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{'item': 'W185 2302194-1'}

RIS Dokument GerichtBundesverwaltungsgericht Entscheidungsdatum27.03.2025 GeschäftszahlW185 2302194-1 Spruch, W185 2302194-1/4E IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. Gerhard PRÜNSTER über die Beschwerde von XXXX alias XXXX alias XXXX , geb. XXXX StA. Syrien, vertreten durch die Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen GmbH (BBU), gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 24.10.2024, Zl. 1410770105-241356280, zu Recht erkannt:Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. Gerhard PRÜNSTER über die Beschwerde von römisch 40 alias römisch 40 alias römisch 40 , geb. römisch 40 StA. Syrien, vertreten durch die Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen GmbH (BBU), gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 24.10.2024, Zl. 1410770105-241356280, zu Recht erkannt: A) Die Beschwerde wird gemäß §§ 4a, 10 Abs. 1 Z 1, 57 und 58 Abs 1 Z 1 AsylG 2005 sowie § 9 BFA-VG und § 61 FPG als unbegründet abgewiesen.Die Beschwerde wird gemäß Paragraphen 4 a, 10, Absatz eins, Ziffer eins, 57 und 58 Absatz eins, Ziffer eins, AsylG 2005 sowie Paragraph 9, BFA-VG und Paragraph 61, FPG als unbegründet abgewiesen. B) Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig. , TextEntscheidungsgründe:, Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang:römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (in der Folge: BF), ein volljähriger Staatsangehöriger Syriens, stellte am 09.09.2024 den vorliegenden Antrag auf internationalen Schutz. EURODAC-Treffermeldungen zufolge wurde der BF am 28.06.2024 in Griechenland erkennungsdienstlich behandelt und suchte am 01.07.2024 auch um Asyl an. Im Rahmen der Erstbefragung durch ein Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes am 09.09.2024 gab der BF zusammengefasst an, der Einvernahme ohne gesundheitliche Probleme folgen zu können und keine Medikamente zu benötigen. In Österreich habe er eine Schwester, die über einen Aufenthaltstitel verfüge. Sein Zielland sei Österreich gewesen, weil seine Schwester seit zehn Jahren hier lebe und er wisse, dass die Lebensqualität hier sehr hoch sei. Der BF gab an, Ende November 2023 illegal zu Fuß vom Herkunftsstaat in die Türkei gereist zu sein, wo er sich etwa sieben Monate aufgehalten habe. Anschließend sei er nach Griechenland gekommen, wo er sich etwa 70 Tage – von 26.06.2024 bis 04.09.2024 – aufgehalten habe. In Griechenland sei er von den Behörden aufgegriffen, erkennungsdienstlich behandelt und gezwungen worden, einen Asylantrag zu stellen. Nachdem der BF einen Aufenthaltstitel bekommen habe, sei er vom Camp nach Athen weitergereist. Von Athen sei er dann am 04.09.2024 mit einem Konventionsreisepass auf dem Luftweg nach Wien gereist. Die in Griechenland ausgestellten Dokumente habe er verloren. In Griechenland habe der BF, wie gesagt, einen Aufenthaltstitel und einen Konventionsreisepass erhalten. Der BF wolle hier bleiben, denn Österreich sei das einzige Land, in dem er seine Ziele erreichen könne. Er wolle hier studieren. Nach Griechenland zurückkehren wolle er nicht. Am 23.09.2024 richtete das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (in der Folge: Bundesamt) ein Informationsersuchen gemäß Art. 34 der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (im Folgenden: Dublin III-VO) an Griechenland.Am 23.09.2024 richtete das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (in der Folge: Bundesamt) ein Informationsersuchen gemäß Artikel 34, der Verordnung (EU) Nr. 604 aus 2013, des Europäischen Parlaments und des Rates (im Folgenden: Dublin III-VO) an Griechenland. Mit Schreiben vom 15.10.2024 gab Griechenland bekannt, dass der BF in Griechenland am 01.07.2024 einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt habe und ihm am 15.07.2024 der Flüchtlingsstatus zuerkannt worden sei. Er habe eine Aufenthaltsberechtigung (Residence Permit Card; RPC), gültig bis 14.07.2027, und ein Reisedokument, gültig bis 15.08.2029, erhalten. Zudem wurde eine Aliasidentität des BF bekanntgegeben (AS 77). Im Zuge der niederschriftlichen Einvernahme vor dem Bundesamt am 23.10.2024 gab der BF zusammengefasst an, sich psychisch und physisch in der Lage zu fühlen, die gestellten Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten. Der BF habe im Rahmen der Rechtsberatung eine freiwillige Rückkehr nach Griechenland abgelehnt. Er sei gesund und benötige keine Medikamente. Er wäre gerne direkt aus der Türkei nach Österreich eingereist, sei jedoch in Griechenland festgenommen worden, gezwungen worden seine Fingerabdrücke abzugeben und einen Asylantrag zu stellen. In Griechenland sei der BF von der Polizei geschlagen worden; er habe Widerstand gegen die Festnahme durch die Polizei geleistet. In Griechenland sei er in einem geschlossenen Camp gewesen. Danach sei er noch zwei Monate auf der Insel XXXX im Camp geblieben und anschließend freigelassen worden. In Griechenland sei er im Camp verpflegt worden. Er habe auch im Supermarkt Lebensmittel gekauft, denn er habe nur wenig Verpflegung erhalten. Seine Familie habe ihm während seines Aufenthaltes in der Türkei etwa EUR 1.000,00 überwiesen. Davon habe er nach seiner Abreise aus XXXX gelebt. Er sei schließlich nach Athen gereist und habe seine Weiterreise organisiert. Seine griechische Aufenthaltsgenehmigung habe er erhalten, als er noch auf der Insel XXXX gewesen sei. Mit dieser Aufenthaltsgenehmigung habe der BF nach XXXX reisen können, um dort seinen Konventionspass abzuholen. Abgesehen von dem bereits Geschilderten habe es keine ihn persönlich betreffenden Vorfälle in Griechenland gegeben. Abgesehen von seiner (namentlich genannten und in IFA erfassten) Schwester habe der BF in Österreich keine Familienangehörigen. Mit seiner volljährigen Schwester lebe er nicht im gemeinsamen Haushalt. Zuletzt hätten sie im Jahr 2015 zusammengelebt. Nach seiner Ankunft in Österreich habe er von seiner Schwester Kleidung und Lebensmittel erhalten. Geld habe der BF von der Genannten nicht erhalten. Er wolle unabhängig von seiner Schwester leben. In Österreich würden sich keine sonstigen Personen aufhalten, von denen der BF abhängig wäre oder zu denen ein besonders enges Verhältnis bestünde. Über Vorhalt der Absicht des Bundesamtes, den Antrag des BF auf internationalen Schutz zurückzuweisen und eine Anordnung zur Außerlandesbringung nach Griechenland zu treffen, erklärte der BF, trotz der Zuerkennung des Flüchtlingsstatus nicht nach Griechenland zurückkehren zu wollen. Er habe sich dort „nicht sicher“ gefühlt, denn es gebe dort eine Mafia und das Leben sei sehr schlecht. Persönlich habe er in Griechenland keinen Kontakt zur Mafia oder anderen Kriminellen gehabt. Im Zuge der niederschriftlichen Einvernahme vor dem Bundesamt am 23.10.2024 gab der BF zusammengefasst an, sich psychisch und physisch in der Lage zu fühlen, die gestellten Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten. Der BF habe im Rahmen der Rechtsberatung eine freiwillige Rückkehr nach Griechenland abgelehnt. Er sei gesund und benötige keine Medikamente. Er wäre gerne direkt aus der Türkei nach Österreich eingereist, sei jedoch in Griechenland festgenommen worden, gezwungen worden seine Fingerabdrücke abzugeben und einen Asylantrag zu stellen. In Griechenland sei der BF von der Polizei geschlagen worden; er habe Widerstand gegen die Festnahme durch die Polizei geleistet. In Griechenland sei er in einem geschlossenen Camp gewesen. Danach sei er noch zwei Monate auf der Insel römisch 40 im Camp geblieben und anschließend freigelassen worden. In Griechenland sei er im Camp verpflegt worden. Er habe auch im Supermarkt Lebensmittel gekauft, denn er habe nur wenig Verpflegung erhalten. Seine Familie habe ihm während seines Aufenthaltes in der Türkei etwa EUR 1.000,00 überwiesen. Davon habe er nach seiner Abreise aus römisch 40 gelebt. Er sei schließlich nach Athen gereist und habe seine Weiterreise organisiert. Seine griechische Aufenthaltsgenehmigung habe er erhalten, als er noch auf der Insel römisch 40 gewesen sei. Mit dieser Aufenthaltsgenehmigung habe der BF nach römisch 40 reisen können, um dort seinen Konventionspass abzuholen. Abgesehen von dem bereits Geschilderten habe es keine ihn persönlich betreffenden Vorfälle in Griechenland gegeben. Abgesehen von seiner (namentlich genannten und in IFA erfassten) Schwester habe der BF in Österreich keine Familienangehörigen. Mit seiner volljährigen Schwester lebe er nicht im gemeinsamen Haushalt. Zuletzt hätten sie im Jahr 2015 zusammengelebt. Nach seiner Ankunft in Österreich habe er von seiner Schwester Kleidung und Lebensmittel erhalten. Geld habe der BF von der Genannten nicht erhalten. Er wolle unabhängig von seiner Schwester leben. In Österreich würden sich keine sonstigen Personen aufhalten, von denen der BF abhängig wäre oder zu denen ein besonders enges Verhältnis bestünde. Über Vorhalt der Absicht des Bundesamtes, den Antrag des BF auf internationalen Schutz zurückzuweisen und eine Anordnung zur Außerlandesbringung nach Griechenland zu treffen, erklärte der BF, trotz der Zuerkennung des Flüchtlingsstatus nicht nach Griechenland zurückkehren zu wollen. Er habe sich dort „nicht sicher“ gefühlt, denn es gebe dort eine Mafia und das Leben sei sehr schlecht. Persönlich habe er in Griechenland keinen Kontakt zur Mafia oder anderen Kriminellen gehabt. Mit Bescheid des Bundesamtes vom 24.10.2024 wurde der Antrag des BF auf internationalen Schutz gemäß § 4a AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen, dass sich der BF nach Griechenland zurückzubegeben habe (Spruchpunkt I.). Ein Aufenthaltstitel besonderer Schutz wurde dem BF gemäß § 57 AsylG nicht erteilt (Spruchpunkt II.). Gegen den BF wurde gemäß § 61 Abs. 1 Z 1 FPG die Außerlandesbringung angeordnet und festgestellt, dass demzufolge dessen Abschiebung nach Griechenland gemäß § 61 Abs. 2 FPG zulässig sei (Spruchpunkt III.).Mit Bescheid des Bundesamtes vom 24.10.2024 wurde der Antrag des BF auf internationalen Schutz gemäß Paragraph 4 a, AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen, dass sich der BF nach Griechenland zurückzubegeben habe (Spruchpunkt römisch eins.). Ein Aufenthaltstitel besonderer Schutz wurde dem BF gemäß Paragraph 57, AsylG nicht erteilt (Spruchpunkt römisch zwei.). Gegen den BF wurde gemäß Paragraph 61, Absatz eins, Ziffer eins, FPG die Außerlandesbringung angeordnet und festgestellt, dass demzufolge dessen Abschiebung nach Griechenland gemäß Paragraph 61, Absatz 2, FPG zulässig sei (Spruchpunkt römisch drei.). Die Feststellungen zur Lage in Griechenland wurden im angefochtenen Bescheid im Wesentlichen folgendermaßen zusammengefasst (ungekürzt): Schutzberechtigte Letzte Änderung: 21.06.2024 Im Jahr 2021 wurden 16.588 Personen in erster Instanz internationaler Schutz gewährt (AIDA 5.2022). Ein Monat nach der Statuszuerkennung endet die finanzielle Unterstützung für Asylwerber. Für vulnerable Personen kann die Frist bis auf drei Monate verlängert werden (SEM 31.10.2022). Mit Zuerkennung des Flüchtlingsstatus sind Schutzberechtigte griechischen Staatsbürgern gleichgestellt und haben rechtlich unter den gleichen Bedingungen Zugang zu Sozialleistungen wie griechische Bürger (AIDA 5.2022; vgl. SEM 31.10.2022). Administrative und bürokratische Hindernisse, das Fehlen geeigneter staatlicher Maßnahmen, die ineffektive Umsetzung der Gesetze und die Auswirkungen der Wirtschaftskrise behindern jedoch Schutzberechtigte bei der Ausübung ihrer Rechte (AIDA 5.2022).Ein Monat nach der Statuszuerkennung endet die finanzielle Unterstützung für Asylwerber. Für vulnerable Personen kann die Frist bis auf drei Monate verlängert werden (SEM 31.10.2022). Mit Zuerkennung des Flüchtlingsstatus sind Schutzberechtigte griechischen Staatsbürgern gleichgestellt und haben rechtlich unter den gleichen Bedingungen Zugang zu Sozialleistungen wie griechische Bürger (AIDA 5.2022; vergleiche SEM 31.10.2022). Administrative und bürokratische Hindernisse, das Fehlen geeigneter staatlicher Maßnahmen, die ineffektive Umsetzung der Gesetze und die Auswirkungen der Wirtschaftskrise behindern jedoch Schutzberechtigte bei der Ausübung ihrer Rechte (AIDA 5.2022). Aufenthaltserlaubnis (ADET) (auch Residence Permit Card - RPC genannt) Ein positiver Asylbescheid alleine berechtigt noch nicht zu einer Aufenthaltserlaubnis (ADET). Dazu wird ein ADET-Bescheid der zuständigen regionalen Asylbehörde (RAO) oder der Autonomous Asylum Unit (AAU) benötigt, dieser darf nicht älter als sechs Monate sein (SFH 3.8.2022). Beim ADET-Bescheid handelt es sich um einen Bescheid des zuständigen Regionalbüros der Asylbehörde, durch den die Ausstellung einer Aufenthaltserlaubnis angewiesen wird. Er wird nicht immer zusammen mit dem Anerkennungsbescheid zugestellt. In diesem Fall müssen Schutzberechtigte einen Termin beim zuständigen Regionalbüro vereinbaren, um sich den ADET-Bescheid aushändigen zu lassen (ProAsyl/RSA 4.2021). Mit dem Asylbescheid und dem Ansuchen kann man per E-Mail einen Fingerabdruck-Termin beantragen. Die Antwort hierauf dauert zwischen zwei Wochen und zwei Monaten, COVID-bedingt möglicherweise aber auch länger. Nach Abnahme der Fingerabdrücke kann es bis zum tatsächlichen Erhalt der RPC nochmals drei bis acht Monate dauern. Die Ausstellung der RPC erfolgt durch die griechische Polizei (VB 7.4.2022). Die Gültigkeit der RPC beträgt für anerkannte Flüchtlinge drei Jahre und für subsidiär Schutzberechtigte ein Jahr (um zwei weitere Jahre verlängerbar) und geht durch Ausreise und spätere Wiedereinreise nach Griechenland nicht verloren (SFH 3.8.2022; vgl. AIDA 5.2022). Die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis muss 30 Tage vor deren Ablauf beantragt werden, ansonsten droht seit September 2021 eine Strafe von 100 Euro. Bei der Ausstellung oder Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen kommt es zu großen Verzögerungen, teilweise von über einem Jahr. Grund dafür sind Arbeitsrückstände und das langsame Verfahren. Für die Dauer der Verlängerung erhalten die betroffenen Personen kein Dokument, das ihren Status belegen könnte. Hinzu kommt, dass die Aufenthaltserlaubnis auf das Datum des ADET-Bescheides ausgestellt wird, im Fall der einjährigen Bewilligungen für subsidiär schutzberechtigte Personen ist die Bewilligung bei deren Erteilung deshalb oftmals bereits abgelaufen. Die Aufenthaltserlaubnis ist Voraussetzung für die Erlangung einer Sozialversicherungsnummer und weiterer Sozialleistungen, aber auch für den Erhalt finanzieller Unterstützung, einer Wohnung, einer legalen Beschäftigung, eines Führerscheins und einer Steuernummer, weiters für die Teilnahme an Integrationskursen, für den Kauf von Fahrzeugen, für Auslandsreisen, für die Anmeldung einer gewerblichen oder geschäftlichen Tätigkeit und – abhängig vom jeweiligen Bankangestellten – oftmals auch für die Eröffnung eines Bankkontos (SFH 3.8.2022; vgl. VB 7.4.2022).Die Gültigkeit der RPC beträgt für anerkannte Flüchtlinge drei Jahre und für subsidiär Schutzberechtigte ein Jahr (um zwei weitere Jahre verlängerbar) und geht durch Ausreise und spätere Wiedereinreise nach Griechenland nicht verloren (SFH 3.8.2022; vergleiche AIDA 5.2022). Die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis muss 30 Tage vor deren Ablauf beantragt werden, ansonsten droht seit September 2021 eine Strafe von 100 Euro. Bei der Ausstellung oder Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen kommt es zu großen Verzögerungen, teilweise von über einem Jahr. Grund dafür sind Arbeitsrückstände und das langsame Verfahren. Für die Dauer der Verlängerung erhalten die betroffenen Personen kein Dokument, das ihren Status belegen könnte. Hinzu kommt, dass die Aufenthaltserlaubnis auf das Datum des ADET-Bescheides ausgestellt wird, im Fall der einjährigen Bewilligungen für subsidiär schutzberechtigte Personen ist die Bewilligung bei deren Erteilung deshalb oftmals bereits abgelaufen. Die Aufenthaltserlaubnis ist Voraussetzung für die Erlangung einer Sozialversicherungsnummer und weiterer Sozialleistungen, aber auch für den Erhalt finanzieller Unterstützung, einer Wohnung, einer legalen Beschäftigung, eines Führerscheins und einer Steuernummer, weiters für die Teilnahme an Integrationskursen, für den Kauf von Fahrzeugen, für Auslandsreisen, für die Anmeldung einer gewerblichen oder geschäftlichen Tätigkeit und – abhängig vom jeweiligen Bankangestellten – oftmals auch für die Eröffnung eines Bankkontos (SFH 3.8.2022; vergleiche VB 7.4.2022). Reisedokument Anerkannte Flüchtlinge haben das Recht auf ein Reisedokument (Gültigkeit für Erwachsene fünf Jahre, für Minderjährige drei Jahre und verlängerbar). Das gilt auch für subsidiär Schutzberechtigte (für drei Jahre gültig und verlängerbar), wenn sie einen Nachweis ihrer diplomatischen Vertretung vorlegen können, dass es ihnen nicht möglich ist, einen nationalen Reisepass zu erhalten. Diese Voraussetzung ist für viele äußerst schwierig zu erfüllen und überdies von der diplomatischen Vertretung des Herkunftslandes abhängig (AIDA 5.2022). Um ein Reisedokument beantragen zu können, bestehen folgende Voraussetzungen: • Wenn die Schutzberechtigten in einem Camp oder in einer anderen staatlichen Unterkunft untergebracht und dort registriert sind, können sie unmittelbar nach Erhalt des positiven Asylbescheides parallel die Residence Permit Card (RPC), auch Aufenthaltserlaubnis (ADET) genannt, und ein Reisedokument beantragen. Sie werden hierbei aktiv vom Management des Camps bzw. der Unterkunft unterstützt (VB 7.4.2022). • Wenn anerkannte Schutzberechtigte hingegen nicht in einem Lager oder einer staatlichen Einrichtung untergebracht und registriert sind, ist für Beantragung eines Reisedokumentes eine RPC erforderlich (VB 7.4.2022). Das Ausstellungsdatum des Asylbescheids darf nicht länger als sechs Monate zurückliegen; andernfalls muss beim Asylservice eine Neuausstellung des Bescheides erwirkt werden. Der Asylbescheid und die RPC müssen eingescannt und bei der Fremdenpolizei online eingegeben werden (VB 7.4.2022). Die Gebühr hierfür beträgt etwa 84 Euro für Erwachsene und 73 Euro für Minderjährige (AIDA 5.2022). Danach muss wiederum per E-Mail um einen Fingerabdruck-Termin angesucht werden (Wartezeit: eine Woche bis zwei Monate). Die Ausfolgung eines Reisedokuments erfolgt dann nach drei bis acht Monaten (COVID-bedingt auch länger) durch die griechische Polizei. Fast alle anerkannten Flüchtlinge suchen um ein Reisedokument an. Syrische Schutzberechtigte werden hierbei in der Praxis bevorzugt behandelt; für andere Nationalitäten kann das Prozedere Monate dauern (VB 7.4.2022; vgl. AIDA 5.2022).Das Ausstellungsdatum des Asylbescheids darf nicht länger als sechs Monate zurückliegen; andernfalls muss beim Asylservice eine Neuausstellung des Bescheides erwirkt werden. Der Asylbescheid und die RPC müssen eingescannt und bei der Fremdenpolizei online eingegeben werden (VB 7.4.2022). Die Gebühr hierfür beträgt etwa 84 Euro für Erwachsene und 73 Euro für Minderjährige (AIDA 5.2022). Danach muss wiederum per E-Mail um einen Fingerabdruck-Termin angesucht werden (Wartezeit: eine Woche bis zwei Monate). Die Ausfolgung eines Reisedokuments erfolgt dann nach drei bis acht Monaten (COVID-bedingt auch länger) durch die griechische Polizei. Fast alle anerkannten Flüchtlinge suchen um ein Reisedokument an. Syrische Schutzberechtigte werden hierbei in der Praxis bevorzugt behandelt; für andere Nationalitäten kann das Prozedere Monate dauern (VB 7.4.2022; vergleiche AIDA 5.2022). Steueridentifikationsnummer (AFM) Die Steueridentifikationsnummer (AFM) ist Voraussetzung für die Eröffnung eines Bankkontos, die Anmietung von Immobilien, den Erhalt der Sozialversicherungsnummer (AMKA) und den Zugang zum Arbeitsmarkt sowie zur Sozialhilfe. In der Praxis ist die Ausstellung der AFM mit erheblichen Verzögerungen verbunden. Um die AFM erhalten zu können, muss darüber hinaus der Wohnsitz durch eine vom Aufnahmezentrum ausgestellte Bestätigung, eine Stromrechnung oder eine Kopie eines auf ihren Namen abgeschlossenen Mietvertrags nachgewiesen werden. Dementsprechend können Personen mit internationalem Schutzstatus, die keine Wohnsitzbescheinigung besitzen und/oder obdachlos sind, keine AFM erhalten und infolgedessen keine Steuererklärung abgeben oder eine steuerliche Freigabebescheinigung bekommen. Nach einer Regelung, die Ende Dezember 2020 in Kraft getreten ist, erhalten neue Asylwerber nach der Antragstellung automatisch eine AFM. In diesem Fall soll die Asylbehörde des AFM-Erteilungsverfahren online abschließen und dem Antragsteller eine AFM-Zertifikat ausstellen (RSA/Pro Asyl 3.2022; vgl. AIDA 5.2022).Die Steueridentifikationsnummer (AFM) ist Voraussetzung für die Eröffnung eines Bankkontos, die Anmietung von Immobilien, den Erhalt der Sozialversicherungsnummer (AMKA) und den Zugang zum Arbeitsmarkt sowie zur Sozialhilfe. In der Praxis ist die Ausstellung der AFM mit erheblichen Verzögerungen verbunden. Um die AFM erhalten zu können, muss darüber hinaus der Wohnsitz durch eine vom Aufnahmezentrum ausgestellte Bestätigung, eine Stromrechnung oder eine Kopie eines auf ihren Namen abgeschlossenen Mietvertrags nachgewiesen werden. Dementsprechend können Personen mit internationalem Schutzstatus, die keine Wohnsitzbescheinigung besitzen und/oder obdachlos sind, keine AFM erhalten und infolgedessen keine Steuererklärung abgeben oder eine steuerliche Freigabebescheinigung bekommen. Nach einer Regelung, die Ende Dezember 2020 in Kraft getreten ist, erhalten neue Asylwerber nach der Antragstellung automatisch eine AFM. In diesem Fall soll die Asylbehörde des AFM-Erteilungsverfahren online abschließen und dem Antragsteller eine AFM-Zertifikat ausstellen (RSA/Pro Asyl 3.2022; vergleiche AIDA 5.2022). Sozialversicherungsnummer (AMKA) Die Sozialversicherungsnummer ist Voraussetzung für den Zugang zu Gesundheitsversorgung und zum Arbeitsmarkt sowie zu Sozialleistungen. Sie kann von international Schutzberechtigten bei jedem Bürgerservicezentrum (KEP) unter Vorlage einer Aufenthaltserlaubnis, einer Korrespondenzadresse und einer Steueridentifikationsnummer (AFM) beantragt werden (RSA/Pro Asyl 3.2022; vgl. SFH 3.8.2022). Die für Asylwerber ausgestellte vorläufige Sozialversicherungsnummer (PAAYPA) ist innerhalb eines Monats nach Erhalt der Aufenthaltserlaubnis (ADET) in die AMKA umzumelden. Die Ummeldung der AMKA erfolgt nicht automatisch, sondern Schutzberechtigte müssen das persönlich beim Bürgerservicezentrum (KEP) erledigen (RSA/Pro Asyl 3.2022; vgl. CT o.D., IM 30.5.2022). Die bürokratischen Hürden und langen Wartezeiten für die Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis (ADET) wirken sich auch auf die Ausstellung der AMKA aus (AIDA 5.2022). Die Sozialversicherungsnummer ist Voraussetzung für den Zugang zu Gesundheitsversorgung und zum Arbeitsmarkt sowie zu Sozialleistungen. Sie kann von international Schutzberechtigten bei jedem Bürgerservicezentrum (KEP) unter Vorlage einer Aufenthaltserlaubnis, einer Korrespondenzadresse und einer Steueridentifikationsnummer (AFM) beantragt werden (RSA/Pro Asyl 3.2022; vergleiche SFH 3.8.2022). Die für Asylwerber ausgestellte vorläufige Sozialversicherungsnummer (PAAYPA) ist innerhalb eines Monats nach Erhalt der Aufenthaltserlaubnis (ADET) in die AMKA umzumelden. Die Ummeldung der AMKA erfolgt nicht automatisch, sondern Schutzberechtigte müssen das persönlich beim Bürgerservicezentrum (KEP) erledigen (RSA/Pro Asyl 3.2022; vergleiche CT o.D., IM 30.5.2022). Die bürokratischen Hürden und langen Wartezeiten für die Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis (ADET) wirken sich auch auf die Ausstellung der AMKA aus (AIDA 5.2022). Wohnmöglichkeiten Schutzberechtigte haben unter denselben Bedingungen Zugang zum Wohnungsmarkt wie alle sich legal im Land aufhaltenden Drittstaatsangehörigen und sind berechtigt, eine Wohnung anzumieten. Nach Ausfolgung des Asylbescheides erhält der Asylberechtigte eine SMS-Mitteilung, dass er nun vom Cash Card Programm für Asylwerber abgemeldet wird und dass er die zur Verfügung gestellte Unterkunft (einschließlich Hotels und Wohnungen) spätestens 30 Tage nach Schutzzuerkennung (UMA innerhalb von 30 Tagen nach Erreichen der Volljährigkeit) verlassen muss (SEM 24.10.2022; vgl. VB 7.4.2022, AIDA 5.2022, CoE-ECRI 29.9.2022). Nur Schwangere ab dem siebten Schwangerschaftsmonat bekommen inkl. Familie einen Aufschub von zwei Monaten. Der Verbleib mehrerer Tausend Menschen in diversen Camps und Flüchtlingsunterkünften wurde von der griechischen Regierung aufgrund fehlender Alternativen und der auch für Griechen schwierigen Situation zunächst toleriert. Die Versorgung dieser in den Unterkünften noch geduldeten Flüchtlinge wird zum größten Teil von NGOs und Freiwilligen übernommen, wobei offensichtlich die jeweiligen Camp- oder Sitemanager eher willkürlich über Verfügbarkeit und Vergabe entscheiden (VB 7.4.2022).Schutzberechtigte haben unter denselben Bedingungen Zugang zum Wohnungsmarkt wie alle sich legal im Land aufhaltenden Drittstaatsangehörigen und sind berechtigt, eine Wohnung anzumieten. Nach Ausfolgung des Asylbescheides erhält der Asylberechtigte eine SMS-Mitteilung, dass er nun vom Cash Card Programm für Asylwerber abgemeldet wird und dass er die zur Verfügung gestellte Unterkunft (einschließlich Hotels und Wohnungen) spätestens 30 Tage nach Schutzzuerkennung (UMA innerhalb von 30 Tagen nach Erreichen der Volljährigkeit) verlassen muss (SEM 24.10.2022; vergleiche VB 7.4.2022, AIDA 5.2022, CoE-ECRI 29.9.2022). Nur Schwangere ab dem siebten Schwangerschaftsmonat bekommen inkl. Familie einen Aufschub von zwei Monaten. Der Verbleib mehrerer Tausend Menschen in diversen Camps und Flüchtlingsunterkünften wurde von der griechischen Regierung aufgrund fehlender Alternativen und der auch für Griechen schwierigen Situation zunächst toleriert. Die Versorgung dieser in den Unterkünften noch geduldeten Flüchtlinge wird zum größten Teil von NGOs und Freiwilligen übernommen, wobei offensichtlich die jeweiligen Camp- oder Sitemanager eher willkürlich über Verfügbarkeit und Vergabe entscheiden (VB 7.4.2022). Schutzberechtigte werden beim Übergang von einem Aufnahmezentrum für Asylwerber in eine reguläre Unterkunft in der Praxis jedoch weiterhin mit verschiedenen, vor allem bürokratischen Herausforderungen konfrontiert (AIDA 5.2022). Für das Anmieten einer Wohnung benötigen Personen mit internationalem Schutzstatus eine Identitätskarte oder Aufenthaltserlaubnis, die persönliche Steuernummer (AFM) und den persönlichen Code für die Steuerplattform TAXISnet (SEM 24.10.2022). Die Steuernummer ist wiederum Voraussetzung für die Eröffnung eines Bankkontos, welches benötigt wird, um ein Mietverhältnis einzugehen (SFH 3.8.2022). Ohne Aufenthaltserlaubnis, eine legale Unterkunft zu finden, ist nahezu unmöglich. Da z. B. bei Arbeitssuche, Bankkontoeröffnung, Beantragung der AMKA usw. oftmals ein Wohnungsnachweis erforderlich ist, werden oft Mietverträge für Flüchtlinge gegen Bezahlung (300-600 Euro) temporär verliehen: d. h., der Mieter wird angemeldet, ein Mietvertrag ausgestellt und nach kurzer Zeit wieder aufgelöst (VB 7.4.2022). Die staatliche Wohnbeihilfe bekommt man erst, wenn man per Steuererklärung einen Wohnsitz über mehr als 5 Jahre in Griechenland nachweisen kann (VB 7.4.2022; vgl. ADIA 5.2022, SEM 24.10.2022). Der Beitrag liegt momentan bei 70 Euro für die begünstigte Person und bei 35 Euro für jedes weitere Mitglied des Haushalts. Bei Alleinerziehenden werden für das erste Kind ebenfalls 70 Euro gewährt. Der Beitrag für einen Haushalt liegt unabhängig von der Haushaltsgröße bei maximal 210 Euro pro Monat. Alle Mitglieder des Haushaltes müssen den legalen und ständigen Wohnsitz in Griechenland haben und das Wohngeld muss alle sechs Monate neu beantragt werden (SEM 24.10.2022). Die staatliche Wohnbeihilfe bekommt man erst, wenn man per Steuererklärung einen Wohnsitz über mehr als 5 Jahre in Griechenland nachweisen kann (VB 7.4.2022; vergleiche ADIA 5.2022, SEM 24.10.2022). Der Beitrag liegt momentan bei 70 Euro für die begünstigte Person und bei 35 Euro für jedes weitere Mitglied des Haushalts. Bei Alleinerziehenden werden für das erste Kind ebenfalls 70 Euro gewährt. Der Beitrag für einen Haushalt liegt unabhängig von der Haushaltsgröße bei maximal 210 Euro pro Monat. Alle Mitglieder des Haushaltes müssen den legalen und ständigen Wohnsitz in Griechenland haben und das Wohngeld muss alle sechs Monate neu beantragt werden (SEM 24.10.2022). Zudem findet eine Wohnung in der Praxis nur, wer einen festen Job hat (ProAsyl/RSA 4.2021). Dabei ist zu berücksichtigen, dass Griechenland mit 11,6 % die zweithöchste Arbeitslosenrate in der EU verzeichnet (Statista 11.2022). Weitere Schwierigkeiten bedeutet die Sprachbarriere bei der Kommunikation mit den Vermietern, Diskriminierung und Mangel an leistbaren Wohnmöglichkeiten. Die Mieten sind vor allem in Athen in den vergangenen beiden Jahren um bis zu 30 % gestiegen. Neben der Miete müssen die Betroffenen auch die Nebenkosten und andere Ausgaben decken. Die Zuschüsse reichen daher zur Begleichung der Miete oftmals nicht aus (CoE-ECRI 22.9.2022; vgl. RSA/Pro Asyl 3.2022, ProAsyl 4.2021, EUAA 2022). Zudem findet eine Wohnung in der Praxis nur, wer einen festen Job hat (ProAsyl/RSA 4.2021). Dabei ist zu berücksichtigen, dass Griechenland mit 11,6 % die zweithöchste Arbeitslosenrate in der EU verzeichnet (Statista 11.2022). Weitere Schwierigkeiten bedeutet die Sprachbarriere bei der Kommunikation mit den Vermietern, Diskriminierung und Mangel an leistbaren Wohnmöglichkeiten. Die Mieten sind vor allem in Athen in den vergangenen beiden Jahren um bis zu 30 % gestiegen. Neben der Miete müssen die Betroffenen auch die Nebenkosten und andere Ausgaben decken. Die Zuschüsse reichen daher zur Begleichung der Miete oftmals nicht aus (CoE-ECRI 22.9.2022; vergleiche RSA/Pro Asyl 3.2022, ProAsyl 4.2021, EUAA 2022). Spezifische Wohnangebote für Personen mit internationalem Schutzstatus gibt es von staatlicher Seite nicht (AIDA 5.2022; vgl. VB 7.4.2022, RSA/Pro Asyl 3.2022). Spezifische Wohnangebote für Personen mit internationalem Schutzstatus gibt es von staatlicher Seite nicht (AIDA 5.2022; vergleiche VB 7.4.2022, RSA/Pro Asyl 3.2022). In Griechenland gibt es nur begrenzte Unterbringungsmöglichkeiten für Obdachlose. In diesen Unterkünften können Schutzberechtigte einen Platz beantragen. Die Zahl der Unterkünfte ist jedoch nicht ausreichend (VB 7.4.2022; vgl. AIDA 5.2022) und sie sind stets überfüllt. Erfahrungsgemäß bleiben Schutzberechtigte, die über keine finanziellen Mittel verfügen, um eine Wohnung zu mieten, entweder obdachlos oder wohnen in verlassenen Häusern oder überfüllten Wohnungen in Untermiete oder sie kehren in die Lager zurück und leben dort als unregistrierte Bewohner. Eine kürzlich durchgeführte Studie ergab, dass 18 von 64 Personen mit internationalem Schutzstatus obdachlos sind oder sich in prekären Wohnverhältnissen befinden; 14 von 64 sind unmittelbar von Obdachlosigkeit bedroht. Insgesamt 32 von 64, also 50 % aller Schutzberechtigten leben unter schlechten Wohnbedingungen (AIDA 5.2022; vgl. RSA/Pro Asyl 3.2022). Dass trotz dieses Umstandes Obdachlosigkeit unter Flüchtlingen in Athen kein augenscheinliches Massenphänomen darstellt, ist auf die Bildung von eigenen Strukturen und Vernetzungen innerhalb der jeweiligen Nationalitäten zurückzuführen, über die auf informelle Möglichkeiten zurückgegriffen werden kann (VB 7.4.2022).In Griechenland gibt es nur begrenzte Unterbringungsmöglichkeiten für Obdachlose. In diesen Unterkünften können Schutzberechtigte einen Platz beantragen. Die Zahl der Unterkünfte ist jedoch nicht ausreichend (VB 7.4.2022; vergleiche AIDA 5.2022) und sie sind stets überfüllt. Erfahrungsgemäß bleiben Schutzberechtigte, die über keine finanziellen Mittel verfügen, um eine Wohnung zu mieten, entweder obdachlos oder wohnen in verlassenen Häusern oder überfüllten Wohnungen in Untermiete oder sie kehren in die Lager zurück und leben dort als unregistrierte Bewohner. Eine kürzlich durchgeführte Studie ergab, dass 18 von 64 Personen mit internationalem Schutzstatus obdachlos sind oder sich in prekären Wohnverhältnissen befinden; 14 von 64 sind unmittelbar von Obdachlosigkeit bedroht. Insgesamt 32 von 64, also 50 % aller Schutzberechtigten leben unter schlechten Wohnbedingungen (AIDA 5.2022; vergleiche RSA/Pro Asyl 3.2022). Dass trotz dieses Umstandes Obdachlosigkeit unter Flüchtlingen in Athen kein augenscheinliches Massenphänomen darstellt, ist auf die Bildung von eigenen Strukturen und Vernetzungen innerhalb der jeweiligen Nationalitäten zurückzuführen, über die auf informelle Möglichkeiten zurückgegriffen werden kann (VB 7.4.2022). Im Folgenden werden die Unterbringungsmöglichkeiten für Schutzberechtigte näher beschrieben. ESTIA-II-Programm Das ESTIA-II-Programm wurde formell am 31.12.2022 eingestellt (IOM 12.1.2023). Das von der Europäischen Kommission finanzierte ESTIA-Programm war ein Unterbringungsprogramm, das von den griechischen Behörden in Kooperation mit NGOs durchgeführt wurde (IOM 12.1.2023). Das Programm wandte sich an Asylwerber und deren Familien, sowie an international Schutzberechtigte (ACCORD 26.8.2021). Außer der Unterbringungskomponente bot das Programm durch seine Bargeldkomponente („Cash Assistance Programme“) zusätzliche finanzielle Unterstützung (UNHCR o.D.a). Das griechische Migrationsministerium bestand auf dem im Februar 2022 angekündigten Ende des ESTIA-II-Unterbringungsprogramms im Dezember 2022, obwohl sich die Europäische Kommission verpflichtet hatte, die Finanzierung bis 2027 fortzusetzen. Obwohl der Großteil der im Rahmen des ESTIA-II untergebrachten Personen schrittweise in sogenannte Langzeitunterbringungszentren landesweit übersiedelt wurde, bleibt noch ein geringer Teil der Betroffenen in den Wohnungen (einschließlich Vulnerable), während vom Staat in dieser Hinsicht eine Gesamtlösung ausgearbeitet wird. Viele Akteure fordern die Fortsetzung des Programms (MGG 4.1.2022; vgl. IOM 12.1.2023, MGG 16.12.2022, RSA 22.12.2022; vgl. Fenix 6.10.2022, IM 23.12.2022, IRC 9.2022). Das griechische Migrationsministerium bestand auf dem im Februar 2022 angekündigten Ende des ESTIA-II-Unterbringungsprogramms im Dezember 2022, obwohl sich die Europäische Kommission verpflichtet hatte, die Finanzierung bis 2027 fortzusetzen. Obwohl der Großteil der im Rahmen des ESTIA-II untergebrachten Personen schrittweise in sogenannte Langzeitunterbringungszentren landesweit übersiedelt wurde, bleibt noch ein geringer Teil der Betroffenen in den Wohnungen (einschließlich Vulnerable), während vom Staat in dieser Hinsicht eine Gesamtlösung ausgearbeitet wird. Viele Akteure fordern die Fortsetzung des Programms (MGG 4.1.2022; vergleiche IOM 12.1.2023, MGG 16.12.2022, RSA 22.12.2022; vergleiche Fenix 6.10.2022, IM 23.12.2022, IRC 9.2022). Das Unterbringungsprogramm, namens Filoxenia, wurde ebenfalls eingestellt (RSA 22.12.2022; vgl. Fenix 6.10.2022, IM 23.12.2022).Das Unterbringungsprogramm, namens Filoxenia, wurde ebenfalls eingestellt (RSA 22.12.2022; vergleiche Fenix 6.10.2022, IM 23.12.2022). Das von IOM betriebene Projekt Harmonizing Protection Practices in Greece (HARP) lief Ende Dezember 2022 aus (IOM o.D.). HELIOS Das Unterbringungsprogramm HELIOS ist das einzige aktuell in Griechenland existierende offizielle Integrationsprogramm für international Schutzberechtigte mit festem Wohnsitz. Die Laufzeit endet – vorbehaltlich einer neuerlichen Verlängerung – am

  1. Juni
  2. Derzeit laufen Gespräche mit den griechischen Behörden über die Sicherstellung der ununterbrochenen Fortsetzung des Projekts (IOM 12.1.2023; vgl. IOM o.D., IOM 30.1.2024).Das Unterbringungsprogramm HELIOS ist das einzige aktuell in Griechenland existierende offizielle Integrationsprogramm für international Schutzberechtigte mit festem Wohnsitz. Die Laufzeit endet – vorbehaltlich einer neuerlichen Verlängerung – am
  3. Juni
  4. Derzeit laufen Gespräche mit den griechischen Behörden über die Sicherstellung der ununterbrochenen Fortsetzung des Projekts (IOM 12.1.2023; vergleiche IOM o.D., IOM 30.1.2024). Betreffend Verlängerung des HELIOS-Programms wurde dem Migrationsminister ein entsprechendes Schriftstück zur Unterschrift vorgelegt. Es wurde um eine Verlängerung für drei Monate ersucht. Aufgrund der Umbesetzung des Ministerpostens vergangene Woche, kann es bei der Unterzeichnung zu einer Verzögerung kommen. Auch bei der letzten Verlängerung wurde der Vertrag am letzten Tag der Gültigkeit des bestehenden Vertrages unterzeichnet (VB 21.6.2024). Bei HELIOS wurde in der Vergangenheit die Finanzierung immer sehr kurzfristig verlängert, manchmal sogar nachträglich (SEM 20.6.2024). Das Projekt unter der Leitung von IOM, seit Jänner 2022 vom Ministerium für Migration und Asyl finanziert, bietet für Schutzberechtigte die Möglichkeit auf Wohnbeihilfe sowie Unterstützung bei der Wohnungssuche und den Formalitäten (SEM 24.10.2022; vgl. CoE-ECRI 9.2022). Bis zum
  5. Dezember 2022 nahmen 42.572 Begünstigte an dem Programm teil, von denen mehr als 20.800 Schutzberechtigte eine Mietbeihilfe für die Anmietung einer eigenen Wohnung erhalten haben (IOM 12.1.2023). Das Projekt unter der Leitung von IOM, seit Jänner 2022 vom Ministerium für Migration und Asyl finanziert, bietet für Schutzberechtigte die Möglichkeit auf Wohnbeihilfe sowie Unterstützung bei der Wohnungssuche und den Formalitäten (SEM 24.10.2022; vergleiche CoE-ECRI 9.2022). Bis zum
  6. Dezember 2022 nahmen 42.572 Begünstigte an dem Programm teil, von denen mehr als 20.800 Schutzberechtigte eine Mietbeihilfe für die Anmietung einer eigenen Wohnung erhalten haben (IOM 12.1.2023). Voraussetzungen für den Zugang zu den Fördermaßnahmen von HELIOS ist ein positiver Asylbescheid, ausgestellt nach dem
  7. Januar 2018 und die Antragsteller müssen zum Zeitpunkt der Statuszuerkennung in einer Unterkunft des griechischen Empfangssystems (Reception and Identification Centers RIC, etc.) oder in Unterkünften von Schutzprogrammen von Behörden oder NGOs für vulnerable Personen (Opfer von Gewalt, Minderjährige, LGBTQI+-Fälle, S-GBV-Überlebende etc) gelebt haben (SEM 24.10.2022; vgl. RSA/Pro Asyl 3.2022, IOM 12.1.2023).Voraussetzungen für den Zugang zu den Fördermaßnahmen von HELIOS ist ein positiver Asylbescheid, ausgestellt nach dem
  8. Januar 2018 und die Antragsteller müssen zum Zeitpunkt der Statuszuerkennung in einer Unterkunft des griechischen Empfangssystems (Reception and Identification Centers RIC, etc.) oder in Unterkünften von Schutzprogrammen von Behörden oder NGOs für vulnerable Personen (Opfer von Gewalt, Minderjährige, LGBTQI+-Fälle, S-GBV-Überlebende etc) gelebt haben (SEM 24.10.2022; vergleiche RSA/Pro Asyl 3.2022, IOM 12.1.2023). Auch Personen, die die Zulassungskriterien nicht erfüllen, können sich bewerben. Ihre Anträge werden im direkten Austausch mit HELIOS-Mitarbeitenden ad hoc geprüft. HELIOS berücksichtigt Anträge aus allen vulnerablen Gruppen und behandelt Anträge von alleinstehenden Frauen, Müttern und unbegleiteten Minderjährigen sowie Familien, älteren Menschen und Menschen mit Behinderung prioritär. Personen mit internationalem Schutzstatus, die bereits aus anderer Quelle Mietunterstützung bezogen haben oder beziehen, kommen für HELIOS nicht infrage. Zum Zeitpunkt der Gewährung des internationalen Schutzstatus noch minderjährige Personen können sich ab dem Moment der Volljährigkeit bei HELIOS bewerben (SEM 24.10.2022; IOM 12.1.2023). Für etwaige Rückkehrer aus dem Ausland ist die Teilnahme offiziell zwar nicht möglich, praktisch allerdings werden Aus- bzw. Wiedereinreise nicht überprüft. Erfolgen Rückkehr und Antrag innerhalb eines Jahres nach Erlangen des positiven Asylbescheides, ist eine Teilnahme an HELIOS nach wie vor möglich (VB 24.11.2023). Die o. g. Informationen bezüglich Zugang zu HELIOS sind nach wie vor aufrecht. Um profitieren zu können, müssen die folgenden Berechtigungskriterien erfüllt sein: aufrechter Flüchtlingsstatus oder subsidiärer Schutz in Griechenland, gewährt nach dem 1.1.2018; Registrierung in einem der Unterbringungsprogramme des griechischen Aufnahmesystems oder in offiziellen Unterkünften oder verfügbaren Schutzunterbringungsprogrammen, die von Behörden oder NGOs unterstützt werden. In Bezug auf die Frist zur Anmeldung für das Projekt können sich Begünstigte innerhalb von 12 Monaten ab der Statuszuerkennung für das Projekt anmelden. Die Förderfähigkeit von Fällen, welche die genannten Kriterien nicht erfüllen, wird ad hoc geprüft (VB 14.6.2024). Die Nutznießer erhalten für zwölf Monate Unterstützung durch HELIOS bei den Wohnkosten (SEM 24.10.2022). Neben Integrationskursen bietet HELIOS weitere auf die Bedürfnisse der Begünstigten zugeschnittene Unterstützung an: beispielsweise Vermittlung psychosozialer Hilfe, Beratung vor Behördengängen, individuelle Beratung für den Einstieg in den Arbeitsmarkt, was je nach Fall eine Kostenübernahme für das Erlangen von Zertifikaten, die die Chancen auf eine Anstellung verbessern, und die Kostenübernahme für Übersetzungen von Dokumenten und dringende medizinische Abklärungen für die Arbeitssuche beinhalten kann. Die Arbeitsmarktmaßnahmen können Begünstigte ab dem Moment der Einschreibung in HELIOS in Anspruch nehmen (SEM 24.10.2022; vgl. IOM o.D.b, IOM 12.1.2023).Neben Integrationskursen bietet HELIOS weitere auf die Bedürfnisse der Begünstigten zugeschnittene Unterstützung an: beispielsweise Vermittlung psychosozialer Hilfe, Beratung vor Behördengängen, individuelle Beratung für den Einstieg in den Arbeitsmarkt, was je nach Fall eine Kostenübernahme für das Erlangen von Zertifikaten, die die Chancen auf eine Anstellung verbessern, und die Kostenübernahme für Übersetzungen von Dokumenten und dringende medizinische Abklärungen für die Arbeitssuche beinhalten kann. Die Arbeitsmarktmaßnahmen können Begünstigte ab dem Moment der Einschreibung in HELIOS in Anspruch nehmen (SEM 24.10.2022; vergleiche IOM o.D.b, IOM 12.1.2023). Migrantenintegrationszentren (KEM) Migrantenintegrationszentren (KEM) fungieren als Zweigstellen der Gemeinschaftszentren in den Gemeinden und sind in folgenden Gemeinden verfügbar: Athen, Piräus, Kallithea, Thessaloniki, Kordelio Evosmos, Thiva, Lamia, Andravida Killini, Iraklio und Lesvos. In den KEMs bieten interkulturelle Mediatoren, Sozialarbeiter, Rechtsberater und Psychologen Asylwerbern, legal aufhältigen Drittstaatsangehörigen und Personen mit internationalem Schutzstatus (Inhabern des ADET-Aufenthaltstitels) unter anderem Information und Beratung; Kurse der griechischen Sprache und Kultur und Hilfe beim Zugang zum Arbeitsmarkt durch Kooperation mit den lokalen Akteuren (IOM 12.1.2023; vgl. HR o.D.). Migrantenintegrationszentren (KEM) fungieren als Zweigstellen der Gemeinschaftszentren in den Gemeinden und sind in folgenden Gemeinden verfügbar: Athen, Piräus, Kallithea, Thessaloniki, Kordelio Evosmos, Thiva, Lamia, Andravida Killini, Iraklio und Lesvos. In den KEMs bieten interkulturelle Mediatoren, Sozialarbeiter, Rechtsberater und Psychologen Asylwerbern, legal aufhältigen Drittstaatsangehörigen und Personen mit internationalem Schutzstatus (Inhabern des ADET-Aufenthaltstitels) unter anderem Information und Beratung; Kurse der griechischen Sprache und Kultur und Hilfe beim Zugang zum Arbeitsmarkt durch Kooperation mit den lokalen Akteuren (IOM 12.1.2023; vergleiche HR o.D.). NGOs/Gemeinden Médecins du Monde betreibt in Athen eine Nachtunterkunft für in Griechenland lebende Personen über 18 Jahren. Hier können bis zu 55 Personen pro Nacht untergebracht werden. Médecins du Monde bietet in Zusammenarbeit mit öffentlichen Diensten und anderen NGOs auch soziale Unterstützung und Beratung sowie Waschgelegenheiten, Nahrung und Kontakte zu Wohnangeboten (SEM 24.10.2022; vgl. MDM o.D.).Médecins du Monde betreibt in Athen eine Nachtunterkunft für in Griechenland lebende Personen über 18 Jahren. Hier können bis zu 55 Personen pro Nacht untergebracht werden. Médecins du Monde bietet in Zusammenarbeit mit öffentlichen Diensten und anderen NGOs auch soziale Unterstützung und Beratung sowie Waschgelegenheiten, Nahrung und Kontakte zu Wohnangeboten (SEM 24.10.2022; vergleiche MDM o.D.). Seit Juni 2022 stellt die Afghan Migrants & Refugees Community in Greece für ihre Landsleute in einer Notunterkunft zwölf Betten zur Verfügung. Diese sind nur für afghanische Staatsangehörige mit internationalem Schutzstatus in Notsituationen bestimmt. Hier wird ihnen ein vorübergehendes Zuhause gegeben, während man ihnen hilft, ihre Wohn- und Arbeitssituation zu regeln. Unter ihnen sind auch vulnerable Personen wie Opfer von Menschenhandel oder Personen, die aus anderen europäischen Staaten nach Griechenland zurückgeschickt wurden (SEM 24.10.2022). Frauen mit einem internationalen Schutzstatus in Griechenland, die Opfer von Gewalt oder von Missbrauch wurden, haben Zugang zu den spezifisch für Opfer von Gewalt und Opfer von Missbrauch eingerichteten Unterkünften des National Centre for Social Solidarity (EKKA). Dabei gibt es eine Unterkunft für Notunterbringung, die zurzeit aber nicht in Betrieb ist, sowie je eine Unterkunft in Attika und Thessaloniki, mit je rund 25 Plätzen für Frauen mit ihren Kindern. Die Frauen profitieren von Beratungsangeboten, Sprachkursen, Hilfe bei der Arbeitssuche sowie für Angebote für ihre Kinder. Auch für diese Unterkunft sind wie für andere EKKA-Unterkünfte medizinische Abklärungen für die Zulassung notwendig. Bei akuter Gefährdung der betroffenen Frauen werden diese Abklärungen aber erst nach dem Eintritt in die Unterkunft gemacht (SEM 24.10.2022; vgl. IOM 12.1.2023, EKKA o.D.).Frauen mit einem internationalen Schutzstatus in Griechenland, die Opfer von Gewalt oder von Missbrauch wurden, haben Zugang zu den spezifisch für Opfer von Gewalt und Opfer von Missbrauch eingerichteten Unterkünften des National Centre for Social Solidarity (EKKA). Dabei gibt es eine Unterkunft für Notunterbringung, die zurzeit aber nicht in Betrieb ist, sowie je eine Unterkunft in Attika und Thessaloniki, mit je rund 25 Plätzen für Frauen mit ihren Kindern. Die Frauen profitieren von Beratungsangeboten, Sprachkursen, Hilfe bei der Arbeitssuche sowie für Angebote für ihre Kinder. Auch für diese Unterkunft sind wie für andere EKKA-Unterkünfte medizinische Abklärungen für die Zulassung notwendig. Bei akuter Gefährdung der betroffenen Frauen werden diese Abklärungen aber erst nach dem Eintritt in die Unterkunft gemacht (SEM 24.10.2022; vergleiche IOM 12.1.2023, EKKA o.D.). Die Organisation Safe Place International bietet in ihrer Unterkunft in Athen Flüchtlingen der LGBTQIA+ Gemeinschaft eine Unterkunft für maximal ein Jahr. Untergebracht werden können 52 Personen in 14 Wohngemeinschaften (SEM 24.10.2022). Für Personen mit psychischen Erkrankungen existierten 2018 rund 485 Wohneinrichtungen in griechischen Gemeinden, die seit ungefähr 20 Jahren in Betrieb sind und die im Rahmen der Psychargos-Reform des griechischen Psychiatriewesens eingerichtet wurden. Dabei wurden die wenigen großen Psychiatriespitäler aufgelöst und lokale Einrichtungen gegründet, die die Patienten behandeln. Diese Einrichtungen dienen der Unterbringung von Personen mit psychischen Erkrankungen, haben aber vor allem therapeutische Ziele: die Rehabilitation, Integration oder Reintegration in die Gesellschaft und das Arbeitsleben. 2018 erhielten rund 3.800 Personen mit psychischen Erkrankungen in solchen betreuten Wohnheimen, geschützten Wohneinrichtungen und betreuten Wohnungen Unterkunft, Pflege und Schutz (SEM 24.10.2022). Obdachlosenunterkünfte Für Obdachlose existieren nachts geöffnete Unterkünfte, Übergangswohnheime und unterstütze Wohnungen. Zuständig für Angebote für Obdachlose ist jeweils das Zentrum für soziale Dienste der entsprechenden Gemeinde. Im Winter werden je nach Witterungsverhältnissen gesetzlich vorgeschriebene zusätzliche Kälteschutzräume bereitgestellt. Ebenso waren im Hitzesommer 2022 in Athen tagsüber gekühlte Räume in Betrieb, um Schutz vor der Hitze zu verschaffen (SEM 24.10.2022). Darüber hinaus gibt es noch Tageszentren und staatliche Migrant Integration Centers (MIC). Migrantenorganisationen spielen eine wichtige Rolle als Anlaufstellen für ihre Landsleute und stellen Informationen bereit, bieten Dienstleistungen und Hilfe an (SEM 24.10.2022; vgl. IOM 12.1.2023, MGG o.D.). Darüber hinaus sind Straßensozialarbeiter verschiedener Institutionen (z. B. KYADA, Lighthouse Relief, Street Lawyering durch HumanRights 360 und Steps, Praksis) von hoher Bedeutung für den Kontakt zu und die Betreuung von Obdachlosen (SEM 24.10.2022). Für Obdachlose existieren nachts geöffnete Unterkünfte, Übergangswohnheime und unterstütze Wohnungen. Zuständig für Angebote für Obdachlose ist jeweils das Zentrum für soziale Dienste der entsprechenden Gemeinde. Im Winter werden je nach Witterungsverhältnissen gesetzlich vorgeschriebene zusätzliche Kälteschutzräume bereitgestellt. Ebenso waren im Hitzesommer 2022 in Athen tagsüber gekühlte Räume in Betrieb, um Schutz vor der Hitze zu verschaffen (SEM 24.10.2022). Darüber hinaus gibt es noch Tageszentren und staatliche Migrant Integration Centers (MIC). Migrantenorganisationen spielen eine wichtige Rolle als Anlaufstellen für ihre Landsleute und stellen Informationen bereit, bieten Dienstleistungen und Hilfe an (SEM 24.10.2022; vergleiche IOM 12.1.2023, MGG o.D.). Darüber hinaus sind Straßensozialarbeiter verschiedener Institutionen (z. B. KYADA, Lighthouse Relief, Street Lawyering durch HumanRights 360 und Steps, Praksis) von hoher Bedeutung für den Kontakt zu und die Betreuung von Obdachlosen (SEM 24.10.2022). Das National Centre for Social Solidarity (EKKA) des Ministeriums für Arbeit und Soziale Angelegenheiten bietet Unterkunft im Rentis Shelter für selbstständige Einzelpersonen, Paare, Familien, selbstständige Senioren und selbstständige Personen mit einer Behinderung ohne speziellen medizinischen Pflegebedarf, die obdachlos oder in unzureichenden Unterkünften leben, keine finanziellen Ressourcen, Besitz oder familiäre Beziehungen haben, um ihre Wohnbedürfnisse und lebenswichtigen Bedürfnisse zu decken und die einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind, auf der Straße schlafen zu müssen (SEM 24.10.2022). EKKA bietet zudem im Kareas Social Shelter vorübergehende Unterbringung für rund 50 Personen an. Ausgerichtet ist diese Unterbringung insbesondere auf selbstständig lebende Einzelpersonen, die obdachlos sind oder die aufgrund von Vulnerabilität in unsicheren Verhältnissen leben. Familien können unter gewissen Bedingungen zugelassen werden, sind aber aktuell nicht die Mehrheit der Bewohner der Unterkunft. Kareas bietet neben Unterkunft auch psychologische und administrative Unterstützung sowie Vermittlung und Begleitung für den Zugang zu z. B. Gesundheits-, Sozial- und Finanzleistungen für Flüchtlinge. Es können Personen mit psychischen und gesundheitlichen Problemen in Zusammenarbeit mit den Behörden auch in für sie geeignete Einrichtungen wie psychologische Einrichtungen oder Kliniken vermittelt werden (SEM 24.10.2022; vgl. EKKA o.D.).Das National Centre for Social Solidarity (EKKA) des Ministeriums für Arbeit und Soziale Angelegenheiten bietet Unterkunft im Rentis Shelter für selbstständige Einzelpersonen, Paare, Familien, selbstständige Senioren und selbstständige Personen mit einer Behinderung ohne speziellen medizinischen Pflegebedarf, die obdachlos oder in unzureichenden Unterkünften leben, keine finanziellen Ressourcen, Besitz oder familiäre Beziehungen haben, um ihre Wohnbedürfnisse und lebenswichtigen Bedürfnisse zu decken und die einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind, auf der Straße schlafen zu müssen (SEM 24.10.2022). EKKA bietet zudem im Kareas Social Shelter vorübergehende Unterbringung für rund 50 Personen an. Ausgerichtet ist diese Unterbringung insbesondere auf selbstständig lebende Einzelpersonen, die obdachlos sind oder die aufgrund von Vulnerabilität in unsicheren Verhältnissen leben. Familien können unter gewissen Bedingungen zugelassen werden, sind aber aktuell nicht die Mehrheit der Bewohner der Unterkunft. Kareas bietet neben Unterkunft auch psychologische und administrative Unterstützung sowie Vermittlung und Begleitung für den Zugang zu z. B. Gesundheits-, Sozial- und Finanzleistungen für Flüchtlinge. Es können Personen mit psychischen und gesundheitlichen Problemen in Zusammenarbeit mit den Behörden auch in für sie geeignete Einrichtungen wie psychologische Einrichtungen oder Kliniken vermittelt werden (SEM 24.10.2022; vergleiche EKKA o.D.). Die Stadtverwaltung von Athen bietet in ihrem Aufnahme- und Solidaritätszentrum von KYADA mehr als 300 Obdachlosen im Zentrum von Athen einen Schlafplatz. Zur Unterkunft gehören Angebote wie ein Tageszentrum, Waschgelegenheiten, Waschmaschinen, Internetzugang und Verpflegung. Dieses Zentrum steht allen legal in Griechenland lebenden Personen offen, die von Obdachlosigkeit betroffen sind. Nicht zugelassen sind lediglich Asylsuchende. Das Zentrum bietet in einem Hostel auch eine nicht spezifizierte Anzahl Plätze für einen längeren Aufenthalt mit dem Ziel der Reintegration in die Gesellschaft an, so auch in Zusammenarbeit mit dem Programm „Wohnen und Arbeiten für Obdachlose“ (SEM 24.10.2022; vgl. TM 16.5.2022).Die Stadtverwaltung von Athen bietet in ihrem Aufnahme- und Solidaritätszentrum von KYADA mehr als 300 Obdachlosen im Zentrum von Athen einen Schlafplatz. Zur Unterkunft gehören Angebote wie ein Tageszentrum, Waschgelegenheiten, Waschmaschinen, Internetzugang und Verpflegung. Dieses Zentrum steht allen legal in Griechenland lebenden Personen offen, die von Obdachlosigkeit betroffen sind. Nicht zugelassen sind lediglich Asylsuchende. Das Zentrum bietet in einem Hostel auch eine nicht spezifizierte Anzahl Plätze für einen längeren Aufenthalt mit dem Ziel der Reintegration in die Gesellschaft an, so auch in Zusammenarbeit mit dem Programm „Wohnen und Arbeiten für Obdachlose“ (SEM 24.10.2022; vergleiche TM 16.5.2022). Die Stadtverwaltung von Athen betreibt mit Hestia eine Obdachlosenunterkunft für bis zu 52 ältere Personen in Athen (SEM 24.10.2022). Die Gemeinde Athen bietet zwei neue Einrichtungen für obdachlose Drogenabhängige betrieben von der Organization Against Drugs (OKANA) mit bis zu 90 Schlafplätzen an (SEM 24.10.2022; vgl. OKANA o.D.). Die Gemeinde Athen bietet zwei neue Einrichtungen für obdachlose Drogenabhängige betrieben von der Organization Against Drugs (OKANA) mit bis zu 90 Schlafplätzen an (SEM 24.10.2022; vergleiche OKANA o.D.). Darüber hinaus können Personen mit internationalem Schutzstatus am Programm Wohnen und Arbeiten für Obdachlose teilnehmen. Zielgruppe des Programms sind Personen und Familien, die in Übergangsunterkünften und Wohnheimen für Obdachlose untergebracht sind, in ungeeigneten Unterkünften oder auf der Straße leben. Außerdem Frauen, die in Wohnheimen für Frauen, die Opfer von Gewalt wurden, untergebracht sind, Personen, die in Wohnheimen vermittelt durch Sozialämter leben sowie Personen, die in von sozialen Rehabilitationszentren zertifizierten Behandlungsprogrammen für abhängige Personen leben. Im Rahmen des zweijährigen Programms wird den Begünstigten ein Plan zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt erstellt und bei der Suche einer adäquaten und leistbaren Unterkunft geholfen, die sie nach Ablauf des Programms mit den dann zur Verfügung stehenden Sozialhilfeinstrumenten auch bezahlen können. Nach erfolgreichem Durchlaufen des zweijährigen Programms können Personen für weitere zwei Jahre Wohngeld beantragen (SEM 24.10.2022). Unterstützungsprogramme und Integrationsmaßnahmen Sprach- und Integrationskurse verschiedenster Anbieter wird etwa von GCR-Pyxida (www.gcr.gr/en/pyxida-multicultural-centre-en), NGO APOSTOLI (https://mkoapostoli.com/en/activities/education/greek-language-greek-zivilisation/) und dem griechischen Roten Kreuz (https://communityengagementhub.org/wp) sowie von IOM und deren Partnern im Rahmen des HELIOS-Programms angeboten (IOM 12.1.2023). Der vom Ministerium für Migration und Asyl angebotene „Helpdesk für soziale Integration“ unterstützt Personen mit internationalem Schutz bei der Beantwortung von zur sozialen Integration wie beispielsweise zu Griechisch-Sprachkursen, zu Arbeitsberatung, Wohnungssuche, Erteilung einer Steueridentifikationsnummer (ΑΦΜ, Sozialversicherungsnummer Nummer (AMKA) uvm. (IOM 12.1.2023; vgl. HR o.D.).Der vom Ministerium für Migration und Asyl angebotene „Helpdesk für soziale Integration“ unterstützt Personen mit internationalem Schutz bei der Beantwortung von zur sozialen Integration wie beispielsweise zu Griechisch-Sprachkursen, zu Arbeitsberatung, Wohnungssuche, Erteilung einer Steueridentifikationsnummer (ΑΦΜ, Sozialversicherungsnummer Nummer (AMKA) uvm. (IOM 12.1.2023; vergleiche HR o.D.). Die Organisation für Sozialleistungen (OPEKA) bietet Sozialleistungen für Personen mit internationalem Schutz. Weitere Einzelheiten sind unter folgenden Internet-Adressen abrufbar: https://opeka.gr, https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1112&intPageId=4560&langId=de (IOM 12.1.2023). Auch die tägliche Lebenshaltung stellt viele Schutzberechtigte vor große Probleme. Da sie griechischen Staatsbürgern gleichgestellt sind, gibt es von offizieller Seite kaum Unterstützung. Einige NGOs in Athen (wie etwa KHORA, Network for Refugees, Hope Cafe etc.) stellen kostenlos Essen zur Verfügung. Einige Gemeinden in Griechenland bieten anerkannten Schutzberechtigten auf freiwilliger Basis bzw. mittels Abkommen mit der griechischen Regierung monatliche Unterstützung für Essenszuteilungen an (nur Essen, kein Geld). Voraussetzungen hierfür sind das Vorliegen von RPC, AMKA-Nummer, Steuernummer, Bankkonto, Mietvertrag und Telefonvertrag für eine gültige SIM-Karte. Diese Voraussetzungen sind mit bürokratischem und zeitlichem Aufwand verbunden. Somit kommen nur sehr wenige Berechtigte in den Genuss derartiger Unterstützungsleistungen (VB 7.4.2022). Medizinische Versorgung Schutzberechtigte haben grundsätzlich in gleichem Maße Zugang zu medizinischer Versorgung wie griechische Staatsangehörige. Trotz grundsätzlich günstiger rechtlicher Rahmenbedingungen wird der tatsächliche Zugang zu Gesundheitsdiensten in der Praxis durch einen erheblichen Mangel an Ressourcen und Kapazitäten sowohl für Ausländer als auch für die einheimische Bevölkerung behindert. Dieser Mangel ist auf die Sparpolitik und im Fall von fremdsprachigen Personen auf das Fehlen geeigneter Kulturmittler zurückzuführen (AIDA 5.2022; vgl. RSA/Pro Asyl 3.2022).Schutzberechtigte haben grundsätzlich in gleichem Maße Zugang zu medizinischer Versorgung wie griechische Staatsangehörige. Trotz grundsätzlich günstiger rechtlicher Rahmenbedingungen wird der tatsächliche Zugang zu Gesundheitsdiensten in der Praxis durch einen erheblichen Mangel an Ressourcen und Kapazitäten sowohl für Ausländer als auch für die einheimische Bevölkerung behindert. Dieser Mangel ist auf die Sparpolitik und im Fall von fremdsprachigen Personen auf das Fehlen geeigneter Kulturmittler zurückzuführen (AIDA 5.2022; vergleiche RSA/Pro Asyl 3.2022). Darüber hinaus bestehen administrative Hindernisse bei der Erteilung der Sozialversicherungsnummer (AMKA). Wer über keine Sozialversicherungsnummer verfügt, hat im Krankheitsfall keinen Zugang zur öffentlichen Gesundheitsversorgung. Ärztliche Untersuchungen und Behandlung sowie Medikamente müssen privat bezahlt werden. Seit März 2022 können selbstständig tätige Ärzte auch Personen ohne AMKA keine Medikamente oder Behandlungen mehr verschreiben, dies ist nur noch Ärzten aus öffentlichen Gesundheitseinrichtungen und in Aufnahmezentren möglich (AIDA 5.2022; vgl. RSA/Pro Asyl 3.2022, UNHCR o.D.b).Darüber hinaus bestehen administrative Hindernisse bei der Erteilung der Sozialversicherungsnummer (AMKA). Wer über keine Sozialversicherungsnummer verfügt, hat im Krankheitsfall keinen Zugang zur öffentlichen Gesundheitsversorgung. Ärztliche Untersuchungen und Behandlung sowie Medikamente müssen privat bezahlt werden. Seit März 2022 können selbstständig tätige Ärzte auch Personen ohne AMKA keine Medikamente oder Behandlungen mehr verschreiben, dies ist nur noch Ärzten aus öffentlichen Gesundheitseinrichtungen und in Aufnahmezentren möglich (AIDA 5.2022; vergleiche RSA/Pro Asyl 3.2022, UNHCR o.D.b). Die Wartefrist in einer öffentlichen Gesundheitseinrichtung (Krankenhäuser oder medizinische Zentren) variiert zwischen mehreren Wochen und mehreren Monaten je nach medizinischem Fachgebiet oder der erforderlichen medizinischen Untersuchung, die auf die massiven Einsparungen am Gesundheitspersonal in den Jahren der Wirtschaftskrise zurückzuführen sind. Neben den staatlichen Angeboten gibt es noch von NGOs (z. B. PRAKSIS, Doctors of the World, Medecins Sans Frontieres, Hellenisches Rotes Kreuz, Solidarity Now) betriebene medizinische Zentren und Polikliniken, die unter anderem für Schutzberechtigte medizinische Leistungen anbieten (UNHCR o.D.b; vgl. AI 4.2020).Die Wartefrist in einer öffentlichen Gesundheitseinrichtung (Krankenhäuser oder medizinische Zentren) variiert zwischen mehreren Wochen und mehreren Monaten je nach medizinischem Fachgebiet oder der erforderlichen medizinischen Untersuchung, die auf die massiven Einsparungen am Gesundheitspersonal in den Jahren der Wirtschaftskrise zurückzuführen sind. Neben den staatlichen Angeboten gibt es noch von NGOs (z. B. PRAKSIS, Doctors of the World, Medecins Sans Frontieres, Hellenisches Rotes Kreuz, Solidarity Now) betriebene medizinische Zentren und Polikliniken, die unter anderem für Schutzberechtigte medizinische Leistungen anbieten (UNHCR o.D.b; vergleiche AI 4.2020). Betreffend der COVID-19-Impfung kann Berichten zufolge davon ausgegangen werden, dass Personen mit internationalem Schutzstatus ebenso wie griechische Staatsbürger Anspruch auf die Impfungen haben, sofern sie eine Sozialversicherungsnummer (AMKA) haben und im griechischen Steuererklärungssystem (TAXISNET) registriert sind (AIDA 5.2022; vgl. UNHCR o.D.b).Betreffend der COVID-19-Impfung kann Berichten zufolge davon ausgegangen werden, dass Personen mit internationalem Schutzstatus ebenso wie griechische Staatsbürger Anspruch auf die Impfungen haben, sofern sie eine Sozialversicherungsnummer (AMKA) haben und im griechischen Steuererklärungssystem (TAXISNET) registriert sind (AIDA 5.2022; vergleiche UNHCR o.D.b). Psychologische und psychiatrische Angebote für Asylsuchende und Schutzberechtigte fehlen gänzlich. Dies wurde im März 2021 auch von der Kommission für mentale Gesundheit des Gesundheitsministeriums bemängelt. Es existieren keine speziellen Behandlungsmöglichkeiten für Folteropfer (SFH 3.8.2022). Laut geltender Gesetzgebung sind alle öffentlichen medizinischen Einrichtungen verpflichtet, in Notfällen auch ohne Vorlage einer Sozialversicherungsnummer (AMKA) oder einer PAAYPA kostenlos medizinische Erstversorgung zu leisten und die erforderlichen Medikamente abzugeben (refugee.info 11.4.2022). Für den Bezug von Medikamenten ist ein Rezept eines Arztes einer öffentlichen Gesundheitseinrichtung erforderlich. Rezepte werden über das Online-Portal https://www.e-prescription.gr elektronisch ausgestellt und können unter Angabe der AMKA dann in jeder Apotheke eingelöst werden (AI 4.2020). Handgeschriebene Rezepte werden nur von Sozialapotheken entgegengenommen. Ohne AMKA können Rezepte in der Krankenhausapotheke jenes Spitals, wo der betreffende Arzt praktiziert, eingelöst werden (UNHCR 4.3.2021). Die Kosten für verschreibungsfreie Medikamente müssen zur Gänze vom Patienten getragen werden; für verschreibungspflichtige Medikamente sind entsprechende Zuzahlungen erforderlich (WHO 2018). Bildung Erwachsene Schutzberechtigte haben unter denselben Bedingungen das Recht auf Zugang zum Bildungssystem und zu Ausbildungsprogrammen wie legal aufhältige Drittstaatsangehörige. Von Universitäten, Organisationen der Zivilgesellschaft und Berufsbildungszentren wird eine Reihe von Griechisch-Kursen für die Berufsausbildung angeboten. Laut UNHCR profitieren die meisten Flüchtlinge jedoch nicht von solchen Sprachkursen und Integrationsprogrammen. Ein vom Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) finanziertes Pilotprogramm für Griechisch-Kurse wurde in das HELIOS-Projekt aufgenommen. Außerdem organisiert die Stadtverwaltung von Athen regelmäßig Griechisch- und IT-Kurse für Flüchtlinge (AIDA 5.2022). Darüber hinaus gibt es die sogenannten Schulen der zweiten Chance, die ursprünglich für die Reintegration in die Schule von griechischen Schulverweigerern konzipiert wurden (CoE-ECRI 29.9.2022). Minderjährige, die internationalen Schutz genießen, sind verpflichtet, die Schulen der Primär- und Sekundarstufe des öffentlichen Bildungssystems wie Staatsangehörige zu besuchen. Die Zahl der Kinder mit internationalem Schutzstatus, die an einer formalen Ausbildung teilnehmen, ist nicht bekannt (AIDA 5.2022). Für Minderjährige gibt es diverse Unterstützungsmaßnahmen (z. B. Sprachunterricht, Vorbereitungs- und Förderklassen, Bildungsbeauftragte für Flüchtlinge usw.), um deren Integration ins griechische Bildungssystem zu erleichtern (CoE-ECRI 29.9.2022). Sozialleistungen Schutzberechtigte haben rechtlich unter den gleichen Bedingungen Zugang zu Sozialleistungen wie griechische Bürger (SEM 24.10.2022; vgl. AIDA 5.2022). Allerdings bestehen in der Praxis Schwierigkeiten beim Zugang zu Sozialleistungen, die vor allem auf bürokratische Hürden zurückzuführen sind. Dokumente wie Familienstandsurkunden, Geburtsurkunden oder Diplome können oft von den Schutzberechtigten nicht beigebracht werden. Zudem wird sogar berichtet, dass einzelne Beamte sich weigern, die vorgesehenen Leistungen zu gewähren, was wiederum dem Grundsatz der Gleichbehandlung nach griechischem und EU-Recht widerspricht (AIDA 5.2022; vgl. IRC 9.2022).Schutzberechtigte haben rechtlich unter den gleichen Bedingungen Zugang zu Sozialleistungen wie griechische Bürger (SEM 24.10.2022; vergleiche AIDA 5.2022). Allerdings bestehen in der Praxis Schwierigkeiten beim Zugang zu Sozialleistungen, die vor allem auf bürokratische Hürden zurückzuführen sind. Dokumente wie Familienstandsurkunden, Geburtsurkunden oder Diplome können oft von den Schutzberechtigten nicht beigebracht werden. Zudem wird sogar berichtet, dass einzelne Beamte sich weigern, die vorgesehenen Leistungen zu gewähren, was wiederum dem Grundsatz der Gleichbehandlung nach griechischem und EU-Recht widerspricht (AIDA 5.2022; vergleiche IRC 9.2022). Das garantierte Mindesteinkommen (EEE) ist die einzige beitragsunabhängige staatliche Sozialleistung, abgesehen von der Unterstützungsleistung für Menschen mit Behinderung, die keine Bedingungen bezüglich der Länge des vorangegangenen legalen und dauerhaften Aufenthaltes in Griechenland stellt. Für den Antrag müssen diverse Unterlagen eingereicht werden. Das EEE bietet neben der finanziellen Einkommensunterstützung berufliche Integration (Teilnahme an Berufsbildungs-, Arbeits- und Bildungsprogrammen) und soziale Dienstleistungen (je nach Bedürfnis kostenlose medizinische Versorgung für Nichtversicherte, Überweisung und Integration in Strukturen und Dienste der sozialen Betreuung, Einbeziehung in Programme und soziale Strukturen zur Armutsbekämpfung sowie die Abgabe von Lebensmitteln und materiellen Gütern. Für EEE-Begünstigte gilt ein Sozialtarif für die Elektrizitäts- und Wasserversorgung und ein Sozialtarif der Gemeinden und kommunalen Unternehmen). Es werden Beiträge von maximal 200 Euro pro Monat für Einpersonenhaushalte mit schrittweisen Erhöhungen je nach Zusammensetzung des Haushaltes bezahlt. Maximal beträgt das EEE monatlich 900 Euro pro Haushalt (SEM 24.10.2022; vgl. AIDA 5.2022).Das garantierte Mindesteinkommen (EEE) ist die einzige beitragsunabhängige staatliche Sozialleistung, abgesehen von der Unterstützungsleistung für Menschen mit Behinderung, die keine Bedingungen bezüglich der Länge des vorangegangenen legalen und dauerhaften Aufenthaltes in Griechenland stellt. Für den Antrag müssen diverse Unterlagen eingereicht werden. Das EEE bietet neben der finanziellen Einkommensunterstützung berufliche Integration (Teilnahme an Berufsbildungs-, Arbeits- und Bildungsprogrammen) und soziale Dienstleistungen (je nach Bedürfnis kostenlose medizinische Versorgung für Nichtversicherte, Überweisung und Integration in Strukturen und Dienste der sozialen Betreuung, Einbeziehung in Programme und soziale Strukturen zur Armutsbekämpfung sowie die Abgabe von Lebensmitteln und materiellen Gütern. Für EEE-Begünstigte gilt ein Sozialtarif für die Elektrizitäts- und Wasserversorgung und ein Sozialtarif der Gemeinden und kommunalen Unternehmen). Es werden Beiträge von maximal 200 Euro pro Monat für Einpersonenhaushalte mit schrittweisen Erhöhungen je nach Zusammensetzung des Haushaltes bezahlt. Maximal beträgt das EEE monatlich 900 Euro pro Haushalt (SEM 24.10.2022; vergleiche AIDA 5.2022). Neben den staatlichen Angeboten für Bezieher des garantierten Mindesteinkommens (EEE) über den Europäischen Hilfefonds für bedürftige Personen (TEBA) existieren Angebote verschiedener Organisation für Grundversorgung, darunter Angebote wie kostenlose Mahlzeiten, Abgabe von Nahrungsmitteln, Kleidung, Babybedarf, Duschmöglichkeiten, Wäsche zu waschen, sowie beheizte Räume für Obdachlose im Winter (SEM 24.10.2022). Die Leistung des EEE steht auch Obdachlosen offen, sofern sie als solche beim Sozialdienst der Gemeinde registriert sind. Personen, die im Programm „Wohnen und Arbeiten für Obdachlose“ integriert sind und keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, werden auf Antrag automatisch für das EEE zugelassen (SEM 24.10.2022). Die weiteren beitragsunabhängigen staatlichen Sozialleistungen (einmalige Geburtshilfe, Kinderzulagen, staatliche Wohnbeihilfe, Sozialleistungen für Personen über 65 Jahre, Programm „Wohnen und Arbeiten für Obdachlose“) verlangen einen legalen und dauerhaften Aufenthalt von mehreren Jahren (SEM 24.10.2022; vgl. AIDA 5.2022).Die weiteren beitragsunabhängigen staatlichen Sozialleistungen (einmalige Geburtshilfe, Kinderzulagen, staatliche Wohnbeihilfe, Sozialleistungen für Personen über 65 Jahre, Programm „Wohnen und Arbeiten für Obdachlose“) verlangen einen legalen und dauerhaften Aufenthalt von mehreren Jahren (SEM 24.10.2022; vergleiche AIDA 5.2022). Zugang zum Arbeitsmarkt Schutzberechtigte und deren Familienangehörige mit gültiger Aufenthaltserlaubnis haben unter denselben Bedingungen wie griechische Staatsangehörige Zugang zu einer Beschäftigung im Angestelltenverhältnis, zur Erbringung von Dienstleistungen oder Arbeit sowie das Recht, eine selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit auszuüben. Wichtig für eine legale Beschäftigung ist der Nachweis einer gültigen Aufenthaltserlaubnis (ADET). Allenfalls ist darauf zu achten, dass diese rechtzeitig verlängert wird. Darüber hinaus wird für eine legale Anstellung eine Steueridentifikationsnummer (AFM) sowie eine Sozialversicherungsnummer (AMKA) benötigt. Eine Arbeitserlaubnis („work permit“) ist nach einer Gesetzesänderung nicht mehr notwendig (UNHCR o.D.c; vgl. AIDA 5.2022).Schutzberechtigte und deren Familienangehörige mit gültiger Aufenthaltserlaubnis haben unter denselben Bedingungen wie griechische Staatsangehörige Zugang zu einer Beschäftigung im Angestelltenverhältnis, zur Erbringung von Dienstleistungen oder Arbeit sowie das Recht, eine selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit auszuüben. Wichtig für eine legale Beschäftigung ist der Nachweis einer gültigen Aufenthaltserlaubnis (ADET). Allenfalls ist darauf zu achten, dass diese rechtzeitig verlängert wird. Darüber hinaus wird für eine legale Anstellung eine Steueridentifikationsnummer (AFM) sowie eine Sozialversicherungsnummer (AMKA) benötigt. Eine Arbeitserlaubnis („work permit“) ist nach einer Gesetzesänderung nicht mehr notwendig (UNHCR o.D.c; vergleiche AIDA 5.2022). Eine weitere Voraussetzung beim Zugang zum Arbeitsmarkt ist ein gemeldeter Wohnsitz. Wenn der Schutzberechtigte in einer offenen Unterkunft, einer Wohnung oder einer Aufnahmeeinrichtung einer NGO oder eines anderen Akteurs wie z. B. einer Gemeinde wohnt, kann er von der die Unterkunft verwaltenden Stelle eine Bescheinigung zum Nachweis der Adresse anfordern. Bei Beherbergung durch eine griechische Person oder einen anderen Migranten oder anerkannten Flüchtling muss der Schutzberechtigte von eben dieser Person eine offizielle, schriftliche Beherbergungsbestätigung vorlegen, die zudem die Steuernummer und die in einem Bürgerzentrum beglaubigte Unterschrift des Unterkunftsgebers enthält. Außerdem muss der Vermieter nachweisen können, dass er selbst Eigentümer oder Mieter der bewohnten Immobilie ist (UNHCR o.D.c). Ein zusätzliches Kriterium ist das Vorliegen einer Sozialversicherungsnummer (AMKA). Diese ist auch erforderlich, um versichert zu sein und von den Sozialversicherungsbestimmungen für Arbeitsunfall, Mutterschaft, Krankheit, Behinderung, Arbeitslosigkeit und Familienpflichten zu profitieren. Die ΑΜΚΑ sichert die Rechte des Schutzberechtigten in Bezug auf Arbeit und Rente und erleichtert auch den Zugang zu Krankenhaus- und pharmazeutischer Versorgung. Den Antrag auf eine AMKA kann in einem AMKA-Büro der Sozialversicherungsanstalt oder in einem Bürgerservicezentrum (KEP) gestellt werden. An manchen Orten wird die AMKA schnell an Asylbewerber vergeben, an anderen Orten verlangen die Behörden zusätzliche Unterlagen (UNHCR o.D.c). Offiziellen Statistiken zufolge waren im Jahr 2020 16,3 % der Griechen und 29,1 % der Personen mit Migrationshintergrund außerhalb der Europäischen Union arbeitslos. Schutzsuchende können ab sechs Monaten nach Einbringung eines Asylantrags eine Beschäftigung nachgehen. IOM führt eine Kompetenzanalyse durch und hilft dabei, die Betroffenen mit potenziellen Arbeitgebern zu vernetzen (CoE-ECRI 29.9.2022). Berichten zufolge finden Schutzberechtigte in der Regel über ihre sozialen Netzwerke Arbeit, auch wenn staatliche Unterstützung verfügbar ist (EUAA 2022). In Regionen, in denen die lokale Wirtschaft auf dem Tourismus oder der Landwirtschaft basiert, herrscht oft ein Arbeitskräftemangel, sodass Flüchtlinge gute Chancen haben, in diesen Bereichen eine Beschäftigung zu finden (CoE-ECRI 29.9.2022). Jedoch verhindern hohe Arbeitslosenquoten und Wettbewerb mit griechischsprachigen Arbeitnehmern die Integration der Schutzberechtigten in den Arbeitsmarkt. Drittstaatsangehörige sind in den einschlägigen statistischen Daten zur Arbeitslosigkeit nach wie vor überrepräsentiert. Am größten sind die Chancen, Arbeit in der Schattenwirtschaft zu finden. Dies verwehrt den Schutzberechtigten aber den Zugang zu sozialer Sicherheit und setzt sie einer noch größeren Unsicherheit und Gefährdung aus. Die überwiegende Mehrheit der Personen, die internationalen Schutz erhalten, ist daher zur Deckung ihrer Grundbedürfnisse auf die Verteilung von Nahrungsmitteln, anderen Gütern und finanzielle Unterstützung angewiesen (AIDA 5.2022). Gesetzesänderungen (Dezember 2023) Die Gesetzesänderungen vom Dezember 2023 betreffen ausdrücklich nur Asylwerber bzw. illegal aufhältige Migranten in Griechenland, auf Personen mit einem Schutzstatus in Griechenland haben diese keine Auswirkungen (VB 21.6.2024; vgl. S&A 3.1.2024, Law 5078 20.12.2023).Die Gesetzesänderungen vom Dezember 2023 betreffen ausdrücklich nur Asylwerber bzw. illegal aufhältige Migranten in Griechenland, auf Personen mit einem Schutzstatus in Griechenland haben diese keine Auswirkungen (VB 21.6.2024; vergleiche S&A 3.1.2024, Law 5078 20.12.2023). 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  1. Stock), 10682, Athen (Stadium-Omonia-Plaka Handelsdreieck) Tel: +30 210 5126300Whatsapp / Viber: +306934724893, Tel: +30 210 5126300, Whatsapp / Viber: +306934724893 E-Mail: mf@redcross.gr , E-Mail: mf@redcross.gr Webseite:, Webseite: https://hrcmfcAthen.com/where-you-will-find-us/?lang=en Informationshotline in 12 Sprachen: ● Beratung bei der Suche nach Familienangehörigen, ● Übersetzungs- und Dolmetscherdienste, ● Mediation und Hilfestellung bei der Kommunikation mit Behörden, ● Unterstützung bei Unterbringung,Bargeldunterstützung Unterstützung bei Unterbringung,, Bargeldunterstützung Notunterkünfte und Tageszentren für Obdachlose Letzte Änderung: 13.06.2024 Notunterkünfte für Obdachlose MDM Übernachtungsstelle für Obdachlose (Médecins du Monde Homeless Night Shelter) Adresse:, Adresse: Alikarnassou 49, Platonos Academy, 104 41, Athen Tel:, Tel: +30 2105246920 +30 2103213150 Die Anmeldung kann elektronisch per E-Mail eingereicht werden: pss.nightshelter@mdmgreece.gr, Die Anmeldung kann elektronisch per E-Mail eingereicht werden: pss.nightshelter@mdmgreece.gr Webseite:, Webseite: https://www.mdmgreece.gr/en/action/night-shelter/ Sprachen: Griechisch, Englisch Dienstleistungen:, Dienstleistungen: ● Übernachtung, ● Duschmöglichkeit, ● Waschmöglichkeit, ● Essen, ● psychosoziale Unterstützung, ● medizinische Hilfe, ● soziale Integrationsdienste 'Relief' Notunterkunft für Obdachlose des Hilfswerks der Stadtverwaltung Piräus (KODEP) Adresse:, Adresse: Zosimadon 11 & El.Venizelou, 18531, Piraeus Tel: +30 210 4101753 / 756, Tel: +30 210 4101753 / 756 E-Mail:, E-Mail: info@kodep.gr socialservices@kodep.gr logistirio@kodep.gr Webseite:, Webseite: https://kodep.gr/en/short-term-shelter-for-the-homeless-of-piraeus-relief/ Dienstleistungen: ● Unterkunft, ● Bereitstellung von Hygieneartikeln und Kleidung, ● Halbpension, ● Beratung und psychosoziale Unterstützung, ● Sozialfürsorge Karea Social Shelter by EKKA Die Adresse der Einrichtung konnte nicht in Erfahrung gebracht werden., Die Adresse der Einrichtung konnte nicht in Erfahrung gebracht werden. Hierbei handelt es sich um die Adresse der Zentrale: 135 Vassilissis Sofias av. & Zaharof, 115 21, Athen E-Mail: epikoinonia@ekka.org.gr , E-Mail: epikoinonia@ekka.org.gr Webseite:, Webseite: https://ekka.org.gr/index.php/en/domes-ypiresies-en/ksenones-en Das Ziel des Karea Shelter als temporäre Unterbringungseinrichtung ist es, einen angemessenen Ort zur Deckung der Grundbedürfnisse (Lebensmittel, Hygiene) und zur psychosozialen Unterstützung für Personen zu schaffen, die über keine grundlegenden Mittel zum Überleben und keine finanziellen und sozialen Ressourcen verfügen bzw. besonders gefährdet sind. Dienstleistungen:, Dienstleistungen: ● Sozialdienste, ● Unterstützung bei medizinischen Angelegenheiten, ● Verpflegung, ● Waschmöglichkeit, ● Ausgabe von Kleidung und Hygieneartikel Notunterkünfte und Tageszentren für Obdachlose Aufnahme- und Solidaritätszentrum der Stadt Athen (KYADA) – Zentrum für Obdachlose (City of Athen Reception and Solidarity Center (KYADA) – Integrated Homeless Center) Die Adresse der einzelnen Einrichtungen konnten nicht in Erfahrung gebracht werden. Hierbei handelt es sich um die Adresse der Zentrale:, Die Adresse der einzelnen Einrichtungen konnten nicht in Erfahrung gebracht werden. Hierbei handelt es sich um die Adresse der Zentrale: Peiraios 35, 10552, Athen Tel:, Tel: +30 210 5246 515-6 +30 210 5246 515 +30 210 5246 516 E-Mail: seckyada@Athen.gr , E-Mail: seckyada@Athen.gr Webseite:, Webseite: Nähere Informationen über die einzelnen Einheiten sind unter den folgenden Links zu finden: Zentrum für Obdachlose (auf dem Vathi Square), Zentrum für Obdachlose (auf dem Vathi Square) https://kyada-Athen.gr/en/integrated-homeless-centre/ Übernachtung im Schlafsaal, Übernachtung im Schlafsaal https://kyada-Athen.gr/en/dormitory/ Wohnheim, Wohnheim https://kyada-Athen.gr/en/hostel/ Tageszentrum, Tageszentrum https://kyada-Athen.gr/en/day-center/ Dienstleistungen: ● Das Zentrum besteht aus einem Schlafsaal, einem Wohnheim und einem Tageszentrum. ● Hier werden Unterkunft, Verpflegung, psychologische und medizinische Betreuung angeboten. ● Die soziale Reintegration wird durch eine Vielzahl von spezifischen Angeboten gefördert. UNESCO Übernachtungsstelle und Tageszentrum Nikaia (UNESCO Night Shelter and Day-Center Nikaia) Adresse:, Adresse: Kotioron 35, Nikaia, 18454, Nikaia Tel:, Tel: +30 2130298396 +30 2168001357 +30 2168001358 +30 6951798199 Nach Terminvereinbarung, Nach Terminvereinbarung E-Mail: unescop.dominikeas@yahoo.gr , E-Mail: unescop.dominikeas@yahoo.gr Webseite:, Webseite: https://www.unescopireas.gr/index.php/en/ Sprachen: Griechisch, Englisch, Französisch Dienstleistungen:, Dienstleistungen: ● Übernachtung, ● Essen, ● Duschmöglichkeit, ● Waschmöglichkeit, ● psychosoziale Unterstützung, ● Jobberatung, ● soziale Integrationsdienste, ● Weiterleitung an Krankenhäuser und Suchtberatung UNESCO Übernachtungsstelle und Tageszentrum Piraeus (UNESCO Night Shelter and Day-Center Piraeus) Adresse:, Adresse: Mykalis 51, Piraeus, 18540, Piraeus Tel:, Tel: +30 2104224193 +30 2104122037 +30 2168003076 Nach Terminvereinbarung, Nach Terminvereinbarung E-Mail:, E-Mail: unescop.domipirea@yahoo.gr Webseite:, Webseite: https://www.unescopireas.gr/index.php/en/ Sprachen: Griechisch, Englisch Dienstleistungen:, Dienstleistungen: ● Übernachtung, ● Essen, ● Duschmöglichkeit, ● Waschmöglichkeit, ● psychosoziale Unterstützung, ● Jobberatung, ● soziale Integrationsdienste, ● Weiterleitung an Krankenhäuser und Suchtberatung, Tageszentren für Obdachlose Praksis Offenes Tageszentrum für Obdachlose in Athen (Praksis Open Day Center for Homeless in Athen) Adresse:, Adresse: Deligiorgi 26-28, Metaxourgeio, 10437, Athen Tel: +30 2105244574, Tel: +30 2105244574 Von Montag bis Freitag zwischen 08.00 und 20.00, Von Montag bis Freitag zwischen 08.00 und 20.00 E-Mail: s.bouga@praksis.gr , E-Mail: s.bouga@praksis.gr Webseite:, Webseite: https://praksis.gr/akha/ https://praksis.gr/cms/files/2021/02/AKHA-EN.pdf Sprachen: Griechisch, Englisch (alle Wochentage), Farsi (dienstags und donnerstags) Dienstleistungen:, Dienstleistungen: ● Duschmöglichkeit, ● Waschmöglichkeit, ● Essen (auf Spendebasis), ● medizinische Grundversorgung, ● Café-Raum, ● Jobberatung, ● Weiterleitung an die Sozialdienste und öffentlich medizinische Dienste Praksis Offenes Tageszentrum für Obdachlose in Piraeus (Praksis Open Day Center for Homeless in Piraeus) Adresse:, Adresse: Zosimadon 44, 18531, Piraeus Tel: +30 6985866432, Tel: +30 6985866432 Webseite:, Webseite: https://praksis.gr/akha/ Von Montag bis Freitag zwischen 09.00 und 17.00, Von Montag bis Freitag zwischen 09.00 und 17.00 Sprachen: Griechisch, Englisch Dienstleistungen:, Dienstleistungen: ● Duschmöglichkeit, ● Waschmöglichkeit, ● Essen (auf Spendebasis), ● medizinische Grundversorgung, ● Café-Raum, ● Jobberatung, ● Weiterleitung an die Sozialdienste und öffentlich medizinische Dienste Wave Thessaloniki Jeden Tag und das ganze Jahr über geöffnet, Jeden Tag und das ganze Jahr über geöffnet E-Mail:, E-Mail: info@wave-thessaloniki.com Webseite:, Webseite: https://wave-thessaloniki.com/ Facebook:https://www.facebook.com/WaveThessaloniki/, Facebook:, https://www.facebook.com/WaveThessaloniki/ Dienstleistungen: ● Grundversorgung für Obdachlose in Thessaloniki ● Warme Mahlzeiten, ● Informationen, ● Weiterleitung an medizinische und juristische Einrichtungen, ● Hygienekits, ● Verteilung von Kleidung, Schuhe, Decken, Schlafsäcke, ● grundlegende Dusch- und Wäscheservices Youth Center (für 16-25-jährige) Adresse:, Adresse: Tzortz 26, 126 82, Athen (Nähe Kaniggos Platz,
  2. Stock) Tel:, Tel: +30 210 8256749 +30 211 118 1966 Montag bis Freitag von 11.00-17.00, Montag bis Freitag von 11.00-17.00 E-Mail: info@velosyouth.org , E-Mail: info@velosyouth.org Website: https://velosyouth.org/, Website: https://velosyouth.org/ Facebook:, Facebook: https://www.facebook.com/velosyouthAthen/ Dienstleistungen: ● Safe Space (Dusch- und Wäscheservice, Wifi / Computer-Zugang, Essen), ● Psychosoziale Unterstützung (Sozialdienst), ● Rechtsberatung, ● Integrationsmaßnahmen (Job-Beratung, Lebensunterhalt), ● Wohnintegrationsprogramm, ● Kulturelle Mediation, ● Workshops Von NGOs betriebene Unterbringungsmöglichkeiten Mazi E-Mail: mazihousingproject@gmail.com , E-Mail: mazihousingproject@gmail.com Webseite: https://mazihousingproject.org/ , Webseite: https://mazihousingproject.org/ Facebook: https://www.facebook.com/mazihousingproject/ , Facebook: https://www.facebook.com/mazihousingproject/ Mazi ist ein Wohnprojekt, das sich seit 2020 mit den Problemen der Obdachlosigkeit und der fehlenden sozialen Versorgung in Athen befasst. Das Programm bietet Wohnraum für alleinstehende Männer ab 18 Jahren, insbesondere für obdachlose Asylwerber, Flüchtlinge und Migranten. Neben Unterkunft und Verpflegung werden psychosoziale Unterstützung, Bilduns- und Beschäftigungsmöglichkeiten angeboten, mit dem Ziel, dass die Bewohner am Ende des einjährigen Programms unabhängig werden und in die griechische Gesellschaft integriert werden können. The Orange House Aus Sicherheitsgründen wird der Standort der NGO online nicht veröffentlicht., Aus Sicherheitsgründen wird der Standort der NGO online nicht veröffentlicht. Tel: +30 6940671666, Tel: +30 6940671666 E-Mail: contact@zaatarngo.org , E-Mail: contact@zaatarngo.org Webseite:, Webseite: http://zaatarngo.org/ The Orange House betrieben von der griechischen NGO ZAATAR stellt ein Haus für Flüchtlinge in Athen zur Verfügung. Dort wird medizinische, psychosoziale Unterstützung, Sprachkurse sowie Arbeitsvermittlung geleistet und ein Mentoren-Programm für unbegleitete minderjährige Flüchtlingskinder organisiert. Es stehen auch Unterkünfte und Beratungsangebote für vulnerable Flüchtlinge u. a. für LGBT-Flüchtlinge zur Verfügung. Darüber hinaus betreibt die Organisation das Restaurant namens Tastes of Damascus, in dem Trainings und Jobs für Asylwerber und Flüchtlinge angeboten werden. Society for the Care of Minors Adresse:, Adresse: 48, Isavron St. Exarchia, 11475Athen E-Mail: info@sma-Athen , E-Mail: info@sma-Athen Webseite:, Webseite: https://www.sma-Athen.org/en/about.html Die Vereinigung Society for the Care of Minors besteht seit über 90 Jahren, ursprünglich für unbegleitete minderjährige Flüchtlingskinder aus Kleinasien nach dem griechisch-türkischen Krieg
  3. Sie betreut jetzt ein Heim für unbegleitete minderjährige Kinder und ein Heim für junge Erwachsene im Alter von 18 bis 23 Jahre in Athen. Perichoresis Adresse:, Adresse: 38 Nikomideias, 601 33, Katerini, Tel: +302351029927, Tel: +302351029927 E-Mail: info@perichoresis.ngo , E-Mail: info@perichoresis.ngo Webseite: www.perichoresis.ngo, Webseite: www.perichoresis.ngo Webseite der Synode der Evangelischen Kirche in Griechenland: www.gec.gr, Webseite der Synode der Evangelischen Kirche in Griechenland: www.gec.gr E-Mail: synod@gec.gr Perichoresis begann seine Aktivitäten zur Unterstützung von Geflüchteten im Oktober 2016, wobei sich die Organisation in Fortsetzung der Arbeit der Griechisch Evangelischen Kirche in Katerini etablierte, die seit 2012 im Zuge der Wirtschaftskrise im Land hilfsbedürftige Griechen unterstützte. Perichoresis ist heute im Bereich Unterbringung von Flüchtlingen tätig und mietet in Katerini Wohnungen mit Unterstützung der Diakonie Katastrophenhilfe und UNHCR an. Die Zielgruppe, vornehmlich vulnerable Menschen aus dem Mittleren Osten sowie lokale Familien in Not, erhalten zudem Essen, psychosoziale Unterstützung, Rechtsberatung und Sprachunterricht etc. Die Aktivitäten von Perichoresis stehen unter der Schirmherrschaft der Griechisch Evangelischen Kirche. Refugee Day Center Alkyone von Ecological Movement Thessaloniki (EMT) Adresse:, Adresse: 5 Orfanidou, 54626, Thessaloniki Tel: +30 2315 530644, Tel: +30 2315 530644 E-Mail:info@daycenter-emt.gr , E-Mail:info@daycenter-emt.gr Webseite:, Webseite: https://alkyone.org/en/services/ Facebook:, Facebook: https://www.facebook.com/alkyonedaycenter/ Das Ecological Movement Thessaloniki (EMT) ist eine 1982 gegründete Organisation, die sich seit 2015 um die Versorgung und Betreuung von Geflüchteten in Thessaloniki kümmert. Unter anderem führt EMT das Tageszentrum Alkyone im Zentrum von Thessaloniki, das sich seit 2016 mit der Unterstützung der Diakonie Katastrophenhilfe um Geflüchtete im urbanen Kontext kümmert. Dienstleistungen:, Dienstleistungen: ● Warme Mahlzeiten (Frühstück und Mittagessen), die in der Einrichtung zubereitet wird, ● Kleiderausgabe, ● Wasch- und Duschmöglichkeiten, ● Sozialdienste, ● kulturelle Veranstaltungen, die Einheimische und Gäste näher zusammenbringen, ● Anmietung von Wohnungen für Menschen, die sich im Prozess der Familienzusammenführung befinden. SolidarityNow Athen Solidarity Center, Athen Solidarity Center Adresse: 2 Domokou str. & Philadelphias str. (Gegenüber vom Bahnhof Larissa - im EG befindet sich das Obdachlosenhilfszentrum KYADA der Stadt Athen) Montag-Freitag 9:00-17:00, Montag-Freitag 9:00-17:00 Tel:, Tel: +30 210 8220883 +30 210 8250986 E-Mail: athens@solidaritynow.org , E-Mail: athens@solidaritynow.org Thessaloniki Solidarity CenterAdresse:, Thessaloniki Solidarity Center, Adresse: 29A Ptolemaion str.Montag-Freitag 9:00-17:00Tel:29A Ptolemaion str., Montag-Freitag 9:00-17:00, Tel: +30 2310 501030 +30 2310 501040E-Mail: thessaloniki@solidaritynow.org +30 2310 501040, E-Mail: thessaloniki@solidaritynow.org Blue Refugee Center, Blue Refugee Center Adresse: 25D Ioanni Koletti str., Thessaloniki Tel: +30 2310555263 +30 2310555264 E-Mail: thebluecenter@solidaritynow.org Webseite:, Webseite: Organisation: http://www.solidaritynow.org//index_en.html Safe Refugee:, Safe Refugee: http://www.solidaritynow.org/en/safe-refugee/ SolidarityNow setzt sich für die Rechte von von sozialer Ausgrenzung bedrohten Gruppen wie z. B. Roma, aber auch Flüchtlinge und Migranten ein und stellt Lebensmittelhilfen, Unterstützung bei der Wohnungssuche oder ärztliche Versorgung zur Verfügung. Die Organisation versteht sich als Netzwerkpartner für verschiedene Hilfsorganisationen und betreibt je ein Sozialzentrum (Solidarity Center) in Athen (seit Dezember 2014) und Thessaloniki (seit Januar 2014) bzw. ein Hilfszentrum für Flüchtlinge. Seit 2016 bietet Solidarity Now das Programm Safe Refugee für LGBTQ-Flüchtlinge an. Angebote für Vulnerable Letzte Änderung: 13.06.2024 Frauenhaus für Gewaltopfer und deren Kinder der Stadtverwaltung von Athen (Municipality of Athens) Tel:, Tel: +30 2103317305 +30 2103898085 +30 2103898079 24-Stunden-SOS-Hotline, 24-Stunden-SOS-Hotline 15900 Für Frauen, die körperliche, psychische, sexuelle oder wirtschaftliche Gewalt in jeglicher Form ausgesetzt sind. Sprachen: Griechisch, Englisch, Sprachen: Griechisch, Englisch Dienstleistungen:, Dienstleistungen: ● Frauenhaus, ● Essen, ● psychosoziale Unterstützung, ● Job-, Rechts- und Bildungsberatung, ● Weiterleitung an Krankenhäuser und Sozialdienste Frauenhaus für Gewaltopfer und deren Kinder der Stadtverwaltung von Piräus (Municipality of Piraeus) Tel:, Tel: +30 2104828970 +30 2104825372 24-Stunden-SOS-Hotline, 24-Stunden-SOS-Hotline 15900 Für Frauen, die körperliche, psychische, sexuelle oder wirtschaftliche Gewalt in jeglicher Form ausgesetzt sind. Sprachen: Griechisch, Englisch., Sprachen: Griechisch, Englisch. Dienstleistungen:, Dienstleistungen: ● Frauenhaus, ● Essen, ● psychosoziale Unterstützung, ● Job-, Rechts- und Bildungsberatung, ● Weiterleitung an Krankenhäuser und Sozialdienste Open Accommodation Centre for Women and Mothers at risk with their children - "A Step Forward" by Médecins du Monde (MdM) – Greece Adresse: Athen, Adresse: Athen Tel: +302103213150, Tel: +302103213150 Terminvereinbarung erforderlich., Terminvereinbarung erforderlich. E-Mail: program.asf@mdmgreece.gr , E-Mail: program.asf@mdmgreece.gr Webseite:, Webseite: https://astepforward.mdmgreece.gr/en/ Facebook, Facebook https://www.facebook.com/mdmgreece.gr Sprachen: Griechisch, Englisch, Französisch. Dieses Zentrum fungiert sowohl als 24/7-Schutzzentrum als auch als Beratungsstelle für alleinstehende Frauen und Mütter, die sich bedroht fühlen und in Gefahr sind., Dieses Zentrum fungiert sowohl als 24/7-Schutzzentrum als auch als Beratungsstelle für alleinstehende Frauen und Mütter, die sich bedroht fühlen und in Gefahr sind. Um manche Angebote in Anspruch nehmen zu können, ist eine Zuweisung durch die Poliklinik von MdM Athen in Sapfous 12 erforderlich. The „Heart of Athen“ Wohnheim für ältere Geflüchtete, betrieben von KYADA Die Adresse der Einrichtung konnte nicht in Erfahrung gebracht werden. Hierbei handelt es sich um die Adresse der Zentrale:, Die Adresse der Einrichtung konnte nicht in Erfahrung gebracht werden. Hierbei handelt es sich um die Adresse der Zentrale: Peiraios 35, 10552, Athen Tel:, Tel: +30 210 5246 515-6 +30 210 5246 515 +30 210 5246 516 E-Mail: seckyada@Athen.gr, E-Mail: seckyada@Athen.gr Webseite:, Webseite: https://kyada-Athen.gr/en/the-hearth-of-Athen/ Das Wohnheim „The Hearth of Athen“ bietet Unterkunft für ältere Obdachlose mit einer Kapazität von bis zu 52 Personen. METAdrasi Adresse:, Adresse: 7, 25 Martiou, 17778 Αthen-Tavros, Tel.: +30 214 100 8700 E-Mail: vot@metadrasi.org, E-Mail: vot@metadrasi.org Webseite:, Webseite: https://torturesurvivor.metadrasi.org/en/ Dienstleistungen: ● Feststellung des besonderen Schutzbedarfs von Folteropfern Babel Day Care Centre (Tageszentrum) 72, I. Drosopoulou st., 112 57 Athen, 72, römisch eins. Drosopoulou st., 112 57 Athen Tel. +30 2108616280 und +30 2108616266, Tel. +30 2108616280 und +30 2108616266 E-Mail: babel@syn-eirmos.gr, E-Mail: babel@syn-eirmos.gr Webseite: https://babeldc.gr, Webseite: https://babeldc.gr Dienstleistungen: ● psychosoziale Betreuung und Rechtsberatung für Folter- und Gewaltopfer in Zusammenarbeit mit dem Griechischen Flüchtlingsrat und Ärzte ohne Grenzen (MSF) Faros Drop-In Center für unbegleitete Minderjährige (Tageszentrum) Adresse:, Adresse: Elpidos 7, Athen, 104 34 - Victoria Square Tel:, Tel: +30 210 8815185 E-Mail:, E-Mail: dropin@faros.org Webseite:, Webseite: www.faros.org Facebook, Facebook https://www.facebook.com/farosgreece/ Öffnungszeiten von Montag bis Freitag zwischen 10.00 bis 18.00., Öffnungszeiten von Montag bis Freitag zwischen 10.00 bis 18.
  4. Sprachen: Griechisch, Englisch, Farsi/Dari, Arabisch Die Anlaufstelle ist an allen Wochentagen geöffnet und befindet sich im Zentrum von Athen – in der Nähe von Gegenden mit viel Flüchtlingen. Das Ziel des Zentrums ist, unbegleitete Minderjährige vor Gefahren zu schützen, indem ihnen Unterstützung und Aktivitäten angeboten werden., Die Anlaufstelle ist an allen Wochentagen geöffnet und befindet sich im Zentrum von Athen – in der Nähe von Gegenden mit viel Flüchtlingen. Das Ziel des Zentrums ist, unbegleitete Minderjährige vor Gefahren zu schützen, indem ihnen Unterstützung und Aktivitäten angeboten werden. Das Zentrum bietet Essen, Kleidung, Duschmöglichkeiten, informelle Bildung, Freizeitangebote und Sport an. Das Personal besteht aus Sozialarbeiter und Kulturvermittler. Darüber hinaus bietet die Organisation eine temporäre Unterkunft für unbegleitete minderjährige Jungen. Verteilung von Lebensmitteln (auch Suppenküchen) und Gütern des täglichen Bedarfs Letzte Änderung: 13.06.2024 Für einige der in der folgenden Tabelle genannten Angebote gibt es eventuell Wartelisten. Mano Aperta Solidaritätsküche (Mano Aperta Solidarity Kitchen) Bridge (Gefira) - Salaminos 73 sonntags von 17.30 bis 18.00 Steki - Aristidou 121, Kallithea, Steki - Aristidou 121, Kallithea Samstags und sonntags E-Mail:, E-Mail: mano.aperta.athens@gmail.com Webseite:, Webseite: https://www.facebook.com/manoaperta1/about Die Anmeldung (Anzahl von Personen, Mahlzeit, Standort) ist auf der Facebook-Seite oder per E-Mail zu tätigen., Die Anmeldung (Anzahl von Personen, Mahlzeit, Standort) ist auf der Facebook-Seite oder per E-Mail zu tätigen. Sprachen: Griechisch, Englisch Dienstleistungen:, Dienstleistungen: ● Essensverteilung samstags und sonntags Genesis Hellas Kontakt:, Kontakt: Facebook – Genesis Hellas https://genesishellas.com/, https://genesishellas.com/ Die Anmeldung (Anzahl von Personen, Mahlzeit, Standort) ist jeden Montag auf der Facebook-Seite zu tätigen., Die Anmeldung (Anzahl von Personen, Mahlzeit, Standort) ist jeden Montag auf der Facebook-Seite zu tätigen. Sprachen: Griechisch, Englisch Dienstleistungen:, Dienstleistungen: ● Essensverteilung montags und mittwochs Jesuit Food Basket
  5. ( Jesuit Refugee Service Greece – JRS) Adresse:, Adresse: Smyrnis 27, Athens Tel:, Tel: +30 2108223827 +30 2108237835 Nach Vereinbarung, Nach Vereinbarung Sprachen: Griechisch, Englisch, Französisch, Farsi Dienstleistungen:, Dienstleistungen: ● Verteilung von Lebensmitteln Jesuit Food Basket
  6. (JRS) Adresse:, Adresse: Alkiviadou 25, 104 39, Athen Kontaktaufnahme per Nachricht via WhatsApp:, Kontaktaufnahme per Nachricht via WhatsApp: +30 6985899691 Sprachen: Griechisch, Englisch, Französisch, Farsi Dienstleistungen:, Dienstleistungen: ● Verteilung von Gütern des täglichen Bedarfs: Kleider für Kinder und Erwachsene, Haushaltsartikel, Windeln, Milch und Spielzeug Bridges Humanitäre Initiative (Bridges Humanitarian Initiative) Adresse:, Adresse: Vilara 2, 10437, Athen Tel:, Tel: +30 210 52 00 894 +30 210 52 00 895 Von Montag bis Donnerstag von 10.00 bis 16.00, Von Montag bis Donnerstag von 10.00 bis 16.00 E-Mail: info@bridges.org.gr, E-Mail: info@bridges.org.gr, Webseite: https://www.bridges.org.gr/what-we-do Sprachen: Griechisch, Englisch, Arabisch, Sorani, Türkisch Dienstleistungen:, Dienstleistungen: ● Verteilung von grundlegenden Hilfsgütern wie Kleidung und Schuhe für Kinder/Erwachsene und Babyartikel Caritas Athen
  7. Adresse:, Adresse: Kapodistriou 52, 10432, Athen Tel:, Tel: +30 2105246637 +30 2105249564 Die Essensverteilung findet von Montag bis Freitag zwischen 10.30 und 12.30 statt. Eine persönliche Kontaktaufnahme um 08.30 ist notwendig, um ein Zugangsticket („ticket of priority“) zu erhalten., Die Essensverteilung findet von Montag bis Freitag zwischen 10.30 und 12.30 statt. Eine persönliche Kontaktaufnahme um 08.30 ist notwendig, um ein Zugangsticket („ticket of priority“) zu erhalten. Sprachen: Griechisch, Englisch Dienstleistungen:, Dienstleistungen: ● Essensverteilung Caritas Athen
  8. Adresse:, Adresse: Kapodistriou 52, 10432, Athen Tel:, Tel: +30 2105246637 +30 2105249564 Nach Vereinbarung, Nach Vereinbarung Dienstleistungen: ● Verteilung von grundlegenden Hilfsgütern wie Kleidung und Schuhe für Kinder/Erwachsene und Babyartikel Goodwill Caravan Adresse:, Adresse: Knidou 10, 10440, Athen Tel:, Tel: Arabisch, Französisch, Englisch +30 6907394069 +30 6908585798 (WhatsApp) Farsi, Urdu, Englisch, Farsi, Urdu, Englisch +30 6908555238 +30 6996289041 (WhatsApp) Von Montag bis Donnerstag zwischen 10.00 und 16.00, Von Montag bis Donnerstag zwischen 10.00 und 16.00 E-Mail: info@asgharh26.sg-host.com, E-Mail: info@asgharh26.sg-host.com Webseite: https://goodwillcaravan.com/greece/, Webseite: https://goodwillcaravan.com/greece/ Sprachen: Arabisch, Französisch, Englisch, Urdu Dienstleistungen:, Dienstleistungen: ● Verteilung von grundlegenden Hilfsgütern wie Kleidung und Schuhe für Kinder/Erwachsene, Hygiene- und Babyartikel Equal Society Soup kitchen Adresse:, Adresse: 49 Alikarnassou Street, 104 41, Athen Tel: +30 213 0287308 Öffnungszeiten von 09.00 bis 17.00 Guilielmou Dierpfeld & Dim. Verrioti str., 31100, Lefkada, Guilielmou Dierpfeld & Dim. Verrioti str., 31100, Lefkada Tel: +30 2645 022578 E-Mail: info@equalsociety.gr, E-Mail: info@equalsociety.gr Webseite:, Webseite: https://www.equalsociety.gr/en/?view=article&id=106&catid=46 Dienstleistungen: ● Mittagessen in einem speziell eingerichteten Bereich, ● psychosoziale Betreuung und Empowerment, ● Arbeitsorientierung, ● Bereitstellung von grundlegenden Gütern des täglichen Bedarfs, Stipendien – Bildungsunterstützung für Kinder/Jugendliche, ● Theateraufführungen der Theatergruppe der Obdachlosen „Walkabout“, ● Buchvorstellungen, ● Leihbibliothek, ● Gleichstellungskino, ● Workshop für kreative Arbeit Suppenküche der Caritas in Athen (Caritas Athen Refugee Soup Kitchen) Tel: +30 210 362 6186, Tel: +30 210 362 6186 Webseite:, Webseite: https://caritasAthen.gr/en/fields-of-action-en/refugee-program-en/soup-kitchen-en.html Dienstleistungen: ● Die Suppenküche serviert Mahlzeiten an bedürftige Flüchtlinge und Migranten in Omonia. Khora Social Kitchen Adresse: , Adresse: Kastalias 13, 11364, Athen Essensverteilung montags, mittwochs und freitags um 13:00, Essensverteilung montags, mittwochs und freitags um 13:00 E-Mail:, E-Mail: khora.Athen@gmail.com Webseite:, Webseite: https://www.khora-Athen.org/social-kitchen https://khoracollective.org/ Dienstleistungen: ● Verteilung von kostenlosen warmen Mahlzeiten, Kaffee und Tee in Athen (auch zum Mitnehmen) Medizinische Versorgung Letzte Änderung: 13.06.2024 Ärzte der Welt / Giatroi tou Kosmou / Medicins Du Monde (MDM) Athen:, Athen: Sapphou 12, 10553 Αthen, Τel. +30 210 3213150 +30 210 3213485 Webseite:, Webseite: http://mdmgreece.gr/epikinonia/ Nur nach Terminvereinbarung, Nur nach Terminvereinbarung Wöchentlicher Terminplan wird unter dem folgenden Link veröffentlicht:, Wöchentlicher Terminplan wird unter dem folgenden Link veröffentlicht: https://mdmgreece.gr/en/weekly-schedule-Athen-open-polyclinic/ Dienstleistungen: ● Allgemeinmediziner, ● Gynäkologe, ● Kardiologe, ● Neurologe, ● Orthopäde, ● Kinderarzt, ● Zahnarzt, ● Physiotherapeut Ärzte der Welt (MDM) Thessaloniki:, Thessaloniki: Ptolemaion 29Α (in der Mall) (
  9. Stock), 54630 Thessaloniki, Tel.: +30-2310 566641 E-Mail: thessaloniki@mdmgreece.gr Montag-Freitag 08.00-16.00, Montag-Freitag 08.00-16.00 Nur nach Terminvereinbarung, Nur nach Terminvereinbarung Der wöchentliche Terminplan wird unter dem folgenden Link veröffentlicht:, Der wöchentliche Terminplan wird unter dem folgenden Link veröffentlicht: https://mdmgreece.gr/en/weekly-schedule-thessaloniki-open-polyclinic/ Dienstleistungen: ● Allgemeinmediziner, ● Pathologe, ● Kardiologe, ● Dermatologe, ● Gynäkologe, ● Psychologe/Psychiater, ● Augenarzt, ● Urologe, ● Orthopäde, ● Facharzt für Diabetes, ● Endokrinologe, ● Pneumologe, ● Gastroenterologe, ● Kinderarzt Ärzte ohne Grenzen Griechenland / Médecins Sans Frontières / Γιατροί Χωρίς Σύνορα (MSF) Adressen:, Adressen: 15 Xenias St., 11527 Athen Tel.: +30-210 5 200 500 Solonos 140, 10677 Athen, Solonos 140, 10677 Athen WhatsApp: Farsi + Urdu: +306956609762 Französisch, Lingala, Suaheli + Kirundi: +306951936455 Arabisch, Kurdisch, Englisch und andere Sprachen: +306956609760 Ukrainisch + Somali: +306952350920 Montag-Donnerstag 09.00-15.30;, Montag-Donnerstag 09.00-15.30; Freitag 09.00.-12.00 E-Mail: info@msf.gr, E-Mail: info@msf.gr Webseite:, Webseite: http://www.msf.org/greece Kirchliche Hilfsorganisationen Letzte Änderung: 13.06.2024 Apostoli Adresse:, Adresse: Despos Sechou 37-Plateia Kynosargous 5, GR-11743 Neos Kosmos-Athen, Tel:, Tel: + 30 2130 184 446 + 30 2130 184 400 (Zentrale) E-Mail: info@mkoapostoli.gr, E-Mail: info@mkoapostoli.gr Homepage: www.mkoapostoli.gr, Homepage: www.mkoapostoli.gr Apostoli ist die größte Hilfsorganisation der Erzdiözese Athen der griechisch-orthodoxen Kirche in Griechenland. Apostoli bietet u. a. soziale Unterstützung, Nahrungsmittel, Bildungsangebote, Gesundheitsunterstützung sowie Kinderbetreuung und Nothilfe für alle Bedürftigen unabhängig von Hautfarbe oder Religion sowie das Freiwilligenprogramm ELANDE zusammen mit der evangelischen Kirche in Deutschland (http://www.mkoapostoli.com/?p=6455). Caritas Hellas Adresse:, Adresse: 52 Kapodistriou Street, 10432 Athen Tel: +30 210 52 47879, Tel: +30 210 52 47879 E-Mail: caritashellas@caritas.gr, E-Mail: caritashellas@caritas.gr Homepage: https://caritas.gr/en/caritas-home-en/ Facebook:www.facebook.com/caritashellasFacebook:, www.facebook.com/caritashellas Caritas Hellas ist eine anerkannte gemeinnützige Organisation und eine Einrichtung der katholischen Kirche in Griechenland, Mitglied von Caritas Internationalis und Caritas Europa. Caritas Hellas bietet soziale Dienstleistungen, Hilfsgüter und Entwicklungsprogramme an wie etwa Beratung, seelische und psychologische Unterstützung, finanzielle und materielle Hilfen. Caritas Hellas setzt Programme zur Bekämpfung von Armut und Ausgrenzung sozial vulnerabler Personen um. Caritas Athen Adresse:, Adresse: 9 Omirou str. 106 72 Athen Tel: +30 210 3626 186, Tel: +30 210 3626 186 Ε-Mail: caritasAthen@caritasAthen.gr, Ε-Mail: caritasAthen@caritasAthen.gr Öffnungszeiten von Monatg bis Freitag zwischen 08.30 und 16.00, Öffnungszeiten von Monatg bis Freitag zwischen 08.30 und 16.00 Das Team für Obdachlose, das aus Freiwilligen besteht, hilft Menschen, die auf der Straße leben (insbesondere in der Umgebung des Syntagma- und des Omonia-Platzes) und bietet ihnen Essen, Kleidung und grundlegende Bedarfsartikel. Caritas Athen – Refugee Center Adresse:, Adresse: 52, Kapodistriou str. 104 32 Athen Tel:, Tel: +30 210 5246 639 +30 210 5246 637 +30 210 5249 564 E-Mail:, E-Mail: caritasref@caritasAthen.gr socialservices@caritasAthen.gr Webseite:, Webseite: www.caritasAthen.gr Facebook:, Facebook: https://www.facebook.com/CaritasAthen/ Öffnungszeiten von Monatg bis Freitag zwischen 08.00 und 16.00, Öffnungszeiten von Monatg bis Freitag zwischen 08.00 und 16.00 Terminvereinbarung mit einem Sozialarbeiter unter +30 210 5246637, Terminvereinbarung mit einem Sozialarbeiter unter +30 210 5246637 Das Refugee Center bietet eine Vielzahl von Services an, darunter: ● Soziale Unterstützung, ● Mittagessen (montags bis freitags von 10.30 bis 12.00). Die Hilfesuchenden sollen morgens früh erscheinen

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