RIS Dokument GerichtBundesverwaltungsgericht Entscheidungsdatum08.05.2025 GeschäftszahlL516 2307672-1 Spruch, L516 2307672-1/3E IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch den Richter Mag. Paul NIEDERSCHICK über die Beschwerde von XXXX , geb XXXX , StA Pakistan, vertreten durch den MigrantInnenverein St Marx, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 16.12.2024, 1394252705/240726798, zu Recht:Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch den Richter Mag. Paul NIEDERSCHICK über die Beschwerde von römisch 40 , geb römisch 40 , StA Pakistan, vertreten durch den MigrantInnenverein St Marx, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 16.12.2024, 1394252705/240726798, zu Recht: A) Die Beschwerde wird gemäß § 3 Abs 1, § 8 Abs 1, § 57, § 10 Abs 1 Z 3 AsylG 2005 iVm § 9 BFA-VG sowie § 52 Abs 2 Z 2 und Abs 9 sowie § 46 und § 55 FPG als unbegründet abgewiesen.Die Beschwerde wird gemäß Paragraph 3, Absatz eins,, Paragraph 8, Absatz eins,, Paragraph 57,, Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 3, AsylG 2005 in Verbindung mit Paragraph 9, BFA-VG sowie Paragraph 52, Absatz 2, Ziffer 2 und Absatz 9, sowie Paragraph 46 und Paragraph 55, FPG als unbegründet abgewiesen. B) Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig. TextEntscheidungsgründe: Die Beschwerdeführerin ist pakistanische Staatsangehörige und stellte am 06.05.2024 den verfahrensgegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) wies diesen Antrag mit Bescheid vom 16.12.2024 (I.) hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß § 3 AsylG sowie (II.) des Status des subsidiär Schutzberechtigten gemäß § 8 AsylG ab. Das BFA erteilte unter einem (III.) keinen Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG, erließ (IV.) gemäß § 10 Abs 1 Z 3 AsylG iVm § 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs 2 Z 2 FPG, stellte (V.) gemäß § 52 Abs 9 FPG fest, dass die Abschiebung nach Pakistan gemäß § 46 FPG zulässig sei und sprach (VI.) aus, dass die Frist für die freiwillige Ausreise 14 Tage ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung betrage. Die Beschwerdeführerin ist pakistanische Staatsangehörige und stellte am 06.05.2024 den verfahrensgegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) wies diesen Antrag mit Bescheid vom 16.12.2024 (römisch eins.) hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß Paragraph 3, AsylG sowie (römisch zwei.) des Status des subsidiär Schutzberechtigten gemäß Paragraph 8, AsylG ab. Das BFA erteilte unter einem (römisch drei.) keinen Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß Paragraph 57, AsylG, erließ (römisch vier.) gemäß Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 3, AsylG in Verbindung mit Paragraph 9, BFA-VG eine Rückkehrentscheidung gemäß Paragraph 52, Absatz 2, Ziffer 2, FPG, stellte (römisch fünf.) gemäß Paragraph 52, Absatz 9, FPG fest, dass die Abschiebung nach Pakistan gemäß Paragraph 46, FPG zulässig sei und sprach (römisch sechs.) aus, dass die Frist für die freiwillige Ausreise 14 Tage ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung betrage. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde. Der Bescheid wird zur Gänze angefochten. Die Beschwerdevorlage des BFA samt Verwaltungsakten langten am 17.02.2025 beim Bundesverwaltungsgericht ein. 1. Sachverhaltsfeststellungen: [regelmäßige Beweismittel-Abkürzungen: S=Seite; AS=Aktenseite des Verwaltungsaktes des BFA; NS=Niederschrift; OZ=Ordnungszahl des Verfahrensaktes des Bundesverwaltungsgerichtes; ZMR=Zentrales Melderegister; IZR=Zentrales Fremdenregister; GVS= Betreuungsinformationssystem über die Gewährleistung der vorübergehenden Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde] 1.1 Zur Person der Beschwerdeführerin und ihren Lebensverhältnissen in Pakistan Die Beschwerdeführerin führt in Österreich die im Spruch angeführten Namen und die ebenso dort angeführten Geburtsdaten. Sie ist Staatsangehörige von Pakistan, gehört der Volksgruppe der Punjabi und der Glaubensgemeinschaft der Sunniten an. Ihre Identität steht nicht fest. (NS EB 07.05.2024, S 1; NS EV 05.11.2024, S 5) Die Beschwerdeführerin stammt aus der Stadt XXXX in der pakistanischen Provinz Punjab. Sie wurde dort geboren, besuchte dort zwölf Jahre die Schule und lebte dort zusammen mit ihren Eltern, zwei Brüdern und drei Schwestern in einem eigenen Haus. Sie studierte zwei Jahre an der „ XXXX und zwei weitere Jahre am XXXX , welches sie mit einem „Master of Science“ in XXXX abschloss. Daraufhin arbeitete sie als XXXX und bestritt damit ihren Lebensunterhalt. In Pakisan verfügt die Beschwerdeführerin noch über ihre Mutter und zwei Schwestern. Ihr Vater ist bereits verstorben. Zwei Brüder der Beschwerdeführerin leben in XXXX , eine Schwester in XXXX . Die Beschwerdeführerin ist ledig und hat keine Kinder. (NS EB 07.05.2024, S 1, 3; NS EV 05.11.2024, S 5-6; AS 63-65 [Universitätsbestätigungen])Die Beschwerdeführerin stammt aus der Stadt römisch 40 in der pakistanischen Provinz Punjab. Sie wurde dort geboren, besuchte dort zwölf Jahre die Schule und lebte dort zusammen mit ihren Eltern, zwei Brüdern und drei Schwestern in einem eigenen Haus. Sie studierte zwei Jahre an der „ römisch 40 und zwei weitere Jahre am römisch 40 , welches sie mit einem „Master of Science“ in römisch 40 abschloss. Daraufhin arbeitete sie als römisch 40 und bestritt damit ihren Lebensunterhalt. In Pakisan verfügt die Beschwerdeführerin noch über ihre Mutter und zwei Schwestern. Ihr Vater ist bereits verstorben. Zwei Brüder der Beschwerdeführerin leben in römisch 40 , eine Schwester in römisch 40 . Die Beschwerdeführerin ist ledig und hat keine Kinder. (NS EB 07.05.2024, S 1, 3; NS EV 05.11.2024, S 5-6; AS 63-65 [Universitätsbestätigungen]) Die Beschwerdeführerin verließ ihre Heimat im September 2023 und reiste über verschiedene Länder nach Österreich. (NS EB 07.05.2024, S 4f.; NS EV 05.11.2024, S 5) 1.2 Zur Lebenssituation der Beschwerdeführerin in Österreich Die Beschwerdeführerin reiste Anfang Mai 2024 unrechtmäßig in Österreich ein und stellte hier den gegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz. Seither ist sie ununterbrochen im Bundesgebiet aufhältig. (IZR) Die Beschwerdeführerin bezog nach ihrer Antragstellung am 06.05.2024 lediglich bis 13.05.2024 Leistungen aus der Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde in Österreich. Wegen 24-stündiger Abwesenheit vom Grundversorgungsquartier wurden die Leistungen mit 13.05.2024 eingestellt. Die Beschwerdeführerin geht aktuell auch keiner angemeldeten sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit nach. Sie lebt zusammen mit einem Freund aus Ungarn, mit dem sie jedoch keine Beziehung führt („er ist […] nicht mein Boyfriend“) in einer Wohnung in XXXX und wird von diesem finanziell unterstützt. Gelegentlich verkauft sie Schmuck und sonstige Basteleien in einer Einrichtung XXXX . Die Beschwerdeführerin hat keine familiären Interessen und keine Verwandten in Österreich. Sie hat keine Deutschprüfung absolviert und möchte Deutsch lernen; zum Zeitpunkt der Einvernahme vor dem BFA am 05.11.2024 hatte die Beschwerdeführerin kurz zuvor einen Deutschkurs A1 begonnen. (NS EV 05.11.2024, S 3, 7; HV-Auszug [OZ 2]; AS 55 [Kursantrittsbestätigung der Caritas Deutschkurs A1])Die Beschwerdeführerin bezog nach ihrer Antragstellung am 06.05.2024 lediglich bis 13.05.2024 Leistungen aus der Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde in Österreich. Wegen 24-stündiger Abwesenheit vom Grundversorgungsquartier wurden die Leistungen mit 13.05.2024 eingestellt. Die Beschwerdeführerin geht aktuell auch keiner angemeldeten sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit nach. Sie lebt zusammen mit einem Freund aus Ungarn, mit dem sie jedoch keine Beziehung führt („er ist […] nicht mein Boyfriend“) in einer Wohnung in römisch 40 und wird von diesem finanziell unterstützt. Gelegentlich verkauft sie Schmuck und sonstige Basteleien in einer Einrichtung römisch 40 . Die Beschwerdeführerin hat keine familiären Interessen und keine Verwandten in Österreich. Sie hat keine Deutschprüfung absolviert und möchte Deutsch lernen; zum Zeitpunkt der Einvernahme vor dem BFA am 05.11.2024 hatte die Beschwerdeführerin kurz zuvor einen Deutschkurs A1 begonnen. (NS EV 05.11.2024, S 3, 7; HV-Auszug [OZ 2]; AS 55 [Kursantrittsbestätigung der Caritas Deutschkurs A1]) Die Beschwerdeführerin ist strafrechtlich unbescholten. (Strafregister der Republik Österreich) 1.3 Zum Gesundheitszustand Die Beschwerdeführerin ist gesund und ist auch nicht schwanger. (NS EV 05.11.2024 S 3f.) 1.4 Die Beschwerdeführerin brachte zur Begründung ihres Antrages auf internationalen Schutz zusammengefasst im Wesentlichen Folgendes vor: Bei der Erstbefragung am 07.05.2024 gab die Beschwerdeführerin an, ihr Leben sei in Gefahr, da ihr Vater in einer Bank gearbeitet habe. Einer seiner Kunden sei ein mächtiger Mann in Sheikhupura. Er habe über ihren Vater einen Kredit aufgenommen. Als er den Kredit nicht zurückgezahlt habe, habe ihr Vater eine Anzeige bei der Polizei erstattet. Daraufhin sei ihr Vater von diesen Leuten umgebracht worden. Die Brüder der Beschwerdeführerin seien danach bei der Polizei gewesen und hätten eine neue Anzeige gegen diese Familie wegen des Mordes an ihrem Vater erstattet. Daraufhin seien sie alle in Gefahr gewesen und hätten flüchten müssen. Im Falle der Rückkehr nach Pakistan habe die Beschwerdeführerin Angst um ihr Leben (NS EB 07.05.2024, S 6). Bei der Einvernahme vor dem BFA am 05.11.2024 führte die Beschwerdeführerin zur Begründung ihrer Antragstellung aus, ihr Vater sei am 13. März 2022 entführt und am 17.03.[2022] ermordet worden. Er habe in einer Bank gearbeitet und sei für Finanzierungen und Darlehen zuständig gewesen. Ein Mann namens XXXX sei Mitglied der pakistanischen Nationalversammlung (MNA) und habe von ihrem Vater auch eine Finanzierung genehmigt bekommen. Jener Mann habe die vereinbarten Raten für die Finanzierung jedoch nicht bezahlen wollen. Als mehrere Raten offen gewesen seien, habe die Bank dem Vater der Beschwerdeführerin Druck gemacht, dass er schauen solle, dass die Raten bezahlt werden würden. Ihr Vater habe Kontakt zu XXXX aufgenommen und ihn gebeten, dass er die Raten zahlen solle. Dieser habe die Zahlung jedoch verweigert und begonnen, ihrem Vater zu drohen. Daraufhin habe ihr Vater wegen der Drohungen Anzeige bei der Polizei erstattet, weil er Angst bekommen habe. XXXX habe nämlich gute politische Kontakte gehabt. Wegen der Anzeige sei dieser Mann jedoch noch verärgerter gewesen und habe dem Vater der Beschwerdeführerin gedroht, er würde seiner Familie weh tun, wenn er die Anzeige nicht zurückziehe. Die Drohungen hätten nicht aufgehört. Am 13. März am Abend habe der Vater der Beschwerdeführerin einen Anruf einer Person bekommen, die ihn gebeten habe, außer Haus zu kommen. Sie hätte mit ihm über die Finanzierung diskutieren bzw. über eine Lösung reden wollen. Es sei aber eine Falle gewesen, damit ihr Vater außer Haus gehe. Er habe sich in deren Fahrzeug gesetzt und sei weggefahren. Die nächsten Tage hätten sie ihren Vater nicht mehr gesehen. Sie hätten aber einen Anruf von ihm erhalten, dass alles in Ordnung sei und er schon nach Hause kommen werde. Am 17.03. sei die Beschwerdeführerin in der Schule gewesen und habe unterrichtet, als sie einen Anruf von ihrem Bruder erhalten habe. Er habe gemeint, sie solle nach Hause kommen, da ihr Vater daheim wäre. Als sie daheim angekommen sei, habe sie die Leiche ihres Vaters gesehen. Erst nach zwei Tagen hätten sie sich erkundigt, wer die Person gewesen sei, die ihren Vater angerufen habe. Der Bruder der Beschwerdeführerin habe diese Person erreicht. Ihre Brüder hätten zuvor auch einen Anruf vom Krankenhaus erhalten. Ihr Vater sei dort, aber schon tot gewesen. Von außen habe man keine Spuren gesehen. Ihre Brüder hätten die Leiche vom Krankenhaus mit nach Hause genommen. Sie hätten natürlich wissen wollen, wie er gestorben sei. Das sei alles, was sie erzählen könne. Ihr Bruder habe versucht, auch Anzeige gegen diese Person, die ihren Vater gebeten habe, außer Haus zu kommen, zu erstatten. Sie seien daraufhin wieder bedroht worden, so etwas nicht zu machen. Wenn sie eine Anzeige erstatten würden, würden sie umgebracht werden. Die Beschwerdeführerin und ihre Schwestern seien oft von diesen Personen verfolgt worden. Sie hätten sie nie in Ruhe gelassen. Einmal, als sie nach dem Unterrichten nach Hause gehen habe wollen, hätten sie zwei Personen aufgehalten und in deren Auto gezerrt. Im Auto hätten sie ihr dann gedroht. Wenn sie irgendeine Anzeige erstatten würde, würden sie ihren jüngeren zwei Schwestern entführen. Die Mutter der Beschwerdeführerin habe dann geschaut, dass ihre zwei Brüder das Land verlassen können. Kurze Zeit später hätten sie das Haus verkauft und sie seien nach XXXX umgezogen. Dort hätten sie etwa sechs Monate kostenlos im Haus einer reichen Familie gelebt und keine Drohungen erhalten. Aber da XXXX politisch aktiv gewesen sei, seien sie nicht sicher gewesen und sie hätten sich nicht frei bewegen können. Im Falle einer Rückkehr nach Pakistan habe die Beschwerdeführerin Angst um ihr Leben, wenn sie wieder zu unterrichten beginne und jene wissen würden, dass sie in Pakistan sei. (NS EV 05.11.2024, S 7f, 10f)Bei der Einvernahme vor dem BFA am 05.11.2024 führte die Beschwerdeführerin zur Begründung ihrer Antragstellung aus, ihr Vater sei am 13. März 2022 entführt und am 17.03.[2022] ermordet worden. Er habe in einer Bank gearbeitet und sei für Finanzierungen und Darlehen zuständig gewesen. Ein Mann namens römisch 40 sei Mitglied der pakistanischen Nationalversammlung (MNA) und habe von ihrem Vater auch eine Finanzierung genehmigt bekommen. Jener Mann habe die vereinbarten Raten für die Finanzierung jedoch nicht bezahlen wollen. Als mehrere Raten offen gewesen seien, habe die Bank dem Vater der Beschwerdeführerin Druck gemacht, dass er schauen solle, dass die Raten bezahlt werden würden. Ihr Vater habe Kontakt zu römisch 40 aufgenommen und ihn gebeten, dass er die Raten zahlen solle. Dieser habe die Zahlung jedoch verweigert und begonnen, ihrem Vater zu drohen. Daraufhin habe ihr Vater wegen der Drohungen Anzeige bei der Polizei erstattet, weil er Angst bekommen habe. römisch 40 habe nämlich gute politische Kontakte gehabt. Wegen der Anzeige sei dieser Mann jedoch noch verärgerter gewesen und habe dem Vater der Beschwerdeführerin gedroht, er würde seiner Familie weh tun, wenn er die Anzeige nicht zurückziehe. Die Drohungen hätten nicht aufgehört. Am 13. März am Abend habe der Vater der Beschwerdeführerin einen Anruf einer Person bekommen, die ihn gebeten habe, außer Haus zu kommen. Sie hätte mit ihm über die Finanzierung diskutieren bzw. über eine Lösung reden wollen. Es sei aber eine Falle gewesen, damit ihr Vater außer Haus gehe. Er habe sich in deren Fahrzeug gesetzt und sei weggefahren. Die nächsten Tage hätten sie ihren Vater nicht mehr gesehen. Sie hätten aber einen Anruf von ihm erhalten, dass alles in Ordnung sei und er schon nach Hause kommen werde. Am 17.03. sei die Beschwerdeführerin in der Schule gewesen und habe unterrichtet, als sie einen Anruf von ihrem Bruder erhalten habe. Er habe gemeint, sie solle nach Hause kommen, da ihr Vater daheim wäre. Als sie daheim angekommen sei, habe sie die Leiche ihres Vaters gesehen. Erst nach zwei Tagen hätten sie sich erkundigt, wer die Person gewesen sei, die ihren Vater angerufen habe. Der Bruder der Beschwerdeführerin habe diese Person erreicht. Ihre Brüder hätten zuvor auch einen Anruf vom Krankenhaus erhalten. Ihr Vater sei dort, aber schon tot gewesen. Von außen habe man keine Spuren gesehen. Ihre Brüder hätten die Leiche vom Krankenhaus mit nach Hause genommen. Sie hätten natürlich wissen wollen, wie er gestorben sei. Das sei alles, was sie erzählen könne. Ihr Bruder habe versucht, auch Anzeige gegen diese Person, die ihren Vater gebeten habe, außer Haus zu kommen, zu erstatten. Sie seien daraufhin wieder bedroht worden, so etwas nicht zu machen. Wenn sie eine Anzeige erstatten würden, würden sie umgebracht werden. Die Beschwerdeführerin und ihre Schwestern seien oft von diesen Personen verfolgt worden. Sie hätten sie nie in Ruhe gelassen. Einmal, als sie nach dem Unterrichten nach Hause gehen habe wollen, hätten sie zwei Personen aufgehalten und in deren Auto gezerrt. Im Auto hätten sie ihr dann gedroht. Wenn sie irgendeine Anzeige erstatten würde, würden sie ihren jüngeren zwei Schwestern entführen. Die Mutter der Beschwerdeführerin habe dann geschaut, dass ihre zwei Brüder das Land verlassen können. Kurze Zeit später hätten sie das Haus verkauft und sie seien nach römisch 40 umgezogen. Dort hätten sie etwa sechs Monate kostenlos im Haus einer reichen Familie gelebt und keine Drohungen erhalten. Aber da römisch 40 politisch aktiv gewesen sei, seien sie nicht sicher gewesen und sie hätten sich nicht frei bewegen können. Im Falle einer Rückkehr nach Pakistan habe die Beschwerdeführerin Angst um ihr Leben, wenn sie wieder zu unterrichten beginne und jene wissen würden, dass sie in Pakistan sei. (NS EV 05.11.2024, S 7f, 10f) Die Beschwerde vom 23.12.2024 wiederholt lediglich in wenigen Sätzen das von der Beschwerdeführerin bereits im Verfahren vor dem BFA erstattete Vorbringen. Das Vorbringen sei kohärent und schlüssig und die behaupteten Widersprüche würden nicht existieren. (Beschwerde, S 2-3) 1.5 Zur Glaubhaftigkeit der vorgebrachten Antragsgründe und Rückkehrbefürchtung Das Vorbringen der Beschwerdeführerin zu der von ihr behaupteten Bedrohung und Verfolgung ihrer Person in Pakistan ist nicht glaubhaft. Sie hat somit nicht glaubhaft gemacht und es ergibt sich auch sonst nicht, dass sie im Falle einer Rückkehr in ihre Heimat – mit maßgeblicher Wahrscheinlichkeit – in ganz Pakistan einer aktuellen sowie unmittelbaren persönlichen und konkreten Verfolgung oder Bedrohung von erheblicher Intensität ausgesetzt wäre. 1.6 Zur Lage in Pakistan (Quelle: Länderinformationen der BFA-Staatendokumentation aus dem COI-CMS, Version 7, Stand 01.02.2024) Sicherheitslage Allgemeine Entwicklungen im Bereich Terrorismus Pakistan konnte ab 2014 bedeutenden Erfolg in seiner Terrorbekämpfung aufweisen. Sie führten zu einer verbesserten allgemeinen Sicherheitslage, die allerdings aktuell wieder vor Herausforderungen steht (PIPS 10.1.2024). Konstante Einsatz- und Überwachungskampagnen der Sicherheitskräfte und polizeilichen Anti-Terrorabteilungen, darunter die groß angelegten Militäroperationen Zarb-e-Azb, Khyber I-IV und Radd-ul-Fasaad sowie einige Anti-Extremismusmaßnahmen im Rahmen des Nationalen Aktionsplans, NAP, trugen zu einem kontinuierlichen Rückgang terroristischer Anschläge von 2009 bis 2020 - mit Ausnahme des Jahres 2013 - bei (PIPS 15.6.2021). Die Operation Zarb-e-Azb 2014 war in erster Linie auf die Provinz Khyber Pakhtunkhwa und die damaligen Federal Administered Tribal Areas, FATA, ausgerichtet, um Terrorgruppen in Nord-Waziristan zu bekämpfen. Aus den meisten Gebieten konnten die militanten Extremisten vertrieben werden. Unter den Militäroperationen litt allerdings auch die Zivilbevölkerung vor Ort, eine hohe Anzahl an Personen wurde zu intern Vertriebenen. Die darauf folgende Operation Radd-ul-Fasaad involviert auch zivile Einsatzkräfte und konzentrierte sich auf geheimdienstliche Operationen im gesamten Land, um Schläferzellen und Verstecke militanter Extremisten auszuheben (EASO 10.2021). Auch wurden signifikante Maßnahmen zur Bekämpfung der Terrorfinanzierung unternommen (FES 12.2020; vgl. PIPS 24.2.2023). Bei der Bekämpfung des Extremismus hat der NAP allerdings nur geringe Erfolge erzielt. Die Verbreitung extremistischer Literatur, extremistische Kundgebungen und die Verherrlichung von Terroristen hielten an (FES 12.2020). Ebenso zeigten sich wenige Fortschritte bei der Regulierung von Madrassen oder des Internets, um dem Extremismus entgegenzutreten (PIPS 18.2.2022).Auch wurden signifikante Maßnahmen zur Bekämpfung der Terrorfinanzierung unternommen (FES 12.2020; vergleiche PIPS 24.2.2023). Bei der Bekämpfung des Extremismus hat der NAP allerdings nur geringe Erfolge erzielt. Die Verbreitung extremistischer Literatur, extremistische Kundgebungen und die Verherrlichung von Terroristen hielten an (FES 12.2020). Ebenso zeigten sich wenige Fortschritte bei der Regulierung von Madrassen oder des Internets, um dem Extremismus entgegenzutreten (PIPS 18.2.2022). Ab Mitte 2020 kam es zu einem Wiederaufleben jihadistischer militanter Gruppen in Gebieten wie Nord-Waziristan und Bajaur in Khyber Pakhtunkhwa (FES 12.2020). Der Regimewechsel in Afghanistan hat diese Gruppen bekräftigt. Dies wird besonders in Khyber Pakhtunkhwa und Belutschistan sichtbar (PIPS 4.1.2022; vgl. CRSS 19.5.2023).Ab Mitte 2020 kam es zu einem Wiederaufleben jihadistischer militanter Gruppen in Gebieten wie Nord-Waziristan und Bajaur in Khyber Pakhtunkhwa (FES 12.2020). Der Regimewechsel in Afghanistan hat diese Gruppen bekräftigt. Dies wird besonders in Khyber Pakhtunkhwa und Belutschistan sichtbar (PIPS 4.1.2022; vergleiche CRSS 19.5.2023). Trendumkehr bei den Anschlagszahlen seit 2021 Bereits das Jahr 2021 war von einem 42-prozentigen Anstieg der Zahl an Anschlägen im Vergleich zum Jahr 2020 auf 207 Terrorakte gekennzeichnet (PIPS 4.1.2022). Im Jahr 2022 stieg die Zahl der Anschläge wiederum um 27 Prozent auf 262 Terrorakte. Diese forderten zusammen 419 Menschenleben, ein Anstieg von 25 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Ungefähr die Hälfte der Todesopfer 2022, 206, waren - laut Daten des Analyseinstituts Pak Institute for Peace Studies, PIPS, - Mitglieder der Sicherheitskräfte bzw. Exekutivbehörden, 152 waren Zivilisten und 61 Terroristen (PIPS 24.2.2023). Das Jahr 2023 verzeichnete als drittes Jahr in Folge einen neuerlichen Anstieg in den Erhebungen von PIPS: um 17 Prozent in der Zahl der Anschläge auf 306; und um 65 Prozent in der Zahl der Todesopfer auf 693. Von den Todesopfern waren 330 - erneut beinahe die Hälfte - Sicherheitskräfte, 260 Zivilisten und 103 Terroristen (PIPS 10.1.2024). Das Center for Research and Security Studies, CRSS, als Vergleichsquelle, verzeichnet in einer ersten Gesamtauswertung für das Jahr 2023 586 terroristische Anschläge mit 986 Toten (CRSS 31.12.2023). In der vertieften Auswertung für 2022 waren es 378 Anschläge mit 602 Todesopfern, davon 291 Mitglieder der Sicherheitskräfte, 297 Zivilisten und 14 Terroristen (CRSS 19.5.2023). Für das Jahr 2021 verzeichnete es 403 Terrorakte mit 555 Toten, davon 330 Zivilisten (CRSS 3.1.2022). Regionale Konzentration der Anschläge Seit vielen Jahren ist sichtbar, dass die terroristische Gewalt hauptsächlich auf Belutschistan und Khyber Pakhtunkhwa konzentriert bleibt (PIPS 4.1.2022). Regional aufgeschlüsselt betrafen im Jahr 2023 93 Prozent aller Anschläge in Pakistan diese beiden Provinzen. Wie zuvor entfiel die Mehrheit - konkret 174 der 306 landesweiten Anschläge und damit 57 Prozent auf Khyber Pakhtunkhwa. 422 der landesweit 693 Todesopfer entfielen auf die Provinz. Belutschistan verzeichnete 110 der Anschläge mit 229 Todesopfern (PIPS 10.1.2024). Im Vorjahr, 2022, entfielen 95 Prozent aller Anschläge auf diese beiden Provinzen und hier wiederum allein 64 Prozent - beinahe zwei Drittel - auf Khyber Pakhtunkhwa mit 169 Anschlägen. Hier waren auch 294 der 419 Todesopfer des Jahres 2022 zu beklagen. Mehr noch ließ sich der Gesamtanstieg der Anschlagszahlen 2022 allein auf einen Anstieg der Anschläge um 52 Prozent in dieser Provinz zurückführen. In den übrigen Provinzen gingen 2022 die Anschläge zurück oder blieben auf gleichem Niveau. In Belutschistan, das von der zweithöchsten Zahl an Anschlägen betroffen war, wurden im Jahr 2022 79 Anschläge durchgeführt - im Vergleich zu 81 des Vorjahres. Dabei wurden 106 Menschen getötet (PIPS 24.2.2023). In der Auswertung von CRSS betrafen 303 von 378 Anschlägen im Jahr 2022 allein diese beiden Provinzen (CRSS 19.5.2023). Im Jahr 2021 trafen 93 Prozent der gesamten von PIPS erfassten Anschläge die beiden Provinzen Khyber Pakhtunkhwa und Belutschistan zusammengenommen, die meisten mit 111 von insgesamt 207 Khyber Pakhtunkhwa (PIPS 4.1.2022). Hauptsächliche Zielsetzungen Verbunden mit ihrem Wiedererstarken sind auch bedeutende Änderungen von Strategie und Modus Operandi der TTP erkennbar. Die hohen Opferzahlen unter Zivilisten bei früheren Selbstmordattentaten hatten einen Verlust der Unterstützung in der Bevölkerung - aber auch unter Jihadisten - und umgekehrt eine breite Befürwortung der Militäroperationen zur Folge, was einen der Gründe für ihre Zurückdrängung in Pakistan im Zeitraum 2014 bis 2016 darstellte. In der neuen Strategie der TTP steht die Zielsetzung auf Sicherheitskräfte im Vordergrund - bei einer deutlichen Reduzierung der zivilen Opfer (CTC Sentinel 5.2023). Auch im Jahr 2023 stellten die Sicherheitskräfte das Hauptziel von Anschlägen dar. 205 an der Zahl und damit 67 Prozent aller Terroranschläge waren spezifisch gegen sie gerichtet (PIPS 10.1.2024). 2022 waren es 180, also 69 Prozent, das entspricht auch ungefähr deren gesamtem Anteil an den Todesopfern, wo ungefähr die Hälfte unter den Sicherheitskräften auszumachen war (PIPS 24.2.2023). 2021 zielten 66 Prozent der Anschläge gegen die Sicherheitskräfte, 177 der 335 Todesopfer waren analog dazu Mitglieder der Sicherheits- oder Strafverfolgungsbehörden (PIPS 4.1.2022). Unter den weiteren öfters ins Visier geratenen Gruppen waren 2023 regierungsfreundliche Stammesältere mit vier Anschlägen und insgesamt fünf Todesopfer, Staatsbedienstete bzw. staatliche Einrichtungen mit neun Anschlägen und zwei Toten sowie vermutete Spione mit neun Anschlägen und 12 Toten. 19 Anschläge mit 32 Opfern richteten sich 2023 undifferenziert gegen Zivilisten (PIPS 10.1.2024). 2022 zielten 14 Anschläge undifferenziert gegen Zivilisten, weitere 14 gegen regierungsfreundliche Stammesführer oder Mitglieder von Friedenskomitees, acht gegen politische Führungspersonen oder Aktivisten (PIPS 24.2.2023). Reaktion der Sicherheitskräfte Auf den Anstieg der terroristischen Gewalt reagierten die Streitkräfte mit geheimdienstlichen Operationen, der Fortführung der Operation Radd-ul-Fasaad und in den Grenzregionen mit der Stationierung regulärer Armeetruppen (EASO 10.2021). Die Sicherheitskräfte führten im Jahr 2023 129 Anti-Terror-Operationen in 31 Distrikten des Landes durch. Bei diesen starben - laut den Erhebungen von PIPS - 373 Terroristen, 50 Sicherheitskräfte und zwei Zivilisten. Zusätzlich kam es zu 24 bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen Sicherheitskräften und Terroristen, bei denen 37 Terroristen und 18 Mitglieder der Sicherheitskräfte starben. 21 dieser Auseinandersetzungen betrafen Khyber Pakhtunkhwa. Außerdem nahmen die Sicherheitskräfte bei 87 Suchoperationen im gesamten Land 377 des Terrorismus Verdächtigte bzw. Mitglieder militanter Gruppen fest. Diese Zahl umfasst keine Personen, die nach ersten Untersuchungen wieder freigelassen wurden (PIPS 10.1.2024). Im Vergleich wurden 2022 87 Anti-Terror-Operationen in 25 Distrikten durchgeführt. Diese forderten 327 Tote, laut Daten von PIPS 302 Terroristen, 24 Sicherheitskräfte und ein Zivilist. 57 der Sicherheitsoperationen des Jahres 2022 wurden in Khyber Pakhtunkhwa durchgeführt, 28 in Belutschistan. In 66 Suchoperationen wurden im Rahmen der Operation Radd-ul-Fasaad laut PIPS 129 des Terrorismus Verdächtigte festgenommen. Außerdem kam es zu elf bewaffneten Zusammenstößen zwischen Sicherheitskräften und Militanten/Terroristen in Khyber Pakhtunkhwa mit 25 Toten, davon 13 Terroristen und zwölf Soldaten. Für das Jahr 2021 wurden sechs derartige Zusammenstöße und 63 Anti-Terror-Operationen aufgezeichnet (PIPS 24.2.2023). CRSS berichtet von 197 Operationen gegen Militante und Aufständische durch die Sicherheitskräfte im Jahr 2023 mit 537 Toten (CRSS 31.12.2023). Für das Jahr 2022 zählte CRSS 128 Operationen, bei denen 368 Menschen getötet und 102 mutmaßliche Terroristen verhaftet worden sind. Die Mehrheit der Sicherheitsoperationen zeichnete CRSS in Khyber Pakhtunkhwa und Belutschistan auf (CRSS 19.5.2023). Für das Jahr 2021 registrierte CRSS 146 Sicherheitsoperationen (CRSS 3.1.2022). In den letzten Jahren hat Pakistan außerdem mehrere rechtliche, administrative und operative Maßnahmen gegen Terrorfinanzierung gesetzt und 26 der 27 Bedingungen des Aktionsplanes der Financial Action Task Force, einer internationalen Organisation gegen Terrorismusfinanzierung, erfüllt (PIPS 24.2.2023). Punjab Die Provinz Punjab ist mit Stand Dezember 2023 in 40 Distrikte unterteilt (ECPAK 13.12.2023). Sie beherbergt laut dem digitalen Zensus von 2023 eine Einwohnerzahl von knapp 128 Millionen (PAKBS 5.8.2023). Punjab ist damit die am stärksten besiedelte Provinz, flächenmäßig ist sie die zweitgrößte (EASO 10.2021). Seit vielen Jahren ist sichtbar, dass die terroristische Gewalt hauptsächlich auf Belutschistan und Khyber Pakhtunkhwa konzentriert bleibt, doch auch Sindh und Punjab sporadisch trifft (PIPS 4.1.2022). 2023 verzeichnete Punjab einen Anstieg auf sechs Anschläge mit 16 Toten. Allerdings war mit elf Toten die überwiegende Mehrheit der Todesopfer unter den Terroristen auszumachen. Das geht unter anderem darauf zurück, dass Angriffe auf Militäreinrichtungen abgewehrt werden konnten. Drei Mitglieder der Sicherheitskräfte und eine Zivilistin fielen 2023 Anschlägen zum Opfer sowie ein Sikh einem gegen diese Minderheit gerichteten Schusswaffenattentat (PIPS 10.1.2024). Im Jahresvergleich verzeichnete PIPS für den Punjab 2022 drei Anschläge, die sechs Menschenleben forderten (PIPS 24.2.2023), 2021 fünf Anschläge mit 14 Toten. Ein Anschlag 2021 war konfessionell motiviert und richtete sich gegen Schiiten während einer Ashura-Prozession (PIPS 4.1.2022). Das Pakistan Institute for Conflict and Security Studies, PICSS, als Vergleichsquelle, zählte für den Punjab 2023 14 Anschläge mit 20 Toten, davon ebenfalls überwiegend Terroristen mit 14, vier Sicherheitskräfte und zwei Zivilisten (PICSS 1.1.2024). PIPS 10.1.2024; distriktweise Auswertung Anschläge Punjab 2023 Kommunale religiöse Gewalt Im Zuge kommunaler religiöser Gewalt wurde im Punjab ein Todesopfer für das Jahr 2023 verzeichnet, als eine aufgebrachte Menschenmenge im Februar einen Polizeiposten stürmte und einen dort inhaftierten Blasphemiebeschuldigten tötete (AJ 16.8.2023; vgl. PIPS 8.3.2023). Ebenfalls nach Blasphemieanschuldigungen setzte im August ein aufgebrachter, randalierender Mob in einem christlichen Viertel im Distrikt Faisalabad Kirchen und Häuser in Brand (AJ 16.8.2023; vgl. Lowy Inst 21.9.2023, HRW 22.8.2023).Im Zuge kommunaler religiöser Gewalt wurde im Punjab ein Todesopfer für das Jahr 2023 verzeichnet, als eine aufgebrachte Menschenmenge im Februar einen Polizeiposten stürmte und einen dort inhaftierten Blasphemiebeschuldigten tötete (AJ 16.8.2023; vergleiche PIPS 8.3.2023). Ebenfalls nach Blasphemieanschuldigungen setzte im August ein aufgebrachter, randalierender Mob in einem christlichen Viertel im Distrikt Faisalabad Kirchen und Häuser in Brand (AJ 16.8.2023; vergleiche Lowy Inst 21.9.2023, HRW 22.8.2023). Außerdem wurde ein christlicher Pfarrer im Distrikt Faisalabad in Folge eines Vandalenaktes gegen eine Kirche angeschossen und verletzt (PIPS 4.10.2023). Außerdem wurden 15 Hindus verletzt, als im März Anhänger einer islamistischen Partei Hindu-Studenten an einer Universität im Punjab bei einem religiösen Fest attackierten (WION 7.3.2023; vgl. PIPS 5.4.2023).Außerdem wurde ein christlicher Pfarrer im Distrikt Faisalabad in Folge eines Vandalenaktes gegen eine Kirche angeschossen und verletzt (PIPS 4.10.2023). Außerdem wurden 15 Hindus verletzt, als im März Anhänger einer islamistischen Partei Hindu-Studenten an einer Universität im Punjab bei einem religiösen Fest attackierten (WION 7.3.2023; vergleiche PIPS 5.4.2023). 2022 verzeichnete PIPS fünf Vorfälle gesellschaftlicher religiöser Gewalt, in Form von Übergriffen gewalttätiger Menschenmengen. Drei der Vorfälle betrafen Blasphemieanschuldigungen, wobei in einem Fall der Beschuldigte vom Mob getötet wurde, in den anderen Fällen von der Polizei geschützt werden konnte. In weiteren zwei Vorfällen wurde jeweils ein Ahmadi getötet (PIPS 24.2.2023). Im Jahr 2021 wurden wie 2022 fünf Vorfälle von Mob-Gewalt aus religiösen Motiven gezählt. Diese kosteten zwei Menschenleben (PIPS 4.1.2022). Islamabad Die pakistanische Hauptstadt ist ethnisch divers und hat auch einen vergleichsweise hohen Anteil an religiösen Minderheiten, indem geschätzt 10 Prozent der Bevölkerung der Stadt keine Muslime sind (EASO 10.2021). Laut dem letzten Zensus 2023 weist das Hauptstadtterritorium eine Einwohnerzahl von 2,36 Millionen auf (PAKBS 5.8.2023). 2023 verzeichnete PIPS keinen Anschlag in Islamabad (PIPS 10.1.2024; vgl. PIPS 18.1.2024a). Für 2022 verzeichnete das Institut zwei Anschläge, beide gegen Sicherheitskräfte, in denen zwei von diesen sowie drei Terroristen getötet wurden (PIPS 24.2.2023). Im Jahr 2021 war Islamabad ebenfalls von zwei Terroranschlägen betroffen, drei Menschenleben fielen diesen zum Opfer (PIPS 4.1.2022).Die pakistanische Hauptstadt ist ethnisch divers und hat auch einen vergleichsweise hohen Anteil an religiösen Minderheiten, indem geschätzt 10 Prozent der Bevölkerung der Stadt keine Muslime sind (EASO 10.2021). Laut dem letzten Zensus 2023 weist das Hauptstadtterritorium eine Einwohnerzahl von 2,36 Millionen auf (PAKBS 5.8.2023). 2023 verzeichnete PIPS keinen Anschlag in Islamabad (PIPS 10.1.2024; vergleiche PIPS 18.1.2024a). Für 2022 verzeichnete das Institut zwei Anschläge, beide gegen Sicherheitskräfte, in denen zwei von diesen sowie drei Terroristen getötet wurden (PIPS 24.2.2023). Im Jahr 2021 war Islamabad ebenfalls von zwei Terroranschlägen betroffen, drei Menschenleben fielen diesen zum Opfer (PIPS 4.1.2022). CRSS berichtet in einer ersten Auswertung fünf Sicherheitsvorfälle [Anm.: Sicherheitsoperationen oder Terroranschläge] in Islamabad 2023 ohne Tote (CRSS 31.12.2023). In seiner vertiefenden Auswertung für das Jahr 2022 registrierte es für Islamabad sieben Anschläge mit fünf Toten (CRSS 19.5.2023). PICSS zeichnete für Islamabad einen Anschlag auf (PICSS 1.1.2024). Relevante Bevölkerungsgruppen Frauen Die Rolle und das Bild der Frau in Pakistan werden in erster Linie von einer islamischen Gesellschaft geprägt, in der weite Teile einer sehr konservativen Denkweise anhängen. Dem setzen sich vor allem Frauen aus der wirtschaftlichen Oberschicht entgegen, denen es zum Teil gelingt, wichtige Positionen in Staat und Gesellschaft zu erringen (AA 8.8.2022). Das Gesetz verbietet Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, aber die Behörden setzen dies nicht um. Frauen sind mit Diskriminierung im Beruf, Familien- und Eigentumsrecht sowie im Justizsystem konfrontiert (USDOS 12.4.2022). Aufgrund der Anwendung der Scharia, die in Teilen des materiellen und prozessualen Rechts vorrangig zur Anwendung kommt, sind Frauen deutlich schlechter gestellt. Rechtliche Bestimmungen, die Frauen benachteiligen, finden sich u. a. im pakistanischen Strafgesetz und dem Staatsangehörigkeitsrecht. Im Global Gender Gap Report des World Economic Forum belegte Pakistan 2021 den 153. Platz von 156 erfassten Staaten (AA 8.8.2022). Für das Jahr 2022 belegt es in dieser Wertung den vorletzten Platz, allerdings von 146 bewerteten Staaten (WEF 7.2022). Im Women, Peace and Security Index der Georgetown University und des Peace Research Institute Oslo nimmt Pakistan den 167. Platz von 170 ein. Besonders unter dem Durchschnitt liegt Pakistan dabei bei der Inklusion von Frauen in das Berufsleben und bei der Bildung. Allerdings stellt der Index auch hohe Unterschiede zwischen den Provinzen fest, wobei Punjab für sich genommen mit Platz 80 vergleichbar wäre, während Belutschistan besonders negative Werte aufweist (GIWPS/PRIO 2021). Die weitverbreitete Diskriminierung der Geschlechter zeigt sich auch bei der Erwerbsquote von nur 20,5 Prozent bei Frauen - eine Zahl, die sich, seit einer Dekade nicht geändert hat (BS 25.2.2022). Frauen beteiligen sich aktiv als Mitglieder in politischen Parteien, aber sie waren nicht immer erfolgreich bei der Sicherung von Führungspositionen innerhalb der Parteien, abgesehen von den Frauenflügeln (USDOS 12.4.2022). Im Jänner 2022 wurde erstmals eine Frau zur Richterin am pakistanischen Supreme Court ernannt (ABC News 8.1.2022). Gemäß dem 2017 verabschiedeten Wahlgesetz müssen Frauen mindestens fünf Prozent der Kandidatenplätze einer Partei einnehmen. Außerdem sind 60 Sitze in der Nationalversammlung, 17 Sitze im Senat, 132 der 779 Sitze in den Provinzversammlungen und ein Drittel der Sitze in den Gemeinderäten für Frauen reserviert. In ländlichen Gebieten halten kulturelle und traditionelle Barrieren manche Frauen davon ab, zu wählen. Falls weniger als 10 Prozent der Frauen eines Wahlkreises ihre Stimme abgeben, ist es den Behörden möglich, das Ergebnis für den betreffenden Wahlkreis zu annullieren, unter dem Verdacht, dass Frauenstimmen unterdrückt wurden. Dies wurde bei den Parlamentswahlen 2018 auch erstmals in einem Wahlkreis in Khyber Pakhtunkhwa umgesetzt (USDOS 12.4.2022). Gewalt gegen Frauen und Mädchen - einschließlich Vergewaltigung, Mord, Säureangriffe, häusliche Gewalt und Zwangsverheiratung - ist nach wie vor in ganz Pakistan ein ernstes Problem. NGOs schätzen, dass etwa 1.000 Frauen im Jahr Opfer von Ehrenmorden werden. Die Regierung hat wenig getan, um Zwangsehen zu verhindern. Frauen, die religiösen Minderheiten angehören, sind diesbezüglich besonders gefährdet (HRW 13.1.2022). Studien zeigen außerdem, dass die Gewalt gegen Frauen während der Covid- 19-Pandemie drastisch zugenommen hat (AF 2.2021; vgl. Dawn 28.11.2022). Im Jahr 2021 wurden zahlreiche Fälle geschlechtsspezifischer Gewalt bekannt, was den mangelnden Schutz von Frauen vor Augen führte und erneut Forderungen nach konsequenter Strafverfolgung der Täter und Reformen laut werden ließ (AI 29.3.2022). Laut Angaben des National Police Bureau wurden in den letzten drei Jahren - von 2019 bis 2021 - 63.367 Anzeigen von Gewalt gegen Frauen registriert, davon 11.160 Vergewaltigungen. Hiervon wiederum betrafen 2.390 das Jahr 2021. Für das Jahr 2021 fanden sich unter dieser Gesamtzahl auch 7.651 Fälle von Entführungen von Frauen und 840 Morde. Es wird darüber hinaus davon ausgegangen, dass viele Fälle nicht registriert werden (Dawn 4.12.2022). Hingegen spricht die NGO Sustainable Social Development Organization anhand von Daten der Polizei des Punjabs für die ersten 10 Monate des Jahres 2022 alleine für den Punjab von 3.088 Vergewaltigungen von Frauen und 4.503 Fällen von Missbrauch von Kindern - inklusive Vergewaltigung und Entführung (SSDO 31.10.2022; vgl. The Nation 30.11.2022, Dawn 30.11.2022a).Gewalt gegen Frauen und Mädchen - einschließlich Vergewaltigung, Mord, Säureangriffe, häusliche Gewalt und Zwangsverheiratung - ist nach wie vor in ganz Pakistan ein ernstes Problem. NGOs schätzen, dass etwa 1.000 Frauen im Jahr Opfer von Ehrenmorden werden. Die Regierung hat wenig getan, um Zwangsehen zu verhindern. Frauen, die religiösen Minderheiten angehören, sind diesbezüglich besonders gefährdet (HRW 13.1.2022). Studien zeigen außerdem, dass die Gewalt gegen Frauen während der Covid- 19-Pandemie drastisch zugenommen hat (AF 2.2021; vergleiche Dawn 28.11.2022). Im Jahr 2021 wurden zahlreiche Fälle geschlechtsspezifischer Gewalt bekannt, was den mangelnden Schutz von Frauen vor Augen führte und erneut Forderungen nach konsequenter Strafverfolgung der Täter und Reformen laut werden ließ (AI 29.3.2022). Laut Angaben des National Police Bureau wurden in den letzten drei Jahren - von 2019 bis 2021 - 63.367 Anzeigen von Gewalt gegen Frauen registriert, davon 11.160 Vergewaltigungen. Hiervon wiederum betrafen 2.390 das Jahr 2021. Für das Jahr 2021 fanden sich unter dieser Gesamtzahl auch 7.651 Fälle von Entführungen von Frauen und 840 Morde. Es wird darüber hinaus davon ausgegangen, dass viele Fälle nicht registriert werden (Dawn 4.12.2022). Hingegen spricht die NGO Sustainable Social Development Organization anhand von Daten der Polizei des Punjabs für die ersten 10 Monate des Jahres 2022 alleine für den Punjab von 3.088 Vergewaltigungen von Frauen und 4.503 Fällen von Missbrauch von Kindern - inklusive Vergewaltigung und Entführung (SSDO 31.10.2022; vergleiche The Nation 30.11.2022, Dawn 30.11.2022a). Vergewaltigung ist eine Straftat mit einem Strafrahmen von 10 bis 25 Jahren Haft bis hin zur Todesstrafe. Gesetzlich ist u.a. die Sammlung von DNA-Beweisen, die Geheimhaltung des Namens des Opfers und das Recht auf juristische Vertretung für Vergewaltigungsopfer vorgesehen. Das Gesetz stellt Vergewaltigung in der Ehe nicht ausdrücklich unter Strafe. Obwohl Vergewaltigungen häufig vorkommen, wird nur sehr selten von ihnen berichtet und sie gelangen nur selten zur Strafverfolgung (USDOS 12.4.2022). Eine Erhebung aus dem Jahr 2020 ergab darüber hinaus, dass nur 0,3 Prozent aller angezeigten Fälle zwischen 2015 und 2020 auch zu einer Verurteilung führten (TNI 13.11.2020; vgl. AA 8.8.2022). NGOs berichten, dass die Polizei mitunter Bestechungsgelder von Tätern annimmt, Opfer missbraucht oder sie bedroht und Druck ausübt, damit die Anzeige fallengelassen wird, insbesondere wenn der Täter in der Gemeinde einflussreich ist. Darüber hinaus gibt es Berichte, wonach im traditionellen Jirga- und Panchayat- Rechtssystem in ländlichen Gebieten Fälle von Vergewaltigung häufig so gelöst werden, dass das Opfer gezwungen wird, den Täter zu heiraten, oder dass ein Familienmitglied des Opfers berechtigt wird, ein Familienmitglied des Angeklagten zu vergewaltigen. Allerdings gibt es Berichte, wonach in letzter Zeit die Strafverfolgung zunimmt. Die meisten Vergewaltigungsopfer, insbesondere in ländlichen Gebieten, haben keinen Zugang zum vollständigen Spektrum an grundlegenden Versorgungsleistungen. Eine begrenzte Anzahl an Frauenhilfszentren bietet im Rahmen von Netzwerken mit lokalen Hilfeleistern Opfern sexueller Gewalt das gesamte Spektrum an grundlegenden Versorgungsleistungen an (USDOS 12.4.2022). Die NGO War against Rape unterstützt z.B. Überlebende sexueller Gewalt mit Langzeit-Psychotherapie (WAR o.D.
- a)und unterhält ein Netzwerk zur ergänzenden Unterstützung der Opfer unter anderem im medizinischen, sozialen und rechtlichen Bereich (WAR o.D.b).Vergewaltigung ist eine Straftat mit einem Strafrahmen von 10 bis 25 Jahren Haft bis hin zur Todesstrafe. Gesetzlich ist u.a. die Sammlung von DNA-Beweisen, die Geheimhaltung des Namens des Opfers und das Recht auf juristische Vertretung für Vergewaltigungsopfer vorgesehen. Das Gesetz stellt Vergewaltigung in der Ehe nicht ausdrücklich unter Strafe. Obwohl Vergewaltigungen häufig vorkommen, wird nur sehr selten von ihnen berichtet und sie gelangen nur selten zur Strafverfolgung (USDOS 12.4.2022). Eine Erhebung aus dem Jahr 2020 ergab darüber hinaus, dass nur 0,3 Prozent aller angezeigten Fälle zwischen 2015 und 2020 auch zu einer Verurteilung führten (TNI 13.11.2020; vergleiche AA 8.8.2022). NGOs berichten, dass die Polizei mitunter Bestechungsgelder von Tätern annimmt, Opfer missbraucht oder sie bedroht und Druck ausübt, damit die Anzeige fallengelassen wird, insbesondere wenn der Täter in der Gemeinde einflussreich ist. Darüber hinaus gibt es Berichte, wonach im traditionellen Jirga- und Panchayat- Rechtssystem in ländlichen Gebieten Fälle von Vergewaltigung häufig so gelöst werden, dass das Opfer gezwungen wird, den Täter zu heiraten, oder dass ein Familienmitglied des Opfers berechtigt wird, ein Familienmitglied des Angeklagten zu vergewaltigen. Allerdings gibt es Berichte, wonach in letzter Zeit die Strafverfolgung zunimmt. Die meisten Vergewaltigungsopfer, insbesondere in ländlichen Gebieten, haben keinen Zugang zum vollständigen Spektrum an grundlegenden Versorgungsleistungen. Eine begrenzte Anzahl an Frauenhilfszentren bietet im Rahmen von Netzwerken mit lokalen Hilfeleistern Opfern sexueller Gewalt das gesamte Spektrum an grundlegenden Versorgungsleistungen an (USDOS 12.4.2022). Die NGO War against Rape unterstützt z.B. Überlebende sexueller Gewalt mit Langzeit-Psychotherapie (WAR o.D.
- a)und unterhält ein Netzwerk zur ergänzenden Unterstützung der Opfer unter anderem im medizinischen, sozialen und rechtlichen Bereich (WAR o.D.b). Häusliche Gewalt ist weit verbreitet (USDOS 12.4.2022). Einige Berichte gehen davon aus, dass bis zu 90 Prozent aller Frauen häusliche Gewalt durch Partner oder die Familie erfahren haben (vgl. T-Magazin 7.8.2022, Friday Times 27.6.2022). Es gibt kein Bundesgesetz gegen häusliche Gewalt. Die Polizei kann Taten häuslicher Gewalt gemäß den allgemeinen Bestimmungen des Strafgesetzbuches zu Körperverletzung anklagen (USDOS 12.4.2022; vgl. T-Magazin 7.8.2022). Im Juni 2021 verabschiedete zwar der pakistanische Senat ein Bundesgesetz gegen häusliche Gewalt. Nach Protesten verschiedener islamischer Rechtsgelehrter wurde es allerdings vor seinem möglichen Inkrafttreten dem Council of Islamic Ideology zur Revision im Hinblick auf die Übereinstimmung mit islamischen Prinzipien vorgelegt (The Nation 11.8.2021). Der Rat befand, dass das Gesetz gegen einige dieser Prinzipien verstößt (HRW 13.1.2022). Mit Stand November 2022 war das Gesetz damit noch im Gesetzgebungsprozess anhängig (UKHO11.2022).Häusliche Gewalt ist weit verbreitet (USDOS 12.4.2022). Einige Berichte gehen davon aus, dass bis zu 90 Prozent aller Frauen häusliche Gewalt durch Partner oder die Familie erfahren haben vergleiche T-Magazin 7.8.2022, Friday Times 27.6.2022). Es gibt kein Bundesgesetz gegen häusliche Gewalt. Die Polizei kann Taten häuslicher Gewalt gemäß den allgemeinen Bestimmungen des Strafgesetzbuches zu Körperverletzung anklagen (USDOS 12.4.2022; vergleiche T-Magazin 7.8.2022). Im Juni 2021 verabschiedete zwar der pakistanische Senat ein Bundesgesetz gegen häusliche Gewalt. Nach Protesten verschiedener islamischer Rechtsgelehrter wurde es allerdings vor seinem möglichen Inkrafttreten dem Council of Islamic Ideology zur Revision im Hinblick auf die Übereinstimmung mit islamischen Prinzipien vorgelegt (The Nation 11.8.2021). Der Rat befand, dass das Gesetz gegen einige dieser Prinzipien verstößt (HRW 13.1.2022). Mit Stand November 2022 war das Gesetz damit noch im Gesetzgebungsprozess anhängig (UKHO11.2022). Belutschistan, Sindh und Punjab haben bereits eigene Gesetze zum Schutz vor häuslicher Gewalt verabschiedet - ohne die Anrufung des Councils of Islamic Ideology. Im Jänner 2021 trat in Khyber Pakhtunkhwa, als letzter der vier Provinzen, ein eigenes Provinzgesetz zum Schutz von Frauen vor häuslicher Gewalt in Kraft. Dort hatte die Anrufung des Councils Änderungen zufolge und das Inkrafttreten um vier Jahre verzögert (TNI 25.7.2021). Neben einem rechtlichen Regelwerk sieht das Gesetz zum Schutz vor häuslicher Gewalt in Khyber Pakhtunkhwa auch die Verpflichtung zur Einrichtung verschiedener Infrastrukturen zum Schutz und zur Prävention auf Bezirksebene vor (Dawn8.4.2021; vgl. HRCP 2022). Als progressives Zeichen wird gewertet, dass der Federal Shariat Court in einem Urteil das Gesetz zum Schutz vor häuslicher Gewalt des Punjabs als den islamischen Prinzipien nicht widersprechend sowie den Schutz von Frauen als islamisches Anliegen anerkannt und die Provinzregierung zur Umsetzung in allen Distrikten aufgefordert hat. Ausgangspunkt waren mehrere Klagen, die gegen das Gesetz als "unislamisch" eingereicht wurden (Dawn 30.11.2022b; vgl. Dawn 2.12.2022, TPO13.12.2022).Belutschistan, Sindh und Punjab haben bereits eigene Gesetze zum Schutz vor häuslicher Gewalt verabschiedet - ohne die Anrufung des Councils of Islamic Ideology. Im Jänner 2021 trat in Khyber Pakhtunkhwa, als letzter der vier Provinzen, ein eigenes Provinzgesetz zum Schutz von Frauen vor häuslicher Gewalt in Kraft. Dort hatte die Anrufung des Councils Änderungen zufolge und das Inkrafttreten um vier Jahre verzögert (TNI 25.7.2021). Neben einem rechtlichen Regelwerk sieht das Gesetz zum Schutz vor häuslicher Gewalt in Khyber Pakhtunkhwa auch die Verpflichtung zur Einrichtung verschiedener Infrastrukturen zum Schutz und zur Prävention auf Bezirksebene vor (Dawn8.4.2021; vergleiche HRCP 2022). Als progressives Zeichen wird gewertet, dass der Federal Shariat Court in einem Urteil das Gesetz zum Schutz vor häuslicher Gewalt des Punjabs als den islamischen Prinzipien nicht widersprechend sowie den Schutz von Frauen als islamisches Anliegen anerkannt und die Provinzregierung zur Umsetzung in allen Distrikten aufgefordert hat. Ausgangspunkt waren mehrere Klagen, die gegen das Gesetz als "unislamisch" eingereicht wurden (Dawn 30.11.2022b; vergleiche Dawn 2.12.2022, TPO13.12.2022). Ein rechtliches Regelwerk zum Schutz von Frauen existiert somit, die Umsetzung ist allerdings sehr schwach (T-Magazin 7.8.2022). Frauen stehen hinsichtlich einer Anzeige von Misshandlungen vor großen Hürden (USDOS 12.4.2022). Oft nehmen Polizisten die Anzeigen nicht auf, da sie solche Taten als Familienangelegenheit erachten. Es gibt Berichte, wonach die Behörden Frauen einschüchterten oder belästigten (New Frame 1.9.2021; vgl. USDOS 12.4.2022). Außerdem berichten Aktivisten, dass Polizisten Frauen nicht ausreichend über die Verfahrensregeln aufklären, z.B. über die Verpflichtung zur medizinischen Untersuchung für die Beweisaufnahme (New Frame 1.9.2021). Statt Anzeigen aufzunehmen, ermutigt die Polizei oft die Streitparteien, sich zu versöhnen, und schickt Missbrauchsopfer regelmäßig zu den sie misshandelnden Familienangehörigen zurück. Um den sozialen Normen entgegenzuwirken, die Opfer davon abhalten, geschlechtsspezifische Gewalt anzuzeigen, wurden in der Region Islamabad in einigen Polizeistationen eigene Schalter mit Polizistinnen eingerichtet, um Frauen einen sicheren Ort für Anzeigen zu bieten. Landesweit operieren auch auf geschlechtsspezifische Gewalt spezialisierte Gerichte (USDOS12.4.2022).Ein rechtliches Regelwerk zum Schutz von Frauen existiert somit, die Umsetzung ist allerdings sehr schwach (T-Magazin 7.8.2022). Frauen stehen hinsichtlich einer Anzeige von Misshandlungen vor großen Hürden (USDOS 12.4.2022). Oft nehmen Polizisten die Anzeigen nicht auf, da sie solche Taten als Familienangelegenheit erachten. Es gibt Berichte, wonach die Behörden Frauen einschüchterten oder belästigten (New Frame 1.9.2021; vergleiche USDOS 12.4.2022). Außerdem berichten Aktivisten, dass Polizisten Frauen nicht ausreichend über die Verfahrensregeln aufklären, z.B. über die Verpflichtung zur medizinischen Untersuchung für die Beweisaufnahme (New Frame 1.9.2021). Statt Anzeigen aufzunehmen, ermutigt die Polizei oft die Streitparteien, sich zu versöhnen, und schickt Missbrauchsopfer regelmäßig zu den sie misshandelnden Familienangehörigen zurück. Um den sozialen Normen entgegenzuwirken, die Opfer davon abhalten, geschlechtsspezifische Gewalt anzuzeigen, wurden in der Region Islamabad in einigen Polizeistationen eigene Schalter mit Polizistinnen eingerichtet, um Frauen einen sicheren Ort für Anzeigen zu bieten. Landesweit operieren auch auf geschlechtsspezifische Gewalt spezialisierte Gerichte (USDOS12.4.2022). Die Regierung unterhält ein Krisenzentrum für Frauen in Notlagen, das misshandelte Frauen an NGOs zur Unterstützung weitervermittelt. Weiters gibt es landesweit zahlreiche staatliche Shaheed-Benazir-Bhutto-Frauenschutzzentren, die rechtliche Hilfe sowie medizinische und psychologische Betreuung bieten. Von diesen werden die Frauen in eines von landesweit mehreren Hundert Frauen- und Kinderwohnheimen (Dar-ul-Aman) weitergeleitet. Dort wird ebenfalls medizinische Versorgung gewährt, allerdings gibt es keine rechtliche oder psychologische Beratung. Viele der staatlichen Zentren sind überfüllt und nicht ausreichend mit Ressourcen, sanitären Einrichtungen und Personal ausgestattet. Es gibt Berichte, wonach Frauen in staatlichen Schutzhäusern missbraucht, zur Prostitution gezwungen, in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt oder gedrängt wurden, zu ihren Misshandlern zurückzukehren. Der Punjab baute im Rahmen seines Gesetzes zum Schutz von Frauen vor häuslicher Gewalt ein neues Netzwerk von Schutzhäusern auf Bezirksebene auf, die ein breites Angebot an Hilfsleistungen wie Unterkunft sowie medizinische, rechtliche und psychologische Unterstützung bieten. Auch wurden im Punjab für Frauen behördliche Stellen zur Vermittlung preiswerter Unterkünfte während der Arbeitssuche, Programme zur ökonomischen Stärkung sowie Kindertagesstätten eingerichtet (USDOS 12.4.2022). Zusätzlich gewähren NGOs nicht nur Schutz in Frauenhäusern, sondern leisten Rechtsbeistand, engagieren sich für eine Ausbildung der Frauen und versuchen, eine gütliche Verhandlungslösung herbeizuführen und in weiterer Folge eine Reintegration in die Gesellschaft zu ermöglichen (ÖB 12.2020). Die private Edhi Foundation bietet beispielsweise u.a. auch Unterkunft für Frauen, die häuslicher Gewalt entkommen sind (Edhi o.D.; vgl. The Nation 11.8.2021).Zusätzlich gewähren NGOs nicht nur Schutz in Frauenhäusern, sondern leisten Rechtsbeistand, engagieren sich für eine Ausbildung der Frauen und versuchen, eine gütliche Verhandlungslösung herbeizuführen und in weiterer Folge eine Reintegration in die Gesellschaft zu ermöglichen (ÖB 12.2020). Die private Edhi Foundation bietet beispielsweise u.a. auch Unterkunft für Frauen, die häuslicher Gewalt entkommen sind (Edhi o.D.; vergleiche The Nation 11.8.2021). Das Familienrecht gibt klare Richtlinien mit Bezug auf Schutz für Frauen im Falle einer Scheidung vor, unter anderem in Bezug auf Unterhaltsleistungen und das Sorgerecht für minderjährige Kinder. Vielen Frauen sind diese rechtlichen Schutzbestimmungen nicht bekannt oder sie sind nicht in der Lage, zu deren Durchsetzung einen Rechtsbeistand heranzuziehen. Geschiedene Frauen stehen oft ohne jegliche Unterstützung da, weil sie von ihren Familien geächtet werden (USDOS 12.4.2022). Bewegungsfreiheit Per Gesetz sind die Bewegungsfreiheit im Land sowie ungehinderte internationale Reisen, Emigration und Repatriierung gewährleistet. Diese Rechte werden allerdings eingeschränkt (USDOS 12.4.2022). Die Behörden beschränken aus Sicherheitsbedenken regelmäßig interne Bewegungen bzw. Reisen in einigen Teilen des Landes (FH 2022). So ist der Zugang zu bestimmten Gebieten der ehemaligen FATA und Belutschistans - aufgrund von Sicherheitsbedenken - eingeschränkt. Für Reisen in Gebiete, die als sensibel eingestuft werden, ist ein beglaubigtes "No-Objection-Certificate" notwendig (USDOS 12.4.2022). Innerhalb sensibler Gebiete ist die Bewegungsfreiheit auch durch Checkpoints eingeschränkt (HRCP 2022). In den Wochen vor und während der Gedenkfeierlichkeiten zum schiitischen Trauermonat Muharram werden außerdem die Bewegungs- und Reisefreiheit sowie die Aktivitäten von gelisteten Klerikern unterschiedlicher Sekten eingeschränkt, denen Aufwiegelung von konfessionell motivierten Spannungen vorgeworfen wird. Es wird angegeben, damit Gewalt vermeiden zu wollen (USDOS 2.6.2022). Das Hauptinstrument zur Einschränkung von Auslandsreisen ist die Exit Control List (ECL), die namentlich genannte Personen von der Nutzung der offiziellen Ausreisepunkte des Landes ausschließt (FH 2022). Personen auf der ECL ist es verboten, ins Ausland zu reisen. Diese Liste soll Personen, welche in staatsfeindliche Aktivitäten und Terrorismus involviert sind oder in Verbindung zu einer verbotenen Organisation stehen bzw. jene, gegen die ein Strafverfahren vor höheren Gerichten anhängig ist, von Auslandsreisen abhalten (USDOS 12.4.2022; vgl. DFAT 25.1.2022). Regelmäßig wird die ECL allerdings als Mittel zur Kontrolle Andersdenkender eingesetzt (FH 2022). Laut Zivilgesellschaft befinden sich auch Menschenrechtsverteidiger und Kritiker der Regierung und des Militärs auf der Liste. Es ist möglich, vor Gericht Einspruch zu erheben und seinen Namen streichen zu lassen (USDOS 12.4.2022). Für Personen, die auf der Liste stehen, ist es schwierig, aber nicht unmöglich, z.B. über illegale Wege das Land zu verlassen (DFAT 25.1.2022).Das Hauptinstrument zur Einschränkung von Auslandsreisen ist die Exit Control List (ECL), die namentlich genannte Personen von der Nutzung der offiziellen Ausreisepunkte des Landes ausschließt (FH 2022). Personen auf der ECL ist es verboten, ins Ausland zu reisen. Diese Liste soll Personen, welche in staatsfeindliche Aktivitäten und Terrorismus involviert sind oder in Verbindung zu einer verbotenen Organisation stehen bzw. jene, gegen die ein Strafverfahren vor höheren Gerichten anhängig ist, von Auslandsreisen abhalten (USDOS 12.4.2022; vergleiche DFAT 25.1.2022). Regelmäßig wird die ECL allerdings als Mittel zur Kontrolle Andersdenkender eingesetzt (FH 2022). Laut Zivilgesellschaft befinden sich auch Menschenrechtsverteidiger und Kritiker der Regierung und des Militärs auf der Liste. Es ist möglich, vor Gericht Einspruch zu erheben und seinen Namen streichen zu lassen (USDOS 12.4.2022). Für Personen, die auf der Liste stehen, ist es schwierig, aber nicht unmöglich, z.B. über illegale Wege das Land zu verlassen (DFAT 25.1.2022). Regierungsangestellte und Studenten müssen laut Richtlinien vor Reisen ins Ausland ein sogenanntes No-Objection-Certificate einholen, doch von Studenten wird dies selten tatsächlich verlangt (USDOS 12.4.2022). Ausweichmöglichkeiten Interne Migration ist weit verbreitet und üblich. Große Städte, wie Karatschi, Islamabad und Lahore haben eine ethnisch und religiös diverse Bevölkerung und bieten für jene Menschen eine gewisse Anonymität, die vor Gewalt durch nicht-staatliche Akteure fliehen (DFAT 25.1.2022; vgl. AA 8.8.2022). Es gibt zahlreiche große Städte mit einer Bevölkerungsgröße von 1 bis 16 Millionen. Karatschi ist die zwölftgrößte Stadt der Welt und ethnisch besonders divers (UKHO 6.2020).Interne Migration ist weit verbreitet und üblich. Große Städte, wie Karatschi, Islamabad und Lahore haben eine ethnisch und religiös diverse Bevölkerung und bieten für jene Menschen eine gewisse Anonymität, die vor Gewalt durch nicht-staatliche Akteure fliehen (DFAT 25.1.2022; vergleiche AA 8.8.2022). Es gibt zahlreiche große Städte mit einer Bevölkerungsgröße von 1 bis 16 Millionen. Karatschi ist die zwölftgrößte Stadt der Welt und ethnisch besonders divers (UKHO 6.2020). Verfolgte Angehörige der christlichen Minderheit haben generell Ausweichmöglichkeiten in andere Landesteile - abgesehen von Fällen, die überregional bekannt geworden sind (AA 8.8.2022). Für Angehörige aller Gruppen gilt, dass ein Ausweichen oft das Aufgeben der bisherigen wirtschaftlichen Basis mit sich bringt (AA 8.8.2022). Die Möglichkeit, in einer neuen Umgebung Fuß zu fassen, hängt von finanziellen Mitteln sowie familiären, tribalen und/oder ethnischen Netzwerken ab. Für alleinstehende Frauen ist es schwierig, umzusiedeln (DFAT 25.1.2022). Alle größeren Städte sind mit Autobahnen verbunden. Die Hauptbahnroute verläuft mehr als 1.600 Kilometer quer durchs Land von Karatschi nach Peschawar, via Lahore und Rawalpindi. Eine weitere Hauptbahnlinie verläuft nordwestlich von Sukkur nach Quetta. Die Hauptflughäfen sind Karatschi, Lahore, Rawalpindi, Quetta und Peschawar (EB 6.1.2023; vgl. UKHO 6.2020).Alle größeren Städte sind mit Autobahnen verbunden. Die Hauptbahnroute verläuft mehr als 1.600 Kilometer quer durchs Land von Karatschi nach Peschawar, via Lahore und Rawalpindi. Eine weitere Hauptbahnlinie verläuft nordwestlich von Sukkur nach Quetta. Die Hauptflughäfen sind Karatschi, Lahore, Rawalpindi, Quetta und Peschawar (EB 6.1.2023; vergleiche UKHO 6.2020). Grundversorgung Wirtschaft und Arbeitsmarkt Allgemeine Wirtschaftsleistung Pakistan weist eine gemischte Wirtschaft auf, in der Firmen in staatlichem Eigentum für einen großen Anteil des Bruttoinlandsprodukts (BIP) verantwortlich sind. Früher überwiegend landwirtschaftlich geprägt, hat sich die Wirtschaft deutlich diversifiziert. Der Handels- und Dienstleistungssektor ist stark gewachsen und trägt heute den größten Anteil an der Wirtschaftsleistung. Die Landwirtschaft trägt noch zu einem Fünftel zum BIP bei (EB 30.11.2023). Sie bleibt aber die größte Deviseneinnahmequelle (PBS o.D.). Handwerk und Produktion machen ein Sechstel des BIP aus. Der Anteil der Finanzdienstleistungen am BIP ist relativ gering, doch signifikant steigend. Eine wichtige Einnahmequelle sind die Rücküberweisungen von Auslandspakistanis (EB 30.11.2023). Sie machen einen Hauptteil der Deviseneinnahmen des Landes aus (MoF PAKI 4.6.2023a). Die Wirtschaftsleistung schneidet im Vergleich mit vielen anderen Entwicklungsländern gut ab, und Pakistan kann die letzten Jahrzehnte eine solide Wachstumsrate vorweisen. Gleichzeitig ist die Bevölkerung stark angewachsen, sodass die Wirtschaftsleistung pro Kopf trotz des realen Wirtschaftswachstums nur langsam gestiegen ist (EB 30.11.2023). Außerdem weist Pakistan einen sehr großen informellen Wirtschaftssektor auf, dessen Wirtschaftsgröße geschätzt nochmals halb so groß ist wie das offizielle BIP. Diese Größe stellt eine Herausforderung für die Planbarkeit von Maßnahmen und für die Steuereinnahmen dar (BS 25.2.2022). Die enormen Kosten für Wiederaufbau und Hilfsleistungen in Folge der Flutkatastrophe vom Sommer 2022 fügen eine neue Belastung für den Staatshaushalt hinzu. Die Weltbank schätzt, dass zur Bewältigung der Schäden und Verluste mindestens 16 Milliarden US-Dollar benötigt werden (CNN 2.2.2023). Bei einer UN-Konferenz wurden von internationalen Gebern mehr als neun Milliarden US-Dollar zur Unterstützung der Bewältigung der Schäden zugesagt (Tagesschau 9.1.2023). Davon sind allerdings knapp 90 Prozent Kredite. Mit Stand Herbst 2023 war auch davon erst wenig ausbezahlt. Viele Geberstaaten bezweifeln, dass die finanzielle Unterstützung tatsächlich bei jenen ankommt, die sie benötigen, bzw. zum Schutz vor zukünftigen Katastrophen eingesetzt wird (WOZ 31.8.2023). Der kräftige Aufschwung nach der Pandemie kam 2023 zum Stillstand. Die Wirtschaft ist im Fiskaljahr 2023 geschrumpft, nachdem sie zwei Jahre in Folge ein starkes Wachstum verzeichnet hatte. So ist das reale Bruttoinlandsprodukt (BIP) 2023 insgesamt voraussichtlich um 0,6 Prozent gesunken, nachdem es im Vorjahr um 6,1 Prozent gewachsen war. Dies steht unter anderem im Zusammenhang mit dem längeren Beibehalten der akkommodierenden Geldpolitik [Anmerkung: Erhöhung der Geldmengen, niedrige Zinssätze], dem Anstieg der Rohstoffpreise auf dem Weltmarkt, der Überschwemmungskatastrophe 2022, den innenpolitischen Querelen sowie den damit verbundenen starken Vertrauensverlust und Abstufungen der Kreditwürdigkeit(WB 4.10.2023). Im Mai 2023 erreichte die Inflation eine noch nie da gewesene Höhe von 37,97 Prozent (TE 1.12.2023). Die Verringerung der Einkommen dürfte Millionen von Arbeitnehmern betreffen, insbesondere diejenigen, die in informelle Arbeitsplätze mit geringerer Produktivität abgerutscht sind. Als Folge des Sinkens der Löhne und der Verringerung der Arbeitsplätze sowie der hohen Inflation wird davon ausgegangen, dass die Armut zugenommen hat, und dies auch die Kaufkraft untergräbt (WB 4.10.2023). In der ersten Hälfte des Jahres 2023 schien Pakistan sogar auf einen verheerenden wirtschaftlichen Ausfall zuzusteuern. Die Aussetzung der Auszahlungen eines Kreditprogramms des Internationalen Währungsfonds (IWF) aufgrund der wiederholten Nicht-Erfüllung der Reformverpflichtungen und die folgende Kreditaussetzung weiterer internationaler Geldgeber führte zu einer unmittelbaren Gefahr der Zahlungsunfähigkeit. Schließlich konnten sich der IWF und Pakistan auf ein neunmonatiges Programm mit einer Bereitschaftskreditvereinbarung in Höhe von 3 Mrd. US-Dollar als Überbrückungsmaßnahme einigen (USIP 6.9.2023). In seiner ersten Überprüfung im November attestierte der IWF eine aufkommende Erholung (IMF 15.11.2023). Das Finanzministerium berichtet ebenfalls von einer schrittweisen Erholung sowie von Zuwächsen in wichtigen Wirtschaftszweigen, wie Landwirtschaft und Produktion (MoF PAKI 2.12.2023). Auch die Inflation sank bis Oktober auf 26,89 Prozent, allerdings stieg sie im November wieder leicht (TE 1.12.2023). Arbeitsmarkt Pakistan verfügt laut Schätzung der International Organization for Migration (IOM) über mehr als 63 Millionen Arbeitskräfte (IOM 22.3.2023). Laut pakistanischem Finanzministerium stieg die Zahl der Erwerbsbevölkerung von 68,75 Millionen im Erhebungszeitraum 2018-19 auf 71,76 Millionen für 2020-21, die Zahl der Erwerbstätigen im gleichen Zeitraum von 64,03 Millionen auf 67,25 Millionen. Pakistan hat damit eine der höchsten Zahlen an Arbeitskräften weltweit. Allein die Zahl der erwerbsfähigen Bevölkerung im Alter von 15-24 Jahren beträgt 41,77 Millionen (MoF PAKI 4.6.2023a). Zusätzlich erreichen fast 2 Millionen Jugendliche jährlich das arbeitsfähige Alter. Die Bevölkerung wächst jedes Jahr um etwa 2 Prozent (BMZ o.D.). Das Land steht damit vor der Herausforderung, seiner Bevölkerung berufliche Möglichkeiten zu bieten (BS 25.2.2022). Landwirtschaft und Fischerei stellen den größten Anteil am Arbeitsmarkt und tragen zum Einkommen für ein breites Segment der Bevölkerung bei (EB 30.11.2023; vgl. MoF PAKI 4.6.2023b). So stellt die Landwirtschaft laut der offiziellen Arbeitskräfteerhebung 37,4 Prozent der Beschäftigten (MoF PAKI 4.6.2023b; vgl. IOM 12.2022). Die Tendenz ist hier abnehmend. Der Dienstleistungssektor macht etwa 39 Prozent der Gesamtzahl der Arbeitsplätze aus, die Industrie ca. 24 Prozent - Tendenz steigend (IOM 12.2022). Handwerk und Produktion sind insbesondere durch die Textilindustrie ein bedeutendes Segment des Arbeitsmarktes. Der Handel, als einer der wichtigsten Sektoren der pakistanischen Wirtschaft, beschäftigt auch einen erheblichen Teil der Arbeitskräfte. Das Staatswesen ist traditionell ebenfalls ein Hauptarbeitgeber in Pakistan, dort findet sich ungefähr ein Fünftel der Arbeitskräfte (EB 30.11.2023). Regional sind 60 Prozent der Arbeitskräfte des Landes in der Provinz Punjab konzentriert (IOM 22.3.2023). Landwirtschaft und Fischerei stellen den größten Anteil am Arbeitsmarkt und tragen zum Einkommen für ein breites Segment der Bevölkerung bei (EB 30.11.2023; vergleiche MoF PAKI 4.6.2023b). So stellt die Landwirtschaft laut der offiziellen Arbeitskräfteerhebung 37,4 Prozent der Beschäftigten (MoF PAKI 4.6.2023b; vergleiche IOM 12.2022). Die Tendenz ist hier abnehmend. Der Dienstleistungssektor macht etwa 39 Prozent der Gesamtzahl der Arbeitsplätze aus, die Industrie ca. 24 Prozent - Tendenz steigend (IOM 12.2022). Handwerk und Produktion sind insbesondere durch die Textilindustrie ein bedeutendes Segment des Arbeitsmarktes. Der Handel, als einer der wichtigsten Sektoren der pakistanischen Wirtschaft, beschäftigt auch einen erheblichen Teil der Arbeitskräfte. Das Staatswesen ist traditionell ebenfalls ein Hauptarbeitgeber in Pakistan, dort findet sich ungefähr ein Fünftel der Arbeitskräfte (EB 30.11.2023). Regional sind 60 Prozent der Arbeitskräfte des Landes in der Provinz Punjab konzentriert (IOM 22.3.2023). Arbeits- und Einkommensmöglichkeiten, die internationalen Sozialstandards entsprechen, sind kaum vorhanden, über 70 Prozent der Beschäftigungsverhältnisse liegen im informellen Sektor, der breite arbeitsrechtliche Defizite aufweist (BMZ o.D.). Das durchschnittliche Monatseinkommen liegt zwischen 15.000 und 30.000 PKR [Anm.: ca. 50 bis 100 Euro laut finanzen.at, Stand 26.1.2024] (IOM 12.2022). Die Zahl der arbeitslosen erwerbsfähigen Bevölkerung betrug im Erhebungszeitraum 2021-22 4,71 Millionen. Die offizielle Arbeitslosenquote weist eine Verbesserung von 6,9 Prozent im Jahr 2018-19 auf 6,3 Prozent für das Jahr 2020-21 aus (MoF PAKI 4.6.2023a). Im Jahr 2022 wanderten 829.549 Pakistaner offiziell registriert im dafür zuständigen Bureau of Emigration & Overseas Employment ins Ausland aus, um dort zu arbeiten. Diese Migration konzentriert sich vor allem auf die Länder des Golf-Kooperationsrates (GCC) (96 Prozent), wobei Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate die Mehrheit stellen (MoF PAKI 4.6.2023a; vgl. BEOE 8.12.2023). Der Großteil der pakistanischen Migranten in den GCC-Staaten sind alleinstehende Männer, die in überfüllten Arbeitslagern leben und Geld in ihre Heimat schicken (BPB 6.7.2022). Im Jahr 2022 wanderten 829.549 Pakistaner offiziell registriert im dafür zuständigen Bureau of Emigration & Overseas Employment ins Ausland aus, um dort zu arbeiten. Diese Migration konzentriert sich vor allem auf die Länder des Golf-Kooperationsrates (GCC) (96 Prozent), wobei Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate die Mehrheit stellen (MoF PAKI 4.6.2023a; vergleiche BEOE 8.12.2023). Der Großteil der pakistanischen Migranten in den GCC-Staaten sind alleinstehende Männer, die in überfüllten Arbeitslagern leben und Geld in ihre Heimat schicken (BPB 6.7.2022). Arbeitslosenunterstützung, Berufsförderung Pakistan verfügt über einige Programme zur Unterstützung Arbeitsloser. Diese beinhalten z.B. eine bezahlte Weiterbildung, die Förderung von Geschäftsgründungen oder auch Programme zur Anstellung im staatlichen Sektor (ILO 1.9.2021). Weiterbildungs- und Berufsausbildungseinrichtungen der pakistanischen Regierung wie die National Vocational & Technical Education Commission (NAVTEC) oder die Technical Education and Vocational Training Authorites (TEVTA) der jeweiligen Provinzregierungen des Punjab, des Sindh, Khyber Pakhtunkhwa und Belutschistans bieten eine Vielzahl von Kursen an. Abgedeckte Bereiche sind z.B. IT, Autoelektrik, Motorradmechanik oder Stickerei, Schneiderei und Kosmetik (IOM 22.3.2023; vgl. TVET o.D.a).Pakistan verfügt über einige Programme zur Unterstützung Arbeitsloser. Diese beinhalten z.B. eine bezahlte Weiterbildung, die Förderung von Geschäftsgründungen oder auch Programme zur Anstellung im staatlichen Sektor (ILO 1.9.2021). Weiterbildungs- und Berufsausbildungseinrichtungen der pakistanischen Regierung wie die National Vocational & Technical Education Commission (NAVTEC) oder die Technical Education and Vocational Training Authorites (TEVTA) der jeweiligen Provinzregierungen des Punjab, des Sindh, Khyber Pakhtunkhwa und Belutschistans bieten eine Vielzahl von Kursen an. Abgedeckte Bereiche sind z.B. IT, Autoelektrik, Motorradmechanik oder Stickerei, Schneiderei und Kosmetik (IOM 22.3.2023; vergleiche TVET o.D.a). Die wichtigste Maßnahme zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsmarkt ist das National Vocational Educational & Technical Sector Support Programme (TVET-Reform). Das Programm hat zum Ziel die Lücke zwischen dem Bedarf am Arbeitsmarkt und der Ausbildung zu schließen und den Zugang, die Qualität und die Treffsicherheit der technischen und beruflichen Ausbildung zu verbessern. Eine wichtige Säule des Programms ist die Reintegration von Rückkehrern (IOM 22.3.2023; vgl. TVET o.D.a). Für diese und andere Personengruppen werden Karriereberatung, Unterstützung beim Aufbau eines Kleinunternehmens, Fortbildung, Berufsmessen, Vermittlung von Mikrokrediten zum Aufbau eines Kleinunternehmens und andere Dienste angeboten (TVET o.D.a; vgl. IOM 22.3.2023).Die wichtigste Maßnahme zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsmarkt ist das National Vocational Educational & Technical Sector Support Programme (TVET-Reform). Das Programm hat zum Ziel die Lücke zwischen dem Bedarf am Arbeitsmarkt und der Ausbildung zu schließen und den Zugang, die Qualität und die Treffsicherheit der technischen und beruflichen Ausbildung zu verbessern. Eine wichtige Säule des Programms ist die Reintegration von Rückkehrern (IOM 22.3.2023; vergleiche TVET o.D.a). Für diese und andere Personengruppen werden Karriereberatung, Unterstützung beim Aufbau eines Kleinunternehmens, Fortbildung, Berufsmessen, Vermittlung von Mikrokrediten zum Aufbau eines Kleinunternehmens und andere Dienste angeboten (TVET o.D.a; vergleiche IOM 22.3.2023). Das Tameer-e-Pakistan-Programm, dessen Zielsetzung die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit durch die Schaffung von Arbeitsplätzen ist, wurde in die Drought Emergency Relief Assistance (DERA) integriert. Als weiteres Programm wurde das Khushal Pakistan Program eingeführt. Mit Schwerpunkt auf den ländlichen Bereich zielt es auf die Förderung ökonomischer Aktivität durch die Schaffung von Infrastruktur und öffentlicher Arbeit, u.a. im Bereich, Straßenbau, Wasserversorgung, Schulbau und Bodenkonservierung (IOM 22.3.2023). Ebenfalls im ländlichen Gebiet leistet das National Rural Support Program bzw. das Punjab Rural Support Program als staatliches Programm durch Ausbildung, Mikrokredite und Beratung für Kleinunternehmen Unterstützung zum eigenständigen Einkommenserwerb. Ein besonderer Fokus liegt auf weibliche Haushaltsvorstände (IOM 22.3.2023). Im Bereich der Berufsförderung für Frauen hat außerdem die staatliche Sozialhilfeeinrichtung Pakistan Bait-ul-Mal (PBM) ein Projekt zur Ausweitung ihres Netzes von Berufsbildungszentren für Frauen (Women Empowerment Centres - WECs) von der Distrikt- auf die Tehsil-Ebene eingesetzt (TET 12.12.2022). Derzeit sind rund 163 WECs im ganzen Land tätig, um Witwen, Waisen und unterprivilegierten Mädchen eine kostenlose Berufsausbildung in Berufen wie Schneiderei, Stickerei, Stoffmalerei oder grundlegende und weiterführende Computerkurse zu bieten (TET 12.12.2022; vgl. TNI 7.12.2023).Ebenfalls im ländlichen Gebiet leistet das National Rural Support Program bzw. das Punjab Rural Support Program als staatliches Programm durch Ausbildung, Mikrokredite und Beratung für Kleinunternehmen Unterstützung zum eigenständigen Einkommenserwerb. Ein besonderer Fokus liegt auf weibliche Haushaltsvorstände (IOM 22.3.2023). Im Bereich der Berufsförderung für Frauen hat außerdem die staatliche Sozialhilfeeinrichtung Pakistan Bait-ul-Mal (PBM) ein Projekt zur Ausweitung ihres Netzes von Berufsbildungszentren für Frauen (Women Empowerment Centres - WECs) von der Distrikt- auf die Tehsil-Ebene eingesetzt (TET 12.12.2022). Derzeit sind rund 163 WECs im ganzen Land tätig, um Witwen, Waisen und unterprivilegierten Mädchen eine kostenlose Berufsausbildung in Berufen wie Schneiderei, Stickerei, Stoffmalerei oder grundlegende und weiterführende Computerkurse zu bieten (TET 12.12.2022; vergleiche TNI 7.12.2023). Ein staatliches Projekt speziell zur Förderung der Berufstätigkeit junger Menschen ist z.B. das PM Youth Business and Agriculture Loan Scheme 2023 (IOM 30.3.2021; vgl. INCPAK 25.1.2023; MCB o.D.). Im Jänner 2023 startete die pakistanische Regierung außerdem ein Programm für bezahlte Praktika zur Unterstützung von 30.000 arbeitslosen Hochschulabsolventen (TC 6.1.2023).Ein staatliches Projekt speziell zur Förderung der Berufstätigkeit junger Menschen ist z.B. das PM Youth Business and Agriculture Loan Scheme 2023 (IOM 30.3.2021; vergleiche INCPAK 25.1.2023; MCB o.D.). Im Jänner 2023 startete die pakistanische Regierung außerdem ein Programm für bezahlte Praktika zur Unterstützung von 30.000 arbeitslosen Hochschulabsolventen (TC 6.1.2023). Staatliche Stellen zur Vermittlung von Arbeitsplätzen sind z.B. Career Pakistan, die Small and Medium Enterprises Development Authority, die Onlineportale der Job Placements Center (IOM 12.2022) oder das staatliche Online Portal NEXT - National Employment Exchange Tool (NAVTTC o.D.). VERSORGUNGSSICHERHEIT BEI NAHRUNGSMITTELN UND WOHNRAUM Armut Das solide Wirtschaftswachstum trägt dazu bei, dass das hohe Bevölkerungswachstum nicht wie in anderen südasiatischen Ländern zu einem hohen Anteil an absoluter Armut geführt hat. Dennoch lebt ein bedeutender Anteil der Bevölkerung unterhalb der Armutsgrenze (EB 30.1.2023). In den vergangen zwei Jahrzehnten konnte Pakistan die Armut deutlich reduzieren und mehr als 47 Millionen Pakistanern ermöglichen, zwischen 2001 und 2018 der Armut zu entkommen (TWB 7.10.2022). Die COVID-19-Pandemie und Maßnahmen zur sozialen Distanzierung hatten tiefgreifende Auswirkungen auf die Haushaltseinkommen und haben vorübergehend zu mehr Armut geführt (TWB 10.2022). Laut dem Bertelsmann Transformations Index lebten 2020 geschätzt 24,3 Prozent der Bevölkerung unterhalb der Armutsgrenze und 38,4 Prozent waren von multidimensionaler Armut nach den Kriterien des UNDP betroffen (BS 25.2.2022). Im letzten Human Development Index 2021/22 von UNDP, der 191 Staaten umfasst und Fortschritte in den Bereichen Gesundheit, Bildung und Einkommen im internationalen Vergleich misst, liegt Pakistan auf Rang 161 (UNDP 8.9.2022). Verschärft wird die Situation durch einen scharfen Kontrast zwischen der relativen Prosperität der industrialisierten Regionen um Karatschi und Lahore und der Armut in den semi-ariden Gebieten in Belutschistan und Khyber Pakhtunkhwa (EB 30.1.2023). So gibt UNDP die Armutsrate für Belutschistan und in den Newly Merged Districts von Khyber Pakhtunkhwa (ehemalige FATA) mit 70 Prozent an. Im Vergleich dazu weisen die reichsten Bezirke Pakistans im Norden und in der Mitte des Punjabs eine Armutsrate von unter 10 Prozent auf (UNDP 6.4.2021). Ernährungssicherheit Pakistan ist eine überwiegend agrarisch geprägte Gesellschaft und aus verschiedenen Gründen von Ernährungsunsicherheit bedroht. Um die Diskrepanz zwischen Angebot und Nachfrage bei Grundnahrungsmitteln zu überbrücken, muss Pakistan regelmäßig u.a. Weizen und verschiedene Hülsenfrüchte importieren, was eine ernste Ursache für die Nahrungsmittelunsicherheit darstellt (DT 23.1.2023). Die Landwirtschaft wurde im Jahr 2022 vor allem durch die Auswirkungen der verheerenden Überschwemmungen schwer getroffen. Über 1,4 Million Hektar Anbaufläche fielen den Fluten zum Opfer (siehe hierzu Unterkapitel "Flutkatastrophe 2022") (UNHCR 5.10.2022), über 1,1 Million Nutztiere wurden getötet (IOM 12.1.2023). Die Inlandspreise für Grundnahrungsmittel wie Weizenmehl, Reis, Speiseöl, Hülsenfrüchte, Milch und Fleisch sind seit Jänner 2022 gestiegen (TET 29.12.2022). Ein durchschnittlicher pakistanischer Haushalt wendet 50,8 Prozent seines monatlichen Einkommens für Nahrungsmittel auf (WFP o.D.). Steigende Lebensmittel- und Energiepreise haben die reale Kaufkraft vieler Haushalte geschmälert und arme und gefährdete Haushalte unverhältnismäßig stark betroffen (TWB 10.2022). Auch die Flutkatastrophe 2022 hatte Auswirkungen auf die Nahrungsmittelpreise. Ein Vergleich des World Food Program zwischen den Nahrungsmittelpreisen vor der Flut und nach der Flut zeigen hohe Preissteigerungen. So stieg der Preis für Weizenmehl um 32 Prozent, für Tomaten um 138 Prozent und Kartoffeln um 45 Prozent (IOM 12.1.2023). Die Inflation erreichte mit 31,5 Prozent im März 2023 den höchsten Wert seit 1975 (UNHCR 9.3.2023). Die Ernährungsunsicherheit wirkt sich auf Frauen, Kinder und ländliche Haushalte aus, was zu sozio-ökonomischen Ungleichheiten führt und einen Anstieg der Zahl der Haushalte, die unter Ernährungsunsicherheit leiden, verursacht (TOI 21.10.2022). 18 Prozent der Kinder unter 5 Jahren leiden an akuter Mangelernährung, 40 Prozent sind unterentwickelt und 29 Prozent untergewichtig. Es gibt auch eine starke Korrelation zwischen dem Bildungsniveau von Mädchen und allen Formen der Unterernährung, wobei generell der Zugang von Mädchen zu Bildung eine Herausforderung bleibt - insbesondere in Gebieten, die an Afghanistan grenzen, und in Belutschistan. Außerdem sind aufgrund sozialer und kultureller Normen und Praktiken Frauen und Mädchen mit Schwierigkeiten beim Zugang zu humanitärer Unterstützung konfrontiert (WFP o.D.). Von starker Unsicherheit bei der Lebensmittelversorgung betroffen waren laut einer staatlichen Studie während des Ausbruchs der COVID-19-Pandemie 2020 10 Prozent der Haushalte gegenüber 3 Prozent bei der letzten Erhebung von 2018/2019; von einer moderaten Versorgungsunsicherheit betroffen waren 30 Prozent im Vergleich zu 13 Prozent davor. 60 Prozent der Haushalte konnten ihre Versorgungssicherheit beibehalten (PBS o.D.b). Die damalige Regierung reagierte auf die Krise mit der Einführung des Ehsaas Emergency Cash Programme im April 2020 (WFP 1.2.2022). Etwa 15-16 Prozent der pakistanischen Bevölkerung leben aufgrund der Überschwemmungen und verfehlten politischen Maßnahmen unter akuter Ernährungsunsicherheit (TOI 21.10.2022).Von starker Unsicherheit bei der Lebensmittelversorgung betroffen waren laut einer staatlichen Studie während des Ausbruchs der COVID-19-Pandemie 2020 10 Prozent der Haushalte gegenüber 3 Prozent bei der letzten Erhebung von 2018 aus 2019,; von einer moderaten Versorgungsunsicherheit betroffen waren 30 Prozent im Vergleich zu 13 Prozent davor. 60 Prozent der Haushalte konnten ihre Versorgungssicherheit beibehalten (PBS o.D.b). Die damalige Regierung reagierte auf die Krise mit der Einführung des Ehsaas Emergency Cash Programme im April 2020 (WFP 1.2.2022). Etwa 15-16 Prozent der pakistanischen Bevölkerung leben aufgrund der Überschwemmungen und verfehlten politischen Maßnahmen unter akuter Ernährungsunsicherheit (TOI 21.10.2022). Wohnraum Pakistan ist mit einer kritischen Wohnraumknappheit konfrontiert. Das Bevölkerungswachstum, die Abwanderung aus ländlichen Gebieten und der Verfall bestehender Wohnhäuser führen zu einer zunehmenden Knappheit in städtischen Gebieten. Ein großes Problem ist die Qualität der vorhandenen Wohnungen. Die Hälfte aller städtischen Haushalte ist überbelegt oder besteht aus informellen Siedlungen mit unzureichendem Zugang zu grundlegender Infrastruktur und Dienstleistungen. Reguläre Wohnungen sind für den Großteil der Bevölkerung unerschwinglich und befinden sich hauptsächlich im Besitz von Männern (WBB 11.3.2022). Die Mehrheit des Wohnraums findet sich in Slums, meist in informellen Siedlungen. 30 bis 50 Prozent der Stadtbewohner leben nach Schätzungen in Slums. Laut UNHABITAT sind andererseits 74 Prozent der Stadtbewohner auch Eigentümer ihrer Unterkunft und Städte mit einem großen Anteil an Staatsdienern, wie Islamabad, verfügen über einen großen Anteil an mietfreiem oder stark subventioniertem Wohnraum (UKHO 6.2020). Konkret wird der Mangel auf 12 Millionen Wohneinheiten geschätzt, wobei der Bedarf im Vergleich zum Angebot weiterhin hoch bleibt. Die Regierung hat Maßnahmen eingeführt, um die Möglichkeit der Finanzierung speziell für niedrig- bis mittelpreisige Wohneinheiten zu verbessern. Die Förderungen wurden erhöht, Regelungen für die Vergabe von Finanzierungen gelockert und die Dauer für die Rückzahlung verlängert (TET 27.2.2022). IOM berichtet, dass in Großstädten Wohnungen und Einzelhäuser zwar leicht verfügbar sind, aber die Miet- und Nebenkosten, insbesondere für Strom und Gas, sehr hoch sind. In ländlichen Gebieten und am Stadtrand kleinerer Städte sind allerdings Wohnungsmöglichkeiten nicht nur kostengünstig, sondern auch zahlreich vorhanden (IOM 2021). SOZIALWESEN Soziale Wohlfahrt Pakistan unterhält einige Programme für soziale Wohlfahrt, die auf das Bereitstellen eines rudimentären sozialen Sicherheitsnetzes für die Bürger ausgerichtet sind. Staatliche Schulen und Krankenhäuser bieten eine hoch subventionierte Bildung und Gesundheitsversorgung und Einrichtungen wie Pakistan Bait-ul-Mal (PBM) [Anm.: eine von der Regierung gegründete Sozialorganisation] verteilen wohltätige Beträge, die über Steuern eingenommen werden. Doch die Versorgung mit effektiven öffentlichen Dienstleistungen ist aufgrund ernster Kapazitätsengpässe schwach (BS 25.2.2022). Die staatlichen Sozialsicherungssysteme sind schwach entwickelt und völlig unterfinanziert (BMZ o.D.), obwohl Pakistan auf eine lange Geschichte von Maßnahmen zur Armutsbekämpfung zurückblicken kann. Das anhaltend hohe Armutsniveau zeigt jedoch die Unzulänglichkeit dieser Maßnahmen, die vor allem auf eine begrenzte Reichweite und mangelhafte Umsetzung zurückzuführen sind. Zwar gibt die pakistanische Regierung etwa 2 Prozent ihres BIP für Programme zur Armutsbekämpfung aus, doch ist dies wesentlich weniger als in Nachbarländern wie Indien oder Sri Lanka (CDDRL 6.6.2022). Die Notwendigkeit von Investitionen u.a. in Bildung, berufliche Entfaltung und soziale Absicherung wird den pakistanischen Eliten allerdings immer mehr bewusst (BMZ o.D.). Während ernste Herausforderungen weiterhin bestehen, gibt es auch Fortschritte im Bereich der öffentlichen sozialen Wohlfahrt. Das 2008 eingeführte Benazir Income Support Program (BISP) ist ein auflagenfreies Geldtransferprogramm zur Armutsreduktion, das auf Frauen fokussiert ist. Die Regierung hat als Erweiterung des BISP das Ehsaas Programm eingeführt (BS 25.2.2022). Diese Initiative der pakistanischen Regierung wurde 2019 gegründet und zielt als größtes Armutsbekämpfungsprogramm der Regierung (IOM 22.3.2023) darauf ab, die Armut zu lindern und den sozialen Wohlstand im Land zu verbessern (EP 2022). Sie bietet eine Reihe von Dienstleistungen für bedürftige Pakistaner an, darunter bedingungslose Bargeldtransfers, gezielte Subventionen und eine bessere Versorgung mit Gesundheits- und Nahrungsmitteln (CDDRL 6.6.2022). Ehsaas verstärkt das BISP, indem es die Kriterien zur Anspruchsberechtigung erweitert hat und somit mehr Menschen mit einschließt (WFP 1.2.2022). Im Rahmen des Ehsaas Programms stellt das BISP nun nur noch eine von 34 Einheiten dar (TET 11.7.2021; vgl CDDRL 6.6.2022). Als Schirmorganisation führt Ehsaas alle verschiedenen Bereiche der Armutsbekämpfung auf Bundes- und Provinzebene in mehreren Ministerien unter einer Strategie und Institution zusammen. Die Ehsaas-Strategie verfolgt einen gesamtstaatlichen Ansatz zur Armutsbekämpfung. Dabei werden die verschiedenen bestehenden Programme, die ursprünglich nicht unbedingt unter die Armutsbekämpfung fielen (z.B. Zakat) gebündelt, und auch Änderungen zur Armutsbekämpfung eingeleitet. Insgesamt ist die Anzahl der Programme auf mehr als 292 Einzelmaßnahmen angewachsen (CDDRL 6.6.2022).Während ernste Herausforderungen weiterhin bestehen, gibt es auch Fortschritte im Bereich der öffentlichen sozialen Wohlfahrt. Das 2008 eingeführte Benazir Income Support Program (BISP) ist ein auflagenfreies Geldtransferprogramm zur Armutsreduktion, das auf Frauen fokussiert ist. Die Regierung hat als Erweiterung des BISP das Ehsaas Programm eingeführt (BS 25.2.2022). Diese Initiative der pakistanischen Regierung wurde 2019 gegründet und zielt als größtes Armutsbekämpfungsprogramm der Regierung (IOM 22.3.2023) darauf ab, die Armut zu lindern und den sozialen Wohlstand im Land zu verbessern (EP 2022). Sie bietet eine Reihe von Dienstleistungen für bedürftige Pakistaner an, darunter bedingungslose Bargeldtransfers, gezielte Subventionen und eine bessere Versorgung mit Gesundheits- und Nahrungsmitteln (CDDRL 6.6.2022). Ehsaas verstärkt das BISP, indem es die Kriterien zur Anspruchsberechtigung erweitert hat und somit mehr Menschen mit einschließt (WFP 1.2.2022). Im Rahmen des Ehsaas Programms stellt das BISP nun nur noch eine von 34 Einheiten dar (TET 11.7.2021; vergleiche CDDRL 6.6.2022). Als Schirmorganisation führt Ehsaas alle verschiedenen Bereiche der Armutsbekämpfung auf Bundes- und Provinzebene in mehreren Ministerien unter einer Strategie und Institution zusammen. Die Ehsaas-Strategie verfolgt einen gesamtstaatlichen Ansatz zur Armutsbekämpfung. Dabei werden die verschiedenen bestehenden Programme, die ursprünglich nicht unbedingt unter die Armutsbekämpfung fielen (z.B. Zakat) gebündelt, und auch Änderungen zur Armutsbekämpfung eingeleitet. Insgesamt ist die Anzahl der Programme auf mehr als 292 Einzelmaßnahmen angewachsen (CDDRL 6.6.2022). Derzeit gibt es drei große Geldtransferprogramme, die vom BISP als Durchführungsorganisation umgesetzt werden (CDDRL 6.6.2022). Weitere Leistungen umfassen Subventionen für Nahrungs- und Haushaltsartikel (Ehsaas Rashan Programm), finanzielle Unterstützung in Form von Darlehen (Ehsaas Amdan Program/Ehsaas Loan Program), Nahrungsmittelhilfen für Mütter und Kinder (Ehsaas Nashonuma Program), Rentenleistungen (Ehsaas Buzurg Program) und Stipendien (Ehsaas Scholarship Program) (ENP 6.2.2023). Das Programm Ehsaas Waseela Taleem zielt darauf ab, Kindern aus benachteiligten Verhältnissen kostenlose Bildung zu ermöglichen. Das Programm soll bis zu 1,5 Millionen Kindern in ganz Pakistan den Zugang zu hochwertiger Bildung ermöglichen, wobei der Schwerpunkt auf Kindern in ländlichen und unterversorgten Gebieten liegt (EP 6.2.2023). Buben erhalten in der Primarstufe 1.500 PKR [Anm.: ca. 17 Euro], in den Sekundarstufen 2.500 PKR [Anm.: ca. 28 Euro], Mädchen jeweils 500 PKR [Anm.: ca. 6 Euro] mehr. Für die höheren Stufen erhöhen sich die Beihilfen. So erhielten 2021 nach offiziellen Angaben eine Million Schüler der Grundschule, 500.000 der Sekundarstufe und 225.000 Schüler der höheren Schulstufen diese Beihilfe (TET 19.7.2021). Ein anderes Programm beinhaltet eine monatliche Zahlung von 2.000 PKR [Anm.: ca. 10 Euro] an ärmere Familien mit einem behinderten Familienmitglied. Es umfasst 2 Millionen Familien. Im Rahmen der Ehsaas-Strategie erhielten während der COVID-19-Pandemie etwa 15 Millionen pakistanische Haushalte (100 Millionen Bürger) jeweils 12.000 PKR [Anm.: ca. 134 Euro] (TET 11.7.2021). Mit Abschluss der Entwicklung der nationalen sozio-ökonomischen Registrierung können nun Daten zu den sozialen Bedingungen erhoben und auf deren Grundlage die Förderungswürdigkeit bestimmt werden. Das Sozialregister ermöglicht eine dynamische Aufnahme, jeder kann sich jederzeit in ein Sozialregister eintragen lassen (BISP o.D.). Die Erhebung der Bedürftigkeit und Anspruchsberechtigung geschieht über die Bürgerkarte der NADRA (PPI o.D.). Die Geldtransferprogramme sind ein wichtiges Mittel zur Armutsreduktion, auch wenn ihre Nachhaltigkeit Fragen offenlässt. Das Ehsaas-Programm stellt eine bedeutende Ausdehnung des Benazir Bhutto Income Program dar, das auf ganz Pakistan angewendet wird. Es ist damit eine signifikante Erweiterung des Systems der sozialen Wohlfahrt, doch Verbesserungen in anderen Formen der Wohlfahrt bleiben begrenzt (BS 25.2.2022). Laut IOM sind alle Sozialprogramme (Obdachlosenunterkünfte, Nahrungsmittelverteilung) mit Ausnahme der Krankenversicherung Sehat Insaaf aufgrund der unsicheren politischen und wirtschaftlichen Lage von einer Unterbrechung bedroht (IOM 22.3.2023). Leistungen der Sozialversicherung, staatliche Altersversorgung Pakistan hat nur zwei Rentensysteme, die gerade einmal drei Millionen der 15 Millionen älteren Menschen des Landes erreichen (HA 18.2.2021). Mitarbeiter der Bundes- und Provinzregierungen, der Regierung von Azad Jammu & Kaschmir, der Streitkräfte und der halbstaatlichen / autonomen Einrichtungen sind rentenberechtigt (IOM 2021). Alle Staatsbediensteten erhalten damit bei Eintritt in den Ruhestand eine Pension, ebenso Mitarbeiter von Unternehmen, die bei der Employees' Old Age Benefits Institution (EOBI) registriert sind (ILO 2019). Die Pensionen von Zivil- und Militärbeamten werden ausschließlich aus Steuermitteln finanziert, machen allerdings nur etwa 8 bis 9 Prozent der Personen aus, die im Land das Rentenalter erreicht haben (BR 17.10.2022; vgl. IOM 22.3.2023). Alle Unternehmen mit mehr als fünf Beschäftigten müssen sich für die EOBI anmelden. In Wirklichkeit haben sich jedoch nur 84.000 Arbeitgeber für das System angemeldet, das nicht mehr als acht Millionen Menschen erreicht - bei einer Erwerbsbevölkerung von über 70 Millionen (HA 18.2.2021). Innerhalb des EOBI-Systems basiert die Auszahlung auf den Beiträgen der Einzelpersonen. Die Mindestrente für das EOBI-System beträgt derzeit 8.500 PKR (28,08 Euro) pro Monat. Arbeitnehmer, die nicht im Rahmen der Industrie- und Handelskammer arbeiten, profitieren nicht von dem EOBI-Rentensystem (IOM 22.3.2023). Pensionsberechtigt sind Männer ab 60 und Frauen ab 55 Jahren mit mindestens 15 Beitragsjahren (USSSA 3.2019; vgl. HA 18.2.2021).Pakistan hat nur zwei Rentensysteme, die gerade einmal drei Millionen der 15 Millionen älteren Menschen des Landes erreichen (HA 18.2.2021). Mitarbeiter der Bundes- und Provinzregierungen, der Regierung von Azad Jammu & Kaschmir, der Streitkräfte und der halbstaatlichen / autonomen Einrichtungen sind rentenberechtigt (IOM 2021). Alle Staatsbediensteten erhalten damit bei Eintritt in den Ruhestand eine Pension, ebenso Mitarbeiter von Unternehmen, die bei der Employees' Old Age Benefits Institution (EOBI) registriert sind (ILO 2019). Die Pensionen von Zivil- und Militärbeamten werden ausschließlich aus Steuermitteln finanziert, machen allerdings nur etwa 8 bis 9 Prozent der Personen aus, die im Land das Rentenalter erreicht haben (BR 17.10.2022; vergleiche IOM 22.3.2023). Alle Unternehmen mit mehr als fünf Beschäftigten müssen sich für die EOBI anmelden. In Wirklichkeit haben sich jedoch nur 84.000 Arbeitgeber für das System angemeldet, das nicht mehr als acht Millionen Menschen erreicht - bei einer Erwerbsbevölkerung von über 70 Millionen (HA 18.2.2021). Innerhalb des EOBI-Systems basiert die Auszahlung auf den Beiträgen der Einzelpersonen. Die Mindestrente für das EOBI-System beträgt derzeit 8.500 PKR (28,08 Euro) pro Monat. Arbeitnehmer, die nicht im Rahmen der Industrie- und Handelskammer arbeiten, profitieren nicht von dem EOBI-Rentensystem (IOM 22.3.2023). Pensionsberechtigt sind Männer ab 60 und Frauen ab 55 Jahren mit mindestens 15 Beitragsjahren (USSSA 3.2019; vergleiche HA 18.2.2021). Das Rentensystem bietet den Versicherten oder ihren Hinterbliebenen folgende vier Arten von Leistungen: Altersrente oder gekürzte Rente, Hinterbliebenenrente, Invaliditätsrente und Altersbeihilfe, wenn ein Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Rente hat. Da nur Arbeitskräfte des formellen Sektors Anspruch auf Renten haben, kann nur ein kleiner Teil der Bevölkerung im fortgeschrittenen Alter die Vorteile des Rentensystems in Anspruch nehmen. Die ältere Bevölkerung, die im informellen Sektor arbeitet, bekommt diese Sozialversicherungsleistungen nicht (IOM 2021). Einige Altersheime werden in den größeren Städten über das staatliche PBM bzw. die Departments für Soziale Wohlfahrt der Provinzen betrieben (ILO 2019; vgl. PBM o.D). Bedürftige ältere Personen gehören auch zu den Gruppen, die Anspruch auf Leistungen aus dem Zakat-System haben, doch im Allgemeinen ist das Sozialsystem für Ältere begrenzt (ILO 2019).Das Rentensystem bietet den Versicherten oder ihren Hinterbliebenen folgende vier Arten von Leistungen: Altersrente oder gekürzte Rente, Hinterbliebenenrente, Invaliditätsrente und Altersbeihilfe, wenn ein Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Rente hat. Da nur Arbeitskräfte des formellen Sektors Anspruch auf Renten haben, kann nur ein kleiner Teil der Bevölkerung im fortgeschrittenen Alter die Vorteile des Rentensystems in Anspruch nehmen. Die ältere Bevölkerung, die im informellen Sektor arbeitet, bekommt diese Sozialversicherungsleistungen nicht (IOM 2021). Einige Altersheime werden in den größeren Städten über das staatliche PBM bzw. die Departments für Soziale Wohlfahrt der Provinzen betrieben (ILO 2019; vergleiche PBM o.D). Bedürftige ältere Personen gehören auch zu den Gruppen, die Anspruch auf Leistungen aus dem Zakat-System haben, doch im Allgemeinen ist das Sozialsystem für Ältere begrenzt (ILO 2019). Pakistan hat auf Ebene der Provinzen Schemen einer Arbeitsunfallversicherung eingeführt. Die Abdeckung ist allerdings ebenfalls begrenzt, zum einen aufgrund der Struktur des Arbeitsmarktes mit einem hohen Anteil an Arbeitskräften in der informellen Wirtschaft, sowie zum anderen durch Anstellungspraktiken, die häufig eine Minderregistrierung oder keine Registrierung der Arbeiter aufweisen (ILO 1.9.2021). In den Provinzen sind Employees’ Social Security Institutions (ESSIs) eingerichtet, die mit den Arbeitsministerien der einzelnen Provinzen verbunden sind (ADB 2.9.2022; vgl. ILO 2019). Sie bieten Renten für die Familien von Arbeitnehmern, die bei Arbeitsunfällen ums Leben gekommen sind. Finanziert durch eine zusätzliche Abgabe von 6 bis 7 Prozent der Lohnsumme, die vom Arbeitgeber gezahlt wird, bieten die ESSIs Mutterschafts- und Krankheitsleistungen, Leistungen bei Invalidität und Verletzungen. Einige Dienstleistungen für gering bezahlte Arbeitnehmer in Wirtschaftsunternehmen werden ebenfalls durch die ESSI angeboten (ILO 2019). Der Workers’ Welfare Fund (WWF) finanziert u.a. Projekte zur Errichtung von Wohnsiedlungen oder zum Bau von Häusern für die Industriearbeiter (WWF o.D.)In den Provinzen sind Employees’ Social Security Institutions (ESSIs) eingerichtet, die mit den Arbeitsministerien der einzelnen Provinzen verbunden sind (ADB 2.9.2022; vergleiche ILO 2019). Sie bieten Renten für die Familien von Arbeitnehmern, die bei Arbeitsunfällen ums Leben gekommen sind. Finanziert durch eine zusätzliche Abgabe von 6 bis 7 Prozent der Lohnsumme, die vom Arbeitgeber gezahlt wird, bieten die ESSIs Mutterschafts- und Krankheitsleistungen, Leistungen bei Invalidität und Verletzungen. Einige Dienstleistungen für gering bezahlte Arbeitnehmer in Wirtschaftsunternehmen werden ebenfalls durch die ESSI angeboten (ILO 2019). Der Workers’ Welfare Fund (WWF) finanziert u.a. Projekte zur Errichtung von Wohnsiedlungen oder zum Bau von Häusern für die Industriearbeiter (WWF o.D.) Die bestehenden Sozialversicherungssysteme schließen die Beschäftigten in der informellen Wirtschaft aus, indem sie nur die Beschäftigten in der formellen Wirtschaft abdecken. Das DWCP (Decent Work Country Programme) (2016-22) soll die bestehenden Sozialschutzsysteme erweitern und nachhaltiger gestalten. In Zusammenarbeit mit der ILO wurde eine Einheit innerhalb des Ehsaas-Programmes eingesetzt (Labour Social Protection Expert Group, Mazdoor ka Ehsaas), die an der Einbeziehung der Arbeitskräfte in der informellen Wirtschaft in das Sozialversicherungssystem arbeitet (ILO o.D.). Pilotprojekte zur Gesundheitsversicherung der ärmeren Bevölkerung wurden in Khyber Pakhtunkhwa (KP) und Gilgit-Baltistan (GB) mithilfe der German Development Bank (KfW) umgesetzt und auf ganz Pakistan ausgedehnt. Es ist damit eines der weltweit größten Gesundheitsversicherungsschemen für die ärmere Bevölkerung (OPM o.D.) Die Krankenversicherungskarte Sehat Insaaf ist für permanente Einwohner im Islamabad Capital Territory (ICT), in den Provinzen Punjab, Khyber Pakhtunkhwa (KP) sowie in AJK und Gilgit Baltistan (GB) erhältlich. In Sindh ist sie derzeit nur im District Tharparker umgesetzt. Sie kann in ausgewiesenen Krankenhäusern eingesetzt werden und ihr Limit pro Familie beträgt 1 Mio. PKR (3.303,57 Euro) im Jahr. Anspruchsberechtigt sind auch Rückkehrer, wenn sie in diesen Regionen bei der NADRA registriert sind. Für permanente Einwohner aller anderen Standorte in Pakistan kann allerdings die Computerized National Identity Card (CNIC) ebenso als Krankenversicherungskarte verwendet werden und bietet die Berechtigung für alle medizinischen Dienstleistungen, die unter das Unterstützungsprogramm der Sehat Insaaf Card fallen (IOM 22.3.2023) [für weiterführende Informationen siehe Kap. Medizinische Versorgung]. Private Wohlfahrtsleistungen Die Edhi Foundation ist die größte private Wohlfahrtstiftung Pakistans und eine der größten weltweit. Das Leistungsspektrum umfasst u.a. kostenlose technische Ausbildung für Bedürftige, kostenlose Bereitstellung von Lebensmitteln und Kleidung, Heime für Waisen, Behinderte, misshandelte Frauen und Senioren, Rettungswägen, kostenlose Versorgung in Krankenhäusern und Apotheken, Rehabilitation von Drogenabhängigen, kostenlose Heilbehelfe oder Hilfsmaßnahmen bei Naturkatastrophen (Edhi o.D.; vgl. GB 5.12.2022). Die Edhi Foundation ist die größte private Wohlfahrtstiftung Pakistans und eine der größten weltweit. Das Leistungsspektrum umfasst u.a. kostenlose technische Ausbildung für Bedürftige, kostenlose Bereitstellung von Lebensmitteln und Kleidung, Heime für Waisen, Behinderte, misshandelte Frauen und Senioren, Rettungswägen, kostenlose Versorgung in Krankenhäusern und Apotheken, Rehabilitation von Drogenabhängigen, kostenlose Heilbehelfe oder Hilfsmaßnahmen bei Naturkatastrophen (Edhi o.D.; vergleiche GB 5.12.2022). Die pakistanische Entwicklungshilfeorganisation National Rural Support Programme (NRSP) bietet Mikrofinanzierungen und andere soziale Leistungen zur Entwicklung der ländlichen Gebiete an. Sie ist in 72 Bezirken der vier Provinzen – inklusive Azad Jammu und Kaschmir – aktiv. NRSP arbeitet mit mehr als 3,78 Millionen armen Haushalten zusammen, welche ein Netzwerk von 245.637 kommunalen Gemeinschaften bilden. Sie ist damit die größte Entwicklungshilfeorganisation für die ländliche Region in Pakistan (NRSP o.D.). Medizinische Versorgung Insgesamt basiert das System der Gesundheitsversorgung in Pakistan auf zwei Hauptsäulen, dies sind einerseits öffentliche und andererseits private Gesundheitseinrichtungen (IOM 22.3.2023; vgl. WHO o.D.). In öffentlichen Krankenhäusern kann man sich bei Bedürftigkeit kostenlos behandeln lassen. Da Bedürftigkeit offiziell nicht definiert ist, reicht die Erklärung aus, dass die Behandlung nicht bezahlt werden kann. Allerdings trifft dies auf schwierige Operationen, z.B. Organtransplantationen, nicht zu. Hier können zum Teil gemeinnützige Stiftungen die Kosten übernehmen (AA 8.8.2022). In den privaten Einrichtungen fallen hohe Kosten für die Behandlung an. Insgesamt kann der Staat derzeit nicht allen Menschen eine gleiche und ausreichende Versorgung anbieten (IOM 22.3.2023).Insgesamt basiert das System der Gesundheitsversorgung in Pakistan auf zwei Hauptsäulen, dies sind einerseits öffentliche und andererseits private Gesundheitseinrichtungen (IOM 22.3.2023; vergleiche WHO o.D.). In öffentlichen Krankenhäusern kann man sich bei Bedürftigkeit kostenlos behandeln lassen. Da Bedürftigkeit offiziell nicht definiert ist, reicht die Erklärung aus, dass die Behandlung nicht bezahlt werden kann. Allerdings trifft dies auf schwierige Operationen, z.B. Organtransplantationen, nicht zu. Hier können zum Teil gemeinnützige Stiftungen die Kosten übernehmen (AA 8.8.2022). In den privaten Einrichtungen fallen hohe Kosten für die Behandlung an. Insgesamt kann der Staat derzeit nicht allen Menschen eine gleiche und ausreichende Versorgung anbieten (IOM 22.3.2023). Der Gesundheitssektor des Landes ist gleichermaßen durch ein Stadt-Land-Gefälle bei der Bereitstellung medizinischer Versorgung und ein Ungleichgewicht bei den Arbeitskräften im Gesundheitswesen charakterisiert. Insbesondere in ländlichen Gebieten mangelt es an medizinischen Fachkräften, Krankenpflegern, Sanitätern und qualifiziertem Gesundheitspersonal (TSOP 2020; vgl. DFAT 25.1.2022). Trotz einer ausgefeilten und umfangreichen Gesundheitsinfrastruktur leidet die Gesundheitsversorgung unter einigen zentralen Problemen wie einem hohen Bevölkerungswachstum, einem Mangel an Arbeitskräften, der ungleichen Verteilung medizinischer Fachkräfte, einer unzureichenden Finanzierung und einem begrenzten Zugang zu qualitativ hochwertigen Gesundheitsdiensten (WHO o.D; vgl. Marham 6.8.2022). So entspricht im Allgemeinen die in weiten Landesteilen unzureichende Gesundheitsversorgung medizinisch, hygienisch, technisch und organisatorisch meist nicht europäischem Standards. In Islamabad und Karachi hingegen ist die medizinische Versorgung in allen Fachdisziplinen im Regelfall auf einem hohen Niveau, aber dadurch auch teuer (AA 2.2.2023). Des Weiteren gehört das pakistanische Gesundheitswesen laut Studien der NGO Transparency International zu den korruptesten Sektoren des Landes. Allgemeine Umfragen zeigen, dass die Mehrheit der Menschen mit den Gesundheitsdiensten, die sie erhalten, unzufrieden ist (Marham 6.8.2022; vgl. TIP 9.12.2022). Derzeit ist nach der Einschätzung von IOM der Zugang in ländlichen Gebieten besser, während die Bevölkerung in Städten vor größeren Herausforderungen, sowohl finanziell als auch logistisch, steht (IOM 22.3.2023).Der Gesundheitssektor des Landes ist gleichermaßen durch ein Stadt-Land-Gefälle bei der Bereitstellung medizinischer Versorgung und ein Ungleichgewicht bei den Arbeitskräften im Gesundheitswesen charakterisiert. Insbesondere in ländlichen Gebieten mangelt es an medizinischen Fachkräften, Krankenpflegern, Sanitätern und qualifiziertem Gesundheitspersonal (TSOP 2020; vergleiche DFAT 25.1.2022). Trotz einer ausgefeilten und umfangreichen Gesundheitsinfrastruktur leidet die Gesundheitsversorgung unter einigen zentralen Problemen wie einem hohen Bevölkerungswachstum, einem Mangel an Arbeitskräften, der ungleichen Verteilung medizinischer Fachkräfte, einer unzureichenden Finanzierung und einem begrenzten Zugang zu qualitativ hochwertigen Gesundheitsdiensten (WHO o.D; vergleiche Marham 6.8.2022). So entspricht im Allgemeinen die in weiten Landesteilen unzureichende Gesundheitsversorgung medizinisch, hygienisch, technisch und organisatorisch meist nicht europäischem Standards. In Islamabad und Karachi hingegen ist die medizinische Versorgung in allen Fachdisziplinen im Regelfall auf einem hohen Niveau, aber dadurch auch teuer (AA 2.2.2023). Des Weiteren gehört das pakistanische Gesundheitswesen laut Studien der NGO Transparency International zu den korruptesten Sektoren des Landes. Allgemeine Umfragen zeigen, dass die Mehrheit der Menschen mit den Gesundheitsdiensten, die sie erhalten, unzufrieden ist (Marham 6.8.2022; vergleiche TIP 9.12.2022). Derzeit ist nach der Einschätzung von IOM der Zugang in ländlichen Gebieten besser, während die Bevölkerung in Städten vor größeren Herausforderungen, sowohl finanziell als auch logistisch, steht (IOM 22.3.2023). Die Flutkatastrophe von 2022 hatte überwältigende Auswirkungen auf das Gesundheitssystem in den betroffenen Gebieten. Einrichtungen wurden zerstört oder waren nicht mehr zugänglich und die Flutwasser verursachten Ausbrüche von Infektionskrankheiten. Die Nothilfeteams haben effizient eingegriffen, doch ist weiterhin Unterstützung notwendig. Darüber hinaus sind auch in den nicht von der Flut betroffenen Regionen die Gesundheitseinrichtungen durch die intern Vertriebenen überlastet (IOM 22.3.2023). Nach der Verfassung fällt das Gesundheitswesen in erster Linie in die Zuständigkeit der Provinzregierung. Der Staat stellt die Gesundheitsversorgung über ein dreistufiges Gesundheitssystem und eine Reihe von Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit zur Verfügung. Medizinische Grundversorgung wird durch Basic Health Units (BHUs) und Rural Health Centers (RHCs) geleistet. Notfall-, ambulante und stationäre Versorgung wird auf der sekundären Versorgungsebene durch Tehsil Headquarter Hospitals (THQs) und District Headquarter Hospitals (DHQs) angeboten. Darauf folgt die tertiäre Versorgungsebene, die auch Lehrkrankenhäuser umfasst (WHO o.D.). Mit Stand 2020 gibt die WHO eine Ratio von 0,6 Grundversorgungseinrichtungen und 5,8 Spitalsbetten sowie 10,8 Ärzten und 4,9 Krankenpfleger bzw. Krankenpflegerinnen und Hebammen pro 10.000 Einwohner an (WHO 2022). Außerdem waren mit Stand 2019 über 100.000 Lady Health Workers tätig (WHO 2020). Diese versorgen vornehmlich den ländlichen Raum (DFAT 25.1.2022). Angesichts der wachsenden Bevölkerung versucht der private Sektor, die Lücke zwischen der steigenden Nachfrage und den begrenzten öffentlichen Gesundheitseinrichtungen zu schließen. Die Zahl der privaten Krankenhäuser, Kliniken und Diagnoselabors hat erheblich zugenommen. Sogenannte stand-alone clinics - meist von Einzelnen betrieben - sind die wichtigsten Anbieter ambulanter Gesundheitsversorgung (WHO o.D.). Durch die Flut 2022 wurden mehr als 2.000 Gesundheitseinrichtungen zerstört, das sind laut WHO mehr als 13 Prozent der Gesamtzahl des Landes (WHO 2023). In Übereinstimmung mit den WHO-Empfehlungen zur allgemeinen Gesundheitsversorgung startete die Provinzregierung von Khyber Pakhtunkhwa (KP) 2015 das Sehat Sahulat Programm (SSP) (IJERPH 7.6.2022), das in ausgewiesenen Krankenhäusern zu tragen kommt (IOM 22.3.2023). Im Grunde ist das SSP eine Krankenversicherung, in der die Prämienbeiträge vollständig vom Staat übernommen werden. Es deckt die Sekundär- und Tertiärversorgung bei Unfällen und Notfällen, Diabetes, Nierenkrankheiten (einschließlich Dialyse und Transplantation), Hepatitis B und C, Krebserkrankungen sowie Herz- und Gefäßkrankheiten ab (Lancet 18.10.2022; vgl. SSP 2023b). Außerdem deckt es verschiedene Schwangerschaftsuntersuchungen, Geburtshilfe und Nachsorge ab (IOM 22.3.2023; vgl. SSP 2023b). Der Höchstbetrag ist auf 1 Million PKR (ca. 3.520 Euro) pro Jahr und Familie begrenzt (Lancet 18.10.2022; vgl. IOM 22.3.2023). Dieser gilt allerdings nur unter besonderen Umständen. Für die meisten Familien deckt das SSP bis zu 460.000 PKR (ca. 1.620 Euro) pro Jahr ab (Lancet 18.10.2022). Darüber hinaus bietet es unter bestimmten Bedingungen finanzielle Unterstützung für Lohnausfall während der Behandlung sowie für Transportkosten, Mutterschaftsgeld und Beerdigungskosten im Todesfall während des Krankenhausaufenthalts (Lancet 18.10.2022). Das SSP bietet auch eine individuelle Finanzhilfe für Personen mit schweren Krankheiten/Behinderungen, Witwen und Invalide mit unterhaltsberechtigten Kindern, Waisen, Studenten mit nachgewiesenen und beständigen akademischen Leistungen und mittellose Personen (IOM 30.3.2021). Es handelt sich um ein bargeldloses Programm, bei dem die Begünstigten nur diese Karte benötigen, um Leistungen in Anspruch nehmen zu können (Dawn 18.1.2022). In Übereinstimmung mit den WHO-Empfehlungen zur allgemeinen Gesundheitsversorgung startete die Provinzregierung von Khyber Pakhtunkhwa (KP) 2015 das Sehat Sahulat Programm (SSP) (IJERPH 7.6.2022), das in ausgewiesenen Krankenhäusern zu tragen kommt (IOM 22.3.2023). Im Grunde ist das SSP eine Krankenversicherung, in der die Prämienbeiträge vollständig vom Staat übernommen werden. Es deckt die Sekundär- und Tertiärversorgung bei Unfällen und Notfällen, Diabetes, Nierenkrankheiten (einschließlich Dialyse und Transplantation), Hepatitis B und C, Krebserkrankungen sowie Herz- und Gefäßkrankheiten ab (Lancet 18.10.2022; vergleiche SSP 2023b). Außerdem deckt es verschiedene Schwangerschaftsuntersuchungen, Geburtshilfe und Nachsorge ab (IOM 22.3.2023; vergleiche SSP 2023b). Der Höchstbetrag ist auf 1 Million PKR (ca. 3.520 Euro) pro Jahr und Familie begrenzt (Lancet 18.10.2022; vergleiche IOM 22.3.2023). Dieser gilt allerdings nur unter besonderen Umständen. Für die meisten Familien deckt das SSP bis zu 460.000 PKR (ca. 1.620 Euro) pro Jahr ab (Lancet 18.10.2022). Darüber hinaus bietet es unter bestimmten Bedingungen finanzielle Unterstützung für Lohnausfall während der Behandlung sowie für Transportkosten, Mutterschaftsgeld und Beerdigungskosten im Todesfall während des Krankenhausaufenthalts (Lancet 18.10.2022). Das SSP bietet auch eine individuelle Finanzhilfe für Personen mit schweren Krankheiten/Behinderungen, Witwen und Invalide mit unterhaltsberechtigten Kindern, Waisen, Studenten mit nachgewiesenen und beständigen akademischen Leistungen und mittellose Personen (IOM 30.3.2021). Es handelt sich um ein bargeldloses Programm, bei dem die Begünstigten nur diese Karte benötigen, um Leistungen in Anspruch nehmen zu können (Dawn 18.1.2022). Das SSP wurde in KP in drei Phasen ausgerollt (IJERPH 7.6.2022; vgl. IOM 30.3.2021). Zunächst war eine Sehat Insaf Card nur für jene erhältlich, die unter der Armutsgrenze lebten, d.h. mit einem Einkommen von weniger als 2 US-Dollar (1,68 Euro) pro Tag (IOM 30.3.2021; vgl. IJERPH 7.6.2022). Seit 2021 sind jedoch alle Bürger KPs für das SSP vollumfänglich anspruchsberechtigt (SSP 2023c). Das SSP wurde in KP in drei Phasen ausgerollt (IJERPH 7.6.2022; vergleiche IOM 30.3.2021). Zunächst war eine Sehat Insaf Card nur für jene erhältlich, die unter der Armutsgrenze lebten, d.h. mit einem Einkommen von weniger als 2 US-Dollar (1,68 Euro) pro Tag (IOM 30.3.2021; vergleiche IJERPH 7.6.2022). Seit 2021 sind jedoch alle Bürger KPs für das SSP vollumfänglich anspruchsberechtigt (SSP 2023c). Es sind Bemühungen im Gange, die Anwendungsmöglichkeit der Karte auch auf die Bewohner anderer Provinzen auszuweiten (Lancet 18.10.2022; vgl. TNI 12.11.2021). So berichtet IOM im März 2023, dass die Sehat Insaf Card für permanente Einwohner im Islamabad Capital Territory (ICT), in den Provinzen Punjab, Khyber Pakhtunkhwa (KP) sowie in AJK und Gilgit Baltistan (GB), im Sindh jedoch nur im District Tharparker, erhältlich ist (IOM 22.3.2023). Auch staatlich registrierten Menschen mit Behinderungen und Transgender-Personen wurde landesweit der allgemeine Zugang zum SSP angeboten (IJERPH 7.6.2022).Es sind Bemühungen im Gange, die Anwendungsmöglichkeit der Karte auch auf die Bewohner anderer Provinzen auszuweiten (Lancet 18.10.2022; vergleiche TNI 12.11.2021). So berichtet IOM im März 2023, dass die Sehat Insaf Card für permanente Einwohner im Islamabad Capital Territory (ICT), in den Provinzen Punjab, Khyber Pakhtunkhwa (KP) sowie in AJK und Gilgit Baltistan (GB), im Sindh jedoch nur im District Tharparker, erhältlich ist (IOM 22.3.2023). Auch staatlich registrierten Menschen mit Behinderungen und Transgender-Personen wurde landesweit der allgemeine Zugang zum SSP angeboten (IJERPH 7.6.2022). In der Provinz Sindh wurde erst kürzlich mit der Einführung des SSP begonnen, welches zunächst mehr als einer halben Million Familien zugutekam. Die vollständige Einführung in der Provinz steht jedoch noch aus. Auch die Provinz Belutschistan hinkt hinterher. Dort wurde das Programm in sechs Distrikten ausgerollt, in denen zunächst über hunderttausend Familien registriert worden sind (IJERPH 7.6.2022). Mit Stand 6.3.2023 sind laut Angaben der Programmadministration ca. 41 Millionen Familien für das SSP registriert, die auf eine Gesamtzahl von ca. 4,9 Millionen Krankenhausbesuche kommen (SSP 2023a). Für permanente Einwohner aller noch nicht erfassten Standorte in Pakistan bietet allerdings die Computerized National Identity Card (CNIC) ebenso die Berechtigung für alle medizinischen Dienstleistungen, die unter das Unterstützungsprogramm der Sehat Insaf Card fallen (IOM 22.3.2023). Die nicht-staatliche Entwicklungshilfeorganisation Aga Khan Development Network (AKDN) betreibt landesweit über 450 Kliniken, fünf weiterführende Krankenhäuser in Karatschi, Hyderabad und Gilgit sowie das Aga Khan University Hospital in Karatschi. Darüber hinaus arbeitet die Aga Khan Foundation (AKF) mit lokalen Regierungen zusammen, um eine Reihe von gesundheitsbezogenen Initiativen zu unterstützen, die den Zugang zur medizinischen Grundversorgung verbessern sollen (AKDN o.D.). Einige staatliche bzw. halbstaatliche Organisationen wie die Streitkräfte, halbstaatliche Unternehmen, die Eisenbahn, und die Employees Social Security Institution, bieten ihren Mitarbeitern und deren Angehörigen Gesundheitsdienste über ihre jeweils eigenen Systeme an, die jedoch insgesamt nur etwa 10 Prozent der Bevölkerung abdecken (WHO o.D.). Die Grundversorgung mit nahezu allen gängigen Medikamenten ist sichergestellt, diese sind für weite Teile der Bevölkerung erschwinglich (AA 8.8.2022). Psychische Gesundheit gilt in Pakistan als Tabu (Sehat Kajani 25.10.2022). Kulturell bedingt werden psychische Probleme im Allgemeinen als Werk übernatürlicher Kräfte oder als göttliche Strafe gesehen, was zu Stigmatisierung und zu Hürden beim Zugang zur Versorgung führt. Religiöse oder spirituelle Heiler sind meist der erste Ansprechpartner auf der Suche nach Hilfe (PMHC 2022; vgl. Borgen 2022, Sehat Kajani 25.10.2022). Der Zugang zu psychiatrischen Fachkräften ist minimal (Borgen 2022).Psychische Gesundheit gilt in Pakistan als Tabu (Sehat Kajani 25.10.2022). Kulturell bedingt werden psychische Probleme im Allgemeinen als Werk übernatürlicher Kräfte oder als göttliche Strafe gesehen, was zu Stigmatisierung und zu Hürden beim Zugang zur Versorgung führt. Religiöse oder spirituelle Heiler sind meist der erste Ansprechpartner auf der Suche nach Hilfe (PMHC 2022; vergleiche Borgen 2022, Sehat Kajani 25.10.2022). Der Zugang zu psychiatrischen Fachkräften ist minimal (Borgen 2022). Der WHO Mental Health Atlas 2020 gibt für Pakistan die Zahl der psychiatrischen Krankenhäuser mit elf, der psychiatrischen Abteilungen in allgemeinen Krankenhäusern mit 800, der stationären Einrichtungen speziell für Kinder mit drei und der Einrichtungen, die stationär auf Gemeindeebene arbeiten, mit 578 an. Außerdem erfasst die WHO 3.729 ambulante Einrichtungen, die an Krankenhäuser angeschlossen sind und 624, die auf Gemeindeebene arbeiten. Des Weiteren beziffert sie die Zahl der Psychiater mit 300, der Psychologen mit 100, des psychologischen Gesundheitspersonals mit 200 und der Sozialarbeiter mit psychologischer Ausbildung mit 600 (WHO 15.4.2022). Laut einer Lancet Studie gibt es 96 Drogenrehablitationseinrichtungen, die sich in mehreren Teilen des Landes befinden. Diese sind meist stationär. 30.000 Patienten pro Jahr werden behandelt. Nur ein kleiner Teil des tatsächlichen Bedarfs wird allerdings damit abgedeckt; die Wartelisten sind lang. Es gibt dabei auch kostenfreie Programme (Lancet 24.2.2023). Die Pakistan Mental Health Coalition berichtet, dass in drei Zentren eine kostenfreie Drogenrehabilitation angeboten wird (PMHC 2022). Die meisten Dienstleistungen der psychischen Gesundheit müssen selbst bezahlt werden (PMHC 2022). Psychische Gesundheitsdienstleistungen werden als Luxus angesehen. Die Nachwirkungen der COVID-19-Pandemie und der Flut von 2022 haben die Lage der psychischen Gesundheit weiter verschlechtert (Sehat Kajani 25.10.2022). Die COVID-19-Pandemie hat allerdings auch zu einem breiten Angebot an kostenfreien Telefon-Hotlines geführt, die durch verschiedene Geberorganisationen finanziert werden und darauf abzielen, mehr Menschen Zugang zu psychischer Versorgung zu bieten. Eine durchgängige Planung fehlt allerdings. Davon abgesehen wird jegliche Behandlung und Rehabilitation über Spitäler im tertiären Sektor abgewickelt, auf primärer Versorgungsebene müssen diese erst integriert werden (PMHC 2022). Rückkehr Die Rückführung von pakistanischen Staatsangehörigen ist nur mit gültigem pakistanischen Reisepass oder mit einem von einer pakistanischen Auslandsvertretung ausgestellten nationalen Ersatzdokument möglich, nicht aber mit europäischen Passersatzdokumenten (AA 8.8.2022). Für pakistanische Staatsangehörige gibt es keine Einreisebeschränkungen, wenn sie freiwillig zurückkehren wollen (IOM 30.3.2021). Freiwillige Rückkehrer mit gültigen Reisedokumenten werden von den Grenzbehörden normalerweise wie alle anderen Pakistani, die aus dem Ausland einreisen, behandelt. Zwangsweise Rückgeführte erregen mehr Aufmerksamkeit und wenn vermutet wird, dass die Ausreise illegal war, werden sie von den Grenzbehörden befragt. Personen, die Pakistan mit gültigen Reisedokumenten verlassen und keine anderen Straftaten begangen haben, werden normalerweise nach einigen Stunden aus der Befragung entlassen (DFAT 25.1.2022). Zurückgeführte haben bei ihrer Rückkehr nach Pakistan allein wegen der Stellung eines Asylantrags weder mit staatlichen Repressalien noch mit gesellschaftlicher Stigmatisierung zu rechnen. Eine über eine Befragung hinausgehende besondere Behandlung Zurückgeführter ist nicht festzustellen. Die pakistanischen Behörden erfragen lediglich, ob die Rückkehrer Pakistan auf legalem Weg verlassen haben. Im Falle einer illegalen Ausreise ist grundsätzlich eine Geld- oder Haftstrafe, bis zu sechs Monate, möglich (AA 8.8.2022). Unter gewissen Voraussetzungen verstoßen Pakistani nämlich mit ihrer Ausreise gegen die Emigration Ordinance
(1979)oder gegen den Passport Act, 1974. Laut Auskunft der International Organization for Migration IOM werden Rückkehrende aber selbst bei Verstößen gegen die genannten Rechtsvorschriften im Regelfall nicht strafrechtlich verfolgt. Es sind vereinzelte Fälle an den Flughäfen Islamabad, Karatschi und Lahore bekannt, bei denen von den Betroffenen bei der Wiedereinreise Schmiergelder in geringer Höhe verlangt wurden. Rückkehrende, die nicht über genügend finanzielle Mittel verfügen, um Schmiergelder zu zahlen, wurden in einigen Fällen inhaftiert (ÖB 12.2020). Nach einem anderen Bericht werden Personen, die bei der Ausrei