RIS Dokument GerichtBundesverwaltungsgericht Entscheidungsdatum02.04.2025 GeschäftszahlW176 2298239-1 Spruch, , W176 2298239-1/13E GEKÜRZTE AUSFERTIGUNG DES AM 11.03.2025 MÜNDLICH VERKÜNDETEN ERKENNTNISSES IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch den Richter Mag. NEWALD als Einzelrichter über die Beschwerde von XXXX , geboren am XXXX , StA. Syrien, vertreten durch RA Dr. Gregor KLAMMER, wegen Verletzung der Entscheidungspflicht durch das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (Säumnisbeschwerde) betreffend seinen Antrag auf internationalen Schutz vom 08.09.2023 zur Zl. 1368380001/231789570 zu Recht:Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch den Richter Mag. NEWALD als Einzelrichter über die Beschwerde von römisch 40 , geboren am römisch 40 , StA. Syrien, vertreten durch RA Dr. Gregor KLAMMER, wegen Verletzung der Entscheidungspflicht durch das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (Säumnisbeschwerde) betreffend seinen Antrag auf internationalen Schutz vom 08.09.2023 zur Zl. 1368380001/231789570 zu Recht: A1.) Der Säumnisbeschwerde von XXXX wird stattgegeben.A1.) Der Säumnisbeschwerde von römisch 40 wird stattgegeben. A2.) Der Antrag von XXXX auf internationalen Schutz wird hinsichtlich des Status des Asylberechtigten abgewiesen.A2.) Der Antrag von römisch 40 auf internationalen Schutz wird hinsichtlich des Status des Asylberechtigten abgewiesen. A3.) XXXX wird der Status des subsidiär Schutzberechtigten zuerkannt.A3.) römisch 40 wird der Status des subsidiär Schutzberechtigten zuerkannt. A4.) XXXX wird eine befristete Aufenthaltsberechtigung für subsidiär Schutzberechtigten für ein Jahr erteilt. A4.) römisch 40 wird eine befristete Aufenthaltsberechtigung für subsidiär Schutzberechtigten für ein Jahr erteilt. B) Die Revision ist nicht zulässig. Text, Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 nicht beantragt wurde, zu enthalten.Gemäß Paragraph 29, Absatz 5, Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 33 aus 2013, idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Absatz 2 a, eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Absatz 4, von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Absatz 4, nicht beantragt wurde, zu enthalten. Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 11.03.2025 verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG, da ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG durch die hiezu Berechtigten innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht gestellt wurde. Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 11.03.2025 verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß Paragraph 29, Absatz 5, VwGVG, da ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Paragraph 29, Absatz 4, VwGVG durch die hiezu Berechtigten innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht gestellt wurde. European Case Law IdentifierECLI:AT:BVWG:2025:W176.2298239.1.01
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.