← Österreich

{'item': 'W286 2289477-1'}

RIS Dokument GerichtBundesverwaltungsgericht Entscheidungsdatum22.04.2025 GeschäftszahlW286 2289477-1 Spruch, , , W286 2289470-1/9E W286 2289477-1/9E W286 2289481-1/9E W286 2289483-1/9E W286 2289486-1/9E W286 2289488-1/9E GEKÜRZTE AUSFERTIGUNG DES AM 28.03.2025 MÜNDLICH VERKÜNDETEN ERKENNTNISSES IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Mag.a DEUTSCH-PERNSTEINER über die Beschwerden von 1.) XXXX , geb. XXXX , 2.) XXXX , geb. XXXX , 3.) XXXX , geb. XXXX , 4.) XXXX , geb. XXXX , 5.) XXXX , geb. XXXX , und 6.) XXXX , geb. XXXX , alle StA. Somalia, gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 16.02.2024 zu den Zlen.: 1.) 1291437807-231138552, 2.) 1291438706-231138684, 3.) 1291439006-231138749, 4.) 1291438401-231138285, 5.) 1291439202-231138625 und 6.) 1291437905-231138471, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 28.03.2025 zu Recht erkannt:Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Mag.a DEUTSCH-PERNSTEINER über die Beschwerden von 1.) römisch 40 , geb. römisch 40 , 2.) römisch 40 , geb. römisch 40 , 3.) römisch 40 , geb. römisch 40 , 4.) römisch 40 , geb. römisch 40 , 5.) römisch 40 , geb. römisch 40 , und 6.) römisch 40 , geb. römisch 40 , alle StA. Somalia, gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 16.02.2024 zu den Zlen.: 1.) 1291437807-231138552, 2.) 1291438706-231138684, 3.) 1291439006-231138749, 4.) 1291438401-231138285, 5.) 1291439202-231138625 und 6.) 1291437905-231138471, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 28.03.2025 zu Recht erkannt: A) I. Den Beschwerden wird stattgegeben und XXXX und XXXX , gemäß § 3 Abs. 1 AsylG 2005 idgF sowie XXXX und XXXX gem. § 3 Abs. 1 iVm § 34 Abs. 2 und Abs. 4 AsylG 2005 idgF jeweils der Status von Asylberechtigten zuerkannt. römisch eins. Den Beschwerden wird stattgegeben und römisch 40 und römisch 40 , gemäß Paragraph 3, Absatz eins, AsylG 2005 idgF sowie römisch 40 und römisch 40 gem. Paragraph 3, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 34, Absatz 2 und Absatz 4, AsylG 2005 idgF jeweils der Status von Asylberechtigten zuerkannt. II. Gemäß § 3 Abs. 5 leg cit wird festgestellt, dass XXXX und XXXX , damit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt.römisch zwei. Gemäß Paragraph 3, Absatz 5, leg cit wird festgestellt, dass römisch 40 und römisch 40 , damit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt. B) Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.B) Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig. TextDiese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 28.03.2025 verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG, weil kein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG durch die hiezu Berechtigten innerhalb der zweiwöchigen Frist gestellt wurde. Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 28.03.2025 verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß Paragraph 29, Absatz 5, VwGVG, weil kein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Paragraph 29, Absatz 4, VwGVG durch die hiezu Berechtigten innerhalb der zweiwöchigen Frist gestellt wurde. European Case Law IdentifierECLI:AT:BVWG:2025:W286.2289477.1.00

🔗 Zur amtlichen Quelle

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.