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{'item': 'W266 2294870-1'}

RIS Dokument GerichtBundesverwaltungsgericht Entscheidungsdatum24.04.2025 GeschäftszahlW266 2294870-1 Spruch, , W266 2294870-1/9E GEKÜRZTE AUSFERTIGUNG DES AM 03.04.2025 MÜNDLICH VERKÜNDETEN ERKENNTNISSES IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. Stephan Wagner als Vorsitzenden sowie die fachkundigen Laienrichter Andreas KARWAS und Peter STATTMANN als Beisitzer über die Beschwerde der XXXX , geboren am XXXX , gegen den Bescheid des Arbeitsmarktservice St. Pölten vom 27.03.2024, in der Fassung der Beschwerdevorentscheidung vom 06.06.2024, GZ: XXXX , betreffend die Zuerkennung von Notstandshilfe ab dem 04.03.2024 zu Recht erkannt:Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. Stephan Wagner als Vorsitzenden sowie die fachkundigen Laienrichter Andreas KARWAS und Peter STATTMANN als Beisitzer über die Beschwerde der römisch 40 , geboren am römisch 40 , gegen den Bescheid des Arbeitsmarktservice St. Pölten vom 27.03.2024, in der Fassung der Beschwerdevorentscheidung vom 06.06.2024, GZ: römisch 40 , betreffend die Zuerkennung von Notstandshilfe ab dem 04.03.2024 zu Recht erkannt: A) Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen und die Beschwerdevorentscheidung bestätigt. B) Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig. Text, Gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 nicht beantragt wurde, zu enthalten.Gemäß Paragraph 29, Absatz 5, VwGVG kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Absatz 2 a, eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Absatz 4, von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Absatz 4, nicht beantragt wurde, zu enthalten. Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 03.04.2025 verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG, da durch die hierzu Berechtigten auf die Einbringung einer Revision beim Verwaltungsgerichtshof und einer Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof am 03.04.2025 ausdrücklich verzichtet wurde.Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 03.04.2025 verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß Paragraph 29, Absatz 5, VwGVG, da durch die hierzu Berechtigten auf die Einbringung einer Revision beim Verwaltungsgerichtshof und einer Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof am 03.04.2025 ausdrücklich verzichtet wurde. European Case Law IdentifierECLI:AT:BVWG:2025:W266.2294870.1.00

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.