll daran denken und daran glauben. Und sich auch an die Gebote halten. RI: Was können Sie mir über Ellen White sagen? BF: Nein. RI: Ist die Bibel in Ihrem Alltag wichtig? BF: Ja, es ist das heilige Buch. Das alte und das neue, beide. RI: Können Sie mir erklären, inwiefern die Bibel in Ihrem Alltag wichtig ist? BF: Auswendig nicht. Ich habe sie hier auf Arabisch. Was mich interessiert: wie gesagt: Johannes
- RI wiederholt die Frage BF: Die Bibel ist mein Weg, ich müsste mich an diesen Weg halten. RI: Welche Bibelstelle hat für Sie persönlich die größte Bedeutung bzw. berührt Sie am meisten, Sie sagten vorhin Johannes 16, richtig? BF: Ja. RI: Warum? BF: Man sollte sich nicht an Steine, Statuten und Figuren halten, sondern eine Person ist der Retter. Das ist eine Phase, die man verstehen soll, dass er der Retter ist, dass man irgendwann gerettet wird. RI: Welche Bedeutung hat der christliche Glaube für Sie? Wie wirkt er sich auf Sie aus? Wie hat sich Ihr Leben durch das Christentum verändert? BF: Ich fühle mich mehr in Sicherheit seit ich Christ geworden bin. Das ist der Glaube ansich. Als ich früher Moslem war, war ich etwas unkonzentriert. RI: Wie würden Sie Ihren christlichen Glauben im Rückkehrfall leben? BF: Als sunnitischer Moslem wurde ich verfolgt und bedroht. Jetzt ist es noch gefährlicher geworden, indem ich Christ geworden bin. RI wiederholt die Frage BF: Wie gesagt, ich wurde dort als sunnitischer Moslem verfolgt, ich kann keinesfalls im Irak meine Religion ausüben. Anmerkung: Schreibkraftwechsel von Fr. XXXX auf Fr. XXXX Anmerkung: Schreibkraftwechsel von Fr. römisch 40 auf Fr. römisch 40 RI: Würden Sie im Irak missionieren? BF: Ich kann im Irak nicht missionieren. 12:37 Uhr: 5 Minuten Pause. RI: Was konkret erwartet Sie im Irak aufgrund Ihrer Konversion? BF: Der Tod erwartet mich. Besonders von meinem Vater, auch die Milizen. RI: Gibt es zur Konversion des BF Fragen des RV? RV: Ja. Regierungsvorlage, Ja. RV: Wenn Sie im Irak leben würden, wie würden Sie Ihren Glauben ausleben wollen?Regierungsvorlage, Wenn Sie im Irak leben würden, wie würden Sie Ihren Glauben ausleben wollen? BF: Das wird nicht gehen. RV: Können Sie konkretisieren, was Sie dort nicht machen können?Regierungsvorlage, Können Sie konkretisieren, was Sie dort nicht machen können? BF: Die Christen, die bei uns in der Gegend gelebt haben, wurden getötet. Das können Sie auch im Internet finden. Ihr Haus wird von den Milizen besessen. Das war im Jahr
- RV hat keine weiteren Fragen.Regierungsvorlage hat keine weiteren Fragen. RI: Gibt es zur Konversion des BF Fragen der BehV? BehV: Ja. BehV: Sie haben gesagt im November 2023 begann dieser Konversionsvorgang. Wann genau? BF: Ein genaues Datum kann ich nicht nennen, aber es war ein Samstag. Ich habe im Archiv ein Foto mit mehreren Syrern, welches das Datum belegt. BehV: Begann Ihre Konversionsabsicht bevor oder nachdem Sie den Abweisenden Bescheid des BFA erhalten haben? BF: Wir sind schon früher schon hingegangen, aber noch nicht offiziell. Offiziell war es erst an dem Tag. Auch vor der Ablehnung hat uns XXXX mitgenommen und mit dem Auto wohin gebracht wo es Sehenswürdigkeiten, die eine religiöse Bedeutungen haben, gebracht. Auch Personen aus den Philippinen hat sie mitgenommen.BF: Wir sind schon früher schon hingegangen, aber noch nicht offiziell. Offiziell war es erst an dem Tag. Auch vor der Ablehnung hat uns römisch 40 mitgenommen und mit dem Auto wohin gebracht wo es Sehenswürdigkeiten, die eine religiöse Bedeutungen haben, gebracht. Auch Personen aus den Philippinen hat sie mitgenommen. BehV: Wann war Ihnen bewusst, dass Konversion einen Asylgrund darstellt? BF: Ich hatte keine Informationen diesbezüglich. Ich habe mich auf das Gebet und die Religion konzentriert. BehV: Waren Sie mit dem Islam unzufrieden? BF: Ich war kein anständiger Moslem. Ich hatte keine vollständige Vorstellung darüber. Wie kann Gott so groß sein und eine Kuppel in Mekka erschaffen, um die so viele Menschen herumgehen müssen. BehV: Wenn Sie also nicht wirklich unzufrieden waren, weshalb wechselt man zu einer neuen Religion, wenn es dafür keinen triftigen Grund gibt. Als Beispiel: Wenn man als Fotograf mit seiner Kamera nicht unzufrieden ist, dann wechselt man auch nicht zu einer neuen. BF: Es ist eine Überzeugung. Ich kann nicht in einer Religion bleiben, wenn ich nicht überzeugt bin. Man muss daran glauben und dann kann man in der Religion bleiben. BehV: Dann würde mich interessieren, wie hat sich Ihr inneres Gespräch dargestellt, dass Sie zur Überzeugung gelangt sind: Islam nein, Christentum ja? BF: Die Unterschiede, die ich anfangs erwähnt habe. Es gibt Unterschiede, die mich einfach überzeugt haben. BehV: Hat es da kein inneres Gespräch gegeben? BF: Wie denn? Ich bin, weil es ein inneres Gespräch gab und ich überzeugt war, zum Christentum gewechselt. BehV: Genau dieses innere Gespräch sollen Sie beschreiben. BF: Das innere Gespräch ist der Glaube und die Überzeugung von mir. BehV: Wenn Sie nun so überzeugter Adventist sind, weshalb gaben Sie heute ganz am Anfang bei der Volksgruppe an, Sie seien sunnitischer Araber, und sagten auch beim Fluchtvorbringen mehrmals, Sunnit zu sein? BF: Ich habe den früheren Status beschrieben und habe den jetzigen Status auch beschrieben. Ich musste es ausführlich erklären, wie es früher war und wie es heute ist. BehV: Keine weiteren Fragen. RI: Gibt es weitere Gründe, die gegen eine Rückkehr Ihrerseits in den Irak sprechen? BF: Nein, sonst gibt es nichts. RI: Was spricht dagegen, dass Sie in einem anderen Landesteil des Iraks Unterkunft nehmen? BF: Die Milizen haben ihren Einfluss und ihre Stärke im gesamten Irak. RI: Gibt es zu diesem Fragenkomplex allgemeine Fragen des RV? RV: Nein. Regierungsvorlage, Nein. RI: Gibt es zu diesem Fragenkomplex allgemeine Fragen der BehV? BehV: Nein. Verständigung mit Dolmetscher: RI: Haben Sie den Dolmetscher gut verstanden? BF: Ja. RI: Gab es in der Verhandlung sonst irgendwelche Probleme mit dem Dolmetscher? BF: Nein. Um 12:57 Uhr wird der geladene Zeuge aufgerufen. [Belehrug des Zeugen] Beginn der Einvernahme des Z um 13:02 Uhr. RI: In welchem Verhältnis stehen Sie zum BF? Z: Ich kannte ihn zuvor nicht. Sie haben mich von XXXX gerufen. Dort haben wir eine Schwester namens XXXX und dort besucht er angeblich einen Deutschkurs. Ich kannte auch XXXX zuvor nicht. Sie hat von einem Herrn namens XXXX nach meiner Nummer gefragt, denn XXXX kennt mich. Ich habe mit XXXX in XXXX in XXXX einen Theologieunterricht besucht, dieser dauerte 4 Jahre lang. Daher kenne ich XXXX . Er gab ihr meine Telefonnummer und sie kontaktierte mich. Sie habe gehört, dass ich schon jahrelang Pastor bin und vorher Moslem war. Ich übe diesen Dienst seit 45 Jahren aus. Ich bin in Europa der älteste muslimische Pastor und auch in den Balkanländern und auch im Mittleren Osten. Ich kann Muslime sehr gut verstehen, da ich selber muslimische Wurzeln habe. Ich war auch jahrelang in der Türkei Missionar. Ich habe viele Menschen getauft, sei es im Iran, im Irak, Aserbaidschan und in der Türkei. XXXX hat mich angefleht und mir gesagt, dass es hier einen Jungen namens XXXX gibt, der sich für das Christentum interessiert. Ich habe das unserem Vorstand weitergeleitet und habe auch den Pastor in XXXX kontaktiert. Dann habe ich begonnen, XXXX zu besuchen. Mit XXXX habe ich seit September 2023 Kontakt. Dort gab es eine Gruppe, in der er sich auch befand. Es war eine sehr gute integrierte Gruppe. Es gibt auch ein paar Fotos von der Gruppe, meine Frau macht diese Fotos. Ich teile diese Fotos nicht auf Webseiten. Wegen der Dschihadisten und radikalen Gruppen, denn ich bin für sie eine Gefahr. Da ich die Menschen in das Christentum führe, bekam und bekomme ich nach wie vor viele Drohungen. In XXXX haben wir einen guten Anfang gemacht. Dieser begann in der adventistischen Kirche. Es gab noch eine weitere Gruppe dort. Das waren aber Ukrainer. Ich habe mich nur um die Muslime gekümmert. Dann habe ich bemerkt, dass es zu Reaktionen kam. Ich bevorzuge es viel mehr, die Leute persönlich zu unterrichten. Als ich XXXX Interesse sah, habe ich mich mit ihm persönlich zusammengesetzt. Unsere Arbeiten dauerten etwas länger. Mit Christen tut man sich da etwas leichter, von Jesus und seinem Retter zu erzählen, aber bei Muslime nimmt das mehr Zeit in Anspruch. Bei ihm habe ich das Gefühl gehabt, dass er an Jesus glaubt. Ich habe ihm aus dem Koran auch viele Auszüge genannt, aber wir haben zum Großteil aus dem heiligen Buch gearbeitet. Ich habe für Muslime sehr gute Vorbereitungen und Aufgaben vorbereitet. XXXX zeigte mehr Interesse. Er ist kein Atheist, sondern er ist einer, der an Gott glaubt. Daher sind wir gleich auf den Glauben übergegangen. Wir haben viel über das heilige Buch gesprochen. Ich habe ihn auch zwischenzeitig geprüft und Fragen gestellt. Wir haben auch über den Tag des Weltuntergangs gesprochen. Von den Anzeichen des Weltuntergangs. Von den Sünden, wie kam es überhaupt erstmalig zu Sünden und dem Alten Testament. Und vom Rettungsplan, den Jesus für die Menschen veranlasste. Dann haben wir über die 10 Gebote gesprochen, die sind sehr wichtig. Dann haben wir über die Samstage gesprochen, an denen die Adventisten ihren Ruhetag genießen. Wir haben auch über Himmel und Hölle gesprochen, denn Christen wissen sehr wenig darüber und Moslem ebenso. Viele Menschen glauben, dass sie nach dem Tod ins Paradies kommen oder in die Hölle, aber so etwas gibt es nicht. Das wird erst kommen, wenn der Weltuntergang war und der Messias kommt um die Menschen zu retten. Wir haben auch über Aberglauben gesprochen, denn es gibt sehr viele Menschen, die abergläubisch sind. Dann haben wir viel über Jesus gesprochen, wo er sich jetzt befindet und was er jetzt macht. Dann haben wir über die Propheten gesprochen, Familien, gesundes Leben, in dem es weder Alkohol, noch Zigaretten gibt. Sie werden ihn bestimmt schon gefragt haben, weder trinkt er Alkohol noch raucht er. Wir haben auch über Gebete gesprochen und wie sie verrichtet werden, denn „Gebet“ ist ein sehr dehnbarer Begriff. Die Muslime beten 5 Mal am Tag. Wie beten die Christen, wie beten wir? Das hat ihm besonders gut gefallen. Nicht arabische Gebete auswendig zu sagen, sondern Gebete, die vom Herzen kommen. Wie Sie wissen gibt es im Islam Almosen. Bei uns gibt es das Zehntel. Man gibt ein Zehntel seines Vermögens den Bedürftigen. Unser letztes Gespräch war die Taufe. Dann hat er sich mir geöffnet und mir gesagt, dass er mit allem einverstanden ist und er diese Religion annehmen möchte. Die Arbeiten haben mit ihm etwas länger gedauert. Mit säkularen Personen bin ich binnen zwei bis drei Monaten fertig. Ich musste das dem Vorstand der Kirche in XXXX berichten. Dort hat man sich intern versammelt und dann wurden wir auch eingeladen zwei Mal und XXXX wurden viele Fragen gestellt. Warum man in die Kirche geht und viele Fragen in der Form folgten. Die Adventisten nehmen einen nicht gleich auf in ihre Gemeinde. Das Komitee hat mich auch zu sich gerufen und wir haben gesprochen. Ich sagte ihnen, dass XXXX ein reines Herz hätte und er an das zweite Erscheinen von Jesus glaubt. Ich sage es jedem, der hier lebt, das Brot und das Wasser dieses Landes zu sich nimmt, dass man die Regeln und Gesetze dieses Landes respektieren muss. Das sage ich jedem. Wir sind hier Gast. Ein Gast kann nicht alles machen in diesem Land und XXXX habe ich das auch in der Form gelehrt. Ich habe über XXXX nichts Schlimmes gehört. Er ist ein guter Mensch und hat ein gutes Herz. Er ist jetzt nach Wien gegangen und dort besucht er die Kirche in XXXX jeden Samstag. Er findet sehr schnell Anschluss und findet schnell Freundschaften und ist sehr hilfsbereit. Wie gesagt, in dieser Form wurde er zu einem Adventisten. Wenn er in Österreich eine kleine Straftat begehen sollte, dann wäre ich viel trauriger. Davor habe ich noch jemand anderen unterrichtet und wir waren fertig mit allen Arbeiten, aber dann wollte er nicht. Z: Ich kannte ihn zuvor nicht. Sie haben mich von römisch 40 gerufen. Dort haben wir eine Schwester namens römisch 40 und dort besucht er angeblich einen Deutschkurs. Ich kannte auch römisch 40 zuvor nicht. Sie hat von einem Herrn namens römisch 40 nach meiner Nummer gefragt, denn römisch 40 kennt mich. Ich habe mit römisch 40 in römisch 40 in römisch 40 einen Theologieunterricht besucht, dieser dauerte 4 Jahre lang. Daher kenne ich römisch 40 . Er gab ihr meine Telefonnummer und sie kontaktierte mich. Sie habe gehört, dass ich schon jahrelang Pastor bin und vorher Moslem war. Ich übe diesen Dienst seit 45 Jahren aus. Ich bin in Europa der älteste muslimische Pastor und auch in den Balkanländern und auch im Mittleren Osten. Ich kann Muslime sehr gut verstehen, da ich selber muslimische Wurzeln habe. Ich war auch jahrelang in der Türkei Missionar. Ich habe viele Menschen getauft, sei es im Iran, im Irak, Aserbaidschan und in der Türkei. römisch 40 hat mich angefleht und mir gesagt, dass es hier einen Jungen namens römisch 40 gibt, der sich für das Christentum interessiert. Ich habe das unserem Vorstand weitergeleitet und habe auch den Pastor in römisch 40 kontaktiert. Dann habe ich begonnen, römisch 40 zu besuchen. Mit römisch 40 habe ich seit September 2023 Kontakt. Dort gab es eine Gruppe, in der er sich auch befand. Es war eine sehr gute integrierte Gruppe. Es gibt auch ein paar Fotos von der Gruppe, meine Frau macht diese Fotos. Ich teile diese Fotos nicht auf Webseiten. Wegen der Dschihadisten und radikalen Gruppen, denn ich bin für sie eine Gefahr. Da ich die Menschen in das Christentum führe, bekam und bekomme ich nach wie vor viele Drohungen. In römisch 40 haben wir einen guten Anfang gemacht. Dieser begann in der adventistischen Kirche. Es gab noch eine weitere Gruppe dort. Das waren aber Ukrainer. Ich habe mich nur um die Muslime gekümmert. Dann habe ich bemerkt, dass es zu Reaktionen kam. Ich bevorzuge es viel mehr, die Leute persönlich zu unterrichten. Als ich römisch 40 Interesse sah, habe ich mich mit ihm persönlich zusammengesetzt. Unsere Arbeiten dauerten etwas länger. Mit Christen tut man sich da etwas leichter, von Jesus und seinem Retter zu erzählen, aber bei Muslime nimmt das mehr Zeit in Anspruch. Bei ihm habe ich das Gefühl gehabt, dass er an Jesus glaubt. Ich habe ihm aus dem Koran auch viele Auszüge genannt, aber wir haben zum Großteil aus dem heiligen Buch gearbeitet. Ich habe für Muslime sehr gute Vorbereitungen und Aufgaben vorbereitet. römisch 40 zeigte mehr Interesse. Er ist kein Atheist, sondern er ist einer, der an Gott glaubt. Daher sind wir gleich auf den Glauben übergegangen. Wir haben viel über das heilige Buch gesprochen. Ich habe ihn auch zwischenzeitig geprüft und Fragen gestellt. Wir haben auch über den Tag des Weltuntergangs gesprochen. Von den Anzeichen des Weltuntergangs. Von den Sünden, wie kam es überhaupt erstmalig zu Sünden und dem Alten Testament. Und vom Rettungsplan, den Jesus für die Menschen veranlasste. Dann haben wir über die 10 Gebote gesprochen, die sind sehr wichtig. Dann haben wir über die Samstage gesprochen, an denen die Adventisten ihren Ruhetag genießen. Wir haben auch über Himmel und Hölle gesprochen, denn Christen wissen sehr wenig darüber und Moslem ebenso. Viele Menschen glauben, dass sie nach dem Tod ins Paradies kommen oder in die Hölle, aber so etwas gibt es nicht. Das wird erst kommen, wenn der Weltuntergang war und der Messias kommt um die Menschen zu retten. Wir haben auch über Aberglauben gesprochen, denn es gibt sehr viele Menschen, die abergläubisch sind. Dann haben wir viel über Jesus gesprochen, wo er sich jetzt befindet und was er jetzt macht. Dann haben wir über die Propheten gesprochen, Familien, gesundes Leben, in dem es weder Alkohol, noch Zigaretten gibt. Sie werden ihn bestimmt schon gefragt haben, weder trinkt er Alkohol noch raucht er. Wir haben auch über Gebete gesprochen und wie sie verrichtet werden, denn „Gebet“ ist ein sehr dehnbarer Begriff. Die Muslime beten 5 Mal am Tag. Wie beten die Christen, wie beten wir? Das hat ihm besonders gut gefallen. Nicht arabische Gebete auswendig zu sagen, sondern Gebete, die vom Herzen kommen. Wie Sie wissen gibt es im Islam Almosen. Bei uns gibt es das Zehntel. Man gibt ein Zehntel seines Vermögens den Bedürftigen. Unser letztes Gespräch war die Taufe. Dann hat er sich mir geöffnet und mir gesagt, dass er mit allem einverstanden ist und er diese Religion annehmen möchte. Die Arbeiten haben mit ihm etwas länger gedauert. Mit säkularen Personen bin ich binnen zwei bis drei Monaten fertig. Ich musste das dem Vorstand der Kirche in römisch 40 berichten. Dort hat man sich intern versammelt und dann wurden wir auch eingeladen zwei Mal und römisch 40 wurden viele Fragen gestellt. Warum man in die Kirche geht und viele Fragen in der Form folgten. Die Adventisten nehmen einen nicht gleich auf in ihre Gemeinde. Das Komitee hat mich auch zu sich gerufen und wir haben gesprochen. Ich sagte ihnen, dass römisch 40 ein reines Herz hätte und er an das zweite Erscheinen von Jesus glaubt. Ich sage es jedem, der hier lebt, das Brot und das Wasser dieses Landes zu sich nimmt, dass man die Regeln und Gesetze dieses Landes respektieren muss. Das sage ich jedem. Wir sind hier Gast. Ein Gast kann nicht alles machen in diesem Land und römisch 40 habe ich das auch in der Form gelehrt. Ich habe über römisch 40 nichts Schlimmes gehört. Er ist ein guter Mensch und hat ein gutes Herz. Er ist jetzt nach Wien gegangen und dort besucht er die Kirche in römisch 40 jeden Samstag. Er findet sehr schnell Anschluss und findet schnell Freundschaften und ist sehr hilfsbereit. Wie gesagt, in dieser Form wurde er zu einem Adventisten. Wenn er in Österreich eine kleine Straftat begehen sollte, dann wäre ich viel trauriger. Davor habe ich noch jemand anderen unterrichtet und wir waren fertig mit allen Arbeiten, aber dann wollte er nicht. RI: Was wissen Sie vom religiösen Hintergrund des BF? Sind seine Angehörigen religiöse Moslems, war er selbst religiöser Moslem, wissen Sie, wie er sein religiöses Leben im Irak gestaltete? Z: Ich habe manchmal nach seiner Familie gefragt, ob er Geschwister hätte usw. Wir haben gemeinsam für sie gebetet. Er ist ein religiöser Mann. Er kann sogar die Gebetsrufe verwenden. Was haben Sie in XXXX erfahren und es hat etwas problematischere Tage gegeben. Wir reden nicht über andere, wohin er in die Kirche geht usw. Aber Ihnen kann ich das alles erzählen. Wenn Sie ihn jetzt rufen würden, er könnte den Gebetsruf des Muezzins ausführen. Wenn wir den Moslems den ernsthaften Erlösungsplan Jesu schildern könnten und sie davon überzeugen könnten, dann würden viele Moslems konvertieren. Zu diesem Thema habe ich sehr viele Erfahrungen gemacht. Wenn Sie mich brauchen sollten, stehe ich jederzeit gerne bereit. Ich habe sogar in der katholischen Kirche in XXXX gepredigt. Z: Ich habe manchmal nach seiner Familie gefragt, ob er Geschwister hätte usw. Wir haben gemeinsam für sie gebetet. Er ist ein religiöser Mann. Er kann sogar die Gebetsrufe verwenden. Was haben Sie in römisch 40 erfahren und es hat etwas problematischere Tage gegeben. Wir reden nicht über andere, wohin er in die Kirche geht usw. Aber Ihnen kann ich das alles erzählen. Wenn Sie ihn jetzt rufen würden, er könnte den Gebetsruf des Muezzins ausführen. Wenn wir den Moslems den ernsthaften Erlösungsplan Jesu schildern könnten und sie davon überzeugen könnten, dann würden viele Moslems konvertieren. Zu diesem Thema habe ich sehr viele Erfahrungen gemacht. Wenn Sie mich brauchen sollten, stehe ich jederzeit gerne bereit. Ich habe sogar in der katholischen Kirche in römisch 40 gepredigt. RI ersucht den Z die Fragen konkreter zu beantworten. RI: Wissen Sie, ob seine Familie oder jemand aus seinem Umfeld im Irak von seiner Konversion weiß? Z: Ja. Da ich kein Arabisch kann, hat ein Araber es mir übersetzt. Seine Freunde wissen es. Nachgefragt gebe ich an, dass ich nicht weiß, ob die Familie des BF von der Konversion weiß. RI: Wissen Sie, wie die Freunde des BF im Irak zu seiner Konversion stehen? Z: Das weiß ich nicht, ich war noch nie im Irak, ich kann es Ihnen nicht sagen. RI: Der BF sagte vorhin, der erste Kontakt habe im November 2023 stattgefunden. Sie sprechen vom September
- Können Sie mir das erklären? Z: Es kann sein, dass es auch im November war. Da müsste ich nachsehen. Ich habe dann fast ein Jahr lang in XXXX gearbeitet. Es kann sein. Ich kann nachsehen. Z: Es kann sein, dass es auch im November war. Da müsste ich nachsehen. Ich habe dann fast ein Jahr lang in römisch 40 gearbeitet. Es kann sein. Ich kann nachsehen. RI: Ich bitte darum. Z: Es war im Oktober. RI: Dürfte ich das Foto bitte ansehen? Z: Ja. Z zeigt dem RI auf dem Handy gespeicherte Fotos. Es gibt mehrere gemeinsame Fotos des BF mit dem Z und anderen Personen. Die ersten gemeinsamen Fotos stammen aus dem Dezember
- Ältere gemeinsame Fotos waren nicht aufzufinden. RI: Wissen Sie, wann genau XXXX Sie wegen des BF erstmals angerufen hat?RI: Wissen Sie, wann genau römisch 40 Sie wegen des BF erstmals angerufen hat? Z: Ich möchte keine falschen Angaben machen. XXXX kannte ich schon bevor ich XXXX kennengelernt habe. Sie gab Deutschunterricht. Es war noch eine weitere Person bei XXXX , ein Syrer. XXXX habe ich erst später kennengelernt. Z: Ich möchte keine falschen Angaben machen. römisch 40 kannte ich schon bevor ich römisch 40 kennengelernt habe. Sie gab Deutschunterricht. Es war noch eine weitere Person bei römisch 40 , ein Syrer. römisch 40 habe ich erst später kennengelernt. RI: Sie haben schon relativ viel über die Konversion des BF erzählt. Wollen Sie mir noch etwas Zusätzliches zur Konversion des BF sagen? Z: Ich bin Experte und vielleicht in Europa der einzige. Natürlich muss ich vorsichtig sein, denn für die Moslems bin ich eine Gefahr. Ich sage immer, dass man mit den Menschen zuerst Freundschaft schließen soll. Das gilt nicht nur für die Moslem, sondern auch für die Katholiken und Buddhisten usw. Mit ihnen sollte man Tee und Kaffee trinken. RI ersucht Z um konkrete Beantwortung der Frage. RI wiederholt die Frage. Z: XXXX macht auf mich einen sehr guten Eindruck, denn er verrichtet seine Gebete und geht seiner Religion nach. Letzten Samstag hat er mir ein Foto geschickt. Er hätte sich mit Iranern getroffen und er hätte ihnen über das heilige Buch erzählt und sie laden mich auch sehr oft ein. Im Sommer bilden wir Gruppen in einem Park. Z: römisch 40 macht auf mich einen sehr guten Eindruck, denn er verrichtet seine Gebete und geht seiner Religion nach. Letzten Samstag hat er mir ein Foto geschickt. Er hätte sich mit Iranern getroffen und er hätte ihnen über das heilige Buch erzählt und sie laden mich auch sehr oft ein. Im Sommer bilden wir Gruppen in einem Park. RI: Können Sie mir erklären, warum der BF das Bedürfnis hatte, sich einer anderen Religion zuzuwenden? Z: Weil er mir begegnet ist und ich ihm das Christentum seht gut lehren konnte. RI: Wissen Sie, ob der BF schon im Irak persönlichen Kontakt zu christlichen Gemeinden oder Christen hatte? Z: Das weiß ich nicht, ich denke nicht. RI: Ab welchem Zeitpunkt würden Sie sagen, fühlte der BF sich Ihrer Gemeinde zugehörig? Z: Diese Bibelstunden wurden immer in der Kirche gehalten. Ich brachte ihn zu Predigten. Ich habe ihm auch gezeigt, wie man das Abendmahl isst und wie man Füße wäscht. Das hat ihm sehr gut getan. Das hat uns Jesus Christus so gezeigt. RI wiederholt die Frage. Z: Im Jahr 2024 im Mai und im Juni wurde er getauft. RI: Wissen Sie, warum der BF sich gerade für das Christentum, im Speziellen für Ihre Gemeinde entschieden hat? Z: Weil er mich kennengelernt hat und ich ihm Bibelstunden gegeben habe. Ich habe ihm auch über andere Religionen gelehrt. Ich habe ihm auch über das Christentum allgemein sehr viel Wissen weitergegeben. RI: Wissen Sie, wie lange sein Hinwendungsprozess zum Christentum dauerte (also vom ersten Gedanken bis zum inneren Entschluss)? Z: 6-7 Monate denke ich. RI: Haben Sie diesen Hinwendungsprozess begleitet? Z: Wöchentlich mindestens ein Mal kam es zu einem Treffen. Für mich war es auch etwas schwer, jede Woche nach XXXX zu fahren. Da die Fahrtkosten die adventistische Kirche übernahm war es möglich, ich habe es aber nicht wegen des Geldes getan. Ich bin Pastor in der adventistischen Kirche und bekomme auch einen Lohn, aber seit Jänner bin ich in Pension. Ich mache jedoch weiter. Z: Wöchentlich mindestens ein Mal kam es zu einem Treffen. Für mich war es auch etwas schwer, jede Woche nach römisch 40 zu fahren. Da die Fahrtkosten die adventistische Kirche übernahm war es möglich, ich habe es aber nicht wegen des Geldes getan. Ich bin Pastor in der adventistischen Kirche und bekomme auch einen Lohn, aber seit Jänner bin ich in Pension. Ich mache jedoch weiter. RI: Wie lange dauerte im Weiteren der Konversionsprozess? Z: Das ist individuell von Person zu Person verschieden. In der Türkei habe ich eine Person erst nach 8 Jahren konvertieren können. RI: Wie lange hat es im konkreten Einzelfall gedauert? Z: Ca. 6-7 Monate. RI: Wie lange dauert der Prozess im Allgemeinen? Durchlief der BF diesen in einer üblicherweise zu erwartenden Dauer oder besonders schnell bzw. besonders langsam? Z: Für einen Moslem normal. Aber bei Christen geht das viel schneller. Das erfordert viel Geduld und man braucht viel Wissen und Erfahrung. RI: Der BF ist im Juni 2024 getauft worden. Ist das richtig? Z: Ja., ich glaube am
- Juni. RI: Was ging der Taufe voraus, wurde er vorbereitet? Z: Das muss vor Zeugen verlaufen, in der Kirche von XXXX .Z: Das muss vor Zeugen verlaufen, in der Kirche von römisch 40 . RI: Ich glaube Sie verstehen mich falsch. (RI wiederholt und erörtert die Frage) Z: Er wusste nicht wie die Taufe abläuft und ich habe ihm davon erzählt. Ich habe ihm ein paar Auszüge von der Bibel vorgelegen von Johannes und er hat auch Jesus getauft. Er muss in das Wasser eingetaucht werden. Er muss sich von den Sünden befreien. RI: Ich glaube wir reden an der Frage vorbei. Gab es einen Taufunterricht? Z: Ja. RI: Was wurde im Taufunterricht gelehrt? Z: Ich gebe ihnen Auszüge der Bibel, insbesondere von Johannes. Ich lehre sie die Bedeutung der Taufe und das Eintauchen in das Wasser bedeutet die Befreiung von Sünden. (Z zeigt einen Taufvorgang vor) RI: Mir geht es um Folgendes: Vor der Taufe sollte dem BF Wissen und Kenntnis über das Christentum vermittelt werden nehme ich an. Was wurde da besprochen, sofern so etwas stattgefunden hat? Mir geht es – wie mehrmals gesagt – explizit NICHT um den Taufvorgang per se. Z: Wie gesagt, da ich schon viel Erfahrung habe, lehrte ich ihm Verse in der Bibel. Ich habe auch viel Wissen über den Koran und ich habe ihn auch viel darüber gelehrt. Ich habe ihm Stellen aus dem Koran über Jesus Christus gezeigt, damit er nicht glaubt, dass es in der Bibel steht, sondern auch im Koran. Im Zuge des Studiums machte er mir den Eindruck, als wäre er überzeugt. Es kann keiner einfach so in die adventistische Kirche kommen und sagen: Ich möchte getauft werden. Man wird ohne diesen Unterricht nicht aufgenommen werden. Man muss an Gott, Jesus Christus und den heiligen Geist glauben. RI: Hat der BF einen Taufspruch oder einen Taufnamen? Z: Ich habe vor der Taufe einen Vers vorgelesen. Es gibt keinen Taufnamen. RI: Wie lebt der BF seinen christlichen Glauben in Österreich? Z: Wenn am Freitag die Sonne untergeht, beginnt am Samstag der Ruhetag und es werden Predigten und Gebete abgehalten. Soweit es ihm möglich ist, muss er an den Gebeten teilnehmen. Wenn er verhindert ist, dann kann er das Zuhause machen. Er kann sich Predigten Online anhören. Krankenbesuche sind auch sehr erwünscht. RI wiederholt und erörtert die Frage. Z: Er geht immer zur Kirche und bekomme ohnehin alles mit. RI: Welche kirchlichen Veranstaltungen besucht der BF (Messen bzw. Gottesdienste, Bibelkurse, soziale Veranstaltungen etc.)? Ich bitte darum von allgemeinen Ausführungen abzusehen. Z: Zu den Gottesdiensten in der adventistischen Kirche ist Musik sehr wichtig, es wird Piano und Querflöte gespielt. Die Jugendlichen essen gemeinsam und tanzen. RI: Wie häufig besucht er diese Veranstaltungen? Z: Ich habe ihn in Kagran mit den Brüdern und dem Vorstand bekannt gemacht. Am 17.
- oder 24.
- hat jemand vom Vorstand XXXX zum Essen eingeladen. Z: Ich habe ihn in Kagran mit den Brüdern und dem Vorstand bekannt gemacht. Am 17.
- oder 24.
- hat jemand vom Vorstand römisch 40 zum Essen eingeladen. RI: Gibt es bestimmte Tage, an denen bestimmte Veranstaltungen wiederkehrend stattfinden? Z: Immer Samstag. Aber an Sonntagen kommt es auch hin und wieder zu Einladungen. RI: In welcher Sprache werden die Veranstaltungen abgehalten? Z: Normalerweise auf Deutsch. RI: Wann hat der BF zuletzt die Messe bzw. den Gottesdienst besucht? Z: Vor zwei bis drei Tagen am Samstag war er in der Kirche. RI: Was wurde da gepredigt? Z: Es gab einen Gast aus Spanien, er machte die Predigt. Ich konnte nicht hin, denn ich war mit anderen beschäftigt, aber er hat mir ein Foto geschickt. RI: Hat der BF eine bestimmte Funktion in der Kirche oder übernimmt er bestimmte Aufgaben, wie bringt er sich persönlich in die Gemeinde ein? Z: Nein, noch nicht, aber ich motiviere ihn. Denn er ist der einzige arabischstämmige Christ. Er wird ein gutes Beispiel für Araber sein. Hoffentlich wird er das auch machen, dafür bete ich. RI: Welche Sakramente kennen die Sieben-Tages-Adventisten? Z: Es gibt 10 Gebote. RI erörtert die Frage. Z: Ich werde oft gerufen um Gebete für Kranke zu verrichten. Es gibt kein bestimmtes Sakrament, es gibt diese Krankensalbung und es werden Gebete für Kranke verrichtet. Das kann aber nicht jeder machen. Den Samstag schützen, nicht zu stehlen, keine Ehebruch begehen. RI: Wie stehen die Sieben-Tages-Adventisten zu Alkohol? Z: Das ist verboten. RI: Konsumiert der BF Alkohol? Z: Nein. Wenn er Alkohol zu sich nimmt, dann wird er aus der Kirche austreten müssen, wenn er lügt genauso. RI: Der BF erwähnte als ihm besonders wichtige Bibelstelle Johannes
- Was können Sie mir über diese Bibelstelle zusammengefasst sagen? Z: Es ist ein wichtiger Vers. Alle Kinder kennen diesen Vers auswendig. Es steht darin, dass Gott die Welt so sehr geliebt hat, dass er seinen eigenen Sohn hingegeben hat. Das ist Johannes 3,
- RI: Welches ist das nächste christliche Fest, das Ihre Kirche feiert? Wann und wie wird Ihre Kirche dieses Fest feiern? Z: Der heilige Tag der Adventisten ist der Samstag. Ich stelle mir auch manchmal die Frage warum die Adventisten nicht wie die Katholiken Weihnachten feiern, aber für sie gibt es nur die Samstage. Aber Weihnachten wird bei den Adventisten nicht recht gefeiert. RI: Gibt es bei Ihnen Pfingsten, Ostern, usw.? Z: Nein, das gibt es nicht. Ich bin ein eingesegneter Pastor. Ich bin der älteste der Gemeinde. Wir fasten hin und wieder. RI: Gibt es bei Ihnen das Vater Unser? Z: Ja. Nachgefragt, ob dieses regelmäßig gebeten wird, manche beten das Vater Unser, aber wir beten das, was von Herzen kommt. RI: Wird das Vater Unser regelmäßig gebetet oder nicht? Z: Ja, immer. Am meisten wird für Kinder… RI ersucht Z, sich an den Fragen zu orientieren. RI: Gibt es bei Ihnen eine dem Papst vergleichbare Autorität? Z: Nein, den gibt es nur einmal. RI: Aber es könnte eine eigene Autorität geben, wie zB in den koptischen Kirchen. Z: Es gibt einen Präsidenten der adventistischen Gemeinde in Österreich. Sonst gibt es nur Prediger und Pastoren. RI: Haben Sie dem BF etwas über die Zeit des Gerichts und die Hintergründe Ihrer Gemeinde erzählt (z.B. Ellen White)? Z: Ja. Das sind sehr wichtige Themen. Das jüngste Gericht. Woher kennen Sie Ellen White? RI: Ich lese vor Verhandlungen Wikipedia. Z: Sie ist sehr wichtig für die Adventisten. RI: Gehen Sie beim BF davon aus, dass er sich tatsächlich und aus religiöser Überzeugung dem Christentum zugewandt hat oder halten Sie eine Scheinkonversion für denkbar? Z: Ich habe ihm diese Fragen auch mehrmals gestellt. Ich habe ihm gesagt, wenn er das macht, nur um einen Nutzen daraus zu ziehen, dann wird Allah ihn dafür bestrafen. Er hat immer wieder gesagt, dass er von ganzem Herzen daran glaube. Aber, wenn er in Österreich irgendein Verbrechen begeht oder sich von der Kirche distanziert, dann werde ich ihn als Erster gegenüberstehen. Ich habe ihm gesagt, dass Gott alles sieht, wenn er einen Nutzen daraus ziehen möchte. Ich sehe sein Herz nicht, ich kann nur über sein Verhalten urteilen. Und seine Art, wie er mit mir kommuniziert. Und ich habe das Gefühl, dass er das von Herzen gemacht hat. RI: Gibt es Fragen des RV an den Zeugen?RI: Gibt es Fragen des Regierungsvorlage an den Zeugen? RV: Nein.Regierungsvorlage, Nein. RI: Gibt es Fragen der BehV an den Zeugen? BehV: Ja. BehV: Haben Sie ganz am Anfang gesagt, dass Sie seit der Taufe keinen direkten Kontakt mehr mit dem BF haben? Z: Vor der Taufe haben wir viel Unterricht gemacht. Auch nach der Taufe kommt es zu Treffen, aber er ist die meiste Zeit in XXXX und ich werde in andere Vereine eingeladen. Z: Vor der Taufe haben wir viel Unterricht gemacht. Auch nach der Taufe kommt es zu Treffen, aber er ist die meiste Zeit in römisch 40 und ich werde in andere Vereine eingeladen. BehV: Wie können Sie dann überzeugende Aussagen treffen zum aktuellen christlichen Leben des BF? Z: Alles kommt Schritt für Schritt. Er hat die Theorie von mir gelehrt bekommen und jetzt setzt er es in die Praxis um. Er hört sich die Predigten in der Kirche an. Wie begonnen wird und wie gebetet wird. BehV: Ist das Vater Unser oder die Kenntnis des Vater Unser Voraussetzung für die Taufe? Z: Nein. BehV: Aus der Gruppe von Asylwerbern, wie viele bleiben der Glaubensgemeinschaft treu, nachdem sie den Schutzstatus erworben haben? Z: In der adventistischen Kirche gibt es kaum Asylwerber, es sind nur ein bis zwei Personen. Ich war drei Jahre lang in XXXX und ich wurde zur Kirche eingeladen um ein privates Gespräch zu führen. Mir wurde gesagt, dass viele einen Aufenthaltstitel bekommen haben, sich von der Glaubensrichtung distanziert haben. Ich habe mit XXXX ein ernsthaftes Gespräch darüber geführt. Z: In der adventistischen Kirche gibt es kaum Asylwerber, es sind nur ein bis zwei Personen. Ich war drei Jahre lang in römisch 40 und ich wurde zur Kirche eingeladen um ein privates Gespräch zu führen. Mir wurde gesagt, dass viele einen Aufenthaltstitel bekommen haben, sich von der Glaubensrichtung distanziert haben. Ich habe mit römisch 40 ein ernsthaftes Gespräch darüber geführt. BehV: Werden Aufzeichnungen, also quasi eine Art Liste geführt, der Leute, die an den Samstagen zu den Gottesdiensten kommen? Z: Nein. Ich schlage immer wieder vor, den Gottesdienst zu besuchen. Ende der zeugenschaftlichen Befragung um 14:43 Uhr. RI: Möchten Sie Beweisanträge stellen? RV: Nein. Regierungsvorlage, Nein. RI: Möchten Sie Beweisanträge stellen? BehV: Nein. RI: Gibt es abschließende Worte seitens des RV? RV: Aus der Sicht der Rechtsvertretung ergibt die Kumulierung der Sachverhalte, dass der BF im Irak als Fotograf kritisch Bericht erstattete, dass er Sunnit ist, dass er offiziell zum christlichen Glauben konvertiert ist jedenfalls eine asylrelevante Gefährdungs- und Verfolgungslage. Regierungsvorlage, Aus der Sicht der Rechtsvertretung ergibt die Kumulierung der Sachverhalte, dass der BF im Irak als Fotograf kritisch Bericht erstattete, dass er Sunnit ist, dass er offiziell zum christlichen Glauben konvertiert ist jedenfalls eine asylrelevante Gefährdungs- und Verfolgungslage. RI: Gibt es abschließende Worte seitens der BehV? BehV: Die bB beantragt die Abweisung der Beschwerde in allen Punkten und begründet dies kurz wie folgt: Zum Asylstatus: Das erste Fluchtvorbringen ist aus Sicht der bB nicht glaubhaft, da der BF keine Probleme bei der Ausreise hatte, es lediglich vier vage beschriebene Übergriffe gab, trotz Nachfrage kein Detailreichtum zum wesentlichen Fluchtvorbringen, wie etwa dem Vorfall mit der Miliz, gab. Darüber hinaus war der BF widersprüchlich in wesentlichen Punkten wie etwa bei der Involvierung des Vaters in der Freilassung. Im Übrigen wird diesbezüglich auf den Bescheid verwiesen. Auch der Nachfluchtgrund Konversion ist aus der Sicht der bB nicht glaubhaft und als reine Schutzbehauptung zu bewerten, zumal der BF mehrfach in der mündlichen Verhandlung angab, nach wie vor Sunnit zu sein, er von keinem inneren Konfliktgespräch erzählen konnte, sowie nur allgemeine Phrasen des Christentums vorbrachte. Auch der Zeitpunkt des Konversionsbeginns ist nahe der negativen Entscheidung, was ebenfalls ein Indiz für eine Scheinkonversion aus Sicht der bB ist. Auch die Zeugenbefragung kann keine glaubhafte Konversion darlegen, zumal der BF wenig bis nichts über die besprochenen christlichen Themen wiedergeben konnte. Im speziellen das Leben und Sterben von Jesu, sowie die Gründerin Ellen White. Zum subsidiären Schutz ist in der mündlichen Verhandlung das tragfähige familiäre Netzwerk eindeutig hervorgekommen, weshalb die bB keine existenzielle Notlage bei einer Rückkehr nach Bagdad, wo derzeit gem. EUAA Country Guidance bloß ein geringfügiges Level an willkürlicher Gewalt vorherrscht, erkennt. Im Übrigen wird auf die Rechtsprechung verwiesen, hier insbesondere auf die „Young Able Man Judikatur“. Zu § 55: Die Integration des BF sowie der recht kurze Aufenthalt lassen keine Verletzung im Sinne des Art. 8 EMRK erkennen. Im Übrigen wird auf die Ausführungen im angefochtenen Bescheid verwiesen. Zu Paragraph 55 :, Die Integration des BF sowie der recht kurze Aufenthalt lassen keine Verletzung im Sinne des Artikel 8, EMRK erkennen. Im Übrigen wird auf die Ausführungen im angefochtenen Bescheid verwiesen. RI: Wollen Sie noch etwas sagen oder schließen Sie sich den Worten Ihres RV an?RI: Wollen Sie noch etwas sagen oder schließen Sie sich den Worten Ihres Regierungsvorlage an? BF: Ich wollte den damaligen negativen Bescheid kommentieren. Das sind Unterlagen bzw. Berichte, die die Anwesenheit der Milizen bestätigen und auch die Demonstrationen und ihre Gründe ebenfalls präsentieren. Und auch, dass die dortige Regierung nicht stärker als die Miliz ist. Ich ersuche Sie höflich mir einen Status zu gewähren. Ich brauche staatliche Hilfe. Ich wurde im Irak gefoltert, es gibt auch Bilder dazu. Ich habe richtige Angaben gemacht, ich brauche nur eine Chance. Mit geht es gesundheitlich, psychisch nicht gut. Ich habe lange darauf gewartet. Ich leide an Haarausfall und ich sehe schlecht. […]“ II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen:römisch zwei. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen:
- Feststellungen: 1.
- Die Identität des BF steht fest. Der BF führt den XXXX und wurde am XXXX geboren. Er ist irakischer Staatsangehöriger, gehört der arabischen Volksgruppe an und ist sunnitischer Moslem. Der BF beherrscht die arabische Sprache. Er ist ledig und hat keine Kinder.1.
- Die Identität des BF steht fest. Der BF führt den römisch 40 und wurde am römisch 40 geboren. Er ist irakischer Staatsangehöriger, gehört der arabischen Volksgruppe an und ist sunnitischer Moslem. Der BF beherrscht die arabische Sprache. Er ist ledig und hat keine Kinder. Bis zu seiner legalen Ausreise im Oktober 2022 lebte der BF (gemeinsam mit seiner Kernfamilie) in einem zweigeschossigen und ca. 120 bis 130 m2 Wohnfläche umfassenden Haus in Bagdad, welches im Eigentum seiner Familie steht. Der BF erwarb in seinem Herkunftsstaat schulische Bildung im Gesamtausmaß von zwölf oder 13 Jahren (mitsamt der Hochschulreife), absolvierte erfolgreich den Grundstudienlehrgang „Journalismus“, wofür ihm auch der Bachelorgrad „BA“ verliehen wurde, und bestritt seinen Lebensunterhalt als selbstständiger (Berufs-)Fotograf, wobei er die entsprechenden Dienstleistungen für Auftraggeber aus der bezüglichen Gewerbeart darbot und auf den Bereich der Mode- bzw. Porträtfotografie konzentrierte. Eine Tätigkeit als Journalist konnte nicht festgestellt werden. 1.
- Die Familienangehörigen des BF, konkret seine Eltern, zwei Brüder und zwei Schwestern sowie entfernte Angehörige, leben in Bagdad. Abgesehen von einer verheirateten Schwester lebt der Kernfamilienverband in Haushaltsgemeinschaft im angeführten Elternhaus des BF. Die Angehörigen im Irak sind wirtschaftlich über die Tätigkeit des Vaters oder auf sonstigem Wege abgesichert und gehören der finanziellen Oberschicht im Irak an. Der BF hat regelmäßigen Kontakt (zumindest) zu seiner Mutter. 1.
- Der BF ist körperlich und geistig gesund und bedarf keiner Medikation. 1.
- Der BF hatte vor seiner Ausreise keine Nachteile aufgrund seiner Volksgruppenzugehörigkeit, seines Religionsbekenntnisses, seines politischen Hintergrundes oder seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe zu gewärtigen. Hinsichtlich des vom BF vorgebrachten Nachfluchtgrundes der Konversion zum Christentum ist festzustellen, dass der BF beginnend mit November 2023 in Kontakt mit einer adventistischen Gemeinde bzw. Freikirche kam und sich über einen anschließenden Zeitraum von acht Monaten einem Taufunterricht bei XXXX , einem adventistischen Geistlichen bzw. Pastor mit ehemals muslimischem Hintergrund, unterzog, bei dem ihm grundlegende Kenntnisse zum Christentum und theologisch-konfessionellen Ausrichtung der Adventisten vermittelt wurden. Der BF wurde schließlich am 07.06.2024 nach persönlichem Bekenntnis in XXXX getauft und in die Kirche der Siebenten-Tags-Adventisten aufgenommen. Hinsichtlich des vom BF vorgebrachten Nachfluchtgrundes der Konversion zum Christentum ist festzustellen, dass der BF beginnend mit November 2023 in Kontakt mit einer adventistischen Gemeinde bzw. Freikirche kam und sich über einen anschließenden Zeitraum von acht Monaten einem Taufunterricht bei römisch 40 , einem adventistischen Geistlichen bzw. Pastor mit ehemals muslimischem Hintergrund, unterzog, bei dem ihm grundlegende Kenntnisse zum Christentum und theologisch-konfessionellen Ausrichtung der Adventisten vermittelt wurden. Der BF wurde schließlich am 07.06.2024 nach persönlichem Bekenntnis in römisch 40 getauft und in die Kirche der Siebenten-Tags-Adventisten aufgenommen. Der BF hat den christlichen Glauben jedoch nicht verinnerlicht und keinen Entschluss gefasst, nach dem christlichen Glauben zu leben. Der christliche Glaube ist jedenfalls nicht wesentlicher Bestandteil der Identität des BF geworden. Er tritt auch nicht spezifisch gegen den Islam oder gar religionsfeindlich auf. Der BF hat sohin eine Scheinkonversion vollzogen. Bei einer Rückkehr in den Irak würde der BF seinem derzeitigen Interesse für den christlichen Glauben nicht mehr nachkommen oder dieses nach Außen zur Schau tragen. Die Familie des BF oder andere Personen im Irak haben keine Kenntnis vom derzeitigen Interesse des BF am Christentum in Österreich. 1.
- Vor seiner Ausreise aus dem Herkunftsstaat war der BF auch keiner individuellen Gefährdung oder psychischen und/oder physischen Gewalt durch staatliche Organe oder Privatpersonen ausgesetzt. Dem BF droht im Falle einer Rückkehr in seinen Herkunftsstaat nicht die Todesstrafe. Ihm droht auch keine anderweitige individuelle Gefährdung, insbesondere im Hinblick auf eine drohende unmenschliche Behandlung, Folter oder Strafe sowie bewaffnete Auseinandersetzungen oder terroristische Anschläge in seiner Herkunftsregion. Er verließ seinen Herkunftsstaat legal, indem er zunächst vom Irak in die Türkei reiste, und anschließend im zivilen Luftverkehr - unter Vorweis eines verfälschten irakischen Reisepasses und eines gefälschten dänischen Aufenthaltstitels - von Istanbul nach Wien gelangte. Der BF wird im Falle einer Rückkehr in seine Herkunftsregion (bzw. einer Rückkehr in den Irak im Allgemeinen) keiner individuellen Gefährdung oder psychischen und/oder physischen Gewalt und auch keiner anderweitigen asylrelevanten Bedrohung ausgesetzt sein. Der BF wurde nicht von Privatpersonen oder staatlichen Organen mit dem Umbringen oder dem Eintreten anderer (schutzrelevanter) Nachteile bedroht. Im Fall einer Rückkehr wird er wiederum in den Familienverband integriert werden. Im Übrigen wird der BF im Stande sein, selbst für seinen Lebensunterhalt Sorge zu tragen. Bagdad ist (ebenso wie sämtliche andere Regionen des Iraks) ohne die maßgebliche Wahrscheinlichkeit eintretender sicherheitsrelevanter Vorfälle erreichbar. 1.
- Der BF ist in die Gesellschaft seines Herkunftsstaates integriert. Der BF wird im Stande sein, seinen Lebensunterhalt durch Erwerbsarbeit zu finanzieren und dadurch seine grundlegenden Bedürfnisse zu befriedigen. 1.
- Der BF hält sich seit 26.11.2022 in Österreich auf. Er reiste unrechtmäßig in das Bundesgebiet ein, ist seither als Asylwerber im Bundesgebiet aufhältig und verfügt über keinen anderen Aufenthaltstitel. Mit Urteil des Landesgerichts XXXX vom 17.05.2023, Zl. XXXX , wurde der BF des Vergehens der Fälschung besonders geschützter Urkunden nach §§ 223 Abs 2, 224 StGB sowie des Vergehens der Urkundenfälschung nach § 223 Abs 2 StGB für schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt, wobei der Vollzug der verhängten Freiheitsstrafe unter Bestimmung einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen wurde. Der Verurteilung lag zugrunde, dass der BF am 26.11.2022 im Rahmen einer internationalen Einreisekontrolle für den Flug XXXX aus Istanbul am Flughafen XXXX eine verfälschte und eine falsche ausländische öffentliche Urkunde, nämlich einen durch falsche griechische Grenzkontrollstempel verfälschten irakischen Reisepass sowie einen falschen dänischen Aufenthaltstitel, durch Vorweisen gegenüber Beamten im Zuge einer Dokumentenkontrolle im Rechtsverkehr zum Beweis der Tatsache seiner Identität und seines Rechtes auf ungehinderte Reisebewegung gebrauchte. Mildernd wurde bei der Strafbemessung die Unbescholtenheit des BF, erschwerend hingegen das Zusammentreffen zweier Vergehen berücksichtigt.Mit Urteil des Landesgerichts römisch 40 vom 17.05.2023, Zl. römisch 40 , wurde der BF des Vergehens der Fälschung besonders geschützter Urkunden nach Paragraphen 223, Absatz 2, 224, StGB sowie des Vergehens der Urkundenfälschung nach Paragraph 223, Absatz 2, StGB für schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt, wobei der Vollzug der verhängten Freiheitsstrafe unter Bestimmung einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen wurde. Der Verurteilung lag zugrunde, dass der BF am 26.11.2022 im Rahmen einer internationalen Einreisekontrolle für den Flug römisch 40 aus Istanbul am Flughafen römisch 40 eine verfälschte und eine falsche ausländische öffentliche Urkunde, nämlich einen durch falsche griechische Grenzkontrollstempel verfälschten irakischen Reisepass sowie einen falschen dänischen Aufenthaltstitel, durch Vorweisen gegenüber Beamten im Zuge einer Dokumentenkontrolle im Rechtsverkehr zum Beweis der Tatsache seiner Identität und seines Rechtes auf ungehinderte Reisebewegung gebrauchte. Mildernd wurde bei der Strafbemessung die Unbescholtenheit des BF, erschwerend hingegen das Zusammentreffen zweier Vergehen berücksichtigt. Mit 23.05.2023 wurde das Bundesamt von der diesbezüglichen Rechtskraft der Entscheidung verständigt. Das Bundesamt fertigte mit 25.05.2023 über die Poststraße die Zustellung einer auf § 13 Abs 2 AsylG gestützten Verfahrensanordnung ab, mit welcher gegenüber dem BF der Verlust des Aufenthaltsrechts ausgesprochen wurde. Mit 26.05.2023 übernahm der BF die Verfahrensanordnung persönlich.Mit 23.05.2023 wurde das Bundesamt von der diesbezüglichen Rechtskraft der Entscheidung verständigt. Das Bundesamt fertigte mit 25.05.2023 über die Poststraße die Zustellung einer auf Paragraph 13, Absatz 2, AsylG gestützten Verfahrensanordnung ab, mit welcher gegenüber dem BF der Verlust des Aufenthaltsrechts ausgesprochen wurde. Mit 26.05.2023 übernahm der BF die Verfahrensanordnung persönlich. Der BF bezog bis April 2024 Leistungen aus der staatlichen Grundversorgung und war zuletzt bis zum 31.01.2025 in der Krankenversicherung selbstversichert. Er ist bis dato keiner sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in Österreich nachgegangen. Laut eigenen Angaben wird er von einem Freund namens „ XXXX “, mit dem er auch zusammenwohnt, finanziell versorgt. Der BF bezog bis April 2024 Leistungen aus der staatlichen Grundversorgung und war zuletzt bis zum 31.01.2025 in der Krankenversicherung selbstversichert. Er ist bis dato keiner sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in Österreich nachgegangen. Laut eigenen Angaben wird er von einem Freund namens „ römisch 40 “, mit dem er auch zusammenwohnt, finanziell versorgt. Der BF kann kein Deutschzertifikat vorweisen und ist in deutscher Sprache praktisch nicht kommunikationsfähig. Der BF nahm zwischen 19.09.2023 bis 31.01.2024 an diversen Bildungsprogrammen der XXXX Volkshochschulen teil. Der BF kann kein Deutschzertifikat vorweisen und ist in deutscher Sprache praktisch nicht kommunikationsfähig. Der BF nahm zwischen 19.09.2023 bis 31.01.2024 an diversen Bildungsprogrammen der römisch 40 Volkshochschulen teil. Seine Freizeit widmet der BF primär der Fotografie und dem Besuch diverser Sport- und Musikveranstaltungen sowie dem Fitnesssport. Der BF verfügt in Österreich weder über Angehörige noch über einen maßgeblichen Freundeskreis und führt keine relevante (Liebes-)Beziehung. Er gehört auch keinem Verein an und ist nicht ehrenamtlich aktiv. Eine maßgebliche Integration des BF in Österreich ist nicht gegeben. Der BF ist verwaltungsstrafrechtlich nicht in Erscheinung getreten. 1.
- Der Aufenthalt des BF im Bundesgebiet war nie nach § 46a Abs 1 Z 1 oder Abs 1a FPG 2005 geduldet. Der Aufenthalt ist nicht zur Gewährleistung der Strafverfolgung von gerichtlich strafbaren Handlungen oder zur Geltendmachung und Durchsetzung von damit zusammenhängenden zivilrechtlichen Ansprüchen notwendig. Der BF wurde nicht Opfer von Gewalt im Sinn der §§ 382b oder 382e EO.1.
- Der Aufenthalt des BF im Bundesgebiet war nie nach Paragraph 46 a, Absatz eins, Ziffer eins, oder Absatz eins a, FPG 2005 geduldet. Der Aufenthalt ist nicht zur Gewährleistung der Strafverfolgung von gerichtlich strafbaren Handlungen oder zur Geltendmachung und Durchsetzung von damit zusammenhängenden zivilrechtlichen Ansprüchen notwendig. Der BF wurde nicht Opfer von Gewalt im Sinn der Paragraphen 382 b, oder 382e EO. 1.
- Zur Lage im Herkunftsstaat werden folgende Feststellungen getroffen: Politische Lage Letzte Änderung 2024-03-27 13:35 Mit dem gewaltsamen Sturz Saddam Husseins und der Ba'ath-Partei im März 2003 (KAS 2.5.2018, S.2; vgl.DFAT 17.8.2020, S.9) wurde die politische Landschaft des Irak enorm verändert (KAS 2.5.2018, S.2; vgl. Fanack 8.7.2020). 2005 hielt der Irak erstmals demokratische Wahlen ab und führte eine Verfassung ein, die zahlreiche Menschenrechtsbestimmungen enthält. Das Machtvakuum infolge des Regimesturzes und die Misswirtschaft der Besatzungstruppen führten hingegen zu einem langwierigen Aufstand gegen die US-geführten Koalitionstruppen (DFAT 17.8.2020, S.9). Dieses gemischte Bild ist das Ergebnis der intensiven politischen Dynamik, die durch den Aufstieg des Islamischen Staates (IS) auf eine harte Probe gestellt wurde (KAS 2.5.2018, S.2).Mit dem gewaltsamen Sturz Saddam Husseins und der Ba'ath-Partei im März 2003 (KAS 2.5.2018, S.2; vgl.DFAT 17.8.2020, S.9) wurde die politische Landschaft des Irak enorm verändert (KAS 2.5.2018, S.2; vergleiche Fanack 8.7.2020). 2005 hielt der Irak erstmals demokratische Wahlen ab und führte eine Verfassung ein, die zahlreiche Menschenrechtsbestimmungen enthält. Das Machtvakuum infolge des Regimesturzes und die Misswirtschaft der Besatzungstruppen führten hingegen zu einem langwierigen Aufstand gegen die US-geführten Koalitionstruppen (DFAT 17.8.2020, S.9). Dieses gemischte Bild ist das Ergebnis der intensiven politischen Dynamik, die durch den Aufstieg des Islamischen Staates (IS) auf eine harte Probe gestellt wurde (KAS 2.5.2018, S.2). Gemäß der Verfassung von 2005 ist der Irak ein demokratischer, föderaler und parlamentarisch republikanischer Staat. Der Islam ist Staatsreligion und eine der Hauptquellen der Gesetzgebung (AA 28.10.2022, S.6; vgl. Fanack 8.7.2020). Das Land ist in Gouvernements (muhafazāt) unterteilt (Fanack 8.7.2020; vgl. DFAT 16.1.2023, S.9), jedes mit einem gewählten Rat. Die Gouverneure werden vom Präsidenten auf Anraten der Bundesregierung ernannt (DFAT 16.1.2023, S.9). Am 16.3.2023 hat das irakische Kabinett as-Sudanis Halabja offi