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RIS Dokument GerichtBundesverwaltungsgericht Entscheidungsdatum05.05.2025 GeschäftszahlW119 2289547-1 Spruch, W119 2289547-1/11E IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch die Richterin Mag.a EIGELSBERGER als Einzelrichterin über die Beschwerde von XXXX , geb. XXXX 1993, Staatsangehörigkeit Volksrepublik China, vertreten durch die Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen GmbH, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 02.03.2024, Zl. 1373423801/ XXXX , nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 11.03.2025, zu Recht:Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch die Richterin Mag.a EIGELSBERGER als Einzelrichterin über die Beschwerde von römisch 40 , geb. römisch 40 1993, Staatsangehörigkeit Volksrepublik China, vertreten durch die Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen GmbH, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 02.03.2024, Zl. 1373423801/ römisch 40 , nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 11.03.2025, zu Recht: A) Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. B) Die Revision ist gemäß Art 133 Abs 4 B-VG nicht zulässig.B) Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig. , TextEntscheidungsgründe:, Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang:römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer reiste illegal nach Österreich ein und stellte am 13.10.2023 einen Antrag auf internationalen Schutz. Im Rahmen seiner Erstbefragung vor einem Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes am 15.10.2023 brachte der Beschwerdeführer vor, katholisch zu sein, was in China verboten wäre. Er müsse ein Land finden, in dem er seinen Glauben frei ausleben könne. Wenn er zurück nach China gehe, würde ihn die chinesische Polizei festnehmen. Er würde eine Strafe bekommen und festgenommen werden. Bei einer Rückkehr in den Herkunftsstaat bestehe Lebensgefahr für ihn. Im Zuge seiner Einvernahme vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: Bundesamt) am 19.02.2024 erklärte der Beschwerdeführer im Wesentlichen, dass er der Kirche des Allmächtigen Gottes angehöre. Im Jahr 2009 sei er dem Glauben beigetreten, nachdem er viel Böses von den Menschen gesehen habe. Nach einer vormittäglichen Zusammenkunft mit vier Schwestern und Brüder im Jahr 2021 habe er abends die Nachricht erhalten, dass Polizisten gleich nach dem Treffen die dort verbliebenen Mitglieder der Kirche festgenommen hätten. In der Nähe des Treffpunktes hätten die Sicherheitsbeamten anschließend mit einem Foto vom Beschwerdeführer nach ihm gesucht. Noch am selben Abend habe er seine Sachen gepackt und sei in die Stadt XXXX gefahren, wo er bei einem Glaubensbruder für einen Monat untergekommen sei. Dort angekommen, habe er erfahren, dass weitere 15 Schwestern und Brüder festgenommen worden seien. Bei einer Schwester sei ein Überwachungsgerät am Elektroroller montiert worden und er sei auch damit unterwegs gewesen. Nach einem Monat in XXXX sei er anschließend zu einem weiteren Glaubensbruder gezogen. Dieser sei eines Tages nicht von seiner Missionstätigkeit zurückgekehrt. Eine Glaubensschwester habe dem Beschwerdeführer mitgeteilt, dass der betreffende Glaubensbruder festgenommen und verurteilt worden sei. Einen weiteren Monat verbrachte der Beschwerdeführer in Folge bei einem anderen Glaubensbruder. Vor dessen Wohnsitz seien drei Polizisten mit einem Foto vom Beschwerdeführer gewesen. Noch am selben Tag sei er in die Stadt XXXX geflüchtet, wo er sich seinen Angaben zufolge bis zu seiner Ausreise aus China aufhielt. Seinen Reisepass habe er erhalten, in dem er den Vater eines Freundes bestochen habe. Dieser habe bestätigt, dass zum Beschwerdeführer keine staatlichen Registrierungen bestehen würden. Die Polizei sei bei ihm zu Hause gewesen, er sei aber nicht angetroffen worden. Anfänglich wäre er der Polizei nicht bekannt gewesen, sie wären nur mit einem Foto von ihm unterwegs gewesen. Die Polizei wisse bis heute nicht, wer er sei. In China gäbe es jedoch überall Kameras und man hätte ihn seiner Aussage nach früher oder später gefunden. Seine Tante hätte ihm einen Zettel geschrieben, dass er nicht nach Hause zurückkehren solle. Die Notiz habe er über die Glaubensgemeinschaft erhalten und er habe sie aber vernichtet. Im Zuge seiner Einvernahme vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: Bundesamt) am 19.02.2024 erklärte der Beschwerdeführer im Wesentlichen, dass er der Kirche des Allmächtigen Gottes angehöre. Im Jahr 2009 sei er dem Glauben beigetreten, nachdem er viel Böses von den Menschen gesehen habe. Nach einer vormittäglichen Zusammenkunft mit vier Schwestern und Brüder im Jahr 2021 habe er abends die Nachricht erhalten, dass Polizisten gleich nach dem Treffen die dort verbliebenen Mitglieder der Kirche festgenommen hätten. In der Nähe des Treffpunktes hätten die Sicherheitsbeamten anschließend mit einem Foto vom Beschwerdeführer nach ihm gesucht. Noch am selben Abend habe er seine Sachen gepackt und sei in die Stadt römisch 40 gefahren, wo er bei einem Glaubensbruder für einen Monat untergekommen sei. Dort angekommen, habe er erfahren, dass weitere 15 Schwestern und Brüder festgenommen worden seien. Bei einer Schwester sei ein Überwachungsgerät am Elektroroller montiert worden und er sei auch damit unterwegs gewesen. Nach einem Monat in römisch 40 sei er anschließend zu einem weiteren Glaubensbruder gezogen. Dieser sei eines Tages nicht von seiner Missionstätigkeit zurückgekehrt. Eine Glaubensschwester habe dem Beschwerdeführer mitgeteilt, dass der betreffende Glaubensbruder festgenommen und verurteilt worden sei. Einen weiteren Monat verbrachte der Beschwerdeführer in Folge bei einem anderen Glaubensbruder. Vor dessen Wohnsitz seien drei Polizisten mit einem Foto vom Beschwerdeführer gewesen. Noch am selben Tag sei er in die Stadt römisch 40 geflüchtet, wo er sich seinen Angaben zufolge bis zu seiner Ausreise aus China aufhielt. Seinen Reisepass habe er erhalten, in dem er den Vater eines Freundes bestochen habe. Dieser habe bestätigt, dass zum Beschwerdeführer keine staatlichen Registrierungen bestehen würden. Die Polizei sei bei ihm zu Hause gewesen, er sei aber nicht angetroffen worden. Anfänglich wäre er der Polizei nicht bekannt gewesen, sie wären nur mit einem Foto von ihm unterwegs gewesen. Die Polizei wisse bis heute nicht, wer er sei. In China gäbe es jedoch überall Kameras und man hätte ihn seiner Aussage nach früher oder später gefunden. Seine Tante hätte ihm einen Zettel geschrieben, dass er nicht nach Hause zurückkehren solle. Die Notiz habe er über die Glaubensgemeinschaft erhalten und er habe sie aber vernichtet. Mit dem angefochtenen Bescheid wies das Bundesamt den Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz sowohl hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten (Spruchpunkt I.), wie auch hinsichtlich der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten ab (Spruchpunkt II.), erteilte ihm keinen Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen (Spruchpunkt III.) und erließ gegen ihn eine Rückkehrentscheidung (Spruchpunkt IV.). Das Bundesamt stellte fest, dass die Abschiebung des Beschwerdeführers nach China zulässig sei (Spruchpunkt V.) und sprach aus, dass die Frist für die freiwillige Ausreise 14 Tage ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung betrage (Spruchpunkt VI.).Mit dem angefochtenen Bescheid wies das Bundesamt den Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz sowohl hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten (Spruchpunkt römisch eins.), wie auch hinsichtlich der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten ab (Spruchpunkt römisch zwei.), erteilte ihm keinen Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen (Spruchpunkt römisch drei.) und erließ gegen ihn eine Rückkehrentscheidung (Spruchpunkt römisch vier.). Das Bundesamt stellte fest, dass die Abschiebung des Beschwerdeführers nach China zulässig sei (Spruchpunkt römisch fünf.) und sprach aus, dass die Frist für die freiwillige Ausreise 14 Tage ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung betrage (Spruchpunkt römisch sechs.). Dagegen wurde fristgerecht Beschwerde in vollem Umfang erhoben und im Wesentlichen vorgebracht, dass der Beschwerdeführer in der niederschriftlichen Einvernahme mehrmals erwähnt habe, dass die Polizei Überwachungstechnik einsetze, um ihn und weitere Mitglieder der Kirchengemeinschaft zu überwachen und einzuschüchtern. Die Aussagen des Beschwerdeführers würden sich insoweit vollkommen mit den Angaben der Länderinformation zu China decken. Weiters hätte der Beschwerdeführer vor dem Bundesamt einwandfrei die Verfolgungssituation durch chinesische Behörden darlegen können, unter anderem die Notwendigkeit, sich in kleinen Gruppen im Geheimen zu treffen, die Maßnahmen der Sicherheitsbehörden, unter anderem der Einsatz von Überwachungstechnik, die massenhafte Verhaftung von Kirchenmitgliedern und dergleichen. Auch in diesem Punkt würden sich die Aussagen des Beschwerdeführers mit jenen der Länderinformation decken. Zudem sei der Beschwerdeführer bei der polizeilichen Erstbefragung von der Situation sehr eingeschüchtert gewesen. Er habe sich in einem völlig fremden Land neben uniformierten Polizisten befunden und es sei ihm durch die Dolmetscherin mitgeteilt worden, dass er sich bezüglich der Fluchtgründe kurz zu halten hätte und diese auf das Wesentliche reduzieren solle. Mit Schreiben vom 03.04.2024 brachte der Beschwerdeführer im Wege seiner Rechtsvertretung ein Dokument in Vorlage, welches seine Mitgliedschaft bei der „Kirche des Allmächtigen Gottes“ belegen soll. Mit der ergänzenden Stellungnahme und Beweismittelvorlage vom 06.03.2025 wurden dem Bundesverwaltungsgericht Lichtbildaufnahmen des Beschwerdeführers sowie Screenshots seines Profils in den sozialen Medien und einer Website vorgelegt, um die politischen und religiösen Aktivitäten des Beschwerdeführers, seiner Beobachtung als Angehöriger der „Kirche des Allmächtigen Gottes“ und seiner Integration in Österreich zu belegen. Inhaltlich wurde ausgeführt, dass der Beschwerdeführer im bisherigen Verfahren konstant angegeben habe, Mitglied der Glaubensgemeinschaft der „Kirche des Allmächtigen Gottes“ zu sein und dadurch befürchte, Verfolgung der chinesischen Behörden aufgrund der Zugehörigkeit zu dieser religiösen Gruppe zu erleiden. Aus den zitierten Länderberichten gehe hervor, dass die Glaubensgemeinschaft des Beschwerdeführers in China nicht als staatlicher Kirchenverband anerkannt werde. Die Mitglieder der Glaubensgemeinschaft seien weitläufig verfolgt, würden willkürlich festgenommen und es käme zu Todesfällen. Eine Ausreise mit dem eigenen Reisepass sei noch möglich, sobald eine Person nicht bereits von den chinesischen Behörden gesucht werde. Lediglich Personen mit hohem Bekanntheitsgrad werde die Ausreise verweigert. Jede Tätigkeit innerhalb der Kirche werde in China als Verbrechen angesehen und ziehe Gefängnisstrafen nach sich. Der Beschwerdeführer laufe im Falle einer Rückkehr nach China aufgrund seiner Religionszugehörigkeit Gefahr, von Seiten der staatlichen Behörden schweren Verfolgungshandlungen ausgesetzt zu sein. Die Religion sei ein zentraler Bestandteil der Identität des Beschwerdeführers und es wäre ihm bei einer Rückkehr nach China auch nicht zumutbar, seiner religiösen Überzeugung abzuschwören. Am 11.03.2025 fand vor dem Bundesverwaltungsgericht in Anwesenheit einer Dolmetscherin für die chinesische Sprache eine öffentliche mündliche Verhandlung statt, an der das Bundesamt entschuldigt nicht teilnahm und der Beschwerdeführer ausführlich zu seinen Lebensumständen und Fluchtgründen befragt wurde. Der Beschwerdeführer legte Nachweise für Demonstrationsteilnahmen in Österreich, den annual report 2024 inklusive auszugsweiser Google-Übersetzung sowie eine schriftliche Bestätigung der Glaubensgemeinschaft der „Kirche des Allmächtigen Gottes“ vom 25.03.2024 vor. Von Seiten der erkennenden Richterin wurde das Länderinformationsblatt der Staatendokumentation des BFA, China, vom 28.11.2024, die ACCORD-Anfragebeantwortung zu China: „Informationen zur Glaubensgemeinschaft „Quanneng Shen Jiaahui“ (Eastern Lightning oder auch Church of Almighty God) vom

  1. Oktober 2017, die ACCORD-Anfragebeantwortung zu China: „Kirche des Allmächtigen Gottes“, legale Ausreise, Beobachtungen von Auslandsaktivitäten, Wohnortwechsel, Rückkehr vom
  2. April 2019 und die BAMF Länderkurzinformation China: Situation von Christen und Christinnen vom Jänner 2024, in das Verfahren eingeführt und eine zweiwöchige Frist zur Abgabe einer Stellungnahme eingeräumt. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen:römisch zwei. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen:
  3. Feststellungen: Der Beschwerdeführer ist Staatsangehöriger der Volksrepublik China und Angehöriger der Volksgruppe der Han. Seine Erstsprache ist Chinesisch, welche er in Wort und Schrift beherrscht. Er stammt aus der Provinz Henan, wo er geboren wurde und aufwuchs. Seine Mutter und sein Bruder sind noch in seinem Herkunftsstaat ansässig. In China war der Beschwerdeführer nach seinem neunjährigen Schulbesuch als Koch beschäftigt. Es ist dem Beschwerdeführer nicht gelungen glaubhaft darzulegen, in der Volksrepublik China als Mitglied einer religiösen Gemeinschaft staatlicher Verfolgung ausgesetzt (gewesen) zu sein. Es fand zu keinem Zeitpunkt eine individuell gegen ihn gerichtete Verfolgung aus Gründen der ethnischen Zugehörigkeit, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe oder politischen Gesinnung in seinem Herkunftsstaat statt. Der Beschwerdeführer hat China weder aus Furcht vor Eingriffen in die körperliche Integrität, noch wegen Lebensgefahr verlassen. Er reiste legal mit seinem Reisepass aus, ohne Repressionen von Seiten staatlicher Einrichtungen oder chinesischen Behörden erlitten zu haben. Der Beschwerdeführer konnte auch nicht glaubhaft machen, die Kirche des Allmächtigen Gottes als verinnerlichte, identitätsstiftende Überzeugung anzusehen und diesen Glauben in der Volksrepublik China weiterhin zu praktizieren und nach außen zu tragen. Er weist des Weiteren keine glaubhaft verinnerlichte politische Überzeugung gegen das chinesische Regime auf. Auch wegen der Demonstrationsteilnehme im Bundesgebiet und Facebook-Postings oder sonstigen Aktivitäten in den sozialen Medien ist der Beschwerdeführer nicht mit maßgeblicher Wahrscheinlichkeit von Verfolgung durch den chinesischen Staat bedroht. Dem Beschwerdeführer droht bei seiner Rückkehr in den Herkunftsstaat keine persönliche Verfolgung aus Gründen der ethnischen Zugehörigkeit, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder der politischen Gesinnung. Im Falle der Rückkehr besteht ebenso wenig die reale Gefahr einer ernsthaften Bedrohung seines Lebens oder seiner Unversehrtheit infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen Konfliktes. Im Übrigen ist der Beschwerdeführer nicht allein aufgrund der allgemeinen Sicherheitslage ohne Hinzutreten individueller Faktoren in der Volksrepublik China aktuell mit maßgeblicher Wahrscheinlichkeit ernsthaft individuell bezüglich seines oder der Unversehrtheit seiner Person bedroht. Ferner leidet der Beschwerdeführer an keiner schweren bzw in seiner Heimat nicht behandelbaren physischen oder psychischen Erkrankung. Er ist gesund und arbeitsfähig. Bei einer Rückkehr nach China kann der Beschwerdeführer grundlegende und notwendige Lebensbedürfnisse, wie Nahrung, Kleidung sowie Unterkunft, befriedigen, ohne in eine ausweglose bzw. existenzbedrohende Situation zu geraten. Er kann selbst für sein notwendiges Aus- und Fortkommen sorgen, einer Arbeit nachgehen und damit seinen Lebensunterhalt finanzieren. Zudem leben noch Angehörige in seiner Heimat, die ihm im Bedarfsfall Unterkunft und lebensnotwendige Güter zur Verfügung stellen können. Der Beschwerdeführer ist nicht Opfer von Gewalt oder Menschenhandel im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention. Er reiste illegal nach Österreich ein und stellte am 13.10.2023 einen Antrag auf internationalen Schutz. Im Bundesgebiet verfügt der Beschwerdeführer über keine familiären Anknüpfungspunkte, keine Partnerschaft und auch über keinen verfestigten Freundeskreis. Er ist im Bundesgebiet nicht legal erwerbstätig und nicht selbsterhaltungsfähig. Gelegentlich unterstützt der Beschwerdeführer die Pfarre XXXX ehrenamtlich und besucht die dortigen Kirchenveranstaltungen. In einem Verein oder einer sonstigen zivilgesellschaftlichen Organisation engagiert sich der Beschwerdeführer in Österreich nicht. Gelegentlich unterstützt der Beschwerdeführer die Pfarre römisch 40 ehrenamtlich und besucht die dortigen Kirchenveranstaltungen. In einem Verein oder einer sonstigen zivilgesellschaftlichen Organisation engagiert sich der Beschwerdeführer in Österreich nicht. Der Beschwerdeführer ist in Österreich strafgerichtlich unbescholten. Zur Situation im Herkunftsstaat: Länderinformationsblatt der Staatendokumentation des BFA, China, vom 28.11.2024 - Auszug Politische Lage Letzte Änderung 2024-11-28 10:41 China ist neben Vietnam, Laos, Kuba und Nordkorea eines von weltweit fünf verbliebenen kommunistischen Einparteiensystemen und mit rund 1,4 Milliarden Einwohnerinnen und Einwohnern nach Indien das zweitbevölkerungsreichste Land der Welt (AA 29.7.2024). China besteht aus 33 Verwaltungseinheiten, 22 Provinzen, weiters aus den fünf autonomen Regionen der nationalen Minderheiten (Tibet, Xinjiang, Innere Mongolei, Ningxia und Guangxi) sowie den vier regierungsunmittelbaren Städte (Peking, Shanghai, Tianjin, Chongqing) und zwei Sonderverwaltungsregionen (Hongkong, Macau) (ÖB Peking 2024; vgl. AA 29.7.2024). Es gibt sieben Militärzonen, die jeweils verschiedene Provinzen bzw. Teile umfassen (ÖB Peking 2024).China besteht aus 33 Verwaltungseinheiten, 22 Provinzen, weiters aus den fünf autonomen Regionen der nationalen Minderheiten (Tibet, Xinjiang, Innere Mongolei, Ningxia und Guangxi) sowie den vier regierungsunmittelbaren Städte (Peking, Shanghai, Tianjin, Chongqing) und zwei Sonderverwaltungsregionen (Hongkong, Macau) (ÖB Peking 2024; vergleiche AA 29.7.2024). Es gibt sieben Militärzonen, die jeweils verschiedene Provinzen bzw. Teile umfassen (ÖB Peking 2024). Gemäß ihrer Verfassung ist die Volksrepublik (VR) China ein "sozialistischer Staat unter der demokratischen Diktatur des Volkes, der von der Arbeiterklasse geführt wird und auf dem Bündnis der Arbeiter und Bauern beruht" (BMBF o.D.). Charakteristisch für das politische System Chinas ist der Führungsanspruch der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh), der auch in der Verfassung verankert ist. An der Spitze der Partei steht das Zentralkomitee (ZK). Dieses wählt das Politbüro (derzeit 24 Mitglieder) sowie den Ständigen Ausschuss des Politbüros (derzeit 7 Mitglieder), der unter Führung von Generalsekretär Xi Jinping die Leitlinien für Politik, Wirtschaft und Gesellschaft vorgibt. Andere politische Organisationen, die Medien, Zivilgesellschaft sowie religiöse Aktivitäten müssen sich den Zielen der Partei unterordnen und werden streng reguliert (AA 29.7.2024).Gemäß ihrer Verfassung ist die Volksrepublik (VR) China ein "sozialistischer Staat unter der demokratischen Diktatur des Volkes, der von der Arbeiterklasse geführt wird und auf dem Bündnis der Arbeiter und Bauern beruht" (BMBF o.D.). Charakteristisch für das politische System Chinas ist der Führungsanspruch der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh), der auch in der Verfassung verankert ist. An der Spitze der Partei steht das Zentralkomitee (ZK). Dieses wählt das Politbüro (derzeit 24 Mitglieder) sowie den Ständigen Ausschuss des Politbüros (derzeit 7 Mitglieder), der unter Führung von Generalsekretär römisch zehn i Jinping die Leitlinien für Politik, Wirtschaft und Gesellschaft vorgibt. Andere politische Organisationen, die Medien, Zivilgesellschaft sowie religiöse Aktivitäten müssen sich den Zielen der Partei unterordnen und werden streng reguliert (AA 29.7.2024). Der Ministerpräsident leitet den Staatsrat, d.h. die eigentliche Regierung. Er wird von einem inneren Kabinett, bestehend aus vier Stellvertretenden Ministerpräsidenten und fünf Staatsräten, in seiner Arbeit unterstützt. Der Staatsrat fungiert als Exekutive und höchstes Organ der staatlichen Verwaltung (BMBF o.D.). Der 3.000 Mitglieder zählende Nationale Volkskongress (NVK) wird für fünf Jahre gewählt (FH 29.2.2024a; vgl. BMBF o.D.). Er wählt formell den Staatspräsidenten für eine Amtszeit von fünf Jahren und bestätigt den Ministerpräsidenten, nachdem jener vom Präsidenten nominiert wurde (FH 29.2.2024a; vgl. BMBF o.D.) Der NVK ist laut der Verfassung das "oberste Organ der Staatsmacht" und tagt einmal jährlich (BMBF o.D.). Eine parlamentarische Opposition zur KPCh gibt es nicht (AA 26.10.2022).Der 3.000 Mitglieder zählende Nationale Volkskongress (NVK) wird für fünf Jahre gewählt (FH 29.2.2024a; vergleiche BMBF o.D.). Er wählt formell den Staatspräsidenten für eine Amtszeit von fünf Jahren und bestätigt den Ministerpräsidenten, nachdem jener vom Präsidenten nominiert wurde (FH 29.2.2024a; vergleiche BMBF o.D.) Der NVK ist laut der Verfassung das "oberste Organ der Staatsmacht" und tagt einmal jährlich (BMBF o.D.). Eine parlamentarische Opposition zur KPCh gibt es nicht (AA 26.10.2022). Das Einparteiensystem bietet keinen institutionellen Mechanismus für eine organisierte politische Opposition (FH 29.2.2024a). Zwar sind acht sogenannte demokratische Parteien offiziell anerkannt, jedoch sind alle der KPCh unterstellt. Seit dem Massaker vom Tiananmen-Platz im Jahr 1989 (das in China nach wie vor ein Tabuthema ist), als die Volksbefreiungsarmee (PLA) gewaltsam gegen eine von Studenten geführte pro-demokratische Bewegung vorgegangen ist, hat es keine Versuche gegeben, den politischen Wettbewerb zu erhöhen oder gar einen Übergang zur liberalen Demokratie einzuleiten. Politische Reformer wurden aus der KP-Führung verdrängt. Seitdem sind sich die Partei- und Staatseliten einig, Reformen auf den wirtschaftlichen Bereich zu beschränken und politische Reformen nur im Verwaltungsbereich zuzulassen, um die Regierungsführung weiter zu entwickeln, nicht aber die Demokratie (BS 2.7.2024). Der KPCh Generalsekretär und Staatspräsident Xi Jinping hat seine persönliche Macht in einem Ausmaß gefestigt, wie es in China seit Jahrzehnten nicht mehr zu beobachten war. Er hat seine Macht und Autorität innerhalb der Partei seit 2012 stetig ausgebaut (FH 29.2.2024a). Mit der durch Xi Jingping etablierten "Neuen Ära des Sozialismus chinesischer Prägung" hat er die Machtposition der Partei im Inland weiter gefestigt und arbeitet an einer Neugestaltung von Pekings Außenbeziehungen und globalem Einfluss, u.a. durch die Schaffung eines multilateralen Systems, das eine Alternative zu den als westlich geprägt empfundenen Vereinten Nationen bieten soll (AA 26.10.2022).Der KPCh Generalsekretär und Staatspräsident römisch zehn i Jinping hat seine persönliche Macht in einem Ausmaß gefestigt, wie es in China seit Jahrzehnten nicht mehr zu beobachten war. Er hat seine Macht und Autorität innerhalb der Partei seit 2012 stetig ausgebaut (FH 29.2.2024a). Mit der durch römisch zehn i Jingping etablierten "Neuen Ära des Sozialismus chinesischer Prägung" hat er die Machtposition der Partei im Inland weiter gefestigt und arbeitet an einer Neugestaltung von Pekings Außenbeziehungen und globalem Einfluss, u.a. durch die Schaffung eines multilateralen Systems, das eine Alternative zu den als westlich geprägt empfundenen Vereinten Nationen bieten soll (AA 26.10.2022). Xi Jinping wurde auf dem
  4. Parteitag im Jahr 2022 für eine dritte fünfjährige Amtszeit als Generalsekretär ernannt, was ihm den Weg für einen unbefristeten Verbleib an der Macht ebnete. Dies bedeutete eine deutliche Abkehr von der nach der Kulturrevolution üblichen Praxis, die höchste Führungsposition des Landes auf zwei Amtszeiten zu begrenzen. Im März 2023 sicherte sich Generalsekretär Xi mit einem einstimmigen Votum des Nationalen Volkskongresses eine dritte Amtszeit als Staatspräsident. Xi ist auch Vorsitzender der Militärkommissionen des Staates und der Partei (FH 29.2.2024a).römisch zehn i Jinping wurde auf dem
  5. Parteitag im Jahr 2022 für eine dritte fünfjährige Amtszeit als Generalsekretär ernannt, was ihm den Weg für einen unbefristeten Verbleib an der Macht ebnete. Dies bedeutete eine deutliche Abkehr von der nach der Kulturrevolution üblichen Praxis, die höchste Führungsposition des Landes auf zwei Amtszeiten zu begrenzen. Im März 2023 sicherte sich Generalsekretär römisch zehn i mit einem einstimmigen Votum des Nationalen Volkskongresses eine dritte Amtszeit als Staatspräsident. römisch zehn i ist auch Vorsitzender der Militärkommissionen des Staates und der Partei (FH 29.2.2024a). Quellen  AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (29.7.2024): China: Politisches Porträt, https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/china-node/politisches-portraet/200846, Zugriff 29.7.2024  AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (26.10.2022): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Volksrepublik China (Stand: September 2022), https://www.ecoi.net/en/file/local/2081420/Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Volksrepublik_China_(Stand_September_2022),_26.10.2022.pdf, Zugriff 20.2.2023 [Login erforderlich]  BMBF - Bundesministerium für Bildung und Forschung [Deutschland] (o.D.): Allgemeine Landesinformationen: China, https://www.kooperation-international.de/laender/asien/china/allgemeine-landesinformationen/, Zugriff 25.1.2023  BS - Bertelsmann Stiftung (2.7.2024): BTI 2024 China Country Report, https://bti-project.org/en/reports/country-report/CHN, Zugriff 2.7.2024  FH - Freedom House (29.2.2024a): Freedom in the World 2024 - China, https://www.ecoi.net/de/dokument/2105013.html, Zugriff 10.6.2024  ÖB Peking - Österreichische Botschaft Peking [Österreich]

(2024): Asylbericht 2023: Volksrepublik China (Stand Juli 2024)  Sicherheitslage Letzte Änderung 2024-11-28 10:41 Die Sicherheitslage ist stabil. Sporadisch kann es trotzdem zu Demonstrationen und Zusammenstößen mit den Sicherheitskräften kommen; zudem wurden vereinzelt Anschläge verübt (EDA 26.7.2024). Sowohl im Inland als auch auf internationaler Ebene gibt es Spannungen wegen einer Reihe umstrittener Gebiete, obwohl es unwahrscheinlich ist, dass diese kurzfristig zu einem offenen Konflikt eskalieren (Crisis 24 15.6.2023). Erwähnt seien hier zum Beispiel Grenzkonflikte im südchinesischen Meer zwischen China und den Philippinen, mit regelmäßigen Zusammenstößen zwischen Patrouille-Schiffen der chinesischen Küstenwache und philippinischen Marinebooten (Tagesschau 22.7.2024). Die Kriminalitätsrate ist in China im Allgemeinen niedrig (Crisis 24 15.6.2023). Kleinkriminalität ist selten, während die organisierte Kriminalität, die oft online – auf Seiten des Dark Web – und im Untergrund mit Verbindungen ins Ausland (insb. der chinesischen Diaspora) operiert, ein erheblich größeres Problem darstellt. Laut dem Global Organized Crime Index rangiert China auf Platz 33 von 193 Staaten, wobei insbesondere Menschenhandel, der Handel mit gefälschten Waren, gefährdeten Pflanzen und Tieren, synthetischen Drogen sowie Internetkriminalität (Cyber-Dependent Crime) die „lukrativsten“ Geschäftsfelder darstellen. Kriminelle Netzwerke und Mafia-artige Gruppierungen spielen dabei eine genauso große Rolle wie staatliche Akteure (ÖB Peking 2024). Zudem gibt es Spaltungen entlang ethnischer, sozialer und klassenbedingter Grenzen. Ethnische Spaltungen sind vor allem durch Spannungen und Konflikte zwischen Han-Chinesen und einigen ethnischen Minderheiten wie Tibetern, Uiguren und Mongolen sichtbar geworden. In China gibt es erhebliche soziale Ungleichheiten mit einem großen Einkommensgefälle zwischen städtischen und ländlichen Gebieten sowie zwischen Küsten- und Binnenregionen, was in den 2010er-Jahren zu sozialen Unruhen und Protesten geführt hat (BS 2.7.2024). Demonstrationen, Unruhen, Zusammenstöße Zivile Unruhen, ausgelöst durch ein breites Spektrum sozio-ökonomischer und politischer Missstände, ereignen sich in China regelmäßig und die Behörden reagieren oft mit rigorosen Sicherheitsmaßnahmen (Crisis 24 15.6.2023). Spontane Demonstrationen bieten ein gewisses Ventil für lokale Missstände, obwohl sie häufig mit Polizeigewalt und Strafverfolgung beantwortet werden (FH 29.2.2024a). Diese sind zwar ohne vorherige Genehmigung der Regierung illegal, finden trotzdem gelegentlich statt (AA 26.7.2024). Der China Dissent Monitor (CDM) der NGO Freedom House dokumentierte im ersten Quartal 2024 655 Dissensfälle, was gegenüber demselben Zeitraum 2023 eine Steigerung von 21 % bedeutet. Arbeiterproteste machten mit 57 % hiervon den größten Anteil aus (FH 26.7.2024). Im Februar 2023 kam es bei Protesten Tausender Pensionisten gegen Kürzungen bei Krankenversicherungsleistungen zu Zusammenstößen mit der Polizei und mehreren Festnahmen (BAMF 20.2.2023; vgl. NZZ 16.2.2023).Im Februar 2023 kam es bei Protesten Tausender Pensionisten gegen Kürzungen bei Krankenversicherungsleistungen zu Zusammenstößen mit der Polizei und mehreren Festnahmen (BAMF 20.2.2023; vergleiche NZZ 16.2.2023). Massenüberwachungssysteme Die Regierung hat ein engmaschiges System der Überwachung etabliert (BS 2.7.2024). Medienberichten zufolge setzt das Ministerium für öffentliche Sicherheit landesweit Millionen Überwachungskameras ein, um die Öffentlichkeit zu kontrollieren (USDOS 23.4.2024; vgl. ÖB Peking 2024). Laut Schätzungen hat China hierbei mit mehr als 626 Mio. Überwachungskameras das höchste Verhältnis von Kameras zu Menschen weltweit. Dies entspricht fast einer Kamera je zwei Personen (ÖB Peking 2024). Dabei nutzt die chinesische Regierung verschiedenste digitale Technologien wie Big-Data-Analysen, biometrische Gesichtserkennung, künstliche Intelligenz und Cloud Computing (BS 23.2.2022). Mittels speziell entwickelter Software können die gesammelten Daten mit Hilfe künstlicher Intelligenz über die Bewohner sortiert werden (REU 8.4.2022; vgl. FH 2.2022).Medienberichten zufolge setzt das Ministerium für öffentliche Sicherheit landesweit Millionen Überwachungskameras ein, um die Öffentlichkeit zu kontrollieren (USDOS 23.4.2024; vergleiche ÖB Peking 2024). Laut Schätzungen hat China hierbei mit mehr als 626 Mio. Überwachungskameras das höchste Verhältnis von Kameras zu Menschen weltweit. Dies entspricht fast einer Kamera je zwei Personen (ÖB Peking 2024). Dabei nutzt die chinesische Regierung verschiedenste digitale Technologien wie Big-Data-Analysen, biometrische Gesichtserkennung, künstliche Intelligenz und Cloud Computing (BS 23.2.2022). Mittels speziell entwickelter Software können die gesammelten Daten mit Hilfe künstlicher Intelligenz über die Bewohner sortiert werden (REU 8.4.2022; vergleiche FH 2.2022). Gemäß Menschenrechtsgruppen verlassen sich die Behörden auf Kameras und andere Formen der Überwachung, um politische Dissidenten, religiöse Führer und Anhänger, Tibeter und Uiguren zu überwachen und einzuschüchtern. Dazu gehören Videoüberwachungen mit Gesichtserkennung und "Gangerkennung", die es der Polizei nicht nur ermöglicht, eine Situation zu überwachen, sondern auch Personen in Menschenmengen schnell zu identifizieren. Die Überwachung und Unterbrechung der Telefon- und Internetkommunikation ist in Xinjiang und den tibetischen Gebieten besonders weit verbreitet. Das Gesetz erlaubt den Sicherheitsbehörden, die Kommunikationsnetze bei "größeren Sicherheitsvorfällen" zu unterbrechen (USDOS 23.4.2024). Auch soziale Medien werden zur Überwachung der Bevölkerung verwendet (FH 2.2022; vgl. DFAT 22.12.2021). Die Administratoren von Social-Media-Anwendungen wie WeChat überwachen die Diskussionen der Nutzer genau, um sicherzustellen, dass die von der Regierung festgelegten Inhaltsbeschränkungen eingehalten werden. Geräte, mit denen die Polizei schnell Daten von Smartphones extrahieren und scannen kann und die zunächst in Xinjiang eingesetzt wurden, haben sich landesweit verbreitet (FH 29.2.2024a).Auch soziale Medien werden zur Überwachung der Bevölkerung verwendet (FH 2.2022; vergleiche DFAT 22.12.2021). Die Administratoren von Social-Media-Anwendungen wie WeChat überwachen die Diskussionen der Nutzer genau, um sicherzustellen, dass die von der Regierung festgelegten Inhaltsbeschränkungen eingehalten werden. Geräte, mit denen die Polizei schnell Daten von Smartphones extrahieren und scannen kann und die zunächst in Xinjiang eingesetzt wurden, haben sich landesweit verbreitet (FH 29.2.2024a). Die Verwendung von chinesischen Apps für Mobiltelefone inkl. der omnipräsenten - und fast unausweichlich notwendigen - mobilen Bezahl-Apps AliPay und WeChat Pay verlangt ebenso wie alltägliche Aktivitäten wie das Kaufen von Tickets für jedwede Art von Veranstaltung, die Besichtigung von Sehenswürdigkeiten oder die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln die Hinterlegung persönlicher Daten inkl. ID-Nummern. Seit Mai 2024 sind Social Media Plattformen verpflichtet, für Accounts die Hinterlegung von ID-Nummern zu verlangen (ÖB Peking 2024). Militärische Stärke und Sicherheitskooperationen Die 1927 gegründete People's Liberation Army (PLA) ist der militärische Arm der regierenden Kommunistischen Partei Chinas (KPCh), die die PLA durch ihre Zentrale Militärkommission beaufsichtigt; die Zentrale Militärkommission ist Chinas oberstes militärisches Entscheidungsgremium. Die PLA ist die zahlenmäßig größte Armee der Welt; ihre Hauptverantwortung ist die äußere Sicherheit, aber sie hat auch einige Aufgaben im Bereich der inneren Sicherheit; Chinas erklärte Verteidigungspolitik umfasst den Schutz der Souveränität, der Sicherheit und der Entwicklungsinteressen, während sie gleichzeitig eine größere globale Rolle für die PLA betont; die PLA führt Luft-, Luftraum-, Cyber-, elektronische Kriegsführung, gemeinsame, Land-, See-, Raketen-, Nuklear- und Weltraumoperationen durch; sie trainiert regelmäßig, einschließlich multinationaler und dienststellenübergreifender Übungen, wird ins Ausland verlegt und nimmt an internationalen Friedensmissionen teil (CIA 6.6.2024). China ist das Land mit den zweithöchsten Militärausgaben der Welt und hat 2023 schätzungsweise 296 Milliarden Dollar für das Militär ausgegeben, was einem Anstieg von 6,0 % gegenüber 2022 entspricht. Dies war der
  1. aufeinanderfolgende Anstieg der chinesischen Militärausgaben im Vergleich zum jeweiligen Vorjahr. Auf China entfällt die Hälfte der gesamten Militärausgaben in der Region Asien und Ozeanien. Mehrere Nachbarländer Chinas haben ihre eigenen Ausgabensteigerungen mit den steigenden Militärausgaben Chinas in Verbindung gebracht (SIPRI 26.7.2024). China unterhält gute Beziehungen zu den zentralasiatischen Ländern und zu Russland. Nach dem Einmarsch Russlands in der Ukraine haben China und Russland ihre politischen, wirtschaftlichen und militärischen Beziehungen gestärkt, auch wenn das Verhältnis immer unausgewogener wird. Angesichts der Ungewissheit über die Langlebigkeit des Regimes von Präsident Wladimir Putin ist Russland heute ein weniger verlässlicher Partner, während Chinas rhetorische Unterstützung Moskaus die europäischen Bedenken verstärkt hat (BS 2.7.2024). Grenzkonflikt China und Indien Grenzkonflikte im bevölkerungsarmen Himalaja-Gebiet, die zum Teil militärisch ausgetragen wurden, prägen das Verhältnis zwischen beiden Mächten (LVAk 5.2020). Die Beziehungen zwischen Indien und China haben sich trotz Gesprächen auf militärischer Ebene verschlechtert. Indiens Bau einer neuen Straße zu einem hoch gelegenen Luftwaffenstützpunkt gilt als einer der Hauptauslöser für einen tödlichen Zusammenstoß mit chinesischen Truppen im Jahr
  2. Bei weiteren Zusammenstößen in den Jahren 2021 und 2022 wurden Soldaten beider Seiten verletzt (BS 2.7.2024). Die Taiwan Frage und Spannungen im indopazifischen Raum Taiwan, das seit Gründung der VR China im Jahr 1949 nicht unter der effektiven Kontrolle Pekings steht, bleibt eines der sensibelsten Themen in der chinesischen Außen- und Innenpolitik (ÖB Peking 2024). Für die Kommunistische Partei in Peking zählen Taiwan und deren über 23 Millionen Einwohner zu ihrem Territorium. China warnt immer wieder vor einem Krieg, sofern es nicht zu einem friedlichen Anschluss kommen sollte (Tagesschau 20.5.2024). Es wird von der VR China als
  3. Provinz geführt (ÖB Peking 2024; vgl. CIA 6.6.2024).Taiwan, das seit Gründung der VR China im Jahr 1949 nicht unter der effektiven Kontrolle Pekings steht, bleibt eines der sensibelsten Themen in der chinesischen Außen- und Innenpolitik (ÖB Peking 2024). Für die Kommunistische Partei in Peking zählen Taiwan und deren über 23 Millionen Einwohner zu ihrem Territorium. China warnt immer wieder vor einem Krieg, sofern es nicht zu einem friedlichen Anschluss kommen sollte (Tagesschau 20.5.2024). Es wird von der VR China als
  4. Provinz geführt (ÖB Peking 2024; vergleiche CIA 6.6.2024). Die Spannungen in der Meerenge von Taiwan halten an. Die Xi-Regierung setzt Taiwan weiterhin unter Druck, sich zur Wiedervereinigung mit dem Festland zu verpflichten. Ende 2022 führte China einen seiner größten Übergriffe auf die Meere und den Luftraum um Taiwan durch. Insgesamt 71 Flugzeuge der chinesischen Luftwaffe, darunter Kampfjets und Drohnen, drangen in die Luftverteidigungszone Taiwans ein. Nach dem Besuch einer US-Handelsdelegation in Taipeh Anfang 2023 führte die PLA zwei groß angelegte Militärübungen in der Nähe von Taiwan durch, an denen 16 Flugzeuge und drei Kriegsschiffe beteiligt waren (BS 2.7.2024). Das chinesische Außenministerium ließ nach der Amtseinführung des neuen taiwanesischen Präsidenten Lai [Anm.: im Jänner 2024] verlauten, der Weg der Unabhängigkeit führe in eine Sackgasse und sei zum Scheitern verurteilt (Tagesschau 20.5.2024). Zudem drohte China den Unabhängigkeitsbefürwortern in Taiwan in drastischen Worten mit einem Blutvergießen. Auch Taiwan mobilisierte seine Streitkräfte (ORF 23.5.2024). Quellen  AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (26.7.2024): China: Reise- und Sicherheitshinweise, https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/chinasicherheit/200466#content_1, Zugriff 26.7.2024  BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (20.2.2023): Briefing Notes KW08 /
  5. Gruppe 62 – Informationszentrum Asyl und Migration, https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/BriefingNotes/2023/briefingnotes-kw08-2023.html, Zugriff 21.2.2023  BS - Bertelsmann Stiftung (2.7.2024): BTI 2024 China Country Report, https://bti-project.org/en/reports/country-report/CHN, Zugriff 2.7.2024  BS - Bertelsmann Stiftung (23.2.2022): BTI 2022 Country Report China, https://www.ecoi.net/en/file/local/2069707/country_report-2022_CHN.pdf, Zugriff 25.1.2023  CIA - Central Intelligence Agency [USA] (6.6.2024): CIA - Central Intelligence Agency, https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/china/#military-and-security, Zugriff 10.6.2024  Crisis 24 - Crisis24 (15.6.2023): Crisis24 - China Country Report, https://crisis24.garda.com/insights-intelligence/intelligence/country-reports/china, Zugriff 26.7.2024  DFAT - Department of Foreign Affairs and Trade [Australien] (22.12.2021): DFAT Country Information Report People's Republic of China, https://www.ecoi.net/en/file/local/2067346/country-information-report-china-22122021.pdf, Zugriff 15.2.2023  EDA - Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten [Schweiz] (26.7.2024): Reisehinweise für China, https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-reisehinweise/china/reisehinweise-fuer-china.html#eda781fec, Zugriff 26.7.2024  FH - Freedom House (26.7.2024): China Dissent Monitor - Issue 7: January – March 2024, https://freedomhouse.org/report/china-dissent-monitor/2024/issue-7-january-march-2024, Zugriff 26.7.2024  FH - Freedom House (29.2.2024a): Freedom in the World 2024 - China, https://www.ecoi.net/de/dokument/2105013.html, Zugriff 10.6.2024  FH - Freedom House (2.2022): Freedom in the World 2022 - China, https://www.ecoi.net/de/dokument/2068722.html, Zugriff 25.1.2023  LVAk - Landesverteidigungsakademie [Österreich] (5.2020): Chinas Aufstieg zur Globalmacht - Der Weg einer Regionalmacht zum weltpolitischen Akteur, https://www.bundesheer.at/wissen-forschung/publikationen/beitrag.php?id=3371, Zugriff 27.2.2023  NZZ - Neue Zürcher Zeitung (16.2.2023): Xi Jinpings Null-Covid-Politik ist zwar vorbei. Doch deren Nachspiel hat gerade erst begonnen, https://www.nzz.ch/international/proteste-in-china-jetzt-demonstrieren-die-rentner-nzz-ld.1726234?kid=nl167_2023-2-16&ga=1&mktcval=167_2023-02-16&mktcid=nled, Zugriff 21.2.2023 [kostenpflichtig, Login erforderlich] NZZ - Neue Zürcher Zeitung (16.2.2023): römisch zehn i Jinpings Null-Covid-Politik ist zwar vorbei. Doch deren Nachspiel hat gerade erst begonnen, https://www.nzz.ch/international/proteste-in-china-jetzt-demonstrieren-die-rentner-nzz-ld.1726234?kid=nl167_2023-2-16&ga=1&mktcval=167_2023-02-16&mktcid=nled, Zugriff 21.2.2023 [kostenpflichtig, Login erforderlich]  ÖB Peking - Österreichische Botschaft Peking [Österreich]
(2024): Asylbericht 2023: Volksrepublik China (Stand Juli 2024)  ORF - Österreichischer Rundfunk (23.5.2024): Großmanöver: China droht Taiwan mit Blutvergießen, https://orf.at/stories/3358492, Zugriff 26.7.2024  REU - Reuters (8.4.2022): China uses AI software to improve its surveillance capabilities, https://www.reuters.com/world/china/china-uses-ai-software-improve-its-surveillance-capabilities-2022-04-08, Zugriff 22.2.2023  SIPRI - Stockholm International Peace Research Institute (26.7.2024): Global military spending surges amid war, rising tensions and insecurity, https://www.sipri.org/media/press-release/2024/global-military-spending-surges-amid-war-rising-tensions-and-insecurity, Zugriff 26.7.2024  Tagesschau - Tagesschau (22.7.2024): China und Philippinen einigen sich nach Spannungen auf Abkommen, https://www.tagesschau.de/ausland/china-philippinen-abkommen-100.html, Zugriff 29.7.2024  Tagesschau - Tagesschau (20.5.2024): China droht Taiwan zur Amtseinführung des neuen Präsidenten, https://www.tagesschau.de/ausland/asien/china-taiwan-amtseinfuehrung-100.html, Zugriff 26.7.2024  USDOS - United States Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: China, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107650.html, Zugriff 10.6.2024 Rechtsschutz / Justizwesen Letzte Änderung 2024-11-28 10:41 Die chinesische Verfassung unterscheidet sich wesentlich von Verfassungsdokumenten rechtsstaatlicher Demokratien. Zwar finden sich auch hier Bürger- und Freiheitsrechte, diese sind jedoch nicht einklagbar. Die Verfassung der VR China ist kein Statut, das die Rechte und Freiheiten der Bürgerinnen und Bürger oder die Aufgaben der staatlichen Institutionen festschreibt und rechtlich garantiert. Vielmehr hat die chinesische Verfassung den Charakter eines in die Zukunft gerichteten Dokuments, in dem die Parteielite ihre im Laufe der Jahre wechselnden politischen Ziele formuliert. Trotz aller Bemühungen, den Anschein eines modernen Rechtsstaates zu erwecken, existiert in China bis heute ein hybrides Rechtssystem, d. h. ein Nebeneinander von traditionellem Recht und institutionellem Recht. Das bedeutet, dass es in China weit verbreitet ist, im Konfliktfall neben der institutionalisierten Gerichtsbarkeit auch auf informelle Mittel wie persönliche Beziehungen und Netzwerke zurückzugreifen. Bei Streitigkeiten haben oftmals die Verwaltungsbehörden die Oberhand gegenüber den Gerichten. Die entscheidende Instanz bleibt aber im Zweifelsfall immer die Partei. Insofern relativiert sich auch die Bestimmung, dass „keine Person und keine Organisation gegen die Verfassung und die Gesetze verstoßen darf.“ De facto steht die KPCh über der Verfassung (lpb 4.2024). Die Führung betont seit dem vierten Jahresplenum des 18. Zentralkomitees 2014 die Rolle des Rechts und ergriff Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität gerichtlicher Verfahren und zum Aufbau eines "sozialistisches Rechtssystem chinesischer Prägung" unter dem Motto, das Land den Gesetzen entsprechend zu regieren. Eine Rechtsstaatlichkeit im Sinne der Achtung des Legalitätsprinzips in der Verwaltung und der Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit wird dabei aber dezidiert abgelehnt. Das in den Beschlüssen reflektierte Verständnis von Recht soll die Macht des Staates, d. h. der KPCh, keinesfalls einschränken, sondern vielmehr stärken. Die KPCh und alle Parteiorgane, die die gesamte staatliche und Justizverwaltung duplizieren, stehen weiterhin über der Verfassung (ÖB Peking 2024). Die chinesische Führung arbeitet somit zwar an dem Ausbau des Rechtssystems im Sinne von „Rule by Law“ (sog. „Xi Jinping-Gedanken zur gesetzesbasierten Regierungsführung“). „Rule of Law“ im westlichen Sinne eines Systems von Abwehr- und Schutzrechten der Bürger gegenüber dem Staat ist damit nicht gemeint. Es gibt lediglich vereinzelt Fortschritte bei eher technisch-prozeduralen Reformmaßnahmen der Justiz (AA 26.10.2022). China verfügt über keine unabhängige Justiz. Es ist ein verfassungsrechtlich verankertes Prinzip, dass (partei)politische Institutionen die Gerichte kontrollieren. Die Richter sind weder unabhängig, noch genießen sie erhöhten Schutz. Zudem können sie zwischen Gerichten und anderen Staatsorganen versetzt werden. Leistungsfähigkeit und Transparenz des Justizsystems werden durch die Kontrolle durch die KPCh über das Justizsystem beeinträchtigt. Der Mangel an richterlicher Unabhängigkeit wird zudem als Instrument zur Unterdrückung Andersdenkender eingesetzt (ÖB Peking 2024). Die KPCh beherrscht das Justizsystem, wobei die Gerichte auf allen Ebenen von parteipolitisch-juristischen Ausschüssen überwacht werden, die Einfluss auf die Ernennung von Richtern, die Arbeit der Gerichte sowie auf Urteile und Strafen haben. Die Aufsicht durch die KPCh ist in politisch heiklen Fällen offensichtlich, und die meisten Richter sind Mitglieder der KPCh. Von den Richtern wird erwartet, dass sie der Ideologie der KPCh entsprechen und den Grundsatz der Oberhoheit der Partei über die Justiz aufrechterhalten (FH 29.2.2024a). Die Richterernennung erfolgt auf Provinzebene durch Rechtskomitees, welchen hochrangige Partei-Funktionäre angehören und welche von einem KP-Inspektorat überwacht werden. Richter sind verpflichtet, über Einflussnahme seitens lokaler Politiker auf Verfahren Bericht zu erstatten. Es ist für Richter schwierig, zwischen "Unabhängigkeit" von lokalen politischen Einflüssen, und Loyalität zur KP-Linie (welche regelmäßig miteinander und mit einflussreichen Wirtschafts- und Privatinteressen verbunden sind) zu navigieren (ÖB Peking 2024). Viele Richter beschweren sich darüber, dass sich lokale Beamte in Fälle einmischen, um mächtige Prozessparteien zu schützen, wichtige Industrien zu unterstützen oder um ihre eigene mögliche Haftung zu vermeiden (FH 29.2.2024a). Diese fehlende Unabhängigkeit trägt dazu bei, dass immer weniger Juristen den Richterberuf ergreifen wollen (ÖB Peking 2024). Trotz der Vorschriften, wonach Verteidiger die Möglichkeit haben sollten, Verdächtige oder Angeklagte zu treffen, haben die Anwälte oft keinen Zugang zu ihren Klienten vor dem Prozess (insbesondere in heiklen Fällen). Weiters haben sie nur begrenzte Zeit, um Beweise zu prüfen, und dürfen während des Prozesses nicht mit den Angeklagten sprechen. Ebenso wird Angeklagten häufig erst dann ein Anwalt zugewiesen, wenn der Fall vor Gericht kommt (USDOS 23.4.2024). Quellen  AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (26.10.2022): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Volksrepublik China (Stand: September 2022), https://www.ecoi.net/en/file/local/2081420/Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Volksrepublik_China_(Stand_September_2022),_26.10.2022.pdf, Zugriff 20.2.2023 [Login erforderlich]  FH - Freedom House (29.2.2024a): Freedom in the World 2024 - China, https://www.ecoi.net/de/dokument/2105013.html, Zugriff 10.6.2024  lpb - Landeszentrale für politische Bildung - Baden Würtemberg - Infoportal östliches Europa (4.2024): Chinas Politisches System: Die Herrschaft der KPCh, https://www.lpb-bw.de/china-politisches-system#c109017, Zugriff 10.6.2024  ÖB Peking - Österreichische Botschaft Peking [Österreich]
(2024): Asylbericht 2023: Volksrepublik China (Stand Juli 2024)  USDOS - United States Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: China, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107650.html, Zugriff 10.6.2024 Sicherheitsbehörden Letzte Änderung 2024-09-16 12:44 Sicherheitsbehörden sind das Ministerium für Staatssicherheit, das Ministerium für Öffentliche Sicherheit und die Bewaffnete Volkspolizei (BVP) der Volksbefreiungsarmee. Das Ministerium für Staatssicherheit soll vor Staatsfeinden, Spionen und konterrevolutionären Aktivitäten zur Sabotage oder dem Sturz des chinesischen sozialistischen Systems schützen. In die Zuständigkeit dieses Ministeriums fallen auch der Inlands- und Auslandsgeheimdienst (ÖB Peking 2024; CIA 6.6.2024). Das Ministerium für Öffentliche Sicherheit kontrolliert die zivile Nationalpolizei; ihre Hauptaufgabe ist die Strafverfolgung im Inland und die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, einschließlich der Bekämpfung von Ausschreitungen und Terrorismus (CIA 6.6.2024). Darüber hinaus beschäftigen zahlreiche lokale Kader u. a. entlassene Militärangehörige in paramilitärischen Schlägertrupps. Diese Banden gehen häufig bei Zwangsaussiedlung im Zuge von Immobilienspekulation durchaus auch im Zusammenspiel mit der BVP gegen Zivilisten vor. Die Zuständigkeiten des Ministeriums für Öffentliche Sicherheit sind die innere Sicherheit, Wirtschaft und Kommunikationssicherheit, neben der Verantwortung für Polizeieinsätze und Gefängnisverwaltung. Die Organisationseinheit auf niedrigster Ebene sind die lokalen Polizeikommissariate, die für den alltäglichen Umgang mit der Bevölkerung verantwortlich sind und die Aufgaben von Polizeistationen erfüllen. Es besteht ein enges Netz an lokalen Partei-Büros welche mittels freiwilliger „Blockwarte“ die Bewegungen der Bewohner einzelner Viertel überwachen und mit der Polizei zusammenarbeiten (ÖB Peking 2024). Quellen  CIA - Central Intelligence Agency [USA] (6.6.2024): CIA - Central Intelligence Agency, https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/china/#military-and-security, Zugriff 10.6.2024  ÖB Peking - Österreichische Botschaft Peking [Österreich]
(2024): Asylbericht 2023: Volksrepublik China (Stand Juli 2024) Folter und unmenschliche Behandlung Letzte Änderung 2024-11-28 10:41 China ratifizierte bereits 1988 die UN-Konvention gegen Folter (AA 26.10.2022; vgl.ÖB Peking 2024). Das Gesetz verbietet körperliche Misshandlungen und Herabwürdigungen von Häftlingen, wie auch das Erzwingen von Geständnissen (USDOS 23.4.2024). Das revidierte Strafverfahrensrecht verbietet die Verwendung von Geständnissen und Zeugenaussagen, die unter Folter oder anderweitig mit illegalen Mitteln zustande gekommen sind, sowie sonstiger illegal erlangter Beweismittel (Art. 54) im Strafprozess. Trotzdem soll Folter in der Untersuchungshaft häufiger vorkommen als in regulären Gefängnissen. Folter zur Erzwingung eines Geständnisses oder zu anderen Zwecken wird in schweren Fällen mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe, in besonders schweren Fällen mit bis zu lebenslänglicher Freiheitsstrafe oder Todesstrafe geahndet (AA 26.10.2022).China ratifizierte bereits 1988 die UN-Konvention gegen Folter (AA 26.10.2022; vgl.ÖB Peking 2024). Das Gesetz verbietet körperliche Misshandlungen und Herabwürdigungen von Häftlingen, wie auch das Erzwingen von Geständnissen (USDOS 23.4.2024). Das revidierte Strafverfahrensrecht verbietet die Verwendung von Geständnissen und Zeugenaussagen, die unter Folter oder anderweitig mit illegalen Mitteln zustande gekommen sind, sowie sonstiger illegal erlangter Beweismittel (Artikel 54,) im Strafprozess. Trotzdem soll Folter in der Untersuchungshaft häufiger vorkommen als in regulären Gefängnissen. Folter zur Erzwingung eines Geständnisses oder zu anderen Zwecken wird in schweren Fällen mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe, in besonders schweren Fällen mit bis zu lebenslänglicher Freiheitsstrafe oder Todesstrafe geahndet (AA 26.10.2022). In den letzten Jahren wurden außerdem einige Verordnungen erlassen, die formell für Tatverdächtige im Ermittlungsverfahren einen besseren Schutz vor Folter bieten sollen. Ein großes Problem bleibt jedoch die mangelnde Umsetzung dieser Rechtsinstrumente. Die Sicherheitsbehörden genießen weiterhin auch aufgrund des Mangels an Kontrolle und Transparenz einen großen Handlungsspielraum (ÖB Peking 2024). Es gibt glaubwürdige Berichte, dass die Behörden das Folterverbot routinemäßig ignorieren, insbesondere in politisch sensiblen Fällen (USDOS 23.4.2024). Der Vorwurf der Folter im Gewahrsam ist weit verbreitet (DFAT 22.12.2021). Für die Polizei stellt Straflosigkeit im Falle von Brutalität und bei verdächtigen Todesfällen in Gewahrsam die Norm dar (FH 29.2.2024a). Die chinesische Führung erklärte 2014 das Ziel, die Rechtsstaatlichkeit zu verbessern und Folter, Misshandlungen und Missstände in der Justiz zu verhindern. Gleichzeitig wird radikal gegen unabhängige Rechtsanwälte, Menschenrechtsverteidiger, und Medien vorgegangen, sodass das Ziel einer Verbesserung der Rechtsstaatlichkeit infrage gestellt wird. Neben politischen Absichtserklärungen und einigen wenigen "Vorzeigefällen", in denen einzelne Polizisten nach tödlicher Folter (und öffentlicher Empörung) entlassen werden, ist jedoch nicht bekannt, dass strukturelle Maßnahmen getroffen werden, um das Risiko von Folter und Misshandlungen zu vermindern (ÖB Peking 2024). Soweit die chinesische Regierung und die staatlich gelenkte Presse Folterfälle einräumen, stellen sie diese als vereinzelte Übergriffe "unterer Amtsträger" dar, gegen die man energisch vorgehe (AA 26.10.2022). Bürger und Anwälte, die Wiedergutmachung für Misshandlungen einfordern, werden oft mit Repressalien oder mit Gefängnisstrafen belegt (FH 29.2.2024a). Neben der Anwendung zur Erlangung von Geständnissen werden Folter und andere Formen der Nötigung häufig eingesetzt, um politische und religiöse Dissidenten zu zwingen, ihre Überzeugungen zu widerrufen (FH 29.2.2024a). Die medizinische Versorgung wird insbesondere Menschenrechtsverteidiger in Haft bewusst verweigert (ÖB Peking 12.2021). Die Unterdrückung Andersdenkender im Ausland löste nach wie vor Besorgnis aus, auch der von den staatlichen Stellen Chinas auf andere Länder ausgeübte Druck, chinesische Staatsangehörige zwangsweise in ihr Heimatland zurückzuführen, wo ihnen willkürliche Inhaftierung, Folter und andere Menschenrechtsverletzungen drohen (AI 24.4.2024). Angehörige der ethnischen Minderheit der Uiguren berichten von systematischer Folter und anderer erniedrigender Behandlung durch im Strafvollzug und in den Internierungslagern beschäftigte Beamte (USDOS 23.4.2024; vgl. DFAT 22.12.2021). Einige Aktivisten und Organisationen beschuldigen die Regierung, gewaltsam Organe politischer Gefangener zu entnehmen, darunter auch von religiösen und spirituellen Anhängern wie Falun Gong-Praktizierenden und muslimischen Gefangenen in Xinjiang (USDOS 23.4.2024).Angehörige der ethnischen Minderheit der Uiguren berichten von systematischer Folter und anderer erniedrigender Behandlung durch im Strafvollzug und in den Internierungslagern beschäftigte Beamte (USDOS 23.4.2024; vergleiche DFAT 22.12.2021). Einige Aktivisten und Organisationen beschuldigen die Regierung, gewaltsam Organe politischer Gefangener zu entnehmen, darunter auch von religiösen und spirituellen Anhängern wie Falun Gong-Praktizierenden und muslimischen Gefangenen in Xinjiang (USDOS 23.4.2024). Quellen  AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (26.10.2022): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Volksrepublik China (Stand: September 2022), https://www.ecoi.net/en/file/local/2081420/Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Volksrepublik_China_(Stand_September_2022),_26.10.2022.pdf, Zugriff 20.2.2023 [Login erforderlich]  AI - Amnesty International (24.4.2024): Amnesty International Report 2023/24; Zur weltweiten Lage der Menschenrechte; China 2023, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107862.html, Zugriff 10.6.2024  DFAT - Department of Foreign Affairs and Trade [Australien] (22.12.2021): DFAT Country Information Report People's Republic of China, https://www.ecoi.net/en/file/local/2067346/country-information-report-china-22122021.pdf, Zugriff 15.2.2023  FH - Freedom House (29.2.2024a): Freedom in the World 2024 - China, https://www.ecoi.net/de/dokument/2105013.html, Zugriff 10.6.2024  ÖB Peking - Österreichische Botschaft Peking [Österreich]
(2024): Asylbericht 2023: Volksrepublik China (Stand Juli 2024)  ÖB Peking - Österreichische Botschaft Peking [Österreich] (12.2021): Asylbericht 2021: Volksrepublik China (Stand: Dezember 2021)  USDOS - United States Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: China, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107650.html, Zugriff 10.6.2024 Korruption Letzte Änderung 2024-11-28 10:41 Die Regierung nimmt Korruption als Bedrohung ihrer Legitimität ernst (DFAT 22.12.2021) und propagiert seit der Machtübernahme von Präsident XI Jinping einen harten, nahezu vollständig außerhalb rechtsstaatlicher Verfahren abgewickelten Anti-Korruptionskampf (ÖB Peking 2024), wobei das harte Vorgehen innerhalb von fünf Jahren zur Verhaftung von mehr als 1.800 Beamten führte, darunter sehr hochrangige politische Persönlichkeiten. Die Strafen für Korruption können in schweren und aufsehenerregenden Fällen bis zum Todesurteil führen (DFAT 22.12.2021). Während der streng kontrollierte staatliche Medienapparat einige bemerkenswerte Korruptionsermittlungen publik machte, wurden im Allgemeinen nur sehr wenige Einzelheiten über das Verfahren veröffentlicht, mit dem gegen KPCh- und Regierungsbeamte wegen Korruption ermittelt wurde. Beobachter berichten allerdings, dass Korruptionsvorwürfe oft ein Vorwand sind, um politische Rivalen aus dem Weg zu räumen (USDOS 23.4.2024). Über eine Million Beamte wurden nach offiziellen Angaben bisher untersucht und bestraft, darunter hochrangige Staats-, Partei- und Militärbeamte (FH 29.2.2024a).Die Regierung nimmt Korruption als Bedrohung ihrer Legitimität ernst (DFAT 22.12.2021) und propagiert seit der Machtübernahme von Präsident römisch elf Jinping einen harten, nahezu vollständig außerhalb rechtsstaatlicher Verfahren abgewickelten Anti-Korruptionskampf (ÖB Peking 2024), wobei das harte Vorgehen innerhalb von fünf Jahren zur Verhaftung von mehr als 1.800 Beamten führte, darunter sehr hochrangige politische Persönlichkeiten. Die Strafen für Korruption können in schweren und aufsehenerregenden Fällen bis zum Todesurteil führen (DFAT 22.12.2021). Während der streng kontrollierte staatliche Medienapparat einige bemerkenswerte Korruptionsermittlungen publik machte, wurden im Allgemeinen nur sehr wenige Einzelheiten über das Verfahren veröffentlicht, mit dem gegen KPCh- und Regierungsbeamte wegen Korruption ermittelt wurde. Beobachter berichten allerdings, dass Korruptionsvorwürfe oft ein Vorwand sind, um politische Rivalen aus dem Weg zu räumen (USDOS 23.4.2024). Über eine Million Beamte wurden nach offiziellen Angaben bisher untersucht und bestraft, darunter hochrangige Staats-, Partei- und Militärbeamte (FH 29.2.2024a). Das Gesetz sieht strafrechtliche Sanktionen für Korruption durch Beamte vor, und die Regierung setzt ihre Anti-Korruptions- und Disziplinierungskampagne fort, setzt das Gesetz jedoch nicht konsequent oder transparent um. Korruption ist weiterhin weit verbreitet. Viele Korruptionsfälle betreffen von der Regierung stark regulierte Bereiche wie Landnutzungsrechte, Immobilien, Bergbau und Infrastrukturentwicklung, die anfällig für Betrug, Bestechung und Schmiergelder sind (USDOS 23.4.2024). Für die Korruptionsbekämpfung ist die "National Supervisory Commission" (NSC, Nationalen Kontrollkommission) zuständig, die 2018 durch die Zusammenlegung bestehender staatlicher und parteiinterner Stellen eingerichtet wurde und auch für die Durchsetzung politischer und ideologischer Disziplin zuständig ist (FH 29.2.2024a; vgl.USDOS 23.4.2024). Die Untersuchungen der Nationalen Kontrollkommission können sich gegen jeden öffentlichen Angestellten, alle Personen, die öffentliche Aufgaben innehaben, wie Ärzte, Wissenschafter und Angestellte von Firmen in staatlichem Besitz sowie auch gegen Personen, die mit diesen in Verbindung stehen, richten (USDOS 23.4.2024). Die Behandlung und Misshandlung von Häftlingen im Rahmen des Liuzhi-Haft-Systems, das außerhalb des Justizsystems als legales Instrument der Regierung und der KPCh zur Untersuchung von Korruption und anderen Vergehen von Beamten diente, war Presseberichten zufolge durch ausgedehnte Einzelhaft, Schlafentzug, Schläge und erzwungenes Stehen oder Sitzen in unbequemen Positionen über Stunden und manchmal Tage gekennzeichnet (USDOS 23.4.2024). Auch sollen Richter mit den außergerichtlichen KP-Organen bei der "Beschaffung" von Geständnissen zusammengearbeitet haben (ÖB Peking 2024). China scheint im Korruptionswahrnehmungsindex von Transparency International für das Jahr 2023 auf dem 76. Rang von 180 Staaten auf (TI 1.7.2024). 2022 befand sich China in der Reihung auf dem 65. Rang von 180 Staaten (TI 2023). Quellen  DFAT - Department of Foreign Affairs and Trade [Australien] (22.12.2021): DFAT Country Information Report People's Republic of China, https://www.ecoi.net/en/file/local/2067346/country-information-report-china-22122021.pdf, Zugriff 15.2.2023  FH - Freedom House (29.2.2024a): Freedom in the World 2024 - China, https://www.ecoi.net/de/dokument/2105013.html, Zugriff 10.6.2024  ÖB Peking - Österreichische Botschaft Peking [Österreich]
(2024): Asylbericht 2023: Volksrepublik China (Stand Juli 2024)  TI - Transparency International (1.7.2024): 2023 Corruption Perceptions Index: Explore the results, https://www.transparency.org/en/cpi/2023, Zugriff 1.7.2024  TI - Transparency International
(2023): Corruption Perceptions Index 2022, https://images.transparencycdn.org/images/Report_CPI2022_English.pdf, Zugriff 1.7.2024  USDOS - United States Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: China, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107650.html, Zugriff 10.6.2024 Allgemeine Menschenrechtslage Letzte Änderung 2024-11-28 10:41 Im März 2004 wurde der Schutz der Menschenrechte in der Verfassung als „Grundprinzip“ verankert. Die Anpassung der Gesetze an die neue Verfassungsbestimmung verläuft jedoch schleppend. 1998 hat China den VN-Pakt über zivile und politische Rechte unterzeichnet, diesen jedoch bisher nicht ratifiziert (ÖB Peking 2024). Menschenrechte gelten im ideologischen System des Sozialismus chinesischer Prägung nicht als universale Individualrechte und Freiheitsansprüche gegen Staatswillkür und Behördenunrecht, sondern sie werden vielmehr einem vage formulierten Konzept verordneter kollektiver Wohlfahrt und Sicherheit untergeordnet. Dies führt zu einer absoluten Priorisierung wirtschaftlicher und sozialer vor bürgerlichen und politischen Rechten (AA 26.10.2022). Die Menschenrechtslage in China hat sich seit dem Amtsantritt Xi Jinpings 2012/13 kontinuierlich verschlechtert (AA 26.10.2022). Die chinesische Führung geht vor allem gegen regierungskritische Blogger, Kunstschaffende, Bürgerrechtsaktivisten, Menschenrechtsanwälte, Militärgegner und Mitglieder nicht anerkannter Religionsgemeinschaften sowie generell gegen all jene Menschen, die als Bedrohung für das System empfunden werden, weiterhin hart vor (AA 26.10.2022).Die Menschenrechtslage in China hat sich seit dem Amtsantritt römisch zehn i Jinpings 2012/13 kontinuierlich verschlechtert (AA 26.10.2022). Die chinesische Führung geht vor allem gegen regierungskritische Blogger, Kunstschaffende, Bürgerrechtsaktivisten, Menschenrechtsanwälte, Militärgegner und Mitglieder nicht anerkannter Religionsgemeinschaften sowie generell gegen all jene Menschen, die als Bedrohung für das System empfunden werden, weiterhin hart vor (AA 26.10.2022). Chinas autoritäres Regime ist in den letzten Jahren zunehmend repressiver geworden. Die regierende Kommunistische Partei Chinas (KPCh) übt eine strenge Kontrolle über alle Aspekte des Lebens und des Regierens aus, einschließlich der staatlichen Bürokratie, der Medien, der Online-Sprache, der religiösen Praxis, der Universitäten, der Unternehmen und der Zivilgesellschaft. KPCh-Generalsekretär Xi Jinping hat seine persönliche Macht in einem Maße gefestigt, wie es in China seit Jahrzehnten nicht mehr der Fall war. Nach einem mehrjährigen harten Vorgehen gegen politisch Andersdenkende, unabhängige NGOs und Menschenrechtsverteidiger wurde die chinesische Zivilgesellschaft weitgehend dezimiert (FH 29.2.2024a).Chinas autoritäres Regime ist in den letzten Jahren zunehmend repressiver geworden. Die regierende Kommunistische Partei Chinas (KPCh) übt eine strenge Kontrolle über alle Aspekte des Lebens und des Regierens aus, einschließlich der staatlichen Bürokratie, der Medien, der Online-Sprache, der religiösen Praxis, der Universitäten, der Unternehmen und der Zivilgesellschaft. KPCh-Generalsekretär römisch zehn i Jinping hat seine persönliche Macht in einem Maße gefestigt, wie es in China seit Jahrzehnten nicht mehr der Fall war. Nach einem mehrjährigen harten Vorgehen gegen politisch Andersdenkende, unabhängige NGOs und Menschenrechtsverteidiger wurde die chinesische Zivilgesellschaft weitgehend dezimiert (FH 29.2.2024a). Im Jahr 2023 kam es in China zu Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit an überwiegend muslimischen Uiguren und Angehörigen anderer ethnischer und religiöser Minderheitengruppen in Xinjiang. Zu den bedeutenden Menschenrechtsproblemen gehören glaubwürdige Berichte über: willkürliche oder rechtswidrige Tötungen durch die Regierung; erzwungenes Verschwindenlassen durch die Regierung; Folter durch die Regierung; willkürliche Verhaftungen und Inhaftierungen durch die Regierung, darunter seit 2017 mehr als eine Million Uiguren und Angehörige anderer überwiegend muslimischer Minderheitengruppen in außergerichtlichen Internierungslagern und Gefängnissen; das Fehlen einer unabhängigen Justiz und die Kontrolle der Kommunistischen Partei über das Justiz- und Rechtssystem; politische Gefangene; willkürliche Eingriffe in die Privatsphäre, einschließlich allgegenwärtiger technischer Überwachung und Kontrolle; schwerwiegende Einschränkungen der Meinungs- und Medienfreiheit, schwerwiegende Einschränkungen der Internetfreiheit, erhebliche Eingriffe in die friedliche Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Einschränkungen der Religionsfreiheit, Einschränkungen der Freizügigkeit und der Aufenthaltsfreiheit, schwerwiegende und unangemessene Einschränkungen der politischen Partizipation, Gewaltverbrechen gegen Angehörige nationaler, rassischer und ethnischer Minderheiten, einschließlich der Uiguren, und einige der schlimmsten Formen von Kinderarbeit (USDOS 23.4.2024). Quellen  AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (26.10.2022): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Volksrepublik China (Stand: September 2022), https://www.ecoi.net/en/file/local/2081420/Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Volksrepublik_China_(Stand_September_2022),_26.10.2022.pdf, Zugriff 20.2.2023 [Login erforderlich]  FH - Freedom House (29.2.2024a): Freedom in the World 2024 - China, https://www.ecoi.net/de/dokument/2105013.html, Zugriff 10.6.2024  ÖB Peking - Österreichische Botschaft Peking [Österreich]
(2024): Asylbericht 2023: Volksrepublik China (Stand Juli 2024)  USDOS - United States Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: China, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107650.html, Zugriff 10.6.2024 Letzte Änderung 2024-11-28 10:41 In Art. 35 der Verfassung wird das Recht auf Versammlungs-, Vereinigungs- und Demonstrationsfreiheit postuliert (AA 26.10.2022; vgl. BS 2.7.2024). In Artikel 35, der Verfassung wird das Recht auf Versammlungs-, Vereinigungs- und Demonstrationsfreiheit postuliert (AA 26.10.2022; vergleiche BS 2.7.2024). Diese Verfassungsrechte sind jedoch für den Einzelnen nicht einklagbar und in der Praxis durch die Regierung stark eingeschränkt. Jeder Anschein von Organisation wird als Bedrohung für die Stabilität verstanden und umfassend unterbunden. Art. 296 des Strafgesetzbuches sanktioniert "rechtswidrige Versammlungen" mit bis zu fünf Jahren Haft, was immer wieder als Delikt gegen Aktivisten vorgebracht wird (AA 26.10.2022). Diese Verfassungsrechte sind jedoch für den Einzelnen nicht einklagbar und in der Praxis durch die Regierung stark eingeschränkt. Jeder Anschein von Organisation wird als Bedrohung für die Stabilität verstanden und umfassend unterbunden. Artikel 296, des Strafgesetzbuches sanktioniert "rechtswidrige Versammlungen" mit bis zu fünf Jahren Haft, was immer wieder als Delikt gegen Aktivisten vorgebracht wird (AA 26.10.2022). Die Verfassung schützt das Demonstrationsrecht der Bürger. Doch in der Praxis erhalten Demonstranten selten eine Genehmigung zur Abhaltung von Demonstrationen und riskieren Strafen für Versammlungen ohne Erlaubnis (FH 29.2.2024a). Die Vereins- und Versammlungsfreiheit ist wesentlich eingeschränkt (ÖB Peking 2024). Spontane Demonstrationen bieten ein gewisses Ventil für den Unmut über lokale Missstände, obwohl sie zunehmend mit Polizeigewalt und strafrechtlicher Verfolgung statt mit begrenzten Zugeständnissen seitens der Behörden beantwortet werden. Auch Proteste einzelner Personen, bei denen eine Person beispielsweise ein Plakat in der Öffentlichkeit hält, können strafrechtlich geahndet werden. Der bewaffneten Polizei wurde vorgeworfen, bei früheren Protesten, insbesondere in Xinjiang, das Feuer eröffnet zu haben (FH 29.2.2024a). Oftmals werden Kundgebungen durch vorab verhängte Hausarreste im Keim erstickt. Auch rund um sensible Jahrestage werden "sensible" Personen unter Hausarrest gestellt (ÖB Peking 2024). Eine parlamentarische Opposition zur Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) gibt es nicht. Die in der Politischen Konsultativkonferenz des Chinesischen Volkes organisierten acht "demokratischen Parteien" sind nach ehemals sowjetischem Muster "gleichgeschaltet". Personen, die in Opposition zu Regierung und herrschender Ideologie stehen, setzen sich unmittelbar der Gefahr von Repression durch staatliche Stellen aus, wenn sie aus Sicht der Regierung die Kommunistische Partei, die Einheit des Staates, die Nationale Sicherheit oder das internationale Ansehen Chinas gefährden. Die Schwelle ist immer dann erreicht, wenn die chinesischen Sicherheitsbehörden annehmen, dass ein - noch so loses - Netzwerk gebildet werden könnte (AA 26.10.2022). Quellen  AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (26.10.2022): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Volksrepublik China (Stand: September 2022), https://www.ecoi.net/en/file/local/2081420/Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Volksrepublik_China_(Stand_September_2022),_26.10.2022.pdf, Zugriff 20.2.2023 [Login erforderlich]  BS - Bertelsmann Stiftung (2.7.2024): BTI 2024 China Country Report, https://bti-project.org/en/reports/country-report/CHN, Zugriff 2.7.2024  FH - Freedom House (29.2.2024a): Freedom in the World 2024 - China, https://www.ecoi.net/de/dokument/2105013.html, Zugriff 10.6.2024  ÖB Peking - Österreichische Botschaft Peking [Österreich]
(2024): Asylbericht 2023: Volksrepublik China (Stand Juli 2024) Religionsfreiheit Letzte Änderung 2024-11-28 10:41 Genaue Zahlenangaben zu Religionsanhängern sind unklar. Laut der Weltreligionsdatenbank 2020 der Boston University gibt es 499 Millionen Anhänger von Volksreligionen und ethnischen Religionen (34 %), 474 Millionen Agnostiker (33 %), 228 Millionen Buddhisten (16 %), 106 Millionen Christen (7,4 %), 100 Millionen Atheisten (7 %), 23,7 Millionen Muslime (1,7 %) und Anhänger anderer Religionen, die zusammen weniger als 1 % der Bevölkerung ausmachen, darunter 5,9 Millionen Taoisten, 1,8 Millionen Konfuzianer, 20.500 Sikhs und 2.900 Juden (USDOS 30.6.2024). Die chinesische Verfassung sieht Religionsfreiheit vor (USDOS 30.6.2024; vgl. ÖB Peking 2024). Gleichzeitig werden jedoch nur fünf Religionsgemeinschaften offiziell anerkannt: Katholizismus, Protestantismus, Buddhismus, Islam und Taoismus (FH 29.2.2024a; vgl. ÖB Peking 2024). Alle religiösen Gruppierungen müssen sich folglich beim Staatlichen Amt für Religiöse Angelegenheiten (SARA) registrieren lassen und sich einer der folgenden offiziell anerkannten kirchlichen Dachverbände unterordnen: Vereinigung der Buddhisten Chinas, Chinesische Taoistenvereinigung, Islamische Gesellschaft Chinas, Patriotische Vereinigung der chinesischen Katholiken, Chinesisches Christliches Patriotisches Komitee der "Drei-Selbst-Bewegung" und Chinesischer Christlicher Verein/Christenrat (AA 26.10.2022).Die chinesische Verfassung sieht Religionsfreiheit vor (USDOS 30.6.2024; vergleiche ÖB Peking 2024). Gleichzeitig werden jedoch nur fünf Religionsgemeinschaften offiziell anerkannt: Katholizismus, Protestantismus, Buddhismus, Islam und Taoismus (FH 29.2.2024a; vergleiche ÖB Peking 2024). Alle religiösen Gruppierungen müssen sich folglich beim Staatlichen Amt für Religiöse Angelegenheiten (SARA) registrieren lassen und sich einer der folgenden offiziell anerkannten kirchlichen Dachverbände unterordnen: Vereinigung der Buddhisten Chinas, Chinesische Taoistenvereinigung, Islamische Gesellschaft Chinas, Patriotische Vereinigung der chinesischen Katholiken, Chinesisches Christliches Patriotisches Komitee der "Drei-Selbst-Bewegung" und Chinesischer Christlicher Verein/Christenrat (AA 26.10.2022). Alle religiösen Gruppen müssen ein strenges Zertifizierungsverfahren durchlaufen, um von den Behörden offiziell anerkannt zu werden. Diejenigen, die sich weigern, werden als illegal eingestuft und verfolgt, einschließlich unabhängige buddhistische Gruppen (FH 29.2.2024a). Traditionelle Glaubensrichtungen wie Buddhismus, Taoismus und Volksreligion werden von der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) gefördert, während Islam und Christentum als ausländische Religionen betrachtet und damit zunehmenden Repressalien ausgesetzt sind (ÖB Peking 2024). Mitgliedern der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) ist die Ausübung religiöser Praktiken untersagt. Sie müssen atheistisch leben (BAMF 25.5.2021). Art. 36 der Verfassung unterscheidet zwischen der garantierten Glaubensfreiheit und der Freiheit "normaler" Religionsausübung, welche die "öffentliche Ordnung, Gesundheit der Bürger und das staatliche Erziehungssystem nicht beeinträchtigen darf". Sämtliche religiöse Aktivitäten unterliegen staatlicher Kontrolle und Genehmigung. Zahlreiche Regelungen schränken die Religionsfreiheit erheblich ein (AA 26.10.2022).Artikel 36, der Verfassung unterscheidet zwischen der garantierten Glaubensfreiheit und der Freiheit "normaler" Religionsausübung, welche die "öffentliche Ordnung, Gesundheit der Bürger und das staatliche Erziehungssystem nicht beeinträchtigen darf". Sämtliche religiöse Aktivitäten unterliegen staatlicher Kontrolle und Genehmigung. Zahlreiche Regelungen schränken die Religionsfreiheit erheblich ein (AA 26.10.2022). Seit 2016 Präsident Xi zur "Sinisierung" der Religionen aufrief, hat der Staat die Kontrolle über die Religionen verstärkt (HRW 11.1.2024). Die chinesische Führung hat sich die Assimilierung der fünf in China anerkannten Religionen an die „Erfordernisse der sozialistischen Gesellschaft“ zum Ziel gesetzt. Diese Strategie wird seitdem jährlich von der obersten Staatsführung gepriesen und weitflächig in allen Begegnungen mit dem Thema Religion zitiert (AA 26.10.2022).Seit 2016 Präsident römisch zehn i zur "Sinisierung" der Religionen aufrief, hat der Staat die Kontrolle über die Religionen verstärkt (HRW 11.1.2024). Die chinesische Führung hat sich die Assimilierung der fünf in China anerkannten Religionen an die „Erfordernisse der sozialistischen Gesellschaft“ zum Ziel gesetzt. Diese Strategie wird seitdem jährlich von der obersten Staatsführung gepriesen und weitflächig in allen Begegnungen mit dem Thema Religion zitiert (AA 26.10.2022). Der Parteistaat verfügt über einen vielschichtigen Apparat, um alle Aspekte religiöser Aktivitäten zu kontrollieren, u. a. durch die Überprüfung religiöser Führer auf politische Zuverlässigkeit, die Begrenzung der Zahl religiöser Autoritäten wie Priester und Imame, die Forderung nach ideologischer Konformität innerhalb der religiösen Lehre und die Installation von Sicherheitskameras in religiösen Einrichtungen (FH 29.2.2024a). Unnachgiebig ist das Verhalten der Behörden gegenüber religiösen Aktivitäten dort, wo die chinesische Regierung die „drei Übel“ – Terrorismus, Extremismus und Separatismus – im Spiel wähnt. Dies betrifft v. a. Musliminnen und Muslime in Xinjiang sowie Buddhistinnen und Buddhisten in den tibetischen Gebieten. Im Übrigen variiert das Verhalten der Behörden von Provinz zu Provinz stark (AA 26.10.2022). Bestimmte Religionen und religiöse Gruppen, darunter tibetische Buddhisten, uigurische Muslime, Falun Gong-Praktizierende und christliche „Hauskirchen“, werden hart verfolgt. In Xinjiang werden friedliche religiöse Praktiken routinemäßig unter dem Vorwurf des „religiösen Extremismus“ bestraft, was für viele uigurische, kasachische und Hui-Muslime zu Inhaftierung, Gefängnisstrafen und Indoktrination führt. Die Behörden setzen auch digitale Überwachung ein, um die religiösen Aktivitäten uigurischer und türkischer Muslime zu unterdrücken; die Polizei ist dafür bekannt, Einwohner zu verhören, die Texte aus dem Koran auf ihren Smartphones gespeichert haben (FH 29.2.2024a). Mitglieder religiöser Minderheiten in China - darunter Christen, Muslime, tibetische Buddhisten und Falun-Gong-Praktizierende - berichteten über gesellschaftliche Diskriminierungen in Bezug auf Beschäftigung, Wohnraum und Geschäftsmöglichkeiten (USDOS 30.6.2024). Quellen  AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (26.10.2022): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Volksrepublik China (Stand: September 2022), https://www.ecoi.net/en/file/local/2081420/Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Volksrepublik_China_(Stand_September_2022),_26.10.2022.pdf, Zugriff 20.2.2023 [Login erforderlich]  BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (25.5.2021): Länderreport China, Situation der Tibeter und Tibeterinnen - 36, https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/Laenderreporte/2021/laenderreport-36-China.pdf?__blob=publicationFile&v=2, Zugriff 9.7.2024  FH - Freedom House (29.2.2024a): Freedom in the World 2024 - China, https://www.ecoi.net/de/dokument/2105013.html, Zugriff 10.6.2024  HRW - Human Rights Watch (11.1.2024): World Report 2024 - China, https://www.ecoi.net/en/document/2103179.html, Zugriff 9.7.2024  ÖB Peking - Österreichische Botschaft Peking [Österreich]
(2024): Asylbericht 2023: Volksrepublik China (Stand Juli 2024)  USDOS - United States Department of State [USA] (30.6.2024): 2023 Report on International Religious Freedom: China, https://www.ecoi.net/en/document/2111843.html, Zugriff 8.7.2024 Christen Letzte Änderung 2024-11-28 10:41 Das Christentum ist in China rasant gewachsen (NZZ 4.10.2023) und umfasst Schätzungen zufolge nun bis zu 100 Millionen Gläubige, (AA 26.10.2022), andere Quellen sprechen von 70 Millionen. Sowohl das offizielle Christentum als auch inoffizielle protestantische sowie katholische Gemeinschaften („Hauskirchen“) erfahren in China großen Zulauf (ÖB Peking 2024). Insbesondere der Protestantismus gewinnt viele Anhänger. Nach Angaben der State Administration for Religious Affairs (SARA) sind unter der "Drei-Selbst-Bewegung" 38 Millionen Protestanten und mehr als 60.000 Kirchen registriert (AA 26.10.2022). Die Kommunistische Partei Chinas (KPCh) verfolgt eine Politik der „Sinisierung“ der Kirchen. Damit werden die Kirchen unter die Kontrolle der Partei gestellt, und sie werden verpflichtet, ihre Lehren, Bräuche und Moral an die traditionelle chinesische Kultur anzupassen (USDOS 30.6.2024; vgl. OpD 1.8.2024). Die staatlich anerkannten Kirchenverbände sind die protestantische Patriotische Drei-Selbst-Bewegung (TSPM) und die Patriotische Katholische Vereinigung (CPA). Christliche Kirchen, die diesen Kirchenverbänden nicht angehören, gelten als illegal und werden als „Hauskirchen“ oder „Untergrundkirchen“ (oft auch pauschal als "Untergrundkirche"; Anm.] bezeichnet (OpD 1.8.2024). Untergrundkirche deshalb, weil sie außerhalb der Staatskirche operiert – in Gotteshäusern, aber auch in Privatwohnungen, Büros oder Hotelzimmern (NZZ 4.10.2023). Hierzu gehört auch die - im Gegensatz zur CPA papsttreue - katholische Untergrundkirche (ÖB Peking 2024; vgl. AA 26.10.2022).Die Kommunistische Partei Chinas (KPCh) verfolgt eine Politik der „Sinisierung“ der Kirchen. Damit werden die Kirchen unter die Kontrolle der Partei gestellt, und sie werden verpflichtet, ihre Lehren, Bräuche und Moral an die traditionelle chinesische Kultur anzupassen (USDOS 30.6.2024; vergleiche OpD 1.8.2024). Die staatlich anerkannten Kirchenverbände sind die protestantische Patriotische Drei-Selbst-Bewegung (TSPM) und die Patriotische Katholische Vereinigung (CPA). Christliche Kirchen, die diesen Kirchenverbänden nicht angehören, gelten als illegal und werden als „Hauskirchen“ oder „Untergrundkirchen“ (oft auch pauschal als "Untergrundkirche"; Anm.] bezeichnet (OpD 1.8.2024). Untergrundkirche deshalb, weil sie außerhalb der Staatskirche operiert – in Gotteshäusern, aber auch in Privatwohnungen, Büros oder Hotelzimmern (NZZ 4.10.2023). Hierzu gehört auch die - im Gegensatz zur CPA papsttreue - katholische Untergrundkirche (ÖB Peking 2024; vergleiche AA 26.10.2022). Da die kontrollierte, immer stärker in eine der Regierung zuträgliche Form gepresste Glaubensausübung für den Großteil der Christen unattraktiv ist, besuchen inzwischen 60 bis 80 Millionen Menschen die sogenannte Untergrundkirche. Diese wurde von lokalen Parteifunktionären lange geduldet (NZZ 4.10.2023). Inzwischen bietet die Regierung aber Anreize für Bürger, illegale religiöse Aktivitäten zu melden; Leiter von Kirchen und Gemeinden werden zunehmend unter Druck gesetzt, sich staatlich anerkannten Kirchen anzuschließen. Registrierungspflichten und Verordnungen zur Religion aus dem Jahr 2018 werden immer strenger angewandt – einschließlich der zusätzlichen Erweiterungen dieser Verordnungen aus den Folgejahren, insbesondere der Vorschriften für religiöse Veranstaltungsorte, die am 1.9.2023 in Kraft traten. Hinzu kamen außerdem neue Restriktionen in Bezug auf das Internet, soziale Medien und NGOs. Insgesamt betrachtet schränken diese Verordnungen die Freiheit erheblich ein. Es gab Razzien, und Kirchen wurden geschlossen, Leiter verhaftet und christliches Material beschlagnahmt (OpD 1.8.2024). Bischöfe und Priester, die sich von der chinesischen Staatskirche lossagen, haben mit Repressalien inkl. Hausarrest zu rechnen (ÖB Peking 2024). Die papsttreue Untergrundkirche wird streng verfolgt (FH 29.2.2024a). Quellen  AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (26.10.2022): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Volksrepublik China (Stand: September 2022), https://www.ecoi.net/en/file/local/2081420/Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Volksrepublik_China_(Stand_September_2022),_26.10.2022.pdf, Zugriff 20.2.2023 [Login erforderlich]  FH - Freedom House (29.2.2024a): Freedom in the World 2024 - China, https://www.ecoi.net/de/dokument/2105013.html, Zugriff 10.6.2024  NZZ - Neue Zürcher Zeitung (4.10.2023): Christentum in China wächst: Jetzt greift die Regierung durch, https://www.nzz.ch/international/christentum-in-china-waechst-jetzt-greift-die-regierung-durch-ld.1753088, Zugriff 4.11.2024  ÖB Peking - Österreichische Botschaft Peking [Österreich]
(2024): Asylbericht 2023: Volksrepublik China (Stand Juli 2024)  OpD - Open Doors (1.8.2024): China, https://www.opendoors.de/christenverfolgung/weltverfolgungsindex/laenderprofile/china, Zugriff 5.8.2024  USDOS - United States Department of State [USA] (30.6.2024): 2023 Report on International Religious Freedom: China, https://www.ecoi.net/en/document/2111843.html, Zugriff 8.7.2024 Relevante Bevölkerungsgruppen Frauen Letzte Änderung 2024-11-28 10:41 Laut Verfassung haben Frauen in allen Lebensbereichen dieselben Rechte wie Männer (USDOS 23.4.2024; vgl. AA 26.10.2022). Das Gesetz sieht Gleichheit in Bezug auf Eigentum, Erbrecht, Zugang zu Bildung und gleichen Lohn für gleiche Arbeit vor. Dennoch berichteten Frauen, dass Diskriminierung, ungerechtfertigte Entlassung, Degradierung und Lohnunterschiede erhebliche Probleme darstellten (USDOS 23.4.2024).Laut Verfassung haben Frauen in allen Lebensbereichen dieselben Rechte wie Männer (USDOS 23.4.2024; vergleiche AA 26.10.2022). Das Gesetz sieht Gleichheit in Bezug auf Eigentum, Erbrecht, Zugang zu Bildung und gleichen Lohn für gleiche Arbeit vor. Dennoch berichteten Frauen, dass Diskriminierung, ungerechtfertigte Entlassung, Degradierung und Lohnunterschiede erhebliche Probleme darstellten (USDOS 23.4.2024). Es besteht kein politisches Bewusstsein zu Geschlechtergleichheit oder Frauenrechten (ÖB Peking 2024) und besonders in ländlichen Gebieten kommt es zu geschlechtsspezifischer Diskriminierung (ÖB Peking 2024, vgl. AA 26.10.2022), ungleichem Zugang zu öffentlichen Leistungen und zu Landrechten (ÖB Peking 2024). Auch wenn die Gleichberechtigung der Geschlechter ein erklärtes politisches Ziel der Regierung ist, gibt es noch immer wenige Frauen in gehobenen Positionen (AA 26.10.2022).Es besteht kein politisches Bewusstsein zu Geschlechtergleichheit oder Frauenrechten (ÖB Peking 2024) und besonders in ländlichen Gebieten kommt es zu geschlechtsspezifischer Diskriminierung (ÖB Peking 2024, vergleiche AA 26.10.2022), ungleichem Zugang zu öffentlichen Leistungen und zu Landrechten (ÖB Peking 2024). Auch wenn die Gleichberechtigung der Geschlechter ein erklärtes politisches Ziel der Regierung ist, gibt es noch immer wenige Frauen in gehobenen Positionen (AA 26.10.2022). Häusliche Gewalt betrifft nach wie vor eine große Zahl chinesischer Frauen (USDOS 23.4.2024; vgl. FH 29.2.2024a), obwohl ein im August 2023 veröffentlichter Bericht des Staatsrats feststellte, dass die häusliche Gewalt seit der Einführung des Gesetzes gegen häusliche Gewalt im Jahr 2015 zurückgegangen ist. Das Gesetz definierte häusliche Gewalt als zivil- und nicht als strafrechtliches Vergehen (FH 29.2.2024a). Einigen Wissenschaftlern zufolge wurden die Opfer ermutigt, zu versuchen, die häusliche Gewalt durch Schlichtung zu lösen. Das gesellschaftliche Gefühl, dass häusliche Gewalt eine persönliche, private Angelegenheit sei, trug dazu bei, dass zu wenige Fälle gemeldet wurden und die Behörden untätig blieben, wenn Frauen mit häuslicher Gewalt konfrontiert wurden (USDOS 23.4.2024).Häusliche Gewalt betrifft nach wie vor eine große Zahl chinesischer Frauen (USDOS 23.4.2024; vergleiche FH 29.2.2024a), obwohl ein im August 2023 veröffentlichter Bericht des Staatsrats feststellte, dass die häusliche Gewalt seit der Einführung des Gesetzes gegen häusliche Gewalt im Jahr 2015 zurückgegangen ist. Das Gesetz definierte häusliche Gewalt als zivil- und nicht als strafrechtliches Vergehen (FH 29.2.2024a). Einigen Wissenschaftlern zufolge wurden die Opfer ermutigt, zu versuchen, die häusliche Gewalt durch Schlichtung zu lösen. Das gesellschaftliche Gefühl, dass häusliche Gewalt eine persönliche, private Angelegenheit sei, trug dazu bei, dass zu wenige Fälle gemeldet wurden und die Behörden untätig blieben, wenn Frauen mit häuslicher Gewalt konfrontiert wurden (USDOS 23.4.2024). Vergewaltigung ist illegal, Strafen für Vergewaltigung reichen von drei Jahren Gefängnis bis zur Hinrichtung. Die meisten Fälle von Vergewaltigung werden durch private Vergleiche beendet (USDOS 23.4.2024). Vergewaltigung in der Ehe steht gesetzlich nicht unter Strafe (USDOS 23.4.2024; vgl. FH 29.2.2024a).Vergewaltigung ist illegal, Strafen für Vergewaltigung reichen von drei Jahren Gefängnis bis zur Hinrichtung. Die meisten Fälle von Vergewaltigung werden durch private Vergleiche beendet (USDOS 23.4.2024). Vergewaltigung in der Ehe steht gesetzlich nicht unter Strafe (USDOS 23.4.2024; vergleiche FH 29.2.2024a). Nach dem Gesetz über den Schutz und die Rechte von Frauen ist sexuelle Belästigung von Frauen strafbar. Das Gesetz ist jedoch sehr vage formuliert, entsprechende Regelungen im Strafgesetz fehlen (AA 26.10.2022). Sexuelle Belästigung ist weit verbreitet. Human Rights Watch zitierte eine Statistik, wonach fast 40 % der Frauen angeben, am Arbeitsplatz sexuell belästigt worden zu sein. Viele Frauen sind jedoch laut offiziellen Medien nach wie vor nicht bereit, solche Vorfälle zu melden, da sie nicht an die Wirksamkeit des Justizsystems glauben. Mehrere Berichte über sexuelle Belästigung wurden über Social Media weiterverbreitet. Dies hat dazu beigetragen, das Bewusstsein für das Problem, insbesondere am Arbeitsplatz, zu schärfen (USDOS 23.4.2024). Zwangsprostitution und Menschenhandel werden strafrechtlich verfolgt, bei Erschwerungsgründen bis hin zur Todesstrafe (AA 26.10.2022). Vom Menschenhandel sind besonders Frauen und Kinder aus ländlichen Gebieten betroffen. Es gibt einen nationalen Aktionsplan gegen den Handel mit Frauen und Kindern (ÖB Peking 2024). Frauen sind von der Durchsetzung der Familienplanungspolitik der VR China in besonderem Maße betroffen. Die Familienplanungspolitik sieht seit Juni 2021 vor, dass eine verheiratete Frau drei Kinder bekommen darf. Dieses neue Familienbild wird nun stark propagiert und Frauen, dazu aufgefordert, ihre Familienplanung entsprechend anzupassen (AA 26.10.2022). Die Kommunistische Partei Chinas (KPCh) und die Regierung schränken durch Gesetze und politische Maßnahmen das Recht der Eltern ein, die Anzahl ihrer Kinder selbst zu bestimmen. Das Gesetz beschränkt die meisten verheirateten Paare auf drei Kinder (statt zwei, Änderung im Jahr 2021) und ermöglicht es Paaren, die Erlaubnis für ein viertes Kind zu beantragen, wenn sie die lokalen und provinziellen Anforderungen erfüllen. Das Gesetz enthält Bestimmungen, die darauf abzielten, die Geburtenrate zu erhöhen und die Belastung durch die Kindererziehung zu verringern (USDOS 23.4.2024). Im Jahr 2022 startete die Regierung eine neue Kampagne, in der die für die Familienplanung zuständigen Beamten angewiesen wurden, die Zahl der Abtreibungen zu begrenzen, indem sie unter anderem von Abtreibungen aus „nicht-medizinischen“ Gründen abrieten (FH 29.2.2024a). Quellen  AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (26.10.2022): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Volksrepublik China (Stand: September 2022), https://www.ecoi.net/en/file/local/2081420/Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Volksrepublik_China_(Stand_September_2022),_26.10.2022.pdf, Zugriff 20.2.2023 [Login erforderlich]  FH - Freedom House (29.2.2024a): Freedom in the World 2024 - China, https://www.ecoi.net/de/dokument/2105013.html, Zugriff 10.6.2024  ÖB Peking - Österreichische Botschaft Peking [Österreich]
(2024): Asylbericht 2023: Volksrepublik China (Stand Juli 2024)  USDOS - United States Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: China, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107650.html, Zugriff 10.6.2024 Bewegungsfreiheit und Meldewesen (Hukou) Letzte Änderung 2022-07-22 10:06 Das Gesetz sieht eine innerstaatliche Bewegungsfreiheit, die Möglichkeit von Auslandsreisen und die Möglichkeit einer Rückkehr vor. Doch werden diese Rechte nicht eingehalten. Die Behörden verschärfen die Beschränkungen der Bewegungsfreiheit vor wichtigen Jubiläen oder während der Nationalfeiertage ausländischer Staaten, bei Besuchen ausländischer Würdenträger oder großen politischen Ereignissen, um Demonstrationen vorzubeugen. Für Regierungsangestellte, auch pensionierte, insbesondere aus dem Militär, gelten Reisebeschränkungen ins Ausland. Im Laufe des Jahres 2021 wurden viele Anwälte, Künstler, Schriftsteller und Aktivisten zeitweise an der Ausreise gehindert. Die Behörden verhinderten auch die Ausreise einiger Familienmitglieder von Aktivisten, einschließlich ausländischer Familienangehöriger (USDOS 12.4.2022). Die lokalen Regierungen setzen ein Social Credit System ein, mit dem die Vertrauenswürdigkeit der Bürger anhand einer Vielzahl von Daten bewertet wird, sowie obligatorische "Gesundheitscode" Mobil-Apps, welche die COVID-19 Ausbreitung bekämpfen sollen, um Menschen den Zugang zu Flug- und Bahnreisen, medizinischen Einrichtungen und anderen öffentlichen Dienstleistungen und Räumen auf der Grundlage willkürlicher oder undurchsichtiger Kriterien zu verweigern. Millionen von Menschen sind von den staatlichen Einschränkungen beim Zugang zu Auslandsreisen und Reisepässen betroffen, wobei Uiguren und Tibeter am stärksten betroffen sind (FH 28.2.2022). In der Tibetischen Autonomen Region gibt es starke Einschränkungen der Bewegungsfreiheit, die ethnische Tibeter unverhältnismäßig stark betreffen. Hindernisse wie Truppeneinsätze, Kontrollpunkte, Straßensperren, erforderliche bürokratische Genehmigungen und Reisepassbeschränkungen behindern die Bewegungsfreiheit sowohl innerhalb der tibetischen Gebiete als auch zwischen diesen Gebieten und der Außenwelt. Die verstärkte staatliche Kontrolle umfasste strengere Reisebeschränkungen und die Notwendigkeit von Genehmigungen für die Einreise in bestimmte Gebiete, insbesondere in der Nähe der internationalen Grenzen im Süden (FH 28.2.2022b). Uiguren sind innerhalb Xinjiangs und außerhalb der Region drakonischen Einschränkungen ihrer Bewegungsfreiheit ausgesetzt. Obwohl die Verwendung von "Inlandspässen", die eine lokale behördliche Genehmigung für Reisen in ein anderes Gebiet erforderten, 2016 eingestellt wurde, führten die Behörden weiterhin Identitätskontrollen bei Personen durch, die Städte und öffentliche Straßen betraten oder verließen. In Xinjiang betreiben Sicherheitsbeamte Kontrollpunkte, die den Zugang zu öffentlichen Plätzen, einschließlich Märkten und Moscheen, verwalten und von den Uiguren verlangen, ihren nationalen Personalausweis zu scannen, sich einer Gesichtserkennungsprüfung zu unterziehen und ihr Gepäck einer Sicherheitskontrolle wie am Flughafen zu unterziehen. Für Han-Chinesen gelten solche Beschränkungen in diesen Bereichen nicht (USDOS 12.4.2022). Uiguren, insbesondere in Xinjiang, berichten von großen Schwierigkeiten bei der Genehmigung von Passanträgen. Häufig werden ihnen Pässe für Reisen ins Ausland verweigert. Seit 2016 forderten die Behörden die Bewohner Xinjiangs auf, ihre Reisepässe abzugeben, oder teilten den Bewohnern mit, dass keine neuen Reisepässe verfügbar seien. Ausländischen Familienmitgliedern uigurischer Aktivisten, die im Ausland leben, wird ebenfalls die Einreise verweigert. Zum Teil ist dies auf die COVID-19-Reisebeschränkungen zurückzuführen, andererseits bestanden Beschränkungen bereits vor der Pandemie. Die Behörden weigern sich, Pässe für im Ausland lebende Uiguren zu erneuern (USDOS 12.4.2022). Meldewesen: Haushaltsregistrierung - Hukou Grundsätzlich wird jeder chinesische Staatsangehörige in einem Haushaltsregister (Hukou) geführt, ausgenommen sind jedoch „überzählige“ Kinder, die während der Politik der 1-, später 2- bzw. 3-Kind-Familie geboren wurden. Für Kinder mit doppelter Staatsangehörigkeit ist die Eintragung in den Hukou des chinesischen Elternteils nicht verpflichtend (AA 11.10.2021). Die Meldekarte des "Hukou-Systems" ist weiterhin nötig für die (legale) Aufnahme einer Arbeit oder den Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen. Chinesen, die keinen für ihre Zwecke gültigen Hukou haben (z.B. minderjährige Wanderarbeiter, welche offiziell noch nicht arbeiten dürften), verwenden mitunter gefälschte "Hukou-Karten" oder solche von Verwandten (ÖB 12.2021). Ein Umzug bzw. eine Umregistrierung in einer anderen Region ist nur im Rahmen der gesetzlichen Regelungen des Hukousystems (Haushaltsregistrierungssystem) möglich (ÖB 28.5.2020; vgl. NMoFA 1.7.2020). Für die großen Städte, wie Peking oder Shanghai, ist es schwierig, eine Hukou Registrierung zu erlangen, da es vorgegebene Quoten für neue Bewohner gibt (DFAT 22.12.2021). Grundsätzlich wird jeder chinesische Staatsangehörige in einem Haushaltsregister (Hukou) geführt, ausgenommen sind jedoch „überzählige“ Kinder, die während der Politik der 1-, später 2- bzw. 3-Kind-Familie geboren wurden. Für Kinder mit doppelter Staatsangehörigkeit ist die Eintragung in den Hukou des chinesischen Elternteils nicht verpflichtend (AA 11.10.2021). Die Meldekarte des "Hukou-Systems" ist weiterhin nötig für die (legale) Aufnahme einer Arbeit oder den Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen. Chinesen, die keinen für ihre Zwecke gültigen Hukou haben (z.B. minderjährige Wanderarbeiter, welche offiziell noch nicht arbeiten dürften), verwenden mitunter gefälschte "Hukou-Karten" oder solche von Verwandten (ÖB 12.2021). Ein Umzug bzw. eine Umregistrierung in einer anderen Region ist nur im Rahmen der gesetzlichen Regelungen des Hukousystems (Haushaltsregistrierungssystem) möglich (ÖB 28.5.2020; vergleiche NMoFA 1.7.2020). Für die großen Städte, wie Peking oder Shanghai, ist es schwierig, eine Hukou Registrierung zu erlangen, da es vorgegebene Quoten für neue Bewohner gibt (DFAT 22.12.2021). Seit 2016 wurde eine Hukou-Eintragung schrittweise auch für ca. 100 Mio. Wanderarbeiter eingeführt (AA 11.10.2021). Trotz der erklärten Verpflichtung der Regierung, das Hukou-System (Haushaltsregistrierung) zu reformieren, verhindert es nach wie vor, dass rund 290 Millionen Binnenmigranten in den Städten, in denen sie arbeiten, die vollen legalen Rechte als Einwohner genießen. Nach den jüngsten Teilreformen hat die große Mehrheit der Migranten immer noch nicht die gleichen Rechte oder den vollen Zugang zu denselben sozialen Dienstleistungen wie die Stadtbewohner, wie zum Beispiel die Ausbildung für ihre Kinder in den lokalen Schulen (FH 28.2.2022). Ausweichmöglichkeiten Repressionen erfolgen landesweit nicht einheitlich. Da wegen der Größe des Landes und der historisch gewachsenen Strukturen Einfluss und Kontrolle der Zentralregierung in den einzelnen Landesteilen unterschiedlich stark ausgeprägt sind, treten staatliche oder dem Staat zurechenbare Übergriffe in den Regionen unterschiedlich häufig auf. Daher kann es im Einzelfall möglich sein, durch einen Ortswechsel Repressalien auszuweichen. Allerdings ist ein Umzug in einen anderen Landesteil durch die restriktive Registrierungspraxis („Hukou“-System) nur schwer möglich (Verlust des Zugangs zu Bildung und Sozialleistungen). Für Personen aus ländlichen Gebieten ist es schwierig, legal in eine Stadt zu ziehen (AA 11.10.2021). Ein Untertauchen, also eine nicht registrierte Niederlassung in einen anderen Landesteil als jenem des Melde-Wohnorts, ist schwierig. Sowohl bei Inlandsflügen als auch bei Zugfahrten wird systematisch die Identität überprüft, auch Zugtickets können nur mit Personalausweis gekauft werden und sind nicht übertragbar. Kraftfahrzeuge mit Kennzeichen von außerhalb der Stadt oder der Provinz und deren Passagiere werden systematisch überprüft. Es besteht ein sehr effizientes System der Überwachung durch Nachbarschaftskomitees. In der Tibetischen Autonomen Region und in Xinjiang besteht eine besonders strenge Überwachung unter anderem durch das System der kollektiven Bestrafung von Dorfgemeinschaften und starken Einschränkungen der Bewegungsfreiheit, wonach Personen, die ihr Dorf oder ihre Region verlassen wollen, hierfür Genehmigungen einholen müssen, welche teilweise nur für bestimmte andere Regionen ausgestellt werden. In Xinjiang werden darüber hinaus in von Uiguren bewohnten Gegenden an Straßensperren Identitätskontrollen – vor allem von jungen männlichen Uiguren – durch die bewaffnete Volkspolizei und die Volksbefreiungsarmee durchgeführt (ÖB 12.2021). Nach Einschätzung des deutschen Auswärtigen Amtes gibt es davon ausgehend insbesondere für aus politischen Gründen Verfolgte keine sichere Ausweichmöglichkeit innerhalb Chinas (AA 11.10.2021). Quellen:  AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (11.10.2021): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Volksrepublik China (Stand: Juli 2021), https://www.ecoi.net/en/file/local/2062877/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%BCber_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Volksrepublik_China_%28Stand_Juli_2021%29%2C_11.10.2021.pdf, Zugriff 3.5.2022  DFAT - Department of Foreign Affairs and Trade [Australien] (22.12.2021): DFAT Country Information Report People’s Republic of China, https://www.ecoi.net/en/file/local/2067346/country-information-report-china-22122021.pdf, Zugriff 2.5.2022  FH - Freedom House (28.2.2022): Freedom in the World 2022 - China, https://www.ecoi.net/de/dokument/2068722.html, Zugriff 2.5.2022  FH - Freedom House (28.2.2022b): Freedom in the World 2022 - Tibet, https://www.ecoi.net/en/document/2072101.html, Zugriff 3.5.2022  NMoFA - Netherlands Ministry of Foreign Affairs (1.7.2020): Country of origin information report China  ÖB Peking [Österreich] (28.5.2020): Auskunft des Vertrauensanwaltes  ÖB Peking [Österreich] (12.2021): Asylländerbericht Volksrepublik China  USDOS - US Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights Practices: China (Includes Hong Kong, Macau, and Tibet) - China, https://www.ecoi.net/en/document/2071133.html, Zugriff 2.5.2022 Grundversorgung und Wirtschaft Letzte Änderung 2024-11-28 07:24 Allgemeine Wirtschaftsleistung China hat 1978 begonnen, seine Wirtschaft zu öffnen und zu reformieren. Seitdem beträgt das BIP-Wachstum im Durchschnitt über 9 % pro Jahr (WB 1.2024; vgl. BS 2.7.2024) und es ist gelungen, fast 800 Millionen Menschen aus der Armut zu befreien (WB 1.2024; vgl. ÖB Peking 2024) und darüber hinaus auch den Zugang zu Gesundheits-, Bildungs- und anderen Dienstleistungen erheblich zu verbessern (WB 1.2024).China hat 1978 begonnen, seine Wirtschaft zu öffnen und zu reformieren. Seitdem beträgt das BIP-Wachstum im Durchschnitt über 9 % pro Jahr (WB 1.2024; vergleiche BS 2.7.2024) und es ist gelungen, fast 800 Millionen Menschen aus der Armut zu befreien (WB 1.2024; vergleiche ÖB Peking 2024) und darüber hinaus auch den Zugang zu Gesundheits-, Bildungs- und anderen Dienstleistungen erheblich zu verbessern (WB 1.2024). China ist inzwischen nach den USA die zweitgrößte Volkswirtschaft der Welt (Spiegel 15.2.2024). Der Lebensstandard hat sich - nicht zuletzt durch den Einsatz umfassender Fördermittel der Zentral- sowie Lokalregierungen insbesondere in ländlichen Regionen Chinas (alleine 2020: 500 Milliarden CNY/72 Milliarden USD) (ÖB Peking 2024) - deutlich verbessert (AA 26.10.2022) und die Zahl der absolut Armen ist stetig zurückgegangen. Dieser Gesamterfolg wird allerdings durch die zunehmende ungleiche Verteilung des Wohlstands getrübt. Die städtischen Einkommen sind heute mehr als dreimal so hoch wie die Einkommen auf dem Land. Der Gini-Index [Anm.: Der Gini-Koeffizient ist ein statistisches Standardmaß zur Messung der Ungleichheit einer Verteilung. Am häufigsten eingesetzt wird der Koeffizient zur Bestimmung von Einkommens- und Vermögensungleichheit] zeigt, dass China sogar nach den Standards anderer Schwellenländer nun eine der ungleichsten Gesellschaften der Welt ist (BS 2.7.2024). Der
  1. Fünfjahresplan, der die zentrale Grundlage für die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung Chinas bildet und im März 2021 vom Nationalen Volkskongress beschlossen wurde, strebt die Transformation Chinas in einen modernen sozialistischen Staat mit einer hochqualitativen und von Innovation getriebenen Wirtschaftsentwicklung an. Bis 2035 soll das verfügbare Einkommen ausgehend vom Niveau des Jahres 2020 verdoppelt und China somit zu einer „high income society“ werden (ÖB Peking 2024). Nach einem moderaten Wachstum von 5,2 % im Jahr 2023 nach der Pandemie wird für 2024 ein Wachstum von 4,5 % erwartet. Die Binnennachfrage in China ist nach wie vor schleppend und hat zu einer niedrigen Inflation beigetragen, während der politische Spielraum für Anreize begrenzt ist. Das schwache Vertrauen der Unternehmen, das zum Teil auf den Abschwung am Immobilienmarkt zurückzuführen ist, belastet weiterhin das Wachstum (WB 1.2024). Arbeitsmarkt Die Zahl der Erwerbstätigen in China erreichte im Jahr 2023 ca. 780 Millionen Menschen (WB o.D.). Chinas Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter schrumpft seit 2012 kontinuierlich (ÖB Peking 2024). Mittel- bis langfristig stellt die rasch alternde Bevölkerung des Landes das größte Wachstumshindernis für China dar. Um diesen Entwicklungen gegenzusteuern, hat China 2021 offiziell eine Drei-Kind-Politik proklamiert (WKO 5.8.2024; vgl. Spiegel 23.8.2021). Die Zahl der Erwerbstätigen in China erreichte im Jahr 2023 ca. 780 Millionen Menschen (WB o.D.). Chinas Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter schrumpft seit 2012 kontinuierlich (ÖB Peking 2024). Mittel- bis langfristig stellt die rasch alternde Bevölkerung des Landes das größte Wachstumshindernis für China dar. Um diesen Entwicklungen gegenzusteuern, hat China 2021 offiziell eine Drei-Kind-Politik proklamiert (WKO 5.8.2024; vergleiche Spiegel 23.8.2021). Die Meldekarte (Hukou) ist weiterhin nötig für die (legale) Aufnahme einer Arbeit. Eine Eingliederung in den Arbeitsmarkt in den ländlichen Regionen ist oft sehr schwierig (ÖB Peking 2024). Mehr als 60 % der Bevölkerung leben im urbanen Umfeld (CIA 6.6.2024). Für den Zeitraum 2021-2025 proklamierte die Regierung im
  2. Fünfjahresplan die Schaffung 55 Mio. neuer Arbeitsplätze, vor allem im Dienstleistungsbereich und durch die Förderung innovativen Unternehmertums. Hierzu sind eine proaktive Arbeitsmarktpolitik, die Entwicklung einer „innovativen Kultur“, die Förderung von Innovation insbesondere im Bereich Wissenschaft und Technologie, und der Aufbau von groß angelegten Trainingsprogrammen geplant. Weiterhin sollen vulnerable Bevölkerungsgruppen wie Menschen mit Behinderung, arme Familien und Wanderarbeiter, besondere Aufmerksamkeit erfahren (ÖB Peking 2024). Arbeitslosenhilfe kann beantragen, wer ein Jahr lang in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt und seinen Arbeitsplatz unfreiwillig verloren hat. Eine Registrierung erfolgt beim lokalen Sozialversicherungsbüro. Dazu benötigt man ein Ausweisdokument sowie den Beleg der Kündigung der Arbeitgeber. Die Auszahlungen entsprechen normalerweise dem Mindestlohn der jeweiligen Region (IOM 1.2023). Sozialversicherungssystem, Pensionsversicherung Die Meldekarte (Hukou) ist weiterhin nötig für den Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen. Die meisten sozialen Leistungen sind an diese Wohnrechtsregistrierung gekoppelt. Befindet sich diese auf dem Land, ist mit einem niedrigeren Niveau an staatlicher Hilfeleistung zu rechnen. Bis 2020 haben mehr als 100 Mio. Chinesen, die ohne städtische Hukou bereits „ständig“ in Städten leben, Zugang zu sozialen Leistungen wie medizinischer Versorgung und Bildung erhalten. Während 2013 nur 36 % der Stadtbewohner über einen städtischen Hukou mit Zugang zu sozialen Leistungen verfügten, betrug dieser Prozentsatz Ende 2022 bereits 46,7 %, umfasste aber dennoch nicht einmal die Hälfte der geschätzten 290 Mio. Wanderarbeiter (ÖB Peking 2024). Generell verfügt China über ein komplexes und sich regelmäßig änderndes Sozialversicherungssystem. Hierbei wird im Wesentlichen nach den fünf Komponenten Krankenversicherung (KV), Arbeitslosenversicherung (AV), Mutterschaftsgeld (MV), Arbeitsunfallversicherung (AUV) und Rentenversicherung (RV) unterschieden. 2020 wurden die Basiskrankenversicherung und die Mutterschutzversicherung zusammengelegt. Die bisherige Mutterschutzabgabe wird seither nicht mehr als eigenständige Versicherung geführt. Des Weiteren ist der Arbeitgeber verpflichtet, Beiträge an einen Wohnungsfonds zu zahlen. Die Einführung einer Pflegeversicherung wird bislang in 15 Pilotstädten ausprobiert, beispielsweise in Shanghai, Qingdao und Suzhou. Einen Zeitplan für eine landesweite Einführung gibt es noch nicht (GTAI 26.8.2021).Generell verfügt China über ein komplexes und sich regelmäßig änderndes Sozialversicherungssystem. Hierbei wird im Wesentlichen nach den fünf Komponenten Krankenversicherung (KV), Arbeitslosenversicherung (AV), Mutterschaftsgeld (MV), Arbeitsunfallversicherung (AUV) und Rentenversicherung Regierungsvorlage unterschieden. 2020 wurden die Basiskrankenversicherung und die Mutterschutzversicherung zusammengelegt. Die bisherige Mutterschutzabgabe wird seither nicht mehr als eigenständige Versicherung geführt. Des Weiteren ist der Arbeitgeber verpflichtet, Beiträge an einen Wohnungsfonds zu zahlen. Die Einführung einer Pflegeversicherung wird bislang in 15 Pilotstädten ausprobiert, beispielsweise in Shanghai, Qingdao und Suzhou. Einen Zeitplan für eine landesweite Einführung gibt es noch nicht (GTAI 26.8.2021). Das Pensionsantrittsalter liegt bei Männern bei 60 Jahren, bei Frauen bei 50 bzw. 55 Jahren (öffentlich Bedienstete). Frühpension sowie eine Aufschiebung des Pensionsantrittes ist möglich, sofern die Voraussetzung einer Teilnahme am Arbeitsmarkt von 15 Jahren erfüllt ist. In Fällen von Schwerarbeit ist ein Pensionsantritt auch nach weniger als 15 Arbeitsjahren möglich. Aufgrund der rasant alternden Bevölkerung steht das chinesische Pensionssystem vor besonderen Herausforderungen. Waren 2016 16,7 % der chinesischen Bevölkerung älter als 60 Jahre, liegt der Anteil 2021 bereits bei 18,7 %. Damit ist zu befürchten, dass das chinesische Pensionssystem bald an seine Kapazitätsgrenzen stoßen wird (ÖB Peking 2024). Die Mindestunterhaltsbeihilfe (Dibao) ist ein Programm für Haushalte, deren Pro-Kopf-Einkommen unter einem festgelegten Mindestniveau liegt. Dies kann darauf zurückzuführen sein, dass Familienmitglieder aufgrund von Behinderungen oder schweren Krankheiten nicht in der Lage sind zu arbeiten. Die qualifizierten Haushalte haben Anspruch auf ein Existenzminimum, um einige grundlegende Lebenshaltungskosten zu decken. Im ersten Quartal 2023 stieg der Durchschnittswert des städtischen Existenzminimums in China auf 758,6 CNY pro Person und Monat, was 9 % der durchschnittlichen monatlichen Ausgaben der Stadtbewohner entspricht. Der Durchschnittswert des ländlichen Existenzminimums betrug 589,5 CNY pro Person und Monat und deckt statistisch somit 12 % der Ausgaben der Landbewohner ab. Allerdings können der Schwellenwert und der Betrag der Beihilfe zwischen den verschiedenen Regionen aufgrund der Unterschiede im lokalen Wirtschaftsstatus und des Durchschnittseinkommens erheblich variieren. Seit 2015 erhalten sowohl ländliche als auch städtische Dibao-Haushalte in Peking mehr als 700 CNY pro Person und Monat, während die ländlichen Haushalte in einigen Provinzen monatlich nur etwa 200 CNY pro Person erhalten. Im April 2023 waren landesweit etwa 44,5 Millionen Menschen von dem Programm erfasst. Die lokalen Dibao-Schwellenwerte und Anmeldeverfahren sind abhängig von der lokalen Verwaltung und Politik. Informationen zu diesem Programm erhält man bei den örtlichen Sozialversicherungsämtern (IOM 1.2023). Angesichts des niedrigen Niveaus der Sozialleistungen bleibt die familiäre Solidarität in Notfällen und im Pensionsalter eine entscheidende Stütze. In China wird erwartet, dass Kinder ihre Eltern im Alter maßgeblich finanziell unterstützen (ÖB Peking 2024). Quellen  AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (26.10.2022): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Volksrepublik China (Stand: September 2022), https://www.ecoi.net/en/file/local/2081420/Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Volksrepublik_China_(Stand_September_2022),_26.10.2022.pdf, Zugriff 20.2.2023 [Login erforderlich]  BS - Bertelsmann Stiftung (2.7.2024): BTI 2024 China Country Report, https://bti-project.org/en/reports/country-report/CHN, Zugriff 2.7.2024  CIA - Central Intelligence Agency [USA] (6.6.2024): CIA - Central Intelligence Agency, https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/china/#military-and-security, Zugriff 10.6.2024  GTAI - Germany Trade and Invest (26.8.2021): Sozialversicherungsbeiträge sind in China ein Muss, https://www.gtai.de/de/trade/china/wirtschaftsumfeld/sozialversicherungsbeitraege-sind-in-china-ein-muss-691432, Zugriff 5.8.2024  IOM - International Organization for Migration (1.2023): China: Länderinformationsblatt 2023, https://files.returningfromgermany.de/files/CFS_China_2023_DE.pdf, Zugriff 5.8.2024  ÖB Peking - Österreichische Botschaft Peking [Österreich]
(2024): Asylbericht 2023: Volksrepublik China (Stand Juli 2024)  Spiegel - Spiegel, Der (15.2.2024): Abstieg Japans: Deutschland ist wieder Nummer drei der größten Volkswirtschaften, https://www.spiegel.de/wirtschaft/deutschland-ist-wieder-nummer-drei-der-groessten-volkswirtschaften-der-welt-a-4983d80b-6eef-4226-b620-097934febf6c, Zugriff 5.8.2024  Spiegel - Spiegel, Der (23.8.2021): Hoffnung auf Wachstum: China führt Drei-Kind-Politik per Gesetz ein, https://www.spiegel.de/ausland/china-fuehrt-drei-kind-politik-per-gesetz-ein-a-fd5a4451-f504-4c7f-b7bc-9ccd50ab2923, Zugriff 5.8.2024  WB - Weltbank (o.D.): World Bank Open Data, https://data.worldbank.org/indicator/SL.TLF.TOTL.IN?locations=CN, Zugriff 5.8.2024  WB - Weltbank (1.2024): China - Overview, https://www.worldbank.org/en/country/china/overview#1, Zugriff 5.8.2024  WKO - Wirtschaftskammer Österreich (5.8.2024): China: Wirtschaftslage, https://www.wko.at/aussenwirtschaft/china-wirtschaftslage, Zugriff 5.8.2024 Medizinische Versorgung Letzte Änderung 2024-11-28 09:56 Die Krankenversorgung entspricht nicht europäischen Standards (BMEIA 6.8.2024). Da es in China kein System niedergelassener Ärzte gibt, konzentriert sich die Krankenversorgung auf die Krankenhäuser. In größeren Städten ist eine gute medizinische Versorgung durch modernst ausgestattete Kliniken gewährleistet (AA 26.7.2024; vgl. BMEIA 6.8.2024), wohingegen die Versorgung auf dem Land noch sehr einfach sein kann. Die Hygiene entspricht nicht europäischen Standards (AA 26.7.2024). Krankenhäuser, die eine Grundversorgung abdecken, sind nahezu in allen großen und kleineren Städten zu finden (IOM 1.2023). Medikamente sind generell landesweit gut erhältlich (IOM 1.2023). Die Krankenversorgung entspricht nicht europäischen Standards (BMEIA 6.8.2024). Da es in China kein System niedergelassener Ärzte gibt, konzentriert sich die Krankenversorgung auf die Krankenhäuser. In größeren Städten ist eine gute medizinische Versorgung durch modernst ausgestattete Kliniken gewährleistet (AA 26.7.2024; vergleiche BMEIA 6.8.2024), wohingegen die Versorgung auf dem Land noch sehr einfach sein kann. Die Hygiene entspricht nicht europäischen Standards (AA 26.7.2024). Krankenhäuser, die eine Grundversorgung abdecken, sind nahezu in allen großen und kleineren Städten zu finden (IOM 1.2023). Medikamente sind generell landesweit gut erhältlich (IOM 1.2023). Chinas Krankenversicherungssystem ist ein mehrstufiges System und besteht aus der grundlegenden Krankenversicherung durch den Staat sowie die kommerzielle Krankenversicherung von Unternehmen. Es existieren verschiedene Versicherungen für erwerbstätige Stadtbewohner, nicht erwerbstätige Stadtbewohner und die Landbevölkerung. Das Gesundheitssystem wird vor allem durch Steuern, weiters durch Ausgaben von Unternehmen und Einzelpersonen finanziert. Es besteht allerdings kein spezifischer Steuersatz und die von Privatpersonen und Unternehmen geleisteten Zahlungen sind extrem niedrig (ÖB Peking 2024). Das öffentliche Krankenversicherungssystem soll eine Grundversicherung darstellen, mit der teilweise medizinische Kosten (sowohl stationär als auch ambulant) erstattet sowie die Bezahlung von Medikamenten in staatlichen Krankenhäuser durch die Patienten gedeckt werden können. Es werden allerdings nicht alle Kosten erstattet. So gibt es eine Mindestrückerstattungsgrenze (erst nach Zahlung eines bestimmten Betrags an medizinischen Kosten sind weitere Ausgaben für die Erstattung qualifiziert) und eine Obergrenze. Seit 2016 strebt China eine Kombination der Krankenversicherungsprogramme für Stadt- und Landbewohner an, um so die Erstattungspolitik und das dazugehörige Verfahren zu standardisieren (IOM 1.2023). China verkündete Ende 2014, die Abdeckung von 95 % der Bevölkerung mit grundlegender Krankenversicherung erreicht zu haben. In der Praxis bestehen jedoch große Unterschiede in Qualität und Umfang der Absicherung (ÖB Peking 2024). Für Bezieher durchschnittlicher und niedriger Einkommen stellen Krankheiten, die intensive ärztliche und/oder therapeutische Behandlungen erfordern, eine nach wie vor enorme, häufig existenzbedrohende finanzielle Belastung dar (AA 26.10.2022), zumal ärztliche Behandlungskosten von den Patienten im Voraus bezahlt werden müssen. Bei jährlichen Kosten bis 1.300 RMB (170 EUR) erhalten die meisten Versicherten eine Kostenerstattung, allerdings müssen darüber hinausgehende Kosten eben selbst getragen werden. Trotz kontinuierlicher Investitionen in das Gesundheitswesen ist die Abdeckung oft ungenügend. Besonders im ländlichen Raum müssen häufig arme Familien ihre gesamten Ersparnisse für Behandlungen kranker Familienmitglieder aufwenden. Auch die staatlichen Krankenhäuser müssen sich weitgehend selbst finanzieren und tun dies vor allem durch extensives Verschreiben überteuerter Medikamente. Bedienstete von Staatsbetrieben hingegen erhalten nahezu kompletten Kostenersatz (ÖB Peking 2024). Die Meldekarte (Hukou) ist weiterhin nötig, um (legalen) Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen zu erhalten. Das ursprüngliche System sah vor, dass Chinesen beim Geburtsort gemeldet waren und diesen nicht ohne offizielle Genehmigung verlassen konnten. Seit den 1980er-Jahren ist es temporär möglich, ohne entsprechende Registrierung an einem anderen Ort zu arbeiten. Der massive Gehaltsunterschied zwischen Stadt und Land verursachte eine Landflucht, wobei jedoch den Besitzern von ländlichen Hukous in den Städten die kostenlose Gesundheitsversorgung, Schulausbildung, Pensionsleistungen sowie der Arbeitsplätze im öffentlichen Sektor verweigert wurden. Seit 2014 wurde das Hukou-System daher schrittweise reformiert. In den meisten Städten in Zentral- und Westchina wurden die Hukou-Beschränkungen bereits aufgehoben, in Ostchina haben Städte zwischen 150.000 und 15 Mio. Einwohnern die Registrierungsanforderu

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