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{'item': 'W293 2291807-1'}

RIS Dokument GerichtBundesverwaltungsgericht Entscheidungsdatum28.04.2025 GeschäftszahlW293 2291807-1 Spruch, , W293 2291807-1/11E GEKÜRZTE AUSFERTIGUNG DES AM 23.04.2025 MÜNDLICH VERKÜNDETEN BESCHLUS

Art. 133Abs.

4- B-VG nicht zulässig.B)

Artikel 133, Absatz 4 -, B-VG nicht zulässig.

IM NAMEN DER REPUBLIK! II. Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch die Richterin MMag. Dr. Monika ZWERENZ, LL.M. über die Beschwerde von XXXX , geb. XXXX , vertreten durch Rechtsanwalt Mag. Franz SCHARF, Schulerstraße 20/7, 1010 Wien, gegen den Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 18.03.2024, XXXX nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu Recht:römisch zwei. Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch die Richterin MMag. Dr. Monika ZWERENZ, LL.M. über die Beschwerde von römisch 40 , geb. römisch 40 , vertreten durch Rechtsanwalt Mag. Franz SCHARF, Schulerstraße 20/7, 1010 Wien, gegen den Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 18.03.2024, römisch 40 nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu Recht: A) Die Beschwerde gegen Spruchpunkt II. des verfahrensgegenständlichen Bescheides wird als unbegründet abgewiesen.A) Die Beschwerde gegen Spruchpunkt römisch zwei. des verfahrensgegenständlichen Bescheides wird als unbegründet abgewiesen. B)

Art. 133Abs.

4- B-VG nicht zulässig.B)

Artikel 133, Absatz 4 -, B-VG nicht zulässig. , Text, Gemäß § 29 Abs. 5 Vw

GVG kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß § 29 Abs. 2a VwGVG eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Gemäß Paragraph 29, Absatz 5, VwGVG kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Paragraph 29, Absatz 2 a, VwGVG eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Paragraph 29, Absatz 4, VwGVG von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der oben bezeichneten mündlichen Verhandlung verkündeten Beschlusses bzw. Erkenntnisses ergeht gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG, da die im Spruch genannte beschwerdeführende Partei und die belangte Behörde nach mündlicher Verkündung des Beschlusses bzw. des Erkenntnisses auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof ausdrücklich verzichtet haben.Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der oben bezeichneten mündlichen Verhandlung verkündeten Beschlusses bzw. Erkenntnisses ergeht gemäß Paragraph 29, Absatz 5, VwGVG, da die im Spruch genannte beschwerdeführende Partei und die belangte Behörde nach mündlicher Verkündung des Beschlusses bzw. des Erkenntnisses auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof ausdrücklich verzichtet haben. European Case Law IdentifierECLI:AT:BVWG:2025:W293.2291807.1.00

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.