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{'item': 'L502 2282481-1'}

RIS Dokument GerichtBundesverwaltungsgericht Entscheidungsdatum06.03.2025 GeschäftszahlL502 2282481-1 Spruch, L502 2282481-1/6E IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch den Richter Dr. Nikolas BRACHER über die Beschwerde von XXXX , geb. XXXX , StA. Türkei, vertreten durch XXXX , gegen den Bescheid des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl vom 09.10.2023, Zl. XXXX , nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 29.01.2025 zu Recht: Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch den Richter Dr. Nikolas BRACHER über die Beschwerde von römisch 40 , geb. römisch 40 , StA. Türkei, vertreten durch römisch 40 , gegen den Bescheid des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl vom 09.10.2023, Zl. römisch 40 , nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 29.01.2025 zu Recht: A) Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. B) Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.B) Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig. , , TextEntscheidungsgründe:, Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang:römisch eins. Verfahrensgang:

  1. Der Beschwerdeführer (BF) stellte nach unrechtmäßiger Einreise in das Bundesgebiet am 09.10.2022 einen Antrag auf internationalen Schutz.
  2. Am 11.10.2022 erfolgte seine Erstbefragung durch ein Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes. Im Zuge der Erstbefragung wurde sein türkischer Personalausweis behördlich sichergestellt.
  3. Am 15.02.2023 übermittelte die BBU GmbH dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) ein Protokoll über ein am 15.02.2023 stattgefundenes freiwilliges Rückkehrberatungsgespräch.
  4. Am 27.07.2023 wurde er beim BFA zu seinem Antrag auf internationalen Schutz niederschriftlich einvernommen. Dabei legte er weitere Beweismittel vor. Ihm wurde die Möglichkeit einer Stellungnahme zu den Länderfeststellungen zur Türkei eingeräumt, worauf er verzichtete.
  5. Mit dem im Spruch genannten Bescheid des BFA vom 09.10.2023 wurde sein Antrag auf internationalen Schutz bezüglich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 AsylG abgewiesen (Spruchpunkt I). Gemäß § 8 Abs. 1 AsylG wurde sein Antrag auch hinsichtlich der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Türkei abgewiesen (Spruchpunkt II). Eine Aufenthaltsberechtigung besonderer Schutz wurde ihm gemäß § 57 AsylG nicht erteilt (Spruchpunkt III), gegen ihn gemäß § 10 Abs. 1 Z. 3 AsylG iVm § 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 2 Z. 2 FPG erlassen (Spruchpunkt IV) und gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass seine Abschiebung in die Türkei gemäß § 46 FPG zulässig ist (Spruchpunkt V). Gemäß § 55 Abs. 1 bis 3 FPG wurde ihm eine Frist von 14 Tagen ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung für die freiwillige Ausreise gewährt (Spruchpunkt VI).
  6. Mit dem im Spruch genannten Bescheid des BFA vom 09.10.2023 wurde sein Antrag auf internationalen Schutz bezüglich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß Paragraph 3, Absatz eins, AsylG abgewiesen (Spruchpunkt römisch eins). Gemäß Paragraph 8, Absatz eins, AsylG wurde sein Antrag auch hinsichtlich der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Türkei abgewiesen (Spruchpunkt römisch zwei). Eine Aufenthaltsberechtigung besonderer Schutz wurde ihm gemäß Paragraph 57, AsylG nicht erteilt (Spruchpunkt römisch drei), gegen ihn gemäß Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 3, AsylG in Verbindung mit Paragraph 9, BFA-VG eine Rückkehrentscheidung gemäß Paragraph 52, Absatz 2, Ziffer 2, FPG erlassen (Spruchpunkt römisch vier) und gemäß Paragraph 52, Absatz 9, FPG festgestellt, dass seine Abschiebung in die Türkei gemäß Paragraph 46, FPG zulässig ist (Spruchpunkt römisch fünf). Gemäß Paragraph 55, Absatz eins bis 3 FPG wurde ihm eine Frist von 14 Tagen ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung für die freiwillige Ausreise gewährt (Spruchpunkt römisch sechs).
  7. Mit Information des BFA vom 23.10.2023 wurde ihm von Amts wegen gemäß § 52 BFA-VG ein Rechtsberater für das Beschwerdeverfahren beigegeben.
  8. Mit Information des BFA vom 23.10.2023 wurde ihm von Amts wegen gemäß Paragraph 52, BFA-VG ein Rechtsberater für das Beschwerdeverfahren beigegeben.
  9. Gegen den ihm am 31.10.2023 zugestellten Bescheid wurde mit Schriftsatz seiner zugleich bevollmächtigten Vertretung vom 27.11.2023 fristgerecht Beschwerde erhoben.
  10. Die Beschwerdevorlage des BFA langte am 07.12.2023 beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) ein und wurde das Beschwerdeverfahren der zur Entscheidung berufenen Gerichtsabteilung zugewiesen.
  11. Das BVwG führte am 29.01.2025 eine mündliche Verhandlung in der Sache des BF in dessen Anwesenheit und der seines Vertreters durch. Im Zuge der Verhandlung brachte der BF ein weiteres Beweismittel in Vorlage. Ihm wurden Länderberichte zur aktuellen Lage im Herkunftsstaat zur Kenntnis gebracht und ihm Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme dazu eingeräumt.
  12. Das BVwG erstellte aktuelle Auszüge aus dem Strafregister, dem Betreuungsinformationssystem, dem Informationsverbundsystem Zentrales Fremdenregister sowie dem Zentralen Melderegister. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen:römisch zwei. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen:
  13. Feststellungen: 1.
  14. Die Identität des BF steht fest. Er ist türkischer Staatsangehöriger und gehört der kurdischen Volksgruppe sowie der alevitischen Glaubensgemeinschaft an. Er ist seit 2001 verheiratet und Vater von drei erwachsenen und zwei minderjährigen Kindern. Er wurde in XXXX geboren und wuchs im Dorf XXXX in der Provinz Bingöl im Landkreis XXXX bei seinen Eltern und elf Geschwistern auf. Im Jahr 2001 verzog er nach XXXX , wo er mit seiner Ehefrau, den gemeinsamen Kindern und seiner Mutter in einer Eigentumswohnung lebte. Er wurde in römisch 40 geboren und wuchs im Dorf römisch 40 in der Provinz Bingöl im Landkreis römisch 40 bei seinen Eltern und elf Geschwistern auf. Im Jahr 2001 verzog er nach römisch 40 , wo er mit seiner Ehefrau, den gemeinsamen Kindern und seiner Mutter in einer Eigentumswohnung lebte. Er hat in der Türkei fünf Jahre die Grundschule besucht und eine Ausbildung als Schweißer absolviert. Er übte diesen Beruf zunächst in einem Angestelltenverhältnis und ab 2013 als selbständig Erwerbstätiger aus. Neben den Einkünften aus seinem 2013 gegründeten und auf Metalldachabdeckungen spezialisierten Unternehmen lukrierte er zusätzlich Einkünfte aus der Vermietung von drei Trafiken in XXXX und pendelte regelmäßig zwischen Bingöl und XXXX , um während der Erntezeit seine landwirtschaftlichen Flächen in Bingöl zu bewirtschaften und das gewonnene Heu an die dortigen Viehzüchter zu verkaufen. Mit den Einkünften aus seiner Erwerbstätigkeit war er in der Lage den Lebensunterhalt für sich und seine Familie zu bestreiten. Im Jahr 2020 hat er sowohl sein Unternehmen als auch seine drei Trafiken und mehrere Eigentumswohnungen in XXXX verkauft. Die erzielten Verkaufserlöse ließ er seiner Familie zukommen.Er hat in der Türkei fünf Jahre die Grundschule besucht und eine Ausbildung als Schweißer absolviert. Er übte diesen Beruf zunächst in einem Angestelltenverhältnis und ab 2013 als selbständig Erwerbstätiger aus. Neben den Einkünften aus seinem 2013 gegründeten und auf Metalldachabdeckungen spezialisierten Unternehmen lukrierte er zusätzlich Einkünfte aus der Vermietung von drei Trafiken in römisch 40 und pendelte regelmäßig zwischen Bingöl und römisch 40 , um während der Erntezeit seine landwirtschaftlichen Flächen in Bingöl zu bewirtschaften und das gewonnene Heu an die dortigen Viehzüchter zu verkaufen. Mit den Einkünften aus seiner Erwerbstätigkeit war er in der Lage den Lebensunterhalt für sich und seine Familie zu bestreiten. Im Jahr 2020 hat er sowohl sein Unternehmen als auch seine drei Trafiken und mehrere Eigentumswohnungen in römisch 40 verkauft. Die erzielten Verkaufserlöse ließ er seiner Familie zukommen. Er hat den in der Türkei verpflichtend vorgesehenen Wehrdienst geleistet. In der Türkei leben seine Ehefrau, seine Kinder, seine Mutter, drei Brüder und drei Schwestern sowie weitere Verwandte. Sein Vater ist bereits verstorben. Seine Ehefrau ist Hausfrau. Seine älteste Tochter arbeitet in einem Supermarkt und sein erwachsener Sohn in einer Konditorei. Eine weitere Tochter hat die Schule abgeschlossen und ist aktuell arbeitssuchend. Seine beiden minderjährigen Kinder besuchen die Schule. Er steht mit seinen Familienangehörigen in der Türkei in regelmäßigem Kontakt. Er hat die Türkei am 05.10.2022 in Richtung Europa verlassen. Er reiste schlepperunterstützt über mehrere Länder bis ins österreichische Bundesgebiet, wo er im Gefolge seines polizeilichen Aufgriffs nach seiner unrechtmäßigen Einreise am 09.10.2022 den gegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz stellte und sich seither aufhält. 1.
  15. Er spricht Türkisch und Kurdisch auf muttersprachlichem Niveau. Er verfügt über keine maßgeblichen Deutschkenntnisse. Er hat bislang weder einen Deutschkurs noch eine Deutschprüfung erfolgreich absolviert. Er bezieht seit 11.10.2022 Leistungen der staatlichen Grundversorgung für Asylwerber und ist bislang keiner sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit in Österreich nachgegangen. Er ist in Österreich weder Mitglied in einem Verein noch in einer sonstigen Organisation. Er ist bislang keiner ehrenamtlichen Tätigkeit nachgegangen. Er hat in Österreich weder familiäre noch maßgebliche private Anknüpfungspunkte. In Frankreich leben eine Schwester und ein Bruder. Drei weitere Brüder leben in der Schweiz. Er ist gesund, leidet an keiner gravierenden oder lebensbedrohlichen Erkrankung und ist voll erwerbsfähig. Er ist im Bundesgebiet strafgerichtlich unbescholten. 1.
  16. Er hat die Türkei nicht aufgrund individueller Verfolgung durch staatliche Organe oder durch nichtstaatliche Akteure verlassen und ist auch bei einer Rückkehr dorthin nicht der Gefahr einer solchen ausgesetzt. 1.
  17. Er ist bei einer Rückkehr in die Türkei auch nicht aus sonstigen individuellen Gründen oder aufgrund der allgemeinen Lage vor Ort einer maßgeblichen Gefährdung ausgesetzt und findet dort eine hinreichende Existenzgrundlage vor. 1.
  18. Zur aktuellen Lage in der Türkei: Aktuelle Entwicklungen und Lage Nachdem die Gewalt in den Jahren 2015/2016 in den städtischen Gebieten der Südosttürkei ihren Höhepunkt erreicht hatte, sank das Gewaltniveau wieder (MBZ 18.3.2021, S. 12). Zwischen 2026 und 2023 stieg die Gewaltrate allmählich im gesamten Nordirak sowie in Nordsyrien an, wo sich die Eskalation zwischen den türkischen Sicherheitskräften, den Volksverteidigungseinheiten (YPG), der syrischen Schwesterorganisation der PKK, verschärfte. Die Eskalation innerhalb der Türkei hingegen ging in diesem Zeitraum deutlich zurück (ICG 8.1.2024).Nachdem die Gewalt in den Jahren 2015 aus 2016, in den städtischen Gebieten der Südosttürkei ihren Höhepunkt erreicht hatte, sank das Gewaltniveau wieder (MBZ 18.3.2021, S. 12). Zwischen 2026 und 2023 stieg die Gewaltrate allmählich im gesamten Nordirak sowie in Nordsyrien an, wo sich die Eskalation zwischen den türkischen Sicherheitskräften, den Volksverteidigungseinheiten (YPG), der syrischen Schwesterorganisation der PKK, verschärfte. Die Eskalation innerhalb der Türkei hingegen ging in diesem Zeitraum deutlich zurück (ICG 8.1.2024). Die anhaltenden Bemühungen im Kampf gegen den Terrorismus haben die terroristischen Aktivitäten verringert und die Sicherheitslage verbessert (EC 8.11.2023, S. 50). Obschon die Zusammenstöße zwischen dem Militär und der PKK in den ländlichen Gebieten im Osten und Südosten der Türkei ebenfalls stark zurückgegangen sind (HRW 12.1.2023a), kommt es dennoch mit einiger Regelmäßigkeit zu bewaffneten Zusammenstößen zwischen den türkischen Streitkräften und der PKK in den abgelegenen Bergregionen im Südosten des Landes (MBZ 2.3.2022, S. 13). Die Lage im Südosten gibt laut Europäischer Kommission weiterhin Anlass zur Sorge und ist in der Grenzregion prekär, insbesondere nach den Erdbeben im Februar
  19. Die türkische Regierung hat zudem grenzüberschreitende Sicherheits- und Militäroperationen im Irak und Syrien durchgeführt, und in den Grenzgebieten besteht ein Sicherheitsrisiko durch terroristische Angriffe der PKK (EC 8.11.2023, S. 4, 18). Allerdings wurde die Fähigkeit der PKK und der TAK, in der Türkei zu operieren, durch laufende groß angelegte Anti-Terror-Operationen im kurdischen Südosten sowie durch die allgemein verstärkte Präsenz von Militäreinheiten der Regierung erheblich beeinträchtigt (Crisis 24 24.11.2022). Die Berichte der türkischen Behörden deuten zudem darauf hin, dass die Zahl der PKK-Kämpfer auf türkischem Boden zurückgegangen ist (MBZ 31.8.2023, S. 16). Gelegentliche bewaffnete Auseinandersetzungen zwischen den Sicherheitskräften einerseits und der PKK und mit ihr verbündeten Organisationen andererseits führen zu Verletzten und Toten unter den Sicherheitskräften, PKK-Kämpfern, aber auch unter der Zivilbevölkerung. Diesbezüglich gibt es glaubwürdige Berichte, dass die Regierung im Zusammenhang mit ihrem Kampf gegen die PKK zum Tod von Zivilisten beigetragen hat. Die PKK verübte weiterhin Anschläge auf Zivilisten; die Regierung bemühte sich weiterhin, solche Angriffe zu verhindern (USDOS 22.4.2024, S. 3, 24). Die Anschläge der PKK richten sich hauptsächlich gegen die Sicherheitskräfte, können aber auch Zivilpersonen treffen. Die Sicherheitskräfte unterhalten zahlreiche Straßencheckpoints und sperren ihre Operationsgebiete vor militärischen Operationen weiträumig ab. Die bewaffneten Konflikte in Syrien und Irak können sich auf die angrenzenden türkischen Gebiete auswirken, zum Beispiel durch vereinzelte Granaten- und Raketenbeschüsse aus dem Kriegsgebiet (EDA 3.5.2024), denn die Türkei konzentriert ihre militärische Kampagne gegen die PKK mit Drohnenangriffen im Nordirak, wo sich PKK-Stützpunkte befinden, und zunehmend auch im Nordosten Syriens gegen die kurdisch geführten und von den USA unterstützten Syrischen Demokratischen Kräfte (SDF), wo die Angriffe der Türkei im Oktober 2023 kritische Infrastrukturen beschädigten und die Wasser- und Stromversorgung von Millionen von Menschen unterbrachen. Die Türkei hält weiterhin Gebiete in Nordsyrien besetzt, wo ihre lokalen syrischen Vertreter ungestraft die Rechte der Zivilbevölkerung verletzen (HRW 11.1.2024). Die türkischen Luftangriffe, die angeblich auf die Bekämpfung der PKK in Syrien und im Irak abzielen, haben auch Opfer unter der Zivilbevölkerung gefordert (USDOS 22.4.2024, S. 24). Umgekehrt sind wiederholt Anschläge gegen zivile Ziele verübt worden. Das Risiko von Entführungen durch terroristische Gruppierungen aus Syrien kann im Grenzgebiet nicht ausgeschlossen werden (EDA 3.5.2024). Zuletzt kam es im Dezember 2023 und Jänner 2024 zu einer Eskalation. - Am 12.1.2024 wurden bei einem Angriff der PKK auf eine türkische Militärbasis im Nordirak neun Soldaten getötet. Ende Dezember 2023 waren bei einer ähnlichen Aktion zwölf Armeeangehörige ums Leben gekommen. Die türkische Regierung berief umgehend einen Krisenstab ein und holte, wie stets in solchen Fällen, zu massiven Vergeltungsschlägen aus. Bis zum 17.1.2024 waren laut Verteidigungsministerium mehr als siebzig Ziele durch Luftangriffe zerstört worden. Die Türkei beschränkte ihre Vergeltungsaktionen nicht auf den kurdischen Nordirak, sondern griff auch Positionen der SDF sowie Infrastruktureinrichtungen im Nordosten Syriens an. Ankara betrachtet die SDF und vor allem deren wichtigste Einheit, die kurdisch dominierten Volksverteidigungseinheiten (YPG), als Arm der PKK und somit als Staatsfeind (NZZ 18.1.2024; vgl. RND 14.1.2024).Zuletzt kam es im Dezember 2023 und Jänner 2024 zu einer Eskalation. - Am 12.1.2024 wurden bei einem Angriff der PKK auf eine türkische Militärbasis im Nordirak neun Soldaten getötet. Ende Dezember 2023 waren bei einer ähnlichen Aktion zwölf Armeeangehörige ums Leben gekommen. Die türkische Regierung berief umgehend einen Krisenstab ein und holte, wie stets in solchen Fällen, zu massiven Vergeltungsschlägen aus. Bis zum 17.1.2024 waren laut Verteidigungsministerium mehr als siebzig Ziele durch Luftangriffe zerstört worden. Die Türkei beschränkte ihre Vergeltungsaktionen nicht auf den kurdischen Nordirak, sondern griff auch Positionen der SDF sowie Infrastruktureinrichtungen im Nordosten Syriens an. Ankara betrachtet die SDF und vor allem deren wichtigste Einheit, die kurdisch dominierten Volksverteidigungseinheiten (YPG), als Arm der PKK und somit als Staatsfeind (NZZ 18.1.2024; vergleiche RND 14.1.2024). Angaben der türkischen Menschenrechtsvereinigung (İHD) zufolge kamen 2023 242 Personen bei bewaffneten Auseinandersetzungen ums Leben, davon 173 bewaffnete Kämpfer, 69 Angehörige der Sicherheitskräfte, jedoch keine Zivilisten (İHD/HRA 23.8.2024, S. 2). Das waren deutlich weniger als in der İHD-Zählung von 2022 als 122 Angehörige der Sicherheitskräfte, 276 bewaffnete Militante und neun Zivilisten den Tod fanden (İHD/HRA 27.9.2023b). Die International Crisis Group (ICG) zählte seit dem Wiederaufflammen der Kämpfe am 20.7.2015 bis zum Dezember 20.9.2024 7.119 (4.763 PKK-Kämpfer, 1.491 Sicherheitskräfte - in der Mehrzahl Soldaten [1.055], aber auch 304 Polizisten und 132 sogenannte Dorfschützer - 639 Zivilisten und 226 nicht-zuordenbare Personen). Die Zahl der Todesopfer im PKK-Konflikt in der Türkei erreichte im Winter 2015-2016 ihren Höhepunkt. Zu dieser Zeit konzentrierte sich der Konflikt auf eine Reihe mehrheitlich kurdischer Stadtteile im Südosten der Türkei. In diesen Bezirken hatten PKK-nahe Jugendmilizen Barrikaden und Schützengräben errichtet, um die Kontrolle über das Gebiet zu erlangen. Die türkischen Sicherheitskräfte haben die Kontrolle über diese städtischen Zentren im Juni 2016 wiedererlangt. Seitdem ist die Zahl der Todesopfer allmählich zurückgegangen (ICG 20.9.2024). Es gab keine Entwicklungen hinsichtlich der Wiederaufnahme eines glaubwürdigen politischen Prozesses zur Erzielung einer friedlichen und nachhaltigen Lösung (EC 8.11.2023, S. 18). Hierzu bekräftigte das Europäische Parlament im September 2023 neuerlich (nach Juni 2022), "dass die Wiederaufnahme eines verlässlichen politischen Prozesses, bei dem alle relevanten Parteien und demokratischen Kräfte an einen Tisch gebracht werden, dringend erforderlich ist, um sie friedlich beizulegen; [und] fordert die neue türkische Regierung auf, sich durch die Förderung von Dialog und Aussöhnung in diese Richtung zu bewegen" (EP 13.9.2023, Pt. 16). Im unmittelbaren Grenzgebiet der Türkei zu Syrien und dem Irak, in den Provinzen Hatay, Gaziantep, Kilis, Şanlıurfa, Mardin, Şırnak und Hakkâri, besteht erhebliche Gefahren durch angrenzende Auseinandersetzungen (AA 13.9.2024; vgl. EDA 3.5.2024). Zu den türkischen Provinzen mit dem höchsten Potenzial für PKK/TAK-Aktivitäten gehören nebst den genannten auch Bingöl, Diyarbakir, Siirt und Tunceli/Dersim (Crisis 24 24.11.2022). Die Maßnahmen der Sicherheitskräfte gegen die PKK betreffen in unverhältnismäßiger Weise kurdische Gemeinschaften. Die Behörden verhängen Ausgangssperren von unterschiedlicher Dauer in bestimmten städtischen und ländlichen Regionen und errichten in einigen Gebieten spezielle Sicherheitszonen, um die Operationen gegen die PKK zu erleichtern, die den Zugang für Besucher und in einigen Fällen auch für Einwohner einschränkten. Teile der Provinz Hakkâri und ländliche Teile der Provinz Tunceli/Dersim blieben die meiste Zeit des Jahres

(2022)"besondere Sicherheitszonen". Die Bewohner dieser Gebiete berichteten, dass sie gelegentlich nur sehr wenig Zeit hatten, ihre Häuser zu verlassen, bevor die Sicherheitsoperationen gegen die PKK begannen. - Ausgangssperren und Verbote öffentlicher Versammlungen, die von den lokalen Behörden als Reaktion auf die Operationen gegen die PKK und die Militäroperation des Landes in Nordsyrien verhängt wurden, schränkten die Bewegungs- und Meinungsfreiheit ebenfalls ein. (USDOS 22.4.2024, S. 24, 42, 68).Im unmittelbaren Grenzgebiet der Türkei zu Syrien und dem Irak, in den Provinzen Hatay, Gaziantep, Kilis, Şanlıurfa, Mardin, Şırnak und Hakkâri, besteht erhebliche Gefahren durch angrenzende Auseinandersetzungen (AA 13.9.2024; vergleiche EDA 3.5.2024). Zu den türkischen Provinzen mit dem höchsten Potenzial für PKK/TAK-Aktivitäten gehören nebst den genannten auch Bingöl, Diyarbakir, Siirt und Tunceli/Dersim (Crisis 24 24.11.2022). Die Maßnahmen der Sicherheitskräfte gegen die PKK betreffen in unverhältnismäßiger Weise kurdische Gemeinschaften. Die Behörden verhängen Ausgangssperren von unterschiedlicher Dauer in bestimmten städtischen und ländlichen Regionen und errichten in einigen Gebieten spezielle Sicherheitszonen, um die Operationen gegen die PKK zu erleichtern, die den Zugang für Besucher und in einigen Fällen auch für Einwohner einschränkten. Teile der Provinz Hakkâri und ländliche Teile der Provinz Tunceli/Dersim blieben die meiste Zeit des Jahres
(2022)"besondere Sicherheitszonen". Die Bewohner dieser Gebiete berichteten, dass sie gelegentlich nur sehr wenig Zeit hatten, ihre Häuser zu verlassen, bevor die Sicherheitsoperationen gegen die PKK begannen. - Ausgangssperren und Verbote öffentlicher Versammlungen, die von den lokalen Behörden als Reaktion auf die Operationen gegen die PKK und die Militäroperation des Landes in Nordsyrien verhängt wurden, schränkten die Bewegungs- und Meinungsfreiheit ebenfalls ein. (USDOS 22.4.2024, S. 24, 42, 68). 2022 kam es wieder zu vereinzelten Anschlägen, vermeintlich der PKK, auch in urbanen Zonen. - Bei einem Bombenanschlag in Bursa auf einen Gefängnisbus im April 2022 wurde ein Justizmitarbeiter getötet (SZ 20.4.2022). Dieser tödliche Bombenanschlag, ohne dass sich die PKK unmittelbar dazu bekannte, hatte die Furcht vor einer erneuten Terrorkampagne der PKK aufkommen lassen. Die Anschläge erfolgten zwei Tage, nachdem das türkische Militär seine Offensive gegen PKK-Stützpunkte im Nordirak gestartet hatte (AlMon 20.4.2022). Der damalige Innenminister Soylu sah allerdings die Marxistisch-Leninistische Kommunistische Partei (MLKP), die er als mit der PKK verbunden betrachtet, hinter dem Anschlag von Bursa (HDN 22.4.2022). In der südlichen Provinz Mersin eröffneten zwei PKK-Kämpfer am 26.9.2022 das Feuer auf ein Polizeigebäude, wobei ein Polizist ums Leben kam, und töteten sich anschließend selbst, indem sie Bomben zündeten (YR 30.9.2022; vgl. ICG 9.2022, AN 28.9.2022). Experten sahen hinter dem Anschlag von Mersin einen wohldurchdachten Plan von ortskundigen PKK-Kämpfern (AN 28.9.2022). Der wohl schwerwiegendste Anschlag ereignete sich am 13.11.2022, als mitten auf der Istiklal-Straße, einer belebten Einkaufsstraße im Zentrum Istanbuls, eine Bombe mindestens sechs Menschen tötete und 81 verletzte. Eine mutmaßliche Attentäterin sowie 40 weitere Personen wurden unter dem Verdacht der Komplizenschaft festgenommen. Die mutmaßliche Attentäterin soll aus der syrischen Stadt Afrin in die Türkei auf illegalem Wege eingereist sein und den Anschlag im Auftrag der syrischen Volksverteidigungseinheiten - YPG verübt haben, die Gebiete im Norden Syriens kontrolliert. Die Frau soll den türkischen Behörden gestanden haben, dass sie von der PKK trainiert wurde. Die PKK erklärte, dass sie mit dem Anschlag nichts zu tun hätte (DW 14.11.2022; vgl. HDN 14.11.2022). Die PKK erklärte, dass sie weder direkt auf Zivilisten ziele noch derartige Aktionen billige (AlMon 14.11.2022). Die YPG wies eine Verantwortung für den Anschlag ebenfalls zurück (ANHA 14.11.2022; vgl. AlMon 14.11.2022). 17 Verdächtige, darunter die mutmaßliche Attentäterin, wurden am 18.11.2022 per Gerichtsbeschluss in Arrest genommen. Den Verdächtigen wurde "Zerstörung der Einheit und Integrität des Staates", "vorsätzliche Tötung", "vorsätzlicher Mordversuch" und "vorsätzliche Beihilfe zum Mord" vorgeworfen (AnA 18.11.2022). Anfang Oktober 2023 kam es zu einem Bombenanschlag in Ankara. Ein Selbstmordattentäter hatte sich im Zentrum der Hauptstadt in die Luft gesprengt. Ein zweiter Täter wurde nach Angaben des Innenministeriums erschossen. Der Angriff richtete sich gegen den Sitz der Polizei und gegen das Innenministerium, die sich in einem Gebäudekomplex in der Nähe des Parlaments befinden. Bei einem Schusswechsel im Anschluss an die Explosion wurden zwei Polizisten leicht verletzt. Die PKK bekannte sich zu dem Anschlag (DW 1.10.2023b; vgl. Presse 4.10.2023). Nach dem Anschlag kam es zu landesweiten Polizei-Razzien in 64 Provinzen. Offiziellen Angaben zufolge wurden 928 Personen wegen illegalen Waffenbesitzes und 90 Personen wegen mutmaßlicher PKK-Mitgliederschaft verhaftet (AJ 3.10.2023). Die Zahl erhöhte sich hernach auf 145 (Alaraby 3.10.2023).2022 kam es wieder zu vereinzelten Anschlägen, vermeintlich der PKK, auch in urbanen Zonen. - Bei einem Bombenanschlag in Bursa auf einen Gefängnisbus im April 2022 wurde ein Justizmitarbeiter getötet (SZ 20.4.2022). Dieser tödliche Bombenanschlag, ohne dass sich die PKK unmittelbar dazu bekannte, hatte die Furcht vor einer erneuten Terrorkampagne der PKK aufkommen lassen. Die Anschläge erfolgten zwei Tage, nachdem das türkische Militär seine Offensive gegen PKK-Stützpunkte im Nordirak gestartet hatte (AlMon 20.4.2022). Der damalige Innenminister Soylu sah allerdings die Marxistisch-Leninistische Kommunistische Partei (MLKP), die er als mit der PKK verbunden betrachtet, hinter dem Anschlag von Bursa (HDN 22.4.2022). In der südlichen Provinz Mersin eröffneten zwei PKK-Kämpfer am 26.9.2022 das Feuer auf ein Polizeigebäude, wobei ein Polizist ums Leben kam, und töteten sich anschließend selbst, indem sie Bomben zündeten (YR 30.9.2022; vergleiche ICG 9.2022, AN 28.9.2022). Experten sahen hinter dem Anschlag von Mersin einen wohldurchdachten Plan von ortskundigen PKK-Kämpfern (AN 28.9.2022). Der wohl schwerwiegendste Anschlag ereignete sich am 13.11.2022, als mitten auf der Istiklal-Straße, einer belebten Einkaufsstraße im Zentrum Istanbuls, eine Bombe mindestens sechs Menschen tötete und 81 verletzte. Eine mutmaßliche Attentäterin sowie 40 weitere Personen wurden unter dem Verdacht der Komplizenschaft festgenommen. Die mutmaßliche Attentäterin soll aus der syrischen Stadt Afrin in die Türkei auf illegalem Wege eingereist sein und den Anschlag im Auftrag der syrischen Volksverteidigungseinheiten - YPG verübt haben, die Gebiete im Norden Syriens kontrolliert. Die Frau soll den türkischen Behörden gestanden haben, dass sie von der PKK trainiert wurde. Die PKK erklärte, dass sie mit dem Anschlag nichts zu tun hätte (DW 14.11.2022; vergleiche HDN 14.11.2022). Die PKK erklärte, dass sie weder direkt auf Zivilisten ziele noch derartige Aktionen billige (AlMon 14.11.2022). Die YPG wies eine Verantwortung für den Anschlag ebenfalls zurück (ANHA 14.11.2022; vergleiche AlMon 14.11.2022). 17 Verdächtige, darunter die mutmaßliche Attentäterin, wurden am 18.11.2022 per Gerichtsbeschluss in Arrest genommen. Den Verdächtigen wurde "Zerstörung der Einheit und Integrität des Staates", "vorsätzliche Tötung", "vorsätzlicher Mordversuch" und "vorsätzliche Beihilfe zum Mord" vorgeworfen (AnA 18.11.2022). Anfang Oktober 2023 kam es zu einem Bombenanschlag in Ankara. Ein Selbstmordattentäter hatte sich im Zentrum der Hauptstadt in die Luft gesprengt. Ein zweiter Täter wurde nach Angaben des Innenministeriums erschossen. Der Angriff richtete sich gegen den Sitz der Polizei und gegen das Innenministerium, die sich in einem Gebäudekomplex in der Nähe des Parlaments befinden. Bei einem Schusswechsel im Anschluss an die Explosion wurden zwei Polizisten leicht verletzt. Die PKK bekannte sich zu dem Anschlag (DW 1.10.2023b; vergleiche Presse 4.10.2023). Nach dem Anschlag kam es zu landesweiten Polizei-Razzien in 64 Provinzen. Offiziellen Angaben zufolge wurden 928 Personen wegen illegalen Waffenbesitzes und 90 Personen wegen mutmaßlicher PKK-Mitgliederschaft verhaftet (AJ 3.10.2023). Die Zahl erhöhte sich hernach auf 145 (Alaraby 3.10.2023). Das türkische Parlament stimmte im Oktober 2023 einem Memorandum des Präsidenten zu, das den Einsatz der türkischen Armee im Irak und in Syrien um weitere zwei Jahre verlängert. Das Memorandum, das die "zunehmenden Risiken und Bedrohungen für die nationale Sicherheit aufgrund der anhaltenden Konflikte und separatistischen Bewegungen in der Region" hervorhebt, wurde mit 357 Ja-Stimmen und 164 Nein-Stimmen angenommen. Die wichtigste Oppositionspartei, die Republikanische Volkspartei (CHP), und die pro-kurdische Partei für Gleichberechtigung und Demokratie (HEDEP), inzwischen in Partei der Völker für Gleichberechtigung und Demokratie (DEM-Partei) umbenannt, waren unter den Gegnern des Memorandums und wiederholten damit ihre ablehnende Haltung von vor zwei Jahren (HDN 18.10.2023; vgl. AlMon 17.10.2023). Im Rahmen des Mandats, das erstmals 2014 in Kraft trat und mehrfach verlängert wurde, führte die Türkei mehrere Bodenangriffe in Syrien und im Irak durch (AlMon 17.10.2023).Das türkische Parlament stimmte im Oktober 2023 einem Memorandum des Präsidenten zu, das den Einsatz der türkischen Armee im Irak und in Syrien um weitere zwei Jahre verlängert. Das Memorandum, das die "zunehmenden Risiken und Bedrohungen für die nationale Sicherheit aufgrund der anhaltenden Konflikte und separatistischen Bewegungen in der Region" hervorhebt, wurde mit 357 Ja-Stimmen und 164 Nein-Stimmen angenommen. Die wichtigste Oppositionspartei, die Republikanische Volkspartei (CHP), und die pro-kurdische Partei für Gleichberechtigung und Demokratie (HEDEP), inzwischen in Partei der Völker für Gleichberechtigung und Demokratie (DEM-Partei) umbenannt, waren unter den Gegnern des Memorandums und wiederholten damit ihre ablehnende Haltung von vor zwei Jahren (HDN 18.10.2023; vergleiche AlMon 17.10.2023). Im Rahmen des Mandats, das erstmals 2014 in Kraft trat und mehrfach verlängert wurde, führte die Türkei mehrere Bodenangriffe in Syrien und im Irak durch (AlMon 17.10.2023). Vorgehen gegen die HDP und ihre Nachfolgeparteien Angesichts des Wiederaufflammens des Konflikts mit der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) begannen 2016 Staatspräsident Erdoğan und seine Regierung der Partei für Gerechtigkeit und Entwicklung (AKP) vermehrt die HDP zu bezichtigen, der verlängerte Arm der PKK zu sein, die in der Türkei als Terrororganisation gilt (NZZ 7.1.2016). Beispielsweise bezeichnete Erdoğan im November 2020 den inhaftierten Ex-Ko-Vorsitzenden, Selahattin Demirtaş, als Terroristen (TM 25.11.2020) und Anfang November 2021 als Marionette der PKK (Ahval 6.11.2021). Der damalige Innenminister Süleyman Soylu bezichtigte die HDP, dass sie ihre Parteibüros als Rekrutierungsstellen für die PKK nütze und mit dieser in stetem Kontakt stünde (DS 30.12.2019). Dazu beigetragen hat, dass sich Vertreter der HDP sowohl gegen das gewaltsame Vorgehen der Sicherheitskräfte in den Kurdenregionen der Türkei als auch gegen die ersten militärischen Interventionen in Syrien 2016 (Operation Euphratschild) und später 2018 (Operation Olivenzweig) geäußert hatten. Die Behörden leiteten infolgedessen Ermittlungen gegen HDP-Politiker ein und begannen, diese systematisch aus ihren politischen Ämtern zu entfernen (MEI/Koontz 3.2.2020). Auch während des Wahlkampfes 2023 versuchte die Regierung die HDP bzw. die YSP [Yeşil Sol Parti - Grüne Linkspartei] als politischen Arm der PKK zu inkriminieren (ÖB Ankara 28.12.2023, S. 5). Der permanente Druck auf die HDP beschränkt sich nicht auf Strafverfolgung und Inhaftierung. Die Partei, ihre Funktionäre und Mitglieder sind einer systematischen Kampagne der Verleumdung und des Hasses ausgesetzt. Sie werden als Terroristen, Verräter und Spielfiguren ausländischer Regierungen dargestellt (SCF 1.2018). Wenn die HDP im Fernsehen erwähnt wird, dann in Bezug auf Kriminalität oder die PKK (UKHO 10.2019, S. 69). Das Europäische Parlament "fordert[e] die türkischen Staatsorgane auf, davon Abstand zu nehmen, zur Aufwiegelung gegen die HDP weiter anzustacheln" (EP 8.7.2021, Pt. 5). Regierungsnahe Medien, wie beispielsweise die Tageszeitung "Daily Sabah", stellen nach wie vor, auch unter Berufung auf Regierungsvertreter, die HDP und ihre gewählten Vertreter als Unterstützer der PKK und terroristischer Aktivitäten dar. Inzwischen verwendet Daily Sabah durchgehend die Bezeichnung "pro-PKK HDP". - Jüngste Beispiele: So soll laut Daily Sabah Anfang April 2023 ein bei einer Anti-Terror-Operation in der südöstlichen türkischen Provinz Diyarbakır Verhafteter gestanden haben, dass er in der HDP-Zentrale ausgebildet wurde, um sich danach der PKK anzuschließen (DS 3.4.2023). Und anlässlich des Rückzuges der HDP von den Parlamentswahlen 2023 angesichts des laufenden Verbotsverfahrens und Kandidatur ihrer Politiker auf der Liste der Grünen Linkspartei (Yeşil Sol Parti - YSP) vermeldete Daily Sabah, dass trotz Namensänderung die Ideologie dieselbe geblieben sei, da das Manifest Verbindung zur PKK-Terrorgruppe offenlegen würde. Als Beweis führte die Zeitung die Ankündigung Partei an, wonach im Falle einer Machtübernahme die Anti-Terror-Operationen der Türkei im Irak und in Syrien beendet und der inhaftierte PKK-Führer Abdullah Öcalan auf Bewährung freigelassen zu würde (DS 31.3.2023). Nicht nur die angebliche Beleidigung des Staatspräsidenten [siehe weiter unten zum Urteil gegen Demirtaş], sondern auch die vermeintliche Herabwürdigung der türkischen Nation führen zur strafrechtlichen Verfolgung von HDP-Führungskadern. So hat die Generalstaatsanwaltschaft Ankara im Dezember 2022 eine Klage gegen elf ehemalige Mitglieder des Zentralen Vorstands der HDP eingereicht, mit der Forderung, dass diese wegen einer Presseerklärung vom 24.4.2021, in der sie den Begriff "Völkermord an den Armeniern" erwähnten, nach Art. 301 des Strafgesetzbuchs - "Beleidigung des Türkentums" - verurteilt werden (Duvar 8.12.2022a).Nicht nur die angebliche Beleidigung des Staatspräsidenten [siehe weiter unten zum Urteil gegen Demirtaş], sondern auch die vermeintliche Herabwürdigung der türkischen Nation führen zur strafrechtlichen Verfolgung von HDP-Führungskadern. So hat die Generalstaatsanwaltschaft Ankara im Dezember 2022 eine Klage gegen elf ehemalige Mitglieder des Zentralen Vorstands der HDP eingereicht, mit der Forderung, dass diese wegen einer Presseerklärung vom 24.4.2021, in der sie den Begriff "Völkermord an den Armeniern" erwähnten, nach Artikel 301, des Strafgesetzbuchs - "Beleidigung des Türkentums" - verurteilt werden (Duvar 8.12.2022a). Mehr als 15.000 HDP-Mitglieder wurden seit 2015 inhaftiert und etwa 5.000 befinden sich noch immer in Haft (Medya 3.7.2022; vgl. EC 8.11.2023, S. 14, AA 20.5.2024, S. 7). Demnach saßen 2022 rund 12 % aller HDP-Mitglieder im Gefängnis, denn laut offiziellen Zahlen des Kassationsgerichtes hatte die HDP mit Stand 4.10.2021 genau 41.022 Mitglieder (MBZ 2.3.2022, S. 46f.). Im Oktober 2023 führte die HDP an, dass seit 2015 sogar 22.818 Parteimitglieder verhaftet wurden und mindestens 4.334 im Gefängnis landeten (Duvar 18.12.2023).Mehr als 15.000 HDP-Mitglieder wurden seit 2015 inhaftiert und etwa 5.000 befinden sich noch immer in Haft (Medya 3.7.2022; vergleiche EC 8.11.2023, S. 14, AA 20.5.2024, S. 7). Demnach saßen 2022 rund 12 % aller HDP-Mitglieder im Gefängnis, denn laut offiziellen Zahlen des Kassationsgerichtes hatte die HDP mit Stand 4.10.2021 genau 41.022 Mitglieder (MBZ 2.3.2022, S. 46f.). Im Oktober 2023 führte die HDP an, dass seit 2015 sogar 22.818 Parteimitglieder verhaftet wurden und mindestens 4.334 im Gefängnis landeten (Duvar 18.12.2023). Für 2023 gab die DEM-Partei als Nachfolgerin der HDP bekannt, dass 2.906 Personen, die mit der Partei in Verbindung stehen, verhaftet wurden, darunter 60 Provinz- und Bezirksvorsitzende. Die türkischen Gerichte brachten 319 Personen in den Arrest (Duvar 18.12.2023). Für 2022 hatte die Partei eine ähnlich hohe Zahl von Verhaftungen, nämlich 2.465, angegeben. Überdies sollen seit 2015 mindestens 340 physische Angriffe auf Gebäude, Stände, Kundgebungen und Demonstrationen der HDP in den Provinzen und Bezirken sowie auf die für diese Veranstaltungen verantwortlichen Personen verübt worden sein (HDP 10.12.2022). Davon abgesehen leben Tausende HDP-Mitglieder im Ausland, darunter Abgeordnete und ehemalige Ko-Bürgermeister, die nach HDP-Angaben vor politisch motivierten Haftbefehlen der AKP-nahen Justiz fliehen mussten (HDP 18.5.2021). Die Behörden gehen mitunter auch gegen die Einrichtungen der HDP/DEM-Partei vor. - So wurde am 24.4.2024 im Provinzbüro der DEM-Partei in Batman eine Polizeirazzia durchgeführt. Bei der etwa vierstündigen Durchsuchung sollen Dokumente und Fotos einiger getöteter PKK-Kämpfer beschlagnahmt worden sein. Nach der Durchsuchung versammelten sich DEM-Parteimitglieder vor dem Provinzbüro und der Ko-Vorsitzende der DEM-Partei auf Provinzebene, Mustafa Mesut Tekik, erklärte, dass Manipulationen vorgenommen worden seien und versucht werde, die DEM-Partei zu kriminalisieren. Es seien laut Tekik legitime Kultur-, Kunst- und Literaturzeitschriften sowie Fotos der im Kampf für die Demokratie getöteten Menschen beschlagnahmt worden (BAMF 29.4.2024; vgl. Bianet 24.4.2024). Tekik wurde am folgenden Tag vorübergehend von der Polizei festgenommen (TİHV/HRFT 26.4.2024).Die Behörden gehen mitunter auch gegen die Einrichtungen der HDP/DEM-Partei vor. - So wurde am 24.4.2024 im Provinzbüro der DEM-Partei in Batman eine Polizeirazzia durchgeführt. Bei der etwa vierstündigen Durchsuchung sollen Dokumente und Fotos einiger getöteter PKK-Kämpfer beschlagnahmt worden sein. Nach der Durchsuchung versammelten sich DEM-Parteimitglieder vor dem Provinzbüro und der Ko-Vorsitzende der DEM-Partei auf Provinzebene, Mustafa Mesut Tekik, erklärte, dass Manipulationen vorgenommen worden seien und versucht werde, die DEM-Partei zu kriminalisieren. Es seien laut Tekik legitime Kultur-, Kunst- und Literaturzeitschriften sowie Fotos der im Kampf für die Demokratie getöteten Menschen beschlagnahmt worden (BAMF 29.4.2024; vergleiche Bianet 24.4.2024). Tekik wurde am folgenden Tag vorübergehend von der Polizei festgenommen (TİHV/HRFT 26.4.2024). Vorgehen gegen einfache HDP-Mitglieder und deren Familienmitglieder Eine Mitgliedschaft in der HDP allein ist kein Grund für die Einleitung strafrechtlicher Maßnahmen. Die Aufnahme von strafrechtlichen Ermittlungen ist immer einzelfallabhängig (AA 20.5.2024, S. 7; vgl. MBZ 2.3.2022, S. 47). Die Entscheidung allerdings, welche HDP-Mitglieder verhaftet und inhaftiert werden und welche nicht, wird demzufolge zufällig und willkürlich getroffen. Diese Willkür diene laut Quellen wahrscheinlich dem Zweck, Angst und Unsicherheit zu verbreiten und die Menschen davon abzuhalten, aktiv für die HDP zu arbeiten. Aus vertraulichen Quellen des niederländischen Außenministeriums geht hervor, dass eine Reihe von Umständen und Aktivitäten in der Praxis eine Rolle bei Festnahmen, Inhaftierungen, strafrechtlichen Ermittlungen und Verurteilungen spielen können. Dies bedeutet nicht, dass diese Umstände und Aktivitäten bei allen HDP-Mitgliedern, Mitarbeitern, Aktivisten und/oder Sympathisanten zu persönlichen Problemen mit den türkischen Behörden führen. Faktoren, die zu negativer Aufmerksamkeit seitens der türkischen Behörden führen können (Die Liste ist keineswegs als erschöpfend anzusehen): die HDP-Mitgliedschaft an sich; die Teilnahme an HDP-Demonstrationen, an HDP-Pressekonferenzen, an HDP-Wahlkampagnen, an HDP-Versammlungen; an Wahlbeobachtungen; das Posten und Teilen von Pro-HDP-Posts in sozialen Medien (z. B. das Posten von Bildern des inhaftierten ehemaligen Ko-HDP-Vorsitzenden Demirtaş); der Besitz und die Verteilung von HDP-Pamphleten; der Besitz bestimmter Arten von Literatur (z. B. Bücher über "Konföderalismus", d. h., das Streben nach Selbstverwaltung und Autonomie für die Kurden) (MBZ 2.3.2022, S. 47); die Abgabe von Erklärungen gegenüber der Presse (z. B. zur Unterstützung des kurdischsprachigen Unterrichts) oder das Senden von Geld an einen inhaftierten Verwandten (was als finanzielle Hilfe für die PKK betrachtet werden kann) (MBZ 31.8.2023, S. 54). Zum Vorgehen seitens der türkischen Behörden gehören auch nächtliche, mit unter gewaltsame Razzien am Wohnort (MBZ 2.3.2022, S. 47).Eine Mitgliedschaft in der HDP allein ist kein Grund für die Einleitung strafrechtlicher Maßnahmen. Die Aufnahme von strafrechtlichen Ermittlungen ist immer einzelfallabhängig (AA 20.5.2024, S. 7; vergleiche MBZ 2.3.2022, S. 47). Die Entscheidung allerdings, welche HDP-Mitglieder verhaftet und inhaftiert werden und welche nicht, wird demzufolge zufällig und willkürlich getroffen. Diese Willkür diene laut Quellen wahrscheinlich dem Zweck, Angst und Unsicherheit zu verbreiten und die Menschen davon abzuhalten, aktiv für die HDP zu arbeiten. Aus vertraulichen Quellen des niederländischen Außenministeriums geht hervor, dass eine Reihe von Umständen und Aktivitäten in der Praxis eine Rolle bei Festnahmen, Inhaftierungen, strafrechtlichen Ermittlungen und Verurteilungen spielen können. Dies bedeutet nicht, dass diese Umstände und Aktivitäten bei allen HDP-Mitgliedern, Mitarbeitern, Aktivisten und/oder Sympathisanten zu persönlichen Problemen mit den türkischen Behörden führen. Faktoren, die zu negativer Aufmerksamkeit seitens der türkischen Behörden führen können (Die Liste ist keineswegs als erschöpfend anzusehen): die HDP-Mitgliedschaft an sich; die Teilnahme an HDP-Demonstrationen, an HDP-Pressekonferenzen, an HDP-Wahlkampagnen, an HDP-Versammlungen; an Wahlbeobachtungen; das Posten und Teilen von Pro-HDP-Posts in sozialen Medien (z. B. das Posten von Bildern des inhaftierten ehemaligen Ko-HDP-Vorsitzenden Demirtaş); der Besitz und die Verteilung von HDP-Pamphleten; der Besitz bestimmter Arten von Literatur (z. B. Bücher über "Konföderalismus", d. h., das Streben nach Selbstverwaltung und Autonomie für die Kurden) (MBZ 2.3.2022, S. 47); die Abgabe von Erklärungen gegenüber der Presse (z. B. zur Unterstützung des kurdischsprachigen Unterrichts) oder das Senden von Geld an einen inhaftierten Verwandten (was als finanzielle Hilfe für die PKK betrachtet werden kann) (MBZ 31.8.2023, S. 54). Zum Vorgehen seitens der türkischen Behörden gehören auch nächtliche, mit unter gewaltsame Razzien am Wohnort (MBZ 2.3.2022, S. 47). Auch Angehörige von HDP-Mitgliedern, die selbst nicht formell der HDP angehören, werden von den türkischen Behörden misstrauisch beäugt, was in Folge zu diversen Problemen führen kann. Zum Beispiel können Angehörigen von HDP-Mitgliedern bestimmte Dienstleistungen verweigert werden, wie zum Beispiel ein Kredit, ein Bankkonto, eine Baugenehmigung oder eine Subvention. Es kann auch vorkommen, dass der Passantrag eines Angehörigen eines HDP-Mitglieds absichtlich verzögert wird, und in einigen Fällen können Angehörige von HDP-Mitgliedern ihren Arbeitsplatz verlieren bzw. keinen bekommen, nur weil ihr Verwandter für die HDP aktiv ist (MBZ 2.3.2022, S. 49). Gemäß Quellen des niederländischen Außenministeriums gehen die türkischen Behörden bei einer aktiven Mitgliedschaft in der HDP automatisch davon aus, dass die gesamte Familie die Partei unterstützt. Die Verwandten von HDP-Mitgliedern und -Anhängern werden auch polizeilichen Verhören unterzogen und ihre Wohnungen werden durchsucht. Vor allem in ländlichen Dörfern sind Hausdurchsuchungen mit Einschüchterung und Gewalt verbunden. Mitunter werden auch gegen nicht-politisch aktive Verwandte von HDP-Mitgliedern und -Anhängern strafrechtliche Ermittlungen, Festnahmen, Inhaftierungen und Strafverfahren eingeleitet (MBZ 31.8.2023, S. 54f.). Laut dem Direktor einer türkischen Organisation mit Sitz im Vereinigten Königreich sind Angehörige von HDP-Mitgliedern gefährdet, wenn sie sich für das Gerichtsverfahren ihres Verwandten interessieren, sich in den sozialen Medien politisch äußern oder an politischen Kundgebungen teilnehmen. Handelt es sich um ein HDP-Mitglied mit hohem Bekanntheitsgrad, nehmen die Behörden zuerst das schwächste Familienmitglied ins Visier, um dann, wenn nötig, zu einem anderen Familienmitglied überzugehen. Ist das HDP-Mitglied unauffällig, kann versucht werden, einen Verwandten zu zwingen, ein Informant für die Behörden zu werden; weigert er sich, wird er mitunter inhaftiert oder ist physischer Gewalt ausgesetzt. Ein Menschenrechtsanwalt bestätigte das behördliche Vorgehen, wonach Familienmitglieder von Menschen, die der Regierung kritisch gegenüberstehen, ins Visier genommen werden. Und so die Polizei die gesuchte Person nicht findet, nimmt sie ein anderes Familienmitglied mit. Dies war während des Ausnahmezustandes sehr häufig der Fall. Die Familien wurden telefonisch bedroht und ihre Häuser wurden durchsucht (UKHO 10.2019, S. 20). Religionsfreiheit und religiöse Minderheiten Die Türkei besitzt keine verfassungsrechtlich verankerte Staatsreligion. In der Verfassung wird Laizität als Grundprinzip postuliert. In seiner konkreten Ausgestaltung ist die Laizität darauf ausgerichtet, den Staat gegen direkte Übergriffe religiöser Autoritäten zu schützen. Gleichzeitig beansprucht der Staat jedoch das Monopol auf die Gestaltung und Kontrolle des religiösen Lebens. Nach klassischem kemalistischen Verständnis ist die türkische Identität unmittelbar mit dem sunnitischen Islam verknüpft. Die Verfassung garantiert die Freiheit des Gewissens der religiösen Anschauungen und Überzeugungen und untersagt Diskriminierung sowie Missbrauch religiöser Gefühle oder Gegenstände, die der jeweiligen Religion als heilig gelten. Sie sieht grundsätzlich Religionsfreiheit vor, allerdings mit Einschränkung durch die "unteilbare Einheit" der türkischen Nation (BMZ/AA 22.11.2023, S. 151f.). Das heißt, das Land ist von einem Jahrhundert kemalistischer Tradition mit der Vision einer homogenen türkischen Gesellschaft sunnitischen Glaubens, wo der Existenz religiöser Minderheiten praktisch kein Platz eingeräumt wurde. Um die von Minderheiten möglicherweise ausgehende Bedrohung gering zu halten, sollten nach dieser Denkweise Nichtmuslime und Muslime nicht-sunnitischen Glaubens nicht über solide rechtliche Strukturen verfügen (ÖB Ankara 28.12.2023, S. 29). , Religionsdemografie In der Türkei sind laut Regierungsangaben 99 % der Bevölkerung muslimischen Glaubens, inklusive Aleviten. Aus den im Jahr 2021 veröffentlichten Meinungsumfragen des Forschungs- und Meinungsforschungsunternehmens KONDA Research and Consultancy geht hervor, dass sich etwa 88 % als sunnitische Muslime bezeichnen, 6 % als Nichtgläubige, 4 % als Aleviten und die restlichen 2 % sich der Kategorie "Sonstige" zuordnen. Die Aleviten-Stiftung geht jedoch davon aus, dass 25 bis 31 % der Bevölkerung Aleviten sind. 4 % der Muslime sind laut eigener Schätzung schiitische Jafari [Dschafari]. Die nicht-muslimischen Gruppen konzentrieren sich überwiegend in Istanbul und anderen großen Städten sowie im Südosten des Landes. Präzise Zahlen gibt es hierzu nicht. Laut Eigenangaben sind ungefähr 90.000 Mitglieder der armenisch-apostolischen Kirche, 25.000 römisch-katholische Christen und 12.000-16.000 Juden. Darüber hinaus gibt es 25.000 syrisch-orthodoxe Christen und ca. 10.000 Baha'i. Die Zahl der ostorthodoxen Christen ist im Laufe des Jahres 2023 deutlich auf über 200.000 gestiegen, was vor allem auf den Krieg in der Ukraine zurückzuführen ist, der zu einem Zustrom von schätzungsweise 154.000 Russen und 47.000 Ukrainern führte. Zur ostorthodoxen Bevölkerung gehören auch weniger als 2.500 ethnisch griechisch-orthodoxe Christen und eine kleine, unbestimmte Anzahl bulgarisch-orthodoxer und georgisch-orthodoxer Christen. Zu den anderen Gruppen gehören schätzungsweise 7.000 bis 10.000 Mitglieder protestantischer und evangelikaler christlicher Konfessionen; 5.000 Mitglieder der Zeugen Jehovas; schätzungsweise 2.000 bis 3.500 armenische Katholiken; weniger als 3.000 chaldäische Christen; und weniger als 1.000 Jesiden (USDOS 30.6.2024). Das deutsche Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung gibt unter Berufung auf offizielle türkische Stellen in seinem Bericht vom November 2023 etwas abweichende Zahlen bekannt. Demgemäß gelten über 98 % der türkischen Bevölkerung als Muslime. Die überwiegende Mehrheit sind Sunniten hanafitischer Rechtsschule (rund drei Viertel). Etwa 4 % der Muslime sind schiitisch. Aleviten machen Schätzungen zufolge 15 % aus. Ferner leben rund 60.000 armenisch-apostolische Christen in der Türkei, die meisten von ihnen in Istanbul. Die Zahl der Juden wird auf ca. 18.000 geschätzt (BMZ/AA 22.11.2023, S. 151). Situation der Religionsgemeinschaften der Minderheiten Die Freiheit der Religionsausübung wird allgemein geachtet. Die fehlende Rechtspersönlichkeit der nicht-muslimischen und alevitischen Gemeinschaften gibt jedoch weiterhin Anlass zu ernster Besorgnis seitens der Europäischen Kommission, insbesondere im Hinblick auf den fehlenden Rechtsstatus der Patriarchate, des Oberrabbinats, der Synagogen, der Kirchen und der Cem-Häuser (alevitische Gebetsstätten). Die Empfehlungen der Venedig-Kommission des Europarates zum Rechtsstatus der nicht-muslimischen Religionsgemeinschaften und zum Recht des griechisch-orthodoxen ökumenischen Patriarchats in Istanbul, den Titel "ökumenisch" zu führen, sind noch nicht umgesetzt worden und werden weiterhin angefochten (EC 8.11.2023, S. 32; vgl. ÖB Ankara 28.12.2023, S. 33, USCIRF 5.2024, S. 70). Ebenso äußerte sich das Europäische Parlament im September 2023, indem es feststellte, "dass beim Schutz der Rechte ethnischer und religiöser Minderheiten, einschließlich der Rechte der griechisch-orthodoxen Bevölkerung auf den Inseln Gökçeada (Imbros) und Bozcaada (Tenedos), keine nennenswerten Fortschritte zu verzeichnen sind" (EP 13.9.2023, Pt. 19).Die Freiheit der Religionsausübung wird allgemein geachtet. Die fehlende Rechtspersönlichkeit der nicht-muslimischen und alevitischen Gemeinschaften gibt jedoch weiterhin Anlass zu ernster Besorgnis seitens der Europäischen Kommission, insbesondere im Hinblick auf den fehlenden Rechtsstatus der Patriarchate, des Oberrabbinats, der Synagogen, der Kirchen und der Cem-Häuser (alevitische Gebetsstätten). Die Empfehlungen der Venedig-Kommission des Europarates zum Rechtsstatus der nicht-muslimischen Religionsgemeinschaften und zum Recht des griechisch-orthodoxen ökumenischen Patriarchats in Istanbul, den Titel "ökumenisch" zu führen, sind noch nicht umgesetzt worden und werden weiterhin angefochten (EC 8.11.2023, S. 32; vergleiche ÖB Ankara 28.12.2023, S. 33, USCIRF 5.2024, S. 70). Ebenso äußerte sich das Europäische Parlament im September 2023, indem es feststellte, "dass beim Schutz der Rechte ethnischer und religiöser Minderheiten, einschließlich der Rechte der griechisch-orthodoxen Bevölkerung auf den Inseln Gökçeada (Imbros) und Bozcaada (Tenedos), keine nennenswerten Fortschritte zu verzeichnen sind" (EP 13.9.2023, Pt. 19). Die Behörden mischen sich weiterhin laufend in die internen Angelegenheiten der Religionsgemeinschaften ein. So können in der Türkei keine Ausbildungsstätten für Priester eröffnet werden. Das griechisch-orthodoxe Halki-Seminar, beispielsweise, ist seit 1971 geschlossen. Die Priester müssen im Ausland ausgebildet werden. Auch bei der Wahl des armenischen Patriarchen im Jahr 2019 gab es Interventionen. - Zunächst blockierte die Regierung über Jahre hinweg alle Versuche der armenischen Gemeinde, eine Neuwahl eines Patriachen infolge der schweren Erkrankung des Amtsinhabers Mutafyan durchzuführen. Nach dessen Tod 2019 erließ das Innenministerium im September desselben Jahres eine Regelung, wonach nur Bischöfe des armenischen Patriarchats Istanbul als Kandidaten für das Amt zugelassen seien, wodurch in Frage kommende Kandidaten aus dem Ausland ausgeschlossen wurden (ÖB Ankara 28.12.2023, S. 33; USCIRF 5.2024, S. 70). Die Regierung schränkt weiterhin die Rechte nicht-muslimischer religiöser Minderheiten ein, insbesondere derjenigen, die nach der Auslegung des Lausanner Vertrags von 1923 durch die Regierung nicht anerkannt werden. Anerkannt sind ihrerseits nur armenisch-apostolische und griechisch-orthodoxe Christen sowie Juden (USDOS 30.6.2024; vgl. ÖB Ankara 28.12.2023, S. 29f.). Nur diese kommen in den Genuss der in den Artikeln 37 bis 43 des Lausanner Vertrages verankerten Garantien, wobei selbst diese Bestimmungen nie vollständig umgesetzt worden sind. Andere religiöse Minderheiten, wie zum Beispiel Aleviten, Baha'i, Protestanten, Römisch-Katholische oder Syrisch-Orthodoxe, sind ohne Status (ÖB Ankara 28.12.2023, S. 29). Religionsgemeinschaften können nur indirekt im Wege von Stiftungen (vakıf), die von Privatpersonen gegründet werden, rechtlich tätig werden. Das System der "vakıf" geht auf das Osmanische Reich zurück und wurde durch den Vertrag von Lausanne und diverse Stiftungsgesetze über die Zeit verfestigt. Derzeit gibt es 167 solcher Stiftungen, darunter 77 griechisch-orthodoxe, 54 armenisch-orthodoxe, 19 jüdische, zehn syrisch-orthodoxe, drei chaldäisch-katholische, zwei bulgarisch-orthodoxe und jeweils eine georgisch-orthodoxe und türkisch-orthodoxe (Stand: August 2022). Die Errichtung neuer cemaat vakıf ist rechtlich unmöglich. Die Registrierung als Verein oder Stiftung ist möglich, sofern das erklärte Ziel primär gemeinnütziger, erzieherischer oder kultureller Natur und nicht religiös ist. In Ermangelung einer Rechtsgrundlage vermochten diese vakıf seit 2013 ihre Stiftungsräte nicht zu erneuern, was zu Problemen in der Stiftungsleitung und zum Verlust von Eigentumsrechten führte. In der Praxis wurde dadurch das Tätigwerden der nicht-muslimischen Religionsgemeinschaften massiv erschwert (ÖB Ankara 28.12.2023, S. 30; vgl. USCIRF 5.2023, S. 67, Bianet 12.4.2022). Nach türkischer Lesart können sich nur die vom Lausanner Vertrag erfassten drei [oben erwähnten] ethno-religiösen Gemeinschaften auf ihre religiösen Stiftungen (vakıf) stützen. Die restlichen Religionsgruppen können sich ebenfalls, wenn sie die verwaltungsrechtlichen Vorgaben erfüllen, als Stiftung oder als Verein organisieren (AA 20.5.2024 S. 10).Die Regierung schränkt weiterhin die Rechte nicht-muslimischer religiöser Minderheiten ein, insbesondere derjenigen, die nach der Auslegung des Lausanner Vertrags von 1923 durch die Regierung nicht anerkannt werden. Anerkannt sind ihrerseits nur armenisch-apostolische und griechisch-orthodoxe Christen sowie Juden (USDOS 30.6.2024; vergleiche ÖB Ankara 28.12.2023, S. 29f.). Nur diese kommen in den Genuss der in den Artikeln 37 bis 43 des Lausanner Vertrages verankerten Garantien, wobei selbst diese Bestimmungen nie vollständig umgesetzt worden sind. Andere religiöse Minderheiten, wie zum Beispiel Aleviten, Baha'i, Protestanten, Römisch-Katholische oder Syrisch-Orthodoxe, sind ohne Status (ÖB Ankara 28.12.2023, S. 29). Religionsgemeinschaften können nur indirekt im Wege von Stiftungen (vakıf), die von Privatpersonen gegründet werden, rechtlich tätig werden. Das System der "vakıf" geht auf das Osmanische Reich zurück und wurde durch den Vertrag von Lausanne und diverse Stiftungsgesetze über die Zeit verfestigt. Derzeit gibt es 167 solcher Stiftungen, darunter 77 griechisch-orthodoxe, 54 armenisch-orthodoxe, 19 jüdische, zehn syrisch-orthodoxe, drei chaldäisch-katholische, zwei bulgarisch-orthodoxe und jeweils eine georgisch-orthodoxe und türkisch-orthodoxe (Stand: August 2022). Die Errichtung neuer cemaat vakıf ist rechtlich unmöglich. Die Registrierung als Verein oder Stiftung ist möglich, sofern das erklärte Ziel primär gemeinnütziger, erzieherischer oder kultureller Natur und nicht religiös ist. In Ermangelung einer Rechtsgrundlage vermochten diese vakıf seit 2013 ihre Stiftungsräte nicht zu erneuern, was zu Problemen in der Stiftungsleitung und zum Verlust von Eigentumsrechten führte. In der Praxis wurde dadurch das Tätigwerden der nicht-muslimischen Religionsgemeinschaften massiv erschwert (ÖB Ankara 28.12.2023, S. 30; vergleiche USCIRF 5.2023, S. 67, Bianet 12.4.2022). Nach türkischer Lesart können sich nur die vom Lausanner Vertrag erfassten drei [oben erwähnten] ethno-religiösen Gemeinschaften auf ihre religiösen Stiftungen (vakıf) stützen. Die restlichen Religionsgruppen können sich ebenfalls, wenn sie die verwaltungsrechtlichen Vorgaben erfüllen, als Stiftung oder als Verein organisieren (AA 20.5.2024 S. 10). Andere islamische Strömungen neben dem sunnitischen Islam genießen zwar individuelle und – seit den 1990er-Jahren zunehmend auch – de facto kollektive Freiheiten. Sie werden allerdings aufgrund des kemalistischen Verständnisses einer "unteilbaren Einheit" der (sunnitisch-muslimischen) türkischen Nation weiterhin nicht als Religionsgemeinschaften anerkannt. Ihre Gebetshäuser sind nicht als solche anerkannt (BMZ/AA 22.11.2023, S. 153). Das Gesetz verbietet Sufi- und andere religiös-soziale Orden (tarikat) sowie Logen (tekke oder zaviye), obgleich die Regierung diese Einschränkungen im Allgemeinen nicht vollstreckt (USDOS 30.6.2024; vgl. BMZ/AA 22.11.2023, S. 153). Die islamischen Bruderschaften werden in ihren wirtschaftlichen und politischen Aktivitäten nicht pauschal behindert (BMZ/AA 22.11.2023, S. 153).Das Gesetz verbietet Sufi- und andere religiös-soziale Orden (tarikat) sowie Logen (tekke oder zaviye), obgleich die Regierung diese Einschränkungen im Allgemeinen nicht vollstreckt (USDOS 30.6.2024; vergleiche BMZ/AA 22.11.2023, S. 153). Die islamischen Bruderschaften werden in ihren wirtschaftlichen und politischen Aktivitäten nicht pauschal behindert (BMZ/AA 22.11.2023, S. 153). Individuelle Religionsfreiheit und Diskriminierung In der Türkei ist das individuelle Recht, zu glauben, nicht zu glauben und seinen Glauben zu wechseln, gesetzlich geschützt (NORHC 11.9.2020, S. 10). Das türkische Rechtssystem sieht kein Verbot der Konversion vor. Trotz dieser rechtlichen Garantien gefährdet das Bekenntnis zu einer anderen Religion oder Weltanschauung als derjenigen, die in der Familie, im sozialen Netzwerk und in der Gesellschaft akzeptiert wird, in der Praxis die Rechte des Einzelnen. Der Einzelne kann diskriminiert und strafrechtlich verfolgt werden, wenn er sich zu seinen religiösen oder philosophischen Ansichten äußert. Weit verbreitet ist auch die Besorgnis über die Gefahr der Diskriminierung aufgrund der eigenen Religion oder des eigenen Glaubens am Arbeitsplatz. Betroffene berichten häufig, dass sie sich gezwungen sehen, sich an "akzeptable Normen" zu halten. Praktizierende Muslime fürchten Diskriminierung an säkularen Arbeitsplätzen; nicht-sunnitische Muslime fürchten Diskriminierung an konservativen und einigen säkularen Arbeitsplätzen. Atheisten berichten, dass sie sich nicht wohl dabei fühlen, am Arbeitsplatz offen über ihre Identität als Atheisten zu sprechen, weil sie Angst vor Entlassung haben. Der daraus resultierende Druck zwingt die Menschen, ein Doppelleben zu führen. Eine Umfrage der Kadir Has Universität zur religiösen Toleranz im Jahr 2021 in 26 Städten hat ergeben, dass 57,3 % der Befragten keine Atheisten, 43,9 % keine Christen, 37,1 % keine Juden, 21,3 % keine Aleviten und 16,2 % keinen streng religiösen Menschen als Nachbarn haben möchten (NORHC 25.8.2022, S. 16). Das Recht auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit schließt das Recht ein, die eigene Religion oder Weltanschauung zu verbreiten. Aktivitäten, die darauf abzielen, die eigene Religion zu verbreiten, werden allerdings oft mit Misstrauen betrachtet. Sie werden schnell als "missionarische Aktivitäten" bezeichnet und fallen als solche nicht in den Geltungsbereich des Rechts auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit (NHC-FBI 19.4.2022, S. 37). Obwohl es in der Türkei nicht verboten, zu missionieren, sieht der Staat eine Gefahr in Missionaren, nicht aus religiösen Gründen, sondern vielmehr aus nationalistischen Motiven. Der Staat fürchtet, Missionare würden vom Westen benutzt, um die Türkei zu unterwandern. Dies erklärt die Ausweisung zahlreicher protestantischer Priester in der jüngsten Vergangenheit (DlF 12.7.2020). Rechtliche Hindernisse hinsichtlich der Konversion, etwa ein Übertritt zum Christentum, bestehen nicht. Allerdings werden Konvertiten in der Folge oft von ihren Familien bzw. ihrem sozialen Umfeld ausgegrenzt (AA 20.5.2024, S. 10; vgl. BMZ/AA 22.11.2023) oder am Arbeitsplatz gemieden (USDOS 12.5.2021). Religiöse Missionstätigkeit ist seit 1991 nicht mehr verboten (BMZ/AA 22.11.2023, S. 152). Nach wie vor begegnet die große muslimische Mehrheit sowohl der Hinwendung zu einem anderen als dem muslimischen Glauben als auch jeglicher Missionierungstätigkeit mit großem Misstrauen (AA 20.5.2024, S. 10).Rechtliche Hindernisse hinsichtlich der Konversion, etwa ein Übertritt zum Christentum, bestehen nicht. Allerdings werden Konvertiten in der Folge oft von ihren Familien bzw. ihrem sozialen Umfeld ausgegrenzt (AA 20.5.2024, S. 10; vergleiche BMZ/AA 22.11.2023) oder am Arbeitsplatz gemieden (USDOS 12.5.2021). Religiöse Missionstätigkeit ist seit 1991 nicht mehr verboten (BMZ/AA 22.11.2023, S. 152). Nach wie vor begegnet die große muslimische Mehrheit sowohl der Hinwendung zu einem anderen als dem muslimischen Glauben als auch jeglicher Missionierungstätigkeit mit großem Misstrauen (AA 20.5.2024, S. 10). Aleviten und Nicht-Muslime werden in Schulen und im öffentlichen Sektor systematisch diskriminiert (FH 29.2.2024, F4; vgl. AA 20.5.2024, S. 11). Mit Ausnahme wissenschaftlicher Einrichtungen sind Angehörige nicht-muslimischer Religionsgemeinschaften nur in Einzelfällen im öffentlichen Dienst zu finden, in der Armee nicht. Ende Oktober 2021 wurde erstmals in der Geschichte der Republik ein der armenischen Gemeinde zugehöriger Kandidat zum Verfahren für die Ausbildung zum Distriktgouverneur zugelassen. Und Mitte August 2022 erfolgte seine Ernennung zum Distriktgouverneur von Babadağ/Denizli. Früher bestehende Bestimmungen, welche die Aufnahme von Minderheitenangehörigen in den Staatsdienst auch rechtlich eingeschränkt hatten, wurden in der Zwischenzeit zwar aufgehoben, doch werden sie als gelebte Praxis weiterhin beachtet. Im Wissen, dass eine Bewerbung aussichtslos wäre, bemühen sich Angehörige, etwa der christlichen Minderheiten, inzwischen meist gar nicht mehr um eine Aufnahme. - Im türkischen Parlament zählen nach der Wahl vom Mai 2023 die regierende AKP und die Grüne Linkspartei - YSP, (als Nachfolgerin der Demokratische Partei der Völker - HDP) je einen christlichen Abgeordneten in ihren Reihen (ÖB Ankara 28.12.2023, S. 33).Aleviten und Nicht-Muslime werden in Schulen und im öffentlichen Sektor systematisch diskriminiert (FH 29.2.2024, F4; vergleiche AA 20.5.2024, S. 11). Mit Ausnahme wissenschaftlicher Einrichtungen sind Angehörige nicht-muslimischer Religionsgemeinschaften nur in Einzelfällen im öffentlichen Dienst zu finden, in der Armee nicht. Ende Oktober 2021 wurde erstmals in der Geschichte der Republik ein der armenischen Gemeinde zugehöriger Kandidat zum Verfahren für die Ausbildung zum Distriktgouverneur zugelassen. Und Mitte August 2022 erfolgte seine Ernennung zum Distriktgouverneur von Babadağ/Denizli. Früher bestehende Bestimmungen, welche die Aufnahme von Minderheitenangehörigen in den Staatsdienst auch rechtlich eingeschränkt hatten, wurden in der Zwischenzeit zwar aufgehoben, doch werden sie als gelebte Praxis weiterhin beachtet. Im Wissen, dass eine Bewerbung aussichtslos wäre, bemühen sich Angehörige, etwa der christlichen Minderheiten, inzwischen meist gar nicht mehr um eine Aufnahme. - Im türkischen Parlament zählen nach der Wahl vom Mai 2023 die regierende AKP und die Grüne Linkspartei - YSP, (als Nachfolgerin der Demokratische Partei der Völker - HDP) je einen christlichen Abgeordneten in ihren Reihen (ÖB Ankara 28.12.2023, S. 33). Aleviten Alevi ist die Bezeichnung für eine große Zahl von heterodoxen schiitischen Gemeinschaften mit unterschiedlichen Merkmalen. Damit bilden die Aleviten die größte religiöse Minderheit in der Türkei. Technisch gesehen fallen sie unter die schiitische Konfession des Islam, folgen aber einer grundlegend anderen Interpretation als die schiitischen Gemeinschaften in anderen Ländern. Sie unterscheiden sich auch erheblich in ihrer Praxis und Interpretation des Islam von der sunnitischen Mehrheit (MRG 6.2018a; vgl. BPB 14.9.2014). Während die meisten Aleviten ihren Glauben als eigenständige Religion betrachten, identifizieren sich einige als Schiiten oder Sunniten oder sehen ihre alevitische Identität überwiegend in einem kulturellen und nicht religiösen Rahmen. Aleviten sind meist säkular orientiert und unterstützen eine strikte Trennung von Religion und Politik (DFAT 10.9.2020, S. 24). Alevi ist die Bezeichnung für eine große Zahl von heterodoxen schiitischen Gemeinschaften mit unterschiedlichen Merkmalen. Damit bilden die Aleviten die größte religiöse Minderheit in der Türkei. Technisch gesehen fallen sie unter die schiitische Konfession des Islam, folgen aber einer grundlegend anderen Interpretation als die schiitischen Gemeinschaften in anderen Ländern. Sie unterscheiden sich auch erheblich in ihrer Praxis und Interpretation des Islam von der sunnitischen Mehrheit (MRG 6.2018a; vergleiche BPB 14.9.2014). Während die meisten Aleviten ihren Glauben als eigenständige Religion betrachten, identifizieren sich einige als Schiiten oder Sunniten oder sehen ihre alevitische Identität überwiegend in einem kulturellen und nicht religiösen Rahmen. Aleviten sind meist säkular orientiert und unterstützen eine strikte Trennung von Religion und Politik (DFAT 10.9.2020, S. 24). Die Zahl der Aleviten im Land ist umstritten. Schätzungen aus verschiedenen Quellen variieren beträchtlich, von etwa 10 % bis zu 40 % der Gesamtbevölkerung. Aktuelle Zahlen deuten auf eine Zahl von zehn bis 25 Millionen hin (USCIRF 5.2024, S. 71; vgl. MRG 6.2018a).Die Zahl der Aleviten im Land ist umstritten. Schätzungen aus verschiedenen Quellen variieren beträchtlich, von etwa 10 % bis zu 40 % der Gesamtbevölkerung. Aktuelle Zahlen deuten auf eine Zahl von zehn bis 25 Millionen hin (USCIRF 5.2024, S. 71; vergleiche MRG 6.2018a). Aleviten werden nicht als religiöse Minderheit anerkannt und genießen daher keine Minderheitenrechte (BMZ/AA 22.11.2023, S. 151; vgl. GfbV o.D., USCIRF 5.2024, S. 70). Die türkische Regierung stuft das Alevitentum als eine Glaubensrichtung innerhalb des sunnitischen Islam ein, daher werden Aleviten in den Meldeämtern offiziell als "islamisch" gekennzeichnet (BMZ/AA 22.11.2023, S. 151; vgl. GfbV o.D.). Viele Aleviten sind auch Kurden. Die Schätzungen sind sehr unterschiedlich. Sie liegen zwischen einer halben und mehreren Millionen (DFAT 10.9.2020, S. 24). Einer anderen Quelle zufolge, welche von der Sprache ausgeht, sind ungefähr zwei Drittel türkischsprachig, das restliche Drittel spricht eine der beiden nordwestiranischen Sprachen Kurmanci [eine der Varianten des Kurdischen] und Zazaki [Anm.: gilt laut manchen Linguisten als eigene Sprache, getrennt vom Kurdischen] (BPB 14.9.2014). Kurdische Aleviten identifizieren sich primär eher als Aleviten (DFAT 10.9.2020, S. 24). Politisch stehen die kurdischen Aleviten vor dem Dilemma, ob sie ihrer ethnischen oder religiösen Gemeinschaft gegenüber loyal sein sollen. Einige kümmern sich mehr um die religiöse Solidarität mit den türkischen Aleviten als um die ethnische Solidarität mit den Kurden, zumal viele sunnitische Kurden sie missbilligen (MRG 6.2018a). Während die Aleviten über die ganze Türkei verstreut sind, konzentrieren sich die alevitischen Kurden auf Zentral- und Ost-Anatolien, Istanbul und andere Großstädte. Tunceli (Dersim) [östliche Zentraltürkei] ist das Zentrum des alevitischen Glaubens. Seine Bevölkerung ist überwiegend (zu 95 %) alevitisch. Durchschnittliche Aleviten verhalten sich in der Gesellschaft in der Regel unauffällig und betonen ihre religiöse Identität nicht (DFAT 10.9.2020, S. 24).Aleviten werden nicht als religiöse Minderheit anerkannt und genießen daher keine Minderheitenrechte (BMZ/AA 22.11.2023, S. 151; vergleiche GfbV o.D., USCIRF 5.2024, S. 70). Die türkische Regierung stuft das Alevitentum als eine Glaubensrichtung innerhalb des sunnitischen Islam ein, daher werden Aleviten in den Meldeämtern offiziell als "islamisch" gekennzeichnet (BMZ/AA 22.11.2023, S. 151; vergleiche GfbV o.D.). Viele Aleviten sind auch Kurden. Die Schätzungen sind sehr unterschiedlich. Sie liegen zwischen einer halben und mehreren Millionen (DFAT 10.9.2020, S. 24). Einer anderen Quelle zufolge, welche von der Sprache ausgeht, sind ungefähr zwei Drittel türkischsprachig, das restliche Drittel spricht eine der beiden nordwestiranischen Sprachen Kurmanci [eine der Varianten des Kurdischen] und Zazaki [Anm.: gilt laut manchen Linguisten als eigene Sprache, getrennt vom Kurdischen] (BPB 14.9.2014). Kurdische Aleviten identifizieren sich primär eher als Aleviten (DFAT 10.9.2020, S. 24). Politisch stehen die kurdischen Aleviten vor dem Dilemma, ob sie ihrer ethnischen oder religiösen Gemeinschaft gegenüber loyal sein sollen. Einige kümmern sich mehr um die religiöse Solidarität mit den türkischen Aleviten als um die ethnische Solidarität mit den Kurden, zumal viele sunnitische Kurden sie missbilligen (MRG 6.2018a). Während die Aleviten über die ganze Türkei verstreut sind, konzentrieren sich die alevitischen Kurden auf Zentral- und Ost-Anatolien, Istanbul und andere Großstädte. Tunceli (Dersim) [östliche Zentraltürkei] ist das Zentrum des alevitischen Glaubens. Seine Bevölkerung ist überwiegend (zu 95 %) alevitisch. Durchschnittliche Aleviten verhalten sich in der Gesellschaft in der Regel unauffällig und betonen ihre religiöse Identität nicht (DFAT 10.9.2020, S. 24). Aleviten sind weitverbreiteter Diskriminierung ausgesetzt (USCIRF 5.2024, S. 70). Das Alevitentum wird offiziell weiterhin als heterodoxe muslimische "Sekte" oder kulturelle Gruppe behandelt, nicht jedoch als religiöses Bekenntnis anerkannt. Dies führt dazu, dass alevitische Gebetshäuser (Cemevis oder Cemevleri) in vielen Gemeinden nicht als Gotteshäuser anerkannt sind, und dies trotz anderslautender Urteile des Obersten Berufungsgerichtes (Kassationsgericht) vom November 2018 und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) (USDOS 30.6.2024; vgl. ÖB Ankara 28.12.2023, S. 34, AA 20.5.2024, S. 11). Infolgedessen stehen die Gebetshäuser nicht unter dem Schutz des türkischen Strafgesetzes (ÖB Ankara 28.12.2023, S. 34). Führungspersönlichkeiten der Aleviten nannten die Anzahl der 2.500 bis 3.000 Gebetshäuser als unzureichend, um die Bedürfnisse der Gläubigen zu befriedigen. Die Regierung erklärte weiterhin, dass die vom Religionsamt Diyanet finanzierten sunnitischen Moscheen den Aleviten und allen Muslimen zur Verfügung stünden, unabhängig von ihrer religiösen Überzeugung (USDOS 30.6.2024). Abweichend von der Regierungslinie, wurden den Aleviten vereinzelt auf lokaler Ebene Rechte und Unterstützung eingeräumt. In İzmir erhielten sieben Cemevis den Status einer Kultstätte. In Istanbul wurden kostenlose kommunale Dienstleistungen wie den anderen Religionsgemeinschaften auch den Gebetshäusern der Aleviten zugestanden (USDOS 12.5.2021).Aleviten sind weitverbreiteter Diskriminierung ausgesetzt (USCIRF 5.2024, S. 70). Das Alevitentum wird offiziell weiterhin als heterodoxe muslimische "Sekte" oder kulturelle Gruppe behandelt, nicht jedoch als religiöses Bekenntnis anerkannt. Dies führt dazu, dass alevitische Gebetshäuser (Cemevis oder Cemevleri) in vielen Gemeinden nicht als Gotteshäuser anerkannt sind, und dies trotz anderslautender Urteile des Obersten Berufungsgerichtes (Kassationsgericht) vom November 2018 und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) (USDOS 30.6.2024; vergleiche ÖB Ankara 28.12.2023, S. 34, AA 20.5.2024, S. 11). Infolgedessen stehen die Gebetshäuser nicht unter dem Schutz des türkischen Strafgesetzes (ÖB Ankara 28.12.2023, S. 34). Führungspersönlichkeiten der Aleviten nannten die Anzahl der 2.500 bis 3.000 Gebetshäuser als unzureichend, um die Bedürfnisse der Gläubigen zu befriedigen. Die Regierung erklärte weiterhin, dass die vom Religionsamt Diyanet finanzierten sunnitischen Moscheen den Aleviten und allen Muslimen zur Verfügung stünden, unabhängig von ihrer religiösen Überzeugung (USDOS 30.6.2024). Abweichend von der Regierungslinie, wurden den Aleviten vereinzelt auf lokaler Ebene Rechte und Unterstützung eingeräumt. In İzmir erhielten sieben Cemevis den Status einer Kultstätte. In Istanbul wurden kostenlose kommunale Dienstleistungen wie den anderen Religionsgemeinschaften auch den Gebetshäusern der Aleviten zugestanden (USDOS 12.5.2021). Aleviten sind von einer systemischen Diskriminierung in Schulen und im öffentlichen Bereich betroffen (FH 29.2.2024, F4). Die Regierung hat den Aktionsplan betreffend die Entscheidungen des EGMR über Cem-Häuser und obligatorischen Religionsunterricht, der 2016 dem Ministerkomitee des Europarates vorgelegt worden war, bis heute nicht umgesetzt. Andererseits dürften inzwischen erste Schritte zur Umsetzung eines EGMR-Urteils aus 2016 hinsichtlich der Verletzung der Religionsfreiheit und des Verstoßes gegen das Diskriminierungsverbot gesetzt worden sein (ÖB Ankara 28.12.2023, S. 34; vgl. AA 20.5.2024, S. 11). Im Laufe des Jahres
(2023)äußerten sich einige alevitische Vertreter generell ablehnend gegenüber der Initiative von Präsident Erdoğan aus dem Jahr 2022 zur Schaffung eines "Alevitisch-Bektaschischen Kultur- und Cemevi-Präsidiums" innerhalb des Ministeriums für Kultur und Tourismus und dem darauf folgenden Erlass zur formellen Einrichtung der neuen Behörde. Der Erlass sieht die Förderung von Forschung und Konferenzen über die alevitische Kultur sowie die materielle und administrative Unterstützung der Cemevis vor, einschließlich der Finanzierung der Gehälter der Cemevi-Leiter und der Deckung der Betriebskosten (USDOS 30.6.2024), wofür, etwas für die Beleuchtungskosten, ein Antrag bei der Provinzdirektion für Kultur und Tourismus nötig ist (Duvar 21.4.2024). Einige Aleviten sahen in der Initiative einen Versuch, den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nachzukommen, aber auch als Versuch, die Aleviten an die sunnitisch-muslimische Hauptkultur zu assimilieren (USDOS 30.6.2024; vgl. İHD/HRA 19.12.2023, USCIRF 5.2024, S. 70) bzw. aus aktuellem Anlass vor den Wahlen Stimmen für die AKP zu gewinnen (USCIRF 5.2024, S. 70).Aleviten sind von einer systemischen Diskriminierung in Schulen und im öffentlichen Bereich betroffen (FH 29.2.2024, F4). Die Regierung hat den Aktionsplan betreffend die Entscheidungen des EGMR über Cem-Häuser und obligatorischen Religionsunterricht, der 2016 dem Ministerkomitee des Europarates vorgelegt worden war, bis heute nicht umgesetzt. Andererseits dürften inzwischen erste Schritte zur Umsetzung eines EGMR-Urteils aus 2016 hinsichtlich der Verletzung der Religionsfreiheit und des Verstoßes gegen das Diskriminierungsverbot gesetzt worden sein (ÖB Ankara 28.12.2023, S. 34; vergleiche AA 20.5.2024, S. 11). Im Laufe des Jahres
(2023)äußerten sich einige alevitische Vertreter generell ablehnend gegenüber der Initiative von Präsident Erdoğan aus dem Jahr 2022 zur Schaffung eines "Alevitisch-Bektaschischen Kultur- und Cemevi-Präsidiums" innerhalb des Ministeriums für Kultur und Tourismus und dem darauf folgenden Erlass zur formellen Einrichtung der neuen Behörde. Der Erlass sieht die Förderung von Forschung und Konferenzen über die alevitische Kultur sowie die materielle und administrative Unterstützung der Cemevis vor, einschließlich der Finanzierung der Gehälter der Cemevi-Leiter und der Deckung der Betriebskosten (USDOS 30.6.2024), wofür, etwas für die Beleuchtungskosten, ein Antrag bei der Provinzdirektion für Kultur und Tourismus nötig ist (Duvar 21.4.2024). Einige Aleviten sahen in der Initiative einen Versuch, den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nachzukommen, aber auch als Versuch, die Aleviten an die sunnitisch-muslimische Hauptkultur zu assimilieren (USDOS 30.6.2024; vergleiche İHD/HRA 19.12.2023, USCIRF 5.2024, S. 70) bzw. aus aktuellem Anlass vor den Wahlen Stimmen für die AKP zu gewinnen (USCIRF 5.2024, S. 70). Am 9.11.2022 wurde durch Präsidialdekret ein Präsidium für Alevitische Kultur und Gebetshäuser im Ministerium für Kultur und Tourismus eingerichtet. Parallel dazu wurde am 8.11.2022 ein Gesetz zur Regulierung von alevitischen Cem-Häusern im türkischen Parlament beschlossen. Dagegen protestierten zahlreiche alevitische Verbände sowie CHP- und HDP-Abgeordnete. Hauptkritikpunkt war, dass die alevitische Hauptforderung, Cem-Häuser als Gebetsstätten anzuerkennen, nicht enthalten ist (ÖB Ankara 28.12.2023, S. 34; vgl. (BMZ/AA 22.11.2023, S. 153). Alevitische Verbände sehen die Entwicklung außerdem teils sehr kritisch, da sie eine staatliche Kontrolle des Alevitentums befürchten (BMZ/AA 22.11.2023, S. 153).Am 9.11.2022 wurde durch Präsidialdekret ein Präsidium für Alevitische Kultur und Gebetshäuser im Ministerium für Kultur und Tourismus eingerichtet. Parallel dazu wurde am 8.11.2022 ein Gesetz zur Regulierung von alevitischen Cem-Häusern im türkischen Parlament beschlossen. Dagegen protestierten zahlreiche alevitische Verbände sowie CHP- und HDP-Abgeordnete. Hauptkritikpunkt war, dass die alevitische Hauptforderung, Cem-Häuser als Gebetsstätten anzuerkennen, nicht enthalten ist (ÖB Ankara 28.12.2023, S. 34; vergleiche (BMZ/AA 22.11.2023, S. 153). Alevitische Verbände sehen die Entwicklung außerdem teils sehr kritisch, da sie eine staatliche Kontrolle des Alevitentums befürchten (BMZ/AA 22.11.2023, S. 153). Der nationale Lehrplan schreibt einen obligatorischen Religionsunterricht vor, und obwohl Aleviten (und nicht-muslimische Schüler) offiziell von diesen Kursen befreit sind, können sie sich in der Praxis nur schwer davon abmelden (FH 29.2.2024, D2). - Alevitische Eltern sind nach wie vor mit Problemen konfrontiert, wenn sie ihre Kinder vom sunnitischen Religionsunterricht abmelden wollen, da die Behörden die Aleviten nicht als religiöse Minderheit anerkennen (USCIRF 12.2022, S. 3). Ende September 2021 sah das Ministerkomitee des Europarates laut eigenen Angaben in der ungerechtfertigten und diskriminierenden Weigerung, den Glauben der alevitischen Gemeinschaft als Religion anzuerkennen, einen Grund, das Monitoring der Türkei fortzusetzen (CoE 15.6.2023, S. 2). Als zweitgrößte religiöse Gruppe des Landes werden die Aleviten von Teilen der Mehrheitsgesellschaft als fremd und unzuverlässig angesehen (BMZ 10.2020). Hassreden und Hassverbrechen gegen Aleviten hielten an. Es gibt keine offiziellen Daten, aber der allgemeine Trend ist, dass Hassreden und Straftaten vor allem, nebst Syrer (häufig Flüchtlinge), Griechen, Armenier und Juden, auch gegen Aleviten gerichtet sind (EC 8.11.2023, S. 33). Kurden Demografie und Selbstdefinition Die kurdische Volksgruppe hat laut Schätzungen ca. 20 % Anteil an der Gesamtbevölkerung und lebt zum Großteil im Südosten des Landes sowie in den südlich und westlich gelegenen Großstädten Adana, Antalya, Gaziantep, Mersin, Istanbul und Izmir (ÖB Ankara 28.12.2023, S. 35; vgl. MBZ 31.8.2023, S. 47, UKHO 10.2023a, S. 6). Die kurdische Bevölkerung konzentriert sich auf Südost-Anatolien, wo sie die Mehrheit bildet, und auf Nordost-Anatolien, wo sie eine bedeutende Minderheit darstellt. In den letzten Jahrzehnten ist etwa die Hälfte der kurdischen Bevölkerung der Türkei in die West-Türkei ausgewandert, sowohl um dem bewaffneten Konflikt zu entkommen, als auch auf der Suche nach wirtschaftlichen Möglichkeiten. Die Ost- und Südost-Türkei sind historisch gesehen weniger entwickelt als andere Teile des Landes, mit niedrigeren Einkommen, höheren Armutsraten, weniger Industrie und weniger staatlichen Investitionen. Die kurdische Bevölkerung ist sozio-ökonomisch vielfältig. Während viele sehr arm sind, vor allem in ländlichen Gebieten und im Südosten, wächst in städtischen Zentren eine kurdische Mittelschicht, vor allem im Westen der Türkei (DFAT 10.9.2020, S. 20). Die Kurden sind die größte ethnische Minderheit in der Türkei, jedoch liegen keine Angaben über deren genaue Größe vor. Dies ist auf eine Reihe von Faktoren zurückzuführen. - Erstens wird bei den türkischen Volkszählungen die ethnische Zugehörigkeit der Menschen nicht erfasst. Zweitens verheimlichen einige Kurden ihre ethnische Zugehörigkeit, da sie eine Diskriminierung aufgrund ihrer kurdischen Herkunft befürchten. Und drittens ist es nicht immer einfach zu bestimmen, wer zum kurdischen Teil der Bevölkerung gehört. So identifizieren sich Sprecher des Zazaki - einer Sprachvariante, die mit Kurmandji ("Kurdisch") verwandt ist - teils als Kurden und teils eben als eine völlig separate Bevölkerungsgruppe (MBZ 31.8.2023, S. 47).Die kurdische Volksgruppe hat laut Schätzungen ca. 20 % Anteil an der Gesamtbevölkerung und lebt zum Großteil im Südosten des Landes sowie in den südlich und westlich gelegenen Großstädten Adana, Antalya, Gaziantep, Mersin, Istanbul und Izmir (ÖB Ankara 28.12.2023, S. 35; vergleiche MBZ 31.8.2023, S. 47, UKHO 10.2023a, S. 6). Die kurdische Bevölkerung konzentriert sich auf Südost-Anatolien, wo sie die Mehrheit bildet, und auf Nordost-Anatolien, wo sie eine bedeutende Minderheit darstellt. In den letzten Jahrzehnten ist etwa die Hälfte der kurdischen Bevölkerung der Türkei in die West-Türkei ausgewandert, sowohl um dem bewaffneten Konflikt zu entkommen, als auch auf der Suche nach wirtschaftlichen Möglichkeiten. Die Ost- und Südost-Türkei sind historisch gesehen weniger entwickelt als andere Teile des Landes, mit niedrigeren Einkommen, höheren Armutsraten, weniger Industrie und weniger staatlichen Investitionen. Die kurdische Bevölkerung ist sozio-ökonomisch vielfältig. Während viele sehr arm sind, vor allem in ländlichen Gebieten und im Südosten, wächst in städtischen Zentren eine kurdische Mittelschicht, vor allem im Westen der Türkei (DFAT 10.9.2020, S. 20). Die Kurden sind die größte ethnische Minderheit in der Türkei, jedoch liegen keine Angaben über deren genaue Größe vor. Dies ist auf eine Reihe von Faktoren zurückzuführen. - Erstens wird bei den türkischen Volkszählungen die ethnische Zugehörigkeit der Menschen nicht erfasst. Zweitens verheimlichen einige Kurden ihre ethnische Zugehörigkeit, da sie eine Diskriminierung aufgrund ihrer kurdischen Herkunft befürchten. Und drittens ist es nicht immer einfach zu bestimmen, wer zum kurdischen Teil der Bevölkerung gehört. So identifizieren sich Sprecher des Zazaki - einer Sprachvariante, die mit Kurmandji ("Kurdisch") verwandt ist - teils als Kurden und teils eben als eine völlig separate Bevölkerungsgruppe (MBZ 31.8.2023, S. 47). Allgemeine Situation, politische Orientierung und Vertretung Es gibt Belege für eine anhaltende gesellschaftliche Diskriminierung von Kurden und zahlreiche Berichte über rassistische Angriffe gegen Kurden (auch) im Jahr
  1. In einigen Fällen wurden diese Angriffe möglicherweise nicht ordnungsgemäß untersucht oder nicht als rassistisch erkannt (UKHO 10.2023a, S. 8f.). Umfang und Form dieser Diskriminierung hängen von der geografischen Lage und den persönlichen Umständen ab. Kurden in der West-Türkei sind nicht mit dem gleichen Risiko konfliktbezogener Gewalt konfrontiert wie im Südosten. Viele Kurden, die nicht politisch aktiv sind, und diejenigen, die die Regierungspartei AKP unterstützen, sind in die türkische Gesellschaft integriert und identifizieren sich mit der türkischen Nation. Menschenrechtsbeobachter berichten jedoch, dass einige Kurden in der West-Türkei zögern, ihre kurdische Identität preiszugeben, etwa durch die Verwendung der kurdischen Sprache in der Öffentlichkeit, aus Angst, eine gewalttätige Reaktion zu provozieren. Im Südosten sind diejenigen, die in kurdischen politischen oder zivil-gesellschaftlichen Organisationen tätig sind (oder als solche aktiv wahrgenommen werden), einem höheren Risiko ausgesetzt als nicht politisch tätige Personen. Obwohl Kurden an allen Aspekten des öffentlichen Lebens, einschließlich der Regierung, des öffentlichen Dienstes und des Militärs, teilnehmen, sind sie in leitenden Positionen traditionell unterrepräsentiert. Einige Kurden, die im öffentlichen Sektor beschäftigt sind, berichten von einer Zurückhaltung bei der Offenlegung ihrer kurdischen Identität aus Angst vor einer Beeinträchtigung ihrer Aufstiegschancen (DFAT 10.9.2020, S. 21; vgl. UKHO 10.2023a, S. 8f.).Es gibt Belege für eine anhaltende gesellschaftliche Diskriminierung von Kurden und zahlreiche Berichte über rassistische Angriffe gegen Kurden (auch) im Jahr
  2. In einigen Fällen wurden diese Angriffe möglicherweise nicht ordnungsgemäß untersucht oder nicht als rassistisch erkannt (UKHO 10.2023a, S. 8f.). Umfang und Form dieser Diskriminierung hängen von der geografischen Lage und den persönlichen Umständen ab. Kurden in der West-Türkei sind nicht mit dem gleichen Risiko konfliktbezogener Gewalt konfrontiert wie im Südosten. Viele Kurden, die nicht politisch aktiv sind, und diejenigen, die die Regierungspartei AKP unterstützen, sind in die türkische Gesellschaft integriert und identifizieren sich mit der türkischen Nation. Menschenrechtsbeobachter berichten jedoch, dass einige Kurden in der West-Türkei zögern, ihre kurdische Identität preiszugeben, etwa durch die Verwendung der kurdischen Sprache in der Öffentlichkeit, aus Angst, eine gewalttätige Reaktion zu provozieren. Im Südosten sind diejenigen, die in kurdischen politischen oder zivil-gesellschaftlichen Organisationen tätig sind (oder als solche aktiv wahrgenommen werden), einem höheren Risiko ausgesetzt als nicht politisch tätige Personen. Obwohl Kurden an allen Aspekten des öffentlichen Lebens, einschließlich der Regierung, des öffentlichen Dienstes und des Militärs, teilnehmen, sind sie in leitenden Positionen traditionell unterrepräsentiert. Einige Kurden, die im öffentlichen Sektor beschäftigt sind, berichten von einer Zurückhaltung bei der Offenlegung ihrer kurdischen Identität aus Angst vor einer Beeinträchtigung ihrer Aufstiegschancen (DFAT 10.9.2020, S. 21; vergleiche UKHO 10.2023a, S. 8f.). Die kurdische Volksgruppe ist in sich politisch nicht homogen. Unter den nicht im Südosten der Türkei lebenden Kurden, insbesondere den religiösen Sunniten, gibt es viele Wähler der regierenden Partei für Gerechtigkeit und Entwicklung (AKP). Umgekehrt wählen vor allem in den Großstädten Ankara, Istanbul und Izmir auch viele liberal bis links orientierte ethnische Türken die pro-kurdische Demokratische Partei der Völker (HDP) [inzwischen in Partei für Gleichberechtigung und Demokratie der Völker - DEM-Partei umbenannt] (ÖB Ankara 28.12.2023, S. 35; vgl. MBZ 31.8.2023, S. 48). Im kurdisch geprägten Südosten besteht nach wie vor eine erhebliche Spaltung der Gesellschaft zwischen den religiösen konservativen und den säkularen linken Elementen der Bevölkerung. Als, wenn auch beschränkte, inner-kurdische Konkurrenz zur linken HDP besteht die islamistisch-konservative Partei der Freien Sache (Hür Dava Partisi - kurz: Hüda-Par), die für die Einführung der Scharia eintritt. Zwar tritt sie wie die HDP für die kurdische Autonomie und die Stärkung des Kurdischen im Bildungssystem ein, unterstützt jedoch politisch Staatspräsident Erdoğan, wie beispielsweise bei den Präsidentschaftswahlen 2018 (MBZ 31.10.2019). Die Unterstützung wiederholte sich auch angesichts der Präsidenten- und Parlamentswahlen im Frühjahr
  3. - Bei den Parlamentswahlen 2023 zogen vier Abgeordnete der Hüda-Par über die Liste der AKP ins türkische Parlament ein. Möglich war das durch einen umfangreichen Deal mit Präsident Erdoğan. Für die vier sicheren Listenplätze erhielt dieser die Unterstützung der Hüda-Par bei den gleichzeitig stattfindenden Präsidentschaftswahlen (FR 19.5.2023; vgl. Duvar 9.6.2023). Die Hüda-Par gilt beispielsweise nicht nur als Gegnerin der Istanbuler Konvention, sondern generell der Frauenemanzipation. Die Frau ist für Hüda-Par in erster Linie Mutter. Die Partei möchte zudem außereheliche Beziehungen verbieten (FR 19.5.2023). Mit dem Ausbruch des Gaza-Krieges im Oktober 2023 stellte sich die Hüda-Par als Unterstützerin der HAMAS heraus, die in der EU, den USA und anderen Ländern, nicht jedoch in der Türkei, als Terrororganisation gilt. So empfing die Parlamentsfraktion der Hüda-Par bereits am 11.10.2023 eine Delegation der HAMAS unter Führung von Basam Naim im türkischen Parlament. Şehzade Demir, Abgeordneter der Hüda-Par, warf bei einer gemeinsamen Pressekonferenz Israel nicht nur Kriegsverbrechen vor, sondern erklärte, dass "das zionistische Regime der gesamten islamischen Gemeinschaft und unseren heiligen Werten den Krieg erklärt" hätte (Duvar 12.10.2023). Zudem begrüßte Demir den HAMAS-Angriff vom 7.10.2023 und nannte Israel eine Terrororganisation, zu der alle diplomatischen und wirtschaftlichen Beziehungen beendet werden sollten (FR 12.10.2023).Die kurdische Volksgruppe ist in sich politisch nicht homogen. Unter den nicht im Südosten der Türkei lebenden Kurden, insbesondere den religiösen Sunniten, gibt es viele Wähler der regierenden Partei für Gerechtigkeit und Entwicklung (AKP). Umgekehrt wählen vor allem in den Großstädten Ankara, Istanbul und Izmir auch viele liberal bis links orientierte ethnische Türken die pro-kurdische Demokratische Partei der Völker (HDP) [inzwischen in Partei für Gleichberechtigung und Demokratie der Völker - DEM-Partei umbenannt] (ÖB Ankara 28.12.2023, S. 35; vergleiche MBZ 31.8.2023, S. 48). Im kurdisch geprägten Südosten besteht nach wie vor eine erhebliche Spaltung der Gesellschaft zwischen den religiösen konservativen und den säkularen linken Elementen der Bevölkerung. Als, wenn auch beschränkte, inner-kurdische Konkurrenz zur linken HDP besteht die islamistisch-konservative Partei der Freien Sache (Hür Dava Partisi - kurz: Hüda-Par), die für die Einführung der Scharia eintritt. Zwar tritt sie wie die HDP für die kurdische Autonomie und die Stärkung des Kurdischen im Bildungssystem ein, unterstützt jedoch politisch Staatspräsident Erdoğan, wie beispielsweise bei den Präsidentschaftswahlen 2018 (MBZ 31.10.2019). Die Unterstützung wiederholte sich auch angesichts der Präsidenten- und Parlamentswahlen im Frühjahr
  4. - Bei den Parlamentswahlen 2023 zogen vier Abgeordnete der Hüda-Par über die Liste der AKP ins türkische Parlament ein. Möglich war das durch einen umfangreichen Deal mit Präsident Erdoğan. Für die vier sicheren Listenplätze erhielt dieser die Unterstützung der Hüda-Par bei den gleichzeitig stattfindenden Präsidentschaftswahlen (FR 19.5.2023; vergleiche Duvar 9.6.2023). Die Hüda-Par gilt beispielsweise nicht nur als Gegnerin der Istanbuler Konvention, sondern generell der Frauenemanzipation. Die Frau ist für Hüda-Par in erster Linie Mutter. Die Partei möchte zudem außereheliche Beziehungen verbieten (FR 19.5.2023). Mit dem Ausbruch des Gaza-Krieges im Oktober 2023 stellte sich die Hüda-Par als Unterstützerin der HAMAS heraus, die in der EU, den USA und anderen Ländern, nicht jedoch in der Türkei, als Terrororganisation gilt. So empfing die Parlamentsfraktion der Hüda-Par bereits am 11.10.2023 eine Delegation der HAMAS unter Führung von Basam Naim im türkischen Parlament. Şehzade Demir, Abgeordneter der Hüda-Par, warf bei einer gemeinsamen Pressekonferenz Israel nicht nur Kriegsverbrechen vor, sondern erklärte, dass "das zionistische Regime der gesamten islamischen Gemeinschaft und unseren heiligen Werten den Krieg erklärt" hätte (Duvar 12.10.2023). Zudem begrüßte Demir den HAMAS-Angriff vom 7.10.2023 und nannte Israel eine Terrororganisation, zu der alle diplomatischen und wirtschaftlichen Beziehungen beendet werden sollten (FR 12.10.2023). Das Verhältnis zwischen der HDP bzw. der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) und der Hüda-Par ist feindselig. Im Oktober 2014 kam es während der Kobanê-Proteste letztmalig zu Gewalttätigkeiten zwischen PKK-Sympathisanten und Anhängern der Hüda-Par, wobei Dutzende von Menschen getötet wurden (MBZ 31.10.2019). Religiöse Orientierung In religiöser Hinsicht sind die Kurden in der Türkei nicht einheitlich. Nach einer Schätzung sind siebzig Prozent der Kurden Sunniten, die restlichen dreißig Prozent sind Aleviten und Jesiden [eine verschwindend geringe Zahl] (MBZ 31.8.2023, S. 48; vgl. MRG 6.2018b). Die sunnitische Mehrheit unter den Kurden gehören allerdings in der Regel der Shafi'i-Schule und nicht der Hanafi-Schule wie die meisten ethnischen Türken an. Die türkischen Religionsbehörden betrachten beide Schulen als gleichwertig, und Anhänger der Shafi'i-Schule werden aus religiösen Gründen nicht unterschiedlich behandelt. Kurdische Aleviten verstehen sich eher als Aleviten denn als Kurden (DFAT 10.9.2020, S. 20, 24).In religiöser Hinsicht sind die Kurden in der Türkei nicht einheitlich. Nach einer Schätzung sind siebzig Prozent der Kurden Sunniten, die restlichen dreißig Prozent sind Aleviten und Jesiden [eine verschwindend geringe Zahl] (MBZ 31.8.2023, S. 48; vergleiche MRG 6.2018b). Die sunnitische Mehrheit unter den Kurden gehören allerdings in der Regel der Shafi'i-Schule und nicht der Hanafi-Schule wie die meisten ethnischen Türken an. Die türkischen Religionsbehörden betrachten beide Schulen als gleichwertig, und Anhänger der Shafi'i-Schule werden aus religiösen Gründen nicht unterschiedlich behandelt. Kurdische Aleviten verstehen sich eher als Aleviten denn als Kurden (DFAT 10.9.2020, S. 20, 24). Kurdische Zivilgesellschaft Es gab mehrere Angriffe gegen ethnische Kurden, die nach Ansicht von Menschenrechtsorganisationen rassistisch motiviert waren. Kurdische und pro-kurdische NGOs sowie politische Parteien sind weiterhin bei der Ausübung der Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit eingeschränkt (USDOS 22.4.2024, S. 69). Hunderte von kurdischen zivilgesellschaftlichen Organisationen und kurdischsprachigen Medien wurden 2016 und 2017 nach dem Putschversuch per Regierungsverordnung geschlossen (USDOS 20.3.2023, S. 85) und die meisten blieben es auch (EC 8.11.2023, S. 18, 44). Im April 2021 hob das Verfassungsgericht jedoch eine Bestimmung des Notstandsdekrets auf, das die Grundlage für die Schließung von Medien mit der Begründung bildete, dass Letztere eine "Bedrohung für die nationale Sicherheit" darstellten
(2016). Das Verfassungsgericht hob auch eine Bestimmung auf, die den Weg für die Beschlagnahmung des Eigentums der geschlossenen Medien ebnete. Allerdings wurde das Urteil des Verfassungsgerichts (mit Stand November 2023) nicht umgesetzt (EC 8.11.2023, S. 18f.; vgl. CCRT 8.4.2021).Es gab mehrere Angriffe gegen ethnische Kurden, die nach Ansicht von Menschenrechtsorganisationen rassistisch motiviert waren. Kurdische und pro-kurdische NGOs sowie politische Parteien sind weiterhin bei der Ausübung der Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit eingeschränkt (USDOS 22.4.2024, S. 69). Hunderte von kurdischen zivilgesellschaftlichen Organisationen und kurdischsprachigen Medien wurden 2016 und 2017 nach dem Putschversuch per Regierungsverordnung geschlossen (USDOS 20.3.2023, S. 85) und die meisten blieben es auch (EC 8.11.2023, S. 18, 44). Im April 2021 hob das Verfassungsgericht jedoch eine Bestimmung des Notstandsdekrets auf, das die Grundlage für die Schließung von Medien mit der Begründung bildete, dass Letztere eine "Bedrohung für die nationale Sicherheit" darstellten
(2016). Das Verfassungsgericht hob auch eine Bestimmung auf, die den Weg für die Beschlagnahmung des Eigentums der geschlossenen Medien ebnete. Allerdings wurde das Urteil des Verfassungsgerichts (mit Stand November 2023) nicht umgesetzt (EC 8.11.2023, S. 18f.; vergleiche CCRT 8.4.2021). Auswirkungen des bewaffneten Konfliktes mit der Kurdischen Arbeiterpartei - PKK Dennoch wird der Krieg der Regierung gegen die PKK zur Rechtfertigung diskriminierender Maßnahmen gegen kurdische Bürgerinnen und Bürger herangezogen, darunter das Verbot kurdischer Feste. Gegen kurdische Schulen und kulturelle Organisationen, von denen viele während der Friedensgespräche eröffnet wurden, wird seit 2015 ermittelt oder sie wurden geschlossen. Die Behörden nehmen regelmäßig Massenverhaftungen in kurdisch dominierten Provinzen vor und beschuldigen die Verhafteten, die PKK zu unterstützen. Ende April 2023 nahm die Polizei in Diyarbakır und anderen Provinzen über 100 Personen fest, darunter Politiker, Rechtsanwälte und Journalisten (FH 29.2.2024, F4). Auch 2024 setzte sich dieses Vorgehen fort. - Am 16.1.2024 nahm die Polizei bei mehreren Razzien in 28 Provinzen insgesamt 165 Personen fest, darunter Mitglieder der pro-kurdischen Partei für Demokratie und Gleichheit (DEM-Partei), wegen mutmaßlicher Verbindungen zu terroristischen Organisationen. Das Innenministerium erklärte, die Festgenommenen seien wegen mutmaßlicher Unterstützung der PKK oder wegen der Verbreitung von PKK-Propaganda in den sozialen Medien festgenommen worden. Unter den Festgenommenen waren mehrere Mitglieder der sog. Peace Mothers, eine Gruppe von Aktivistinnen, die sich für eine friedliche Lösung des Konflikts zwischen dem Staat und der PKK einsetzt, sowie Mitglieder der Jugend- und Frauennetzwerke der DEM-Partei (BAMF 30.6.2024, S. 1). Die kurdischen Gemeinden sind überproportional von den Zusammenstößen zwischen der PKK und den Sicherheitskräften betroffen. Die Behörden verhängten Ausgangssperren von unterschiedlicher Dauer in bestimmten städtischen und ländlichen Gebieten und ordneten in einigen Gebieten "besondere Sicherheitszonen" an, um Operationen zur Bekämpfung der PKK zu erleichtern, wodurch der Zugang für Besucher und in einigen Fällen sogar für Einwohner eingeschränkt wurde. Teile der Provinz Hakkâri und ländliche Teile der Provinz Tunceli (Dersim) blieben die meiste Zeit des Jahres
(2022)"besondere Sicherheitszonen" (USDOS 22.4.2024, S. 24, 68f.). Die Lage im Südosten bleibt besorgniserregend und wurde durch die Erdbeben im Februar 2023, von denen auch ein Teil der Region betroffen war, noch verschärft. Die Regierung setzte ihre inländischen und grenzüberschreitenden Sicherheits- und Militäroperationen in Irak und Syrien fort, auch nach den Erdbeben. Die Sicherheitslage in den Grenzgebieten bleibt aufgrund der terroristischen Angriffe der PKK prekär (EC 8.11.2023, S. 18). Die sehr weit gefasste Auslegung des Kampfes gegen den Terrorismus und die zunehmenden Einschränkungen der Rechte von Journalisten, politischen Gegnern, Anwaltskammern und Menschenrechtsverteidigern, die sich mit der kurdischen Frage befassen, geben laut Europäischer Kommission wiederholt Anlass zur Sorge (EC 8.11.2023, S. 18). Kurdische Journalisten sind in unverhältnismäßiger Weise betroffen. In einem Prozess in Diyarbakır gegen 18 kurdische Journalisten und Medienschaffende, die der "Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation" beschuldigt wurden, verbrachten 15 von ihnen 13 Monate (seit Juni 2022) in Untersuchungshaft, bevor sie bei ihrer ersten Anhörung im Juli freigelassen wurden (HRW 11.1.2024; vgl. ÖB Ankara 28.12.2023, S. 36). In einem Verfahren in Ankara gegen elf kurdische Journalisten verbrachten neun von ihnen sieben Monate in Untersuchungshaft, bevor sie im Mai 2023 bei ihrer ersten Anhörung freigelassen wurden (Die beiden Verfahren dauerten mit Stand Ende 2023 noch an.) (HRW 11.1.2024). Laut eigenen Angaben werden kurdische Journalisten schlicht wegen ihrer Berichte über die sich verschlimmernde Menschenrechtslage in den Kurdengebieten angeklagt (BIRN 8.12.2023).Die sehr weit gefasste Auslegung des Kampfes gegen den Terrorismus und die zunehmenden Einschränkungen der Rechte von Journalisten, politischen Gegnern, Anwaltskammern und Menschenrechtsverteidigern, die sich mit der kurdischen Frage befassen, geben laut Europäischer Kommission wiederholt Anlass zur Sorge (EC 8.11.2023, S. 18). Kurdische Journalisten sind in unverhältnismäßiger Weise betroffen. In einem Prozess in Diyarbakır gegen 18 kurdische Journalisten und Medienschaffende, die der "Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation" beschuldigt wurden, verbrachten 15 von ihnen 13 Monate (seit Juni 2022) in Untersuchungshaft, bevor sie bei ihrer ersten Anhörung im Juli freigelassen wurden (HRW 11.1.2024; vergleiche ÖB Ankara 28.12.2023, S. 36). In einem Verfahren in Ankara gegen elf kurdische Journalisten verbrachten neun von ihnen sieben Monate in Untersuchungshaft, bevor sie im Mai 2023 bei ihrer ersten Anhörung freigelassen wurden (Die beiden Verfahren dauerten mit Stand Ende 2023 noch an.) (HRW 11.1.2024). Laut eigenen Angaben werden kurdische Journalisten schlicht wegen ihrer Berichte über die sich verschlimmernde Menschenrechtslage in den Kurdengebieten angeklagt (BIRN 8.12.2023). Vom Vorwurf der Terrorismusunterstützung sind nebst pro-kurdischen politischen Parteien [siehe hierzu das Unterkapitel Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit / Opposition] auch Vertreter kurdischer NGOs und Vereine betroffen. - So hat ein Gericht in Diyarbakır Narin Gezgör, ein Gründungsmitglied der "Rosa Frauenvereinigung", einer kurdischen Frauenrechtsgruppe, im September 2023 wegen Terrorismus zu sieben Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Zu den gegen Gezgör vorgebrachten Beweisen gehörten ihre Mitgliedschaft in der Vereinigung sowie ihre Medieninterviews und anonyme Zeugenaussagen, die sie belasteten (SCF 11.9.2023; vgl. ANF 11.9.2023).Vom Vorwurf der Terrorismusunterstützung sind nebst pro-kurdischen politischen Parteien [siehe hierzu das Unterkapitel Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit / Opposition] auch Vertreter kurdischer NGOs und Vereine betroffen. - So hat ein Gericht in Diyarbakır Narin Gezgör, ein Gründungsmitglied der "Rosa Frauenvereinigung", einer kurdischen Frauenrechtsgruppe, im September 2023 wegen Terrorismus zu sieben Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Zu den gegen Gezgör vorgebrachten Beweisen gehörten ihre Mitgliedschaft in der Vereinigung sowie ihre Medieninterviews und anonyme Zeugenaussagen, die sie belasteten (SCF 11.9.2023; vergleiche ANF 11.9.2023). Veranstaltungen oder Demonstrationen mit Bezug zur Kurden-Problematik und Proteste gegen die Ernennung von Treuhändern (anstelle gewählter kurdischer Bürgermeister) werden unter dem Vorwand der Sicherheitslage verboten (EC 19.10.2021, S. 36f). Bereits öffentliche Kritik am Vorgehen der türkischen Sicherheitskräfte in den Kurdengebieten der Südost-Türkei oder das Teilen von Beiträgen mit PKK-Bezug in den sozialen Medien kann bei entsprechender Auslegung den Tatbestand der Terrorpropaganda erfüllen (AA 20.5.2024, S. 8f.). Festnahmen von kurdischen Aktivisten und Aktivistinnen geschehen regelmäßig anlässlich der Demonstrationen bzw. Feierlichkeiten zum Internationalen Frauentag (WKI 22.3.2022), am 1. Mai (WKI 3.5.2022) oder routinemäßig zum kurdischen Neujahrsfest Newroz. So wurden 2023 gemäß offiziellen Angaben 224 Personen in Istanbul anlässlich des Frühlingsfestes verhaftet (Duvar 20.3.2023). 2024 berichteten regierungstreue Medien, dass mindestens 75 Personen festgenommen wurden, weil sie laut lokalen Behörden bei einer Newroz-Feier in Istanbul terroristische Propaganda verbreitet haben sollen, u. a. in Form der Verteilung von Postern mit dem Bild Abdullah Öcalans oder des Skandierens "illegaler Slogans" (DS 18.3.2024). Im Zuge dessen ist auch eine AFP-Journalistin von der Polizei verhaftet worden. Laut ihren Angaben sei sie festgenommen und in einen Polizeiwagen gebracht worden, nachdem sie sich gegen eine Leibesvisitation gewehrt habe. Sie wurde bis zur Freilassung für sechs Stunden zusammen mit 14 weiteren Personen von der Polizei festgehalten. Sie und die anderen festgesetzten Personen seien von der Polizei beschimpft und bedroht worden. Zwei Journalisten der pro-kurdischen Nachrichtenseite Bianet, welche die Verhaftungen gefilmt hatten, berichteten, sie seien von der Polizei geschlagen und zu Boden geworfen worden (BAMF 25.3.2024). Stellung der kurdischen Sprache im Bildungssystem Der private Gebrauch der kurdischen Sprache ist seit Anfang der 2000er-Jahre keinen Restriktionen ausgesetzt, der amtliche Gebrauch ist allerdings eingeschränkt (AA 20.5.2024, S. 10), so auch als Unterrichtssprache (ÖB Ankara 28.12.2023, S. 36). Unterricht in kurdischer Sprache ist an öffentlichen Schulen seit 2012 und an privaten Einrichtungen seit 2014 möglich (als Wahlpflichtfach). Der Unterricht wird in der Praxis aufgrund faktischer Barrieren aber oftmals nicht angeboten (AA 20.5.2024). Kinder mit kurdischer Muttersprache können Kurdisch im staatlichen Schulsystem nicht als Hauptsprache erlernen. Nur 18 % der kurdischen Bevölkerung beherrschen ihre Muttersprache in Wort und Schrift, wobei die Kurdischkenntnisse vor allem in den Großstädten zurückgehen (ÖB Ankara 28.12.2023, S. 36). Optionale Kurse in Kurdisch werden an öffentlichen staatlichen Schulen weiterhin angeboten, ebenso wie Universitätsprogramme in Kurdisch (Kurmanci und Zazaki). Nur wenige politische Parteien haben muttersprachlichen Unterricht ausdrücklich in ihre Wahlprogramme aufgenommen. Die erweiterten Befugnisse der Gouverneure und die willkürliche Zensur wirken sich weiterhin negativ auf Kunst und Kultur aus, und eine Reihe von Kunst- und Kulturgruppen in kurdischer Sprache wurden von den Treuhändern entlassen. Ein Dutzend Konzerte, Festivals und kulturelle Veranstaltungen wurden von den Gouvernements und Gemeinden mit der Begründung "Sicherheit und öffentliche Ordnung" verboten. Kurdische Kultur- und Sprachinstitutionen, Medien und zahlreiche Kunsträume blieben größtenteils geschlossen, wie schon seit dem Putschversuch 2016, was zu einer weiteren Beschneidung ihrer kulturellen Rechte beitrug (EC 8.11.2023; S. 44). In diesem Zusammenhang problematisch ist die geringe Zahl an Kurdisch-Lehrern sowie deren Verteilung, oft nicht in den Gebieten, in denen sie benötigt werden. Zu hören ist auch von administrativen Problemen an den Schulen. Zudem wurden staatliche Subventionen für Minderheitenschulen wesentlich gekürzt (ÖB Ankara 28.12.2023, S. 36). 2023 hatte das Ministerium im Rahmen eines Programms mit dem Titel "Lebendige Sprachen und Dialekte" noch 50 Kurdischlehrer eingestellt. 2024 führte die Entscheidung des Bildungsministeriums, von 20.000 neuen Lehrerstellen nur zehn Stellen für Kurdischlehrer (sechs Lehrer für den Kurmanci-Dialekt und vier für Zazaki) zu vergeben, zu heftigen Reaktionen von Politikern und Organisationen der Zivilgesellschaft, die argumentieren, dass dadurch das Recht der Kurden auf Bildung in ihrer Muttersprache untergraben wird (SCF 9.5.2024; vgl. VOA 9.5.2024).Der private Gebrauch der kurdischen Sprache ist seit Anfang der 2000er-Jahre keinen Restriktionen ausgesetzt, der amtliche Gebrauch ist allerdings eingeschränkt (AA 20.5.2024, S. 10), so auch als Unterrichtssprache (ÖB Ankara 28.12.2023, S. 36). Unterricht in kurdischer Sprache ist an öffentlichen Schulen seit 2012 und an privaten Einrichtungen seit 2014 möglich (als Wahlpflichtfach). Der Unterricht wird in der Praxis aufgrund faktischer Barrieren aber oftmals nicht angeboten (AA 20.5.2024). Kinder mit kurdischer Muttersprache können Kurdisch im staatlichen Schulsystem nicht als Hauptsprache erlernen. Nur 18 % der kurdischen Bevölkerung beherrschen ihre Muttersprache in Wort und Schrift, wobei die Kurdischkenntnisse vor allem in den Großstädten zurückgehen (ÖB Ankara 28.12.2023, S. 36). Optionale Kurse in Kurdisch werden an öffentlichen staatlichen Schulen weiterhin angeboten, ebenso wie Universitätsprogramme in Kurdisch (Kurmanci und Zazaki). Nur wenige politische Parteien haben muttersprachlichen Unterricht ausdrücklich in ihre Wahlprogramme aufgenommen. Die erweiterten Befugnisse der Gouverneure und die willkürliche Zensur wirken sich weiterhin negativ auf Kunst und Kultur aus, und eine Reihe von Kunst- und Kulturgruppen in kurdischer Sprache wurden von den Treuhändern entlassen. Ein Dutzend Konzerte, Festivals und kulturelle Veranstaltungen wurden von den Gouvernements und Gemeinden mit der Begründung "Sicherheit und öffentliche Ordnung" verboten. Kurdische Kultur- und Sprachinstitutionen, Medien und zahlreiche Kunsträume blieben größtenteils geschlossen, wie schon seit dem Putschversuch 2016, was zu einer weiteren Beschneidung ihrer kulturellen Rechte beitrug (EC 8.11.2023; S. 44). In diesem Zusammenhang problematisch ist die geringe Zahl an Kurdisch-Lehrern sowie deren Verteilung, oft nicht in den Gebieten, in denen sie benötigt werden. Zu hören ist auch von administrativen Problemen an den Schulen. Zudem wurden staatliche Subventionen für Minderheitenschulen wesentlich gekürzt (ÖB Ankara 28.12.2023, S. 36). 2023 hatte das Ministerium im Rahmen eines Programms mit dem Titel "Lebendige Sprachen und Dialekte" noch 50 Kurdischlehrer eingestellt. 2024 führte die Entscheidung des Bildungsministeriums, von 20.000 neuen Lehrerstellen nur zehn Stellen für Kurdischlehrer (sechs Lehrer für den Kurmanci-Dialekt und vier für Zazaki) zu vergeben, zu heftigen Reaktionen von Politikern und Organisationen der Zivilgesellschaft, die argumentieren, dass dadurch das Recht der Kurden auf Bildung in ihrer Muttersprache untergraben wird (SCF 9.5.2024; vergleiche VOA 9.5.2024). Außerdem können Schüler erst ab der fünften bis einschließlich der achten Klasse einen Kurdischkurs wählen, der zwei Stunden pro Woche umfasst (Bianet 21.2.2022). Privater Unterricht in kurdischer Sprache ist auf dem Papier erlaubt. In der Praxis sind jedoch die meisten, wenn nicht alle privaten Bildungseinrichtungen, die Unterricht in kurdischer Sprache anbieten, auf Anordnung der türkischen Behörden geschlossen (MBZ 18.3.2021, S. 46). Dennoch startete die HDP 2021 eine neue Kampagne zur Förderung des Erlernens der kurdischen Sprache (AlMon 9.11.2021). Im Schuljahr 2021-2022 haben 20.265 Schülerinnen und Schüler einen kurdischen Wahlpflichtkurs gewählt, teilte das Bildungsministerium in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage mit. Im Rahmen des Kurses "Lebendige Sprachen und Dialekte" werden die Schüler in den kurdischen Dialekten Kurmanci und Zazaki unterrichtet (Bianet 21.2.2022). Auch angesichts der damals nahenden Wahlen 2023 wurde die Kampagne selbst von kurdischen und nicht-kurdischen Führungskräften der AKP und überraschenderweise vom Gouverneur von Diyarbakır, von dem man erwartet, dass er in solchen Fragen neutral bleibt, da er die staatliche Bürokratie vertritt, nachdrücklich unterstützt (SWP 19.4.2022). Verwendung des Kurdischen in den Medien, im Kulturbereich und Gefängnissen Seit 2009 gibt es im staatlichen Fernsehen einen Kanal mit einem 24-Stunden-Programm in kurdischer Sprache. Insgesamt gibt es acht Fernsehkanäle, die ausschließlich auf Kurdisch ausstrahlen, sowie 27 Radiosender, die entweder ausschließlich auf Kurdisch senden oder kurdische Programme anbieten (ÖB Ankara 28.12.2023, S. 36). Allerdings wurden mit der Verhängung des Ausnahmezustands im Jahr 2016 viele Vereine, private Theater, Kunstwerkstätten und ähnliche Einrichtungen, die im Bereich der kurdischen Kultur und Kunst tätig sind, geschlossen (İBV 7.2021, S. 8; vgl. (ÖB Ankara 28.12.2023, S. 36), bzw. wurden ihnen Restriktionen hinsichtlich der Verwendung des Kurdischen auferlegt (K24 10.4.2022). Beispiele von Konzertabsagen wegen geplanter Musikstücke in kurdischer Sprache sind ebenso belegt wie das behördliche Vorladen kurdischer Hochzeitssänger zum Verhör, weil sie angeblich "terroristische Lieder" sangen. - So wurde das Konzert von Pervin Chakar, eine weltweit bekannte kurdische Sopranistin von der Universität in ihrer Heimatstadt Mardin abgesagt, weil die Sängerin ein Stück in kurdischer Sprache in ihr Repertoire aufgenommen hatte. Aus dem gleichen Grund wurde ein Konzert der weltberühmten kurdischen Sängerin Aynur Doğan in der Stadt Derince in der Westtürkei im Mai 2022 von der dort regierenden AKP abgesagt. - Der kurdische Folksänger Mem Ararat konnte Ende Mai 2022 in Bursa nicht auftreten, nachdem das Büro des Gouverneurs sein Konzert mit der Begründung gestrichen hatte, es würde die "öffentliche Sicherheit" gefährden (AlMon 10.8.2022; vgl. ÖB Ankara 30.11.2021). Im Bezirk Mersin Akdeniz wurde im April 2022 ein Lehrer von der Schule verwiesen, weil er mit seinen Schülern Kurdisch und Arabisch sprach und sie ermutigte, sich für kurdische Sprachkurse anzumelden (K24 10.4.2022). Infolgedessen wurde er nicht nur strafversetzt, sondern auch von der Schulaufsichtsbehörde mit einer Geldbuße belangt (Duvar 30.4.2022). Und im Jänner 2023 teilte der Parlamentsabgeordnete der HDP, Ömer Faruk Gergerlioğlu, mit, dass zwei Mitglieder der kurdischen Musikgruppe Hevra festgenommen wurden, weil sie auf Kurdisch auf einem vom HDP-Jugendrat organisierten Konzert in Darıca nahe Istanbul gesungen hatten (Duvar 23.1.2023).Seit 2009 gibt es im staatlichen Fernsehen einen Kanal mit einem 24-Stunden-Programm in kurdischer Sprache. Insgesamt gibt es acht Fernsehkanäle, die ausschließlich auf Kurdisch ausstrahlen, sowie 27 Radiosender, die entweder ausschließlich auf Kurdisch senden oder kurdische Programme anbieten (ÖB Ankara 28.12.2023, S. 36). Allerdings wurden mit der Verhängung des Ausnahmezustands im Jahr 2016 viele Vereine, private Theater, Kunstwerkstätten und ähnliche Einrichtungen, die im Bereich der kurdischen Kultur und Kunst tätig sind, geschlossen (İBV 7.2021, S. 8; vergleiche (ÖB Ankara 28.12.2023, S. 36), bzw. wurden ihnen Restriktionen hinsichtlich der Verwendung des Kurdischen auferlegt (K24 10.4.2022). Beispiele von Konzertabsagen wegen geplanter Musikstücke in kurdischer Sprache sind ebenso belegt wie das behördliche Vorladen kurdischer Hochzeitssänger zum Verhör, weil sie angeblich "terroristische Lieder" sangen. - So wurde das Konzert von Pervin Chakar, eine weltweit bekannte kurdische Sopranistin von der Universität in ihrer Heimatstadt Mardin abgesagt, weil die Sängerin ein Stück in kurdischer Sprache in ihr Repertoire aufgenommen hatte. Aus dem gleichen Grund wurde ein Konzert der weltberühmten kurdischen Sängerin Aynur Doğan in der Stadt Derince in der Westtürkei im Mai 2022 von der dort regierenden AKP abgesagt. - Der kurdische Folksänger Mem Ararat konnte Ende Mai 2022 in Bursa nicht auftreten, nachdem das Büro des Gouverneurs sein Konzert mit der Begründung gestrichen hatte, es würde die "öffentliche Sicherheit" gefährden (AlMon 10.8.2022; vergleiche ÖB Ankara 30.11.2021). Im Bezirk Mersin Akdeniz wurde im April 2022 ein Lehrer von der Schule verwiesen, weil er mit seinen Schülern Kurdisch und Arabisch sprach und sie ermutigte, sich für kurdische Sprachkurse anzumelden (K24 10.4.2022). Infolgedessen wurde er nicht nur strafversetzt, sondern auch von der Schulaufsichtsbehörde mit einer Geldbuße belangt (Duvar 30.4.2022). Und im Jänner 2023 teilte der Parlamentsabgeordnete der HDP, Ömer Faruk Gergerlioğlu, mit, dass zwei Mitglieder der kurdischen Musikgruppe Hevra festgenommen wurden, weil sie auf Kurdisch auf einem vom HDP-Jugendrat organisierten Konzert in Darıca nahe Istanbul gesungen hatten (Duvar 23.1.2023). In einem politisierten Kontext kann die Verwendung des Kurdischen zu Schwierigkeiten führen. So wurde die ehemalige Abgeordnete der pro-kurdischen HDP, Leyla Güven, disziplinarisch bestraft, weil sie zusammen mit acht anderen Insassinnen im Elazığ-Frauengefängnis ein kurdisches Lied gesungen und einen traditionellen kurdischen Tanz aufgeführt hatte. Gegen die neun Insassinnen wurde wegen des kurdischen Liedes und Tanzes ein einmonatiges Verbot von Telefonaten und Familienbesuchen verhängt (Duvar 30.8.2021a). Ein Gefängnis in der türkischen Provinz Şırnak hat im August 2024 ein Verbot des Gebrauchs der kurdischen Sprache bei Telefongesprächen zwischen Insassen und ihren Familien verhängt (SCF 12.8.2024; vgl. TR724 12.8.2024).In einem politisierten Kontext kann die Verwendung des Kurdischen zu Schwierigkeiten führen. So wurde die ehemalige Abgeordnete der pro-kurdischen HDP, Leyla Güven, disziplinarisch bestraft, weil sie zusammen mit acht anderen Insassinnen im Elazığ-Frauengefängnis ein kurdisches Lied gesungen und einen traditionellen kurdischen Tanz aufgeführt hatte. Gegen die neun Insassinnen wurde wegen des kurdischen Liedes und Tanzes ein einmonatiges Verbot von Telefonaten und Familienbesuchen verhängt (Duvar 30.8.2021a). Ein Gefängnis in der türkischen Provinz Şırnak hat im August 2024 ein Verbot des Gebrauchs der kurdischen Sprache bei Telefongesprächen zwischen Insassen und ihren Familien verhängt (SCF 12.8.2024; vergleiche TR724 12.8.2024). Auch außerhalb von Haftanstalten kann das Singen kurdischer Lieder zu Problemen mit den Behörden führen. - Ende Jänner 2022 wurden vier junge Straßenmusiker in Istanbul von der Polizei wegen des Singens kurdischer Lieder verhaftet und laut Medienberichten in Polizeigewahrsam misshandelt. Meral Danış Beştaş, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der HDP, sang während einer Pressekonferenz im Parlament dasselbe Lied wie die Straßenmusiker aus Protest gegen das Verbot kurdischer Lieder durch die Polizei (TM 1.2.2022). Und im April 2022 nahm die Polizei in Van einen Bürger fest, nachdem sie ihn beim Singen auf Kurdisch ertappt hatte. Nachdem der Mann sich geweigert hatte, der Polizei seinen Personalausweis auszuhändigen, wurde er schwer geschlagen und mit Handschellen auf dem Rücken gefesselt (Duvar 26.4.2022). Laut manchen Medienberichten bzw. Vertreter kurdischer Kultur- und Sprachvereine kam es in der Vergangenheit sogar zu massiven Gewalttaten, vereinzelt mit Todesfolge, an Personen, die in der Öffentlichkeit Kurdisch sprachen, wobei die Behörden die Taten ignorierten bzw. nicht ahndeten (SCF 12.5.2021; vgl. DW 22.10.2019). So wurde 2018 beispielsweise ein Kurde namens Kadir Sakci in der Schwarzmeerprovinz Sakarya angeschossen und getötet. Sein 16-jähriger Sohn wurde schwer verletzt. Die beiden sprachen kurdisch, als sie angegriffen wurden. Ein weiterer Fall machte Schlagzeilen, kurz nachdem die Türkei ihre Offensive in Nordsyrien begonnen hatte. Sirin Tosun starb 2019 auf einer Intensivstation an den Verletzungen, die er Ende August desselben Jahres erlitten hatte, als er mit seiner Familie in Adapazari, ebenfalls in der Provinz Sakarya, Haselnüsse sammeln wollte. Sechs Personen schlugen und schossen auf ihn, weil er angeblich kurdisch sprach (DW 22.10.2019; vgl. Duvar 15.10.2019).Laut manchen Medienberichten bzw. Vertreter kurdischer Kultur- und Sprachvereine kam es in der Vergangenheit sogar zu massiven Gewalttaten, vereinzelt mit Todesfolge, an Personen, die in der Öffentlichkeit Kurdisch sprachen, wobei die Behörden die Taten ignorierten bzw. nicht ahndeten (SCF 12.5.2021; vergleiche DW 22.10.2019). So wurde 2018 beispielsweise ein Kurde namens Kadir Sakci in der Schwarzmeerprovinz Sakarya angeschossen und getötet. Sein 16-jähriger Sohn wurde schwer verletzt. Die beiden sprachen kurdisch, als sie angegriffen wurden. Ein weiterer Fall machte Schlagzeilen, kurz nachdem die Türkei ihre Offensive in Nordsyrien begonnen hatte. Sirin Tosun starb 2019 auf einer Intensivstation an den Verletzungen, die er Ende August desselben Jahres erlitten hatte, als er mit seiner Familie in Adapazari, ebenfalls in der Provinz Sakarya, Haselnüsse sammeln wollte. Sechs Personen schlugen und schossen auf ihn, weil er angeblich kurdisch sprach (DW 22.10.2019; vergleiche Duvar 15.10.2019). Amtlicher Verwendung des Kurdischen und dessen neuerliche Einschränkung Geänderte Gesetze haben die ursprünglichen kurdischen Ortsnamen von Dörfern und Stadtteilen wieder eingeführt. In einigen Fällen, in denen von der Regierung ernannte Treuhänder demokratisch gewählte kurdische HDP-Bürgermeister ersetzt haben, wurden diese jedoch wieder entfernt (DFAT 10.9.2020, S. 21; vgl. TM 17.9.2020). Die vom Staat ernannten Treuhänder im Südosten änderten weiterhin die ursprünglichen (kurdischen) Straßennamen (EC 8.11.2023; S. 44). Im August 2024 sind in der Provinz Diyarbakır auf Anweisung des Gouverneursamtes zum wiederholten Male kurdischsprachige Verkehrsschilder entfernt worden. Das Innenministerium hatte zuvor eine Richtlinie erlassen, wonach alle Verkehrsschilder den von der türkischen Generaldirektion für Autobahnen (KGM) festgelegten Standards entsprechen müssten. Die KGM hatte die Entfernung der kurdischen Verkehrsschilder auf Anweisung des Ministeriums veranlasst, aber die Gemeinden hatten die Schilder z

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