RIS Dokument GerichtBundesverwaltungsgericht Entscheidungsdatum05.05.2025 GeschäftszahlW262 2299812-1 Spruch, W262 2299812-1/15E IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Mag. JERABEK als Einzelrichterin über die Beschwerde von XXXX , geboren am XXXX , StA. Syrien, vertreten durch die BBU GmbH, gegen Spruchpunkt I. des Bescheides des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 08.08.2024, Zl. XXXX , nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Mag. JERABEK als Einzelrichterin über die Beschwerde von römisch 40 , geboren am römisch 40 , StA. Syrien, vertreten durch die BBU GmbH, gegen Spruchpunkt römisch eins. des Bescheides des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 08.08.2024, Zl. römisch 40 , nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: A) Die Beschwerde wird hinsichtlich Spruchpunkt I. des angefochtenen Bescheides gemäß § 3 Abs. 1 AsylG 2005 als unbegründet abgewiesen.A) Die Beschwerde wird hinsichtlich Spruchpunkt römisch eins. des angefochtenen Bescheides gemäß Paragraph 3, Absatz eins, AsylG 2005 als unbegründet abgewiesen. B) Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.B) Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig. , TextEntscheidungsgründe:, Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang:römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer, ein syrischer Staatsangehöriger, reiste illegal in das österreichische Bundesgebiet ein und stellte am 13.10.2023 einen Antrag auf internationalen Schutz. 2. Bei seiner Erstbefragung am selben Tag durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes gab der Beschwerdeführer im Beisein eines Dolmetschers für die Sprache Arabisch an, dass er syrischer Staatsangehöriger sowie Angehöriger der Volksgruppe der Araber und Muslim sei. Er sei in Aleppo in Syrien geboren, wo er auch wohnhaft gewesen sei. Er habe drei Jahre lang die Schule besucht und zuletzt als Bauarbeiter gearbeitet. Er habe traditonell geheiratet und keine Kinder. Seine Eltern, zwei Schwestern sowie seine Ehefrau würden in Syrien leben. Er habe Syrien illegal im Juni 2018 in Türkei verlassen, wo er sich bis August 2023 aufgehalten habe. Zu seinen Fluchtgründen befragt gab der Beschwerdeführer an, er habe Syrien wegen des Krieges und der Bombardierungen verlassen. Zudem habe er sich keiner Partei anschließen wollen. Im Falle einer Rückkehr nach Syrien habe er Angst vor den Bombardierungen und dass er getötet werden würde. 3. Am 05.08.2024 erfolgte die niederschriftliche Einvernahme des Beschwerdeführers vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden als BFA oder „belangte Behörde“ bezeichnet) im Beisein eines Dolmetschers für die Sprache Arabisch. Der Beschwerdeführer wiederholte bzw. präzisierte seine Angaben zu Volksgruppen- und Religionszugehörigkeit und führte zu seinem Familienstand aus, dass er am 03.03.2023 in der Türkei standesamtlich vor Gericht geheiratet habe. Seine Ehefrau würde in der Türkei bei seinem Bruder leben und von diesem versorgt werden. Seine Eltern, zwei Schwestern und drei weitere Brüder würden in Syrien im einem Flüchtlingslager in Killi im Gouvernement Idlib leben. Er selbst habe auch in Idlib gelebt und sei von dort im Jahr 2018 in die Türkei ausgereist. In Syrien habe er zwei Jahre die Schule besucht und er habe sowohl in Syrien wie auch der Türkei als Maler gearbeitet. Vom BFA zu seinen Fluchtgründen befragt führte der Beschwerdeführer im Wesentlichen aus, dass er aufgrund der Bombardierungen ausgereist sei, um nicht zu sterben. Zudem fürchte er im Falle einer Rückkehr nach Syrien den Wehrdienst. Zudem sei er ausgereist, weil er etwas lernen wolle, da er nicht einmal seinen Namen schreiben könne. 4. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid des BFA vom 08.08.2024 hat die belangte Behörde den Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz bezüglich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 abgewiesen (Spruchpunkt I.). Dem Beschwerdeführer wurde gemäß § 8 Abs. 1 AsylG 2005 der Status des subsidiär Schutzberechtigten zuerkannt (Spruchpunkt II.) und ihm gemäß § 8 Abs. 4 AsylG 2005 eine befristete Aufenthaltsberechtigung für ein Jahr erteilt (Spruchpunkt III.).4. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid des BFA vom 08.08.2024 hat die belangte Behörde den Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz bezüglich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß Paragraph 3, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 13, AsylG 2005 abgewiesen (Spruchpunkt römisch eins.). Dem Beschwerdeführer wurde gemäß Paragraph 8, Absatz eins, AsylG 2005 der Status des subsidiär Schutzberechtigten zuerkannt (Spruchpunkt römisch zwei.) und ihm gemäß Paragraph 8, Absatz 4, AsylG 2005 eine befristete Aufenthaltsberechtigung für ein Jahr erteilt (Spruchpunkt römisch drei.). Die belangte Behörde traf Feststellungen zur Person des Beschwerdeführers, zu den Gründen für das Verlassen seines Herkunftsstaates, zur Situation im Falle seiner Rückkehr sowie zur Lage in Syrien. Zu den Gründen für das Verlassen des Herkunftsstaates hielt die belangte Behörde insbesondere fest, dass der Beschwerdeführer Syrien nicht aufgrund einer Furcht vor Verfolgung verlassen habe. Er werde weder vom syrischen Regime gesucht noch würde er zum Dienst im syrischen Militär eingezogen werden. Er habe auch keine glaubthaft verinnerlichte politische Überzeugung gegen das syrische Regime. Ebenso sei eine Rekrutierung durch die Autonomiebehörden bzw. eine Gefährung aufgrund des Unwillens sich diesen anzuschließen nicht glaubhaft. Beweiswürdigend führte die belangte Behörde im Wesentlichen aus, dass dem Länderinformationsblatt der Staatendokumentation zu Syrien nicht entnommen werden könne, dass dem Beschwerdeführer aufgrund seines wehrpflichtigen Alters eine (Zwangs-)Rekrutierung durch das syrische Regime oder durch die im Norden angsiedelten Einheiten der Kurden sowie eine daraus resultierende Tötung oder unmenschliche Behandlung drohen würde. Außerdem sei es dem Beschwerdeführer möglich, sich durch Zahlung einer Befreiungsgebühr von der Wehrpflicht des syrischen Regimes befreien zu lassen. Im Anschluss unterzog die belangte Behörde den von ihr festgestellten Sachverhalt unter Bezugnahme auf die einzelnen Spruchpunkte des Bescheides einer rechtlichen Beurteilung. 5. Gegen Spruchpunkt I. dieses Bescheides richtet sich die fristgerecht erhobene Beschwerde, in der den Ausführungen im angefochtenen Bescheid entgegengetreten wird. 5. Gegen Spruchpunkt römisch eins. dieses Bescheides richtet sich die fristgerecht erhobene Beschwerde, in der den Ausführungen im angefochtenen Bescheid entgegengetreten wird. 6. Die Beschwerde und der Verwaltungsakt langten am 27.09.2024 beim Bundesverwaltungsgericht ein. 7. Am 28.01.2025 führte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung durch, an welcher der Beschwerdeführer und seine Rechtsvertretung teilnahmen und der eine Dolmetscherin für die Sprache Arabisch beigezogen wurde. Die belangte Behörde blieb der Verhandlung entschuldigt fern. Der Beschwerdeführer wurde vom erkennenden Gericht eingehend zu seiner Identität, Herkunft, zu den persönlichen Lebensumständen und zu seinen Fluchtgründen befragt. Das Bundesverwaltungsgericht verwies auf die Kurzinformation der Staatendokumentation Syrien vom 10.12.2024 und brachte weitere Länderberichte in das Verfahren ein. Der Beschwerdeführer verwies auf seine schriftliche Stellungnahme vom selben Tag in der er ausführte, dass er im Flüchtlingslager Killi im Gouvernement Idlib von Mitgliedern der HTS persönlich angesprochen worden sei und aus diesem Grund das Land verlassen habe. Kurz nach Sturz des syrischen Regimes im Dezember 2024 seien seine Eltern in Killi wegen seiner Wehrdienstverweigerung bedroht worden. Am 31.12.2024 seien sein Vater sowie sein 19-Jähriger Bruder von denselben Personen entführt sowie seine Mutter geschlagen worden. Die Niederschrift der mündlichen Verhandlung wurde dem BFA im Anschluss an die Verhandlung übermittelt. 8. Der Beschwerdeführer übermittelter eine Stellungnahme vom 02.04.2025, in der er insbesondere mit Blick auf EUAA-Bericht Syria: Country Focus vom März 2025 auf die aktuelle Lage in Syrien einging. Diese wurde der belangten Behörde zur Kenntnis übermittelt. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen:römisch zwei. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: 1.1 Zu den persönlichen Verhältnissen des Beschwerdeführers: Der Beschwerdeführer ist syrischer Staatsangehöriger und führt den im Spruch dieses Erkenntnisses enthaltenen Namen und Geburtsdatum. Er gehört der Volksgruppe der Araber an und bekennt sich zum sunnitisch-muslimischen Glauben. Die Muttersprache des Beschwerdeführers ist Arabisch. Der Beschwerdeführer ist ledig (traditionell verheiratet) und hat keine Kinder. Der Beschwerdeführer ist im Dorf XXXX im Gouvernement Aleppo in Syrien geboren und aufgewachsen. Aufgrund des Vorrückens des syrischen Regimes verließ der Beschwerdeführer gemeinsam mit seiner Familie sein Heimatdorf XXXX und lebte in verschiedenen Ortschaften in Aleppo und Idlib Umgebung. Vor seiner Ausreise aus Syrien lebte der Beschwerdeführer zuletzt für fünf Monate im Flüchtlingslager Killi im Gouvernement Idlib. Im Jahr 2018 reiste der Beschwerdeführer in die Türkei aus, wo er sich für ungefähr fünf Jahre aufhielt.Der Beschwerdeführer ist im Dorf römisch 40 im Gouvernement Aleppo in Syrien geboren und aufgewachsen. Aufgrund des Vorrückens des syrischen Regimes verließ der Beschwerdeführer gemeinsam mit seiner Familie sein Heimatdorf römisch 40 und lebte in verschiedenen Ortschaften in Aleppo und Idlib Umgebung. Vor seiner Ausreise aus Syrien lebte der Beschwerdeführer zuletzt für fünf Monate im Flüchtlingslager Killi im Gouvernement Idlib. Im Jahr 2018 reiste der Beschwerdeführer in die Türkei aus, wo er sich für ungefähr fünf Jahre aufhielt. Der Beschwerdeführer stellte am 13.10.2023 einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich. Die Eltern sowie drei Brüder, zwei Schwestern sowie Onkel und Tanten des Beschwerdeführers leben weiterhin im Flüchtlingslager Killi in Idlib, ein weiterer Bruder lebt in der Türkei. In Österreich leben seit dem Jahr 2012 eine Tante sowie Cousins mütterlicherseits. Der Beschwerdeführer pflegt regelmäßigen Kontakt mit seiner Familie. Der Beschwerdeführer hat zwei bis drei Jahre lang die Schule in Syrien besucht und sowohl in Syrien wie auch in der Türkei als Maler sowie in der Baubranche gearbeitet. XXXX im Gouvernement Aleppo, die Heimatregion des Beschwerdeführers, liegt etwa 2 Kilometer südlich der Stadt Banan und befindet sich nach dem Sturz des Regimes von Bashar Al-Assad am 08.12.2024 unter der Kontrolle der Übergangsregierung der Hay’at Tahrier al-Sham (HTS). römisch 40 im Gouvernement Aleppo, die Heimatregion des Beschwerdeführers, liegt etwa 2 Kilometer südlich der Stadt Banan und befindet sich nach dem Sturz des Regimes von Bashar Al-Assad am 08.12.2024 unter der Kontrolle der Übergangsregierung der Hay’at Tahrier al-Sham (HTS). Der Flughafen Damaskus hat den internationalen Flugbetrieb wiederaufgenommen und eine Einreise in die Herkunftsregion des Beschwerdeführers ist möglich. Der Beschwerdeführer ist gesund und in Österreich strafgerichtlich unbescholten. 1.2. Zu den Fluchtgründen des Beschwerdeführers: Zu den geltend gemachten Fluchtgründen wird vom erkennenden Gericht Folgendes festgehalten: Eine Bedrohung durch das syrische Regime, insbesondere eine Einberufung zum Wehrdienst in der syrischen Armee, ist durch den Sturz des syrischen Regimes am 08.12.2024 weggefallen. Die Übergangsregierung hat die allgemeine Wehrpflicht in Syrien abgeschafft. Der Beschwerdeführer war nie politisch tätig und gehörte nie einer politischen Partei an. Der Beschwerdeführer hat keine Handlungen gesetzt, die von der HTS als oppositionell beurteilt werden. Im Falle einer Rückkehr droht dem Beschwerdeführer auch keine Verfolgungsgefahr von Seiten des HTS. Auch sonst kann nicht festgestellt werden, dass der Beschwerdeführer ohne Hinzutreten weiterer wesentlicher individueller Merkmale mit maßgeblicher Wahrscheinlichkeit eine gegen ihn gerichtete Verfolgung oder Bedrohung durch staatliche Organe oder (von staatlichen Organen geduldet) durch Private aufgrund seiner Religion, Nationalität, Volksgruppe, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder politischen Ansichten zu erwarten hätte. 1.3. Zur Lage im Herkunftsstaat: 1.3.1. Auszug aus der Kurzinformation der Staatendokumentation zu SYRIEN: Sicherheitslage, Politische Lage Dezember 2024: Opposition übernimmt Kontrolle, al-Assad flieht vom 10.12.2024: „1. Zusammenfassung der Ereignisse Nach monatelanger Vorbereitung und Training (NYT 1.12.2024) starteten islamistische Regierungsgegner unter der Führung der Hay’at Tahrir ash-Sham (HTS) (Standard 1.12.2024) die Operation „Abschreckung der Aggression“ – auf نن Arabisch: ردع العدوا - Rad’a al-‘Adwan (AJ 2.12.2024) und setzten der Regierung von Präsident Bashar al-Assad innerhalb von 11 Tagen ein Ende. Die folgende Karte zeigt die Gebietskontrolle der einzelnen Akteure am 26.11.2024 vor Beginn der Großoffensive: Quelle: AJ 8.12.2024 Am 30.11. nahmen die Oppositionskämpfer Aleppo ein und stießen weiter in Richtung der Stadt Hama vor, welche sie am 5.12. einnahmen. Danach setzten sie ihre Offensive in Richtung der Stadt Homs fort (AJ 8.12.2024). Dort übernahmen sie die Kontrolle in der Nacht vom 7.12. auf 8.12. (BBC 8.12.2024). Am 6.12. zog der Iran sein Militärpersonal aus Syrien ab (NYT 6.12.2024). Russland forderte am 7.12. seine Staatsbürger auf, das Land zu verlassen (FR 7.12.2024). Am 7.12. begannen lokale Milizen und Rebellengruppierungen im Süden Syriens ebenfalls mit einer Offensive und nahmen Daraa ein (TNA 7.12.2024; Vgl. AJ 8.12.2024), nachdem sie sich mit der Syrischen Arabischen Armee auf deren geordneten Abzug geeinigt hatten (AWN 7.12.2024). Aus den südlichen Provinzen Suweida und Quneitra zogen ebenfalls syrische Soldaten, sowie Polizeichefs und Gouverneure ab (AJ 7.12.2024). Erste Oppositionsgruppierungen stießen am 7.12. Richtung Damaskus vor (AJ 8.12.2024). Am frühen Morgen des 8.12. verkündeten Medienkanäle der HTS, dass sie in die Hauptstadt eingedrungen sind und schließlich, dass sie die Hauptstadt vollständig unter ihre Kontrolle gebracht haben (Tagesschau 8.12.2024). Die Einnahme Damaskus’ ist ohne Gegenwehr erfolgt (REU 9.12.2024), die Regierungstruppen hatten Stellungen aufgegeben, darunter den Flughafen (Tagesschau 8.12.2024). Das Armeekommando hatte die Soldaten außer Dienst gestellt (Standard 8.12.2024). Russland verkündete den Rücktritt und die Flucht von al-Assad (BBC 8.12.2024). Ihm und seiner Familie wurde Asyl aus humanitären Gründen gewährt (REU 9.12.2024). Kurdisch geführte Kämpfer übernahmen am 6.12.2024 die Kontrolle über Deir ez-Zour im Nordosten Syriens, nachdem vom Iran unterstützte Milizen dort abgezogen waren (AJ 7.12.2024), sowie über einen wichtigen Grenzübergang zum Irak. Sie wurden von den USA bei ihrem Vorgehen unterstützt (AWN 7.12.2024). Die von der Türkei unterstützten Rebellengruppierungen unter dem Namen Syrian National Army (SNA) im Norden Syriens starteten eine eigene Operation gegen die von den Kurden geführten Syrian Democratic Forces (SDF) im Norden von Aleppo (BBC 8.12.2024). Im Zuge der Operation „Morgenröte der Freiheit“ (auf Arabisch - Fajr al-Hurriya) nahmen diese Gruppierungen am 9.12.2024 die Stadt Manbij ein (SOHR 9.12.2024). Die Kampfhandlungen zwischen Einheiten der durch die Türkei unterstützten Syrian National Army (SNA) auf der einen Seite und den SDF auf der anderen Seite dauerten danach weiter an. Türkische Drohnen unterstützten dabei die Truppen am Boden durch Luftangriffe (SOHR 9.12.2024b). Die folgende Karte zeigt die Gebietskontrolle der einzelnen Akteure nach der Machtübernahme durch die Oppositionsgruppierungen: Quelle: AJ 8.12.2024 Die untere Karte zeigt die Gebietskontrolle der Akteure mit Stand 10.12.2024: Der Syrischen Beobachtungsstelle für Menschenrechte zufolge sind seit Beginn der Offensive 910 Menschen ums Leben gekommen, darunter 138 Zivilisten (AAA 8.12.2024). Beim Vormarsch auf Homs waren tausende Menschen Richtung Küste nach Westen geflohen (AJ 6.12.2024). Bei der Offensive gegen Manbij wurden hingegen einige Zivilisten in Richtung Osten vertrieben (SOHR 9.12.2024). In Damaskus herrschte weit verbreitetes Chaos nach der Machtübernahme durch die Opposition. So wurde der Sturz von Assad mit schweren Schüssen gefeiert und Zivilisten stürmten einige staatliche Einrichtungen, wie die Zentralbank am Saba-Bahrat-Platz, das Verteidigungsministerium (Zivilschutz) in Mleiha und die Einwanderungs- und Passbehörde in der Nähe von Zabaltani, außerdem wurden in verschiedenen Straßen zerstörte und brennende Fahrzeuge gefunden (AJ 8.12.2024b). Anführer al-Joulani soll die Anweisung an die Oppositionskämpfer erlassen haben, keine öffentlichen Einrichtungen anzugreifen (8.12.2024c) und erklärte, dass die öffentlichen Einrichtungen bis zur offiziellen Übergabe unter der Aufsicht von Ministerpräsident Mohammed al-Jalali aus der Assad-Regierung bleiben (Rudaw 9.12.2024). Gefangene wurden aus Gefängnissen befreit, wie aus dem berüchtigten Sedanaya Gefängnis im Norden von Damaskus (AJ 8.12.2024c). 2. Die Akteure Syrische Arabische Armee (SAA): Die Syrische Arabische Armee kämpfte gemeinsam mit den National Defense Forces, einer regierungsnahen, paramilitärischen Gruppierung. Unterstützt wurde die SAA von der Hisbollah, Iran und Russland (AJ 8.12.2024). Die Einheiten der syrischen Regierungstruppen zogen sich beim Zusammenstoß mit den Oppositionskräften zurück, während diese weiter vorrückten. Viele Soldaten flohen oder desertierten (NZZ 8.12.2024). In Suweida im Süden Syriens sind die Soldaten der Syrischen Arabischen Armee massenweise desertiert (Standard 7.12.2024). Am 7.12. flohen mehrere Tausend syrische Soldaten über die Grenze in den Irak (Arabiya 7.12.2024; vgl. Guardian 8.12.2024). Präsident al-Assad erhöhte am 4.12. die Gehälter seiner Soldaten, nicht aber dasjenige von Personen, die ihren Pflichtwehrdienst ableisteten (TNA 5.12.2024). Dieser Versuch, die Moral zu erhöhen, blieb erfolglos (Guardian 8.12.2024).Die Einheiten der syrischen Regierungstruppen zogen sich beim Zusammenstoß mit den Oppositionskräften zurück, während diese weiter vorrückten. Viele Soldaten flohen oder desertierten (NZZ 8.12.2024). In Suweida im Süden Syriens sind die Soldaten der Syrischen Arabischen Armee massenweise desertiert (Standard 7.12.2024). Am 7.12. flohen mehrere Tausend syrische Soldaten über die Grenze in den Irak (Arabiya 7.12.2024; vergleiche Guardian 8.12.2024). Präsident al-Assad erhöhte am 4.12. die Gehälter seiner Soldaten, nicht aber dasjenige von Personen, die ihren Pflichtwehrdienst ableisteten (TNA 5.12.2024). Dieser Versuch, die Moral zu erhöhen, blieb erfolglos (Guardian 8.12.2024). Die Opposition forderte die Soldaten indes zur Desertion auf (TNA 5.12.2024). Aktivisten der Syrischen Beobachtungsstelle für Menschenrechte beobachteten, dass Hunderte Soldaten ihre Militäruniformen ausgezogen haben, nachdem sie entlassen wurden (SOHR 8.12.2024). Offiziere und Mitarbeiter des Regimes ließen ihre Militär- und Sicherheitsfahrzeuge in der Nähe des Republikanischen Palastes, des Büros des Premierministers und des Volkspalastes unverschlossen stehen, aus Angst von Rebellen am Steuer erwischt zu werden (AJ 8.12.2024b). Opposition: Obwohl Hay’at Tahrir ash-Sham (HTS) den plötzlichen Vormarsch auf Aleppo gestartet hat und treibende Kraft der Offensive war haben auch andere Rebellengruppierungen sich gegen die Regierung gewandt und sich am Aufstand beteiligt (BBC 8.12.2024c). ● Hay’at Tahrir ash-Sham (HTS): Die HTS wurde 2011 als Ableger der al-Qaida unter dem Namen Jabhat an-Nusra gegründet (BBC 8.12.2024c). Im Jahr 2017 brach die Gruppierung ihre Verbindung mit der Al-Qaida (CSIS 2018) und formierte sich unter dem Namen Hay’at Tahrir ash-Sham neu, gemeinsam mit anderen Gruppierungen (BBC 8.12.2024c). Sie wird von der UN, den USA, der Europäischen Union (AJ 4.12.2024) und der Türkei als Terrororganisation eingestuft (BBC 8.12.2024c). Der Anführer der HTS, der bisher unter seinem Kampfnamen Abu Mohammed al-Joulani bekannt war, hat begonnen wieder seinen bürgerlichen Namen, Ahmad ash-Shara’a zu verwenden (Nashra 8.12.2024). Er positioniert sich als Anführer im Post-Assad Syrien (BBC 8.12.2024c). Die HTS hat in den letzten Jahren versucht, sich als nationalistische Kraft (BBC 8.12.2024b) und pragmatische Alternative zu al-Assad zu positionieren (BBC 8.12.2024c). Der Gruppierung werden Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen (BBC 8.12.2024c). Einem Terrorismusexperten zufolge gibt es bereits erste Videos von Personen aus dem HTS-Umfeld, die ein Kalifat aufbauen wollen (WiWo 9.12.2024). ● National Liberation Front (NFL): Eine Reihe kleinerer Kampfgruppen, aus denen sich die NFL zusammensetzt, nahmen an der Operation „Abschreckung der Aggression“ teil, darunter die Jaish al-Nasr, das Sham Corps und die Freie Idlib-Armee. Die 2018 in Idlib gegründete NFL umfasst mehrere nordsyrische Fraktionen, von denen einige auch unter das Dach der Freien Syrischen Armee fallen (AJ 2.12.2024b). ● Ahrar al-Sham Movement: Die Ahrar al-Sham-Bewegung ist hauptsächlich in Aleppo und Idlib aktiv und wurde 2011 gegründet. Sie definiert sich selbst als „umfassende reformistische islamische Bewegung, die in die Islamische Front eingebunden und integriert ist“ (AJ 2.12.2024b). ● Jaish al-Izza: Jaish al-Izza: Übersetzt: „Die Armee des Stolzes“ ist Teil der Freien Syrischen Armee und konzentriert sich auf den Norden des Gouvernements Hama und einige Teile von Lattakia. Im Jahr 2019 erhielt die Gruppierung Unterstützung aus dem Westen, darunter auch Hochleistungswaffen (AJ 2.12.2024b). ● Nur Eddin Zinki-Bewegung (Zinki): Diese Gruppierung entstand 2014 in Aleppo, versuchte 2017, sich mit der HTS zusammenzuschließen, was jedoch nicht funktionierte. Die beiden Gruppierungen kämpften 2018 gegeneinander, und „Zinki“ wurde Anfang 2019 von ihren Machtpositionen in der Provinz Aleppo vertrieben. Ein Jahr später verhandelte „Zinki“ mit der HTS, und ihre Kämpfer kehrten an die Front zurück, und seitdem ist die Gruppe unter den oppositionellen Kämpfern präsent (AJ 2.12.2024b). ● Milizen in Südsyrien: Gruppierungen aus südlichen Städten und Ortschaften, die sich in den letzten Jahren zurückhielten, aber nie ganz aufgaben und einst unter dem Banner der Freien Syrien Armeekämpften, beteiligten sich am Aufstand (BBC 8.12.2024c). In Suweida nahmen Milizen der syrischen Minderheit der Drusen Militärstützpunkte ein (Standard 7.12.2024). ● Syrian Democratic Forces (SDF): Die SDF ist eine gemischte Truppe aus arabischen und kurdischen Milizen sowie Stammesgruppen. Die kurdische Volksschutzeinheit YPG ist die stärkste Miliz des Bündnisses und bildet die militärische Führung der SDF (WiWo 9.12.2024). Sie werden von den USA unterstützt (AJ 8.12.2024). Im kurdisch kontrollierten Norden liegen die größten Ölreserven des Landes (WiWo 9.12.2024). ● Syrian National Army (SNA): Diese werden von der Türkei unterstützt (BBC 8.12.2024c) und operieren im Norden Syriens im Grenzgebiet zur Türkei (AJ 8.12.2024). Der SNA werden mögliche Kriegsverbrechen, wie Geiselnahmen, Folter und Vergewaltigung vorgeworfen. Plünderungen und die Aneignung von Privatgrundstücken, insbesondere in den kurdischen Gebieten, sind ebenfalls dokumentiert (WiWo 9.12.2024). 3. Aktuelle Lageentwicklung Sicherheitslage: Israel hat Gebäude der Syrischen Sicherheitsbehörden und ein Forschungszentrum in Damaskus aus der Luft angegriffen, sowie militärische Einrichtungen in Südsyrien, und den Militärflughafen in Mezzeh. Israelische Streitkräfte marschierten außerdem in al-Quneitra ein (Almodon 8.12.2024) und besetzten weitere Gebiete abseits der Golan-Höhen, sowie den Berg Hermon (NYT 8.12.2024). Die israelische Militärpräsenz sei laut israelischem Außenminister nur temporär, um die Sicherheit Israels in der Umbruchphase sicherzustellen (AJ 8.12.2024d). Am 9.12.2024 wurden weitere Luftangriffe auf syrische Ziele durchgeführt (SOHR 9.12.2024c). Einer Menschenrechtsorganisation zufolge fliegt Israel seine schwersten Angriffe in Syrien. Sie fokussieren auf Forschungszentren, Waffenlager, Marine-Schiffe, Flughäfen und Luftabwehr (NTV 9.12.2024). Quellen aus Sicherheitskreisen berichten indes, dass Israelisches Militär bis 25km an Damaskus in Südsyrien einmarschiert wäre (AJ 10.12.2024). Das US-Central Command gab an, dass die US-Streitkräfte Luftangriffe gegen den Islamischen Staat in Zentralsyrien geflogen sind (REU 9.12.2024). Präsident Biden kündigte an, weitere Angriffe gegen den Islamischen Staat vorzunehmen, der das Machtvakuum ausnützen könnte, um seine Fähigkeiten wiederherzustellen (BBC 7.12.2024). Russland versucht, obwohl es bis zum Schluss al-Assad unterstützte, mit der neuen Führung Syriens in Dialog zu treten. Anstatt wie bisher als Terroristen bezeichnen russische Medien die Opposition mittlerweile als „bewaffnete Opposition“ (BBC 8.12.2024d). Sozio-Ökonomische Lage: Die Opposition versprach, den Minderheiten keinen Schaden zuzufügen und sie nicht zu diskriminieren, egal ob es sich um Christen, Drusen, Schiiten oder Alawiten handle. Gerade letztere besetzten unter der Führung Al-Assad‘s oft hohe Positionen im Militär und den Geheimdiensten (TNA 5.12.2024). Für alle Wehrpflichtigen, die in der Syrischen Arabischen Armee gedient haben, wurde von den führenden Oppositionskräften eine Generalamnestie erlassen. Ihnen werde Sicherheit garantiert und jegliche Übergriffe auf sie wurden untersagt (Presse 9.12.2024). Ausgenommen von der Amnestie sind jene Soldaten, die sich freiwillig für den Dienst in der Armee gemeldet haben (Spiegel 9.12.2024). Die syrischen Banken sollen ihre Arbeit am 10.12.2024 wiederaufnehmen, die Bediensteten wurden aufgefordert, an ihre Arbeitsplätze zurückzukehren (Arabiya 9.12.2024). Die HTS, die weiterhin auf der Terrorliste der UN steht, ist seit 2016 von Sanktionen des UN-Sicherheitsrates betroffen. Diplomaten zufolge war die Streichung der HTS von der Sanktionenliste kein Thema bei der jüngsten Ratssitzung (REU 10.12.2024). Bevor der Wiederaufbau zerstörter Städte, Infrastruktur und Öl- und Landwirtschaftssektoren beginnen kann, muss mehr Klarheit über die neue Regierung Syriens geschaffen werden (DW 10.12.2024). […]“ 1.3.2. UNHCR Position on returns to the Syrian Arab Republic, December 2024: „1. This position supersedes and replaces UNHCR’s March 2021 International Protection Considerations with Regard to people fleeing the Syrian Arab Republic, Update VI. „1. This position supersedes and replaces UNHCR’s March 2021 International Protection Considerations with Regard to people fleeing the Syrian Arab Republic, Update römisch sechs. Given the fluidity of the situation, this guidance will be updated early on and as needed, based on the quickly evolving circumstances. Voluntary Returns 2. Syria is at a crossroads – between peace and war, stability and lawlessness, reconstruction or further ruin. There is now a remarkable opportunity for Syria to move toward peace and for its people to begin returning home. For many years, UNHCR has insisted on the need to redouble efforts to create favourable conditions for refugees and displaced people to return home and the current situation opens up new opportunities in this regard, that must be seized by all. This includes eliminating and/or addressing any new security, legal and administrative barriers on the part of the Syrian de facto authorities; substantial humanitarian and early recovery assistance to be provided by donor States to returnees, communities receiving them back and areas of actual and potential return in general; and authorization to UNHCR and its partners to monitor returns at border crossings and in locations where people choose to return. 3. Everyone has the right to return to their country of origin. UNHCR stands ready to support Syrian refugees who, being fully informed of the situation in their places of origin or an alternative area of their choice, choose voluntarily to return. In view of the many challenges facing Syria’s population, including a large-scale humanitarian crisis, continued high levels of internal displacement and widespread destruction and damage of homes and critical infrastructure, however, for the time being UNHCR is not promoting large-scale voluntary repatriation to Syria. Moratorium on Forced Returns 4. At this moment in time, Syria continues to be affected by attacks and violence in parts of the country; large-scale internal displacement; contamination of many parts of the country with explosive remnants of war; a devastated economy and a large-scale humanitarian crisis, with over 16 million already in need of humanitarian assistance before the recent developments. In addition, and as noted above, Syria has also sustained massive destruction and damage to homes, critical infrastructure and agricultural lands. Property rights have been greatly affected, with widespread housing, land, and property violations recorded over the past decade, leading to complex ownership disputes that will take time to resolve. Against this background, UNHCR for the time being continues to call on States not to forcibly return Syrian nationals and former habitual residents of Syria, including Palestinians previously residing in Syria, to any part of Syria. 5. UNHCR also continues to call on all States to allow civilians fleeing Syria access to their territories, to guarantee the right to seek asylum, and to ensure respect for the principle of non-refoulement at all times. 6. While risks related to persecution by the former Government have ceased, other risks may persist or become more pronounced. In light of the rapidly changed dynamics and evolving situation in Syria, UNHCR is not currently in a position to provide detailed guidance to asylum decision-makers on the international protection needs of Syrians. UNHCR will continue to monitor the situation closely, with a view to providing more detailed guidance as soon as circumstances permit. In view of the current uncertainty of the situation in Syria, UNHCR calls on asylum States to suspend the issuance of negative decisions on applications for international protection by Syrian nationals or by stateless persons who were former habitual residents of Syria. The suspension of the issuance of negative decisions should remain in place until such time as the situation in Syria has stabilized and reliable information about the security and human rights situation is available to make a full assessment of the need to grant refugee status to individual applicants. 7. UNHCR does not consider that the requirements for cessation of refugee status for beneficiaries of international protection originating from Syria have currently been met. […]“ Übersetzt: „1 Diese Stellungnahme ersetzt die UNHCR-Leitlinie „International Protection Considerations with Regard to people fleeing the Syrian Arab Republic, Update VI“ vom März 2021. In Anbetracht der unbeständigen Situation wird dieser Leitfaden frühzeitig und bei Bedarf auf der Grundlage der sich schnell entwickelnden Umstände aktualisiert werden. Freiwillige Rückkehr 2. Syrien steht am Scheideweg - zwischen Frieden und Krieg, Stabilität und Gesetzlosigkeit, Wiederaufbau oder weiterem Ruin. Für Syrien bietet sich jetzt eine bemerkenswerte Gelegenheit, sich auf den Frieden zuzubewegen und mit der Rückkehr seiner Bevölkerung zu beginnen. UNHCR hat seit vielen Jahren auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Anstrengungen zu verdoppeln, um günstige Bedingungen für die Rückkehr von Flüchtlingen und Vertriebenen zu schaffen, und die aktuelle Situation eröffnet in dieser Hinsicht neue Möglichkeiten, die von allen genutzt werden müssen. Dazu gehören die Beseitigung bzw. Beseitigung neuer sicherheitspolitischer, rechtlicher und administrativer Hindernisse seitens der syrischen De-facto-Behörden, die Bereitstellung umfangreicher humanitärer Hilfe und frühzeitiger Wiederaufbauhilfe durch die Geberstaaten für die Rückkehrer, die sie aufnehmenden Gemeinden und die Gebiete, in die sie tatsächlich oder potenziell zurückkehren wollen, sowie die Ermächtigung des UNHCR und seiner Partner, die Rückkehr an den Grenzübergängen und an den Orten, an die die Menschen zurückkehren wollen, zu überwachen. 3. Jeder hat das Recht, in sein Herkunftsland zurückzukehren. UNHCR ist bereit, syrische Flüchtlinge zu unterstützen, die sich freiwillig für eine Rückkehr entscheiden, nachdem sie über die Lage an ihrem Herkunftsort oder in einem alternativen Gebiet ihrer Wahl umfassend informiert wurden. Angesichts der zahlreichen Herausforderungen, denen sich die syrische Bevölkerung gegenübersieht, darunter eine humanitäre Krise großen Ausmaßes, ein anhaltend hohes Maß an Binnenvertreibung und weit verbreitete Zerstörung und Beschädigung von Häusern und wichtiger Infrastruktur, fördert UNHCR jedoch vorerst keine freiwillige Rückkehr nach Syrien in großem Umfang. Moratorium für erzwungene Rückführungen 4. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist Syrien nach wie vor von Angriffen und Gewalt in Teilen des Landes, groß angelegten Binnenvertreibungen, der Verseuchung vieler Teile des Landes mit explosiven Überresten des Krieges, einer zerstörten Wirtschaft und einer humanitären Krise großen Ausmaßes betroffen, wobei mehr als 16 Millionen Menschen bereits vor den jüngsten Entwicklungen auf humanitäre Hilfe angewiesen waren. Darüber hinaus hat Syrien, wie bereits erwähnt, massive Zerstörungen und Schäden an Häusern, wichtiger Infrastruktur und landwirtschaftlichen Flächen erlitten. Die Eigentumsrechte wurden stark beeinträchtigt, und in den letzten zehn Jahren wurden weit verbreitete Verstöße gegen Wohnungs-, Land- und Eigentumsrechte verzeichnet, was zu komplexen Eigentumsstreitigkeiten führte, deren Beilegung einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Vor diesem Hintergrund appelliert der UNHCR weiterhin an die Staaten, syrische Staatsangehörige und Personen, die früher ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Syrien hatten, einschließlich Palästinenser, die sich früher in Syrien aufhielten, nicht gewaltsam in irgendeinen Teil Syriens zurückzuführen. 5. UNHCR fordert weiterhin alle Staaten auf, Zivilpersonen, die aus Syrien fliehen, Zugang zu ihrem Hoheitsgebiet zu gewähren, das Recht auf Asyl zu garantieren und die Einhaltung des Grundsatzes der Nichtzurückweisung zu jeder Zeit sicherzustellen. 6. Auch wenn die Gefahr der Verfolgung durch die frühere Regierung nicht mehr besteht, können andere Risiken fortbestehen oder sich verschärfen. In Anbetracht der sich rasch verändernden Dynamik und Lage in Syrien ist UNHCR derzeit nicht in der Lage, Asylentscheidern detaillierte Hinweise auf den internationalen Schutzbedarf von Syrern zu geben. UNHCR wird die Situation weiterhin genau beobachten, um detailliertere Hinweise zu geben, sobald es die Umstände erlauben. Angesichts der derzeit unsicheren Lage in Syrien fordert UNHCR die Asylstaaten auf, die Ausstellung negativer Entscheidungen über Anträge auf internationalen Schutz von syrischen Staatsangehörigen oder Staatenlosen, die früher ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Syrien hatten, auszusetzen. Die Aussetzung der Ausstellung negativer Bescheide sollte so lange aufrechterhalten werden, bis sich die Lage in Syrien stabilisiert hat und verlässliche Informationen über die Sicherheits- und Menschenrechtssituation zur Verfügung stehen, um die Notwendigkeit der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft an einzelne Antragsteller umfassend beurteilen zu können. 7. UNHCR ist der Auffassung, dass die Voraussetzungen für die Beendigung des Flüchtlingsstatus für Personen mit internationalem Schutzstatus, die aus Syrien stammen, derzeit nicht erfüllt sind. [...]“ 1.3.3. Auszug aus dem UNHCR – Regional Flash Update #22 Syria situation crisis vom 10.04.2025: „Key Highlights (…) ● As of 10 April 2025, UNHCR estimates that some 401,262 Syrians have crossed back to Syria via neighboring countries since 8 December 2024. The figures is calculated based on are a triangulation of data from Syria, Türkiye, Lebanon, Jordan, Iraq, Egypt and beyond. ● As of 3 April, 1.05 million internally displaced persons (IDPs) have returned to their homes, including 188,121 returning from IDP sites since early December 2024, according to the latest data of the IDP Task Force. ● UN Special Envoy for Syria met with interim President al-Sharaa to discuss political, security, economic and diplomatic challenges facing Syrian people, while deepening cooperation between the United Nations and the Interim Authorities ● The hostilities in the Tartous, Lattakia, Homs, and Hama governorates of Syria in early March continue to displace families into the North and Akkar governorates of north Lebanon reaching now nearly 33,442 individuals. ● During the week, UNHCR concluded the distribution of winter items to returnees in Deir-ez-Zor. A total of 2,547 families (10,837 individuals) received around 2,800 kits. In addition, 779 water tanks were distributed to 664 returnee families (3,654) from Lebanon. Country updates Syria As of 10 April 2025, UNHCR estimates that some 401,262 Syrians have crossed back into Syria from neighboring countries since 8 December 2024. With regard to internal displacement, 1.05 million IDPs have returned to their homes, including 188,121 returning from IDP sites since early December 2024, according to the latest data of the IDP Task Force. UN Special Envoy for Syria met with interim President al-Sharaa to discuss political, security, economic and diplomatic challenges facing Syrian people, while deepening cooperation between the United Nations and the Interim Authorities. UNHCR maintains its daily presence at border crossing points across the country, namely Joussieh, Jdaidet Yabous, Nassib, Bab Al-Hawa, and Bab Al-Salama, monitoring return trends and providing information, water, and Internet access. Addabousieh, Jesr Kamar, and Matraba border crossings are still closed due to extensive damage, with efforts underway for rehabilitation. The Kassab border crossing between Syria and Türkiye, which was closed after 7 March 2025, reopened earlier this week, and approximately 300 families have conducted "go-and-see" visits since the reopening. Furthermore, this week, UNHCR and partners provided vital assistance across Syria, supporting thousands of displaced individuals and returnees. In Aleppo governorate, UNHCR provided mental health and psychosocial support services including case management, counselling, psychological first aid, and structured interventions in 107 sites. In Homs, UNHCR completed the delivery, inspection and installation of 25 solar streetlights as part of its support to rehabilitate the Joussieh BCP between Syria and Lebanon. In As-Sweida, Dar’a, and Quneitra Governorates, UNHCR distributed 1,075 school bags through 13 community centres to support the most vulnerable children. Finally, in Deir-ez-Zor, UNHCR concluded the distribution of 2,800 winter item kits to returnees to a total of 2,547 families (10,837 individuals). In addition, 779 water tanks were distributed to 664 returnee families (3,654) from Lebanon. Lebanon The hostilities in the Tartous, Lattakia, Homs, and Hama Governorates of Syria in early March continue to displace people into the North and Akkar Governorates of north Lebanon reaching now 33,442 people with further arrivals expected. To date, 9 out of 27 targeted villages in Akkar have received core relief items, covering over 80 per cent of the targeted population. As of 7 April, the Baalbek Disaster Risk Management (DRM) reported approximately 87,526 arrivals from Syria since 8 December, including approximately 29,537 arrivals in Baalbek Governorate, North Bekaa, residing in 191 informal collective shelters (CS), and approximately 57,989 residing in the community. […]“ Übersetzt: „Wichtigste Highlights ● Der UNHCR schätzt, dass seit dem 8. Dezember 2024 (Stand: 10. April 2025) rund 401.262 Syrer über Nachbarländer nach Syrien zurückgekehrt sind. Die Zahlen basieren auf einer Triangulation von Daten aus Syrien, der Türkei, dem Libanon, Jordanien, dem Irak, Ägypten und weiteren Ländern. ● Bis zum 3. April sind laut den neuesten Daten der IDP-Task Force 1,05 Millionen Binnenvertriebene (IDPs) in ihre Heimat zurückgekehrt, darunter 188.121, die seit Anfang Dezember 2024 aus IDP-Lagern zurückgekehrt sind. ● Der UN-Sondergesandte für Syrien traf sich mit Interimspräsident al-Sharaa, um die politischen, sicherheitspolitischen, wirtschaftlichen und diplomatischen Herausforderungen für das syrische Volk zu besprechen und gleichzeitig die Zusammenarbeit zwischen den Vereinten Nationen und den Interimsbehörden zu vertiefen. ● Die Feindseligkeiten in den syrischen Gouvernements Tartus, Latakia, Homs und Hama Anfang März führen weiterhin zur Vertreibung von Familien in die Gouvernements Nordlibanon und Akkar im Norden des Libanon. Mittlerweile sind fast 33.442 Menschen betroffen. ● Im Laufe der Woche schloss der UNHCR die Verteilung von Winterhilfsmitteln an Rückkehrer in Deir-ez-Zor ab. Insgesamt 2.547 Familien (10.837 Personen) erhielten rund 2.800 Pakete. Darüber hinaus wurden 779 Wassertanks an 664 Rückkehrerfamilien (3.654) aus dem Libanon verteilt. Länderaktualisierungen Syrien UNHCR schätzt, dass seit dem 8. Dezember 2024 (Stand: 10. April 2025) rund 401.262 Syrer aus Nachbarländern nach Syrien zurückgekehrt sind. Was die Binnenvertreibung betrifft, sind laut den neuesten Daten der IDP Task Force 1,05 Millionen Binnenvertriebene in ihre Heimat zurückgekehrt, darunter 188.121 aus Binnenvertriebenenlagern seit Anfang Dezember 2024. Der UN-Sondergesandte für Syrien traf sich mit Interimspräsident al-Sharaa, um die politischen, sicherheitspolitischen, wirtschaftlichen und diplomatischen Herausforderungen für die syrische Bevölkerung zu erörtern und gleichzeitig die Zusammenarbeit zwischen den Vereinten Nationen und den Übergangsbehörden zu vertiefen. UNHCR ist täglich an den Grenzübergängen Joussieh, Jdaidet Yabous, Nassib, Bab Al-Hawa und Bab Al-Salama präsent, beobachtet die Rückkehrtrends und stellt Informationen, Wasser und Internetzugang bereit. Die Grenzübergänge Addabousieh, Jesr Kamar und Matraba sind aufgrund erheblicher Schäden noch immer geschlossen, es werden jedoch Sanierungsmaßnahmen durchgeführt. Der Grenzübergang Kassab zwischen Syrien und der Türkei, der nach dem 7. März 2025 geschlossen war, wurde Anfang dieser Woche wiedereröffnet. Rund 300 Familien haben seit der Wiedereröffnung Besuche durchgeführt. Darüber hinaus leisteten UNHCR und Partner in dieser Woche wichtige Hilfe in ganz Syrien und unterstützten Tausende Vertriebene und Rückkehrer. Im Gouvernement Aleppo stellte UNHCR an 107 Standorten Leistungen im Bereich psychische Gesundheit und psychosoziale Unterstützung bereit, darunter Fallmanagement, Beratung, psychologische Erste Hilfe und strukturierte Interventionen. In Homs schloss UNHCR die Lieferung, Inspektion und Installation von 25 Solarstraßenlaternen im Rahmen seiner Unterstützung bei der Sanierung des Grenzübergangs Joussieh zwischen Syrien und dem Libanon ab. In den Gouvernements As-Sweida, Dar'a und Quneitra verteilte UNHCR 1.075 Schultaschen über 13 Gemeindezentren, um die am stärksten gefährdeten Kinder zu unterstützen. In Deir-ez-Zor schloss der UNHCR die Verteilung von 2.800 Winterpaketen an Rückkehrer ab. Insgesamt wurden 2.547 Familien (10.837 Personen) versorgt. Zusätzlich wurden 779 Wassertanks an 664 Rückkehrerfamilien (3.654) aus dem Libanon verteilt. Libanon Die Feindseligkeiten in den syrischen Gouvernements Tartus, Latakia, Homs und Hama Anfang März führen weiterhin zur Vertreibung von Menschen in die Gouvernements Nordlibanon und Akkar. Insgesamt sind derzeit 33.442 Menschen betroffen, weitere Ankünfte werden erwartet. Neun von 27 betroffenen Dörfern in Akkar haben bereits wichtige Hilfsgüter erhalten, womit über 80 Prozent der betroffenen Bevölkerung versorgt werden. Bis zum 7. April meldete das Katastrophenschutzministerium von Baalbek (DRM) rund 87.526 Ankünfte aus Syrien seit dem 8. Dezember. Davon entfallen rund 29.537 auf das Gouvernement Baalbek in Nord-Bekaa, wo sie in 191 informellen Sammelunterkünften untergebracht sind, und rund 57.989 auf die Gemeinde. […]“ 1.3.4 Auszug aus der Bericht der EUAA Syria: Country Focus vom März 2025 „1.2.2. Governance under the Transitional Administration (
- a)Political transition Following the fall of Bashar Al-Assad’s government on 8 December 2024, a transitional administration was created. Former Prime Minister Mohammed Al-Jalali formally transferred power to Mohammed al-Bashir, the newly appointed transitional prime minister,99 in order to ensure the continuation of state functions, as explained by Al-Jalali, including the payment of public-sector salaries. Al-Sharaa stated that the organisation of national elections could take up to five years due to the necessity of reconstructing the electoral infrastructure. He further asserted that Syria would be structured as ‘a republic with a parliament and an executive government. On 29 December, Ahmad al-Sharaa outlined a multi-year roadmap involving the drafting of a new constitution within three years and subsequent elections, alongside plans for a National Dialogue Conference to promote reconciliation and inclusivity. As part of the transition process, Al-Sharaa emphasised the importance of preserving national unity, rejecting federalism. Initial negotiations were held with the SDF and Kurdish National Council (KNC) to involve Kurdish factions in the political process. But the National Dialogue Conference, initially planned for early January was later postponed to establish a broader preparatory committee representing all segments of Syrian society. It eventually took place on 25 February 2025, preceded by preparatory workshops at a local level. It convened in Damascus with around 600 participants, with its closing statement emphasising Syria's territorial integrity, condemning Israeli incursions, and calling for a withdrawal. It further set out the adoption of a temporary constitutional declaration, the formation of an interim legislative council, and the preparation of a draft permanent constitution focused on human rights and freedom. The closing statement further mentioned the importance of women's participation, peaceful coexistence, and the establishment of ongoing national dialogue mechanisms. The conference, however, faced criticism for being hastily organised and insufficiently representative.On 29 December, Ahmad al-Sharaa outlined a multi-year roadmap involving the drafting of a new constitution within three years and subsequent elections, alongside plans for a National Dialogue Conference to promote reconciliation and inclusivity. As part of the transition process, Al-Sharaa emphasised the importance of preserving national unity, rejecting federalism. Initial negotiations were held with the SDF and Kurdish National Council (KNC) to involve Kurdish factions in the political process. But the National Dialogue Conference, initially planned for early January was later postponed to establish a broader preparatory committee representing all segments of Syrian society. römisch eins t eventually took place on 25 February 2025, preceded by preparatory workshops at a local level. römisch eins t convened in Damascus with around 600 participants, with its closing statement emphasising Syria's territorial integrity, condemning Israeli incursions, and calling for a withdrawal. römisch eins t further set out the adoption of a temporary constitutional declaration, the formation of an interim legislative council, and the preparation of a draft permanent constitution focused on human rights and freedom. The closing statement further mentioned the importance of women's participation, peaceful coexistence, and the establishment of ongoing national dialogue mechanisms. The conference, however, faced criticism for being hastily organised and insufficiently representative. At the end of January, the transitional administration declared the annulment of Syria’s 2012 constitution and the disbandment of the former government’s parliament, military, and security agencies. Al-Sharaa stated that he would establish an interim legislative council to assist in governance until the adoption of a new constitution. (
- b)Government formation Following the assumption of power in Damascus, the HTS established a caretaker government primarily composed of officials from the former Syrian Salvation Government (SSG) in Idlib, which Al-Sharaa described as a temporary measure to maintain stability and restore essential services. Initially, ministers from the SSG assumed national ministerial posts, with some officials and civil servants from the former government remaining in their positions to ensure continuity. On 10 December 2024, Mohammed Al-Bashir, an engineer from Idlib governorate and former leader of the SSG in northwestern Syria, which was created with HTS, was appointed as interim prime minister. His tenure and that of the interim government was set to end on 1 March 2025, but as of late January 2025 there was no date for elections to be held in Syria. Meanwhile, Ahmad Al-Sharaa, leader of HTS, emerged as Syria’s de facto leader. On 29 January 2025, Al-Sharaa was named president for the transitional period. On 21 December, the interim government appointed Asaad Hassan Al-Shibani as Minister of Foreign Affairs and Murhaf Abu Qasra as Minister of Defense, both of whom were known alliesof Al-Sharaa. Other appointments included Mohamed Abdel Rahman as Minister of Interior, Mohammed Yaqoub Al-Omar as Minister of Information, Mohamed Taha Al-Ahmad as Minister of Agriculture and Irrigation, Nazir Mohammed Al-Qadri as Minister of Education, and Shadi Mohammed Al-Waisi as Minister of Justice, all of whom had previously held positions within the Salvation Government. Additionally, Fadi Al-Qassem, Mohamed Abdel Rahman Muslim, Hossam Hussein, and Basil Abdul Aziz took up their respective roles as Minister of Development, Minister of Local Administration and Services, Minister of Endowments, and Minister of Economy. Anas Khattab (also known by his nom de guerre Abu Ahmad Hudood), a previous leader of the Nusra Front, was appointed head of the General Intelligence Service. The appointment of Maher Al-Sharaa as Minister of Health sparked controversy, as he is the brother of Al-Sharaa. The new administration also included one woman, Aisha Al-Debs, as Director of the Women’s Affairs Office. In January, the transitional administration conducted its first major cabinet reshuffle, replacing Mohammad Abdul Rahman with Ali Kidda as Minister of Interior. Kidda was reportedly a close associate of Al-Sharaa. According to BBC News, there was no transparent mechanism for selecting individuals for ministerial positions, and it remained unclear whether these appointments were made through consultation or solely by Al-Sharaa. This uncertainty fuelled discussions about potentially expanding the government to include members of the opposition abroad and domestic experts. (
- c)Military reforms Prior to their entry into Damascus on December 8, the HTS pledged to maintain Syria’s institutional framework, later declaring a general amnesty for Syrian army soldiers. The transitional government consequently initiated a settlement process (for more information see section 1.3.1), which facilitated the reintegration of large numbers of former government and military personnel, including high-ranking officials, some of whom were involved in significant wartime abuses, such as Fadi Saqr. Next to the voluntary settlement procedures taking place, the Military Operations Administration (MOA), the umbrella command centre of the new HTS-led transitional administration, tracked down individuals evading settlement.123 As part of these campaigns previous officers were arrested, while others were released after it was established that they had not participated in abuses. According to Etana, concerns arose over a lack of process, as reports suggest executions of low-level militiamen, which authorities are framing as isolated acts of community revenge. The Syrian Observatory for Human Rights (SOHR), a UK-based monitoring organisation, reported in mid-January that 8 000 individuals struck reconciliation deals at the MOA centers in Sallamiyah, Hama within a few days. The number of officers and members of the previous government’s forces in prisons such as Adra, Hama, and Harim increased to over 9 000, including 2 000 who were returned from Iraq. Most were arrested after being caught in raids or checkpoints. The transitional government further abolished conscription, except in situations such as national emergencies. According to Samir Saleh, member of the military command in Damascus countryside, the Syrian army is going to be an army of volunteers in which the population will be encouraged to participate, with the aim to secure the country’s borders. Previous defectors, such as officers from the Free Syrian Army (FSA) will be given a special status within the structure of the Ministry of Defense, depending on their expertise. On December 29, a list of 49 new military commanders was published, including members of HTS, defected officers from the Syrian army, and at least six non-Syrians, with the seven highest-ranking positions reportedly filled by HTS members. Finally, the transitional government committed to integrating all rebel factions into the Ministry of Defense. Between January and February 2025, the interim ministries of Defense and Interior undertook efforts to unify all armed factions into a single military and police force. The Ministry of Defence reported that over 70 factions across six regions had agreed to integrate, and a Supreme Committee was established to regulate military assets, including personnel, bases, and weaponry. On 29 January, the interim government formally announced the dissolution of all opposition parties and military groups, though the extent to which this applied to the SDF remained unclear. The SDF initially resisted integration, particularly after ist proposal to join as a semi-autonomous entity was rejected by the Defence Ministry, which accused it of delaying negotiations, but in early March it was announced that the SDF signed a deal to integrate their armed forces and civilian institutions into the new Syrian government. By mid-February, the transitional administration had successfully integrated around 100 armed factions, including the U.S.-backed Syrian Free Army, into a new Syrian military and Ministry of Defense. However, some factions, such as the one of Ahmad al-Awda in southern Syria and various Druze military groups, remained resistant. The armed factions of Sweida governorate remained fully intact, with two new military bodies emerging in January. (…) Hay’at Tahrir al-Sham (HTS) and allied groups HTS was the largest component of the operation ‘Deterrence of Aggression’ with an estimated 30 000 fighters. A Syrian economist gave a lower figure of 10 000 for the number of HTS fighters. HTS was reportedly divided into six brigades, special forces and an elite force known as the ‘Red Bands’. The International Crisis Group assessed HTS forces to be stretched thin following their offensive to overthrow the government, being in urgent need of more personnel and resources. A notable allied faction joining the offensive was the Türkiye-backed National Liberation Front (NLF), a component of the SNA. For more information on the SNA, see section 2.1.2. Jaish Al-Izza, an opposition group present in northern Hama and parts of Latakia, with 2 000 to 5 000 fighters according to 2019 estimates, also reportedly joined the push into government territory. The pan-Arab daily Al-Quds Al- Arabi estimated the overall size of HTS and its allied factions to be about 43 000, with more than half of those troops maintaining their presence in their original areas of operation after pushing the government troops out, especially in northern Hama countryside, southern Idlib countryside, and western and southern Aleppo countryside. HTS and its allied factions, who had previously coordinated in Idlib under the Fateh Al-Mubin Operations room, formed the Military Operations Administration (MOA) in light of operation Deterrence of Aggression. It is made up of high-ranking members of the SSG that previously operated in Idlib. Following the overthrow of Bashar Al-Assad, troops comprising the MOA became the primary military force on the ground. On 24 December 2024, the MOA announced the dissolution of all military factions and their integration under the Ministry of Defence. HTS itself announced that it would lead by example, dissolve as an armed group and integrate into the armed forces. Among the first steps of establishing a new army was to promote some leaders of the individual factions as well as some defected officers into certain military ranks. Among those promoted were purportedly several foreign Islamist fighters of Albanian, Tajik and Uyghur origin. Following the ouster of Bashar Al-Assad, most soldiers asHTS and its allied factions, who had previously coordinated in Idlib under the Fateh Al-Mubin Operations room, formed the Military Operations Administration (MOA) in light of operation Deterrence of Aggression. römisch eins t is made up of high-ranking members of the SSG that previously operated in Idlib. Following the overthrow of Bashar Al-Assad, troops comprising the MOA became the primary military force on the ground. On 24 December 2024, the MOA announced the dissolution of all military factions and their integration under the Ministry of Defence. HTS itself announced that it would lead by example, dissolve as an armed group and integrate into the armed forces. Among the first steps of establishing a new army was to promote some leaders of the individual factions as well as some defected officers into certain military ranks. Among those promoted were purportedly several foreign Islamist fighters of Albanian, Tajik and Uyghur origin. Following the ouster of Bashar Al-Assad, most soldiers as well as policemen either fled or were suspended. HTS has relied on its General Security units formerly active under its administration in Idlib as well as units under the MOA to support and supplement local police forces. Furthermore, recruitment centres were opened in provinces formerly under Assad’s control to rebuild the police force. As of January 2025, the HTS-led coalition was in control of most areas previously held by the Assad government until early December 2024, amounting to just over 60% of Syrian territory. During its December offensive, the HTS further took control of the city of Deir Ez-Zor previously held by the SDF. At the end of January 2025, the MOA seized a strategically important area near Zamla oil field south of Raqqa in the Syrian desert, a deployment that was assessed to aim at containing ISIL activity while also putting pressure on SDF troops stationed on the southwestern bank of Lake Assad. In the country’s south, the MOA as of mid-January was still in talks with the former Fifth Corps and specifically its Eighth Brigade regarding their dissolution (see section 2.1.3), but managed to deploy its own troops in Jadal, Mseika, Mismiyeh and Lajat. In Afrin city in northern Aleppo governorate, troops from the Syrian Transitional Administration at the beginning of February 2025 arrived to take over control from the SNA. Since the fall of Assad, HTS has relied on its own units and close allies to secure governorates predominantly populated by minorities. Thus, unlike in other areas such as Homs, the SNA has been largely absent from coastal areas with Alawite populations where support for Assad has reportedly been strong. Etana noted that Idlib’s security landscape in particular had considerably changed following Assad’s fall, with much of the military presence relocated to key strategic areas in Aleppo, Homs, Damascus, Latakia and Tartous. During operation ‘Deterrence of Aggression’, HTS reportedly took over weapon depots and armoured vehicles from the Syrian Arab Army. Following Al-Asad’s ouster, hundreds of Israeli airstrikes reportedly resulted in the destruction of the country’s military stocks and defence infrastructure, as well as most of its missile systems and tanks. The newly appointed interim Defence Minister Murhaf Abu Qasra in an interview recounted how HTS had established its own military industry in Idlib, building drones for reconnaissance, drones armed with explosives and suicide drones as well as manufacturing armoured vehicles. They further developed their own artillery systems. During its offensive, HTS reportedly made efforts to avoid harming the civilian population. Furthermore, some areas that were previously held by the SDF were taken over based on agreements. Even so, six students were killed by rockets fired by the rebels which landed on a student dormitory in Aleppo city. Following its takeover of power, there were several reports of abuse being committed by HTS forces during security operations in Alawite areas, such as individuals killed in raids and detainees being held incommunicado. Especially foreign fighter groups under the MOA as well as the HTS elite forces ‘Red Bands’ were accused of committing violations during raids such as harassment and intimidation and in a few instances killings. (…) 1.3. Treatment of certain profiles and groups of the population 1.3.1. Persons affiliated with the government of Bashar Al-Assad Upon its takeover of power, the transitional administration did not pursue a sweeping de-Baathification process akin to Iraq’s post-war policies and the offices of the Baath Party were not systematically targeted. In December, the Baath Party leadership suspended activities. At the end of January, it was announced that the party had been dissolved. From the outset, the new authorities announced that soldiers who had been recruited under compulsory service were safe, and it was forbidden to assault them. On 9 December, the MOA issued a general amnesty for all military personnel conscripted under compulsory service. The new administration subsequently established so-called ‘reconciliation centres’ to provide temporary civilian identity cards to former members of the police, military, intelligence services, and pro-Assad militias who surrender their weapons. These reconciliation centres oversee the process by which former regime affiliates surrender their weapons and register their personal information in exchange for temporary identification cards. These cards grant limited legal protection and safe passage, but the process lacks transparency, follows inconsistent criteria, and is influenced by security agencies, with many applicants facing complex bureaucratic hurdles. In late December, the BBC reported significant participation, with hundreds of individuals queuing at a reconciliation centre in Damascus. In January and February, local media and organisations following the events in Syria reported that the new administration granted amnesty to some high level figures associated with the Assad government, such as Fadi Saqr, previous leader of the National Defence Forces. The MOA was further said to have granted reconciliation to collaborators of Maher Al-Assad, such as businessmen who sponsored his activities, as well as Major General Talal Makhlouf, leader in the Assad government’s Republican Guard. Concurrently, the collapse of Bashar Al-Assad’s government prompted numerous senior officials and associates of the ruling family to flee to Lebanon. However, Lebanese authorities expelled Syrian officers and soldiers who had entered illegally, returning them to Syria, where they were detained by the new administration. By the end of December, the transitional administration intensified efforts to apprehend individuals associated with the ousted government. Authorities claimed their arrest campaigns target only individuals who committed crimes on behalf of the Assad regime. Campaigns in Deir Ez-Zor, Aleppo, and Tartous focused on confiscating illegal weapons and apprehending suspects involved in illegal activities. Nearly 300 individuals were detained in one week alone across Damascus, Latakia, Tartous, Homs, Hama, and Deir Ez-Zor, including former regime informants, pro-Iranian fighters, and lower-ranking military officers. According to SOHR, some detainees accused of having provided intelligence to the Assad government were reportedly executed immediately after their arrest. On 10 January, SOHR reported that fighters associated with the transitional administration publicly executed Mazen Kneneh, a local official accused of serving as an informant for the ousted president Assad. In February, further extrajudicial killings of former affiliates of militias supportive of Bashar Al-Assad were reported, such as the assassination of four members of the Meido family, who were part of a local militia, which had fought alongside the previous government. According to SOHR, extrajudicial and revenge killings resulted in the deaths of 287 individuals between the start of 2025 and middle of February 2025. Operations continued throughout January, with members of the general security administration inspecting houses, looking for weapons and individuals who had not reconciled with the transitional administration. Extensive military and security operations across key regions, such as the coastal cities, Homs, Hama, Aleppo, and Damascus involved raids, weapons searches, and the further detention of hundreds of individuals. The operations focused on former military fighters and ex-government personnel and resulted in significant amounts of weapons and ammunition seized. The arrested individuals were transported to Homs Central Prison, Hama Central Prison, and Adra Prison in the Rural Damascus area. Additionally, videos posted online showed detainees, apprehended during these operations, enduring physical and verbal mistreatment, including assaults and humiliating treatment. According to the Syria Justice and Accountability Center, these security operations resulted in various human rights violations, including the reported death of detainees in custody and the arrest of relatives of wanted individuals, affecting both former Assad government affiliates and unrelated civilians. By mid-January, the SOHR reported that over 9 000 combatants and officers remained detained, amid allegations of torture and restricted communication with families. Information by the Syrian Network for Human Rights (SNHR) match the allegations of torture, as reported by families who had bodies of family members returned after their detention by the General Security Directorate. Concurrently, SOHR reported that 275 detainees from the Central Homs Prison were released following a determination of their innocence in war crimes committed against the Syrian population. In January 2025, the transitional administration freed around 641 individuals, mainly from the governorates of Homs, Hama, and Latakia, who had been held in detention for durations spanning a few days to a month, with the majority being released in small groups from Homs Central Prison. At the beginning of February, the Ministry of Information imposed a prohibition on conducting interviews with or disseminating statements attributed to individuals affiliated with the former government. Since the takeover by the transitional administration, remnant pro-Assad groups have conducted small-scale, targeted hit-and-run attacks against its security forces across Syria. These attacks have prompted the authorities to launch operations to capture the culprits which at times resulted in civilian casualties. In early March, coordinated attacks by pro-Assad groups on security forces, particularly in the coastal areas, led to a significant escalation which resulted in large numbers of civilian casualties, mostly from the Alawite community. Next to the transitional administration’s operations, incidents of suspected revenge acts, including killings, kidnappings, and arson, by unidentified groups have been documented, though their scale remains unclear. At the end of December, three Alawite judges in Masyaf, responsible for property disputes, were killed, an act condemned by the transitional administration. In January, SOHR reported the execution of 15 people, including officers of the former government, by unidentified gunmen in Homs governorate. Furthermore, 53 people were arrested and brought to unknown locations. 1.3.2. Alawites Following its assumption of power, HTS emphasised its commitment to integrating Alawites into Syria’s governance and engaged in discussions with local Alawite representatives. HTS officials reiterated that accountability for crimes committed under the Assad government would be pursued through the formal judicial system. Despite these assurances, Alawites remain largely excluded from the new political and military structures, with no plan for integrating discharged soldiers into the new army due to lingering wartime divisions. Public distrust toward former regime officers and officials further hinders their reintegration. Economic insecurity is a major challenge, with mass public-sector layoffs particularly affecting Alawites, including former security officers and their families, many of whom have also lost state-provided housing. Significant concerns persist regarding the treatment of Alawite communities, particularly in regions such as Homs, Hama, and the coastal governorates. In the city of Homs, men in military uniforms established checkpoints at the entrances to Alawite-majority neighbourhoods, heightening fears among residents. Reports indicate that young men, including former soldiers and conscripts who had surrendered their weapons, were detained. Men at one checkpoint allegedly engaged in sectarian profiling before the checkpoint was dismantled following complaints. Shihadi Mayhoub, a former lawmaker, said he documented over 600 arrests in the Zahra district (Homs governorate) by January 2025 and more than 1 380 across Homs city, with the majority of detainees reported to be civilians and conscripts, alongside retired military officers. The SOHR estimated that at least 1 800 individuals, predominantly Alawites, had been detained in Homs city and its governorate. Furthermore, violence targeting Alawites increased nationwide, with 150 killings reported, particularly in Homs and Hama. Meanwhile, unidentified extremist factions exacerbated fears by circulating calls for violence against Alawites, including videos advocating indiscriminate attacks. Targeted killings of Alawites linked to the former government were reported in coastal regions, while armed groups wearing military uniforms resembling those of HTS or other opposition factions raided over 20 Alawite villages in rural Hama, causing displacement, theft, and fatalities. Reports of harassment, abductions, and killings of Alawites increased after Assad’s fall, with social media content, albeit unverified, accusing HTS fighters of the violence. A former Syrian soldier reported being detained and beaten at an HTS checkpoint near Khirbet al-Ma'zah, Tartous governorate, while traveling to seek amnesty, claiming he was specifically targeted for his Alawite background and subjected to five hours of physical abuse before being released. The UN worked to verify such claims in an effort to prevent further sectarian escalation, while SOHR estimated 150 Alawite killings within a month by unnamed perpetrators. Zahra, a neighbourhood in Homs with a significant Alawite population, saw increased insecurity, with residents adhering to an informal curfew due to the presence of HTS forces. The HTS implemented security measures in the area, including checkpoints and house-tohouse raids targeting individuals it identified as remnants of the former government. Reports from residents described forced evacuations, profiling based on identification documents, and instances of violence, arrests, physical assaults and gunfire. At the end of January, SOHR reported several instances of groups of gunmen, some of whom claimed to be affiliated with the MOA, attacking and killing civilians for political and sectarian reasons. Particularly, communities in the Homs countryside with predominantly Alawite and Shiite populations experienced a sharp escalation in abuses, criminal acts, and extrajudicial killings of civilians. Gunmen shot and killed civilians in a village in the north west of Hama governorate, which is primarily inhabited by Alawites. According to the authorities, among those killed in the attack were former officers and soldiers. At the beginning of February, further attacks against Alawites were reported. The new authorities launched investigations into unlawful killings, while concurrently announcing security operations against loyalists of the previous government. Interim President Ahmad Al-Sharaa emphasised the need to maintain civil peace, warning of the dangers of deepening sectarian divisions. Expert on Syrian security issues Gregory Waters highlighted considerable variation in conditions across former government strongholds such as Tartous, Latakia, Homs, and Hama. While instances of sectarian intimidation and harassment by security forces were reported, some Alawites in these regions described interactions with authorities as polite and respectful. According to Waters, documented violations appeared to stem more from unprofessional conduct during arrests than from explicit sectarian targeting, with many of the committed crimes being attributed to gangs and civilians with no affiliation to the transitional administration. He further noted that human rights violations were sometimes taking place in the context of volatile security situation or a security vacuum as well as in response to specific incidents, such as when former government militia fighters launched an ambush against security forces in the rural areas of Tartous at the end of December. The forces consequently started an operation – including home raids, the erecting of checkpoints and shoot-outs, against villages suspected of hosting the fighters, such as Khirbet Maazah, which was home to numerous former government militia fighters and a high-ranking prison official accused of involvement in the killing of hundreds of detainees. Waters considers that numerous crimes were perpetrated by gangs and civilians unaffiliated with the new administration, while certain lower-ranking soldiers and local leaders took part in sectarian-motivated intimidation and abductions of Alawite civilians. In early March, clashes between pro-Assad groups and security forces in Latakia, Tartous and Hama governorate, led to hundreds of civilians being killed, most of whom were Alawites. This included summary executions carried out by forces linked to the caretaker government. 4. Recent security trends Map 3: Assessed Control of Terrain in Syria, © Institute for the Study of War and AEI's Critical Threats Project, 3 March 2025573 4.1. Areas under the control of the Transitional Administration On 27 November 2024, HTS and allied Türkiye-backed factions started a lightning military offensive in northwestern Syria that eventually led to the collapse of Assad’s rule. This operation followed a marked intensification of attacks by troops of the Assad government and Russian forces, with ACLED recording 684 aerial and artillery strikes across in oppositionheld territories in northern Syria between 1 October and 26 November. These strikes reportedly caused at least 39 deaths among militants and civilians. Concurrently with the HTS-led offensive launched on 27 November, assassinations, Israeli strikes, ISIL attacks, and indiscriminate gunfire in the areas formerly controlled by the Assad government led to multiple deaths of civilians. Aerial strikes by pro-Assad forces, including by Russian aircraft, killed dozens of civilians in Idlib city between 27 November and 2 December 2024 including 22 civilians in a series of strikes that hit a market and five residential areas on 1 December as well as in strikes targeting a hospital in Aleppo city (1 December) and areas in Aleppo’s western countryside (between 27 and 30 November). Meanwhile, four students were killed when a HTS rocket hit their Aleppo dormitory (29 November 2024). By 12 December 2024, more than 1.1 million people had been newly displaced due to the escalation in hostilities since the beginning of the offensive. As of February and early March 2025, the territories controlled by the Military Operations Administration (MOA), the umbrella command centre of the new HTS-led transitional administration, encompassed most of western, central and southern Syria as well as the western Euphrates bank in Deir Ez-Zor. These areas included the cities of Damascus, Idlib, Aleppo, Hama, Homs, as well as the coastal cities of Latakia and Tartous. Sources noted that the control of the new authorities remained fragmented in certain areas. While their control in the cities of Damascus, Aleppo and Hama was reportedly effective, in areas of Homs, rural Hama and southern Syria (Dar’a and Sweida governorates) the MOA forces are overstretched and competing with other autonomous armed factions. The coastal areas of Latakia and Tartous have been prone to attacks on security forces and sectarian violence in the aftermath of Assad’s fall (for more information see section 4.1.2). According to ACLED data, the districts most affected by security incidents (battles, explosions/remote violence, violence against civilians) during the reporting period were the districts of Ain Al Arab/Kobane (401 incidents) and Jebel Saman (307 incidents) (both Aleppo governorate) and Deir Ez-Zor district (258 incidents) of Deir Ez-Zor governorate. Meanwhile, among all governorates, the fewest security incidents were recorded in Tartous (40 incidents). In the coastal areas, the highest number of security incidents was recorded in the district of Latakia (47 incidents). The highest number of security incidents in southern Syriawas recorded in the districts of Dar’a (75 incidents), Izra
(66)and Quneitra (57 incidents). 4.1.1. Criminality, lawlessness and sectarian violence Insecurity and volatility of the security situation due to criminality and lawlessness were reported to be prevalent in various regions. The coastal areas have been affected by incidents of assault, targeted attacks and killings of civilians, attacks at checkpoints, robberies, looting and kidnapping. Instances of killings by unidentified men/armed groups, kidnappings and looting were similarly reported in Rural Damascus. Deadly attacks on civilians were further recorded in Idlib, Hama, and Yarmouk camp in Damascus. According to Civil Peace Group in Syria, a civil society organisation, Homs city witnessed 64 kidnappings between 9 December 2024 and mid-February 2025, including at least 13 civilians. These kidnappings gradually increased over December 2024, peaking on 27 December until they declined to zero in January before surging again. 19 of these abductees were killed. As Gregory Waters assessed, most of these crimes were committed by civilians and gangs not linked to the transitional administration, although some local commanders and rank-and-file soldiers have been involved in kidnappings of Alawite civilians on sectarian grounds. Areas such as Damascus, Latakia and Tartous further remained prone to sectarian tensions amid an absence of formalised security mechanisms. According to the SOHR, in January 2025, assassinations and retaliatory attacks, including on sectarian and politically grounds, increased significantly in the areas controlled by the transitional administration, with the highest rates recorded in Homs (91 fatalities, including 59 sectarian killings), Hama (46 fatalities, including 28 sectarian killings) and Latakia (15 fatalities, including 13 sectarian killings). In January, ACLED recorded that over 176 civilians, including some former fighters of the Assad government, had been killed by unidentified gunmen. In Homs city and the rural areas of Homs and Hama, security forces have reportedly been overstretched and relied on minimally trained recruits, allowing unrest to persist since Assad’s fall. In Homs and some parts of Hama, cases of local sectarian retribution by Sunnis against Alawites have been reported to be a serious issue. There was a proliferation of unverified reports of punitive raids, disappearances and murders on social media, allegedly showing HTS fighters beating or inciting violence against Alawites. As Gregory Waters noted, the more serious attacks against Assad remnants tended to occur in rural areas characterised by high concentrations of former ‘shabiha’ (armed gangs that supported Assad) and limited presence of security forces. However, such targeting of former Assad loyalism has also been reported in Damascus. In some of these cases, which continued to February 2025, the perpetrators remained unidentified. (…)“ Übersetzt: 1.2.2. Regierungsführung unter der Übergangsregierung (
- a)Politischer Übergang Nach dem Sturz der Regierung von Baschar al-Assad am 8. Dezember 2024 wurde eine Übergangsregierung eingesetzt. Der ehemalige Premierminister Mohammed al-Jalali übergab die Macht formell an Mohammed al-Bashir, den neu ernannten Übergangspremierminister,99 um die Fortführung der staatlichen Funktionen, wie von al-Jalali erläutert, einschließlich der Zahlung der Gehälter im öffentlichen Sektor, sicherzustellen. Al-Sharaa erklärte, die Organisation nationaler Wahlen könne aufgrund der Notwendigkeit des Wiederaufbaus der Wahlinfrastruktur bis zu fünf Jahre dauern. Er bekräftigte ferner, dass Syrien als Republik mit einem Parlament und einer Exekutive strukturiert sein werde. Am 29. Dezember skizzierte Ahmad al-Sharaa einen mehrjährigen Fahrplan, der die Ausarbeitung einer neuen Verfassung innerhalb von drei Jahren und anschließende Wahlen sowie Pläne für eine Nationale Dialogkonferenz zur Förderung von Versöhnung und Inklusivität vorsah. Als Teil des Übergangsprozesses betonte Al-Sharaa die Bedeutung der Wahrung der nationalen Einheit und lehnte den Föderalismus ab. Erste Verhandlungen fanden mit den SDF und dem Kurdischen Nationalrat (KNC) statt, um kurdische Fraktionen in den politischen Prozess einzubeziehen. Die ursprünglich für Anfang Januar geplante Nationale Dialogkonferenz wurde jedoch später verschoben, um ein breiter angelegtes Vorbereitungskomitee einzurichten, das alle Teile der syrischen Gesellschaft repräsentierte. Sie fand schließlich am 25. Februar 2025 statt, nachdem vorbereitende Workshops auf lokaler Ebene eingeleitet worden waren. Die Konferenz tagte in Damaskus mit rund 600 Teilnehmern. In ihrer Abschlusserklärung betonte sie die territoriale Integrität Syriens, verurteilte die israelischen Übergriffe und forderte einen Rückzug. Darüber hinaus wurden die Verabschiedung einer vorläufigen Verfassungserklärung, die Bildung eines vorläufigen Legislativrates und die Ausarbeitung eines Entwurfs für eine dauerhafte Verfassung mit Schwerpunkt auf Menschenrechten und Freiheiten vereinbart. In der Abschlusserklärung wurde die Bedeutung der Beteiligung von Frauen, eines friedlichen Zusammenlebens und der Einrichtung kontinuierlicher nationaler Dialogmechanismen hervorgehoben. Die Konferenz wurde jedoch wegen ihrer übereilten Organisation und mangelnden Repräsentativität kritisiert. Ende Januar erklärte die Übergangsregierung die Aufhebung der syrischen Verfassung von 2012 und die Auflösung des Parlaments, des Militärs und der Sicherheitsbehörden der ehemaligen Regierung. Al-Sharaa erklärte, er werde einen Übergangsgesetzgebungsrat einrichten, der die Regierungsführung bis zur Verabschiedung einer neuen Verfassung unterstützen soll. (
- b)Regierungsbildung Nach der Machtübernahme in Damaskus setzte die HTS eine Übergangsregierung ein, die sich hauptsächlich aus Beamten der ehemaligen syrischen Heilsregierung (SSG) in Idlib zusammensetzte. Al-Sharaa beschrieb dies als vorübergehende Maßnahme zur Wahrung der Stabilität und Wiederherstellung wichtiger Dienstleistungen. Zunächst übernahmen Minister der SSG nationale Ministerposten, während einige Beamte und Staatsbedienstete der ehemaligen Regierung in ihren Positionen blieben, um die Kontinuität zu gewährleisten. Am 10. Dezember 2024 wurde Mohammed Al-Bashir, ein Ingenieur aus der Provinz Idlib und ehemaliger Anführer der SSG im Nordwesten Syriens, die zusammen mit HTS gegründet wurde, zum Interimspremierminister ernannt. Seine Amtszeit und die der Übergangsregierung sollten am 1. März 2025 enden, doch Ende Januar 2025 gab es noch keinen Termin für Wahlen in Syrien. Inzwischen etablierte sich Ahmad Al-Sharaa, Anführer von HTS, als De-facto-Führer Syriens. Am 29. Januar 2025 wurde Al-Sharaa zum Präsidenten für die Übergangszeit ernannt. Am 21. Dezember ernannte die Übergangsregierung Asaad Hassan Al-Shibani zum Außenminister und Murhaf Abu Qasra zum Verteidigungsminister. Beide waren bekannte Verbündete von Al-Sharaa. Weitere Ernennungen umfassten Mohamed Abdel Rahman zum Innenminister, Mohammed Yaqoub Al-Omar zum Informationsminister, Mohamed Taha Al-Ahmad zum Minister für Landwirtschaft und Bewässerung, Nazir Mohammed Al-Qadri zum Bildungsminister und Shadi Mohammed Al-Waisi zum Justizminister. Alle drei hatten zuvor Positionen in der Heilsregierung innegehabt. Darüber hinaus übernahmen Fadi Al-Qassem, Mohamed Abdel Rahman Muslim, Hossam Hussein und Basil Abdul Aziz ihre jeweiligen Ämter als Entwicklungsminister, Minister für lokale Verwaltung und Dienstleistungen, Minister für Stiftungen und Wirtschaftsminister. Anas Khattab (auch bekannt unter seinem Kampfnamen Abu Ahmad Hudood), ein ehemaliger Anführer der Nusra-Front, wurde zum Chef des Allgemeinen Geheimdienstes ernannt. Die Ernennung von Maher Al-Sharaa zum Gesundheitsminister löste Kontroversen aus, da er der Bruder von Al-Sharaa ist. Zur neuen Regierung gehörte auch eine Frau, Aisha Al-Debs, als Leiterin des Frauenbüros. Im Januar führte die Übergangsregierung ihre erste größere Kabinettsumbildung durch und ersetzte Mohammad Abdul Rahman durch Ali Kidda als Innenminister. Kidda war Berichten zufolge ein enger Vertrauter von Al-Sharaa. Laut BBC News gab es keinen transparenten Mechanismus für die Auswahl von Ministerposten, und es blieb unklar, ob diese Ernennungen im Rahmen einer Konsultation oder allein durch Al-Sharaa erfolgten. Diese Ungewissheit heizte Diskussionen über eine mögliche Erweiterung der Regierung um ausländische Oppositionsmitglieder und einheimische Experten an. (
- c)Militärreformen Vor ihrem Einmarsch in Damaskus am 8. Dezember versprach die HTS, den institutionellen Rahmen Syriens aufrechtzuerhalten, und verkündete später eine Generalamnestie für syrische Armeesoldaten. Die Übergangsregierung leitete daraufhin einen Siedlungsprozess ein (weitere Informationen siehe Abschnitt 1.3.1), der die Wiedereingliederung zahlreicher ehemaliger Regierungs- und Militärangehöriger, darunter hochrangiger Beamter, erleichterte. Einige von ihnen waren in schwere Kriegsverbrechen verwickelt, wie beispielsweise Fadi Saqr. Neben den freiwilligen Siedlungsverfahren spürte die Militäroperationsverwaltung (MOA), die Kommandozentrale der neuen, von der HTS geführten Übergangsregierung, Personen auf, die sich der Siedlung entzogen.123 Im Rahmen dieser Kampagnen wurden ehemalige Offiziere verhaftet, während andere freigelassen wurden, nachdem festgestellt wurde, dass sie nicht an Übergriffen beteiligt waren. Laut Etana gab es Bedenken hinsichtlich des fehlenden Prozesses, da Berichte auf Hinrichtungen von Milizionären niedriger Ebene hindeuten, die die Behörden als isolierte Akte gemeinschaftlicher Rache darstellen. Die Syrische Beobachtungsstelle für Menschenrechte (SOHR), eine in Großbritannien ansässige Überwachungsorganisation, berichtete Mitte Januar, dass innerhalb weniger Tage 8.000 Personen in den MOA-Zentren in Sallamiya, Hama, Versöhnungsabkommen unterzeichneten. Die Zahl der Offiziere und Angehörigen der Streitkräfte der vorherigen Regierung in Gefängnissen wie Adra, Hama und Harim stieg auf über 9.000, darunter 2.000, die aus dem Irak zurückgekehrt waren. Die meisten wurden nach Razzien oder Kontrollpunkten festgenommen. Die Übergangsregierung schaffte zudem die Wehrpflicht ab, außer in Situationen wie dem nationalen Notstand. Laut Samir Saleh, Mitglied des Militärkommandos im Umland von Damaskus, soll die syrische Armee eine Freiwilligenarmee sein, an der die Bevölkerung teilnehmen soll, um die Landesgrenzen zu sichern. Ehemalige Überläufer, wie Offiziere der Freien Syrischen Armee (FSA), erhalten je nach ihrer Expertise einen Sonderstatus innerhalb des Verteidigungsministeriums. Am 29. Dezember wurde eine Liste mit 49 neuen Militärkommandeuren veröffentlicht, darunter HTS-Mitglieder, übergelaufene Offiziere der syrischen Armee und mindestens sechs Nicht-Syrer; die sieben höchsten Positionen sollen mit HTS-Mitgliedern besetzt sein. Schließlich verpflichtete sich die Übergangsregierung, alle Rebellenfraktionen in das Verteidigungsministerium zu integrieren. Zwischen Januar und Februar 2025 unternahmen die Übergangsministerien für Verteidigung und Inneres Anstrengungen, alle bewaffneten Fraktionen zu einer einzigen Militär- und Polizeitruppe zu vereinen. Das Verteidigungsministerium berichtete, dass sich über 70 Fraktionen in sechs Regionen zur Integration bereit erklärt hätten, und es wurde ein Oberstes Komitee eingerichtet, um militärisches Vermögen, einschließlich Personal, Stützpunkte und Waffen, zu regulieren. Am 29. Januar verkündete die Übergangsregierung offiziell die Auflösung aller Oppositionsparteien und Militärgruppen, wobei unklar blieb, inwieweit dies auch für die SDF galt. Die SDF widersetzten sich zunächst der Integration, insbesondere nachdem ihr Vorschlag, als halbautonome Einheit beizutreten, vom Verteidigungsministerium abgelehnt worden war, das ihnen Verzögerung der Verhandlungen vorwarf. Anfang März wurde jedoch bekannt gegeben, dass die SDF eine Vereinbarung zur Integration ihrer Streitkräfte und zivilen Institutionen in die neue syrische Regierung unterzeichnet hatten. Bis Mitte Februar hatte die Übergangsregierung rund 100 bewaffnete Gruppierungen, darunter die von den USA unterstützte Syrische Freie Armee, erfolgreich in das neue syrische Militär und Verteidigungsministerium integriert. Einige Gruppierungen, wie die von Ahmad al-Awda in Südsyrien und verschiedene drusische Militärgruppen, leisteten jedoch weiterhin Widerstand. Die bewaffneten Gruppierungen der Provinz Sweida blieben vollständig intakt; im Januar entstanden zwei neue Militärverbände. Hay’at Tahrir al-Sham (HTS) und verbündete Gruppen HTS war mit schätzungsweise 30.000 Kämpfern der größte Teil der Operation „Abschreckung der Aggression“. Ein syrischer Ökonom nannte die Zahl der HTS-Kämpfer mit 10.000 niedriger. HTS war Berichten zufolge in sechs Brigaden, Spezialeinheiten und eine Elitetruppe namens „Rote Bänder“ unterteilt. Die International Crisis Group schätzte, dass die HTS-Streitkräfte nach ihrer Offensive zum Sturz der Regierung überlastet seien und dringend mehr Personal und Ressourcen benötigten. Eine wichtige verbündete Fraktion, die sich der Offensive anschloss, war die von der Türkei unterstützte Nationale Befreiungsfront (NLF), ein Teil der SNA. Weitere Informationen zur SNA finden Sie in Abschnitt 2.1.2. Auch Jaish Al-Izza, eine im Norden Hamas und Teilen Latakias präsente Oppositionsgruppe mit Schätzungen aus dem Jahr 2019, die zwischen 2.000 und 5.000 Kämpfern zählte, beteiligte sich Berichten zufolge am Vorstoß ins Regierungsgebiet. Die panarabische Tageszeitung Al-Quds Al-Arabi schätzte die Gesamtstärke der HTS und der mit ihr verbündeten Fraktionen auf etwa 43.000 Mann, wobei mehr als die Hälfte dieser Truppen nach der Vertreibung der Regierungstruppen in ihren ursprünglichen Operationsgebieten präsent blieb, insbesondere im Norden von Hama, im Süden von Idlib sowie im Westen und Süden von Aleppo. HTS und seine verbündeten Fraktionen, die zuvor in Idlib unter der Leitung des Operationsraums Fateh Al-Mubin koordiniert zusammengearbeitet hatten, gründeten im Lichte der Operation „Abschreckung der Aggression“ die Militäroperationsverwaltung (MOA). Sie besteht aus hochrangigen Mitgliedern der SSG, die zuvor in Idlib operiert hatte. Nach dem Sturz von Bashar Al-Assad wurden die Truppen der MOA zur wichtigsten militärischen Kraft vor Ort. Am 24. Dezember 2024 verkündete die MOA die Auflösung aller militärischen Fraktionen und ihre Eingliederung in das Verteidigungsministerium. HTS selbst kündigte an, mit gutem Beispiel voranzugehen, sich als bewaffnete Gruppe aufzulösen und in die Streitkräfte zu integrieren. Zu den ersten Schritten beim Aufbau einer neuen Armee gehörte die Beförderung einiger Anführer der einzelnen Fraktionen sowie einiger desertierter Offiziere in bestimmte militärische Ränge. Unter den Beförderten waren angeblich mehrere ausländische islamistische Kämpfer albanischer, tadschikischer und uigurischer Herkunft. Nach dem Sturz von Baschar al-Assad flohen die meisten Soldaten und Polizisten oder wurden suspendiert. Die HTS stützte sich auf ihre ehemaligen General-Security-Einheiten in Idlib sowie auf Einheiten des MOA zur Unterstützung und Ergänzung der lokalen Polizeikräfte. Darüber hinaus wurden in den ehemals von Assad kontrollierten Provinzen Rekrutierungszentren eröffnet, um die Polizei wiederaufzubauen. Ab Januar 2025 kontrollierte die von der HTS geführte Koalition die meisten Gebiete, die bis Anfang Dezember 2024 von der Assad-Regierung gehalten wurden, was etwas mehr als 60 % des syrischen Territoriums entspricht. Während ihrer Offensive im Dezember übernahm die HTS zudem die Kontrolle über die Stadt Deir Ez-Zor, die zuvor von den SDF gehalten wurde. Ende Januar 2025 eroberte das MOA ein strategisch wichtiges Gebiet in der Nähe des Zamla-Ölfelds südlich von Raqqa in der syrischen Wüste. Ziel dieser Stationierung war es, die Aktivitäten des IS einzudämmen und gleichzeitig Druck auf die am südwestlichen Ufer des Assad-Sees stationierten SDF-Truppen auszuüben. Im Süden des Landes befand sich das MOA Mitte Januar noch in Gesprächen mit dem ehemaligen Fünften Korps und insbesondere dessen Achten Brigade über deren Auflösung (siehe Abschnitt 2.1.3), es gelang ihm jedoch, eigene Truppen in Jadal, Mseika, Mismiyeh und Lajat zu stationieren. In der Stadt Afrin im Norden des Gouvernements Aleppo trafen Anfang Februar 2025 Truppen der syrischen Übergangsverwaltung ein, um die Kontrolle von der SNA zu übernehmen. Seit dem Sturz Assads verlässt sich HTS auf seine eigenen Einheiten und enge Verbündete, um die vorwiegend von Minderheiten bewohnten Gouvernorate zu sichern. Anders als etwa Homs ist die SNA daher in den Küstenregionen mit alawitischer Bevölkerung, wo Assad Berichten zufolge stark unterstützt wird, weitgehend abwesend. Etana stellte fest, dass sich insbesondere die Sicherheitslage in Idlib nach Assads Sturz erheblich verändert hat; ein Großteil der Militärpräsenz wurde in strategisch wichtige Gebiete in Aleppo, Homs, Damaskus, Latakia und Tartus verlegt. Während der Operation „Abschreckung der Aggression“ übernahm HTS Berichten zufolge Waffendepots und Panzerfahrzeuge der Syrischen Arabischen Armee. Nach dem Sturz Al-Assads zerstörten Berichten zufolge Hunderte israelische Luftangriffe die militärischen Bestände und die Verteidigungsinfrastruktur des Landes sowie die meisten Raketensysteme und Panzer. Der neu ernannte Interimsverteidigungsminister Murhaf Abu Qasra berichtete in einem Interview, wie HTS in Idlib eine eigene Rüstungsindustrie aufgebaut habe. Das Unternehmen baue Aufklärungsdrohnen, mit Sprengstoff bestückte Drohnen und Selbstmorddrohnen sowie gepanzerte Fahrzeuge. Zudem habe man eigene Artilleriesysteme entwickelt. Während seiner Offensive bemühte sich HTS Berichten zufolge, die Zivilbevölkerung zu schonen. Zudem wurden einige zuvor von den SDF gehaltene Gebiete aufgrund von Vereinbarungen übernommen. Dennoch wurden sechs Studierende durch von Rebellen abgefeuerte Raketen getötet, die auf ein Studentenwohnheim in Aleppo einschlugen. Nach der Machtübernahme gab es mehrere Berichte über Menschenrechtsverletzungen durch HTS-Kräfte bei Sicherheitsoperationen in alawitischen Gebieten, darunter die Tötung von Personen bei Razzien und die Inhaftierung von Gefangenen ohne Kontakt zur Außenwelt. Insbesondere ausländischen Kämpfergruppen unter dem MOA sowie den HTS-Elitetruppen „Rote Bänder“ wurden Verstöße wie Schikanen und Einschüchterungen bei Razzien sowie in einigen Fällen auch Tötungen vorgeworfen. (…) 1.3. Behandlung bestimmter „Profile“ und Gruppen der Bevölkerung 1.3.1. Personen, die der Regierung von Bashar Al-Assad nahestanden 1.3. Behandlung bestimmter „Profile“ und Gruppen der Bevölkerung , 1.3.1. Personen, die der Regierung von Bashar Al-Assad nahestanden Nach der Machtübernahme verfolgte die Übergangsregierung keinen umfassenden Entbaathifizierungsprozess nach dem Vorbild der Nachkriegspolitik des Irak, und die Büros der Baath-Partei wurden nicht systematisch ins Visier genommen. Im Dezember stellte die Führung der Baath-Partei ihre Aktivitäten ein. Ende Januar wurde bekannt gegeben, dass die Partei aufgelöst wurde. Von Anfang an verkündeten die neuen Behörden, dass die Soldaten, die im Rahmen der Wehrpflicht rekrutiert worden waren, sicher seien und dass es verboten sei, sie anzugreifen. Am 9. Dezember erließ das MOA eine Generalamnestie für alle zwangsrekrutierten Militärangehörigen. Die neue Regierung richtete daraufhin so genannte „Versöhnungszentren“ ein, in denen ehemalige Angehörige der Polizei, des Militärs, der Nachrichtendienste und der Pro-Assad-Milizen, die ihre Waffen abgegeben haben, vorübergehend zivile Ausweise erhalten. Diese Versöhnungszentren überwachen den Prozess, bei dem ehemalige Regimeangehörige ihre Waffen abgeben und ihre persönlichen Daten im Austausch gegen vorläufige Personalausweise registrieren. Diese Karten gewähren einen begrenzten Rechtsschutz und sicheres Reisen, aber das Verfahren ist nicht transparent, folgt uneinheitlichen Kriterien und wird von den Sicherheitsbehörden beeinflusst, so dass viele Antragsteller vor komplexen bürokratischen Hürden stehen. Ende Dezember berichtete die BBC von einer großen Beteiligung, bei der Hunderte von Personen vor einem Versöhnungszentrum in Damaskus Schlange standen. Im Januar und Februar berichteten lokale Medien und Organisationen, die die Ereignisse in Syrien verfolgten, dass die neue Regierung einigen hochrangigen Persönlichkeiten, die mit der Assad-Regierung in Verbindung stehen, Amnestie gewährte, wie z. B. Fadi Saqr, dem früheren Führer der Nationalen Verteidigungskräfte. Außerdem soll die MOA Kollaborateuren von Maher Al-Assad, wie Geschäftsleuten, die seine Aktivitäten unterstützten, sowie Generalmajor Talal Makhlouf, Anführer der Republikanischen Garde der Assad-Regierung, Versöhnung gewährt haben. Gleichzeitig veranlasste der Zusammenbruch der Regierung von Bashar Al-Assad zahlreiche hochrangige Beamte und Angehörige der Herrscherfamilie zur Flucht in den Libanon. Die libanesischen Behörden wiesen jedoch syrische Offiziere und Soldaten, die illegal eingereist waren, aus und schickten sie nach Syrien zurück, wo sie von der neuen Regierung inhaftiert wurden. Ende Dezember intensivierte die Übergangsverwaltung ihre Bemühungen, Personen festzunehmen, die mit der gestürzten Regierung in Verbindung stehen. Die Behörden behaupteten, ihre Verhaftungsaktionen zielten nur auf Personen ab, die im Namen des Assad-Regimes Verbrechen begangen hatten. Die Kampagnen in Deir Ez-Zor, Aleppo und Tartous konzentrierten sich auf die Beschlagnahmung illegaler Waffen und die Festnahme von Verdächtigen, die an illegalen Aktivitäten beteiligt waren. Allein in einer Woche wurden in Damaskus, Latakia, Tartus, Homs, Hama und Deir Ez-Zor fast 300 Personen festgenommen, darunter ehemalige Regimeinformanten, pro-iranische Kämpfer und rangniedrige Militäroffiziere. Nach Angaben des SOHR wurden einige Gefangene, die beschuldigt wurden, der Assad-Regierung Informationen geliefert zu haben, Berichten zufolge unmittelbar nach ihrer Verhaftung hingerichtet. Am 10. Januar berichtete das SOHR, dass Kämpfer, die mit der Übergangsregierung verbunden sind, Mazen Kneneh, einen lokalen Beamten, der beschuldigt wird, als Informant für den gestürzten Präsidenten Assad zu arbeiten, öffentlich hinrichteten. Im Februar wurden weitere außergerichtliche Tötungen ehemaliger Mitglieder von Milizen, die Bashar Al-Assad unterstützten, gemeldet, wie die Ermordung von vier Mitgliedern der Familie Meido, die einer lokalen Miliz angehörten, die an der Seite der früheren Regierung gekämpft hatte. Nach Angaben des SOHR wurden zwischen Anfang 2025 und Mitte Februar 2025 287 Personen durch außergerichtliche Tötungen und Racheakte getötet. Die Operationen wurden den ganzen Januar über fortgesetzt, wobei Mitglieder der allgemeinen Sicherheitsverwaltung Häuser inspizierten und nach Waffen und Personen suchten, die sich nicht mit der Übergangsverwaltung ausgesöhnt hatten. Bei umfangreichen Militär- und Sicherheitsoperationen in Schlüsselregionen wie den Küstenstädten, Homs, Hama, Aleppo und Damaskus kam es zu Razzien, Waffendurchsuchungen und der Festnahme weiterer Hunderter von Personen. Die Operationen konzentrierten sich auf ehemalige militärische Kämpfer und Ex-Regierungsangehörige und führten zur Beschlagnahmung erheblicher Mengen an Waffen und Munition. Die festgenommenen Personen wurden in die Zentralgefängnisse von Homs, Hama und Adra im ländlichen Damaskus gebracht. Darüber hinaus wurden Videos ins Internet gestellt, auf denen zu sehen ist, wie Häftlinge, die bei diesen Operationen festgenommen wurden, körperlich und verbal misshandelt werden, einschließlich Angriffen und erniedrigender Behandlung. Nach Angaben des Syria Justice and Accountability Center kam es bei diesen Sicherheitsoperationen zu verschiedenen Menschenrechtsverletzungen, darunter dem Tod von Inhaftierten und der Verhaftung von Angehörigen gesuchter Personen, von denen sowohl ehemalige Angehörige der Assad-Regierung als auch nicht verwandte Zivilisten betroffen waren. Mitte Januar meldete das SOHR, dass über 9 000 Kämpfer und Offiziere weiterhin inhaftiert seien, wobei Foltervorwürfe erhoben und der Kontakt zu den Familien eingeschränkt wurde. Informationen des Syrischen Netzwerks für Menschenrechte (SNHR) stimmten mit den Foltervorwürfen überein, die von Familien berichtet wurden, denen die Leichen ihrer Familienmitglieder nach ihrer Inhaftierung durch das Generaldirektorat für Sicherheit zurückgegeben wurden. Gleichzeitig berichtete das SOHR, dass 275 Häftlinge aus dem Zentralgefängnis von Homs freigelassen wurden, nachdem ihre Unschuld an Kriegsverbrechen gegen die syrische Bevölkerung festgestellt worden war. Im Januar 2025 ließ die Übergangsverwaltung rund 641 Personen, hauptsächlich aus den Gouvernements Homs, Hama und Latakia, frei, die zwischen einigen Tagen und einem Monat inhaftiert waren, wobei die meisten in kleinen Gruppen aus dem Zentralgefängnis von Homs entlassen wurden. Anfang Februar verhängte das Informationsministerium ein Verbot, Interviews mit Personen zu führen oder Aussagen zu verbreiten, die mit der früheren Regierung in Verbindung gebracht werden. Seit der Machtübernahme durch die Übergangsregierung haben die verbliebenen Pro-Assad-Gruppen in ganz Syrien kleinere, gezielte Anschläge auf die Sicherheitskräfte der Regierung verübt. Diese Angriffe haben die Behörden dazu veranlasst, Operationen zur Ergreifung der Täter einzuleiten, die manchmal zu Opfern unter der Zivilbevölkerung führten. Anfang März führten koordinierte Angriffe von Pro-Assad-Gruppen auf Sicherheitskräfte, insbesondere in den Küstengebieten, zu einer erheblichen Eskalation, die eine große Zahl von Opfern unter der Zivilbevölkerung, vor allem unter den Alawiten, zur Folge hatte. Neben den Operationen der Übergangsverwaltung wurden Vorfälle von mutmaßlichen Racheakten, einschließlich Tötungen, Entführungen und Brandstiftungen, durch nicht identifizierte Gruppen dokumentiert, deren Ausmaß jedoch unklar bleibt. Ende Dezember wurden drei alawitische Richter in Masyaf, die für Eigentumsstreitigkeiten zuständig waren, getötet, eine Tat, die von der Übergangsverwaltung verurteilt wurde. Im Januar meldete das SOHR die Hinrichtung von 15 Personen, darunter Beamte der ehemaligen Regierung, durch nicht identifizierte Bewaffnete im Gouvernement Homs. Außerdem wurden 53 Personen verhaftet und an unbekannte Orte gebracht. 1.3.2. Alawiten Nach ihrer Machtübernahme betonte die HTS ihr Engagement für die Integration der Alawiten in die syrische Staatsführung und nahm Gespräche mit lokalen Vertretern der Alawiten auf. HTS-Vertreter bekräftigten, dass die Rechenschaftspflicht für Verbrechen, die unter der Assad-Regierung begangen wurden, über das formelle Rechtssystem verfolgt werden würde. Trotz dieser Zusicherungen bleiben die Alawiten von den neuen politischen und militärischen Strukturen weitgehend ausgeschlossen, und es gibt keinen Plan für die Eingliederung entlassener Soldaten in die neue Armee, da die Differenzen aus der Kriegszeit fortbestehen. Das Misstrauen der Öffentlichkeit gegenüber ehemaligen Offizieren und Beamten des Regimes behindert ihre Wiedereingliederung zusätzlich. Die wirtschaftliche Unsicherheit stellt eine große Herausforderung dar, wobei die Massenentlassungen im öffentlichen Sektor vor allem Alawiten betreffen, darunter ehemalige Sicherheitsbeamte und ihre Familien, von denen viele auch staatlich bereitgestellte Wohnungen verloren haben. Die Behandlung der alawitischen Gemeinschaften, insbesondere in Regionen wie Homs, Hama und den Küstengouvernements, gibt weiterhin Anlass zu großer Sorge. In der Stadt Homs errichteten Männer in Militäruniformen Kontrollpunkte an den Eingängen der mehrheitlich von Alawiten bewohnten Stadtteile, was die Ängste der Bewohner schürt. Berichten zufolge wurden junge Männer, darunter ehemalige Soldaten und Wehrpflichtige, die ihre Waffen abgegeben hatten, festgenommen. Die Männer an einem Kontrollpunkt haben angeblich ein Sektenprofil erstellt, bevor der Kontrollpunkt nach Beschwerden aufgelöst wurde. Shihadi Mayhoub, ein ehemaliger Gesetzgeber, sagte, er habe bis Januar 2025 über 600 Verhaftungen im Bezirk Zahra (Gouvernement Homs) und mehr als 1.380 in der Stadt Homs dokumentiert, wobei es sich bei den meisten Verhafteten um Zivilisten und Wehrpflichtige sowie um pensionierte Offiziere gehandelt haben soll. Das SOHR schätzt, dass in der Stadt Homs und ihrem Gouvernement mindestens 1.800 Personen, überwiegend Alawiten, inhaftiert wurden. Darüber hinaus nahm die gegen Alawiten gerichtete Gewalt landesweit zu, und es wurden 150 Morde gemeldet, insbesondere in Homs und Hama. In der Zwischenzeit verschärften nicht identifizierte extremistische Gruppierungen die Ängste, indem sie Aufrufe zur Gewalt gegen Alawiten verbreiteten, darunter auch Videos, die wahllose Angriffe befürworteten. Gezielte Tötungen von Alawiten, die mit der früheren Regierung in Verbindung standen, wurden aus den Küstenregionen gemeldet, während bewaffnete Gruppen, die Militäruniformen trugen, die denen der HTS oder anderer Oppositionsgruppen ähnelten, überfielen über 20 alawitische Dörfer im ländlichen Hama, was zu Vertreibung, Diebstahl und Todesfällen führte. Berichte über Schikanen, Entführungen und Tötungen von Alawiten nahmen nach dem Sturz Assads zu, wobei in den sozialen Medien - wenn auch unbestätigte - HTS-Kämpfer für die Gewalt verantwortlich gemacht wurden. Ein ehemaliger syrischer Soldat berichtete, er sei an einem HTS-Kontrollpunkt in der Nähe von Khirbet al-Ma'zah im Gouvernement Tartus festgenommen und geschlagen worden, als er unterwegs war, um Amnestie zu beantragen. Er gab an, er sei gezielt wegen seiner alawitischen Herkunft angegriffen und fünf Stunden lang körperlich misshandelt worden, bevor er freigelassen wurde. Die Vereinten Nationen bemühten sich, diese Behauptungen zu überprüfen, um eine weitere sektiererische Eskalation zu verhindern, während das SOHR schätzungsweise 150 alawitische Tötungen innerhalb eines Monats durch ungenannte Täter verzeichnete. In Zahra, einem Viertel in Homs mit einem hohen Anteil an alawitischer Bevölkerung, nahm die Unsicherheit zu, und die Bewohner hielten sich aufgrund der Präsenz von HTS-Kräften an eine informelle Ausgangssperre. Die HTS ergriff Sicherheitsmaßnahmen in dem Gebiet, darunter Kontrollpunkte und Hausdurchsuchungen bei Personen, die sie als Überbleibsel der früheren Regierung identifizierte. In Berichten von Anwohnern wurde von Zwangsräumungen, der Erstellung von Profilen anhand von Ausweisdokumenten sowie von Gewalt, Verhaftungen, körperlichen Angriffen und Schüssen berichtet. Ende Januar meldete das SOHR mehrere Fälle, in denen bewaffnete Gruppen, von denen einige behaupteten, mit der MOA in Verbindung zu stehen, Zivilisten aus politischen und konfessionellen Gründen angriffen und töteten. Insbesondere in Gemeinden im Umland von Homs, in denen die alawitische und schiitische Bevölkerung überwiegt, kam es zu einer drastischen Eskalation von Übergriffen, Straftaten und außergerichtlichen Tötungen von Zivilisten. In einem Dorf im Nordwesten des Gouvernements Hama, das hauptsächlich von Alawiten bewohnt wird, haben Bewaffnete Zivilisten erschossen und getötet. Nach Angaben der Behörden befanden sich unter den Getöteten ehemalige Offiziere und Soldaten. Anfang Februar wurden weitere Angriffe auf Alawiten gemeldet. Die neuen Behörden leiteten Ermittlungen wegen unrechtmäßiger Tötungen ein und kündigten gleichzeitig Sicherheitsoperationen gegen Loyalisten der früheren Regierung an. Interimspräsident Ahmad Al-Sharaa betonte die Notwendigkeit, den zivilen Frieden zu wahren, und warnte vor den Gefahren einer Vertiefung der konfessionellen Spaltung. Gregory Waters, Experte für syrische Sicherheitsfragen, wies auf die sehr unterschiedlichen Bedingungen in ehemaligen Regierungshochburgen wie Tartous, Latakia, Homs und Hama hin. Während von Fällen konfessioneller Einschüchterung und Belästigung durch Sicherheitskräfte berichtet wurde, beschrieben einige Alawiten in diesen Regionen den Umgang mit den Behörden als höflich und respektvoll. Laut Waters scheinen die dokumentierten Verstöße eher auf unprofessionelles Verhalten bei Verhaftungen als auf explizite konfessionelle Ziele zurückzuführen zu sein, wobei viele der begangenen Straftaten Banden und Zivilisten zugeschrieben werden, die keine Verbindung zur Übergangsregierung haben. Er stellte ferner fest, dass Menschenrechtsverletzungen manchmal im Kontext einer instabilen Sicherheitslage oder eines Sicherheitsvakuums sowie als Reaktion auf bestimmte Vorfälle begangen wurden, wie beispielsweise, als ehemalige Regierungsmilizionäre Ende Dezember in den ländlichen Gebieten von Tartus einen Hinterhalt gegen Sicherheitskräfte legten. Die Streitkräfte leiteten daraufhin eine Operation ein, die Hausdurchsuchungen, die Errichtung von Kontrollpunkten und Schießereien gegen Dörfer umfasste, die im Verdacht standen, die Kämpfer zu beherbergen, wie z. B. Khirbet Maazah, wo zahlreiche ehemalige Kämpfer der Regierungsmiliz und ein hochrangiger Gefängnisbeamter lebten, der beschuldigt wurde, an der Ermordung von Hunderten von Gefangenen beteiligt gewesen zu sein. Waters ist der Ansicht, dass zahlreiche Verbrechen von Banden und Zivilisten verübt wurden, die nicht mit der neuen Regierung verbunden sind, während einige untergeordnete Soldaten und lokale Führer an sektiererisch motivierten Einschüchterungen und Entführungen von alawitischen Zivilisten beteiligt waren. Anfang März wurden bei Zusammenstößen zwischen pro-Assad-Gruppen und Sicherheitskräften in Latakia, Tartus und Hama Hunderte von Zivilisten getötet, die meisten von ihnen Alawiten. Dabei kam es auch zu Hinrichtungen im Schnellverfahren durch Kräfte, die mit der Übergangsregierung verbunden sind. (…) 4. Aktuelle Sicherheitstrends 4.1. Gebiete unter der Kontrolle der Übergangsverwaltung Am 27. November 2024 starteten HTS und verbündete, von der Türkei unterstützte Gruppierungen eine Blitzoffensive im Nordwesten Syriens, die schließlich zum Sturz von Assads Herrschaft führte. Diese Operation folgte einer deutlichen Intensivierung der Angriffe von Truppen der Assad-Regierung und russischen Streitkräften. ACLED verzeichnete zwischen dem 1. Oktober und dem 26. November 684 Luft- und Artillerieangriffe auf oppositionskontrollierte Gebiete in Nordsyrien. Diese Angriffe forderten Berichten zufolge mindestens 39 Todesopfer unter Militanten und Zivilisten. Zeitgleich mit der am 27. November gestarteten HTS-Offensive führten Attentate, israelische Angriffe, IS-Angriffe und wahlloses Feuer in den ehemals von der Assad-Regierung kontrollierten Gebieten zu zahlreichen Todesopfern unter der Zivilbevölkerung. Bei Luftangriffen pro-Assad-Truppen, darunter auch russischer Flugzeuge, wurden zwischen dem 27. November und dem 2. Dezember 2024 in der Stadt Idlib Dutzende Zivilisten getötet, darunter 22 Zivilisten bei einer Reihe von Angriffen, die am 1. Dezember einen Markt und fünf Wohngebiete trafen, sowie bei Angriffen auf ein Krankenhaus in der Stadt Aleppo (1. Dezember) und Gebiete im westlichen Umland von Aleppo (zwischen dem 27. und 30. November). Unterdessen wurden vier Studierende getötet, als eine HTS-Rakete ihr Wohnheim in Aleppo traf (29. November 2024). Bis zum 12. Dezember 2024 wurden aufgrund der Eskalation der Feindseligkeiten seit Beginn der Offensive mehr als 1,1 Millionen Menschen vertrieben. Im Februar und Anfang März 2025 umfassten die von der Militäroperationsverwaltung (MOA), der Kommandozentrale der neuen, von HTS geführten Übergangsverwaltung, kontrollierten Gebiete den größten Teil West-, Zentral- und Südsyriens sowie das westliche Euphratufer in Deir Ez-Zor. Dazu gehörten die Städte Damaskus, Idlib, Aleppo, Hama und Homs sowie die Küstenstädte Latakia und Tartus. Quellen zufolge blieb die Kontrolle der neuen Behörden in bestimmten Gebieten fragmentiert. Während ihre Kontrolle in den Städten Damaskus, Aleppo und Hama Berichten zufolge effektiv war, sind die MOA-Streitkräfte in Gebieten um Homs, im ländlichen Raum Hamas und im Süden Syriens (den Gouvernements Dar'a und Sweida) überfordert und konkurrieren mit anderen autonomen bewaffneten Gruppierungen. Die Küstengebiete von Latakia und Tartus waren nach Assads Sturz häufig Angriffen auf Sicherheitskräfte und konfessioneller Gewalt ausgesetzt (weitere Informationen finden Sie in Abschnitt 4.1.2). Laut ACLED-Daten waren im Berichtszeitraum die Distrikte Ain Al Arab/Kobane (401 Vorfälle), Jebel Saman (307 Vorfälle) (beide Gouvernement Aleppo) und Deir Ez-Zor (258 Vorfälle) im Gouvernement Deir Ez-Zor am stärksten von Sicherheitsvorfällen (Kämpfen, Explosionen/Ferngewalt, Gewalt gegen Zivilisten) betroffen. Unter allen Gouvernements wurden in Tartus die wenigsten Sicherheitsvorfälle registriert (40 Vorfälle). In den Küstengebieten wurde die höchste Zahl von Sicherheitsvorfällen im Distrikt Latakia registriert (47 Vorfälle). Die meisten Sicherheitsvorfälle in Südsyrien wurden in den Distrikten Dar'a (75 Vorfälle), Izra
(66)und Quneitra (57 Vorfälle) registriert. 4.1.
- Kriminalität, Gesetzlosigkeit und konfessionelle Gewalt In verschiedenen Regionen herrschten Unsicherheit und eine instabile Sicherheitslage aufgrund von Kriminalität und Gesetzlosigkeit. In den Küstengebieten kam es zu Übergriffen, gezielten Angriffen und Tötungen von Zivilisten, Angriffen auf Kontrollpunkte, Raubüberfällen, Plünderungen und Entführungen. Auch im ländlichen Raum Damaskus wurden Fälle von Tötungen durch unbekannte Männer/bewaffnete Gruppen, Entführungen und Plünderungen gemeldet. Tödliche Angriffe auf Zivilisten wurden außerdem in Idlib, Hama und im Lager Jarmuk in Damaskus registriert. Laut der zivilgesellschaftlichen Organisation Civil Peace Group in Syria kam es zwischen dem
- Dezember 2024 und Mitte Februar 2025 in der Stadt Homs zu 64 Entführungen, darunter mindestens 13 Zivilisten. Diese Entführungen nahmen im Dezember 2024 allmählich zu und erreichten am
- Dezember ihren Höhepunkt. Im Januar sanken sie auf Null, bevor sie wieder anstiegen. 19 dieser Entführten wurden getötet. Wie Gregory Waters feststellte, wurden die meisten dieser Verbrechen von Zivilisten und Banden begangen, die nicht mit der Übergangsregierung in Verbindung standen. Einige lokale Kommandeure und einfache Soldaten waren jedoch an Entführungen alawitischer Zivilisten aus konfessionellen Gründen beteiligt. Gebiete wie Damaskus, Latakia und Tartus blieben zudem anfällig für konfessionelle Spannungen, da es keine formalisierten Sicherheitsmechanismen gab. Laut SOHR nahmen Attentate und Vergeltungsschläge, auch aus konfessionellen und politischen Gründen, im Januar 2025 in den von der Übergangsregierung kontrollierten Gebieten deutlich zu. Die höchsten Raten wurden in Homs (91 Todesopfer, darunter 59 konfessionell motivierte Morde), Hama (46 Todesopfer, darunter 28 konfessionell motivierte Morde) und Latakia (15 Todesopfer, darunter 13 konfessionell motivierte Morde) verzeichnet. Im Januar verzeichnete ACLED die Tötung von über 176 Zivilisten durch unbekannte Bewaffnete, darunter auch ehemalige Kämpfer der Assad-Regierung. In der Stadt Homs und den ländlichen Gebieten von Homs und Hama waren die Sicherheitskräfte Berichten zufolge überlastet und stützten sich auf unzureichend ausgebildete Rekruten, sodass die Unruhen seit Assads Sturz anhielten. Aus Homs und einigen Teilen Hamas gehen Berichte über lokale konfessionell motivierte Vergeltungsmaßnahmen von Sunniten gegen Alawiten hervor, die ein ernstes Problem darstellen. In den sozialen Medien häuften sich unbestätigte Berichte über Strafrazzien, Verschwindenlassen und Morde, die angeblich zeigen, wie HTS-Kämpfer Alawiten schlugen oder zu Gewalt gegen sie aufriefen. Wie Gregory Waters feststellte, ereigneten sich die schwerwiegenderen Angriffe auf verbliebene Assad-Mitglieder eher in ländlichen Gebieten, in denen sich eine hohe Konzentration ehemaliger „Shabiha“ (bewaffneter Banden, die Assad unterstützten) und eine begrenzte Präsenz von Sicherheitskräften befinden. Solche Angriffe auf ehemalige Assad-Anhänger wurden jedoch auch aus Damaskus gemeldet. In einigen dieser Fälle, die bis Februar 2025 andauerten, blieben die Täter unbekannt. (…)“ 1.3.
- Auszug aus dem Länderinformation der Staatendokumenation zu Syrien, Version 11 vom 27.03.2024:
- Wehr- und Reservedienst und Rekrutierungen (…) 9.
- Nicht-staatliche bewaffnete Gruppierungen (regierungsfreundlich und regierungsfeindlich) Letzte Änderung 2024-03-13 15:02 (…) Anders als die Regierung und die Syrian Democratic Forces (SDF), erlegen bewaffnete oppositionelle Gruppen wie die SNA (Syrian National Army) und HTS (Hay'at Tahrir ash-Sham) Zivilisten in von ihnen kontrollierten Gebieten keine Wehrdienstpflicht auf (NMFA 5.2022; vgl. DIS 12.2022). Quellen des niederländischen Außenministeriums berichten, dass es keine Zwangsrekrutierungen durch die SNA und die HTS gibt (NMFA 8.2023). In den von den beiden Gruppierungen kontrollierten Gebieten in Nordsyrien herrscht kein Mangel an Männern, die bereit sind, sich ihnen anzuschließen. Wirtschaftliche Anreize sind der Hauptg